2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 33.
Gerichts- Beitung.
31. Januar.
=
Gewerbe Gericht.
Freitag, den 9. Februar 1894.
11. Jahrg.
gehalt von 66 M. nicht aus, er gerieth in Schulden, wurde ge-| Durchführung der Gesetze betreffend die Regelung und Sicherhe Drängt, vergriff sich an den ihm zur Bestellung anvertrauten der Arbeit, die Hygiene der Fabriken 2c. zu sichern und überdies, Geldern, er unterschlug erst eine Postanweisung, dann eine zweite, gemeinschaftlich mit den Polizeikommissären, für die Durchfüh mit welcher er die erste deckte und so weiter, bis er in der Zeit rung des Gesetzes vom 7. Dezember 1874, betreffend den Schuh vom 3. Juli bis zum 16. Dezember insgesammt 267 M. unter der bei herumziehenden Gewerben Gewerben beschäftigten Kinder schlagen hatte. Die Postanweisungen hatte er mit verstellter zu sorgen. Was die Bergwerke, Gruben und Steinbrüche anbelangt, Handschrift selbst quittirt, je nach dem Stande der Adressaten ist die Durchführung der Schutzgesetze ausschließlich Den mit mehr oder weniger steifer oder geläufiger Schrift. Gleich- Sicherheitsdelegirten der Grubenarbeiter anvertraut und darf zeitig machte er faliche Eintragungen in das seiner Führung ihr fires Gehalt nicht niedriger sein als der in der betreffenden anvertraute Buch. Die Geschworenen votirten auf schuldig Regie bestehende Marimal Arbeitslohn. Die Inspektoren- unter Zubilligung mildernder Umstände; der Arme wurde zu einer für jeden der durch ein besonderes Gesetz zu bestimmenden ein Jahr sechs Monate Gefängniß verurtheilt. Inspektionsbezirke sind von den in den Fabriken, Werkstätten und auf Bauplägen beschäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen zu wählen, die der französischen Nationalität angehören und das 21. Lebensjahr erreicht haben. Sie sind auf drei Jahre zu wählen und erhalten nebst ihren Reisediäten ein fires Gehalt, das gleich dem der Grubenarbeiter- Delegirten
Soziale Ueberlicht.
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Rammer III. Borsigender: Assessor Cuno. Sigung vom 31. Januar. Die Maler Geisler, Bauls und Haller beanspruchen von der Firma Schmieder u. Bay eine Lohnentschädigung im Gesammt betrage von 112 M. Sie sind, ohne gekündigt zu werden, entlassen worden, behaupten aber, auf die gesetzliche Kündigung beim Engagement nicht verzichtet zu haben. Der Beklagte Schmieder behauptet das Gegentheil und überreicht zum Beweise dessen dem Gerichtshof ein Buch, auf dessen erster Seite die übliche Klausel betreffs der Nichtgeltung der vierzehntägigen Kündigungsfrist enthalten ist, während auf den anderen Seiten die Namen der im Betriebe beschäftigten Arbeiter, darunter die der Kläger , folgen. Beklagter giebt an, die Kläger vor Leistung ihrer Unterschrift auf die vorderste Buchseite aufmerksam gemacht zu haben, Zum Formerstreik in Nürnberg wird uns telegraphisch nicht niedriger sein darf als der in der betreffenden was diese entschieden bestreiten. Dieselben stellen vielmehr die mitgetheilt, daß die Nachricht der" Frankfurter Zeitung ", der Region bestehende Maximal- Arbeitslohn. In allen IndustrieBehauptung auf, sie hätten von der Aufforderung, in dem be- Streit ſet beendet, auf unwahrheit" beruhe, der Ausstand im städten, in welchen Gewerbegerichte( Conseils de prud'hommes) wußten Buch Namen und Adresse niederzuschreiben, den EinGegentheil unverändert fortdauere. bestehen, sind die Inspektoren von Lokalkommissionen zu unterdruck gewonnen, als handelte es sich um die Anmeldung bei der Kranten Raffe . Unser Nürnberger Partei- Organ, die Fränkische Tag- itüßen, die aus den von den gewerbegerichtlichen ArbeiterDas welches Buch, dem Gerichtshof vorlag, war nach der Ueberzeugung desselben dazu wacht", welches uns soeben zugeht, berichtet über den Stand des Beisigern aus ihrer Mitte zu wählenden Kollegen zu bilden sind, Gerichtshof vorlag, war nach der Ueberzeugung desselben dazu Streits noch folgende Einzelheiten: Die Ausständigen haben in deren Entlohnung von den betreffenden Gemeinden auf grund angethan, leicht dem sich einschreibenden Arbeiter, wenn er die einer Versammlung beschlossen, die Arbeit unter folgenden Be- der lokalen Maximal- Arbeitslöhne zu berechnen ist, wobei jedoch erste Seite bezw. ihren Inhalt nicht kannte, zu der Annahme zu dingungen wieder aufzunehmen: 1. Ginstellung aller Ausständigen die Entschädigung, die sie als Beisiger erhalten, in Abzug zu verhelfen, es handelte sich um eine einfache Notirung und nicht bei ihren bisherigen Unternehmern. 2. Anerkennung der For- bringen ist. Diese Kommissionen haben die Fabriken 2c. zu be um die Unterzeichnung irgend welcher auf das Arbeitsverhältniß derung der Unternehmer, betreffend die Akkordarbeit, unter sichtigen, wobei sie sich, wenn sie es für zweckmäßig halten, von bezüglichen Bedingungen. Deshalb wurde unter Anberaumung Sicherung des Tagelohnes, welcher bisher bezahlt wurde. Der einem Arzte begleiten lassen können. Ihre Mitglieder sind gleich eines neuen Termins den Klägern der Eid darüber auferlegt, daß sie die erste Seite des ominösen Buches nicht gesehen hätten und durch die Affordarbeit bei zehnstündiger Arbeitszeit weniger übung ihrer Funktion zu ihrer Kenntniß gelangenden FabrikationsTagelohn ist auch dann zu bezahlen, wenn die Former den Inspektoren durch einen Eid zur Geheimhaltung der in Aus. auch nicht auf sie aufmerksam gemacht worden seien. Zeiſten ſie verdienen; wird ein höherer Verdienst erzielt, so ist dieser un- geheimnisse und Betriebsverhältnisse zu verpflichten und die Eidden Eid, so ist die beklagte Firma verurtheilt, die Klagesumme geschmälert auszubezahlen. Abrechnung hat an jedem Zahltag brüchigen nach Art. 278 des Code pénal ( Str.-G.-B.) zu bestrafen. zu zahlen. oder Wochenschluß zu erfolgen. Für Ueberstunden ist ein Zu Zu Inspektoren lönnen nur diejenigen gewählt werden, die sich Kammer I. Vorsitzender: Assessor Löwe. Sihung vom schlag von 25 pet. zu bezahlen. Bei Merzbacher und Fried, wo einem hierfür festgestellten Konkurse unterwerfen. An der Spize Ein Schneider( Heimarbeiter) flagt gegen den Schneider- bisher in Akkord gearbeitet wurde, ist der eventuell zu bezahlende des Inspektorats steht eine Oberkommission, die ihren Siz im meister Haase wegen zu Unrecht erfolgter Entlassung auf eine Tagelohn der einzelnen Former durch die jüngste Steuerfaffion Handels- und Gewerbe- Ministerium hat und aus 9 für ihre vierzehntägige Lohnentschädigung im Betrage von 50 M. Außer- 3 ermitteln. 3. Es ist eine aus gleichen Theilen der Unter- Thätigkeit zu entlohnenden Mitgliedern besteht. Die Medizinische dem beansprucht der Kläger drei Tage bezahlt, die er während nehmer und Arbeiter zusammengesetzte Beschwerdekommission zu Akademie, die Akademie der Wissenschaften und der Oberste Gedes Arbeitsverhältnisses vom Beklagten ohne Beschäftigung ge- ernennen, welche in Zukunft Streitigkeiten zwischen Unter- fundheitsrath haben hierzu je ein Mitglied, die gewerbegerichtnehmern und Arbeitern zu schlichten hat. 4. Die Ver- lichen Arbeiterbeiräthe zwei und die Arbeiter- Gewerkschaften des laffen wurde. Der Beklagte erhebt den Einwand, daß Kläger einbarungen sind schriftlich niederzulegen und von den Sagungen Seine departements vier Mitglieder zu wählen. Diese Kommission als Hausindustrieller für mehrere Firmen gearbeitet habe und je deshalb nicht Gewerbegehilfe im Sinne der Gewerbe- Ordnung 1e ein Exemplar dem Einigungsamt, dem Industriellenverband hat für eine gleichförmige und wachsame Anwendung der und der Arbeiterorganisation auszuhändigen. Arbeiterschutz - Gesetze zu sorgen; ihre Meinung über die Verordsei; die Kündigungsfrist stehe ihm aus diesem Grunde überhaupt Das Einigungsamt stimmte den unter 2, 3 und 4 aufge- nungen, sowie über alle die geschützten oder zu schüßenden nicht zu. Dann habe aber auch Kläger so schlecht gearbeitet, daß führten Positionen zu, bezüglich des Passus l'wollen die Unter- Arbeiter berührenden Fragen abzugeben und endlich die er demselben immer nur versuchsweise Arbeit mitgegeben hätte, festzusetzen, welchen sich diejenigen in dem Glauben, Kläger würde sich in der Ausführung der nehmer bis Freitag Mittag definitive Antwort ertheilen. Die Konkursbedingungen unterwerfen haben, die zu Inspektoren gewählt betreffenden Aufträge vervollkommnen. Das sei nicht geschehen, unternehmer können mit Leichtigkeit, sobald es ihnen ernstlich zu infolge dessen habe er ihn entlassen müssen. Beklagter macht um Beilegung des Kampjes zu thun ist, fämmtliche Arbeiter werden wollen,- Daß eine gleichförmige und strenge Durchinfolge dessen habe er ihn entlassen müssen. Beklagter macht wieder einstellen. Die Arbeiter haben durch Einwilligung zur führung der Arbeiterschutzgeseze nur von dem Momente an zu einen Gegenanspruch für die an des Klägers Arbeit nöthig ge- Atkordarbeit die Hand zur Versöhnung geboten und damit das erwarten ist, wo die mit ihrer Ueberwachung bertauten Inwesenen Aenderungen in der Höhe von 60 M. geltend, den er spektoren von den Arbeitern gewählt werden, das bedarf wohl im Laufe der Verhandlung auf 30 M. ermäßigt. Ein als eigentliche Streitobjekt überhaupt aus der Welt geschafft. feiner besonderen Darlegung. Gegenwärtig drücken erst die sogenannter Tagschneider beschäftigter Zeuge fagt aus, er habe Ein partieller Streik ist in den Schächten der Nordbahn Inspektoren ein Auge zu und kommt es, wenn die Unternehmer in Polnisch- Ostrau ausgebrochen; die Arbeiter verlangen es gar zu arg treiben, zu gerichtlichen Anzeigen, dann drücken Lohnerhöhung. wieder die Richter ein Auge zu. Sind so die Anzeigen wegen Die Musiker haben das mit verschiedenen anderen Arbeiter- Uebertretung der Arbeiterschutzgesetze nur selten, so die Ber lagegorien gemein, daß ihre- Entlohnung gleich den Kaufleuten, urtheilungen noch seltener oder die Etrafen werden so milde beRellnern. f. 1. in gar feinem Verhältniß zu ihrer Arbeits- messen, daß sie eher einer Prämie auf 11. hetungen als einer leistung steht. Man verlangt von ihnen eine mehr oder weniger Bestrafung gleichen. Das wird eben von der herrschenden Klasse tünstlerische Ausbildung, erwartet von ihnen, daß sie gut bürger- so gewünscht. Und da deren Vertreter die Majorität bilden lich gekleidet gehen und bietet ihnen dann ein„ Salair" von und diese die Regierung ausmachen, darum darf man sich wohl 60-80. pro Monat. Selbst sogenannte bessere Theater feinen Moment der Hoffnung hingeben, daß der Guesde'sche scheuen sich nicht Musiker gegen ein derartiges Trinkgeld zu Entwurf von der Rammer oder gar vom Senat zum Gesetz er engagiren, um dann in ihren Reklame- Anzeigen dem Publikum hoben werden wird. Aber dadurch wird den Arbeitern nur su versichern, daß es ihnen unter schweren finanziellen Opfern aufs neue dokumentirt, daß sie von den Bourgeoisvertretern gelungen, sei die Mitwirkung eines tüchtigen geschulten Orchesters nicht das Mindeste für sich zu erhoffen haben. Und so wird zu erlangen" und so fort. Die Deutsche Musiker- Beitung" also selbst die Verwerfung dieses Gesezentwurfes der sozialistiwarnt in ihrer letzten Nummer Engagements für das Orchester schen Propaganda dienen, Rammer III. Stellvertretender Vorsitzender: Assessor Löwe. für das Musiziren während der Vorstellung, meist Operetten, so des Breslauer Lobe- Theaters anzunehmen. Dort wird Sigung vom 2. Februar. Der Zimmerer 2. batte im Auftrage des Zimmermeisters wie für das Konzertiren vor und nach derselben, einschließlich Reich Blendboden in Afford" gelegt. Er wie sein Mitarbeiter der Proben, die öfter auch mehrere Stunden dauern, eine„ Gage" Der sozialdemokratische Wahlverein für den 6. Ber erhielten bis zur Fertigstellung des Affordes sogenanntes Kost: von fünfundsiebzig Mart pro Monat huldreichst gegeld", pro Stunde 50 Pf. Als eines Sonnabend 3 die Arbeit währt. Trotz der elenden Bezahlung und der schnöden Behand- liner Reichstags- Wahlkreis hielt am 7. b. M. in Moabit fertig wurde, zahlte Herr Reich nicht die Differenz zwischen dem lung, welche sie öfter zu erdulden haben, sind bis jetzt nur( Arend's Brauerei) seine regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Wenige dieser Künstler" zum Klassenbewußtsein erwacht, fie Reichstags- Abgeordneter Bue b= Mülhausen i. E. sprach über gezahlten„ Softgelde" und dem vereinbarten Affordsaße aus. Er halten sich nur zu gern für etwas Besseres. Die Logik der That- die politischen Zustände in Elsaß- Lothringen . An der Hand unbehielt sie als" Sicherheit", er wollte erst an einem der nächsten sachen wird indeß auch sie zu der Einsicht bringen, daß nur eine umstößlicher Thatsachen veranschaulichte der Vortragende das Tage die fertiggestellte Arbeit auf ihre Brauchbarkeit prüfen. Das that er am Dienstag, also am dritten Tage nach ihrer organisirte Masse mit Erfolg gegen diese Mißstände anzu- Bestreben der dortigen Regierung, auf alle nur mögliche Weise das Volk, die öffentliche Meinung niederzuhalten und die eigenFertigstellung. Er mußte nacharbeiten" lassen. Er weigerte sich thümliche Art und Weise derselben, den„ neugewonnenen Zwei weiße Raben. Eine Versammlung von Arbeitslosen Brüdern" Liebe zum deutschen Waterlande einzuflößen. Redner nun, 2. und dessen Kollegen den Alfordrest zu verabfolgen. Denfelben rechnete er gegen das Geld auf, welches ihm die Repa in Crimmitschau ( Sachsen ) wählte einen Ausschuß, der sich veranschaulichte weiter, wie die längst überflüssig gewordenen raturen fosteten. Das Gewerbegericht, an welches sich darauf 2. mit dem Bürgermeister um Beschaffung von Arbeit in Ver: Ausnahmegesetze in den Reichslanden nur aufrecht erhalten würden ein ebenso mit einer Rlage gewandt hatte, verurtheilte Reich bindung fegte. Dieser erklärte, die Stadt wolle sofort eine zur Zahlung von 9,25 M. war der Ansicht, größere Anzahl der Arbeitslosen zum Tagelohn von 1,50 bis sur Niederhaltung der wachsenden Sozialdemokratie Bemühen. Ebenso tieftraurig, wie die daß wenn dem Beklagten ein Schaden 3 M. beschäftigen. Die Auswahl dieser Arbeiter wurde dem vergebliches entstanden ist, er selbst die Schuld daran trägt. Ausschuß der Arbeitslosen überlassen. In gleich entgegens politischen seien die wirthschaftlichen Verhältnisse. Beide haben Er hätte zur rechten Beit, gleich am bewußten fommender Weise hat sich der Bürgermeister von Limbach den Sonnabend, die Arbeit nachsehen und moniren Arbeitslosen gegenüber verhalten. Er selbst war in der Verfollen, was zu moniren war. Erst wenn der sammlung anwesend, ließ Listen auflegen zur Ermittelung der Kläger und sein Mitarbeiter an diesem Tage Bahl der Arbeitslosen und besprach in loyalster Weise mit den die Ausführung der gewünschten Reparaturen Anwesenden die Mittel zur Linderung der Noth. perweigert hätten, wäre er zur Kompensation unter anderm, sich, da die Gemeinde selbst arm sei, an die Amtsseines Schadens durch die Einbehaltung des hauptmannschaft um Bewilligung von Geldmitteln wenden zu Attordrestes berechtigt gewesen; am Dienstag wollen. Dieses Verhalten der beiden Bürgermeister ist für war es zu spät. Weil Reich das Urtheil ungerecht fand Sachsen immerhin bemerkenswerth. und dies laut im Verhandlungszimmer aussprach, nahm der Gerichtshof den Beklagten in eine Ungebührstrafe von 10 M.
an einem einzigen vom Kläger gelieferten Rock allein 15 bis 17 Stunden zu ändern gehabt. Allerdings fämen ja immer Aenderungen vor, die zu besorgen die sog. Tagschneider da wären. An der Arbeit des Klägers sei aber außergewöhnlich viel zu ändern gewesen. Der Kläger beeidet, während der Zeit, in der er für Sen Beklagten arbeitete, für fein anderes Geschäft und auch nicht für Kunden thätig gewesen zu sein. Er giebt zu, während der ftrittigen 14 Tage für einen Kollegen einen Paletot gemacht zu Dem Kläger wurde die Lohnentschädigung zugebilligt, jedoch nicht in der Höhe des KlageAntrages; 20 M. für die Woche wurden als angemessener Lohn erachtet. Außerdem brachte der Gerichtshof die 14 M. für den während der fraglichen zwei Wochen gefertigten Ueberzieher in Abzug und rechnete dem Beklagten 16 M. für die von ihm bezahlten Menderungen gut, so daß derselbe statt 40 Mark an den Kläger nur 10 M. zu zahlen brauchte.
haben, der ihm 14 M. einbrachte.
Rammer I.
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fämpfen vermag.
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Er versprach
Versammlungen.
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es in kürzester Zeit dahin gebracht, daß das Volk nicht mehr von den Franzosen , sondern von der Sozialdemokratie Rettung erwartet. Die Darlegungen des Referenten wurden mit großen Interesse und Beifall aufgenommen. Zu Verschiedenem brachte ein Genosse einen Aufruf zur Unterstützung der Kinder- Boltsfüchen zur Sprache, von dem ihm bereits 2 Gremplare zugegangen waren und welches von den Leugnern des Nothstandes und auch von dem Chefredakteur des Berliner„ Lokal- Anzeiger", Herrn v. Kupfer, unterzeichnet ist! Dieses Blatt wird vom 1. April d. J. täglich
dreimal erscheinen. Nach einer längeren Debatte über diese Wegen( Baumfrevel wurden bleser Tage in Neu n- Angelegenheiten wurde auf das am Sonnabend, den 10. d. M., tirchen im Sönigreich Stumm ein Forstaufseher und in den Germania - Sälen stattfindende 5. Stiftungsfest des Vereins ein Hilfsjäger zu je zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Sie hingewiesen und wurden den Genossen die Zahlstellen für Moabit Der Schneider Grzestiwicz beansprucht vom Schneidermeister hatten in angetrunkenem Zustande auf dem Wege von Neunbekannt gegeben. Dieselben befinden sich: Calvinstr. 11 bei Sendte eine Lohnentschädigung von 50 Mark. Kläger , welcher firchen nach Spiesen 55 jungen Bäumen mit ihren Hirsch- Köhler, Beusselstr. 62 bei Niz, Alt- Moabit 53 bei Schäfer und Heimarbeiter ist, behauptet, seine Frau habe am 18. Oftober einfängern die Krone abgeschlagen. Wir würden diesen Vorfall bei Hermerschmidt, Perlebergerstraße. Stück an Sendte abgeliefert, habe aber keine Arbeit mitbekommen, In einer gut besuchten Volksversammlung, welche am sondern sei auf einen andern Tag vertröstet worden. Vom nicht besonders erwähnen, wenn man nicht, ähnlich wie in der 18. Oktober ab habe sich dieselbe eine Zeitlang fast täglich bei Umgegend von Dresden , den Versuch gemacht hätte, für Mittwoch Abend im Hensel'schen Lokale tagte, referirte Fräul. diesen tollen Uebermuth einige bekannte Sozialdemokraten verSendle bezw. dessen Zuschneider um Arbeit für ihn, Kläger , antwortlich zu machen. Es scheint, daß unsere Gegner dergleichen liche Vergewaltigung" und fritisirte unter dem Beifall der BerAltmann über: Gesetzliche Gewissensfreiheit und thatsächbemüht, immer vergeblich. Man habe ihn also hingezogen bezw. Berdächtigungen zu einer Art geistiger" Rampfesmittel auszufammlung die bekannten Maßnahmen der Regierung gegenüber entlassen. Der Beklagte bestreitet die angebliche Entlassung des bilden beabsichtigen. Ganz ihrer würdig! den Dissidenten. In der Debatte wurde mehrfach der StandKlägers und giebt an, dessen Ehefrau sei durch seinen Zuschneider Ein zukünftiger Seelenhirt, ein Student der Theologie puntt vertreten, daß es eines überzeugten Sozialdemokraten nicht am 21. und 27. Oktober Arbeit angeboten worden, sie habe diefelbe aber zurückgewiesen. Der Zuschneider Schatzmeister beschwört zu Halle a./S., wurde fürzlich, wie die Preuß. Lehrer- Beitung" würdig sei, der Landeskirche anzugehören; es wurde eine hierauf Gründe: Der meldet, zu 300 M. Geldstrafe verurtheilt. Er hatte im Verein bezügliche Resolution gegen eine starke Minderheit angenommen. dies, worauf der Kläger abgewiesen wurde. Beauftragten des Klägers sei Arbeit für ihn angeboten mit anderen Studenten Laternen zerschlagen, einen hinzukommen- Die Genossen Koopmann und Jansen vertraten den Standworden, sie habe die Ausführung derselben verweigert, womit der den Maurermeister, sowie dessen Frau und Tochter mißhandelt; punkt der Partei gegenüber den unabhängigen Redereien über eventuelle Anspruch des Klägers auf vierzehntägige Lohnentschädie letztere hatte der Theologe zu Boden geworfen und mit Füßen den Programmfaz: Religion ist Privatsache und bestritten die digung gefallen sei. Die Handlungen seiner Ehefrau seien in getreten. Nun, die Schäflein, die er einmal zu leiten haben Kompetenz der Versammlung, in dieser Hinsicht bindende Bediesem Falle als seine Sandlungen zu betrachten gewesen, da wird, dürfen sich freuen. In kurzer Zeit vielleicht schon gehört schlüsse zu fassen. Nach längerer Debatte wurde ein Antrag anfie zugestandenermaßen sich in seinem Auftrage um Arbeit dieser Rowdy zu denen, die über die Verrohung des Boltes" genommen, wonach das Bureau den Auftrag hat, eine Boltszetern und wettern. bemühte. versammlung einzuberufen mit der Tagesordnung: Die SozialGesetzentwurf betreffend die Umgestaltung des franzödie sozialdemokratischen Abgeordneten hierzu einzuladen, wurde, demokratie und ihre Stellung zur Staatsreligion. Ein Antrag, Amte" hatte sich heute der Posthilfs bote May Kern aus fischen Fabrikinspektorats. Gleichzeitig mit den von uns weil Widerspruch erfolgte, zurückgezogen. Bei 66 Mark Monatsgehalt! Wegen Verbrechens im Spandau vor dem Echwurgericht am Landgericht II zu ver- bereits verzeichneten Wahlreform- Anträgen hat, wie man uns Die Arbeiter- Bildungsschule( Nord) hielt am 28. Januar antworten. In Spandau bestellten die Briefträger neben den aus Paris schreibt, Genoffe Jules Guesde Namens der soziaReichstags- Abgeordneter Briefschaften auch die Geldsendungen. Der Angeklagte hatte eine listischen Fraktion einen sich speziell mit dem Fabrikinspektorat eine gutbesuchte Versammlung ab. Braut, wollte zuweilen mit derselben zum Vergnügen und dabei befassenden Gesetzentwurf eingebracht, der aus sechs Artikeln urm hielt einen beifällig aufgenommenen Vortrag über propper angekleidet gehen. Dazu reichte sein tägliches Monats besteht. Darnach sind die Arbeitsinspektoren beauftragt, die" Voltsernährung und Boltseinkommen". In der Diskussion
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