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Nr. 156.

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Abonnements Preis pranumerando: Bierteljährl 8,30 m, monatl. 1,10 ML, wöchentlich 28 Pig. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Big. Sonntags. nummer mit illustrierter Sonntags. Beilage Die Neue Welt" 10 Big. Post­Abonnement: 1,10 Mart pro Monat. Eingetragen in die Post- Beitungs Preisliste. Unter Kreuzband Tür Deutschland   und Desterreich Ungarn  2,50 Mart, für das übrige Ausland 4 Mark pro Monat. Bostabonnements nehmen an: Belgien  , Dänemark  , Holland  , Italien  , Luxemburg  , Portugal  , Rumänien  , Schweden   und die Schweiz  .

Ericheint täglich.

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Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

31. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel

zeile oder deren Raum 60 Bfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen 30 Pig. ,, Kleine Hnzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Pig.( zulässig 2 fettgedrucie Worte), jedes weitere Wort 10 Pig. Stellengesuche und Schlafstellenan zeigen das erste Wort 10 Pig., jedes weitere Wort 5 Bfg. Borte über 15 Buch­staben zählen für zwei Worte. Injerate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin"

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplak, Nr. 1983.

Politische Justiz à la Zedlih.

Das Urteil der fünften Straffammer des Land­gerichts III Berlin wegen der Bepinselung des Charlotten­ burger   Kaiserdenkmals hat im Lager der reaktionären Bar­teien einen bacchantischen Freudentaumel erregt. Die Stalpe der armen Verurteilten begeistert schwingend, tanzen fie wilde Indianerkriegstänze um einen Marterpfahl, an dem ein Bopanz der Sozialdemokratie hängt und schleudern ihre jour­nalistischen Tomahawks blutdürftig auf die Armen. Sie alle vereint, diese waschechten Monarchisten: die Deutsch- Konser vativen, deren monarchische Gesinnung unterhalb der Fünf­marf- Zollgrenze verschwindet, die Reichsparteiler und natio­nalliberalen Scharfmacher, die in gröbsten Majestätsbeleidi­gungen schwelgen, wenn eine friedliche Politik des deutschen  Kaisers ihre Hoffnung auf fette Rüstungsprofite und auf einen für ihre Sippe nahrhaften Weltkrieg schwächt, und das Zentrum, dessen monarchisches Gefühl genau dort anfängt, wo seine flerifalen Interessen aufhören.

Wir quittieren diese ganze Hatz mitsamt dem Schreckens­urteil als einen Beweis für den panischen Schrecken, der die herrschenden Klassen vor der Sozialdemokratie erfaßt hat, als einen Akt der Rache für den glänzenden Erfolg der Noten Woche, als einen erneuten ohnmächtigen Versuch, den ver­haßten Befreiungskampf des Proletariats in seinem Sieges­lauf zu hemimen.

Donnerstag, den 11. Juni 1914.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morigplatz, Nr. 1984.

malsschänder in den Augen irgend jemandes, auf den es uns fängnis verurteilt, der andere freigesprochen, weil seine Schuld ankommt, erscheinen zu lassen da doch die Sozialdemokratie nicht bewiesen sei. In derselben Angelegenheit wurden der Graf in Wahrheit diejenige Partei ist, die die Förderung und Ver- zu Findenstein und der Student v. Quistorp   vom breitung jeder echten Kunst und die höchste Achtung vor den Schöffengericht zu Bonn   zu vierzehn Tagen Gefängnis Kunstwerken so systematisch pflegt wie keine andere Partei. berurteilt. Die Straffammer setzte die Strafe auf die Hälfte Herunter, dann trat Begnadigung zu Festunghaft ein. und vor allem sollen sich die löblichen Herrschaften um herunter, dann trat Begnadigung zu Festunghaft ein. Mai 1912. Jn Göttingen   wurden von einem Monus alles in der Welt nicht einbilden, daß sich die Sozialdemo- mentalbrunnen die Fischköpfe abgeschlagen. fratie durch das Schreckensurteil und die böswillige Hatz im Mehrere Firmen- und Aushängeschilder wurden zertrümmert, Schau­allergeringsten einschüchtern ließe. Mit solchen Mittelchen mag fensterscheiben mit Ringdiamanten zerkragt usw. Ferner haben sich man bei politischen Mamelucken reüssieren. Bei der kampf- fünf Studenten gröbliche Ausschreitungen gegen die Polizei erprobten Sozialdemokratie gibt es darauf nur die eine Ant- aufchulden kommen lassen. Ein Student, der einem Schußmann wort: rüdsichtslosen und verschärften Kampf gegen eine einen Fußtritt berabfolgte, erhielt vom Schöffengericht 30 Mart Staats- und Gesellschaftsordnung, in der der Grundjag gilt: den Rüden warf und sich seiner Verhaftung zu entziehen versuchte, Geldstrafe, ein anderer, der einem Polizisten seinen Hund auf Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe". 6 erhielt 80 Mart Geldstrafe.

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Wir halten es aber, um den ganzen Wert des Urteils Marburg  , März 1913. Eine Anzahl Studenten verübte iener Straffammer zu beleuchten, für nötig, an zwei Bei einen großen Straßentrawall. Die Mahnungen der Polizeibeamten spielen zu zeigen, welcher Geist, welcher politische Geist zur Ruhe blieben vergeblich. Die Beamten wurden fortwährend be in diefer Kammer herrscht. Vor derselben Kammer schwebte schimpft, die Fensterscheiben des Wachtstubenlofales unter demselben Vorsißenden vor wenigen Monaten der Pro- wurden eingeschlagen, Steine wurden geworfen gegen einen früheren v. Veltheimschen Förster namens wurde mit Ries beworfen, und schließlich zogen die und Revolverschüsse abgefeuert, ein Beamter Groß, in dessen Verlauf einwandfrei festgestellt wurde, daß Studenten mit Gesang von dannen. Ein Student wurde mit ein Oberleutnant in mehreren Fällen Spaziergänger und 50 Mart Geldstrafe oder 5 Tagen Haft, ein anderer zu junge Burschen im Stolper Forst gemeinsam mit seinem 300 Mart Geldstrafe oder 30 Tagen Haft verurteilt. Das Schöffen­Untergebenen roh mißhandelt, ja selbst angeschossen gericht erklärte: Eine Gefängnisstrafe würde für die bisher un­hatte, um sich dann jämmerlich vor der Verantwortung zu bescholtenen Angeklagten zu hart sein, ein Denkzettel genüge, aber drücken. Erst sehr spät konnte daher in Verfolg der Fest- unglücklich sollen sie nicht gemacht werden; zu berücksichtigen seien ftellungen jenes Prozesses eine sehr mäßige militärgerichtliche auch die Wirkungen des Alkohols. Sühne dieser Heldentaten erfolgen. Als nun der Verteidiger Studenten wegen nächtlicher Ruhestörung, Sachbeschädigung und Halle, Juni 1913. Vor dem Schöffengericht stehen zwei Unsäglich erheiternd wirken die Clownspäße der Zei- dieses Verhalten des preußischen Offiziers einigermaßen zu öffentlicher Beleidigung. Ein Student der Theologie war tungen von Schlage der" Post" und der" Täglichen Rund- charakterisieren versuchte, wurde er von dem Landgerichts- mit anderen im Gänsemarsch durch die Straßen gezogen, hatte schau", die es als gerichtlich festgestellt" bezeichnen, daß die direktor Seelert wiederholt unterbrochen, bis dieser Herr standaliert und mit seinem Spazierstod das Marmor­Denkmalsbepinselung der Sozialdemokratie und ihrer Ver- schließlich erflärte notabene: vor der Beratung des Ge- child eines Drogiften gewaltsam zerstört. Das hegung zur Last falle. Wer hat das festgestellt"? Fünf richts!, daß er in der Urteilsbegründung Veranlassung Gericht nahm vorsätzliche Sachbeschädigung als erwiesen an und preußische Richter, wohlgemerkt, fünf preußische Richter, nehmen werde, diese Angriffe des Verteidigers gegen den bestrafte den Angeklagten mit 15 M. Geldstrafe. die von der Sozialdemokratie genau soviel wissen, wie ihnen Oberleutnant zurückzuweisen! Obwohl doch die Taten dieses Nürnberg  , Juni 1912. Leutnant Freiherr Kres die Tägliche Rundschau" oder die" Post" oder die Deutsche Oberleutnants ganz erheblich schlimmer Tagen, als die Tat bon ressenstein hatte sich wegen Störperverlegung zu ber antworten. Er hatte angenommen, daß ein achtjähriger Tageszeitung" verzapft. Kurzum, preußische Richter, die von der vier Denkmalsbepinjeler, denen doch wohl auch die sonst nabe, der auf der Straße spielte, fein Pferd ängstigen wollte, der Sozialdemokratie, wie sie wirklich ist, feine blaffe Ahnung so viel zitierte sogenannte schlechte Kinderstube im Gegensab beshalb holte er den achtjährigen Knaben ein und schlug ihn mit haben oder höchstens soviel Ahnung, wie jener berühmte 3 dem Herrn Oberleutnant zugute fommen mußte! der Reitpeitsche auf den Kopf. Das Kriegsgericht sprach den Schillersche Knabe, der an irgendeiner sagenhaften Quelle faß. Und ein zweiter Fall. Am 2. Februar d. 3. schwebte der Leutnant frei, weil er in Butativnotwehr gehandett habe, der Und woraus haben diese fünf preußischen Richter ihre Fest bekannte Prozeß gegen den or bettentapitän v. d. Leutnant habe befürchtet, daß der Junge noch einmal auf ihn los­stellung" geschöpft? Aus eben dieser absoluten Ahnungslosig. Gol bor derselben Kammer unter demselben Vorsiz. gehen würde. Feit, in deren Region nicht wissen, sondern Wähnen herrscht. b. d. Golk war Angestellter der Ehrhardtschen Kanonenfabrik. Tierärztlichen hochschule hatten nach einer starken Hannover  , Schöffengericht. 3 wei Studierender der Und wo alles, was der Sozialdemokratie ungünstig ist, unbe. Er hatte dieser militärische Geheimnisse, die er Sneiperei eine Straßenlaterne und das Straßen denklich Glauben findet, um so leichter, ie ungünstiger es für während seiner Dienstzeit erfahren hatte, verraten und bezeichnungsschild zertrümmert. Sie leisteten einem Schutz­einen aktiven Offizier zum Verrat weiterer mili- manne Widerstand. Das Schöffengericht sprach fie frei. Die Die Sozialdemokratie ist in diesem ganzen Prozeß nicht tärischer Geheimnisse bestimmt usw., wie das Sandlungsweise der Studierenden fei nur als grober Unfug anzu­zu Worte gekommen, nicht einmal durch den Mund der An- Gericht feststellte unter Mißbrauch des freundschaftlichen Ver- sehen, dieser fei aber hart genug gefühnt dadurch, daß der Schaden geklagten oder der Berteidiger. Es hat feine Beweisaufnahme trauens. Beides natürlich zu geschäftlichen Zwecken. Von ersetzt worden sei.... stattgefunden über das, was die fünf preußischen Richter als dieſen militärischen Geheimnissen war mindestens eines au ch Ein Vergleich dieser und der von uns bereits angeführten fozialdemokratische Verhebung, als politischen Fanatismus, in fremde Hände gekommen und dadurch, wie das Fälle mit dem vom Landgericht III wegen der Bemalung des als zügellojen sozialdemokratischen Parteihaß gegen die Mon- Gericht feststellte, die Sicherheit des Reiches ge- Kaiser- Friedrichdenkmals gefällten Urteil sowie die Verhand archie und nun gar gegen den guten Raiser Friedrich be- fährdet. Das alles stellte die fünfte Straffammer des lung vor dem Landgericht III macht auch dem Blödesten klar, trachtet. Nichts für ungut, aber sieht nicht jedes Kind, daß Landgerichts III ausdrücklich durch den Mund des Land- daß die zu 5 Jahren Gefängnis wegen eines Ults Ver­eine derartige gerichtliche Feststellung" von preußischen Rich Drei Monate Festungshaft, das heißt Ehrenhaft. tischen Gesinnung so hoch verurteilt sind. gerichtsdirektors Seelert fest. Und wie lautete das Urteil? urteilten nicht wegen ihrer Tat, sondern wegen ihrer poli­Solche tern, aus derartigen Quellen geschöpft, nur genau ebensoviel und in der Begründung wurde zugunsten des Angeklagten Slaffenjuftig ist aus den von uns oft angeführten Gründen Beweiskraft hat, wie etwa eine Rede des Herrn v. Oldenburg  - verständnisvoll berücksichtigt, daß er sich in seiner Stellung erklärlich. Sie wird und kann erst aufhören, wenn die Richter Januschau   oder des Grafen Westarp oder des Herrn v. Heyde- befestigen wollte, aber auch gleichzeitig die Leistungsfähigkeit nicht einer bestimmten Klasse entnommen oder gar auf ihre brand oder des Freiherrn v. Zedlig im preußischen Abgeord- feiner Firma zu heben gedachte und damit dem Reiche gute politische Gesinnung geprüft werden, sondern wenn sie aus netenhause oder auf irgendeinem Landwirtschaftstag? Nicht Dienste leistete". um Haaresbreite mehr Beweiskraft jedenfalls! allen Teilen der Bevölkerung, erwählt aus und von dem Volt, Wir bewundern das tiefe Verständnis, das das Gericht bestellt werden. Der herrschenden Klasse tommt es, wie in diesem Falle für die etwas fapitalistisch angefaulte Seele Bismarck   offen zugab, auf die Zuverlässigkeit" in politischen des Verräters militärischer Geheimnisse, der das Vaterland Prozessen, nicht auf Gerechtigkeit an. gefährdete, bewiesen hat. Gerade diese Bewunderung aber macht es uns gar nicht verwunderlich, daß diese Richter für die Sozialdemokratie und auch für die unsinnige Tat an­ständiger Arbeiter fein Verständnis gehabt haben. Und wir denken, daß auch für manch einen, der sonst vielleicht den Rom  , 8. Juni.  ( Eig. Ber.) Urteile der Seelertschen Straffammer folgen möchte angesichts K dieser sonstigen Haltung der Kammer, angesichts der drei Gewalttat durch das äußerste Mittel des Protestes, durch den Schon wieder hat das italienische Proletariat auf rohe Monate Ehrenhaft für den militärischen Ver- Generalstreif, antworten müssen. In Ankona   hat man am räter, die Lust dazu verdorben wird. Tage des Verfassungsfestes auf das Volk geschossen, und heute steht fast ganz Italien   im Ausstande.

die Sozialdemokratie ist.

ein neues frasses Beispiel der politischen Justiz in Preußen. Und so bleibt von dem ganzen Rummel nichts übrig, als

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Wenn zwei dasselbe iun!

Im Zeichen des Generalstreiks.

Und wenn das Gericht von politischem Fanatismus der Angeklagten und der Sozialdemokratie spricht, so fönnen wir uns nicht helfen: uns und wohl auch der großen Mehrheit des deutschen   Volkes liegt es verzweifelt nabe, die besorgte Frage aufzuwerfen, ob nicht vielmehr eben dieses Urteil und seine Begründung aus politischem Fanatismus geboren ist, dem die Richter nach ihrer Klassenstellung und ihrer politischen Partei­zugehörigkeit zum Opfer gefallen sind. In einer Zeit, in der es das höchste preußische Verwaltungsgericht und das deutsche Reichsgericht und der preußische Kriegsminister die Zuge hörigkeit zur Sozialdemokratie als ausreichenden Grund be­trachtet haben, tadellosen Ehrenmännern die fittliche Qualifi­fation abzusprechen, in einer solchen Zeit sind wir in der Unsere Partei hatte den 7. Juni, gerade den Tag, an dem Rechtsprechung auf schlechthin alles gefaßt, gleichzeitig aber Italien   seine Verfassung feiert, zur Abhaltung zahlreicher nur allzusehr berechtigt, richterlichen Urteilen über die So­antimilitaristischer Volksversammlungen zialdemokratie mit unbegrenzter Wurstigkeit gegenüber zu ausersehen, die vor allem gegen die militärischen Straffompag­stehen. Und von jedem objektiv Denkenden dürfen wir er­warten, daß er sich in diesem Gefühl mit uns eins weiß. Daß Aus der unübersehbaren Reihe von neuesten Streichen, diese Kompagnien protestieren sollten. Diese Versammlungen, nien und gegen die Ueberweisung politisch Verdächtiger an dies für die große Masse des deutschen   Volkes zutrifft und die von Studenten oder Offizieren verübt und sehr milde an denen sich auch Syndikalisten, Anarchisten und Republikaner  für jeden, der von der Sozialdemokratie mehr kennt, als die bestraft sind, zählt die Dresdener Volkszeitung" die nach beteiligten, sollten unter freiem Himmel abgehalten werden, aus Wut und Saß reflektierten Gespenster, mit denen die folgenden auf: wurden aber in ganz Italien   verboten. Nun kann man März 1911. Greifswald  . Student von Brock= Reaktionäre ihre politischen Geschäfte machen, darüber besteht buien hatte im Bahnhofsrestaurant mit seinem Stode mehrere aber bekanntlich in Italien   private Versammlungen, zu denen fein Zweifel. Mögen die gewissenlosen Hezer und die beschränkten poli- verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung zu 15 M. Geldstrafe. nicht verbieten, was die Polizei gerade am Verfassungsfeite Gläser und andere Gegenstände zertrümmert. Das Schöffengericht in irgend einer Form Einladungskarten verteilt werden, gar tischen Hanatifer der Arbeiterfeindschaft unter Verzerrung Die Straffammer sprach ihn wegen finnloser Trunkenheit frei. vergessen hatte. So hat man in Rom   36 Anarchisten verhaftet, des wirklichen Tatbestandes weiter schreiben und schwäßen, Juni 1911. Kriegsgericht zu Stö In. Leutnant Freiherr   weil man sie im Verdacht hatte, eine antimilitaristische Ver­was ihnen beliebt. Es wird ihnen nicht gelingen, wild b. Hohenborn, Leutnant Rapherr v. Bleifen fammlung zu organisieren. Dieselbe Gesetzwidrigkeit hat in einen törichten und bedauernswerten, aus täppischem Ueber- sind beschuldigt, in der Wohnung des Unteroffiziers Veith, der ihr Anfona zu Blutvergießen geführt. Antona hat eine sehr mute geborenen Unfug in eine überlegte Parteiaftion der Borgesetzter war, da fie damals einjährig bei den Bonner   Susaren schwache Parteibewegung, aber eine starke republikanische Dr. Sozialdemokratie umzudichten; es wird ihnen nicht dienten, Hausfriedensbruch begangen zu haben. Sie haben ganisation und zahlreiche Anarchisten. Diese hatten geplant, gelingen, ehrenwerte Leute, die gewig ehrenwerter find, trüm großen Sneiperei bien sur wohning besh während der großen Feſtparade eine antimilitaristische Ver­nach einer Tür Beith als die politischen Brunnenvergifter à la Postesel, in den das Bettzeug aus dem Fenster, famunfung abzuhalten, die verboten wurde. Trotzdem ver­Augen berständiger und ehrlicher Menschen mit dem Makel die Möbel uns begoffen alles mit Baiser. Ferner fammelten sich die Anarchisten unter der Führung Mala­der Ehrlosigkeit zu stempeln; es wird ihnen nicht gebeschimpften sie den Veith mit den unflätigsten Schimpf- testas am Vormittag auf der Piazza Roma; die Versamm­Lingen, die Sozialdemokratie als eine Partei der Dent worten. Einer der Angeklagten wurde zu acht Zagen Ge- lung wurde aufgelöst. Sierbei wurde Enrico Malatesta   ver­

zertrümmert, holten diesen aus dem Bette, warfen zerbrachen