DGB- BV Bücherei AIK P 1339 INTERNATIONALE MUSIKER- FOEDERATION Tätigkeitsbericht des Vorstandes über die erste ordentliche Amtsperiode Herbst 1949 Frühjahr 1953 DG Archiv Exemplar B da svorstand PKP1339 VORBEMERKUNGEN tebne Der vorliegende Bericht über die erste ordentliche Amtsperiode of der Internationalen Musiker- Foederation( FIM) umschliesst die -Zeit nach dem ersten ordentlichen Kongress in Wien( 6.- 11. Okedoeltober 1949) bis Ende 1952. Obschon es sich um ein Dokument Condes Vorstandes der FIM hande lt, muss gesagt sein, dass es aus zeitlichen und technischen Gründen nicht möglich war, die vordobliegende Arbeit im Entwurf sämtlichen Vorstandsmitgliedern zumene gängig zu machen. Bei der Durchsicht dieses Berichtes möge der unbefangene Leser gezimmer vor Augen halten, dass die FIM auch heute noch als eine sehr junge Organisation anzusprechen ist und dass vieles, das in der ersten ordentlichen Amtsperiode getan oder auch nicht getan wurde, die Charakteristiken dieser" Jugend" aufweist. Was aber immer vom Vorstand als Ganzes oder von einzelnen Funktionären im Namen der FIM getan wurde, ist im Geiste der besten Absicht unternommen worden, und wir glauben nicht, dass etwelche Misserfolge auf einen Mangel an Begeisterung zurückzuführen sind. bu In der Berichtsperiode wurden viele nicht unerhebliche Schwierigkeiten überwunden. Vielleicht darf aber vermerkt werden, dass es gerade diese Schwierigkeiten sind, die den gesamten Benebtrieb der FIM wach und lebendig erhalten und sowohl von ihren Funktionären wie auch von ihren Mitgliedern jene Opferbereitschaft fordern, die diese Gemeinschaft zusammenhält und ihren Gliedern immer wieder das Bewusstsein einer weltumspannenden Solidarität gibt. Lat EV 2.0 ba R. Leuzinger - 2- ORGANISATORISCHES Der FIM Vorstand ( 1) Am ersten ordentlichen Kongress in Wien( im folgenden Wiener Kongress genannt) wurden die Herren Hardie Ratcliffe ( England) als Präsident, Sven Wassmouth( Schweden) und Mario Mantovani( Italien) als Vizepräsidenten gewählt und dem englischen und norwegischen Verband je ein, dem oesterreichischen zwei Sitze zugesprochen. Der englische Sitz wurde in chronologischer Reihenfolge von den Herren Van Phillips, Frank Tukker und Harold E. Stone eingenommen. Norwegen war stets durch Herrn Rolf Gammleng vertreten, und für Oesterreich erschienen nebst Herrn Prof. Franz Sirowy die Herren Dr. Wolfgang RussBovelino und einmal- Louis Fabiankovich an den Sitzungen des FIM- Vorstandes. Der auf Grund eines Kongressbeschlusses geschaffene achte Sitz wurde nach Beitritt des Deutschen Musiker- Verbandes( DMV) chronologisch von den Herren A. Scheffler, Rudolf Irmisch und Joseph Lahaye eingenommen. - ( 2) Als Generalsekretär amte te Herr Rudolf Leuzinger, der zusammen mit Frau Gertrud Schnering die gesamten Sekretariatsarbeiten betreute. Der Vorstand hielt in der Berichtsperiode sechs meistens vier tägige Vorstandssitzungen ab, von denen drei in Zürich und je eine in London, München und Genf stattgefunden haben. 4) Der Vorstand delegierte einzelne Mitglieder sowie den Generalsekretär an verschiedene Kongresse, Konferenzen und Besprechungen, über die nachfolgend berichtet wird. ( 5) Alle Verhandlungen im Vorstand werden dreisprachig ge führt. Als Dolmetscherin war uns an den meisten Sitzungen Fräulein Ginette Bazelli sehr wertvoll. Zu ihrer Entlastung bemühten sich auch R. Leuzinger und G. Schnering. ( 6) Zu einzelnen. Besprechungen wurde auch Herr Dr. jur. Vital Hauser, Zentralsekretär des Schweizerischen Musiker- Verbandes ( SMV) zugezogen. Sekretariatsarbeit ( 7) Das Generalsekretariat in Zürich befand sich bis Ende März 1950 an der Rämistrasse 27 und übersiedelte dann, zusammen mit dem Zentralsekretariat des SMV, an den Talacker 35, wo wir über ein geräumiges Bureau und einen Archivraum verfügen. ( 8) Von hier aus wurden im Ganzen elf mehrseitige Zirkulare, viele Rundschreiben und Rapporte an die Mitgliederverbände verschickt. - 3- - ( 9) Zur Erstellung von Statistiken wurden eine Reihe von See Fragebogen entworfen und den Mitgliedern zur Beantwortung zuJa ate gestellt. Leider wurden diese Bogen oft gar nicht, vielfach aber nur lückenhaft ausgefüllt, sodass die Arbeiten, zu denen sie als Grundlage dienen sollten, meistens nur unvollständig ausgeführt werden konnten. ( 10) Die Hauptorientierungsquellen des Sekretariates sind die verschiedenen offiziellen Organe unserer Mitgliederverbände. Sie werden im Sekretariat regelmässig gelesen, und alles Wissenswerte wird in eine Sachregistratur eingetragen, sodass Mitteilungen über einen bestimmten Gegenstand rasch gefunden und thematisch zusammengestellt werden können. So kann das Sekretariat seinen Zweck als Auskunftsinstanz sinnvoll erfüllen. ( 11) Neben den internen Arbeiten hat der Generalsekretär eine Reihe von Artikeln und Berichten verfasst, die zur Publikation in den Fachzeitschriften bestimmt waren. Diese wurden zum Teil als solche abgedruckt, zum Teil für die spezifisch nationalen Zwecke umgearbeitet und übersetzt. ( 12) Ein sehr erschwerender Umstand für die Arbeit der FIM liegt darin, dass sämtliche Zirkulare, Rapporte und Protokolle in den drei FIM- Sprachen ausgefertigt werden müssen. Die Uebersetzungen nehmen denn auch einen grossen Teil der gesamten Sekretariatsarbeit in Anspruch. Dabei sind wir uns voll bewusst, dass das Sekretariat nur für Uebersetzungen ins Deutsche volle Garantie übernehmen kann. Solange die FIM nicht über Uebersetzungsexperten für die französische und englische Sprache verfügt, werden die diesbezüglichen Arbeiten immer nur als Notbehelf betrachtet werden können. Immerhin hat die Erfahrung gezeigt, dass Uebersetzungen des Sekretariates mit ihren sprachlichen Unzulänglichkeiten oft immer noch besser sind als die entsprechenden Arbeiten von Berufsübersetzern, die mit der ganz speziellen Materie unserer Foederation nicht vertraut sind. Mitgliederdienst ( 13) Zur Zeit des Wiener Kongresses waren die Verbände und Gewerkschaften der nachstehenden Länder der FIM angeschlossen: Belgien( Bruxelles) Grossbritannien Italien Norwegen Oesterreich Schweden Schweiz 800 Mitglieder 27000 " 5500 11 1282 11 9000 11 13500 1300 11 Im Laufe der Berichtsperiode sind die Musikerorganisationen folgender Länder der FIM beigetreten: Deutschland ( Bundesrepublik) - Finnland Griechenland Holland 13356 Mitglieder Herbst 1950 1150 11 Herbst 1950 550 11 Anfang 1952 1763 11 Herbst 1950 - 4- Irland Jugoslavien Süd- Afrika 450 Mitglieder 498 243 Sommer 1950 Frühj. 1952 24.7. 1950 ( 14) Zur Zeit der Niederschrift dieses Berichtes ist das Aufnahmege such der Union Nationale des Syndicats d'Artistes Musiciens Professionnels Français pendent. Der Beitritt des dänischen Musikerverbandes wird für die nächste Zeit erwartet. ( 15) Das Syndicat des Artistes Musiciens in Bruxelles, das am Gründungskongress in Zürich vertreten war und seinen Bei- tritt zur FIM erklärte, hat seine Beziehungen zu unserer Organisation bald nach dem Wiener Kongress völlig abgebrochen. Der Vorstand beschloss deshalb in seiner 9. Sitzung( Okt. 1952), diese Organisation nicht mehr als Mitglied der FIM zu betrachten. ( 16) Dem Verlust der Belgischen Organisation mit 800 Mitgliedern steht somit ein Zuwachs aus sieben Ländern mit über 18000 Mitgliedern gegenüber. In der FIM sind Ende 1952 72867 Musiker in 13 Ländern organisiert. Unsere Foederation kann deshalb mit Recht als die grösste internationale Interpre tenorganisation Europas bezeichnet werden. ( 17) Der Kontakt mit den Mitgliederverbänden ist durchwegs ein erfreulicher und reger. Wie schon oben erwähnt, könnte einzig die Berichterstattung aus den einzelnen Ländern intensiviert werden. Mitgliederwerbung ( 18) Der Wiener Kongress beauftragte den Vorstand, alle der FIM noch nicht angeschlossenen Verbände mit dem nötigen Propagandamaterial zu beschicken. Der Vorstand hatte anfänglich die Idee, ein eigentliches Werbeblatt drucken zu lassen, kam aber dann zur Erkenntnis, dass nur eine direkte Kontaktnahme mit den einzelnen Musikerorganisationen zu einem sicheren Erfolg führen werde. So wurde hauptsächlich auf persönliche Besuche besondern Wert gelegt, und die inzwischen erfolgten Beitritte sind zum grossen Teil auf solche Interventionen durch einzelne Vorstandsmitglieder und den Generalsekretär zurückzuführen. ( 19) Trotz den eben genannten Bemühungen ist es uns bis heute nicht gelungen, das einflussreiche Syndicat des Artistes Musiciens de Paris für unsere Foederation zu gewinnen. An persönlichen Besuchen und schriftlichen Einladungen hat es hiebei nicht ge- fehlt. Das Fernbleiben dieser Organisation wurde von ihr im Laufe der Zeit mit ganz verschiedenartigen Argumenten begründet, sodass wir bis heute nicht wissen, welches der eigentliche Grund für diesen Sachverhalt ist. ( 20) Unser Sekretariat korrespondierte während der Berichtsperiode mit den Musikerverbänden von Australien, Indien, Aegypten, Israel, Japan, Neuseeland, Ceylon, Dänemark, Argentinien, Chile, Uruguay, Portugal, Tschechoslovakei, Luxemburg, Polen. Leider besteht aber bei den meisten der genannten Musikerorganisationen kein grosses Interesse an unserer Arbeit. Eine Ausnahme bildet -5unsere Freundschaft zur American Federation of Musicians( AFM). Ein Teil unserer Vorstandsmitglieder hatten an den beiden Sessionen der Beratenden Kommission für Angestellte und Geiste sarbeiter( CCETI) beim Internationalen Arbeitsamt( IAA) ( Oktober 1949 und Februar 1952) Gelegenheit, die beiden Vor-standsmitglieder der AFM, H.D. Kenin und L. Cluesmann kennen -und schätzen zu lernen. Der Kassier der AFM, H.J. Steeper, traf beim Angestelltenkongress ebenfalls eine Reihe unserer Vorstandsmitglieder, und W.M. Murdoch hatte Gelegenheit, mit unserem Präsidenten zu verhandeln. Aus diesen persönlichen Beziehungen erwuchs ein enger Kontakt zwischen den beiden grossen Organisationen, der sich in jüngster Zeit auch sehr erfreulich auf unsere etwas bedrängte Finanzlage auswirkte. BEZIEHUNG ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN ✓ Internationales Arbeitsamt( IAA) ( 21) Die lebhaftesten Beziehungen unterhält unsere Foederation zum Internationalen Arbeitsamt. Mit dieser Feststellung seien die Relationen zu anderen Organisationen in keiner Weise zurückgestellt, denn es ist nur begreiflich, dass ein internationales Amt, das sich in erster Linie mit Arbeitsbedingungen und den arbeitenden Menschen zu befassen hat, unsere besondere Sympathie geniesst. Dass dieses Amt andererseits unseren langjährigen Wünschen nicht voll entsprechen kann, liegt an seiner Konstitution, die vorsieht, dass alle auftauchenden Probleme von Organen bewältigt werden müssen, denen Delegierte der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Regierungen zugeordnet sind. Kann also einerseits das IAA keine allzu weitgehenden Beschlüsse fassen, so haben seine Entschliessungen anderseits den Vorteil, bei ihrer Verwirklichung kaum je wesentlich angegriffen zu werden. Durch die Entsendung von Beobachtern an die beiden Sessionen der CCETI( Oktober 1949 R. Leuzinger, Februar 1952 H. Ratcliffe, M. Mantovani, R. Leuzinger) und durch eine Reihe von schriftlichen Eingaben konnte die FIM auf wichtige Entscheidungen des IAA einwirken. ( 22) Das IAA wird durch unser Sekretariat ständig über die nationale und internationale Entwicklung im Berufe des Musikers orientiert. Verschiedentlich fanden inoffizielle Besprechungen zwischen massgebenden Funktionären dieses Amtes und dem Generalsekretär der FIM statt. ( 23) An der Vorstandssitzung der FIM im Oktober 1951 durften wir den Fachbearbeiter des Interpre tenrechtes beim IAA, Herrn Dr. Grünberg, in unserer Mitte begrüssen. K K -6Union Internationale pour la Protection des Oeuvres Littéraires et Artistiques( Berner Union ( 24) Die guten Beziehungen zur Berner Union und seinem Büoro konnten in der Berichtsperiode weiter ausgebaut werden. Ihnen ist nicht nur die Anerkennung der FIM als grösste Interpre tenorganisation Europas, sondern die ganze wohlwollende Haltung der Berner Union gegenüber den Problemen der ausübenden Künstler zu verdanken. Die geographische Nähe von Bern und Zürich ermöglichen eine kontinuierliche Fühlungnahme, die sich sehr zum Vorteil unserer Foederation auswirkt. Leider tritt der jetzige Direktor des Büros, seine Excellenz Dr. Bénigne Mentha, zurück und wir können nur hoffen, dass er seine reichen Erfahrungen auch weiterhin zugunsten der ausübenden Künstler spielen lässt. Internationaler Bund Freier Gewerkschaften( IBFG) ( 25) Obschon sich die FIM keinem der beiden internationalen Gewerkschaft- Organisationen anschliessen kann, unterhalten wir zum IBFG recht freundschaftliche Beziehungen. Die meisten unserer Mitglieder sind durch ihre Landesorganisationen mit dem IBFG verbunden und verschiedene Vorstandsmitglieder der FIM beteiligten sich am Internationalen Angestelltenkongress des IBFG, der im April 1951 in Brüssel stattfand. An ihm wurde die Arbeit unserer Foederation voll anerkannt, und unsere Vorstandsmitglieder wurden im Zusammenhang mit der Konkretisierung des Rechtes der Interpreten mit wichtigen Aufgaben betraut. ( 26) So wurde in Aussicht genommen, dass zwischen den nun gegründeten internationalen Organisationen der Schauspieler und der Variétéartisten einerseits und der FIM andererseits ein Koordinationsausschuss gebildet werde, in dem vor allem die einzuschlagende Politik zur Verwirklichung einer internationalen Konvention zum Schutze der ausübenden Künstler besprochen werden soll. ( 27) Als Vorsitzender dieses Ausschusses wurde der Präsident der FIM, Hardie Ratcliffe, bestimmt. Bis heute fand keine Vollsitzung des Ausschusses statt. Unser Präsident hat aber verschiedene Gelegenheiten wahrgenommen, um den Kontakt vor allem mit der internationalen Schauspielerorganisation aufrecht zu erhalten. ( 28) Unsere Foederation war auch zur Vorbesprechung des IBFG für die zweite Session der CCETI des IAA eingeladen, und während ihrer ganzen Session konnte die FIM auf erfreuliche Unterstützung durch den IBFG und die ihm angeschlossenen Organisationen zählen. International Federation of the Phonographic Industry ( 29) Das Verhältnis zur IFPI erfuhr am Wiener Kongress eine leichte Trübung, die nicht ohne weiteres aus der Welt gschaffen werden konnte. Am Ende der Berichtsperiode verbesserten K -7sich die Beziehungen aber zusehends. Die Freundschaft zu dieser Organisation wurde im November 1952 mit dem prinzipiellen Abschluss des Abkommens über die Beteiligung der Musiker an den Einkünften der IFPI aus der gewerblichen Weiterverwertung von Industrieschallplatten gekrönt.( Siehe Abschnitte 59-63) ( 30) Es ist zu hoffen, dass auf Grund dieses Erfolges auch Besprechungen über andere Probleme, die Schallplattenproduzenten und Musiker gleichermassen beschäftigen, zu einem erfreulichen Resultat führen werden. 9 Union Européenne de Radiodiffusion( UER ( 31) Auch unsere Beziehungen zur UER sind gut. Sachlich entstehen nur in den gemeinsamen Besprechungen so grundlegende Differenzen zwischen den beiden Organisationen, dass die gutoeten Beziehungen nur in formellen Belangen zum Ausdruck kommen. ( 32) Nachdem wir noch vor kurzem glaubten, ein Rahmenabkommen zwischen FIM und UER in Bezug auf die Weiterverwertung von rundfunkeigenen Aufnahmen treffen zu können, müssen wir nun feststellen, dass die UER vorläufig nicht auf Verhandlungen über ein solches Abkommen eintreten will. ( 33) Auch über die zeitliche Begrenzung der Verwendung von Industrieschallplatten in Rundfunkprogrammen will die UER nicht mit der FIM alleine, sondern am liebsten mit der IFPI, eventuell jedoch mit beiden Letztgenannten zusammen verhandeln. UNESCO ( 34) Seit Sommer 1952 ist die FIM im Conseil International de la Musique( CIM) der UNESCO vertreten. Im Namen unserer Foederation nahm der Präsident an der letzten Generalversammlung des CIM teil. Die Aufnahme der FIM erfolgte nicht diskussionslos, da der CIM ja keine gewerkschaftlichen Ziele verfolgt. Unser Präsident verstand es aber aufzuzeigen, dass unsere Foederation an der Tätigkeit des CIM interessiert ist und sicher auch dem Organ der UNESCO nützen kann. ( 35) Im Herbst 1952 übersand te unser Generalsekretär ein Exposé über die Möglichkeiten auf dem Gebiet der Musik zur Realisierung des Artikels 27 der Charta über die Menschenrechte. ( Das Recht aller Menschen, am wissenschaftlichen Fortschritt dos und an den kulturellen Gütern teilhaben zu dürfen). X( 36) Zur gleichen Zeit erhielten wir eine Aufforderung des CIM, dieser Institution Persönlichkeiten bekannt zu geben, die auf dem Gebiete der Musikerziehung als repräsentativ gelten und zu einem internationalen UNESCO- Kongress der Musikpädagogen eingeladen werden könnten. Da sich die FIM kaum mit Musikerziehung befasst, konnten wir den Wunsch nur an unsere Mitgliederverbände weiterleiten. х A - 8- ( 37) Dagegen meldete die FIM ihr Interesse an den in Oesterreich stattfindenen UNESCO- Kongress der Berufsmusiker an( Jueli 1953). Association Suisse pour la Protection du Droit d'Auteur( ASPDA) ( 38) Durch die Mitgliedschaft unseres Generalsekretärs zur ASPDA, die wiederum der diesbezüglichen internationalen Organisation angeschlossen ist, wird unsere Foederation ständig über die Vorgänge innerhalb dieser Gremien orientiert. Bei den Versammlungen der ASPDA finden sich meistens die internationalen Experten, wie sie z.B. auch in Rom tagten, zusammen, und so werden in diesem Kreise die auch für die Interpreten wichtigen Probleme sachlich erörtert und die gewonnen Erfahrungen ausgetauscht. ( 39) Leider konnte am Kongress der Association Littéraire et Artistique Internationale in Nîmes( April 1952) kein Mitglied des FIM- Vorstandes teilnehmen, doch wurde das Generalsekretariat durch einen Funktionär des Schweizerischen Musikerverbandes über den Verlauf des Kongresses, an dem u.a. auch der Römische Konventionsentwurf diskutiert und kritisiert wurde, aufs Genaueste informiert. INTERPRETENRECHT Allgemeines ( 40) Der Wiener Kongress hat einstimmig beschlossen, dass die Dokumentensammlung über das Interpre tenrecht, wie sie von J. von Oppersdorff im Auftrage des Sekretariates zusammengestellt wurde, in ihrer Originalfassung vervielfältigt und den Mitgliederverbänden zugestellt werden soll. In den folgenden Vorstandssitzungen musste der Generalsekretär aber immer wieder erklären, dass es Frau Schnering und ihm nicht möglich gewesen sei, der vom Kongress aufgestellten Forderung nachzukommen. Das Dokumentationsmaterial wurde bis heute auch von keinem Mitgliederverband angefordert, und so bleibt seine Vervielfältigung nach wie vor für Zeiten mit geringeren Arbeitsanforderungen aufgespart. ( 41) Der Wiener Kongress hat eine Reihe von Richtlinien für die von der FIM zu verfolgende Politik in Sachen Interpretenrecht aufgestellt. Einzelne dieser Richtsätze trugen jedoch den Stempel des raschen Zustandekommens. Sie wurden deshalb in Uebereinstimmung mit den dem Vorstand vom Kongress gegebenen Befugnissen abgeändert und auf die grosse Linie der übrigen Prinzipien ausgerichtet. ( 42) Der Generalsekretär verarbeitete die in Wien gewonnenen Kenntnisse zu einer ausführlichen Darlegung über das Recht der Interpreten, wie es von der FIM als wünschbar betrachtet wird. Die Arbeit wurde sorgfältig ins Englische übersetzt und sämt - 9- lichen Vorstandsmitgliedern zugänglich gemacht. Leider konnte sich erst wieder die zehnte Vorstandssitzung( Oktober 52) mit dieser Darlegung befassen. Der Generalsekretär wurde ermächtigt, seine Arbeit mit einigen prinzipiellen Einschränkungen als Funktionär der FIM zu publizieren. ( 43) Trotzdem die erwähnte prinzipielle Darstellung über das Recht des Interpreten bis jetzt nicht gedruckt werden konnte, haben der Vorstand und das Sekretariat keine Gelegenheit ungenützt gelassen, um die in der FIM vorherrschende diesbezügliche Auffassung zu verbreiten. Es geht in der Hauptsache darum, die massgebenden Experten, die internationalen und nationalen Behörden, sowie die breite Oeffentlichkeit erkennen zu lassen, dass das Recht des Interpreten nicht einfach eine Parallelerscheinung zum Autorenrecht darstellt. Durch den Missbrauch von Interpretenrechten werden nicht nur jene Künstler geschädigt, deren Leistungen mechanisch fixiert und gewerblich weiterverwertet werden, sondern es berührt vor allem den zeb gesamten Berufsstand, wenn durch vermehrte Verwendung von me#chanischer Musik die Engagementsgelegenheiten vermindert werden. Als Geschädigte im Sinne eines kommenden Gesetzes dürfen somit nicht nur die Platten bespielenden Künstler, sondern die Gesamtheit der Musiker bezeichnet werden. ( 44) Die diesbezügliche Politik geht deshalb nicht in erster Linie darauf aus, aus der gewerblichen Weiterverwertung von Schallträgern Geld zu schlagen, sondern diese Verwertung an sich zu limitieren. ( 45) Um dieses Ziel zu erreichen und eine möglichst gut funktionierende Kontrolle über die Weiterverwertung von fixierten Musikerleistungen zu erhalten, hat der Vorstand in seiner Sitzung im Oktober 1952 in Zürich beschlossen, den FIM- Mitgliedern zu empfehlen, sich die Interpretenrechte der ihnen angeschlossenen Musiker abtreten zu lassen. Wo dies aus irgend welchen Gründen nicht möglich ist, sollen Interpre tengesellschaften gegründet werden, in denen sich die Musikerverbände wenn immer möglich eine dominierende Stellung verschaffen sollen. ( 46) Der FIM- Vorstand hat in seiner zehnten Sitzung( Oktober 1952) beschlossen, seine Ansichten über das Interpretenrecht auch der neu gegründeten internationalen Schauspieler- Union bekannt zu geben, um in ihr möglichst einen Verbündeten zu gewinnen. K Der Römische Konventionsentwurf ( 47) Dieser Konventionsentwurf ist das Resultat langjähriger Bemühungen, an denen die FIM seit ihrem Bestehen teil hat. Die diesbezüglichen Vorarbeiten des IAA gehen in das Jahr 1926 zurück. Ein erster Entwurf wurde im Jahre 1938( allerdings ohne namhafte Beteiligung von Interprete norganisationen) in Samaden erstellt. ( 48) Die ersten diesbezüglichen konkreten Verhandlungen an der ersten Session der CCETI( Oktober 1949 in Genf) scheiterten an Fragen der Zuständigkeit. - 10X X X ( 49) Nach diesem Misserfolg bestand die grosse Gefahr, dass sich das IAA an den Problemen des Interpretenrechtes komplett desinteressiert. Das FIM- Sekretariat alarmierte deshalb sämtliche ihm angeschlossenen und befreunde ten Musikerorganisationen, und ersuchte diese, so rasch wie möglich beim IAA zu intervenieren und mit Nachdruck zu fordern, dass die Probleme des Interpretenrechtes von diesem Amt weiter verfolgt und möglichst rasch einer positiven Lösung zugeführt werden. Unserem Ansuchen wurde in ca. 20 Ländern entsprochen und die in Genf eingegangenen Briefe wurden auch vom IAA als eindrückliche Manifestation bezeichnet. ( 50) In der Folge setzte das IAA seine Bemühungen für eine Konvention zum Schutze des Interpretenrechtes fort. Zur selben Zeit aber ergriff auch die Berner Union die Initiative zur Schaffung einer Konvention über die Rechte der Interpreten, Plattenproduzenten und Rundfunkorganisationen. Die IFPI und UER luden die FIM ein, einen Konventionsentwurf der drei Dachorganisationen zu verfassen und dem permanenten Komitee der Berner Union vorzulegen. Bei diesbezüglichen Diskussionen in Genf und Bern, in denen die Interessen der FIM durch die Herren Ratcliffe und Leuzinger vertreten wurden, konnte jedoch keine Einigung zwischen der Delegation unserer Foederation und den übrigen Beteiligten gefunden werden. ( 51) An einer Konferenz des permanenten Komitees der Berner Union in Lissabon, an der wiederum der Präsident und Generalsekretär der FIM teilnahmen, wurde ein Konventionsentwurf der UER und IFPI vorgelegt. Das permanente Komitee beschloss aber lediglich, eine gemischte Expertenkommission einzuberufen, um einen selbständigen Text des Berner Büros von Vertretern der Interpre ten-, Rundfunkorganisationen und Plattenproduzenten diskutieren zu lassen. ( 52) Der dann vom Direktor des Berner Büros ausgearbeitete Entwurf hielt sich in einer Variante ziemlich nahe an den Entwurf der beiden Partnerorganisationen. Er wurde im November 51 in Rom einer gemischten Expertenkommission unterbreitet, in der die FIM als einzige Interpretenorganisation Sitz und Stimme hatte. In gleicher Weise waren die IFPI und UER vertreten. Das IAA entsandte eine Beobachterdelegation. ( 53) Die FIM- Delegation bestand aus H. Ratcliffe und R. Leuzinger. Als technischer Berater war ihnen Dr. V. Hauser vom SMV beigegeben. ( 54) Das Resultat dieser Kommission ist allgemein bekannt. Es wurde vom FIM- Vorstand als" ein kleiner Fortschritt auf dem Wege zur Fixizierung der Rechte der Ausübenden, jedoch nicht als endgültige Zusammenfassung aller von ihnen geforderten Rechte" bezeichnet. ( 55) In der Folge wurde der Römische Konventionsentwurf auch in der zweiten Session der CCETI behandelt. Auch hier übernahmen die FIM- Vertreter in der Arbeitnehmergruppe eine führende Rolle. Obschon die FIM nur Beobachter entsenden durfte, wurde unser Präsident oppositionslos als Sprecher der Arbeitnehmer in der Subkommission für das Interpretenrecht anerkannt. Als - 11- weitere FIM- Vertreter nahmen R. Leuzinger und M. Mantovani an den Verhandlungen teil. Als offizieller Delegierter war S. Wassmouth anwesend. ( 56) Die CCETI fasste eine Reihe von Beschlüssen, in denen der Verwaltungsrat des IAA ersucht wurde, sich aktiv an der internationalen Verankerung der Interpre tenrechte zu beteiligen und einige Verbesserungen im Römischen Konventionsentwurf zugunsten der Interpreten anzustreben. Dieser Fortschritt kann eindeutig als Erfolg der FIM verbucht werden. ( 57) In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die gesamten Delegations spesen unseres Präsidenten für seine Aufenthalte in Lissabon, Rom, Genf und Bern vom britischen Musikerverband als Geschenk an die FIM getragen wurden. Der Vorstand möchte diese grossherzige Schenkung auch an dieser Stelle ausdrücklich verdanken. ate( 58) Der Römische Konventionsentwurf ist nun an sämtliche Mitgliederstaaten der Berner Union und des IAA zur Vernehmlassung gesandt worden. Das Sekretariat hat die FIM- Verbände en nach den verschiedenen Konferenzen und Sitzungen nicht nur in ausführlichen Rapporten über die neuesten Entwicklungen informiert, sondern es hat auch die der FIM angeschlossenen Verbände mit aller Deutlichkeit auf die Schwächen des Römischen Konventionsentwurfes aufmerksam gemacht. Darüber hinaus sind den Mitgliedern unserer Foederation konstruktive Vor schläge zur Verbesserung des Römischen Konventionsentwurfes zugestellt worden. Nach einem Beschluss vom Oktober 1952 wurden die FIM- Verbände angewiesen, bei ihren Landesregierungen zu intervenieren, damit der Römische Konventionsentwurf und eine entsprechende Stellungnahme der Regierung zuhanden der Berner Union als dringlich behandelt werden. BESPIE LUNG UND GEWERBLICHE WEITER VERWERTUNG VON TONTRAEGERN Schallplatten ( 59) Der Wiener Kongress stellte eine Reihe von Richtlinien х ✓ auf, die sich mit dem Bespielen und der gewerblichen Weiterverwertung von Schallplatten befassen. Sie beziehen sich hauptsächlich darauf, dass die Platten bespielenden Künstler nicht gestatten sollen, dass die Industrieschallplatten ohne jegliche Entschädigung gewerblich weiterverwertet werden. Im Besonderen wurde der Vorstand beauftragt, in dieser Sache für alle Länder eine Praxis anzustreben, die derjenigen in England gleichkommt. ( 60) Dieses Ziel suchte die FIM durch ein Abkommen mit der IFPI zu erreichen. Die ersten Verhandlungen fanden am 10.7.50 in London statt, und führten zur Einigung zwischen den beiden Delegationen über eine Reihe von prinzipiellen Punkten. Wäh 〆 12- rend die FIM ziemlich rasch dieses Londoner Resultat anerkennen konnte, zögerte die IFPI mit der Ratifizierung der Abmachungen vom 10.7.50. ( 61) Am 4. und 5. November 1952 trafen sich neuerdings je eine Delegation der beiden Dachorganisationen. Als Resultat wurden wiederum eine Reihe von Prinzipien aufgestellt, die von beiden Delegationen angenommen werden konnten. Die Ratifikation dieser Prinzipien durch die IFPI erfolgte bereits in den ersten Tagen des Dezember 1952, sodass das Abkommen nur noch redaktionell ausgefertigt und von Vertretern der beiden Foederationen unterzeichnet werden muss. baxed ( 62) Das Abkommen sieht vor, dass die Musikverbände all jener Länder, in denen die IFPI Lizenzgelder aus gewerblicher Weiterverwertung von Schallplatten bezieht, 25% dieser IFPI Einnahmen zugewiesen erhalten. Auch dieses Abkommen darf als ein erfreulicher Erfolg der FIM bezeichnet werden. ( 63) Prinzipiell ist die IFPI auch damit einverstanden, dass zwischen ihr, der UER und der FIM ein Abkommen über die Begrenzung der Verwendung von Industrieschallplatten in den Rundfunkprogrammen getroffen wird. Konkrete Verhandlungen konnten jedoch in dieser Sache bis heute noch nicht gepflogen werden. ( 64) In einem Rundschreiben wurden die Mitglieder der FIM darauf aufmerksam gemacht, dass eine bestimmte englische Firma verschiedenen Filmproduzenten Schallplatten zur Synchronisierung von Filmen anbietet. In verschiedenen Ländern konnten daraufhin die Musikerverbände bei den Filmproduzenten intervenieren, um diese von der Verwendung von Industrieschallplatten für ihre Produktion abzuhalten. ( 65) Verschiedene ähnliche Aktionen können hier aus Raummangel nicht mehr angeführt werden. ( 66) An der Vorstandssitzung im Juli 1950 in London beauftragte der Vorstand seinen Präsidenten, bei der AFM zu intervenieren, um in gemeinsamen Anstrengungen zu verhindern, dass man in Europa Tonbänder und Schallplatten bespielt, die in Amerika weiter verwendet werden. Umgekehrt soll auf den Schaden hingewiesen werden, den die europäischen Musiker durch die Weiterverwertung von amerikanischen Platten und Tonbändern in Europa erleiden. Ein solch weltweiter Austausch kann natürlich nicht leicht. verhindert werden, doch ist uns die AFM im Sommer soweit entgegengekommen, dass sie ihren Mitgliedern inkl. Dirigenten verbietet, ausserhalb der USA Platten zu bespielen. Die FIM ist der AFM für ihre verständnisvolle Haltung dankbar. ( 67) Auf Antrag des SMV befassten sich der Vorstand und das FIM- Sekretariat mit den Möglichkeiten zu einer internationalen Nivellierung der Tarife für die Bespielung von Industrieschallplatten. Abgesehen davon, dass dem Sekretariat die nötigen Unterlagen nur teilweise und lückenhaft zugestellt wurden, musste der Vorstand erkennen, dass das gewünschte Ziel nicht erreicht werden kann. Es fehlt vor allem an einem allgemein gül - 13- tigen Masstab, nach dem eine solche Nivellierung vorgenommen werden könnte. Radioeigene Tonträger ( 68) Auch in dieser Angelegenheit hat der Wiener Kongress Richtlinien aufgestellt, nach denen die ausübenden Künstler ihre Interpretenrechte dahingehend geltend machen sollen, dass ihre einmal fixierten Leistungen zum Zwecke der Uebertragung durch den Rundfunk entweder nur einmal gesendet werden, oder aber, dass für jede Wiederholung ein weiteres hundertprozentiges Honorar( wie für die Bespielung des Tonträgers inkl. Probe) gefordert werden muss. ( 69) Bis heute ist diese Forderung noch in keinem Lande verwirklicht worden. Das Sekretariat verfolgt aber aufmerksam die diesbezügliche Entwicklung, sammelt die diesbezüglichen Gerichtsentscheide und unterrichtet die Mitgliederverbände über jede Neuerung zugunsten der ausübenden Künstler. ( 70) Die Hauptgefahr für die Musiker besteht zur Zeit darin, dass die Rundfunkgesellschaften ihre Tonbandsammlungen wenn immer möglich entschädigungslos für die Verwertung in der Te#levision verwenden möchten. Es ist sogar anzunehmen, dass die Verhandlungen zwischen der FIM und der UER zum Zwecke des Abschlusses eines Rahmenabkommens in Bezug auf die Weiterverwertung von radioeigenen Tonbandaufnahmen deshalb nicht zum Ziele führten, weil die Vertreter der FIM strikte erklärten, die FIM könne ein Abkommen, das die Verwendung von Schallträgern des Tonrundfunks für die Television vorsieht, nicht unterzeichnen. ( 71) Es ist selbstverständlich, dass sich die FIM auch gegen jede andere Weiterverwertung von radioeiganen Tonträgern wendet, doch musste sich auch hier die Tätigkeit der Foederation auf das Sammeln von Informationen und die Weiterleitung der gemachten Erfahrungen an ihre Mitgliederverbände beschränken. Filme zur öffentlichen Vorführung ( 72) Auch auf diesem Gebiet hat der Wiener Kongress Richtlinien aufgestellt, die während der Berichtsperiode immer wieder verteidigt werden mussten. Prinzipiell soll die Musik, die für einen bestimmten Film fixiert wird, nur für diesen und für keinen anderen Zweck verwendet werden. Auch hier wird sich in kurzer Zeit das Problem stellen, inwiefern Filme, die zur Vorführung in Kinotheatern gedreht wurden, auch in der Television Verwendung finden können. Genauer gesagt handelt es sich darum, inwieweit die Musiker ihre Forderung, wonach ihre auf den Film fixierten Interpretationen nur in Kinotheatern wiedergegeben werden dürfen, durchsetzen können. ( 73) Eine wesentliche Komplikation entsteht dadurch, dass die Kinobesitzer heute schon die Möglichkeit studieren, ihre Filme nicht mehr ab Filmstreifen sondern über die Televisionssendung öffentlich vorzuführen. Eine solche Eventualität ergibt auch - 14rechtlich neue Kombinationen, die vor allem in Bezug auf den Römischen Konventionsentwurf auf das Genaueste durchdacht werden müssen. ( 74) Die FIM hat schon an der ersten Session der CCETI( Oktober 1949) angeregt, das IAA möge die rechtliche Situation der ausübenden Künstler auch in Bezug auf den Film studieren. Leider wurde aber bei dieser Instanz schon früher beschlossen, beim Studium der Interpretenrechte die Probleme des Films unbeachtet zu lassen. Unser diesbezüglicher Wunsch konnte deshalb nicht berücksichtigt werden. ( 75) Im Jahre 1952 hat nun auch die Berner Union beschlossen, ein Expertenkomitee zu bilden, das sich ausschliesslich mit den im Tonfilm verankerten Rechten befassen soll. Die FIM hat beim Berner Büro den Wunsch vorgebracht, eine Vertretung in dieses Expertenkomitee entsenden zu dürfen. Television ( 76) Der FIM- Vorstand hat sich zu verschiedenen Malen mit der Verwendung von Musikerleistungen in der Television beschäftigt. Da aber im Wirkungsbereich unserer Foederation vorläufig nur in England ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt werden konnten, war es ihr nicht möglich, sich ein umfassendes Bild über diese neue Industrie und ihre Auswirkungen auf dem Berufe der Musiker zu machen. ( 77) Der wesentlichste diesbezügliche Beschluss geht dahin, den Mitgliederverbänden dringend nahezulegen, keine Tonfilme für die Television zu bespielen. Soweit wir die Situation überblicken können, wird dieser Parole nur in England strikte nachgelebt. Dort aber kann man nicht von Richtlinien unserer Foederation sprechen, da die British Musicians' Union schon lange vor unseren Beschlüssen eine Haltung einnahm, die später von unserer Foederation übernommen wurde. Andererseits muss aber auch gesagt werden, dass uns keine ernsthaften Missachtungen dieses Grundsatzes bekannt sind. MUSIKERAUSTAUSCH ( 78) Der Wiener Kongress erstellte ein Reglement für den internationalen Musikeraustausch, das den Mitgliederverbänden als Richtlinien zugestellt wurde. Im Laufe der Berichtsperiode sind aber immer wieder Klagen vorgebracht worden, wonach dieses Reglement nicht von allen Mitgliederverbänden respektiert werde. Vor allem haben die einzelnen Landesverbände eine nur ungenügende Kontrolle über die ins Ausland reisenden Kapellen und Klangkörper. ( 79) Das FIM- Sekretariat hat mit dem Musikeraustausch meistens erst dann zu tun, wenn Musiker oder Kapellen im Ausland Schwierigkeiten begegnen oder wenn sich Mitglieder der FIM beklagen, - 15- dass unserer Foederation angehörende Verbände z.B. Gewerkschaftsbeiträge von ausländischen Musikern einfordern. ( 80) In vielen Fällen konnte das FIM- Sekretariat auf Anfragen über Engagementsverhältnisse in andern Ländern Auskunft geben. ( 81) Hauptsächlich zu Beginn der Berichtsperiode konnten mit Hilfe des FIM- Sekretariates verschiedene Einzelmusiker international ausgetauscht werden. SOLIDARITAETSAKTIONEN ( 82) Unsere Foederation wurde nur in einzelnen Fällen für internationale Solidaritätsbezeugungen in Anspruch genommen. In den meisten Fällen lässt sich nicht konkret nachweisen, wieweit die in Anspruch genommene Solidarität den bedrängten Kollegen behilflich war. Es lässt sich aber immer feststellen, dass die um Solidarität nachsuchenden Instanzen einen erheblichen Prestigegewinn zu verzeichnen hätten, wenn sich die FIM für die Hilfe suchenden Musiker einsetzte. ( 83) Die erste diesbezügliche Aktion wurde zugunsten der österreichischen Musikergewerkschaft noch vor dem Wienerkongress gestartet. Die Auswirkungen der diesbezüglichen Beschlüsse fielen aber in die Zeit nach diesem Kongress. Die Zeitungen verschiedener Länder befassten sich mit dem FIM- Boykott gegen die Wiener Philharmoniker, die Wiener Symphoniker und das Staatsopernorehester in der Volksoper. Wenn man vielleicht auch nicht davon sprechen kann, dass den drei Orchestern auf ihren Auslandreisen irgendwelcher Schaden zugefügt wurde, so ist doch sicher, dass sie bei ihren Tournees mit wesentlich grösseren Schwierigkeiten als in früheren Zeiten zu kämpfen hatten. Die drei Orchester sind inzwischen der Oesterreichischen Musikergewerkschaft wieder beibloh getreten. ( 84) Solidaritätserklärungen zugunsten des deutschen, italienischen und schweizerischen Mitgliederverbandes wurden in der Vorstandssitzung vom Oktober 1951 abgegeben. Dabei hatte es die Meinung, dass die betreffenden Mitgliederverbände jederzeit weitere moralische Hilfe von seiten der FIM und ihrer Mitglieder anfordern können. ( 85) Die wirkungsvollste Aktion spielte zugunsten des südafrikanischen Musikerverbandes, der im Herbst 1951 schwere Differenzen mit der Anstellungsbehörde des städtischen Orchesters von Kapstadt auszufechten hatte. Im Verlaufe derselben wurden verschiedene Musiker entlassen, und der verantwortliche Dirigent wurde nach Europa geschickt, um entsprechenden Ersatz zu suchen. Auf Wunsch des südafrikanischen Verbandes wurde das kapstädtische Orchester von der FIM gesperrt. Die Folge davon war, dass eine ganze Reihe bereits nach Kapstadt verpflichtete Musiker ihr Engagement nicht antraten. Das kapstädtische Orchester konnte deshalb die ursprünglich vorgesehenen Programme nicht - 16- aufführen und war in seiner allgemeinen Tätigkeit sehr behindert. Die ganze Angelgenheit wurde in der Presse behandelt, und der Stadtrat von Kapstadt beklagt sich bei unserer Foederation über unsere" unfreundliche" Haltung. ( 86) Noch kurz vor Neujahr 1953 wurden die Theaterorchester von Dublin in gleicher Weise gesperrt. Bei Abschluss dieses Berichtes lagen jedoch noch keine Rapporte über die Auswirkung des Boykottes vor. ( 87) Ebenfalls sehr wirksam war die Solidaritätserklärung der FIM für den deutschen Musikerverband im Oktober 1952, zu einer Zeit, da eine wesentliche Abspaltung der Orchestermusiker vom DMV zu fürchten war. ( 88) Eine Reihe kleinerer Aktionen kann aus Raummangel nicht erwähnt werden. Immerhin darf aber gesagt sein, dass auch die kleinen Vorkommnisse sehr dazu beitragen, das internationale Solidaritätsgefühl zu stärken. Mehr und mehr sollten die Mitglieder der FIM- Verbände das Gefühl erhalten, dass sie auch im Ausland geschützt werden, wenn sie bei den Behörden des FIMVerbandes im Gastland vorsprechen. Auf dem FIM- Sekretariat wird auf alle Fälle versucht, bei allen ausländischen Gästen dieses Gefühl zu erwecken. SCHLUSS BEMERKUNGEN Bei Durchsicht dieses Berichtes könnte der Eindruck entstehen, es sei auf einzelnen Gebieten der FIM- Tätigkeit nicht sehr viel geleistet oder gar erreicht worden. Wer so urteilt, scheint sein Augenmerk hauptsächlich auf positive Erfolge zu richten. In einer Foederation wie der unsern aber können nie in relativ kurAzer Zeit Resultate erreicht werden, die sich auf dem ganzen Tätigkeitsgebiet positiv auswirken. Die Hauptarbeit unserer Foederation liegt im zähen Verfolgen von Zielen, die nur durch viele Kleinarbeiten erreicht werden können. Erschwerend wirken sich aber auch die relativ bescheidenen Mittel aus, die unserer Foederation zur Verfügung stehen. Mit einem doppelten Mitgliederbeitrag könnte sicher auch ein Doppeltes an Arbeit geleistet werden. Andererseits dürfen wir aber wohl auch darauf hinweisen, dass während der ganzen Berichtsperiode gegen die Tätigkeit unserer Foederation als Ganzes von seiten der Mitglieder keine namhaften Klagen vorgebracht wurden. Somit darf wohl angenommen werden, dass der FIM- Vorstand den Intentionen seiner Mitgliederverbände gerecht wurde, und es bleibt nur zu hoffen, dass unsere Foederation auf Grund dieser normal verlaufenen ersten ordentlichen Amtsperiode in den kommenden Jahren einen erfreulichen Aufschwung erlebt.. Für den Vorstand der Internationalen Musiker- Foederation Der Präsident: H. Ratcliffe Der Generalsekretär: R. Leuzinger 3 5 2 6 7 3 10 11 12 2 13 14 15 16 17 Grayscale CYM Sachverständigen- Zubehör.de 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 100% 50% 18% 0% 1 2 Centimetres Inches 7 8 6 10 11. 12 13 14 15 16 17 Sachverständigen- Zubehör.de Blue Cyan Green Yellow Red Magenta White Grey Black # C9C9FF # 0000FF # C0E5FC # 009FFF # 759675 # FFFFC7 # 008B00 # FFFF00 # FFC9C9 # FF0000 # FFC9FF # FF00FF #FFFFFF # 9D9E9E # D9DADA # 5B5B5B # 000000 0 2 Centimetres Inches Color chart