Bericht des internationalen Sekretärs 1. Juli 1921 bis 1. Juli 1925 DGB- BV Bücherei AIK P 412 August 1925 Internationaler Bund der Privatangestellten Amsterdam, P. C. Hooftstraat 179 Bunde DO xemplar stand Bericht des internationalen Sekretärs 1. Juli 1921 bis 1. Juli 1925 B nd DGB Archiv Exemplar Orsi A/ K 6-16687 August 1925 Internationaler Bund der Privatangestellten Amsterdam, P. C. Hooftstraat 179 Bericht des internationalen Sekretärs 1. Juli 1921 bis 1. Juli 1925 Einleitung Die Bedeutung eines internationalen Sekretariats wird vielfach noch überschätzt. Es erübrigt sich wohl, zu sagen, daß die Kraft eines Sekretariats nicht größer sein kann, als die Summe der Kräfte der angeschlossenen Organisationen. Wenn deshalb in verschiedenen Ländern die Gewerkschaften der Handels- und Büro angestellten sowie der Techniker noch unvollkommen sind und auf dem Gebiete der Arbeitsbedingungen unserer Berufsgenossen und in Bezug auf ihren gesetzlichen Schutz noch kein bestimmender Einfluß ausgeübt werden kann, wird auch das internationale Sekretariat auf internationalem Gebiete nicht viel ausrichten können. Trotzdem dürfen wir sagen, daß unser Sekretariat in der Berichtsperiode seinen Einfluß geltend zu machen wußte. Von besonders großer Bedeutung ist der Austausch von Informationsmaterial betreffend die Lage der Angestellten und Techniker in den verschiedenen Ländern sowie der zwischen den Berufsgenossen der verschiedenen Länder geschaffene persönliche Kontakt. Die Auskünfte, die das Sekretariat den angeschlossenen Organisationen in verschiedenen Fragen geben konnte, sind ebenfalls von nicht geringer Wichtigkeit. Wenn es auch nicht möglich war, große internationale Aktionen durchzuführen, so darf doch festgestellt werden, daß das internationale Sekretariat in verschiedener Hinsicht für die angeschlossenen Organisationen von Nutzen war. Die Stellung des Sekretariats in der Reihe der Berufssekretariate ist gefestigt. Mit Genugtuung können wir sagen, daß das Sekretariat auch einen wichtigen Schritt in der Verbesserung der Beziehungen zwischen den Organisationen der Hand- und Kopfarbeiter getan und dazu beigetragen hat, daß die Wichtigkeit der Organisierung der Kopfarbeiter überall anerkannt wird. In der Frage der Industrieverbände ergaben sich allerdings noch da und dort Schwierigkeiten, man kann jedoch feststellen, daß die Daseinsberechtigung unserer Organisationen neben den Industrieverbänden allerwegen dem nötigen Verständnis begegnet. Wir glauben nicht, daß es sich darum handeln kann, in diesem Bericht eine Übersicht der Wirksamkeit der angeschlossenen Organisationen in der Zeit seit dem Jahre 1921 zu geben. Erstens wurde darüber im monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt des Sekretariats möglichst eingehend berichtet und zweitens würde eine solche zusammenfassende Darstellung in den meisten Fällen doch als unvollständig bezeichnet werden müssen. Da die Aktionen in den verschiedenen Ländern oft parallel verliefen und auf Grund der vom Sekretariat erhaltenen Mitteilungen geführt wurden, entsteht allerdings dadurch in unserem Bericht eine Lücke. Auf die Gefahr hin, daß der Bericht an Bedeutung verliert, wenn wir die Aktionen in den verschiedenen Ländern unberührt lassen, wollen wir uns aber dennoch im folgenden auf die eigentlichen Bestrebungen des internationalen Sekretariats als solchem beschränken. 3 Bevor wir auf Einzelheiten eingehen, möchten wir eine Bemerkung machen, mit der es uns wirklich ernst ist: Das Sekretariat hat wiederholt bei den angeschlossenen Organisationen Erhebungen eingeleitet, um Übersichten zusammenzustellen und damit den verschiedenen Landesorganisationen dienen zu können. Die Mitwirkung ließ aber in vielen Fällen leider zu wünschen übrig. Sicherlich gibt es Verbände, die jederzeit bereit und in der Lage sind, in einer bestimmten Frist die ausgefüllten Fragebogen zurückzusenden. Andere Organisationen hingegen bleiben oft noch im Verzug, was zur Folge hat, daß die Angaben nicht so umfassend sind, wie es eigentlich im Interesse einer wirksamen Aktion wünschenswert wäre. Der gleiche Mangel an tatkräftiger Mitwirkung tritt bei der Zusammenstellung unserer Mitteilungen in Erscheinung: einerseits erfreuen wir uns genauer und regelmäßiger Angaben, andererseits bleiben jegliche Informationen aus, so daß das Sekretariat ausschließlich auf Zeitungsmitteilungen usw. angewiesen ist. Die Aufgabe des internationalen Sekretariats würde äußerst erleichtert, wenn sich jede angeschlossene Organisation zur Pflicht machen würde, die verlangten Auskünfte stets rechtzeitig und ausführlich zu erteilen. Wir richten an die ernsthaften Mitarbeiter auch an dieser Stelle ein Wort des Dankes und hoffen, daß sie andern ein gutes Vorbild sein werden. Vorstand Auf dem Wiener Kongreẞ wurde der provisorische Vorstand definitiv gewählt. Er setzt sich wie folgt zusammen: O. Urban, Berlin, Vorsitzender; G. Buisson, Paris, Vize- Vorsitzender; J. Hallsworth, Manchester; J. Johansen, Kopenhagen; R. Klein, Prag und G. J. A. Smit jr., Amsterdam. Kollege Smit wurde gleichzeitig zum internationalen Sekretär gewählt. Bei der Errichtung von zwei Fachgruppen wurden deren resp. Vorsitzende amtshalber ebenfalls in den Vorstand aufgenommen, so daß sich dieser wie folgt erweiterte: H. Allina, Wien, für die Berufsgruppe der Bankangestellten und Ingenieur O. Schweitzer, Berlin, für die Fachgruppe der Techniker. Internationales Sekretariat Das Büro des Internationalen Sekretariats wurde dem Sitz des Allgemeinen Niederländischen Bundes der Handels- und Büro angestellten, Plantage Franschelaan 5, Amsterdam, angegliedert. Bei der Übersiedelung der Büros der holländischen Organisation nach der P. C. Hooftstraat 179 im Jahre 1925 wurde auch das Internationale Sekretariat an die neue Adresse verlegt. Auf Grund eines auf der Vorstandssitzung in Prag gefaßten Beschlusses wurde dem Büro ein Angestellter beigegeben, der in der Person des Kollegen W. G. Spiekman im Dezember 1923 seinen Posten antrat. Der internationale Sekretär wird zur Hälfte vom Internationalen Sekretariat, zur anderen Hälfte von der holländischen Organisation besoldet. Wiener Kongreß Vom 10. bis 12. August 1921 fand in Wien ein Kongreẞ statt, der die definitive Errichtung des Sekretariats beschloß. Gleichzeitig wurden die Statuten festgelegt und der Vorstand definitiv gewählt. Was die gefaßten Resolutionen betrifft, so wurde u. a. beschlossen, eine kräftige Aktion zu Gunsten der Abschaffung der Paẞvisen und der Vereinfachung der Zollformalitäten zu führen. Ferner wurde gegen die Zurückstellung der Deutschen in der Tschecho- Slowakei und die reaktionäre Haltung der Regierung in Jugoslavien protestiert. Ein Vorschlag, betreffend die Errichtung von Fachgruppen, wurde an den Vorstand verwiesen. Sekretär Smit hielt auf diesem Kongreß ein Referat über die Frage der Sozialgesetzgebung. 4 Vorstandssitzungen Es fanden folgende Vorstandssitzungen statt, deren wichtigste Beschlüsse wir kurz anführen. Kopenhagen, 24. bis 26. Mai 1922 Es wurde die Errichtung von Fachgruppen für die Bankangestellten und die Techniker beschlossen. Ferner wurde beschlossen, von der Erweiterung der Zahl der zu organisierenden Fachgruppen Abstand zu nehmen. Demzufolge können keine Beamten aufgenommen werden, ebenso wenig soll sich das Sekretariat zu einer Internationale von Intellektuellen erweitern. Beim Internationalen Arbeitsamt wurde wegen der von ihm unternommenen resp. unterstützten Versuche, betreffend die Errichtung einer Internationale der Techniker, Protest eingelegt. In dieser Sitzung erfolgte auch die Aufstellung eines Reglements über die gegenseitige Übernahme von Mitgliedern seitens der angeschlossenen Organisationen. In der Frage der Sozialgesetzgebung nahm die Sitzung den Standpunkt ein, daß die Einführung einer speziellen Gesetzgebung für die Angestellten aller Länder nicht verlangt werden soll. Zum Schluß wurde beschlossen, die Aktion, betreffend die Einführung resp. Aufrechterhaltung des gesetzlichen Achtstundentages in allen Ländern, mit der größten Energie in die Hand zu nehmen, wobei die Unterstützung der Internationale zugesagt wurde. Prag, 26. und 27. April 1923 Da die Mitgliedschaft bei zwei Internationalen unzulässig ist, wurden die Beitrittsgesuche der Organisationen von Rußland und Bulgarien vorläufig abgewiesen, desgleichen das Anschlußgesuch der Bühnenangehörigen. Es wurde die Einstellung eines Beamten verfügt, der im Dezember 1923 in Dienst trat. In einer Motion sprach sich der Vorstand gegen die Besetzung des Ruhrgebiets aus. Die Wichtigkeit der Aktion zu Gunsten des Achtstundentages wurde nochmals unterstrichen. Zum Schluß wurde der nächste Internationale Kongreß für den Monat Juni 1924 in der Schweiz anberaumt. London, 9. bis 10. Januar 1924 Bericht über die den deutschen Organisationen geleistete Hilfe. Annahme einer Resolution gegen die Verfolgung der ungarischen Gewerkschaften. Im Einverständnis mit dem I. G. B. sollen die der Roten Gewerkschafts- Internationale angeschlossenen Verbände nicht aufgenommen werden. Mit den Organisationen in der Tschecho- Slowakei und in Holland werden Besprechungen betr. ihre gegenseitigen Beziehungen anberaumt. Ferner wurde eine Resolution gegen die Angriffe der Regierungen und Unternehmer auf den gesetzlichen Achtstundentag angenommen. Zum Schluß wurde beschlossen, die Abhaltung des Internationalen Kongresses im Zusammenhang mit der Abhaltung des Kongresses des I. G. B. und angesichts der Valutaverhältnisse in verschiedenen Ländern bis zum Jahre 1925 hinauszuschieben. Zürich, 27. bis 28. August 1924 Der französische Verband der Techniker der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft( U.S. T. I. C. A.) wird vorläufig nicht zugelassen, da zuerst eine Untersuchung über Zusammensetzung und Richtung der Organisation eingeleitet werden soll. Ein Vorschlag Allina betr. die Errichtung von Fachgruppen für die Handelsangestellten und die Versicherungsbeamten wurde abgelehnt. Es soll eine Erhebung über die Organisation der Handelsreisenden eingeleitet werden. Die Teilnahme am Sozialpolitischen Kongreß in Prag wird gutgeheißen. Das Arbeitsamt soll gebeten werden, für die Internationale eine Erhebung vorzunehmen. Die Angelegenheit soll in Genf weiter behandelt werden. Die Abhaltung des Internationalen Kongresses wird für den Monat September 1925 in Kopenhagen festgelegt. Bei dieser Gelegenheit soll die Festsetzung eines einheitlichen festen Beitrages für alle Länder in der Höhe von Fl. 20-25 pro 1000 Mitglieder erfolgen. Es soll ferner ein Vorschlag betr. die Aufnahme der Rechnungsrevisoren unterbreitet werden. Die Sitzung stellt zum Schluß die Tagesordnung des Internationalen Kongresses auf. 5 Delegierten- Konferenz Anläßlich des Wiener Kongresses des I. G. B. im Juni 1924 wurde eine Konferenz der Delegierten der Angestellten abgehalten. Der I. G. B. wurde ersucht, die angeschlossenen Landeszentralen zur Aufnahme eines Angestellten- Vertreters in ihre Delegationen aufzufordern. Ferner gelangt die Frage der Sozialgesetzgebung zur Behandlung. Obwohl keine Übereinstimmung erzielt werden konnte, war doch eine gegenseitige Annäherung festzustellen. Überdies trug die Konferenz zur Beseitigung zahlreicher Mißverständnisse bei. Fachgruppen Am 14. und 15. November 1922 wurde in Berlin eine Fachgruppe für Bankbeamte und Techniker errichtet. Ein Bericht über die Wirksamkeit der beiden Gruppen folgt am Schluß dieser Ausführungen. Übertritt von Mitgliedern Auf der Vorstandssitzung in Kopenhagen wurde ein Reglement betr. den Übertritt von Mitgliedern aufgestellt. Die angeschlossenen Organisationen wurden eingeladen, sich nach diesen Abmachungen zu richten. Das Übereinkommen folgt im Anhang unter Angabe der Organisationen, die es angenommen haben. Mitgliederzahl In der abgelaufenen Berichtsperiode traten der Internationale verschiedene Organisationen bei. Eine Mitgliederliste per 1. Juli 1925 folgt im Anhang. Die Mitgliederzahl belief sich an diesem Datum auf 800000. Besprechungen mit angeschlossenen Verbänden Tschecho- Slowakei Anläßlich des Wiener Kongresses fand eine Sitzung mit Vertretern der verschiedenen angeschlossenen Organisationen der Tschecho- Slowakei statt. Die Dinge in der Tschecho- Slowakei liegen so, daß nicht allein Teile unserer Berufsgruppen der dem I. G. B. angeschlossenen Prager- Zentrale oder der deutschen Gewerkschaftszentrale in Reichenberg angehören, sondern daß verschiedene Verbände auch die gleichen Angestellten organisieren. Es wird ein Übereinkommen abgeschlossen, dem die Errichtung einer zentralen Exekutive folgt. Die Zusammenarbeit in dieser Instanz gestaltete sich jedoch nicht zufriedenstellend und es fanden am 29. Mai 1924 unter Leitung von Urban und Smit eine weitere Konferenz der verschiedenen, angeschlossenen Verbände statt. In dieser Sitzung gelang es, eine Übereinstimmung zu erzielen. Das getroffene Übereinkommen wurde jedoch nachträglich nicht von allen angeschlossenen Organisationen gutgeheißen. Nun hat der I. G. B. die Beseitigung der Gegensätze zwischen den tschechischen und den deutschen Verbänden an die Hand genommen. Bei der Feier des 25 jährigen Jubiläums des Handels- und Industrieangestelltenbundes in Prag wurde die Internationale von Urban vertreten. Holland Obwohl der Angestelltenverband„ Mercurius" nicht beim Niederländischen Gewerkschaftsbund angeschlossen ist, wurde er auf dem Wiener Kongreß zur Internationale zugelassen, wobei die Bedingung aufgestellt wurde, daß die Organisation mit der freigewerkschaftlichen Zentrale zusammenarbeitet. Ferner sollten die Beiträge der beiden Organisationen miteinander in Übereinstimmung gebracht werden und die beiden Verbände vor dem nächtsfolgenden Kongreß zur Verschmelzung übergehen. Sollte es nicht gelingen, die Fusion vor dem Kongreß herbeizuführen, so war die 6 Festsetzung einer kurzen Frist für die Verschmelzung vorgesehen. Auf dem am 27. November 1921 abgehaltenen Kongreß der Organisation„ Mercurius" war die Internationale durch Smit vertreten. Am 12. März 1922 fand dann in Rotterdam ein gemeinsamer Demonstrationskongreẞ statt, mit Urban und den beiden Vorsitzenden als Redner. Am 26. April 1924 wurde unter Leitung von Urban zwischen den beiden Haupt- Vorständen eine Besprechung abgehalten, bei der in der Fusionsfrage Übereinstimmung erzielt werden konnte. Die Verschmelzung wurde hierauf für den 1. Januar 1925 angesetzt. Eine Fusionskommission stellte Statuten, Reglemente und Übergangsbestimmungen auf, die von den erweiterten Vorständen der beiden Organisationen gutgeheißen wurden. Es folgte die Festsetzung des Datums des Fusionskongresses. In diesem Augenblick machte sich jedoch in der Organisation„ Mercurius“ eine Opposition gegen die Annäherung an die freigewerkschaftliche Bewegung und vor allem gegen die Zusammenarbeit der letzteren mit der sozialdemokratischen Arbeiterpartei geltend. Es wird die Fahne der Neutralität gehiẞt! Die Opposition gewinnt die Oberhand und der Vorstand der„ Mercurius" bestellt den Fusionskongreẞ ab. Hierauf traten drei Beamte von„ Mercurius" zum„ Algemeenen Bond" über, desgleichen 1100 Mitglieder. Gleichzeitig traten ca. 3000 Mitglieder aus dem Verband ,, Mercurius" aus. Der Kongreß in Kopenhagen wird darüber zu entscheiden haben, ob ,, Mercurius" die Bedingungen, unter denen die Organisation aufgenommen werden sollte, eingehalten hat. Österreich Bei der Feier des 30 jährigen Jubiläums des Zentralvereins der kaufmännischen Angestellten am 25. und 26. März 1922 wurde die Internationale von Smit vertreten. Dem Kongreß des Bundes der Industrieangestellten im April 1925 wohnte im Namen der Internationale Kollege Schweitzer bei. Luxemburg Vom 15. bis 17. August 1924 beraumte die luxemburgische Vereinigung der Handels- und Büro angestellten einen Internationalen Kongreẞ an. Obwohl verschiedene eingeladene Organisationen die Aufmerksamkeit der Organisatoren auf unsere Internationale lenkten, lief keine Einladung ein. Unser Vorschlag, Smit Gelegenheit zur Teilnahme an dem Kongreß und zur Darlegung des Standpunktes der Internationale zu geben, wurde auf die lange Bank geschoben und erst im letzten Augenblick angenommen, jedoch unter Bedingungen, die die Teilnahme unmöglich machten. Schweden Anläßlich der Vorstandssitzung in Kopenhagen am 27. Mai 1922 wurde dem schwedischen Verband in Malmö ein Besuch abgestattet. Schweiz Es wurden Versuche gemacht, durch Vermittlung der Föderation Schweizerischer Angestelltenverbände im Zusammenhang mit der Vorstandssitzung in Zürich in öffentlichen Versammlungen mit den Hauptvorständen dieser Organisationen sowie mit den Angestellten und Technikern in Kontakt zu kommen. Der Vorstand der Föderation lehnte jedoch die Mitwirkung ab und erklärte sich lediglich zu einer Konferenz mit seiner Exekutive bereit. Diese Konferenz fand am 28. August 1924 statt, ohne daß aber irgendwelche Resultate erzielt werden konnten. Deutschland An der Feier des 25 jährigen Jubiläums des Zentralverbandes der Angestellten im Juni 1922 wurde die Internationale von Buisson vertreten; dem Kongreß des Verbandes im Juli 1924 in Kassel wohnte Smit bei, desgleichen dem Kongreẞ des AfA- Bundes vom 14. bis 17. Juli 1925. Mit dem„ Deutschen Werkmeister- Verband" fanden am 22. April 1925 in Düsseldorf Besprechungen statt, an denen sich Urban, Schweitzer und Smit beteiligten. Im Jahre 1923 führte der Marksturz zu katastrophalen 7 Zuständen, wodurch die bei uns angeschlossenen deutschen Verbände in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Auch auf Grund der Hilfe der uns angeschlossenen Organisationen der anderen Länder vermochte der deutsche Verband über die schwierige Zeit hinwegzukommen. Dänemark Auf dem Kongeß vom 30. Juli bis 2. August 1922 vertrat Smit die Internationale. Frankreich In Frankreich nahm Smit im Namen der Internationale an dem vom 13. bis 15. August 1922 stattfindenden Kongreẞ teil. Belgien Auf dem vom 4. bis 5. Juli 1925 in Brüssel tagenden Kongreß des„ Syndicat Général" war Smit anwesend. Es werden fortwährend Versuche unternommen, um die Fusion zwischen dem„ Syndicat Général" und dem„, Syndicat Indépendant" herbeizuführen. So fanden u. a. in Amsterdam Besprechungen mit dem Sekretär des " Syndicat Indépendant", Ajoux, statt. Vorläufig kann von einer Verschmelzung noch keine Rede sein. England Am 12. September 1922 pflog Smit im Zusammenhang mit der Frage des Standpunktes der Internationale in London Unterhandlungen mit Vertretern der beim Landesverband angeschlossenen Organisationen, ferner wurde im Oktober 1923 in Amsterdam eine Konferenz mit den Vertretern des englischen Zentralverbandes, des deutschen AfA- Bundes und der Internationale abgehalten, wobei sich in der Einstellung keine großen Differenzen ergaben. Im Januar 1924 fand anläßlich der Vorstandssitzung in London eine weitere Besprechung statt. Die Dinge liegen so, daß bis jetzt nur zwei englische Verbände angeschlossen sind, obwohl in Bezug auf die Beiträge sehr annehmbare Vorschläge gemacht worden sind. Rußland Es wurde für den 4. September 1923 eine Konferenz mit russischen Vertretern in Berlin anberaumt. Da sich die Russen an diesem Tag und an den zwei darauffolgenden Tagen nicht meldeten und auch nichts von sich hören ließen, reiste Smit nach Amsterdam zurück. Hierauf wurde aufs neue für den 17. September eine Konferenz in Amsterdam angesetzt, zu der sich auch Urban einstellte. Auch diesmal blieben die Russen aus. Die Delegierten scheinen wegen Paßgeschichten von den Deutschen verhaftet worden zu sein. Im übrigen standen wir mit den meisten angeschlossenen Organisationen in dauerndem Briefwechel. Es trafen regelmäßig Gesuche um Informationen ein, denen entsprochen wurde. Aktionen Gesetzlicher Achtstundentag und Sonntagsruhe Sowohl seitens der Internationale als auch der angeschlossenen Verbände wurde diesen Fragen dauernd Aufmerksamkeit geschenkt. Im Juni 1922 wurde eine Erhebung eingeleitet, deren Resultate im Mitteilungsblatt Nr. 14 wiedergegeben sind. Die geführte Aktion beweist, daß die Wichtigkeit dieser sozialen Maßregel von allen Seiten anerkannt wird. Kampf gegen den Militarismus Die ganze Aktion zu Gunsten der Abrüstung und gegen den Militarismus wurde von unserer Internationale in weitgehendster Weise unterstützt. An den verschiedenen Demonstration beteiligten sich sowohl die Internationale als auch die angeschlossenen Verbände. Dem vom 1. G. B. im Haag organisierten Weltfriedenskongreß im Jahre 1923 wohnte Smit bei. 8 Die Frage der Paßvisen Im Zusammenhang mit dem Beschluß des Wiener Kongresses wurde an den Völkerbund, die Regierungen der Europäischen Länder und das Internationale Arbeitsamt ein ausführlicher Brief gerichtet, in dem diese Instanzen ersucht wurden, Maßnahmen zur Abschaffung der Paẞvisen und Vereinfachung der Zollformalitäten zu treffen. Diese Schritte wurden von allen Seiten energisch unterstützt. Die angeschlossenen Organisationen wurden außerdem ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß diese Angelegenheit in den Parlamenten der resp. Länder zur Sprache gebracht wurde. Das Resultat dieser Aktion ist sehr zufriedenstellend. Das Paẞvisum ist nun zwischen folgenden Ländern abgeschafft: Schweden, Dänemark, Norwegen, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, England, Schweiz, Italien und Spanien. Man kann damit rechnen, daß die Abschaffung auch in Zentraleuropa bald kommen wird. Die Stellung der Angestellten im Ausland Der Wiener Kongreß überwies der Exekutive einen Antrag Österreichs, in dem verlangt wurde, daß Angestellten, die im Ausland Beschäftigung suchen, keine Hindernisse in den Weg gelegt werden. Obwohl man mit dieser Forderung im Prinzip einig ging, wurden im Zusammenhang mit dem Stand der Valuta in verschiedenen Ländern sowie der Arbeitslosigkeit Einwände laut. So war die Internationale gezwungen, auf Versuch der holländischen Organisation angesichts der in den Niederlanden bestehenden Arbeitslosigkeit und des dort herrschenden Lohndruckes von der Einreise abzuraten. Jndustrieverbände Diese Frage stand in verschiedenen Ländern zur Diskussion. Zwischen dem A. D. G. B. und dem AfA- Bund in Deutschland kam im Juli 1922 ein Kartellvertrag zustande. Der Kongreß des A. D. G. B. in Leipzig beschloß ferner die vorläufige Aufrechterhaltung besonderer Organisationen für die Angestellten. Ein gleichlautender Beschluß wurde in Österreich gefaßt. In Schweden wurde mit unserer Hilfe ein Vorschlag des Schwedischen Gewerkschaftsbundes betr. die Errichtung eines Industrieverbandes zunächst verworfen. Ein Jahr später gelangte jedoch der gleiche Vorschlag zur Annahme. Nun steht fest, daß die Angestellten gesondert organisiert bleiben. Auch in Belgien steht zur Zeit die Frage der Industrieverbände zur Diskussion. Buisson wird in Kopenhagen über das Problem referieren. Crganisation der Reisenden Es wurde eine Erhebung über den Stand der Organisierung der Reisenden durchgeführt. Die angeschlossenen Verbände wurden von den Resultaten in Kenntnis gesetzt. Kollege Klein wird diese Frage auf dem Internationalen Kongreẞ behandeln. Mitteilungen Das Sekretariat gab ein in französischer, deutscher und englischer Sprache erscheinendes Monatsblatt heraus, in dem die wichtigsten Ereignisse aus unserm Berufsgebiet mitgeteilt und die wichtigsten Tatsachen bekanntgegeben wurden. Außerdem wurde Ende 1921 zu Propagandazwecken eine Broschüre zusammengestellt, die in französischer, deutscher, englischer und dänischer Sprache zur Ausgabe gelangte und den Zweck hat, unsere Internationale sowie ihr Werk und ihre Bestrebungen in weitesten Kreisen bekannt zu machen. In verschiedenen Fachblättern und Jahrbüchern sowie im Organ des I. G. B. wurden regelmäßig Artikel und Mitteilungen unserer Internationale aufgenommen, desgleichen im Pressedienst des I. G. B. und den Tageszeitungen. Auch in diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal speziell betonen, wie wichtig es ist, daß das Sekretariat von den angeschlossenen Organisationen über alle wichtigen Schritte und Ereignisse auf dem Laufenden gehalten wird. Internationaler Gewerkschaftsbund, Amsterdam Es kann nicht unsere Aufgabe sein, in diesem Bericht eingehende Ausführungen über die Wirksamkeit des I. G. B. zu machen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Tätigkeitsbericht des I. G. B. Hingegen glauben wir, im folgenden über die 9 Stellungnahme der Internationale in Fragen berichten zu müssen, die die internationalen Berufssekretariate und den I. G. B. gemeinsam beschäftigten. Auf dem Internationalen Gewerkschaftskongreß in Rom im Jahre 1922 war die Internationale durch Smit vertreten, desgleichen auf der gleichzeitig anberaumten Besprechung des I. G. B. mit den internationalen Berufssekretariaten, auf der die Errichtung einer Kommission zur Regelung der Beziehungen zwischen dem I. G. B. und den internationalen Berufssekretariaten beschlossen wurde. In diese Kommission wurde Smit gewählt. Am 8. November 1923 fand in Amsterdam eine weitere Sitzung des I. G. B. mit den internationalen Berufssekretariaten statt, auf der die Internationale von Urban, Hallsworth und Smit vertreten wurde. Es wurde ein Übereinkommen betr. das organisatorische Verhältnis des I. G. B. zu den internationalen Berufssekretariaten aufgestellt. Ferner wurde beschlossen, daß in der Frage der Aufnahme der Russen der I. G. B. die Richtlinien anzugeben habe. Am 31. Mai und 1. Juni 1924 wurde in Wien eine neuerliche Sitzung mit dem I. G. B. abgehalten, die die Amsterdamer Beschlüsse guthieß. Urban und Smit vertraten die Internationale. Zu den drei Delegierten, die die Berufssekretariate im Ausschuß des I. G. B. vertreten, gehört auch Smit. Anschließend an die Sitzung mit den Berufssekretariaten fand vom 2. bis 6. Juni in Wien der Kongreß des I. G. B. statt. Im Zusammenhang mit dem Referat über die Sozialgesetzgebung beschwerte sich Smit darüber, daß in dem Bericht in sehr einseitiger Weise nur die Handarbeiter berücksichtigt wurden. In der Kommission zur Behandlung dieses Referats wurde Smit als Vertreter Hollands zum Vorsitzenden gewählt. Der Kommission gelang es, im Referat die notwendigen Änderungen anzubringen. Auf der Ausschußsitzung des I. G. B. vom 5. bis 6. September 1925 wurde ein Antrag Stenhuis- Smit betr. die Aufnahme der Russen angenommen. Internationales Arbeitsamt Zu Beginn wurden die Beziehungen mit dem Arbeitsamt wegen der Behandlung der Frage der Organisation der Intellektuellen und Techniker oft schwierig gestaltet. Wir vertraten dabei den Standpunkt, daß unsere Internationale für die Organisierung der Techniker zuständig ist, die zur Kategorie der Arbeitnehmer gehören. Da es äußerst schwer hielt, eine Übersicht der Sozialgesetzgebung für die Angestellten zu beschaffen, ersuchten wir das Arbeitsamt, einen solchen Bericht für uns zusammenzustellen. Die internationale Organisation der Arbeit kam diesem Wunsch bereitwillig entgegen. In diesem Zusammenhang fand am 30. August in Genf eine Besprechung mit dem internationalen Sekretär Smit statt. Wir möchten auch an dieser Stelle für die geleistete Arbeit ein Wort des herzlichen Dankes beifügen und gleichzeitig bemerken, daß die Publikationen des internationalen Arbeitsamtes eine Dokumentierung ermöglichen, die für die Gewerkschaftsbewegung im allgemeinen von größtem Interesse ist. Internationaler sozialpolitischer Kongreß in Prag Dieser Kongreẞ wurde im Oktober 1924 abgehalten und von Smit besucht. Weder die Vorbereitung des Kongresses noch die Behandlung der Tagesordnung gestalteten sich so, daß die Teilnahme an diesen Konferenzen für die Gewerkschaftsbewegung von irgendwelchem Nutzen ist. Gleichzeitig mit der Prager Konferenz tagte eine Konferenz der Internationalen Vereinigung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Smit beiwohnte. Auf dieser Konferenz kam auch die Frage der Arbeitslosigkeit unter den geistigen Arbeitern zur Sprache. Es gelang Smit, seiner Ansicht Geltung zu verschaffen, daß für eine spezielle Behandlung des Problems der Arbeitslosigkeit unter den geistigen Arbeitern kein Grund vorliegt, da die Interessen der geistigen Arbeitnehmer mit jenem der andern Arbeitnehmer viel mehr Gemeinsames haben als mit jenen der selbständigen geistigen Arbeiter. 10 Finanzen Auf dem Wiener Kongreß wurde der Beitrag für 1000 Mitglieder wie folgt festgesetzt: 50 holländische Gulden, 85 Mark, Shilling, skandinavische Kronen und tschechische Kronen, 100 französische Franken, Lire, österreichische, ungarische und jugoslavische Kronen. Angesichts der schlechten Valuten sah sich die Vorstandssitzung in Kopenhagen genötigt, die Beiträge für das Jahr 1922 wie folgt festzusetzen: 50 holländische Gulden, 85 skandinavische Kronen und Shillings, 125 Franken und Lire, 170 Mark und tschechische Kronen, 300 österreichische, ungarische und jugoslavische Kronen. Aus den gleichen Gründen mußte die Vorstandssitzung von Prag die Beiträge für das Jahr 1923 für valutaschwache Länder auf ein Minimum von Fl. 7.20 pro 1000 Mitglieder festlegen. Die Vorstandssittzung in London erhöhte dieses Minimum für das Jahr 1924 auf Fl. 8.-, die Sitzung in Zürich für das Jahr 1925 auf Fl. 12.-. Angesichts der Stabilisierung der Valuten soll dem Internationalen Kongreß die Festsetzung eines einheitlichen Beitrages vorgeschlagen werden. Es kann in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen werden, ob das Internationale Büro das Recht hatte, die Beiträge abzuändern. Andererseits besteht die Tatsache, daß ihm angesichts des Sinkens der Valuten nichts anderes übrig blieb. Voraussichtlich wird der Beitrag, wie er vom Kongreß festgesetzt werden wird, bis zum nächsten Kongreß in Kraft bleiben können. In den„ Mitteilungen“ wurde regelmäßig über die Finanzen Bericht erstattet. Wir beschränken uns deshalb darauf, diesem Bericht eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben vom 1. Januar 1921 bis 1. Januar 1925 beizufügen. G. J. A. Smit jr. Generalsekretär. 11 Fachgruppe der Bankangestellten. Die Fachgruppe der Bankangestellten wurde am 14. November 1922 in Berlin errichtet. Es waren Delegierte der angeschlossenen Organisationen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Holland, Österreich, der Tschecho- Slowakei sowie als Gäste die Unabhängige Vereinigung in Belgien, Polen und der Schweiz anwesend, d. h. insgesamt 17 Delegierte und 3 Gastdelegierte. Die Frage, ob in diese Fachgruppe allein die besonderen Organisationen von Bankbeamten oder auch Organisationen aufgenommen werden sollen, die u. a. Bankangestellte organisieren, wurde eingehend diskutiert. Schließlich wurde beschlossen, beide Arten Organisationen zuzulassen, mit der Einschränkung allerdings, daß bei den allgemeinen Organisationen nur die Bankangestellten zur Aufnahme in Betracht kommen. Gleichzeitig wurden die Statuten festgelegt. Ein Exemplar ist dem Anhang beigegeben. In den Vorstand der Gruppe wurden folgende Kollegen gewählt: H. Allina, Österreich, Vorsitzender; Dr. J. Freud, Prag; B. Marx, Berlin und C. v. d. Plas, Brüssel. Desgleichen gehört amtshalber Smit als Sekretär der Internationale ebenfalls dem Gruppenvorstand als Sekretär an. Am 24. April 1923 fand eine Vorstandssitzung in Prag statt, die sich ausführlich mit der Frage des Informationsdienstes befaßte. Die angeschlossenen Verbände wurden aufgefordert, das Sekretariat regelmäßig mit Publikationsmaterial zu versehen. Ferner wurde eine Resolution angenommen, in der auf die Bedeutung des Eindringens westeuropäischen Kapitals in die Banken Mitteleuropas hingewiesen wurde. Am 26. August 1924 fand in Zürich eine Vorstandssitzung statt, der auch Delegierte aus Ungarn und der Schweiz beiwohnten. Bei dieser Gelegenheit wurde die Lage der Bankangestellten in den verschiedenen Ländern in Hinsicht auf den großen Valutastabilisierungsabbau einer genauen Prüfung unterzogen. Wie einschneidend der Abbau ist, geht z. B. aus der Tatsache hervor, daß die Anzahl der Bankangestellten in Deutschland von 280000 auf 100000 zurückgegangen ist. In diesem Zusammenhang wurde die Frage der Möglichkeit der Unterbringung arbeitsloser Bankbeamter in Westeuropa aufgeworfen, die verneinend beantwortet werden mußte. Gleichzeitig wurde die Umschulung der Bankangestellten und die Überleitung in andere Berufe ins Auge gefaßt. Ferner wurde beschlossen, eine Erhebung über das Maß gegenseitiger Kapitalanlage der Banken durchzuführen. Leider sind die Resultate dieser Erhebung so spärlich ausgefallen, daß eine Veröffentlichung nutzlos ist. Scheinbar ist man über diese Materie noch nicht hinlänglich unterrichtet. In dieser Sitzung wurde auch die Tagesordnung für die Sitzung der Fachgruppe auf dem Kopenhagener Kongreß im September 1925 festgelegt. Der Hauptpunkt der Agenda ist das Referat von Kollegen Allina über die Lage der Bankangestellten in den verschiedenen Ländern. Dieser Bericht kann nicht abgeschlossen werden, ohne des großen Bankangestelltenstreiks in Wien im Anfang 1924 Erwähnung zu tun. Satzungen der Fachgruppe Bankbeamten Artikel 1 Fachgruppen des Internationalen Bundes der Privatangestellten können nur auf Beschluß der Internationalen Kongresse gebildet werden. Diese Fachgruppen setzen sich zusammen aus den betreffenden Verbänden und den allgemeinen Organisationen; die letzteren sind jedoch nur einzuverleiben soweit sie Mitglieder dieser Gruppe organisiert haben. Verbände, welche dem Internationalen Bunde nicht angeschlossen sind, können einer Fachgruppe nicht angehören, 12 Artikel 2 Die Gruppe hat die Aufgabe, die besonderen Berufsangelegenheiten der betreffenden Angestelltengruppe zu behandeln. Artikel 3 Gruppenkonferenzen Jede Gruppe hält ihre Konferenz im Anschluß an den Internationalen Kongreß ab. Der Gruppenvorstand kann jedoch im Einverständnis mit dem Vorstand in der Zwischenzeit eine Gruppenkonferenz einberufen. Die Reise- und Aufenthaltsspesen der Delegierten werden von den Organisationen getragen, die sie vertreten. Die Einladung und Tagesordnung werden den angeschlossenen Organisationen in der Regel mindestens drei Monate vor Stattfinden der Konferenz zugesandt. Artikel 4 Stimmenzahl Die Stimmenzahl für die Gruppenkonferenz regelt sich nach der Mitgliederzahl der angeschlossenen Organisationen jedes Landes dieser Gruppe( Artikel 17 der Satzungen und zwar: bis 5000 Mitglieder für jedes Land 1 Stimme, für 5001 bis 25000 25001 " " 50000 50000 100000 و" " " " " 2 Stimmen, 3 " " " " 4 Über 100000 für jede weiteren 100000 Mitglieder oder einem Bruchteil davon eine Stimme mehr. Wenn in einem Lande mehr als eine Organisation angeschlossen ist, sollen die ihnen zukommenden Stimmen von den betreffenden Organisationen untereinander geteilt werden. In Streitfällen entscheidet der Vorstand. Artikel 5 Gruppenvorstand Der Gruppenvorstand wird gewählt von der Gruppenkonferenz und gebildet aus vier Mitgliedern, aus vier verschiedenen Ländern. Der internationale Sekretär ist in seiner Amtseigenschaft Mitglied des Gruppenvorstandes und besorgt die Geschäfte des Sekretärs. Der Gruppenvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Sekretär. Der Gruppenvorsitzende gehört in dieser Eigenschaft und zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Kontaktes dem Vorstand an. Artikel 6 Der Gruppenvorstand tritt einmal im Jahre zusammen; er wird vom Gruppenvorsitzenden und Sekretär einberufen. Nach Bedarf kann der Gruppenvorsitzende eine außerordentliche Sitzung des Gruppenvorstandes einberufen. In diesen Fällen sind die Kosten zu Lasten der vom Gruppenvorstande vertretenen Organisationen. Die Reise- und Aufenthaltsspesen der Mitglieder des Gruppenvorstandes für die ordentlichen Sitzungen werden vom Internationalen Bunde getragen. Artikel 7 Mitteilungen In den monatlichen Mitteilungen wird eine Rubrik eröffnet, die den Interessen der Gruppe gewidmet ist. Artikel 8 Allgemeine Bestimmung In Streitfällen über diese Satzungen entscheidet der Vorstand des Internationalen Bundes und im Falle der Berufung der ordentliche Kongreß des Internationalen Bundes der Privatangestellten. G. J. A. Smit jr. Sekretär. 13 Berufsgruppe der Techniker Die Berufsgruppe der Techniker wurde am 15. November 1922 in Berlin errichtet. Es waren Vertreter der angeschlossenen Organisationen in Deutschland, Holland, Österreich und der Tschecho- Slowakei anwesend, ferner Gastdelegierte des„ Deutschen Werkmeister- Verbandes", des„ Polierverbandes"( Braunschweig, Deutschland), der U.S. T. I. C. A., Frankreich, sowie aus Holland und Italien. In dieser Fachgruppe sollen alle Techniker und Werkmeister, jedoch keine Verwaltungsangestellten aufgenommen werden, auch wenn sie in den gleichen Verbänden organisiert sind. Die auf dieser Sitzung aufgestellten Statuten sind ebenfalls dem Anhang beigegeben. In den Vorstand wurden gewählt: Ingenieur O. Schweitzer, Berlin; Vorsitzender: R. Seidel, Wien; F. Bergmann, Reichenberg; ferner wurde für den Fall des Anschlusses ein Sitz für Frankreich oder England freigehalten. Der internationale Sekretär ist amtshalber Mitglied des Vorstandes und besorgt die Sekretariatsarbeiten. Die erste Vorstandssitzung fand am 25. April 1923 in Prag statt. Bei dieser Gelegenheit wurde ein ausführlicher Bericht über den Stand der Organisation der Techniker in den verschiedenen Ländern abgegeben, ferner wurden die Einzelheiten einer Kampagne zur Erhöhung der Mitgliederzahl dieser Berufsgruppe festgelegt. Am 25. August 1924 fand eine Vorstandssitzung in Zürich statt, auf der die Frage der großen Arbeitslosigkeit unter den Technikern zur Sprache kam und festgestellt wurde, daß die Unternehmer oft alte Angestellte entlassen, die dann angesichts ihres vorgeschrittenen Alters nur sehr schwer eine andere Stelle finden können. Im Zusammenhang mit der Plazierung von Technikern in den Balkanstaaten und Rußland wurde auch die Frage des Internationalen Arbeitsnachweises behandelt. Endlich wurde die Tagesordnung der Fachgruppe für den im September in Kopenhagen anberaumten Kongreß festgelegt. Der wichtigste Punkt wird ein Referat des Vorsitzenden Schweitzer über die Lage der Techniker in den verschiedenen Ländern sein. Am 1. April 1925 ist die größte Werkmeisterorganisation der Welt, der„ Deutsche Werkmeister- Verband", der Internationale beigetreten. Die Behandlung der Frage der Werkmeister und Techniker erhält dadurch besondere Bedeutung und die Fachgruppe wird sich auf dem Kopenhagener Kongreß über dieses Problem zu äußern haben. * * * Satzungen der Fachgruppen Techniker Artikel 1 Fachgruppen des Internationalen Bundes der Privatangestellten können nur auf Beschluß des Internationalen Kongresses gebildet werden. Diese Fachgruppen setzen sich zusammen aus den betreffenden Verbänden und den allgemeinen Organisationen; die letzteren sind jedoch nur einzuverleiben, soweit sie Mitglieder dieser Gruppe organisiert haben. Verbände, welche dem Internationalen Bunde nicht angeschlossen sind, können einer Fachgruppe nicht angehören. Artikel 2 Die Gruppe hat die Aufgabe, die besonderen Berufsangelegenheiten der betreffenden Angestelltengruppe zu behandeln. Artikel 3 Gruppenkonferenzen Jede Gruppe hält ihre Konferenz im Anschluß an den internationalen Kongreẞ ab. Der Gruppenvorstand kann jedoch im Einverständnis mit dem Vorstand des Inter14 nationalen Bundes in der Zwischenzeit Gruppenkonferenzen einberufen. Die Reiseund Aufenthaltsspesen der Delegierten werden von den Organisationen getragen, die sie vertreten. Die Einladung und Tagesordnung werden den angeschlossenen Organisationen in der Regel mindestens drei Monate vor Stattfinden der Konferenz zugesandt. Artikel 4 Stimmenzahl Die Stimmenzahl für die Gruppenkonferenz regelt sich nach der Mitgliederzahl der angeschlossenen Organisationen jedes Landes dieser Gruppe( Artikel 17 der Satzungen) und zwar: bis 5000 Mitglieder für jedes Land 1 Stimme, für 5001 bis 25000 2 Stimmen, " " " " " 25001 50001 " 50000 100000 3 " " " " " 4 " " " " " " " Über 100000 für jede weiteren 100000 Mitglieder oder einen Bruchteil davon eine Stimme mehr. Wenn in einem Lande mehr als eine Organisation angeschlossen ist, sollen die ihnen zukommenden Stimmen von den betreffenden Organisationen untereinander geteilt werden. In Streitfällen entscheidet der Vorstand. Artikel 5 Gruppenvorstand Der Gruppenvorstand wird gewählt von der Gruppenkonferenz und gebildet aus vier Mitgliedern aus vier verschiedenen Ländern. Der internationale Sekretär ist in seiner Amtseigenschaft Mitglied des Gruppenvorstandes und besorgt die Geschäfte des Sekretärs. Der Gruppenvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Sekretär. Der Gruppenvorsitzende gehört in dieser Eigenschaft und zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Kontaktes dem Vorstand an. Artikel 6 Der Gruppenvorstand tritt einmal im Jahre zusammen; er wird vom Gruppenvorsitzenden und Sekretär einberufen. In besonderen Fällen kann mit Zustimmung des Bundesvorstandes eine außerordentliche Sitzung des Gruppenvorstandes einberufen werden. Die Reise- und Aufenthaltsspesen der Mitglieder des Gruppenvorstandes werden vom Internationalen Bunde getragen. Artikel 7 Mitteilungen In den monatlichen Mitteilungen wird eine Rubrik eröffnet, die den Interessen der Gruppe gewidmet ist. Artikel 8 Allgemeine Bestimmung In Streitfällen über diese Satzungen entscheidet der Vorstand des Internationalen Bundes und im Falle der Berufung der ordentliche Kongreß des Internationalen Bundes der Privatangestellten. G. J. A. Smit jr. Sekretär. 15 Bestimmungen, betreffend den übertritt von Mitgliedern der dem ,, Jnternationalen Bund der Privatangestellten" angeschlossenen Verbände. § 1 Mitglieder von Verbänden, die dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossen sind, haben, sobald sie nach einem anderen Lande übersiedeln und sich dort als Mitglied der Organisation ihres Landes legitimieren, das Recht, sofort ohne Erlegung eines Eintrittsgeldes in die Organisation dieses Landes aufgenommen zu werden und genießen dort dieselben Rechte wie die eigenen Mitglieder dieser Organisation ( siehe noch§ 5). Die Anmeldung muß spätestens sechs Wochen nach der Ankunft erfolgen, und der Betreffende muß im übrigen den Aufnahmebedingungen der Organisation des betreffenden Landes entsprechen. § 2 Die Legitimation besteht darin, daß der Verband das Mitgliedsbuch oder die Mitgliedskarte des Betreffénden mit Abmeldungsvermerk versehen hat. Bei der Anmeldung soll das Buch oder die Karte dem neuen Verbande zur Kontrolle und Vormerkung ausgehändigt werden. Die Abmeldung kann nur vorgenommen werden, wenn der Betreffende allen Verpflichtungen nachgekommen ist gegenüber der Organisation, von welcher er sich abmelden will, und mit dem Beitrage nicht im Rückstande ist. Ist dieses nicht der Fall, so muß die neue Organisation die Aufnahme ablehnen. § 3 Überführte Mitglieder treten zugleich in die Stellenlosenkasse des betreffenden Landes ein auf Grund der für diese bestehenden Aufnahmebedingungen, sofern die Stellenlosenkasse mit der Organisation in Verbindung steht. Die Aufnahme findet statt unter Beibehaltung der Anciennität, die die Mitglieder in der früheren Kasse erworben haben. § 4 Das Unterstützungsrecht tritt laut den in dem betreffenden Lande geltenden Bestimmungen ein, doch nicht vor einem Monat nach Aufnahme in die Organisation des Landes, in das das betreffende Mitglied übergesiedelt ist. Außerdem muß der Betreffende ununterbrochen während zwei Monaten innerhalb der Grenzen des Landes, in das er übergesiedelt ist, beschäftigt gewesen sei. Mitglieder, die nach dem Lande zurückkehren, in dem sie als Mitglied aufgenommen werden, sind sofort unterstützungsberechtigt nach den dafür geltenden Bestimmungen und treten übrigens in alle ihre alten Rechte ein, da letztere als bewährt betrachtet wurden durch die ununterbrochene Mitgliedschaft in ausländischen Organisationen, die von diesem Gegenseitigkeitsvertrag umfaßt werden. 16 16 § 5 In keinem Falle wird die Unterstützung für eine größere Anzahl Tage ausgezahlt, als wie das Mitglied in dem zuletzt verlaufenen Jahre in seinem eigenen Lande berechtigt war zu empfangen. Ein Mitglied kann in dem anderen Lande nur den Rest von der Anzahl der Tage Unterstützung erhalten, die ihm( ihr) von seiner( ihrer) eigenen Stellenlosenkasse innerhalb eines Jahres zukam. § 6 Diese Bestimmungen gelten nur solange, als das Mitglied im neuen Verbande noch nicht vollberechtigt ist. § 7 Diese Bestimmungen sind mit dem Vorbehalt festgesetzt worden, daß sie von den Behörden gutgeheißen werden, unter deren Aufsicht die Stellenlosenkassen in den verschiedenen Ländern stehen. Nachstehende Verbände haben die Übertrittsregelung akzeptiert: 1. Einheitsverband der Privat- und öffentlichen Angestellten in der tschecho- slowakischen Republik, Sitz Prag, 2. Dansk Handels- og Kontormedhjoelperforbund, Sitz Kopenhagen, 3. Zentralverband der Angestellten, Sitz Berlin, 4. Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Österreichs, Sitz Wien, 5. Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden, Sitz Amsterdam, 6. Nationale Bond van Handels- en Kantoorbedienden„ Mercurius", Sitz Rotterdam, 7. Norges Handelsfunktionaerers Forbund, Sitz Oslo, 8. Svenska Handelsarbetare- Förbundet, Sitz Malmö, 9. Bund der Technischen Angestellten und Beamten, Sitz Berlin, 10. Allgemeiner Industrieangestellten- Verband Reichenberg, Sitz Reichenberg, 11. Zentralverband der Angestellten in Industrie, Handel und Verkehr, Sitz TeplitzSchönau. 17 Einnahmen und Ausgaben vom 1. Juli 1921 bis 31. Dezember 1922 Fl. Fl. 1. Einbezahlte Beiträge 2. Hilfsaktion Ungarn 3. Neutralkomitee Dänemark.... 16. Verlustsaldo 9 738,87 22,782 53,22 Verlustsaldo vorige Rechnung 4. Internat. Kongreẞ Wien 5. Bürositzung Paris... 2 602,64 6. 12 417,511 " Kopenhagen 7. Fachgruppenkonferenz Berlin 8. Vertretungen 9. Mitteilungen", Zirkulare usw. 10. Porti usw. 11. Bürobedarf • 12. Abonnements... 13. Anteil Gehalt internat. Sekretär.... 14. Vergütung Personal 15. Hilfsaktion Ungarn 35,84 31,50 1 535,01 1 249,25 86,37 1280,35 2 145,50 306,5712 204,65 15,11 4 173,07 1 333,33 21,76 12 417,512 17. Einbezahlte Beiträge Rechnung in Mark 90 581,75 18. Propagandabroschüre. 19. Internat. Kongreß Wien 20. Bürositzung Kopenhag. 21. Commerz- u. Privatbk. 58 864,30 2527,30 22 655,35 6 534,80 90 581,75 90 581,75 Rechnung in Kronen 22. Einbezahlte Beiträge 17 972,- 23. Depot Zentralverband kaufm. Angestellten._ 17 972,- 18 Einnahmen und Ausgaben 1923 An Beiträgen.. " Zentralverband der Angestellten( Berlin) für 1924.. Fl. 7 903,01 " 71,72 " 7 974,73 Fl. Per Reise- u. Aufenthaltsspesen des Vorstandes Gehalt Sekretär.... Vergütung„ Allgem. Niederländ. Verband: Miete und Personal Gehalt Büroangestellt. " " Übersetzungsbüro des International. Gewerk1 678,43 3 173,01 . 1000,- 165,- schaftsbundes. 1 106,75 Büro- Utensilien 190,34 " " Porti und Telegramme 180,74 Abonnements 20,25 " Mobiliar.. 241,79 " Zurückerstattet: Vor" schuß„ Allgem. Niederländ. Verband).... Kassenbestand 207,22 11,20 . • " 7 974,73 Vorschuß des Allgemeinen Niederländischen Verbandes der Handels- und BureauAngestellten... ... Fl. 2 602,64 Zurückerstattet " 207,22 Restbetrag... Fl. 2 395,42 19 Einnahmen und Ausgaben 1924 . . Saldo 1. Januar 1924 Beiträge. Zinsen ,, De Twentsche Bank" Vorschuß„ Algemeene Nederlandsche Bond Handels- en Kantoorbedienden.. van Fl. 12 076,77 5,94 8 303,63 2 104,30 " " Ausgaben diverse Versammlungen, R. Klein. Vertretung Kongresse „ De Twentsche Bank", Amsterdam.. Vorschuß ,, Algemeene" Schreibmaschine • Fl. 11,20 Vorstandssitzung London. Prag Zürich.. 1 761,08 231,- 1 137,10 689,75 1 105,35 8 302,39 1550,- 369,- 335,29 193,25 20,50 Porti und Telegramme 351,06 22 501,84 Zulage Sekretär Gehalt Angestellter Büromiete... Kassenbestand 3 173,- 2 798,- 400,- 85,07 22 501,84 „ Mitteilungen" Übersetzungsbüro Abonnements Anleihe des Allgemeinen Niederländischen Verbandes der Handels- und BureauAngestellten.. ... Saldo Fl. 2 395,42 20 20 Empfangen دو 2 104,30 Fl. 4 499,72 Zurückerstattet 1550,- و" Fl. 2949,72 Namen u. Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et adresses des syndicats affiliés Names and addresses of the affiliated unions Land Pays Country Belgien Belgique Belgium Dänemark Danemark Denmark Deutschland Allemagne Germany Oesterreich Autriche Austria Großbritannien Grande- Bretagne Great- Britain Namen und Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et addresses des syndicats affiliés Names and adresses of the affiliated unions Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique: Maison des Huit Heures, Place Fontainas 9-11, Bruxelles. Dansk Handels- og Kontormedhjaelperforbund: Gl. Kongevej 6, Kopenhagen B. Zentralverband der Angestellten: Oranienstr. 40-41, Berlin SO 26 Bund der technischen Angestellten und Beamten: Werftstraße 7 Berlin NW 40; Allgemeiner Verband der Deutschen Bankangestellten: Französischestraße 21, Berlin W 8; Deutscher Werkmeister- Verband: Postschließfach 13-511, Düsseldorf. Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Oesterreichs: Werdertorgasse 9, Wien I; Bund der Industrie angestellten Oesterreichs: Siebenbrunnengasse 29, Wien V; Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Oesterreichs: Löwelstraße 18( Ecke Teinfaltstr.), Wien I; Bund der Bank- und Sparkassengehilfen der Republik Oesterreich: Singerstraße No. 6, I. Stock, Tür 7, Wien I; Verein der Versicherungsangestellten Oesterreichs: Deutschmeisterplatz 2, Wien I; Reichsverband der Advokaturs- und Notariatsangestellten Oesterreichs: Berggasse 39, Wien IX; Reichsverein der Zeitungsbeamten Oesterreichs: Zieglergasse 25, Wien VII. National Union of Distributive& Allied Workers:„ Oakley", 122, Wilmslow Road, Fallowfield, Manchester; Transport& General Workers Union( Administrative, Clerical and Supervisory Group): 3, Central Buildings, Westminster, London S.W. 1. 21 Land Pays Country Frankreich France Niederlande Pays Bas Netherlands Italien Italie Italy Jugoslawien Yougo- Slavie Yougo- Slavia Norwegen Norvège Norway Polen Pologne Poland Portugal Namen und Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et addresses des syndicats affiliés Names and adresses of the affiliated unions Fédération Nationale des Syndicats d'Employés: 3, Rue du Château d'Eau, Paris X; Fédération Nationale des Syndicats d'Employés de la Finance: 3, Rue du Château d'Eau, Paris X. Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden: P. C. Hooftstraat 179, Amsterdam; Nationale Bond van Handels- en Kantoorbedienden„ Mercurius": Persijnstraat 14, Rotterdam; Algemeene Nederlandsche Opzichters- en Teekenaarsbond: Heerengracht 545, Amsterdam. Federazione Italiana Dipendenti Aziende Private: Via Ospedale 10, Milano( 5). Savez Privatnih Namjestenika Jugoslavije: Petrinjska ulica broj. 40, I kat., Zagreb. Norges Handels- og Kontorfunktionaerers Forbund: Wesselsgt. 3, Oslo. Zwiazek Zawodowy Pracowników Handlowych i Biurowych w Polsce: Zielna 25, Warszawa; Allgemeiner freier Angestelltenbund Polnisch- Oberschlesien: ul. Mickiewicza 8, Katowice; Zwiazek Zawodowy Pracowników Bankowych i Ubezpieczeniowych: Królewska 35, m. 15, Warszawa. Federaçao Portuguesa dos Empregados no Comercio: Rua Antonio Maria Cardoso 20, Lisboa. Societatea Centrala a Functionarilor de Comert si Birou din Bucovina: Strada Carolinei No. 7, Cernauti. Rumänien Roumanie Roumania Uniunea Functionarilor de Banca si a Caselor de Economii din Bucovina: Strada Carolinei No. 7, Cernauti. Schweden Suède Sweden Spanien Tschechoslowakei Tchécoslovaquie Czechoslovakia Svenska Handelsarbetare- Förbundet: Folkets Hus: Spangatan 20b, Malmö. Federació de Dependents de Catalunya: Rambla Santa Mónica 25, Barcelona. Einheitsverband der Privat- und Öffentlichen Angestellten in der tschechoslowakischen Republik: Jungmannova Nr. 29, Dopz, Prag II; Odborová organisace ceskoslovenského advokátniho a notárského úrednictva: Brandlova 23, Praha- Vinohrady; 22 22 Land Pays Country Tschechoslowakei Tchécoslovaquie Chechoslovakia Ungarn Hongrie Hungarie Namen und Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et adresses des syndicats affiliés Names and addresses of the affiliated unions Verband der Versicherungsangestellten in der tschechoslowakischen Republik: Lützowova ulice 45 n., Prag; Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der tschechoslowakischen Republik: Smecky 22, Prag II; Allgemeiner Industrie angestellten- Verband Reichenberg: Schloßgasse 1, Reichenberg; Zentralverband der Angestellten in Industrie, Handel und Verkehr: Seilerstraße 1, Teplitz- Schönau; Verband der Bergbau- und Hüttenangestellten: TeplitzSchönau; Ceskoslovensky Svaz Vseurednicky v Praze: Jungmannovo Nám. 17, Prag II. Magyarországi Magántisztviselők Szövetsége( Privatbeamten): Rottenbiller- ucca 13, Budapest VII; Kereskedelmi Alkalmazottak Országos Szövetsége( Handelsangestellten): Andrássy- ut 67, Budapest VI; Pénzintézeti Tisztviselők Országos Egyesülete( Bankangestellten): Akadémia- utca 6, Budapest V. DGB Except Bunde rand 23 Druck: ZdA.- Hausdruckerei, Berlin