16th Congress DUBLIN 19-22 October 1970 tätigkeits und finanzbericht für die Zeit von 1967 bis 1970 FIET Internationaler Bund der Privatangestellten tätigkeitsund finanzbericht für die Zeit von 1967 bis 1970 FIET Internationaler Bund der Privatangestellten aliexpüst bnu NACHRUFE Mit dem Tod von Siegfried Aufhäuser am 6. Dezember 1969 wurde die Gewerkschaftsbewegung der Angestellten eines Mannes beraubt, der wesentlich zu ihrer heutigen Gestalt beigetragen hat. " Sep" wurde am 1. Mai 1884 geboren. Im Alter von 37 Jahren spielte er neben Carl Legien eine massgebende Rolle im Generalstreik zur Vereitelung des gegenrevolutionären Kapp- Putsches von 1921. Als Abgeordneter für Berlin im Reichstag und leidenschaftlicher Befürworter der Arbeitslosen- und der Angestelltenversicherung gründete er den Allgemeinen Freien Angestelltenbund, der die unserer Internationale angeschlossenen freien deutschen Gewerkschaften zusammenfasste. In dieser Eigenschaft nahm er an den Tagungen der Internationale teil. Am 28. März 1933 trat Aufhäuser als Vorsitzender des AFA zurück und verliess sein Land. Nach einem Aufenthalt in Paris, wo er mit dem Generalsekretär der FIET zusammentraf, liess er sich in Prag nieder, als die Internationale eine Arbeitsgemeinschaft der freien Angestelltengewerkschaften Mitteleuropas gründete und ihm deren Sekretariat anvertraute. Als die Lage in Europa unerträglich wurde, übersiedelte" Sep" nach Amerika. Aus der Emigration zurückgekehrt, übernahm er 1951 die Leitung des Landesverbandes Berlin der Deutschen Angestellten- Gewerkschaft( DAG), ein Amt, das er bis 1958 ausübte. Der Träger des grossen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, Siegfried Aufhäuser, war bis zu seinem Lebensende Vorsitzender der DAG Berlin. Schon lange vor dem 2. Weltkrieg war auch Wilhelm Pawlik aktiv in der deutschen Gewerkschaftsbewegung tätig. Der Gründer der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen( HBV) war schon 1915 Mitglied der sozialdemokratischen Arbeiterjugend; 1922 wurde er Gewerkschaftssekretär. Seine 1933 unterbrochene Tätigkeit nahm er nach Kriegsende mit seiner Wahl zum geschäftsführenden Vorsitzenden des DGB- Ortsausschusses Essen wieder auf. Seit der Gründung des HBV im Jahre 1948 war Pawlik Vorsitzender dieser Organisation geblieben. Nachdem sich diese im Jahre 1955 unserer Internationale angeschlossen hatte, wurde Pawlik auf dem Kongress in Kopenhagen in den Vorstand gewählt. Im Juli 1961( Berliner Kongress) trat er von diesem Amt zurück, nachdem er wegen Erkrankung auf den Vorsitz des HBV verzichtet hatte. Am 9. Januar 1968 erlag Wilhelm Pawlik in Essen einem Herzschlag. Ein weiterer Pionier des freien Gewerkschaftswesens Nachkriegsdeutschlands, Hans vom Hoff, verstarb in seiner Heimatstadt Wermelskirchen am 15. November 1969 im Alter von 70 Jahren. Seit 1925 war er als Sekretär im Zentralverband der Angestellten( ZDA) tätig gewesen. 1949 wählte ihn der Gründungskongress des DGB als Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes. Als Leiter des Referats Wirtschaftspolitik der neuen Landeszentrale war Hans vom Hoff an der Ausarbeitung des Schumanplanes und der Mitbestimmungsregelung in der deutschen Kohle- und Stahlindustrie beteiligt. Mit Fritz Rettig( DAG) vertrat er sein Land anfangs der fünfziger Jahre im Vorstand unserer Internationale. Von 1953 bis 1956 war er Sonderberater bei der Hohen Behörde in Luxemburg und dann Sozialreferent bei der deutschen Botschaft in Wien. Der ehemalige Vorsitzende des Angestelltenverbandes Württemberg- Baden, Max Ehrhardt, begann seine Laufbahn ebenfalls in den zwanziger Jahren im Zentralverband der Angestellten( ZDA). Im Gegensatz zu Hans vom Hoff entschied sich Ehrhardt, der nach Kriegsende 1. Vorsitzender des Angestelltenverbandes Württemberg- Baden geworden war, anlässlich des Gründungskongresses des DGB gegen das Industriegewerkschaftsprinzip und für eine selbständige Angestelltenorganisation. Die 1949 erfolgte Verschmelzung der süddeutschen Angestelltenverbände mit der inzwischen in Norddeutschland gegründeten DAG war zum Teil sein Werk. Als Bundessozialrichter und Mitglied des baden- württembergischen Staatsgerichtshofes seit 1949 nahm Max Ehrhardt im Jahre 1965 aus den Händen des Bundespräsidenten das grosse Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland entgegen. Er starb im September 1968, kurz vor seinem 73. Geburtstag. Der grosse Vorkämpfer der internationalen Gewerkschaftsbewegung der Nachkriegszeit, der Holländer Jacobus Oldenbroek, starb am 7. März 1970 in London. Der 1897 geborene ehemalige Generalsekretär des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften war schon als junger Mann unter den kaufmännischen Angestellten gewerkschaftlich tätig. Im Alter von 18 Jahren in die Dienste des Internationalen Gewerkschaftsbundes( Vorläuferorganisation des IBFG) getreten, wurde er nach dem 1. Weltkrieg in das Sekretariat der Transportarbeiter- Internationale berufen, das sein Landsmann Edo Fimmen verlassen hatte, um sich dem Wiederaufbau des IGB zu widmen." Jaap" vertrat sein Land in der Internationalen Arbeitsorganisation und wurde 1949 erster Generalsekretär des IBFG, wo er zur Erweiterung des Bundes und zur Schaffung seines Internationalen Solidaritätsfonds beitrug. 11 Der erste Arbeitnehmervertreter, der den Vorsitz einer Internationalen Arbeitskonferenz ausübte ( aus Anlass des 50- jährigen Jubiläums der IAO im Jahre 1969), Vizepräsident des IAA- Verwaltungsrates und Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe dieses Organs, Jean Möri, verstarb am Nachmittag des 30. April 1970 in seiner Heimatstadt La Chaux- de- Fonds. Der 1902 geborene Sekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes war Drucker von Beruf und Mitglied des Schweizerischen Typographenbundes. Seine Erkrankung hatte ihn verhindert, zum Besuch der Interamerikanischen Konferenz der IAO nach Caracas zu reisen. Der stellvertretende Generalsekretär des IBFG, Herbert Tulatz, starb am 28. Januar 1968 nach einer langen Krankheit. 1914 in Breslau geboren, begann Tulatz im Jahre 1931 aktiv in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands mitzuwirken. 1936 wurde er verhaftet und zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus und Arbeitslager verurteilt. 1952 wurde er zum Leiter der Bundesschule des DGB bei Frankfurt ernannt. Im Auftrage des DGB, der IAO und des IBFG besuchte er eine Reihe überseeischer Gebiete. Im März 1961 nahm er das Amt eines stellvertretenden Generalsekretärs des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften an, in dessen Sekretariat er Bildungs-, Frauen- und Jugendfragen bearbeitete. Ausserdem war er Sekretär des Internationalen Instituts für Arbeiterfilme. " Mit Charles Veillon", schrieb Generalsekretär Bergeron im Januar 1969," haben wir einen Mitbegründer der Force Ouvrière verloren. Es ist, als ob ein Stück unseres Hauses abgebröckelt wäre". Der Chefredakteur von" F.O. Hebdo", Ch. Veillon, war Mitglied des europäischen Gewerkschaftssekretariats des IBFG sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses der europäischen Gemeinschaft. Am 14. Februar 1912 in Lons- le- Saunier geboren, beteiligte er sich schon früh an den sozialen Kämpfen und spielte eine aktive Rolle in den Streiks des Jahres 1936. Im 2. Weltkrieg geriet Charles Veillon in Gefangenschaft. Nach seiner Freilassung wurde er im September 1945 in den Vorstand der damals noch einheitlichen CGT berufen und war ein Streiter im" Kampf gegen die Politisierung der französischen Gewerkschaftsbewegung". Er setzte sich nachhaltig für die Bildung von FO- Gruppen und die Durchführung von FO- Konferenzen im Dezember 1947 ein. Nach vollzogener Trennung war er einer der Erbauer der CGT- Force Ouvrière. In Dänemark beklagt der Gewerkschaftsbund LO den Tod seines Vorsitzenden während 25 Jahren und ehemaligen Vizepräsidenten des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften. Eiler Jensen verschied im vergangenen Dezember in Kopenhagen nach langer Krankheit. 1894 geboren, übernahm unser Freund im Jahre 1925 den Vorsitz der Gewerkschaft der Warenhausangestellten in Kopenhagen. 1939 wurde er stellvertretender Vorsitzender, vier Jahre später in der schwierigen Besatzungszeit- Vorsitzender der Landeszentrale. Zwischen 1945 und 1953 gehörte er dem dänischen Parlament an, fand sich jedoch nie bereit, einen Ministerposten anzunehmen. 1968 war er in den Ruhestand getreten. Am 1. April 1969 verlor der gewerkschaftliche Beratungsausschuss des IBFG bei der OECD seinen Präsidenten, den Holländer W.F. van Tilburg. Im Dezember 1910 in Amsterdam geboren, begann der ehemalige kaufmännische Angestellte seine Gewerkschaftslaufbahn am Vorabend des 2. Weltkrieges. Unter der Besatzung zurückgetreten, wurde er 1951 Generalsekretär der Fabrikarbeitergewerkschaft des NVV und alsdann internationaler Sekretär dieses Gewerkschaftsbundes. W. van Tilburg war Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EWG, des Vorstandes der niederländischen Stiftung für Auslandshilfe( NOVIB), des Vorstandes der Europa- Bewegung und des Wirtschafts- und Sozialrates von BENELUX und vertrat sein Land in der IAO, der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie auf der 2. UNCTAD- Konferenz in Neu Delhi( 1968). Vorsitzender des IBFG- Ausschusses war er seit 1967. Am 15. Mai 1970 wohnten zahlreiche Gewerkschafter, darunter eine Delegation des amerikanischen Gewerkschaftsbundes AFL- CIO, der Beisetzung des Präsidenten der Automobilarbeiter- Gewerkschaft UAW, Walter Philip Reuther bei, der sechs Tage zuvor bei einem Flugzeugabsturz in Pellston ( Michigan) ums Leben gekommen war. Der im Alter von 62 Jahren stehende Reuther hatte die Geschicke der UAW seit 1946 geleitet. Mit seinem Tod verliert die amerikanische und internationale Gewerkschaftsbewegung einen mutigen, kraftvollen und weitsichtigen Pionier, der zahlreichen Junggewerkschaftern als Vorbild dient. Auf dem Kongress in Dublin werden wir Gelegenheit haben, all derer zu gedenken, die unsere Bewegung im Laufe der zurückliegenden drei Jahre verloren hat. Möge es genügen, dass wir hier bekräftigen, das von den Toten vorgelebte Beispiel nie vergessen zu wollen. III VORWORT Dieser Geschäftsbericht ist eine kurze Zusammenstellung der Tagungen und Sitzungen der FIET- ihrer stetigen Fortentwicklung und der Einflussnahme auf unsere Gesamtbewegung. Die FIET ist nach der Internationalen der Metallarbeiter( IMB) die zweitgrösste Organisation im Bereich der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung geworden. Ihr Ziel im vergangenen Jahrzehnt war es, zunächst grösser zu werden, dann Einfluss zu gewinnen. Das ist gelungen. Jetzt kommt es darauf an, unsere Organisation der Privatangestellten zu stabilisieren und weltweit so in aktive Regionen zu unterteilen, dass die Angestellten selbst Nutzniesser einer solchen Entwicklung werden. Dublin, ein Markstein Dieser Regionalisierungsprozess der FIET ist eines der Ergebnisse der vielen Aktivitäten in der Berichtszeit, die im Geschäftsbericht nur angedeutet werden können. Es liegt nun an den angeschlossenen Verbänden in Dublin, aus Anlass des 16. Ordentlichen FIET- Kongresses im Oktober dieses Jahres, die Ziele für die siebziger Jahre festzulegen und die neue Struktur der FIET für eine effektive nationale, regionale und weltweite Tätigkeit der FIET zu beschliessen. Ökonomische Regionalisation Die technische Entwicklung lässt die Welt kleiner erscheinen. Die agrarische und industrielle Produktion zeigt eine immer deutlicher werdende Interdependenz in allen Lebensbereichen auf. Der nordamerikanische Bereich ist ein Beweis der Wirksamkeit eines kontinentalen Wirtschaftsblocks im Vergleich zu den klassischen, ökonomisch abhängigen Nationalstaaten in den übrigen Kontinenten. Für das zukünftige Wachstum des Kontinents aber braucht selbst dieser Wirtschaftsriese andere Länder, ja Kontinente zum Auffüllen seiner Rohstoffkontingente und zur Fortsetzung seiner wirtschaftlichen Expansion. Ein Bestreben zur Wirtschaftsintegration grosser Gebiete ist deshalb überall festzustellen. EWG, EFTA in Europa, die südamerikanische Freihandelszone, die Wirtschaftsgemeinschaft in Mittelamerika, die Zoll- und Wirtschaftsunion Zentralafrikas und ähnliche Vorkehrungen zwischen Türkei, Pakistan und Iran sind Beispiele für diese Entwicklung, zu der eine gewerkschaftliche Antwort gegeben werden muss. Multinationale Unternehmungen Es ist diese Interdependenz, die eine weltweite Operation individueller Unternehmungen entwikkelt hat. Diese Unternehmungen der Industrie und des Handels beschäftigen Angestellte, mit deren Schicksal wir uns zu befassen haben. Es gilt, durch eine konzentrierte Aktion die Angestellten und die Arbeiter in all diesen Unternehmungen en bloc zu schützen und die Gewinne dieser Unternehmer den Arbeitnehmern in allen Ländern zukommen zu lassen. Unsere Tagungen haben sich in der Berichtszeit mit diesen Fragen beschäftigt. In Dublin werden jedoch die zukunftsträchtigen Beschlüsse gefasst werden müssen. Geographische und strukturelle Veränderungen Zusammenschlüsse zu regionalen Föderationen von Gewerkschaftsbünden, z.B. zum" Europäischen Bund der freien Gewerkschaften" für die 6 Länder des gemeinsamen Marktes, Fusionen und Fusionsbestrebungen von Gewerkschaften, die mehrere Industrien umfassen, zeigen einen Trend, dem sich auch unsere Internationale nicht verschliessen will. Wir sind bereit, mit allen freien nationalen und internationalen Gewerkschaften in den multinationalen Unternehmen und in den Regionen zusammenzuarbeiten. Auch hierzu werden wir in Dublin einiges zu sagen haben. Schutzmassnahmen Jeder technische Fortschritt hat allen Menschen Vorteile und Nutzen in Form von höheren Einkommen, besseren Arbeitsbedingungen, längerem Urlaub, gleichen Aufstiegs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu bringen. IV Mehr denn je werden wir uns deshalb in Zukunft auch mit Massnahmen zum Schutze gegen die Auswirkungen der Automation, vor allem der Büroautomation zu beschäftigen haben. Internationale Konventionen, die solche Schutzmassnahmen vorschreiben, müssen erreicht werden. Auch hier werden die Entscheidungen in Dublin internationale Normen vorbereiten helfen, die weder von den Unternehmern noch von den einzelnen Staaten unbeachtet bleiben werden. Organisierung der Angestellten Eine der wichtigsten Fragen der FIET bleibt unser Beitrag zur Gewinnung der Angestellten für die Gewerkschaftsbewegung. In der Berichtszeit erhielten alle angeschlossenen Verbände unsere Broschüre über die gewerkschaftliche Erfassung der Angestellten. Diese Broschüre wird laufend ergänzt werden. Auch hierzu werden unsere Beschlüsse in Dublin beitragen, denn wir werden dort Stellung zur Frage der sogenannten leitenden Angestellten zu beziehen haben. Die Fachgruppenarbeit Mehr noch als in der Vergangenheit sollen alle Kategorien der Angestellten zu Wort kommen. Die Regionalisierung der FIET soll der Arbeit unserer Fachgruppen mehr Kraft geben. Zusätzlich zu regionalen Tagungen werden weltweite ad hoc Sitzungen und gemeinsame Sitzungen der kontinentalen Fachgruppenvorstände vor oder während eines jeden Weltkongresses der FIET das Gewicht dieser Fachgruppen erhöhen. Für die Untersuchungsarbeiten und die FIET- Aktionen in den multinationalen Firmen sind sie von entscheidender Bedeutung. Die Fachgruppen werden in Zukunft auch für kontinentale Aktionen zur gewerkschaftlichen Werbung und Erfassung ihrer Berufsangehörigen beteiligt werden. Ausblick Die FIET hat die Möglichkeit, sich zahlenmässig zu vervielfältigen. Dieses quantitative Potential aber ist gering im Vergleich zum qualitativen: Ohne die Angestellten und ihre Tätigkeiten wäre die heutige Wirtschaftsentwicklung nicht denkbar. Um Schritt zu halten mit der Entwicklung, bedürfen diese Angestellten eines weit über die eigenen Landesgrenzen hinausgehenden Schutzes, denn das Wirkungsfeld des Angestellten ist heute die gesamte Welt, die er bereist, die er kennen muss. Seine Ausbildung, sein Arbeitsplatzwechsel, seine Tätigkeit in internationalen Betrieben verlangen zwingend die Notwendigkeit des internationalen, kontinentalen Schutzes. In diesem Sinne wird dieser vereinfachte Geschäftsbericht den Delegierten unseres 16. Kongresses in Dublin vorgelegt, in diesem Sinne gehen die Angestellten in das Zeitalter der Raumfahrt, in dem alle Menschen dieser Erde eine solidarische Einheit werden müssen. Erich tisset Generalsekretär Land I. Aden II. Argentina III. Australia IV. V Austria Barbados VI Belgium VII. Bolivia VIII. Brazil IX. Cameroon X. Canada XI. XII. Ceylon Chile Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: 4.500 1. Banks Local Staff Union 2. Asociacion Bancaria . 3. Asociacion Supervisores de la Industria Metalurgica e 4. Asociacion Viajantes de Industria y Comercio. 5. Confed.Gen. de Empleados del Comercio 6. Federated Clerks' Union of Australia 7. Shop Assistants' and Warehouse Employees' Federation of Australia. 8. Gewerkschaft der Privatangestellten 9. The Barbados Workers' Union( nonmanual section) • 10. Syndicat des employés, techniciens et cadres de Belgique 11. Confederacion de Trabajadores de Comercio de Bolivia 12. Confederaçao Nacional dos Trabalhadores no Comercio 13. Industrial, Commercial and Bank Workers Union. 14. Syndicat professionnel des employés de commerce du Cameroun 15. Office and Technical Workers' partment United Steelworkers of America 16. Nawa Lanka Mercantile Union . 17. Confederacion de Empleados de Industria y Comercio de Chile. Techniker u. Werkmeister Bank-, Vers. u. Soz. Vers. Angest. 1.200 59.976 Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1. 4. 1970 1.200 59.97 6 4.500 12.000 260.000 12.000 260.000 60.000 60.000 35.000 35.000 31.950 33.788 49.500 70.000 185.238 523 523 9.015 19.345 19.570 19.920 67.850 • 5.000 5.000 300.000 500.000 800.000 500 500 1.000 100 347 900 443 1.790 De3.500 3.500 5.000 5.000 4.000 2.000 6.000 Land Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: Techniker u. Werkmeister Bank-, Vers. u. Soz. Vers. Angest. XIII. Colombia 18. Sindicato Nacional de Trabaljadores de Almacenes TIA de Colombia Ltda 19. Federacion Nacional de Sindicatos Bancarios Colombianos • 925 925 5.000 5.000 Curaçao Cyprus XIV. Congo XV. Costa Rica 21. Federacion de Empleados Bancarios y de Seguros. XVI. XVII. 20. Centrale syndicale des employés et techniciens du Congo. 3.564 3.564 1.935 1.935 22. Curaçao Federation of Workers 23. Cyprus Union of Bank Employees 24. Federation of Commercial Employees of Cyprus. 404 404 2 1.178 1.178 858 858 XVIII. Denmark XIX. Ecuador 25. Dansk Funktionaerforbund. 26. Handels- og Kontorfunktionaerernes 27. Federacion de Empleados del Guayas 28. Federacion de Empleados Bancarios Privados del Ecuador. 425 3.019 70.000 5.000 3.233 35.000 6.677 105.000 5.000 3.000 3.000 XX. XXI. XXII. Finland Fiji France 29. Federacion Ecuatoriana de Trabajadores de la Industria Electrica 30. Liiketyöntekijain Liitto R.Y. 31. Factory Workers' Union( non- manual) 32. Fédération des employés et cadres 33. Fédération nationale des ingénieurs et cadres 6 34. Fédération nationale F.O. des syndicats de voyageurs, représentants et placiers de l'industrie et du commerce 0 1,400 1,400 32.234 32.234 32.000 7.500 500 10.500 500 50.000 2.000 2.000 1.600 1.600 XXIII. Germany • 35. Deutscher Gewerkschaftsbund 36. Deutscher Angestellten Gewerkschaft 37. Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen 163.588 72.842 211.565 375.153 78.867 92.381 86.480 330.570 34.787 113.675 148.462 Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1.4. 1970 XXV. Greece Land Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: XXIV. Great Britain 38. Clerical and Administrative Workers' Union 39. Draughtsmen's and Allied Technicians Association 77.000 13.388 40. National Union of Insurance Workers 41. National Association of Clerical and Supervisory Staffs( TGWU Subsidiary) 42. Union of Shop, Distributive and Allied Workers. 43. Federation of Clerical Employees of Greece( suspended). Techniker u. Werkmeister Bank-, Vers. u. Soz. Vers. Angest. Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1. 4. 1970 13.454 87.776 101.230 77.000 13.388 10.000 10.000 8.000 252.000 260.000 44. Federation of Bank Employees in Greece( suspended) XXVI. Grenada 45. Commercial and industrial Worker's 396 396 Union 0 XXVII. Guyana 46. Clerical and Commercial Workers 1 Union 42 39 2.919 3.000 XVIII. India 47. National Association of Agricultural, Commercial and Industrial Employees 48. All India Bank Employees' Federation 49. Indian National Commercial and Salaried Employees Federation. 50. All India Reserve Bank Karmchari Federation. 51. All India National Life Insurance Employees Federation. 1.000 1.000 38.927 46.336 2.000 38.927 46.336 2.000 11.650 11.650 XXIX. Indonesia 52. Banking, Monetary and Insurance Workers Union 1.000 1.000 XXX. Ireland 53. State Pawnshop Employees Union. 54. The Irish Union of Distributive Workers and Clerks 3.000 3.000 729 13.283 488 14.500 O XXXI. Israel 55. Technicians' Union. 5.500 5.500 56. Union of Public Service, Clerical& Administrative Employees in Israel. 20.000 10.000 60.000 90.000 3 Land Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: XXXII. Italy XXXIII. Jamaica XXXIV. Lebanon XXXV. Luxembourg XXXVI. Malaysia XXXVII. Malawi XXXVIII. Malta XXXIX. Mauritius Netherlands XL. XLI. New Zealand XLII. Nigeria 57. Federazione Italiana Bancari. 58. Federazione Italiana Sindacati Addetti Servizi, Commerciali Affini del Turismo 59. Unione Italiana Bancari 60. Unione Italiana Dipendenti, Aziende Turistiche Commerciale ed Affini. 61. National Workers' Union of Jamaica 62. Port Supervisors' Union 63. Syndicat des employés de commerce 64. Syndicat des employés de banque du Liban • 65. Fédération des employés privés du Grand Duché de Luxembourg 66. National Union of Bank Employees. 67. National Union of Commercial Workers 68. All Malaysian Estates Staff Union 69. Rubber Research Institute Staff Union 70. Commercial and General African Workers' Union e 71. National Association of Clerical and Supervisory Staff 11 72. Shop and Commercial Workers' Union. 73. The Artisans, Taxi Drivers and other Manual Labourers' Union. 74. Algemene Bond" Mercurius 75. Centrum Hoger Personneel in het NVV 76. The New Zealand Clerical Employees Association 77. Nigerian Union of Bank, Insurance Techniker u. Werkmeister Bank-, Vers. u. Soz. Vers. Angest. 23.100 Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1. 4. 1970 23.100 80.000 5.064 80.000 5.064 85.369 1.000 10.317 95.686 1.000 1.000 1.000 575 575 1.500 1.500 160 1.426 5.913 2.871 10.370 5.606 5.606 7.000 3.000 10.000 2.200 2.200 793 793 1.447 1.000 2.447 1.500 1.500 500 450 950 7.339 535 19.271 375 910 2.300 26.610 2.300 24.000 24.000 7.600 2.000 and Allied Workers. 7.600 78. SCOA African Workers Union of Nigeria 79. UAC and Associated Companies Afri2.000 can Workers' Union. 4.350 4.350 4 Land Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: Techniker u. Werkmeister XLIII. Norway 82. Norsk Forbund for Arbeidsledere og Tekniske Funksjonaerer. XLIV Pakistan 1.330 84. West Pakistan Bank Employees' Federation. 85. National and Grindlays Bank Employees Federation 80. CFAO and Associated Companies African Workers Union. 81. Norges Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund. 1.000 1.000 23.000 18.103 41.103 7.626 7.626 83. Pakistan Insurance Employees' Federation. 1.330 1.648 1.648 593 593 XLV. Peru 86. Central Sindical de Empleados Particulares del Peru. 17.000 33.000 50.000 87. Federacion de Empleados Bancarios del Peru 15.000 15.000 XLVI. Philippines 88. Commercial and General Workers' Union 89. Visayas Mindianao Confederation of Trade Unions( non- manual sect.) 90. Confederation of Unions in Government Corporations and Offices 3.358 3.358 15.000 15.000 50.000 50.000 91. Associated Port Checkers' and Workers Union. 1.600 XLIX. Sarawak L. St. Vincent XLVII. Sabah XLVIII.Santo Domingo I 92. The Sabah Commercial Employees' Union 93. Federacion Nacional de Empleados de Comercio de la Republica Dominicana 94. Sarawak Commercial Employees Union 95. Sarawak Bank Employees Union. 96. Commercial, Technical and Allied Workers' Union. 2.000 807 1.400 5.000 807 1.500 493 1.500 493 161 161 LI. LII. St. Lucia Sierra Leone 97. Union of Commercial Employees 98. Clerical, Mercantile and General Workers' Union. 453 400 453 400 200 1.400 400 2.000 5 Bank-, Vers. u. Soz. Vers. Angest. Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1. 4. 1970 Land Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: Techniker u. Werkmeister Bank-, Vers. u. Soz. Vers. Angest. LIII. Singapore 99. Singapore Manual and Mercantile Workers' Union. 17.000 100. The Singapore Bank Employees 101. The Singapore Insurance Companies Employees' Union. Union 3.000 17.000 3.000 812 812 LIV. South Africa 102. National Union of Distributive Workers. 5.000 5.000 103. National Union of Commercial and Allied Workers. 1.000 1.000 LV. South Korea LVI. LVII. South Vietnam LVIII. Sweden 104. National Bank& Financial Workers Union 6.671 6.671 Southern Rhodesia 105. Southern Rhodesian Commercial& Allied Workers' Union 3.731 3.731 106. Syndicat des Employés de Banque du Vietnam. 3.000 3.000 107. Försäkringsanställdas Förbund 108. Handelsanställdas Förbund 11.715 11.715 LIX. Switzerland LX. LXI. Togo Trinidad 109. Handelstjänstemannaförbundet. 110. Svenska Industritjänstemannaförbundet 111. Svenska Bankmannaförbundet. 112. Schweizerischer Kaufmännischer Verein 113. Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz. 114. Syndicat des Employés de commerce 115. Trinidad and Tobago Union of Commercial and Industrial Workers 101.532 34.333 12.028 113.560 34.333 74.920 117.987 192.907 21.966 10.500 21.966 10.500 20.000 41.000 9.583 2.379 9.583 2.379 65 30 818 244 1.157 LXII. Turkey 116. Commercial and Clerical Employees Union of Turkey I 305 977 4.298 589 6.169 117. Türkiye Banka Isçileri Sendikasi LXIII. Uganda Bankis Cagaloglu, Nurosmaniye Caddesi 118. National Union of Clerical, Commercial and Technical Employees 10.000 10.000 500 1.500 2.000 6 Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1.4. 1970 Land LXIV. Uruguay LXV. Upper Volta LXVI. U.S.A. Organisation MITGLIEDERZAHLEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBAENDE Fachgruppe für: 119. Federacion Nacional de empleados y Tecnicos. 120. Fédération des Employés du Commerce, de l'industrie et des banques 121. Insurance Workers' International Union · 122. Office and Professional Employees International Union 123. Retail Clerks' International Association 124. Retail, Wholesale and Department Store Union LXVII. Venezuela 125. Federacion Nacional de Empleados LXVIII. Japan 126. Japan Federation of Commercial Workers Union Techniker u. Werkmeister Soz. Vérs. Angest. Bank-, Vers. u. Angestellte im Handel Angestellte i. d. Industr. Insgesamt 1.4. 1970 1.000 1.800 12.000 4.840 19.640 500 500 1.000 21.000 21.000 300 2.200 5.400 42.100 50.000 550.000 550.000 160.000 160.000 66.000 60.000 126.000 Sabah 127. The Sabah Banking Employees Union. 289 Peru 128. Federacion de Trabajadores en Hospitales y ramos similares - 50.000 3.000 50.000 539.302 1.474.824 443.712 2.780.071 5.237.909 289 3.000 7 - 9- NEUBEITRITTE In der Berichtsperiode stimmte der Vorstand folgenden 25 Beitrittsgesuchen zu. Oktober 1967 1. Indien: 2. Indonesien: 3. Malaysia: 4. Ostpakistan: 5. Peru: 6. Kolumbien: 7. Philippinen: 8. Sarawak: 9. Uruguay: Juni 1968 10. Ceylon: 11. Costa Rica: 12. Indien: 13. Indonesien: 14. Philippinen: Oktober 1968 15. Indien: 16. Südafrika: 17. Togo: Mai 1969 18. Ecuador: 19. Obervolta: Indian National Commercial and Salaried Employees Federation Banking, Monetary and Insurance Workers' Union All Malaysian Estates Staff Union National and Grindlays Bank Employees Federation Federacion de Empleados Bancarios del Peru Federacion Nacional de Sindicatos Bancarios Colombianos Angestelltenabteilung von VIMCONTU Sarawak Bank Employees Union Federacion Nacional de Empleados y Tecnicos Nawa Lanka Mercantile Union Federacion de Empleados Bancarios y de Seguros All India Reserve Bank Karmchari Federation Pawnshop Employees Union Confederation of Unions in Government Corporations and Offices All India National Life Insurance Employees Federation National Union of Commercial and Allied Workers Syndicat des employés de commerce du Togo Federacion Ecuatoriana de Trabajadores de la Industria Electrica( Angestelltenabteilung) Fédération des employés du commerce, de l'industrie et des banques Oktober 1969 20. Grossbritannien: National Union of Insurance Workers( Prudential Section) 21. Philippinen: 22. Südvietnam: Associated Port Checkers' und Workers' Union Syndicat des Employés de banque du Vietnam 10Juni 1970 23. Japan: 24. Sabah: 25. Peru: Japan Federation of Commercial Workers Unions The Sabah Banking Employees Union Federacion de Trabajadores en Hospitales y Ramos Similares del Peru - 11- AUS DER MITGLIEDSCHAFT ENTLASSENE VERBANDE Folgende Verbände wurden von der Mitgliederliste gestrichen: 1. Grossbritannien: National Union of Commercial Travellers 2. Luxemburg: 3. Luxemburg: ( besteht nicht mehr) Association du Personnel de la Caisse d'Epargne de l'Etat( mit den Privatangestellten zusammengeschlossen) Fédération Nationale des Cheminots et des Travailleurs du Transport Luxembourgeois ( Angestelltenabteilung) ( mit den Privatangestellten zusammengeschlossen) 4. Grossbritannien: National Union of Co- operative Officials 5. Schweden: 6. U.S.A.: 7. Zambia: ( ausgetreten, weil es sich um Direktionspersonal handelt) Sveriges Arbetsledare Förbund ( gestrichen) Service Employees International Union ( nicht in unserem Zuständigkeitsbereich) National Union of Commercial and Industrial Workers ( Einmischung seitens der Regierung) - 13- VERTRETUNGEN Vertreter des Internationalen Bundes waren in der Berichtsperiode auf den folgenden Tagungen anwesend und berichteten über die Auffassungen, die Rolle und die Tätigkeit der FIET: Erste IBFG- Weltkonferenz über gewerkschaftliche Bildungsarbeit Montreal 16.- 25. Aug. 1967 Allgemeine IBS- Konferenz Brüssel 31. Aug. 1. Sept. 1967 Erster Weltkongress, Int. P. Rosenfeld USDAW E. Kissel Ch. Gray Vereinigung für Arbeitsbeziehungen Genf 4.- 8. Sept. 1967 E. Kissel DGB Einweihung des neuen Gewerkschaftshauses Düsseldorf 15. Sept. 1967 E. Kissel 43. Vorstandstagung des IBFG Brüssel 4.- 6. Okt, 1967 E. Kissel 9. Kongress, Deutsche Angestellten- Gewerkschaft ( DAG) Berlin 9.- 13. Okt. 1967. E. Kissel FIET Sitzung betr. Tagung des Beratenden Ausschusses der IAO Genf 3. Dez. 1967 E. Kissel Ch. Gray F. Schmid E. Lewis 6. Tagung des Beratenden Ausschusses der IAO für Angestellte und Geistesarbeiter Genf 4.- 15. Dez. 1967 Kongress, Fédération National des Ingénieurs et Cadres Jahrestagung des DILARates 22. Delegiertenversammlung, 22. Union of Shop, Distributive and Allied Workers E. Kissel Ch. Gray F. Schmid E. Lewis Paris 9.- 10. Dez. 1967 E. Kissel FukuokaCity Jan. 1968 E. Magnusson E. Kissel Margate 28.- 30. April 1968 E. Kissel Kongress, Fédération des Employés et Cadres 14Toulouse 10.- 13. Mai 1968 E. Kissel 13. Kongress, 50 jähriges Jubiläum des Försäkringsanställdas Förbund Stockholm 17.- 20. Mai 1968 E. Kissel 21. Kongress, 75 jähriges Jubiläum des Internationalen Metallarbeiterbundes 51. Internationale Zürich 27.- 31. Mai 1968 E. Kissel Arbeitskonferenz( IAO) Genf 4.- 26. Juni 1968 E. Kissel Ch. Gray F. Schmid IBFG- Ausschuss für OstWest Beziehungen Brüssel 28. Juni 1968 E. Kissel 44. Vorstands tagung des IBFG Brüssel 3.- 5. Juli 1968 E. Kissel 7. Kongress, National Bank and Finance Workers' Union Seoul 19.- 20. Juli 1968 Ch. Brady Kongress, National Federation of Life Insurance Salesmens' Unions ( Zengairen) Tokio 9.- 10. Aug. 1968. T. Miura 5. Zweijahreskonferenz, National Union of Bank Employees KualaLumpur 15.- 17. Aug. 1968 Ch. Brady Kongress, National Federation of Life Insurance Workers Unions ( Zenseiho) Jubiläums- Kongress TUC 22. Kongress, Handels- og Kontorfunksjonaeres Forbund 7. Kongress, Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Kongress V.S.A. Gewerkschaftsratssitzung DAG 3. IBFG- Weltkonferenz über Probleme der berufstätigen Frau 5. Seminar, DILA- Rat Tokio Blackpool 21.- 22. Aug. 1968 1.- 6. Sept. 1968 T. Miura E. Kissel Oslo 8.- 12. Sept, 1968 E. Magnusson Bremen Bern 15.- 18. Sept. 1968 E. Kissel 21. Sept. 1968 F. Schmid Duisburg 21.- 22. Sept. 1968 E. Kissel Düsseldorf 30. Sept.- Tokio 4. Okt. 1968 22.- 27. Okt. 1968 A. Moser Ch. Brady T. Miura 15DGB Bundesangestelltentag Nürnberg 29.- 30. Okt. 1968 E. Kissel Kongress, Algemene Bond " Mercurius" Amsterdam 12.- 14. Nov. 1968 E. Kissel 45. Vorstandstagung des IBFG Brüssel 20.- 22. Nov. 1968 E. Kissel 9. Konferenz, Union of Public Service, Clerical and Administrative Employees Jerusalem 26.- 28. Nov. 1968 14.- 15. Jan. 1968 E. Kissel 20.- 25. Jan. 1969 E. Kissel Ch. Gray F. Baumann T. Miura Allgemeine IBS Konferenz Genf Jahrestagung, DILA- Rat Tokio Delegiertenversammlung, Retail Employees Union, Japan Jubiläumskongress zum Oiso 1. März 1969 T. Miura 20. Jahrestag der Maruei Labor Union Nagoya 7. März 1969 T. Miura 46. Vorstandstagung des IBFG Brüssel 12.- 14. März 1969 E. Kissel Kongress, Syndicat des Employés, Cadres et Gründungskonferenz des Techniciens Europäischen Bundes Freier Brüssel 27.- 29. März 1969 E. Kissel Gewerkschaften in der EWG Den Haag 23.- 25. Apr. 1969 E. Kissel Delegiertenversammlung des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins Genf 17.- 18. Mai 1969 E. Kissel 8. Bundeskongress, Deutscher Gewerkschaftsbund München 18.- 23. Mai 1969 E. Kissel Generalversammlung F.I.I.G. Genf 2. Juni 1969 E. Kissel 53. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz( IAO) Genf 4.- 26. Juni 1969 W.J. Fitzpatrick R. Maier- Neff 18. Ordentlicher Verbandstag, Verband der Handels-, Transportund LebensmittelE. Kissel Ch. Gray E. Lewis arbeiter( VHTL) Luzern Luzern 6.- 8. Juni 1969 E. Kissel 1613. Delegiertenversammlung, Malaysian Estates Staff Union 7. Angestelltenkonferenz, IG Chemie- Papier- Keramik 47. Vorstandstagung des IBFG Segatmat 8. Juni 1969 Ch. Brady Ludwigshafen 12.- 14. Juni 1969 E. Kissel Brüssel 9. Weltkongress des IBFG Brüssel 48. Vorstandstagung des IBFG 6. Kongress, Confedera30. Juni- 1. Juli 1969 2.- 8. Juli 1969 E. Kissel E. Magnusson E. Kissel Ch. Gray Brüssel 8. Juli 1969 E. Kissel Sindicatti Rom 17.- 20. Juli 1969 E. Kissel zione Italiana Lavoratori 6. Generalversammlung, All India Bank Employees Federation 15. Ordentlicher Kongress, Liiketyöntekijain Liito R.Y. 8. Kongress, AFL- CIO 3. Interamerikanische Arbeitsministerkonferenz Fusionskongress Zenseiho und Zengairen zur Schaffung der National Federation of Life Insurance Workers Unions ( Seihororen) 20. Kongress und 14. Delegiertenversammlung, Handels- og Kontorfunktionaerernes Forbund Gründungskongress, Japanese Federation of Commercial Workers Unions 9. Asiatische Regionalkonferenz IBFG/ ARO 49. Vorstandstagung. des IBFG Jaipur 26.- 29. Juli 1969 Ch. Brady Helsinki 14.- 15. Sept. 1969 E. Kissel AtlanticCity 2.- 9. Okt. 1969 E. Kissel Washington 10.- 17. Okt. 1969 G.P. O'Keefe Tokio 17.- 18. Okt. 1969 T. Miura Kopenhagen 19.- 24. Okt. 1969 E. Kissel 24.- 25. Okt. 1969 Ch. Brady T. Miura Singapur 4.- 6. Nov. 1969 Ch. Brady Brüssel 26.- 28. Nov. 1969 E. Kissel 1. Ordentlichen Kongress, Federation of Commercial Workers Unions( JUC) Delegiertenversammlung, Chain Store Unions' Council 50. Vorstandstagung des IBFG - 17Tokio 31. Jan. 1970 E. Kissel T. Miura Itoh City 3. Feb. 1970 E. Kissel Brüssel 11.- 12. März 1970 E. Kissel FIET -19LEITENDE ORGANE KONGRESS Der 15. Ordentliche Kongress des Internationalen Bundes fand vom 23.- 26. Oktober 1967 in Washington statt. Er stand unter dem Vorsitz von J.A. Suffridge, Washington. 595 Delegierte, Beobachter und Gäste aus 67 angeschlossenen Organisationen in 39 Ländern waren auf dem Kongress anwesend. Unter den hohen Gästen des Kongresses befanden sich der Präsident der Vereinigten Staaten, Lyndon B. Johnson, der Bürgermeister von Washington, Walter Washington, und der Präsident der AFL- CIO, George Meany. Berichterstatter Die Berichterstatter des 15. Ordentlichen Kongresses waren: E. Kissel FIET Die Rolle der Angestellten in einer sich wandelnden Welt Die Automation im Handel und ihre Auswirkungen auf die Angestellten T. Cynog- Jones, und B. Seligman USDAW( GB) RCIA( USA) A. Bell, und DGB( D) Die Büroautomation und H. Coughlin OPEIU( USA) ihre Auswirkungen auf die Angestellten G. Apel R. Richard S.J. Meyers J.H. Hicks J. Velema W. Hansen Y. Sundström A. Dallinger M. Bar- Tal R. Pifarre DAG( D) FNIC( F) RCIA( USA) OPEIU( USA) NVV( NL) DGB( D) HF( S) GPA( A) UPSCAE( IL) CGEC( RA) Die gewerkschaftliche Erfassung der Angestellten Der 1. Vizepräsident, G.H. Doughty, erstattete einen Zusatzbericht zum Tätigkeitsbericht, über das Wirken der angeschlossenen Gewerkschaften innerhalb der Europäischen Freihandelszone( EFTA). <-20Vom Kongress angenommene Entschliessungen Folgende Entschliessungen wurden durch den 15. Ordentlichen Kongress angenommen: 1. Entschliessung über die Verbesserung der Berufsausbildung für weibliche Arbeitnehmer. 2. Entschliessung über die Anpassung der Angestellten- Berufsausbildung an die Erfordernisse des technischen Fortschritts. 3. Entschliessung über den Schutz der Angestellten gegen schädliche Auswirkungen technischer Neuerungen. 4. Entschliessung über die Zusammenarbeit der Mitglieder des Internationalen Bundes der Privatangestellten innerhalb derselben Region. 5. Entschliessung über die Erhöhung der an die FIET zu leistenden Beiträge. 6. Entschliessung über den Nahen Osten. 7. Entschliessung über Griechenland. Eine Reihe weiterer Anträge wurde zwecks Prüfung bzw. Durchführung an den Vorstand überwiesen. Es handelte sich dabei um drei Anträge im Hinblick auf Satzungsänderungen, einen Antrag bezüglich des Zuständigkeitsbereichs des Internationalen Bundes, einen Antrag zugunsten der Schaffung einer Fachgruppe der Handelsreisenden und einen Antrag zu den Ladenschlusszeiten. Der volle Wortlaut der durch den Kongress angenommenen Entschliessungen ist im Anhang zu finden. Wahlen Vorstand: Region I Region III Region VI Region VIII Gebiet A) A.W. Allen, USDAW, Grossbritannien Gebiet B) M. Allegre, FEC, Frankreich Gebiet C) A. Dallinger, GPA, Oesterreich Gebiet D) E. Magnusson, HF, Schweden ( Naher und Mittlerer Osten) M. Bar- Tal, UPSCAE, Israel ( Nordamerika) J.H. Hicks, OPEIU, USA ( Südamerika) F. Loli, CSEPP, Peru Laut Art. 9, Abs. 2 e) der FIET- Satzung( Organisationen mit mehr als 100.000 Mitgliedern): -21Confederación General de Empleados del Comercio, Argentinien Confederaçao Nacional dos Trabalhadores no Comercio, Brasilien Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutschland Deutsche Angestellten- Gewerkschaft, Deutschland. Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Handels- og Kontorfunktionaerernes Forbund, Dänemark Retail Clerks International Association, USA Svenska Industritjänstemannaförbundet, A. March A. Magaldi W. Hansen H. Brandt H. Vietheer H. Gran J.A. Suffridge A. Nilstein Laut Art. 9, Abs. 2 f) der FIET- Satzung( ein Vertreter des Landes, in dem der Internationale Bund seinen Sitz hat): Schweiz, Schweizerischer Kaufmännischer Verein Fachgruppenvorsitzende: R. Maier- Neff Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellte J. ter Horst, " Mercurius"( NL) Kaufmännische Angestellte in der Industrie T. Thomas, CAWU Kaufmännische Angestellte im Handel Meister und technische Angestellte ( GB) W.J. Fitzpatrick, IUDWC( IRL) G.H. Doughty, DATA ( GB) Präsident: J.A. Suffridge wurde einstimmig als Präsident der FIET wiedergewählt. -22Vizepräsidenten: G.H. Doughty wurde einstimmig als 1. Vizepräsident wiedergewählt. E. Magnusson wurde einstimmig als 2. Vizepräsident wiedergewählt. Generalsekretär: E. Kissel wurde einstimmig als Generalsektretär der FIET wiedergewählt, VORSTAND Seit dem 16. Ordentlichen Kongress in Washington D.C. haben folgende Vorstandstagungen stattgefunden: 1) 26. Oktober 1967 2) 12./13. Juni 1968 3) 5./6. Oktober 1968 4) 6./7. Mai 1969 Washington Juelsminde 5) 15./16. Oktober 1969 Riva del Sole ..London Steinhaus am Semmering Am 10./11 Juni 1970 wird eine Vorstandstagung. in Oslo ( Norwegen) stattfinden, am 18. Oktober 1970 eine Tagung in Dublin unmittelbar vor dem 16. Ordentlichen Kongress. Die Vorstandsbeschlüsse anlässlich der erwähnten Sitzungen mit Ausnahme der Verwaltungs- und Finanzfragen, fassen wir wie folgt zusammen: Washington, 26. Oktober 1967 Die Kollegen Brandt, Dallinger und Nilstein wurden als neue Vorstandsmitglieder willkommen geheissen. Der Generalsekretär äusserte persönlich und im Namen der FIET aufrichtiges Bedauern darüber, dass wegen der grossen Arbeitsbelastung am letzten Tag des Kongresses und dem hektischen Abschluss keine Zeit gewesen sei, eine formelle Feier für die in den Ruhestand getretenen Kollegen Johansson und Skoda, und ihnen die verdiente Ehrung für ihre langjährigen Dienste als Mitglieder des FIET- Vorstandes zuteil werden zu lassen. Der Vorstand forderte den Generalsekretär einstimmig auf, diesen Kollegen zunächst schriftlich den Dank der FIET zum Ausdruck zu bringen. Der Kollege Richard Maier- Neff, SKV( Schweiz), wurde vom Vorstand einstimmig als FIET- Kassierer wiedergewählt. -23Mr. A. Allen versprach, jemand in der USDAW zu suchen, der als FIET- Vertreter in Asien tätig sein könnte. Der Vorstand überliess es dem Generalsekretär, gemeinsam mit Allen und dem zu berufenden Vertreter die Einzelheiten des voraussichtlich auf zwei Jahre befristeten Aufenthaltes auszuarbeiten. Juelsminde, 12./13. Juni 1968 Der 1. Vizepräsident, G.H. Doughty, führte auf dieser Tagung den Vorsitz, da der Präsident an der Teilnahme verhindert war. Den Beitrittsgesuchen folgender Gewerkschaften wurde entsprochen: Confederation of Unions in Government Corporations and Offices( Philippinen), Federacion de Empleados Bancarios y de Seguros( Kostarika), All- India Reserve Bank Karmchari Federation, Pawnshop Employees Union( Indonesien), Nawa Lanka Mercantile Union( Ceylon). Es fand eine Aussprache über die schwedische Werkmeistergewerkschaft( SALF) und deren Kündigung ihrer Grenzabkommen mit anderen TCO- Gewerkschaften statt. Die schwedischen Gewerkschaften forderten den Ausschluss der SALF, erklärten sich jedoch einverstanden, die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Vorstand bekräftige die FIET- Politik, wonach nur nationale Organisationen um Aufnahme in den Internationalen Bund ersuchen können, und wonach kontinentale oder regionale Gruppierungen von Organisationen für den Beitritt nicht in Frage kommen. Da die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt waren, bestätigte der Vorstand, den Kollegen Bar- Tal gemäss der Entscheidung des 15. Ordentlichen Kongresses, als Mitglied des FIET- Vorstandes. Der Vorstand stellte mit Genugtuung fest, dass die Zusammenarbeit mit den belgischen Kollegen wiederum sehr befriedigend sei, und dass diese daran interessiert waren, in den verschiedenen Organen des Internationalen Bundes ihre früheren Positionen wieder einzunehmen. Die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft( DAG) schlug dem Vorstand vor, die Bildung eines Angestellten- Frauenausschusses innerhalb der FIET zu erwägen; in diesem Zusammenhang sollte die FIETVertretung im Gemeinsamen Beratungsausschuss IBFG/ IBS für Fragen weiblicher Arbeitnehmer nicht mehr im Turnus ausgeübt, sondern einem ständigen FIET- Vertreter anvertraut werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass die FIET vorläufig nicht die Bildung eines ständigen FIET- Frauenausschusses in Erwägung ziehen könne. <<- 24Der Vorstand entschied zugunsten von Ad- hoc- Tagungen, wenn Frauenfragen zu besprechen sind, sowie zugunsten einer grundsätzlichen Beibehaltung der turnusmässigen Vertretung im IBFG/ IBS- Frauenausschuss. Charles Brady wurde zum Regionalvertreter der FIET in Asien mit Sitz in Kuala Lumpur ernannt. Dank der Grosszügigkeit und des Entgegenkommens der USDAW( Grossbritannien) verblieb Brady auf der Gehaltsliste der USDAW, zu der er nach einer Zeit von zwei Jahren zurückkehren würde. Gewisse Schwierigkeiten waren in Lateinamerika und in den Beziehungen mit den Nebenstellen in Lima und Sao Paulo aufgetreten. Der Vorstand verschob jede Beschlussfassung, bis der Präsident zwecks einer Aussprache über die Lage anwesend sein könne. Der Vorstand ersuchte jedoch den Generalsekretär, möglichst bald persönlich die Lage in Lateinamerika zu untersuchen, und dem Vorstand über seine Feststellungen und Empfehlungen Bericht zu erstatten. Der Vorstand beschloss, eine gemeinsame Tagung des EWG- und des EFTA- Ausschusses der FIET zu veranstalten. Der Vorstand genehmigte die Berichte und Beschlüsse der kurz zuvor abgehaltenen Fachgruppenvorstandstagungen sowie die Vorschläge für die Tagesordnungen der verschiedenen Fachgruppenkonferenzen. Koll. Gray berichtete über die Gründungsversammlung des FIETJugendausschusses. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass R. Thorsander( HF, Schweden) und K. Samlicki( GP, Oesterreich) zum Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendausschusses gewählt worden waren. Infolge der Bildung des FIETJugendausschusses werde die IAAJ ihre Tätigkeit einstellen. " Der Vorstand war mit der Aufnahme der Tätigkeit auf dem dritten Sektor", wie auf dem Kongress 1967 in Washington ausgeführt, einverstanden. Weitere Einzelheiten würden für die nächste Vorstandstagung ausgearbeitet. Der Vorstand prüfte die ihm durch den 15. Kongress überwiesene Entschliessung samt Abänderungsantrag zum Thema der Ladenschlusszeiten. Dem Vorstand lag ausserdem eine Empfehlung des Fachgruppenvorstandes der kaufmännischen Angestellten im Handel vor, eine Entschliessung zu bestätigen, die von den FIETMitgliedsorganisationen in der EWG anlässlich ihrer Konferenz im April 1968 über Arbeits- und Ladenschlusszeiten angenommen worden war. Der Vorstand verzichtete darauf, über die Kongressentschliessung oder die FIET- EWG- Entschliessung abzustimmen. Er beschloss, letztere zur Kenntnis zu nehmen und den Inhalt der Entschliessung über die Ladenschlusszeiten zu bekräftigen, die von der Fachgruppenkonferenz der kaufmännischen Angestellten im Handel in Brüssel( 1966) angenommen worden war. -25Bezüglich der anderen Entschliessungen und Anträge, die der Kongress an den Vorstand überwiesen hatte, wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Antrag der DAG( Deutschland), die FIET- Satzung dahingehend zu ändern, dass in jeder Fachgruppe ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen ist. Der Vorstand akzeptierte diesen Abänderungsantrag zwecks Aufnahme in die dem nächsten Kongress vorzulegende Neufassung der FIET- Satzung. 2. Antrag der SALF( Schweden), die FIET- Satzung dahingehend zu ändern, dass die Aufnahme regionaler Gewerkschaftsgruppen möglich wird. Der Vorstand beschloss in Uebereinstimmung mit den bisherigen Gepflogenheiten sowie aus grundsätzlichen Erwägungen, diesen Antrag abzulehnen. 3. Antrag der schwedischen Mitgliedsverbände, die FIET- Satzung im Hinblick auf den Ausschluss nicht mehr vertrauenswürdiger Organisationen zu ändern. Es war schon in Washington erklärt worden, dass die bestehenden Satzungsbestimmungen in dieser Hinsicht ausreichend sind. Der Vorstand war damit einverstanden, dass der Satzungausschuss diese Frage besprechen soll, um sich zu vergewissern, dass dies tatsächlich zutrifft. 4. Antrag der Gewerkschaft" Mercurius"( Niederlande) betreffend den Zuständigkeitsbereich der FIET. 5. Antrag der Gewerkschaft" Mercurius"( Niederlande) betreffend die Zusammensetzung des FIET- Vorstandes. Der Vorstand beschloss, diese beiden Anträge dem FIET- Satzungsausschuss zur Prüfung zu überweisen. 6. Entschliessung der AVIC( Argentinien) betreffend die Bildung einer Fachgruppe der Handelsreisenden. Es wurde festgestellt, dass die Handelsreisenden eine Untergruppe der Fachgruppe der kaufmännischen Angestellten im Handel bilden, und dass diesem Antrag gegenwärtig nicht entsprochen werden kann. Es wurde beschlossen, die Fachgruppenkonferenzen 1969 in Grossbritannien abzuhalten. -26Koll. March lud die FIET ein, ihren nächsten Kongress in Argentinien durchzuführen. Er erwähnte das starke Interesse für die Abhaltung des Kongresses in diesem Land und versicherte, dass die Kosten nicht höher sein würden als in Tel- Aviv oder Washington. Der Vorstand war der Meinung, dass die Reise nach Argentinien allzu zeitraubend sein würde. Diese Frage sollte im Zusammenhang mit dem Kongress 1973 erneut geprüft werden; dank neuer Flugzeugtypen würde die Reise dann eher in Frage kommen. Der Vorstand nahm die Einladung der irischen Kollegen an, den 16. Ordentlichen Kongress in Irland abzuhalten. Riva del Sole, 5./6. Oktober 1968 Den Beitrittsgesuchen folgender Gewerkschaften wurde entsprochen: National Union of Commercial and Allied Workers( Südafrika), Syndicat des employes de commerce du Togo, All- India National Life Insurance Employees Federation. Der Vorstand nahm einstimmig einen von dem Kollegen Allen eingebrachten Antrag folgenden Inhalts an: Der Internationale Bund bedauert die Entwicklung der Lage in Südafrika, wo nunmehr getrennte Gewerkschaften für Farbige gebildet werden müssen. Diese Auffassung wird als weiterer Beweis unserer Ablehnung der Rassendiskliminierung der IAO und den Vereinten Nationen zur Kenntnis gebracht. Es wurde mitgeteilt, dass der ISF- Ausschuss des IBFG nicht mehr besteht. Er sei mit dem früheren Finanzausschuss zu einem gemeinsamen Ausschuss für Finanzen und allgemeine Aufgaben verschmolzen worden. Die FIET oder auch andere IBSe könnten künftig nicht mehr mit einer Unterstützung ihrer Regionalarbeit aus dieser Quelle rechnen. Wegen rückläufiger Entwicklung der Einnahmen wurde beschlossen, weniger Mittel für Seminare auszugeben und sich vielmehr auf die Beratung unserer Mitgliedsgewerkschaften, die Mitwirkung bei der Vorbereitung von gewerkschaftlichen Forschungsarbeiten, Verhandlungen usw. zu konzentrieren. Die FIET war seit fünf Jahren in Japan tätig; der Vorstand fasste eine Einschränkung dieser Tätigkeit ins Auge. Dasselbe gelte für Afrika, obwohl die laufenden Verpflichtungen eingehalten würden. Was den Gemeinsamen Beratungsausschuss IBFG/ IBS für Fragen weiblicher Arbeitnehmer betrifft, erklärte sich der Vorstand mit der Auffassung einverstanden, dass die im Turnus mit der FIETVertretung betrauten Kollegen nur als Vertreter der FIET, nicht aber ihrer eigenen nationalen Gewerkschaften an solchen Tagungen teilnehmen. -27Man kam überein, anlässlich der nächsten IBFG- Weltkonferenz über Probleme der berufstätigen Frau eventuel eine Ad- hocAusschusstagung über Fragen weiblicher Arbeitnehmer abzuhalten. Der Vorstand besprach die Lage in Lateinamerika. Im Laufe der Diskussion wurde der FIET- Grundsatz bekräftigt, keine Mittel aus Regierungsquellen entgegenzunehmen. Es wurde festgestellt, dass die Büros nicht mehr als FIET- Nebenstellen, sondern als RCIA- Institute arbeiten. Zur weiteren Besprechung der Frage wurde ein aus den Kollegen Suffridge, Doughty, Magnusson, Kissel, Allen und Hansen bestehender Ausschuss gebildet. Folgende Empfehlungen des Ausschusses wurden durch den Vorstand angenommen: 1. Den Bericht des Generalsekretärs über seine Reise nach Lateinamerika ohne Kommentar oder Beschluss zur Kenntnis zu nehmen. 2. Festzustellen, dass das RCIA- Angebot, die lateinamerikanische Tätigkeit der FIET zu unterstützen, im gegenseitigen Einvernehmen zurückgezogen wird. 3. Der Dank für die in der Vergangenheit von der RCIA geleistete Hilfe wurde im Namen der FIET zum Ausdruck gebracht. a) Der Vorstand beschloss: eine laufende Aussprache mit unseren lateinamerikanischen Mitgliedsgewerkschaften über die zukünftige Zusammenarbeit durchzuführen. Der Vorstand beschloss a) eine laufende Aussprache mit unseren lateinamerikanischen Mitgliedsgewerkschaften über die zukünftige Zusammenarbeit durchzuführen. b) mit den RCIA- Instituten in Lateinamerika zusammenzuarbeiten. Der Vorstand war mit der Abhaltung einer Zusammenkunft mit den Leitern der angeschlossenen Gewerkschaften der westlichen Hemisphäre zwecks Vorbereitung der 4. Interamerikanischen Konferenz in Caracas einverstanden. Auf dieser Tagung sei das zukünftige Arbeitsprogramm der FIET zu besprechen. Es wurde festgestellt, dass es die Politik der FIET ist, mit allen Institutionen zusammenzuarbeiten, welche die Tätigkeit unabhängiger Gewerkschaften in Entwicklungsländern unterstützen. Die Beschlüsse der Konferenz in Caracas müssten durch den Vorstand genehmigt werden. Ein Antrag auf Ausschluss der schwedischen Werkmeistergewerkschaft SALF wurde namens der anderen fünf angeschlossenen schwedischen Gewerkschaften durch den Kollegen Magnusson begründet. In der Hoffnung, eine gütliche Regelung mit SALF zu erzielen, hätten sie bisher nicht auf ihrem Antrag bestanden. <-28Eine solche Regelung sei jedoch nicht zustande gekommen. Ab 1. Januar 1968 sei SALF offiziell aus dem TCO ausgetreten und habe alle mit TCO- und LO- Gewerkschaften bestehenden Grenzabkommen gekündigt. SALF sollte die Möglichkeit erhalten, bis zum 1. Januar 1969 aus der FIET auszutreten. Falls dies nicht geschehe, sollte SALF nach diesem Zeitpunkt nicht mehr als Mitglied der FIET betrachtet werden. Im Einklang mit der schriftlich und mündlich gegebenen Begründung wurde dieser Antrag durch den Vorstand einstimmig gutgeheissen. Die vorgeschlagenen Satzungänderungen wurden durch den Vorstand eingehend geprüft. Der Geschäftsführende Vorstandsausschuss wurde als Satzungsausschuss eingesetzt. Der Vorstand hörte einen Bericht über die der FIET offenstehenden Möglichkeiten auf dem dritten Tätigkeitsfeld, nämlich der FIET- Zentralen. Es wurde vereinbart, keine Beschlüsse zu fassen, bis dem Vorstand bestimmte, ausführliche Vorschläge vorliegen. Eine Aussprache fand über die Frage der Zulassung" assozierter Mitglieder" in der Internationale statt. Diese Frage wurde nicht entschieden, doch war man sich darüber einig, dass wenn es in der Internationale solche Mitglieder geben soll, entsprechende Bestimmungen in die Satzung aufgenommen werden müssen. Es wurde vorgesehen, die FIET auf dem 9. Weltkongress des IBFG durch den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten und den Generalsekretär vertreten zu lassen. Es wurde beschlossen, die Fachgruppenkonferenzen in Eastbourne nach folgendem Zeitplan tagen zu lassen: 10./11. Mai 1969 Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellte 12./13. Mai 1969 Kaufmännische Angestellte in der Industrie 14./15. Mai 1969 Kaufmännische Angestellte im Handel 16./17. Mai 1969 Meister und technische Angestellte Eine allgemeine Aussprache fand über mögliche Themen zur Aufnahme in die Tagesordnung des 16. Ordentlichen Kongresses statt. Der Vorstand beschloss endgültig, den Kongress im Oktober 1970 in Dublin abzuhalten. <-29London, 6./7. Mai 1969 Den Beitrittsgesuchen folgender Organisationen wurde entsprochen: Federacion Ecuatoriana de Trabajadores de la Industria Electrica ( Angestelltenabteilung), Fédération des Employés du Commerce, de l'industrie et des banques, Obervolta. Der Vorstand wurde unterrichtet, dass in Schweden in der Frage der Zusammenarbeit zwischen SIF und SALF eine Einigung erzielt worden sei; die schwedischen Kollegen hofften, dass diese letztlich zum Wiedereintritt der SALF in den TCO führen werde. Der Generalsekretär unterrichtete den Vorstand darüber, dass der IBFG seine Mitgliedsorganisationen in Griechenland suspendiert habe; gemäss dem Mailand- Abkommen zwischen dem IBFG und den IBS habe sich die FIET an die allgemeine Politik des IBFG zu halten. Der Vorstand beschloss einstimmig, die griechischen Mitglieds- gewerkschaften der FIET zu suspendieren die eingegangenen Beiträge zurückzuzahlen und jede Zusammenarbeit einzustellen, bis sich der Vorstand davon überzeugen kann, dass die Gewerkschaftsrechte in Griechenland voll wiederhergestellt sind. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass die Allgemeine Konferenz der IBSe den Generalsekretär einstimmig als Vorsitzenden und als einen der IBS- Vertreter in den Organen des IBFG wiedergewählt hatte. Der Generalsekretär erinnerte den Vorstand daran, dass er seit einiger Zeit die Absicht habe, als Vorsitzender zurückzutreten und sich ausschliesslich der FIET zu widmen. Der Vorstand war mit dieser Auffassung einverstanden. Der Vorstand prüfte und besprach folgende Entschliessung, die sich aus der Tagung der Leiter von FIET- Gewerkschaften in der westlichen Hemisphäre ergeben hatte: Es wird hiermit beschlossen: I. II. Dies ist eine am 4. Dezember 1968 einberufene Gründungskonferenz zwecks Errichtung einer Organisation mit dem Namen Interamerikanische Regional- Organisation der Angestellten( IROE) der FIET. Die Zielsetzungen der IROE in ihrer Tätigkeit in der westlichen Hemisphäre sind: a) Die Förderung, Ausarbeitung, Bewertung und Verwaltung von Programmen und Projekten der Arbeitnehmerbildung und Ausbildung von Gewerkschaftsfunktionären für die Angestellten Amerikas. -30b) Die Förderung der internationalen Verständigung durch Bildung, Ausbildung von Gewerkschaftsfunktionen nären, Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmensleitungen, Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten und Sozialprogrammen, sowie die Unterstützung aller anderen Bildungsprogramme und Sozialprojekte, die geeignet sind, das bildungsmässige, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und persönliche Wohl der Leiter und Mitglieder von Angestelltengewerkschaften in der westlichen Hemisphäre zu verbessern. c) Beschaffung und Leistung von Beistand durch Studienaufenthalte, Stipendien und sonstige Formen der Zusammenarbeit zwecks Stärkung und Aufbau demokratischer Angestelltengewerkschaften in dieser Hemisphäre. Diese Hilfe wird über die angeschlossenen Organisationen der FIET geleitet, kann aber auch anderen Personen oder Institutionen gewährt werden wo es keine angeschlossenen Organisationen gibt. Dieselbe Mitarbeit wird allen Fachgruppen gewährt, die im kontinentalen Zuständigkeitsbereich der FIET bestehen oder noch geschaffen werden. Es ist das Ziel der IROE, bei der Förderung der Grundsätze und Ideale der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung mit den Organisationen zusammenzuarbeiten, die den demokratischen Grundsätzen einer freien internationalen Gewerkschaftsbewegung verschrieben sind. Die IROE wird bei der Förderung dieser Zielsetzungen die von der FIET in den letzten neun Jahren in Amerika unternommenen Programme fortsetzen. Sie wird die Koordinierung und Beteiligung an gemeinsamen Programmen mit anderen demokratischen Organisationen erwägen, die an der Entwicklung freier Gewerkschaften in dieser Hemisphäre interessiert sind. Die Regionalprogramme und-projekte werden hautpsächlich darauf abzielen: 1) Angestellte in der Organisierung, Führung und Verwaltung von Gewerkschaften auszubilden. 2) Angestellte in der Entwicklung und Verwaltung von Genossenschaften und Kreditvereinen auszubilden. - 3) Die beruflichen Qualifikationen auf bestimmten Gebieten kaufmännische Angestellte, Gross- und Einzelhandel, Versicherungswesen, Banken bessern und besondere fachliche Kenntnisse zu vermitteln. - zu ver -31III. IV. V. VI. 4) Projekte mit besonderer Wirkung Genossenschaften, Kreditvereine, Gemeinschaftszentre, Krankenhäuser, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Berufsund technischen Ausbildung zu planen, zu schaffen und zu unterstützen. Um die Vorschläge der Gewerkschaften in diesem Gebiet, die sich an den Regionalprogrammen beteiligen, richtig bewerten zu können, wird der Direktor( Executive Director) in der Region Bestandsaufnahmen und Durchführbarkeitsstudien vornehmen, bevor solche Vorschläge dem IROE- Vorstand( Executive Committee) zur Prüfung vorgelegt werden. Nur Organisationen der westlichen Hemisphäre, die der FIET angeschlossen sind, werden als Mitglieder in die IROE auf genommen. Die Einnahmen stammen aus einer Rückzahlung an die IROE von fünfzig Prozent( 50%) aller an die FIET von deren Mitgliedsgewerkschaften in der westlichen Hemisphäre gezahlten Beiträgen der Mitgliedsgewerkschaften an IROE und freiwilligen Beiträgen der IROE- Mitgliedsgewerkschaften und anderer freier Gewerkschaftsorganisationen. Die IROE- Mitgliedsgewerkschaften haben Anspruch auf Vertretung mit Rede- und Stimmrecht auf dem Interamerikanischen Kongress. Die auf den Ordentlichen FIET- Kongress zur Anwendung gelangenden FIET- Satzungsbestimmungen gelten allgemein als Richtschnur zur Regelung der Vertretungsfrage. Der Interamerikanische Kongress findet alle drei Jahre zu einem Zeitpunkt und an einem Ort statt, die durch den IROE- Vorstand bestimmt werden. Die IROE- Vorstandsmitglieder des Generalrates( General Council) verwalten die Angelegenheiten der Interamerikanischen Regional organisation der Angestellten der FIET in der Zeit zwischen den Interamerikanischen Kongressen. Der Vorstand besteht aus dem Regionalpräsidenten( Regional President), dem Generalsekretär( Secretary General) und. fünf Vizepräsidenten( Vice- Presidents), welche die folgenden Gebiete vertreten: Nordamerika- 1 Vizepräsident Karabische Inseln und Zentralamerika- 1 Vizepräsident Südamerika - 3 Vizepräsidenten Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Er tritt regelmässig, jedoch mindestens einmal jährlich zusammen. Sondersitzungen können durch den Generalsekretär und den Präsidenten einberufen werden. Die Vorstandsmitglieder werden auf dem Regionalkongress gewählt. -32VII. Der IROE- Generalrat ist das höchste Organ der IROE in der Zeit zwischen zwei Interamerikanischen Kongressen und besteht aus einem auf dem Kongress gewählten Funktionär jeder angeschlossenen Gewerkschaft. Der Generalrat tritt zwischen den Dreijahreskongressen der IROE mindestens einmal zusammen, um Politik und Programme der IROE zu entwickeln und zu bestimmen. VIII. Der Regionalpräsident führt auf allen Sitzungen des Regionalkongresses,-vorstandes und generalrats den Vorsitz. Er wird alle drei Jahre durch den Regionalkongress gewählt. Dieses Amt wird im Dreijahresturnus von verschiedenen Kongressdelegierten besetzt. IX. Der Generalsekretär ist: a) verantwortlich für die Geschäftsführung und Verwaltung der IROE. b) verantwortlich für die Ausarbeitung und Durchführung der Tätigkeiten und Programme in Uebereinstimmung mit der IROE- Politik und den FIET- Satzungen. c) verantwortlich für die Unterbreitung von monatlichen Tätigkeitsberichten und jährlichen Finanzberichten an den FIET- Generalsekretär und eines Jahresprogrammes und-finanzberichtes an den IROE- Vorstand. d) verantwortlich und ermächtigt, die erforderlichen Geldmittel für die allgemeine Tätigkeit der IROE entgegenzunehmen, die Ausgaben zu verwalten, und hat dementsprechend alle Mittel im Namen der IROE bei einer zuverlässigen Bank zu hinterlegen und alle Belege über Entnahmen aus diesem Konto zu unterzeichnen. e) verantwortlich für die Beaufsichtigung und Anweisung aller IROE- Regionalvertreter und-angestellten in Uebereinstimmung mit den Vorstandsbeschlüssen und den FIET- Satzungen. f) alle drei Jahre durch den Regionalkongress zu wählen, während Gehalt und Spesenvergütung durch den Vorstand bestimmt werden. g) ein Mitglied des Regionalkongresses,-vorstandes und -generalrats, und nimmt an allen ihren Sitzungen teil. h) gesichert durch eine Bürgschaft, deren Höhe durch den Vorstand bestimmt wird. i) verantwortlich für die Herausgabe des Interamerikanischen Bulletins. -33X. XI. XII. XIII. XIV. XV. XVI. Die fünf Vizepräsidenten werden durch den Regionalkongress unter den Mitgliedern des Generalrates gewählt. Ihre Aufgabe besteht darin, dem Präsidenten bei der Ausübung seiner Pflichten beizustehen. Nicht mehr als ein Vertreter jeder Mitgliedsgewerkschaft darf dem Generalrat und dem Vorstand angehören. Diese Einschränkung gilt nicht für das Amt des Generalsekretärs. Der Vorstand ist ermächtigt, jedes unter den Funktionären, Vorstandsmitgliedern und Revisoren( auditors) frei werdende Amt zu besetzen. Frei werdende Plätze im Generalrat werden von den betreffenden Gewerkschaften besetzt. Der Kongress wählt unter den Generalratsmitgliedern zwei Revisoren, welche die IROE- Rechnungsführung jährlich prüfen. Die Sitzungen des Kongresses, Generalrates, Vorstandes und jeder anderen IROE- Tagung unterstehen den parlamentarischen Regeln. Alle Fragen werden in Abstimmungen mit einfacher Mehrheit entschieden. Für Aenderungen dieser IROE- Satzungen ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Präsident und der Generalsekretär der FIET werden eingeladen, mit Rede- aber ohne Stimmrecht allen IROE- FIETTagungen beizuwohnen. Vorstandsmitglieder nehmen mit Redeaber ohne Stimmrecht an diesen Tagungen teil, es sei denn, sie sind gewählte Mitglieder des IROE- FIET- Vorstandes. Die auf dieser Gründungskonferenz gewählten Funktionäre bleiben nur bis zu dem nächsten Regionalkongress im Amt. XVII. Die Gültigkeit und Wirksamkeit der in dieser Entschliessung enthaltenen Vorschläge sind der Bestätigung durch den FIETVorstand unterworfen. Der Vorstand genehmigte einstimmig diese Entschliessung, vorbehaltlich ihrer Ratifizierung durch den Kongress 1970. Durch den Satzungsausschuss sollten Vorbereitungsarbeiten geleistet werden, um die Form der Abhängigkeit und Unterordnung der Regionalorganisationen im Rahmen der FIET zu bestimmen. Dadurch würde die Entwicklung von Satzungen und/ oder Zielen vermieden, die mit denen der FIET im Widerspruch stünden. Es wurde die provisorische Annahme der Entschliessung vorgeschlagen, damit Erfahrungen gewonnen werden können. Für 1969 könne die Finanzierung so gehandhabt werden, dass man aus den Reserven für die Regionalarbeit den Gegenwert von 50% der aus der Region eingegangenen Beiträge zu Rückerstattungszwecken entnehme. Im Jahre 1970 könnten diese Mittel im normalen Haushalt eingeplant werden. -34Der Vorstand hatte eine Unterlage vor sich, in der diejenigen Gewerkschaften aufgeführt waren, die sich mit ihrer Beitragsleistung um zwei oder mehr Jahre im Rückstand befanden. Der Generalsekretär erinnerte den Vorstand an seinen früheren Beschluss, in bestimmten Fällen die Beiträge einer Reihe afrikanischer und asiatischer Länder als bezahlt und als Hilfeleistung der FIET an diese Gewerkschaften zu betrachten. Es wurde beschlossen, die Frage der assoziierten Mitgliedschaft positiv durch den Satzungsausschuss behandeln zu lassen. Man kam überein, dass mit Organisationen in deren Ländern die Ueberweisung von Mitteln durch Währungsvorschriften verhindert wird, noch einmal Kontakte aufgenommen werden sollen, um eine Lösung für. das bestehende Problem zu finden. Man war sich einig, dass die Internationale zwar in einigen Gebieten eine gewisse Rücksicht walten lassen, gegenüber den europäischen Mitgliedsgewerkschaften jedoch streng verfahren sollte eine letzte Mahnung zugestellt werden, in der zwar die Bereitschaft zur Ausarbeitung einer Lösung bekundet aber auch mitgeteilt wird, dass der Vorstand sie bei Ausbleiben einer Antwort von der Mitgliederliste streichen wird. Eine Aussprache fand darüber statt, ob es möglich wäre, die Frage der Mitbestimmung auf die Tagesordnung des 15. Ordentlichen Kongresses zu setzen. Die allgemeine Auffassung lautete jedoch, diese Frage im gegenwärtigen Stadium nicht dem Kongress vorzulegen, sondern weiterhin im Vorstand zu prüfen. Der Vorstand stimmte dem Gedanken zu, den Ministerpräsidenten und den Arbeitsminister Irlands einzuladen, auf dem Kongress Ansprachen zu halten. Der Vorstand beschloss, anlässlich der nächsten Vorstandstagung eine Abschiedsfeier für die Kollegen Hansen und Skoda zu veranstalten. Eine Diskussion sollte anlässlich der nächsten Vorstandstagung über das Thema der Rationalisierungsschutzabkommen für Angestellte begonnen werden; als Unterlage würde eine kürzlich in Deutschland zu diesem Thema abgeschlossene Vereinbarung dienen. Der DGB würde den Berichterstatter stellen. Steinhaus am Semmering, 15./16. Oktober 1970 Der Generalsekretär berichtete über die Kongresse des IBFG und der wichtigsten Gewerkschafsbünde( TUC, DGB, CISL, AFL- CIO), an denen er teilgenommen hatte. Er stelle in gewissen westeuropäischen Ländern einen bedenklichen Trend zu" Volksfront"- Bewegungen fest. Er äusserte die Hoffnung, die AFL- CIO möge schliesslich in den IBDG zurückkehren. -35Das durch den 9. Weltkongress des IBFG in Brüssel angenommene neue Abkommen zwischen dem IBFG und den IBSen wurde geprüft. Es wurde darauf hingewiesen, dass die wichtigsten Teile des neuen Abkommens abgesehen von der erhöhten IBS- Vertretung in den Organen des IBFG- Beratungen über Fragen gemeinsamen Interesses und die weitere Einhaltung der allgemeinen Politik des IBFG durch die IBSe betreffen, Der Vorstand ratifizierte einstimmig das neue Abkommen, das wie folgt lautet: - I. II. III. Der IBFG erkennt die Autonomie der Berufssekretariate an. IBFG und Berufssekretariate arbeiten in allen Fragen von gemeinsamem Interesse zusammen. Der IBFG erkennt die Allgemeine Konferenz der Berufssekretariate als ihre Gesamtvertretung an, was jedoch nicht ausschliesst, dass der IBFG auch zu einzelnen Berufssekretariaten eigene Beziehungen unterhält. Der IBFG und die Berufssekretariate stellen fest, dass sie ein und dieselbe Gewerkschaftsbewegung verkörpern. Dies bedeutet die Uebernahme der allgemeinen Politik, wie sie in der Satyung des IBFG verankert ist, durch die Berufssekretariate. Um die Berufssekretariate über die allgemeine Politik des IBFG ständig unterrichtet zu halten und ihnen die Möglichkeit zu geben, zu ihr Stellung zu nehmen, sowie um alle Probleme von gegenseitigem Interesse gemeinsam erörtern zu können, wird beschlossen: a) Die Berufssekretariate werden aufgefordert, zu den Sitzungen des Unterausschusses des IBFG- Vorstandes bis zu 2 Vertreter und zu den Sitzungen des IBFGVorstands bis zu 4 Vertreter zu entsenden. Diese Vertreter haben Beraterstatus. b) Die Berufssekretariate werden zur Teilnahme am Kongress des IBFG eingeladen, ihre Vertretung wird wie folgt festgelegt: Bis zu 1.000.000 Mitglieder von 1.000.000-2.000.000 Mitglieder von 2.000.001-4.000.000 Mitglieder über 4.000.000 Mitglieder 1 Vertreter 2 Vertreter 3 Vertreter 4 Vertreter c) Ihrerseits laden die Berufssekretariate den IBFG zu ihren Allgemeinen Konferenzen ein, während die einzelnen Berufssekretariate den IBFG zu ihren Konferenzen und sonstigen wichtigen Tagungen von gemeinsamen Interesse einladen, und zwar in beiden Fällen mit Beraterstatus. <-36IV. V. Zur Aussprache über Fragen von besonderer Bedeutung, darunter auch Meinungsverschiedenheiten zu Themen von gemeinsamem Interesse, wird ein Gemeinsamer Rat gebildet, dem Vertreter der Berufssekretariate und eine Delegation des IBFG- Vorstands angehören. Dieser Gemeinsame Rat tritt auf Antrag eines der beiden Abkommenspartner zusammen. Dieses Abkommen tritt nach Ratifikation durch den IBFG und die Berufssekretariate an die Stelle des Abkommens von Mailand 1951. **** Die Aufnahmeanträge der National Union of Insurance Workers Prudential Section of Great Britain the Associated Port Checkers and Workers' Union of the Philippines, und der Syndicat des Employés des Banques du Vietnam wurden bewilligt. Im Zusammenhang mit dem in London gefassten Beschluss, die griechischen Mitgliedsorganisationen zu suspendieren, unterrichtete der Generalsekretär den Vorstand darüber, dass die von den griechischen Handelsangestellten gezahlten Beiträge zurückgesandt wurden, die Organisation sie jedoch wieder nach Genf überwiesen habe. Man habe ihm eine Reise nach Zypern unter Bezahlung sämtlicher Kosten angeboten, um dort mit Vertretern der griechischen Bankangestellten zusammenzukommen. Das habe er abgelehnt. Die zyprischen Kollegen seien überzeugt, dass die Lage in Griechenland eine Ueberprüfung durch die Internationale verdiene. Der Vorstand beschloss, die eingegangenen Beiträge auf ein Sperrkonto zu überweisen. Es wurden keine Einwände dagegen erhoben, dass der Generalsekretär mit den griechischen und zyprischen Kollegen ausserhalb Griechenlands zusammenkommt; der Vorstand war selbstverständlich nicht bereit, seine Politik in dieser Frage zu ändern. Die IG- Chemie in Deutschland hatte eine Konferenz für die Angestellten in der chemischen Industrie vorbereitet, zu der sie, ohne die FIET zu unterrichten, angeschlossene Gewerkschaften der FIET eingeladen hatte. Es wurde beschlossen, dass die FIET sich der Teilnahme angeschlossener Gewerkschaften an der Konferenz der IG- Chemie nicht widersetzen würde. Koll. Nilstein würde die FIET auf dieser Konferenz vertreten. Der Generalsekretär werde auf die Tagesordnung der allgemeinen IBS- Konferenz einen Punkt bezüglich der Zusammenhang mit besonderen Forschungsvorhaben und den multinationalen Unternehmen setzen. Innerhalb der FIET würden Unterausschüsse gebildet, die sich mit den multinationalen Unternehmen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen befassen würden. Der Vorstand werde diese Frage in ihrer Gesamtheit anlässlich seiner nächsten Tagung erneut behandeln. -37Mehrere Monats- und Zweimonatsberichte mit Einzelheiten über die ORI- FIET- Tätigkeit wurden durch den Vorstand entgegengenommen und gutgeheissen. Der Vorstand war darüber unterrichtet worden, dass die Transportarbeiter- Internationale( ITF) eine neue Sektion bildet, die sich mit Personal im Zuständigkeitsbereich der FIET befassen soll. Darunter befinden sich z. B. die Angestellten in Bahnhofsgeschäften. In dieser Frage sei mit der ITF Verbindung aufgenommen worden, die versichert habe, es bestehe nicht die Absicht, auf das Zuständigkeitsgebiet der FIET überzugreifen. Die Berichte der Fachgruppenvorsitzenden über die Ergebnisse der Fachgruppenkonferenzen in Eastbourne wurden angenommen und die Entschliessungen der Sektionskonferenzen bestätigt. Der Vorstand überprüfte die Vorschläge des Satzungsausschusses und nahm einige Aenderungen vor. Es wurden Rationalisierungsschutzabkommen für Angestellte besprochen, die hauptsächlich die Entwicklung in Deutschland und Schweden betrafen. Der Vorstand meinte, es wäre nützlich, auch die diesbezügliche Lage in anderen Ländern zu kennen, und ersuchte das Sekretariat, die angeschlossenen Organisationen zu Einzelheiten aufzufordern, und Material nach Genf zu senden. Die Aussprache über diesen Punkt sei auf der nächsten Sitzung, und auf dem Kongress fortzusetzen. Als Termin des 16. Weltkongresses des Internationalen Bundes wurde endgültig die Zeit vom 19.- 22. Oktober 1970 festgesetzt. Es wurde beschlossen, den Kongress unter dem Motto" Die Angestellten im Zeitalter der Raumfahrt" abzuhalten. Ferner wurde beschlossen, dass der Generalsekretär über die " Regionalisierung" sprechen wird. Der DGB wird einen Berichterstatter zu der Frage" Automation und Rationalisierung Gestaltungs- und Schutzfunktionen der Gewerkschaften" stellen, die DAG einen Berichterstatter zum Thema" Leitende Angestellte und Gewerkschaftliche Organisation". Die Frage der" Angestellten in multinationalen Unternehmen" eigne sich infolge ihrer Bedeutung und des ihr entgegengebrachten Interesses zur Behandlung durch mehrere Berichterstatter. Doughty erklärte sich einverstanden, diese Frage mit Bezug auf die Metallwirtschaft zu behandeln. Nilstein anerbot sich im Namen der SIF, die chemische Industrie zu behandeln. Der Generalsekretär wurde ermächtigt, weitere Berichterstatter zu bestimmen. Es wurde beschlossen, den Kollegen Hillegeist als Gast der FIET zum 16. Weltkongress einzuladen. -38Oslo, 10-- 11 Juni 1970. Generalsekretär E. Kissel unterrichtete den Vorstand, dass der argentinischen Handelsangestelltenverband C.G.E.C., trotz der schwierigen Finanzlage auch weiterhin Mitglied der FIET bleiben werden. Der Nachfolger des ehemaligen Generalsekretärs March Kollege DAVID DISKIN wird zur nächsten Vorstandssitzung eingeladen. Der Vorstand bestätigte die Aufnahme der Japan Federation of Commercial Workers Unions( JUC), 50.000 Mitglieder. Dieser Beitritt sei eine der wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Internationale. Der Vorstand akzeptierte als FIET- Mitglieder die Sabah Banking Employees Union und die Angestellten- Mitglieder der Federacion de trabajadores en hospitales y ramos similares del Peru. Koll. Kissel erwähnte Zusammenkünfte mit dem Malaysischen Arbeitsminister M. V. Manickavasagam in Malaysia und Genf, der versprochen habe, die gewerkschaftsfeindlichen Gesetze in Malaysia zu ändern. Der Vorstand behandelte den 3. Interamerikanischen Kongress der IROE- FIET, am 17., 18. und 19. September 1970 in Caracas, sowie das Interamerikanische Seminar für Handels- und Bankangestellte, am 14., 15. und 16. September, ebenfalls in Caracas. Koll. Kissel werde an beiden Veranstaltungen, die vom IROE- FIET- Vorstand vorbereitet wurden, teilnehmen. Auf der Tagesordnung der IBS- Generalkonferenz, vom 18.- 19. November 1970 in Genf, stehen u.a.: Multinationale Firmen sowie die Koordinierung von Untersuchungsaufgaben. Koll. Stephan sprach zu Wünschen des FIET- Jugendausschusses, der einen Jugendvertreter in den FIET- Vorstand entsenden möchte Ausserdem bedauerte der Ausschuss, ihm käme vonseiten der FIET keine finanzielle Unterstützung zu. Der Generalsekretär erinnerte an den Vorstandsbeschluss, nach dem dieser Ausschuss nicht mit finanzieller Unterstützung rechnen könne. Nach der Jugendausschussitzung, am 28./29. September in Berlin, wird sich der Vorstand mit dieser Frage erneut beschäftigen. Der 1. Vizepräsident, Koll. Doughty bedauerte, dass er infolge seiner vielen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Fusion der DATA mit der AEF nach dem Dublin- Kongress nicht mehr als Vorstandskandidat zur Verfügung stehen könne; als Vorsitzender seiner Fachgruppe wolle er jedoch gerne weiterhin mitarbeiten. -39Folgende Entschliessungen gefasst von der Tagung über multinationale Unternehmen vom 8.- 9.VI.70 wurden angenommen ENTSCHLIESSUNG NR. 1 Die am 8. und 9. Juni 1970 in Oslo tagende gemeinsame Konferenz der Fachgruppen des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET), an der 53 Vertreter von 23 Organisationen teilnahmen, ist sich der zunehmenden Internationalisierung der in ihrem Bereich bestehenden Unternehmen bewusst. Die Konferenz beschäftigte sich mit einer Entschliessung, die von den Fachgruppen in Eastbourne, 1969, bezüglich der wachsenden Bedeutung der multinationalen Unternehmen verabschiedet wurde. Nach Aussprache über den Inhalt dieser Resolution kam die gemeinsame Plenarkonferenz der Fachgruppen überein, so schnell wie möglich eine Reihe von Ausschüssen zu errichten, die bestimmte multinationale Unternehmungen untersuchen, die eine grosse Zahl von Angestellten in vielen Ländern beschäftigen und in denen die FIET Mitgliedsorganisationen hat. Diese Unternehmungen erstrecken sich auf die Bereiche der Industrie, des Handels, der Banken und Versicherungen. Diese Ausschüsse werden mit den Mitgliedsorganisationen der FIET zusammenarbeiten. Im Einvernehmen mit dem FIET- Vorstand sind sie auch jederzeit zur Zusammenarbeit mit anderen IBSen und dem IBSG bereit. Diese Ausschüsse werden über die Ergebnisse ihrer Arbeit dem Fachgruppenausschuss Bericht erstatten, und diese wird ihre Empfehlungen dem Vorstand der FIET für weitere Aktionen vorlegen. <-40ENTSCHLIESSUNG NR. 2 Die am 8. und 9. Juni 1970 in Oslo tagende gemeinsame Konferenz der Fachgruppen des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET), an der 53 Vertreter von 23 Organisationen teilnahmen, ist sich der zunehmenden Internationalisierung der in ihrem Bereich bestehenden Unternehmen bewusst. Die Konferenz beschloss die Arbeitsgruppe für die Klassifizierung der Beschäftigungen, die im Mai 1970 unter dem Vorsitz des Kollegen Sven Jonasson zusammentrat, die Ausarbeitung eines einheitlichen Systems der Qualifikationen in Angestelltenberufen anzuvertrauen, damit ein Vergleich der Arbeitsbedingungen der Angestellten bestimmter Kategorien möglich wird, ohne Rücksicht darauf, um welche Filiale und um welchen Wirtschaftssektor es sich handelt, wobei das schwedische System der Einreihung von Angestelltenberufen als Grundlage gewählt wird und zunächst homogene Gruppen, z. B. die Berufe der Datenverarbeitung, berücksichtigt werden sollen. Grundsätzlich sei zu beachten: 1. Die Zusammenarbeit sei mit den IBSen und den einzelnen Organisationen vorzunehmen, damit Ueberschneidungen vermieden würden. 2. Die finanziellen und personellen Mittel des FIET- Sekretariats seien nicht ausreichend, deshalb müsse eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen erfolgen. Die Gewerkschaften, die eine Untersuchung durchführen, müssen sich verpflichten, die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen. 3. Eine gemeinsame Methode für die Behandlung der Untersuchungsarbeiten sollte angewandt werden. 4. Sobald diese gemeinsamen Grundlagen ausgearbeitet sind, entscheide der Vorstand über die möglichen Aktionen. Der Vorstand war damit einverstanden, dass Ausschüsse für elf Unternehmen gebildet werden, um die Aktionen der FIET in diesen multinationalen Unternehmen vorzubereiten. Die vorbereitete neue Fassung der FIET- Satzung wurde mit 12 Stimmen gegen 1 Stimme und 1 Stimmenthaltung akzeptiert. Einigkeit bestand darüber, dass die DGB- Gewerkschaften hinsichtlich der Wahl zum FIET Vorstand als eine Einheit anzusehen sind. -41Der Kassierer, Koll. Maier- Neff erläuterte den Finanzbericht. Die Einnahmen seien um Fr. 13.883,35 höher als budgetiert. Zur Sicherheit der FIET- Mitarbeiter wurde ein Sozialfonds mit einem Anfangskapital von Sfr. 100.000,- gebildet. Die Finanzberichte für das Jahr 1969 wurden vom Vorstand einstimmig genehmigt. Der Vorstand beschloss für die beiden angeschlossenen Organisationen in Nigerien eine Summe von insgesamt Sfr. 10.000,- respektive£ 1.000,- zu bewilligen, die je nach Lage vom Generalsekretär für einen Werber und/ oder Büromaterial ausgegeben werden können. Der Vorstand beschloss ausser dem Kollegen Friedrich Hillegeist auch den Kollegen Willem Spiekman zum 16. Kongress als Ehrengast einzuladen. Ausserdem beschäftigte sich der Vorstand mit der Bildung von FIET Regional organisationen, mit Besuchen von Kongressen und Seminaren, mit potentiellen neuen Mitgliedern, und mit internationalen Institutionen. Die Leistungen des I.A.A. werden vom Vorstand als unzureichend angesehen insbesondere weil den Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Angestellte und Angehörigen freier Berufe nicht genügend Beachtung geschenkt wird. FIET wird sich weiterhin an Frauenausschusssitzungen des IBFG vertreten lassen. Der Vorstand sprach dem Präsidenten unserer Oeganisation in Oesterreich, dem Koll. Rudolf Häuser die Glückwünsche zur Ernennung zum Vizekanzler aus. Der geschäftsführende Vorstandsausschuss wird sich auf Wunsch des Generalsekretärs am 24.- 25. September in Genf mit im Vorstand angeschnittenen technischen und personellen fragen beschäftigen. -42DURCH DEN VORSTAND EINGESETZTE AUSSCHÜSSE Geschäftsführender Vorstandsausschuss Dieser Ausschuss ist vom Vorstand zwecks Erledigung der laufenden Geschäfte zwischen den Vorstandstagungen eingesetzt. Seine Mitglieder sind der Präsident, die zwei Vizepräsidenten, der Generalsekretär, der Kassierer und Koll. Hansen, Der Ausschuss trat in der Berichtsperiode dreimal zusammen. Sämtliche Beschlüsse, die hauptsächlich Fragen administrativer Art betrafen, wurden durch den Vorstand anschliessend bestätigt. Satzungsausschuss Der Vorstand setzte einen Unterausschuss zur Prüfung von Aenderungen in den Satzungen der FIET ein. Da die letzte Satzungsrevision durch den Kongress vor zehn Jahren stattfand, und in Anbetracht der inzwischen verzeichneten Entwicklung, beauftragten die Vorstandsmitglieder unter Einreichung eigener Abänderungsanträge den Unterausschuss mit der vollständigen Ueberprüfung der Satzungen zwecks Anpassung an den heutigen Status und die gegenwärtige Tätigkeit der Organisation. Der Unterausschuss prüfte mehrere Entwürfe und hielt zu deren Bereinigung zwei Sondersitzungen ab. Nach Behandlung und Abänderung durch den Vorstand wurden die Entwürfe den angeschlossenen Verbänden zur Vernehmlassung zugestellt, und daraufhin die dem 16. Weltkongress unterbreiteten Unterlagen ausgearbeitet. -43DIE FACH GRUPPEN Fachgruppe der kaufmännischen Angestellten im Handel Am 1. Januar 1970 zählte diese Fachgruppe 2.780.071 Mitglieder aus 75 angeschlossenen Gewerkschaften in 58 Ländern. Der Fachgruppenvorstand trat in der Berichtsperiode zweimal zusammen. Die erste Sitzung fand am 9. und 10. Mai 1968 in Genf unter dem Vorsitz von W.J. Fitzpatrick statt. Der Fachgruppenvorstand besprach die im Anschluss an die Fachgruppenkonferenzen des Jahres 1966 unternommenen Schritte. Die von den angeschlossenen Gewerkschaften der EWG- Länder gefasste Entschliessung betreffend Ladenschlusszeiten wurde, zwecks Weiterleitung an den FIET- Vorstand mit Empfehlung auf Zustimmung, angenommen. Die Beratungen des Fachgruppenvorstandes umfassten auch Fragen wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die Stellung der Genossenschaften in Gesellschaft und Wirtschaft, die Schaffung eines internationalen Statuts der Geschäftsreisenden, den Schutz gegen Kündigung infolge Strukturänderung und Rationalisierung, und Teilzeitbeschäftigung. Der Vorstand setzte auch die Tagesordnung für die Fachgruppenkonferenz in Eastbourne fest. Er kam zu einer weiteren Sitzung am Vortag der Konferenz in Eastbourne zusammen, traf die letzten Vorbereitungen, setzte die Geschäftsordnung fest und bereitete die Ernennung von Entschliessungsausschüssen vor. Die Fachgruppenkonferenz fand am 14. und 15. Mai 1969 statt. Nebst dem Bericht des Generalsekretärs behandelte sie Berichte zu folgenden Fragen: 1. Arbeitszeit und Verkaufszeit im Einzelhandel Berichterstatter: M. Rosengart, DAG, Hamburg 2. Attraktive gewerkschaftliche Werbung im Handel Berichterstatter: A. W. Allen, USDAW, Grossbritannien ( Bericht vorgetragen durch R.A. Seabrook) 3. Strukturänderung im Einzelhandel Berichterstatter: B. Lloyd, HF, Malmö 4. Teilzeitbeschäftigung im Einzelhandel Berichterstatter: F. Baumann, HBV, Düsseldorf 5. Probleme der Geschäftsreisenden Berichterstatter: Rh. F.G. de Vries," Mercurius", -44An der Fachgruppenkonferenz nahmen 94 Delegierte, Gäste und Beobachter aus 19 Organisationen und 13 Ländern teil. Unter den Gästen sind besonders zu erwähnen E. Fernyhough, Unterstaatssekretär für Beschäftigung und Produktivität, T. Price, Parlamensabgeordneter, sowie eine Delegation des japanischen Department Store Union Council. Die Konferenz nahm Entschliessungen zu nachstehenden Fragen an, die in der Folge durch den Vorstand der FIET bestätigt wurden. ( Der vollständige Wortlaut der Entschliessungen ist in Anhang 1 des vorliegenden Berichtes zu finden): 1. Arbeitszeit im Handel 2. Arbeitsbedingungen der Handelsreisenden 3. Erhebungen über multinationale Unternehmen W.J. Fitzpatrick, IUDWC, Irland, wurde einstimmig als Fachgruppenvorsitzender bestätigt, und K.J. Kolhorn," Mercurius", Niederlande, wurde einstimmig zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. -45Fachgruppe der kaufmännischen Angestellten in der Industrie Am 1. Januar 1970 zählte diese Fachgruppe 1.474.824 Mitglieder aus 47 angeschlossenen Gewerkschaften und 39 Ländern. In der Berichtsperiode hielt der Fachgruppenvorstand zwei Sitzungen ab. Die erste fand am 7. und 8. Mai 1968 in Genf unter dem Vorsitz von T. Thomas statt. Dabei wurden die Ergebnisse der 6. Tagung des Beratenden Ausschusses der IAO für Angestellte und Geistesarbeiter behandelt. Der FIET wurde zur Vorarbeit, die sie auf die Tagung des Ausschusses hin geleistet hatte, und die wesentlich zu deren Ergebnissen beitrug, Anerkennung gezollt. Inbezug auf Schulbildung, Berufsberatung, berufliche Ausbildung, Fortbildung und Umschulung beschloss der Fachgruppenvorstand, seine Arbeit in Zukunft auf berufliche Ausbildung, Fortbildung und Umschulung zu beschränken, da Schulbildung und Berufsberatung nicht oft in den Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaften fallen. Des weiteren besprach der Fachgruppenvorstand Fragen inbezug auf Aushilfspersonal, Kündigungsschutz und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, und setzte die Tagesordnung für die 1969 stattfindende Fachgruppenkonferenz fest. Der Vorstand trat nochmals kurz vor der Fachgruppenkonferenz zusammen, um letzte Vorbereitungen zu treffen und zuhanden der Entschliessungsausschüsse Anträge auszuarbeiten. Die Konferenz fand am 12. und 13. Mai 1969 statt, in Anwesenheit von 73 Delegierten, Beobachtern und Gästen aus 14 Organisationen und 10 Ländern. Ausser dem Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit seit der Brüsseler Konferenz, behandelte die Fachgruppe Berichte zu folgenden Fragen: 1. Internationale Standardklassifikation der Berufe Berichterstatter: S. Jonasson, SIF, Stockholm 2. Massnahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität Berichterstatter: J. Kuntscher, DAG, Hamburg 3. Veränderungen der kaufmännischen Berufe durch fortschreitende Automation Berichterstatter: A. Bell, DGB, Düsseldorf Die Fachgruppenkonferenz nahm folgende, in der Folge durch den Vorstand der FIET bestätigte Entschliessungen an.( Der vollständige Wortlaut der Entschliessungen steht in Anhang 1 des vorliegenden Berichtes): 1. Revision der Internationalen Standardklassifikation der Berufe 2. Massnahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität 3. Schutz der Angestellten angesichts der technischen Entwicklung -46In der Entschliessung betreffend Standardklassifikation wurde dem FIET- Vorstand empfohlen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die einen Vorschlag für eine internationale Klassifikation auszuarbeiten hätte, der nach Annahme durch die FIET als Grundlage für eine Diskussion mit der IAO dienen könnte. Diese Arbeitsgruppe ist im April 1970 zusammengetreten. Ein Bericht darüber ist im vorliegenden Bericht enthalten. T. Thomas, CAWU, Grossbritannien wurde einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender der Fachgruppe bestätigt. S. Jonassons, SIF, Schweden, wurde zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. -47Fachgruppe der Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellten Am 1. Januar 1970 zählte diese Fachgruppe 539.302 Mitglieder aus 51 Organisationen und 39 Ländern. In der Berichtsperiode trat der Fachgruppenvorstand zweimal zusammen. Die erste Sitzung fand am 10. und 11. Mai 1968 in Genf unter dem Vorsitz von J. ter Horst statt. Der Vorstand befasste sich mit den durch das Sekretariat der FIET durchgeführten Erhebungen über die Arbeitsbedingungen von Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellten. Er kam zum Schluss, dass die Frage der Berufsbildung, der Fortbildung und der Umschulung dieser Angestelltengruppen auf die Tagesordnung der nächsten Fachgruppenkonferenz zu setzen sei, und dass darin auch die Frage des Bildungsurlaubes eingeschlossen werden sollte. Der Vorstand diskutierte ebenfalls Fragen wie gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Aushilfspersonal, Kündigungsschutz, Standardklassifikation der Berufe und Berufsbild der Versicherungsangestellten. Er setzte an dieser ersten Sitzung die Tagesordung der Fachgruppenkonferenz, die 1969 stattfinden sollte, fest. Der Vorstand trat am Vortag der Fachgruppenkonferenz wieder zusammen, traf letzte Vorbereitungen und bereitete Anträge zuhanden der Entschliessungsausschüsse vor. An der am 10. und 11. Mai 1969 stattgefundenen Fachgruppenkonferenz waren 76 Delegierte, Beobachter und Gäste in Vertretung von 17 angeschlossenen Organisationen aus 11 Ländern anwesend. Unter den Gästen sind besonders zu erwähnen H. Ollenhauer von der Direktion für Soziale Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaften, und E. Lorenz, Generalsekretär der NUIW, Grossbritannien. Nebst dem Bericht des Generalsekretärs über die seit der 1966er Konferenz verzeichnete Tätigkeit behandelte die Konferenz folgende Berichte: 1. Die soziale Lage der Bankangestellten Berichterstatter: G. Volkmar, HBV, Düsseldorf 2. Die soziale Lage der Versicherungsangestellten Berichterstatter: G. Offerman, DAG, Hamburg 3. Die soziale Lage der Sozialversicherungsangestellten Berichterstatter: H. Pekarek, GPA, Wien 4. Die Berufs- und Fortbildung, und berufliche Umschulung unter Einschluss des bezahlten Bildungsurlaubs der Bank-, und Versicherungsangestellten Berichterstatter: Dr. W. Gruber, GPA, Wien -48Folgende Entschliessungen wurden von der Konferenz angenommen und in der Folge durch den Vorstand der FIET bestätigt:( Der vollständige Wortlaut ist im Anhang 1 zum vorliegenden Bericht enthalten): 1. Arbeitsbedingungen, insbesondere in den multinationalen Unternehmen des Bank- und Versicherungswesens 2. Berufsaus- und Fortbildung für Bank- und Versicherungsangestellte J. ter Horst," Mercurius", Niederlande, wurde als Vorsitzender der Fachgruppe bestätigt, und A. Hubschmid, SKV, Schweiz zum Stellvertreten Vorsitzenden gewählt. Der Fachgruppenvorstand wurde so erweitert, dass alle angeschlossenen europäischen Verbände von Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellten darin vertreten sind. -49Fachgruppe der Meister und technischen Angestellten Am 1. Januar 1970 zählte diese Fachgruppe 443.712 Mitglieder aus 17 angeschlossenen Organisationen und 16 Ländern. In der Berichtsperiode trat der Fachgruppenvorstand zweimal zu sammen. Die erste Sitzung fand am 6. und 7. Mai 1968 unter dem Vorsitz von G.H. Doughty statt. Der Vorstand beriet Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz des Arbeitnehmererfinderrechtes, der Wettbewerbsklausel, der internationalen Harmonisierung und Anerkennung technischer Diplome, dem bezahlten Bildungsurlaub, und Problemen der Meister. Der Fachgruppenausschuss delegierte K. Günther, DGB, Deutschland, als Teilnehmer an der Unterredung zwischen dem Generalsekretär der FIET und Herrn Morse, Generaldirektor des IAA; eine der wichtigen zur Sprache kommenden Fragen war diejenige des Schutzes des Arbeitnehmererfinderrechts.( Weiteres darüber im Kapitel IAA). Ausserdem setzte der Vorstand die Tagesordnung der 1969 stattfindenden Fachgruppenkonferenz fest, und besprach auch die Möglichkeit, den Fachgruppenvorstand zu erweitern. Eine weitere Sitzung hielt der Vorstand am Vortag der Fachgruppenkonferenz in Eastbourne ab, wobei letzte Vorbereitungen getroffen und Anträge zuhanden der Entschliessungsausschüsse bereinigt wurden. Die Konferenz fand am 16. und 17. Mai 1969 unter Teilnahme von 59 Delegierten, Gästen und Beobachtern aus 11 Mitgliedsverbänden und 9 Ländern statt. Nach dem Tätigkeitsbericht des Generalsekretärs behandelte die Konferenz Berichte über folgende Fragen: 1. Untersuchung über die Arbeitsbedingungen der verschiedenen Angestelltenkategorien innerhalb der Fachgruppe Berichterstatter: J. Velema, NVV, Amsterdam 2. Die Wettbewerbsklausel Berichterstatter: G. Sonnenburg, DAG, Hamburg 3. Die berufliche Verantwortung Berichterstatter: W. Wachtendonk, DGB, Düsseldorf 4. Die Automation im Zeichensaal Berichterstatter: G.H. Doughty, DATA, Richmond Unter den Sondergästen der Konferenz befand sich E. Thompson, Leiter der Angestelltenabteilung beim Internationalen Arbeitsamt. Folgende Entschliessungen wurden von der Konferenz angenommen und später durch den Vorstand der FIET bestätigt.( Für den vollständigen Wortlaut, siehe Anhang 1). -501. Erhebungen über multinationale Unternehmen 2. Internationale Erhebung über die Ausbildung der Meister 3. Verbot der Wettbewerbsklausel durch eine Internationale Vereinbarung. G.H. Doughty, DATA, Grossbritannien, wurde einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt, und K. Hedrich, GPA, Oesterreich, wurde Stellvertretender Vorsitzender. Der Fachgruppenvorstand wurde erweitert. JUGENDAUSSCHUSS - 51- Gemäss dem durch den Vorstand in Washington getroffenen und durch den 15. Kongress der FIET bestätigten Beschluss, fand am 4. und 5. Mai 1968 die Gründungstagung des Jugendausschusses der FIET statt. Den Vorsitz der Tagung führte der Generalsekretär. Es nahmen daran 25 Delegierte aus 14 angeschlossenen Organisationen in 10 europäischen Ländern teil. Im Anschluss an einen Ueberblick über Ziele und Tätigkeit der FIET in der Welt, wobei die Ansichten der Mitgliedsgewerkschaften inbezug auf die Tätigkeit der Junggewerkschaften besonders unterstrichen wurde, wurden Berichte zu folgenden Fragen angehört und diskutiert: Jugendarbeit in der FIET - Zukünftiges Programm UNO- IAO Sachverständigentagung für Jugenddienste Schaffung und Beeinflussung internationaler Normen betreffend junge Angestellte Internationaler Austausch junger Angestellter Die Tagung wählte R. Thorsander, vom schwedischen Handelanställdas Förbund, zum Vorsitzenden und K. Samlicki, von der österreichischen Gewerkschaft der Privatangestellten, zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendausschusses. In der Berichtsperiode wurden seit der Gründung zwei JugendStudienkonferenzen und zwei Sitzungen des Jugendausschusses abgehalten. Egmond aan Zee, Niederlande, 21.- 26. April 1969 Auf Einladung der holländischen Kollegen traf sich die Jugendgruppe der FIET für ihre erste jährliche Studienkonferenz im Ferienheim der NVV in Egmond aan Zee. Die 25 Teilnehmer aus 8 Mitgliedsgewerkschaften hörten und diskutierten Berichte über die Gewerkschaftsarbeit und die Berufsbildung junger Angestellten in den verschiedenen Ländern. Sie hörten und diskutierten ebenfalls einen Vortrag über die Automation und ihre Folgen für die Angestellten, der im Zusammenhang mit der Besichtigung eines automatisierten Werkes in Amsterdam gegeben wurde. - 52- Hamburg, 9.- 10. Oktober 1969 Eine Sitzung des Jugendausschusses fand am 9. und 10. Oktober 1969 in Hamburg statt. 15 Teilnehmer vertraten 11 Mitgliedsgewerkschaften in 8 Ländern. Sie hörten kurze Berichte über die Jugentätigkeit in den verschiedenen Gewerkschaften, und führten eine Diskussion über Richtlinien für die Jugentätigkeit der FIET, Aufgaben des Jugendausschusses, Berufsbildung junger Angestellter und Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen in Europa infolge der Ausdehnung multinationaler Unternehmen. Einstimmig für zwei Jahre in seinem Amt als Vorsitzender des Ausschusses bestätigt wurde R. Thorsander, HF, Malmö, F. Baumgartner, GPA, Wien, wurde zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, als Ersatz für K. Samlicki, der infolge Uebernahme einer neuen Funktion im ÖGB auf das Amt verzichten musste. Der Jugendausschuss stellte den Antrag auf Bildung eines Vorstandes, dessen Hautpaufgabe es sein soll, Grundsätze festzulegen und Tagungen und Seminare zu organisieren: er will bestehen aus einem Vertreter des FIET- Sekretariates und den Kollegen Thorsander und Baumgartner. Die deutschen Kollegen übernahmen es, einen Fragebogen über die Berufsbildung junger Angestellter zu erstellen und zu verschicken, wobei die eintreffenden Antworten an der nächsten Jugenausschusssitzung geprüft werden sollen. Wien, 5.- 12. April 1970 1970 trat die Jugendgruppe auf Einladung der österreichischen Kollegen in Wien zu einer Studienkonferenz zusammen. Auf der Tagung waren 32 Teilnehmer aus zehn Ländern anwesend. Die Tagesordnung umfasste Vorträge über die Berufsbildung in Europa, die Aufgaben der Gewerkschaften in der Demokratie, und technologischen Fortschritt und die Gewerkschaften. Diskutiert wurden ebenfalls Möglichkeiten einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Tagungsteilnehmern, und es wurden Berichte über die Verhältnisse in den verschiedenen Ländern angehört. Die Gruppe besuchte die AtomenergieKommission und hörte Erklärungen des Generaldirektors über Sicherheitsfragen in Atomkraftwerken. Sie wurde auch durch den Bürgermeister von Wien empfangen. Im Anschluss an die Studientagung fand eine Sitzung des FIETJugendausschusses statt. Der Vorsitzende teilte seinen Austritt infolge Uebernahme einer neuen Funktion mit. Der Ausschuss wählte einstimmig F. Baumgartner, bisher Stellvertretender Vorsitzender, als seinen neuen Vorsitzenden für zwei Jahre, und Erik Lihme, HK, Dänemark, als seinen Stellvertretenden Vorsitzenden. Für die Studientagung 1971 wurde als Hauptthema die Berufsbildung junger Angestellter bestimmt. Es wurde die Hoffnung ausgesprochen, dass die kommende Tagung in Schweden stattfinden könne, da ein Studium des dort angewendeten Systems für die Gruppe vorteilhaft wäre. Eine Sitzung des Jugendausschusses zwecks weiterer Vorbereitung der 1971er Tagung und Beratung von Richtlinien für die zukünftige Tätigkeit ist für den 28. und 29. September 1970 vorgesehen, und soll in Westberin stattfinden. -53DIE REGIONALARBEIT Allgemeines: Es sei daran erinnert, dass 1964 der Kongress in Tel Aviv beschloss, in Afrika für drei Jahre Nebenstellen zu eröffnen, und die regionale Tätigkeit in Lateinamerika weiterzuführen. Inbezug auf Asien und Lateinamerika beschloss 1967 der Kongress in Washington, die Nebenstellen und die Tätigkeit in diesen Regionen aufrechtzuerhalten. Ebenso sollte die Tätigkeit in Afrika weitergeführt werden, jedoch direkt vom Hauptsitz der FIET aus. In der Berichtsperiode hat die FIET in den Regionen organisatorische Tätigkeiten unterstützt, zahlreiche Seminare und Ausbildungsprogramme durchgeführt und verschiedene Selbsthilfeaktionen, die alle in engster Zusammenarbeit mit den betreffenden Gewerkschaften in den Regionen geführt wurden, unterstützt. Das Hauptziel der geleisteten Arbeit war, in den angeschlossenen Organisationen Gewerkschafter auszubilden, die mit den nötigen Kenntnissen ausgerüstet sind, um die Angestellten in ihren eigenen Ländern gewerkschaftlich zu organisieren und deren Interessen zu vertreten. Selbstverständlich waren die Programme von Anfang an so konzipiert, dass die angeschlossenen Mitgliedsgewerkschaften moralisch wie finanziell in die Lage versetzt werden, in der Folge selbstständig zu arbeiten. Folglich konnten wir an vielen Orten eine zunehmende Selbständigkeit unserer Gewerkschaften in der Mitgliederbetreuung feststellen. Angesichts dieser Entwicklung hat die FIET nach und nach ihre Programme von der Direkthilfe auf technische Hilfe und Beratung umgestellt, namentlich auf Gebieten wie Forschung und Statistik, Arbeitsplatzbewertung, Vorbereitung und Führung von Kollektivverhandlungen, Analyse von Tarifverträgen, usw. Sie bezweckt damit, gegenüber den Arbeitgebern die Position der Mitgliedsgewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit zu stärken. Aufgrund dieser Entwicklung wird der FIET- Vorstand dem kommenden 16. Kongress Vorschläge für Satzungsänderungen zwecks Schaffung von Regionalorganisationen unterbreiten. Wir hoffen, auf diese Weise unseren Kollegen in den Regionen behilflich zu sein, eine gegenseitig vorteilhafte regionale Zusammenarbeit aufzubauen, in deren Rahmen die Tätigkeit und die Bemühungen auf die Probleme der Angestellten auf regionaler Ebene konzentriert werden. Die FIET hofft diesbezüglich, in der Lage zu sein, nach Bedarf für die Lösung von spezifischen Problemen für kürzere Dauer Experten zur Verfügung stellen zu können. Die Verwirklichung der vielen Vorhaben und Programme erforderte natürlich die Unterstützung durch die Mitgliedsgewerkschaften in den industriell entwickelten Ländern. Diese wurde in der Berichtsperiode weiterhin, wenn auch in geringerem Ausmass, gewährt. -54Seit dem Washingtoner Kongress im Jahre 1967 wurde der Eingang folgender Beiträge verzeichnet: 1. Försäkringsanställdas Forbund, Stockholm 2. Handelsjänstemannaförbundet, Stockholm 3. Handels- og Kontorfunktion aerernes Forbund, Copenhagen 26,702.15 4. Liiketyöntekijain Liitto, Helsinki Sfr. 10,000.-2,520.-4,310.30 5. Singapore Insurance Companies Employees Union 271.50 6. Singapore Manual and Mercantile Workers Union 1,379.50 7. Svenska Bankmannaförbundet, Stockholm 8. Svenska Industritjänstemannaförbundet, Stockholm 9. Sveriges Arbetsledate Forbund, Stockholm 8,368.50 12,577.50 4,171.-Zusätzlich zu den vorerwähnten Spenden wurde der Regionalfonds durch das" Nordiska Samarbets Komitten" unterstützt. Dieser Ausschuss besteht aus folgenden Verbänden: 1. Handels- og Kontorfunktionaerernes Forbund, Denmark 2. Handelsanställdas Forbund, Sweden 3. The Liiketyöntekijain Liitto, Finland 4. Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund, Norway 5. The Landsamband Islenzkra Verzlunarmanna, Iceland. Das Nordiska Samarbets Komitten überlässt dem Regionalfonds ebenfalls grosszügigerweise die in seinem Streikfonds auflaufenden Zinsen, die für die Berichtsperiode den Betrag von Sfr. erreichen. 214,675.37 Der schwedische TCO liess dem Regionalfonds im Namen der im TCO vereinigten FIET- Mitgliedsverbände d.h. dem Svenska Bankmannförbundet, dem Svenska Industritjänstemannaförbundet und dem Handelsjänstemanna förbundet, für zusammen mit dem IBFG durchzuführende Ausbildungsprogramme für Angestellte in Asien eine Spende im Betrag von Sfr. 41,475.-überweisen. Obschon 50 Prozent aus der westlichen Hemisphäre stammenden Mitgliedsbeiträge in die entsprechende Regionaltätigkeit zurückfliessen, hat die" Retail Clerks International Federation( RCIA)" in der Berichtsperiode weiterhin den grössten Teil der Kosten unserer Arbeit in Lateinamerika getragen. Für 1970/71 zum Beispiel erreicht der Zuschuss der RCIA an diese Regionaltätigkeit den Betrag von $ 125,000. -55Die" Union of Shop Distributive and Allied Workers", Grossbritannien, stellte für zwei Jahre die Dienste eines ihrer Organisationssekretäre als Regionalvertreter der FIET in Asien zur Verfügung. Sie trägt während dieser Zeit weiterhin die Kosten für Gehalt und Sozialleistungen. In der Berichtszeit erhielt die FIET aus dem Internationalen Solidaritätsfonds des IBFG eine Zuwendung im Betrag von Sfr. 219,456.Obwohl den betreffenden Organisationen jeweils unser Dank ausgesprochen wurde, liegt uns daran, hier im Namen der FIET unsere Dankbarkeit für die gewährte Hilfe auszusprechen, die unsere Internationale in die Lage versetzte, in den verschiedenen Regionen der Welt eine bedeutsame Tätigkeit zu entfalten. Wir können mit berechtigtem Stolz erklären, dass in der Berichtszeit deutliche Fortschritte gemacht wurden. Es bleibt jedoch noch vieles zu tun, vor allem auf den Gebieten wie Statistik, Arbeitsplatz- und Vertragsbewertung, sowie Forschung; hier wird die Stärke der FIET der Bereitschaft der angeschlossenen Verbände entsprechen, für die internationale Solidarität Opfer zu bringen und die benötigten Experten und Geldmittel für intensive kurzfristige Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Es ist unser aufrichtiger Wunsch, dass der vor allem bei unseren skandinavischen Mitgliedsverbänden zutage tretende Geist der weltweiten Solidarität von allen Gewerkschaften der Industrieländer geteilt wird. **** -57ASIEN Während der Berichtsperiode unternahm der Generalsekretär zwei Reisen in diesem Erdteil. Charles Brady, ein Organisationssekretär der Union of Shop, Distributive and Allied Workers, war der FIET für zwei Jahre als Regionalvertreter in Asien zur Verfügung gestellt worden. Charles Brady übernahm diese Funktion im März 1968 und übte sie bis Ende Februar 1970 aus. Während der ganzen Berichtsperiode amtete T. Miura als FIET- Vertreter für Japan. Die erste Asienreise des Generalsekretärs fand in Verbindung mit dem 1968 abgehaltenen gemeinsamen FIET- DILA Seminar statt, auf dem er einer der Hauptreferenten war, und an dem 135 Personen aus 43 dem DILA- Rat angehörenden Gewerkschaften teilnahmen. Zweck des Seminars war, die Vorbereitung zur Bildung einer landesumfassenden Einzelhandelsgewerkschaft. Anlässlich seines Besuches in Japan traf der Generalsekretär auch die notwendigen Anordnungen für die Weiterführung unserer Nebenstelle in Tokio durch den früheren Assistenten und Dolmetscher T. Miura, unter Aufsicht und Beratung von Charles Brady und des Generalsekretärs. Ein weiterer Referent auf dem FIET- DILA Seminar war der 2. Vizepräsident der FIET, E. Magnusson. Im Anschluss daran besuchte E. Magnusson mehrere japanische Städte und hielt vor Gewerkschaftsfunktionären des Warenhaus angestellten Vorträge und führte mit ihnen Besprechungen. Ausserdem gab er Vorträge vor dem japanischen Institut für Arbeitsfragen, dem Studieninstitut für Weltangelegenheiten, und dem schwedischen Institut für Sozialstudien. In Korea traf der Generalsekretär die Funktionäre des angeschlossenen Verbandes, die zwecks engerer Zusammenarbeit und besserer Kontakte mit den europäischen Bruderverbänden den Wunsch äusserten nach einem Austauschprogramm. In Taiwan besprach sich der Generalsekretär mit dem Vorsitzenden des Chinesischen Gewerkschaftsbundes über die ersten Schritte zur Bildung einer Gewerkschaft für kaufmännische und technische Angestellte. Es wurde eine Weiterverfolgung der Angelegenheit durch Charles Brady beschlossen. In Manila fand eine Unterredung mit den Spitzen des Bundes, der Regierungsangestelltengewerkschaften über die Struktur der Organisation und über ihr Beitrittsgesuch zur FIET statt. Mehrere Zusammenkünfte wurden auch im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Tätigkeit der Internationale in diesem Lande abgehalten. In dieser gleichen Frage fanden Besprechungen mit den Vertretern des Asien Labour Education Center, einem Gewerkschaftlichen Bildungsinstitut statt, zwecks bestmöglicher Nutzung der in diesem Institut gebotenen Möglichkeiten durch die FIET. -58In Kuala Lumpur wurden finanzielle und administrative Vorkehrungen für die Uebernahme des Büros und der laufenden Angelegenheiten durch Charles Brady getroffen. Der Generalsekretär unterhielt sich im Namen der angeschlossenen All Malaysian Estates Staff Union mit malaysischen Regierungsbeamten, wobei sich das Gespräch um die zahlreichen Freisetzungen im Gefolge der durch die Regierung verfügten Auflösung einer Anzahl von Gummiplantagen drehte. Auf Wunsch der neuen Funktionäre der National Union of Commercial Workers half der Generalsekretär bei der Reorganisation der Gewerkschaft tatkräftig mit, und trug auch zur Ueberwindung der Entmutigung bei, die in der Gewerkschaft infolge der Korruption ihrer früheren leitenden Funktionäre aufgetreten war. Er leistete auch einen entscheidenden Beitrag bei der Kontaktaufnahme der neuen, unerfahreren Funktionäre des Verbandes mit denjenigen des malaysischen Gewerkschaftsbundes. Er traf Vertreter aller angeschlossenen Gewerkschaften in Malaysia, und beriet sich mit ihnen über die neue von der Regierung in Kraft gesetzte restriktive Gewerkschaftsverordnung. Anlässlich der Besprechungen mit den Mitgliedsverbänden in Singapur, die, wie alle Gespräche mit den angeschlossenen Gewerkschaften zum Ziel hatten, diese zu einer aktiveren Mitarbeit in der Regionaltätigkeit der FIET zu ermuntern, erhielt der Generalsekretär für den Regionalfonds Spenden im Gesamtbetrag von ca. Sfr. 1,800.--. Auch in Indien hatte der Generalsekretär Unterrredungen mit Vertretern der angeschlossenen Verbände. Die Regionalorganisation des IBFG in Asien und die asiatische Gewerkschaftsakademie bilden die Grundlage für die Koordination der Tätigkeit der FIET in Indien. Ein kurzer Zwischenaufenthalt in Ceylon bot dem Generalsekretär Gelegenheit, mit Funktionären der Nawa Lanka Commercial Workers' Union zusammenzukommen. Der Höhepunkt der zweiten Asienreise des Generalsekretärs, die zu Beginn des Jahres 1970 stattfand, war die Verwirklichung des Beitrittes des japanischen Verbundes der Angestelltengewerkschaften ( JUC) zur FIET. Dieses historische Ereignis fand anlässlich des ersten ordentlichen Kongresses des JUC, am 31. Januar 1970, statt, als an einer würdigen und bewegenden Zeremonie die wichtigsten Funktionäre der Organisation vor dem versammelten Kongress die Beitrittsurkunde unterzeichneten und dem Generalsekretär überreichten. Die ersten Vorbereitungsarbeiten für diesen Erfolg gehen noch auf die Zeit zurück, als W. Stack Regionalvertreter der FIET in Asien war, ein Amt, das er bis Dezember 1967 ausübte, und das anfangs 1968 von Ch. Brady übernommen wurde. W. Stack verdient für seine Mitwirkung an diesem Erfolg unseren aufrichtigsten Dank. Anlässlich seines Aufenthaltes in Japan fungierte der Generalsekretär als einer der Hauptreferenten auf dem ersten internationalen Seminar des JUC, an dem 130 Gewerkschaftsführer teilnahmen. -59Der Generalsekretär führte auch zahlreiche Gespräche mit anderen Angestelltenverbänden, hielt Pressekonferenzen und gab Vorträge vor befreundeten Organisationen, wie das Japanische Produktivitätsinstitut und andere. Der Bund der Angestelltengewerkschaften( JUC) drückte den Wunsch aus, an der Deckung der Kosten unserer Nebenstelle in Tokio beizutragen und unter Umständen unseren Vertreter, T. Miura, in sein Personal aufzunehmen und ihm die Verantwortung für internationale Angelegenheiten zu übertragen. Der Generalsekretär traf unverzüglich Vorkehrungen, damit dies geschehen konnte, doch wird T. Miura noch einige Zeit die FIET- Nebenstelle betreuen und im Namen der FIET tätig sein. Der Besuch in Malaysia und die zur Verfügung stehende Zeit wurde für den Besuch von möglichst zahlreichen Funktionären, Vorständen und Mitgliedern unserer angeschlossenen Verbände verwendet. Das gesteckte Ziel wurde erreicht, und dank der festen Haltung, die der Generalsekretär im Zusammenhang mit den kürzlich in Kraft gesetzten gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen einnahm, besserte sich die Stimmung unter unseren Kollegen beträchtlich. Die von der Regierung dem National Operations Council in Kraft gesetzten Gewerkschaftsgesetze sehen unter anderem vor, dass Gewerkschaften der öffentlichen Dienste nicht dem gleichen Gewerkschaftsbund wie die des privaten Sektors angeschlossen sein können, dass nationale Gewerkschaftsfunktionäre ganzzeitig in ihrem Beruf tätig sein müssen, und dass während drei bis fünf Jahren nach der Ansiedlung neuer Industrien oder Unternehmen in diesen jede Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Tätigkeit verboten ist. Der Besuch des Generalsekretärs fiel mit dem einmonatigen gemeinsamen IBFG/ FIET Seminar für Bildungsbeauftragte in Penang, Malaysia, zusammen, dem er einen Besuch abstattete. Zusätzlich zu den hier anwesenden Kollegen aus acht Ländern der Gegend wurden die in Penang wirkenden Funktionäre der angeschlossenen Verbände eingeladen, einen Vortrag des Generalsekretärs über die Rolle, die FIET künftig in Asien zu spielen beabsichtigt, anzuhören. Bei seinem Aufenthalt in Penang konnte der Generalsekretär mit dem Ministerpräsidenten des Teilstaates zusammentreffen und mit ihm die verschiedenen Pläne diskutieren, die die Staatsregierung zur Verminderung der Arbeitslosigkeit und Bekämpfung der Armut durchzuführen beabsichtigt. Bei seiner Rückkehr nach Kuala Lumpur traf der Generalsekretär nebst Vertretern der angeschlossenen Verbände auch Funktionäre und den Vorstand des Malysischen Gewerkschaftsbundes( MTUC), dessen Einfluss und Kraft unter den erwähnten gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen gelitten haben. Dem folgte eine Unterredung mit dem malaysischen Arbeitsminister, in deren Verlauf im Namen der FIET und ihrer angeschlossenen malaysischen Verbände scharf gegen die einschränkenden Gesetze protestiert wurde. Dem Minister wurde deutlich erklärt, dass wir unter keinen Umständen mit den von ihm zur Begründung dieser gesetzlichen Vorschriften vorgebrachten Argumente einig gehen könnten, und dass wir jederzeit bereit sind, unseren Mitgliedsverbänden bei der Ausübung jeden Druckes auf die Regierung zwecks Abschaffung dieser Bestimmungen beizustehen. <-60In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass unsere Mitgliedsverbände orientiert wurden, dass die ersten Schritte in dieser Richtung aus ihrer eigenen Initiative erwachsen müssten, und dass die Internationale erst in zweiter Linie auf Wunsch eingreiffen könne, gegebenfalls in Zusammenarbeit mit der ganzen freien Gewerkschaftsbewegung. Die Ansichten der FIET in dieser Angelegenheit wurden ebenfalls auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben, und erhielten in der Presse des Landes eine gute Verbreitung. Wie zu erwarten war, distanzierte sich der Minister von unseren Ansichten. Anlässlich des Besuches in Malysia wurden Anordnungen für die Beendigung der Tätigkeit und Schliessung unserer Nebenstelle in Kuala Lumpur auf Ende Februar 1970 getroffen, da Charles Brady vereinbarungsgemäss auf den 3. März 1970 zu seinem Verband ( USDAW) zurückkehrte. Charles Brady wurde für seine Arbeit im Dienste der FIET wärmstens gedankt, und der FIET- Vorstand drückte seine Anerkennung für das vorzügliche Beispiel aus, das Charles Brady und seine Gewerkschaft inbezug auf gewerkschaftliche Zusammenarbeit und Solidarität gegeben haben. Wie schon erwähnt, wurde in Penang, Malaysia, ein gemeinsames Seminar für gewerkschaftliche Bildungsfunktionäre abgehalten. Es wurde entsprechend den an die Spende des schwedischen TCO geknüpften Bedingungen durchgeführt, Es nahmen siebzehn Gewerkschafter aus angeschlossenen Verbänden in Indonesien, Indien, den Borneo, Territorien, Malaysia, Pakistan, Philippinen, Singapur und Südvietnam daran teil. Der Kurs dauerte vom 5. bis zum 30.Januar 1970. Die Teilnehmer wurden in der Wahl der für ihre Mitglieder am besten geeigneten Kursthemen unterrichtet, in der Teilnehmerauswahl, sowie in der Organisation von passenden Vorträgen unter Mitarbeit des IAA, von Universitäten, usw. Sie wurden beraten, wie Ausbildungsprogramme für Tageskurse, Wochenendkurse, usw. auszuarbeiten und durchzuführen sind. Auch hier wurde ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, mit internationalen Organen, wie dem IBFG oder dem IAA, zusammenzuarbeiten. Eine Woche wurde dem Einsatz von audio- visuellen Hilfsmitteln und deren Handhabung gewidmet, wobei von den Teilnehmern ausgezeichnete Arbeit geleistet wurde. Auch die finanziellen Aspekte der Planung und Durchführung von Ausbildungskursen wurden mit den Teilnehmern durchberaten. In Pakistan organisierte die FIET in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftsbund( PNFTU) und den angeschlossenen Verbänden in Karachi und Lahore Seminare von sechstägiger Dauer. Das Pakistan Institute of Management, Arbeitsrichter sowie hohe Bank- und Versicherungskader nahmen an jedem der Seminare teil. Diesen wurde dank Fernsehen, Radio und Presse eine landesumfassende Publizität -61zuteil, die, wie in der Folge festgestellt werden konnte, auf die für die Schaffung von gesunden Arbeitsbeziehungen Verantwortlichen nicht ohne Einfluss geblieben war. Das Ergebnis dieser Gespräche zwischen Gewerkschaftern, Regierungsbeamten und Arbeitgebervertretern war eine Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen. Dies hat dazu geführt, dass die Regierung unsere Mitgliedsverbände um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Lösung der vielen Probleme gebeten hat, die auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen bestehen. Unsere Mitgliedsverbände sind nun auf allen Ebenen in drei gliedrigen Organen vertreten. Die FIET leistete angeschlossenen Verbänden bei der Ausarbeitung von Eingaben zur Verbesserung des Gesetzes über Arbeitsbeziehungen Beistand, mit dem Erfolg, dass bisher das Koalitionsrecht und das Streikrecht wieder eingeführt wurden. Ausserdem wurden Mindestlöne und einige andere Leistungen festgesetzt. Die Regierung ist zur Erkenntnis gelangt, dass die Gewerkschaftsbewegung in den Angelegenheiten des Landes eine Rolle zu spielen hat. Es muss noch vieles verbessert werden, doch besteht jetzt die Grundlage für weitere Fortschritte in den gegenseitigen Beziehungen. Das ernsthafteste Problem erwuchs unseren Mitgliedsverbänden in Indien aus der Anschaffung von Computern in den staatlich kontrollierten Lebensversicherungsgesellschaften, sowie in anderen Sektoren. In Indien wurde von der FIET ziemlich viel Zeit darauf verwendet, Erfahrungsaustausche und Diskussionen über neue Arbeitsmethoden und technologische Veränderungen zu führen, soweit sie Angestellte betreffen. Während man darüber einig war, dass technologische Veränderungen im Interesse einer Hebung des Lebensstandards notwendig sind, musste man anderseits die Gewerkschaften beraten, wie sie vorgehen sollen, damit die Arbeitnehmer den ihnen zukommenden Anteil am steigenden Ertrag erhalten, der aus der Modernisierung der Arbeitsmethoden erwächst. Eine gründliche Orientierung über die neuen Arbeitsmethoden und die Arbeitsplatzbewertung wurde im ganzen Lande gegeben, und es wurden hunderte von Unterlagen und erklärenden Schriften zu diesem Thema verteilt. Kurze Ausbildungskurse fanden in Ahmedabad, Bombay, Kalkutta, Jaipur Kanpur, Madras und Neu delhi statt. Es wurde festgestellt, dass ungenügend gewerkschaftliche Literatur vorhanden war, worauf die FIET eine Anzahl bücher anschaffte, mit denen 20 auf ebensoviele Sekretariate verteilte Kleinbibliotheken geschaffen wurden. In Indien geniessen Gewerkschafter eine echte Koalitionsfreiheit, die der gewerkschaftlichen Entwicklung sehr zuträglich ist, jedoch zu einer starken Vermehrung der Organisationen geführt hat. Die FIET rät ihren Mitgliedsverbänden, ihre Zeit und Geldmittel nicht für das Austragen von Kompetenzstreitigkeiten auszugeben, und wenn auch die Tendenz, Rechtsanwälte oder Politiker in die Leitung der Gewerkschaften zu berufen, immer noch besteht, sind in der Berichtsperiode doch Fortschritte im Sinne einer aktiveren Teilnahme der <-62Mitglieder und echten Vertrauensleute in der Führung der Organisationen verzeichnet worden. In den wichtigeren städtischen Bezirken Malaysias organisierte die FIET eine Reihe eintägiger Kurse, die sich als sehr nützlich und beliebt herausstellten. Da sich unsere vier Mitgliedsverbände alle daran interessierten, waren die Anmeldungen immer zahlreicher als die verfügbaren Plätze, doch wurde alles getan, um so viele Anmeldungen wie praktisch möglich zu berücksichtigen. An diesen Kursen nahmen mehr als 360 Mitglieder unserer Verbände teil. Die FIET organisierte das erste Gewerkschaftsseminar, das je in der Ostküstengegend von Malaysia stattfand. Zusammen mit der Universität von Malaysia wurden 12 Vorträge gehalten. Der Kurs dauerte 12 Wochen und wurde von 22 Teilnehmern besucht, die durch einen Ausschuss unserer vier Mitgliedsverbände ausgesucht worden waren. Dieser Kurs war ein Pionierunternehmen, und sein Erfolg war so gross, dass die Universität möglicherweise in ihrer ökonomischen Fakultät eine Abteilung für Arbeitsbeziehungen schaffen wird. Die FIET machte ausserdem zehn Mitglieder angeschlossener Verbände mit Korrespondenzkursen über Gewerkschaftsfragen bekannt, die über das Transport House in London abgewickelt werden. Wir danken an dieser Stelle dem britischen TUC für die Uebernahme der Kosten dieses Versuchsvorhabens. Wir hatten Gelegenheit, unseren malaysischen Mitgliedsorganisationen inbezug auf Formulierung von Tarifverträgen, Verhandlungstaktik und Finanzhaushalt mit Rat und Tat Beistand zu leisten, und sie zwecks bestmöglicher Nutzung der verfügbaren finanziellen und personellen Mittel ebenfalls in Fragen administrativer Organisation zu beraten. Es wurde ihnen auch empfohlen, für ihre Mitglieder eine Fürsorgekasse zu schaffen. Unser Vertreter Charles Brady war auch mehrmals dem National Productivity Council in diversen Angelegenheiten behilflich. Die Tätigkeit unserer Nebenstelle in Tokio beschränkte sich zur Hauptsache auf Japan, und bezweckte eine Verstärkung des Einflusses unserer Internationale in diesem Land durch die Information der Gewerkschaften und deren Unterstützung bei der Veranstaltung von Ausbildungskursen und der Organisation der Mitgliederwerbung. Mit allen potentiellen Mitgliedsverbänden wurden regelmässige Kontakte gepflegt; unser Vertreter besuchte ihre jährlichen Delegiertenversammlungen und andere wichtige Zusammenkünfte. Eine Angestelltenzeitschrift, die" FIET News", mit Auszügen aus Veröffentlichungen der FIET, wurde in japanischer Sprache herausgegeben und an potentielle Mitgliedsverbände und an befreundete -63Organisationen in Japan abgegeben. Nebst dieser regelmässig erscheinenden Schrift wurden besonders interessante Artikel, Berichte über Fachgruppen, sowie Tarifverträge aus verschiedenen Ländern übersetzt und verteilt. Oft wurde solches Material in den Gewerkschaftszeitungen für die Mitglieder abgedruckt. Im Januar 1968 und 1969 wurden von der FIET und dem DILA- Rat gemeinsam erfolgreiche landes umfassende Seminare veranstaltet. Ausländische Referenten waren Kollegen aus angeschlossenen Gewerkschaften in Deutschland, Kanada, Schweden und den Vereinigten Staaten, wie auch aus dem Sekretariat der FIET. Nebst diesen landesumfassenden Seminaren fanden regionale Seminare statt, bei deren Vorbereitung und Durchführung unsere Tokioter Nebenstelle den Gewerkschaften jede nur mögliche Hilfe leistete. Im Mai 1969 fand das erste, durch unsere Nebenstelle organisierte gemeinsame Seminar des DILA- Rates und des Chain Store Unions Council statt. Unser Vertreter in Tokio war den japanischen Gewerkschaften ebenfalls bei den Vorbereitungen für Besuche von Studiengruppen im Ausland behilflich. Eine dieser Aufgaben war die Aufstellung des Programmes der grössten Studienreise, die je von japanischen Gewerkschaftsfunktionären in den Vereinigten Staaten unternommen wurde, und an der 80 Personen teilnahmen. Der DILA- Rat benützte die Dienste des FIET- Vertreters als Koordinator dieses Programmes. Unser Vertreter in Tokio nahm ebenfalls als Koordinator an den Gesprächen des DILA- Rates über die Bildung einer neuen landesumfassenden Organisation der Angestellten im Einzelhandel teil( darüber wurde schon im allgemeinen Teil des Kapitels berichtet), die im Oktober 1969 Wirklichkeit wurde, als der DILA- Rat in den japanischen Verband der Angestelltengewerkschaften( JUC) umgewandelt wurde. Unsere Nebenstelle in Tokio bereitete ebenfalls Besuchsprogramme für Angestelltengruppen aus Indien, Pakistan, Korea und den Philippinen vor und leistete bei deren Aufenthalte in Japan Dolmetscherdienste. Während der Berichtsperiode betätigten sich unsere Regionalvertreter, d.h. bis Dezember 1967 W. Stack und in der Folge Ch. Brady, in Ceylon, Indonesien, den Borneo- Territorien, Singapur, Korea, den Philippinen, Hong Kong und Taiwan. In Korea und den Philippinen wurden Seminare abgehalten, und in den anderen Ländern Zusammenkünfte mit Sekretären der Mitgliedsgewerkschaften und mit Mitgliedern dieser letzteren an ihren Arbeitsplätzen. Im Rahmen ihrer Vorträge und Diskussionen konzentrierten sich unsere Vertreter besonders auf Fragen der Mitgliederwerbung der Vertragsverhandlungen, der Finanzen und der Arbeitsplatzbewertung. Unterlagen zu diesen Fragen -64wurden auf breiter Basis in der ganzen Region an Interessenten abgegeben. In allen besuchten Ländern wurde auch mit den im IBFG zusammengeschlossenen nationalen Gewerkschaftszentralen Fühlung genommen, und mit den Hauptverantwortlichen Besprechungen über das zweckmässige Vorgehen für eine bessere gewerkschaftliche Erfassung der Angestellten geführt. Ebenfalls wurden mit den Arbeitsministern und ihren engeren Mitarbeitern Fragen inbezug auf die staatlichen Restriktionen oder Gesetzgebungen aufgeworfen, die sich zum Schaden der Gewerkschaften auswirken. Der FIET- Vertreter stellte auch Kontakte mit den nationalen Produktivitätsinstituten und allen Instanzen her, die sich mit Erwachsenenbildung befassen, damit diese bei ihrer Tätigkeit in vermehrtem Masse auch Gewerkschafter berücksichtigen. * * * -65AFRIKA Entsprechend dem Beschluss des FIET- Vorstandes wurde in der Berichtsperiode die Regionaltätigkeit in Afrika, mit Ausnahme des Sonderfalles Rhodesien, vom Sitz der FIET aus geführt. Während dieser Zeit kamen in Kamerun( 2), in Malawi und Nigeria( 2), in Sierra Leone, sowie in Rhodesien Hilfsprogramme zur Durchführung. Die zwei Aktionen in Kamerun wurden in Zusammenarbeit mit den zwei angeschlossenen Gewerkschaften, wovon eine im französischsprachigen und eine im englischsprachigen Teil des Landes, durchgeführt. Zum ersten Mal hatten Vertreter beider Gewerkschaften Gelegenheit, sich zu treffen und Probleme von gemeinsamem Interesse zu besprechen. Im englischsprachigen Teil des Landes unternahm unsere Mitgliedsgewerkschaft, die Industrial, Commercial and Bank Workers' Union. eine organisatorische Aktion auf zwei Fronten, mit dem Ziel, eine kleine unabhängige Angestelltengewerkschaft, sowie die Bankangestelltengewerkschaft, in sich aufzunehmen. Da die Gesetzgebung die Möglichkeit von Verschmelzungen nicht vorsieht, ersuchte unser Mitgliedsverband um Bewilligung für eine Namensänderung, die ihm die Aufnahme von Bankangestellten gestattete, und erhielt die entsprechende Bewilligung. Nach Zustimmung der Mitglieder zu diesem Zusammenschluss war die Gewerkschaft in der Lage, mit drei grossen Banken Anerkennungsvereinbarungen abzuschliessen, und dort, sowie in zwei wichtigen Handelsfirmen, den Abzug der Gewerkschaftsbeiträge vom Lohn einzuführen. Die gesetzlichen Bestimmungen erforderten es, dass der Generalsekretär jede Zweigstelle der Gewerkschaft besuchte und dort die Wahl ihrer Vertreter in den Unternehmen organisierte, wo sie Mitglieder zählt. Für diese Reisen wurde die Unterstützung der FIET in Anspruch genommen. Die Gewerkschaft im französischsprachigen Landesteil( Syndicat Professionnel des Employés de Commerce du Cameroun), verwirklichte die Fusion zweier kleiner Gewerkschaften in ihren eigenen Reihen. Es gelang ihr auch, in einer Anzahl Betriebe erstmals den Beitragsabzug vom Lohn durchzusetzen. Im Anschluss an eine Werbe- und Instruktionsreise ihres Generalsekretärs konnten im Landesinnern zwei neue Zweigstellen eröffnet werden. Die FIET gewährte ebenfalls Unterstützung für die Anschaffung von Material für Büro und Sitzungslokal. In Malawi leistete die FIET einen finanziellen Beitrag an das Gehalt eines Organisators, an die Kosten der Einberufung von Sitzungen an die Transportkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und an die Anschaffung von Büromaterial. Die in Malawi bestehende Lage erschwert unserem Verband( Commercial and General African Workers' Union) seine Arbeit ausserordentlich. Immerhin wurden alle Gegenden, wo die Gewerkschaft ihre Tätigkeit ausüben darf, durch den Generalsekretär der Gewerkschaft oder deren Organisator besucht. Dabei wurden 125 Anliegen von Mitgliedern behandelt. -66Die Nebenstelle in Lagos wurde ende 1967 geschlossen, doch erhielten die Mitgliedsverbände von der FIET eine Unterstützung, damit sie die Räumlichkeiten weiterhin mieten und unterhalten konnten. Die Interessen der FIET in diesem Land wurden weiterhin bis im Frühjahr 1969 durch O. Eshiett wahrgenommen. Infolge des BiafraKrieges und der unsicheren Lage im Land war es für unsere Gewerkschaften sehr schwer, Fortschritte zu machen. Unsere Gewerkschaft der Bankangestellten( NIBIAW) erlitt in der vormaligen Ostregion des Landes bedeutende Mitgliederverluste. Sie hatte indessen dank des mit Hilfe der FIET 1966 durchgeführten Zusammenschlusses ihre finanzielle Lage festigen können, und hat den Bürgerkrieg gut überstanden. Zu Beginn des Jahres 1970 leitete sie eine interne Strukturumstellung ein, deren Zweck es ist, durch Vereinigung der vielen Zweigstellen in grössere Lokal- oder Regional organisationen die Verbandsangelegenheiten vermehrt zentral zu führen und den Mitgliederdienst wirksamer zu gestalten. Mit Genugtuung konnte festgestellt werden, dass nach fast fünf Jahren ständiger Tätigkeit und finanzieller Hilfe, und trotz der durch den Krieg verursachten Schwierigkeiten, unsere Anstrengungen zur Bildung eines landesumfassenden Verbandes der Angestellten zum Ziel geführt haben. Am Gründungskongress der Nigerian Union of Commercial, Technical and Allied Employees( NUCTAE), im November 1968, nahmen sechzig Delegierte teil. Die zwölf Hausgewerkschaften, die der Fusion zustimmten und nun die NUCTAE bilden, zählen insgesamt 8.400 Mitglieder, wobei für ein Drittel davon die Gewerkschaftsbeiträge direkt vom Lohn abgezogen werden. Infolge der besonderen in Rhodesien inbezug auf Unterstützung der Gewerkschaftlichen Tätigkeit herrschenden Umstände, wird das FIET Programm in diesem Lande weiterhin durch den IBFG und den gemeinsamen Vertreter des IBFG und der IBS in Rhodesien, W.G. Lawrence, durchgeführt. Wegen dem durch die Arbeitgeber ausgeübten Widerstand erhielt die Southern Rhodesia Commercial and Allied Workers Union ungenügend Unterstützung bei der Bestimmung der Arbeitsräte, und dies vor allem in Salisbury, so dass es in der Folge in allen Gegenden schwierig wurde, die Verhandlungsorgane aufrechtzuerhalten. Dies führte dazu, dass die Gewerkschaft gewisse Entscheide des Industrial Board annehmen musste, und dass die Vereinbarungen über den Abzug der Gewerkschaftsbeiträge vom Lohn gefährdet wurden. Trotz diesen Schwierigkeiten konnte die Gewerkschaft ihren Mitgliederbestand halten, und konnte in zwei Gegenden verhältnismässig stabile Einnahmen zur Deckung der Personal- und Verwaltungskosten aufbauen. Die von der FIET gewährte Unterstützung wurde für die teilweise Gehaltszahlung dreier auf die wichtigen Gegenden verteilter Organisatoren und die Deckung von Miet- und Büromaterialkosten verwendet. Die Bemühungen um die Freilassung von Gewerkschaftsfunktionären und Mitgliedern, die vom Smith- Regime ungerechterweise eingekerkert oder in Haft genommen wurden, wurden fortgesetzt. Zum Zeitpunkt des 1. Oktober 1969 erreichte die Zahl der aus unserer Gewerkschaft stammenden Häftlinge des Regimes 45, mehr als für jede andere Gewerkschaft und rund ein Viertel aller gefangengehaltenen Gewerkschafter in diesem Lande. -67Unsere Mitgliedsgewerkschaft in Sierra Leone, die Clerical, Mercantile and General Workers' Union, erhielt in der Berichtszeit im Rahmen eines bescheidenen Hilfsprogrammes Unterstützung der FIET. Diese wurde der Gewerkschaft gewährt, um ihr zu helfen, die aus dem Militärcoup im Jahre 1967 enstandenen Schwierigkeiten zu überwinden; die der Gewerkschaft zur Verfügung stehenden Geldmittel wurden ergänzt und versetzten diese in die Lage, zwei Organisatoren einzustellen, die zusammen mit dem Generalsekretär der Gewerkschaft eine Werbekampagne durchführten. Diese brachte der Organisation 1'546 neue Mitglieder, was eine Erhöhung des Bestandes um rund 30 Prozent bedeutete. Diese Zunahme der zahlenden Mitglieder trug massgeblich zu einer Gesundung der Finanzen bei und ermöglichte die Wiedereröffnung zweier Zweigstellen. * *** <-68WESTLICHE HEMISPHAERE Seit dem Washingtoner Kongress im Jahre 1967 haben die Mitgliedsverbände der FIET in der westlichen Hemisphäre sowohl an Mitgliedern wie an Bedeutung gewonnen. Die FIET hat zu dieser Entwicklung beigetragen, indem sie für Ausbildungskurse, Werbeprogramme und Zusammenschlüsse zwecks Schaffung grösserer Verbände ihre Unterstützung und Mitarbeit zur Verfügung stellte. Die Fortschritte wurden trotz wachsender Feindseligkeit der Arbeitgeber und Regierungen und den für unsere Tätigkeit beschränkt verfügbaren Mitteln erzielt. Während der Berichtsperiode amtierte Elmer Foster als unser interamerikanischer Vertreter mit Sitz in Peru bis zu seiner Abberufung durch die Retail Clerks International Association und Ernennung zum Verhandlungsleiter für den südöstlichen Landesteil der USA, im Mai 1968. Mit seinen 30 Jahren Gewerkschaftserfahrung hat Elmer Foster einen ausserordentlichen Beitrag an die Tätigkeit der FIET in der westlichen Hemisphäre geleistet. Unterstützt wurde er in seiner Arbeit durch Elias Estefan, stellvertretender interamerikanischer Vertreter, ebenfalls mit Sitz in Lima, Peru, sowie durch William Medeiros, stellvertretender interamerikanischer Vertreter mit Sitz in Sao Paulo, Brasilien. Während der Berichtszeit wurden unsere Finanzen und unsere Tätigkeit in dieser Region mehrmals überprüft, damit unseren Mitgliedsverbänden aus den verfügbaren Geldmitteln die benötigten erweiterten Dienste geleistet werden konnten. Nach der Abreise von Elmer Foster wurde Elias Estefan interamerikanischer Vertreter für die Pazifikküste und Zentralamerika, und William Medeiros interamerikanischer Vertreter für die Atlantikküste und die karibischen Inseln. Während dieser Uebergangsperiode wurde die Frage der Struktur der zukünftigen Tätigkeit der FIET in dieser Hemisphäre eingehend geprüft, und gemäss Beschluss des FIET- Vorstandes in Riva del Sole( 5. 6. Oktober 1968) wurde am 4. und 5. Dezember 1968 in Caracas eine Tagung der Verantwortlichen aller Mitgliedsverbände in der westlichen Hemisphäre einberufen, zwecks Diskussion der künftigen Tätigkeit in dieser Gegend. Den Vorsitz der Tagung, auf der zwanzig Vertreter von Mitgliedsgewerkschaften aus zehn Ländern anwesend waren, darunter der Vorsitzende der FIET und drei Vorstandsmitglieder aus Lateinamerika, führte Generalsekretär Erich Kissel. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Vorstandes und des Dubliner Kongresses der FIET, wurde beschlossen, eine Regionalorganisation der FIET für die westliche Hemisphäre zu schaffen. In der Folge bestätigte der Vorstand einstimmig auf seiner Sitzung vom 6. und 7. Mai 1969 in London mit geringfügigen Aenderungen und unter Vorbehalt der Ratifizierung durch den Dubliner Kongress die Entschliessung von Caracas zur Bildung einer Regionalorganisation. <-69Auf der Gründungstagung der Interamerikanischen Regional- Angestelltenorganisation der FIET in Caracas( IROE- FIET) wurde Gerard P. O'Keefe als vorläufiger Generalsekretär gewählt. Nach der Gründung der Regional organisation amtierten Medeiros und Estefan in ihren Regionen als Vertreter der IROE- FIET bis zum 1. September 1969, als der Standort ihrer Büros nach Willemstad auf Curacao verlegt wurde. Nach einer höchst erfolgreichen Tätigkeit in Lateinamerika, und vor allem in Brasilien, kehrte Ende Dezember 1969 William Medeiros zu seinem Verband RCIA zurück, wo er zum Internationalen Vertreter für die östliche Landesgegend der USA ernannt wurde. Seit unserem letzten Kongress wurden über 50 Seminare und gewerkschaftliche Ausbildungskurse auf lokaler, nationaler und regionaler internationaler Ebene abgehalten, mit 2'800 Teilnehmern aus 15 Ländern. Die FIET unterstützte 25 Werbekampagnen unserer Mitgliedsverbände, die zur Aufnahme von mehr als 10'000 Mitgliedern führte. Im Zusammenhang mit unserer Bildungstätigkeit und der Unterstützung von Werbekampagnen waren unsere Vertreter auch in mehreren Fällen beim Zusammenschluss von Gewerkschaften in grössere Verbände und bei deren Anerkennung durch die betreffenden Regierungen beteiligt. Sie trugen in mehreren Ländern massgeblich zur Gründung neuer Gewerkschaften bei, wie beispielsweise der Bank Workers' Federation und der Commercial Workers' Union in Guatemala. Wir haben wenn immer möglich mit anderen IBS und mit der ORIT zusammengearbeitet. Ein neueres Beispiel dafür ist die gemeinsame umfassende Werbeaktion in Peru. Dieses sechs Monate dauernde Programm wird gemeinsam durch die FIET, die ITF, die IPTT, die ORIT und die CTP unterstützt. Jeder der CTP angeschlossene Verband stellt für die Dauer der Kampagne einen oder mehrere Werber zur Verfügung. Die IBS und die ORIT geben finanzielle und technische Unterstützung. Im allgemeinen suchen wir im Rahmen der Unterstützung, die wir den Mitgliedsverbänden und befreundeten Organisationen gewähren, Aufbauarbeit von Grund auf zu leisten. Wir waren verschiedentlich kleinen Bank- oder Handelsangestelltengewerkschaften bei der Abhaltung von Seminaren behilflich, die auf lokaler Ebene mit Aktionen zur Mitgliederwerbung verbunden waren, und haben sobald die Situation dies erlaubte, auf den Zusammenschluss dieser kleinen Gewerkschaften in grössere Verbände hingewirkt. Sehr oft gingen diesen Zusammenschlüssen Seminare auf nationaler Ebene voraus, namentlich im Falle der Bankangestellten- und Handelsangestelltengewerkschaften in Guatemala. Auch bei der Schaffung neuer Abteilungen waren wir unseren Gewerkschaften behilflich, so zum Beispiel, im Falle des Bankangestelltenverbandes von Peru( FEB) bei der Bildung einer Abteilung für Kollektivverhandlungen durch Veranstaltung einer Reihe von Kursen zum Thema" Vertragsverhandlungen". Aus diesen Kursen gingen für die meisten grösseren Städte Perus bestimmte Verhandlungssachverständige hervor. Eine Reihe von Seminaren auf lokaler Ebene wurden in Zusammenarbeit mit dem peruanischen Handelsangestelltenverband( CSEPP) über Fragen der Mitgliederwerbung, der Vertragsverhandlungen, der Sozialfürsorge und der Arbeitsgesetzgebung durchgeführt. Darauf folgte ein fort -70geschrittenes Seminar auf Landesebene, an den ausgesuchte Absolventen vorangegangener lokaler Seminare teilnahmen. Unser Hilfsprogramm blieb infolge der durch die Militärjunta dekretierten Restriktionen umfangmässig beschränkt. Im Anschluss an eine Reihe von Seminaren änderten die bolivianischen Angestellten die Struktur ihrer Organisation, so dass aus einem Bund ein Verband wurde. Dies wurde notwendig, weil unter den Landesgesetzen ein Bund inbezug auf Mitgliederwerbung eine sehr beschränkte Handlungsfreiheit geniesst, ein Verband dagegen nicht. Vorgängig war unser Vertreter bei der Schaffung eines Bankangestelltenverbandes( FESBRA) behilflich gewesen. Für beide Verbände wurden in der Folge Seminare veranstaltet. IN Bolivien wurde die Entwicklung der Gewerkschaften durch die gewaltsame Machtübernahme durch eine linksgerichtete Militärjunta gefährdet, die die ORIT des Landes verwies. Es verblieben somit in diesem Land unter Einbezug der FIET noch drei Internationale Berufssekretariate, die mit einheimischen Gewerkschaften der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung zusammenarbeiten. In Brasilien veranstaltete die FIET in der Berichtsperiode 18 Seminare mit über 800 Teilnehmern, und dank ihrer Unterstützung von Werbeaktionen stieg die Zahl der gewerkschaftlich Organisierten um 5'000 Mitglieder. Unsere Arbeit in diesem Land erfuhr 1968 infolge eines Streites zwischen der IFPCW und der ICF über ihren Zuständigkeitsbereich eine starke Behinderung; dieser bedauerliche Konflikt mit seinen Angriffen und Gegenangriffen in der Presse gab der Regierung den Vorwand in die Hände, eine Untersuchung der Tätigkeit aller internationalen Gewerkschaftsorganisationen die einheimische Gewerkschaften unterstützen, anzuordnen. Die Regierung stellte die Gesetzmässigkeit der Anwesenheit dieser Organisationen in Brasilien in Frage, und während einiger Zeit wurde unsere Tätigkeit, wie auch die anderer IBS und der ORIT, eingeschränkt. Unsere Internationale erhielt jedoch nach Vorsprache bei der Regierung und dank der Unterstützung unserer Mitgliedsverbände im Sommer 1969 die Erlaubnis, ihre Tätigkeit weiterzufären. In Argentinien übt die Militärregierung einen ständigen Druck auf die Gewerkschaften aus, was unserer Tätigkeit nicht förderlich war. Mehrere Gewerkschaften waren Gegenstand staatlicher Interventionen, darunter auch unser Mitgliedsverband, der Allgemeine Handelsangestelltenbund( CGEC). Bei den Banken wie im Handel hat die Regierung versucht, die Arbeitszeiten zu verlängern. Der Bankangestelltenverband( ABA) erhielt die Unterstützung der FIET bei seinem Proteststreik gegen die Abschaffung von Gesetzesbestimmungen über die Sicherung der Beschäftigungsstabilität im Banksektor. Trotz diesen Schwierigkeiten waren wir in der Lage, dem Bankangestelltenverband bei der Veranstaltung eines einwöchigen, auf hohem Niveau stehenden Seminars behilflich zu sein. Unsere Mitgliedsverbände setzen ihren Widerstand gegen den Druck der Regierung fort. In Zentralamerika Guatemala, Costa Rica, Honduras, Panama, Nicaragua, San Salvador und Mexiko wurden 12 einwöchige Seminare abgehalten, und die FIET war den Mitgliedsgewerkschaften bei der Organisation von fünf Kampagnen für die Anwerbung von Bank- und -71Handelsangestellten behilflich. Diese Aktionen führten zur Gründung von Bankangestelltenverbänden in Costa Rica und Guatemala, sowie eines Handelsangestelltenverbandes in Guatemala. Im Monat März 1969 veranstaltete die IROE- FIET in Port- of- Spain Trinidad, ein Seminar für leitende Gewerkschaftsfunktionäre englischer Sprache der karibischen Region. Der Vorsitzende der UCIW und William Medeiros planten und führten das Seminar durch. Gründlich behandelte Diskussionspunkte waren die Mitgliederwerbung, die Kollektivverhandlungen, die Gewerkschaftsverwaltung, sowie die Arbeitsgesetzgebung von Trinidad. An dem Seminar nahmen Gewerkschaftsführer aus 9 englischsprachigen Ländern und Territorien der karibischen Region teil. Dieses war das vierte karibische Seminar in den letzten zehn Jahren. In Chile halfen wir dem Handelsangestelltenverband( CEIC) bei der Veranstaltung von 3 einwöchigen Seminaren für je 30 Teilnehmer, und unterstützten diesen auch bei Werbeaktionen. In Kolumbien fanden drei einwöchige Seminaren und zwei Werbeaktionen der Bankangestellten und der Handelsangestelltenverbände statt, sowie zwei Abendseminare von zweiwöchiger Dauer mit 60 Teilnehmern aus dem Bankangestelltenverband. Der Handelsangestelltenverband hatte wegen der gesetzlichen Bestimmung, dass in Betrieben mit weniger als 15 Angestellten keine Gewerkschaft gebildet werden darf, Schwierigkeiten bei der Mitgliederwerbung. Sie ist somit gezwungen, ihre Werbeaktionen auf die grösseren Unternehmen zu konzentrieren, die ihrerseits diesen Bemühungen der Gewerkschaft grösseren Widerstand entgegenzusetzen in der Lage sind. In Uruguay haben wir in Zusammenarbeit mit den Bank- und Handelsangestelltenverbänden Seminare veranstaltet. Während der Berichtsperiode hat die Regierung Uruguays durch Beschluss den Beitragsabzug vom Lohn bei den Staatsangestellten als ungesetzlich erklärt. In der Folge wurde viel Zeit für die Unterstützung der Eingaben unserer Gewerkschaften zwecks Rückgängigmachung des Regierungsbeschlusses aufgewendet, wie auch für die eingehende Orientierung der Gewerkschaftsfunktionäre im ganzen Land über den Regierungsbeschluss, die Reformen in der Sozialfürsorge und die Lohn- und Preisblockierung. Im Frühling unterstützten wir unseren Verband bei einer Werbekampagne unter den Angestellten des grössten Privatbankkonzerns des Landes, verloren jedoch die Schlussabstimmung um nur 100 Stimmen aus 2'000 zugunsten einer linksgerichteten Gruppe. In den Vereinigten Staaten reichte FIET- Präsident James A. Suffridge am 29. Juli 1968 dem Vorstand der RCIA seinen Rücktritt als Internationaler Verbandsvorsitzender ein und übernahm gleichzeitig das Amt eines Ehren- Präsidenten und Vorstands- Präsidenten. Dies folgte auf die Wahl von James T. Housewright zum Internationalen Vorsitzenden der RCIA mittels Urabstimmung. <-72Diese drei Jahre zwischen zwei ordentlichen FIET- Kongressen waren eine Zeit der Wandlung und Neuerung in unserem Hilfsprogramm für Lateinamerika. Bei der Hilfeleistung an, mit Schwierigkeiten, kämpfende Mitgliedsverbände wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Obwohl das Jahresbudget für das Hilfsprogramm zwei Jahre praktisch gleich blieb und im dritten Jahr eine Senkung erfuhr, waren wir dank Verbindung unserer Hilfe mit Selbsthilfeinitiativen der Gewerkschaften und ihren Werbeaktionen in der Lage, unsere Dienstleistungen einer steigenden Anzahl neu eingetretener und möglicherweise noch eintretender Verbände anzubieten. Einfach gesagt, zwangen uns die Umstände und Erfahrungen, mit weniger mehr zu leisten. Die vielleicht grösste Errungenschaft im Interamerikanischen Programm der FIET war die Schaffung des Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Mitgliedern der westlichen Hemisphäre, sowie die Gründung der Interamerikanischen Regionalorganisation der FIET. Zu diesem Schritt für eine weitere Stärkung der FIET in dieser Weltgegend gehört gleichzeitig die Anerkennung der Tatsache durch ihre Mitglieder, dass für die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gewerkschaftsbewegung der Angestellten in der westlichen Hemisphäre noch grosse Anstrengungen erforderlich sind. * ** - 73EUROPA Der EWG- Ausschuss der FIET Berichtsperiode Oktober 1967- Mai 1970 A. Einleitung Für die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften war die Berichtsperiode durch eine Reihe politischer Krisenerscheinungen gekennzeichnet, weil sich die Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ziele und Aufgaben der Europäischen Kommission nicht mehr einig waren; nicht selten ist der EWG- Kommission das Recht abgesprochen worden, Initiativen zu ergreifen. Deshalb konnte die Fusion der drei Exekutiven( EGKS- EWG- EURATOM) zunächst nicht zur Verstärkung supranationaler Vollmachten führen. Ungeachtet dieser ungünstigen Situation ist es der EWG- Kommission unter Mitwirkung der Gewerkschaften einschliesslich des FIET- EWG- Ausschusses gelungen, u.a. folgendes zu entscheiden: die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der 6 EWG- Länder, - die Verwirklichung des freien Warenverkehrs, - Schaffung eines gemeinsamen Zolltarifs für den Warenverkehr mit Drittländern, Massnahmen zur Verwirklichung des gemeinsamen Agrarmarktes, Abschluss der Kennedy- Runde. Nach der Konferenz der Regierungen, am 1. und 2. Dezember 1969 in Den Haag, wurden die Grundlagen für die künftige Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft gelegt, insbesondere in bezug auf: - die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion die Erweiterung der Gemeinschaft und die Verhandlungen über Beitrittsanträge seitens der Drittländer - 74die Schaffung von Eigenmitteln für die EWG die Reform des Europäischen Sozialfonds die Forschungspolitik B. Die freien Gewerkschaften in der EWG Die freien Gewerkschaften der 6 EWG- Länder sind stets für eine aktive Integrationspolitik und Sozialpolitik eingetreten. Die Gewerkschaftsbünde der 6 Länder gründeten am 23. April 1969 den Europäischen Bund der Freien Gewerkschaften in der Gemeinschaft. Diesem Bund( EBFG) sind die Gewerkschaftsbünde, und Ausschüsse auf EWG- Ebene, also auch der FIET- Ausschuss angeschlossen. Der Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Aktion wird auf folgende Probleme gelegt: Verwirklichung der Vollbeschäftigung, Demokratisierung der Wirtschaft, Koordinierung der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, Schutz gegen die Auswirkungen der Rationalisierung, Vertretung der Arbeitnehmer in den Organen der europäischen Handelsgesellschaft. Verschiedene Ausschüsse haben in ihrem Sektor bereits Gespräche und Verhandlungen mit internationalen Konzernleitungen aufgenommen. C. Der EWG- Ausschuss der FIET( I.B. P.) Während der Jahresversammlung des FIET- EWG- Ausschusses am 21. Oktober 1969 schlugen wir dem EBFG und den übrigen Gewerkschaftsausschüssen vor, nach folgenden Gesichtspunkten Angestelltenfragen zu behandeln: 1) Angestelltenprobleme eines bestimmten Industriesektors, die von den Problemen der gewerblichen Arbeitnehmer nicht zu trennen sind. Diese Probleme gehören vorwiegend zum Aufgabenbereich des betreffenden Gewerkschaftsausschusses, jedoch mit der Massgabe, dass Vertreter des FIET- EWG- Ausschusses an den Beratungen und Vorarbeiten beteiligt werden. - 75- 2) Branchenneutrale Angestelltenfragen. Hierzu gehören: Berufsausbildung, Anerkennung der Diplome, Wettbewerbsklauseln. Für die Bearbeitung dieser Probleme schlagen wir die Bildung überberuflicher Arbeitsausschüsse im EBFG vor, für die der FIET- EWG- Ausschuss federführend ist. 3) Arbeitnehmerprobleme in den Bereichen des Handels, der Banken, Versicherungen und Dienstleistungen. Diese gehören ausschliesslich zum Aufgabenbereich des FIET- EWG- Ausschusses. Die Aufgaben unseres EWG- Ausschusses lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1) Aufgaben, die mit der Tätigkeit der EWG- Kommission in Zusammenhang stehen: Untersuchungen, Vorschläge der Kommission für Richtlinien, Empfehlungen oder Verordnungen über: Das europäische Statut der angestellten Handlungsreisenden. Die gegenseitige Anerkennung der Diplome der Ingenieure, Chemiker Pharmazeuten, Architekten, Betriebsprüfer u.dgl. Liberalisierung der Tätigkeiten, soweit die diplomierten Arbeitnehmer von den Massnahmen betroffen werden. Lohnkostenerhebungen im Bereiche des Handels, der Banken und Versicherungen. 2) Aufgaben, die unser Ausschuss aus eigener Initiative übernimmt: Erhebungen über die Ladenschlusszeiten und die Arbeitszeiten im Einzelhandel innerhalb der EWG. Untersuchungen über die Sicherheitsmassnahmen in den Warenhäusern. Erhebungen über die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Banken und Versicherungen. Probleme des späten Ladenschlusses und der Spätschalter( Banken, Dienstleistungen). Probleme der Arbeitnehmererfinder. Die Wettbewerbsklausel in den Arbeitsverträgen. Probleme der multinationalen Unternehmen. - 761. a) Das europäische Statut der angestellten Handlungsreisenden Auf Vorschlag der Ständigen Regierungsvertreter hatte der Ministerrat im Oktober 1961 die EWG- Kommission beauftragt, Vorschläge zur Koordinierung und Harmonisierung der Bestimmungen und Verordnungen auf dem Gebiete der Handelsvertretung vorzuarbeiten. Aufgrund ausführlicher Untersuchungen über die einzelstaatlichen Bestimmungen und Vorschriften betreffend die Tätigkeit des Handelsagenten und des angestellten Handlungsreisenden konnte die EWG- Kommission Anfang 1969 den interessierten Kreisen die ersten Richtlinienentwürfe vorlegen. Die Richtlinienentwürfe der EWG- Kommission, die zu Beginn vorigen Jahres vorgelegt wurden, sind in vier Teile gegliedert: 1) Allgemeine Fragen Gemeinsame Grundsätze 2) Der Handelsvertreter( selbständige Tätigkeiten) 3) Der angestellte Handlungsreisende 4) Internationales Privatrecht Eine Expertengruppe unseres EWG- Ausschusses hat unter Anlehnung an die Schlussfolgerungen der Internationalen Fachgruppenkonferenz der FIET( Brüssel, Mai 1966) zu den verschiedenen Aspekten des Problems einheitliche Grundsätze ausgearbeitet und entsprechende Abänderungsvorschläge an die EWG- Kommission übersandt; sie werden gegenwärtig von den Regierungsexperten der 6 Länder beraten. Unser EWG- Ausschuss sieht sich vor die Aufgabe gestellt, Entscheidungen, die auf EWGEbene getroffen werden sollten, schon auf nationaler Ebene durch Interventionen unserer Landesorganisationen bei den zuständigen Ministerien zu beeinflussen. Auf unseren Plenarsitzungen vom 21. Oktober 1969 und 21. April 1970 wurde einstimmig beschlossen, eine Harmonisierung der Rechtsbestimmungen für selbständige Handelsvertreter gleichzeitig mit einer Harmonisierung der Bestimmungen für die angestellten Handlungsreisenden zu fordern. - 771. b) Liberalisierung der Tätigkeiten der Ingenieure, Chemiker, Techniker, usw. und die Anerkennung der Diplome Gemäss dem Wortlaut des EWG- Vertrages sollte einer Liberalisierung der selbständigen Tätigkeiten die Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und Befähigungsnachweise in den 6 Ländern vorangehen. In der Praxis hat sich jedoch erwiesen, dass die vorgeschriebene Frist von 4 Jahren für eine Untersuchung der vielfachen Aspekte des Schul- und Ausbildungswesens der 6 EWGStaaten völlig unzureichend war. Die EWG- Kommission beschloss, Bestimmungen über die Mindestkriterien der für die jeweilige Berufsausübung erforderlichen Diplome aufzustellen. Später wurde erkannt, dass die Bestimmungen über Berufsdiplome und-titel nicht ausschliesslich auf die selbständigen Tätigkeiten beschränkt werden konnten, sondern in gleicher Weise auf die im Arbeitsverhältnis ausgeübten Tätigkeiten erstreckt werden mussten. Der FIET- Ausschuss hat sich entsprechend eingeschaltet. Leider sind aber nicht alle Landesorganisationen in gleichem Masse an diesen Problemen interessiert. Wir fordern die Anerkennung der Diplome in den 6 Ländern, gleichgültig, ob sie im ersten ( Universität) oder im zweiten Ausbildungsweg erreicht wurden. Der EWG- Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie das Europäische Parlament erhielten von unserer Expertengruppe Abänderungsvorschläge, von denen jedoch die meisten nicht die Zustimmung des Wirtschafts- und Sozialausschusses gefunden haben. Die Richtlinienvorschläge und die Stellungnahmen der beratenden Organe der Gemeinschaft werden demnächst dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt; es wird wiederum Sache unserer Landesorganisationen sein, auf ihre Regierungsstellen einzuwirken, damit der Ministerrat den Wünschen der Gewerkschaften Rechnung trägt. 1. c) Erhebungen der Lohnkosten im Bereich des Handels, der Banken und Versicherungen In einer Reihe von Arbeitssitzungen im Statistischen Amt der Gemeinschaften sind nach den Ergebnissen einer Probeerhebung die Fragebogen für die einzelnen Bereiche endgültig zusammengestellt worden. - 78- Der FIET- EWG- Ausschuss hat eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen einbringen können. Leider ist unser Vorschlag, mit der Lohnkostenerhebung eine Lohnstrukturerhebung zu verbinden auf den Widerstand der Arbeitsgebervertreter gestossen. Die Erhebung wird erstmalig im Jahre 1971 in allen Banken, in den Versicherungs- Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten, sowie in den Einzelhandelsfirmen mit über 50 Beschäftigten durchgeführt. Für Einzelhandelsbetriebe, die 20- 49 Personen beschäftigen, wird ein vereinfachter Fragebogen herausgegeben. 2. a) Erhebung über die Ladenschlusszeiten und Arbeitszeiten im Bereich des Einzelhandels Der FIET- EWG- Ausschuss hat auf seiner Jahresversammlung vom 17. November 1967 eine Erhebung in den EWG- Ländern über die Ladenschlusszeiten und die Arbeitszeiten im Einzelhandel durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden den zuständigen Organisationen auf einer Gewerkschaftskonferenz auf EWG- Ebene in Paris( 9./10. April 1968) vorgelegt. Allgemein herrschte der Wunsch vor, die Geschäfts- und Arbeitszeiten im Einzelhandel zu beschränken. Die Konferenz fordert: 1) 2) Die Fünf- Tage- Woche mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 40 Stunden und zwei zusammenhängenden arbeitsfreien Tagen. Die Beendigung der täglichen Arbeitszeit spätestens um 18.00 Uhr( Samstags um 14.00 Uhr). 3) Beschränkung der unbezahlten Pausen auf die unbedingt notwendige Zeit. 4) Gesetzliche Festlegung der Verkaufszeiten in Übereinstimmung mit den oben genannten maximalen Arbeitszeiten. Die Entschliessung und die Ergebnisse der Erhebung sind den zuständigen Dienststellen der EWG- Kommission, sowie den Arbeitgeberverbänden des Handels zugestellt worden. -79Eine neue Erhebung über die bis September 1969 eingetretenen Veränderungen in den Arbeitszeitvereinbarungen liess auch im Einzelhandel in allen Ländern eine Entwicklung zur generellen 40- Stunden- Woche erkennen, soweit diese noch nicht erreicht war. Es wird geplant, künftige Erhebungen dieser Art auszudehnen auf Fragen wie: Dauer der Urlaubszeit Berechnung der Urlaubsgelder Gehaltsfortzahlung bei Krankheitsfällen Berufsausbildung Lehrzeit Bildungsurlaub Leistungsbewertung Funktionsstufen 2. b) Sicherheitsmassnahmen in den Warenhäusern Ein Warenhausbrand in Brüssel( Mai 1967) veranlasste unseren EWG- Ausschuss, eine Umfrage über die gesetzlichen oder verwaltungstechnischen Vorschriften und Massnahmen zur Verhütung der Brandgefahr in den Warenhäusern, Supermärkten usw. mit starkem Publikumsverkehr in die Wege zu leiten. Das umfangreiche Material, das aus den sechs EWG- Ländern eingegangen war, liess erkennen, dass die geltenden Vorschriften und Bestimmungen und die Zuständigkeiten der Behörden, Berufsgenossenschaften ua in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind. Die Untersuchung wird deshalb auf die technischen Aspekte dieses Problems beschränkt, mit dem Ziel, eine Reihe von Sicherheitsnormen aufzustellen und durchzusetzen. 2. c) Vergleich der Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse in den Banken und Versicherungen Es wird geplant, in Zusammenarbeit mit den zuständigen FIET- Berufsgruppen Erhebungen über die geltenden Tarifverträge im Bank- und Versicherungsgewerbe durchzuführen und diese später durch Vergleiche der Tätigkeitsmerkmale zu ergänzen. Die FIET- EWG- Kommission bereitet Forderungen vor, die den europäischen Arbeitgeberverbänden vorgelegt werden. Versuche, Büro- und Schalterstunden auszudehnen, werden abgelehnt. 2. d) Gleitende Arbeitszeit Pressemeldungen, besonders aus der Bundesrepublik, haben auf unserer Jahresversammlung - 80- am 22. April 1970 zu einem ersten Informationsaustausch über Vor- und Nachteile der " Gleitenden Arbeitszeit" geführt. Ein abschliessendes Urteil konnte dazu noch nicht ausgesprochen werden. 2. e) Wettbewerbsklauseln Im Zusammenhang mit einem neuen überberuflichen Tarifabkommen in Belgien ist das Problem der Wettbewerbsklausel erneut in den Vordergrund getreten. Unser EWG- Ausschuss wird die bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen darüber in den einzelnen Ländern prüfen und versuchen, eine gemeinschaftliche Stellungnahme auf EWG- Ebene zu erstellen. 2. f) Probleme der übernationalen Unternehmen Diese Probleme, insbesondere in den Bereichen des Handels, der Banken und Versicherungen gehen weit über den Rahmen der Europäischen Gemeinschaft hinaus. In Anbetracht dessen hat unser EWG- Ausschuss auf der Jahresversammlung vom 22. April 1970 beschlossen, sich vorläufig erst an den Untersuchungen und Beratungen zu beteiligen, die die FIET auf weltweiter Ebene durchführen wird. *** ( EUROPA- Fortsetzung Seite 81) TURKEI -81In der Berichtszeit unterstützte die Internationale auch eine Gewerkschaft der kaufmännischen Angestellten in der Türkei. Dieses vom Hauptsitz der FIET aus geleitete Programm betraf die Anschaffung von Büroausrüstungsgegenständen, sowie die Mitfinanzierung von zwei Organisatoren, mehrerer Regionalversammlungen und der Druckkosten für Werbematerial. *** -82INFORMATIONS- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Für die Gestaltung und Verbreitung der FIET- Veröffentlichungen sind folgende Grundsätze massgebend: 1) Schaffung eines Pressedienstes, der in der Lage ist, die allgemeine und die Gewerkschaftspresse über Angestelltenfragen und die Tätigkeiten und Erfolge des Internationalen Bundes in Wahrnehmung seiner Verantwortung als Vertreter dieser wichtigsten Arbeitnehmerkategorie in der gesamten freien Welt auf dem laufenden zu halten. 2) Regelmässige Herausgabe einer Zeitschrift mehr oder weniger dokumentarischen Charakters, die den Bedürfnissen der Gewerkschaftsfunktionäre in den angeschlossenen Organisationen entspricht und ihnen nützliche Informationen im Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Erfassung und Betreuung der Angestellten liefert. 3) Entwicklung eines Systems zur Klassierung aller Veröffentlichungen, die für Angestellte von Interesse sind. Neben der regelmässigen Herausgabe der Zeitschrift" Der Privatangestellte" in der Berichtszeit gab die Internationale eine Reihe von Pressemitteilungen über aktuelle Entwicklungen sowie mehrere" Perspektiven" heraus. Die Zahl der in den verschiedenen Sprachen erschienenen Pressemitteilungen und Perspektiven war unterschiedlich, da die FIET bestrebt war, ihre Arbeit nach Möglichkeit zu rationalisieren, um die Herstellungs- und Versandkosten auf ein Minimum zu beschränken. So sind z. B. im Skandinavischen mehrere kombinierte Ausgaben erschienen. In der Berichtszeit wurden auch die Berichte über den 15. Weltkongress und die Fachgruppentagungen in Eastbourne ausgearbeitet und verteilt. In Anbetracht des grossen, während und nach dem Kongress in Washington bekundeten Interesses wurde von der FIET unter dem Titel" Die gewerkschaftliche Erfassung der Angestellten" ein 68 Seiten umfassender Bericht in deutscher, englischer und französischer Sprache ausgearbeitet und versandt, der die auf den neuesten Stand gebrachten, dem 15. Weltkongress in Washington zu diesem Thema vorgelegten Berichte enthält. Entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes und der Fachgruppenkonferenzen in Eastbourne bezüglich der multinationalen Unternehmen bemühte sich der Internationale Bund um die Beschaffung diesbezüglicher Angaben und begann mit der für die angeschlossenen Organisationen gedachten Veröffentlichung genauer Informationen über verschiedene Firmen. -83In der ersten Ausgabe wurden die Winterthur- Versicherungsgesellschaft und die Textilgruppe Agache- Willot behandelt. Später wurden in monatlichen Zeitabständen eingehende Beiträge über folgende Unternehmen veröffentlicht: Woolworth, General Shopping, Carrefour- Supermärkte, Intershop und Versandhäuser, Deutsche Bank und Allianz- Versicherungen. In Uebereinstimmung damit erfolgte eine sorgfältige Durchsicht der über 300 in verschiedenen Sprachen erscheinenden Veröffentlichungen und Fachzeitschriften, die wir jährlich aus rund 40 Ländern erhalten; daraus können Angaben über Entwicklungen, Tätigkeiten und andere Dinge entnommen werden, von denen wir wissen, dass sie für unsere angeschlossenen Gewerkschaften von Interesse sind. Es versteht sich, dass auch die Tagespresse verfolgt wird, besonders im Hinblick auf Informationen über den Erwerb von Gesellschaften, Fusionen und andere Vorkommnisse auf dem Gebiet der multinationalen Unternehmen. Sämtliche Veröffentlichungen der Internationale werden den angeschlossenen Organisationen kostenlos zugestellt, manchmal in bedeutenden Stückzahlen. Ihre Verteilung erfolgt auch innerhalb der freien Gewerkschaftsbewegung, an internationale, staatliche und nichtstaatliche Organisationen, verschiedene Botschaften, Bibliotheken, Hochschulen, Institute usw. In zahlreichen Fällen gibt es Austauschvereinbarungen, so dass auch die FIET mehr unentgeltliche Veröffentlichungen bezieht, als ihr sonst zur Verfügung stehen würden. Auch die schweizerischen und ausländischen Pressevertretungen werden mit unseren Veröffentlichungen beliefert. Wann immer dies möglich war, hat der Internationale Bund aus Anlass seiner Tagungen und der Anwesenheit seiner Funktionäre in verschiedenen Teilen der Welt eigene Pressekonferenzen durchgeführt. In der Berichtszeit fanden solche Pressekonferenzen in folgenden Ländern statt Dänemark, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Israel, Irland, Grossbritannien, Malaysia und Japan. Natürlich ist das Echo dieser Konferenzen unterschiedlich; Beiträge über die FIET und ihre Tätigkeit sind jedoch in allen vorstehend aufgeführten Ländern in wichtigen Tageszeitungen erschienen. Einen grossen Widerhall in der Gewerkschaftspresse fanden die FIET- Veranstaltungen wie Vorstandstagungen, Fachgruppentagungen, unsere Arbeit während der Tagung des Beratenden Angestelltenausschusses der IAO im Dezember 1967 sowie die Tätigkeit des Jugendausschusses und die Jugendstudienkonferenzen. -84BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN GEWERKSCHAFTSVERBAENDEN( IBS) Die 16. Internationalen Gewerkschaftverbände( IBSe) kommen regelmassig zusammen, um Fragen gemeinsamen Interesses zu behandeln. Diese allgemeinen Konferenzen dienen als Forum für gemeinsame Stellungnahmen der IBSe in Fragen, die für diese von besonderer Bedeutung sind, und bieten Möglichkeiten für eine Koordinierung und Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen zum gegenseitigen Nutzen der teilnehmenden Organisationen. Es ist festzustellen, dass die IBSe mit ihren insgesamt 44 Millionen Mitgliedern nunmehr die wahrhaft repräsentativen Organe innerhalb der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung darstellen, denn obwohl die AFL- CIO sich aus dem Internationalen Bund Freier Gewerkschaften zurückzog, sind seine Mitgliedsgewerkschaften in den entsprechenden IBSen verblieben. Dieses Ereignis hat der Rolle der IBSe und ihrem Wirken auf internationaler Ebene eine neue Dimension verliehen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass nur der IMB einen ebenso grossen Mitgliederzuwachs aufzuweisen hat wie die FIET. Im Jahre 1964 wurde der Generalsekretär der FIET zum Vorsitzenden der Allgemeinen Konferenz der IBSe gewählt, ein Amt, das er auch heute noch inne hat. Ferner wurde er als einer der IBS- Vertreter im Vorstand und im Finanzausschuss des IBFG gewählt. Ueber die allgemeine Konferenz der IBSe, die unmittelbar vor dem in Washington abgehaltenen 15. Ordentlichen FIET- Kongress stattfand, erstattete der Generalsekretär dem Kongress mündlich Bericht. Eine der wichtigsten Entscheidungen dieser Konferenz war die Annahme des von den IBSen gemeinsam mit IBFG- Vertretern vorgeschlagenen Abkommens zur Ablösung des auf dem 2. Weltkongress des IBFG( Mailand, 1951) angenommenen sog." Mailänder Abkommens", in dem die damals bestehenden Beziehungen zwischen dem IBFG un den IBSen zusammengefasst wurden. Das neue Abkommen wurde später durch den 9. Weltkongress des IBFG ( Brüssel, Juli 1969) gutgeheissen. Weitere Einzelheiten und der volle Wortlaut des Abkommens sind in dem Abschnitt über die Beschlüsse der FIET- Vorstandstagung in Steinhaus am Semmering( Oktober 1969). zu finden. Aufgrund der Bestimmungen des" Mailänder Abkommens", die auch im alten Abkommen zwischen dem IBFG und den IBSen enthalten waren, wurde ein IBS von der Zusammenarbeit mit dem IBFG ausgeschlossen. Es handelt sich um die Internationale Graphische Föderation, die entgegen dem Wortlaut des Abkommens und den von dem IBFG ausgesprochenen Warnungen eine Organisation als Mitglied aufgenommen hatte, die über ihren nationalen Gewerkschaftsbund dem kommunistischen Weltgewerkschatsbund ( WGB) angehört. -85Die in der Berichtszeit durchgeführte Allgemeine Konferenz fand am 14. und 15. Januar 1969 in Genf statt. Unter den besprochenen Fragen befanden sich die Ost- West- Beziehungen, das IBFG/ AFL- CIO Problem, die Lage in Griechenland und die Zusammenarbeit mit der IAO und ihren Industrieausschüssen. Die FIET hatte vorgeschlagen, die IBSe in Internationale Gewerkschaftsverbände( International Trade Union Federations) umzubenennen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die IBSe sich tatsächlich zu solchen Verbänden entwickelt haben und nicht länger als blosse" Sekretariate" betrachtet werden können. Kein IBS verwende den Ausdruck" Sekretariat" in seinem offiziellen Titel. Eine grosse Mehrheit der IBSe sprach sich für eine Aenderung und vor allem für die Beseitigung des Ausdrucks" Sekretariat" aus; die Beschlussfassung wurde jedoch bis zur nächsten Allgemeinen Konferenz verschoben. Ein nützlicher Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Tätigkeiten in Lateinamerika, Afrika und Asien fand ebenfalls statt. Der FIETGeneralsekretär wurde einstimmig als Vorsitzender der Allgemeinen Konferenz und als einer der IBS- Vertreter in den Organen des IBFG wiedergewählt. Eine informelle Sitzung der IBSe fand im Laufe des 9. Weltkongresses des IBFG in Brüssel statt, um die die IBSe berührenden Kongressthemen zu erörtern. In der Zeit seit dem letzten Kongress hat die FIET bezüglich der Tätigkeit der IAO mit einer Reihe einzelner IBSe aktiv zusammengearbeitet- darunter befanden sich die IŎD, die IPTT, die Lehrer und die Beschäftigten in Kunst und Unterhaltung. Auch in der Aussenarbeit wurde in sämtlichen Regionen bei der Durchführung der regionalen Tätigkeit zusammengearbeitet. - -86BEZIEHUNGEN ZUM IBFG In der Berichtszeit unterhielt unser Internationaler Bund( FIET) enge Beziehungen zum Internationalen Bund Freier Gewerkschaften ( IBFG). Daraus ergab sich unsere aktive Beteiligung an zahlreichen Sondertagungen und mehreren gemeinsamen Vorhaben. In zahlreichen uns interessierenden Fragen wurden wir zu Rate gezogen. Der IBFG, seine Regional organisationen und Aussenstellen waren weiterhin sehr entgegenkommend, indem sie unsere Arbeit in den Entwicklungsländern unterstützten und enge Beziehungen mit unseren Regionalvertretern pflegten. Sie waren stets bereit, unseren Vertretern beizustehen, wenn es darum ging, Kontakte mit für die Mitgliedschaft in Frage kommenden Gewerkschaften in unserem Zuständigkeitsbereich aufzunehmen; die in den Regionen bestehenden Gewerkschaftsbünde wurden aufgefordert, das Wirken unserer Vertreter zu erleichtern. Bis zu dem Zeitpunkt im Jahre 1968, in dem finanzielle Schwierigkeiten den Internationalen Solidaritätsfonds veranlassten, die IBSe nicht mehr zu unterstützen, erhielt die FIET aus diesem Fonds finanzielle Mittel als Beitrag zu ihrer Regionalarbeit. Wir wussten diesen wertvollen Beistand sehr zu schätzen; er erlaubte eine bessere Unterstützung und Förderung angeschlossener Organisationen und unorganisierter Arbeitnehmer in Entwicklungsgebieten. In der Berichtszeit zog sich die AFL- CIO aus dem IBFG zurück. Zweifellos wurde die Aufgabe des IBFG durch den Austritt dieser seiner grössten Mitgliedsorganisation erschwert. Wie wir in dem Abschnitt über die IBSe sehen, hat dieser Schritt gewissermassen den IBSen eine vermehrte Verantwortung auferlegt, indem deren amerikanische Mitgliedsverbände nicht ausgetreten sind. Infolgedessen sind die IBSe jetzt der repräsentativere Teil der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung. Andererseits sind für die IBSe Probleme entstanden, weil der IBFG nicht mehr in der Lage ist, die Regionalarbeit der IBSe aus dem Internationalen Solidaritätsfonds zu unterstützen. Auch hat sich ein Vakuum innerhalb des IBFG ergeben, der obwohl Fortschritte zu verzeichnen sind- den Mangel an Zielstrebigkeit noch nicht überwunden hat. Die IBSe wünschen selbstverständlich eine Wiedervereinigung der freien Gewerkschaftsbewegung auf allen Ebenen, verbunden mit der Rückkehr der AFL- CIO in den IBFG. Dementsprechend unterstützte der FIET- Generalsekretär alle diesbezüglichen Bemühungen auf den von ihm besuchten IBFG- Tagungen. CENCO 9. Weltkongress Auf dem vom 2.- 8. Juli 1969 in Brüssel durchgeführten 9. Weltkongress des IBFG wurde das 20- jährige Bestehen dieser Organisation gefeiert. -87Der Internationale Bund war durch die Kollegen Magnusson, Kissel und Gray vertreten. Fünf Mitglieder des FIET- Vortandes sowie zahlreiche andere Kollegen aus angeschlossenen Gewerschaften der FIET waren als Delegierte ihrer Gewerschaftsbünde anwesend. Unter den für die FIET interessanten Entschliessungen befanden sich diejenigen über multinationale Unternehmen, die Menschen- und Gewerkschaftsrechte, eine einheitliche gewerkschaftliche Stellungnahme zur internationalen Wirtschaftsentwicklung, die Eingliederung der Frauen in die Gewerkschaftsbewegung und die Lohngleichheit, sowie mehrere Entschliessungen zur politischen Lage in verschiedenen Teilen der Welt wie z. B. Griechenland, Tschechoslowakei und Südafrika. Vorstands- und Unterausschusstagungen des IBFG Der Generalsekretär nahm weiterhin an sämtlichen Tagungen des IBFGVorstandes und seiner Unterausschüsse als beigeordnetes Mitglied für die IBSe teil. In der Berichtszeit fanden sechs Vorstandstagungen und sieben Zusammenkünfte verschiedener Unterausschüsse statt. Ausserdem berief der IBFG- Vorstand den Generalsekretär in den zur Prüfung der Frage der Ost- West- Beziehungen gebildeten Ausschuss; E. Kissel beteiligte sich an den beiden Tagungen dieses Gremiums, das ein Thema von entscheidender Bedeutung zu behandeln hatte. Gemeinsamer Beratungsausschuss IBFG/ IBS für Fragen weiblicher Arbeitnehmer Neben den verschiedenen in der Berichtszeit abgehaltenen Tagungen dieses Ausschusses führte der IBFG auch seine 3. Konferenz über Frauenfragen durch. Gemäss bestehender Gepflogenheit war der Internationale Bund im Turnus jeweils durch verschiedene europäische Mitgliedsorganisationen vertreten, um die besonderen Interessen der Angestellten wahrzunehmen. Andere IBFG- Tagungen Von Zeit zu Zeit werden durch den IBFG und die IBSe Sondersitzungen zu verschiedenen Ereignissen oder Entwicklungen vorgeschlagen, die für mehrere Organe der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung interessant sein können. Wann immer Punkte oder Probleme von besonderer Bedeutung für die FIET auf der Tagesordnung solcher Ad- hoc- Zusammenkünfte standen oder stehen war oder ist der Internationale Bund vertretten. In der Berichtszeit nahmen FIET- Vertreter an acht dieser Tagungen teil, die sich mit verschiedenen Themen, von möglichen gemeinsamen Aktionsprogrammen in Hongkong und Indonesien bis zu der politischen Entwicklung im Gefolge der Besetzung der Tschechoslowakei durch die Staaten des Warschauer Paktes, befassten. -88BEZIEHUNGEN ZU ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATIONEN INTERNATIONALES ARBEITSAMT ter Generaldirektor David A. Morse, mit einigen seiner MitarbeiRené Livchen( Lebens- und Arbeitsbedingungen), Harold Dunning( Arbeitnehmerbeziehungen), Edward Thompson( Angestellte) und John Crawford( Kabinettssekretär) empfing am 22. Mai 1968 im Internationalen Arbeitsamt eine Delegation der FIET, die vom Generalsekretär E. Kissel geleitet wurde und aus Koll. Karl Guenther( DGB), den FIET- Mitarbeitern Charles Gray und Frederic Schmid, sowie zwei Vertretern des Genfer Büros des IBFG, Albert Heyer und Raymond Goosse, bestand. Zweck der Zusammenkunft mit dem IAO- Generaldirektor Die Delegation hatte den Auftrag, die Angestelltenarbeit des IAA zu besprechen und ihre Intensivierung zu erreichen. Zum ersten Mal seit acht Jahren war der Beratende Ausschuss des IAA für Angestellte und Geistesarbeiter im Dezember 1967 wieder zusammengetreten. Eine Tagung in acht Jahren ist absolut nicht zufriedenstellend. Als Folge dieses langen Intervalls waren verschiedene Arbeiten des IAA, z. B. über das ArbeitnehmerErfinderrecht und die Wettbewerbsklausel weiterhin auf die lange Bank geschoben worden. Dringend erforderlich war auch die Klärung der IAO- Vorhaben über die internationale Harmonisierung der Diplome, den Bildungsurlaub der Angestellten, deren Beratung, Ausbildung und Umschulung. Generaldirektor David A. Morse und seine Vertreter waren mit den von den FIET- Vertretern vorgebrachten Wünschen einverstanden, das Amt leide jedoch an Personal- und Geldmangel. Deshalb seien die mit Angestelltenfragen betrauten Beamten nur in der Lage, sich den dringendsten Fragen zu widmen. Herr Morse versprach, die Forderungen der FIET bei der -88 a- Aufstellung von Programm und Haushalt seines Amtes zu berücksichtigen und sich darüber mit dem Vizepräsident des Verwaltungsrates, der die Arbeitnehmerinteressen vertritt, zu besprechen. Der beratende Angestelltenausschuss In der Zeit vom 4.- 15. Dezember 1967 fand die 6. Tagung des Beratenden Ausschusses für Angestellte und" Geistesarbeiter" statt. Die FIET beherrschte diesen Ausschuss. Der FIET- Generalsekretär sprach in der Vollsitzung vom 7. Dezember über die Bedeutung der Angestelltentätigkeiten für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. In vorbereitenden Sitzungen hatte die FIET die Forderungen ihrer Mitglieder in Entschliessungen für den Ausschuss vorbereitet; diese konnten im Ausschuss fast ausschliesslich durchgesetzt werden.( Siehe Anlage). Die Ergebnisse der 6. Tagung, die unsere Mitgliedsverbände am 3. Dezember auf einer Zusammenkunft im Beisein des Herrn Thompson( IAA) sorgfältig vorbereitet hatten, wurden im Mai 1969 unseren Fachgruppenkonferenzen zur weiteren Behandlung vorgelegt. Andere Industrieausschüsse Das Interesse der FIET an den" Industrieauschüssen" war nicht auf den Beratenden Ausschuss für Angestellte und" Geistearbeiter" beschränkt. Vom 29. April bis zum 10. Mai war die Internationale auf 8. Tagung des Textilausschuss vertreten. Am 31. Januar, wenige Wochen vor der 174. Verwaltungsratstagung der IAO, auf der die Industrieausschüsse, ihre Periodizität und Bedeutung innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation besprochen werden sollten, richtete Erich Kissel im Einvernehmen mit dem IBFG und verschiedenen internationalen Berufsverbänden ein Schreiben an Herrn Morse, in dem eine vermehrte Tätigkeit aller Industrieausschüsse gefordert wurde. Er betrachte diese als Mittel, dem Verwaltungsrat die Probleme der Arbeitnehmer in den grossen Wirtschaftszweigen zu erläutern und die Vorbereitungsarbeiten für Konventionen und Empfehlungen zu besprechen. -88 b- Auf seiner Tagung im März beschloss der Verwaltungsrat eine Stärkung der" industriellen Tätigkeiten" der IAO im Hinblick auf die Behandlung von Sozialproblemen" in allen Teilen der der Welt" sowie ihre Zusammenfassung in einem" Programm für industrielle Tätigkeiten". Ein" ausreichendes" Personal werde mit dem fortlaufenden Studium der verschiedenen Wirtschaftzweige und Berufe beauftragt, und es werde ein" Haushaltskredit" für drei Industrieausschusstagungen und eine zusätzliche Haupttagung bzw. eine bestimmte Anzahl kleinerer Tagungen bereitgestellt. Die Internationalen Arbeitskonferenzen, Juni 1968/69/70 Auf der 52. Internationalen Arbeitskonferenz vom 5. 25. Juni 1968 war die FIET durch drei Beobachter vertreten. Vertreter der angeschlossenen Organisationen beteiligten sich am" Uebereinkommen über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Industrie und im Handel". Im darauffolgenden Jahr, vom 4. vom 4.- 25. Juni, war die Konferenz Schauplatz der 50- Jahrfeier der IAO sowie der Wahl des Arbeitnehmervertreters, unseres inzwischen verstorbenen Freundes Jean Möri zum Konferenzvorsitzenden. David A. Morse umriss in grossen Zügen eine Programm, um" die Beschäftigungslage überall in der Welt unter befriedigenden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen auf einen möglichst hohen Stand zu bringen". In der allgemeinen Aussprache begrüsste Kollege Kissel ein solches Weltbeschäftigungsprogramm. Das Internationale Arbeitsamt dürfe sich jedoch nicht von seinen traditionellen Aufgaben ablenken lassen, zu denen insbesondere die Aufstellung von international gültigen Normen gehöre. Die IAO sollte weitaus mehr Zeit dem Studium der Probleme und Bedürfnisse der nichtmanuellen Arbeitnehmer widmen, die in Zukunft in der ganzen Welt" die Mehrheit der erwerbstätigen Bevölkerung" darstellten. Unsere Verbände beteiligten sich während der IAO- Konferenz 1970 vor allem an Fragen über den Mindestlebensstandard, -88 c- bezahlten Urlaub, Mindestlohn, des Ausbildung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken, dem Vereinigungsrecht und dem Schutz der Arbeitnehmer im Betrieb. Ratifizierung des Uebereinkommens Nr. 120 Das IAA bestätigte im Februar 1970, dass das Uebereinkommen Nr. 120 über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros, das die FIET massgebend beeinflusst und durchgesetzt hat, bis dahin durch 24 Länder ratifiziert wurde. Dies sind 13 Länder mehr als zu Beginn des Jahres 1967. Seit seinem Inkrafttreten am 29. März 1966 wurde dieses Uebereinkommen mit der dazugehörenden Empfehlung durch folgende Länder ratifiziert: Algerien, Bjelorussland, Brasilien, Bulgarien, Ekuador, Finnland, Ghana, Guinea, Indonesien, Jordanien, Kongo( Kinshasa), Kostarika, Madagaskar, Mexiko, Norwegen, Paraguay, Polen, Senegal, Schweden, Scheiwz, Syrien, UdSSR, Ukraine und Vereinigtes Königreich. Klassifikation der Angestelltenberufe Mit dem Hinweis darauf, dass für Erhebungen über" Die Berufsstruktur, die Gehälter und die Arbeitsbedingungen eine Klassifizierung der Angestelltentätigkeiten erforderlich ist", forderte unsere Fachgruppe der Industrie angestellten am 13. Mai 1969 in Eastbourne die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zwecks Ausarbeitung eines internationalen Klassifizierungsschemas als Grundlage von Gesprächen innerhalb der IAO im Hinblick auf eine Neugestaltung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe. Die gegenwärtige, im Jahre 1969 veröffentlichte Klassifikation des IAA weist zwar eine bessere Gliederung der Angestellten auf, bedarf aber einer Verbesserung im Sinne der von uns vertretenen Angestelltenkategorien. OECD - Am 18. 20. September 1968 fand bei der OECD in Paris eine Tagung des gewerkschaftlichen Beratungsausschusses statt, bei der die FIET federführend tätig war. Es wurde über eine Aktion der Gewerkschaften beraten, die der Ueberwindung des" technologischen Gefälles" dienen soll. Die FIET war durch die Kollegen Allègre, Kissel und Lewis vertreten. 88 d- ANDERE ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATIONEN Der Internationale Bund verfolgt laufend die Entwicklungen in anderen zwischenstaatlichen Organisationen wie UNO, UNESCO, EWG und EFTA, damit er sich beteiligen und seinen Standpunkt vertreten kann, wann immer Themen von besonderem Interesse für die Angestellten im Zuständigkeitsbereich der FIET berührt werden. So nahm der Generalsekretär z. B. an verschiedenen Tagungen der IAO und der UNO teil, und die FIET befasste sich eingehend mit den Arbeiten der UNESCO- Konferenz über Entwicklungstendenzen bei der ausbildung von Ingenieuren und höheren Technikerkategorien. -89SONSTIGE TAETIGKEITEN Neben den in den verschiedenen Kapiteln dieses Berichtes erwähnten und beschriebenen Tätigkeiten wurden im Laufe der täglichen Arbeit zahlreiche andere Aufgaben bewältigt, die nicht unter eine bestimmte Ueberschrift fallen. Diese Aufgaben sind jedoch ebenfalls wichtig und haben einen bedeutenden Einfluss auf die FIET und ihre Rolle innerhalb der internationalen Arbeitswelt. So fanden z. B. in der Berichtszeit zahlreiche Zusammenkünfte mit Gruppen und Einzelpersonen im Genfer Hauptbüro statt. Unter den nahezu 200 Besuchern befanden sich nicht nur Gewerkschafter sondern auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Geschäftswelt. Nach Massgabe der sich bietenden Möglichkeiten hauptsächlich im Zusammenhang mit den verschiedenen Tagungen der Internationalen Arbeitsorganisation- kam der Generalsekretär nicht nur mit den teilnehmenden Vertretern angeschlossener Gewerkschaften, sondern auch mit nationalen und internationalen Arbeiterführern, mit Arbeitsministern und hohen Regierungsbeamten zusammen. Während der kürzlichen 54. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz fanden z. B. Besprechungen mit den Arbeitsministern von Belgien, Malaysia und Sierra Leone statt. Die FIET begrüsst die Möglichkeit führende Persönlichkeiten aus der Geschäftswelt und aus Unternehmerkreisen über den Internationalen Bund, seine Tätigkeit und die allgemeinen Auffassungen und Probleme der Gewerkschaften zu unterrichten, wann immer dies möglich ist. In den letzten Monaten sprach der Generalsekretär z. B. in London vor einer Direktorengruppe der Shell- Gesellschaft aus 12 Ländern über die Probleme der Gewerkschaften und internationalen Firmen. Im Mai sprach Ch. Gray auf einer Tagung der europäischen Marktdirektoren der Gulf Oil Company über gegenwärtige und zukünftige Entwicklungstendenzen in den europäischen Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Beziehungen aus der Sicht der Gewerkschaften. Diese Unternehmensvertreter zeigten grosses Interesse und waren zu einem offenen und gründlichen Meinungsaustausch bereit. Nach diesen Zusammenkünften wurde die Internationale durch die zuständigen Unternehmensvertreter unterrichtet, dass angesichts des bestehenden Interesses Schritte unternommen würden, um Gelegenheiten für weitere ähnliche Kontakte zu vermehren. - 90- VORSTANDSAUSSCHUSS J.A. Suffridge G.H. Doughty E. Magnusson E. Kissel R. Maier- Neff A.W. Allen M. Allegre M. Bar- Tal H. Brandt A. Dallinger W.J. Fitzpatrick H. Gran J.H. Hicks J.H. ter Horst F. Loli A. Magaldi H. Nilstein G. Stephan T. Thomas H. Vietheer Präsident 1. Vize- Präsident 2. Vize- Präsident General Sekretär Kassierer Washington Richmond Malmö Genf Zürich Manchester Paris Tel- Aviv Hamburg Wien Dublin Kopenhagen Washington D.C. Amsterdam Lima Sao Paulo Stockholm Düsseldorf London Düsseldorf A. March ( bis 1969) Buenos Aires GESCHAEFTSFUEHRENDER AUSSCHUSS J.A. Suffridge, Präsident G.H. Doughty, Vize- Präsident E. Magnusson, 2. Vize- Präsident E. Kissel, General Sekretär R. Maier- Neff, Kassierer W. Hansen= ersetzt durch: G. Stephan im Okt. 1969, Semmering, Oesterreich - 91- DIE FACH GRUPPEN VORSTA EN DE Der Fachgruppenvorstand Banken und Vericherungen: J. ter Horst( Mercurius, Niederlande), Vorsitzender, A. Hubschmid( SKV, Schweiz), stellvertretender Vorsitzender, W. Gruber( GPA, Oesterreich), J. Hintgen( FEP, Luxemburg), L. Larsen( DF, Dänemark), O. Leclercq( SETCA, Belgien), A. Montagne( FEC, Frankreich), H. Offermann( DAG, Deutschland), G. Pecci( UIB, Italien), G. Swedborg( SBMF, Schweden), G. Starita( FIB, Italien), G. Volkmar( HBV, Deutschland). Fachgruppenvorstand der Handels angestellten: W. Fitzpatrick( IUDWC, Irland), Vorsitzender, K. Kolhorn ( Mercurius, Niederlande), stellvertretender Vorsitzender, A. Allen( USDAW, Grossbritannien), F. Baumann( HBV, Deutschland), G. Bisbal( VRP, Frankreich), K. Boeykens( SETCA, Belgien), F. Hasser( FEP, Luxemburg), E. Leballeur( FEC, Frankreich), B. Lloyd( HF, Schweden), R. Maier- Neff( SKV, Schweiz), A. March( CGEC, Argentinien), G. O'Keefe( RCIA, Vereinigte Staaten), G. Schmidt( DAG, Deutschland), O. Skritek( GPA, Oesterreich), O. Totland( NHKF, Norwegen, Th. de Vries( Mercurius, Niederlande). Fachgruppenvorstand der Industrie angestellten: T. Thomas( CAWU, Grossbritannien), Vorsitzender, S. Jonasson ( SIF, Schweden), stellvertretender Vorsitzender, A. Bell ( DGB, Deutschland), A. Jensen( HK, Dänemark), J. Kuntscher ( DAG, Deutschland), R. Maier- Neff( SKV, Schweiz), E. Overtus ( SETCA, Belgien), O. Placek( GPA, Oesterreich), J. Velema ( NVV, Niederlande). Fachgruppenvorstand der Meister und technischen Angestellten G. Doughty( DATA, Grossbritannien), Vorsitzender, K. Hedrich, ( GPA, Oesterreich), stellvertretender Vorsitzender, L. Baden ( FEP, Luxemburg), K. Günther( DGB, Deutschland), F. Hannestad( NFATF, Norwegen), G. Holldorf( DAG, Deutschland), M. Massay( SETCA, Belgien), A. Munck( DGB, Deutschland), J. Seregard( SIF, Schweden), G. Sonnenburg( DAG, Deutschland), J. Velema( NVV, Niederlande). 92- BETRIEBSRECHNUNG 1967 Beiträge angeschlossener Verbände. Zinsen 0 Andere Einnahmen SOLL s.Fr. HABEN s.Fr. 554,297.11 3,302.-41.05 Kongress Vorstand • Fachgruppenvorstände Revisoren. Repräsentation Gehälter. 172,518.20 64,896.05 12,520.45 477.40 26,595.54 194,431.85 A.H.V., Familienzul., Kranken- und Unfall76,691.85 27,747.60 versicherungen, Pensionsvers.. Miete, Heizung, Licht, Reinigung Büromaterial, Drucksachen, PTT, Bankspesen, Allg. Versicherungen, Unterhalt und Reparaturen, sonstige Verwaltungskosten. 46,347.72 • Dokumentation, Ung. Flüchtlingshilfe, Abschreibungen( Büroeinr.) Verlust 1967 • 10,634.20 75,220.70 632,860.86 632,860.86 BILANZ PER 31. DEZEMBER 1967 AKTIVEN s.Fr. PASSIVEN s.Fr. 4,469.47 Kassenbestand. Genossenschaftliche Zentralbank. Schweizerischer Bankverein Verrechnungssteuer Inventar Wertschriften. Liegenschaft, 15, av. de Balexert. Transitorische Aktiven Regionalfonds. 1. Hypothek. 2. Hypothek. Transitorische Passiven. Vermögen am 31.12.66 Verlust.. 72,857.15 441,838.10 8,236.55 24,500.-150,000.-444,000.-39,243.11 510,536.49 144,500.-150,000.-67,509.15 377,172.44 64,573.70 312,598.74 1,185,144.38 1,185,144.38 - 93BETRIEBSRECHNUNG 1968 Beiträge angeschlossener Verbände. Zinsen Andere Einnahmen Kongress • Fachgruppenkonferenzen Vorstand. Fachgruppenvorstände Jugendausschuss. Revisoren. SOLL HABEN s.Fr. s.Fr. 617,295.58 2,878.-87.50 65,646.40 30,000.-79,312.59 9,099.33 2,858.97 1,396.35 Repräsentation 29,915.31 Gehälter 236,747.70 A.H.V., Familienzul., Kranken- und Unfallversicherungen, Pensionsvers.. 78,849.65 Miete, Heizung, Licht, Reinigung 27,918.15 Büromaterial, Drucksachen, PTT, Bankspesen, • Allg. Versicherungen, Unterhalt und Reparaturen, sonstige Verwaltungskosten. Dokumentation, Ung. Flüchtlingshilfe, Abschreibungen( Büroeinr.) Verlust 1968 57,088.04 11,662.75 10,234.16 630,495.24 630,495.24 BILANZ PER 31. DEZEMBER 1968 AKTIVEN s.Fr. PASSIVEN s.Fr. Kassenbestand. Genossenschaftliche Zentralbank. Schweizerischer Bankverein . Verrechnungssteuer Inventar Wertschriften. Liegenschaft, 15, av. de Balexert. 11,013.-• 123,934.30 516,513.20 Transitorische Aktiven Regionalfonds. 1. Hypothek. 2. Hypothek. Transitorische Passiven. Vermögen am 31.12.67 . Verlust. 312,598.74 2,217.86 5,532.95 46,500.-150,000.-437,000.-18,800.-546,567.57 141,100.-150,000.-161,245.-310,380.88 1,309,293.45 1,309,293.45 - 94- BETRIEBSRECHNUNG 1969 Beiträge angeschlossener Verbände. Zinsen Andere Einnahmen 0 Kongress. Vorstand Geschäftsf. Vorstands ausschuss Fachgruppenkonferenzen Revisoren. Repräsentation und Reisekosten 0 Gehälter 0 SOLL HABEN sFr. sFr. 810,590.10 13,651.40 87,257.39 2,618.30 53,897.24 1,477.05 21,814.90 217,269.75 A.H.V., Familienzul., Kranken- und Unfallversicherungen, Pensionsvers., Nachtrag zur Altersversicherung von ehemal. Mitarbeitern 103,335.25 Miete, Heizung, Licht, Reinigung 32,857.10 Büromaterial, Drucksachen, PTT, Ausgaben für das Personal, Bankspesen, Allg. Versicherungen, Unterhalt und Reparaturen, sonstige Verwaltungskosten 59,554.55 Dokumentation, Ung. Flüchtlingshilfe, Abschreibungen( Büroeinr.).. 10,892.55 Ueberweisung an den Sozialfonds. 100,000.-Erhöhung der Kongressreserve Ueberschuss. 100,000.-10,257.87 4,174.85 118.40 814,883.35 814,883.35 BILANZ PER 31. DEZEMBER 1969 Kassenbestand. Genossenschaftliche Zentralbank. Schweizerischer Bankverein Verrechnungssteuer Inventar B Wertschriften. • Liegenschaft, 15, av. de Balexert. Transitorische Aktiven Regionalfonds. 0 1. Hypothek. 2. Hypothek. e Transitorische Passiven. Sozialfonds. • Vermögen am 31.12.1969 AKTIVEN SFI. PASSIVEN SFr. 4,974.60 328,666.05 584,272.25 6,741.50 41,000.-150,000.-396,000.-2,982.30 554,650.55 137,700.-150,000.-250,964.10 100,000.-321,322.05 1,514,636.70 1,514,636.70 - 95- ABRECHNUNG DES FIET- REGIONALFONDS 1967 Saldo des Regionalfonds am 31.12.66. 0 SOLL HABEN s.Fr. s.Fr. 589,435.57 11,435.13 83,428.35 2,520.-• 9,337.07 4,310.30 8,368.50 Kasse oder Vorschüsse. Unterstützung seitens des Internationalen Solidaritätsfonds... Spenden der angeschlossenen Organisationen: a) Handelsjänstemannaförbundet, Stockholm. b) Handels- og Kontorfunktionaerernes Forbund, Kopenhagen. c) Liiketyöntekijäin Liitto, Helsinki. d) Svenska Bankmannaförbundet, Stockholm e) Svenska Industritjänstemannaförbundet, Stockholm f) Sveriges Arbetsledare Forbund, Stockholm Spenden des Scandinavian Cooperating Committee Rückzahlung der DAG für Seminarkosten. Gehälter der Regionalvertreter . 12,577.50 4,171.-58,528.43 34,659.-2,398.45 Betriebsmittel, Nebenstelle Lagos. 13,804.80 Betriebsmittel, Nebenstelle Kuala Lumpur O 74,365.25 Betriebsmittel, Nebenstelle Tokio. 68,376.15 Ausgaben der Hauptverwaltung, Reisen, Vertretungen, Aussenarbeit, usw.. 22,131.06 9,436.25 2,726.95 . 1,884.50 60,650.-660.65 Unterstützungsprogramm in Südrhodesien Unterstützungsprogramm in Kamerun. Unterstützungsprogramm in Malawi Streik Vorschuss, DATA, Grossbritannien. Mitgliedsbeiträge 1967, auf Regionalkonto überwiesen Rückstandzahlung Unterstützungsprogramm Südafrika. Zinsen Bank Spesen. 120.10 13,194.25 593.55 Saldo am 31. Dezember 1967 510,536.49 799,824.65 799,824.65 - 96- ABRECHNUNG DES FIET- REGIONALFONDS 1968 SOLL HABEN s. Fr. s.Fr. Saldo des Regionalfonds am 31.12.1967. Unterstützung seitens des Internationalen Solidaritätsfonds. Spenden der angeschlossenen Organisationen: a) Handels- og Kontorfunktionaerernes Forbund, Kopenhagen • b) Försäkringsanställdas Förbund, Stockholm c) Singapore Manual and Mercantile Workers Union, Singapur d) Singapore Insurance Companies Employees Union Spenden des Scandinavian Cooperating Committee Rückzahlung des Streik- Vorschusses, DATA, Grossbritannien. Rückzahlung Reiseunterstützung, Kongress 510,536.49 60,037.25 8,735.15 10,000.-1,379.50 271.50 98,817.35 58,986.10 1,744.-Zinsen 13,711.10 Betriebsmittel Nebenstelle, Kuala Lumpur 74,372.50 Betriebsmittel Nebenstelle, Tokyo. 51,478.90 Ausgaben der Hauptverwaltung, Reisen, Vertretungen, Aussenarbeit, usw.. 52,222.12 Unterstützungsprogramme in Kamerun e 6,726.95 Unterstützungsprogramme in Malawi. 3,251.70 Unterstützungsprogramme, Indien. 1,878.25 Unterstützungsprogramme, Südrhodesien. 9,013.90 Unterstützungsprogramme in Sierra Leone. Unterstützungsprogramme in Nigerien. Unterstützungsprogramme in der Turkei. Saldo am 31. Dezember 1968 676.70 12,077.-5,952.85 546,567.57 764,218.44 764,218.44 - 97ABRECHNUNG DES FIET- REGIONALFONDS 1969 SOLL HABEN s.Fr. s.Fr. Saldo des Regionalfonds am 31.12.1968. Unterstützung seitens des Internationalen Solidaritätsfonds. Spende des Handels- og Kontorfunktionaerernes Forbund, Dänemark • Spende des Nordiska Samarbets Komitten, Skandinavien. Spende der TCO, Schweden. Bankzinsen auf das Regionalkonto. Zahlung an ORI- FIET gemäss Londoner Vorstandsbeschluss 546,567.57 75,991.15 8,627.13 57,329.59 41,475.-18,297.20 76,472.99 Betriebsmittel Nebenstelle Kuala Lumpur ● 18,129.89 Betriebsmittel Nebenstelle Tokyo. • 30,513.15 Gemeinsames FIET/ IBFG- Seminar für gewerkschaftliche Bildungsbeauftragte 41,475.-Ausgaben der Hauptverwaltung, Reisen, Vertretungen, Aussenarbeit, usw.. 17,542.46 Unterstützungsprogramm in Kamerun. 1,624.40 Unterstützungsprogramm in Rhodesien. 2,424.50 Unterstützungsprogramm in Sierra Leone 1,359.05 • Unterstützungsprogramm in der Turkei Mitgliedsbeiträge 1969, auf Regionalkonto 0 3,447.85 überwiesen O • Saldo am 31. Dezember 1969 647.80 554,650.55 748,287.64 748,287.64 - 98- ERKLAERUNG DER RECHNUNGSPRUEFER Die Unterzeichner erklären hiermit, dass sie die Bücher und Finanzunterlagen des Internationalen Bundes sowie diejenigen der Regionalfondstätigkeiten für die Jahre 1967, 1968 und 1969 geprüft haben. Vom Kassierer sind ihnen alle zur Erledigung ihrer Aufgabe notwendigen Auskünfte und Erklärungen hinsichtlich der Einnahmen, Ausgaben sowie finanziellen Voranschläge erteilt worden. Die Rechnungsprüfer stellen fest, dass die Finanzverwaltung in vorzüglicher Weise erfolgte und gratulieren hierzu dem Kassierer. Wir genehmigen die verschiedenen Jahresrechnungen und schlagen dem Kongress vor, dasselbe zu tun und den Vorstand für die Finanzverwaltung während der oben genannten Jahre zu entlasten. gezeichnet: Genf, den 25. März 1970 Rechnungsprüfer E. OVERTUS J. VELEMA FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10.- 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. I über die Arbeitsbedingungen, insbesondere in den multinationalen Unternehmen des Bank- und Versicherungswesens Die am 10. und II. Mai 1969 in Eastbourne tagende Konferenz der Fachgruppe der Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellten innerhalb des Internationalen Bundes der Privatangesteliten( FIET) stellt im Namen der von ihr vertretenen einer Million Angestellten in 56 Ländern fest, dass in den Jahren seit der letzten Internationalen Fachgruppenkonferenz im Jahre 1966 in Brüssel durch die Initiative der Gewerkschaften beachtliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Gehälter erreicht worden sind. Trotz der Erfolge der Gewerkschaften in den einzelnen Ländern hat die Entwicklung der Gehälter und Arbeitsbedingungen jedoch nicht mit der überdurchschnittlichen Geschäftsentwicklung der Banken und Versicherungen Schritt gehalten. Die Konferenz fordert, dass eine den Leistungen der Angestellten entsprechende stärkere Erhöhung der Gehälter erfolgen muss. Infolge von Rationalisierung und Automation unterliegen die Angestellten in Banken, Versicherungen und Sozialversicherungen einer immer grösser werdenden physischen und psychischen Belastung. Die Konferenz fordert deshalb, dass überall Massnahmen ergriffen werden zum Zwecke einer progressiven Verkürzung der Arbeitszeit, wobei diese auf fünf Tage der Woche zu verteilen ist und höchstens 40 Stunden pro Woche betragen darf. Die Konferenz fordert ausserdem einen Erholungsurlaub von mindestens 4 Wochen und die Sicherung der Arbeitsplätze insbesondere der älteren Angestellten. Die Konferenz spricht sich für einen Plan aus, der eine wirkungsvolle gewerkschaftliche Tätigkeit gegenüber den durch Fusion und Expansion immer mächtiger werdenden Grossunternehmen des Bank- und Versicherungsgewerbes vorsieht, damit die Interessen der Angestellten in diesen Unternehmungen voll gewahrt werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass die gewerkschaftlichen Organisationen über die nationalen Grenzen hinaus noch wirkungsvoller zusammenarbeiten müssen. Die Konferenz beschliesst Kommissionen einzusetzen, die sich mit der Situation der Angestellten in den multinationalen Unternehmungen befassen und ein gemeinsames Vorgehen der Gewerkschaften planen. Die Konferenz ruft alle Angestellten in Banken, Versicherungen und Sozialversicherungen auf, sich gewerkschaftlich zu organisieren, weil nur starke Gewerkschaften in der Lage sind, sich wirksam für die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen. FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10. 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. 2 zu Fragen der Berufsaus- und Fortbildung Die am 10. und 11. Mai 1969 in Eastbourne tagende Fachgruppenkonferenz der Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellten innerhalb des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) nimmt folgende Entschliessung an: Den Mitgliedsorganisationen wird empfohlen: Die Entwicklung der Berufsaus- und Fortbildung ist mit Aufmerksamkeit zu verfolgen. Es ist zu prüfen, welche Massnahmen geeignet sind, um zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf diesem Gebiet zu kommen; Die Frage des bezahlten Bildungsurlaubs ist in den Vordergrund zu rücken. Die Konferenz geht dabei von der Ueberlegung aus, dass durch die moderne technologische und ökonomische Entwicklung viele Funktionen und damit Arbeitsplätze Veränderungen unterworfen sind bzw. wegfallen. Dieser Entwicklung hat die Gestaltung des allgemeinen Schulsystems in folgender Weise Rechnung zu tragen: Vom Staat ist zu fordern: a) Es ist eine breite Allgemeinbildung und eine umfassende berufliche Grundausbildung anzustreben. Erst danach sollte die berufliche Srezialisierung einsetzen. b) Die Berufsausbildung muss den modernen technologischen Entwicklungen Rechnung tragen. c) Die Allgemeinbildung sowie die berufliche Aus- und Fortbildung sind so zu gestalten, dass Diskriminierungen nach Herkommen und Geschlecht ausgeschaltet sind. 11. Von der Wirtschaft ist zu fordern: a) Die Ausbildungsmethoden sind laufend den modernen Entwicklungen anzupassen. b) Die materiellen Voraussetzungen für die betriebliche Berufsaus- und-fortbildung sind von den Arbeitgebern sicherzustellen. c) Den Arbeitnehmern ist die erforderliche Freizeit, unter Fortzahlung des Gehalts, zu gewähren. 111. Die Gewerkschaften haben in allen Fragen der Allgemeinbildung mitzuwirken. Sie fordern die paritätische Mitbestimmung in allen Fragen der beruflichen Aus- und Fortbildung. *** FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10. 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. 3 betreffend die Revision der Internationalen Standardklassifikation der Berufe Die Internationale Konferenz der kaufmännischen Angestellten in der Industrie innerhalb des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) beschäftigte sich auf ihrer Tagung am 12. und 13. Mai 1969 in Eastbourne mit der Frage der internationalen Standardklassifikation der Angestelltenberufe. Nach Anhörung des Berichtes und der darauf folgenden Diskussion ist die Konferenz folgender Auffassung: 1. Die Mitgliedsverbände der FIET haben ein Interesse daran, dass es in ihren Ländern eine Sammlung von Beschreibungen der ausgeübten Tätigkeiten gibt. 2. Da heute jedes Land von Vorgängen in anderen Ländern berührt ist, erscheint eine engere Zusammenarbeit als angebracht. Zu diesem Zweck benötigen die Mitgliedsverbände koordinierte Informationen über Angestelltentätigkeiten, Gehälter und Arbeitsbedingungen. 3. Da zur Zusammenstellung von Informationen über die Berufsstruktur, die Gehälter und die Arbeitsbedingungen eine Klassifizierung der Angestelltentätigkeiten erforderlich ist, schlägt die Konferenz vor, die Ausarbeitung internationaler Normen für die Klassifizierung der Tätigkeiten zu veranlassen. Die Konferenz empfiehlt dem FIET- Vorstand, die Errichtung einer Arbeitsgrup- pe zu erwägen, deren Aufgabe es wäre, einen Vorschlag für eine internationale Klassifizierung der Tätigkeiten auszuarbeiten, der nach Begutachtung und Annahme durch die FIET als Grundlage für eine Diskussion mit der IAO anlässlich der Ueberprüfung der Internationalen Standardklassifikation dienen könnte. * FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10. 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. 4 betreffend Massnahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität Die Internationale Fachgruppenkonferenz der kaufmännischen Angestellten in der Industrie des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) hat am 12. und 13. Mai 1969 in Eastbourne einen Bericht über erforderliche Massnahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität entgegengenommen. Die von der Sorge um die optimale Anpassung der Angestellten an die Auswirkungen der modernen Technik im Beruf getragenen Beratungen gipfeln in folgenden Feststellungen: 1. Im Zuge der Vorbereitung und Anpassung der Angestellten an den technologischen Wandel kommt der Herbeiführung der bestmöglichen beruflichen Mobilität wachsende Bedeutung zu. 2. Jede Politik zugunsten einer verstärkten beruflichen Mobilität muss darauf gerichtet sein, alles zu beseitigen, was die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Leistungsfähigkeit hindert, und alles zu fördern, was geeignet ist, die Anpassungsfähigkeit und Beweglichkeit im Beruf zu verstärken, einschliesslich der Uebertragbarkeit von Pensionsansprüchen und aller anderen Rechte. 3. Die berufliche Grundausbildung ist so zu modernisieren, dass dem jungen Angestellten vielseitige Ansatzpunkte für die spätere berufliche Tätigkeit eröffnet werden. Dabei muss auch die Einführung in neue, durch den technischen Fortschritt beeinflusste Arbeitsmethoden besonders im letzten Schuljahr vermittelt werden, ohne dass dadurch die Allgemeinbildung vernachlässigt wird. 4. Die berufliche Weiterbildung ist ein besonderes Merkmal der kaufmännischen Berufe. Der dafür notwendige Aufwand an Zeit und Geld bedeutet eine starke zusätzliche Belastung, die bisher die Angestellten überwiegend allein zu tragen haben. Deshalb wird gefordert, ebenso wie die Umschulung auch jede andere Form der beruflichen Erwachsenenbildung zu fördern. 5. Insbesondere ist den Angestellten bezahlter Bildungsurlaub zu gewähren. Soweit gesetzliche Regelungen fehlen, sind sie alsbald zu schaffen. 6. Der Fernunterricht soll seiner wachsenden Anwendung entsprechend ebenso gefördert werden wie andere Formen der Aus- und Weiterbildung. ( s. Rückseite) ENTSCHLIESSUNG 4 63 2- 7. Die Teilnehmer am Fernunterricht sind durch Kontrollsysteme gegen die dieser Einrichtung vielfach noch anhaftenden Mängel zu schützen. Die Kontrollen sollen sich insbesondere auf die Qualität des Unterrichtsstoffes und die Preiswürdigkeit erstrecken. Verträge für langfristige Lehrgänge müssen seitens der Teilnehmer jederzeit kündbar sein. 8. In allen Ländern sind Forschungsprogramme aufzustellen und paritätische Planungsstellen zu schaffen, die in der Lage sein sollen, Informationen über Bildungsschwerpunkte und den zu erwartenden Kräftebedarf zu vermitteln. ** * * FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10.- 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. 5 über den Schutz der Angestellten angesichts der technischen Entwicklung Die am 12. und 13. Mai 1969 in Eastbourne tagende internationale Fachgruppenkonferenz der kaufmännischen Angestellten in der Industrie des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) befasste sich mit der weiteren technischen Entwicklung und den dadurch verursachten Veränderungen der kaufmännischen Berufe und Tätigkeiten. Die Konferenz fordert die Mitgliedsorganisationen auf, diese Entwicklung mit grosser Sorgfalt zu verfolgen und sich dafür einzusetzen, dass sie sich zum Vorteil der kaufmännischen Angestellten auswirkt. Die Unternehmen müssen zu folgenden Massnahmen verpflichtet werden: Frühzeitige Unterrichtung der Belegschaft über jede beabsichtigte organisatorische oder technische Veränderung, besonders im Zusammenhang mit der Personalverwaltung; OAD Mitbestimmung und Mitwirkung der Belegschaft bei allen Fragen der Rationalisierung und Organisation, vor allem bei Personalplänen; Vermeidung von Entlassungen durch besonderen Kündigungsschutz oder durch längere Kündigungsfrist, besonders für ältere Arbeitnehmer; Besitzstandswahrung bei Versetzungen; Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen bzw. Uebernahme der Kosten für solche Massnahmen für die betreffenden Angestellten. Die Gewerkschaften müssen sich weiterhin für den Ausbau aller Massnahmen zur Sicherung der Vollbeschäftigung, z. B. durch Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, Verlängerung des Jahresurlaubs usw. einsetzen. Durch gewerkschaftliche Massnahmen wie Oeffentlichkeitsarbeit, Denkschriften und sonstiges Material, Tagungen, Lehrgänge und dgl. sind die kaufmännischen Angestellten auf die Veränderungen und die für sie auftretenden Probleme hinzuweisen. Dabei sollen vor allem Tendenzen. von zunehmenden wie abnehmenden Berufen im kaufmännischen Bereich aufgezeigt und den kaufmännischen Angestellten alle Chancen zur Sicherung ihrer Existenz wie auch zum beruflichen Aufstieg deutlich gemacht werden. Die gewerkschaftlichen Bemühungen um eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer bzw. ihrer Vertretungen in allen Fragen des technischen Fortschritts inner- und ausserbetrieblich sind fortzusetzen bzw. zu verstärken. * ** FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10.- 17. Mai 1969 ENTSCHLIESSUNG Nr. 6 über die Arbeitszeit im Handel Anhang 1 Die am 14. und 15. Mai 1969 in Eastbourne tagende und über drei Millionen Einzelhandelsangestellte vertretende Internationale Konferenz der kaufmännischen Angestellten im Handel, die dem Internationalen Bund der Privatangestellten( FIET) angeschlossen sind, hat sich auf Grund der Entwicklung seit der letzten Fachgruppen konferenz im Jahre 1966 erneut mit der Frage der Arbeits- und Ladenschlusszeiten befasst. Nach eingehender Diskussion werden von der Konferenz folgende Mindestgrundsätze aufgestellt: 1. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit soll 40 auf 5 Tage verteilte Arbeitsstunden nicht überschreiten, wobei die Einteilung der Arbeitszeit durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu regeln ist. In dieser Hinsicht wird empfohlen, dass alle Bemühungen, zwei aufeinanderfolgende Ruhetage zu erreichen, fortgesetzt und unterstützt werden sollen. 2. Es dürfen keine gesetzlichen oder sonstigen Versuche zur Regelung der Oeffnungszeiten ohne vorherige Konsultation der Gewerkschaften unternommen werden. Solche Regelungen dürfen nicht ohne Zustimmung der entsprechenden Gewerkschaften durchgeführt werden. 3. Die Konferenz protestiert nachdrücklich gegen alle Bestrebungen, die Ladenöffnungszeiten zu verlängern, und ist nach wie vor bereit auf Wunsch alle auf nationaler Ebene unternommenen Bestrebungen gegen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zu unterstützen. ** ** FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10. 17. Mai 1969 ENTSCHLIESSUNG Nr. 7 Anhang 1 über die Arbeitsbedingungen der Handlungsreisenden Die am 14. und 15. Mai 1969 in Eastbourne tagende Fachgruppenkonferenz der kaufmännischen Angestellten im Handel, zusammengeschlossen im Internationalen Bund der Privatangestellten( FIET), hat einen Bericht über die Probleme der Geschäftsreisenden geprüft. Die Konferenz stellt fest, dass wegen bereits eingetroffener Aenderungen in den Aufgaben der Geschäftsreisenden und der kommenden weiteren Verkürzung der Arbeitszeit die Entlohnung der Geschäftsreisenden ständiger Beobachtung bedarf. Für die Geschäftsreisenden, deren Einkommen ausschliesslich oder hauptsächlich aus Provision besteht, wird eine ausreichende Entlohnung durch die Verminderung der Zahl der effektiven Verkaufsstunden gefährdet. Dieser Entwicklung ist durch eine Regelung vorzubeugen, bei der das feste Gehalt den Hauptbestandteil des Arbeitseinkommens bildet. Damit würde auch die Forderung erfüllt, dass der Geschäftsreisende gemäss den an ihn gestellten Anforderungen und unter Berücksichtigung aller Aspekte seiner Arbeit entlohnt wird. Der Geschäftsreisende ist ebenso wie die übrigen Mitarbeiter ein Belegschaftsmitglied und sollte deshalb mindestens gleich gute Arbeitsbedingungen geniessen. Es ist seine Aufnahme in den Tarifvertrag erforderlich, damit er stärker in die Betriebsgemeinschaft einbezogen wird. Da die Arbeitsanforderungen und Funktionen der Geschäftsreisenden sowie ihre Entlohnung sehr unterschiedlich sind, wäre es erwünscht, ein Grundgehalt für Geschäftsreisende in den Tarifverträgen vorzusehen. Die Konferenz ersucht den FIET- Fachgruppenvorstand der kaufmännischen Angestellten im Handel, die Entwicklung der Lage der Geschäftsreisenden im Hinblick auf die gegenseitige Unterrichtung der angeschlossenen Gewerkschaften weiterhin zu verfolgen. * *** FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10. 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. 8 betreffend Erhebungen über multinationale Unternehmen Die am 16. und 17. Mai 1969 in Eastbourne tagende Fachgruppenkonferenz der Meister und technischen Angestellten des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) befasste sich mit der Erhebung über die Arbeitsbedingungen verschiedener Angestellten kategorien innerhalb der Fachgruppe. Nach Entgegennahme des Berichtes und einer ausführlichen Aussprache über dieses Thema vertritt die Konferenz folgenden Standpunkt: 1. Es besteht ein wachsender Bedarf an genauen Informationen über die Arbeitsbedingungen, weil die Gewerkschaften einer steigenden Zahl von Unternehmen gegenüberstehen, die - multinational bzw. multi industriell sind, eine rasch zunehmende Zahl von Angestellten in verschiedenen Kategorien mit grossen Unterschieden in Qualifikationen, Funktionen und Verantwortungen umfassen. 2. Es sind weitere Informationen über genau umschriebene Positionen in ausgewählten Industrien erforderlich. Die Konferenz empfiehlt dem Fachgruppenvorstand, den Bericht als Ausgangspunkt für weitere eingehende Untersuchungen zu betrachten, die geeignet sind, neueste Informationen über ausgewählte multinationale oder multi industrielle Unternehmen zu beschaffen. Dabei ist die von anderen Fachgruppen bereits geleistete Arbeit im Hinblick auf eine Koordinierung der zu leistenden Arbeit zu beachten, sowie die Notwendigkeit, neue Funktionen auf anderen Ebenen aufzunehmen, die sich auf aufsichtführendes Personal und Techniker beziehen. Die Konferenz empfiehlt, dass in Zukunft besondere Aufmerksamkeit spezifischen Problemen gewidmet werden soll, die sich auf einzelne Angestelltengruppen innerhalb der Fachgruppe der Meister und technischen Angestellten beziehen. Die Konferenz fordert die angeschlossenen Gewerkschaften auf, die erforderlichen statistischen Angaben zur Verfügung zu stellen. * ** FIET FACHGRUPPEN KONFERENZEN, EASTBOURNE, 10. 17. Mai 1969 ENTSCHLIESSUNG Nr. 9 Anhang 1 für eine internationale Erhebung über die Ausbildung der Meister IBP IFCCTE DIF Die Fachgruppenkonferenz der Meister und technischen Angestellten innerhalb des Internationalen Bundes der Privatangestellten nahm am 16. und 17. Mai 1969 in Eastbourne einen Bericht über die berufliche Verantwortung entgegen. Die Konferenz begrüsst es, dass die am 20. Mai 1969 in Brüssel angenommene Entschliessung über die internationale Anerkennung der Diplome und Zeugnisse an die Internationale Arbeitsorganisation weitergeleitet wurde und als Grundlage für die Entschliessung diente, die auf der 6. Tagung des Beratenden Ausschusses für Angestellte und Geistesarbeiter im Dezember 1967 in Genf mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Die Harmonisierung der Meister- Ausbildung und die Anerkennung der Diplome und Zeugnisse kann nur erreicht werden, wenn die Ausbildung einzelner Länder vergleichbar ist. Um den Stand der heutigen Meister- Ausbildung zu erfassen, ist es notwendig zu erfahren, wie unterschiedlich die Ausbildungen heute noch sind. Daher beauftragt die Konferenz den Fachgruppenvorstand, eine diesbezügliche Fragebogenaktion durchzuführen. * * * * FIET IBP IFCCTE DIF FACHGRUPPENKONFERENZEN, EASTBOURNE, 10.- 17. Mai 1969 Anhang 1 ENTSCHLIESSUNG Nr. 10 für ein Verbot der Wettbewerbsklausel durch eine Internationale Vereinbarung Die am 16. und 17. Mai 1969 in Eastbourne tagende internationale Fachgruppenkonferenz der Meister und technischen Angestellten innerhalb des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) hat folgende Entschliessung angenommen und bittet den Vorstand der FIET, sie baldmöglichst der IAO und den zuständigen EWGAusschüssen zuzuleiten: " Die Fachgruppe der Meister und technischen Angestellten des Internationalen Bundes der Privatangestellten( FIET) ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Rechts auf Arbeit bei der immer enger werdenden Verflechtung der Wirtschaftsstruktur innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaften, aber auch der gesamten Welt, Wettbewerbsbeschränkungen für Angestellte durch eine internationale Vereinbarung verboten werden sollten." Die Fachgruppenkonferenz ist weiter der Meinung, dass, falls ein solches Verbot nicht voll durchsetzbar sein sollte, Wettbewerbsverbote unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Angestellten und des Arbeitgebers auf unerlässliche Fälle beschränkt werden müssen. In diesen wenigen Fällen muss bereits während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, für das eine künftige Arbeitsplatzeinschränkung vereinbart ist, ein entsprechendes Aequivalent zusätzlich zum laufenden Gehalt gezahlt werden. Bei Wirksam werden der Wettbewerbsvereinbarung muss dem Angestellten eine Karenzentschädigung von mindestens 75 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts gezahlt werden, mindestens für die Dauer der Beschränkung. * * * FIET IBP IFCCTE DIF Anhang II ENTSCHLIESSUNGEN DER 6. TAGUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES FUER ANGESTELLTE UND GEISTESARBEITER( Dezember 1967) nichtamtliche deutsche Fassung) Entschliessung Nr. 59 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND DIE AUSWANDERUNG VON INHABERN VON HOCHSCHULDIPLOMEN AUS DEN ENTWICKLUNGSLAENDERN Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.- 15. Dezember zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, Erkennt an, dass weder die Freizügigkeit des einzelnen nichtmanuellen Arbeitnehmers noch die Freiheit des Arbeitgebers eingeschränkt werden sollte, nichtmanuelle Arbeitnehmer dort anzuwerben, wo er es wünscht. Er stellt fest, dass die Auswanderung von Inhabern von Hochschuldiplomen und von hochqualifizierten Geistesarbeitern aus den Entwicklungsländern zunimmt. Er ist der Auffassung, dass diese Lage die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Länder ernstlich gefährdet. Er geht davon aus, dass die Entwicklungsländer jedes Jahr zahlreiche Inhaber von Hochs.c.huldiplomen und hochspezialisierte Techniker heranziehen müssen, um den Bedürfnissen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung zu genügen. Er stellt fest, dass der Erwerb moderner wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse durch die Entwicklungsländer weitgehend von den ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitskräften abhängig ist, insbesondere, was die Inhaber von Hochschuldiplomen und hochspezialisierte Techniker betrifft. - 2- Er nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Verwaltungsrat des IAA wird eingeladen, den Generaldirektor zu ersuchen, die erforderlichen Studien und Forschungsarbeiten durchzuführen, um geeignete Angaben über die Auswanderung von Inhabern von Hochschuldiplomen und nichtmanuellen Arbeitnehmen aus den Entwicklungsländern zu beschaffen, und ihn ferner zu ersuchen, sofern möglich einen Bericht über die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer aus den Entwicklungsländern vorzulegen, damit dieser auf einer kommenden Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz grprüft werden kann. -0-0-0 FIET IBP IFCCTE DIF Anhang II - 3- Entschliessung Nr. 60 ENTSCHLIESSUNG UEBER DIE HARMONISIERUNG UND INTERNATIONALE ANERKENNUNG DER DIPLOME UND ZEUGNISSE VON ANGESTELLTEN UND GEISTESARBEITERN Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.- 15. Dezember zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, hder Erwägung, dass die Entwicklung auf politischer und wirtschaftlicher Ebene in zunehmendem Masse zur Schaffung internationaler Märkte tendiert, In der Erwägung, dass es zweckmässig ist, auf internationaler Ebene zu einer Harmonisierung und Anerkennung der Diplome und Zeugnisse von Angestellten und Geiste sarbeitern zu gelangen, um die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern, In der Erwägung, dass wegen des Fehlens von Normen der Gleichwertigkeit manche Inhaber von Diplomen oder Zeugnissen in der Ausübung ihres Berufes behindert sind, In der Erwägung, dass die gleiche Bewertung derselben Funktionen im Interesse der Inhaber solcher Diplome und Zeugnisse liegt und dass infolgedessen diesbezügliche innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen bzw. Kollektivverträge abgeschlossen werden sollten, In der Erwägung, dass diese Harmonisierung ausserdem die Gewährung technischer Hilfe an die Entwicklungsländer erleichtern kann, Nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Verwaltungsrat des IAA wird eingeladen, den Generaldirektor zu ersuchen, die Untersuchung über Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung, Harmonisierung und internationalen Anerkennung der Diplome und Zeugnisse von Angestellten und Geiste sarbeitern, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der UNESCO, fortzusetzen und auf den neuesten Stand zu bringen, mit dem Ziel der Annahme diesbezüglicher internationaler Normen auf den Gebieten, wo dies wünschenswert erscheint. -0-0-0 4- Entschliessung Nr. 61 ENTSCHLIESSUNG UEBER DIE AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND BERUFLICHE UMSCHULUNG DER NCHT MANUELLEN ARBEITNEHMER Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, Der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde Und vom 4.- 15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, Hat den Bericht mit dem Titel" Die Rolle der nichtmanuellen Arbeitnehmer in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Notwendigkeit ihrer Ausbildung", der dem Beratenden Ausschuss zur Prüfung vorgelegt wurde, erörtert. Er geht von der Erwägung aus, dass infolge der Entwicklung des technischen Fortschritts, der Mechanisierung, der Automation und der angewandten Wissenschaften im allgemeinen, die Notwendigkeit einer immer grösseren, auf einer allgemeinen Ausbildung begründeten Qualifikation, deren Aufrechterhaltung, Vertiefung und Anpassung im Laufe des Berufslebens unerlässlich ist, immer offensichtlicher wird, um den Bedürfnissen der Produktion und der Dienstleistungen gerecht zu werden. Er geht davon aus, dass infolge der Entwicklung der Technik die Beschäftigungsstruktur häufig Veränderungen erfährt, dass Berufe zugunsten neuer Berufe verschwinden, und dass es unerlässlich ist, die berufliche Umschulung der von dieser Entwicklung betroffenen Arbeitnehmersicherzustellen. Er nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Beratende Ausschuss ersucht den Verwaltungsrat des IAA: 1.) den Generaldirektor aufzufordern, die Entwicklungen bezüglich der Ausbildung, Fortbildung und beruflichen Umschulung der nichtmanuellen Arbeitnehmer genau zu verfolgen, indem zum Beispiel geprüft wird, in welchem Ausmass die aus dem Jahre 1962 stammende Empfehlung Nr. 117 betreffend die berufliche Ausbildung auf diese Arbeitnehmer angewandt wird; FIET IBP IFCCTE DIF Anhang II - 5- 2.) die Aufnahme dieser Frage in die Tagesordnung einer kommenden Internationalen Arbeitskonferenz zu prüfen, damit im Lichte der vorerwähnten Untersuchungen bestimmt werden kann, welche zusätzlichen internationalen Urkunden auf dem Gebiet der Ausbildung, Fortbildung und beruflichen Umschulung der nichtmanuellen Arbeitnehmer erforderlich sind. -0-0-0 - 6- Entschliessung Nr. 62 ENTSCHLIESSUNG UEBER DIE KUENFTIGEN ARBEITEN DES IAA BEZUEGLICH DER NICHTMANUELLEN ARBEITNEHMER Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.- 15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, ist sich der Bedeutung bewusst, die den nichtmanuellen Arbeitnehmern bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der industrialisierten wie der Entwicklungsländer zukommt. Er stellt fest, dass die von der IAO für die nichtmanuellen Arbeitnehmer aufgewandten Mittel im Verhältnis zu deren Bedeutung unzureichend sind. Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Generaldirektor des IAA die Bedeutung des nichtmanuellen Sektors erkannt hat, indem er seinen Bericht an die 51. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz der Frage " Die nichtmanuellen Arbeitnehmer: Probleme und Zukunftsaussichten" gewidmet hat. Er geht davon aus, dass die schnelle technische Entwicklung, insbesondere die Mechanisierung und die Automation, sich auf die Beschäftigungsbedingungen bestimmter nichtmanueller Arbeitnehmergruppen ganz besonders auswirkt, und dass noch nicht genügend Angaben über die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der nichtmanellen Arbeitnehmer vorliegen. Er nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Verwaltungsrat des IAA wird ersucht, den Generaldirektor zu bitten, die Tätigkeit des Amtes hinsichtlich der nichtmanuellen Arbeitnehmer zu verstärken, indem ein im Verhältnis zur Bedeutung der nichtmanuellen Arbeitnehmer innerhalb der Erwerbsbevölkerung stehender Teil der Haushaltsmittel der I. A. C. darauf verwandt wird, und dabei folgenden Problemen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, und zwar durch die Durchführung FIET Anhang II IBP IFCCTE DIF - 7- von Studien und Untersuchungen oder anderen sich als notwendig erweisenden Massnahmen, insbesondere von Expertentagungen und dreigliedrigen Tagungen im Hinblick auf alle dem Verwaltungsrat wünschenswert und geeignet erscheinenden Massnahmen einschliesslich der Prüfung dieser Fragen hinsichtlich ihrer Aufnahme in die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz: 1.) Probleme hinsichtlich der Ingenieure, Techniker, wissenschaftlichen Führungskräfte und des leitenden Personals, ausgenommen die Betriebsleitung selbst; 2.) die Wettbewerbsklausel; 3.) die sozialen Folgen der Beschäftigung von Aushilfspersonal im Handel und in den Büros; 4.) die sozialen Folgen der schnell zunehmenden Verwendung elektronischer Geräte in den Büros; 5.) die Beschäftigungsbedingungen der Journalisten unter Berücksichtigung der früher vom Beratenden Ausschuss angenommenen Entschliessungen Nr. 48 und 55; 6.) die Statistiken über Angestellte und Geistesarbeiter in den industrialisierten wie in den Entwicklungsländern, insbesondere hinsichtlich ihrer Zahl und Qualifikation( nach Gruppen), des Grades ihrer Organisation nach Berufen, der Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen, der sozialen Sicherheit usw. -0-0-0 - 8- Entschliessung Nr. 63 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND DIE BESCHAEFTIGUNG UND DIE ARBEITSBEDINGUNGEN DES PFLEGEPERSONALS UND INSBESONDERE DER KRANKENSCHWESTERN Entschliessung Nr. 65 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND DIE AUSWIRKUNGEN DER TECHNISCHEN ENTWICKLUNG AUF DIE ARBEITNEHMER DES UNTERHALTUNGSGEWERBES Entschliessung Nr. 66 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND AUSFUEHRENDE KUENSTLER -0-0-0 IBP FIET IFCCTE DIF Entschliessung Nr. 64 I 9- Anhang II ENTSCHLIESSUNG UEBER DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMERERFINDER Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.-15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, Verweist auf seine Entschliessung Nr. 40 vom 13. April 1957, in der der Ausschuss anerkennt, dass sich im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitnehmererfinder wichtige soziale, wirtschaftliche, technische und rechtliche Probleme erheben, In der Erwägung, dass Grundsätze festgelegt werden sollten, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer für ihre Bemühungen um Erfindungen eine gerechte Entschädigung erhalten, und dass der technische Fortschritt aus Bestimmungen dieser Art nur Nutzen ziehen kann, In der Erwägung, dass diese Angelegenheit bereits Gegenstand von Untersuchungen durch das IAA war, In der Erwägung, dass der Ausschuss auf seiner ersten Tagung( Genf, 1949) den Wunsch äusserte, dass die Untersuchung dieser Angelegenheit mit dem Ziel der Ausarbeitung internationaler Normen fortgeführt werden sollte, und dass der Ausschuss diese Frage auch in das auf seiner dritten Tagung( Genf, 1954) revidierte Programm der vom IAA durchzuführenden Studien aufnahm, In der Erwägung, dass diese Angelegenheit das Allgemeininteresse berührt und nicht auf berufsmässige Erfinder beschränkt ist, da jeder Arbeitnehmer zu irgendeiner Zeit zum Erfinder werden kann, Nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: - 10- Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geiste sarbeiter ersucht den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes: 1.) den Generaldirektor zu bitten, dafür zu sorgen, dass die Untersuchungen über diese Frage abgeschlossen werden; 2.) Schritte zu unternehmen, um die Annahme einer angemessenen internationalen Urkunde über den Schutz der Arbeitnehmererfinder zu fördern. -0-0-0 FIET IBP IFCCTE DIF Anhang II 11- Entschliessung Nr. 67 ENTSCHLIESSUNG UEBER DEN BEZAHLEN BILDUNGSURLAUB ZUR ANHEBUNG DES BERUFLICHEN UND ALLGEMEINEN BILDUNGSSTANDES Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.- 15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, Nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Allgemeine Konferenz der IAO anlässlich ihrer 46. Tagung die Empfehlung Nr. 117( 1962) über die berufliche Ausbildung angenommen hat. Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Allgemeine Konferenz der IAO anlässlich ihrer 49. Tagung eine Entschliessung über den bezahlten Bildungsurlaub angenommen hat, der dazu bestimmt ist, die allgemeine und soziale Bildung der nichtmanuellen Arbeitnehmer zu fördern und den gegenwärtigen und zukünftigen Stand der beruflichen Qualifikationen zu verbessern, wodurch die berufliche Anpassung ermöglicht wird. Er geht von der Erwägung aus, dass die Berufsausbildung kein Selbstzweck sondern ein Mittel ist, die Fähigkeiten des Einzelnen unter Berücksichtigung der Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln und damit die Nutzung der menschlichen Fähigkeiten unter Achtung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im gemeinsamen Interesse dieses Arbeitnehmers und der Gesellschaft zu gestalten. Er geht davon aus, dass die Ausbildung ein Vorgang ist, der sich über das ganze Berufsleben hinziehen kann und der sich unter aktiver Beteiligung und der Aufsicht der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer organisationen abspielen sollte. Er geht ferner davon aus, dass sich die Entwicklung der Wissenschaften und der modernen Arbeitsmethoden in immer rascherem Tempo vollzieht, wodurch eine ständige Verbesserung der beruflichen und allgemeinen Kennt nisse der Arbeitnehmer bedingt wird. - 12- Er nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistes arbeiter ersucht den Verwaltungsrat des IAA angesichts der Bedeutung dieser Frage für die nichtmanuellen Arbeitnehmer, beschleunigt die notwendigen Schritte im Hinblick darauf zu unternehmen, dass dem Wunsch in Absatz 3 der von der 49. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahre 1965 angenommenen Entschliessung betreffend den bezahlten Bildungsurlaub entsprochen wird. -0-0-0 FIET IBP IFCCTE DIF Anhang II 13- Entschliessung Nr. 68 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND DIE BEDEUTUNG EINIGER IAOUEBEREINKOMMEN UND- EMPFEHLUNGEN FUER DIE NICHTMANUELLEN ARBEITNEHMER Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.-15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, geht von der Erwägung aus, dass das Uebereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes( 1948), das Uebereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen( 1949) und das Uebereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf( 1958) für alle Arbeitnehmer von grundlegender Bedeutung sind, dass jedoch noch nicht genügend erkannt wird, dass sie auch für die nichtmanuellen Arbeitnehmer gelten. Er geht ferner davon aus, dass nur wenige Mitgliedstaaten bestimmte, speziell die nichtmanuellen Arbeitnehmer betreffende IAO- Uebereinkommen ratifiziert haben. Er geht schliesslich davon aus, dass bestimmte von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlungen von besonderem Interesse für die nichtmanuellen Arbeitnehmer sind. Er nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Verwaltungsrat des IAA wird ersucht, sich bei den Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass sie: 1. die Uebereinkommen Nr. 87, 98 und 111 ratifizieren, sofern sie dies noch nicht getan haben, und auf die manuellen wie nichtmanuellen Arbeitnehmer anwenden; 2. 3. die baldige Ratifizierung des Uebereinkommens Nr. 120 über den Gesundheitsschutz im Handel und in den Büros sowie aller anderen für die nichtmanuellen Arbeitnehmer geltenden Uebereinkommen in Aussicht nehmen, sofern sie diese noch nicht ratifiziert haben; der Empfehlung Nr. 116 betreffend die Verkürzung der Arbeitszeit( 1962) und der Empfehlung Nr. 119 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( 1963) hinsichtlich der nichtmanuellen Arbeitnehmer besondere Beachtung schenken. -0-0-0 14- Entschliessung Nr. 69 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND DIE BESETZUNG, DAS TAETIGKEITSFELD UND DIE PERIODIZITAET DER TAGUNGEN DES BERATENDEN AUSSCHUSSES FUER ANGESTELLTE UND GEISTESARBEITER UND DES PARITAETISCHEN AUSSCHUSSES FUER DEN OEFFENTLICHEN DIENST Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geiste sarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.- 15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, ist sich der Bedeutung bewusst, die den nichtmanuellen Arbeitnehmern bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der industrialisierten wie der Entwicklungsländer sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zukommt. Er stellt mit Bedauern fest, dass die letzte Tagung des Beratenden Ausschusses im Jahre 1959 stattgefunden hat. Er geht davon aus, dass es wünschenswert wäre, wenn mehr Entwicklungsländer im Beratenden Ausschuss vertreten wären. Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Schaffung des Paritätischen Ausschusses für den Oeffentlichen Dienst in Zukunft die Arbeiten des Beratenden Ausschusses erleichtern wird, der sich in der Vergangenheit mit den Fragen der nichtmanuellen Arbeitnehmer im öffentlichen wie im privaten Sektor befasste. Er nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Verwaltungsrat des IAA wird ersucht: 1.) den Beratenden Ausschuss für Angestellte und Geistes arbeiter in weitaus regelmässigeren Zeit abständen einzuberufen, die drei Jahre nicht überschreiten sollten; FIET IBP IFCCTE DIF Anhang II - 15- 2.) zu prüfen, ob es nicht zweckmässig wäre, dass eine angemessene Zahl von Entwicklungsländern, insbesondere aus Afrika, im Beratenden Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter vertreten wäre, um eine ausgewogenere Vertretung der einzelnen Kontinente sicherzustellen; 3.) die erste Tagung des Paritätischen Ausschusses für den Oeffentlichen Dienst sobald wie möglich, spätestens im Jahre 1969 einzuberufen. -0-0-0 16- Entschliessung Nr. 70 ENTSCHLIESSUNG BETREFFEND VORSCHLAEGE FUER DIE TAGESORDNUNG DER SIEBTEN TAGUNG DES AUSSCHUSSES Der Beratende Ausschuss für Angestellte und Geistesarbeiter, der vom Verwaltungsrat des IAA einberufen wurde und vom 4.- 15. Dezember 1967 zu seiner 6. Tagung in Genf zusammengetreten ist, nimmt heute, am 14. Dezember 1967 folgende Entschliessung an: Der Verwaltungsrat wird ersucht, bei der Festsetzung der Tagesordnung für die 7. Tagung des Beratenden Ausschusses für Angestellte und Geistesarbeiter folgenden Fragen Vorrang zu geben: 1. Auswirkungen technologischer und struktureller Veränderungen auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen nichtmanueller Arbeitnehmer. 2. Pensionssysteme und Uebertragung von Pensionsrechten nichtmanueller Arbeitnehmer. 3. Probleme der Freizügigkeit nichtmanueller Arbeitnehmer zwischen den Ländern, einschliesslich der internationalen Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen. 4. Probleme und Möglichkeiten der Beschäftigung und Wiederbeschäftigung älterer nichtmanueller Arbeitnehmer. 5. Berufsberatung, Ausbildung und Umschulung aller nichtmanuellen Arbeitnehmer, einschliesslich des gesamten technischen und aufsichtführenden Personals, jedoch ausschliesslich der Direktion. 6. Beschäftigungsbedingungen der Handelsreisenden und Vertreter sowie ähnlicher Gruppen nichtmanueller Arbeitnehmer. -0-0-0 Nachrufe Vorwort INHALTSVERZEICHNIS 1. ANGESCHLOSSENE VERBAENDE Mitgliederzahlen Neubeitritte Aus der Mitgliedschaft entlassene Verbände Vertretungen 2. LEITENDE ORGANE Kongress Vorstand 3. DURCH DEN VORSTAND EINGESETZTE AUSSCHÜSSE Geschäftsführender Vorstandsausschuss Satzungsausschuss Seite: I III 1 9 11 13 4. DIE FACHGRUPPEN Fachgruppe der kaufmännischen Angestellten im Handel Fachgruppe der kaufmännischen Angestellten in der Industrie Fachgruppe der Bank-, Versicherungs- und Sozialversicherungsangestellten Fachgruppe der Meister und technischen Angestellten 5. JUGENDAUSSCHUSS 6. DIE REGIONALARBEIT Allgemeines Asien Afrika Westliche Hemisphäre Europa 19 225 42 42 43 45 47 49 51 53 57 65 68 73 7. INFORMATIONS- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 8. BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN GEWERKSCHAFTSVERBAENDEN( IBS) 9. BEZIEHUNGEN ZUM IBFG Seite: 82 84 86 10. BEZIEHUNGEN ZU ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATIONEN 88 11. SONSTIGE TAETIGKEITEN 89 12. VORSTANDSAUSSCHUSS 13. GESCHAEFTSFUEHRENDER AUSSCHUSS 14. DIE FACHGRUPPEN VORSTAENDE 15. FINANZBERICHT 16. ERKLAERUNG DER RECHNUNGSPRUEFER 90 90 91 92 98 17. ENTSCHLIESSUNGEN( Eastbourne) Anhang I 18. ENTSCHLIESSUNGEN( IAO- Genf) Anhang II