INTERNATIONALER BUND DER PRIVATANGESTELLTEN GESCHÄFTS- UND KASSENBERICHT FÜR DIE ZEIT VOM 1. JULI 1925 BIS 1. JULI 1928 BV 1928 rei P. C. HOOFTSTRAAT 179- AMSTERDAM- Z. Int 1900 INTERNATIONALER BUND DER PRIVATANGESTELLTEN GESCHÄFTS- UND KASSENBERICHT FÜR DIE ZEIT VOM 1. JULI 1925 BIS 1. JULI 1928 1928 DG B Archiv Exemplar Bundes 6 stand A/ K0-15451 P. C. HOOFTSTRAAT 179 AMSTERDAM- Z. Int. Instituut Soc. Geschiedenis Keizersgracht 264 Amsterdam- C. BERICHT DES INTERNATIONALEN SEKRETÄRS 1. JULI 1925 BIS 1. JULI 1928. EINLEITUNG. Bekanntlich ist die gewerkschaftliche Organisierung der Angestellten im allgemeinen jüngeren Datums als die der Handarbeiter. Trotzdem ist die Organisationsform unter den Angestellten sehr verschieden. Es gibt neben Berufs- und Branchevereinigungen allgemeine Verbände, welche die Handels- und Büroangestellten in allen Branchen umfassen. Neben Techniker- und Werkmeister- Verbänden findet man Organisationen, die beide Gruppen umfassen, zusammen mit den in der Industrie beschäftigten Büroangestellten. Ferner gibt es Verbände, welche die Handelsangestellten gemeinsam mit den in der Industrie beschäftigten kaufmännischen Angestellten und Technikern organisieren. Schliesslich gibt es Verbände, welche sowohl Angestellte und Techniker als auch Arbeiter umfassen. Die Frage der Organisationsform ist auf dem Kopenhagener Kongress zum Austrag gebracht worden. Dem in den verschiedenen Ländern historisch Gewachsenen soll Rechnung getragen werden. Auch über die Form der Sozialgesetzgebung und der Sozialversicherung waren die Meinungen sehr verschieden: sollen wir Einheitsrecht für Arbeiter und Angestellte oder Sonderrecht für Angestellte anstreben? Auch in dieser Hinsicht hat der Kopenhagener Kongresz gute Arbeit geleistet. Wir sind darüber einig geworden, dasz es weniger ankommt auf die Form als auf den Inhalt der Regelungen. In allen Ländern soll die bestmögliche Schutzgesetzgebung für die Angestellten angestrebt werden. Mit Recht wird in den Ländern mit weit durchgeführtem gesetzlichem Schutz der Angestellten darüber geklagt, dass die Länder mit geringerem Schutz, für die Aufrechterhaltung ihrer weitgehenden Schutzgesetze eine Gefahr bilden oder wenigstens bilden können. In der Berichtsperiode haben wir versucht, in den verschiedenen Ländern einheitlich aufzutreten, was den Angestellten in allen Ländern zugute kommt. Ueber die Einteilung in Fachgruppen sowie im allgemeinen über die beste Form für die Einberufung von Konferenzen der verschiedenen Berufs- oder Branchegruppen blieben die Auffassungen verschieden. Dennoch sind wir in der Berichtsperiode angesichts der auf einigen internationalen Konferenzen gemachten Erfahrungen auch der Lösung dieser Frage näher gekommen. Im allgemeinen darf mit Freude konstatiert werden, dass dank der Tätigkeit des Sekretariats in den verschiedenen Ländern immer mehr für die gleichen Ziele, im gleichen Geiste und mit denselben Methoden 4 gearbeitet wird. Der Informationsdienst in den monatlichen Mitteilungen sowie die Berichte über verschiedene Gegenstände haben diese Entwicklung äusserst gefördert. Auf vielen Gebieten wurden in den Mitteilungen, durch die Sonder- Berichte sowie auch durch Briefwechsel, Auskünfte erteilt. So vor allem auch auf den verschiedenen Internationalen Konferenzen. Wir sind dauernd bestrebt, den Informationsdienst besser zu gestalten. Dafür werden jedoch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn man bedenkt, dass sämtliche Arbeiten durch einen Internationalen Sekretär, der nur die Hälfte seiner Zeit zur Verfügung stellen kann( die andere Hälfte gehört dem holländischen Verband) und einen einzigen Angestellten geleistet werden, so dürfen sie gewiss mit Genugtuung auf diese Arbeit zurückblicken. Es muss jedoch konstatiert werden, dass die Grenze ihrer Kräfte bereits überschritten und dass die Anstellung von mehr Personal unbedingt notwendig ist. Die Konzentration des Kapitals, die internationale Vertrustung und Kartellierung schreitet immer schneller vorwärts. Es muss wohl erwartet werden, dass diese Trusts und Kartelle ihre Tätigkeit auf die Dauer nicht auf die Regulierung der Preise, der Absatzgebiete usw. beschränken werden. Auch die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern werden zur Sprache kommen- und werden bereits behandelt- wodurch die internationalen Aktionen bei bestimmten Gruppen unserer Mitglieder immer mehr in den Vordergrund treten. Im Zusammenhang damit soll das Internationale Sekretariat entsprechend ausgestattet werden, damit es auch diese Aufgaben in gebührender Weise weiter erfüllen kann. - In der Berichtsperiode hat das Internationale Sekretariat sehr viel Arbeit geleistet, wovon nachstehende Zeilen Zeugnis ablegen können. DER VORSTAND. Auf dem Kopenhagener Kongress wurde beschlossen, den Vorstand mit zwei Mitgliedern zu erweitern; es wurden gewählt die Kollegen: H. Buschmann, Düsseldorf, und K. Pick, Wien, die anderen Vorstandsmitglieder sind wiedergewählt worden. Aenderungen sind nicht eingetreten, sodass der Vorstand sich wie folgt zusammensetzt: O. Urban, Berlin, Vorsitzender, G. Buisson, Paris, Vize- Vorsitzender, H. Buschmann, Düsseldorf, J. Hallsworth, Manchester, J. Johansen, Kopenhagen, R. Klein, Prag, K. Pick, Wien, O. Schweitzer, Ing., Berlin, Vorsitzender der Fachgruppe der Techniker und Werkmeister, H. Allina, Wien, Vorsitzender der Fachgruppe der Bankangestellten, G. J. A. Smit Jr., Amsterdam, General- Sekretär. 5 DAS INTERNATIONALE SEKRETARIAT. Der Sitz des Internationalen Sekretariats blieb in der Berichtsperiode: Amsterdam( Z.): 179, P.C. Hooftstraat. Auch Koll. W. G. Spiekman behielt seinen Arbeitskreis im Sekretariat bei. Ausser den Mitteilungen, Drucksachen, Berichten usw. gestaltete sich der Briefwechsel wie folgt: Eingelaufene Briefe 1925 1926 1927 755 792 700 Ausgegangene Briefe 1925 329 1926 1927 454 429 BESCHLÜSSE DES INTERNATIONALEN KONGRESSES IN KOPENHAGEN VOM 27.- 30. SEPTEMBER, 1925. Das Verhältnis zu dem All- Russischen Verbande der Sowjet- und Handelsangestellten wurde festgelegt; folgende Resolution wurde angenommen: A ,, Der Kongress ist der Ansicht, dass eine Organisation nicht zu gleicher Zeit zwei sich bekämpfenden Gewerkschafts- Internationalen angehören kann. Unser Internationaler Bund steht auf dem Standpunkt des Internationalen Gewerkschaftsbundes( Amsterdam). Organisationen, welche bei einer anderen Internationale angeschlossen sind( Moskauer, neutrale, christliche, faszistische), können aus diesem Grunde nicht unserem Internationalen Bunde der Privatangestellten angehören. Der Kongress ist jedoch der Ansicht, dass Einheit auch in der Bewegung der Handels- und Büroangestellten und Techniker für den Kampf zur Verbesserung unserer Lage und zur Befreiung der Menschheit unbedingt erforderlich ist. Der Kongress begrüsst dann auch mit grosser Freude die Versuche, den Allrussischen Gewerkschaftsrat zum Anschluss an den Internationalen Gewerkschaftsbund( Amsterdam) zu bewegen. Er gibt dem Wunsche Ausdruck, dass diese Versuche bald Erfolg zeitigen werden und dass die russischen Kameraden nicht als Zersplitterer oder Bekämpfer, sondern als Brüder, als Kollegen, in den IGB aufgenommen werden. Sobald dies geschehen ist, werden die russischen Verbände der Handelsund Büroangestellten und der Techniker ohne weiteres im Einklang mit den Statuten und nach Anerkennung der gefassten Beschlüsse, in unseren Internationalen Bund der Privatangestellten aufgenommen." タナ Der holländische Verband ,, Mercurius" wurde von der Mitgliedschaft unserer Internationale ausgeschlossen, weil er sich nicht mit dem Allgemeinen Niederländischen Verbande der Handels- und Büroangestellten verschmelzen wollte. Die Fachgruppe der Techniker wurde in eine Fachgruppe der Techniker und Werkmeister erweitert. Es wurden Regeln aufgestellt für die Einberufung von besonderen Konferenzen. 6 Im Hinblick auf die Durchführung der Sozialgesetzgebung wurde eine Resolution angenommen. Ueber den Achtstundentag wurde folgende Resolution angenommen: ,, Dieser Kongress, der 800.000 organisierte Angestellte vertritt, verlangt, dass die gesetzliche Regelung des Achtstundentages in den verschiedenen Ländern sowohl für die Angestellten wie auch für die Handarbeiter vorgenommen wird. Der Kongress erklärt daher auch, dass das Washingtoner Abkommen über den Achtstundentag von all den Länderregierungen durchgeführt werden soll, auch von denen, die an der Washingtoner Konferenz in 1919 nicht teilgenommen haben. Gleichzeitig sollen auch gesetzliche Bestimmungen getroffen werden, die allen Gruppen von Angestellten einen Höchstarbeitstag von acht Stunden und eine Höchstarbeitswoche von 48 Stunden sichern. In den Ländern, wo die Arbeitszeit der Angestellten entweder auf Grund von Kollektivverträgen oder in der Praxis kürzer ist als acht Stunden täglich bzw. 48 Stunden wöchentlich, soll diese kürzere Arbeitszeit als gesetzliches Höchstmass für diese Länder festgelegt werden." Es wurde Stellung genommen gegen die Industrieverbände, worin die Angestellten nicht gegen ihren Willen untergebracht werden dürfen. Die geeignetste Form ist die Sonderorganisation für Angestellte. Schliesslich wurden ausführliche Resolutionen angenommen über die Gleichberechtigung der eingewanderten und einheimischen Angestellten und über die Arbeitslosigkeit. ANGESCHLOSSENE- UND NICHT- ANGESCHLOSSENE VERBÄNDE. Der Propaganda für den Anschluss neuer Organisationen wurde vom Sekretariat dauernd Aufmerksamkeit geschenkt. Es unterhält freundschaftliche Verbindungen mit einer grossen Anzahl von nicht- angeschlossenen Angestelltenverbänden. Das Sekretariat ist fortwährend bemüht, diese Organisationen zum Anschluss an unsere Internationale zu bewegen. So nahm General- Sekretär Smit an der Balkan- Konferenz des I.G.B. teil, um den erforderlichen Kontakt mit den AngestelltenVerbänden in den Balkanstaaten herbeizuführen. Es wurden Pläne gemacht zur Anberaumung einer Konferenz der skandinavischen Verbände der Techniker und Werkmeister sowie zur Abhaltung einer AngestelltenKonferenz in den Baltischen Staaten. Hoffentlich können diese Pläne bald zur Ausführung gebracht werden. Bei dieser Propaganda müssen wir zwei Gruppen von Organisationen unterscheiden. 1. Organisationen, die bei einer Landeszentrale angeschlossen sind, welche ihrerseits dem I.G.B. angehört. Es ist fast unerklärlich, dass solche Verbände sich nicht bei unserem Berufssekretariat anschliessen. Auf unser Ansuchen hat der I.G.B. die 7 angeschlossenen Landeszentralen auf diesen Übelstand hingewiesen. Unsererseits haben wir die fraglichen Verbände abermals aufgefordert, unserem Bunde beizutreten. Dies könnte um so leichter geschehen, da der Kopenhagener Kongress den Beitrag auf fl. 25.- pro 1000 Mitglieder herabgesetzt hat, sodasz die Beitragshöhe nicht länger eine Beschwerde bilden konnte. Wenn auch sämtliche Versuche günstige Resultate zeitigten, stehen dennoch eine Anzahl Verbände ausserhalb unserer Reihen. Die wichtigsten dieser Organisationen sind: verschiedene Verbände in Grossbritannien, je ein Verband in Frankreich und in Spanien, in Dänemark und Schweden. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, dass diese Verbände recht bald den Anschluss an unsere Internationale beschliessen werden. 2. Organisationen, welche nicht einer Landeszentrale angeschlossen sind, die ihrerseits dem I.G.B. angehört. Zu den wichtigsten dieser Organisationen gehören: der All- Russische Verband der Sowjet- und Handelsangestellten, die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände, die amerikanischen Angestelltenorganisationen und teilweise auch die ,, National Federation of Professional Workers" in Grossbritannien. In bezug auf den All- Russischen Verband der Sowjet- und Handelsangestellten liegen die Dinge so, dass der Kopenhagener Kongresz der Meinung Ausdruck gab, dass vor allem Uebereinstimmung herbeigeführt werden muss zwischen dem Allrussischen Gewerkschaftsrat und dem I.G.B. Wir halten es nicht für erforderlich, an dieser Stelle näher auf die Tatsache einzugehen, dass die Verhandlungen zwischen beiden Organisationen nicht zu einem Ergebnis geführt haben. Der Standpunkt, den der General- Sekretär Smit im I.G.B. verteidigt hat, darf als bekannt betrachtet werden, man findet seinen Namen unter dem Antrag Stenhuis- Smit, worin dem Allrussischen Gewerkschaftsrat mitgeteilt wurde, dass, wenn er sich bei dem I.G.B. anschliessen wolle, er den Wunsch dazu äussern soll, worauf der I.G.B. gerne bereit sein würde, über etwaige Beschwerden der Russen zu sprechen; zu diesem Zweck hat der I.G.B. eine Kommission eingesetzt. Wir bedauern noch immer, dass die Russen diesen Vorschlag, der sie mit den anderen Landeszentralen auf gleiche Stufe stellt, nicht angenommen haben. Im Einklang mit dem Kopenhagener Beschluss wurde den angeschlossenen Verbänden angeraten, die Einladung des Allrussischen Verbandes zur Teilnahme an seinem Kongress im Mai 1927 nicht anzunehmen. Der belgische Verband und der Nationale Verband der Kleinhandelsangestellten und verwandten Berufe( N.U.D.A.W.) in Grossbritannien glaubten diesem Rate keine Folge leisten zu müssen und beschickten den Kongress. Persönliche Fühlungnahme mit dem Allrussischen Verbande hat in der Berichtsperiode nicht stattgefunden, ausgenommen auf dem Kongress des Belgischen Verbandes im Dezember 1927, wo der General- Sekretär Smit anwesend war, sowie auch die Koll. Figatner, Präsident, und Podo 8 sionoff, Vorsitzender der Ortsgruppe Moskau des Russischen Verbandes. Wohl hat Austausch von Material zwischen beiden Organisationen stattgefunden. Mit der Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände konnte in keinerlei Hinsicht ein Einvernehmen herbeigeführt werden. Auch die Jahresversammlung der Internationalen Vereinigung für Sozialen Fortschritt in Montreux, wo in verschiedenen Sitzungen zusammengearbeitet wurde, brachte keine Annäherung. Diese Zentrale arbeitet regelmässig mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbunde zusammen, was zur Folge hat, dass abwechselnd ein Vertreter dieser Organisationen auf der Internationalen Arbeitskonferenz anwesend ist. Offenbar sind auch die Mitglieder der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, die an der Spitze der V.S.A. stehen, bestrebt, diese Zentrale in das neutrale Lager zu steuern. Dass damit den Interessen der Angestellten international nicht gedient ist, scheint eine Frage von untergeordneter Bedeutung. In Amerika ist die Gewerkschaftsbewegung unter den Angestellten noch von geringer Bedeutung. Man ist zwar fortwährend bestrebt, Organisationen ins Leben zu rufen, den bestehenden Verbänden kann jedoch keine grosze Bedeutung beigemessen werden. Sofern ihre Namen und Adressen uns bekannt sind, wird ihnen regelmässig Material zugeschickt. Die National Federation of Professional Workers" in Grossbritannien ist bekanntlich eine Föderation von Angestelltenverbänden, die teilweise dem Trades Union Congress angeschlossen sind. Zusammen mit dem T.U.C. hat die Föderation einen Kontakt- Ausschusz eingesetzt. Unserer Internationale sind drei Organisationen angeschlossen, die der Nationalen Föderation angehören. Sie umfasst auch Verbände, welche bei anderen Berufssekretariaten angeschlossen sind( u.a. die EisenbahnAngestellten). Ausserdem zählt sie verschiedene Verbände, welche nicht unserer Internationale angeschlossen sind. Mit dem Vorstande stehen wir auf sehr freundschaftlichem Fusse. Im allgemeinen kann man der Wirksamheit der National Föderation Anerkennung zollen. Zu unserer grössten Verwunderung hat sie sich bei der C.I.T.I. in Paris,( Intellektuellen- Internationale) angeschlossen. Was sie bei dieser Internationale, der teilweise sogar Arbeitgeber und Selbständige sowie andernteils Gruppen angehören, die unseren Interessen nicht nahe stehen, ist unbegreiflich. Die internationale Verbindung für die angeschlossenen Verbände kann keine andere sein als unsere Internationale. Der Anschluss an den C.I.T.I. musz unseres Erachtens auf einem Irrtum beruhen. MITGLIEDERZAHL. Insgesamt sind jetzt bei unserer Internationale 47 Verbände aus 19 Ländern mit einer Mitgliederzahl von 701.343 Mitgliedern( darunter 152.165 weibliche Angestellten) angeschlossen. In Beilage A. findet man eine Uebersicht dieser Verbände unter Angabe der Mitgliederzahlen am 1. Januar der Jahre, 1926, 1927 und 1928. 9 UEBERTRITT VON MITGLIEDERN. Unsere Internationale hat in Kopenhagen( Mai, 1922) eine Regelung für den Uebertritt von Mitgliedern der dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossenen Verbände festgelegt. Die in der Beilage A mit einem X) versehenen Verbände haben diesen Beschluss unterzeichnet und damit die Uebertrittsregelung gutge heissen. In Beilage B. sind die Uebertrittsbestimmungen aufgenommen. VORSTANDSSITZUNGEN. ( In den Mitteilungen wurde immer ausführlich Bericht erstattet über die Vorstandssitzungen; an dieser Stelle bringen wir nur die wichtigsten Beschlüsse in Erinnerung.) Amsterdam( 5.- 7. Mai, 1926). - - In dieser Sitzung wurde ausser den Berichten an erster Stelle die Ausführung der Beschlüsse des Kopenhagener Kongresses behandelt. Es wurde weiter beschlossen, einige Sonder- Konferenzen abzuhalten und einheitliche Lohnsätze für Männer und Frauen anzustreben. Schlieszlich wurde unsere Stellung im Internationalen Gewerkschaftsbunde und die Lage der angeschlossenen Verbände in Italien und Spanien( Katalonien) besprochen. Berlin( 2.- 4. Juni, 1927). Neben den Berichten befasste sich der Vorstand in dieser Sitzung mit dem sog. Programm von Montreux, der Tagesordnung des Kongresses des I.G.B. in Paris, der Propaganda, dem Verhältnis zum beratenden Ausschuss für geistige Arbeiter beim I.A.A. in Genf, der Organisierung der Jugendlichen, den Gehältern der weiblichen Angestellten, den Folgen der zunehmenden Vertrustung und Kartellierung in der Industrie und der Gleichberechtigung der eingewanderten Angestellten. Wien( 30. Nov. und 1. Dez., 1927). Er wurden die Berichte des Internationalen Sekretärs sowie die Frage der Propaganda und der Anschlüsse behandelt. Der Standpunkt im Hinblick auf die Sozialversicherungsangestellten wurde festgesetzt, während aufs neue festgestellt wurde, welche Angestellten kategorien zu unserer Internationale gehören. Die Beschlüsse des Pariser Kongresses des I.G.B. wurden besprochen sowie unser Verhältnis zu dem beratenden Ausschuss für geistige Arbeiter beim I.A.A. in Genf und die Organisierung der Jugendlichen. Endlich erfolgte die Festsetzung der Tagesordnung für den im September 1928 in Dresden abzuhaltenden Kongress sowie auch der Tagesordnungen für die Fachgruppenkonferenzen. SONDERKONFERENZEN. Mit Rücksicht darauf, dass das Material für die Referenten durch das Internationale Sekretariat gesammelt werden musste, hat die Vorbereitung dieser Konferenzen sehr viel Zeit und Mühe gekostet. Konferenz der Geschäftsreisenden( Prag- 29.- 30. Oktober 1926). Diese Konferenz darf, was die Teilnahme, die behandelten Punkte IO und die Diskussionen anbelangt ohne jeden Zweifel als ein glänzender Erfolg betrachtet werden. Die Auswirkung dieser Konferenz ist in verschiedenen Ländern deutlich merkbar. Die Referate waren in Druck erschienen. Das Protokoll dieser Konferenz zusammen mit den Referaten ist den angeschlossenen Verbänden gedruckt zur Verfügung gestellt worden. - -- G. J. A. Smit Jr. referierte über die Organisierung der Geschäftsreisenden, worauf folgende Schlussfolgerungen angenommen wurden: I. ,, Die Tatsache, dass in allen Ländern ohne Unterschied Vereinigungen mit zahlreichen Mitgliedern bestehen, bei denen Geschäftreisende- Arbeitnehmer angeschlossen sind und worauf unsere Bewegung nicht den geringsten Einfluss auszuüben vermag, die oftmals sogar in der Arbeitgebersphäre leben und uns feindlich gegenüberstehen, weist daraufhin, dass wir den richtigen Weg zur Organisierung der Geschäftsreisenden in verschiedenen Ländern noch nicht gefunden haben. Es genügt nicht, dass unsere Verbände die Interessen der Geschäftsreisenden als Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern gegenüber wahrnehmen, wobei diese Interessen in Kollektivverträgen zusammen mit den Interessen der Angestellten festgelegt werden können. Es ist auch nötig, dass wir uns mit den Verkehrsmitteln, Hotelangelegenheiten, womit die Reisenden täglich zu tun haben, beschäftigen; wir müssen ihnen bei den Schwierigkeiten hinsichtlich des internationalen Verkehrs( Pässe, Visa, Bagage, Muster usw.) helfen und weiter müssen wir bei den Besonderheiten ihrer Einkommen( Provision, Delkredere, Konkurrenzklausel, Kundenbesitz, Rayoneinteilung usw.) die Richtlinien angeben. Letztgenannte Angelegenheiten haben wir bis jetzt viel zu viel den bürgerlichen Vereinigungen überlassen, welche dadurch unnötig Anziehungskraft auf die Geschäftsreisenden ausüben. Wenn unsere Verbände diesen Angelegenheiten ihre Aufmerksamkeit widmen, so muss der Verbandsapparat darauf eingerichtet sein. Die Fachgruppenbildung für Geschäftsreisende scheint dafür der geeignete Weg zu sein. Selbstverständlich muss hier mit der erforderlichen Umsicht vorgegangen werden. Zuerst müssen in den Orstgruppen Fachgruppen für Geschäftsreisende gegründet werden, worauf bei Mitgliederzuwachs eine nationale Zusammenfassung der lokalen Fachgruppen folgen kann. Solange die nationale Fachgruppe für Geschäftsreisende noch nicht besteht, empfiehlt es sich vielleicht eine Kommission ins Leben zu rufen, welche zur Aufgabe hat, den Vorstand über Berufsangelegenheiten der Geschäftsreisenden aufzuklären. Schliesslich ist es eine unumstrittene Tatsache, dass gerade in denjenigen Ländern, wo die Organisation ihren Einfluss auf das ganze Terrain der Geschäftsreisenden geltend macht und eine Fachgruppeneinteilung durchgeführt worden ist, die Zahl der angeschlossenen Geschäftsreisenden relativ am stärksten ist."* II. ,, Die am 29. und 30. Oktober 1926 in Prag tagende Internationale Konferenz der Geschäftsreisenden erneuert den Beschluss des Internationalen Bundes der Privatangestellten vom September 1925 und fordert hiemit alle angeschlossenen Verbände, die Geschäftsreisende und Vertreter organisieren, auf, innerhalb der Organisation raschestens Fach I I gruppen zu konstituieren, deren Aufgabe es ist, im Rahmen der Gesamtorganisation die besonderen Berufsinteressen dieser Angestelltengruppen zu vertreten. Die Konferenz beschliesst in Wahrung der freigewerkschaftlichen Grundsätze auch den Fachsektionen der Reisenden nur Berufskollegen anzuschliessen, die in ihrer Betätigung und in ihrem Wirkungskreis nicht die Merkmale eines Unternehmers aufweisen." Abgeordneter R. Klein referierte über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Geschäftsreisenden und Vertreter in den einzelnen Ländern. Folgende Resolution wurde angenommen: ,, Die Konferenz der Geschäftsreisenden und Vertreter, abgehalten in Prag in den Tagen vom 29. und 30.Oktober 1926, ersucht vor allem die im Internationalen Bund der Privatangestellten vertretenen Verbände, die Beschlüsse des vom 27. bis 30. September 1925 in Kopenhagen abgehaltenen Kongresses über die Notwendigkeit der Organisierung der Geschäftsreisenden und Vertreter einzuhalten und ihnen im Rahmen der einheitlichen Organisation die ihrer besonderer Stellung entsprechende Aufmerksamkeit, sowohl in der Organisationsstruktur als auch in der gewerkschaftlichen Presse, zu widmen. Insbesondere empfiehlt die Konferenz den Ausbau von Rechtsabteilungen. Die Konferenz ersucht den Internationalen Bund, die Feststellung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Geschäftsreisenden und Vertreter fortzusetzen und die Ergebnisse, neben anderen Berichten, welche diese Kategorie betreffen, in seinen ,, Mitteilungen" zu veröffentlichen. Die Konferenz erinnert an die Forderungen der Privatangestellten aller Staaten, dass deren Vertreter an allen wirtschaftlichen Verhandlungen als gleichberechtigte Faktoren mit Mitbestimmungsrecht teilnehmen. Als eine Gruppe der produktiv Schaffenden fordern wir die Mitwirkung sowohl an der staatlichen als auch an der internationalen Wirtschaftspolitik, denn die Folgen unrichtiger Methoden tragen vor allem wir, ohne dass uns die Möglichkeit geboten würde, über die wirtschaftlichen Vorkehrungen mitzuentscheiden. Wir reklamieren die Vertretung nicht nur in wirtschaftlichen Korporationen der einzelnen Staaten Wirtschaftsparlamente, diverse Beratungskörper usw.- sondern auch die entsprechende Vertretung auf allen internationalen Konferenzen, namentlich auf der in Vorbereitung befindlichen Internationalen Wirtschaftskonferenz des Völkerbundes. Als Anhänger des Friedens und der Verbrüderung der Völker betrachten wir vor allem den wirtschaftlichen Frieden als Grundlage eines dauernden Weltfriedens und zur Verwirklichung dieses Ideals wollen wir mit allen Kräften wirken. Vom Grundsatze des Freihandels ausgehend, fordern wir die dauernde Erhaltung der internationalen Handelsverbindungen und die Abschliessung von Handelsverträgen mit allen Staaten. Wir wollen uns an allen Verhandlungen um diese Verträge beteiligen, denn unsere reiche Quelle fachlicher und praktischer Erfahrung wird zum Wert der vereinbarten Vertragsbedingungen, die den tatsächlichen Wirtschaftsverhältnissen entsprechen müssen, beitragen. 12 In sozialpolitischer Richtung fordert die Konferenz die einzelnen Organisationen auf, in die Gesetzgebung ihrer Staaten die Bestimmung aufzunehmen, dass ,, Geschäftsreisende und Vertreter, die im Namen und für Rechnung einer oder mehrerer Firmen arbeiten, ohne Rücksicht darauf, ob die Entlohnung aus festem Gehalt, aus festem Gehalt und Provision oder nur aus Provision besteht," Angestellte sind, soferne sie nicht ihrem Wirkungskreis und ihrer Betätigung nach Unternehmer sind. Als Grundform der Entlohnung sehen wir vor allem die Erreichung eines dem Lebensniveau entsprechenden festen Gehaltes als absolute Notwendigkeit an. Für das gesamte Arbeitsverhältnis ist in den einzelnen Ländern die Schaffung möglichst einheitlicher Arbeitsverträge anzustreben. Der Internationale Bund der Privatangestellten wird zu diesem Zwecke aufgefordert, auf Grund der einzuholenden Informationen den Entwurf eines Mustervertrages auszuarbeiten. Die Konferenz erinnert weiters an den Beschluss von Kopenhagen zu Punkt 9 der Tagesordnung, der das Internationale Sekretariat verpflichtet hat, eine Organisation der internationalen Stellenvermitlung für Privatangestellte vorzubereiten und erklärt, dass der Grundstein zu dieser Einrichtung durch die beschleunigte Organisierung der Geschäftsreisenden- Stellenvermittlung gelegt werden kann. Die Konferenz betrachtet es als Pflicht aller Staaten, den Geschäftsreisenden und Vertretern, die für Export arbeiten, die notwendigen Vorteile nicht nur in Bezug auf Verkehrsmittel zu gewähren, sondern auch durch Ausbau entsprechender Informationszentren, die einesteils von den Organisationen errichtet, anderenteils vom Staate mit Hilfe von Handelsattachés bei den einzelnen ausländischen Vertretungsämtern ermöglicht würden. Diese Funktionen sind auch den Angestellten des Handels und der Industrie anzuvertrauen." K. Pacovsky referierte über Pässe und Visa, Freizügigkeit der Geschäftsreisenden und gleiche Behandlung derselben in allen Ländern, internationale Hotelangelegenheiten u.s.w. Folgende Resolution wurde angenommen: ,, Die internationale Konferenz der Geschäftsreisenden, abgehalten in der Zeit vom 29. bis 30. Oktober 1926 in Prag, erneuert die vom Internationalen Bund der Privatangestellten aufgestellten Forderungen betreffend Pässe und Visa und schliesst sich insbesondere der auf dem letzten Kopenhagener Kongress gefassten Entschliessung an. Die Konferenz wiederholt deshalb die beschlossene Resolution, welche Nachstehendes beinhaltet: ,, Im internationalen Verkehr sind die Pässe zu beseitigen und für die Übergangszeit die Passvisa unbedingt aufzulassen. Insoweit es noch nicht angeht, die Passpflicht zu beseitigen, fordern wir international- einheitliche Pässe mit wenigstens dreijähriger Gültigkeit. Die Vorschriften über Steuerkautionen oder Steuerentrichtungen, Vorlage unnötiger Belege und andere Verpflichtungen, die mit der Pässeausstellung verbunden sind, sind aufzuheben. Die Zollkontrolle erfordert eine Vereinfachung, die Revision ist ausnahmslos in den Zügen durchzuführen, ohne die Reisenden lange aufzuhalten. Die Musterkoffer der Geschäftsreisenden 13 sind gegen Vorlage einer besonderen Legitimation undurchsucht zu lassen. Steuern, Gebühren, polizeiliche Meldungen und andere Vorschriften, welche nur für Ausländer gelten, sind aufzuheben. Den Geschäftsreisenden ist Bewegungsfreiheit zu sichern." Die Konferenz fordert den Internationalen Bund der Privatangestellten, sowie alle dem Bunde angeschlossenen Organisationen auf, durch erneuerte intensive Beeinflussung der Regierungen ihrer Länder, des Internationalen Gewerkschaftsbundes, des Völkerbundes und des Internationalen Arbeitsamtes, diesen Forderungen zum Durchbruche zu verhelfen und insbesondere bei Durchberatung einschlägiger Gesetze in den Parlamenten ihrer Staaten durch Vertreter der Arbeiter- und Angestelltenschaft diesbezügliche Anträge zu stellen, welche die vollständige Freizügigkeit der Geschäftsreisenden enthalten, insbesondere aber den von der durch den Völkerbund einberufenen Passkonferenz in Genf beschlossenen Richtlinien, welche die minimalen Forderungen beinhalten, zur Ratifizierung durch die Regierungen zu verhelfen. Die Konferenz fordert die Einführung von Begünstigungen und Nachlässen für Berufsreisende seitens aller Staaten, freie Durchfuhr und Einfuhr der Muster auf Grund eines internationalen Musterpasses und Abschaffung aller Steuerabgaben in jenen Ländern, wo diese bisher eingeführt sind. Die Konferenz protestiert gegen die fast von allen Staaten geübte Gewohnheit, die Staatsfinanzen systematisch durch Erhöhung der Personentarife zu sanieren. Sie fordert die Einführung von Zeitabonnementskarten seitens jener Eisenbahnverwaltungen, welche diese noch nicht eingeführt haben. Den Berufsreisenden sinds entsprechende Nachlässe zu gewähren. Die dem Internationalen Bunde der Privatangestellten angeschlossenen Verbände werden aufgefordert, bei den betreffenden Stellen diesbezügliche Forderungen und Anträge zu stellen, da sonst die Vorteile der Zeitkarten für Geschäftsreisende in jenen Ländern, wo letztere eingeführt sind, bedroht erscheinen. Desgleichen ist die Einführung von besonderen Mustergepäcktarifen in allen Ländern zu fordern und darauf zu drängen, dass derselben auch Geschäftsreisende fremder Staatszugehörigkeit auf Grund des vorerwähnten Musterpasses oder einer anderen Legitimation teilhaftig werden können. Die Konferenz fordert die Einflussnahme der Behörden betreffs strengster Durchführung der hygienischen Massnahmen in den Hotels und Eisenbahnwagen, Vereinheitlichung der Hotelmelde karten, Führung derselben in allen üblichen Landes- und Weltsprachen, allgemeine Herabsetzung, behördliche Festlegung und Auflegung der Hotelpreise, einheitliche und zweckentsprechende Regelung der Bestimmungen der Haftpflichtgesetze in Bezug auf die Hoteliere und Zugänglichmachung aller Vorteile, welche einheimische Berufsreisende in den Hotels erreicht haben, auch für die Berufskollegen fremder Staatszugehörigkeit. Sämtliche angeschlossenen Fachgruppen der Geschäftsreisenden werden aufgefordert, sofort mit den Hotelverbänden ihrer Länder bezüglich Erlangung von Begünstigungen für Geschäftsreisende in Verbindung zu treten, diese auch Berufsangehörigen fremder Staatszugehörigkeit zugänglich zu machen und über den Erfolg dem Sekretariate des Internationalen Bundes der Privatangestellten zu berichten. Sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Ankündigungen in den 44 Hotels diese Ermässigungen den organisierten Geschäftsreisenden zur Kenntnis gebracht werden. Schliesslich beantragt die Konferenz die Einführung internationaler Kreditbriefe und regt die Drucklegung von Handbüchern für Auslandsreisende, welche die in den verschiedenen Staaten geltenden Bestimmungen für Geschäftsreisende zum Inhalte hätten, an. Die Unifizierung dieser Bestimmungen ist demnächst in die Wege zu leiten." Konferenz der Versicherungsangestellten( Prag: 20.- 21. März, 1928). Auch diese Konferenz nahm einen glänzenden Verlauf, sowohl was die Teilnahme als auch die Diskussionen anbelangt. Diese Tagung wird zur Folge haben, dass die Versicherungsangestellten aller Länder in Zukunft einheitlich gegen das Versicherungskapital auftreten werden. Die Referate der Koll. Smit und Brillke waren zuvor in Druck erschienen; das Protokoll wurde in den ,, Mitteilungen"( Mai, 1928) veröffentlicht. Die Tagesordnung enthielt u.a. folgende Punkte: Die Organisierung der Versicherungsangestellten( Referent: G. J. A. Smit Jr.). Anlässlich dieses Referates wurde einstimmig dem Wunsch zur Gründung einer Fachgruppe der Versicherungsangestellten Ausdruck gegeben. Gemeinderat A. Broczyner, Wien, referierte über die Kampfmethoden im Versicherungsgewerbe. Durch dieses Referat und die daranknüpfenden Diskussionen gelangten die Anwesenden in den Besitz wichtigen Materials. E. Brillke, Berlin, hielt ein Referat über die soziale und wirtschaftliche Lage der Versicherungsangestellten in den verschiedenen Ländern. Zur Ueberbrückung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten und zwecks Herbeiführung eines gemeinsamen Auftretens im Versicherungsgewerbe wurde anläszlich des Referates- Brillke folgender Beschlusz gefaszt: ナナ - - Unter dem Eindrück der Ausführungen der einzelnen Redner über die soziale und wirtschaftliche Lage der Versicherungsangestellten in den verschiedenen Ländern, empfiehlt die erste Internationale Konferenz der Versicherungsangestellten in Prag den Internationalen Bund der Privatangestellten entweder von einer zu errichtenden Fachgruppe oder von einem einzusetzenden Komitee ein Programm aufzustellen und schleunigst eine Verbesserung der Lage der Versicherungsangestellten in den verschiedenen Ländern durchzuführen. Indessen soll ein Komitee aus einem Vertreter von Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei die Beratungsgrundlage festsetzen." Bergbau- Angestellte. Das Internationale Sekretariat hat sich die grösste Mühe gegeben, eine Konferenz der Bergbauangestellten einzuberufen. Ein Referat des Koll. O. Peters( Butab) über die soziale und wirtschaftliche Lage der Bergbauangestellten in den verschiedenen Ländern ist in Druck erschienen; gleichfalls wurde ein Referat- Halbfell( Butab) über die Lage der Weltkohlenwirtschaft zur Verfügung gestellt. Es war jedoch nicht möglich, die belgischen und französischen Bergbauangestellten- Sonderorganisationen dieser Angestellten kategorie bestehen in diesen Ländern nicht- und die englischen Bergbauangestellten( in Grossbritannien gibt es 15 eine grosze Anzahl schwacher Organisationen) zur Teilnahme an dieser Konferenz zu bewegen. Sobald sich herausstellte, dass auf dieser Konferenz nur die zentraleuropäischen Länder vertreten sein würden, wurde beschlossen, sie vorläufig zu verschieben, bis auch die Teilnahme der anderen genannten Ländern gesichert ist. Hier rächt sich wohl die Tatsache, dass in diesen Ländern die betreffenden Kollegen sich nicht in einer einzigen, kräftigen, nationalen Organisation zusammengeschlossen haben. Bankangestellte. Der Internationale Vorstand beabsichtigte, eine gemeinsame Internationale Konferenz der Bank- und Versicherungsangestellten abzuhalten. Auf dieser Konferenz sollte die Frage der Mechanisierung behandelt werden. Am nächsten Tage sollte dann die Sonderkonferenz der Bankangestellten über die Pensionsfrage abgehalten werden. Die Ausfüllung der Fragebogen über diese beiden wichtigen Probleme hat den angeschlossenen Verbänden offenbar viel Mühe gekostet. Nach sehr langen Erwägungen kam der Referent über die Mechanisierung trotzdem zu dem Ergebnis, dass das Material ungenügend war, um darauf Schluszfolgerungen aufzubauen. Aus diesem Grunde wurde die Konferenz einige Male verschoben, und schlieszlich wurde beschlossen, die Konferenz der Versicherungsangestellten abzuhalten und die Bankangestelltentagung bis zum September 1928 in Dresden zu vertagen. Verschiedenes. Es war nicht möglich, eine Konferenz für die Angestellten der Glühlampenindustrie anzuberaumen. Ferner ist es uns auch nicht gelungen, genügendes Material über die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Angestellten der RadioSendestationen zu sammeln. In zahlreichen Fällen hat das Internationale Sekretariat Auskünfte erteilt über die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Lage von bestimmten Angestellten kategorien in verschiedenen Ländern. BESONDERE VERÖFFENTLICHUNGEN. Behufs der obgenannten Sonderkonferenzen hat das Internationale Sekretariat verschiedene Publikationen veröffentlicht. Daneben lenken wir noch die Aufmerksamkeit auf folgende Veröffentlichungen: Der Stand des Ladenschlusses in den verschiedenen Ländern: Diese im Mai 1926 herausgegebene Schrift enthält die wichtigsten Bestimmungen über den Ladenschlusz in den verschiedenen Ländern und hat bei den Aktionen gute Dienste geleistet. Die Gehälter der weiblichen Angestellten: Für den inneren Gebrauch der angeschlossenen Verbände hat das Internationale Sekretariat eine Uebersicht der Gehälter der weiblichen Angestellten, ausgedruckt in Prozenten der Gehälter der männlichen Angestellten, so wie diese in der Praxis in den einzelnen Ländern liegen, 16 zusammengestellt. Dieser Bericht wurde den angeschlossenen Verbänden im Dezember 1927 zur Verfügung gestellt, und war für sie ohne Zweifel von groszem Nutzen. Die Organisierung der Jugendlichen Angestellten: Das Internationale Sekretariat hat Material gesammelt über die Organisierungsmethoden unter den Jugendlichen in den verschiedenen Ländern. Dieses Material wurde zu einem Bericht verarbeitet, der den angeschlossenen Verbänden in den ,, Mitteilungen" vom März 1928 zur Verfügung gestellt wurde. Die Angestelltenbewegung in den Balkanstaaten: Anlässlich der Teilnahme des Internationalen Sekretärs an der vom I.G.B. anberaumten Balkan- Konferenz wurde in den ,, Mitteilungen" vom April 1926 ein Bericht über den Stand der Angestelltenbewegung in den Balkanländern aufgenommen. Fahrkartenpreise: In der März- Nummer( 1926) der ,, Mitteilungen" wurde eine Uebersicht aufgenommen über die Fahrkartenpreise in den verschiedenen Ländern, ausgedruckt in Goldmark. DIE ,, MITTEILUNGEN."" Die ,, Mitteilungen" erscheinen jeden Monat in deutscher, französischer und englischer Sprache. Sie werden im Sekretariat mittels einer Zyklostiermaschine vervielfältigt. Die Auflage beläuft sich auf insgesamt 550 Exemplare. Verbände können auf Wunsch mehrere Exemplare erhalten. In den ,, Mitteilungen" wurde regelmässig Bericht erstattet über die Aktionen, Konflikte u.s.w. sowie über den Stand der Sozialgesetzgebung und Sozialversicherung in den einzelnen Ländern. KONTAKT MIT DEN ANGESCHLOSSENEN VERBÄNDEN. Es wurde versucht, neben dem schriftlichen Verkehr auch den persönlichen Kontakt mit den angeschlossenen Verbänden aufrecht zu erhalten. Dies erfolgte selbstredend in den Städten, wo der Vorstand der Internationale zusammentrat, oder der Internationale Sekretär anwesend war, und schlieszlich durch die Teilnahme an Kongressen. Der Internationale Sekretär war in der Berichtsperiode auf folgenden Kongressen anwesend: Belgien, Juli 1925 und Dezember 1927; Dänemark, September 1925; Schweden, Mai 1926; Deutschland,( Butab) September 1926 und Juni 1928. Tschechoslowakei( Versicherungsangestellte), Oktober 1926; Oesterreich( Bankangestellte), März 1927; Holland( Techniker und Aufseher), April 1927; Oesterreich( Industrieangestellte), April 1928. Deutschland( Werkmeister), Juni 1928. 17 Ueberdies hat der Internationale Sekretär teilgenommen an der DeutschOesterreichischen Konferenz in Berlin im Mai 1927. Abgesehen von diesen offiziellen Kongressen hatte er persönlichen Kontakt met den angeschlossenen Verbänden in Ungarn, Oesterreich, Tschechoslowakei, Deutschland und Frankreich. Des weitern wurden gleichzeitig im Namen des Internationalen Bundes der Privatangestellten folgende Kongressen besucht: Norwegen, Juli, 1925,...... J. Johansen; Industrieangestellte Reichenberg, September, 1925,...... O. Urban; Tschechoslowakei, Bankangestellte, November, 1926, H. Allina; Tschechoslowakei, Z.d.A. Teplitz- Schönau, Mai, 1927, O. Urban; Finnland, Mai, 1927, FACHGRUPPEN. J. Hansen. In der Berichtsperiode haben keine Fachgruppenkonferenzen stattgefunden. Eine Vorstandssitzung der Fachgruppe der Techniker und Werkmeister wurde am 1. Juni 1927 in Berlin am Tage vor der Abhaltung der Vorstandssitzung des I.B. abgehalten. Eine besondere Sitzung des Vorstandes dieser Fachgruppe hat am 18. April 1928 in Berlin stattgefunden, vor allem mit Rücksicht auf den Ausschuss für geistige Arbeiter beim I.A.A. in Genf. Der Kontakt mit den beiden Fachgruppen wurde seitens den beiden Vorsitzenden, die dem Internationalen Vorstande angehören, d.h., den Kollegen H. Allina( Bankangestellte) und O. Schweitzer, Ing. ( Techniker und Werkmeister) aufrecht erhalten. Die Vorstände der beiden Fachgruppen setzen sich wie folgt zusammen: Bankangestellte: Techniker und Werkmeister: H. Allina, Vorsitzender, Wien; P. Kollin, Prag; B. Marx, Berlin; Th. Vande Plas, Brüssel; G. J. A. Smit Jr., Sekretär, A'dam. O. Schweitzer, Ing., Vorsitzender, ( Berlin; Fl. Bergmann, Reichenberg; H. Buschmann, Düsseldorf; R. Seidel, Ing. Wien; G. J. A. Smit Jr., Sekretär, A'dam. Mitgliederzahl der Fachgruppe der Bankangestellten Mitgliederzahl der Fachgruppe der Techniker und Werkmeister Am 1. Januar: 1926 1927 1928 50.898 39.366 39.837 235.174 235.469 236.047 ALLGEMEINE WIRKSAMKEIT. Es ist selbstverständlich, dass bei einer Föderation wie unserer Internationale die tatsächliche Aktion noch vornehmlich von seiten der angeschlossenen Verbände ausgeht, wobei die Internationale aufklärend, ratgebend und anregend autreten kann. Das eigentliche Aktionsgebiet befindet 18 sich jedoch noch in den einzelnen Ländern selbst. Der Internationale Vorstand tritt nur dann unmittelbar auf wenn, von internationalem Stanpunkt betrachtet, Einflusz ausgeübt werden kann auf Regierungen, auf das Internationale Arbeitsamt, auf den I.G.B. u.s.w. Uebrigens- wir wiederholen dies- treten die angeschlossenen Verbände auf. Aus diesem Grunde halten wir es für empfehlenswert, diesem Berichte kurzgefaszte Tätigkeitsberichte der angeschlossenen Verbände beizufügen, insoferne uns solche Berichte, auf unser Ersuchen, zugeschickt worden sind. Daraus geht hervor, dass verschiedene Fragen, dank unseres internationalen Zusammenschlusses in zahlreichen Ländern in Behandlung genommen worden sind. Zu den Wichtigsten gehören: der gesetzliche Achtstundentag und im Zusammenhang damit der gesetzliche Ladenschluss und die Sonntagsruhe; die Not der älteren Angestellten; die Arbeitslosenversicherung; die Umschulung zu anderen Berufen; die Lehrlingsfrage; die Ferien; die Pension; das Angestelltenrecht; die Angestelltenversicherung, Erholungsheime und dgl. Allen diesen Problemen wird von den angeschlossenen Verbänden fortwährende Aufmerksamkeit geschenkt. Auf verschiedenen Gebieten können Fortschritte konstatiert werden. Streiks. Bei wichtigen Streiks wurde auf Ansuchen des beteiligten Verbandes von seiten des Internationalen Sekretariats gegen die Werbung von Streikbrechern gewarnt während die Internationale bereit war, falls erforderlich, einen Aufruf um finanzielle Unterstützung zu veröffentlichen. Solche Aktionen zeitigten wie im Falle des Streiks der französischen Bankangestellten zufriedenstellende Resultate. Es ist selbstredend, dass die Verbände in der Regel keine moralische oder finanzielle Unterstützung brauchen, wenn der Konflikt lokalisiert ist. Zu den wichtigsten Streiks gehören die in der Berliner Gesundheitsindustrie, in der weiterverarbeitenden Industrie des Saarlandes( diese Streiks umfaszten hauptsächlich Techniker), die Bankangestellten bei der Warschauer Bank, die Werkmeister in Kiel und die Geschäftsreisenden bei der Elektrolux in Holland. Passvisa. Die Abschaffung der Passvisa und die Vereinfachung der Zollformalitäten hat grosse Fortschritte gemacht. Zwischen zahlreichen Ländern sind die Passvisa abgeschafft worden, während sie in nur wenigen Ländern Ost- und Süd- Europas aufrecht erhalten worden sind. Auch die Grenzformalitäten sind wesentlich vereinfacht worden. Es ist weiter gelungen, in den meisten Ländern die Hindernisse für ausländische Geschäftsreisenden zu beseitigen. Ferienheime. Immer mehr gehen die angeschlossenen Verbände zu der Schaffung von Ferienheimen über, wo die Mitglieder und Familienangehörigen ihre Ferien zu mässigen Preisen verbringen können. Es ist den Mitgliedern 19 ermöglicht worden, die Ferienheime anderer Länder zu benützen, worauf in den ,, Mitteilungen" wiederholt aufmerksam gemacht wurde. Auf Grund verschiedener Anfragen kann konstatiert werden, dass von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht wird. Preisnachlässe in Hotels für Reisende. In einigen Ländern fordern die Organisationen bestimmte Hotelpreisnachlässe für ihre Geschäftsreisenden- Mitglieder. Ueber die Zweckmäszigkeit dieser Forderungen ist man noch nicht vollständig im klaren. Dennoch wurden, namentlich in Oesterreich, mit zahlreichen Hotels Vereinbarungen getroffen, wonach diese Preisnachlässe auch Geltung haben für ausländische Geschäftsreisenden, welche unserem Internationalen Bunde angehören. In der Tschechoslowakei wurde unser Verband nach dem Internationalen Bunde der Hotelierverbände( Sitz: Paris) verwiesen, um eine internationale Uebereinkunft herbeizuführen. 20 INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND. Was die Tätigkeit des Internationalen Gewerkschaftsbundes anbelangt, verweisen wir auf den vom I.G.B. veröffentlichten Bericht, der auf dem Pariser Kongress( August 1927) behandelt wurde. An dieser Stelle sei nur das Verhältnis zwischen dem I.G.B. und unserem Berufssekretariat behandelt. Auf dem Wiener Kongress des I.G.B.( Juni, 1924) wurde das Verhältnis zu den Berufssekretariaten derart geregelt, dass diese durch drei Mitglieder im Ausschusz des I.G.B. vertreten waren. Zu diesen drei Vertretern gehörte unser General- Sekretär Smit. Auch diese Vertretung konnte die Berufssekretariate nicht befriedigen, weil jeder Kontakt zwischen ihnen und ihren drei Vertretern fehlte. In der in Amsterdam abgehaltenen gemeinsamen Sitzung des Vorstandes des I.G.B. mit den Internationalen Berufssekretariaten,( 9. und 10. Oktober 1925) wurde dann eine Kommission von 4 Mitgliedern eingesetzt, die zusammen mit dem Vorstande des I.G.B. Vorschläge betr. das Verhältnis zwischen dem I.G.B. und den I.B.S. ausarbeiten sollten. In diese Kommission wurde unser General- Sekretär Smit gewählt. Mit den zur Ausarbeitung gelangten Vorschlägen konnte sich die im August 1927 in Paris abgehaltene Konferenz der Berufssekretariate nicht einverstanden erklären; die Zeit für einen organisatorischen Aufbau war nocht nicht gekommen. Die Oesterreicher machten den Vorschlag, alle Körperschaften aus der gleichen Zahl von Vertretern der Landeszentralen, und der Berufssekretariate zusammenzusetzen. Auch mit diesem Vorschlag konnte man sich nicht einverstanden erklären. Die Deutschen beantragten darauf, in Zukunft die Sitzungen des Ausschusses alljährlich gemeinsam mit einer Konferenz von Vertretern der Berufssekretariate stattfinden zu lassen. In dieser gemeinsamen Sitzung soll der Tätigkeitsbericht des Vorstandes des I.G.B. und dessen Aktionsprogramm für das kommende Jahr beraten werden. Dieser Antrag wurde angenommen. Ueberdies wurde beantragt, den Ausschusz des I.G.B. derart zu erweitern, dass darin für jedes Land zwei Vertreter abgeordnet werden, wodurch auch die Angestellten und Beamten im Ausschusz vertreten sein können. Dieser Antrag wurde durch die betreffende Kommission derart ergänzt, dass nur I Vertreter und 1 Stellvertreter angewiesen werden sollen. Wegen Zeitmangel hat der Pariser Kongress diesen Zusatzantrag ohne Diskussion angenommen. Der Stellvertreter könnte dann eventuell ein Angestellter oder Beamter sein. Nur wenige Länder haben diesem letzten Wunsche entsprochen, sodass unsere Vertretung im Ausschuss noch äussert begrenzt ist. Wiederholt hat unser Berufssekretariat die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass die ungenügende Vertretung in den Körperschaften des I.G.B. und auf den Arbeitskonferenzen in Genf zur Folge hatte, dass unseren besonderen Interessen im Zusammenhang mit verschiedenen Problemen zu wenig Rechnung getragen wurde. Mit Rücksicht auf diese Beschwerde unseres Sekretariats wurden Oudegeest und Smit gebeten, auf dem Pariser Kongres des I.G.B. ein Referat über Angestellte, Beamte und freie Berufe in der Gewerkschaftsbewegung zu halten. 2I Beide haben diesem Wunsche Folge geleistet. In beiden Referaten wurde Nachdruck gelegt auf die verhältnismässig stärker wachsende Angestelltengruppe und auf die Interessen dieser Arbeitnehmergruppe bei verschiedenen grossen Problemen. Die in Paris für diesen Gegenstand eingesetzte Kommission erklärte sich mit den Schlussfolgerungen des General- Sekretärs Smit fast einstimmig einverstanden und unterbreitete untenstehende Resolution, die angenommen wurde: 1. Angesichts der Verschärfung der Klassengegensätze und angesichts der wachsenden Bedeutung der Angestellten und Beamten in Wirtschaft und Staat gilt es, diese Schichten des arbeitenden Volkes für die internationale Gewerkschaftsbewegung zu gewinnen und zur innigen Zusammenarbeit mit den Handarbeitern zu befähigen. Deshalb muss sich die freigewerkschaftliche Bewegung aller Länder bemühen, die Organisationen der Angestellten und Beamten zum Anschluss zu veranlassen und die Errichtung solcher Organisationen zu fördern. 2. Bei der Organisierung der Angestellten und Beamten muss auf ihre berufliche Eigenart, ihre Arbeitsbedingungen, ihre soziale Stellung und ihre Mentalität Rücksicht genommen werden. 3. Die Angestellten- und Beamtenorganisationen haben eigene Bedürfnisse und Forderungen, und es ist daher unmöglich, für die Wirksamkeit der Gewerkschaften aller Berufe die gleiche Schlablone anwenden zu wollen. 4. Die Angestellten und Beamten sollen nicht gegen ihren Willen in Handarbeiterorganisationen aufgenommen werden. Dort, wo sich eine gemeinsame Organisation von Hand- und Kopfarbeitern bereits entwickelt und bewährt hat, ist diese Zusammenarbeit zu fördern. 5. Die Landeszentralen mögen den Angestellten- und Beamtenorganisationen Entgegenkommen bezeugen, z. B. durch Errichtung von Sektionen, Schaffung von speziellen Sekretariaten, Aufnahme ihrer Funktionäre in die leitenden Instanzen, Berücksichtigung dieser Gruppen in den Publikationen usw., damit die Landeszentralen auch nach aussen hin den Charakter einer Gemeinschaft von Arbeitern, Angestellten und Beamten erhalten. 6. Die Regierungen und die Landeszentralen der Gewerkschaften sind aufzufordern, bei Ernennung von Delegationen für internationale Kongresse und Konferenzen sowie für ähnliche Veranstaltungen im Lande selbst auch die Organisationen der Angestellten und Beamten zu berücksichtigen. 7. Der Kongress empfiehlt den Landeszentralen, bei der Wahl von zwei Vertretern in den Ausschuss des I.G.B. nach Möglichkeit einen Vertreter der Angestellten oder Beamten zu berücksichtigen. 8. Organisationen von Angehörigen der freien Berufe ist auf ihren Wunsch Unterstützung zu gewähren, sofern dadurch der Klassencharakter unserer Bewegung und die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Beamten nicht beeinträchtigt werden. Wenn die Umstände es erfordern, können diese Organisationen um Hilfe oder Mitwirkung ersucht werden. Angehörige der freien Berufe, soweit sie in einem 22 festen Dienstverhältnis stehen, sind innerhalb der Angestelltengewerkschaften zu organisieren. *** Der Kongress beschloss, den nachfolgenden Paragraphen, der in der obenstehenden von der betreffenden Kommission vorgelegten Resolution enthalten war, dem Ausschuss zu überweisen: ,, Auch die internationale Gewerkschaftsbewegung soll sich auf diesen Standpunkt stellen( siehe Punkt 5) und in alle ihre leitenden Instanzen Vertreter der Angestellten und Beamten wählen, sodass auch der Internationale Gewerkschaftsbund nach aussen den Charakter einer Organisation von Arbeitern, Angestellten und Beamten erhält." Die Berliner Ausschuss- Sitzung des I.G.B.( Januar 1928) hat diese Angelegenheit abermals bis auf die nächste Tagung des Ausschusses hinausgeschoben. Auf Antrag des General- Sekretärs Smit wird dann in dieser Sitzung von seiten des Vorstandes des I.G.B. ein vorläufiges Gutachten abgegeben werden. Es ist unbedingt notwendig dass die Angestellten auch in sämtlichen Instanzen des I.G.B. und beim Internationalen Arbeitsamt vertreten werden. Die anfangs gegenüber der sog. Intellektuellen- Kommission angenommene Haltung, die Enquete über die Arbeitsbedingungen der Bergarbeiter( nicht der Bergbauangestellten), die jüngste Erhebung des I.G.B. betr. die Arbeitszeit in verschiedenen Industriezweigen, welche sich ausschliesslich auf die manuellen Arbeiter und nicht auch auf die Angestellten erstreckt, der Achtstundentag, unser Programm betr. die Rechtslage machen dies absolut notwendig. Auch in seinen Instanzen und in seinen Vertretungen wird der I.G.B. bekunden müssen, dass er die Internationale der Arbeiter und Angestellten ist. 23 DAS INTERNATIONALE ARBEITSAMT IN GENF. Ohne den Wert des Internationalen Arbeitsamtes zu überschätzen, darf doch konstatiert werden, dass es vorzügliche Dokumentations- und Aufklärungsarbeit leisten kann und diese Arbeit auch tatsächlich von ihm verrichtet wird. Nach den Arbeitskonferenzen entsenden die Regierungen 2 Delegierten, während Arbeitgeber und Arbeitnehmer je I Vertreter entsenden. Der Verwaltungsrat setzt sich dementsprechend zusammen. Daraus geht schon hervor, dass es von dem Einflusz, den die Arbeiterbewegung in jedem einzelnen Lande auf die Regierung auszuüben vermag, abhängt, ob die Arbeitskonferenzen in für die Arbeiter günstigem Sinne entscheiden werden und auch ob die verschiedenen Konventionen oder Rekommandationen wohl oder nicht ratifiziert werden. Das Internationale Arbeitsamt hatte bis vor einigen Jahren von den Angestellten wenig Notiz genommen. Dies stellte sich heraus bei der Erhebung über die Arbeitsbedingungen der Handarbeiter im Bergbau, bei der schlieszlich endgültig abgelehnt wurde, diese Erhebung auf die Bergbauangestellten auszudehnen, ferner bei einer Enquete nach den Arbeitsbedingungen der Diplomingenieure in den privaten Unternehmungen, wobei wir uns selbstverständlich der Mitarbeit enthielten. Im September 1926 wurde in Montreux die Jahresversammlung der Internationalen Vereinigung for sozialen Fortschritt abgehalten, welche sich mit der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lage der Privatangestellten befasste und zwar anlässlich eines von Koll. Fr. Horand von der Vereinigung schweizerischer Angestellten- Verbände erstatteten Vorberichtes. Im Einvernehmen mit dem AFA- Bunde stellten wir einen eigenen Bericht und eigene Forderungen auf. Diese Forderungen wurden in Montreux mit den Delegierten der bei unserer Internationale angeschlossenen Verbände und später auch mit allen anwesenden Angestellten- Delegierten durchberaten. Die Jahresversammlung nahm folgende Resolution an: Angestelltenschutz. Die erste Generalversammlung der Internationalen Vereinigung für sozialen Fortschritt in Montreux begrüsst den Beschluss der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz vom Jahre 1922, über die Lage der Privatangestellten eine Erhebung durchzuführen. Die soziale Lage der Angestellten verlangt und die Ergebnisse der Erhebung bestätigen das, dass mehr als bisher den Angestellten rechtlicher Schutz gewährt werde. Dementsprechend beschliesst die Generalversammlung sich für die Verwirklichung nachstehender Forderungen einzusetzen: Forderungen hinsichtlich der bestehenden internationalen Uebereinkommen und Vorschläge. I. Die Nationale Gesetzgebung hat bei der Durchführung der Uebereinkommen und Vorschläge der Internationalen Arbeitskonferenzen auch die gesamte Angestelltenschaft in den Bereich ihrer Schutzbestimmungen einzubeziehen, insofern diese nicht ausdrücklich und nach ihrer Zweckbe 24 stimmung nur bestimmte Erwerbszweige, in denen keine Angestellten beschäftigt werden, erfassen sollen. Die bereits angenommenen internationalen Uebereinkünfte und Vorschläge und ebenso die neu zu schaffenden, sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Angestelltenverhältnisses auf alle Angestellten in privaten und öffentlich- rechtlichen Diensten auszudehnen. Es ist die Aufgabe des Intern. Arbeitsamtes dafür zu sorgen, dass die Uebereinkommen und Vorschläge nach dieser Richtung ergänzt werden. Arbeitszeit. Die Höchstarbeitszeit darf werktäglich acht Stunden nicht überschreiten. Freier Samstag Nachmittag ist zu gewährleisten. Insofern aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses unumgänglich notwendige Sonntagsarbeit zugelassen ist, muss diese in die Wochenarbeitszeit eingerechnet werden. Für das Handelsgewerbe ist zunächst der Siebenuhrladenschluss vorzuschreiben; die Behörden können den Sechsuhrladenschluss für das gesamte Handelsgewerbe oder für einzeilne Teile des Handels anordnen. Doch sind sie verpflichtet solche Vorschriften zu erlassen, wenn entsprechende tarifliche Verträge vorliegen oder wenn die Mehrheit der in Frage kommenden Angestellten und ihre Arbeitgeber sich dafür aussprechen. Ons usdisti Wöchentlicher Ruhetag. Die vollständige Sonntagsruhe ist im Handelsgewerbe sicher zu stellen. Innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen ist eine Ruhezeit von mindestens 40 aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren. Schutz der Frauen. Weibliche Angestellte dürfen wegen der durch ihre Schwangerschaft oder ihre Niederkunft verursachten Dienstverhinderungen nicht entlassen werden. Wird das Dienstverhältnis vom Dienstgeber innerhalb sechs Wochen vor oder innerhalb sechs Wochen nach der Niederkunft gekündigt, so endigt es in keinem Falle vor Ablauf von acht Wochen nach der Niederkunft. Das Washingtoner Uebereinkommen ist in diesem Sinne zu ergänzen. 150 II. Forderungen hinsichtlich weiterer nationaler und internationaler Regelungen. Konkurrenzklausel. Wettbewerbsverbote, durch welche einem Angestellten für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Annahme einer anderen Stelle in einem andern Betriebe untersagt wird, sind als rechtsunwirksam zu erklären. Sogenannte geheime Konkurrenzklauseln, d.h. Abreden von Dienstgebern über die Nichteinstellung bestimmter Angestellter sind unter Strafe zu stellen. Urlaub. Allen Angestellten und Lehrlingen steht ein gesetzlicher mit der Beschäftigungsdauer wachsender Anspruch auf bezahlten Urlaub zu. 25 Lohnzahlung. Ist ein Angestellter durch unverschuldetes Unglück oder durch Militärdienst an der Leistung seiner Arbeit verhindert, so behält er Anspruch auf sein Gehalt für mindestens sechs Wochen. Dieser Anspruch wächst mit der Beschäftigungsdauer. Während dieser Zeit seitens des Dienstgebers ausgesprochene Kündigungen sind rechtsunwirksam. Im Todesfalle stehen den Hinterbliebenen des Angestellten die oben vorgesehenen Gehaltsbezüge zu. Kann der Angestellte die Arbeit nicht leisten wegen Ausübung öffentlich- rechtlicher Pflichten, so geht er seines Anspruches auf Entgelt nicht verlustig. Kündigung. Der Dienstgeber kann dem Angestellten nur unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Wochen auf Schluss eines Kalendervierteljahres kündigen. Diese Frist erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses. Wenn der Angestellte kündigt, so ist er an eine Frist von vier Wochen auf Monatsende gebunden. Abfertigung. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Verschulden des Angestellten gebührt ihm nach mindestens zweijähr. Beschäftigungsdauer eine Abfertigung die mit der Beschäftigungsdauer steigt. Erfinderschutz. In allen Ländern sind übereinstimmende Vorschriften über die Regelung des Erfinderrechtes der Angestellten unter Anerkennung des Vorrechts des Erfinders als Urheber zu erlassen. III. Günstigere Arbeitsbedingungen. Soweit in einem Lande durch Gesetz, Vereinbarung oder Uebung günstigere Arbeitsbedingungen bestehen, dürfen sie bei der Verwirklichung vorstehender Forderungen nicht verschlechtert werden. IV. Tätigkeit der Landessektionen. Die Generalversammlung ersucht erneut die Landessektionen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln bei ihren Regierungen für die Verwirklichung der gestellten Forderungen einzutreten. V. Anzustellende Erhebungen. Zur Ergänzung der im Jahre 1922 in Angriff genommenen Erhebungen beauftragt die Generalversammlung das Sekretariat Unterlagen für die Bearbeitung nachstehender Fragen zu beschaffen: 26 1. Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der Angestellten( Arbeitslosenunterstützung, Stellenvermittlung, Berufsumschulung, Schutz der älteren Angestellten, Wanderung, usw.). 2. Lehrlingsschutz und Berufsausbildung. 3. Schutz der Angestellten als Erfinder. 4. Bevorrechtung der Forderungen der Angestellten im Konkurs- und Ausgleichsfall. 5. Arbeitsaufsicht( Ueberwachung der Durchführung des Angestelltenschutzes.) VI. Zusammenarbeit mit dem Internationalen Arbeitsamt. Der Vorstand der Internationalen Vereinigung für Sozialen Fortschritt ist beauftragt sich in Verbindung zu setzen mit dem Internationalen Arbeitsamt um mit ihm zu untersuchen in welcher Weise diese Resolution am Besten zur Ausführung gebracht werden kann. *** Gelegentlich der Tagung in Montreux fand eine Aussprache statt mit Vertretern des I.A.A. in Genf; es wurde kräftig auf die Errichtung eines besonderen Dienstes für Angestelltenfragen gedrungen. - - Auf Einladung des Direktors A. Thomas hat im Dezember 1926 in Genf eine offiziöse Aussprache mit sieben Vertretern verschiedener Richtungen der Angestellten stattgefunden. Für unsere Richtung waren anwesend: S. Aufhäuser( Berlin); R. Klein( Prag); J. Hallsworth( Manchester) und G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam). Die Konferenzteilnehmer wurden von der endgültigen Gründung des Dienstes für Angestelltenfragen beim I.A.A. unter Leitung des Herrn R. Boisnier in Kenntnis gesetzt. Auf dieser Konferenz wurde ein Urgenz- Programm folgenden Inhalts festgestellt. I. Für die nächste Internationale Arbeitskonferenz wird die Arbeitergruppe ersucht werden, eine Resolution einzubringen, worin diese Arbeitskonferenz den Regierungen das Ansuchen unterbreitet: a) bei der Durchführung der Washingtoner Konvention über die Arbeitszeit, diese anwendbar zu erklären auf alle Gruppen, welche unter derselben ressortieren können; b) in der nationalen Gesetzgebung die Regelung der Washingtoner Konvention auszudehnen auf alle Angestellten, welche noch nicht darunter fallen; c) den Verwaltungsrat zu ersuchen, die Möglichkeit zu prüfen, auf die Tagesordnung einer Internationalen Arbeitskonferenz einen Punkt zu bringen, worin die internationale Regelung der Arbeitszeit gefordert wird für diejenigen Angestellten, welche nicht unter der Washingtoner Konvention ressortieren. II. Der Direktor des Internationalen Arbeitsamtes wird in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates den Antrag stellen, auf die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz 1928 folgende Punkte bez. des Angestellten kontraktes zu bringen: 27 a) Weiterzahlung des Gehaltes bei Arbeitsverhinderung; b) Kündigungsfristen; c) Abfindung. bn Die Aussichten auf Behandlung dieser Punkte im Jahre 1928 sind äusserst gering, weil die vorläufige Tagesordnung bereits festgesetzt wurde. Die Angelegenheit ist dann jedoch aufs Tapet gebracht und somit die Möglichkeit vorhanden, dass sie auf die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz 1929 gebracht werder III. Eine Erhebung über die Ladenschlussbestimmungen in den einzelnen Ländern wird angestellt werden, zur Ergänzung der Broschüre, welche unser Internationaler Bund veröffentlicht hat. Ausserdem wird eine Untersuchung angestellt werden über den Stand des Erfinderschutzes. Wir haben die angeschlossenen Verbände gebeten, in ihren Ländern die Durchführung dieses Programms anzustreben, damit auf diesem Wege einheitliche Regelungen zustande kommen. Der Dienst für Angestelltenfragen beim I.A.A. hat seine Aufgabe in ausgezeichneter Weise erfüllt. Bis jetzt wurden Berichte über nachstehende Gegenstände veröffentlicht: Die Konkurrenzklausel; der Ladenschlusz; der Schutz des angestellten Erfinders; die Arbeitzeit der Angestellten nach den Gesetzgebungen in Europa; gesetzliche Bestimmungen betreffend die Kündigung des Arbeitsvertrages der Angestellten. Ueber diesen Teil der vom I.A.A. geleisteten Arbeit können wir zufrieden sein; weniger begeistert sind wir über die Einsetzung des beratenden Ausschusses für geistige Arbeiter der, unseres Erachtens, die Interessen der Angestellten schädigt. Die ,, Confédération Internationale des Travailleurs Intellectuels" mit dem Sitz in Paris setzt sich zusammen aus Intellektuellen, Selbständigen, Unternehmer und Arbeitnehmer, teilweise sogar aus Angestellten. Die veröffentlichten Mitgliederzahlen der dieser Föderation angeschlossenen Länder sind reine Phantasie. Obwohl das Internationale Arbeitsamt und die Arbeitskonferenzen nur für die Arbeitnehmer da sind, hat die C.I.T.I. dauernd versucht, nach diesen beiden Körperschaften eigene Vertreter zu entsenden. Im Januar 1926 wurde eine Bitte ihrerseits, um Zulassung von eigenen Delegierten, abgelehnt: sie sollte die Regierungen dazu bewegen, Vertreter aus ihrer Mitte als Sachverständige zu ernennen. - Plötzlich tauchte im Jahre 1927 die Nachricht auf, der Verwaltungsrat des I.A.A. habe den Beschluss gefasst unter Mitwirkung der Arbeitervertreter- einen beratenden Ausschuss für geistige Arbeiter einzusetzen. Die Mitarbeit der Arbeiterdelegierten( des I.G.B.) war umso unbegreiflicher, weil in vorangehenden Besprechungen unserseits die Beschwerden hervorgehoben wurden, welche sich nachträglich als stichhaltend herausstellen würden. Es wurde nachdrücklich mitgeteilt, dass die Angestellten nicht darunter 28 fallen würden, wohl aber vielleicht die Techniker. Wir könnten vielleicht ein Mitglied diesses Ausschusses ernennen, wenn wir die Mitgliederzahl und die Qualität der in unserem Internationalen Bunde organisierten Techniker mitteilen wollten. Wir haben wiederholt, sowohl beim I.G.B. als auch beim I.A.A. gegen die Einsetzung dieses beratenden Ausschusses Einspruch erhoben. Um unsere Beschwerden auch an dieser Stelle wiederzugeben, bringen wir unser Schreiben an das I.A.A. vom August 1927 hier zum Abdruck: ,, Das Internationale Arbeitsamt wurde gegründet mit der Absicht, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Bis zum Ende des Jahres 1926 hat das Arbeitsamt fast ausschliesslich die Interessen der Handarbeiter wahrgenommen, während die Interessen der Kopfarbeiter so gut wie unberücksichtigt blieben. Auf Grund unserer wiederholten Proteste, hat sich diesen Stand der Dinge am Schlusse des vorigen Jahres geändert. Ein Verbindungsdienst für die Angestellten wurde ins Leben gerufen und es wurde eine Konferenz von Angestelltenvertretern abgehalten. Angenommen werden darf, dass das Internationale Arbeitsamt den betreffenden Gruppen auch künftighin genügend Aufmerksamkeit widmen wird. In seiner Sitzung vom 30. März, 1927, hat der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes für das Jahr 1928 einen Kredit votiert für die Einsetzung einer beratenden Kommission der geistigen Arbeiter. Unser Internationaler Bund der Privatangestellten betrachtet die Einsetzung einer derartigen Kommission nicht nur als einen Fehler, sondern sogar als eine Schädigung der Angestellteninteressen. Was ist nämlich der Fall? Es ist selbstredend, dass die geistigen Arbeiter gemeinsame geistige Interessen haben. Die Interessen sind dieselben für die intellektuellen Arbeitnehmer, für die intellektuellen Arbeitgeber und für die intellektuellen Selbständigen. Aus diesem Grunde halten wir es für richtig, dass eine Kommission für geistige Zusammenarbeit beim Völkerbunde eingesetzt wurde. Was die Regelung der Arbeitsbedingungen anbelangt, soll untenstehenden Tatsachen Rechnung getragen werden. Sobald die Arbeitsbedingungen geregelt werden müssen, stoszen die Interessen der geistigen Arbeiter auf einander.Es liegen wesentliche Unterschiede vor zwischen den Interessen des intellektuellen Arbeitnehmers ( z.B. Ingenieure, Aerzte, Artisten) und den Interessen des intellektuellen Arbeitgebers. Stärker noch! Sobald die Arbeitsbedingungen aufs Tapet gebracht werden, stehen die Interessen der intellektuellen Arbeitnehmer im Gegensatz zu den Interessen der intellektuellen Arbeitgeber und decken sich mit den Interessen der anderen Kategorien von Kopfarbeitern. Die Interessen aller Angehörigen der verschiedenen Gruppen der Techniker der Kopfarbeiter in den Handelsunternehmungen usw.- decken sich derart, dass sie einer und derselben Organisation angehören, wenigstens angehören sollen. - Die Einsetzung einer beratenden Kommission der geistigen Arbeiter beim Internationalen Arbeitsamte, wäre also ein grundsätzlicher Fehler 29 und mit Rücksicht auf die Tatsache, dass eine derartige Kommission eine Spaltung verursachen könnte unter den Angestelltengruppen, würde die Einsetzung derselbe also eine direkte Schädigung der Interessen der Angestellten bedeuten. Unser Internationaler Bund hält also seine Proteste gegen die Einsetzung einer beratenden Kommission der geistigen Arbeiter beim Internationalen Arbeitsamt aufrecht. Wir denken nicht daran, unserseits ein Mitglied für diese Kommission anzuweisen, auch nicht für die Techniker und wir sprechen hier im Namen unserer Fachgruppe der Techniker, nicht an letzter Stelle im Namen des Butab( Sitz: Berlin) der verschiedene Tausende von Diplomingenieuren umfasst. Neben dieser grundsätzlichen Beschwerde gegen die Bildung der betreffenden Kommission, lenken wir noch Ihre Aufmerksamkeit auf unsere praktischen Beschwerden dagegen. Die Zusammensetzung der Kommission ist zwar noch nicht erfolgt, aber laut Mitteilungen in der Tagespresse werden der Kommission angehören: drei Mitglieder des Verwaltungsrates, zwei Mitglieder der Kommission für geistige Zusammenarbeit beim Völkerbunde, drei Mitglieder der Confédération Internationale des Travailleurs Intellectuels( C.I.T.I.) und ein Vertreter des Internationalen Journalistenverbandes. Wie setzt sich die C.I.T.I. zusammen? Abgesehen von den anfechtbaren Mitgliederzahlen der angeschlossenen nationalen Vereinigungen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die National Federation of Professional Workers"( Sitz: London) und der , Verbond van Vakorganisaties van Hoofdarbeiders"( Sitz: Rotterdam) bei dieser C.I.T.I. angeschlossen sind. Beide nationalen Vereinigungen umfassen u.a. Büroangestellten, Werkmeister und Techniker. Die Zulassung der C.I.T.I. würde also bedeuten, dass ausschliesslich die bürgerliche oder neutrale Richtung in der Kommission vertreten und mit der Wahrnehming der Interessen von sämtlichen Angestellten kategorien beauftragt sein würde, insoweit von ,, Wahrnehmung der Interessen" von seiten dieser Vereinigungen gesprochen werden kann. Die Aufnahme eines einziges Mitgliedes unseres Internationalen Bundes, welches Mitglied z.B. die Techniker vertreten könnte, würde uns nur eine verschwindend kleine Minderheit in der Kommission geben, was durchaus nicht im Einklang sein würde mit der Stellung unserer Internationale, weder mit der freigewerkschaftlichen Richtung im Allgemeinen. Wenn wir also nicht unsere grundsätzlichen Beschwerden hätten, so würden wir aus rein praktischen Gründen nicht daran denken, an den Arbeiten der Kommission teilzunehmen. Wir wiederholen also unseren Protest gegen die Bildung der Kommission, welche im Widerspruch stehen würde mit dem Charakter des Internationalen Arbeitsamtes und den Interessen der Angestellten schaden würde." 30 Unser Protest half nichts; eine Kommission aus dem I.A.A. trat im Dezember 1927 in Brüssel zusammen und beschloss dem Verwaltungsrate des I.A.A. vorzuschlagen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des beratenden Ausschusses folgende Punkte zu setzen: 1. Aufgabe der Stelle von Journalisten im Falle ihr Blatt die Orientierung wechselt; 2. Wiederbeschäftigung von Ingenieuren und Technikern die ihre Stelle in einem Unternehmen aufgeben; 3. Das Problem der Beschäftigung von Theaterkünstlern; 4. Das Problem der Erfinder, die in einem Unternehmen auf Grund eines Gehaltes beschäftigt sind. Daraus ging deutlich hervor, dass der Ausschuss sich mit reinen Angestelltenfragen befassen würde, wodurch Oudegeest sich veranlasst sah, dagegenzustimmen. Der Verwaltungsrat erklärte sich jedoch damit einverstanden und beschloss folgende Zusammensetzung des Ausschusses: Vorstand: 3 Vertreter des Internationalen Arbeitsamtes; 2 Vertreter der Kommission für geistige Zusammenarbeit beim Völkerbunde; Mitglieder: A 4 Delegierten der ,, Confédération Internationale des Travailleurs Intellectuels"( C.I.T.I.); I Delegierter des Internationalen Journalistenverbandes; I Delegierter der Deutschen Intellektuellen; I Delegierter der Italienischen Intellektuellen; 2 Delegierten der ausser- europäischen Organisationen; 2 Delegierten der Internationalen Arbeitgeberorganisationen. Unsere Vorstandssitzung in Wien( im Dezember 1927) hat die ganze Angelegenheit noch einmal besprochen und beschloss, unsere Beschwerden aufrecht zu erhalten und event. beim I.A.A. auf Einsetzung eines besonderen Angestellten- Ausschusses zu dringen. Der Vorstand der Fachgruppe der Techniker und Werkmeister, welche am meisten bei dieser Angelegenheit interessiert sind, hat sich in einer im April 1928 in Berlin abgehaltenen Sitzung mit diesem Standpunkt vollständig einverstanden erklärt. Daraufhin wurde folgender Brief an den Verwaltungsrat des I.A.A. in Genf geschickt: ,, Es sei uns gestattet, unseren Dank dafür auszusprechen, dass in der Januar- Sitzung des Verwaltungsrates kein endgültiger Beschlusz gefaszt wurde über den beratenden Ausschusz für geistige Arbeiter; die endgültige Beschluszfassung wurde hinausgeschoben bis zur April- Sitzung und zwar u.a. auf Grund der eingesandten Beschwerden von seiten des ,, Bundes der Technischen Angestellten und Beamten"( Berlin), des ,, Bundes der Industrieangestellten Oesterreichs" und des ,, Allgemeinen Industrieangestellten- Verbandes, Reichenberg." " 31 In der Vorstandssitzung unserer Fachgruppe der Techniker, welche am 18. April in Berlin stattgefunden hat, wurde die ganze Angelegenheit noch einmal durchgesprochen an der Hand des geführten Briefwechsels, wonach der Standpunkt unseres Internationalen Bundes der Privatangestellten in jeder Beziehung bestätigt wurde. Wir erlauben uns deshalb, Ihre Aufmerksamkeit auf Folgendes zu lenken: 1. Wir beharren bei unserer Meinung, dass, kraft des Friedensvertrages, für einen beratenden Ausschusz für geistige Arbeiter, der hauptsächlich die Interessen der sog. freien Berufe behandeln müszte, kein Platz ist. Die intellektuellen Interessen an sich werden mit Recht wahrgenommen von der Intellektuellen- Kommission des Völkerbundes. Für die Einsetzung eines ähnlichen Ausschusses auch beim I.A.A. liegt, unseres Erachtens, kein Anlass vor. 2. Für den Fall, dass dennoch zu der endgültigen Einsetzung eines beratenden Ausschusses für geistige Arbeiter beschlossen wird, so erhebt unsere Internationale, besonders im Namen der ihr angeschlossenen 236.000 Techniker, energischen Protest gegen die Tatsache, dass dieser Ausschuss sich mit der Wahrung von Angestellten- Interessen befassen wird. Nach den von dem provisorischen Ausschusz am 19. und 20. Dezember 1927 in Brüssel aufgestellten Vorschlägen, wird ja beabsichtigt, auch reine Angestellten- Fragen zu behandeln. Wir lenken abermals nachdrücklich die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass, wenn jemand aus den freien Berufen in ein Dienstverhältnis tritt, er zu den Angestellten gehört und die gesetzlichen Bestimmungen bez. der Angestellten, insoweit sie sich in den verschiedenen Ländern in Kraft befinden, auch auf ihn angewendet werden. Eine Trennung zwischen Angestellten mit akademischer und nicht- akademischer Bildung fassen wir als eine Scheidung unter den Angestellten und ihrer Organisation auf. Der beratende Ausschusz für geistige Arbeiter soll sich unter allen Umständen der Behandlung von Angestellten- Fragen enthalten. Einen Vorschlag, dass dieser Ausschusz, wenn er Angestellten- Fragen behandelt, zuvor mit Vertretern der Angestellten darüber beraten würde und danach selbständig entscheiden wird, weisen wir im voraus zurück. Wir sind der Auffassung, dass die Angestellten selbständig über ihre eigenen Interessen urteilen und darüber entscheiden sollen. 3. Die Angestellten, insoweit sie bei der Arbeiterbewegung angeschlossen sind, für den weitgröszten Teil der Organisierten ist dies der Fall-, werden zwar beim I.A.A. von den Arbeiterdelegierten vertreten, aber es kann nicht verneint werden, dass sie besondere Interessen haben. Sie selbst erkennen dies durch die Errichtung eines besonderen Dienstes für Angestelltenfragen. - Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das I.A.A., wenn es die Interessen der grossen Gruppe von Angestellten sachkundig behandeln will, einen besonderen Angestellten- Ausschusz ins Leben rufen müszte. 32 Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Vorschlag, den wir dem Direktor des Internationalen Arbeitsamtes bereits am 21. Dezember 1927 unterbreitet haben, um zur Einsetzung eines Angestellten- Ausschusses zu schreiten. Zur Vermeidung von allen eventuellen Konflikten über das Gebiet des beratenden Ausschusses für geistige Arbeiter wäre es, unseres Erachtens, notwendig, die beiden Ausschüsse ihre Arbeiten gleichzeitig aufnehmen zu lassen. Wir fügen noch hinzu, dass unserseits kein Bedenken bestehen würde, wenn auch die ,, Confédération Internationale des Travailleurs Intellectuels"( Sitz: Paris), mit Rücksicht auf die ihr angeschlossenen Angestellten, in dem Angestellten- Ausschusz vertreten sein würde. Wir empfehlen die in Rede stehenden Interessen der Angestellten Ihrer besonderen Aufmerksamkeit und geben der Hoffnung Raum, dass Sie unsere Auffassungen teilen werden können." Trotz dieser Proteste und ungeachtet der Tatsache, dass die Arbeitervertreter unseren Beschwerden nunmehr vollständig beistimmen, wird die Kommission dennoch ins Leben gerufen werden. Wir verlassen uns darauf, dass die Arbeitervertreter uns bei der Bekämpfung der Schäden welche dieser Ausschuss den Angestellten unvermeidlich zufügen wird, möglichst kräftig unterstützen werden. Wir haben den Verwaltungsrat des I.A.A. gebeten, einige die Angestellten betreffenden Punkte auf der Tagesordnung einer Internationalen Arbeitskonferenz zu bringen. Für 1928 ist uns dies nicht gelungen, wohl aber für die im Jahre 1929 abzuhaltende I.A.K.( die Arbeitszeit der Angestellten), nach Annahme folgender Resolution- Schürch: ,, In Erwägung, dass der Friedensvertrag die Einführung einer Regelung der Arbeitszeit für die gesamte Arbeiterschaft vorsieht; sowie in Erwägung, dass das Uebereinkommen von Washington die Frage der Arbeitszeit für alle gewerblichen Arbeiter geregelt hat; und in Erwägung, dass andererseits in gewissen Ländern die Arbeitszeit anderer Arbeiterkategorien als der gewerblichen Arbeiter gesetzlich geregelt ist; ersucht die Konferenz den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes zu prüfen, ob es möglich sei, die Frage der internationalen Regelung der Arbeitszeit für alle andern Arbeiterkategorien als die der gewerblichen Arbeiter auf die Tagesordnung einer der nächsten Konferenzen zu setzen." Inzwischen wurde von seiten der englischen Regierung ein Vorschlag zur Abänderung der Washingtoner Konvention über den Achtstundentag eingebracht. Mit Rücksicht darauf, dass für unsere Gruppen bis jetzt überhaupt keine Regelung getroffen ist, haben wir dagegen beim I.A.A. Einspruch erhoben. 33 FINANZEN. Der Jahresbeitrag wurde auf dem Kopenhagener Kongresz auf Fl. 25.pro 1.000 Mitglieder festgesetzt. Unsere Internationale soll dadurch unter die Internationalen Berufssekretariate mit den niedrigsten Beitragssätzen gerechnet werden. Dank unserer grossen Sparsamkeit, konnten die Ausgaben mit den Einkünften gedeckt werden, dank auch teilweise den Vorschüssen der holländischen Organisation. In den ,, Mitteilungen" wurde für jedes Jahr ein ausführlicher Bericht aufgenommen. Wir beschränken uns in diesem Bericht auf die Veröffentlichung einer Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 1925, 1926 und 1927.( Siehe Beilagen C, D und E). AUSWEIS DER RECHNUNGSREVISOREN. Die Unterzeichneten, Th. Vande Plas, General- Sekretär des Allgemeinen Verbandes der Angestellten, Techniker, Lageristen und Geschäftsreisenden Belgiens, und C. W. Jacobsen, Haupt- Kassierer des Allgemeinen Niederländischen Verbandes der Handels- und Büroangestellten haben die Bücher, Belege und Bank- Konto- Korrentauszüge des Internationalen Bundes der Privatangestellten geprüft und in Ordnung befunden. Sie geben der Ansicht Ausdruck, dass die in den verschiedenen Berichten gemachten Angaben ein richtiges und getreues Bild des finanziellen Gebahrens des Internationalen Bundes der Privatangestellten in der Zeit vom 1. Oktober 1920 bis 31. Dezember 1926, geben. ( w.g.) TH. VAN DE PLAS. C. W. JACOBSEN. Amsterdam, den 24. Februar, 1927. 34 SCHLUSSWORT. Alles in allem darf unsere Internationale mit Genugtuung auf die Jahre 1925, 1926 und 1927 zurückblicken. Es bleibt gewiss noch viel zu tun. Der Anschluss von mehr Kollegen in immer mehr Ländern ist erwünscht. Daneben ein noch stärkeres Band, damit alle Angestellten sich als Mitglied einer grossen internationalen Familie fühlen. National und international muss unsere Kraft zunehmen und unsere Aktion immer mehr vergrössert werden. Wenn wir jedoch dies berücksichtigen, so darf doch mit einigem Stolz konstatiert werden, dass wir auf diesem Weg, zu diesem Ziel, einen grossen Schritt vorwärts gekommen sind, dass wir einander begreifen, und anerkennen, dass wir zusammenarbeiten und kämpfen und dies in immer grösserem Umfang tun werden. Wir haben einander über die Grenzen die Bruderhand gereicht, und wir sind alle zu der Ueberzeugung gelangt, dass wir keine Feinde, sondern Brüder sind und dass der einzige gemeinsame Feind ,, der Kapitalismus" ist, ob er sich national oder international nennt. - Innerhalb und ausserhalb unseren Kreisen haben wir Anerkennung gefunden: unserer Internationale wird Rechnung getragen. Lasst dies für uns ein Ansporn sein, auf dem eingeschlagenen Weg ruhig weiterzuschreiten. Dabei soll unser nächstes Ziel sein: die Hebung der materiellen und kulturellen Lage der Angestellten und das Endziel: die Befreiung der Arbeitnehmerklasse von dem Joche des Kapitalismus. Hoch unsere Internationale! G. J. A. SMIT Jr., General- Sekretär. A BEILAGE ANNEXE ANNEX A Nummer Numéro Number LAND PAYS COUNTRY NAMEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBÄNDE NOMS DES SYNDICATS AFFILIÉS NAMES OF THE AFFILIATED UNIONS Deutschland Allemagne Germany I. X Belgien Belgique Belgium 2. X Dänemark Danemark Denmark 3. X 4. X 5. 6. 7. 8. Finnland. Finlande Finland 9. Frankreich France IO. II. Griechenland.. Grèce Greece. Grossbritannien.. Grande Bretagne Great Britain.... 12. 13. 14. 15. 16. Irland.. Irlande Ireland 17. Jugoslawien Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique... Dansk Handels- og Kontormedhjaelperforbund. Zentralverband der Angestellten... Bund der Technischen Angestellten und Beamten Allgemeiner Verband der Deutschen Bankangestellten Deutscher Werkmeister- Verband Polier-, Werk- und Schachtmeisterbund für das Baugewerbe Deutschlands. Suomen Liiketyöntekijäin Liitto r.y. Fédération Nationale des Syndicats d'Employés Fédération Nationale des Syndicats d'Employés de la Finance Fédération des Employés Privés de la Grèce.... National Union of Distributive and Allied Workers ADMINISTRATIVE, CLERICAL AND SUPERVISORY GROUP of the Transport& General Workers' Union Association of Women Clerks and Secretaries... National Union of Clerks& Administrative Workers Irish Union of Distributive Workers and Clerks... Yougo- Slavie... Yougo- Slavia. Latvia 18. Lettland. 19. Lettonie. 20. X 21. 22. Norwegen Norvège. 23. X 24. X 25. X 26. 27. 28. 29. Niederlande Pays- Bas Netherlands Norway Oesterreich Autriche Austria Savez Privatnih Namjestenika Jugoslavije Vispareja darbinieku Biedriba Latvijas Komivojazeru Biedriba Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden. Algemeene Bond van Technisch- en Opzichthoudend Personeel Norges Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund...... Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Oesterreischs Bund der Industrieangestellten Oesterreischs... Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Oesterreichs Bund der Bank- und Sparkassengehilfen der Republik Oesterreich Verein der Versicherungsangestellten Oesterreichs Reichsverband der Rechtsanwalts- und Notarsangestellten Oesterreichs.. Reichsverein der Zeitungsbeamten Oesterreichs 3XXX ADRESSEN ADRESSES ADDRESSES 10 22MA Mitgliederzahlen am 1. Januar: Effectifs au 1er Janvier: Membership figures on January 1st: 1926 1927 1928 Maison Syndicale 17, Rue du Poinçon, BRUXELLES 6.000 6.000 6.720 Gl. Kongevej 6, KOPENHAGEN V. 13.000 13.000 13.000 Oranienstrasse 40-41, BERLIN SO.36. 152.890 149.259 152.230 Werftstrasse 7, BERLIN NW. 40. 58.053 51.032 51.113 Französischestrasse 21, BERLIN W.8. 10.889 10.000 12.771 Stromstrasse 8, DÜSSELDORF. 139.723 132.500 129.276 Schleinitzstrasse 24 ,. BRAUNSCHWEIG. 13.058 13.340 Sirkuskatu 5,... HELSINKI. 2.203 2.345 2.629 3, Rue du Château d'Eau ,. PARIS Xe. 12.000 12.000 12.000 3, Rue du Château d'Eau, PARIS Xe. 3.431 2.500 I.200 ATHENES. 4.000 ,, Oakley", 122 Wilmslow R., Fallowfield, MANCHESTER. Transport House, Smith Square, Westm., LONDON, S.W.1. 1-3, Churton Street, Vauxhall Bridge R., LONDON, S.W.1. 17-20, Holborn Hall, Gray's Inn Road, LONDON, W.C.I. Cavendish House DUBLIN. 93.468 91.488 95.356 6.000 6.000 6.000 2.000 7.000 6.000 6.010 Palaca Sredisnjeg ureda z.o.r. Produljena Haulikova..... ZAGREB 4.500 4.500 4.880 Marstalu iela 21, dz. 3 M. Jauniela no. 4, RIGA. RIGA. I 500 106 P.C. Hooftstraat 179, Twintighuizen 30rood, AMSTERDAM- Zuid. 7.376 7-796 8.445 DORDRECHT. 400 450 OSLO. 8.000 6.000 5.000 Arbeidergaten 2.. Werdertorgasse 9,.. Biberstrasse 2, Löwelstrasse 18, Singerstrasse 6,..... Deutschmeisterplatz 2 ,. Berggasse 39, Zieglergasse 25,- WIEN I. 30.610 30.610 27.949 WIEN I. 34.917 32.838 33.458 WIEN I. 10.995 9.310. 8.439 WIEN I. 6.633 3.537 3.109 IWIEN I. 4.196 4.100 4.058 WIEN IX. I.339 I.329 I.I20 WIEN VII. 600 663 663 BEILAGE ANNEXE ANNEX A ( CONT.) Nummer Numéro Number LAND PAYS COUNTRY 30. Polen. 31. Pologne Poland 32. 33. 34. 35. Rumänien Roumanie Roumania NAMEN DER ANGESCHLOSSENEN VERBÄNDE NOMS DES SYNDICATS AFFILIÉS NAMES OF THE AFFILIATED UNIONS Zwiazek Zawodowy Pracowników Zatrudnionych w Handlu i Biurowosci w Polsce Allgemeiner freier Angestelltenbund Polnisch- Oberschlesien. Zwiazek Zawodowy Pracowników Bankowych Rzeczypospolitej Polskiej... Zwiazek Zawodowy Agentow i Wojazerow Societatea Centrala a Functionarilor de Comert si Birou din Bucovina Uniunea Functionarilor de Banca si a Caselor de Economii din Bucovina Svenska Handelsarbetareförbundet Tschechoslowakei Federació de Dependents de Catalunya. Einheitsverband der Privat- und Oeffentlichen Angestellten in der Czechoslovakischen Republik Czechoslovakia.. Odborová organisace ceskoslovenského advokátniho a notárs36. X Schweden Suède. Sweden 37. Spanien Espagne. Spain 38. 39. X Tchécoslovaquie 40. 41. 42. 43. X 44. X 45. X 46. 47. Ungarn Hongrie Hungary kého úrednictva Zentralverband der Versicherungsangestellten in der Czechoslovakischen Republik Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der Czechoslovakischen Republik Allgemeiner Industrieangestellten- Verband Reichenberg.... Zentralverband der Angestellten in Industrie, Handel und Verkehr.... Reichsverband der Bergbau- und Hüttenangestellten Magyarországi Magántisztviselök Szövetsége... Kereskedelmi Alkalmazottak Országos Szövetsége Pénzintézeti Tisztviselök Országos Egyesülete Die mit dem Zeichen X versehenen Organisationen sind der KOPENHAGENER REGELUNG betr. den Uebertritt von Mitgliedern beigetreten. Le signe X signifie que l'organisation en question a adopté le RÉGLEMENT DE COPENHAGUE pour le transfert des membres. X in front of the name of an organisation means that this organisation has adopted the COPENHAGEN RULES for the transfer of members. ADRESSEN ADRESSES ADDRESSES Mitgliederzahlen am 1. Januar: Effectifs au 1er Janvier: Membership figures on January 1st: 1926 1927 1928 Zielna 25, WARSZAWA. 8.000 7.000 7.000 ul. Mickiewicza 8 II. KATOWICE. 2.816 2.837 2.797 Królewska 35 ,. WARSZAWA. 4.500 I.000 I.000 S- to Krzyska 15 ,. WARSZAWA. I.020 str. Avram Iancu 7, Strada Carolinei 7,... Spangatan 20 b... CERNAUTI. 55° 550 55° CERNAUTI. 500 500 500 MALMŎ. 8.206 9.027 10.422 Nueva de S. Francisco, 2, I,..... BARCELONA. 9.820 2.500 2.500 Jungmannova 29.. Brandlova 23, PRAG II. 27.500 27.840 27.887 PRAG- Weinberge. 414 242 250 Lützowova ul. 45 n.. PRAG II. 4.140 4.100 3.001 Perstyn II, I. Stock,.. Schloszgasse I, PRAG I. 5.000 5.773 5.808 REICHENBERG. 12.085 12.036 12.419 Seilerstrasse I,..... TEPLITZ- SCHÖNAU. 7.000 Schlangenbadstrasse 34 ,. TEPLITZ- SCHÖNAU. 6.000772 3.771 4.921 4.900 4.900 Rottenbiller- utca 13, BUDAPEST VII. 5.818 5.800 5.800 Erzsébet körut 13, BUDAPEST VII. 4.010 4.000 2.896 Akadémia- utca 6, BUDAPEST V. 3.000 3.000 3.000 ☑ 3.000 X I.000 Y 4.000 Y 2.000 Z 3.000 725.103 696.370 708.343 X: Italien Italie Italy Federazione Italiana Dipendenti Aziende Private. Y: Portugal: Federaçao Portuguesa dos Empregados no Comercio. Z: Tschechoslowakei Tchécoslovaquie Czechoslovakia Ceskoslovensky Svaz Vseurednicky v Praze. 40 BEILAGE B. BESTIMMUNGEN, betreffend den Übertritt von Mitgliedern der dem ,, Internationalen Bund der Privatangestellten" angeschlossenen Verbände. § I Mitglieder von Verbänden, die dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossen sind, haben, sobald sie nach einem anderen Lande übersiedeln und sich dort als Mitglied der Organisation ihres Landes legitimieren, das Recht, sofort ohne Erlegung eines Eintrittsgeldes in die Organisation dieses Landes aufgenommen zu werden und geniessen dort dieselben Rechte wie die eigenen Mitglieder dieser Organisation( siehe noch§ 5). Die Anmeldung muss spätestens sechs Wochen nach der Ankunft erfolgen, und der Betreffende muss im übrigen den Aufnahmebedingungen der Organisation des betreffenden Landes entsprechen. § 2 Die Legitimation besteht darin, dass der Verband das Mitgliedsbuch oder die Mitgliedskarte des Betreffenden mit Abmeldungsvermerk versehen hat. Bei der Anmeldung soll das Buch oder die Karte dem neuen Verbande zur Kontrolle und Vormerkung ausgehändigt werden. Die Abmeldung kann nur vorgenommen werden, wenn der Betreffende allen Verpflichtungen nachgekommen ist gegenüber der Organisation, von welcher er sich abmelden will, und mit dem Beitrage nicht im Rückstande ist. Ist dieses nicht der Fall, so muss die neue Organisation die Aufnahme ablehnen. § 3 Überführte Mitglieder treten zugleich in die Stellenlosenkasse des betreffenden Landes ein auf Grund der für diese bestehenden Aufnahmebedingungen, sofern die Stellenlosen kasse mit der Organisation in Verbindung steht. Die Aufnahme findet statt unter Beibehaltung der Anciennität, die die Mitglieder in der früheren Kasse erworben haben. § 4 Das Unterstützungsrecht tritt laut den in dem betreffenden Lande geltenden Bestimmungen ein, doch nicht vor einem Monat nach Aufnahme in die Organisation des Landes, in das das betreffende Mitglied übergesiedelt ist. Ausserdem muss der Betreffende ununterbrochen während zwei Monaten innerhalb der Grenzen des Landes, in das er übergesiedelt ist, beschäftigt gewesen sein. Mitglieder, die nach dem Lande zurückkehren, in dem sie als Mitglied aufgenommen werden, sind sofort unterstützungsberechtigt nach den dafür geltenden Bestimmungen und treten übrigens in alle ihre alten Rechte ein, da letztere als bewährt betrachtet wurden durch die ununterbrochene Mitgliedschaft in ausländischen Organisationen, die von diesem Gegenseitigkeitsverdrag umfasst werden. 4I § 5 In keinem Falle wird die Unterstützung für eine grössere Anzahl Tage ausgezahlt, als wie das Mitglied in dem zuletzt verlaufenen Jahre in seinem eigenen Lande berechtigt war zu empfangen. Ein Mitglied kann in dem anderen Lande nur den Rest von der Anzahl der Tage Unterstützung erhalten, die ihm( ihr) von seiner( ihrer) eigenen Stellenlosen kasse innerhalb eines Jahres zukam. § 6 Diese Bestimmungen gelten nur solange, als das Mitglied im neuen Verbande noch nicht vollberechtigt ist. § 7 Diese Bestimmungen sind mit dem Vorbehalt festgesetzt worden, dass sie von den Behörden gutgeheissen werden, unter deren Aufsicht die Stellenlosen kassen in den verschiedenen Ländern stehen. SHAJI BEILAGE C. FINANZIELLER BERICHT 1925. Saldo. 1. Jan. 1925 Beiträge Einnahmen. Beitrags- Nachzahlungen Intern. Kongress( Kopenh.) Referate für nicht- angeschlossene Verbände Zinsen De Twentsche Bank Für Französische Bankangestellten Ausstehende Beiträge Kassa Twentsche Bank Defizit Fl. 85.07 Kongress Kopenhagen ,, 11.617.32 " 5.496.60 Vorstandssitzung Zürich Delegationskosten Abonnemente " 69.87 Miete " 2.95 " 12.203.18 " Ausgaben. Mobiliar Druckkosten. Material für die ,, Mitteilungen" 250.Porto Büro- Utensilien Fl. 29.724.99 General- Sekretär Angestellte.... De Twentsche Bank Darlehen( zurückgezahlt) Allgemeiner Niederl.Verband Darlehen Französische Bankangestellten Saldo am 31. Dez. 1925 BILANZ. Fl. 1.750.285.54 " " 628.94 " I.435.52 Fl. 4.100.Ausstehende Schulden: Dänischer Verband Reise- und Aufenthaltsspesen Verschiedenes Fl. 4.621.19 801.35 557.77 " 20." 400." 146.70 " 158.30 " 129.50 " 479.33 " 34.50 " 3.173." 2.853.84 " 12.831.29 " 2.946.07 " 36.60 250." 285.54 Fl. 29.724.99 Fl. 2.000." I.500.600.Fl. 4.100. BEILAGE D. FINANZIELLER BERICHT 1926. Einnahmen. Ausgaben. Saldo 1. Januar 1926 Fl. Beiträge " 285.54 17.655.59 Intern. Kongress Kopenhagen Fl. 4.704.51 Vorstandssitzung Zürich " 257.63 Veröffentlichungen " 1.75 Zinsen " 14.73 Vorstandssitzung Amsterdam Delegationskosten " 1.250.04 " 2.359.91 Darlehen " 36.60 Intern. Konfer. d. Geschäftsr. Prag " 738.95 De Twentsche Bank " 13.741.33 Miete 400.Ausstehende Beiträge Kassa De Twentsche Bank BETVOR Fl. 31.735.54 Mobiliar Drucksachen Material für ,, Mitteilungen", Zirkulare usw. Porto usw. Büro- Utensilien Extra Uebersetzungskosten: Referate, Berichte usw. Abonnemente und Bücher Broschüre Ladenschluss. General- Sekretär Zulage Angestellte: Gehalt, Zuschlag und Versicherung Administrative Hilfe De Twentsche Bank Saldo am 31. Dez. 1926 BILANZ. Ausstehende Schulden Kapital 200." "" " 73.54 101.89 BERICH Fl. 375.43 ** 14.10 12.85 " 519.45 " 362.51 "" 39.25 " 637.04 " 68.50 " 616.20 " 3.173." 3.166.10 " 127.68 » 13.214.28 11 73.54 Fl. 31.735.54 Fl. 250." 125.43 Fl. 375.43 BEILAGE E. Saldo 1. Januar 1927 Beiträge Veröffentlichungen Zinsen Darlehen De Twentsche Bank FINANZIELER BERICHT 1927. Einnahmen. Ausgaben. Fl. " 73.54 16.019.20 Vorstandssitzung Berlin Vorstandssitzung Wien 2.21 " 17 " 76.24 811.46 " 12.344.52 Delegationskosten Konferenz der Geschäftsreisenden in Prag( Referate) Bergbauangestellten- Konferenz( Referate) Miete Drucksachen Porto, Telegramme usw. Material für Zirkulare und ,, Mitteilungen" Büro- Utensilien Extra- Uebersetzungskosten Abonnemente und Bücher Fl. 1.590.40 " 1.611.54 " 783.05 " 472.85 " 335.71 " 400." II7.45 " 380.34 161." " 27.65 " Kosten Kontrolle, Versicherung usw. General- Sekretär Zulage " 537.94 36.25 79.50 3.173.Fl. 29.327.17 Angestellte: Gehalt und Prämien Administrative Hilfe Zinsen Darlehen De Twentsche Bank Saldo am 31. Dezember 1927 51.60 " 3.395.25 " " I.13 " 811.46 15.331.72 29.33 Fl. 29.327.17 BILANZ. - Ausstehende Schulden Reserve Intern. Kongress 1928 Kapital Ausstehende Beiträge Kassa De Twentsche Bank " 150.ナナ 29.33 3.089.09 Fl. 3.268.42 BEITVER D Fl. 250.2.000." ナナ 1.018.42 Fl. 3.268.42 TÄTIGKEITSBERICHTE DER ANGESCHLOSSENEN VERBÄNDE. DE LVLICKELL BEKICHLE 16 BELGIEN. 47 Syndicat Général des Employés Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique. ( Handels- und Büro angestellte, Techniker, Lageristen und Geschäftsreisende). Schwankung der Mitgliedsziffern. Seit 1925 sind unsere Mitgliedsziffern trotz der grossen Schwierigkeiten, denen wir begegneten, stetiger geworden. Jahr 1925 1926 1927 Eingetragene Mitglieder 6532 6778 6770 Finanzlage. Unsere seit 1921 bestehende Zentrale vermochte sich noch keine sehr günstige Finanzlage zu verschaffen. Die Perioden der Arbeitslosigkeit, des Kampfes und der Unbeständigkeit des Geldes erlaubten uns nicht, den Beitrag zu erhöhen, da die Gehälter der Angestellten sich selbst unterhalb des Standes von 1914 bewegten. Im Jahre 1926 wurde unsere Hoffnung auf Gesundung unserer Finanzlage durch einen neuen Sturz des Franken und eine Erhöhung der Lebensunterhaltskosten durchkreuzt. Heute können wir sagen, dass unsere Lage sich wesentlich gebessert hat und endgültig stabil geworden ist. Der Besitz der Gesamtorganisation am 31. Dezember 1927 belief sich auf 158.238,16 Frcs. unabhängig von dem Guthaben jedes unserer Bezirksverbände. Tarifverträge. Wir haben keinen die Arbeitsbedingungen der Angestellten regelnden Tarifvertrag, sondern individuelle Vereinbarungen. Arbeitsstreitigkeiten. Wir haben von 1925 bis 1927 eine bestimmte Anzahl Arbeitsstreitigkeiten gehabt, in die keine bedeutende Zahl von Streikenden einbezogen war. Teils infolge dieser Streitigkeiten, teils ohne offenen Kampf wurden den Angestellten fühlbare Verbesserungen gewährt, ohne dass es jedoch zu einem eigentlichen Tarifvertrag kam. Gesetzgebung. Am 1. Januar 1926 trat das Pensionsgesetz vom 10. März 1925 in Kraft. Das Gesetz wurde jedoch vor den von allen Seiten einlaufenden Protesten nur angewandt, soweit die Einzahlungen in Betracht kamen, alle anderen Bestimmungen wurden suspendiert. Ein erster Revisionsausschuss, worin unsere Gewerkschaftsorganisation vertreten ist, hat schon getagt. Ein zweiter Ausschuss wurde beauftragt, eine Enquete unter den Angestellten zu veranstalten, um ihre Wünsche kennen zu lernen. 48 Der Haupteinwand, den wir gegen des Gesetz erheben, besteht darin, dass es den Versicherungsgesellschaften die Intervention gestattet. Das Achtstundengesetz hat auf die Angestellten der Handelsunternehmungen mit Ausnahme der Grosshandelshäuser Anwendung gefunden. Unterstützungseinrichtungen. Wir haben während der Jahre 1925, 1926 und 1927 die folgenden Summen verausgabt: Arbeitslosen- Unterstützungskasse: Sterbekasse: Widerstandskasse 57.039,25 Frcs. 6.490,00 Frcs. 54.919,15 ナナ 1925 1926 1927 56.829,85 3.120,00 ナナ 3.865,00 19 34.488,15 Frcs. 11.528,50" 28.436,50" Entschädigung für Militärdienstpflichtige. 14.156,25 Frcs. 1925 ise oni bo1926 1.520.00 1927 1.886,00 Alain any s A - zab gaufför snis bau non ob sadsg dilansaswdoia age. T wed Kid dole failed peor odmiss.m T nobalogar notllozas A danisdA sib 098! sh dowbagel vid 2005 stobo to zarb Sado dkway devgnA is De mi 750 M or mov -os D abdcore. A C bastoginio nesise holloy sboy nooboj abzuw sigas Ini sib aiswo buswagt min ustest usaholaivsЯ 1921 sibusque ob us noba jed je na go sad abouw caudaAows aid sieg 49 DÄNEMARK. Dansk Handels- og Kontormedhjaelperforbund. ( Handels- und Büroangestellte). Dänemark ist in diesen 3 Jahren von einer schweren Deflationskrise heimgesucht worden, die durch die in der gleichen Zeit bewerkstelligte Hebung und Festlegung der dänischen Währung noch wesentlich verschärft wurde. Diese Entwicklung kommt auch deutlich in der Teuerungszahl zum Ausdruck, die im Januar 1925-221 betrug und bis zum Januar 1927 auf 176 herabgegangen war. Am 1. Januar 1927 wurde wieder die Goldeinlösbarkeit der Banknoten eingeführt, und die Senkung der Preise scheint nunmehr zum Abschluss gebracht zu sein. Die Deflation wurde mit Hilfe scharfer ökonomischer Massregeln durchgeführt, Erschwerung des Anleihenmarktes, Krediteinschränkungen, Verminderung der öffentlichen Ausgaben durch rücksichtslosen Beamtenabbau und brutale Verschlechterung der Sozialgezetzgebung. Viele Unternehmungen haben den Betrieb eingestellt, und die Stellenlosigkeit ist daher andauernd aussergewöhnlich weitreichend. Die Anzahl der Beschäftigungslosen ergab folgendes Bild: 1925 1926 1927 Sämtliche Davon Sämtliche Davon Sämtliche Davon Arbeiter Angestellte Arbeiter Angestellte Arbeiter Angestellte 1. Januar 41.364 845 84.595 1080 93.147 1624 1. April 40.751 1107 60.665 1386 77.727 1788 1. Juli 23.697 998 46.177 1246 53.538 1539 1. Oktober 28.412 957 47.561 1325 45.328 1336 Am 1. Januar 1928 betrug die Zahl der Stellenlosen 92.389, und davon waren 1453 Angestellte. Diese Zahlen umfassen jedoch nur die Stellenlosen, die bei den öffentlichen Arbeitsnachweisen eingetragen sind. Man rechnet z. B. damit, dass es 5 6000 stellenlose unorganisierte Angestellte gibt. - Unsere Stellenlosenkasse hat in diesen Jahren bedeutende Summen als Unterstützung auszahlen müssen. Ausserdem haben Mitglieder, welche die Wartezeit noch nicht beendigt hatten oder deren satzungsmässige Unterstützung aufgebraucht war, aus öffentlichen Mitteln Unterstützung empfangen. Unsere Verbandsmitglieder erhielten folgende Summen in Kronen als Stellenlosenunterstützung: 1924/25 1925/26 1926/27 Satzungsgemässe Unterstützung.. 208.103 50 254.508.317.310.70 Ausserordentliche Unterstützung.. 85.000.180.000.215.000.Zusammen.. 293.103.50 434.508.532.310.70 Die freie Hilfskasse des Verbandes, die einen Zuschlag zu der gewöhnlichen Stellenlosenunterstützung leistet, hat in der gleichen Zeit 15.245.50 Kronen ausgezahlt. 50 Unter diesen Verhältnissen hat eine starke Kürzung der Löhne stattgefunden. Bei den Angestellten hat der Rückgang der Gehälter erschreckende Formen angenommen. Wo der Verband Tarife abgeschlossen hat, haben diese ein Bollwerk gegen unberechtigte Lohnkürzungen gebildet, dagegen haben die vielen unorganisierten Angestellten sehr unter der Krise zu leiden gehabt und haben damit zugleich auch den Bestrebungen des Verbandes wegen Aufbesserung der Löhne grosse Hindernisse in den Weg gelegt. Der Verband hat nun etwa 115 Tarife abgeschlossen, die zusammen ungefähr 4500 Mitglieder umfassen. Nur in ganz vereinzelten Fällen hat man in den Ausstand treten müssen, um die aufgestellten Forderungen durchdrücken zu können. Im September 1925 wurde zugleich mit der Abhaltung des Verbandstages das 25- jährige Bestehen des Verbandes gefeiert. Auf diesem Verbandstage wurden umfassende Änderungen in der Verwaltung vorgenommen. Es wurden für alle Ortsgruppen ein Einheitsbeitrag sowie gleichartige Satzungen festgesetzt. Ferner wurde beschlossen, die Zahl der Reisesekretäre auf 6 zu erhöhen. Die Vermögensverhältnisse des Verbandes und der Stellenlosen kasse sind zufriedenstellend. Das Verbandsvermögen betrug am 1. April 1927 Kr. 50.25 per Mitglied, und das Vermögen der Stellenlosenkasse machte Kr. 31.- per Mitglied aus. Das Gesamtvermögen betrug am 1. Januar 1928 1.1 Million Kronen. Der Verband gewährt seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz. In den Jahren 1924/27 wurden auf diese Weise 61.000 Kronen eingetrieben. Lehrlinge, die von ihren Prinzipalen unrechtmässig behandelt werden oder deren Lehrverhältnisse nicht den Bestimmungen des Lehrlingsgesetzes entsprechen, können auch auf den Beistand des Verbandes rechnen. Derartige Streitigkeiten werden vor einem Schlichtungsausschuss behandelt, und in den Jahren 1925-1927 mussten die Prinzipale den Lehrlingen rund 20.000 Kronen Schadenersatz zahlen. Die Mitgliederzahl des Verbandes war nur ganz unbedeutenden Schwankungen unterworfen und belief sich am 1. Januar 1928 auf 13.000, nämlich etwa 9200 männliche und etwa 3800 weibliche Angestellte. Unmittelbar nach Antritt einer Agrarregierung, wurde von dieser die Verschlechterung folgender Gesetze vorgeschlagen und durchgeführt: Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Zuschüsse der Behörden an die Kassen sind herabgesetzt worden und werden nunmehr branchenweise auf Grund des durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet. Die Kürzung der Zuschüsse macht im allgemeinen 15-20% aus. Die für den Bezug von Erwerbslosenunterstützung notwendigen Voraussetzungen sind verschärft, und die ausserordentlichen Unterstützungen sind ganz abgeschafft worden. Krankenkassengesetz. Der Staatszuschuss ist um 1/3 herabgesetzt worden und der Zuschuss, der den Kassen zu den für Medizin geleisteten Ausgaben gewährt wurde, 51 ist gänzlich aufgehoben. Der zu den Ärztehonoraren geleistete Zuschuss wurde um ungefähr 1/3 herabgesetzt. Die für Mitglieder bestehenden Aufnahmebedingungen haben eine Schärfung erfahren, und die oberste Gehaltsgrenze der Mitglieder wurde herabgesetzt. Invalidenversicherungsgesetz. Die Unterstützung der Invaliden wurde von 800 auf 450 Kronen jährlich herabgesetzt. Die für den Empfang dieser Unterstützung notwendigen Voraussetzungen sind erschwert worden. Unfallversicherungsgesetz. Die an Verunglückte zu zahlenden Entschädigungen wurden um etwa 25 Prozent herabgesetzt. Altersversicherungsgesetz. Die Pensionsbeträge haben eine andere Einteilung erfahren, wodurch durchschnittlich eine Herabsetzung der Leistungen erzielt wird; in einigen Fällen tritt jedoch eine Erhöhung ein. Die Bestimmungen über die Kürzung der Pensionen auf Grund von vorhandenen Einnahmen sind verschärft worden. Man rechnet damit, dass diese Verschlechterungen der Sozialgesetzgebung jährlich etwa 20 Millionen Kronen ausmachen. Die Regierung hat ferner ein sogenanntes ,, Zuchthausgesetz" vorgeschlagen, das die Bewegungsfreiheit der Gewerkschaften stark begrenzen soll. Für Übertretungen können Geldstrafen bis zu 100.000 Kr. und Gefängnisstrafen verhängt werden. Ferner steht man jetzt im Begriff, das Lehrlingsgesetz zu verpfuschen, und ein dementsprechender Vorschlag ist bereits vorgelegt. Auf Veranlassung der Prinzipalsorganisationen setzte die Regierung vor einigen Jahren einen Ausschuss ein, der sich mit der Frage einer besonderen Sozialgezetzgebung für Angestellte befassen sollte. In diesem Ausschusse sitzen auch 2 Vertreter unseres Verbandes, die grundsätzlich den Standpunkt einnehmen, dass sie zur Einführung besonderer Sozialgesetzbestimmungen für Angestellte keine Beihilfe leisten können, da unserer Überzeugung nach die gleiche Sozialgesetzgebung für Angestellte und Arbeiter gelten muss. Der Verband behandelt nunmehr wiederum die Frage des Anschlusses an den dänischen Gewerkschaftsbund, und ein dementsprechender Vorschlag wird dem im Juli 1928 stattfindenden Verbandstage vorgelegt werden. 52 DEUTSCHLAND. Zentralverband der Angestellten. Die mit Beendigung der Inflation eingetretene Interessenlosigkeit eines grossen Teiles der Angestellten ist einer wachsenden Teilnahme an den Bestrebungen der Organisation gewichen. Ein Beweis hierfür ist nicht nur die im Jahre 1927 wieder eingetretene Zunahme der Mitgliederzahl, sondern auch das rege Leben in den einzelnen Ortsgruppen, das als ein gutes Vorzeichen für die weitere günstige Entwicklung der Mitgliederbewegung dienen kann. Die Zahl unserer Mitglieder betrug: am 31. Dezember 1925 152.868. am 31. Dezember 1926 149.266. am 31. Dezember 1927 152.230. Die Zahl der Tarifverträge, an denen unsere Organisation beteiligt war, betrug: am 31. Dezember 1925: 788 Tarifverträge mit 146.130 erfassten Mitgliedern, am 31. Dezember 1926: 869 Tarifverträge mit 146.856 erfassten Mitgliedern, am 31. Dezember 1927: 881 Tarifverträge mit 149.880 erfassten Mitgliedern. Der stand der Finanzen zeigte ebenfalls eine erfreuliche Aufwärtsbewegung des Verbandsvermögens. Einnahmen und Ausgaben in den 3 Berichtsjahren waren wie folgt: Gesamtausgabe: Gesamteinnahme: 1925 RM. 4.041.872 RM. 3.531.711 1926 RM. 4.178.750 RM. 4.226.302 1927 RM. 4.881.063 RM. 4.370.981 Das Verbandsvermögen betrug: am 31. Dezember 1925 pro Mitglied: RM. 5.94 am 31. Dezember 1926 RM. 5,78 RM. 1.371.344 RM. 9,- am 31. Dezember 1927 insgesamt: RM. 908.812 RM. 861.260 Unsere Organisation hat folgende Unterstützungseinrichtungen: I. Stellenlosen unterstützung. 2. Krankenunterstützung. 3. Streikunterstützung. 4. Sterbegeld. 5. Aussteuerbeihilfe bei Verheiratung von weiblichen Mitgliedern. 6. Altersunterstützung. Die Aussteuerbeihilfe und die Altersunterstützung sind erst auf Grund von Beschlüssen unseres Verbandstags in Köln Mai 1927 ab 1. Januar 1928 in Kraft getreten. An Unterstützungsbeträgen, die in den Gesamtausgaben enthalten sind, wurden in den Berichtsjahren gezahlt: Stellenlosen- KrankenStreik53 Sonstige Gesamt Unterstützungen in RM. 1925 213.466 60.863 5.643 31.306 311.278 1926 569.718 78.613 I.459 37.121 686.911 1927 266.821 93.463 I.777 49.735 411.796 Sa. 1.050.005 232.939 8.879 118.162 1.409.985 Für den Abschluss der Kollektivverträge sind folgende Wirtschaftszweige besonders hervorzuheben: Bergbau. Für den Bergbau sind die Arbeitsbedingungen der Angestellten tariflich geregelt, und zwar revierweise. Lediglich für den Kalibergbau besteht ein Reichstarifvertrag. Konflikte, die zur Aussperrung oder Arbeitsniederlegung der Angestellten führten, haben sich in der Berichtszeit nicht ergeben. Dagegen war es nicht möglich, bei dem Versuch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Erhöhung der Gehälter mit den Arbeitgebern im Wege freier Verständigung zum Ziele zu kommen; vielmehr musste die Hilfe der staatlichen Schlichtungsbehörden in Anspruch genommen werden. Die Kündigung der Tarifverträge erfolgte in allen Fällen durch die beteiligten Gewerkschaften. Auf Grund der Neuregelung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen in Jahre 1927 war in sämtlichen Bergbaurevieren die Abänderung der aus den Jahren 1924 und 1925 stammenden Mehrarbeitsabkommen erforderlich. Auch hier bereiteten die Arbeitgeber einer freien Verständigung grosse Hindernisse, so dass auch die neuen Mehrarbeitsabkommen erst durch Verfahren vor den Schlichtungsbehörden zustande kamen. Versicherungsgewerbe. Für die Angestellten der privaten Versicherungsunternehmungen sind die Arbeitsbedingungen durch einen Reichstarifvertrag geregelt, der für allgemeinverbindlich erklärt wurde. In den Jahren 1925 bis 1927 ereigneten sich keine Konflikte, die zur Aussperrung oder Arbeitsniederlegung führten. Reichs-, Länder- und Gemeindeverbandsverwaltungen. In der Deutschen Republik sind bei den Reichs-, Länder- und Gemeindeverbandsverwaltungen neben den Beamten Angestellte in erheblicher Zahl beschäftigt. Die Beamten finden die Festsetzung ihres Arbeitsvertragsverhältnisses nach dem öffentlichen Recht, die Angestellten dagegen nach den Grundsätzen des privaten Rechts. Die Regelung der Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten erfolgt heute nicht mehr durch Einzelarbeitsvertrag, sondern durch den mit den Berufsorganisationen abgeschlossenen Kollektivarbeitsvertrag. Grundlage für die Schaffung dieser Tarifverträge ist für die Angestellten bei den Reichsverwaltungen 54 der mit der Reichsregierung abgeschlossene Tarifvertrag vom 2. Mai 1924. Die Regierungen der deutschen Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben in Anlehnung an diesen Tarifvertrag die Regelung des Arbeitsvertrages der von ihnen beschäftigten Angestellten vorgenommen. Etwa 200.000 Angestellte fallen unter diese Regelung. Nach Beendigung der Inflation wurden die Gehälter der Angestellten neu, und zwar sehr niedrig festgesetzt; sie wurden im Jahre 1924 aufgebessert. In den Jahren 1925 bis 1927 fanden nur geringe Erhöhungen statt. Am 16. Dezember 1927 wurde ein neues Reichsbeamtenbesoldungsgesetz erlassen, das rückwirkend vom 1. Oktober 1927 ab Geltung erhielt. Nach den Bestimmungen des mit der Reichsregierung abgeschlossenen Tarifvertrages müssen die Auswirkungen dieses Gesetzes auch auf die Behördenangestellten Anwendung finden. Angestellte in Handel und Industrie. Besondere Schwierigkeiten bereiteten die Arbeitgebervereinigungen bei der kollektiven Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Angestellten in Handel und Industrie. Ihre Feindschaft gegen den Tarifgedanken geht soweit, dass sie zuweilen sogar eine Änderung ihrer Verbandssatzung vornahmen und alsdann erklärten, dass der Abschluss von Tarifverträgen nicht mehr in das Aufgabengebiet ihres Verbandes falle ( gewollte Tarifunfähigkeit"). Es mussten infolgedessen zahlreiche Kämpfe um den Abschluss von Tarifverträgen mit den Arbeitgeberverbänden geführt werden. Nachstehend werden einige Branchen aufgeführt, in denen besonders langwierige Verhandlungen und hartnäckige Kämpfe zur Durchführung des Tarifvertragsgedankens geführt werden mussten: Berliner Zeitungsgewerbe. Der Arbeitgeberverband für das Berliner Zeitungsgewerbe ist grundsätzlich Gegner eines Tarifvertrages für die Angestellten. Bis zum 30. Juni 1924 bestand im Berliner Zeitungsgewerbe ein Tarifvertrag. Es ist bisher den Anstrengungen der Angestelltenverbände noch nicht gelungen, den Tarifvertrag zu halten bezw. zu erneuern. Der Arbeitgeberverband für das Berliner Zeitungsgewerbe hat erklärt, dass er jeden Schiedsspruch, der eine tarifliche Bindung in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen voi schlägt, ohne Rücksicht auf seinen Inhalt ablehnen wird. Die Verhandlungen mit den Schlichtungsbehörden wegen Erneuerung des Tarifvertrages sind noch nicht beendet. Berliner Zigarettenindustrie. Nachdem vor einigen Jahren ein Streik der Angestellten ohne Erfolg abgebrochen werden musste, gelang es nicht, zu einem neuen Tarifvertrage zu kommen. Der Arbeitgeberverband gibt zwar an, kein Gegner eines Tarifvertrages zu sein; stellt dagegen in finanzieller Beziehung Bedingungen, die von den Angestellten nicht angenommen werden können. Ausserdem verlangt der Arbeitgeberverband noch, dass trotz des Arbeitszeitnotgesetzes vom 14. April 1927, nach welchem jede über 48 Stunden in der Woche hinausgehende Mehrarbeit besonders zu vergüten ist, die Arbeitszeit bis auf 52 Stunden in der Woche, ohne besondere Bezahlung, ausgedehnt werden kann. 55 Seeschiffswerften. Als grundsätzliche Gegner des Kollektivarbeitsvertrages müssen auch die Besitzer der deutschen Seeschiffswerften bezeichnet werden. Nach sehr langwierigen Verhandlungen kam vor Jahren ein Reichstarif für die Angestellten der Seeschiffswerften zustande, der nach seinem Ablauf wiederum erst mit dem Machtmittel des Streikes erneut werden konnte. Besonders schwierig gestaltete sich in den Jahren 1924 und 1925 die Lage für die Angestellten auf den Seeschiffswerften. Infolge zum Teil mangelhafter Beschäftigung der Werften konnte lediglich nur ein Rahmentarif ohne Gehaltssätze abgeschlossen werden, der leider auch noch heute besteht. Kurz vor Schluss des Jahres 1927 wurde vom Reichsarbeitsministerium ein Schiedsspruch gefällt, der wiederum einen Gehaltstarif nebst Klasseneinteilung brachte. Die Arbeitgeber haben diesen Schiedsspruch jedoch abgelehnt, so dass die Verbindlichkeitserklärung bei dem Reichsarbeitsministerium beantragt werden musste. Diese Erklärung ist gegenwärtig noch nicht ausgesprochen, weil das Reicharbeitsministerium den Parteien von sich aus nochmals einen Vorschlag unterbreitet hat, um auf dem Verhandlungswege zu beiderseitig annehmbaren Gehaltsund Arbeitsbedingungen zu kommen. Die Bewegung ist im Augenblick noch nicht abgeschlossen. Baugewerbe. Die zu Beginn des Jahres 1925 geführten Tarifverhandlungen zeigten einen sehr schleppenden Fortgang. Die Arbeitgeber stellten folgende Bedingungen: Anerkennung des Leistungsprinzips. Weitgehendste Urlaubskürzung. Arbeitszeitverlängerung. Trotz unserer weitestgehenden Bemühungen war es bis 1927 infolge der starren Haltung der Arbeitgeber leider nicht möglich, die Tarifverhandlungen zu einem günstigen Ergebnis für die Angestellten zu Ende zu führen. Der auf unseren Antrag vom Reichsarbeitsminister eingesetzte Schlichter hat ebenfalls wiederholt versucht, den Konflikt zur beiderseitigen Zufriedenheit zu regeln. Aber auch hier war ein Erfolg nicht beschieden. Im Jahre 1927 wurde abermals vom Reichsarbeitsminister ein Schlichter eingesetzt, der einen Schiedsspruch fällte, den wir, wenn er auch nicht alle Forderungen erfüllte, angenommen haben. Die Arbeitgeber haben aber auch diesen Schiedsspruch abgelehnt. Da derselbe vom Reichsarbeitsminister nicht für verbindlich erklärt wurde, besteht gegenwärtig keine Aussicht, im Baugewerbe zu einem Reichstarif in der nächsten Zeit zu kommen. Es bestehen gegenwärtig unsererseits Bemühungen zwecks Abschluss von Bezirkstarifen. Ein endgültiges Ergebnis ist auch hier noch nicht erzielt worden. Berliner Metallindustrie. Die Metallindustrie spielt im Berliner Wirtschaftsleben eine nicht unerhebliche Rolle. Sie beschäftigt in Zeiten guter Konjunktur annähernd 50.000 Angestellte. Der Verband Berliner Metallindustrieller ist eine sehr straffe Unternehmerorganisation. Es haben sich deshalb die Tarifver 56 handlungen stets besonders schwierig gestaltet. Die im Jahre 1924 erfolgten Gehaltsfestsetzungen mussten infolge der wirtschaftlichen Veränderungen im Jahre 1925 einer Revision unterzogen werden. Die nicht ausreichenden Gehaltsbezüge mussten den verteuerten Lebensverhältnissen angepasst werden. Durch einen verbindlich erklärten Schiedsspruch wurde erreicht, dass die Gehaltssätze um 5% erhöht wurden. Der Verband der Berliner Metallindustriellen erliess Anweisungen an seine Mitgliedsfirmen, den Schiedsspruch zu sabotieren. Ausserdem griff er zum Mittel der Feststellungsklage gegen die Angestelltenverbände, um zu erreichen, dass er den gefällten Schiedsspruch nicht zu beachten nötig habe. Das Urteil des Landgerichts Berlin ging dahin, dass die Klage des Arbeitgeberverbandes abgewiesen wurde. Mit diesem Urteil fand sich der Verband Berliner Metallindustrieller ab. Im Juni 1926 kündigten die Arbeitgeber die Bestimmungen des Tarifvertrages über die Gehaltsstaffelung und die Gehaltssätze, und zwar deshalb, um in der neuen Vereinbarung das Leistungsprinzip zu verankern. Durch einen daraufhin verbindlich erklärten Schiedsspruch wurde aber der erneute Angriff der Arbeitgeber abgewiesen. Zentralheizungsindustrie Berlin. Der für die Angestellten in diesem Industriezweige bestehende Rahmenund Gehaltstarif wurde vom Arbeitgeberverband gekündigt, um in einem neuen Tarifvertrage ebenfalls das Leistungsprinzip festzulegen. Trotzdem im Mai 1926 bereits eine Gehaltskürzung eingetreten war, kam der angerufene Schlichtungsausschuss den Wünschen der Arbeitgeber sehr weit entgegen. Der gefällte Schiedsspruch sah eine weitere Verschlechterung vor. Die an der Bewegung beteiligten Angestelltenverbände empfahlen den Mitgliedern Ablehnung des Schiedsspruchs und Eintritt in den Streik. Der achttägige Streik führte zu einem vollen Erfolge, denn der Arbeitgeberverband musste sich zu Zugeständnissen vor dem Schlichter bequemen. Die hier getroffenen Vereinbarungen zeitigten ein derart günstiges Ergebnis, dass der Streik abgebrochen werden konnte. Ein voller Beweis dafür, dass selbst bei den damaligen schwierigen Wirtschaftsverhältnissen Kampferfolge erzielt werden konnten, wenn unter den Angestellten Einmütigkeit herrscht. Diese Einmütigkeit ist dadurch erzielt worden, dass auch die Angestellten der gegnerischen Verbände sich trotz gegenteiliger Parolen ihrer Verbandsführer an dem Streik beteiligt haben. 57 DEUTSCHLAND. Bund der technischen Angestellten und Beamten. I. Mitgliederbewegung. Eine Uebersicht über die Mitgliederbewegung innerhalb unseres Bundes in den Jahren 1925 bis 1927 gibt nachstehende Tabelle: Ordentliche Mitglieder insgesamt davon weibliche Hospitanten Jugendliche Stand am I. I.25 57.801 noch nicht 2.139 872 gezählt I. I.26 58.043 " 1.705 946 I. I.27 31.12.27 51.032 284 I.720 968 51.113 289 1.951 979 Der Mitgliederrückgang im Jahre 1926 ist vor allem auf die starke Krise, der die deutsche Wirtschaft in diesem Jahre unterworfen war, zurückzuführen. Das Jahr 1927 war ein Jahr des Wiederaufstiegs. II. Stand der Finanzen. Die Einnahmen, Ausgaben und das Verbandsvermögen sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich: Einnahmen: Beiträge.... Sonstige Einnahmen insgesamt 1925 1926 1927 RM. RM. RM. 2.014.3142.422.489 2.425.275 359.231 165.611 109.554 2.373.5452.588.100 2.534.829 1925 1926 1927 Ausgaben: RM. RM. RM. Unterstützungen aller Art einschl. Rechtsschutz und Stellennachweis 411.541 928.578 461.705 Verbandsorgan( D.T.Z.).......***. 59.304 114.715 192.871 Propaganda und Aktionen 232.964 574.826 616.568 Bibliothek und erzieherische Zwecke II 150 Verbandstag 30.059 35.615 37.438 - Verwaltungskosten Sonstige Ausgaben 1.194.116 767.381 425.854 202.625 762.145 137.914 insgesamt 2.334.929 2.653.7992.208.641 58 am 1.1.1926 1.1.1927 1.1.1928 Verbandsvermögen: insgesamt pro Mitglied...... RM. 798.590 RM. RM. 744.759 1.029.950 13.75 14.60 20.15 III. Kollektivverträge zur Regelung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. Seitens unseres Bundes wurde nach Beendigung des Weltkrieges eine grosse Anzahl von Kollektivverträgen mit den Unternehmerverbänden und staatlichen sowie städtischen Behörden abgeschlossen, in denen die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der technischen Angestellten geregelt sind. Ueber die Zahl der in den Jahren 1925, 1926 und 1927 in Kraft gewesenen Kollektivverträge und der davon erfassten Mitglieder unseres Bundes gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft: Stand Ende Zahl der Kollektivverträge..***** Zahl der von diesen Kollektivverträgen erfassten Mitglieder... 1925 1926 1927 281 283 305 43.162 43.378 43.054 IV. Aktionen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss bezw. mit der Abänderung von Kollektivverträgen geführt wurden. 1926 1925( Krisen1927 jahr) Zahl der insgesamt durchgeführten Aktionen zwecks Abänderung bestehender Kollektivverträge davon zwecks Abschluss eines neuen bezw. Erneuerung eines abgelaufenen Kollektivvertrages 442 163 485 58 75 63 26 zwecks Abschluss einer neuen bezw. Abänderung einer bestehenden kollektiven 15 146 Lohnregelung. 358 73 276 - - Im Jahre 1926 wurden zwei Aktionen unter Anwendung des äussersten gewerkschaftlichen Mittels des Streiks mit gutem Erfolge durchgeführt, und zwar in der Berliner Gesundheitsindustrie und in der weiterverarbeitenden Industrie des Saarlandes. Im ersteren Falle konnten günstige Arbeits- und Einkommensbedingungen auf kollektivvertraglicher 59 Grundlage, im zweiten Falle eine kollektivvertragliche Neuregelung der Entlohnung erkämpft werden. Die übrigen in den Jahren 1925 bis 1927 unternommenen Aktionen konnten, ohne dass die Anwendung des äussersten gewerkschaftlichen Mittels notwendig war, teils unter Inanspruchnahme staatlicher Schlichtungsinstanzen, durchgeführt werden. Während die Aktionen in den Jahren 1925 und 1927 durchweg eine Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen unserer Mitglieder zur Folge hatten, war der Kampf im Jahre 1926 ein reiner Abwehrkampf gegen die Bestrebungen der Unternehmer, die die Wirtschaftskrise benutzen wollten, um nicht nur die Arbeitszeit zu verlängern, sondern neben dem Lohn und Urlaub auch alle sonstigen Arbeitsbedingungen wie sie in den Kollektivverträgen vereinbart waren, zu verschlechtern. Es kann mit Befriedigung festgestellt werden, dass es unserem Bunde in Gemeinschaft mit den übrigen freigewerkschaftlichen Angestelltenverbänden gelungen ist, den Absichten des Unternehmertums einen Damm entgegenzusetzen und fast alle Angriffe abzuwehren. Der in den Kollektivverträgen vereinbarte Urlaub beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses und nach der Stellung, die der einzelne technische Angestellte bekleidet, nach wie vor 6 bis 18 Arbeitstage, stellenweise bis zu 24 Arbeitstagen. Mit dem Ende der Krise und dem Beginn des Wiederaufstiegs Ende 1926 bezw. Anfang 1927 begannen im Frühjahr 1927 auf der ganzen Linie wieder Aktionen zur Verbesserung der Lage der Angestellten. Die Frühjahrslohnbewegung des Jahres 1927 brachte eine nicht unerhebliche Verbesserung des Einkommens der technischen Angestellten. Gleichzeitig wurde eine Aktion aller Gewerkschaften zur Klärung der Arbeitszeitfrage geführt. Es gelang, das Parlament zu veranlassen, ein sogenanntes Notgesetz zu beschliessen, das sich als geeignet erwies, auch die Verhältnisse bezüglich der Arbeitszeit der Angestellten klarer zu gestalten. In den neuen kollektivvertraglichen Vereinbarungen, die auf Grund des Notgesetzes erfolgten, wurde der achtstündige Arbeitstag auch für die Angestellten hergestellt. Unbezahlte Ueberarbeit braucht der Angestellte danach nicht mehr zu leisten. Im Herbst des Jahres 1927 konnte in 30 Fällen noch eine zweite Verbesserung der koilektivvertraglichen Entlohnung der Angestellten erreicht werden. Ueber die Entwicklung der kollektivvertraglich festgelegten Gehälter in der Zeit von Ende 1925 bis Ende 1927 gibt die nachfolgende Tabelle über die monatliche tarifliche Durchschnittsentlohnung der ledigen technischen Angestellten in der Industrie, im Baugewerbe und im Bergbau einen guten Ueberblick. Die eingesetzten Gesamtdurchschnittsgehälter sind das arithmetische Mittel aus den in den Kollektivverträgen vereinbarten Anfangs- und Endsätzen, die je nach Lebensalter bezw. Berufsjahren für eine Reihe wichtiger Wirtschaftsgebiete festgelegt worden sind. Weiter ist zu bemerken, dass die Zahlen der Tabelle sogenannte Mindestsätze darstellen, zu denen auf Grund freier Vereinbarung zwischen dem einzelnen Angestellten und seinem Unternehmer Leistungszulagen vereinbart werden können. ge 60 Ende Ende Mitte Ende Steigerung Industrie 1924 1925 1926 1927 seit Gruppe I technische Angestellte, die vorwiegend mit mechanischen Arbeiten beschäftigt werden Gruppe II technische Angestellte, die nach Angaben und unter Benutzung vorhandener Unterlagen einfachere Arbeiten verrichten RM. RM. RM. RM. Ende 1924 110,19 128,17 126,23 138,48 25% 153,50 177,18 173,08 191,73. 25% Gruppe III technische Angestellte, die teilweise selbständig schwierigere Arbeiten verantwortlich erledigen 201,10 233,56 229,76 253,92 26% Gruppe IV technische Angestellte, mit selbständiger verantwortlicher Tätigkeit 261,45 305,03 300,70 331,93 27% Baugewerbe*) Ende Ende Mitte Ende 1924 1925 1926 1927 RM. RM. RM. RM. Steigerung seit Ende 1924 Gruppe I Zeichner und technische Hilfskräfte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit Gruppe II Hoch-, Tief-, Betonbautechniker usw., Anfänger Gruppe III Fertige Techniker, die in der Regel drei Jahre Gruppe II angehört haben Gruppe IV Selbständige Techniker, 122,45 138, III, 10 123,30 0,7% 166,30 189,10 187,30 202,20 21,8% 245, 280,70 266,30 286,80 16,5% Bauführer, Ingenieure...... 323,68 369,30 355,-380,- 17,2% *) Die niedrigen Gehaltssätze im Baugewerbe Mitte 1926 sind auf den Uebergang vom Staffel- zum reinen Leistungstarif, der für jede Gruppe nur ein Mindestgehalt vorsieht, zurückzuführen. 1927 wurde aufgeholt, zum Teil sind die Sätze von Ende 1925 überschritten worden. 61 Bergbau Ende Ende Mitte Ende Steigerung 1924 1925 1926 1927 seit RM. RM. RM. RM. Ende 1924 Gruppe I Zeichner usw. a) b) 139,25 155,56 155,56 177,25 156,174,25 174,25 198,52 27,3% Gruppe II Meister( Steinkohle) usw., Aufseher( Braunkohle) a) b) 173,75 193,68 193,68 219,50 194,60 216,92 216,92 245,84 26,33% Gruppe III Meister( Fahrhauer)( Steinkohle usw. Steiger( Braunkohle) a) 201,50 223,68 223,68 253.37 25,8% b) 225,70 250,50 250,50 283,77 Gruppe IV Steiger( Steinkohle) usw., Betriebsführer kohle) ( Brauna) 239,267,06 267,06 302,88 26,7% 267,70 299,10 299,10 339,23| a) Diese Sätze sind auf Grund der reinen Tarifgehälter errechnet. b) In diesen Zahlen ist ein Zuschlag von 12 Prozent für Deputate zu den Sätzen unter a) enthalten. V. Die Unterstützungseinrichtungen. a) Stellenlosenunterstützung usw., Stellennachweis und Auskunftei. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Jahren 1925 bis 1927, besonders aber im Krisenjahr 1926, stellten an die Leistungsfähigkeit des Bundes auf dem Gebiet des Unterstützungswesens ganz besondere Ansprüche. Ueber die Leistungen selbst geben die nachstehend aufgeführten Zahlen den besten Ueberblick: An Unterstützungen wurde gezahlt: Stellenlosenunterstützung Gemassregelten- und Solidaritätsunterstützung Sonstige Unterstützungen... 1925 1926 1927 RM. RM. RM. 166.712635.177 168.185 35.888 26.716 6.040 90.655 83.205 105.780 insgesamt 293.255 745.098 280.005 Durch den Stellennachweis wurden vermittelt: 1925: 650 feste Stellen, 70 Aushilfsstellen, insgesamt 720 1926: 398 ナナ " 64 1927: 912 17 " 132 tt " 462 I.044 62 Durch die Auskunftei wurden erteilt: 1925 2.609 Auskünfte über Firmen, Lebensverhältnisse und 133 Auslandsauskünfte 1926: 1.405 Auskünfte über Firmen, Lebensverhältnisse und 102 Auslandsauskünfte 1927: 2.387 Auskünfte über Firmen, Lebensverhältnisse und 141 Auslandsauskünfte. b) Rechtsberatung und Rechtsschutz. Auch auf dem Gebiet der Rechtsberatung und des Rechtsschutzes stellten die Ereignisse der letzten Jahre erhebliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Bundes. Bis in das Jahr 1925 erstreckten sich die Nachwirkungen der Inflationszeit, in der die allgemeine Geschäftsmoral, besonders die Achtung vor der Rechtskraft der Arbeits- und Dienstverträge, schwere Einbusse erlitten hatte. Die Rekordziffern an Konkursen, Geschäftsaufsichten, Betriebsstillegungen, die unsoziale und tendenziöse Durchführung des Personalabbaues bei den Behörden schufen natürlich eine Fülle von Konfliktstoffen. Neben zahlreichen Einzelklagen wegen willkürlicher Entlassungen, untertariflicher Entlohnung, Massregelung von Betriebsratsmitgliedern, mussten Kollektivstreitigkeiten wegen des ständig sich verstärkenden Widerstandes der Arbeitgeber und ihrer Verbände gegen den Abschluss von Angestelltentarifverträgen geführt werden, der vereinzelt auf Arbeitgeberseite sogar die Form offener Sabotage des Tarifrechts und der Desavouierung staatlicher Schlichtungsinstanzen annahm. Auch die meist sehr flüchtige Formulierung der für die Rechtssprechung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten massgeblichen Verordnungen und Gesetze gab Anlass zu einer ungewöhnlich gesteigerten Inanspruchnahme der Gerichte. Zahl der bearbeiteten Prozesse. insKlagegesamt erledigt durch Klageabweisung rücknahme Jahr Aus dem Vorjahr übernommen neu eingeleitet Urteil oder Vergleich 1925 581 414 246 78 1926 618 650 450 121 1927 626 519 362 108 378 53 377 71 642 80 550 Erstrittene Erfolge: Jahr Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen Provisionen Schadenersatz- Verschiedenes Patentansprüche Disziplinarverfahren ausserinsgesamt gerichtliche Vergleiche in bar Zeugnisse Strafverfahren Freisprüche RM. RM. RM. 45 44 RM. 1925 164.861,39 73.168,79 39.478,11 277.508,29 1926 329.322,59 23.827,38 84.509,25 437.659,22 1927 595.619,60 94.552, 94.484,83 784.656,43 59 4789 783 13 63 Zahl der erteilten Auskünfte in Rechts- und Patentsachen. in Rechtssachen Jahr schriftlich mündlich in Patentsachen 1925 1.813 3.204 177 1926 2.646 3.984 267 1927 2.178 3.686 182 dais bau na sd ddA ost 64 DEUTSCHLAND. Allgemeiner Verband der deutschen Bankangestellten. In den Jahren 1925, 1926 und 1927 gelang es, die Gehaltssätze des Reichstarifvertrages fortlaufend zu verbessern. Im April 1925 wurden die Gehaltssätze um 11% erhöht. Für Januar 1926 erfuhren diese Gehaltssätze eine Erhöhung um 4%, ab Februar 1926 eine Erhöhung um ein weiteres Prozent. Im März 1927 erfolgte eine weitere Erhöhung um 7%. In den Jahren 1926 und 1927 wurde ausserdem zu Weihnachten den Angestellten ein halbes Monatseinkommen gezahlt, ohne dass es allerdings bisher gelungen ist, die Zahlung dieser Gratifikation im Reichstarifvertrage wieder zu verankern. Die Zahlung dieser Gratifikation wurde während der Inflationszeit abgeschafft und wurde vorher ausser zu Weihnachten auch beim Abschluss gezahlt. Der Bankenverband hat in den beiden letzten Jahren die Zahlung des halben Monatseinkommens zu Weihnachten seinen Mitgliedsfirmen nur empfohlen, wobei allerdings die 5 Grossbanken gleich beim Abschluss der Verlängerung des Tarifvertrages sich verpflichteten, dieser Empfehlung Folge zu leisten. Ein neuer Schiedsspruch, der eine Erhöhung der Gehälter um weitere 8% vorsieht, ist jetzt am 31. März 1928 gefällt worden. Alle diese Gehaltserhöhungen sind aber ungenügend, weil in der gleichen Zeit der Index für die Lebenshaltung gestiegen ist und auch die Mieten beträchtlich erhöht wurden, insbesondere aber deswegen, weil diese Gehaltserhöhungen sich auf den überaus niedrigen Gehaltssätzen der Stabilisierungszeit aufbauen, sodass heute die Realgehälter der Bankangestellten in Deutschland weit hinter dem an und für sich unzulänglichen Friedens- Niveau zurückbleiben. Die arbeitszeitlichen Bestimmungen des Reichstarifvertrages, insbesondere die Bezahlung der Ueberarbeit sind noch immer unbefriedigend geregelt. Während in Friedenszeiten im deutschen Bankgewerbe nur eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden üblich war, soll nach dem letzten Schiedsspruch die Ueberstundenbezahlung erst nach Ableistung von 96 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen beginnen. Zu ernsten Konflikten mit dem Bankenkapital konnte es in den genannten 3 Jahren nicht kommen, weil die Bankangestelltenschaft unter dem ständigen Druck des drohenden Abbaues stand. Einzelne Grossbanken haben ihr Personal seit Beginn der Stabilisierung um bis zu 80% vermindert. Dieser Abbau wurde auch im Jahre 1927 von einigen Banken noch fortgesetzt, während andere Banken, die den Abbau zu weit getrieben hatten, zur Neueinstellung von Personal in geringem Umfange schreiten mussten. Im November des Jahres 1927 ergab sich ein Konflikt mit der Deutschen Bank, weil in der Verbandszeitung des Allgemeinen Verbandes der Deutschen Bankangestellten in Word und Bild scharfe Angriffe gegen die Abbaupolitik der Deutschen Bank erfolgten. Die Deutsche Bank liess damals die Verbandszeitung, deren Verteilung laut Reichstarif ausdrücklich gestattet ist, widerrechtlich beschlagnahmen, musste sich aber nachher zur Freigabe bequemen. Vor Beginn der Tarifverhandlungen in diesem Jahre weitete sich dieser Konflikt mit der Deutschen Bank zu einem Konflikt mit dem gesamten 65 Bankenverband aus. Ein an der Spitze der Nr. 4 unserer Verbandszeitung veröffentlichtes Gedicht gab dem Bankenverband Veranlassung, die Verteilung des Verbandsorgans in allen Bankbetrieben zu verbieten. Bei den jüngsten Tarifverhandlungen gelang es alsdenn dem Bankenverband, dieses Verbot, das vorher vom Reichstarifamt bis zum Ablauf des Tarifvertrages sanktioniert war, dadurch zu verewigen, dass die Bestimmung, die bisher die Verteilung der Verbandszeitungen in den Betrieben während der Arbeitszeit gestattete, aus dem neuen Manteltarif herausblieb. Der Allgemeine Verband verzeichnet als Folge dieser Massnahme des Bankenverbandes erhöhte Nachfrage nach der Verbandszeitung, auch aus Orten, die bisher der freigewerkschaftlichen Bewegung noch fernstanden. Zu erwähnen bleibt noch, dass im Februar 1925 die Fusion mit dem Reichsverband der Bankangestellten vollzogen wurde. 66 DEUTSCHLAND. Deutscher Werkmeister- Verband. Mitgliederbewegung. Die Mitgliederzahl betrug am: 31.12.25 140.000 31.12.26 31.12.27 132.500 129.300 Stand des Vermögens. M. 2.024.000.-M. 1.917.000.- M. 3.368.000.Zahl der Mitglieder, deren Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag geregelt sind. Es bestehen für unsere Mitglieder rund 600 Tarifverträge, durch die etwa 120.000 Werkmeister erfasst werden. Konflikte, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Aenderung der Tarifverträge entstanden sind. Ein Streik unserer Meister bei der Seeschiffswerft Tecklenburg, Bremerhaven, an dem sich unsere Kollegen restlos beteiligten und der mit einem vollen Erfolg endete. Unterstützungseinrichtungen und Leistungen. 1925 1926 1927 Streik- Unterstütz. M. 758.863. M. 2.382.447- M. 796.404.Stellenlosen- und Notlagen- Unterstützung Rechtsschutz Sterbegeldbeihilfen Invalidenunterstützung Witwen- u. Waisen221.262.دو " دو 86.130." 398.834.85.292." 338.971." 79.184.وو 5.841.دو دو دو 156.340.دو 183.233. " 383.800." 283.202.>> 269.740." 262.190.Unterstützung... Sterbekasse: ausgez. Sterbegeldsumme M. 1.511.638. M. 3.319.546.- M. 1.860.549...... M. 17.150. M. 218.850.- M. 287.300.Brandversicherung: ausgez. Schadensumme Krankenkasse: M. 17.647.- M. 35.824. M. 21.374.M. 847.130. M. 1.138.497.- M. 2.027.058.— Vor Gerichten für die Mitglieder erstrittene Summe: 1926 und 1927 rund M. 1.800.000.-. 67 DEUTSCHLAND. Polier-, Werk- und Schachtmeister- Bund für das Baugewerbe Deutschlands. Mitgliederbewegung. 1925: 13.819. 1926: 13.085. Stand des Vermögens. 1927: 13.340. 1925: M. 237.718.55. 1926: M. 287.666,71. 1927: M. 507.772,33. Zahl der Mitglieder, deren Arbeitsbedingungen kollektivverträglich geregelt sind. Sämtliche Mitglieder. 1925: 126. Konflikte usw. 1926: 14. 1927: 15. Unterstützungseinrichtungen unseres Bundes. Rechtsschutz( bei Streitigkeiten mit den Arbeitgebern, mit Versicherungsbehörden, sowie bei Bauunfällen, für welche die Poliere und Schachtmeister als Aufsichtspersonen zur Verantwortung gezogen resp. zur Anzeige gebracht werden). Streik unterstützung, Erwerbslose nunterstützung, Krankenunterstützung ( Krankenzuschussunterstützung), Massregelungsunterstützung( bei Entlassungen wegen agitatorischer Tätigkeit für den Bund) Unterstützung bei dauernder Erwerbsunfähigkeit infolge Alters und Invalidität, Unterstützung bei Sterbefällen, Notfallunterstützung. Die Bedeutung der genannten Unterstützungseinrichtungen ergibt sich aus der unterstehenden Tabelle über die Höhe der ausgezahlten Unterstützungsgelder. Eigene Berufskrankenkasse( anerkannte Ersatzkasse) ab 1. April 1928. Vergleichsübersicht über die in den Jahren 1925, 1926 und 1927 gezahlten Unterstützungen. 1927 Prozent der Einnahme pro Mitglied 1926 ( 13.085( 13.340Mitgl.) 1926 1927 RM. Pf RM.Pf RM. RM. OIO 005 0,24 0, II Gesamtbetrag Unterstützungsart 1925 1926 1927 Mitgl.) Streikunterstützung. RM. Pf 51.610 15 RM. Pf 1.34183 RM. Pf 655 12 Massregelungsunterstützung 72 90 73125 81 006 0,13 Erwerbslosenunterstützung 47.68750 201.991 63.8891544 Krankenunterstützung 70.749 95 83.863 15 60.896 05 641 479 36, 10,92 456 15, 10,40 Notfallunterstützung I.0503.100 2.690 024 020 0,55 0,46 Invalidenunterstützung 8.61805 24.789 20 37.882 05 189 284 4,42 6,47 Sterbefallunterstützung 15.295 21.55625.928 165 194 3,84 4,43 Rechtsschutz... 8.83060 11.49644 15.013 10 088 113 2,05 2,56 203.91415 348.86887 207.03432 2667 1551 62,23 35,35 68 DEUTSCHLAND. Sozialgesetzgebung.( Für sämtliche deutschen Verbände). Aus der sozialpolitischen Schutzgesetzgebung Deutschlands ist besonders hervorzuheben: Angestelltenversicherung. Durch eine Novelle vom 28. Juli 1925 wurden die Rentenleistungen und die Beiträge erhöht. Die Renten setzen sich zusammen aus Grundbetrag und Steigerungsbetrag. Der Grundbetrag ist einheitlich für alle Renten, er wurde von RM. 360,- auf RM. 480,- pro Jahr festgesetzt. Für die seit dem 1. Januar 1924 geleisteten Beiträge wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1925 ab der Steigerungsbetrag von 10 auf 15 Prozent erhöht. Im Rentenfalle erhält also der Versicherte zu dem Grundbetrag einen Steigerungsbetrag, der 15 Prozent von der Gesamtsumme aller seit dem I. Januar 1924 geleisteten Beiträge ausmacht. Die so errechnete Summe stellt den Steigerungsbetrag pro Jahr dar. Hat ein Versicherter in der Zeit vom 1. Januar 1913 bis 31. Juli 1921 Beiträge in den früheren Gehaltsklassen F bis I entrichtet( das sind die höheren Gehaltsklassen), dann erhält er im Rentenfalle ausserdem eine Zusatzsteigerung, und zwar für jeden entrichteten gültigen Beitrag in der Gehaltsklasse F I Mark, G 2 Mark, H 3 Mark und J 4 Mark pro Jahr. Diese Zusatzsteigerung stellt eine Art Aufwertung dar; die unteren Gehaltsklassen wurden mit der Begründung davon ausgenommen, dass sie bereits bei der Erhöhung des Grundbetrages bevorzugt seien. Die Beiträge wurden um rund 333% erhöht; sie betragen zur Zeit: bei einem Monatsein kommen bis zu 50 Klasse RM. a 2 RM. " von 50 bis über 100 " 200"" 300 300 400 RM. 100 " "" 200 11 b 4 C 8 17 " 7 " d 12 " " 400 e 16 17 " f 20 " Für die freiwillige Weiterversicherung bestanden bisher zwei weitere Gehaltsklassen mit einem Monatsbeitrag von 25 und 30 RM. Durch die Novelle vom 22. Dezember 1927 sind weitere zwei Klassen mit einem Monatsbeitrag von 40 RM. und 50 RM. gebildet worden. Dadurch soll den freiwillig Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, sich höher zu versichern. Reichsknappschaftsgesetz. Die Knappschaftsversicherung umfasst die Krankenversicherung, die Invaliden- und Angestelltenversicherung sowie die Pensionsversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Durch die Novelle vom 25. Juni 1926 wurde zwar ein einheitlicher Versicherungsträger für die Arbeiter und Angestellten beibehalten, jedoch innerhalb dieses einheitlichen Versicherungsträgers Sondereinrichtungen für die Angestellten geschaffen. Die Novelle brachte auf dem Gebiete der Krankenversicherung die Einführung der Familienkrankenhilfe als Pflichtleis 69 tung. Für die nichtkrankenversicherungspflichtigen Angestellten mit einem Jahreseinkommen bis zu 6.000 RM.( seit dem 1. Oktober 1927 besteht die Krankenversicherungspflicht für die Angestellten mit einem Jahreseinkommen bis 3.600 RM., vordem betrug die Grenze 2.700 RM.) konnte durch die Selbstverwaltung eine Krankenfürsorge eingeführt werden. Die Novelle brachte eine Verschlechterung bei der Altersgrenze für den Bezug des Ruhegeldes. Dagegen wurde ein prinzipiell wichtiger Fortschritt in der Selbstverwaltung erreicht. Die paritätische Zusammensetzung der Organe der Reichsknappschaft wurde dahin geändert, dass die Arbeitgeber nur 2/5 der Vertreter, die Versicherten jedoch 3/5 der Vertreter stellen. Kündigungsschutzgesetz für Angestellte. Am 9. Juli 1926 wurde das Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten verabschiedet. Danach darf ein Arbeitgeber, der in der Regel mehr als zwei Angestellte ausschliesslich der Lehrlinge beschäftigt, nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten für den Schluss eines Kalendervierteljahres kündigen, wenn der Angestellte nach Vollendung des 25. Lebensjahres mindestens fünf Jahre im Betriebe beschäftigt war. Unter dieser Voraussetzung erhöht sich die Kündigungsfrist nach einer Beschäftigungsdauer von acht Jahren auf vier Monate, nach einer Beschäftigungsdauer von zehn Jahren auf fünf Monate und nach einer Beschäftigungsdauer von zwölf Jahren auf sechs Monate jeweils zum Quartalsschluss. Arbeitszeitnotgesetz. Die gemeinsame Aktion der freien Angestellten- und Arbeitergewerkschaften zur gesetzlichen Wiedereinführung des Achtstundentages zeitigte als vorläufiges Ergebnis das Arbeitszeitnotgesetz vom 14. April 1927. Als wesentlichste Neuerung brachte es einen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung der Mehrarbeit, soweit diese auf Grund tariflicher oder behördlicher Anordnungen den Achtstundentag bezw. die Achtundvierzigstundenwoche übersteigt. Als angemessene Vergütung gilt, sofern die Beteiligten nicht eine andere Regelung vereinbaren oder besondere Umstände eine solche rechtfertigen, ein Zuschlag von 25 v. H. Dieser gesetzliche Anspruch wurde nach heftigen Auseinandersetzungen grundsätzlich auch auf die Angestellten ausgedehnt. Durch den gesetzlichen Zwang auf Bezahlung der Mehrarbeit über acht Stunden sollte die Mehrarbeit eingeschränkt werden. Dieser Zweck wurde insbesondere bei den Angestellten durch eine schlechte Auslegungspraxis in erheblichem Umfange vereitelt. Das Arbeitsgerichtsgesetz. Das Arbeitsgerichtsgesetz wurde am 23. Dezember 1926 verabschiedet, es trat am 1. Juli 1927 in vollem Umfange in Kraft. Die Arbeitsgerichte sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes für alle Streitfälle in Arbeitssachen zuständig. Die erste Instanz sind die Arbeitsgerichte, die zweite Instanz die Landesarbeitsgerichte, die höchste Instanz das Reichsarbeitsgericht. Es gibt 70 527 Arbeitsgerichte, 80 Landesarbeitsgerichte und ein Reichsarbeitsgericht. Das Gesetz schreibt vor, dass für Streitigkeiten der Angestellten getrennte Kammern zu bilden sind, es ist ausserdem eine weitere Spezialisierung durch Bildung von Fachkammern zulässig. Bei der Rechtsprechung wirken gleichberechtigte Vertreter der Arbeiter, Angestellten und der Arbeitgeber mit. Sie führen den Titel Arbeitsrichter bezw. Landesarbeitsrichter bezw. Reichsarbeitsrichter. Die Laienrichter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichmässig zu beteiligen. Die Bestellung erfolgt auf Grund von Vorschlagslisten, die jedoch nur von tariffähigen wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingereicht werden können. Vertreter der freien Angestelltenverbände sind in sämtlichen Gerichten vorhanden. Ein wesentlicher Fortschritt im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist erzielt worden dadurch, dass den wirtschaftlichen Vereinigungen in Arbeitssachen die Parteifähigkeit durch das Gesetz verliehen wurde. Dadurch sind die Gewerkschaften in die Lage versetzt, sowohl die eigenen Interessen sowie die Interessen ihrer Mitglieder rechtlich zu vertreten. Vor den Arbeitsgerichten sind Rechtsanwälte und Personen, die das Verhandeln vor Gericht geschäftsmässig betreiben, als Prozessbevollmächtigte ausgeschlossen, vor den Landesarbeitsgerichten und dem Reichsarbeitsgericht herrscht Anwaltszwang, mit der Einschränkung jedoch, dass die Gewerkschaften berechtigt sind, bei den Landesarbeitsgerichten genau so wie bei den Arbeitsgerichten ihre eigenen Rechtsstreitigkeiten wie die Rechtsstreitigkeiten ihrer Mitglieder durch Angestellte oder Mitglieder der Gewerkschaft vertreten zu lassen. 3920Dontis Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Am 16. Juli 1927 wurde das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung verabschiedet, es ist am 1. Oktober 1927 in vollem Umfange in Kraft getreten. Für die Durchführung der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosenversicherung wurde eine Reichsanstalt geschaffen, die dass gesamte Reichsgebiet umfasst und sich gliedert in eine Hauptstelle, in Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Die Organe der Reichsanstalt sind die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter, der Landesarbeitsämter, der Verwaltungsrat und der Vorstand der Reichsanstalt. Die Zusammensetzung in allen Organen besteht aus der gleichen Zahl von Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sich unter den Vertretern der Arbeitnehmer in den Verwaltungsausschüssen der Arbeitsämter und Landesarbeitsämter mindestens ein Angestellter befinden muss, im Verwaltungsrat der Reichsanstalt müssen mindestens zwei Angestellte vorhanden sein, dem Vorstand der Reichsanstalt, der ihr gesetzlicher Vertreter ist, soll mindestens ein Angestellter angehören. Soweit der Aufbau der Reichsanstalt bereits vollzogen ist, sind überall Vertreter der freien Angestelltenverbände bestellt worden, sie sind also auch vertreten im Vorstand und Verwaltungsrat der Reichsanstalt. Das Gesetz sieht für die Durchführung der Arbeitsvermittlung für Angestellte die Errichtung besonderer Fachabteilungen vor, diesen stehen besondere Fachausschüsse zur Seite. Die Fachausschüsse werden gebildet 71 aus Vertretern der Angestellten und der Arbeitgeber, den Vorsitz führt der jeweilige Vorsitzende des Arbeitsamts oder Landesarbeitsamts. Die Arbeitslosenversicherung erfasst alle krankenversicherungspflichtigen Angestellten, auch wenn sie die Krankenversicherungspflichtgrenze von 3.600 RM. überschreiten bis zu einem Jahreseinkommen von 6.000 RM. Beim Überschreiten dieser Gehaltsgrenze besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung besteht bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitswilligkeit nach einer Beitragszahlung von 26 Wochen. Die Unterstützungsdauer beträgt 26 Wochen; der Verwaltungsrat kann sie bei besonders ungünstigem Arbeitsmarkt bis auf 39 Wochen ausdehnen. Die Arbeitslosenunterstützung besteht aus der Hauptunterstützung und den Familienzuschlägen für Angehörige. Ihre Höhe bestimmt sich nach dem Arbeitsentgelt. Für die Berechnung der Unterstützung sind elf Lohnklassen gebildet. Die Lasten der Versicherung werden gedeckt durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die als prozentuale Zuschläge zu den Krankenkassenbeiträgen erhoben werden; Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte. Der Beitrag darf im Höchstfalle 3% des Grundlohnes für die Erhebung der Krankenkassenbeiträge betragen. Der Beitrag muss solange in dieser Höhe erhoben werden, bis der Notstock angesammelt ist, der zur Unterstützung von 600.000 Arbeitslosen für drei Monate ausreicht. Neben dem Rechtsanspruch auf Unterstützung auf Grund der Arbeitslosenversicherungspflicht ist der Reichsarbeitsminister in Zeiten andauernd besonders ungünstiger Arbeitsmarktlage verpflichtet, eine Krisenfürsorge einzuführen. Das ist geschehen. Krisenunterstützung erhalten solche Arbeitslose, die nur eine versicherungspflichtige Beschäftigung von 13 Wochen nachweisen können und solche, deren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erschöpft ist. Weitere Voraussetzung für die Unterstützung ist das Vorliegen einer Bedürftigkeit. Die Höchstdauer der Krisenunterstützung beträgt zur Zeit 26 Wochen; ihre Höhe richtet sich nach den Lohnklassen der Arbeitslosenversicherung, in den höheren Lohnklassen wird jedoch ein niedrigerer Satz bezahlt. A 72 FINNLAND. Suomen Liiketyöntekyäin Liitto r. y. ( Handels- und Büro angestellte). Der Ende des Jahres 1924 abgehaltene Verbandstag beschloss, dass der Verband nur Laden- und Kontorangestellte, Lageristen und damit im Zusammenhang stehende Berufsgruppen umfassen solle. Das früher dem Verbande angeschlossene Haushalts- und Restaurationspersonal ist nun in andere Verbände übergetreten. Auf diese Weise sind in der Berichtsperiode 500 Mitglieder aus dem Verband ausgeschieden. Die Mitgliederbewegung wird durch folgende Tabelle veranschaulicht: Jahr männliche Angestellte 1925 1078 1926 1927 1207 1289 Zusammen weibliche Angestellte II25 2203 1138 2345 1340 2629 Die finanzielle Lage ergibt sich aus folgenden Zahlen in Finnmark: Verbandsmittel Stipendienfonds Stellenlosenkasse 1925 1926 1927 49.241 61.509 28.826 6.074 51.268 45.870 57.161 57.291 62.158 II2.476 170.068 136.854 Zusammen In den verschiedenen Jahren waren folgende vom Verband abgeschlossene Tarife in Kraft: Jahr Anzahl Tarife 1925 1926 21 gültig für Anzahl Angestellte 1400 1400 1700 davon organisierte Angestellte 950 1927 29 24 1200 1400 In der Berichtsperiode haben mehrere Arbeitsstreitigkeiten stattgefunden, die jedoch alle beigelegt wurden, ohne dass die betreffenden Angestellten in den Ausstand zu treten brauchten. Bei drei Streitigkeiten griff der Schlichtungsmann des Staates ein. In vier Fällen wurde mit dem Ausstande gedroht. Durch die Lohnbewegungen sind die Gehälter durchschnittlich um 5-10% erhöht worden. In Bezug auf die Sozialgesetzgebung kann im Hinblick auf die Angestellten folgendes mitgeteilt werden: Im Jahre 1925 trat ein Gesetz über den Abschluss von Tarifen in Kraft. Für Nichtinnehaltung der Tarifbestimmungen setzt das Gesetz Geldstrafen bis zu 100.000 Finnmark fest. Durch die Bestimmungen der Tarife können diese Geldstrafen jedoch herabgesetzt oder auch ganz aufgehoben werden. Im Jahre 1926 trat eine allgemeine Arbeiter- Unfallversicherung in Kraft. Bei Unfällen erhält der Arbeiter eine tägliche Unterstützung, die bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit die Form einer Lebensrente annimmt. Als Unfallrente werden 2, des Arbeitslohnes des betreffenden Arbeiters gewährt, jedoch nicht über 30 Finnmark täglich. Der Versicherungsrat bestimmte, dass auf die Ladenangestellten die Bestimmungen des Gesetzes Anwendung finden, während bei den Kontorangestellten dies nicht der 73 Fall ist. Aus dem Jahre 1926 stammt auch das Gesetz über Schlichtung bei Arbeitsstreitigkeiten. Im Jahre 1927 traten das Gewerbe inspektionsgesetz und das Arbeitsnachweisgesetz in Kraft. Das seit dem Jahre 1919 bestehende Gesetz über die Arbeitsverhältnisse in Handels- und Kontorbetrieben regelt die Arbeitsbedingungen der Angestellten. Dem Gesetze zufolge müssen die Geschäfte an den fünf ersten Wochentagen um 18 Uhr und des Sonnabends um 17 Uhr schliessen. Nur Lebensmittelgeschäfte dürfen an Sonntagen einige Stunden geöffnet sein. Das Gesetz enthält ferner Bestimmungen in Bezug auf Ferien und Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfalle. Der Verband hat folgende Unterstützungen geleistet: Stellenlosenunterstützung Reisestipendien Gemassregeltenunterstützung( politische Verfolgungen) Andere Unterstützungen 1927 1925 1926 7.065 3.040 4.591 4.000 2.000 22.550 - I.274 1.000 900 4.703 5.100 Zusammen Finnmark......... 10.765 14.768 30.690 Von den übrigen Veranstaltungen soll erwähnt werden, dass unter Leitung des Verbandes im Jahre 1927 der skandinavische Handelskursus in Helsingfors abgehalten wurde. An dem Kursus beteiligten sich 195 Angestellte, nämlich 37 aus Dänemark, 33 aus Schweden, 5 aus Norwegen, und die übrigen Teilnehmer gehörten dem finnischen Verbande an. 74 Finanzlage. £ Brutto- Beitrag 164.893 Branchenabzug GROSSBRITANNIEN. Mitgliederzahl. National Union of Distributive and Allied Workers. ( Handelsangestellte) 31. Dezember'25 31. Dezember'26 31. Dezember'27 93.468 91.488 95.356 31. Dezember'25 31. Dezember'26 31. Dezember'27 £ 174.525 £ 176.944 22.526 23.755 23.921 Netto- Beitrag für Hauptkasse 142.367 153.189 150.604 Unterstützungen. Arbeitslosigkeit 7.617 15.643 7.461 Krankheit 21.875 21.659 24.252 Sterbefall Streitfälle und Massregelung Unfähigkeit und Not 2.585 2.441 2.960 13.162 22.995 6.213 I.192 1.781 I.799 ******* 46.430 64.519 42.685 Insgesamt 31. Dezember'25 31. Dezember'26 31. Dezember'27 Sonstige Ausga£ £ £ ben( netto) 80.274 96.302 87.691 Gewinn Verlust Gewinn Ergebnis der Jahresleistung bei der Hauptkasse..... 15.663 7.632 20.228 Ergebnis der Jahresleistung bei den Branchenkassen I.534 652 1.182 17.197 8.284 21.410 Gesamtergebnis Durch Tarifvertrag geregelte Arbeitsbedingungen. Am Ende des Jahres 1927 hatten wir 68.092 Mitglieder, die Bezirkstarifverträgen unterstanden, welche zwischen der' Genossenschaftlichen Kleinhandelsbewegung von Grossbritannien und Nord- Irland und dieser Gewerkschaft vereinbart waren. Es kann auch festgestellt werden, dass fast der ganze Rest Sätze erhält, die für sie entweder durch Vermittlung einer Anzahl von Firmen oder einer ähnlichen Schicht oder mit den individuellen Firmen selbst vereinbart sind. Wir haben augenblicklich eine Anzahl genossenschaftlicher Wäschereiarbeiter, deren Löhne und Arbeitsbedingungen einem Abkommen mit der Gewerkschaft entsprechen, während auch die Arbeiter der Mehlfabriken der Genossenschaftlichen Grosshandelsgesellschaften gleichermassen der Sätze und Bedingungen teilhaftig werden, die von dem Vereinigten Gewerberat der Mehlfabriken, worin wir vertreten sind, festgestellt wurden. Konflikte. Im Jahre 1925 kamen mit Ausnahme eines Falles von Ausstand keine ernstlichen Streitigkeiten zwischen uns und privaten Arbeitgebern vor: 75 dieser Fall betraf eine Arbeitseinstellung zwecks Erzwingung eines Abkommens mit einer Firma in Hull, wobei das Ergebnis durchaus zufriedenstellend für den ,, Landesverband der Arbeiter im Handelsgewerbe und verwandter Gruppen" war. Im genossenschaftlichen Betrieb erhob sich im Jahre 1925 ein ernster Streitfall zwischen uns und der Nordwestlichen Gruppe der Konsumvereinigungen. Bei der Ueberreichung von Forderungen zwecks zielbewusster Unterhandlungen überreichte eine grosse Anzahl Konsumvereinigungen der Konsumverein verbände des Nordwestens unseren Mitgliedern Aussperrungsankündigungen. Dieser Streitfall kostete die Gewerkschaft£ 7067.10.6 zur Verteidigung unserer Mitgliedschaft. Im Jahre 1925 wurde eine neue Körperschaft, Genossenschaftliche Landesschlichtungskammer genannt, zur Beilegung von Streitigkeiten in der Genossenschaftsbewegung errichtet. Im Jahre 1926 wurde eine Aussperrung zwecks Auferlegung von Lohnreduktionen abgeschlagen und die Anerkennung der Gewerkschaft gesichert. Ein anderer Ausstandsfall war der 23 Wochen dauernde Kampf bei den Herren Williams and Williams in Chester. Die Arbeit der im vorausgegangenen Jahr errichtete Maschinerie, d.h. der Genossenschaftlichen Landesschlichtungskammer, trug viel zur Verminderung von Streitigkeiten zwischen den Verwaltungsausschüssen der Konsumvereine und ihren Angestellten bei. Das Jahr 1926 sah Anfang und Ende des Generalstreiks, an dessen Durchführung der Landesverband einen prominenten Anteil hatte. Aufwendung bei der Gewerkschaft an Streikunterstützung, Gemassregelten- Unterstützung, Zuschuss an den Gewerkschaftsbund als Kampfbeitrag, insgesamt 56,416.2.10. Schätzungsweise waren 7.000 von unserer Mitgliedschaft in den grossen Landesstreik einbezogen und direkt beteiligt. 1927 ist ein vergleichsweise friedliches Jahr gewesen, da keinerlei bedeutsame Arbeitsstillegung weder durch Aussperrung noch durch Streik stattgefunden hat. Ende des Jahres 1927 wurde von den Arbeitgebern, auf die sich das Schottische Genossenschaftliche KleinhandelsLohnabkommen bezog, bekanntgegeben, dass sie dieses Abkommen, das etwa 9000 Mitglieder umfasst, aufzuheben und bestimmte Herabsetzungen durchzuführen wünschten. Es wurden entsprechende Verhandlungen eingeleitet, die noch im Gange sind. Sozialgesetzgebung. fdozi ข่า otsib bod slabrased Während der von diesem Rückblick umfassten Periode wurden keine gesetzgeberischen Massnahmen getroffen, die besonders Angestellte betreffen: wofern man nicht das Gewerbe- Streitigkeiten- und Gewerkschafts- Gesetz von 1927 in dieser Kategorie unterbringen will. Ein Regierungsausschuss zur Untersuchung der Arbeitsbedingungen in Läden ( betreffend frühere Schliessung: Gesetze 1920/21) wurde im Laufe des Jahres ernannt, und das Beweismaterial wurde ihm von unserer Organisation übermittelt. Ein Bericht über die Beobachtungen dieses Ausschusses mit einem von den beiden darin vertretenen Mitgliedern der Arbeiterpartei überreichten Minderheitsbericht wurde am Jahresende herausgegeben. Es ist zu verstehen, dass das Ladenschlussgesetz, welches das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses sein sollte, aus dem parlamentarischen Programm der bevorstehenden Session beseitigt wurde. 76 GROSSBRITANNIEN. Transport& General Workers' Union( Administrative, Clerical and Supervisory Group). Verband der Transport- und Ungelernten Arbeiter. Verwaltungs-, Büround Aufsichtsgruppe. Das hervorragendste Ereignis der letzten drei Jahre in der Gewerkschaftsbewegung unseres Landes war der vom Generalrat des Gewerkschaftsbundes zur Unterstützung der Bergarbeiter organisierte grosse Generalstreik. Der Transportarbeiterverband wurde aufgerufen, alle seine im Transportgewerbe tätigen Mitglieder und eine grosse Zahl der Arbeiter in den anderen Industrien und Gewerkschaften, die der Landeszentrale angeschlossen sind, in den Streik einzubeziehen. Der Streik war gedenkwürdig, besonders auch wegen der Teilnahme der Nicht- Handarbeiter am Kampf. Die Angestellten und Angehörigen des Aufsichtspersonals im Transportgewerbe verliehen ihre Unterstützung und liefen grosses Risiko. Auch in London war Büro- und Verwaltungspersonal beteiligt. Es gab ,, Zwischenfälle" in verschiedenen Teilen des Landes, denn nach dem Streik verfolgten manche Arbeitgeber eine Politik der Heraustreibung von Gruppen des Aufsichtspersonals aus der Gewerkschaft und der Entmutigung des Verwaltungspersonals hinsichtlich der Beibehaltung seiner Mitgliedschaft. Geschäftsvereinigungen wurden zuweilen gebildet, und jede Ermutigung wurde von den interessierten Parteien dem Zerstörungswerk zuteil. Der Mitgliederbestand der Gewerkschaft wurde natürlich erschüttert, aber blieb in der Hauptsache treu. Die Gewerkschaft hat nun den Wind aufgefangen und erobert schnell ihre finanzielle Kraft und Mitgliederzahl zurück. In fast allen Fällen wurden die Angestellten und Werkmeister, die am Streik teilgenommen hatten, in ihre früheren Stellungen ohne Verlust der Rechte wieder eingesetzt. Die Gruppe hat sich das Vertrauen der Mitglieder standhaft wieder errungen, und es sind Anzeichen eines erneuten Interesses an der Arbeit der Gewerkschaft vorhanden. Es ist schwer, die Finanzlage der Gruppe anzugeben, da die Finanzen des Verbandes der Transport- und ungelernten Arbeiter als ein Ganzes behandelt werden. In fast allen Fällen wurde der Gewerkschaft volle Anerkennung bei Unterhandlungen zuteil, und die grosse Mehrheit unserer Mitglieder arbeitet unter Bedingungen hinsichtlich der Lohn- oder Gehaltssätze, die durch Unterhandlungen zwischen dem Verband und den organisierten Arbeitgebern festgelegt wurden. Während der letztvergangenen Jahre sind keine grossen Konflikte, die zu Streikaktionen in Verbindung mit dem Abschluss oder der Veränderung bestehender Abkommen führten, zu verzeichnen gewezen. Die einzige gesetzgeberische Massnahme, die fest besoldete Arbeitnehmer betrifft, war das neue Stück sozialer Gesetzgebung hinsichtlich der Pensionsversorgung der Witwen, Waisen und Personen hohen Lebensalters mit 65 Jahren. Dieses findet auf fest besoldete Arbeitnehmer nur dann Anwendung, wenn ihr Gehalt niedriger als£ 250 im Jahre ist. Dieses stimmt auch mit der Arbeitslosenversicherung überein, deren Schema während dieses Jahres verbessert wurde. 77 Die seitens der Gruppe gewährten Unterstützungen sind die folgenden: Zahlung bei Unfall: Männer Frauen und Jugendliche Mädchen 8 Wochen zu 8/- 8 Wochen zu 4/- 8 Wochen zu 2/8 8 8 " " "" 2/6 8 11 17 1/8 „ 5/- Sterbefall- Unterstützung: 5 bis£ 10 Zahlung bei Streitigkeiten, £ 3 bis£ 5 Aussperrung und Massregelung: 20/- die Woche und 12/- wöchentlich 2/- wöchentlich für jedes Kind unter 14 Jahren Rechtsschutz: £ 3 8/- wöchentlich Alle Mitglieder haben Anrecht auf unentgeltlichen gesetzlichen Beistand und Beratung. Wie schon vorstehend dargetan wurde, halten wir keine besonderen Unterstützungsfonds, und es werden auch keine separaten Konten für die Gruppen hinsichtlich der Unterstützungsleistungen geführt. 78 HOLLAND. Mitgliederzahl: Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden ( Handels- und Büroangestellte). 1. Januar 1925 1926 6635 7376 1927 1928 7796 8445 Von den in den vier Landesverbänden( Neutraler, Römisch- Katholischer, Christlicher und Allgemeiner) Organisierten umfassen wir jetzt 39%. Finanzlage: Einnahmen: 1925: Fl. 204.166.91 1926: タダ 221.253,88 Auszahlungen: Arbeitslose... Streik Studium... Krankheit 1927:» 248.305,47 1925 1926 64.466,24 71.379,21 1927. 61.681,27 1.396,56 58.026,68 3.239,28 385,74 I.053,25 769,14 10.541,32 9.698,86 9.513,84 Vermögen Widerstandskasse am 1. Januar 1928: Fl. 61.920,23. Zahl der Tarifverträge: Die Zahl der am 1. Januar 1928 in Kraft befindlichen Tarifverträge beträgt 60; unter diese Verträge fallen insgesamt 900 Angestellte. Konflikte. Wir haben in der Berichtsperiode einen grossen Konflikt mit der A.G. Electrolux gehabt. Am 1. April 1926 wurde für diese Firma in Amsterdam, Rotterdam und im Haag die Einstellung der Arbeit des Personals im Aussendienst proklamiert. Von den 107 in Dienst befindlichen Vertretern legten 100 die Arbeit nieder. Dieser Streik dauerte bis 8. November 1926, wo er durch Beratung zwischen uns und der Electrolux beendigt wurde, nachdem der Direktor, der beim Ausbruch des Kampfes die Leitung hatte, entlassen war. Der Streik wurde von unserem Verband aus eigenen Mitteln finanziert und kostete uns etwa 56.000 Gulden. Im übrigen wurden bei verschiedenen Arbeitgebern nach Besprechung mit unserem Verband Verbesserungen durchgeführt; in zahlreichen Fällen glückte es, die Zurückziehung von Entlassungen durchzusetzen, die Auszahlung von Entschädigungen zu bewirken usw. Der Verband hat einen juristischen Berater, während auch sonst von den Büros für Arbeitsrecht verschiedene Forderungen beigetrieben wurden. Diese grosse und kleine Arbeit hob das Vertrauen in den Verband. Der Verband stiftete einen besonderen Fonds zur Unterstützung derer, die an Tuberkulose oder Nervenüberspannung leiden sowie ihrer Familien. Dieser auf Grund einer Jubiläumsausgabe von Mitgliedern und früheren Mitgliedern beim 20- jährigen Bestehen des Verbandes errichtete Fonds entspricht einem Bedürfnis und hat schon zahlreichen Patienten wie auch, durch finanzielle Beihilfe, den hinterbliebenen Familien geholfen. 79 In Amsterdam und in einigen anderen Orten hat der Verband eine Handelsschule den betreffenden Ortsgruppen angegliedert, worin die Ausbildung für das Diplom als Buchhalter oder Korrespondent stattfindet. Sozialgesetzgebung. Obwohl das Achtstundentagsgesetz auch auf Büro- und Ladenangestellte anwendbar ist, wurde es für dieselben noch nicht eingeführt. Ein grosser Kongress fand statt; die Regierung hat jetzt ein Gesetz über den Ladenschluss eingebracht( an vielen Orten besteht eine Verordnung darüber), wodurch der Achtuhrladenschluss, Sonnabends der Zehnuhrladenschluss und der Ladenschluss am Sonntag vorgeschrieben wird. Auch das Arbeitsgesetz für die Ladenangestellten( wahrscheinlich 50 Stunden die Woche) soll jetzt in Kraft treten. Zwecks Durchführung des sogenannten Programmes von Montreux hielt der Verband einen glänzend geglückten Rechtsstellungskongress ab, wobei u.a. S. Aufhäuser, Berlin, als Redner auftrat. Unermüdlich war der Verband zum Besten der Provisionsreisenden auf den Beinen, um deren gesetzlichen Schutz zu erlangen. Der Handelsunterricht wird jetzt gesetzlich geregelt; der Verband führte aus diesem Anlass gemeinschaftlich mit den anderen Verbänden eine energische Agitation. Ein Gesetz wegen der Kranken- Unterstützung ist man im Begriffe einzuführen. Das Unfallgesetz erstreckt sich jetzt auf alle Angestellten, gleichgültig, welchen Lohn sie verdienen. Die Unterstützung geht jedoch nicht über einen bestimmten Höchstsatz hinaus. 0 bal 80 IRLAND. The Irish Union of Distributive Workers& Clerks. ( Handels- und Büroangestellte.) Veränderung in der Mitgliedschaft. Seit Anfang 1924 zeigte der Mitgliederbestand dieses Verbandes eine leichte Abnahme, die am Ende des Jahres 1927 noch nicht zum Stillstand gekommen war. Wir müssen uns mit der Tatsache afbinden, dass weniger Leute im Handels- und Bürobetriebe beschäftigt werden als in den Jahren der Hochkonjunktur. Bei fast allen grossen Firmen zählt der Verband 100 Prozent Mitglieder. Finanzlage. Infolge einer Zahl in die Länge gezogener Streiks in den Jahren 1923 und 1924 hatten die Kassen des Verbandes im Jahre 1925 einen Tiefstand erreicht. In den Jahren 1925 und 1926 überstiegen wiederum die Ausgaben die Einnahmen, aber die Differenz war beträchtlich kleiner geworden. Im Jahre 1927 trat eine bemerkenswerte Verbesserung ein; die Ausgabe für Arbeitslosigkeits- und Krankheits- Unterstützung war niedriger, und die Ausgaben für Streitigkeiten bewegten sich innerhalb erträglicher Grenzen. Die Finanzlage wies daher am Ende des Jahres 1927 einen ziemlich gesunden Zustand auf. Tarifverträge. Etwa 5000 Mitglieder haben ihre Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt. Dennoch ist die Lage hinsichtlich der Tarifverträge in unserem Lande nicht durchaus zufriedenstellend. Durch Gesetz ist jede Abmachung, deren Bedingungen dem Handel Beschränkung auferlegen, dem Schutz der Gerichte entzogen, wenn es auf die Durchsetzung von Abkommen ankommt, und daher haben individuelle Händler, wenn sie es zweckmässig finden, die Freiheit, innerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes das Abkommen zu ignorieren. Streitigkeiten. Der Verband ist während der drei Jahre, auf die sich dieser Rückblick bezieht, in eine Anzahl Streitigkeiten mit Arbeitgebern verwickelt gewesen. Beispielsweise dauerte im Westen Irlands ein Konflikt, der go Prozent der Handels- und Büro- Angestellten dieser Stadt betraf, von Januar bis September 1926. Während der drei Jahre 1925 bis 1927 kämpfte der Verband fast 100 Streiks im Interesse seiner Mitglieder durch. In 75 Prozent dieser Fälle war ein Vorschlag der Arbeitgeber, die Tarifverträge zum Nachteil der Angestellten zu ändern, die Ursache des Streiks. Der Druck hatte jedoch im Jahre 1927 abgenommen. In jenem Jahre fanden nur vier Streiks statt. In jedem Fall bildete der Versuch der Arbeitgeber, das Tarifabkommen ausser Acht zu lassen, die Veranlassung zu den Differenzen. Gesetzgebung. Im Jahre 1926 ging ein wichtiges Gesetz durch beide Häuser des Parlaments. Bis dahin wurde die Ladenschlusstunde in jedem Bezirk durch die 81 Ortsbehörde geregelt. Die Ortsbehörde war gesetzlich ermächtigt, die Zeit des Ladenschluss für Kleinhandelsläden lediglich auf Grund der zu einem beliebigen Zeitpunkt erteilten Zustimmung von zwei Dritteln der Inhaber solcher Läden festzusetzen, vorausgesetzt dass die so festgesetzte Stunde nicht früher als 7 Uhr nachmittags war. In keinem Falle glückte es der Ortsbehörde, die Sperrstunde für irgendeinen Abend festzusetzen, ausgenommen Sonnabendabend, und der Ladenschluss für Sonnabendabend war gewöhnlich zehn Uhr. Das Gesetz von 1926, das jedoch nur auf Dublin, die Hauptstadt, und sieben städtische Bezirke Anwendung findet, setzte ein für allemal den Ladenschluss an den vier ersten Abenden der Woche auf 6 Uhr, Freitagabend auf 6.30 Uhr und Sonnabendabend auf 8.30 Uhr fest. Das war eine bedeutsame und wertvolle Neuerung. Verschiedene andere Ortsbehörden haben seither Ladenschlussverordnungen für ihre betreffenden Bezirke erlassen, wobei der Ladenschluss am Sonnabendabend auf 8 Uhr und in einigen Fällen auf 7.30 Uhr festgesetzt wird. Im allgemeinen haben Tarifverträge den Ladenschluss auf 8 Uhr und in einigen Fällen auf 7.30 Uhr für alle Wochenabende ausser Sonnabend festgesetzt. An einem Tage jeder Woche sind die Läden verpflichtet, um 1 Uhr nachmittags( der Halbfeiertag) zu schliessen, und Handelskontore schliessen durchweg am Sonnabendnachmittag um 1 Uhr. Fürsorgeleistungen. Der Verband sieht Unterstützungen im Krankheits-, Arbeitslosigkeitsund Todesfalle für seine Mitglieder vor, und in den drei Jahren dieses Rückblickes betrugen die ausgezahlten Unterstützungen durchschnittlich 23 Shilling und 3 Pence per Kopf jährlich. Die durchschnittlich gezahlte Unterstützung steigt für den Kassen angehörige Mitglieder bis etwa 15/- wöchentlich und zwar für eine Höchstdauer von 26 Wochen jährlich. Etwa 50% der Mitgliedschaft zahlt keine Beiträge für Fürsorgeleistungen. Staatliche Unterstützungen. Der Verband verwaltet auch die staatliche Hilfsversicherungskasse für seine Mitglieder und zahlt durchschnittlich£ 10.000 pro Jahr aus. Er hat mit der Verwaltung dieser Kasse grosse Erfolge gezeitigt und war in der Lage, aus den angesammelten Ueberschüssen für Reserven, Zahnbehandlung, Krankenhausbeihilfe, Augenarztbeihilfe und für ärtzliche und chirurgische Mittel zu sorgen. Beihilfe zur Zahnbehandlung ist sehr beliebt, und die Ausgabe des Verbandes für deren Verschaffung beläuft sich bis zu 2000 jährlich während der Jahre 1926 und 1927. Im Jahre 1926 wurden Schritte unternommen, die Mitglieder in die Lage zu setzen, ihre eigenen Häuser zu bauen. Es wurde Land gekauft, Häuser errichtet, und diese sind jetzt in Besitz von mehr als 100 Mitgliedern. 82 NORWEGEN. Norges Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund. ( Handels- und Büro angestellte). Die Zahl der Mitglieder ist während der dreijährigen Periode ständig zurückgegangen, und der Verband hatte am Ende des vorigen Jahres 40 Abteilungen mit etwa 5.000 Mitgliedern. Die Arbeitslosigkeit ist stets sehr gross, und es wurde seit 1920 Arbeitslosenunterstützung an 3.000 Mitglieder ausgezahlt.( Ingesamt Kr. 550.000.) Die mit den Arbeitgebern abgeschlossenen Tarifverträge umfassen mehr als 2.000 Mitglieder. Die meisten Tarife betreffen Arbeitsverhältnisse in Oslo und dessen nächster Umgebung. Der Verband hat 2 ernstliche und langandauernde Konflikte bestanden. Der eine, in Oslo, hat vom Herbst 1924 bis zum Mai 1925 gedauert und endigte mit einem Vergleich, während der zweite, in Bergen, 14 Monate dauerte und resultatlos verlief. Ausser diesen Konfliktfällen wurden die Tarife erneut oder nach Verhandlungen und Vermittlung ohne Arbeitseinstellung abgeschlossen. Die soziale Gesetzgebung des Landes hat während der dreijährigen Periode nicht nur keine Fortschritte gemacht, sondern weist auf vielen Gebieten einen Rückgang auf. Der Grund liegt in den Wahlergebnissen von 1924, wenn die konservativen Parteien sich eine knappe Regierungsmehrheit erobert hatten. Es wurde u.a. ein Gesetz zum Schutze der ,, Arbeitswilligen" d.h. Streikbrecher angenommen, und die ganze gewerkschaftlich organisierte Arbeiterklasse hat einen schweren Kampf eingeleitet, um das Gesetz zu beseitigen. Das im Jahre 1918 angenommene Mindestlohngesetz wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1925 aufgehoben. Der Verband hat 2 Unterstützungskassen. 1) Die Arbeitslosigkeitskasse, die Unterstützung auf go Tage zu Kr. 1.50 und Kr. 3.-, in Kontingentklasse I bezw. 2, auszahlt. Die Kasse ist staatlich anerkannt, und bekommt die Hälfte des ausgezahlten und anerkannten Betrages zurückbezahlt. 2) Die Reservekasse. Von dieser Kasse werden Streikbeiträge bei Konflikten ausgezahlt, sowie besondere Arbeitslosenunterstützungen in noch 30 oder 60 Tagen, nach 5 und 10 jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft. Während der dreijährigen Periode wurden Kongresse in den Jahren 1925 und 1927 abgehalten. Auf diesen beiden Kongressen ist die Frage des Verhältnisses des Verbandes zur Gewerkschaftszentrale( Arbeidernes Faglige Landsorganisation) behandelt worden, und auf dem letzten Kongress wurde beschlossen dass man mit dem Anschluss an die Landeszentrale grundsätzlich einverstanden sei, und dass die Frage den Mitgliedern zur Urabstimmung im Jahre 1930 zur endgültigen Erledigung vorgelegt werden solle. Obwohl die Arbeitsverhältnisse und die wirtschaftliche Lage des Landes noch schlecht sind, scheint in der letzten Zeit eine Verbesserung einzutreten, und die Agitation, die seitens unseres Verbandes seit dem letzten Kongresse geführt wurde, hat als vorläufiges Resultat einen Stillstand in dem Rückgang erzielt. OESTERREICH. 83 Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Oesterreichs. Der Zeitabschnitt, über den hier Bericht zu erstatten ist, stand bei uns in Oesterreich noch immer im Zeichen wirtschaftlicher Depression. Die sich noch immer vollziehende Umstellung unserer Wirtschaft auf den Inlandkonsum macht den Abbau der Arbeitslosigkeit nicht leicht möglich, vielmehr steigt die Zahl der Arbeitslosen auch in unserem Berufe ständig. Die amtliche Zählung der Arbeitslosen summiert unter dem Titel ,, Angestellte" diese Berufsschichten aller Kategorien. Im Augenblick sind in Wien 15.500 Angestellte in der Arbeitsvermittlung als stellenlos gemeldet, von welchen bereits 3200 ausserhalb der staatlichen Unterstützung stehen. Diese Zahl setz sich zusammen aus Angestellten der Banken, Versicherungsanstalten, der Industrie, Angestellte der Kunst- und Musikinstitute, Hotelangestellte und Angestellte des Handels. Unsere Organisation verzeichnet gegenwärtig etwas über 1900 als arbeitslos gemeldete Mitglieder. Es ist kaum anzunehmen, dass in absehbarer Zeit ein Abbau der Arbeitslosigkeit auch in unserem Berufe einsetzen wird. Unter solchen Umständen war an eine durchgreifende Lohnregulierung gelegentlich der vielen Lohnverhandlungen, die in dieser Zeit geführt wurden, nicht zu denken. Immerhin gelang es der Organisation, eine ganze Reihe von Kollektivverträgen zu verbessern und die Mindestlohnsätze einer Reihe von Kollektivverträgen zu erhöhen. Durch den unter Mitwirkung unserer Organisation mit dem Gremium der Wiener Kaufmannschaft zuletzt im Jahre 1924 abgeschlossenen Kollektivvertrag sind sämtliche Mitglieder unserer Organisation kollektivvertragsmässig erfasst. Über diesen sogenannten Allgemeinen Kollektivvertrag hinaus hat die Organisation noch 32 Branchen- Sonderverträge abgeschlossen, die alle höhere Löhne und höhere Mindestsätze vorsehen, als der Gremialkollektivvertrag. Diese Branchenverträge wirken sich auf ungefähr 16.000 organisierte Angestellte aus. In den anderen Ländern und Städten unserer Republik sind gegenwärtig 27 Gremial- und Gruppenverträge in Wirksamkeit, die 5.500 Angestellte erfassen. Ueberdies wurden in den Jahren von 1925-1927 in den Städten ausserhalb Wiens ungefähr 200 Firmenvereinbarungen abgeschlossen, die sich auf 1.100 Angestellte auswirken. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung verzeichnen wir in der abgelaufenen Berichtsperiode die Fertigstellung der Angestelltenversicherung, durch welches Gesetz, das am 1. Januar und für Krankenversicherung 1. Juli 1927 in Kraft trat, eine einheitliche Regelung aller Zweige der Sozialversicherung vorgenommen wurde. Schon wenige Wochen nach Wirksamkeitsbeginn des neuen Angestelltenversicherungsgesetzes erwiesen sich eine Reihe der neugeschaffenen Bestimmungen als unzulänglich, so dass gemeinsam mit den anderen freigewerkschaftlichen Organisationen auch von unserer Organisation eine Novellierung des neuen Gesetzes angestrebt wurde. Die Mitgliederbewegung weist in der letzten Zeit trotz der Wirtschaftskrise wieder einen Fortschritt auf. Zu der Gesamtzahl von 27.986 kommen noch ungefähr 1200 Angestellte der Advokaturs- und Notariatskanzleien, die nach der im Jahre 1927 abgehaltenen Generalversammlung die Auf 84 lösung ihrer Gewerkschaft und den korporativen Beitritt zum Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten beschlossen haben, welcher Beitritt in den letzten Tagen auch bereits durchgeführt wurde. Die vor 3 Jahren von unserer Gewerkschaft begonnene Agitation in den Reihen der als Lehrlinge und Lehrmädchen in das Berufsleben eintretenden jungen Leute verzeichnet ausserordentliche Erfolge. So hat sich die Zahl der Mitglieder unserer Lehrlingsabteilung seit dem 1. Januar 1927 bis heute von 1,100 auf 2.500 erhöht, welche Zahl nicht in obengenannter Mitgliederzahl aufgenommen ist. Auch die im Jahre 1925 reaktivierte Sektion der Geschäftsreisenden und Vertreter in unserer Organisation beeinflusst günstig die Vermehrung der Zahl der Organisierten. Wir stellen heute bereits 800 Mitglieder der Reisendensektion in unserer Organisation fest. Die grosse Bewegung, die sich in ganz Oesterreich, besonders aber in Wien auf dem Gebiete des Sportes in den letzten Jahren bemerkbar macht, wurde von uns gleichfalls in den Dienst der Agitation für unsere Organisation gestellt. Die Gründung einer Sportsektion im Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten gibt den Mitgliedern, vor allem den Jugendlichen, die Möglichkeit sich dem Banne des bürgerlichen Sportes durch die Betätigung im Kreise organisierter Kollegen, zu entziehen. Die Erwerbung einer der grössten Sportanlagen Wiens, die über zwei Spielfelder verfügt, läst die Hoffnung zu, dass die Organisation auch auf dem Gebiete der körperlichen Ertüchtigung ihrer Mitglieder, Geeignetes zu leisten in der Lage sein wird. Die systematisch betriebene Schulung unserer Mitglieder und ihr immerwährendes Heranziehen zu gewerkschaftlicher Betätigung lässt auch für die Zukunft für das Erstarken unserer Organisation das Beste erwarten. OESTERREICH. 85 Bund der Industrieangestellten Oesterreichs. In den drei Berichtsjahren war die Gewerkschaftstätigkeit des Bundes vor allem beeinfluszt durch die fortdauernde Wirtschaftskrise in Oesterreich mit allen ihren Folgen für die wirtschaftliche und soziale Lage der Angestellten. Bis zum Ende des Jahres 1927 nahm die Stellenlosigkeit, von saisonmäszigen Schwankungen abgesehen, immer noch zu. Der Bund hatte während dieser Zeit fortdauernd 5000 stellenlose Mitglieder zu verzeichnen. Erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1927 zeigte sich in manchen Industriezweigen eine Besserung der wirtschaftlichen Lage. Das Einigungsamt Wien hat im Herbst 1925 das Existenz- minimum eines männlichen, ledigen volljährigen Angestellten auf 200 Sch. festgesetzt, während der Bund dieses Minimum auf S. 223.80 monatlich kalkuliert hatte. In Wien, wo rund 40.000 Industrieangestellte beschäftigt sind, haben 12.000 männliche Industrieangestellte weniger als 300 Sch., 7000 weniger als 230 Sch. monatliches Einkommen. Von ungefähr 10.000 in der WienerIndustrie als Angestellte beschäftigten Frauen beziehen 6.500 weniger als 230 Sch. monatlich. Mitgliederbewegung. Die Mitgliederzahl war: am 31. Dez. 1925 31. Dez. 1926 31. Dez. 1927 34.917 32.838 30.528 Die Zahl der Hospitanten belief sich auf bzw.: 505, 620 und 1025. Stand des Vermögens. Das Verbandsvermögen betrug: am 31. Dezember 1925 S 496.343.40 » 31. ナナ 1926 S 625.560.57 31. ナナ 1927 S 754.516.84 Unterstützungsleistungen des Bundes in den Jahren 1925 bis 1927. Ordentliche Stellenlosen1925 1926 1927 in Schilling Insgesamt Unterstützung......... 222.917.42 259.941.04 230.859.43 967.363.77 Ausserordentliche Stellenlosen- Unterstützung 58.542.65 86.515.29 67.179.61 277.852.01 Streik- u.Gemaszregelten Unterstützung******* 72.488.15 38.491.08 38.574.35 249.237.37 Notstands- Unterstütz. 453.36 679.60 1.166.45 2.661.91 Hinterbliebenen- Unterst. 12.468.60 14.077.25 14.023.27 49.784.85 Anteil d. Unterstützungen an d. Beitragseinn. 366.870.18399.704.26 351.803.11 1,546.899.91 31.59% 35.51% 32.97% 31.75% 86 Rechtsschutz. Ueber die Tätigkeit der Rechtsschutzabteilung in den abgelaufenen drei Jahren mögen im nachtstehenden einige Ziffern Aufschlusz geben: Ausgabe des Bundes für Rechtsschutz Jahr Anzahl der behandelten Erstrittene ( Anwaltshonorar, Fälle Beträge Stempelgebühren usw.) Schilling Schilling 1925 325 435.200 32.625 1926 411 521.000 47.858 1927 486 662.000 49.731 1925-27 I222 1.618.200 130.214 Verzeichnis der Kollektivverträge des Bundes. Territorial- und Branchenverträge. Vertrag Firmen Anzahl der Angestellte Bau- und Möbeltischler, Wien Binnenschiffer, Wien¹).... 34 450 2000 Brauindustrie, Wien und Niederösterreich W17 462 Brauindustrie( Depotleiter), Wien 7 220 Brauindustrie, Oberösterreich und Salzburg 7 180 Industrieverband, Wr. Neustadt 29 1540 Industrieverband, Oberösterreich und Salzburg 2I Industrieverband, Steiermark...... 24 975 834 Lederindustrie, Wien und Niederösterreich 18 200 N. Oe. Textilindustrie, Wien 87 1544 Obersteir. Stahlwerksverband, Steiermark 9 546 Papiererzeugende Industrie, Wien.... 33 732 Schokolade- und Zuckerwarenindustrie, Wien II 345 Schuhfabriken, Wien und N.-Oe. 29 480 Alpenländische Brauereien, Steiermark 17 462 Graphische Industrie, Oesterreich 350 768 Molkerei- Industrie( Filialen) Wien²) 3 315 ¹) Giltig für Oesterreich, Ungarn, Serbien, Tschechoslowakei, Bulgarien und Rumänien. 2) 315 Filialen. 87 OESTERREICH. Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Oesterreichs. In den nachfolgenden Ziffern der Mitgliederbewegung seit dem 31. Dezember 1924 spiegelt sich die Lage des österreichischen Bankgewerbes vom Beginne der Bankendiskonjunktur, der Bankenzusammenbrüche und der Bankfusionen bis zum Zeitpunkte der vorläufigen Stabilisierung. Mitgliederstand: Anfang 1924 Ende 1924 " 1925 1926 1927 ++ 24.000 16.000 II.200 9.310 8.439 Der stärkste Abbau vollzog sich demnach in den Jahren 1924 und 1925, 33 und 30%; der Abbau 1926 und 1927 war bereits in seinen Ziffern 17 und 9% stark von Bankfusionen beeinflusst. Im Jahre 1926 vollzog sich die Fusion Anglobank mit der Credit- Anstalt; im Jahre 1927 Verkehrsbank, Union- Bank mit der Boden- Credit- Anstalt. Entsprechend diesen Perzentsätzen vollzogen sich auch die Ausgaben für gewerkschaftliche Unterstützungen an arbeitslose Mitglieder: Für Stellenlosen unterstützung wurden ausgegeben: Im Jahre 1925.... " ナナ ナナ 1926.. 1927... S. 445.620.» 250.400.108.900." Für die Höhe der Unterstützung an den Einzelnen sind die Mitgliedsdauer und die soziale Lage( ledig, verheiratet) massgebend. Ein verheiratetes, bedürftiges Mitglied mit über 10 Mitgliedsjahren bekommt durch 9 Monate hindurch S 15.- wöchentlich. Ausser diesen Unterstützungen gewährt die Gewerkschaft auch an aktive Mitglieder im Falle grosser Notlage, Erkrankungen, besonders tuberkulöse Erkrankungen aus bestimmten Fonds fallweise Unterstützungen. Der Mitgliederabgang drückt sich in den Vereinseinnahmen wie folgt aus: Aus dem Gebarungsausweis 1925: Einnahmen S. 865.000.$ 7 $ 1 タナ 1926: 1927: 682.000. - " ナナ ** „ 589.000.17 In diesen Einnahmen ist der Beitrag für den gewerkschaftlichen Widerstandsfonds nicht inbegriffen. Von den derzeitigen Mitgliedern( 8.439) unterliegen rund 8.000 einem durch Kollektivverträge geregelten Dienstverhältnis. Schwere Konflikte hat es in der Berichtszeit infolge der Krise im Gewerbe nicht gegeben. Ein Anschlag auf pragmatikalische Rechte zu Begin des Jahres 1925 konnte abgewehrt werden. Im Jahre 1926 wurde die Pensionsreform des Jahres 1924 ohne wesentliche Verschlechterungen erneuert. Im Jahre 1927 wurden die bisher kollektivvertraglichen Pensionen im Zuge des Inkrafttretens des Angestelltenversicherungsgesetzes, des gröszten sozialpolitischen Gesetzeswerkes in der Berichtszeit, zum grossen Teile gesetzlich gesichert. Ueber den Rest in Form von zusätzlichen Pensionen wurde ein Vertrag von unbegrenzter Dauer geschlossen. Das Jahr 1927 zeitigte auch bereits wieder gewerkschaftliche Aktionen, die befriedigend im Verhandlungswege abgeschlossen werden konnten. 88 OESTERREICH. Bund der Bank- und Sparkassengehilfen in der Republik Oesterreich. 1925 Mitgliederbewegung Stand der Finanzen:( Vermögensausweis) Zahl der Mitglieder, deren Arbeitsbedingungen kollektivvertraglich geregelt sind Konflikte, bezw. Abänderungen dieser Kollektivverträge... Unterstützungen: a) Arbeitslosenunterst. b) ausserordentl. Unterst. c) Sterbequartal f.Pens. d) Reiseunterstützungen 5282 1926 4871 S. 164.392.30 S. 158.415.33 5282 4871 IOI Konfl. I Abänd. 65 Konfl. 3 Abänd. S. 46.701. 4.716."" " 125.133.S. 31.657.19 17 4.849.150.541.=== S. 51.675.- S. 37.197.Gesetzliche Veränderungen, die Anwendung auf die Angestelltenschaft finden, haben sich in den beiden Jahren nicht ergeben. Im Jahre 1926 fanden die Verhandlungen über das neue Angestelltenversicherungsgesetz, das mit I. Jänner bezw. I. Feber und 1. Juli 1927 in Kraft getreten 1st, statt. Zu Konflikten, ist noch zu erwähnen, dass sich durch die Fusion der Anglobank mit der Creditanstalt, sowie durch die Auflassung einer Anzahl Mittel- und Kleinbanken, viele Konfliktsfälle über die Einhaltung des Pensionisten- Kollektivvertrages und des A.V.G. ergaben. Es war eine Unzahl von Klagen notwendig, um die Rechte der Bankgehilfen zu wahren. Der Pensionsvertrag, der die Pensionsrechte der Gehilfenschaft zu regeln hatte( die Pensionsfonds der einzelnen Banken waren Ersatzeinrichtungen für die staatliche Pensionsversicherung) kurz mit dem Namen ,, Pensionsreform" bezeichnet, wurde im Jahre 1926 nach langen Kämpfen ebenfalls erneuert. Die Erneuerung brachte neben einigen Verbesserungen, eine Verschlechterung des bis dahin geltenden Zustandes mit sich. Die Gewerkschaft musste eine Kürzung der kollektivvertraglichen Pension um 5% zugestehen. - OESTERREICH. 89 Verein der Versicherungsangestellten Oesterreichs. Im Versicherungsgewerbe Oesterreichs macht sich seit der Stabilisierung des Geldwertes die Erscheinung bemerkbar, dass jene Institute, die unter der Geldentwertung am meisten gelitten haben, das sind die Lebensversicherungsgesellschaften, sich wieder erholen und ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe, Sparkapital zu akkumulieren, in immer stärkerem Masse nachkommen. Anderseits geraten Institute, die Sachwerte versichern,( Feuerversicherung, Einbruchversicherung, Transportversicherung), die zur Zeit der Inflation ein augenscheinlich grosses Geschäft gemacht hatten, in immer wachsende Schwierigkeiten, die einerseits in der Verminderung der Sachwerte an und für sich, also in dem Fehlen des zu versichernden Objekts begründet sind, anderseits durch die starke Inanspruchnahme der versicherten Summen infolge einer sehr ungünstigen Schadenskurve hervorgerufen sind. Bei diesen Instituten macht sich infolgedessen in den drei Jahren, die den Berichtszeitraum umfassen, immer stärker das Bedürfnis geltend, durch Fusionen eine Verstärkung des Kapitalfonds und eine Verminderung der Regieen herbeizuführen. Die beiden Komponenten, die sich in der angedeuteten Weise im österreichischen Versicherungsgewerbe auswirken, spiegeln sich auch in der Mitgliederbewegung unserer Organisation wider. Wir verloren vom Jahre 1924 auf das Jahr 1925 127 Mitglieder, gewannen im Jahre 1926 90 Mitglieder und verloren wieder 230 Mitglieder im Jahre 1927. Mit der Situation der Schadensgesellschaften hängt auch die Tatsache zusammen, dass die Anstalten Ende 1925 die zwischen unserer Organisation und den Arbeitgebern bestehenden Kollektivverträge kündigten. Der Zweck dieser Kündigung war offenbar der, die verschiedentlichen notwendigen und, vom kapitalistischen Standpunkt aus gesehen, erstrebenswerten Fusionen zu möglichst günstigen Bedingungen auf dem Rücken der Angestellten durchzuführen. Da die seit dem Jahre 1921 im österreichischen Versicherungsgewerbe fast allgemein geltende Dienstpragmatik für die Angestellten ein unkündbares Dienstverhältnis nach zweijähriger Dienstzeit vorsieht und die meisten Versicherungsangestellten bereits in diesem Dienstverhältnis stehen, konnten die Unternehmer Kündigungen zur Erleichterung der Betriebsführung in den letzten Jahren nicht vornehmen. Sie hofften, durch Kündigung der Verträge von ihren Verpflichtungen loszukommen und wieder freie Kündigung einführen zu können. Es ist klar, dass die Jahre 1926 und 1927 erfüllt waren von dem schärfsten, gewerkschaftlichen Kampf, da die Organisation mit der grössten Hartnäckigkeit die Rechte ihrer Mitglieder wahrte und die Unternehmer kein Mittel unversucht liessen, um ihre Pläne zu fördern. Im Herbst 1927 hofften die Unternehmer noch einmal alle inzwischen von der Organisation errungenen Vorteile des Vertrages zunichte zu machen, indem sie die Vorgänge, welche der 15. Juli in Wien gezeitigt hatte,( die Polizei hatte gegen Demonstrierende Massen von der Schiesswaffe Gebrauch gemacht und 85 getötet, mehr als 400 verwundet), in den Betrieben auszunützen versuchte und eine Kampagne gegen die Organisation eröffnete. Sie hofften dabei die mehr bürgerlich gerichteten Mitglieder von den übrigen abspalten und damit die Organisation erschüttern zu 90 können. Die Hoffnung war trügerisch. Der Angriff der Unternehmer wurde mit einem sehr heftigen Gegenangriff der Angestellten beantwortet, der einige grosse Betriebe vollkommen lahmlegte, ohne dass die Angestellten dort in den Streik getreten wären. Die Situation wurde für die Unternehmer von Tag zu Tag ungünstiger und schliesslich waren sie gezwungen, die Vermittlung der Regierung anzurufen, um zu Verhandlungen mit der Organisation zu kommen. Diese Verhandlungen führten dann zum Abschluss einer neuen Dienstpragmatik und eines neuen Besoldungsschemas. Die neue Pragmatik sichert den Angestellten nach wie vor das unkündbare Dienstverhältnis, das neue Besoldungsschema bringt Erhöhungen von 7 bis 12% der Bezüge vom Jahre 1926. Neben diesen auf fünf Jahre geschlossenen Hauptverträge hat die Organisation einen weiteren Vertrag, den sogenannten Abbauvertrag abgeschlossen. In diesem werden dem Unternehmer unter der Voraussetzung, dass die von den Angestellten gewählten Betriebsräte damit einverstanden sind und die Geschäftslage es unvermeidlich macht, bis zu 20% der Angestellten für die Kündigung freigegeben. Erfahrungsgemäss bringen Fusionen, bei welchen selbstverständlich auch nach den bestehenden Verträgen Kündigungsmöglichkeit gegeben war, eine Verminderung der Angestellten um mindestens 33/3% ihres Bestandes. Diese Politik, hat es mit sich gebracht, dass es in Oesterreich gegenwärtig im ganzen 102 arbeitslose Versicherungsangestellte gibt, ein Prozentsatz, welcher trotz der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse weit unter der Prozentzahl der Friedensverhältnisse bleibt. ov 91 POLEN. Allgemeiner freier Angestelltenbund Polnisch- Oberschlesien. Der Allgemeine freie Angestelltenbund( Afabund) Polnisch- Oberschlesien mit dem Sitz in Kattowitz nimmt unter den Internationalen Verbänden infolge der eigenartigen politischen Verhältnisse in Oberschlesien eine besondere Stellung ein. Auf Grund des deutsch- polnischen Abkommens vom 15. Mai 1922( Genfer Vertrag) ist ihm wie den anderen deutschen Verbänden in Polnisch- Oberschlesien für die Dauer des Vertrages, das ist bis 1937 die Zugehörigkeit zu den deutschen Mutterverbänden garantiert. Er ist deshalb Mitglied des Afabundes in Berlin. Trotzdem er sich als überwiegend deutscher Verband betrachtet, so hält er doch dank seiner internationalen Grundeinstellung die besten Beziehungen zu den freigewerkschaftlichen polnischen Verbänden aufrecht. Da in Polen insbesondere die Angestelltenbewegung noch sehr stark in den Kinderschuhen steckt, so wurde unter der Führung des Afabundes die Rada Generalna Klasowych Zwiazkow Zawodowych ( Ragen) im Jahre 1924 gegründet. Diese will die Spitzenorganisation der freigewerkschaftlichen Angestelltenverbände in Polen werden. Leider ist infolge der besonderen Verhältnisse in Polen die Tätigkeit dieser Ragen bisher nicht sehr fruchtbringend gewesen. Der Afabund sah es daher als seine Aufgabe an mit den polnischen Arbeiter- Verbänden, die besser organisiert sind, in engster Fühlung zu treten und ist obwohl er bereits Mitglied des Afabundes in Berlin ist, zugleich auch Mitglied der Komisja Centralna( Zentralkommission der klassenbewussten ArbeiterVerbände) in Warschau geworden. Auch über das oberschlesische Industriegebiet sind die auf- und absteigenden Wellen der europäischen Wirtschaftskrisis hinweggegangen. Nachdem die verheerenden Zeiten der Inflation der polnischen Mark vorüber waren, wurde eine neue stabilisierte Währung, die Zloty- Währung, eingeführt. Bei der Neufestsetzung der Gehälter in Zloty musste wegen der einsetzenden Wirtschaftskrisis eine, in einzelnen Angestelltengruppen recht starke, Reduzierung der Gehälter im Jahre 1924 hingenommen werden. Erst nach jahrelangem, zähen Ringen ist es den Verbänden gelungen, die Gehälter um 50-70% zu steigern. Gleichzeitig mit der Reduzierung der Gehälter wurde auch der Achtstundentag nach deutschem Beispiel in den Hüttenbetrieben für die Betriebsbeamten aufgehoben. Erst in der letzten Zeit gelang es für verschiedene Meister- Kategorien den Achtstundentag wieder zu erreichen. Verschärft wurde noch die oberschlesische Wirtschaftskrisis durch den Ausbruch des Deutsch- Polnischen Handelskrieges in der Mitte des Jahres 1925. Damals war der tiefste Punkt erreicht. Noch schlimmer wurde diese Situation dadurch, dass eine zweite Inflation, die ZlotyInflation, eintrat, die das Geld zeitweise bis unter die Hälfte des Goldwertes entwertete. Zehntausende von Arbeitern und tausende von Angestellten, die zum Teil jahrzehntelang in den Diensten der Verwaltungen gestanden haben, wurden brutal auf die Strasse geworfen. Der Afabund musste alle Anstrengungen machen, um diesen bedauernswerten Opfern der Krisis zu helfen. Zunächst musste die Rechtsschutzabteilung den entlassenen Kollegen zu 92 dem von den Gesetzen vorgesehenen Recht verhelfen. Es gelang auf diesem Gebiete recht beachtenswerte Erfolge davon zu tragen. Aber auch in finanzieller Beziehung wurden die Arbeitslosen im reichlichsten Masse, weit über die satzungsgemäss vorgesehenen Unterstützungssätze hinaus unterstützt. Trotzdem konnte das ausserordentlich grosse Elend nur ein wenig gemildert, aber nicht aufgehoben werden. Tausende von Angestellten, die infolge der besonderen politischen Verhältnisse keine Hoffnung mehr hatten in Polnisch- Oberschlesien eine Stellung zu finden, mussten nach Deutschland abwandern. Dadurch verlor selbstverständlich der Verband an Mitgliedern. Aber es gelang ihm immer wieder dank des guten Rufes, dem er sich innerhalb der oberschlesischen Angestellten erfreut, die entstandenen Lücken wieder aufzufüllen, sodass die Zahl der Mitglieder von rund 3.500 immer dauernd bestehen bleibt. Eine Besserung trat erst in der Mitte des Jahres 1926 mit Beginn des englischen Bergarbeiterstreikes ein. Trotzdem war die Erleichterung für die Angestellten nicht so gross wie bei den Arbeitern. Weiterhin gelang es eine wichtige Kategorie von Arbeitnehmern, nämlich die Fördermaschinisten in den Angestelltentarif hineinzubekommen. Auch wurde durch ein Dekret der Warschauer Regierung mit Unterstützung der oberschlesischen Angestelltenverbände ein neues polnisches Angestelltenversicherungsgesetz geschaffen, das gegenüber dem bisherigen Gesetz eine ganze Reihe von Verbesserungen vorsieht. Bemerkenswert sind auch die besonderen Einrichtungen, die der Verband für seine Mitglieder geschaffen hat. Die segensreiche Tätigkeit der Rechtsschutzabteilung wurde bereits oben erwähnt. Ausserdem ist zu sagen, dass der Verband für seine Mitglieder ein allgemein als gut anerkanntes Erholungsheim in den Beskiden geschaffen hat. Weiterhin hat der Verband eine besondere Sterbekasse eingerichtet, die bei günstigen Bedingungen für die Mitglieder und deren Angehörige im Todesfalle sorgt. Endlich ist der Verband führend bei der Bundeshaus- Genossenschaft tätig, die unter Zuhilfenahme von Krediten durch die Angestelltenversicherungsanstalt eine Reihe von Wohnungen für wohnungslose Angestellte geschaffen hat. Ausserdem bietet sie in ihrer Sparkasse den Angestellten eine sichere Sparmöglichkeit bei günstigsten Zinsen. Der Verband hat auch eine sehr blühende Jugendbewegung, in der die Jugendlichen nicht nur in einem freiheitlichen Sinne erzogen, sondern auch durch besondere Kurse in ihrer Fortbildung gefördert werden. -bloo 93 SCHWEDEN. SV. Handelsarbetareförbundet. ( Handelsangestellte). Die Mitgliederzahl unseres Verbandes betrug im Beginn des Jahres 1927 9027 und am Ende desselben Jahres 10.422, demnach eine Steigerung um 1395 Mitglieder. Das Verbandsvermögen belief sich auf Kr. 244,688.96 zu Beginn und auf Kr. 308.285.88 am Ende des Jahres. Beim Jahreswechsel bestanden 389 Kollektivverträge, die 9179 Mitglieder umfassten. Im Jahre 1927 wurden Verträge abgeschlossen mit 83 Arbeitgebern, mit denen der Verband bisher keinen Vertrag hatte. Die Gesamtzahl der von uns im Jahre 1927 abgeschlossenen Verträge betrug 117. Ein Teil der Verträge umfasst jedoch mehrere, in einem Fall sogar 200 Arbeitgeber, so dass insgesamt 1000 Arbeitgeber unter die vom Verband abgeschlossenen Verträge fallen. Seit 1925 haben wir keine grössere Konflikte gehabt. Die seit diesem Jahre abgeschlossenen Verträge konnten demnach ohne Kampf abgeschlossen werden. In zwei Fällen mussten wir jedoch das betr. Personal empfehlen, in den Streik zu treten, da die in Frage kommenden Unternehmer sich weigerten, über den Abschluss eines Vertrages zu verhandeln. Diese beiden Konflikte umfassten jedoch nur rund 30 Mitglieder. In den letzten Jahren sind keine für die Handelsangestellten wichtige Gesetzesbestimmungen eingeführt worden. Neulich hat jedoch die Regierung im Parlament 2 Gesetzentwürfe betr. Kollektivverträge und Arbeitsgerichte eingebracht. Der erste Entwurf bezweckt die Einführung der Gerichtsbarkeit der Kollektivverträge sowie das gesetzliche Verbot derjenigen Arbeitskämpfe, die sich eventuell aus der Interpretation der bestehenden Verträge ergeben. Der letzte Entwurf bezweckt die Errichtung eines Arbeitsgerichts zur Prüfung der Fälle, die sich aus dem ersten Gesetz ergeben. Unser Verband hat eine eigene Arbeitslosenkasse, die bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung für die Dauer von höchstens 50 Tagen innerhalb 12 aufeinander folgende Monate gewährt. Ausserdem sind alle Verbandsmitglieder durch den Verband gegen alle ausserhalb der Arbeitszeit vorkommenden Unfälle versichert. Der Beitrag für diese Versicherung ist einbegriffen in dem allgemeinen Verbandsbeitrag, der zurzeit 1 Krone für vollzahlende und 50 Öre für halbzahlende Mitglieder und Woche beträgt. In den beiden letzten Jahren betrugen die Ausgaben des Verbandes für Arbeitslosenunterstützung rund 80.000 Kronen. 迎 您 V 94 SPANIEN. Federació de Dependents de Catalunya. ( Handels- und Büro angestellte). Unsere Föderation besass ihre Hauptkraft in der uns angeschlossenen , Centre Autonomista de Dependents del Comerç y de la Industria" ( Unabhängige Zentrale der Handels- und Industrie- Angestellten) in Barcelona, deren bewunderenswerte Kraft und Grösse den festen Entschluss der Oeffentlichen Gewalten bestimmte, sie, was es auch kosten möge, zu vernichten, wobei sie sich zu diesem Zwecke solcher Mittel bedienten, die allein von der Willkür der Behörden abhingen und sämtlich ihren Absichten dienen mussten. Da seit dem ersten Auftreten des gegenwärtig am Ruder befindlichen politischen Systems in Spanien mehreren der uns angehörenden Gewerkschaften die Tätigkeit untersagt ist( wie z.B. dem ,, Centre Autonomista de Dependents del Comerç y de la Industria" in Reus), ist es der ,, Federació de Dependents de Catalunya" nur möglich, sich dank einer bedachtsamen und streng begrenzten Tätigkeit zu behaupten. Wir beschränken uns darauf, in Verbindung zu bleiben und den Anschluss der Angestelltenverbände Cataloniens zu bewahren, die es verstanden haben, sich gesetzlich in der Erwartung der Möglichkeit der Entfaltung einer wirklichen Tätigkeit auf gewerkschaftlichem Gebiete und dem des Klassenkampfes zu behaupten. Es folgt daraus, dass unsere Mitgliederbestände seit dem Jahre 1926 keine Veränderung erlitten haben. Unsere Finanzlage ist genau derjenigen am Ende desselben Jahres gleich. Was sie allein etwas ungünstiger gestalten könnte, sind die Kosten, die wir aufbringen müssen, um den Einspruch vor den Gerichten gegen den uns früher angeschlossenen Verband ,, Centre Autonomista de Dependents del Comerç y de la Industria"( Unabhängige Zentrale der Handels- und Industrieangestellten) durchzuführen, dessen von der Diktatur ernannte und unterstützte und im Dienste der gelben Organisation, die sich freie Gewerkschaft nennt, stehende Leiter sich weigern, dieser Föderation die Kassen, die Möbel und sonstige Ausstattung des Sekretariates zurückzugeben, die sie ungebührlich in ihrer Gewalt behalten und die unser Eigentum sind. Die Herrschaft der Tarifverträge zur Feststellung der Arbeitsbedingungen ist in unserem Lande fast unbekannt. Das täglich immer allgemeiner in den katalonischen Gebieten zur Anwendung gelangende System der gemischten paritätischen Ausschüsse dient dem Zweck, an jedem Orte die unveränderliche und allgemeine Form der Satzung festzusetzen, die der Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Angestellten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen dient. Es ist daher kein sich aus der Festsetzung oder der Veränderung derselben ergebender Konflikt zu erwähnen. Unsere besondere Aufgabe besteht darin, die Bildung der genannten Ausschüsse zu unterstützen, indem wir in deren Schoss eine angemessene Vertretung unserer Klasse sichern, aber das von der Diktatur veranlasste beständige und willkürliche Dazwischentreten wandelt sie täglich mehr zu einer einfachen bürokratischen Maschine von keinerlei Nutzen unter sozialem Gesichtspunkte um. 95 Von den Betätigungsgebieten, auf denen unsere Föderation sich mit einem gewissen Erfolg durchzusetzen verstanden hat, ist es angebracht, auf die Opposition gegenüber den Zugeständnissen bezüglich bestimmter traditioneller Sonntagsmärkte hinzuweisen, die das spanische Gesetz betreffend die Sonntagsruhe gemäss bestimmten Grundsätzen zulässt. Die Arbeitgeber haben sich beeilt, sich dieser Klausel zum gesetzlichen Schutze der Abweichungen vom Gesetz betreffend die Sonntagsruhe für die Angestellten zu bedienen. Dank dem Eingreifen unseres Verbandes werden die von den Arbeitgebern beanspruchten Konzessionen für die fraglichen Märkte fast überall abgelehnt. Im übrigen besteht die nahezu wichtigste Aenderung dieser letzten Zeit bezüglich der die Angestellten angehenden Gesetzgebung in der neuen Fassung des Gesetzes über die Sonntagsruhe, die die Angestellten der Lebensmittelbranche von der vollständigen Sonntagsruhe ausschliesst. Auch verdient eine Veränderung der Tarife der erheischten Nutzbarkeitsabgabe seit dem 1. Januar 1928 Erwähnung, die die Gehälter der Angestellten belastet. Diese Veränderung drückt die genannten Tarife für die Angestellten etwas herunter, indem sie zwecks Tributpflichtigmachung dagegen die gelernten Arbeiter, die Künstler und die freien Berufe einbezieht. Unsere Organisation hat von sich aus keine Hilfeeinrichtungen für die Mitglieder ins Leben gerufen, aber die sie bildenden Verbände rechnen fast alle mit Unterstützungskassen und mehr oder weniger bedeutsamen Subsidiengeldern. Man muss in dieser Hinsicht die ausserordentliche Bedeutung hervorheben, die die Einrichtungen sozialer Fürsorge und der Gegenseitigkeit erlangt hatten, die die uns früher angeschlossene ,, Centre Autonomista de Dependents del Comerç y de la Industria"( Unabhängige Zentrale der Handels- und Industrie- Angestellten) geschaffen hatte, bevor die Willkür der Regierung ihm die gegenwärtigen Satzungen und die heutige Leitung auferlegte. 96 DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Einheitsverband der Privat- und Öffentlichen Angestellten in der Cechoslovakischen Republik. Mitgliederbewegung. Im Jahre 1925 " "" " " 1926 1927 27.500 27.840 27.887 Die Idee des Einheitsverbandes in der Tschechoslovakei hat innerhalb der Berichtsperiode festen Fuss gefasst. Die Privatangestellten aus dem Vseurednicky svaz( Allgemeiner Beamtenverband) haben restlos den Uebertritt in den Einheitsverband durchgeführt. Es handelt sich meistenteils um Industrieangestellte. Die Zentrale der Malzindustrieangestellten mit dem Sitze in Olmütz, die ebenfalls aus dem Vseurednicky svaz übergetreten ist, stärkte unsere Fachgruppe ,, Industrie" in dem Masse, dass wir heute in diesem Fache stark vertreten sind. In den verstrichenen Jahren wurden einigemal Verhandlungen mit den Verbänden der Glasindustrieangestellten angebahnt. Der Kongress dieses Verbandes hat einstimmig den Beschluss gefasst, in den Einheitsverband einzutreten. Durch die neuzuerrichtende Sektion dieser Gruppe, die den Sitz in Teplitz- Schönau hat, dringen wir mit ziemlichen Erfolgen in die Glasindustrie ein. Für die Sozialversicherungsangestellten wurde eine separate Fachgruppe aufgestellt mit einem eigenen Organ. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Staate und ebenso die politische Konstellation haben die Angestelltenschaft der Tschechoslovakei von der Notwendigkeit einer internationalen Zusammenfassung überzeugt und sind im Einheitsverbande sämtliche 7 Nationen, die im Lande leben, vertreten. Stand der Finanzen. Im Jahre 1925 ✰✰ ナナ 1926 1927 Kc. 1,512.625.15 " 2,211.610.10 » 2,545.453.28 Die Wirtschaftsinstitutionen des Verbandes werden finanziell separat geführt und sind daher in den vorerwähnten Summen nicht enthalten. Kollektivvertragliche Regelung. Es bestehen 64 Kollektivverträge für ca. 35.000 Angestellte. In dieser Ziffer sind auch Kollektivverträge der Gehilfenausschüsse, in denen wir mitwirken, enthalten. Der Verband unternimmt in der letzten Zeit alle Schritte, um in den vertragslosen Gebieten neue Verträge zu schaffen un die alten Verträge nach Möglichkeit zu revidieren. Arbeit unter der Jugend. Eine ganz besondere Aufmerksamkeit widmet der Einheitsverband der Jugendbewegung, indem durch eine gesunde Autonomie den Jugend 97 lichen ein gesundes Organisationsleben gewährt wird. Die Jugendlichen besitzen zwei Organe und zwar ,, Mládez" und ,, Jugend", die von ihnen grösstenteils selbst geleitet werden. In kultureller Hinsicht wird alles Notwendige geboten, ganzbesonders Sprach- und Fachkurse, Arrangeurkurse, Vorträge, Theater, Exkursionen und dgl. Unterstützungseinrichtungen. Der Verband gewährt nachstehende Unterstützungen: Bei Arbeitslosigkeit, bei dauernder Krankheit, für Kurbedürftige und Rekonvaleszenz, Notaushilfen, bei Militärdienstpflicht, bei Streiks- und Aussperrungen und bei Entlassung aus Organisationsgründen. Die Arbeitslosenunterstützung wird gleichzeitig mit dem Staatsbeitrag ausgezahlt und beträgt: Arbeitslosenunterstützung nach dem Genter System. Die Unterstützung beträgt Klasse Mitgliedschaft nach Jahren für Ledige für Verheiratete für Ledige für Verheiratete monatlich Kc. für 3 Mon. für 4 Mon. für 3 Mon. für 4 Mon. A 2-3 200 - 600 800 - I- 3 200 250 600 800 750 IOOO 3-5 240 300 720 960 900 1200 C 2. 5-10 350 350 1050 1400 1050 1400 10-15 450 450 1350 1800 1350 1800 15-20 550 550 1650 2200 1650 2200 über 20 630 630 1890 2520 1890 2520 I- 3 260 325 780 1040 975 1300 3-5 320 400 960 1280 1200 1600 5-10 D 460 460 1380 1840 1380 1840 10-15 560 560 1680 2240 1680 2240 15-20 650 650 1950 2600 1950 2600 über 20 710 710 2130 2840 2130 2840 I- 3 480 600 1440 1920 1800 2400 3-5 600 660 1800 E 2400 1980 2640 5-10 720 720 2160 2880 und 2160 2880 10-15 810 810 F 2430 2340 2430 3240 15-20 920 920 2760 3680 2760 3680 über 20 тобо тобо 3180 4240 3180 4240 Beitragsklasse ,, F". welche nebst den laufenden Unterstützungen den Anspruch auf nachstehendes Sterbegeld gewährleistet: Nach 3 jähr. Mitgliedschaft Kc 750.- nach 25 iähr. Mitgliedschaft Kc 4500." 5"" " "" IO " " 27 دو " 15 "" " 3 " 7 20 "" " " "" 1300.2100.2900.3700." 1 30 35 17 " 7 "" 5300.6100" " "" " 40 " 1 "" 7000. 98 Unfallunterstützung in der Klasse D, E und F. Die Höhe der Entschädigung im Falle vorübergehender Erwerbsunfähigkeit für den Ablebensfall infolge eines Unfalles oder beim Eintritte der dauernden Invalidität Mitgliedsklasse D E D E- F bis zur von 5-10 5 jährigen Mitgliedschaft " 10-15 " " 6789 täglich 6.täglich 7.1 7.1 8.- 8.. 9.9.- 10.3.000.4.000. 5.000.6.000.- 4.000.. 5.000.. 6.000.. - 7.000.,, 15 Jahren aufwärts An Arbeitslosenunterstützung zahlte die Organisation: im Jahre 1925:**** ナナ $ 1 1926: 1927:. Kc. 261.489.50 $ 7 285.662.29 $ 3 522.929.46 99 DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der Tschechoslovakischen Republik. Die Mitgliederbewegung in den letzten drei Jahren war durch die Abbau-, Mechanisierungs- und Rationalisierungsbestrebungen charakterisiert. Wir weisen folgende Mitgliederbewegung aus: Jahr:( 1924) Mitglieder:( 5609) 1925 5684 1926 1927 5645 5730 Die Fetsetzung der Arbeits- und Zahlungsbedingungen fast aller Mitglieder ist unter Mitwirkung unserer Gewerkschaft, also vertragsmässig zustandegekommen. In der Hauptsache können wir auf die ,, Bankenpragmatik", auf den„, Bankenkollektivvertrag", auf die ,, Sparkassenpragmatik" und auf das ,, Rahmenübereinkommen" für die Bezahlungsweise der Sparkassenbeamten verweisen. Der Tschechoslovakische Bankenverband hat allerdings per 31. Dezember 1926 die Pragmatik und den Kollektivvertrag gekündigt und es ist bis zur Zeit der Abfassung dieses Berichtes zu keinem Uebereinkommen über die weitere unbestrittene Gültigkeit dieser Verträge gekommen. Trotz dem sogenannten vertragslosen Zustande wurde aber in den Grossbanken der Inhalt des Kollektivvertrages praktisch auch im Jahre 1927 anerkannt. Erst im 1928 sind infolge der Wirkungen der Steuerreform technische Veränderungen bei der Auszahlung der bei uns üblichen sogenannten Nettogehalte entstanden. Die Vereinbarung über die neuen Kollektivverträge ist deshalb so kompliziert, weil unser Verband für die Bankangestellten eine Verbesserung der Bezahlungsweise( Stabilisierung der Bezüge) fordert, die abgesehen von den Grossbanken- in einer Reihe von anderen Geldinstituten und auch in den Sparkassen bereits verwirklicht werden konnte. - Pensionsversicherungsgesetzentwurf. Seine Bedeutung für die von uns vertretene Gruppe besteht darin, dass unsere Angestellten vor dem Kriege und auch jetzt weit höhere Gesamtpensionen hatten, als den gesetzlichen Leistungen entsprochen hätte, weil sie über das gesetzliche Ausmass hinausgehende Pensionsverträge besassen und auch besitzen. Wenn daher durch eine teilweise Aufwertung der früheren Versicherung sowie auch durch die Einführung einer höheren neuen Versicherung die Leistungen des künftigen Gesetzes erhöht werden, wird sich auch für unseren Verband die Notwendigkeit neuer Vereinbarungen ergeben, um unter Hinweis auf die neuen gesetzlichen Leistungen die vertraglichen Pensionen zu erhöhen. - - Von den übrigen Gesetzen heben wir ganz besonders das beabsichtigte Sonderkrankenversicherungsgesetz der Privatangestellten hervor, das gerade jetzt in parlamentarischer Behandlung stehende Gesetz über den Schutz des Arbeitsmarktes und die beabsichtigte Novelle der Arbeitslosenunterstützung( Staatsbeitrag nach dem Genter System.) Die Unterstützungseinrichtungen unseres Verbandes haben folgende Ziffern auszuweisen: IOO ( 1924) 1925 1926 1927 Kc. Kc. Kc. Kc. 1.) Arbeitslosenunterstütz. a) ausserordentliche...( 68.810.-) 20.692.- 13.409.- 6.125.b) nach dem Genter System.... M 41.958.72.343.- 14.583.2.) Krankenunterstützung( 42.060.-) 68.700.- 58.730.- 48.760.3.) Rechtsschutz ( 12.980.-) 23.577.- 18.700.- 12.120.4.) Sonstige Unterstützungen a.d. Streike...( 14.720.-) 15.217.- 15.217.- 15.217.― robus id sai esubgiba nob ni sada sbury bastan sds) mi dous dozusi sb w bildenu isd nob gob isd hosen sibodo god 255 adid q2 usb ni dous br ags msb nov silladsgnA Zasimau A V 1st) dous nu six liok WA awlier nie somb hab sib bab sib I big aribiednod zab abrisg asb -19szolefieds A ab allevo abiadsed sib ban abngiol nods 0512) gi IOI DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Zentralverband der Versichedesabato rungsangestellten in der CRS. Mitgliederbewegung. im Jahre 1925 2982 Mitglieder 2991 17 3001 11 Stand des Vermögens. $ 1 17 1926 11 1927 im Jahre 1925 ナナ " 1926 11 1927 Kc. 1,134009 1,394344 11 1,547246 Zahl der Mitglieder deren Arbeitsbedingungen kollektivvertraglich geregelt sind. 3001 Mitglieder. Konflikte etc. In den Jahren 1925, 1926 und 1927 sind keinerlei Konflikte im Zusammenhang mit dem Abschluss der Kollektivverträge zu verzeichnen. In den Jahren 1925, 1926 und 1927 wird an der Novellierung des Handlungsgehilfengesetzes, des Pensionsversicherungsgesetzes und Krankenversicherungsgesetzes gearbeitet, jedoch sind dieselben bis zum Jahre 1927 aus den parlamentarischen Vorverhandlungen nicht herausgekommen. Unterstützungseinrichtungen. Die Organisation hat: a) einen Arbeitslosenunterstützungsfonds in der Höhe von Kc. 71.816.b) den anlässlich des 20. jährigen Bestandjubiläum der Organisation geschaffenen Friedrich Baumer- fonds zur Unterstützung der Mitgliedschaft in ausserordentlichen Fällen der Notlage in der Höhe von c) einen Erholungsheimfond zur Schaffung eines eigenen Erholungsheimes für Mitglieder der Organisation in der Höhe von 26.705." 251.479. 102 DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Verband der Advokaturs- und Notariatsbeamten in der CSR. Die Mitgliederzahl war durchschnittlich in den Jahren 1925, 1926 und 1927 302 Mitglieder. Die Finanzgebarung weist nachtstehendes Verwaltungsvermögen auf: Kc. 51.042.58 Jahr 1925 11 1926 11 1927 77 58.145.カナ 59.503.75 Der Durchschnitt auf ein Mitglied erreicht in der Internationale eine ungewöhnliche Höhe von Kc. 186.20. Aus der früheren Tätigkeit blieb in den Kanzleien grösstenteils die normative Regelung auf Grund der vorherigen Vereinbarung mit dieser Organisation. Dieser Stand hat unbedingt keinen Charakter eines Kollektivvertrages. Demgegenüber wurden im Jahre 1927 291 Kollektivverträge betreffs der Bezüge abgeschlossen d.i.: betreffs Zahlung der Steuer, Kranken- und Pensionsversicherung. Unsere Kategorie betrifft die Neuregelung der Realitätenkonzessionen und war es uns möglich in der Weise einzuschreiten, dass die Praxis in den Akvokaten- und Notariatskanzleien als Einführung zu diesem Gewerbe betrachtet werde. Eine ganze Reihe von Gesetzen über die Gerichtsbarkeit- und Administrative trifft unsere Angehörigen weitmehr als die übrigen Privatangestellten. Unsere Organisation ersuchte nicht um die Zuerkennung des Staatsbeitrages zum Genter System, erhöhte aber die Unterstützungen. Das Unterstützungswesen blieb bei uns beschränkt. hoy nodbil 103 DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Allgemeiner Industrieangestellten- Verband, Reichenberg. Unser Verband zählte insgesamt am 31. Dezember 1924 15.434, am 31.12.1925 15.953, am 31.12.1926 15.716 und am 31.12.1927 15.355 Mitglieder. Von diesen gehörten der Organisation und somit dem Internationalen Bunde der Privatangestellten folgende Organisationsmitglieder an: am 31.12.1924 11.300, am 31.12.1925 12.000, am 31.12.1926 12.050 und am 31.12.1927 12.400 Mitglieder. Finanzen. M Bezüglich des Standes der Finanzen unseres Verbandes können wir nur Günstiges melden. Am 31.12.1924 zählte unser Verband Kc. 5.854.304.08 Gesamtverm. 11 31.12.1925 ナナ タナ ナナ ナナ 31.12.1926 ガナ タナ ナナ ナナ 31.12.1927 ナナ ナナ " タナ 6.973.071.26 COM " 11 7.467.955.94 8.126.766.19 Von diesen Gesamtvermögen gehört der Verwaltungskasse Kc. 466.393.28, dem Organisations- oder Widerstandsfonde Kc. 2.537.167.24, während der Restteil des Vermögens den verschiedenen Unterstützungskassen als Reserven gehört. Unsere Kollektiv- Verträge, Regelung der Arbeitsbedingungen für unsere Mitglieder. Arbeitsrechtlich gilt für alle unsere Mitglieder das sogenannte H.G.G. ( Handlungsgehilfengesetz) oder Gesetz über den Dienstvertrag der Handlunsgehilfen und anderen Dienstnehmern in ähnlicher Stellung. Das ist noch das alte österreichische Gesetz vom 16.1.1910. Nach diesem Gesetze sind die Arbeits- und Dienstverhältnisse im Bezug auf Ansprüche bei Dienstverhinderungen, Provisionen, Gewinnbeteiligung, Fortlaufender Gehalt, Remuneration, Urlaub, Fürsorgepflicht, Kündigung, Aufsuchen einer neuen Stellung, Konkurs, Tod des Dienstnehmers, Vorzeitige Auflösung, Rücktritt vom Vertrage, Rangordnung der Ersatzansprüche, Kaution, Konkurrenzklausel, Zeugnis, u.s.w. geregelt. Für die materiellen und geldlichen Verhältnisse und in Ergänzung des Dienstvertragsgesetzes, § 6, gelten unsere Kollektiv- Verträge. Wir haben derzeit für rund 80% unserer Mitglieder Kollektiv- Verträge laufen, u. zw. in allen Industrien. Konflikte im Bezug auf das Arbeitsverhältnis. Konflikte oder Streiks hatten wir in den Jahren 1925, 1926 und 1927 nur vereinzelt zu führen. Gewöhnlich handelte es sich darum, in einzelnen Betrieben einen etwa abgeschlossenen Kollektiv- Vertrag durchzusetzen, oder, was in den meisten Fällen richtiger ist, einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen zur Durchsetzung zu bringen. Infolgedessen hatten wir nur Teilstreiks einzelner Betriebe zu verzeichnen. In der verflossenen Verwaltungsperiode haben wir keine derartige Bewegung verloren, sondern sie sind trotz des Krisenjahres 1925-1926 für unsere Mitglieder erfolgreich gewesen. 104 Unterstützungseinrichtungen. Ausser jenen Einrichtungen, die alle Gewerkschaften haben, wie, Rechtsschutz, Auskunftserteilung, Beratungsstelle, Zeitungsbezug, Bildungsarbeit, u.s.w. gibt es in unserem Verbande noch folgende Unterstützungseinrichtungen: 1.) Geldliche Unterstützungen bei Solidaritätsfällen oder Massregelungen. Diese Unterstützung beträgt je nach der beim Verbande zugebrachten Zeit,( bis 6 Monate) für Ledige bis Kc. 700.-, für Verheiratete Kc. 1.000.- und für solche mit Familie Kc. 1.200.- pro Monat. 2.) Geldliche Unterstützung bei Arbeitseinstellung, Streiks und Aussperrungen in Massen, u.z.w. täglich je nach den Familienverhältnissen und der Mitgliedsdauer Kc. 4, 6, 8 und 12.―. - 3.) Geldliche Unterstützung bei unverschuldeter Stellenlosigkeit, ( inklusive Staatsbeitrag). Beides Zusammen durch 3 Monate Kc. 1.800.-, durch 4 Monate bei wiederholter Stellenlosigkeit Kc. 2.400.-. Dazu nach den Mitgliedsjahren I oder 2 Monate Verbandsunterstützung täglich Kc. 8., daher monatlich 240 oder 480 Kc. und anschliessend daran die Stellenlosenunterstützung durch 6, bezw. 7 Monate von der Allgemeinen Pensionsanstalt, Prag. Diese Unterstützung wird aber nur dann ausgezahlt, wenn die von der Organisation vorausgegangen ist. Sie beträgt für das versicherte Mitglied Kc. 200.-, für die Gattin 100.- Kc und für jedes Kind Kc. 50.- monatlich. 4.) Geldliche Unterstützungen bei besonderen Notfällen, wie Krankheit oder Tod in der Familie, u.s.w. je nach den Mitgliedsjahren Kc. 100. bis Kc. 300.5.) Als Beerdigungsbeitrag nach 12 monatlicher Wartezeit Kc. 250.-, ansteigend bis zu Kc. 1.250.- je nach den Mitgliedsjahren. 6.) Bei Invaliditätsfällen eine jährliche Rente von Kc. 300 bis 700 Kc. 7.) Unterstützung der Witwen- und Waisen nach verstorbenen Mitgliedern zu Weihnachten.( Der jährliche Beitrag und die Zinsen des Fondes werden auf die Ansuchenden aufgeteilt.) 8.) Benützung des eigenen Kurheimes ,, Stadt Berlin" in Karlsbad. Weiters besitzt auch der Verband eine Versicherungs- und WirtschaftsAbteilung und ausserdem eine eigene Kreditanstalt, Spar- und Kreditkassa Reichenberg, welche derzeit bereits rund 3 Millionen Kc. als Spareinlagen zu verzeichnen hat. Diese Anstalt wurde allerdings erst im Jahre 1923 gegründet. Teer bau Oser some mob ni iw notabl sbo.nogumains anises 12 by honed mozeshoglotal mind us iw -glohs Manu 2011-201257 isbo 105 DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Zentralverband der Angestellten in Industrie, Handel und Verkehr. Mitgliederbewegung. Stand am 31. Dezember 1925 6264 Mitglieder 4394 männliche 1870 weibliche 3580 männliche 1629 weibliche ナナ 31. ナナ 1926 5209 " ナナ » 31. 1927 3771 ナナ 2650 männliche Stand der Finanzen. 1121 weibliche Verbandsvermögen am 31. Dezember 1925 Kc. 212.384.87 " " 31. ナナ ナナ 1926 1927 » 300.928.33 ナナ » 31. ナナ 273.223.79 Kollektivverträge u. zw. zum Teil allgemeine Rahmenverträge, zum Teil Gehaltstarife für bestimmte Gebiete oder bestimmte Berufsgruppen konnten in der Berichtszeit abgeschlossen, erneuert oder aufrecht erhalten werden hauptsächlich im Handel, in den Genossenschaften( Konsumvereinen und gleichartigen Unternehmungen) in der Glas-, Textil-, Metallund Beleuchtungsindustrie und in einigen kleineren Gruppen. Konflikte im Zusammenhang mit Kollektivverträgen. Grössere Konflikte im Sinne von Streiks, Aussperrungen und ähnlichen Massnahmen, an denen Mitglieder unseres Verbandes unmittelbar beteiligt waren, hat es in der Berichtszeit im allgemeinen nicht gegeben. Einzelne persönliche Konflikte zwischen Angestellten und Unternehmern sind sehr häufig vorgekommen und haben einen grossen Teil der Organisationsarbeit in Anspruch genommen. Unterstützungseinrichtungen unserer Verbandes. Der wichtigste Zweig ist die Stellenlosenunterstützung, die sich nach dem Gesetze über den Staatsbeitrag zur gewerkschaftlichen Stellenlosenunterstützung( Genter System) richtet. In der Berichtszeit hatten wir folgende Auszahlungen zu verzeichnen: 1925 Verbandsunterstützung Staatsbeitrag dazu 1926 Verbandsunterstützung Staatsbeitrag dazu 1927 Verbandsunterstützung Staatsbeitrag dazu Kc. 28.187."" 8.380.ナナ 50.552.20 ナナ 56.974.47 ナナ 60.800.30 ナナ 68.459.80 An sonstigen Unterstützungen sind in unserem Verbande eingeführt: Unterstützungen bei Aufenthalten in Kur- und Heilanstalten, in besonderen Notfällen, beim Ableben eines Mitgliedes, bei Streiks, Ausständen und Massregelungen. Für diese Unterstützungszweige wurden verausgabt: Kc. 10.338. 7.843.20 6.823.1925 1926 1927 " тоб DIE TSCHECHOSLOWAKEI. Sozialgesetzgebung( Für sämtliche Verbände in der Tschechoslovakei). Die Steuerfrage der Angestellten beschäftigt nicht nur die Organisation, sondern auch die bezughabenden Stellen. Nach langen Bemühungen der Organisationen gelang es uns, eine ministerielle Kundmachung zu erwirken, laut welcher die schuldenden Steuern der Angestellten bis zum Jahre 1926 mit einem 4% Abzug falls das Einkommen weniger als Kc. 1.500.- monatlich beträgt und bei einem Einkommen bis Kc. 2.000.- mit einem 5% Abzug von dem Einkommen, welches am 1. April 1926 tatsächlich ausbezahlt wurde, geleistet wurden. Diese Abzüge wurden durch 8 Monate durchgeführt, wodurch vielen Angestellten ziemliche Beträge abgeschrieben wurden. Am 1. Jänner 1927 trat das neue Steuergesetz in Kraft, laut welchem für die Angestellten neue Steuersätze festgesetzt wurden. Das bisherige Existenzminimum von jährlich Kc. 6.000.- netto wird auf rund Kc. 10.000.- brutto festgesetzt. Die Steuersätze werden im Gesetze festgelegt und betragen: von einem Monatseinkommen ab Kc. 837.einem Höchsteinkommen von ナナ 1963.Kc. I.IO bis zu 45.50 Ein höheres Einkommen wird nach normalen Steuersätzen besteuert und beträgt hier das Existenzminimum Kc. 7.000.- netto. Der Abzug wird nicht vollzogen, wenn die Dienstbezüge achtundzwanzigtägig Kc. 885.-, monatlich Kc. 959.- nicht übersteigen und der Dienstnehmer ausser dem zweiten Ehegatten für drei Familienmitglieder zu sorgen hat. Wenn die Dienstbezüge achtundzwanzigtägig Kc. 982, monatlich Kc. 1.063.- betragen und in Versorgung des Dienstnehmers vier Familienmitglieder sind, entfällt auch der Abzug. Ebenso entfällt auch der Abzug bei fünf Familienangehörigen, wenn die Dienstbezüge achtundzwanzigtägig Kc. 1.154.-, monatlich Kc. 1.250.nicht erreichen. Für Witwer( Witwen) verringt sich die Anzahl der Familienangehörigen stets um einen. Das neue Steuergesetz greift neben anderen Bestimmungen in das Vertragsverhältnis der Angestellten ein, indem es dem Unternehmer unmöglich gemacht wird, künftighin für seine Angestellten die Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Im Zusammenhang mit den verschiedenen Steueraktionen wiederholen wir unsere Bemühungen nach Abschaffung eines 1% Pauschales, welcher von allen Monatsbezügen abzustatten und 1% vom Angestellten zu tragen ist. Es handelt sich eigentlich um eine Steuer. Das Gesetz über die Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse während der Zeit der Waffenübungen war das Ergebnis früherer Bemühungen, um den eingerückten Angestellten irgendwie zu schützen. Das vorerwähnte Gesetz behandelt ausschliesslich Fälle von Waffenübungen( 4-3 Wochen), nicht die aktive Dienstzeit( 18 Monate). Das Gesetz verbietet dem Unternehmer, den eingerückten Angestellten in einer Schützfrist die einen Monat vor Eintritt der Uebung und 7 Tage nach deren Beendigung zu kündigen. - 107 Das Urlaubsgesetz für Arbeiter und Lehrlinge, welches eben wie das vorherige im Jahre 1925 geschaffen wurde, gilt auch für Handelslehrlinge, denen man nach einer halbjährigen ununterbrochenen Lehrzeit beim letzten Unternehmer einen 8 tägigen Urlaub garantiert. Kanzleipraktikanten unterliegen dem Handlungsgehilfengesetz vom Jahre 1910 und wird der minimalste Urlaub nach einer sechsmonatlichen Anstellung mit 10 Tagen bemessen. Am 1. April 1925 trat das Genter System für die Arbeitslosenunterstützungen in Kraft. Mit diesem Tage wurden die Nichtorganisierten von jedweder Unterstützung vollständig ausgeschaltet. Der minimalste Staatsbeitrag beträgt Kc. 1.50 täglich und der maximale Kc. 12.- täglich. Diese Einrichtung brachte mit sich gewisse Schwierigkeiten, nachdem die Unterstützungsdauer seitens des Staates auf 3 Monate, bezw. nach einer im Unterstützungsjahre unterbrochenen Beitragsdauer durch 4 Monate gewährleistet. Das Plus dieses Systems besteht jedenfalls darin, dass man die Angestellten zwingt, sich zu organisieren. Der zweite Vorteil für die Organisation liegt in der Tatsache, dass das Fürsorgeministerium die Gewerkschaftsvermittlungsstellen mit der Registrierung der Postenlosen betraute, womit die Gleichwertigkeit mit den öffentlichen Vermittlungsstellen klargelegt wurde. Mit 1. Juli 1926 trat das Sozialversicherungsgesetz für Arbeiter in Kraft. Nachdem bis zu dieser Zeit für alle Arbeitnehmer ohne Unterschied ein einheitliches Krankenversicherungsgesetz bestand, war die Notwendigkeit vorhanden, für die Privatangestellten eine Regelung zu treffen, da man in Anbetracht dessen, dass der manuelle Arbeiter zum erstenmal seine Invaliditäts- und Alterversicherung bekam, die Krankenversicherung in gewissen Bestimmungen verschlechtert hat. Da die Privatangestellten ihre Pensionsversicherung seit dem Jahre 1909 besitzen, war für sie ganz besonders das Argument der Unternehmerkreise, welches gegenüber den Arbeitern angewendet wurde, noch mehr grundlos, weshalb Abg. Klein einen Antrag zum Gesetze über die Krankenversicherung der Privatangestellten dem Parlamente vorlegte und wurde dieser Antrag von beiden Kammern einstimmig angenommen. Auf diese Weise haben wir die Angestellten vor event. Schäden bewahrt. Zum Gesetz über den heimischen Arbeitsmarkt, welches zwar erst im Jahre 1928 in Kraft getreten ist, haben wir rechtzeitig eine abweisende Stellung genommen und sich dabei nach dem Kopenhagener Beschluss über den Schutz der fremden Angestellten gerichtet. Ebenso haben wir alles unternommen, um anlässlich des neuen Passgesetzes die Abschaffung der Visa zu beschleunigen. Inzwischen wurde das Visum für Oesterreich und Deutschland abgeschafft. Das tschechoslovakische Gesetz über die achtstündige Arbeitszeit findet vollständige Anwendung auf die Angestellten; eine Entscheidung unseres Obersten Gerichtes hat aber die leitenden und verantwortungsvollen Angestellten aus dem Bereiche der achtstündigen Arbeitszeit ausgeschaltet. Das alte österreichische Gesetz vom Jahre 1895, novelliert im Jahre 1905 betreffend der Sonntagsruhe, gewährleistet diese sowohl im Handel 108 als auch in den Kanzleien. Da die Bestimmungen dieses Gesetzes Sonderregelungen seitens der verschiedenen Behörden zulassen, haben sich im Verlauf der Zeit verschiedenartige Verhältnisse herausgebildet. Durch unsere parlamentarische Vertretung haben wir erreicht, dass auf administrativem Wege die Sonntagsruhe in allen grösseren Städten eingeführt wurde. AT OF sanoM A Hub st sib 10 listov sisws fo Stb الم Jower 109 UNGARN. Magyarországi Magántisztviselök Szövetsége. ( Privatangestellte). Die Jahren der Berichts- Periode fallen zusammen mit der schweren wirtschaftlichen Krise, welche die Stabilisierung der Währung im Lande hervorgerufen hat. Die Angestellten- Verbände sind unter Führung unseres Verbandes bereits im Frühling 1924 mit dem Ansuchen an die Nationalversammlung herangetreten bei der Durchführung der Stabilisierung die weitgehendste Vorsicht walten zu lassen und den arbeitenden Schichten den nötigen sozialpolitischen Schutz zu sichern. Insbesondere haben wir von der Nationalversammlung 1.) Festsetzung der Mindestlöhne; 2.) dringende Einführung der Arbeitslosenversicherung; 3.) Erhöhung der Kündigungsfristen und der Abfertigung; 4.) Errichtung von Einigungsämtern verlangt. Die Forderungen sind erfolglos geblieben und die durch eine schwere Krise und wirtschaftliche Depression heimgesuchte ungarische Angestelltenschaft musste in diesen furchtbaren Jahren die Hilfe der staatlichen Arbeitslosenunterstützung gänzlich vermissen. Kein Wunder, dass die Not der stellenlosen Kollegen unerhörte Tiefen erreicht hat, zumal die Mehrzahl unorganisiert war und somit kein Anrecht auf gewerkschaftliche Hilfe hatte. Die Mitgliederzahl war: am 31-12-1925: 5874. " 31-12-1926: 5225. ナナ 31-12-1927: 5273. Etwa 12% von unseren Mitgliedern wohnen in der Provinz, wo die Errichtung von Ortsgruppen auf besonders grosse Schwierigkeiten stösst. Was die Verhältniszahl der Geschlechter anbelangt, besteht der angeführte Mitgliederstand zu 2, aus Männern und 1/3 aus Frauen. Die jüngeren Jahrgänge sind im allgemeinen stärker vertreten. 3 Arbeitsbedingungen. In der Berichtsperiode haben wir alles unternommen um die Arbeitsbedingungen unserer Kollegen etwas günstiger zu gestalten. Unter den obwaltenden Umständen kann natürlich von Abschluss von Kollektivverträgen keine Rede sein und es besteht tatsächlich kein einziger Kollektivvertrag für die Privatangestellten. In der Öffentlichkeit haben wir wiederholt sehr nachdrücklich auf die schädlichen volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Niederhaltung der Arbeitslöhne und Gehälter hingewiesen, was ein Sinken der Kaufkraft der Massen und somit eine Verlängerung und Vertiefung der Krise zur Folge hat. Zu wiederholten Malen haben wir bei Unternehmer- Organisationen und Firmen wegen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen interveniert. Das Gleiche gilt auch für die Fragen der Arbeitszeit und Sonntagsruhe. Finanzen Die Stabilisierung der Währung, welche einerseits den Einzelpersonen grosse Nachteile brachte, wirkte auf die Finanzgebarung unseres Verbandes insoferne vorteilhaft, dass die Einnahmen wertbeständig blieben I IO und es uns ermöglicht war, Kapitalien anzusammeln und das Unterstützungswesen auszubauen. Wir geben nachstehend eine Zusammenstellung über die ausbezahlten Unterstützungen u.zw. umgerechnet auf holländische Gulden: Art der Unterstützung Zahl der Unterstützten 1925 Betrag in holl. Fl. Zahl der Unterstützten 1926 Betrag In holl. Fl. Zahl der Unterstützten 1927 Betrag in holl. Fl. Arbeitslosenunterstützung 676 6665.70 338 6694.05 245 5996.60 Ausserordentl.Unterst... 223 1900.60 186 1337.20 226 1690.90 Krankenhilfe Geburtshilfe Heiratsunterstützung Witwen- und Waisenhilfe Zusammen 28 358.30 39 423.40 50 1119.20 39 608.86 25 821.62 35 2781.20 47 7049.50 74 7874.90 962 11705.80 610 15504.15 659 18111.98 Wir wollen noch hervorheben, dass es uns in der Berichtsperiode gelungen ist durch Anstrengung aller Kräfte ein eigenes Verbandshaus zu schaffen, dessen Wert heute ungefähr 100.000 holl. Gulden beträgt. Stellenvermittlung. Unser Verband hat eine gut ausgebaute Stellenvermittlung und es wurden von uns in der Berichtsperiode folgende Stellen besetzt: Zahl der erfolgreichen Vermittlungen Jahr 1925 1926 1927 481 781 989 Rechtsschutz. Der grosse Abbau hatte selbstverständlich viele Rechtsstreitigkeiten zur Folge und unser Rechtsanwalt hatte in den verflossenen Jahren ziemlich viel zu tun. Die Zahl der eingeleiteten Prozesse gestaltete sich folgendermassen: 1925: 310; 1926: 120; 1927: 70. Die erstrittenen Beträge betragen: 1925: 55.000 holl. Fl.; 1926: 21.000 holl. Fl.; 1927: 14.000 holl. Fl. Sozialpolitik. Auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung war die Berichtsperiode nicht ereignislos. Infolge der Entwertung der ungarischen Krone ist es nötig geworden die Pensionsfrage der Angestellten einer Neuregelung zu unterziehen. Der Entwurf des neuen Gesetzes kontemplierte beträchtliche Schädigung der Angestellteninteressen und wir haben dagegen einen energischen Kampf aufgenommen. Die Bemühungen des Verbandes waren nicht erfolglos, wenn es uns auch nicht gelungen ist eine Reihe von wichtigen Forderungen durchzusetzen. III Gegen Ende des Jahres 1925 hat das Handelsministerium einen Gesetzentwurf bezüglich Regelung der Arbeits- und Dienstverhältnisse der Privatangestellten ausgearbeitet und denselben den verschiedenen Interessenvertretungen zugeschickt. Der Entwurf plante zwar einige günstige Änderungen( so z.B. die Regelung der jährlichen Urlaubszeit) in zwei kardinalen Punkten enthielt er jedoch sehr nachteilige Verfügungen insbesondere in Bezug auf die Herabsetzung der Kündigungsfrist und Abschaffung der Abfertigung. Unser Verband veranstaltete deshalb mächtige Protestkundgebungen im ganzen Lande gegen diese Vorlage und unsere Kollegen haben mit mehreren Tausend Unterschriften bei dem zuständigem Ministerium gegen die geplante Verschlechterung ihrer Dienstverhältnisse protestiert. Es ist uns auch gelungen diesen Versuch der Entrechtung zum Scheitern zu bringen. Im Laufe des Jahres 1927 hat der Arbeits- und Wohlfahrtsminister im Parlament ein neues Gesetz über die Krankenversicherung eingebracht, welches die bisherige ganz unhaltbare Gehaltsgrenze der Versicherung etwas erhöht, aber unserer Forderung nach Abschaffung einer jeden Beschränkung der Krankenversicherungspflicht nicht Rechnung trägt. Die Krankenversicherung wurde übrigens durch das neue Gesetz vollkommen verstaatlicht und der Einfluss der Versicherten durch eine Scheinautonomie auf das geringste Mass reduziert. Agitations- und Bildungsarbeit. Ganz besonders möchten wir auf die Plakatagitation und Versammlungsserie im Frühjahr 1927 und auf unsere mit illustrierten Flugschriften ( 15.000 Exemplare) betriebene Propaganda gegen Ende des vorigen Jahres hinweisen. Die II Fachgruppen des Verbandes halten regelmässig Sitzungen ab, veranstalten Versammlungen, Vorlesungen mitunter auch gesellige Zusammenkünfte. In unserem Lesesaal steht die gesamte ausländische Fach- und wissenschaftliche Litteratur der sozialistischen Arbeiter- und Angestelltenbewegung unseren Kollegen zur Verfügung. Den Bildungszwecken dient ferner unsere etwa 20.000 Bände zählende Bibliothek, womit wir an erster Stelle in der gesammten ungarischen Gewerkschaftbewegung stehen. II2 UNGARN. 1925. Kereskedelmi Alkalmazottak Országos Szövetsége. ( Handelsangestellte). Die Arbeitgeber wollten den schlechten Geschäftsgang durch die Verlängerung der Arbeitszeit und durch die Verringerung der Arbeitslöhne ausgleichen. Sie wollten vor Allem den 6 Uhr Ladenschluss beseitigen. Diese Absicht wurde aber durch den Widerstand der Angestellten vereitelt, denen es gelang mit dem Verein der Arbeitgeber auf Grund des 6 Uhr Ladenschlusses ein Abkommen zu treffen, das der Handelsminister durch eine Verordnung in Kraft setzte. In der Angelegenheit des 7 Uhr Ladenschlusses der Lebensmittelgeschäfte konnten wir kein Resultat erzielen. Über die Regelung der Rechtsverhältnisse wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die bestehenden Rechte antasten wollte. Es gelang uns, diesen Plan von der Tagesordnung zu streichen. Unsere Leitung erstand in der schönsten Gegend des Landes in Visegrad ein wunderbares Erholungsheim, wo die Angestellten freie Wohnung und billige Verpflegung erhalten. Wir gründeten eine Lebensversicherungsgruppe, deren Aufgabe es ist, in Falle des Ablebens der Kollegen den Hinterbliebenen eine grössere Summe ausser der gewöhnlichen Unterstützung zukommen zu lassen. - 1926. Die Budapester Handels- und Gewerbekammer begann eine Aktion, um die Entschädigung der Angestellten im Entlassungsfalle aufzuheben und die Kündigungszeit zu verkürzen. Unsere Kollegen bestanden einen harten Kampf, um diesen Angriff zurückzuschlagen. Das gelang ihnen auch, da der Handelsminister den Standpunkt der Angestellten verteidigte und auch weiter eine Verordnung über die Entschädigung und die Kündigungszeit in Kraft liess. In Bezug auf die vollständige Sonntagsruhe trafen wir ein Abkommen mit dem Verein der Arbeitgeber-Landesverein der Spezereihändler-, wonach die Viktualienhandlungen in Budapest und Umgebung über den Sonntag geschlossen bleiben. Dieses Abkommen wurde dem Handelsminister zur Genehmigung unterbreitet. Unser Verband feierte im März 1926 das Jubiläum seines 25- jährigen Bestehens. Er wandte für Unterstützungen auf im Jahre 1925 256.416.000.- K. im Jahre 1926...... 251.776.000.17 In unserer Bibliothek waren im Jahre 1925 3139 Bände, im Jahre 1926 3232 Bände Bücherbestand. 1927. Die Verhältnisse in der Handelswelt werden von Jahr zu Jahr schlimmer. Die wirtschaftliche Krise ist noch nicht überwunden, der Kampfplatz ist voll mit zugrunde gegangenen Existenzen. Die Zahlungsunfähigkeiten 113 und die Konkurse sind die Wegweiser dieses schrecklichen Kampfes. Bei vielen Firmen wurde eine Gehaltsreduktion durchgeführt, trotzdem die Gehälter der Angestellten, im Verhältnis zur Vorkriegszeit sehr gering sind. Im Interesse der Gehaltsaufbesserung hielten wir in den einzelnen Branchen Versammlungen und Konferenzen, und, wo die Organisation kraftvoller war, dort konnten wir nicht nur die Gehaltsreduktion verhindern, sondern wir erzielten sogar eine Gehaltserhöhung. Um die Einhaltung der Arbeitszeit bemühte sich unser Verband unermüdlich. Im ganzen Lande versuchen viele Unternehmer die gesetzlich festgestellte Sperrstunde nicht einzuhalten. Die Beschwerden haben wir gesammelt und im Besitze dieser Daten versuchten wir die kompetenten Behörden, die strenge Einhaltung der Sperrstunde zu überwachen. Die Budapester Sektionen leisteten eine grosszügige Agitationsarbeit. Der Erfolg dieser Arbeit ist, dass wir zwei Sektionen mehr haben. Es funktionieren in Budapest 10 Sektionen, ausserdem bezitzt unser Verband eine Schach- und Turnsektion und ein Orchester. Der Mitgliederbestand war am 1. Januar 1927 3289. Am Ende des Jahres war die Zahl unserer Mitglieder: 2896. Die Statuten des Erholungsheimvereines wurden durch den Minister des Inneren beglaubigt. So funktioniert dieser Verein im Jahre 1928 schon unabhängig. Wir veranstalteten vier Studienausflüge, unterhielten einen deutschen und einen esperanto Sprachkurs. Unsere Bibliothek zählte am Ende des Jahres 1927 3467 Bände. In unserer Vermittlungskanzlei wurden 269 Vakanzen gemeldet, welche wir alle besetzten. Das Einkommen unserer Lebensversicherungsanstalt betrug 2229.69. P. Ausgabe derselben 1810. P. Für Einschreibe- und Mitgliedsgebühren war unsere Einnahme 61,492.60 P. für Unterstützungen und Rechtsschutz zahlten wir 14,390.59 P. Das Vereinsleben war im vergangenen Jahr sehr intensiv. Unsere Leitung war sehr bemüht im Interesse des geselligen Verkehrs. Zu diesem Zwecke richteten wir auch unsere neue Lokalität ein, welche am 13. März eröffnet wurde. Dieselbe ermöglichte uns die Veranstaltung von Vorträgen und Abendunterhaltungen. Auf dem Gebiete der Sonntagsruhe erzielten einige Provinzgruppen schöne Erfolge, auch bezüchlich der Sperrstunde. Die kaposvárer Gruppe begann eine Aktion im Interesse der Lehrlingsfrage. Behördliche Hindernisse haben sich in Debrecen, Miskolc, Csongrád und Szigetvár eingestellt. Das Jahr 1927 war sehr schwer, aber wir hoffen, dass das schwerste damit überstanden ist. Unsere Leitung hat ihr Möglichstes getan, und hat darüber gewacht, dass keine Ruhestörung eintrete. Der Verband ist stark, weil er einheitlich ist. Diese Einigkeit und die zielbewusste Arbeit sind das sichere Pfand einer besseren Zukunft. DI INHALT 115 I. Abschnitt. Bericht des Internationalen Sekretärs: 1 Juli 1925-1 Juli 1928. Einleitung Der Vorstand Das Internationale Sekretariat Beschlüsse des Internationalen Kongresses in Kopenhagen vom 27.- 30. September 1925 Angeschlossene- und Nicht- Angeschlossene Verbände Mitgliederzahl Übertritt von Mitgliedern Vorstandssitzungen Sonderkonferenzen Besondere Veröffentlichungen Die ,, Mitteilungen" Kontakt mit den angeschlossenen Verbänden Fachgruppen Allgemeine Wirksamkeit Internationaler Gewerkschaftsbund Seite 345 56899956 15 16 16 17 17 20 23 Das sog. Programm von Montreux 23 Der Ausschuss für geistige Arbeiter beim I.A.A. 27 Finanzen 33 Schlusswort 34 Das Internationale Arbeitsamt in Genf Beilagen: A. Namen, Adressen und Mitgliederzahlen der angeschlossenen Verbände B. Die Übertrittsbestimmungen C. Finanzieller Bericht 1925 D. " "" 1926 E. 3.3 1927 II. Abschnitt. Tätigkeitsberichte der angeschlossenen Verbände. Belgien: Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique Dänemark: Dansk Handels- og Kontormedhjaelperforbund...... Deutschland: Zentralverband der Angestellten..... Bund der Technischen Angestellten und Beamten Allgemeiner Verband der Deutschen Bankangestellten Deutscher Werkmeister- Verband 36 40 42 43 44 47 49 52 57 64 66 116 Polier- Werk- und Schachtmeisterbund für das Baugewerbe Deutschlands Sozialgesetzgebung( für sämtliche deutschen Verbände) Finnland: Suomen Liiketyöntekyäin Liito r.y. Grossbritannien: 67 68 72 Transport& General Workers' Union( Administrative, Clerical and Supervisory Group) 74 76 National Union of Distributive& Allied Workers Holland: Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden Irland: The Irish Union of Distributive Workers and Clerks Norwegen: Norges Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund Oesterreich: Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Oesterreichs Bund der Industrieangestellten Oesterreichs Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Oesterreichs Bund der Bank- und Sparkassengehilfen in der Republik Oesterreich Verein der Versicherungsangestellten Oesterreichs Polen: Allgemeiner freier Angestelltenbund Polnisch- Oberschlesien Schweden: Svenska Handelsarbetareförbundet Spanien: Federació de Dependents de Catalunya Die Tschechoslowakei: Einheitsverband der Privat- und Oeffentlichen Angestellten in der Cechoslovakischen Republik Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der Tschechosl. Republik 78 80 82 83 85 87 88 89 91 93 94 96 Ungarn: Zentralverband der Versicherungsangestellten in der CSR. Verband der Advokaturs- und Notariatsbeamten in der CSR. Allgemeiner Industrieangestellten- Verband, Reichenberg Zentralverband der Angestellten in Industrie, Handel und Verkehr Sozialgesetzgebung( Für sämtliche Verbände in der Tschechoslowakei) 99 ΙΟΙ 102 103 105 тоб Magyarországi Magantisztviselök Szövetsége Kereskedelmi Alkalmazottak Országos Szövetsége 109 II2 bes 1299A sb bred: sb bardisV 150 N.V. Vereenigde Drukkerij Dico Amsterdam