Internationaler Bund der Privatangestellten Geschäfts. und Kassenbericht für die Zeit vom 1. Juli 1928 bis 31. Dezember 1930 Apr 1931 Weteringschans: 251- Amsterdam- C. Internationaler Bund der Privatangestellten Be Geschäfts. und Kassenbericht für die Zeit vom 1. Juli 1928 bis 31. Dezember 1930 DGB Archiv Exemplar hand AKP 412 AlKX- 16153- b April 1931 Weteringschans 251- Amsterdam- C. I. ABSCHNITT Job Hatodi DTIV Bericht des Internationalen Sekretärs 1. Juli 1928 bis 31. Dezember 1930. Einleitung. Während der Berichtsperiode hat sich die Lage der Angestellten bedeutend schwieriger gestaltet. Die Konzentration der Unternehmungen ist gerade in den letzten. Jahren ständig fortgeschritten und hatte für die Angestellten Nachteile verschiedener Art zur Folge. Nicht nur die durch die Konzentration verursachte Einschränkung des Produktionsapparates, sondern auch die Stillegung der am wenigsten ökonomisch arbeitenden Betriebe hatten eine Vermehrung der Arbeitslosigkeit unter den Angestellten zur Folge. Die gleichzeitig durchgeführte Rationalisierung verursachte eine weitere Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten sowie eine Intensivierung der Arbeit. Schließlich ergab sich noch der Nachteil, daß die Zahl der Arbeitgeber, an die sie sich wenden konnten, geringer wurde, so daß ihre Abhängigkeit von dem Betriebe, in dem sie beschäftigt waren, immer größer wurde. Die sich stets ausbreitende Spezialisierung der Arbeit ermöglichte es den Unternehmern, einen Teil der Angestellten, d. h. natürlich die älteren, durch jüngere zu ersetzen. Auf dem letzten in Dresden abgehaltenen Kongreß unserer Internationale hat Kollege Ing. O. Schweitzer( Berlin) über die Frage der Rationalisierung referiert und dabei auseinandergesetzt, daß wir uns der Rationalisierung selbst nicht widersetzen könnten, aber mit allen Mitteln danach streben müßten, daß die für die Angestellten damit verbundenen Nachteile bis auf das kleinste Ausmaß beschränkt blieben. In seiner Resolution hat der Referent auch die Mittel und Wege vorgeschlagen, die uns zu diesem Ziel führen könnten. Es muß allerdings festgestellt werden, daß der Einfluß der Angestelltenverbände auf die Rationalisierung und ihre Folgen nicht sehr groß gewesen ist. Bei allen Neuerungen waren die Arbeitgeber nur von ihrer eigenen Gewinnsucht geleitet, wodurch in manchen Ländern durch das zu schnelle Rationalisierungstempo sogar die Unternehmungen selbst groBen Schaden erlitten. Infolge dieser Entwicklung ist das Problem der älteren Angestellten in vielen Ländern stets mehr in den Vordergrund gerückt. Es mußte also danach getrachtet werden, gesetzliche Schutzmaßnahmen für sie durchzuführen. Ferner wird versucht, ihnen eine andere Existenzmöglichkeit zu verschaffen, welche Bestrebungen in einigen Ländern mehr, in anderen weniger erfolgreich waren. Von einem Arbeitnehmer, der früher wenig schutzbedürftig war, ist der Angestellte jetzt zu einem Arbeitnehmer geworden, der wie jeder andere Arbeiter vom Unternehmer ausgebeutet wird und für den deshalb eine Schutzgesetzgebung ins Leben gerufen 3 werden muß. Infolgedessen wird überall der Ausbau der Sozialgesetzgebung und der Sozialversicherung gefordert, um ihn gegen alle Angriffe der Arbeitgeber zu beschützen. schen En Eine der üblen Folgen der kapitalistischen Entwicklung ist die Nivellierung der Arbeitsbedingungen, die, wenn die Unternehmer freie Hand hätten, bis auf das tiefste Niveau herabgesetzt würden. Früher behaupteten die Angestellten, sie würden individuell eingeschätzt. Heute ist dies für die überwiegende Mehrheit nicht mehr der Fall. In verschiedenen Ländern sind Kollektivverträge vereinbart worden, in denen die gemeinsam von Arbeitgeber- und Angestelltenverbänden vereinbarten Arbeitsbedingungen geregelt sind. Es gibt auch Länder, in denen noch keine Kollektivverträge bestehen, sondern wo die Arbeitgeber, meistens ohne Beratung der Angestellten, die Arbeitsbedingungen usw. festsetzen. b91455 Diese Nivellierung hat zur Folge, daß das individuelle Interesse je länger je mehr verschwindet, während die gemeinsamen Interessen stets mehr in den Vordergrund treten. Auch die Angestellten werden sich der Zusammengehörigkeit mehr und mehr bewußt, so daß sie in stets größerer Zahl den Weg in die Verbände finden, die bestrebt sind, den gemeinsamen Interessen Geltung zu verschaffen. Es kann mit Genugtuung festgestellt werden, daß am Anfang der Berichtsperiode in zahlreichen Ländern eine Aufwärtsbewegung der Mitgliederzahl zu verzeichnen war. In anderen Ländern wurden entweder neue Verbände errichtet oder die bereits bestehenden schlossen sich der freigewerkschaftlichen Richtung bzw. unserer Internationale an. Dieser erfreulichen Entwicklung der Angestelltenbewegung, die es ihnen ermöglichte, ihre Arbeitsbedingungen zu ihren eigenen Gunsten zu beeinflussen, wurde leider durch die im Jahre 1930 stets stärker auftretende Krise Einhalt geboten und übte dadurch auf die Mitgliederbewegung einzelner Verbände einen nachteiligen Einfluß aus. Einerseits war es die ständig zunehmende Arbeitslosigkeit, andererseits die Furcht vor Entlassung wegen Zugehörigkeit zu einer Organisation, die noch immer eine große Anzahl Angestellter beherrscht, daß viele den Verbänden nicht beitraten. A stanisht gab lue aid plist Dessenungeachtet haben wir keine Ursache, über den Mitgliederzuwachs der angeschlossenen Verbände im Jahre 1930 unzufrieden zu sein. Die Angestellten kommen mehr und mehr zu der Erkenntnis, daß das Abwehrmittel gegen Verschlechterung und der Antrieb für Verbesserungen gegenüber der großen Macht der Arbeitgeber nur in einer starken freigewerkschaftlichen Angestelltenbewegung zu finden ist. Es wird ihnen immer klarer, daß in dem kapitalistischen System keine ausschlaggebenden Verbesserungen zu erzielen sind, daß sie sich dagegen den Reihen anschließen müssen, die gegen dieses System kämpfen und für seine Umgestaltung in ein besseres, nicht dem privaten Profit, sondern dem Allgemeinwohl dienendes Produktions- und Verteilungssystem arbeiten. Unsere Internationale hat u. a. den Zweck, Informationen zu verschaffen und international für die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen tätig zu sein. Um dieses Ziel zu fördern, hat sie verschiedene Fachgruppenkonferenzen anberaumt, wo ein internationales Aktionsprogramm aufgestellt wurde. 4 onis disilasb nabi Dni bitw Bei Ausbruch eines Konfliktes ist sie stets bestrebt, die Organisationen zu unterstützen und ihnen durch die Beschaffung von ausführlichem Material so viel wie möglich behilflich zu sein. Um die Bestrebungen in den einzelnen Ländern zu unterstützen, orientiert sie sich immer mehr auf dem internationalen Gebiet, wo diese Interessen be sonders zur Geltung kommen, nämlich bei den Internationalen Arbeitskonferenzen. Gemeinsame internationale Aktionen sind bis jetzt nur in bezug auf die Regelung gesetzlicher Bestimmungen möglich und sonst auf fast keinem Gebiete. Nur in einzelnen Ländern ist die Zahl der organisierten Angestellten so groß, daß man von einem durchschlaggebenden Einfluß auf die Regelung der Arbeitsbedingungen sprechen kann. Diese Verbände werden aber durch die ungenügende Organisation in anderen Ländern gehemmt. Deshalb ist die Internationale bestrebt, die Verbände in den rückständigen Ländern zu unterstützen, damit sie ihre Organisationen zu einem tatkräftigen Kampfinstrument ausbauen können. Unter Berücksichtigung der durch die Stärke der angeschlossenen Verbände bedingten Möglichkeiten kann man sagen, daß das Internationale Sekretariat getan hat, was in seiner Macht war. Wo die Möglichkeiten vorhanden waren, wurden Mitarbeit und Unterstützung verliehen. Es kann nicht genug hervorgehoben werden, daß die Erfolge solcher Aktionen stets durch die Macht, die der betreffende Verband in seinem eigenen Lande auszuüben vermag, begrenzt sind. Es ist nun an den angeschlossenen Verbänden, ihr Urteil über die Tätigkeit der Internationale auszusprechen. Um eine gründliche Beurteilung zu ermöglichen, lassen wir nachstehend eine Übersicht der wichtigsten Verrichtungen folgen: Der Vorstand. Auf dem Dresdner Kongreß wurde beschlossen, daß der Vorstand sich aus sieben Vertretern verschiedener Länder und den Vorsitzenden der sieben Fachgruppen zusammensetzen solle. Es sind dies die Fachgruppen der Bankangestellten, Geschäftsreisenden, Handelsangestellten, des kaufmännischen und Büropersonals der Industrie, der Versicherungsangestellten, der Werkmeister und der Techniker. Der Vorstand bestand daher während der Berichtsperiode aus den Kollegen: G. Buisson( Paris); J. Hallsworth( Manchester); J. Johansen( Kopenhagen); R. Klein( Prag); K. Pick( Wien); G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam); O. Urban( Berlin) und O. Schweitzer( Berlin); H. Buschmann( Düsseldorf); Fr. Rogon( Berlin); H. Allina( Wien); A. Broczyner( Wien); A. Creech Jones( London) und K. Pacovsky( Prag). Kollege O. Urban wurde zum Vorsitzenden ernannt, G. J. A. Smit Jr. zum Generalsekretär und G. Buisson zum Vize- Vorsitzenden. gib doing. Im Laufe des Jahres 1929 hat Kollege Buisson seine Tätigkeit beim französischen Verband der Handels- und Büroangestellten mit einem Posten beim französischen Gewerkschaftsbund vertauscht und trat infolgedessen auch als Vorstandsmitglied zurück. Kollege Buisson war seit der Wiederaufrichtung der Internationale im Jahre 1920 ihr Vize- Vorsitzender. Während dieser Zeit hat er unserer Sache mit voller Hingabe 5 gedient, und wir möchten nicht unterlassen, ihm an dieser Stelle ein Wort des aufrichtigen Dankes zu widmen für alles, was er für die Internationale getan hat. Kollege J. Hallsworth wurde von der Brüsseler Vorstandssitzung an seiner Stelle zum Vize- Vorsitzenden ernannt, während O. Capocci als Vertreter der französischen Angestellten in den Vorstand gewählt wurde. Das Internationale Sekretariat. Das Amt des Generalsekretärs blieb wie bisher in den Händen des Kollegen G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam). Der Dresdner Kongreß hatte die Mittel für die Anstellung eines zweiten Hilfssekretärs bewilligt. Außer dem Kollegen W. G. Spiekman, der seinen Posten im Internationalen Sekretariat wie bisher beibehielt, wurde Frl. A. E. Oetzmann beim Sekretariat angestellt, die ebenso wie Kollege Spiekman ihre Arbeit auf vortreffliche Weise verrichtet. Die ebenfalls in Dresden bewilligte Anstellung eines jüngeren Angestellten wurde noch nicht verwirklicht. Außer den Mitteilungen, Drucksachen, Berichten usw. gestaltete sich der Briefwechsel wie folgt: Eingelaufene Briefe: 1928. 1929.. 856 949 Ausgegangene Briefe: 1928. 406 1929..... 380 1930 513 . 1930.... 1077 • Das Sekretariat ist im Gebäude des holländischen Verbandes der Handels- und Büroangestellten„ De Algemeene" untergebracht. Da dieser Verband von der P. C. Hooftstraat 179 nach Weteringschans 251 umzog, wurde das Sekretariat ebenfalls verlegt. Beschlüsse des internationalen Kongresses in Dresden. ( 15. bis 18. September 1928.) Es wurden verschiedene Satzungsänderungen vorgenommen. Artikel 3( i) z. B. erhielt eine neue Fassung, um größere Klarheit in der Regelung der Übernahme von Mitgliedern angeschlossener Verbände zu schaffen. Der veränderte Text lautet folgendermaßen: Artikel 3( i): Anrechnung der in einer angeschlossenen Organisation zurückgelegten Mitgliedschaft für die Unterstützungen jener Verbände, sofern das Mitglied im Auslande Stellung angenommen und sich rechtzeitig( nach Artikel 20 der Satzung) bei der zuständigen Organisation des Auslandes zum Übertritt angemeldet hat. Außerdem wurde Artikel 20 für alle angeschlossenen Verbände bindend erklärt. Durch die neue Fassung des Artikels 13, den wir nachstehend wiedergeben, wird nicht nur die Stimmenzahl, sondern auch die Zahl der von den einzelnen Organisationen zu entsendenden Kongreßdelegierten nach der Mitgliederzahl geregelt. Sofern eine angeschlossene Organisation eine größere als die rechtmäßige Delegiertenzahl zu entsenden wünscht, können diese Delegierten nur als Gäste am Kongreẞ teilnehmen. 6 bib bord ostiz XM Artikel 13: ,, Die Zahl der Delegierten und Stimmenzahl für den Kongreẞ regelt sich nach der Mitgliederzahl der angeschlossenen Organisationen, und zwar: für 5000 Mitglieder oder einen Bruchteil davon für jede angeschlossene Organisation. für 5001- 25 000 Mitglieder. für 25 001-50 000 Mitglieder. für 50 001-100 000 Mitglieder. . 1 Delegierter 2 Delegierte . 3 Delegierte für je weitere 100 000 Mitglieder oder einen Bruchteil davon: 4 Delegierte 1 Delegierter mehr. Im Artikel 15 wird die Zusammenstellung des Vorstandes entsprechend den laut Artikel 16 neugegründeten Fachgruppen geändert. In Artikel 17 und 18 wird der neuen Arbeitsmethode der Fachgruppen Rechnung getragen und ermöglicht, daß sie im Bedarfsfalle öfter zusammentreten können, ohne dadurch der Internationale finanzielle Verpflichtungen aufzubürden. In bezug auf finanzielle Unterstützung bei Konflikten wurde nachstehende Resolution angenommen: 1. Die Führung in Wirtschaftskonflikten und demzufolge auch die Beschaffung der Mittel zur Unterstützung der beteiligten Mitglieder bei Streiks und Aussperrungen ist die eigene Aufgabe jeder Organisation. Pflicht der Organisation ist es daher, sich bei der Beschlußfassung über die zu zahlende Unterstützung immer im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit zu halten. 2. Ist jedoch ein Arbeitskampf oder die Abwehr einer Aussperrung im Interesse aller angeschlossenen Organisationen eines Landes nötig, aber infolge ihres Umfanges oder aus anderen Ursachen nur mit außerordentlichen Mitteln möglich und reicht die Unterstützung der anderen Organisationen des eigenen Landes nicht aus, so kann die Hilfe des I. B. P. in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist an das Sekretariat des I. B. P. mit einem ausführlichen Situationsbericht zu richten. 3. Die Unterstützung durch den I. B. P. hat zur Voraussetzung: a) daß die Organisation bei Einleitung des Kampfes die gebotene Vorsicht und die gewerkschaftlichen Regeln beachtet hat; lenoid b) daß die Organisation vor der Inanspruchnahme des I. B. P. die eigenen nicht im Kampf stehenden Mitglieder zu angemessenen Sonderbeiträgen herangezogen hat; c) daß ihre Unterstützungssätze sich in den allgemein üblichen Grenzen halten und insbesondere mit den eigenen Mitgliederbeiträgen im Einklang stehen; d) daß die Organisation dem Vorstand des I. B. P. das Mitbestimmungsrecht über alle taktischen Maßnahmen und über die Leitung des Kampfes bis zu seiner Beendigung einräumt. 101974. Der Vorstand des I. B. P. entscheidet über die Gewährung der internatiolen Hilfsaktion, über die Höhe der Unterstützungssumme und über die Art der Aufbringung dieser Mittel. 7 Zum Punkt ,, Das Programm von Montreux" wurde von Kollegen Max Klein( Wien) referiert und vom Kongreẞ nachstehende Resolution an genommen: I. Der Kongreẞ begrüßt es, daß auf der in Montreux stattgefundenen Tagung der Internationalen Vereinigung für sozialen Fortschritt einstimmig ein von fortschrittlichem Geiste getragenes Mindestprogramm für den Schutz der Arbeitskraft der Angestellten beschlossen wurde. Wenngleich die in diesem Beschluß ausgesprochenen Grundsätze in einzelnen Ländern zum größeren oder kleineren Teile schon verwirklicht sind, kann dennoch das Programm von Montreux als das nächste Ziel der agitatorischen Bestrebungen der dem Internationalen Bunde der Privatangestellten angeschlossenen Organisationen gelten, und es erhält so die Bedeutung eines von dem einheitlichen Willen der Organisierten aller Länder getragenen mon Mindestprogramms. II. Der Kongreẞ stellt ferner mit Genugtuung fest, daß es möglich war, das Internationale Arbeitsamt für die wirtschaftliche und sozialpolitische Sin Lage der Privatangestellten zu interessieren und seine Aufmerksamkeit auf die Bestrebungen zur Besserung der Arbeitsbedingungen und zur Erhöhung lede der Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis dieser zahlenmäßig und wirtschaftlich wichtigen und bedeutenden Schicht arbeitender Menschen zu lenken. Der Kongreẞ verlangt, daß, dieser Bedeutung und der Wichtigkeit der zur Diskussion gestellten Fragen Rechnung tragend, im Internationalen Arbeitsamte ein beratender Ausschuß für alle in Betracht kommenden Angelegenheiten der Privatangestellten eingesetzt werde, der so zusammenzusetzen ist, daß dem Internationalen Bund der Privatangestellten der angemessene Einfluß gesichert ist. denb 8 Die auf die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz von 1929 gestellte Frage der internationalen Regelung der Arbeitszeit ist für die Angestellten aller Länder von größter Wichtigkeit. Bei diesem Anlaß wird es Aufgabe der Angestelltenvertreter sein, dem berechtigten Standpunkt der Angestellten den Erfolg zu sichern. Die dem Internationalen Bund angeschlossenen Organisationen haben die Aufgabe, zu verlangen, daß sie bei der Ernennung der Delegierten ihres Landes zu der in Rede stehenden Arbeitskonferenz in gebührendem Maße berücksichtigt werden. Im Zusammenhang damit lenkt der Kongreß die Aufmerksamkeit der gewerkschaftlichen Landeszentralen auf die Beschlüsse des Internationalen Gewerkschaftskongresses von Paris. able 1) III. Indem das Internationale Arbeitsamt darangeht, sich mit den von den Dr Angestellten aufgeworfenen Fragen zu beschäftigen und zunächst eine Frage aus dem großen Komplex der Angestelltenforderungen an die Internationale Arbeitskonferenz verweist, ist eine neue Tribüne geschaffen, die geeignet ist, die Welt damit vertraut zu machen, daß wichtige Probleme vielfach noch der Lösung harren und daß Beschleunigung in der Beseitigung schwerer Versäumnisse nötig ist. In diesem Sinne erklärt sich der Internationale Bund der Privatangestellten bereit, die Arbeiten des Internationalen Arbeits birud amtes, insbesondere auch hinsichtlich der von ihm schon dem Studium unterzogenen Fragen, zu unterstützen. Die Angestellten, in Kenntnis der Bedingungen des sozialen Lebens, das in allen Ländern von den gleichen Faktoren beeinflußt ist, sind frei von Illusionen. Der wünschenswerten internationalen und übereinstimmenden Erledigung der Fragen, die das Arbeitsverhältnis der Angestellten betreffen, müssen die nationalen Gesetzgebungen vorausgehen. Die Angestellten aller Länder werden aufgefordert, an diesem Kampfe teilzunehmen. In dem Maße, wie es gelingen wird, die Kraft der freien Angestelltengewerkschaften zu stärken und die sittlichen Energien, die für das gute Recht der Angestellten streiten, zu vereinigen, wird auch die Unüberwindlichkeit der Angestelltenklasse steigen. Diesen Kampf sollen die Angestellten wie bisher unablässig weiterführen in den Formen, die durch die im kapitalistischen Wirtschaftssystem begründeten Klassengegensätze bedingt sind und in der Erkenntnis, daß nur die eigene Kraft Bürgschaft des Sieges ist. fi Anhang zur Resolution. Der Internationale Bund geistiger Arbeiter ist seiner Zusammensetzung nach weder berufen noch zufolge der von ihm vertretenen Auffassungen befähigt, die Interessen der im Dienstverhältnis stehenden Kopfarbeiter wahrzunehmen. Der Internationale Bund der Privatangestellten verlangt, daß alle diese Arbeitnehmerguppe betreffenden Angelegenheiten im Internationalen Arbeitsamt ausschließlich in der Sektion für Privatangestellte und von dem einzusetzenden beratenden Ausschuß für Privatangestellte behandelt werden. Ferner lag dem Kongreß ein ausführliches Referat über die ,, Organisierung der Jugendlichen" vor, zu dem der Referent, Kollege Robert Klein, nachstehende Resolution beantragt hatte, die schließlich vom Kongreẞ angenommen wurde: I. Der in den Tagen vom 15. bis 18. September 1928 in Dresden tagende Kongreß des Internationalen Bundes der Privatangestellten nahm das Referat über die Organisierung der Jugend zur Kenntnis und empfiehlt allen angeschlossenen Verbänden, soweit sie es noch nicht getan haben, die Jugend der Geschäfte und Kanzleien und die technische und studentische 1999 Jugend zu organisieren und dieser die Bedingungen einer gesunden Entwicklung, insbesondere durch eine zweckmäßige Selbstverwaltung, durch an erzieherische und gesellschaftliche Tätigkeit zu bieten. Der Beitritt soll der Jugend durch einen niedrigeren Mitgliedsbeitrag und andere Vorteile nsdermöglicht werden. by ofbelnem фото позата +191 Der Kongreẞ empfiehlt, die Jugend im Unterstützungswesen nicht zu übergehen und ihr mindestens einen Anspruch auf eine angemessene Arbeitslosenunterstützung zuzuerkennen. Die mit den Jugendsektionen gemachten guten Erfahrungen verdienen auch bei jenen Organisationen Nachahmung, die sich bisher nicht entschlossen haben, ähnliche Sektionen zu gründen; größeren Verbänden kann die Errichtung von Jugendsekretariaten empfohlen werden. Abili Sofern es die Verhältnisse erlauben, erscheint die Herausgabe eines besonderen Jugendblattes ein sehr wichtiges Propaganda- und Erziehungs9 Tulisd انده - Hotub mittel für die Jugend; auf jeden Fall sollte den Jugendfragen in der Gewerkschaftspresse Aufmerksamkeit gewidmet werden. II. Durch Beeinflussung der Berufsberatungsstellen seitens der Gewerkschaftsorganisationen wird eine richtige Unterbringung in Übereinstimmung mit den physischen und geistigen Fähigkeiten gewährleistet. Der Internationale Kongreß erblickt in der direkten Mitarbeit der Gewerkschaften an dem Ausbau und der Leitung des Fortbildungsschulwesens die Bedingung für die Erreichung einer qualifizierten fachlichen Erziehung. Die Fortbildungsschulen sollten obligatorisch sein. Die arbeitslose Jugend soll weiter fachlich geschult, eventuell umgeschult werden. Im Interesse der Unterbringung der Jugendlichen sind Jugendabteilungen bei den Arbeitsvermittlungsstellen zu errichten. III. Wir begrüßen die Einsetzung des Gewerkschaftlichen Komitees für Jugend- und Bildungsfragen durch den Internationalen Gewerkschaftsbund. Gestützt auf die programmatischen Grundsätze des von diesem Ausschuß geforderten Jugendschutzes, ersuchen wir unser Internationales Sekretariat, die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Jugend in den einzelnen Staaten zu prüfen und auf Grund der so gewonnenen Informationen auf die Ergänzung des oben zitierten Programmes hinzuwirken. Der Internationale Gewerkschaftsbund soll ersucht werden, ein vollständiges Jugendschutzprogramm auszuarbeiten, unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Jugend der Geschäfte und Kanzleien und der technischen und studentischen Jugend. Aus diesen Gründen ist es notwendig, daß unsere Internationale in dem Komitee des Internationalen Gewerkschaftsbundes vertreten ist. IV. Der Kongreẞ fordert die kompetenten Kreise auf, die von uns vertretene Jugend in ihren Statistiken zu erfassen; gleichzeitig empfiehlt er den Verbänden, durch besondere Statistiken die erforderlichen Übersichten festzustellen. V. Der Kongreẞ ersucht die Redaktion der„ Mitteilungen" des Internatiolen Bundes der Privatangestellten, auch Nachrichten über Jugendfragen in erforderlichem Ausmaße zu veröffentlichen. Zum Punkt: ,, Rationalisierung und Angestellte" referierte Kollege Ing. O. Schweitzer, Berlin. Über die Nachteile, die sich daraus für die Angestellten ergeben und die Sicherungen, die gegen die entstehenden Gefahren getroffen werden müßten, wurde die nachstehende vom Referenten unterbreitete Resolution vom Kongreß einstimmig angenommen: Rationalisierung und Angestellte. 10 Ebenso wie die Handarbeiter bedroht die Rationalisierung, besonders aber ihr Mißbrauch durch das profitlüsterne Privatunternehmertum, auch die Angestellten mit: I. 1. mindestens zeitweiliger, unter Umständen aber dauernder Vermehrung der Arbeitslosigkeit; 9) 2. vorzeitigem Verbrauch ihrer Arbeitskraft durch übermäßige Intensivierung der Arbeit und Verweigerung einer dieser Intensivierung entsprechenden Verkürzung der Arbeitszeit; 3. zunehmender Entseelung der Arbeit durch eine auf die Spitze getriebene Arbeitsteilung; 4. relativem Lohnabbau durch einseitige Inanspruchnahme der Rationalidonisierungserfolge für die Unternehmer; 5. wirtschaftlicher Schädigung infolge miẞbräuchlicher Anwendung von psychotechnischen oder physiotechnischen Eignungsprüfungen. II. Trotzdem können und dürfen die Angestellten und ihre Gewerkschaften nicht in einen Kampf gegen die Rationalisierung als solche eintreten, da 1. der technische Fortschritt einer der stärksten Triebkräfte der kulturellen Entwicklung ist; 2. die Rationalisierung durch Steigerung der Produktivität der menschlichen Arbeit die Voraussetzungen dafür schafft, daß auch die Lebenshaltung der Angestellten und Arbeiter gehoben werden kann; 3. der ungestüme Fortschritt der Rationalisierung in den fortgeschrittenen Industrieländern auch die Industrien der übrigen Länder zur Rationalisierung zwingt. III. Gegen die Gefahren, mit denen die Rationalisierung und besonders ihr Mißbrauch durch das Unternehmertum die Arbeitnehmerschaft bedroht, müssen folgende Sicherungen geschaffen werden: 1. auf sozialpolitischem Gebiete: fox mov A. auf dem Gebiete der Arbeitsmarktpolitik und des Arbeitslosenschutzes: a) öffentliche Arbeitsvermittlung und staatliche Arbeitslosenversicherung unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten an der Verwaltung; b) ausreichende Abfindung der infolge der Rationalisierung arbeitslos werdenden Angestellten( und Arbeiter); c) Mitspracherecht gesetzlicher Betriebsvertretungen oder der Gewerkschaften an der Auswahl der zur Entlassung kommenden Angestellten( hierbei Berücksichtigung sozialer Momente); d) gesetzliche Maßnahmen zum Schutze der besonders von der Entlassung bedrohten älteren Angestellten; e) staatliche Maßnahmen zur Umschulung der durch Rationalisierungsmaßnahmen erwerbslos werdenden Angestellten; Agnis B. auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes: a) gesetzliche Sicherung des Achtstundentages und der 45- stündigen Arbeitswoche( Ratifizierung des Washingtoner Abkommens), der Sonntagsruhe sowie von ausreichenden, bezahlten Ferien, weitergehende Verkürzung des gesetzlich zulässigen Maximalarbeitstages in rationalisierten Betrieben; b) Ausbau der öffentlichen Arbeitsaufsicht auch durch Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern; c) Förderung der sozialen Hygiene; 11 C. auf dem Gebiete der Sozialversicherung: a) Herabsetzung der Altersgrenze in der Altersversicherung( Pensionsversicherung); b) Ausbau der Unfallversicherung( Einbeziehung von Berufskrankheiten); 2. auf dem Gebiete der Arbeits- und Wirtschaftsverfassung: A. Ausbau des Mitbestimmungsrechtes der Arbeitnehmer im Einzelbebetrieb und in der Gesamtwirtschaft durch: a) Sicherung und Vergrößerung des Einflusses der gesetzlichen Betriebsvertretungen auf die Betriebsführung; b) Mitspracherecht der Gewerkschaften bei der Einführung arbeitsparender Produktionsmethoden und bei der Durchführung der Berufsberatung und der Berufsauslese mittels psychotechnischer und physiotechnischer Eignungsprüfungen, Ablehnung jeder Vornahme von Eignungsprüfungen an im Betriebe beschäftigten Angestellten; c) staatliche Kontrolle monopolistischer Unternehmer und Unternehmungsformen unter Beteiligung der Gewerkschaften; 3. auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik: a) staatliche Pflege und Förderung der Arbeits- und Betriebswissenschaft unter Mitwirkung der Gewerkschaften( Gründung arbeitsund betriebswissenschaftlicher Institute an den Hochschulen); b) Beseitigung hemmender Schranken, die einer gesunden Arbeitsteilung und dem freien Güteraustausch in der Weltwirtschaft entgegenstehen( im Sinne der Forderungen der Genfer Weltwirtschaftskonferenz). IV. Da Voraussetzung für jede wirksame Einflußnahme der Angestellten auf die Rationalisierung, vor allem aber für die Erringung eines gerechten Anteils der Angestellten an dem durch Rationalisierungsmaßnahmen gesteigerten Produktionsertrage solidarisches Handeln ist, ermahnt der Internationale Angestelltenkongreß die Angestellten aller Länder, sich in den freien Angestelltengewerkschaften zu organisieren. Schließlich folgte der Bericht des Generalsekretärs, Kollegen G. J. A. Smit Jr., Amsterdam, über ,, Den Internationalen Gewerkschaftsbund und die Angestellten". Die besonderen Forderungen wurden in der nachstehenden vom Kongreß angenommenen Resolution niedergelegt: lege I. Die Aussichten der Angestellten, Unternehmer zu werden, werden immer geringer. Sie sind daher verurteilt, während ihres ganzen Lebens im Lohndienst zu bleiben und bilden deshalb nicht eine Art Mittelstand, sondern gehören zu der großen Armee der Arbeitnehmer. II. Durch die fortdauernde Proletarisierung auch unter den höheren Angestellten verringert sich für sie immer mehr die Möglichkeit, individuell etwas zu erreichen. Die Angestellten sind in bezug auf die Sicherung und Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen immer mehr auf anie kollektive Regelungen angewiesen. ottobusda A III. Diese kollektiven Regelungen können den Arbeitgebern nur durch starke freigewerkschaftliche Aktionen abgezwungen werden. 12 12 müssen sich die Angestellten in immer größerer Zahl den freien Angestelltengewerkschaften anschließen, welche ihrerseits einen Teil der gesamten Arbeiterbewegung bilden. IV. Es muß aber auch der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die Angestelltenorganisationen eigene Bedürfnisse und Forderungen haben und es daher nicht möglich ist, für die Wirksamkeit der Gewerkschaften aller Berufe die gleiche Schablone anzuwenden.nomiM V. Bei der Organisierung der Angestellten muß auf ihre berufliche Eigenart, ihre Arbeitsbedingungen, ihre soziale Stellung und ihre Mentalität Rücksicht genommen werden. Die beste Organisationsform ist daher die separate Angestelltenorganisation; in den Ländern, wo solche Organisationen bestehen, sind die Angestellten zahlenmäßig am stärksten freigewerkschaftlich organisiert. VI. Da im Zusammenhang mit den großen Problemen, welche die Arbeiterbewegung zu lösen hat, die Mitarbeit der Angestellten absolut notwendig ist, muß die Arbeiterbewegung immer mehr den Charakter einer Organisation der Arbeiter und Angestellten erhalten. Die Landeszentralen sollen den Angestellten in organisatorischer Beziehung Entgegenkommen bezeugen, eventuell durch Errichtung von Sektionen, Schaffung von speziellen Sekretariaten, Aufnahme ihrer Funktionäre in die leitenden Instanzen, durch Aufnahme von Mitteilungen über Angestelltenfragen in ihren Veröffentlichungen usw. VII. Da die verschiedenen Funktionäre aus den Handarbeitergruppen gewählt werden auf Grund ihrer überwiegend größeren numerischen Stärke, müssen die Landeszentralen bei der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Ausschuß des Internationalen Gewerkschaftsbundes, bei der Ernennung von Vertretern und Sachverständigen nach den Internationalen Arbeitskonferenzen und bei der Anweisung von Vertretern für andere nationale und internationale Körperschaften und als Kongreẞdelegierte den Angestellten ebenfalls einen Platz einräumen. VIII. In den Vorstand des Internationalen Gewerkschaftsbundes muß seitens des Kongresses neben Vertretern der Länder und Ländergruppen, welche fast ausnahmslos Handarbeiter sind, ein Vertreter der Angestellten gewählt werden, damit auch diese Instanz über die Interessen und Auffassungen der Angestellten dauernd unterrichtet ist. IX. Der Kongreß bringt diese Forderungen nachdrücklichst zur Kenntnis des Internationalen Gewerkschaftsbundes, damit die Anziehungskraft der freigewerkschaftlichen Bewegung auf die Angestellten verstärkt und ein dauerndes Zusammengehen der Arbeiter und Angestellten und ein gemeinsames Auftreten dieser beiden Gruppen dadurch gefördert wird. Der Kongreẞ protestierte gegen die Unterdrückung der Bewegungsfreiheit des uns angeschlossenen spanischen Verbandes ,, Federació de Dependents de Catalunya" und nahm nachstehende Resolution an: CONS ,, Der vom 15. bis 18. September 1928 in Dresden tagende Kongreß des Internationalen Bundes der Privatangestellten, in Anbetracht des Verhaltens der spanischen Regierung, die durch königliche Verordnung die Amtsenthebung des von der Mitgliederversamm13 lung gewählten Vorstandes des„, Centre Autonomista de Dependents del Comerç y de la Industria" in Barcelona befahl und an dessen Stelle einen aus einer gelben Gewerkschaft hervorgegangenen Vorstand setzte und die früheren Vorstandsmitglieder, die diese Zentrale gegründet und ausgebaut hatten, unter Verlust all ihrer moralischen und materiellen Rechte verjagte, in Erwägung der weiteren von der Regierung getroffenen willkürlichen Maßnahmen, die ebenso wie die vorgenannten ein schweres Attentat auf das Recht und die Koalitionsfreiheit darstellen, protestiert der Kongreß mit der größten Entschiedenheit gegen diesen ob Angriff der spanischen Regierung auf die Organisationsfreiheit und das Koalitionsrecht der katalonischen Kollegen, und ruft alle Gegner der Unterdrückung auf, sich diesem Protest anzuschließen und dies der spanischen Regierung bekanntzugeben. Der Kongreẞ fordert insbesondere die organisierten spanischen Arbeiter zur Unterstützung der katalonischen Kameraden auf und erwartet von dem dem Internationalen Gewerkschaftsbunde angeschlossenen spanischen Gewerkschaftsbunde, daß er mit der größten Entschiedenheit für die Rechte der katalonischen Angestellten eintritt und ihre Bestrebungen, ihre Organisation unabhängig und nach eigenem Willen zu gestalten, mit aller Kraft unterstützt. Schließlich wurde zum Kampf gegen den Faschismus nachstehender Beschluß gefaßt: ,, Der vom 15. bis 18. September 1928 in Dresden tagende Kongreẞ des Internationalen Bundes der Privatangestellten stellt fest, daß das in Italien herrschende Regime in seiner gegen die Arbeiter gerichteten verbrecherischen Politik beharrt. Die durch den Faschismus zerstörte Angestelltenorganisation Italiens vermochte sich nicht aus den Trümmern zu erheben. Die Arbeiter und besonders die Angestellten sind wehrlos der kapitalistischen Ausbeutung ausgeliefert und jeglicher Organisationsfreiheit beraubt. Der Kongreẞ spricht allen gegen den Faschismus kämpfenden italienischen Kameraden die Versicherung seiner Solidarität aus und verpflichtet alle Angestelltenorganisationen, in Zusammenarbeit mit der Arbeiterbewegung gegen die bürgerlichen Organisationen ihres Landes zu kämpfen, die die faschistischen Methoden einzuführen versuchen." Vorstandssitzungen. Während der Berichtsperiode fanden zwei Vorstandssitzungen statt, über die in den ,, Mitteilungen" ausführlich berichtet wurde. Brüssel, 26. 27. September 1929( Mitteilungen Nr. 91). In der Vorstandssitzung, die am 26. und 27. September 1929 in Brüssel stattfand, wurden verschiedene die Fachgruppen berührende Fragen behandelt und zu den Beschlüssen der Fachgruppenkonferenzen Stellung genommen. Näheres hierüber veröffentlichen wir unter dem Absatz Fachgruppenkonferenzen.se dijabet Ferner wurde über verschiedene mit dem Internationalen Arbeitsamt zusammenhängende Fragen sowie über unsere Stellungnahme zur Kohlenkonferenz des Völkerbundes beraten. 14 Das Internationale Sekretariat wurde ersucht, im Interesse der nach außer- europäischen Ländern zum Zwecke der Arbeitsaufnahme reisenden Kollegen die Errichtung einer Auskunftsstelle in Erwägung zu ziehen. Es wurde sodann ausführlich über die Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der internationalen Kongresse gesprochen, wobei es sich herausgestellt hat, daß immer mehr Organisationen tatkräftig in dieser Richtung arbeiten. next stamp செய் Weitere in dieser Sitzung behandelte Punkte waren: Ein Antrag der tschechoslowakischen Vertreter zur Veranstaltung eines Internationalen Jugendtreffens im Jahre 1930, dem wegen der in einzelnen Ländern bereits getroffenen Maßnahmen für nationale Veranstaltungen leider nicht entsprochen werden konnte; Stellungnahme zum Wirtschaftsprogramm des Internationalen Gewerkschaftsbundes; Herausgabe der ,, Mitteilungen" in spanischer Sprache( dies wurde entsprechend beschlossen); sowie eventuelle Unterstützung an angeschlossene Verbände.sta abellatiM Anschließend an die Vorstandssitzung fand im Zusammenhang mit dem 25jährigen Jubiläum eine besondere Feier statt, über die wir an anderer Stelle ausführlicher berichten. Budapest, 17.- 19. September 1930( Mitteilungen Nr. 108). pinoX Nach Behandlung des Berichtes des Generalsekretärs wurden nach einer kurzen Beratung die Beschlüsse der Fachgruppenkonferenzen( Berlin, Februar 1930, und Wien, März 1930) angenommen. Sodann wurden die Punkte festgelegt, die nach unserer Meinung an erster Stelle für die Beratung im Angestelltenausschuß des Internationalen Arbeitsamtes in Betracht kommen. Ferner kam das im Jahre 1930 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Übereinkommen über die Arbeitszeit im Handel und in den Büros zur Sprache. Auch für das Jahr 1931 war die Veranstaltung eines Internationalen Jugendtreffens noch nicht möglich. Es soll aber untersucht werden, ob es sich im Jahre 1932 durchführen läßt. Gegen die von den skandinavischen Kollegen beantragte Einführung eines Wanderpasses seitens des I. B. P. wurden Bedenken geäußert und besonders festgestellt, daß Mitglieder, die aufs Geratewohl ins Ausland reisen, ohne eine Stellung zu besitzen, keinen Anspruch auf Unterstützung erheben können. Die Verbände wurden aufgefordert, den Gewerkschaftssport zu fördern, um ihre Mitglieder den bürgerlichen Sportvereinen fernzuhalten. Zur Frage der Berufsausbildung wurde beschlossen, daß das Sekretariat eine internationale Erhebung durchführen soll, und zwar besonders über die Ausbildung nach der Schulzeit bzw. die Ausbildung des kaufmännischen und Büropersonals, während ferner zu den von der Völkerbundskommission aufgestellten Fragen betreffend die Freizügigkeit Stellung genommen wurde. 9 Fachgruppen- Konferenzen. Konferenz der Bankangestellten( Dresden, 14. September 1928). Die wichtigste zur Behandlung stehende Frage war: ,, Die Alters- und Invalidenversorgung der Bankangestellten". 15 Im Laufe des Jahres 1930 hatte der polnische Bankangestellten- Verband, Warschau, eine Einladung zur Teilnahme an einer internationalen Bankangestelltenkonferenz an die in Frage kommenden Verbände gesandt, wo verschiedene Fragen zur Beratung gestellt werden sollten. Aus organisatorischen Rücksichten haben wir gegen die Einberufung dieser Konferenz Einspruch erhoben, da es nicht zu der Befugnis eines angeschlossenen Verbandes gehört, eine internationale Konferenz einzuberufen, sondern dies nur die Aufgabe unserer Internationale sein kann. W Es ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, daß ein Verband die angeschlossenen Verbände zur Entsendung von Gastdelegierten einladet, aber die Einberufung einer internationalen Konferenz, wo Beschlüsse gefaßt werden, kann nicht auf dem Gebiete eines angeschlossenen Verbandes liegen. Wir haben deshalb derzeit die Verbände aufgefordert, der Einladung nicht Folge zu leisten. pasga nisemillam M Der Vorstand der Fachgruppe der Bankangestellten umfaßt folgende Mitglieder: H. Allina( Wien), Vorsitzender; B. Marx( Berlin); G. Meller ( Prag); Th. Vande Plas( Brüssel) und G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam), Sekretär. Fachgruppenkonferenzen der Industrieangestellten. Konferenz der Techniker und Werkmeister( Dresden, 14. September 1928). Außer dem Bericht des Sekretärs wurde dort das wichtige Problem: ,, Das Recht des angestellten Erfinders" behandelt, wo Leitsätze über die Forderungen zum Schutze des angestellten Erfinders aufgestellt wurden. Diese Leitsätze, die auf der in Berlin am 18. und 19. Februar 1930 tagenden gemeinsamen Konferenz der Techniker und Werkmeister und des kaufmännischen und Büropersonals in der Industrie nach einem ausführlichen Referat des Kollegen E. Lakenbacher( Wien) in geänderter Form angenommen wurden, lauten folgendermaßen: Die Erfindung, die einem Angestellten gelingt, ist, als ein Ergebnis seiner schöpferischen Intuition, geistiges und materielles Eigentum des Erbud finders. Die sozialpolitische Schutzgesetzgebung ist solange unvollständig, als sie nicht auch den angestellten Erfinder in seiner Erfinderehre und in seinem Erfinderlohn vor der Expropriation durch den Dienstgeber schützt. Von dieser Erkenntnis ausgehend, stellen die im Internationalen Bund der - Privatangestellten vereinigten freigewerkschaftlichen Organisationen folagh gende zoldozed by mblidzie ob by Forderungen zum Schutze des angestellten Erfinders: 125b I. Das Wesen der Erfindung als einer schöpferischen Leistung berheischt, daß der Anspruch auf das Patent ursprünglich dem ersten und wahren Erfinder zusteht. Soweit dies noch nicht durchgesetzt werden kann, ist mindestens die Erfinderehre durch Nennung des angestellten Erfinders in allen Urkunden und amtlichen Druckschriften, die aus Anlaß der Patenterteilung ausgestellt werden, und bei allen namentlichen Kennzeichnungen des Patents zu sichern. Die Nennung muß auch dann erfolgen, wenn nicht der Erfinder selbst die Erfindung zum Patent anmeldet. 16 II. Zur Sicherung des Erfinderlohnes hat ein Erfinderschutzgesetz fol gende Grundsätze zu erfüllen: 10219vitabilsval 1. Aus dem Bestande des Dienstvertrages allein steht dem Dienstgeber job Shovel ein Anspruch auf Rechte an künftigen Erfindungen des Angestellten nicht zu. Es bedarf hierzu eines besonderen schriftlichen Erfindervertrages, als dessen Träger sich der Gesamtarbeitsvertrag( Kollektivvertrag, Tarifvertrag) empfiehlt. 2. Der Erfindervertrag, in welchem der Angestellte Rechte an seinen künftigen Erfindungen auf den Dienstgeber überträgt, kann nur hinsichtlich von Diensterfindungen rechtswirksam abgeschlossen werden. 3. Als Diensterfindung kann eine Angestelltenerfindung nur gelten, wenn die Tätigkeit, die zu der Erfindung geführt hat, zu den regelmäßigen dienstlichen Obliegenheiten des Angestellten gehörte und der Gegenstand der Erfindung in das Erzeugungsgebiet des Betriebes staus( der Betriebsabteilung) fällt, in dem der Angestellte tätig ist, und ย überdies das Zustandekommen der Erfindung durch die Benutzung der Hilfsmittel des Betriebes wesentlich erleichtert worden ist. 4. Dem angestellten Erfinder gebührt ein angemessener, der nachträglichen richterlichen Überprüfung unterliegender, von seinem sonstigen Entgelt abgesonderter Erfinderlohn für jede Erfindung, an der dem Dienstgeber Rechte eingeräumt werden. Dieser Schutz des Erfinderlohnes darf sich nicht auf die Diensterfindungen beschränken, sondodern muß auch die freien Erfindungen des Angestellten erfassen, weil erfahrungsgemäß der Angestellte auch diese sehr häufig seinem Dienstgeber überlassen muß. paustindo 5. Die Angemessenheit des einmaligen oder periodischen Erfinderlohns muß der zeitweisen Nachprüfung unterliegen, um ihn dem in der Auswertung der Erfindung zutage tretenden Werte derselben anzupassen. 6. Der Erfinderlohn des Angestellten ist auch für den Fall zu sichern, sidonians daß der Dienstgeber die Rechte an der Erfindung in Anspruch nimmt, die Erfindung aber nicht benützt( stillgelegte Erfindung) 019 siz oder sie einem Dritten im Inlande oder Auslande zur Benutzung überläßt. Hierbei ist dem Angestellten auch für die nicht in Vermögensschäden bestehende Benachteiligung durch die Nichtausführung oder Nichtbenutzung der Erfindung eine besondere Entschädigung enzuräumen. 7. Der Dienstgeber hat die Schutzrechte für die Erfindung des Angedo Wabstellten, an der ihm( dem Dienstgeber) Rechte zustehen, auf seine Kosten und auf den Namen des Erfinders zu erwerben und aufrechtEx fenoit zuerhalten. Der Angestellte ist berechtigt, an dem Verfahren zur Erwerbung dieser Rechte gleichberechtigt teilzunehmen. Der Dienstgeber ist dem Angestellten für die Aufrechterhaltung der Schutzrechte haftbar. Will der Dienstgeber seine Rechte an der Erfindung - aufgeben, so hat er sie auf den Angestellten zu übertragen; die Kosten der Rückübertragung trägt der Dienstgeber. nanob led 8. Will der Dienstgeber die Erfindung geheimhalten, so gebühren dem Angestellten nicht nur die Rechte, die ihm an einer patentierten Erfindung zustehen, sondern noch eine besondere Entschädigung für Bodie entgangene Erfinderehre und den entgangenen Erfinderlohn. 2 17 Auch bei geheimzuhaltenden Erfindungen muß die Urheberschaft dem Erfinder vom Dienstgeber beurkundet werden; die Einrede der Vorbenützung seitens des Dienstgebers ist ausgeschlossen. 9. Die Bestimmungen der vorstehenden Leitsätze sollen auf alle Formen der gewerblichen Schutzrechte( Patentschutz, Musterschutz, Markenschutz usw.) Anwendung finden. Entschließung. Die sinngemäßige Anwendung der Bestimmungen der„ Leitsätze für den Schutz des angestellten Erfinders" auf andere in einem Dienstverhältnis stehende Erfinder entspricht dem Wesen des Erfinderschutzes und erscheint deshalb geboten. Auf der Berliner Konferenz kam ferner die ,, Konkurrenzklausel" zur Behandlung, die durch ein Referat des Kollegen Dr. Fr. Pfirrmann( Berlin) eingeleitet wurde. Hierzu wurden nachstehende Leitsätze angenommen: Leitsätze betreffend die Konkurrenzklausel. I. Ein gesamtwirtschaftliches Bedürfnis, zuzulassen, daß die Tätigkeit eines Dienstnehmers nach Beendigung seines Dienstverhältnisses im Interesse des bisherigen Dienstgebers Einschränkungen unterliegen solle, besteht nicht. Wie in allen sonstigen Fällen des Wettbewerbs, muß der den Wettbewerb Fürchtende ihn durch seine Leistungen ausschalten oder überbieten, d. h. einen tüchtigen und kenntnisreichen Dienstnehmer durch entsprechende Bemessung seiner Bezüge am Verbleib in seinen Dienst interessieren. Schutzfähige und schutzbedürftige Einrichtungen und Verfahren sind durch Erwerb der gewerblichen Schutzrechte bekanntzumachen. Die in Europa vielfach übliche Geheimniskrämerei ist keineswegs ein Zeichen wirtschaftlichen Weitblicks, sondern eine Verknöcherung und Abschnürung des gesunden Wettbewerbs. A II. Die strafrechtliche Beschränkung der Tätigkeit des Dienstnehmers nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb ist aufs schärfste zurückzuweisen. Wo sie bereits gesetzgeberischen Niederschlag gefunden haben, sind sie mit allen gebotenen Mitteln wieder rückgängig zu machen. III. Geheime Konkurrenzklauseln, das sind Verabredungen von Unternehmern, ihre Dienstnehmer gegenseitig nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen einzustellen, sind für strafbar und nichtig zu erklären. IV. Es ist eine internationale Regelung anzustreben, die die Wettbewerbsverbote aller Art beseitigt. Solange dies noch nicht durchgesetzt werden kann, muß wenigstens folgenden Bestimmungen internationale Geltung verschafft werden: darbos 1. Wettbewerbsabreden sind nur in Gewerbezweigen zulässig, bei denen ihre Notwendigkeit von einer neutralen behördlichen Stelle anerkannt worden ist. Das Wettbewerbsverbot darf nur für den Geschäftszweig des Dienstgebers und wo dieser sich in mehreren betätigt, nur für die Abteilung, innerhalb deren der Dienstnehmer beschäftigt war, gelten. Räumlich wie sachlich ist die Abrede nur gültig, als dies das nachgewiesene berechtigte gewerbliche bloß geldliche insoweit nicht Interesse des Dienstgebers erheischt und dadurch - 18 keine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Dienstnehmers herbeigeführt wird. Die Höchstdauer des Verbots ist auf ein Jahr festzusetzen. docis, 2. Das Verbot darf nur auf Grund eines schriftlichen Einzelvertrages, von dem der Dienstnehmer ein vom Dienstgeber unterschriebenes disfden Stück erhält, mit volljährigen Dienstnehmern in entsprechend gehoualio benen Gehaltsstufen vereinbart werden. Als Träger des Einzelvertrages empfiehlt sich der Gesamtarbeitsvertrag( Kollektivvertrag, Tarifvertrag). 3. Der Dienstgeber muß sich verpflichten, während der Dauer des Verbots die vollen vertraglichen Bezüge einschließlich tariflich üblicher oder bei gleichartigen Dienstnehmern tatsächlich eingetretener ZunoiAnschläge weiterzuzahlen. Unregelmäßige Leistungen, wie Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen usw. sind nach den Durchschnittsbeträgen der letzten drei Jahre oder der Dauer des Dienstverhältnisses, falls diese kürzer ist, in Ansatz zu bringen. Ist der Dienstnehmer gezwungen, seinen Wohnsitz zu wechseln, so erhöht sich die Entschädigungssumme für die Zeit des Aufenthalts an dem anderen Wohnsitz um 25 Prozent. 4. Soweit der Dienstnehmer andere angemessene Arbeit übernommen hat oder annehmen konnte, entfällt die Entschädigungspflicht, soweit Entschädigung und der Ertrag einer solchen Tätigkeit zusammen Na Brie mehr als das 1½ fache, bei Ortswechsel das 1½ fache, der letzten vertraglichen Bezüge ausmacht. 5. Die Entschädigung ist in den gleichen Zeitabschnitten wie die Bezüge während der Dauer des Dienstverhältnisses zu zahlen. 6. Ist eine Strafe für Vertragsverletzung( Vertragsstrafe) festgesetzt, so darf sie nicht höher sein, als die Entschädigung, zu deren Zahlung der Dienstgeber verpflichtet ist. Sie kann nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens in Anspruch genommen werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens oder der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. 7. Das Verbot erlischt bei Kündigung durch den Dienstgeber oder falls dieser dem Dienstnehmer Grund zur fristlosen Aufhebung des -1000 Dienstverhältnisses gegeben hat. Jedoch bleibt die Entschädigungspflicht gemäß Ziffer 3 mit der Anrechnungsmöglichkeit nach Ziffer4 bestehen. 199 5069 8. Verpflichtungen des Dienstnehmers auf Ehrenwort, Schweigegebot: ( Geheimhaltungsklauseln), Verpflichtungen dritter für den Fall der Vertragsverletzung durch den Dienstnehmer oder sonstige gegen die guten Sitten verstoßenden Bestimmungen sind nichtig. 9. Bezüglich der Beseitigung der geheimen Konkurrenzklauseln und der Strafbestimmungen wegen Wettbewerbs nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist jedes Kompromiẞ unerträglich und deshalb abzulehnen. Schließlich wurde zur Frage der internationalen Verflechtung der Industrie von Kollegen Fr. Naphtali, Berlin, ein sehr interessantes Referat erstattet. 2* 19 In den Vorstand der Techniker wurden nachstehende Mitglieder gewählt: Ing. Otto Schweitzer( Berlin), Vorsitzender; Fl. Bergmann( Reichenberg); Ing. R. Seidel( Wien). Dem Vorstand der Fachgruppe der Werkmeister gehören die nachstehenden Kollegen an: H. Buschmann( Düsseldorf), Vorsitzender; Fl. Bergmann( Reichenberg); A. Härting( Wien); in beiden Vorständen bleibt noch ein Mandat für einen englischen oder französischen Vertreter offen. Vorstand des kaufmännischen und Büropersonals in der Industrie: Fr. Rogon( Berlin), Vorsitzender; E. Baumgärtel( Wien); H. H. Elvin ( London); Alfr. Nilsen( Oslo). S Sekretär der drei Fachgruppen ist G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam). Versicherungsangestellte: ied 1500 Die Konferenz für diese Fachgruppe fand am 26. März 1930 in Wien statt. Das internationale Aktionsprogramm, dessen Entwurf bereits auf einer vorhergehenden Konferenz gutgeheißen war, wurde von Kollegen. E. Brillke, Berlin, erläutert und nach einigen redaktionellen Änderungen angenommen. Es enthält nachstehende Mindestforderungen: 1. Kollektive Regelung des Arbeitsvertrages in allen Ländern. 2. Weitestgehende Sicherungen zum Schutze der Anstellungsverhältnisse. 3. Verlängerte Kündigungsfristen und erhöhte Abfertigungen. 4. Weiterbezahlung der Bezüge im Krankheitsfalle, Unkündbarkeit während der Dauer der Krankheit. 5. Bei Fusion oder Übertragung eines Versicherungsstockes sind sämtliche Angestellte von der übernehmenden Gesellschaft mit ihren erworbenen Rechten mitzuübernehmen. - 6. Mindesturlaub von 14 Tagen ansteigend nach der Zahl der Berufsjahre. 7. Verkürzung der Arbeitszeit Verbot der Überstundenarbeit. - 8. Völlige Gleichstellung der männlichen und weiblichen Versicherungsangestellten. 9. Ausreichende Bezahlung. 10. Mitbestimmungsrecht der Angestellten durch ihre Vertreter in allen Fragen der Anstellungs- und Betriebsverhältnisse. Zum Punkte Pensionsversicherung referierte Kollege J. Dvorak( Prag), der seinen Bericht, der allgemeine Zustimmung fand, wie folgt zusammenfiẞte: 20 20 ,, Wirtschaftlich und in sozialer Hinsicht haben die Angestellten jener Länder Erfolge aufzuweisen, in denen starke und entwickelte Gewerkschaftsorganisationen bestehen. Es ist schwer, strikte Richtlinien festzulegen, die hinsichtlich der Pensionsversorgung der Versicherungsangestellten für die Organisationen aller Länder bindend wären, weil mit Rücksicht auf die große Verschiedenheit der Gesetzgebung in den einzelnen Ländern eine zu weite Spanne besteht, um überbrückt werden zu können. Die Angestellten der sozialpolitisch vernachlässigten Länder werden vor allem bemüht sein müssen, im Rahmen der dortigen Gesetzgebung eine Erweiterung der bestehenden Sozialversicherungsgesetze zu erlangen, wobei die Forderung nach Schaffung besonderer Vorschriften für Angestellte geltend zu machen wäre. sinnoits Dort, wo bereits Angestelltenversicherungsgesetze bestehen, werden die. Organisationen Verbesserungen derselben, sei es in Form einer Erhöhung in der Versicherungsleistungen oder aber einer Erweiterung der Anspruchsweberechtigung, zu suchen haben. dison Den Organisationen in den einzelnen Ländern wird es überlassen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und organisatorischen Verhältnisse des Landes eine Besserstellung der Versorgungseinrichtungen der VersicheTolas rungsangestellten über das gesetzliche Ausmaß hinaus durch Einzelvereinbarungen resp. Separateinrichtungen bei den einzelnen Gesellschaften zu erwirken, weil nicht nur in einem guten Arbeitsvertrage, sondern auch in einem günstigen Pensionsvertrage die größte Sicherheit für das Anstellungsverhältnis der Angestellten erblickt werden muß." Schließlich folgte das Referat des Kollegen A. Brozcyner( Wien) über die Konzentrierung der Unternehmungen. Auf Grund der Ausführungen des Referenten wurde beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, eine Erhebung über die Konzentrierung im europäischen Versicherungsgewerbe durchzuführen. Diese Erhebung wird sofort nach Abschluß der jetzt laufenden Untersuchungen in Angriff genommen werden. dailing Der Vorstand wurde wie folgt gewählt: A. Broczyner( Wien), Vorsitzender; H. Blach( Kopenhagen); E. Brillke( Berlin); J. Dvorak( Prag); Sekretär: G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam). Handelsangestellte( Wien, 27. März 1030): Als erster Berichterstatter referierte Kollege Fr. Rogon( Berlin) über den ,, Wöchentlichen Ruhetag", zu welchem Punkt nachstehende Resolution beschlossen wurde: ,, Die am 27. März 1930 in Wien zu einer Konferenz versammelten Vertreter der Fachgruppe der Handelsangestellten im Internationalen Bund der Privatangestellten weisen erneut auf die Notwendigkeit hin, daß sowohl im Rahmen der internationalen Sozialpolitik wie der nationalen Sozialpolitik die völlige Sonntagsruhe im Handelsgewerbe zur Durchführung gelangt. Soweit Ausnahmen hiervon in einzelnen Ländern aus zwingenden sanitären Gründen für unbedingt erforderlich gehalten werden, dürfen sich diese nur erstrecken auf den Verkauf in den Frühstunden des Sonntags. Es ist in solchen Fällen eine Ersatzruhe durch entsprechende Freizeit in der darauffolgenden Woche zu geben, unbeschadet der gesetzlichen und vertraglichen geldlichen Entschädigung für die mit der Sonntagsarbeit geleistete Arbeit. Soweit in einzelnen Ländern aus ähnlichen Gründen eine allgemeine Ersetzung der Sonntagsruhe durch einen anderen wöchentlichen Ruhetag geboten ist, kann einem solchen Ersatz nur zugestimmt werden, wenn auch die erforderlichen Sicherungen für seine Durchführung gegeben sind. Die dritte Internationale Arbeitskonferenz im Jahre 1921 hat bereits einen Vorschlag angenommen, der den Mitgliedern der internationalen nati Arbeitsorganisation empfiehlt, Maßnahmen zu treffen, die den Angestellten in Handelsbetrieben eine wöchentliche Ruhezeit von wenigstens 24 aufeinanderfolgenden Stunden gewähren. Die Konferenz stellt mit Bedauern - fest, daß selbst dieser unzulängliche Vorschlag nicht einmal allgemein zur Durchführung gelangt ist. 21 23 Die Konferenz fordert die Ersetzung des bestehenden internationalen Vorschlages durch ein internationales Übereinkommen, das entsprechend den Beschlüssen der 1. Generalversammlung der Internationalen Vereinigung für Sozialen Fortschritt vom 22. bis 24. September 1926 in Montreux die völlige Sonntagsruhe im Handelsgewerbe sicherstellt, wobei innerhalb eines Zeitraumes von sieben Tagen eine Ruhezeit von mindestens vierzig aufeinanderfolgenden Stunden gewährleistet sein muß. Die Konferenz richtet an den Internationalen Bund der Privatangestellten das Ersuchen, zur Durchführung des hier aufgestellten Programms alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Vom Internationalen Arbeitsamt wird erwartet, daß es die Neuregelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe durch ein internationales Übereinkommen möglichst bald auf die Tagesordnung einer Internationalen Arbeitskonferenz setzt." Es folgte danach das Memorandum des Kollegen J. Hallsworth( Manchester) über die ,, Arbeitszeit und die 5½ tägige Arbeitswoche". Das Memorandum, das von der Konferenz gutgeheißen wurde, enthielt im wesentlichen nachstehende Forderungen: 10 ,, Es sollte eine angemessene Arbeitszeit festgesetzt werden, wonach die Arbeitswoche 5½ Tage nicht überschreitet. Allen Angestellten würde somit ein halber freier Tag und ein wöchentlicher Ruhetag gesichert sein. Soweit dies möglich ist, sollte der Sonntag der wöchentliche Ruhetag sein, während der halbe freie Tag möglichst im Anschluß daran zu gewähren ist. Wo Sonntagsarbeit nötig ist, sollte sie entweder zum doppelten gewöhnlichen Tarif entlohnt oder außer der gewöhnlichen Sonntagsentschädigung in derselben Woche ein freier Tag gewährt werden. Diese Bestimmung sollte sich ebenfalls auf die Fälle beziehen, wo an den halben freien Tagen oder an gesetzlichen Festtagen gearbeitet wird. Im übrigen sollte die Konvention angemessene Bestimmungen für die Beschränkung der Überstundenarbeit enthalten." isso. jelen 9 Die in Berlin angenommenen Richtlinien zur ,, Konkurrenzklausel" wurden auch dieser Konferenz unterbreitet und fanden allseitige Zustimmung. Schließlich wurde der nachstehende Gruppenvorstand gewählt: A. Creech Jones( London), Vorsitzender; J. Bermann( Wien); J. Lundgren( Malmö) und Fr. Rogon( Berlin); Sekretär: G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam). Geschäftsreisende( Wien, 28. März 1930): Über den ersten Punkt ,, Die internationale sozialpolitische und wirtschaftliche Lage der Geschäftsreisenden und Vertreter" referierte Kollege H. Schutjes( Amsterdam). Das von ihm vorgeschlagene und von der Konferenz angenommene Mindestprogramm lautet folgendermaßen: mausbe 1. Einführung eines gesetzlich obligatorischen schriftlichen Dienstvertrages, der folgende Bestimmungen enthält: a) Anstellung als Geschäftsreisender( Arbeitnehmer). b) Deutliche Umschreibung des zu bearbeitenden Bezirks unter Hinzufügung der Bedingung, daß bei einer Anstellung gegen nur Provision für alle in diesem Bezirk abgeschlossenen Aufträge Provision zu bezahlen ist. c) Monatliche Bezahlung der Provision gegen Vorlegung einer detaillierten Auftragsliste. 22 usbild) Bezahlung der Provision für alle Aufträge, auch für diejenigen, die ohne Verschulden des Geschäftsreisenden nicht zur Ausführung gelangten. e) Es darf nicht gestattet sein, Abzüge vom Lohn oder der Provision zu machen, wegen Zahlungsverweigerung oder Insolvenz des Kunden. bi stof) Reise- und Aufenthaltskosten sind als Vertrauenskosten, eventuell bjb John durch Festsetzung eines bestimmten Tagegeldes, Wochengeldes oder Monatsbetrages für einen bestimmten Termin auszuzahlen. g) Es sollen mindestens 14 aufeinanderfolgende Ferientage gewährt werden unter Bezahlung des Gehalts oder des wöchentlichen Durchschnittsverdienstes des abgelaufenen Jahres für diejenigen, die ganz oder teilweise für Provision arbeiten. noturons h) Weiterbezahlung des Gehalts in Krankheitsfällen oder Bezahlung des wöchentlichen Durchschnittsverdienstes über das abgelaufene Jahr für diejenigen, die ganz oder teilweise für Provision arbeiten. 1919hvi) Bei Kündigung soll eine den Dienstjahren entsprechende Wartegeldsumme oder sonstige Entschädigung gezahlt werden. obnegi j) Einsetzung eines Gewerbegerichtes für die Beilegung von Konflikten zwischen Geschäftsreisenden und Arbeitgebern. 2. Festsetzung eines Mindesteinkommens für die verschiedenen Geschäftszweige, wobei die Bezahlung eines Fixums anzustreben ist. Bei anderen Zahlungsformen( Gehalt und Provision oder nur Provision) muß ein bestimmtes Mindesteinkommen garantiert werden. 3. Aufnahme der Geschäftsreisenden und Vertreter in die Bestimmungen oliv der Sozialgesetzgebung und der Sozialversicherung. Für die Proviebb bini sionsvertreter, die aus bestimmten Gründen nicht in die Handelsangemsn stellten- Schutzgesetzgebung einbezogen werden können, muß ein Hauptstück( Anhang) zum allgemeinen Gesetz geschaffen werden. 4. Gesetzliche Festsetzung der Rechtsposition der Geschäftsreisenden und nomden Vertreter. 5. Gesetzliches Verbot jeglicher Form des Delkrederesystems. 6. Verbot der Konkurrenzklausel. 7. Schutzmaßnahmen gegen Brandgefahr und bessere hygienische Maßnahmen in den Hotels und öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Privatautos. 8. Staatsexploitation resp. Staatskontrolle der Eisenbahnen und aller annoon deren öffentlichen Verkehrsmittel. mob Hoen fata 136 mode Der zweite Berichterstatter, Kollege K. Pacovsky( Prag), schlug zu seinem Referat ,, Die besonderen Forderungen der Provisionsvertreter bezüglich Entlohnung, Mindestgehalt, Existenzminimum und die Einbeziehung der Provisionsvertreter in die Schutzgesetzgebung für Angestellte" nachstehende Resolution vor, die von der Konferenz angenommen wurde: ,, Die am 29. März 1930 in Wien tagende, vom Internationalen Bund der Privatangestellten einberufene II. Internationale Konferenz der Geschäftsreisenden und Vertreter ist überzeugt, daß der in allen Staaten vorherrschenden Notlage der Provisionsvertreter nur durch Einbeziehung derselben unter den Schutz der Angestelltengesetzgebung gesteuert werden kann. Sie ersucht die dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossenen Verbände, auf die zuständige Gesetzgebung in der Richtung einzuwirken, daß alle im Namen und auf Rechnung einer oder mehrerer 23 Firmen ständig arbeitenden, mit Provision entlohnten Geschäftsreisenden und Vertreter, soweit diese ihre Tätigkeit persönlich ausüben unter Berücksichtigung ihrer besonderen Forderungen von Provision und Kundenschutz, als Angestellte betrachtet und sozialpolitisch behandelt werden. Angesichts der schweren wirtschaftlichen Schäden, denen die Angestellten dieses Berufes durch das reine Provisionssystem ausgesetzt sind, wird das Verlangen gestellt, daß dort, wo das feste Gehalt nicht durchgesetzt werden kann, wenigstens ein garantiertes Mindesteinkommen und ein angemessener Ersatz der Spesen gesetzlich festgelegt werde. Diese Forderung ist, wenn möglich, durch einschlägige Gesetzesbestimmungen, ferner durch Tarif- oder Einzelverträge zu verwirklichen. Überdies ist der Forderung, daß die Bedingungen über das Anrecht und Auszahlung von Provision in die Gesetzgebung und in die Verträge derart aufgenommen erscheinen, daß dem Provisionsvertreter ohne Gefahr sein Arbeitslohn stets gewahrt bleibt, erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. In allen Staaten, wo das Arbeitseinkommen der Provisionsvertreter durch Unternehmersteuern, wie Erwerbs- und Umsatzsteuer, belastet wird, ist im Sinne unserer Auffassung über die Rechtsstellung derselben alles zu veranlassen, daß dieses die Provisionsvertreter schwer schädigende Unrecht beseitigt und bekämpft werde. Dem Vorstande und Sekretariat des Internationalen Bundes der Privatangestellten wird der Dank dafür ausgesprochen, daß sie den Bedürfnissen und Forderungen der Provisionsvertreter nicht nur innerhalb der ihnen angeschlossenen Verbände, sondern auch durch Einflußnahme auf das Internationale Arbeitsamt, welches sich auch mit Fragen der Provisionsvertreter befassen will, Rechnung getragen haben. Der Vorstand und das Sekretariat des Bundes werden gebeten, diese Tätigkeit fortzusetzen. Den Geschäftsreisenden und Vertretern wird es zur Pflicht gemacht, in erhöhtem Maße an der Organisationstätigkeit entweder in den für sie errichteten Fachgruppen oder in den allgemeinen Verbänden teilzunehmen, da sie sich dadurch in bester Weise für die Verwirklichung ihrer besonderen Forderungen betätigen können." Der Referent zum dritten Punkt, M. Lemberger, Wien ,,, Freizügigkeit und internationale Anwendung von Begünstigungen für Geschäftsreisende", schlug nachstehende von der Konferenz angenommene Resolution vor: ,, Schon der erste nach dem Weltkrieg in Amsterdam abgehaltene Kongreß der Privatangestellten hat in Erkenntnis der Tatsache, daß vom Standpunkt des Völkerfriedens und des Ausbaues der wirtschaftlichen Beziehungen der Staaten zueinander die Beseitigung aller Hindernisse verlangt werden muß, die einer Intensivierung der Handelsbeziehungen im Wege stehen, die Forderung erhoben, daß alle während des Krieges vielfach nur zu Kontrollzwecken eingeführten Maßnahmen( Pässe, Visa, Einandreisebewilligungen, komplizierte Zollrevisionen beim Grenzübertritt) beseitigt werden. Sob 24 Für die Geschäftsreisenden ist die Erfüllung dieser Forderung von ganz besonderer Bedeutung. Ist doch die Möglichkeit der Berufsausübung vielfach davon abhängig, daß der Verkehr und die Handelsbeziehungen zwischen den einzelnen Ländern durch keinerlei formale, mit Zeit- und Geldopfern verbundene Schwierigkeiten behindert werden. act del Deshalb hat die am 29. und 30. Oktober 1926 in Prag stattgefundene internationale Konferenz der Geschäftsreisenden und Vertreter alle Fragen, die mit der beruflichen Tätigkeit der Reisenden zusammenhängen, ( Pässe und Visa im internationalen Reiseverkehr; Freizügigkeit der Geschäftsreisenden und gleiche Behandlung derselben in allen Ländern; Abschaffung von besonderen Abgaben der Geschäftsreisenden fremder Staatszugehörigkeit; internationale Konvention über Begünstigungen der Geschäftsreisenden im Eisenbahn- und Schiffsverkehr; internationale Hotelangelegenheiten) eingehend geprüft und nach umfangreichen Vorarbeiten und Erhebungen die Forderungen der Geschäftsreisenden festgelegt. Die am 28. März 1930 in Wien tagende Fachgruppenkonferenz der Geschäftsreisenden im Internationalen Bund der Privatangestellten kann mit Befriedigung feststellen, daß seit der Prager Tagung auf manchen Gebieten Fortschritte erzielt werden konnten. Von der internationalen Konferenz der Geschäftsreisenden in Prag ist seinerzeit die Initiative ausgegangen, vor allem für die Aufhebung der Paẞvisa einzutreten. Es kann festgestellt werden, daß eine Reihe von Staaten in gegenseitigen Verträgen die Passiva tatsächlich aufgehoben haben. Es kann auch mit Befriedigung festgestellt werden, daß dank der Arbeit und der gegenseitigen Verbindung der dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossenen Reisenden- Organisationen in manchen Ländern die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, daß auch Begünstigungen im Bahnverkehr( ermäßigter Tarif bei der Beförderung von Musterkoffern) in gegenseitigen Verträgen vereinbart wurden. Es muß jedoch andererseits mit Bedauern hervorgehoben werden, daß die Fortschritte, die auf diesem Gebiete erzielt wurden, nicht befriedigend sind und daß heute 12 Jahre nach Beendigung des Krieges- die Verkehrshindernisse noch vielfach weiterbestehen. Es gibt im Zentrum Europas noch eine Reihe von Staaten, die den Einreisenden fast aller Länder die Beibringung von Pässen und Visa vorschreiben und auch sonst an fiskalischen Maßnahmen festhalten, durch welche die an und für sich schwierige Arbeit der Geschäftsreisenden noch mehr erschwert wird. Die am 28. März 1930 in Wien tagende Fachgruppenkonferenz der dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossenen Organisationen der Reisenden und Vertreter wiederholt daher neuerlich die programmatischen Forderungen der Geschäftsreisenden, die auf der Prager Konferenz erhoben wurden: Das Ziel muß sein, die heute unnötigen Pässe gänzlich abzuschaffen. Solange die Erfüllung dieser Forderung nicht möglich ist, muß jedoch in der Übergangszeit mindestens die Auflassung der Paẞvisa verlangt werden. Insolange die Pässe beibehalten werden, muß die Einführung von international gültigen Pässen nach einheitlichen Vorschriften und mit einer mindestens dreijährigen Geltungsdauer verlangt werden. In manchen Ländern werden noch immer den Reisenden fremder Staaten besondere Steuern und Abgaben vorgeschrieben. Die Konferenz fordert die Aufhebung aller dieser Taxen, die den freien Reise- und Handelsverkehr auf das ärgste behindern und verteuern. Die Konferenz fordert die Einführung eines international gültigen Musterpasses( Triptyques) für alle Staaten, damit endlich der Zollplacke25 rei an den Grenzen, die für die Berufsreisenden mit schweren Opfern an Geld und Zeit verbunden ist, ein Ende gemacht wird. Die Revision der Muster des Reisenden hat nach Vorlage des Musterpasses stets an den Grenzorten zu geschehen, und es muß Vorsorge getroffen werden, daß diese ohne Zeitverlust für den Reisenden vor sich geht. Die Konferenz fordert ferner Preisermäßigungen in den Hotels auch für ausländische Berufsreisende, wenn möglich durch internationale Vereinbarungen mit der Internationale der Hotelbesitzer. Die Konferenz fordert die Einführung von Begünstigungen und Nachlässen für Berufsreisende seitens aller Staaten und protestiert, daß gerade in letzter Zeit verschiedene Staaten wieder mit der Erhöhung der Personentarife vorgegangen wird, ohne dabei für Berufsreisende Ausnahmebedingungen zu treffen. Die Konferenz fordert eine internationale Regelung der Bestimmungen über die Meldevorschriften und deren Vereinfachung, ebenso eine internationale Regelung der Bestimmungen der Haftpflichtgesetze und die Schaffung eines internationalen Informationsdienstes für Berufsreisende. Die Konferenz richtet in erster Linie an alle dem Internationalen Bund anub der Privatangestellten angeschlossenen Reisendenorganisationen den Appell, durch intensive Arbeit in den einzelnen Ländern, durch Stellung von geeigneten Anträgen in den gesetzgebenden Körperschaften, durch Informationen und Vorstellungen bei den Regierungen ihres Landes, insbesondere auch durch rege Veröffentlichungen in der Presse dahin zu wirken, daß sich die Überzeugung von der Notwendigkeit der Beseitigung aller den Reiseverkehr behindernden Maßnahmen restlos durchsetzt. 26 Die Konferenz dankt dem Internationalen Bund der Privatangestellten für die bisherige Arbeit. Der Internationale Bund wird aufgefordert, die Arbeit der einzelnen Landesorganisationen dadurch zu fördern, daß durch entsprechende Einwirkung bei den Organen des Völkerbundes und beim Internationalen Arbeitsamt in Genf die internationale Regelung dieser Fragen beschleunigt wird. Es wird neuerdings darauf verwiesen, daß die Forderungen, die auf der internationalen Paẞkonferenz im Jahre 1926 erhoben wurden und die vielfach mit den von den Geschäftsreisenden aufgestellten Wünschen identisch sind, noch immer nicht in die Praxis umgesetzt wurden. Es ist die Pflicht des Völkerbundes und seiner Instanzen, dafür zu sorgen, daß die Beschlüsse der auf Anregung des Völkerbundes seinerzeit abgehaltenen Paẞkonferenzen auch verwirklicht werden. Die Konferenz empfiehlt den einzelnen Landesorganisationen, in den Ländern, in welchen offizielle, gesetzlich verankerte Vertretungskörper der Arbeiter und Angestellten( Kammern für Arbeiter und Angestellte usw.) bestehen, die Forderungen der Geschäftsreisenden auch diesen Körperschaften bekanntzugeben und sich deren wertvolle Unterstützung zu sichern. Der Internationale Bund der Privatangestellten wird schließlich ersucht, beim Internationalen Gewerkschaftsbund dahin zu wirken, daß diebser den Forderungen der Geschäftsreisenden beitritt und unserer Berufsgruppe die Möglichkeit gibt, bei Behandlung aller die Interessen der Geschäftsreisenden berührenden Fragen durch unsere Experten mitzuwirken." Auch auf dieser Konferenz wurde die ,, Konkurrenzklausel" kurz eingeleitet und angenommen. Der Vorstand setzt sich folgendermaßen zusammen: K. Pacovsky ( Prag), Vorsitzender; F. Beil( Berlin); H. Schutjes( Amsterdam); Sekretär: G. J. A. Smit Jr.( Amsterdam). Ein Mandat wurde den skandinavischen Ländern zur Verfügung gestellt, die davon abgesehen haben, einen Vertreter zu ernennen. Angeschlossene und nichtangeschlossene Verbände. Die Propaganda für den Anschluß neuer Verbände wurde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln weitergeführt. Während der Berichtsperiode haben sich nachstehende Verbände angeschlossen: Großbritannien: National Amalgamated Union of Shop Assistants, Warehousemen and Clerks, London. Jugoslawien: Palästina: Polen: Rumänien: The Mental Hospital and Institutional Workers' Union. Savez Bankovnih Cinovnika i Namjestenika Jugoslavije, Zagreb. Organisation der jüdischen Beamten und Handelsangestellten Palästinas, Tel- Aviv. Powszechny Zwiazek Zawadowy Pracowników Handlowych i Biurowych w Polsce, Warschau. Federatia Sindicatelor de Functionari Particulari din Romania, Bukarest. ( Die beiden uns bisher angeschlossenen rumänischen Verbände haben gemeinsam mit anderen Verbänden die obengenannte Föderation gegründet.) Obgleich wir allen neuen Zutritten dieselbe Bedeutung beimessen, möchten wir doch nicht unterlassen, mit besonderer Genugtuung auf den Anschluß der National Amalgamated Union of Shop Assistants, Warehousemen and Clerks( Handels- und Büroangestellte und Lageristen) aufmerksam zu machen. Dieser Verband war schon auf der Wiederaufrichtungsversammlung unserer Internationale vertreten, und es ist uns eine besondere Freude, daß er sich jetzt zum Anschluß entschlossen hat. Ferner kam in der Berichtsperiode die erste außereuropäische Organisation zu uns, nämlich die Organisation der jüdischen Beamten und Handelsangestellten Palästinas, Tel- Aviv. Die Fühlungnahme mit den angeschlossenen Verbänden war sowohl in schriftlicher wie auch in persönlicher Beziehung sehr reger Art. Zur Festigung des persönlichen Kontakts war die Internationale auf den Kongressen und Konferenzen der nachstehenden Organisationen entweder durch ihren Vorsitzenden, ihren Generalsekretär oder ein anderes Vorstandsmitglied vertreten: 1928. Dansk Handels- og Kotormedhjælperforbund( Juli in Odense): Hole G. J. A. Smit Jr. 5) Allgemeiner freier Angestelltenbund( Oktober in Hamburg): G. J. A. Smit Jr. Magyarorszagi Magántisztviselök Szövetsége( Budapest im Nov.): O. Urban.ba/c 27 1929. Arbeitsgemeinschaft reichsdeutscher und österreichischer freigewerkschaftlicher Angestelltenverbände( Aröfa)( im Januar in # s120 Wien): G. J. A. Smit Jr. Allg. Verband der Deutschen Bankangestellten( im März in Berlin): Ivembm G. J. A. Smit Jr. H& M Denis Internationale Transportarbeiter- Föderation( im April in Amsterdam): G. J. A. Smit Jr. W Alg. Nederl. Bond van Handels- en Kantoorbedienden( im Mai brin Utrecht): O. Urban. Bitbin bu Savez Bankovnih Cin. i. Namjestenika Jugoslavije( Laibach im Mai): H. Allina. Komitee für Jugend- und Bildungsfragen des Internationalen Gewerkschaftsbundes( im Juni in Amsterdam): G. Ucko. Belgischer Verband( September in Brüssel): G. J. A. Smit Jr. 1930. Algemeene Bond van Technisch- en Opzichthoudend Personeel ( Den Haag im April): G. J. A. Smit Jr. br Zentralverb. d. Angestellten( Stuttgart im Mai): G. J. A. Smit Jr. Bund der technischen Angestellten und Beamten( Köln im Mai): G. J. A. Smit Jr. Einheitsverband( Prag im Juni): O. Urban. Föderation der skandinavischen Werkmeisterverbände( Stockholm im Juni); H. Buschmann. Norges Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund( Oslo 31. Juli bis 1. August): J. Johansen. Internationale Transportarbeiter- Föderation( London im September): J. Hallsworth. Außer den Informationen, die den angeschlossenen Verbänden vermittels der„ Mitteilungen“ und anderer Veröffentlichungen zugegangen sind, hat ein reger Briefwechsel mit der Mehrzahl der Verbände stattgefunden. Die erbetenen Auskünfte wurden soviel wie möglich erteilt. Wir haben uns stets die größte Mühe gegeben, mit den nichtangeschlossenen Verbänden engere Beziehungen anzuknüpfen. Die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände ist wohl einer der bedeutendsten europäischen Angestelltenverbände, der noch außerhalb unserer Internationale steht. Durch unsere persönlichen Unterredungen mit den Vertretern dieser Vereinigung während der Arbeitskonferenz in Genf ist das Einvernehmen mit ihr, das bisher viel zu wünschen übrig ließ, auf alle Fälle etwas besser geworden. Bedauerlicherweise müssen wir aber feststellen, daß von einem Anschluß an unsere Internationale vorläufig wohl noch nicht die Rede sein wird. 850 Rußland ist das zweite europäische Land, wo wir keine angeschlossenen Verbände haben. Dort besteht bekanntlich der Allrussische Verband der Sowjet- und Handelsangestellten, der dem der R. G. I. angehörenden Allrussischen Gewerkschaftsrat angeschlossen ist. Während der Berichtsperiode hat keinerlei Verbindung mit dieser Organisation bestanden. Dagegen sind uns die Technikerverbände von England und Frankreich etwas näher gekommen, ebenfalls die skandinavischen Werkmeisterverbände. Obgleich dies keinen unmittelbaren Anschluß zur Folge haben 28 wird, ist doch das Verhältnis zwischen diesen Verbänden und uns ein besseres geworden, so daß in Zukunft eine engere Zusammenarbeit möglich sein dürfte. dozed Hoildarica Der Charakter der Bankangestelltenverbände von Großbritannien und der skandinavischen Länder ist durchaus verschieden von dem der mitteleuropäischen Verbände im allgemeinen. Es ist nichts unterlassen worden, auch hier eine größere Annäherung zustande zu bringen, sowie überhaupt mit allen noch keiner Internationale angeschlossenen allgemeinen bzw. besonderen Fachverbänden Beziehungen anzuknüpfen. Außer unserer Internationale besteht bekanntlich noch der Internationale Bund Christlicher Angestelltenverbände, mit dem Sitz in Straßburg, der am 1. Januar 1929 598 500 Mitglieder in 10 Ländern zählte. Ferner der Internationale Bund Neutraler Angestellter, der 363 000 Mitglieder in 9 Ländern vereinigt hat. Die übergroße Mehrzahl der Mitglieder dieser beiden Internationalen ist in deutschen Verbänden und nur ein geringer Prozentsatz in Verbänden anderer Länder organisiert. Unsere Mitteilungen" werden auch, soweit uns Adressen bekannt sind, an zahlreiche außereuropäische Länder gesandt. Um mit den südamerikanischen Staaten Kontakt zu halten, wurde beschlossen, die ,, Mitteilungen" auch in spanischer Sprache zu veröffentlichen; dies ist natürlich auch in bezug auf die uns noch fernstehenden spanischen und portugiesischen Verbände von großer Bedeutung. Mitgliederzahl. Der Mitgliederstand gestaltete sich in den letzten drei Jahren folgendermaßen: 1. 1. 1929 - 737 468 Mitglieder 45 Verbände in 20 Ländern 1. 1. 1930 779 729 Mitglieder 46 Verbände in 20 Ländern 1911. 1. 1931 874 857 Mitglieder 47 Verbände in 20 Ländern In Beilage A findet man eine genaue Übersicht der Verbände mit den in Betracht kommenden Mitgliederzahlen. Für die Mitgliederzahlen der einzelnen Fachgruppen verweisen wir auf die Tabelle im Anhang B. Arbeitszeit. Allgemeine Tätigkeit. Neben den Bestrebungen für die Durchführung einer bestimmten Regelung bzw. Verbesserung der Arbeitszeit in den einzelnen Ländern haben wir international die Aufstellung eines internationalen Übereinkommens über die Arbeitszeit gefordert.( Für die Einzelheiten siehe Hauptstück ,, Internationales Arbeitsamt".) Nachdem im Juni 1930 ein entsprechendes Übereinkommen zustande gekommen ist, wurde auf der Vorstandssitzung in Budapest darüber beraten, wie die Verbände sich in bezug auf die Ratifizierung desselben zu verhalten hätten. Dies geschah ganz besonders mit Rücksicht darauf, daß die in der Konvention festgelegten Bestimmungen schlechter waren als die in den meisten Ländern bereits praktisch eingeführte Regelung. Der internationale Vorstand war indessen der Meinung, daß ungeachtet der vorhandenen Mängel eine Ratifizierung für die rückständigen Länder 29 auf jeden Fall vorteilhaft wäre. Wir müssen verhüten, daß die letzteren sich auf die Nichtratifizierung in Ländern mit besseren Bedingungen berufen könnten. Es wurde schließlich beschlossen, daß wir uns an die angeschlossenen Verbände wenden, um sie zu ersuchen, bei ihren Regierungen auf Ratifizierung anzudringen, wobei eventuell die Hilfe der sozialdemokratischen Parlamentsfraktionen in Anspruch genommen werden SA müßte. Dies ist inzwischen geschehen, und in einzelnen Ländern hat die Regierung auch bereits eine Ratifizierung in Aussicht gestellt. Abschaffung der Paẞvisen. Gelegentlich der Vorstandssitzung in Brüssel im Jahre 1929 hatte sich bereits herausgestellt, daß Deutsche und Österreicher für die Einreise nach Belgien noch ein Visum benötigten. Die Internationale hat sich daraufhin an die belgische Regierung gewandt und um ihre Mitwirkung für die Abschaffung ersucht. Die Antwort der Regierung wurde sowoh! den österreichischen, wie auch den deutschen Kollegen zur Kenntnis gebracht. Die Bestrebungen der in Frage kommenden Verbände in diesem Spezialfall sind noch nicht definitiv zum Abschluß gebracht. adozin Für viele Länder sind die Visen bereits abgeschafft, so daß ein einfacher Paẞ als Legitimation genügt. Indessen gibt es noch eine Reihe anderer Länder, für die ein Einreisevisum wohl nötig und die Gültigkeitsdauer der Pässe viel zu kurz ist. Aus diesem Grunde wurde beschlossen, erneut eine Kampagne für die Abschaffung der Visen und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Pässe einzuleiten. Die angeschlossenen Verbände wurden daher ersucht, dem Sekretariat eine Aufstellung über die für die einzelnen Länder noch benötigten Visen bzw. die Gültigkeitsdauer des Passes zuzustellen. Nachdem die Mehrzahl der Organisationen geantwortet hatte, hat der Vorstand ein Schreiben mit nachstehendem Inhalt an die Regierungen von: Tschechoslowakei, Jugoslawien, Ungarn, Belgien, Frankreich, Griechenland, Estland, Norwegen, Großbritannien, Österreich, Irland, Deutschland, Polen, Holland, Rumänien, Schweden, Dänemark, Lettland, Finnland, Bulgarien und Litauen gesandt: ,, Wir gestatten uns hiermit höflichst, auf nachstehende Angelegenheit aufmerksam zu machen: Ihre Regierung hat durch gegenseitige Vereinbarungen für verschiedene Länder die Visen abgeschafft. Indessen besteht für einige europäische Länder noch immer der Visenzwang, und zwar für die nachstehenden: Unseres Erachtens besteht ein begründeter Anlaß, auch für die obengenannten Länder das Visum abzuschaffen. Die Visen wurden bekanntlich zu dem Zwecke eingeführt, eventuell unerwünschte Ausländer an der Einreise zu verhindern. Abgesehen von der Frage, ob das Visum tatsächlich diesen Zweck zur Genüge erfüllt hat, scheint es uns, daß das Gesuch für ein Visum nurmehr eine bloße Formalität ist, da es gewöhnlich jedem Gesucher ohne nähere Untersuchung erteilt wird. Es handelt sich hier also nur um eine Formalität, die den freien Verkehr behindert und bonafide Personen Kosten und Mühe verursacht. 30 In bezug auf Arbeitssuchende dürfte das Visum ebenfalls überflüssig sein, da in den meisten Ländern die öffentlichen Arbeitsnachweise bestehen, ohne deren Zustimmung ein Ausländer keine Stellung bekommt. Wir erlauben uns deshalb, an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten das Ersuchen zu richten, mit den genannten Ländern in Verbindung zu treten, um eventuell zu einer gegenseitigen Abschaffung der Visen zu gelangen. Wir fügen dem noch hinzu, daß wir an die betreffenden Regierungen dasselbe Ersuchen gerichtet haben. Mit vorzüglicher Hochachtung, gezeichnet G. J. A. Smit Jr., Generalsekretär." Die Regierungen der nachstehenden Länder haben daraufhin geantwortet: Norwegen: Erachtet den Zeitpunkt für die allgemeine Abschaffung der Visen noch nicht gekommen. Holland: Hat im Augenblick keine Veranlassung, mit anderen Regierungen wegen Abschaffung in Verbindung zu treten. Irland: Wird sich mit der Angelegenheit beschäftigen. Österreich: Ist unausgesetzt bemüht, allgemeine Abschaffung durchzuführen. Belgien: Keine Veranlassung, zur Abschaffung zu schreiten. Deutschland: Ist bereits in dieser Richtung bestrebt. Frankreich: Der Generalsekretär hat eine Unterredung mit dem französischen Konsul in Amsterdam gehabt. Großbritannien: Kann im Augenblick nicht mit anderen Regierungen darüber in Verbindung treten. Litauen: Ist bereits in der Richtung tätig. Finnland: Die Angelegenheit wird einer näheren Untersuchung unterzogen werden. Tschechoslowakei: Ist bereits in unserem Sinne bestrebt. stri Ungarn: Wird die Angelegenheit nicht aus dem Auge verlieren. Den angeschlossenen Verbänden wurde eine Abschrift des Briefes an die Regierungen übermittelt mit dem Ersuchen, eventuell durch Vermittlung der sozialdemokratischen Fraktionen im Parlament eine Interpellation einzureichen. Viele der Verbände haben diesem Ersuchen bereitwilligst entsprochen. Freizügigkeit. ne sbuwistsM Siehe Absatz über die Bemühungen der Völkerbundskommission, Genf. Zulassungsalter zum Handel. Einem Beschlusse des Verwaltungsrats des Internationalen Arbeitsamtes entsprechend, wird die Internationale Arbeitskonferenz 1931 sich mit dem ,, Zulassungalter für Kinder zu nichtgewerblichen Berufen" beschäftigen. Für diese Gruppe besteht nämlich noch kein internationales Übereinkommen, In diesem Zusammenhang hat sich das Internationale Sekretariat mit einem Fragebogen an die angeschlossenen Organisationen gewandt, der sich besonders auf das schulpflichtige Alter und die Berufsausbildung nach der Schulzeit für das kaufmännische und Büropersonal bezieht. Bisher sind nur sehr wenige Antworten( ca. 25%) eingetroffen. 31 Jugendorganisation. Die Aufforderung der Internationale an die angeschlossenen Verbände, wenn möglich separate Jugendgruppen zu gründen, findet offenbar immer mehr Anklang. In diesem Zusammenhang taucht je länger je mehr die Frage auf nach der Veranstaltung einer internationalen AngestelltenJugendkonferenz. Eine derartige Konferenz würde sich mit Jugendfragen zu beschäftigen haben, und im Anschluß daran könnte ein internationales Jugendtreffen stattfinden. Die nächste Vorstandssitzung wird hierüber noch einen Beschluß zu fassen haben. Auskunftsstelle. afe Während der Brüsseler Vorstandssitzung wurde der Wunsch geäußert, beim Sekretariat eine Auskunftsstelle zu errichten für Kollegen, die in außer- europäischen Ländern Stellung suchen. Es ist nicht so einfach, wirklich zuverlässiges Material über die Arbeitsbedingungen usw. zu beschaffen. Man kann sich zwar mit Kollegen in Verbindung setzen, die eventuell in solchen Ländern ansässig geworden sind. Diese Informationen würden sich aber dann meistens nur auf persönliche in einem kleinen Kreise gemachte Erfahrungen beschränken. Ein Vorschlag, sich mit einem entsprechenden Antrag an das Internationale Arbeitsamt zu wenden, wurde von der Vorstandssitzung zurückgewiesen, da man der Meinung war, das Internationale Arbeitsamt sei nicht die richtige Instanz dafür. Das Internationale Sekretariat hat nicht die passende Möglichkeit, eine solche Auskunftsstelle einzurichten. Es ist aber bestrebt, soviel wie möglich entsprechendes Material zu sammeln, um bei eventuellen Nachfragen in der Lage zu sein, Informationen zur Verfügung zu stellen.. Angestellte des Sozialversicherungs- und Verwaltungsdienstes. Auf Vorschlag des Zentralverbandes der Angestellten, Berlin, wurde eine internationale Erhebung unternommen über die Arbeitsbedingungen der in den obengenannten Instituten beschäftigten Angestellten. 4b In diesem Zusammenhang müssen wir leider nochmals darauf hinweisen, daß uns in bezug auf die Beantwortung der Fragebogen nicht immer die größte Unterstützung zuteil wird. Das uns zur Verfügung gestellte Material wurde an den Z. d. A. weitergeleitet, der es zu einem Bericht verarbeiten wird. Der Bericht wird derzeit den angeschlossenen Verbänden zur Verfügung gestellt werden. Erkrankung im Auslande. 21823 In der Wiener Fachgruppenkonferenz der Geschäftsreisenden wurde auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich für einen im Auslande erkrankten Reisenden in bezug auf die Krankenunterstützung ergeben können. Da diese Angelegenheit nicht nur für Geschäftsreisende, sondern auch für Ingenieure, Monteure usw. in Frage kommt, hat sich das Sekretariat mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund in Verbindung gesetzt und die Einleitung einer internationalen Regelung beantragt. Der Internationale Gewerkschaftsbund hat sich bereit erklärt, eine entsprechende Untersuchung einzuleiten. 32 bniz and Unterstützung für angeschlossene Verbände. Während der letzten drei Jahre wurde das Sekretariat gelegentlich verschiedener Konflikte aufgefordert, den angeschlossenen Verbänden eine Warnung zukommen zu lassen, um die Verrichtung von Streikbrecherarbeit durch ausländische Kollegen zu verhindern. Derartigen Aufforderungen wurde stets mit der tunlichsten Eile entsprochen, und wir glauben annehmen zu dürfen, daß auf Grund dieser Maßnahmen diese Waffe der Unternehmer bedeutend an Kraft verloren hat. Gesuche um finanzielle Unterstützung bei Konflikten sind nicht eingegangen. Dagegen wurde um Unterstützung ersucht für den Ausbau der allgemeinen Organisationsarbeit. Derartige Unterstützungsgesuche muẞten indessen zurückgewiesen werden, da die Internationale nicht über die nötigen Mittel verfügt und es im übrigen Aufgabe der Kollegen in den einzelnen Ländern selbst ist, die nötigen Mittel für die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Organisation zu schaffen. Es wurde in dieser Beziehung nur eine Ausnahme gemacht, nämlich für die Rumänische Föderation der Angestelltenverbände in Bukarest, die mit außerordentlich großen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Infolge eines Aufrufs an die angeschlossenen Verbände konnten der Föderation Hfl. 1143,43 zur Verfügung gestellt werden. Ferner wurden auf verschiedenen Gebieten Auskünfte erteilt, wie z. B. über Arbeitsbedingungen bestimmter Gruppen oder über bestimmte Unternehmungen, die wir nach Möglichkeit erteilt haben. Das auf diese Weise gesammelte Material wird im Sekretariat bewahrt, so daß es oft auch möglich ist, ohne längeren Zeitverlust Informationen zu geben. Die ,, Mitteilungen". bibil In Brüssel wurde beschlossen, unsere einmal monatlich( in Deutsch, Französisch und Englisch) erscheinenden Mitteilungen" nunmehr halbmonatlich und auch in spanischer Sprache zu veröffentlichen, da auf diese Weise die verbreiteten Informationen besser zur Geltung kommen bzw. nützen können. Jubiläum. Eine internationale Verbindung der Angestellten kam zum allerersten Male im August 1904 zustande, als in Amsterdam eine Internationale Auskunftsstelle gegründet wurde, deren Leitung Max Josephson( Hamburg) übertragen wurde; Kollege Karl Pick( Wien) hatte ebenfalls einen wirksamen Anteil an der Gründung. Danach wurde die Auskunftsstelle in ein internationales Sekretariat umgestaltet und zu dessen Sekretär Edo Fimmen( Amsterdam) ernannt. Bei Ausbruch des Krieges wurden diese internationalen Verbindungen zerstört, aber bald nach Beendigung desselben wurde das internationale Sekretariat wieder errichtet. Im Jahre 1929 hat sich daher zum 25. Male der Gründungstag des Sekretariats gejährt. Der internationale Vorstand beschloß, diesen Anlaß gelegentlich der in Brüssel im September 1929 stattfindenden Vorstandssitzung festlich zu begehen. 33 Bereits vor der Sitzung wurde den Mitgliedsverbänden ein ausführlicher Artikel über die Entstehung der Internationale zugestellt, der in sehr vielen Verbandszeitungen veröffentlicht wurde. Am letzten Tage der Vorstandssitzung fand nachmittags ein offizieller Empfang statt, zu dem auch die obengenannten Gründer der Internationale eingeladen waren. Während es den Kollegen Josephson und Fimmen möglich war, anwesend zu sein, war Kollege Pick leider verhindert, zu erscheinen. Die Internationale hat anläßlich des Jubiläums sehr viel persönliche, schriftliche und telegraphische Glückwünsche erhalten. In seiner Festrede wies der Kollege Urban noch besonders auf die verdienstvolle Tätigkeit der Gründer hin, wonach u. a. die Begrüßungsansprachen der Vertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes, des belgischen Verbandes und des belgischen Gewerkschaftsbundes und der Berufssekretariate der Beamten, Lehrer, Transportarbeiter und Fabrikarbeiter folgten. Der holländische Vertreter fügte seinem Glückwunsch ein materielles Angebinde für die Gründer hinzu, da die Gründung der Internationale gleichzeitig der Anlaß für die Gründung des holländischen Verbandes war. Die skandinavische Arbeitsgemeinschaft verehrte der Internationale eine wunderbare Vase aus Kopenhagener Porzellan. Im Zusammenhang mit dem Jubiläum wurde beschlossen, über die Tätigkeit der Internationale während der letzten zehn Jahre eine Broschüre herauszugeben, die in einer großen Anzahl unter den Verbandsfunktionären und Vertrauensleuten verteilt werden sollte. Die gewünschte Anzahl der Broschüre wurde den angeschlossenen Verbänden gratis zur Verfügung gestellt. Die Auflage betrug: 10 000 deutsche, 2500 englische, 500 französische, 1000 spanische und 1000 schwedische Exemplare. Im Anschluß an die Jubiläumsfeier fand in Brüssel eine große öffentliche Angestellten- Kundgebung statt, wo Redner aus verschiedenen Ländern das Wort führten. Ähnliche Kundgebungen fanden auch in Amsterdam, Rotterdam und Reichenberg zur selben Zeit statt. wd Internationaler Gewerkschaftsbund. Im Einklang mit einem Beschluß des Pariser Kongresses des Internationalen Gewerkschaftsbundes und den Beratungen unseres Dresdner Kongresses, beschloß der Ausschuß des Internationalen Gewerkschaftsbundes, den Generalsekretär unserer Internationale mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes zuzulassen. Wir haben diesen Beschluß freudig begrüßt, da dadurch die Möglichkeit gegeben ist, etwa vorhandene Schwierigkeiten bei der Beratung von Fragen, die auch die Angestellten betreffen, besser zu überwinden. Der Vorsitzende und der Generalsekretär vertraten die Internationale: 1. Auf der Ausschußsitzung, die vom 23. bis 25. Mai 1929 in Prag stattfand. Dort wurde von Th. Leipart( Berlin) ein Referat über ,, Die weltwirtschaftliche Lage und das Wirtschaftsprogramm des Internationalen Gewerkschaftsbundes" und von R. Tayerle( Prag) ein Bericht über ,, Bezahlte Ferien für Arbeiter und Angestellte" erstattet. Moilta 34 2. Auf der Ausschußsitzung, die am 5. Juli 1930 in Stockholm stattfand. Hier wurde über ,, Die Zusammenarbeit zwischen dem Internationalen Gewerkschaftsbund und den internationalen Berufssekretariaten in Gent" und über ,, Die Zusammenarbeit zwischen dem Internationalen Gewerkschaftsbund und anderen Gewerkschaftsrichtungen in Genf" beraten. Bestimmte Richtlinien konnten in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden, es wurde beschlossen, von Fall zu Fall zu handeln. Ferner fand am 6. Juli 1930 in Stockholm eine Konferenz von Vertretern der internationalen Berufssekretariate statt, wo mit Stimmenmehrheit ein Vorschlag für die Untersuchung der Möglichkeit, den Internationalen Gewerkschaftsbund auch auf der Grundlage der internationalen Berufssekretariate aufzubauen, angenommen wurde. Infolgedessen nahm der Kongreẞ des Internationalen Gewerkschaftsbundes nachstehenden Antrag an: S ,, Der vom 7. bis 11. Juli 1930 in Stockholm tagende Kongreß des Internationalen Gewerkschaftsbundes wolle den Vorstand des Internationalen Gewerkschaftsbundes beauftragen, die Frage des Aufbaues der Gewerkschaftsinternationale auf der Grundlage der internationalen Berufssekretariate oder der internationalen Berufssekretariate und der Landeszentralen zu studieren und dem nächsten Kongreẞ Bericht zu erstatten, ob eine solche adal Umgestaltung möglich und wünschenswert ist." ( 19) Ant Außerdem wurde ein Vorschlag angenommen, in dem der Internationale Gewerkschaftsbund ersucht wird, seine Mitarbeit zu verleihen, daß eine Verschmelzung von anverwandten Berufssekretariaten herbeigeführt wird. Am Kongreß des Internationalen Gewerkschaftsbundes nahmen auch zahlreiche Vertreter unserer angeschlossenen Verbände als Delegierte ihrer Landeszentrale teil. Die Tagesordnung des Kongresses umfaßte nachstehende Fragen, zu denen bestimmte Beschlüsse angenommen wurden: Abrüstung und Friedenspakt; Die Lage der Gewerkschaften in den Ländern ohne Demokratie und das Sozialpolitische Programm des Internationalen Gewerkschaftsbundes. Auch die Frage der Arbeitszeit wurde eingehend besprochen. Während sich der bisher geforderte Achtstundentag in erster Linie auf ethische Motive stützte, traten bei der jetzigen Beratung die wirtschaftlichen Motive mehr in den Vordergrund. Es wurde besonders betont, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit eine Verminderung der Arbeitslosigkeit zur Folge haben würde. Auf Grund dieser Erwägungen beschloß der Kongreß, die Einführung der 44- stündigen Höchstarbeitszeit als Übergang zu einer weiteren Verkürzung zu fordern. Diese Forderung hat zweifellos großen Eindruck gemacht und ist außerdem mehr im Einklang mit der wirklichen Arbeitszeit der Angestellten als die 48- stündige. Unser Verhältnis zum Internationalen Gewerkschaftsbund ist in jeder Beziehung freundschaftlicher Natur, und es darf gesagt werden, daß die beiden Organisationen sich wo nur irgendmöglich gegenseitig unterstützen. Internationales Arbeitsamt. Beim Internationalen Arbeitsamt besteht bekanntlich ein Ausschuß für geistige Arbeiter, der sich häufig auch mit Fragen befaßt, die aus3* 35 schließlich die Angestellten betreffen. Obgleich wir im allgemeinen auf dem Standpunkt stehen, das in Genf Arbeiter- und Angestelltenvertreter bei der Behandlung von allgemeinen Interessen oder Fragen, die die einzelnen Gruppen besonders berühren, zusammenarbeiten müssen, mußten wir im Hinblick auf den genannten Ausschuß eine andere Haltung einnehmen. In diesem Zusammenhang hat die Internationale deshalb verlangt, daß beim Internationalen Arbeitsamt auch ein Angestelltenausschuß ernannt werde. Der Vorstand des Internationalen Gewerkschaftsbundes hat sich dieser Forderung angeschlossen und Direktor Albert Thomas, der das Internationale Arbeitsamt auf dem Hamburger Kongreß des Afabundes vertrat, hat dem Vorschlag ebenfalls zugestimmt. Daraufhin hat der deutsche Regierungsvertreter den betreffenden Vorschlag im Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes unterbreitet, der in seiner Sitzung im Juni 1929 die Einsetzung des Angestelltenausschusses beschloß. Nachdem noch zahlreiche Verhandlungen stattgefunden und sehr viele Verwicklungen überwunden waren, fand endlich die definitive Ernennung der Ausschußmitglieder statt, nämlich 12 Angestelltenvertreter, 3 Vertreter des Verwaltungsrats( 1 Arbeitnehmer-, 1 Arbeitgeber- und 1 Regierungsvertreter) und 2 Arbeitgebervertreter. Vier Mitglieder unserer Internationale gehören dem Ausschuß an, nämlich die Kollegen S. Aufhäuser, J. Hallsworth, R. Klein und G. J. A. Smit Jr., die Christliche Internationale hat 3 Mandate, die Neutrale 2, während 3 Mandate für Organisationen bestimmt sind, die keiner Internationale angehören. Der Ausschuß wird im April 1931 zum ersten Male zusammentreten. Für die Arbeitskonferenz 1929 hatte der Verwaltungsrat die Frage der Arbeitszeit der Angestellten auf die Tagesordnung gesetzt. In Übereinstimmung mit der Arbeitsmethode der Arbeitskonferenzen war es Aufgabe der Konferenz 1929, einen Fragebogen auszuarbeiten, der dann den Regierungen zugestellt wurde. Für die Behandlung des Fragebogens wird ein Ausschuß eingesetzt, der der Internationalen Arbeitskonferenz Bericht zu erstatten hat. Kollege Smit konnte an den Arbeiten des Ausschusses teilnehmen, da er als Zuhörer zu den Verhandlungen Zutritt hatte. Der Internationalen Arbeitskonferenz 1930 lag dann ein Übereinkommensentwurf zur Behandlung vor. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die in bezug auf die internationale Umschreibung des Begriffes ,, Angestellter" bestanden, wurde der Anwendungsbereich auf die ,, Regelung der Arbeitszeit im Handel und in den Büros" festgesetzt. Im Jahre 1930 konnte Kollege Smit seine volle Mitwirkung verleihen, da er vom holländischen Gewerkschaftsbund als Arbeitervertreter nach Genf entsandt war. Er wurde zum Vorsitzenden des Arbeits- Ausschusses gewählt und hat gemeinsam mit verschiedenen Vertretern der angeschlossenen Verbände an der Aufstellung des Übereinkommens tätigen Anteil gehabt. Nachdem der Arbeitsausschuß nach langwierigen Verhandlungen einen einigermaßen annehmbaren Entwurf ausgearbeitet hatte, wurde dieser im Plenum der Konferenz wieder bedeutend verschlechtert. Am Schlusse der Verhandlungen in der Konferenz erklärte Kollege Smit, als Vorsitzender des Ausschusses, daß das Übereinkommen noch zahlreiche Mängel enthalte und außerdem das halte und außerdem der Anwendungsbereich stark beeinträchtigt werden könne. Es sei daher im allgemeinen durchaus unbefriedigend. Er stimme nur aus dem Grunde dafür, weil hier zum ersten Male das Prin36 zip des Achtstundentages auch für Angestellte festgelegt werde. Es muß nun danach gestrebt werden, die Ratifizierung des Übereinkommens in den einzelnen Ländern durchzusetzen. Für die Tagesordnung der Arbeitskonferenz 1931 ist die Frage des ,, Zulassungsalters von Kindern zu nichtindustriellen Berufen" vorgesehen. In erster Linie käme hier also in Frage die Zulassung zum Handel und zu den Büros, sowie zu verschiedenen anderen Gruppen. Damit die Regelungen für unsere Gruppen nicht durch die der anderen beeinträchtigt werden können, werden wir versuchen müssen, eine separate Regelung für den Handel zu erzielen. Das Zulassungsalter wird deshalb hinsichtlich der nötigen Ausbildung höher als 14 Jahre, nämlich auf 16 Jahre, als Minimum festgesetzt werden müssen. In der Berichtsperiode sind nachstehende für uns in Betracht kommende Veröffentlichungen des Internationalen Arbeitsamtes erschienen: Die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten in verschiedenen Ländern. Die die freie Wahl der Beschäftigung beschränkenden Klauseln in den Arbeitsverträgen der Techniker, Industrie- und Handelsange20 stellten( Konkurrenzklausel). Erhebung über die Dauer der Arbeitszeit der Angestellten( 1929). Die Arbeitszeit der Angestellten und Fragebogen( 1930). Protokolle der Konferenzen 1929 und 1930. Die verschiedenen Arten der Bezahlung für Reisende und Vertreter. itob troized onio.92 ( bu Völkerbundskommissionen. Eine Völkerbundskommission hat in verschiedenen Sitzungen über die Frage der Behandlung von Fremden beraten, in welchem Zusammenhang das Internationale Arbeitsamt den einzelnen Verbänden nachstehende zwei Fragen zur Beantwortung zustellte: 1. Freiheit für die Angehörigen der vertragschließenden Staaten, nach ihrem Wunsch, ohne Rücksicht auf die Nationalität, Personen, für die Leitung ihrer Betriebe, die auf dem Gebiete eines anderen vertragschließenden Staates liegen, zu ernennen. Beschäftigung anderer ausländischer Arbeitnehmer in diesen Betrieben. 2. Beginn von Verhandlungen zwischen den Staaten über die Möglichkeit des freien Austausches von Arbeitnehmern und Angestellten fremder Länder, besonders in bezug auf die Abschaffung der augenblicklich bestehenden Einschränkungen beim Austausch von Arbeitern, Angestellten und Technikern und zur Sicherung der Möglichkeit für die Arbeitnehmer, zur Erweiterung ihrer Berufsausbildung ins Ausland zu gehen. nobor Der internationale Vorstand beschloß in seiner Budapester Sitzung, den angeschlossenen Verbänden anzuraten, auf beide Fragen, soweit sie für die Angestellten in Frage kommen, bejahend zu antworten, da wir für die Angestellten volle Bewegungsfreiheit verlangen. Beinahe alle Verbände haben diesem Ersuchen Folge geleistet. bou Der Völkerbund hatte ferner eine Wirtschaftskommission zur Behandlung der Kohlenfrage eingesetzt, in der sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeiter vertreten waren, während die Angestellten keine Vertretung hat37 ten. Mit Hilfe des Internationalen Gewerkschafsbundes haben wir das Ersuchen eingereicht, zu den Verhandlungen der Kommission zugelassen zu werden, da die Kohlenfrage für die Angestellten im Bergbau von größter Bedeutung ist. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben und die Internationale durch Kollegen A. Halbfell vom Bund der Technischen Angestellten und Beamten, Berlin, vertreten. Auch die britische Regierung ist bestrebt, in der Kohlenfrage eine internationale Vereinbarung zustande zu bringen, und hatte in diesem Zusammenhange eine Konferenz der kohlenproduzierenden Länder anberaumt. Wir haben daraufhin dem britischen Kohlenminister Shinwell den Wunsch unterbreitet, an der Konferenz teilnehmen zu dürfen, dem aber nicht entsprochen werden konnte, da die Konferenz nur für Regierungsvertreter und Grubenbesitzer bestimmt war. Ant noillot Finanzen. Auf dem Dresdner Kongreß wurde der Beitrag von Fl. 25 auf Fl. 30 pro 1000 Mitglieder pro Jahr erhöht. Im Vergleich zu den Beiträgen, die von anderen internationalen Berufssekretariaten erhoben werden, ist dies noch immer einer der niedrigsten. dobe pi Trotz der hohen Anforderungen, die an uns gestellt werden, ist es uns dennoch gelungen, mit den Einnahmen auszukommen. In den„, Mitteilungen" wird jährlich ein ausführlicher Kassenbericht veröffentlicht, so daß wir uns hier darauf beschränken, eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1928-1930 zu geben.( Siehe Beilagen C, D und E.) Schlußwort. Die Angestellten gehören nicht zu der Kategorie, die sich leicht der freigewerkschaftlichen Bewegung anschließen. Deshalb ist es umso erfreulicher, feststellen zu können, daß es in der abgelaufenen Berichtsperiode gelungen ist, sowohl in kleineren wie auch in größeren Ländern, immer größere Angestelltenkreise den freigewerkschaftlichen Organisationen zuzuführen. Wir tun in dieser Beziehung unser Möglichstes. Wir würden sehr wahrscheinlich besonders auf internationalem Gebiet noch besser im Interesse der Angestellten wirken können, wenn eine größeré Einheitlichkeit des Handelns auch bei den Angestellten möglich wäre. Zu ihrem eigenen Schaden haben sie sich aber in verschiedene Richtungen geteilt oder teilen lassen. Einheitliches Auftreten konnte bis jetzt nur in bezug auf die Regelung der Arbeitsbedingungen durch gesetzliche Maßnahmen konstatiert werden. Praktisch müssen sie ihre Kampfmethoden noch zu sehr von den Verhältnissen in ihrem eigenen Lande abhängig machen. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß die stets fortschreitende Internationalisierung, Konzentrierung und Trustifizierung des Kapitals auch die Angestellten endlich davon überzeugen wird, daß sie gegenüber dieser internationalen Macht nur internationalen Forderungen Geltung verschaffen können und wir in der Zukunft die Möglichkeiten zu gemeinsamen Aktionen schaffen werden müssen. Deshalb ist es in erster Linie nötig, daß die einzelnen Verbände ihre Aktionen und Propaganda in ihrem Lande verschärfen, damit die Macht der 38 Internationale sich auf eine tatsächliche Macht der individuellen Verbände stützen kann. Im allgemeinen dürfen wir mit unserer Arbeit zufrieden sein, wir sind aber bestrebt, stets Größeres im Interesse der Angestellten zu leisten. An die Angestellten wenden wir uns mit dem Aufruf ,, schafft uns hierzu die Möglichkeit dadurch, daß Ihr Euch Euren Verbänden in Massen anschließt." Wir schließen die alte Periode und eröffnen die neue mit dem Ruf: ,, Vorwärts, es lebe der Internationale Bund der Privatangestellten!" G. J. A. Smit Jr., Generalsekretär. Beilagen 39 dent De der auch die REILAGD NEXE NEX Land Dangin Naman, ind Noras et Names and tad Beilagen 1936 1931 3.000 nglis BEILAGE ANNEXE ANNEX Nummer Numéro Number Land NARO Pays Country 43 Namen und Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et adresses des, organisations affiliées Names and addresses of the affiliated Unions 1. Belgien Belgique Belgium Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique lore ,, Maison de l'Employé", 66, Rue du Marché- au- Charbon, BRUXELLES. 2. Dänemark Danemark Dansk Handels- og Kontormedhjælperforbund Gl. Kongevej 6( III), KØBENHAVN V. Denmark 3. Deutschland Zentralverband der Angestellten Allemagne 4. Germany 5. 6. 7. Oranienstrasse 40-41, BERLIN SO 36. Bund der Technischen Angestellten und Beamten Werftstrasse 7, BERLIN NW 40. Allgemeiner Verband der deutschen Bankangestellten Französische Strasse 21, BERLIN W 8. Deutscher Werkmeister- Verband Polier-, Werk- und Schachtmeister- Bund für das Baugewerbe Deutschlands Mitgliederzahlen am 1. Januar Effectifs au 1er Janvier Membership figures on January 1st Postschliessfach 11 und 511, DÜSSELDORF. Schleinitzstrasse 24, BRAUNSCHWEIG. 8. Finnland Finlande Suomen Liiketyöntekijäin Liitto R. Y. Säästöpankinranta, 4, HELSINKI. Finland 9. Frankreich Fédération Nationale des Syndicats d'Employés France 10. Bourse du Travail, 3, Rue du Château d'Eau, PARIS Xe. Fédération Nationale des Syndicats d'Employés de la Finance Bourse du Travail, 3, Rue du Château d'Eau,( Bureau 25, 4e étage), PARIS Xe. 1929 1930 1931 292000 6.647 8.000 9.000 12.922 13.314 13.876 176.212 199.450 210.380 55.288 61.226 62.318 11.526 11.526 10.630 129.998 129.559 125.806 13.654 14.364 13.812 4000 2'000 2100 3.000 3.100 2.500 1038 1030 1031 12.000 9.475 12.140 1.000 1.000 1.000 市 Nummer Numéro Number Land Pays Buy Country Namen und Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et adresses des organisations affiliées Names and addresses of the affiliated Unions Mitgliederzahlen am 1. Januar Effectifs au 1er Janvier Membership figures on January 1st 11. Griechenland Grèce Fédération des Employés Privés de Grèce Place Métropole, ATÈHNES. 1929 1930 1931 3,000 3100 $ 200 4.000 5.000 5.700 Greece 12. Grossbritannien National Union of Distributive and Allied Workers Grande- Bretagne 13. Great Britain ,, Oakley", Wilmslow Road, Fallowfield, MANCHESTER. Administrative, Clerical and Supervisory Group of the Transport and General Workers' Union 104.129 111.847 116.208 14. 15. 16. Transport House, Smith Square, Westminster, LONDON S. W. 1. Association of Women Clerks and Secretaries 6.000 6.000 6.000 17. Drueway. 1 and 3, Churton Street, Vauxhall Bridge Road, LONDON S. W. 1. National Union of Clerks and Administrative Workers 17-20, Holborn Hall, Gray's Inn Road, LONDON W. C. National Amalgamated Union of Shop Assistants, Warehousemen and Clerks Dilke House, Malet Street, LONDON W. C. 1. The Mental Hospital and Institutional Workers' Union 1, Rushford Avenue, Levenshulme, MANCHESTER. 2.570 3.500 3.000 7.404 7.404 8.146 41.083 12.298 9000 000 18. Irland Irlande Ireland Irish Union of Distributive Workers and Clerks 2Augica Cavendish House, DUBLIN. 5.000 6.093 7.000 19. 111 Jugoslawien 20. Yougoslavie Yugoslavia Savez Bankovnih Cinovnika i Namjestenika Jugoslavije Samostanska ul. br. 6, ZAGREB. 1830 1030 1031 1.500 2.106 Savez Privatnih Namjestenika Jugoslavije Haulikova ul. 10/111, ZAGREB. 2 4.012 3.150 21. УИИЕХ VMI 22. E BEIFVCE Latvia · Lettland Lettonie Vispareja Darbinieku Biedriba Tirgonu iela 22, RIGA. Latvijas Komivojazeru Biedriba Mazá Jauná iela 4, RIGA. 1.187 1.543 748 104 106 117 23. Niederlande Pays- Bas 24. Netherlands Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden Weteringschans 251, AMSTERDAM C. 9.133 10.568 12.555 580 Algemeene Bond van Technisch- en Opzichthoudend Personeel ep Noordblaak 13, ROTTERDAM. 502 700 970 25. Norwegen Norvège Norges Handels- og Kontorfunksjonærers Forbund Arbeidergaten 2, OSLO. BEFA 1100 4.000 4.000 4.000 Norway 26. Österreich Autriche Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Österreichs Werdertorgasse 9, WIEN I. 306.99 25.697 29.432 27. Austria Bund der Industrieangestellten Österreichs 2013. Biberstrasse 2, WIEN I. 29.904 30.016 25.350 28. Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Österreichs Löwelstrasse 18, WIEN I. 8.425 7.771 7.417 29. Bund der Bank- und Sparkassengehilfen der Republik Österreich View Singerstrasse 6, WIEN I. 3.420 2.903 2.335 30. Verein der Versicherungsangestellten Österreichs Deutschmeisterplatz 2, WIEN I. 4.087 4.017 3.899 31. Reichsverein der Zeitungsbeamten Österreichs Zieglergasse 25, WIEN VII. 759 720 689 32. Palästina Palestine Organisation der jüdischen Beamten und Handelsangestellten Palästinas P. O. B. 303, TEL- AVIV. 1.300 1.423 33. Polen Allgemeiner freier Angestelltenbund( Afa- Bund) Polnisch- OberPologne schlesien Poland Aug.- Schneider- Strasse 8 II, KATOWICE. 2.817 2.492 2.423 34. Powszechny Zwiazek Zawodowy Pracowników Handlowych i Biurowych w Polsce Przejazd 13, WARSZAWA. 2.000 5.000 35. Zwiazek Zawodowy Pracowników Bankowych Rzeczypospolitej 12133 Polskiej Królewska 35, m. 15, WARSZAWA. 1.000 1.000 4.000 36. Zwiazek Zawodowy Agentów i Wojazerow Sto. Krzyska 15, WARSZAWA. 1050 1.020 1.200 1.295 37. Rumänien Roumanie Roumania Federatia Sindicatelor de Functionari Particulari din România Bulevard Carol 7, BUCURESTI I. 2.537 45 46 Nummer Numéro Number Land Pays Country Namen und Adressen der angeschlossenen Verbände Noms et adresses des organisations affiliées 30 Names and addresses of the affiliated Unions Mitgliederzahlen am 1. Januar Effectifs au 1er Janvier Membership figures on January 1st 1929 1930 1931 38. Schweden Suède Svenska Handelsarbetareförbundet Spangantan 20, MALMÖ. Comp gscsabozbojel 12.657 15.433 18.208 Sweden 39. Spanien Federació de Dependents de Catalunya Espagne Rambla de Santa Mònica 25, BARCELONA. 2.500 2.500 7.400 Spain 40. Tschechoslowakei Einheitsverband der Privatangestellten in der tschechoslowaTchécoslovaquie kischen Republik Czechoslovakia 41. Jungmannova 29, PRAG II. 28.128 30.730 36.701 Zentralverband der Versicherungsangestellten in der tschechoslowakischen Republik Lützowova 45, n, PRAG II. 2.980 3.000 3.000 42. Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der tschechoslowakischen Republik AOLOU Perstýn 11, PRAG I. 5.753 5.676 5.570 43. Allgemeiner Angestellten- Verband Turnerstrasse 27, REICHENBERG. 16.178 19.497 20.443 44. 47. MOLAGES 45. Ungarn Hongrie Hungaria 46. Kereskedelmi Alkalmazottak Országos Szövetsége Erzsébet Körut 13, BUDAPEST VII. Pénzintézeti Tisztviselök Országos Egyesülete Akadémia- utca 6, BUDAPEST V. Reichsverband der Bergbau- und Hüttenangestellten the Schlangenbadstrasse 34, TEPLITZ- SCHÖNAU. Magyarországi Magántisztviselők Szövetsége Andrássy- utca 124 sz, BUDAPEST VI. 2.884 2.834 2.829 30 0769 5.913 5.883 5.705 300.00 2.487 2.220 1.962 3.000 2.696 2.696 SP a) 1.100 a) Zürcher Bank personalverband. b) 245 b) 239 b) Odborová organisace ceskoslovenského advokatniho a notarského úrednictva.] c) Societatea Centrala a functionarilor de Comerţ şi Birou din România. c) 609 c) 350 d) 318 d) 280 d) Uniunea Functionarilor de Bánca si a Caselor de Economii din Bucovina, peqiouqu 737.468 779.729 874.857 Anhang Annexe Annex B Nummer Numéro- Number Land Pays Country Mitgliederzahl der Fachgruppen am 1. Januar 1929, 1930 und 1931 Effectifs des Groupes Professionnels au 1er janvier 1929, 1930 et 1931 Membership of the Trade Sections on 1st January 1929, 1930 and 1931 Namen der angeschlossenen Verbände Noms des Syndicats Affiliés Names of the Affiliated Unions Handelsangestellte Employés de Commerce Commercial Employees Versicherungsangestellte Employés d'Assurance Insurance Employees Bankangestellte Employés de Banque Bank Clerks Techniker Techniciens Technical Employees Werkmeister Contre- maîtres Foremen Büro- und kaufm. Personal in der Industrie Employés de l'Industrie Industrial Employees Geschäftsreisende Voyageurs de Commerce Commercial Travellers 1929 1930 1931 1929 1930 1931 1929 1930 1931 1929 1930 1931 1929 1930 1931 1929 1930 1931 1929 1930 1931 1. Belgien Belgique Belgium 2. Dänemark 3. Danemark Denmark Deutschland 4. Allemagne Germany 5. 6. 7. 19 8. Finnland Finlande Finland 9. Frankreich France 10. 11. Griechenland Grèce Greece 12. Grossbritannien Grande- Bretagne 13. Great Britain Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique Dansk Handels- og Kontormedhjælperforbund.. Zentralverband der Angestellten Bund der Technischen Angestellten und Beamten Allgemeiner Verband der deutschen Bankangestellen Deutscher Werkmeister- Verband.. Polier-, Werk- und Schachtmeister- Bund für das Baugewerbe Deutschlands Suomen Liiketyöntekijäin Liitto R. Y. Fédération Nationale des Syndicats d'Employés Fédération Nationale des Syndicats d'Employés de la Finance Fédération des Employés Privés de Grèce National Union of Distributive and Allied Workers Administrative, Clerical and Supervisory Group of the Transport and General Workers Union... Association of Women Clerks and Secretaries... 14. 15. National Union of Clerks and 16. 17. 18. Irland Irlande Ireland 19. Jugoslawien Yougo- Slavie 20. Yugo- Slavia 21. Lettland 22. Lettonie Latvia 23. Niederlande Pays- Bas 24. Netherlands 25. Norwegen Norvège Norway 26. Österreich Autriche 27. Austria 28. 29. 30. 31. 32. Palästina Palestine 33. Polen Pologne 34. Poland 35. 36. 37. Rumänien Roumanie Roumania Administrative Workers. National Amalgamated Union of Shop Assistants, Warehousemen and Clerks The Mental Hospital and Institutional Workers' Union.. Irish Union of Distributive Workers and Clerks.. Savez Bankovnih Cinovnika i Namjestenika Jugoslavije Savez Privatnih Namjestenika Jugoslavije... Vispareja Darbinieku Biedriba Latvijas Komivojazeru Biedriba Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden.. Algemeene Bond van Technisch- en Opzichthoudend Personeel Norges Handels- og Kontorfunksjonaerers Forbund Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Österreichs Bund der Industrieangestellten Österreichs Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Österreichs Bund der Bank- und Sparkassengehilfen der Republik Österreich Verein der Versicherungsangestellten Österreichs Reichsverein der Zeitungsbeamten Österreichs.. Organisation der jüdischen Beamten und Handelsangestellten Palästinas Allgemeiner freier Angestelltenbund ( AFA- Bund) Polnisch- Oberschlesien Powszechny Zwiazek Zawodowy Pracowników Handlowych i Biurowych w Polsce." Zwiazek Zawodowy Pracowników Bankowych Zwiazek Zawodowy Agentów i Wojazerow.. Federația Sindicatelor de Functionari Particulari din România Svenska Handelsarbetareförbundet. Sweden Federació de Dependents de Catalunya 38. Schweden Suède 39. Spanien Espagne Spain 40. Tschechoslowakei Einheitsverband der Privat- Angestellten Tchécoslovaquie 41. Czechoslovakia 42. 43. 44. 2.200 2.475 800 900 700 775 8.006 8.226 8.401 200 225 225 350 350 350 83.977 95.900 102.658 1.420 1.611 1.720 6.800 7.400 7.802 11.526 10.630 2.920 3.025 2.435 15 15 15 60 60 60 00 1.025 ( 1) 55.288 61.226 62.318 129.998 129.559 125.806 13.654 14.364 13.812 50 585 1.200 2.800 3.150 600 675 3.966 4.113 4.500 400 400 400 37.929 41.265 41.112 3.186 3.207 3.357 - 5 850 2.900 - 650 560 7.310 7.400 2.000 2.500 2.700 1.000 1.000 1.000 750 1.500 1.800 500 500 500 100 200 250 500 200 68.345 73.629 78.589 ( 2) ( 7) 3.598 4.001 3.375 - 250 100 100 ( 2) 6.000 1.500 2.000 750 1.000 3.295 1.113 1.108 2.996 7.038 41.083 4.600 200 10.700 - 557 717 744 100 26 150 1.044 1.813 140 456 170 97 - 2.307 940 1.543 1.880 748 260 35 245 100 405 700 365 370 85 162 4.996 4.678 7.645 735 960 890 360 365 468 106 260 396 - 2.700 2.700 30.095 25.697 28.434 401 214 268 258 - 100 100 100 100 - 8.425 7.771 7.417 3.420 2.903 2.335 4.087 4.017 3.899 - 205 104 106 117 - 1.800 3.262 1.913 1.155 1.313 1.639 710 1.100 1.100 - 901 - 998 8.667 9.414 8.856 4.500 4.398 4.177 16.202 15.662 11.793 535 542 524 759 720 689 119 225 65 92 104 18 8 13 762 732 704 571 565 522 875 824 822 3 3 95 86 1.000 4.000 - 864 1.185 137 - 10.650 13.408 15.916 50 50 50 125 150 150 in der tschechoslowakischen Republik 12.281 13.466 16.628 Zentralverband der Versicherungsangestellten in der tschechoslowakischen Republik.. Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der tschechoslowakischen Republik Allg. Angestellten- Verband Reichenberg Reichsverband der Bergbau- und Hüttenangestellten 50 5.753 5.676 5.570 1.820 2.130 2.202 - 2.980 3.000 3.100 1.200 1.295 351 607 625 625 100 100 - - 2.530 2.780 2.845 6.525 7.010 6.523 2.030 2.330 2.130 4.762 5.144 5.475 - 4.164 4.285 4.367 4.738 5.060 5.171 4.962 5.240 5.341 285 200 230 1.805 ( 1) - 1.777 ( 1) 1.079 1.048 1.052 - 460 448 435 59 205 239 286 2.327 2.063 2.884 45. Ungarn Hongrie Magyarországi Magántisztviselők Szövetsége. 3.133 3.100 46. Hungary Kereskedelmi Alkalmazottak Országos Szövetsége 2.487 1.575 1.888 47. Pénzintézeti Tisztviselök Országos Egyesülete 418( a) 350( a) 239( b) 2.696 2.696 318( c) 280( c) 191( a) 201 74 Total: Die genauen Ziffern dürften betragen Les chiffres exacts peuvent être estimés à: The exact figures can be estimated at: } 242.051 263.477 333.731 33.927 27.723 40.139 20.891 22.140 23.567 73.711 78.437 82.252 160.687 161 297 157.551 79.144 82.102 98.831 12.463 14.383 16.493 23.767 79.573 270.301 305.066 352.231 40.027 39.249 40.239 22.391 a) Societatea Centrala a Functionarilor de Comert si Birou din Bucovina b) Odborová organisace ceskoslovenského advokátniho a notárského úrednictva c) Uniunea Functionarilor de Banca si a Caselor de Economii din Bucovina 1) Einschließlich Werkmeister Contre- maîtres y compris - Including Foremen - - 2) Einschließlich kaufmännisches und Büropersonal in der Industrie Employés de l'industrie y compris Including industrial employees - -- 163.547 - 80.394 86.102 101.231 15.233 16.403 17.693 DailyM dmoM 8 009 08 8 Juss.8 600.8) birdho em 00031 001 0088 000.S 1000.0 oods 008.1 hip& netmas b Tonjom Sognexing& சாத ninina 13 1 evite mbA gode to noin botsmagiamA, Ignis 2013 bna nemeanorba Wainsteine A Sanoiten bas lautqanH IntroM T 01 Pedro W sviludheid to nonU 2x1912 invori din 2 08 foc. ejivaleogul adhbels diesajavimo said 1000 Par Bra 300 no beindod 003 OUTS AS BEILAGE Cop Saldo 1. Januar 1928 Beiträge Zinsen De Twentsche Bank 49 B Kassa De Twentsche Bank Ausstehende Beiträge Kassenbericht 1928. Einnahmen. Fl. 29,33 16 005,33 99 126,72 79 " 16 012,55 C. W. Jacobsen Revisoren, Th. Vande Plas Ausgaben. Internationaler Kongreẞ Dresden Vorstandssitzung Berlin 1927 99 Wien 1927 Techniker, Berlin LT 30013 20 " Intern. Konferenz Vers.- Angestellten Prag Intern. Bergbau- Angest. Konf.( Referat) Delegationskosten Ausschuß und Vorstand I. G. B. Besuche in Amsterdam ,, Mitteilungen" Miete Abonnemente . Drucksachen( Papier usw.) Porto, Telegramme usw. Büro- Utensilien Feuerversicherung General- Sekretär Fl. 32 173,93 Angestellter Zuschläge und Prämien De Twentsche Bank Saldo am 31. Dezember 1928 Bilanz.com 68,04 Fl. 1 693,26 Ausstehende Schulden Kapital 99 100,- Fl. 1 861,30 Fl. 5 392,99 245,70 108,77 425,81 761,20 119,12 983,10 " 303,70 " 8,50 وو 1 204,96 " 400,- 15,30 63,30 448,20 74,20 1,25 3 250,- 3 216,66 466,41 " 14 616,72 " دو 68,04 Fl. 32 173,93 Fl. 1 500,- 361,30 Fl. 1.861,30 G. J. A. Smit Jr., Generalsekretär. 50 BEILAGE D Kassenbericht 1929. Einnahmen. Ausgaben. Saldo 1. Januar 1929 Fl. 68,04 Beiträge 20 390,89 " Zinsen Broschüren De Twentsche Bank 129,67 3,26 D 19 351,70 Internationaler Kongreß Dresden Vorstandssitzung und Jubiläum Brüssel Delegationskosten I. G. B. Vorstand und Ausschuß Besuche in Amsterdam ,, Mitteilungen“ Broschüren und Abonnements 85 113.03 Miete De LAGU( 20US B Kassa De Twentsche Bank Ausstehende Beiträge REIF C. W. Jacobsen Th. Vande Plas Revisoren. Drucksachen( Papier, Archiv) Porto, Telegramme Büro- Utensilien( u. a. neue Schreibmaschine) Mobiliar( neuer Schreibtisch) Feuerversicherung Jubiläen General- Sekretär Zwei Angestellte*) Prämien und Zuschläge De Twentsche Bank Saldo am 31. Dezember 1929 Fl. 39 943,56 Bean Bilanz. 337,02 Fl. " 99 1 164,25 100,- Fl. 1 601,27 *) Für 1 Angestellten 9 Monate Gehalt Ausstehende Schulden Kapital 1. 1. 1929 Überschuß 1929.D. 261038" Fl. 2 202,87 2 690,75 " 1 419,42 " " 429,45 140,30 " 1 355,15 " 47,96 800,- 149,55 377,58 " 444,52 ,, 678,25 1,25 30,10 " 3 999,99 " 5 283,31 " 733,40 18 822,69 337,02 " Fl. 39 943,56 11013 101.50 Fl. 500,- Fl. 361,30 739,97 Fl. 1 601,27 G. J. A. Smit Jr., Generalsekretär. BEILAGE E Kassenbericht 1930. Einnahmen. Fl. Saldo 1. Januar 1930 Beiträge. Zinsen Unterstützung Rumänien De Twentsche Bank Städtische Giro Amsterdam 51 " 337,02 21 650,87 66,35 " 1 144,03 " 21 411,76 2 596,27 Ausgaben. Fl. 194,60 526,- " Internationaler Kongreß Dresden Konferenz Techniker Berlin Fachgruppen- Konferenzen Wien Vorstandssitzung Brüssel Vorstandssitzung Budapest Delegationskosten Vorstandssitzung I. G. B. Besuche in Amsterdam ,, Mitteilungen" Porto, Telegramme Broschüren und Abonnements Übersetzungen Miete Büro- Utensilien( u. a. Anteil Cyclost, Ma.) Mobiliar Feuerversicherung Jubiläen( u. a. Ausgabe 10 Jahre I. B. P.) Unterstützung Rumänien General- Sekretär 2 Sekretäre Prämien und Zulagen 1 258,70 285,77 3 523,64 992,47 35,- 16,- 1 368,01 498,86% 123,65 196,14 " 600,- 563,20 23,95 3,34 130,60 801,- " 4 000,01 " 6 225,02 " 1 264,56 " " 7,- 21 834,- " " Saldo am 31. Dezember 1930 2 617,20 117,57% " Extra- Arbeit De Twentsche Bank Städtische Giro Amsterdam Fl. 47 206,30 117,57% Fl. 99 1 586,49 Bilanz. Unterstützung Rumänien Broschüre 10 Jahre I. B. P. Miete Kassa De Twentsche Bank Städtische Giro Amsterdam Ausstehende Beiträge وو " 20,93 100,- Fl. 1824,99% C. W. Jacobsen Th. Vande Plas Revisoren. Kapital Defizit 1930 Fl. 47 206,30 Fl. 343,03 1 200,- 200,- " " Fl. 1 101,27 " 1 019,30½ وو 81,96% 22 Fl. 1824,99% G. J. A. Smit Jr., Generalsekretär. 11.885 .& 19 line stoX W osino- noqqu 10. 2106.9101 2.A.1.0 2018 SO.TEE 康 1 abis2 18: 06019 0.008 T # mebistam 2001 II. Abschnitt Syn de Be ( Hand 1931 Während der Tätigkeitsberichte der angeschlossenen Verbände Sozialgesetzgebung. Dank der Aktion ber den Diensive tray breitet wurden. Es ent Angestellten und Das Pension zungen erfahre seln wird. Wir ko erner you Frs. 4000 per Jahr Im April 1939. strobe besitzen da de Ange Inte die Ansprachen hielten, die ihren Eindr koneme 1930 der 19b strains datisplitsT sbröds V nonszold Bindbad A II BELGIEN. Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique ( Handels- und Büroangestellte, Techniker, Lageristen und Geschäftsreisende) Mitgliederstand. S 291 1. Januar 1929 6647 2012 0301Gehaltsbewegungen usw. 1. Januar 1930 8000 1. Januar 1931 9000. Während der Berichtsperiode haben wir für die Festsetzung des Minimumgehalts auf Frs. 1500 eine rege Kampagne geführt und bei vielen Unternehmungen diese Forderung auch durchsetzen können. Kollektivverträge bestehen nicht, indessen wurden mit sehr vielen Privatfirmen und Genossenschaften einfache Vereinbarungen getroffen. Die Arbeitslosigkeit unter den Angestellten hat besonders im Laufe des Jahres 1930 gewaltig zugenommen und das Ende der jetzigen Krise ist noch nicht vorauszusehen. Wir tun unser Möglichstes, die Arbeitslosen zu unterstützen, während wir gleichzeitig gemeinsam mit der Arbeiterbewegung danach streben, eine kürzere Arbeitszeit durchzuführen. 912 Sozialgesetzgebung. Dank der Aktion unseres Verbandes wurde eine Revision des Gesetzes über den Dienstvertrag vorgenommen, wozu unsererseits Anträge unterbreitet wurden. Es enthält nunmehr bessere Schutzmaßnahmen für die Angestellten und besonders für die Reisenden. Das Pensionsgesetz für Angestellte hat ebenfalls bedeutende Änderungen erfahren. Es wird nunmehr eine nationale Pensionskasse für Angestellte gegründet, in deren Verwaltungsrat unser Verband vertreten sein wird. Wir konnten indessen nicht verhindern, daß nach besonderen in einem königlichen Erlaẞ umschriebenen Bestimmungen auch die Versicherungsgesellschaften und Unternehmerkassen anerkannt werden können. Ferner fordert der Verband die Gewährung einer Mindestpension von Frs. 4000 per Jahr zuzüglich der gesetzlichen Altersrenten. Im April 1929 wurde unser neues Verbandsgebäude eingeweiht, während unsere Ortsgruppe in Verviers im Jahre 1930 ein eigenes Gebäude erwarb. In nicht all zu langer Zeit wird der Verband drei eigene Gebäude besitzen, da die Ortsgruppe Antwerpen ebenfalls zur Anschaffung schreitet. Zu Ehren der Internationalen Vorstandssitzung fand im September 1929 in Belgien die erste öffentliche nationale Massenkundgebung der Angestellten statt, bei der die Vorstandsmitglieder unserer Internationale Ansprachen hielten, die ihren Eindruck bei der großen Zuhörerschaft nicht verfehlt haben. 55 DÄNEMARK. ensibindos 901bmmo ob yolo Dansk Handels- og Kontormedhjælperforbund. 19 lindos sills( Handels- und Büroangestellte.) M Die im Jahre 1920 einsetzende Deflation hat bis zum Schluß des Jahres angedauert, worauf dann eine Besserung der Wirtschaftslage eintrat. 1929 1930 hatten sowohl die Landwirtschaft, die Industrie wie auch der Handel gute Arbeitsverhältnisse zu verzeichnen. Ende 1930 entstand als Folge der sinkenden Weltmarktpreise für landwirtschaftliche Fertigprodukte eine Landwirtschaftskrise, die nunmehr auf die anderen Erwerbszweige überzugreifen droht. Im Januar 1928 betrug die Teuerungszahl 176; im Juli 1930 165. Die Arbeitslosenziffer für Angestellte betrug am 1. Januar 1928 1453, während sie am 1. Oktober 1930 auf 894 gesunken war. Die Gesamtzahl der Stellenlosen betrug am 1. Januar 1931 72 802, darunter 1014 Angestellte. Die für die Angestellten genannte Ziffer bezieht sich nur auf Verbandsmitglieder, die bei den öffentlichen Arbeitsnachweisen angemeldet sind. Die unorganisierten Angestellten melden ihre Stellenlosigkeit gewöhnlich nicht bei den Arbeitsnachweisen an. Schätzungsweise gibt es ungefähr 4000 bis 5000 stellenlose Angestellte.nozol Die Höhe der ausgezahlten Unterstützungsbeträge ist noch nicht von der Ende 1930 eingetretenen Verminderung der Stellenlosenzahl des Verbandes beeinflußt worden. In den letzten drei Jahren wurden nachstehende Summen an Arbeitslosenunterstützung ausbezahlt: 1928/29 1929/30 Zusammen Vom 1. April bis 31. März 1927/28 Satzungsgemäße Kr. Kr. Unterstützung 337 504,00 329 859,00 Kr. 327 158,00 Kr. 994 521,00 . 165 000,00 123 000,00 118 000,00 406 000,00 19519 HOER USD 502 504,00 452 859,00 445 158,00 1400 521,00 трупот погворм полно Sonderunterstützung Im ganzen Aus dem Hilfsfonds des Verbandes, einer Zusatzversicherung zur satzungsgemäßen Stellenlosenunterstützung, wurden in dem gleichen Zeitabschnitt Kr. 30 502, ausbezahlt. basdeV ab abiot 199.9 In der Deflationszeit sind die Gehälter der Angestellten in den tariflosen Gebieten stark heruntergedrückt worden. Indessen sind die Tarifgehälter, da die meisten Tarife eine Anpassung an die Teuerungszahl vorsahen, ebenfalls heruntergegangen. Die Anpassungsbestimmungen waren aber so abgefaßt, daß die Gehaltskürzungen verhältnismäßig geringer waren als die Senkung der Warenpreise. Im Jahre 1930 gelang es den Gewerkschaften, diese Bestimmungen aus den meisten Tarifen zu entfernen. Bei der Streichung dieser Bestimmung sind die Gehälter in den meisten Fällen nach oben abgerundet worden. Bei den im Laufe des letzten Jahres abgeschlossenen Tarifen war es im allgemeinen möglich, Lohnerhöhungen durchzusetzen. 56 Am 1. Januar 1931 betrug die Zahl der abgeschlossenen Tarife 128, die etwa 5000 Mitglieder umfaßten. Nur in wenigen Fällen hat der Verband während der Berichtsperiode zwecks Durchführung seiner Forderungen mit dem Ausstand drohen müssen, und nur bei einer Firma war man zur Arbeitsniederlegung gezwungen. Es wurden in den drei Jahren Kr. 13 544,88 an Ausstandsunterstützung gezahlt.de Dem Verband ist es gelungen, 75% der im Verwaltungsdienst der Provinzstädte beschäftigten Büroangestellten zu organisieren. Für diese Angestellten sind in 10 Gemeinden Tarife vereinbart worden, die bedeutende Gehaltsverbesserungen zur Folge hatten. Diese Mitglieder gehörten bisher einem gelben Verein an, der jeglichen Einfluß entbehrte. Mit mehreren Gemeinden ist vereinbart worden, daß in Zukunft nur organisierte Angestellte beschäftigt werden dürfen. Diese Bestimmung hat bei den Reaktionären große Entrüstung hervorgerufen. Das von der Agrarregierung kurz vor ihrem Sturz im Jahre 1929 durchgeführte sog. ,, Zuchthausgesetz" ist bereits gelegentlich eines von uns geführten Ausstandes zur praktischen Anwendung gelangt, indem der Vorsitzende der Kopenhagener Ortsgruppe eine Geldstrafe von 1000 Kronen erhielt, weil er die Namen der Streikbrecher veröffentlicht hatte. Derartige Bestimmungen hindern natürlich den Verband, seine volle Schlagkraft zu entfalten.bilsvallesi olan vellov stb. Die Mitgliederbewegung des Verbandes entwickelte sich in steigender Richtung, obgleich nur in langsamem Tempo. Für die einzelnen Jahre ergeben sich folgende Zahlen: nognilog 25 asb. -IOV 1. April 1928_ поха männl. Angest. weibl. Angest. Zusammen 8 937 -10V 1. April 1929 8 851 1. April 1930 asb 9 492 ted 1. Jan. 1931 10 073 12 371 3434 3403 mix 12 254 3617 iz ab 13 109 3803 M 13 876 Die Finanzlage des Verbandes sowie der Stand der Stellenlosenkasse ist zufriedenstellend. Das Verbandsvermögen betrug am 1. April 1930 Kr. 61,04 per Mitglied, während das Vermögen der Stellenlosenkasse sich auf Kr. 45,84 per Mitglied belief. Das Gesamtvermögen des Verbandes war am 1. Januar 1931 1,7 Millionen. Die Inanspruchnahme der Rechtsschutzabteilung ist unentgeltlich für die Verbandsmitglieder. In den Jahren 1927-1930 wurden Kr. 21 928,98 erstritten. but brow fedvidia Jai Der Beistand für Lehrlinge ist besonders dort groß, wo ihnen von Seiten des Arbeitgebers Unrecht geschieht oder sie nicht die im Lehrlingsgesetz vorgeschriebene Ausbildung empfangen. Derartige Angelegenheiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden. In den Jahren 1927-1930 wurden rund 6700 Kronen Schadenersatz für Lehrlinge erstritten. Bei der großen Arbeitslosigkeit leistet der Verband Beihilfen für Unterrichtskurse, die sich einer regen Teilnahme erfreuen. Der Verband hat ferner zum ersten Male einen achttägigen Ferienkurs für seine Vertrauensleute veranstaltet, der sehr erfolgreich war und deshalb im Jahre 1931 wiederholt wird. 57 Sozialgesetzgebung.de 19b les sib gutted: 180 mA Nach der in den Jahren 1926-1927 erfolgten großen Verschlechterung der Sozialgesetzgebung war die Agrarregierung auch weiter in dieser Richtung bemüht. Unter anderem sollten die von den Gemeinden für die Arbeitslosen geleisteten Zuschüsse nicht mehr in derselben Weise gewährt werden, wodurch man eine jährliche Ersparnis von 10 Millionen Kronen zu erreichen hoffte. Ferner beabsichtigte die Regierung eine Verschlechterung des Lehrlingsgesetzes und schlug die Durchführung eines gegen die Gewerkschaften gerichteten Gesetzes vor( das sogenannte Zuchthausgesetz). nabrame 01 altitA Das letztgenannte Gesetz gelangte vor dem Sturz der Regierung zur Annahme; da die Frühjahrswahlen im Jahre 1929 eine sozialdemokratische Regierung zur Folge hatten, war die Durchführung der anderen rückschrittlichen Gesetze verhindert. deditsiainto Der Regierungswechsel zeitigte eine Reihe Gesetzesvorlagen, die auf die Behebung der von der Agrarregierung eingeführten Verschlechterungen abzielten. In der Sitzungsperiode 1929-1930 schlug die Regierung die vollständige Umlegung der Sozialgesetzgebung vor. In diesem umfassenden Vorschlag sind 155 bestehende Gesetze und Bestimmungen zu vier Hauptgesetzen vereinigt worden, nämlich zu einem Gesetz über 1. die Unfallversicherung; 2. über die Arbeitslosenversicherung; 3. über die Volksversicherung, die Kranken-, Invaliden- und Altersversicherung umfaßt; und 4. über die öffentlichen Wohlfahrtsunterstützungen. Diese Vorschläge, die bisher noch nicht zur Annahme gelangten, werden ihres großen Umfanges wegen in der gegenwärtigen Tagung wohl kaum durchgeführt werden können. Man ist aber der Meinung, daß es gelingen wird, sie später zum Gesetz zu erheben. Die Regierung hat auch die Aufhebung des Zuchthausgesetzes vorgeschlagen, da sie aber in der ersten Kammer des Reichstages nicht über eine Mehrheit verfügt, wurde der Vorschlag abgelehnt. Sie hat ferner das Gesetz über Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungsgesellschaften und beeidigte Revisoren durchgeführt, die alle darauf abzielen, die in der Nachkriegszeit überhandgenommenen Spekulationen und Betrügereien zu begrenzen. Derartige Transaktionen haben den Zusammenbruch vieler Unternehmungen zur Folge gehabt und dadurch die Arbeitslosigkeit verschärft. Durch die Annahme des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Ausländer sind weitere Erleichterungen in die seit dem Kriege verschärften Paßvorschriften eingetreten. Für die meisten Länder ist der Sichtvermerk abgeschafft worden; für den Verkehr zwischen den skandinavischen Ländern sind besonders weitgehende Erleichterungen getroffen. Der Verband fordert ferner die Ausdehnung des Gesetzes über die Fabrikaufsicht, so daß nunmehr auch die Läden und Büros in bezug auf die Beschäftigung Jugendlicher beaufsichtigt werden. Diese Angelegenheit wird zur Zeit von einem Ausschuß behandelt. Außerdem wird die gesetzliche Abschaffung der privaten Stellenvermittlung verlangt, weil damit viel Betrug verübt wird. Des weiteren hat der Verband eine lebhafte Propaganda für eine Verbesserung des Ladenschlußgesetzes entfaltet. Die Sperrstunde soll 58 das ganze Jahr hindurch für die ersten fünf Wochentage auf 18 Uhr und für Sonnabends auf 16 Uhr festgesetzt werden. Am Tag vor Weihnachten soll um 12 Uhr mittags geschlossen werden; ferner werden noch verschiedene weniger bedeutende Änderungen verlangt. Infolge der großen Propaganda, die der Verband für die Durchführung dieser Forderungen führte, wurde im Jahre 1929 von der Regierung ein Ausschuß zur Bearbeitung dieser Angelegenheit eingesetzt. Nachdem die Regierung von dem Bericht des Ausschusses Kenntnis genommen hatte, kam ein Vorschlag in Behandlung, in dem die Sperrstunde für die Wochentage auf 18 Uhr festgesetzt wird, mit Ausnahme des Freitags, an dem die Läden bis um 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, so ist auch bei den Ladenangestellten der erste Schritt für die Durchführung des Wochenendprinzipes getan. Das bestehende Ladenschlußgesetz setzt die Sperrstunde an den vier ersten Wochentagen im Winter auf 18 Uhr und im Sommer auf 19 Uhr fest. Das ganze Jahr hindurch wird des Freitags um 19 Uhr und des Sonnabends um 21 Uhr geschlossen. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Ladenschlußforderungen hat der Verband eine rege Tätigkeit entfaltet und 50 Versammlungen einberufen, in denen die Verbandsforderungen von ungefähr 10 000 Besuchern fast einstimmig angenommen wurden. 808 IS inhandel saildisw A mobil deeg 200 F 16. HISA 200 DER 081 098 08121 M 986 858 .88$ sora 60 M org Imbasgenio, TOO 88092 OTT CHES 8901 190 avie gestemt med zovlanan is 2922filariA 200 zindagi asb briw Bezule, Organisa941 Aus diesein che chy bou Zablonwirk stansi den Ver 4+ 2 1.90 59 DEUTSCHLAND. Zentralverband der Angestellten Die auf dem Verbandstag in Köln im Jahre 1927 beschlossene Zentralisation des Organisationsaufbaues unseres Verbandes hat viel mit dazu beigetragen, daß die Entwicklung unserer Organisation in den Jahren 1928, 1929 und 1930 eine gute gewesen ist. Trotz der schwierigen Wirtschaftslage in Deutschland und der damit verbundenen Stellenlosigkeit unter den Angestellten ist selbst im letzten Jahre die Vorwärtsbewegung nicht aufgehalten worden. Die Zahl unserer Mitglieder betrug: had 81 ten männliche: weibliche: Ende 1928 baiw 92 368 83 844 zusammen: 176 212 Ende 1929 101 802 97 648 199 450 gegen Ende 1930 105 229 105 168 210 397 davon Jugendliche: onie brand to männliche: weibliche: zusammen: ag Ende 1928 u7 14515 438 22 583 Ende 1929 7 252 19 290 26 542 gegen Ende 1930 8 031 21 863 29 894 Allerdings ist durch die Krise auf dem Arbeitsmarkt die Zahl der stellenlosen Verbandsmitglieder ständig gestiegen. Wir zählten Arbeitslose: männliche: weibliche: zusammen: Ende Dezember 1928 Ende Dezember 1929 3.996 3 020 7 016 4214 4.005 8 219 gegen Ende Dezember 1930 6547 8 058 14 605 Der Stand der Verbandsfinanzen zeigte eine erfreuliche Entwicklung. Gesamtausgaben: 1928 1929 Gesamteinnahmen: 5 478 359,- M. 6 199 467, M. 4 896 136, M. 5 703 258, M. pro Mitglied: Das Verbandsvermögen betrug: am 31. Dezember 1928 insgesamt: 1 953 567 am 31. Dezember 1929 der 2.449 776 11,59 M. 12,80 M. Für 1930 liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor, jedoch wird das Ergebnis des Abschlusses kein ungünstiges sein. 60 Unsere Organisation hat folgende Unterstützungseinrichtungen: 1. Stellenlosenunterstützung. 2. Krankenunterstützung. 3. Streikunterstützung. 4. Sterbegeld. 5. Aussteuerbeihilfe bei Verheiratung von weiblichen Mitgliedern. 6. Altersunterstützung. KrankenAn Unterstützungsbeträgen wurden ausgezahlt: th StellenlosenStreikUnterstützungen. Sonstige Gesamt1928 M. 277 888,55 119 917,45 1929 M. 419 185,- 148 563,- 6991,60 3 557,- 63 664,60 84.996,- 468 462,20 656 301,- 1930 M. 765 957.45 158 880,85 1 959,50 85 541,40 1 012 339,20 außerdem an Alters- und Aussteuerbeihilfe: 1928. 119day 1929. 1930. M. 59 303,15 M. 76 098,- . M. 83 023,55 Die Zahl der Tarifverträge, an denen unsere Organisation beteiligt war, geht aus der nachstehend aufgeführten Tabelle hervor: Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge. Wirtschaftszweig 1928 Prozentsatz der vom Tarifvertrag erfaßten Mitglieder 1929 Prozentsatz der vom Tarifvertrag erfaßten Mitglieder 1930 Prozentsatz der vom Tarifvertrag erfaßten Mitglieder Allgemeiner Tarifvertrag ( Handel und Industrie) Groß- und Kleinhandel 207 Metallindustrie Textil- und Bekleidungsindustrie. Chemische Industrie. Nahrungs- u. Genußmittel Baugewerbe. Glas und Keramik Steine und Erden Holzgewerbe. Verkehrsgewerbe Papierfach. Genossenschaften Privatversicherung Sozialversicherung u. Kommunalverwaltungen u. Betriebe. Anwaltsangestellte, andere 116 221 222 173 240 65 43 16 26 14 80 45 16 31 # 24 97,5 13 • 9 21 34 135 13 10 19 37 13 11 19 39 154 147 Bergbau. 19 18 20 10 91,2 12 93,2 13 93,2 45 92 51 93 58 95 Reichs-, Staats-, Kreis95,4 227 2222 22255225 71 16 30 96 23 96 42 180 20 250 160 BOX ONE RIDERK 97 97 73 23 112 75 15 150 80 freie Berufe, Organisationen 20 14,7 34 17,6 48 22,3 Gesamtzahl 941 86,7 1055 87,7 | 114 1 144 90 Aus diesem abgeschlossenen Zahlenwerk ist natürlich nicht zu ersehen, welche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit den Unternehmern zu überwinden waren. Einige Beispiele aus der Fülle des Materials sollen jedoch hier mitgeteilt werden. 61 Tarifvertrag für die Berliner Metallindustrie. Am 1. April 1928 traten für die Angestellten der Berliner Metallindustrie neue Gehälter in Kraft. Diese Gehälter, die zu den niedrigsten Industriegehältern gehören, hatten leider keine genügende Durchstaffelung. In den oberen Gruppen III und IV war nur ein Mindestgehalt festgesetzt. In der Sprache der Arbeitgeber wird eine solche Regelung Leistungstarif genannt. Diesen haben sie hauptsächlich nur deshalb durchsetzen können, weil die bürgerlichen Angestelltenverbände ihnen sehr weit entgegenkamen. Insbesondere war es der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, der das Prinzip, für jede Gruppe der Angestellten nur ein Mindestgehalt festzusetzen und es den Arbeitgebern zu überlassen, weitere Leistungszulagen zu zahlen, anerkannte. Bei der Neugestaltung des Manteltarifvertrages gelang es uns, durch Schiedsspruch eine Durchstaffelung der Gehälter durchzusetzen. Der Schiedsspruch mußte durch Spruch des Schlichters verbindlich erklärt werden, da ihn die Arbeitgeber ablehnten. Streik im Berliner Speditionsgewerbe. he Die Angestellten der Speditionsbetriebe Berlins haben im Jahre 1928 zwei erfolgreiche Bewegungen zu Ende geführt. Im Frühjahr handelte es sich um eine Gehaltserhöhung, deren Laufdauer so bemessen werden sollte, daß Mantel- und Gehaltstarif zur selben Zeit ablaufen. Die Arbeitgeber zeigten bei ihren Zugeständnissen wenig Entgegenkommen. Die Angestelltenschaft beschloß mit übergroßer Mehrheit den Streik, der am 9. März 1928 ausbrach. Der Streik brachte nach achtstündiger Dauer die volle Erfüllung unserer Forderungen. TOS Jobmsdalet ban- 2010 Mantel- und Gehaltstarif wurden zum 30. September 1928 erneut gekündigt. Die Schlichtungsinstanzen, die sich erstmals mit dem Streit beschäftigten, brachten für uns unannehmbare Vorschläge. Die Angestellten schritten erneut zur Streikabstimmung und waren bereit, das letzte Kampfmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen wieder anzuwenden. Ein vereinbartes Schiedsgericht unternahm einen letzten Versuch, eine Einigung herbeizuführen. Die Parteien verpflichteten sich zur Anerkennung eines Spruches dieses Schiedsgerichts, wenn er mit qualifizierter Mehrheit gefällt würde, d. h. es müßten also für einen Spruch nicht nur die Beisitzer einer Partei, sondern mindestens auch ein weiterer Beisitzer der anderen Seite stimmen. Unter dem Druck der vollzogenen Streikabstimmung kam ein einstimmiger Schiedsspruch zustande, der wesentliche Verbesserungen der allgemeinen Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Gehälter brachte. Der angeblich im Speditionsgewerbe nicht durchzuführende Sonnabend- Frühschluß wurde durchgesetzt. A. Tarifkampf im Dresdner Einzelhandel.- Hinterhältigkeit der gegnerischen Angestelltenorganisationen. Manteltarif und Gehaltsabkommen im Dresdner Einzelhandel mußten im Jahre 1929 neu abgeschlossen werden. Für dieses Gebiet bestehen zwei Arbeitgeberorganisationen, die bis dahin einen einheitlichen Vertrag mit uns hatten. Die Arbeitgeberorganisation, die in ihren Reihen die 62 größten Unternehmungen des Einzelhandels zusammengeschlossen hat, war in ihren Zugeständnissen so wenig entgegenkommend, daß die Verhandlungen scheiterten. Von der Arbeitgebervereinigung der Kleinbetriebe waren weitergehende Zugeständnisse zu erhalten, so daß wir den neuen Vertrag mit dieser Organisation allein abschlossen und für die Großbetriebe der offene Konflikt drohte. Den vorübergehenden tariflosen Zustand glaubten die bürgerlichen Angestelltenorganisationen dazu benutzen zu können, hinter unseren Rücken mit den Arbeitgebern allein einen Vertrag abzuschließen. Während wir mit den Vertretern dieser Organisationen über unsere Forderungen und über die erfolgreichste Taktik zur Durchsetzung unserer Ansprüche verhandelten, traten sie gleichzeitig ohne unsere Kenntnis mit den Arbeitgebern in Verhandlungen. Dieses Verhalten wurde natürlich vom Arbeitgeberverband freudig begrüßt, der daraus ersah, wie wenig bei einem offenen Kampf auf ein geschlossenes Vorgehen der Angestellten zu rechnen wäre. Trotzdem war der Dresdner Einzelhandelsverband klug genug, mit diesen im Einzelhandel bedeutungslosen Angestelltenorganisationen keinen Sondervertrag abzuschließen, da er dadurch von unserem Druck doch nicht befreit worden wäre. Nachdem wir von dem würdelosen Verhalten dieser Auch- Gewerkschaften erfahren hatten, führten wir die Verhandlungen allein weiter und schlossen den Vertrag ohne Beteiligung des Gewerkschaftsbundes der Angestellten und des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes ab. Streik in den Berliner Kunst- und Bauschlossereien und Geldschrankfabriken. Trotzdem die Angestellten im Jahre 1929 einmütig die Kündigung des laufenden Gehaltstarifs verlangt hatten, wurde diese Forderung nur von den freien Angestelltengewerkschaften vertreten. Die Bewegung wurde sehr erschwert, da die Arbeitgeber sich auf den mit den anderen Organisationen weiterbestehenden Vertrag beriefen. Auch der angerufene Schlichtungsausschuß erklärte sich außerstande, einen Schiedsspruch zu fällen, da die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeberverband und den bürgerlichen Angestelltenorganisationen noch geregelt waren. Die Angestellten beschlossen nunmehr mit überwältigender Mehrheit den Streik. Um die Kräfte zu konzentrieren, wurden in erster Linie die größten Betriebe der Geldschrankindustrie bestreikt. Einzelne Firmen schlossen. daraufhin Vereinbarungen mit uns ab, durch die die gestellten Forderungen erfüllt wurden. Nach zwölftägiger Dauer des Streiks wurde durch Vermittlung der Schlichtungsbehörde ein Abkommen getroffen, das für die gesamte betroffene Industrie die aufgestellten Forderungen erfüllte. Tarifkampf mit den Seeschiffswerften. Arbeitgeberverbandes. - Gewollte Tarifunfähigkeit des Ein jahrelanger Tarifkampf mit der Nordwestdeutschen Gruppe des Gesamtverbandes deutscher Metallindustrieller, Abteilung Seeschiffswerften, ist im Jahre 1929 beendet worden. Die Arbeitgeber haben weder Mühe noch Kosten gescheut, den Abschluß eines Gehaltstarifs zu verhin63 dern. Bei Verhandlungen im Reichsarbeitsministerium erklärten sie, daß sie durch eine Änderung ihrer Satzung tarifunfähig geworden seien. Die Tarifunfähigkeit erstrecke sich allerdings nur auf den Abschluß von Gehaltstarifen für die Angestellten. Für die gemeinsame Regelung der Lohnund Arbeitsbedingungen der Arbeiter und für den Abschluß eines Rahmentarifvertrages für die Angestellten sei man tariffähig geblieben. Als dann unsere erneuten Versuche, die Gehälter tariflich zu regeln, mit einem verbindlich erklärten Schiedsspruch endeten, die Arbeitgeber also jetzt tarifgebunden waren, gingen sie gerichtlich gegen uns vor. Durch eine Feststellungsklage wollten sie die Anerkennung erzwingen, daß der Reichsarbeitsminister nicht berechtigt sei, einem tarifunfähigen Arbeitgeberverband einen Zwangstarif durch Schiedsspruch und Verbindlichkeitserklärung aufzuzwingen. Alle Instanzen, also sowohl Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Hamburg als auch das Reichsarbeitsgericht in Leipzig, haben zugunsten der Angestelltenverbände entschieden. Nunmehr gaben die Arbeitgeber ihren Widerstand auf und erklärten sich zum Abschluß eines Gehaltstarifes bereit, der dann allerdings auch erst wieder durch Unterstützung der Schlichtungsbehörde zustande kam. Stillegung zahlloser Betriebe. Bei Stillegung von Betrieben sind den Arbeitgebern Beschränkungen auferlegt, die ihnen die Stillegung zwar nicht unmöglich machen, aber doch gewisse Fristen festlegen, innerhalb derer Entlassungen von Arbeitern und Angestellten nicht stattfinden dürfen. Diese Fristen können je nach den besonderen Verhältnissen eines Betriebes verkürzt oder verlängert werden. Schon seit Beginn des Jahres 1930 häuften sich die Anmeldungen geplanter Stillegungen. Kapitalmangel, Auftragsmangel oder fehlende Rentabilität wurden als Gründe angegeben. Die vor den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Verhandlungen ließen oftmals den Eindruck zurück, daß dieses Vorgehen der Arbeitgeber den Zweck verfolgt, die Arbeiter und Angestellten mürbe zu machen und auch bei den Gewerkschaften größere Bereitwilligkeit zum Gehaltsabbau hervorzurufen. Das von den Arbeitgebern vorgebrachte Material war jedenfalls häufig so dürftig, daß die gesetzlich zulässigen längsten Sperrfristen vorgeschrieben wurden; außerdem kam es auch in immerhin zahlreichen Fällen nicht zu der beantragten Stillegung. Gewollt oder ungewollt gelang es den Arbeitgebern, die Widerstandskraft gegen den geplanten Abbau der Gehälter und Löhne in vielen Gebieten zu schwächen. Gehaltsabbau im Stahlwerk Becker. alb Das Stahlwerk Becker im kleinen Städtchen Willich, in der Nähe von Krefeld, war ausersehen, den ersten Vorstoß von größerer Bedeutung zu unternehmen, um die Angestellten und Arbeiter zum freiwilligen Verzicht auf die bisherigen Einkommen zu veranlassen. Im März fand eine Stilllegungsverhandlung statt, in der unterbreitet wurde, daß das Werk angeblich seit Jahren mit Verlusten arbeite und daß die Stillegung nicht zu verhindern sei, wenn nicht die Gehälter und Löhne wesentlich herabge64 setzt würden. Da durch eine Stillegung annähernd die gesamte Bevölkerung des Gebietes betroffen worden wäre, rief diese Mitteilung die stärkste Aufregung hervor. Die Angestellten und Arbeiter sollten gedrängt werden, freiwillig in einen Gehalts- und Lohnabbau einzuwilligen. Die Spekulation der Arbeitgeber fiel auf fruchtbaren Boden. Tatsächlich unterbreiteten die Angestellten des Betriebes durch ihren Angestelltenrat ein Angebot, wonach sie sich mit einem Abzug von 10 bis 15% einverstanden erklärten, wenn die Werksleitung die Verpflichtung übernimmt, den Betrieb unbeschränkt weiterzuführen. Der Angestelltenrat war zu diesem Vorschlag nicht berechtigt. Darüber waren sich die Arbeitgeber nicht im unklaren, denn sie verlangten für ein derartiges Abkommen die Zustimmung der beiderseitigen Tarifkontrahenten des bestehenden Tarifvertrages. Wir vertraten in der Öffentlichkeit die Meinung, daß die Gewerkschaften sich niemals bereit finden würden, freiwillig in diese Gehaltskürzung einzuwilligen. Hinter dem Rücken der übrigen beteiligten Gewerkschaften wandten sich jedoch der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband und die christlichen Arbeiterorganisationen an die Vereinigten Stahlwerke und gaben ihre Zustimmung zu einem Abbau der Gehälter und Löhne. Mit ihrer Zustimmung zum Gehalts- und Lohnabbau, gegen den sich bisher alle Organisationsrichtungen in Deutschland gemeinsam gewehrt hatten, haben die christlichen Gewerkschaften die Schuld auf sich geladen, dem später einsetzenden allgemeinen Angriff der deutschen Unternehmer auf die Höhe der Gehälter und Löhne Vorschub geleistet zu haben. Von dieser Schuld können sie sich auch durch gelegentlichen Widerstand bei späteren Tarifbewegungen nicht reinwaschen. Massenkündigungen in der Eisen- u. Stahlindustrie Rheinland- Westfalens. Ende Juni 1930 wurde die Öffentlichkeit durch die Mitteilung überrascht, daß auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes 30 000 Angestellten der Schwerindustrie Rheinland- Westfalens die Kündigung der Anstellungsverträge zum Jahresschluß zugestellt worden sei. Die Kündigung wurde zu dem ganz offen ausgedrückten Zweck ausgesprochen, die Gehälter spätestens ab 1. Januar 1931 um 7% zu kürzen. Diese Gehaltskürzung war rechtlich trotz des bestehenden Tarifvertrages möglich, weil der Tarifvertrag für die einzelnen Gruppen der Angestellten nur ein sogenanntes Mindestgehalt vorsieht und darüber hinaus Leistungszulagen gezahlt werden. Die Festsetzung der Höhe der Leistungszulagen liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die unmittelbare Ursache der Kampfansage der Arbeitgeber war der Ausgang eines Schlichtungsverfahrens wegen Regelung der Arbeiterlöhne. In diesem Schlichtungsverfahren, bekannt geworden durch den berüchtigten Schiedsspruch von Oeynhausen, wurde den Arbeitern ein 7½ prozentiger Lohnabzug aufgezwungen, wobei die Arbeitgeber die Erklärung abgaben, daß auch die Gehälter der Angestellten entsprechend verkürzt werden würden. Der angekündigte Gehaltsabbau wurde trotz unseres Protestes auch am 1. Januar 1931 durchgeführt; trotzdem erfolgten am Jahresschluß bereits neue Massenkündigungen, um nach Ablauf des nunmehr gekündigten Gehaltstarifes, gleichviel wie der Tarifstreit endet, den Gehaltsabbau weiter durchführen zu können. 65 Angriff in der Berliner Metallindustrie auf die Gehälter der Angestellten. Im August 1930 trat der Verband Berliner Metallindustrieller an die am Tarifvertrag beteiligten Angestelltengewerkschaften heran. In der ersten Besprechung gab der Arbeitgeberverband zu, daß der bis zum 31. März 1931 laufende Tarifvertrag eine Kürzung der Tarifgehälter unmöglich mache. Ein weiterer zahlenmäßiger Abbau von Angestellten sei im Interesse der zukünftigen Arbeit der Betriebe unmöglich; den Weg, die Leistungszulagen erheblich zu beschneiden, wolle der Arbeitgeberverband nicht gehen. Als einziger Weg, der von Arbeitgeberseite noch vorgeschlagen werden könne, bleibe dann die Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Kürzung des Gehalts übrig. Jeden anderen Vorschlag, der der Aufrechterhaltung der Betriebe diene, wollen die Arbeitgeber ebenso eingehend prüfen. Dieses Vorgehen der Arbeitgeber hat zu langen Verhandlungen geführt. Wenn wir uns schon auf Grund der Lage der Berliner Metallindustrie zu Verhandlungen bereit erklärten, so konnten wir ein Abkommen nicht ohne weitgehende Sicherungen für die Angestellten abschließen. Selbstverständlich war es für uns, daß für die Zeit derartiger Notmaßnahmen Überstunden nicht gemacht und Entlassungen nicht vorgenommen werden dürfen. Darüber hinaus verlangten wir, daß der Prozentsatz einer Gehaltskürzung geringer sein müsse als der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung. Die Unternehmer aber wollten durch ein Abkommen mit den Gewerkschaften allen Angestellten sofort das Einkommen mindern und gleichzeitig die Möglichkeit haben, diesen mit verkürzten Einkommen arbeitenden Angestellten zur gegebenen Zeit die Kündigung auszusprechen. Das Vorgehen in der Berliner Metallindustrie war der Anfang, nunmehr im ganzen Reiche die Debatte über Kurzarbeit mit gleichzeitiger Gehaltskürzung zu eröffnen. Mit dem Scheitern der Verhandlungen waren diese Auseinandersetzungen nicht beendet. Die Arbeitgeber setzten die Angestellten in den Betrieben unter Druck. Man verkürzte die Arbeitszeit und verlangte durch Unterschriftleistung der einzelnen Angestellten das Einverständnis zur gleich hohen Gehaltskürzung, wobei man eine im anderen Sinne tarifvertraglich festgelegte Bestimmung unter mißbräuchlicher Auslegung heranzog. Der anhängig gemachte Rechtsstreit über das Vorgehen der Arbeitgeber in der Berliner Metallindustrie ist bis Jahresschluß 1930 noch nicht erledigt. Bergbau- Angestellte. ed: A Af19b gnulog ne Die Angestellten im Bergbau sind von den Rationalisierungsbestrebungen der Unternehmer in gleichem Maße betroffen worden wie die Angestellten anderer Industriezweige. Insbesondere machen sich die Bestrebungen zur Einführung und Beibehaltung von Mehrarbeit bemerkbar. Durch die unzureichende Fassung des Arbeitszeitgesetzes war es nicht möglich, eine günstige Arbeitszeitregelung für die Angestellten zu treffen. Außer kleinen Verbesserungen in den fast überall bestehenden Mehrarbeitsabkommen konnte in dieser Frage trotz der bestehenden Arbeitslosigkeit nichts weiter erreicht werden. 66 In Tarifverhandlungen gelang es im Laufe des Jahres 1928, in allen von uns abgeschlossenen Tarifverträgen Gehaltserhöhungen von 5-10% durchzusetzen. Eine weitere Erhöhung von 5-9% wurde für einzelne Tarifverträge im Jahre 1929 noch abgeschlossen, andere im Jahre 1929 begonnene Verhandlungen führten erst im Jahre 1930 im Schlichtungsverfahren zu einem Ergebnis. in Soweit im Jahre 1930 nicht schon in Verbindung mit Verhandlungen über bestehende Mehrarbeitsabkommen eine Neuregelung der Gehaltstarife erfolgte, stand das Ende des Jahres unter dem Zeichen der Kündigung der Tarifverträge durch die Arbeitgeberverbände. Die allgemeine Bewegung, Löhne und Gehälter zu kürzen, macht sich nicht zuletzt bei den Angestellten im Bergbau bemerkbar. Angestellte der Rechtsanwälte und Notare. Die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Lage der Anwalts- und Notariatsangestellten ist im allgemeinen äußerst ungünstig. Gegen den Abschluß von Tarifverträgen sträubt sich keine Arbeitgebergruppe mehr als die der Rechtsanwälte. Trotz ihres Widerstandes ist es gelungen, in einer Anzahl von Städten Tarifverträge zu schaffen( Berlin, Frankfurt a. M., Breslau, Hannover, Karlsruhe, Königsberg, Düsseldorf, Magdeburg, Halle, Dresden usw.). In den meisten Städten erklärten sich die örtlichen Anwaltsvereine für tarifunfähig. Die Tarifbewegung konnte infolgedessen nur gegen einzelne Anwälte geführt werden. Die Tarifverträge sind trotzdem durch Schiedsspruch und Verbindlichkeitserklärung zustande gekommen. Gegen die verbindlichen Tarifschiedssprüche haben die Anwälte eine Reihe von Klagen geführt mit dem Ziel, diese Schiedssprüche für nichtig erklären zu lassen. Eine solche Klage der Frankfurter Anwälte ist vom Reichsarbeitsgericht abgewiesen. Eine weitere Klage der Magdeburger Anwälte ist bisher in zwei Instanzen zu Ungunsten der Anwälte entschieden. Eine dritte Klage der Dresdner Anwälte, die die erste Instanz beschäftigt hat, hatte bisher das gleiche Schicksal. Unsere Bestrebungen, ein umfassendes Netz von Ortstarifverträgen zu schaffen, werden fortgesetzt. Sobald die Voraussetzungen gegeben sind, werden erneut Schritte zum Abschluß eines Reichstarifvertrages unternommen werden. Bemerkenswert ist, daß bei einer Reihe von Anwälten sogenannte koalitionsfeindliche Reverse festgestellt werden konnten. Diese Anwälte hatten mit ihren Angestellten vereinbart, daß sie die fristlose Entlassung aussprechen können, wenn sich die Angestellten einer gewerkschaftlichen Organisation anschließen. Auf unsere Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden mußten die Anwälte ihre Reserve rückgängig machen. Privatversicherungs- Angestellte. Die deutschen Versicherungsunternehmen stehen unter dem Zeichen der Zusammenballung des Kapitals, die in zahlreichen Fusionen, z. B. Germania- Iduna, der letzten Jahre zum Ausdruck kam. Neben diesen Zusammenschlüssen stand im Jahre 1929 der Zusammenbruch des Frankfurter Konzerns und die Auflösung der Vaterländischen und Rhenania5 67 Versicherungs- Gesellschaft im Vordergrund. Gleich den anderen Wiitschaftszweigen hat auch die deutsche Privatversicherung die Rationalisierung ihrer Betriebe in großem Maße durchgeführt. Alle diese Momente beeinflußten die Verhältnisse der Privatversicherungsangestellten in auBerordentlicher Weise. Entlassungen, Gehaltsstreitigkeiten u. a. standen auf der Tagesordnung. In versicherungstechnischer Hinsicht ist die geplante Reform der Versicherungsaufsicht, zu der wir in Gemeinschaft init dem Allgemeinen freien Angestelltenbund unsere Vorschläge eingereicht haben, für die Privatversicherung zur Zeit eines der wichtigsten Probleme. Trotz allgemeiner Wirtschaftskrise hat sich das Versicherungsgeschäft, im ganzen betrachtet, stets aufwärts entwickelt. Diese Tatsache bestimmte die Richtlinien, die wir bei unserer Arbeit für die materielle Sicherung der Angestellten zu beachten hatten. Die zum 31. März 1928 durch uns ausgesprochene Kündigung des Reichstarifvertrages Teil II( Geldliche Leistungen) machte den Abschluß eines Sonder- Tarifvertrages zwischen dem Arbeitgeberverband deutscher Versicherungunternehmen und uns notwendig, da die anderen Angestelltenverbände, ohne Verhandlungen abzuwarten, schon in Sonderverträge eingetreten waren. Es wurde eine 7½ prozentige Gehaltserhöhung vereinbart. Von einer Kündigung des Manteltarifs war abgesehen worden, da sich die anderen Verbände zu einer Kündigung nicht bereitfanden. Dem Antrage sämtlicher Tarifvertragsparteien, die Reichstarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, wurde vom Reichsarbeitsministerium am 4. September 1928 stattgegeben. Für die Angestellten des deutschen Versicherungsgewerbes bestehen damit seit 1928 drei gleichlautende allgemeinverbindliche Reichstarifverträge. Auch für das Jahr 1929 nahmen wir von einer Kündigung des Manteltarifes Abstand, weil wiederum die übrigen Verbände sich gegen die Kündigung aussprachen. Eine Kündigung des Reichstarifvertrages Teil II wurde dagegen zum 31. März 1929 ausgesprochen. Parteiverhandlungen scheiterten am Widerstand des Arbeitgeberverbandes. Der im Schlichtungsverfahren, in dem wir unsere Forderungen mit lückenlosem Material vertreten konnten, gefällte Schiedsspruch auf Erhöhung der Gehälter um 3% wurde vom Reichsarbeitsministerium mit Wirkung vom 1. April 1929 ab für verbindlich und für allgemeinverbindlich erklärt. Im Jahre 1930 haben wir unsererseits sowohl von einer Kündigung des Manteltarifes als auch von der des Gehaltstarifes abgesehen; eine Kündigung ist auch von seiten des Arbeitgeberverbandes nicht erfolgt. Besondere Bewegungen führten wir im Jahre 1930 gegen die Provisionsgeneralagenturen, für die der Reichstarifvertrag nicht gilt. Es gelang, an einigen Orten die Unterstellung der Angestellten unter einen günstigen Tarifvertrag zu erreichen, an anderen Plätzen wird noch verhandelt. Für die sogenannten halbamtlichen Rechnungsführer und Organisationsleiter der Volksfürsorge Hamburg haben wir im Jahre 1930 ebenfalls tarifvertragliche Abmachungen getroffen. odolany, nad 1191 Angestellte der Sozialversicherung. del moists tob HA 19b Die Arbeits- und Besoldungsverhältnisse der Angestellten bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, der Reichsknappschaft und der Lan68 1 desversicherungsanstalten sind durch Tarifverträge geregelt. Die Durchführung der Tarifverträge gestaltete sich außerordentlich schwierig in sich der Krankenversicherung. Hier haben nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts die Dienstordnungen den Vorrang vor dem Tarifvertrage. Diese Dienstordnungen bedürfen aber der Genehmigung der Oberversicherungsämter. Sie können auch unter gewissen Voraussetz: ingen von diesen staatlichen Aufsichtsbehörden rechtsverbindlich festgestellt werden. Hemos obmeteus notilaje Aus diesem Rangverhältnis sind unzählige Streitigkeiten entstanden. Zwar hat das Reichsarbeitsministerium die Neuregelung des Dienstrechtes für die Angestellten der Sozialversicherungsträger in Aussicht gesteilt. Im Hinblick auf vordringliche Reformen der Sozialversicherung und auf die ungünstige parlamentarische Situation konnte diese Neuregelung bisher nicht durchgeführt werden. Nach Verabschiedung des neuen Reichsbesoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 wurde die Besoldung auch in allen Zweigen der Sozialversicherung neu geregelt. Die Neuregelung gelang bei den Berufsgenossenschaftsangestellten ohne Schwierigkeiten. Auch bei den Kassenangestellten konnte ein annehmbares Ergebnis nach Verhandlungen mit den obersten Aufsichtsbehörden der Länder erzielt werden. Zu monatelangen Auseinandersetzungen führte die Neuregelung der Besoldung für die Knappschaftsangestellten. Hier bedurfte es des wiederholten Eingreifens eines Sonderschlichters, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die Notverordnungen des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 und 1. Dezember 1930 greifen auch in die Rechtsverhältnisse der Angestellten der Sozialversicherungsträger wesentlich ein. Zuerst wurde ihnen aut Grund der ersten Notverordnung eine Gehaltskürzung in Gestalt einer 2½ prozentigen Reichshilfe auferlegt, soweit sie der Arbeitslosenversicherungspflicht nicht unterstehen. An Stelle dieser Reichshilfe tritt auf Grund der zweiten Notverordnung mit Wirkung ab 1. Februar 1931 allgemein eine sechsprozentige Gehaltskürzung. Zwar sieht die Notverordnung eine rechtliche Verpflichtung dazu in positiver Form nicht vor. Die Aufsichtsbehörden haben aber durch besondere Erlasse zum Ausdruck gebracht, daß sie eine solche Gehaltskürzung auch in der Sozialversicherung fordern und daß sie sie auch mit den ihnen zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Mitteln durchsetzen werden. Um diesem Zwang aus dem Wege zu gehen, hat unser Verband Tarifnachträge über die Gehaltskürzung abgeschlossen. Dabei hat er versucht, die wirtschaftlich am stärksten belasteten Angestellten zu schonen. Die zweite Notverordnung sieht auch die Einstellung der Versorgungsanwärter in die Verwaltungen der Sozialversicherung vor. Danach sollen von den freiwerdenden Stellen die Hälfte der unteren Besoldungsgruppen und ein Drittel der mittleren Besoldungsgruppen den Versorgungsanwärtern vorbehalten bleiben. Behördenangestellte. Am 26. Januar 1928 erfolgte im Schlichtungsverfahren beim R. A. M. ein Schiedsspruch über die Erhöhung der Bezüge der Behördenangestell5* 69 ten vom 1. Oktober 1927 ab( Angleichung an die Gehaltserhöhungen für die Reichs- und Staatsbeamten). Im Juni 1928 erfolgte Abschluß eines Tarifvertrages für die Staatsangestellten in Mecklenburg- Schwerin. Am 9. Oktober 1928 bzw. 17. November 1928 ist mit der Reichs- bzw. preußischen Staatsregierung ein Abkommen über die zusätzliche Altersund Hinterbliebenenversorgung der Reichs- und preußischen Staatsangestellten zustande gekommen. Im Juli 1930 gelang es, die Absicht, alle Angestellten bei Behörden in die Reichshilfe der Personen im öffentlichen Dienst" einzubeziehen, abzuwehren. Von Oktober bis Ende des Jahres 1930 schwebten Verhandlungen mit der Reichs- und der preußischen Staatsregierung über die Ausdehnung der Gehaltskürzungen für Beamte( ab 1. Februar 1931) auf Behördenangestellte. Neben anderen Behörden hat insbesondere die preußische Katasterverwaltung Angestellte entlassen, und zwar in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1929( 752= 10% der Gesamtangestelltenzahl). Die Räumung des besetzten Rheingebietes am 30. Juni 1930 hat zahlreiche ältere Angestellte der Reichsvermögensverwaltung stellungslos gemacht. Wir haben in Verhandlungen Vergünstigungen für sie erwirkt. Die Gehaltszahlung im Krankheitsfall ist für Behördenangestellte durch die Notverordnung vom 26. Juli 1930 in ein neues Stadium getreten, weil letztere den Krankenkassen verbietet, Barleistungen zu gewähren, wenn ,, Arbeitsentgelt" gezahlt wird. Dies trifft bei Behördenangestellten nach den Tarifvereinbarungen zu. Die Behörden sträuben sich aber, das volle Gehalt zu zahlen und lassen es in jedem Falle auf die Klage vor dem Arbeitsgericht ankommen. Bezirkstarifverträge für Gemeindeangestellte sind 1930 eingeleitet bzw. durchgeführt worden für das rheinisch- westfälische Industriegebiet, den Freistaat Sachsen, die Provinzen Hannover, Schleswig- Holstein und Brandenburg. Am 1. Februar 1928 wurden die Landesarbeitsämter und in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. November 1928 die einzelnen Arbeitsämter in die neugeschaffene ,, Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" eingegliedert. aDie Durchführung des am 29. Dezember 1927 abgeschlossenen Tarifvertrages für die Angestellten der„ Reichsanstalt" erforderte in den drei Berichtsjahren( 1928-1930) eine Fülle von Arbeit. Vor der Tarifschiedsstelle bei der Reichsanstalt hatten wir eine beträchtliche Zahl von Anträgen zur Höhergruppierung bzw. zur besseren Festsetzung des Grundvergütungssatzes zu vertreten, was im allgemeinen erfoglreich war. Auch das Übernahmerecht der Angestellten der Reichsanstalt", das durch Gesetz geregelt ist, erforderte zahlreiche Verhandlungen. Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt hat auf unsere Veranlassung vom 7.- 20. September 1930 einen Lehrgang für Wohlfahrtspflegerinnen zur Einführung in die neuzeitlichen Formen der Leibesübungen im Grenzjugendhof Hassitz bei Glatz durchgeführt. 70 DEUTSCHLAND. bilg Bund der technischen Angestellten und Beamten( Butab) ese Im Monat Mai des Jahres 1929 konnte der Butab insofern ein Doppeljubiläum feiern, als am 7. Mai 25 Jahre seit der Gründung des Bundes der technisch- industriellen Beamten, der ersten gewerkschaftlichen Techniker- Organisation in Deutschland, und am 27. Mai 10 Jahre seit dem Zusammenschluß dieses Bundes mit dem älteren Deutschen TechnikerVerband zum Bund der technischen Angestellten und Beamten( Butab) verstrichen waren. Der Butab- Vorstand hatte diese Gelegenheit benutzt, um die Gesamtmitgliedschaft zu einer erhöhten Werbetätigkeit aufzurufen, die, wie die nachstehenden Ausführungen über die Mitgliederbewegung zeigen, ein recht erfreuliches Ergebnis hatte. In einer besonderen Festschrift, die den Titel„, 25 Jahre Techniker- Gewerkschaft 10 Jahre Butab" trägt, wurde die Geschichte der Technikerbewegung dargestellt und über die Tätigkeit und Leistungen des Butab in den ersten 10 Jahren seines Bestehens berichtet. Im ganzen Reich wurden Jubiläums- Kundgebungen veranstaltet, die durchweg sehr stark besucht waren und so eine lebhafte Anteilnahme der Mitgliedschaft an dem Jubiläum ihrer Organisation bekundeten. I. Mitgliederbewegung. In der Berichtszeit hat der Butab, wie die nachstehende zahlenmäßige Übersicht über die Mitgliederbewegung in den Jahren 1928/30 erkennen läßt, einen erfreulichen Zuwachs zu verzeichnen. Ordentliche Mitglieder Stand am Hospitanten Jugendliche insgesamt davon weiblich 1. 1. 1928 51 113 289 1951 velin979 31.12. 1928 55 288 342 2730 1 121 31. 12. 1929 61 226 317 4.195 1455 31. 12. 1930 62 318 510 5217 1717 Die Gesamtzahl der Ende 1930 im Butab Organisierten betrug also nahezu 70 000. Die verhältnismäßig geringe Zunahme der Mitgliederzahl im Jahre 1930 ist zweifellos in erster Linie auf die schwere Krise zurückzuführen, die in diesem Jahre auf der deutschen Wirtschaft lastete. Diese Wirtschaftskrise hat, wie die nachstehende Entwicklung der Zahl der stellenlosen Bundesmitglieder zeigt, auch eine erhebliche Verschlechterung der Lage des Arbeitsmarktes der technischen Angestellten zur Folge gehabt. Zu bemerken ist, daß um die Jahreswende 1930/31 keinerlei Anzeichen für eine Besserung des Arbeitsmarktes vorlagen. 71 am 1. 1. 1928 31.12.1928 " 31.12.1929 " 31. 12. 1930 11 Zahl der stellenlosen Bundesmitglieder: In Prozent der ordentlichen Mitglieder indosabsolut b 2115 2222 3412 8616 4,1 4,0 5,6 13,8 Jaubni- doaindost II. Stand der Finanzen. Einnahmen, Ausgaben und Vermögensstand gestalteten sich folgendermaßen: по Einnahmen 1928 RM. 1929 1930 1 RM. RM. Beiträge 2 708 741,71 Sonstige Einnahmen. 128 407.94 3 041 796,47 238 765,31 3 241 508,56 211 090,43 Insgesamt 2 837 149,65 3 280 561,78 3 452 598,99 1928 1929 1930 Ausgaben RM. RM. RM. Unterstützungen aller Art einschließlich Rechtsschutz und Stellennachweis. 566 497,16 839 274,97 1 371 313,18 Verbandsorgan( DTZ) 195 779,23 214 321,58 219 873,28 Propaganda und Aktionen 687 506,34 834 147,55 799 947,73 Bibliothek und erzieherische Zwecke 44 773,25 60 044,81 68 656,56 Verbandstag 50 951,92 53 361,98 Verwaltungskosten 853 208,76 951 632,67 991 628,16 Sonstige Ausgaben 85 921,88 87 454,18 55 850,22 Insgesamt 2 484 638,54 2 986 875,76 3 560 631,11 Verbandsvermögen am Insgesamt Pro ordentliches Mitglied 1.1.1929 RM. 1 403 165,- 25,40 1. 1. 1930 1. 1. 1931 1 RM. 1 631 749,- 26,65 RM. 1 550 000,- 24,90 III. Kollektivverträge zur Regelung der Arbeits- und Entlohnungsbedin gungen. Bis Ende des Jahres 1930 stieg die Zahl der insgesamt vom Butab abgeschlossenen Kollektivverträge auf über 400. Die genauen Zahlen für die einzelnen Jahre der Berichtszeit und die Zahlen der jeweils erfaßten Mitglieder sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: 1) Vorläufige Zahlen. 72 Zahl der Kollektivverträge Zahl der von diesen Kollektivverträgen erfaßten Bundesmitglieder 1928 1929 Stand Ende 1930 330 2354 B406 sw doll to oin 15d 50 977 51 117 53 990 . IV. Aktionen, die im Zusammenhang mit dem Abschluß bzw. der Abänderung oder Verlängerung von Kollektivverträgen geführt wurden. Aktionen wurden geführt 1. Zwecks Abschluß eines neuen bzw. Erneuerung Soder Verlängerung eines abgelaufenen Kollektivvertrages 2. Zwecks Abschluß einer neuen bzw. Abänderung oder Verlängerung einer bestehenden kollektiven Lohnregelung 3. Zwecks Abschluß sonstiger kollektiver Regelungen ( Mehr- bzw. Kurzarbeit) Zahl der insgesamt durchgeführten Aktionen 1928 1929 1930 86 65 65 49 254 162 87 17 340 227 153 Bei den in den Jahren 1928 bis 1930 geführten Aktionen war es nur in zwei Fällen erforderlich, das letzte gewerkschaftliche Mittel in Anwendung zu bringen. Der erste Fall wurde gelegentlich der Verhandlungen mit den Arbeitgebern der„ Weiterverarbeitenden Metallindustrie des Saarlandes" über neue Tarifgehälter akut, im zweiten Falle versuchten die Arbeitgeber der ,, Berliner Geldschrankfabriken und Bauschlossereien" den Angestellten ihr Recht auf angemessene kollektive Regelung ihrer Arbeits- und Entlohnungsbedingungen streitig zu machen. Beide Kämpfe konnten mit gutem Erfolge für die in Streik getretenen Angestellten beendet werden. Darüber hinaus war der Butab im Jahre 1928 mit etwa 80 Mitgliedern an den großen Kämpfen der Metallarbeiter in der rheinisch- westfälischen Eisen- und Stahlindustrie und bei den Seeschiffswerften beteiligt. Die in den Jahren 1928 und 1929 geführten Aktionen waren durchweg Angriffsaktionen zwecks Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der technischen Angestellten, die fast ausnahmslos erfolgreich endeten. Soweit die Entlohnung in Frage kommt, war es dem Butab möglich, die kollektiv vereinbarten Gehälter der technischen Angestellten im Laufe der Jahre 1928 und 1929 in der Industrie im Baugewerbe im Bergbau um 9-14 Prozent, دو um 15-18 um 12-14 99 gegenüber dem Stand von Ende 1927 zu erhöhen. Mit dem Einsetzen der Wirtschaftskrise in der zweiten Hälfte des Jahres 1929 war die Möglichkeit einer weiteren Verbesserung der Entlohnung der technischen Angestellten so gut wie nicht mehr gegeben. 73 Zwar gelang es, im Jahre 1930 noch in einigen Vertragsgebieten Gehaltserhöhungen auf dem Verhandlungswege durchzusetzen, doch zeigten sich daneben in zunehmendem Maße Anzeichen für einen Generalangriff der Unternehmer auf das Lohnniveau der Arbeiter und Angestellten. Da infolge der Kollektivverträge ein Abbau der kollektiv vereinbarten Gehälter nicht sofort möglich war, gingen die Unternehmer zunächst dazu über, den Teil der Bezüge der Angestellten zu kürzen, der die tariflichen Mindestsätze überstieg. Gleichzeitig wurde versucht, durch Einführung von Kurzarbeit eine weitere Kürzung der Gehälter herbeizuführen. Die Frage der Bezahlung der Angestellten bei Kurzarbeit wurde erstmalig zum ernsten Streitobjekt zwischen Gewerkschaften und Unternehmern und beschäftigte, da eine einheitliche Rechtsauffassung nicht bestand, noch Ende 1930 sämtliche Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese Vorgänge zwangen auch den Butab, sich für den Abwehrkampf zu rüsten, zumal das Unternehmertum die Forderung auf Abbau der Löhne und Gehälter bis zu 30 teilweise gar 50 Prozent erhob. Bestärkt wurden die Unternehmer in ihrem Vorgehen durch die deutsche Regierung, die im Wege der Notverordnung einen Abbau der Bezüge der im Dienste des Reiches, der Länder, der Gemeinden und der öffentlichen Unternehmungen stehenden Angestellten und Beamten diktierte. Trotz der Wirtschaftskrise gelang es dem Butab, gemeinsam mit den übrigen freien Gewerkschaften in den bisher gepflogenen Verhandlungen die überspitzten Forderungen der Unternehmer ganz wesentlich herabzudrücken. Die seit Mitte 1930 kollektiv neu vereinbarten Gehälter der technischen Angestellten weisen, im Durchschnitt gesehen, gegenüber dem Stande von Ende 1929 nur eine Senkung von 5 bis 6 Prozent auf, selten wurde dieser Satz überschritten. Der Butab hofft auch in den zahlreichen für Anfang 1931 in Aussicht stehenden Verhandlungen den Gehaltsabbau für die technischen Angestellten in diesen Grenzen zu halten. An den übrigen Bestimmungen der Kollektivverträge für die technischen Angestellten hat sich während der Berichtszeit gegenüber dem Stande von Ende 1927 nichts Wesentliches geändert. Lediglich die Frage der Kurzarbeit für Angestellte wirbelte infolge der ungeklärten Rechtslage einigen Staub auf und zwang die Angestelltengewerkschaften zu entsprechenden Kollektivvereinbarungen, um den Unternehmern hier nicht das Feld zu überlassen. SRI bou zolamideuaus tast stb not 19125A morbidoo115b V. Die Unterstützungseinrichtungen. lozinik a) Stellenlosen-, Gémaßregelten- und Solidaritätsunterstützung usw. Die Einrichtungen der solidarischen Selbsthilfe, wie sie der Butab als Hilfsmittel seiner gewerkschaftlichen Betätigung geschaffen hat, wurden in der Berichtszeit weiter ausgebaut durch eine Reise- und Umzugshilfe, Gewährung eines Bestattungskostenzuschusses beim Tode der Ehefrau sowie eine Erhöhung der Solidaritäts- und Hinterbliebenenunterstützung. Während der ersten Hälfte der Berichtszeit hielt sich die Inanspruchnahme der Unterstützungseinrichtungen infolge der verhältnismäßig guten wirtschaftlichen Lage in normalen Grenzen. Das Bild änderte 74 sich in der letzten Hälfte der Berichtszeit nach Einsetzen der Wirtschaftskrise ganz wesentlich dadurch, daß mehr als alle anderen Angestelltenberufe die technischen Angestellten der Stellenlosigkeit unterworfen waren. Die Gesamtsumme der im Jahre 1930 ausgezahlten Unterstützungen hat sich gegenüber 1928 nahezu verdreifacht. Modiusz 293 ab blow tim ban An Unterstützungen wurden gezahlt: pod obrew 1928 1929 1930 RM. RM. RM. Stellenlosenunterstützung . 182 095.276 813.Gemaßregelten- u. Solidaritätsunterstützung 16 130.Sonstige Unterstützungen 143 484. 10 258.-218 301.- 793 531.16 936.- Insgesamt ents 341 709.505 372.191 449.1 001 916b) Stellennachweis. Durch den Stellennachweis des Butab wurden den stellungsuchenden Mitgliedern bekanntgegeben: 1928 1929 1930 Zahl der insgesamt bekanntgegebenen offenen Stellen 17 643 Davon im Auslande. 16 342 10 131 352 583 1 140 c) Auskunftei. Durch die Auskunftei des Butab wurden erteilt: Auskünfte über Firmen, Lebensverhältnisse etc. insgesamt Davon Auskünfte über Arbeitsund Lebensverhältnisse im Ausland 1928 1929 1930 2905 3 489 3.649 254 704 1631 d) Rechtsberatung und Rechtshilfe. .Rechtsberatung und Rechtshilfe des Butab hatten im Verlauf der Berichtszeit und besonders im Jahre 1930 geradezu Spitzenleistungen zu vollbringen. Im Jahre 1928 mußte hauptsächlich der Kampf gegen eine ausgedehnte Tarifsabotage der Arbeitgeber geführt werden. Diese bestand darin, daß sich eine Anzahl Arbeitgeberverbände dem Abschluẞ von Tarifverträgen mit Angestelltengewerkschaften zu entziehen versuchten durch willkürliche Auslegung oder Änderung ihrer Satzung. Nachdem durch mehrere erfolgreich durchgeführte Prozesse diese Versuche im wesentlichen abgewehrt waren, traten die Wirkungen der vielfach überspitzten Rationalisierungsmaßnahmen in die Erscheinung: Betriebseinschränkungen,-Stillegungen, Einzel- und Massenkündigungen. Dazu kam eine gewaltige Krise auf dem Weltmarkt und als Folge derselben eine Arbeitslosigkeit von katastrophalen Ausmaßen, zuletzt ein Generalangriff der Arbeitgeber auf das Tarifrecht allgemein und auf die kollektive Regelung der Arbeits- und Gehaltsbedingungen der Angestellten insbesondere, die dem Jahre 1930 das charakteristische Gepräge 75 - gaben. Daß solche Verhältnisse eine unversiegliche Quelle von Einzelprozessen und Kollektivstreitigkeiten waren, bedarf keiner besonderen Erläuterung. Die nachfolgenden Tabellen reden eine eindringliche Sprache, in welchem Ausmaß der Butab durch die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder in Rechtsstreitigkeiten in Anspruch genommen war und mit welchem Erfolg er den gestellten Anforderungen gerecht Erfolg er den gestellten werden konnte: Zahl der bearbeiteten Prozesse: Jahr Aus dem Vorjahr übernommen neu eingeleitet erledigt 1928 1929 595 657 699 637 1125 103300 1930 749 1996 1.770 Erstrittene Erfolge: Jahr 1928 1929 1930¹ Aus Gehalts-, Provisions-, Schadenersatz-, Patent- usw. Ansprüchen insgesamt 506 748,49 RM. 1 167 569,35, 1916 499,77 99 Zahl der erteilten Auskünfte in Rechts- und Patentsachen: Freisprüche Zeugnisse in Strafverfahren 68 6 100 10 79 4 in Rechtssachen Jahr in Patentsachen schriftlich mündlich 1928 2657 3 665 136 1929 3330 1930 3.901 5 707 13917 167 zzim233 233 d A novad VI. Betriebsrätewesen. Bei den Wahlen zu den gesetzlichen Angestellten- und Betriebsräten konnte der Butab in der Berichtszeit bemerkenswerte Erfolge erringen. Über die Zahl der gewählten Mitglieder gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß: Es entfielen Sitze auf den Butab im Betriebsratie Aufsichtsrat Anzahl der erJahr faßt. Betriebe Angestellten- Rat 1929 1533 2306 1930 1931 2718 76 1) Vorläufige Zahlen. 891 1 204 140 147 DEUTSCHLAND. dolow o อา Allgemeiner Verband der Deutschen Bankangestellten Rationalisierung, Konzentration und ihre Folgen. Der fortschreitende Rationalisierungs- und Konzentrationsprozeß im Bankgewerbe hat in der Berichtsperiode sowohl die Kräfte der Organisation als auch der Betriebsräte in stärkstem Maße in Anspruch genommen. Galt es doch, auf der einen Seite möglichst viele Angestellte vor dem Schicksal der Entlassung zu bewahren, andererseits jedoch für diejenigen Angestellten, die diesem Schicksal nicht zu entreißen waren, in entsprechender Weise vorzusorgen. Von den in der Berichtsperiode vorgenommenen Bankenzusammenschlüssen waren die Aufnahme der Mitteldeutschen Kreditbank durch die Commerz- und Privatbank, sowie der Zusammenschluß Deutsche Bank und Direktion der Disconto- Gesellschaft die bedeutsamsten. Die neu entstandene Deutsche Bank und Disconto- Gesellschaft( DD- Bank) umfaßt die früheren Institute: Deutsche Bank, Direktion der DiscontoGesellschaft, A. Schaaffhausenscher Bankverein, Norddeutsche Bank, Rheinische Kreditbank, Süddeutsche Disconto- Gesellschaft. Allein diese letztere große Bankfusion hat rund 5 600. Bankangestellten die Stellung gekostet. Die neu entstandene DD- Bank mit 451 Millionen Eigenkapital und offenen Reserven, 4% Milliarden fremder Gelder und 450 Milliarden Umsatz erstreckt ihren Einfluß auf 45 Großkonzerne der Industrie von insgesamt 55 und verwaltet allein 40% der allen Großbanken anvertrauten Gelder und ½ der fremden Gelder sämtlicher deutschen Kreditbanken. Der Anteil der DD- Bank am Gesamtgeschäft der Berliner Börse wird auf 40% geschätzt. Der Nutzeffekt durch die Einsparung von Personal beträgt rund 23 Millionen Mark pro Jahr. Zur Wahrnehmung der Interessen der Angestellten hat der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten einen gewaltigen Abwehrkampf in der Öffentlichkeit auch durch ihm nahestehende Abgeordnete in den Parlamenten( Reichstag und Länderparlamenten) geführt. Auch in die Generalversammlungen der einzelnen Institute trugen die Organisationsvertreter den Kampf für die Interessen der Angestellten hinein. Durch diesen in vielfältiger Form geführten Abwehrkampf wurde erreicht, daß der Abbau nicht sofort, sondern sukzessive durchgeführt worden ist und daß den zum Abbau gelangenden Angestellten namhafte Abfindungssummen ausgezahlt werden mußten. Ebenfalls führte der Kampf des Allgemeinen Verbandes dazu, daß endlich auch mit der Reduktion des stark übersetzten Leitungsapparates der Banken begonnen worden ist. Der Umfang des Personalabbaues im Bankgewerbe wird dadurch illustriert, daß seit der Inflation von 330 000 Bankangestellten rund 260 000 abgebaut worden sind; allein die 4 D- Banken haben mehr. als 76000 Angestellte, nahezu 70% der Gesamtbelegschaften, entlassen. Der Allgemeine Verband benutzte die Fusionsgeneralversammlung des führenden Institutes, der Deutschen Bank, vom 29. Oktober 1929 77 dazu, um zu der Satzung des neuen Bankinstitutes durch den Kollegen Marx eine Reihe grundsätzlicher Anträge einbringen zu lassen, welche die von der Verwaltung betonte Notwendigkeit der Herabminderung des Handlungsunkosten- Kontos von der Angestelltenseite her anfaßten. Er verlangte, die Zahl der Vorstandsmitglieder auf 8 statt 12, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 30 satt 119 zu begrenzen. Er verlangte weiterhin, den Durchschnittsbetrag der Bezüge der Vorstandsmitglieder der Bezüge der Vorstand auf 120 000 RM. pro Kopf und Jahr festzusetzen. Für die Bezahlung des Aufsichtsrates schlug er vor, die Vergütung für den Vorsitzenden auf 10 000 RM., für den stellvertretenden Vorsitzenden auf 5000 RM. und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder auf je 3000 RM. zu bemessen. Weiterhin wurde beantragt, das Handlungsunkosten- Konto dadurch zu entlasten, daß sämtliche Vorstandsmitglieder, Direktoren und deren Stellvertreter diejenigen Einnahmen, welche sie aus ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder in anderen Unternehmungen an Tantiemen beziehen, an die Kasse der Bank abführen sollten. Schließlich wurde in zwei weiteren Anträgen eine Verbesserung der Publizität gefordert. Es wurde verlangt, daß der Aufsichtsrat die Bilanz und die Gewinnund Verlustrechnung der Generalversammlung nur dann vorlegen dürfe, wenn vorher eine unparteiische Stelle die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung geprüft und mit dem Prüfungsvermerk versehen habe. Weiterhin wurde gefordert, daß beim Handlungsunkosten- Konto die sachlichen und persönlichen Ausgaben getrennt auszuweisen und bei den persönlichen Ausgaben -5110 1. die Ausgaben für die Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter, 2. für die Direktoren, ihre Stellvertreter und Syndizi, 3. für die Prokuristen und Bevollmächtigten, 4. für die Tarifangestellten gesondert aufzuführen seien. Sämtliche Anträge wurden natürlich durch die Generalversammlung abgelehnt. Es wurden jedoch kurz nach der Generalversammlung durch die DD- Bank Abbaurichtlinien herausgegeben, deren Inhalt den seitens des Allgemeinen Verbandes geführten Kampf sehr deutlich erkennen ließen. Es gelang dem Allgemeinen Verband, in Verbindung mit seinen Betriebsräten, diese Abbaurichtlinien noch nach zwei Richtungen hin zu verbessern; einmal wurden die Abfindungssummen erhöht, dann beabsichtigte Entlassungen in zahlreichen Fällen in Pensionierungen umgewandelt, deren Kosten bis zum Eintreten der gesetzlichen Voraussetzungen die Bank zu tragen hat. Selbstverständlich hat sich der Allgemeine Verband auch bemüht, den abgebauten Verbandsmitgliedern nach Möglichkeit neue Stellen zu vermitteln. Diesem Bestreben stellten sich jedoch durch die immer schlechter werdende Situation auf dem Arbeitsmarkt fast unübersteigliche Hindernisse entgegen. Wenn es trotzdem gelungen ist, 1486 Kollegen in neue Stellungen unterzubringen, so zeigt sich in dieser Zahl, daß der Stellennachweis des Verbandes nicht ohne Erfolg gearbeitet hat. An Unterstützungen wurden 1928/1930 109 204,65 RM. ausgezahlt.b 78 Die Tarifbewegung der letzten 3 Jahre d basiert auf der Besoldungsordnung des Deutschen Reiches und der Länderstaaten vom Oktober 1927. Diese Besoldungsordnung erhöhte die Besoldungen der unteren und mittleren Staatsbeamten und Staatsangestellten im Mittel um gut 20%, während in den vorausgehenden Jahren die Gehaltserhöhungen bei den Staatsbeamten sich lediglich auf die Wohnungsgeldzulagen beschränkten. Für die Bankangestellten wirkte diese Neuordnung in den ersten Monaten des Jahres 1928 direkt verschlechternd. Mit der Erhöhung der Grundgehälter und des Wohnungsgeldes der Staatsbeamten ging nämlich ein gleichzeitiger Abbau der Ortssonderzuschläge Hand in Hand. Die deutsche Beamtenbesoldung hat nämlich unter besonderer Berücksichtigung der durch die Besatzung geschaffenen Zustände speziell die Städte im Westen Deutschlands, dann aber auch größere Binnenstädte, wie Berlin und Hamburg, mit besonderen örtlichen Zuschlägen bedacht, die teilweise das allgemeine Gehaltsniveau bis zu 15% hoben. Der Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe sieht aber unter den Besonderheiten, die im§ 22 geregelt werden, vor, daß in Orten, die im besetzten Gebiet liegen, die Arbeitnehmer außer den tariflichen Sätzen eine besondere Besatzungszulage unter denselben Voraussetzungen und in gleicher Höhe, also auch die besondere Zulage für Verheiratete und Kinder, wie sie jeweils das Reich seinen Beamten und Angestellten gewährt, erhalten sollen. Die Bestimmung fährt dann fort, daß die Angestellten im Saargebiet eine Frankenausgleichszulage erhalten und daß an denjenigen Orten, an welchen das Reich jeweils Ortssonderzuschläge an seine Beamten zahlt, die Arbeitnehmer im Bankgewerbe ebenfalls Sonderzuschläge im entsprechenden Ausmaße, berechnet vom tariflichen Monatseinkommen, erhalten sollen. 17 Zurückzuführen ist diese Tarifbestimmung darauf, daß für die Einreihung der einzelnen Bankplätze in die Ortsklassen, wie sie der Tarifvertrag vorsieht, das Ortsklassenverzeichnis, das für die Reichsbeamten gilt, maßgebend ist. Veränderungen dieses Ortsklassenverzeichnisses treten für die dem Tarifvertrage unterworfenen Institute mit dem ersten Tage des auf die Verkündigung folgenden Monates in Kraft. Dem Wortlaute und dem Sinne der Tarifbestimmungen entsprechend mußten also im Januar 1928 die in Wegfall kommenden bzw. reduzierten Ortssonderzuschläge auch bei der Entlohnung der Bankangestellten in Wegfall kommen. Das brachte Einkommenseinbußen mit sich, die teilweise 10% betrugen. An den Hauptbankplätzen Berlin und Hamburg blieb allerdings der Ortssonderzuschlag erhalten, wennngleich nur mehr in der Höhe von 3%, während er bis dahin 5% betrug. Eine starke Welle von Lohnbewegungen und-Kämpfen setzte um die Jahreswende 1927/28 in allen Industrie- und Gewerbezweigen, nicht zuletzt auch im Bankgewerbe, ein. Es gelang zwar nicht, den Kampf um die Auszahlung einer einmaligen Zahlung zu Ende des Jahres 1927 siegreich zu beenden, dagegen wurde der Kampf um die Erneuerung des mit dem 31. März 1928 ablaufenden Tarifvertrages mit umso größerer Erbitterung geführt. Insonderheit war es der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten, der in einem offenen Brief, gerichtet an die übrigen bürgerlichen Arbeitnehmerverbände, die am Tarifvertrag beteiligt waren, die 79 Zusammenhänge aufdecken konnte, die zwischen der Reichsregierung und dem Reichsverbande der Bankleitungen bei der Reduktion der Ortssonderzuschläge bestanden. Eine strengvertrauliche Information des Reichsverbandes der Bankleitungen wurde uns bekannt, in der der Reichsverband der Bankleitungen seinen Mitgliedern folgendes mitteilte: be ,, Wir haben bei der Beratung der gegenwärtigen Besoldungsvorlage zu wiederholten Malen Gelegenheit genommen, auf eine Beseitigung der Ortssonderzuschläge hinzuwirken, wobei wir darauf hinwiesen, daß die Besoldungsvorschriften des Reiches auch für die Privatwirtschaft, insbesondere auch für das Bankgewerbe, von maßgebender Bedeutung sind. Wie wir erfahren, sind unsere Bemühungen nicht vergeblich gewesen. Heute nachmittag wird sich der Reichsrat mit den Ortssonderzuschlägen befassen; es ist wahrscheinlich, daß eine erhebliche Herabsetzung beschlossen wird. Wir sind dahin unterrichtet, daß die Annahme nachstehender Neuregelung wahrscheinlich ist." Fußend auf diese Unterlagen erklärte der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten, daß der Reichstarifvertrag in seiner jetzigen Gestalt veraltet sei, daß er dem Unternehmertum des Bankgewerbes die Möglichkeit biete, die Bankangestellten zu Gehaltssätzen zu beschäftigen, deren Kaufkraft unter die der Unterbeamten im Staatsdienste herabdrücke. Von unserer Seite wurde die Haltung des Bankenverbandes in wirkungsvoller Weise illustriert und den Angestellten nähergebracht durch die Veröffentlichung eines Gedichtes ,,, Machttaumel" überschrieben. Der Reichsverband der Bankleitungen nahm dieses Gedicht zum Anlaẞ, kurzerhand die Verbreitung des Verbandsorgans in sämtlichen Betrieben des Bankgewerbes bei Androhung der fristlosen Entlassung zu verbieten. Er tat dies in bewußtem Gegensatze zu einer Bestimmung unseres Reichstarifvertrages, die besagte, daß die Verteilung der regelmäßig erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften der vertragschließenden Bankangestellten- Organisationen während der Geschäftszeit in der Bank durch Angestellte der Bank statthaft sein sollte. Der Verband sah sich genötigt, hiergegen das Reichstarifamt für das Bankgewerbe anzurufen. In einer großen öffentlichen Protestkundgebung nahmen die Berliner Bankangestellten gegen das Verbot Stellung. Die Sozialdemokratische Reichstagsfraktion teilte in einer Reichstags- Interpellation den Tatbestand mit und knüpfte daran die Frage: Was gedenkt die Reichsregierung zu tun, um auch den Bankangestellten das Recht der Meinungsfreiheit und das Recht der Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 118 und 159 der Reichsverfassung zu gewährleisten? Ehe noch diese Interpellation beantwortet wurde, segnete der Reichstag das Zeitliche. Bru Der Reichsverband der Bankleitungen aber stellte sich in den nunmehr beginnenden Tarifverhandlungen auf den Standpunkt, daß er eine Verhandlung mit dem Allgemeinen Verband der Deutschen Bankangestellten über den Tarifvertrag ablehne. Wir riefen demgegenüber das Reichsarbeitsministerium an. Es wurde ein Schiedsspruch gefällt, der im wesentlichen die bisherigen Tarifbestimmungen des Mantels beibehielt, in finan zieller Hinsicht allerdings die Gehaltssätze um 8% erhöhte. 80 Wesentlich reibungsloser verliefen die Tarifverhandlungen des Jahres 1929. Der Allgemeine Verband stellte diesmal die Forderung auf, durch Gewährung von Summenzuschlägen zu den einzelnen Gehaltspositionen sowie durch Wiedereinführung der Gratifikationen im Bankentarife die Kaufkraft der Bankangestellten wiederherzustellen. Auch in den Generalversammlungen der Banken wurde durch entsprechende Anträge und Ausführungen die Verhandlung über die Erneuerung des Bankentarifes vorbereitet. Die Verhandlung selbst fand unter einem Unparteiischen des Reichsarbeitsministeriums statt und endigte mit einem Vergleiche, der am 17. April des Jahres 1929 geschlossen wurde. Der Vergleich verankerte die bis dahin auf Grund einer Empfehlung des Schlichters in den meisten Bankbetrieben gezahlte Weihnachtsgratifikation in Höhe eines halben Monatseinkommens als tariflichen Anspruch der Angestellten und brachte darüber hinaus die Zahlung eines weiteren halben Monatseinkommens zum Abschlußtermin am 15. April jeden Jahres. Durch eine zusätzliche Bestimmung, daß den im Verlaufe des Kalenderjahres neu eintretenden und ausscheidenden Arbeitnehmern für jeden Monat, den sie während des Kalenderjahres dem Betriebe angehört haben, 1/12 der Sonderzulage zusteht, wurde der Rechtsanspruch auf diese Sonderzahlung in Gestalt eines 13. Monatseinkommens für alle Bankangestellten gewährleistet. Der Tarifabschluß wurde getätigt für die Zeit vom 1. April 1929 bis 31. Dezember 1930. Im Jahre 1930 ist dann die jüngste Tarifvereinbarung am 18./19. Dezember zustande gekommen. Sie hat eine interessante und in mancher Hinsicht lehrreiche Vorgeschichte. Unmittelbar im Anschluß an das Sanierungsprogramm der BrüningRegierung setzten dann auch die entsprechenden Maßnahmen und Schiedssprüche des amtlichen Schlichtungsapparates ein. Der Schiedsspruch in der Berliner Metallindustrie mit seiner im Endeffekt auf 8% lautenden Lohnreduktion war der Auftakt und das Signal für die nunmehr auf der ganzen Linie einsetzenden Lohnreduktionen. 15 Am 6. November 1930 erhielten die Arbeitnehmerparteien des Bankgewerbes den entsprechenden blauen Brief: Ted ,, Betr.: Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe.do Musdiqust b 1b Der Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe läuft am 31. Dezember 1930 30 ab. Wir erla Wir erlauben uns, Sie hiermit zu einer Verhandlung über die mit dem Ablauf des Vertrages zusammenhängenden Fragen auf Dienstag, den 18. November 1930, vorm. 11 Uhr, in den Sitzungssaal der Industriebai und Handelskammer zu Berlin NW 7, Dorotheenstr. 8, I. Stock, einzuladen." Das Programm, das der Reichsverband der Bankleitungen dann am 18. November entfaltete, war überaus reichhaltig. Die von ihm vertretene Theorie ging dahin, daß die Bankangestellten ebenso wie alle übrigen Arbeitnehmerschichten Deutschlands dem Willen der Reichsregierung entsprechend auf das Lohnniveau des Jahres 1927 zu reduzieren seien. Man wolle entgegenkommenderweise davon absehen, die im Frühjahr des Jahres 1927 eingetretene Erhöhung der Bankangestelltenbezüge hierbei mit einzubeziehen. Dann bleibe aber immer noch die im Jahre 1928 vorgenommene 8prozentige Erhöhung, das im Jahre 1929 eingeführte 13. Monatsgehalt, das mit 8%% zu bewerten sei. Selbst wenn man die Tatsache 81 berücksicht, daß die Hälfte eines Monatseinkommens auch bereits in den Jahren 1926 und 1927 zur Auszahlung gelangt sei, infolgedessen die effektive Erhöhung der Kaufkraft sich für das Jahr 1929 und 1930 nur auf 4% stelle, so würden doch beide Erhöhungen zusammen 12% ausmachen und durch eine 11prozentige Reduktion der Bezüge wieder wettgemacht sein. Außerdem müsse ein Stillstand in dem Vorrücken innerhalb der Altersstufen der einzelnen Gruppen vereinbart und darüber hinaus ein Abbau der 15 Stufen selbst vorgenommen werden. echo aid Jonid Der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten, ebenso wie die übrigen am Tarifvertrage beteiligten Arbeitnehmer- Verbände gingen auf diese Arbeitgeberofferte nicht ein. Die Verhandlungen scheiterten. Der Reichsverband der Bankleitungen war es diesmal, der das Reichsarbeitsministerium anrief mit dem Antrage, ein Schlichtungsverfahren über die Neuregelung der Tarifbezüge einzuleiten. Der Schiedsspruch ging, in seiner Totalität betrachtet, nicht so weit wie die Forderungen des Arbeitgeberverbandes lauteten. In seinen Auswirkungen kam er diesen Forderungen speziell nach der finanziellen Seite hin bedenklich nahe. Die Monatseinkommen der einzelnen Berufsjahre sollten eine Reduktion um 5% erfahren. Gleichzeitig aber sollte ein Aufrücken in die höhere Gehaltsstufe unterbleiben. Durch die Staffelung der Gehälter nach Berufsjahren ergibt sich zwischen den einzelnen Gehaltsstufen ein Unterschied, der bis zu 8% geht. Es traten infolgedessen durch die gleichzeitige Reduktion der bisherigen Bezüge um 5% und durch die fehlende Aufrückungsmöglichkeit Gehaltsreduktionen bis zu 13% ein, wenn der Schiedsspruch Wirklichkeit würde. Es nimmt unter solchen Umständen nicht wunder, daß der Reichsverband der Bankleitungen diesem Schiedsspruche nicht nur seine Zustimmung erteilte, sondern noch während des Ablaufes der Erklärungsfrist seine Verbindlichkeitserklärung beantragte. Die Erklärungsfrist liet mit dem 18. Dezember 1930 ab. Der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten schlug den übrigen am Tarifvertrage beteiligten Arbeitnehmerverbänden vor, diese Erklärungsfrist dazu zu benutzen, an den Hauptbankplätzen, insbesondere aber in den Zentralbetrieben der Großbanken eine Urabstimmung der gesamten Belegschaften über den Schiedsspruch stattfinden zu lassen. Das Ergebnis der Abstimmung war in Anbetracht der Arbeitsmarktverhältnisse und des jahrelang den Bankangestellten drohenden Abbaues befriedigend. Eine Zweidrittelmehrheit erklärte sich bereit, einer Streikparole der Gewerkschaften Folge zu leisten. Die Ablehnung des Schiedsspruches wurde nahezu einstimmig von den Abstimmenden gebilligt. Noch ehe das Abstimmungsergebnis aus allen Betrieben festgestellt war, fanden im Arbeitsministerium Verhandlungen auf Grund des Antrages des Reichsverbandes der Bankleitungen statt, den Schiedsspruch für verbindlich zu erklären. Diese Verhandlungen führten zu dem Ergebnisse, daß die für Staatsbeamten vom 1. 2. 1931 ab in Aussicht genommene Gehaltssenkung von 6% auch auf den Bankentarif Anwendung finden sollte, daß dagegen die übrigen Verschlechterungen, insbesondere das Stehenbleiben der einzelnen Angestellten in der Gehaltsstaffel des Jahres 1930 in Wegfall kam. Praktisch wurde so erzielt, daß das Einkommen 82 des einzelnen Angestellten, abgesehen von den höheren Berufsjahren, wo die Spannungen zwischen den einzelnen Berufsjahren kleiner sind, im Jahre 1930 nahezu aufrechterhalten bleibt. Die Mantelbestimmungen haben keine wesentliche Änderung erfahren. Insbesondere ist die Urlaubsstaffel dieselbe geblieben. Auch die Bankfeiertage bleiben in Kraft. Die freigewerkschaftliche Bankangestelltenbewegung war nicht in der Lage, den allgemeinen Lohnabbau in Deutschland vom Bankgewerbe abzuhalten; ihren Bemühungen aber ist es in erster Linie zu danken, daß dieser Lohnabbau nicht die Formen angenommen hat, wie sie der Reichsverband der Bankleitungen herbeiwünschte und bereits durch den Schiedsspruch vom 10./11. Dezember 1930 beinahe verwirklicht sah. hoboilghM ob 6 SPIOS мя 208 Stric A 0801 2013l oed baboM 750 89Q1YSTIE 0621 83 DEUTSCHLAND. Deutscher Werkmeister- Verband. Mitgliederbewegung. Der wirtschaftliche Rückschlag, der schon zu Beginn des Jahres 1928 einsetzte, hat auch die Mitgliederbewegung im Verbande beeinflußt. Schließung und Verkleinerung der Betriebe führten zur Entlassung einer großen Zahl älterer Kollegen. Eine weitere Belastung des Verbandes trat dadurch ein, daß Tausende unserer Mitglieder in das Arbeiterverhältnis zurückversetzt wurden. Der Verband zählte am 31. August 1927 129 276 Mitglieder und in den Jahren 1928, 1929 sind keine erheblichen Änderungen eingetreten. Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Krise zeigen sich am Schlusse des Jahres 1930. Der Mitgliederstand betrug am 31. 12 1928 129 998 Beiträge und Leistungen. 31. 12. 1929 31. 12. 1930 129 679 125 806 Dem Druck der Wirtschaft entsprechend, stieg auch die finanzielle Inanspruchnahme des Verbandes in der Berichtsperiode. Die Beitragseinnahmen, Zinsen usw. betrugen insgesamt 1928. 1929. 1930. 6 334 433,28 RM. 6 637 127,84 RM. 6761 501, RM. Hiervon beanspruchten die Unterstützungsleistungen an die Mitglieder des Verbandes für 1928 RM. Stellenlosenunterstützung Streik- und Gemaßregelten862 909,63 1929 RM. 1 299 569,53 1930*) RM. 2014 249,- unterstützung. 194 954,74 38 916,- 36 147,- Notlagenunterstützung 278.690,42 334 494,50 515 518,- • Rechtsschutz. 57 313,88 36 938,32 43 438,- Invalidenunterstützung. 644 766,67 681 759,79 735 449,- Witwen- und Waisenunterstütz. 357 400,85 9 698,95 356 128,02 12 375,60 378 453. 2 405 735,14 2 760 181,75 13 996, 3 737 259,- Außerordentliche Unterstützung. 84 Das Verbandsvermögen belief sich auf 4 456 093 RM. im Jahre 1928 je Kopf der Mitglieder 34, RM.*) 5 384 575 RM. im Jahre 1929 je Kopf der Mitglieder 41,- RM. 4905 000 RM. im Jahre 1930 je Kopf der Mitglieder 39,- RM. *) Zahlen noch nicht endgültig. Kollektivverträge. Nach den Angaben des Statistischen Reichsamtes bestanden am 1. Januar 1928 1 677 Tarifverträge für Angestellte. An diesen war der DWV. mit rund 550 beteiligt. Ein Drittel aller Angestelltentarife regeln die Arbeitsverhältnisse der Werkmeister. Eine statistische Erhebung des DWV. für die Zeit vom 1. 4. 25 bis 1. 4. 29 ergab die Tatsache, daß bei 300 Tarifen für die Werkmeister 1351 Gehaltsbewegungen durchgeführt werden mußten. Insgesamt je Tarifvertag Jahr 1925( ab 1. April) 1926.. 549 2,44 98 0,32 1927. 377 1.25 1928. 262 0,87 1929( bis 1. April) 65 0,87 zusammen 1351 Durchschnittlich im Jahr 388 Die 1351 Gehaltsbewegungen endeten in 876 Fällen durch freie Vereinbarung 223 99 99 99 72 27 62 7981 99 828 99 54 99 Annahme eines Schiedsspruchs. Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs. Vereinbarung vor dem Schlichtungsausschuẞ. Vereinbarung vor dem Schlichter oder Reichsarbeitsminister. Ablehnung des Schiedsspruchs( Verbindlichkeitserklärung erfolgte nicht) Vereinbarung nach dem Schiedsspruch. Vereinbarung nach Streik. ohne Verhandlung. Nach der schon erwähnten statistischen Erhebung stellte sich das durchschnittliche Monatseinkommen der Werkmeister( ohne Berücksichtigung der Geldentwertung) in der Zeit vor und nach dem Kriege wie folgt: Bergbau. Metall- und Maschinenindustrie Chemische Industrie. Papierindustrie. Textilindustrie Allgemeine Industrie Durchschnitt.. 1912 1. 1. 1924 1.4. 1925 1.4. 1929 246,- 189,- 236,- 302,- 228, 191,- 245,- 303,- 225,- 188,- 237,- 296,- 217,- 167, 230,- 279, . 199.146,- 202,- 263,- 162,- 218,- 272,- 226,- 174,- 228,- 286,- Die Gehaltssätze der Friedenszeit wurden, mit Ausnahme im Bergbau, am 1. 4. 1925 im Durchschnitt erreicht bzw. um ein geringes überschritten. In der Zeit vom 1. 1. 1924 bis 1. 4. 1925 wurde im Durchschnitt eine Erhöhung der Gehälter um 54, RM. oder 31,0% erreicht. In der Zeit vom 1.4. 1925 bis 1.4. 1929 betrug die Erhöhung der durchschnittlichen Gehälter in den erwähnten Industriezweigen hingegen 58,- RM. bzw. 25,4%. 6* - 85 Rechtsschutz und Rechtsberatung. In den Jahren 1928 und 1929 wurden vor den Arbeitsgerichten etwa 2½ Milionen RM. an Gehältern erstritten. Die Erfolge, die außergerichtlich durch Vergleich von den Geschäftsstellen erzielt wurden, übersteigen den Betrag noch erheblich. MA Die meisten Rechtsschutzfälle betrafen Gehaltsklagen. Die Verteilung der hauptsächlichsten Klagen auf die einzelnen Jahre ergibt folgendes Bild: 1928 1929 1930 Gehaltsklagen. 490 585 501 Räumungsklagen. 28 8 8 Schadenersatzklagen 30 33 30 Anklagen wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug usw. 38 23 . Privatklagen wegen Beleidigung 27 Klagen auf Freigabe. 8 Aufwertungsansprüche an Pensionskassen Forderungsklagen. Andere Ansprüche. Das Gesamtergebnis der Fälle, für die Rechtsschutz bewilligt wurde, stellt sich wie folgt: 6 11 4 5431 36178 15 - 2 Es wurden gewonnen verglichen verloren zurückgezogen 1928 118 111 148 141 1929 1930 89 93 104 075 75 162 151 108 mumb 121 Seit dem Jahre 1928 ist der Widerstand der Arbeitgeber gegen tarifliche Vereinbarungen und das Schlichtungswesen erheblich gewachsen. Mit der Riesenaussperrung der Schwerindustrie an Rhein und Ruhr betätigte sich diese als Schrittmacher für alle reaktionären Pläne, die sich nach und nach zum Gehaltsabbau am Ende des Jahres 1930 auswirkten. Die Arbeit der Gewerkschaften konzentriert sich darauf, im gemeinsamen Wirken die wichtigsten sozialpolitischen Fortschritte zu sichern und zu erhalten. 86 DEUTSCHLAND. Polier-, Werk- und Schachtmeister- Bund für das Baugewerbe Deutschlands Der Bund wurde im Jahre 1902 unter dem Namen ,, Deutscher Polierbund" gegründet. Er umfaßt 6 Bezirke, 41 Gruppen und zurzeit 401 Bezirksvereine. Mitgliederbewegung. Der Vereins- und Mitgliederstand gestaltete sich in den letzten drei Geschäftsjahren wie folgt: 1928 398 Bezirksvereine und Ortsgruppen mit 13 654 Mitgliedern 1929 407 Bezirksvereine und Ortsgruppen mit 14 364 Mitgliedern 1930 401 Bezirksvereine und Ortsgruppen mit 13 812 Mitgliedern. Trotz der ungeheuren Arbeitslosigkeit des letzten Jahres ist der Mitgliederbestand ziemlich stabil geblieben. Der geringe Verlust gegenüber dem Jahre 1929 ist darauf zurückzuführen, daß ein Teil unserer Kollegen infolge der schlechten Baukonjunktur auf dem Bauarbeitsmarkt zum Berufswechsel und damit zum Übertritt in die zuständigen Gewerkschaften gezwungen waren. Tarifbewegung. Von den zur Zeit gültigen allgemeinverbindlichen beiden Reichstarifverträgen sowie 35 Bezirkstarifverträgen für Poliere und Hilfspoliere sowie Schachtmeister und Unterschachtmeister im Baugewerbe werden sämtliche obenerwähnten Mitglieder erfaßt. Konflikte. An Streiks und Aussperrungen, an denen Mitglieder unserer Organisation beteiligt waren, sind zu verzeichnen gewesen: 1928: 10; 1929 6; 1930: 6. Stellennachweis. Unser vom Reichsarbeitsministerium genehmigter nichtgewerbsmäßiger Stellennachweis für Poliere und Schachtmeister im Baugewerbe vermittelte: 1928: 1899 Stellen 1929: 2287 Stellen 1930: 1095 Stellen. Der Rückgang der Vermittlungen im letzten Jahr ist ebenfalls auf die schlechte Bautätigkeit und damit verbundene außerordentliche Arbeitslosigkeit zurückzuführen. 87 Unterstützungseinrichtungen. Der Bund hat für seine Mitglieder folgende Unterstützungseinrichtungen getroffen: Gewährung von Rechtsauskunft, Rechtshilfe und Rechtsschutz in allen gewerblichen Angelegenheiten, evtl. bis zur höchsten Instanz; Streikunterstützung; Krankenunterstützung; Erwerbslosenunterstützung; Sterbefallunterstützung; Maßregelungsunterstützung; Umzugsunterstützung; Bauunfallunterstützung; Alters- und Invalidenversicherung; Notfallunterstützung. In welchem Umfange von diesen Unterstützungseinrichtungen Gebrauch gemacht werden mußte und welche Leistungen gewährt wurden, geht aus den nachstehenden Aufstellungen hervor. M Stand der Finanzen. Die Gesamteinnahme belief sich im Jahre 1928 auf im Jahre 1929 auf im Jahre 1930 auf Die Ausgaben betrugen: RM. 703 400,16 RM. 809 642,36 RM. 745 656,83. 1928 1929 1930 für Streikunterstützung 2 419,66 748,80 805,55 Krankenunterstützung 111 024,80 170 105,15 122 338,15 " Erwerbslosenunterstützung 164 143,- 358 186,45 382 417,45 " Sterbefallunterstützung 30 302,- 36 495,- 30 017,- " Alters- und Invalidenunterstützung 48 302,90 69 240, 106 497,99 " Notfallunterstützung 3 040,- 2 610,- 4 240,- دو Rechtsschutzunterstützung 15 139.56 13 475,48 17 715,62 " " Maßregelungsunterstützung 1 309,50 " Bundesorgan. 24 042,74 28 703,30 28 400,71 Berufskrankenkasse. Die Berufskrankenkasse des Polier-, Werk- und Schachtmeisterbundes für das Baugewerbe Deutschlands, Ersatzkasse, Braunschweig, wurde am 23. Oktober 1927 gegründet und nach Genehmigung durch das Reichsaufsichtsamt vom Reichsarbeitsminister am 30. Dezember 1927 als Ersatzkasse zugelassen. Die Kasse entwickelte sich trotz der ungewöhnlich schlechten Arbeitsmarktlage im Baugewerbe während der Berichtsjahre recht gut und. konnte an Versicherungsleistungen( Arzt- und Arzneikosten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung, Krankengeld usw.) gewähren in den Jahren: 1928. 1929. 1930. für RM. 49 175,87 • für RM. 409 754,86 , für RM. 724 289,01 , Unser Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau durch finanzielle Beteiligung an der Deutschen Wohnungsfürsorge A. G. für Beamte, Angestellte und Arbeiter( Dewog), der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten- Heimstätten( Gagfah) und dem Verband sozialer Baubetriebe. 88 88 DEUTSCHLAND. Sozialgesetzgebung ( für sämtliche deutschen Verbände). Die sozialpolitische Schutzgesetzgebung in Deutschland hat in den Jahren 1928/1930 wichtige Änderungen erfahren. Angestelltenversicherung. Innerhalb eines sogenannten Notprogramms der Reichsregierung verabschiedete der Reichstag am 15. März 1928 ein Gesetz zur Änderung der Angestelltenversicherung. Für die in der Zeit vom 1. Januar 1913 bis zum 31. Juli 1921 zur Angestelltenversicherung entrichteten Beiträge wurden bis dahin Zusatzsteigerungen nur für die höheren Gehaltsklassen gewährt. Das Gesetz vom 15. März 1928 brachte die Einführung der zusätzlichen Steigerungsbeträge auch in den unteren Gehaltsklassen und eine Erhöhung dieser Steigerungsbeträge in den oberen Gehaltsklassen. Als Steigerungsbeträge werden jetzt für jeden geleisteten Monatsbeitrag gewährt: In der Gehaltsklasse A 0,50, RM. in der Gehaltsklasse B 0,75 RM., in der Gehaltsklasse C 1,- RM., Gehaltklasse D 1,25 RM., Gehaltsklasse E 2, RM., Gehaltsklasse F 2,50 RM., Gehaltsklasse G 3,- RM., Gehaltsklasse H 4,- RM., Gehaltsklasse I 5,- RM. - Die Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung wurde durch Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 10. August 1928 von 6000, RM. auf 8400,- RM. mit Wirkung ab 1. September 1928 erhöht. Die Novelle zur Angestelltenversicherung vom 7. März 1929 brachte in zwei entscheidenden Punkten eine wesentliche Verbesserung des materiellen Versicherungsrechts. Die Wartezeit in der Angestelltenversicherung wurde von 120 Beitragsmonaten auf 60 Beitragsmonate herabgesetzt. Sind weniger als 30 Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegt, so beträgt die Wartezeit statt wie bisher 180 nur 90 Beitragsmonate. Die zweite Verbesserung war die Einführung des Ruhegeldes wegen Arbeitslosigkeit. Auf Grund dieser zunächst bis 31. Dezember 1933 befristeten Regelung gilt auch derjenige als berufsunfähig, der das 60. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahre ununterbrochen arbeitslos ist. Das Ruhegeld wird für die weitere Dauer der Arbeitslosigkeit gewährt. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. Krisenunterstützung, so beginnt das Ruhegeld frühestens mit dem Wegfall dieses Anspruches. Das Ruhegeld kommt in Wegfall, wenn der Empfänger wieder eine invaliden- oder angestelltenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Der Kampf um eine grundlegende Reform der Angestelltenversicherung im Saargebiet, die insbesondere eine Angleichung des materiellen Versicherungsrechts an das im übrigen Reichsgebiet geltende Versicherungsrecht bringen sollte, konnte im Jahre 1928 mit einem bedeutsamen Teilerfolg abgeschlossen werden. Die Verordnung der Regierungskommission des Saargebietes vom 22. 9. 1928 brachte zunächst eine Erhöhung der 89 Versicherungspflichtgrenze auf 33 000 Franken Jahreseinkommen. Entsprechend unseren Forderungen erfolgte aber auch ein Ausbau der Leistungen. Das jährliche Ruhegeld setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, der für alle Gehaltsklassen 2640 Franken beträgt. Hinzu kommt ein Steigerungsbetrag in Höhe von 15 v. H. der Beiträge, die für die Zeit vom 1. Juni 1923 bis zum 1. November 1927 geleistet worden sind. Für die später geleisteten Beiträge sind die Steigerungssätze in der Verordnung besonders festgesetzt. Bei der Gewährung des Kinderzuschusses zum Ruhegeld ist ebenfalls eine Angleichung an die im übrigen Reichsgebiet geltenden Grundsätze erfolgt. Neu ist für das Saargebiet die Bestimmung, daß weiblichen Versicherten im Falle der Verheiratung ein Anspruch auf Rückerstattung von 50 v. H. der geleisteten Beiträge zusteht, wenn die Wartezeit vor dem Zeitpunkt der Verheiratung erfüllt war und die Versicherte innerhalb dreier Jahre nach der Verheiratung aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet. Krankenversicherung. Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 hat die Krankenversicherung in ganz einschneidender Weise verändert. Die Leistungen können auf Grund der neuen Bestimmungen nur noch unter erschwerten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Für die Krankenhilfe hat nach den Bestimmungen der R. V. O. der Versicherte einen Krankenschein zu lösen, der bisher von den Krankenkassen unentgeltlich abgegeben wurde und für den jetzt eine Gebühr von 50 Reichspfennigen zu entrichten ist. Bei der Abnahme von Arznei-, Heil- und Stärkungsmitteln hat der Versicherte von den Kosten dieser Verordnung ebenfalls den Betrag von 0,50 RM., jedoch nicht mehr als die wirklichen Kosten zu zahlen. Erst durch die neue Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen, vom 1. Dezember 1930, ist diese Verpflichtung, die auch für Arbeitslose, Sozialrentner und Versorgungsempfänger bestand, für diese drei Kategorien beseitigt worden. Die Barleistungen der Krankenversicherung sind auf mehrfache Weise verschlechtert worden. Jeder Versicherte muß künftig eine Wartezeit von drei Tagen zurücklegen, bis er das Krankengeld erhält. Der Beginn des Krankengeldes wurde auf den vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit festgesetzt. Für die Angestellten ist insofern eine grundsätzliche Veränderung der bisherigen Rechtslage eingetreten, als bestimmt wird, daß der Anspruch auf Kranken- und Hausgeld ruht, wenn und soweit der Versicherte während der Krankheit Arbeitsentgelt erhält. Für solche Versicherte hat die Satzung der Krankenkasse die Beiträge entsprechend zu kürzen; sie kann zugleich das Krankengeld nach Wegfall des Arbeitsentgelts bis zu einer bestimmten Grenze erhöhen. Diesen Verschlechterungen steht als Verbesserung die obligatorische Einführung der Familienhilfe gegenüber. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß die Krankenkassen bisher schon fast überwiegend die Familienhilfe in ihren Satzungen als freiwillige Mehrleistung eingeführt hatten. Die Familienhilfe wird nach den neuen Bestimmungen in der Regel bis zur Dauer von dreizehn Wochen gewährt; sie kann von den Krankenkassen bis auf sechsundzwanzig Wochen ausgedehnt werden. 90 Gehaltszahlung in Krankheitsfällen. Auf Grund der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches hatten bisher schon die Handlungsgehilfen einen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts in Krankheitsfällen neben den Leistungen der Krankenversicherung, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus. Dieser Gehaltsanspruch konnte jedoch nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Auffasung durch Einzelvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Bei den übrigen Angestellten konnten auf Grund der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Reichsgewerbeordnung auf das Gehalt die Bezüge aus der Krankenversicherung angerechnet werden; der Anspruch auf Gehalt war ebenfalls abdingbar; er konnte aber auch bei diesen Angestellten und Vereinbarungen ausgeschlossen werden. Wir forderten deshalb, daß allen Angestellten ein unabdingbarer Rechtsanspruch auf Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfalle gewährleistet sein soll. In der Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 hat diese Forderung ihre Verwirklichung gefunden. Ausdehnung der Unfallversicherung. Der Reichstag hat am 20. Dezember 1928 das dritte Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung verabschiedet. Dieses Gesetz bedeutet einen wesentlichen Fortschritt. Haben doch nunmehr auch die Angestellten entsprechend unseren Forderungen eine stärkere Berücksichtigung gefunden. Neben dem Betrieb der Feuerwehren und dem Betrieb zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen sind neu in die Unfallversicherung einbezogen worden u. a. die Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, ferner Einrichtungen und Tätigkeiten in der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und im Gesundheitsdienst. Die in unfallversicherten Betrieben tätigen kaufmännischen und Büroangestellten waren bisher aus der Unfallversicherung ausgeschlossen. Es unterliegt jetzt der Unfallversicherung auch der kaufmännische und verwaltende Teil des Unternehmens, soweit er dem Zwecke des versicherten Betriebes dient und zu ihm in einem dem Zwecke entsprechenden örtlichen Verhältnis steht. Ladenschluß. Im Jahre 1929 ist es uns nach langwierigen parlamentarischen Auseinandersetzungen gelungen, die Einführung des Fünfuhr- Ladenschlusses am 24. Dezember( Weihnachtsheiligabend) für den größeren Teil der Einzelhandelsangestellten durchzusetzen. Gegen unsren Widerstand wurde beschlossen, daß offene Verkaufsstellen, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel, Genußmittel oder Blumen verkaufen, am Weihnachtsheiligabend bis 6 Uhr abends geöffnet sein dürfen. Im Jahre 1930 unternahmen wir eine parlamentarische Aktion zur Beseitigung dieser Ausnahmebestimmung. Es gelang uns auch, einen entsprechenden Beschluß des Reichstages herbeizuführen. Da aber der Reichsrat von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machte und Einspruch er91 hob, konnte der Beschluß des Reichstages nicht durchgeführt werden. Nunmehr muß der Reichstag nochmals dazu Stellung nehmen. Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge. Der Vorstoß der Sozialreaktion gegen die Grundlagen unseres Arbeitslosenschutzes konnte im Jahre 1929 gemeinsam mit der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion erfolgreich abgewehrt werden. Die Novelle zur Arbeitslosenversicherung vom 12. Oktober 1929 beschränkte sich auf eine Bereinigung all jener Fragen, die man mit einem gewissen Recht als Miẞstände bezeichnen kann und an deren Beseitigung auch die Angestellten und Arbeiter ein Interesse haben. Die Novelle brachte für die Saisonarbeitslosen an Stelle der bisherigen Sonderfürsorge mit ihrer Bedürftigkeitsprüfung die dauernde Einbeziehung der Saisonarbeitslosen in die Arbeitslosenversicherung; sie gewährt ihnen für die Zeit der berufsüblichen Arbeitslosigkeit die Unterstützungsleistungen in der Höhe der Unterstützungssätze der Krisenfürsorge. Einbezogen in die Versicherung wurden auch die Angestellten in höherer oder leitender Stellung, auch wenn sie nicht krankenversicherungspflichtig sind, aber der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. Hinsichtlich des versicherten Personenkreises wurde insbesondere klargestellt, daß die Tätigkeiten von kaufmännischen Angestellten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben versicherungspflichtig sind. Die Anwartschaftszeit von sechsundzwanzig Wochen als Voraussetzung für den Unterstützungsbezug ist bestehen geblieben. Es handelt sich bei der Anwartschaftszeit um jene beitragspflichtige Arbeitsperiode, die der Arbeitslosigkeit vorausgegangen sein muß. Beträgt jedoch die Arbeitszeit des Arbeitnehmers weniger als vierundzwanzig Stunden in der Kalenderwoche, so werden zwei Arbeitstage für einen gerechnet. Eine Verlängerung der Anwartschaftszeit auf zweiundfünfzig Wochen wurde jedoch für jene Versicherten vorgenommen, die zum ersten Male eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Es handelt sich hier in erster Linie um Schulentlassene, die ins Erwerbsleben treten, und ehemals Selbständige, die aus irgendwelchen Gründen eine versicherungspflichtige Beschäftigung ergreifen. Neu ist die Bestimmung, wonach die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen nicht verneint werden darf, wenn in der Reichsversicherung ein Rentenanspruch rechtskräftig abgewiesen wurde. Es kann also in Zukunft nicht mehr vorkommen, daß jemand von der Arbeitslosenversicherung als arbeitsunfähig erklärt wird, wenn ihn beispielsweise die Invalidenversicherung noch für arbeitsfähig hält. Eine Reihe weiterer Änderungen bezieht sich auf die Verschärfung der Sperrfristen, also Entzug der Unterstützung, wenn der Arbeitslose sich ohne berechtigten Grund trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, eine Arbeit anzunehmen oder anzutreten; ferner die Anrechnung von Renten und Wartegeldern sowie von Einnahmen aus Gelegenheitsarbeit auf die Arbeitslosenunterstützung. Während es bei den parlamentarischen Auseinandersetzungen übe: die Novelle vom 12. Oktober 1929 gelang, einen Abbau der Arbeitslosenunterstützung zu verhindern, brachte die Verordnung des Reichspräsi92 denten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 auch in dieser Frage ganz einschneidende Verschlechterungen. Neben einer weitgehenden Senkung der Unterstützungssätze wurde ein weiterer Abbau des Arbeitslosenschutzes durch Verlängerung der Wartezeit auf vierzehn Tage für alle Versicherten ohne zuschlagsberechtigte Angehörige vorgenommen. Arbeitslosen, die das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und denen ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch zusteht, wurde der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung genommen. Wenn ein Versicherter arbeitslos ist, dessen Ehegatte ein Arbeitseinkommen von mehr als 30 RM. wöchentlich bezieht, so wird der das Einkommen von 30 RM. übersteigende Betrag von der Unterstützung des arbeitslosen Ehegatten abgezogen. Die zweite Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 hat die in der ersten Notverordnung vorgenommenen Verschlechterungen entgegen unseren Forderungen nur ganz unwesentlich verbessert. So wurde der Unterstützungsanspruch der Jugendlichen insoweit wieder hergestellt, als nunmehr nur noch Jugendliche unter 16 Jahren( ursprünglich unter 17 Jahren) grundsätzlich vom Unterstützungsanspruch ausgeschlossen sind. Von Bedeutung ist schließlich noch die Bestimmung, daß bei der Berechnung der Unterstützung kein geringerer Beitrag als derjenige zugrunde gelegt werden darf, den der Versicherte an den Arbeitgeber abgeführt hat. Damit werden Rechtsnachteile für den Versicherten ausgeschlossen, falls der Arbeitgeber die dem Versicherten abgezogenen Beiträge überhaupt nicht oder nicht in der richtigen Höhe an die im Gesetz vorgesehenen Stellen abgeführt hat. Das Krisenfürsorgerecht hat durch die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose sowie den Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krisenfürsorge vom 11. Oktober 1930 eine grundlegende Neuregelung erfahren. Ein Ausbau der Krisenfürsorge ist insoweit erfolgt, als nunmehr, allerdings mit weitgehenden Ausnahmen, alle Berufsgruppen in die Krisenfürsorge einbezogen sind. Dieser Verbesserung der Krisenfürsorge stehen jedoch erhebliche Verschlechterungen gegenüber. Von der Krisenfürsorge sind künftig alle Arbeitslosen ausgeschlossen, die die im Gesetz vorgeschriebene Anwartschaftszeit nicht erfüllt haben, in den letzten zwölf Monaten also nicht während sechsundzwanzig Wochen, aber wenigstens dreizehn Wochen in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Darüber hinaus sind die Unterstützungssätze in der Krisenfürsorge erheblich gesenkt worden; ferner ist eine außerordentliche Verschärfung der Bedürftigkeitsprüfung durch eine stärkere Anrechnung des eigenen Einkommens des Arbeitslosen und seiner Angehörigen erfolgt. Neu ist auch die Bestimmung, wonach dem Arbeitslosen künftig die Krisenunterstützung auf Grund einer allgemeinen Bedürftigkeitsprüfung ganz oder teilweise versagt werden kann, wenn und soweit besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß Bedürftigkeit nicht vorliegt. Ob solche Umstände vorhanden sind, soll insbesondere geprüft werden, wenn der Arbeitslose in den Haushalt von Angehörigen aufgenommen ist, oder beim Bestehen familienrechtlicher Ansprüche, auch wenn die Angehörigen mit dem Arbeitslosen nicht im gleichen Haushalt leben. 93 Von weittragender Bedeutung ist die Neuregelung der Höchstunterstützungsdauer in der Krisenfürsorge. Hier ist eine Verkürzung um sieben Wochen vorgenommen worden. Die Unterstützungsdauer beträgt künftig regelmäßig zweiunddreißig Wochen; für Arbeitslose, die das vierzigste Lebensjahr vollendet haben, kann der Vorsitzende des Arbeitsamtes die Unterstützungsdauer bis zu fünfundvierzig Wochen ausdehnen. Betriebsrätegesetz. Das Betriebsrätegesetz legt die Erneuerung der Betriebsvertretungen zunächst in die unmittelbare Selbstverwaltung der Arbeitnehmer. Nach § 23 des Betriebsrätegesetzes hat der Betriebsrat spätestens vier Wochen vor Ablauf seiner Wahlzeit einen Wahlvorstand zu bestellen und aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes den Vorsitzenden zu wählen. Kommt die bisherige Betriebsvertretung dieser ihrer öffentlich- rechtlichen Verpflichtung nicht nach, so geht die Pflicht zur Bestellung des Wahlvorstandes auf den Arbeitgeber über. Diese gesetzlichen Bestimmungen haben sich in der Praxis als ganz unzureichend erwiesen, insbesondere dann, wenn aus irgendwelchen Gründen eine Betriebsvertretung nicht mehr bestand. In vielen Fällen haben die Arbeitgeber ihrerseits eine Erfüllung der ihnen obliegenden öffentlich- rechtlichen Verpflichtung zur Bestellung des Wahlvorstandes verweigert. Auf diese Weise wurden den Arbeitnehmern wichtige Schutzrechte aus dem Betriebsrätegesetz genommen, weil es an jeder Möglichkeit fehlte, die Bestellung des Wahlvorstandes durch eine andere Stelle zu erzwingen. Dieser Mangel des Gesetzes ist durch die Novelle vom 28. Februar 1928 zur Abänderung des Betriebsrätegesetzes beseitigt worden. Es wurde eine neue Bestimmung in das Betriebsrätegesetz hineingearbeitet, wonach künftig auch auf Antrag eines einzelnen Arbeitnehmers, auf Antrag einer Gewerkschaft oder auf Antrag des Gewerbeaufsichtsbeamten die Bestellung des Wahlvorstandes durch den Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsgerichts erfolgen kann. Ferner wurden die Strafvorschriften im Betiebsrätegesetz verschärft. Den Strafantrag wegen Verletzung oder Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Verpflichtungen durch den Arbeitgeber kann künftig neben der Betriebsvertretung auch der Gewerbeaufsichtsbeamte stellen. 94 A FINNLAND. Suomen Liiketyöntekijäin Liitto R. Y. ( Handels- und Büroangestellte.) Die finnische Arbeiterschaft hatte in den Jahren 1928-1930 sehr bewegte Zeiten durchzumachen, die durch die heftigen Streitigkeiten, die die kommunistischen Elemente in der Bewegung hervorriefen, verschärft wurden. , 000 05 Im finnischen Gewerkschaftsbund trat eine Spaltung nach politischen Richtungen ein, so daß nun auf der einen Seite die Sozialdemokraten. und auf der anderen die Kommunisten stehen. Da diese politischen Gegensätze zu jeder Zeit in den Vordergrund gerückt worden sind, hat die Schlagkraft des Gewerkschaftsbundes eine starke Schwächung erfahren. Die Kommunisten benutzten den Gewerkschaftsbund rücksichtslos zur Förderung ihrer politischen Ziele, weshalb sich die Sozialdemokraten auf der Tagung des Gewerkschaftsbundes im Frühjahr 1929 weigerten, in den Vorstand einzutreten und diesem also nunmehr ausschließlich Kommunisten angehörten. Nach der Tagung traten mehrere Verbände aus dem Gewerkschaftsbund aus, u. a. auch der Angestelltenverband Finnlands. Man besprach die Lage der Dinge, und auf Veranlassung des letzten Verbandes wurde auf einer Tagung am 19. Oktober 1930 ein neuer Gewerkschaftsbund gegründet, der den Namen Finlands Fagföreningers Centralförbund führt. Infolge unseres Austrittes aus dem Gewerkschaftsbund verließen acht von Kommunisten geleitete Ortsgruppen mit zusammen 550 Mitgliedern unseren Verband. Von diesen Ortsgruppen sind jedoch später ungefähr 200 Mitglieder und eine Ortsgruppe wieder zum Verband zurückgekehrt. Die im Jahre 1930 entstandene sogenannte Lappobewegung, die angeblich die Kommunisten bekämpft, erreichte, daß der alte Gewerkschaftsbund durch Regierungsverordnung seine Tätigkeit einstellen mußte. Das gleiche Schicksal traf auch den von den ausgetretenen Ortsgruppen gegründeten Angestelltenverband, da er unter kommunistischem Einfluß stand. SICT abondo Der Austritt der Kommunisten hat zur Folge gehabt, daß jetzt im Verband Ruhe zur Arbeit herrscht, was sehr notwendig war. Die Verhältnisse liegen nämlich so, daß Finnland zu Anfang der Berichtsperiode seine Währung stabilisiert hatte und infolge einer gesteigerten Holzausfuhr und einer regen Bautätigkeit eine günstige Wirtschaftslage aufwies. Es gab fast keine Arbeitslosigkeit und auch unter den Angestellten war die Zahl der Stellenlosen recht gering. Die Gehälter waren trotzdem sehr niedrig, was durch den großen Zustrom zur Branche und das Fehlen von gesetzlichen Bestimmungen über die Lehrlingsausbildung verursacht wurde. Die allgemeine Wirtschaftskrise hat nunmehr auch Finnland erreicht. Im Laufe des Jahres 1930 ist die Zahl der Stellenlosen stark gestiegen. Die Arbeitgeber fordern nun eine allgemeine Herabsetzung der Gehälter, 95 und bei allen zur Zeit laufenden Gehaltsverhandlungen werden Gehaltskürzungen von 10--20 Prozent verlangt. Am 31. Dezember 1930 hatte der Verband etwa 100 stellenlose Mitglieder. An Unterstützungen wurden in den Jahren 1928-1930 folgende Beträge ausgezahlt: Stellenlosenunterstützung Zusammen Jahr 1928 3048,- 1929 2 686,- Stipendien 14 000,- 500,- Diverse - 4574, 3 390,- 21 622, 6576,- - 1930 ca. 20 000,- 24 000,- ca. 3 000,- ca. 47 000,- 25 734,- 38 500,- 10 964,- 75 198,- Die Teuerungszahl ist von 1215 im Januar 1928 auf 1180 im Januar 1930 heruntergegangen; im Dezember 1930 betrug sie 1083. Der Verband hatte im Januar 1928 24 laufende Tarife, die ungefähr 1400 Mitglieder umfaßten. Ende 1930 bestanden 28 Tarife, die die Lohnund Arbeitsbedingungen von etwa 1300 Mitgliedern festlegten. In der Regel sind die Tarife ohne Arbeitsstreitigkeiten abgeschlossen worden, obwohl in mehreren Fällen der Ausstand angekündigt werden mußte. Die meisten Tarife sind mit genossenschaftlichen Unternehmungen vereinbart, was aber nicht verhinderte, daß die Tarifverhandlungen oft unter außerordentlich schwierigen Verhältnissen geführt worden sind. Bei einer Genossenschaft mußte der Ausstand erklärt werden, um dadurch den Abschluß eines Tarifes zu erzwingen. Die Mitgliederbewegung des Verbandes nahm folgenden Verlauf: 1. Januar 1928 1. Januar 1929 1. Januar 1930 1. Januar 1931 2629, davon 1289 männl. und 1340 weibl. Angestellte 3084, davon 1530 männl. und 1554 weibl. Angestellte 3176, davon 1598 männl. und 1578 weibl. Angestellte 2500, ca. 1300 männl. und ca. 1200 weibl. Angestellte Auf sozialpolitischem Gebiet war der Verband ständig gezwungen, geplante Verschlechterungen des Angestelltengesetzes zu bekämpfen. So wollten die Arbeitgeber vor allem die Arbeitszeit verlängern. In dieser Beziehung wurden dem Reichstag verschiedene Vorschläge unterbreitet, ohne daß bisher Änderungen vorgenommen sind. Die Regierung hat einen Ausschuß zur Behandlung dieser Frage eingesetzt, zu dem auch später der Verband zugezogen wurde. ted Weiter ist ein neues Arbeiterschutzgesetz zur Durchführung gelangt, das jedoch für den Verband nur in bezug auf die Einrichtung der Arbeitslokale Bedeutung hat. Ferner hat der Reichstag ein sogenanntes Zuchthausgesetz angenommen, das den in anderen Ländern bestehenden derartigen Gesetzen gleicht und dessen Tendenz gegen die Gewerkschaften gerichtet ist. Die Regierung sucht zu verhindern, daß die Stellenlosenkassen den Gewerkschaften angeschlossen werden. Man verweigert in solchen Fällen unter anderem die Begutachtung der Satzungen und die Auszahlung des gesetzmäßigen Zuschusses. Die Regierung will die Unterstützungskassen von den Gewerkschaften unabhängig machen, während 96 in Wirklichkeit alle Stellenlosenkassen in Verbindung mit den Gewerkschaften errichtet worden sind. In dem Maße, wie es die inneren Streitigkeiten gestatteten, hat der Verband während der gesamten Berichtsperiode eine rege Werbetätigkeit entfaltet. Die finanzielle Lage des Verbandes gestaltete sich am 31. Dezember 1930 wie folgt: 1927 1928 1929 1930 Kampffonds.. 28 826,- 41 292,- 62 577,- ca. 75 000,- Stellenlosenunterstützungskasse 62 158,- 68 505,- 80 305,- 80 000,- " Stipendienfonds 45 870,- 33 497,- 36 798, 57 000,- " Erholungsheim fonds 10 000,- 41 796, Fnm. 136 854,- 143 294,- - 189 680, 253 796,- Joeling moi, age, onip on OS -old Muranola oil, ge sve soffor( nebuszi o biede ... T. 1ob sillstabas) C V sib a bit sillsqinoM.mpg oos oT asddA- 11-1618 mmolaM 12 fab 191920 X Annoyed at sbdVaib nogmiley droi blonde W noting us size bu 2900 ob from sib -stopple obnov brexitsMib.sob 119 ni zid JomG 97 46 FRANKREICH. Fédération Nationale des Syndicats d'Employés ( Handels- und Büroangestellte). George Buisson, der bisherige Sekretär, wurde im Jahre 1929 an den Gewerkschaftsbund( C. G. T.) berufen, um dort die Leitung der Sozialversicherungsabteilung zu übernehmen. Oreste Capocci, Mitglied der Pariser Angestelltenkammer, wurde zu seinem Nachfolger ernannt. Letzterer konnte indessen seinen Posten beim Angestelltenverband des Seinedistrikts nicht direkt verlassen und seine neue Funktion erst im Januar 1930 antreten. Seit diesem Datum wurde eine rege Propagandaaktion entfaltet, deren Resultat die Gründung von 20 neuen lokalen Verbänden war. Es sind dies die Verbände in Arras, Aurillac, Chalons sur Marne, Châteaurenard, Clermont- Ferrand( Verband der Reisenden), Creil, Douai, Laval, La Roche sur Yon, Luçon, Montpellier( Hilfsangestellte der P. T. T.), Saintes, St. Amand les Eaux, St. Malo, Saumur, Sidi- Bel- Abbes, Tours, Vichy( die Angestellten des Casinos), Valenciennes. Ein unabhängiger Verband der Schiffahrtsangestellten in Marseille hat ebenfalls seinen Beitritt zu unserer Föderation erklärt. Einige besonders gut arbeitende Verbände wurden reorganisiert, d. h. in Belfort, Grenoble, Brive. Dem Verband in Perrigueux ist es gelungen, eine bedeutende Sektion in Bergerac zu gründen. Dagegen ist es uns noch nicht gelungen, die Verbände in Bayonne, Mont de Marsan, Beziers, Vannes und Bastia zu reorganisieren. Während die Verbände in Straßburg, le Havre, Nevers, Perrigueux, St. Quentin, Clermont- Ferrand, Reims und Dünkirchen eine bedeutende Entwicklung aufzuweisen haben. Während des Jahres 1930 wurden im ganzen 140 Propagandaversammlungen einberufen, von der die Mehrzahl direkt von dem Sekretariat der Föderation anberaumt wurde. Alles in allem hat die Föderation seit der Trennung bzw. Gründung des Verbandes der Bankangestellten, vor allem seit der von den Kommunisten verursachten Spaltung, keinen derartigen Fortschritt gekannt. Was die Tätigkeit der Verbände betrifft, waren verschiedene Erfolge in bezug auf Gehaltsverbesserung zu verzeichnen. Gehaltsverhandlungen haben in nachstehenden Orten stattgefunden: in Bordeaux, wo es gelang einen Kontrakt zu vereinbaren; in Perrigueux; in Nevers,( hier wurden Gehaltsverbesserungen durchgeführt, aber ein Kontrakt konnte nicht abgeschlossen werden); dasselbe gilt für ClermontFerrand; während in Paris für einzelne Gruppen Verbesserungen erreicht wurden. 98 Streiks haben in Rennes( für die Angestellten der Börsenmakler) und in Bordeaux( für die Angestellten im Kolonialwarenhandel) stattgefunden. In bezug auf Vereinbarungen betreffend Einführung des Achtstundentages und der englischen Arbeitswoche waren in den nachstehenden Städten einige Erfolge zu verzeichnen: Angers, Perrigueux, Troyes, Reims und Creil. In Paris, St. Nazaire, St. Malo, Bordeaux und Chalons sur Marne sind Verhandlungen wegen Verbesserungen verschiedener Art eingeleitet. Der Verbandskongreẞ fand am 13. und 14. August 1930 statt. 7 99 99 GRIECHENLAND. lleizegn Fédération des Employés Privés de Grèce ( Privatangestellte) Allgemeines. Die Föderation, die im Jahre 1922 gegründet wurde, zählt nunmehr 37 Ortsgruppen in beinahe allen Städten des Landes. Sie hat besonders in den letzten zwei Jahren eine rege Tätigkeit entfaltet. Seit ihrer Gründung sind sechs Landeskongresse einberufen worden, von denen vier in Athen, einer in Patras und der andere in Kavalla stattfanden. Ferner wurden zahlreiche Mitgliederversammlungen veranstaltet. Sowohl die Kongresse wie auch die Versammlungen waren sehr erfolgreich. Gesetzliche Verbesserungen. Der Verband darf sich ohne Überhebung des Erfolges rühmen, daß die nachstehenden Gesetze zur Annahme gelangten, da es ganz besonders seiner Rührigkeit während der letzten 2 Jahre zu verdanken ist, daß sie zum Gesetz erhoben wurden. Es sind dies: 1. Das Gesetz über die Kündigung des Arbeitsvertrages für Angestellte; 2. Das Gesetz über die Regelung der Arbeitszeit im Handel und in den Büros. Nachstehend folgt eine Übersicht der wichtigsten Bestimmungen dieser Gesetze: 1. betr. das Gesetz über die Kündigung des Arbeitsvertrages für Angestellte: Ungeachtet ob er mit oder ohne Kontrakt angestellt ist,( 99% der Angestellten haben keinen Kontrakt) kann einem Angestellten nur auf schriftlichem Wege gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Dienstjahr 1 Monat, bei zwei Dienstjahren 2 Monate, bei vier Dienstjahren 3 Monate, bis zu acht Dienstjahren soll sie 5 Monate betragen, bei zehn Dienstjahren 6 Monate, und bei einer Dienstzeit von über zehn Jahren wird sie für jedes hinzukommende Jahr um 1 Monat verlängert bis zu höchstens 2 Jahren. Die vorgenannten Bedingungen kommen nicht in Betracht, wenn auf dem Vertragswege bessere Vereinbarungen getroffen wurden. Unabhängig von der Einhaltung der Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber dem gekündigten Angestellten noch eine Entschädigung zu zahlen, wie sie im Gesetz festgelegt wurde. Falls er seinen Verpflichtungen in bezug auf die Kündigungsfrist nicht nachkommt, hat er dem Angestellten die im Gesetz im Falle des Kontraktbruchs vorgesehene Entschädigung zu zahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung ist das volle Gehalt einschließlich der besonderen Zuschüsse als Grundlage zu nehmen. Die durch Krankheit verursachte Arbeitsverhinderung des Angestellten darf nicht als Kontraktbruch angesehen werden. Nach dem Gesetze 100 hat der Angestellte Anspruch auf einen Monat Krankenurlaub, bei 1-4 Dienstjahren drei Monate, wenn seine Dienstzeit 4 Jahre überschreitet und nach 10 Jahren Dienstzeit vier Monate; nach 15 Dienstjahren sechs Monate. Tab: lad qu Ein Wechsel in der Persönlichkeit des Arbeitgebers kann die Anwendung dieser Bestimmungen nicht beeinflussen. Im Falle des Bankrotts hat der Angestellte Anspruch auf die Hälfte der normalen Entschädigung; unter diesem Vorbehalt sollen Angestellte das Vorzugsrecht haben. Die durch die Interpretierung des Gesetzes entstandenen Konflikte sollen vom Friedensrichter gebührenfrei geregelt werden. In bezug auf das zweite Gesetz über die Regelung der Arbeitszeit sind u. a. nachstehende Bestimmungen festgesetzt: από Arbeitszeit in den Läden: In Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern dürfen die Läden nicht länger als 9 Stunden pro Tag geöffnet sein. Die Angestellten haben Anspruch auf eine Mittagspause von 3 Stunden im Sommer und 2 Stunden im Winter. An Samstagen kann die Sperrstunde um 1 Stunde verschoben werden. Ausnahmen sind nur unter den nachstehenden Bedingungen zugelassen: a) Im Falle dringender Arbeit, um den Verlust verderblicher Waren zu verhüten; b) wenn höhere Gewalt vorliegt und bei Jahrmärkten; c) während der Zeit vom 20. Dezember bis 6. Januar und der Woche voI Ostern. Für die Fälle a) und b) muß die besondere Erlaubnis der Behörden eingeholt werden. Arbeitszeit in den Büros: Die Arbeitszeit der Handels- und Büroangestellten soll 9 Stunden pro Tag nicht überschreiten; dort wo bereits eine kürzere Arbeitszeit eingeführt ist, soll diese aufrechterhalten bleiben. Die für die einzelnen Angestelltengruppen zugelassenen Ausnahmen müssen in einem vom Arbeitsminister veröffentlichten Erlaẞ niedergelegt werden. Die durch diese Ausnahmen verursachten Überstunden sind mit 25 Prozent Zuschlag zu vergüten. Nach einem Dienstjahr hat jeder Angestellte ohne Ausnahme Anspruch auf 14 Tage bezahlte Ferien. Die Nichtbefolgung der vorgenannten Bestimmungen seitens des Arbeitgebers wird als Kontraktbruch angesehen, in welchem Falle der Angestellte auf das Doppelte der gewöhnlichen Entschädigung Anspruch hat. Es steht dem Angestellten dieselbe Entschädigung zu, wenn der Arbeitgeber den Kontrakt kündigt, sei es auch gemäß den im Gesetz niedergelegten Bestimmungen, um die Gewährung von Ferien zu umgehen. Übertretungen dieser Bestimmungen werden mit Geldsummen im Betrage von 200 bis 2000 Drachmen oder Gefängnis bis zu einem Monat oder beides bestraft. Tarifverträge. Es ist uns nicht gelungen, Tarifverträge zu vereinbaren, da diese in Griechenland noch nicht üblich sind. 7* 101 Konflikte. Während der Berichtsperiode haben wir nur einen Streik gehabt. Im Jahre 1929 traten alle Bankangestellten( ungefähr 3000) in Saloniki in den Streik wegen einer Gehaltsherabsetzung bei der„, Aegan Bank". Der Streik, der nur zwei Tage gedauert hat, wurde zu unseren Gunsten geschlichtet. Sozialversicherung. alloz Die Sozialversicherung ist bei uns noch sehr rückständig. Außer den bei einigen Banken und Eisenbahngesellschaften errichteten Versicherungskassen gibt es keine nennenswerte Versicherungseinrichtung. Dank der Tätigkeit unseres Verbandes war es möglich, die Regierung zu veranlassen, einen ausführlichen Gesetzentwurf für die Sozialversicherung vorzubereiten. Wir hoffen, daß der Entwurf, mit dessen Ausarbeitung zwei Sachverständige betraut wurden, bald zur Behandlung gelangen wird. 102 GROSSBRITANNIEN. biom bila National Union of Distributive and phod Allied Workers ( Handelsangestellte) Am 31. Dezember 1928 1929 1930 Mitgliederstand 104 129 111 874 116 208 Finanzlage £ £ £ Brutto- Beitrag. 182 573 199 402 208 917 Branchenabzug 25 053 27 108 30 861 Netto- Beitrag an die Hauptkasse 157 520 172 294 178 056 Unterstützungen £ £ £ Arbeitslosigkeit 7.935 7 327 11 270 Krankheit · 23 184 29 388 28 061 Sterbefall 2812 3 204 3 048 Streitfälle und Maßregelung Unfähigkeit und Not Insgesamt Sonstige Ausgaben( netto) Verwaltungsausgaben, Beiträge für Anschluß an Internationale Berufssekretariate, an den politischen Fonds und Ausgaben für Bildungszwecke, usw.. Ergebnis der Jahresleistung bei der Hauptkasse Ergebnis der Jahresleistung bei den Branchekassen 89 832 Gewinn 28 788 Gewinn 2 993 3162 2 397 13 867 1 807 2 677 2.412 38 900 44 993 58 658 48 £ £ Gesamtergebnis 101 605 94 648 Gewinn 25 696 Gewinn 24 750 Gewinn 391 Gewinn 851 Gewinn 31 781 Gewinn 26 087 Gewinn 25 601 Durch Tarifvertrag geregelte Arbeitsbedingungen. Am Ende des Jahres 1930 waren die Arbeitsbedingungen von 78 589 Mitgliedern durch Tarifverträge, bzw. Bezirksverträge, die von unserem Verband mit der Genossenschaftsbewegung von Großbritannien und NordIrland vereinbart waren, geregelt. Die Gehaltssätze der übrigen Verbandsmitglieder sind zum größten Teil durch besondere von uns gemachte Vereinbarungen geregelt. Die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der genossenschaftlichen Wäschereiangestellten sind durch Gewerkschaftsvertrag geregelt, während für die Angestellten der genossenschaftlichen Mehlfabriken ein Vertrag mit dem Vereinigten Gewerberat der Mehlfabriken, in dem unser Verband vertreten ist, abgeschlossen wurde. 103 Konflikte. XD Dank der Tätigkeit der„, Genossenschaftlichen Landesschlichtungskammer" ist die Zahl der Streiks, die sehr wahrscheinlich infolge von Konflikten mit verschiedenen genossenschaftlichen Betrieben unvermeidlich gewesen wären, sehr beschränkt geblieben. Es wurden insgesamt £ 19 426 für Konflikte während der letzten drei Jahre verausgabt. Ganz besonders in den Jahren 1928 und 1929 waren wenig Konflikte zu verzeichnen, sodaß während dieser Zeit nur 169 Mitglieder Streik- und Gemaßregeltenunterstützung erhielten. Es kann eigentlich gesagt werden, daß der größte Teil dieser Ausgaben während der genannten zwei Jahre an Mitglieder bezahlt wurde, die in den vorhergehenden Jahren von Konflikten betroffen waren, bzw. an Mitglieder, die nachdem sie durch den Generalstreik arbeitslos geworden waren, keine Arbeit mehr fanden. Dagegen brach gleich zu Anfang des Jahres 1930 ein großer Konflikt mit den genossenschaftlichen Versicherungsgesellschaften aus. 98% der Versicherungsagenten, die vom Verbandsvorstand aufgerufen wurden, schlossen sich der Aktion an. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich, die Vermittlung der genossenschaftlichen Schlichtungskammer in Anspruch zu nehmen. Der Konflikt war ausgebrochen, nachdem die Gesellschaft ihren Angestellten neue Arbeitsbedingungen aufzwingen wollte. Nach einem Ausstand von zwei Wochen wurde eine Vereinbarung abgeschlossen und die Arbeit zu besseren Bedingungen wieder aufgenommen. Sozialgesetzgebung. 9086 88 In der Berichtsperiode sind keine Änderungen in der Sozialgesetzgebung für Angestellte eingetroffen. Zur Zeit hat das Parlament eine Spezialkommission eingesetzt, die eine Erhebung über die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen der Ladenangestellten durchzuführen hat. alWoD 885 85. onlys 188 800 185 18 Hon 0888507 520anibodatiofA olib 1 080129mist ob ob mA bro bastante10 nov gmugowodelledsensezone bi bedav 79V pidi 196 0x290 oidogenow today basil -53 am ffov sishmood donub list notoimus bata 15ballatime bred 20 #omignibedalid A. bus les bid og duiens V stilosm shows doub baik motiloftWardzo b billetegnobil broute vertade ob tanszzon how ulainistov, mob-16Vme noirdetide Mediol abtw frezzoldogoses al motiv bode V panu isb i quedatioM 104 f GROSSBRITANNIEN.re aetllatza Transport and General Workers' Union Administrative, Clerical and Supervisory Group ba( Verwaltungs-, Büro- und Aufsichtspersonal im Verband der Transport- und ungelernten Arbeiter.) Organisation. Trotz der vielen Schwierigkeiten und Hemmungen ist die Mitgliederzahl der Gruppe während des Jahres 1930 auf gleicher Höhe geblieben. In dem Londoner Distrikt waren diese Schwierigkeiten teilweise in dem Mangel an Funktionären zu suchen, der nach dem zu Anfang des Jahres erfolgten Rücktritt des Kollegen Creech Jones, der bis dahin die Stelle des nationalen Sekretärs innegehabt hatte, entstand. Diese Schwierigkeit wurde dadurch beseitigt, daß gegen Ende des Jahres Kollege Rouse zum Funktionär für diesen Distrikt ernannt wurde. Seit seiner Anstellung hat Kollege Rouse eine energische Propaganda geführt, um weitere unorganisierte Gruppen des Büro- und Aufsichtspersonals in unsere Reihen zu bringen und die Organisation des Schiffahrtspersonals zu stärken. Wir glauben, mit der Ernennung des Kollegen Rouse eine sehr gute Wahl getan zu haben. Im Laufe des letzten Jahres hat sich auch die Gruppe des im Londoner Distrikt beschäftigten Aufsichtspersonals der Straßenbahnen unserer Gruppe angeschlossen. Seit ihrem Übertritt ist eine umfangreiche Werbeaktion für sie eingeleitet worden, die bereits einen Mitgliederzuwachs zur Folge hatte. Ferner haben wir Schritte unternommen, um auch die Inspektoren der Londoner Allgemeinen Omnibusgesellschaft für unsere Organisation zu gewinnen. Außer dem obenerwähnten Übertritt sind keine besonderen Änderungen zu nennen. Wir sind nach Möglichkeit bestrebt, in Orten, wo noch keine Gruppe unseres Verbandes ins Leben gerufen wurde, solche zu gründen. Am 17. Januar 1931 fand in London eine Reichskonferenz unserer Gruppe statt, an der außer dem nationalen Komitee und einigen Funktionären Delegierte aus allen Teilen des Landes teilnahmen. Die Beratungen bezogen sich auf interne Organisationsprobleme, auf die Beziehungen mit anderen Verbänden und auf die Verschärfung der Werbetätigkeit. Dies war die erste derartige Konferenz, die von der Gruppe einberufen wurde. Sie hat einem sehr nützlichen Zweck gedient, indem sie den aus allen Teilen des Landes versammelten Delegierten die Möglichkeit verschaffte, ihre Erfahrungen und Meinungen in bezug auf die Ausbreitung der Propagandatätigkeit usw. auszutauschen. Gehaltsbewegungen. Im Laufe des Jahres hat die Gruppe verschiedene wichtige Verhandlungen geführt. Im Interesse des in der Flußschiffahrt beschäftigten Per105 sonals haben wir gemeinsam mit anderen Gruppen unseres Verbandes der Londoner Hafenbehörde bestimmte Forderungen unterbreitet. Diese Verhandlungen sind indessen noch nicht zum Abschluß gekommen. Seit langer Zeit haben wir gemeinsam mit drei anderen Verbänden Verhandlungen bei der Genossenschaftlichen Großeinkaufsgesellschaft eröffnet, um ein Schema für die Abstufung der Büro- und Ladenangestellten festzusetzen. Wir haben in diesem Zusammenhang wiederholt Informationen bei der Direktion einholen müssen, so daß sich die Angelegenheit verzögerte und noch nicht ins reine gebracht werden konnte. Ferner wurden mit den Gemeindebehörden in Rotherham Verhandlungen eröffnet, um für die Angestellten der Elektrizitätswerke Gehaltsverbesserungen durchzuführen. Die Erledigung unserer Forderungen ist durch eine vom städtischen Finanzamt in Aussicht genommene Reorganisation vorläufig hinausgeschoben. Der Vorschlag des Finanzamts ist inzwischen an den Gemeinderat gelangt, so daß wir auf eine baldige Behandlung unserer Forderungen hoffen. Beziehungen zu anderen Organisationen. Die Gruppe ist der Nationalen Föderation der Angestelltenverbände und dem Internationalen Bund der Privatangestellten angeschlossen. Sie war auch bei der Gründungssitzung des kürzlich vom britischen Gewerkschaftsbund eingesetzten Angestelltenausschusses anwesend. Mit anderen Verbänden der Angestellten und des Aufsichtspersonals haben wir freundschaftliche Beziehungen unterhalten und verschiedene Male gemeinsame Verhandlungen mit ihnen geführt. Nur mit einem dem Britischen Gewerkschaftsbund nicht angeschlossenen Verband sind wir wegen der Nichtachtung gewerkschaftlicher Methoden bei der Annahme von Mitgliedern in Konflikt geraten. In diesem Zusammenhang wurde von dem letzten Gewerkschaftskongreß eine von uns vorgeschlagene Resolution angenommen, in der verlangt wird, daß Abgeordnete eine dem Gewerkschaftsbunde bzw. der Arbeiterpartei nicht angeschlossene Organisation nur mit Zustimmung der beiden vorgenannten Instanzen unterstützen dürfen. Wahl des Kollegen J. H. Hall zum Abgeordneten. Als Nachfolger des verstorbenen Kollegen Abgeordneten Harry Gosling, dem ehemaligen Präsidenten unseres Verbandes, wurde Kollege J. H. Hall, der unsere Gruppe im Verbandsvorstand vertritt, bei der Ersatzwahl im Whitechapel Distrikt zum Abgeordneten gewählt. Auch seit der Wahl hat Kollege Hall seine Tätigkeit für unsere Gruppe fortgesetzt und uns wertvolle Unterstützung geleistet. A sib tie -bus 106 152 GROSSBRITANNIEN. Association of Women Clerks and Secretaries. ( Verband der weiblichen Angestellten) Mitgliederzahl. Während der Berichtsperiode hat unser Verband große Fortschritte gemacht. Sowohl die Mitgliederzahl wie auch das Verbandsvermögen bewegten sich ständig in steigender Linie. - Während des letzten Jahres war ein Zuwachs von ungefähr 600 Mitgliedern die höchste Zahl während der letzten sieben Jahre zu verzeichnen. Diese Mitglieder sind hauptsächlich im Handel beschäftigt. Gesetzliche Verbesserungen. Der Verband war in erster Linie bemüht, darauf hinzuwirken, daß ein Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitsbedingungen usw. in Büros und ein Entwurf betreffend Entschädigung bei Entlassungen zur Annahme gelangten. Der letztgenannte Entwurf, der sich auf die im Programm von Montreux enthaltenen und vom Dresdener Kongreẞ bestätigten Forderungen stützt, wurde dem Unterhaus im Jahre 1930 unterbreitet. Ferner hat der Verband Schritte unternommen in bezug auf die Einführung einer kürzeren Arbeitswoche und die Regelung der privaten Stellenvermittlungsbüros. Bei der Behandlung der letztgenannten Angelegenheit in einer Spezialkommission des Oberhauses, hat die Verbandssekretärin persönlich über diese Frage berichtet. Es war dem Verbande möglich, für einen Teil seiner Mitglieder Gehaltsverbesserungen durchzusetzen, und zwar hauptsächlich für Angestellte kleinerer Firmen sowie für Gemeinde- und Staatsangestellte. Unterstützungen. Während der Berichtsperiode wurden aus der Verbandskasse nachstehende Summen für Arbeitslosenunterstützung bezahlt: 1928. 1929 1930 £ 189. 9. 0. £ 301. 2. 6. £ 356.16. 5. während die staatlichen Zuschüsse, die an arbeitslose Mitglieder bezahlt wurden,£ 4500 betrugen. Trotz der allgemeinen hohen Arbeitslosigkeit ist diese Ziffer für unseren Verband nur 3% der Gesamtmitglieder. Die Rechtsschutzabteilung des Verbandes hat den Mitgliedern in sehr vielen Fällen Hilfe geleistet. 107 GROSSBRITANNIEN. National Union of Clerks and Administrative Workers. ( Büro- und Verwaltungspersonal.) Die letzten drei Jahre waren für uns sehr bedeutungsvoll. Die schlechten Wirtschaftsverhältnisse haben für uns keine wesentlichen Nachteile in bezug auf Mitgliederzahl oder Finanzen zur Folge gehabt. Im Laufe des Jahres 1930 ist die Mitgliederzahl um über 500 gestiegen. Es war uns möglich, für die Mitglieder bedeutende Verbesserungen durchzusetzen, besonders in bezug auf die Abwehr von Gehaltsherabsetzungen und die Vereinbarung von Kollektivverträgen. Besonders zu erwähnen wäre unter anderem unsere Tätigkeit betr. Fähigkeitsprüfungen. Eine der größten Schwierigkeiten, mit denen wir zu kämpfen haben, ist die Konkurrenz der unausgebildeten Büroangestellten. Mit einigen Arbeitgebern haben wir vereinbart, daß nur Angestellte mit einer gewissen Minimumausbildung angestellt werden. Dadurch hätten wir den ersten Schritt auf dem Wege der Durchführung dieser Forderung getan. Bezahlung von Überstunden. Die Bezahlung von Überstunden ist eine der Forderungen, die wir seit langer Zeit propagieren, bisher hatten wir aber noch keine Gelegenheit genau festzustellen, inwiefern die Unternehmer dieser Forderung nachkommen. Eine große Maschinenfabrik teilte uns nun vor einigen Monaten mit, daß ihre Angestellten Überstunden ohne Extrabezahlung zu verrichten haben würden. Dies war im Gegensatz zu einem vor einigen Jahren gegen diese Firma gefällten Schiedsspruch. Auf Grund einer Vereinbarung mit der nationalen Vereinigung der Maschinenfabrikanten wurden Verhandlungen eingeleitet, die aber zu unseren Ungunsten endeten. Danach waren wir frei, nach eigenem Ermessen eine Aktion einzuleiten, weshalb wir dem Personal anrieten, keine Überstunden ohne Bezahlung zu verrichten. Obgleich die Unternehmer versuchten, Druck auf die Angestellten auszuüben, ist es ihnen bisher nicht gelungen, sie zur Übertretung unserer Anordnungen zu veranlassen. Es ist das erstemal, daß eine derartige Aktion von den Angestellten der Maschinenfabriken durchgeführt wurde. Es ist anzunehmen, daß die Unternehmer sich über die Rechtsgültigkeit ihrer Forderungen gründlich informiert haben, da sie sonst mit allen Mitteln versucht haben würden, ihren Willen durchzusetzen. Arbeitsbedingungen. Bei einer anderen großen Firma, bei der wir bereits seit Jahren anerkannt wurden, wurden wir bei der Einführung von Rationalisierungs108 maßnahmen zu Rate gezogen, wobei uns bedeutende Konzessionen eingeräumt wurden. Während der Berichtsperiode wurde unter anderem nachstehendes vereinbart: 1. Die systematische Ernennung von Vertrauensmännern wird von der Firma anerkannt. Nur auf Grund besonderer Vergehen dürfen Angestellte ohne vorherige Beratung des Verbandes entlassen werden. 2. Vor kurzer Zeit hat diese Firma sich bereit erklärt, durch die Anstellung von Hilfspersonal die Hauptvertrauensmänner in solchen Fällen zu entlasten, wenn es nötig ist, etwa auftretende Meinungsverschiedenheiten direkt zu behandeln. ab joiner sob ost, job stxial zob bas 109 GROSSBRITANNIEN. National Amalgamated Union of Shop Assistants, Warehousemen and Clerks ( Handelsangestellte) Tarifverträge. Während der Berichtsperiode gelang es unserem Verbande, durch direkte Verhandlungen mit Genossenschaften, Privatunternehmungen und mit genossenschaftlichen Distriktsausschüssen und Unternehmerverbänden, 68 Tarifverträge zum Abschluß zu bringen. Durch diese Vereinbarungen werden Arbeitszeit, Minimumgehalt( das hauptsächlich nach Altersstufen, in manchen Fällen aber nach Dienstjahren geregelt wird), bezahlte Ferien, Weiterbezahlung des Gehalts im Krankheitsfalle, Bezahlung von Überstunden und andere Einzelheiten geregelt. Es muß dabei besonders hervorgehoben werden, daß in der Mehrzahl der mit Genossenschaften vereinbarten Tarifverträge die Gewerkschaftsmitgliedschaft zur Anstellungsbedingung erhoben wurde. Die Verwaltungsausschüsse der Genossenschaften, die sich zum größten Teil aus aktiven Mitgliedern der Arbeiterbewegung zusammensetzen, lehnen es ab, unorganisiertes Personal zu beschäftigen. Etwa 60 Prozent unserer Mitglieder sind von den obengenannten Tarifverträgen erfaßt. Rechtsschutzabteilung. Die im Interesse unserer Mitglieder von der Rechtsschutzabteilung geleistete Arbeit ist von großer Bedeutung und findet sehr viel Anerkennung. Im Laufe der Berichtsperiode wurden 2870 Fälle behandelt und nicht weniger als 21 000 für die betroffenen Mitglieder erstritten. Unterstützungen. Der Verband verwaltet verschiedene Unterstützungskassen, die den Mitgliedern finanzielle und andere Unterstützung gewähren, wie z. B. Arbeitslosen- Unterstützung, Kranken- Unterstützung, Unterstützung in Sterbefällen, Zuschüsse zur Aussteuer, Streik- und Gemaßregeltenunterstützung. Ferner wird den Mitgliedern auf Grund der Bestimmungen des staatlichen Krankenversicherungsgesetzes zahnärztliche und augenärztliche Behandlung, ferner Heilbehandlung in Sanatorien, Erholungsheimen oder im eigenen Heim gewährt. Während der letzten drei Jahre wurden für diese Zwecke£ 59 770 aus gewerkschaftlichen Mitteln und£ 173 517 aus staatlichen Zuschüssen bezahlt. Verbesserungen auf dem Gebiete der Gesetzgebung. In der ersten Hälfte der Berichtsperiode, während der die konservative Regierung am Ruder war, waren keinerlei gesetzliche Verbesserun110 gen zu verzeichnen. Die jetzige Arbeiterregierung hatte während ihrer erst 18monatigen Amtsperiode bereits eine sehr große Zahl schwieriger und ernster Probleme zu behandeln, wodurch sie voll und ganz in Anspruch genommen wurde und infolgedessen den Wünschen der Handelsangestellten bisher wenig Aufmerksamkeit widmen konnte. Dessen ungeachtet gelang es uns, durch unsere Abgeordneten dem Unterhaus einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, in dem für Ladenangestellte die 48- Stundenwoche verlangt wird. Dieser Entwurf wurde einer Regierungskommission zur weiteren Untersuchung übertragen. Ein Versuch des Arbeitsministers, für den Lebensmittelvertrieb ein Lohnamt einzusetzen, wurde seitens unseres Verbandes aufs kräftigste unterstützt. Die Unternehmer, die gegen diesen Vorschlag waren, versuchten auf dem Rechtswege diese Bestrebungen des Ministers zu vereiteln, und infolgedessen hat sich die ganze Angelegenheit verzögert. Ein Versuch einer Unternehmerorganisation, gesetzliche Zustimmung für den Sonntagshandel zu erhalten, wurde seitens unseres Verbandes bekämpft und zwar besonders aus dem Grunde, weil eine Bestimmung, wodurch den Angestellten eine 48stündige Arbeitswoche bzw. der wöchentliche Ruhetag gesichert wurde, nicht damit verbunden war. Konflikte. Nur in einem Falle hatten wir mit einem Ausstand zu tun, der aber unter annehmbaren Bedingungen beendet werden konnte. In Großbritannien besteht ein von der Genossenschafts- und Gewerkschaftsbewegung gegründeter unverbindlicher Schlichtungsausschuẞ. Diese Körperschaft, die genossenschaftliche Schlichtungskammer genannt wird, hat viel zur Verminderung von Streitigkeiten und Aussperrungen beigetragen. Soweit unser Verband in Betracht kommt, hat diese Schlichtungskammer es ermöglicht, Streiks ganz zu vermeiden. Unser Verband hat mit anderen Verbänden ähnlicher und verwandter Berufe Vereinbarungen getroffen, was einerseits eine große Zeit- und Energieersparnis bewirkt, und außerdem zur Förderung der Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit der in Betracht kommenden Verbände beigetragen hat. 111 GROSSBRITANNIEN. The Mental Hospital and Institutional ami Workers' Union ( Angestellte in Spitälern und Anstalten für Geisteskranke) D Die Mitgliederzahl betrug Ende 1930 über 12 000. Während der letzten im Dezember 1930 endenden drei Jahre waren die Bestrebungen unseres Verbandes hauptsächlich darauf gerichtet, einheitliche und feste Arbeitsbedingungen, eine Herabsetzung der Arbeitszeit sowie die Verbesserung der Pensionsgesetze für die Mitglieder durchzusetzen. Tarifvertrag. - Der Verband hat mit der Vereinigung von Spitälern für Geisteskranke von England und Wales einen Kollektivvertrag vereinbart. Demnach darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit- einschließlich der Mahlzeiten 66 Stunden nicht überschreiten. 50 Prozent unserer Mitglieder haben bereits eine kürzere Arbeitszeit; in 25 Prozent der Anstalten ist die 48- Stundenwoche eingeführt. Gesetzgebung. Der Verband hat dem Parlament den Entwurf von Verbesserungsanträgen zum Pensionsgesetz für Anstaltsbeamte unterbreitet. Wir hoffen, daß die vorgeschlagenen Anträge im Laufe der nächsten zwei Jahre in das Gesetz eingereiht werden. Konflikte. Die während der Berichtsperiode geführten Konflikte haben keinerlei Streikausbruch verursacht. Unterstützungen und Verbandsvermögen. Die im Laufe der drei Jahre zur Auszahlung gelangten Unterstützungen beliefen sich auf insgesamt 10 233. Das Verbandsvermögen betrug Ende 1930 ungefähr£ 30 000. Die von der Rechtsschutzabteilung erstrittenen Summen betrugen insgesamt£ 1500, einschließlich Gemaẞregeltenunterstützung. 112 HOLLAND. Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden ( Handels- und Büroangestellte.) Mitgliederstand. 1. Januar 1928. voldoeb 1. Januar 1929 1. Januar 1930 1. Januar 1931 8 445 9 133 .. 10 568 12 555 Im Vergleich zu den übrigen holländischen Angestelltenverbänden hat unser Verband noch immer die größte Mitgliederzahl, nämlich 42,1% der in den vier Verbänden organisierten Angestellten, aufzuweisen. Finanzlage. Einnahmen: 1928. Fl. 266 579,20 15 bou 1929. 1930 ,, 295 413,55 341 406,75 Unterstützungen. für Arbeitslose für Kranke 1928 58 944,78 1929 64 492,85 1930 71 122,97 10 251,19 10 200,10 6578,90 aus der Widerstandskasse 6740,06 4 444,09 3911,88 Stipendien 880,75 1 648,10 1017,85 choinez. Bekämpfung d. Tuberkulose 4 285,18 4 509,34 5 716,36 Tarifverträge. A Am Ende des Jahres 1930 war die Zahl der Tarifverträge bis auf 65 gestiegen. Die von diesen Verträgen erfaßte Zahl der Angestellten belief sich auf rund 1300, von denen 1100 unserem Verbande angehören.s Außer diesen in Kollektivverträgen festgelegten Vereinbarungen war es dem Verbande möglich, Vereinbarungen ohne Kontrakt abzuschließen; solche Vereinbarungen sind nicht nur mit kleinen, sondern auch mit einigen sehr großen Firmen zustande gekommen. Konflikte und Aktionen. Während der Berichtsperiode kam es verschiedene Male zu Arbeitsniederlegungen kleineren Umfangs, die alle einen für uns günstigen Verlauf hatten. Es haben zahlreiche Lohnverhandlungen stattgefunden, bei denen wir bedeutende Lohnerhöhungen( insgesamt ungefähr Fl. 200 000) für die Mitglieder durchsetzen konnten. Ferner war es uns in vielen Fällen mög113 lich, Entlassungen rückgängig zu machen und eine bessere Ferienrege-. lung zustande zu bringen. - - Durch das Rechtsschutzbüro ein Büro, das für alle Gewerkschaftsverbände tätig ist wurden für unsere Mitglieder bedeutende Beträge ( insgesamt ungefähr Fl. 20 000) erstritten. Für die Rechtsberatung hat der Verband individuell mit einem Advokaten eine Vereinbarung getroffen. Bildungsarbeit. In den größeren Städten des Landes haben wir Handels- Abendschulen gegründet, die einen zahlreichen Besuch aufzuweisen haben, während wir außerdem an der Gründung von Schulen für die Ladenangestellten beteiligt waren. Jugendorganisation. Die Gründung von Jugendgruppen war ein besonderes Ereignis. Es hat sich herausgestellt, daß die Jugendgruppen, deren Mitgliederzahl ständig im Zunehmen begriffen ist, große Anziehungskraft für unorganisierte jugendliche Kollegen besitzen. Es werden nicht nur Bildungsvorträge, sondern auch Unterhaltungsabende veranstaltet und ein eigenes Jugendblatt veröffentlicht, das den engeren Kontakt zwischen den einzelnen Ortsgruppen herstellt. Sozialgesetzgebung. In Zusammenarbeit mit anderen Verbänden war es uns möglich, die Durchführung verschiedener gesetzlicher Maßnahmen zu erreichen. So wurde z. B. das Krankenkassengesetz erlassen, das Arbeitern und Angestellten im Falle der Krankheit während einer bestimmten Periode bezahlten Krankenurlaub gewährt. Nach dem Gesetz ist es dem Arbeitgeber erlaubt, dem Angestellten einen Teil der Prämie in Anrechnung zu bringen. Da dies in Holland in bezug auf die Angestellten keine Gewohnheit war, hat der Verband in sehr vielen Fällen auf dem Wege der Verhandlungen die Freistellung der Angestellten von der Prämienzahlung erlangt. Ferner kam während der Berichtsperiode das Arbeitszeitgesetz für Läden zustande, das unter anderem bestimmt, daß alle Ladenangestellten außer dem üblichen freien Sonntag oder Sonnabend Anspruch haben auf einen halben freien Tag pro Woche. Wir sind bestrebt, darauf hinzuwirken, daß dieser halbe freie Tag an einem Nachmittag gewährt wird, da die Ladenangestelten einen größeren Nutzen davon hätten. Neuerdings ist das Gesetz über die Arbeitszeit in den Büros zum Mittelpunkt des öffentlichen Interesses geworden. Dieses Gesetz, das sehr wahrscheinlich gegen Mitte des Jahres 1931 in Kraft treten wird, soll die Arbeitszeit für Büroangestellte, die bisher unbegrenzt war, regeln. Da der königliche Erlaß, wodurch es in Kraft gesetzt wird, noch zahlreiche unmotivierte Ausnahmebestimmungen enthält, führt unser Verband nunmehr eine starke Agitation für seine Verbesserung. 114 8 Wir sind ferner bestrebt, eine gesetzliche Regelung der Rechtslage der Angestellten durchzuführen. Die Regierung hat bereits die Vorbereitung eines entsprechenden Entwurfs zugesagt. Ende 1930 wurde das Ladenschlußgesetz im Staatsblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz wird im Laufe des Jahres 1931 definitiv in Kraft treten; inzwischen sind die Gemeinden ersucht worden, ihre Verordnungen entsprechend zu ändern. Es bestimmt, daß alle Läden entweder am Sonntag oder am Sonnabend und an den übrigen Wochentagen um 8 Uhr abends schließen müssen. Tedovun xitum habuit alb naded Taboil 9001 doon TEOT eser 115 HOLLAND. Algemeene Bond van Technisch- en Opzichthoudend Personeel ( Techniker, Werkmeister u. Aufsichtspersonal.) Dieser Verband wurde im Juli 1926 von einigen bis dahin der neutralen Organisation angehörenden Mitgliedern gegründet, nachdem die Versuche des niederländischen Gewerkschaftsbundes zur Zusammenfassung der neutralen und freigewerkschaftlichen Verbände miẞlungen waren. Besonders in den ersten Jahren seines Bestehens hatte der Verband mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Einerseits waren wir genötigt, den Individualismus, Gruppenegoismus und Standesdünkel, die der Mehrzahl der niederländischen Techniker, Werkmeister und Chemiker so eigen sind, zu überwinden, während wir uns andererseits auch gegen die Verleumdungen und Verdächtigungen früherer Organisationsfreunde zu verteidigen hatten. Im Bewußtsein der Richtigkeit ihrer Grundsätze, die sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse stützten, haben die Gründer mutig ausgeharrt, und die Resultate ihrer Pionierarbeit haben sie nicht enttäuscht. Die Entwicklung unseres Verbandes hat zur Genüge seine Existenzberechtigung bewiesen. Wir haben das volle Vertrauen, daß er sich ebenso wie alle übrigen freigewerkschaftlichen Kopfarbeiterverbände unseres Landes zu der bedeutendsten Organisation der Techniker und Werkmeister entwickeln wird. Die ständig zunehmende Mitgliederzahl ist dafür bereits ein Beweis. Bei der Gründung am 1. Juli 1926 zählten wir 262 Mitglieder. Der weitere Verlauf war folgender: 1. Januar 1927 366 Mitglieder 1. Januar 1928 443 Mitglieder 1. Januar 1929 502 Mitglieder 1. Januar 1930 1. Januar 1931 9. Januar 1931 700 Mitglieder 970 Mitglieder 1000 Mitglieder Diese Zahl umfaßt 251 Techniker, 40 Chemiker und 709 Werkmeister und Aufsichtsbeamte. Eine gesicherte Rechtslage oder Einheitlichkeit der Bezahlung besteht für unsere Gruppe noch nicht. Tarifverträge fehlen noch ganz. Ferner fehlen gesetzliche Regelungen betreffend Ferien, für die Beschränkung der Arbeitszeit der Angestellten in leitender Stellung und in bezug auf die Kündigungsfrist. Angestellte, die mehr als Fl. 3000 verdienen, sind von der Sozialgesetzgebung ausgeschlossen. 116 8* Die verwerflichsten Wettbewerbsverbote sind noch zugelassen und das Erfinderrecht ist gänzlich unbeschützt, so daß die Arbeitgeber gesetzlich zugelassenen Diebstahl an ihren Technikern verüben können. Ferner mangelt es an einer genügenden Arbeitslosenversicherung sowie an Mitbestimmungsrecht. Um in dieser Beziehung gesetzliche Verbesserungen erreichen zu können, wird es nötig sein, unseren Verband zu einer mächtigen Organisation auszubauen im Rahmen des Niederländischen Gewerkschaftsbundes, der auch die besonderen Interessen der Angestellten unterstützt. sbaz for it! 195 117 IRLAND. Irish Union of Distributive Workers and Clerks ( Handels- und Büroangestellte.) Mitgliederstand. Während in den Jahren 1928 und 1929 keinerlei nennenswerte Veränderungen zu verzeichnen waren, hat uns das Jahr 1930 einen bedeutenden Mitgliederzuwachs gebracht. Die im Jahre 1913 erreichte Höchstzahl war zwar noch nicht wieder eingeholt, aber die Aufwärtsbewegung war eine stete und gleichmäßige. Es wird immer schwieriger, in den kleineren Städten des Landes lokale Organisationen aufrechtzuerhalten. Durch die neuen Verkehrsmittel haben diese Orte als Kleinhandelszentren an Bedeutung verloren, so daß sich dort weniger Angestellte aufhalten als früher. In den größeren Städten dagegen sind die Verbände ziemlich gut. Viele Firmen bevorzugen sogar nur organisiertes Personal. Finanzlage. Während die Ausgaben für Konflikte bedeutend geringer waren als in der vorigen Berichtsperiode, hat die Arbeitslosenunterstützung wesentlich zugenommen. Unsere Einnahmen waren aber immer noch größer als die Ausgaben, und im allgemeinen kann gesagt werden, daß die finanzielle Lage des Verbandes noch nie so gut war wie jetzt. Kollektivverträge. Die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Gehalt, Ferien, Überstunden, Kündigungen usw. von mehr als 50% der Mitgliedschaft, werden durch Kollektivverträge geregelt. Obgleich diese Verträge nicht gesetzlich vorgeschrieben und nur für organisierte Angestellte bindend sind, gibt es nur wenige Unternehmer, die nicht bereit sind, sie abzuschließen. Der Verband ist indessen bestrebt, eine gesetzliche Verpflichtung in dieser Beziehung durchzuführen. Konflikte. In den letzten drei Jahren waren weniger Konflikte zu verzeichnen, durchschnittlich ungefähr 9 pro Jahr. Im Jahre 1930 wurden zwei Konflikte von längerer Dauer durchgeführt. In einem Falle handelte es sich um eine Lohnforderung, im zweiten um eine Entlassung. Im großen ganzen haben sich alle Konflikte entweder auf Gehalts- oder Kündigungsfragen bezogen. Der größte Teil der Unternehmer zieht es vor, einen Konflikt durch Verhandlungen zu schlichten, anstatt es auf einen offenen Konflikt ankommen zu lassen. Gesetzgebung. Das im Jahre 1926 erlassene Ladenschlußgesetz, das in 1930 ablief, wurde nicht erneuert. Nachdem das Gesetz wirkungslos geworden 118 war, versuchten verschiedene Unternehmer, die von Anfang an Gegner desselben waren, am Sonnabend ihre Läden bis um 10 Uhr abends offen zu halten. Durch eine bereits ein halbes Jahr vorher eingesetzte energische Kampagne waren unsere Mitglieder auf diesen Unternehmerangriff vorbereitet und daher imstande, ihn abzuwehren. Im allgemeinen schlieBen die Läden viel früher als vor der Verabschiedung des Gesetzes in 1926. Es gibt aber immer noch einige Branchen, die eine späte Ladenschlußstunde handhaben und die schwerlich zu einer anderen Haltung veranlaßt werden können. Dieses sind die Tabaksläden, Konfektionshäuser, Papier- und Luxusgeschäfte. In den Küstenstädten und Badeorten ist der Geschäftsschluß für diese Zweige besonders spät. Zur Zeit liegt dem Parlament ein Gesetzentwurf über das Lehrlingswesen zur Behandlung vor, der, wenn er angenommen wird, bedeutende Verbesserungen für die Ausbildung der Lehrlinge zur Folge haben wird. Zu Ehren des ehemaligen Generalsekretärs wurde im Juli 1930 ein Denkmal errichtet. Kollege Michael J. O'Lehane, der während seiner Amtstätigkeit im Jahre 1920 starb, war der erste Generalsekretär des Verbandes. Es ist das erstemal, daß in Irland einem Gewerkschaftsführer ein Denkmal errichtet wird, so daß die Angelegenheit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gelenkt hat. Fürsorgeeinrichtungen des Verbandes. Der Verband gewährt seinen Mitgliedern Unterstützung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Todesfall. Außerdem besteht eine Unterstützungskasse für besondere Notfälle. Die ausgezahlten Unterstützungen betrugen während der Berichtsperiode 18 Schilling pro Woche, soweit sie diesen Kassen beigetreten sind. Die Mitglieder haben Anspruch auf 26 Wochen Krankenunterstützung und 15 Wochen Arbeitslosenunterstützung. Ungefähr 50% der Mitglieder leisten keine Beiträge an die Unterstützungskassen. Am Ende des Jahres 1930 betrug der Überschuß der Kassen£ 3 pro Kopf. Staatliche Unterstützungen. An staatlichen Kranken- und Invaliditätsunterstützungen, die der Verband für seine Mitglieder verwaltet, wurde in den letzten drei Jahren ungefähr 13 000 pro Jahr ausbezahlt. Außer der geldlichen Unterstützung wurden den Mitgliedern aus den Überschüssen der Kassen auch materielle Unterstützungen geleistet, wie z. B. Zahnbehandlung, Krankenpflege, Augenarztbeihilfe und Heilbehandlung, die einen durchschnittlichen Gesamtwert von£ 2000 pro Jahr darstellen. Die kürzlich von einem Regierungsaktuar vorgenommene Schätzung des Vermögens der Kassen zeitigte ein günstiges Resultat. Der Aktuar bestätigte, daß der während der letzten 5 Jahre angesammelte Überschuẞ sich auf£ 21 500 beläuft(£ 2 pro Mitglied). Wir hoffen, daß es möglich sein wird, in nicht allzu ferner Zeit weitere Unterstützungen zu gewähren. 119 JUGOSLAWIEN. Savez Bankovnih Cinovnika i Namjestenika Jugoslavije ( Bank- und Versicherungsangestellte) Unser Verband hat in der letzten Zeit durch vielseitige Agitation im ganzen Lande derartigen Erfolg gehabt, daß die Mitgliederzahl zurzeit bis auf 2500 gestiegen ist. Voraussichtlich wird sich diese Zahl in der nächsten Zeit noch vergrößern, da wir beabsichtigen, außer den Bankund Versicherungsangestellten auch Handels- und Büroangestellte der Industrie zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Name unseres Verbandes auf dem nächsten Verbandskongreß, der am 24. Mai d. J. stattfinden wird, geändert. Für diese Aktion dient das Argument, daß die Angestellten in den obengenannten Büros in bezug auf Fluktuation, Qualifikation und Arbeitsbedingungen derselben Kategorie angehören. Die Dienstpragmatik, die nach dem Generalstreik der Bankbeamten eingeführt wurde, ist in dem größten Teil unseres Tätigkeitsgebietes in Kraft. Sie enthält Bestimmungen über siebenstündige Arbeitszeit, Gehaltsschema, Neujahrsremuneration, Tantiemen, Disziplinarausschuß, Kündigungsfrist( die 6 bis 12 Wochen beträgt), sowie über Abfertigung. Im Falle der Entlassung erhält ein Angestellter bei zwei- bis fünfjähriger Dienstzeit eine Entschädigung in der Höhe eines Halbjahresgehalts, bei fünf- bis zehnjähriger Dienstzeit ein volles Jahresgehalt. Bei einigen Banken und Versicherungsanstalten bestehen Pensionskassen. Diese Kassen sind nur bei zwei Anstalten den jetzigen Verhältnissen angepaẞt. Wir führen augenblicklich eine Aktion für die Revision des jetzigen Pensionsgesetzes und für seine Anwendung auf alle Angestelltenkategorien des ganzen Landes. Das Gesetz, das ein Überbleibsel des alten österreichischen Gesetzes ist, ist nur in zwei Provinzen des Landes in Kraft. An Arbeitslosenunterstützung wurden im ganzen Din. 240 000,- für 102 Mitglieder ausbezahlt. Diese Summe bezieht sich aber nur auf die letzten zwei Jahre. Die Gesamtsumme der ausbezahlten Unterstützungen beträgt seit dem 1. Oktober 1922( dem Gründungsdatum des Verbandes) bis zum Augenblick Din. 3 575 626,-. Auf der letzten Plenarsitzung des Verbandsausschusses wurde ein Fonds für die Unterstützung der Witwen und Waisen der verstorbenen Mitglieder gegründet. Ferner wurde im Bereiche unseres Verbandes die Kreditanstalt der Bankbeamten gegründet, die bis heute insgesamt Din. 3 200 000,- an Krediten gewährt hat. 120 JUGOSLAWIEN. 10 yil 000 Gutt 00002_ Savez Privatnih Namjestenika Jugoslavije ( Handels- und Büroangestellte) Während der letzten drei Jahre hatte der Verband mit sehr großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Da die Organisation der Privatangestellten bei den nationalen und politischen Kämpfen nicht immer abseits stehen konnte, hatte dies zur Folge, daß große Gruppen ihrer Propaganda nicht zugänglich gemacht werden konnten. Unser Verband hat aber im Kampfe um den Klassenstandpunkt ausgeharrt und mit großen materiellen Opfern und dem Verlust einiger hundert Mitglieder an dem Ausbau seines Ansehens und seiner moralischen Kraft weitergearbeitet. Seiner Tätigkeit für die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit bzw. Einführung der Sonntagsruhe ist es zu danken, daß die Angestellten sich in allen Städten mit über 10 000 Einwohnern der Sonntagsruhe erfreuen. Durch eine besondere Verordnung wurde die tägliche Arbeitszeit auf 8-10 Stunden festgesetzt. Trotz der schwierigen Verhältnisse und der großen Arbeitslosigkeit wurden verschiedene Gehaltsbewegungen geführt. So wurde am 3. Dezember 1929 ein Streik bei der Firma Julius Meinl A. G. erklärt, an dem ungefähr 150 Angestellte beteiligt waren. Durch diesen Streik gelang es uns, einen Kollektivvertrag abzuschließen, sowie eine Gehaltserhöhung von insgesamt 700 000 Dinar jährlich durchzuführen. Bei der Waggonfabrik in Brod a/ S. wurde ebenfalls ein Streik geführt, und zwar handelte es sich um die Beibehaltung des Pensionsfonds, den die Firma liquidieren wollte. Am 3. Dezember 1930 wurde ein zweiter Streik bei der Firma Julius Meinl A. G. eingeleitet, der 28 Tage dauerte. Der Streik, der ausgebrochen war, weil die Firma sich weigerte, den Kollektivvertrag zu verlängern, konnte leider nicht bis zum erfolgreichen Ende durchgeführt werden, da unsere Bemühungen durch das Erscheinen ausländischer Streikbrecher vereitelt wurden. In bezug auf die Sozialpolitik ist zu erwähnen, daß der Verband ständig Aktionen führt zwecks Ausbaus der Pensionsversicherung und Durchführung des gesetzlichen Angestelltenschutzes( besonders in bezug auf den Dienstvertrag). Der Verband nimmt auch aktiven Anteil an der Wirksamkeit der Arbeiterkammern und Institutionen der Sozialversicherung. Ferner ist er in der dem Amsterdamer Internationalen Gewerkschaftsbund angeschlossenen Landeszentrale vertreten. Während der letzten Jahre ist es dem Verband gelungen, den Einfluß der Arbeitgeber auf die Krankenkasse des Instituts ,, Merkur" gänzlich zu verdrängen und die Mitgliederzahl dieser Kasse von 10 000 auf 20 000 zu erhöhen. 121 Das jährliche Einkommen des Verbandes beträgt ungefähr 1 000 000 Dinar, von denen 150 000 Dinar für die Presse und 250 000 Dinar für Arbeitslosenunterstützung ausgegeben werden. Die übrigen Mittel werden für Propagandazwecke, Gehaltsbewegungen und andere Organisationstätigkeit angewendet. Der Verband zählt 62 Lokalverbände und 6 Distriktsverbände. Es sind verschiedene Landesfachgruppen gegründet worden. Der Zentralvorstand besteht aus 15 Mitgliedern unter dem Präsidium des Kollegen Vladimir Pfeiffer. Das Sekretariat der Zentrale wird vom Generalsekretär Stjepan Colner geleitet. Die Zahl der Mitglieder bewegt sich jetzt zwischen 3000 bis 3500. Seinerzeit besaß der Verband 5000 bis 7000 Mitglieder. лар adoptied A ob pit hu 00001 nov 22 15291b hisobot ilbil tylis u 000 0S 122 NORWEGEN. Norges Handels- og Kontorfunksjonærers Forbund ( Handels- und Büroangestellte) Zu Anfang des Jahres 1928 hatte die Währungsfrage in Norwegen besondere Bedeutung erlangt, da man beabsichtigte, die Krone auf pari zu bringen und zu stabilisieren. Der Versuch gelang, so daß das Storting bereits in den ersten Monaten des Jahres die Goldeinlösbarkeit der Krone beschließen konnte. Das schnelle Ansteigen des Währungswertes hatte jedoch eine Wirtschaftskrise zur Folge, wodurch fast alle Branchen sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Preise fielen und es wurde infolgedessen versucht, eine Herabsetzung der Gehälter durchzuführen. Dadurch wurde die gewerkschaftliche Tätigkeit sehr erschwert. Indessen bewirkte die allgemeine Kürzung der Gehälter, daß größere Kreise organisierter Angestellter eine tarifliche Regelung ihrer Gehalts- und Arbeitsbedingungen anstrebten und dadurch die Gewerkschaftsarbeit des Verbandes unterstützten. Während der Verband Anfang 1928 nur vereinzelte Tarife abgeschlossen hatte, betrug ihre Zahl im Dezember 1930 50, wodurch die Arbeits- und Gehaltsbedingungen von ungefähr 1600 Mitgliedern geregelt wurden. Während der Berichtsperiode hat der Verband häufig wegen willkürlicher Gehaltskürzungen bei den Arbeitgebern eingreifen müssen. In vielen dieser Fälle gelang es, eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Im Sommer 1930 entstanden mit mehreren genossenschaftlichen Betrieben Meinungsverschiedenheiten über den Abschluß eines Tarifvertrages. Da die Genossenschaften die Gehaltsforderung des Verbandes nicht bewilligen wollten, waren die betreffenden Angestellten gezwungen, in den Ausstand zu treten. Auf Veranlassung des Gewerkschaftsbundes einigten sich die Parteien dahin, die Streitfrage einem gewerkschaftlichen Schiedsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Schiedsgericht schloß sich im großen Ganzen den Forderungen des Verbandes an. Die schwierigen Wirtschaftsverhältnisse haben auch auf die Mitgliedszahl eingewirkt. Die Mitgliedsbewegung hatte während der Berichtsjahre folgenden Verlauf: Ende 1927 ungefähr 4700; Ende 1928: 4200; Ende 1929: 4048 und am 31. Dezember 1930: 4000( davon die Hälfte weiblich). Für Ausstandsunterstützungen wurden in den Jahren 1928 bis 1930 Kr. 2910,50 ausbezahlt.2109 vs ow Der Verbandstag des Jahres 1927 wählte einen neuen Vorsitzenden und seitdem ist der Verband in streng gewerkschaftlicher Richtung geleitet worden. Infolge der auf den Verbandstagen der Jahre 1927 und 1930 gefaßten wichtigen Beschlüsse ist die Verbandsleitung zentralisiert, 123 was eine größere Leistungsfähigkeit und bessere Erfolge zeitigen dürfte. Außer dem Vorsitzenden wurde ein Gewerkschaftssekretär angestellt. Der Verbandstag 1930 beschloß ferner die Erhöhung der Beiträge, wodurch die Mittel zu einer umfassenden Werbe- und Gewerkschaftstätigkeit geschaffen wurden. Die mehr gewerkschaftliche Richtung ist auch dadurch zum Ausdruck gebracht worden, daß der Verband beschloß, sich per 1. Januar 1931 dem Norwegischen Gewerkschaftsbund anzuschließen. Die Anschlußfrage wurde auf dem Verbandstag des Jahres 1927 behandelt, wo beschlossen wurde, die Entscheidung durch eine Urabstimmung herbeizuführen. Diese Abstimmung fand im Herbst 1929 statt. Es beteiligten sich 50% der Mitglieder daran, während 80% der abgegebenen Stimmen für den Anschluß waren. Die Anzahl der arbeitslosen Angestellten betrug am 15. November 1927: 1576; am 15. Dezember 1930: 1768. Die Unterstützungssummen, die während der gleichen Zeit für Arbeitslose ausbezahlt wurden, beliefen sich auf Kr. 28 537,75 im Jahre 1928, auf Kr. 24 671,50 im Jahre 1929, im Jahre 1930. und auf ungefähr Kr. 15 000 Am 31. Dezember 1930 betrug die Zahl der stellenlosen Mitglieder des Verbandes ungefähr 300. Durch die Rechtsschutzabteilung wurden in den Jahren 1928 bis 1929 Kr. 4400 für die Mitglieder erstritten. Das Verbandsvermögen belief sich am 31. Dezember 1930 auf rund 125 000 Kronen. In bezug auf die Sozialgesetzgebung hat der Verband im Jahre 1928 eine Verbesserung des Ladenschlußgesetzes verlangt und dabei folgende Forderungen erhoben: An den ersten fünf Wochentagen soll die Sperrstunde auf 18 Uhr und für den Sonnabend auf 16 Uhr festgesetzt werden. In den Sommermonaten( 1. Juni bis 1. August) sollen die Läden an den ersten fünf Wochentagen um 17 Uhr und am Sonnabend um 15 Uhr schließen. Diese Forderungen sind noch nicht zum Gesetz erhoben worden. Das norwegische Ladenschlußgesetz ist übrigens so abgefaßt, daß die Festsetzung der Sperrstunde den einzelnen Gemeinden überlassen ist. Demzufolge hat die Stadtverordnetenversammlung in Oslo im Jahre 1928 die Sperrstunde der Geschäfte an allen Wochentagen auf 18 Uhr festgesetzt. In den Sommermonaten tritt die Sperrstunde jedoch an fünf Wochentagen bereits um 17 Uhr ein, während für den Freitag der 18- Uhr- Ladenschluß beibehalten wird. Andere norwegische Gemeinden haben auch den 18- Uhr- Ladenschluß und den Sonnabendfrühschluß eingeführt. Ferner ist eine neue Gewerbeordnung eingeführt worden, die auch neue Bestimmungen für die Erlangung eines Gewerbescheines festsetzt. Früher genügte es z. B., wenn zwei Personen bestätigten, daß man mit der Buchführung vertraut war. Diese Bestimmung ist nun in der Weise verschärft worden, daß eine wenigstens zweijährige praktische Ausbildung und ein erfolgreiches Abgangszeugnis einer Handelsschule verlangt werden. 124 Der Verband verlangte, daß der Gewerbeschein nur nach beendigter Lehrzeit erteilt und ein besonderer Abschnitt über die Lehrlingsausbildung in das Handelsgesetz eingefügt werden sollte. Dieser Standpunkt wurde vom Storting nicht gutgeheißen. Dagegen stellte das Parlament der Regierung anheim, einen Entwurf für ein neues Lehrlingsgesetz auszuarbeiten. Die Vorlage eines solchen Entwurfes kann in nächster Zeit erwartet werden. Seit dem Jahre 1916 ist ein Ausschuß mit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes beschäftigt. Auf Grund des Berichtes, den der Ausschuß erstattete und des vorhandenen Materials hat das Sozialamt einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Gegensatz zu dem bestehenden Gesetze auch Unternehmungen erfaßt, die Angestellte beschäftigen. In dem Vorschlag wird die Normalarbeitszeit auf 48 Stunden wöchentlich festgesetzt. Für Überstunden soll eine Extrabezahlung geleistet werden. Die Berichtsjahre 1928-1930 sind für den Verband in jeder Beziehung reich an Arbeit gewesen. Obgleich diese Rührigkeit sich noch nicht im Mitgliederstand ausgewirkt hat, beweisen doch die gewerkschaftlichen Resultate, daß die Arbeit erfolgreich war. 125 ÖSTERREICH. Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Österreichs Die Wirtschaftskrise verschärfte sich in außerordentlichem Umfang, was vor allem darauf zurückzuführen ist, daß zu ihren rein österreichischen Ursachen die Wirkungen der Weltwirtschaftskrise hinzukamen. Die Verschärfung der wirtschaftlichen Notlage zeigte sich natürlich sofort in einem ungeheueren Anwachsen der Arbeitslosigkeit. Die stets steigende Zahl von arbeitslosen kaufmännischen Angestellten machte sich auch in der Inanspruchname der Unterstützungseinrichtungen unserer Organisation bemerkbar. Es wurden im Jahre 1930 an Unterstützungen ausbezahlt: an 8487 Kollegen und Kolleginnen: Stellenlosenunterstützung Invalidenunterstützung. Schilling . . 148 337,- 16 716,55 dauernde Altersrente Hinterbliebenen- Unterstützung. Landaufenthalte( Heilfürsorge) Krankheitsunterstützung. Unfallunterstützung 17 500,- 14 600,- 12 580,- . 9 586,50 5 459,- 224 779,05 Die für den gewerkschaftlichen Kampf äußerst ungünstigen Verhältnisse wollten die Unternehmer bzw. in ihrem Dienste die bürgerlichen Parteien dazu ausnützen, um wichtige sozialpolitische Einrichtungen der österreichischen Arbeiter- und Angestelltenschaft zu verschlechtern. Ihr Hauptziel ging dahin, vor allem eine die derzeit geltenden Bestimmungen bedeutend verschlechternde Reform der Arbeitslosenversicherung zu erzwingen. Unter diesen von den Unternehmern angestrebten Verschlechterungen der Arbeitslosenversicherung hätten nach dem gegenwärtigen Stande vor allem die Angestellten zu leiden gehabt. Um ihre arbeiter- und angestelltenfeindlichen Bestrebungen verwirklichen zu können, waren die Unternehmerparteien bemüht, die Aktionsfähigkeit der Gewerkschaften soweit als möglich zu beeinträchtigen. Diesem Ziele sollte das von der bürgerlichen Parlamentsmehrheit nach langem und zähem Widerstand der sozialdemokratischen Abgeordneten im Parlament beschlossene„ Antiterrorgesetz"( Gesetz zum Schutze der Vereins- und Versammlungsfreiheit) dienen. Es kann jetzt schon festgestellt werden, daß das„ Antiterrorgesetz" die Hoffnungen der Arbeiterund Angestelltenfeinde keineswegs zu erfüllen vermag, umsoweniger, als in allen Organisationen im Hinblick auf diesen gefährlichen Anschlag die Agitations- und Werbearbeit mit allen Kräften gesteigert wurde. 126 Die Kampfkraft auch unserer Organisation erwies sich aufs neue in jener großen Agitation, in der die österreichischen Arbeiter und Angestellten in einem Volksbegehren von der Regierung die Inkraftsetzung der Alters- und Invaliditätsversicherung für die Arbeiter forderten und gegen die beabsichtigte Verschlechterung der Arbeitslosenversicherung protestierten. Der Zentralvorstand unserer Organisation hat in einem eindrucksvollen Aufruf an alle Mitglieder der Organisation appelliert, bei diesem Volksbegehren ihre Solidarität mit den um ihr Recht kämpfenden Arbeitern zum Ausdruck zu bringen. 1 Einen Wendepunkt in der bedrückten politischen Situation des Jahres 1930, das nicht mit Unrecht als ein Jahr des drohenden Bürgerkrieges bezeichnet werden kann, brachten die am 9. November durchgeführten Wahlen zum Nationalrat. Der Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Österreichs hat in Verfolgung der gewerkschaftlichen Interessen der kaufmännischen Angestellten mit allen Kräften in der Wahlbewegung mitgewirkt. Diese aktive Teilnahme war um so notweniger, als die kaufmännischen Angestellten an den neuen Nationalrat eine ganze Reihe wichtiger Forderungen zu richten hatten. Eine am 11. Oktober 1930 stattgefundene Versammlung des Hauptvorstandes faßte diesbezüglich folgende Beschlüsse: 1. Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Einhaltung der bestehenden Gesetze. 2. Durchführung der von den freigewerkschaftlichen Angestelltenvertretern bei der Beratung des Angestelltenversicherungsgesetzes bereits erhobenen und von den bürgerlichen Parteien abgelehnten Forderungen, darunter auch die nach einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage in der Angestelltenversicherung. 3. Verstärkung des Schutzes der Betriebsräte gegen Maßregelung; Immunisierung des Wahlvorstandes und der Wahlwerber gegen Kündigung und Entlassung. 4. Herausgabe einer Durchführungsverordnung gemäß den Bestimmungen des Angestelltengesetzes über die Entgegennahme von Anzeigen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das Angestelltengesetz. 5. Schaffung eines Mindestlohngesetzes für Angestellte gemäß dem im Nationalrat von den Abgeordneten Pick, Allina und Baumgärtel gestellten Antrag. 6. Schaffung eines Lohnversicherungsgesetzes zur begünstigten Sicherstellung der Ansprüche aus dem Dienstvertrage bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Dienstgebers. 7. Durchgreifende Maßnahmen zur Abhilfe gegen die Stellenlosigkeit. Trotzdem die Gewerkschaftsorganisation sowohl auf lohnpolitischem wie auch auf sozialpolitischem Gebiet im Jahre 1930 nur Abwehr- und Verteidigungskämpfe führen konnte, haben die kaufmännischen Angestellten der Organisation die Treue bewahrt. Der Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Österreichs konnte, was in diesem Krisenjahre sicherlich eine bemerkenswerte Leistung ist seinen Mitgliederstand im großen und ganzen ungeschmä- 127 lert behaupten. Im Jahre 1930 sind trotz der die gewerkschaftliche Werbearbeit erschwerenden Zustände insgesamt 8470 neue Mitglieder unserer Organisation beigetreten. Die Zahl der aus der Organisation Ausgeschiedenen beträgt 8572, so daß die Verringerung des Mitgliederstandes nicht mehr als 102 beträgt. Wie unerschütterlich fest der Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Österreichs in den Massen der kaufmännischen Angestellten verwurzelt ist, bewies der Erfolg, den unsere freigewerkschaftliche Kandidatenliste bei der am 29. November durchgeführten Wahl des Gehilfenausschusses im Gremium der Wiener Kaufmannschaft erzielte. Es wurden bei dieser Wahl 20 818 Stimmen für die Liste Karl Pick und Kollegen abgegeben, die höchste Stimmenanzahl, die überhaupt bei einer der nunmehr schon durch mehr als drei Jahrzehnte erfolgenden Wiener Gehilfenwahlen erreicht wurde. - Die innerorganisatorische Entwicklung unserer Organisation ist im Jahre 1930 keineswegs unerfreulich gewesen. Die einzelnen Fachgruppen sind außerordentlich aktiv und haben, die tristen Zeitverhältnisse beachtend, gewiß gute gewerkschaftliche Leistungen vollbracht. Dies kann sowohl von unserem Frauenaktionskomitee, wie auch von unserer Jugendgruppe gesagt werden. Aber auch die übrigen Sondergruppen Rechtsanwalts- und Notarsangestellte, Buchhandelsangestellte, Geschäftsreisende und Vertreter, Genossenschaftsangestellte haben gut gearbeitet. Insbesondere bei den Genossenschaftsangestellten wurde ein organisatorischer Fortschritt durch den vom Bunde der freien Gewerkschaften Österreichs gefällten Schiedsspruch erzielt, der den zwischen dem Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Österreichs und dem Freien Gewerkschaftsbund( Arbeiterorganisation) seit Jahren bezüglich der Konsumvereinsangestellten bestehenden Streit bereinigte. Auf Grund dieses Schiedsspruches sind im Jahre 1930 mehrere hundert Genossenschaftsangestellte dem Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Österreichs beigetreten. Eine neue Gruppe von Angestellten, die ihre eigene bisher bestandene Organisation aufgaben und den Anschluß an den Zentralverein der Kaufmännischen Angestellten Österreichs vollzogen, ist die der Angestellten für Privatkundenbesuch( Teilzahlungshandel). Am 1. Januar 1931 betrug die Mitgliederzahl 29 432. Für die Jugendsektionen, die allein in den Wiener Bezirken am 31. Dezember 1930 insgesamt 3519 Mitglieder zählte, hat der Verband eine umfangreiche Arbeit geleistet. Es wurden zahlreiche Bildungsvorträge und andere Veranstaltungen organisiert, die sich eines regen Besuches erfreuten. Der Erweiterung des Lehrlingsschutzes und anderen Lehrlingsfragen wurde ebenfalls bedeutende Aufmerksamkeit gewidmet. Die Sportsektion des Verbandes, die in Wien modern ausgestattete Sportanlagen besitzt, ist ebenfalls sehr aktiv. 128 ÖSTERREICH. Bund der Industrieangestellten Österreichs. Die letzten drei Jahre waren für Österreich ausgesprochene Krisenjahre, mit einer geradezu katastrophalen Rückwirkung auf den Beschäftigungsgrad der Industrie. Diese machte einen ungewöhnlichen Schrumpfungsprozeß durch. Wir behaupten nicht zu viel, wenn wir sagen, daß der Beschäftigungsgrad der österreichischen Industrie in den letzten drei Jahren bis auf die Hälfte zurückgegangen ist. Die Auswirkungen dieser Tatsachen sind ganz verschiedener Art. - - Vor allem sind zahlreiche Kriegs- und Nachkriegs- Industriefirmen hauptsächlich Inflationsgründungen eingegangen. Aber auch zahlreiche alte Firmen, die schon jahrzehntelang bestehen und sich eines guten Rufes erfreuen, sind in Konkurs oder in Ausgleich gegangen. Fast alle Industriebetriebe haben ihren Betrieb wesentlich eingeschränkt, zahlreiche Betriebszusammenlegungen haben stattgefunden, Konzernunternehmungen haben viele Betriebe stillgelegt, um damit andere lebensfähig zu machen, oder deren Kapazität besser ausnutzen zu können. Der große Bankenkrach im Jahre 1926 hatte die Industrie damals nicht sofort und mittelbar betroffen, die vielen Auswirkungen dieses Ereignisses zeigten sich erst in den nachfolgenden Jahren. Der Rückstoß, der von den Banken kam und auf die Industrie wirkte, ist jetzt noch nicht vollständig verebbt. Alle diese wirtschaftlichen Folgen und Ereignisse haben dazu geführt, daß die Industrie mehr als ein Drittel ihrer Beamtenschaft entließ und nur in seltenen Fällen in der Regel durch billigere Kräfte ersetzte. Die Neuaufnahme von Angestellten geschieht nicht im Hinblick auf die Tüchtigkeit und das Können des einzelnen, sondern die Bewerber werden auf ihre politische Einstellung geprüft, und in der Regel wird ihnen die Organisationszugehörigkeit zu einer freien Gewerkschaft schon vor der Aufnahme untersagt. Seit Jahren ist ein Unterkommen in der Industrie ohne Protektion eine Seltenheit geworden. Durch den massenhaften Abbau von Angestellten einerseits und durch die gewerkschaftsfeindliche Siebung der neuaufgenommenen oder ausgetauschten Angestellten andererseits ist die Zahl unserer Mitglieder in den letzten drei Jahren wesentlich zurückgegangen. Dies auch aus dem Grunde, da die Unternehmer einen stark terrorisierten Druck auf unsere in den Betrieben verbliebenen Mitglieder ausüben, um sie zum Austritt aus dem Bunde zu veranlassen. Die Unternehmer haben sich zum Zwecke der Bekämpfung der freien Gewerkschaften eine eigene Gewerkschaft, die ,, Unabhängige Gewerkschaft", zurechtgelegt, welche in den Betrieben in der Regel von Oberbeamten geführt wird und unter Anlehnung an die Heimwehr und Androhung des Verlustes der Stellung unsere Mitglieder bedrängt. Durch Enthüllungen über die Gelbheit dieser ,, Unabhängigen Gewerkschaft" und ihrer Methoden ist diese Bewegung allerdings bereits rückläufig geworden. Wir zählen derzeit 25 300 Mitglieder, von welchen 129 ungefähr 4000 stellenlos sind, also keine Beiträge zahlen. Der Prozentsatz der organisierten österreichischen Industrieangestellten ist im Vergleich zu anderen Industrieländern noch ziemlich hoch. Wir besitzen ein gut ausgebautes Werbebüro, welches mit allen modernen Mitteln der Propaganda arbeitet. Der Wirksamkeit dieses Büros sowie dem hohen Stand der Sozialgesetzgebung in Österreich, sowie dem vielfach kleinlichen Verhalten der Unternehmer ihren Angestellten gegenüber und ihrer Prozeßsucht ist es zu verdanken, daß wir uns während der nun schon fünf Jahre währenden Krisenzeit verhältnismäßig gut gehalten haben. Wir geben zur Zeit mehr als 31% unserer Einnahmen für Arbeitslosenunterstützung aus, welcher Prozentsatz noch ständig im Steigen begriffen ist. Die Unternehmer gehen neuerdings daran, eine allgemeine Herabsetzung der Gehälter der Industrieangestellten durchzuführen. Sie tun dies zwar nicht in der Art der deutschen und italienischen Unternehmer. Während die letzteren diesen Kampf für ganze Gruppen und ganz öffentlich führen, gehen die österreichischen Unternehmer firmenweise und ganz unregelmäßig vor. Die Taktik der Unternehmer besteht darin, daß sie ohne vorherige Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft dem gesamten Personal kündigen und die so überraschten und eingeschüchterten Angestellten vor die Wahl stellen, entweder mit reduziertem Gehalt weiterzuarbeiten oder stellenlos zu werden. Es gelingt uns nicht immer, derartigen Angriffen der Unternehmer wirkungsvoll entgegenzutreten, da die Furcht vor der Stellenlosigkeit in Österreich naturgemäß ungemein groß ist. Wir bemühen uns zur Zeit, ein Gesetz gegen ,, Doppelverdiener in einer Person" durchzusetzen und verlangen zugleich den obligatorischen Stellennachweis, um damit die seltenen Arbeitsgelegenheiten gerechter verteilen und die Protektion einschränken zu können. Kollektivvertragliche Erfolge haben wir nur ganz wenige zu verzeichnen. Die Privatunternehmer weigern sich( es gibt nur wenige Ausnahmen), Verbesserungen der Anstellungsbedingungen mit uns zu vereinbaren. Lediglich Unternehmungen, welche öffentlichen Körperschaften gehören oder ihrer Natur nach sozial eingestellt sind, wie Gemeinden, Genossenschaften, gemeinwirtschaftliche Anstalten usw., haben in der Berichtsperiode Vertragsverbesserungen mit uns vereinbart. Die Unternehmerverbände haben fast alle Kollektivverträge gekündigt und weigern sich, diese zu erneuern. Die geringe Beschäftigung in den Betrieben, die Auswirkungen der Rationalisierung, der starke Abbau von Angestellten und die Auswechslung von solchen, die große Zahl der Stellenlosen usw. lähmen den Angriffsgeist unserer Mitglieder sehr. Streiks sind heute außerordentlich selten geworden. Aber auch die Unternehmer scheuen sich mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung- Aussperrungen vorzunehmen. Sie ziehen vielmehr den stillen Weg von Massenkündigungen ohne Angabe von Gründen vor. Ferner sind die österreichischen Gesetze für Aussperrungen von Angestellten nicht günstig, da die Unternehmer während der Dauer der Kündigungsfrist und Abfertigungszeit das Gehalt weiterbezahlen müssen. 130 - 9 Die Geldknappheit und Verschuldung sowie die kleinliche Einstellung zahlreicher Unternehmungen sowie der hohe Stand der Sozialgesetzgebung bringen es mit sich, daß fast bei der Hälfte aller Kündigungen die Unternehmer den Angestellten irgendein Recht vorzuenthalten versuchen.( Kündigungsentschädigung, Abfertigung, Urlaub, Überstundenbezahlung usw.). Trotzdem es in den meisten Fällen gelingt, den Angestellten durch Intervention der Gewerkschaft zu ihren Rechten zu verhelfen, haben wir die Erfahrung gemacht, daß in 20 Prozent aller Kündigungsfälle Prozesse bei den zuständigen Gewerbegerichten geführt werden müssen. Die Unternehmer sündigen nämlich darauf, daß die Gewerbegerichte überlastet sind und es deshalb viele Monate dauert, bis der Angestellte in selbst ganz klaren und einfachen Rechtsfällen zu seinem Geld gelangt. Darauf spekulieren die Unternehmer und wollen die Angestellten, welche das Geld zur Bestreitung ihres Lebens brauchen, mürbe machen und sie zu einem schlechten Ausgleich zwingen. Auch die zahlreichen Konkurse geben uns zu schaffen. Obwohl die Ansprüche der Angestellten nach der österreichischen Konkursordnung bis zu 2400 Schilling erstrangig sind, verstehen es die Unternehmer durch verschiedene Mittel( Faustpfände, Hypothekenschulden usw.), die Angestellten im Konkursfalle um ihre Ansprüche zu bringen. In vielen Fällen reicht die Konkursmasse aber auch nicht einmal hin, um die Steuerrückstände zu decken, so daß die Angestellten leer ausgehen. Trotz all dieser Widerwärtigkeiten sind die Erfolge unserer Rechtsschutzabteilung sehr groß. Die direkten und indirekten Auswirkungen der gewonnenen Prozesse und erfolgreichen Interventionen gehen in den Jahren 1928 bis 1930 in mehrere Millionen Schilling. Die Unterstützungsleistungen betrugen in der Berichtsperiode: Art der Unterstützung Ordentliche. Außerordentliche Hinterbliebenen Invaliden Streik- u. Gemaßregelten Summe: 1928 Sch. 1929 1930 Summe Sch. Sch. 159 727,87 139 198,86 222 546,27 57 339,26 67 283,47 48 161,67 Sch. 521 473,- 172 784,40 13 356,50 17 759,04 19 137,50 249,29 6 902,89 1 763,05 19 223,36 249 896,28 3 599,26 234 743,52 6 263,34 297 871,83 50 253,04 8915,23 29 085,96 782 511,63 Unsere Versammlungstätigkeit ist sehr rege. Wir benützen zur Belebung derselben die modernsten Mittel( Schallplatten, Lichtbilder, Schmalfilme, zum Teil auch Sprechchöre).izidi ob ni ban Der finanzielle Stand unserer Gewerkschaft ist gut, doch ist das laufende Budget infolge der hohen Stellenlosenunterstützung sehr eingeengt. bizal odiosganad mi tobe 19 Das Antiterrorgesetz, welches im Vorjahre beschlossen wurde, hat unserer Gewerkschaft nicht geschadet. Wir sind überzeugt, daß wir trotz Krise, Unternehmerterror und allgemeiner Ungunst der Verhältnisse uns gut behaupten und bei Besserung der Verhältnisse wieder aufwärts kommen werden. on, deb 131 ÖSTERREICH. Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Österreichs Das Wirtschaftsleben der Republik Österreich hat in den Jahren 1928 bis 1930 eine beharrliche, sich immer verschärfende Verschlechterung erfahren, die insbesondere im letzten Jahre zweifellos unter dem Einflusse der internationalen Konjunkturkrise geradezu katastrophale Formen angenommen hat. Diese Situation spiegelt sich beinahe barometerartig im österreichischen Bankgewerbe wider. Zu all den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen wir in Österreich zu kämpfen haben, kam noch die Zuspitzung der politischen Verhältnisse, hervorgerufen durch die unverantwortlichen faschistischen Treibereien, die letzten Endes, wenn auch nicht ursächlich so doch mitverantwortlich, zur Liquidierung einer Großbank führten, deren offenkundiger und ungeregelter Zusammenbruch über Einschreiten der Regierung nur dadurch verhindert werden konnte, daß ein führendes österreichisches Bankinstitut zur Übernahme( Fusion) veranlaßt wurde. Daß unter diesen Verhältnissen die Voraussetzungen für ein ersprießliches und aufbauendes Gewerkschaftswirken im österreichischen Bankgewerbe nicht gegeben sind, braucht nicht erst weiter auseinandergesetzt zu werden. Zu alledem kommen noch die Auswirkungen der in den letzten Jahren in manchen Instituten mit Übereifer gepflegten Rationalisierungsmethoden, die hier und dort Arbeitskräfte freisetzten und letzten Endes Verluste der Mitgliedschaft durch Ausscheiden aus dem Berufe zwangsläufig mit sich brachten. Dieser Verlauf spiegelt sich in folgenden Mitgliederziffern wider: 1928 1929 1930 . 8425 Mitglieder . 7705 Mitglieder 7417 Mitglieder 460A Unsere dienstrechtlichen Verträge sichern den Angestellten der Bankinstitute bekanntlich nach zehn im Institut zurückgelegten Dienstjahren eine Pension. Diese Tatsache scheidet die seit dem Jahre 1924 aus dem Bankdienst ausgeschiedenen Angestellten in zwei Gruppen. Die eine große Gruppe derjenigen Angestellten, die in der Inflationszeit in das Bankgewerbe eingetreten und in der Stabilisierungsperiode bei einsetzendem Schrumpfungsprozeß wieder abgestoßen wurde, belastete gleich den Angestellten der Industrie und des Handels den Arbeitsmarkt und hat angesichts der gänzlichen Aussichtslosigkeit, je wieder im Bankgewerbe festen Fuß zu fassen, den Kontakt mit der Organisation der Bankbeamten vollkommen gelöst. Sie dürften auch in der verhältnismäßig günstigeren Wirtschaftsperiode der Jahre 1924 bis 1927 anderweitig im Wirtschaftsleben wieder Stellung gefunden haben. Was der Reichsverein in den letzten Jahren, sei es durch Liquidation von Instituten, sei es durch„ normalmäßigen" Abbau, an Mitgliedern ver132 loren hat, ist zum größten Teil mit verhältnismäßig kleineren oder gröBeren Renten je nach der Dauer der Dienstzeit zur Arbeitslosigkeit verurteilt worden. Diese Gruppe hat zum Teil ihren Kontakt mit der Organisation in der von uns gegründeten ,, Sektion der Bank- und Sparkassenbeamten des Ruhestandes" weiterhin aufrecht erhalten, und unter den im Jahre 1930 ausgewiesenen 7417 Mitgliedern befinden sich 1827 Pensionisten. Nach einer vom Reichsverein erhobenen Statistik haben 50% dieser Pensionisten eine Rente bis zu S. 300 monatlich 35% dieser Pensionisten eine Rente zwischen S. 300 und S. 500 monatlich 15% dieser Pensionisten eine Rente über 500 S. Die Gehälter der aktiven Beamten gestalten sich nach einer vom Reichsverein gleichfalls erhobenen Statistik wie folgt: 12% der Beamten haben ein Einkommen bis zu S. 300; 52,5% ein Einkommen zwischen S. 300 und S. 500 und 35,5% ein Einkommen über S. 500. Die Organisation mußte sich unter den geschilderten Verhältnissen darauf beschränken, die gegebenen und in besseren wirtschaftlichen Konjunkturverhältnissen errungenen dienstrechtlichen Normen( Dienstpragmatik, Gehaltsschema und Pensionsrecht) gegen den Ansturm der Unternehmerschaft zu behaupten, welcher Aufgabe sie, wenn auch unter groBen Schwierigkeiten, restlos nachgekommen ist. Diese Zeit der defensiven Haltung der gewerkschaftlichen Organisation, die um so drückender empfunden wird, als der immer vorwärtsdrängende Kampfcharakter zum wesentlichen Merkmal der Berufsgewerkschaft der österreichischen Bankbeamten gehört, wurde nun dazu benützt, um bestehende Unterstützungseinrichtungen auszubauen und neue zu schaffen. So wurde insbesondere eine Einrichtung geschaffen, welche den Mitgliedern des Reichsvereins in Fällen schwerer Erkrankung ihrer Familienangehörigen zu den von der Krankenkasse gebührenden unzulänglichen geldlichen Leistungen Zuschüsse sichert, die in den meisten Fällen den Mitgliedern eine völlige oder nahezu völlige Kompensation ihrer materiellen Auslagen bieten. Die Ausgaben für Zwecke von Unterstützungen in Krankheitsfällen, Stellenlosigkeit und außerordentlichen Notstandsfällen betrugen: 1928 1929 . . 1930 S. 140 488 S. 127 581 S. 136 483. 9* olaw 195 Der Vereja 133 ÖSTERREICHBoissieniläisvim is no mus Verein der Versicherungsangestellten and Österreichs Der Verein der Versicherungsangestellten Österreichs hat in der abgelaufenen Berichtsperiode( 1928, 1929, 1930) trotz großer Schwierigkeiten, die einerseits durch die andauernde Wirtschaftskrise des Landes und die damit zusammenhängende Erschwerung der Geschäftslage der Versicherungsgesellschaften hervorgerufen wurden, anderseits durch gesetzliche Maßnahmen, deren Spitze sich gegen die freien Gewerkschaften des Landes richtete, bedingt waren, seine Position unverändert beibehalten und war trotz aller Hemmungen imstande, seiner Mitgliedschaft während dieser Zeit namhafte Verbesserungen ihres Lebensstandards durchzusetzen. Im März 1928 gelangte nach einem heroischen Kampf, der zirka zwei Jahre dauerte, der allgemeine Dienstvertrag der Versicherungsangestellten, die Dienstpragmatik, zum neuerlichen Abschluß. Der neue Vertrag weist gegenüber dem früheren keinerlei Verschlechterungen auf, enthält sogar eine Reihe wichtiger Verbesserungen. Die größte Verbesserung liegt in der Ausgestaltung des Schutzes des erkrankten Angestellten. Der Krankenschutz ist entsprechend der Dienstzeit des Angestellten gestaffelt. Er beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 6 Monate, nach einer Dienstzeit von drei resp. vier Dienstjahren( Provisorium) bis zu 10 Dienstjahren 27 Monate, nach einer Dienstzeit von 10 Jahren 36 Monate, nach einer Dienstzeit von 15 Jahren 39 Monate und nach einer Dienstzeit von 20 Jahren und darüber 42 Monate. Er besagt, daß der Angestellte während dieser Zeit seine vollen Aktivitätsbezüge erhält. Gleichzeitig mit der Dienstpragmatik wurde auch das Gehaltsschema erneuert und dabei bei jenen Gesellschaften, welche zu dem Normalschema schon bisher eine Zulage bezahlt hatten, die Bezüge um 7%, bei jenen Gesellschaften, die nur das Normalschema bezahlt hatten, um 12,8% erhöht. Damit ist ein Schritt auf dem Wege zur Herstellung des einheitlichen Lohnniveaus in der Versicherungsbranche getan worden. Auch die Pensionistenzulagen, die zu den staatlichen oder statutarischen Renten zu bezahlen sind, wurden in ihrer Geltungsdauer neuerlich verlängert. Gleichzeitig mit diesen Verträgen wurde ein Vertrag in Kraft gesetzt, der auf diesem Gebiete eine Neuerung in den gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bedeutet. Das ist der private Schlichtungsvertrag, welcher wohl nach der Richtung hin verbindlich ist, daß sich die Streitteile dem Schiedsverfahren unterwerfen müssen, aber bezüglich des Schiedsspruches und seiner Einhaltung unverbindlich ist. Charakteristisch an dem Vertrag ist, daß das Schiedsgericht nur von der Organisation der Dienstnehmer angerufen werden kann. Im Juli 1928 wurde die Dienstpragmatik durch Satzung für alle Versicherungsbetriebe Österreichs mit mindestens 20 Angestellten für ver134 bindlich erklärt. Damit wurden auch weitere Unternehmungen, die sich dem Abschluß zwischen dem Verein der Versicherungsangestellten Österreichs und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsanstalten entzogen hatten, unter die Wirkungen des Vertrages gestellt. Im Jahre 1929 wurden die schon oben erwähnten Pensionistenzulagen als Kollektivvertrag vereinbart und ihre Ansätze um 7%% erhöht. Im Juli 1929 wurde zum ersten Male das oben erwähnte Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen und führte angesichts einer Forderung des Vereins der Versicherungsangestellten auf Ausbezahlung einer einmaligen Aushilfe in der Höhe eines Monatsgehaltes zu dem Resultat, daß 80% eines Monatsgehaltes als angemessene Entschädigung für eingetretene Verteuerung der Lebenshaltung anerkannt wurden. Obwohl der Schiedsspruch nicht verbindlich war, haben alle Gesellschaften diese 80prozentige Aushilfe bezahlt. Im Jahre 1930 wurde ein Kollektivvertrag abgeschlossen, der eine neuerliche Erhöhung des Gehaltsschemas um 6%%, rückwirkend vom 1. Oktober 1929, enthielt und das Gehaltsschema um 2 Stufen, sogenannte Alterszulagen, erweiterte, durch welche bei nur tourlichem Avancement, also ohne Berücksichtigung der Qualifikation, eine Erhöhung der Bezüge um 560 S. pro Jahr für Angestellte mit mehr als 35 Dienstjahren erzielt wurde. Zu gleicher Zeit wurden auch die Ansätze der Pensionistenzulagen, rückwirkend ab 1. Oktober 1929, um 6%% erhöht. Die innere Entwicklung der Organisation blieb auch gegenüber den nicht unerheblichen Fusionierungen und dem damit verbundenen starken Abbau vollkommen gefestigt und weist in ihrer Mitgliederzahl geringere Verluste auf als auf Grund der Kündigungen und Pensionierungen, durch Fusion, Portefeuilleverkauf usw. zu erwarten gewesen wäre. Die Mitgliederzahl betrug für das Jahr 1928 4058, 1929 4087, für 1930 liegen die endgültigen Ziffern noch nicht vor. Auch das sogenannte„ ,, Antiterrorgesetz", welches in Österreich geschaffen wurde, um den gelben Organisationen in ihrer Mitgliederwerbung gegenüber den freien Gewerkschaften Erleichterungen zu bieten, ging an dem Gefüge unserer Organisation spurlos vorüber. Trotzdem der Verein der Versicherungsangestellten von der bisher geübten Form der Einhebung der Mitgliedsbeiträge durch direkten Abzug vom Gehalt abgehen und zum Inkasso bei den einzelnen Mitgliedern übergehen mußte und trotzdem von der Arbeitgeberschaft eine ziemliche Propaganda entwickelt wurde, die den Angestellten die Möglichkeit der Verweigerung des Mitgliedsbeitrages, wenn schon nicht des Übertrittes zu einer anderen Organisation vor Augen führte, sind keinerlei Mitglieder aus der Organisation ausgetreten. Geschlossen wie bisher steht die Mitgliedschaft des Vereins der Versicherungsangestellten zur Organisation. Der Verein der Versicherungsangestellten entsendet in alle gewerkschaftlichen Körperschaften und Spitzenverbände Vertreter und ist trotz seiner im Verhältnis zu den großen Angestelltenorganisationen numerisch geringen Mitgliederzahl auch im Vorstand der Hauptanstalt für Angestelltenversicherung vertreten. Der Verein der Versicherungsangestellten hofft, daß mit der Beruhigung im Versicherungsgeschäft mit einer eventuellen Erholung der 135 Branche und der damit verbundenen Neuanstellung von Arbeitskräften, die gegenwärtig vollkommen unterbunden ist, auch ein rasches Wachsen der Organisation zu verzeichnen sein wird. Außerdem geht die Organisation nach sorgfältigen Vorbereitungen daran, die Außenvertreter und Agenten zu erfassen und zu organisieren, um ihnen einen entsprechenden gewerkschaftlichen Rückhalt zu geben. Damit wird die Organisation der Versicherungsangestellten vollkommen vereinheitlicht sein, und es besteht die begründete Hoffnung, daß sich dadurch auch ihre Schlagkraft noch wesentlich erhöhen wird. doild 湯 136 19V 190 10. PALÄSTINA Jetislegnis au bouwe homo mi U 8 ba sib asb nosbus 20 - Organisation der Jüdischen Beamten und Handelsangestellten Palästinas. indsbayang melam 0912 natitilen Organisation Wir können mit Befriedigung auf einen Mitgliederzuwachs während des letzten Jahres zurückblicken. Während wir im Jahre 1929 937 Mitglieder zählten, stellt sich diese Zahl jetzt auf 1267. Die Mehrzahl der neugewonnenen Mitglieder sind in Privatbetrieben beschäftigte Handels-, Industrie- und Bankangestellte. In der Mehrzahl der Betriebe bestehen Angestelltenräte, die auch von den Unternehmern anerkannt werden; dort, wo sowohl Angestellte wie auch Arbeiter beschäftigt werden, bestehen gemeinsame Betriebsräte. Unser Verband organisiert bekanntlich nicht nur Privatangestellte, sondern auch Angestellte der öffentlichen und semi- öffentlichen Betriebe ( keine Regierungsangestellte, dafür besteht das Organisationsverbot). Es sind in vier Städten Ortsgruppen gegründet worden, nämlich in Jerusalem, Tel- Aviv, Haifa und Affuleh; die Zentrale befindet sich in Jerusalem. Kollektivverträge erere Bis jetzt bestehen Kollektivverträge hauptsächlich in den öffentlichen Betrieben, und zwar für 244 Angestellte. Unser Verband ist bestrebt, derartige Verträge auch für die Bank-, Handels- und Industrieangestellten durchzuführen. Im Augenblick stehen wir in Verhandlungen mit der ,, Jewish Agency", die 800 Personen beschäftigt( 425 davon sind Angestellte), über den Abschluß eines allgemeinen Vertrages für alle Beschäftigten, der, wenn er zustandekommt, der größte Gesamtarbeitsvertrag des Landes sein wird. Tätigkeit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen $ 11912920A Eine der Haupttätigkeiten unseres Verbandes war es, entlassenen Mitgliedern zur Hilfe zu kommen. In zahlreichen Fällen gelang es, die Entlassungen rückgängig zu machen; in anderen war es möglich, für unsere Mitglieder eine Abfindungssumme in der Höhe eines Monatsgehalts pro Arbeitsjahr zu erwirken. Infolge unseres energischen Vorgehens in dieser Hinsicht ist die Entschädigung in der Höhe eines Monatsgehalts pro Dienstjahr im ganzen Lande üblich geworden, obgleich keine diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen bestehen.( Das hier angeführte gilt zurzeit nur für den jüdischen und nicht für den arabischen Arbeitsmarkt.) Unsere Ortsgruppen haben auch Arbeitsnachweisbüros, die den Angestellten in verschiedener Hinsicht behilflich sein konnten, obgleich die Lage auf dem Arbeitsmarkt während des letzten Jahres sehr unbefriedigend war. 137 en zu d Im vorigen Jahre wurde eine Kampagne eingeleitet für die Festsetzung des Ladenschlusses auf 7 Uhr im Winter und 8 Uhr im Sommer ( für das ganze Land). Unseren Bestrebungen war es zu danken, daß die Stadtverwaltung von Tel- Aviv bereits vor zwei Jahren einen diesbezüglichen, vom Regierungsgouverneur bestätigten Erlaẞ veröffentlichte. Diese Bestrebungen wurden im vorigen Jahre auch auf Jerusalem ausgedehnt, trotzdem in dieser Stadt wegen der verschiedenen Nationalitäten große Schwierigkeiten bestehen. Es gelang uns schließlich, dahin zu wirken, daß 300 Geschäfte ihre Läden zu der festgesetzten Stunde schlossen, wodurch wir der Regierung und der Stadtverwaltung nachweisen konnten, daß auch die Ladenbesitzer mit einem früheren Ladenschluß einverstanden seien. Die lokalen Regierungsstellen zeigten ein gewisses Interesse für unser Vorgehen, indessen war es nötig, erst einmal die Stadtverwaltung zum Handeln zu bewegen. Die Stadtverwaltung, die nach reaktionärem Wahlsystem auf Grund von Zensus- und Kurienwahlen gewählt wird, hat aber trotz unserer Bemühungen abschlägige Beschlüsse gefaßt. Das Fehlen des nationalen Ladenschlußgesetzes hatte zur Folge, daß auch diejenigen Unternehmer, die bereits mit einem frühzeitigen Ladenschluß einverstanden waren, unter dem Druck der Konkurrenz gezwungen wurden, die früheren Abmachungen wieder aufzuheben. Anfang dieses Winters haben wir eine erneute Aktion eingeleitet, und es ist uns gelungen, in Jerusalem und Haifa für eine größere Anzahl Handelsangestellte den 6½- Uhr- Ladenschluß durchzusetzen. Bildungsarbeit 99 Die Ortsgruppe in Jerusalem veranstaltet Fortbildungskurse und Vorträge. Von unserer Zentrale wird eine Vierteljahrsschrift veröffentlicht, die sich mit nationalen und internationalen Angestelltenproblemen befaßt und in ungefähr 1000 Exemplaren verbreitet wird. Sozialgesetzgebung ESA) 11900 slowb delwel... fotoalls zonis auldsed A nob( late Bisher hat es in Palästina noch keine Angestelltengesetzgebung gegeben. Die Angestellten sind sowohl von dem Unfallgesetz, wie auch von dem Schutzgesetz für Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Alle unsere Bemühungen, diesen Umstand zu ändern, sind bisher erfolglos geblieben. Wenn es trotzdem gelungen ist, für öffentliche Angestellte, für Bank- und Industrieangestellte den Achtstundentag in vielen Fällen sogar die 47- Stundenwoche und Mindestgehälter durchzuführen, so ist dies nur dem hartnäckigem Kampfe, den unser Verband während der letzten Jahre geführt hat, zuzuschreiben.buildA anis joi 1929b 07 odbil atladsgatenoM 29nis 96H job ni giugiba oib tai jiljani -xxsdesib nisl loistado obowild obs. Inoxmeg mi della ildobre.I minder jlis blogs 15in 20) ord ognummies nofoilstora ( strelach A hadselde ob ut Jubin bu nedozibil nab tu jous nob sib 20üdatelje Adolfs noded neq not sibisiolade pinned vise dolhided adsizni sabeidzis shidan wisz otel, motstel zab basil satisdrA mob tus Ew bussib138 POLEN. inexor XI baia asb Allgemeiner freier Angestelltenbund Polnisch- Oberschlesien Sozialversicherung und Sozialpolitik. Auf sozialpolitischem Gebiet gelang es uns, in der Arbeiterversicherung geführte Unterbeamte der Privatindustrie, wie Bademeister, Badewärter, Telephonisten, Markenkontrolleure und Aufseher sowie Fördermaschinisten in die Angestelltenversicherung und auch in den Kollektivvertrag der Angestellten zu überführen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1928 wurde die Versicherungspflicht für Angestellte in ganz Polen eingeführt. Bisher bestand eine solche Versicherungspflicht nur in PolnischOberschlesien laut Genfer Vertrag nach dem alten deutschen Gesetz. Das neue Gesetz brachte gegenüber dem früheren Zustand eine bedeutende Verbesserung hauptsächlich in der Erhöhung der Rente und in der Verkürzung der Wartezeit von 10 auf 5 Jahre. Im übrigen Polen bestand bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Angestellten- Versicherungspflicht. Mit dem neuen Gesetz ist gleichzeitig die seit 1926 bestehende Arbeitslosenversicherung für Angestellte zusammengelegt worden, so daß nunmehr die Angestellten- Versicherungsanstalten auch Verwaltungsorgane der Arbeitslosenversicherung sind. Auch die Unterstützungssätze der Arbeitslosenversicherung sind verbessert worden. Die Vorschläge unserer Gewerkschaft sind in den wichtigsten Fragen bei Einführung dieses Gesetzes berücksichtigt worden. Weiter sind bei der Regierung Anträge eingebracht worden für die Ausdehnung des Polnischen Urlaubgesetzes auf Polnisch- Oberschlesien und die Novellierung der Einkommensteuern. Tarifverträge. In den abgelaufenen drei Jahren sind drei Manteltarifverträge und 18 kollektive Gehaltsverträge neu abgeschlossen worden. 90 Prozent der Mitgliedschaft ist von Tarifverträgen erfaßt. Konflikte. Ende 1928 bis Anfang Januar 1929 wurde für das Fahrpersonal der Trambahn ein erfolgreicher Streik durchgeführt, an dessen Leitung wir beteiligt waren. Rechtsschutzabteilung. Unsere Rechtsschutzabteilung hatte in den Berichtsjahren rund 800 Streitfälle( d. h. für 30 Prozent unserer Mitglieder) zu vertreten. Es wurden dabei ungefähr 350 000 Z1. für die in Betracht kommenden Mitglieder erstritten. Im Jahre 1930 waren infolge der Wirtschaftskrise große Massenentlassungen zu verzeichnen. Für 35 Prozent der Entlassenen konnten wir die Weiterbeschäftigung durchsetzen. 139 Unterstützungen. An Stellenlosenunterstützung hatten wir in den Jahren 1928, 1929 und 1930 insgesamt rund 40 000 Zł. auszuzahlen, das sind 17 Prozent unserer Einnahmen. * Im Jahre 1928 gelang es uns, eine Fachgruppe der Bankangestellten zu gründen. Bei der Zentrale der freigewerkschaftlichen Arbeiter- Gewerkschaften in Warschau ist im Jahre 1930 ein Angestellten- Sekretariat für die dieser Zentrale angeschlossenen Angestellten- Verbände errichtet worden. Unser Erholungsheim( Beskiden- Gebirge, Wapienica) ist durch den Ankauf eines weiteren und größeren Gebäudes erweitert worden, so daß nunmehr 60 Betten zur Verfügung stehen. iw nab ni brile tesztowa 19:02 98ldarov aid diesen ens ge en ist the An 008 buru bat, zuzuschreiben. 0916W IM s( 19bilgilMano.06 db) ollution2 Mbuono 101 000 986an isded by foalWeb baloni 18W 98211, no bolly M nestarorub aga sib si, nonno nozzl 140 POLEN. 1ow airc Doksy mob.tim 0081 195 us noizzimmolabou Powszechny Zwiazek Zawodowy Pracowników A ban sa Handlowych i Biurowych w Polsce Phab Jindanozzon 16( 1918simu ( Handels- und Büroangestellte.) Der Verband wurde Ende 1927 von einer von der Zentralkommission der freien Gewerkschaften einberufenen Landeskonferenz gegründet. Zu Anfang seiner Tätigkeit hatte unser Verband vor allem einen schweren Konkurrenzkampf mit einer„ revolutionären" Angestelltenorganisation zu bestehen, die sich bemühte, unsere junge Organisation zu vernichten. In diesen Bestrebungen wurden die ,, Ultralinken" von einer weniger bedeutenden Organisation unterstützt. Dieser Kampf, aus dem wir siegreich hervorgegangen sind, ist heute fast ganz beendet. Wir haben zur Zeit 5000 Mitglieder in 29 Ortsgruppen. Der gewerkschaftliche Kampf des Verbandes stößt auf bedeutende Schwierigkeiten. Die Firmen unserer Mitglieder beschäftigen zum größten Teil nur eine geringe Anzahl Angestellter. Infolgedessen erfordert der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen einen weit größeren Energieaufwand als in den Ländern, wo die Zentralisation des Handels und der Industrie bereits größere Fortschritte gemacht hat. Im ganzen Lande war es bisher unmöglich, Kollektivverträge durchzuführen. Nur in vereinzelten Fällen können zwischen den Ortsgruppen und den Arbeitgeberverbänden Kollektivverträge vereinbart werden. Die Arbeitsbedingungen der Mehrzahl der Mitglieder sind durch Einzelverträge geregelt. Trotz der vorhandenen Schwierigkeiten war es uns möglich, bedeutende Verbesserungen in bezug auf Lohn- und Arbeitsbedingungen für unsere Mitglieder zu erreichen. Die Lohnerhöhungen betrugen für manche Branchen bis zu 100%. Nach der Sozialgesetzgebung unseres Landes werden die Handelsangestellten im allgemeinen zu der Kategorie der intellektuellen Arbeiter gerechnet und daher von den Gesetzen über die Regelung des Urlaubs, der Kündigungsfrist( 3 Monate) und Versicherung ausgeschlossen. Unser Verband fordert die Beseitigung dieser ungerech ten Maßnahmen und dank seiner Bemühungen genießen bereits hunderte von Angestellten praktisch die oben erwähnten Rechte, obgleich eine gesetzliche Regelung noch nicht durchgeführt werden konnte. Trotz des Mangels an gesetzlichen Bestimmungen ist in einigen Städten die Bezahlung einer Entschädigung bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eingeführt.( Auf der Basis für jedes Dienstjahr ein Monats- oder ein Halbmonatsgehalt.) Konflikte. In der Berichtsperiode war es dem Verbande möglich, eine größere gewerkschaftliche Tätigkeit als je zuvor erreicht wurde, zu entfalten. Nachstehend erwähnen wir zwei größere Konflikte. Ende 1929 wurde ein allgemeiner Streik der Handelsangestellten in Wilna durchgeführt, 141 der 1500 Angestellte umfaßte. Die Ursache des Streiks war ein Konflikt zwischen der Wilnaer Ortsgruppe unseres Verbandes mit dem Verbande der Kaufleute, die die Einsetzung einer ständigen Schiedskommission zur endgültigen Entscheidung aller Konflikte zwischen Angestellten und Arbeitgebern forderte. Der Streik endete zu unseren Gunsten. Im Februar 1930 wurde ein viertägiger Proteststreik der Bankangestellten geführt mit der jüdischen bürgerlichen Kreditgenossenschaft, der ungefähr 1000 Angestellte in den größten Städten Polens umfaßte. Der Verband protestierte gegen die Leitung der Genossenschaft, die sich weigerte, über einen langandauernden Konflikt zwischen einer ihrer Filialen und unserer Warschauer Ortsgruppe zu verhandeln. Die Leitung hat sich schließlich entschlossen, in Verhandlungen einzuwilligen. Diese Aktion hat das Ansehen des Verbandes unter den Bankangestellten bedeutend gestärkt. In Polen waren bisher Gewerkschaftskonflikte solchen Umfanges nicht vorgekommen. * * * Jai.br Das Verbandsorgan ,, Der Angestellte" erscheint monatlich. Bisher sind 9 Nummern in einer Gesamtauflage von 22 200 Exemplaren erschienen. mus ogiltädood boilatiM 1902 mi oid nolis * A lis T Eines unserer Vorstandsmitglieder ist im Vorstand der Zentralkommission der freien Gewerkschaften vertreten. Ferner ist der Verband an dem von der Gewerkschaftskommission gegründeten Ausschuß der geistigen Arbeiter" aktiv beteiligt. Der Ausschuß soll die Interessen der Gesamtheit der Angestellten wahrnehmen. bnu. A Infolge der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Arbeitslosigkeit unter den Angestellten groß. Jeder Tag bringt neue Entlassungen und damit größeres Elend. Nicht nur die wirtschaftliche Not, sondern auch die Diktatur lastet auf uns wie ein schwerer Alp, wodurch die Existenzmöglichkeit der ganzen freien Gewerkschaftsbewegung immer mehr und immer offener bedroht wird. alb V bny( ofenol 8) Jain Jainlegurstbnb ob adushU 29b xulos 192 159193 1920lb qirgas sib robot bmsd15V 108mUszól robmud ajeed nedsins same qeb bu nomineM not + agonis, dislado 999 AWS modo sib dozitaeng notistes nov A ob stor innol bisw, üleadonub doimfoon angiogol bilbilsto issed sib not Roginis ni dat nogummies neloistoon me alone M - Jaffanmaibni ob nutlsinioaroi isd anngibedoen ons N dial is robo- spoMissijansi asbot 10 alan ob mA) dolog 9798015 smio dellaöm bbhechov mab 29.1ew bongando nowali sobw bismo novus of ale sisi poil sbouw se on fabi shillinox obl it or low stw mondwo borlotados ni poglobito o dist2 onismogli nis 142 POLEN. w gib buns 031 dlm balz zusnid nob -Evjausi zob nor god statesA donatiistad ate mois Abu +1 sib s -0 nobu nodste alb 15disab Zwiazek Zawodowy Pracowników Bankowych Rzeczypospolitej Polskiej ( Bankangestellte) at guestwaz 19 Organisation und Mitgliederstand. Während unser Ve im Jahre 1928 nur 5 Ortsgruppen mit ungefähr 2000 Mitgliedern zählte, hat er zurzeit rund 5000 Mitglieder, 10 Bezirksverwaltungen und insgesamt 100 Ortsgruppen. Über 85% der Angestellten der Privatbanken sind in unserem Verbande organisiert, während auch die Angestellten der in der Entwicklung begriffenen Gemeinde- Sparkassen in immer größerer Zahl zu uns kommen. In Polen bestehen überdies 4 staatliche Kreditinstitute: die Landwirtschaftsbank, die Staatsagrarbank und die Postsparkasse sowie die Emissionsbank Polski. Mit den Beamten dieser Banken, welche eigene lokale Vereine bilden, besteht eine enge organisatorische Zusammenarbeit und wir zweifeln nicht daran, daß sich diese Berufskollegen in nicht zu ferner Zeit ebenfalls unserem Verbande anschließen werden. Die intensive Organisationsarbeit der Zentrale wie auch der Bezirksvorstände des Verbandes trug zur Wiederaufnahme der Veröffentlichung des Verbandsorgans( es erscheint in 6000 Exemplaren), ferner zur Verbreitung der Fachwissenschaften, zur Bildung von Kredit- und Wohnungsgenossenschaften sowie auch zur Mitarbeit mit anderen Angestelltengewerkschaften bei. Sozialgesetzgebung. der Es bestehen in Polen gut organisierte gemeinsame allgemeine Bezirkskrankenkassen für Arbeiter und Angestellte, die sogar eigene Erholungsheime besitzen. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 6%% des Gehalts, von dem der Arbeitgeber drei Fünftel und der Arbeitnehmer zwei Fünftel entrichtet. Die bestehenden Pensionskassen für Angestellte gewähren Altersrente, Invalidenrente, Arbeitslosenunterstützung, Unterstützung für Witwen und Waisen sowie Aussteuerbeihilfen für weibliche Mitglieder. Der Beitrag beträgt 10% des Gehalts, von dem je die Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Regelung des Dienstverhältnisses schreiben eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Während der Krankheit, auf Grund der Berufung zum Arbeitsrichter oder Geschworenen und während der Ausübung des Militärdienstes darf einem Angestellten nicht gekündigt werden. Nach dem Urlaubsgesetz hat jeder Angestellte nach Ablauf des ersten Dienstjahres Anspruch auf einen einmonatigen Urlaub, unabhängig von der Zahl der Dienstjahre. Auf Grund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist das Gesetz über die Überstunden auch für die Bankangestellten in Kraft, danach sind 7 Überstunden pro Woche gestattet. Die ersten zwei Stun143 den über die sieben Stunden hinaus sind mit 150% und die weiteren, bzw. Arbeit an Sonn- und Feiertagen, mit 200% zu entlohnen. Für die Entscheidung von Streitigkeiten in Sachen des Dienstverhältnisses wurden in den größeren Ortschaften Polens Arbeitsgerichte bestellt. Ein Arbeitsgericht besteht aus einem vom Staate bestellten Richter sowie aus je einem richterlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Nur in den Banken besteht auf Grund des Gewohnheitsrechtes die Einrichtungen der 14maligen Gehaltsauszahlung, bei einigen Banken sogar eine 15- bis 16malige pro Jahr. Im allgemeinen beträgt die Arbeitszeit 7 Stunden pro Tag, Sonnabends 5 Stunden. Das Gehaltsminimum beträgt 250 bis 300 Zloty. Eine gesetzliche Betriebsvertretung gibt es in den Banken noch nicht. Ferner bestehen auch keine Vorschriften in bezug auf die Auszahlung von Abfertigungen je nach der Zahl der Dienstjahre bei eventuellen Abbauaktionen. Trotz der auch in Polen herrschenden Wirtschaftskrise ist die Zahl der arbeitslosen Bankangestellten ziemlich gering. Ein Gesetzentwurf betreffend Kollektivverträge ist zurzeit in Vorbereitung, ebenfalls ein Gesetzentwurf über die obligatorischen Schiedsgerichte. Unser Verband ist der Föderation der Privatangestellten- Verbände Polens, die über 100 000 Mitglieder zählt, angeschlossen. 58 bir- ribal gov si REA notable tim Nadia liten. Yend Nic 19Ɑnostiaed smistegnution lows tomonliadh Aob bu lotin jab datisdA rob mob nev after -93 flotas2nA tozalanolan nabooted oid state li $ 150 austinuszolajied Astanabileval bin121911A nordw. orbildlow bi notifiedreustazu A siwoz sziW be notit mustie EH sib et insb novajlads zob 0111196190 boll briw desed nedegtied A bau Teilentiod A mov asb gulags sib 19du nogumnitel oils doviansi 195 BEW Toy 12h1zamaraiba isponib nie nodig zi -Towo290) 10bo stroisd1A mux 2018 ob 10. te ledblas -93A monis sb potensibiliM 29b gadilan A 16b bnside bou not A robot ted sisesgaduh mabonebrow gibuito aloin allsta nis Tonis is doniganA aside ensiⱭ nelze ob sldA dost olistasy olistiendote Ide 150 nov signb asb Jal astodate misliletzaan edo zab alb it do lows notare si astiatzen odoo W 10A elb edil slo modOT briz donneb 144 POLEN. und die Vorel Zwiazek Zawodowy Agentów i ni Wojazerów sluok ( Geschäftsreisende) Die Mitgliederzahl des Verbandes betrug während der drei Jahre: 1019 Mitglieder( 80 Arbeitslose) 1928. 1929. 1930 Cheiblian 1200 Mitglieder( 124 Arbeitslose) 1295 Mitglieder( 267 Arbeitslose) d Sozialgesetzgebung. in bezug auf die Sozialgesetzgebung ist zu erwähnen, daß während der Berichtsperiode das Gesetz über die Arbeitskontrakte für die Angestellten, das auch die Geschäftsreisenden umfaßt, verabschiedet wurde. Die Geschäftsreisenden sind ferner auch von den Gesetzen über die Regelung des Urlaubs und der Pensions- und Krankenkassenversicherung berücksichtigt. 88120 bahsinA us id brands Whollow Der Verband ist in den Arbeitsgerichten aller größeren Städte vertreten. Infolge unserer Bemühungen ist es gelungen, die Kranken- und Pensionsversicherung für Agenten in positivem Sinne zu erledigen. -flö12 mx 512 x 19de aib. Allgemeines.boob jo Die schwere wirtschaftliche Krise, von der Polen seit langer Zeit heimgesucht wird, hat zur Verminderung der Zahl der am Produktionssystem Beschäftigten bzw. auch der Geschäftsreisenden beigetragen. Viele Geschäftsreisende wurden entlassen und die wirtschaftliche Lage von den Unternehmern dazu ausgenutzt, eine Verschlechterung der Gehalts- und Provisionsbedingungen durchzuführen. Mit dem Fortschreiten der Krise wurden weitere Möglichkeiten für Verschlechterungen geschaffen. Auf Grund des Delcredere- Systems erleiden die Reisenden oft große Verluste, während sie ferner wegen Nichtbezahlung der Wechsel sehr häufig bereits erhaltene Provisionsbeträge zurückerstatten mußten. Mitunter wird auch die an sich schon sehr niedrige Belohnung nur in Wechseln ausgezahlt. Die schwierige Lage, in denen sich seine Mitglieder befinden, haben auch für den Verband sehr nachteilige Folgen gehabt. Einerseits wurden die Unterstützungskassen dadurch in weit größerem Ausmaß in Anspruch genommen, während andererseits Beitragssummen nicht an die Hauptkasse abgetragen werden konnten. In den letzten drei Jahren wurden insgesamt 5 Streiks und 8 Boykotte durchgeführt. Der Verband zählt im Augenblick 8 Lokalgruppen, von denen 3 in den letzten drei Jahren gegründet wurden. Auf weitere Neugründungen wurde in Anbetracht der schlechten Lage vorläufig verzichtet. Die Organisationstätigkeit des Verbandes wird im allgemeinen durch die herrschenden Zustände stark beeinträchtigt. 145 RUMÄNIEN. Federatia Sindicatelor de Functionari Particulari din România ( Handels- und Büroangestellte.) Die Föderation wurde im Mai 1929 von den bis dahin einzeln der Landeszentrale angeschlossenen freigewerkschaftlichen Angestelltenverbänden gegründet. Es war dies die erste zentrale Zusammenfassung der Verbände in Rumänien. Die Hauptaufgabe bestand darin, für die Festigung des Gefüges zu arbeiten und eine rege Propaganda unter den Angestelltenmassen, deren größter Teil entweder jeder Organisation fernstand oder bürgerlichen Verbänden angehörte, zu entfalten. Die Föderation organisiert alle Angestelltenkategorien entweder in besonderen oder gemischten Verbänden. Der Organisationskreis der Föderation hat sich bereits bedeutend erweitert. Während ihr zu Anfang nur die Bukarester Bankangestellten, die Czernowitzer Bank- und Handelsangestellten und die Klausenburger Büro- und Handelsangestellten angehörten, sind nunmehr auch Verbände der Industrie- und Versicherungsangestellten in Bukarest gegründet worden, ferner einige gemischte Gruppen in der Provinz, die aber zum größten Teil Handelsangestellte umfassen. Die Arbeit der Föderation war durch materielle Schwierigkeiten äußerst gehemmt. Inzwischen hat die tatkräftige Hilfe der Angestellten- Internationale sie in die Lage versetzt. sich eine festere Basis zu schaffen. ibus wad 5258 Auch auf gewerkschaftlichem Gebiete waren unsere Bestrebungen nicht erfolglos. Obgleich es noch nicht möglich war, Kollektivverträge zum Abschluß zu bringen, haben wir doch einige Arbeitskonflikte zur Abwehr gegen die Unternehmerangriffe erfolgreich durchführen können. Auch die gewerkschaftliche Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird allmählich durchgeführt werden können. 1st siz brow In bezug auf die Arbeitszeitregelung haben wir ziemlich viel erreicht. Die Tätigkeit der Föderation hat nicht nur dazu beigetragen, daß das Ladenschlußgesetz und das Gesetz über die Sonntagsruhe besser befolgt wurden, sondern es war auch möglich, die Arbeitszeit in den Banken, zunächst in Bukarest, später auch in verschiedenen Provinzstädten, zu regeln. Im allgemeinen beträgt die Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche, mit einmaliger Mittagspause und freiem Sonnabendmittag. Für den Sommer 1930 war eine ähnliche Regelung auch in den Bukarester Industriebetrieben durchgeführt. Für 1931 ist eine besondere Kampagne für die Ratifizierung des Genfer Arbeitszeit- Übereinkommens in Aussicht genommen und eine Herabsetzung des Ladenschlusses von 8 auf 7 Uhr in Drogerien erreicht worden. JednA Auf dem Gebiete der Sozialgesetzgebung sind während der Berichtsperiode keine besonderen Änderungen zu verzeichnen gewesen. Die Bestrebungen der Föderation gehen dahin, eine gesetzliche Arbeitslosen146 versicherung und die Vereinheitlichung der Sozialversicherung unter Einbeziehung der Angestellten durchzusetzen.( In Altrumänien gibt es gar keine Angestelltenversicherung, in den neuen Provinzen nur die Krankenversicherung für Angestellte.) Ferner verlangen wir die Errichtung von Arbeitsgerichten. Der Staat erkennt die Föderation als Interessenvertretung der Angestellten an, obgleich dies von seiten der Unternehmer noch nicht der Fall ist. Die Föderation wird zu allen Kommissionen, wo Arbeitsfragen behandelt werden, hinzugezogen, während auch der Arbeitervertreter Rumäniens für die letzten zwei Genfer Arbeitskonferenzen aus ihren Reihen ernannt wurde. Rumänien wird augenblicklich von einer schweren Wirtschaftskrise heimgesucht, die eine große Arbeitslosigkeit und eine allgemeine Tendenz zum Gehaltsabbau zur Folge hate. Trotzdem blickt die Föderation mit großer Zuversicht in die Zukunft und wird kräftig dafür arbeiten, die bisher errungenen Erfolge aufrechtzuerhalten und zu vergrößern. 090 09 по neb lowxens hoved 1919 alb mabilun Gesetz Übe 10 2119 147 SCHWEDEN. Svenska Handelsarbetareförbundet ( Handelsangestellte) Während der Berichtszeit konnte sich der Verband einer außerordentlichen Entwicklung erfreuen, die sowohl in bezug auf die Mitgliederzahl wie auch auf die Gewerkschaftsarbeit reiche Erfolge gebracht hat. Seine Stellung als ,, die Gewerkschaft der schwedischen Angestellten" wurde dadurch stark befestigt. Die Mitgliederbewegung zeigte in der Zeit vom 1. Januar 1928 bis Ende 1930 folgende Entwicklung: 1. Januar 1928... 10 422 Mitglieder; • 1. Januar 1929.. 12 567 Mitglieder; 1. Januar 1930.. 15 433 Mitglieder; 1. Dezember 1930.. 18 156 Mitglieder ( 12 510 männliche und 5646 weibliche). Das starke Ansteigen der Mitgliederzahl hat auch eine erhebliche Vermehrung der Lohnbewegungen zur Folge gehabt. Zu Anfang der Berichtsperiode hatte der Verband 451 Tarife abgeschlossen, während diese Zahl am Schlusse der Periode bis auf ungefähr 925 angewachsen war und rund 85% der Verbandsmitglieder erfaßte. Die meisten Tarife sind örtlich begrenzt und nur mit einem oder mit einer geringen Anzahl Arbeitgeber vereinbart; es bestehen jedoch 4 Reichs- und 2 Bezirkstarife. Ferner führt der Verband zur Zeit ungefähr 150 Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern, mit denen früher keine Tarife vereinbart waren. Die in der Berichtszeit abgeschlossenen Tarife haben den Mitgliedern bedeutende Lohnerhöhungen gebracht, und in den meisten Fällen konnten die Abmachungen ohne Anwendung von Kampfmitteln getroffen werden. Nur in vereinzelten Fällen waren die Mitglieder gezwungen, die Arbeit niederzulegen. Diese Ausstände, die günstig für den Verband verliefen, konnten gewöhnlich bereits nach einigen Tagen beendet werden. Nur einige derselben waren von längerer Dauer, von denen zwei für den Verband von grundsätzlicher Bedeutung waren. Der eine Konflikt, der mit einer Firma in Malmö ausgebrochen war, dauerte länger als 18 Monate, bevor man zu einem Abschluß kommen konnte. Der Konflikt war ausgebrochen infolge der Weigerung der Firma, einen Tarifvertrag mit dem Verband abzuschließen. Er wurde erst beendet, nachdem die Firma den Vertrag unterzeichnet hatte. Der zweite Konflikt betraf eine große Farbenhandlung in Stockholm. Der Verband hatte für die Lagerangestellten einen Tarif abgeschlossen und verlangte eine ähnliche Abmachung auch für die Ladenangestellten. Dies wurde seitens der Firma auf Anraten des schwedischen Arbeitgebervereins verweigert. Trotzdem die Mitgliedschaft der Firma beim Arbeitgeberverein sich nicht auf die Ladenangestellten erstreckte, erhielt sie doch eine Kampfunterstützung vom letzteren Verbande. Der 148 Ausstand dauerte vom 5. Mai bis 17. November 1930 und umfaßte ungefähr 100 Verbandsmitglieder. Der von den anderen Gewerkschaften organisierte Sympathiestreik umfaßte rund 300 Arbeiter. Während des Konflikts wurde ein sehr wirkungsvoller Boykott über die Produkte der Firma verhängt, der den Umsatz auf beinahe ein Fünftel herabbrachte. Da die Firma das größte Unternehmen der schwedischen Farbenbranche ist, machte der Boykott sich auch in anderen Berufen bemerkbar. Die Regierung setzte daher einen besonderen Schlichtungsausschuß ein, dessen Vorschlag von beiden Parteien angenommen wurde. Es wurde infolgedessen ein Tarifvertrag für die Angestellten vereinbart; die Streikenden wurden einstweilen nur insofern wieder eingestellt wie für sie Bedarf vorhanden war. Sobald ein steigender Umsatz Neueinstellungen notwendig macht, haben sie das Vorrecht. Der erfolgreiche Abschluß dieses Konfliktes hat für den Verband insofern grundsätzliche Bedeutung, als es hier zum ersten Male gelungen ist, mit einem Mitglied des schwedischen Arbeitgebervereins und unter Mitwirkung dieser Organisation einen Tarif für die Ladenangestellten durchzuführen.dasth tim didint Helfedentes dollinenisir Der Reichsverband der schwedischen Vereine der Kaufleute hat seinen Mitgliedern anheimgestellt, mit dem Angestelltenverbande keine Tarife abzuschließen. Man hat einen besonderen Verein gebildet, der seinen Mitgliedern bei einer Geldstrafe von 3000 Kronen den Abschluß von Kollektivverträgen verbietet. Trotzdem hat unser Verband mit Mitgliedern des Vereins der Kaufleute Tarife abgeschlossen, da diese den Arbeitsweigerungen und den Ausstandsandrohungen des Verbandes keinen Widerstand zu leisten vermochten. An Ausstandsunterstützung hat der Verband in der Berichtszeit rund 155 000 Kronen ausgezahlt, von denen ungefähr 100 000 Kronen im Jahre 1930 geleistet wurden. Die Beschäftigungsmöglichkeiten haben in Schweden in den letzten drei Jahren keine Änderung erfahren. Die Teuerungszahl hat sich zwischen 172 und 165 bewegt und der Prozentsatz der arbeitslosen Verbandsmitglieder ist während der ganzen Zeit fast der gleiche geblieben. Am 1. Dezember 1930 zählte der Verband 1561 Arbeitslose. An Arbeitslosenunterstützung wurden folgende Summen ausbezahlt: im Jahre 1928... im Jahre 1929 im Jahre 1930 insgesamt . Kr. 41 266,-; . Kr. 52 009,50; ca. Kr. 62 000,-; Kr. 155 275,50. In bezug auf die Sozialgesetzgebung ist zu erwähnen, daß die Regierung im Jahre 1928 unter dem Widerstand der Gewerkschaften ein Gesetz über Kollektivverträge und ein Gesetz über Arbeitsgerichte annahm. Die Arbeitsgerichte sollen die Meinungsverschiedenheiten, die aus den Kollektivverträgen entstehen, behandeln. 1928 wurde das Unfallversicherungsgesetz verbessert, indem die Wartezeit von 35 auf 3 Tage herabgesetzt wurde. Der von der Regierung zur Behandlung des Arbeitslosenproblems eingesetzte Ausschuß erstattete im Frühjahr 1928 Bericht und empfahl die Durchführung eines Gesetzes für Stellenlosenunterstützungskassen. 10* 149 Der Ausschuß stellte anheim, daß das Gesetz nicht für die Angestellten gelten und deren Einbeziehung erst in Erwägung gezogen werden soll, nachdem es fünf Jahre in Kraft war. Der Verband hat dagegen Einspruch erhoben und bisher ist der Gesetzesvorschlag noch nicht angenommen worden. Im Herbst 1928 verlangte der Verband eine Verbesserung des Ladenschlußgesetzes. Nach den geltenden Bestimmungen ist die Sperrstunde auf 7 Uhr festgesetzt, während die Ortsbehörden das Recht haben, weitere Begrenzungen der Geschäftsstunden vorzunehmen. In Übereinstimmung mit den übrigen skandinavischen Verbänden schlug der Verband vor, die Sperrstunde künftig an den ersten fünf Wochentagen um 6 Uhr und des Sonnabends um 4 Uhr eintreten zu lassen.io fiabs pie it Der Verband fordert das Verbot der privaten Stellenvermittlung, um auf diese Weise der Ausbeutung der Notlage der Arbeitslosen Einhalt zu tun. Ferner haben wir gemeinsam mit den übrigen skandinavischen Verbänden die Aufhebung des allgemeinen Paẞzwanges vorgeschlagen und namentlich seine Abschaffung im Verkehr mit den skandinavischen Ländern verlangt. Die letztgenannte Forderung ist eigentlich schon verwirklicht, indem die Paßbestimmungen im Verkehr mit diesen Ländern bereits sehr viele Erleichterungen erhalten haben. Der große Mitgliederzuwachs hat eine bedeutende Erweiterung der Werbetätigkeit und der Verwaltung des Verbandes erforderlich gemacht. Die Verbandsräume mußten mehrmals vergrößert und neue Beamte und Vertrauensleute eingestellt werden. Es werden häufig längere Werbereisen vorgenommen. Trotz der durch die vermehrte Tätigkeit gesteigerten Ausgaben ist das Verbandsvermögen, das zu Anfang der Berichtsperiode rund 300 000 Kronen betrug, Ende 1930 auf ungefähr 550 000 Kronen angewachsen. Nur 800 sa der Mot ching komende Der Konflikt Dies 150 SPANIEN. notiletas gustavi Federació de Dependents de Catalunya ( Handels- und Büroangestellte.) Unser Verband befindet sich bereits seit Jahren in einer äußerst schwierigen Lage. Laut Dekret vom November 1926 wurde der Verbandsvorstand ohne irgendwelchen Rechtsprozeß abgesetzt und sein Verbandsgebäude von den Machthabern Spaniens einfach einer gelben Organisation übergeben. Diese Maßnahmen haben jede gewerkschaftliche Tätigkeit in den Jahren 1928-1930 unmöglich gemacht. Auf dem Dresdener Kongreß hat die Internationale bereits gegen dieses Vorgehen sowohl bei der spanischen Regierung und später von Amsterdam aus beim Völkerbund und beim Internationalen Arbeitsamt protestiert. Der Verband hat auch in der jetzigen Berichtsperiode nichts unterlassen, um sein Eigentum wiederzuerhalten und die Verbandstätigkeit wieder aufnehmen zu können. Zahlreiche Protestversammlungen wurden veranstaltet und wiederholt an die öffentliche Meinung appelliert. Auf unser spezielles Ersuchen hat die Internationale und einige der bedeutendsten ihrer angeschlossenen Verbände im Laufe des Jahres 1930 wiederum verschiedene Male Protest erhoben. Gegen Ende des Jahres 1930 wurden diese vereinten Bestrebungen endlich mit Erfolg gekrönt. Dies wurde am 8. Januar durch einen königlichen Erlaẞ bestätigt, der uns unsere früheren Rechte und Eigentümer wieder zuerkannte. Uns 19102 #A all da A pbmn oni Jomblog n) UA 619b Sllov 192 kb $ 1100 Colia M 0003 Hits 151 TSCHECHOSLOWAKEI. synulsid ИЗТИАНА Einheitsverband der Privatangestellten in der tschechoslowakischen Republik Mitgliederbewegung. Die Mitgliederzahl betrug: im Jahre 1928. 07351861.9 31 195 im Jahre 1929 33 658 36 701 noit im Jahre 1930 In diesen Ziffern ist die Fachgruppe ,, Zentralverband der Versicherungsangestellten" einbegriffen, ebenfalls in allen übrigen Angaben dieses Berichtes.ped lenor] Die Einheitsorganisation. Die ständig steigende Mitgliederzahl beweist, daß die Idee der Einheitsorganisation unter den Privatangestellten festen Fuß gefaßt hat, was auch gelegentlich des zu Pfingsten 1930 tagenden Verbandstages zum Ausdruck kam. Der ganze Verlauf dieses Verbandstages, auf dem die Privatangestellten aller im Staate lebenden Nationen vertreten waren, war ein demonstratives Bekenntnis zur Einheitsorganisation der Privatangestellten in unserem Staate. In den verschiedenen Fachgruppen des Verbandes sind auch wirklich sämtliche sieben im Staate lebenden Nationen vertreten. Jugendbewegung. Nach wie vor wird unserem gewerkschaftlichen Nachwuchs besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Eine gesunde Autonomie ermöglicht den Jugendlichen die volle Betätigung in der Bewegung. Zu ihrer Weiterbildung werden Fach- und Sprachkurse, Vorträge, Exkursionen, Theatervorstellungen usw. veranstaltet. Durch das im Jahre 1928 errichtete Erholungsheim in Böhmisch- Sternberg wurde auch die Rekreationstätigkeit bedeutend erweitert. Die Jugend besitzt zwei Veröffentlichungen, nämlich„ Mládez" und„ Jugend", die monatlich erscheinen und zum größten Teile von der Jugend selbst geleitet werden. Die Jugendgruppe zählt 5000 Mitglieder. Bildungsarbeit. Unsere Bildungsarbeit beschränkt sich nicht nur auf Kulturveranstaltungen, sondern erfüllt eine bedeutende wirtschaftliche Aufgabe. Durch Veranstaltungen verschiedener Fachkurse wird die Vorbildung unserer Mitglieder ergänzt, damit sie in der auf dem Arbeitsmarkte herrschenden scharfen Konkurrenz bestehen können, da trotz der starken Arbeitslosigkeit unter den Privatangestellten noch eine bestimmte Nachfrage nach besonders qualifizierten Arbeitskräften besteht. In der letzten Zeit veranstalteten wir für die arbeitslosen Miglieder besondere Fachkurse, um ihrer Fortbildung zu dienen und gleichzeitig eine nutzbringende Anwendung ihrer freien Zeit zu ermöglichen. 152 In der Berichtsperiode wurden nachstehende Kurse veranstaltet: o Im Jahre 1928 59 Kurse mit 2 267 Teilnehmern, davon 645 Jugendliche Im Jahre 1929 65 Kurse mit 2415 Teilnehmern, davon 911 Jugendliche Im Jahre 1930 69 Kurse mit 3 579 Teilnehmern, davon 1436 Jugendliche Der Verband verfügt über eine eigene Bibliothek mit 15 000 Büchern und 10 Wanderbibliotheken mit je 20 Büchern, die den Ortsgruppen zur Verfügung gestellt werden. Stand der Finanzen. Im Jahre 1928. siyalzodos Im Jahre 1929. Jl. • .. Kč. 4545 128,- S Kč. 5 682 907,- 907,-mo Kč. 5 890 537,- eibasley Im Jahre 1930. Die Wirtschaftsinstitutionen des Verbandes, die einen Wert von ca. 25 Millionen Kč. darstellen, werden finanziell separat geführt und sind daher in den vorerwähnten Summen nicht enthalten. Streiks. In zwei großen Betrieben der Schwerindustrie kam es zum Streik ( für Anreißer und Kontrolleure). Es handelte sich neben den allgemeinen Lohnforderungen um die Einbeziehung dieser Kategorie in die Pensionsversicherung. Diese Aktion hatte Erfolg. Der größte Teil der Anreißer und Kontrolleure ist jetzt bereits bei der Pensionsversicherung angemeldet. Außerdem wurden noch Begünstigungen materieller Art erzielt. Die Fachgruppe Handel führte einen kleinen Streik wegen Bezahlung der Überstunden, der gleichfalls mit Erfolg beendet werden konnte. An den Streiks waren 190 Angestellte beteiligt. Kollektivverträge. ad us is Es bestehen 82 Kollektivverträge die ungefähr 50 000 Angestellte erfassen. In dieser Zahl sind auch die Kollektivverträge der Gehilfenausschüsse, in denen wir mitwirken, enthalten. Der Verband bemüht sich, auch in den vertragslosen Gebieten Verträge abzuschließen und strebt außerdem einen gesamtstaatlichen Kollektivvertrag in den verschiedenen Industriezweigen an. Dieses Bestreben wird jedoch durch die herrschende Wirtschaftskrise bedeutend erschwert. Unsere Vertretung in den Betriebsausschüssen. Unser Verband ist in den Betriebsausschüssen von 34 Industriebetrieben vertreten, und zwar durch 83 Mitglieder und 79 Ersatzmänner. Die wirtschaftlichen Kämpfe der Versicherungsangestellten. Die Fachgruppe:„ Der Zentralverband der Versicherungsangestellten hat im Jahre 1928 mit den im Aktionskomitee vertretenen ausländischen Gesellschaften einen Kollektivvertrag abgeschlossen, welcher den Angestellten eine erhöhte Überstundenentlohnung und eine Erhöhung der außerordentlichen Teuerungszulagen von den bisherigen Kč. 475,- auf Kč. 650, für Ledige und Kč. 800,-für Verheiratete brachte. Dieser 6. 153 Kollektivvertrag umfaßte 31,38% der Mitgliedschaft. Außerdem wurden mit einzelnen Gesellschaften Anstaltsverträge abgeschlossen, die teils die Erhaltung des Status quo, teils auch eine Erhöhung der Bezüge brachten. Die„ Riunione Adriatica di Sicurta" führte eine teilweise Zusammenfassung der Angestelltenbezüge bei gleichzeitiger Erhöhung derselben um 9,5% bis 11,5% durch und verlängerte dieses Abkommen auch in den darauffolgenden Jahren 1929 und 1930. Eine ähnliche, jedoch weitergehende Regelung( sogenannte Stabilisierung, d. h. Zusammenlegung sämtlicher Bezüge) wurde mit der„, Assicurazioni Generali" ,,, Sekuritas" und ,, Slovanská" vereinbart. Diese vier Vereinbarungen betrafen 23,42% unserer Mitglieder. Schließlich wurden ähnliche Übereinkommen noch mit den Gesellschaften„ Continentale“,„, Čechoslavia", ,, Merkur" ,,, Union" und„, Slovakia" abgeschlossen, und es gelang, die ,, Republikánská" zur Annahme unserer Dienstpragmatik zu bewegen. Die eben erwähnten Regelungen erfaßten weitere 36,31% unserer Mitglieder, so daß nur 8,89% derselben ohne Regelung blieben. 10y mob mi 19deb 99 Die zu Beginn des Jahres 1929 eingetretenen sibirischen Fröste lösten eine Aktion zur Auszahlung einer Kohlenzulage aus, die leider nur teilweisen Erfolg hatte. Dem geäußerten Wunsche entsprachen von den einheimischen Gesellschaften bloß die ,, Slovanská", die ,, Čechoslavia" und Sekuritas", während die ausländischen Anstalten durchweg eine Kohlenzulage von Kč. 200,- bewilligten. Ende 1929 begannen Verhandlungen mit dem Aktionskomitee über die Stabilisierung der Angestelltenbezüge. Da diese Verhandlungen seitens der Vertreter der Gesellschaften auf alle mögliche Weise verzögert wurden, trugen wir den Kampf in die Öffentlichkeit und in der ganzen Republik wurden Protestversammlungen abgehalten, die sämtlich eine dem Sinne nach gleiche Resolution faßten. Diese Resolution wurde dem Syndikus der Gesellschaften übergeben, und unter dem Einfluß dieser mächtigen Kundgebung gelang es, in die Verhandlungen frisches Leben zu bringen. Am 9. April 1930 wurde das Übereinkommen unterzeichnet, das den Angestellten eine Erhöhung ihrer Gesamtbezüge um 9-10% brachte. Hieran waren 31,38% unserer Mitglieder beteiligt. Weitere Verhandlungen wurden im Verlaufe des Jahres 1930 mit den Versicherungs- Gesellschaften ,, Union" ,,, Čechoslavia" ,,, Merkur" und ,, Continentale" geführt, die auch zu Übereinkommen mit den genannten Gesellschaften führten. Damit war die Verhandlungstätigkeit pro 1930 abgeschlossen, da bei allen anderen Gesellschaften die im Jahre 1928/1929 vereinbarten Regelungen unverändert aufrechterhalten wurden. Die Organisation richtet jetzt ihr Augenmerk auf die Stabilisierung der Bezüge aller Versicherungsangestellten, worüber die Verhandlungen in diesem Jahre stattfinden dürften. Unterstützungseinrichtungen. Der Verband gewährt nachstehende Unterstützungen: Arbeitslosenunterstützung, die mit dem Staatsbeitrag( nach dem Genter System) von 100,- bis 1000,-Kč. monatlich beträgt. 154 Sterbegeld, in der Beitragsklasse ,, F" von 750,- bis 7000,- Kč. Begräbnisgeld, von 150,- bis 1000,- Kč. If Außerordentliche Unterstützungen, und zwar: Unterstützungen bei dauernder bzw. längerer Krankheit, 19V Unterstützungen im Falle notwendiger Kurbehandlung, nie Unterstützungen im Falle unverschuldeter Not, b Unterstützungen bei Streiks und Aussperrungen, anotas Unterstützungen im Falle der Entlassung wegen Organisationseaval tätigkeit. 91 fimed node291ov Unfallunterstützungen in der Klasse D, E und F. 19 Im Falle zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit von 6,- bis 10,- Kč. täglich, im Todesfalle infolge Unfalls oder bei dauernder Invalidität 3000,- bis 7000,- Kč. An Unterstützungen zahlte die Organisation: Im Jahre 1928 Im Jahre 1929 Im Jahre 1930 Parlamentarische Vertretung. Kč. 496 536,50 Kč. 505 750,95 Kč. 964 654,35 Kollege Robert Klein, Generalsekretär des Verbandes, wurde bei den Wahlen in die tschechoslowakische Nationalversammlung, die am 29. Oktober 1929 stattfanden, wiedergewählt. Als Vertreter der Interessen der Privatangestellten in der gesetzgebenden Versammlung ergreift er bei jeder Gelegenheit das Wort, um die Interessen der Angestellten zu wahren. Insbesondere stellt er seine Ausführungen auf die Wirtschaftspolitik ein. Als Abgeordneter ist Kollege Klein Mitglied des sozialpolitischen Ausschusses und des Gewerbeausschusses des Parlamentes. Seine Bestrebungen gehen in dieser Zeit dahin, nebst anderen sozialpolitischen Gesetzen auch ein modernes Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Privatangestellten durchzubringen. Der von ihm ausgearbeitete Gesetzesantrag liegt dem Parlament bereits vor. Unsere Teilnahme an der Wirtschaftspolitik des Staates. Es gibt keine Frage der Wirtschaft, zu der unsere Organisation nicht Stellung nehmen würde. Deshalb hat der Verbandstag der Wirtschaftspolitik besondere Aufmerksamkeit gewidmet und ein Wirtschaftsprogramm angenommen. Wir verlangen eine durchgreifende Beteiligung an der Wirtschafts- und Finanzpolitik, da unserer Auffassung nach die Wirtschaft nicht einseitig durch die Unternehmer beeinflußt werden darf, sondern den Gewerkschaften das Recht der Mitentscheidung in Wirtschaftsfragen eingeräumt werden muß. Die aus den letzten Parlamentswahlen hervorgegangene für uns günstigere politische Konstellation gibt uns auch bestimmte Möglichkeiten der Mitentscheidung, die wir natürlich voll und ganz ausnützen. Vor allem sind wir bestrebt, durch großzügige Investitionspolitik der Regierung die produktive Arbeitslosenfürsorge zu unterstützen. Unsere Bemühungen gehen dahin, den Arbeitern Arbeitsgelegenheit zu verschaffen, da dann auch die Angestellten Arbeitsmöglichkeit haben. Das im Jahre 1930 in Kraft getretene Gesetz über die Baubewegung mit Staatsunterstützung ist ein Erfolg dieser Bestrebungen. Weiterhin wurde im Dezember 1930 ein Gesetz über einen außerordentlichen Kredit von 150 Millionen Kč. erlassen, welcher der Regierung zur 155 Linderung der Wirtschaftskrise zur Verfügung gestellt wird. Ein Teil dieses Kredites soll auch den Gewerkschaften zugute kommen, da sie durch die steigende Arbeitslosigkeit und den daraus entstehenden Verpflichtungen nach dem Genter System finanziell außerordentlich stark in Anspruch genommen werden. In den Staatsvoranschlag und in den Selbstverwaltungkörperschaften wurden für verschiedene Investitionsarbeiten über 1 Milliarde Kč. vorgesehen. Damit die geplanten Investitionsarbeiten im Interesse der Belebung unserer Wirtschaft beschleunigt in Angriff genommen werden können, verlangen wir die Einsetzung einer besonderen parlamentarischen Kommission, die die Kontrolle und Überwachung dieser Investitionsarbeiten durchzuführen hätte. Um das Preisdiktat der Kartelle und Trusts zu brechen, verlangen wir eine entsprechende gesetzliche Kontrolle der Kartelle und den Ausbau eines Ministeriums des Verbrauches, das die Wahrung der Interessen der Konsumenter zur Aufgabe hätte. Auch der ungesunde wirtschaftliche Einfluß der. großen Bankkonzerne auf unsere Industrie und auf den Handel soll durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen beseitigt werden; wir verlangen eine Kreditpolitik, die das Wirtschaftsleben nicht hemmt, sondern unterstützt. In der Steuerpolitik verlangen wir eine gerechte Verteilung der Lasten; deshalb sind wir gegen das System der indirekten Steuern und fordern eine progressive Einkommensteuer, die vor allem die hohen Einkommen der unproduktiven Volksschichten erfassen soll. Zwecks Belebung des inneren Absatzmarktes verlangen wir eine Regelung der Löhne und Gehälter und bekämpfen auf das Entschiedenste das Streben der Unternehmer, durch eine Herabsetzung der Löhne und Gehälter die Folgen der Wirtschaftskrise sanieren zu wollen. In der Handelspolitik streben wir eine von den realen Tatsachen ausgehende und einen internationalen wirtschaftlichen Ausgleich fördernde Handelspolitik an, da wir uns bewußt sind, was eine richtig geleitete Handelspolitik für die Wirtschaft des Staates und für die Angestelltenschaft bedeutet. Ein besonderer volkswirtschaftlicher Ausschuß unseres Verbandes befaßt sich ständig mit allen akuten Wirtschaftsfragen, zu denen er Stellung nimmt. Durch seine Initiative unterstützt er sowohl die Tätigkeit der Organisation sowie die ihres parlamentarischen Vertreters. Ein weiterer Ausschuß befaßt sich mit allen die Rationalisierung betreffenden Fragen. In unseren wirtschaftlichen Bestrebungen stützen wir uns auf das Wirtschaftsprogramm der Landeszentrale O. S. Č. und des Internationalen Gewerkschaftsbundes. Um unseren Forderungen einen entsprechenden Nachdruck verleihen zu können, streben wir eine Vertretung unseres Verbandes in allen öffentlichen Wirtschaftskorporationen an, soweit wir diese noch nicht besitzen. Es sei noch bemerkt, daß die Regierung einen Wirtschaftsbeirat gebildet hat, der ein Hilfsorgan der gesetzgebenden Versammlung sein soll, in dem wir durch unseren Vorsitzenden, Kollegen Karl Pacovsky, vertreten sind. Mit den verschiedenen Wirtschaftsministerien ist unsere Organisation in ständiger Fühlung. 156 Jibo nadoit TSCHECHOSLOWAKEI.anel 01 us aid in allen eib mallaidhs -odustis jaitlenugib Verband der Bank- und SparkassenTitania 01 mov do tidenausbeamten as said A sib base do puted 50 000 EE anetasbim bnsidew In der Berichtsperiode( 1928-1930) ist in den Geldinstituten eine bedeutende Steigerung des Rationalisierungs- und Konzentrationsprozesses zu verzeichnen. Namentlich die tschechoslowakischen Banken haben systematisch eine Senkung der Zahl ihrer Angestellten durchgeführt und andauernd getrachtet, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen herbeizuführen. Die Führung unserer Aktionen war sehr lebhaft. Es kam des öfteren zu Arbeitsunterbrechungen, Versammlungen in den Kassensälen der Banken, zu Arbeitsniederlegungen und auch zum vorzeitigen Verlassen der Institute. nish Jahr. Mitglieder Mitgliederstand der Organisation. 2920 1927 1928 5730 1929 1930 5700 5696 5570 Die Abgänge an Mitgliedern waren in fast allen Instituten je nach dem Stande der Rationalisierung und aus Anlaß verschiedener Fusionen sehr groß. Wenn trotzdem die absolute Mitgliederzahl nur eine leichte Senkung erfahren hat, nämlich von 5730 Mitgliedern im Jahre 1927 auf 5570 im Jahre 1930, ist dies dem Umstande zuzuschreiben, daß durch stärkere Erfassung der Betriebsorganisationen und durch weitere Ausbreitung der Organisation( bei den Sparkassen der Slowakei und den nichtkartellierten Banken) neue Mitglieder gewonnen wurden. Im Jahre 1929 wurde in den Banken, einschließlich der nichtkartellierten Institute, eine Reform der Gehälter durchgeführt. Die Reform, die für die Angestellten vielfach mit einer Erhöhung des Einkommens verbunden war, besteht in einem moderneren Aufbau der Gehaltsschemen, durch teilweise Abschaffung des früheren Systems von Teuerungszulagen. Eine Verschlechterung gegenüber dem früheren Zustande ist jedoch darin zu erblicken, daß die automatische und obligatorische Vorrückung nunmehr bis zum 17. Dienstjahr reicht. Derartige Verträge sind in allen Banken der ,, historischen Länder" eingeführt. In der Slowakei ist gleichfalls eine Konzentrierung der Gehälter zu verzeichnen. Die Angestellten der Sparkassen haben verhältnismäßig vorteilhaft stabilisierte Gehälter. Bei der Verteidigung der in der Dienstpragmatik festgelegten Rechte sind vor allem unsere Aktionen wegen Verhinderung des Abbaues und Milderung seiner Folgen zu erwähnen. Es ist uns gelungen, dem Abbau im wesentlichen eine freiwillige Grundlage zu geben. Von den Banken wurden durch besondere Vereinbarungen die Bedingungen festgelegt, unter denen sich die Angestellten freiwillig zum Abbau melden konnten. Dies war vor allem bei der Fusion der Union- Bank mit dem Allgemeinen Böhmischen Bankverein und bei dem Zusammenschluß der Anglobank mit der Prager Kredit- und Kommerzialbank der Fall. In beiden Banken 157 erhielten die Angestellten mit bis zu 10 Dienstjahren Abfertigungen, die im 10. Dienstjahre mindestens 150% bzw. 160% des Jahreseinkommens ausmachten. Das Gehalt wurde während der Kündigungsfrist weiterbezahlt. Die Union- Bank pensionierte ihre Angestellten vom 10. Dienstjahr aufwärts, während sie außerdem eine Abfertigung auszahlte. Diese Pension betrug z. B. im 25. Dienstjahr 24 000 Kč. jährlich, während die Abfertigung für dieselbe Dienstzeit mindestens 33 000 Kč. betrug. In der Anglobank erhielten die Angestellten mit 10 bis 15 Dienstjahren Abfertigungen, variierend von mindestens 170% bis 210% des Jahreseinkommens. Angestellte mit noch längeren Dienstjahren wurden nach dem Statut der Anglobank pensioniert, wobei nur zwischen dem 15. und 20. Dienstjahre ein Teil der Pension, nämlich die gesetzliche Anwartschaft mit dem Höchstbetrage von Kč. 6000 abgezogen wurde. Vom 20. Dienstjahre an wurde die volle Pension sowie eine Abfertigung zuerkannt. Die Abfertigung im 30. Dienstjahre betrug z. B. mindestens 45 000 Kč. In den übrigen Großbanken, wo keine Fusion stattfand, wurde der Abbau auf Grund ähnlicher Bestimmungen durchgeführt. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Zwangskündigungen fast durchweg verhindert werden konnten und daß diejenigen Angestellten, die infolge des Abbaues ausgeschieden sind, teils Abfertigungen, teils Pensionen erhielten. Auf Grund des neuen Pensionsversicherungsgesetzes wurden in den Banken und Sparkassen Verhandlungen über die neuen Pensionsvorschriften eingeleitet. Es handelt sich teils um selbständige Pensionen, teils um Aufbesserungen der gesetzlichen Renten. Obwohl diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, läßt sich doch sagen, daß bei der Festsetzung der Pensionsgrundlagen ein wesentlicher Teil des aktiven Einkommens einbezogen werden wird. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftskrise und der Rationalisierung wurden in den letzten Monaten des Jahres 1930 neue Aktionen für Verkürzung der Arbeitszeit, für Regelung des Überstundenwesens und Einreihung der Hilfskräfte in das Gehaltsschema, die Pensionskasse und die Dienstpragmatik eingeleitet, wobei die Notwendigkeit der Einführung einer verbesserten Dienstpragmatik und neuer Pensionssätze besonders betont wurde. Die Ausgaben aus den Unterstützungseinrichtungen waren folgendermaßen: Jahr 1927 ov x Kč. 1928 Kč. 1929 Kč. 1930 opf Kč Arbeitslosenunterstützung nach dem Genter System. 14 583,- 11 986, 19 355,- 30 658,- Krankenunterstützungen 48 760,- 59 900,- 68 694,- 73 280,- Rechtsschutz Sonstige Unterstützungen 12 120,- 5 193,- 21 342,35 300,- 9 455, 14 000,- 36 400,- 41 120,- buy 191mu nodozimdo& 158. Dur- bol 1961 196 TSCHECHOSLOWAKEI.iibond bedro Allgemeiner Angestellten- Verband Reichenberg Die 3 Berichtsjahre zeigen in organisatorischer Hinsicht vor allem eine weitere aufsteigende Entwicklung unseres Verbandes. Dies geht schon aus dem Mitgliederstand hervor, der am 31. Dezember 1928 19 060, am 31. Dezember 1929 19 497 und am 31. Dezember 1930 20 443 betrug. Daß diese zahlenmäßige Emporentwicklung trotz der überaus ungünstigen wirtschaftlichen Lage, wie sie sich insbesondere im Jahre 1930 gestaltete, möglich war, ist besonders hervorzuheben. Eines der wichtigsten Ereignisse in der Berichtszeit war der im Jahre 1928 durchgeführte Zusammenschluß der beiden Verbände Teplitz- Schönau ( Z. d.A.) und Reichenberg( A. I. V.), der sich in jeder Beziehung gut auswirkte. Damit hat die Vereinheitlichung der freigewerkschaftlichen Angestelltenbewegung im Rahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes ( Sektion der Privatangestelltenverbände), Reichenberg, einen wesentlichen Fortschritt gemacht. Eine recht erfreuliche Aufwärtsentwicklung nahm in der Berichtszeit auch die Erfassung des Angestelltennachwuchses in der Jugendabteilung des Verbandes. Zahlreiche neue Jugendgruppen im ganzen Verbandsbereiche konnten ins Leben gerufen und in nahezu allen Jugendgruppen ein erheblicher Mitgliederzuwachs erzielt werden. Die Jugendarbeit erstreckt sich nicht nur auf die organisatorische Betreuung, sondern auch auf die Pflege des Bildungswesens, wobei neben der gewerkschaftlichen Weiterbildung auch die berufliche und fachliche Fortbildung nicht aus dem Auge gelassen wird. Der Pflege der Geselligkeit, ferner der Veranstaltung von Wanderungen, Ausflügen, Reisen usw. wird größtes Augenmerk gewidmet. Der Verband hielt in der Berichtszeit einen außerordentlichen und einen ordentlichen Verbandstag, weiter eine große Reihe von Kreis- und Bezirkstagungen, Fachgruppen- und Sektionskonferenzen usw. ab, beschickte durch seine Vertreter die in der Berichtszeit abgehaltenen internationalen und innerstaatlichen Konferenzen, Tagungen usw. der internationalen und innerstaatlichen Spitzen- Organisationen und Bruderverbände. Der Pflege der Bildungsarbeit dienten neben den regelmäßig in den Ortsgruppenversammlungen abgehaltenen Vorträgen gewerkschaftlicher, wirtschaftlicher oder allgemein bildender Art( mit und ohne Lichtbilder), insbesondere auch eine Reihe von Vortragskursen für Funktionäre und Mitglieder in den einzelnen Kreisen des Verbandes, und zwar in zusammenhängenden Vortragszyklen über Geschichte, Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Gewerkschaftsbewegung, Angestelltenrecht, Angestelltenversicherung, Sozialpolitik, internationale Angestelltenfragen, Wirtschaftslage, Rationalisierung u. a. m. Gestützt durch seinen organisatorischen Aufbau, die Zentrale und 8 Gebietsgeschäftsstellen betreuen in 13 Kreisen 243 Orts- und Fach159 gruppen, hat der Verband auch in der Berichtszeit das Möglichste getan, um in den Fragen der Gehalts- und Lebensverhältnisse, wie auch in den sozialen, Wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen die Entwicklung nach vorwärts zu treiben. Zahlenmäßig lassen sich die Erfolge in bezug auf Gehaltsregelungen nicht erfassen, weil neben einer großen Anzahl von Kollektivverträgen viele Einzelverträge zum Abschluß gebracht oder geändert und nebstdem durch zahllose Einzelinterventionen Gehaltsregelungen, Sonderauszahlungen verschiedener Art und sonstige Begünstigungen durchgesetzt werden konnten. Allerdings war es in manchen Fällen auch nicht möglich, Gehaltsherabsetzungen und sonstige Versuche, das Realeinkommen der Angestellten zu verkürzen, zur Gänze abzuwehren. Der Hauptgrund hierfür ist vor allem in der leider immer noch vorhandenen viel zu großen organisatorischen Zersplitterung der Angestellten und ferner darin zu erblicken, daß ein Teil der Angestellten gegnerischen Verbänden angehört und ein weiterer Teil der Angestellten überhaupt nicht organisiert ist. Besonders waren es die Auswirkungen der erhöhten Lebensmittelzölle und einer verfehlten Handelspolitik, die sich nachteilig auf die Lebensverhältnisse der Angestellten auswirkten. Die im Laufe des Jahres 1930 einsetzende und sich in ganz außerordentlicher Weise immer mehr verschärfende Wirtschaftskrise hat sich auf die Angestellten äußerst nachteilig ausgewirkt, und zwar nicht nur durch Massenentlassungen wegen umfassender Betriebsstillegungen,-Einschränkungen und sonstiger Abbaumaßnahmen, sondern auch durch scharfen Lohndruck auf die in ihren Stellungen verbliebenen Angestellten und durch die große Not der unmöglich unterzubringenden Stellenlosen. Obzwar es sich um eine Krise im Weltmaßstabe handelt, muß die Auswirkung auf die Angestellten in der Tschechoslowakei besonders hervorgehoben werden. Dabei kommt für unsere Organisation noch verschärfend in Betracht, daß die Krise sich besonders auf die in den deutschen Gebieten der Tschechoslowakei liegenden Industriezweige erstreckte. Diese Krise hat zu einer ganz außerordentlichen Anschwellung unserer Unterstützungsleistungen geführt. Besonders die Stellenlosenunterstützung ist im Jahre 1930 gegenüber den Vorjahren auf mehr als das Doppelte angewachsen, was allein schon ein sichtbarer Ausdruck der ungünstigen Krisenwirkungen ist. Nachfolgender Überblick über die in den 3 Berichtsjahren ausgezahlten Unterstützungen gibt ein deutliches Bild dieser gewaltigen Leistungen: 1. bei Stellenlosigkeit: a) Verband. b) Staatsbeitrag 2. in Notfällen 3. bei Streiks E 1930 Kč. 551 191,05 1 340 894,90 225 613,- 1928 Kč. 216 993,50 1929 Kč 254 314,- 296 185,50 345 262,75 • 92 097,- 122 685,- 4 034,- 17 209,35 5 500,- 5 250,- 549 799,- 570 945,- 420 198,50 A 173 451, 233 851,50 221 498,50 44 580,- 40 280,- 20 830,- 1 590 047,70 2791 729,95 4. Heiratsabfertigungen 5. an Invaliden 6. bei Sterbefällen 7. an Witwen und Waisen 1 377 144, 6 254,- 160 Zur Aufklärung bemerken wir hierzu folgendes: in gid Zu 1. Stellenlosigkeit: Diese ist in der Tschechoslowakei nach dem Grundsatze des Genter Systems geregelt, d. h. die Stellenlosenunterstützung wird nur Organisationsmitgliedern ausgezahlt, und der Staat leistet dazu einen Beitrag. Bis zum 30. Juni 1930 hatte der Staatsbeitrag die gleiche oder unter gewissen Voraussetzungen die 1½ fache Höhe der Verbandsunterstützung; ab 1. Juli 1930 ist der Staatsbeitrag auf das 3- bzw. 4fache der Verbandsunterstützung bei Verlängerung der Auszahlungsdauer auf das Doppelte erhöht worden. Zu 2. Hier handelt es sich um Unterstützungen in besonderen Notfällen außerhalb der Stellenlosigkeit, z. B. andauernde Krankheiten in der Familie und dergleichen. Zu 4. Seit dem 1. Juli 1929 zahlen wir an weibliche Mitglieder, die wegen Verheiratung aus Beruf und Verband scheiden, eine je nach der Beitragsdauer und Beitragsklasse verschieden gestaffelte Heiratsabfertigung aus als Entschädigung, daß diese Mitglieder den Sterbegeldanspruch im Verband nicht erwerben werden. Zu 5. Die Invalidenunterstützungen wurden auf unserem zu Ostern 1930 in Brünn abgehaltenen Verbandstag neu geregelt, so daß mit Geltung ab 1. April 1930 diese Unterstützungen nur jenen invaliden Mitgliedern weiter ausgezahlt werden, welche keinerlei anderweitigen Rentenanspruch haben. Mitglieder dieser früheren Unterstützungsabteilung, die infolgedessen keine Invalidenunterstützung vom Verband mehr bekommen können, erhalten dafür eine mit dem Sterbegeld zur Auszahlung gelangende Abfertigung. Diese Neuregelung wurde durch die Gestaltung dieser Unterstützungsabteilung notwendig. Bef Zu 7. Die gleiche Regelung erfolgte sinngemäß für diese Unterstützungen an Witwen und Waisen nach Mitgliedern unserer früheren Unterstützungsabteilung. Zeitigte also die wirtschaftliche Entwicklung ein gewaltiges vorher noch nie zu verzeichnendes Anschwellen der Unterstützungsleistungen, so waren auch auf dem Gebiete der Sozialpolitik und des Angestelltenrechtes die Bemühungen des Verbandes ungemein groß. Der wichtigste Punkt auf diesem Gebiete war der Kampf um die Novellierung des Pensionsversicherungsgesetzes. Dieser führte nach jahrelangen Bemühungen, bei denen die freigewerkschaftlichen Organisationen in vorderster Reihe standen und die treibende Kraft waren, zu dem am 1. Januar 1929 in Kraft getretenen neuen Pensionsversicherungsgesetze. Dieses brachte gegenüber den früheren Bestimmungen wesentliche Fortschritte durch Verbesserung der Versicherungsleistungen, Schaffung neuer Ansprüche und dergleichen mehr, ließ aber immer noch einige berechtigte Wünsche der Angestellten unberücksichtigt, weshalb auch jetzt wieder, um den ungünstigen Krisenauswirkungen entgegenzutreten, für eine neuerliche Verbesserung des Gesetzes gekämpft werden muß. Als Sonderfragen auf diesem Gebiete seien auch hervorgehoben die Befreiung der pensionsversicherten Provisionsvertreter sowie jener mit einem Verdienste von unter 40 000 Kč. jährlich von der Umsatzsteuer; der Kampf gegen die Eisenbahnfahrpreiserhöhungen u. a. m. 161 Eine umfangreiche Tätigkeit entfalteten wir auch auf dem Gebiete der Rechtsschutzgewährung an unsere Mitglieder. Zahllose Prozesse wurden mit wechselndem Erfolge geführt, und es konnten Zehntausende von Kronen, die sonst den Mitgliedern verlorengegangen wären, auf dem Rechtswege oder durch Interventionen erstritten werden. Die sozial- und arbeitsrechtliche Auskunftserteilung und-Beratung nimmt einen immer größeren Umfang an. Nach außen hin tritt der Verband mit seiner zweimal monatlich erscheinenden Allgemeinen Angestellten- Zeitung, der einmal monatlich das Beiblatt ,, Aus Wirtschaft und Praxis" beiliegt, sowie mit dem Fachblatte der dem Verband angegliederten Fachgruppe der Vertreter und Reisenden ( der einmal monatlich erscheinenden Vertreter- und Reisenden- Zeitung) in die Erscheinung. Nebstdem geben wir alljährlich den sich einer steigenden Verbreitung erfreuenden inhaltsreichen Angestelltenkalender sowie den Vertreter- und Reisendenkalender heraus. Für die Jugendabteilung beziehen wir die Jugendblätter des Z. d. A. und des Butab aus Berlin. 162 foizne попо mob 155 U 9bd good exinio doon and sods Babb fw is dois died dola TSCHECHOSLOWAKEI. bastidade Reichsverband der Bergbau- und Hütten- Angestellten Unsere gewerkschaftliche Tätigkeit war von der außergewöhnlichen Absatzkrise, welche die gesamte Bergbauindustrie erfaßt hat, stark beeinträchtigt. Die Produktion des Jahres 1930 zeigt gegenüber 1929 einen Ausfall von durchschnittlich 14% auf. Diese ungünstige wirtschaftliche Erscheinung legte sich wie ein Alp auf die Tätigkeit des Verbandes, die sich auf die Erhaltung der sozialen und organisatorischen Errungenschaften und auf die Milderung der unabänderlichen Folgeerscheinungen der Wirtschaftskrise beschränken mußte. Kündigungen und Betriebseinschränkungen spiegeln sich im Mitgliederstande wider, der von 2884 auf 2829 zurückgegangen ist. Kürzungen der Gehaltsbezüge sind mit wenigen Ausnahmen bisher noch nicht erfolgt. In sozialpolitischer Hinsicht stand der Ausbau der Alters- und Invalidenversorgung der Bergbauangestellten im Brennpunkt der Tätigkeit des Reichsverbandes. Neben der gesetzlichen Pensionsversicherung, die durch das neue Pensionsversicherungsgesetz( P. V. G.) mit Wirkung vom 1. Januar 1929 verbessert worden ist, besitzen die Bergbauangestellten zum überwiegenden Teile noch besondere freiwillige Zuschußkassen und Pensionsersatzinstitute, deren Statuten den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepaẞt werden mußten. Bei deren Umarbeitung konnten verschiedene, zum Schaden der Angestellten angestrebte Verschlechterungen durch die Mitarbeit unseres Reichsverbandes vereitelt werden. Gewerkschaftliche Bemühungen nach Schaffung eines erhöhten gesetzlichen Schutzes für die älteren Angestellten, die von der Wirtschaftskrise besonders hart getroffen sind, namentlich hinsichtlich längerer Kündigungsfristen und Auszahlung einer Abfertigung, sind leider erfolglos geblieben. Der mangelhafte Kündigungsschutz der Bergbauangestellten, bedingt durch anachronistische Bestimmungen des Berggesetzes ex 1854, dem sie in dienstrechtlicher Beziehung unterliegen, verstärkte die Bestrebungen nach Realisierung eines neuen und modernen Angestelltenschutzgesetzes. Die Novellierung des Genter Systems hat eine finanzielle Entlastung für den Verband zur Folge gehabt. Irgendwelche Sozialgesetze oder Verordnungen bergbaulicher Natur, die auf die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bergbauangestellten Einfluß gehabt hätten, sind im verflossenen Berichtsjahre nicht geschaffen worden. Die finanziellen Leistungen des Verbandes werden aus den nachstehenden Ziffern ersichtlich. Sie betrugen: für Stellenlosenunterstützung( einschließlich des Staatsbeitrages) Kč. 86 563,85, an außerordentlichen Unterstützungen Kč. 11 975,50, an Sterbegeldern Kč. 54,500. Aus dem für die Angestellten entfallenden Anteile an dem Reingewinne konnten im Jahre 1930 die von den Angestelltenräten Brüx und Karlsbad 11 163 - - deren Leitung und Verwaltung sich in Händen unseres Reichsverbandes befindet errichteten Wohlfahrtseinrichtungen weiter ausgebaut werden. An der Kinderaktion nach Grado beteiligten sich 46 Kinder, das Kurheim in Teplitz- Schönau war von 121, das in Karlsbad von 31 Personen frequentiert. Derzeit wird ein neues Erholungsheim in Thammühl am Hirschberger See für Bergbauangestellte und deren Kinder errichtet. Die Bergbauangestellten haben auch im vergangenen Jahre um ihre gleichberechtigte Anerkennung neben der Bergarbeiterschaft in verschiedenen bergbaulichen Körperschaften, z. B. im Kohlenrat, gerungen, bedauerlicherweise bisher noch ohne Erfolg. m( DVD) bib 164 TSCHECHOSLOWAKEI. Sozialgesetzgebung ( Für sämtliche tschechoslowakischen Verbände.) Am 1. Januar 1929 trat das neue Gesetz über die Pensionsversicherung der Privatangestellten in höheren Diensten in Kraft. Wenn es uns auch nicht gelungen ist, das Gesetz so durchzubringen, wie es von der vom früheren sozialistischen Fürsorgeminister G. Habermann eingesetzten Ministerialkommission ausgearbeitet wurde, so bedeutet das neue Gesetz immerhin einen bedeutenden sozialpolitischen Fortschritt. Es bestimmt in demonstrativer Weise den der Versicherungspflicht unterworfenen Personenkreis. Zum erstenmal ist in dem Gesetz klar zum Ausdruck gebracht, daß Reisende, Vertreter und Agenten, auch wenn sie nur auf Provision angestellt sind, der Versicherungspflicht unterliegen. Auch sonst erweitert das Gesetz den Kreis der Versicherungspflichtigen um bestimmte Kategorien, wie z. B. Angestellte der Theaterbetriebe, Kontrolleure und Anreißer in der Produktion, Baupoliere u. ä. In diesem Gesetze sind 11 Gehaltsklassen bestimmt, bis zu einem einrechenbaren Höchsteinkommen von Kč. 42 000 000,- jährlich; früher gab es 16 Gehaltsklassen mit einem einrechenbaren Höchsteinkommen von Kč. 9000,-, die Grundrente beträgt Kč. 3600,-; früher betrug sie 180,- bis 900,- Kč. je nach der Beitragsdauer. Das Gesetz sieht eine Einrechnung des aktiven Militärdienstes und der Kriegsjahre vor. ausiesilmezoD ob alishalb wiedz Die Leistungen wurden bedeutend erweitert. Um Anspruch auf Rente und andere Leistungen zu erlangen, muß mindestens eine fünfjährige Versicherung erreicht werden. Dessen bedarf es nicht, wenn der Anspruch infolge eines Betriebsunfalles erwächst. Das bedeutet, daß der restliche Teil der Monate, bis zu sechzig, auf Rechnung der Versicherungsträger eingerechnet wird. Tritt ein Versicherungsfall vor Erreichung der Wartezeit ein, wird statt einer Rente eine einmalige Abfertigung ausgezahlt. Die Invaliditätsrente entsteht mit der dauernden Unfähigkeit zur Ausübung des Berufes. A di news buy bau motolergy us Die Altersrente gelangt bei Erreichung des 65. bzw. 60. Lebensjahres, und bei weiblichen Versicherten beim 60. bzw. 55. Jahre oder nach mindestens 480 Beitragsmonaten zur Auszahlung. ( Die Herabsetzung dieser Altersgrenzen um 5 Jahre ist ein wichtiger Teil unseres sozialpolitischen Programmes.) Eine tschechoslowakische sozialpolitische Errungenschaft bilden die in diesem Gesetz vorgesehenen Eltern- Renten. In dem Gesetze sind noch folgende Leistungen enthalten: Witwen- und Witwerrenten, Kinderversicherung, die sich auch auf uneheliche, Adoptiv- und Stiefkinder, sowie auf verwaiste Enkelkinder, die in ihren Unterhalt vorwiegend auf den Versicherten angewiesen waren, 11* 165 erstreckt, ferner Ausstattungsbeiträge für weibliche Versicherte, einmalige Abfertigung, die an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor der Vollendung der Wartefrist stirbt und schließlich ein Begräbnisbeitrag, der gleichfalls an die Hinterbliebenen zur Auszahlung gelangt. Für die Rentner ist die Bestimmung über die Krankenpflege und Geburtshilfe, die die Pensionsanstalt( Ersatzinstitut) deckt, von besonderer Bedeutung. Für die Versicherten und die Invalidenrentner ist der weitere Ausbau der Heilfürsorge die Erfüllung einer alten Forderung. Die Wichtigkeit dieser Heilfürsorge ist um nichts geringer als die Gewährung materieller Leistungen. Zweck der Heilfürsorge ist es, die vorzeitig drohende Unfähigkeit zur Ausübung des Berufes abzuwenden oder hinauszuschieden oder die bereits eingetretene Unfähigkeit zur Ausübung des Berufes zu beseitigen, sofern zur Erreichung dieses Zweckes die Leistungen der Krankenversicherung nicht genügen. Der Versicherte, der in einer fachlichen Heilanstalt gepflegt oder in Bädern ärztlicher Aufsicht unterzogen wurde, darf aus diesem Grunde der Heilbehandlung nicht entlassen und ihm auch nicht während der Dauer der Heilbehandlung gekündigt werden. Stellenlosen Versicherten kann die Pensionsanstalt Stellenlosenunterstützungen auszahlen in der Höhe und nach den Grundsätzen und Bedingungen, welche die Pensionsanstalt unter Zustimmung des Ministeriums für soziale Fürsorge bestimmt. balaxies mozib HI Die Gesetzesnovelle über den Staatsbeitrag zur Stellenlosenunterstützung vom 5. Juni 1930 verlängert die bisherige Unterstützungsdauer von 13 auf 26 Wochen. Der Staatsbeitrag beträgt nach dieser Novelle bei den Ledigen das Dreifache und bei den Verheirateten das Vierfache der Organisationsunterstützung. Vor der Novelle betrug der Staatsbeitrag die Hälfte der Gesamtunterstützung. V 91239 b - Für die Geschäftsreisenden und-Vertreter bedeutet das neue Gesetz über die Umsatzsteuer einen großen Erfolg. Durch die bisherige Auslegung wurden die Geschäftsreisenden und-Vertreter als selbständige Unternehmer angesehen, und es wurden ihnen daher Umsatzsteuern vorgeschrieben. Es ist gelungen, eine neue Auslegung zu erzielen, die auch in dem novellierten Gesetz ihren Ausdruck findet. In diesem heißt es nun klar ,,, daß als Unternehmer jene Personen nicht angesehen werden können, die nach dem Gesetze betreffend die Pensionsversicherung der Privatangestellten versichert sind, und zwar in Ansehung der Tätigkeit, welche die Grundlage für diese Versicherungspflicht bildet". Nachdem jedoch viele Geschäftsreisende nicht pensionsversichert sind, obgleich ihre Beschäftigung der Versicherungspflicht unterliegt( es sind meistens Provisionsvertreter), waren wir bestrebt, auch für diese in dem neuen Gesetze Erleichterungen zu erzielen, was zum Teile gelungen ist. Nach diesem Gesetze werden auch diejenigen Geschäftsreisenden und-Vertreter von der Umsatzsteuer befreit werden, deren Provision in der Steuerperiode den Betrag von Kč. 40 000 000,- nicht übersteigt. Nachdem noch sehr viel unerledigte Steuerrekurse der Geschäftsreisenden und-Vertreter aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes schweben, ging das Bestreben dahin, die Frage der alten Steuern mit dem Finanzministerium irgendwie zugunsten der Geschäftsreisenden generell zu regeln, was auch 166 in weitem Maße gelungen ist. Das Finanzministerium hat auf Grund unserer Interventionen eine besondere Verordnung erlassen, nach der auch dort nach dem neuen Gesetze vorzugehen ist, wo es sich um Steuervorschreibungen aus der Zeit vor diesem Gesetz handelt. Die Umsatzsteuer aus den vorhergehenden Jahren soll auch denen nachgelassen werden, die zwar nicht pensionsversichert waren, die aber durch irgendeinen Beleg, wie Dienstvertrag usw., nachweisen können, daß sie in der Zeit, für die ihnen die Umsatzsteuer vorgeschrieben wurde, im Dienstverhältnis standen. Dieselbe Auslegung streben wir noch in der Frage der Erwerbssteuer an. пота 19919b Jeb bau nogrumetanob. notingsno ob -nado zodolriadoni 25b gumoialcnoitest olb bondsw hot daiz niste -19fmU si sdsm gizliltasdit allen hoy.dasdA alors onto tilst -19v 1929lb 9glotni nabmw 2obradioV as1920 golfugisstile Infs of hormoney openA ni lagu alus ad ogni alammifiloz Home Olsi0V ob dola ted nogallo x GERL fit mi b ( 19] tonU moldexodus 1ob sib basil, 20 m radi nexe Idow and ye Mjel nagrze 28,18 mir wie sinew infin stil. M. Jei ma Tew 20latiodis fedoaboilal080129, 29b obm Bb Ja ob ni dous p nob isd loated us sib balanzsy stlideuA tus um enotziom objav nat agnA sitt snob onib. zammi briv gaullsten A mistest noviliuijbents ipfi6M odoidealenie reb.nobisi uszod sax ded A bar 19tisdrA natiore sib bin fritzad aquilamszolatia A pisnis big bow 9827edit Inaloto modozigen mondi usillatzog 2011 ob fin dolow notiedonhowed so misli pinow foki bu holotaiad robatigiiM di solusi blissed zbralabanienoblW mandi olio polb doub naded brids ban t yob Judasfor 28W G013 osalisligim odob albiniad 060 ordet mul - of doingbad& nov grabmim5V mla faloVmob/ hadilyo 02928,12881 298 opinied 12 donde sudo ocio nom 11M nobruw ideas agitustietotu ill ögno 1.503 E b nov 19992000 löng nhw biz izola eriod 989 tus jutalo x10b tu lo - Tadaaliloginizde bu silosillogatisfoeddwn of W mi en 29 asb.gelowil fish iw hollow densledne zobundsV 201 -nnexioau& oph mayoque 201allora nis dai nosila zodani dögey astutitant a9b xausiudmA stb blwoz Iniig asb nozzobogfor job nogeldoUST asb en simmagine som litov onio bi rabrow btw to brownov slowsundifo Wamuodoiazovanota 4 167 UNGARN. Magyarországi Magántisztviselök Szövetsége ( Büroangestellte, Versicherungsangestellte.) Die Jahre der Berichtsperiode gehören zu den schwersten in der Geschichte unseres Verbandes. Die wirtschaftliche Krise hat sich vertieft, die Konzentration der Unternehmungen und damit der Personalabbau setzten sich fort, während die Rationalisierung des Bürobetriebes ebenfalls eine große Anzahl von Angestellten überflüssig machte. Die Unterstützungseinrichtungen unseres Verbandes wurden infolge dieser verschlimmerten Lage bis aufs äußerste in Anspruch genommen. Die Zahl der im Jahre 1930 unterstützten Kollegen hat sich dem Vorjahre gegenüber um 65,3% erhöht, während die Summe der ausbezahlten Unterstützungen nicht weniger als um 81,5% gestiegen ist. Man kann wohl sagen, daß am Ende des Jahres 1930 16% der Mitgliedschaft arbeitslos war. Die Verschlechterung des Arbeitsmarktes drückt sich auch in der Tatsache aus, daß bei den angemeldeten Arbeitsgelegenheiten dem Vorjahre gegenüber eine Verminderung von 10,1% zu verzeichnen ist. Dazu ist zu bemerken, daß die stabilen Arbeitsgelegenheiten immer geringer werden. Die Angestellten werden meistens nur zur Aushilfe gesucht, und die Möglichkeit einer definitiven festen Anstellung wird immer kleiner. Nicht nur unser Verband, sondern alle ungarischen Gewerkschaften haben ganz besonders darunter zu leiden, daß in Ungarn keine staatliche Arbeitslosenunterstützung besteht und die arbeitslosen Arbeiter und Angestellten ihrem tragischen Schicksal überlassen werden. Es sind einzig und allein die Gewerkschaften, welche mit der äußersten Anspannung ihrer finanziellen Kräfte ihren Mitgliedern beistehen und nicht wenige der Verbände haben durch diese Notlage ihren Widerstandsfonds bereits verzehrt. Im Jahre 1930 betrug die durchschnittliche Mitgliedszahl 5705, was gegenüber dem Vorjahre eine Verminderung von 3% bedeutet. Die Einnahmen dagegen haben durch eine kleine Beitragserhöhung gewissermaßen eine Erhöhung erfahren. Sie betrugen insgesamt 185 541,55 Pengö, von denen 73 602,19 Pengö für Unterstützungen verausgabt wurden. Mit Rücksicht auf diese hohen Unkosten sind wir genötigt, unsere Propagandatätigkeit auf der ganzen Linie einzuschränken. Was die gewerkschaftspolitische und sozialpolitische Tätigkeit unseres Verbandes anbelangt, wollen wir darauf hinweisen, daß es uns im Rahmen der Selbstverwaltung des ungarischen AngestelltenversicherungsInstitutes gelungen ist, ein größeres Bauprogramm durchzusetzen, infolgedessen das Spital sowie die Ambulanz des Institutes vergrößert werden und eine vorläufig noch geringe Summe aus den Rücklagen der Pensionsversicherung für Wohnbauzwecke verwendet wird. 168 Wir haben auch energische Aktionen eingeleitet, um die neueste Genfer Konvention über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten in die Tat umzusetzen, doch stoßen wir diesbezüglich auf kaum überwindbare Schwierigkeiten. Wir kämpfen ununterbrochen im Parlament und in den einzelnen Selbstverwaltungskörpern der verschiedenen Städte und Gemeinden für die Einführung der temporären sowie der endgültigen Arbeitslosenunterstützung. Es sei hier nur an die große Massendemonstration vom 1. September 1930 erinnert, wobei seitens der Polizei mit Schußwaffen und Panzerauto gegen die Demonstranten vorgegangen wurde und ein Arbeiter tödlich und mehrere schwer verletzt wurden. Die Teilnahme unserer Kollegenschaft an dieser Demonstration war nicht besonders stark. Sund 169 ob nl bir fasm Toplisation A ob gifils -1A: 19 155 bilbilbot A nis D lioT si roba istolgay howe budem bi bilbot olied sice des. Die Sie Inhaltsangabe. I. Abschnitt. Bericht des internationalen Sekretärs Einleitung. Der Vorstand Das internationale Sekretariat Beschlüsse des internationalen Kongresses( Dresden) Vorstandssitzungen Fachgruppenkonferenzen: der Bankangestellten( Dresden, 14. September 1928) der Techniker und Werkmeister( Dresden, 14. September 1928) der gemeinsamen Konferenz( Techniker, Werkmeister und kaufmännisches und Büropersonal in der Industrie, Berlin, Februar 1930). der Versicherungsangestellten( Wien, März 1930) der Handelsangestellten( Wien, März 1930) der Geschäftsreisenden( Wien, März 1930) Angeschlossene und nichtangeschlossene Verbände Mitgliederzahl. Seite 33566 14 15 16 16 20 21 22 27 29 Allgemeine Tätigkeit. Arbeitszeit 29 29 Abschaffung der Paẞvisen. 30 Freizügigkeit. 31 . Zulassungsalter zum Handel 31 Jugendorganisation 32 Auskunftsstelle. 32 Angestellte des Sozialversicherungs- und Verwaltungsdienstes 32 Erkrankung im Auslande 32 Unterstützung für angeschlossene Verbände 33 Die„ Mitteilungen" 33 Jubiläum Internationaler Gewerkschaftsbund Internationales Arbeitsamt. Völkerbundskommission. Finanzen Schlußwort 33 34 35 37 38 9 38 171 Beilagen: Seite A. Namen, Adressen und Mitgliederzahlen der angeschlossenen Verbände am 1. Januar 1929, 1930 und 1931. B. Mitgliederzahlen der Fachgruppen C. Kassenbericht 1928. dson. 49 D. Kassenbericht 1929. E. Kassenbericht 1930. II. Abschnitt. 51 44545 43 47 50 Tätigkeitsberichte der angeschlossenen Verbände 53 33 Belgien: Syndicat Général des Employés, Techniciens, Magasiniers et Voyageurs de Commerce de Belgique 55 Dänemark: Dansk Handels- og Kontormedhjælperforbund Deutschland: tisbas 56 Zentralverband der Angestellten. T 60 Bund der Technischen Angestellten und Beamten( Butab) Allgemeiner Verband der deutschen Bankangestellten 71 77 Deutscher Werkmeister- Verband 84 Polier, Werk- und Schachtmeister- Bund für das Baugewerbe Deutschlands. 87 Sozialgesetzgebung( für sämtliche deutschen Verbände). 89 Finnland: Suomen Liiketyöntekijäin Liitto R. Y.... Frankreich: Fédération Nationale des Syndicats d'Employés Griechenland: Fédération des Employés Privés de Grèce 95 95 98 100 Großbritannien: holiszims National Union of Distributive and Allied Workers Administrative, Clerical and Supervisory Group of the Transport and General Workers' Union 103 105 Association of Women Clerks and Secretaries National Union of Clerks and Administrative Workers National Amalgamated Union of Shop Assistants, Warehousemen and Clerks. 107 . 108 110 The Mental Hospital and Institutional Workers' Union. Holland: 112 A Algemeene Nederlandsche Bond van Handels- en Kantoorbedienden. 113 Algemeene Bond van Technisch- en Opzichthoudend Personeel 116 172 Irland: Irish Union of Distributive Workers and Clerks. Jugoslawien: Savez Bankovnih Cinovnika i Namjestenika Jugoslavije. Savez Privatnih Namjestenika Jugoslavije Norwegen: Norges Handels- og Kontorfunksjonærers Forbund. Österreich: Zentralverein der kaufmännischen Angestellten Österreichs Bund der Industrieangestellten Österreichs. Reichsverein der Bank- und Sparkassenbeamten Österreichs. Verein der Versicherungsangestellten Österreichs. Palästina: Seite 118 120 · 121 Organisation der jüdischen Beamten und Handelsangestellten Palästinas Polen: 123 126 . . 129 132 . 134 137 Allgemeiner freier Angestelltenbund Polnisch- Oberschlesien. 139 Powszechny Zwiazek Zawodowy Pracowników Handlowych i Biurowych w Polsce . 141° Zwiazek Zawodowy Pracowników Bankowych Zwiazek Zawodowy Agentów i Wojazerow. 143 145 Rumänien: Federatia Sindicatelor de Functionari Particulari din România Schweden: 146 • Svenska Handelsarbetareförbundet Spanien: Federació de Dependents de Catalunya Tschechoslowakei: Einheitsverband der Privatangestellten in der tschechoslowaki148 . 151 schen Republik . 152 Verband der Bank- und Sparkassenbeamten in der tschechoslowakischen Republik. 157 Allgemeiner Angestellten- Verband Reichenberg. 159 Reichsverband der Bergbau- und Hüttenangestellten. 163 Sozialgesetzgebung( für sämtliche tschechoslowakischen Verbände).. 165 Ungarn: Magyarországi Magántisztviselök Szövetsége. 168 173 419