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Die EU-Osterweiterung als Herausforderung : zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin
Entstehung
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17 bestimmte Verwendungszwecke überwiesen. Jedoch kann ein gemeinschaftli­ches System des Finanzausgleichs niemals das fast perverse Ausmaß wie in Deutschland erreichen. 23. In der Verkehrspolitik ist die Arbeitsteilung zwischen der EU Ebene und den Mitgliedstaaten ziemlich eindeutig: Alles innerhalb der Mitgliedstaaten ob­liegt den nationalen/regionalen Regierungen, soweit davon die Interessen der übrigen Mitgliedstaaten nicht berührt werden. Mit zunehmender Integration und Intensivierung der inner europäischen Mobilität wird jedoch notwendi­gerweise der europäische Handlungsbedarf zunehmen, ob es nun um die Flugsicherung, die technische Zulassung von Fahrzeugen, von Flugzeugen, Schiffen, das europaweite Verkehrsnetz, die Besteuerung von Kraftstoffender von LKWs, die Fahrzeiten von LKW oder Busfahrern etc. geht. Wie soll die europäische Regierung im Endstadium aussehen? 24. Jede Überlegung über eine künftige europäische Regierung muss von dem heutigen Zustand und den in 50 Jahren geschaffenen europäischen Rea­litäten ausgehen. Es ist nicht nötig, das Rad neu zu erfinden. Die wesentlichen Elemente einer europäischen Regierung sind in den letzten 50 Jahren Schritt um Schritt geschaffen worden. Sie brauchen nur als solche voll sichtbar ge­macht zu werden. Ihr Funktionieren muss verbessert und transparenter ge­macht werden. Teilweise bedürfen sie eines Mehr an demokratischer Legiti­mation und einer anderen Balance zwischen den verschiedenen Bestandteilen europäischer Regierung. 25. Der Europäische Gerichtshof funktioniert am reibungslosesten, aber zugleich auch an der Grenze seiner Kapazität. Denn er ist gleichzeitig oberstes europäisches Verfassungsgericht mit Zuständigkeit für alle Fälle von Vertragsverletzungen und einziges Verwaltungsgericht in allen Streitsachen zwischen der EU und natürlichen sowie juristischen Personen Verwaltungsak­te oder Gesetze betreffend.