mienrechte solche zusätzlichen Überschüsse vermeiden, für die für die Beitrittsländer im Rahmen des WTO-Abkommens keine Absatzmöglichkeiten bestehen. 1.3.5 Beitrittsverhandlungen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich In den Beitrittsverhandlungen im Kapitel"Landwirtschaft" stellt der Verhandlungsteil"Veterinär- und Pflanzenschutzfragen" für das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft einen politisch sensiblen Bereich dar, da hier über die für die Lebensmittelsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz relevanten Fragen verhandelt wird. Die Beitrittsländer hatten ursprünglich vor allem in zwei zentralen Bereichen zahlreiche Anträge auf Übergangsregelungen gestellt: Übergangsregelungen hinsichtlich der Anwendung der EU-Hygienerichtlinien für Fleisch und Milch in Schlachthöfen und Molkereien, sowie Übergangsregelungen im Tierschutzbereich für die Haltung von Legehennen, Schweinen und Kälbern in Altanlagen. Die Haltung der Bundesregierung besagt, dass das hohe Niveau, das in der Gemeinschaft in Gesundheits-, Hygiene- und Veterinärfragen erarbeitet wurde, im Zuge der Erweiterung nicht in Frage gestellt werden darf. Übergangsregelungen für Schlachthöfe und Molkereien können nur in eng begrenzten Fällen zugestanden werden, wobei diese technische und bauliche Aspekte, nicht aber Hygiene- und Gesundheitsfragen betreffen dürfen. Ferner muss dabei sichergestellt werden, dass Waren, die in Betrieben mit Übergangsregelungen hergestellt werden, nur in den Beitrittsländern vermarktet werden dürfen und hierfür auch ein zuverlässiges Kontrollsystem erarbeitet wird. Derartige Übergangsregelungen sind nichts Neues, sie entsprechen den Regelungen, die sich die EU bei der Einführung des Gemeinsamen Binnenmarktes und nach der deutschen Wiedervereinigung selbst zugestanden hat. Im Bereich des Tierschutzes können Übergangsregelungen für bestehende Anlagen akzeptiert werden, soweit sie nur geringe technische Abweichungen vom Besitzstand betreffen(z.B. Deckenhöhe bei Käfigen) und zu keinen nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen führen. Auf dieser Verhandlungslinie konnten inzwischen die Verhandlungen über Veterinär- und Pflanzenschutzaspekte mit Slowenien, Ungarn, Estland und Zypern vorläufig abgeschlossen werden. Dabei konnten die Forderungen der Beitrittsländer im Laufe der Verhandlungen erheblich reduziert werden. Die vereinbarten Übergangsregelun28
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Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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