Übersicht 1: Kopfpauschale für eine Familie bei einem mittleren Einkommen (2 Erwachsene, 2 Kinder) Vermögen Kanton Kostenbeteiligung Mittlere jährl. Kassenprämie vor Prämienverbilligung Mittlere jährl. Prämienverbilligung Mittlere jährl. Kassenprämie nach Prämienverbilligung Mittlere jährl. Kassenprämie in% des Einkommens nach der Prämienverbilligung 100.000 sfr(68.056€) Zürich(etwa gesamtschweizerischen Mittel) 830 sfr(565€)= 230 sfr(157€) Grundfranchise+ 600 sfr(408€) Zuzahlung; ohne Kostenbeteiligung bei zahnärztlichen Leistungen) 6.168 sfr(4.198€) 1.623 sfr(1.104€) 4.546 sfr(3.094€) Ca. 8% 2.2 Leistungsumfang: Löcher in der zahnärztlichen Versicherung In der Schweiz wird zwischen der obligatorischen Grundversicherung und den Zusatzversicherungen unterschieden. Die Grundversicherung respektive soziale Krankenversicherung ist für die gesamte Bevölkerung obligatorisch. Das Leistungspaket wird gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung des KVG wurde der Leistungskatalog der Krankenkassen durch folgende Maßnahmen ausgeweitet: • Übernahme von Pflegemaßnahmen zuhause oder in einem Pflegeheimen(allerdings im Durchschnitt nicht mehr als ca. 20% der Kosten) • Zeitlich unbegrenzte Spitalpflege(d.h. Aussteuerung wurde abgeschafft) • Maßnahmen der Rehabilitation und Prävention • Übernahme von Hilfsmittel • Subsidiäre Versicherung bei Unfall(Studenten, Hausfrauen, Rentner; jedoch kann kein Krankengeldanspruch geltend gemacht werden) • Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft(8 Kontrolluntersuchungen, Geburt; jedoch kein Mutterschaftsgeld • Bestimmte zahnärztliche Behandlungen(Erkrankungen des Kausystems, als Konsequenz oder Folge von anderen therapeutischen Maßnahmen) • Zuschüsse zu den Transportkosten bei Notfällen und an Rettungskosten • Übernahme von Komplementärmedizin und Akupunktur(seit 1. Juli 1999 für 6 Jahre bei Ausführungen durch Ärzte der Anthroposophie etc.; nicht jedoch bei Ausführung durch Naturärzte). Zu erwähnen ist, dass es keine echte Krankengeldpflichtversicherung gegen die Folgen von Krankheit gibt und keine Mutterschaftsversicherung auf Bundesebene. 12
Druckschrift
Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten