Im Gegensatz zu Deutschland haben die Krankenkassen in der Schweiz die Möglichkeit, Zusatzversicherungen anzubieten. Diese betreffen im wesentlichen: • Freie Arztwahl im stationär Bereich,(Belegarzt, Chefarzt) • Hotelleistungen im Krankenhaus(Komfortleistungen) • Pflegerische Leistungen • Nicht-KVG-Pflichtleistungen(Übernahme von Psychotherapie, Behandlung bei Nichtärzten, plastische Chirurgie). In der Zusatzversicherung ist Risikoselektion erlaubt. Eine Restkostenversicherung wie in der Frankreich ist der Schweiz nicht erlaubt. 2.3 Hausarzt/Facharztzugang: Kostenvorteile der HMOs kein Allheilmittel In der Grundversicherung besteht ambulant freie Arztwahl. Mit der KVG Reform wurden zusätzlich Wahltarife mit Managed Care Angeboten ermöglicht. Vor allem im ambulanten Bereich gibt es die Möglichkeit, diese Modelle zu wählen. Allerdings ist der Erfolg aus drei Gründen bisher eher bescheiden. a) Marktanteil der Managed Care Modellen ist klein; nur 8% der Bevölkerung sind in Managed Care Modellen versichert. b)„Falsche“ Versicherte wählen die Managed Care Modelle; d.h. überwiegend Gesunde; wenn Personen krank werden, wechseln sie oftmals zurück. c) Vertragszwang führt nicht dazu, dass sich Leistungserbringer für die Managed Care-Modelle interessieren. Die Angebote würden nicht halten, was sie versprechen. Die Versicherung hätten es nicht geschafft, wirklich kostengünstige Alternativen zu den traditionellen Tarifen anzubieten. Ärzte würden nicht dorthin gehen, wo kantonal oder nach Fächern Unterversorgung bestehe, z.B. Gynäkologie im Kanton Uri oder in die Facharztbereiche Pädiatrie und Psychiatrie. In vielen Kommunen und Kantonen gibt es ein Schulprophylaxesystem, jedoch auch einen Rückzug der Kantone. Die Resultate seien eindeutig: Schlechtere Zahngesundheit bei Schülern mit geringem Einkommen. 2.4 Gesundheitsreformen: Intensivierung des Wettbewerbs Eine erste Teilrevision des KVG wurde 1999 vorgenommen mit dem Ziel Mängel im Prämienverbilligungssystem zu beseitigen. Ziel der 2. Teilrevision des KVG ist die Verbesserung der Spitalfinanzierung und die Intensivierung des Wettbewerbs im ambulanten Bereich. Ungenauigkeiten und Unklarheiten im geltenden Gesetzestext sollen ausgeräumt werden. Zwei wichtige Punkte sind • Pauschalierung der Krankenhausfinanzierung • Aufhebung des Vertragszwangs. 13
Druckschrift
Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
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