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Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
Entstehung
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Im Gegensatz zu Deutschland haben die Krankenkassen in der Schweiz die Möglichkeit, Zusatzversicherungen anzubieten. Diese betreffen im wesentlichen: Freie Arztwahl im stationär Bereich,(Belegarzt, Chefarzt) Hotelleistungen im Krankenhaus(Komfortleistungen) Pflegerische Leistungen Nicht-KVG-Pflichtleistungen(Übernahme von Psychotherapie, Behandlung bei Nicht­ärzten, plastische Chirurgie). In der Zusatzversicherung ist Risikoselektion erlaubt. Eine Restkostenversicherung wie in der Frankreich ist der Schweiz nicht erlaubt. 2.3 Hausarzt/Facharztzugang: Kostenvorteile der HMOs kein Allheilmittel In der Grundversicherung besteht ambulant freie Arztwahl. Mit der KVG Reform wurden zusätzlich Wahltarife mit Managed Care Angeboten ermöglicht. Vor allem im ambulan­ten Bereich gibt es die Möglichkeit, diese Modelle zu wählen. Allerdings ist der Erfolg aus drei Gründen bisher eher bescheiden. a) Marktanteil der Managed Care Modellen ist klein; nur 8% der Bevölkerung sind in Managed Care Modellen versichert. b)Falsche Versicherte wählen die Managed Care Modelle; d.h. überwiegend Ge­sunde; wenn Personen krank werden, wechseln sie oftmals zurück. c) Vertragszwang führt nicht dazu, dass sich Leistungserbringer für die Managed Care-Modelle interessieren. Die Angebote würden nicht halten, was sie versprechen. Die Versicherung hätten es nicht geschafft, wirklich kostengünstige Alternativen zu den traditionellen Tarifen anzu­bieten. Ärzte würden nicht dorthin gehen, wo kantonal oder nach Fächern Unterversor­gung bestehe, z.B. Gynäkologie im Kanton Uri oder in die Facharztbereiche Pädiatrie und Psychiatrie. In vielen Kommunen und Kantonen gibt es ein Schulprophylaxesystem, jedoch auch ei­nen Rückzug der Kantone. Die Resultate seien eindeutig: Schlechtere Zahngesundheit bei Schülern mit geringem Einkommen. 2.4 Gesundheitsreformen: Intensivierung des Wettbewerbs Eine erste Teilrevision des KVG wurde 1999 vorgenommen mit dem Ziel Mängel im Prämienverbilligungssystem zu beseitigen. Ziel der 2. Teilrevision des KVG ist die Verbes­serung der Spitalfinanzierung und die Intensivierung des Wettbewerbs im ambulanten Bereich. Ungenauigkeiten und Unklarheiten im geltenden Gesetzestext sollen ausge­räumt werden. Zwei wichtige Punkte sind Pauschalierung der Krankenhausfinanzierung Aufhebung des Vertragszwangs. 13