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Die Ley de la Memoria Histórica : ein Aufreißen oder Verheilenlassen alter Wunden?
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung C/ Orense, 85, esc 3, 3°A 28020 Madrid/ Spanien Tel.: Fax: e-mail: 00 34 91 2948880 00 34 91 2948685 direct@fespana.org Die Ley de la Memoria Histórica ­Ein Aufreißen oder Verheilenlassen alter Wunden? Dezember 2007 Am Ende des Jahres 2007 ist in Spanien das Gesetz zurAnerkennung und Erweiterung der Rechte derjenigen, die während des Bürgerkrieges und der Diktatur Verfolgung und Gewalt erleiden mussten verabschiedet worden. Dieses Gesetz, allgemein unter der Kurzformel als Gesetz zur Wiedererlangung des historischen Gedächtnisses(im Folgenden im spanischen Original als ley de la memoria histórica bezeichnet), ist der bislang umfassendste Schritt einer spanischen Regierung zur Aufarbeitung der franquistischen Vergangenheit des Landes. Das Gesetz soll die Entwicklung eines gemeinsamen historischen Gedächt­nisses innerhalb der spanischen Nation stärken, weswegen es aus den konservativen Reihen der Opposition stets als Gesetz für ein von oben verordnetes,offizielles Gedächtnis kritisiert worden ist. Als den zu stärkenden Grundkonsens der modernen spanischen Gesellschaft benennt das Gesetz die in der Konstitution von 1978 vermittelten demokratischen Werte sowie die Ablehnung der franquistischen Diktatur. Einer der wichtigsten Schritte dazu ist die Illegitimierung der Justizurteile, die während des Bürgerkrieges oder der Diktatur aus politischen oder ideologischen Motiven gefällt worden sind. Diese Maßnahme soll die Opfer entschädigen, die bislang keine Rehabilitation erfahren haben. Der mehrjährige Redaktionsprozess des Gesetzes war dabei von heftiger Kritik und Polemik begleitet. Während einige Aspekte seines Inhaltes den Parteien des linken und regionalen Spektrums nicht weit genug gingen, lehnte die konservative Volkspartei ( Partido Popular, PP) das Gesetz generell alsunnötig und geschichtsverfälschend ab. Deshalb tritt es nun gut anderthalb Jahre später als von der regierenden Sozialistischen Arbeiterpartei Spaniens ( Partido Socialista Obrero Español, PSOE) ursprünglich geplant in Kraft. Die fünf wichtigsten Neuerungen des Gesetzes 1. Die elementarste Neuerung des Gesetzes sind die Bestimmungen zur finanziellen und moralischen Entschädigung der Opfer der franquistischen Justiz.