Einleitung Menschenrechte weltweit und in Europa stärken! Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 in zivilgesellschaftlicher Perspektive Jochen Motte 1 1. Wien und die Folgen für die Menschenrechtsarbeit deutscher NGOs In Wien fand 45 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen statt. Wien 1993 ist in vielerlei Hinsicht ein bedeutendes Datum im andauernden Prozess der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte sowie der Entwicklung von internationalen Instrumenten des Menschenrechtschutzes. Zum einen gelang es, trotz aller Spannungen und Differenzen, insbesondere zwischen den Ländern des Westens und den sogenannten Entwicklungsländern, die Grundprinzipien der Universalität und Unteilbarkeit zu bekräftigen. Die Diskussion um westliche individualrechtliche Traditionen und östliche kollektivistisch geprägte Rechtsauffassungen führten im Schlussdokument keineswegs zur Schwächung der universalen Menschenrechte, wie einige befürchteten. Gleichzeitig gelang es in Wien, die Gleichwertigkeit von bürgerlichen und zivilen Rechten sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu betonen. Wien hat darüber hinaus entscheidende Anstöße gegeben, die Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen zu stärken. Die Einrichtung eines Hochkommissariates für Menschenrechte 1994 ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Wie bei anderen Weltkonferenzen seit Beginn der 1980er Jahre hatten die zahlreich vertretenen Nichtregierungsorganisationen einen maßgeblichen Anteil am Erfolg von Wien. Als kritisches Korrektiv gegenüber den Regierungsdelegationen beteiligen sich internationale und nationale NGOs seit 1948 an der Diskussion zur Durchsetzung und Verbesserung des Menschenrechtsschutzes.„Es ist allgemein anerkannt, dass der internationale Menschenrechtsschutz ohne den Einsatz der Nicht-RegierungsOrganisationen undenkbar wäre. Zahlreiche internationale Instrumente und Konventionen zum Schutz der Menschenrechte wären ohne ihren unermüdlichen Einsatz nie formuliert und geschaffen worden.“ 2 1 Jochen Motte arbeitet seit 1993 als Referent für Menschenrechte und Friedensarbeit bei der Vereinten Evangelischen Mission. Er ist Mitglied im Koordinierungskreis des Forum Menschenrechte und Sprecher der AG Menschenrechtsrat. 2 Werner Lottje, Menschenrechtlich ein Entwicklungsland? Stärken und Schwächen der Menschenrechtsarbeit nichtstaatlicher Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Handbuch der Menschenrechtsarbeit, hg. v. Pia Bungarten und Ute Koczy, 1996, S. 75. In dem Artikel zeigt Werner Lottje die Herausforderungen an deutsche Nichtregierungsorganisationen auf im Anschluss an die Wiener Menschenrechtskonferenz 1993. Er selbst hat in den Jahren nach 1993 maßgeblich dazu beigetragen, dass NRO in Deutschland auf diese Herausforderungen durch den Zusammenschluss im FORUM MENSCHENRECHTE reagiert haben. Ferner hat Werner Lottje entscheidend zur Gründung eines Deutschen Institutes für Menschenrechte beigetragen, in dessen Kuratorium er den Vorsitz ausübte und dessen Ehrenvorsitzender er bis zu seinem Tod im Oktober 2004 war. 2
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