kussionen ergeben, die sich wiederum meinungsbildend auf die Arbeit der einzelnen Akteure ausgewirkt haben. Gegenüber Politik und Öffentlichkeit wurde mit der Gründung des FORUM MENSCHENRECHTE eine sichtbare gemeinsame Kontaktstelle aller zivilgesellschaftlichen Gruppen geschaffen, die für Menschenrechte eintreten. Neben den bilateralen Beziehungen zwischen Einzelorganisationen und Politik gibt es jetzt eine Plattform, auf der NGOs gemeinsam gegenüber Vertretern und Vertreterinnen von Politik auftreten können. Angestoßen durch Wien 1993 wurde mit der Gründung des FORUM MENSCHENRECHTE 1994 ein wirkungsvolles Instrument geschaffen zur Vernetzung und inhaltlichen Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsarbeit sowie zur Stärkung und Professionalisierung der Lobbyarbeit für Menschenrechte in Deutschland gegenüber Parlament und Regierung. 2. Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik seit Wien Eine der grundsätzlichen Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE an Parlament und Regierung lautete, Menschenrechte als Querschnittsaufgabe von Politik anzuerkennen. Wurde Anfang der 1990er Jahre Menschenrechtspolitik in erster Linie als Aufgabe der auswärtigen Beziehungen und damit des Auswärtigen Amtes verstanden, so setzte sich nach Wien mehr und mehr die Erkenntnis auch innerhalb von Parlament und Regierung durch, dass Menschenrechtsfragen alle Bereiche von Politik berühren. Im Vorfeld zu den Bundestagswahlen 1998, 2002 und 2005 hatte das FORUM MENSCHENRECHTE Forderungskataloge an das neu zu wählende Parlament und die neue Regierung gerichtet. Folgende Themen hat der Katalog 2005 aufgegriffen: 1. Strukturelle Voraussetzungen für den Menschenrechtsschutz in Deutschland schaffen: Menschenrechte im Regierungshandeln verankern; parlamentarische Kontrolle und Initiative stärken; Menschenrechtsbildung fördern; Schutz vor Diskriminierung gesetzlich verankern; Menschenrechte zum Maßstab für Sozial- und Arbeitsmarktreformen machen. 2. Den internationalen Menschenrechtsschutz stärken: Menschenrechtsgremien und-institutionen im VN-System aufwerten; internationale Beschwerdeverfahren zu sozialen Menschenrechten einrichten; Rechenschaftspflicht für internationale Organisationen einführen; menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen stärken. 4
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