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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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kussionen ergeben, die sich wiederum meinungsbildend auf die Arbeit der einzelnen Akteure ausgewirkt haben. Gegenüber Politik und Öffentlichkeit wurde mit der Gründung des FORUM MEN­SCHENRECHTE eine sichtbare gemeinsame Kontaktstelle aller zivilgesellschaftlichen Gruppen geschaffen, die für Menschenrechte eintreten. Neben den bilateralen Bezie­hungen zwischen Einzelorganisationen und Politik gibt es jetzt eine Plattform, auf der NGOs gemeinsam gegenüber Vertretern und Vertreterinnen von Politik auftreten kön­nen. Angestoßen durch Wien 1993 wurde mit der Gründung des FORUM MEN­SCHENRECHTE 1994 ein wirkungsvolles Instrument geschaffen zur Vernetzung und in­haltlichen Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsarbeit sowie zur Stärkung und Professionalisierung der Lobbyarbeit für Menschenrechte in Deutschland gegenüber Parlament und Regierung. 2. Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik seit Wien Eine der grundsätzlichen Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE an Parla­ment und Regierung lautete, Menschenrechte als Querschnittsaufgabe von Politik anzu­erkennen. Wurde Anfang der 1990er Jahre Menschenrechtspolitik in erster Linie als Aufgabe der auswärtigen Beziehungen und damit des Auswärtigen Amtes verstanden, so setzte sich nach Wien mehr und mehr die Erkenntnis auch innerhalb von Parlament und Regierung durch, dass Menschenrechtsfragen alle Bereiche von Politik berühren. Im Vorfeld zu den Bundestagswahlen 1998, 2002 und 2005 hatte das FORUM MEN­SCHENRECHTE Forderungskataloge an das neu zu wählende Parlament und die neue Regierung gerichtet. Folgende Themen hat der Katalog 2005 aufgegriffen: 1. Strukturelle Voraussetzungen für den Menschenrechtsschutz in Deutschland schaffen: Menschenrechte im Regierungshandeln verankern; parlamentarische Kontrolle und Initiative stärken; Menschenrechtsbildung fördern; Schutz vor Diskriminierung gesetzlich verankern; Menschenrechte zum Maßstab für Sozial- und Arbeitsmarktreformen ma­chen. 2. Den internationalen Menschenrechtsschutz stärken: Menschenrechtsgremien und-institutionen im VN-System aufwerten; internationale Beschwerdeverfahren zu sozialen Menschenrechten einrich­ten; Rechenschaftspflicht für internationale Organisationen einführen; menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen stärken. 4