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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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meinsamen Auftrag, Armut zu bekämpfen, Kinder zu schützen, zu fördern und zu betei­ligen. Die Kindernothilfe arbeitet mit christlichen Kirchen und Organisationen in den einzelnen Ländern zusammen. Ihre Partner kennen die Situation und die Bedürfnisse der Kinder vor Ort am besten und richten ihre Projekte danach aus. So bieten sie Straßen­kindern Kurzausbildungen an, geben Rechtshilfe in Fällen von sexuellem Missbrauch und Gewalt, unterstützen Kinderrechte-Clubs, in denen Mädchen und Jungen ihre Rechte kennen lernen, bilden junge Menschen als Gesundheitsberater aus. Sie entwickeln auch Maßnahmen, die das Einkommen eines ganzen Dorfes oder zumindest das der Eltern erhöhen. Sollen die Kinderrechte weltweit verwirklicht werden, dann muss sich auch in Deutschland viel ändern. Deshalb ist die Kindernothilfe in Bündnissen und Kampagnen aktiv. Außerdem informiert sie die Öffentlichkeit über entwicklungspolitische Themen. Für ihren seriösen Umgang mit Spendengeldern trägt die Kindernothilfe das Spenden­siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen. Für die transparente Kommuni­kation über die Verwendung ihrer Spendergelder erhielt die Organisation 2007 den Transparenzpreis von PricewaterhouseCoopers. Die Kindernothilfe ist Mitglied im Diakonischen Werk der evangelischen Kirche. KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V. Kurfürstenstrasse 33 10785 Berlin Tel.: 030- 26391176 Fax: 030- 26391186 Email: info@kok-buero.de http://www.kok-buero.de Ansprechpartnerin: Naile Tanis(Geschäftsführerin) Der KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von Frauenorganisationen. Der KOK e.V. wurde 1987 gegründet und hat heute 35 Mitglieder: Fachberatungsstellen für Opfer von Frauenhandel, Migrantinnen-Projekte, kirchliche Vereine und Prostituiertenbera­tungsstellen. Gemeinsame Ziele sind u.a.: die Bekämpfung des Frauenhandels auf allen Ebenen; die Abschaffung der rassistischen und sexistischen Diskriminierung von Migran­tinnen; die Förderung eines öffentlichen Bewusstseins für das Thema Frauenhandel und für die Probleme der legal und illegal eingereisten und ausgebeuteten Frauen; die Anerkennung von Frauenhandel als Menschenrechtsverletzung und Verurtei­lung von Frauenhandel als Gewalt gegen Frauen; die dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse von illegal und legal nach Deutschland eingereisten und wirtschaftlich und sexuell ausgebeuteten ausländi­schen Frauen; 58