Druckschrift 
Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Kapitel 5 Folterverbot und Grenzen der Informationsgewinnung deutscher Nachrichtendienste Positions- und Forderungspapier des FORUM MENSCHENRECHTE Seit Dezember 2005 häufen sich Berichte, wonach deutsche Beamte Gefangene, die im Rahmen desKampfes gegen den Terror unter menschenrechtswidrigen Bedin­gungen inhaftiert waren und unter dem Eindruck von Folter standen, befragten. Das FORUM MENSCHENRECHTE nimmt die berichteten Vorfälle mit Besorgnis zur Kenntnis und nun zum Anlass, um zu unterstreichen, dass diese Befragungen nicht mit men­schenrechtlichen Standards vereinbar sind und Informationen zur Abwehr von Gefahren nicht unter Inkaufnahme einer Aufweichung des absoluten Folterverbots gewonnen werden dürfen. Dazu stellt das FORUM MENSCHENRECHTE zunächst fest, dass die Befragungen von Murat Kurnaz im US-Gefangenenlager Guantánamo und des in Syrien inhaftierten Mohammed Haydar Zammar Verstöße gegen das absolute Folterverbot darstellen auch wenn die Beamten, die die Befragung durchgeführt haben, nicht selbst gefoltert haben. Deutsche BeamtInnen sind auch im Ausland an den grundgesetzlichen Schutz der Men­schenwürde und das Folterverbot, wie es in der Europäischen Menschrechtskonvention, der VN-Antifolterkonvention und dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politi­sche Rechte festgelegt ist, gebunden. Die Beamten traf gegenüber den Befragten eine Schutzpflicht. Sie waren verpflichtet, die Menschenwürde der Befragten vor Angriffen durch einen anderen Staat zu schützen, und sie hätten deren Situation im Rahmen der Befragungen nicht ausnutzen dürfen. Sie haben damit dierote Linie überschritten und Menschenrechte verletzt. Eine Rechtfertigung aufgrund der Terrorismusbekämp­fung scheidet aus, denn der Schutz der Menschenwürde ist absolut. Weiter stellt dass FORUM MENSCHENRECHTE fest, dass anders als der Bun­desminister des Innern und die Bundeskanzlerin es fordern Informationen auch im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht verwendet werden können, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme sprechen, dass die Informationen durch Folter erlangt wurden. Ein Staat ist nach der VN-Antifolterkonvention verpflichtet, aktiv dafür einzutreten, dass Verletzungen des Folterverbots geächtet werden. Außerdem darf ein Staat einem ande­ren Staat, der gegen das Folterverbot verstößt, keinerlei Hilfe dazu leisten und darüber hinaus keine Anerkennung für diesen Verstoß zuteil werden lassen. Ansonsten würden Staaten, dieHandel mit den durch Folter gewonnenen Erkenntnissen treiben, zur Anwendung von Folter ermutigt. Schließlich nimmt das FORUM MENSCHENRECHTE mit Besorgnis zur Kenntnis, dass mehrere hundert Menschen seit 2001 imKampf gegen den Terror Opfer sog. êÉåÇáíáçå= ÑäáÖÜíë geworden sind. Sie wurden heimlich als Gefangene in vorgeblichen Privatflugzeugen über Ländergrenzen hinweg transportiert. Häufig landeten sie in Ge­heimgefängnissen. Tausende Flüge wurden über Europa abgewickelt, europäische Staa­ten machten die Flüge damit überhaupt erst möglich. Damit trifft sie eine Mitverantwor­tung für die Entführungen. Sie sind verpflichtet, jetzt Aufklärung über die Vorgänge zu 93