Kapitel 12 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums des Innern 1. Adresse und Ansprechpartner Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin Tel.: 01888- 681- 0 Fax: 01888- 681- 2926 http://www.bmi.bund.de ^åëéêÉÅÜé~êíåÉê sind die jeweiligen Fachabteilungen und Organisationseinheiten. 2. Ziele und Aufgaben Das Bundesministerium des Innern(BMI) wirkt in zahlreichen Funktionen bei der Gewährleistung der Menschenrechte mit: • als Verfassungsressort; • bei Ausländer- und Asylangelegenheiten; • bei Angelegenheiten der Polizei und Inneren Sicherheit; • beim Datenschutz; • beim Schutz nationaler Minderheiten sowie der Regional- oder Minderheitensprachen; • im Rahmen des humanitären Völkerrechts im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung und der Zivilschutzorganisationen. 3. Arbeitsweise Die Verfassungsabteilung des BMI wirkt mit bei der Prüfung der Bundesgesetzgebung sowie aller sonstigen Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten unter verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Gesichtspunkten. In diesem Rahmen erfolgt auch die Prüfung in Bezug auf den Grundrechtsbereich. Hierzu gehört auch die Begleitung der Aufgabenerfüllung der Bundesregierung bei der Prüfung des Verhältnisses von nationalem Grundrechtsschutz und internationalen Vorhaben mit menschenrechtlichen Bezügen. Das BMI ist das federführende Ressort für Ausländer- und Asylangelegenheiten, für Angelegenheiten der Spätaussiedler und für nationale Minderheiten. Fachlich zuständig ist die„Abteilung Migration, Integration, Flüchtlinge und Europäische Harmonisierung“. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Mitwirkung bei der Ausgestaltung der nationalen 120
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