Kapitel 14 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1. Adressen und Ansprechpartner aáÉåëíëáíò=_Éêäáå: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Alexanderplatz 6 10178 Berlin Tel.: 01888- 555- 0 Fax: 01888- 555- 4103 wìëí®åÇáÖÉ=^êÄÉáíëÉáåÜÉáíW= Referat INT(Berlin): Internationale Angelegenheiten, Europabeauftragter, ESF = aáÉåëíëáíò=_çååW== Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8-10 53123 Bonn 2. Arbeitsweise Im BMFSFJ liegt die inhaltliche Federführung für die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen, die Sozialentwicklungskommission der Vereinten Nationen und den CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen. Das BMFSFJ ist darüber hinaus für die Umsetzung der Kinderrechtkonvention der Vereinten Nationen verantwortlich. 3. Schwerpunkte der Arbeit CEDAW – Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen Die Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen wurde 1979 von der VN-Generalversammlung verabschiedet und gilt als internationales Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen. Sie enthält umfassende Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung der Frauen in den Bereichen Politik, Bildung, Soziales, Kultur und Gesetzgebung. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1985 die Konvention ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention in nationales Recht umzusetzen. Unter Federführung des BMFSFJ werden die Staatenberichte, die dem CEDAW-Ausschuss alle vier Jahre vorgelegt werden, angefertigt. 129
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