Kapitel 20 Beschwerdeverfahren bei den Vereinten Nationen Dr. Theodor Rathgeber Im Rahmen der Vereinten Nationen gibt es drei zentrale Institutionen, an die sich Personen und Gruppen teilweise direkt mit einer Beschwerde richten können, um eine – drohende – Menschenrechtsverletzung anzuzeigen: die VN-Vertragsorgane( qêÉ~íó=_çJ ÇáÉë), die VN-Sonderverfahren( péÉÅá~ä=mêçÅÉÇìêÉë) und das nicht-öffentliche Beschwerdeverfahren beim VN-Menschenrechtsrat(`çãéä~áåí= mêçÅÉÇìêÉ). Der Beschwerdemechanismus der VN-Frauenrechtskommission(`çããáëëáçå=çå=íÜÉ=pí~íìë=çÑ=tçãÉå) unterscheidet sich davon durch seine eingeschränkte Reichweite, dadurch geringere politische Bedeutung und reduzierte praktische Relevanz. Teilweise gerichtsförmige Beschwerde- und Klageverfahren gibt es auf internationaler Ebene darüber hinaus beim Europarat in Form des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Menschenrechtskommissars sowie bei der Organisation Amerikanischer Staaten(OAS) in Form des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte und der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte. Diese werden hier nicht näher behandelt; Informationen dazu sind u.a. erhältlich über www.coe.int und www.cidh.org. 1. VN-Vertragsorgane Die Vereinten Nationen haben in der Ausdifferenzierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mittlerweile neun rechtlich bindende Übereinkommen geschaffen, wobei die beiden letztgenannten vermutlich im Laufe des Jahres 2008 die notwendige Anzahl an Mindestratifizierungen aufweisen, um in Kraft treten zu können: • Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung; fåíÉêå~íáçå~ä=`çåîÉåíáçå=çå=íÜÉ=bäáãáå~íáçå=çÑ=^ää=cçêãë=çÑ=o~Åá~ä=aáëÅêáãáå~íáJ çå(ICERD; 1969[Jahr des Inkrafttretens]); • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte(auch: Sozialpakt); fåíÉêå~íáçå~ä=`çîÉå~åí=çå=bÅçåçãáÅI=pçÅá~ä=~åÇ=`ìäíìê~ä=oáÖÜíë(ICESCR; 1976); • Internationaler Pakt über zivile und politische Rechte(auch: Zivilpakt); fåíÉêå~íáçå~ä= `çîÉå~åí=çå=`áîáä=~åÇ=mçäáíáÅ~ä=oáÖÜíë(ICCPR; 1976); plus 2 Zusatzprotokolle • Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau[auch: Frauenrechtskonvention];`çåîÉåíáçå=çå=íÜÉ=bäáãáå~íáçå=çÑ=^ää=cçêãë=çÑ=aáëÅêáãáå~J íáçå=~Ö~áåëí=tçãÉå(CEDAW; 1981); plus ein Zusatzprotokoll • Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe[auch: Anti-Folter-Konvention];`çåîÉåíáçå=~Ö~áåëí= qçêíìêÉ=~åÇ=líÜÉê=`êìÉäI=fåÜìã~å=çê=aÉÖê~ÇáåÖ=qêÉ~íãÉåí=çê=mìåáëÜãÉåí(CAT; 202
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