Newsletter Türkei Nr. 01 Jan. 2006 Editorial Alltag und Politik in der Türkei sind in jüngster Zeit- nicht erst seit dem 3. Oktober 2005 einem rasanten Wandel unterworfen. Die Demokratisierung ist durch viele gesetzliche Reformprojekte im Rahmen der Vorbereitungen für die Aufnahme der Verhandlungen mit der EU deutlich vorangeschritten. Eine anhaltende wirtschaftliche Dynamik verändert Wirtschaftsstruktur und Berufsalltag vieler TürkInnen. Grundlegende gesellschaftspolitische Fragestellungen- so beispielsweise Konflikte zwischen Tradition und Moderne, zwischen Religion und Laizismus, ebenso wie verschiedene Aspekte der sozialen Frage- werden offener denn je diskutiert. In der deutschen Öffentlichkeit wird das Türkeibild zumeist durch die Berichtererstattung über einzelne Ereignisse- wie in jüngster Zeit beispielsweise das Verfahren gegen den Schrifsteller Orhan Pamuk- geprägt, mittel- und langfristige Themen und Entwicklungen treten dagegen häufig in den Hintergrund. Unser Newsletter Türkei möchte über aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen und Debatten in der Türkei berichten und Gelegenheit für die vertiefte Auseinandersetzung mit den Veränderungen in der türkischen Politik und Gesellschaft bieten. Inhalt 1 Rückblick 4 Sozialer Dialog, EU-Agenda, FES-Aktivitäten 5 Positionen und Standpunkte 6 Schwerpunkt Gesundheitsreform Bettina Luise Rürup Rückblick: November- Dezember 2005 * Debatte über vorgezogene Wahlen * Parteigründung * Aus dem Parlament * Prozesse gegen die Meinungsfreiheit * Bombenanschlag in Semdinli * Wirtschaft& Soziales * Auswärtige Beziehungen Debatte über vorgezogene Wahlen Mit der Forderung, dass der Staatspräsident im Frühjahr 2007 durch ein neues Parlament gewählt werden müsse, hat die CHP die Frage vorgezogener Neuwahlen auf die Tagesordnung gebracht. Die regierende AKP jedoch will am regulären Wahltermin im Herbst 2007 festhalten. Die Haushaltsberatungen zeigen jedoch, dass sich der Ton der Auseinandersetzungen deutlich verschärft hat. Einzelne Maßnahmen der Regierung- insbesondere die Diskussion über das Alkoholverbot sowie die Belieferung illegal errichteter Bauten mit Strom und Wasser werden als erste Vorbereitungen auf den Wahlkampf bewertet. Eine Verordnung des Innenministeriums, mit der die Lokalverwaltungen aufgefordert wurden, Gebiete auszuweisen, in denen Alkoholausschanklizenzen erteilt werden dürfen, stieß auf heftige Kritik bei der Opposition. Im Dezember entfaltete sich eine Diskussion über die Senkung der zehnprozentigen Sperrklausel für den Einzug ins Parlament, die vom Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer(TÜSIAD) angestoßen wurde. Der Vorschlag, die Sperrklausel auf sieben bis acht Prozent zu senken, wurde jedoch von den im Parlament vertretenen Parteien AKP und CHP abgelehnt. Parteigründung Am 9. November 2005 wurde die Partei für eine demokratische Gesellschaft DTP (Demokratik Toplum Partisi) gegründet. An der Parteigründung waren die früheren DEP-Abgeordneten Leyla Zana, Hatip Dicle und andere beteiligt. Im Oktober erklärte die DEHAP ihre Unterstützung für das Parteigründungsprojekt. Einige Bürgermeister und lokale Parteigliederungen sind der neuen Partei beigetreten. Friedrich-Ebert-Stiftung Cihannüma Mahallesi Mehmet Ali Bey Sk. 10/D5 34353 Besiktas-Istanbul Türkei Tel:+90 212 258 70 01 fesist@superonline.com www.festr.org Referat Westliche Industrieländer www.fes.de/international Seite 2 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Rückblick Aus dem Parlament Zu den vorbereiteten Gesetzesvorhaben, die in den kommenden zwei Monaten auf die Tagesordnung kommen sollen, gehört die Reform der Sozialversicherung und die Einführung einer allgemeinen Gesundheitsversicherung(siehe Schwerpunkt). Die Diskussion über eine Novellierung des Antiterrorgesetzes, die stark durch das englische Vorbild beeinflusst wird, geht weiter. Beim Stiftungsrecht sollen Änderungen vorgenommen werden, um den Forderungen nichtmuslimischer Minderheiten und der EU hinsichtlich der Entschädigung von enteignetem Vermögen entgegenzukommen. Prozesse gegen die Meinungsfreiheit Anfang Oktober 2005 wurde Hrant Dink wegen“Herabwürdigung des Türkentums” zu sechs Monaten Haft verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Hrant Dink ist Herausgeber der armenischen Zeitung Agos. Bereits im Sommer war Anklage gegen den Romancier Orhan Pamuk unter dem selben Vorwurf erhoben worden. Zum Jahresende wurden zudem Ermittlungen gegen die Journalisten Murat Belge, Hasan Cemal, Ismet Berkan, Haluk Sahin und Erol Katircioglu aufgrund ihrer Artikeln zur Armenier-Konferenz an der Bilgi Universität im September 2005 aufgenommen. Neben diesen Ermittlungen und Anklagen nach Artikel 301 türkisches Strafgesetzbuch (TCK) wurden ebenfalls Ermittlungen nach Artikel 277 TCK gegen den Präsidenten des Hohen Hochschulrates(YÖK) und Hochschulrektoren, Erdogan Teziç, sowie gegen Oppositionsführer Deniz Baykal wegen ihrer Stellungnahme zum Gerichtsverfahren gegen den Rektor der Universität Van, Yücel Askin, eingeleitet. Ihnen wurde vorgeworfen, in ein schwebendes Gerichtsverfahren eingegriffen zu haben. Die Medienplattform Bianet berichtet Ende Dezember 2005, dass nach Inkrafttreten des Artikel 301 TCK 22 Anklageerhebungen erfolgt sind. Mitte Dezember gab es die ersten Urteile in der ersten Instanz gegen drei der Autoren, denen zufolge die vorgesehene Haftstrafe in Geldstrafe umgewandelt wurde. Die Verfahren haben zur Forderung geführt, die Artikel 277 und 301 TCK unverzüglich zu ändern, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sicherzustellen. Erho ben wurde diese Forderung u.a. auch durch die EU-Kommission und das Europaparlament. Dabei wurde unterstrichen, dass eine Verurteilung Pamuks und anderer wegen Meinungsäußerungen, die keinen Gewaltaufruf beinhalten, nicht hinnehmbar sei. Die Regierung sieht bisher keinen Handlungsbedarf und will die Entwicklung der Rechtssprechung abwarten. Artikel 277, TCK Versuchen eine oder mehrere Personen der an einem Prozeß beteiligten Parteien oder die Beschuldigten oder Prozessbeteiligte zu Gunsten oder zu Lasten des Geschädigten, der Justiz Anweisungen zu geben oder Druck oder Einfluß auszuüben oder auf irgendeine Weise rechtswidrig einzugreifen, wird ihnen eine Haftstrafe von zwei bis vier Jahren auferlegt. Übersteigt der Versuch nicht das Maß einer Empfehlung, so liegt die Strafe zwischen 6 Monaten und zwei Jahren. Artikel 301 (1) Eine Person, die das Türkentum, die Republik oder das Parlament herabwürdigt, wird mit Haftstrafe von 6 Monaten bis drei Jahren bestraft. (2) Eine Person, die die Regierung, die staatlichen Justizorgane, die Streitkräfte oder die Sicherheitskräfte der Türkischen Republik herabwürdigt, wird mit Haftstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft. (3) Wird die Herabwürdigung des Türkentums im Ausland durch einen türkischen Bürger ver √ übt, so steigt das Strafmaß um ein Drittel. (4) Meinungsäußerungen mit dem Ziel der Kritik stellen keine Straftat dar. Anfang November bestätigte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit ihrem Urteil im Fall Leyla Sahin die Zulässigkeit des Kopftuchverbotes an Universitäten. Islamisch-konservative Kreise reagierten auf das höchstrichterliche Urteil mit Enttäuschung. Zugleich wurde eine Diskussion darüber ausgelöst, ob aufgrund der neuen Rechtslage grundsätzlich auch die Aufhebung des Kopftuchverbotes ausgeschlossen ist. 2 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Seite 3 Bombenanschlag in Semdinli Am 10. November wurde auf einen Buchladen der Kreisstadt Semdinli(Hakkari) ein Bombenanschlag verübt. Unmittelbar nach dem Anschlag wurden am Ort des Geschehens die Täter, zwei Mitarbeiter des Gendarmeriegeheimdienstes und ein ziviler Informant, von der Bevölkerung gestellt. Im Auto der Gendarmen wurden neben Waffen umfangreiche Materialien zu geheimdienstlichen Ermittlungen in der Gegend gefunden. In den darauffolgenden Tagen fanden in Semdinli und anderen Städten der Region Demonstrationen statt, mit denen auf eine vollständige Aufklärung des Attentats gedrängt wurde. Sowohl in Semdinli als auch in der Provinzstadt Hakkari kam es dabei zu Todesopfern. In der Presse werden Vermutungen darüber angestellt, es könne sich um einen zweiten Fall"Sursurluk" handeln. In Sursurluk war 1996 durch einen Verkehrsunfall die Zusammenarbeit von Angehörigen der Sicherheitskräfte und Politikern mit der türkischen Mafia ans Licht gekommen. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan sowie mehrere Delegationen von Parlament und NGOs besuchten Semdinli und versprachen umfassende Aufklärung der Vorfälle. Die beiden Gendarmen und der Informant wurden festgenommen. Wirtschaft& Soziales Das türkische Statistikinstitut meldete für das dritte Quartal 2005 ein Wirtschaftswachstum von 7,3%. Motor des Wachstums war nicht wie im vergangenen Jahr die exportorientierte Industrieproduktion, sondern vor allem der Bausektor. Aufgrund des hohen Kurses der Türkischen Lira wuchs das Außenhandelsdefizit weiter an, dies ließ das Leistungsbilanzdefizit ebenfalls stark ansteigen. Die Arbeitsmarktdaten für das dritte Quartal zeigen, dass nach wie vor das Wachstum am Arbeitsmarkt vorbei geht. Die offizielle Arbeitslosenquote wird mit etwa 10 Prozent angegeben; der Arbeitsmarkt bietet nachwievor nicht ausreichende Beschäftigungschancen. Dies wird als Hinweis auf eine weit höhere,“versteckte” Arbeitslosigkeit bewertet. Die Mindestlöhne steigen zwar zum Jahreswechsel auf 385 YTL(netto). Die Armutsgrenze für eine vierköpfige Familie wird vom Gewerkschaftsbund Türk-Is jedoch mit 1.650 YTL(ca. € 1000,-). Der Mindestlohn reicht gerade für etwas mehr als die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln(543 YTL). Ein Bericht des türkischen Schatzamtes mit Stand Oktober 2005 zeigt, dass die Investitionen ausländischer Unternehmen in der Türkei im vergangenen Jahr stark zugenommen haben. Zu dieser Entwicklung haben Privatisierung und der Verkauf von Unternehmen, die sich unter der Kontrolle des Guthabenversicherungsfonds(TMSF) befanden, beigetragen. Nach vereinzelten ersten Fällen von Vogelgrippe im Herbst waren zur Jahreswende zwei Todesopfer zu beklagen. Die eingeleiteten Bekämpfungsmaßnahmen erhielten von internationalen Organisationen positive Kritiken. In einigen Ost-Provinzen gab es jedoch zunächst Schwierigkeiten bei Aufklärung der Bevölkerung und der Koordination der Maßnahmen. Auswärtige Beziehungen Die ersten Handlungen der neuen Bundesregierung wurden in der Türkei aufmerksam verfolgt. Befürchtungen, Bundeskanzlerin Merkel werde Schritte einleiten, um ihre Vorstellungen von einer"privilegierten Partnerschaft" zwischen Türkei und EU durchzusetzen, haben nachgelassen. Der Dienstantritt des neuen US-Botschafters im Dezember und die Besuche hochrangiger US-Sicherheitsbeamter haben zudem die Aufmerksamkeit auf die amerikanisch-türkischen Beziehungen gelenkt. Während die Türkei auf ein militärisches Vorgehen gegen die PKK im Nord-Irak drängt, fordert die USRegierung Unterstützung ihrer Politik gegenüber Syrien und dem Iran. Am 22.12.2005 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Aresti ein Präzidenzurteil für die Lösung der offenen Vermögensfragen auf Zypern. Das Urteil macht deutlich, dass der Gerichtshof die von Nord-Zypern vorgesehenen Schiedskommissionen grundsätzlich als Instanz für die Klärung griechisch-zyprischer Eigentumsansprüche im türkischen Norden anerkennt. Unmittelbar vor dem Urteil hatte das nordzyprische Parlament die nötige Rechtsgrundlage zur Arbeit der Kommissionen geschaffen. 3 Rückblick Seite 4 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Sozialer Dialog EU-Agenda Fes-Aktivitäten Sozialer Dialog Türkei- EU Die Empfehlung der EU-Kommission für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sieht vor, dass der gesellschaftliche Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten und der Türkei intensiviert werden soll. Im Frühsommer vergangenen Jahres wurde durch die EU-Kommission ein Programm bekannt gegeben, das sich neben NGOs im engeren Sinne auch an Kommunen und Universitäten richtet. Die teilweise bereits seit Jahrzehnten bestehenden Partnerschaften zwischen deutschen und türkischen Städten stellen einen wichtigen Rahmen für einen kontinuierlichen Dialog zwischen beiden Gesellschaften dar. Das Auswärtige Amt gibt die Zahl der kommunalen Partnerschaften mit knapp 40 an. Das Spektrum der Aktivitäten im Rahmen dieser Städtepartnerschaften reicht von Delegationsreisen aus der und in die Türkei, kulturellen und Informationsprojekten bis hin zur Entwicklung von konkreten Projekten. Ein lebendiges Bild von der Vielfalt der Aktivitäten bietet bspw. die Partnerschaft zwischen Köln und Istanbul. Eine Auswahl weiterer Partnerschaften: Bad Godesberg- Yalova, Duisburg- Gaziantep, Schwabach- Kemer, Erlangen- Besiktas (Istanbul), Berlin- Istanbul, Oberhausen Mersin, Fürth- Marmaris, Mosbach- Finike, Nürnberg- Antalya, Aschaffenburg- Bingöl, Wiernsheim- Ayancik. EU- Agenda Nach der offiziellen Aufnahme der Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober hat für 6 der 35 Kapitel des Aquis der Screening-Prozess begonnen. Auf der Grundlage des Screenings wird die Kommission eine Empfehlung für die Aufnahme der Verhandlungen in den Kapiteln abgeben, für die das Screening abgeschlossen wurde. Erwartungsgemäß wurde der Entwurf der erneuerten Beitrittspartnerschaft im Dezember durch die EU-Außenminister bestätigt. In der Beitrittspartnerschaft hat die EU ihre Reformerwartungen an die Türkei im Rahmen der Kopenhagener Kriterien niedergelegt. Sie gliedert sich in kurzfristige und mittelfristige Reformforde rungen. Die kurzfristigen Reformen sollen innerhalb von zwei Jahren verwirklicht werden. Gleichwohl ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten der Druck auf die Türkei, ihre Häfen und Flughäfen für Flugzeuge und Schiffe der Republik Zypern zu öffnen, steigen wird. Zu scharfen Auseinandersetzungen ist es auch über den erreichten Stand bei der Meinungsfreiheit im Land gekommen. Die türkische Regierung bewertete die Kritik der Kommission und EU-Parlamentariern zum Prozess gegen Orhan Pamuk als einen Eingriff in ein schwebendes Gerichtsverfahren. Die Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen den Europaparlamentarier Joost Lagendijk verschärfte die Kritik. FES-Aktivitäten Mit einem Eröffnungsvortrag der ehemaligen Justizministerin und Vorsitzenden des Verbraucherausschusses des deutschen Bundestages Herta Däubler-Gmelin fand am 8. Oktober eine Tagung zu aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz in Deutschland und Europa statt. Die Veranstaltung in Istanbul wurde in Kooperation mit der Verbraucherorganisaon TÜKODER organisiert. Am 22. Oktober fand eine hochrangig besetzte Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie-Stiftung(SODEV) und TÜSES(türkische Stiftung für soziale, ökonomische und politische Studien) statt, in der die Reformen der letzten Jahre in der Türkei bilanziert wurden. Mit dieser Veranstaltung verabschiedete sich der bisherige Vertreter der FES, Hans Schumacher. Eine weitere regionale Konferenz in der Reihe"Best practice: gute Unterrichtsbeispiele" fand am 19. November in Malatya statt. Ziel der gemeinsam mit der Bildungsreforminitiative ERG veranstalteten Konferenzreihe war es, die mit den Schuljahr 2005/2006 begonnene Einführung neuer Lehrpläne durch die Verbreitung praxisorientierter Modelle zu unterstützten. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Seite 5 DISK Jahresrückblick 2005 Wir sind dabei 2005 hinter uns zu lassen und in ein neues Jahr einzutreten. Aus diesem Anlass wollen wir mit einer Bewertung des vergangenen Jahres mit Ihnen unsere Erwartungen für das kommende teilen. Unser Land durchläuft in jeder Hinsicht einen äußerst bewegten und dynamischen Prozess, dessen Niederschlag wir im vergangenen Jahr gemeinsam erleben konnten. Wir wurden in wirtschaftlicher Hinsicht Zeuge von Entwicklungen, die den Charakter einer Fortsetzung des Vorjahres hatten. Als Ergebnis davon, dass die Regierung die Wirtschaftspolitik vollkommen auf die Kontrolle der Inflation und der Schuldenrückzahlung mit Hilfe von Haushaltsüberschüssen als grundlegende Ziele ausrichtete, vertieften sich als Folge dieses Wirtschaftsverständnisses die strukturellen Probleme. Eine auf heißes Geld, angelockt von niedrigen Kursen und hohen Zinsen, ausgerichtete Politik finanzierte die Wirtschaft, doch brachte sie ein Leistungsbilanzdefizit in Rekordhöhe, eine Blockade des Exporte, einen Stopp industrieller Investitionen und damit chronische Arbeitslosigkeit und Armut mit sich. Auch wenn sich bei der Arbeitslosigkeit vorübergehende Schwankungen ergeben, so hat sich an der Tatsache, dass wir mit einer chronischen Arbeitslosigkeit von über 10% konfrontiert sind, nichts geändert. Auch hat sich nichts an der Tatsache geändert, dass ein bedeutender Teil der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze lebt. Privatisierung als Finanzquelle Die Regierung fuhr fort, die Privatisierung produktiver und Gewinn einbringender Institutionen als eine grundlegende Finanzquelle zu betrachten. In diesem Rahmen wurden strategische Unternehmen wie Eregli Demir Çelik, Seka, Tüpras und die Telekom privatisiert. Doch damit nicht genug, die Regierung hat sich für 2006 auch den Verkauf der Turkish Airlines und Tekel sowie die Privatisierung des Öffentlichen Dienstes zum Ziel gesetzt. Auch wenn massiver Widerstand gegen diese Maßnahmen erfolgte und mit verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen versucht wurde, dagegenzuhalten, so gelang es nicht, die neoliberale Politik der Regierung zu ändern. Im Ergebnis wurde die Wirtschaftspolitik vollkommen auf die IMF-Abkommen ausgerichtet und, wie bei all den ähnlichen Programmen auch, die soziale Gerechtigkeit einer kurzfristigen wirtschaftlichen Stabilität geopfert. Als Fortsetzung dieser Politik wird nun versucht, durch eine grundlegende Änderung des öffentlichen Personalwesens ungeschützte Arbeitsverhältnisse zur Regel zu erheben. Durch die Privatisierung des Gesundheits- und des sozialen Sicherungswesens wird versucht, das neoliberale Projekt abzuschließen. Reaktionen der Bevölkerung erwartet Unter diesem Blickwinkel werden die sozialen Ergebnisse dieser Wirtschaftspolitik im kommenden Jahr stärker spürbar werden und zu heftigeren Reaktionen führen. Es darf nicht vergessen werden, dass diese Regierung in ihr viertes Jahr tritt und die Bevölkerung endlich eine im alltäglichen Leben spürbare wirtschaftliche Verbesserung erwartet. Tritt dies nicht ein, so werden Reaktionen unausweichlich sein. Die Regierung wird unter diesen schwierigen Bedingungen entweder demokratischen Vorgehensweisen verbunden bleiben oder- wofür bereits Anzeichen erkennbar sind- eine autoritäre Neigung annehmen. Wir werden auch im kommenden Jahr unseren gewerkschaftlichen Kampf fortsetzen und auf der anderen Seite dazu beitragen, der gesellschaftlichen Opposition einen politischen Ausdruck zu verleihen. Wir werden unseren Kampf dafür, dass die Putschverfassung von 1982 durch eine demokratische ersetzt wird, für einen Mindestlohn von dem man menschlich leben kann sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller ausgeschlossenen Kreise, von Frauen und Rentnern verstärken. Zu aktuellen Themen wie soziale Sicherung, Mindestlöhnen und gewerkschaftlichen Rechten werden wir eine landesweite Kampagne organisieren, in der die Kundgebung "Gewerkschaftliche Rechte und Freiheiten für eine sozial gerechte demokratische Türkei” am 11. Februar 2006 die größte sein wird. 5 Positionen und Standpunkte: Auszüge aus der Presseerklärung des Gewerkschaftsdachverbandes DISK zum Jahreswechsel 2005/6 (eigene Übersetzung) Seite 6 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Schwerpunkt Gesundheitsreform Pläne zur Reform des türkischen Gesundheitswesens Die Regierungspläne zur Reform des Gesundheitswesens bewegen sich auf zwei Ebenen:(1.) Neuordnung der Leistungserbringung und(2.) Vereinigung der Sozialversicherungsträger. Die türkische Sozialversicherung besteht bisher aus drei Trägern, die teilweise über eigene Gesundheitseinrichtungen verfügten und zwei Versorgungssystemen für besondere Personengruppen: 1. Die SSK(Sosyal Sigortalar Kurumu) als allgemeine Sozialversicherung, die abhängig Beschäftigte erfaßt. 2. Die Bag Kur als Versicherung von Selbständigen und Bauern 3. Die Emekli Sandik als Versicherungsinstitut der Beamten 4. Das Yesil Kart(grüne Karte) System als Finanzierung von Gesundheitsleistungen für Bedürftige. 5. Beihilfezahlungen zu Gesundheitsleistungen für Angehörige des Öffentlichen Dienstes. Träger der Gesundheitsversorgung waren bis Januar 2005 die SSK, das Gesundheitsministerium sowie Universitätskrankenhäuser. Hinzu kommen Krankenhäuser und Polykliniken in privater Trägerschaft. Durch das Gesetz Nr. 5283 wurden die Gesundheitseinrichtungen in Trägerschaft der Sozialversicherungen an das Gesundheitsministerium überführt. Bereits seit 2003 wurde begonnen, öffentliche Gesundheitseinrichtungen allen Versicherten zu öffnen. Der Maßnahme folgten Verträge mit privaten Gesundheitseinrichtungen, die damit ebenfalls den gesetzlich Versicherten zugänglich wurden. Gesundheitswesen gehört außerdem die unzureichende Leistungsfähigkeit bei präventiven und ambulanten Gesundheitsleistungen. Das Problem der Finanzierung des Gesundheitswesens ist eng verbunden mit der niedrigen Beteiligungsquote am Arbeitsmarkt, dem hohen Anteil an Schwarzarbeit sowie der ungleichen Einkommensverteilung in der Bevölkerung. Durch die unterschiedlichen Träger der Gesundheitsversicherung wurden außerdem unterschiedliche Standards und beträchtliche Gefälle in der Versorgungsqualität geschaffen. Ein weiterer Antrieb für eine umfassende Sozialversicherungsreform, die zugleich auch die Arbeitsunfall- und die Rentenversicherung erfasst, ist der steigende staatliche Zuschussbedarf. Mit 23 Mrd. YTL überstieg das Defizit der Sozialversicherungen in diesem Jahr erstmals das des staatlichen Haushalts. Gesundheitswesen im OECD-Vergleich Die im November 2005 erschienen OECD Health Data geben die durchschnittliche Lebenserwartung in der Türkei mit 68,7 Jahren als niedrigste in der OECD an. Mit Gesundheitsausgaben von 452$/Kopf (2000) lag die Türkei unter dem OECDDurchschnitt von 2.307$/Kopf(2003). 62,9% der Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt aus öffentlichen Quellen, von den verbleibenden 37,1% aus privater Finanzierung entfallen 74,6% auf direkte private Zahlungen der Kranken bzw. ihrer Angehörigen. Im Hinblick auf alle Personalindikatoren rangiert die Türkei an letzter Stelle unter allen OECDMitgliedsländern. Auf der anderen Seite gehört zu den Kernproblemen des türkischen Gesundheitswesens seine Unterfinanzierung(6,6% des Bruttosozialprodukts, 452$/Einwohner im Jahr 2000) sowie regionale Versorgungsungleichgewichte. Im Jahr 2002 verfügten 20% der Gesundheitsstationen in der Ost- und der Südostregion der Türkei über keinen Arzt. Die Relation von Arzt pro Einwohner liegt in den schlecht versorgten Regionen Schwarzes Meer, Ost- und SüdostAnatolien um das dreifache höher als in den besser versorgten Regionen Marmara und Ägäis. Zu den Kritikpunkten am türkischen Während sich die Weltbank an Projekten zur Reform des Gesundheitswesens beteiligt, übt der Internationale Währungsfond beträchtlichen Druck aus, die fertig gestellten Reformgesetze zu verwirklichen. In ihrer Mitte Dezember 2005 veröffentlichten Absichtserklärung gegenüber dem IWF verpflichtet sich die türkische Regierung, die Reform der Sozialversicherung einschließlich der Einführung einer allgemeinen Gesundheitsversicherung bis Ende Januar und die Reform der Rentenversicherung bis Mitte Februar vom Parlament verabschieden zu lassen. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Seite 7 Aktuelle Gesetzesvorhaben Die zur Zeit im Parlament beratene Gesetzesvorlage zielt auf eine Vereinigung der Sozialversicherungsträger, die Einführung einer allgemeinen Gesundheitsversicherung sowie eine Reform von Renten- und Unfallversicherung. Ziel der Sozialversicherungsreform ist es dem im April 2005 vom Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichtem Weißbuch zufolge, ein Sicherungssystem zu entwickeln, das gerecht, leicht zugänglich, einen besseren Schutz gegen Armut gewährleistend und in finanzieller Hinsicht langfristig tragbar ist. Als Kernelemente der Gesundheitsversicherung werden sieben Prinzipien benannt: *Durch die Vereinigung der derzeit fünf Träger von Gesundheitsleistungen mit ihren unterschiedlichen Standards(SSK, Bag Kur, Emekli Sandik, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und"Grüne Karte") sollen alle Bürger zu gleichen Bedingungen und mit gleicher Qualität Gesundheitsleistungen erhalten. *Das Finanzierungsmodell folgt dem politischen Grundsatz, jede Art von Programm zu verfolgen, die die Bürger zu einem gesundheitsbewussten Leben anregt, ohne dass zuvor eine Erkrankung vorliegen muss. Im Krankheitsfall sollen die erforderlichen Therapiemaßnahmen gewährleistet werden. *Es soll eine Pflichtversicherung auf Beitragsbasis entstehen. *Die Beiträge der Armutsbevölkerung sollen aus Mittel der Sozialhilfe gemäß der Bemessungsgrundlage des objektiven Mindestunterhalts gezahlt werden. *Die Krankendaten sollen zentral erfasst werden und können von Ärzten zu Behandlungszwecken abgerufen werden. *Im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversicherung soll ein Finanzierungsmodell entwickelt werden, dass zu einer Optimierung der Relation von Therapiewirkung und Kosten führen soll. *Moderne Kontrollmechanismen dienen sowohl dem Schutz der Gesundheit des Versicherten wie auch der Verhinderung des Missbrauchs von Mittel der Sozialversicherung. Die neu geschaffene allgemeine Gesundheitsversicherung soll kompatibel zur vom Ministerium anvisierten Reform des Gesundheitswesens sein. Dazu notiert das Weißbuch: *Entwicklung eines Systems grundlegender Gesundheitsdienste sowie eines Hausarztsystems(d.h. durch die Herstellung einer Überweisungskette soll sichergestellt werden, dass teurere Spezialuntersuchungen nur aufgrund vorheriger ärztlicher Indikation durch den Hausarzt erfolgt). *Gewährleistung einer wirksamen Überweisungskette *Reform des Gesundheitsministeriums als politische und als Kontrollinstanz *Verwandlung der Gesundheitseinrichtungen in autonome Betriebe *Entwicklung eines Akkreditierungs- und Qualitätssystems zur Gewährleistung von Qualität und Wirksamkeit des Gesundheitswesens *Gründung von Institutionen für Medikamente und medizinische Apparate *Gründung eines integrierten Gesundheitsinformationssystems. Das Reformvorhaben orientiert sich an der Entscheidung aus dem Jahr 2004, dass die allgemeine Gesundheitsversicherung keine medizinischen Leistungen erbringen und auch keine Apotheken betreiben darf. Die Anspruchsberechtigung ist an geleistete Beiträge gebunden. Zur Überprüfung der Finanzierbarkeit der Reform wurden drei Berechnungsszenarien auf der Grundlage der Ergebnisse der allgemeinen Gesundheitsausgabenberechnung 2000 entwickelt. Das erste Szenario umfasst die Kostenentwicklung ohne jegliche Reform, das zweite kalkuliert die Einführung einer allgemeinen Gesundheitsversicherung ohne Reform des Gesundheitswesens und das dritte die Verwirklichung beider Reformen. Das zweite Szenario ergibt ein stark wachsendes Defizit, das im Jahr 2025 8,8% des Bruttoinlandsproduktes erreicht. Ohne jede Reform erreichte dieser Wert einen Anteil von 4,2%. Das dritte Szenario ergibt ein Defizit in Höhe von 3,7% des Bruttoinlandsprodukts. Die Versicherungsprämie wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geteilt. Dabei entfallen auf den Arbeitgeber 7,5% und auf den Beschäftigten 5% des Bruttogehalts. 7 Schwerpunkt Gesundheitsreform Seite 8 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 01/2006 Schwerpunkt Gesundheitsreform Die Reform aus Sicht der Gewerkschaft Die Kritik der Gewerkschaft im Gesundheitssektor SES reicht über die Vertretung der Rechte der Beschäftigten im Gesundheitswesen hinaus. Gefordert wird, dass die Türkei ihrer sozialstaatlichen Verpflichtung nachkommt und einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen garantiert. In ihrer Bewertung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer allgemeinen Gesundheitsversicherung verweist SES zunächst auf die Kürzungen im Gesundheitswesen, die seit den 80-er Jahren unter dem Druck einer neoliberalen Politik eingeleitet wurden. Der Haushaltsanteil für das Gesundheitsministerium lag in den vergangenen Jahren in der Regel zwischen 3 bis 5% des Bruttoinlandprodukts, während die Weltgesundheitsorganisation 10% empfiehlt. Sowohl hinsichtlich der Versorgung mit Krankenhausplätzen als auch bezogen auf die Primärversorgung durch Gesundheitsstationen gibt es bedeutende Defizite- aus dieser Sicht muss nach Ansicht von SES von einem Reformbedarf des Gesundheitswesens gesprochen werden. Das Modell einer allgemeinen Gesundheitsversicherung ist in vielen Ländern aufgegeben worden, weil es nicht die gesamte Bevölkerung erfasst und zu teuer ist. Die SES wendet ein, dass im Grunde eine besondere"Gesundheitssteuer" eingeführt werde, wobei von der Versicherung nicht erfasste Leistungen aus eigener Tasche zu zahlen seinen. Wer keine Beiträge zahlt bzw. dessen Zahlungen vom Staat nicht geleistet werden, erhält keinen Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Die Einführung des Hausarztsystems wiederum impliziert eine Abkehr vom PoliklinikAnsatz der Gesundheitsstationen. Der hinter diesem Konzept stehende Gedanke, Wettbewerb zu schaffen und Kranke als"Kunden" aufzufassen, werde zu einer Kostensteigerung im Gesundheitswesen führen, weil niedergelassene Ärzte in einen Ausstattungswettbewerb ihrer Praxen gezogen und dazu angeregt werden, mehr Untersuchungen durchzuführen bzw. mehr Medikamente zu verschreiben, auch wenn dies nicht erforderlich wäre. Dieser Effekt zeigt sich nach Auffassung der Gewerkschaft bereits heute als Folge des eingeführten Prämiensystems in den Krankenhäusern der Sozialversicherungen, die vor zwei Jahren in die Trägerschaft des Gesundheitsministeriums übernommen wurden. Friedrich-Ebert-Stiftung Türkei, Redaktion: Bettina Luise Rürup unter Mitarbeit von Prof. Ismail Duymaz, Stefan Hibbeler, Levent Kasoglu und Nese Ozan © FES Türkei, 2006 Widerstand bei Ärzten, Gewerkschaften und Kammern Der Haupteinwand von Gewerkschaften, und Ärztekammern gegen die Sozialversicherungsreform basiert auf der Forderung, dass es dem Sozialstaatsgebot entspräche, allen Bürgern Zugang zu Gesundheitsleistungen zu garantieren. In der Septemberausgabe der Zeitschrift der Istanbuler Ärztekammer wird das Projekt der allgemeinen Gesundheitsversicherung als ein auf Anweisung des Internationalen Währungsfonds eingebrachter Gesetzentwurf dargestellt. Die Ärzte weisen darauf hin, dass die aufgestellte Behauptung, dass die Beiträge für Bedürftigen durch den Staat entrichtet würden, nicht den Tatsachen entspräche. Während die Beitragsbelastung monatlich zwischen 61 und 396 YTL betrage, werde eine staatliche Beihilfe nur für diejenigen gezahlt, deren Einkommen weniger als ein Drittel des Mindestlohnes betrage(ab dem 1. Januar beträgt der Mindestlohn 380 YTL was rund 237 Euro entspricht). Was die Leistungserbringung angeht, so sollen öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen miteinander konkurrieren, was nach Auffassung der Ärztekammer nur zu ungunsten des öffentlichen Gesundheitswesens ausgehen könne. Die Reformentwürfe für Gesundheitswesen und Sozialversicherungen werden im Zusammenhang einer Reihe weiterer Regierungsprojekte bewertet, die darauf abzielen, den öffentlichen Dienst auszuhöhlen, öffentliche Leistungen kostenpflichtig zu machen, Arbeitsbedingungen zu flexibilisieren und öffentliche Aufgaben zu kommerzialisieren. Im Ergebnis würden bedeutende Bevölkerungsteile keinen Zugang mehr zu Gesundheitsleistungen erhalten. 8