Newsletter Türkei Nr. 03 Mai 2006 Rückblick: März- April * Regierung kündigt weitere Reformen an * Sozialversicherungsreform verabschiedet * Starkes Wirtschaftswachstum * Unruhen im Südosten den Landes * Turbulenzen um die Aufklärung der Ereignisse in Semdinli * Bericht zur Menschenrechtsentwicklung * Giftmüllfunde beschleunigen Novellierung des Umweltgesetzes * Analyse zur Pattsituation in Zypern * Außenpolitische Beziehungen * Standortentscheidung für das 1. AKW Regierung kündigt weitere Reformen an Am 13. April stellte Außenminister Abdullah Gül das“neunte EU Anpassungspaket”, ein weiteres Reformpaket in der Serie der Reformgesetzgebungen seit Februar 2002 vor. Mit den vorangegangenen acht Reformpaketen wurden wichtige gesetzliche Änderungen zur Einhaltung der Kopenhagener Kriterien auf den Weg gebracht. Diese enthielten grundlegende Reformen wie bspw. die Aufhebung der Todesstrafe, die Ausweitung der Meinungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit. Die nun angekündigten Reformen sehen eine Vielzahl von Änderungen vor. Sie umfassen sowohl die Verabschiedung von Gesetzesvorhaben als auch diverse Verwaltungsmaßnahmen sowie die Ratifizierung internationaler Abkommen. Folgende Gesetze liegen dem Parlament zu Verabschiedung vor: * das Gesetz über die Bestellung eines Ombudsmanns, * eine Kompetenzerweiterung des Rechnungshofes für den Militärhaushalt. * Reform des Einwanderungs- und Asylgesetzes. * Änderung des Gesetzes für ausländische Bildungseinrichtungen(Abschaffung der ethnischen Kriterien für die Besetzung von Leitungsstellen) * Reform des Stiftungsgesetzes, die Modernisierung ihrer Rechtsgrundlage sowie die Gleichstellung von Stiftungen nicht muslimischer Religionen. Weitere Gesetzesvorhaben wurden für die nächsten Monate angekündigt: Reform des Gesetz zur Parteienfinanzierung, die Änderung der Verwaltungsverfahrensordnung und des Verwaltungsgerichtsgesetzes, die Gründung einer parlamentarischen Ethik-Kommission, sowie Änderungen des Gesetzes über die Militärgerichtsbarkeit. Außerdem wurde eine Neuordnung des Präsidiums für Menschenrechte der Staatskanzlei und die Verbesserungen in der Koordination der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung angekündigt. Folgende internationale Abkommen sollen dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden: UN-Übereinkunft zur Korruptionsbekämpfung, das 14. Protokoll zum Kontrollmechanismus des UN-Abkommens zu Menschen- und Grundrechten sowie die revidierte europäische Sozialcharta. Bereits im März ratifizierte das Parlament das Zusatzprotokoll zum UN-Abkommen über zivile und bürgerliche Rechte, das es Bürgern ermöglicht, sich individuell beim UN-Menschenrechtsausschuss zu beschweren. Sozialversicherungsreform verabschiedet Das Gesetzespaket zur Vereinigung der Sozialversicherungsträger sowie zur Neuordnung der Rentenansprüche und der Krankenversicherung wurde Mitte April vom Parlament verabschiedet. Auf Kritik stießen dabei vor allem die Heraufsetzung des Rentenalters und dass von der neuen Krankenversicherung nicht die gesamte Bevölkerung profitieren werde(vgl. Newsletter 1/2006). Für einzelne Gruppen von Versicherten bedeutet die Änderung eine Senkung der zu erwartenden Rentenansprüche. Modellrechnungen zufolge erhält ein pensionierter Lehrer nach 25 Dienstjahren nach dem aktuellen System 754 YTL(rund 470 Euro) Rente, ein nach 2007 seinen Dienst Inhalt 1 Rückblick 4 FES-Aktivitäten EU-Agenda 5 Schwerpunkt: Antiterror-Gesetz in der Vorbereitung Friedrich-Ebert-Stiftung Cihannüma Mahallesi Mehmet Ali Bey Sk. 10/D5 34353 Besiktas-Istanbul Türkei Tel:+90 212 258 70 01 fesist@superonline.com www.festr.org Referat Westliche Industrieländer www.fes.de/international Seite 2 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 03/2006 Rückblick beginnender Lehrer nach 25 Dienstjahren jedoch nur 533 YTL(333 Euro). Aus Protest gegen die Beratung im beschleunigten Verfahren boykottierte die CHP die abschließende Beratung. Mit landesweiten Aktionen hatten seit Monaten Gewerkschaften und Ärztekammern gegen den Gesetzentwurf protestiert. Auch innerhalb der AKP hatte sich Widerstand geregt, was zur Verzögerung beim eigentlich bereits für Dezember vorgesehenen Gesetz geführt hatte. Starkes Wirtschaftswachstum Beschäftigungsrückgang Die türkische Wirtschaft wuchs im vergangenen Jahr um 7,6%. Den Berechnungen des Türkischen Statistikinstitutes zufolge stieg das Bruttosozialprodukt im vierten Quartal 2005 um 10,2% und das Bruttoinlandprodukt um 9,5%. Das Pro-Kopf-Einkommen wird mit 5.008$ angegeben. Sorge bereiten die steigende Arbeitslosigkeit sowie ein stark wachsendes Zahlungsbilanzdefizit. Lag letzteres in den ersten zwei Monaten 2005 noch bei 3,7 Mrd.$, so stieg es in diesem Jahr auf rund 6 Mrd.$ an. Im Januar erreichte die Arbeitslosenquote 11,8%, während die Erwerbsquote auf 46,1% zurückging. Im vierten Quartal 2005 hatte die Erwerbsquote bei 48,4% gelegen. Ein am 13. April veröffentlichter Bericht der Weltbank macht insbesondere die hohen Lohnnebenkosten sowie ein unflexibles Arbeitsrecht dafür verantwortlich, dass die Türkei bei der Schaffung neuer Stellen im internationalen Vergleich zurückfällt. Auf Kritik im In- und Ausland stieß die Vorgehensweise der türkischen Regierung bei der turnusgemäßen Berufung des Zentralbankpräsidenten. Anfangs waren verschiedene Kandidaten für den scheidenden Präsidenten Süreyya Serdengecti im Gespräch. Dies sorgte für Unruhe an den Finanzmärkten. Der zunächst von der Regierung vorgeschlagene Kandidat Adnan Büyükdeniz wurde von Staatspräsident Sezer wegen seiner Tätigkeit als Generaldirektor der islamischen Finanzgesellschaft Albaraka Türk zurückgewiesen. Am 18. April wurde dann Durmus Yilmaz zum neuen Präsidenten der Zentralbank bestellt. Im Rahmen der Mitgliedschaft der Türkei bei der Financial Action Task Force der OECD begann im März eine turnusmäßige Inspektion der Vorkehrungen zur Bekämpfung von Schwarzgeldtransfers. Unruhen im Südosten den Landes Nachdem die Neujahrsfeiern der Kurden ohne größere Zwischenfälle verliefen, kam es am 28. März anlässlich der Beerdigung von militanten PKK-Mitgliedern zu gewalttätigen Demonstrationen in Diyarbakir, die auch auf andere türkische Städte übergriffen. Auffällig war der hohe Anteil von Kindern und Jugendlichen unter den Demonstranten. Bei Attentaten und Auseinandersetzungen wurden sechzehn Personen getötet und zahlreiche Menschen verletzt. Ein Appell der kurdisch-orientierten Partei für eine demokratische Gesellschaft(DTP) an die Regierung, gemeinsam über Auswege aus der Gewalt zu beraten, wurde von Ministerpräsident Erdogan mit der Forderung beantwortet, die DTP möge zunächst die PKK als Terrororganisation bewerten. Im Zuge der Ermittlungen wegen der gewalttätigen Demonstrationen und verschiedener Terroranschläge sind Untersuchungen gegen Kommunalpolitiker und Funktionäre der DTP eingeleitet worden. Inspektoren des Innenministeriums empfahlen die Amtsenthebung von Diyarbakirs Oberbürgermeister Osman Baydemir(DTP) wegen einer Rede, die er vor Demonstranten in der Stadt hielt. Vertreter unterschiedlicher Parteien sind sich weitgehend darüber einig, dass die wirksamste Maßnahme zur Beendigung der Gewalt die Lösung der Entwicklungsprobleme der Ost- und Südost-Region ist. Die Regierung hat bisher kein spezielles Programm in Aussicht gestellt. Als Reaktion auf die Unruhen in Diyarbakir wurde von der Regierung ein Änderungsentwurf zum Antiterrorgesetz beschlossen und soll noch im April verabschiedet werden (s. Schwerpunkt). Im März wurde Privatsendern in Urfa und Diyarbakir die Genehmigung zur Aufnahme von Sendungen in kurdischer Sprache erteilt. Von den Sendern werden jedoch die inhaltlichen und zeitlichen Einschränkungen (4 Stunden/Woche) beklagt sowie auf den hohen Aufwand aufgrund der vorgeschriebenen Übersetzung der Beiträge ins Türkische hingewiesen. 2 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 03/2006 Seite 3 Turbulenzen um die Aufklärung der Ereignisse in Semdinli Am 7. März nahm das Große Strafgericht Van die Anklageschrift gegen zwei Unteroffiziere der Gendarmerie und einen Informanten entgegen. Den Beschuldigten wird ein Bombenanschlag am 10. Nov. 2005 in der Stadt Semdinli in der Provinz Hakkari zur Last gelegt. Der Prozess beginnt am 4. Mai. Die Anklageschrift von Staatsanwalt Ferhat Sarikaya führte zu einer heftigen politischen Kontroverse. Sarikaya nimmt an, dass weitere Kreise der Sicherheitsorgane in den Vorfall verwickelt seien und erhebt Vorwürfe gegen den Oberkommandierenden des Heeres General Mehmet Yasar Büyükanit. Der CHP-Vorsitzende Deniz Baykal bewertete die Anklageschrift des Staatsanwaltes als“Putschversuch gegen die Armee” und beschuldigt die Regierung, den Staatsanwalt für ihre Zwecke eingesetzt zu haben. Gegen Sarikaya wurde zunächst vom Justizministerium ein disziplinarisches Untersuchungsverfahren eingeleitet. Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte verfügte wenig später die fristlose Entlassung des Staatsanwaltes. Ein Antrag auf Anklageerhebung gegen Büyükanit wegen des Versuchs, eine laufende Ermittlung zu beeinflussen, wurde durch den Generalstab zurückgewiesen. Der im Januar eingerichtete parlamentarische Untersuchungsausschuss zu dem Vorfall in Semdinli konnte sich auf keine gemeinsame Bewertung einigen. Bericht zur Menschenrechtsentwicklung Am 23. März stellte die Stiftung für wirtschaftliche und soziale Forschung(TESEV) ihren ersten Menschenrechtsbericht vor. Die Menschenrechtsentwicklung in der Türkei wird in dem 96-seitigen Bericht (türkischsprachig) in den Bereichen Justiz, Sicherheitskräfte, religiöse Minderheiten, Folter, unaufgeklärte Verbrechen,“tiefer Staat” von Prof. Baskin Oran beleuchtet. Der Bericht erläutert systematisch und grundlegend die Menschenrechtsentwicklung in Europa und der Türkei und setzt sich sowohl mit der historisch-politschen Entwicklung der Menschenrechte als auch mit konkreten Fragen der gesetzlichen Umsetzung in der Türkei auseinander. Auch die letzte Strafrechtsreform wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Insbesondere die Artikel, die die Meinungsfreiheit nach wie vor einschränken(216, 288, 301, 305), werden problematisiert. Dabei spielt die Auslegung der Gesetze eine wichtige Rolle wie die häufigen Aufhebungen von Urteilen in zweiter Instanz zeigen. So sei es vor allem die Mentalität der Angehörigen des Juztizwesen die eine die Meinungsfreiheit achtende Rechtsprechung verhindere. Giftmüllfunde beschleunigen Novellierung des Umweltgesetzes Mitte April sorgte der Fund illegal entsorgter Industrieabfälle im Istanbuler Stadtbezirk Tuzla für Diskussionen über mangelnde Umweltschutzvorkehrungen. Umweltministerium und Industriekammern gehen davon aus, dass nur 10% der industriellen Sonderabfälle fachgerecht entsorgt werden. Die einzige Verbrennungsanlage für solche Abfälle IZEYDAS(Izmit) verfügt über eine Kapazität von 35.000 t/Jahr, während das Aufkommen an Sondermüll auf 1 Mio. t/Jahr geschätzt wird. Zwar sieht das neue Strafgesetzbuch auch Haftstrafen bei Umweltvergehen vor, doch tritt diese Bestimmung erst ab Oktober 2006 in Kraft. Die Reform des Umweltgesetzes wurde Ende April verabschiedet. Sie beinhaltet eine Teilung der Zuständigkeit für den Umweltschutz zwischen Umweltministerium und kommunalen Dienststellen. Außerdem werden höhere Geldbußen für Umweltdelikte vorgesehen. Analyse zur Pattsituation in Zypern Am 8. März hat die International Crisis Group einen Bericht zum Stand der Bemühungen zur Lösung des Zypern-Konfliktes vorgelegt. Die International Crisis Group, eine NGO zu deren Vorstandsmitgliedern europäische Politiker wie Chris Patten und Emma Bonino gehören, beschreibt in ihrem aktuellen Bericht die Lage in Zypern als schwierige Pattsituation. Für die Stagnation des Friedensprozesses macht sie vor allem die griechisch-zypriotische Regierung unter Präsident Tassos Papadopulos verantwortlich. So schreibt sie dieser eine Schlüsselfunktion für die Wiederaufnahme der Verhandlungen zu. Jedoch muss auch die türkische Seite ihrerseits beispielsweise Schritte zur Klärung von Eigentums- und Sicherheitsfragen unternehmen. 3 Rückblick Seite 4 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 03/2006 Rückblick FES-Aktivitäten Die Autoren betonen die Notwendigkeit von unilateralen Maßnahmen der einzelnen Akteure, um der Stagnation entgegen zu wirken und damit eine Grundlage für erneue Aufnahme von Verhandlungen zu schaffen. Die internationale Gemeinschaft wird aufgefordert, Druck auf die Akteure in Zypern auszuüben, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Außenpolitische Beziehungen Am 28. Februar besuchte der irakische Ministerpräsident Ibrahim el Dschafiri die Türkei. Er traf in Ankara mit Staatspräsident Ahmed N. Sezer, Ministerpräsident R. Tayyip Erdogan und Außenminister Abdullah Gül zusammen. Während die türkische Regierung ihre Erwartungen im Hinblick auf die Sicherung der staatlichen Integrität des Iraks unterstrich, diente der Besuch zugleich auch Bemühungen, einen Beitrag zur Verhinderung religiöser Auseinandersetzungen im Irak zu leisten. Der irakische Staatspräsident Dschelal Talabani kritisierte den Besuch und erklärte, dass Dschafiri zu keinen verbindlichen Aussagen befugt sei. Am 25. April besuchte US-Außenministerin Condolezza Rice die Türkei. Sie traf mit Staatspräsident Sezer, Ministerpräsident Erdogan und Außenminister Gül zusammen. Die deutliche Kritik aus den USA an der Einladung der Hamas im Februar durch die türkische Regierung hatte die komplizierten Beziehungen belastet. Themen der Beratung waren die Situation im Irak, das Vorgehen gegen die PKK und der Iran. Rice und Gül betonten die strategischen Gemeinsamkeit der Türkei und USA und waren deutlich um positive Signale bemüht. Die Aufnahme Armeniens in die europäische Flugsicherheitsorganisation Eurocontrol am 1. März wird als Anzeichen dafür bewertet, dass die Türkei eine flexiblere Haltung gegenüber dem Nachbarland einnimmt. Es wird berichtet, dass die Türkei seit 2002 die Aufnahme Armeniens behindert habe. Standortentscheidung für das erste AKW Anfang April beschloss die türkische Regierung, dass das erste Atomkraftwerk in Sinop (Schwarzmeerküste) errichtet werden soll. Die Pläne sehen vor, dass bis 2012 fünf Kraftwerke, davon drei in Sinop, errichtet werden sollen. Neben einer Verringerung der Abhängigkeit von Erdgas wird insbesondere auch der Erwerb moderner Technologie als Argument angeführt. Zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl fanden in verschiedenen Städten der Türkei Kundgebungen und Aktionen statt. FES-Aktivitäten In den Monaten März-April fand neben vielen weiteren Veranstaltungen in der Türkei eine Reihe von unterschiedlichen internationalen Austauschprogrammen für Vertreter von Partnerorganisationen der FriedrichEbert-Stiftung Türkei statt. So hat beispielsweise eine Delegation von türkischen Heimarbeiterinnen an einem globalen Treffen von Heimarbeiterinnen im März in Mazedonien teilgenommen, in denen die Gründung der Heimarbeiterinnen-Kooperative in Avcilar vor zwei Jahren auf großes Interesse gestoßen ist. Ebenfalls konnte eine türkische Vertreterin an einem Seminar zur Clean Cloth Campaign in Deutschland(Meißen) teilnehmen. Erfahrungen in der gewerkschaftlichen Organisationsarbeit sind in einem bilateralen Treffen von Funktionären der türkischen Gewerkschaft Birlesik Metal-Is mit ihren bulgarischen Kollegen in der 3. Aprilwoche bei einem Treffen in Sofia ausgetauscht worden. Der Berater der CHP-Fraktion im türkischen Parlament, Yusuf Isik, hat Anfang März an der"Asia-Europe Dialogue" Konferenz der FES in Kuala Lumpur teilgenommen, in der Fragen der Modernisierung, Demokratisierung und Sozialstaat thematisiert wurden, und hat dort über die Türkei als ein Modell der Säkularisierung für islamische Staaten referieren können. Über Grundsatzfragen sozialdemokratischer Politik und die aktuelle Programmdebatte in der SPD diskutierte der stellv. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse am 20. März in Istanbul mit Vertretern der türkischen Sozialdemokratie, unter ihnen der stellv. Ministerpräsident a.D. Erdal Inönü. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 03/2006 Seite 5 EU-Agenda Bei den Diskussionen im Europaparlament über den von EVP-Abgeordneten Elmar Brok verfassten Bericht über die Erweiterungspolitik zeigte sich, dass die Skepsis hinsichtlich der Aufnahmekapazität der EU zugenommen hat. Zugleich zeichnet sich durch Resolutionen des Parlaments und des Rates ab, dass eine Debatte über die“Grenzen Europas” geführt werden soll. In der Türkei wird diese Entwicklung mit Sorge verfolgt und von vielen Kommentatoren angenommen, dass damit versucht werde, die Option der“privilegierten Partnerschaft” durchzusetzen. Es wird erwartet, dass auf dem Sondertreffen der EU-Außenminister am 27./28. Mai mit dem Schwerpunkt“die Zukunft Europas” auch über die Grenzen Europas und die Erweiterungspolitik diskutiert wird. Die für Mai vorgesehene Sitzung des europäisch-türkischen Kooperationsrates wurde verschoben. Der Rat wird voraussichtlich nach dem Europäischen Gipfel im Juni zusammentreten. Die Initiative einiger Mitgliedsstaaten, politische Kriterien in den Prozess der Rechtsangleichung mit der EU einzubeziehen, stößt bei der türkischen Regierung auf strikte Ablehnung. Die EU hat in der erneuerten Beitrittspartnerschaft ihre Reformerwartungen zur Einlösung der Kopenhagener Kriterien niedergelegt. Bei früheren Aufnahmeprozessen neuer Mitglieder war die Erfüllung solcher Kriterien nicht Teil der Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtsbestandes sondern gesondert verhandelt worden. Bei der Eröffnung eines bisher als unproblematisch eingeschätzten Rechtskapitels wie“Kultur und Bildung” sind jedoch Konflikte beispielsweise im Hinblick auf den Religionsunterricht, Zulassung von anderen Sprachen als Türkisch sowie der Förderung von Minderheitenkulturen absehbar. Dies hätte zur Folge, dass schnelle Fortschritte bei der Rechtsangleichung nicht zu erwarten sind. Außenminister Gül erklärte, dass die EU für dieses Jahr eine Finanzhilfe in Höhe von 500 Mio. Euro bereitgestellt habe. Anfang April wurde jedoch gemeldet, dass die Türkei von 550 Mio. Euro Finanzhilfe, die für die Jahre 2004-2005 vorgesehen waren, nur 76 Mio. verwenden konnte. Hintergrund waren fehlende institutionelle Voraussetzungen sowie die nicht ausreichende Vorlage förderfähiger Projekte. Ein Ende Februar von der Weltbank vorgelegtes Länder-Memorandum beschäftigt sich mit Maßnahmen, die in anhaltendes Wachstum und Konvergenz im EU-Beitrittsprozess sichern sollen. Der Bericht behandelt das öffentliche Finanzwesen, die Wettbewerbsbedingungen, Innovation, Infrastruktur und die Landwirtschaft. Aspekte wie Umweltschutz und die Auswirkungen von EU-Finanzförderungen auf die wirtschaftliche Entwicklung sollen in einem späteren Bericht behandelt werden. Die Weltbank geht davon aus, dass, neben einer direkten Finanzhilfe, die Türkei vor allem durch modernere und leistungsfähigere Investitionen und ein dadurch verbessertes Investitionsklima vom Beitrittsprozess profitieren wird. Sie rät dazu, eine möglichst schnelle Angleichung an europäische Standards zu vollziehen. Im Rahmen des Programms zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der Türkei und den EU-Mitgliedsländern erging Anfang März ein Projektaufruf. Bis zum 30. September 2006 sollen Vorschläge für Maßnahmen einreichen, die auf den Gebieten Frauen, Jugend, Umwelt, Behinderte, Kultur und Menschenrechte den Dialog und die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen fördern sollen. Förderfähig sind insbesondere gegenseitige Besuche von NGO-Mitgliedern, Austauschprogramme sowie die Teilnahme an Veranstaltungen auf EU-Ebene. Ein bis zum 2. Juni gültiger Aufruf für Projektvorschläge betrifft Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Grenzgebiet von Bulgarien und der Türkei. 5 EU-Agenda Seite 6 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 03/2006 Schwerpunkt: Antiterror-Gesetz Änderung des Antiterrorgesetzes: Weitreichende Auswirkungen für die Bereits mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches im Juni 2005 waren von den Sicherheitskräften Forderungen nach verbesserter Handhabe zur Terrorismusbekämpfung gestellt worden. Diese Forderungen haben mit der Zunahme terroristischer Anschläge seit Sommer letzten Jahres an Intensität zugenommen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Innenministerium, Justizministerium und Sicherheitskräften erarbeitete im Herbst vergangenen Jahres einen Änderungsvorschlag zum Antiterrorgesetz, der jedoch heftige öffentliche Kritik hervorrief. Nach den gewalttätigen Demonstrationen Ende März in Diyarbakir und anderen Städten entschloss sich die Regierung, den Gesetzentwurf fertig zu stellen. Den Regierungsplänen zufolge soll das Gesetz im beschleunigten Verfahren noch im April beschlossen werden. Die erwartete Neufassung des Begriffs “Terrorismus” sowie eine Verlängerung des Zeitraums, in dem ein Gefangener einem Richter vorgeführt werden muss, wurden nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Regierung umreißt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Absicht als“Balance zwischen Freiheit und Sicherheit”. Außenminister Abdullah Gül betonte, dass es nicht darum gehe, in den vergangenen Jahren durchgeführte Reformen zurückzunehmen, sondern eine Trennung zwischen Terrororganisationen und Öffentlichkeit zu gewährleisten. Inhalte der Gesetzesänderung Zu den auffälligsten geplanten Änderungen gehört die Ausweitung der Liste von Strafbeständen, die als“terroristisch” bewertet und damit gemäß Antiterrorgesetz verfolgt werden können. Waren bisher 14 Artikel des Strafgesetzbuches aufgeführt worden, so sind es nun 50. Während als Ziel dieser Ausweitung eine Vereinheitlichung der gerichtlichen Zuständigkeit angegeben wird, wird damit zugleich ermöglicht, die besonderen Verfahrensbestimmungen der Terrorismusbekämpfung auch im Bereich der Kriminalität anzuwenden. Eine beträchtliche Ausdehnung erhält der Straftatbestand der Mitgliedschaft bzw. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Im Änderungsentwurf wird Vermummung auf Demonstrationen, das Tragen von Meinungsfreiheit Abzeichen einer Terrororganisation oder von “an eine Uniform erinnernde Bekleidung” als Propaganda für die Terrororganisation bewertet. Weitere Straftatbestände sind das Tragen von Transparenten oder das Rufen von Parolen, die einer Terrororganisation zugeschrieben werden. Das Strafmaß reicht von einem bis zu drei Jahren Haft. Neu geschaffen wird der Straftatbestand der Finanzierung einer Terrororganisation. Strafbar macht sich, wer willentlich und wissentlich handelt. Das Strafmaß beträgt bis zu fünf Jahren. Die gesammelten Gelder werden eingezogen. Grundsätzlich soll einem des Terrorismus Beschuldigten nur ein Anwalt zustehen. Im Falle, dass die Hinzuziehung eines Anwaltes die Ermittlung gefährdet, kann richterlich angeordnet werden, dass das Recht auf anwaltliche Vertretung für 24 Stunden ausgesetzt wird. In dieser Zeit dürfen keine Verhöre stattfinden. Das Recht auf anwaltliche Akteneinsicht kann auf richterliche Anordnung beschnitten werden. Für Terrorismusermittlungen werden grundsätzlich technische Überwachungsmittel und der Einsatz von verdeckten Ermittlern zugelassen. Die Abholung von Strafgefangenen aus einer Haftanstalt zum Zwecke eines Verhörs oder eines Ortstermins wird mit Einverständnis des Gefangenen und richterliche Anordnung zugelassen. Der Artikel des geltenden Antiterrorgesetzes, der vorsieht, dass der Beamte, der das Verhör geführt hat, als Zeuge vor Gericht geladen wird, wird aufgehoben. Beamte mit Aufgaben in der Terrorismusbekämpfung stehen im Falle gerichtlicher Ermittlungen aufgrund ihrer Aufgabe bis zu drei Anwälte zu, deren Kosten vom Staat gezahlt werden. Grundsätzlich sollen an die Stelle einer Festnahme Sicherheitsanordnungen wie die Abgabe der Dienstwaffe, regelmäßige Meldetermine auf einem Polizeirevier und ähnliche Maßnahmen treten. Der Schusswaffengebrauch wird möglich, wenn ein Verdächtiger der Aufforderung zur Aufgabe nicht nachkommt und versucht, seine Waffe zu benutzen. Die Strafrechtsbestimmung, der zufolge Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die 6 Friedrich-Ebert-Stiftung Newsletter Türkei 03/2006 Seite 7 sich den Behörden stellen, bevor sie eine Straftat begangen haben, straffrei bleiben, wird in das Antiterrorgesetz aufgenommen. Für die übrigen Mitglieder und die Führungsebene der Organisation wird Straffreiheit bei“tätiger Reue” geboten. Tätige Reue umfasst die Kooperation mit den Sicherheitskräften, um die Organisation zu zerschlagen. Das Recht auf tätige Reue darf Führungspersonen von Terrororganisationen nur einmal gewährt werden. Journalistenverbände warnen In einer ersten Bewertung erklärte Orhan Erinç, Vorsitzender eines der größten türkischen Journalistenvereine(TGC), dass mit dem Gesetzentwurf Reformen der letzten Jahre zurückgenommen werden. Er verwies darauf, dass mit den EU-Reformen die Beschlagnahmung von Zeitungen und Zeitschriften erschwert und der Grundsatz verankert worden sei, dass für Meinungsäußerungen keine Haftandrohung bestehen dürfe. Dies werde mit dem Änderungsentwurf zum Antiterrorgesetz zurückgenommen. Der in Artikel 5 des Entwurfes formulierte Straftatbestand der“Unterstützung” und“Beiträge, die Propagandacharakter” tragen, böte breiten Interpretationsspielraum. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen der Journalistenverein und der Zeitgenössische Journalistenverein(ÇGD) darauf hin, dass allein im vergangenen Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund des geltenden Antiterrorgesetzes zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 325.500 YTL verurteilt hat. Unter den im vergangenen Jahr entschiedenen Fällen des Gerichtshofes war fast jeder vierte Kläger Journalist. Kritik von Menschenrechtsvereinen und Anwaltskammern Der vorgelegte Gesetzentwurf wurde auch von Menschenrechtsorganisationen wie dem türkischen Menschenrechtsverein IHD, Anwaltskammern sowie Anwaltsvereinen kritisiert. Einer der Kritikpunkte ist dabei die Eile, mit der der Entwurf vorbereitet wurde. Zudem hatten sie bereits im vergangenen Herbst angesichts der Meldungen über Vorbereitungen einer solchen Gesetzesänderung die Position vertreten, dass eine wirksame Terrorismusbekämpfung im Rahmen des geltenden Rechtes möglich sei und eine Verschärfung abgelehnt. Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich auf den in der Gesetzesvorlage gewährten Spielraum, Strafobergrenzen zu überschreiten. Dies verstoße gegen den Grundsatz, dass Strafen durch Gesetz festgelegt werden. Im Gesetzentwurf befinden sich zwei Bestimmungen, die bereits zuvor durch Urteile des Verfassungsgerichtes aufgehoben wurden. Zum einen handelt es sich um die Vollmacht zum Schusswaffengebrauch, die vom Verfassungsgericht mit Verweis auf das Recht auf Leben zurückgewiesen wurde. Zum anderen betrifft es die Verfügung, dass bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen Beamten mit Antiterrorismusaufgaben statt Untersuchungshaft Sicherheitsauflagen angeordnet werden sollen. Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Demgegenüber erklärte die CHP, dass sie die Bestimmungen des Gesetzesentwurfes, die die Sicherheitskräfte beruhigten, unterstütze. Durch eine eingehende Prüfung des Entwurfes sollte jedoch beachtet werden, dass Grund- und Menschenrechte nicht beschnitten werden. EU-Einfluß auf das Antiterrorgesetz Das Antiterrorgesetz hat seit seiner Einführung 1991 schon ein Jahr später durch Urteile des Verfassungsgerichts weit reichende Änderungen erfahren. Von besonderer Bedeutung waren jedoch die Reformen durch das 1. Anpassungspaket von 2002 und das 7. Anpassungspaket von 2003. Die vorgenommenen Änderungen zielten auf eine Einengung des Begriffs “Terrorismus” auf den Einsatz von Gewalt und Zwang. Außerdem wurde Artikel 8 des Gesetzes auf dessen Grundlage zahlreiche Schriftsteller und Journalisten verurteilt wurden, zunächst entschärft und dann vollständig gestrichen. Die EU-Kommission bewertete die Veränderungen in ihrem Fortschrittsbericht 2003 wie folgt: “ Im Hinblick auf die Meinungsfreiheit wurden zahlreiche geltende Einschränkungen aufgehoben. Daraufhin erfolgten Freisprüche und die Entlassung zahlreicher Gefangener, die wegen friedlicher Meinungsäußerung verurteilt worden waren. Trotz der rechtlichen Änderungen bleiben jedoch noch einige Probleme bestehen. ”(S. 32) 7 Schwerpunkt: Antiterror-Gesetz Friedrich-Ebert-Stiftung Türkei, Redaktion: Bettina Luise Rürup unter Mitarbeit von Prof. Ismail Duymaz, Stefan Hibbeler, Levent Kasoglu und Nese Ozan © FES Türkei, 2006