DÜNYADAN TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 INHALT Schwerpunkt: Rechtsstaatlichkeit in der Türkei § Reformbemühungen in den vergangenen Jahren.................................... 2 § Lange Verfahrensdauern als Konsequenz überlasteter Gerichte......................... 2 § Unabhängigkeit der Justiz...................................................... 2 § Antiterrorgesetz und politische Strafverfahren...................................... 3 § Große Strafgerichte mit Sondervollmacht.......................................... 3 § Politische Strafverfahren vor den Großen Strafgerichten.............................. 4 § Das 3. Justizreformpaket....................................................... 4 Nachrichten 1. Innenpolitik...................................................... § Kurden-Politik zwischen Hoffnung und Enttäuschung................................ 5 § Verfassungsgericht gibt Gül zweite Wahlchance..................................... 5 § Einigung über erste Verfassungsartikel............................................ 6 § Gesetz über Einrichtung eines Menschenrechtsrats verabschiedet....................... 6 § Konservative Profilierung – Diskussion über Schwangerschaftsabbruch, neue Imam-Hatip-Schulen und Zulassung des Kopftuchs auch in Militärkreisen............. 6 § Regierung reagiert auf Theaterproteste mit Privatisierungsplänen....................... 7 2. Wirtschaft und Soziales............................................. § Türkische Wirtschaft kühlt ab................................................... 7 § Turkish Airlines reagiert auf Streik mit Entlassungen................................. 7 3. Außenpolitik...................................................... § EU setzt positive Agenda in Kraft................................................ 7 § Gespannte Beziehungen zu Syrien............................................... 8 TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 Schwerpunkt: Rechtsstaatlichkeit in der Türkei Reformbemühungen in den vergangenen Jahren ƒƒ Die Gewährleistung einer unabhängigen und effizienten Justiz gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährleistung der Menschenrechte. Vor diesem Hintergrund besitzt die türkische Justiz auch eine Schlüsselrolle beim EU-Beitrittsprozess des Landes. Wichtige Kriterien sind hier die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, eine vertretbare Dauer der Verfahren, der Umgang mit der Verhängung von Untersuchungshaft, der Rechtsrahmen, in dem politische Strafverfahren geführt werden sowie die Transparenz von Gerichtsverfahren. In den vergangenen Jahren sind auf diesen Gebieten im Dialog mit der EU zahlreiche Reformen durchgeführt worden. Von besonderer Wichtigkeit war dabei die im Zuge des 2010 verabschiedeten Verfassungspakets vorgenommene Neugestaltung des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte, sowie die im Zusammenhang mit der Neufassung des Straf- und Strafprozessrechts eingeführten Bezirksgerichte als Zwischeninstanz zwischen erstinstanzlichen Gerichten und dem Kassationsgerichtshof. Letztere Reform ist jedoch nach wie vor nicht umgesetzt. Um weitere Probleme der Gerichte zu lösen, wird seit Jahresbeginn über das so genannte 3. Justizreformpaket diskutiert, das noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden soll. Es enthält Änderungen auf zahlreichen Rechtsgebieten und soll insbesondere auch die Ursachen für Verurteilungen der Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufheben. Lange Verfahrensdauern als Konsequenz überlasteter Gerichte ƒƒ Die türkische Gerichtsbarkeit ruht auf vier Säulen: den Straf- und den Zivilgerichten, der Verwaltungsund der Militärgerichtsbarkeit. Letztere ist in ihren Zuständigkeiten in den vergangenen Jahren stark eingeschränkt worden. Sie ist nunmehr ausschließlich für Rechtsfragen zuständig, die Militärangehörige bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten betreffen. Bei Überschreitung der Dienstpflichten, wie beispielsweise bei dem laufenden Verfahren zur Klärung des Vorwurfs von Putschvorbereitungen, wird nun das Zivilrecht angewandt. Ein wichtiges Problem der Gerichtsbarkeit ist die Verfahrensdauer. Die Relation von neu eingehenden Strafverfahren zu den abgeschlossenen lag im vergangenen Jahr bei 56,8 Prozent. Dies hat zur Folge, dass von Jahr zu Jahr der Berg anhängiger Verfahren ansteigt. Zugleich gibt die Statistik des Justizministeriums an, dass im vergangenen Jahr 34.240 Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt wurden. Dies entspricht einem Anteil von 0,95 Prozent an allen Verfahrensabschlüssen. Bei den Zivilgerichten liegt der Anteil dieser Einstellungen bei 0,2 Prozent. Ist de Facto das türkische Zivil- und Strafgerichtswesen zweistufig, ist gleichwohl mit der Einführung von Bezirksgerichten der Übergang zu einem dreistufigen Modell vorgesehen. Mit der Einführung einer Zwischeninstanz soll insbesondere die lange Dauer von Revisionsverfahren am Kassationsgerichtshof verkürzt werden. Eine weitere Maßnahme, die auf die Entlastung der Gerichte zielt, ist die Einführung eines Schlichtungsverfahrens im Zivilrecht. Außerdem wurden die Anforderungen für eine Revisionsklage mehrfach erhöht, so dass eine Überprüfung erstinstanzlicher Urteile erschwert wurde. Da somit jedoch die Appellationsmöglichkeit bei vielen Verfahren entfällt, stellt sich für die Justiz ein deutliches Problem im Hinblick auf die Qualitätskontrolle. Auch offensichtlich fehlerhafte Urteile werden rechtskräftig. LangeVerfahrensdauern bei Strafprozessen verschärfen zugleich auch das Problem der Untersuchungshaft. Einer Statistik des Generaldirektorats für den Strafvollzug zufolge saßen im Oktober 2011 insgesamt 127.042 Personen in Haft. Rund ein Drittel von ihnen befand sich in Untersuchungshaft. Insbesondere bei den großen Antiterrorverfahren erstreckt sich die Dauer der Untersuchungshaft in vielen Fällen zudem auf mehrere Jahre. Zwar sieht die Strafprozessordnung eine Obergrenze für die Untersuchungshaft von 3 Jahren vor, doch wird diese Frist für Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich der Großen Strafgerichte mit Sondervollmacht fallen, verlängert. Es handelt sich dabei um Verfahren auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes und der Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass in diesem Zusammenhang die maximale Dauer der Untersuchungshaft zehn Jahre betragen kann. Unabhängigkeit der Justiz ƒƒ Die türkische Justiz galt über lange Zeit als ein Bollwerk des republikanisch-autoritären Beamtenapparats. Sollte der autonome Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte die Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen, so erwiesen sich die Ernennung der Ratsmitglieder durch den Staatspräsidenten sowie die Abhängigkeit vom Justizministerium als Faktoren, die die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit einschränkten. Mit der Verfassungsänderung von 2011 wurde sowohl die Zusammensetzung als auch der Status des Hohen Rats verändert. Während ein Teil der Mitglieder nun direkt von allen Richtern und Staatsanwälten gewählt wird, ist die gesamte Personalhoheit bei Richtern und Staatsanwälten an den Hohen Rat übergegangen. 2 TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 Dieser erhielt zugleich auch die nötige Ausstattung, um die neuen Aufgaben selbständig zu erfüllen. Nicht geändert wurde jedoch die Teilnahme des Justizministers bzw. seines Staatssekretärs an den Ratssitzungen. Zudem wurde die Wahl der Mitglieder des Hohen Rats in Listenform durchgeführt. Dabei setzte sich eine Liste durch, auf der sich auch im Justizministerium eingesetzte Richter befanden. Regierungskritische Kandidaten konnten sich nicht durchsetzen. Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Unabhängigkeit des Hohen Rats ist dies eine schwere Hypothek,so dass bei allenVersetzungsentscheidungen neue Diskussionen entbrennen, ob diese politisch motiviert sind oder nicht. Eine Delegation der„Europäische Richter für Demokratie und Freiheitsrechte“(MEDEL) sieht nach einem Türkei-Besuch im Juni 2012 insbesondere Probleme im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung und verweist dabei beispielsweise auf die Abberufung von Staatsanwälten und Polizisten vom KCK-Verfahren, nachdem eine Vorladung gegen den Leiter des Geheimdienstes MIT ausgesprochen wurde. Als ein anderes problematisches Beispiel wird auf das Deniz-Feneri-Verfahren hingewiesen. Hier waren Haftbefehle gegen Personen aus dem unmittelbaren Umfeld des Ministerpräsidenten erwirkt worden. Kurz darauf wurden die ermittelnden Staatsanwälte abberufen und Anklage gegen sie erhoben. Mit Aufnahme der Arbeit der neu eingesetzten Staatsanwälte wurde sowohl der Ermittlungsgegenstand geändert als auch die Freilassung der Untersuchungshäftlinge beschlossen (s. Türkei-Nachrichten Nr. 21/ Nov. 2011). Antiterrorgesetz und politische Strafverfahren ƒƒ Das Antiterrorgesetz stammt aus dem Jahr 1991 und wurde, seit es in Kraft getreten ist, häufig geändert. Die letzte große Revision erfolgte im Juni 2006. Während 2003 im Zuge der EU-Reformen der Geltungsbereich des Gesetzes deutlich eingeschränkt wurde, erfolgte 2006 wieder eine Ausweitung seiner Anwendungsmöglichkeiten. War durch die Reform im Jahr 2003 als Tatbestandsmerkmal„Gewalt und Terror“ eingeführt worden, wurden mit der Änderung 2006 insbesondere die„Propaganda“ Straftatbestände stark ausgedehnt. Dies schlug sich in den folgenden Jahren auch in der Zahl der Verurteilungen auf Grundlage des Antiterrorgesetzes nieder. Lag die Zahl der Verurteilten 2005 noch bei 275, stieg sie bis 2009 auf 6.345. Allein im vergangenen Jahr ergingen auf Grundlage des Antiterrorgesetzes 7.274 Verurteilungen. Die Ausweitung des Geltungsbereichs des Antiterrorgesetzes ermöglicht es heute, beispielsweise die Teilnahme an einer Demonstration oder Kundgebung als„Terrorismus“ zu bewerten und mit mehrjährigen Freiheitsstrafen zu ahnden. Besonderes Aufsehen hatte dabei der Fall von zwei Studenten erregt, die ein Transparent mit der Forderung nach kostenfreier Bildung bei einer Veranstaltung mit Ministerpräsident Erdoğan hochhielten. Sie wurden jeweils zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. In der Begründung wies das Gericht darauf hin, dass zwar der Inhalt des Transparents nicht strafbar sei, sie jedoch an ihrer Kleidung das Emblem einer terroristischen Organisation getragen hätten. Die Aufnahme von Demonstrationsdelikten in das Antiterrorgesetz führte zur Inhaftierung von zahlreichen Kindern und Jugendlichen, die wegen Steinwürfen verhaftet wurden. In einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 wurde jedoch festgelegt, dass die Verfahren gegen Beschuldigte unter 18 Jahren vor Jugendgerichten nach Jugendrecht stattfinden. Das Antiterrorgesetz enthält zudem besondere Vorschriften, die die Ermittlungen und die Durchführung der Prozesse festlegen. So kann bei Verhaftungen für die Dauer von 24 Stunden das Gespräch des Verdächtigen mit einem Anwalt untersagt werden. Anwälten kann zudem teilweise die Akteneinsicht verweigert werden. Große Strafgerichte mit Sondervollmacht ƒƒ In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass die Zuständigkeit bei Fällen von organisiertem Verbrechen und Terrorismusdelikten bei Großen Strafgerichten mit Sondervollmacht liegt. Diese Gerichte haben damit die Nachfolge der früheren Staatssicherheitsgerichte angetreten, die im Zuge des EU-Reformprozesses aufgehoben wurden. Insgesamt bestehen acht Gerichte dieser Art in Van, Istanbul, Ankara, Diyarbakır, Izmir, Erzurum, Adana und Malatya. Zu den Sondervorschriften für diese Gerichte gehört, dass die Festnahmefrist von 24 Stunden auf 48 Stunden verlängert wird. In Gebieten, für die der Ausnahmezustand verhängt wurde, kann die Festnahmezeit auch bis zu vier Tage betragen. Zudem lässt die Strafprozessordnung für die Delikte im Zuständigkeitsbereich der Großen Strafgerichte mit Sondervollmacht den Einsatz technischer Überwachung und verdeckter Ermittler sowie von geheimen Zeugen zu. Diskutiert werden diese Gerichte nicht nur aufgrund ihrer Sondervollmachten, sondern insbesondere auch im Hinblick auf den Umgang mit der Verhängung von Untersuchungshaft(dies ist auch Thema der Debatten über das 3. Justizreformpaket; s.u.). Kritisiert wird, dass sie – ähnlich wie die früheren Staatssicherheitsgerichte – dazu neigen, staatliche Sicherheitsinteressen vor das individuelle Freiheitsrecht zu stellen. 3 TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 Politische Strafverfahren vor den Großen Strafgerichten ƒƒ In den vergangenen Jahren wurden drei große politische Verfahren eröffnet, die alle im Rahmen des Antiterrorgesetzes vor Großen Strafgerichten mit Sondervollmacht geführt werden. Beim ErgenekonVerfahren wird eine große Bandbreite von Straftaten, die mit dem tiefen Staat in den Jahren von 1980 bis 2006 in Verbindung gebracht werden, behandelt. Die beiden Hauptverfahren sind inzwischen vereinigt worden. In insgesamt 8 Verfahren werden 415 Personen angeklagt, von denen sich einige seit 2006 in Haft befinden. Insgesamt beträgt die Zahl der Untersuchungshäftlinge 94(Stand: Januar 2012). Ein zweites Verfahren unter dem Kennwort„Balyoz“ (Vorschlaghammer) versucht den Vorwurf von Putschvorbereitungen des Militärs aufzuklären. Insgesamt sind mit drei Anklageschriften 366 Personen angeklagt worden, von denen sich 250 in Untersuchungshaft befinden(Stand: März 2012). Die Vorwürfe reichen von der Planung von Provokationen, mit denen ein geeignetes Klima für einen Putsch erzeugt werden sollte, bis zur Verunglimpfung der AKP durch Falschinformationen im Internet. Das dritte große Verfahren wird unter dem Stichwort KCK geführt und richtet sich gegen das Umfeld der PKK. Ein Bericht von Mai 2012 gibt die Zahl der Angeklagten mit etwa 2000 an, von denen sich im Hauptverfahren 104 Personen in Untersuchungshaft befinden. Während im Ergenekon-Verfahren eine bunte Mischung von früheren Militärs, Polizisten, Wissenschaftlern und Journalisten angeklagt wird, stehen bei Balyoz überwiegend aktive und pensionierte Offiziere vor Gericht. Beim KCK-Verfahren stehen neben dem Umfeld der BDP auch Gewerkschaften, Medien und Menschenrechtsorganisationen im Mittelpunkt von Ermittlungen und Festnahmen. Sowohl beim Ergenekon- als auch beim KCK-Verfahren befinden sich unter den Inhaftierten Abgeordnete, die im vergangenen Jahr ins Parlament gewählt worden sind. Die meisten der auf 90 geschätzten inhaftierten Journalisten befinden sich aufgrund des Ergenekonund des KCK-Verfahrens in Haft. Auf der anderen Seite sind Klagen gegen überlange Untersuchungshaft von Angeklagten im Ergenekon-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bisher nicht erfolgreich gewesen. Während ein Teil dieser Anträge abgelehnt wurde, erging im Juni in zwei Fällen ein Zwischenentscheid, der einen Teil der Klage abweist, die Frage der Untersuchungshaft jedoch zulässt. Angeklagte und Verteidiger beklagen an diesen Verfahren, dass sie so breit angelegt sind, dass sie nicht in einer angemessenen Zeit zu Ende geführt werden können. Vielfach wird außerdem kritisiert, dass die Beziehung der Angeklagten zu einer Terrororganisation nicht nachvollziehbar ist. Im BalyozVerfahren wurde vor zwei Jahren der Vorwurf erhoben, dass das zugrunde liegende Beweismaterial gefälscht ist. Gleichwohl wird die vom Gericht angeordnete Sachverständigenprüfung erst in einigen Monaten abgeschlossen. Auch von einigen Angeklagten im Ergenekon-Verfahren wird gestützt auf Gutachten der Vorwurf erhoben, ihnen sei gefälschtes Beweismaterial untergeschoben worden. Während die hohe Zahl der Angeklagten und Inhaftierten sowie die Dauer der Verfahren zu massiver Kritik im In- und Ausland geführt haben, zeichnet sich ein viertes groß angelegtes politisches Verfahren zum„postmodernen Militärputsch“ vom 28. Februar 1997 ab. Während sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zunächst auf einzelne Militäreinheiten konzentrierten, die die Machtdemonstration geplant hatten, mit der die Erbakan-Çiller Regierung gestürzt wurde, wird sie inzwischen auch gegen Zivilisten geführt. Einer der prominentesten Inhaftierten in diesem Zusammenhang ist der damalige Präsident des Hohen Hochschulrats Kemal Gürüz, der Ende Juni verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wurde. Problematisch bei den Verfahren ist vor allem, dass Personen, die weder persönliche Bezüge noch politische Gemeinsamkeiten haben, in Sammelverfahren zusammengefasst werden und somit keine Möglichkeit auf eine individuelle Beurteilung der ihnen zu Last gelegten Vorwürfe haben. Die Prozessdimension ist so groß, dass ein Abschluss der Verfahren auf lange Zeit kaum zu erwarten ist. Das 3. Justizreformpaket ƒƒ Auf der anderen Seite hat die Regierung im Januar das dritte Justizreformpaket ins Parlament eingebracht und angekündigt, dass ein viertes in Vorbereitung sei. Mit den geplanten Maßnahmen soll insbesondere Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung getragen werden. Gleichwohl beinhaltet das dritte Reformpaket, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll, auch Bestimmungen zu zahlreichen anderen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts. Der vom Justizausschuss verabschiedete Gesetzentwurf besteht aus 108 Artikeln. Insbesondere im Hinblick auf die Verhängung von Untersuchungshaft wird Richtern die Möglichkeit gegeben, Alternativen wie ein Ausreiseverbot oder regelmäßige Meldung bei der Polizei zu verhängen. Zudem muss in der Anordnungsbegründung explizit auf die Gründe eingegangen werden. Der Entwurf sieht außerdem Haftstrafen für die Verbreitung von unrechtmäßigen Abhördaten vor. War nach bisheriger Rechtslage nur die Aufzeichnung unter 4 TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 Strafandrohung gestellt, wird nun auch die Verbreitung dieser Informationen mit einer Haftstrafe von einem bis 3 Jahren bedroht. Auf der anderen Seite wird für Straftaten, die mit Hilfe gedruckter Medien vor dem 31. August 2011 verübt wurden und mit keinem höheren Strafmaß als 5 Jahren belegt sind, eine Aussetzung des Verfahrens vorgesehen. Auch der Vollzug rechtskräftiger Strafen wird ausgesetzt. Bei den Beratungen über das Paket wurde außerdem noch eine Änderung für die Großen Strafgerichte mit Sondervollmacht eingebracht. Demnach geht die Rechtsgrundlage für diese Gerichte aus der Strafprozessordnung in das Antiterrorgesetz über. Während die bestehenden Gerichte mit Sondervollmacht ihre anhängigen Fälle abarbeiten (und dies kann Jahrzehnte dauern), kann der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte neuen Gerichten und Staatsanwälten Sondervollmachten übertragen. Um der Kritik an der Praxis der Untersuchungshaft zu begegnen wird als Neuerung an diesen Gerichten ein Richter eingesetzt, der für die Anordnung bzw. die Überprüfung der Erforderlichkeit von Untersuchungshaft zuständig ist. Für Ermittlungen gegen Beamte in einer Reihe von Straftatbeständen wird eine Erlaubnis des Ministerpräsidenten verlangt. Die Opposition zeigte sich angesichts der Ankündigung der AKP, die Großen Strafgerichte mit Sondervollmacht aufzuheben, enttäuscht und erhob den Vorwurf, es werde nur der Name geändert. Zudem wies sie darauf hin, dass die wesentlichste Veränderung in einem verbesserten Schutz der Klienten des Regierungslagers bestünde. Nachrichten 1. Innenpolitik Kurden-Politik zwischen Hoffnung und Enttäuschung ƒƒ Eine von der CHP vorgestellte Strategie zur Lösung des Kurden-Konflikts hat neue Hoffnungen auf positive Entwicklungen geweckt. Bei einem Spitzengespräch zwischen dem CHP-Vorsitzenden Kılıçdaroğlu und Ministerpräsident Erdoğan wurde der Plan, eine Parlamentskommission nach Vorbild der Konsenskommission zur Vorbereitung der Verfassung unter Beteiligung aller vier im Parlament vertretenen Parteien diskutiert. Die CHP schlägt außerdem einen Rat von gesellschaftlichen Meinungsführern vor, der der zu gründenden Kommission zuarbeiten soll. Während die MHP eine Beteiligung an dem Projekt zurückweist, steht der Termin für ein Gespräch mit der BDP noch nicht fest. Aufgrund der Weigerung der MHP hat Erdoğan jedoch vorgeschlagen, dass er auch die Einrichtung einer nur aus CHP und AKP bestehenden Kommission für sinnvoll halte. Die CHP jedoch hält an ihrer Position fest, dass sich alle im Parlament vertretenen Parteien beteiligen müssen. Hintergrund ist, dass die Partei den Eindruck, Juniorpartner einer Koalition zu sein, vermeiden möchte und befürchten muss, Teile ihrer Stammwählerschaft an die MHP zu verlieren. Parallel zu diesen Entwicklungen hat der der irakische Staatspräsident Talabani Vermittlungsgespräche mit der PKK begonnen, um sie zur Einstellung der Kämpfe zu bewegen. Der nordirakischen Führung soll es gelungen sein, 4.000 Militante zur Aufgabe bewogen zu haben. Bildungsminister Dinçer hat angekündigt, dass Kurdisch und andere in der Türkei gesprochene Sprachen an öffentlichen Schulen als Wahlfach angeboten werden sollen. Vizepremier Arınç wiederum vertrat die Position, dass im Falle einer Entwaffnung der PKK auch über einen Hausarrest für den inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan gesprochen werden kann. Überschattet wurden die geweckten Hoffnungen jedoch durch Angriffe der PKK, bei denen allein im Juni mehr als 20 Soldaten starben. Zugleich gehen die Operationen der Sicherheitskräfte gegen die PKK weiter. Im Zuge der Ermittlungen gegen die KCK, die als Stadtorganisation der PKK charakterisiert wird, wurden im Juni mehrere BDP-Bürgermeister, darunter der von Van, inhaftiert. Es folgte eine weitere Durchsuchungs- und Verhaftungswelle gegen die Gewerkschaftskonföderation im öffentlichen Dienst KESK. Verurteilungen von prominenten KurdenPolitikern wie beispielsweise Leyla Zana zu einer 10-jährigen Haftstrafe und die Beantragung der Zulassung von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen BDP-Parlamentsabgeordnete zeigen, dass zumindest bisher eine Entscheidung für die Einleitung eines Friedensprozesses noch nicht gefallen ist. Verfassungsgericht gibt Gül zweite Wahlchance ƒƒ Das Verfassungsgericht hat eine Klage der CHP zurückgewiesen, die feststellen wollte, dass die Amtszeit von Staatspräsident Gül fünf Jahre betrage. Gül war 2007 auf sieben Jahre gewählt worden. Eine Verfassungsänderung 2010 legte dann fest, dass der Präsident zukünftig durch direkte Wahl bestimmt werden solle für eine Periode von fünf Jahren. Letztere Neuerung wollte die CHP schon auf die aktuelle Amtszeit von Gül angewandt sehen. Das Verfassungsgericht entschied aber, dass für Güls Amtszeit noch die alte Regelung gelte, er jedoch auf der Grundlage der Verfassungsänderung das Recht hat, erneut für das Amt zu kandidieren. Dieses Urteil wurde zum einen als inkonsistent kritisiert und löste zudem eine Diskussion aus, ob Staatspräsident Gül gegen Ministerpräsident Erdoğan 5 TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 antreten und dies zu einer Spaltung innerhalb der AKP führen wird. Auch wenn es früher gelegentliche Hinweise auf Rivalitäten zwischen beiden Politikern gegeben hat, ist Erdoğan doch die unbestrittene Integrationsfigur der Bewegung. Auf der anderen Seite hat sich Erdoğan bisher nicht auf eine Kandidatur für das Präsidentenamt festgelegt, so dass für beide reichlich Manövrierfähigkeit vorhanden ist. Bereits im April wurde gemeldet, dass die AKP wünscht, die für 2014 vorgesehenen Kommunalwahlen auf Herbst 2013 vorzuverlegen. Sollte sie die Unterstützung der übrigen Parteien erhalten, finden 2013 Kommunal-, 2014 Präsidentschafts- und 2015 Parlamentswahlen statt. Einigung über erste Verfassungsartikel ƒƒ Nach Abschluss der Anhörungsphase anderer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen hat die parlamentarische Konsenskommission mit der Abfassung des Entwurfes für eine neue Verfassung beim Kapitel Grundrechte begonnen. Parallel zur Arbeit der Verfassungsdiskussion hat Ministerpräsident Erdoğan die Diskussion über den Übergang zu einer Präsidialdemokratie neu aufgebracht. Inhaltlich hat er vorgeschlagen, dass die Regierung künftig nicht mehr durch das Parlament gewählt, sondern durch den Staatspräsidenten ernannt werden könnte. Außerdem ist er dafür, dass der Präsident nicht mehr seine Parteimitgliedschaft aufgeben sollte, sondern weiterhin Parteimitglied sein solle. Wie das Gegengewicht zur Machtfülle des so gestärkten Präsidenten aussehen könne, ließ er jedoch im Dunkeln. Gesetz über Einrichtung eines Menschenrechtsrats verabschiedet ƒƒ Im Juni verabschiedete das Parlament das Ombudsmann-Gesetz und das Gesetz über die Einrichtung des Menschenrechtsrats. Mit der Verabschiedung des Ombudsmann-Gesetzes wird, mit Ausnahme des militärischen Bereichs, ein neuer Beschwerdeweg für die Bürger geschaffen. Im Hinblick auf die die Gründung des Menschenrechtsrats wird kritisiert, dass aufgrund der Ernennung der Ratsmitglieder durch Regierung(7), Präsidenten (2), Hohem Hochschulrat(1) und der Union der Rechtsanwaltskammern(1) Unabhängigkeit nicht zu erwarten sei. Kritiker wenden ein, dass diese Ernennungspraxis nicht in Übereinstimmung mit den Pariser Kriterien der EU für diese Art Einrichtungen steht. Ein zuvor bei der Staatskanzlei bestehendes Menschenrechtsinstitut musste 2004 seine Arbeit nach der Veröffentlichung eines„Minderheitenberichts“ einstellen. Konservative Profilierung – Diskussion über Schwangerschaftsabbruch, neue Imam-HatipSchulen und Zulassung des Kopftuchs auch in Militärkreisen ƒƒ Hatte die AKP bereits bei der Verlängerung der Schulpflicht deutlich gemacht, dass es ihr um die Korrektur einer Bildungspolitik ging, die auf eine Einschränkung einer religiös-islamischen Prägung des Schulwesens zielte, folgten im Mai und Juni die Ankündigung der Verschärfung der Bedingungen für den Schwangerschaftsabbruch sowie eine Initiative, die auf die Aufhebung von Kleidungskriterien in Militärkreisen zielte. Bei letzterer geht es darum, dass Kopftuch und Bart auch in Militärkasinos zugelassen werden und dass die Frage, ob die Frau eines Offiziers ein Kopftuch trägt, kein Aufstiegskriterium mehr sein darf. Im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Verlängerung der Schulpflicht, das die Imam-HatipSchulform(Predigerschule) ab der fünften Klasse erneut zulässt, werden zahlreiche Schulen in ImamHatip-Schulen umgewidmet. Gegen diese Umwidmung gab es an mehreren Orten Elternproteste. Die Ankündigung über die Einschränkung der gesetzlichen Vorschriften zu Schwangerschaftsabbruch und Kaiserschnitt erfolgte unmittelbar nach einem Bericht des Wall Street Journals über die amerikanische Beteiligung bei einem Bombenangriff auf einen Schmugglerkonvoi im Dezember 2011. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde Erdoğan von Opposition und Frauenbewegung vorgeworfen, dass er die Tagesordnung ändern und von einer weiteren Diskussion über das Thema ablenken wolle. Erdoğan wiederum begann die Diskussion mit dem Hinweis auf eine internationale Verschwörung, die das Anwachsen der türkischen Bevölkerung verhindern solle. Die Zunahme der von Kaiserschnittgeburten führte er auf die Gewinnsucht privater Krankenhäuser zurück und warf der Frauenbewegung vor, den völkischen Wert der Mutterschaft nicht zu respektieren. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause brachte die AKP einen Gesetzentwurf in das Parlament ein, der den Kaiserschnitt nur bei medizinischer Indikation zulassen soll. In diesem Zusammenhang erklärte der AKP-Vizefraktionsvorsitzende Nurettin Canikli, dass an eine gesetzliche Neufassung der Abtreibungsbestimmungen zunächst nicht gedacht sei. Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass durch einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Familien-, Gesundheits- und Justizministerium die Bedingungen für die Abtreibung verschärft werden. In diesem Zusammenhang ist Medienberichten zufolge neben einer Registrierung der Abtreibungen auch vorgesehen, dass diese nicht mehr durch niedergelassene Gynäkologen, sondern nur noch durch Krankenhäuser durchgeführt werden dürfen. 6 TÜRKEI NACHRICHTEN Nr.23/ Juli 2012 Regierung reagiert auf Theaterproteste mit Privatisierungsplänen ƒƒ Eine Änderung der Bestimmungen für die künstlerische Leitung der Istanbuler kommunalen Bühnen rief im April Proteste von Theaterbeschäftigten hervor. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war der Wunsch, durch die Erhöhung des Einflusses der Verwaltung politischen Spielraum für die Bestimmung des Spielplans zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurde von AKP Politikern auch vertreten, dass sie konservative Autoren bei der Auswahl der aufgeführten Stücke nur unzureichend berücksichtigt sehen. Parallel dazu entfaltete sich in konservativen Medien eine Diskussion darüber, wie eine konservative Kunst zu entwickeln sei. Der Protest gegen die Eingriffe in die künstlerische Freiheit der Theater in Istanbul griff auf eine Reihe weitere Städte über. Die Regierung reagierte darauf mit der Ankündigung, die staatlichen Bühnen zu privatisieren. Die bisher bekannt gewordenen Pläne laufen darauf hinaus, die Bühnen den Provinzverwaltungen zu unterstellen und das Personal mit Beamtenstatus abzubauen. Kritiker sehen in den geplanten Maßnahmen den Versuch einer politischen Kontrolle der Kunst, der insbesondere durch die Aushöhlung sozialer Rechte von Künstlern diese abhängig macht. Zugleich wird befürchtet, dass die staatliche Kulturförderung weiter abgebaut wird. 2. Wirtschaft und Soziales Türkische Wirtschaft kühlt ab ƒƒ Nach einem Wirtschaftswachstum um 8,5 Prozent in 2011 wird für dieses Jahr ein Wachstum von 2,5 bis 4 Prozent erwartet. Wichtige volkswirtschaftliche Indikatoren wie die Entwicklung von Produktion und Export deuten darauf hin, dass die in der zweiten Hälfte vergangenen Jahres eingesetzte Verlangsamung der Wirtschaftsaktivitäten anhält. Beim Export ist zudem eine deutliche Verschiebung der Gewichte zugunsten alternativer Märkte zu erkennen. Lag der Exportanteil der EU-Länder noch bis zum vergangenen Jahr regelmäßig knapp unter 50 Prozent, so ist er im April auf 37,6 Prozent gesunken. Auf der anderen Seite hat der Rückgang des Wachstumstempos der türkischen Wirtschaft zu einer Entspannung der Leistungsbilanz geführt. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Verbesserung dieses wichtigsten Risikofaktors für die Stabilität der türkischen Wirtschaft ihre Robustheit gegen internationale Krisen wächst. Gleichwohl liegen dieser Verbesserung nicht die Ergebnisse struktureller Reformen zugrunde, so dass davon ausgegangen wird, dass mit einem erneut einsetzenden höheren Wachstum auch das Leistungsbilanzdefizit wieder zunehmen wird. Die hohen Wachstumsraten der vergangenen Jahre haben auch dazu geführt, dass sich die Türkei gemessen in Kaufkraftparitäten beim Pro-KopfEinkommen der EU annähert. Lag die Türkei mit 2005 mit einem Niveau von 43 Prozent des EUDurchschnitts zwar an der Spitze der Balkanländer (mit Ausnahme Griechenlands), so erreichte sie 2011 bereits 52 Prozent. Turkish Airlines reagiert auf Streik mit Entlassungen ƒƒ Die staatliche Fluggesellschaft Turkish Airlines reagierte auf einen Arbeitskampf Ende Mai, der zur Stornierung von 104 Flügen und zahlreichen Verspätungen führte, mit der Entlassung von 305 Mitarbeitern. Die Regierung brachte außerdem im Eilverfahren ein Gesetz durch das Parlament, das ein Streikverbot für den Luftverkehrssektor vorsieht. Hintergrund war, dass Beschäftigte der Fluggesellschaften zur Verhinderung einer geplanten Einschränkung des Streikrechts in ihrem Sektor zum „Dienst nach Vorschrift“ übergingen und verschiedene Protestversammlungen durchführten. Streikverbote für verschiedene Sektoren gehören zu den wichtigen Kritikpunkten an der geplanten Reform des Tarif- und Gewerkschaftsrechts. 3. Außenpolitik EU setzt positive Agenda in Kraft ƒƒ Die EU hat ihr Projekt offiziell begonnen, durch eine positive Tagesordnung, mit der kurzfristig konkrete Fortschritte im beiderseitigen Interesse erreicht werden können, die Beziehungen zur Türkei zu verbessern. Die positive Agenda steht nicht in direkter Beziehung zu den Beitrittsverhandlungen. Als zwei konkrete Projekte haben u.a. Gespräche über die Kooperation bei der Energiepolitik und die Beauftragung der EU-Kommission zur Einleitung eines Dialogs zur Visumsfrage stattgefunden. Im Hinblick auf die Visumsfreiheit wurde die EUKommission beauftragt, Gespräche mit der Türkei aufzunehmen. Im Gegenzug soll die Türkei das bereits ausgehandelte Abkommen zur Rücknahme irregulärer Migranten, die über die Türkei in die EU einreisen, parafieren und ratifizieren. Im Gegenzug ist von der EU-Kommission ein Paket mit Erleichterungen bei der Visumsvergabe erarbeitet worden, das die Vergabe längerfristiger Visa für bestimmte Personengruppen, niedrigere Visumsgebühren und die Eröffnung des Rechtswegs bei Ablehnung der Visumserteilung vorsieht. Auf der anderen Seite hat Ministerpräsident Erdoğan in einem Rundschreiben angeordnet, während der europäischen Ratspräsidentschaft der Republik Zypern 7 TÜRKEI NACHRICHTEN EU-Konferenzen zu boykottieren. Auch wenn diese Entscheidung von der EU-Kommission kritisiert wurde, fand sie nur ein geringes Echo in den türkischen Medien. Gespannte Beziehungen zu Syrien ƒƒ Der Abschuss eines türkischen Aufklärungsflugzeugs durch die syrische Luftabwehr kann als Gradmesser für den Stand der Beziehungen bewertet werden. Sowohl in türkischen als auch internationalen Zeitungen ist zu lesen, dass syrische Rebellen von Flüchtlingslagern in der Türkei aus operieren. Auch hat sie mit der Durchführung einer internationalen Konferenz der syrischen Opposition in Istanbul deutlich gemacht, dass die türkische Regierung nicht nur den Sturz des Assad-Regimes wünscht, sondern auch aktiv auf ihn hinarbeitet. Neben Fragen danach, ob das Flugzeug tatsächlich in internationalen Hoheitsgewässern abgeschossen wurde, fragte die Opposition vor allem nach dem Auftrag des Aufklärungsflugzeugs. Zugleich wurde kritisiert, dass es sich bei dem Vorfall um einen weiteren Beleg für das Scheitern der Politik der „0-Probleme mit Nachbarstaaten“ handelt. Nr.23/ Juli 2012 8