DÜNYADAN TÜRKEI NACHRICHTEN Nr. 40/Dezember 2016 INHALT Verfassungsänderung auf den Weg gebracht ..................................... 2 Innenpolitik ...................................................................... 4 ƒƒ Angespannte Stimmung nach Terroranschlägen..................................... 4 ƒƒ Vorgehen gegen die Gülen Gemeinschaft.......................................... 4 ƒƒ Untersuchungsausschuss zum Putsch lässt vermutlich viele Fragen offen................. 5 ƒƒ HDP unter hohem Druck....................................................... 5 ƒƒ Verhaftungen bei der Tageszeitung Cumhuriyet..................................... 5 ƒƒ Ausnahmezustand und Demonstrationsverbote..................................... 6 ƒƒ Amnesty International kritisiert interne Vertreibungen................................ 6 Wirtschaft und Soziales .......................................................... 6 ƒƒ Wirtschaftswachstum......................................................... 6 ƒƒ Wertverfall der Türkischen Lira.................................................. 6 ƒƒ Einbußen beim Einkommen von Mindestlohnempfängern............................. 7 Außenpolitik ..................................................................... 7 ƒƒ Votum des Europaparlaments zum Einfrieren der Beitrittsverhandlungen................. 7 ƒƒ Beziehungen mit Russland und Schanghai Kooperation............................... 7 ƒƒ Entwicklungen im syrischen Bürgerkrieg und der Euphrat Shield Operation................ 8 ƒƒ Konflikt mit der irakischen Zentralregierung........................................ 8 TÜRKEI NACHRICHTEN Verfassungsänderung auf den Weg gebracht Obgleich auf recht verschlungenen Wegen, hat die AKP schließlich doch noch die Gelegenheit erhalten, ihr Präsidentschaftsmodell zur Entscheidung zu stellen. Als erster direkt gewählter Staatspräsident hatte Recep Tayyip Erdoğan bereits bei seinem Amtsantritt deutlich gemacht, dass die Direktwahl durch das Volk die de Facto den Übergang zum Präsidialsystem beinhalte. Vor diesem Hintergrund nahm er immer deutlicher parteipolitische Positionen ein, führte Polemiken mit der Opposition und übernahm häufiger den Vorsitz von Kabinettssitzungen als seine Vorgänger. Spätestens seit der Absetzung von Ministerpräsident Davutoğlu im Mai 2016 ist deutlich, dass die Verantwortung für die Exekutive nicht mehr beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist. Im Oktober begann die nationalistische MHP eine politische Initiative, gemeinsam mit der AKP eine Verfassungsänderung auszuarbeiten. Davor war sie strikt gegen die Einführung eines Präsidialsystems. Erklärtes Ziel ihres Vorsitzenden Devlet Bahçeli wurde es nun, den bisher nicht durch die Verfassung gedeckten„De Facto“ Zustand in rechtliche Verhältnisse zu überführen und auf diese Weise zu einem kontrollierbaren System zurückzukehren. Nach mehrwöchigen Verhandlungen entstand auf dieser Grundlage ein Änderungsentwurf, der am 10. Dezember 2016 dem Parlament vorgelegt wurde. Die Beratung im Verfassungsausschuss wurde am 30. Dezember 2016 abgeschlossen. Nun wird erwartet, dass bis Ende Januar eine Plenarentscheidung über den Antrag stattfindet. Rechnerisch verfügen AKP und MHP über ausreichend Stimmen, um die notwendige Zahl von mehr als 330 Zu stimmungen zu erreichen, um eine Verfassungsänderung mit einem anschließenden Referendum zu verabschieden. Aber es wird bei beiden Parteien damit gerechnet, dass ein Teil der Abgeordneten den von den Parteiführungen geforderten Wechsel zum Präsidialsystem nicht mitträgt. Die erste Plenarabstimmung am 9. Januar 2017 zur Zu lassung des Antrags ergab eine Zustimmung von 338 Stimmen, was zeigt, dass die Änderung trotz einiger Einsprüche aus den eigenen Reihen, voraussichtlich verabschiedet werden wird. Der Entwurf enthielt ursprünglich 21 Artikel, wobei im Zentrum der Übergang der Regierungskompetenz vom Ministerpräsidenten auf den Staatspräsidenten stand. Drei Artikel wurden während der Ausschussberatung zurückgezogen. Stabilität Schaut man in die Begründung des Änderungsentwurfs, so wird mit einer kurzen historischen Skizze dargestellt, dass seit 1980 das Amt des Staatspräsidenten schrittweise ausgebaut wurde und erklärt, dass nach dem Übergang zur Direktwahl des Staatspräsidenten der Übergang zum Präsidialsystem im Grunde ein logischer Schritt sei. Auch wird erklärt, dass im parlamentarischen System die Lebensdauer von Regierungen kurz, es jedoch zum Wohl des Landes sei, stabile Regierungsverhältnisse zu haben. Nr. 40/Dezember 2016 Und so setzt der Entwurf auf maximale Stabilität. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt, seine Aufgaben gehen an den Staatspräsidenten über. Dieser kann nun auch Parteimitglied und auch Vorsitzender einer Partei sein. Staatspräsident und Parlament werden gleichzeitig für fünf Jahre gewählt. Stimmt das Parlament dem vom Präsidenten vorgelegten Haushaltsentwurf nicht zu, so gilt das laufende Budget-um einen Inflationsausgleich erhöhtweiter. Das Parlament kann Anfragen an die Regierung richten und parlamentarische Untersuchungsausschüsse einrichten – ein Misstrauensvotum gibt es jedoch nicht. Strafrechtlich kann der Staatspräsident jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Mit einer Dreifünftelmehrheit kann das Parlament außerdem Neuwahlen beschließen, die auch zu einer Neuwahl des Staatspräsidenten führen. Umgekehrt kann auch der Staatspräsident Neuwahlen anberaumen, die dann auch zur Neuwahl des Präsidenten führen. Der Staatspräsident erhält außerdem das Recht, den Ausnahmezustand und innerhalb dessen Verordnungen jenseits persönlicher Freiheiten und Grundrechte mit Gesetzeskraft zu erlassen. Das Parlament kann den Ausnahmezustand verkürzen, verlängern oder aufheben sowie Gesetze verabschieden, die einer Präsidialverordnung vorrangig sind. Entfallen ist während der Ausschussberatung das Recht des Präsidenten, durch Verordnungen mit Gesetzeskraft öffentliche Institutionen ohne parlamentarische Zustimmung einzurichten, zusammenzulegen und zu verändern. Weiterhin vorgesehen ist die Erhöhung der Sitze des Parlaments von bisher 550 auf 600. Die beabsichtigte Einführung einer Ersatzmitgliedschaft wurde demgegenüber in der Ausschussberatung zurückgezogen. Sie sah vor, dass wenn ein Abgeordneter ausfällt, bei Parteilisten der nächste Listenkandidat, bei unabhängigen Abgeordneten ein zuvor benannter Vertreter nachrückt. Die Militärgerichtsbarkeit wird außerhalb des Kriegsfalls aufgehoben, der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte neu geordnet. Vorsitzender des Rates bleibt der Justizminister. Der Rat besteht aus 13 Personen. Sechs von ihnen werden durch den Staatspräsidenten, sieben durch das Parlament bestimmt. Fast ebenso wichtig wie die vorgesehenen Änderungen sind die nicht vorgesehenen Veränderungen. Bisher hatte die AKP ihr Präsidentschaftsmodell mit einer Änderung des Wahlsystems verbunden. Gefordert wurde außerdem eine Veränderung des Parteiengesetzes. Beim Wahlrecht wurde der Übergang zu einer Art Mehrheitswahl in kleinen Wahlbezirken vorgesehen. Zudem wurde über die Aufhebung der Sperrklausel für den Einzug in das Parlament diskutiert. Dies hätte selbst bei gleichzeitiger Wahl von Präsident und Parlament zu der Möglichkeit geführt, dass auch kleine Parteien im Parlament vertreten sind. Zudem gibt das geltende Parteiengesetz den Vorsitzen den umfangreiche Möglichkeiten, die Parlamentsfraktion zu beherrschen. Die Unmöglichkeit für Parteitagsdelegierte, einen außerordentlichen Parteitag durchzusetzen, wurde erst kürzlich bei der MHP demonstriert. 2 TÜRKEI NACHRICHTEN Positionen der Parteien Die AKP und die MHP verteidigen ihren Änderungsentwurf mit dem bereits erwähnten Argument stabiler Regierungsverhältnisse angesichts der Terrorbedrohung im Land. Sie sehen in dem Entwurf ein originär türkisches Modell eines Präsidialsystems, in dem sowohl Parlament als auch Staatspräsident gestärkt werden. Ministerpräsident Yıldırım erklärte, es handele sich bei dem geplanten Übergang zum Präsidialsystem um keinen„Regimewechsel“, denn das Regime der Türkei sei 1923 mit der Gründung der Republik festgelegt worden. Auch sei es unrichtig, von einer„Diktatur“ zu sprechen, weil doch alle fünf Jahre Wahlen vorgesehen seien. Demgegenüber haben CHP und HDP angekündigt, sich mit aller Kraft der geplanten Verfassungsänderung zu widersetzen. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Reden der Befürworter und die bei der Beratung im Verfassungsausschuss vorgenommenen Veränderungen, so scheint insbesondere das Argument, dass das Präsidialsystem nicht zur Einheit sondern zur Spaltung der Türkei beitragen werde, auch im Regierungslager und bei seinen Anhängern Wirkung zu zeigen. So hatte die CHP eingewandt, dass die Vollmacht des Staatspräsidenten, jede Art von öffentliche Institution durch Verordnung zu verändern, darin münden könne, dass dieser ein föderatives System schaffen könne. Meinungsumfragen, wie eine vom Institut Gezici Anfang Dezember durchgeführte, deuten an, dass dieser Einwand der CHP auch von einem bedeutenden Teil der Wähler geteilt wird. Inwieweit es ausgereicht hat, diese Bestimmung aus dem Änderungsentwurf zu streichen, wird sich in den kommenden Wochen erweisen. Im Hinblick auf die HDP bleibt anzumerken, dass sie durch die Inhaftierung von mehr als zehn Abgeordneten sowie tausender Funktionäre, die Schließung zahlreicher Medien und die anhaltenden Anschläge der PKK nur eingeschränkt politisch handlungsfähig ist. So verbinden CHP und HDP ihre Kritik am Verfassungsänderungsentwurf ebenso wie Verfassungsrechtler, die kritisch Stellung genommen haben, mit dem Grundsatz, dass während eines Ausnahmezustandes keine Verfassungsberatungen durchgeführt werden könnten. Durch die vom Ausnahmezustand legitimierten Einschränkungen der Öffentlichkeit sei eine offene Diskussion und politische Mobilisierung unzulässig eingeschränkt. Die Vorgeschichte Während CHP und HDP die Position vertreten, dass die geplante Verfassungsänderung einen Regimewechsel darstellt und allein den Ansprüchen einer einzigen Person folge, begründet die AKP ihre Politik mit dem Ziel, stabile Regierungsverhältnisse schaffen zu wollen. Sie weist dabei darauf hin, dass seit 1983 in 33 Jahren 21 Regierungen gebildet worden seien, deren Lebensdauer durchschnittlich eineinhalb Jahre betrug. Betrachtet man hingegen den Weg, der zur Forderung nach einem Präsidialsystem führte, in seinen Etappen, treten zwei Faktoren deutlich in den Vordergrund: Das Nr. 40/Dezember 2016 Memorandum des Generalstabes anlässlich der Präsidentenwahl 2007 sowie die Satzungsbestimmung der AKP, die Parlamentsmandate auf zwei Amtszeiten beschränkt. Am 27. April 2007 hatte die Militärführung ein Memorandum veröffentlicht, in dem auf wachsende gesellschaftliche Spannungen verwiesen und angekündigt wurde, dass die Streitkräfte ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß nicht tatenlos zusehen würden. Diese Ankündigung erfolgte unmittelbar vor der für Mai 2007 vorgesehenen Präsidentenwahl durch das Parlament, bei der die Wahl von Abdullah Gül als sicher galt. Die Regierung reagierte mit vorgezogenen Parlamentswahlen, die zu einem großen Wahlsieg der AKP führten, obgleich sie die erwünschte verfassungsändernde Mehrheit knapp verfehlte. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung wurde im August 2007 Abdullah Gül durch das Parlament für sieben Jahre zum Staatspräsidenten gewählt und eine Verfassungsänderung verabschiedet, die von nun an eine Direktwahl des Staatspräsidenten durch das Volk vorsieht. Die Änderung wurde am 29. Oktober 2007 mit einer Zustimmung von rund 69 Prozent angenom men. Hintergrund war – ähnlich wie beim Sieg der AKP bei der Parlamentswahl – das Grundthema, die türkische Demokratie von der Vormundschaft durch das Militär zu befreien. Zu den Gründungsprinzipien derAKP gehört die Regel,dass Politiker nur für maximal zwei Amtszeiten im Parlament bleiben können. Begründet wird dies mit dem Ziel, Raum für neue Persönlichkeiten zu schaffen und eine Erstarrung der Politik zu verhindern. Intern hatte diese Regel jedoch auch zur Folge, dass von den Spitzenpolitikern der AKP, die bei der Gründung tonangebend waren, nur noch Recep Tayyip Erdoğan übrig ist. Hatte beim Wechsel Erdoğans ins Präsidentenamt und im Vorfeld der Kandidatenaufstellung für die Parlamentswahl 2015 noch die Änderung hin zur 2-Jahresbegrenzung auf der Tagesordnung gestanden, setzte sich Erdoğan jedoch mit seiner Position der Beibehaltung durch. In diesem Zusammenhang wurde die Wahl von Ahmed Davutoğlu zum Nachfolger als eine Art Statthalter betrachtet, während Erdoğans Einfluss auf die AKP ungebrochen blieb. Nun wird erwartet, dass die AKP im kommenden Jahr einen Parteitag durchführt, bei dem Erdoğan in die Partei zurückkehrt und zum Parteivorsitzenden gewählt wird, falls die Verfassungsänderung durch das vorgesehene Referendum rechtskräftig wird. Die Rolle der MHP Ermöglicht wurde der Prozess der Verfassungsänderung durch einen politischen Schwenk des MHP Vorsitzenden Devlet Bahçeli. Dieser erfolgte aus mehreren Gründen. Bei der zweiten Parlamentswahl 2015 musste die MHP eine empfindliche Stimmeneinbuße hinnehmen. Zu die sem enttäuschenden Wahlergebnis könnte die nationalistische Wende beigetragen haben, die unter Führung von Staatspräsident Erdoğan bereits im Frühjahr 2015 eingeleitet wurde und nach der Aufkündigung des Prozesses zur friedlichen Lösung des Kurden-Konflikts in eine 3 TÜRKEI NACHRICHTEN deutliche politische Annäherung zwischen AKP und MHP mündete. Dadurch wurde paradoxerweise die MHP trotz Stimmenverluste politisch deutlich wirksamer als zuvor. Zwar hatte die Partei bis in den Herbst 2016 hinein den Übergang zum Präsidialsystem strikt abgelehnt, doch zeigen sich im Hinblick auf eine Politik der großen Volksgemeinschaft und beim Vorgehen gegen die HDP große politische Gemeinsamkeiten zwischen zentralen politischen Anliegen von Bahçeli und Erdoğan. Auf der anderen Seite hatte das schlechte Abschneiden der MHP bei der Parlamentswahl vom 1. November 2015 zu einem Erstarken der innerparteilichen Opposition in der MHP geführt, die sich um drei Politiker versammelte. Es gelang ihnen ausreichend Delegiertenunterschriften zu sammeln, um einen außerordentlichen Parteitag durchzusetzen. Bedenkt man, dass sie mehr als die Hälfte der Parteitagsdelegierten für sich gewinnen konnten, zeigt sich in welchem Maße die bestehende Parteiführung geschwächt war. Nachdem sich die Parteiführung weigerte, diesen einzuberufen, wurde gerichtlich eine Kommission zur Vorbereitung des außerordentlichen Parteitags eingesetzt, der am 19. Juni 2016 durchgeführt wurde. Während der Kongress durch die Parteiführung boykottiert wurde, gelang es der innerparteilichen Opposition alle gewünschten Satzungsänderungen durchzusetzen. Durch eine Kette von Klagen gegen den Parteitag der auf Seiten der Parteiführung stehenden Delegierten, wurde eine einstweilige Anordnung gegen die Beschlüsse des außerordentlichen Parteitages erwirkt. Dadurch wurde das eigentliche Ziel der innerparteilichen Opposition, eine Neuwahl des Vorstandes zu erreichen, verhindert. In der Stimmung nach dem missglückten Putschversuch vom 15. Juli 2016 gab die innerparteiliche Opposition den Plan auf, durch die Sammlung neuer Delegiertenunterschriften erneut einen außerordentlichen Parteitag zu beantragen. Es folgte am 8. September 2016 der Parteiausschluss von Meral Akşener, einer der wichtigsten Vertreter_innen der innerparteilichen Opposition. Am 15. November folgte der Ausschluss des prominenten Abgeordneten Ümit Özdağ, der angekündigt hatte, der Vor standslinie bei der Verfassungsänderung nicht zu folgen. Inzwischen ist es Devlet Bahçeli gelungen, durch die Verhandlungen mit der AKP zu einem der bestimmenden politischen Faktoren im aktuellen Parlament zu werden, obgleich seine Partei den geringsten Stimmanteil bei der Parlamentswahl vom 1. November 2015 erreicht hatte. Er scheint das Ruder innerhalb der Partei wieder fest in der Hand zu halten. Der weitere Verlauf Die Abstimmung über die Verfassungsänderung könnte Ende Januar stattfinden. Sollte der Antrag 330 oder mehr Zustimmungen erhalten, ist der wahrscheinlichste Termin für das Referendum Anfang oder Mitte April 2017. Es wird erwartet, dass in der Kampagne zum Referendum Staatspräsident Erdoğan im Mittelpunkt steht. Es könn te gleichsam eine Art Vertrauensabstimmung über seine Nr. 40/Dezember 2016 Person werden. Sollte die Verfassungsänderung beim Referendum scheitern, wird für 2017 eine neue Parlamentswahl erwartet. Sollte sie eine ausreichende Mehrheit finden, so wird vermutlich in 2017 ein außerordentlicher AKP-Parteitag durchgeführt, bei dem Recep Tayyip Erdoğan an die Spitze der AKP zurückkehrt. Innenpolitik Angespannte Stimmung nach Terroranschlägen Nach den Anschlägen auf Sicherheitskräfte in der Nähe des Beşiktaş Stadions am 10. Dezember, auf unbewaff nete Soldaten in Kayseri am 17. Dezember 2016 und auf eine Silvesterparty in einem Nachtclub in Istanbul in der Neujahrsnacht ist die Stimmung in der türkischen Bevölkerung angespannt. Die mit der PKK verbundene Falken Gruppe hatte die Verantwortung für die erste beiden Anschläge übernommen. Letzterer wird dem„Islamischen Staat“ zugeschriebenen. Während die Politik mit Appellen zu„Einheit und Geschlossenheit“ reagiert, kam es nach den Anschlägen von Beşiktaş und Kayseri zu Angriffen auf HDP-Büros. Viele Menschen demonstrierten durch das Niederlegen von Blumen an den Schauplätzen der Anschläge ihre Betroffenheit und Solidarität mit den Opfern. Gleichzeitig zeigt sich eine wachsende Vorsicht im Straßenbild und in dem Besucherrückgang in Einkaufszentren und in der Gastronomie. Vorgehen gegen die Gülen Gemeinschaft Die intensive Verfolgung der inzwischen als Terrororganisation eingestufte Gülen Gemeinschaft, der die Regierung die Verantwortung für den Putschversuch vom 15. Juli 2016 vorwirft, wird schwerpunktmäßig bei Militär, Polizei, Universitäten und Unternehmern fortgesetzt. Als ein Schlüsselkriterium für einen Zusammenhang mit der Gülen Bewegung hat sich die Nutzung des verschlüsselten Kommunikationsprogramms Bylock herausgestellt. Die Sicherheitskräfte gehen davon aus, dass dieses Programm nur von Anhängern der Gülen Bewegung benutzt wurde und haben sowohl Mitgliederlisten der Plattform als auch Aufzeichnungen der Korrespondenz weitgehend entschlüsselt. Am 15. Dezember 2016 wurde die Zahl der Inhaftierun gen wegen Mitgliedschaft in der Gülen Gemeinschaft mit 40.832 Personen angegeben. Damit hatte sie sich binnen eines Monats um rund 1.500 Personen erhöht. Ein weiterer Strang der Ermittlungen richtet sich gegen die Finanzstrukturen der Gemeinschaft. In diesem Zusam menhang werden Unternehmer mit ihrem persönlichen Vermögen sowie ihre Unternehmen nach Transaktionen an bekannte Gülen-nahe Institutionen durchleuchtet. Erhärtet sich ein Verdacht, finden Festnahmen und Inhaftie rungen statt. Die Unternehmen der Betroffenen werden konfisziert und unter die Verwaltung des Guthabenver sicherungsfonds TMSF gestellt. Dieser hat die Aufgabe, 4 TÜRKEI NACHRICHTEN eine Weiterführung der Unternehmen zu prüfen und sie gegebenenfalls zu verkaufen. Sollte sich der Verdacht gegen die beschuldigten Unternehmer nicht bestätigen, soll ihnen der Erlös des verkauften Unternehmens erstattet werden. Am 3. Dezember 2016 wurde die Zahl der Unternehmen, die sich in der Verwaltung des TMSF befinden mit 691 an gegeben. Mit mehr als 37.000 Beschäftigten und Aktiva im Wert von mehr als 34 Mrd. TL(knapp 9,5 Mrd. Euro) ist der TMSF zu einer der größten Holdings der Türkei aufgestiegen. Untersuchungsausschuss zum Putsch lässt vermutlich viele Fragen offen Mit Beginn des neuen Parlamentsjahres im Oktober nahm der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 seine Arbeit auf. Doch bereits bei der Konstituierung zeigte sich, dass die AKP nicht gewillt war, Risiken einzugehen. Sie übernahm mit einer Mehrheit der Ausschussmitglieder die Kontrolle über Ladungen und Anfragen. Im Dezember wurde mit der Abfassung des Schlussberichts begonnen, obgleich einige Schlüsselpersönlichkeiten – insbesondere der Generalstabschef und der Geheimdienstchef – nicht befragt wurden. Auch ein Antrag, mit den inhaftierten Putschoffizieren zu sprechen, wurde abgelehnt. Zu den weiterhin intensiv diskutierten Fragen zum Putschversuch gehören, warum der Geheimdienst MIT die Regierung nicht rechtzeitig vor einem Aufstand gewarnt hat sowie was Gegenstand der Warnung am 15. Juli 2016 gewesen ist. Da der Geheimdienstchef Fidan nicht und der Generalstabschef Akar nur schriftlich befragt werden, wird dieser Aspekt jedoch vermutlich durch den Ausschuss nicht befriedigend geklärt werden können. Die Opposition beharrt auf die Klärung dieser Frage, um den Vorwurf auszuräumen, die Regierung habe bereits frühzeitig vom Putschversuch Kenntnis erhalten und den beteiligten Militärs eine Falle gestellt. Eine weitere offene Frage bleibt die politische Verantwortung für die umfassende Unterwanderung des Staatsapparates durch die Gülen Gemeinschaft. Dabei insistiert die CHP insbesondere auch auf die bisher nicht aufgeklärten Verbindungen zwischen der Gülen Gemeinschaft und der AKP. Da auch dieser Aspekt vermutlich im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses offen bleiben wird, haben sowohl CHP als auch HDP angekündigt, eigene Berichte zu verfassen. In der Zwischenzeit sind einige Anklageschriften zum Putschversuch vorgelegt worden, im Dezember 2016 hat der erste Strafprozess begonnen. HDP unter hohem Druck Nachdem die beiden HDP-Ko-Vorsitzenden Demirtaş und Yüksekdağ Anfang November festgenommen wurden, wurde am 5. November gegen sie Untersuchungshaft verhängt. Die Inhaftierungen wurden ausgeweitet, mehr als zehn Parlamentsabgeordnete und mehr als 50 BürgerNr. 40/Dezember 2016 meister sind inzwischen inhaftiert. Hinzu kommen hunderte von Funktionären, darunter die Leitungen mehrerer Provinzen, die verhaftet wurden. Der Druck steigerte sich noch nach den Bombenanschlägen von Beşiktaş am 10. Dezember und dem von Kayseri am 17. Dezember 2016. Mehrere Parteigebäude wurden angegriffen. In Istanbul starb ein Polizist, als er Demonstranten vom Dach des HDP-Gebäudes holen wollte. Der türkische Menschenrechtsverein gab in einer Stellungnahme zum Menschenrechtstag am 10. Dezember die Zahl der Verhaftungen kurdischer Politiker mit mehr als 15.000 an, von denen rund 5.600 in Untersuchungshaft genommen wurden. Verhaftungen bei der Tageszeitung Cumhuriyet Am 31. Oktober wurden der Chefredakteur der Tageszeitung Cumhuriyet Murat Sabuncu sowie der Ombudsmann und Kolumnist Güray Öz festgenommen. Gegen den Herausgeber der Stiftung, der die Zeitung gehört, wurde Haftbefehl erlassen, der jedoch zunächst nicht vollstreckt werden konnte, weil sich Akın Atalay im Ausland aufhielt. Bei seiner Einreise am 11.11. wurde er noch am Flughafen festgenommen. Die Zahl der Haftbefehle soll sich auf insgesamt 15 Journalisten erstrecken, darunter auch der Karikaturist Musa Kart. Außerdem wurde eine fünftägige Sperre für Anwaltsgespräche verhängt. Der Vorwurf gegen die Journalisten lautet auf„Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“, d.h. der Gülen Gemeinschaft und/oder der PKK. Am 29. Dezember wurde der bekannte Journalist Ahmet Şık festgenommen und am 30. Dezember erneut in Unter suchungshaft genommen. Er hatte im Zuge des Oda TV Prozesses, für den die Gülen Gemeinschaft verantwortlich gemacht wird, bereits mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Ihm wird vorgeworfen, sich durch Beiträge„parallel zu Terrororganisationen“ wie der Gülen Gemeinschaft, der PKK und der DHKP-C verhalten zu haben. Der Vorwurf gegen Şık ähnelt dem gegen die Vor standsmitglieder der Cumhuriyet erhobenen. Die Staatsanwaltschaft wirft kritischen Journalisten vor, sich durch die Gülen Gemeinschaft oder andere Organisationen instrumentalisieren zu lassen. Sie unterstellt dabei zugleich, dass kritische Berichterstattung vorsätzlich einer bösen Absicht folgt. Fließt diese Argumentation in die türkische Rechtsprechung ein, bleibt weder Raum für kritische Fragen noch für kritische Berichterstattung. Inzwischen wurden die wegen Unterstützung der Tageszeitung Özgür Gündem inhaftierten Schriftsteller und Journalistinnen Aslı Erdoğan, Nemiye Alpay und Zana Kaya am 29. Dezember 2016, dem ersten Verhandlungstag, auf freien Fuß gesetzt. Außerdem wurde bereits am 29. Oktober gemeldet, dass die Presseausweise von Hasan Cemal und Doğan Akın (beide zurzeit beim kritischen Internetportal T24) eingezogen wurden. Eine Begründung durch das Presse und Informationsamt dafür wurde nicht gegeben. 5 TÜRKEI NACHRICHTEN Durch Ausnahmezustandsverordnungen wurden Ende Oktober 15 Medien, darunter auch die Tageszeitung Özgür Gündem und die Nachrichtenagentur DIHA geschlossen. Ausnahmezustand und Demonstrationsverbote Eine Klage der CHP gegen sieben der acht bis Ende September 2016 erlassenen Ausnahmezustandsverordnungen wurde durch das Verfassungsgericht abgelehnt. Die CHP hatte ihre Klage auf die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gestützt. Dieses hatte festgelegt, dass durch die Verordnung nur Sachverhalte für die Dauer des Ausnahmezustands geregelt werden dürfen. Die Regierung hatte jedoch Entlassungen vorgenommen, Institutionen aufgelöst und Zuständigkeiten dauerhaft verändert. Das Verfassungsgericht entschied aber, dass ihm keine Kontrollbefugnis über Ausnahmezustandsverordnungen zustehe. Auf der anderen Seite wurde am 20. Dezember vom Präsidenten des Verfassungsgerichts mitgeteilt, dass 60.000 von derzeit 80.000 dem Verfassungsgericht vorliegenden Individualklagen nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli gestellt wurden. Dies bedeutet, dass sie sich überwiegend auf die mit Ausnahmezustandsbestimmungen vorgenommene Maßnahmen beziehen. Der überwiegende Teil dürfte sich auf die Entlassungen durch die Ausnahmezustandsverordnungen beziehen. Inzwischen wurden mehrfach langfristige und generelle Demonstrationsverbote verhängt. Zuletzt in Ankara, wo den Januar 2017 hindurch Demonstrationen„aus Sicherheitsgründen“ generell verboten sind. Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Verfassungsänderung und angesichts der Tatsache, dass regierungsnahe Veranstaltungen ungehindert durchgeführt werden können, erscheint diese Praxis nicht unbedingt plausibel. Amnesty International kritisiert interne Vertreibungen Mit einer Pressekonferenz am 6. Dezember 2016 in der Stadt hat Amnesty International einen Bericht über die Vertreibung der Zivilbevölkerung aus der Altstadt von Diyarbakır vorgestellt. Dabei erklärte der Direktor für Mittelasien und Europa John Dalhuisen, dass kein Staat das Ausheben von Schützengräben in Städten tatenlos hinnehmen könne. Doch zeige das Ausmaß der Zerstö rung, dass die Reaktion unverhältnismäßig gewesen sei. Er bewertete die verhängte Ausgangssperre als willkürlich und verwies darauf, dass allein in Diyarbakır 40.000 Zivilisten aus diesem Grund vertrieben wurden. Nur ein Teil von ihnen erhielt durch die Provinzverwaltung eine unzureichende Mietbeihilfe. Die meisten von ihnen haben alles verloren. Eine konkrete Perspektive für die Rückkehr in ihre Häuser gibt es nicht. Amnesty International ruft die Verantwortlichen in der Türkei auf, unverzüglich Projekte für die Rückkehr der Vertriebenen zu entwickeln, denn es sei nicht hinnehmbar, das Leben Tausender von Menschen zu ruinieren. Nr. 40/Dezember 2016 Wirtschaft und Soziales Wirtschaftswachstum Im dritten Quartal 2016 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Türkei um 1,8 Prozent gesunken. Zwar war ein Rückgang aufgrund der niedrigen Industrieproduktion erwartet worden, doch fiel er deutlich höher aus als vor hergesehen. Dies mag nicht zuletzt an dem erstmals vorgestellten neuen Berechnungsverfahren liegen. Seit einigen Jahren arbeitet das Türkische Statistikinstitut an einer Neuberechnung des Bruttoinlandsprodukts auf der Grundlage der in der EU angewandten Verfahren. Jedoch löste das Ergebnis Erstaunen und Zweifel aus. Nach der Neuberechnung fällt das BIP etwa 20 Prozent höher aus, als bisher. Dies wird insbesondere auf den Bausektor zurückgeführt, der nach Einschätzung des türkischen Statistikinstitutes bisher stark unterschätzt worden sei. Auch seien neue Datenquellen wie beispielsweise die der Finanzämter und eine große Unternehmensumfrage in die Analyse einbezogen worden. Folgt man den neuen Ergebnissen, ergibt sich nicht nur ein wesentlich größeres Volumen der Volkswirtschaft, sondern ändern sich auch andere, bisher als problematisch eingeschätzte Indikatoren wie die Relation des Zahlungsbilanzdefizites zum BIP und die Kapitalbildung. Bei der Berechnung der Kapitalbildung spielt die Umgruppierung von zuvor als„Konsum“ klassifizierten Ausga ben wie beispielsweise„Forschung& Entwicklung“ und „militärische Ausgaben“ als Investitionen eine Rolle, die sich somit positiv auf die deutlich höhere Gewichtung auswirken. Während durch die starke Erhöhung der Wachstumsraten und Volumina rückwirkend deutlich höhere Werte zu Tage treten, wird auch darauf hingewiesen, dass diese eine Hypothek für die Messung der künftigen Wirtschaftsleistung darstellen: Angesichts der für das 4. Quartal 2015 gemessenen Zuwachsraten ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch für das letzte Quartal 2016 ein negativer Wert ausgewiesen werden muss. Wertverfall der Türkischen Lira Die Türkische Lira hat das Jahr 2016 gegenüber dem Dollar mit einem Kurs von 3,52 TL und gegenüber dem Euro mit einem von 3,71 TL abgeschlossen. Zum Jahresanfang hatte das Kursniveau noch 2,94 TL bzw. 3,21 TL betragen. Damit hat die Türkische Lira innerhalb eines Jahres gegenüber dem Dollar und 20 Prozent an Wert verloren. Ein Blick auf die Kursentwicklung zeigt dabei, dass für diesen Wertverlust nicht allein der weltweite Trend zuungunsten der Währungen von Schwellenländern verantwortlich ist. Einen ersten Kurseinbruch gab es nach der Ablösung von Ministerpräsident Davutoğlu im Mai, einen weiteren nach dem gescheiterten Putschversuch und dann verstärkt im November und Dezember, nachdem sich die Verfassungsdiskussion abzeichnete. In ihren Einschätzungen geht die türkische Zentralbank davon aus, dass der Kursverlust aufgrund niedriger Nach6 TÜRKEI NACHRICHTEN frage nur beschränkten Einfluss auf die Inflation haben werde. Auf der anderen Seite wird als eines der wichtigsten Probleme, die aus dieser Entwicklung folgen, die hohe Devisenverschuldung des türkischen Privatsektors gesehen. Mit Stand Ende September übersteigen die Devisenschulden türkischer Unternehmen ihre Devisen-Forderungen um 213 Mrd. Dollar. Jede Schwächung der Türkischen Lira führt zu nominalen Verlusten in ihren Bilanzen und schwächt die Kreditwürdigkeit. Auf der anderen Seite kann, wie die Zentralbank festgestellt hat, der Kursverlust aufgrund ungünstiger Nachfrageentwicklung nur bedingt an die Kunden abgegeben werden. Dies schwächt die Gewinnerwartungen. Zwar reagierten die Regierung und die Zentralbank mit einer Reihe von Gegenmaßnahmen, doch wird vielfach erwartet, dass 2017 für die türkische Wirtschaft zu einer Herausforderung wird. Während die Regierung durch die Vergrößerung von Kreditbürgschaften insbesondere zur Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen beitragen will, hat die Zentralbank den Geschäfts- und Investitionsbanken größere Spielräume bei der Hinterlegung von Sicherheiten gegeben. Auf diese Weise soll Kapital für den Kreditmarkt gewonnen werden. Insgesamt ist der Spielraum der Zentralbank, mit Zinserhöhungen gegen den Wertverfall der Lira anzugehen, sehr begrenzt da das Präsidialamt deutlich gemacht hat, dass aus Konjunkturgründen eine Zinserhöhung nicht akzeptabel sei. Damit wird der Wertverfall sich in der Zukunft eher noch beschleunigen. Einbußen beim Einkommen von Mindestlohnempfängern Nach einem Anstieg des Mindestlohns um rund 30 Prozent in 2016, wurde für das ganze kommende Jahr ein einmaliger Anstieg um 104 TL auf 1.404 TL festgelegt. Der Anstieg entspricht damit etwa 8,5 Prozent, d.h. liegt etwas über der für 2016 erwarteten Jahresinflation. Die ab 1. Januar 2017 vorgesehene automatische Teilnahme an der individuellen Altersvorsorge von mindestens 100 TL wiederum führt dazu, dass die Mindestlohnerhöhung für viele Beschäftigten zu einer„de facto“ Nullrunde geworden ist. Während die Arbeitgeber in den Verhandlungen aufgrund der starken Erhöhung zum 1. Januar 2016 eine Nullrunde forderten, lagen die Forderungen der Gewerkschaften zwischen 1.600 bis 2.000 TL. Das Türkische Statistikinstitut hatte Werte zwischen 1.379 TL und 1.669 TL vorgesehen. Außenpolitik Votum des Europaparlaments zum Einfrieren der Beitrittsverhandlungen Am 9. November veröffentlichte die EU-Kommission ihren Fortschrittsbericht für die Türkei. Der Bericht fiel in die sem Jahr sehr kritisch aus – sowohl die Maßnahmen nach dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli als auch die Nr. 40/Dezember 2016 Maßnahmen zur Bekämpfung der PKK wurden mit Besorgnis kommentiert und auf Rückschritte bei Justiz und Grundrechten hingewiesen. Während sich die EU-Außenminister am 14. November auf eine gemeinsame Position zur Weiterführung der Beitrittsverhandlungen und auf politischen Dialog einigten, verabschiedete am 24. November das Europaparlament eine Resolution zum Einfrieren der Verhandlungen. Die türkische Regierung wiederum wies die Kritik des Fortschrittsberichts als unfair zurück und erklärte, sie werde den Bericht nicht anerkennen. Begleitet wurden die Spannungen in den Beziehungen der Türkei zur EU in wiederholten Vorwürfen von Staatspräsident Erdoğan an die Mitgliedsländer, sie würden den Terrorismus unterstützen, indem sie Terroristen Unterschlupf gewährten. Diese Kritik verband er mit der Drohung, dass das EU-Flüchtlingsabkommen ausgesetzt werden sollte, wenn die EU nicht bis zum Jahresende die Visumspflicht für Türken im Schengen Raum aufhebe. Außerdem brachte er den Gedanken eines Referendums auf die Tagesordnung, mit dem die Bevölkerung über die Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen entscheiden solle. Nach dem EU-Gipfel vom 15./16. Dezember 2016, bei dem nicht auf den Beschluss des Europaparlaments, sondern auf den Flüchtlingspakt vom März 2016 eingegangen wurde, scheint sich das Verhältnis etwas entspannt zu haben. Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten ihre Bereitschaft bekräftigt, die Vereinbarung zu erfüllen. Zugleich wurde informell bekannt, dass mögli cherweise im März 2017 ein weiteres Gipfeltreffen mit der Türkei durchgeführt werden könnte, um über die Umsetzung der Vereinbarung zu beraten. Als eine wichtige Entwicklung in den Beziehungen der Türkei zur EU steht für die zweite Januarwoche zudem die Konferenz der Garantiemächte zum Zypern-Konflikt auf der Tagesordnung. Während der 2016 geführten Verhandlungen erklärten die Führer beider Volksgruppen auf der Insel, dass sie optimistisch seien, dieses Mal zu einer Einigung zu kommen. Doch eine finale Verhandlungsrun de der beiden Präsidenten am 22. November 2016 im schweizerischen Mont Pelerin scheiterte. Beziehungen mit Russland und Schanghai Kooperation Mit dem Gipfeltreffen beider Staatspräsidenten am 9. August 2016 wurde die im April eingeleitete Entspannungspolitik beider Länder fortgesetzt und mündete im Oktober in die Unterzeichnung zahlreicher wirtschaftlicher Kooperationsverträge am Rand der Weltenergiekonferenz. Hatte sich die Türkei von einer schnellen Versöhnung versprochen, dass die nach dem Abschuss eines russischen Kampfflugzeuges im November 2015 verhängten Sankti onen zügig aufgehoben würden, zeigte sich jedoch, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber die Verbesserung der bilateralen Beziehungen der türkischen Regierung brachte neuen Spielraum für ihre Syrien-Politik. Es kann davon ausgegangen werden, dass 7 TÜRKEI NACHRICHTEN die im September begonnene türkische Militäroperation in Nord-Syrien ohne Zustimmung Russlands nicht mög lich gewesen wäre. Der Mord am russischen Botschafter durch einen türkischen Polizisten am 19. Dezember 2016 ist eine neue Hypothek auf die bilateralen Beziehungen. Die Türkei sicherte Russland volle Kooperation bei der Aufklärung der Hintergründe des Anschlages zu und erlaubte einer russischen Delegation, an den Ermittlungen teilzunehmen. Dabei richtet sich der Verdacht der türkischen Regierung zunächst auf die Gülen Gemeinschaft. Sollte sich dieser Verdacht verhärten, ist denkbar, dass die Forderung nach Auslieferung von Fetullah Gülen, der sich in den USA aufhält, zu einer Kontroverse zwischen Russland und den USA entwickeln könnte. Entwicklungen im syrischen Bürgerkrieg und der Euphrat Shield Operation Die Verbesserung der türkisch-russischen Beziehungen hatte auch deutliche Auswirkungen auf den syrischen Bürgerkrieg. Nach intensiven Vermittlungen gelang Mitte Dezember 2016 zunächst ein Waffenstillstand in Ost-Aleppo, der die Evakuierung von Zivilisten und Ver wundeten ermöglichte. In der letzten Dezemberwoche gelang außerdem ein fragiler Waffenstillstand zwischen 50 Oppositionsgruppen und der syrischen Regierung, der am 30. Dezember in Kraft trat. Ausgenommen sind der „Islamische Staat“(IS) und„die Front zur Eroberung von Damaskus“(zuvor al Nusra mit Verbindungen zu Al Kaida) sowie ihre Verbündeten. Im Zuge der im September begonnenen gemeinsamen Operation der türkischen Armee mit Milizen der Freien Syrischen Armee ist es gelungen, den IS vollständig aus einem 105 km breiten Grenzstreifen zur Türkei zu vertreiben. Südlich sind die verbündeten Truppen bis Al Bab vorgestoßen, das als„Pforte von Aleppo“ gilt. Sie verhinderten damit den Versuch des von der kurdischen PYD/YPG dominierten Bündnisses„Demokratische Kräfte Syriens“ die drei von ihm kontrollierten Gebiete zu vereinigen. Am 20. Dezember trafen sich die Außenminister Russlands, des Irans und der Türkei in Moskau, um über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten. Bei dieser Beratung wurde vereinbart, dass die Bekämpfung des IS und Al Nusra im Vordergrund stehen. Alle drei Staaten erklären, dass eine militärische Lösung der Konflikte in Syrien nicht möglich sei und eine Verhandlungslösung auf der Grundlage der Weltsicherheitsratsresolution 2254 gesucht werden solle. Für die türkische Außenpolitik stellt die Deklaration von Moskau einen wichtigen Wendepunkt dar. Zum einen beteiligte sich der türkische Außenminister an einem„Dreier-Mechanismus“, dem die USA nicht angehören. Zum anderen hatte die türkische Regierung seit Ausbruch des Bürgerkrieges die Position vertreten, dass der Sturz von Staatspräsident Assad eine Voraussetzung für einen Friedensprozess sei. Sollte sich der Waffenstillstand als tragfähig erweisen, wollen Russland, der Iran und die Türkei VermittlungsgeNr. 40/Dezember 2016 spräche zwischen Regierung und Opposition in Turkmenistan einleiten. Dabei betont Ministerpräsident Yılmaz, dass diese Gespräche nicht die UN-Friedensgespräche, die im Februar 2017 wieder aufgenommen werden, ersetzen sollen. Sie hätten vielmehr eine ergänzende Natur und der Prozess sei offen für weitere Länder, die sich beteiligen wollen. Unklar bleibt, wie sich diese Entwicklungen auf die Beziehungen zwischen der PYD und der türkischen Regierung auswirken werden. Die türkische Regierung hat die PYD und ihren bewaffneten Arm, die YPG, zu Verbündeten der PKK erklärt und wirft insbesondere westlichen Ländern vor, durch die Unterstützung der irakischen Kurden und der„Demokratischen Kräfte Syriens“ mit für Terroranschläge in der Türkei verantwortlich zu sein. Westliche Waffen wären bei PKK-Militanten in der Türkei sichergestellt sowie Spuren von westlichen Kampfmitteln bei Anschlägen festgestellt worden. Die türkische Regierung hat den Dezember hindurch wiederholt angekündigt, dass das nächste Ziel nach der Er oberung von Al Bab die Verdrängung der PYD aus dem Gebiet um die syrische Stadt Manbidsch sei. Möglich wird solch ein Vorgehen jedoch wohl nur in Übereinkunft mit Russland und den USA werden. Konflikt mit der irakischen Zentralregierung Im Vorfeld der Operation zur Vertreibung des„Islamischen Staates“(IS) aus Mosul gab es einen Konflikt zwi schen Ankara und Bagdad über die türkische Militärpräsenz in Baschika. Die türkische Armee betreibt dort ein Ausbildungslager, in dem überwiegend sunnitische und turkmenische Milizionäre für den Kampf gegen den IS ausgebildet werden. Die irakische Zentralregierung hatte bereits im Jahr zuvor beanstandet, dass diese Aktivitäten ohne ihre Zustimmung erfolgen. Die türkische Regierung wiederum verweist darauf, dass das Camp mit Kenntnis der irakischen Regierung eingerichtet worden sei. Nicht zuletzt aus diesem Grund verweigerte die irakische Regierung ihre Zustimmung für die Teilnahme türkischer Truppen am Kampf um Mosul. In der Türkei wurden im November große Truppen- und Panzerkontingente an die irakische Grenze verlegt. Zugleich wurde betont, dass die Präsenz der PKK in den Sindschan Bergen im Irak ein Sicherheitsrisiko für die Türkei darstelle und nicht hinnehmbar sei. Auch verwahrte sich die türkische Regierung gegen den Einsatz von Milizen oder PKK-Militanten in von Turkmenen besiedelten Gebieten östlich von Mosul. In diesem Zusammenhang verwies Staatspräsident Erdoğan darauf, dass der Vertrag von Lausanne nicht in alle Ewigkeit bestand haben könne und berief sich auf das historische Bündnis, mit dem der Befreiungskrieg gewonnen wurde. Zu diesem Bündnis haben auch die heute iraki schen Städte Kirkut und Mosul gehört. Mit einem Gespräch der Staatspräsidenten des Iraks und der Türkei in der letzten Dezemberwoche wurde inzwischen eine Entspannungsphase eingeleitet. Am 6. und 7. Januar besuchte Ministerpräsident Yıldırım zunächst 8 TÜRKEI NACHRICHTEN Bagdad und dann Erbil. Folgt man der Stimmung bei der Abschlusspressekonferenz in Bagdad, sind die Gespräche positiv verlaufen. Staatspräsident Ibadi erklärte, dass er hoffe, dass der Abzug der türkischen Truppen bald erfolge. Yıldırım wiederum gab an, dass kurzfristig eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werde. Sowohl in Bagdad als auch beim Gespräch mit der kurdischen Autonomieregierung warb er für ein gemeinsames Vorgehen gegen die PKK-Präsenz in den Sindschan Bergen. Nr. 40/Dezember 2016 9 TÜRKEI NACHRICHTEN Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Cihannüma Mahallesi Mehmet Ali Bey Sk. 12/D5 34353 Beşiktaş-Istanbul Türkei Tel:+90 212 310 82 37 contact@festr.org www.festr.org Verantwortlich: Dr. Felix Schmidt © FES Türkei, 2016 Nr. 40/Dezember 2016 10