DÜNYADAN TÜRKEI NACHRICHTEN Nr. 44/Januar 2018 INHALT Türkische Innenpolitik ............................................................ 2 ƒƒ Das Verfahren um den Bruch des US Iran-Embargos.................................. 2 ƒƒ Geld auf der Isle of Man....................................................... 2 ƒƒ Umstrittene Ausnahmezustandsverordnung zu Weihnachten........................... 2 ƒƒ Absetzung von AKP-Bürgermeistern und personelle Erneuerung........................ 3 ƒƒ Verhaftung von Osman Kavala.................................................. 3 ƒƒ Verfassungsgericht revidiert Rechtsprechung zu inhaftierten Parlamentariern.............. 3 ƒƒ Streit um die Freilassung inhaftierter Journalisten................................... 3 ƒƒ Prozesslawine gegen Akademiker begonnen....................................... 4 ƒƒ Iyi Partei................................................................... 4 ƒƒ Diskussion über das Wahlrecht begonnen.......................................... 4 ƒƒ Eheschließung nun auch durch Muftis............................................ 4 ƒƒ Verbot von Veranstaltungen zum Thema Homosexualität.............................. 5 Wirtschaft und Soziales .......................................................... 5 ƒƒ Hohes Wirtschaftswachstum im dritten Quartal 2017................................. 5 ƒƒ Schwäche der Türkischen Lira und Zinsniveau...................................... 5 ƒƒ Gehaltsentwicklung und Inflation................................................ 5 ƒƒ Personalübernahme in den öffentlichen Dienst...................................... 6 Außenpolitik ..................................................................... 6 ƒƒ Deutsch-türkische Beziehungen................................................. 6 ƒƒ EU Beziehungen hinter den Kulissen.............................................. 6 ƒƒ Beziehungen zu Israel......................................................... 7 ƒƒ USA-Beziehungen bergen Ungewissheiten......................................... 7 ƒƒ Syrien Konflikt............................................................... 7 ƒƒ Türkei greift kurdisches PYD-Gebiet um Afrin an.................................... 7 ƒƒ Ein Krieg mit vielen Fronten.................................................... 8 ƒƒ Für alle Parteien ungelegen.................................................... 8 ƒƒ Zeitfaktor.................................................................. 8 TÜRKEI NACHRICHTEN Türkische Innenpolitik Das Verfahren um den Bruch des US Iran-Embargos Am 3. Januar 2018 erging in dem Verfahren gegen den Vizedirektor der staatlichen Halkbank Hakan Atilla in New York das Urteil. Atilla wurde schuldig befunden, die Bestimmungen des US-Embargos unterlaufen, amerikanische Banken irregeführt und sich an Geldwäsche beteiligt zu haben. Eines der Kernelemente des Prozesses war die Aussage von Riza Sarraf, der mit der Staatsanwaltschaft kooperierte und ein umfassendes Geständnis ablegte. In diesem Geständnis erklärte er, dass die Manipulationen und vorgetäuschten Exportgeschäfte mit Wissen einiger Minister der türkischen Regierung erfolgt sind und dass er dafür enorme Bestechungssummen gezahlt habe. Zudem beschuldigte er den Direktor der Halkbank, ebenfalls hohe Bestechungssummen angenommen zu haben. Ans Licht gekommen waren die Machenschaften zunächst durch eine Korruptionsuntersuchung der türkischen Polizei, die am 17. und 25. Dezember 2013 zu zahlreichen Festnahmen im Umfeld der damaligen Regierung geführt hatten. Die Regierung bewertete die Untersuchung als einen„Putschversuch der Gülen Gemeinschaft“ und schlug die weiteren Ermittlungen nieder. Die türkische Regierung sieht in dem Verfahren in New York eine Intrige der Gülen Gemeinschaft. In einer Stellungnahme des türkischen Außenministeriums wird das Jury-Urteil als ein„bisher nicht dagewesener Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Türkei“ bewertet und die Hoffnung erklärt, dass das Urteil durch Revision korrigiert werde. Auf der anderen Seite wird erwartet, dass nach der Verurteilung von Atilla auch Maßnahmen gegen die Halkbank und eventuell weitere türkische Banken erfolgen können. Angesichts früherer Fälle von europäischen Banken könnte ein Bußgeld von mehreren Milliarden Dollar verhängt werden. Der Prozess in New York hat in der Türkei die Diskussion um die Korruptionsuntersuchung von 2013 neu entfacht. Die Regierung erklärt, dass der Handel mit dem Iran im nationalen Interesse gelegen habe und die Türkei als souveränes Land nicht an die US-Sanktionen gebunden gewesen sei. Geld auf der Isle of Man Zeitgleich mit der Aussage von Riza Sarraf in New York veröffentlichte die CHP Unterlagen, die nahelegen, dass Angehörige von Staatspräsident Erdoğan mehrere Mil lionen Dollar an ein Unternehmen auf der Isle of Man gezahlt haben. Die Isle of Man gilt als Steueroase; zudem stellt sich die Frage nach der Herkunft des Geldes. Staatspräsident Erdoğan bestritt, dass er oder seine Fami lie solche Überweisungen getätigt haben. Im Gegenzug eröffneten er und seine Familienmitglieder Schadensersatzklagen gegen den CHP-Vorsitzenden Kılıçdaroğlu. Die CHP übergab Kopien der Unterlagen den Medien und die Originale der Staatsanwaltschaft in Ankara. In welche Richtung diese ihre Ermittlungen aufnahm, ist bisher nicht bekannt. Nr. 44/Januar 2018 Umstrittene Ausnahmezustandsverordnung zu Weihnachten Am 24. Dezember erließ die Regierung zwei neue Ausnahmezustandsverordnungen. Zwei Tage zuvor war das Parlament nach Abschluss der Haushaltsberatung bis zum 9. Januar 2018 in die Ferien geschickt worden. Der grundsätzlichste Einwand gegen die Ausnahmezustandsverordnung ist, dass sie Dinge regeln, die nichts mit dem Ausnahmezustand zu tun haben. Zum Beispiel wird eine Stadt wegen Erdbebengefahr verlegt. Die Übernahme von Beschäftigten privater Dienstleister in Beschäftigungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes oder auch die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse bei Rüstungsprojekten auf das Präsidialamt sind nur einige Beispiele in dieser Verordnung. Außerdem wurden beim Verwaltungsgerichtshof 16 und beim Kassationsgerichtshof 100 neue Richterstellen eingerichtet. Aber auch einige Bestimmungen, die man vielleicht mit dem Ausnahmezustand in Verbindung bringen könnte, wirken beängstigend. Angeklagte bei Staatsschutzverfahren sollen künftig mit einer besonderen Kleidung an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Was mit der Bestimmung beabsichtigt ist, erklärte Staatspräsident Erdoğan wie folgt:„Die Angeklagten sollen nicht mit Krawatte und guter Kleidung den Eindruck erwecken, sie seien wer…“ Es geht also darum, Personen, denen Beteiligung am Putschversuch oder Unterstützung des Terrorismus vorgeworfen wird, zu erniedrigen. Auf besondere Kritik stieß außerdem der Freibrief zur Terrorismusbekämpfung. Analog zu einer zuvor per Ausnahmezustandsverordnung erlassenen Straffreiheit für Beamte, die Widerstand gegen den Putsch am 15. Juli 2016 geleistet und Terrorismus bekämpft haben, sollen nun auch Zivilisten in den Genuss einer solchen Straffreiheit kommen. Dies gilt also für die Täter, die am Morgen des 16. Juli 2016 einem Soldaten, der sich auf der Bosporus-Brücke ergeben hatte, die Kehle durchschnitten; genauso wie jene, die Gefangene folterten. Die Formulierung der Bestimmung beinhaltet nicht nur den eigentlichen Putschversuch, sondern auch die Zeit danach. Zwar erklärt die Regierung, dass offensichtlich nur die Bekämpfung des Putsches gemeint sei, doch geht dies aus dem Verordnungstext nicht hervor. Kritiker der Verordnung warnen davor, dass Bürger auf Terroristenjagd gehen könnten. Ganz abwegig ist diese Vermutung nicht, denn es gab in den vergangenen Jahren Berichte aus der Schwarzmeerregion über aufgebrachte Bürger, die mit Gewehren in den Wald zogen, um Terroristen zu jagen. Hinzu kommt die inflationäre Ausdehnung des Terrorismusbegriffes, der nahezu jeden erfassen kann, dessen Haltung für die Regierung als unakzeptabel angesehen wird. Eine andere Bestimmung der Verordnung bezieht sich auf die Regel, nach der Haftstrafen von mehr als 10 Jahren automatisch zur Überprüfung dem Kassationsgerichtshof überstellt werden. Bisher wurden solche Verfahren 2 TÜRKEI NACHRICHTEN tatsächlich als Gerichtsverhandlung mit mindestens einer Sitzung durchgeführt. Nun kann der Kassationsgerichtshof nach Aktenlage ohne Sitzung entscheiden. Angesichts der hunderten von Verfahren mit langjährigen Haftstrafen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putschversuch und den Prozessen gegen die Gülen Gemeinschaft bedeutet dies eine enorme Zeitersparnis – aber auch eine Beschneidung der Verteidigungsrechte. In diesem Zusammenhang wies der Hürriyet Kolumnist Taha Akyol darauf hin, dass von den bisher seit Juli 2016 erlassenen 30 Ausnahmezustandsverordnungen nur fünf vom Parlament bestätigt wurden. Die Verfassung sieht vor, dass solche Verordnungen unverzüglich dem Parlament zu überstellen und binnen dreißig Tagen zu beraten sind. Doch 25 Verordnungen werden vom Parlamentspräsidenten(AKP) zurückgehalten. Mit der Verabschiedung werden diese Verordnungen zu Gesetzen und unterliegen der Kontrolle durch das Verfassungsgericht. Absetzung von AKP-Bürgermeistern und personelle Erneuerung Der von Recep Tayyip Erdoğan geforderte Rücktritt von sechs AKP-Bürgermeistern, darunter die Oberbürgermeister von Ankara und Istanbul, zog sich über mehr als sechs Wochen hin, bis Anfang November 2017 auch der letzte von ihnen seinen Rücktritt erklärte. Hintergrund war die„Metallermüdung“, die Erdoğan einigen Funktionären und Amtsträgern seiner Partei unterstellt. Rücktritte gab es außerdem auch von anderen AKP-Bürgermeistern und von zahlreichen Provinzvorsitzenden der Partei, die jedoch mit einem geringeren öffentlichen Interesse begleitet wurden. Die Absetzung von Bürgermeistern stieß nicht zuletzt darum auf Kritik, weil diese bei den Kommunalwahlen als Person direkt gewählt werden. Zugleich verlangt Erdoğan, dass sich die Bürgermeister den Parteifunkti onären und auch Landräten bzw. Provinzgouverneuren unterzuordnen haben. Ohne dass Transparenz über die Prozesse im Hintergrund bestünde, wird vermutet, dass ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung zur Abberufung Umfrageergebnisse sowie Performanzkriterien seien. Andererseits wirkt der Prozess der personellen Erneuerung in der AKP als parallele Erscheinung zu einer Politik, die auch im Staatsapparat auf die Zentralisierung der Entscheidungsmacht an der Spitze, d.h. beim Präsidenten, abzielt. Verhaftung von Osman Kavala Mitte Oktober wurde Osman Kavala, Geschäftsmann und einflussreiches Mitglied der türkischen NGO-Sze ne, verhaftet und Anfang November inhaftiert. Ihm wird u.a. vorgeworfen, einer der Organisatoren der Gezi Park Proteste vom Sommer 2013 gewesen zu sein. Außerdem habe er außerordentlich enge Kontakte zu Hanry Jak Barkey gehabt, der zu den Organisatoren des gescheiterten Putschversuches gehöre. Letztere Aussage ist im Zusammenhang mit den bisherigen Darstellungen zum Putschverlauf neu. Bei Barkey soll es sich um einen früheren Mitarbeiter des CIA handeln. Nr. 44/Januar 2018 Verfassungsgericht revidiert Rechtsprechung zu inhaftierten Parlamentariern Am 16. November hat das Verfassungsgericht das erste Urteil zu Individualklagen inhaftierter Abgeordneter gefällt. Die HDP-Abgeordnete Gülser Yıldırım hatte geltend gemacht, dass ihre Inhaftierung unrecht sei und ihre Meinungsfreiheit sowie das aktive und passive Wahlrecht eingeschränkt würden. Das Verfassungsgericht wies die Klage zurück und verwies darauf, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. Mit der gleichen Begründung wurde auch im Dezember die Verfassungsbeschwerde des inhaftierten HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş zurückgewiesen. Mit diesem Urteil hat das Verfassungsgericht seine vorherige Rechtsprechung geändert. Im Falle des inhaftierten CHP-Abgeordneten Mustafa Balbay hatte es entschieden, dass auch ohne Ausschöpfung des Rechtsweges die Anordnung von Untersuchungshaft gegen Abgeordnete einen Eingriff in das aktive und passive Wahlrecht darstellt. Daraufhin war nicht nur Mustafa Balbay, sondern auch andere im Zuge der KCK-Prozesse inhaftierte HDP-Abgeordnete freigelassen worden. Streit um die Freilassung inhaftierter Journalisten Am 11. Januar 2018 fällte das Verfassungsgericht im individuellen Klageverfahren Urteile zu den Fällen der inhaftierten Journalisten Şahin Alpay, Mehmet Altan sowie zu dem inzwischen freigelassenen Redakteur der Buchbeilage der Tageszeitung Cumhuriyet Turhan Güney. In allen drei Fällen wurde den Beschwerden stattgegeben und sowohl ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit als auch des Freiheitsrechts festgestellt. Aus diesem Grund ordnete das Verfassungsgericht die Freilassung der noch inhaftierten Journalisten an. Im Mittelpunkt der Urteile steht die Beweislage. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass solange sich in den Beiträgen von Journalisten keine expliziten Straftaten (zum Beispiel der Aufruf zum Staatsstreich) finden, sie nicht zum Gegenstand von Antiterrorverfahren gemacht werden können. Im Hinblick auf die Gülen Gemeinschaft wird als Kriterium für die Strafbarkeit nicht die„Nähe“, sondern ein expliziter Bezug auf die strafbaren Aspekte der Aktivitäten der Gülen Gemeinschaft angelegt. Mit dieser Argumentation hat das Verfassungsgericht im Grunde nicht nur über die Freilassung der Inhaftierten geurteilt, sondern die Verfahren selbst als Rechtsverstoß zurückgewiesen. Das 13. und 26. Große Strafgericht Istanbul wiesen das Urteil des Verfassungsgerichts als Kompetenzüberschreitung zurück. Zuvor hatte Regierungssprecher Bekir Bozdağ kritisiert, dass das Verfassungsgericht eine Beweis bewertung vorgenommen habe, die nur den eigentlich zuständigen Großen Strafgerichten zustände. Auf der anderen Seite sind Urteile des Verfassungsgerichts nach türkischem Recht bindend. Die Argumentation, das Verfassungsgericht habe seine Kompetenzen überschritten und sei darum nicht bindend, verfügt über keine Rechtsgrundlage. Dies jedoch scheint vom 26. und dem 14. Großen Strafgerichten, die über die Einsprüche ge3 TÜRKEI NACHRICHTEN gen die Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden, anders gesehen zu werden. Das 26. Große Strafgericht verweist in seiner Entscheidung auf eine Rechtslücke, so dass nicht eindeutig festgelegt sei, ab welchem Moment eine Entscheidung des Verfassungsgerichts in Kraft trete. Üblich sei, dass die Entscheidung nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger rechtswirksam werde. Darum wurde mit einer Gegenstimme die Freilassung zurückgewiesen. Das 14. Große Strafgericht wiederum ging noch einen Schritt weiter. Das Verfassungsgericht könne nicht über die Angemessenheit einer Entscheidung eines anderen Gerichts urteilen. Sonst könnten andere Gerichte keine von den Urteilen des Verfassungsgerichts abweichende Entscheidungen treffen. Genauer genommen war die Einführung eines verbindlichen und abschließenden individuellen Klageverfahrens beim Verfassungsgericht gerade mit dem Ziel verbunden, dass andere Gerichte keine abweichenden Urteile fällen können. Ein weiterer Aspekt sind die Klagen inhaftierter Journalisten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bisher hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf das türkische Verfassungsgericht als inländischen Rechtsweg verwiesen und abgewartet. Nun wird für Februar erwartet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bewertung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ähnlich ausfallen wird wie die des türkischen Verfassungsgerichts und die konstruierten Vorwürfe gegen zahlreiche Journalisten zurückgewiesen werden. Prozesslawine gegen Akademiker begonnen Am 5. Dezember 2017 begannen die ersten Prozesse gegen Akademiker, die im Januar 2016 den Appell„Wir machen uns nicht mitschuldig“ unterschrieben hatten. Gegenstand des Appells war der Aufruf, die Kämpfe in den südostanatolischen Städten unverzüglich einzustellen. Staatspräsident Erdoğan hatte den Aufruf zurückgewie sen und erklärt, es handele sich um PKK-Propaganda. Die meisten Unterzeichner wurden entlassen; nun wird gegen sie wegen Terrorpropaganda und„Schmähung der Türkischen Republik“ der Prozess gemacht. Der Antrag einiger Angeklagter, die Prozesse zu vereinigen, wurde abgelehnt. Angesichts von 147 Angeklagten, die in Prozessen zu drei bis vier Angeklagten durchgeführt werden, finden in Istanbul die Verfahren vor unterschiedlichen Großen Strafgerichten statt. In einem Beitrag für die Tageszeitung Cumhuriyet wies Ahmet Insel darauf hin, dass bezogen auf vier inhaftierte Akademiker im April 2017 die Staatsanwaltschaft die Anklage von„Terrorismuspropaganda“ auf„Beleidigung des türkischen Staates“ geändert hatte. Für eine Anklage nach diesem Straftatbestand bedarf es einer Genehmigung durch das Justizministerium, die jedoch nicht vorlag. Aus diesem Grund wurden die vier Akademiker freigelassen. Am 5. Dezember erklärte das 35. Große Strafgericht Istanbul, dass an der Anklage „Terrorismuspropaganda“ festgehalten werde, denn die Entscheidung eines anderen Gerichts sei nicht bindend. Nr. 44/Januar 2018 Iyi Partei Am 25. Oktober 2017 wurde die neue Partei um Meral Akşener gegründet. Ausgangspunkt war zunächst eine Auseinandersetzung in der MHP, die mit dem Ausschluss der innerparteilichen Opposition endete. Doch die neue Partei soll nicht einfach nationalistische Wähler ansprechen. Ziel ist das konservative Zentrum neu zu besetzen. Als Name wurde„Iyi Parti“(Gute Partei) gewählt; als Logo dient ein Sonnensymbol. Im Parteiprogramm dominieren Botschaften zur Garantie der individuellen Freiheitsrechte und die Wiederherstellung der Gewaltenteilung. Verschiedene im Dezember veröffentlichte Meinungsumfragen zeigen die Iyi Partei knapp über der 10-prozentigen Sperrklausel. Dabei legen die Umfragen nahe, dass die Partei neben der MHP insbesondere Wähler der CHP anzieht. Bisher scheint sich dagegen ihre Ausstrahlung beim konservativen Zentrum in Grenzen zu halten. Der Hintergrund könnte nicht zuletzt sein, dass die Iyi Partei bisher kaum mit inhaltlichen Positionen hervorgetreten ist. Meral Akşener genießt beträchtliche Sympathie und angesichts der Erfahrung des Verfassungsreferendums wird sie als eine der möglichen Politikerinnen eingeschätzt, die die„Nein-Front“ in den Präsidentschaftswahlkampf führen kann. Diskussion über das Wahlrecht begonnen Noch ist offen, ob es vor der für November 2019 vorgesehenen Parlamentswahl zu einer Änderung des Wahlrechts kommt. Zu denjenigen, die eine Änderung befürworten gehört die MHP, die seit Mitte November anregt, die 10-Prozent-Hürde für den Einzug in das Parlament zu senken. Sie sieht sich in einem„nationalen Bündnis“ mit der AKP und kann sich vorstellen, bei der Präsidentenwahl ein offenes Bündnis mit der AKP einzugehen. Die MHP hat sich bisher als stärkste Verteidigerin der Sperrklausel hervorgetan, weshalb ihr Kritiker nun vorwerfen, dass diese Forderung von der Befürchtung getragen werde, an dieser Hürde zu scheitern. Aus verständlichen Gründen wird diese Behauptung von der MHP zurückgewiesen. Die Partei hat zudem als zweite Initiative eine Formel für gemeinsame Listen von Parteien bei der Parlamentswahl in die Diskussion gebracht. Dabei geht es im Grunde um die Frage der Parteienfi nanzierung. Die Förderung ist an den Erfolg der Parteien bei der Parlamentswahl gebunden. Bisher funktionierten Wahlbündnisse, indem Politiker kleinerer Parteien in die Liste stärkerer Parteien aufgenommen wurden. Der Nachteil für die kleineren Parteien, die auf eine direkte Teilnahme an der Parlamentswahl verzichteten, war ein Verlust der Parteienförderung. Die MHP möchte nun, dass bei Parteibündnissen erkennbar bleibt, welchen Stimmanteil die jeweilige Partei erzielt hat. Auf diese Weise könnte die MHP, selbst wenn sie nicht mehr im Parlament vertreten sein sollte, zumindest einen Teil ihres Parteiapparates weiterhin mit Hilfe der staatlichen Förderung finanzieren. Eheschließung nun auch durch Muftis Im Oktober verabschiedete das Parlament mit den Stimmen von AKP und MHP ein Gesetz, dass den Kreis der zur 4 TÜRKEI NACHRICHTEN Trauung berechtigten Beamten um Muftis erweitert. Die Muftis sind Beamte des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten und sind auf Landkreisebene für das Personal der Moscheen zuständig. Das Gesetz war insbesondere von Frauenverbänden als Versuch kritisiert worden, durch die Hintertür einen Einstieg in ein religiöses Familienrecht vornehmen zu wollen. Demgegenüber erklärte die Regierung, dass sich an den Voraussetzungen der Eheschließung nichts verändert habe. Nur der Kreis derer, die zur Trauung berechtigt seien, werde aufgrund eines gesellschaftlichen Bedürfnisses erweitert. Es handelt sich nicht um die einzige Diskussion zum Präsidium für religiöse Angelegenheiten und Familienrecht. Das Präsidium bestätigte beispielsweise in einer Fetwa, das eine Scheidung per SMS oder Email im islamischen Sinne rechtskräftig sei, wenn in dem Text drei Mal die traditionelle Scheidungsformel wiederholt wird. Dies stieß nicht nur bei laizistischen Kreisen, sondern auch unter konservativ-islamischen Kreisen auf Kritik. Während der Präsident des Amtes erklärte, dass solche Diskussionen einfach aus dem Dualismus von staatlichem und religiösem Recht resultierten, wandte beispielsweise Mustafa Öztürk in einem Beitrag für die konservative Tageszeitung Karar ein, dass Hochzeit und Scheidung keine Frage der Religion seien. Ihr Gegenstand sei die Haltung, mit der die Familie gegründet oder aufgelöst werden, nicht aber die Form, in der dies geschähe. Verbot von Veranstaltungen zum Thema Homosexualität Am 19. November wurde gemeldet, dass die Provinzverwaltung Ankara unbefristet alle Veranstaltungen zum Thema Homosexualität verboten hat. Ausgangspunkt waren die„Deutsche Homosexuelle Filmtage“, die vom 16.-18. November durchgeführt werden sollten. Gegen die Veranstaltung war auf Twitter eine Kampagne begonnen worden. Die Provinzverwaltung Ankara begründet das Verbot damit, dass durch solche Veranstaltungen Hass einer Bevölkerungsgruppe gegen eine andere geschürt werde und dies darum eine Gefährdung der inneren Sicherheit hervorrufe. Wirtschaft und Soziales Hohes Wirtschaftswachstum im dritten Quartal 2017 Im dritten Quartal 2017 ist die türkische Wirtschaft um 11,1 Prozent gewachsen. Mit der Aufwärtsrevision der beiden ersten Quartale liegt das Wirtschaftswachstum seit Jahresanfang bei 7,4 Prozent. Während von vielen diese Zahlen mit Begeisterung aufgenommen wurden und der Staatspräsident erklärte, dies sei der Beleg, warum andere Länder neidisch auf die Türkei seien, sahen viele Ökonomen die Entwicklung gelassener. In der Wirtschaftszeitung Dünya führte der Kolumnist Alaattin Aktaş aus, dass er bereits am 14. September ein Nr. 44/Januar 2018 Wachstum von 10 bis 12 Prozent vorausgesagt habe. Dies sei nicht Hellseherei gewesen, sondern schlicht eine Berechnung der üblichen Entwicklungen zwischen den einzelnen Quartalen unter Berücksichtigung, dass im 3. Quartal 2016 ein Rückgang um 1,3 Prozent eingetreten sei. Er erklärt die Entwicklung also fast ausschließlich mit dem Effekt eines schlechten Vorjahresquartals. Im September 2017 kam er in seiner Prognose zu dem Schluss, dass das Wachstum zum Jahresende 6,5 Prozent erreichen wird. Seiner aktuellen Einschätzung nach kann es auch leicht darunter liegen. Schwäche der Türkischen Lira und Zinsniveau Im Oktober und November hat die Türkische Lira erneut stark an Wert verloren. Als Hintergrund wird zum einen auf internationale Entwicklungen verwiesen, zum anderen aber auch auf die Zinspolitik der türkischen Zentralbank. Diese hat in 2017 die Leitzinsen unangetastet gelassen, gleichzeitig jedoch die Kosten für die Refinan zierung der Banken deutlich erhöht. Im Dezember trat eine Stabilisierung der Wechselkurse ein, die von der türkischen Zentralbank genutzt wurde, um eine erneute Zinserhöhung unter den von den Finanzinstituten erwarteten Wert vorzunehmen. Während Staatspräsident Erdoğan weiterhin hohe Zinsen als Auslöser von Inflation betrachtet und darum versucht, durch die Forderung nach Zinssenkungen Wachstum zu erhöhen und zugleich die Arbeitslosigkeit sowie die Inflation zu senken, erwarten internationale Finanzinstitute eine erneute Zinserhöhung im Januar oder Februar 2018. Dies würde vermutlich die Inflation und die Wechselkurse stabilisieren, sich jedoch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Gehaltsentwicklung und Inflation Die Türkei hat 2017 mit einer Jahresinflation von 11,92 Prozent abgeschlossen. Die stärksten Zuwächse zeigten die Preise für Verkehr, für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke. Dies hat zur Folge, dass vor allem niedrigere Einkommensgruppen stärker von der Inflation betroffen sind. Demgegenüber hat die von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung gebildete Kommission zur Festlegung des Mindestlohns für 2018 einen Anstieg um 14,2 Prozent beschlossen. Die letzten offiziellen Angaben zur Verbreitung des Mindestlohns durch die gesetzliche Sozialversicherung liegen für 2015 vor und zeigen ein Niveau von 35 Prozent der versicherten Beschäftigten. Der Gewerkschaftsbund Türk İş ermittelt monatlich die Mindestausgaben von allein Lebenden sowie vierköpfi gen Familien. Dem Bericht vom Dezember 2017 zufolge lagen die Kosten für eine allein lebende Person bei 1.989 TL, die Ernährungskosten einer Familie bei 1.608 TL. Der Mindestlohn beträgt ab 2018 nun 1.603 TL, selbst zwei Mindestlöhne würden nicht ausreichen, um eine Familie an die von Türk İş mit 5.238 TL ermittelte Armutsgrenze zu führen. Aufschluss über die weitere Gehaltsentwicklung in der Industrie werden vermutlich die Tarifverhandlungen in der Metallindustrie geben. Der Arbeitgeberverband hat 5 TÜRKEI NACHRICHTEN bei dreijähriger Laufzeit eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent vorgeschlagen und zugleich Forderungen nach Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie eine Bindung der Zulagen an die geleisteten Arbeitstage gefordert. Dieses Angebot ist von den Metallgewerkschaften zurückgewiesen worden. Doch auch ohne Ausnahmezustand hat die Regierung in der Vergangenheit Streiks mit Verweis auf die nationale Sicherheit verboten. Für 2018 wird zwar mit einem Rückgang der Inflation gerechnet, doch sind weitere Kaufkraftverluste bei Haushalten mit niedrigem Einkommen zu erwarten. Dabei spielen die niedrige Erwerbsbeteiligung, die als verdeckte Arbeitslosigkeit bewertet werden kann, und die hohe Arbeitslosenquote genauso eine Rolle wie die Verbreitung von informellen Beschäftigungsverhältnissen. Ein weiterer Faktor ist der geringe Produktivitätszuwachs, der die Spielräume für eine Erhöhung der Kaufkraft(Reallöhne) einschränkt. Personalübernahme in den öffentlichen Dienst Seit Jahren hatten Gewerkschaften gefordert, die Beschäftigten von privaten Dienstleistungsunternehmen, die für den öffentlichen Dienst tätig sind, auf Planstellen in den öffentlichen Dienst zu übernehmen. Die AKP hatte angekündigt, die rechtliche Grundlage bis zum Jahresende zu verabschieden, zog es dann aber vor, dies nicht als Gesetz sondern mit einer Ausnahmezustandsverordnung zu verwirklichen. Auf der Grundlage dieser Verordnung sollen rund 950.000 Beschäftigte teils als Beamte, teils als Angestellte und Arbeiter von ihren bisherigen privaten Arbeitgeber entweder direkt in den Staatsdienst oder in staatliche Unternehmen überführt werden. Es wird damit gerechnet, dass der Übergang bis April 2018 vollzogen wird. Die Neuregelung birgt mehrere Implikationen. Zunächst wird im öffentlichen Management die Ausgliederung von Leistungen, d.h. die Privatisierung, stark eingeschränkt. Dies hat Vor- und Nachteile, die im Vorfeld der Rechtsänderung jedoch nicht diskutiert wurden. Für die übernommenen Beschäftigten bietet die Beschäftigung im öffentlichen Dienst vor allem mehr Sicherheit im Hinblick auf die pünktliche Gehaltszahlung und die Einhaltung des Arbeitsrechts. Da die Beschäftigten jedoch mit ihrem bisherigen Gehalt übernommen werden, werden zukünftig zwischen Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit gleicher Tätigkeit unterschiedliche Gehälter gezahlt. Auch werden nicht alle Beschäftigten übernommen. Ausgenommen sind zunächst Bezieher von Renten. Da sie nicht übernommen werden und ihr bisheriger Arbeitgeber keine Verwendung für sie hat, werden sie arbeitslos. Zudem sind eine Sicherheitsüberprüfung sowie eine Eignungsprüfung für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Wie viele Übernahmekandidaten hier scheitern, wird sich vermutlich erst zum Abschluss des Verfahrens feststellen lassen. Für die bisherigen Dienstleistungsfirmen stellt sich die Frage ihrer Abfindung. Einige von ihnen haben nicht nur Personal gestellt, sondern auch Geräte und Betriebsmittel angeschafft. Da sie die öffentlichen Aufträge verloren haben, benötigen sie diese Betriebsmittel nicht mehr. DemNr. 44/Januar 2018 gegenüber fehlt diese Sachausstattung den öffentlichen Stellen, die nun diese Aufgabe übernehmen. Zwar sieht die Ausnahmezustandsverordnung eine Abfindung für die Dienstleistungsunternehmen vor, nicht aber eine Bestimmung für die Übernahme der angeschafften Geräte und Betriebsmittel. Sowohl die Übernahme des Personals als auch die Frage der Betriebsmittel und der Abfindungen wird erhebli che Kosten für die öffentlichen Kassen mit sich bringen. Welche Höhe sie erreichen können, wurde bisher nicht mitgeteilt. Außenpolitik Deutsch-türkische Beziehungen Nach der Ankündigung einer neuen Türkei-Politik durch die Bundesregierung setzte sie sich auf der einen Seite für eine Verringerung europäischer Zahlungen und Kredite für die Türkei ein. Auf der anderen Seite brachte sie eine Diskussion über die Beitrittsperspektive der Türkei in die EU auf die Tagesordnung. Hintergrund war der Vorwurf, die Türkei würde 12 Bundesbürger aus politischen Gründen inhaftieren und als „Geiseln“ festhalten. Als prominentester unter ihnen sitzt der Welt-Korrespondent Deniz Yücel nach wie vor in Haft, ohne dass gegen ihn bisher Anklage erhoben wurde. Doch in zwei anderen Fällen erfolgte eine Freilassung, in einem weiteren Fall wurde ein Ausreiseverbot aufgehoben. Die gehäuften Freilassungen im Dezember wurden als Anzeichen für beiderseitige Bemühungen aufgefasst, eine neue Kooperationsbasis zu finden. Der Vorstoß von Bun desaußenminister Gabriel im Dezember, dass die möglichen Ergebnisse des Brexit-Prozesses auch ein Modell für die Beziehungen zwischen EU und Türkei angesehen werden könnten, steht einer solchen Deutung nicht im Wege. Denn die Entwicklung einer neuen Kooperationsbasis bedeutet nicht zugleich, dass engere Beziehungen angestrebt werden. Nach dem Besuch von Außenminister Çavuşoğlu bei Bun desaußenminister Sigmar Gabriel wird in erster Linie über deren persönliche Bekanntschaft berichtet, als über mögliche neue Ansätze für die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu informieren. In ihren Sondierungsgesprächen haben sich CDU/CSU und SPD geeinigt, dass keine neuen Kapitel der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geöffnet oder geschlossen werden und die geplante Aktualisierung der Zollunion ausgesetzt wird. EU Beziehungen hinter den Kulissen Der Besuch von Staatspräsident Erdoğan bei seinem Amtskollegen Macron wurde vor allem als ein Versuch der türkischen Regierung wahrgenommen, die Beziehungen zur EU wieder zu verbessern. Doch ebenso wie beim Gespräch Gabriel-Çavuşoğlu machte Präsident Macron in der Abschlusspressekonferenz deutlich, dass auf dem Gebieten von Rechtstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Menschenrechte Dissens besteht. Er erklärte zudem, dass 6 TÜRKEI NACHRICHTEN es an der Zeit sei, die Doppelzüngigkeit in den Beziehungen zwischen EU und Türkei aufzuheben und einen neuen Rahmen zu suchen. Die Vorbereitungen dazu wurden bereits eingeleitet. Im Oktober entschied der Europäische Rat, dass der Dialog mit der Türkei fortgesetzt und die Beitrittsverhandlungen nicht ausgesetzt werden sollen. Demgegenüber wurde die EU-Kommission beauftragt, einen neuen Fortschrittsbericht bis April 2018 vorzulegen, der klären soll, inwieweit die Türkei noch die Kriterien eines Beitrittskandidaten erfülle. Auf der einen Seite wurde durch diesen Beschluss Zeit gewonnen, Schritte zur Verbesserung der Beziehungen zu unternehmen. Doch bisher sind keine Anzeichen dafür erkennbar, dass beispielsweise die von der EU geforderte Einschränkung der Anwendung des Antiterrorgesetzes von türkischer Seite angegangen wird. Auf der anderen Seite könnte im Falle einer negativen Bewertung der Beitrittsfähigkeit der Türkei durch die EU-Kommission die Fortführung der Beitrittsverhandlungen in Frage gestellt werden. Bei der Beratung des EU-Haushalts 2018 einigten sich die EU-Finanzminister auf eine Kürzung der für die Türkei vorgesehenen Mittel um 105 Mio. Euro. Der Betrag an sich ist nicht als dramatisch zu bewerten. Problematischer für die türkische Regierung ist, dass die Kürzung mit der zunehmenden Abweichung des Landes von europäischen Standards begründet wird. Beziehungen zu Israel Die Entscheidung, die Beziehungen zu Israel zu normalisieren, war pragmatischer Natur, die jedoch nicht unbedingt mit den außenpolitischen Positionen der AKP harmoniert. Nach der Ankündigung von US-Präsident Trump, die US-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen, hatte die türkische Regierung zunächst eine Sondersitzung der Konferenz islamischer Staaten in Istanbul einberufen und sich dann bei der UN für die Resolution eingesetzt, die die Mitglieder aufruft, ihre Botschaften nicht nach Jerusalem zu verlegen. Parallel dazu verschärfte Staatspräsident Erdoğan seine Vorwürfe gegen Israel und warf den israelischen Sicherheitskräften vor, mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen palästinensische Demonstranten vorzugehen. Interessant ist dabei, dass Erdoğan zu Beginn seiner Kampagne zwar mit einer er neuten Abberufung des türkischen Botschafters in Israel drohte, dieser mögliche Schritt jedoch später nicht mehr auf die Tagesordnung gebracht wurde. Obgleich die Beziehungen angespannt sind, hält die türkische Regierung einen Abbruch nicht für wünschenswert. USA-Beziehungen bergen Ungewissheiten Im Hinblick auf die angespannten US-Beziehungen der Türkei gibt es unterschiedliche Entwicklungen. Während auf der einen Seite eine Verlangsamung der Visumsvergabe durch US-Vertretungen in der Türkei vom US-Außenministerium zur Jahreswende ausgehoben wurde, bestehen die Meinungsverschiedenheiten bei der US-Zusammenarbeit mit den syrischen Kurden sowie im Hinblick auf die Verfolgung der Gülen Gemeinschaft in den USA fort. Mit dem für April 2018 erwarteten Abschluss des GerichtsverNr. 44/Januar 2018 fahrens über den Bruch von US-Embargobestimmungen gegen den Iran wird erwartet, dass auch entschieden wird, ob und in welcher Höhe gegen türkische Banken, die im Prozess genannt wurden, vorgegangen wird. Da es sich hierbei nicht nur um eine juristische, sondern vor allem politische Entscheidung handelt, wird erwartet, dass im ersten Quartal 2018 auf verschiedenen Ebenen Verhandlungen zwischen der US-Führung und der türkischen Regierung aufgenommen werden. Syrien Konflikt Nach dem Jahreswechsel hat sich die Lage im syrischen Bürgerkrieg wieder verschärft. Nachdem der„Islamische Staat“ aus den meisten Gebieten in Syrien vertrieben werden konnte, haben die syrische Regierung und ihre Verbündeten eine Offensive in der westsyrischen Provinz Idlib begonnen. Knapp ein Drittel des von der bewaffneten Opposition dort kontrollierten Gebietes könnte unter die Kontrolle der Regierung fallen. Mit der langen Grenze der Provinz zur Türkei könnten dadurch neue Flüchtlingsbewegungen eintreten. Auch stellt sich die Frage, ob der unter Führung Russlands eingeleitete Befriedungsprozess unter diesen Bedingungen weitergeführt werden kann. Am 22. November trafen sich die Staatspräsidenten Russlands, des Irans und der Türkei, um einen weiteren Schritt für die friedliche Lösung des Syrien-Konflikts zu verein baren. Damit haben drei der direkt in den Krieg involvierten Staaten eine Übereinkunft geschlossen – die USA zogen es, ähnlich wie bei den Astana Konferenzen vor, Abstand zu halten. Gleichwohl hatte Russland im Vorfeld der Konferenz mit den meisten übrigen Akteuren Verbindung aufgenommen. Ein direkter Widerspruch gegen die „3er-Übereinkunft“ scheint nicht aufgetreten zu sein. Im Ergebnis sollen die Kämpfe in Syrien unter Aufsicht Russlands, des Irans und der Türkei weiter eingedämmt werden. Regime und Opposition in Syrien sollen einen Nationalkongress einberufen, an dem alle Parteien, Gruppen und Konfessionen teilnehmen. Die türkische Regierung jedoch besteht darauf, dass die kurdische PYD nicht beteiligt wird, weil sie als„terroristische Gruppe“ die nationale Sicherheit des Landes bedrohe. Auf der anderen Seite scheint die Tragfähigkeit des Konzepts der Deeskalationszonen zur Jahreswende in Frage gestellt worden zu sein. Syrische Regierungstruppen haben eine Offensive im Süden der Provinz Idlib begonnen, die ebenfalls zur Deeskalationszone erklärt worden ist. Die Intensität der Kämpfe scheint gegenüber November und Dezember wieder stark gestiegen zu sein. Für die Einhaltung der Deeskalation sollten im Süden russische Militärbeobachter und im Norden türkische verantwortlich sein. Türkei greift kurdisches PYD-Gebiet um Afrin an Am 20. Januar hat die türkische Regierung offiziell den Be ginn einer Militärintervention gegen das syrische Gebiet um Afrin begonnen. Die Welt zeigt sich besorgt, die türkischen Medien siegesgewiss. Sie berichten bereits über die nächsten Kriegsziele. Auch ohne Krieg ist das Meinungsspektrum, das ohne Gefahr veröffentlicht werden kann, in den letzten zwei Jahren stark eingeschränkt worden. 7 TÜRKEI NACHRICHTEN Ein Krieg mit vielen Fronten Während türkische Medien mit Fotos von Bombeneinschlägen, feuernder Artillerie und Raketenwerfern die Kraft der türkischen Armee kommunizieren, wird über zahlreiche diplomatische Aktivitäten der türkischen Regierung berichtet. Ohnehin hatte im Vorfeld der Operation „Olivenzweig“ der türkische Generalstabschef zunächst das NATO-Hauptquartier in Brüssel und dann Moskau besucht. Nach Beginn der Operation wurden zunächst die Botschafter der USA, Russlands und des Irans und anschließend diejenigen der Vertreter im UN-Sicherheitsrat zur Information ins Außenministerium geladen. Unterstützung für die türkische Operation gibt es dagegen nicht. Russland zeigt sich besorgt; die USA mahnen, dass der Kampf gegen den„Islamischen Staat“ Vorrang haben müsse. Die Bundesregierung zeigt sich besorgt. Russland erhebt Vorwürfe gegen die USA. Sie habe durch ihre Bewaffnung kurdischer Milizen die Türkei zu diesem Angriff provoziert. Gleichwohl ist Russland zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit, die Türkei an ihrem Angriff zu hindern. Ihre Beobachter, die bisher als wichtiges Hindernis für den türkischen Militäreinsatz galten, hat Russland in die Stadt Tal Rifat zurückgezogen, die nahe an den von syrischen Regierungstruppen kontrollierten Gebieten um Aleppo liegt. Auch hat die syrische Luftabwehr, die von der russischen Armee kontrolliert sein soll, den Angriff türkischer Flugzeuge zugelassen. Die kurdische YPG erklärt daraufhin Russland als mitverantwortlich für den türkischen Angriff. In einigen westlichen Medienberichten wurde der türkische Angriff als einer auf„kurdische Siedlungen in Nord-Syrien“ berichtet. Die türkische Regierung erklärt, es gehe um die Befreiung der unterdrückten Bevölkerung von der Tyrannei des syrischen Arms der PKK. Am 21. Januar erklärte Premier Yıldırım, es sei Ziel, eine Sicherheits zone von 30 km Umfang entlang der türkischen Grenze zu schaffen. Dies entspricht in etwa dem kurdisch kontrollierten Gebiet um Afrin. Die türkische Armee geht bei der Operation Olivenzweig – ebenso wie zuvor bei der Operation Euphrat Shield – mit Milizen der„Freien Syrischen Armee“ vor. Dies ist ein Bündnis aus verschiedenen Milizen, von denen die größten sich als islamistische Gotteskrieger sehen. Dieses Bündnis mag aus militärischer Sicht und auch als völkerrechtlicher Vorwand nützlich sein. Die Wirkung auf die westliche Öffentlichkeit jedoch dürfte verheerend sein. Für alle Parteien ungelegen Die Operation Olivenzweig kommt für alle im syrischen Bürgerkrieg involvierten Mächte ungelegen. Russland liegt zum einen daran, den Konflikt von einem militäri schen zu einem diplomatischen zu transformieren und so die erzielten Gewinne abzusichern, ohne neue Kosten eingehen zu müssen. Dazu hat sie mit der Türkei und dem Iran den Astana-Prozess eingeleitet, der parallel zu den UN-Vermittlungen verläuft. Bei einer Konferenz in Sotchi am 30. Januar sollen die politische und militante Opposition mit Anhängern der Regierung zusammentreffen, um den Prozess der Ausarbeitung einer neuen Verfassung Nr. 44/Januar 2018 einzuleiten. Der russischen Regierung liegt viel an einem Erfolg der Konferenz. Es wird davon ausgegangen, dass die Duldung des türkischen Angriffs auf Afrin auch mit diesem Ziel zusammenhängt. Zugleich will Russland jedoch auch die kurdischen Nationalbewegungen, die ein zunehmend wichtiger politischer Faktor im Nahen Osten werden, nicht wirklich verlieren. Aus diesem Grund wäre es aus russischer Sicht vorteilhaft, wenn die Kampfhandlungen so schnell wie möglich eingestellt werden, ohne die militärischen Gleichgewichte wesentlich zu verändern. Dies dürfte auch dem Interesse der USA entsprechen, die mit der kurdischen PYD/YPG als zentraler Bestandteil der „Demokratischen Kräfte Syriens“ zusammenarbeiten. Dies dürfte umso mehr zutreffen, da als nächstes Kriegsziel bereits Membidsch genannt wird, wo US-Soldaten stationiert sind, um Angriffe der Türkei zu vermeiden. China hat in letzter Zeit eine Politik verfolgt, die vor allem auf die Sicherung von Einfluss in der Nachkriegsphase und beim Wiederaufbau Syriens zielt. Ein Interesse, den türkischen Vorstoß zu unterstützen, dürfte China darum nicht haben. Das Hauptinteresse der EU am syrischen Bürgerkrieg ist die Vermeidung neuer Flüchtlingswellen. Ein zweiter Aspekt ist, dass Militante aus europäischen Ländern, die in Syrien gekämpft haben, zurückkehren und zu einem Sicherheitsrisiko werden könnten. Eine Unterstützung des türkischen Vorgehens ist auch von dieser Seite nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht unwahrscheinlich, wenn in Kürze der Weltsicherheitsrat dazu aufrufen wird, die Kämpfe einzustellen. Zu einer Sanktionsdrohung wird er vermutlich in diesem Stadium nicht greifen. Zeitfaktor Eine Chance, Afrin gegen die türkische Armee zu verteidigen, hat die YPG nicht. Sie kann die Besetzung militärisch hinauszögern, vermutlich jedoch nicht verhindern. Darum wird sie versuchen, diese Besetzung so lange wie möglich zu verzögern. Die gewonnene Zeit wird sie für politische Gegenmaßnahmen nutzen. Die Türkei ist außenpolitisch in eine zunehmende Isolation geraten. Es ist absehbar, dass sich diese vertieft. Möglich ist auch, dass neben den USA auch andere Länder mit einer militärischen Unterstützung der Demokratischen Kräfte Syriens beginnen. Dabei wird der Druck auf westliche Regierungen wachsen, denn die PYD/YPG besitzt durchaus guten Zugang zu westlichen Medien. Sie werden zivile Opfer und die Dschihadisten in der Freien Syrischen Armee in den Vordergrund stellen. Das Vorgehen der türkischen Regierung werden sie als„Kurden-Hass“ denunzieren. Nimmt man die Euphrat Shield oder die Rakka-Operation als Maßstab, so wird der Kampf um Afrin vermutlich über mehrere Monate anhalten, sollte er nicht durch die Intervention einer Großmacht beendet werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass einige westliche Länder die Demokratischen Kräfte Syriens anerkennen 8 TÜRKEI NACHRICHTEN werden. Dass Russland und die USA die Träume der türkischen Regierung, den ganzen Grenzstreifen von 900 km unter türkische Kontrolle zu bringen, zulassen werden, ist äußerst unwahrscheinlich. Im Ergebnis wird die Türkei weiter mit einer YPG/PYD konfrontiert sein, die politisch und militärisch aufgewertet wird. Verbindungen der YPG/PYD zur PKK werden kaum bestritten. Die Entscheidung PKK und PYD/ZPG gleichzusetzen, ist jedoch eine politisch/strategische Entscheidung. Bis zum Sommer 2015 hatt5e die türkische Regierung versucht, einen politischen Dialog mit der PYD zu führen. Nachdem sie begonnen hat, den eigenen Kurden-Konflikt militärisch zu lösen, bekämpft sie auch die PYD. Den Dialog weiterzuführen und auf vernünftigere politische Grundlagen zu stellen, hätte menschlich, ökonomisch und politisch vermutlich weit geringere Kosten verursacht. Ein anderer Aspekt betrifft die Chancen für die Türkei zur Demokratie zurückzukehren. Am 21. Januar verhinderte die Polizei eine Presseerklärung der HDP in Diyarbakır, indem sie den Zugang zum Parteigebäude blockierte. Es wird vermutlich nicht dabei bleiben. Die Worte von Staatspräsident Erdoğan, dass die Sicherheitskräfte jede Demonstration der HDP verhindern werde, sind ein deutlicher Hinweis. Nr. 44/Januar 2018 9 TÜRKEI NACHRICHTEN Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Cihannüma Mahallesi Mehmet Ali Bey Sk. 12/D5 34353 Beşiktaş-Istanbul Türkei Tel:+90 212 310 82 37 contact@festr.org www.festr.org Verantwortlich: Dr. Felix Schmidt © FES Türkei, 2018 Nr. 44/Januar 2018 10