DÜNYADAN TÜRKEI NACHRICHTEN Nr. 45/April 2018 INHALT Türkische Innenpolitik ............................................................ 2 ƒƒ Vorgezogene Neuwahlen...................................................... 2 ƒƒ Verfassungsgericht ordnet Freilassung von Journalisten an............................ 3 ƒƒ Verkauf der Doğan Medienholding............................................... 3 ƒƒ Furcht vor dem Theater....................................................... 4 ƒƒ Lange Verfahrensdauer der Kommission für Ausnahmezustandsverordnungen............. 4 Wirtschaft und Soziales .......................................................... 4 ƒƒ Der Preis des Rekordwachstums 2017............................................ 4 ƒƒ Erneute Schwäche der Türkischen Lira und Inflation.................................. 4 ƒƒ Entwicklung des Arbeitsmarktes................................................. 5 Außenpolitik ..................................................................... 5 ƒƒ Afrin Operation und Bürgerkrieg in Syrien......................................... 5 ƒƒ Beziehungen zu den USA...................................................... 5 ƒƒ Entspannung in Beziehungen mit Deutschland...................................... 6 ƒƒ EU-Perspektive der Türkei..................................................... 6 Schwerpunkt Islam ............................................................... 6 ƒƒ Auf der Suche nach einem zeitgemäßen Islam-Verständnis............................ 6 ƒƒ Kritik an religiösen Gutachten und Begriffsdeutungen................................ 7 ƒƒ Deutungsmonopol oder Vielfalt? Die Auseinandersetzung mit den Bruderschaften.......... 7 ƒƒ Die Deklaration des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten.......................... 7 ƒƒ Einheit – aber wie?........................................................... 8 ƒƒ Unklare Grenzen............................................................. 8 ƒƒ Religiöse Erziehung........................................................... 8 TÜRKEI NACHRICHTEN Türkische Innenpolitik Vorgezogene Neuwahlen Blitzartig war nicht nur die Entscheidungsfindung, auch der Termin reduziert den Wahlkampf auf ein Minimum. Am 17. April forderte der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli bei seiner wöchentlichen Fraktionsrede, die für den 3. No vember 2019 vorgesehene Parlaments- und Präsidentenwahl auf den 26. August 2018 vorzuverlegen. Tags darauf war er mit Staatspräsident Erdoğan verabredet. Innerhalb einer halben Stunde einigten sich beide auf den 24. Juni als Wahltermin. Noch am gleichen Tag wurde der Antrag auf Auflösung des Parlaments eingebracht und der Aus nahmezustand um drei Monate verlängert. Als Begründung für die vorgezogene Wahl führen AKP und MHP an, dass die Lage der Türkei es erfordere, so schnell wie möglich zum Präsidialsystem überzugehen. Die Kürze der Vorbereitungszeit wird damit gerechtfertigt, dass man die Tagesordnung nicht unnötig mit dem Wahlkampf belasten wolle. In der Eile hatte man vergessen, dass am 24. Juni die Auf nahmeprüfungen für die Universitäten stattfinden sollten. In einer Blitzentscheidung teilte der Hohe Hochschulrat jedoch mit, dass die Prüfung um eine Woche auf den 30. Juni beziehungsweise den 1. Juli verschoben werde. Als mögliche Gründe für die vorgezogenen Wahlen werden vor allem zwei Faktoren angeführt. Der Termin im Juni könnte darauf zielen, die neu gegründete Iyi Partei von Meral Akşener an der Teilnahme zu hindern. Das Wahlrecht sieht vor, dass eine Partei sechs Monate vor dem Wahltermin einer Parlamentswahl sowohl ihren Gründungskongress als auch Parteistrukturen in mehr als der Hälfte der Provinzen gebildet haben muss. Zwar hatte die Iyi Partei ihren Gründungskongress im Dezember durchgeführt, jedoch im April 2018 einen weiteren Partei tag angesetzt, um allen Anforderungen zu entsprechen. Bewertet der Hohe Wahlrat den zweiten Parteikongress als ausschlaggebend, so wäre die Iyi Partei erst ab Ok tober berechtigt, an einer Parlamentswahl teilzunehmen. Ein wirkliches Hindernis würde eine solche Entscheidung jedoch nicht darstellen. Meral Akşener hat ihre Kandida tur für das Präsidentenamt angekündigt. Dazu muss sie 100.000 Unterschriften sammeln, weil ihre Partei keinen Fraktionsstatus im Parlament besitzt. Sollte die Iyi Partei nicht zur Parlamentswahl zugelassen werden, könnte sie auf einer Liste einer zugelassenen Partei antreten. Im Gespräch ist ohnehin ein Bündnis mit der Demokrat Partei und der Saadet Partei. Als zweite mögliche Ursache für die Wahlentscheidung wird die Wirtschaftsentwicklung betrachtet. Angesichts hoher Inflation und einer schwachen Türkischen Lira müssten die Zinsen erhöht und das Wirtschaftswachstum gedrosselt werden. Dies im Vorfeld einer Wahl zu entscheiden, hieße Stimmenverluste in Kauf zu nehmen. Angesichts des knappen Ausgangs des Referendums im April 2017 will die Regierung jedoch ein solches Risiko nicht in Kauf nehmen. Nun wird also in kürzester Zeit gewählt und vermutlich im Anschluss daran die bittere Medizin verordnet. Nr. 45/April 2018 Die Oppositionsparteien sehen die Wahlentscheidung als Gelegenheit zur Revanche an und haben sie begrüßt. Vermutlich in der kommenden Woche wird der Hohe Wahlrat den Zeitplan für die Wahl bekannt geben. Damit wird auch geklärt, bis wann die Kandidatur für das Präsidentenamt erfolgen muss. Damit wird sich wohl auch die meist diskutierte Frage der vergangenen Woche entscheiden: Wen wird die CHP als Präsidentenkandidaten vorschlagen? Die blitzartige Wahlentscheidung und das Zusammendrängen des Wahlkampfes auf zwei Monate erwecken den Eindruck, dass die Regierung die Wahl als Formalität betrachtet. Für die Demokratie ist dies keine gute Voraussetzung. Hinzu kommt, dass einige Fragen des Wahlrechts noch nicht geklärt sind. Dazu zählt unter anderem, wie die benötigten Unterschriften für die Präsidentschaftskandidaten gesammelt werden sollen. Zwar könnte eine diesbezügliche Wahlvorschrift in der kommenden Woche vom Parlament verabschiedet werden, doch läge dieser Termin bereits innerhalb des zweimonatigen Wahlzeitraums. Vorbereitet wurde die Wahlentscheidung durch eine Initiative des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli, der zunächst erklärte, seine Partei werde keinen Kandidaten für die Staatspräsidentenwahl aufstellen, sondern Staatspräsident Erdoğan unterstützen. Daraufhin begannen AKP und MHP den Rechtsrahmen für die Teilnahme von Wahlbündnissen an Parlamentswahlen zu erarbeiten. Dabei ist vorgesehen, dass zunächst nach dem D’Hont Verfahren festgestellt wird, wie viele Mandate auf das Bündnis insgesamt ent fallen. Erst danach erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Bündnisparteien. Dies birgt zunächst den Vorteil, dass für die MHP das Risiko, an der 10prozentigen Sperrklausel zu scheitern, ausgeschlossen ist. Eigentlich hatten auch AKP-Politiker im Vorfeld erklärt, dass die Sperrklausel deutlich gesenkt werden oder entfallen könne, denn sie wurde mit dem Anliegen begründet, stabile Mehrheiten zu erreichen, die eine Regierungsbil dung erleichtern. Dieses Argument trifft für das Präsidialsystem nicht mehr zu. Die von den beiden Bündnispartnern ausgearbeiteten Wahlrechtsänderungen enthalten jedoch noch weitere Änderungen. So wird nun gesetzlich festgelegt, dass auch Wahlzettel gültig sind, die nicht vor der Abstimmung durch das Urnen-Komitee abgestempelt wurden. Diese Frage hatte beim Verfassungsreferendum vor einem Jahr zu beträchtlichen Diskussionen geführt, weil das Abstem peln als eine wichtigere Sicherung gegen die Benutzung gefälschter Stimmzettel angesehen wird. Eine weitere Bestimmung berechtigt Wahlkomitees Sicherheitskräfte, ins Wahllokal zu rufen. Letzteres könnte in Gebieten mit hoher HDP-Wählerschaft zu Einschüchterungsversuchen führen. Die Wahlrechtsänderungen wurden im März gegen den Widerstand der übrigen Parteien abgestimmt und unverzüglich vom Staatspräsidenten genehmigt. Es kann laut Verfassung frühestens in einem Jahr angewendet werden. Offen blieb zunächst, ob MHP und AKP auch ein Bündnis für die Kommunalwahl entwickeln wollen. Angesichts der wenigen verbleibenden Zeit wird ein formelles Bündnis wie bei der Parlamentswahl jedoch nicht mehr möglich sein. 2 TÜRKEI NACHRICHTEN Mit der Wahlrechtsänderung wird zugleich die Wahlkampf strategie der Parteien weiter diskutiert. Die neu gegründete Iyi Partei von Meral Akşener erklärt, dass sie ein Bünd nis mit der Demokratischen Partei und der Saadet Partei anstrebe. Die zur Milli Görüş Linie zählende Saadet Partei wird jedoch auch von der AKP umworben, die diese gern in ihr Bündnis einbeziehen möchte. Die Saadet Partei wiederum lehnt bisher den Übergang zum Präsidialsystem ab. Die CHP konzentrierte sich zunächst nicht auf Bündnisgespräche, sondern suchte den Dialog mit anderen Parteien zunächst im Hinblick auf die Sicherung fairer Wahlbedingungen. Ebenso wie andere Parteien, die das Präsidialsys tem ablehnen, strebt die CHP bisher eine„Plattform der Prinzipien“ an. Angesichts der Heterogenität der Opposition erscheint auch eine über„Demokratie, Gerechtigkeit und Transparenz“ hinausgehende Vereinigung der Opposition als wenig praktikabel. Angesichts des neuen Regierungsmodells wird zudem die entscheidende Wahl nicht für das Parlament, sondern für das Amt des Staatspräsidenten ausgetragen. Hier zeichnet sich ab, dass die Oppositionsparteien im ersten Wahl gang mit jeweils eigenen Kandidaten auftreten werden. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit, treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Stichwahl an. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsste sich die Opposition entscheiden. Abgesehen von Meral Akşener, die bereits erklärt hat, dass sie für das Präsidentenamt kandidieren wird, haben sich die übrigen Oppositionsparteien noch nicht festgelegt. Verfassungsgericht ordnet Freilassung von Journalisten an Am 16. März 2018 wurde der seit mehr als einem Jahr inhaftierte frühere Kolumnist der Tageszeitung Zaman Şahin Alpay nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen. Vorausgegangen war im Januar ein Urteil des Verfassungsgerichts im individuellen Klageverfahren, das die Untersuchungshaft als Rechtsverstoß bewertete. Doch das zuständige Große Strafgericht, vor dem Alpay wegen Propaganda für die Gülen Gemeinschaft angeklagt wird, weigerte sich, das Urteil umzusetzen und verlängerte die Untersuchungshaft. Im zweiten Urteil des Verfassungsgerichts wird darauf hingewiesen, dass sich die übrigen Gerichte einem Urteil des Verfassungsgerichts unterwerfen müssen. Kein zweites Urteil erging jedoch im Fall von Mehmet Altan, der in der Zwischenzeit wegen des„Versuchs, die Ver fassungsordnung zu zerstören“ zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Im Mittelpunkt der Urteile steht die Beweislage. Das Verfassungsgericht stellt fest, dass solange sich in den Beiträgen von Journalisten keine expliziten Straftaten (zum Beispiel der Aufruf zum Staatsstreich) finden, sie nicht zum Gegenstand von Antiterrorverfahren gemacht werden können. Im Hinblick auf die Gülen Gemeinschaft wird als Kriterium für die Strafbarkeit nicht die„Nähe“, sondern ein expliziter Bezug auf die strafbaren Aspekte der Aktivitäten der Gülen Gemeinschaft angelegt. Mit dieser Argumentation hat das Verfassungsgericht im Nr. 45/April 2018 Grunde nicht nur über die Freilassung der Inhaftierten geurteilt, sondern die Verfahren selbst als Rechtsverstoß zurückgewiesen. Am 20. März veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Urteile zu den Beschwerden von Şahin Alpay und Mehmet Altan. Er stellte in beiden Fällen Rechtsverstöße im Hinblick auf die Untersuchungshaft und die Meinungsfreiheit fest. Während der Tenor mit dem des türkischen Verfassungsgerichts übereinstimmt, zeigt sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof zudem besorgt, dass die zuständigen Strafgerichte das erste Urteil des Verfassungsgerichts missachteten. Im Berufungsverfahren gegen den inhaftierten CHP-Abgeordneten Enis Berberoğlu wurde das Strafmaß von bis her 25 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ihm wird vorgeworfen, Bilder an die Tageszeitung Cumhuriyet weitergegeben zu haben, auf denen die Durchsuchung von Fahrzeugen des Geheimdienstes MIT nach Waffen dokumentiert wurde, die angeblich für Syrien bestimmt waren. Die Regierung erklärte die Durchsuchung zu einem Komplott der Gülen Gemeinschaft und dass nicht Waffen, sondern humanitäre Hilfsgüter in den Fahrzeugen gewesen seien. Berberoğlu wiederum bestritt, dass er die Fotos der Durchsuchung an die Cumhuriyet weitergegeben habe. Seine Anwälte versuchten anhand seiner Handy-Daten nachzuweisen, dass er sich nicht mit dem damaligen Cumhuriyet Chefredakteur Can Dündar getroffen hatte. Verkauf der Doğan Medienholding In den 1990er Jahren war die Doğan Medienholding wohl die einflussreichste Kraft auf dem türkischen Medien markt. Nun ist der Koloss aus Zeitungen wie Hürriyet, Pos ta und Fanatik, CNN-Türk, Kanal D und mehreren anderen Medien an die Demirören Gruppe verkauft worden. Diese betreibt mit Milliyet und Vatan bereits zwei regierungs nahe Zeitungen. Sollte den Zeitungen, Fernsehkanälen und der Doğan Nachrichtenagentur dasselbe Schicksal bevorstehen, wie den Zeitungen, die zuvor an regierungsnahe Kreise verkauft wurden, wird sich das Spektrum von zugängli chen Meinungen und Nachrichten weiter einschränken. Vermutlich werden einige Kolumnisten keinen Platz mehr im neuen Konzept finden und es wird keine Nachrichten agentur mehr geben, die nicht dem direkten Zugriff der Regierung ausgesetzt ist. Auch der letzte nicht kontrollierte Zeitungsvertrieb gehört zur Verkaufsmasse. War nach der Meldung über den Verkauf noch darüber spekuliert worden, dass das Geschäft aufgrund von Fi nanzierungsschwierigkeiten scheitern könnte, wurde am 6. April 2018 gemeldet, dass der Übergang der Doğan Medienholding an die Demirören Gruppe vollzogen wur de. Außerdem wurde gemeldet, dass die staatliche Ziraat Bank einen Kredit in Höhe von 700 Mio. Dollar unter günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt habe. Absehbar ist, dass vermutlich viele versuchen werden, das Loch in der Medienlandschaft durch das Internet aus zufüllen. Doch bleibt abzuwarten, wie die neue Zustän digkeit der Aufsicht für Radio und Fernsehen RTÜK für Webseiten ausgestaltet wird. 3 TÜRKEI NACHRICHTEN Furcht vor dem Theater Am 13. Januar wurde in der Provinz Artvin die Aufführung des Stücks„Sadece Diktatör“(Nur ein Diktator) von Onur Orhan verboten. Gespielt wird das Ein-Personen-Stück von Barış Atay unter der Regie von Caner Erdem. Es folg ten Verbote für die Provinz Ankara und den Istanbuler Bezirk Kadıköy. Anlässlich des Verbots in Artvin erklärte Barış Atay den vor dem polizeilich geschlossenen Theater wartenden Zuschauern, dass sie eine bessere Darstellung des Stücks als in der aktuellen Besetzung mit Polizei und Innenminister nicht hätten sehen können. Die Provinzverwaltung Ankara begründete das Verbot damit, dass Bevöl kerungsgruppen gegeneinander aufgehetzt würden und verwies auf die Vollmachten durch den Ausnahmezustand. Lange Verfahrensdauer der Kommission für Ausnahmezustandsverordnungen Die Kommission zur Überprüfung von Ausnahmezustandsentscheidungen hat eine kurze Zwischenbilanz vorgelegt. Mit der Bearbeitung von 107.076 Beschwerden aufgrund von Entlassungen durch Ausnahmezustandsverordnung wurde am 22. Dezember 2017 begonnen. Seither sind 6.400 Entscheidungen getroffen worden. In 100 Fällen wurde der Beschwerde Recht gegeben. 4.316 Beschwerden wurden abgelehnt. In 4.416 Fällen wurde eine nähere Untersuchung beschlossen. Man kann auf der Grundlage dieser Zahlen kleine Berech nungen anstellen. Tatsächlich entschieden wurden 4.416 Beschwerden in rund zwei Monaten. Demnach werden durchschnittlich 2.208 Entscheidungen pro Monat gefällt. Bleibt es bei diesem Tempo, müssen sich die Betroffenen auf eine Bearbeitungszeit von vier Jahren einstellen. Nach Entscheidung der Kommission wurden 2,32 Pro zent der Beschwerdeführer zu Unrecht entlassen. Rechnet man diesen Anteil auf die Gesamtzahl der Beschwerden hoch, so kommt man auf eine Zahl von 2.480 zu Unrecht Entlassenen. Die Kommission verfügt über 80 Berichterstatter, die die Entscheidungen vorbereiten. Geht man von durchschnittlich 160 Arbeitsstunden pro Monat aus, liegt das Arbeits volumen bei 12.800 Stunden pro Monat, in denen 6.400 Entscheidungen vorbereitet wurden. Summa summarum ergibt dies zwei Stunden pro Fall. Angesichts der Tragweite der Entscheidungen eine beachtliche Geschwindigkeit, denn schließlich muss nicht nur die Personalakte des Betroffenen, sondern auch die Daten von 20 Institutionen geprüft werden, die für die Untersuchung zusammenge führt wurden. Natürlich kann man anmerken, dass den Betroffenen nach der Entscheidung der Kommission der Rechtsweg offensteht. Veranschlagt man für ein Widerspruchsverfahren eine Verfahrensdauer von zwei Jahren und berücksichtigt den Zeitraum von 1,5 Jahren zwischen dem Putschversuch und der Arbeitsaufnahme der Kommission kann es ohne weiteres vorkommen, dass nach 7,5 Jahren festgestellt wird, dass jemand zu Unrecht entlassen wurde. Dabei bleibt es nicht bei der Entlassung. Wer durch Ausnahmezustandsverordnung entlassen wird, kann seine Berufsrechte verlieren und unterliegt zahlreichen BeschäfNr. 45/April 2018 tigungsverboten – von der sozialen Ausgrenzung einmal abgesehen. Wirtschaft und Soziales Der Preis des Rekordwachstums 2017 Um 7,4 Prozent ist die türkische Volkswirtschaft in 2017 gewachsen. In der OECD oder auch den G20 steht die Türkei damit glänzend dar. Doch interessant ist, dass die Mel dung über diesen Erfolg in einen Zeitpunkt fällt, an dem die Türkische Lira erneut stark an Wert verliert. Es hat viel Kritik an der Revision des Berechnungsverfahrens des Bruttoinlandsprodukts gegeben, mit der ein deutlicher Anstieg des Wirtschaftsvolumens erfolgte. Doch dieses Mal konzentriert sich die Diskussion nicht auf das Berechnungsverfahren. Die Einwände richten sich vor allem auf die Nachhaltigkeit der Wachstumsstrategie, da diese um den Preis eines hohen Außenhandelsdefizits, eines steigenden Haushaltsdefizits und hoher Inflation erzielt wurde. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung durch eine starke Erweiterung der Kreditmöglichkeiten sowie befristeten Steuersenkungskampagnen die Wirtschaftsaktivitäten stark gefördert. Wenn auch nicht im gleichen Ausmaß wie im vergangenen Jahr hat die Regierung auch für 2018 neue Förderprogramme vorbereitet. Gleichwohl sind die Wachstumserwartungen für dieses Jahr moderater und liegen zwischen 3-4 Prozent. Unter den Details der Berechnungen werden auch der Anteil und die Entwicklung der Arbeitseinkommen angegeben. Die Arbeitseinkommen sind 2017 um 12,9 Prozent gestiegen. Damit lag der Anstieg nur um 1,8 Prozentpunk te über der Inflation. Bedenkt man, dass die Arbeitsauf wendungen sich zugleich auf mehr Beschäftigte verteilten, haben die meisten Arbeiter und Angestellten keinen Anteil am Wirtschaftswachstum erhalten. Zugleich ist der Anteil der Lohnaufwendungen am Bruttoinlandsprodukt von 36,5 Prozent in 2016 auf 34,5 Prozent im letzten Jahr zurückgegangen. Ein anderes Problem ist die Entwicklung der Investitionen. Zwar hat die Revision des Berechnungsverfahrens die Türkei zu einem Land mit hoher Investitionsrate gemacht, jedoch lag der Anstieg bei den Anschaffungen von Maschinen und Ausrüstungen bei nur 0,7 Prozent. Den Hauptanstieg der Investitionen zeigte der Bausektor mit 12 Prozent. Da die Anteile von staatlichen und privaten Investitionen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, könnte ein bedeutender Teil der Investitionen auf staatliche Infrastrukturmaßnahmen zurückgeführt werden. Erneute Schwäche der Türkischen Lira und Inflation Mit 10,23 Prozent im März besteht nur geringe Aussicht, dass der Anstieg der Verbraucherpreise in absehbarer Zeit auf ein einstelliges Niveau fällt. Dagegen spricht zum einen, dass die Erzeugerpreise deutlich stärker gestiegen sind als die Verbraucherpreise. Ein weiterer Faktor ist der Preisdruck, der von der Schwäche der Türkischen Lira aus geht. Dabei zeigt die Analyse der Inflation, dass sie sich 4 TÜRKEI NACHRICHTEN auf einen großen Teil des Warenkorbes ausgebreitet hat, mit dem die Inflation berechnet wird. Auf der anderen Seite besteht der politische Druck auf die Zentralbank fort, die Zinsen zu senken. Offiziell liegt der Leitzins bei 8 Prozent, doch zwingt die Zentralbank die übrigen Banken, einen Zinssatz von 12,25 Prozent zu zahlen. Dieser Zinssatz liegt zwar um zwei Prozentpunkte über der Inflation, doch die Verwirklichung einer restrikti ven Geldpolitik wird durch die staatliche Ausgabenpolitik aufgeweicht. Verquickt ist diese Entwicklung zudem mit den Devisenkursen. Im März hat die Türkische Lira mehr als 6 Prozent gegenüber dem Dollar verloren. Der von der Zentralbank berechnete„Real-Kurs“, der inflationsbereinigt die Wer tentwicklung der TL gegenüber einem Warenkorb von Devisen misst, erreichte im März mit 83,42 Punkten einen Tiefststand. Auch diese Entwicklung schlägt nicht unmittelbar auf die Verbraucherpreise nieder. Sie zeigt sich zuerst bei den Erzeugerpreisen. Aber es ist ein zusätzlicher Inflationsdruck entstanden. Entwicklung des Arbeitsmarktes Das Türkische Statistikinstitut hat die Arbeitslosenzahlen für Dezember veröffentlicht. Den Daten zufolge sind im Jahreszeitraum 1,6 Millionen neue Stellen entstanden. Dabei verringerte sich die Beschäftigung in Industrie und Landwirtschaft, während sie im Bausektor und Dienstleis tungen zunahm. Betrachtet man jedoch die Zahl der bei der Arbeitsagentur İŞKUR gemeldeten Arbeitssuchenden, so stellt sich nur ein geringfügiger Rückgang ein. Der Gewerkschaftsbund DISK wiederum geht von einer Arbeitslosenzahl von 6,19 Milli onen Menschen aus. Das Türkische Statistikinstitut dage gen gibt aufgrund einer sehr eng gefassten Definition von Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenquote mit 10,4 Prozent und die Zahl der Arbeitslosen mit 3,291 Millionen an. Die Zahl der Arbeitslosen bleibt in der Türkei stets ein Diskussionsthema. Das Türkische Statistikinstitut verwendet die Ergebnisse einer monatlichen Haushaltsumfrage, bei der jedoch nur diejenigen als arbeitslos bewertet werden, die sich aktiv um eine Stelle bemühen. Es existiert zwar eine Arbeitslosenversicherung, doch sind die Bedingungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld so eng gefasst, dass beispielsweise Saisonarbeiter nicht davon erfasst werden. Ein anderes Diskussionsthema bezieht sich auf die Qualität der entstandenen Arbeitsplätze. Dabei fällt auf, dass Neueinstellungen vor allem im Segment der gering qualifizierten Arbeitskräfte erfolgen. Hinzu kommt, dass zahlreiche der neu entstandenen Arbeitsplätze entweder als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ohnehin nur zeitlich begrenzt sind oder nur unter der Voraussetzung der gewährten staatlichen Zuschüsse eingerichtet wurden. Außenpolitik Afrin Operation und Bürgerkrieg in Syrien Mit der am 20. Januar 2018 begonnenen Operation„Oli venzweig“ wurde in Kooperation der türkischen Armee mit den Milizen der Freien Syrischen Armee binnen knapp Nr. 45/April 2018 zwei Monaten fast das gesamte Gebiet um das nordsy rische Afrin erobert. Das Gebiet wurde seit Jahren durch die kurdische PYD kontrolliert, der die türkische Regierung die Zugehörigkeit zur PKK vorwirft. Den Angriff begründet die Türkei mit dem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht. Außerdem betont der türkische Staat, dass es sich um keine dauerhafte Besetzung handeln werde. Ermöglicht wurde der Angriff durch eine Übereinkunft mit Russland. Russland hatte zuvor eine Militärdelegation in Afrin, die kurz vor Beginn der Kämpfe abgezogen wurde. Auch hätte die türkische Luftwaffe ohne russische Zustimmung den syrischen Luftraum nicht nutzen können. Die türkische Regierung verhandelt nun mit den USA über die Zukunft des Gebiets um Membidsch, das 2016 mit US-Unterstützung durch die von der PYD bzw. ihren Mi lizen YPG dominierten Demokratischen Kräfte Syriens erobert worden war. Die türkische Regierung hat mehrfach erklärt, dass sie eine weitere Existenz der PYD an ihrer Grenze nicht dulden und militärisch intervenieren werde. Auch wenn sich die UN, die USA und die EU besorgt über das militärische Vorgehen in Afrin äußerten, zeigten sie zu gleich Verständnis für das türkische Sicherheitsinteresse. Trotzdem sich die YPG zurückzog, bevor Städte wie Af rin durch die Kämpfe zerstört würden, hat die Operation nicht nur mehrere Tausend Todesopfer gefordert, sondern auch zur Flucht von schätzungsweise 200.000 Menschen geführt. Die türkische Regierung hat – ähnlich wie im zuvor eroberten„Euphrat Shield“ Gebiet – einen schnellen Wiederauf bau der Infrastruktur angekündigt. Außerdem geht sie davon aus, dass mehrere hunderttausend Flüchtlinge aus der Türkei in das Gebiet um Afrin zurückkehren werden. Von kurdischen Initiativen werden diese Pläne als Hinweis betrachtet, dass eine Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung angestrebt werde. Sie erklären, dass die Kurden bisher in Afrin die Bevölkerungs mehrheit gestellt haben. Beziehungen zu den USA Die Ernennung des bisherigen CIA-Chefs Mike Pompeo zum neuen US-Außenminister ist in der Türkei mit Sorge aufgenommen worden. Zuvor war die türkische Öffentlichkeit bereits über einen Tweet Pompeos verärgert, in dem er erklärte, dass die Demokratie in der Türkei der des Iran gleiche. Betrachtet man die bisherige US-Politik gegenüber der Türkei, ist die Lage jedoch ohnehin schwierig genug. In der Nahost-Politik stützen sich die USA zurzeit vor allem auf Israel, Saudi Arabien und Ägypten. Die tür kischen Beziehungen zu Israel und Ägypten wiederum sind ziemlich angespannt. Gegenüber dem Iran verfolgt die US-Regierung eine Konfliktstrategie, die nicht der Linie der türkischen Außenpolitik entspricht. Die Türkei setzt wegen der Handelspotenziale auf Kooperation und bildet bezogen auf den syrischen Bürgerkrieg eine Achse mit Russland. Hinzu kommt das Problem mit inhaftierten türkischen Mitarbeitern an US-Konsulaten sowie der Fall von Pastor Brunson. Am 16. April begann das Verfahren gegen den US-Pastor Andrew Craig Brunson, der seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wird die Un5 TÜRKEI NACHRICHTEN terstützung der PKK und der Gülen Gemeinschaft sowie Spionage vorgeworfen. Der Fall genießt hohe Aufmerksamkeit in US-Medien sowie Senat und Repräsentanten haus. Am Tag nach der Verhandlung erklärte US-Präsident Trump, dass seiner Ansicht nach Brunson ungerechtfertigt in Haft gehalten werde. Demgegenüber wurde die Urteilsverkündung im Fall des wegen Bruchs des Iran Embargos in den USA inhaftierten Vizedirektors der staatlichen Halkbank auf Mitte Mai ver schoben. Die Verfahren gegen einige Personenschützer von Staatspräsident Erdoğan wegen des Angriffs auf De monstranten vor der türkischen Botschaft in Washington wurden eingestellt. Jedoch hat sich mit den von den USA angekündigten Strafzöllen auf Stahl ein neues Problem aufgetan. Ein Gespräch auf Außenministerebene war eigentlich für den 19. März vorgesehen, wird nun aber auf die Zeit nach dem Amtsantritt des neuen US-Außenministers im April verschoben. Eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen scheint zurzeit nicht in Sicht. Entspannung in Beziehungen mit Deutschland Nach der Freilassung des Welt Journalisten Deniz Yücel Mitte Februar haben sich die Türkei Beziehungen weiter entspannt. Gleichwohl gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung ihre Haltung im Hinblick auf die Aktualisierung der EU-Zollunion und die Gewährung von Visumsfreiheit für Türken im Schengen Raum ändern wird. In einem Gespräch mit türkischen Journalisten erklärte der deutsche Botschafter in Ankara Martin Erdmann, dass die Details der Türkei-Politik der neuen Bundesregierung zwar noch nicht ausgearbeitet seien, er jedoch davon ausgehe, dass eine konstruktive Politik verfolgt werde. Auf der anderen Seite steht die Bundesregierung in einem Dilemma. Während sie auf der einen Seite wirtschaftliche und außenpolitische Interessen der Bundesrepublik zu wahren sucht, hat beispielsweise die Afrin Operation beträchtlichen Druck auf eine Einstellung der Waffenlieferung an die Türkei verursacht. Vermehrte Polizeieingriffe gegen kurdische Initiativen und Veranstaltungen in Deutschland haben zudem zu dem Vorwurf geführt, die Bundesregierung mache sich zum verlängerten Arm Ankaras. EU-Perspektive der Türkei Am 17. April wurde der Türkei-Bericht der EU-Kommission für die Türkei bekannt gegeben. Abgesehen von der Migrationspolitik fällt das Urteil überwiegend als unver einbar mit den Maßstäben der EU aus. Gleichwohl hält die Kommission an der Fortführung des Kandidatenstatus der Türkei fest. Verwunderlich ist die Einschätzung nicht. An Kritik gegenüber der Praxis des Ausnahmezustands, dem Zustand der Justiz und dem Präsidialsystem hat es nicht gefehlt. Außenpolitisch hatte es recht heftige Zusammenstöße einiger Mitgliedsländer mit der Türkei gegeben. Hatte die EU-Kommission noch vor zwei Jahren versucht, mit einer„positiven Agenda“ neue Impulse in Nr. 45/April 2018 den Beitrittsprozess einzubringen, steht heute der Kan didatenstatus selbst zur Diskussion. Doch was sich wie eine Verkündung des ohnehin Bekannten anhört, hat eine bedeutende Tragweite. Angesichts der schwierigen Beschlussfassung in der EU würde eine Aussetzung der Beitrittsverhandlungen oder ihr Abbruch vermutlich die Bedeutung haben, dass über lange Zeit an eine Integrati on des Landes in die EU nicht mehr auf die Tagesordnung kommen würde. Zugleich denken nicht nur die Kommission, sondern auch die Regierungen der Mitgliedsländer daran, dass eine Kooperation mit Ankara unumgänglich ist. Eine für alle Beteiligten annehmbare Formel für diese Kooperation jenseits der Beitrittsverhandlungen ist bisher nicht gefunden worden. Dabei ist es wichtig, solche Entscheidungen im Hinblick darauf zu überdenken, ob die aktuellen Missstände in der Türkei dauerhaft oder vorübergehend sind. Vom Ausgang der vorgezogenen Parlaments- und Präsidentenwahl wird es abhängen, ob die Türkei zur parlamentarischen Demo kratie zurückkehrt oder nicht. Eine der klarsten Forderungen der Kommission gegenüber der Türkei im Länderbericht ist die Aufhebung des Ausnahmezustands. Dass dieser einen Tag nach Veröffentlichung des Berichts um weitere drei Monate verlängert wird, un terstreicht wohl, dass die türkische Regierung zu keiner Kurskorrektur bereit ist. Das türkische Außenministerium erklärte in einer Stellungnahme, dass der Bericht weder objektiv noch unparteiisch sei und warf der EU-Kommission vor, die Lage des Landes nicht zu verstehen. Demgegenüber kritisierte die Türkei-Berichterstatterin des Europaparlaments Kati Piri, dass die EU-Kommission es versäumt habe, der türkischen Regierung eine klare Botschaft zu geben. Es wird erwartet, dass das Europa parlament im Sommer eine Stellungnahme zur Türkei beschließen wird. Das Treffen von EU-Kommissionspräsident Juncker, EU-Ratspräsident Tusk und Staatspräsident Erdoğan im bulgarischen Varna am 26. März 2018 ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. Die EU hat ihre Kritik an der aktuellen Politik der Türkei wiederholt. Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte, die Behinderung von Erdgasbohrungen vor Zypern sowie Besorgnis über den Militäreinsatz in Af rin wurden angesprochen. Von türkischer Seite wurde die Erwartung auf eine Aktualisierung der Zollunion und der Abschluss des Prozesses zur Visumsfreiheit, die Fortfüh rung der Beitrittsverhandlungen sowie Verständnis für die türkischen Entscheidungen bei der Terrorismusbekämpfung angemahnt. Alle Beteiligten erklärten außerdem, man wolle im Dialog bleiben. Schwerpunkt Islam Auf der Suche nach einem zeitgemäßen Islam-Verständnis Vielleicht lässt sich die Auseinandersetzung um den Islam an zwei hervorstechenden Themen festmachen: das Verhältnis zwischen Religion und Staat sowie die Rolle der Frau. Zu beiden Themen werden aktuelle Konflikte im reli 6 TÜRKEI NACHRICHTEN giösen Kontext diskutiert. Wie im Christentum, Judentum oder auch andere Religionen versuchen Vertreter der islamischen Glaubensrichtung, Antworten zu geben. Hierbei beanspruchen diese, durch intensive Kenntnis der Schrif ten und Traditionen zu gottgefälligen Urteilen zu kommen. Seit einigen Monaten sind nun in drei Staaten mit über wiegend muslimischer Bevölkerung Reformen in der Diskussion. In Saudi Arabien werden die Beschränkungen für Frauen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben gelockert. Im Iran hat eine Protestbewegung von Frauen gegen den Verschleierungszwang eine Diskussion ausgelöst. Und in der Türkei hat nach einem Aufruf des Staatspräsidenten das Präsidium für religiöse Angelegenheiten eine Deklaration verabschiedet, die den Umriss einer Reformdiskus sion zeichnet. Einfach werden die angestoßenen Prozesse in keinem dieser Länder verlaufen. Kritik an religiösen Gutachten und Begriffsdeutungen Anfang Januar 2018 sorgte ein Begriffslexikon des türkischen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten für eine Diskussion. In diesem Dokument ging es um den Begriff der„Mündigkeit“ und es wurde unter anderem darge stellt, dass Mädchen mit neun Jahren und Jungen mit zwölf Jahren„mündig“ und damit heiratsfähig seien. Das Präsidium wies den Vorwurf zurück, Kinderehen zu be fürworten, und entfernte das Lexikon von seiner Webseite. Um den Sachverhalt klarzustellen wurde das Heiratsalter außerdem zum Thema einer Freitagspredigt gemacht. Hier stellte der Präsident des Amtes heraus, dass der Koran für die Ehe den freien Willen beider Eheleute vorsehe. Doch die Voraussetzung dafür sei Reife. In einer heutigen Gesellschaft könne jedoch bei einem 9jährigen Kind nicht von Reife gesprochen werden. Die Verheiratung von Kindern verstoße darum gegen islamische Grundsätze. Doch meistens sind es nicht religiöse Gutachten des Präsidiums, die für Aufregung sorgen. Häufig stammen sie von bekannten Vertretern islamischer Bruderschaften(tarikat). Ein beliebtes Thema ist dabei die Geschlechtertrennung. So merkte ein Vertreter einer Bruderschaft an, dass die ge meinsame Nutzung eines Fahrstuhls durch Mann und Frau die Intimsphäre verletze. Ein islamischer Theologe dagegen wandte sich an das Gesundheitsministerium mit der Frage, ob es nicht möglich sei, getrennte Intensivstationen für Männer und Frauen einzurichten. Die Sensibilität, mit der auf solche Vorstöße reagiert wird, ist hoch. Dies liegt zum einen daran, dass vermehrt An griffe auf Paare gemeldet werden, die in der Öffentlichkeit ihre Zuneigung zeigen. Zum anderen spielt vermutlich auch die offenkundige Politik der AKP eine Rolle, alle Le bensbereiche nach islamischen Grundsätzen zu gestalten. Die Gegenreaktion linker oder liberaler Kreise besteht darin, den Islam und seine Anhänger als rückständig zu verurteilen. Insbesondere sexuelle Übergriffe in Schülerwohnheimen werden immer dann besonders stark aufgegriffen, wenn sich die Einrichtung in Trägerschaft eines is lamischen Vereins befindet. Häufig wird dabei unterstellt, Nr. 45/April 2018 dass der Träger der Einrichtung geschützt und der Vorfall vertuscht werden soll. Deutungsmonopol oder Vielfalt? Die Auseinandersetzung mit den Bruderschaften Dabei war das Verhältnis der Türkischen Republik gegenüber dem Islam stets ambivalent. Mit der Entscheidung zu einem Staatsmodell nach europäischem Vorbild sollte eine strikte Trennung von Staat und Religion vorgenommen werden. Die Einführung eines für alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen geltenden Zivilrechts war ein wichtiger Bruch mit dem Rechtssystem des Osmanischen Reiches. Das Kalifat wurde abgeschafft, die islami schen Bruderschaften und ihre Derwischklöster wurden verboten. Ein direkter Eingriff in die Liturgie wiederum war die Anordnung, dass der Gebetsruf der Moscheen auf Türkisch zu erfolgen habe. Durch die Gründung des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten und der Verbeamtung der Imame wurde eine strikte Kontrolle des sunnitischen Islams hergestellt. Diese„Modernisierung von Oben“ stieß auf bedeutenden Widerstand. Und zu den ersten Entscheidungen der Demokratischen Partei, die nach dem Übergang zum Mehr parteiensystem 1950 die CHP von der Regierung ablöste, war eine Rücknahme der religiösen Kontrolle. Zugleich zeigte sich, dass die islamischen Bruderschaften trotz des Verbots weiterbestanden und teils offen, teils verdeckt geduldet wurden. Daran hat sich bis heute im Grunde nichts verändert. Das Verbot der Bruderschaften ist als unveränderbarer Bestandteil in der Verfassung festgeschrieben. Gleichwohl bestehen sie entweder informell oder in Rechtsformen als Verein oder Stiftung weiter. Problematisiert wurde dieser Zustand vor allem nach dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016. Er wird von der Regierung vor allem der Gülen Gemeinschaft zugeschrieben, einer Bruderschaft in der Nur-Tradition. Diese hatte über mehrere Jahre nach Amtsantritt der AKP ein enges Bündnis mit der Regierung unterhalten und war massiv gefördert worden. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde 2017 mit einer stärkeren Auseinandersetzung des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten und den Bruderschaften begonnen. Dabei sollte zunächst sichergestellt werden, dass von diesen nicht, wie zuvor im Falle der Gülen Gemeinschaft, erneut eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung ausgehe. Aber vermutlich geht der Dissens tiefer. Das Präsidium und die universitäre Theologie beruhen auf jahrhundertelange Methoden der Textauslegung und Rechtsentwicklung. Aus ihrer Sicht stellen darum die vielfach auf„Träume“ oder „Eingebung“ beruhenden Religionsaussagen der Bruder schaften eine Verzerrung der Lehre dar. Die Deklaration des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten Betrachtet man die am 17. März 2018 im Anschluss an die 34. Provinz-Mufti Konferenz des Präsidiums für religi öse Angelegenheiten verabschiedet Deklaration, verfolgt 7 TÜRKEI NACHRICHTEN sie zunächst einmal auch den Anspruch, zeitgemäßere Deutungen des Islam zu ethischen Alltagsfragen zu entwickeln. Sie zielt aber auch auf die Bruderschaften und wendet sich gegen die Instrumentalisierung des Islam durch Organisationen wie den„Islamischen Staat“ und die Gülen Gemeinschaft. Die Erklärung beginnt zu nächst mit der Feststellung, dass es nicht um eine„Reform des Islam“ gehe. Theologisch ist diese Feststellung zur Legitimation des Vorhabens von einiger Bedeutung. Denn es geht nicht um eine Hinterfragung der als„ewig“ geltenden Verkündung, sondern um eine Weiterentwicklung der Kommentierung dieser Offenbarung. Die zweite Aussage der Erklärung appelliert an die Einheit des Islam, die den Konfessionen vorangehen müsse, um die Zersplitterung der islamischen Gemeinde gegenüber imperialistischen Angriffen zu ermöglichen. Im vierten Abschnitt der Deklaration wird mit dem Befehl des Korans„Lese“ gegen das Unwissen protestiert, das zu einem Missbrauch religiöser Gefühle von Muslimen führe. Zur Erfahrung der Wahrheit bedarf es auch der Anwendung von Methoden. Zugleich sollten theologische Diskussionen, die nicht unmittelbar die Gesellschaft als Ganzes angingen, nicht öffentlich geführt werden. Als einen wichtigen Missbrauch des Islam wendet sich die Deklaration insbesondere gegen die Lehren des„Islami schen Staates“ und der Gülen Gemeinschaft. Die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Vereine und Stiftungen sei unbestreitbar, doch müssten diese, wenn sie im religiösen Zusammenhang auftreten transparent sein und dürften nicht die Wahrheit verfälschen, um dadurch materielle Vorteile zu erlangen. Die Medien wiederum werden zu besonderer Sorgfalt im Hinblick auf die Berichterstattung zu religiösen Themen aufgerufen. In Artikel 10 und 11 der Deklaration werden außerdem die Geschlechterdiskriminierung und der Missbrauch von Kin dern als unvereinbar mit dem Islam herausgestellt. Einheit – aber wie? In der Deklaration tritt auf der einen Seite der Appell an die Einheit der Gläubigen, die durch gemäßigte und konstruktive Diskussion erreicht werden soll, in den Vor dergrund. Doch ist dieser Appell an die Einigkeit auf der anderen Seite auch mit der Kritik an Fehlentwicklungen verbunden. Explizit werden als Gegner IS und die Gülen Gemeinschaft genannt. Aber an einigen Stellen – so beispielsweise im Hinblick auf die Zivilgesellschaft – ist auch eine Kritik an den islamischen Bruderschaften unverkennbar. Bezogen auf das Bestreben, eine möglichste von den Konfessionen unabhängige Interpretation des Islam zu erreichen, stellen sich zugleich schnell Grenzen ein. Bei spielsweise wurden kurz nach der Verabschiedung dieser Deklaration die Aleviten aufgerufen, ihre Gottesdienste in den Moscheen und nicht in ihren Cemevi durchzuführen. Denn für das Präsidium ist der Alevismus weder eine eigenständige Religion noch eine Konfession, sondern nur eine spiritualistische Richtung innerhalb des Islam. Und damit ist die Gebetsstätte die Moschee. Raum für eine Verständigung mit den Aleviten, die diese Auffassung in der Regel nicht teilen, bleibt wenig. Nr. 45/April 2018 Ein anderer diskussionswürdiger Ansatz ist die Feststellung, dass religiöse Diskussionen, soweit sie nicht die Gesellschaft als Ganzes betreffen, hinter verschlossenen Türen zu führen sind. Während sich dabei zum einen die Frage nach der Abgrenzung stellt, ist auf der anderen Sei te zudem offen, wer an diesen Diskussionen teilnehmen kann. Das Präsidium sieht hier für sich eine Führungsposition. Aber es ist zugleich eine staatliche Behörde, die Imame und Muftis sind Beamte. Und der Appell an die große Einigkeit liegt parallel zur Beschwörung der großen Volkseinheit, die die Koalition aus AKP und MHP fordern. Aufgebrochen ist diese Kritik im Zusammenhang mit den Gebeten für die türkischen Soldaten zum Beginn der Afrin-Operation. Für muslimische Menschenrechtsgrup pen waren diese Gebete mit der auch in der Deklaration hervorgehobenen Friedensbotschaft des Islam nicht vereinbar. Unklare Grenzen Es liegt in der Natur der Sache, dass Glaubensgemein schaften davon überzeugt sind, ethische und moralische Instanz für die Gesellschaft zu sein, in der sie wirken. Im Islam hat sich zudem eine differenzierte Rechtsprechung in Alltagsfragen entwickelt, die auch während der Repu blikzeit vom Hohen Rat für Religionsfragen des Präsidiums fortgesetzt wird. Kritiker merken dabei an, dass es sinnvoller sein könnte, Grenzen zu ziehen. Die Religion bzw. der Islam müsse nicht auf jede Lebensfrage eine Antwort geben. Wenn er sich aber berufen fühlt, dies zu tun, muss er zwar die Traditionen berücksichtigen, sich aber gleichermaßen sowohl mit den sachlichen Problemen als auch den einschlägigen Religionsaussagen beschäftigen. Dies bedeutet, dass die Entwicklung religiöser Gutachten (Fetwa) nicht allein Aufgabe von Theologen sein kann, sondern zusammen mit Experten auf dem jeweiligen Diskussionsfeld entwickelt werden müsste. Religiöse Erziehung Hinzu kommt, dass für einen realistischen Reformver suchs einiger unzeitgemäßer Auslegungen des Islam wohl zunächst Vertrauen gewonnen werden müsste. Während im Hinblick auf den Konflikt mit vielen aleviti schen Organisationen keine Veränderung zu erkennen ist, liegt ein zweites Konfliktfeld in der zunehmenden religiö sen Durchdringung des Bildungswesens. Die ist zwar ein politisches Konzept der AKP und darum nicht direkt dem Präsidium für religiöse Angelegenheiten zuzuschreiben. Doch wird die bildungspolitische Rolle des Präsidiums auch in der Reformdeklaration bejaht. 8 TÜRKEI NACHRICHTEN Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Cihannüma Mahallesi Mehmet Ali Bey Sk. 12/D5 34353 Beşiktaş-Istanbul Türkei Tel:+90 212 310 82 37 contact@festr.org www.festr.org Verantwortlich: Dr. Felix Schmidt © FES Türkei, 2018 Nr. 45/April 2018 9