TÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT F T R Ü EIH R E K IT E GE I RECHTIGKEIT SOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GER N EC A H C TIG H K R EIT IC S H OL T ID E A N RITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT FREIHEIT SOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT S S O ON L D I E D RA A US R GA I B T E ÄT FREIHEIT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIH W E AH IT LEN GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT FREIHEIT GERECHTIGKEIT SOLIDARITÄT WER, WIE, WAS WAHLEN IN DER TÜRKEI 2023 Noch ist es nicht offiziell, doch alles deutet darauf hin: am 14. Mai 2023 wird in der Tür kei gewählt. Die Parlaments- und Präsident schaftswahlen werden erstmals unter den neuen Rahmenbedingungen der Verfas sungsänderungen von 2018 durchgeführt. Die verheerenden Erdbeben vom 6. Februar in Osten der Türkei überschatten die Diskus sionen um die Wahlen. Womöglich könnten die Beben und ihre Folgen auch ein ent scheidendes Element im Wahlkampf wer den. Die Wahlen könnten ein Wendepunkt sein und neben einem Regierungswechsel auch einen Systemwechsel einläuten. In den kommenden Wochen möchten wir mit zusätzlichen Sonderausgaben der FES Türkei-Nachrichten Informationen und ak tuelle Hintergründe rund um die Wahlen in der Türkei 2023 bereitstellen. In der vorlie genden ersten Sonderausgabe, die vor dem Erdbeben entstanden ist, informieren wir über das Vorfeld der Parlaments- und Präsi dentschaftswahlen: Was wird gewählt, wie werden die Mandate vergeben und welche Gesetzesgrundlagen gelten eigentlich? Welche Rolle spielt der Hohe Wahlrat und wie wird das Thema Wahlsicherheit disku tiert? TÜRKEI NACHRICHTEN SONDERAUSGABE WAHLEN WER, WIE, WAS – WAHLEN IN DER TÜRKEI 2023 Seit Januar 2022 scheint er endlich festzustehen: Der Tag der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei. Der reguläre Termin wäre der 18. Juni 2023 gewesen. Doch Staatspräsident Erdoğan will den Termin vorverle gen, aufgrund„saisonaler Bedingungen“, wie er es ausdrückt. Diese umfassen u.a. den Beginn der Sommerferien und die um das islamische Opferfest herum vermehrt statt findenden Pilgerfahrten nach Mekka. Als geeignetes Datum nannte der Staatspräsident den 14. Mai 2023, der seither als Wahltermin gehandelt wird. Es ist nicht übertrieben, die bevorstehenden Wahlen als einen Wendepunkt zu charakterisieren. Nach mehr als 20-jähriger Regierung durch die AKP könnte ein Regierungswechsel bevorstehen. Erklärtes Ziel der Opposition ist die Rückkehr zu einer parlamentarischen Demokratie, so dass mit ihrem Sieg auch ein Systemwechsel eingeleitet werden könnte. Die AKP ist in der vergangenen Dekade zu einer Partei geworden, die sich sehr stark an der Führungsfigur Recep Tayyip Erdoğan ausrichtet. Sollte Erdoğan nicht wiedergewählt werden, so hätte er weder das Staatspräsidentenamt noch einen Sitz im Parlament inne. Es ist vorhersehbar, dass dies die AKP schwer erschüttern würde. Eine Niederlage der Opposition wiederum wäre zugleich auch eine Bestätigung des türkischen Präsidialsystems und würde vermutlich die Kooperation innerhalb der Opposi tion bedeutend schwächen. Es geht gewissermaßen für beide Seiten um sein oder nicht-sein. Die Qualität der türkischen Demokratie ist in den letzten Jahren zurückgegangen und auch bei der bevorstehenden Wahl kann von echter Chancengleichheit keine Rede sein. Die Parteien in der Türkei finanzieren sich überwiegend von der staatlichen Parteienförderung, die entsprechend der Ergebnisse bei der vorangegangenen Parlamentswahl quotiert ist. Für 2023 sind 4,5 Mrd. Türkische Lira(TL) als staatliche Parteienunterstützung vorgesehen, wovon 1,5 Mrd. TL zur Auszahlung im Januar angesetzt waren. Davon entfallen auf die AKP allein 653,8 Mio. TL, auf die CHP 348 Mio. TL und auf die HDP 179,8 Mio. TL. Im Zuge des laufen den Verbotsverfahrens gegen die kurdisch-orientierte HDP wurde dieser im Januar 2023 der Zugriff auf die Par teienförderung jedoch gänzlich gesperrt. Darüber hinaus ist der Zugang der Parteien zu den Medien sehr ungleich. Während Oppositionspolitiker_innen kaum Platz in der Berichterstattung der meisten Radio- und Fernsehkanäle finden, wird fast jeder Schritt des Staatspräsidenten live gesendet. Reden des Staatspräsidenten und AKP-Parteivorsitzenden werden in voller Länge übertragen, was bei der Opposition kaum der Fall ist. Neben den ungleichen Ausgangsbedingungen für die Parteien und Parteienbündnisse werden auch die Verfassungsänderungen sowie weitere Gesetzesänderungen bei den kommenden Wahlen eine entscheidende Rolle spielen. DER ABLAUF DER WAHLEN Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2023 sind die ersten Wahlen, die unter den neuen Rahmenbedingungen der Verfassungsänderungen von 2018 durchgeführt wer den. Die türkische Verfassung legt fest, dass die Amtszeit des Staatspräsidenten und die Legislaturperiode des Parlaments fünf Jahre betragen und die Wahlen am selben Tag stattfinden. Für die Änderung des Wahltermins gibt es zwei Möglichkeiten: das Parlament kann sie mit 360 der 600 Abgeordneten beschließen, oder der Staatspräsident kann eine Neuwahl des Parlaments anordnen und muss sein Amt ebenfalls zur Wahl stellen. Da das Regierungsbündnis über keine ausreichende Mehrheit verfügt, ist eine Vorverlegung des Wahltermins durch das Parlament ohne Zustimmung der Opposition nicht möglich. Die Opposition hat bereits erklärt, dass sie vorgezogenen Wahlen nur zustimmen werde, Ein Stimmzettel von 2018 Quelle: shutterstock 2 TÜRKEI NACHRICHTEN SONDERAUSGABE WAHLEN wenn diese vor Inkrafttreten der im vergangenen Jahr voll zogenen Änderung des Wahlgesetzes stattfänden. Es wird somit erwartet, dass Staatspräsident Erdoğan am 8. oder 10. März die Neuwahl des Parlaments anordnet und damit auch die Präsidentschaftswahl auslöst. In diesem Fall würde auf der Grundlage des Wahlgesetzes für den Staatspräsidenten, das einen Zeitraum von 60 Tagen vorsieht, die Wahl am 14. Mai stattfinden. Hier kollidieren zwei Gesetze: Die Verfassung bestimmt, dass beide Wahlen am selben Tag stattfinden. Das Gesetz für die Parlamentswahl sieht jedoch eine Frist von 90 Tagen vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Hohe Wahlrat das Gesetz über die Präsidentschaftswahl zur Grundlage nimmt, weil es jünger ist. Nach der Anordnung von Neuwahlen erlässt der Hohe Wahlrat einen Kalender, in dem der Aushang der Wählerverzeichnisse, sowie die Fristen für die Nominierung der Kandidierenden festgelegt werden. Es wird davon ausge gangen, dass die Nominierungsfristen für das Parlament wie auch für die Kandidatur zum Staatspräsidenten Ende März auslaufen. Anfang April prüft der Hohe Wahlrat dann die Kandidaturen. Für unabhängige Kandidierende für das Präsidentenamt gibt es außerdem eine Zusatzfrist, innerhalb derer sie 100.000 Stützunterschriften aufbringen müssen. Der Staatspräsident wird in einer Personenwahl direkt gewählt. Erreicht kein_e Anwärter_in im ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwei Wochen später ein zweiter Wahlgang mit den beiden stärksten Kandidierenden aus der ersten Runde statt, bei dem eine einfache Mehrheit für einen Sieg ausreicht. Die Parlamentswahl findet als Verhältniswahl statt. Die Auswertung der Parlamentswahl erfolgt in der Regel auf Provinzebene nach dem D’Hondt-Höchstzahlenverfahren. Nur in Großstädten wie Istanbul und Ankara gibt es mehrere Stimm bezirke mit eigenen Kandidatenlisten. Bei der Parlamentswahl gibt es 87 Abstimmungsbezirke, auf die der Bevölke rungsgröße entsprechend je 2 bis 18 Mandate entfielen. Zahl der Abstimmungsbezirke: 87 Wahlberechtigte 64,3 Mio., 6 Mio. davon Erstwähler_innen Gesamtbevölkerung: 85,3 Mio Zahl der Parlamentsmandate: 600 KEY FACTS WAHLEN TÜRKEI 2023 Quelle: T.C. YSK Karar No: 263; https://data.tuik.gov.tr/Bulten/Index?p=Adrese-Dayali-Nufus-Kayit-Sistemi-Sonuclari-2022-49685 Bei der Wahlauswertung wird nach der Stimmauszählung zunächst geprüft, ob eine Partei bzw. ein Bündnis die Sperrklausel überwindet. Auf unabhängige Kandidierende wird diese nicht angewendet. Nach dem bisherigen Wahlgesetz wird dann das D’Hondt-Höchstzahlenverfahren auf die Parteienbündnisse bzw. Einzelparteien und unabhängigen Kandidierenden angewendet. Nach dem neuen Gesetz wird das Verfahren auf die Parteien, die die Sperrgrenze von sieben Prozent überschreiten, angewen det. Nun wird in einem zweiten Schritt das Verfahren auf die Wahlbündnisse selbst angewendet, um die Zahl der Abgeordnetensitze für die einzelnen Parteien im Wahlbündnis zu bestimmen. DER HOHE WAHLRAT: EINE SCHLÜSSELROLLE Eine Schlüsselstellung bei den bevorstehenden Wahlen nimmt der Hohe Wahlrat ein. Der Hohe Wahlrat ist ein Gremium, das aus derzeit elf Richtern besteht, die vom Kassationsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof gewählt werden. Fünf seiner Mitglieder sind in diesem Jahr neu gewählt worden. Der Hohe Wahlrat ist die letzte Entscheidungsinstanz bei allen Wahlen und Referenden in der Türkei. Es gibt keinen Rechtsweg gegen seine Entscheidungen. Das Verfahren, die Mitglieder des höchsten Wahlgremiums durch die obersten Gerichte wählen zu lassen, wirkt auf den ersten Blick einleuchtend. Gleichwohl zeigen die Wahlen von zwei Verfassungsrichtern beispielhaft, in welchem Maße diese Gerichte durch die Regierung beeinflusst werden. Beide Richter wurden an die obersten Gerichte ernannt, um dann, noch bevor sie ein Urteil gesprochen hat ten, direkt an das Verfassungsgericht gewählt zu werden. In der jüngeren Vergangenheit haben insbesondere zwei Entscheidungen des Hohen Wahlrates Diskussionen über dessen Unabhängigkeit ausgelöst. Im Mai 2019 ordnete er auf der Grundlage eines außerordentlichen Antrags der AKP die Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl in Is tanbul an. Zur Begründung wurde auf Unregelmäßigkei ten bei den Kommissionen an den Wahlurnen verwiesen. Warum dann jedoch nicht auch die Wahl der Bezirksbürgermeister und der Stadtparlamente wiederholt wurde, blieb offen. Beim Verfassungsreferendum im April 2017 entschied der Hohe Wahlrat, ungültige Stimmen für gültig zu bewerten, weil das Verschulden bei den Wahlurnenkommissionen und nicht bei der Wählerschaft gelegen habe. Mit dieser Entscheidung setzte sich der Hohe Wahl rat über den Wortlaut des Wahlgesetzes hinweg. Bei den kommenden Wahlen wird eine der ersten kritischen Entscheidungen des Hohen Wahlrates die Frage be treffen, ob Staatspräsident Erdoğan zur Wahl zugelassen wird. Die Verfassung sieht vor, dass eine Person das Amt maximal zwei Amtszeiten innehaben kann. Nur wenn das Parlament eine vorzeitige Wahl beschließt, wird eine drit te Kandidatur von der Verfassung zugelassen. Das Regie rungsbündnis argumentiert, dass die Beschränkung auf zwei Amtszeiten nicht angewendet werden kann, weil mit dem Übergang zum Präsidialsystem ein Systemwechsel stattgefunden habe. Jurist_innen wiederum weisen dar3 TÜRKEI NACHRICHTEN SONDERAUSGABE WAHLEN auf hin, dass die Beschränkung auf zwei Amtszeiten eindeutig sei und auch beim Übergang zum Präsidialsystem nicht geändert wurde. Eine zweite kritische Entscheidung des Hohen Wahlrates bezieht sich zudem auf die Anwendung der Änderung des Wahlgesetzes, die im April 2022 vom Regierungsbündnis verabschiedet wurde. Die Verfassung sieht vor, dass Ände rungen an einem Wahlgesetz erst ein Jahr nach Inkraft treten Anwendung finden. Nun dürfte entscheidend sein, ob der Hohe Wahlrat die Rechtskraft von einem Jahr auf den Beginn des Wahlprozesses, also der Anordnung von Neuwahlen, oder den Wahltermin selbst anwendet. Logisch wäre es, vom Beginn der Wahl auszugehen, weil das Wahlgesetz den gesamten Wahlvorgang bestimmt. In die sem Fall würde nach dem alten Wahlgesetz gewählt. Wird jedoch der Wahltermin als Ausgangspunkt genommen, gelten die Vorschriften des geänderten Wahlgesetzes. ÄNDERUNG DES WAHLGESETZES Im Vordergrund der Gesetzesnovelle stehen zwei Ände rungen: Zum einen wird die Sperrklausel für den Einzug in das Parlament von 10 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Zum anderen erfolgt die Ermittlung der Anzahl der gewonnenen Mandate nicht mehr auf der Grundlage der Wahlbündnisse, sondern aufgrund der tatsächlichen Stimmen für eine Partei. Die Sperrklausel gilt sowohl für Wahlbündnisse als auch für einzeln antretende Parteien ohne Bündnis. Das heißt, dass auch Parteien mit geringen Stimmanteil innerhalb eines Wahlbündnisses ins Parlament einziehen können. Eine praktische Bedeutung für die derzeit im Parlament vertretenen Parteien hat die Änderung daher nicht. Die Änderung beim Vergabeverfahren der Parlaments mandate benachteiligt hingegen kleinere Parteien in Parteienbündnissen. Die vier kleineren Mitglieder des SechsParteien-Bündnisses der Opposition haben nur auf den Kandidatenlisten der beiden großen Partnerinnen die Chance, im neuen Parlament vertreten zu sein. Dies hat für sie den Nachteil, dass ihre Kandidat_innen zunächst austreten müssen, denn das Parteiengesetz verbietet gemein same Kandidatenlisten mehrerer Parteien. Zwar können sie nach der Wahl wieder in ihre frühere Partei eintreten und sie dadurch im Parlament vertreten, verfügen im Wahlkampf jedoch über keine direkte Unterstützungs möglichkeit ihrer eigentlichen Partei. Modellrechnungen zeigen außerdem, dass die AKP bei einem Berechnungsverfahren nach Stimmaufkommen statt nach Bündnis einige Mandate hinzugewonnen hätte. In einem Beitrag des türkischen Dienstes der Voice of America wird Dozent Burak Cop mit praktischen Beispie len der Parlamentswahl 2018 zitiert. In der Provinz Niğde beispielsweise gewann die MHP kein Mandat, obgleich sie mehr Stimmen als die CHP erhielt, weil die Summe der Bündnisstimmen von CHP und İyi-Partei höher lag. Nach dem neuen Verfahren hätte die MHP hingegen ein Man dat gewonnen. Eigentlich war von der AKP eine grundlegendere Ände rung des Wahlsystems zur Diskussion gestellt worden. Dieser Idee zufolge sollten die Wahlbezirke radikal verklei nert und damit quasi zu einem Mehrheitswahlsystem übergegangen werden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Regierungspartner MHP nicht unterstützt. Umstritten bei der Änderung des Wahlgesetzes war neben dem Vergabeverfahren der Parlamentsmandate auch die Bestellung der Wahlräte der Provinzen. Bisher wurden automatisch die ranghöchsten Richter_innen der Provinz in den Wahlrat delegiert. Der neuen Bestimmung zufolge werden sie nun per Losverfahren unter den Richter_innen erster Klasse einer Provinz ausgelost. Zudem wurden alle bestehenden Wahlräte aufgelöst und nach dem neuen Verfahren neu gegründet. Die CHP hatte dagegen Verfas sungsklage eingereicht und argumentiert, dass es sich bei den Wahlräten um Richtergremien handele, die vom Ge setzgeber nicht einfach aufgelöst werden könnten. Der Antrag wurde jedoch im Januar 2023 vom Verfassungsge richt zurückgewiesen. Die CHP hatte zudem erfolglos dagegen geklagt, dass der Staatspräsident nach dem geänderten Wahlgesetz staatliche Mittel für den Wahlkampf nutzen darf, obwohl er zugleich auch Parteivorsitzender ist. Das geänderte Wahlge setz verbietet bis auf diese Ausnahme Regierungsangehö rigen, staatliche Mittel für ihren Wahlkampf zu nutzen. ERFAHRUNGEN FRÜHERER WAHLEN UND WAHLSICHERHEIT Die letzte internationale Kommission zur Überwachung einer Wahl in der Türkei war die von Andrew Dawson ge führte Europarats-Delegation, die die Kommunalwahl im März 2019 und die Wiederholung der Oberbürgermeister wahl in Istanbul beobachtete. In seinem Bericht vom Juli 2019 führt Dawson aus, dass die Organisation der Wahl kompetent war und keine Beanstandungen bei der eigentlichen Abstimmung gefunden wurden. Er kritisierte allerdings, dass einige Mitglieder seiner Delegation bei dem Besuch von Wahllokalen behindert wurden oder dass die Wahlurnenkommissionen manchmal jede Auskunft verweigerten. Auch einige türkische Anwaltskammern be richteten, dass sie in ländlichen Gebieten zum Teil daran gehindert wurden, bis zu den Wahllokalen vorzudringen. Besorgt zeigte sich Dawson vor allem im Hinblick auf die Übermittlung der Wahlprotokolle und die Erfassung der Daten. Dies sind auch die Aspekte, die in den letzten Jahren in der türkischen Öffentlichkeit intensiv diskutiert wurden und dazu geführt haben, dass die Parteien eigene Strukturen zur Überwachung der Zusammenführung der Wahlergebnisse aufgebaut haben. AUSBLICK: KNOBELN UM KANDIDAT_INNEN UND LISTEN Obgleich eine aktuell geführte Übersicht über veröffent lichte Wahlumfragen in den letzten Monaten einen Anstieg des Regierungsbündnisses von AKP und MHP zeigen, liegt das Oppositionsbündnis der sechs Parteien im Januar 2023 weiterhin vor dem Regierungsbündnis. Für die Präsidentschaftswahl gibt es zwar verschiedene Umfragen, die jedoch nur über eine geringe Aussagekraft 4 TÜRKEI NACHRICHTEN SONDERAUSGABE WAHLEN verfügen, solange die Kandidierenden nicht feststehen. Bisher hat nur Recep Tayyip Erdoğan seine Kandidatur be kannt gegeben. Das Bündnis der sechs Oppositionsparteien will seine_n Präsidentschaftskandidat_in am 13. Februar präsentieren. Das Links-Bündnis unter Führung der HDP hat ebenfalls erklärt, einen eigenen Kandidaten oder eine Kandidatin nominieren zu wollen. Die Unterstützung des Kandidaten oder der Kandidatin des 6er-Bündnisses hatte die HDP davon abhängig gemacht, dass ein offener politi scher Dialog mit ihr geführt werde. Vermutlich dürfte für eine Unterstützung auch entscheidend sein, wen das 6erBündnis als Kandidat_in aufstellt. Nach der Entscheidung der drei Bündnisse über die Präsidentschaftskandidaturen ist eine zweite kritische Phase die Erstellung der Listen für die Parlamentskandidat_innen. Dies dürfte umso mehr für das 6er-Bündnis gelten, da vier der sechs Parteien über kaum eine Chance ver fügen, die Sperrklausel zum Parlamentseinzug zu überwinden und darum auf den Listen von CHP und İyi-Partei kandidieren werden. Das Ergebnis der Verhandlungen dürfte mit darüber entscheiden, wie geschlossen die sechs Parteien im kurzen Wahlkampf im April und Mai auftreten werden. AKTUELL: 6ER-BÜNDNIS STELLT POLITISCHES PROGRAMM VOR Am 30. Januar 2023 stellten die im 6er-Bündnis zusammengeschlossenen Oppositionsparteien ihr gemeinsames politisches Programm vor. Erarbeitet wurde es im Konsensprinzip, was für eine politische Kultur, in der normalerweise nicht Konsens, sondern Macht dominiert, bereits für sich genommen einen Wert darstellt. Dies gilt umso mehr, als in dem Bündnis ein breites Spektrum von sozialdemokratischen, kemalistischen, nationalistischen, konservativen, liberalen und islami schen Ansätzen und Ideen vertreten ist. Das politische Programm, das auch als Regierungsprogramm des 6er-Bündnisses verstanden wird, verfügt über mehr als 2.000 politische Aussagen und weist Überschneidungen mit dem zuvor vorgestellten Plan zum Übergang zu einem gestärkten parlamentarischen System auf. Schon jetzt ist das mehr als 200 Seiten starke Programm nicht unbedingt eine leichte Lektüre. Bei manchen Aspekten stellen sich Zielkonflikte, bei anderen auch die Frage der Umsetzung. Auch ist nicht immer klar, wie die gesetzten Ziele erreicht wer den sollen. Gleichwohl verfügt es über eine inhaltliche Geschlossenheit und macht die politischen Intentionen der Parteien deutlich: mehr Pluralismus, Aufbrechen von Privilegien und Korruption sowie die Rückkehr zu einer orthodoxen Wirtschafts- und Geldpolitik. Beim politischen System setzen die Aussagen bei einer Wiederherstellung der Gewaltenteilung und der Stärkung von Oppositionsrechten an. Insbesondere die Haushaltshoheit des Parlaments wird gestärkt und der Opposition eine wirksamerer Rolle bei der Kontrolle der Ausgaben zugesprochen. Von einiger Brisanz dürften auch die Ziele bei der Korruptionsbekämpfung sein, die bei einem Wahlsieg der Opposition vermut lich ein Hebel zur Aufarbeitung des Präsidialsystems und der letzten Dekade der AKP-Regierungen sein dürften. Wirtschaftspolitisch wird zwar eine stärker planende Rolle des Staates vorgesehen, gleichwohl aber nicht der Rahmen einer freien Marktwirtschaft verlassen. Die Unabhängigkeit der Zentralbank soll ge stärkt und die Geldwertstabilität zu ihrer zentralen Aufgabe werden. Bei der Justiz soll die Rechtssicherheit für Richter_innen gestärkt werden. Gegen Beschlüsse des Hohen Wahlrates soll ein Rechtsweg ge öffnet werden. Außenpolitisch soll die EU-Beitrittsper spektive wiederbelebt werden. Zu den USA und Russ land soll eine Beziehung auf„Augenhöhe“ gefunden werden. Weiter wird eine umfassendere Sozialpolitik versprochen, die zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Vermögens führen soll. Für Enttäuschung sorgte, dass sich die Rückkehr zur Is tanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechtsspezifi scher Gewalt nicht explizit im Text findet. Hier war wohl die Zustimmung der islamischen Saadet-Partei nicht zu bekommen. Auch die Kurden-Frage wird nicht angesprochen, was vermutlich vor allem auf Vorbehal te der İyi-Partei zurückgeht. Doch wichtige Punkte wie eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die Verhinderung der Absetzung gewählter Bürgermeister_innen greifen wiederum Forderungen auf, wie sie auch von der HDP gestellt werden. Eine englischsprachige Zusammenfassung der wesent lichsten Forderungen findet sich hier. Impressum Herausgeberin: Friedrich-Ebert-Stiftung, Türkei-Büro Cihannüma Mahallesi, Mehmet Ali Bey Sk. 12/D4 34353 Beşiktaş-Istanbul Türkei https://turkey.fes.de/ 5 Verantwortlich: Henrik Meyer, Landesvertreter FES Türkei Kontakt: Tel:+90 212 310 82 37 contact.tr@fes.de Titelbild: picture alliance/ ZUMAPRESS.com/ Baris Baris © FES Türkei, 2023