BRIEFWAHL IN HESSEN Prof. Dr. Dorothée de Nève 2 INHALT 3 1. Spezifika der Briefwahl 9 2. Briefwähler*innen 18 3. Herausforderungen 21 Nachwort der Friedrich-Ebert-Stiftung 22 Anhang Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: • politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; • Politikberatung; • internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; • Begabtenförderung; • das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Das Landesbüro Hessen der Friedrich-Ebert-Stiftung mit Sitz in Wiesbaden bietet in ganz Hessen und digital Veranstaltungen zur politischen Bildung an: von öffentlichen Diskussionsforen und Fachtagungen über Ausstellungen, Jugendprojekte und kulturelle Veranstaltungen bis hin zu Kompetenztrainings und Wochenendseminaren. Weitere Informationen unter www.fes.de/hessen 3 Briefwahl in Hessen 1 Viele Wähler*innen geben ihre Stimme per Briefwahl ab. In Zeiten der Coronapandemie gab es für die Nutzung dieses Formats vor allem medizinische und soziale Gründe. Inzwischen zeigt sich freilich, dass sich die Briefwahl auch nach der Pandemie großer Beliebtheit erfreut. Bei der hessischen Landtagswahl 2023 lag die Zahl der Anträge auf Briefwahl zwar unter jener zur Bundestagswahl im Coronajahr 2021, jedoch deutlich über der Zahl der Briefwahlanträge der Landtagswahl 2018(hessenschau 1.10.2023). Die veränderte Bedeutung der Briefwahl findet bislang in der politikwissenschaftlichen Wahlforschung allerdings noch keine angemessene Beachtung. Auch haben die Parteien in der strategischen Planung ihrer Kampagnen Pro­bleme, sich auf die neuen Konditionen einzustellen. 1 Ziel dieses Beitrags ist es, das Phänomen der Briefwahl systematisch zu untersuchen. Erstens werden die formalen Spezifika der Briefwahl sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen der Brief- und Urnenwahl dargestellt. Zweitens werden verfügbare Daten zu Wahlen in Hessen untersucht, um empirische Erkenntnisse über die hessischen Briefwähler*innen zu gewinnen. Analysiert werden die hessischen Ergebnisse von Bundestags- sowie Landtagswahlen. Von besonderem Interesse sind in diesem Kontext die Anteile der Briefwähler*innen sowie deren Parteipräferenzen im Vergleich zu denen der Wähler*innen im Wahllokal. Drittens ist es Ziel dieses Beitrags, die Vor- und Nachteile der Briefwahl zu reflektieren. Anhand dieser Forschungsergebnisse werden abschließend die praktischen Herausforderungen erörtert, die sich aus der Briefwahl für die administrative und strategische Planung von Wahlen ergeben. 1. SPEZIFIKA DER BRIEFWAHL „(1) Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein“(Bundesministerium für Justiz 2020: §25 Abs. 1). Grundsätzlich haben alle Wahlberechtigten, die im amtlichen Verzeichnis der Wähler*innen aufgeführt sind, die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen Antrag, der für jede anstehende Wahl neu gestellt werden muss. Es gibt keine Möglichkeit, generell Briefwahl für alle kommenden Wahlen zu beantragen. Bis 2008 bedurfte ein solcher Antrag einer besonderen Erklärung – dazu zählten beispielsweise berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter oder körperliche Beeinträchtigungen. Diese Gründe mussten mit entsprechenden Belegen glaubhaft gemacht werden (Deutscher Bundestag 2013, vgl. Buchstein 2000: 893). Seit 2008 ist nach einer entsprechenden Anpassung des Wahlrechts diese besondere Begründung hinfällig(Deutscher Bundestag 2013, vgl. Ellermann 2004: 253). Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, können bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen entsprechenden Antrag stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Es gibt drei Möglichkeiten, den Wahlschein zu beantragen: Erstens kann die Briefwahl formlos schriftlich, also auch per E-Mail, beantragt werden. Der Antrag muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Zweitens können Wahlberechtigte auch mündlich bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag stellen. Drittens gibt es inzwischen Gemeinden, die eine 1 Ich bedanke mich bei Liza Beci, Niklas Ferch, Mayra Lynn Heinz und Nadyne Stritzke für die Unterstützung und Beratung meiner Arbeit an diesem Projekt. 4 Onlinebeantragung des Wahlscheins anbieten. 2 Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht zulässig. Mit dem beantragten Wahlschein erhalten Briefwähler*innen alle Unterlagen zugestellt, die für die Wahl benötigt werden: die Stimmzettel, einen Umschlag für die Stimmzettel, eine eidesstattliche Erklärung sowie einen Rücksendeumschlag. Für eine gültige Stimmabgabe ist nicht nur die korrekte Markierung auf dem Stimmzettel selbst erforderlich. Vielmehr muss auch die eidesstattliche Erklärung unterzeichnet sein, und die gesamten Briefwahlunterlagen müssen korrekt verpackt und fristgerecht versandt werden. In dem gesamten Prozess gibt es etliche Fristen zu beachten(siehe Abb. 1), die letztlich gewährleisten sollen, dass die Stimmen der Briefwähler*innen zeitgleich mit den Stimmen der Urnenwahl im Wahllokal vorliegen und ausgezählt werden können. Unabhängig von der Notwendigkeit, die Fristen für den Versand der Briefunterlagen zu beachten, zeigen Untersuchungen zur Briefwahl, dass viele Wähler*innen dazu neigen, ihren Stimmzettel unmittelbar nach Erhalt des Wahlscheins auszufüllen(Ellermann 2004: 268). Die Stimmabgabe erfolgt also häufig auf einem anderen Informationsstand als bei der Urnenwahl noch während bzw. vor dem Ende des Wahlkampfes.„Durch die vorzeitige Stimmabgabe verzichtet der Wähler freiwillig darauf, aktuelle politische Entwicklungen und Ereignisse bei seiner Wahlentscheidung zu berücksichtigen“(Ellermann 2004: 267). Dieses Verhalten wird nicht zuletzt auch durch die Deutsche Post gefördert, denn sie empfiehlt explizit, den Wahlschein möglichst frühzeitig zu beantra2 Aktuell ist dies in den hessischen Gemeinden und Städten Alsfeld, Angelburg, Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Ehrenberg (Rhön), Eltville am Rhein, Espenau, Florstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gelnhausen, Gernsheim, Gießen, Großalmerode, Hadamar, Hasselroth, Hattersheim am Main, Herborn, Lautertal(Odenwald), Linsengericht, Lohfelden, Lorch, Mittenaar, Nidda, Offenbach am Main, Otzberg, Rodgau, Rosbach v. d. Höhe, Roßdorf, Tann(Rhön), Taunusstein, Viernheim, Wächtersbach, Weilmünster sowie Wiesbaden möglich(Verwaltungsportal Hessen 2024). gen und rechtzeitig – spätestens drei Tage vor dem Wahltag – abzuschicken(Deutsche Post 2024). Zur hessischen Landtagswahl platzierte der CDU-Spitzenkandidat Boris Rhein seine Briefwahlstimme frühzeitig am 28.8.2023 öffentlichkeitswirksam in der Wahlurne des Rathauses:„Die meisten Menschen lassen sich den Stimmzettel nach Hause schicken, um ihn, mit Kreuzchen versehen, zurückzusenden. Der CDU-Vorsitzende und Ministerpräsident Boris Rhein demonstrierte der Öffentlichkeit am Montag ein anderes Verfahren. Er begab sich mit seinem Personalausweis in Frankfurt ins Bürgerbüro, beantragte die Briefwahl persönlich, füllte den Stimmzettel aus und warf ihn in die aufgestellte Urne“(Hetrodt 2023). Die Praxis zeigt, dass der Versand der Unterlagen durchaus fehleranfällig ist. Es kommt vor, dass Briefwahlunterlagen bei der Post verloren gehen oder Probleme bei der Qualität der Unterlagen, etwa der Klebestreifen, auftreten(Süddeutsche Zeitung 2023). Untersuchungen zeigen, dass etwa jeder fünfte Wahlbrief verspätet eingeht und folglich zurückgewiesen wird(Nyhuis 2022: 81f.). Hinzu kommen Probleme seitens der Wähler*innen beim Ausfüllen und Verpacken der Briefwahlunterlagen. Die beiliegenden Informationen sind sprachlich schwer verständlich sowie grafisch unzureichend gestaltet. So ist beispielsweise das Feld für die notwendige Unterschrift auf dem Wahlschein nicht deutlich genug hervorgehoben (Nyhuis 2022: 83). Wenn mehrere Wahlen oder eine Wahl und eine Abstimmung parallel stattfinden, ist die Fehleranfälligkeit besonders hoch (rbb, 28.9.2017, vgl. Nyhuis 2021: 603). In der Bundeswahlordnung(BWO) sowie im Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen(LWG) ist klar geregelt, unter welchen Umständen ein eingegangener Wahlbrief zurückgewiesen werden kann(siehe Tab. 1). Zurückgewiesene Wahlbriefe werden allerdings nicht als ungültige Stimmen erfasst, sondern gelten als nicht abgegebene Stimmen. Dies führt dazu, dass aus den veröffentlichten amtlichen Wahlergebnissen nicht hervorgeht, wie viele Wahlbriefe jeweils tatsächlich zurückgewiesen wurden. Untersuchungen zeigen, dass der 5 1. Spezifika der Briefwahl Abbildung 1: Prozess der Briefwahl Wahlbenachrichtigung Frist: spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag Wahlschein beantragen Gemeinde- ode Stadtverwaltung; Frist: spätestens 2 Tage vor dem Wahltag 18.00 Uhr; Ersatz für verlorene Unterlagen 1 Tag vor der Wahl 12.00 Uhr Briefwahlunterlagen erhalten Wählen Briefwahlunterlagen einreichen Stimmzettel; Stimmzettelumschlag; Wahlschein; eidesstattliche Erklärung; farbiger Rücksendeumschlag Stimmzettel ausfüllen, in Stimmzettelumschlag stecken und zukleben; Stimmzettelumschlag, Wahlschein und eidesstattliche Erklärung unterzeichnen und in den farbigen Rücksendeumschlag stecken; Sonderregelungen für Hilfe bei der Stimmabgabe portofrei mindestens 3 Werktage vor dem Wahltag mit der deutschen Post versenden oder Abgabe bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung; Frist: Wahltag 18.00 Uhr Wahltag Quelle: eigene Darstellung. Auszahlung der abgegebenen Urnen- und Briefwahlstimmen im Wahllokal Anteil nicht gewerteter Briefwahlstimmen bei bis zu vier Prozent liegt(Nyhuis 2021: 597). Insofern liegt„(…) der Anteil ungewerteter Briefwahlstimmen deutlich über dem Anteil ungültiger Urnenwahlstimmen und klar über dem in der Wahlstatistik berichteten Anteil ungültiger Briefwahlstimmen“ (Nyhuis 2021: 598f., vgl. Abb. 7 S. 14). Die Spezifika der Briefwahl werden gegenwärtig aus einer juristischen, gesellschaftspolitischen und politikwissenschaftlichen Perspektive reflektiert. Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundes­ republik definiert die verfassungsrechtlichen Prinzipien für Wahlen:„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“(Bundesministerium für Justiz 2022). Diese Wahlrechtsprinzipien finden sich auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen“(United Nations 1948: Art 21 Abs. 3). In Bezug auf die Briefwahl sind vorrangig drei Prinzipien latent gefährdet:(i) die unverfälschte Stimmabgabe bzw. Personenechtheit, beispielsweise durch family voting ,(ii) die Gleichheit der Wahl aufgrund unterschiedlicher Informationsstände sowie sozialer Raumbedingungen bei der Stimmabgabe und(iii) die geheime Stimmabgabe(Krimmer/Volkamer 2005: 5f.). Bisherige Untersuchungen ergeben freilich, dass der Anteil der Briefwähler*innen, die sich bei der Stimmabgabe unter Druck gesetzt fühlen, sehr gering ist(Qvortrup 2007: 6, vgl. Southwell/Burchett 1997: 54). 6 Tabelle 1: Gründe für die Zurückweisung von Wahlbriefen 1. Wahlbrief nicht fristgerecht eingegangen 2. Kein oder kein gültiger Wahlschein im Wahlbriefumschlag 3. Kein Stimmzettelumschlag im Wahlbriefumschlag 4. Wahlbriefumschlag und/oder Stimmzettelumschlag nicht verschlossen 5. Wahlbriefumschlag mit mehreren Stimmzettelumschlägen, die aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthalten 6. Unterschrift des Wählers/der Wählerin oder der Hilfsperson auf der eidesstattlichen Erklärung fehlt 7. Kein amtlicher Stimmzettelumschlag genutzt 8. Genutzter Stimmzettelumschlag weicht in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen ab oder enthält einen deutlich fühlbaren Gegenstand Quelle: Bundesministerium für Justiz 2024:§39 Abs. 4; vgl. Bürgerservice Hessenrecht 2022:§34 Abs. „Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach über die Zulässigkeit der Briefwahl zu entscheiden und hat festgestellt, dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit einschränkt“(Deutscher Bundestag 2021: 16). Durch die Briefwahl wird das Wahlverfahren zumindest teilweise strukturell nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit hat jedoch, so argumentiert Schönberger, nicht nur eine rituelle Bedeutung demokratischer Anwesenheit, sondern erfüllt auch eine Legitimationsfunktion(Schönberger 2016: 488). Ein spezielles Problem stellt sich bei der Geheimheit der Wahl, denn es lässt sich nur schwerlich kontrollieren,„(…) ob die Wahlberechtigten ihre Wahlscheine tatsächlich selbst ausfüllen und ob sie dabei unbeobachtet und unbeeinflusst gewesen sind“(Bundesministerium für Justiz 2022). Die Briefwahl nimmt letztlich das Risiko eines möglichen Verstoßes gegen das Geheimhaltungsgebot und die fehlende Personen­echtheit der Wählenden billigend in Kauf.„Bei der Briefwahl bringt der Staat dem Wähler Vertrauen entgegen, da der Wahlhergang nicht kontrolliert werden kann. Der Wähler selbst besitzt aber vollkommene Kontrolle über den Wahlhergang, da er seinen Wählerwillen durch Ausfüllen des Stimmzettels selbst ausführt. Auch kann bei der Briefwahl nicht sichergestellt werden, dass die Geheimhaltung der Stimmabgabe eingehalten wird, aber es gibt hinreichende Bedingungen, die es jedem Wähler ermöglichen, seine Stimme frei und geheim abzugeben“(Ellermann 2004: 255, 264). Im Gegensatz hierzu sind Wahllokale öffentliche Orte, an denen die Bürger*innen in der Wahlkabine und an der Urne das Ritual der Wahl vollziehen. Diese„stumme Anwesenheit des Volkes an der Urne“(Schönberger 2016: 486) repräsentiert den Souverän nicht nur symbolisch, sondern leiblich. Im Wahllokal wird ein gemeinschaftlicher bzw. gemeinschaftsbildender Akt vollzogen(Buchstein 2000: 891; vgl. 7 1. Spezifika der Briefwahl Kersting 2004: 349; Schoen/Weßels 2024: 7). In dem öffentlichen Raum des Wahllokals wird die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze durch die von Bürger*innen gestellte Wahlkommission überwacht, was dem Prozess zusätzliche Legitimation verleiht. Als 2008 die Begründungspflicht für die Briefwahl aufgehoben wurde, erwartete der Gesetzgeber weder einen krassen Anstieg der Briefwahl noch befürchtete er eine Gefährdung der demokratischen Wahlrechtsgrundsätze. Die geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen böten ausreichend Gewähr für den Schutz der Integrität der Wahl, das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit (Deutscher Bundestag 2013). Aus Perspektive der Wahlforschung geht es freilich nicht nur um den möglichen Bruch gesetzlicher Normen, sondern auch um die Effekte der sozialen Interaktion im privaten Raum, in dem die Briefwahl stattfindet. Die Offenlegung der Wahl­absichten in privaten Beziehungen und Räumen steht im Widerspruch zum Grundsatz der geheimen Wahl. Zugleich führt sie potenziell auch zu einer substanziellen Veränderung der Wahlentscheidung selbst (vgl. Kersting 2019: 212). Jenseits der unklaren Effekte der Situation der Stimmabgabe in privaten Räumen im Kontrast zur Kabine in einem Wahllokal bietet auch der Weg zum Wahllokal – inklusive der sozialen Interaktionen – die Chance der Entschleunigung und Reflexion der Wahlentscheidung. Insofern sind die Bedingungen der Stimmabgabe an der Urne im öffentlichen Raum und per Briefwahl in der privaten Sphäre ungleich. In gesellschaftspolitischen Debatten werden vorrangig die Chancen diskutiert: Die Flexibilität der Briefwahl –„Wählen, wann und wo es für Sie am besten passt“(Deutsche Post 2024) – entspricht offenkundig dem Zeitgeist. Die Briefwahl fördert die Inklusion sozialer Gruppen einerseits und beeinflusst die Wahlbeteiligung andererseits positiv. Sie reduziert also gewissermaßen die individuellen Transaktionskosten(Karp/Banducci 2000: 225). Die Ergebnisse der bisherigen Forschung legen zugleich nahe, dass diese erhöhte Partizipation aber offenbar keinen nachweisbaren Einfluss auf das Wahlergebnis selbst hat. Sozialstrukturelle Analysen der Briefwähler*innen bei den Bundestagswahlen 2002 und 2017 zeigen, dass Frauen und Männer das Angebot der Briefwahl gleichermaßen nutzen. Tendenziell nutzen ältere Wähler*innen häufiger die Briefwahl als jüngere Alterskohorten. In Bezug auf die Bildung zeigt sich, dass Personen mit höheren Bildungsabschlüssen bei den Briefwähler*innen überrepräsentiert sind. Dies gilt analog auch für die Berufsgruppen der Beamt*innen und Selbstständigen(Ellermann 2004: 257f., vgl. Hessisches Statistisches Landesamt 2019: 8). Die Gefahr einer Wahlmanipulation durch Abfangen von Wahlbriefen oder Öffnen der Briefwahlumschläge wird im deutschen Kontext als äußerst gering eingeschätzt, nicht zuletzt, weil die Briefwahl auch durch das Briefgeheimnis rechtlich geschützt ist(Kimmer/Volkamer 2005: 6). Müller-Török und Pautsch(2015: 152) argumentieren hingegen, dass Fehler bei der Zurückweisung von Wahlbriefen, bei der Auszählung von Briefwahlstimmen, kriminelle Handlungen wie Identitätsdiebstahl sowie Probleme bei der Postzustellung sich den etablierten Kontrollmechanismen der Wahlbehörden entziehen und rechtliche Fragen aufwerfen würden. Dies stelle eine besondere Herausforderung für das Wahlrecht von Auslandsdeutschen dar und sei angesichts teilweise sehr knapper Wahlergebnisse durchaus wichtig(Müller-Török/Pautsch 2015: 197). Die zunehmende Bedeutung der Briefwahl hat Parteien inzwischen dazu veranlasst, einerseits Briefwähler*innen in ihrer Wahlkampagne explizit zu adressieren und andererseits die Sicherheit der Briefwahl anzuzweifeln. Als Vorteile von Briefwahlkampagnen wird erstens auf den frühen Zulauf„sicherer“ Stimmen, zweitens die Ressourcenersparnisse für die heiße Phase des Wahlkampfes und drittens die erhöhte Wahlbeteiligung verwiesen, von der Parteien zu profitieren hoffen(Townsley/ Turnbull-Dugarte 2020: 1). Auch in Hessen haben 8 Parteien gezielt versucht, potenzielle Briefwähler*innen direkt anzusprechen. SPD, die Grünen und die FDP warben mit Postkarten, Plakaten mit QR-Codes und über soziale Medien um Stimmen hessischer Briefwähler*innen(siehe Abb. 2, vgl. Hetrodt 2023). Auffällig ist dabei, dass Parteien sich auch mit in der Verantwortung fühlen, die Wahlberechtigten über die technischen Details der Beantragung des Wahlscheins und die Stimmabgabe zu informieren(vgl. Die Linke 2023, SPD 2021). Andere, parteiunabhängige Kampagnenplattformen(wie z. B. Campact) versuchen ebenfalls, über Mobilisierung der Briefwähler*innen die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die Wahlchancen für die AfD zu minimieren(siehe Abb. 2). Das Produktionsunternehmen für TV, Film, Videogames und Onlinecontent bildundtonfabrik startete im Kontext der Europawahl 2024 die Kampagne„Briefwahl gegen Rechts“. Mit einer erhöhten Wahlbeteiligung sollten rechte Demokratiefeinde aus dem EU-Parlament ferngehalten und Nichtwähler*innen mobilisiert werden(bild­undtonfabrik 2024). Der damalige US-Präsident Donald Trump agierte im Kontext der US-Präsidentschaftswahlen 2020 mit dem Argument gegen die Briefwahl, dass sie enorme Risiken des Wahlbetrugs berge(siehe Abb. 3, vgl. Clinton et al. 2020: 8). Dieses Argument wird in unterschiedlichen Varianten auch von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien in Europa aufgegriffen(Kutzner/Scherndl 2024). Die AfD schürte etwa vor der Bundestagswahl 2021 Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl. Ihre Kampagne mit dem Slogan„Steck ihn selber rein!“ adressierte Wähler*innen über einen Flyer sowie soziale Medien und brachte die Briefwahl mit einer drohenden Wahlmanipulation in Verbindung(RND 2021). Auch im Vorfeld der Europawahl 2024 machte die AfD Stimmung gegen die Briefwahl und sprach von„strukturierter Manipulation“ sowie„gravierenden Unregelmäßigkeiten und Wahlbetrug zum Nachteil der AfD“(Bisch/ Siggelkow 2024). Die Tatsache, dass die AfD bei Briefwähler*innen durchaus weniger Zustimmung findet(siehe Abb. 13), versucht die Partei zuweilen Abbildung 2: Mobilisierung von Briefwähler*innen Quellen: Bündnis 90/Die Grünen – Kreisverband Groß-Gerau o. J.; Campact e.V. 2024. 2. Hessische Briefwähler*innen 9 als Beleg für massiven Wahlbetrug umzudeuten (Boden 2021, vgl. Hetrodt 2023). 2. BRIEFWÄHLER*INNEN Im Folgenden werden veröffentlichte Daten amtlicher Wahlstatistiken zu Bundes- und Landtagswahlen mit dem Blick auf Hessen analysiert. Dabei geht es insbesondere um die Anteile der Briefwähler*innen im Zeitverlauf sowie die Parteipräferenzen der Briefwähler*innen im Vergleich zur Urnenwahl. Die Entwicklung der Briefwahlanteile bei Bundes­ tagswahlen weist einige markante Momente auf: Bei den ersten zwei Bundestagswahlen war eine Briefwahl gesetzlich zunächst gar nicht vorgesehen. Zur Bundestagswahl 1957 konnten die Wahlberechtigten erstmals eine Briefwahl bean­ tragen. Allerdings war es notwendig, hierfür entsprechende Gründe geltend zu machen(siehe S. 3). Im Zeitverlauf zeigt sich dann ein kontinuierlicher Anstieg des Briefwähler*innenanteils(siehe Abb. 4). Bei der Bundestagswahl 1976 lag der Anteil erstmals über zehn Prozent(vgl. Abb. 4). Der Anteil der Briefwähler*innen stieg bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, weil offenkundig eine wachsende Zahl von Wahlberechtigten diese Möglichkeit nutzte(Ellermann 2004: 256ff.). Nach der 2008 implementierten Gesetzesänderung(siehe S. 3), die eine Beantragung des Wahlscheins ohne Begründung ermöglichte, setzte sich dieser Trend fort. Dennoch war bei der Bundestagswahl 2009 kein sprunghafter Anstieg der Briefwahl zu beobachten. Dazu kam es erst im Kontext der Bundestagswahl 2021, was vorranging mit den Folgen der Coronapandemie zusammenhängt(Manow/Flügel 2021). Das bedeutet, dass fast jede*r zweite Wähler*in zu Hause und nicht im Wahllokal für eine Partei votierte und sich damit auch zwangsläufig vor dem Ende des Wahlkampfs entscheiden musste(Blumenberg et al. 2024: 182). Abbildung 3: Demobilisierung von Briefwähler*innen Quellen: AfD Leipzig 2021, Trump 2020. 10 Abbildung 4: Anteil der Briefwähler*innen bei Bundestagswahlen seit 1949 47,3 40 30 21,4 20 10,7 10 4,9 0 1949 1951 1957 1961 1965 1969 1972 1976 1980 1983 1987 1990 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 2021 Quelle: Bundeswahlleiterin 2024; Angaben in Prozent der gültigen Zweitstimmen; eigene Darstellung. Lesehilfe: Bei der Bundestagswahl 1957 waren 4,9 Prozent der gültigen Stimmen Briefwahlstimmen. Abbildung 5: Anteil der Briefwähler*innen bei Bundestagswahlen seit 2002 nach Deutschland und Hessen 51,1 50 47,3 40 30 20 18 18,3 18,7 17,6 21,4 19,4 24,3 23 28,6 26,7 10 0 2002 2005 2009 Deutschland 2013 Hessen 2017 2021 Quelle: Bundeswahlleiterin 2022; Angaben in Prozent der gültigen Stimmen in Deutschland und in Hessen; eigene Darstellung. Lesehilfe: Bei der Bundestagswahl 2002 wurden 18 Prozent der gültigen Stimmen in Deutschland und 18,3 Prozent der gültigen hessischen Stimmen per Briefwahl abgegeben. 11 2. Hessische Briefwähler*innen Die Landtagswahlen und die Europawahl, die in der Zeit nach dem Ende der Pandemie stattfanden, zeigen allerdings, dass es sich nicht um einen vorübergehenden Trend, sondern vielmehr um eine nachhaltige Veränderung handelt(MDR aktuell 2024, vgl. Abb. 6). Der Anteil der gültigen Zweitstimmen, die Wahlberechtigte über die Briefwahl abgaben, entwickelte sich in Hessen weitestgehend parallel zum Bundestrend(vgl. Abb. 4 und Abb. 5). In Hessen lagen die Anteile der Briefwahl bei den Bundestagswahlen 2005 bis 2017 leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Anteil der hessischen Briefwahlstimmen allerdings bei 51,1 Prozent. Dieser Wert lag also knapp vier Prozent über dem Bundesdurchschnitt (vgl. Abb. 5). Das heißt, mehr als die Hälfte der gültigen Zweitstimmen wurden über Briefwahl abgegeben. Das ist der bislang höchste Wert in Hessen. Analog entwickelten sich in den vergangenen drei Jahrzehnten die Briefwahlanteile bei hessischen Landtagswahlen(siehe Abb. 6). In den 2000er Jahren blieben die Werte bei Landtagswahlen jedoch unter jenen der Bundestagswahlen(vgl. Abb. 5). Seit der Landtagswahl von 2013 hatte knapp ein Viertel der Wahlberechtigten in Hessen die Stimme per Briefwahl abgegeben. Bei der letzten Landtagswahl 2023 stieg dieser Anteil noch einmal deutlich auf inzwischen 36,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen an(vgl. Abb. 6). Bei Bundestagswahlen ist die allgemeine Wahlbeteiligung in den 2000er Jahren weiter gesunken und erreichte 2009 den bislang niedrigsten Wert von 70,8 Prozent. Bei den vorerst letzten Bundestagswahlen lag die Wahlbeteiligung jeweils wieder etwas höher(2017: 76,2 Prozent sowie 2021: 76,4 Prozent), blieben jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt(Wagner 2024: 486; de Nève 2009: 39ff.). In Hessen lag die Wahlbeteiligung Abbildung 6: Anteil der Briefwähler*innen bei hessischen Landtagswahlen seit 2003 40 36,9 30 24,4 23 20 13,7 12,7 13,3 10 0 2003 2008 2009 2013 2018 2023 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2008: 36; Hessisches Statistisches Landesamt 2014: 36 sowie Hessisches Statistisches Landesamt 2024b: 36; Angaben in Prozent der gültigen Stimmen; eigene Darstellung. Lesehilfe: Bei der hessischen Landtagswahl 2003 waren 13,7 Prozent der gültigen Stimmen Briefwahlstimmen. 12 Abbildung 7: Ungültige Zweitstimmen bei hessischen Landtagswahlen seit 2003 nach Briefwahl und Urnenwahl 3 2,5 2 1 1 2,6 1,3 3,1 2 2,9 1,8 2,3 1 1,9 1 0 2003 2008 2009 2013 2018 2023 Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024b; Angaben in Prozent der per Briefwahl bzw. Urnenwahl abgegebenen Zweitstimmen; eigene Darstellung. Lesehilfe: Bei der Landtagswahl 2003 wurde ein Prozent der abgegebenen Briefwahlstimmen als ungültig gezählt. zuletzt bei nur 66 Prozent(de Nève 2023a: 25). Das heißt, die gesetzlichen Erleichterungen durch die Beantragung der Briefwahl ohne Begründung im Jahr 2008(siehe S. 3) gingen weder bei Bundestags- noch Landtagswahlen in Hessen mit einer höheren Wahlbeteiligung einher. Wissenschaftliche Analysen lassen annehmen, dass Personen, die bisher an der Urne wählten, sich inzwischen für die Briefwahl entscheiden(Wagner 2024: 487). Dies führt dann also nicht zu einem Anstieg der Wahlbeteiligung, sondern lediglich zu einer veränderten Nutzung unterschiedlicher Formate der Stimmabgabe. Offen ist freilich, ob die Wahlbeteiligung ohne diese wahlrechtlichen Erleichterungen in den vergangenen Jahren möglicherweise noch stärker als ohnehin gesunken wäre. Für die politikwissenschaftliche Forschung sind die ungültigen Stimmen ein weiterer interessanter Aspekt. Abbildung 7 visualisiert die Anteile der ungültigen Zweitstimmen bei hessischen Landtagswahlen nach Brief- und Urnenwahl. Für die Debatte um die Briefwahl sind in diesem Zusammenhang drei Befunde interessant: Erstens sind im Zeitverlauf der vergangenen zwei Jahrzehnte keine gravierenden Veränderungen festzustellen. Es werden insgesamt relativ wenig ungültige Stimmen registriert, sowohl bei der Brief- als auch bei der Urnenwahl. Zweitens gab es bei der Landtagswahl 2009 leicht erhöhte Werte. Dies könnte eventuell mit den politischen Turbulenzen dieser Wahl zusammenhängen, bei der mehr Wähler*innen als sonst ihren Unmut mit einer ungültigen Stimme artikulierten(de Nève 2023b: 329). Der dritte und wichtigste Befund ist, dass der ausgewiesene Anteil der ungültigen Briefwahlstimmen stets unter jenem der Urnenwahl liegt(vgl. Abb. 7). Diese Messung ist allerdings irreführend, weil eben die zurückgewiesenen Wahlbriefe statistisch nicht erfasst werden(siehe S. 5). Wenn wir davon ausgehen müssen, dass auch in Hessen zahlreiche Wahlbriefe zurückgewiesen werden(Nyhuis 13 2. Hessische Briefwähler*innen Abbildung 8: Zweitstimmen bei der hessischen Briefwahl und Urnenwahl zur Bundestagswahl 2021 30,0 25,0 29,4 27,7 20,0 15,0 10,0 5,0 0 SPD 24,9 22,3 18,0 14,6 13,0 13,5 CDU Grüne FDP 12,2 6,3 AfD 4,9 4,0 1,9 1,6 1,5 1,5 1,0 1,7 Die Linke Freie Wähler Tierschutzpartei die Basis Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024a: 13; Angaben in Prozent der gültigen Briefwahlstimmen und Urnenstimmen; dargestellt sind alle Parteien, die mehr als ein Prozent der gültigen Briefwahlstimmen erhalten haben; eigene Berechnung und Darstellung. Lesehilfe: 29,4 Prozent der hessischen Briefwähler*innen bei der Bundestagswahl 2021 haben die SPD gewählt. 2021: 597), dann ist der Anteil der Briefwähler*innen, die sich zwar an einer Landtagswahl aktiv beteiligen, deren Stimme aber eben nicht in das Wahlergebnis eingeht, deutlich höher als bei Urnenwähler*innen. Wie hoch dieser Anteil genau ist, ist leider derzeit nicht nachzuvollziehen. Für die Wahlforschung von besonderem Interesse sind die unterschiedlichen Parteipräferenzen der Brief- und Urnenwähler*innen. Im Folgenden werden diese Unterschiede für die hessischen Zweitstimmen zur Bundestagswahl 2021 und zur Landtagswahl 2023 systematisch analysiert. Dabei geht es nicht um die Gesamtergebnisse dieser Bundes- bzw. Landtagswahl(siehe dazu Schoen/ Weßels 2024: 12ff.; de Nève 2023b), sondern lediglich um den Vergleich der Präferenzen der Briefund Urnenwähler*innen. Hierzu werden die Anteile der gültigen abgegeben Zweitstimmen der hessischen Brief- und Urnenwahl nach Parteien verglichen. Die Analyse der Daten zur Bundestagswahl 2021 zeigt, dass die hessischen Stimmenanteile für die SPD, die CDU und die Grünen bei den Briefwähler*innen deutlich höher lagen als bei den gültigen Stimmen, die im Wahllokal abgegeben wurden (vgl. Abb. 8). 18 Prozent der Briefwähler*innen haben ihre Stimme den Grünen gegeben. Bei den Urnenwähler*innen waren es 14,6 Prozent der gültigen Stimmen. Der Anteil bei den Briefwähler*innen lag also 3,4 Prozent höher. Auch bei den Stimmen für die CDU(+2,4 Prozent) und die SPD (+1,7 Prozent) war dies der Fall. Der gegenläufige Trend ist insbesondere bei der AfD zu beobachten: Hier waren es 12,2 Prozent der gültigen Stimmen, die an der Urne abgegeben wurden. Bei den Briefwähler*innen waren es indes nur 6,3 Prozent(siehe Abb. 8). In abgeschwächter Form gilt diese Tendenz auch für die Linke und die FDP. 14 Abbildung 9: Zweitstimmen bei der Briefwahl und Urnenwahl zur hessischen Landtagswahl 2023 40 37,5 32,9 30 20 10 0 CDU 15 14,4 15,4 14,4 21,3 17,1 Grüne SPD 5,1 4,8 3 3,3 3,5 3,5 1,6 1,5 1 0,9 2,9 3,1 AfD FDP Die Linke Freie Wähler Tierschutzpartei Volt andere Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024b; Angaben in Prozent der gültigen Briefwahlstimmen und Urnenstimmen; eigene Berechnung und Darstellung. Lesehilfe: 37,5 Prozent der Briefwähler*innen haben bei der hessischen Landtagswahl 2023 die CDU gewählt. Der Blick auf die Datenanalyse zur hessischen Landtagswahl 2023 lässt ein ähnliches Muster erkennen: Auch hier sind die Anteile der Stimmen von Briefwähler*innen für die CDU, die Grünen und die SPD höher(vgl. Abb. 9). Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Brief- und Urnenwahl sind indes nicht so groß wie bei den hessischen Wahlergebnissen zur Bundestagswahl 2021 (siehe Abb. 8). Der Anteil der Wähler*innen, die im Wahllokal die AfD gewählt haben, ist erneut höher als bei den Briefwähler*innen. Keine nennenswerten Unterschiede sind bei der Brief- und Urnenwahl in Bezug auf die konkurrierenden kleineren Parteien(FDP, Die Linke, Freie Wähler, Tischschutzpartei und Volt) zu erkennen. Die Situation führt zu diskrepanten Wahrnehmungen: Zum einen gibt es das Misstrauen gegenüber der Briefwahl. Dieses Misstrauen manifestiert im Grunde einen latenten Vertrauensverlust gegenüber der Verwaltung bzw. dem Staat(siehe S. 8f.). Diese negative Empfindung wird an Wahlabenden dadurch verstärkt, dass die ersten Prognosen der Wahlergebnisse im Laufe der medialen Berichterstattung oft bei jenen Parteien nach unten korrigiert werden, die einen eher niedrigen Anteil von Briefwähler*innen mobilisieren. Das hängt jedoch schlicht mit der Logik der Stimmenauszählung zusammen und hat keinerlei manipulative Ursachen (Bisch/Siggtelkow 2004). Zum anderen sind die wesentlichen Determinanten für eine individuelle Wahlteilnahme jenseits sozialstruktureller Merkmale wie hoher Bildung und hohem Einkommen 3 insbesondere das politische Interesse sowie die Parteiidentifikation(Schäfer 2023: 21). Personen, die eine starke Parteiidentifikation für die(ehemaligen) Volksparteien CDU und SPD sowie die 3 Daten zum Bildungsniveau und Einkommen hessischer Briefwähler*innen bei den letzten Bundes- und Landtagswahlen liegen derzeit leider nicht vor. 15 2. Hessische Briefwähler*innen Abbildung 10: Zweitstimmen für die CDU bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) 50 45,5 46,3 41,5 40 33,9 42,3 39,9 38,1 35,2 32,8 41,4 42,5 39,6 34,8 35,9 33,3 44,8 42,6 36,2 38,6 35,5 43,8 37,7 46,5 40,5 29,3 30 26,9 20 10 0 rgstraße I e rg I ilbu ain VI M Land III aunus I Land II lburg II -We am ach ocht bach -Wei aden I iesb unus II aunus I ain IV unus II hta in-T am M n-Ta c a i imb ank B urg furt Offenb O im H ffen burg W Ho M ankfurt Ma L Fr L Fr Fulda I Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024b; Angaben in Prozent der gültigen Briefwahlstimmen und Urnenstimmen; eigene Berechnung und Darstellung. Lesehilfe: 46,5 Prozent der Briefwähler*innen im Wahlkreis Fulda I haben bei der hessischen Landtagswahl 2023 die CDU gewählt. Grünen aufweisen, sind in der Gruppe der Briefwähler*innen überrepräsentiert. Für diese Wähler*innen mit einer starken Parteiidentifikation ist es denn auch leicht möglich, zeitlich vor dem Ende eines Wahlkampfes ihre qualifizierte Wahl­ entscheidung zu treffen, da sie ohnehin wissen, wem sie ihre Stimme geben wollen. Auch wenn die Parteibindung insgesamt abnimmt, ist doch die Stabilität der Parteibindung gerade bei Parteien, die bei Briefwähler*innen hohe Stimmenanteile erzielen, vergleichsweise groß(Arzheimer/Schoen 2005: 651). Diese Deutung steht allerdings im Widerspruch zu der Annahme, dass Wähler*innen progressiver Parteien wie den Grünen oder der Linken eine stärkere Affinität zur Briefwahl aufweisen als jene konservativer Parteien(Bisch/Siggtelkow 2004). Die hier betrachteten Daten zu Hessen stärken jedenfalls eher die These, dass für die Entscheidung zur Briefwahl die Parteiidentifikation ausschlaggebender ist als die politische Orientierung zwischen progressiv und konservativ. Im Folgenden wird abschließend noch die regionale Ausdifferenzierung der Briefwahlergebnisse untersucht. 4 Die CDU hatte bei der hessischen Landtagswahl 2023 den höchsten Stimmenanteil bei den Briefwähler*innen erzielt(vgl. Abb. 9). Abbildung 10 visualisiert die Ergebnisse jener Landtagswahlkreise, in denen die Unterschiede zwischen den Stimmenanteilen der Brief- und der Urnenwahl für die CDU besonders groß waren. Im Wahlkreis 54(Bergstraße I), zu dem die Städte und Gemeinden Biblis, Bürstadt, Heppenheim (Bergstraße), Lampertheim, Lorsch und Viernheim gehören, war der Anteil der Briefwahlstimmen(41,5 Prozent) für die CDU im Vergleich zum Ergebnis der Urnenwahl(33,9 Prozent) besonders hoch(+7,6 Prozent). Insgesamt war es bei der Landtagswahl 2023 so, dass die Briefwahlergebnisse für die CDU in allen 55 Wahlkreisen besser waren 4 Weitere Daten zu allen Landtagswahlkreisen siehe S. 29. 16 Abbildung 11: für die SPD bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) 40 30 27,5 26,2 26,9 23,4 21,2 20,6 19,3 18,9 19,4 21,5 19,8 20 15,4 15,2 15,7 14,515,2 13,614,6 15,416,4 15,516,6 14,7 13,6 14,615,7 10,411,0 10 0 -Land II -Eder I l-Land I sse w l alm asse ersfeld rg I nbe rg I iebu hausen aunus I ain VI M ain IV M ain II M Main I ain III M Main V H anke t-D tzen ocht am am t am rt am am t am Ka Sch K deck-Fr stad arm ege-Wi ran H kf ra u n r k ran t furt k Fr f a u n rank ran r kfu furt kfur W E a s l D chw F F F F F Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024b; Angaben in Prozent der gültigen Briefwahlstimmen und Urnenstimmen; eigene Berechnung und Darstellung. Lesehilfe: 14,6 Prozent der Briefwähler*innen im Wahlkreis Frankfurt V haben bei der hessischen Landtagswahl 2023 die SPD gewählt. Abbildung 12: Zweitstimmen für die Grünen bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) 40 30 23,223,8 20,2 20 16,0 12,9 20,7 18,0 17,8 15,5 19,8 17,7 19,420,0 13,914,6 16,5 17,6 18,6 16,9 9,7 10 8,3 6,1 9,6 7,7 10,9 9,0 0 el-Stadt II s Fuld k a o I pf II den Main I m Kas urg-Bie kfurt a Marb Fran Rotenburg ießen I G Fulda II kenberg a I i I n VI m M ain IV erau II unus I m M ß-G n-Ta htaunus II i c ck-Fr k a f n ur k t f a urt a Gro Ma Ho alde Fran Fran W Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024b; Angaben in Prozent der gültigen Briefwahlstimmen und Urnenstimmen; eigene Berechnung und Darstellung. Lesehilfe: 16,9 Prozent der Briefwähler*innen im Wahlkreis Hochtaunus II haben bei der hessischen Landtagswahl 2023 die Grünen gewählt. 17 2. Hessische Briefwähler*innen Abbildung 13: Zweitstimmen für die AfD bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) 40 30,7 25,8 24,5 25,4 30 26,6 26,9 26,6 25,7 24,6 23,6 22,1 20,0 15,3 20 16,9 17,3 17,6 17,1 15,8 16,1 14,5 12,5 13,0 27,8 16,6 10 0 nwald -Eder I Ode hwalm Sc tenburg lsberg R V o olge n-Dill II rg I ilbu straße I -Stadt II rg I nbe -Land II Lah urg-We Be K r a -Fr g ssel an K k a e ssel Limb aldeck W tterau II We Fulda I Briefwahl Urnenwahl Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2024b; Angaben in Prozent der gültigen Briefwahlstimmen und Urnenstimmen; eigene Berechnung und Darstellung. Lesehilfe: 16,6 Prozent der Briefwähler*innen im Wahlkreis Fulda I haben bei der hessischen Landtagswahl 2023 die AfD gewählt. als die Ergebnisse der Stimmen, die im Wahllokal abgegeben wurden. Das war nur bei der CDU in dieser Form zu beobachten. Bei der SPD und bei den Grünen, die insgesamt auch anteilsmäßig mehr Brief- als Urnenwähler*innen überzeugen konnten(vgl. Abb. 9), zeigt sich im Detail, dass die Ergebnisse in den Wahlkreisen unterschiedlich sind. Die SPD hatte im Wahl­kreis 2 Kassel-Land II, zu dem die Gemeinden Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Söhrewald und Vellmar gehören, bei der Briefwahl mit 27,5 Prozent einen markant höheren Stimmenanteil(+6,3 Prozent) als bei der Urnenwahl(21,2 Prozent). Dies ist einer der Wahlkreise, in denen die SPD 2023 besonders auffällige Stimmenverluste zu verzeichnen hatte im Vergleich zu 2018(de Nève 2023a: 26). Zugleich gibt es 2023 aber auch etliche Wahlkreise, in denen die Urnenwahlergebnisse der SPD besser ausfielen als jene bei der Briefwahl. Dies gilt insbesondere für die Wahlkreise der Stadt Frankfurt (siehe Abb. 11). Dieses disparate Bild zeigt sich auch bei den Wahlergebnissen der Grünen(siehe Abb. 12). Auch hier gab es 2023 Wahlkreise mit besonders hohen Stimmenanteilen bei der Briefwahl(Kassel-Stadt II) und Wahlkreise, in denen die Grünen einen höheren Stimmenanteil von Urnenwähler*innen gewinnen konnten(Hochtaunus II). Von den gerade erörterten Ergebnissen unterscheidet sich die Bilanz der AfD grundlegend: Die AfD hat bei den Urnenwähler*innen höhere Stimmanteile zu verzeichnen als bei Briefwähler*innen (vgl. Abb. 9). Dieses Muster reproduzierte sich für alle 55 Wahlkreise. Die Unterschiede zwischen den Anteilen der Urnenwahl- und Briefwahlstimmen waren mit umgekehrten Vorzeichen zu jenen der CDU(vgl. Abb. 10) jedoch zuweilen deutlich größer: Im Wahlkreis Fulda I überzeugte die AfD 27,8 Prozent der Urnenwähler*innen, jedoch nur 16,6 Prozent der Briefwähler*innen(vgl. Abb. 13). 18 In Bezug auf die hessischen Briefwähler*innen lassen sich also folgende Ergebnisse festhalten: 3. HERAUSFORDERUNGEN (i) Der Anteil der Briefwähler*innen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Bei der Bundestagswahl 2021 wurde ein neuer Höchststand erreicht. Damals wurden in Hessen mehr als die Hälfte der gültigen Zweitstimmen per Briefwahl abgegeben. Der Trend zur Briefwahl hält jedoch auch nach dem Ende der Corona­pandemie weiter an. Auch bei den hessischen Landtagswahlen wurde 2023 mit 36,9 Prozent der bislang höchste Briefwahlanteil beobachtet. (ii) Die amtlichen Wahlstatistiken weisen einen geringeren Anteil ungültiger Briefwahl- als Urnenwahlstimmen nach. Diese offiziellen Daten sind indes unvollständig, da sie die Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe nicht dokumentieren. Es ist insofern anzunehmen, dass aufgrund formaler Fehler die Zahl der tatsächlich ungültigen Briefwahlstimmen deutlich höher ist, als dies in den Wahlstatistiken ersichtlich wird – und damit eben auch höher ist als bei den Urnenwahlstimmen. (iii) Die CDU verzeichnete bei der Briefwahl zur hessischen Landtagswahl 2023 in allen Landtagswahlkreisen höhere Stimmenanteile als bei der Urnenwahl. Dies gilt tendenziell auch für die SPD und die Grünen, wobei diese beiden Parteien nicht in allen Wahlbezirken höhere Stimmenanteile bei der Briefwahl erlangten. Die AfD hingegen überzeugte in allen Wahlbezirken mehr Wähler*innen, die an der Urne ihre Stimme abgaben. Aus den hier präsentierten Ergebnissen zur Briefwahl in Hessen ergibt sich eine Reihe an Herausforderungen für die an Wahlen beteiligten Akteur*innen. Die Debatte rund um die Briefwahl und die Analyse der Briefwahlergebnisse zeigt, dass das Misstrauen gegen die Briefwahl verbreitet ist und tendenziell zunimmt. Das Anzweifeln von Wahlergebnissen wird inzwischen gar als eine gezielte Strategie von Rechtspopulist*innen und Rechtsextremist*innen propagiert(Jonas 2024; Kutzner/ Scherndl 2024). Um dieser destruktiven politischen Strategie entgegenzuwirken und gegen die Verbreitung von Fake News präventiv vorzugehen, wäre es sinnvoll, die Administration von Wahlen und die Veröffentlichung der Wahlergebnisse zu optimieren: (i) Die Einteilung der Briefwahlbezirke ist in der aktuellen Form aufgrund der fehlenden räumlichen Zuordnung nicht allgemeinverständlich.„Zwar korrespondieren Briefwahlbezirke in großen Städten oft mit einem einzigen Urnenwahlbezirk. In kleineren Städten existieren meist aber nur ein oder zwei Briefwahlbezirke für das gesamte Gebiet der Gemeinde. Außerhalb von Städten werden Briefwahlbezirke häufig gemeindeübergreifend gebildet“(Arzheimer 2024: 146). Des Weiteren wird die Einteilung der Briefwahlbezirke auf Landesebene nicht zentral erfasst, da hierfür die Gemeinden und Städte zuständig sind. Es wäre zielführend, erstens die Administration der Briefwahlbezirke zu vereinheitlichen sowie zweitens auch die Einteilung der Wahlbezirke kartografisch zu veröffentlichen. In diesem Kontext sollte auch die Angabe zur Zahl der Wahlberechtigten, die in einem Briefwahlbezirk leben, mitveröffentlicht werden(Arzheimer 2024: 146). (ii) Bei der statistischen Aufbereitung der Wahlergebnisse wäre es empfehlenswert, neben dem Gesamtergebnis die detaillierten Ergebnisse der Brief- und Urnenwahl darzustellen. 5 (iii) In diesem 5 Aktuell werden meist nur die Gesamtergebnisse oder die Gesamt­ ergebnisse und die Briefwahlstimmen dargestellt. 19 3. Praktische Herausforderungen Kontext wäre es wichtig, auch die Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe systematisch zu erfassen und zu veröffentlichen. Dabei ist übrigens unklar, wie sich die ab 1. 1. 2025 geänderten Zustellzeiten der Deutschen Post künftig auf die Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe auswirken werden (Bundesregierung 2024). (iv) Die vergleichende Darstellung der Brief- und Urnenwahl wäre auch bei den repräsentativen Wahlstatistiken, in denen sozialstrukturelle Variablen wie Alter und Geschlecht erhoben werden, sinnvoll. (v) Um die Beantragung der Briefwahl für Bürger*innen weiter zu vereinfachen, wären zwei zusätzliche Maßnahmen zielführend: Die bereits begonnene und erfolgreiche Einrichtung von Onlineportalen sollte beschleunigt werden, sodass diese flächendeckend verfügbar sind. Außerdem wäre eine Änderung der rechtlichen Grundlagen zu prüfen, die eine generelle Beantragung der Briefwahl ermöglichen. So müssten Wahlberechtigte nicht zu jeder Wahl einen neuen Antrag stellen. Dies würde auch den administrativen Aufwand rund um die Briefwahl verringern. Der Trend der sinkenden Wahlbeteiligung ließe sich vermutlich aber auch durch eine weitere Vereinfachung der Briefwahl nicht aufhalten(vgl. Schäfer 2023: 10). Um die hier angedachten administrativen Optimierungen zu realisieren, sind zweifelsfrei rechtliche Anpassungen und zusätzliche Ressourcen in der Verwaltung erforderlich. Dies wäre indes eine lohnende Investition in Transparenz und Vertrauensbildung einerseits und eine wichtige Grundlage für die bessere strategische Planung von Wahlkampagnen andererseits. Für die Parteien stellt das neue Verhalten der Wähler*innen zweifelsfrei eine besondere He­ rausforderung dar. Die Signale und gesellschaftspolitischen Kontexte sind insgesamt ungünstig: Die Bindung an Parteien schwindet, was sich in sinkenden Mitgliederzahlen, einer geringeren Parteiidentifikation sowie zunehmender Volatilität manifestiert. Gleichzeitig ist das Vertrauen in Parteien als politische Institutionen gering. Die Wahlbeteiligung sinkt ebenfalls. Es ist besonders schwer, junge Wähler*innen zu mobilisieren. Bei Wahlentscheidungen spielen neben dieser (Wahrnehmungs-)Beziehung zu Parteien aber auch sozioökonomische und kulturelle Faktoren wie Einkommen und Bildung eine wichtige Rolle. Die Entwicklungen in der deutschen Gesellschaft sind diesbezüglich ebenfalls problematisch: Die soziale Schere öffnet sich weiter. Das deutsche Bildungssystem gilt als exkludierend und krisenbehaftet. All diese Kontextbedingungen machen es für Parteien besonders schwer, mit Bürger*innen zu kommunizieren und sie zu motivieren, ihre Stimme abzugeben. Durch die Briefwahl werden diese Herausforderungen noch größer. Früher war diese Wähler*innengruppe aufgrund ihrer kleinen Zahl vielleicht noch zu vernachlässigen. Inzwischen wird jedoch bald jede zweite Stimme per Briefwahl unter anderen zeitlichen, räumlichen und sozialen Bedingungen abgegeben. Wenn Wähler*innen mit einer starken Parteiidentifikation bzw. als Stammwähler*innen ihre Stimme routinisiert per Briefwahl abgeben, dann ist dies für bestimmte Parteien eine„sichere Bank“ und ein Wettbewerbsvorteil. Wenn jedoch Wähler*innen ihre Wahlentscheidung zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Wahl treffen, kommt diese Wahl möglicherweise mit einer gewissen Zufälligkeit, Beliebigkeit oder Unberechenbarkeit zustande. Ein nicht unerheblicher Teil der Briefwähler*innen gibt in einer Umfrage von Ellermann an, dass sie am Wahltag selbst eine von ihrer Briefwahl abweichende Wahlentscheidung gefällt hätten (Ellermann 20024: 267). Zur Bewältigung dieser Herausforderungen reicht es nicht, Wahlkämpfe zeitlich vorzuverlegen oder auszudehnen, um die früh entschlossenen Briefwähler*innen und eine wachsende Zahl von Spätentscheider*innen gleichermaßen zu adressieren. Die hier skizzierte Ausgangssituation lässt sich auch nicht mit immer weiter ausdifferenzierten Kampagnen bewältigen. Vielmehr müssen auf diese Entwicklungen – nicht nur seitens der Parteien – neue Antworten gefunden werden. 20 Vor dem Hintergrund der seit Jahrzehnten zu beobachtenden sinken Wahlbeteiligung einerseits (de Nève 2009) und der oben diskutierten Problematik der ungleichen Bedingungen bei der Stimmabgabe bei Brief- oder Urnenwahl andererseits wäre eine Debatte über die allgemeine Einführung der Briefwahl anstelle der traditionellen Urnenwahl bereichernd. Praktische Erfahrungen in den USA und Australien zeigen, dass all-mail balloting tatsächlich zu einer signifikanten Steigerung der Wahlbeteiligung führt(Hamilton 1988: 4; Qvortrup 2007: 4). Allerdings lassen sich durch all-mail balloting sozialstrukturelle Verwerfungen der Beteiligung nicht minimieren. Es sind weiterhin Wähler*innen mit einem höheren Bildungsniveau und sozioökonomischen Status, die sich intensiver beteiligen(Karp/Banducci 2000: 233). Weniger weitreichend, aber durchaus kostenintensiv wäre eine gesetzliche Reform, die vorsieht, dass alle Wähler*innen mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung eine allgemeine Grundversorgung an Informationen zur Wahl erhalten. Bei direktdemokratischen Volksabstimmungen in der Schweiz erhalten die Wahlberechtigten eine Informationsbroschüre zugestellt, die alle wichtigen Informationen zu den Abstimmungen enthält (Bundesrat 2024). Analog zu dieser Praxis könnte eine Broschüre zur Wahl kurze Informationen zu allen antretenden Parteien und Kandidat*innen enthalten. Diese Informationsquelle würde natürlich eine fundiertere Beschäftigung mit dem Wahlkampf nicht ersetzen, aber im Sinne einer staatlichen Daseinsvorsorge die Versorgung mit Grundinformationen für alle Wähler*innen gewährleisten – und zwar unabhängig von ihren sonstigen medialen und sozialen Zugängen zu Informationen. Institutionelle Settings sind bedeutsamer, als wir gelegentlich annehmen, und bergen vorhersehbare Chancen und Risiken. Die Analyse zeigt, dass die Ergebnisse der Briefwahl sich signifikant von denen der Urnenwahl unterscheiden. Dabei bleibt im Moment in Bezug auf die Wähler*innen in Hessen offen, ob sich spezifische Gruppen von Wähler*innen bzw. Parteianhänger*innen für das Format der Briefwahl(bewusst und strategisch) entscheiden oder eventuell auch das Format der Briefwahl selbst einen Einfluss auf Entscheidungen von Wähler*innen hat. Es bedarf weiterer Forschung, die auch kulturelle und sozialstrukturelle Spezifika, Stadt-Land-Unterschiede sowie generationale Varianzen im Detail untersucht. Fakt ist jedenfalls, dass unterschiedliche Wahlformate auch in ein- und demselben Wahlkreis unterschiedliche Ergebnisse generieren. Die Weiterentwicklung der Wahlrechtsnormen vollzieht sich langsam und hinkt hinter den technischen Möglichkeiten her.„Wir benutzen Papier und Bleistift, werfen unsere Stimmbriefe in Bottiche, die wir Urnen nennen, und zählen am Ende des Wahltages die Stimmzettel aus, als hätten weder Konrad Zuse noch John von Neumann je einen elektronischen Kalkulator gebaut. Wir glauben tatsächlich, der Verfassungssouverän konstituiere sich im Wohnbezirk als politisches Subjekt, so als lebten und arbeiteten wir noch in der Gemeinschaft des Dorfes. Deshalb verlangen unsere Wahlgesetze, dass wir im Wahllokal erscheinen. (…) Die Abwicklung von Wahlen ist nicht nur antiquiert, sondern auch aufwändig und teuer“ (Otten 2000: 236f.). Diese Praxis wird durch die Annahme begründet, dass die Öffentlichkeit des Wahllokals für die Legitimation der Wahl sowie das Vertrauen in das Wahlverfahren eine zentrale Rolle spielt. Angesichts der Beliebtheit der Briefwahl gilt es, den normativen Vorrang der Urnenwahl zu überdenken. Es ist eine Frage der Zeit, bis diese Verfahren verändert und weiter vereinfacht werden. Gerade mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung von Wahlkämpfen(inklusive Microtargeting) und die virulenten Debatten um E-Voting als eine „(...) technisch raffinierte Version der Briefwahl (...)“(Buchstein 2000: 892 sowie 888ff., vgl. Otten 2000) sind die bisherigen Erfahrungen mit der Briefwahl in Bezug auf die Relevanz institutioneller Strukturen sowie veränderter Präferenzen und Verhaltensweisen der Bürger*innen erhellend. Die neu zu findenden institutionellen Arrangements 21 Nachwort der Friedrich-Ebert-Stiftung müssen so gestaltet sein, dass die Gleichheit der Wahl nicht durch die Ungleichheit der Stimmangabe gefährdet wird. Die Analyse der Briefwahl zeigt zugleich, dass es nicht nur um einen Modetrend und eine neue Form eines ansonsten gleichbleibenden politischen Aktes geht. Denn die Briefwahl ist auch Ausdruck einer neuen, anderen Beziehung zwischen Bürger*innen und Staat: Der Staat legt die Verantwortung zur Einhaltung der(rechtlichen) Normen vertrauensvoll in die Hände der Bürger*innen. Die Briefwahl hat insofern auch eine emanzipatorische, selbstbestimmte Note und passt zum Trend der Individualisierung und Privatisierung. Für die Demokratie stellt sich freilich die Frage, wie viel Distanzierung und Abwesenheit der Bürger*innen sie(noch) verträgt bzw. welche anderen politischen Interaktionsformen und Räume erdacht und geschaffen werden können, um politische Vergemeinschaftung(wieder) zu ermöglichen. NACHWORT DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Das Ziel der vorliegenden Publikation ist, ein besseres Verständnis für die an Relevanz gewinnende Briefwahl zu schaffen. Mit der Coronapandemie als Katalysator hat der Anteil an Briefwähler*innen inzwischen ein Niveau erreicht, das vor einigen Jahren in dem Maße kaum absehbar war – ein Trend, der sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr entscheidend umkehren wird. Umso wichtiger ist es, die Briefwahl und ihre Konsequenzen nicht mehr als Ausnahmefall zu behandeln, sondern die Konsequenzen für Wissenschaft und Verwaltung, politische Praxis und politische Bildung gezielter zu beleuchten. Die praktischen Herausforderungen wurden von der Autorin in der vorliegenden Publikation umfassend dargestellt. Für die politische Bildungsarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung ergibt sich daraus die Aufgabe, die gewonnenen Erkenntnisse den benannten Multiplikator*innen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern zugänglich zu machen und generell die Sensibilität dafür zu erhöhen, dass die Briefwahl einen von zwei Normalfällen in Bezug auf das Wahlverhalten darstellt und entsprechend gleichberechtigt mitgedacht werden muss. Weiterhin gilt es, das Wissen der Bürger*innen über die Briefwahl zu vertiefen. Vor- und Nachteile gilt es dabei transparent darzustellen, um den angesprochenen Verschwörungsnarrativen bezüglich der Auszählung von Briefwahlstimmen faktenbasiert entgegenwirken zu können. Angesichts der Herausforderungen, vor denen unsere Demokratie steht, gilt es, Vertrauen in ihre Prozesse, in ihr Funktionieren zurückzugewinnen. Politische Bildung ist eine Grundvoraussetzung, um diese Prozesse zu verstehen, fundierte Abwägungen zu treffen und partizipieren zu können. Hierzu möchten wir als Friedrich-Ebert-Stiftung Hessen unseren Beitrag leisten – unter anderem mit dieser Publikation. Simon Schüler-Klöckner Referent im Landesbüro Hessen der Friedrich-Ebert-Stiftung 22 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS Abbildung 1: Prozess der Briefwahl Abbildung 2: Mobilisierung von Briefwähler*innen Abbildung 3: Demobilisierung von Briefwähler*innen Abbildung 4: Anteil der Briefwähler*innen bei Bundestagswahlen seit 1949 Abbildung 5: Anteil der Briefwähler*innen bei Bundestagswahlen seit 2002 nach Deutschland und Hessen Abbildung 6: Anteil der Briefwähler*innen bei hessischen Landtagswahlen seit 2003 Abbildung 7: Ungültige Zweitstimmen bei hessischen Landtagswahlen seit 2003 nach Briefwahl und Urnenwahl Abbildung 8: Zweitstimmen bei der hessischen Briefwahl und Urnenwahl zur Bundestagswahl 2021 Abbildung 9: Zweitstimmen bei der Briefwahl und Urnenwahl zur hessischen Landtagswahl 2023 Abbildung 10: Zweitstimmen für die CDU bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) Abbildung 11: Zweitstimmen für die SPD bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) Abbildung 12: Zweitstimmen für die Grünen bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) Abbildung 13: Zweitstimmen für die AfD bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach Briefwahl und Urnenwahl und Landtagswahlkreisen(Auswahl) Tabelle 1: Gründe für die Zurückweisung von Wahlbriefen 23 ANHANG LITERATURVERZEICHNIS AfD Leipzig 2021: Briefwahl ist keine Lösung, sondern ein Problem, Post vom 15.8.2021 auf der Plattform Facebook, https://www.facebook.com/photo/?fbid=1963104093857160&set=a.253896744777912(22.8.2024). 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11,0 21,2 23,6 3,9 3,0 3,2 1,7 0,7 0,3 0,1 0,1 24,7 19,3 8,3 4,6 7,0 2,0 1,4 1,0 0,3 0,2 0,1 24,5 16,9 14,1 3,8 8,5 2,2 1,4 1,1 0,3 0,3 0,1 20,2 20,4 12,5 4,1 8,3 2,4 1,7 1,5 0,2 0,3 0,0 16,0 17,2 22,1 3,4 9,8 2,5 1,8 1,4 0,5 0,3 0,1 10,7 18,9 14,5 5,6 1,8 3,9 1,5 0,5 0,2 0,1 0,1 9,1 15,2 24,6 5,5 1,8 4,2 1,4 0,5 0,3 0,1 0,0 10,9 18,3 16,8 5,0 2,1 3,6 1,4 0,5 0,3 0,1 0,1 9,0 15,5 25,4 4,3 1,9 3,7 1,4 0,6 0,3 0,2 0,1 10,8 26,2 15,3 5,2 2,2 6,1 2,0 0,6 0,4 0,2 0,1 10,1 20,6 24,5 4,9 2,4 5,2 1,7 0,8 0,3 0,1 0,1 8,0 20,0 20,8 5,2 2,0 6,9 1,9 0,6 0,2 0,1 0,1 7,2 17,2 28,8 4,8 2,1 6,6 1,6 0,6 0,3 0,1 0,1 11,3 23,4 14,6 3,9 2,9 5,4 2,0 0,9 0,3 0,2 0,1 10,9 19,8 22,7 3,6 3,8 4,8 1,6 1,1 0,3 0,2 0,0 8,3 23,0 17,3 3,9 1,7 5,5 1,5 0,6 0,3 0,2 0,0 6,1 19,5 26,6 3,3 1,9 5,7 1,4 0,6 0,3 0,1 0,1 7,9 19,3 19,1 4,7 1,5 6,3 1,5 0,5 0,2 0,2 0,0 6,6 15,4 27,8 3,9 1,7 6,3 1,4 0,7 0,2 0,2 0,0 10,7 19,1 17,8 3,4 2,4 3,9 1,5 0,7 0,3 0,2 0,1 9,9 16,3 24,1 3,4 2,7 4,2 1,5 0,7 0,2 0,2 0,0 0,3 0,1 0,2 0,1 0,5 0,0 0,0 0,2 0,4 0,1 0,2 0,1 0,6 0,1 0,0 0,3 0,3 0,1 0,3 0,1 0,4 0,1 0,0 0,3 0,3 0,1 0,2 0,0 0,4 0,1 0,1 0,3 0,2 0,1 0,1 0,1 0,6 0,1 0,0 0,7 0,3 0,2 0,1 0,1 0,7 0,1 0,1 0,7 0,4 0,1 0,1 0,1 0,4 0,1 0,0 0,9 0,3 0,2 0,1 0,2 0,4 0,3 0,1 0,8 0,2 0,1 0,1 0,0 0,6 0,1 0,0 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,6 0,0 0,0 0,2 0,3 0,1 0,2 0,0 0,6 0,0 0,0 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 0,6 0,1 0,0 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,3 0,1 0,0 0,3 0,3 0,1 0,2 0,1 0,4 0,1 0,1 0,3 0,2 0,1 0,2 0,1 0,4 0,0 0,1 0,2 0,2 0,1 0,2 0,1 0,4 0,1 0,0 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,4 0,1 0,0 0,2 0,3 0,1 0,1 0,1 0,5 0,1 0,1 0,2 0,2 0,1 0,2 0,0 0,3 0,0 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,4 0,1 0,0 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,3 0,0 0,1 0,4 0,1 0,1 0,2 0,1 0,2 0,0 0,1 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1 0,3 0,1 0,0 0,2 0,3 0,1 0,2 0,1 0,6 0,0 0,0 0,3 ANHANG KLIMALISTE WÄHLERLISTE 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 0,2 27 LWK 13 LWK 14 LWK 15 LWK 16 LWK 17 LWK 18 LWK 19 LWK 20 LWK 21 LWK 22 LWK 23 Landesstimmen ungültig MarburgBrief 0,9 Biedenkopf II Urne 1,7 Fulda I Brief 0,8 Urne 2,6 Fulda II Brief 0,8 Urne 2,5 Lahn-Dill I Brief 0,9 Urne 1,7 Lahn-Dill II Brief 1,0 Urne 1,6 Gießen I Brief 0,7 Urne 1,6 Gießen II Brief 1 Urne 1,8 Volgelsberg Brief 1,5 LimburgWeilburg I LimburgWeilburg II Urne 3,4 Brief 0,9 Urne 1,6 Brief 1,4 Urne 2,1 Hochtaunus I Brief 0,7 Urne 1,1 CDU 32,8 28,8 46,5 40,5 49,5 45,4 41,2 36,8 37,9 33,1 31,6 28,0 39,0 34,7 40,0 35,6 45,5 38,1 42,5 35,9 46,3 39,6 Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf die Landesliste DIE FREIE TierDie PIRAVerjünVdie DIE GRÜNE SPD AfD FDP LINKE WÄHschutzPARTEN ÖDP gungsforPartei³ PdH ABG APPD Basis DKP NEUE Volt LER partei TEI schung MITTE 20,7 17,9 10,3 4,0 6,6 1,9 1,3 0,9 0,3 0,3 0,1 18,0 16,1 17,8 3,8 7,0 2,8 1,2 0,9 0,3 0,3 0,0 12,9 8,8 16,6 4,3 2,1 3,0 1,2 1,1 0,2 0,2 0,0 9,7 7,8 27,8 4,1 1,9 3,5 1,1 1,0 0,2 0,3 0,0 9,6 9,0 18,3 4,4 1,3 3,6 1,2 0,8 0,2 0,3 0,0 7,7 7,3 26,6 3,9 1,3 3,9 1,0 0,9 0,2 0,3 0,0 9,2 14,5 20,8 4,5 1,8 3,7 1,6 0,6 0,3 0,4 0,0 7,9 12,1 29,3 3,6 1,8 3,4 1,6 0,9 0,3 0,6 0,1 11,9 17,2 17,1 4,8 2,2 4,1 1,5 1,0 0,3 0,2 0,0 10,9 14,3 26,6 3,7 2,3 4,0 1,6 1,1 0,4 0,2 0,1 19,8 16,3 11,0 4,8 4,9 3,6 1,9 1,3 0,3 0,4 0,1 17,7 14,4 17,7 4,2 5,7 3,4 2,0 1,6 0,4 0,5 0,1 11,6 16,7 15,6 4,4 2,2 5,0 1,8 0,9 0,3 0,2 0,1 11,1 13,9 24,0 4,1 2,2 4,8 1,6 0,9 0,3 0,2 0,0 9,5 16,6 17,6 4,3 2,5 4,7 1,7 0,8 0,3 0,3 0,1 7,9 14,0 26,9 3,7 2,3 5,2 1,4 0,8 0,2 0,2 0,0 10,9 13,2 15,8 5,6 1,6 3,0 1,5 0,5 0,1 0,2 0,0 10,9 10,7 25,4 4,7 1,9 3,4 1,4 0,6 0,3 0,2 0,0 10,5 16,6 16,4 4,2 1,6 3,9 1,6 0,5 0,2 0,1 0,1 10,3 14,7 24,9 4,1 1,9 3,5 1,7 0,6 0,3 0,1 0,0 16,5 10,4 10,1 8,8 1,5 2,0 1,2 0,5 0,4 0,1 0,1 16,9 11,0 15,4 7,3 2,0 3,1 1,3 0,6 0,4 0,2 0,1 0,3 0,2 0,1 0,1 0,3 0,1 0,0 0,7 0,3 0,2 0,1 0,2 0,5 0,1 0,1 0,6 0,5 0,1 0,3 0,1 0,3 0,0 0,1 1,4 0,3 0,1 0,2 0,0 0,3 0,0 0,1 0,9 0,3 0,1 0,4 0,0 0,2 0,1 0,1 0,6 0,3 0,1 0,2 0,0 0,4 0,0 0,1 0,4 0,3 0,1 0,2 0,1 0,3 0,1 0,0 0,3 0,3 0,1 0,2 0,1 0,4 0,0 0,0 0,3 0,3 0,1 0,1 0,0 0,3 0,1 0,1 0,4 0,3 0,1 0,2 0,1 0,5 0,1 0,0 0,4 0,7 0,3 0,1 0,1 0,3 0,2 0,0 2,0 0,6 0,4 0,2 0,1 0,5 0,3 0,1 1,9 0,4 0,1 0,1 0,0 0,6 0,1 0,0 0,6 0,4 0,1 0,2 0,1 0,6 0,1 0,1 0,6 0,3 0,1 0,2 0,1 0,5 0,0 0,1 0,3 0,2 0,1 0,2 0,1 0,5 0,0 0,1 0,3 0,3 0,1 0,1 0,0 0,5 0,0 0,0 0,7 0,3 0,2 0,1 0,0 0,6 0,0 0,1 1,0 0,3 0,1 0,2 0,1 0,3 0,0 0,1 0,5 0,3 0,1 0,2 0,1 0,6 0,1 0,0 0,6 0,3 0,2 0,1 0,0 0,5 0,0 0,0 0,7 0,3 0,2 0,2 0,1 0,5 0,1 0,0 0,6 KLIMALISTE WÄHLERLISTE 1,1 0,7 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,5 0,3 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2 28 LWK 24 Landesstimmen ungültig Hochtaunus II Brief 0,8 Urne 1,2 LWK Wetterau I 25 Brief 1 Urne 2,1 LWK Wetterau II 26 Brief 1,9 Urne 2,9 LWK Wetterau III 27 Brief 1,6 Urne 2,8 LWK Rheingau28 Taunus I Brief 1,1 Urne 1,8 LWK Rheingau29 Taunus II Brief 1 Urne 1,5 LWK Wiesbaden I 30 Brief 0,7 Urne 1,4 LWK Wiesbaden II Brief 0,8 31 Urne 1,7 LWK Main-Taunus I Brief 0,6 32 Urne 1,2 LWK Main-Taunus II Brief 0,9 33 Urne 1,5 LWK Frankfurt am Brief 0,7 34 Main I Urne 1,8 CDU 42,6 36,2 40,2 35,2 36,7 32,4 38,6 34,3 41,9 36,1 41,1 35,9 33,3 26,9 37,1 32,0 44,8 38,6 43,8 37,7 35,8 30,5 Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf die Landesliste DIE FREIE TierDie PIRAVerjünVdie DIE GRÜNE SPD AfD FDP LINKE WÄHschutzPARTEN ÖDP gungsforPartei³ PdH ABG APPD Basis DKP NEUE Volt LER partei TEI schung MITTE 16,9 11,3 10,3 9,3 1,9 3,0 1,3 0,4 0,3 0,1 0,0 18,6 11,1 14,9 9,3 2,0 2,9 1,1 0,5 0,3 0,1 0,0 18,5 13,6 12,0 5,4 2,0 3,1 1,5 1,1 0,3 0,2 0,0 18,1 12,1 17,5 5,6 2,7 3,6 1,3 1,2 0,4 0,2 0,1 10,4 15,5 20,0 4,2 1,7 6,2 1,9 1,1 0,4 0,2 0,0 8,8 12,8 30,7 3,3 1,7 5,4 1,8 0,9 0,3 0,2 0,1 14,6 16,6 14,2 5,8 1,7 3,6 1,4 1,2 0,3 0,2 0,1 13,5 14,1 21,7 4,8 2,1 3,9 1,4 1,4 0,4 0,2 0,0 15,5 14,6 13,0 5,2 1,6 3,5 1,6 0,5 0,2 0,1 0,0 15,7 13,1 19,4 5,4 2,0 3,1 1,4 0,7 0,3 0,1 0,0 15,9 13,9 13,5 5,9 1,8 2,9 1,6 0,6 0,3 0,2 0,0 16,3 12,5 19,6 5,5 2,2 2,8 1,3 0,8 0,3 0,2 0,0 21,2 14,0 9,9 7,7 4,1 2,0 1,3 0,9 0,2 0,2 0,0 20,8 13,3 17,2 6,2 5,1 1,9 1,5 1,0 0,3 0,2 0,0 18,0 15,1 11,3 6,6 2,5 2,9 1,4 0,7 0,3 0,2 0,1 16,8 14,2 18,2 6,0 3,4 2,7 1,3 0,7 0,3 0,2 0,1 16,5 12,7 10,3 7,3 1,5 2,7 1,2 0,5 0,2 0,2 0,0 17,6 12,0 14,8 7,3 2,0 2,7 1,2 0,6 0,3 0,2 0,1 16,6 12,9 11,2 5,6 2,0 3,1 1,4 0,6 0,2 0,1 0,0 16,2 12,1 17,1 5,6 2,6 3,3 1,4 0,7 0,3 0,3 0,0 17,8 15,5 12,0 4,7 4,3 2,3 1,7 0,9 0,4 0,3 0,1 15,5 16,6 18,9 4,5 5,4 2,3 1,4 0,8 0,4 0,2 0,1 0,3 0,1 0,1 0,0 0,5 0,0 0,0 0,9 0,3 0,2 0,1 0,1 0,6 0,0 0,0 0,9 0,3 0,1 0,1 0,0 0,4 0,0 0,0 0,8 0,4 0,1 0,1 0,0 0,4 0,0 0,0 0,7 0,3 0,1 0,2 0,0 0,5 0,0 0,0 0,4 0,3 0,1 0,2 0,1 0,5 0,0 0,1 0,3 0,3 0,1 0,2 0,1 0,5 0,0 0,0 0,5 0,4 0,1 0,2 0,0 0,7 0,1 0,0 1,0 0,4 0,2 0,2 0,1 0,3 0,0 0,0 0,8 0,4 0,1 0,1 0,1 0,7 0,1 0,0 1,0 0,5 0,1 0,1 0,1 0,6 0,0 0,0 0,9 0,4 0,2 0,1 0,1 0,8 0,0 0,1 0,8 0,4 0,4 0,1 0,1 0,5 0,1 0,0 3,1 0,5 0,4 0,1 0,1 0,8 0,1 0,1 3,0 0,4 0,3 0,1 0,0 0,5 0,0 0,0 2,2 0,5 0,3 0,2 0,1 0,8 0,1 0,1 2,0 0,2 0,1 0,0 0,0 0,6 0,0 0,1 0,8 0,4 0,1 0,1 0,0 0,7 0,0 0,0 0,9 0,4 0,1 0,1 0,0 0,5 0,0 0,0 0,9 0,4 0,1 0,2 0,1 0,7 0,0 0,1 1,0 0,4 0,3 0,2 0,1 0,3 0,1 0,0 2,6 0,3 0,2 0,2 0,1 0,5 0,1 0,1 1,8 ANHANG KLIMALISTE WÄHLERLISTE 0,7 0,6 0,2 0,2 0,2 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 0,3 29 LWK 35 LWK 36 LWK 37 LWK 38 LWK 39 LWK 40 LWK 41 LWK 42 LWK 43 LWK 44 LWK 45 Landesstimmen ungültig Frankfurt am Brief 0,6 Main II Urne 1,4 Frankfurt am Brief 0,3 Main III Urne 1,2 Frankfurt am Brief 0,5 Main IV Urne 1,2 Frankfurt am Brief 0,4 Main V Urne 0,9 Frankfurt am Brief 0,6 Main VI Urne 1,5 Main-Kinzig I Brief 1,1 Main-Kinzi9g II Urne 1,8 Brief 1,0 Urne 1,8 Main-Kinzig III Brief 1,0 Offenbach-Stadt Offenbach Land I Offenbach Land II Urne 2,0 Brief 0,8 Urne 1,6 Brief 0,9 Urne 1,6 Brief 1,0 Urne 1,7 CDU 29,8 24,9 33,8 28,5 35,5 29,3 27,1 22,1 39,9 32,8 38,3 34,1 37,6 32,5 39,0 34,9 32,0 26,9 38,4 33,5 41,4 34,8 Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf die Landesliste DIE FREIE TierDie PIRAVerjünVdie DIE GRÜNE SPD AfD FDP LINKE WÄHschutzPARTEN ÖDP gungsforPartei³ PdH ABG APPD Basis DKP NEUE Volt LER partei TEI schung MITTE 25,7 15,4 7,6 6,1 6,3 1,8 1,3 1,0 0,3 0,2 0,0 24,3 16,4 11,5 5,2 8,8 1,9 1,1 1,1 0,3 0,2 0,1 23,5 13,6 6,9 9,4 4,7 1,7 0,8 1,0 0,3 0,2 0,0 23,2 14,7 10,9 8,0 6,9 1,7 0,9 0,9 0,4 0,1 0,0 23,2 13,6 7,6 7,6 4,1 1,8 1,0 0,9 0,2 0,2 0,0 23,8 14,6 11,8 6,8 5,3 1,9 1,0 1,0 0,3 0,1 0,1 31,7 14,6 5,3 7,0 6,3 1,3 0,7 0,9 0,2 0,1 0,0 31,5 15,7 7,6 6,0 8,8 1,4 0,9 1,3 0,3 0,2 0,0 19,4 14,5 9,7 5,2 3,4 1,9 1,3 1,0 0,2 0,2 0,1 20,0 15,2 13,5 5,3 4,7 2,2 1,2 1,1 0,3 0,2 0,1 12,6 16,7 16,8 4,5 2,0 3,9 1,9 0,6 0,3 0,2 0,1 12,2 13,2 24,5 4,7 2,2 3,8 1,9 0,9 0,3 0,3 0,1 15,6 16,1 14,3 5,3 2,5 3,0 1,7 0,9 0,4 0,2 0,1 14,6 14,0 22,3 4,8 3,2 2,8 2,0 1,0 0,4 0,2 0,1 11,2 14,1 20,1 4,4 1,6 4,6 1,9 0,7 0,3 0,2 0,1 10,1 12,0 28,7 3,9 1,9 4,3 1,4 0,8 0,3 0,1 0,0 20,7 18,8 9,8 4,8 5,8 2,4 1,5 0,8 0,4 0,1 0,0 19,2 16,0 17,2 4,5 7,4 2,5 1,7 1,0 0,6 0,2 0,1 18,4 13,7 11,7 6,1 2,7 3,4 1,6 0,8 0,3 0,1 0,0 17,4 13,1 17,7 6,3 3,1 3,4 1,5 0,9 0,4 0,2 0,1 14,7 15,1 12,7 5,3 2,1 3,7 1,7 0,9 0,3 0,2 0,0 14,7 14,2 19,9 5,1 2,4 3,8 1,7 0,7 0,3 0,2 0,1 0,3 0,2 0,0 0,1 0,4 0,1 0,0 3,1 0,4 0,2 0,1 0,1 0,6 0,2 0,0 2,2 0,3 0,1 0,1 0,0 0,3 0,1 0,0 3,0 0,3 0,2 0,1 0,0 0,4 0,1 0,0 2,3 0,3 0,2 0,1 0,0 0,2 0,1 0,0 3,0 0,3 0,2 0,1 0,1 0,5 0,1 0,1 2,5 0,3 0,2 0,0 0,1 0,2 0,1 0,0 3,2 0,3 0,2 0,1 0,1 0,5 0,1 0,0 2,5 0,3 0,2 0,1 0,0 0,3 0,1 0,0 2,0 0,3 0,2 0,2 0,1 0,5 0,1 0,1 1,9 0,3 0,1 0,2 0,0 0,3 0,1 0,0 0,5 0,4 0,1 0,2 0,1 0,4 0,1 0,1 0,4 0,3 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,0 0,8 0,4 0,2 0,2 0,1 0,4 0,2 0,1 0,6 0,4 0,1 0,3 0,1 0,3 0,1 0,0 0,4 0,3 0,1 0,2 0,1 0,4 0,0 0,1 0,3 0,3 0,2 0,2 0,1 0,3 0,1 0,0 1,2 0,4 0,2 0,1 0,1 0,5 0,1 0,1 1,2 0,4 0,2 0,2 0,1 0,4 0,0 0,1 0,9 0,4 0,1 0,2 0,1 0,5 0,1 0,1 0,9 0,2 0,1 0,1 0,0 0,3 0,1 0,0 0,8 0,3 0,1 0,1 0,0 0,4 0,1 0,0 0,9 KLIMALISTE WÄHLERLISTE 0,4 0,3 0,3 0,2 0,4 0,2 0,4 0,4 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 30 LWK 46 LWK 47 LWK 48 LWK 49 LWK 50 LWK 51 LWK 52 LWK 53 LWK 54 LWK 55 Offenbach Land III Landesstimmen ungültig Brief 1,0 Urne 1,6 Groß-Gerau I Brief 1,0 Urne 2,2 Groß-Gerau II Brief 1,4 DarmstadtStadt I DarmstadtStadt II Darmstadt- Dieburg I Darmstadt- Dieburg II Urne 2,0 Brief 0,6 Urne 1,1 Brief 0,9 Urne 1,5 Brief 1,0 Urne 1,7 Brief 1,2 Urne 1,7 Odenwald Brief 1,3 Urne 2,1 Bergstraße I Brief 1,1 Urne 1,7 Bergstraße II Brief 1,1 Urne 1,8 CDU 42,3 35,2 37,1 32,6 36,9 32,8 23,2 19,9 31,5 27,9 34,8 31,0 39,7 34,2 37,8 32,6 41,5 33,9 40,2 35,1 Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf die Landesliste DIE FREIE TierDie PIRAVerjünVdie DIE GRÜNE SPD AfD FDP LINKE WÄHschutzPARTEN ÖDP gungsforPartei³ PdH ABG APPD Basis DKP NEUE Volt LER partei TEI schung MITTE 14,7 12,6 13,2 5,5 1,7 4,3 2,3 0,7 0,3 0,2 0,1 14,6 11,0 20,9 5,6 2,1 4,7 2,1 0,8 0,4 0,2 0,1 14,4 18,5 14,4 4,9 2,7 2,7 1,7 1,0 0,3 0,2 0,1 14,0 16,7 21,0 4,2 3,6 2,9 1,3 0,9 0,3 0,2 0,1 13,9 19,2 13,5 4,6 2,4 4,0 1,9 0,9 0,3 0,2 0,1 14,6 15,7 20,3 4,6 2,7 3,9 1,6 1,0 0,4 0,1 0,1 28,4 16,4 7,8 5,0 5,8 1,8 1,2 1,1 0,4 0,2 0,0 27,3 15,8 12,6 4,5 7,6 1,7 1,2 1,3 0,5 0,3 0,0 21,2 18,3 10,6 5,2 3,1 2,2 1,7 0,8 0,3 0,2 0,0 21,1 15,5 15,7 5,1 4,2 2,3 1,5 0,9 0,4 0,4 0,0 16,9 19,4 12,7 5,2 2,4 2,5 1,7 1,0 0,3 0,2 0,1 16,4 15,7 19,6 5,2 2,9 2,8 1,7 1,1 0,3 0,2 0,0 14,0 15,6 13,8 4,9 1,9 3,7 2,2 0,7 0,3 0,2 0,1 14,2 13,2 21,3 4,6 2,5 3,7 1,7 1,0 0,4 0,2 0,1 10,2 18,8 16,9 5,3 2,0 3,9 1,9 0,6 0,2 0,2 0,1 10,2 15,7 25,8 4,6 2,3 3,6 1,9 0,7 0,4 0,2 0,1 13,4 13,6 16,1 4,9 1,6 3,5 2,4 0,7 0,2 0,1 0,0 12,8 12,1 25,7 4,9 1,8 3,3 2,3 0,6 0,4 0,2 0,1 15,3 13,2 16,3 5,2 1,6 3,2 1,8 0,6 0,2 0,3 0,1 15,0 12,3 22,0 4,9 2,0 3,6 1,7 0,6 0,4 0,2 0,1 0,4 0,1 0,2 0,1 0,4 0,1 0,0 0,6 0,4 0,1 0,2 0,1 0,6 0,1 0,1 0,6 0,3 0,1 0,2 0,1 0,3 0,1 0,1 0,7 0,3 0,2 0,2 0,1 0,5 0,1 0,1 0,5 0,3 0,1 0,2 0,0 0,3 0,2 0,0 0,6 0,3 0,2 0,2 0,1 0,5 0,2 0,0 0,6 0,5 0,6 0,1 0,1 0,4 0,1 0,0 6,5 0,5 0,5 0,1 0,2 0,4 0,1 0,0 5,0 0,3 0,2 0,2 0,1 0,4 0,2 0,0 3,2 0,4 0,2 0,1 0,1 0,7 0,3 0,1 2,8 0,4 0,1 0,2 0,0 0,4 0,1 0,0 1,2 0,3 0,2 0,1 0,0 0,7 0,1 0,1 1,2 0,5 0,1 0,2 0,1 0,6 0,0 0,0 1,1 0,4 0,2 0,2 0,1 0,7 0,1 0,1 1,2 0,4 0,2 0,2 0,1 0,4 0,1 0,0 0,5 0,3 0,1 0,2 0,1 0,6 0,1 0,1 0,4 0,3 0,1 0,3 0,1 0,5 0,0 0,0 0,4 0,4 0,1 0,2 0,1 0,7 0,0 0,0 0,4 0,3 0,2 0,2 0,1 0,5 0,0 0,0 0,5 0,4 0,1 0,2 0,1 0,7 0,1 0,0 0,4 ANHANG KLIMALISTE WÄHLERLISTE 0,1 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,5 0,4 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,3 0,2 31 IMPRESSUM ISBN: 978-3-98628-580-7 HERAUSGEBER: Landesbüro Hessen der Friedrich-Ebert-Stiftung Simon Schüler-Klöckner Marktstraße 10 ∙ 65183 Wiesbaden www.fes.de/hessen BESTELLUNG/KONTAKT: landesbuero.hessen@fes.de VERFASSERIN: Prof. Dr. Dorothée de Nève Professorin für das Politische und soziale System Deutschlands und den Vergleich politischer Systeme an der Justus-LiebigUniversität Gießen, Institut für Politikwissenschaft Karl-Glöckner-Straße 21E ∙ 35394 Gießen LEKTORAT: Sönke Hallmann GESTALTUNG: Typografie·im·Kontext BILDNACHWEIS: Cover:© Picture Alliance DRUCK: Klimaneutral gedruckt durch Druckerei Brandt GmbH, Bonn © 2024 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.. 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