Ausgabe 4/2024 Diskussionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung WEITER DENKEN Faire Beschaffung für NRW – eine Handreichung Anna Backmann, Merle Kamppeter und Christian Wimberger Auf einen Blick Einleitung Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes und dem Beschluss für ein EU-Lieferkettengesetz wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich verankert. Zwar schaffen Lieferkettengesetze bessere Voraussetzungen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, das Potential der Lieferkettengesetze muss von Beschaffer_innen jedoch aktiv genutzt werden, indem sie soziale, umwelt- und klimabezogene Kriterien sowie die jeweiligen Nachweise zur Einhaltung von den bietenden Unternehmen einfordern. Die Zeit ist reif für eine nachhaltige Beschaffung in der Breite und verbindliche Sorgfaltspflichten auch für die öffentliche Hand. Autor_innen Anna Backmann, Merle Kamppeter und Christian Wimberger sind Referent_innen für faire öffentliche Beschaffung bei der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisation Romero Initiative(CIR). Die CIR setzt sich seit vielen Jahren für Menschenrechte in globalen Lieferketten und eine faire öffentliche Beschaffung ein und hat dazu bereits einige Pilotprojekte von Kommunen begleitet. Die öffentliche Hand in Deutschland(Bund, Länder und Kommunen) gibt pro Jahr schätzungsweise 500 Mrd. Euro für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen aus(OECD 2019). Sie hat damit eine enorme Marktmacht und ihr Handeln trägt maßgeblich zum Erreichen bzw. Nichterreichen der Sustainable Development Goals (SDGs) bei. Zugleich kommt ihr als öffentlicher Auftraggeberin eine Vorbildrolle zu, öffentliche Gelder nicht für Produkte auszugeben, in deren Lieferketten es zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. Lange galt der günstigste Preis als das einzige Zuschlagskriterium für öffentliche Aufträge. Mit der Einführung der EU-Vergabereform 2014 und dem daraufhin reformierten deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) wurde jedoch Rechtssicherheit dafür geschaffen, dass auch soziale und ökologische Kriterien in der öffentlichen Vergabe gefordert werden können. Nach wie vor sind nachhaltige Kriterien allerdings – bis auf wenige Ausnahmen auf Länderebene – freiwillige„Kann-Kriterien“, deren Berücksichtigung nicht verpflichtend ist. Das heißt, dass der Kauf von ökologischen und fair gehandelten Produkten vom Engagement einzelner Vergabestellen und Beschaffer_innen abhängt und dadurch nicht flächendeckend umgesetzt wird. In den vergangenen Jahren haben bereits einige Kommunen mit innovativen Pilotprojekten in unterschiedlichen Sektoren gezeigt, dass eine faire und ökologische Beschaffung machbar ist. Der Kompass Nachhaltigkeit listet über 1.000 Praxisbeispiele zur nachhaltigen Beschaffung verschiedenster Produktgruppen. 1 1 Vgl. https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/praxisbeispiele(06.05.2024). Auf kommunaler und Landesebene bietet die CIR Schulungen, Workshops sowie die Begleitung von innovativen und fairen Ausschreibungsverfahren an. 3 »2023 wurden weniger Aufträge unter Nachhaltigkeitsaspekten vergeben als noch 2012.« Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der Bundeswehr München im Auftrag der Bertelsmann Stiftung nimmt die nachhaltige Beschaffung von Kommunen seit einigen Jahren jedoch ab(Bertelsmann Stiftung 2024). So wurden 2023 weniger Aufträge unter Nachhaltigkeitsaspekten vergeben als noch 2012. Die Studie spricht von einem„Intention-Action-Gap“: Obwohl es politische Ziele für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung gibt, scheitert es an der Umsetzung(ibid.). Dabei ist der Einsatz der öffentlichen Hand für den Einkauf von fair gehandelten und ökologischen Produkten unabdingbar für das Erreichen einer sozialökologischen Transformation. Lieferkettengesetze Seit Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz(LkSG) in Kraft, ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene wurde kürzlich beschlossen. Auch wenn aus menschenrechtlicher Perspektive Schwachstellen zu bemängeln sind, so ist der grundsätzliche Paradigmenwechsel hin zur gesetzlichen Verankerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten positiv zu bewerten. Das Inkrafttreten der Lieferkettengesetze bedeutet jedoch nicht, dass ab jetzt alle öffentlichen Einkäufe automatisch fair und ökologisch sind(CIR/CorA 2021; Siedenberg 2021). In der öffentlichen Beschaffung sollen nach§ 22 LkSG Unternehmen, gegen die aufgrund der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten ein Bußgeld in Höhe von mindestens 175.000€ verhängt wurde, für bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dies soll von den Auftraggeber_innen im Wettbewerbsregister geprüft werden. Ziel der kürzlich beschlossenen EU-Lieferkettenrichtlinie(Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist es, ein EU-weites Level Playing Field zu schaffen, also gleiche Bedingungen für alle Unternehmen ab einer gewissen Größe und einem jährlichen Umsatz in bestimmter Höhe. Zwar enthält auch der Gesetzestext der Richtlinie keine spezifischen Vorgaben für die öffentliche Beschaffung, im final verabschiedeten Text heißt es jedoch, dass die Einhaltung der in der CSDDD aufgeführten Sorgfaltspflichten auch als soziale oder ökologische Aspekte in der öffentlichen Vergabe gefordert werden können, solange dies im Einklang mit dem aktuell geltenden EU-Vergaberecht geschieht(Rat der Europäischen Union 2024: Art. 24). Im Sinne der Politikkohärenz und Glaubwürdigkeit sollte sich jedoch auch die öffentliche Hand an Sorgfaltspflichten in ihren Beschaffungsprozessen halten müssen, die Regierungen Unternehmen in ihren Lieferketten nun auferlegen(Methven O’Brien/ Caranta 2024: 44). Insgesamt ist die Einführung von Lieferkettengesetzen dennoch eine gute Nachricht für die nachhaltige Beschaffung, denn sie führt dazu, dass immer mehr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards nachweisen können. Diese„Sollbestimmung“ impliziert jedoch, dass in Ausnahmefällen von der Bestimmung abgewichen werden kann. Welche Ausnahmen dies sein können, lässt das Gesetz offen. Die Mindesthöhe des Bußgeldes ist außerdem sehr hoch, sodass beispielsweise das Verletzen der Berichts- und Dokumentationspflichten nicht ausreichend ist, um Unternehmen von der öffentlichen Vergabe auszuschließen. Zudem sind die Regelungen für den Ausschluss kompliziert und undurchsichtig. Unter den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettengesetzes fallen seit 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter_innen. Klassische Auftragnehmer_innen von öffentlichen Vergaben wie beispielsweise Cateringunternehmen, Berufsbekleidungsunternehmen und IT-Unternehmen beschäftigen meist weniger Mitarbeiter_innen und fallen damit nicht unter das Gesetz – auch wenn sie häufig in Risikosektoren aktiv sind(CIR/CorA 2021). Praxisbeispiele, innovative Pilotprojekte und aktuelle Entwicklungen in drei Produktsektoren Lebensmittel Für die Außer-Haus-Verpflegung beschafft die öffentliche Hand große Mengen an Lebensmitteln: Landes- und Bundesbehörden insbesondere für ihre Kantinen und Veranstaltungen, auf kommunaler Ebene sind es vor allem die Kita- und Schulverpflegung. Einige dieser Lebensmittel stammen aus Ländern des Globalen Südens, wie beispielsweise Kaffee, Tee, Reis, Südfrüchte und deren Säfte. Bei diesen Lebensmitteln sollte darauf geachtet werden, dass sie aus Fairem Handel bezogen werden, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten zu minimieren. Als glaubwürdige Nachweise bieten sich insbesondere Gütezeichen wie Fairtrade oder Naturland Fair an, die über die ILO-Kernarbeitsnormen 2 hinaus auch weitere Aspekte des Fairen Handels garantieren. Einige Kommunen haben dies bereits erfolgreich in öffentlichen Vergaben von Kita- und Schulessen umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden an Berliner Grundschulen Reis, Bananen und Ananas ausschließlich aus dem Fairen Handel bezogen 3 – monatlich sind dies 30.000 kg Reis und fast 500.000 Bananen. Diese Zahlen zeigen sehr eindrücklich, welch eine Hebelwirkung die öffentliche Beschaffung auf den Markt ausübt. Zudem ist das Essen für Schüler_innen in Berlin kostenlos. Kostenloses und faires Schulessen leistet gleichzeitig einen Beitrag im Kampf gegen soziale Ungleichheit in Deutschland und gegen Ausbeutung in globalen Lieferketten. Eine nachhaltige Lebensmittelbeschaffung für Kitas und Schulen ist zudem als Maßnahme in der Ernährungsstrategie der Bundesregierung(2024) verankert. Auch die Farm-2-Fork-Strategie des EU Green Deals erkennt die Bedeutung nachhaltiger öffentlicher Beschaffung von Lebensmitteln an. So sollten eigentlich schon im Jahr 2023 Mindestkriterien für die nachhaltige Lebensmittelbeschaffung in Schulen und öffentlichen Institutionen festgelegt werden, um gesunde und nachhaltige Ernährungsweisen zu fördern. Für die Umsetzung dieser Mindestkriterien macht sich u. a. die EU-weite Kampagne„Buy Better Food“ mit ihren mehr als 100 Mitgliedern aus Zivilgesellschaft und Kommunen stark und hat ein detailliertes Manifest entwickelt(Buy Better Food 2022). Bekleidung und Textilien Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Arbeitsbekleidungsunternehmen, die soziale und umweltbezogene Kriterien von der Baumwollproduktion bis hin zur Konfektionierung glaubwürdig nachweisen können. Einige Arbeitsbekleidungsunternehmen sind z. B. Mitglied bei der Fair Wear Foundation, die Unternehmen dazu auffordert, ihre Einkaufspolitik so anzupassen, dass Arbeitsrechte in den Nähfabriken eingehalten werden können. Auch die Bundesregierung will in den nächsten Jahren Textilien endlich nachhaltiger beschaffen. Ihre Verwaltung soll bis 2026 die Hälfte aller Textilien nach sozialen und ökologischen Anforderungen beschaffen. Dafür haben die Ministerien einen Stufenplan und einen Leitfaden entwickelt. Letzterer enthält auch für Kommunen wichtige Hinweise für den nachhaltigen Vergabeprozess. Trotz dieser positiven Entwicklungen ist davon auszugehen, dass der Großteil der Vergabestellen in Deutschland Bekleidung noch nicht nachhaltig beschafft. Beschaffer_innen sollten die breite Praxiserfahrung und das nachhaltige Angebot auf dem Markt nutzen, um hohe soziale und umweltbezogene Anforderungen zu stellen. Spielwaren Spielzeuge beschafft die öffentliche Hand vor allem für Schulen und Kitas. Bis 2020 war es schwierig, nachhaltige Kriterien in Ausschreibungen aufzunehmen, denn in der Branche gab es bis dahin keinerlei glaubhafte Initiativen oder Unternehmens- bzw. Produktsiegel, die die Einhaltung nachhaltiger Kriterien belegen konnten. Mittlerweile können Unternehmen z. B. mit einer Mitgliedschaft in der Fair Toys Organisation(FTO) nachweisen, dass sie sich zu Transparenz und der Überprüfung ihrer globalen Lieferkette hinsichtlich einer nachhaltigen Produktion verpflichten. Die Stadt Köln hat hier große Pionierarbeit geleistet: Bereits im Jahr 2019 hatte sie in einer Ausschreibung in den Zuschlagskriterien soziales und umweltgerechtes Engagement von Spielzeugunternehmen und Händler_innen gefordert, das durch einen umfassenden Fragebogen zu belegen war. In der Nachfolgeausschreibung 2024 forderte sie als erste Kommune die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative wie der Fair Toys Organisation. Das Volumen für diesen Auftrag wurde auf rund 850.000€ pro Jahr(netto) kalkuliert. Vergabestellen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene beschaffen große Mengen an Textilien wie Arbeitsbekleidung und Flachwäsche. Seit einigen Jahren werden dabei Anforderungen an die sozialen und umweltbezogenen Herstellungsbedingungen gestellt. Die Stadt Bremen veröffentlichte z. B. im Rahmen einer Einkaufsgemeinschaft u. a. mit der Polizei Berlin und weiteren Städten eine Ausschreibung für den Einkauf von T-Shirts. Bietende Unternehmen mussten mindestens die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Grenzwerte bestimmter Schadstoffe nachweisen und erhielten eine höhere Punktezahl in den Zuschlagskriterien, wenn sie Sorgfaltsmaßnahmen in den Lieferketten nachweisen konnten 4 . In einer Ausschreibung der Stadt Köln konnten Unternehmen ein Lieferkettenmanagement durch die Vorlage von Gütezeichen nachweisen. 5 ILO-Kernarbeitsnormen sind von der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO) definierte Grundprinzipien menschenwürdiger Arbeit, die in zehn Übereinkommen festgehalten sind und den Status internationaler Rechtsinstrumente haben. https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/berlin/lebensmittel/ bananen(07.05.2024). Ausschreibungsunterlagen unter: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/ kommunaler-kompass/bremen/bekleidung-textilien/t-shirts(07.05.2024). Ausschreibungsunterlagen unter: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/ kommunaler-kompass/nordrhein-westfalen/bekleidung-textilien/arbeitsbekleidung (07.05.2024). 5 Fazit: Was bedeutet das für den Bund, die Landesregierung NRW und Kommunen? Eine nachhaltige öffentliche Beschaffung ist ein zentraler Bestandteil der sozialökologischen Transformation der Wirtschaft. Sie schafft wirksame Anreize für Unternehmen, sich den Herausforderungen des Wirtschaftssystems wie der Klimakrise und der Ausbeutung von Menschen und der Natur in den Lieferketten durch konkrete Maßnahmen zu stellen. Eine nachhaltige Beschaffung kann jetzt von der Schubkraft von Lieferkettengesetzen profitieren. Steuergelder, die beim Einkauf der öffentlichen Hand ausgegeben werden, sollten in Zukunft ausschließlich an Unternehmen fließen, die gemeinwohlorientiert und nachhaltig agieren. Dafür ist auf allen Ebenen mehr Verbindlichkeit nötig. Vorgaben im Vergaberecht und Verwaltungsvorschriften reichen jedoch allein nicht aus. Es braucht u. a. ein Commitment der Führungsebenen, Schulungen, Vernetzung und die Bündelung von Aufgaben. Bund muss Vergaberecht transformieren und selbst nachhaltig einkaufen Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten und die Verbindlichkeit zu stärken. 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Konsultation zur Vergabereform durchgeführt, bei der über 450 Stellungnahmen abgegeben wurden(BMWK 2023). Vielen Teilnehmer_innen war eine Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren wichtig. An zweiter Stelle stand die Stärkung der umweltfreundlichen Beschaffung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK) hat im Oktober endlich einen Referentenentwurf für das Vergabetransformationspaket in die Ressortabstimmung gegeben. Neben Bestimmungen für die Entbürokratisierung der öffentlichen Beschaffung enthält der Entwurf eine Soll-Regelung, nach der entweder ein soziales oder ein umweltbezogenes Kriterium bei Vergaben gefordert werden soll. Eine Muss-Regelung für die Einforderung von umweltbezogenen und sozialen Kriterien ist nur für wenige Produkte wie z. B. Bekleidung und bestimmte Lebensmittel wie Kaffee vorgesehen. Den Unterzeichner*innen eines aktuellen Appells ist das zu wenig. Über 70 Organisationen, Bürgermeister*innen vieler Städte und Gemeinden wie Bremerhaven, Dortmund, Friedrichshain-Kreuzberg/ Berlin, Saarbrücken und Zwiesel sowie Unternehmen und Zertifizierungsorganisationen fordern darin, verbindliche menschenrechtliche Kriterien sowie umwelt- und klimabezogene Anforderungen für alle sensiblen Produktgruppen einführen. 6 Dies zeigt, dass sich sowohl Kommunen als auch Unternehmen in der Verantwortung sehen und sich langfristig auf einheitliche Anforderungen einstellen wollen. Die Bundesregierung muss den Entwurf also deutlich verschärfen, um das Potenzial der öffentlichen Beschaffung zu nutzen. Außerdem sollte die Bundesregierung – wie in der Nationalen Strategie für Gemeinwohlorientierte Unternehmen(2023) angekündigt – die öffentliche Beschaffung als Hebel für die Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen nutzen. Auch die Bundesverwaltung muss bei ihrem eigenen Einkauf dringend Fortschritte erzielen. In einem umfangreichen Bericht zeigt der Bundesrechnungshof (2022) auf, dass die zentralen Beschaffungsstellen ihrer Rolle als „Manager, Förderer und Berater für eine nachhaltige Beschaffung“ nicht ausreichend gerecht werden. Das Ziel, bis 2020 die Hälfte aller von Bundesbehörden eingekauften Textilien nachhaltig zu beschaffen, scheiterte nicht zuletzt an der Untätigkeit einiger Behörden. Nun soll das Ziel bis 2026 erreicht werden. Ein erneutes Scheitern würde ein fatales Signal an Kommunen und Länder senden. Stufenpläne und Leitfäden müssen möglichst bald auch für alle weiteren sensiblen Produktgruppen verabschiedet werden. NRW muss zur Verbindlichkeit zurückkehren Einige Bundesländer haben die Bindung von öffentlichen Vergaben an Tariflöhne sowie Muss- oder Sollbestimmungen in Bezug auf die ILO-Kernarbeitsnormen, auf den fairen Handel und auf umweltbezogene Kriterien im Landesvergaberecht eingeführt(Agl et al. 2021). Die Rot-Grüne NRW-Landesregierung verabschiedete 2017 eines der progressivsten Landesvergabegesetze. Die Muss-Bestimmungen zu den Kernarbeitsnormen wurden jedoch schon 2018 wieder aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz gestrichen, sodass die Regelung in der Praxis nicht erprobt werden konnte. Auch die aktuelle Landesregierung hat dies nicht geändert. Im Januar 2024 stellte die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag an die Landesregierung,„klare Maßnahmen, Aktionspläne und Zielzahlen“(Landtag NRW 2024) für die Erfüllung von Menschenrechts-, Umwelt- und Klimastandards in der öffentlichen Beschaffung einzuführen. Die Landesregierung muss wieder verbindliche Regelungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten einführen. Appell mit allen Unterzeichner*innen ist hier einsehbar: https://www.ci-romero.de/appell-nachhaltige-beschaffung/ 6 »Nachhaltige öffentliche Beschaffung sollte zudem ein verpflichtender Inhalt bei der Ausbildung von Verwaltungsmitarbeiter_innen werden.« Darüber hinaus sollte die Rolle der Landesverwaltung in Zukunft darin bestehen, Vergabestellen auf Landes- und kommunaler Ebene miteinander zu vernetzen und gemeinsame Rahmenverträge zu erarbeiten. Das würde Kommunen mit eingeschränkten Personalkapazitäten entlasten. Die Landesregierung könnte z. B. Kompetenzcluster für gemeinsame Beschaffungsvorgänge bilden, wie sie der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft(2023) fordert. Auch sollte nach dem Vorbild Bremens eine Kompetenzstelle gebildet werden, die Kommunen berät und Schulungen vermittelt. Nachhaltige öffentliche Beschaffung sollte zudem ein verpflichtender Inhalt bei der Ausbildung von Verwaltungsmitarbeiter_innen werden. Kommunen müssen Nachhaltigkeit langfristig verankern Vergabestellen müssen langfristige Strukturen, Kompetenzen und Strategien entwickeln. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht zielführend ist, Beschlüsse im Rat zu verabschieden und die Umsetzung und Verantwortung dann auf einzelne Beschaffer_ innen abzuwälzen. Auf politische Entscheidungen und erste Pilotprojekte muss die Erarbeitung von Zielen und Strategien folgen. Als Mitglied der Fairen Metropole Ruhr hat beispielsweise die Stadt Dortmund im Stadtrat Ziele für eine nachhaltige Beschaffung verabschiedet. Bis 2030 sollen bei 50 Prozent der Einkäufe in sensiblen Produktgruppen mindestens die Kernarbeitsnormen der ILO gefordert werden. Das Vergabezentrum hat in die Beschaffungsverordnung Kriterien der Nachhaltigkeit und des Fairen Handels sowie die Einforderung von Gütezeichen integriert. Alle Mitarbeiter_innen sind angehalten, standardmäßig nachhaltig zu beschaffen. Um das umzusetzen, arbeitet die Stadt Dortmund an der Schulung und Sensibilisierung des Personals. Diese Kombination von politischen Zielen, der Anpassung der Beschaffungsregeln und Ausbildungsmaßnahmen hat Modellcharakter. Die Reihe WEITER DENKEN ist abrufbar unter: https://www.fes.de/landesbuero-nrw/publikationen 1 Literatur Agl, CIR, WÖK 2021: Sozialstandards und Menschenrechte in der öffentlichen Beschaffung. Synopse der vergaberechtlichen Regelungen der Bundesländer. Verfügbar unter: https://www.cora-netz.de/wp-content/ uploads/2021/07/2021- 07-22_ Laender-Synopse_ Sozialstandards_ Menschenrechte-_ o%CC%88f f_ Beschaf fung. pdf(07.05.2024). Bertelsmann Stiftung 2024: Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung. Focus Paper#23. Verfügbar unter: Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung(bertelsmann-stiftung.de)(27.09.2024). Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2024: Gutes Essen für Deutschland. Ernährungsstrategie der Bundesregierung. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/ ernaehrung/ernaehrungsstrategie.html(06.05.2024). Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2023: Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts(„Vergabetransformationspaket“). Verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/ Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/oeffentliche-konsultation-zur-transformation-des-vergaberechts.html (30.04.2024). Bundesrechnungshof 2022: Bericht nach§ 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung über die Prüfung der Nachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung. Bonn. Verfügbar unter: https://www.bundesrechnungshof.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/nachhaltigevergabe-bundesver waltung-volltex t.pdf?__ blob=publicationFile&v=1(30.04.2024). Bundesregierung 2023: Nationale Strategie für Soziale Innovation und Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Wirtschaft/nationale-strategie-soziale-innovationen-gemeinwohlorientierte-unternehmen. pdf?__blob=publicationFile&v=24(30.04.2024). Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft 2023: Transformationshebel nutzen – Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung etablieren. Verfügbar unter: https://www.bnw-bundesverband.de/ sites/default/files/2023- 01/20231901_ BNW_ Positionspapier_Nachhaltige%C3%B6ffentliche Beschaffung_final. pdf(29.04.2024). Buy Better Food 2022: Manifest zur Festlegung von Mindeststandards für öffentliche Kantinen in der EU. Verfügbar unter: https://buybetterfood.eu/documents/ sustainable-food-procurement-manifesto(06.05.2024). CIR und CorA 2021: Lieferkettengesetz und Vergaberecht. Welche Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung? Eine Kurz-Analyse und Schlussfolgerungen. Verfügbar unter: https://www.ci-romero.de/wp-content/ uploads/2021/05/Lieferkettengesetz_ oef fentliche_ Beschaffung_ Forderungspapier_CorA_CIR_ 04.05.2021.pdf (07.05.2024). Freie Hansestadt Bremen, Polizei Berlin, Stadt Karlsruhe, Stadt Oldenburg 2023: Ausschreibung Lieferung von zirkulären und nachhaltigen T-Shirts und Polo-Shirts. Verfügbar unter: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/ kommunaler-kompass/bremen/bekleidung-textilien/t-shirts (07.05.2024). Landtag Nordrhein-Westfalen 2024: Antrag der Fraktion der SPD: Wohlstand mit Anstand – Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW, Drucksache 18/7750, 16.01.2024. Landtag NordrheinWestfalen, Düsseldorf. Methven O’Brien, Claire und Caranta, Roberto 2024: Due Diligence in EU Institutions’ Own-Account Procurement: Rules and Practices. Verfügbar unter: https://www.europarl.europa.eu/ RegData/etudes/STUD/2024/758335/IPOL_ STU(2024)758335_EN.pdf(03.05.2024). OECD 2019: Öffentliche Vergabe in Deutschland. Strategische Ansatzpunkte zum Wohl der Menschen und für wirtschaftliches Wachstum. Verfügbar unter: https://www.oecd.org/germany/ offentliche-vergabe-in-deutschland-48df1474-de.htm (29.04.2024). Rat der Europäischen Union 2024: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive(EU) 2019/1937 and Regulation(EU) 2023/2859. Verfügbar unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/ document/ST-6145-2024-INIT/en/pdf(03.05.2024). Siedenberg, André 2021: Lieferkettengesetz und öffentliche Auftragsvergabe. Verfügbar unter: https://www.ci-romero.de/wp-content/ uploads/2021/12/Gutachten_ Sorgfaltspflichtengesetz_ Beschaffung_Siedenberg_10.12.2021.pdf(02.05.2024). Stadt Köln 2023: Ausschreibung Dienst- und Berufskleidung mit umfangreichem Fragebogen Nachhaltigkeit. Verfügbar unter: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/ kommunaler-kompass/nordrhein-westfalen/bekleidungtextilien/berufskleidung(02.05.2024). Impressum © Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber Landesbüro NRW, Severin Schmidt(V. i. S. d. P.) Ansprechpartnerin Ann-Mareike Bauschmann Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Tel.: 0228 883-7204, Fax: 0228 883-9208, landesbuero-nrw@fes.de, www.fes.de/landesbuero-nrw, www.facebook.com/FESNRW, twitter.com/FESNRW Gestaltung Designbüro Petra Bähner Druck Friedrich-Ebert-Stiftung Bildnachweis Maren Kuiter Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-EbertStiftung herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung der Friedrich-Ebert-Stiftung nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Die Ausführungen und Schlussfolgerungen sind von den Autor_innen in eigener Verantwortung vorgenommen worden. ISBN 978-3-98628-609-5 2 2