FES MADRID ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN: DER NOTWENDIGE POLITISCHE IMPULS ZUM SCHUTZ DER ÄRMSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN Pau Marí Klose November 2024 Die Hauptziele des Mindesteinkommens (IMV) sind die Verringerung der extremen Armut und die Gewährleistung einer landesweiten finanziellen Grundsicherung. Seit seiner Einführung hat das IMV die Absicherung der schwächsten Gruppen der Gesellschaft und die finanzialle Umverteilung zwischen Regionen verbessert. Die neuesten Zahlen des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS) zeigen, dass das System bis heute Leistungen an mehr als 660.000 Haushalte ausgezahlt hat, in denen fast 2 Millionen Menschen leben. Trotz allem wird das Mindesteinkommen aufgrund seiner Einschränkungen, der teilweisen Nichtinanspruchnahme und der zahlreichen abgelehnten Anträge kritisiert. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen, um einen wirksamen und gerechten sozialen Schutz sicherzustellen. ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN: DER NOTWENDIGE POLITISCHE IMPULS ZUM SCHUTZ DER ÄRMSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN INDEX 1. EINLEITUNG 4 2. ARMUT IN SPANIEN: DIE KONTUREN EINER ANOMALIE 5 3. STRUKTUR UND REICHWEITE DES EXISTENZSICHERNDEN MINDESTEINKOMMENS 6 4. ERGEBNISSE: EIN WIRKSAMES INSTRUMENT MIT VERBESSERUNGSPOTENZIAL 8 5. SCHLUSSFOLGERUNG 9 Literatur 10 3 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN 1 EINLEITUNG Die Einführung des existenzsichernden Mindesteinkommens (ingreso mínimo vital, IMV) zählt zu den bedeutendsten Errungenschaften der zweiten Amtszeit der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez(2020-2023). Dabei handelt es sich um eine mit dem„Bürgergeld“ in Deutschland vergleichbare Leistung für Haushalte, die besonders stark von Armut betroffen sind. Wie es in der Regierungsverordnung 20/2020 heißt, sollen damit die Probleme des bis dato geltenden Systems der Grundsicherung, wie z.B. beim Zugang und hinsichtlich der Absicherung, gelöst werden, die in weiten Teilen Spaniens zu Benachteiligungen oder unzureichender Unterstützung geführt hatten. Das nunmehr eingeführte existenzsichernde Mindesteinkommen schafft somit eine in ganz Spanien einheitliche Grundsicherung, deren Hauptziel laut Regierungsverordnung 20/2020 darin besteht,„das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung von allein oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen abzuwenden, wenn sie nicht über die zur Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse erforderlichen Mittel verfügen“ (§ 1). In§ 2 heißt es weiter, dass dieses Mindesteinkommen “ungeachtet der von den autonomen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewährten Beihilfen“ gezahlt werde. 4 DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN 2 ARMUT IN SPANIEN: DIE KONTUREN EINER ANOMALIE Von der Europäischen Union systematisch zusammengestellte Vergleichsdaten zu Themen der Armut, Ausgrenzung und materiellen Benachteiligung legen nahe, dass Spanien im Vergleich zu anderen Ländern mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsniveau ein besonders hohes Armutsrisiko aufweist. Armut ist in Spanien ein jahrhundertealtes Problem. Im 20. Jahrhundert wurde es immer wieder von Experten, Intellektuellen und Künstlern verschiedenartig zur Sprache gebracht. Heutzutage bestehen von Armut betroffene Haushalte in erster Linie aus arbeitslosen Erwachsenen und/oder Erwachsenen mit Gelegenheitsjobs, die meist auch noch schlecht bezahlt oder nur Teilzeitjobs sind. Die Probleme verschärfen sich, wenn in diesen Haushalten auch noch abhängige Personen, insbesondere Kinder leben. Hier liegt die Armutsrate wesentlich höher als in Haushalten, in denen vorwiegend ältere Menschen leben. Somit werden besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen weiter benachteiligt. All dies belegt, dass sich die sozialstaatlichen Mechanismen zur Armutsbekämpfung bislang als unzureichend erwiesen haben. In Spanien sind finanzielle Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken- oder Unfallgeld, Elterngeld, Pflegegeld oder Renten in erster Linie beitragsfinanziert. Wer Anspruch auf Sozialleistungen haben möchte, muss zuvor ein bestimmtes Minimum an Beiträgen eingezahlt haben. Die Höhe der Leistungen hängt wiederum von der Höhe der Beitragszahlungen ab. Wer also nur kurzzeitig, gelegentlich oder informell tätig gewesen ist, hat entweder keinen oder nur vorübergehend Anspruch auf derartige Leistungen und steht somit praktisch mittellos da. Beitragsunabhängige Leistungen, die einen hohen Umverteilungseffekt haben könnten(wie z. B. Lohnergänzungszahlungen für bedürftige Beschäftigte, Mietzuschüsse, Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit Kindern oder Sozialhilfe), gab es in Spanien entweder gar nicht oder bislang nur unzureichend, d.h. sie waren nur sehr begrenzt wirksam. Dies verschlimmert die Situation von Tausenden Menschen und Haushalten, die keinerlei beitragsfinanzierte Leistungen beziehen, noch weiter. Das zeigt, dass der Staat letztlich kaum in der Lage ist, eine wirksame Umverteilung vorzunehmen und somit die Armut zu bekämpfen. Die Unzulänglichkeit der Schutzmaßnahmen für besonders arme Bevölkerungsgruppen und insbesondere für stark gefährdete Kinder wurde von vielen Forschern sowie in den Sozialberichten verschiedener Unternehmen und Einrichtungen mehrfach zur Sprache gebracht. Auch internationale Organismen haben diesbezüglich die Alarmglocke geschlagen und Empfehlungen ausgesprochen. EU-Institutionen haben dieses Problem ebenfalls in ihre Diagnosedokumente(wie den Länderbericht Spanien) und Empfehlungen( Länderspezifische Empfehlungen aus dem Europäischen Semester) aufgenommen. Philip Alston, der UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut, stellte in seinem für den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte(UNHCHR) erstellten Bericht über seinen Besuch in Spanien im Januar 2020 fest, dass sich viele Menschen in Spanien zu Recht vernachlässigt fühlten. Alston wies darauf hin, dass„Armut letztlich eine politische Entscheidung ist und es vom Willen der Regierungen abhängt, sie zu überwinden“. Das IMV ist der erste ernstzunehmende Versuch, die eingangs erwähnte Anomalie zu überwinden. Der Gesetzesentwurf zur Einführung des Mindesteinkommens wurde am 10. Juni 2020 in Form einer Regierungsverordnung( Real decreto ley) erstmals dem Parlament vorgelegt. Daraufhin wurde eine mehrmonatige parlamentarische Debatte eingeleitet, in deren Verlauf vom Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration mehrere Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf eingebracht wurden. Ende 2021 wurde das Gesetz schließlich mit Unterstützung der Parteien der Regierungskoalition sowie von ERC, PNV, Ciudadanos und Compromís verabschiedet; PP, Vox und EH Bildu enthielten sich. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde von der Regierungskoalition als wichtiger Meilenstein gefeiert, auch andere linke Parteien würdigten es als einen notwendigen Schritt. 5 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN 3 STRUKTUR UND REICHWEITE DES EXISTENZSICHERNDEN MINDESTEINKOMMENS Beim existenzsichernden Mindesteinkommen handelt es sich um eine von der Sozialversicherung erbrachte Leistung, die keiner vorherigen Beitragszahlung bedarf. Ihre Zahlung wird vom verfügbaren Einkommen abhängig gemacht. Verwaltet wird der gesamte Prozess vom Staat(mit Ausnahme des Baskenlandes und Navarra, die eigene Zuständigkeiten in diesem Bereich haben). Das Mindesteinkommen ist eine Leistung, die mit anderen, von den autonomen Regionen erbrachten Hilfen zur Armutsbekämpfung kompatibel ist. Somit werden vor allem in jenen autonomen Regionen die Hilfszahlungen erweitert, in denen bislang weniger Mittel für derartige Unterstützungsprogramme zur Verfügung standen. Das neu eingeführte existenzsichernde Mindesteinkommen versteht sich in den einzelnen Regionen als Zusatz zu den bestehenden Mindesteinkommen oder den von den autonomen Gebietskörperschaften erbrachten Zusatzleistungen für besonders schwerwiegende Fälle, die der regionalen Gesetzgebung zufolge vom nationalen Gesetz nur unzureichend berücksichtigt werden. Den Regionen wird die nötige Flexibilität zugestanden, um die Hilfen an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Das existenzsichernde Mindesteinkommen liegt in jenen Regionen weit über den regional gewährten Hilfen, in denen die Einkommen allgemein unter dem Landesdurchschnitt liegen und das Armutsrisiko entsprechend größer ist(wie z.B. in Andalusien, Galicien und Extremadura). Das existenzsichernde Mindesteinkommen hat somit einen gesunden interterritorialen Umverteilungseffekt. Das existenzsichernde Mindesteinkommen gilt als Grundsicherung und richtet sich als solche nach der Größe und Zusammensetzung der begünstigten Haushalte. Ausschlaggebend für die Höhe dieses Mindesteinkommens ist der Betrag der Rente, die einer Person zustehen würde, die keinerlei Beitragszahlungen erbracht hat. Dieser lag im Jahre 2020 bei 462 Euro pro Monat, konnte aber dank einer außerordentlichen Erhöhung um 6,9% im Jahre 2024 auf 604 Euro aufgestockt werden. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Erwachsenen oder Minderjährigen wird ein Aufschlag von 30% zum genannten Betrag von 604 Euro gezahlt. Alleinerziehenden soll über das existenzsichernde Mindesteinkommen ein besonderer Schutz zukommen: Der Grundbetrag(welcher der monatlichen beitragsunabhängigen Rente entspricht) wird in diesen Fällen um 22% erhöht. Eine ähnliche Zulage gibt es für Haushalte, in denen Menschen mit schwerer Behinderung leben. Dank der seit Februar 2022 existierenden Kinderzulage (Complemento de Ayuda a la Infancia, CAPI) stehen Haushalten mit Kindern zusätzliche finanzielle Hilfen zur Verfügung. Konkret werden dabei 100 Euro monatlich pro Kind unter drei Jahren, 70 Euro pro Kind zwischen drei und sechs Jahren und 50 Euro für jeden Minderjährigen, der das sechste Lebensjahr vollendet hat, gezahlt. Anspruchsberechtigt für die Kinderzulage sind Haushalte mit Kindern, deren Einkünfte im Jahr vor der Beantragung nachweislich weniger als 300% des Betrags des existenzsichernden Mindesteinkommens betrugen. Des Weiteren darf ihr Nettovermögen 150% des dafür festgesetzten Schwellenwerts nicht überschreiten. Das sogenannte Einzelvermögen muss dabei weniger als das Sechsfache des Mindesteinkommens betragen. Angesichts dieser Kriterien können auch Haushalte potenziell anspruchsberechtigt sein, deren Einkommen zwar über der Armutsgrenze liegt, deren Vermögen jedoch eher bescheiden ist. Das existenzsichernde Mindesteinkommen hat zwar erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen der am stärksten benachteiligten Gruppen, kann jedoch die Armut bei Weitem nicht beseitigen. Die unabhängige Steueraufsichtsbehörde( Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal, AIReF) hat in zwei Stellungnahmen die bisher umfassendste Bewertung des Programms vorgelegt, wonach ca. 700.000 Haushalte(mit Ausnahme des Baskenlands und Navarras) von der vollständigen Einführung des existenzsichernden Mindesteinkommens begünstigt worden könnten(AIReF 2022:4). Es handelt sich also um 52% der 1,3 Millionen als„arm“ geltenden Haushalte in den autonomen Regionen, die dem allgemeinen staatlichen Finanzierungsmodell unterliegen, d.h. alle außer dem Baskenland und Navarra. Dieses hypothetische Szenario wäre eine Verbesserung im Vergleich zu den zur Existenzsicherung erbrachten Leistungen der autonomen Regionen, denn Schätzungen der unabhängigen Steueraufsichtsbehörde AIReF zufolge würden mit diesen Leistungen bestenfalls 560.000 Haushalte erreicht werden. Da viele Regionen ihre Leistungen nicht gestrichen haben(oder Zusatzleistungen mit Mitteln eingeführt haben, die sie zuvor für Hilfen eingesetzt hatten, die nunmehr vom existenzsichernden Mindesteinkommen abgelöst wurden) erhöht sich jetzt die Anzahl 6 an Haushalten, die potentiell von beiden Hilfsprogrammen begünstigt werden können. 1 Aufgrund der Struktur und der bei einer vollständigen Einführung theoretisch auszuzahlenden Beträge ist das existenzsichernde Mindesteinkommen nur begrenzt in der Lage, betroffene Haushalte aus der schweren Armut herauszuholen, obgleich es sich als wirksam erwiesen hat, um die Schwere der Armut an sich zu verringern. Mit anderen Worten: es verringert die„Armutslücke“, also den Abstand zwischen dem Haushaltseinkommen und der Armutsgrenze. Das Gesetz 9/2021 über das existenzsichernde Mindesteinkommen wurde schließlich im Dezember 2021 im spanischen Kongress verabschiedet. Es enthält Anreize für Beschäftigung und Inklusion und verfolgt das Ziel, die sogenannte„Armutsfalle“ zu verhindern. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden ab Januar 2023 in Form einer Durchführungsverordnung(Regierungsverordnung 789/2022) implementiert. Die Anreize sind so gestaltet, dass die Begünstigten keine Einbußen hinnehmen müssen, wenn sie eine Arbeit aufnehmen oder ihre Arbeitszeit verlängern, d.h. sie können einen Teil ihres höheren Einkommens einbehalten. Die Reichweite und Wirkung dieser erst kürzlich eingeführten Maßnahme ist bislang in keiner weiteren Studie untersucht worden. Das zuständige Ministerium fördert ergänzend zum existenzsichernden Mindesteinkommen auch weitere Inklusionsprojekte. Diese Projekte wurden als Pilotstudien konzipiert und anhand von Stichproben geprüft. Die von Behörden und sozialen Einrichtungen in ganz Spanien entwickelten Inklusionsprojekte werden aus Mitteln des NextGenerationEU-Aufbauplans finanziert. Ausgehend von den Ergebnissen der derzeit laufenden Untersuchung sollen die Grundlagen für weitere eigenfinanzierte Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden. Dabei handelt es sich um einen völlig neuen Ansatz: Von den Behörden in Auftrag gegebene und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsprojekte liefern Erkenntnisse, die als Instrument zur wissenschaftsbasierten Steuerung der öffentlichen Politik genutzt werden sollen. DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN 1 L aut Schätzungen der AIReF haben etwa 107.000 Haushalte Anspruch auf ein von der jeweiligen Region bereitgestelltes Mindesteinkommen, aber nicht auf das IMV(AIReF 2022:37). 7 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN 4 ERGEBNISSE: EIN WIRKSAMES INSTRUMENT MIT VERBESSERUNGSPOTENZIAL Dem spanischen Institut für Sozialversicherung zufolge bezogen im Juli 2024 insgesamt 639.968 Haushalte ein existenzsicherndes Mindesteinkommen. Somit erstreckt sich diese Hilfe auf insgesamt 1.928.430 Personen, einschließlich jener, die die Kinderzulage entweder allein oder zusammen mit dem Mindesteinkommen beziehen(438.974 Personen). Im Durchschnitt erhält ein Haushalt 492 Euro pro Monat, obgleich es hierbei große Unterschiede gibt. Entweder wird die Leistung in voller Höhe oder nur teilweise als Ergänzung zu anderen Einnahmen gezahlt. Überschreiten die Einnahmen die Höchstgrenze für den Anspruch auf das Mindesteinkommen, wird ggf. lediglich die Kinderzulage gewährt. Der monatlich vom Staat finanzierte Bruttobetrag für das existenzsichernde Mindesteinkommen beläuft sich derzeit auf 347 Millionen Euro. Dieser Betrag hat sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt. Aus den neuesten Zahlen des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit(INSS) geht hervor, dass das System zum heutigen Tag Leistungen an mehr als 660 000 Haushalte auszahlte, in denen fast 2 Millionen Menschen leben. Vergleicht man diese Zahlen mit den aktiven Leistungsempfängern von vor zwölf Monaten(im September 2023), so ergibt sich ein deutlicher Anstieg von 29,2%. Dies deutet darauf hin, dass kontinuierlich neue Leistungsempfänger in das System aufgenommen werden. Obgleich das existenzsichernde Mindesteinkommen noch nicht allerorts vollständig eingeführt worden ist, kann man feststellen, dass sich dieses Programm mehr als zwei Jahre nach der endgültigen Annahme des entsprechenden Gesetzes bester Gesundheit erfreut. Schon jetzt profitieren mehr Haushalte vom existenzsichernden Mindesteinkommen als von den Grundsicherungsprogrammen der autonomen Regionen im Jahre 2021. 2 Die Tatsache, dass diese Leistungen in einigen autonomen Regionen beibehalten bzw. ergänzende Zusatzleistungen zum existenzsichernden Mindesteinkommen einge2 I m Jahr 2020 wurden 305.000 Personen als berechtigte Leistungsempfänger anerkannt. Für nachfolgende Zeiträume sind keine Angaben zu den Begünstigten dieser oder abgeänderter Programme bekannt.(Ministerio de Derechos Sociales y Agenda 2030 2022:208). führt worden sind, legt nahe, dass der Schutz der am stärksten von Armut gefährdeten Bevölkerungsgruppen in den letzten Jahren stark verbessert worden ist und Defizite und Lücken des früheren Modells zum Teil behoben werden konnten. 3 Trotz aller Erfolge gibt es nach wie vor Kritik anzumelden, denn in Bezug auf die Struktur, Reichweite und Implementierung sind durchaus Probleme und Unzulänglichkeiten festzustellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Probleme in den kommenden Jahren teilweise oder vollständig gelöst werden kann, da ausgehend von einer genauen Untersuchung der Einschränkungen und Schwierigkeiten Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden können. Im Mittelpunkt der Kritiken steht vor allem die Tatsache, dass Personengruppen, die sich objektiv oder subjektiv in einer finanziellen Notlage befinden, keine oder nur unzureichende Unterstützung in Form des existenzsichernden Mindesteinkommens erhalten. Dies ist einerseits auf einen rechtlichen Rahmen zurückzuführen, der bestimmten Personengruppen den Anspruch verweigert oder einschränkt(Jugendliche, kürzlich eingewanderte Immigranten oder Personen, die sich irregulär auf dem spanischen Staatsgebiet aufhalten). Auf der anderen Seite gibt es Bevölkerungsgruppen, die zwar Anspruch auf Unterstützung hätten, diese aber nicht beantragen— das bekannte Phänomen der„Nichtinanspruchnahme“. Hinzu kommt außerdem, dass viele Anträge abgelehnt werden. In diesem Sinne kann festgehalten werden, dass das existenzsichernde Mindesteinkommen die gravierendsten wirtschaftliche Notlagen zwar gelindert hat, es aber immer noch viele Haushalte mit Einkommen unterhalb der Armutsgrenze gibt, die entweder gar keine oder nur unzureichende Unterstützung erhalten, so dass sie kaum ihre Kosten für Wohnung oder grundlegende Güter des alltäglichen Lebens bestreiten können. Schätzungen von Manuel Aguilar und Ana Arriba zufolge, konnten mit dem existenzsichernden Mindesteinkommen 2,5 bis 3 Milliarden Euro mehr für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden, und zwar zusätzlich zu den etwa 1,7 Milliarden, die die autonomen Regionen im Jahre 2022 für ihre regionalen Leistungen zur Grundsicherung bereitgestellt hatten(Aguilar und Arriba, 2024). 8 DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN 5 SCHLUSSFOLGERUNG Dank der kollektiven Bemühungen vieler Organisationen und des politischen Impulses, der zunächst von der PSOE-Regierung und später von der progressiven Koalitionsregierung ausging, verfügt Spanien heute über ein wesentlich robusteres und wirksameres System der Grundabsicherung als noch vor einigen Jahren. Eine große Bedeutung kommt dabei dem existenzsichernden Mindesteinkommen zu, da es Bevölkerungsgruppen erreicht, die bislang nur unzureichend abgesichert gewesen sind. Natürlich gibt es noch Lücken, die in diesem Dokument ebenfalls aufgezeigt worden sind. Wichtig ist aber der politische Wille, diese Probleme offen anzusprechen, zu untersuchen und zu lösen, um somit die Grundsicherung weiter zu verbessern. Wenn dieser Wille aufrechterhalten wird, gibt es allen Grund zur Annahme, dass im Laufe dieses Prozesses besonders gefährdete Personen in Spanien weitaus besser unterstützt werden als bisher. Somit wird es Spanien gelingen, die große Anomalie der Armut ein für alle Mal zu überwinden. 9 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN LITERATUR Aguilar, M.& Arriba, A.(2024). Llei d’Engel. El IMV i les rendes mínimes quatre anys després. Llei d’Engel(19/03/2024). Verfügbar unter: https://lleiengel.cat/imv-i-rendes-minimes/ Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal(AiReF). (2019). Los programas de rentas mínimas en España. Estudio. Verfügbar unter: https://www.airef.es/wp-content/uploads/ RENTA_MINIMA/20190626-ESTUDIO-Rentas-minimas.pdf Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal(AiReF). (2022). 1.ª opinión: ingreso mínimo vital. Verfügbar unter: https://www.airef.es/wp-content/uploads/2022/08/IMV/OPINION-AIREF-IMV.pdf Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal(AiReF).(2023). 2.ª opinión: ingreso mínimo vital. Verfügbar unter: https://www.airef.es/wp-content/uploads/ 2023/06/IMV/230615.-Opinio%CC%81n.-SegundaOpinio%CC%81n-IMV_AIReF.pdf Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones. (2024). Ingreso mínimo vital, IMV. Número de altas tramitadas y de beneficiarios incluidos en las mismas e importe acumulado de las nóminas abonadas en cada ejercicio. Junio de 2020 a diciembre de 2023. Instituto Nacional de la Seguridad Social (31/01/2024). Oficina de Derechos Humanos de las Naciones Unidas.(2020). Declaración del relator especial de las Naciones Unidas sobre la extrema pobreza y los derechos humanos, Philip Alston, sobre la conclusión de su visita oficial a España, 27 de enero-7 de febrero de 2020. OHCHR(7/02/2020). Verfügbar unter: https://www.ohchr.org/es/2020/02/statement-profes sor-philip-alston-united-nations-special-rapporteur-extremepoverty-and Ministerio de Derechos Sociales y Agenda 2030.(2022). El Sistema Público de Servicios Sociales. Informe de rentas mínimas de inserción. Año 2021. Ministerio de Derechos Sociales y Agenda 2030. Verfügbar unter: https:// www.mdsocialesa2030.gob.es/derechos-sociales/serviciossociales/r-minimas/R_M_I_2021.pdf 10 DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN ÜBER DEN AUTOR IMPRESSUM Pau Marí-Klose(Universität Zaragoza) war als Experte an der Ausarbeitung eines Vorschlags zum existenzsichernden Mindesteinkommen beteiligt. Er war Hochkommissar für die Bekämpfung der Kinderarmut und als Mitglied der PSOEFraktion im spanischen Kongress Berichterstatter für das Gesetz zum existenzsichernden Mindesteinkommen. Derzeit ist er Mitglied des beratenden Ausschusses der Abteilung Inklusion und soziale Absicherung des Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration. ©2024 Fundación Friedrich Ebert C/Manuel Silvela, 7. Bajo dcha. 28010 Madrid https://madrid.fes.de/ Inhaltliche Verantwortung und Redaktion: Luise Rürup, Delegierte der FES in Spanien und Portugal María Adela Pallares, Programmkoordinatorin, FES Madrid Design: Lúa Ediciones 3.0 ISBN: 978-84-128758-6-7 Kontakt: info.madrid@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der So­zialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. 11 DAS EXISTENZSICHERNDE MINDESTEINKOMMEN IN SPANIEN: DER NOTWENDIGE POLITISCHE IMPULS ZUM SCHUTZ DER ÄRMSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN Die Einführung des existenzsichernden Mindesteinkommens(IMV) zählt zu den bedeutendsten Errungenschaften der zweiten Amtszeit der Regierung von Pedro Sánchez. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung für Haushalte, die besonders stark von Armut betroffen sind. Das Hauptziel dieser Leistung, die keiner vorherigen Beitragszahlungen bedarf, besteht darin, das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung von allein oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen abzuwenden, die nicht über die zur Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse erforderlichen Mittel verfügen. Seit seiner Einführung hat das IMV den Sozialschutz in Spanien erheblich verbessert. Nach den Zahlen vom Juli 2024 erreichte es 639.968 Haushalte und kam somit 1.928.430 Menschen zugute. Obwohl das Programm wegen seiner begrenzten Reichweite kritisiert wurde, hat es einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Schwere der Armut und zur Verbesserung der interterritorialen Umverteilung geleis­tet, vor allem in den autonomen Reg­ ionen mit einem besonders hohen Armutsanteil. Trotz deutlicher Fortschritte in der Bekämpfung von Armut durch das IMV wird vielerorts die Kritik geäußert, dass das existenzsichernde Mindesteinkommen nicht alle Bedürftigen erreicht. So sind z.B. junge Menschen, Einwanderer und Personen, die sich irregulär in Spanien aufhalten, vom Geltungsbereich des Mindesteinkommens ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es das Problem der Nichtinanspruchnahme der Hilfen von eigentlich anspruchsberechtigten Personen und der Ablehnung zahlreicher Anträge. Zur Bewertung der Einführung und Verbesserung des gesamten Programms bedarf es kontinuierlicher Anstrengungen, damit letztlich ein wirksamer und gerechter Schutz für die bedürftigsten Bürger gewährleistet werden kann.