Kommunalpolitik verstehen in NRW KommunalAkademie Nordrhein-Westfalen Impressum Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Abteilung Politische Bildung und Dialog KommunalAkademie Inhaltliche Verantwortung Anne Haller, Leiterin der KommunalAkademie Text und Redaktion Dr. Ortlieb Fliedner Fotos dpa – Titel und S. 14: Westend61, Uwe Umstätter/S. 2: Bjorn Beheydt/ S. 21: Christophe Gateau/S. 27: Rainer Hackenberg S. 28, S. 39: Daniela Schmitter Design/Layout Designbüro Petra Bähner Lektorat Sönke Hallmann Druck und Herstellung Brandt GmbH Druckerei und Verlag, Bonn Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht ­notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES heraus­gegebenen ­Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ­Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. ISBN 978-3-98628-653-8 © 2025 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen KommunalAkademie 3. überarbeitete Auflage 2025 Kommunalpolitik verstehen in NRW Inhalt Das betrifft mich! Auf ein(Vor)Wort zur Kommunalpolitik.................. 4 Kommunalpolitik – was ist das eigentlich?............................... 6 Drei Ebenen des Staates: Bund – Länder – Kommunen..................... 8 Einordnung der kommunalen Ebene in den Staatsaufbau.................. 10 Kommunale Aufgaben .............................................. 12 Die kommunalen Finanzen .......................................... 15 Das kommunale Who’s who.......................................... 19 Der/die Bürgermeister_in.......................................... 23 Der Rat......................................................... 24 Die Ausschüsse.................................................. 25 Die Bezirksvertretungen........................................... 26 Die Verwaltung.................................................. 26 Der Entscheidungsprozess in der Gemeinde............................. 28 Mitmachen und Mitbestimmen ....................................... 32 Was gelernt? Quiz zur Kommunalpolitik in NRW......................... 36 Begriffserklärungen ................................................ 40 Kommunalpolitik verstehen in NRW 3 Das betrifft mich! Auf ein(Vor)Wort zur Kommunalpolitik Die Schule, das Schwimmbad, die Bücherei, die Müllabfuhr, die Radwege, die Grünflächen, die Volkshochschule, das Rathaus und, und, und: Ob wir uns in unserer Stadt und unserem Wohnumfeld wohlfühlen oder unzufrieden sind, das hängt auch ganz entscheidend davon ab, ob diese Einrichtungen vorhanden sind und wie sie funktionieren. Und deshalb betrifft uns Kommunalpolitik ganz direkt! Wer macht Kommunalpolitik? Diese Broschüre soll helfen, Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen(NRW) zu verstehen, und ist daher grundsätzlich für alle kommunalpolitisch Interessierten geeignet. Übersichtlich, verständlich und mit anschaulichen Grafiken illustriert wird erklärt, wer in der Gemeinde die kommunalpolitischen Entscheidungen trifft und wie sie vorbereitet werden. Es wird gezeigt, welche Aufgaben die Kommunen haben und welche Organe und Menschen an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligt sind. Da mische ich mich ein! Sie möchten etwas in Ihrer Gemeinde verändern, wissen nur noch nicht wie? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir möchten Sie mit diesen Informationen motivieren, sich einzumischen und an der Politik in Ihrer Stadt mitzuwirken. Übersichtlich beschreiben wir vielfältige Möglichkeiten für eine Beteiligung an der„kleinen Politik“ in der eigenen Kommune. Hier zeigt sich: Man muss nicht erst Politiker_in werden, um Kommunalpolitik zu machen. Alle Bürger_innen können dabei sein. Und die erreichten Verbesserungen können Sie unmittelbar selbst spüren – im eigenen Wohnumfeld! 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Das Angebot der KommunalAkademie Die KommunalAkademie der Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) unterstützt mit Seminaren, Onlineveranstaltungen, Konferenzen, E-Learning-Kursen und Publikationen kommunalpolitisch engagierte Menschen. Hier können sich all jene Bürger_innen informieren und weiterbilden, die sich für die Belange ihrer Gemeinde einsetzen wollen. Auf unserer Website finden Sie alle unsere aktuellen Angebote: ↗ www.fes.de/kommunalakademie Für Ihr Engagement vor Ort wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Anne Haller Leiterin der KommunalAkademie Friedrich-Ebert-Stiftung Kommunalpolitik verstehen in NRW 5 Kommunalpolitik – was ist das eigentlich? Kanalsanierung, Spielplätze, Bebauungspläne – um aufregende Dinge scheint es in der Kommunalpolitik auf den ersten Blick nicht zu gehen. Die wichtigen politischen Entscheidungen werden doch ganz woanders getroffen: auf der Bundesebene in Berlin und auf europäischer Ebene in Brüssel! Doch stimmt das wirklich? Es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Die Wohnungsgesellschaft, die preisgünstige Wohnungen zur Verfügung stellt, die Schulgebäude, die Parkanlagen, der Elternbeitrag für den Kindergarten, Radwege, die Stadtteilbibliothek oder das Schwimmbad – dies alles und noch vieles mehr sind kommunale Angelegenheiten. Eine breite Aufgabenpalette – aber das alles hat doch mit Politik wenig zu tun. Es gibt schließlich keine linken oder konservativen Gullydeckel, oder? Zugegeben, die gibt es natürlich nicht. Politik ist dennoch im Spiel. Denn was ist Politik? Politik findet statt, wenn Menschen zusammen Entscheidungen treffen. Und zu entscheiden gibt es wahrlich genug. Insbesondere, wenn das Geld knapp ist: Was ist wichtiger – das Jugendhaus oder das Stadttheater? Was ist dringender – der Radweg oder die neue Schwimmhalle? Was ist nachhaltiger – die Straßenbahnlinie oder der Autobahnzubringer? Solche Fragen kann man nicht vom Bund oder von Europa aus beantworten. So etwas löst man am besten vor Ort in der Kommune selbst. Deshalb heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verant wortung zu regeln“(Art. 28, 2 GG). Es gilt das Prinzip der Subsidiarität: Was man vor Ort entscheiden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden. Und natürlich muss dies auf demokratische Weise geschehen. Deshalb wird auch in den Gemeinden eine Vertretung des Volkes – der Gemeinderat – gewählt, der die Entscheidungen für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde trifft. Der Gemeinderat wird oft auch als Kommunalparlament bezeichnet. Allerdings hat er nicht die Rechtsstellung eines„richtigen“ Parlaments. Vom Gemeindevolk gewählt wird auch ein_e Bürgermeister_in , welche_r die Gemeinde nach außen vertritt, dem Gemeinderat vorsitzt und die 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Gemeindeverwaltung leitet. Auch in der Gemeinde finden wir also die ganze Bandbreite demokratischer Institutionen, in denen Politik gemacht wird. Dazu kommen die Bürger_innen, die bei den Wahlen, aber auch mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie vielen anderen Möglichkeiten die Kommunalpolitik mitbestimmen können. Vereine und Interessengruppen machen ihren Einfluss geltend. Welche Vorhaben sind besonders wichtig? Wird die Verkehrswende angemessen umgesetzt? Wie soll die Stadt auf die Klimakrise reagieren? Darüber wird geredet und gestritten. Es werden Kompromisse gesucht, und am Ende wird im Gemeinderat entschieden. All das ist Politik auf kommunaler Ebene – eben Kommunalpolitik! Info Was bedeutet Kommune? Bei den Begriffen geht es bunt zu:„Gemeinde“ und„Kommune“ sind Oberbegriffe und umfassen auch den Begriff„Stadt“. Wenn im Folgenden von der Gemeindevertretung oder vom Rat die Rede ist, ist sowohl der Gemeinderat als auch der Stadtrat gemeint. Die Mitglieder des Gemeinde- oder Stadtrates werden als Ratsmitglieder bezeichnet. Alle fett gedruckten Begriffe werden am Ende der Broschüre verständlich erläutert. Kommunalpolitik verstehen in NRW 7 Die drei Ebenen des Staates Bund 16 Länder Kommunale Ebene in Nordrhein-Westfalen: 373 kreisangehörige Gemeinden 22 kreisfreie Städte 30 Landkreise die StädteRegion Aachen 2 Landschaftsverbände Drei Ebenen des Staates: Bund – Länder – Kommunen In Deutschland wird auf drei Ebenen Politik gemacht: Der Bund regelt alle gesamtstaatlichen Angelegenheiten; die 16 Bundesländer haben Gesetzgebungsbefugnisse, die auf ihr jeweiliges Land beschränkt sind; die insgesamt 10.753 Gemeinden in Deutschland(Stand: Januar 2024) sind für ihre örtlichen Angele genheiten zuständig. Von den insgesamt 396 Gemeinden im Land NordrheinWestfalen ist Dahlem im Kreis Euskirchen mit 4.569 Einwohner_innen(Stand 30.11.2023) die kleinste und Köln mit 1.094.959 Einwohner_innen(Stand 31.3.2024) die größte Gemeinde. Auch die Landkreise , 30 in NRW, gehören zur kommunalen Ebene. Sie sind vor allem für Aufgaben zuständig, die eine einheitliche Erledigung über Gemeindegrenzen hinweg erfordern oder die von der einzelnen kreisangehörigen Gemein de nicht bewältigt werden können, weil ihre Leistungskraft dazu nicht ausreicht. Beispiele für Kreisaufgaben sind die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs(ÖPNV), die Abfallbeseitigung, die Einrichtung und Pflege von Natur- und Landschaftsgebieten oder der Rettungs- und Katastrophenschutz. 8 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Die Landkreise haben eine Doppelstellung inne. Außer den kommunalen Aufgaben erfüllen sie auch staatliche Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Hierzu gehört zum Beispiel die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden. Der Landkreis muss dafür Sorge tragen, dass seine Gemeinden bei der Erledigung ihrer örtlichen Angelegenheiten die geltenden Gesetze beachten. Die 22 kreisfreien Städte in NRW nehmen alle kommunalen Aufgaben wahr, auch die, für die die Kreise üblicherweise zuständig sind. Die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Städte wird von den Regierungspräsident_innen ausgeübt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben im Vergleich zu anderen Bundesländern eine überdurchschnittliche Verwaltungskraft. In einem rund zehn Jahre dauernden Reformprozess(1966 bis 1975) wurde nämlich die Zahl der Gemein den von 2.365 auf 396 verringert.(Im kleineren Nachbarland Rheinland-Pfalz gibt es noch 2.301 politisch selbstständige Gemeinden.) Den besonders leis tungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden wurden dabei gemäß einem sogenannten gestuften Aufgabenmodell Aufgaben übertragen, für die sonst der Kreis zuständig ist. Nach diesem Modell werden Große kreisangehörige Städte, die mehr als 60.000 Einwohner_innen haben, und Mittlere kreisangehörige Städte (über 25.000 Einwohner_innen) unterschieden. Mittlere kreisangehörige Städte haben zum Beispiel die Pflicht, eine hauptamtliche Feuerwache einzurichten oder Weiterbildungseinrichtungen zu unterhalten. Große kreisangehörige Städte müssen unter anderem eine Ausländerbehörde unterhalten und eine Rettungswache einrichten. Neben den Gemeinden und Landkreisen gibt es in Nordrhein-Westfalen als weitere kommunale Selbstverwaltungskörperschaften zwei Landschaftsverbände : den Landschaftsverband Rheinland und den Landschaftsverband WestfalenLippe. Sie nehmen überörtlich zu erledigende kommunale Aufgaben wahr, zum Beispiel die Unterhaltung psychiatrischer Einrichtungen, Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe oder der landschaftlichen Kulturpflege. Kommunalpolitik verstehen in NRW 9 Einordnung der kommunalen Ebene in den Staatsaufbau Im Bund und in den Ländern wird die Staatsgewalt auf drei unterschiedliche Gewalten aufgeteilt: die Gesetzgebung(Legislative), die Regierung/Verwal tung(Exekutive), die Rechtsprechung(Judikative). Die kommunale Ebene ist dabei Teil der Exekutive. Aufgrund dieser verfassungsmäßigen Einordnung der kommunalen Ebene in die Exekutive sind allein die Länder dafür zuständig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen festzulegen. Dementsprechend hat das Land Nordrhein-Westfalen den grundsätzlichen rechtlichen Rahmen für die Gemeinden in der Gemeindeordnung(GO NRW), für die Landkreise in der Kreisordnung und für die Landschaftsverbände in der Landschaftsverbandsordnung festgelegt. Info Kommunale Selbstverwaltung mit langer Tradition Der Begriff„Kommune“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Gemeinschaft“. Schon die germanische Dorfgemeinschaft praktizierte eine Art Selbstverwaltung. In den Städten des Mittelalters war die Selbstverwaltung verbreitet, musste aber oft erkämpft werden. So verschworen sich vor über 1.000 Jahren die Einwohner_innen der französischen Stadt Cambrai gegen den Bischof, der die Stadt allein regierte. Er sollte erst wieder Zutritt zur Stadt erhalten, wenn er die Selbstverwaltung der Verschwörer – die Kommune – respektierte. Die Kommune wurde zwar niedergeschlagen, die Idee der Selbstverwaltung konnte auf Dauer aber nicht unterdrückt werden. 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Gewaltenteilung Bund Legislative Bundestag Länder Landtag Kommunale Ebene Exekutive Judikative Bundesregierung Bundesbehörden Bundesverfassungsgericht 5 oberste Bundesgerichte Landesregierung Landesbehörden Gerichte Kommunen Kreise Landschaftsverbände Kommunalpolitik verstehen in NRW 11 Kommunale Aufgaben Sowohl das Grundgesetz(Art. 28) wie auch die Landesverfassung von Nord rhein-Westfalen(Art. 78) sichern den Kommunen das Recht, ihre örtlichen Ange legenheiten selbst zu regeln. Dabei gilt das Universalitätsprinzip. Das heißt, eine Kommune kann sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft annehmen, die nicht durch Gesetz anderen öffentlichen Verwaltungen übertragen wurden. Man nennt dies auch das Aufgabenfindungsrecht. Die Kommune entscheidet in eigener Verantwortung, ob sie zum Beispiel ein Schwimmbad betreibt, eine Kinderbücherei einrichtet oder ein Frauenhaus unterstützt. Neben diesen freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gibt es aber auch Pflichtaufgaben, die gesetzlich geregelt sind und durch die Kommune erfüllt werden müssen. Das Recht auf Selbstverwaltung besteht bei diesen Pflichtaufgaben darin, dass die Kommune die Art und Weise bestimmt, wie die Aufgabe erfüllt wird. Solche Aufgaben sind zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Sozial- und Jugendhilfe oder die Aufstellung von Bebauungsplänen. Per Gesetz können den Kommunen außerdem Aufgaben übertragen werden, bei denen auch die Art und Weise der Erfüllung festgelegt ist und sogar von den zuständigen staatlichen Behörden Weisungen erteilt werden können. Sie werden Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung genannt. Die Durchführung von Wahlen oder die Ausstellung von Personalausweisen sind Beispiele für diese Aufgabenart. Während früher die Kommunen auch durch Bundesgesetze neue Aufgaben erhielten, dürfen heute nur noch die Länder den Kommunen neue Aufgaben übertragen(Art. 84 Abs. 1 Satz 7 Grundgesetz). Wenn das Land den Kommunen eine neue Aufgabe zuweist, muss das entsprechende Gesetz Bestimmungen über die Deckung der Kosten treffen. Dieses in die Landesverfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip soll die Gemeinden davor schützen, dass ihr Selbstverwaltungsrecht durch Übertragung immer neuer Aufgaben ausgehöhlt wird. 12 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Das kommunale Aufgabenspektrum Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben Gemeinde kann frei entscheiden → Angebote → → projekte Pflichtaufgaben Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung durch Landesgesetze geregelt ob ob und wie → Kitas → → und Jugendhilfe → → → Kommunalpolitik verstehen in NRW 13 Die freiwilligen Aufgaben sind das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität, um Identität und Profil einer Kommune: um Theater, Museen, Integrationsprojekte, Jugend- und Senioreneinrichtungen, um Musikschulen und Bibliotheken, um Sportplätze, Parks, Freizeitangebote, um Projekte, die von den Bürger_innen entwickelt wurden, und vieles mehr. Je knapper das Geld, umso geringer werden allerdings die Möglichkeiten, diese Aufgaben wahrzunehmen, da die Pflichtaufgaben in jedem Fall erfüllt werden müssen. In vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist die Haushaltslage so angespannt, dass bei den Ausgaben für die freiwilligen Aufgaben Kürzungen vorgenommen werden müssen und beispielsweise ein Schwimmbad deshalb geschlossen wird. Kommunalpolitik hat hier sehr schwierige Entscheidungen zu treffen, die durch intensive Diskussionen im Gemeinderat und mit den Bürger_ innen vorbereitet werden sollten. Die kommunalen Finanzen In der Kommune ist es wie überall: Ohne Moos nix los! Die Fülle der Aufgaben ist groß und ihre Erledigung kostet Geld. Bezahlt werden müssen die Mitarbeitenden, z. B. im Rathaus, in den Kitas, der Bücherei oder bei der Müllabfuhr. Gebäude, Fahrzeuge oder die digitale Infrastruktur verursachen Kosten. Die Gemeinden zahlen Wohngeld oder Sozialhilfe entsprechend den gesetzlichen Regelungen an die Anspruchsberechtigten aus. Schließlich müssen Investitionen wie der Bau von Schulen, Straßen oder Kinderspielplätzen getätigt werden. Damit die Kommunen dies alles leisten können, stehen ihnen im Wesentlichen fünf Finanzierungsquellen zur Verfügung: → kommunale Steuern und Anteile an Bundes- und Landessteuern; → Gebühren, Beiträge und Entgelte; → Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich; → sonstige Erträge; → Kreditaufnahmen. Dafür garantiert ihnen das Grundgesetz(GG) an mehreren Stellen finanzielle Mittel. In Art. 28 GG heißt es:„Die Gewährleistung der Selbstverwaltung um fasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatz zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“ Diese Vorgabe wird durch die Gewerbesteuer, bei der die Gewinne lokaler Betriebe besteuert werden, erfüllt. Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Finanzierungsquellen der Kommunen. Allerdings ist sie eine wenig verlässliche Einnahmequelle: Wenn in Zeiten schlechter Konjunktur nur geringe Gewinne gemacht oder sogar Unternehmen insolvent werden, sinken die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erheblich. Wie stark die Schwankungen sein können, musste die Stadt Mainz erfahren. In der Pandemie machte der Impfstoffhersteller Biontech große Gewinne, und die Gewerbesteuereinnahmen sprudelten. Danach brach der Gewinn bei Biontech jedoch ein, und die Gewerbesteuereinnahmen halbierten sich nahezu. Da die Ausgaben einer Kommune in der Regel nicht im vergleichbaren Maße verringert werden können, klafft dann ein Loch im Haushalt, das in den nächsten Jahren ausgeglichen werden muss. Kommunalpolitik verstehen in NRW 15 Aufteilung der steuerlichen Einnahmen am Beispiel der Stadt Hagen(in Prozent) 1 2 4 16 7 29 42 Quelle: Haushaltsvorbericht 2024/2025 Stadt Hagen. 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Zusammensetzung nach Steuerarten Grundsteuer B Gewerbesteuer Anteil Einkommensteuer Anteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Ausgleichsleistungen Grundsteuer A und sonstige örtliche Steuern und steuerähnliche Erträge liegen bei 0 Prozent. Art. 106 GG garantiert darüber hinaus den Gemeinden das Aufkommen der Grundsteuer(die Besteuerung von Grundstücken), der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, z. B. Hunde- und Vergnügungssteuer, sowie eine Beteiligung am Aufkommen der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Selbstverwaltungsgarantie umfasst auch das Recht der Kommunen, weitere eigene Steuern zu erfinden. Mit der Zweitwohnungsteuer oder der Bettensteuer haben verschiedene Kommunen von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Länder werden im Grundgesetz zudem verpflichtet, einen Teil der ihnen zustehenden Steuern an die Gemeinden weiterzugeben. Dies geschieht durch jährliche Landeszuweisungen. Voraussetzungen und Kriterien für diese Schlüsselzuweisungen werden vom Land gesetzlich geregelt. Gebühren, Beiträge und Entgelte, z. B. für eine Baugenehmigung, die Benutzung des Abwasserkanals oder ein Konzert, sind ebenfalls Einnahmearten einer Kommune. Allerdings dürfen mit ihnen nur die tatsächlichen Kosten gedeckt und keine Gewinne erzielt werden. Mit Krediten wiederum dürfen grundsätzlich nur Investitionen bezahlt werden. Einnahmen und Ausgaben der Kommunen werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt. Doppelhaushalte für zwei Jahre sind zulässig. Der von der Kämmerei aufgestellte und von dem/der Bürgermeister_in bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Während der Beratungen im Kommunalparlament können auch die Einwohner_innen den Haushaltsplanentwurf einsehen und innerhalb einer festgesetzten Frist Einwendungen erheben. Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Gelingt dies nicht, muss unter bestimmten in der Gemeindeordnung geregelten Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden. In ihm muss dargestellt werden, wie und in welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich wiederhergestellt sein wird. Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dabei können auch Vorgaben zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gemacht werden. Kommunalpolitik verstehen in NRW 17 Die den Kommunen gesetzlich auferlegten Pflichtaufgaben müssen vorrangig erfüllt werden. In Zeiten knapper Kassen bleibt für die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, die die Identität und das Profil einer Gemeinde bestimmen, immer weniger Geld übrig. Für die Mitglieder des Kommunalparlaments wird es dann immer schwieriger zu entscheiden, welche Leistungen und Angebote für die Einwohner_innen noch erbracht werden können. Die Bedeutung von Kommunalpolitik für uns alle wird hier besonders offensichtlich: Auf was kann verzichtet werden? Welche Einrichtungen und Leistungen sind so wichtig für die Menschen in der Gemeinde, dass sie erhalten bleiben müssen? Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kommune ist eine breite öffentliche Diskussion vor den Entscheidungen im Kommunalparlament sehr wichtig. Info Neues kommunales Finanzmanagement Anlehnend an die kaufmännische Buchführung wurde in NordrheinWestfalen unter dem Namen„Neues kommunales Finanzmanagement“ die sogenannte Doppik eingeführt. In der Eröffnungsbilanz werden alle Werte der Gemeinde erfasst. Das sind Grundstücke, Gebäude, Straßen, Güter usw. Im jährlichen Haushaltsplan wird dann der Werteverzehr der kommunalen Infrastruktur sichtbar gemacht, sodass ein ständiger Überblick über die tatsächliche Haushaltslage der Gemeinde gewährleistet ist und die Entscheidungsgrundlagen für die Kommunalpolitik verlässlicher werden. Darüber hinaus werden die kommunalen Leistungen als Produkte dargestellt, um ergebnis- und wirkungsorientiert steuern zu können. Dies ermöglicht, genauer auf spezielle Zielgruppen oder bestimmte politische Ziele einzugehen, wie es mit der Strategie Gender-Budge ting oder einem Nachhaltigkeitshaushalt möglich ist. 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Das kommunale Who’s who Wer wann wie und von wem in der Gemeinde gewählt werden kann, wird durch Landesrecht bestimmt. Lange Zeit galten in den Bundesländern unterschiedliche Gemeindeverfassungen. Heute hat sich überwiegend das sogenannte süddeut sche Modell durchgesetzt, wobei in einzelnen Punkten noch immer Unterschiede bestehen. Ausgangspunkt aller politischen Macht ist – wie überall in Demokratien – das Volk, das die kommunalen Vertretungen wählt. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung nennt die Wahlberechtigten„Bürger_innen“ und unterscheidet sie begrifflich von den„Einwohner_innen“. So werden alle Personen bezeichnet, die in der Gemeinde wohnen. Bei den Kommunalwahlen sind nicht nur deutsche Staatsbürger_innen wahlberechtigt, sondern auch, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Weitere Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts sind die Vollendung des 16. Lebens jahrs und dass der Hauptwohnsitz mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet liegt. In Nordrhein-Westfalen werden die kommunalen Parlamente(Gemeinde- und Stadträte, Kreistage , Bezirksvertretungen) alle fünf Jahre gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Personen hängt von der jeweiligen Größe ab. In den kleinsten Gemeinden werden 20 Ratsmitglieder gewählt, in den Städten über 500.000 Einwohner_innen 72 Mitglieder. Bei den Landkreisen hat der kleinste Kreistag 48 und der größte 72 Mitglieder. Die Hälfte der zu wählenden Mitglieder wird in Wahlbezirken direkt, die andere Hälfte über Reservelisten gewählt. Im Einzelfall kann sich die vorgesehene Mitgliederzahl erhöhen, wenn von einer Partei mehr Personen in den Wahlbezirken direkt gewählt wurden, als dieser Partei nach dem Gesamtstimmenergebnis im Verhältnis zu den anderen Parteien prozentual zustehen würden. In diesen Fällen erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, damit die Anzahl der Mandate jeder Partei dem bei der Wahl erhaltenen Stimmenanteil entspricht. Kommunalpolitik verstehen in NRW 19 Info Sperrklauseln bei Kommunalwahlen Eine Fünf-Prozent-Hürde, also eine Sperrklausel wie bei Bundestags wahlen, gibt es bei der Kommunalwahl seit 2017 in NRW nicht mehr. Seither können auch Kandidat_innen mit wenig Stimmen in den Rat einziehen. Das garantiert zwar, dass alle Wählerstimmen gleich behandelt werden, führt aber in der Praxis nicht selten dazu, dass Ein zelmandaträger_innen und Kleingruppen mit extremen Positionen durch populistische oder radikale Äußerungen und Anträge das Ansehen der lokalen Demokratie gefährden können. Auch die Bürgermeister_innen werden alle fünf Jahre direkt gewählt. Die Bürgermeisterwahl findet in der Regel zeitgleich zur Gemeinderatswahl statt. Gehört die Gemeinde einem Landkreis an, wählen die Bürger_innen nicht nur die Gemeindevertretung und die Bürgermeister_innen, sondern auch die Mitglieder des Kreistages – die Volksvertretung des Landkreises – sowie die Landrätin oder den Landrat . In den kreisfreien Städten werden zusätzlich die Mitglieder der Bezirksvertretungen gewählt. 20 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Politische Machtverteilung in den Kommunen NRWs Der/die Bürgermeister_in führt den Vorsitz in der Gemeindevertretung … … und leitet die Verwaltung. Beigeordnete werden von der Gemeindevertretung gewählt und bilden mit dem/der Bürgermeister_in den Verwaltungsvorstand Die Verwaltung bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, setzt sie um … Bürger_innen der Gemeinde wählen die Mitglieder der Gemeindevertretung und den/die Bürgermeister_in … und erfüllt Dienstleistungen für alle Einwohner_innen bzw. Bürger_innen 22 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Der/die Bürgermeister_in Zum/zur Bürgermeister_in(in den kreisfreien Städten: Oberbürgermeister_in) kann sich jede wahlberechtigte Person wählen lassen, die das 23. Lebensjahr vollendet hat, eine Wohnung in Deutschland innehat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er bzw. sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Zugehörigkeit zu einer Partei ist nicht Voraussetzung, aber in der Praxis zumeist vorhanden. Anders als der/die Ministerpräsident_in im Land oder der/die Kanzler_in im Bund benötigt der/die Bürgermeister_in für die Wahl keine Mehrheit in der Gemeindevertretung, da er bzw. sie unabhängig von der Wahl der Gemeindevertretung selbstständig von den Bürger_innen gewählt wird. Dies kann zu problematischen Verhältnissen zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister_in führen, z. B. wenn sich in der Gemeindevertretung eine Mehrheit bildet, die die Vorstellungen des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ablehnt. Bürgermeister_innen können auch abgewählt werden. Das Abwahlverfahren kann sowohl von der Gemeindevertretung wie von einer bestimmten Anzahl von wahlberechtigten Bürger_innen initiiert werden. Der/die Bürgermeister_in ist hauptamtlich als kommunale Wahlbeamtin bzw. kommunaler Wahlbeamter tätig. Die Person vertritt und repräsentiert die Gemeinde und leitet die Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus führt sie auch den Vorsitz im Rat. Die Aufgabenpalette des Bürgermeisteramtes ist äußerst vielfältig. Die Beschlüsse des Gemeinderates müssen vorbereitet und ausgeführt, die Interessen der Kommune auf allen Ebenen vertreten werden. Die Repräsentationsaufgaben können je nach Gemeindegröße sehr umfangreich sein. Dementsprechend werden vom Rat aus seiner Mitte zur Unterstützung dieser Aufgaben Stellvertreter_innen des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Kommunalpolitik verstehen in NRW 23 Der Rat Der Rat(Gemeinderat, Stadtrat) wird umgangssprachlich vielfach auch Kommunalparlament genannt. Er ist zwar im Rechtssinn kein Parlament. Wahl, Organisation und Verfahrensweisen sind aber einem„richtigen“ Parlament vergleichbar, sodass sich die Bezeichnung„Kommunalparlament“ eingebürgert hat. Der Rat ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Kommune. Er entscheidet grundsätzlich über alle kommunalen Angelegenheiten. Während im Bundestag und in den Länderparlamenten die Mitgliedschaft hauptberuflich ausgeübt und bezahlt wird, arbeiten die gewählten Ratsmitglieder ehrenamtlich. Für ihre Arbeit erhalten sie lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung, die in Form von Sitzungsgeld und/oder einer monatlichen Pauschale gezahlt werden kann. Fahrtkosten und Verdienstausfall können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Zum Mitglied des Rates wählen lassen kann sich jede_r Wahlberechtigte, die bzw. der seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und das 18. Lebensjahr vollendet hat. In der Regel gehören die Ratsmitglieder einer bestimmten Partei oder einer Wählerinitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Eine Kandidatur als Einzelbewerber_in ist aber auch möglich, in der Praxis jedoch selten. Mitglieder derselben Partei bilden in der Regel eine Fraktion . Fraktionen sind, so sagt es die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung, freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Fraktionen erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit. Es ist Aufgabe des Rates, Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen zu beraten und zu beschließen. Außerdem kontrolliert der Rat die Verwaltung, zum Beispiel durch Anfragen . Eine besonders wichtige Aufgabe des Rates ist der Beschluss des Haushaltsplans. In ihm wird festgelegt, mit welchen Einnahmen gerechnet werden kann und wie viel Geld für welche Aufgaben im Haushaltsjahr zur Verfügung steht. 24 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Die Arbeitsweise des Rates, zum Beispiel wie eine Sitzung abläuft oder wer wann Anträge stellen darf, ist in der Geschäftsordnung des Rates festgeschrieben. Ratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Sie werden von dem/der Bürgermeister_in wenigstens alle zwei Monate einberufen. Ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion kann die unverzügliche Einberufung des Rates verlangen. Die Sitzungsleitung hat der/die Bürgermeister_in. Die Ausschüsse Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können im Rat ausführlich beraten werden, da dies zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Entscheidungen des Rates werden daher in Ausschüssen vorbereitet. Der Rat beschließt die Zusammensetzung und die Befugnisse der Ausschüsse. In die Ausschüsse können neben den Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger_innen gewählt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger_innen darf aber nicht die Zahl der Ratsmitglieder in einem Ausschuss übersteigen. Mitglieder mit beratender Stimme können auch volljährige sachkundige Einwohner_ innen werden. Schließlich können die Ausschüsse auch Vertreter_innen derjenigen Bevölkerungsgruppe, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen ist, sowie Sachverständige zu ihren Beratungen hinzuziehen. Einige Ausschüsse, der Hauptausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss und der Jugendhilfeausschuss, müssen in jeder Gemeinde eingerichtet werden. Im Übrigen ist der Rat frei in der Entscheidung, welche Ausschüsse er noch einrichtet. Im Regelfall treffen die Ausschüsse keine verbindlichen Entscheidungen, sondern geben Empfehlungen für den Rat ab. Der Rat kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einzelnen Ausschüssen Entscheidungskompetenzen übertragen. Dies wird zumeist in der Hauptsatzung festgelegt. Sie muss in jeder Gemeinde erlassen werden und ist in Ergänzung der Gemeindeordnung die örtliche Gemeindeverfassung. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung kann sie nur mit der Mehrheit der Mitglieder des Rates beschlossen und geändert werden. Kommunalpolitik verstehen in NRW 25 Die Bezirksvertretungen In den kreisfreien Städten gibt es ein weiteres Gremium, das von den Bürger_innen am Tag der Kommunalwahl mit gewählt wird: die Bezirksvertretung. Kreisfreie Städte müssen ihr Stadtgebiet in mindestens drei und höchstens zehn Stadtbezirke aufteilen, in denen dann jeweils eine Bezirksvertretung gewählt wird. Die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretungen erfolgt über Listen. Bezirksvertretungen, die von einem/einer aus ihrer Mitte gewählten Bezikrsbürgermeister_in geleitet werden, entscheiden über Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, wie zum Beispiel Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen städtischen Einrichtungen oder Pflege des Ortsbildes und der Grünflächen. Die Einzelheiten werden dabei in der Hauptsatzung festgelegt. In kreisangehörigen Gemeinden kann das Gemeindegebiet in Bezirke eingeteilt werden. Der Rat hat dann für jeden Bezirk entweder einen Bezirksausschuss oder eine_n Ortsvorsteher_in zu wählen. Die Verwaltung Für die Erledigung der vielfältigen Aufgaben einer Kommune, die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, die Pflichtaufgaben und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die im Kapitel„Aufgaben“ ausführlich beschrieben wurden, ist in erster Linie die Verwaltung zuständig. Sie bereitet auch die Beschlüsse des Rates durch Beschlussvorlagen vor und setzt sie nach der Beschlussfassung durch den Rat um. Wie viele Personen in der Verwaltung hauptberuflich beschäftigt sind, wird vom Rat entschieden und zusammen mit dem jährlichen Haushaltsplan in einem Stellenplan dargestellt. An der Spitze der Verwaltung steht der/die Bürgermeister_in. Sie oder er ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Für einzelne Geschäftsbereiche kann der Rat Beigeordnete wählen. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. 26 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Der/die Bürgermeister_in und die Beigeordneten bilden zusammen den Verwaltungsvorstand, der die Aufgabe hat, bei den grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde mitzuwirken und die Einheitlichkeit der Verwaltungsführung zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll der Verwaltungsvorstand auch regelmäßig tagen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet aber der/die Bürgermeister_ in als Vorsitzende_r. Gemeinden können Verwaltungsaufgaben auch auf kommunale Eigenbetriebe oder auf privatrechtliche Organisationen wie eine GmbH übertragen. Beispiele sind der öffentliche Personennahverkehr, die Müllabfuhr oder eine Wohnungsbaugesellschaft. Allerdings muss hierbei darauf geachtet werden, dass die Gemeinde genügend Einfluss auf die Aufgabenerfüllung behält, damit die Einheitlichkeit der Verwaltungsführung gewahrt bleibt und die Beschäftigten nicht schlechter gestellt werden. So gelten beispielsweise die Gleichstellungsgesetze weiter. In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner_in nen sowie in kreisfreien Städten arbeiten gemäß der Kommunal-/Kreisordnung und dem Landesgleichstellungsgesetz hauptamtliche weibliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie haben ein Mitwirkungsrecht bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die die Belange von Bürger_innen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben. Gleichstellungsbeauftragte unterstützen ferner die Dienststelle und wirken bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung mit und begleiten damit die Frauenförderung der Verwaltung. Der Entscheidungsprozess in der Gemeinde Es gibt drei verschiedene Wege, auf denen Entscheidungen der Gemeinde herbeigeführt werden können(siehe auch Abbildung auf der Folgeseite). Die meisten Entscheidungen erfolgen im Rat aufgrund von Vorlagen der Verwaltung. Auch aus der Mitte des Rates können durch Fraktionen oder Ratsmitglieder Anträge gestellt werden. Darüber hinaus sieht die Gemeindeordnung vor, dass auch die Einwohner_innen Anträge stellen und die Bürger_innen durch ein Bürgerbegehren eine Entscheidung über ein bestimmtes Thema herbeiführen können. Verwaltungsvorlagen und Fraktionsanträge werden üblicherweise in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten. Hier findet die fachliche Debatte statt und wird die notwendige Detailarbeit geleistet. Dabei stehen die fachlich zuständigen Beschäftigten der Verwaltung für Auskünfte und Stellungnahmen zur Verfügung. Wenn dem Ausschuss keine Entscheidungskompetenz übertragen wurde, gibt er eine Empfehlung ab, über die dann der Rat entscheiden muss. Bevor Anträge oder Vorlagen in öffentlicher Sitzung behandelt werden, haben in der Regel die Fraktionen diese bereits in ihren internen Fraktionssitzungen diskutiert. In den Beratungen der Fachausschüsse bringen sie ihre Vorstellungen ein und versuchen, die anderen Fraktionen mit ihren Argumenten zu überzeugen. In der Ratssitzung, in der über die Vorlage oder den Antrag endgültig entschieden wird, verdeutlichen die Fraktionen noch einmal ihre zustimmende oder ablehnende Haltung. Bekommt ein Antrag bei der Abstimmung eine Mehrheit, ist er verbindlich und die Verwaltung muss ihn dann umsetzen. Auch die Einwohner_innen können beantragen, dass sich der Rat mit einer bestimmten Angelegenheit befasst und darüber entscheidet. In kreisangehörigen Gemeinden muss ein solcher Antrag von fünf Prozent, in kreisfreien Städten von vier Prozent der Einwohner_innen unterstützt werden. Mit einem Bürgerbegehren können Bürger_innen beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Je nach Größe der Gemeinde muss ein solches Bürgerbegehren bei Großstädten von drei Prozent, bei den kleinsten Gemeinden von zehn Prozent der Bürger_innen unterschrieben werden. Das Bürgerbegehren kann ein Thema eigenständig initiieren, sich aber auch gegen einen Ratsbeschluss richten. Wenn der Rat dem Bürgerbegehren nicht entspricht, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Über die dabei gestellte Frage kann nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Für ein positives Ergebnis ist es erforderlich, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei Städten bis zu 50.000 Einwohner_innen mindestens 20 Prozent der Bürger_innen, bei Städten über 100.000 Einwohner_innen mindestens zehn Prozent beträgt. Der kommunale Entscheidungsprozess kann auf allen Stufen beeinflusst werden: Die Meinungsäußerungen von Einwohner_innen in Bürgersprechstunden, Bürgerversammlungen, Demonstrationen, Leserbriefen, Briefen an Mandatsträger_innen sowie an die Verwaltung können ebenso Einfluss auf das Abstimmungsverhalten des Rates haben wie die Berichterstattung der Medien oder das Engagement von Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen. Kommunalpolitik verstehen in NRW 29 So werden in der Kommune Entscheidungen getroffen Hier gehts zum Erklärfilm: Politische Entscheidungen in der Kommune ↗ www.youtube.com/ watch?v=szUpNZTfofs Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren Entscheidungsvorschlag der Einwohner_innen bzw. Bürger_innen In jeder Phase des Entscheidungsprozesses können Vereine, Initiativen, Expert_innen, Interessengruppen, Einwohner_innen, Unternehmen, Medien – kurz alle, die sich in der Kommune für Entscheidungen interessieren, Einfluss nehmen . Dies geschieht über Gespräche mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung, durch Briefe, Stellungnahmen, öffentliche Äußerungen, Demonstrationen und Medienberichte. Hat der Rat einem Bürgerbegehren nicht entsprochen, gibt es einen Bürgerentscheid , über den alle Wahlberechtigten abstimmen. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein in der Gemeindeordnung festgelegtes Quorum erreicht. 30 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Antrag Entscheidungsvorschlag einer Fraktion oder eines Fünftels der Ratsmitglieder Verwaltungsvorlage Entscheidungsvorschlag eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin Die Vorlagen und Anträge werden an die Ratsmitglieder und die Fraktionen gegeben. Dort werden sie diskutiert und es wird beraten, wie sich die Fraktion in den Ausschussberatungen und im Rat verhalten soll. Die Vorlagen und Anträge werden in der Regel in den fachlich zuständigen Aus schüssen vorberaten. Hier können auch Änderungsanträge gestellt werden. Über die Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses entscheidet der Rat. Findet der Vorschlag(oder ein Änderungsantrag) eine Mehrheit, ist dieser beschlossen. Nun ist die Verwaltung dafür zuständig, die gefassten Beschlüsse umzusetzen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung können durch Anfragen die Umsetzung kontrollieren. Kommunalpolitik verstehen in NRW 31 Mitmachen und Mitbestimmen Beteiligungsmöglichkeit Ablauf und Bedingungen Wählen Sich wählen lassen Mitglied einer Partei oder Wählerinitiative Wahlen sind das Herzstück demokratischer Beteiligung. Auf der kommunalen Ebene werden Bürgermeister_in, Ratsmitglieder, Landrätin bzw. Landrat und Kreistagsmitglieder sowie in kreisfreien Städten die Mitglieder der Bezirksvertretungen gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet leben. Zu Mitgliedern eines Rates oder Kreistags sind alle Wahlberechtigten wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Parteien haben in der Demokratie die wichtige Aufgabe, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Mitglieder von Parteien und Wählerinitiativen entwickeln Konzepte für die kommunalpolitischen Probleme und stellen eigene Kandidat_innen bei den Kommunalwahlen auf. 32 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Die eigene Meinung zum Ausdruck bringen Vorsprachen bei dem/der Bürgermeister_in, den Ratsmitgliedern und der Verwaltung Einwohner- oder Bürgerversammlung Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das uns die Verfassung gewährleistet. Die eigene Meinung kann auf verschiedenen Wegen zum Ausdruck gebracht werden: zum Beispiel im Gespräch, auf Plakaten oder bei Demonstrationen. Flyer und Plakate dürfen keine rechtswidrigen Inhalte haben und nur an genehmigten Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Demonstrationen müssen angemeldet werden. Zuerst herausfinden, wer für die Sache zuständig ist. Dann anrufen und einen Termin vereinbaren. Und schließlich hingehen und vorsprechen. Viele Bürgermeister_innen und Ratsmitglieder halten Sprechstunden ab. Sie sind eine gute Gelegenheit, das eigene Anliegen vorzubringen. Eine Einwohnerversammlung(so die Gemeindeordnung, das Baugesetzbuch spricht von Bürgerversammlung) soll dazu dienen, die Einwohner_innen über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde, über wichtige Planungen und Vorhaben und aktuelle Themen zu informieren, ihre Fragen zu beantworten und Gelegenheit zu Meinungsäußerungen zu ermöglichen. Kommunalpolitik verstehen in NRW 33 Eingaben, Petitionen Fragestunde für Einwohner_innen bei der Ratssitzung Einwohnerantrag Bürgerbegehren Wer konkrete Anregungen und Beschwerden hat, kann sich allein oder in Gemeinschaft schriftlich an den Rat wenden. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit der Angelegenheit und versucht zu helfen. Eingaben können selbstverständlich auch an die Verwaltung gerichtet werden. In der Geschäftsordnung des Rates kann vorgesehen werden, dass eine Fragestunde für Einwohner_innen während der Ratssitzung stattfindet. Einwohner_innen beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für einen Antrag richtet sich nach der Gemeindegröße. Die Bürger_innen beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften richtet sich nach der Gemeindegröße. In Gemeinden bis 10.000 Einwohner_innen müssen zehn Prozent der Bürger_innen unterschreiben, bei Städten über 500.000 sind drei Prozent nötig. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren unterbleibt der Bürgerentscheid. 34 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Bürgerentscheid Bürgerinitiative Verein Hat der Rat ein Bürgerbegehren abgelehnt, wird darüber in einem Bürgerentscheid entschieden. Dabei kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Damit ein Vorschlag erfolgreich ist, bedarf er der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit muss außerdem bei Städten bis 50.000 Einwohner_innen mindestens 20 Prozent der Bürger_innen, bei Städten bis 100.000 mindestens 15 Prozent und bei Städten über 100.000 mindes tens zehn Prozent der Bürger_innen entsprechen. Zusammenschluss von Personen, die auf ein konkretes gesellschaftliches bzw. politisches Problem aufmerksam machen und auf dessen Lösung hinwirken wollen. Arbeitet meist zeitlich befristet bis zur Lösung des Problems. Zusammenschluss von mindestens sieben Personen, die auf ein konkretes gesellschaftliches oder politisches Problem aufmerksam machen und auf dessen Lösung hinwirken wollen oder die einfach gemeinsame Interessen pflegen. Der Zweck eines Vereins ist in einer Satzung festgelegt. Kommunalpolitik verstehen in NRW 35 Was gelernt? Quiz zur Kommunalpolitik in NRW Am Ende unserer Einführung in die Kommunalpolitik können Sie nun Ihr Wissen mit diesem kleinen Test überprüfen. Sie werden erstaunt sein, was Sie alles gelernt haben. 1. In welchem Grundgesetzartikel ist festgeschrieben, dass es in der Bundesrepublik Deutschland kom munale Selbstverwaltung geben muss? Und wenn Ihnen eine Antwort nicht gleich einfällt, dann blättern Sie einfach kurz zurück: Die Antworten finden sie auf den vorangegangenen Seiten. Viel Spaß! a) Art. 1 GG b) Art. 28 GG c) Art. 79 GG 2. Wo steht festgeschrieben, wie der kommunale Entscheidungsprozess einer Gemeinde funktioniert? a) Gemeindeordnung b) Hauptsatzung c) des Gemeinderats 3. Wie heißen die drei Ebenen unseres Staatsaufbaus? a) Legislative, Exekutive, Judikative b) Parlament, Regierung, Verwaltung c) Bund, Land, Kommune 36 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 4. Welcher Grundsatz besagt, dass kommunale Probleme weitest gehend auf kommunaler Ebene ent schieden werden sollen? a) Grundsatz der Subsidiarität b) Grundsatz der Legalität c) Grundsatz der Kommunalität 5. Wer ist auf kommunaler Ebene die Spitze der Verwaltung? a) der/die Bürgermeister_in b) die Beigeordneten c) die Verwaltung 7. Arbeiten alle(Ober-)Bürgermeister_innen ehrenamtlich? a) Ja b) Nein 8. Wie nennt man einen Zusammen schluss von Bürger_innen mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu einem konkreten Thema zu mobilisieren und so auf den kommunalen Ent scheidungsprozess Einfluss zu nehmen? a) Partei b) Fraktion c) Bürgerinitiative 6. Welches ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung? a) der/die Bürgermeister_in b) der Gemeinderat c) die Bürger_innen 9. Wie oft wählen die Bürger_innen ihre Kommunalverwaltung? a) 4–6 Jahre b) 5–9 Jahre c) gar nicht Kommunalpolitik verstehen in NRW 37 10. Muss jedes Mitglied eines Ge meinderats einer Partei angehören? a) Ja b) Nein 11. Besteht für die Einwohner_innen die Möglichkeit des Besuchs von Gemeinderatssitzungen? a) Ja b) Nein 12. Wer leitet den Gemeinderat? a) das älteste Mitglied b) der/die Bürgermeister_in c) der/die Vorsitzende der größten Fraktion 13. In welcher Weise hat die Gemein deverwaltung Einfluss auf die Ent scheidungen des Gemeinderates? a) durch Einbringung von Vorlagen in den Gemeinderat b) weil sie im Gemeinderat mitabstimmen darf 14. Wie kann von den Bürger_innen auf bereits getroffene Entscheidun gen des Gemeinderats eingewirkt werden? a) durch Leserbriefe b) durch ein Bürgerbegehren c) in der Sprechstunde des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin 15. Ist der/die Bürger_in zur Wahl einer Gemeindevertretung verpflichtet? a) Ja b) Nein Auflösung 1b| 2a, b, c| 3c| 4a| 5a| 6b| 7b| 8c| 9c| 10b| 11a| 12b| 13a| 14b| 15b 38 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Begriffserklärungen Anfrage Mit Anfragen an die Verwaltung können Ratsmitglieder und Fraktionen die Tätigkeit der Verwaltung kontrollieren. Der/die Bürgermeister_in ist verpflichtet, die Anfragen zu beantworten. Antrag Fraktionen oder ein Fünftel der Ratsmitglieder können Anträge stellen, über die der Rat abzustimmen hat. Beigeordnete Wahlbeamt_innen, die einzelne Bereiche der Gemeinde- bzw. Landkreisverwaltung leiten. Sie verwalten ihren Aufgabenbereich eigenständig und werden vom Rat bzw. dem Kreistag gewählt. Sie werden auch als Dezernent_innen bezeichnet. Beiträge Einmalige Geldleistungen, die für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Anlagen in einer Kommune erhoben werden(Straßenbau, Errichtung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen beispielsweise). Bezirksvertretung Von den Bürger_innen gewählte Vertretung in einem Stadtbezirk einer kreisfreien Stadt. Bürgerbegehren Antrag von einer in der jeweiligen Gemeindeordnung bestimmten Anzahl von Bürger_innen, über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Die Gemeindeordnung benennt außerdem Themen, wie z. B. die Haushaltssatzung, über die ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Ist das Bürgerbegehren zulässig, muss sich zunächst der Rat damit befassen. Bürgerentscheid Hat der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, entscheiden die Bürger_innen über die dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Frage. Über sie kann nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Ein wirksamer Beschluss kommt zustande, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen einem gesetzlich bestimmten Anteil der Bürger_innen der Gemeinde entspricht. Bürgermeister_in Der/die Bürgermeister_in leitet die Verwaltung, sitzt dem Rat vor, vertritt und repräsentiert die Gemeinde. Gewählt wird der/die Bürgermeister_in von den Bürger_innen für fünf Jahre. 40 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Doppik Ein Kunstwort, das ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungssystem beschreibt. In der Kameralistik, dem früheren Haushalts- und Rechnungssystem der Kommunen, wurden nur die Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Mit der Doppik erfolgt eine vollständige Darstellung von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen durch Erfassung von Aufwendungen und Erträgen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Doppik(neues kommunales Finanzmanagement) aus Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung (Bilanz). Einwohnerantrag Antrag einer in der Gemeindeordnung bestimmten Anzahl von Einwohner_ innen, der den Rat dazu verpflichtet, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen. Fraktion Freiwillige Vereinigung von Mitgliedern eines Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Kreistages, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Freie Träger Nichtstaatliche und nichtkommunale Institutionen, die Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege(z. B. Gesundheits-, Jugend-, Sozialhilfe) und im Schulwesen unterhalten. Der freie Träger führt entsprechend seinem eigenen Auftrag und seinem Selbstverständnis Maßnahmen durch, unterhält Einrichtungen(wie Jugendclubs) oder macht Angebote(beispielsweise Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Gebühren Entgelte für in Anspruch genommene öffentliche Leistungen. Zu unterscheiden sind Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden für Amtshandlungen erhoben, z. B. für die Ausstellung eines Reisepasses oder die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Benutzungsgebühren fallen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen an(Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Wasser, Bibliothek, Museen etc.). Ihre Höhe wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung festgesetzt. Gemeinde Unterste, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die das Recht hat, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Dazu wählen die Bürger_innen kommunale Organe(Rat, Bürgermeister_in), die verbindliche Entscheidungen treffen können. Kommunalpolitik verstehen in NRW 41 Gemeindeordnung Landesrechtliches„Grundgesetz“ für alle Kommunen. Es regelt die Aufgaben und Rechte der Gemeinden, ihre Verfassung und Verwaltung, ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung, die Rechte der Bürger_innen und Einwohner_innen. Gender-Mainstreaming/Budgeting Ausgangspunkt ist die Analyse geschlechterspezifischer Ungleichheiten in allen Politik- und Handlungsbereichen der Kommune. Gender-Mainstreaming bedeutet dann das Aufzeigen der Strukturen, die diese Ungleichheiten hervorbringen, sowie die systematische Folgenabschätzung politischer und administrativer Entscheidungen zum Zwecke der gleichstellungsorientierten Gestaltung. Gender-Budgeting ist die Steuerung der Haushaltspolitik unter dem Ziel der Gleichstellung. Geschäftsordnung Sammlung von Vorschriften über das eigene Verfahren in der Kommunalvertretung. In ihr werden beispielsweise die Art des Protokolls, die Ladungsfristen für ordentliche Sitzungen und Dringlichkeitssitzungen, das Verfahren bei Wahlen, Zuständigkeiten usw. festgelegt. Hauptsatzung Die Hauptsatzung ist das Grundlagendokument einer Gemeinde. Jede Gemeinde ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen. Sie enthält zum Beispiel Vorschriften über die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen, Regelungen zur Unterrichtung der Einwohner_innen oder Regelungen über Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz der Rats- und Ausschussmitglieder. Haushaltsplan Im kommunalen Haushaltsplan werden die Ein- und Ausgaben einer Gemeinde für ein Haushaltsjahr festgelegt. Doppelhaushalte für zwei Jahre sind zulässig. In Anlehnung an die kaufmännische Buchführung wird außerdem der Wertverzehr der gemeindlichen Infrastruktur dargestellt(siehe auch Doppik). Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan, einen Finanzplan, Teilpläne und einen Stellenplan unterteilt. Infrastruktur Materielle(Verkehr, Kommunikation, Energieversorgung, Bildung, Gesundheit etc.) und institutionelle(Behörden, Rechtswesen) Grundausstattung einer Region für eine menschenwürdige Entwicklung ihrer Bürger_innen. 42 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Kommunalparlament Gängige Bezeichnung des Rates. Im Rechtssinn ist der Rat allerdings kein Parlament. Innere Organisation sowie die Entscheidungsprozesse erfolgen aber vergleichbar einem„richtigen“ Parlament. Kommune Allgemeine Bezeichnung für Gemeinden und Städte. Kreisangehörige Gemeinde Bei größeren Gemeinden, die einem Landkreis angehören, wird noch die Mittlere kreisangehörige Stadt und die Große kreisangehörige Stadt unterschieden. Ihnen sind teilweise Aufgaben des Landkreises zur eigenständigen Erledigung übertragen. Kreisfreie Stadt Gemeinde, die ihre Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt und darüber hinaus auch alle Kreisaufgaben erfüllt. Kreisordnung Landesgesetz, das die Aufgaben und Rechte der Landkreise, ihre Verfassung und Verwaltung, ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung und die Rechte der Bürger_innen regelt. Kreistag Hauptorgan des Landkreises, Vertretung der Bürger_innen, wird direkt gewählt. Landkreis Gemeindeverband(Zusammenschluss mehrerer Gemeinden und Städte) und gleichzeitig eigenständige Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung im Kreisgebiet und eigenem Haushalt. Die Haushaltsmittel für den Landkreis werden von den angehörigen Gemeinden(Kreisumlage) und durch Schlüsselzuweisungen des Landes aufgebracht. Landrätin/Landrat Die Landrätin bzw. der Landrat leitet die Landkreisverwaltung(das Landratsamt), leitet die Sitzungen des Kreistages, vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. Er oder sie wird von den Bürger_innen für fünf Jahre gewählt. Die Landrätin bzw. der Landrat ist außerdem für bestimmte Aufgaben untere staatliche Verwaltungsbehörde. In dieser Funktion übt sie bzw. er die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Landschaftsverband Nordrhein-Westfalen hat über den Landkreisen noch eine weitere kommunale Ebene: die Landschaftsverbände Rheinland und WestfalenLippe. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre Organe. Mitglieder der Landschaftsverbände sind Kreise und kreisfreie Städte. Diese wählen in ihren Vertretungen Kommunalpolitik verstehen in NRW 43 die Mitglieder der Landschaftsversammlung – das Willensbildungsorgan des Landschaftsverbands. Die Verwaltung des Landschaftsverbands wird von einem/einer Direktor_in geleitet. Aufgaben und Verfassung der Landschaftsverbände regelt die Landschaftsverbandsordnung. Partei Längerfristig organisierte Zusammenschlüsse politisch engagierter Menschen, die grundsätzlich gleichgerichtete politische Ziele haben und diese durch die Erringung von Mandaten in den Volksvertretungen umsetzen wollen. Bei Wahlen stellen sie daher Kandidat_innen auf. Ihre innere Organisation muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sachkundige_r Bürger_in In die Ausschüsse des Rates können auch sachkundige Bürger_innen als stimmberechtigte Mitglieder gewählt werden. Sie sind wie die Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig. Sachkundige Einwohner_innen Sie können mit beratender Stimme einem Ausschuss angehören und müssen volljährig sein. Schlüsselzuweisung Eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Das Land legt jährlich den Anteil seines Steueraufkommens fest, der den Kommunen insgesamt zusteht. Nach gesetzlich geregelten Kriterien wird dieser Anteil auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Süddeutsches Modell Die süddeutsche Ratsverfassung ist durch eine starke Stellung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters gekennzeichnet. Sie oder er wird von den Bürger_innen direkt gewählt, führt den Vorsitz in der Gemeindevertretung, steht an der Spitze der Verwaltung und repräsentiert die Gemeinde. In einigen Bundesländern hat der/die direkt gewählte Bürgermeister_in nicht den Ratsvorsitz inne, sondern die Ratsvorsitzenden werden aus der Mitte des Rates gewählt. 44 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Kommunalpolitik verstehen in NRW Die Schule, das Schwimmbad, die Bücherei, die Müllabfuhr, die Radwege, die Grünflächen, die Volkshochschule, das Rathaus – das alles ist Kommunalpolitik. Und Kommunalpolitik ist die Basis unserer Demokratie. Diese Broschüre hilft, Kommunalpolitik in NordrheinWestfalen zu verstehen: Wer trifft eigentlich die Entscheidungen? Welche Aufgaben hat die Kommune? Wen können die Bürger_innen wählen, und wie können sich die Menschen politisch einbringen in die Belange ihrer Stadt? Kommunalpolitik – das betrifft uns alle! Viel Spaß bei der Lektüre. Weitere Informationen erhalten Sie hier: ↗ www.fes.de/kommunalakademie es.de