IMPULS Marius Müller-Hennig D  en Nationalen Sicherheitsrat auf ­ Strategieentwicklung ausrichten Auf einen Blick Die Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrates zu ­einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt könnte eine zentrale Weichenstellung für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands werden. Bei seiner Einrichtung sollte unbedingt vermieden werden, bestehende und funktionierende Strukturen und Verfahren zu doppeln bzw. neue Friktionen in der Ressortkoordinierung zu schaffen. Der zentrale Mehrwert eines Nationalen Sicherheitsrats im Bundeskanzleramt betrifft die Strategieentwicklung. Hierauf sollte sich seine Einrichtung zunächst konzentrieren. Prioritär sollte ein regelmäßiger Strategiezyklus aufgesetzt werden und das strategische Ökosystem(weiter-)entwickelt werden. Dieses umfasst auch Akteure außerhalb der staatlichen Ressorts der Bundesregierung. Strukturell muss der Bedeutung der Bundes­ länder in der deutschen Sicherheitsarchitektur besonders Rechnung getragen werden. Thematisch muss ein Nationaler Sicherheitsrat dem Nexus innere und äußere Sicherheit sowie dem Nexus Recht und Sicherheit besondere Aufmerksamkeit widmen. Denn in einem internationalen Umfeld, in dem sich zun­ ehmend wieder das Recht des Stärkeren durchzusetzen scheint, ist es gleichermaßen existentiell wichtig wie ­herausfordernd, Recht und Demokratie in Deutschland zu s­ ichern und gleichzeitig auch wieder international zu befördern. Schließlich sollte eine parlamentarische Schnittstelle zum Sicherheitsrat vorgesehen und die Neuerungen im System nationaler Sicherheit durch ein entsprechendes Gesetz verankert werden. Im Jahr 2023 hatte die Ampelkoalition die erste ­Nationale Sicherheitsstrategie für die Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Hierauf hatte man sich bereits im Koalitionsver trag von 2021 geeinigt. Durch die fundamental veränderte sicherheitspolitische Lage nach dem Beginn des Angriffs kriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine im Feb ruar 2022 gewann dieses Vorhaben noch einmal an Bedeu tung und Sichtbarkeit. Der Prozess zur Erstellung der Stra tegie aber auch das Ergebnis blieben dann allerdings hinter den Erwartungen zurück. Nach den vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitions vertrag geeinigt und Friedrich Merz am 6. Mai 2025 zum Nationalen Sicherheitsrat auf Strategieentwicklung ausrichten 1 neuen Bundeskanzler gewählt. Die neue Regierung hat sich die Frage der nationalen Sicherheit erneut prominent auf die Fahne geschrieben. Nationale Sicherheit als Top-Priorität der neuen Bundesregierung? Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird expli zit die Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrates zu ­einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt so wie die Errichtung eines Nationalen Krisenstabs der Bun desregierung und eines Nationalen Lagezentrums verein bart(CDU/CSU und SPD 2025: 126). Die Einrichtung des Si cherheitsrates ist zudem bereits am Tag des Amtsantritts durch den entsprechenden Organisationserlass des Bun deskanzlers formell beschlossen worden. Gleichwohl bleibt bisher vage, wie dieser Sicherheitsrat konkret aussehen und mit welchen Kompetenzen er – gerade auch im Ver hältnis zu anderen Institutionen – ausgestattet werden soll (­Meiertöns 2025). Unabhängig von dieser konkreten Ausge staltung signalisiert die organisatorische Festlegung aber bereits eine politische Priorisierung der Regierung von Bun deskanzler Friedrich Merz. Die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates ist schon seit längerem in der Diskussion(siehe Meiertöns 2023: 19). Sie war zudem sowohl 2021 als auch 2025 Teil des Wahl programms von CDU/CSU. Insbesondere im Zuge der Entwicklung der ersten Nationalen Sicherheitsstrategie Deutschlands zwischen 2021 und 2023 wurde die Diskus sion über die Einrichtung eines Sicherheitsrates durchaus kontrovers geführt. Nachdem die politische Grundsatzent scheidung für die Einrichtung eines solchen Gremiums nun gefallen ist, sollten wichtige Einsichten aus der kritischen Diskussion über den Sinn und die Funktionsvoraussetzun gen für ein solches Gremium bei dessen Einrichtung un bedingt berücksichtig werden. Insbesondere die folgenden sechs Aspekte sind von besonderer Bedeutung. 1. Zentralen Mehrwert fokussieren, Friktionen vermeiden Der Wortlaut des Koalitionsvertrags deutet bereits an, dass sich die Koalitionäre der institutionellen Herausforderun gen dieses Unterfangens bewusst sind. So wird dort for muliert, dass der„(…) Bundessicherheitsrat, im Rahmen des Ressortprinzips, zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt(..)“ fortentwickelt werden soll(CDU/ CSU und SPD 2025: 126). Tatsächlich liegt genau hier(beim Ressortprinzip) die eigentliche Herausforderung. Denn die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats ist zwar laut Meiertöns verfassungsrechtlich durchaus möglich, doch er scheint sie eben nur dann„(…) sinnvoll, wenn dadurch be stehende Strukturen nicht dupliziert oder entwertet wer den“(Meiertöns 2023: 24). Insofern ist der einschränkende Verweis auf das Ressortprinzip sehr wichtig. Im Koaliti onsvertrag sind nun folgende Aufgaben für den Nationa len ­Sicherheitsrat vorgesehen:(i) die Koordination integ rierter Sicherheitspolitik,(ii) die Strategieentwicklung und strategische Vorausschau sowie(iii) die Ermöglichung von gemeinsamer Lagebewertung und politischer Willensbil dung. Die neue Regierung sollte im Lichte der Kompatibili tät mit dem Ressortprinzip ganz bewusst den Fokus des Si cherheitsrates zunächst eng auf Strategieentwicklung und strategische Vorausschau richten. Denn genau hier liegt das größte Defizit und der größte Bedarf, dem ein Nationa ler Sicherheitsrat, angesiedelt im Bundeskanzleramt, abhel fen könnte. Dazu müsste man ihm das zubilligen, was Bro zus et al.(2022: 7) als„strategiepolitische Kohärenz-Kom petenz“ bezeichnen. Gleichzeitig bedarf es aber auch eines klaren Bewusstseins für die Grenzen der Zentralisierung von Strategieentwicklung im föderalen System der Bun desrepublik. Was fehlt ist nicht die strategische Expertise selbst, sondern deren Zusammenführung und systemati sche Inwertsetzung. 2. Einen regelmäßigen Strategiezyklus aufsetzen Denn wie vielfach festgestellt ist es auch im Falle von Stra tegiebildung und strategischer Vorausschau keinesfalls so, dass es keine entsprechenden Ressourcen und Exper tise in den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung gäbe. Und auch in der epistemischen Gemeinschaft außer halb der Bundesregierung findet sich entsprechende Exper tise. Woran es aber bisher fehlt, ist ein zentral koordinierter, transparenter Prozess der regelmäßig die verschiedenen Akteure in die Strategie-Entwicklung einbezieht. Die Erfah rung internationaler Partner wie bspw. der Niederlande ver deutlicht das Potential, welches in einem solchen Prozess steckt(Müller-Hennig 2023). Und mit Blick auf die Koordi nierung eines solchen Prozesses legen die Erfahrungen mit den Prozessen zum Weißbuch Sicherheitspolitik(Federfüh rung im Bundesministerium der Verteidigung) sowie der Nationalen Sicherheitsstrategie(Federführung im Auswär tigen Amt) nahe, dass eine Ansiedlung im Kanzleramt tat sächlich besser geeignet sein könnte um Ressortlogiken zu überwinden(Müller-Hennig und Teschendorf 2023: 2) als die bisher erprobten Varianten. Mit der Etablierung eines entsprechenden Prozesses soll te zudem ganz gezielt der Aufbau bzw. die Pflege und Wei terentwicklung eines strategischen Ökosystems(Müller-­ Hennig 2022: 3 f.) verbunden werden. So gilt es, die be reits vorhandenen strategischen Ressourcen und Expertise in den Ressorts in einem solchen Prozess systematisch und regelmäßig einzubeziehen. Denn erst mit einer kontinuierli chen, transparenten Durchführung eines solchen Prozesses gibt es für alle relevanten Akteure den erforderlichen An reiz, dezidierte Expertise hierfür vorzuhalten und entspre chendes Wissensmanagement zu praktizieren. Dies gilt ins besondere für relevante Ressorts, die bisher nicht enger in die strategischen Debatten einbezogen waren. Im födera len System der Bundesrepublik Deutschland ist es schließ lich dringend geboten, die Bundesländer systematisch in Nationalen Sicherheitsrat auf Strategieentwicklung ausrichten 2 Strategieprozesse – und damit auch in die Weiterentwick lung des Bundessicherheitsrates zu einem Nationalen Si cherheitsrat – einzubinden. 3. Besondere Aufmerksamkeit für die Einbeziehung der Länder Im Rahmen der Diskussionen zum Weißbuch Sicherheits politik von 2016 und zur Nationalen Sicherheitsstrategie 2023 wurde die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Bundesregierung und auch die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft bereits intensiv prakti ziert. Hier existieren also schon Erfahrungswerte in der ge meinsamen strategischen Diskussion. Die unzureichende Einbeziehung der Bundesländer muss hingegen als ein De fizit des vergangenen Prozesses zur Entwicklung der Natio nalen Sicherheitsstrategie benannt werden(Müller-Hennig und Teschendorf 2023: 1). So attestierte denn auch die da malige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, die Innen senatorin von Berlin, Iris Spanger, dass es leichtfertig war, die Nationale Sicherheitsstrategie zu entwickeln, ohne die Expertise der Bundesländer einzubeziehen(Senatsinnen verwaltung 2023). Die neue Bundesregierung sollte daher die Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrats zu einem Nationalen Sicherheitsrat insgesamt und die Etablierung eines regelmäßigen Strategiezyklus im Besonderen früh zeitig und eng mit den Bundesländern abstimmen. Um gekehrt sollten die Bundesländer die Gelegenheit nutzen und das Thema bereits im Rahmen der kommenden Früh jahrstagung der Innenministerkonferenz im Juni 2025 in Bremer­haven auf die Agenda setzen. 4. Nexus Innere und äußere Sicherheit Die Einbeziehung der Länder ist gerade angesichts der Ver quickung von innerer und äußerer Sicherheit von heraus gehobener Bedeutung. Hier tut man sich in Deutschland schon länger schwer: In Sonntagsreden, aber auch in vie len politischen Dokumenten und Konzeptpapieren finden sich Lippenbekenntnisse, diese Dimensionen von Sicher heit stärker zusammenzudenken, da sich die entsprechen den Phänomenbereiche zunehmend überlappen. So for mulierte denn auch die Nationale Sicherheitsstrategie aus 2023 ganz bewusst den Anspruch, eine„integrierte Sicher heitspolitik“ zu verfolgen. Dass gerade die Bundesländer, die für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Innern pri mär ­zuständig sind aber in eben jenem Prozess nicht ange messen eingebunden waren, zeigt die weiterhin eklatante Lücke zwischen Anspruch und Praxis. Im aktuellen Koalitionsvertrag finden sich ebenfalls wi dersprüchliche Signale. So wird einerseits explizit am Kon zept der integrierten Sicherheit festgehalten, und der avi sierte Nationale Krisenstab soll nicht nur ressortübergrei fend aufgestellt werden, sondern auch Bund und Länder einbeziehen. Gleichzeitig findet sich der Passus zum Natio nalem Sicherheitsrat, Lagezentrum und Krisenstab explizit nur ­unter der Überschrift„Kohärenz im Außenhandeln“ des Koalitionsvertrags. Ein weiterer Indikator für ein eher tra ditionell auf äußere Sicherheit verengtes Verständnis fand sich zudem auch in der Rede des designierten Bundeskanz lers Friedrich Merz vor dem Bundesausschuss der CDU zur ­Verabschiedung des Koalitionsvertrags vom 28. April 2025. Hier beschrieb er explizit nur die„äußere Sicherheit“ un seres Landes als Grundvoraussetzung für„alles was dann noch folgt“.1 Dem Anspruch einer wirklich integrierten Si cherheitspolitik gerecht zu werden, so viel ist bereits deut lich, wird auch für die neue Koalition kein Selbstläufer. Denn der Impuls, sich zunächst wieder einmal primär auf die äußere Sicherheit zu fokussieren ist aus praktischen Er wägungen verständlich: Durch die direkte Ansiedlung des BND beim Bundeskanzleramt einerseits und die exklusive Zuständigkeit der Bundesregierung für die äußere Sicher heit andererseits müssen hier keine Akteure anderer fö deraler Ebenen berücksichtigt werden. Und ohne Zweifel gibt es auch in der Strategieabstimmung zwischen den Ak teur_innen der äußeren Sicherheit durchaus noch Verbes serungsbedarf. Gleichwohl hat man mit Blick auf die res sortübergreifende operative und strategische Abstimmung in den vergangenen zwei Dekaden schon große Fortschrit te erzielt. Die weitaus größeren Herausforderungen für eine wirklich integrierte Sicherheitspolitik stellen sich damit der zeit ganz klar an der Schnittstelle zwischen äußerer und ­innerer Sicherheit. Letztere sollte bei der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrats von Anfang gleichrangig mitge dacht werden. 5. Nexus Sicherheit und Recht Eng verbunden mit dem Nexus zwischen innerer und ­äußerer Sicherheit sollte ein Nationaler Sicherheitsrat auch den Bruchstellen zwischen Sicherheit und Recht deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Gerade als rechtstaatliche Demokratie hat Deutschland(aber auch die Europäische Union insgesamt) ein vitales Interesse daran, die Integrität unserer Rechtsordnung und der rechtstaatlichen Instituti onen im Innern zu bewahren. Im Zusammenhang mit den aktuellen Herausforderungen der internationalen Sicher heit lauern hier aber besonders komplexe Zielkonflikte. Das eindringlichste Beispiel war vielleicht der Gefangenenaus tausch im Sommer 2024, in der ein in Deutschland rechts kräftiger verurteilter und inhaftierter Auftragsmörder im Rahmen eines großen Gefangenenaustauschs frei gelassen wurde. Nicht nur aus rechtsstaatlichen, sondern eben auch aus strategischen Erwägungen war diese Entscheidung von besonderer Bedeutung und durchaus ambivalent. Franz C. Mayer hat dies treffend auf den Punkt gebracht:„Es geht nicht nur um den Strafanspruch des deutschen Staates und die Ansprüche der Nebenkläger. Mitten in einem völker rechtswidrigen Angriffskrieg geht es auch um einen Wett bewerb der Systeme. Putin-Bewunderer werden sich ein mal mehr bestätigt fühlen, dass der starke Mann am Ende gewinnt“(Mayer 2024). Zielkonflikte lassen sich aber 1 https://www.youtube.com/watch?v=BY0hNjk1slM(ab Timecode 18:06) Nationalen Sicherheitsrat auf Strategieentwicklung ausrichten 3 ­natürlich auch für viele weitere Phänomene an der Schnitt stelle und in den Graubereichen zwischen innerer und äu ßerer Sicherheit, zwischen Krieg und Frieden, zwischen Strafverfolgung und Abschreckung voraussehen. Gerade der Umgang mit den in letzter Zeit immer stärker beton ten hybriden Bedrohungen wirft diffizile rechtliche Fragen, sowohl mit Blick auf die nationale als auch die internati onale Rechtsordnung, auf. Die neue Bundesregierung und der neue Nationale Sicherheitsrat wären schlecht beraten, diese komplexe rechtliche Dimension in einem realpoliti schen Kurzschluss auszublenden. Nicht alle Spannungs felder zwischen Recht und Sicherheit werden sich einfach auflösen lassen, aber sie sollten im Rahmen der Strategie entwicklung für nationale Sicherheit zwischen den unter schiedlichen epistemischen Fachgemeinschaften gründ lich diskutiert werden. Dies ist eine entscheidende Voraus setzung um nicht unvorbereitet in derartige S­ ituationen zu geraten und um aufgeklärte strategische Entscheidungen zu treffen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass sich ge rade auch das Bundesministerium für Justiz und Verbrau cherschutz intensiv in die Aufstellung eines Nationalen Si cherheitsrates und in dessen spätere Arbeit einbringt. Da der Ansatz der neuen Koalition vorsieht, den bisherigen Bundessicherheitsrat zum Nationalen Sicherheitsrat wei terzuentwickeln, sind die Voraussetzungen für die systema tische Einbeziehung des Justiz-Ressorts gut, da es ja be reits im Bundessicherheitsrat vertreten ist. Wie erfolgreich die Einbeziehung des Justizressorts praktiziert wird, soll te sich spätestens an der nächsten Ausgabe der Nationalen Sicherheitsstrategie ablesen lassen. Fazit Ein Nationaler Sicherheitsrat könnte durchaus einen wich tigen Beitrag leisten, um die deutsche Sicherheitspolitik strategischer, besser abgestimmt und anpassungsfähiger zu machen. Er bietet die Möglichkeit, über einen kontinu ierlichen Strategieprozess eine epistemische Gemein schaft auszubauen, die vorhandene strategische Expertise in Deutschland abzurufen und auch die gesellschaftliche ­Debatte zu fördern. Damit dies aber gelingen kann, muss der Nationale Sicherheitsrat sowohl über Institutionen als auch über die Bund-Länder Ebenen hinweg integrieren und Sicherheitspolitik breiter denken. Erst dann kann aus einem Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt auch ein Nationaler Sicherheitsrat für ganz Deutschland werden. 6. Nationale Sicherheit in den Parlamenten? Noch im Jahr 2021 hatte Markus Kaim auch unter Verweis auf die zentrale Rolle des Bundestags in sicherheitspoliti schen Grundsatz-Entscheidungen den Mehrwert eines Nati onalen Sicherheitsrats eher skeptisch beurteilt(Kaim 2021). Tatsächlich ist die Rolle des Bundestags in dieser Hinsicht nicht zu unterschätzen: Von der Mandatierung von Aus landseinsätzen, über die Haushaltsentscheidungen für die Sicherheitspolitik bis hin zur Feststellung von Spannungs fall und Verteidigungsfall. Hieraus folgt aber nicht zwangs läufig, dass ein Nationaler Sicherheitsrat im Kanzleramt in der deutschen Sicherheitsarchitektur keinen Mehrwert ent falten könnte. Er sollte aber bestenfalls direkt eine Schnitt stelle bzw. ein Verfahren zur Einbeziehung des Deutschen Bundestags vorsehen. Eine ergänzende Schnittstelle könn ten aber auch der Bundestag und die Länderparlamente selbst in Form einer parlamentarischen Konferenz für nati onale Sicherheit(Müller-Hennig 2022: 3 f.) einrichten. Aus dieser Perspektive könnte es schließlich auch sinnvoll sein, den neuen Nationalen Sicherheitsrat nicht lediglich im Rahmen von Organisationserlass und Verwaltungsverein barungen einzurichten, sondern die hiermit verbundenen institutionellen Neuerungen über den Bundestag – und mit Zustimmung des Bundesrats – in einem eigenen Gesetz zur nationalen Sicherheit zu verankern. Nationalen Sicherheitsrat auf Strategieentwicklung ausrichten 4 Literatur Brozus, Lars; Köhler, Paula und Schöne, Florian(2022): Konfliktbilder als Grundlage einer zukunftsfähigen Sicherheits­ strategie. Vorausschau, Transparenz und Partizipation für die ­Nationale Sicherheits­strategie, SWP-Aktuell 2022/A 12, 11.2.2022, https://www.swp-berlin.org/publikation/konfliktbilder-als-­ grundlage-einer-zukunftsfaehigen-sicherheitsstrategie(12.5.2025) CDU/CSU und SPD(2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. 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Hiroshimastraße 17 10785 Berlin info@fes.de Herausgebende Abteilung Analyse, Planung und Beratung Kontakt Marius Müller-Hennig marius.mueller-hennig@fes.de Bildnachweis Seite: Michael Kappeler, picture alliance/dpa Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES heraus­ge­ gebenen ­Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. P­ ublikationen der FES dürfen nicht für Wahl kampfzwecke verwendet werden. Mai 2025 © Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. ISBN 978-3-98628-456-5 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Nationalen Sicherheitsrat auf Strategieentwicklung ausrichten 5