im puls e FINANZIERUNG DER ENERGIEWENDE MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Kosteneffizienz durch optimierte Infrastrukturdimensionierung: Vorhandene und neue Netze sollen möglichst vollständig genutzt werden. Kosteneffizienz durch Kostenreflexivität: Wer den Infrastrukturausbau verursacht, soll sich an den Kosten beteiligen. Wer zur besseren Netznutzung beiträgt(z.B. durch Speicher), soll belohnt werden. Kosteneffizienz durch bessere Finanzierung: Dies umfasst Maßnahmen von einer besseren Eigenkapitalausstattung der Unternehmen bis hin zu unbürokratischen Energiefonds für mehr Bürgerbeteiligung. AG ENERGIE UND UMWELT IM MANAGERKREIS DER FRIEDRICHEBERT-STIFTUNG JUNI 2025 Ins Zentrum der deutschen Energiepolitik rücken zunehmend neben Klimaneutralität und Versorgungssicherheit auch bezahlbare Energiepreise für Haushalte und Unternehmen. Obwohl die Erzeugungskosten erneuerbarer Energien(EE) sinken, treiben erhebliche Investitionen in neue Infrastruktur die Preise in die Höhe. Staatliche Zuschüsse und Steuersenkungen allein reichen nicht aus. Es sind strukturelle Anpassungen im Energiemanagement erforderlich. Die AG Energie und Umwelt des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung hat dazu Vorschläge entwickelt, die sich in diesem Impulspapier finden. Der Finanzierungsbedarf für die Energiewende(in der öffentlichen Energiewirtschaft) beläuft sich einer Studie von Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft(BDEW) und Ernst& Young(EY) zufolge auf gut 1,2 Bio. Euro bis 2035. 570 Mrd. Euro entfallen auf Erzeugungsanlagen, 250 Mrd. Euro auf Transportnetze, 220 Mrd. Euro auf Verteilnetze und 72 Mrd. Euro auf Fernwärme. In einer neuen gemeinsamen Ausarbeitung von Arbeitsgemeinschaft Fernwärme(AGFW) und Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) wird der Investitionsbedarf in der Fernwärme mit 43,5 Mrd. Euro allein bis 2030 beziffert. Unabhängig von der detaillierten Genauigkeit der Werte zeigt sich, dass es sich zum einen um einen außerordentlichen Betrag handelt, der zum anderen eine Vielzahl von großen und kleinen volkswirtschaftlichen Investitionen bedeutet – also keine konsumierte, sondern in Anlagevermögen umgewandelte Geldmenge. Diese sollte jedoch – unter der Zielstellung der Klimaneutralität spätestens im Jahr 2045 – möglichst effizient organisiert werden. Das gilt umso mehr nach der Entscheidung der neuen Bundesregierung, ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz einzurichten. Es wäre töricht, dieses Sondervermögen unvorbereitet und gleichsam mit der„Gießkanne“ ohne Berücksichtigung der spezifischen Investitionsbedingungen und-notwendigkeiten auszugeben. Angesichts der zuletzt gestiegenen Tiefbaupreise oder angesichts des Fachkräftemangels einfach nur mehr Geld zur Verfügung zu stellen, hätte Kostensteigerungen zur Folge, nicht schnelleren Klimaschutz. Und angesichts der Dimension der Investitionen stellen sich insbesondere Fragen der richtigen Schwerpunktsetzung, der Dimensionierung der Transformation, möglichst marktlicher, kostenreflexiver Anreize in der Transformation und schließlich solche der Reduzierung der Kosten der operativen Finanzierung. Abbildung 1 Finanzierungsbedarf für die Energiewende(in der öffentlichen Energiewirtschaft) 353.418 2023 – 2030 141.129 Erzeugung (EE+ konventionell/H 2 ) 568.977 Mio. Euro Transportnetze (Strom& Gas) 250.844 Mio. Euro 109.715 14.735 H 2 – Kernnetz 19.787 Mio. Euro 5.052 32.219 215.559 Fernwärme 71.808 Mio. Euro 39.589 17.063 Speicher 34.125 Mio. Euro 17.063 22.625 Grüne Gase 45.901 Mio. Euro 23.276 2031 – 2035 139.950 Verteilnetze (Strom& Gas) 222.465 Mio. Euro 82.515 Quelle: BDEW/EY: Fortschrittsmonitor 2024 Energiewende, S.7. Gesamtinvestitionen* 1.213.907 Mio. Euro 721.138 Mio. Euro 2023–2030 492.769 Mio. Euro 2031–2035 In Bezug auf die Schwerpunkte ist zu differenzieren zwischen sehr verschiedenen Investitionssituationen und Randbedingungen. Zum einen ist zwischen eher kurzfristigen und sehr langfristigen Investitionen zu unterscheiden. Während – beispielsweise – Windkraftanlagen über Nutzungsdauern von 12 Jahren abgeschrieben werden(die dazugehörigen Anlagen auch teils etwas länger), betragen die relevanten Fristen bei der Strom- oder auch Wärmenetzinfrastruktur deutlich über 20 und in Teilen bis 40 Jahre. Die Abschreibungszeit ist also länger und die Belastung der Innenfinanzierungsfähigkeit höher. Zum Zweiten gilt es zu unterscheiden zwischen eher kontinuierlichen Investitionen in den langfristigen Ausbau der Infrastruktur, der bei Strom- und Wärmenetzen nicht selten über mehr als zehn Jahre läuft und Jahr für Jahr dreistellige Mio.Euro-Beträge erfordert und – auf der anderen Seite – Projektinvestitionen etwa in Erneuerbare Energien(EE-) Parks, bei denen zwar auch hohe Summen erforderlich sind, die jedoch nach wenigen Jahren fertiggestellt werden können. Die dritte relevante Unterscheidung ist zu treffen zwischen „strategischen“ und„unvermeidlichen“ Investitionen. Zu den ersten gehören Investitionen in EE-Anlagen, in die man investieren oder nicht investieren kann und solchen in Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, vor allem Strom- und Wärmenetze, die unverzichtbar für die Energiewende vor Ort sind, bei denen also keine wirkliche Entscheidungsfreiheit der einzelnen Unternehmen besteht. Nicht zuletzt ist noch von Bedeutung, ob der betreffende Bereich reguliert ist, direkt, wie im Fall von Stromnetzen durch die Anreizregulierung oder indirekt, wie im Fall der Fernwärme, die durch die Wärmelieferverordnung sehr eingeschränkt wird. Ferner ist noch von Belang, ob Preise und Erlöse wettbewerblich ermittelt werden. Ausschreibungen wie bei EE-Projekten wirken auf Investitionen naturgemäß anders als regulierte Preise. Ganz offenkundig haben derlei Randbedingungen erhebliche Konsequenzen für die Finanzierung von Anlagen für die Energiewende. Das ist besonders herausfordernd bei den Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und hier bei den Stromnetzen. Denn deren Regulierer steht im Spannungsfeld des Managerkreis Impulse – Juni 2025 S 2 politischen Versprechens zumindest nicht steigender Entgelte und den realen Investitionsnotwendigkeiten. Selbstverständlich ist das jeweilige Set dieser Randbedingungen unternehmensspezifisch unterschiedlich und trifft auf entsprechend heterogene Voraussetzungen – etwa in Bezug auf die bestehende Ausstattung mit Eigenkapital, die Thesaurierungsfähigkeit, die aktuelle Situation des Gesellschafters oder die konkreten Anforderungen für die Energiewende vor Ort. Denn es ist ganz offenkundig ein Unterschied, ob ein öffentliches oder privates Unternehmen den(durch Wärmepumpen und E-Mobilität bedingten) Stromnetzausbau auf das Stadtgebiet beschränken kann oder ob es in ländlich dünn besiedelten Gebieten für den Anschluss vieler Windoder Photovoltaik(PV)-Parks sorgen muss. Nachfolgend einige Vorschläge zur effizienten Finanzierung insbesondere der Infrastruktur: Dabei werden drei Perspektiven skizziert, die richtige Dimensionierung der Transformation, möglichst marktliche Anreize der Kostenreflexivität bei der Infrastruktur und schließlich solche zur Reduzierung der operativen Finanzierungskosten. 1. Dimensionierung: Der Investitionsbedarf in die Energiewende, v.a. in Stromnetze und-erzeugung steigt drastisch an. Dieser Umstand wird dadurch verstärkt, dass der EE-Ausbau und die Netzsituation nicht miteinander optimiert werden. Seit dem Einstieg in die Energiewende vor fast 25 Jahren herrscht das Modell vor, dass neue EE-Anlagen prinzipiell unlimitiert ins Netz einspeisen. Die einzige Engpasssituation, die in den vergangenen Jahren politische Aufmerksamkeit erhalten hat, war die Situation im Übertragungsnetz und ihre Beherrschung durch Redispatch. ten. Es ist ratsam, den Vorschlag sowohl für den Regulierer (NetzzugangsVO) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWK)(§ 8 EEG) konkreter zu fassen. Die Anpassung von EE-Gesetz(EEG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Ende Januar 2025 war ein erster wichtiger Schritt. • Systemdienliche Steuerbarkeit von PV-Anlagen und von deren Speichern Die netzdienliche Steuerung von(insbes.) PV-Anlagen ist unverzichtbar. Verteilnetzbetreiber(VNB) sollten(gegen Entgelt und ab einer gewisse Größenordnung) auf die Steuerung von Kundenanlagen zugreifen zu können. • Knappheitsorientierte Einspeisebegrenzung Angesichts knapper Netzkapazitäten wird unweigerlich eine Diskussion darüber entstehen, ob künftig mehr(neu hinzukommende) Anlagen entschädigungsfrei abgeregelt werden. Dies ist einerseits politisch heikel, jedoch angesichts der inzwischen unumkehrbaren Dominanz der erneuerbaren Energien naheliegend, zumal hierdurch der systemdienliche Einsatz von Batteriespeichern angereizt würde. Eine ähnliche Wirkung würde erzielt, wenn der unbedingte Netzzugang z.B. von PV-Anlagen auf die Hälfte der Peak-Leistung beschränkt würde. Auch hierdurch würden Kurzfristspeicher dann eine deutliche Vergleichmäßigung der Einspeisung bewirken können und die Auslastung der Infrastruktur verbessern. Entsprechend angepasste Prozesse vorausgesetzt, würde gerade hier eine pragmatische Digitalisierung weitere Verbesserungen erreichen können. • Nutzung aller Optionen Schließlich sind auch noch die bekannten Optionen der Kosteneinsparung, vom Leiterseilmonitoring bis zur ober(statt unter-)irdischen Verlegung von Leitungen noch bei weitem nicht ausgereizt. Angesichts des bis 2030 avisierten Zubaus auf 330 GW Wind an Land und PV, die allesamt ins Verteilnetz(bis zur Hochspannungsebene) einspeisen und angesichts eines aktuell auf eine Last von maximal 80 GW optimierten Stromsystems ist offenkundig, dass die Aufnahmefähigkeit des Stromsystems, vom Übertragungs- bis zum Verteilnetz, ein zentrales Kriterium ist. Gleiches gilt übrigens in Bezug auf die Ausspeisung in Wärmepumpen und E-Mobilität. Kosteneffizienz in der Energiewende braucht ein aktives Management des Zusammenspiels von Infrastruktur und Erzeugung. Hierzu gehören: • Komplementäre Nutzung von Einspeisenetzen zur Reduzierung von Ausbaubedarf und-kosten. Die effizientere Nutzung von Netzverknüpfungspunkten (z.B. durch Überbauung) ist ein geeignetes Instrument, investitionsbedingt wachsende Netzkosten im Griff zu hal2. Marktliche Anreize zur Kostenreflexivität und Flexibilität Wie gesagt beruhte das Systemmanagement der Vergangenheit auf der Annahme, erneuerbare Energien engpassfrei in ein vorhandenes Netz einzuspeisen. Die Infrastrukturentgelte reflektieren mögliche Knappheiten oder Auslastungszustände nicht(hinreichend). Das gilt vor allem auf der Seite der Haushaltskunden, denen in der Regel nur ein geringer Grund- und kein Leistungspreis in Rechnung gestellt wird. Das war in der Zeit der sogenannten Standard-Lastprofile richtig. Es war gut kalkulierbar, wie hoch der Leistungsbedarf der Haushaltskunden zu jeder Zeit war; bei größeren Gewerbe- und bei Industriekunden kamen und kommen bis heute hohe Leistungspreisanteile zur Anwendung; und wenn zur Anbindung von großen Kunden neue Anschlüsse erforderlich sind, kommen Baukostenzuschüsse zur Anwendung. Managerkreis Impulse – Juni 2025 S 3 In der Energiewende ändert sich die Bedeutung der Standardlastprofile in mehrfacher Hinsicht. Sie verlieren ihre Aussagekraft in dem Maße, in dem Kunden selbst Strom produzieren und ein- und ausspeichern. E-Mobilität und vor allem Wärmepumpen führen zu einem signifikanten Anstieg der Last. Da aktuell diese Lasten wenig bis gar nicht koordiniert sind, erhöhen sie die Systembelastung eklatant. Die Neuinvestitionen übersteigen auch die Abschreibungen auf die bestehenden Assets deutlich, was erheblichen Kapitalbedarf nach sich zieht. Voraussetzung für den Zugang zu Fremdkapital ist ein entsprechend erhöhtes Eigenkapital, niedriger Verschuldungsgrad wie auch solide Finanzkennzahlen und ein entsprechendes Rating zum Investitionszeitpunkt. Zur Gewinnung von Eigenkapital kommen in Frage: Gleiches gilt für den Aufwuchs der erneuerbaren Energie, die ihren Strom(inkl. des gespeicherten) zu jedem beliebigen Zeitpunkt ins Netz einspeisen dürfen. Engpassbedingte Abregelungen werden entschädigt. Ein Anreiz zu systemverträglichen Verhalten – etwa zum Einspeichern zu Zeiten hoher Netzbelastung – besteht nicht. • Kürzere Abschreibungsdauern Kürzere Abschreibungsdauern tragen dazu bei, dass bei hohen Neuinvestitionen die Innenfinanzierungsfähigkeit der Unternehmen schneller zurückgewonnen wird. Gleichwohl steigen hierdurch kurzfristig die Kosten, was sich in den Netzentgelten niederschlagen würde. Es ist offenkundig, dass ein System, das weitgehend auf Capex(„Capital Expenditure“, bzw.“Kapitalausgaben“) beruht, auch capex-orientiert(re-) finanziert werden sollte, anders gesagt: mit einem höheren Leistungspreisanteil. Und es ist ebenso offenkundig, dass zu einer fairen Lastenteilung auch gehört, dass die Einspeiser(und nicht nur die Kunden) an der Finanzierung beteiligt werden sollten. Im Ergebnis werden die Investitionskosten dann auf eine höhere Anzahl von Schultern verteilt, und es sinkt damit die Last für die Verbraucher. Zugleich entsteht eine unmittelbare Motivation für den(systemdienlichen) Einsatz von Speichern, denn in dem Maße, in dem eine„Übernutzung“ der Infrastruktur zu Kosten führt, wird es attraktiv, diese durch den Einsatz von Technik – hier von Speichern – zu vermeiden. Das Spektrum von derlei Anreizen reicht von höheren Leistungspreisanteilen bei den Netzentgelten, die für eine faire Beteiligung etwa auch von PV-Speicher-Kombinationen an der Finanzierung von Netzen sorgen, über Baukostenzuschüsse von Einspeisern zur besseren regionalen Aussteuerung von Projekten bis hin zu dynamischen, auslastungsorientierten Netzentgelten, die aktuell auch für Einspeiser diskutiert werden. Auch technische Vorkehrungen wie das Leiterseilmanagement können helfen. 3. Operative Finanzierung Der dennoch nötige und verbleibende Ausbau von Transport- und Verteilnetzen erfordert trotz Nutzung von Effizienzpotenzialen ein dreistelliges Mrd. Euro-Volumen. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird dieser insbesondere auch durch den wachsenden Strombedarf zur Dekarbonisierung der Industrie und dem damit einhergehenden Anschluss neuer Lasten verursacht. Der Investitionsaufwand für die Infrastruktur entsteht kontinuierlich und bindet zunächst erheblich Kapital, das erst deutlich später zurückfließt als in Projektfinanzierungen etwa in erneuerbare Energien. • Thesaurierung, Kapitalerhöhung durch Gesellschafter Der klassische Weg der Stärkung des Eigenkapitals entweder durch Thesaurierung oder durch eine Kapitalerhöhung ist zwangsläufig abhängig von der Ergebnissituation und von den Ausschüttungserwartungen der Gesellschafter. Ebenso selbstverständlich ist die Fähigkeit der(bei Netzbetreibern zumeist kommunalen) Gesellschafter, auf Ausschüttungen zu verzichten oder anderweitig das Eigenkapital ihrer Unternehmen zu erhöhen, sehr heterogen und naturgemäß konjunkturabhängig. Die sehr schwache wirtschaftliche Entwicklung der letzten zwei Jahre wird hier zusätzliche Spuren hinterlassen. • Kapitalmarkt Der klassische Weg der Finanzierung geht selbstverständlich über den Kredit- und für größere Unternehmen auch über den Kapitalmarkt. Dieser umfasst eine große Vielfalt an Instrumenten, die auch heute etwa bei der Projektfinanzierung von EE-Anlagen leicht einsetzbar sind. Für den Bereich mit dem höchsten Kapitalbedarf, den Ausbau von Netzinfrastruktur ist der Zugang zu derlei Finanzierung jedoch durch die Regulierung höchst limitiert. Der Regulierungsansatz ist auf Effizienz in der Bewirtschaftung des bestehenden Netzes hin optimiert, nicht aber auf eine signifikante Erhöhung des Anlagevermögens durch kontinuierliche Investitionen über ein ganzes Jahrzehnt. Die Margen des Netzgeschäfts sind für Kapitalgeber nicht attraktiv genug. Abgesehen davon gibt es jenseits des Netzgeschäfts eine Vielzahl attraktiverer Anlagemöglichkeiten. Überdies werden in den nächsten Jahren in Europa im Rahmen des European Green Deal, EGD(Strategie der Europäischen Union, um bis 2050 klimaneutral zu werden) weitere Investitionsmöglichkeiten entstehen, zu denen Netzinvestitionen im Wettbewerb stehen. • Energiewendefonds, Bürgerbeteiligung Modelle der Bürgerbeteiligung können ein ausgezeichnetes Mittel sein, die außerordentlich hohen privaten Vermögen für die Energiewende nutzbar und zugleich die Managerkreis Impulse – Juni 2025 S 4 Bürgerinnen und Bürger zu Gesellschaftern zu machen. Dem stehen aber – neben der geringen Verzinsung – de facto hohe bürokratische Hürden, insbesondere Prospekthaftungsfragen entgegen. Hier könnte der Staat für signifikante Erleichterung sorgen, indem er beispielsweise durch Auflegen eines Standardprodukts oder durch Bürgschaften derlei Hemmnisse beseitigt. • Hybride Formen(langlaufende KfW-Darlehen, Nachrangdarlehen etc.) Insbesondere für extrem langlebige Investitionen in(überdies regulierte) Infrastrukturen sind die Verzinsungserwartungen und Pay-back-Horizonte des Kapitalmarkts zu herausfordernd. Adäquates Mittel könnten langlaufende, niedrigverzinste Förderkredite des Bundes bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) sein. Derlei Mezzanine Instrumente sind für den Staat nicht schuldenbremsenrelevant, sind bilanziell in der Regel Eigenkapital und müssten auch in der Regulierung entsprechend angesetzt werden können. und zugleich die Bedeutung der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen und Investitionen deutlich wachsen lassen – auch ein wichtiges Signal in der Zeitenwende. • Sondervermögen Infrastruktur und KTF Durch eine Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz hat der Gesetzgeber den Weg frei gemacht für ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro für Infrastruktur, darunter 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds(KTF). Um die Mittel effizient einzusetzen ist es dringend nötig, die Ausgabewege präzise zu definieren, um rein inflationäre Tendenzen bei Bau- und Anlagenkosten zu vermeiden. Langfristige Kredite in Investitionen sind reinen Förderungen oder gar Endkunden-Preissenkungen, die ausschließlich konsumtiv wirken, vorzuziehen – nicht zuletzt, weil Effizienzanreize dann nicht verloren gehen. 4. Fazit In den USA bestehen auch unter dem Sammelbegriff„intergenerational equity“ am Kapitalmarkt derart bewusst langlaufende Finanzierungen. Voraussetzung bzw. wichtige Rahmenbedingungen für die weitere Minderung der Kapital- bzw. Finanzierungskosten sind u.a.: • Haftungsfreistellungen Haftungsfreistellungen senken das spezifische Investitionsrisiko der Unternehmen, erhöhen ihre Bonität, senken die Finanzierungskosten erheblich, sind aber für den Staat vergleichsweise leicht skalierbar. • Vergleichmäßigung von Rückzahlungen über die Zeit (intertemporale Allokation) Infrastrukturinvestitionen sind Generationenaufgaben mit langer Kapitalbindung und langer Wirksamkeit. Entsprechend kann auch die Finanzierung über lange Zeit mit gleicher(z.B. inflationierter) Wirkung gezogen werden. Für die neue Bundesregierung bieten sich mit den drei vorstehend beschriebenen Perspektiven Möglichkeiten, die Energiewende schneller, effektiver und überdies kosteneffizienter umzusetzen. Jeder Schritt, Infrastruktur und EE-Produktion systematisch und gleichsam„aus einem Guss“ zu entwickeln, macht die Energiewende kosteneffizienter und nachhaltiger. Eine höhere Kostenreflexivität setzt Anreize für die Integration der erneuerbaren Energie in den Markt, und – last but not least – können die Senkung der Finanzierungskosten und eine breitere Beteiligung der Bürger an der Finanzierung der Energiewende für neuen Schub sorgen. Von besonderer Bedeutung wird es sein, investiven vor konsumtiven Maßnahmen den Vorzug zu geben, nicht zuletzt, um die infrastrukturellen Grundlagen der Energiewende zu organisieren. Langlaufende Nachrangdarlehen der KfW können ein ausgezeichnetes Mittel hierfür darstellen und zugleich aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Finanzierungskosten auch die Infrastrukturkosten für Verbraucher und Wirtschaft im Rahmen halten. • Vereinfachte Verbriefung Ähnlich der Bürokratie bei Bürgerbeteiligungsmodellen hat die Finanzkrise vor 15 Jahren auch bei der Verbriefung zu hohen Hürden geführt. Dies könnte für vergleichsweise risikoarme Produkte wie bei standardisierten Energiewendebeteiligungsmodellen deutlich vereinfacht werden. • Vertiefung Kapitalmarktunion Insbesondere im Vergleich mit den USA ist der EU-Raum sehr zersplittert. Eine Vertiefung der Kapitalmarktunion – so schwierig sie auch immer umzusetzen ist – könnte einen der weltweit größten Finanzierungsräume entstehen Managerkreis Impulse – Juni 2025 S 5 Über die Autoren: AG Energie und Umwelt im Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung unter Leitung von Dr. Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer 8KU GmbH In der Reihe Managerkreis Impulse zuletzt erschienen: im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG EIN STARKER EURO FÜR DIE SOUVERÄNITÄT EUROPAS Ein starker Euro ist entscheidend für die Souveränität Europas, insbesondere nach Trumps Rückkehr in die Weltpolitik: Ein starker Euro fungiert als Schutzschild. Ein europäischer Finanzmarkt hilft, den hohen Investitionsbedarf zu decken und Kapital in heimische Zukunftsprojekte zu lenken. Deshalb sollten wir eine aktive Finanzdiplomatie betreiben: Clearingstellen und Börsen innerhalb der EU nutzen, wichtige Rohstoffe in Euro fakturieren; eigene Referenzindizes, etwa für Energiepreise, entwickeln; strategische Transaktionen in Euro abwickeln; den digitalen Euro einführen; eine eigene Fiskalkapazität und mehr gemeinsame europäische Anleihen bereitstellen. FLORIAN WITT UND DR. SEBASTIAN CAMARERO JUNI 2025 Executive Summary • Ein starker Euro ist entscheidend für die Souveränität Europas. Präsident Macron betonte 2017 in seiner Rede an der Sorbonne die Bedeutung der europäischen Souveränität. Mit Trumps Rückkehr in die Weltpolitik steht die Souveränität Europas nun im Fokus politischer und wirtschaftlicher Akteure. • Europäische Souveränität: Europäische Souveränität bedeutet, dass Europa seine Entscheidungen unabhängig trifft und seine Interessen durchsetzt. Die Währung spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine gemeinsame Währung schafft einen einheitlichen Wirtschaftsraum und reduziert Abhängigkeiten, wie z.B. durch die Unterstützung eines De-Risking in der Außenhandels- und Investitionspolitik mit China. • Wirtschaftliche Stabilität: Ein starker Euro fördert die wirtschaftliche Stabilität in Europa. Er eliminiert Wechselkursschwankungen und erleichtert Handel und Investitionen. Stabilität und Vertrauen in die Währung sorgen für niedrige Finanzierungskosten und schützen vor importierter Inflation. Ein funktionsfähiger europäischer Kapitalmarkt ist unerlässlich, um den hohen Investitionsbedarf zu decken und Kapital in heimische Zukunftsprojekte zu lenken. • Geopolitische Resilienz: Die Stärke des Euro beeinflusst Europas geopolitische Resilienz und Einfluss. Ein stärkerer Euro und eine eigenständige Finanzinfrastruktur ermöglichen es Europa, unabhängiger zu agieren und seine außenpolitischen Ziele durchzusetzen. Ein international gefestigter Euro schützt Europa vor externem finanziellem Druck und verschafft der EU mehr Gewicht in internationalen Institutionen. • Innere Stärkung: Die innere Stärkung ist notwendig, um auf dem globalen Finanzmarkt attraktiv zu sein. Europäische Unternehmen, Banken und Staaten sollten nicht übermäßig auf Finanzierung aus Drittstaaten angewiesen sein. Die Kapitalmarktunion und Bankenunion sollen einen starken, einheitlichen Finanzraum schaffen, der Europas Wirtschaft repräsentiert und internationale Investoren anzieht. • Äußere Anerkennung: Die weltweite Anerkennung des Euro ist entscheidend für die finanzielle Souveränität Europas. Europa sollte seine Ein starker Euro für die Souveränität Europas, Florian Witt und Dr. Sebastian Camarero, Juni 2025. im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG EIN MODERNER EUROPÄISCHER FINANZMARKT FÜR EIN SOUVERÄNES EUROPA Solide und zukunftsorientierte öffentliche Finanzen EU-Binnenmarkt auch beim Kapitalmarkt und für die Banken Ein innovativer und technologieoffener Finanzmarkt für neue Geschäftsmodelle Einen starken Euro für die Welt Regulierung im neuen Gleichgewicht Mobilisierung privaten Kapitals national, europäisch und international vorantreiben AG FINANZEN DES MANAGERKREIS DEZEMBER 2024 Vor dem Hintergrund der aktuellen Trends, die sich z.B. im„Monitor Deutschland 2035“(www.createdbygermany.de) des Managerkreises zeigen, liefert dieses Impulspapier zentrale Thesen, um • den europäischen Finanzmarkt in seiner Architektur nachhaltig global wettbewerbsfähig und lieferfähig zu gestalten, • um dadurch die zentralen Transformationen(Dekarbonisierung, Demografie, Digitalisierung und Sicherheit) erfolgreich zu bewältigen, • den Finanzmarkt neu zu positionieren und als strategisches Instrument europäischer Souveränität zu etablieren, • dazu den Debattenraum für eine sinnvoll strukturierte europäische Fiskalkapazität zu öffnen und auch national durch eine Reform der Schuldenbremse Investitionen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, • dabei das Verständnis und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die hohe Ersparnisbildung in Europa gezielt zu mobilisieren, • um letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa im Dreiklang Finanzmarktstabilität – Verbraucherschutz – private und staatliche Investitionsbereitschaft neu zu gewichten. S= I So lernen es Erstsemester der Volks- oder Betriebswirtschaftslehre in ihrer ersten Vorlesung Makroökonomie an allen Universitäten weltweit: Sparen= Investitionen. Auch wenn die Gleichung in den Folgevorlesungen um weitere Parameter erweitert und damit komplexer wird, so dürfte zweifelsfrei feststehen, dass die Ersparnisbildung einer Volkswirtschaft ihre Investitionsmöglichkeiten determiniert. Wie genau, d.h. insbesondere in welchem Umfang und mit welcher Effektivität bzw. Effizienz, ist eine Frage der Architektur bzw. des Designs der Austauschbeziehungen zwischen den Sparern, also den Wirtschaftssubjekten mit Kapitalüberschüssen, und den Investitionen, also den Wirtschaftssubjekten mit Kapitaldefiziten. Ein moderner europäischer Finanzmarkt für ein souveränes Europa, AG Finanzen im Managerkreis, Dezember 2024. Impressum: © Friedrich-Ebert-Stiftung| Herausgeberin: FriedrichEbert-Stiftung e.V.| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Deutschland Verantwortlich: Managerkreis der Friedrich-EbertStiftung| Hiroshimastraße 17| 10785 Berlin www.managerkreis.de| ISBN: 978-3-98628-721-4| Juni 2025 Titelmotiv: picture alliance/ Thomas Lotze/Shotshop Inhaltliche Verantwortung: Susanne Fischer| Redaktion: Susanne Fischer und Agnieszka Schauff| Kontakt: managerkreis@fes.de, 030 26 935 7051 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Eine gewerbliche Nutzung der von der FriedrichEbert-Stiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DIGITALISIERUNG IM VERKEHRSSEKTOR Digitalisierung aktiver gestalten und endlich in die Breite bringen Damit Digitalisierung positiv aufgenommen und Risiken frühzeitig erkannt werden, muss der Mensch im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen. Digitalisierung muss als umfassende Transformation begriffen und aktiv gestaltet werden, auch als Instrument gegen Fachkräftemangel und zur Stärkung der Resilienz. Dabei müssen die Digitalisierung und die ihr zugrundeliegenden Daten als Hebel der Verkehrswende genutzt werden: Sie darf nicht nur über Pilotprojekte laufen, sondern muss von der Politik in die Breite gebracht werden. AG VERKEHR UND MOBILITÄT DES MANAGERKREIS DEZEMBER 2024 Viel Luft nach oben und zu wenig Sozialdemokratie Wenn Digitalisierung ein Schlüsselelement für die Zukunft des Verkehrssektors ist, muss sie aktiv gestaltet und in die Breite gebracht werden. Darüber herrscht in der Politik und Wirtschaft weitgehend Konsens. Doch was Digitalisierung für den Sektor konkret bedeutet, bleibt häufig unklar. Bisher lebt die Digitalisierung der Branche meist von„Pilotprojekten“, „Leuchttürmen“ und„Experimentierräumen“. Digitalisierung in Deutschland scheint eher die Ausnahme, nicht die Regel. Die Stärkung von Resilienz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit mit Hilfe von Digitalisierung steht auch ganz oben auf der Agenda der aktuellen EU-Kommission. Dies betrifft alle Bereiche, in Deutschland besonders den Verkehrsbereich. Es braucht daher einen flächendeckenden Ausbau von digitaler Mobilität. Das erfordert ein stärkeres Umdenken bei Akteuren, die Digitalisierung mehr als Chance bewerten und die Nutzung und das Management von Daten als Kerngeschäft verstehen. So lässt sich Verkehr effizienter und nachhaltiger gestalten. Es braucht zudem ein stärkeres Voneinander lernen und Miteinander arbeiten, um aus den zahlreichen Pilotprojekten skalierbare und spürbare Effekte zu generieren und schon frühzeitig Kosten zu sparen. Den Rahmen dafür kann nur eine ganzheitliche, bundesweite Strategie setzen, die die Chancen, Risiken und insbesondere die praktische Umsetzung des digitalen Verkehrs berücksichtigt. Neben dem offensichtlichen Mehrwert der Digitalisierung ergibt sich weiterer Handlungsdruck: Es positionieren sich immer stärker internationale Techkonzerne auf dem Markt der Daseinsvorsorge. Sie bieten einerseits neue Angebote, andererseits verlagert sich dadurch die staatliche Aufgabe der Mobilität zunehmend in private, meist nicht-europäische Hände. Es ist daher dringend notwendig, einen strategischen sowie sozialdemokratischen Blick auf die Digitalisierung im Verkehrssektor zu werfen mit den Fragen: Welche sozialdemokratischen politischen Handlungen können die Digitalisierung im Verkehrssektor entscheidend prägen? Wie können wir Digitalisierung als zentraler Hebel einer zukünftigen klimaneutraleren, sicheren und menschfreundlichen Mobilität nutzen? Und wie schafft man auf diesem Weg einen Mehrwert und Akzeptanz in der Anwendung bei den Digitalisierung im Verkehrssektor – Digitalisierung aktiver gestalten und endlich in die Breite bringen, Marius Haardt, Stefan Heimlich, Ralf Resch, Dezember 2024. im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG MEHR VORSORGEN STATT VERSORGEN ! Ein Impuls für mehr Früherkennung und Prävention in der Gesundheitsversorgung Reparaturbetrieb vermeiden durch mehr Früherkennung und Prävention. Behandlungen konsequent am Behandlungspfad ausrichten sowie interdisziplinär und interprofessionell organisieren. Von Spanien lernen: Patient_innen in den Mittelpunkt stellen und Verhältnisprävention mit Lebensstilberatung verknüpfen. Diagnosesicherheit ist Patientensicherheit: Integrierte Gesundheitszentren schaffen wohnortnahe Angebote. Engmaschige Betreuung durch digitale Versorgungsangebote sicherstellen. AG GESUNDHEIT IM MANAGERKREIS JUNI 2024 Warum wir mehr und besser vorsorgen müssen Im internationalen Vergleich leistet sich Deutschland pro Kopf gesehen nach den USA das teuerste Gesundheitssystem. Nur die Schweiz gibt pro Kopf etwa genau so viel aus, erzielt jedoch deutlich bessere Ergebnisse. Auch im weiteren europäischen Vergleich schneidet Deutschland zunehmend schlechter ab: Obwohl Italien, Frankreich und Spanien pro Kopf weit weniger Geld ausgeben, leben die Menschen dort deutlich länger und verbringen mehr Jahre ohne gravierende gesundheitliche Einschränkungen. 1 Der medizinische Fortschritt mitsamt Digitalisierung ermöglicht bessere Behandlungsabläufe und eine patientennahe Versorgung, trotzdem nutzen wir die damit einhergehenden Möglichkeiten so gut wie nicht. Auch wenn es keine monokausale Erklärung dafür gibt, so ragen zwei Aspekte heraus, die einer näheren Betrachtung bedürfen: Erstens leistet sich Deutschland eine strikt sektorale Aufteilung in eine ambulante und stationäre Versorgung, die vergleichsweise in keinem anderen Land existiert. Dies führt zur doppelten Facharztschiene und zu strukturellen Fehlanreizen. Zweitens richten wir die Versorgung nicht konsequent am Bedarf der Patient_innen aus. Obwohl Deutschland zweifellos eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat, erhalten Patient_innen häufig erst dann eine adäquate Behandlung, wenn ihre Erkrankung akut verläuft oder bereits weit fortgeschritten ist. Im Ergebnis verkommt so das hoch entwickelte deutsche Gesundheitssystem zum Reparaturbetrieb, das zunehmend hohe Kosten verursacht. Selbst wenn wir Patient:innen adäquat behandeln, kümmern wir uns weder konsequent um die Vermeidung schwerer Krankheiten noch systematisch genug um eine qualitätsgesicherte Nachsorge, um das Behandlungsergebnis sicherzustellen. So verzeichnen wir beispielsweise stark steigende Infektionszahlen bei sexuell übertragbaren Krankheiten, ohne präventiv 1 Jasilionis, D., van Raalte, A.A., Klüsener, S. et al.(2023): The underwhelming German life expectancy. Eur J Epidemiol; https://doi.org/10.1007/s10654-023-00995-5. Mehr Vorsorgen statt Versorgen! Ein Impuls für mehr Früherkennung und Prävention in der Gesundheitsversorgung, Birgit Dziuk, Dr. Holger Friedrich, Juni 2024. Alle Veröffentlichungen der Reihe Managerkreis Impulse finden Sie unter: https://www.fes.de/managerkreis/impulse