A N A LYS E Holger Backhaus-Maul, Lina Hehl November 2025 „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht Rekonstruktion einer vielstimmigen Debatte Impressum Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Abteilung Analyse, Planung und Beratung www.fes.de/apb Inhaltliche Verantwortung und Redaktion Iva Figenwald Marius Müller-Hennig Kontakt Iva.Figenwald@fes.de Marius.Mueller-Hennig@fes.de Bestellungen apb-publikation@fes.de Lektorat Sönke Hallmann Design Bergsee, blau Titelbild picture alliance/dpa| Julian Stratenschulte Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Der dieser Studie zugrunde liegende Datensatz wird nach Abschluss der Auswertungen, sofern vertragliche Regelungen oder interne Richtlinien der Friedrich-Ebert-Stiftung dem nicht entgegenstehen, im Archiv der sozialen Demokratie veröffentlicht. Forschungsdaten veröffentlichen wir unter https://collections.fes.de. November 2025 © Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. ISBN 978-3-98628-783-2 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Holger Backhaus-Maul, Lina Hehl November 2025 „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht Rekonstruktion einer vielstimmigen Debatte Inhalt Vorwort der Friedrich-Ebert-Stiftung 3 1. Einleitung 4 2.„Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 5 2.1 Gesellschaftspolitische Debatte  5 2.2 Die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011   5 2.3 Wehrpflicht und Ersatzdienst   6 2.4„Gesellschaftsdienst“   7 3.„Gesellschaftsdienst“: Positionen und Begründungen ausgewählt wichtiger Akteure(bis Ende November 2024) 8 3.1 Politische Parteien   8 3.2 Bundespräsident, Bundesministerien und Wehrbeauftragte   12 3.3 Wirtschaft   14 3.4 Zivilgesellschaft und Nonprofit-Organisationen   15 3.5 Militär und Verteidigung   17 3.6 Wissenschaft und Forschung   18 4. Analyse und Handlungsoptionen 20 4.1 Aktuelle Entwicklungen   20 4.2 Analyse der Debattenstränge   20 4.3 Handlungsoptionen   22 Abkürzungsverzeichnis   24 Abbildungsverzeichnis   24 Literaturverzeichnis   25 Die Autor:innen   32 Vorwort der Friedrich-Ebert-Stiftung Kaum ein politisches Thema wird derzeit so kontrovers diskutiert wie die Rückkehr zur Wehrpflicht und die Einführung eines„Gesellschaftsdienstes“. Beide Konzepte stehen für unterschiedliche politische Zielsetzungen, doch im öffentlichen Diskurs verschwimmen die Diskussionsstränge häufig. Die Debatten hierzu sind keineswegs über Nacht entstanden. Die Autor:innen der vorliegenden Analyse zeichnen die Entwicklung einer vielstimmigen Diskussion nach, welche den Kern des Verständnisses von Staat, Zusammenhalt und Sicherheit berührt. Sie rekonstruieren die Argumentationsmuster zentraler politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure und prüfen diese auf ihre faktische und empirische Grundlage – basierend auf Daten, die bis zum November 2024 erhoben wurden. Spätestens seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine ist die Diskussion um die Wehrpflicht wieder allgegenwärtig. Die Analyse zeigt, dass sicherheitspolitische Argumente zwar dominieren, die praktischen Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung von verpflichtendem Wehrdienst (und Ersatzdienst) jedoch kaum thematisiert werden. Die dafür notwendigen Strukturen wurden seit dem Aussetzen der Wehrpflicht 2011 abgebaut, eine gesellschaftliche Debatte über die Folgen blieb aus. Auch die weitreichendere Idee eines„Gesellschaftsdienstes“ erfährt breite politische Aufmerksamkeit. Doch die Konzepte bleiben unscharf, die Begründungen sind häufig normativ statt empirisch. Die Forderungen reichen von einem verpflichtenden Dienstjahr für Männer und Frauen bis zur Stärkung bestehender Freiwilligendienste – ohne systematische Prüfung ihrer Wirkung oder Umsetzbarkeit. Mit der vorliegenden Analyse wollen wir Orientierung in einer bedeutsamen und zugleich hochdynamischen Diskussion bieten. Schon im Entstehungsprozess stellte sich für die Autor:innen ebenso wie für die Herausgeber:innen die Herausforderung, dass aktuelle Entwicklungen mehrfach eine Anpassung und Überarbeitung der Studie erforderlich machten. Zwar war die ursprüngliche Datenerhebung bereits im November 2024 abgeschlossen, doch jüngere Entwicklungen im Umfeld der vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 wurden in einem eigenen Unterkapitel 4.2 aufgegriffen. Die letzten inhaltlichen Ergänzungen erfolgten Ende Oktober 2025 und spiegeln daher die politischen Entscheidungen von November 2025 noch nicht wider. Auch wenn nun ein Gesetzgebungsverfahren zum Neuen Wehrdienst durch die schwarz-rote Regierungskoalition auf den Weg gebracht wurde, zeigen jüngste publizistische Äußerungen doch, dass die Debatte damit keineswegs beendet ist. Wir freuen uns daher sehr, Ihnen als Leser:innen mit dieser Analyse ein fundiertes Rüstzeug für die weitere Auseinandersetzung mit den Fragen von Wehrpflicht und„Gesellschaftsdienst“ an die Hand geben zu können. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und danken den Autor:innen der Analyse für die intensive Textarbeit. Berlin, November 2025 Iva Figenwald und Marius Müller-Hennig „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 3 1. Einleitung Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht die Diskussion über einen„Gesellschaftsdienst“ im Spannungsfeld zwischen Wehrpflicht und freiwilligem Engagement öffentlich zugänglicher Dokumente, Expertisen und Studien. Den Ausgangspunkt der Analyse bildet die Aussetzung der verfassungsrechtlich verankerten allgemeinen Wehrpflicht und des daraus abgeleiteten Rechtsanspruchs auf einen zivilen Ersatzdienst im Jahr 2011 Dabei werden die Argumentationen, Begründungsmuster und Positionen insbesondere zur →(Nicht-)Aussetzung sowie(Nicht-)Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und eines entsprechenden zivilen Ersatzdienstes sowie → die Frage eines pflichtigen oder freiwilligen„Gesellschaftsdienstes“ unter Berücksichtigung bestehender Formen von Freiwilligendiensten rekonstruiert. Konkret soll dabei herausgearbeitet werden, inwiefern und mit welchen Annahmen und Begründungen die untersuchten Akteure die Position vertreten, dass ein„Gesellschaftsdienst“ → den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt(gesellschaftspolitische Dimension), → Effekte für Staat und Kommunen hat(politisch-administrative Dimension), → zur Nachwuchsgewinnung für die Bundeswehr und Trägerorganisationen eines zivilen„Ersatzdienstes“ beiträgt (personelle Dimension) sowie → Kosten und(volks-)wirtschaftliche Folgewirkungen erzeugt(wirtschaftliche Dimension)? Anhand dieser Fragen wurden öffentlich zugängliche Dokumente, Expertisen und Studien aus der Zeit von der Aussetzung der Wehrpflicht(2011) bis zur Debatte über einen „Gesellschaftsdienst“(Ende November 2024) untersucht. Die nachfolgende Rekonstruktion dieser öffentlichen Debatte(n) macht dabei deutlich, dass allenfalls nur einzelne Aspekte dieser Fragen in den veröffentlichten Texten thematisiert werden. Die vorliegende Analyse führt zunächst in die gesellschaftspolitische Debatte über eine Wehrpflicht und einen„Gesellschaftsdienst“ ein(Kapitel 2). Dabei werden die Entscheidung des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg(2009–2011; CSU) aus dem Jahr 2011 und der gesellschaftspolitische Kontext in der gebotenen Kürze erläutert. Anschließend werden Argumentationen, Begründungsmuster und Positionen thematisch einschlägiger Akteure und Akteursgruppen pointiert und systematisch dargestellt(Kapitel 3), um abschließend politische Entscheidungs- und Handlungsoptionen für die aktuelle Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“ aufzuzeigen(Kapitel 4). Die Datenerhebung für die Analyse erfolgte mittels a) Sekundäranalysen von Dokumenten, Expertisen und Studien sowie b) einer Onlinerecherche in einschlägigen fachlichen und wissenschaftlichen Datenbanken und wurde Ende November 2024 abgeschlossen. Parallel dazu wurden Hintergrundgespräche mit ausgewählten Expert:innen zum Verlauf und zum Stand der Debatte(n) geführt. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 2. „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 2.1 Gesellschaftspolitische Debatte Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Zusammenbruch des Ostblocks, dem – wie wir heute wissen vorläufigen – Ende der Systemkonfrontation und dem Beitritt der DDR in Sicherheit gewogen. Demokratie und kapitalistisches Wirtschaften würden, so schien es in den 1990er Jahren, einen globalen Siegeszug antreten und die Bundesrepublik Deutschland würde wirtschaftlich als Exportnation und politisch als liberale repräsentative Demokratie zu den „globalen Gewinnern“ gehören(Fukujama 1992/2022). Die Bundesrepublik Deutschland befand sich international in einer günstigen Situation. Die staatliche Teilung war beendet und die gesellschaftliche Vereinigung schien – von einigen innerdeutschen Differenzerfahrungen(Mau 2024) einmal abgesehen – allenfalls eine„Frage von Zeit“ zu sein. Während Deutschland bisher also im Zentrum der Blockkonfrontation gestanden hatte, rückte es nun als große geeinte Nation ins Zentrum der europäischen Integrationsund Erweiterungspolitik. Drei Jahrzehnte später stellen geopolitische Konflikte, die ökologische Krise sowie der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine diese vermeintlichen Gewissheiten grundlegend infrage. Die Krisen und die damit einhergehenden Transformationsprozesse bilden den Kontext, in dem eine Auseinandersetzung der deutschen Gesellschaft mit sich selbst virulent wird(Beckert 2024; Nassehi 2021; Reckwitz 2017). Krisen und Transformationsprozesse sind für Gesellschaften zugleich Gelegenheiten, um grundlegende Fragen, wie etwa die einer Wehrpflicht und eines„Gesellschaftsdienstes“, zu diskutieren und gegebenenfalls neu und anders zu entscheiden. Tiefgreifende Umbrüche und Veränderungen können eben auch als„Chance“ verstanden werden. In diesem Sinne empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung der Debatten über erstens die Wehrpflicht und zweitens einen„Gesellschaftsdienst“ in Deutschland. 2.2 Die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 Die Entscheidung über die Aussetzung der Wehrpflicht erfolgte im Jahr 2011 gemessen an politisch-parlamentarischen Routinen bemerkenswert zügig. Die der parlamentarischen Abstimmung im Deutschen Bundestag vorausgehende Entscheidung des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg(2009–2011; CSU) wird von den Politikwissenschaftlern Sebastian Harnisch und Simon Weiß(2015) rückblickend als„rapide[r], wenn nicht gar rabiate[r] Politikwechsel“(Harnisch/Weiß 2015: 232) bezeichnet. Beobachter:innen waren überrascht, dass es KarlTheodor zu Guttenberg in„nur sechs Monaten schaffte […], die Wehrpflicht, den einstigen Markenkern konservativer Politik, abzuschaffen“(Süddeutsche Zeitung 2011). Tatsächlich deutete zu Beginn seiner Amtszeit„wenig auf einen rapiden Politikwechsel im Wehrsystem hin“(Harnisch/ Weiß 2015: 225). Vielmehr positionierten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, der Verteidigungsminister und führende Vertreter:innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch im Jahr 2009 als„Verfechter der Wehrpflicht“(Harnisch/ Weiß 2015: 225) und bekräftigten damit, dass die Wehrpflicht„eine Kern- bzw. Markenfrage der Unionsparteien“ sei, so der ehemalige CSU-Vorsitzende Horst Seehofer im Juli 2010(Archiv der Süddeutschen Zeitung 2010). Dieser disruptive Wandel im Bundesverteidigungsministerium ist durch die Benennung eines„adretten, charmanten und schneidigen“ Ministers(Germis 2009) als Quereinsteiger vergleichsweise leicht gewesen. Gleichzeitig ist der zeitgeschichtliche, politische und gesellschaftliche Kontext zu bedenken(Kujat 2011), der durch Einsparungen, Privatsierungen und die finanzpolitische Vorgabe einer„Schwarzen Null“ seitens des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble(2009–2017; CDU) seit dem Jahr 2011 geprägt war. So kann die Entscheidung von Karl-Theodor zu Guttenberg als vorbereitete Antwort auf die Sparvorgaben des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble verstanden werden. Entsprechend seiner Vorgaben sollte das Verteidigungsministerium bis zum Jahr 2013 Einsparungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro vornehmen. Der Verteidigungsminister hatte dazu konkrete Vorschläge vorgelegt: Neben einer Verringerung der Truppenstärke um 100.000 auf insgesamt 150.000 Soldat:innen erwog sein Ministerium auch die Aussetzung der Wehrpflicht, wodurch weitere Einsparungen in Höhe von 400 Millionen Euro erzielt werden sollten(Zeit Online 2010). Die Vorschläge des Verteidigungsministers stießen sowohl bei der Bundeskanzlerin als auch bei Kabinettsmitgliedern auf Ablehnung, nicht zuletzt wegen ihrer finanziellen Begründung und Kurzfristigkeit:„Eine Reform, die das Ende der Wehrpflicht auslöst, lässt sich nun wirklich nicht nur mit der Notwendigkeit des Sparens begründen und erst recht nicht in drei Tagen durchdrücken“, so die Bundeskanzlerin gegenüber der Financial Times Deutschland(FTD, zitiert nach Zeit Online 2010). Argumentationsanalytisch ist erklärend hinzuzufügen,„dass Karl-Theodor zu Gutten„Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 5 berg für sein Vorhaben anfangs insbesondere finanzpolitische Argumente anführte, während später vor allem sicherheits- sowie gesellschaftspolitische Begründungsstrukturen bedeutungstragend wurden“(Schummers 2020: 1). Vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Aussetzung der Wehrpflicht wurde sowohl die Dienstzeit Wehrpflichtiger schrittweise auf zuletzt sechs Monate abgesenkt als auch ein immer geringer werdender Anteil Wehrpflichtiger überhaupt zum Wehrdienst herangezogenen. Vor diesem Hintergrund wurden Fragen der Wehrgerechtigkeit und der Sinnhaftigkeit einer nur sechs Monate dauernden Ausbildung in der Bundeswehr virulent(Kujat 2011). Zugleich wurde bereits vor Aussetzung der Wehrpflicht die militärische Infrastruktur(Kasernen, Ausrüstung, Wehrverwaltung, Datenbestände) sukzessive abgebaut – eine Entwicklung, die mit der Politik der Bundesregierung zum Abbau und zur Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur einherging. Nach Auseinandersetzungen auf Parteitagen von CSU(Oktober 2010) und CDU(November 2010) konnte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg – trotz„aktiver Gegenwehr und einer größeren Anzahl an Gegenstimmen“ (Harnisch/Weiß 2015: 231) – die Mehrheit der Parteitagsdelegierten von CDU und CSU für seine Position gewinnen. In der SPD sind zeitgleich zwei konträre Positionen auszumachen: So sprachen sich Sigmar Gabriel als SPD-Parteivorsitzender(2009-2017) und Rainer Arnold als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für die Fortsetzung einer zu reformierenden Wehrpflicht aus (SPD 2011; Spiegel 2010). Sigmar Gabriel verwies auf die Bedeutung der Bundeswehr als Wehrpflichtarme in der demokratischen Gesellschaft:„Sie ist kein Staat im Staate, sondern in der Mitte der Gesellschaft und in der Demokratie verankert“(SPD 2011). Die Abschaffung der Wehrpflicht als einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu verstehen, wies er zurück und plädierte stattdessen für Strukturreformen der Bundeswehr, ansonsten sei sie nur bedingt abwehr- und einsatzbereit(SPD 2011). Zeitgleich unterstützte der damalige Vorsitzende der SPD im Saarland, Heiko Maas, die Position des Verteidigungsministers mit der Aussage, dass er die Wehrpflicht verfassungsrechtlich und verteidigungspolitisch(Maas 2005) als„nicht mehr gerecht und nicht mehr zeitgemäß“(Spiegel 2010) erachte. Heiko Maas forderte:„An die Stelle der Wehrpflicht und des dann ebenso in der heutigen Form obsoleten Zivildienstes sollte ein allgemeines soziales Pflichtjahr für alle jungen Erwachsenen rücken“(Spiegel 2010). Die Entscheidung über die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 hat in den Folgejahren zunächst keine öffentliche Diskussion oder gar gesellschaftspolitische Debatte ausgelöst. Allenfalls gab es im medialen„Sommerloch“ zumeist vom Rand der parteipolitischen Arena vereinzelte Wortmeldungen zur Notwendigkeit eines wie auch immer gearteten„pflichtigen Engagements“. Aber seit dem Jahr 2019 finden die Themen Wehrpflicht und allgemeine Dienstpflicht insbesondere durch Diskussionsbeiträge von Annegret Kramp-Karrenbauer, der ehemaligen CDU-Generalsekretärin(Februar bis Dezember 2018), späteren CDUBundesvorsitzenden(Dezember 2018 bis Januar 2021) und Verteidigungsministerin(Juli 2019 bis Dezember 2021) über die CDU hinaus wieder öffentliche Resonanz(Vitzthum 2019). Mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine ist die Frage der Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht wieder auf die politische Agenda gerückt und wird von einigen Akteuren mit der Diskussion über eine allgemeine Dienstpflicht beziehungsweise einem„Gesellschaftsdienst“ verwoben. Im Laufe des Jahres 2025 ist die Diskussion über einen„Gesellschaftsdienst“ in den Hintergrund und die Wehrpflicht in den Fokus gerückt worden. Die anstehende parlamentarische Entscheidung über das gegebenenfalls zum 1.1.2026 in Kraft tretende WehrdienstModernisierungsgesetz(Deutscher Bundestag 2025) markiert den vorläufigen Stand dieser Diskussion. 2.3 Wehrpflicht und Ersatzdienst Die allgemeine Wehrpflicht ist in Art. 12a des Grundgesetzes geregelt und verpflichtet Männer im Alter von über 18 Jahren zum Dienst in der Bundeswehr, im Bundesgrenzschutz oder im Zivilschutz. Aus dieser verfassungsrechtlich verankerten allgemeinen Wehrpflicht für junge Männer wird zugleich ein in jedem Einzelfall zu begründendes Recht auf einen zivilen Ersatzdienst abgeleitet. Die allgemeine Wehrpflicht wurde im Jahr 2011 ausgesetzt. Als Begründungen wurden das Ende der Ost-WestSystemkonfrontation und die Notwendigkeit der Reform beziehungsweise Umstellung der Bundeswehr auf eine Berufsarmee angeführt. Zu diesem Zeitpunkt machten Wehrpflichtige nur noch ein Fünftel der Personalstärke der Bundeswehr aus, sodass mit Blick auf die wachsende Zahl von nicht eingezogenen jungen Männern die verfassungsrechtliche Frage der Wehrgerechtigkeit virulent wurde. Angesichts vermehrter Auslandskampfeinsätze, etwa in Afghanistan, verloren Wehrpflichtige als Personalgruppe, die in derartige Einsätze nicht entsandt werden darf, weiter an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde die Bundeswehr grundlegend neu ausgerichtet: Von einer territorialen Verteidigungsarmee zu einer Armee für begrenzte Auslandseinsätze. Diese grundlegende Neuausrichtung hatte den Übergang von einer großen Wehrpflicht- zu einer kleinen Berufsarmee zur Folge. Letztlich holte diese Umstellung der Bundeswehr auf eine Berufsarmee im Jahr 2011 jedoch nur die Entwicklung innerhalb der NATO nach, deren Mitgliedstaaten – außer Griechenland, Norwegen und der Türkei – zu diesem Zeitpunkt bereits auf Berufsarmeen umgestellt hatten. Der skizzierte Paradigmenwechsel in der Verteidigungspolitik Deutschlands hatte zur Folge, dass seitdem nicht nur die Wehrpflicht und der zivile Ersatzdienst, sondern auch der Zivil- und Katastrophenschutz politisch an Bedeutung verloren. Die Aussetzung der Wehrpflicht für junge Männer bedeutet aber nicht, dass sie abgeschafft wurde. Sie kann im Be6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. darfsfall mit einfacher parlamentarischer Mehrheit des Deutschen Bundestages wieder eingesetzt werden. Allerdings ging die Aussetzung der Wehrpflicht mit der Abschaffung der entsprechenden institutionellen und organisatorischen Strukturen innerhalb von Bundeswehr und Zivildienst einher. Die Ausbildungs- und Unterbringungskapazitäten sowie die Rekrutierungs-, Begutachtungs- und Verwaltungsstrukturen sowohl des Wehrdienstes als auch des zivilen Ersatzdienstes wurden ersatzlos abgeschafft. Selbst Datenbestände über Wehr- und Ersatzdienstleistende, deren personenbezogene Angaben, Kompetenzen und Fähigkeiten sowie Einsatzgebiete, wurden seitdem nicht mehr gepflegt. Letztgenanntes zu definieren. Der Grundtenor von Artikel 4 der EMRK ist letztlich aber als restriktiv gegenüber Zwangsund Pflichtarbeiten zu interpretieren. Daraus ergibt sich für die Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“, dass ein pflichtiger„Gesellschaftsdienst“ unter den gegebenen europarechtlichen Bedingungen – wenn überhaupt – nur unter hohen Hürden denkbar wäre. 2.4„Gesellschaftsdienst“ Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat als äußerer Anlass die gesellschaftspolitische Debatte über die Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und damit implizit auch eines zivilen Ersatzdienstes wiederbelebt. Es wäre folglich zu erwarten, dass jetzt die zeitlichen, sachlichen und sozialen Dimensionen der Wehrpflicht neu ausgelotet werden würden: Wie viele Monate sollte die Wehrpflicht im Einzelfall dauern, was sind sachlich die Aufgaben und Tätigkeiten, die Wehrpflichtige ausüben sollten, wie kann die Wehrpflicht geschlechtergerecht ausgestaltet werden und nicht zuletzt, wie wäre ein Ersatzdienst als verfassungsrechtlich verbriefter Teil eines allgemeinen Wehrdienstes, der sich rechtlich eng an den militärischen Wehrdienst orientiert, zu konzipieren? Diese Aspekte einer modernen Wehrpflicht werden zwar von militär- und verteidigungspolitischen Akteuren im Untersuchungszeitraum bis Ende November 2024 aufgeworfen, nicht aber von parteipolitischen Akteuren entschieden und gesetzgeberisch konkretisiert. Stattdessen hat sich im Untersuchungszeitraum, das heißt bis Ende November 2024, eine vielstimmige öffentliche und mediale Diskussion über einen(verfassungs-)rechtlich nicht verankerten sowie sachlich, zeitlich und sozial nicht näher spezifizierten„Gesellschaftsdienst“ aller Bürger:innen in Deutschland„raumgreifend“ und ohne konkrete Ergebnisse entwickelt. Im Kern geht es in dieser Debatte um die Frage, ob dieser „Gesellschaftsdienst“ pflichtig oder freiwillig sein und nur für junge Menschen oder alle Erwachsenen gelten soll. Angesichts der im Folgenden dokumentierten Vielfalt und Breite der Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“ verdienen vorab die wohlbegründeten europarechtlichen Restriktionen beziehungsweise„Leitplanken“ dieser Debatte besondere Aufmerksamkeit. So verbietet Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK) grundsätzlich jede Form von Zwangs- und Pflichtarbeit. Als begründete Ausnahmen von diesem Verbot sind nur militärische Pflichtdienste(Wehrpflicht) und aus der Wehrpflicht abgeleitete Dienste(zivile Ersatzdienste) zulässig. Darüber hi­ naus sieht Artikel 4 der EMRK eine Dienstpflicht für Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen sowie zur Erbringung allgemein üblicher„Bürgerpflichten“ vor, ohne „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 7 3. „Gesellschaftsdienst“: Positionen und Begründungen ausgewählt wichtiger Akteure (bis Ende November 2024) Im Folgenden werden die Positionen und Begründungen ausgewählt wichtiger Akteure in der Debatte über einen „Gesellschaftsdienst“ herausgearbeitet. Methodisch wurde dafür eine deskriptive Rekonstruktion ihrer offiziellen Positionen und Beschlüsse vorgenommen. Der Zeitraum der Erhebung erstreckt sich bis Ende November 2024. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt(Kapitel 3). Im Anschluss an die Erhebungsphase wurde der weitere Verlauf der öffentlichen Debatte über Wehrpflicht und„Gesellschaftsdienst“ bis Ende Juni 2025 beobachtet. Diese Beobachtungen finden im Kapitel„Analyse und Handlungsoptionen“(Kapitel 4) Berücksichtigung. Bei der Auswahl der Akteure wurde einerseits deren Stellung in der liberalen repräsentativen Demokratie und andererseits deren inhaltlicher Bezug zum Thema„Gesellschaftsdienst“ berücksichtigt. Als relevante und thematisch einschlägige Akteure in der liberalen repräsentativen Demokratie wurden der Bundespräsident, Parteien, Bundesministerien, Wirtschaft,(Zivil-)Gesellschaft, Militär und Verteidigung sowie Wissenschaft und Forschung identifiziert. In der folgenden Abbildung 1 werden deren Positionierungen hinsichtlich eines pflichtigen„Gesellschaftsdienstes“ veranschaulicht. Die farblich grün markierten Akteure sprechen sich für einen Pflichtdienst aus, während sich die farblich rot markierten Akteure gegen einen pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ positionieren oder sich einer klaren Positionierung enthalten. Die von den Akteuren angegebenen Begründungen werden stichwortartig angeführt und die Art und der Stellenwert des zugrundeliegenden Dokuments werden genannt. Im folgenden Text wird eine alphabetische Reihung der Akteure innerhalb der Akteursgruppen vorgenommen, einzig bei den politischen Parteien wird mit den Koalitionsfraktionen begonnen und dann nach Größe der Oppositionsparteien fortgesetzt. Die dargestellten Positionen bilden den Stand der Diskussion oder die Beschlusslage des jeweiligen Akteurs zum Abschluss der Datenerhebung(Ende November 2024) ab, wobei zu bedenken ist, dass es innerhalb der untersuchten Akteure – für Demokratien selbstverständlich – keine einheitliche, sondern widerstreitende Meinungen gibt. Gleichwohl bildet der im Folgenden skizzierte Diskussionsstand oder die Beschlusslage des jeweiligen Akteurs das zugrundeliegende differenzierte Meinungsspektrum nicht vollumfänglich und detailliert ab – hierzu wären teilstandardisierte Expert:inneninterviews mit allen Akteursgruppen erforderlich. 3.1 Politische Parteien 1 Die folgende Darstellung bildet in der Regel nicht die unterschiedlichen Positionen innerhalb von Parteien ab, sondern die in Parteiprogrammen und-dokumenten dargelegten Beschlüsse. Ergänzend wurden die Positionen der Jugendorganisationen der jeweiligen Partei sowie der entsprechenden parteinahen Stiftungen 2 rekonstruiert. Die Christlich Demokratische Union Deutschlands(CDU) plädierte in ihrem Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2024 für die Rückkehr zur Wehrpflicht und die schrittweise Einführung eines verpflichtenden„Gesellschaftsjahres“(CDU 2024). Ein solcher„Dienst für das Gemeinwohl“, so das Parteiprogramm, sei„für alle Schulabgänger[…] eine große Chance, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken“(CDU 2024: 40). Unter dem Slogan„Mach mal was Neues!“ warb die Partei gemeinsam mit ihrer Jugendorganisation Junge Union(JU) auf ihrer Homepage für den „Dienst an der Gemeinschaft“(CDU 2023). Die stellvertretende Vorsitzende der JU, Anna Köhler, zeigte sich mit Blick auf Schulabgänger:innen überzeugt, dass es„jedem einfach nur gut[tut], wenn er sich für die Gesellschaft einsetzt,[…] wenn man auch mal etwas zurückgeben kann“ (CDU 2023). Ein wichtiger Punkt sei dabei, auf den Begriff „sozial“ zu verzichten, so Anna Köhler. Stattdessen eröffne der Verweis auf das Gemeinwohl„viele Möglichkeiten, um jungen Leuten richtig Lust darauf zu machen, dieses Jahr nach ihren eigenen Interessen zu gestalten“ – ihre„eigene Erfahrung“ sei ein Beleg hierfür(CDU 2023). Bereits im Jahr 2019 stieß Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU-Vorsitzende, 2018–2021) die Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht an. Im„Werkstattgespräch Dienstpflicht“(Vates 2019) der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) diskutierten„externe Experten und CDU-Politiker das Für und Wider einer allgemeinen Dienstpflicht“(CDU 2019). Annegret Kramp-Karrenbauer brachte den Begriff ­„Chancenjahr“ ein und argumentierte, dass es um„die Bin1 Während der Recherche wurde deutlich, dass Stellungnahmen einzelner Parteivertreter:innen medial bisweilen als Parteipositionen dargestellt wurden. Die vorliegende Analyse hingegen stellt zuerst die Beschlusslage einer jeden Partei und anschließend davon zu unterscheidende Positionen einzelner bedeutsamer Parteivertreter:innen dar. 2 Bei den Studien und Expertisen parteinaher Stiftungen ist zu bedenken, dass es sich nicht um offizielle Verlautbarungen der jeweiligen Stiftung handelt, sondern dass in der Regel die jeweiligen Autor:innen für den Inhalt verantwortlich zeichnen. 8 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. dung des Bürgers an den Staat“ ginge, da der„Kitt der Gesellschaft“(CDU 2019) gegenwärtig infrage stünde. Es ginge dabei nicht um günstige Arbeitskräfte, denn„ein Deutschlandjahr kann es nicht zum Nulltarif geben“, so die ehemalige CDU-Vorsitzende(CDU 2019). Das Angebot könne sich außerdem nicht nur an Jugendliche richten, sondern sei auch sinnstiftend am Ende eines Berufslebens. Annegret Kramp-Karrenbauer vertrat die Meinung, dass es „ein Jahr für Deutschland[sei] und[…] ein Chancenjahr für jeden, der daran teilnimmt“(CDU 2019). Die KAS wiederum gab in der hauseigenen Publikationsreihe„kurzum“ auch die kritischen Töne in der Debatte über eine Dienstpflicht wieder. Natalie Klauser, Autorin und Referentin der KAS, bezeichnete diese 2022 beispielsweise als einen„unzulässigen Eingriff“ des Staates in die individuellen Lebensplanungen und Freiheiten junger Menschen. Dennoch könnten durch einen verpflichtenden„Gesellschaftsdienst“„junge Menschen deutschlandweit wertvolle Lebenserfahrungen sammeln, Einblick in bestimmte Berufsbilder gewinnen und sich dabei neue Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen“(Klauser 2022). Die Autorin verwies dabei auf nicht weiter spezifizierte aktuelle Studien, die „gerade unter jungen Menschen große Zustimmung auch zu einem verpflichtenden Dienst“ belegten, und plädierte für flexible Zeitmodelle, wobei sie damit verbundene vielfältigen Chancen betonte:„[A]us der Dienstpflicht würde dann eine Chancenzeit – und genau so sollte das Projekt auch heißen“(Klauser 2022). Unter dem von CDU und KAS fortlaufend verwendeten Begriff der„ChancenZeit“ startete die KAS 2023 eine deutschlandweite Veranstaltungsreihe mit dem entsprechenden Titel:„ChancenZeit – geMEINsam für Gesellschaft“. In diesen Veranstaltungen wurde u. a. darüber diskutiert, ob ein zeitlich begrenztes, verpflichtendes Engagement als sinnvoll zu erachten ist oder ob sich daraus ein neuer Generationenkonflikt ergeben könnte(KAS 2024). Auch die Christlich-Soziale Union in Bayern(CSU) sprach sich erst kürzlich in einer Resolution für eine„verpflichtende Gesellschaftszeit“ aus. Sie biete„die Chance, notwendige soziale, zivile und militärische Sicherheitsstandards auf Dauer zu sichern,[und trage] zudem zu einem neuen Aufbruch unserer Gesellschaft bei und[würde] Zugpferd für von Fachkräftemangel betroffene soziale Berufe sein“ (CSU 2024: 2). Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands(SPD) positionierte sich mit einem Beschluss des Bundesparteitags 2019 ablehnend gegenüber einem sozialen Pflichtjahr (SPD 2019: 352). Stattdessen sprach sie sich dafür aus, dass jungen Menschen Zeiten und Räume erhalten bleiben sollen, sich innerhalb und außerhalb der Schule zu engagieren und„selbst bestimmt aktiv zu sein“(SPD 2019: 352).„Wir stehen auch weiterhin für eine Politik, die Engagement ermöglicht und in seiner Vielfalt fördert. Alle Überlegungen zu einem sozialen Pflichtjahr lehnen wir klar ab!“ (SPD 2019: 352). Bis zum Ende des Untersuchungszeitraums im November 2024 lag kein neuer Beschluss vor; stattdessen prägten Stellungnahmen einzelner Parteimitglieder den parteiöffentlichen Diskurs. So plädierte die ehemalige Parteivorsitzende Saskia Esken(2019–2025) für Freiwilligkeit:„Selbstbestimmung sei entscheidend für die Akzeptanz der Demokratie“(Deutschlandfunk 2024b). Nicht nur die Bundeswehr, auch„Freiwilligendienste hatten ihre ‚Zeitenwende‘ vor 13 Jahren“, so Sönke Rix(SPD 2024a), ehemaliger Fraktionsvizevorsitzender der SPD im Deutschen Bundestag(2021–2025). Zwar stünden Bundeswehr und Sozialbereich seitdem vor Problemen, aber eine Dienstpflicht sei nicht die Lösung:„Wir brauchen stattdessen jetzt die Strukturen, um zuverlässig alle jungen Menschen eines Jahrgangs zu erreichen und sie mit dem Thema Engagement für Gesellschaft oder Staat zu konfrontieren. Wer sich dann – freiwillig – für eine Tätigkeit im zivilgesellschaftlichen Bereich oder bei der Bundeswehr entscheidet, muss wiederum auch ein Stellenangebot bekommen. Hier ist der Staat in der Pflicht“(Deutscher Bundestag 2018: 4.958; SPD 2024a). Dirk Wiese, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion (2020–2025) und seit 2025 parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte hingegen, dass allgemein das Miteinander und der Respekt schwinden würden, und plädierte dafür, dass„offen“ über die Vorschläge Frank-Walter Steinmeiers(siehe Kapitel 3.2) debattiert werden müsse, insbesondere„wann ein solcher Dienst für mehr Miteinander und Respekt absolviert werden könnte“(Der Spiegel 2023). Nach dem Statement von Dirk Wiese stellte Katja Mast, ehemalige parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion(2021– 2025) jedoch klar, dass die SPD keinen sozialen Pflichtdienst planen würde(Tagesschau 2023). Lars Klingbeil (SPD-Parteivorsitzender seit 2021) zeigte sich offen für eine Debatte über Dienste im sozialen, kulturellen oder militärischen Bereich, da es sinnvoll sei, dass junge Menschen einen Dienst für ihr Land leisten würden:„Jede junge Staatsbürgerin und jeder junge Staatsbürger sollte sich einmal mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sie sich einen Dienst für das Land vorstellen können[…]. Das kann bei der Bundeswehr sein oder eben im sozialen oder kulturellen Bereich. Dahin sollten wir zurückkommen“ (Zeit Online 2024b). Kevin Kühnert, ehemaliger Vorsitzender der Jungsozialist:innen(Jusos) in der SPD(2017–2021), bezeichnete die Diskussion über eine Dienstpflicht in einem Interview als „Stellvertreterdebatte“(Deutschlandfunk 2018), die politische Missstände kaschieren solle und eine unverhältnismäßige Einschränkung der individuellen Freiheit darstelle. Es sei ungerecht,„das auf dem Rücken der jungen Generation auszutragen“, und er kritisierte, dass sich ein solcher Pflichtdienst ausschließlich auf die junge Generation beziehen würde. Auch Philipp Türmer, amtierender Bundesvorsitzender der Jusos, kritisierte, dass Konservative in der SPD-Bundestagsfraktion„das Thema wieder aufwärmen wollen.[Das] zeigt nur, wie sehr es ihnen an sinnvollen Konzepten fehlt, um sich ernsthaft mit Problemen im ge„Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 9 Akteurspositionen gegenüber einem pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ (bis Ende November 2024) Details siehe Literaturverzeichnis Akteur Gesellschaftsdienst befürwortend Begründung/Position Dokumententyp/Quelle POLITISCHE PARTEIEN CDU „Dienst für das Gemeinwohl“ und „Chancenzeit“: Stärkung des Zusammen­ haltes, Berufsorientierung, Lebenserfahrung Grundsatzprogramm(2024) „verpflichtende Gesellschaftszeit“: Sicherung CSU sozialer, ziviler und militärischer Sicherheits- Resolution der standards, Gegenmaßnahme zum Fachkräfte- CSU-Landtagsfraktion(2024) mangel in sozialen Berufen Einschränkung der Selbstbestimmung Beschluss des SPD junger Menschen, Förderung freiwilligen SPD-Bundesparteitags(2019) Engagements AfD „Gemeinschaftsdienstjahr“ in den Bereichen Wahlprogramm zur Pflege, Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk Bundestagswahl(2021) Bündnis 90/ Die Grünen Kritik der Dienstpflicht und Plädoyer für freiwilliges Engagement Stellungnahme(2022) Die Linke Einschränkung von Selbstbestimmungs­ rechten sowie beruflicher und persönlicher Freiheit,„Verschleierung“ von Missständen oder Problemlagen im Sozial- und Gesundheitswesen Stellungnahme der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt(2022) Einschränkung des verfassungsrechtlich Stellungnahme des ehemaligen FDP verbrieften Selbstbestimmungsrechts junger Parteivorsitzenden Christian Menschen,„volkswirtschaftliche RessourcenLindner der FDP(2019) verschwendung“ Bundespräsident Demokratie, Empathie, Zusammenhalt Stellungsnahmen des Bundespräsidenten (2022, 2023 und 2024) BUNDESMINISTERIEN(KABINETT OLAF SCHOLZ: 12/21 – 05/25) keine offizielle Positionerung des BMI Ministeriums; freiwilliges Engagement und Veröffentlichung des BMI; Ehrenamt stärken; Ministerin: Pflichtdienst Interview der Ministerin(2022) nicht mehrheitsfähig BMFSFJ keine offizielle Positionierung des Ministeriums; Freiwilligendienste und freiwilliges Engagement; Ministerin: Pflichtdienst ist abzulehnen Veröffentlichungen des BMFSFJ 2024; Interview mit der Ministerin(2022) BMVg keine offizielle Positionierung zum Gesellschaftsdienst Verteidigungspolitische Richtlinien(2023); Weissbuch zur Sicherheitspolitik und Zukunft der Bundeswehr(2016) Wehrbeauftragte Stärkung des Zusammenhalts,„tut auch jedem und jeder Einzelnen gut“ Interviews mit der Wehrbeauftragten(2022, 2024) 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Tab. 1 Akteur WIRTSCHAFT BDA BDI DGB IG Metall Gesellschaftsdienst befürwortend Verdi ZIVILGESELLSCHAFT Arbeiterwohlfahrt (AWO) Deutscher Caritasverband (DCV) Diakonie Deutsches Rotes Kreuz(DRK) Der Paritätische JohanniterUnfall-Hilfe(JUH) Verbandliche Zentralstellen für Freiwilligendienste Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ) Begründung/Position keine offizielle Positionierung zum „Gesellschaftsdienst“ keine offizielle Positionierung zum „Gesellschaftsdienst“ Kritik der„sozialen Ausbeutung“ junger Menschen keine offizielle Positionierung zum „Gesellschaftsdienst“ Eingriff in persönliche Lebensplanung, Forderung besserer Arbeitsbedingungen und Tarifbindung in sozialen Berufen Stärkung von freiwilligem Engagement und öffentliche Förderung von Freiwilligendiensten Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste Ausbau von Freiwilligendiensten, verfassungsrechtlich verbriefte Freiheits- und Grundrechte, Deprofessionalisierung der Berufe im Sozial- und Bildungsbereich, unzumutbare Kosten Konzeptvorschlag für einen „Gesellschaftsdienst“ Dienstpflicht ist nicht verfassungskonform und kostenintensiv Plädoyer für Freiwilligkeit Pflichtdienst als„gesellschaftspolitischer Irrweg“, Plädoyer für freiwilliges Engagement und Freiwilligendienste Plädoyer für freiwilliges Engagement und Freiwilligendienste Dokumententyp/Quelle Pressemitteilung(2019) Interview mit Frank Werneke (2022) Pressemitteilung(2022) Stellungnahme(2024) Stellungnahme(2022) Stellungnahme(2024) Pressemitteilungen (2018, 2024) Pressemitteilung(2019) Positionspapier(2024) Positionspapier(2024) „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 11 sellschaftlichen Zusammenhalt auseinanderzusetzen“(Hasepost 2024b). Daher forderten„die Jusos die SPD-Abgeordneten auf, einen Beschluss zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu blockieren“(Hasepost 2024b). Die Alternative für Deutschland(AfD) erwähnte und forderte 2017 erstmalig explizit die Reaktivierung der Wehrpflicht(AfD 2017: 19) und erweiterte diese Positionierung in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 mit der Forderung nach einem„Gemeinschaftsdienstjahr“ als Ersatzdienst.„Der Gemeinschaftsdienst soll in den Bereichen Pflege, Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk geleistet werden“, so das Wahlprogramm der AfD(2021: 68). Die Partei bezeichnete darüber hinaus den Wehrdienst in einem Antrag zur Reaktivierung der Wehrpflicht von 2020 als einen„Ehrendienst“, der„nicht in erster Linie als Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers zu begreifen[sei], sondern vielmehr als eine bürgerliche Pflicht, sich für Frieden und Sicherheit einzusetzen und die Existenz unseres Landes und einer stabilen Demokratie in ihm zu garantieren“(Deutscher Bundestag 2020a: 2). Die AFD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung plädierte im Hinblick auf die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht zudem für eine„Gleichberechtigung“ der Geschlechter(Desiderius-Erasmus-Stiftung 2024). Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht aus und argumentierten, dass die Aussetzung der Wehrpflicht bereits 2011 überfällig gewesen sei(Bündnis 90/Die Grünen 2013: 309). Sara Nanni, sicherheitspolitische Sprecherin der Partei, bekräftigte 2024 erneut diese Position und plädierte dafür, den„freiwilligen Wehrdienst attraktiver zu gestalten“(Deutschlandfunk 2024). Zugleich sprach sich die Partei im Jahr 2022 gegen einen allgemeinen gesellschaftlichen Pflichtdienst aus. Auch hier setzten Bündnis 90/Die Grünen – unter Verweis auf nicht näher spezifizierte Expertisen von Sozialverbänden sowie sozialwissenschaftliche Forschungen über Engagement – auf den Aufbau und die Stärkung bereits bestehender Strukturen. Die Partei begründete ihre Position damit, dass es weder einen Mangel an jugendlichem Engagement gäbe noch eine solche Verpflichtung mit dem Grundgesetz vereinbar wäre und zudem erhebliche Kosten verursachen würde(Bündnis 90/Die Grünen 2022). Svenja Appuhn, Co-Vorsitzende der Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen(2023–2024), kritisierte im Kontext der Wehrpflichtdebatte, dass„jetzt ganze Jahrgänge einer ohnehin schon krisengeschüttelten jungen Generation[herangezogen werden würden und] unsere Generation zum Notnagel der Bundeswehr“ gemacht werden würde(Deutscher Bundeswehrverband 2024b). Die Partei Die Linke positionierte sich 2023 mit einem Beschluss des Parteivorstandes eindeutig gegen die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht:„Es besteht keine reale Gefährdungslage, die derartige Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht junger Menschen rechtfertigt“(Die Linke 2023). Auch einen sozialen Pflichtdienst lehnte die Linke ab. Neben der Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte und der beruflichen sowie persönlichen Freiheit, würden darüber hinaus vorhandene Missstände oder Problemlagen im Sozial- und Gesundheitswesen verdeckt werden, begründete im Jahr 2022 etwa die Fraktion der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt ihre Position.„Junge Menschen brauchen Freiräume und keine Pflichtvorgaben!“ (Die Linke/Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt 2022), so die Antwort der Partei auf die Forderung des Bundespräsidenten für ein„Gesellschaftsjahr“. Stattdessen sprach sich die Linke bereits 2017 dafür aus, Freiwilligendienste und freiwilliges Engagement im In- und Ausland als Bildungsdienste verstärkt zu fördern und zusätzliche Anreize, wie eine Taschengelderhöhung für Freiwillige und Rentenpunkte für geleistete Freiwilligendienste, zu schaffen(Die Linke 2017: 112). Der Freien Demokratischen Partei(FDP) zufolge stelle die Wehrpflicht in Friedenszeiten einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Sie argumentierte 2024 in einem Beitrag auf ihrer Homepage, dass deren Wiedereinsetzung weder zur Stärkung der Bundeswehr beitragen würde noch überhaupt gerechtfertigt sei, da sie mit erheblichen Kosten und hohem organisatorischem Aufwand verbunden wäre(FDP 2024a). Im Jahr 2021 sprach sich die FDP außerdem gegen „Zwangsdienste“ aus, mit der Begründung, dass junge Menschen selbst über ihre Zukunft entscheiden sollten und nicht gegen ihren Willen zu einem„Gesellschaftsdienst“ verpflichtet werden dürften(FDP 2021: 42). Stattdessen forderte die Partei – wie bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 – eine gezielte Förderung freiwilligen Engagements. 3.2 Bundespräsident, Bundesministerien 3 und Wehrbeauftragte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier„hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit die Idee eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft vorgestellt“(Bundespräsidialamt 2024b). Eine soziale Pflichtzeit sei„eine verbindende Erfahrung in einer Gesellschaft, die verschiedene Lebenswege ermöglicht“(Bundespräsidialamt 2024a). Die Erwartungen sind hoch: Eine Pflichtzeit würde die Demokratie stärken, Empathie fördern, voneinander getrennte Lebenswelten verbinden und damit eine Antwort auf die soziale Zersplitterung sein(Bundespräsidialamt 2023). Der Bundespräsident spricht sich seit Jahren für eine soziale Pflichtzeit aus und ruft damit immer wieder verschiedene Reaktionen – von scharfer Kritik bis zu deutlicher Sympathie – hervor, was zumindest die Debatte zeitlich verstetigt und thematisch erweitert. 3 Die Zuschreibung von Positionierungen an einzelne Ministerien gestaltete sich in Einzelfällen als schwierig, da nicht immer eindeutig war, ob die veröffentlichte Aussage in Ausübung eines Ministeramtes oder einer parteipolitischen Funktion erfolgte. 12 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Die Bundesministerien haben sich seit 2011 mit unterschiedlicher Intensität und in veränderten parteipolitischen Besetzungen in die Debatte eingebracht. Das Bundesministerium der Verteidigung(BMVg) sprach sich in sicherheitspolitischen Grundlagendokumenten, wie dem Weißbuch(2016) oder den Verteidigungspolitischen Richtlinien(2023), nicht für eine Reaktivierung der Wehrpflicht aus. In diesen Dokumenten wird zwar erwähnt, dass„das Erreichen der erforderlichen personellen Zielumfänge[...] auf absehbare Zeit eine der zentralen Herausforderungen der Bundeswehr wird“(BMVg 2023: 28), dabei sei es aber Aufgabe des Personalmanagements und der militärischen Organisationsbereiche,„dass die qualitativen und quantitativen strategischen Vorgaben für den Personalkörper erreicht werden“(BMVg 2023: 29). Konzeptionelle Überlegungen und Ausführungen zur Wehrpflicht und einen„Gesellschaftsdienst“ sind in den genannten Schriften nicht dokumentiert. Mit Blick auf die parteipolitische Zugehörigkeit der jeweiligen Ministerin/des jeweiligen Ministers vertrat das BMVg in den vergangenen Jahren unterschiedliche Positionen. So erklärte im Jahr 2016 die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen(2013–2019, CDU), dass die Aussetzung der Wehrpflicht richtig gewesen sei(Deutscher Bundeswehrverband 2016). Im Jahr 2019 stieß Annegret Kramp-Karrenbauer(CDU; Bundesministerin für Verteidigung von 2019–2021) die Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht an, wohlgemerkt in ihrer Rolle als CDU-Bundesvorsitzende(siehe Kapitel 3.1). Der amtierende Verteidigungsminister Boris Pistorius(SPD) wiederum präsentierte im Juni 2024 ein neues Konzept für den Wehrdienst, das darauf abzielt, personell die Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr herzustellen und zu sichern(BMVg 2024a; BMVg 2024b), um deren„Kriegstüchtigkeit“ zu gewährleisten(BMVg 2024a). Das von ihm vertretene Wehrdienstmodell setzt auf die verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge junger Menschen, um junge Männer und Frauen für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr zu werben und um junge Männer in einem festzustellenden Bedarfsfall zum militärischen Wehrdienst oder zivilen Ersatzdienst verpflichten zu können. Der Referent:innenentwurf des BMVg aus dem Jahr 2024 sah in einem ersten Schritt keinen verpflichtenden Dienst an der Waffe vor, sondern junge Männer und Frauen sollen anhand eines Fragebogens Auskunft über ihre„Bereitschaft und Fähigkeit zum Bundeswehr-Dienst[…] geben und sich bei Auswahl einer Musterung[…] stellen“(Deutschlandfunk 2024a):„Am Anfang steht die Erfassung derjenigen, die im wehrdienstfähigen Alter sind. Männer und Frauen werden angeschrieben, ihnen wird ein Fragebogen zugeschickt. Dabei werden auch die körperliche Fitness und die Motivation abgefragt. Die Beantwortung ist für die Männer verpflichtend und für Frauen freiwillig[...]. Ein Teil der jungen Männer, die den Fragebogen ausgefüllt haben, wird aufgefordert, sich mustern zu lassen. Frauen können sich freiwillig einer Musterung unterziehen. Die Geeignetsten und Motiviertesten werden ausgewählt“(BMVg 2024b). Das Bundeskabinett stimmte am 27.8.2025 dem vom BMVg vorgelegten Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz(WDModG)(Deutscher Bundestag 2025) zu. Dieser Gesetzentwurf nimmt die genannten Eckpunkte des Referent:innenentwurfs auf und adressiert in erster Linie Männer, während Frauen freiwillig durch entsprechende Anreize für einen Wehrdienst geworben werden sollen. Das WDModG setzt zunächst auf die freiwillige Bereitschaft zum Wehrdienst bei Männern und Frauen, enthält für Männer mit der verbindlichen Erklärung zur Bereitschaft zum Wehrdienst und der Wiedereinführung der Musterung verpflichtende Elemente. Wenn freiwillig nicht genügend Personal entsprechend der von der NATO geforderten Personalstärke rekrutiert werden kann oder die verteidigungspolitische Lage dieses erfordert, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Deutschen Bundestags die Wehrpflicht wieder in Kraft setzen. Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion lehnte am 3.10.2025 das WDModG mit Verweis auf die sach liche und zeitliche Unbestimmtheit von Freiwilligkeit ab und sprach sich stattdessen für die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht aus(Deutschlandfunk 2025). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat(BMI) äußerte sich bisher nur punktuell zur Debatte über einen „Gesellschaftsdienst“, startete jedoch 2024 die Kampagne „Deine Gesellschaft zählt“, die das„Ehrenamt“ stärken soll (BMI 2024a). Unter dem Motto„Das Ehrenamt tut Deutschland gut – wir erzählen davon“ präsentierte die Kampagne Filme von Ehrenamtlichen, die über ihre Motivationen, Aufgaben und sinnstiftenden Werte des Engagements berichten. Das erklärte Ziel der Kampagne bestand darin, mehr Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser(2021–2025, SPD) betonte:„Das Ehrenamt hält unser Land zusammen.[...] Anderen zu helfen und selbst auf Unterstützung bauen zu können, schafft Vertrauen und Solidarität“(BMI 2024a). Nancy Faeser begrüßte im Jahr 2022 darüber hinaus die – durch den Bundespräsidenten ausgelöste – Debatte um ein„Dienstpflichtjahr“(RND 2022). Bei einem Politiktalk des Redaktionsnetzwerks Deutschland(RND) argumentierte sie, dass„durch die Zunahme von Naturkatastrophen mit schlimmen Folgen wie Hochwasser, Waldbrände und schwere Stürme[…] der Bedarf an Ehrenamtlern“(RND 2022) wachse und es hierdurch einen Mehrbedarf an Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz gäbe. Nancy Faeser räumte gleichzeitig ein, „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 13 dass sie die Debatte als sinnvoll erachte, aber keine politische Mehrheit dafür sähe. Nach Einschätzung des BMI fördere das Ehrenamt eine vielfältige und starke Gesellschaft, in der Zusammenhalt und Empathie im Mittelpunkt stehen. Ehrenamtliche würden soziale Verantwortung übernehmen, Kontakte knüpfen und die Gesellschaft im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Dabei würden nicht nur die Begünstigten, sondern auch die freiwillig Engagierten selbst profitieren, da sie persönliche und berufliche Kompetenzen entwickeln und Wertschätzung erfahren würden(BMI 2024b). Mit ihrem Engagement würden sie einen zentralen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten:„Das ‚Ich‘ wird zum ‚Wir‘ – und genau das macht eine starke Gesellschaft aus“(BMI 2024b). Die Kampagne setzte eine Reihe ähnlicher Initiativen des BMI fort, darunter„Pack mit an“ (2019),„Ehrenamt – Du machst den Unterschied“(2021) und„Ehre, wem Ehre gebührt“(2022). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) zeigte sich in der Debatte bisher bemerkenswert zurückhaltend. So nahm das BMFSFJ zwar nicht direkt Stellung zur Debatte über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht und eine allgemeine Dienstpflicht. Im Jahr 2024 hob es jedoch die Bedeutung von Jugendfreiwilligendiensten, wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, hervor. Diese Programme böten jungen Menschen nicht nur die Möglichkeit, sich gesellschaftlich sinnvoll zu engagieren, sondern dienten zugleich der persönlichen Orientierung(BMFSFJ 2024a). Im September 2024 veröffentlichte das BMFSFJ den 17. Kinderund Jugendbericht, indem sich das BMFSFJ – federführend für die Bundesregierung – zudem mehrfach und klar gegen die Verpflichtung junger Menschen ausspricht und auf Freiwilligkeit gesetzt wird:„Die Bundesregierung setzt insgesamt darauf, dass sich junge Menschen aus Überzeugung und freiwillig engagieren und nicht, weil sie verpflichtet werden. Dafür braucht es eine attraktive Kultur der Freiwilligkeit“(BMFSFJ 2024b: 21). Weiter heißt es dort:„Es gilt, den Stellenwert der Freiwilligen wertzuschätzen; der Pflichtdienstdebatte wird eine klare Absage erteilt“ (BMFSFJ 2024b: 65). Die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus(2022– 2025, Bündnis 90/Die Grünen), äußerte sich ablehnend gegenüber der Forderung des Bundespräsidenten für einen „Gesellschaftsdienst“. So würde„ein sozialer Pflichtdienst […] einen Eingriff in die individuelle Freiheit eines jeden Jugendlichen bedeuten“(vgl. Scharf 2022). Junge Menschen hätten unter der Coronapandemie„besonders gelitten“, und Paus betonte zudem, dass es bereits verschiedene Freiwilligendienste gäbe, die bei Jugendlichen„sehr beliebt“(vgl. Scharf 2022) seien. Auch die ehemalige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl(2020–2025, SPD), sprach sich eindeutig gegen eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht aus:„Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland wieder rückgängig zu machen, hilft überhaupt nicht. Wir haben nicht genügend Ausbilder und nicht genügend Infrastruktur dafür“(Deutschlandfunk 2024a). Stattdessen plädierte sie für neue Konzepte:„Niemand möchte die alte Wehrpflicht reaktivieren. Bei der Debatte geht es um neue Modelle und Konzepte“(Zeit Online 2024a). So würden in Form eines „Gesellschaftsdienstes“ neben der Bundeswehr auch Bereiche wie Soziales, Kultur und Umwelt abgedeckt sein. Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung am 6.5.2025 ist im Bundeskanzleramt die Stelle einer Beauftragten für Sport und Ehrenamt geschaffen worden. In Folge dessen ist davon auszugehen, dass Zuständigkeiten in Fragen des Engagements innerhalb der Bundesregierung von einzelnen Bundesministerien auf das Bundeskanzleramt und die dort angesiedelte Bundesbeauftragte für Sport und Ehrenamt sukzessive übergehen werden. 3.3 Wirtschaft Die Handwerkskammern zeigten sich bislang zurückhaltend in der Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks(ZDH) plädierte jedoch 2022 dafür, den Freiwilligendienst auf das Handwerk auszuweiten(ZDH 2022). Der Bundesfreiwilligendienst sei für die berufliche Orientierung junger Menschen von großer Bedeutung und könne zur Sicherung von Fachkräften beitragen. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer betonte:„Wir sehen hier große Potenziale, die Berufsorientierung während eines solchen Freiwilligenjahres gemeinsam vo­ranzubringen.[…] Junge Menschen durch ein Freiwilligenjahr für eine handwerkliche Ausbildung zu begeistern, wäre ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung“(ZDH 2022). Der Deutsche Gewerkschaftsbund(DGB) positionierte sich in offiziellen Beschlussdokumenten bisher weder zum„Gesellschaftsdienst“ noch zur Wehrpflicht. Aber mit Blick auf das Plädoyer von Annegret Kramp-Karrenbauer für ein „Chancenjahr“(2019) äußerte der DGB in einer Pressemitteilung grundsätzliche Ablehnung und warnte„vor der gezielten sozialen Ausbeutung junger Menschen“(DGB 2019). Die mitgliederstärkste Einzelgewerkschaft des DGB, die Industriegewerkschaft Metall(IG Metall), äußerte sich in ihren offiziellen Beschlüssen bisher weder zum„Gesellschaftsdienst“ noch zur Wehrpflicht. Aber der Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger, lehnte 2024 eine Diskussion über die Wiedereinführung der Wehrpflicht mit der Feststellung ab, dass„die IG Metall[…] diesen Weg als fatalen Fehler“ ansehen würde, der Konflikte eher eskalieren lasse, als Frieden zu fördern (IG Metall 2024). Nach Einschätzug der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft(Verdi) sei ein Pflichtdienst als unzulässiger Eingriff in die persönliche Lebensplanung zu werten. Die Gewerkschaft forderte daher den Ausbau bestehender Freiwilligen14 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. dienste, da diese bereits einen wichtigen Beitrag leisten würden. Verdi warnte zudem, dass ein Pflichtdienst motivierte Freiwillige ersetzen und den Personalmangel nicht lösen würde. Stattdessen forderte sie bessere Arbeitsbedingungen und eine Tarifbindung in sozialen Berufen(HansBöckler-Stiftung 2022; Hasepost 2024a). 3.4 Zivilgesellschaft und Nonprofit-Organisationen Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden zahlreiche thematisch einschlägige Positionen von Nonprofit-Organisationen, die sich in der Zivilgesellschaft verorten, ermittelt. Als Expert:innen auf dem Gebiet Freiwilligendienste und freiwilliges Engagement sprechen sie sich in der Regel gegen eine Dienstpflicht aus – Nonprofit-Organisationen, die einer Dienstpflicht grundsätzlich positiv gegenüberstehen, wie das Deutsche Rote Kreuz, bilden die Ausnahme. Im Folgenden werden die Positionen ausgewählt wichtiger Akteure skizziert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege als mit Abstand größter Arbeitgeberin mit über 2,1 Millionen Beschäftigten(Backhaus-Maul et al. 2024). Die Arbeiterwohlfahrt(AWO) sprach sich bisher gegen eine Dienstpflicht junger Menschen aus. Sie unterstützte Positionspapiere zivilgesellschaftlicher Organisationen, die die Freiwilligkeit des Engagements junger Menschen, statt deren Verpflichtung fordern(Verbandliche Zentralstellen für Freiwilligendienste 2018). Die ehemalige Vorstandsvorsitzende der AWO, Brigitte Döcker, erklärte 2022, dass die AWO anders als Bundespräsident FrankWalter Steinmeier,„eine Dienstpflicht ab[lehne] und[…] klar auf Freiwilligkeit[setze]“(AWO 2022). Weiter betonte sie, dass stattdessen„mehr Wertschätzung und Anerkennung für junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten“ nötig sei, und verwies zudem darauf, dass es zwar ein strukturelles Fachkräfteproblem gäbe, sich dieses jedoch„nicht mit zwangsverpflichteten jungen Erwachsenen lösen“(AWO 2022) lasse. Der Deutsche Caritasverband(DCV) und der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe(BVkE) forderten statt eines Pflichtdienstes einen individuellen Rechtsanspruch auf öffentlich geförderte Freiwilligendienste auf dem Leistungsniveau etwa des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Ein derartiger Rechtsanspruch würde mehr bewirken als ein Pflichtjahr, so der Geschäftsführer des BVkE:„Die bestehenden Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements: Als Lern- und Orientierungsjahr stärken sie eine Kultur des Engagements und ermöglichen vielen Menschen, für das Allgemeinwohl in einer demokratischen Gesellschaft einzustehen. Sie leisten damit mehr, als ein Pflichtdienst leisten könnte. Hinzu kommt, dass es gerade jetzt genau dieses Engagement braucht: Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich. Die eigene Bildung hängt immer stärker vom Elternhaus ab. Populisten greifen Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat an. Kurzum: Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird wiederholt auf die Probe gestellt“(Hiller 2024). Zudem würden Freiwillige in einer solchen Lern- und Orientierungszeit Selbstwirksamkeit und Wertschätzung erleben, was wiederum die Bereitschaft, sich auch später für die Gesellschaft zu engagieren, stärken würde. Statt einer Debatte über einen Pflichtdienst benötige es Rahmenbedingungen zur dauerhaften Stärkung und Verbesserung der Attraktivität von Freiwilligendiensten insbesondere für jene, die aufgrund ihrer Lebensbedingungen und Bildungslaufbahn von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind (Hiller 2024). Im Jahr 2024 forderte der DCV aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des Freiwilligen Sozialen Jahres einen Rechtsanspruch auf Förderung für alle Freiwilligendienste, so die Präsidentin des DCV, Eva Maria WelskopDeffaa:„Erst ein Rechtsanspruch kann eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Freiwilligendienste garantieren, unabhängig von Sparhaushalten[…]. Ohne eine verlässliche Finanzierung ist die notwendige Struktur in den Einrichtungen und Diensten der Träger auf Dauer nicht zu halten.[…] Freiwilligendienste ermöglichen einen Perspektivwechsel, persönliche Bildung, gesellschaftliches Engagement und auch berufliche Orientierung. Sie sind für junge Menschen ein Geschenk[…]. Anstelle der erprobten Freiwilligendienste einen Pflichtdienst einzuführen, wie es immer wieder diskutiert wird, halte ich für falsch. Wir müssen das Erfolgsmodell der Freiwilligenjahre ausbauen und mit einem Rechtsanspruch weiterentwickeln. Ein Rechtsanspruch, zu dem die Schüler und Schülerinnen rechtzeitig beraten werden, ermutigt die Entscheidung für ein freiwilliges ,Gesellschaftsjahr‘ und erleichtert die Wahl zwischen zivilen Freiwilligendiensten, Katastrophenschutz und Bundeswehr. Vor allem: Er respektiert die Selbstbestimmung der jungen Menschen. Denn Zusammenhalt lässt sich nicht verordnen“(Deutscher Caritasverband 2024b). Das Deutsche Rote Kreuz(DRK) lehnte 2018 die„Einführung eines Pflichtjahres“(Deutsches Rotes Kreuz 2018) nicht grundsätzlich ab, sah jedoch aufgrund bereits bestehender Freiwilligendienste keine Notwendigkeit dazu. Das DRK plädierte daher vor allem für eine Stärkung vorhandener Strukturen, denn der Verband„hat mehr Bewerber als es im Freiwilligen Sozialen Jahr einsetzen kann“(Deutsches Rotes Kreuz 2018). Dennoch zeigte sich das DRK offen für die Weiterführung der Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“. Der DRK-Bereichsleiter„Jugend und Wohlfahrtspflege“, Joß Steinke, erklärte:„Ich habe auch gesagt, dass wir ein verpflichtendes gesellschaftliches Jahr nicht ganz so rigoros ablehnen, aufgrund der bestehenden guten Formate aber eigentlich keine Notwendigkeit dafür sehen. Wir wollen aber die Debatte gerne weiterführen“(Steinke 2018). Das DRK würde grundsätzlich alle Debatten und Ini­tiativen, die zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements beitragen, begrüßen und begründete dies mit demografischen Entwicklungen, die den Bedarf an Engagierten steigern(DRK 2018). Bei einer Einführung eines Pflichtdienstes würde das DRK grundsätzlich als Anbieter bereitstehen, unter der Prämisse, dass„die Wahl des Anbieters frei ist und somit der Grundsatz der Freiwilligkeit bei der „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 15 Mitwirkung im DRK gewahrt ist“(DRK 2018). Zuletzt räumte das DRK in seiner Publikationsreihe„Brennpunkt Wohlfahrt“(2024) ein, dass die„besondere Verfasstheit des DRK mit seinen verschiedenen Rollen[…] eine differenzierte Positionierung“(DRK 2024) erfordern würde. In diesem Beitrag stellte das DRK seine Überlegungen für ein„Gesellschaftsjahr“ vor. Ein solches„würde die Wehrhaftigkeit des Landes stärken und gleichzeitig zu mehr Miteinander im Gemeinwesen und einem Heranführen junger Menschen an eine Verantwortungsübernahme führen“(DRK 2024: 4). Ähnlich wie im Wehrdienstmodell von Verteidigungsminister Boris Pistorius vorgesehen schlug das DRK 2024 vor, „junge Menschen[…] verbindlich anzuschreiben“ und über zivilgesellschaftliche Engagementmöglichkeiten zu beraten; verpflichtend sei lediglich„wie im Pistorius-Vorschlag […] die Rücksendung des Fragebogens“(DRK 2024). Die Diakonie sprach sich 2022„gegen eine Dienstpflicht“ (Diakonie 2022) aus und plädierte stattdessen ebenfalls für einen Ausbau bestehender Freiwilligendienste. Die Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide (2012–2024), äußerte sich dahingehend, dass der„Paradigmenwechsel – weg von der staatlichen Dienstpflicht hin zum freiwilligen Engagement – ein wichtiger Schritt[war] und dem Ausbau der Freiwilligendienste erheblichen Rückenwind gegeben[hat]. Das haben wir in der Diakonie von Anfang an begrüßt. Freiwilligkeit und persönliche Überzeugung müssen entscheidend bleiben. Ein soziales Jahr darf nicht zur Pflicht werden“(Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend 2021). Die Johanniter-Unfall-Hilfe(JUH) ist ein Mitgliedsverband der Diakonie. Sie lehnte eine allgemeine Dienstpflicht ab und betonte den Wert freiwilligen Engagements. Nach Ansicht des Präsidenten der JUH, Frank-Jürgen Weise, sei ein Dienst im sozialen Bereich für alle Beteiligten bereichernd, jedoch nur sinnvoll, wenn er freiwillig erfolgt. Der Verband forderte daher verstärkte Werbung für soziales Engagement als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der Eltern, Lehrkräfte, Wirtschaftsführungskräfte und Politik beteiligt werden sollten. Zudem plädierte er für den Ausbau bestehender Angebote, um allen jungen Menschen die Möglichkeit zu einem freiwilligen Dienst zu geben. Ausdrücklich wurde der Bundesfreiwilligendienst als vielseitige Plattform für Engagement und persönliche Weiterentwicklung hervorgehoben(Johanniter- Unfall-Hilfe 2019; Johanniter-Unfall-Hilfe 2024). Der Paritätische äußerte sich bereits 2018 ablehnend gegenüber der Einführung eines sozialen Pflichtdienstes und forderte 2024 anlässlich der Pläne von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius zur Wehrpflicht, dass diese freiwillig bleiben und stattdessen Freiwilligendienste gestärkt werden sollten(Der Paritätische 2018; 2024). Ein „Zwangsdienst“ sei mit der Verfassung nicht vereinbar und würde hohe Kosten verursachen(Der Paritätische 2018). Diese Mittel sollten zur besseren Ausstattung von attraktiven Freiwilligendiensten eingesetzt werden, um jeder Person, die einen solchen Dienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dafür auch zu eröffnen. Nach Abschluss der vorliegenden Erhebung(Ende November 2024) verwiesen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Blick auf die Wehrpflicht nachdrücklich auf ihre Kompetenzen im Bereich eines dann auch erforderlichen zivilen Ersatzdienstes(Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2025). In einer Stellungnahme der Verbandlichen Zentralstellen für Freiwilligendienste aus dem Jahr 2018 wurde der verpflichtende Dienst als„gesellschaftspolitischer Irrweg“ abgelehnt. Stattdessen wurde für einen„Ausbau der Freiwilligendienste“(Verbandliche Zentralstellen für Freiwilligendienste 2018: 1) plädiert. Die Autor:innen argumentierten, dass„auf Freiwilligkeit[die] Motivation zum Engagement fußt“ und dass die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste daher eine„Erfolgsgeschichte“ seien. Ein Pflichtdienst hingegen„widerspricht nicht nur elementaren Freiheits- und Grundrechten, sondern wäre auch eine Zwangsmaßnahme, die der Vorstellung eines solidarischen Miteinanders der Generationen zuwiderläuft“(Verbandliche Zentralstellen für Freiwilligendienste 2018: 1). Zudem würde ein Pflichtdienst bestehende Defizite im Bildungs-, Gesundheits- und Pflegebereich nicht lösen, sondern durch die Abwertung professioneller Tätigkeiten eher verstärken. Auch die hohen Kosten eines Pflichtdienstes wurden kritisiert:„Mit einem Bruchteil dieser Kosten könnte der seit langem geforderte qualitative wie quantitative Ausbau der Freiwilligendienste erreicht werden“(Verbandliche Zentralstellen für Freiwilligendienste 2018: 1). Ein Ausbau der Freiwilligendienste würde mehr Menschen die Möglichkeit bieten, sich freiwillig zu engagieren, individuelle Interessen zu verfolgen, Einblicke in verschiedene Arbeitsfelder zu erhalten und möglicherweise eine langfristige berufliche Perspektive in diesen Bereichen zu entwickeln. Der geforderte Ausbau bestehender Strukturen lasse„sich mit politischem Willen gestalten und vermag eine Antwort darauf zu geben, mit welchen Mitteln sich der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland stärken lässt“(Verbandliche Zen­ tralstellen für Freiwilligendienste 2018: 3). Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr(BAK FSJ) veröffentlichte 2024 ein Positionspapier, in dem die Attraktivität von Angeboten betont wird, um allen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten als einem„Motor für die Demokratie“(BAK FSJ 2024: 1) zu ermöglichen. Der BAK FSJ argumentierte, dass Freiwilligendienste„den gesellschaftlichen und demokratischen Zusammenhalt stärken – ganz ohne Pflicht zu einem Dienst“. Ein erweitertes, inklusives Angebot könne das Potenzial von Freiwilligendiensten entfalten und eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit fördern, da sie„ein Gewinn(…) für die Freiwilligen, die Menschen in den Einsatzstellen und die Gesellschaft“(BAK FSJ 2024: 1) sein. Die beteiligten Verbände forderten von der Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste, attraktive Rahmenbedingungen 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. und die Übernahme der Kosten. Neben der Finanzierung sollten insbesondere für junge Menschen Informationen bereitgestellt sowie Beratungs- und Auslandsdienste ausgebaut werden. Solche Maßnahmen würden die Freiwilligkeit stärken und informierte Entscheidungen fördern:„Die selbstbestimmte Entscheidung, sich freiwillig zu engagieren, ist dabei die Voraussetzung für das Erleben positiver Selbstwirksamkeit“(BAK FSJ 2024: 2). Auch für die Einsatzstellen wäre der Ausbau der Freiwilligendienste von Vorteil, da sie zusätzliche Hilfskräfte und potenzielle Nachwuchskräfte gewinnen könnten. Der Wirtschaft böte ein solches Recht Vorteile, da„junge Menschen nach dem Freiwilligendienst mit mehr Kompetenzen und Selbstorganisation in ihre Ausbildungswege starten – und Ausbildungen erwiesenermaßen seltener abbrechen“(BAK FSJ 2024: 3). Die im BAK FSJ vertretenen Verbände hoben zudem hervor, dass Freiwillige nach ihrem Dienst das Engagement und die Vereinsarbeit mittragen, zivilgesellschaftliche Angebote in ihrer Breite und Vielfalt stärken und somit zen­ trale Werte wie Solidarität und Gemeinsinn fördern würden:„Das demokratische Gemeinwesen lebt von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn – den Grundpfeilern der Freiwilligendienste“(BAK FSJ 2024: 3). 3.5 Militär und Verteidigung Der Deutsche Bundeswehrverband(DBwV) kritisierte die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht nachdrücklich. Bereits 2016 bezeichnete der Bundesvorsitzende des DBwV, André Wüstner(seit 2013), diese Entscheidung als „enormen Fehler“, da sie unüberlegt erfolgt sei und die integrative Wirkung von Wehrpflicht und Ersatzdienst für den gesellschaftlichen Zusammenhalt vernachlässigt habe (DBwV 2016). Er argumentierte zudem, dass die Behauptung, die Bundeswehr werde durch die Aussetzung effektiver und kostengünstiger, widerlegt worden sei. Im Jahr 2018 äußerte sich der ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende des DBwV, Jürgen Görlich(2013–2021), kritisch zur Debatte um eine allgemeine Dienstpflicht und erklärte, dass die Bundeswehr mittlerweile die notwendigen Strukturen für eine Pflichtarmee abgebaut habe und deren Wiederaufbau erhebliche Kosten erfordern würde(DBwV 2018). Angesichts des anhaltenden Personalmangels in der Bundeswehr plädierte der Verband 2023 für eine selektive Wehrpflicht nach skandinavischem Vorbild als mögliche Lösung. Diese könnte auf Freiwilligkeit basieren und nur unbesetzte Dienstposten verpflichtend besetzen. Sie würde sowohl Männer als auch Frauen einbeziehen und vier Ziele verfolgen: die Landesverteidigung, die Personalgewinnung, den Aufbau einer Reserve und die Reaktionsfähigkeit in Krisensituationen(DBwV 2023). André Wüstner betonte 2024, dass ein„neuer Wehrdienst“ allein den Personalmangel nicht beheben könne, jedoch ein Schritt in die richtige Richtung sei. Viele ehemalige Wehrpflichtige hätten sich nach ihrem Dienst für eine weitere Karriere in der Bundeswehr entschieden(DBwV 2024a). Die Wehrpflicht würde zudem helfen, die Bundeswehr wieder stärker als„Spiegelbild der Gesellschaft“ unter dem Leitbild des„Staatsbürgers in Uniform“ zu etablieren (DBwV 2024b). Sie sei unverzichtbar für die Reservebildung und die Sicherung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Marcel Bohnert, stellvertretender DBwV-Bundesvorsitzender(seit 2021), unterstützte ein verpflichtendes Modell und verwies auf einen akuten Personalmangel in der Bundeswehr von etwa 20.000 Soldat:innen.„Ein Modell wie in Schweden, bei dem ein Jahrgang in Gänze angeschrieben wird und sich äußern muss, könne ein erster Schritt sein“ (Presseportal 2024). So könne in einem ersten Schritt eine höhere Zahl Freiwilliger erzielt werden, andernfalls„muss das auch mit einer Pflicht einhergehen“, so Bohnert weiter. In Schweden wurde die Wehrpflicht bereits 2017 wieder in Kraft gesetzt. Das sogenannte„Schwedische Wehrdienst-Modell“ basiert auf einer Wehrpflicht für beide Geschlechter und einem zivilen Ersatzdienst. So erhalten alle Schwed:innen zum 18. Geburtstag einen ver pflichtend auszufüllenden Fragebogen; anhand der darin gemachten Angaben wird staatlicherseits über die Einladung zur Musterung entschieden. Von den so Gemusterten werden knapp zehn Prozent eines Jahrgangs rekrutiert; anstelle des Militärdienstes kann ein ziviler Ersatzdienst, etwa im Rettungswesen, im Gesundheitssystem oder in der Energieversorgung geleistet werden. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) sprach sich bereits 2019 für die„Einführung eines allgemeinen Gesellschaftsdienstes“(Peters 2019) aus. Ein solcher Dienst sollte„für alle Erwachsenen im Alter von 18 bis 30 Jahren verpflichtend sein und wahlweise in Volloder Teilzeit geleistet werden können. Während der Vollzeitdienst die Dauer von mindestens einem Jahr umfasst, soll sich der Teilzeitdienst über mehrere Jahre erstrecken“ (Peters 2019). Als Begründungen für die Notwendigkeit eines„Gesellschaftsdienstes“ werden Arbeitskräftemangel oder erhöhte Ansprüche an ehrenamtliche Helfer:innen, insbesondere in der öffentlichen Daseins- und Sicherheitsvorsorge, angeführt. Erklärte Ziele eines„alternativlose[n]“ allgemeinen Gesellschaftsdienstes seien„die Festigung der gesellschaftlichen Resilienz gegenüber Krisen und Katas­ trophen, die Stärkung gemeinwohlorientierter Dienste und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“(Peters 2019). Nach Einschätzung des VdRBw benötige Deutschland eine starke Gesamtverteidigung. Dabei gelte nicht nur der Dienst bei der Bundeswehr als verteidigungsrelevant, sondern auch im Technischen Hilfswerk, bei Feuerwehren und in Sanitätsdiensten(Egleder 2024). Vorteile ergäben sich auch in Friedenszeiten, erklärte der Präsident des Reservistenverbandes Patrick Sensburg:„So kann die Infrastruktur für den Verteidigungsfall im Frieden natürlich auch genutzt werden. Redundante Netze helfen auch bei Unglücken und Katastrophen. Ausgebildete Rettungssani„Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 17 täter und Helfer unterschiedlicher Art steigern die gesamtgesellschaftliche Resilienz in allen Bereichen und stabilisieren unseren Staat. Sie integrieren die unterschiedlichsten Gesellschaftsgruppen und schaffen im besten Fall ein WirGefühl“(Egleder 2024). Die Gesellschaft für Sicherheitspolitik(GSP) vertrat bislang keine offizielle Position zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht oder zur Einführung eines„Gesellschaftsdienstes“. Aber Hans-Peter Bartels(Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, 2015–2020) sprach sich als Präsident der GSP am 21.4.2025 4 deutlich für die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht aus(Jalunina 2025). 3.6 Wissenschaft und Forschung Es ist bemerkenswert, dass die Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“ weder mit empirischen noch mit theoretischkonzeptionellen Forschungen unterlegt ist. Insofern empfiehlt es sich, entsprechende Untersuchungen aus dem weiteren thematischen Kontext, das heißt über Wehrpflicht und Freiwilligendienste, sowie auch von außeruniversitären Forschungsinstituten einzubeziehen. Im Rahmen dieser Kurzstudie werden vier aktuelle Studien ausgewählt und relevante Inhaltspunkte skizziert. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr(ZMSBw) veröffentlichte 2024 die Ergebnisse des jährlich erhobenen„sicherheits- und verteidigungspolitische[n] Meinungsbild[s] in der Bundesrepublik Deutschland“. In der repräsentativen Umfrage wurden 1.956 Bürger:innen unter anderem zu ihrem Sicherheitsempfinden in Deutschland und zu ihrer Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage durch Russland befragt. In der Untersuchung wurden auch die Einstellungen zu zwei Wehrdienstmodellen erhoben: zu einem„neuen Wehrdienst“ für junge Erwachsene in Form einer allgemeinen Dienstplicht,„d. h. der Dienst in den Streitkräften wäre dann nur eine von vielen Auswahlmöglichkeiten im Rahmen eines allgemeinen Pflichtdienstes“, und zu einer„allgemeinen Wehrpflicht“(Graf 2024: 33) für junge Erwachsene, entsprechend der im Jahr 2011 ausgesetzten Wehrpflicht. Im Ergebnis zeigte sich,„dass sich die Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zwischen den beiden abgefragten Modellen nicht wesentlich und auch nicht statistisch signifikant unterscheiden“(Graf 2024: 34). Etwa die Hälfte sprach sich unabhängig vom Modell für die Notwendigkeit eines Wehrdienstes aus, während je ein Viertel diesen für überflüssig hielt oder unentschieden blieb. Eine relative oder absolute Mehrheit sah darin potenzielle Vorteile für die Beziehungen zwischen Bundeswehr und Gesellschaft, die Personalgewinnung sowie die Verteidigungsfähigkeit. Hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf die Freiheitsrechte junger Menschen und einer möglichen Militarisierung der Gesellschaft gingen die Meinungen auseinander – Zustimmung und Ablehnung waren etwa gleich verteilt. Unabhängig vom Modell plädierte fast die Hälfte der Befragten dafür,„dass ein neuer Wehrdienst für junge Männer und Frauen gleichermaßen gelten sollte“(Graf 2024: 34). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung(DIW) beschrieb in einer Untersuchung aus dem Jahr 2017 die wissenschaftliche Studienlage über die Wehrpflicht und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen als begrenzt und uneinheitlich:„Bis heute herrscht Uneinigkeit über die Effekte der Wehrpflicht in der ökonomischen Literatur. Wie sich der Wehrdienst auf die Arbeitsmarktchancen von Wehrpflichtigen auswirkt, ist aus einer ökonomischen Perspektive nicht eindeutig zu bestimmen“(Wirtschaftswoche 2024). Das Institut identifizierte mögliche negative Effekte, wie einen verzögerten Berufseinstieg, aber auch potenzielle Vorteile, etwa die Förderung von Humankapital durch Kompetenzen wie Teamarbeit und Disziplin, die auf dem Arbeitsmarkt positiv bewertet werden könnten. Marcel Fratzscher, Präsident des DIW(seit 2013), argumentierte, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht für die junge Generation ungerecht sei, da diese bereits stark durch die politischen Entscheidungen der Babyboomer belastet sei, etwa durch das Rentenpaket II. Er kritisierte:„Die Babyboomer sollten ihre Fehler selbst korrigieren und sie nicht auf künftige Generationen abschieben. Denn in den vergangenen 200 Jahren hat keine andere Generation so viele Krisen und Risiken hinterlassen“(Fratzscher 2024). Er forderte stattdessen eine europäische Lösung in der Verteidigungspolitik, etwa durch eine gemeinsame Armee und koordinierte Beschaffung von Technologien und Ausrüstung. Darüber hinaus plädierte er für verstärkte Investitionen in Verteidigung, Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur, finanziert unter anderem durch höhere Steuern für „wohlhabende Babyboomer“, um den Generationenvertrag gerechter zu gestalten(Fratzscher 2024). Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München(ifo-Institut) beschäftigte sich 2024 in einer Studie mit den volkswirtschaftlichen Kosten der Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und der Einführung eines sozialen Pflichtjahres in Deutschland. Diese könnten in Milliardenhöhe liegen und vergleichbar mit den Mitteln aus dem Verteidigungshaushalt sowie dem Sondervermögen der Bundeswehr im Jahr 2024 sein, so das Forschungsinstitut. Die Studie analysierte drei Szenarien der Wehrpflicht: ein Fünf-Prozent-Szenario(schwedisches Modell), ein 25-Prozent-Szenario(alte Wehrpflicht) und ein 100-Prozent-Szenario(soziales Pflichtjahr). Dabei wurden volkswirtschaftliche Kosten durch ein„Overlapping-Generations-Modell“(Ifo-Institut 2024a) ermittelt und mit den Kosten einer Marktlösung verglichen. Die Ergebnisse zeig4 Diese Positionierung erfolgte wohlgemerkt erst nach Abschluss unserer Erhebung zum 30.11.2024, sollte hier aber zur Komplettierung der Darstellung nicht unerwähnt bleiben . 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. ten, dass die Einführung der Wehrpflicht zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen würde, die je nach Szenario variieren. Negativ betroffen seien Wehrpflichtige, deren Konsum deutlich sinken würde, während Nichtwehrpflichtige weitgehend unbelastet blieben. Eine Marktlösung zur Steigerung des Arbeitskräfteangebots für die Bundeswehr wäre volkswirtschaftlich günstiger und gerechter, da sie keine ungleiche Lastenverteilung erzeugen würde. Die Studie empfahl stattdessen, die Bundeswehr besser auszustatten und als Arbeitgeber attraktiver zu machen, was zu geringeren gesamtwirtschaftlichen Kosten führen würde(IfoInstitut 2024a). Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IPSOS im Auftrag des Liz Mohn Centers der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2022 zeigte breite Zustimmung zur Einführung einer flexiblen, altersunabhängigen sozialen Pflichtzeit für Männer und Frauen: Zwei Drittel der Befragten unterstützten diesen Vorschlag, den Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ins Gespräch eingebracht hatte(Bertelsmann Stiftung 2022: 1). Die Ergebnisse zeigten, dass gesellschaftliches Engagement zu den zentralen Werten der deutschen Bevölkerung zählen würde. Allerdings sah nur ein Drittel der Befragten die Zeit nach dem Schulabschluss als einen geeigneten Moment an, da viele junge Menschen schnell ins Berufsleben einsteigen wollen würden; 20 Prozent fanden keinen idealen Zeitpunkt, während acht Prozent eine freie Wahl des Zeitpunkts bevorzugten(Bertelsmann Stiftung 2022: 1f.). Drei Viertel der Befragten meinten, gesellschaftliches Engagement könne durch Anerkennung, bessere Information und Beratung sowie Karriereanreize gesteigert werden; zwei Drittel befürworteten finanzielle Anreize wie etwa Rentenpunkte und Steuervergünstigungen(Bertelsmann Stiftung 2022: 2). Jörg Habich, Geschäftsführer des Liz Mohn Centers der Bertelsmann Stiftung, mahnte jedoch, dass eine soziale Pflichtzeit keine Lösung für Personalmangel oder schlechte Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen sein dürfe:„Neue rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen sind notwendig, um alle Beteiligten zu überzeugen – von Teilnehmenden über Einsatzstellen bis hin zu Unternehmen. Nur eine gemeinsame Anstrengung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft kann zu einem nachhaltigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt führen“(Bertelsmann Stiftung 2022). Die 2024 veröffentlichte zweite Machbarkeitsstudie der Hertie-Stiftung untersuchte vergleichend verschiedene Varianten der Umsetzung eines„Gesellschaftsdienstes“(Hertie-Stiftung 2024b): 1) die soziale Pflichtzeit für alle volljährigen Bürger:innen(Bundespräsidialamt 2024a), 2) einen verpflichtenden„Gesellschaftsdienst“ für junge Erwachsene, 3) eine selektive Wehrpflicht nach schwedischem Vorbild und 4) ein Recht auf Freiwilligendienst. Die Autor:innen kritisierten die Informationsdefizite über bestehende Dienste, fehlende Erfassungsmöglichkeiten und den Mangel an Plätzen in Einsatzstellen trotz hoher Nachfrage. Sie forderten eine bessere Anerkennung und gerechtere Vergütung, um die Teilnahme für alle gesellschaftlichen Gruppen zu ermöglichen(Hertie-Stiftung 2024a: 1). Vor diesem Hintergrund überlegten die Autor:innen zudem, wie ein„Gesellschaftsdienst“ gestaltet werden kann, um Verteidigungsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und die Einbindung aller Bürger:innen in verschiedenen Lebensphasen zu ermöglichen. Als Leitprinzipien für die Ausgestaltung eines„Gesellschaftsdienstes“ für alle volljährigen Bürger:innen schlugen die Autor:innen eine Orientierung am Wehrdienst mit einem„Reservistenkonzept“ für den zivilen Bereich, eine bedarfsorientierte Aufgabenpriorisierung und einen klaren zeitlichen sowie programmatischen Rahmen, der das Ehrenamt ergänzt, nicht aber ersetzt, vor(Hertie-Stiftung 2024a: 5). Dieser„Gesellschaftsdienst“ würde über die klassische Phase nach dem Schulabschluss hinaus in Lebensabschnitte wie Berufsorientierung, Arbeitslosigkeit oder Ruhestand integriert werden. Zentral für die Umsetzung seien eine digitale Infrastruktur, geringe Bürokratie, schnelle Vermittlung und langfristige Qualifizierung, um Teilnehmer:innen als Reservist:innen einzubinden. Neue Anreize, Anerkennung und die Anpassung von Tätigkeitsfeldern an Lebensrealitäten seien essenziell, ebenso wie Evaluationsstudien. Eine europäische Kooperation wurde als notwendig erachtet, um Erfahrungen zu teilen und gemeinsame Modelle zu entwickeln. Im Hinblick auf die Machbarkeit eines„Gesellschaftsdienstes“ konstatierten die Autor:innen:„Ein ,Gesellschaftsdienst‘, der den sozialen Zusammenhalt stärkt, ist machbar – und sollte nicht nur auf junge Menschen nach dem Schulabschluss abzielen. Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen die Chancen und die Komplexität dieser Aufgabe“(HertieStiftung 2024b). „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 19 4. Analyse und Handlungsoptionen 4.1 Aktuelle Entwicklungen Bei einem aktuell diskutierten Themenkomplex, bestehend aus Wehrpflicht und„Gesellschaftsdienst“, wäre zu erwarten gewesen, dass sich in den Folgemonaten nach Abschluss der Datenerhebung(Ende November 2024) die Konturen beider Debattenstränge sukzessive herausbilden würden. Insbesondere die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 ließ erwarten, dass sich die Positionierungen zu Wehrpflicht und„Gesellschaftsdienst“ bei den im Bundestag vertretenen Parteien weiter„profilieren“ würden. Tatsächlich aber plädierten AfD und CDU/CSU weiterhin unverändert für die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht, das heißt einen militärischen Wehrdienst und einen zivilen Ersatzdienst, während sich Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und SPD dagegen aussprachen. Im Zuge der Diskussion über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht plädieren CDU/CSU – wie auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – für die Einführung eines verpflichtenden„Gesellschaftsdienstes“, den man„mit der aufwachsenden Wehrpflicht zusammendenken“(CDU/CSU 2024: 50) müsse. Alle anderen Parteien äußerten sich in ihren aktuellen Wahlprogrammen entweder ablehnend oder enthaltsam gegenüber einem pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ und verwiesen stattdessen auf die Bedeutung von freiwilligem Engagement und Freiwilligendiensten. Der Vergleich des Verlaufs der Debattenstränge von Wehrpflicht und„Gesellschaftsdienst“ in den vergangenen Monaten macht deutlich, dass die Diskussion über die Wehrpflicht durch den vom BMVg vorgelegten und vom Bundeskabinett am 27.8.2025 verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zu Modernisierung des Wehrdienstes- WehrdienstModernisierungsgesetz(Deutscher Bundestag 2025) mittlerweile konkrete Formen annimmt. Dem Gesetzentwurf zufolge würden Jahrgänge junger Menschen angeschrieben und zur Datenerhebung eingeladen; die Teilnahme aller jungen Männer eines Jahrgangs an dieser Datenerfassung wäre verpflichtend, während junge Frauen über ihre Teilnahme frei entscheiden könnten(Bundesministerium der Verteidigung 2025; Werdermann/Armbrust 2025). Dem Gesetzentwurf zufolge würde der freiwillige Wehrdienst zu einem pflichtigen, wenn ein kurzfristiger Aufwuchs der Streitkräfte etwa aufgrund einer verschärften Bedrohungslage zwingend erforderlich werden würde, was aber nicht auf freiwilliger Grundlage, sondern nur mittels Zwangsrekrutierung erreichbar wäre(Tagesschau 2025). Diese im Kern sicherheitspolitisch motivierte Debatte über die Wehrpflicht hat auch im Parteienspektrum, etwa auf Länderebene bei Bündnis 90/Die Grünen, zu ersten leichten Verschiebungen in den Debatten über Wehrpflicht und„Gesellschaftsdienst“ zwischen Gegner:innen und Befürworter:innen geführt(Soldt 2025, Süddeutsche Zeitung 2025). 4.2 Analyse der Debattenstränge Die ordnungs- und wirtschaftspolitisch jahrelang diskutierte und vorbereitete, dann unter der Ägide von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg im Jahr 2011 schnell entschiedene Aussetzung der Wehrpflicht hatte den Umbau der Bundeswehr zu einer personell verkleinerten Berufsarmee und die zumindest teilweise Kompensation des zivilen Ersatzdienstes durch einen neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst aller Generationen zur Folge (Backhaus-Maul et al. 2011). In der Öffentlichkeit hat es danach zunächst keine gesellschaftspolitische Debatte über die Aussetzung der Wehrpflicht gegeben. Allenfalls im medialen„Sommerloch“ gab es in den Folgejahren vom Rand der parteipolitischen Arena vereinzelte Wortmeldungen zur Notwendigkeit eines„pflichtigen Engagements für die Gesellschaft“. Erst mit dem öffentlichen Plädoyer der ehemaligen CDU-Vorsitzenden und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer für ein„Chancenjahr“ im Jahr 2019 fand das Thema„Pflicht zum Engagement“ breite öffentliche Aufmerksamkeit. Die aktuelle gesellschaftspolitische Debatte über die Wiedereinsetzung der verfassungsrechtlich in Art. 12a des Grundgesetzes verankerten Wehrpflicht hat durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine im Februar 2022 Relevanz und Dynamik erfahren. Dieser Krieg in Europa bildete einen entscheidenden Anlass, um über die Wiedereinsetzung sowie eine„neue“ Form der Wehrpflicht zu beraten und zu entscheiden. Mit den aktuellen konzeptionellen Überlegungen zur Einführung einer„neuen“ Form der Wehrpflicht, das heißt einer Wehrpflicht für eine ausgewählte Teilgruppe junger Menschen, wird – wie vor 2011 – die rechtliche Frage der generationalen und jetzt auch geschlechterpolitischen Wehrgerechtigkeit wieder akut. Diese Gerechtigkeitslücke könnte ein pflichtiger„Gesellschaftsdienst“ für alle zwar schließen, aber ob und wie der damit einhergehende erhebliche Ressourcenbedarf gedeckt werden könnte, ist offen. Zudem stehen(europa-)rechtliche Argumente des Verbots von„Zwangsdiensten“ der Einführung eines pflichtigen„Gesellschaftsdienstes“ entgegen(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2016b, 2016a, 2018). 20 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Im„Windschatten“ der aktuellen Debatte über eine Wehrpflicht wird zugleich eine vielstimmige öffentliche und mediale Diskussion über einen(verfassungs-)rechtlich nicht verankerten sowie sachlich, zeitlich und sozial nicht näher spezifizierten„Gesellschaftsdienst“ aller Bürger:innen in Deutschland geführt. Eine normativ aufgeladene Debatte über einen inhaltlich und organisatorisch nicht konkretisierten„Gesellschaftsdienst“ führt zu einem vielstimmigen Sprechen, ohne dass Handlungen und Handlungsalternativen aufgezeigt und konkretisiert werden. Diese Debatte ist durch Triggerpunkte(Mau et al. 2023), wie insbesondere Pflicht und Zwang einerseits und Freiwilligkeit andererseits, gekennzeichnet. Diese Triggerpunkte markieren eine gesellschaftspolitische Arena, die normativ aufgeladen und bemerkenswert wenig faktenbasiert ist. Die öffentliche und mediale Diskussion über einen„Gesellschaftsdienst“ bildet eine Projektionsfläche für divergierende gesellschaftliche Problembeschreibungen und Veränderungsbedarfe. Ein Indiz hierfür ist in den untersuchten Positionspapieren der Mehrzahl der Akteure die gehäufte Nennung von Begriffen wie„Spaltung“ und„Polarisierung“ sowie„Vereinzelung“,„Vergemeinschaftung“ und„gesellschaftlicher Zusammenhalt“. In diesen Begriffen schwingt ein gesellschaftlicher Problem- und Reformbedarf mit, der mit der Wehrpflicht wenig zu tun hat und über die Idee eines wie auch immer gearteten„Gesellschaftsdienstes“ weit hinausweist. Mit Verweis auf den Beitrag eines„Gesellschaftsdienstes“ zum gesellschaftlichen Zusammenhalt (Deitelhoff et al. 2020; Forst 2020; Middell 2024) unterstellen Akteure, dass es in einem pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ zu Interaktionen und zum Gedankenaustausch zwischen Bürger:innen unterschiedlicher sozialer Schichten und Milieus kommen wird. Die empirische Forschung über Engagement hingegen macht deutlich, dass es im Engagement von Bürger:innen zu denselben Ausdifferenzierungen und Abgrenzungen wie auch anderenorts in der Gesellschaft kommt(Gille et al. 2024). Es ist allenfalls zu erwarten, das Bürger:innen ihre Dienstpflicht in ihnen bisher fremden Kontexten leisten, sodass zumindest Zugänge zu fremden Milieus eröffnet werden, die ein Verständnis für die heterogenen Lebenslagen und-situationen von Menschen schaffen könnten. Insofern ist in einem„Gesellschaftsdienst“ nicht von einer wechselseitigen Interaktion zwischen sozialen Schichten, sondern allenfalls von einer einseitigen Perspektiverweiterung der Dienstleistenden auszugehen. Die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts stellt sich aber auch bei Wiedereinsetzung der Wehrpflicht und Einführung einer„neuen“ Wehrpflicht. Da öffentlich keine empirischen Daten über die sozialstrukturelle Zusammensetzung von Wehrpflichtigen und Ersatzdienstleistenden für die Zeit bis 2011 vorliegen, kann diesbezüglich nur auf Erfahrungen und Beobachtungen von Expert:innen zurückgegriffen werden(Bredow 2000; Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2022): Denen zufolge kam die„Wahloption“ zwischen militärischem Wehrund zivilem Ersatzdienst einer sozialen Selbstselektion gleich, was bedeutete, dass der zivile Ersatzdienst von jungen Männern mit höheren Bildungsabschlüssen präferiert wurde. Mit Blick auf Hauptadressat:innen eines„Gesellschaftsdienstes“, das heißt die jüngere Generation, wirft die Forderung nach einem pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit eines neuen und zusätzlichen Dienstes anstelle einer praktikablen, ressourcenschonenden und freiheitsverbürgenden Reform innerhalb des bestehenden, föderalen Bildungssystems auf. Dabei bietet sich das im deutschen Bildungssystem ansatzweise bereits eingeführte Lehr- und Lernkonzept Service Learning(Lernen im Engagement) als machbare Alternative zu einem pflichtigen Gesellschaftsdienst geradezu an. Service Learning verknüpft als didaktisches Konzept Lernen im Bildungssystem(Learning) mit Engagement in der Gesellschaft(Service)(Backhaus-Maul/Jahr 2021, 2023). Konkret engagieren sich im Service Learning Schüler:innen und Studierende in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Projekten und bringen – so die programmatische Annahme – ihre dort gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse in den Schulunterricht und die Hochschullehre ein. Die Beteiligten kommen mit ihnen fremden Organisationswelten und sozialen Milieus in Kontakt und leisten mit ihren milieu- und schichtenübergreifenden Interaktionen tätige Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt(Deitelhoff et al. 2020; Forst 2020; Middell 2024). Mit der im deutschen Bildungssystem geltenden Verbindlichkeit würde zudem die Kontroverse über die Frage „Pflicht oder Freiwilligkeit im Engagement“ durch demokratische Mitentscheidungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Schulen und Hochschulen konstruktiv bearbeitet und beantwortet werden. Beispielsweise können Service-Learning-Angebote etwa a) fachübergreifend oder b) fachspezifisch konzipiert sein (Backhaus-Maul et al. 2015; Bartsch/Grottker 2021): → a1) deutsche und internationale Studierende betätigen sich gemeinsam in kleinen gemischten Teams ein Semester lang entsprechend ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten in von ihnen ausgewählten gesellschaftlichen Handlungsfeldern; → a2) Schüler:innen erstellen für eine Altenhilfeeinrichtung ein Kulturprogramm, das ihnen Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektarbeit ermöglicht sowie Kontakte zu alten pflegebedürftigen Menschen eröffnet; → b1) Studierende der Betriebswirtschaftslehre engagieren sich in einer Tafel mit dem Ziel, die Abläufe dieser Nonprofit-Organisation mit ihren fachspezifischen Kenntnissen und Erfahrungen zu optimieren und zugleich in der Lebensmittelausgabe mit Personengruppen in Kontakt zu kommen, deren Lebenssituation den Studierenden bisher völlig fremd war; „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 21 → b2) Schüler:innen eines Biologie- oder Chemiekurses erarbeiten mit Umweltschutzorganisationen Instrumente und Verfahren zur Untersuchung von Umweltbelastungen und deren Bearbeitung. Das didaktische Konzept Service Learning sowie seine Ins­ trumente und Verfahren sind im föderalen deutschen Bildungssystem bereits an Schulen und Hochschulen projektartig eingeführt. Im deutschen Bildungssystem verfügen die Stiftungen„Aktive Bürgerschaft“(o. J.) und„Lernen durch Engagement“(o. J.) sowie das Hochschulnetzwerk „Bildung durch Verantwortung“(o. J.) bereits seit mehr als einem Jahrzehnt über erprobte, variable und bewährte Konzepte und Instrumente für verschiedene Bundesländer und Hochschulstandorte. Aber Reformen sind in einem föderalistischen, nach Zuständigkeiten gegliederten und„in Würde ergrauten“ deutschen Bildungssystem fast undenkbar und auf jeden Fall nur schwer umzusetzen. Die Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“ rückt die junge Generation in den Fokus, der die Pflicht zugewiesen wird, der„Gesellschaft zu dienen“. Derartige normative Zuschreibungen stehen im Widerspruch zu thematisch einschlägigen wissenschaftlichen Befunden, wie etwa Engagementberichten, Freiwilligensurveys und Jugendstudien (BMFSFJ 2012, 2017, 2020, 2024; Enquete-Kommission 2002; Simonson et al. 2022), die die Akteure dieser Zuschreibungen bisweilen sogar selbst in Auftrag gegeben haben. Diese wissenschaftlichen Studien machen deutlich, dass Jugendliche im Vergleich der Altersgruppen durchschnittlich häufig engagiert sind und in ihrem Engagement allenfalls andere Handlungsfelder und Organisationsformen als vorhergehende Generationen wählen. Diese Nichtbeachtung wissenschaftlicher Befunde verweist auf das gravierende grundsätzliche Problem, dass politische Akteure wissenschaftliche Befunde nicht oder nur höchst selektiv zu Kenntnis nehmen. Festzuhalten ist, dass die seit 2019 einsetzende, in den Jahren 2023–2024 intensivierte und seit 2025 von der Diskussion um die Wehrpflicht überlagerte Debatte über einen „Gesellschaftsdienst“ mit → normativen Erwägungen und Erwartungen aufgeladen ist, → fachlich und organisational unkonkret bleibt sowie → sich entscheidungs- und handlungsabstinent zeigt. 4.3 Handlungsoptionen Die vorliegende Analyse empfiehlt eine funktionale Differenzierung vorzunehmen zwischen 1) der Wiedereinsetzung oder einer Neuformulierung der Wehrpflicht inklusive eines zivilen Ersatzdienstes einerseits und 2) einer allgemeinen Dienstpflicht im Sinne eines pflichtigen„Gesellschaftsdienstes“ andererseits. 1) Die Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht für junge Männer im Sinne eines militärischen Dienstes und eines zivilen Ersatzdienstes ist verfassungsrechtlich in Artikel 12a des Grundgesetzes geregelt und bedarf rechtlich nur der Zustimmung der einfachen Mehrheit des Deutschen Bundestages. Unter den Bedingungen einer liberalen repräsentativen Demokratie ist zudem politisch-legitimatorisch erforderlich, dass das Vorhaben bei einem hinreichenden Anteil der Wähler:innen Zustimmung findet und Folgebereitschaft sicherstellt. Die Einführung einer Wehrpflicht und eines zivilen Ersatzdienstes für Frauen hat demgegenüber deutlich höhere rechtliche Hürden zu überwinden und bedarf der für Verfassungsänderungen notwendigen Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages, was angesichts der aktuellen politischen Konstellationen nicht zu erwarten ist. Mit dem vom Bundeskabinett am 27.8.2025 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz(Deutscher Bundestag 2025) stellt sich die Frage, ob der erforderliche personelle Aufwuchs mit Freiwilligkeit erreichbar ist und wann aufgrund welcher Kriterien eine Wehrpflicht in Kraft tritt. Trotz des bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens sind weiterhin grundlegende organisatorische, administrative und finanzielle Fragen eines Wehrdienstes und zivilen Ersatzdienste ungeklärt. So müssen die infrastrukturellen und personellen Grundlagen für die Durchführung der bereits 2011 ausgesetzten Wehrpflicht und des zivilen Ersatzdienstes erst wieder grundlegend neu aufgebaut worden. So wurde im Herbst 2025 der Verkauf bisher militärisch genutzter Grundstücke gestoppt und zahlreiche Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verweisen – wie schon im Untersuchungszeit das DRK – jetzt wieder auf ihre Kompetenzen und Erfahrungen als ehemalige Organisationen des zivilen Ersatzdienstes, ohne den damit einhergehenden erheblichen öffentlichen Förderbedarf zu vergessen. 2) Für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für alle Bürger:innen ab einem gewissen Mindestalter im Sinne eines verpflichtenden„Gesellschaftsdienstes“ bedarf es ebenso einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages, was angesichts der aktuellen politischen Konstellationen ebenfalls derzeit nicht zu erwarten ist. Zudem stellt sich die Frage, ob eine allgemeine Dienstpflicht bzw. ein verpflichtender„Gesellschaftsdienst“(europa-)rechtlich überhaupt zulässig ist. Würden diese verfassungs- und europarechtlichen Hürden einer allgemeinen Dienstpflicht genommen werden, entstünden unverzüglich erhebliche politisch-legitimatorische, volkswirtschaftliche, finanzielle sowie administrativ-organisatorische Aufgaben und Probleme: → Ist mit einer hinreichenden Zustimmung vor allem der unmittelbar betroffenen Bürger:innen zu rechnen? 22 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. → Welche volkswirtschaftlichen Kosten erzeugt eine allgemeine Dienstpflicht, wenn sie auf zwölf oder sechs Monate ausgelegt ist? → Welche finanziellen Ressourcen müssen für die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation einer allgemeinen Dienstpflicht aufgewendet werden? → Welche administrativen und organisationalen Voraussetzungen und Bedingungen sind für eine allgemeine Dienstpflicht erforderlich? In der bisherigen Diskussion über einen„Gesellschaftsdienst“ ist deutlich geworden, dass es in der deutschen Gesellschaft in allen Altersgruppen nicht an der Bereitschaft zum freiwilligen Engagement mangelt, sondern dass die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement unzureichend sind. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf den mit der Aussetzung der Wehrpflicht eingeführten Bundesfreiwilligendienst aller Generationen verwiesen, dessen Kapazitäten und Bedingungen mit rund 100.000 Plätzen pro Jahr angesichts der ungebrochen hohen Nachfrage freiwillig Engagierter völlig unzureichend sind(Gille et al. 2024). In reformpolitischer Hinsicht wird von Akteuren zudem empfohlen, die Möglichkeiten freiwilligen Engagements in bestehenden Institutionen, insbesondere in Schulen und Hochschulen(Service Learning/Lernen im Engagement), systematisch und substanziell auszubauen. Angesichts der bei Weitem nicht ausgeschöpften Potenziale freiwilligen Engagements(Simonson et al. 2022) wird die Forderung nach einer Pflicht oder einem Zwang zu einem wie auch immer gearteten„Gesellschaftsdienst“ von der Mehrzahl der betreffenden Akteure als völlig unangemessen zurückgewiesen. Unter den skizzierten rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erscheint es realistisch und möglich zu sein, dass die in Art. 12a des GG geregelte Wehrpflicht für junge Männer im Sinne eines militärischen Dienstes und eines zivilen Ersatzdienstes in modifizierter Form bereits in absehbarer Zeit wieder eingesetzt werden wird. Damit wäre es möglich, sowohl das notwendige und im Umfang begrenzte Personal für den militärischen Dienst in der Bundeswehr als auch für den Zivilschutz zur Aufrechterhaltung von„Normalität“ zu rekrutieren. Der Vorschlag des amtierenden Verteidigungsministers Boris Pistorius(SPD) zur Erfassung aller jungen Männer im wehrfähigen Alter ist ein erster Schritt in diese Richtung. Aber selbst im Falle einer positiven Entscheidung über die Einführung einer„neuen“ Form der Wehrpflicht sind grundlegende Fragen der Wehr- und Geschlechtergerechtigkeit sowie der Ressourcenausstattung noch völlig ungeklärt. Die Verpflichtung junger Frauen im wehrpflichtigen Alter zum militärischen Wehr- und zivilen Ersatzdienst wäre im Sinne des in Art. 3 des GG kodifizierten Gleichstellungsgebots naheliegend, aber Art. 12a des GG begrenzt die Wehrpflicht auf Männer. Angesichts dieser verfassungsrechtlichen Ausgangssituation wäre auch hier für eine entsprechende Verfassungsänderung eine Zweitdrittelmehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich – eine politische Mehrheit, die aktuell nicht als opportun gilt. Bis zu einer möglichen Verfassungsänderung zugunsten einer Gleichstellung der Geschlechter im militärischen Wehr- und zivilen Ersatzdienst bleibt die Möglichkeit, jungen Frauen einen freiwilligen Wehrdienst und Gelegenheiten zum freiwilligen Engagement anzubieten. Festzuhalten ist, dass die normativ aufgeladene Diskussion über einen wie auch immer gearteten pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ von Entscheidungen über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht strickt zu unterscheiden und zu trennen ist. Während die Debatte über eine„neue“ Wehrpflicht konkrete Formen annimmt, verbleibt die Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“ seltsam befangen in der „Welt“ normativer Deutungen und Verantwortungszuweisungen(Wiarda 2025), ohne Fragen der politischen Legitimation, institutionellen Form und des Ressourcenbedarfs eines„Gesellschaftsdienstes“ überhaupt auch nur ansatzweise zu diskutieren. Stellt man in Rechnung, dass allein für den personellen Aufwuchs der Bundeswehr im Umfang von jährlich bis zu 60.000 Rekrut:innen erhebliche infrastrukturelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen erforderlich sind, so erscheint die Idee eines pflichtigen „Gesellschaftsdienstes“ als völlig unrealistisch, zumal staatlicherseits nicht einmal der Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste gewährleistet werden kann. „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht 23 Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis AWO Arbeiterwohlfahrt BAK FSJ Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr BMFSFJ Bundesministerium für Bildung, Familie, ­Senioren, Frauen und Jugend BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat BMVg Bundesministerium der Verteidigung BVkE Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe DBwV Deutscher Bundeswehrverband DCV Deutscher Caritasverband DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DRK Deutsches Rotes Kreuz EMRK Europäische Menschenrechtskonvention GSP Gesellschaft für Sicherheitspolitik ifo-Institut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München IG Metall Industriegewerkschaft Metall JUH Johanniter-Unfall-Hilfe RND Redaktionsnetzwerk Deutschland VdRBw Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr Verdi Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft WDModG Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks ZMSBw Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Tab. 1 Akteurspositionen gegenüber einem pflichtigen„Gesellschaftsdienst“ (bis Ende November 10 24 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 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Unser besonderer Dank gilt Klara Kümpfel, BA, für ihre profunde Mitarbeit an der wissenschaftlichen Recherche für diese FES-Analyse. 32 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: → politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; → Politikberatung; → internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; → Begabtenförderung; → das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Die Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Analyse, Planung und Beratung der FriedrichEbert-Stiftung versteht sich als Zukunftsradar und Ideenschmiede der Sozialen Demokratie. Sie verknüpft Analyse und Diskussion. Die Abteilung bringt Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik zusammen. Ihr Ziel ist es, politische und gewerkschaftliche Entscheidungsträger:innen zu aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu beraten und progressive Impulse in die gesellschaftspolitische Debatte einzubringen. Weitere Veröffentlichungen Guter Start für die neue Bundesregierung? Analyse, Juni 2025 https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/22192.pdf Zwischen Freiheit und Pflicht IPG Journal, März 2025 https://www.ipg-journal.de/rubriken/demokratie-und-gesellschaft/ artikel/zwischen-freiheit-und-pflicht-8182/ Dienstpflicht statt Wehrpflicht FES Paris, Juli 2020 https://paris.fes.de/de/aktuell/dientpflicht-statt-wehrpflicht.html Unterschätzte Aspekte einer modernen Polizei FES Impuls, September 2023 https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/20595.pdf Muss das Militärische künftig eine höhere Priorität ­bekommen? Neue Gesellschaft Frankfurter Hefte, Juni 2024 https://www.frankfurter-hefte.de/artikel/muss-das-militaerischekuenftig-eine-hoehere-prioritaet-bekommen-nein-4012/ Demokratievertrauen in Krisenzeiten FES Analyse, 2023 https://library.fes.de/pdf-files/pbud/20287-20230505.pdf Volltexte und weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung unter: www.fes.de/publikationen „Gesellschaftsdienst“ und Wehrpflicht Die vorliegende Analyse rekonstruiert anhand öffentlich zugänglicher Dokumente, Expertisen und Studien die Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“ im Spannungsfeld zwischen Wehrpflicht und freiwilligem Engagement. Den Ausgangspunkt der Analyse bildet die Aussetzung der verfassungsrechtlich verankerten allgemeinen Wehrpflicht und damit verbunden des daraus abgeleiteten Rechtsanspruchs auf einen zivilen Ersatzdienst im Jahr 2011. Im Mittelpunkt steht jedoch die im Jahr 2019 einsetzende und durch die öffentliche Positionierung des Bundespräsidenten verstärkte Debatte über einen„Gesellschaftsdienst“.