A N A LYI ZSAE Dr. Tobias Koepf Oktober 2025 Welche Lehren aus Aachen und Nancy? Impulse für einen neuen deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag Aus der Serie„Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen“ Impressum © 2025 FES(Friedrich-Ebert-Stiftung) Herausgeberin: Friedrich-Ebert-Stiftung Warschau ul. Poznańska 3/4, 00–680 Warszawa https://polska.fes.de/ Inhaltliche Verantwortung und Redaktion: Dr. Max Brändle, Leiter der Friedrich-Ebert-Stiftung Warschau Kontakt: polska@fes.de Design/Layout: Katarzyna Błahuta Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES her-ausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN 978-83-64062-81-0 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Dr. Tobias Koepf Oktober 2025 Welche Lehren aus Aachen und Nancy? Impulse für einen neuen deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag Aus der Serie„Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen“ Inhalt 1. Einleitung ...................................................... 3 2. Die Rolle bilateraler Verträge in der europäischen Zusammenarbeit ...... 4 3. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag(1991) und die Verträge von Aachen(2019) und Nancy(2025) .................................. 4 Zentrale Merkmale und Unterschiede................................. 4 Die Umsetzung der Verträge – wo stehen wir heute?..................... 5 Welche Lehren für einen neuen deutsch-polnischen Vertrag?.............. 6 4. Fazit: Ein offenes Fenster, das sich schon wieder schließt? .............. 8 A N A LYS E Dr. Tobias Koepf Welche Lehren aus Aachen und Nancy? Impulse für einen neuen deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag 1. Einleitung Deutschland und Polen sind seit 1991 durch einen Freund schaftsvertrag verbunden. Der Vertrag sollte damals, kurz nach Ende des Kalten Krieges, die Grundlage für gute nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den beiden Staaten legen. Er schuf zahlreiche bilaterale Institutionen, die das deutsch-polnische Verhältnis in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich prägten. Weit mehr als drei Jahr zehnte nach Unterzeichnung des Vertrags mehrten sich zu letzt jedoch Stimmen, welche die Ausarbeitung eines neu en Vertrages fordern. Insbesondere der neue deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz sprach nach seinem Amtsantritt im Mai 2025 offen da von, das deutsch-polnische Verhältnis auf neue vertragliche Füße stellen zu wollen. Mit Merz und dem aktuellen polni schen Premierminister Donald Tusk stehen zwei Politiker an der Spitze der Regierungen der beiden Staaten, unter denen ein solcher Schritt grundsätzlich vorstellbar erscheint. Dies war lange Zeit nicht der Fall, denn zwischen 2015 und 2023 befanden sich die deutsch-polnischen Beziehungen in einer schweren Krise. Die rechtskonservative PiS-Regierung war Deutschland gegenüber wenig wohlgesonnen und konnte sich mit der deutschen Regierung nur auf ein Mindestmaß an Zusammenarbeit einigen. Darüber hinaus gab das Ent stehen neuer bilateraler Verträge, insbesondere des deutschfranzösischen Vertrages von Aachen(Januar 2019) und zu letzt des französisch-polnischen Abkommens von Nancy (Mai 2025) Diskussionen Auftrieb, ob es nicht an der Zeit sei, das deutsch-polnische Abkommen an die heutige Zeit anzupassen. Vor diesem Hintergrund wirft der vorliegende Beitrag zunächst einen Blick auf die Rolle bilateraler Verträge in der europäischen Zusammenarbeit und ordnet den deutsch-polnischen Vertrag vergleichend in die Reihe der jüngst abgeschlossenen Verträge ein. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, einige Lehren aus den Verträgen von Aachen und Nancy zu ziehen, die als Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen 3 Denkanstöße für die Ausarbeitung eines neuen deutschpolnischen Freundschaftsvertrages dienen können. Der Bei trag endet mit einer kurzen Einschätzung, wie realistisch das Zustandekommen eines neuen deutsch-polnischen Vertrages derzeit ist. Mit Friedrich Merz und Donald Tusk stehen zwei Politiker an der Spitze der Regierungen, unter denen ein neuer bilateraler Vertrag grundsätzlich vorstellbar erscheint 2. Die Rolle bilateraler Verträge in der europäischen Zusammenarbeit Trotz des Fortschreitens der europäischen Integration seit 1958 sind zahlreiche europäische Staaten gleichzeitig un tereinander durch bilaterale Verträge verbunden. Zu unter scheiden ist dabei zwischen Verträgen, in denen die Zu sammenarbeit zwischen zwei oder ggf. auch mehr Staaten in relativ konkreten und eng umrissenen Politikfeldern ge regelt wird, und solchen Verträgen, welche die Gesamtbe ziehungen zwischen zwei Staaten regeln sollen und meist einen starken symbolischen Charakter haben. Diese wer den an dieser Stelle unter dem Begriff„Freundschafsverträ ge“ subsumiert. Es gibt Verträge, die sich auf konkrete Politikfelder beziehen, und sogenannte „Freundschaftsverträge“, die die Gesamtbeziehungen zwischen zwei Staaten regeln sollen Abkommen in konkreten Politikfeldern gingen entweder aus einer Europäisierung der Kooperation voraus und wur den ggf. später durch diese ersetzt – wie z.B. die bilateralen Investitionsschutzverträge(BITs) – oder sie wurden in sol chen Bereichen abgeschlossen, in denen die europäische Integration bis heute lückenhaft ist und keinen allumfas senden Rechtsrahmen bietet. Darunter fallen z.B. Abkommen in den Bereichen Verteidigung, Polizei, Justiz, Zoll oder auch im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik oder der Migration und Bildung. 1 Ziel beim Abschluss umfassenderer„Freundschafsverträge“ war es meist in erster Linie, die zuvor konflikthaften, teil weise durch Kriege belasteten Beziehungen zwischen Staa ten auf eine neue, friedliche Grundlage zu stellen. In die sem Geiste beinhalten sie z.B. die gegenseitige Anerken nung der Grenzen der beiden Staaten, das Versprechen, Konflikte nicht mehr mit militärischen Mitteln auszutragen, 1  Siehe z.B. für die Abkommen, die Frankreich mit Deutschland bzw. Polen abge schlossen hat die Datenbank des französischen Außenministeriums, https://basedoc. diplomatie.gouv.fr/exl-php/recherche/mae_internet___traites. oder auch den gegenseitigen Schutz von Minderheiten. Das bekannteste Beispiel eines solchen Vertrages ist bis heute der 1963 zwischen Deutschland und Frankreich geschlosse ne Elysée-Vertrag. Zahlreiche weitere„Nachbarschaftsver träge“ wurden nach Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre zwischen Deutschland und den Staaten Mit tel- und Osteuropas geschlossen. Der am 17. Juni 1991 un terzeichnete Nachbarschaftsvertrag zwischen Deutschland und Polen war dabei Vorreiter, es folgten weitere Verträge zwischen Deutschland und Tschechien bzw. der Slowakei (1992), Ungarn(1992), Bulgarien(1991) und Rumänien (1992). Auch untereinander schlossen viele der ost- und zentraleuropäischen Staaten solche Abkommen. Das bekannteste Beispiel eines Freundschaftsvertrages ist bis heute der 1963 zwischen Deutschland und Frankreich geschlossene Elysée-Vertrag In den letzten Jahren hat der Abschluss von Freundschafts verträgen in Europa wieder an Popularität gewonnen. Den Trend gesetzt hat dabei Frankreich seit dem Amtsantritt von Präsident Emmanuel Macron. Insbesondere seinem En gagement war es zu verdanken, dass im Januar 2019 der Aachener Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland unterzeichnet wurde. Nur zwei Jahre später, im November 2021, schloss Frankreich den Quirinal-Vertrag mit Italien und im Januar 2023 den Barcelona-Vertrag mit Spanien. Im Mai 2025 folgte der Vertrag von Nancy zwischen Frankreich und Polen. Deutschland folgte im Juli 2025 dem französi schen Beispiel nach, indem es mit dem„Kensington-Ver trag“ mit Großbritannien ebenfalls nach langer Zeit einmal wieder einen neuen Freundschaftsvertrag schloss. Dass es jüngst wieder populär geworden ist, Freundschafts verträge zu unterzeichnen, hat viel mit dem persönlichen Stil Emmanuel Macrons zu tun, der diese Verträge als zent ralen Teil seiner engagierten Europapolitik sieht. In gewis ser Weise können diese Verträge aber als Zeichen einer Zeit gesehen werden, in der die europäische Integration zu nehmend ins Stocken gerät und Staatenlenker es wieder als sinnvoll erachten, die bilateralen Bande zu ihren Nach barn zu stärken. 3. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag(1991) und die Verträge von Aachen(2019) und Nancy(2025) Zentrale Merkmale und Unterschiede Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag, der Aache ner Vertrag und der Vertrag von Nancy erfüllen unter schiedliche Funktionen in den jeweiligen bilateralen Bezie hungen. Der deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. stellte die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen nach dem Ende des Kalten Krieges auf eine völlig neue Grundlage, der Aachener Vertrag sollte – in Ergänzung des Elysée-Vertrags von 1963 – den engen und hochgradig ins titutionalisierten deutsch-französischen Beziehungen eine neue Dynamik geben und der Vertrag von Nancy verlieh der langsamen Annäherung zwischen Paris und Warschau der vergangenen Jahrzehnte Ausdruck. Der deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag stellte die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen nach dem Ende des Kalten Krieges auf eine völlig neue Grundlage Dennoch ähneln sich die drei Verträge dahingehend, dass sie Bestimmungen zu den meisten wichtigen Politikfeldern enthalten. Dazu gehört der Bereich der Außenpolitik, die Themen Frieden, Sicherheit und Verteidigung, die innere Sicherheit sowie die Zusammenarbeit in der Justiz, die wirtschaftlichen Beziehungen, die gegenseitige Vermittlung von Kultur und Sprache des jeweiligen anderen Landes, die Kooperation in Forschung und Bildung, der Komplex Klima, Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Fragen von Mo bilität und Transport zwischen den beiden Ländern. Eine wichtige Rolle spielt jeweils auch die konkrete Ausgestal tung zwischen den Institutionen der beiden Unterzeichner staaten. Dazu gehören z.B. die Frequenz von Gipfeltreffen und Regierungskonsultationen, die Zusammenarbeit zwi schen Parlamenten, Ministerien und Verwaltung oder auch die Schaffung spezifischer institutioneller Strukturen in bestimmten Politikfeldern(z.B. im Jugendaustausch). Unterschiede in der thematischen Ausgestaltung der Ver träge sind maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Verträge unterschiedlichen Generationen von Freund schaftsverträgen entstammen(siehe oben). So ist der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag in einem völlig anderen internationalen Kontext entstanden als die Verträ ge von Aachen und Nancy. Während die neueren Verträge ihren Fokus im Bereich Frieden und Sicherheit insbesondere auf die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von äuße ren Bedrohungen legen, stand 1991 insbesondere noch die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zwischen den Vertragsparteien selbst im Mittelpunkt. Auch die Zusam menarbeit innerhalb der EU spielte damals eine untergeordnete Rolle, da Polen damals noch kein Mitglied der EU bzw. der EG war und erst perspektivisch an die Europäische Gemeinschaft herangeführt werden sollte. Als der deutsch-polnische Vertrag abgeschlossen wurde, war Polen noch kein Mitglied der EU bzw. der EG Darüber hinaus unterscheiden sich die Verträge dahinge hend, dass sie bestimmte Bereiche abdecken, die im jeweils anderen bilateralen Verhältnis aus ganz unterschiedlichen Gründen eine untergeordnete Rolle spielen. Das betrifft insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die im Falle Frankreichs und Polens weniger bedeutend ist als in den deutsch-französischen und deutsch-polnischen Beziehungen, da die beiden Staaten über keine gemeinsa me Grenze verfügen. Ähnliches gilt für den im deutsch-pol nischen Vertrag verbrieften, gegenseitigen Minderheiten schutz. Dieser taucht in den Vertragswerken mit französi scher Beteiligung aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Frage in den deutsch-polnischen Beziehungen, aber auch aufgrund der französischen Staatsdoktrin, die Minder heiten grundsätzlich nicht anerkennt, nicht auf. Dafür räu men Frankreich und Polen im Vertrag von Nancy der Zu sammenarbeit in der zivilen Nutzung von Nuklearenergie einen zentralen Platz ein, die im deutsch-französischen Verhältnis aufgrund des deutschen Atomausstiegs von 2011 kein Thema ist. Die Umsetzung der Verträge – wo stehen wir heute? Aufgrund ihres unterschiedlichen Alters lassen sich auch nur unterschiedliche Aussagen über die jeweilige Umset zung der Bestimmungen der Verträge in die Praxis machen. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag hat eine Vielzahl von Institutionen geschaffen, die zum Rückgrat der heutigen deutsch-polnischen Beziehungen geworden sind. Dazu gehören die Stiftung für deutsch-polnische Zu sammenarbeit(SDPZ), das deutsch-polnische Jugendwerk (DPJW) oder die Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag hat eine Vielzahl von Institutionen geschaffen, die zum Rückgrat der heutigen deutsch-polnischen Beziehungen geworden sind Der Aachener Vertrag hat ebenfalls einen großen Teil der Hoffnungen erfüllt, die in ihn gesetzt wurden, und den deutsch-französischen Beziehungen auch in der Praxis neuen Schwung verliehen. Hervorzuheben ist hier insbesondere die neue Dynamik, die der Vertrag in der grenzüberschrei tenden Zusammenarbeit entfacht hat, u.a. auch auf dem Wege der Schaffung eines Ausschusses für grenzüberschrei tende Zusammenarbeit(AGZ) mit regelmäßigen Treffen von Lokal- und Regionalpolitiker*innen bzw. Vertreter*innen der nationalen Regierungen und Parlamente sowie einem ständigen Sekretariat. Auch in den Wirtschafts- bzw. den kulturellen Beziehungen hat der Vertrag mit den deutschfranzösischen Kulturinstituten sowie einem Rat der Wirt schaftsexpert*innen neue Institutionen ins Leben gerufen, Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen 5 die bereits operativ sind. Die größte Erfolgsgeschichte des Aachener Vertrags ist jedoch zweifelsohne der DeutschFranzösische Bürgerfonds, dessen Ziel es ist, auf schnellem und möglichst wenig bürokratischem Wege Mittel für bila terale bürgerschaftliche Initiativen bereitzustellen. 2 Die größte Erfolgsgeschichte des Aachener Vertrags ist der Deutsch-Französische Bürgerfonds Noch sehr wenig lässt sich über die Umsetzung des Ver trags von Nancy vom Mai 2025 sagen. Insbesondere mit Blick auf die Schaffung institutioneller Neuerungen ist er auch weniger ambitioniert als die Verträge von 1991 und Aachen. Ein großer Erfolg wäre hier bereits das Zustande kommen der vorgesehenen regelmäßigen Treffen auf Re gierungsebene und eine bessere Koordination der französischen und polnischen Positionen in Fragen der Sicherheitsund Verteidigungspolitik bzw. der Europapolitik. Konkrete Ergebnisse sind am ehesten im wirtschaftlichen Bereich zu erwarten, wo die beiden Seiten ein alle zwei Jahre stattfin dendes bilaterales Wirtschaftsforum anstreben, oder auch im Bereich der Energiepolitik(inkl. der zivil-nuklearen Ko operation), wo eine Verbesserung der Zusammenarbeit an gestrebt wurde. Insgesamt sollte nicht vergessen werden, dass die genann ten Freundschaftsverträge zwar rechtlich völkerrechtlich bindenden Charakter haben, die Umsetzung ihrer Bestimmun gen aber dennoch zu einem hohen Grade vom politischen Willen der jeweils handelnden politischen Akteure abhängig ist. Dies lässt sich sehr gut am Beispiel des deutsch-polnischen Freundschaftsvertrags zeigen. Dass die Vertragsum setzung in politisch turbulenten Zeiten ihre Grenzen hat wurde in den Jahren 2015-2023 deutlich, als das deutsch-pol nische Verhältnis während der Zeit der PiS-Regierung in Po len weitgehend erkaltete. So fanden z.B. die im Vertrag von 1991 eigentlich für jedes Jahr vorgesehenen Regierungskon sultationen zwischen 2018 und 2024 kein einziges Mal statt und auch das ebenfalls vertraglich verankerte Deutsch-Pol nische Forum pausierte zwischen 2018 und 2025 sieben Jah re lang. Auch im deutsch-französischen Verhältnis ist hier al lerdings nicht alles Gold was glänzt. So wurden einige Ziele des Aachener Vertrages wie z.B. die Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bis dato nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die Umsetzung der vertraglichen Bestimmungen hängen zu einem hohen Grade vom politischen Willen der jeweils handelnden politischen Akteure ab Welche Lehren für einen neuen deutsch-polnischen Vertrag? Dennoch lassen sich aus dem Vertrag von Nancy und insbe sondere aus dem Aachener Vertrag einige Ideen für einen neuen deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag ableiten. Nachzudenken wäre dabei z.B. über Abmachungen in denje nigen Bereichen, die im Vertrag von 1991 entweder gar keine Rolle spielten oder dringend an die heutige Zeit angepasst werden müssen. Tatsächlich wurden viele dieser potenziellen Neuerungen bereits in einem Aktionsplan veröffentlicht, der im Juli 2024 als Ergebnis der 16. Deutsch-Polnischen Regie rungskonsultationen verabschiedet wurde. Hier könnte und sollte an vielen Stellen angeknüpft werden. Ein neuer deutsch-polnischer Vertrag könnte Abmachungen in Bereichen beinhalten, die 1991 keine Rolle spielten oder dringend an die heutige Zeit angepasst werden müssen Von ganz zentraler Bedeutung wäre in einem neuen Vertrag die Formulierung gemeinsamer Ziele in der Außenund ganz besonders der Sicherheits- und Verteidigungspolitik . 3 Hier könnten Deutschland und Polen gemeinsam definieren, wie sie sich die Zukunft der europäischen Sicherheit im Spannungsfeld zwischen einer unsicherer gewordenen trans atlantischen Zusammenarbeit und einer autonomen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorstellen. Ein starkes Signal wäre es, wenn Berlin und Warschau, ver gleichbar den Verträgen von Aachen und Nancy, eine gegen seitige militärische Beistandsklausel in einen neuen Vertrag aufnehmen würden. Diese sollte ähnlich stark wie im Aache ner Vertrag formuliert werden und würde damit einen echten Mehrwert zu den bestehenden Beistandsverpflichtungen im Rahmen von NATO und EU darstellen. Es wäre ein starkes Signal, eine gegenseitige militärische Beistandsklausel aufzunehmen, wie es sie in den Verträgen von Aachen und Nancy gibt Neu kalibriert werden müssten in einem neuen Vertrag auch die Vereinbarungen zur Rüstungskooperation und der Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Streitkräfte. Diese war im Vertrag von 1991 noch maßgeblich durch den Willen zur Streitkräftereduktion und Abrüstung ge prägt. Im aktuellen internationalen Kontext wäre vor dem Hintergrund der russischen Expansionspolitik eher das Ziel einer effektiveren Zusammenarbeit bei der gemeinsamen 2 Für eine ausführliche Analyse der Umsetzung des Aachener Vertrags siehe https://www.stiftung-genshagen.de/publikationen/5-jahre-aachener-vertrag-eine-zwi schenbilanz/. 3  Siehe auch hier: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/deutschland-polen-vertiefenmilitaerkooperation-5812044#:~:text=Gemeinsam%20werden%20Deutschland%20 und%20Polen%20dann%20Verantwortung,hat%20die%20deutsch%2Dpolnische%20 milit%C3%A4rische%20Zusammenarbeit%20durch%20enge 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Verteidigung Europas gegen Bedrohungen von außen an gebracht. Der Vertrag könnte hier einige Leuchtturmprojek te in der Rüstungskooperation definieren und konkrete Schritte einleiten, um diese in den kommenden Jahren umzusetzen. In einem neuen Vertrag könnte die Grundlage für eine effektivere Zusammenarbeit in der Rüstungsund Verteidigungspolitik gelegt werden Um eine bessere Plattform für die Kooperation in der Si cherheits- und Verteidigungspolitik zu schaffen, könnte ein Deutsch-Polnischer Sicherheits- und Verteidigungsrat ins Leben gerufen werden, wie er im deutsch-französischen Rahmen existiert(siehe Aachener Vertrag Art. 4,4). In ei nem solchen Rat könnten auch Leitlinien zur gemeinsamen Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg formuliert und diskutiert werden, denn allzu oft erfol gen die deutschen und polnischen Maßnahmen hier zu we nig koordiniert. Zumindest eine klare Willensbekundung zur Unterstützung zur Ukraine sollte in jedem Fall auch Eingang in den neuen Vertrag finden. Der Bereich der inneren Sicherheit , inkl. der Bekämpfung illegaler Migration spielte im Vertrag von 1991 keine Rolle. Zwar existieren hier inzwischen neben zahlreichen europäi schen Regeln im Bereich Migration und Inneres mehrere bilaterale Vereinbarungen. Dass es jüngst zu erheblichen Ver stimmungen rund um die Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze kam zeigt jedoch, dass es hier noch verbindlichere Bestimmungen braucht. Um ähnliche Diffe renzen in Zukunft zu vermeiden, könnten sich Deutschland und Polen in einem Vertrag z.B. zu Absprachen im Vorfeld vergleichbarer Entscheidungen verpflichten. Auch die Ein führung eines entsprechenden Konsultationsgremiums, z.B. zwischen den beiden Innenminister*innen, wäre eine sinn volle Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen in diesem Bereich. Um erneute Verstimmungen im deutsch-polnischen Verhältnis zu vermeiden, könnten auch verbindlichere Bestimmungen zu Grenzkontrollen in einen neuen Vertrag aufgenommen werden Nicht nur im Bereich der Migration, sondern auch in ande ren Feldern der Europapolitik sollte ein neuer Vertrag ähn lich wie die Verträge von Aachen und Nancy einen Artikel über eine engere bilaterale Abstimmung enthalten. Die Eu ropapolitik war zuletzt immer wieder ein Zankapfel zwi schen Berlin und Warschau. In einem neuen Freundschaftsvertrag könnten europapolitische Prioritäten festgelegt werden, die beide Staaten in den kommenden Jahren ge meinsam vorantreiben wollen. Dabei wäre es sinnvoll, die se Prioritäten nicht, wie dies z.B. im Vertrag von Nancy der Fall ist, in den thematischen Kapiteln zu„verstecken“, son dern sie ganz explizit in einem Europa-Kapitel des Vertra ges zu nennen. Die Europapolitik – ein stetiger Zankapfel zwischen Berlin und Warschau – könnte ein eigenes Kapitel bekommen Im Aktionsplan vom Juli 2024 wurde, nach deutsch-franzö sischem Vorbild, die Bildung einer bilateralen Arbeitsgrup pe angekündigt, die Vorschläge für EU-Reformen erarbei ten soll. Die Ergebnisse der Arbeit der Gruppe könnten be reits in die Ausformulierung des Vertragstextes miteinbezogen werden. Ebenso könnte der Vertrag regel mäßige Konsultationen im Vorfeld wichtiger europäischer Treffen anstreben, die Deutschland und Polen bis dato im Gegensatz zu Berlin und Paris nur unregelmäßig abhalten. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit war der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag in gewisser Wei se Vorreiter für den Aachener Vertrag. In einigen Bereichen hat das deutsch-französische Abkommen von 2019 jedoch neue Standards gesetzt, die wiederum als Vorbild für die deutsch-polnische Kooperation dienen könnten: So könnte z.B. die – im Aktionsplan 2024 angekündigte – Modernisie rung der(bereits seit 1991 existierenden) Deutsch-Polni schen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit abgeschlossen werden. Insbesondere soll te die Kommission, ähnlich wie der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ), z.B. durch die Einrichtung eines Sekretariats, stärker institutionalisiert werden. Auch die – ebenfalls im Aktions plan angekündigte – Nutzung von Experimentierklauseln könnte in einem neuen Vertrag verankert werden. Hier be stehen im deutsch-französischen Rahmen, wie oben er wähnt, noch Defizite. Vielleicht könnte die deutsch-polni sche Kooperation hier wiederum eine Vorbildfunktion für die Partnerschaft auf beiden Seiten des Rheins spielen. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern, könnte die Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit stärker institutionalisiert werden Besonders greifbare Vereinbarungen wurden in den deutsch-polnischen und auch in den deutsch-französischen Freundschaftsverträgen immer im Bereich der Kultur, Medien, Bildung, Forschung und Mobilität getroffen. Im Prinzip sind die Strukturen hier auf deutsch-polnischer Ebene gegeben. Eine bessere finanzielle Ausstattung der SDPZ, Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen 7 wie sie auch im Aktionsplan vom Juli 2024 gefordert wird, wäre hier sicher ein sinnvoller pragmatischer Schritt. Freundschaftsverträge leben jedoch nicht nur von Pragma tismus, sondern auch von ihrer Symbolwirkung. Daher könnte durchaus darüber nachgedacht werden, nach dem Vorbild des Deutsch-Französischen Bürgerfonds, z.B. im Rahmen der SDPZ, einen deutsch-polnischen Bürgerfonds ins Leben gerufen werden. 4 Nach dem Vorbild des Deutsch-Französischen Bürgerfonds könnte ein deutsch-polnischer Bürgerfonds ins Leben gerufen werden Im wirtschaftlichen Bereich sowie in der Energie- und Klimapolitik sollte ein neuer Vertrag insbesondere der Tatsa che Rechnung tragen, dass das wirtschaftliche Verhältnis zwischen Deutschland und Polen heute deutlich weniger asymmetrisch ist als noch 1991. Ähnlich wie im Aachener Vertrag könnte in einem neuen Vertrag das Ziel der weite ren Rechtsharmonisierung in diesem Bereich festgelegt werden. Ein intensiverer Austausch bietet sich insbesondere mit Blick auf Innovation und künstliche Intelligenz sowie weitere Zukunftsthemen an. Auch hier sollten regelmäßige Konsultationen zwischen den zuständigen Ministerien und ggf. wichtigen Behörden stattfinden. Das bisher unregel mäßig stattfindende deutsch-polnische Wirtschaftsforum sowie weitere bereits existierende Strukturen wie z.B. die Deutsch-Polnische Arbeitsgruppe für Energie und Klima und die Deutsch-Polnische Energieplattform sollten im Ver trag verankert und verstetigt werden. 4. Fazit: Ein offenes Fenster, das sich schon wieder schließt? Ein neuer deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag wäre demnach zum aktuellen Zeitpunkt in mehrfacher Hinsicht ein wichtiges Signal: Insbesondere im Bereich der Außenund Sicherheitspolitik könnte ein deutsch-polnisches Zusammenrücken in der aktuellen internationalen Lage ein Zeichen setzen. z.B. durch die Aufnahme einer Beistandsklausel, die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Sicher heits- und Verteidigungsrates und konkrete Verabredungen zur Unterstützung der Ukraine. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit könnte die Modernisierung der DeutschPolnischen Regierungskommission für regionale und grenz nahe Zusammenarbeit festgezurrt werden; und die zivilge sellschaftliche Zusammenarbeit könnte durch eine deutliche Stärkung der SDPZ, besser noch durch einen finanziell gut ausgestatteten Sondertopf vergleichbar des Deutsch-Franzö sischen Bürgerfonds’ symbolisch gestärkt werden. 4  Eine entsprechende Initiative kam z.B. aus dem Bundesrat, siehe Bundesrats-Ent schließungsantrag https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/ueberset zungen/217-24-beschluss-de.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Ein Update der deutsch-polnischen Beziehungen auf das Niveau der deutsch-französischen Freundschaft könnte auch dem Weimarer Dreieck weitere Dynamik geben. Mit einem neuen deutsch-polnischen Vertrag hätten alle drei Staaten des Dreiecks relativ neue Freundschaftsverträge miteinander geschlossen, welche die meisten der heutzuta ge wichtigen Politikfelder umfassen. Dies würde es verein fachen, Schnittmengen zu identifizieren und gemeinsame, trilaterale Ansätze zu entwickeln. Im Vertrag von Nancy findet das Weimarer Dreieck immer wieder Erwähnung und es wäre ein wichtiger Schritt, das Format auch in einem neuen deutsch-polnischen Vertrag zu verankern. Prinzipiell scheinen die Ausgangsbedingungen für einen neuen Vertrag demnach gegeben. Leider ist für den Ab schluss eines solchen Schriftstücks die politische Großwet terlage zwischen den beiden Staaten von zentraler Bedeu tung und diese hat sich in den vergangenen Wochen seit dem Amtsantritt des neuen, PiS-nahen polnischen Präsiden ten Karol Nawrocki wieder deutlich verschlechtert. Auch die überraschende Streichung des Postens des polnischen Be auftragten für die deutsch-polnische zwischengesellschaft liche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – eine Er rungenschaft des Nachbarschaftsvertrages von 1991- durch die Tusk-Regierung zeugt von einem schwieriger geworde nen Klima zwischen Berlin und Warschau. Erneut sind die deutsch-polnischen Beziehungen zu einem Spielball der polnischen Innenpolitik geworden, was zumindest bis zu den nächsten Parlamentswahlen nichts Gutes verheißt. Die deutsch-polnischen Beziehungen sind erneut zu einem Spielball der polnischen Innenpolitik geworden Ganz unabhängig von der politischen Couleur der Entschei dungsträger*innen in Warschau bleibt die Frage offen, in wiefern ein neuer deutsch-polnischer Vertrag überhaupt zu standekommen kann, ohne dass zentrale Fragen der Ge schichtspolitik zwischen Deutschland und Polen geklärt werden. Im Nachbarschaftsvertrag von 1991 wurden Fragen der Aufarbeitung der deutschen Kriegsverbrechen in Polen und deren Wiedergutmachung durch Deutschland weitge hend ausgespart. Die vergangenen Jahre haben jedoch ver deutlicht, dass auf polnischer Seite der Wunsch besteht, dass Deutschland hier einen Schritt auf seinen östlichen Nachbarn zugeht. Initiativen wie das geplante DeutschPolnische Haus oder auch die vom ehemaligen Bundes kanzler Scholz 2024 initiierte„humanitäre Geste“ in Form des Angebots, den noch lebenden NS-Opfern in Polen Mit tel in Höhe von 200 Millionen Euro auszuzahlen, wurden jedoch parteiübergreifend als nicht ausreichend angesehen. Klärungsbedarf besteht weiterhin bei zentralen Fragen der Geschichtspolitik zwischen Deutschland und Polen 8 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Solange das politische Klima zwischen Berlin und War schau angespannt und zentrale Fragen der Geschichtspoli tik nicht geklärt sind, bestehen realistischerweise geringe Chancen auf das Zustandekommen eines neuen Vertrages. Das ist bedauerlich, aber vorübergehend bleibt wohl nur zu hoffen, dass sich beide Seiten in den kommenden Jahren wieder näherkommen und die Grundlagen für ein neues bi laterales Vertragswerk geschaffen werden können. Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen 9 Über den Autor Dr. Tobias Koepf ist seit Mai 2015 Projektleiter bei der Stif tung Genshagen, die sich der Zusammenarbeit der Staaten des Weimarer Dreiecks – Deutschland, Frankreich und Po len – widmet. Er studierte Politikwissenschaft, Ethnologie und Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München sowie an der Université de Cergy-Pontoise und wurde 2013 an der Universität Koblenz-Landau promo viert. Vor seiner Zeit in Genshagen führte ihn seine berufli che Laufbahn an mehrere Think Tanks, darunter die Stif tung Wissenschaft und Politik(SWP) und die Deutsche Ge sellschaft für Auswärtige Politik(DGAP) in Berlin, das Institut français des relations internationales(Ifri) und das EU Institute for Security Studies(EUISS) in Paris sowie das United States Institute of Peace(USIP) in Washington, D.C. 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. C AT E G O R Y Welche Lehren aus Aachen und Nancy? Impulse für einen neuen deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag Aus der Serie„Im Kräftefeld deutsch-polnischer Interessen“ Zuletzt mehrten sich die Stimmen, welche die Ausarbeitung eines neuen deutsch-polnischen Freundschaftsvertrages forderten. Insbesondere in den Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der Europapolitik, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und dem zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Austausch könnte ein neuer Vertrag wichtige neue Impulse setzen. Als Blaupause geeignet wäre dafür insbesondere der deutschefranzösische Aachener Vertrag vom Januar 2019. Aufgrund des weiterhin angespannten politischen Klimas zwischen Berlin und Warschau und insbeson dere den bis heute ungeklärten Fragen der bilateralen Geschichtspolitik ist der Abschluss eines neuen Vertrages derzeit jedoch eher unwahrscheinlich. Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen