IMPULS Alexandra Manske Altersarmut im Kultursektor Strukturelle Risiken, Vorsorgelücken, Handlungsbedarfe Auf einen Blick Um die Altersvorsorge von Kulturschaffenden in Deutschland steht es nicht gut. Zwar schafft die Künstlersozialkasse(KSK) einen spezifischen Schutzrahmen, doch führen niedrige und schwankende Einkommen selten zu auskömmlichen Renten. Hinzu kommt, dass rund ein Drittel der freiberuflichen Kulturschaffenden gar nicht in der KSK versichert und damit einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt ist. Es entsteht ein gestuftes Gefährdungsprofil, das Geschlechterungleichheiten und hybride Erwerbsverläufe weiter verschärfen. Politische Reformansätze werden nicht wirklich angegangen und verfehlen die branchenspezifischen Absicherungsbedarfe. Einleitung Kulturschaffende gehören in Deutschland zu den Berufsgruppen, die überdurchschnittlich stark vom Risiko der Altersarmut betroffen sind. Viele arbeiten als Soloselbstständige mit unsicheren, schwankenden Einkommen und können daher kaum Vorsorge betreiben – ­Altersarmut wird zur absehbaren Folge. Zwar existieren teils institutionelle Absicherungen wie die Künstlersozialkasse; doch garantiert eine Mitgliedschaft in der KSK nicht unbedingt eine auskömmliche Altersrente. Zudem bleibt ein erheblicher Teil der Kulturschaffenden außen vor und muss sich eigenverantwortlich privat absichern. Dieser Impuls analysiert die Altersvorsorge im Kultur- und Kreativsektor. 1 Er zeigt auf, dass ein sehr großer Anteil der Kulturschaffenden mit Altersarmut rechnen muss. Die Analyse liefert einen Überblick zur Datenlage, verweist auf blinde Flecken in der politischen Debatte und gibt einen Einblick in eine laufende empirische Untersuchung über Altersvorsorgestrategien im Kultur- und Eventbereich im Le1 In der kulturpolitischen Berichterstattung existieren verschiedene Ansätze zur begrifflichen Bestimmung des Kultur- und Kreativsektors und seiner Erwerbstätigen ­(Weißmann/Liersch 2021). Im Folgenden wird dem berufssoziologischen Ansatz in Anlehnung an die Studie von BFDK/Prognos(2024) gefolgt und daher vom Kulturund Kreativsektor und seinen Kultur- und Kreativberufen gesprochen. Altersarmut im Kultursektor 1 benszusammenhang(vgl. Universität Hamburg 2024). Schließlich werden im Ausblick Handlungsbedarfe und Reformoptionen angesprochen. Altersvorsorge versus Altersarmut: Begriffe und Ausgangslage Unter Altersvorsorge versteht man die finanzielle Absicherung im Alter. In Deutschland gilt das Drei-Säulen-Prinzip – bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Dieses Prinzip wurde im Zuge der Agenda 2010 und der Hartz-Reformen Anfang der 2000er Jahre unter der Annahme gestärkt, dass ein niedrigeres, staatliches Rentenniveau ein wichtiger Schritt zur Zukunftsfähigkeit der Alterssicherung in Deutschland sei. Seither sinkt es und liegt aktuell bei rund 48 Prozent(Standard)Rente vom (durchschnittlichen) Erwerbseinkommen – wobei dieser Wert auf den idealtypischen„Eckrentner“ mit 45 Beitrags jahren im Normalarbeitsverhältnis zugeschnitten ist und damit eine Norm konserviert, der aktuell nicht einmal die Hälfte aller Erwerbstätigen entspricht(Haustein et al. 2024). Das steigende Risiko von Altersarmut ist eine direk te Folge dieser Entwicklungen. Altersarmut bezeichnet eine Lebenslage, in der ältere Menschen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben – gemessen an 60 Prozent des mittleren Einkommens. Sie bedeutet nicht nur materielle Not, sondern auch eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe, soziale Exklusion und Abhängigkeit von aufstockenden Leistungen(Bäcker/Kistler 2024). Wie es in der Praxis aussieht, ist allerdings kaum bekannt. Generell weiß man sehr wenig über die Altersvorsorge von Selbstständigen, etwa inwieweit sie eine private Vorsorge betreiben, die im Alter auskömmlich ist(KrausePilatus et al. 2024). Doch es fehlt nicht nur an empirischen Daten, sondern auch an normativen Maßstäben. Objektive Anhaltspunkte für die Bemessung einer auskömmlichen Rente Selbstständiger bestehen gegenwärtig nicht. Hierzu ein kleines Rechenbeispiel: Denkt man beispielsweise an die Jahreseinkommen der Versicherten bei der Künst lersozialkasse, die aktuell grob eine Spanne von 20.000 bis 30.000 Euro umfassen(KSK 2024), liegt auf der Hand, dass sowohl 48 Prozent(Rentensatz Angestellte) als auch rund 70 Prozent(Pension für Beamte) dieser Einkommen kaum auskömmliche Altersbezüge generieren. Klar ist dagegen, dass die relative Armutsgefährdung der Personen ab 65 Jahren im Vergleich zu anderen Altersgruppen in den vergangenen 15 Jahren überproportional gewachsen ist. Gleichfalls ist belegt, dass das Armutsrisiko bei der Altersgruppe ab 65 Jahren mittlerweile höher liegt als in der Ge samtbevölkerung(BMFSJ 2025: 63). 2023 waren 16,6 Pro zent der Bevölkerung armutsgefährdet, aber 18,3 Prozent der über 65-Jährigen. Ferner beträgt der Anteil von ehe mals Selbstständigen an allen Grundsicherungsbeziehenden 19 Prozent gemäß SGB XII und liegt damit viel höher, als es ihrem Anteil an den Senior:innen ohne Grundsicherungsleistungen(neun Prozent) entspricht(Deutscher Bundestag/BT 20/14086 2024: 10–11). Kaum erforscht ist zu dem, ob die steigende Altersarmut von alten Menschen und insbesondere von Selbstständigen im Ruhestand auf eine mangelnde Vorsorgebereitschaft(subjektive Orientierung) oder begrenzte Vorsorgefähigkeit(ökonomische Potenz) zurückzuführen ist. Doch wie stellt sich die konkrete alterspolitische Lage im Kulturbereich dar, wie ist die alterspolitische Tragfähigkeit der KSK zu bewerten, und welche Risiken existieren darüber hinaus und generell für Kulturschaffende im Alter? Altersvorsorge im Kultursektor: Strukturen und Risiken Zu den allgemeinen Kennzeichen der Kultur- und Kreativberufe zählt die große Vielfalt an Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen. Standardisierte abhängige Beschäftigungsverhältnisse stellen hier nur einen vergleichsweise geringen Anteil dar. Im Jahr 2024 arbeiteten rund 2 Millio nen Menschen im Kultur- und Kreativsektor(BMWK 2025), mehr als in der Finanzdienstleistungswirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt waren davon im Jahr 2019 593.000 Menschen in kulturrelevanten Wirtschaftszweigen und in Kulturberufen tätig, 50 Prozent davon selbstständig und darunter wiederum 88 Prozent Soloselbstständige (Weißmann/Liersch 2021). Demnach arbeiten im Kulturund Kreativsektor 260.920 Soloselbstständige, viele von ihnen hybrid. Im Laufe ihres Erwerbslebens durchleben diese Personen mindestens eine mehrgleisige Episode, in der sie abhängige und soloselbstständige Tätigkeiten kombinieren(BFDK 2023; Manske 2018). Dabei sind die Einkommen sowohl auf Ebene der individuellen Bruttoerwerbseinkommen als auch auf Ebene der Haushaltsnettoeinkommen niedriger als der bundesdeutsche Durchschnitt, allerdings mit enormen Ausschlägen nach oben(Schulz/Zimmermann 2020). Der Median des monatlichen Nettoeinkommens von Kultur- und Kreativberufler:innen bei Vollzeit liegt im Jahr 2023 bei 1.562,50 Euro, rund ein Viertel verdient weniger als 1.250 Euro. Etwa 60 Prozent liegen unter 2.000 Euro netto monatlich(BFDK/ Prognos 2024: 4). Einkommensklassen wie diese haben ei nen ökonomisch unsicheren Lebensabend zu erwarten und weisen eine objektiv geringe Altersvorsorgefähigkeit auf. Auch hierzu ein Rechenbeispiel: Wer etwa nur den Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung(GRV) (83,70 Euro/Monat) einzahlt, erhält nach 45 Jahren eine Rente von 225 Euro. Der Regelbeitrag zur GRV(611,94 Euro/ Monat) entspricht einem Einkommen von 3.290 Euro/Mo nat und bringt nach 45 Jahren 1.645,03 Euro Rente(Fach inger 2023). Solche Einkommen erreichen, wie gezeigt, vie le Kulturschaffende jedoch gar nicht. Zudem sind geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Arbeitsmarkt „Kultur“ drastischer ausgeprägt als in der übrigen Arbeitswelt, etwa im Hinblick auf Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten (Schulz/Zimmermann 2023). Die geringen und schwankenden Einkommen sowie die hinzukommenden Geschlechterungleichheiten haben massive Auswirkungen Altersarmut im Kultursektor 2 auf die Altersvorsorge, weil sie die individuelle, eigenverantwortliche Altersvorsorge generell gefährden, während die mangelnde Vorsorgefähigkeit geschlechtsspezifisch zugespitzt ist. Laut ver.di wären zum Renteneintritt mindestens 200.000 Euro Rücklagen nötig, um im idealtypisch an genommenen Ruhestand von 15 Jahren ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.500 Euro zur Verfügung zu haben. Jedoch könnte dieser Betrag schon heute nicht mal einen Pflegeheimplatz finanzieren. Legt man die aktuellen Heimkosten(ca. 3.000 Euro/Monat) zugrunde, wäre dieses Kapi tal nach der Hälfte der Zeit aufgebraucht. Auch konservativ gerechnet gilt: Nur ein Bruchteil der Kulturschaffenden in Deutschland wird den Ruhestand aus den im Erwerbsverlauf erzielten Einkommen finanziell tragen können. Allerdings sind Altersrisiken nicht homogen verteilt, sondern ergeben sich aus spezifischen Kombinationen von Erwerbsfeld, Geschlecht, Arbeitszeit und sozialer Absicherung. Die Erwerbsfelder sind stark differenziert – sowohl hinsichtlich ihrer institutionellen Einbindung als auch ihrer Verdienstchancen, Eintrittsbarrieren und Anerkennungslogiken. Beispielsweise ist die bildende Kunst strukturell freier organisiert und dadurch riskanter als etwa Orchestermusik, wo Festanstellungen den Zugang zur Sozialversicherung sicherstellen und vergleichsweise gute Einkommen eine auskömmliche Rente ermöglichen. Allerdings – um das Beispiel Musik ein wenig auszuführen – ist der Musikbereich einzigartig strikt differenziert, was mit erheblichen Folgen für die Altersvorsorgefähigkeit einhergeht. Den Musiker:innen, die im staatlich regulierten Orchesterbereich tätig sind und die über tariflich geregelte, relativ hohe Einkommen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen verfügen, steht der überwiegend prekär aufgestellte, freie Musikbereich mit jährlichen Durchschnittseinkommen am Rande der Armutsschwelle, wie beispielsweise die Jazz­ szene, gegenüber. So zeigt etwa die„Jazzstudie“ auf Basis einer Onlineumfrage unter haupt- und nebenberuflichen Jazzmusiker:innen, dass die Befragten im Schnitt mit einer Altersrente von maximal 710 Euro rechnen(Johnen et al. 2022: 80), womit diese Gruppe eindeutig zu den armutsge fährdeten und auf aufstockende Sozialleistungen angewiesenen, alten Menschen gehören wird. Die Altersarmutsrisikoquote im Musikbereich ist verknüpft mit einem generellen Strukturwandel hin zu mehr unsicheren Arbeitsverhältnissen mit eher geringen Einkommen und folglich sinkender Altersvorsorgefähigkeit: Zwei Drittel aller Musikschaffenden arbeiten heute hybrid und weisen daher mehrgleisige Erwerbsverläufe auf. Denn auch im Feld der klassischen Musik sind in den vergangenen Jahren die Rän der gewissermaßen ausgefranst, und es arbeiten immer mehr Musiker:innen auf soloselbstständiger oder Projekt­ basis. Dabei war die Mehrgleisigkeit in der Musikbranche lange ein Modell, in dem freiberufliche Musikarbeit durch Anstellungen an Musikschulen querfinanziert wurde, also eine typische Standbein-Spielbein-Strategie mit Brotjob. Seit den 2000er Jahren wurde diese Strategie jedoch kom plizierter, weil auch Musikschulen die Kosten für ihr Personal drosseln wollten/sollten. Im Ergebnis stieg der Anteil freier Mitarbeitender in Musikschulen an, sodass das vormals feste Standbein der betreffenden Musiker:innen im wahrsten Sinne einknickte und sie fortan ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich zu organisieren hatten(Bothur 2020; ­Deutscher Musikrat 2023). Ein arbeitsrechtlicher Wendepunkt war hier das sogenannte Herrenberg-Urteil. In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 geht es um die Zahlung von Sozialver sicherungsbeiträgen(BSG, Urteil vom 28.6.2022 – ­B 12 R ­3/20 R). Der konkrete Fall betraf eine Musikschullehrerin in Herrenberg(Baden-Württemberg), die jahrelang als Honorarkraft beschäftigt war, auf Anerkennung als Beschäftigte klagte und rückwirkend als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestuft wurde, wodurch die formale Selbstständigkeit zur„Scheinselbstständigkeit“ erklärt wurde. Allerdings war dieses Urteil mitnichten im Sinne aller Beteiligten. Aufgrund großer Proteste verschiedener Interessenverbände wurde eine befristete Übergangsregelung geschaffen(§ 127 SGB IV), die bis Ende 2026 eine Fortführung von Honorarverträgen an Musikschulen ermöglicht, sofern beide Seiten zustimmen(dpa 2025). Ein weiteres zentrales Risiko im Kultur- und Kreativsektor stellt die weitverbreitete Teilzeitarbeit dar – oft eng verschränkt mit geschlechtsspezifischen Arbeitsteilungen und Care-Verpflichtungen sowie einem Gender-Pay-Gap, der in den freien und publizistischen Kunst- und Kulturberufen mehr als 20 Prozent beträgt(KSK 2024). Insbesondere der hohe Teilzeitanteil von Frauen weist auf eine geschlechtsspezifische Armutsrisikostruktur im Kultur- und Kreativsektor hin, die mit dem Familienernährermodell zu korrespondieren scheint(Manske 2019). Gleichzeitig fehlen hierzu ge schlechtersensible Längsschnittdaten: Inwieweit wählen Frauen aus freien Stücken eine selbstständige Teilzeitarbeit? Oder sind es die Ungleichheitsmechanismen im Kultur- und Kreativsektor, die geschlechterasymmetrische Vorsorgefähigkeit durch Glass Ceilings, also mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen, forcieren? Für Letzteres sprechen viele Befunde(Manske 2023; Schulz/Zimmer mann 2023). Doch aufgrund der Datenlage ist das„HenneEi-Problem“ noch nicht abschließend geklärt. Auf der gegebenen Basis lässt sich jedoch ziemlich sicher extrapolieren, dass im Kultur- und Kreativsektor tätige Frauen in der Altersvorsorge schlechtere Karten haben als Männer. Insgesamt unterstreichen diese Beispiele, dass Altersarmut im Kultur- und Kreativsektor ein strukturimmanentes Risiko der altersbezogenen Vorsorgefähigkeit darstellt. Soziale Sicherungssysteme im Kulturbereich Altersarmut ist folglich keine Ausnahme, sondern ein strukturelles Risiko der Kulturarbeit. Teilweise wird dieses Risiko durch die KSK eingehegt. Sie existiert seit 1983 und stellt für selbstständige Kultur- und Kreativberufler:innen ein berufsspezifisches Absicherungssystem dar, das neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Altersvorsorge Altersarmut im Kultursektor 3 und bis zur Einkommensbemessungsgrenze eine verpflichtende Mitgliedschaft in der GRV umfasst. Die KSK ist eine international einzigartige Absicherungsinstitution. Der Zugang ist an die Anerkennung als hauptberuflich künstlerisch Tätige sowie an ein Mindesteinkommen gebunden, das bei 3.900 Euro Jahreseinkommen liegt. Wer in der KSK versichert ist, sorgt institutionell abgesichert fürs Alter vor. Aktuell sind das rund 180.000 Perso nen. Wer außerhalb dieses institutionellen Rahmens tätig ist, ist auf freiwillige GRV-Beiträge oder private Vorsorge angewiesen. Für einen großen Anteil dieser Personen ist das eine Herausforderung, die sich durch das ganze Erwerbsleben zieht. Von den 260.920 Soloselbstständigen, die laut Statistischem Bundesamt im Kultur- und Kreativsektor tätig sind, ist fast ein Drittel nicht in der KSK versichert, etwa 80.000(Weißmann/Liersch 2021). Doch auch die institutionell abgesicherten soloselbstständigen Kulturschaffenden tragen Altersrisiken. Denn in der KSK wird nur abgesichert, was zuvor erwirtschaftet und eingezahlt wurde, weil die gesetzliche Rente nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip gezahlt wird. Sie bildet also prozentual das über die Jahre erwirtschaftete Einkommen ab. Die Al tersrente stellt insofern ein Spiegelbild des Erwerbsverlaufs dar. Deshalb bietet die altersbezogene Absicherung via KSK überwiegend keine auskömmliche Altersvorsorge. Unter Umständen kann sie sogar zur„Armutsfalle“ werden, wenn ergänzende Vorsorge fehlt. Über die Höhe privater Vorsorgeaufwendungen ist aber kaum etwa bekannt. So wird zwar oft darauf verwiesen, dass generell Selbstständige eine private Vorsorge über Lebensversicherungen, ETFs oder Ähnliches betreiben, doch ob es dabei um tragfähige Summen für die Rente oder um ein Zubrot geht, ist unklar (Brenke 2016). Was daher für die meisten Kulturschaffen den mit Leidenschaft beginnt, endet im Alter oft in einer wirtschaftlichen Notlage. Altersvorsorge im Lebenszusammenhang: Empirische Perspektiven Altersarmut im Kultur- und Kreativsektor ist nicht primär ein individuelles Versäumnis, sondern Resultat praktischer Möglichkeitsbedingungen. Untersuchungen der Autorin zur Altersvorsorge von Solselbstständigen aus Berufsfeldern des Kultur- und Eventmanagements sowie der Beautybranche zeigen, dass sich individuelle Vorsorgestrategien am besten im ganzen Lebenszusammenhang verstehen lassen. Die qualitativen Interviews untermauern, dass Altersvorsorge durchweg als relevantes Thema benannt wird – allerdings verbunden mit einer ambivalenten Haltung zwischen rationaler Einsicht und praktischer Überforderung. Entscheidend ist dabei, inwieweit berufliche und private Ressourcen kombiniert werden können, um langfristige Sicherheiten im Alter aufzubauen. Altersvorsorgestrategien bilden sich somit im Spannungsfeld von strukturellen Rahmenbedingungen, institutionellen Zugangshürden und subjektiven Handlungsorientierungen sowie privaten Geschlechterbeziehungen heraus. Viele Befragte sprechen von einem Dilemma zwischen Jetzt und Später bzw. zwischen Arbeit und Vorsorge: Die laufende Projektarbeit, schwankende Einkommen und fehlende finanzielle Spielräume lassen eine systematische Vorsorge oft nicht zu, selbst wenn das Bewusstsein für deren Notwendigkeit vorhanden ist. Dabei sehen alle Befragten die KSK grundsätzlich als wichtigen institutionellen Anker, empfinden sie aber mit Blick auf das Alter als„nicht ausreichend“. Die Interviews zeigen zudem deutliche Unterschiede in der Vorsorgepraxis: Während manche Kulturschaffende auf private Modelle wie Immobilien, Lebensversicherungen oder familiäre Unterstützung zurückgreifen können, verfügen andere über keinerlei Rücklagen. Auffällig ist dabei ein geschlechtsspezifischer Bias, der das klassische Zuverdienermodell bis ins Alter fortschreibt. Ein Teil der befragten Frauen verlässt sich vollständig auf den(Ehe-)Mann und weist eine geringe„financial literacy“ auf. Zwar findet sich mangelndes Vorsorgewissen auch bei Männern, doch kompensieren sie dies meist durch Versicherungsberater oder Beratung im Familienumfeld. Auch ökonomisch zeigen sich große Unterschiede: Während relativ Bessergestellte versuchen, ihren Lebensstandard im Alter zu halten, sehen andere der Altersarmut aus einer Position struktureller Ohnmacht entgegen. Aus den laufenden Einkommen lassen sich oft nur geringe Rücklagen bilden – häufig im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich, weit entfernt von den benötigten 200.000 Euro als Mindeststandard. Finanzmarktbasierte Produkte wie ETFs, Sparpläne oder Festgelder spielen zwar eine Rolle, reichen aber in der Regel nur für ein bescheidenes Zubrot. Einzelne Befragte berichteten von Zufallsgewinnen wie einem Erbe oder einer fällig gewordenen Lebensversicherung, die jedoch oftmals schon wieder aufgebraucht sind. Andere besitzen Immobilien oder erwarten Erbschaften, doch die Mehrheit setzt vor allem auf die Hoffnung, möglichst lange arbeiten zu können – nicht selten mit der Befürchtung, dass ihre Kulturkarriere ohnehin in Altersarmut münden wird. Altersvorsorge erscheint insgesamt als widersprüchliche Praxis zwischen Arbeit, Leben und Zukunft. Dass vor diesem Hintergrund die Idee einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung auch unter Kulturschaffenden Zuspruch erfährt, ist nicht verwunderlich(Arbeitnehmerkammer Bremen/DGB/Arbeitskammer des Saarlandes 2023). Reformen müssen daher institutionell ansetzen und gleichzeitig der Vielfalt biografischer Verläufe gerecht werden. Der alterspolitischen Unsicherheit von Kultur- und Kreativberufler:innen steht allerdings ein phlegmatischer Sozialstaat mit veralteten Normalitätsannahmen gegenüber. Inwieweit die von der amtierenden Arbeits- und Sozialministe­rin Bärbel Bas geplante Rentenkommission den Mut zu grundlegenden Reformen aufbringt, bleibt abzuwarten. Altersarmut im Kultursektor 4 Fazit und Ausblick: Perspektiven einer erweiterten Altersvorsorge Eine unzureichende Altersvorsorge ist im Kern Folge eingeschränkter Vorsorgefähigkeit – und nicht etwa Ausdruck von Desinteresse oder Naivität. Vielmehr ist es für viele Soloselbstständige gerade aus dem Kultur- und Kreativsektor (aber nicht nur für sie) aussichtslos, einen sozialpolitischen „Normallebenslauf“ bis zur Durchschnittsrente zu realisieren. Besonders Frauen sind aufgrund der sozial ungleichen Verteilung von Sorge- und Berufsarbeit überproportional häufig vom Risiko der Altersarmut betroffen. Hinzu kommt, dass informelle Arbeit, etwa in künstlerischen Kollektiven oder Community-Projekten, kaum sozialversicherungspflichtig erfasst wird – mit langfristigen Folgen für den Rentenzugang. Dabei zeigt die Forschung und auch der Blick ins Ausland, dass die alterspolitische Situation für nicht versicherungspflichtige Soloselbstständige in Deutschland fast einmalig schlecht ist. Dass Selbstständige bis heute nicht ins alterspolitische Sozialversicherungssystem eingebunden sind, ist ein Relikt aus Bismarcks Zeiten und Ausdruck von langfristig wirkenden, wirtschaftsliberalen Annahmen. Die gegenwärtigen politischen Reformideen verharren bislang jedoch auf halbem Weg: Einerseits erkennen alle Regierungen das Risiko unzureichender Altersvorsorge an, andererseits scheuen sie den politischen Konflikt um höhere Beitragslasten, die Einbeziehung privilegierter Berufsgruppen und den Widerstand der Wirtschaftsverbände. Das Ergebnis sind halbherzige Modelle und eine Beschränkung auf„neue Selbstständige“. Diese selektive Lösung verhindert eine strukturelle Reform, konserviert soziale Ungleichheiten zwischen abgesicherten und ungesicherten Gruppen und lässt das Risiko wachsender Altersarmut bestehen – im Kultursektor wie allgemein. Dabei weist die wissenschaftliche Fachwelt nahezu geschlossen darauf hin, dass die sozialpolitischen Regeln zur Alterssicherung eine soziale Ungleichbehandlung von Berufsgruppen produziert, die gesellschaftspolitisch nicht mehr legitim ist. Sie ist in Bezug auf staatsbürgerliche Rechte durchaus problematisch und wird auf die Dauer enorme gesellschaftliche Kosten produzieren. Doch so lange, wie der alterspolitische Modernisierungsbe­ darf weiter aufgeschoben wird – also voraussichtlich mindestens bis zum Jahr 2027, wenn die Rentenkommissi­on ihre Ergebnisse vorlegt –, bedürfte es alterspolitischer Fantasie zur Lösung wichtiger Fragen, etwa: Inwieweit können Mindesthonorare, tarifliche Rahmenbedingungen und öffentliche Förderung so gestaltet werden, dass sie auch für Soloselbstständige im Kultur- und Kreativsektor langfristige Vorsorge erleichtern? Wie lassen sich Vorsorgebiografien entkoppeln von kontinuierlicher Erwerbsintegration? Schließlich besteht ein Spannungsfeld zwischen individueller Eigenverantwortung und alterspolitischer Absicherung, das neu vermessen werden muss. Dabei lohnt sich ein Blick auf Regulierungsprozesse in vergleichbaren frei organisierten Wirtschaftsbereichen, wie z. B. der Plattformökonomie. Hilfreich wäre außerdem, branchenspezifische Wege kollektiver Absicherung tiefer auszuloten, etwa die Produktionskasse der Filmwirtschaft oder die Bayerische Versorgungskammer der Theaterbühnen. Hierbei handelt es sich um berufsspezifische Absicherungen, die im Rahmen des Drei-Säulen-Modells der Alterssicherung die berufsspezifische Säule darstellen. Wie weit diese tragen und inwieweit sie eine relevante Ergänzung zur KSK darstellen und welche Berufsgruppen im Kultursektor auf diese Säule bauen können, ist kaum bekannt. Diese berufsbezogenen Sicherungssysteme verweisen daher auf bislang wenig beachtete Gestaltungsspielräume zur Stärkung der Alterssicherung im Kultur- und Kreativsektor. Um Reformbedarf der Alterssicherung von Kulturschaffenden tiefer auszuloten, bieten diese Sicherungsinstitutionen wichtige Anregungen. Daraus könnten weitere Impulse für eine zukunftsfeste Altersvorsorge entstehen und für die Weiterentwicklung der„zweiten Säule“ der Alterssicherung im Kultursektor folgen. Zuerst gilt es jedoch, das Wissen über diese Modelle zu vergrößern. Erst dann lassen sich etwaige Reformoptionen im Übergang zu einer Erwerbstätigenversicherung beurteilen und gegebenenfalls entwickeln. Über die Autorin Dr. habil. Alexandra Manske ist Soziologin. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Erforschung der Soziologie der Arbeit und der Wohlfahrt, insbesondere auf der Soziologie der Kultur- und Kreativarbeit. 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Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Abteilung Analyse, Planung und Beratung www.fes.de/apb Kontakt Dr. Johannes Crückeberg, Johannes.Crueckeberg@fes.de Iva Figenwald, Iva.Figenwald@fes.de Bildnachweis Seite 1 oben: picture-alliance/ akg-images| akg-images Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES heraus­ gegebenen ­Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ­Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. November 2025 © Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. ISBN 978-3-98628-768-9 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Altersarmut im Kultursektor 6