IMPULS Giulia Varaschin, Quentin Parrinello und Gabriel Zucman Extreme Vermögen effektiv besteuern Fünf Lehren für Europa im 21. Jahrhundert Auf einen Blick Wie können Privatpersonen mit hohen Vermögen(High Net Worth Individuals – HNWI) in Europa effektiv besteuert werden? Denn aktuell gilt: Während das Vermögen dieser Personengruppe in den vergangenen Jahrzehnten weiter gewachsen ist, liegen ihre effektiven Steuersätze unterhalb der von Durchschnittsbürger:innen. Dieses Papier gibt einen Überblick über die jüngere Geschichte der Nettovermögensteuern in Europa und liefert fünf Erkenntnisse für eine moderne Besteuerung von Hochvermögenden. Denn wie sich zeigt, generierten frühere Vermögensteuern nur begrenzte Einnahmen, da Hochvermögende aufgrund enger Bemessungsgrundlagen – nicht aber, wie oft unterstellt, aufgrund ihrer hohen Mobilität – nur ineffektiv besteuert wurden. Moderne Systeme sollten breite Bemessungsgrundlagen ohne Ausnahmen vorsehen, auf extreme Vermögen mit hohen Freibeträgen ausgerichtet sein, Mindeststeuer-Aufstockungsmechanismen verwenden, glaubwürdige Anti-Exil-Regeln enthalten und die heutigen Transparenzinstrumente nutzen, um hochvermögende Privatpersonen künftig effektiv zu besteuern. 1. Einleitung Extremer Reichtum hat in Europa in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zugenommen. Nach Schätzungen der World Inequality Database besaßen 1985 die reichsten 0,1 Prozent der Europäer:innen etwa 8,5 Prozent des gesam ten Vermögens in Europa, während es 2025 bereits rund elf Prozent waren und damit fast viermal so viel wie die ärms ten 50 Prozent zusammengenommen. Neue Erkenntnisse zeigen zudem, dass hochvermögende Haushalte oft deut lich niedrigeren effektiven Steuersätzen unterliegen als die allgemeine Bevölkerung(vgl. Abbildung 1; Zucman 2024). Diese wachsende Kluft, verbunden mit dem steigenden Be darf an öffentlichen Investitionen und einer verstärkten öffentlichen Aufmerksamkeit für den sichtbaren Reichtum Extreme Vermögen effektiv besteuern 1 Durchschnittliche Steuersätze nach Einkommensgruppe und für Milliardär:innen in Prozent des Vorsteuereinkommens Italien 60 50 40 Niederlande 30 20 Abb. 1 Frankreich P0–1 P10 0 –2 P20 0 –3 P30 0 –40 Quelle: EU Tax Observatory 2025. P40–50 P50–60 P60–70 P70–80 P80–90 P90–95 P95– 99– 9 9 99 9, 9 9,9 ,99 9 , 9 9 9 9 ,9– P9 99 är: 9 in 9 nen P 9, P 99 99 9 – 9– il P liard P9 P99,9 M von Milliardär:innen, hat in ganz Europa erneut Forderun gen nach einer Vermögensteuer laut werden lassen. Aller dings hat Europa bereits in der Vergangenheit Vermögensteuern eingeführt, von denen viele später wieder abge schafft wurden. Um die gegenwärtige Debatte über die Gestaltung wirksamer Steuern für Privatpersonen mit hohen Vermögen fundiert zu führen, ist es daher unerlässlich zu verstehen, wie diese früheren Systeme funktioniert und wo sie versagt haben. 2. Vermögensteuer in Europa: Ein Überblick Zwischen den 1950er und 1980er Jahren führten viele euro päische Länder jährliche Steuern auf das individuelle Nettovermögen ein, sogenannte Nettovermögensteuern, um die progressiven Einkommensteuersysteme zu ergänzen (vgl. Tabelle 1). Eine Reihe europäischer Staaten hatte be reits Ende des 19. Jahrhunderts Vermögensteuern einge führt. Auf dem Höhepunkt erhoben Länder wie Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Spanien, Schweden und die Schweiz wiederkehrende Steu ern auf das Nettovermögen der Haushalte. Bis zum Beginn der 2010er Jahre wurden die meisten dieser Steuern jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer Effizienz und angesichts zu geringer Einnahmen wieder abgeschafft(OECD 2018). Die Konzeption effizienter Maßnahmen zur Beseiti gung der gegenwärtigen Regressivitätslücke, also der effek tiv deutlich niedrigeren Steuersätze für hochvermögende Privatpersonen, erfordert daher ein klares Verständnis der Merkmale und Mängel früherer Vermögensteuern. 1 2.1 Niedrige Freibeträge führten zu Liquiditätsdruck und veranlassten Ausnahmeregelungen In der Vergangenheit hatten Vermögensteuern in Europa eine zu niedrige Bemessungsgrundlage. In Finnland, Nor wegen und Schweden begann die Steuerpflicht oft zwi schen 150.000 und 250.000 Euro, wodurch auch kleine Un ternehmen und Haushalte, deren Vermögen hauptsächlich in Wohnimmobilien angelegt war, in den Anwendungsbe reich fielen(Du Rietz/Henrekson 2015). Die Vermögensteu er in Frankreich galt ab etwa 1,3 Millionen Euro – einer Schwelle, die immer noch niedrig genug war, um ebenfalls kleine und mittlere Unternehmen einzubeziehen(Bach et al. 2021). Diese Ausgestaltung führte jedoch zu Liquiditäts druck für Steuerzahler:innen, die ihr Vermögen hauptsäch lich in Wohnimmobilien oder Familienunternehmen hielten und nicht über den entsprechenden Cashflow verfügten, um die wiederkehrenden Steuerzahlungen zu leisten(OECD 2018). Als Reaktion darauf führten die verschiedenen Regie 1 Für die Zwecke dieses Berichts berücksichtigen wir nur Nettovermögensteuern. Daher werden Formen der vermögensspezifischen Vermögensbesteuerung(z. B. Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande haben Steuern auf ausgewählte Vermögenswerte) nicht in die Analyse einbezogen. Extreme Vermögen effektiv besteuern 2 Vergleichende Übersicht ausgewählter europäischer Modelle Tab. 1 Land Frankreich Spanien IP (Vermögensteuer) + ISFG (Solidaritätssteuer auf große Vermögen) Schweiz (kantonal) Norwegen Schweden Finnland Deutschland Dänemark Österreich Luxemburg Niederlande Status 2017 abgeschafft, ersetzt durch eine reine Immobiliensteuer aktiv aktiv aktiv, kombiniert kommunale und staatliche Komponenten 2007 abgeschafft 2006 abgeschafft 1997 ausgesetzt 1997 abgeschafft 1994 abgeschafft 2006 abgeschafft 2001 abgeschafft, ersetzt durch eine pauschale Kapital ertragsteuer Freibetrag (in EUR) 1,3 Mio. IP: regional fest­ gelegt(mit staatlichen Freibeträgen + Sätzen bei Nichtvorhandensein) ISGF: 3 Mio. ~85.000 (mit kantonalen ­Abweichungen) ~150.000 ~150.000 ~250.000 ~61.000 variiert jedes Jahr, festgelegt auf etwa 98% keine Freibeträge, Freibetrag bis zu 11.000 keine Freibeträge ~90.000 Satz 0,5–1,5% 0,3–3,5% 0,1–1% (kantonale Unterschiede) Wichtige Einschränkungen der Ausgestaltung (nicht erschöpfend) * Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen ** teilweise/vollständige Befreiung für Betriebsvermögen einkommensabhängige Haftungsbeschränkungen einkommensabhängige Haftungsgrenzen Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen teilweise/vollständige Befreiung für Unternehmensvermögen Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen 1,1% Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögens werte 1,5% 0,9% ~1% 2,2% (1996 auf 1% gesenkt) einkommensabhängige Haftungsbeschränkungen Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen teilweise/vollständige Befreiung für Betriebsvermögen Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen Bewertungsabschläge auf ausge wählte Betriebsvermögenswerte Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen 1% keine Ausnahmen 0,5% Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen 0,8% Bewertungsabschläge auf ausgewählte Betriebsvermögen * Nicht erschöpfende Liste von Merkmalen zur Verringerung der Bemessungsgrundlage; weitere Merkmale sind Ausnahmen für Pensionsfonds, Vorzugsregelungen für Erstwohnungen oder Ausnahmen für Kunstwerke und/oder Antiquitäten. ** Präferenzielle Bewertungsregeln für bestimmte Vermögenskategorien können Bewertungsabschläge, die Verwendung des Buchwerts anstelle des Marktwerts oder liquiditätsbasierte Ausnahmen umfassen. rungen wiederholt Ausnahmeregelungen ein, wie z. B. be sondere Bewertungsregeln für Unternehmensvermögen (z. B. Buchbewertung für nicht börsennotierte Vermögens werte, ermäßigte Bewertungszinssätze usw.), Ausnahmen für Unternehmensanteile, die von Manager:innen gehalten werden, oder Befreiungen für nicht börsennotierte Aktien. Das Beispiel Frankreich zeigt, wie umfassende Ausnahmen für Unternehmensvermögen nach und nach die Bemes sungsgrundlage für die Vermögensteuer ausgehöhlt haben, indem die meisten Unternehmensbeteiligungen von der Besteuerung ausgenommen wurden – ein Muster, das auch in anderen Ländern zu beobachten ist. Schweden wieder Extreme Vermögen effektiv besteuern 3 Effektive Vermögensteuersätze des obersten Vermögensperzentils Abb. 2 in Frankreich in Prozent des Gesamtvermögens 0,5% 0,4% 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% 97 98 99 99,1 Quelle: Bach et al. 2021. 99,5 99,9 99,91 99,95 99,99 99,991 99,995 99,999 um hat nicht börsennotierte Aktien und Großaktionär:in nen börsennotierter Unternehmen vollständig von der Steuer befreit, während andere Länder bevorzugte Bewer tungsregeln, die Befreiung eines Teils des Vermögens oder einen niedrigeren Steuersatz gewährt haben(z. B. Deutsch land und Norwegen). 2.2 Ausnahmen entzogen hohe Vermögen der Steuerbemessungsgrundlage und führten zu Einnahmeausfällen Ausnahmeregelungen haben Möglichkeiten geschaffen, Fi nanzvermögen so zu strukturieren, dass Steuern vermieden wurden. Von dieser Regelung profitierten insbesondere hochvermögende Privatpersonen, deren Vermögen überwie gend in Unternehmensanteilen und diversifizierten Finanz anlagen gehalten wird, sodass diese Werte weitgehend von der Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen waren. Dies führte zu Regressivität und Einnahmeverlusten. Empirische Belege bestätigen das Ausmaß dieser Erosion. Eine Studie des Institut des Politiques Publiques(IPP) aus dem Jahr 2021 kommt zu dem Ergebnis(siehe Abbildung 2), dass die effektiven Steuersätze für die reichsten Haushalte in Frankreich stark gesunken sind(Bach et al. 2021). Infolgedessen brachten Vermögensteuern nur bescheidene Einnahmen. In Frankreich beliefen sich beispielsweise die Einnahmen aus der Vermögensteuer im Jahr 2016 auf rund 5,1 Milliarden Euro, was weniger als 0,2 Prozent des BIP entspricht(Saez/Zucman 2022). Mit der Umstellung auf eine engere, auf Immobilien beschränkte Version im Jahr 2018 gingen die Einnahmen in dem Land noch weiter zu rück, mit einem Rückgang von schätzungsweise 3,4 Milliar den Euro pro Jahr für die öffentlichen Einnahmen(Paquie/ Sicsic 2022). Eine vergleichende Analyse der OECD zeigt ebenfalls, dass die Steuereinnahmen in allen Ländern der OECD gering waren und zwischen 0,5 Prozent der gesam ten Steuereinnahmen in Frankreich und 3,7 Prozent in der Schweiz lagen. Bemerkenswert ist, dass die Einnahmen in diesen Ländern trotz eines deutlichen Anstiegs des Vermögens der privaten Haushalte im gleichen Zeitraum nicht mitgestiegen sind(OECD 2018). 2.3 Begrenzte Verhaltens- und Verlagerungseffekte In politischen Debatten über die Vermögensbesteuerung wird häufig davor gewarnt, dass die Besteuerung großer Vermögen eine Massenflucht von Steuerzahler:innen aus lösen, die Einnahmen schmälern und inländische Investitio nen beeinträchtigen könnte. Empirische Daten aus europäischen Ländern widersprechen dieser Behauptung jedoch durchweg: Es gibt zwar Umzugstendenzen, diese sind je doch quantitativ gering, konzentrieren sich auf eine Min derheit hochmobiler Haushalte und haben nur vernachläs sigbare wirtschaftliche Auswirkungen. In Frankreich war die Abwanderung nach Änderungen der Impôt de solidarité sur la fortune(ISF) äußerst begrenzt. Schätzungen des Conseil d’analyse économique(CAE) auf der Grundlage von Verwaltungsdaten zeigen, dass eine Er höhung der Besteuerung von Großvermögen um einen Pro zentpunkt zu einem jährlichen Rückgang der Zahl der Extreme Vermögen effektiv besteuern 4 Alternativen zur direkten Vermögensbesteuerung: Info Warum sind sie unzureichend? In Debatten über die Besteuerung von extremem Vermögen werden häufig Alternativen zur Vermögensteuer hervorgehoben, wie beispielsweise eine strengere Durchsetzung der Einkommensteuer oder die Regulierung von Holdingstrukturen. Diese Maßnahmen sind zwar wichtig, reichen jedoch allein nicht aus, um Multimillionär:innen und Milliardär:innen wirksam zu besteuern. Die Einkommensbesteuerung ist an der Spitze der Vermögensverteilung strukturell begrenzt Höhere Kapitalertragsteuern könnten die Besteuerung an der Spitze der Verteilung nur geringfügig erhöhen. Personen am oberen Ende der Verteilung geben tendenziell einen höheren Anteil ihres gesamten wirtschaftlichen Einkommens als Kapitaleinkommen an. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass der wichtigste Teil ihres wirtschaftlichen Einkommens tatsächlich aus Gewinnrücklagen besteht und daher nicht der Einkommensteuer unterliegt(Bruil et al. 2022). Extrem vermögende Perso nen können ihr Vermögen legal manipulieren, um ihr zu versteuerndes Einkommen nahe null zu halten, beispielsweise indem sie Gewinne in Holdinggesellschaften zurückhalten oder die Ausschüttung von Dividenden ganz vermeiden. höheren effektiven Einkommensteuern als in Europa führt. Dennoch liegen die effektiven Steuersätze für USMilliardär:innen insgesamt weiterhin unter denen durchschnittlicher Steuerzahler:innen(Zucman 2024). Selbst bei begrenzter Nutzung von Holdingstrukturen ist es hochvermögenden Privatpersonen möglich, ihr Vermögen so zu strukturieren, dass es nur wenig steuerpflichtiges Einkommen generiert. Dies gelingt, indem sie beispielsweise die Dividendenpolitik ihrer Unternehmen kontrollieren und sich selbst keine steuerpflichtigen Dividenden auszahlen, während sie ihren Konsum durch steuerfreie Kredite finanzieren, wodurch ihr Vermögen wächst, während das gemeldete steuerpflichtige Einkommen niedrig bleibt(Zucman 2024). Grundsteuer Obwohl Grundsteuern erhebliche wirtschaftliche Vorteile haben, sind sie für hochvermögende Privatpersonen nur wenig zielführend. Immobilien machen nur einen kleinen Teil des Vermögens dieser Personen aus, das hauptsächlich aus Finanz- und Unternehmensvermögen besteht (OECD 2022). Ein Bericht der UBS zeigt, dass Immobilien nur elf Prozent des Portfolios hochvermögender Privatpersonen ausmachen(UBS 2025). Die Regulierung oder Besteuerung von Holdingstrukturen löst das Problem nicht In den Vereinigten Staaten gibt es seit Langem Vorschriften, die den Einsatz von geschlossenen Gesellschaften und Durchleitungsstrukturen unattraktiv machen, was zu hochvermögenden Steuerzahler:innen zwischen 0,003 und 0,03 Prozent führen würde, mit minimalen wirtschaftlichen Auswirkungen in Bezug auf Investitionen, Beschäftigung und wirtschaftliche Wertschöpfung(Bach et al. 2025). In Skandinavien bestätigen aktuelle Studien, dass Mobilität zwar vorhanden ist, aber nur in geringem Umfang. Studien zu Dänemark und Schweden kommen zu dem Ergebnis, dass auch die makroökonomischen Auswirkungen minimal wären: Langfristig führte eine Erhöhung des Spitzensteuer satzes für große Vermögen um einen Prozentpunkt zu ei nem Rückgang der Zahl der betroffenen Steuerzahler:innen um weniger als zwei Prozent, was zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung um 0,02 Prozent, der Gesamtinvesti tionen um 0,07 Prozent und der Gesamtwertschöpfung um 0,10 Prozent führen würde(Jakobsen et al. 2024). Ähnlich zeigen neue Untersuchungen aus dem Vereinigten Königreich, die sich auf die Abschaffung der steuerlichen Vorzugsbehandlung für langfristig im Ausland ansässige Personen(sogenannte„Non-Doms“) konzentrieren, dass die langfristigen Auswirkungen gering waren: Ein Rückgang des Nettosteuersatzes um einen Prozent führte zu einem Rückgang der Zahl der ansässigen Superreichen um nur 0,26 Prozent. Entscheidend ist, dass über die Hälfte derje nigen, die das Land verlassen hatten, drei Jahre später wei terhin steuerpflichtiges Einkommen im Vereinigten König reich angaben, während diejenigen, die geblieben waren, höhere Einkünfte und Steuerzahlungen meldeten, was nicht auf Kapitalflucht, sondern auf die Rückführung von Einkommen in die inländische Steuerbasis zurückzuführen war(Advani et al. 2025). Insgesamt zeigen die Erkenntnisse aus verschiedenen Ländern, dass Umzugstendenzen zwar real, aber begrenzt sind und dass ihre wirtschaftlichen Auswirkungen gering und nicht groß genug sind, um die schwache Performance his torischer Vermögensteuern zu erklären. Die Hauptursachen für die geringen Einnahmen waren eine schmale Bemes sungsgrundlage, Ausnahmeregelungen und Bewertungs vorschriften – strukturelle Entscheidungen, die es beson ders vermögenden Privatpersonen ermöglichten, Steuern zu vermeiden. Extreme Vermögen effektiv besteuern 5 3. Gestaltungsprinzipien für das 21. Jahrhundert 3.1 Eine breite Basis ohne Ausnahmen schaffen „Traditionelle“ Nettovermögensteuern hatten eine schmale Bemessungsgrundlage, die Ausnahmen für Unternehmens vermögen, Bewertungsabschläge und Ausnahmen für nicht börsennotierte Aktien oder Familienunternehmen vorsah. Diese Merkmale führten zu einer Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und infolge zu geringeren Einnahmen. Gleichzeitig führten diese Ausnahmen dazu, dass Vermö gensteuern häufig nicht auf hochvermögende Privatperso nen abzielten, da genau die Vermögenskategorien ausge nommen waren, in denen sich deren Vermögen konzen­ triert wie beispielsweise Unternehmensanteile, komplexe Holdingstrukturen und Offshore-Finanzanlagen. Ein modernes System muss daher eine breite Bemessungsgrundlage ohne Ausnahmen oder bevorzugte Bewer tungsregelungen(z. B. Verwendung des Buchwerts für Un ternehmensvermögen) vorsehen, um Erosionsrisiken zu vermeiden. Dies würde es ermöglichen, hochvermögende Privatpersonen anzusprechen und zu verhindern, dass das Vermögen von Haushalten künstlich in ausgenommene Kategorien umklassifiziert wird, was andernfalls zu Re gressivität führen würde. 3.2 Nur extremes Vermögen durch hohe Freibeträge ins Visier nehmen Bei einem breit angelegten Ansatz sollten die Freibeträge deutlich höher angesetzt werden als bei den historischen europäischen Vermögensteuern(z. B. 100 Millionen Euro Nettovermögen und mehr). Dies würde Liquiditätsbeden ken mindern: Diese Vermögenswerte erzielen in der Regel höhere Renditen als die der breiten Bevölkerung, wodurch eine wiederkehrende Besteuerung nachhaltiger wird. Darüber hinaus stellen hohe Freibeträge sicher, dass die Steuer nur für Personen mit extrem hohem Vermögensbe sitz gilt und nicht für Haushalte, deren Vermögen aus Hauptwohnsitzen, kleinen Unternehmen oder Altersvorsor ge stammt. Umfassende Studien mit offiziellen Daten der Steuerverwaltung liegen noch nicht für alle europäischen Länder vor, aber empirische Belege deuten durchweg da­ rauf hin, dass Steuersysteme am oberen Ende der Vertei lung regressiv werden. Daher würde dieser Ansatz es den politischen Entscheidungsträger:innen ermöglichen, gezielt vermögende Privatpersonen anzusprechen, die im Verhält nis zu ihrem Einkommen proportional weniger Gesamt steuern zahlen als Steuerzahler:innen mit mittlerem und oberem mittleren Einkommen. Die gezielte Ausrichtung auf die obersten Einkommensschichten beseitigt somit Regressionslücken, indem der Fokus auf einen kleinen, vermögen den Teil der Bevölkerung verlagert wird. 3.3 Verwendung eines Mindeststeueransatzes anstelle einer eigenständigen Nettovermögensteuer Traditionelle Nettovermögensteuern funktionieren als eigenständige Steuern auf den Vermögensbestand, wodurch ein paralleles System zur Einkommensbesteuerung entsteht und häufig Bedenken hinsichtlich einer Doppelbesteuerung ausgelöst werden. Ein Mindeststeueransatz ver meidet diese strukturellen Schwächen, indem er eine Un tergrenze für die im Verhältnis zum Vermögen gezahlten Gesamtsteuern festlegt, wie beispielsweise: Gesamtsteuerzahlung ≥ X% des Nettovermögens Wenn die gezahlten Steuern(Einkommensteuer, Kapitaler tragsteuer, Erbschaftsteuer und strukturelle Unternehmens besteuerung) den Freibetrag bereits überschreiten, fällt kei ne zusätzliche Steuerpflicht an. Die Steuer fungiert als Aufstockungsmechanismus und nicht als parallele Steuerstufe. Diese Konstruktion mindert Doppelbesteuerungsansprüche, da die Steuerpflicht bereits gezahlte Steuern berücksichtigt. 3.4 Mobilität durch Abschreckung bekämpfen Mobilitätsreaktionen auf die Vermögensbesteuerung kommen zwar vor, insbesondere bei Unternehmern und inter national mobilen Privatpersonen mit hohen Vermögen. Empirische Untersuchungen zeigen allerdings, dass dies ein vernachlässigbares Phänomen ist und seine gesamt wirtschaftlichen Auswirkungen begrenzt sind. Diese Befun de könnten teilweise darauf zurückzuführen sein, dass frü here europäische Vermögensteuern Ausnahmeregelungen enthielten. Würden die politischen Entscheidungsträger:in nen diese Ausnahmeregelungen abschaffen, könnte der Mobilitätsdruck zwar steigen, aber durch wirksame politi sche Maßnahmen wieder ausgeglichen werden. Die Frage ist daher nicht, ob hochvermögende Privatperso nen ihren Wohnsitz verlegen können, sondern ob die beste henden Vorschriften eine Verlegung des Wohnsitzes zu einer wirksamen Strategie der Steuervermeidung machen würden. Moderne Systeme können deshalb einmalige Wegzugsteuern zum Zeitpunkt der Auswanderung erheben, wodurch die Anreize für eine Verlegung des Wohnsitzes aus steuerlichen Gründen verringert werden. Wie Untersuchungen zeigen, spielt die Gestaltung der Wegzugsteuern eine wesentliche Rolle. Zahlreiche Länder erheben Wegzugsteuern(z. B. Frankreich, Deutschland, Norwegen und Spanien), aber eini ge schränken diese ein, indem sie bestimmte Vermögenska tegorien ausnehmen oder eine Befreiung von der Wegzugsteuer anbieten, wenn das Vermögen bis zum Tod oder für eine bestimmte Anzahl von Jahren nach dem Wechsel des Steuerwohnsitzes gehalten wird(Hourani/Perret 2025). Darüber hinaus könnten Länder Nachverbleibsregeln einführen. Nach solchen Regelungen bleiben Steuerzahler:in nen nach ihrer Auswanderung noch für eine bestimmte An zahl von Jahren in ihrem Herkunftsland steuerpflichtig. Extreme Vermögen effektiv besteuern 6 Dadurch wird sichergestellt, dass das während des lang fristigen Aufenthalts angesammelte Vermögen weiterhin besteuert wird, was die Wegzugsbesteuerung ergänzt und den steuerlichen Vorteil eines Umzugs in Niedrigsteuerge biete verringert. Gut konzipierte Maßnahmen gegen Steuerflucht könnten daher die steuerlichen Vorteile einer strategischen Auswanderung erheblich verringern und die An reize stärker auf einen langfristigen Aufenthalt und wirtschaftliches Engagement ausrichten. 3.5 Integration in die Transparenzinfrastruktur Frühere Vermögensteuern wurden in einem Umfeld weitaus geringerer finanzieller Transparenz erhoben: Der grenzüber schreitende Informationsaustausch war eingeschränkt, und Offshore-Beteiligungen waren für die Steuerbehörden weit gehend unsichtbar. Heute findet die Durchsetzung in einem ganz anderen institutionellen Umfeld statt. Der automati sche Austausch von Finanzkontoinformationen im Rahmen des Common Reporting Standard(CRS) der OECD umfasst mittlerweile mehr als 100 Länder und erhöht die Sichtbar keit grenzüberschreitender Bankbeteiligungen und Kapital erträge für die Behörden. Parallel dazu bietet die Auswei tung der Register für wirtschaftliche Eigentümer:innen eine Möglichkeit, Finanzkonten mit den letztendlichen Eigentü mer:innen zu verknüpfen. Zusammen geben diese Instrumente den Steuerbehörden beispiellose Möglichkeiten zur Aufdeckung bei der Durchsetzung moderner Vermögensteuern: Jüngste Schätzungen aus dem Global Tax Evasion Report der EU Tax Observato ry deuten darauf hin, dass der automatische Austausch die Offshore-Steuerhinterziehung bereits um den Faktor drei reduziert hat(Zucman et al. 2024). Wichtig ist, dass die Transparenzinfrastruktur auch die Durchsetzbarkeit von Maßnahmen gegen Steuerflucht stärkt, wie z. B. die ge nannten Wegzugsteuern und Nachsteuerverbindlichkeiten. Mit anderen Worten: Moderne Transparenz beseitigt zwar nicht die Strategien zur Steuervermeidung und-verlagerung, aber sie verringert deren Rentabilität und erweitert die Palette der politisch glaubwürdig durchsetzbaren Ins­ trumente – Bedingungen, die bei der Konzeption früherer europäischer Vermögensteuern nicht gegeben waren. 4. Schlussfolgerung Die zunehmende Vermögenskonzentration und die wach sende Steuerregressivität an der Spitze haben das Interesse daran neu entfacht, wie Privatpersonen mit hohen Vermö gen effektiver besteuert werden können. Frühere„traditio nelle“ europäische Vermögensteuern versagten bei der Be steuerung solcher Personen, weil ihre Bemessungsgrundla gen zu eng und die Freibeträge zu niedrig waren, während die Ausnahmen so umfangreich wurden, dass die reichsten Haushalte den größten Teil ihrer Steuerpflicht vermeiden konnten. Die Einnahmen blieben gering und standen in keinem Zusammenhang mit dem steigenden Vermögen, aber nicht weil vermögende Steuerzahler:innen massenhaft flo hen, sondern weil die Struktur dieser Steuern dazu führte, dass die Vermögenswerte der meisten hochvermögenden Privatpersonen außerhalb der Bemessungsgrundlage blie ben. Ein moderner Ansatz muss daher vermeiden, diese Konstruktionsfehler zu wiederholen. Die Erkenntnisse lassen sich eindeutig in fünf Lehren für die Politikgestaltung des 21. Jahrhunderts zusammenfassen: 1. Vermögensteuern sollten ohne Ausnahmen auf eine breite Basis angewendet werden. 2. Sie sollten durch hohe Freibeträge auf extremes Vermö gen abzielen, um Liquiditätsdruck zu vermeiden. 3. Sie sollten über Mindeststeuer- oder Aufstockungsmechanismen und nicht als eigenständige Nettovermögensteuern funktionieren. 4. Sie sollten glaubwürdige Anti-Exil-Regeln enthalten, um Anreize für einen Umzug zu neutralisieren. 5. Sie sollten sich kohärent in bestehende Transparenzsysteme und Instrumente der internationalen Zusammenar beit integrieren lassen. Zusammen könnten diese fünf Grundsätze eine neue Ge neration wirksamer Steuern für Privatpersonen mit hohen Vermögen definieren, die gezielter, besser durchsetzbar und besser auf die heutigen wirtschaftlichen Realitäten ab gestimmt sind. Ein solcher Ansatz könnte die Regressivität an der Spitze der Vermögensverteilung bekämpfen und gleichzeitig die Schwächen vermeiden, die frühere europäi sche Vermögensteuersysteme untergraben haben. Auf diese Weise könnten moderne Vermögensteuern nicht nur die effektive Steuerlast neu ausbalancieren, sondern auch drin gend benötigte Einnahmen zur Bewältigung der bevorste henden großen Herausforderungen im Bereich der öffentli chen Investitionen liefern, was sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zugute käme. Extreme Vermögen effektiv besteuern 7 Referenzen Advani, A.; Burgherr, D.; Summers, A.(2025): Taxation and ­Migration by the Super-Rich, CESifo Working Paper No. 11870. Bach, L.; Bozio, A.; Grimprel, N.; Guillouzouic, A.; Landais, C.; Malgouyres, C.(2025): Fiscalité du capital: Quels sont les effets de l’exil fiscal sur l’économie?, Focus n°118., Conseil d’analyse ­économique. Bach, L.; Bozio, A.; Guillouzouic, A.; Malgouyres, C.(2021): Évaluer les effets de l’impôt sur la fortune et de sa suppression sur le tissu productif, Institut des politiques publiques. Bruil, A.; van Essen, C.; Leenders, W.; Lejour, A.; Möhlmann, J. 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Gabriel Zucman ist Direktor des EU Tax Observatory(Eutax) und Pro fessor für Wirtschaftswissenschaften an der Paris School of Economics und der UC Berkeley, spezialisiert auf die Analyse von Steuerhinter­ ziehung und Steuervermeidung. Impressum Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Abteilung Analyse, Planung und Beratung www.fes.de/apb Kontakt René Bormann Rene.Bormann@fes.de Bildnachweis Seite 1 oben: picture alliance/ Westend61| George J Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES heraus­ gegebenen ­Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ­Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Januar 2026 © Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 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