und politischen Reformen wurden in der Folge wieder gestoppt. Somit rückten die staatliche Kontrolle und die ideologische Festigung des Systems wieder in den strategischen Mittelpunkt. Die wirtschaftlichen Folgen der veränderten Entwicklungsbedingungen nach dem Niedergang der Ostblockländer wurden also weitgehend überwunden, auch wenn der Autor betont, dass Kuba nach wie vor zahlreiche Entwicklungsprobleme aufweist. Auf den Säulen der Basislegitimierung und Kontrolle konnte nun 2006 der Machtwechsel stabil vollzogen werden. Nicht immer hält sich der Autor an die gesetzte Gliederung, wodurch einzelne thematische Überlappungen zwischen den Kapiteln irritieren können und einzelne Absätze nicht klar der Überschrift folgen. Gleichwohl wird dadurch auch die Verquickung der komplexen wirtschaftlichen und politischen Prozesse deutlich. Beim Lesen des Buches bekommt man den Eindruck, als hätte Fidel Castro mit einem großen Werkzeugkoffer das sozialistische Haus ständig vor dem Zerfall bewahrt. Je nach Situation und Erfordernissen griff er kreativ auf unterschiedliche Werkzeuge und Baumaßnahmen zurück. Vielleicht sind weniger sein Charisma, gewisse Entwicklungserfolge und der Nationalismus, sondern gerade dieser südländische Pragmatismus das Erfolgsgeheimnis. In der Publikation werden diese Wechsel- und Adaptionsprozesse wissenschaftlich analysiert. Hierbei kommen dem Autor auch seine zahlreichen Forschungsreisen nach Kuba und seine Beziehungen zugute. Der Leser merkt schnell, dass der Autor Kuba nicht nur aus Büchern kennt. Ein insgesamt empfehlenswertes Buch, welches sich auch durch eine verständliche Sprache auszeichnet. Peter Böxkes, Berlin RUCHI ANAND: Self-Defense in International Relations Basingstoke 2009 Palgrave Macmillan, 191 S. B eschleunigt durch das Ende des Ost-West-Konflikts und die Globalisierung bringen Politikwissenschaftler dem Völkerrecht und der wissenschaftlichen Beschäftigung mit seinen Inhalten, Formen und Prozessen insbesondere im Kontext der Global-Governance-Forschung mehr und mehr Interesse entgegen. Genauer: In der Disziplin der Internationalen Beziehungen wird unter Rekurs auf die realhistorischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte(wieder) zunehmend über das Verhältnis von Macht bzw. Politik und Recht nachgedacht. Eine Entwicklung, die aus guten Gründen als Antwort der»scientific 162 Rezensionen/Book Reviews ipg 3/2010 community« auf Dynamiken gedeutet werden kann, die außerhalb des Wissenschaftsbetriebes liegen. Zu konstatieren ist jedenfalls ein empirischer Trend zu einer»zunehmende(n) Verrechtlichung der internationalen Politik«, wonach das »Verhalten von Staaten, Unternehmen und Individuen rechtlichen Normen unterworfen wird, die jenseits der Nationalstaaten formuliert werden und die gegenüber diesen Geltung beanspruchen«(Edgar Grande). Bei der durch den Prozess der Globalisierung entstandenen internationalen Sphäre handelt es sich also keineswegs um einen rechtsfreien Raum. Ebenso richtig ist allerdings, dass im Zuge dieser Entwicklung – mit partieller Ausnahme der Europäischen Union – (bislang) kein Leviathan jenseits der Staatenwelt entstanden ist. Mangels einer den einzelstaatlichen Souveränen übergeordneten und mit Sanktionsmitteln versehenen Zwangsgewalt befindet sich die Staatenwelt demnach auch weiterhin im Zustand internationaler Anarchie. Anders gewendet: Die Beschäftigung mit der zunehmenden Rolle des Völkerrechts sollte nicht dazu verleiten,»Macht im realistischen(…) Sinne als Akteursmacht von Staaten zu ignorieren«(Martin List und Bernhard Zangl). Nun dürfte sich kaum ein Ereignis der jüngeren Geschichte besser zur Illustration der anhaltenden Relevanz machtpolitischer Stärke in diesem Sinne eignen als der anlässlich des Irak-Krieges im Jahre 2003 konkretisierte Anspruch der usa unter ihrem Präsidenten George W. Bush, das Recht zur präventiven bzw. präemptiven Gewaltanwendung zu besitzen. Mithin lieferte der Krieg den letzten Anstoß für eine breite Debatte über die Rechtsgrundlagen der Gewaltanwendung angesichts der namentlich durch den internationalen Terrorismus veränderten sicherheitspolitischen Lage in der Welt. Einerseits wird in diesem Kontext die Auffassung vertreten, dass die neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen Kriege wie den im Irak rechtfertigen würden. Kritiker argumentieren hingegen, dass mit dem bekanntlich ohne Mandat der Vereinten Nationen geführten Krieg die Autorität der Weltorganisation geschwächt und das gültige Völkerrecht in eklatanter Art und Weise verletzt worden sei. Anders gewendet: Der unter Hinweis auf das Selbstverteidigungsrecht erfolgten Intervention der usa im Irak, der, wie wir inzwischen wissen, fabrizierte Beweise und(absichtsvolle) Fehleinschätzungen zu Grunde lagen, hat der in der Formel»Frieden durch Recht« gefassten kantianischen Idee, dass die Politik dem Recht folgen müsse, fürs Erste Schaden zugefügt. Exakt in diese Diskussion fügt sich die hier besprochene Studie über»SelfDefense in International Relations« von Ruchi Anand ein. Anand, die u. a. in Neu-Delhi»International Relations« und»International Law« studiert hat und aktuell als»Associate Professor« an der American Graduate School of International Relations and Diplomacy in Paris arbeitet, macht dabei das neorealistische Paradigma zum Ausgangspunkt ihrer Analyse. Nach Überzeugung der Autorin hat der us -geführte Krieg gegen den Irak gleichsam die Büchse der Pandora geöffnet,»full of questions about the possibilities and limitations of the use of antiipg 3/2010 Rezensionen/Book Reviews 163 cipatory self-defense, the future of the United Nations and the role of the United States in a post-cold war international order«(S. 2). Der Band, der sich auf der Schnittfläche der Lehre von den Internationalen Beziehungen und der Völkerrechtslehre bewegt und sich(nicht nur) an Studierende beider Disziplinen richtet, gliedert sich dabei wie folgt: Im ersten Kapitel wird die Relevanz der Untersuchung begründet und das Erkenntnisziel formuliert:»(…) the goal of this book is not to debate which theory is the best in understanding the war on Iraq 2003. Rather, it is to analyze the relationship of power in international relations and law with an assessment of self-defense in international law«(S. 11). In Kapitel 2 diskutiert die Autorin unter der Überschrift»International Relations Theory Meets International Law« die drei Konzepte, welche den theoretischen, neorealistischen Hintergrund der Untersuchung bilden:»1) Anarchy implying a lack of leadership, an absence of hierarchy, a lack of formal institutions of governance at the international level and the lack of a legitimate government; 2) Unipolarity, which we witness today with the us being the most dominant state actor in international relations(…); and 3) The decentralized nature of international law implying that although there are rules that govern all aspects of international law, there are no ›teeth‹ to enforce the rules«.(S. 11 f.) Dem folgen in stärker völkerrechtlich angelegten Kapiteln Übersichten zum Gewaltverbot im Völkerrecht sowie den diesbezüglichen Ausnahmen einschließlich des Rechts auf Selbstverteidigung. In Kapitel 5(»The Use of Force in Afghanistan and Iraq«) überprüft Anand daraufhin die Legalität der us -Feldzüge gegen Afghanistan und den Irak, wobei sie sich in ihrer Analyse von den Kriterien der Notwendigkeit, der Unmittelbarkeit bzw. Direktheit und der Verhältnismäßigkeit anleiten lässt. Im abschließenden sechsten Kapitel(»Conclusion«) ist es der Autorin dann um eine zusammenfassende Einschätzung der Implikationen internationaler Anarchie, Unipolarität und der Natur des Völkerrechts für die Zukunft der internationalen Beziehungen, des internationalen Rechts sowie der Weltordnung zu tun. Das Buch endet mit in Frageform gekleideten Diskussionsanregungen zum Gegenstand des Bandes sowie letztlich einem Anhang mit wesentlichen Dokumenten zur Thematik. Um es vorwegzunehmen: Der Band kann als aktuelle Diskussionsübersicht zum Recht auf Selbstverteidigung einer an den Theorien der Internationalen Beziehungen interessierten Leserschaft, die sich von der Komplexität der Materie nicht abschrecken lässt, empfohlen werden. Jedenfalls gelingt der Autorin weithin ihr fraglos ambitioniertes Unterfangen, eine ebenso theoretisch informierte wie völkerrechtlich zuverlässige Darstellung des Rechts auf Selbstverteidigung in den internationalen Beziehungen einschließlich der inhärenten Missbrauchsproblematik vorzulegen. Im Hinblick auf die oben umrissene Diskussion bezieht Anand dabei eindeutig Position. Ihr zufolge handelt es sich bei dem Verweis der usa auf ihr Selbstverteidigungsrecht im Falle des Irak-Krieges um eine»arrogant and reckless(mis) interpretation of international law in order to to justify illegal maneuvers in inter164 Rezensionen/Book Reviews ipg 3/2010 national politics«(S. 2). Insbesondere hält die Autorin das Beispiel, das die usa gegeben hätten, für friedensgefährdend:» us measures of self-defense have set a dangerous precedent for other countries contemplating self-defense to resolve and expedite disputes that they are involved in. Other countries could use the us model of self-defense to justify acts of aggression against their regional opponents.(…). In a Presidential news conference, President Bush said, ›When it comes to our security … We really don’t need anybody’s permission.‹ What if every other country followed the same dictum? It would be the perfect formula for the scourge of another world war«(S. 99 f). So stützt sich die Autorin zwar auf den theoretischen Rahmen des Neorealismus als Analyse-Instrument, kritisiert jedoch zugleich die daraus gefolgerte Realpolitik; eine argumentative Inkonsistenz, die sich auch an anderer Stelle im Buch findet. In ihrer Kritik an der»Realpolitik« der usa unter George W. Bush folgt die Autorin jedenfalls implizit konstruktivistischen Argumenten. Zumindest operiert sie mit dem Argument, dass Ideen, Normen und Identitäten nicht unberücksichtigt bleiben dürften:»Adressing threats unilaterally, even if it is by the superpower, is not the most ›rational‹ policy considering that public opinion matters, what other states think matters and what the superpower does lays down trends for the future«(S. 106). Gegenüber der nicht zuletzt an die Rhetorik von Bushs Amtsnachfolger geknüpften Hoffnung, dass sich die Politik der usa nunmehr(immer) den Normen, für den hier behandelten Gegenstand also dem Völkerrecht, unterordnen werde, meldet Anan hingegen wiederum in durchaus realistischer Manier vorsichtige Zweifel an:»The primordial question of an international anarchial system remains the same: does law follow politics, or politics follow law. Presumably, the former«(S. 111). Wer sich vom Trend zur Verrechtlichung internationaler Beziehungen eine Relativierung machtpolitischer Stärke bei der Entstehung, Anwendung, Auslegung und Durchsetzung von Völkerrecht, oder sogar eine Umkehrung des Verhältnisses von Macht bzw. Politik und Recht erwartet bzw. erhofft, den dürfte dieses Resümee zumindest ernüchtern. Bernhard Rinke, Universität Osnabrück ipg 3/2010 Rezensionen/Book Reviews 165