IMPULS Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Wandel: Herausforderungen und Perspektiven Ein Blick nach Österreich Maren Beaufort Einleitung: Die Rolle des öffentlich-recht­ lichen Rundfunks im Mediensystem Im Jahr 1957 gegründet, wurde die staatliche Österreichi sche Rundfunk Gesellschaft mbH(ORF) 1958 zum alleini gen Anbieter von Radioprogrammen und des seit 1955 be stehenden Fernsehversuchsprogramms in Österreich. Die nach dem Proporzsystem erfolgte Besetzung leitender Po sitionen durch ÖVP(Österreichische Volkspartei) und SPÖ (Sozialistische, seit 1991: Sozialdemokratische Partei Öster reichs) führte jedoch zu Qualitätsmängeln und wachsender Unzufriedenheit des Publikums, die 1966 in einem der er folgreichsten Volksbegehren der Zweiten Republik gipfelte. Das neue Rundfunkgesetz etablierte einen mit weit reichenden Befugnissen ausgestatteten Generalintendan ten, stärkte die Bundesländer im 22-köpfigen Aufsichtsrat, führte eine„Hörer- und Sehervertretung“ ein, legte die Grundlagen für drei bundesweite Radios und zwei Fernseh programme und erweiterte das Informationsangebot deut lich. Das internationale, für den ORF charakteristische Kor respondent:innennetz wurde ausgebaut, und die nach dem Vorbild der BBC konzipierte 1955 gestartete Hauptnachrich tensendung„Zeit im Bild“(ZIB) wurde 1970 auf beide Fern sehkanäle durchgeschaltet. Sie entwickelte sich rasch zum zentralen Informationsforum der österreichischen Öffent lichkeit(Plasser/Ulram 2004: 59). Heute umfasst das„ZIB“Angebot neben der Hauptausgabe um 19:30 Uhr zwölf wei tere tagesaktuelle Sendungen sowie Formate wie„ZIB His tory“ und„ZIB Wissen“ und bei Breaking News das„ZIB Spezial“. Jüngstes Produkt ist das„ZIB Magazin M­ edia“, das 2026 zeitgleich mit der 100. Folge des Ö1-Medienmagazins „Doublecheck“ startete. 1973 trat – zunächst ohne rechtliche Grundlage – das erste europäische Redakteursstatut in Kraft(Steinmaurer 2002: 33), das bis heute, insbesondere nach einer Überarbeitung 2022, als Bollwerk gegen externe Einflussnahme(ORF 2022) gilt. 1974 schrieb ein Bundesver fassungsgesetz die„Unabhängigkeit des Rundfunks“ fest; der ORF wurde zur Anstalt öffentlichen Rechts mit„öffentli cher Aufgabe“, dessen Programmge­stalter:innen„unabhän gig“ und„eigenverantwortlich“ ar­beiten. Der Erfolg zeigt sich auch empirisch: Während nur 40,3 Prozent der Bevölke rung Mediennachrichten generell vertrauen, liegt der ORF mit 63,2 Prozent an der Spitze der vertrauenswürdigsten Nachrichtenmarken(Gadringer et al. 2025). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 1 Zeitstrahl: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Österreich Abb. 1 1924 1939 1945 1955 1958 1961 1964 1966 1973 1974 1979 1984 1994 1995 1997 1998 2000 2001 2002 2007 2008/09 2009 2011 2020 2021 2022 2024 2025 Gründung der Radio-Verkehrs-AG(RAVAG), Radio Wien nimmt Sendebetrieb auf Auflösung der RAVAG durch die Nationalsozialisten Radio Wien geht wieder on air, weitere Sender in den vier Besatzungszonen folgen Start des Fernseh(versuchs)programms einschl. Nachrichtensendung„Zeit im Bild“(ZIB) Übernahme aller Radio- und TV-Sender durch die Österreichische Rundfunk GmbH Start des zweiten Fernseh­programms Volksbegehren zur Reform des Rundfunks Erstes Rundfunkgesetz; drei Radio-Vollprogramme­(Ö1, Ö Regional/­später Ö2, Ö3) Erstes ­Redaktionsstatut Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks; ORF wird zur Anstalt öffentlichen Rechts 4. Radioprogramm„Blue Danube Radio“, wird 1995 zu FM4 Beteiligung am Fernsehsender 3sat Dualisierung des Radiomarktes 24-Stunden-Fernsehprogramm Start des digitalen Spartensenders TW1(bis 2011) und des Onlineangebots ORF-ON (heute: orf.at) Kooperation mit arte Kooperation mit BR-alpha bzw. ab 2014 ARD alpha Dualisierung des Fernsehmarktes; neues ORF-Gesetz: ORF wird Stiftung öffentlichen Rechts Start des Sendebetriebs aus dem neuen volldigitalen Fernseh-Newsroom Digitalisierung des Antennen­fernsehens Sendestart von ORF 1 und ORF 2 im HD-Format ORF-TVthek und ORF-ON(später: orf.at) gehen online Start der Spartensender ORF III(Kultur) und ORF Sport Grundsteinlegung für den zukünftigen ORF-Mediencampus am Küniglberg Start von„ZIB Tiktok“ Neuer multimedialer Newsroom Ablöse der Rundfunkgebühr durch eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe Gremienreform Quelle: eigene Darstellung Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 2 Gremienstruktur, staatlicher Einfluss und ­demokratische Kontrolle Mit der ORF-Gesetznovelle 2001 durch die damalige ÖVPFPÖ-Regierung wurde der ORF zur Stiftung öffentlichen Rechts mit Stiftungs- und Publikumsrat. Die Geschäftsfüh rung liegt beim bzw. bei der Generaldirektor:in sowie vier Direktor:innen(Finanzen, TV-Programm, Radio, Technik). Die neun Landesstudios werden von Landesdirektor:innen geleitet. Der Stiftungsrat bestellt die ORF-Spitze und – auf deren Vorschlag – die übrigen Direktor:innen, genehmigt das Budget, überwacht das Finanzgebaren und muss zahl reichen Entscheidungen zustimmen. Der Publikumsrat hat vorwiegend beratende Funktion, kann jedoch die Regulie rungsbehörde einschalten. Die Novelle von 2001 ließ die Gremienzusammenset zung zunächst unverändert: Im 35-köpfigen Stiftungsrat bestellte die Bundesregierung neun Mitglieder plus sechs entsprechend den Nationalratskräfteverhältnissen; neun kamen von den Bundesländern, sechs vom Publikumsrat und fünf vom Zentralbetriebsrat. Für den 30-köpfigen Pub likumsrat wählte der Bundeskanzler 17 Mitglieder aus Vor schlägen von Interessensorganisationen; zusätzlich ent sandten die Bildungsorganisationen der Parlamentspartei en je ein Mitglied, acht weitere besetzten direkt Kammern, Kirchen, Gewerkschaften und die Österreichische Akademie der Wissenschaften. Das damit zum Ausdruck kommende Politics-in-Broadcasting-System(Kelly 1983) wurde wissen schaftlich vielfach als strukturelle Verflechtung von Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk kritisiert, insbesonde re da für die Wahl des Generaldirektors/der Generaldirekto rin eine einfache Mehrheit genügt und offen abgestimmt wird – ein Umstand, der kontrovers diskutiert wurde und wird, jedenfalls aber dem Clubzwang als einer Form politi scher Koordinierung sowie den parteinahen„Freundeskrei sen“ Brisanz verleiht. 2023 hat der Verfassungsgerichtshof(VfGH) die Re gelungen zur Zusammensetzung des ORF-Stiftungs- und Publikumsrats aufgrund von Verstößen gegen das Pluralis mus- und Unabhängigkeitsgebot des Rundfunk-Bundesver fassungsgesetzes als teilweise verfassungswidrig aufgeho ben und bis März 2025 eine erneute Novellierung des ORF-­ Gesetzes verlangt. Die vom VfGH aufgehobene Regelung zur Zusammensetzung des Stiftungsrats stammte aus dem Jahr 1984 und der damaligen SPÖ-FPÖ-Koalition; sie war in der Novelle 2001 unverändert geblieben. Die ursprüngli che Fassung von 1974, beschlossen unter der sozialdemo kratischen Alleinregierung, hatte hingegen nur vier von der Regierung zu entsendende Mitglieder vorgesehen. Die seit März 2025 amtierende Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS reagierte auf das Erkenntnis des VfGH in der Kürze der vor gegebenen, bis zur Reparatur des Gesetzes verbleibenden Zeit mit einem„kleinen Umbau der ORF-Gremien“(Fidler 2025), der im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen enthält. Die Bundesregierung bestellt nur noch sechs statt bisher neun Mitglieder des Stiftungsrats, während der ORFPublikumsrat jetzt neun statt bisher sechs Mitglieder be ORF-Gremien Bundesregierung: 6 (bisher 9) Stiftungsrat: 35 Mitglieder entsendet durch Bundesländer: 9 Parlamentsparteien: 9 Abb. 2 Zentralbetriebsrat: 9 Mitglieder durch Publikumsrat: 9 (bisher 6) + Publikumsrat: 28 Mitglieder(bisher 30) Bundesregierung bestimmt 14 Personen(bisher 17) auf Basis von Vorschlägen repräsentativer Einrichtungen, weitere 14 Personen(bisher 13) direkt bestellt, z. B. durch Kammern Quelle: eigene Darstellung Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 3 stimmt. Die Bundesregierung bestellt nun 14 statt bisher 17 Mitglieder des auf 28(früher: 30) Mitglieder verkleiner ten Publikumsrats nach Vorschlägen gesellschaftlicher Gruppen. Ebenfalls 14 Mitglieder werden weiterhin von Kammern, Kirchen, Gewerkschaften, Parteiakademien, der Akademie der Wissenschaften und(neu) dem Hauptver band der Sozialversicherungsträger direkt entsandt. Für Stiftungsräte(der Regierung) und Publikumsräte gelten zu sätzliche Anforderungen, um Vielfalt sicherzustellen. Die Funktionen werden öffentlich ausgeschrieben, die Auswahl muss öffentlich begründet werden. Zudem dürfen Stif tungsräte der Bundes- und Landesregierungen sowie des Publikumsrats bei veränderter politischer Besetzung ihrer Entsender nicht mehr vorzeitig abberufen werden. Ob die Reform der ORF-Gremien die von Harald ­Fidler(Der Standard) bis in die 1960er Jahre dokumentier ten politischen Einflussversuche auf Führung und Manage ment des größten Medienunternehmens des Landes tat sächlich erschwert, bleibt abzuwarten(Fidler 2025). Die zentrale interne Kontrollfunktion liegt beim Redaktionsrat, dessen Aufgaben im Redaktionsstatut definiert sind und dessen Einhaltung er überwacht. Es legt fest, dass(1) alle Redaktionsmitglieder die Unabhängigkeit von(partei-)poli tischen, wirtschaftlichen und sonstigen(organisierten) Inte ressen strikt zu wahren haben,(2) die Organe des ORF die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Freiheit der journalistischen Berufsausübung aller Redakti onsmitglieder bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben zu respektieren haben und(3) die Redaktionsver sammlung bei Berufungsverfahren von Chefredakteur:in nen und leitenden Redakteur:innen zu informieren ist und ein Vorschlagsrecht hat. Die externe Aufsicht über den ORF und seine Toch tergesellschaften liegt bei der Kommunikationsbehörde KommAustria. Von 2001 bis 2010 fungierte der Bundeskom munikationssenat als erst- und letztinstanzliche Rechtsauf sicht. Seit 2010 ist die weisungsfreie KommAustria erste In stanz; gegen ihre Entscheidungen kann beim Bundesver waltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Finanzierung Der ORF finanzierte sich lange Zeit primär aus Gebühren einerseits und Werbeeinahmen und sonstigen Erlösen an dererseits, etwa im Verhältnis 2:1. Die Berechtigung der Ge bühren wurde durch die KommAustria überprüft, wobei ein Drittel der eingehobenen Rundfunkgebühren nicht an den ORF ging, sondern für Kunst- oder regionale Medien- und Filmförderungen, Musikschulen und die Altstadterhaltung verwendet wurde. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wuchs die ­sogenannte Streaminglücke, da der Empfang von ORF-­ Programmen über Computer gebührenfrei blieb. Der VfGH erklärte dies im Juni 2022 für verfassungswidrig, was eine Neuordnung der ORF-Finanzierung nach sich zog: Seit Ja nuar 2025 gilt eine österreichweit verpflichtende ORFHaushaltsabgabe(vereinzelte Ausnahmen), ergänzt durch Länderabgaben. Die jüngste Novelle friert diese Abgabe für 2027 bis 2029 auf 15,30 Euro ein. Der ORF kalkuliert da durch mit einem Sparbedarf von 220 Millionen Euro(Fidler 2025). Einnahmen aus der Haushaltsabgabe beliefen sich 2024 auf rund 732 Millionen Euro; sonstige Einnahmen, ins besondere aus Werbung, auf rund 337 Millionen Euro. Das bis einschließlich 2029 geltende Limit von 710 Millio nen Euro aus der Haushaltsabgabe darf der ORF jährlich um bis zu 35 Millionen Euro überschreiten, sofern er das ORF-Radiosymphonieorchester(RSO) finanziert und ORF III sowie ORF Sport Plus eigenständig weiterbetreibt. Die daraus erzielten Einnahmen fließen größtenteils an den ORF; einzelne Bundesländer behalten, wie bereits vor der Umstellung des Finanzierungsmodells, weiterhin Teile davon ein, was gesetzlich vorgesehen ist. Konkurrenz Die im europäischen Vergleich späte Dualisierung des Rundfunkmarkts – privat-kommerzielle und nicht-kommer zielle Radio- und Fernsehsender starteten erst 1998 bzw. 2003 – führte zwar zu sinkenden Marktanteilen des öffent lich-rechtlichen Rundfunks, änderte jedoch nichts an seiner Marktführerschaft. Private Anbieter konnten sich aufgrund tradierter Nutzungsmuster nur langsam etablieren, was rasch zu Konzentrationsprozessen führte: Große regionale Printverlage wurden zu Eigentümern reichweitenstarker Privatradios; im Fernsehbereich fusionierten 2017 ATV und Puls4 unter ProSiebenSat.1. Reichweitenstärkster Privatsen der ist jedoch Servus TV(Marktanteil 5,3 Prozent), im Be sitz der Red Bull GmbH. Aktuell hält der ORF im TV-Sektor 34,2 Prozent Marktanteil, gefolgt von ProSiebenSat.1(16,1 Prozent) und der RTL-Gruppe(13,5 Prozent). Im Radio erreicht der ORF 61 Prozent Marktanteil; das bestplatzierte österreichweite Privatradio, kronehit, nur acht Prozent. Die Reichweiten der wichtigsten ORF-Programme liegen bei ORF 2: 45,5 Pro zent, ORF 1: 23,7 Prozent, Ö3: 29,9 Prozent, die Regionalra dios gesamt bei 23,7 Prozent 1 . In regionalen und lokalen Räumen ist das Angebot zwar vielfältiger, was dort zu spürbarem Konkurrenzdruck führt. Für die Informationsnutzung bilden ORF 2(35 Pro zent), Ö3(27,1 Prozent) und ORF 1(26,2 Prozent) laut„Digi tal News Report“ – trotz leichter Rückgänge – weiterhin das meistgenutzte Offlinetrio. Online liegt orf.at mit 28,8 Prozent klar in Führung. Konkurrenz entsteht vor al lem im Boulevardsegment durch Servus TV(20,2 Prozent), oe24 TV(12,3 Prozent) und oe24.at(11,3 Prozent) sowie aus dem Ausland durch das ZDF(14,2 Prozent). Puls 4 erreicht zwölf Prozent und rangiert damit noch auf Platz zehn der meistgenutzten Nachrichtenmarken. Insgesamt dominiert 1 TV: ORF Medienforschung, Daten für 2024(https://der.orf.at/medienforschung); Radio: RMS Radiotest, Daten für 2. Hälfte 2024(https://rms-austria.at/mediaservice/ radiotest). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 4 der ORF die Informationsnutzung über alle Ausspielkanäle hinweg(Gadringer et al. 2025) 2 . Im Unterhaltungsbereich steht er in Konkurrenz zu deutschen Privatsendern wie RTL, VOX, ProSieben und SAT.1 – umgekehrt fehlt der ORF auf dem deutschen Markt aufgrund der Verschlüsselung. Digitalisierung 2002 nahm der volldigitale Fernseh-Newsroom den Betrieb auf; die Digitalisierung war 2007 abgeschlossen. 2009 star tete die ORF-TVthek, zehn Jahre später die Radiothek. ­Lange Zeit waren die meisten der dort abrufbaren Sendun gen nur sieben Tage verfügbar, ehe die Novellierung des ORF-Gesetzes 2023 eine Verlängerung der Abrufdauer der Inhalte in der Mediathek erlaubte und einige andere un zeitgemäße digitale Beschränkungen aufhob(wenn auch zugleich neue Beschränkungen für orf.at festschrieb). Das 2013 vom VfGH aufgehobene Facebook-Verbot wurde ge folgt von neuen Einschränkungen: 2018 untersagte die Me dienbehörde zunächst einen YouTube-Kanal der„Zeit im Bild“, der erst 2024 – nach großen Erfolgen auf Instagram und TikTok mit mehr als 1 Million Follower:innen – reali siert werden konnte. Ebenfalls 2024 starteten das KinderStreamingangebot ORF KIDS und die neue Plattform ORF ON als Nachfolgerin der TVthek. Der multimediale Newsroom des neuen ORF-Mediencampus, der Redaktio nen aus TV, Radio, Online und Social Media bündelt, nahm im Juni 2022 den Betrieb auf. Ein direkter Vergleich von Marktanteilen mit denen privater Streamingplattformen ist nur eingeschränkt mög lich, da es hierfür keine unmittelbar vergleichbare Daten­ basis gibt. Zwar erhebt die Rundfunk und Telekom Regulie rungs-GmbH Marktanteile einzelner Streamingangebote (u. a. Netflix, YouTube, WhatsApp), für einzelne TV-Sender liegen jedoch ausschließlich Daten zur Nutzung der Media theken vor. Ein Vergleich zwischen linearem Fernsehen und Streaming kann daher nur indirekt erfolgen. Aus verschiede nen Studien lässt sich jedoch rekonstruieren, wo und in wel chem Umfang gestreamt wird: Für das werberelevante Pub likum ab 14 bzw. ab zwölf Jahren und unter 50 Jahren ent fielen im Februar 2025 auf Netflix rund 10,7 Prozent der gesamten Videonutzungszeit des Vortags(„gestern“), auf YouTube etwa 7,1 Prozent. Im selben Zeitraum erreichte ORF 1 im Werbepublikum ab zwölf und unter 50 Jahren – ­begünstigt durch die Ski-WM in Saalbach-Hinterglemm – ­einen Spitzenwert von 14,0 Prozent der gesamten Fernseh nutzungszeit des Vortags, während ORF 2 im Zeitraum der Regierungsverhandlungen auf 12,3 Prozent kam. Damit sind ORF 1 und ORF 2 die einzigen Fernsehsender, die in dieser Zielgruppe Marktanteile von über zehn Prozent erreichen. Insgesamt entfällt auf das Fernsehen in dieser ­Altersgruppe ein Anteil von 51,4 Prozent an der gesamten Videonutzung – in diesem Wert sind Livestreams und ­Mediatheken­angebote bereits enthalten(RTR; AGTT; ­diemedien.at 2025). Gesellschaftliche und politische Diskurse Grundsätzlich sind zwei öffentliche Diskurse zu unterschei den, die kaum Berührungspunkte haben: Auf der einen ­Seite gibt es einen seriösen Diskurs, dem es um eine nach haltige Sicherung der unternehmenspolitischen und journa listischen Unabhängigkeit wie auch – davon nicht zu tren nen – der wirtschaftlichen Grundlagen des ORF in einem „high-choice media environment“ im Interesse der demo kratischen Gesellschaftsordnung geht(Van Aelst et al. 2017). Er umfasst auch kontrovers diskutierte Fragen im Sinne eines demokratischen Interessensausgleichs – etwa Kriterien staatlicher Unterstützung oder regulatorische Ein griffe in den Markt – und wird von Branchenvertreter:innen, Qualitätsmedien, zivilgesellschaftlichen Akteur:innen und der Wissenschaft getragen. Seit 2014 spiegelt sich dieser Diskurs auch in den Jahresberichten des„Media Pluralism Monitor“ wider. Davon zu unterscheiden ist ein diffamierender, auf die Unterminierung unabhängiger journalistischer Arbeit und letztlich auf die Zerstörung öffentlich-rechtlicher Me dienstrukturen zielender Diskurs, wie er auch in Österreich immer wieder von extremen politischen Kräften und eini gen wenigen Boulevardmedien angeheizt wird. In Zeiten sinkenden Vertrauens in die Leistungsfähigkeit demokra­ tischer Institutionen kann ein solcher Diskurs unter be stimmten Rahmenbedingungen Resonanz finden; syste­ matische wissenschaftliche Untersuchungen dazu liegen jedoch nicht vor. Repräsentativität durch Diversifizierung Dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, sich„an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen“(§ 4 Abs. 2 ORF-Gesetz), versucht der ORF nicht nur inhaltlich, sondern auch struk turell zu entsprechen. Bereits 1967 führte dies zur Einrich tung eigenständiger regionaler Radioprogramme durch die neun Landesstudios, die bis heute als zentraler Pfeiler ei nes pluralen regionalen Angebots gelten(Beaufort/Toman cok 2024). Die spätere Regionalisierung des Fernsehens blieb hingegen auf das Vorabendprogramm beschränkt. Im Rahmen einer themen- und zielgruppenspezifi schen Diversifizierung wurde 1979 neben Ö1, Ö Regional (heute: Ö2) und dem jugendorientierten, im deutschspra chigen Raum innovativen Ö3 eine vierte Radiofrequenz ­eingerichtet: das teilweise englischsprachige„Blue Danube Radio“, das später durch FM4 – erfolgreich vor allem bei jüngeren Zielgruppen – ersetzt wurde. Das seit 1955 ­aus­gestrahlte Kurzwellenprogramm für Hörer:innen im Ausland wurde nach 2010 schrittweise reduziert und 2024 ­eingestellt. 1997 startete der ORF mit Radio 1476 ein Informa­ tions- und Experimentalprogramm, das Schüler:innen, 2 Die Frage lautete:„Welche der folgenden Kanäle haben Sie innerhalb der letzten Woche verwendet, um online auf Nachrichten zuzugreifen?“ Die Anteilswerte beziehen sich auf häufige und gelegentliche Nutzung. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 5 ­Studierenden, Angehörigen von Minderheiten und Radio­ interessierten jeder Art die Gelegenheit bieten sollte, in partizipative Projekte einzusteigen und in Diskussion mit Hörer:innen zu treten(bspw.„Radio Nachbar in Not“). Nach der Einstellung der Mittelwelle 1476 kHz sollte dieser An satz in das 2009 gegründete Webradio OE1Campus über­ gehen, das jedoch ein weitgehend unbekanntes Nischen­ angebot blieb. Auf der Ö1-Website heißt es knapp:„Neue, webadäquate Möglichkeiten für partizipatives Radio sind in Planung“(Ö1 2017). Seit 2020 ist der ORF gesetzlich verpflichtet, den ­Zugang zu Medieninhalten für Menschen mit Behinderun gen nach Maßgabe des Standes der technischen Entwick lung und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu ermögli chen(§ 5 Abs. 2 ORF-Gesetz) – ein Auftrag, dem der ORF für Hörgeschädigte bislang besser nachkommt als für Seh geschädigte. Auch die gesetzliche Vorgabe, den sechs an erkannten Volksgruppen einen„angemessenen“ Sendean teil einzuräumen(§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1), wird weitgehend erfüllt(See­thaler et al. 2025a). Seit 2011 produziert der ORF in Kooperation mit dem Community-Radio AGORA täglich acht Stunden slowenischsprachiges Programm. Im Fernsehbereich betreibt der ORF seit 1984 mit ARD, ZDF und SRF den kulturorientierten Fernsehsender 3sat und baute nach dem EU-Beitritt Österreichs grenz überschreitende Kooperationen aus – seit 1998 mit arte und seit 2000 mit BR-alpha(heute ARD alpha). ORF 2 ­Europe ist seit 2004 europaweit via Satellit frei empfangbar. Paral lel starteten 1997 das Onlineangebot ORF-ON(heute: orf.at) und der digitale Spartensender TW1; 2006 folgte Sport Plus, seit 2011 ein 24-Stunden-Kanal. Ebenfalls seit 2011 sendet ORF III als Kulturkanal auf der TW1-Frequenz. Die strategische Profilierung der Vollprogramme – ORF 1 für die 14- bis 49-Jährigen, ORF 2 mit öffentlichrechtlichen Kernthemen und Österreichbezügen für eher äl tere Zielgruppen – gilt als erfolgreich, liefert aber auch Kri tiker:innen Argumente, die Wettbewerbsnachteile privater Anbieter geltend machen. Reichweite und Informationsauftrag Die Stärke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als aktuel les Informationsmedium wird vor allem vom älteren Publi kum geschätzt: So wählt die Generation 55+ zur Deckung des täglichen Informationsbedarfs zu fast 54(!) Prozent ORF 2 und bildet selbst bei ORF 1 mit 33,2 Prozent die stärkste Nutzungsgruppe; 25,4 Prozent nutzen das Nach richtenangebot von Ö3. Unter den 45- bis 55-Jährigen lie gen die Anteile der beiden Fernsehsender bereits niedriger bei 27,2 bzw. 25,7 Prozent, während sie mit 34,9 Prozent die stärkste Nutzungsgruppe von Ö3 bilden. Von diesen An teilswerten ist der ORF bei den jüngeren Altersgruppen weit entfernt. Sie betragen für die beiden Fernsehsender im besten Fall rund 20 Prozent. Ö3 und orf.at pendeln zwi schen 25 und 27 Prozent. Obwohl Onlineangebote für mehr als die Hälfte der 35- bis 44-Jährigen, über 60 Prozent der 25- bis 34-Jährigen und 72,3 Prozent der 18- bis 24-Jährigen bereits die wichtigste Nachrichtenquelle sind, kann orf.at dieses Potenzial nicht ausschöpfen. Überdies zeigt das Pu blikum der meistgenutzten ORF-Nachrichten(Ausnahme: Ö3) einen männlichen Überhang, wenngleich dieser in den vergangenen Jahren geringer geworden ist(Gadringer et al. 2025; Daten von Januar/Februar 2025). Vergleicht man die 2024 erhobenen Marktanteile der öffentlich-rechtlichen Sender in der Gesamtbevölkerung über zwölf Jahren(Radio: über zehn Jahren) mit jenen der werberelevanten Gruppe der Zwölf- bis 49-Jährigen(Radio: 14 bis 49), zeigen sich – bei insgesamt gegenüber 2020 sin kenden Werten – deutliche Unterschiede: ORF 2(20,9 vs. 10,3 Prozent), Ö1(sieben vs. drei Prozent) und die Regional radios(26 vs. 13 Prozent) schneiden in der jüngeren ­Zielgruppe schlechter ab. Etwas günstiger ist die Lage für ORF 1(10,1 vs. 11,6 Prozent), Ö3(25 vs. 28 Prozent) und FM4 (zwei vs. drei Prozent). 3 Der ORF hat ein erkennbares Altersstrukturproblem. Die mehrfach novellierte Digitalisierungsstrategie weist zwar in die gewünschte Richtung, da sich die Mediennut zung der unter 45-Jährigen längst hin zu Onlineangeboten wie der„ZIB TikTok“ oder der„ZIB Instagram“ verlagert hat, deren redaktionelles Leitbild sich von jenem der Fern sehnachrichten unterscheidet. Dennoch stellt sich die ­Frage, wie zeitgemäß der öffentlich-rechtliche Auftrag in seiner derzeitigen Form ist und wie er den veränderten ­Erwartungen an Medien und ihre Informationsleistung ­entsprechen kann. Gemäß§§ 4 und 10 ORF-Gesetz soll der öffentlichrechtliche Rundfunk neben der Förderung von Kunst, Kul tur, Bildung, Wissenschaft und Sport„über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“ umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv berichten und die„Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen“ – meist auf die Positionen der Parlamentsparteien bezogen –„angemessen“ und ­„ausgewogen“ berücksichtigen. Ziel ist eine„freie individu elle und öffentliche Meinungsbildung“. Selbst Kommenta re sollen„sachlich“ sein. All dies lässt den„Informed Citi zen“ als Leitbild eines Journalismus erkennen(Beaufort 2020, 2025; Beaufort/Seethaler 2017), dem in der repräsen tativen Demokratie eine rein intermediäre Funktion zwi schen politischem System und der in ihrer Rolle als Bür ger:innen ­gedachten Bevölkerung zugeschrieben ist(Jar ren/Donges 2011) – im Gesetz ist oft von„Vermittlung“ die Rede. Diese intermediäre Funktion erfüllt der ORF weitge hend im Sinne des Auftrags(Melischek/Seethaler 2019; Seethaler et al. 2025a). An zwei Stellen – bei der„Bewusstseinsbildung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“(§ 4 Abs. 1) und beim„demokratischen Diskurs der Allgemeinheit“ (§ 10 Abs. 4) – verlässt der Auftrag die reine Vermittlungs logik. Hier werden Erwartungen sichtbar, die dem seit ­Längerem beobachtbaren Wandel des Demokratiever 3  Siehe Abbildung 3. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 6 ständnisses entsprechen, der sich auch in der Mediennut zung niederschlägt und neue Anforderungen an den Infor mationsauftrag öffentlich-rechtlicher Medien stellt. Ein neuer Auftrag: An Demokratie teilhaben Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – wie das gesamte Mediensystem – mit gesellschaftlichen Wandlungsprozes sen konfrontiert, die weit über kommunikationstechnologi sche und medienökonomische Veränderungen hinausgehen und einen Wandel der gesellschaftlich anerkannten Wert vorstellungen umfassen. Dieser zeigt sich auch im Ver ständnis von und im Umgang mit Demokratie(Dalton/Wel zel 2014; Glavanovits et al. 2019; Beaufort 2020, 2025, i. E.). Zur liberal-repräsentativen Demokratievorstellung, die den meisten westeuropäischen Verfassungen zugrunde liegt, treten zunehmend Auffassungen von Demokratie, die eine unmittelbarere Teilhabe der Bürger:innen an politi schen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beto nen. Pointiert ausgedrückt: Aus dem Delegieren von Ver antwortung an Parteien wird stärker das Übernehmen von Verantwortung für die humane und materielle Umwelt; aus der Akzeptanz vorgegebener Themen das Bedürfnis, eigene Die TV-Marktanteile der Österreichsender 2024 Fernsehmarktanteile von in Österreich gestalteten Sendern national im Jahresschnitt 2024 in Prozent, nach Sendergruppen geordnet Abb. 3 ORF ORF 2 ORF 1 ORF III ORF Sport Plus Marktanteil ab 12 Jahre 20,9 10,1  2,7 0,5 Marktanteil 12–49 Jahre 10,3 11,6 1,5 0,5 Marktanteil 12–29 Jahre 11,8 15,7 1,2 0,8 Red Bull Servus TV Marktanteil ab 12 Jahre 5,3 Marktanteil 12–49 Jahre 5,2 ProSieben, Sat.1, Puls4 ATV Puls 4 ATV2 Puls 24 Marktanteil ab 12 Jahre 2,5 2,5  1,0 0,8 Marktanteil 12–49 Jahre 3,9 4,2 1,5 0,9 Fellner Mediengruppe oe24 TV Marktanteil ab 12 Jahre 1,3 Marktanteil 12–49 Jahre 1,3 Mediaprint Krone TV Kurier TV R9 R9 Österreich HD Marktanteil ab 12 Jahre 0,1 0,1 Marktanteil ab 12 Jahre 0,0 Marktanteil 12–49 Jahre 0,1 0,1 Marktanteil 12–49 Jahre 0,0 Teletest weist TV-Konsum plus sieben Tage aufgezeichnete Nutzung nach Ausstrahlung aus. Quelle: Teletest. Marktanteil 12–29 Jahre 7,7 Marktanteil 12–29 Jahre 2,9 3,2 0,9 0,6 Marktanteil 12–29 Jahre 0,4 Marktanteil 12–29 Jahre 0,1 0,0 Marktanteil 12–29 Jahre 0,0 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 7 Anliegen in den öffentlichen Diskurs einzubringen, sich zu vernetzen und Veränderungen aktiv herbeizuführen. In der gesellschaftlichen Praxis greifen beide Verständnisse inein ander und sind in der Bevölkerung nahezu gleich stark ver ankert – während sich die damit verbundenen demokrati schen Praktiken sichtbar verändern. Diese Wandlungsprozesse betreffen auch die demo kratischen Rollen der Medien und besonders des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Qualität im Sinne des öffentlichen Auftrags bedeutet heute nicht nur, über einen elitären „Marktplatz der Ideen“ sachlich, ausgewogen und kritisch zu berichten, sondern auch Räume zu eröffnen, in denen Menschen selbst an diesem Marktplatz und an der Gestal tung sozialen Lebens kontinuierlich und im gegenseitigen Austausch teilhaben können. Für den Bildungsauftrag bedeutet das beispielswei se: weniger die Vermittlung von Anforderungswissen, son dern die Förderung von Kompetenzentwicklung –„Knowhow-to-know“ statt„Know-how“ –, damit sich Menschen in einer komplexer und dynamischer werdenden Lebenswelt orientieren und entfalten können(Beaufort 2017). Wie notwendig eine Anpassung des öffentlich-recht lichen Auftrags ist, zeigt sich am Medienvertrauen: Es hängt wesentlich davon ab, ob Medien die Erwartungen er füllen, die – insbesondere im Bereich Information – stark durch die jeweiligen demokratischen Orientierungen ge prägt sind. Eine quantitative, empirische Untersuchung des Mediennutzungsverhaltens der Österreicher:innen zeigt, dass sowohl die Priorisierung bestimmter Informationsan gebote als auch das ihnen entgegengebrachte Vertrauen davon abhängen, wie gut Angebot und Nachfrage im Lich te unterschiedlicher Demokratieverständnisse miteinander übereinstimmen. Nur wenn Inhalte sowohl normativ gut begründet als auch für unterschiedliche demokratische ­Orientierungen anschlussfähig sind, können sie einen ­substanziellen Beitrag zum Funktionieren demokratischer Öffentlichkeiten leisten(Beaufort 2020, 2025, i. E.). Das tatsächliche Nutzungsverhalten der Öster­ reicher:innen zeigt allerdings, dass sich vor allem ein libe ral-repräsentativ demokratisch orientiertes Publikum von den Fernsehnachrichten des ORF angesprochen fühlt. Par tizipatorisch orientierte Informationsnutzende, die inzwi schen fast 40 Prozent des Medienpublikums ausmachen (EVS/WVS 2024), finden hingegen nur begrenzt anschluss fähige Angebote. Ihre aus individuellen Demokratiever ständnissen abgeleiteten Erwartungen werden vom tradi­ tionellen Medienangebot vielfach nicht in einer Weise ­adressiert, die sie als anschlussfähig erleben. Bezogen auf die Altersstruktur gibt es eine deutliche Schnittmenge mit jüngeren Nutzungsgruppen, wenngleich partizipatorisch orientierte Informationsnutzende kein reines Altersseg ment, sondern eine demokratietheoretisch definierte Nut zungsgruppe bilden, die altersübergreifend verbreitet ist. Hier standen im ORF lange Zeit nur unzureichend Angebote zur Verfügung, die partizipatorische Elemente unterstützen – etwa den Wunsch nach Anschlussfähigkeit sowie nach inklusiveren und kontinuierlichen Bottom-upFormen der Teilhabe, die mit stärkerer Verantwortungs übernahme für die Gestaltung der eigenen humanen und materiellen Umwelt einhergehen und die Artikulation per sönlicher Anliegen erleichtern. Wie deutlich dieses Defizit – und seine Fortwirkung in vielen Bereichen – ausfällt, zeigen nicht nur aktuelle Nutzungsdaten, sondern auch eine neue, vom ORF beauftragte Studie zur Repräsentation und Ein bindung armutsbetroffener und ausgrenzungsgefährdeter Personen, die den Ruf nach partizipatorischem Journalis mus besonders deutlich hervortreten ließ: Partizipation funktioniere, so das Ergebnis von Fokusgruppen und Leitfa deninterviews mit Betroffenen sowie Vertreter:innen der ­Zivilgesellschaft, des Bildungssektors und der Wissen schaft, nur dann, wenn nicht lediglich über soziale Gruppen berichtet wird, sondern mit ihnen gemeinsame Projekte entwickelt werden und sie aktiv in die Programmgestaltung eingebunden sind – bis hin zu inklusiven Redaktionen (Seethaler et al. 2025b). Dennoch scheint sich diese Entwicklung zu relativie ren, insbesondere seit der Einführung von„ZIB Instagram“ im Jahr 2019 und„ZIB TikTok“ im Jahr 2021, die bei jünge ren und divers zusammengesetzten Publika eine bemer kenswerte Reichweite und Resonanz erzielen. Wie eine ak tuelle Studie zeigt(Beaufort i. E.), lässt sich dieser Erfolg nicht allein durch plattformspezifische Logiken erklären. Die Social-Media-News sind keine verkürzten Ableitungen der Fernsehsendungen, sondern werden redaktionell neu bearbeitet – unter Berücksichtigung von Merkmalen, die partizipationsorientierte Öffentlichkeiten besonders stark ansprechen. Die Popularität dieser Angebote spricht für sich und verweist auf einen wichtigen Schritt in eine zu kunftsorientierte Weiterentwicklung des öffentlich-rechtli chen Informationsangebots. Nichtsdestotrotz bleibt es für den ORF eine erhebli che Herausforderung, insbesondere jüngere Menschen dau erhaft zu erreichen und wieder stärker an das öffentlichrechtliche Angebot heranzuführen – ein Bedarf, der ange sichts gesellschaftlicher Transformationsprozesse sowie veränderter Medienangebots- und Nutzungsmuster noch an Dringlichkeit gewinnt. Fazit: Empfehlungen und Visionen für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen ­Rundfunk Der rechtliche Rahmen, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs operiert, kennt Stärken und Schwä chen. Zu ­seinen größten Stärken gehören die Autonomie der Programmgestalter:innen, die Freiheit der journalisti schen ­Berufsausübung und das mehrdimensionale Ver ständnis von Vielfalt. Ein Angebot, das„sich an der Vielfalt der Interessen aller[…] zu orientieren“ hat, kann in einer digitalisierten Kommunikationsumwelt nur durch Nutzung aller Verbrei tungswege ohne inhaltliche oder zeitliche Beschränkungen bereitgestellt werden. Mehr noch: Angesichts der postline aren Nutzungslogik muss das Programm„primär mit Blick auf digitale Verbreitungswege, seien es die eigene Media thek oder Drittplattformen wie YouTube oder Wikipedia entwickelt werden“ – und nicht umgekehrt(Dobusch 2021). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 8 KI-unterstützte Produktionen und demokratietaugliche ­algorithmische Vorschlagssysteme sollten inkludiert und auf Verlinkung mit anderen europäischen Anbietern aus gelegt sein. Vielfalt ist vielfältig zu verstehen: Heute sieht der ­öffentlich-rechtliche Auftrag darin besonders Vielfalt der Regionen und der Bevölkerungsgruppen, Gleichstellung von Frauen, Männern und nichtbinären Personen und In klusion von Menschen mit Behinderungen. Regional ist der ORF gut aufgestellt, und an der Barrierefreiheit aller AVMedieninhalte wird kontinuierlich gearbeitet – seit Kurzem auf einer besseren rechtlichen Grundlage(Seethaler 2025a). Der Anspruch an Vielfalt gilt allerdings für die soziale Viel falt im Programm ebenso wie in den Redaktionen und im Management. Eine für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rund funks mindestens ebenso entscheidende, gesetzlich bislang nicht festgeschriebene Dimension von Vielfalt betrifft die unterschiedlichen Vorstellungen demokratischen Zusam menlebens. Sie müssten als übergeordnete programmlei tende Orientierung verstanden werden. Andernfalls lässt sich weder demokratisch funktionale Kommunikation noch gesellschaftlicher Zusammenhalt langfristig sichern – und gesellschaftlicher Spaltung nicht(mehr) angemessen be gegnen. Dies erfordert verstärkte Anstrengungen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über die bestehende Me­ dienordnung hinausführen: hin zu einem Journalismus, der jenseits des klassischen„Objektivitätsideals“ durch konse quente Kontextualisierung und Vernetzung neue Formen der Teilhabe ermöglicht und fördert – einschließlich einer intensiveren Einbindung des Publikums in Programmge staltung und Produktion. Notwendig ist weiterhin die Etablierung einer erwei terten Kommunikationsordnung im Sinne möglichst offe ner Arenen, die zugleich als Foren für Vernetzung, Interak tion und kontinuierlichen Austausch fungieren. Eine solche Ordnung erfordert die Ausschöpfung aller technisch, orga nisatorisch und redaktionell verfügbaren Möglichkeiten, um echte„Public Connection“ zu vielfältigen demokrati schen Öffentlichkeiten zu stärken – und damit ein zu kunftsorientiertes Denken in plattformisierten, über natio nale Grenzen hinausreichenden offenen Kommunikations räumen, die mit den bisherigen Strukturen kaum mehr vergleichbar sind. Über die Autorin Maren Beaufort forscht am Institut für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung(CMC) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften(ÖAW) und der AAU sowie zuletzt als Research Associate am Europäischen Hochschulinstitut(EUI). Seit 2016 ist sie am„EU Media Pluralism Monitor“(MPM) beteiligt und wirkt seit 2023 an den EU-vergleichenden Projekten„Local Media for Democracy“ (LM4D) sowie dem Horizon-Europe-Projekt„Mapping Media for Future Democracies“(MeDeMAP) mit. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der politischen Kommunikation, den Veränderungen von Kommunika tionsräumen in digitalen und analogen Kontexten, der demokratischen Informationsleistung und Desinformation, dem Nutzungsverhalten und der Information Literacy sowie den daraus resultierenden Prozes sen öffentlicher Meinungsbildung und deren Konsequenzen für Han deln und Verantwortung in demokratischen Systemen. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zeitstrahl – öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Österreich Abbildung 2: ORF-Gremien Abbildung 3: TV-Marktanteile der Österreichsender 2024 Literaturverzeichnis Arbeitsgemeinschaft Teletest – AGTT(2025): Teletest: Fernsehnutzung und Marktanteile nach Zielgruppen(Februar 2025). Beaufort, Maren(2020): Medien in der Demokratie – Demokratie in den Medien[Media in democracy – Democracy in the media], Hamburg: University Press. 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ISBN 978-3-98628-829-7 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 10