IMPULS Blickwinkel BaWü Wirtschaftliche Herausforderungen und betriebliche Demokratie: Betriebsratswahlen 2026 Sylvia Stieler In diesem Frühjahr finden bundesweit Betriebsratswahlen statt, zum zehnten Mal im vierjährigen Turnus, den das Betriebsverfassungsgesetz(BetrVG) vorsieht(§ 13 Abs. 1 BetrVG). Die Betriebsratswahlen fallen in eine Phase gro ßer Unsicherheit: Zum einen sind die wirtschaftlichen Per spektiven nicht gut – nach Jahren mit Stagnation bzw. einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts wird für 2026 bestenfalls ein kleines Wachstum vorhergesagt, das mit dem Krieg im Nahen Osten erneut gefährdet ist. Zum anderen sind Betriebsratswahlen ein wichtiges Element im bundesdeutschen Demokratieverständnis: Sie sind die zweitgrößte demokratische Wahl nach den Bundestagswahlen. Außerdem sind die gewählten Betriebsräte als Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen Elemente unseres gesellschaftlichen Demokratieverständnisses und prägen damit wesentliche Möglichkeiten des Mitgestaltens sowie der Erfahrung von Selbstwirksamkeit(Kiess; Schmidt, 2025). Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai wird gewählt. Die aus den Wahlen resultierende Zusammensetzung der Betriebsratsgremien ist mehr als die betriebliche Interessenvertretung für Mitarbeiter:innen, sondern sie beeinflusst Arbeitsbeziehungen, Arbeitsbedingungen und sogar die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Daher lohnt sich ein ausführlicherer Blick auf die wechselseitige Beeinflussung der Betriebsratswahlen und der aktuellen Wirtschaftsschwäche. Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 1 Betriebsräte sind in Betrieben mit mehr als fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen zu wählen. Das Betriebsverfassungsgesetz weist ihnen thematisch abgestufte Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte zu. Umfassende Mitbestimmungsrechte haben sie bei Themen, die direkt Belange der Arbeit nehmer:innen berühren, wie z. B. Arbeitszeit, Arbeitsund Gesundheitsschutz oder Grundsätze der betrieblichen Lohngestaltung(§ 87 Abs. 1 BetrVG), schwächere Beratungs- und Informationsrechte insbesondere bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, die der unternehme rischen Entscheidungsfreiheit unterliegen(z. B.§ 92 BetrVG zur Personalplanung,§ 106 BetrVG mit Infor mationsrechten des Wirtschaftsausschusses). Wirtschaftslage als Rahmenbedingung Das Bundeswirtschaftsministerium rechnete im Januar 2026 bei der Vorstellung des diesjährigen Jahreswirt schaftsberichts mit einem Wachstum des Bruttoinlandspro dukts um 1,0% bei gleichbleibender Beschäftigung (BMWE, 2026), das nach 2 Jahren mit einem Rückgang bzw. einem sehr kleinen Wachstum(2023-0,9%, 2024 -0,5% und 2025+0,2%; Destatis, 2026) folgt. Im Gegen satz zu früheren Wirtschaftskrisen blieb nach der Covid19-Pandemie der Jahre 2020/2021 eine Stabilisierung und Erholung der Wirtschaft aus. Vielmehr nehmen seitdem Risiken zu, Krisen überlagern sich, Expert:innen sprechen von einer„Multikrise“ mit steigenden/hohen Energie- und Rohstoffkosten, hohen Handelsrisiken, großer Abhängig keit bei einzelnen Rohstoffen und Vorprodukten von China. Zudem rückt die Befriedung des Kriegs in der Ukraine gera de wieder in den Hintergrund und im Nahen Osten eska liert der bestehende Konflikt zu einem Krieg zwischen mehreren Staaten. Diese Themen verdrängen die Erderwär mung mit der notwendigen Dekarbonisierung als Gegen maßnahme von der Agenda. In Baden-Württemberg zeigt sich die Wirtschaft zwar stabil, jedoch ohne Wachstums perspektiven. Schlüsselindustrien wie der Maschinen- und Anlagenbau und die Automobilindustrie sind stark vom Export abhängig, ihnen fehlt aufgrund der weltweiten Risi ken derzeit die Plan- und Berechenbarkeit. Den Binnen markt prägt eine niedrige Konsumbereitschaft, das spüren Wirtschaftsbereiche wie der Handel oder personenbezoge ne Dienstleistungen(IHK 2026, LB BW, 2025). Gerade in wichtigen Branchen wie dem Maschinen- und Anlagenbau wird Beschäftigung abgebaut, so lag im dritten und vierten Quartal 2025 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 3,9% bzw. 4,0%(insgesamt ca. 15.000 Personen) und im Maschinenbau um 2,6% bzw. 3,0%(ca. 14.000 Personen) unter dem Vorjahreswert(Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2026). Zunehmende Gewerkschaftsferne Seit Jahren ist die Betriebsratsarbeit durch einen sinkenden Organisationsgrad der Betriebsratsmitglieder geprägt. Von ihnen ist mittlerweile etwa ein Drittel nicht(bzw. nicht mehr) gewerkschaftlich organisiert, d. h. sie sind keine Mit glieder einer der acht DGB-Gewerkschaften. Das Betriebs verfassungsgesetz(BetrVG) unterscheidet nicht zwischen gewerkschaftlich organisierten und nicht organisierten Betriebsratsmitgliedern. Vielmehr besteht in Deutschland eine etablierte Arbeitsteilung und eine formale Trennung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten(Artus, Röbe nack 2021); überbetriebliche Tarifautonomie und betriebli che Mitbestimmung ergänzen sich. Während Tarifverhand lungen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden (in Einzelfällen Arbeitgebern) vorbehalten sind, obliegt Betriebsräten die konkrete Gestaltung betrieblicher Arbeits bedingungen im Rahmen von Gesetzen und Tarifverträgen. Inhaltlich wird diese Trennung durch die enge Zusammen arbeit zwischen – gewerkschaftlich organisierten – Betriebsräten und ihren Gewerkschaften überwunden: Die Betriebsräte werden durch Schulungen und Beratungen unterstützt, sie wiederum achten innerbetrieblich auf die Einhaltung der Tarifnormen und unterstützen Tarifverhand lungen durch die Organisation von Streiks. Diese sich gegenseitig stärkenden Arbeitsbeziehungen ero dieren jedoch. Zum einen steigt die Zahl gewerkschaftsfer ner Beschäftigtengruppen und Branchen(Stichworte hier sind der Strukturwandel zu schwächer organisierten Dienstleistungstätigkeiten und-branchen oder die Akade misierung der Belegschaften). Zum anderen ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder in Betriebsratsgremien gesunken, mittlerweile ist etwa ein Drittel der Betriebsratsmitglieder kein Gewerkschaftsmitglied mehr. Diese schwindende Gewerkschaftsnähe geht mit einer seit Jahren sinkenden Tarifbindung der Unternehmen einher. Diese Entwicklung kann ambivalent gedeutet werden: Posi tiv gesehen könnte eine höhere Unabhängigkeit von Gewerkschaften die Pluralität fördern. Zudem wären die betrieblichen Akteure weniger an überbetriebliche Strate gien gebunden und können betriebsspezifisch und situativ handeln. Nicht zuletzt fühlen sich auch nicht organisierte Mitarbeiter:innen besser vertreten, möglicherweise finden diese Betriebsratsgremien in Betrieben eine höhere Akzep tanz, in denen Gewerkschaften aktuell nicht bzw. nur schwach vertreten sind. Jedoch ist damit inhaltlich eine„Entpolitisierung“ betriebli cher Mitbestimmung verbunden, die nur vordergründig zu einer zielführenderen Kooperation zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber führt. Insgesamt wird die Interessenvertretung der Beschäftigten geschwächt: Betriebsräten fehlt ohne gewerkschaftliche Unterstützung Know-how, angefangen von den rechtlichen Grundlagen ihrer Mitbestimmung über Best Practices aus anderen Betrieben bis hin zu bewährten Beteiligungsformaten für die Beschäftigten(und damit der Rückhalt der Kolleg:innen für die Betriebsratsarbeit). Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 2 Außerdem wächst die Asymmetrie zwischen Mitarbeiter:in nen und Arbeitgebern/Unternehmenseignern – oder zwi schen Kapital und Arbeit –, wenn die kollektive Gegen macht fehlt. Je loser oder punktueller die Kopplung zwi schen Betriebsräten und Gewerkschaften ist, desto eher sind Betriebsräte von den komplexen betrieblichen Prob lemlagen überfordert und geraten in eine nur noch verteidi gende Rolle. Aktuelle betriebliche Herausforderungen Drei Beispiele aus der Beratungstätigkeit des IMU Instituts zeigen die hohen Anforderungen und die Komplexität der aktuellen Betriebsratsarbeit auf. KI-Einsatz in Betrieben: Aus dem Einsatz von KI erwarten Unternehmen Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen, Umsatzsteigerungen. Als prominentes Beispiel investiert Mercedes-Benz in Lizenzen für 90.000 Büroarbeitsplätze und verspricht sich davon„spürbare Effizienzgewinne: Beschäftigte sollen mehr Zeit für analytische, kreative und strategische Aufgaben gewinnen“(zitiert nach Stuttgarter Zeitung vom 19.02.2026). Bei Lizenzkosten von vermutlich um 30 Euro im Monat je User sind das Millionenkosten im Jahr. Gleichzeitig ist in vielen Unternehmen wenig Wissen dazu vorhanden, wie KI erfolgreich eingesetzt werden kann. Insofern ist fraglich, ob die Ausstattung von Büroar beitsplätzen mit KI-Lizenzen schon reicht, um tatsächlich höhere Effizienz und – im Sinne der Beschäftigten – gleich zeitig Arbeitserleichterungen für die Mitarbeiter:innen zu erreichen. Bisherige Erfahrungen mit Digitalisierungspro jekten zeigen, dass Software zu oft ohne Anpassungen der Arbeitsorganisation eingeführt wird, und das führt bei einem Nebeneinander verschiedener Software eher zu Inef fizienzen und höheren Belastungen. Betriebsräte können bestehende Mitbestimmungsrechte nutzen und sich hier für KI-Schulungen einsetzen, zudem haben sie einen besse ren Zugang zum Expertenwissen der Beschäftigten als die IT oder Projektleitungen. Insofern könnten Betriebsräte – qualifiziert und als gestaltende Betriebspartei anerkannt – viel zu einer guten KI-Nutzung beitragen und damit Chan cen durch Digitalisierung und KI für den Industriestandort Baden-Württemberg besser nutzen. Local Content: Derzeit wird auf verschiedenen Ebenen über europäische Local-Content-Regelungen diskutiert, um bei Produkten wie beispielsweise Elektrofahrzeugen zumin dest anteilige Produktionsumfänge abzusichern. Doch Betriebsräte erleben betriebliche Diskussionen um Local Content derzeit ganz anders: Mit dem Verweis auf entspre chende Regelungen werden an baden-württembergischen Standorten Produktions- sowie Forschungs- und Entwick lungsverlagerungen nach China und in die USA begründet. Daraus resultiert hier ein Produktions- und Beschäftigungs abbau, der mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder rück gängig gemacht wird. Die derzeitigen Handelsrisiken bezie hungsweise Einschränkungen eines freien Welthandels haben damit unmittelbaren Einfluss auf Produktionsstand orte. Erfolgreiche Konzernstrategien sichern eben nicht zwingend Wertschöpfung und Beschäftigung an den baden-württembergischen Standorten. Hier sind Betriebs räte wichtige Verbündete beim Erhalt von Industriestandor ten, denn zu ihren zentralen Aufgaben aus dem Betriebs verfassungsgesetz gehört die Sicherung und Förderung der Beschäftigung(§ 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG). So handeln sie beispielsweise Beschäftigungssicherungen in Verbindung mit Zukunftsprojekten und Investitionen in verbesserte Pro zesse und neue Produkte aus. Arbeitszeit: Insbesondere bei Automobilzulieferern ist in den letzten ein, zwei Jahren der Umsatz merklich zurückge gangen. Sie spüren die zunehmende Konkurrenz chinesi scher Hersteller, einen verzögerten Hochlauf der Elektromo bilität und die Kaufzurückhaltung. Gleichzeitig stehen sie unter hohem Kostendruck, dazu tragen beispielsweise hohe Energiepreise, aber auch harte Preisverhandlungen mit den Automobilherstellern bei. Bei der Suche nach Sparpotenzial werden in vielen Betrieben die Personalkosten in den Vor dergrund gestellt. Hier gerät die Nachtschicht in den Blick, die aufgrund von Zulagen für Unternehmen die„teuerste Arbeitszeit“ ist. Aus Unternehmenssicht ist es zunächst plausibel, auf verringerte Aufträge mit einer Verringerung der Arbeitszeit zu reagieren und hier als Erstes die Nacht schicht zu streichen. Auch aus der Perspektive des Arbeitsund Gesundheitsschutzes ist das absolut zu begrüßen. Jedoch unterbleibt in der Diskussion um diese„kostengüns tigeren Arbeitszeiten“ oft die Suche nach weiteren Einspar potenzialen im Betrieb, sodass die Unternehmen die Chan ce auf reale Optimierung verpassen. Vielmehr treten sie in einen Kostenwettbewerb ein, der für baden-württembergi sche Standorte in einer globalen Konkurrenz schlichtweg nicht zu gewinnen ist. Belastet werden dadurch einseitig die Arbeitnehmer:innen, für die der Wegfall von Nachtschicht zulagen einen erheblichen Entgeltverlust bedeuten kann. Bei Arbeitszeitregelungen sind Betriebsräte mitbestim mungspflichtig. Ihr Einfluss hier trägt wesentlich dazu bei, dass bei Neuregelungen der Arbeitszeit funktionierende Arbeitsabläufe gewahrt bleiben, dass finanzielle Belastun gen nicht nur einseitig Beschäftigte treffen und dass umfas send nach Optimierungs- und Kostensenkungspotenzialen gesucht wird. So können sie beispielsweise über betriebliche Arbeitszeitkonten eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit bei wechselnder Auslastung initiieren und ermöglichen oder Entgelteinbußen der Beschäftigten an Investitionszusagen und Qualifizierungen koppeln. Diese drei Beispiele zeigen, wie die derzeitigen Wirtschafts risiken die Betriebsratsarbeit prägen und wie komplex die betrieblichen Fragestellungen sind. Statt in einer Gestal tungsrolle befinden sich derzeit viele Betriebsräte der Auto mobilindustrie und des Maschinenbaus in einer Abwehrpo sition, die ihren Rückhalt bei den Beschäftigten gefährdet beziehungsweise die die Beschäftigten gerne optimistische ren Positionen verführt. Das kann zu einer Fragmentierung der Interessenvertretung führen, die – und hier schließt sich ein Kreis – in wechselseitiger Beziehung mit der Fragmen tierung der deutschen Parteienlandschaft steht. Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 3 Betriebsratswahlen als Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen In den vergangenen etwa zehn Jahren hat sich das deut sche Parteiensystem durch die Neugründungen von Partei en und deren Parlamentseintritte stark gewandelt. Die gro ßen„Volksparteien“ wie CDU/CSU und SPD verloren konti nuierlich Stimmanteile und Bindungskraft, während neue oder kleinere Parteien an Bedeutung gewannen. Dies führte dazu, dass deutlich mehr Parteien im Bundestag und den Landesparlamenten vertreten sind als noch vor einigen Jahrzehnten, aktuell im Bundestag fünf und im badenwürttembergischen Landesparlament seit der Wahl am 8. März vier Parteien. Eine ehemals stabile„Zweiparteien dominanz“ ist beendet, das Parteiensystem hat sich zu einem pluralistischen System mit vielen mittelgroßen bis kleinen Parteien gewandelt. Die Wahlergebnisse der letzten Jahre führten dazu, dass die politischen Ränder gestärkt wurden, während die Mitte-Parteien(Union, SPD, FDP, Grü ne) zusammen einen deutlich geringeren Anteil der Wähler schaft binden als früher. Im baden-württembergischen Landtag erhielten die Grünen 2011 eine Regierungsbeteili gung und wurden 2016 sogar stimmenstärkste Partei, seit 2016 ist auch die AfD vertreten. Die Vielfalt der Fraktionen spiegelt zwar unterschiedliche Interessenlagen wider, birgt aber die Gefahr häufigerer Koalitionswechsel, komplexerer Regierungsbildungen und zunehmender Polarisierung im Parlament. Diese Zersplitterung einschließlich des Aus schlusses der AfD als Koalitionspartner erschwert Mehr heitsbildungen, eine Regierungsfähigkeit hängt oft an Drei erbündnissen oder erfordert unsichere Minderheitsregierun gen. Mit den Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 8. März 2026 hat sich das Bild nochmals deutlich geändert: Grüne und CDU erhielten jeweils ca. 30% der Stimmen und haben beide 56 Sitze im Landtag. Dieses knappe Ergebnis war in den letzten Tagen vor der Wahl absehbar und hat zu einer Konzentration vieler Stimmen auf die beiden Parteien geführt. Die AfD konnte ihr Wahlergebnis verdoppeln und erhielt 18 Prozent, wird damit voraussichtlich zur großen Oppositionspartei. Die SPD ist mit 5,5 Prozent mit Abstand kleinste Fraktion. Wie sich dies in der Arbeit der künftigen Regierung widerspiegelt, werden die nächsten fünf Jahre zeigen. In den letzten Betriebsratswahlen spiegelte sich eine zunehmende Differenzierung der Interessengruppen wider. Diese werden häufiger von dem Antritt mehrerer Listen (siehe Kasten) geprägt(IG Metall Berlin-Brandenburg-Sach sen, 2026). 2018 betrug der Anteil der Betriebe mit Listen wahl etwa 30%, 2010 lag er noch bei etwa 25%(Kester mann et al., 2018; Stettes, 2011; Greifenstein et al., 2017). Betriebsratswahlen sind an sich Personenwahlen – abge stimmt wird über eine Aufstellung von einzelnen Kandi datinnen und Kandidaten, das neue Betriebsratsgremium setzt sich dann aus denjenigen zusammen, die die höchsten Stimmenanteile erhalten haben.(Die Größe des Betriebsratsgremiums ist – in Abhängigkeit von der Zahl der wahlberechtigten Beschäftigten – im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt.) Die Kandidat:innen können sich jedoch auch vorab zu verschiedenen Listen zusammenschließen, um unterschiedliche inhaltliche Ausrichtungen bzw. Zugehörigkeiten stärker zu verdeutlichen. Die Häu figkeit für diese„Listenwahl“ nimmt gleichgerichtet zur gesellschaftlichen Pluralisierung und der Fragmentierung der Parteienlandschaft zu. Die Häufigkeit der Listenwahl steigt mit der Größe der Unternehmen. In Baden-Württemberg sticht hier das„Zentrum“(früher „Zentrum Automobil“) als AfD-nahe Gruppe hervor, deren Vorstandsmitglieder der extrem rechten Szene angehören. Sie gründete sich bereits im Vorfeld der Betriebsratswahlen 2010 im Stuttgarter Daimler-Werk als alternative Interes senvertretung für Mitarbeiter:innen der Automobilindustrie. Mitglieder des Zentrums sind mittlerweile an mehreren Automobilstandorten aktiv und auch in Betriebsratsgremi en mehrerer Automobilstandorte vertreten(Schroeder, Greef et al., 2019). Auch zu den diesjährigen Betriebsrats wahlen tritt das Zentrum an fünf Standorten deutscher Automobilhersteller an(bei Mercedes in Untertürkheim, Sindelfingen und Rastatt, bei Audi in Ingolstadt und bei Volkswagen in Braunschweig; Schiermeyer, 2026; von Lee sen, 2026). Trotz der starken medialen Öffentlichkeit des Zentrums treten sie in der konkreten Betriebsratsarbeit kaum in Erscheinung. Nach den Wahlen 2022 gehören nur rund 20 von mehreren Zehntausend Betriebsräten dem Zentrum an. Laut Kai Burmeister, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg, wählten bisher rund 20% der Gewerkschaftsmitglieder in der Landes- und Bundespolitik die AfD, dagegen sind die Vertreter:innen rechtspopulisti scher Positionen in Betriebsräten und in der konkreten Gestaltung der Arbeitsbedingungen erheblich seltener ver treten.„Die Gewerkschaften halten in der konkreten betrieblichen Arbeit die Betriebe sauber“, so Kai Burmeis ter. In der Vertretung der Beschäftigteninteressen vor Ort gelingt die demokratische Teilhabe. Betriebe und Betriebsräte als Element der Demokratie Gewählte Betriebsräte als demokratische Teilhabe von Arbeitnehmer:innen im Arbeitsleben bzw. in der Wirt schaftssphäre haben eine lange Geschichte. Bereits 1920 wurde mit dem Betriebsrätegesetz in der Weimarer Repub lik Beschäftigten das Recht gegeben, in ihren Unterneh men Betriebsräte zu wählen, die die Interessen der Beleg schaft gegenüber den Arbeitgebern vertraten. Nach der Aufhebung dieses Betriebsrätegesetzes im Nationalsozia Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 4 lismus führten die Alliierten Betriebsräte sehr schnell wie der ein, um ein neues Demokratieverständnis damit auch in Unternehmen zu fördern. Bereits 1946 wurde dazu erneut ein Betriebsrätegesetz erlassen. 1952 folgte – damals für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – das Betriebsverfassungsgesetz(BetrVG), das eine gewählte Arbeitnehmer:innenvertretung für Betriebe mit mehr als fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen vorsieht. Es wurde 1972 mit erweiterter Mitbestimmung erneuert und mehrfach(zuletzt 2024) reformiert. Damit verkörpern Betriebsräte ein erweitertes Demokratie verständnis: Demokratie wird hierzulande nicht nur durch Parlamente und Wahlen getragen, sondern auch als Teilha be im Arbeitsleben verstanden. Die betriebliche Mitbestim mung ist Ausdruck einer partizipativen und sozialen Demo kratie, in der Beschäftigte wichtige Unternehmensentschei dungen und ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten können. Somit schaffen Betriebsräte ein Gegengewicht zur Unternehmensleitung und gelten als„stabiler Pfeiler unse rer Demokratie“. Anders als in rein parlamentarischen Sys temen umfasst das deutsche Demokratieverständnis bewusst auch die Mitbestimmung in der Wirtschaft. Die Beteiligung der Beschäftigten in Betrieben ist daher ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur der Bundes republik. Aktuelle Herausforderungen für Betriebsräte Die Betriebsratsarbeit heute ist vor allem von der Ambiva lenz zwischen der„Schutzfunktion“ für Beschäftigte und der Gestaltung von Veränderungen geprägt. Betriebsrät:in nen verstehen sich vielfach als Schutz der Beschäftigten – Schutz vor Entgrenzung bei zunehmend flexibleren Arbeits zeiten und-orten, Schutz vor unzulässiger Kontrolle beim Einsatz digitaler Technologien, Schutz vor Leistungsver dichtung und steigender Belastung durch knappes Perso nal und schlecht umgesetzte Effizienzsteigerung. Gleich zeitig sehen sie sich als Treiber betrieblicher Innovationen, um über den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit mittelbar auch die Beschäftigung zu sichern. In diesem Spannungs feld und in den aktuell die Unternehmen belastenden Kri sen sind allerdings keine einfachen Antworten möglich. Eine zunehmende Fragmentierung von Betriebsratsgremien erschwert die Betriebsratsarbeit in den derzeit schwierigen Zeiten zusätzlich: Gremien aus mehreren Wahllisten bzw. unterschiedlichen gewerkschaftlichen und politischen Lagern finden schwieriger zu Entscheidungen. Zunächst muss das Gremium zu einer kooperativen Zusammenarbeit finden, was beispielsweise die Einführung neuer Technolo gien oder neuer Arbeitsabläufe verlangsamen oder deren Ausführung verwässern kann. Auch ist die Konzentration auf Sachthemen in einem Gremium schwieriger, in dem immer wieder zwischen unterschiedlichen Lagern vermit telt werden muss. Zudem verliert ein in sich uneiniges Gre mium nicht nur den Rückhalt bei den Beschäftigten, son dern es kann sich auch nicht für die Akzeptanz und Unter stützung der Beschäftigten bei gegebenenfalls erforderli chen Veränderungen einsetzen. Die Uneinigkeit der Arbeitnehmervertretung schwächt deren Verhandlungspo sition gegenüber dem Arbeitgeber, es kommt häufiger zu formalisierten Konfliktlösungen wie Einigungsstellen oder Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Statt der Suche nach innovativen Lösungen für betriebliche Herausforderungen dominieren Diskussionen um ideologisch geprägte Themen (Weber, 2026). All das beeinträchtigt auch die strategische Handlungsfähigkeit der Betriebe und Unternehmen, denn in Phasen eines raschen technischen und strukturellen Wandels sind handlungsfähige Betriebsräte für innovative Unternehmen unerlässlich. Schlusswort Die Betriebsratswahlen 2026 fallen in eine Phase wirt schaftlicher Fragilität, die Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen belastet. Die baden-württembergische Industrie steht unter erheblichem Druck durch globale Unsicherheiten, hohe Kosten und strukturelle Veränderun gen, was die Bedeutung handlungsfähiger Betriebsräte zusätzlich hervorhebt. Gleichzeitig verändert die sinkende Gewerkschaftsnähe vieler Betriebsratsmitglieder die tra dierten Kooperationsmuster und erschwert eine starke innerbetriebliche Interessenvertretung. Ohne die gewachse ne Unterstützung der Gewerkschaften geraten Gremien schneller in eine defensive Haltung und verlieren an Durch setzungsfähigkeit. Die aktuellen Konfliktfelder – KI-Einfüh rung, Standortrisiken oder Arbeitszeitfragen – zeigen, wie komplex die Anforderungen an betriebliche Mitbestim mung geworden sind. Gerade hier können qualifizierte Betriebsräte Orientierung geben, wenn sie als gestaltende Akteure anerkannt werden. Die Wahlen spiegeln zugleich die gesellschaftliche Fragmentierung wider; rechtspopulis tische Strömungen sind sichtbar, bleiben in der praktischen Betriebsratsarbeit jedoch marginal. Insgesamt bleibt die betriebliche Mitbestimmung ein zentrales Element demo kratischer Teilhabe im Arbeitsleben. In der aktuellen wirt schaftlichen Lage kommt ihr eine besondere Rolle zu, um Beschäftigung zu sichern, Transformation konstruktiv zu begleiten und den demokratischen Zusammenhalt im Betrieb zu stärken. Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 5 Literatur Artus, Ingrid; Röbenack, Silke(2021) : Betriebsräte ohne Gewerk schaften? Zur Praxis und Problematik der Erosion eines Kooperations verhältnisses. 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März 2026 © Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. ISBN 978-3-98628-848-8 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Landesbüro Baden-Württemberg Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 6