A N A LYS E Prof. Dr. Anne Sanders Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik Impressum Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Analyse, Planung und Beratung Inhaltliche Verantwortung und Redaktion Marius Müller-Hennig Kontakt Marius Müller-Hennig Marius.Mueller-Hennig@fes.de Design/Layout MediaCompany – Agentur für Kommunikation GmbH Umschlaggestaltung Titelfoto: picture alliance/greatif Lektorat ad litteras Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES heraus­gegebenen ­Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ­Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. April 2026 © Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Prof. Dr. Anne Sanders April 2026 Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechtsund Justizpolitik HInihear litst die Kapitelüberschrift H1 vorgesehen, die auch mehrzeilig sein kann 1A.ru H m int r er s g ti r i u s n d d o lu.....?...............................-.................................. quia quam dolocimagnam faci ipicidebisto delibus aperunt eat estia volor repudam, quo vendio. Cepre, sero quatquam erios a vendi 2a.u Z t i p e l l a s n e t tz u u t n e g xp u l n it d , i B nt eg et ri r f e fs c k to lä o r m un n g is c.................-.................................... quae. Delitam, de pliquas esequo molor asin porae. Officilit volutem corpos qui repel moluptatis sit dolut velit, quia nus. Tati 3h.a J rum sti e z u fo m rs r c e h p u e n ru g m in q D u eu la ts i c n h t l i a st n , d q u.................-..................,.................. que culleni simoledande consequ atiosae perior apit officiducid et volo quost nis adipsum quiatem sinullum, to i eve3n.1tisUdnoivluetrseitxäptleanc e..................................................................  5 Anda essum ipsaerorro et odit ommodi unt qui id es deniZwischenüberschrift H3 min3.2coFmomrscohcuonngsseeqinuraimchtuutnagspenid u.......................................................  6 est, necume cus et ma auta velene sequis de exerci officiet Aquiatibus dus arum restiis doluptur? 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Offic Nullorpore volendebit volore dollatem nobitas perissi tende quam est, sin pratur arum reprem soluptam inciditatberum quibusam, odi torem apercimus excerunt a derumqu qui autem et ut fugit, sunda audae doluptibea quas aut as iandipietus eosam faccaeris exces mo derunturit hilloreniae at peles verecus derum quasimi lluptatium ni aut ulparchici natius molore et earchit est, totatia volliam volupta estisto asTur autem ipit erum resequid eos que nobis voluptamus et, sus milliam alique nonsecaeri res ut es aut la nulpa quid ut alignat entius archillabo. d Ü o b le e s r su d m ie q A ui u il t i o ta r e i s n t et perunt verrum quodiate coratum, iunt estioriorum re que corporat volo voluptas aut rerioratMolupta sa exces velliatur si comnis sum quia quam doloq P u ro i f v . o D lo r. ru A m nn f e ug S i a ta n t d u e s r r s a , tMum. Jquur.e(Omxofolurpdt)a, iesstsIinuhtaebmerainutdeems-Lehrsrteuphulds afümr,Bqüurogevrelnicdhieos. 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Hintergrund Im Dezember 2025 erregte das„Justiz-Projekt“ des Verfas sungsblogs, das mithilfe von Interviewstudien und darauf gestützten qualitativen Szenarioanalysen die Resilienz der deutschen Justiz untersuchte, breite Aufmerksamkeit. Das Projekt wurde mit Spendenmitteln finanziert und verfügte zwar über einen wissenschaftlichen Beirat, wurde aber unabhängig von einer Forschungseinrichtung oder öffentlichen Stelle durchgeführt. Es beweist die große Kraft unabhängigen zivilgesellschaftlichen Engagements. Ein weiteres Beispiel liefert das Personalberechnungssystem PEPP§Y, mit dem die Personalbedarfe der Justiz bestimmt werden. Es wurde nicht nur von einer Unternehmensberatung entwickelt, sondern auch die Gutachten zu seiner Fortentwicklung werden von einer Unternehmensberatung erstellt. 1 Auch in diesem Zusammenhang lohnt ein Nachdenken darüber, wie die faktischen Grundlagen für maßgebliche Reformprojekte in der Justiz geschaffen werden. Theoretisch hätte ein solches Projekt schließlich auch ein Institut der Ressortforschung oder ein akademisches Institut mit Expertise in der Justizforschung realisieren können. Beispielhaft für die aktuelle Situation sind auch die Pakte für den Rechtsstaat: Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die deutsche Justiz durch einen zweiten Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern(der erste wurde 2019 vereinbart) finanziell und personell zu stärken. Dieses Vorhaben ist zwar jüngst verschoben worden, doch steht es nach wie vor auf der politischen Agenda. So sinnvoll eine Stärkung der Justiz angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen erscheint, so ist die Initiative doch darauf gerichtet, akute Defizite zu beheben. Eine systematische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen der Justiz und ihrer praktischen Funktionsweise kommt in der politischen Diskussion weniger vor. Dabei wäre ein solcher Blick nicht nur angesichts der technischen Umbrüche, sondern auch der aktuellen Herausforderungen für den Rechtsstaat sinnvoll, um Reformbedarfe zu identifizieren und ungenutzte Potenziale systematisch zu heben. Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat hat bisher die Justiz ausgeklammert. Bei einer Ausdehnung der Initiative auf handlungsfähige Gerichte 2 wäre eine Justizforschung von zentraler Bedeutung, die nicht nur Einzelfragen in den Blick nimmt, sondern Gesamtzusammenhänge beleuchtet. All dies ermutigt dazu, sich systematisch und langfristig mit der Funktionsweise, Zukunftsfragen und Reformbedarfen der dritten Gewalt auseinanderzusetzen. Dies geschieht in Deutschland im Gegensatz zum Ausland allerdings bisher selten. Nicht nur existieren, wie in Kapitel 4 gezeigt wird, im Ausland zahlreiche akademische Institute zur Justizforschung, auch wird Justizforschung dort immer wieder als wichtiger Bestandteil juristischer Reformprojekte gese hen, so zum Beispiel in Indien seit 2013. 3 Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 3 2. Zielsetzung und Begriffsklärung Diese FES Analyse soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Justizforschung in Deutschland geben und sie international einordnen. Sie soll darüber hinaus Bedarfe und Potenziale diskutieren, also untersuchen, wie die Justizforschung in Deutschland im Interesse einer nachhaltigen Justiz- und Rechtspolitik gestärkt werden kann. Unter Justizforschung wird hier die Erforschung der Funktionsweise und Organisation der Justiz auf interdisziplinärer und empirischer Grundlage verstanden. Info: Rechtswissenschaft und Justizforschung sind klar zu unterscheiden. Klassische rechtswissenschaftliche Forschung in Deutschland beschäftigt sich – vereinfacht gesagt – mit der Entstehung, Auslegung und unter Umständen de lege ferenda mit der Verbesserung von Rechtstexten, insbesondere Verfassungen und Gesetzen, sowie der Einordnung von Rechtsprechung durch die Gerichte und der Gestaltung von Vertragswerken im System des geltenden Rechts. Interdisziplinäre Ansätze, wie zum Beispiel Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Law& Economics, die sich mit der Entwicklung des Rechts, der Wirkung der Gesellschaft auf das Recht und der Effizienz von Recht beschäftigen, sind zwar durchaus vorhanden, doch wird die deutsche Rechtswissenschaft mehrheitlich von der auf die juristische Praxis ausgerichteten, gesetzlich geregelten juristischen Ausbildung zum Staatsexamen geprägt. 4 Zur tatsächlichen Arbeit von Gerichten kann die Rechtswissenschaft, die im Kern keine empirisch arbeitende Wissenschaft ist, daher nur begrenzte Erkenntnisse beitragen. Die Kriminologie weist als interdisziplinäre Wissenschaft zur empirischen Erforschung der Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität(sowie der Reaktionen auf sie, einschließlich Prävention und Strafvollzug) wichtige Berührungspunkte und Überlappungen mit der Justizforschung auf. Auch die Expertise aus Betriebs- und Volkswirtschaftslehre ist für die Justizforschung erforderlich, um den effektiven Ressourceneinsatz und die Auswirkungen volkswirtschaftlicher Veränderungen beispielsweise auf Verfahrenseingänge bei Gericht zu untersuchen. Für die Erforschung des Zusammenspiels von Gerichtsverwaltung, Bürger:innen, Justizvollzugsanstalten und ihren Insass:innen können die Erkenntnisse der Verwaltungswissenschaften fruchtbar gemacht werden. Da die dritte Gewalt einen wichtigen Faktor im politischen Gefüge des Staates bildet, ist die Politikwissenschaft von zentraler Bedeutung. Wichtige Fragen betreffen die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz für die Resilienz des Rechtsstaats sowie die Zusammensetzung insbesondere von Höchstgerichten. Die Funktionsweise von Organisationen wie auch der Justiz wird von der Soziologie erforscht. Die psychologische Perspektive kann für die Erforschung der Interaktion von Parteien und Gericht wertvolle Anhaltspunkte liefern. Diese verschiedenen Fachrichtungen wenden jeweils unterschiedli che Methoden an, die für die Justizforschung fruchtbar gemacht werden. Dazu gehören insbesondere qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung. Diese erlauben eine faktenbasierte Erforschung der Justiz. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 3. Justizforschung in Deutschland Justizforschung findet in Deutschland projektbezogen an Universitäten und Forschungseinrichtungen statt. Hinzu kommen punktuell von Ministerien in Auftrag gegebene Forschungsprojekte, sogenannte Ressortforschung(vgl. dazu Kapitel 3.3). Die nachfolgende Aufstellung erhebt kei nen Anspruch auf Vollständigkeit, möchte aber die Breite der existierenden Forschung illustrieren. 3.1 Universitäten An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten widmen sich verschiedene Wissenschaftler:innen neben der klassischen rechtswissenschaftlichen Forschung auch der empirischen Justizforschung. Dazu gehören kriminologische Lehrstühle, wie zum Beispiel der Lehrstuhl für Kriminologie von Prof. Dr. Christine Morgenstern an der Ruhr-Universität Bochum. 5 Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Anne Sanders für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld 6 ist soweit ersichtlich der einzige, der die Justizforschung in seiner Bezeichnung führt. Eine Reihe von Lehrstühlen und Instituten haben sich der interdisziplinären beziehungsweise empirischen Rechtstatsachenforschung verpflichtet, so das Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz. 7 An der Freien Universität Berlin gibt es das Empirical Legal Studies Center(FUELS), 8 an der Humboldt-Universität zu Berlin das Integrative Research Institute Law& Society(LSI) 9 , in Bonn existiert das Max-Planck-Institut für Verhaltensökonomik, 10 das ebenfalls empirisch arbeitet, und an der Universität Bielefeld das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik. 11 An der Friedrich-Schiller-Universität Jena besteht seit 2005 das Institut für Rechtstatsachenforschung. 12 Solche Institute konzentrieren sich freilich nicht auf die Erforschung der Justiz. Rechtstatsachenforschung untersucht die tatsächlichen Erscheinungsformen und Wirkungen von existierenden und geplanten rechtlichen Regelungen und ihren Ursachen im sozialen Leben. 13 Sie ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften, arbeitet aber mit Methoden der empirischen Sozialforschung. Justizforschung weist insofern weitreichende Überlappungen mit der Rechtstatsachenforschung auf, als in beiden Disziplinen die Rechtswirklichkeit empirisch erforscht werden soll. Im Fall der Justizforschung geht es allerdings nicht nur um sektorspezifische Rechtstatsachenforschung, das heißt die tatsächliche Rechtsanwendung durch Gerichte, wie sie sich zum Beispiel in Statistiken niederschlägt, sondern auch um Fragen der Organisation von Gerichten und der Interaktion von Gerichtspersonal, Parteien und Gesellschaft. Überdies bearbeiten eine ganze Reihe von Wissenschaftler:innen Themen der Justiz mit einem rechtswissenschaftlichen und weniger empirischen Zugang. So forschen zahlreiche Rechtswissenschaftler:innen des öffentlichen Rechts und Europarechts zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Justiz und Rechtsstaatlichkeit sowie zur europäischen Rechtsstaatskrise und Rechtsstaatlichkeit. Zivil- und Strafprozesswissenschaftler:innen arbeiten notwendigerweise zu Themen mit Justizbezug. Dabei geht es jedoch um die juristisch richtige Anwendung von Verfassungs-, Unions-, nationalem materiellem Recht und Prozessrecht, nicht unbedingt um die praktische Arbeit von Gerichten. Allerdings kommt es zu Überlappungen, wenn zum Beispiel die Auswirkungen einer nationalen Reorganisation der Justiz auf rechtliche Prinzipien wie richterliche Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Rede stehen. Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 5 Aktuell werden eine Reihe von Projekten zu Legal Tech und zur Nutzung künstlicher Intelligenz(KI) in Gerichten durchgeführt. Zu nennen ist beispielsweise das Projekt MAKI, in dem Prof. Dr. Philipp Reuß von der Georg-August-Universität Göttingen mit dem niedersächsischen Justizministerium zusammenarbeitet. 14 Zu erwähnen ist auch die Arbeit von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg in dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) finanzierten Forschungsprojekt zum Rückgang der Ein gangszahlen in der Ziviljustiz. Das Projekt war formal bei einem Beratungsunternehmen, der Interval GmbH, aufgehängt und wurde von einem Forschungskonsortium aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt. 15 Solche Strukturen haben insbesondere bei der Antragstellung mitunter Vorteile gegenüber einer Durchführung an Universitäten. 3.2 Forschungseinrichtungen Auch Forschungseinrichtungen in Deutschland arbeiten im Bereich der Justizforschung. Am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird das von Prof. Dr. Armin von Bogdandy geleitete Projekt„Ge richtsforschung: Der Strukturwandel der Gerichtsbarkeit“ 16 durchgeführt. Es verfolgt einen vergleichenden rechtswissenschaftlichen Zugang, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Ländern des globalen Südens. Empirisch gearbeitet wird dabei aber offenbar weniger. Das Wissenschaftszentrum Berlin(WZB) forscht unter der Überschrift„Recht und Steuerung sozialer Ungleichheiten“ empirisch zum Zugang zum Recht. 17 3.3 und öffentliche Einrichtungen Info: Ministerien auf Bundes- und Landesebene 18 können Forschungsprojekte in Auftrag geben. Ziel sind die Vorbereitung und Bewertung politischer Maßnahmen. In dieser Ressortforschung, die oft auch einen rechtstatsächlichen Ansatz verfolgt, kooperieren die Ministerien mit Wissenschaftler:innen. 19 Ressortforschung wird in Deutschland jedoch nicht nur in punktuellen Einzelprojekten durchgeführt, sondern vor allem an Ressortforschungseinrichtungen, wie zum Beispiel dem Robert Koch-Institut(RKI), dem Deutschen Institut für Luftund Raumfahrt(DLR), der Bundesanstalt für Gewässerkunde(BfG), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung(BBSR) und dem Deutschen Jugendinstitut(DJI). Diese Ressortforschungseinrichtungen können langfristig orientiert und unabhängig forschen und so verlässliche Grundlagen für politische Maßnahmen inklusive Regulierung schaffen. Eine auf Justizforschung spezialisierte Forschungseinrichtung oder ein speziell dieser Thematik gewidmetes Institut gibt es soweit ersichtlich nicht, sodass es auch keine spezialisierte Einrichtung gab, die zum Beispiel ein Projekt zur Ermittlung des Personalbedarfs wie das oben angesprochene PEPP§Y hätte durchführen können. Das Bundesamt für Justiz(BfJ) befasst sich allerdings mit Rechtstatsachenforschung und Justizforschung 20 insoweit, als es Justizdaten zur Verfügung stellt und rechtstatsächliche Forschungsprojekte für das BMJV beziehungsweise das Bundesministe rium der Justiz(BMJ) von der Ausschreibung bis zur formellen Abgabe betreut. Das BfJ ist auch in die Richter:innenfortbildungen der Deutschen Richterakademie und des Europäischen Justiziellen Fortbildungsnetzwerks (EJTN) eingebunden. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Ein wichtiges einzelnes Forschungsprojekt mit Justizbezug des BMJV beziehungsweise BMJ war beispielsweise 2023 die bereits erwähnte Studie zu den Ursachen des Rückgangs der Zivilgerichtseingangszahlen. 21 Auch auf Landesebene arbeiten Justizministerien mit der Forschung zusammen, zum Beispiel das niedersächsische Justizministerium im bereits genannten Projekt MAKI. 22 Staatliche Stellen sind ebenfalls in die empirische Datenerhebung und-analyse involviert, wie zum Beispiel das Statistische Bundesamt, 23 das Statistiken zur Justiz und Rechtspflege in Deutschland für viele empirische Untersuchungen zugänglich macht. Zu nennen ist auch die Kriminologische Zentralstelle(KrimZ): Diese Bund-LänderEinrichtung führt ebenfalls Forschungsprojekte durch, ins besondere in den Bereichen Kriminologie und Strafrechtspflege, hat allerdings keinen allgemeinen Justizbezug. 24 Die Deutsche Richterakademie 25 mit ihren Tagungszentren in Wustrau und Trier dient der Weiterbildung von Richter:innen auf wissenschaftlicher Grundlage, führt aber keine Forschungsprojekte durch. Die Stiftung Forum Recht schafft Räume für den Austausch über Recht. 26 Der Stiftungszweck ist nach§ 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Recht, Fragen von Recht und Rechtsstaat in der Bundesrepublik aufzugreifen und erfahrbar zu machen. Dazu können nach§ 2 Absatz 2 Nummer 4 auch Forschung, Dokumentation und Veröffentlichungen dienen, doch ist damit erkennbar keine eigene Justizforschung gemeint, sondern bürgernahe Kommunikation und Information. Dies schließt freilich nicht aus, dass Forschungserkenntnisse in Kooperation mit der Stiftung Forum Recht kommunizierbar wären. Eine Forschungseinrichtung ist die Stiftung jedoch nicht. der Justizausgaben in England und Wales 28 veröffentlicht. Bereits 2019 hatte sich der India Justice Report mit den Justizhaushalten in Indien beschäftigt. 29 Allein diese drei Reporte machen das Potenzial deutlich, das sich in international vernetzter Justizforschung für deutsche Justizreformen heben lässt. Auch die Konrad-Adenauer-Stiftung führt Veranstaltungen, Publikationen und Projekte mit Bezug zu Justiz und Rechtsstaat durch, zum Beispiel jährlich einen Rückblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch hat diese Stiftung beispielsweise das Buch„Bera tungskulturen“ der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff über die Organisation und Arbeit von Verfassungsgerichten auf der ganzen Welt herausgegeben. 30 Es würde hier zu weit gehen, die wichtige Arbeit zahlreicher NGOs zu würdigen, wie zum Beispiel der Gesellschaft für Freiheitsrechte(GFF), die sich die Rechtsdurchsetzung auf die Fahnen geschrieben haben. Diese Arbeit lässt sich jedoch nicht als Justizforschung einordnen. Zu erwähnen ist aber die bereits eingangs genannte methodisch höchst innovative Forschungsarbeit des Verfassungsblogs im „Justiz-Projekt“, für das zahlreiche Interviews zur Resilienz der deutschen Justiz geführt wurden. 31 3.4 Stiftungen und NGOs Initiativen für Forschungsprojekte gehen mitunter auch von Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen(NGOs) aus. So hat beispielsweise die Friedrich-Ebert-Stiftung beim ifo Institut eine Studie zur Entwicklung der Justizfinanzierung im nationalen und internationalen Vergleich in Auftrag gegeben und sie 2025 veröffentlicht und damit die Frage der Finanzierung der Justiz auf die politische Agenda gesetzt. 27 Kurz vor dieser Studie hatte in Großbritannien das Institute for Financial Studies(IFS) eine Analyse der Entwicklung Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 7 4. Justizforschung außerhalb Deutschlands 4.1 Einrichtungen im Überblick Im europäischen Ausland und darüber hinaus existieren spezialisierte Institute für Justizforschung, die zumeist an Universitäten angegliedert sind. Nicht nur finden sich hier „judicial studies“ als Lehrinhalte, zum Beispiel in den USA. Auch werden an Universitäten mitunter spezielle Masterprogramme für Richter:innern angeboten, etwa in den USA und an der Cape Town University in Südafrika. Es gibt aber auch Institute, die Teile von Behörden oder an Gerichten angesiedelt sind. Die Aus- und Weiterbildung von Richter:innen ist für viele der Institute von Bedeutung, doch da es sich dabei nicht im Kern um Justizforschung handelt, wird das Thema in Kapitel 4.2 separat angesprochen; Über schneidungen lassen sich freilich nicht vermeiden. Auch an Ministerien angegliederte Ressortforschung findet sich im Ausland, zum Beispiel in Kanada. 32 Die nachfolgende Aufstellung ist keinesfalls abschließend, sondern gibt nur einen ersten Überblick über Institutionen auf fünf Kontinenten, wobei der Fokus auf Europa liegt. Tabelle: Übersicht internationaler Justizforschungseinrichtungen Kontinent, Land Name der Institution Institutionelle Aufhängung Afrika/Südafrika Judicial Institute for Africa (JIFA) University of Cape Town Amerika CEJA Justice Studies Center of the Americas Organization of American States Amerika/ Brasilien Center for Justice and Society(CJUS) Amerika/Kanada Canadian Institute for the Administration of Justice(CIAJ) FGV Rio Law, eine Stiftung, die Studiengänge in verschiedenen Bereichen, einschließlich Jura, anbietet Unabhängige NonProfit-Organisation Funktionsweise Link Bietet Weiterbildungen für Richter:innen und Justizangehörige in Afrika ergänzend zu nationalen/regionalen Angeboten an https://law.uct.ac.za/ jifa Austausch über Justizreformen, Forschung sowie Ausund Weiterbildung in der Justiz https://cejamericas. org/en/about-us/ Untersucht die Auswirkungen der Rechtsprechung auf die brasilianische Gesellschaft sowie den Zugang zum Recht https://direitorio.fgv. br/en/research/centerjustice-and-society Bietet neben dem National Justice Institute(dazu unten) Weiterbildung für Richter:innen sowie Informationen für die Öffentlichkeit an und unterstützt Forschung durch Stipendien https://ciaj-icaj.ca/en/ 8 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Kontinent, Land Name der Institution Institutionelle Funktionsweise Link Aufhängung Amerika/Mexiko Centro de Estudios Constitucionales y Saberes Jurídicos Amerika/USA Amerika/USA Bolch Judicial Institute Legal Design Lab Amerika/USA Federal Judicial Center (FJC) Amerika/USA Amerika/USA National Courts and Sciences Institute (NCSI) National Institute of Justice(NIJ) Amerika/USA National Center for State Courts(NCSC) Asien/Indien Centre for Research and Planning Oberster Gerichtshof von Mexiko Vor allem rechtsvergleichende Studien zum Verfassungsrecht, aber auch Forschungsthemen mit empirischem Bezug https://www.sitios. scjn.gob.mx/cec/ Duke University Forschung, Richter:innenaus- und-weiterbildung https://judicialstudies. duke.edu/ Stanford Law School Forschungs- und Bildungsbehörde der US-Bundesjustiz(Vor sitzender: der Chief Justice of the US) Gemeinnützige Organisation Agentur/Behörde des US-Justizministeriums Supreme Court of India KI und Zugang zum Recht Forschung und Bildung über die US-Bundesgerichte Technische Fortbildung von Richter:innen und Forschung an der Schnittstelle von Justiz und Technik Zuständig für Forschung, Evaluierung und Technik; Ziel: Verbesserung des Wissens zu Straftaten und Gerichten Ziel ist weniger die Forschung als die Vernetzung von Personen, die in und mit der Justiz arbeiten und sich der Verbesserung der Gerichte widmen. Forschung und Initiativen für die Entwicklung der indischen Justiz, Erklärung der Rechtsprechung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter:innen des Gerichts https://justiceinnova tion.law.stanford.edu/ projects/ai-access-tojustice/ https://www.fjc.gov/ https://www.courtsandsciences.org/ https://nij.ojp.gov/to pics/courts https://www.ncsc.org/ https://www.sci.gov. in/centre-for-researchand-planning/ Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 9 Kontinent, Land Name der Institution Institutionelle Funktionsweise Link Aufhängung Asien/Japan Asien/Singapur Australien Europa/Italien Europa/Niederlande The Legal Training and Research Institute of Japan(LTRI) Empirical Judicial Research Australasian Institute of Judicial Administration(AIJA) IGSG Institute of Legal Informatics and Judicial Systems (Bologna) Montaigne Centre for Rule of Law and Administration of Justice Singapore Judicial College(SJC) Consiglio Nazionale delle Ricerche(CNR) (Forschung in eigenen Instituten mit dem Ziel, Innovationen zu fördern und die Politik zu beraten) Universität Utrecht Forschung und Ausbildung von Richter:innen in Japan Das SJC bietet mit der Singapore Management University einen Master an und die Gerichte loben ein Stipendium für Justizforschung aus. AIJA wird von den Commonwealth States and Territories und vom neuseeländischen Justizministerium finanziert. Es widmet sich der Justizforschung und der Ausund Weiterbildung von Richter:innen und Justizpersonal. Allgemeine Justizforschung mit Ausrichtung auf die Wirkungen technologischer Innovationen auf die Justiz Dieses Institut ist interdisziplinär ausgerichtet und beschäftigt sich mit Fragen der Justizorganisation, aber auch der europäischen Rechtskultur und der Rechtsstaatlichkeit. https://www.courts. go.jp/english/institu te_01/institute/index. html https://www.judiciary. gov.sg/ https://www.judiciary. gov.sg/singapore-ju dicial-college/empirical-judicial-research; https://law.smu.edu. sg/llm/curriculum/ju dicial-studies-track https://aija.org.au/ https://www.igsg.cnr. it/en/home/mission/ CNR: https://www.cnr. it/en/about-us https://www.uu.nl/en/ research/montaignecentre-for-rule-of-lawand-administration-ofjustice 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Kontinent, Land Name der Institution Europa/Schweiz Kompetenzzentrum für Public Management(KPM) Institutionelle Aufhängung Universität Bern Europa/Schweiz Obwaldner Institut für Universität Luzern Justizforschung Europa/Spanien Alonso Martínez Institute for Justice and Litigation Universität Carlos III (Madrid) Europa/ Tschechische Republik Europa/ Vereinigtes Königreich Europa/ Vereinigtes Königreich Judicial Studies Institute Masaryk University (Brno) Bingham Centre for the Rule of Law Judicial Institute British Institute of International and Comparative Law (BIICL)(London) University College London(UCL) Funktionsweise Link Interdisziplinäre Ausrichtung, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften, Forschung und Weiterbildung zur öffentlichen Verwaltung und Justiz, insbesondere durch Prof. Dr. Andreas Lienhard; Herausgeberschaft einer Schriftenreihe zur Justizforschung 33 sowie der Richter:innenzeitung„Jus tice – Justiz – Giustizia“ 34 Ausrichtung allein auf Justizforschung, Medien und Justiz, Justizorganisation, Digitalisierung Justizforschung einschließlich der empirischen Erforschung der Funktionsweise von Gerichten Politikwissenschaftlicher Fokus auf Fragen der Rechtsstaatlichkeit im Systemwandel Forschung und Veranstaltungen zu Themen, die für den Rechtsstaat relevant sind; Teilnahme am politi schen Prozess Interdisziplinäre und multimethodische Justizforschung, etwa zu richterlicher Entscheidungsfindung https://www.kpm.unibe.ch/ https://www.institutjustizforschung.ch/ https://www.uc3m.es/ ss/Satellite/UC3MInstitucional/en/Detalle/ Organismo_C/138180557764 6/1371206581851/_ Alonso_Martinez__Institute_for_Justice_ and_Litigation https://justin.law. muni.cz/en https://binghamcentre.biicl.org/what-wedo. https://www.ucl.ac.uk/ laws/judicial-institute Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 11 Kontinent, Land Name der Institution Institutionelle Aufhängung Europa/ Vereinigtes Königreich Centre for Socio-Legal University of Oxford Studies Europa/ Vereinigtes Königreich Europarat Oxford Institute of Technology and Justice CEPEJ University of Oxford, Blavatnik School of Government and Clooney Foundation for Justice Europarat Europarat Venedig-Kommission, offiziell: Europäische Kommission für Demokratie durch Recht Europarat Europarat Consultative Council of European Judges (CCJE) Europarat Stand: 2026 Quelle: eigene Zusammenstellung Funktionsweise Link Widmet sich der interdisziplinären Erforschung des Rechts in seinem sozialen Kontext und arbeitet vor allem empirisch, ist aber nicht speziell auf Justizforschung ausgerichtet. Untersucht, wie KI genutzt werden kann, um Zugang zum Recht und faire Verfahren zu fördern https://www.law.ox. ac.uk/centre-for-sociolegal-studies. https://www.techandjustice.bsg.ox.ac.uk/ Umfangreiche Sammlung und Aufbereitung von Daten zu den Justizsystemen der Mitgliedstaaten Erstellung von Stellungnahmen auf Anfrage verschiedener Institutionen und der Mitgliedstaaten. Dafür wird auch Forschung ausgewertet und verschiedene Akteur:innen interviewt. Stellungnahmen zu justiz relevanten Themen, in deren Vorbereitung Forschung aufbereitet und Umfragen in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden https://www.coe.int/ en/web/cepej https://www.coe.int/ en/web/venice-commission https://www.coe.int/ en/web/ccje 12 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 4.2 Institutionen der Aus- und Weiterbildung Schulen für die Richter:innenaus- und-weiterbildung existieren in den meisten Ländern. Die Deutsche Richterakademie wurde bereits genannt. In vielen Ländern bestehen vergleichbare, wenn auch häufig deutlich größere Institutionen. Da außerhalb Deutschlands meist kein mit dem zweiten Staatsexamen vergleichbarer zentraler Abschluss für alle juristischen Berufe angeboten wird, kommt diesen Schulen oft eine hohe Bedeutung für die richterliche Ausbildung und Prüfung zu. Zu nennen sind das kanadische National Judicial Institute 35 und die französische École Nationale de la Magistrature (ENM). 36 Italien besitzt mit der Scuola Superiore della Magistratura 37 eine unabhängige Einrichtung, die vor allem Schulungen, aber auch Forschungsaktivitäten durchführt, oft in Koordination mit dem Justizministerium. Für den afrikanischen Kontinent wurde oben bereits das JIFA angesprochen. In asiatischen Ländern gibt es beispielsweise das Singapore Judicial College(SJC), 38 das in Zusammenarbeit mit der Singapore Management University einen Master of Law Judicial Studies anbietet. 39 In China gibt es das National Judges College 40 und in Japan das Legal Training and Research Institute(LTRI), das ebenfalls bereits erwähnt wurde. In Indien existiert die National Judicial Academy India. 41 In den USA steht für die Richter:innenausbildung auch das National Judicial College zur Verfügung, das nicht nur US-amerikanische Richter:innen ausbildet, sondern auch Ausbildungsprogramme in anderen Ländern unterstützt. 42 In Brasilien findet sich die Escola Nacional de Formação e Aperfeiçoamento de Magistrados(ENFAM), die nicht nur Aus- und Weiterbildung anbietet, sondern wie die französische ENM auch das nationale Examen für Richter:innen organisiert. In der Schweiz wird die Aus- und Weiterbildung im Verein Schweizerische Richterakademie in Kooperation zwischen Universitäten und der Schweizerischen Richtervereinigung organisiert. 43 Beispiele für die Verknüpfung von Weiterbildungsangeboten mit Forschung finden sich auch beim oben erwähnten AIJA in Sydney und dem KPM in Bern. 4.3 Vereinigungen für Justizforschung Abschließend seien noch die spezialisierten Vereinigungen für Justizforschung erwähnt. Damit sind nicht Richter:innenvereinigungen gemeint, wie zum Beispiel in Deutschland der Deutsche Richterbund(DRB) und die Neue Richtervereinigung(NRV). In diesem Abschnitt geht es vielmehr um Vereinigungen, die sich der Erforschung der Justiz widmen und daher insbesondere auch Wissenschaftler:innen einschließen. Damit soll freilich die wichtige Arbeit von Richter:innenvereinigungen nicht nur als Interessenvertretungen, sondern insgesamt im rechtspolitischen Diskurs nicht geschmälert werden. Richter:innenvereinigungen können wichtige Partner in der Justizforschung sein, sei es bei der Gewinnung von Expert:innen in der Forschung, sei es bei der Identifizierung von Fragen, die für den Rechtsstaat insgesamt von großer Bedeutung sind. Eine spezielle Vereinigung für Justizforschung ist zum Beispiel die Justice Administration Research Association (JAR). 44 Die JAR ist erst wenige Jahre alt und sehr akademisch ausgerichtet. Sie veranstaltet eine Konferenz alle zwei Jahre, auf der aktuelle Justizforschung aus der ganzen Welt in mehreren parallelen Panels präsentiert und diskutiert wird. Darüber hinaus organisiert die JAR immer wieder Online-Vorträge zu aktuellen Themen mit Vortragenden aus der ganzen Welt. Die IACA, 45 die International Association for Court Administration, wurde 2004 gegründet und gibt die Zeitschrift „International Journal for Court Administration“ heraus. Auch diese Vereinigung widmet sich der Justizforschung und organisiert Konferenzen. Sie ist weniger europäisch und akademisch ausgerichtet als die JAR. Allerdings wird Justizforschung nicht nur im Rahmen dieser Organisationen präsentiert, sondern auch auf breiter ausgerichteten soziologischen und politologischen Konferenzen. Die European Group for Public Administration (EGPA) 46 besaß beispielsweise bis 2025 eine eigene Permanent Study Group für Justizforschung, doch wollen sich die Co-Chairs, darunter auch die Autorin, in den kommenden Jahren auf die Arbeit in den spezialisierteren Organisationen konzentrieren. Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 13 In Deutschland gibt es soweit ersichtlich keine Vereinigung für Justizforschung, vielmehr wird man als deutsche Justizforscherin auf internationalem Parkett oft für eine Exotin gehalten. Soweit Justizforschung in Deutschland stattfindet, wird sie international präsentiert und veröffentlicht – beziehungsweise in den Fachgesellschaften zum Beispiel für Rechtssoziologie. 4.4 Zusammenfassende Bewertung Die obige Übersicht zeigt, dass Justizforschung im Ausland deutlich intensiver und in vielfältigeren Institutionen betrieben wird als in Deutschland. Justizforschung wird an Instituten durchgeführt, die an Universitäten oder Forschungszentren angesiedelt sein können, wie die Beispiele aus der Tschechischen Republik, der Schweiz, am UCL oder in Oxford zeigen. Diese Institute sind üblicherweise stark auf die Forschung ausgerichtet, kooperieren aber durchaus auch mit Gerichten. Auch das Beispiel aus Italien ist an einer öffentlichen Forschungsorganisation aufgehängt. Institute können aber auch selbstständig sein oder Teil der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel in den USA und Australien. Häufig steht hierbei die Aus- und Weiterbildung von Justizangehörigen im Vordergrund, auch wenn diese oft mit Forschung kombiniert wird. 14 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 5. und Handlungsempfehlungen für die Justizforschung 5.1 Bewertung Justizforschung wird in Deutschland dezentral und projekt bezogen mit Blick auf Einzelfragen betrieben. Ein institutionell verankerter holistischer, interdisziplinärer, vergleichender und multimethodischer Blick auf die Justiz fehlt bisher. Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig. Ein wichtiger Aspekt dürfte, wie bereits angedeutet, die traditionell weniger interdisziplinäre, dafür aber auf die juristische Aus bildung ausgerichtete, rechtswissenschaftliche Forschung in Deutschland sein. Interdisziplinäre, empirische Forschung ist gerade in der Rechtssoziologie durchaus bekannt, doch gibt es wenige Professuren in diesem Bereich, sodass diese Ausrichtung für Nachwuchsforscher:innen wenig attraktiv war und ist. Mit dieser geringen institutionellen Verankerung fehlt es an einer Evidenzbasis, die die Justiz als System im Ganzen in den Blick nimmt, wenn Zukunftsfragen und Reformen diskutiert werden. Dabei wären solche gerade aktuell nötig, denn die deutsche Justiz befindet sich im Umbruch. Die Auswirkungen von Digitalisierung, KI und Großverfahren auf die Justiz sind noch unklar. Auch das Verhältnis von Justiz und Gesellschaft ist im Umbruch, wie Gefährdungen des Rechtsstaats, die Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung für die Justiz, die Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zum Recht und die Entwicklung der Eingangszahlen zeigen. Es geht dabei nicht nur um eine Erforschung der Justiz selbst, sondern auch darum, wie Justiz ihre Aufgaben in der Gesellschaft wahrnimmt und ob ihre Angebote noch die Bedürfnisse der Menschen erfüllen. Solche sogenannten Unmet-Legal-Needs-Studien 47 gibt es in anderen Ländern bereits, wurden jedoch bisher nur vereinzelt in Deutschland durchgeführt. 48 Eine derartige Datengrundlage wäre gerade dann wichtig, wenn die Initiative für einen handlungsfähigen Staat 49 in Zukunft auf die Justiz ausgedehnt werden sollte. 5.2 Handlungsempfehlungen Der internationale Überblick gibt eine Fülle von Anregungen, wie Justizforschung auch in Deutschland gestärkt und gestaltet werden könnte. Ansätze könnten einzeln verfolgt, aber auch kombiniert werden. Denkbar sind Ansätze zur Förderung von Justizforschung an Universitäten und Forschungseinrichtungen(1), solche, die die öffentliche Res sortforschung stärken(2), und schließlich solche, die die Justiz selbst als wichtigen Akteur der Justizforschung einbeziehen(3). 1. U niversitäten und Forschungseinrichtungen: Die Gründung eines wissenschaftlichen Instituts für Justizforschung, angebunden an eines der großen Forschungsinstitute oder an eine Universität, wäre wünschenswert. ● solches Institut könnte langfristig ausgerichtete Forschungsprojekte durchführen und damit der Politik eine Evidenzbasis für eine effektive Rechts- und Justizpolitik zur Verfügung stellen. ● mit den oben genannten Institutionen im Ausland könnten einen internationalen Überblick ermöglichen, der auch der Politik die internationale Einordnung einzelner Maßnahmen erleichtern würde. ● eine solche Einrichtung ließen sich gerade auch für Wissenschaftler:innen in frühen Phasen ihrer Karriere Anreize schaffen, sich auf Fragen der Justizforschung zu spezialisieren und sich in internationale Netzwerke im In- und Ausland mit Spitzenforschung einzubringen. ● deutscher Ebene böten sich für solche Institute umfangreiche Möglichkeiten der Kooperation mit Gerichten und Justizministerien von Bund und Ländern. Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 15 ● solches interdisziplinäres Institut könnte aus einem gezielten Förderimpuls durch den Bund und/oder ein oder mehrere Bundesländer hervorgehen. Es könnte jedoch auch einen DFG-geförderten Sonderforschungs bereich 50 als Ausgangspunkt nehmen, den eine Universität mit interdisziplinärem Interesse an der Justizforschung eigeninitiativ beantragen könnte. Denkbar wäre auch eine zeitlich begrenzte Verankerung im Rahmen eines Käte Hamburger Kollegs. ● der DFG und auch des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt könnten Impulse geben und so die Justizforschung gezielt fördern. Auf EU-Ebene wurde bereits eine Ausschreibung über das HORIZON-Programm vorgenommen. 51 2. R essortforschung: Justizforschung könnte auch von der öffentlichen Verwaltung stärker gefördert werden. ● auf Ebene des Bundes als auch der Länder könnte Ressortforschung strategischer betrieben werden, gegebenenfalls auch in Partnerschaft, zur Bündelung von Ressourcen, um besonders wichtige Themen zu untersuchen. Dafür könnte eine praxisorientierte Ressortforschungseinrichtung, vergleichbar der KrimZ oder dem DJI, eingerichtet werden. Eine Erweiterung eines dieser Institute um einen Justizzweig erscheint allerding wenig sinnvoll, weil dies die Arbeit zu sehr inhaltlich beschränken könnte, zum Beispiel auf Strafgerichte im Rahmen der KrimZ. Denkbar wäre auch, Ressortforschung stärker über das BfJ zu koordinieren, das hier bereits wichtige Bündelungsfunktionen wahrnimmt. ● wäre auch, dass die Justizministerien von Bund und Ländern ein Forum für den informellen Austausch mit Justizforscher:innen einrichten, in dem aktuelle Justizthemen besprochen werden, um so den Blick über das aktuelle Tagesgeschehen hinauszuweisen. Möglich wäre es wiederum, diese Anstrengungen über das BfJ zu koordinieren. Sollte eine eigene Ressortforschungseinrichtung gegründet werden, könnte auch diese die Koordination übernehmen. ● die Justizminister:innenkonferenz könnte eine Rolle spielen, freilich weniger als Forum der Diskussion über einzelne Themen der Justizforschung, weil die Sitzungstermine mit tagesaktuellen Themen hinreichend gefüllt sein dürften. Die Bedeutung der Justizforschung könnte dort jedoch zentral betont werden. 3. J ustiz: Gerichte sollten zielgerichtet mit der Wissenschaft zusammenarbeiten, um aktuelle Fragestellungen zu diskutieren und gegebenenfalls in Forschungsprojek ten weiterzuentwickeln. ● niedrigschwellige Kooperation zwischen Gerichten und örtlichen Universitäten hat bereits Tradition und sollte sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch vonseiten der Justiz gestärkt werden. Gerade Präsident:innen, die für einen solchen Austausch offen sind, können mit wissenschaftlicher Kooperation einerseits Impulse für Themen erhalten, die an ihren Gerichten wichtig sind, andererseits aber auch Anregungen für Forschungsarbeiten in die Wissenschaft senden. Umgekehrt ist Offenheit aufseiten der Justiz für die Wissenschaft wichtig, um beispielsweise mit Umfragen und Interviews Justizforschung betreiben zu können. ● Bedeutung von Kooperationen für den wissenschaftlichen Austausch kann auch bei bundesweiten Treffen der Präsident:innen höherer und höchster Gerichte aller Gerichtsbarkeiten betont werden. Erkenntnisse und Fragestellungen der Justizforschung können diskutiert und Anregungen an Gerichten unterer Instanzen gegeben werden. Überdies können wichtige Forschungsfragen identifiziert und als Anregungen an die Forschung weitergeleitet werden. ● ist auch die Einbindung der Deutschen Richterakademie mit Tagungen zu Einzelthemen der Justizforschung und im Hinblick auf eine allgemeine Sensibilisierung von Richter:innen sowie Staatsanwält:innen für die Justizforschung. Ebenso möglich wäre eine überregionale Vernetzung von Forschung und Wissenschaft über die Richterakademie unter Einbindung auch ihrer internationalen Partner, insbesondere des EJTN. ● ist auch eine Erweiterung der Deutschen Richterakademie um eine Forschungsabteilung denkbar, doch würde dies eine Neuausrichtung bedeuten, die genau überlegt werden müsste, weil sie den Charakter der Institution grundlegend verändern würde. 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Quellenverzeichnis https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesverband-Nordrhein-Westfalen/ Dokumente/rista/rista_02_2015.pdf; https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/ detail/interview-njw-2024-28-neuer-pebb-y-durchgang die Formulierung von Bettina Limperg, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/ magazin/detail/editorial-njw-2025-17-handlungsfaehige-gerichte 3  https://doj.gov.in/scheme-for-action-research-and-studies-on-judicial-reforms-5/ Rechtswissenschaft in Lehre und Forschung mit einer starken Empfehlung für mehr Interdisziplinarität: Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 8 f., 36, https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile& cle&id=4&Itemid=117&lang=de 6  https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/sanders/ 7  https://www.jura.uni-konstanz.de/institut-fuer-rechtstatsachenforschung/ 8  https://www.jura.fu-berlin.de/en/forschung/fuels 9  schung-2 10  https://www.mpg.de/150730/verhaltensoekonomik institute-und-zentren/rechtstatsachenforschung/ 12  https://www.rewi.uni-jena.de/512/institut-fuer-rechtstatsachenforschung die Definition, die das Institut für Rechtstatsachenforschung an der Universität Konstanz nutzt: https://www.jura.uni-konstanz.de/heinz/forschung/ das-institut-fuer-rechtstatsachenforschung/. Vgl. auch https://www.bundesjus tizamt.de/DE/Themen/WissenschaftFortbildung/Justizforschung/Justizforschung_node.html. ; https://uni-goettingen.de/de/neues+drittmittelgef%C3%B6rdertes+forschungsprojekt+zu+k%C3%BCnstlicher+intelli genz+und+richterlicher+entscheidungsfindung/677076.html den Abschlussbericht: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Fachinformationen/Abschlussbericht_Eingangszahlen_Zivilgerichte. html?nn=110490. 16  https://www.mpil.de/de/pub/forschung/nach-projekten/gerichtsforschung.cfm 17  und-steuerung-im-kontext-sozialer-ungleichheiten/projekte/zugang-zum-rechtin-berlin NRW, Abteilung II, Zuständigkeit für Justizforschung, https://www. justiz.nrw.de/JM/organisation. Übersicht über wichtige Institutionen findet sich hier: https://www.ressortforschung.de/de/ueber_uns/mitglieder/index.html 20  h ttps://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/WissenschaftFortbildung/Justiz forschung/Justizforschung_node.html 21  h ttps://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0424_Ab schlussbericht_Eingangszahlen_Zivilgrichte.html projekt+zu+k%C3%BCnstlicher+intelligenz+und+richterlicher+entscheidungsfin dung/677076.html 23  https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html 24  https://www.krimz.de/index.html 25  https://www.deutsche-richterakademie.de/ 26  https://stiftung-forum-recht.de/ 27  nalpolitik/rechtsstaat/justizhaushalte 28  https://ifs.org.uk/publications/justice-spending-england-and-wales 29  h ttps://indiajusticereport.org/; Indien verfolgt seit 2013 eine Forschungsinitiative zur Verbesserung der Justiz: https://doj.gov.in/scheme-for-action-re search-and-studies-on-judicial-reforms-5/. Vgl. auch den vergleichenden Report Judicial Training in ASEAN 2014: https://moj.gov.vn/ tctcclen/tintuc/Lists/InternationalExperiencesOnLegalAndJudicialReform/ Attachments/7/Judiical%20training%20in%20ASEAN.pdf. 31  https://verfassungsblog.de/justiz-projekt/ 32  https://www.justice.gc.ca/eng/rp-pr/jr/index.html 33  h ttps://www.beck-shop.de/reihen/schriftenreihe-zur-justizfor schung/98028?srsltid=AfmBOorZCEbJZ2tlLICATUJg8ytK6tT5pvLaekwuutOgErvP10XyRuY 34  https://richterzeitung.weblaw.ch/?year=2025 35  https://www.nji-inm.ca/ 36  https://www.enm.justice.fr/page-daccueil 37  https://ssm-italia.eu/ 38  https://www.judiciary.gov.sg/singapore-judicial-college 39  https://law.smu.edu.sg/llm/curriculum/judicial-studies-track 40  https://english.court.gov.cn/2022-12/28/c_843023.htm 41  https://nja.gov.in/ 42  https://www.judges.org/ 43  h ttps://www.unilu.ch/weiterbildung/rf/cas-judikative-richterakademie/ueber sicht/ 44  https://jar-association.eu/about-us/participating-institutes-and-organizations/ 45  https://www.iaca.ws/about-iaca1 46  https://www.iias-iisa.org/egpa/ die Legal-Needs-Studie der OECD: https://www.oecd.org/en/publications/ legal-needs-surveys-and-access-to-justice_g2g9a36c-en.html. Unmet Legal Needs Studie, in: Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft 2023, https://openjournals.uni-bayreuth.de/index.php/bayzr/article/view/ volland_sechste_ausgabe. 49  meier/2025/07/250714-Abschluss-Handlungsfaehiger-Staat.html nierte-programme/sfb 51 Independence of the judiciary as an aspect of rule of law compliance. Auf einen Blick Handlungsfähige Gerichte sind unerlässlicher Bestandteil eines handlungsfähigen Staats. Eine evidenzbasierte interdisziplinäre Justizforschung, die die Organisation der Justiz und die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit in den Blick nimmt, aber auch Zukunftsfragen wie zum Beispiel die Digitalisierung auch mit Blick ins Ausland untersucht, kann eine wichtige Grundlage für eine effektive Rechts- und Justizpolitik liefern. Im Gegensatz zum Ausland, wo sich zahlreiche spezialisierte Institute finden, fehlt es in Deutschland jedoch an Einrichtungen, die solche Forschung mit langfristiger Ausrichtung betreiben könnten. Justizforschung gibt es bisher nur punktuell und projektbezogen. Entsprechende Forschungseinrichtungen sollten daher gefördert und der Austausch in Partnerschaft mit Justiz, Ministerien und Parlamenten in Bund und Ländern verstärkt werden. Konkrete Optionen zur Stärkung der Justizforschung wären: (1) Gründung eines interdisziplinären wissenschaftlichen Instituts für Justizforschung, angebunden an eines der großen Forschungsinstitute oder an eine Universität, (2) Ausweitung und Systematisierung der Ressortforschung durch die öffentliche Verwaltung sowie (3) Förderung der gezielten Zusammenarbeit von Gerichten mit der Wissenschaft , um aktuelle Fragestellungen in praxisorientierten Forschungsprojekten zu untersuchen.