POLICY PAPER Jens Lowitzsch, Monika Bucha und Sarah Lonscher März 2026 Zugang oder (Mit-)Eigentum? Energiegemeinschaften und soziale Inklusion in der Europäischen Energiewende Kompetenzzentrum Klima und soziale Gerechtigkeit Impressum Herausgeber Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn Deutschland info@fes.de Herausgebende Abteilung Friedrich-Ebert-Stiftung| Kompetenzzentrum Klima und soziale Gerechtigkeit Cours Saint Michel 30e| 1040 Brussels| Belgien Verantwortlich für Inhalt und Bearbeitung Reghina Dimitrisina| Kompetenzzentrum Klima und soziale Gerechtigkeit| Policy Advisor reghina.dimitrisina@fes.de Kontakt justclimate@fes.de Design/Layout pertext| corporate publishing www.pertext.de Titelbild picture alliance/ Westend61| Kniel Synnatzschke Die in dieser Publikation geäußerten Ansichten entsprechen nicht notwendigerweise denen der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Eine kommerzielle Nutzung der von der FES veröffentlichten Medien ist ohne schriftliche Zustimmung der FES nicht gestattet. Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlwerbung verwendet werden. März 2026 © Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. ISBN 978-3-98628-819-8 Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Jens Lowitzsch, Monika Bucha und Sarah Lonscher März 2026 Zugang oder (Mit-)Eigentum? Energiegemeinschaften und soziale Inklusion in der Europäischen Energiewende  Inhalt I. Einleitung .......................................................  3 II. an der Schnittstelle von Netz-Integration und Sozialpolitik 6 III. einkommensschwache Haushalte: Interdependenz von Hindernissen – die»Kette der 8 IV.»Sozialstaats-Dilemma« als systemisches Hindernis für die Vermögens­bildung einkommensschwacher 11 V. Best-Practice-Beispiele aus ausgewählten 13 VI. von Unterstützungs­maßnahmen an unterschiedliche institutionelle 16 VII. zur Förderung der finanziellen Beteiligung von Haushalten mit geringem 17 VIII. Schlussfolgerungen ...........................................  19 Anhang .........................................................  20 Literatur ........................................................  21 I. Einleitung ​Der Erfolg der europäischen Energiewende hängt von inklusiver gesellschaftlicher Teilhabe in allen relevanten Sektoren ab. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und Marktvolatilität mit ihren Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit der Energiewende für die europäischen Verbraucher wird diese Aufgabe jedoch immer komplexer. Als Reaktion auf diese Herausforderungen hat die Europäische Union(EU) mit ihrem 2018/19 beschlossenen Legisla tivpaket zur Energie- und Klimapolitik»Saubere Energie für alle Europäer« die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich in den Mittelpunkt der künftigen Energielandschaft gestellt. Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass technologischer und wirtschaftlicher Fortschritt nur dann erfolgreich sein kann, wenn er mit sozialer Gerechtigkeit einhergeht. Der Alltag von Millionen Europäern sieht jedoch im Angesicht stark steigender Energiepreise und einer sich verschärfenden Krise steigender Lebenshaltungskosten anders aus. Die jüngsten EU-Reformen, die im Rahmen des Pakets»Fit for 55« verabschiedet wurden, haben die Klimaziele der EU deutlich angehoben. Die Verschärfung der Klimaziele unterstreicht einmal mehr die dringende Notwendigkeit so zialer Gerechtigkeit in der Energiewende . Die zentrale Frage lautet: Wie kann sichergestellt werden, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft für alle Men schen – auch für Haushalte mit geringem Einkommen – erreichbar und gleichzeitig vorteilhaft ist? Die Inklusion der großen Mehrheit der Bevölkerung ist unerlässlich, um gesellschaftliche Akzeptanz und letztlich den Erfolg der Energiewende zu gewährleisten. Dieses Strategiepapier untersucht die sozialen Auswirkungen der Energie- und Klimapolitik der EU und unterstreicht die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen, die die Einbe ziehung schutzbedürftiger und einkommensschwacher Haushalte in Initiativen zur Energiewende erleichtern . Es plädiert dafür, Aspekte der sozialen Gerechtigkeit in Regulierungsund Finanzmechanismen zu integrieren, um einen fairen Zugang zu erneuerbaren Energien, erschwinglichen Energiedienstleistungen und der Beteiligung am Eigentum an erneuerbaren Energien zu gewährleisten. 1. Kontext und Ziele der EU-politik Bei der Einführung des Legislativpakets»Saubere Energie für alle Europäer« betonte die Europäische Kommission die »Stärkung der Verbraucherrechte« als eine der drei Säulen der künftigen europäischen Energiepolitik(siehe»Delivering a New Deal for Energy Consumers«(COM(2015) 339 final) und »On a New Energy Market Design«(COM(2015) 340 final)). In diesem Zusammenhang war es eine der Prioritäten der Kommission, die Verbraucher_innen»in den Mittelpunkt des künftigen Energiesystems« zu stellen, einschließlich des Rechts auf Eigenverbrauch und(Mit-)Eigentum an erneuerbaren Energien(EE)(COM(2015) 080 final). Dementspre chend wurden grundlegende Rechte zu Eigenenergieerzeugung und -verbrauch, zur Speicherung und zum Verkauf von Energie sowohl für einzelne Bürger_innen(einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen) als auch für in Energiegemeinschaften(E-Gem) kollektiv organisierte eingeführt. Die Richtlinie in Bezug auf die Verbesserung des Elektriziätsmarktdesigns 2024/1711(»Electricity Market Design Regulation« , EMDR) führte in der zweiten Jahreshälfte 2024 un ter anderem das »Recht auf gemeinsame Energienutzung« für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger ein – auch unabhängig von der Gründung einer E-Gem . 1 Darüber hinaus etabliert sie die Rechtsfigur des»Organisators der gemeinsamen Energienutzung«(»Energy Sharing Organiser«). In diesem Rahmen können E-Gem entweder deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder selbst als Organisatoren der gemeinsamen Energienutzung auftreten. Dadurch können auch externe Personen, die nicht Mitglied einer E-Gem sind, einschließlich derjenigen, die keinen direkten Zugang zu erneuerbaren Energien haben, von der gemeinsamen Energienutzung profitieren. Schließlich führte die EMDR(Einfügung von Art. 20a(5) in die RED III) für Mit gliedstaaten(MS) die Verpflichtung ein, nationale Rechtsrahmen zu schaffen, die die Teilnahme kleiner oder mobiler Speichersysteme an den Elektrizitätsmärkten ermöglicht. Diese schließt Engpassmanagement und die Erbringung von Flexibilitäts- und Regelreserveleistungen ein. Zusätzlich zu den bereits in der Richtlinie über erneuerbare Energien(EU) 2018/2001(RED II) und der Richtlinie über 1  Insbesondere Art. 15a, der von den Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Monaten bis zum Spätherbst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im April 2024 in nationales Recht umzusetzen war. Einleitung 3 den Elektrizitätsbinnenmarkt(EU) 2019/944(IEMD) veran kerten Inklusionszielen, führt die EMDR in Artikel 15a Ab satz 8 eine Mindestquote von 10 Prozent für gemeinsam genutzten Strom für von Energiearmut betroffene Haus halte in öffentlichen EE-Projekten ein . Gemäß Art. 15a EMDR müssen die MS: »[sicherstellen], dass bei Vorhaben zur gemeinsamen Energienutzung, die im Eigentum von Behörden stehen, schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden oder Bürgerinnen und Bürger Zugang zu der gemeinsam genutzten Elektrizität haben«, und dass»die Mitgliedstaaten alles in ihrer Macht Stehende[unternehmen], um darauf hinzuwirken, dass die Menge der zugänglichen Energie sich im Durchschnitt auf mindestens 10% der ge meinsam genutzten Energie beläuft.« Konkrete Vorgaben, wie diese Quote erreicht werden soll, enthält die EMDR jedoch nicht. Von der neuen Mitteilung der Kommission»über das Bürger-Energiepaket« vom 10. März 2026(KOM(2026) 115 endgültig) werden positive Impulse erwartet, die dieses Strategiepapier unterstützen soll. 2. Problemstellung – Verteilungsasymmetrien und Partizipationsdefizit Haushalte mit niedrigem Einkommen sind besonders stark von hohen Stromkosten betroffen , da sie einen proportional größeren Anteil ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Energie ausgeben(Frondel& Sommer, 2018). Im Jahr 2022 gaben deutsche Haushalte im untersten Ein kommensdezil 14,8 Prozent ihres Einkommens für Energie aus, die 10 Prozent mit dem höchsten Einkommen dagegen lediglich 5,4 Prozent(Praktiknjo& Priesmann, 2022). Ein kommensschwache Haushalte haben somit einen stärke ren Anreiz, Energie effizienter zu nutzen , da jeder Euro, den sie bei den Energiekosten einsparen, einen proportional größeren Effekt auf ihr Budget hat. Dennoch ist ihr Handlungsspielraum begrenzt. Oft senken sie ihre Energiekosten bereits durch Verzicht auf Energiekonsum, was de facto zu einem»Unterkonsum« führt(Hünecke et al., 2025). Bereits auf dem niedrigsten Verbrauchsniveau ist ihre Preiselastizität begrenzt, wodurch sie kaum auf Preisänderungen reagieren könnten, selbst bei vollständiger Preisinformation(Theine et al., 2022). Darüber hinaus leben einkom mensschwache Personen in der Regel zur Miete, was ihnen nur sehr begrenzte Möglichkeiten für selbst vorgenommene Verbesserungen der Energieeffizienz bietet. Gleichzeitig ist der Pro-Kopf-Energieverbrauch von einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen niedriger als der von wohlhabenden Haushalten, da sie verhältnismäßig kleinere Wohnungen mit mehr Personen pro Quadratmeter bewohnen und weniger elektrische Haushaltsgeräte besitzen(Theine et al., 2022). Global gesehen tragen die unteren Einkommensgruppen somit bedeutend weniger zur globalen Erwärmung bei als reiche Haushalte . Schöngart et al.(2025) stellen fest, dass zwei Drittel(ein Fünftel) der Erwärmung auf die wohlhabendsten 10 Pro zent(1 Prozent) zurückzuführen sind, was bedeutet, dass die individuellen Beiträge das 6,5-fache(20-fache) des durchschnittlichen Pro-Kopf-Beitrags betragen. Der jährliche individuelle CO₂-Fußabdruck reicht von mehreren hun dert Tonnen CO₂(tCO₂) pro Jahr für die Reichsten bis zu weniger als 1 tCO₂ für Menschen, die unterhalb der Ar mutsgrenze leben(Bruckner et al., 2022). Laut Chancel& Piketty(2015) verursachen die obersten 10 Prozent der Emittenten etwa 45 Prozent der globalen Emissionen, während die unteren 50 Prozent der Emittenten 13 Prozent der globalen Emissionen verursachen. Die obersten 10 Pro zent der Emittenten leben auf allen Kontinenten, wobei nur ein Drittel von ihnen aus Schwellenländern stammt. Im Hinblick auf die EU stellen Theine et al.(2022) einen klaren Zusammenhang zwischen höherem Einkommensniveau und höherem CO₂-Fußabdruck sowie der Rolle der Urbanisierung fest. In Österreich etwa verursacht das oberste Einkommensdezil 4,1-mal mehr CO₂Emissionen als das unterste. Diese Asymmetrie zeigt sich auch in der Wohnstruktur: in Deutschland beispielsweise verursachen Ein- und Zweifamilienhäuser im Durchschnitt 46 Prozent mehr CO₂-Emissionen pro Kopf und Jahr als Mehrfamilienhäuser(co2online, 2025). Ähn liche Muster lassen sich auch in Österreich beobachten. Muñoz et al.(2020) zeigen dort, dass semi-urbane Ge biete im Vergleich zu innerstädtischen und ländlichen Regionen den höchsten CO₂-Fußabdruck aufweisen. Angesichts der beschriebenen Asymmetrien ist es erstaunlich, dass Haushalte mit geringem Einkommen eine ver gleichsweise größere Last der Energiewende tragen als wohlhabende Gruppen . Da Energiekosten einen deutlich höheren Anteil am verfügbaren Haushaltseinkommen ausmachen, zahlen sie auch einen proportional größeren Anteil an Netzentgelten, Verbrauchssteuern und Ökostromzuschlägen, mit denen die Netzintegration von erneuerbaren Energien finanziert wird. Dieses Ungleichgewicht wird durch zahlreiche Ausnahmeregelungen zusätzlich ver stärkt . Energieintensive Industrien sind häufig von solchen Abgaben befreit, ebenso ausgewählte Investitionen, die in der Regel nur wohlhabenden Haushalten offenstehen. Ein Beispiel ist die Offshore-Abgabe, die den Ausbau der Windenergie auf See finanziert, jedoch nicht für Elektroautos und Wärmepumpen gilt – Technologien, die überwiegend von einkommensstarken Gruppen genutzt werden (Agora Energiewende, 2025). Darüber hinaus ist eigener zeugte erneuerbare Elektrizität in der Regel von Netzentgelten und Abgaben befreit. Haushalte, die in EE investieren können, profitieren somit von vielfachen Vergünstigungen. Haushalte ohne solche Investitionsmöglichkeiten müssen hingegen für jede verbrauchte Kilowattstunde alle Gebühren und Abgaben zahlen. Insgesamt sind die Kos ten für die Netzintegration in den vergangenen Jahren 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. deutlich gestiegen . In Deutschland haben sich die Netzgebühren seit 2015 nahezu verdoppelt(EnBW, 2025). Gleichzeitig tragen Prosument_innen(Personen die Energieerzeugungsanlagen besitzen und diese Energie ganz oder teilweise selbst verbrauchen) indirekt zur weiteren Belastung des Netzes bei. Ihr Eigenverbrauch reduziert zwar ihre Abgabenlast, führt aber zu Einspeisespitzen, die den Netzausbaubedarf erhöhen. Die damit verbundenen Kosten werden wiederum auf alle Verbraucher_innen verteilt, was das bestehende Ungleichgewicht noch verstärkt (Agora Energiewende, 2025). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass niedrige Ein kommensgruppen einen überproportional größeren Teil der Last der Energiewende tragen, obwohl sie selbst nur in geringem Maß zur globalen Erwärmung beitragen. Gleichzeitig verfügen sie über deutlich weniger Möglichkeiten, finanziell von der Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem zu profitieren(Radtke& Ohlhorst, 2021). Aus den Sozialgesetzgebungen in den EU-Mitgliedstaaten ergibt sich dabei ein»Sozialstaats-Dilemma«: Für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen werden Einkünfte aus dem(Mit-)Eigentum an Anlagen für EE in der Regel auf die Sozialtransfers angerechnet. Das bedeutet, dass alle Einnahmen aus entsprechenden Projekten zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen können(siehe Abschnitt IV). Somit wird aufgrund eines Konfliktes mit bedarfsorientierter Sozialhilfe der Zugang von Sozialleistungsempfängerinnen und-empfängern zu Beteiligung oder Einkünften aus EE-Anlagen strukturell eingeschränkt (Lowitzsch& Hanke, 2019). Das Ergebnis ist ein Nullsum menspiel, welches im ungünstigsten Fall dazu führt, dass einkommensschwache Haushalte nur die finanziellen Risiken tragen, während ihre Chancen zur Vermögensbildung und Teilhabe verloren gehen. Auf diese Weise verhindert Sozialgesetzgebung de facto die(Mit-)Eigentümerschaft von einkommensschwachen Haushalten an EE-Anlagen. Einleitung 5 II. Energie-Bürgertum an der Schnittstelle von Netz-Integration und Sozialpolitik Die Synchronisierung von Verbrauch mit volatiler Stromerzeugung aus EE, also die Erhöhung der Nachfrageflexibilität, ist eine der zentralen Herausforderungen der Energiewende. Ebenso entscheidend für ihren Erfolg ist Energieeffizienz, denn die beste Kilowattstunde ist die, die gar nicht verbraucht wird. Sowohl Nachfrageflexibilität als auch Energieeffizienz setzen jedoch Änderungen im Konsumverhalten der EU-Bür­ger_innen voraus . Um solche Verhaltensänderungen zu fördern, bedarf es gezielten Engagements sowie finanzieller Anreize auf Haushaltsebene. Mit dem»Saubere Energie für alle Europäer” Legislativpaket hat die EU hierfür einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der Bürger_innen(Mit-)Eigentum an EE sowie aktive Teilnahme und Anpassungen ihres Verbrauchsverhaltens ermöglicht. In der Praxis hängt die tatsächliche Nutzung dieser Rechte jedoch stark von den individuellen Fähigkeiten und den institutionellen Rahmenbedingungen ab. Entscheidend ist daher, wie Bürger_innen ihre neuen Rechte tatsächlich wahrneh men können, damit die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern konkrete Wirkung entfalten . Vor diesem Hintergrund gibt der folgende Abschnitt einen Überblick zu empirischen Forschungsergebnissen zum Zusammenhang von Teilhabe,(Mit-)Eigentum an EE und Verhaltensänderungen insbesondere bei einkommensschwachen Haushalten. Nach einer kurzen Darstellung der neuen den inklusiven Ansatz stützenden EU-Bürgerrechte, wird erläutert, warum partizipative Rechte nur dann Wirkung entfalten können, wenn sie mit Rechten einhergehen, die Bürger_innen auch die Möglichkeit geben diese Teilhabe praktisch umzusetzen. 1. Warum ist Bürger_innenbeteiligung und (Mit-)Eigentum an erneuerbaren Energien wichtig? – Empirische Evidenz Zwei großangelegte Umfragen unter deutschen Haus halten zeigen, dass(Mit-)Eigentümerschaft dazu bei trägt, das Haushaltseinkommen zu steigern und zu gleich die Energieeffizienz zu erhöhen (Roth et al., 2018, 2021, 2023). Werden Verbraucher_innen zu vollwertigen Prosument_innen 2 von EE, decken sie einen Teil ihres Energieverbrauchs durch eigene Erzeugung. Dadurch senken sie ihre Energiekosten und können zugleich durch den Verkauf von Überschüssen ihr Einkommen erhöhen. Diese positiven Effekte verstärken sich weiter, wenn Prosumententum mit Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert wird. Investitionen in EE bei gleichzeitiger Reduzierung des Verbrauchs erhöhen die Rentabilität der Investitionen, da ein größerer Teil der(überschüssigen) Produktion an Dritte verkauft werden kann. Bei der im Vergleich zum Stromkauf von Versorgungsunternehmen preisgünstigeren Eigenproduktion bleibt die Stromrechnung niedriger. Dieses Ergebnis ist entscheidend für die Abschwächung von Rebound-Effekten: Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde wird zu einer potenziell verkauften Kilowattstunde – und schafft damit einen direkten wirtschaftlichen An reiz für energieeffizientes Verhalten. Wenn Haushalte Eigentümer oder Miteigentümer von EEAnlagen sind, zeigen sie daher tendenziell ein Verhalten, das zur Stabilisierung des Stromnetzes beiträgt, den Energieverbrauch senkt und Investitionen in energieeffiziente Technologien fördert. Diese Effekte sind besonders ausgeprägt bei Haushalten mit Photovoltaikanlagen. Gründe hierfür sind die physische Nähe der Verbraucher_ innen zu den Installationen und die Möglichkeit direkt mit den Energieanlagen zu interagieren. Diese Erkennt nisse gelten auch für einkommensschwache Haushalte, sofern sie die Möglichkeit haben, sich finanziell zu be teiligen (O’Shaughnessy et al., 2020). Damit wird die An nahme widerlegt, dass sich nur wohlhabende Menschen an der Energiewende beteiligen. Zugleich zeigen Studien, dass einkommensstärkere Haushalte zwar häufiger in energieeffiziente Technologien investieren, jedoch seltener zu Verhaltensänderungen bereit sind, um Energie zu sparen(Radtke et al., 2022; Umit et al., 2019). Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass ausschließlich wohlhabende Bevölkerungsgruppen Interesse an»grünem« Verhalten zeigen, sind es also gerade einkommensschwache Haushalte die bereit sind, ihre Gewohnheiten 2  Ein aus den lateinischen Begriffen für Produzent und Konsument zusammengesetztes Kofferwort. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. zu ändern und in EE und Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. Viele einkommensschwache Familien kön nen dieses Potenzial jedoch nicht ausschöpfen , weil: (i) sie keinen Zugang zu finanziellen Anreizprogrammen haben, (ii) sie über keine ausreichenden Eigenmittel oder Ersparnisse für Investitionen verfügen und (iii) selbst bei Beteiligung das Risiko besteht, dass erzielte Einnahmen mit dem Anspruch auf Sozialleistungen verrechnet werden(das sogenannte»Sozialstaats-Dilemma«). Darüber hinaus haben einkommensschwache Haushalte ein höheres Potenzial zur Minderung von Rebound-Effekten und zur Steigerung der Energieeffizienz als Haushalte der mittleren und oberen Einkommensklasse(Hanke et al., 2023). Dies wird durch eine Umfrage unter deutschen Haushalten aus dem Jahr 2023 bestätigt(Magalhães et al., 2025). Die Daten zeigen, dass einkommensschwache Haushalte, vorausgesetzt sie erhalten die richtigen Informationen, maßgeschneiderte finanzielle Hilfe und Unterstützung, eher bereit sind, sich an EE-Projekten zu beteiligen und ihr Konsumverhalten zu ändern. Dies zeigt, dass die Einbeziehung einkommensschwacher Haushalte und anderer unterrepräsentierter Gruppen nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe ist, sondern eine einmali ge Chance bietet Nachfrageflexibilität und Energieeffi zienz zu erhöhen. Folglich hängt die Ausschöpfung des enormen Potenzials zur Dekarbonisierung der Energiesysteme entscheidend von der Einbeziehung bislang unbeteiligter Energiebürger_innen ab. Dies betrifft die große Mehrheit der EU-Bevölkerung. Laut Europäischer Umweltagentur (2022) könnten Prosument_innen – ob individuell oder kollektiv – bis 2050 technisch bis zu 60 Prozent des ge samten Strombedarfs der EU decken. 3 Um dieses Potenzial zu realisieren, sind jedoch begleitende wirtschaftliche und soziale Maßnahmen erforderlich. Die Einbin dung bisher ausgeschlossener Gruppen ist dabei ein zentraler Baustein der Lösung. 2. Inklusion und individuelle / kollektive Energierechte auf EU-Ebene Hinsichtlich individueller Energierechte spricht die RED II von»Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Elektrizität«, während die IEMD den Begriff der»aktiven Kunden« verwendet. In Bezug auf Rechte des kollektiven Eigenverbrauchs definiert die RED II die Renewable Energy Communities(RECs, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) und die IEMD den Begriff der Citizen Energy Communities(CECs, Bürger-Energie-Gemeinschaften) einführt. In beiden Formen von E-Gem haben Mitglieder oder Anteilseigner das Privileg, selbsterzeugten Strom – und im Falle der RECs auch andere Energieformen – gemeinsam zu nutzen, selbst wenn dabei das öffentliche Stromnetz genutzt wird. Wie bereits erwähnt, wurde dieses Privileg im Zuge der EMDR auf Einzelpersonen ausgeweitet, auch wenn sie keiner E-Gem angehören. Damit diese Rechte jedoch auch durchsetzbar sind, muss klar geregelt sein, wie Bürger_innen ihre Rechte in der Praxis ausüben können und welche Unterstützungsmechanismen ihnen dabei zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist es fragwürdig, dass die Verantwortung für die Energiewende und die Notwendigkeit individueller Verhaltensänderungen zwar meist den Bürger_innen als Verbraucher_innen zugeschrieben wird, die Frage ihrer tatsächlichen Handlungsfähigkeit geschweige denn ihres Empowerments jedoch selten thematisiert wird(Lennon et al., 2019). Bis lang sind keine ergänzenden(Neben-)Rechte im Zusammenhang mit den genannten Energieerzeugungs- und -verbrauchsrechten kodifiziert. Zwar ist das politische Ziel klar formuliert, doch fehlt ein konkreter Fahrplan, der aufzeigt, wie diese Ziele praktisch umgesetzt wer den können. Daher argumentieren wir, dass Teilhabe- und Mitwirkungsrechte an der Energiewende mit gezielter Unterstützung, die es den Menschen ermöglicht, diese Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen, verbunden werden müssen. Dazu gehören praktische und leicht zugängliche Instrumente, die eine aktive Beteiligung erleichtern. Für benachteiligte Gruppen sollten Energierechte über den bloßen Zugang durch Anschluss an das Stromnetz hinausgehen. Sie sollten eine staatlich garantierte Mindestenergieversorgung umfassen, um sicherzustellen, dass auch alle Menschen von diesem Netzzugang profitieren können. Inklusion und Empowerment stehen zwar eindeutig auf der Agenda der EU, doch um im Kontext der Energiewende wirksam zu werden, müssen sie eine aktive und gleichberechtigte Teilhabe am Energiesystem ermöglichen. Werden Energierechte in diesen funktionalen Zusammenhang eingebettet, um sicherzustellen, dass Bürger_innen diese auch tatsächlich ausüben können, lassen sich drei institutionelle Umfelder identifizieren, die jeweils spezifischen Funktionen der»Energiebürgerschaft« entsprechen: a) Stärkung privaten Eigentums im Markt, b) gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen/staatlichen Einrichtungen und c) die Fähigkeit zur kollektiven/zivilen Selbstorganisation. Von allen gesellschaftlichen Gruppen ist die Position einkommensschwacher Haushalte innerhalb dieser institutionellen Umfelder am schwächsten. Sie sind – wie im Folgenden gezeigt wird – mit zahlreichen strukturellen Hindernissen konfrontiert, die sowohl aus ihrer prekären sozialen Lage als auch aus bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen resultieren. 3  Schätzungen zufolge könnten bis zu 83 % der EU-Haushalte, d. h. 187 Mln. Personen potenziell zu Energiebürgern werden, die zu EE-Erzeugung, Nachfrageflexibilisierung und/oder Energiespeicherung beitragen, wobei 113 Mln. das Potenzial haben, selbst EE zu erzeugen(Kampman et al., 2016). Energie-Bürgertum an der Schnittstelle von Netz-Integration und Sozialpolitik 7 III. Schwerpunkt einkommensschwache Haushalte: Interdependenz von Hindernissen – die»Kette der Teilhabe« 1. Implikationen für Inklusion und Energiearmut Das aktive Engagement europäischer Energiebürger_innen ist entscheidend, um Verhaltensänderungen zu fördern und Skepsis sowie Widerstände gegenüber EE zu überwinden (Biresselioglu et al., 2022). Die große Mehrheit der Bevölke rung ist jedoch nach wie vor von jeglicher aktiven Teilhabe ausgeschlossen, sei es im Hinblick auf Prosumententum, Energieeffizienzmaßnahmen oder die Mitgestaltung der Energiesysteme. Bislang engagiert sich vor allem eine kleine Minderheit, insbesondere Technologie-Enthusiast_innen mit ausreichenden finanziellen Mitteln und umweltbewusste Personengruppen(Łapniewska, 2019; Yildiz et al., 2015). Wider Erwarten unterstützen auch E-Gem schutzbedürf tige Haushalte in erster Linie durch Dienstleistungen und nicht, indem sie ihnen barrierefreien Zugang zur Mit gliedschaft ermöglichen . Es ist fraglich, ob vor diesem Hintergrund von echter Inklusion die Rede sein kann(Hanke et al., 2025). Besonders groß ist dieses Partizipationsdefizit bei schutzbedürftigen und von Energiearmut betroffenen Menschen, da ihre prekäre Lebenssituation ihr Handlungspotenzial stark einschränkt(Hanke& Lowitzsch, 2020). Materieller Mangel führt zu einer Fokussierung auf kurzfristige und armutsbezogene Themen und der daraus resultierende»Tunnelblick« unterdrückt langfristiges Denken, da das durch Entbehrung geprägte Denken stark auf aktuelle Herausforderungen gerichtet ist(Lowitzsch& Hanke, 2019). Langfris tige Investitionen in EE oder Energieeffizienz liegen daher typischerweise außerhalb des individuellen Handlungshorizontes. Diese negativen Auswirkungen werden wiederum durch eine Schwächung des Ego verstärkt, die sich in einer geringeren Fähigkeit zur Selbstdisziplin und einer verstärkten Tendenz zu kurzsichtigen Entscheidungen äußert (George, 2020). Politische Ansätze zur Ausweitung der Energiebürgerschaft, zur Förderung von(Mit-)Eigentum an Erneuerbaren und zur Bereitstellung von Investitionen in Energieeffizienz für vulnerable Haushalte müssen daher diese psychologischen und kognitiven Faktoren berücksichtigen(Anand& Lea, 2011; Schilbach et al., 2016). Vulnerabi lität verhindert darüber hinaus eine proaktive Beteiligung der Betroffenen am Energiemarkt. Von Armut betroffene Personen neigen dazu, alternative Optionen nur eingeschränkt wahrzunehmen, mögliche langfristige Vorteile zu übersehen und die Fähigkeit zur Verfolgung langfristiger Ziele zu verlieren. Zudem wird die Fertigkeit, zwischen Alternativen abzuwägen, beeinträchtigt(Lowitzsch& Hanke, 2019). Armut verengt somit den kognitiven Zeithorizont und verändert die Risikowahrnehmung. Infolgedessen beeinträchtigen diese Faktoren das finanzielle Engagement für langfristige Investitionen in EE. Darüber hinaus ist ein entscheidender Teil der kognitiven Kapazität erschöpft, welche notwendig wäre, um die Nutzung neuer Technologien, z. B. intelligenter Stromzähler, zu verstehen(Hanke& Lowitzsch, 2020). Die Ein bindung vulnerabler Personengruppen, u.a. Frauen und von Armut betroffene Haushalte, als Prosument_innen blieb bislang ein Randthema in der Forschung. Wenn das Thema aufgegriffen wird, liegt der Fokus meist auf Energiearmut. Lowitzsch und Hanke(2019) gehören zu den Pionieren auf diesem Gebiet: mit der »Agenda für Vermögensbildung an erneuerbaren Energien für Haushalte mit geringem Einkommen« entwickelten sie einen innovativen Ansatz, um einkommensschwachen Haushalten den Zugang zum(Mit-)Eigentum an EE zu ermöglichen. 2. Individuelle Fähigkeiten und institutionelle Rahmenbedingungen Um die Ursachen der genannten empirischen Befunde sowie des beschriebenen Partizipationsdefizits besser zu verstehen, ist es notwendig, sowohl die individuellen Beteiligungsmöglichkeiten als auch die politischen und institutionellen Rahmenbedingungen zu betrachten Personenbezogene Hindernisse bürgerschaftlichen Engagements im Energiebereich lassen sich nur verstehen, wenn man die individuellen Voraussetzungen für eine aktive Teilhabe berücksichtigt. Bürger_innen verfügen über unterschiedliches ökonomisches, soziales und kulturelles Kapital, wie z. B. Einkommen, Bildung und soziale Netzwerke, die ihre Handlungsspielräume und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe und somit zur Teilhabe an der 8 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Potenzial für Engagement Abb. 1 Wir tschaf tl. Kap ital Soziales Kapital ital s Kap relle Kultu Barrieren Mangel an Know-how oder an Energiekompetenz Mangel an Ersparnissen/ Einkommen oder an Kreditwürdigkeit Ausbildung Persönlichkeit Ressourcen Barrieren Mangel an Selbstvertrauen oder an Vertrauen in das Angebot Tatsächliches Engagement als Verbraucher (= niedrig. Einkommen) Staat Prosument (= mittl. Einkommen) Zivilgesellschaft Investor (= hohes Einkommen) Markt Energiewende prägen(Bourdieu, 1986). Diese Ressourcen und Fähigkeiten beeinflussen, welche Rollen Menschen im Energiesystem einnehmen – vom Konsumenten bis hin zum Prosumenten oder Miteigentümer . Entsprechend können sie in unterschiedlichen Rollen als Energiebürger_ innen aktiv werden(siehe Abbildung 1). Die diesen Rollen entsprechenden Handlungsräume sind jedoch nicht auf einen Bereich beschränkt, sondern stehen miteinander in Wechselbeziehung. Da individuelles Handeln stark von den persönlichen Fähigkeiten abhängt, ist es wichtig zu verstehen, welche Faktoren Menschen daran hindern, verschiedene Rollen im Energiesystem zu übernehmen, und wie diese Faktoren zusammenwirken. In der Folge kann der Handlungsspielraum der Bürger_innen in den drei zuvor beschriebenen institutionellen Umfeldern eingeschränkt sein. Die institutionellen Umfelder»Markt« und»Staat« sind in der Energiewelt gut etabliert; der der »Zivilgesellschaft« ist erst mit dem Legislativpaket»Saubere Energie für alle Europäer« anerkannt worden, welches Bürger_innen und E-Gem direkte Beteiligung am Energiesektor zugesteht. 3. Interdependenz von Hindernissen – die»Kette der Teilhabe« Um den Menschen in den Mittelpunkt der Analyse zu stellen, muss man über einen marktbasierten Ansatz, der Bürger_innen nur als bloße Energieverbraucher betrachtet, hinausgehen. Statt Energie lediglich zu konsumieren, rückt die aktive Interaktion mit dem Energiesystem in den Vordergrund – ein Schritt hin zum Leitbild des»homo ecologicus«(siehe z.b. Becker, 2006; Bosselmann, 2004; Cecchi, 2013; Dryzek, 1996; Huntjens, 2021). Einen intersektionalen Ansatzes verfolgend, sind dabei drei Dimensionen zu berücksichtigen: (i) individuelle Merkmale und Lebensumstände,(ii) systemische Variablen und strukturelle DiskrimiSchwerpunkt einkommensschwache Haushalte: Interdependenz von Hindernissen 9 Die Kette der Teilhabe Abb. 2 → Bewusstsein : Eine Gelegenheit, derer man sich nicht bewußt ist, kann man nicht wahrnehmen; → Verständnis : Ohne notwendiges Verständnis hilft Kenntnis allein nicht; → Vertrauen : Neben vollem Verständnis muß man dem Markt und den Anbietern vertrauen; → Selbstvertrauen : Ohne Vertrauen in die eigenen Kompetenzen ist handeln schwierig; → Ressourcen : Mangel an ausreichender Zeit oder Know-how behindern Engagement; → Finanzierung : Fehlender Zugang zu Finanzmitteln oder benötigtem Kredit; → (Fehl)Anreize : Mögliche Erträge werden auf Sozialtransfers angerechnet. Quelle: eigene Darstellung nierungen(z. B. im Energie- und Wohnungsmarkt) und(iii) die politische Dimension, insbesondere mit ihrer sozialpolitischen Komponente(Hanke& Lowitzsch, 2020). Jede die ser drei Dimensionen bringt spezifische Hemmnisse mit sich, die zur Passivität potenzieller Energiebürgerinnen und -bürger führt. Zwar ist die Bereitstellung von mehr Wahlmöglichkeiten und Informationen – eine der zentralen Säulen der EU-Strategie zur Aktivierung von Verbraucher_innen – notwendige Voraussetzung für Inklusion, reicht jedoch allein nicht aus (Lowitzsch& Hanke, 2019). Ein Ansatz, der sich ausschließ lich auf die Bereitstellung von Informationen stützt, lässt die Begrenztheit der zeitlichen, finanziellen und kognitiven Kapazitäten vieler Menschen und damit die Lebensrealität der Mehrheit der Energieverbraucher_innen außer Acht. Die Einbindung passiver Bürgerinnen und Bürger hängt von zielgerichteten Anreizen ab, die den lokalen Kontext und damit individuelle Motive, Antriebe und Barrieren berücksichtigt. Lowitzsch und Hanke(2019) zeigen, dass die Verhaltensef fekte individueller – oft, aber nicht zwingend armutsbedingter – Einschränkungen in Bereichen wie Beteiligung, Engagement und Entscheidungsfindung eng miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig verstärken. Sie beschreiben dies als eine »Kette der Teilhabe«(siehe Abbildung 2), die verdeutlicht, dass Teilhabe bereits behindert wird, wenn nur eines der Glieder der Kette bricht. Diese Dynamiken sind zentral für die Entwicklung geeigneter Beteiligungsformate. Sie bestimmen maßgeblich, ob Betroffene bestimmte Modelle als Chance zur Verbesserung ihrer Lebenssituation wahrnehmen. Barrieren treten dabei in manchen sozialen Milieus besonders stark auf – etwa bei Menschen mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau oder in konservativ-bürgerlichen Kontexten, in denen Frauen häufiger traditionelle Rollen wie Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernehmen. Hier verstärken sich finanzielle, sprachliche und informationsbezogene Hürden häufig gegenseitig und bilden – in Kombination mit systemischen Barrieren – nahezu unüberwindbare Hindernisse für die Betroffenen. Diese können nur durch ganzheitlich gedachte politische Lösungen über wunden werden. Maßnahmen zur Beseitigung individu eller und systemischer Barrieren müssen daher zusam men gedacht werden . 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. IV. Das»Sozialstaats-Dilemma« als systemisches Hindernis für die Vermögens­ bildung einkommensschwacher Gruppen Eine zusätzliche, jedoch unbeabsichtigte, systemische Barriere hindert einkommensschwache Haushalte daran,(Mit-) Eigentum an EE- oder Energieeffizienz-Technologien zu erwerben und die Früchte solcher Investitionen zu genießen. Dieses sogenannte»Sozialstaats-Dilemma« hat seinen Ursprung in den Regeln für bedarfsorientierte Sozialtransfers (d. h. Zahlungen oder Leistungen, die von der Regierung nur an Personen gewährt werden, deren Einkommen oder Vermögen unter einem bestimmten Niveau liegt). Die Mitteilung der Kommission»über das Bürger-Energiepaket« vom März 2026 erkennt dieses Problem im Zusammen hang mit Energieeinsparungen und Effizienzanreizen für Haushalte, die Sozialleistungen zur Deckung ihrer Energiekosten erhalten, an. 1. Systemische Barrieren aus den Prinzipien der Bedürftigkeit und Subsidiarität Die EU-Länder knüpfen staatliche Unterstützung an die Prinzipien der Bedürftigkeit und der Subsidiarität. Dabei gilt, dass zunächst alle privaten Ressourcen ausgeschöpft werden müssen, bevor ein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht. Die Anspruchsberechtigung wird in der Regel anhand von Vermögensgrenzen definiert, die entweder für bewegliche Vermögenswerte(z. B. Bargeld, Ersparnisse oder andere liquide Mittel) oder für das Gesamtvermögen(bewegliches und unbewegliches Vermögen) gelten. Diese Schwellenwerte variieren innerhalb der EU erheblich: Bei beweglichen Vermögenswerten liegt die Obergrenze beispielsweise in Portugal bei 28.825 EUR, in Italien bei 6.000 EUR, in Griechenland bei 4.800 EUR und in Ungarn bei 2.100 EUR. Am unteren Ende der Skala stehen Kroatien mit 132 EUR, Bulgarien mit 255 EUR und Lettland mit 272 EUR(siehe Anhang 1). Bei Schwellenwerten, die das Ge samtvermögen betreffen, sind die Grenzen meist höher: Italien(46.800 EUR), die Region Akmenė in Litauen (26.400 EUR), Spanien(20.353 EUR) und Slowenien(20.250 EUR) liegen im oberen Bereich, während Dänemark(1.340 EUR), die Region Wien in Österreich(6.321 EUR) und die Niederlande(7.605 EUR) deutlich niedrigere Grenzen an setzen(siehe Anhang 2). Dieser Mechanismus hält einkommensschwache Haushalte de facto davon ab, Vermögen aufzubauen, da sich dies unmittelbar auf ihre Anspruchsberechtigung für Sozialleistungen auswirkt: (i) Erwerb von(Mit-)Eigentum an EE oder Energieeffizi enztechnologien – Die Bedürftigkeitsprüfung behindert unbeabsichtigt Vermögensbildung der untersten Einkommensschichten, da diese, um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben, zunächst ihr Vermögen liquidieren müssen, wobei jedoch unterschiedliche Schwellenwerte in den MS gelten(Sherraden et al., 2013). Diese Rege lung behindert einkommensschwache Haushalte dabei (Mit-)Eigentum an EE oder Energieeffizienztechnologien zu erwerben, da sie befürchten müssen, entweder ihren Anspruch auf Sozialtransfers zu verlieren oder sich gezwungen sehen, ihre Kapitalbeteiligungen in entsprechenden Projekten zu liquidieren, um anspruchsberechtigt zu bleiben. Ein ähnliches Problem ergibt sich in Bezug auf das bedarfsorientierte Mindesteinkommen, bei dem jegliche Einkünfte von der Transferleistung abgezogen werden: (ii) Einkommen aus(Mit-)Eigentum – Selbst wenn es Haushalten gelingt, genügend Geld für eine Investition aufzubringen und die Höhe der Investition außerdem unterhalb der festgelegten Vermögensgrenze bleibt, laufen sie Gefahr, dass daraus generierte Einnahmen mit ihren Sozialleistungen verrechnet werden. Da die Bedürftigkeitsprüfung sowohl Vermögen als auch Einkommen umfasst, wird auch jedes zusätzliche Haushaltseinkommen aus(Mit-)Eigentum an EE oder Energieeffizienztechnologien – z.B. durch den Verkauf von Überschussproduktion an Dritte – mit ihren Sozialleistungen verrechnet. Dadurch werden für einkommensschwache Haushalte finanzielle Anreize faktisch außer Kraft gesetzt, während ihnen das mit der Investition verbundene Risiko unverändert verbleibt. 2. Auswirkungen des»Sozialstaats-Dilemmas« Wie bereits erörtert, ist in allen MS der Anspruch auf Sozialleistungen an eine Bedürftigkeitsprüfung unter Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen geknüpft. Gleichzeitig waren im Jahr 2024 rund 93,3 Millionen EU-Bürger_in Das»Sozialstaats-Dilemma« als systemisches Hindernis für die Vermögens­bildung einkommensschwacher Gruppen 11 nen – 21 Prozent der Gesamtbevölkerung – von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht(EUROSTAT, 2025). Vor die sem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass zumindest diese 93,3 Millionen Bürger_innen Anspruch auf Sozialtransfers haben oder Empfänger von Sozialtransfers sind und damit potenziell vom»Sozialstaats-Dilemma« betroffen sind. Trotz der bestehenden Synergien zwischen Investitionen in EE und Energieeffizienzmaßnahmen bleiben viele Leistungsbeziehende somit von der Teilnahme an Effizienzmaßnahmen ausgeschlossen – nicht zuletzt, aufgrund der Höhe des erforderten Startkapitals. Ein zusätzliches Hindernis besteht darin, dass Investitionen in Energieeffizienz in der Regel an Immobilieneigentum gekoppelt sind – eine Voraussetzung, die einkommensschwache Haushalte selten erfüllen. Personen mit Wohneigentum können durch staatliche Förderungen ihr Vermögen weiter vermehren, während einkommensschwache Haushalte gezwungen sind, ihre geringen Rücklagen aufzubrauchen, um Unterstützung zu erhalten. Dieser Mechanismus hält Sozialhilfe empfangende Haushalte von jeglicher Vermögensbildung ab, da jeder Versuch, Rücklagen zu bilden oder Vermögenswerte zu erwerben, unmittelbar ihren Anspruch auf Sozialtransferzahlungen beeinträchtigen kann. Dieses Paradoxon wird auch als »doppelte Vermögenspolitik« bezeichnet(»Dual Asset Po­ licy«, Sherraden et al., 2013): sozialpolitische Regelungen, die Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen beim Vermögensaufbau unterstützen, bleiben bei ein kommensschwachen Haushalten wirkungslos . Im Gegenteil, sie verhindern, dass diese ihr Vermögen über das Existenzminimum hinaus vergrößern können. Auch Einkommen, das die Mindesteinkommensgrenze nur geringfügig übersteigt, führt zur Kürzung der Sozialtransfers. Dadurch verbleiben viele Haushalte in der»Armutsfalle«. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass einkom mensschwache Personengruppen, die Anteile an einer ­E-Gem halten, einem doppelten Risiko ausgesetzt sind: Einerseits können sie gezwungen sein, ihre Beteiligung bei der Beantragung von Sozialleistungen zu liquidie ren; andererseits tragen sie weiterhin das Investitions risiko. Info Ein typischer Haushalt an der unteren Einkommensgrenze in Europa verfügt über ein monatlich Einkommen von rund 1.200 Euro und hat damit Anspruch auf Mindesteinkommenshilfe. Der Bei tritt zu einer E-Gem erfordert im Durchschnitt 560 EUR (Dannemann, 2021), während der Me dianfreibetrag für bewegliches Vermögen – also Ersparnisse, Investitionen oder Genossenschaftsanteile, die beim Bezug von Mindesteinkommensleistungen nicht überschritten werden dürfen – bei rund 590 EUR liegt (Mroczka& Pacifico, 2025). Der Erwerb eines Anteils an einer E-Gem würde diesen Freibetrag somit auf 30 Euro reduzieren und zugleich das Risiko bergen, dass die Investition bei einem Scheitern des Projekts vollständig verloren geht. Der empfohlene finanzielle Sicherheitspuffer in Höhe des Dreifachen des monatlichen Einkommens(Altmann, 2024), in diesem Fall 3.600 Euro , würde dadurch erheblich geschmälert, sodass kaum Spielraum für»nicht essentielle« Investitionen bleibt. Sollte die E-Gem zu einem späteren Zeitpunkt Dividenden ausschütten, würden diese vollständig auf das Mindesteinkommen angerechnet. Damit wird Sozialleistungsberechtigten der finanzielle Anreiz zur Investition genommen, während ihnen das Investitionsrisiko verbleibt. Dieser strukturelle Negativanreiz für einkommensschwache Haushalte, sich an E-Gem zu beteiligen, trägt zur sozialen Ausgrenzung im Rahmen der Energiewende bei. Das gleiche gilt für Haushalte, die beim Eintritt in eine E-Gem noch keine Sozialtransfers beziehen, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt anspruchsberechtigt werden: Überschreiten ihre Ersparnisse und Vermögenswerte die Grenze von 590 Euro, müssen sie entweder Vermögenswerte oberhalb dieses Schwellenwerts veräußern oder auf die entsprechende Summe an Sozialhilfe verzichten. 12 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. V. Best-Practice-Beispiele aus ausgewählten Ländern Trotz der beschriebenen individuellen und systemischen Barrieren haben mehrere Mitgliedstaaten sowie EU-finanzierte Projekte innovative Ansätze entwickelt, um vulnerable Gruppen zu stärken und ihr Engagement als Prosument_ innen zu fördern. In diesem Abschnitt wird eine Auswahl dieser Ansätze vorgestellt 1. Assisted Consumer Stock Ownership Plans im H2020-Projekt SCORE Im Rahmen des Horizont-2020-Projektes SCORE wurden Consumer Stock Ownership Plans(CSOPs) entwickelt, die auch Bürger_innen ohne Ersparnisse oder Zugang zu Krediten die Mitgliedschaft in E-Gem ermöglichen. Ein typischer CSOP kann entweder in eine bestehende erneuerbare Energieanlage oder in eine neue Anlage investieren. Insbesondere einkommensschwache Bürger_innen, die in der Regel nicht über die erforderlichen Ersparnisse verfügen, können auf diese Weise kreditfinanzierte Beteiligungen eingehen und die Rückzahlung aus zukünftigen Erträgen der Investition leisten. Dazu wird eine Treuhandgesellschaft gegründet, beispielsweise von der örtlichen Gemeinde, die von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet wird. Diese Treuhandgesellschaft ist befugt, im Namen der Energieverbraucher_innen Kapital zur Finanzierung von Anteilen an der EE-Anlage aufzunehmen. Die erworbenen Anteile werden anschließend auf die beteiligten CSOP-Mitglieder verteilt. Einnahmen aus Energieeinsparungen oder aus dem Verkauf erzeugter Energie dienen zur Tilgung des Darlehens, das der Treuhandfonds aufgenommen hat. Nach vollständiger Rückzahlung fließen die laufenden Erträge direkt an die teilnehmenden Verbraucher_innen. Im Falle eines»Assistierten CSOP« kommen zwei zusätzliche Elemente hinzu: a) die EE-Anlage wird gestiftet und ­ b) der Erwerb der Anteile durch die begünstigten Verbraucher_innen zusätzlich durch einen Zuschuss eines externen Spenders erleichtert. Für die Teilnehmer_innen bedeutet dies, dass sie einen noch geringeren Eigenbeitrag leisten müssen und sofort von den Einnahmen profitieren können, ohne dass sich zuerst die Investition amortisieren muss. Beide Aspekte sind besonders relevant für vulnerable Gruppen. So wurde im Rahmen des Horizon-2020-Projektes SCORE ein CSOP-Pilot entwickelt, der die Beteiligung von wohnungslosen Menschen in den Unterkünften des Wohltätigkeitsvereins Heiliger Bruder Albert in Słupsk ermög licht. Im Gegensatz zu einem klassischen CSOP zielt der »Assistierte CSOP« nicht primär darauf ab eine Einkommensquelle für seine Teilnehmer zu generieren. Der»Assistierte CSOP« ist als niedrigschwelliges partizipatives Instrument gedacht, um schutzbedürftige Verbraucher, die selbst an einem herkömmlichen CSOP nicht hätten teilnehmen können, einzubinden. Das Gefühl von Selbstwirksamkeit und(Mit-)Eigentum, einschließlich der damit einhergehenden Vorteile und Pflichten, sind entscheidend für Verhaltensänderungen in Bezug auf Energieeffizienz, aber auch für Inklusion und die Erfahrung, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Dabei werden soziale, gemeinschaftliche und umweltschutzbezogene Aspekte gleichermaßen angesprochen. Zu diesem Zweck gewährt der»Assistierte CSOP« den Teilnehmern nicht nur eine Beteiligung an der EE-Anlage, die ihre Wohnung versorgt, sondern ermöglicht ihnen auch, sich an der Entscheidungsfindung über die Einsparung von Energie einerseits und über die Verwendung der Vorteile andererseits zu beteiligen. 2. Frankreich – Sozialer Wohnungsbau Ein Beispiel für einen innovativen Inklusionsansatz, der auf die Beteiligung von einkommensschwachen Haushalten abzielt, ist das französische Energie- und Klimagesetz vom November 2019(Décret n° 2021-895). Neben der Festlegung von Governance-Kriterien für RECs, sind rechtliche Träger von Sozialwohnungsprojekten per Gesetz als potenzielle EE-Gemeinschaften definiert, wobei die Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Gebäude automatisch Mitglieder werden (siehe Artikel 41, Loi EC Nr. 2019-1147), immer mit der Möglichkeit zum Opt-out 4 . Ein Leitfaden von EnoGrid(2025), der sich auf Photovoltaik konzentriert, un terscheidet in diesem Zusammenhang drei Arten von Pro4  Ein Durchführungsdekret vom Juli 2021(Décret n° 2021-895 relatif à l’autoconsommation collective dans les habitations à loyer modéré, 2021) legt die Einzelheiten des Opt-out-Mechanismus fest, einschließlich der erforderlichen Informationen, Fristen und formalen Anforderungen. Best-Practice-Beispiele aus ausgewählten Ländern 13 jekten:(i)»patrimoniale Projekte«, die mehrere Gebäude eines Trägers umfassen; ii)»soziale Projekte«, die den Träger sowie seine Mieterinnen und Mieter umfassen; und(ii)»of fene Projekte« unter Einbeziehung weiterer lokaler Akteure. In Bezug auf die Verteilung erwirtschafteter Werte umfassen die Geschäftsmodelle die Spende von Teilen des generierten Stroms an Mieter_innen, den Verkauf von Überschüssen an das Netz oder die Aufteilung der Erträge zwischen Mieter_innen und Vermieter_innen über eine Servicegebühr auf der Stromrechnung. Letzteres Modell ermöglicht es Vermieter_innen, die Betriebskosten der Anlage zu decken und die Investitionskosten langfristig zu amortisieren. Der Bericht beschreibt u.a. ein Pilotprojekt 2023 umgesetzt von Habitat Hauts-de-France , bei dem im Zuge von Sanierungsarbeiten drei Photovoltaikanlagen auf der Wohnanlage»Résidence Arc-en-Ciel« installiert wurden. Das Projekt versorgt 229 Haushalte mit kostenlo sem Strom aus EE, der etwa 30 Prozent ihres Bedarfs deckt und zu geschätzten jährlichen Einsparungen von 90 bis 300 Euro pro Haushalt führt. Diese Initiative unterstreicht die Schlüsselrolle sozialer Wohnungsbauträger bei der Stärkung vulnerabler Verbraucher_innen im Rahmen der Energiewende. Sie zeigt, wie Beteiligungsbarrieren durch einen einfachen Stan dardbeteiligungsmechanismus überwunden werden können . Die Kopplung einer automatischen Mitgliedschaft für Bewohner_innen öffentlicher Wohnprojekte mit einer Opt-out-Option kann wesentlich dazu beitragen, kognitive und administrative Hürden der Teilnahme an E-Gem zu verringern. 3. Österreich – Solidarische Energie­gemeinschaften In Österreich entstehen mit den»solidarischen Energiegemeinschaften« 5 neue Beteiligungsmodelle, die die EE-Produktion mit sozialer Gerechtigkeit und Inklusion verbindet. Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Gem liegt ihr Fokus da rauf, sicherzustellen, dass auch marginalisierte Haushal te Zugang zu erschwinglicher, sauberer und nachhaltiger Energie erhalten . Mehrere innovative Projekte zeigen, wie eine solche Solidarität in die Gestaltung und den Betrieb von E-Gem eingebettet werden kann. Eines davon ist das Projekt Energy WITH Spirit, das 10 Prozent der produzier ten Energie oder des finanziellen Gewinns an benachteiligte Haushalte spendet. Basierend auf in einem mit der Universität Wien entwickelten ethischen und theologischen Ansatz, bringt es Institutionen wie das Evangelische Studentenheim in Bad Goisern und das Evangelische Gymnasium Donaustadt in Wien zusammen, um Pionierarbeit für inklusive gemeinschaftliche Energieversorgung(Energie Sharing) zu leisten. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt SOL:E. Es verfolgt einen Forschungs- und»Co-Creation«Ansatz, um Solidarität im Kontext von E-Gem zu erforschen. Beteiligte Partner sind unter anderem die Caritas und die Energieagentur der Steiermark. Das Projekt zielt darauf ab, Modelle für inklusive Beteiligung zu entwerfen und zu testen, wobei die Stadt Graz als Pilotstandort dient, um ein replizierbares Modell für inklusive E-Gem zu schaffen. Zwei weitere Initiativen verdeutlichen, wie eine solidarische Umverteilung von ungenutztem Strom von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen direkt in die Praxis umgesetzt werden kann:(i)»Energiespenden«, die sich bereits über mehrere österreichische Regionen erstrecken, ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, überschüssigen Strom an bedürftige Menschen zu spenden; und(ii) das Projekt »Robin Powerhood«, initiiert von einer sozial-ökologische Gemeinschaft, welche aus gespendeter Energie warme Mahlzeiten, Waschgänge und Backwaren für 90 energiear me Haushalte finanziert. 4. Deutschland – Stromspar-Check und Bal konkraftwerke Im Rahmen des Caritas Stromspar-Checks werden Haushalte mit geringem Einkommen für einen bewussteren und effizienteren Umgang mit Energie sensibilisiert, um ihre Strom- und Wasserrechnungen zu senken. Langzeitar beitslose werden zu Energiesparhelfer_innen ausgebil det, um die Verbrauchswerte von Elektrogeräten in Haus halten zu überprüfen und Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten und Wasserstrahlregler zu installieren . Die Umwelt wird entlastet, der CO₂-Ausstoß reduziert. Teil nehmende erwerben zunächst in einer Schulung der Berliner Energieagentur GmbH grundlegende technische Kenntnisse, anschließend werden sie von qualifizierten CaritasTrainerinnen und-Ausbildern in kommunikativen Kompetenzen geschult – etwa darin, wie man sich bei der Arbeit in fremden Haushalten verhält oder wie man Energiesparratschläge adressatengerecht vermittelt. Die Sozialarbeiter_innen der Caritas unterstützen und betreuen die Teilnehmenden bei ihrer Arbeit als Energiesparhelfer_innen. Standorte des Programms bestehen bundesweit, allein in Berlin arbeiten in Kooperation mit Angeboten wie der allgemeinen Sozialberatung, der Schuldnerberatung, den »CARIsatt«-Shops und dem betreuten Einzelwohnen rund 50 Stromsparhelferinnen und-helfer an neun Standorten. In einer ergänzenden Initiative fördern Caritas-Mitgliedsverbände in mehreren deutschen Städten»Balkonsolar-Initiativen«, die soziale Unterstützung mit Klimaschutz verknüpfen. In Hamburg beispielsweise führt die Caritas den Stromspar-Check bis Ende 2026 fort und bietet Haushalten mit geringem Einkommen kostenlose Energiesparberatungen, Zuschüsse für effiziente Geräte und praktische Unterstützung wie LED-Lampen. Damit werden jährliche Einsparung von durchschnittlich 258 Euro pro Haushalt bei gleich zeitiger Reduzierung des CO₂-Ausstoßes erzielt. Seit 5  https://energiegemeinschaften.gv.at/solidarische-energiegemeinschaften/. 14 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Sommer 2025 bezuschusst ein ergänzendes Programm 90 Prozent der Kosten für Balkonsolarmodule, wodurch finanziell schwache Haushalte Prosumenten werden können, ihre Rechnungen senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Beide Initiativen werden von der Stadt Hamburg und dem Bundesumweltministerium unterstützt und stehen beispielhaft für die Integration von sozialer Gerechtigkeit mit nachhaltiger Energieeffizienz. Ähnliche Am bitionen gibt es in Berlin, wo in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE, der Berliner Energie-­ agentur und dem Caritas Stromspar-Check bereits 22 Woh nungen mit Balkonsolaranlagen ausgestattet wurden. Zwei ultraleichten Modulen mit max. 300 W liefern erneuerbaren Strom für den sofortigen Gebrauch im Haushalt, was sowohl Kosten als auch Emissionen senkt. Unter dem Leitmotto»Strom sparen – Geld sparen – Klima schonen!« zeigt das Projekt, wie Kleinsolaranlagen spürbare Klimavorteile bringen und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit fördern können. 5. Niederlande – 50 Prozent Miteigentum Mit dem holländischen Klimaabkommen(2019) hat die nie derländische Regierung die Zielmarke von 50 Prozent loka ler Miteigentümerschaft für Onshore-PV- und Windinitiativen gesetzt. Damit sollen Genossenschaften und Kommunen ermutigt werden, sich aktiv an der Planung und dem Eigentum an EE-Projekten zu beteiligen. Eine Studie von National Programma RES& EnergieSamen aus dem Jahr 2023 zeigt, dass von 342 Kommunen 107 bei kommunalen Solarenergieprojekten und 69 bei kommunalen Windener gieprojekten Bürgerkapitalbeteiligung umgesetzt haben. Der Finanzmonitor von AS I-SEARCH(Schwencke et al., 2024) hebt hervor, dass der Anteil lokalen(Mit-)Eigentums an Solarparks bis Ende 2023 auf 22 Prozent gestiegen ist, während der an Windparks sogar 40,5 Prozent erreicht hat. EnergieSamen(2025), eine nationale Interessenvertretung für nachhaltige E-Gem, formulierte drei Grundsätze für die Gründung inklusiver Energiegenossenschaften, die es Haushalten mit geringem Einkommen ermöglichen, sich zu engagieren:(i) Mitglieder finanzieren ihren Beitrag durch zinsvergünstigte Darlehen. Dabei sind die Zinssätze niedriger als die erwartete Rendite des Projekts. Durch die Steigerung der Rendite kleinerer Investitionen werden so auch kostenintensive Projekte wie Windparks zugänglich.(ii) Das»Prinzip der niedrigen Einstiegskosten« ermöglicht die Teilnahme mit bescheidenen Beiträgen, wie z. B. geringen einmaligen oder monatlichen Gebühren. Erfolgreiche Beispiele hierfür sind das Rotterdamer Modell und ZutphenEnergie.(iii) Das Solidaritätsprinzip, welches auf Spenden, umverteilten Renditen oder öffentlich finanzierten»virtuellen Anteilen« basiert, macht Direktinvestitionen überflüssig. Darüber hinaus bilden niederländische Genossenschaften Energie-Coaches aus, die Haushalten, besonders solchen mit geringem Einkommen helfen, ihren Energieverbrauch zu senken. 6. Griechenland – Pläne zur Einführung kos tenloser PV-Module für vulnerable Haushalte Griechenland startet derzeit zwei große Regierungsprogramme zur Förderung der Energieeffizienz von Wohnhäusern, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung vulnerabler Haushalte liegt. Das erste,»I Save 2025«(»Exoikonomo 2025«), wird mit 434 Millionen Euro aus RePowerEU finan ziert. Dabei werden 50 bis 100 Prozent der Kosten von Mo dernisierungsmaßnahmen wie z. B. dem Austausch von Fenstern, Isolierung, Heiz- und Kühlsysteme, EE-Anlagen, Energiespeicherung und intelligente Energiesysteme über nommen . Das Programm richtet sich an vulnerable Haushalte, einschließlich solcher, die von Naturkatastrophen betroffen sind oder Familienmitglieder mit Behinderungen haben. Die zweite Initiative»I Change My Water Heater« fördert den Austausch ineffizienter Warmwasser- und Heizsysteme mit Zuschüssen von bis zu 60 Prozent für solare Warmwasserbereiter und von bis zu 50 Prozent für Wärme pumpen. Mit einem Gesamtbudget von 223,2 Millionen Euro, davon 44,6 Millionen Euro gezielt für von Energiearmut be drohte Haushalte, werden sowohl die Anschaffungskosten als auch ein Teil der Installationskosten gefördert. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, sodass die bedürftigsten Gruppen die größte Unterstützung erhalten. Das Programm befasst sich somit direkt mit ineffizienten Heizungs- und Warmwassersystemen als Hauptursachen für hohe Energierechnungen der Haushalte und fördert gleichzeitig den Übergang zu EE. Best-Practice-Beispiele aus ausgewählten Ländern 15 VI. Anpassung von Unterstützungs­maßnahmen an unterschiedliche institutionelle Umfelder Für eine institutionelle Einbettung der Energiebürgerschaft ist es entscheidend, dass politische Maßnahmen an die bestehenden institutionellen Strukturen angepasst werden. Der Staat – auf lokaler Ebene vertreten durch die Gemeinden – übernimmt dabei die Rolle des Schrittmachers. Dennoch können auch Marktakteure und die Zivilgesellschaft wichtige Beiträge leisten, etwa durch freiwillige Selbstverpflichtungen, die in Gesetzen oder Statuten festgehalten werden können. 1. Förderung selbstregulierter lokaler EE-Cluster Bei der Förderung selbstregulierter lokaler EE-Cluster an der Schnittstelle von Markt und Zivilgesellschaft liegt der Fokus auf der Verbindung von ›Freiheit‹ und ›Solidarität‹. Ziel sollte sein, innerhalb der E-Gem ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Personen, Planet und Profiten (»dreifaches P«) hinsichtlich einer fairen und nachhaltigen Verteilung von Nutzen und Lasten zu gewährleisten. Hier spielen Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen eine wichtige Rolle. Solche Kooperationen können speziellen Entwicklungsherausforderungen begegnen, marktorientierte Investitionen finanziell fördern und eine inklusive Entwicklung unterstützen. E-Gem, die eine Mitgliedschaft einkommensschwacher Haushalte(und damit ihre Beteiligung an den Erträgen) finanziell unterstützen, kann im Gegenzug für eine inklusive E-Gem-Charta Förderung gewährt werden. Die mit einer solchen Partnerschaft verbundene stutuarische Anerkennung und finanzielle Unterstützung gewährleistet, dass sie trotzdem erfolgreich am wettbewerbsorientierten Energiemarkt teilnehmen können. 2. Förderung regulierter ziviler Netzwerke Bei der Unterstützung regulierter ziviler Netzwerke an der Schnittstelle von Staat und Zivilgesellschaft steht die Verbindung von ›Solidarität‹ und ›Gleichheit‹ im Mittelpunkt. Ziel ist es, eine vielfältige zivilgesellschaftliche Teilhabe, insbesondere von vulnerablen Personen zu ermöglichen. Diese soll durch finanzielle, informationsbezogene und verwaltungstechnische Unterstützung erreicht werden. Dazu gehört die Anerkennung inklusiver Beteiligungsformen, die auf individuellen Eigentumsrechten an E-Gem beruhen. E-Gem, die ihre Satzungen anpassen, um Inklusion gezielt zu fördern, könnten hierfür Anreize erhalten, etwa durch ein lokales Dienstleistungs-Gütesiegel und/oder Sonderkonditionen in öffentlichen Ausschreibungen. Darüber hinaus würde die Einführung zusätzlicher Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – beispielsweise die Berücksichtigung von Bürgerkapitalbeteiligung – wesentlich dazu beitragen, Markt-, Staats- und Gemeinschaftsinteressen im Energiesektor in Einklang zu bringen. Ein anschauliches Beispiel für erfolgreiche Anreizmechanismen bietet das USamerikanische»Leadership in Energy and Environmental Design(LEED)-System«(Uğur& Leblebici, 2018), das ein punktbasiertes Bewertungsmodell für nachhaltiges Bauen verwendet und so ökologisches und soziales Engagement fördert. 3. Förderung des regulierten Energiemarktes Bei der Unterstützung des regulierten Energiemarktes an der Schnittstelle von Markt und Staat liegt der Schwerpunkt auf der Verbindung von ›Freiheit‹ und ›Gleichheit‹. Ziel ist es, Verbraucher_innen, insbesondere vulnerable Gruppen, vor einer gewinn- oder effizienzgetriebenen Ausgrenzung zu schützen. Zu den zentralen Maßnahmen zählen eine garantierte Mindestversorgung mit Energie für vulnerable Haushalte sowie marktbasierte Anreize, die inklusives und innovatives Unternehmertum auch im profitorientierten Wettbewerb belohnen. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu erfüllen, »alles in ihrer Macht Stehende[zu unternehmen], um darauf hinzuwirken, dass die Menge der zugänglichen Energie sich im Durchschnitt auf mindestens 10% der gemeinsam genutzten Energie beläuft«. Darüber hinaus hat er das Potenzial, den Ausbau von EE wirksam mit sozialpolitischen Zielen zu verbinden. 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. VII. Drei-Punkte-Plan zur Förderung der finanziellen Beteiligung von Haushalten mit geringem Einkommen Verschiedene Arten finanzieller Vorteile haben für unterschiedliche Stakeholder einen jeweils eigenen Wert. Für einkommensschwache Haushalte ist davon auszugehen, dass die Maximierung von Kosteneinsparungen den unmittelbarsten und greifbarsten Nutzen bietet. Aus Sicht der E-Gem liegt der Hauptvorteil niedriger Strompreise und damit geringerer Gewinne auf Ebene der juristischen Person in der Reduzierung der Gewinnbesteuerung; dies erhöht gleichzeitig den Gesamtnutzen des Eigenverbrauchs für ihre Mitglieder. Für diese wiederum hängt der Umfang des Wertes eines niedrigeren Strompreises(i) vom Marktpreis, zu dem sie Energie bei ihrem Energieversorgungsunternehmen beziehen (Benchmark), und(ii) im Fall privater Haushalte von der steuerlichen Behandlung individueller Gewinne ab. Aufgrund des»Sozialstaats-Dilemmas« sind Kapitalbeteiligungen für einkommensschwache Gruppen jedoch selten attraktiv. Deshalb sind andere Beteiligungsformen, wie eine ­vergünstigte Energieversorgung oder über die Kommune vermittelte Vorteile, oft sinnvoller. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der neuen Mitteilung der Kommission»über das Bürger-Energiepaket« vom 10. März 2026 ist der folgen de»Drei-Punkte-Plan« zu verstehen. 1. Zugang zu vergünstigtem Strom über »Soziale Programme zur Gemeinschaftlichen Energieversorgung« Das Geschäftsmodell»Sozialer Programme zur Gemeinschaftlichen Energieversorgung«(Soziales Energy Sharing) beruht auf der Strategie, die vermiedenen Kosten der Mitglieder von E-Gem zu maximieren, indem Energie zu möglichst niedrigen Preisen innerhalb der E-Gem gehandelt wird. Gewinne werden so primär als Einsparungen auf Haushaltsebene realisiert, während auf Ebene der E-Gem Gewinne – und damit die Körperschaftsteuer – minimiert werden. Diese Strategie folgt der Annahme, dass reduzierte Energiepreise den größten unmittelbaren Nutzen für einkommensschwache Haushalte darstellen(siehe oben:»Sozialstaats-Dilemma«). Im Hinblick auf das(Mit-)Eigentum an EE könnten Empfänger von Energiekostenhilfe, automatisch als(Mit-)Eigentümer_innen in neu gegründeten kommunalen E-Gem aufgenommen werden. Vor dem Hintergrund von Bequemlichkeit als einer der wichtigsten Determinanten von Verbraucherentscheidungen(Shove, 2010), hat sich die automatische Einschreibung mit Opt-out-Option in Programmen zum finanziellen Empowerment bewährt. So wies Shurtleff(2009) nach, dass die Überweisung von Gehältern ausschließlich auf mit einem Sparplan verknüpfte Bankkonten zu höheren Sparquoten führte. Ähnli che Automatisierungsmechanismen würden auch hier den organisatorischen Aufwand für Teilnehmende verringern und dadurch insbesondere marginalisierten Gruppen, die durch Phänomene wie den oben beschriebenen»Tunnelblick« eingeschränkt sind, den Zugang erleichtern. Darüber hinaus ließen sich direkte Sozialleistungen an die Mitgliedschaft in einem EE-Projekt knüpfen, wodurch das Haushaltseinkommen sofort erhöht und gleichzeitig ein starker Anreiz zur Teilnahme geschaffen würde. Diese Empfehlung trägt zu Maßnahme 5»Förderung der Eigenerzeugung von Energie und der gemeinsamen Energienutzung durch Bürgerinnen und Bürger« und Maßnahme 8 »Bündelung der Kräfte zur Verringerung der Energiearmut« des Bürger-Energiepakets bei. 2. Belohnung inklusiver Energiegemeinschaften durch gezielte Anreize Steuerliche oder finanzielle Vorteile könnten jenen E-Gem gewährt werden, die eine bestimmte Diversitätsschwelle erreichen – etwa, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglie der von Energiearmut oder sozialer Vulnerabilität betroffen sind(Hanke& Lowitzsch, 2020). Dadurch würden staatliche Subventionen oder andere Unterstützungsformen gezielt an inklusive Mitgliedschaftsstrukturen geknüpft, um diskriminierende Zugangsbedingungen zu vermeiden. Diversität und Heterogenität der Mitgliederstruktur könnte zusätzlich mit Vorteilen, wie beschleunigten Genehmigungsverfahren, verknüpft werden(Hanke& Lowitzsch, 2020). Die Einfüh rung eines Labels für Inklusion und Empowerment, basierend auf einem Selbstbewertungskatalog mit definierten Kriterien(analog zu B-Corporations), würde Kommunen und Behörden ermöglichen, Förderungen an klare Standards zu binden. Einkommensschwache Personen, die Mitglied einer E-Gem werden möchten, sollten eine 100%ige staatliche Unterstüt zung für den Erwerb von Anteilen an einer E-Gem oder den Drei-Punkte-Plan zur Förderung der finanziellen Beteiligung von Haushalten mit geringem Einkommen 17 Erwerb von EE-Anlagen erhalten(wie z. B. in Österreich für die Installation von Wärmepumpen, siehe BMIMI(2023)). Angesichts des großen Potenzials dieser Gruppe sollte dies mit Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert werden(Magalhães et al., 2025). Auch hier gilt: Direkte Subventionen, die an Mitgliedschaften gekoppelt sind, erhöhen unmittelbar das Einkommen und befördern die Beteiligung. Diese Empfehlung unterstützt insbesondere Maßnahme 5 »Förderung der Eigenerzeugung von Energie und der gemeinsamen Energienutzung durch Bürgerinnen und Bürger« des Bürger-Energiepakets. 3. Steuerfreibetrag von 1.000 EUR für Miteigentum an erneuerbaren Energien Personen, die in EE investieren, sei es individuell oder als Mitglied einer E-Gem, sollten ihre Investitionen nicht als verwertbares Vermögen angeben müssen, wenn sie bedarfsorientierte Sozialleistungen beantragen. Diese Befreiung sollte auf mindestens 1.000 EUR pro Person und Jahr gesetzt werden, mit der Möglichkeit höherer Grenzen etwa für Investitionen die gleichzeitig in Bildung oder Familienförderung fließen. Generell sollte zusätzlich zur EE-Investitionszulage die Einkommensgrenze zwischen Sozialleistungsbezug und Steuerpflicht flexibler und stufenweise gestaltet werden(Lowitzsch& Hanke, 2019). Im unteren Einkommensbereich wäre es sinnvoll, generell nur einen reduzierten Anteil der Erträge aus Beteiligungen an EE bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen, um Investitionen in nachhaltige Energieformen gezielt zu fördern. Würden Kapitalerträge hingegen vollständig angerechnet, ginge der finanzielle Anreiz zur Beteiligung verloren – insbesondere für einkommensschwache Haushalte, die von einer inklusiven Energiepolitik besonders profitieren könnten. Diese Empfehlung zielt insbesondere darauf ab, Maßnahme 8»Bündelung der Kräfte zur Verringerung der Energiearmut« des Bürger-Energiepakets zu unterstützen. 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. VIII. Schlussfolgerungen Energiearmut tritt überall dort auf, wo Armut existiert. Daher muss jede Strategie zur Bekämpfung von Energiearmut auch armutsreduzierende Maßnahmen einbeziehen. Nationale Gesetzgebung sollte auf einem fundierten Verständnis der vielschichtigen Auswirkungen von Armut auf alle Lebensbereiche, nicht nur auf den finanziellen, beruhen. Daher müssen sowohl die zuvor beschriebenen sozioökonomischen Dynamiken als auch politischen Überlegungen berücksichtigt werden. Nicht nur offiziell als arm eingestufte Haushalte, sondern alle Haushalte, die unter Bedingungen von Mangel leben, zeigen ähnliche wirtschaftliche Verhaltensmuster. Armut kann daher als subjektive Erfahrung betrachtet werden, die in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden sollte(Chakravarti, 2006). Die herkömmlichen Politikansätze – insbesondere die »doppelte Vermögenspolitik«(siehe oben IV.2.) – begren zen bisher die Beteiligung von Haushalten mit geringem Einkommen an EE-Projekten, da wohlfahrtsstaatliche Prinzipien häufig auf Bedürftigkeitsprüfungen statt auf Prävention ausgerichtet sind. Der Fokus liegt auf strikten Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf staatliche Unterstützung zu erhalten, wobei, um Sozialbetrug zu verhindern und Kosten zu senken, Vermögen in der Regel aufgebraucht werden muss, bevor Unterstützung gewährt wird. Diese Logik vernachlässigt jedoch die Ursachen, die Bekämpfung und vor allem die Prävention von systemischer Armut. Ein Vergleich zur Gesundheitsversorgung macht dies deutlich: Einen erkälteten Patienten zeitnah mit Hustensaft zu versorgen ist kostengünstiger und wirksamer, als Medikamente zurückzuhalten, bis sich schließlich eine Lungenentzündung entwickelt hat. Zur Bekämpfung von Energiearmut ist daher eine Neuausrichtung der Wohlfahrtsstaatsprinzipien hin zu einer aktiven Unterstützung von Vermögensbildung für einkommensschwache Haushalte von oberster Priorität. Die Beteiligung einkommensschwacher Personen an EE-Anlagen – als(Mit)-Eigentümerinnen oder Mitglieder von ­E-Gem – kann eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen, soziale Teilhabe fördern und langfristig den Druck auf das Sozialsystem verringern. Drei-Punkte-Plan zur Förderung der finanziellen Beteiligung von Haushalten mit geringem Einkommen 19 Anhang Bedürftigkeitsgrenze für bewegliches Vermögen(in EUR) Portugal Italien Zypern Griechenland Ungarn Rumänien Tschechien Lettland Bulgarien Kroatien 6.000,00 5.000,00 4.800,00 2.140,00 590,00 395,00 272,00 255,00 132,72 Eigene Darstellung basierend auf den OECD Sozial-, Beschäftigungs- und Migrations-Arbeitspapieren Nr. 328(2025) Bedürftigkeitsgrenze für Gesamtvermögen(in EUR) Italien Litauen(Akemené) Spanien Slowenien Deutschland Frankreich Malta Niederlande Österreich(Wien) Ungarn Dänemark 7.605,00 6.321,84 5.816,91 1.340,00 26.400,00 20.353,32 20.250,72 15.000,00 14.586,00 14.000,00 Eigene Darstellung basierend auf den OECD Sozial-, Beschäftigungs- und Migrations-Arbeitspapieren Nr. 328(2025) 20 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Anhang 1 28.825,80 Anhang 2 46.800,00 Literatur Agora Energiewende.(2025). Stromnetzentgelte – gut und günstig. 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Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen finanzielle Mitarbeiter- und Verbraucherbeteiligung, Energierecht, Privatisierung und Transformation, Insolvenzrecht, Europarecht und Rechtspolitik, Verteilungsgerechtigkeit sowie die Erneuerung des deutschen und europäischen Sozialstaates. Dr. Lowitzsch leitete als Koordinator das HORIZON 2020-Projekt„SCORE – Supporting Consumer Co-Ownership in Renewable Energies«; SCORE hat zwischen 2019 und 2022 in vier Pilotregionen Rene wable Energy Consumer Stock Ownership Plans(RECSOPs) umgesetzt(SCORE – Horizon 2020 Final Report). Derzeit sind er und sein Team Teil des HORIZON EuropeProjekts WIMBY- Wind In My Back Yard, das sich auf die Akzeptanz des Einsatzes von Windkraft im EU-Raum konzentriert. Er ist Herausgeber des im Januar 2019 bei Palgrave/McMillan erschienenen Buches„Energy Transi tion – Financing Consumer Ownership in Renewables – 18 country studies and a comparative analysis«. Er publi ziert zu einer Vielzahl von Themen rund um einen gerechten und nachhaltigen Übergang zu einer zirkulären Gesellschaft(circular society). Monika Bucha , M.A. ist Doktorandin am Kelso Institute Europe in Berlin. Mit ihrem akademischen Hintergrund in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften untersucht sie regulatorische Hebel zur Förderung eines inklusiven Zugangs zu erneuerbaren Energien. Bevor sie zum Kelso Institute Europe kam, arbeitete sie im österreichischen Kanzleramt im Bereich Klima und EU-Angelegenheiten. In ihrer aktuellen Arbeit zu finanzieller Beteiligung und Miteigentum im Bereich der erneuerbaren Energien analysiert sie die Rechtslandschaft in der EU27, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich und entwickelt politische Empfehlungen für eine inklusivere und gemeinschaftsorientiertere Produktion erneuerbarer Energien. Sarah Lonscher , M.A. ist Doktorandin am Kelso Institute Europe in Berlin. Sie hat einen akademischen Hintergrund in internationalen Beziehungen und Wirtschaftswissenschaften mit einem Forschungsschwerpunkt auf transformativer Gerechtigkeit und Eigentumsstrukturen in Naturbasierten Lösungen. In ihrer aktuellen Arbeit untersucht sie, wie Governance- und Beteiligungsmodelle Investitionen in Klimaschutz, Anpassung und Resilienz gerechter und nachhaltiger gestalten können. Das Kelso Institute Europe betreibt angewandte Forschung zu partizipativer Ökonomie und erneuerbaren Energien für eine nachhaltige Zukunft. Diese Mission wird in enger Zusammenarbeit mit der Kelso-Professur an der Europa-Universität Viadrina durchgeführt. Die Übersetzung dieses Strategiepapiers in die deutsche und französische Sprache sowie die entsprechende Synchronisierung des begleitenden Animationsfilms wurden im Rahmen des Projekts„Professionalisierung, Inklusion, Akzeptanz(PIA)“ an der Europa-Universität Viadrina(gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderkennzeichen FKZ 03El5272B Juli 2025 – Juni 2028) mitfinanziert. Zugang oder(Mit-)Eigentum? Energiegemeinschaften und soziale Inklusion in der Europäischen Energiewende Dieses Strategiepapier befasst sich mit den Herausforderungen und Chancen einer bezahlbaren und inklusiven Energiewende in Europa, mit besonderem Fokus auf einkommensschwachen Haushalten. Es zeigt auf, dass die derzeitigen politischen Maßnahmen, obwohl sie darauf abzielen, Verbraucher zu stärken und Rechte zur gemeinschaftlichen Energieversorgung(»Energy Sharing«) zu schaffen, in der Praxis zu Verteilungsungleichheiten und Partizipationsdefiziten führen. Dadurch werden einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig stark mit den Kosten der Energiewende belastet, während ihre Möglichkeiten, finanziell von grünen Investitionen zu profitieren, eingeschränkt bleiben. Das Strategiepapier problematisiert insbesondere das Konzept des»Sozialstaats-Dilemmas«, ein Konflikt zwischen Sozial- und Energiepolitik, bei dem die Bedürftigkeitsprüfung für Sozialleistungen in Kombination mit restriktiven Bemessungsgrenzen einkommensschwache Haushalte – wenn auch unbeabsichtigt – daran hindern in EE oder Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. Im Anschluss an Best-Practice-Beispiele aus den Mitgliedstaaten der EU stellen wir einen»Dreipunkteplan« vor, der Lösungsvorschläge, wie eine gerechte Teilhabe gefördert werden kann aufzeigt:(i) soziales»Energy Sharing«,(ii) gezielte Anreize für inklusive Energiegemeinschaften(E-Gem) und(iii) Freibeträge bei der Bedürfnisprüfung für Sozialleistungen. Diese Empfehlungen sind ein Beitrag zur Umsetzung des EU Bürger-Energiepakets vom März 2026. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: ↗ fes.de