IMPULS Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa Herausforderungen und Chancen: Der deutsche ÖRR in Zeiten von Plattformen und KI Magdalena Stratmann I. Einleitung u­nd Kontextualisierung Der öffentlich-rechtliche Rundfunk(ÖRR) konstituiert ­gemeinsam mit privatwirtschaftlich organisierten Medienanbietern das„duale Rundfunksystem“ in Deutschland. ­Historisch ist er eng mit der Sicherung demokratischer ­Öffentlichkeit und der Abwehr staatlicher Einflussnahme auf Massenmedien verbunden. 1. Kurzgeschichte des ÖRR in Deutschland Die Anfänge des Rundfunks in Deutschland reichen in die 1920er Jahre zurück. Während der Zeit des Nationalsozia lismus(1933–1945) wurde der Rundfunk vollständig gleich geschaltet und als staatliches Propagandainstrument missbraucht(Fechner 2023: 301ff.). Nach dem Zweiten Welt krieg entstanden unter den alliierten Besatzungsmächten neue Rundfunkstrukturen(Martens 2025: 14ff.). 1950 wurde die Arbeitsgemeinschaft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands(ARD) als ­Zusammenschluss der regionalen Rundfunkanstalten ge gründet. In 1950 begannen die öffentlich-rechtlichen Sen der auch damit, Fernsehsendungen auszustrahlen(Beyer 2016: 197). 1963 wurde das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) mittels Staatsvertrag zwischen den Ländern als ­bundesweit agierende Anstalt errichtet(Beyer 2016: 201ff.; Fechner 2023: 302). Bis Anfang der 1980er Jahre bestand faktisch ein ­öffentlich-rechtliches Rundfunkmonopol. 1984 wurde das duale Rundfunksystem eingeführt, sodass auch private ­Veranstalter Sendelizenzen erhielten(Fechner 2023: 303; Fröhlich 1994). Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das ÖRR-System auf die neuen Bundesländer ausgeweitet und strukturell angepasst(Dussel 2022: 305ff., 338ff.). Seit den 2000er Jahren stellen Digitalisierung, Inter net und Medienkonvergenz den ÖRR vor neue Herausfor derungen(Hege 2008: 406; Kluth/Schulz 2014). Das Ange Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 1 bot wurde auf Telemedien ausgeweitet und digitalisiert (Wagler 2018: 163; vgl. hierzu auch NDR.de 2024). Seit den 2010er Jahren verändern zudem Streaming dienste und soziale Medien ebenso wie globale Plattfor men das Publikumsverhalten grundlegend(Aigner et al. 2018: 77ff.), was zu weiteren Veränderungen bei den ÖRR-Anstalten führte(Lehner 2025). 2. Rechtsrahmen und Auftrag des ÖRR Der Auftrag des ÖRR ist im Laufe der Zeit wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz(GG) konkreti siert worden. In einer Reihe von Grundsatzurteilen hat das Gericht seit den 1960er Jahren die besondere Funktion des Rundfunks für die demokratische Ordnung hervorgehoben. Es hat in diesem Zusammenhang eine vom Gesetzgeber umzusetzende Bestandsgarantie formuliert und Anforde rungen an die Ausgestaltung des ÖRR konkretisiert. 1 Demnach hat dieser eine Grundversorgung der Gesamtbevölkerung mit Informationen zu gewährleisten, wobei eine Viel falt an Meinungen darzustellen ist(Dörr et al. 2023: 127ff.). Den Rechtsrahmen für den ÖRR setzt heute auf ein fachgesetzlicher Ebene vor allem der zwischen den 16 Län dern geschlossene Medienstaatsvertrag(MStV, vgl. Bayerische Staatskanzlei 2020). Dieser formuliert in§ 26 Absatz 1 den allgemeinen Auftrag der ÖRR-Anstalten dahingehend, dass diese„durch die Herstellung und Verbreitung ihrer ­Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier indi vidueller und öffentlicher Meinungsbildung“ wirken„und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Be dürfnisse der Gesellschaft“ erfüllen sollen. Hinzu kommen weitere Vorgaben, etwa dass die öffentlich-rechtlichen Angebote der Bildung und Information sowie der Unterhal tung zu dienen haben, sie eine breite Beteiligung ermögli chen sollen und unabhängig, ausgewogen und vielfältig sein sollen(Bayerische Staatskanzlei 2020:§ 26). 3. Deutsche ÖRR-Organisationen Der ÖRR in Deutschland umfasst heute neun regionale Landesrundfunkanstalten, die zusammen in der ARD orga nisiert sind, das ZDF als bundesweite Fernsehanstalt und den Hörfunksender Deutschlandradio. Hinzu kommt der Auslandssender Deutsche Welle. Die Landesrundfunkan stalten der ARD, das ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle sind Anstalten des öffentlichen Rechts und bilden je weils eigenständige juristische Einheiten, die organisato risch vom Staat getrennt und nicht Teil der staatlichen Exekutive sind. Neben den deutschen Rundfunkanstalten gibt es die internationalen Kooperationsprojekte Arte und 3sat (vgl. Bayerische Staatskanzlei 1990; 3sat o. J.; Arte o. J.). II. Analyse 1. Steuerung, Aufsicht und demokratische Kontrolle Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland verfügen jeweils über eine ähnliche institutionelle Grundstruktur. Zentrale Organe sind ein Aufsichtsgremium (Rundfunkrat bzw. beim ZDF-Fernsehrat und beim Deutsch­landradio Hörfunkrat), ein Verwaltungsrat sowie die Intendanz. 2 Zeitstrahl zur Historie des deutschen ÖRR 1923 1933–45 1950 1961 1963 1984 1987 1990 2013 2020 erste regelmäßige Rundfunksendungen in Deutschland Gleichschaltung des Rundfunks im Nationalsozialismus Gründung der ARD Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts Sendestart des ZDF Einführung des dualen Rundfunksystems Rundfunkstaatsvertrag(RStV) Integration der neuen Bundesländer in das Rundfunksystem Einführung des Rundfunkbeitrags Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags Quelle: Eigene Darstellung. Abb. 1 1  BVerfG , Urteil vom 4.11.1986 – 1 BvF 1/84, https://openjur.de/u/175210.html(3.3.2026). 2  Siehe etwa§§ 13ff. WDR-Gesetz(Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 1998) und§§ 19ff. Deutschlandradio-Staatsvertrag(Bayerische Staatskanzlei 1993). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 2 Der Rundfunkrat(bzw. Fernsehrat oder Hörfunkrat) ist das zentrale Aufsichtsgremium für programmliche Fra gen. Er überwacht die Einhaltung des Programmauftrags, kontrolliert die Geschäftsführung und wählt die Intendan tin oder den Intendanten. Die Gremien setzen sich aus Ver treter:innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu sammen, etwa aus Kirchen, Gewerkschaften, Kultur- oder Sozialorganisationen. Diese pluralistische Zusammenset zung soll sicherstellen, dass unterschiedliche gesellschaft liche Perspektiven im Programm berücksichtigt werden und staatlicher Einfluss begrenzt bleibt. Der Verwaltungsrat ergänzt diese Aufsicht insbe­ sondere im wirtschaftlichen Bereich. Er kontrolliert die Haushaltsführung, überwacht größere finanzielle Entschei dungen und begleitet die Geschäftsführung in organisa­ torischen sowie wirtschaftlichen Fragen. An der Spitze jeder Rundfunkanstalt steht die oder der Intendant:in, die bzw. der die Gesamtverantwortung für Programm, Personal und Budget trägt und die Organisa­ tion nach außen vertritt. Da die ARD einen Verbund mehrerer regionaler ­Landesrundfunkanstalten darstellt, werden gemeinsame Programme zentral über eine Programmdirektion koordi niert, während ein regelmäßig wechselnder Vorsitz die ­Zusammenarbeit organisiert und eine Gremienvorsitzen denkonferenz der Rundfunkräte die Kontrolle über die ­Gemeinschaftsprogramme ausübt. Die Gremienstruktur der deutschen ÖRR ist seit Lan gem Gegenstand von Diskussionen(Brosius et a. 2000; Held/Sankol 2002). Ein zentraler Diskussionspunkt ist da bei vor allem die staatliche Unabhängigkeit der Gremien (Grätz 1994; Stawowy 2025). 3 Obwohl die Rundfunkanstal ten zum Schutz vor politischem Missbrauch staatsfern or ganisiert sein sollen, sehen die Regelungen zur Besetzung der Gremien der Rundfunkanstalten eine Einflussnahme durch staatliche Institutionen vor. Zwar gibt es Regelun gen, die vorschreiben, dass bestimmte politische Amtsträger:innen, wie Mitglieder der Bundes- oder Landesregierun gen, selbst keine Mitglieder in den Gremien sein dürfen. 4 Gleichzeitig sehen die Regelungen zur Besetzung der Gre mien – und damit indirekt auch zur Besetzung der Inten danzen – ausdrücklich eine Einflussnahme staatlicher Ak teure vor. 5 So werden etwa beim Fernsehrat des ZDF von 60 Mitgliedern 16 durch die Landesparlamente und zwei von der Bundesregierung bestimmt. 6 Ein weiterer Diskussionspunkt ist, dass insbesondere Jüngere und Menschen mit Migrationshintergrund unter­ repräsentiert seien und die Rundfunkräte nicht dem Anspruch der gesellschaftlichen Repräsentativität gerecht werden würden(Goldmann 2022). Neben der internen Governance unterliegen die ÖRR-Anstalten der Rechtsaufsicht durch die Länder und fallen unter gerichtliche Kontrolle. Zudem überwachen die Rechnungshöfe der Länder die Haushaltsführung der ÖRRAnstalten. 7 Im Hinblick auf die Verbreitung von Inhalten er folgt die externe Kontrolle teilweise durch die Landesmedi enanstalten, die vor allem für private Anbieter zuständig sind, aber auch Aufsichtsbefugnisse über den ÖRR haben, z. B. bei bestimmten Onlineangeboten. 8 Zudem unterliegen die ÖRR-Anstalten und ihre Gre mien formalen Vorgaben im Hinblick auf Transparenz und Rechenschaft. Haushaltspläne, Geschäftsberichte und zen trale Beschlüsse müssen veröffentlicht werden. Gremienar beit ist teilweise öffentlich und wird teilweise öffentlich dokumentiert. 9 2. Finanzierung Die Finanzierung des ÖRR in Deutschland erfolgt seit 2013 überwiegend über den Rundfunkbeitrag, der von allen Haushalten und Unternehmen bzw. Betrieben entrichtet wird. 10 Die Umstellung ersetzte eine geräteabhängige ­Gebühr und sollte Finanzierung und Verwaltung vereinfa chen(Eicher 2012). Aktuell beträgt der monatliche Beitrag 18,36 Euro. Die Beitragshöhe und die von Nutzung und ­Gerätezahl unabhängige Zahlungspflicht wird immer ­wieder kritisiert(vgl. Rzitki 2025; Bundesverwaltungsgericht 2025). 11 2024 beliefen sich die Einnahmen auf 8,74 Milliar­den Euro, wovon 8,57 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio gingen(Beitragsservice 2025). Trotz ei nes leichten Rückgangs der Mittel im Vergleich zum Vor jahr, gilt das deutsche ÖRR-System im internationalen ­Vergleich weiterhin als finanziell gut ausgestattet(EPD Medien 2026). Der Auslandssender Deutsche Welle wird primär aus Steuermitteln finanziert. 12 Neben der Finanzie rung durch den Rundfunkbeitrag und Steuermittel erzielen die Anstalten ergänzende Einnahmen aus Werbung, Spon soring sowie Lizenz- und Verwertungserlösen. 13 Für Wer 3 Siehe Urteil des BVerfG vom 25.3.2014, BvF 1/11, BvF 4/11, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf0 (9.4.2026). 4 Vergleiche§ 25 Absatz 4 DWG,§ 19 a Absatz 3 ZDF-Staatsvertrag,§ 19 a Absatz 3 DLR-Staatsvertrag,§ 13 Absatz 3 WDR-Gesetz. 5  Vergleiche§ 31 Absatz 2 DWG,§ 21 Absatz 1 Nr. 1, 2 DLR-Staatsvertrag,§ 15 Absatz 2 WDR-Gesetz. 6 § 21 Absatz 1 Nr. 1 a, b ZDF-Staatsvertrag. 7  Siehe etwa§§ 36, 39 NDR-Staatsvertrag( Freie und Hansestadt Hamburg 2021). 8 Siehe§ 104 MStV.­ 9 Siehe§ 31 a MStV. 10  Siehe Rundfunkbeitragsstaatsvertrag(Bayerische Staatskanzlei 2010). 11 BVerwG, Urteil vom 15.10.2025, 6 C 12.22, https://www.bverwg.de/151025U6C5.24.0(27.2.2026). 12  § 45 DWG. 13 Siehe etwa Jahresabschluss der ARD 2024(ARD 2025); Jahresabschluss des ZDF 2024(ZDF 2025). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 3 bung in den ÖRR-Programmen gelten dabei restriktive Vorgaben. 14 Der Rundfunkbeitrag machte 2023/2024 bei den Erträgen der ÖRR-Organisationen zwischen 84 und 92 Pro zent der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus. Werbeeinnahmen und sonstige Erlöse machten lediglich zwischen acht und zehn Prozent aus. Ein zentrales Element des deutschen Finanzierungs modells ist die unabhängige Ermittlung des Finanzbedarfs durch eine externe Kommission. 15 Alle zwei Jahre prüft die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rund funkanstalten(KEF) die erfolgenden Finanzanmeldungen der Sender und empfiehlt die Beitragshöhe. Die Länder set zen diese fest, sind jedoch verfassungsrechtlich verpflich tet, sich eng an den KEF-Empfehlung zu orientieren, um Staatsferne zu gewährleisten. 16 Auch wenn das deutsche ÖRR-System im internationalen Vergleich finanziell gut ausgestattet ist, stehen die ÖRR-Anstalten durch allgemein steigende Kosten, Digita­ lisierung und Investitionsbedarf derzeit finanziell vor He­ rausforderungen(ARD 2024a; ZDF 2025a). Als Reaktion auf die im Laufe der vergangenen Jahre gestiegenen finanziel len Bedarfe wurden bereits rechtliche Reformen und organisatorische Änderungen mit dem Ziel finanzieller Einspa rungen vorgenommen, etwa durch die Streichung und Zu sammenlegung von Programmen oder die Einstellung analoger Ausstrahlung von Radioprogrammen(Falk 2024; Handelsblatt 2025). Auch die Deutsche Welle muss ange sichts eines angespannten Bundeshaushalts Sparmaßnah men umsetzen(Tagesschau 2026). Aktuell bestehen Kon flikte zwischen Ländern und Sendern über Beitragserhö hungen; diesbezügliche Verfahren vor dem BVerfG sind anhängig(ZDFheute 2024; Tagesschau 2024). 3. Konkurrenz Die deutschen ÖRR-Anstalten agieren in einem stark plu­ ralisierten und wettbewerbsintensiven Medienumfeld mit zunehmend fragmentierter Mediennutzung(KEK 2025). Neben privaten Radio- und Fernsehanbietern sowie Presse verlagen mit Print- und Onlineprodukten stellen nun seit mehreren Jahren insbesondere soziale Medien und inter­ national agierende Streamingplattformen eine zunehmend bedeutsame Konkurrenz dar. 17 Trotz veränderter Mediennutzung bleibt Fernsehen wichtig: 2025 sahen 74 Prozent der Bevölkerung mindes tens einmal wöchentlich lineares Fernsehen. Marktführend bei den Einzelprogrammen war 2024 das ZDF(15 Prozent), Abb. 2 Zusammensetzung der Finanzierung deutscher ÖRR-Organisationen in Mio Euro, 2024 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 Budget aus Rundfunkbeitrag bzw. Steuermittel bei DW Nettowerbe- und Sponsoringumsätze sonstige Erträge(Programmverwertungen, Kostenerstattungen etc.) 2.000 1.000 0 ARD Quelle: Eigene Darstellung. ZDF Deutschland­radio Deutsche Welle 14 Siehe§§ 9, 22, 38, 39 MStV;§ 2 Absatz 2 Deutschlandradio-Staatsvertrag. 15  Siehe§ 34 MStV. 16 Siehe§§ 1-7 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag( Bayerische Staatskanzlei 1996) ; BVerfG, Urteil vom 11. September 2007, 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809 /06, 1 BvR 830/06, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/09/rs20070911_1bvr227005.html(27.2.2026). 17  Die folgenden Angaben zu Marktanteilen und Relevanz basieren auf dem„Medienvielfaltsmonitor 2024“ der Medienanstalten(o. J.), der„ARD/ ZDF-Medienstudie 2025“ (ARD/ZDF Forschungskommission 2025) und auf dem„8. Konzentrationsbericht“ der Kommission für die Ermittlung von Konzentration im Medienbereich(KEK 2025). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 4 gefolgt von Das Erste(12,3 Prozent), einem Programm der ARD und RTL(8,2 Prozent). 78 Prozent der Bevölkerung hörten in 2025 mindestens einmal wöchentlich Radio. Es blieb damit die wichtigste Nutzungsart im Audiobereich, wobei bei Jüngeren Musik über Streamingdienste wie ­Spotify die beliebteste Audiogattung darstellte. Auf dem Radiomarkt dominierte die ARD mit 50,5 Prozent Markt­ anteil, vor Regiocast und Bertelsmann. Streaming gewinnt insgesamt weiter an Bedeutung, besonders bei Jüngeren. 2024 lag YouTube mit einer Nutzung durch 42 Prozent der Gesamtbevölkerung vor Netflix(35 Prozent) und Prime ­Video(25 Prozent). Die Mediatheken von ARD und ZDF ­erreichten ebenfalls hohe Nutzungswerte und lagen zu sammen betrachtet vor den Angeboten privater Streaminganbieter(ARD-Mediathek: 23 Prozent, ZDF-Mediathek: 21 Prozent). Auch soziale Netzwerke und Suchmaschinen sind zentrale Wettbewerber. 2024 wurde Instagram durch 26,3 Prozent, Facebook durch 22,9 Prozent und TikTok durch 11,5 Prozent der Gesamtbevölkerung täglich genutzt; die Google-Suche wurde täglich von 58,3 Prozent genutzt. Insgesamt verfügt der ÖRR trotz des Wandels durch die Digitalisierung aktuell weiterhin über eine stabile Marktposition, wobei Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Menschen zu verzeichnen sind. Eine zentrale Di mension ist dabei das Vertrauen der Bevölkerung in die ­Informationsangebote des ÖRR. Nachrichtenformate von ARD und ZDF zählen seit Jahren zu den als besonders glaubwürdig eingeschätzten Informationsquellen in Deutschland(Behre et al. 2025: 53). 4. Digitalisierung Der deutsche ÖRR befindet sich seit den 2000er Jahren in einem tiefgreifenden digitalen Transformationsprozess. ­Dabei wurde nach und nach das Telemedienangebot erweitert, wobei verstärkt auf Mediatheken gesetzt wurde, um Inhalte online und on-demand zugänglich zu machen. Die genutzten Algorithmen sollen dabei dem öffentlichen Auftrag Rechnung tragen(ZDF 2024a). Parallel dazu set zen die ÖRR-Anstalten auf crossmediale Konzepte und verbreiten Inhalte auch über Plattformen wie YouTube, ­Instagram oder TikTok, um insbesondere jüngere Zielgrup pen zu er­reichen und Interaktivität bzw. Partizipation zu stärken(ARD 2017). Ein zentrales Projekt ist„Funk“, das 2016 als gemeinsames Onlinenetzwerk von ARD und ZDF für 14- bis 29-Jährige gestartet wurde und aufgrund hoher Abruf­zah­len und großer Reichweite als sehr erfolgreich gilt(ZDF 2025b). Auch im Bereich der Produktion und Distribution von Inhalten hat die Digitalisierung zu technischen und or ganisatorischen Veränderungen beim ÖRR geführt(FKTG 2024; ARD 2022). Zunehmend gewinnt der Einsatz von künstlicher Intelligenz(KI) an Bedeutung, etwa bei auto matisierter Clip-Erstellung, Bilderkennung, Recherche oder Personalisierung(Menzel 2026; WDR 2024; dfki 2025; ARD 2026a, 2024b; Die Zeit 2026). Im Januar 2026 haben ARD, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio einen gemein samen KI-Kodex verabschiedet(Deutschlandradio 2026b). Im Februar 2026 wurden allerdings zunächst im ZDF und kurze Zeit später bei der ARD mit KI generierte Falschinfor mationen verbreitet, was zu breiter öffentlicher Kritik führ te(ZDF 2026; Hanfeld 2026). 5. Gesellschaftliche und politische Diskurse Die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen über den deutschen ÖRR werden von mehreren Narrativen ge prägt. Ein positives Narrativ betont die Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt des Angebots. Der ÖRR wird hier als Garant für objektive Information, Bildung und kulturelle Teilhabe verstanden. Insbesondere in Zeiten zunehmender Medienfragmentierung und der Verbreitung von Desinformation gilt der ÖRR vielen Bürger:innen zudem als Institu tion, die gesellschaftliche Verständigung und Zusammen halt fördert(Zusammenhaltsstudie 2025). Demgegenüber existieren kritische Narrative. Kriti ker:innen bemängeln hohe Gebühren, komplexe Verwal tungsstrukturen und politische Voreingenommenheit, wobei Studien zeigen, dass der ÖRR nicht tendenziöser be richtet als private Medien(Maurer et al. 2024). Negative Narrative werden verstärkt von Teilen der politischen Rech ten und privaten Plattformanbietern verbreitet, die den ÖRR häufig als„staatlich gelenktes Medium“ diffamieren (Deutschlandfunk 2021). In diesem Zusammenhang sieht sich der ÖRR zunehmend Angriffen ausgesetzt, die häufig online über Social Media, Kommentare oder Blogs erfolgen ( MDR Sachsen-Anhalt 2025; Deutschlandfunk 2021; WDR 2025). Die ÖRR-Anstalten reagieren hierauf mit unter schiedlichen Strategien z. B. Fact-Checking, Kooperationen gegen Desinformation und der Stärkung der Resilienz der Mitarbeiter:innen(Deutschlandfunk 2024; ARD 2025b; Deutschlandfunk 2017; Gasteiger 2019). Eine weitere Debatte betrifft die Kritik von Presse verlegern an textlastigen Telemedienangeboten der ÖRRAnstalten, wie etwa tagesschau.de. Private Medienhäuser sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung und fordern daher eine Begrenzung öffentlich-rechtlicher Onlineinhalte auf audio- und videobasierte Formate(beck-aktuell o. J.). Mit der jüngsten Reform des MStV wurde das sogenannte„Ver bot der Presseähnlichkeit“ dahingehend weiter präzisiert und faktisch verschärft. 18 Ein weiterer Diskussionspunkt ist schließlich die Prä senz öffentlich-rechtlicher Inhalte auf Plattformen wie You Tube, Instagram oder TikTok. Die Sender begründen dies mit ihrem Reichweitenauftrag, Kritiker:innen sehen jedoch eine Abhängigkeit von globalen Plattformunternehmen sowie eine Schwächung der eigenen Markenbindung. Nut zungsdaten und Werbeerlöse flössen primär an die Platt formbetreiber, während der beitragsfinanzierte ÖRR Inhalte 18 Siehe§ 30 Absatz 7 MStV. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 5 kostenfrei zuliefere(Fanta 2022; Seitler 2024). Parallel dazu wird kritisiert, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bislang selber keine eigenständigen Plattformen mit Interaktionsmöglichkeiten etabliert haben. Zwar exis tieren Mediatheken und Apps, doch sind diese primär als Distributionskanäle für audiovisuelle Inhalte konzipiert und weniger als dialogische Räume mit Funktionen für die In teraktion der Nutzer:innen miteinander(EPD Medien 2025). 6. Erfüllung des gesetzlichen Auftrags Um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, 19 bietet der ÖRR ein umfassendes Angebot unterschiedlicher Inhalte und Formate, wobei er bemüht ist, ein breites gesellschaftliches Spektrum abzubilden. Die föderale Struktur der ARD mit ihren Landesrundfunkanstalten stärkt dabei regionale Iden titäten und Themen. In den Redaktionen und der sonstigen Belegschaft wird verstärkt auf Diversität geachtet(ARD 2026b). Ihren Informations- und Bildungsauftrag erfüllen die ÖRR-Anstalten unter anderem durch dokumentarische und gesellschaftspolitische Formate, schulbezogene Initia tiven wie„ARD macht Schule“ und„ZDF macht Schule“ so wie Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz (ARD 2020; ZDF 2026b; ARD 2026c). Die Programme von ARD und ZDF bieten umfangreiche barrierefreie Angebote durch Untertitel, Audiodeskription, Gebärdensprachdolmetschung(ZDF o. J.a). Zunehmend werden Inhalte in einfa cher Sprache angeboten, etwa Nachrichten in leichter Spra che beim Deutschlandfunk(Deutschlandfunk o. J.). Um Partizipation zu ermöglichen und Rückmeldun gen systematisch in die Programmarbeit einfließen zu las sen, wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Dialog formate mit dem Publikum und öffentliche Diskussionsveranstaltungen eingerichtet, wie etwa der Zukunftsdialog der ARD(ARD 2025c; 2024b). III. Fazit und Ausblick Der ÖRR in Deutschland steht vor der Aufgabe, seinen ­gesetzlichen Auftrag unter stark veränderten Bedingungen des digitalen Informationsökosystems zu erfüllen. Globale Plattformen, soziale Medien und Streamingdienste prägen zunehmend die Verbreitung und Wahrnehmung medialer Inhalte. Hinzu kommt mit KI-gestützten Informations­ systemen eine neue Form der Konkurrenz: Chatbots und automatisierte Zusammenfassungen bündeln Inhalte und verschieben Aufmerksamkeit von originären journalisti schen Angeboten hin zu technologischen Intermediären (Schmalz­r­ied 2025). Für den ÖRR stellt sich damit insbe sondere die Herausforderung, Sichtbarkeit und Reichweite seiner Inhalte zu sichern. Die hohen Nutzungszahlen der Mediatheken von ARD und ZDF zeigen, dass öffentlich-rechtliche Angebote aktuell im digitalen Wettbewerb relevant bleiben. Eine Möglichkeit, um diese Position zu stärken, könnte die ­Weiterentwicklung eigener digitaler Infrastrukturen sein (Dobusch 2019). Erste Experimente, etwa die Teilnahme von ARD und ZDF am internationalen Projekt Public Spaces ­Incubator, zeigen, dass die Anstalten in interaktiven Angeboten ein potenzielles Innovationsfeld für den ÖRR sehen(ZDF 2024b, 2024c). Angesichts der Marktmacht ­globaler Plattformen könnten darüber hinaus Kooperatio nen mit anderen gemeinwohlorientierten Medien 20 bei Technologieentwicklung oder Infrastruktur strategische Vorteile schaffen. Ein Beispiel für solch eine Kooperation ist die ­Zusammenarbeit öffentlich-rechtlicher bzw. gemein wohlorientierter Medien im Rahmen der European Broadcasting Union(EBU) bei der Entwicklung gemeinsamer Standards und Plattformen für digitale Angebote. Eine ­hieraus hervorgegangene kooperative Infrastruktur ist die von der EBU betriebene Plattform Eurovision Sport, bei der ­öffentlich-rechtliche Medien gemeinsam Streaminginfrastrukturen und digitale Angebote für Sportinhalte ent­ wickelt haben und bereitstellen(Eurovision Sport o. J.; ­ Poly­wka 2024). Ein weiteres Beispiel stellt das oben bereits benannte Projekt Public Spaces Incubator dar, in dem meh rere öffentlich-rechtliche Medien gemeinsam offene Technologien für moderierte Onlinediskussionsräume entwi ckeln, um Alternativen zu kommerziellen Plattformen zu bieten( ZDF o. J.b; Public Media Alliance o. J.). Zugleich werfen mögliche finanzielle Einschränkun gen die Frage auf, inwieweit der ÖRR seinen umfassenden Auftrag – der neben Information auch Kultur, Bildung und Unterhaltung umfasst – künftig in gleicher Breite erfüllen kann und soll. Gerade in einer von kommerziellen Aufmerk samkeitslogiken geprägten digitalen Öffentlichkeit könnte eine Schwächung des ÖRR allerdings den Verlust eines am Gemeinwohl orientierten medialen Gegengewichts bedeuten, mit potenziell signifikanten Konsequenzen für die Ge sellschaft. Neben der finanziellen Grundlage stellt sich ­zudem auch die Frage der zukünftigen Legitimation des ÖRR. Hier könnten digitale Beteiligungsformate und erweiterte partizipative Angebote eine Möglichkeit darstellen, Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen zu öffnen und die ge sellschaftliche Verankerung des ÖRR langfristig zu stärken (Rössler 2018: 65). 19 Siehe§ 26 MStV. 20 Unter gemeinwohlorientierten Medien werden dabei insbesondere solche Medienorganisationen verstanden, die nicht primär gewinnorientiert arbeiten, sondern sich einem öffentlichen Auftrag, journalistischen Qualitätsstandards und der Bereitstellung von Informationsangeboten im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet sehen. Im internationalen medienpolitischen Diskurs wird hierfür häufig auch der Begriff„Public Service Media“ verwendet, der vielfach als Bezeichnung für öffentlich-rechtliche Rundfunksysteme in anderen Ländern dient, weil nicht immer eine öffentlich-rechtliche Rechtsnatur der jeweiligen Organisationen vorliegt. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 6 Literatur 3sat(o. J.): 3sat auf einen Blick, https://www.3sat.de/service-undhilfe/3sat-auf-einen-blick-100.html(9.4.2026). Aigner, Rafael Christian; Handrich, Lars; Mattes, Anselm; Pavel, Ferdinand(2018): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in einer konvergenten Medienwelt: Endbericht: Studie im Auftrag der ARD, Politikberatung kompakt 119, DIW Berlin. ARD(2017): Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter: Bericht der ARD, https:// www.ard.de/die-ard/organisation-der-ard/standpunkte/2017-10-04bericht-der-ard-an-die-laender-100.pdf(9.4.2026). ARD(2020): Bildungsprogramme während Coronakrise: ARD macht Schule, https://www.deutschlandfunk.de/bildungsprogrammewaehrend-coronakrise-ard-macht-schule-100.html(9.4.2026). ARD(2022): Telemedien: Änderungskonzept des gemeinschaftlichen Angebots, ARD.de, https://www.swr.de/unternehmen/organisation/ telemedienaenderungskonzept-ard-de-2022-100.pdf(9.4.2026). 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Über die Autorin Magdalena Stratmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Institut für Medienforschung| Hans-Bredow-Institut(HBI) im Forschungsprogramm„Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Medienregulierung mit besonderem Fokus auf öffent­ licher digitaler Kommunikation, öffentlich-rechtlichen Medien sowie der Regulierung künstlicher Intelligenz. Impressum Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Abteilung Analyse, Planung und Beratung Kontakt Dr. Johannes Crückeberg medienpolitik@fes.de Bildnachweis Titelillustration: Till Lukat Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.(FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES heraus­ gegebenen ­Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ­Publikationen der FES dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. April 2026 © Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Deutschland 9