IMPULS Kseniia Gatskova, Sekou Keita Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine Auf einen Blick Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter entwickelt sich positiv, bleibt aber besonders für Frauen mit Sorgeverantwortung voraussetzungsreich. Am 19.11.2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesent wurf beschlossen, wonach nach dem 1. April 2025 ein gereiste ukrainische Geflüchtete künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Mit dem Auslaufen des temporären Schutzstatus im März 2027 könnte dieser Rechtskreiswechsel breiter wirksam werden. Kürzungen, geänderte Förderstruktu ren und wachsende Unsicherheit erschweren eine nachhaltige Integration. Entscheidend bleiben gezielte Förderung, Planungssicherheit und soziale Teilhabe. Mit der Aktivierung der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete durch den Rat der Europäischen Union im März 2022 sowie den anschließen den Anpassungen des deutschen Rechtsrahmens, die am 1.6.2022 in Kraft traten, erhielten Geflüchtete aus der Ukrai ne einen gesicherten Aufenthaltsstatus gemäß§ 24 Auf enthaltsgesetz(AufenthG). Dieser Status ermöglicht direk ten Zugang zu Integrationsangeboten, insbesondere Sprach- und Orientierungskursen, sowie zum regulären Arbeitsmarkt, ohne dass ein Asylverfahren durchlaufen werden muss. Die Jobcenter fungieren als zentrale Anlaufstelle für ukrainische Geflüchtete und gewährleisten sowohl Arbeitsmarktberatung als auch den Zugang zu Leistungen wie Bürger- und Wohngeld wie auch zu Maßnahmen der Ar beitsmarktintegration, Qualifizierung und Weiterbildung. Am 19.11.2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Rechtskreiswechsel beschlossen, bei dem neu einreisende ukrainische Geflüchtete ab 1.4.2025 vom SGB-II-­System zu den Asylbewerberleistungen überführt werden sollen. Neu ankommende Geflüchtete würden durch den Rechtskreiswechsel Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Es besteht aber kein Arbeitsverbot – im Gegensatz zu anderen Gruppen mit längeren Asylverfahren und eingeschränktem Arbeitsmarktzugang nach AsylbLG(vgl. Infokasten 1). Im Mittel punkt stehen dabei Fragen der Leistungsberechtigung, der Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 1 Höhe der Regelsätze sowie der Zugangsmöglichkeiten zu In tegrationsmaßnahmen. Ein solcher Wechsel könnte poten­ ziell weitr­eichende Auswirkungen auf die Arbeitsmarktbeteiligung, die Integrationsverläufe, die wirtschaftliche Absicherung und die soziale Teilhabe der Betroffenen haben. Dies gilt insbesondere für Frauen und Alleinerziehende, die oft aufgrund von Betreuungsverpflichtungen einen höheren Un terstützungsbedarf bei der Integration aufweisen. Im Folgenden werden die potenziellen Auswirkungen eines Rechtskreiswechsels auf diese Geflüchtetengruppe diskutiert, zugleich werden zentrale Forschungsergebnisse zu den unterschiedlichen Dimensionen solcher Wechsel systema tisch zusammengefasst. Zunächst wird die Ausgangslage beschrieben, also Anzahl und demografische Merkmale der in Deutschland lebenden ukrainischen Staatsangehörigen sowie deren bisherige Integration in den Arbeitsmarkt. Darauf aufbauend werden mögliche Konsequenzen eines Rechtskreiswechsels anhand einschlägiger Befunde aus der soziologischen und ökonomischen Literatur erörtert. Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Bestand und Arbeitsmarktintegration Seit dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine im Februar 2022 ist die Anzahl der in Deutschland lebenden ukra inischen Staatsangehörigen von rund 130.000 Personen auf über 1,3 Millionen im Dezember 2024 gestiegen(vgl. Abb. 1). Mehr als die Hälfte der ukrainischen Geflüchteten, die 2024 in Deutschland lebten, waren bereits innerhalb der ersten zwei Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs eingereist(Siegert 2025). Etwa drei Viertel derjenigen, die zwi schen dem 24.2.2022 und dem 30.6.2024 nach Deutschland gekommen sind, halten sich weiterhin im Land auf, während ungefähr 15 Prozent bis Ende Juni 2024 wieder ausgereist sind. Zwischen Ende Dezember 2022 und Mitte 2024 stieg die Zahl der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland ins gesamt um rund 19 Prozent an(Siegert 2025). Die Altersgruppe der 18- bis 65-Jährigen verzeichnete zwi schen 2020 und 2024 den stärksten Zuwachs und erreichte 2024 mehr als 800.000 Personen(vgl. Abb. 1). Ein deutlich unausgewogenes Geschlechterverhältnis zeigt sich insbesondere in der Bevölkerung mit ukrainischer Staatsangehö rigkeit im erwerbsfähigen Alter: Frauen sind seit 2022 klar überrepräsentiert. Zurückzuführen ist dies auf kriegsbe dingte Migrationsbewegungen, da viele ukrainische Männer aufgrund von Ausreiseverboten und Wehrpflicht im Herkunftsland verblieben sind. Nach der Aufhebung des Ausreiseverbots für 18- bis 22-Jährige Ende August 2025 ist jedoch mit einem Anstieg des Männeranteils zu rechnen. Abbildung 2 verdeutlicht die starke Dominanz des huma­ nitären Schutzes als Aufenthaltsgrund von Ukrainer:innen in Deutschland im Jahr 2024. Mit 76,2 Prozent besitzt der überwiegende Teil der ukrainischen Staatsbürger:innen eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, hu Abb. 1 Ukrainer:innen in Deutschland, 2020–2024 800.000 600.000 Anzahl an Personen 400.000 200.000 0 2020 2021 2022 2023 2024 17 Jahre oder jünger Quelle: Statistisches Bundesamt 2025. 2020 2021 2022 2023 2024 18–65 Jahre 2020 2021 2022 2023 2024 66 Jahre und älter Männer Frauen Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 2 Abb. 2 Ukrainer:innen in Deutschland, nach Aufenthaltstitel in 2024, Anteile in Prozent befristete AE, völkerrechtl., human., pol. Gründe 76,2 Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt 9,9 unbefristete Niederlassungserlaubnis 5,6 ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung 4,5 Sonstige 3,9 Quelle: Statistisches Bundesamt 2025. Abb. 3 Beschäftigungsquote von Ukrainer:innen 35 Beschäftigungsquote (in Prozent) 30 25 20 15 April 2022 Dezember 2022 Juni 2023 Dezember 2023 Juni 2024 Dezember 2024 Juni 2025 Quelle: Statistisches Bundesamt 2025. Anteil in Beschäftigung Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt manitären oder politischen Gründen. Die zweitgrößte Grup pe besteht aus Personen, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben(9,9 Prozent). Ein kleinerer An teil entfällt auf Personen mit einer unbefristeten Nieder­­l­­assungserlaubnis(5,6 Prozent) sowie auf Personen ohne Aufenthaltstitel, mit Duldung oder Gestattung(4,5 Prozent). Andere Aufenthaltstitel, etwa für familiäre oder berufliche Zwecke, machen jeweils weniger als zwei Prozent aus. Die Beschäftigungsquote ukrainischer Geflüchteter ist seit ihrer Ankunft kontinuierlich gestiegen und erreichte im Juni 2025 knapp 36 Prozent, davon 29,9 Prozent in sozialversi cherungspflichtiger Beschäftigung(vgl. Abb. 3). Bei Männern lag sie bei knapp 38 Prozent, bei Frauen bei rund 33 Prozent. Insgesamt ergibt sich damit im vierten Jahr nach Kriegs­ beginn ein deutlicher Anstieg der Erwerbsbeteiligung. Die Grafik verdeutlicht eine insgesamt positive Entwicklung, Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 3 zeigt jedoch, dass geschlechtsspezifische Unterschiede konstant bestehen(vgl. Abb. 4). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit den Zeitpunkt des Zuzugs nicht erfasst. Viele der in den aktuellen Zahlen enthaltenen Per sonen sind erst nach dem Sommer 2022 nach Deutschland gekommen(vgl. Abb. 1). Die Daten zeigen, dass die Er werbstätigenquote mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt und bei länger ansässigen Geflüchteten signifikant höher ausfällt. Aktuelle Analysen des Instituts für Arbeits markt- und Berufsforschung(IAB) zeigen, dass die Hälfte der zu Beginn des Angriffskriegs aus der Ukraine nach Deutschland eingereisten Geflüchteten dreieinhalb Jahre nach ihrem Zuzug beschäftigt ist(Kosyakova, Jaschke, Wagner 2026). Analysen des Bundesinstituts für Bevölke rungsforschung(BiB) belegen, dass unter den bis Sommer 2022 eingereisten ukrainischen Schutzsuchenden im Alter von 20 bis 50 Jahren bereits 53 Prozent erwerbstätig sind (Ette et al. 2025). Dabei liegt die Quote der 20- bis 50-jähri gen Frauen mit 51 Prozent unter der für Männer derselben Altersgruppe(62 Prozent). Im Juli 2023 lag die SGB-II-Hilfequote unter ukrainischen Geflüchteten bei 61,8 Prozent; im Juli 2024 betrug sie 55,5 Prozent. Damit ist der Leistungsbezug deutlich zurückge gangen, was in erster Linie auf die zunehmende Erwerbsaufnahme zurückzuführen ist. Die Quote der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden mit ukrainischer Staatsbürgerschaft lag im Juli 2025 bei 17,7 Prozent. Das bedeutet, dass unter den Leistungsbeziehenden insgesamt auch viele Personen ergänzende Leistungen erhalten, da das Einkommen, insbesondere bei Teilzeit- und/oder Niedriglohnbeschäftigung, häufig nicht ausreicht, um die Familie zu versorgen. Eine Vollzeitbeschäftigung ist aufgrund der spezifischen familiä ren Zusammensetzung der Gruppe und der in Deutschland gegebenen Rahmenbedingungen jedoch nicht immer mög lich: Die Mehrheit der ukrainischen Geflüchteten sind Frauen, darunter viele faktisch alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern. Ohne flächendeckende Kinderbetreuung oder fa milienbewusste Arbeitszeitmodelle ist eine Vollzeiterwerbs tätigkeit oft kaum möglich. Weitere wesentliche Hürden für die Übernahme qualifizierter und besser bezahlter Jobs sind begrenzte Sprachkenntnisse sowie die verzögerte An erkennung mitgebrachter Qualifikationen. Insbesondere vor dem Hintergrund des durchschnittlich hohen Qualifikationsniveaus der Ukrainer:innen ist dieses Thema von Bedeutung(Kosyakova et al. 2025). Erkenntnisse aus Befragungen zeigen einen leichten Bildungs- und Qualifikationsvorsprung von Frauen gegenüber Männern(Kosyakova et al. 2025). Während der Anteil mit beruflicher Ausbildung in beiden Gruppen nahezu gleich ist(18 Prozent bei Frauen gegen über 19,3 Prozent bei Männern), verfügen Frauen deutlich häufiger über einen Fachhochschul-, Hochschul- oder ProAufnahme der ersten Erwerbstätigkeit von Abb. 4 ukrainischen Geflüchteten nach Geschlecht 35 30 25 20 15 10 5 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Anteil der 18–64-jährigen Personen, die eine erste Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, in Prozent nach Monaten seit Zuzug. Invertierte Kaplan-Meier-Schätzung. Quelle: IAB-Forschungsbericht 5(2025). Männer Frauen Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 4 motionsabschluss(57,6 Prozent gegenüber 51,9 Prozent bei Männern). Dies deutet darauf hin, dass Frauen im Beob achtungszeitraum vergleichsweise stärker akademisch qua lifiziert sind, was sich perspektivisch auch in ihren Arbeitsmarktchancen niederschlagen kann. Geflüchtete Frauen integrieren sich im Durchschnitt langsa mer in den Arbeitsmarkt als geflüchtete Männer. Erfahrungen mit früheren Kohorten zeigen, dass die geschlechterspe­ zifischen Unterschiede auch mehrere Jahre nach Zuzug sichtbar bleiben(Brücker et al. 2024). Gleichzeitig integrie ren sich geflüchtete Ukrainerinnen schneller in den Arbeitsmarkt als geflüchtete Frauen aus Syrien und anderen Hauptasylherkunftsländern. Zum Vergleich: Vier Jahre nach der Ankunft waren in der Gruppe der 2015 nach Deutschland eingereisten geflüchteten Frauen lediglich 13 Prozent erwerbstätig(Brücker et al. 2025). Dieses Niveau erreichen ukrainische geflüchtete Frauen bereits nach etwa einem Jahr seit dem Zuzug. Der Unterschied lässt sich durch mehrere Faktoren erklären, unter anderem durch das im Durchschnitt höhere Qualifikationsniveau ukrainischer Frauen sowie durch unterschiedliche institutionelle Rahmenbedingungen, insbesondere die aufgrund der Massenzustromrichtlinie gewährte schnellere Arbeitsmarktzugangsmöglichkeit im Vergleich zu den Regelungen des Asylbe werberleistungsgesetzes. Zentrale Hindernisse für geflüchtete ukrainische Frauen am Arbeitsmarkt sind insbesondere Sorgepflichten, vor allem Kinderbetreuung, begrenzte Sprachkenntnisse und die feh lende Anerkennung ihrer Qualifikationen. Zudem nutzen sie seltener Integrationsangebote wie Sprach- und Bildungsprogramme, auch aufgrund mangelnder Kinderbetreuungs angebote, und verfügen über weniger soziale Netzwerke, was den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Ein unsiche rer Aufenthaltsstatus sowie gesundheitliche Belastungen verschärfen die Situation zusätzlich. Befragungsdaten weisen darauf hin, dass die Arbeitsmotivation ukrainischer Geflüchteter sowohl bei Frauen als auch bei Männern sehr hoch ist. Laut einer aktuellen Studie des IAB gaben 94 Prozent der noch nicht erwerbstätigen Personen im erwerbsfähigen Alter an, dass sie ganz sicher (78 Prozent) oder wahrscheinlich(16 Prozent) eine Arbeit in Deutschland aufnehmen möchten(Kosyakova et al. 2025). Männer äußern etwas häufiger eine feste Erwerbsabsicht: 84 Prozent der befragten Männer wollen ganz sicher in Deutschland arbeiten, bei Frauen liegt dieser Anteil bei 76 Prozent. Die überwiegende Mehrheit – unabhängig vom Geschlecht – strebt dabei eine Vollzeitbeschäftigung an. Die hohe Arbeitsmotivation spiegelt sich in einer kontinuier lich steigenden Beschäftigungsquote wider. Damit insbe sondere Frauen ihr Erwerbspotenzial realisieren können, müssen jedoch die zuvor beschriebenen Hindernisse ange gangen und abgebaut werden. Deutschland im internationalen Vergleich Beschäftigungsquoten geflüchteter Menschen sind zwischen Ländern nur eingeschränkt vergleichbar – unter anderem aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden, Definitions grundlagen, Zusammensetzung der Geflüchtetengruppen sowie länderspezifischer Rahmenbedingungen und Integrationsstrategien. Im gesamteuropäischen Vergleich liegt Deutschland im Mittelfeld. Unter den Ländern mit einem nachhaltigen Integrationsansatz – etwa der Schweiz oder Norwegen – zählt Deutschland zu den Vorreitern(Kosyako va et al. 2024). Die Forschung weist darauf hin, dass eine vorschnelle Arbeits aufnahme ohne begleitenden Spracherwerb oder Qualifizierungsmaßnahmen häufig in prekären und niedrigqualifizier ten Beschäftigungsverhältnissen mündet(vgl. Kosyakova ­et al. 2024). Das kann nicht nur zu einer Abwertung berufli cher Qualifikationen der betroffenen Personen führen, sondern auch eine geringere gesamtwirtschaftliche Produktivität zur Folge haben. Demgegenüber können gezielte Investitio nen in Sprachkenntnisse und länderspezifische Qualifikationen langfristig zu stabileren Erwerbsverläufen, besserer sozialer Integration und höheren, existenzsichernden Einkommen führen(Congra/Norazlinda 2025; Rodriguez et al. 2022; Schuss 2018). Die Erfahrungen mit früheren Geflüchtetenkohorten, etwa aus Syrien, Afghanistan und anderen Asylländern, zeigen, dass ein nachhaltiger Integrationsansatz langfristig Vorteile bringt: Nach neun Jahren sind nicht nur die Erwerbs tätigenquoten höher, sondern auch die Qualität der Beschäf­ tigung besser als in Ländern, die einen„Arbeit zuerst“-Ansatz verfolgen(Hernes et al. 2022). Ein nachhaltiger Integrations ansatz führt also nicht nur zu mehr Beschäftigung, sondern auch zu besserer Lebensqualität der Geflüchteten sowie zu höherer gesamtwirtschaftlicher Produktivität. Potenzielle Folgen von Leistungskürzungen Empirische Studien zeigen, dass Kürzungen von Sozialleis tungen in der Regel kein wirksames Instrument zur Förde rung der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten darstellen. Ins besondere Sanktionen im Bereich der Grundsicherung sind meist nicht mit einer höheren Wahrscheinlichkeit späterer Erwerbstätigkeit verbunden(Fitzenberger et al. 2024). Viel mehr deuten Forschungsergebnisse darauf hin, dass Leistungskürzungen mittelfristig kaum positive Effekte auf die Beschäftigung haben, langfristig jedoch negative Folgen für die Bildung der Kinder der Leistungsberechtigten sowie einen Anstieg der Kriminalitätsraten nach sich ziehen können (Dustmann et al. 2024). Kurzfristig können Sanktionen mit einem Anstieg der Be schäftigung einhergehen; diese Effekte sind jedoch nicht stabil. Langfristig zeigen sich für sanktionierte Leistungs beziehende sowohl eine geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit als auch eine niedrigere Beschäftigungsquali tät im Vergleich zu nicht sanktionierten Leistungsbeziehen den(Wolf 2024). Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 5 Eine detaillierte Untersuchung von Dustmann et al.(2024) zu den Kürzungen der Sozialleistungen für Geflüchtete in Dänemark im Jahr 2002 verdeutlicht diese Zusammenhänge: Zwar stieg die Erwerbstätigenquote nach der Leistungs­ kürzung kurzfristig leicht an, dieser Effekt erwies sich jedoch als nicht nachhaltig und war spätestens nach fünf Jahren nicht mehr nachweisbar. Bei den zusätzlich aufgenomme nen Beschäftigungen handelte es sich überwiegend um niedrigqualifizierte Tätigkeiten mit prekären Arbeitsbedin gungen. Sie wurden vor allem bei Männern beobachtet, während Frauen sich verstärkt aus dem Arbeitsmarkt zurückzogen. Eine mögliche Erklärung ergibt sich aus der Kom bination aus Bedürftigkeitsprüfung und Zahlung von Leistungen an nur eine Person im Falle von zusammenlebenden Ehepartner:innen. Da die Zahlungen in solchen Fällen ver stärkt and den/die besser verdienende:n Ehepartner:in(in der Regel der Mann) gehen, verstärken sich die Anreize insbesondere für Frauen, sich aus dem Arbeitsmarkt zurückzuziehen und eine traditionelle Rollenaufteilung innerhalb des Haushaltes zu pflegen. Angesichts dieser negativen ar beitsmarkt- sowie gleichstellungspolitischen Effekte sollte bei der Analyse der potenziellen Auswirkungen eines Rechtskreiswechsels auch die demografische Zusammensetzung der Geflüchtetengruppe berücksichtigt werden. Die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland ist stark weib lich geprägt(vgl. Abb. 2): Sie machen knapp drei Viertel der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter aus(IAB 2025; Bruck meier et al. 2023). Darüber hinaus dokumentieren andere Studien(z. B. Shay et al. 2025) zahlreiche langfristige negative Folgen von Leistungskürzungen, darunter die schon erwähnten geringeren Bildungsergebnisse der Kinder und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit späterer Arbeitslosigkeit sowie niedrigerer Einkommen. Insgesamt verdeutlichen die Befunde, dass Kürzungen von Sozialleistungen nicht nur das Ziel der be schleunigten Arbeitsmarktintegration verfehlen, sondern langfristig auch weitreichende soziale und gesellschaftliche Folgen haben können. Bürokratischer Mehraufwand und entfallene Jobcenter-Beratung Ein Wechsel vom SGB-II-System zu den Asylbewerberleistungen würde die Zuständigkeit der Jobcenter aufheben. Damit entfiele ein zentraler Mechanismus arbeitsmarktli cher Integration, da die Jobcenter über spezifische arbeits markt- und gleichstellungspolitische Expertise sowie ein breites Förderinstrumentarium verfügen. Zielgruppen- und geschlechterspezifische Qualifikations- und psychosoziale Unterstützungsbedarfe können in der Beratung adressiert werden. Empirische Studien zeigen, dass Beratung und begleitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in der Regel mit höheren Beschäftigungsquoten bei Geflüchte ten einhergehen(Bonin et al. 2021, Hainmüller et al. 2025). Entsprechend ist davon auszugehen, dass ein Rechtskreiswechsel negative Effekte auf die Arbeitsmarktintegration haben dürfte, wenn dadurch Beratungsintensität und-qua lität reduziert werden. Frauen mit Kindern würde das vo­ raussichtlich besonders betreffen, weshalb auch negative Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu erwarten wären. Um dem entgegen zuwirken, sollten die derzeit für Geflüchtete zuständigen Agenturen für Arbeit sowie kommunale Netzwerke diese durch individuelle Beratung und Vermittlung gezielt und kontinuierlich beim Übergang in den Arbeitsmarkt unterstützen. Darüber hinaus entstünden mit dem Rechtskreis wechsel vom SGB II in das AsylbLG für die kommunale Ebene zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen. Während im SGB II die Regelleistungen vollständig vom Bund finanziert werden und die Kommunen vor allem die Kosten der Unterkunft tragen, liegt die Verantwortung im Asylbewerberleistungsgesetz nahezu vollständig bei den Kommunen. Dies umfasst die Leistungsgewährung, die Unterbringung, die medizinische Versorgung sowie den ge samten administrativen Aufwand. Kommunen, die bereits unter Haushaltsrestriktionen oder-sperren stehen, verfügen über einen begrenzten finanziellen Handlungsspielraum – ein möglicher Wechsel in das AsylbLG kann diesen weiter verengen. Hinzu kommt, dass für ukrainische Kriegsge flüchtete, die vor April 2025 eingereist sind, weiterhin das Jobcenter zuständig bleibt. Aus administrativer Perspekti ve führt dies dazu, dass für eine Gruppe mit gleichem Fluchtstatus unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen, was einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet und gegebenenfalls auch rechtliche Fragen mit Blick auf Gleichbehandlung aufwirft. Vertrauen in Institutionen, Armutsrisiken, Schwarzarbeit Ein instabiles institutionelles Umfeld kann auch das Ver trauen der Geflüchteten in staatliche Institutionen beeinträchtigen. Dieses Vertrauen ist jedoch entscheidend für die Bereitschaft zur Integration und zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten. Studien zeigen, dass insti­ tutionelles Vertrauen eine Grundlage für politische Partizi pation und gesellschaftliches Engagement bildet(Prats ­et al. 2024). Ein Verlust dieses Vertrauens könnte langfristig die gesellschaftliche Integration erschweren. Darüber hinaus können Leistungskürzungen den Umfang informeller Er werbsarbeit erhöhen, da Haushalte in finanziellen Krisensi tuationen eigene„Safety Nets“ durch nichtreguläre Tätigkei ten aufbauen(Loayza/Rigolini 2011) und dazu tendieren, fehlendes Einkommen über alternative informelle Aktivitäten zu kompensieren(Greenberg 1990). Damit einher gehen Mindereinnahmen bei den Steuern und Sozialbeiträgen. Auch aus betrieblicher Perspektive sind Rechtssicherheit und Stabilität der Verfahren entscheidende Kriterien für Einstel lungsentscheidungen(OECD 2018). Nichtrepräsentative Er gebnisse der Mitgliederbefragung des Netzwerks Unterneh men integrieren Flüchtlinge deuten ebenfalls darauf hin, dass komplizierte Verfahren und Vorschriften zu Aufent haltsstatus, Arbeitsmarktzugang sowie Unsicherheiten bei der Personalplanung aufgrund drohender Abschiebung zu Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 6 den größten Herausforderungen bei der Integration von Ge flüchteten gehören(Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge 2016, 2024). Besonders vulnerable Gruppen, die aufgrund herausfordernder Lebenssituationen einen besonders hohen Unterstützungsbedarf aufweisen, wären von den Leistungskürzungen in erheblichem Maße betroffen. Hierzu zählen vor allem Alleinerziehende, die über ein Drittel der erwerbsfä higen Ukrainer:innen in der Grundsicherung ausmachen (vgl. Bruckmeier et al. 2023). Geflüchtete Frauen mit Kin dern tragen häufig zusätzliche Betreuungsverpflichtungen und sind daher in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen, da ihnen aufgrund fehlender sozialer Netzwer ke, etwa durch den erweiterten Familienkreis, oftmals Entlastungsmöglichkeiten im Alltag fehlen. Ein Rechtskreis wechsel könnte ihre Aussicht auf wirtschaftliche Eigenstän digkeit deutlich verschlechtern, Armutsrisiken erhöhen und soziale Marginalisierung verstärken, indem der Zugang zu gezielten Fördermaßnahmen eingeschränkt wird. Wirksame Instrumente Empirische Erkenntnisse zeigen, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration weniger durch restriktive Maßnah men oder Sanktionen, sondern vielmehr durch gezielte Investitionen in Humankapital und soziale Teilhabe gefördert wird. Qualifizierungsmaßnahmen, Sprachförderung und be rufsbezogene Weiterbildungen haben sich als zentrale Ins­ trumente erwiesen, um langfristig stabile Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Maßnahmen, die auf den Ausbau beruflicher Kompetenzen abzielen, wirken nachhaltiger als kurzfristige Druckmechanismen. Sie stärken zugleich die Selbstwirksamkeit der Geflüchteten und erhöhen die ge samtwirtschaftliche Produktivität, indem höherwertige Tä tigkeiten ausgeführt werden können. Diese Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Hindernisse bei der Arbeitsaufnahme nicht auf fehlende Motivation zurückzuführen sind. Vielmehr stehen strukturelle und teils geschlechterspezifische Barrieren im Vordergrund, etwa fehlende Kinderbetreuung, unzureichende Sprachkenntnis se, schwache soziale Netzwerke oder nicht anerkannte Qualifikationen. Eine Kürzung sozialer Leistungen würde diese Barrieren nicht beseitigen. Im Gegenteil könnte sie die soziale Teilhabe gefährden und sich integrations- sowie gleichstellungspolitisch kontraproduktiv auswirken. Darüber hinaus spielt soziale Einbindung eine entscheiden de Rolle. Der Aufbau und die Pflege sozialer Netzwerke können sozialer Isolation entgegenwirken und den Zugang zu Beschäftigung erleichtern, da Vermittlungsprozesse häufig informell über persönliche Kontakte erfolgen. Die Förderung von Teilhabe in Vereinen, Initiativen oder kom munalen Strukturen kann somit indirekt die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Zentrale Unterschiede zwischen SGB-II- und AsylbLG-Leistungen Infokasten 1 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch(SGB II) und dem Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG) unterscheiden sich deutlich in Umfang, Zugangsvoraussetzungen und arbeitsmarktpolitischer Ausrichtung. Regelungsbereich Das SGB II(„Grundsicherung für Arbeitsuchende“) richtet sich an erwerbsfähige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutsch land, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das AsylbLG gilt hingegen für Personen mit noch nicht abgeschlossenem Asylverfahren oder Duldungsstatus. Leistungsumfang Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen deutlich unter dem Niveau der Grundsicherung nach SGB II. Neben reduzierten Geldleistungen besteht ein stärkerer Fokus auf Sachleistungen. Erst nach Ablauf von in der Regel 18 Monaten können AsylbLG-Leis tungsberechtigte eine Angleichung an das SGB-XII-Niveau erhalten. → Leistungsniveau Leistungen nach SGB II(„Bürgergeld“) liegen für alleinstehende Erwachsene 2025 mit 563 Euro deutlich über den Grundleistungen nach dem AsylbLG(Regelbedarfsstufe 1: 441 Euro) 1 . Damit bewegen sich AsylbLG-Leistungen rund 22 Prozent unter dem SGB-II-Niveau. Hinzu kommen in beiden Systemen Leistungen für Unterkunft und Heizung, die sich jedoch nach lokalen Standards unterscheiden. → Sach- und Geldleistungen Im SGB II erfolgt die Hilfe weitgehend in Geldform, wodurch Leistungsbeziehende selbst über den Alltagsbedarf entscheiden können. Das AsylbLG sieht dagegen häufig Sachleistun gen(z. B. Kleidung, Hygieneartikel) vor, insbesondere in Ge meinschaftsunterkünften. Förderung und Arbeitsmarktzugang Personen im SGB-II-Bezug haben uneingeschränkten Zugang zu Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Eingliederungsangeboten der Jobcenter nach SGB III. Für AsylbLG-Berechtigte gelten Zugangs- und Beschäftigungsbeschränkungen: In den ersten drei Monaten besteht ein Arbeitsverbot, danach ist eine Beschäftigung meist nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. Förderangebote der Bundesagen tur für Arbeit können nur in Einzelfällen in Anspruch genommen werden. Für Geflüchtete mit Schutzstatus nach§ 24 AufenthG gilt kein Arbeitsverbot. Die unterschiedliche Leistungssystematik trägt dazu bei, dass sich die Startbedingungen für Arbeitsmarktintegration zwischen anerkannten Schutzberechtigten und Asylsuchenden oder Geduldeten erheblich unterscheiden. 1 Quellen: Bürger& Geld(2025); Bundesministerium für Arbeit und Sozia­­ les(o. J.); Informationsverbund Asyl& Migration(2026); Bundesministerium für Arbeit und Soziales(2025). Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 7 Auch die strukturellen Rahmenbedingungen sind von zen­ ­t­raler Bedeutung. Ein bedarfsgerechter Ausbau der Kinder betreuung erleichtert insbesondere geflüchteten Frauen den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung. Ebenso wichtig sind eine Entbürokratisierung und die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen, um vorhandene Kompetenzen schnell und zielge richtet nutzbar zu machen. Erfahrungen aus der Integrationspolitik seit 2015 verdeut­ lichen zudem, dass nachhaltige Integration Zeit, Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen erfordert. Gezielte und kontinuierliche Förderung, insbesondere für Mütter, trägt langfristig zu einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration und wirtschaftlicher Eigenständigkeit bei. Schließlich sind der Abbau von Unsicherheit sowie die Schaffung klarer Zukunftsperspektiven entscheidend, um Integrationsbereitschaft zu stärken. Mit dem endgültigen Auslaufen des temporären Schutzes am 4.3.2027 ist in Deutschland und vielen europäischen Ländern derzeit noch unklar, welchen Aufenthaltsstatus die betroffenen Personen anschließend erhalten – ob sie etwa ins AsylbLG wechseln oder andere Regelungen Anwendung finden. Eine Klärung dieser Zukunftsperspektive ist auch für die Arbeitsmarktintegration entscheidend, da sowohl Arbeitgeber:innen als auch Geflüchtete Planungssicherheit hinsichtlich der Beschäftigung benötigen. 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Sie studierte Soziologie an der Universität Konstanz und schloss 2013 ihre Promotion am Lehrstuhl für Empirische Sozialforschung ab. 2024 habilitierte sie in Soziologie an Sciences Po Paris. Ihre Forschungsinteressen beziehen sich auf Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Migration und Integration, soziale Ungleichheiten, Geschlech­ terungleichheiten und Familiensoziologie. Sekou Keita ist seit Mai 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAB. Er studierte Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Entwicklungsökonomie an der Universität Clermont-Auvergne. Im November 2016 hat er seine Promotion zum Thema internationale Arbeitsmi­ gration an derselben Universität abgeschlossen. Von Januar 2017 bis April 2018 hat er für die Organisation Innovations for Poverty Action in Burkina Faso an einem Feldforschungsprojekt gearbeitet. Seine Forschungsinteressen liegen in den Bereichen internationale Migration und Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen und Flüchtlingen. Er interessiert sich auch für die Entwicklungsökonomie, mit den Schwerpunkten Bildung und Funktionen der Sprache. Der Beitrag gibt die persönliche Einschätzung der Autor:innen wieder und stellt keine offizielle Position des IAB dar. Impressum Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149 53175 Bonn info@fes.de Herausgebende Abteilung Abteilung Analyse, Planung und Beratung www.fes.de/apb Kontakt Annette Schlicht annette.schlicht@fes.de Bildnachweis © picture alliance/imageBROKER – Sylvio Dittrich Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. (FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgege­ benen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der FES dürfen nicht für Wahl kampfzwecke verwendet werden. 2.,korrigierte Auflage Juni 2026 © Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: ↗ www.fes.de/publikationen Potenzielle Auswirkungen des Rechtskreiswechsels auf geflüchtete Frauen aus der Ukraine 9