Analyseeinheit Internationale Politik Arbeitsgruppe Europäische Integration Arbeitspapier Nr. 9 Mai 2000 Die EU braucht weitere Reformen der GAP vor der Osterweiterung 1. Das gegenwärtige System der Agrarpreisstützung und direkten Einkommensbeihilfen ist angesichts des etwa 50%igen Zuwachses an landwirtschaftlichem Produktionspotential in den Beitrittsländern auf die Dauer nicht durchzuhalten. Es drohen hohe Überschüsse und damit ein erneuter Anstieg der Agrarausgaben im EU-Haushalt. Beides kann nicht im langfristigen Interesse der EU liegen. 2. Unter der deutschen Präsidentschaft(Europäischer Rat in Berlin im März 1999) hat die EU zwar beschlossen, • die Preise für die wichtigsten Erzeugnisse(Getreide, Milch, Rindfleisch) erneut zu senken; • die Agrarausgaben verstärkt umzuschichten, und zwar weg von der Preisstützung und den Ausfuhrsubventionen und hin zu direkten Einkommensbeihilfen und strukturellen Verbesserungen des ländlichen Raumes; • die Agrarausgaben in den Jahren 2000-06 auf einem Niveau von rd. 41 Milliarden Euro einzufrieren und deren Anteil am EU-Haushalt auf 39% zu senken. 3. Aber diese Reformen bleiben hinter den langfristigen Erfordernissen zurück: • Das EU-Preisniveau liegt weiterhin erheblich über dem des Weltmarktes. Die EU-Landwirtschaft kann daher noch immer nicht ohne Ausfuhrsubventionen international konkurrieren. • Die Gefahr, daß die Beitrittsstaaten – besonders Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien, und langfristig vor allem die Türkei – ihr landwirtschaftliches Preisniveau auf das überhöhte EUNiveau anheben und auf diese Weise ihren Produzenten Preisanreize gewährt werden, die erneut zu wachsenden Überschüssen in der EU führen, ist nicht gebannt. • Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt bleibt unangemessen hoch. 4. Die in Berlin im März 1999 beschlossenen Reformschritte bedürfen daher noch vor der nächsten EU-Erweiterung der Ergänzung. Zwei Fragen muß sich die EU in diesem Zusammenhang vorlegen: • Ist es wirtschaftlich vertretbar, das geltende System der Agrarmarktordnungen(Getreide, Milch, Zucker, Tabak, Wein, Obst und Gemüse etc.) unverändert auf die EU-28 zu übertragen? Bedarf nicht jede einzelne Marktordnung einer kritischen Überprüfung hinsichtlich ihres Funktionierens und ihrer Vereinbarkeit mit einer erweiterten EU einerseits und den Verpflichtungen aus der WTO andrerseits? • Ist es rechtlich und sozial vertretbar, den künftigen Mitgliedstaaten die Gewährung von direkten Einkommensbeihilfen mit der Begründung zu versagen, daß diese als Ausgleich für – ohnehin Friedrich-Ebert-Stiftung, Analyseeinheit Internationale Politik, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn Tel.:(xx49.228)883-212 u.-230, Fax:-625; e-mail: Werner.Kamppeter@fes.de 2 fällige – Preissenkungen gewährt worden sind? Andrerseits, läßt sich das geltende System der Einkommensbeihilfen auf die künftigen Mitgliedstaaten übertragen? Erwachsen daraus nicht für den EU-Haushalt schwer zu verkraftende Mehrbelastungen? Noch vor der ersten Erweiterung sollte daher eine gründliche Reform sowohl der Preis- und Marktpolitik als auch der Einkommens- und Strukturpolitik beschlossen werden, die spätestens mit Ablauf der für die Agrarpolitik vorzusehenden Übergangsfristen in Kraft treten sollten. Diese Reform sollte sich zwei vorrangige Ziele setzen: • Erstens, die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft in den Beitrittsländern so rasch wie irgend möglich an das Niveau der EU-15 anzugleichen. Das dürfte mindestens 20 Jahre dauern. • Zweitens, die Landwirtschaft der erweiterten EU international weitgehend wettbewerbsfähig zu machen. In jedem Fall lassen sich beide Ziele nur dann erreichen, wenn die EU von ihrer bisherigen strukturerhaltenden Politik der Marktstützung und Einkommenssubventionierung abrückt und alle Anstrengungen auf die schnelle Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen, vor allem in den künftigen Mitgliedsländern, konzentriert(Aufgabe bzw. Zusammenlegung von unwirtschaftlichen Kleinbetrieben, Spezialisierung der Betriebe, Verbesserung der Vermarktung, Investitionen in landwirtschaftliche Technik u.ä.). 5. Die Preis- und Marktpolitik muß so gestaltet werden, daß die europäische Landwirtschaft langfristig in der Lage ist, auf dem Weltmarkt ohne Ausfuhrsubventionen mit Produzenten aus anderen Ländern, vor allem USA, Kanada, Australien, Neuseeland, zu konkurrieren. Das erfordert den schrittweisen Abbau der Ausfuhrsubventionen. Dieser sollte mit verarbeiteten Erzeugnissen und Produkten beginnen, bei denen es wegen der starken Qualitätsunterschiede keine einheitlichen Weltmarktpreise gibt. Selbstverständlich kann die EU nur dann ihr System von Ausfuhrsubventionen abschaffen, wenn ihre wichtigsten Konkurrenten ein gleiches tun. In einer Welt zunehmend knapper Boden- und Wasserressourcen wird Europa in diesem Jahrhundert einer der wenigen Wirtschaftsräume sein, die in der Lage sein werden, Nahrungsmittel in die übrige Welt zu exportieren. Der Abbau der Ausfuhrsubventionen erfordert eine entsprechende Anpassung des EU-Preisniveaus. Dieses kann etwas über dem des Weltmarktes liegen, da die EU selbstverständlich einen angemessenen Außenschutz beibehalten wird. 6. Die als Ausgleich für beschlossene Preissenkungen bei Getreide und Ölsaaten gezahlten Einkommensbeihilfen sowie alle sonstigen produktbezogenen Beihilfen(z. B. für Rindfleisch, Oliven, Tabak) müssen ab 2007 schrittweise auslaufen. Sie sollten daher nicht auf die künftigen Beitrittsländer übertragen werden. In ihrer jetzigen Form sind die Beihilfen eine sozial nicht vertretbare Subvention, von der vor allem die großen, leistungsfähigen Betriebe profitieren: Je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche und je höher die Hektarerträge, desto höher die Ausgleichszahlungen. 80% der Ausgaben für Agrarmarktstützung kommen gegenwärtig nur 20% der Betriebe zugute – was jeder sozialpolitischen Ausrichtung zuwiderläuft. Grundsätzlich gilt, daß in einer Marktwirtschaft Ausgleichszahlungen für Preissenkungen, wenn überhaupt, nur während einer begrenzten Anpassungszeit gewährt werden dürfen. 3 7. Ab 2007 sollte die europäische Landwirtschaft nur noch auf zweierlei Weise finanziell gestützt werden: • Erstens, durch die schrittweise auslaufenden Direktbeihilfen; • zweitens, durch ein auf mindestens 10 Jahre angelegtes Programm zur Produktivitätssteigerung und Verbesserung des ländlichen Raumes. Die vom Rat am 17. Mai 1999 beschlossene‘Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes’ stellt einen umfassenden Ansatz für diese neue Art der landwirtschaftlichen Förderung dar. Die geringen dafür bisher vorgesehenen Mittel(4,4 Milliarden Euro im Jahr 2000) sollten schrittweise in dem Maße aufgestockt werden, wie die Ausgaben für Ausfuhrsubventionen, Marktinterventionen und Direktbeihilfen zurückgehen. Dieses Programm sollte in erster Linie den Beitrittsländern zugute kommen, um deren landwirtschaftliche Leistungsfähigkeit möglichst rasch zu steigern. Die Verantwortung für dessen Vorbereitung und Durchführung sollte bei den Mitgliedstaaten liegen, wie das bei den EU-Strukturfonds der Fall ist. Entsprechend müssen sie, mindestens zur Hälfte, an der Finanzierung beteiligt sein, um voll in die finanzielle Verantwortung eingebunden zu werden. Das muß selbstverständlich auch für die Beitrittsländer gelten. Dieses Programm sollte auch Anreize für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft enthalten. Im Interesse der Nachhaltigkeit muß die europäische Landwirtschaft bei ihren Bemühungen um die Steigerung der Produktivität bei gleichbleibendem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln unterstützt werden. 8. Die Verwirklichung dieser Reformen würde vor allem drei positive Auswirkungen haben: Der europäischen Landwirtschaft wird ein klares langfristiges Signal gesetzt, daß sie wie jeder andere Wirtschaftszweig den Grundregeln der Marktwirtschaft unterworfen ist und nicht unbefristet auf Subventionen seitens der Gesellschaft rechnen kann; • es wird ein notwendiger Anstoß für weitere Spezialisierung und Strukturbereinigung gegeben; • den Beitrittsländern werden die richtigen marktwirtschaftlichen Signale gesetzt, um sie vor einer gefährlichen Fehlausrichtung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugung und Betriebsstruktur zu bewahren. 9. Die Neuausrichtung der europäischen Landwirtschaft auf die Erfordernisse des Weltagrarmarktes im kommenden Jahrhundert ist eine der politisch und sozial schwierigsten Herausforderungen, denen sich die EU in den kommenden Jahren gegenüber sieht. Die bevorstehende Erweiterung nach Osten macht diese Aufgabe noch dringlicher und schwieriger. 10. Europa braucht eine umfassende politische Debatte über die Zukunft seiner Landwirtschaft. Die EU-Kommission täte gut daran, diese Debatte mit Hilfe eines Weißbuchs vorzubereiten und für 2001 eine Konferenz‘EU-Landwirtschaft 2020’ einzuberufen.