qÜçã~ë=o~ìëÅÜÉåÄ~ÅÜI=oÉáåÜ~êÇ=iáÉÄáÖ= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=Ó=tÉÖÉ= áå=ÇáÉ=wìâìåÑí= = dìí~ÅÜíÉå=òìê=i~ÖÉ=ìåÇ=wìâìåÑí=ÇÉê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= Ñ Ω ê=ÇÉå= ^êÄÉáíëâêÉáë=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í= ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖ= ISBN 3–89892–084–4 Herausgeber und Redaktion: Albrecht Koschützke, Stabsabteilung der Friedrich-Ebert-Stiftung Copyright 2002 by Friedrich-Ebert-Stiftung 53170 Bonn Layout: PAPYRUS – Schreib- und Büroservice, Bonn Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign, Bonn Gesamtherstellung: Toennes Satz+ Druck, Erkrath Printed in Germany 2002 Der Arbeitskreis Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat wird gefördert von der Erich-Brost-Stiftung. sçêïçêí= Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ benennt ca. 22 Millionen Menschen in Deutschland als Freiwillige, die sich im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements gemeinwohlorientiert engagieren. Größtenteils sind sie in verbandlichen Strukturen, in Vereinen, Selbsthilfeorganisationen, Netzwerken, in Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Parteien tätig. In den letzten zehn Jahren haben sich die Beteiligungsmöglichkeiten und auch die Engagementformen verändert. Eine kontinuierliche, oft lebenslange Mitgliedschaft ist längst nicht mehr selbstverständlich. Statt dessen werden immer stärker zeitlich begrenzte MitMach-Möglichkeiten in Projekten und Modellvorhaben nachgefragt. Das Ziel sollte, so die Freiwilligen, möglichst klar umschrieben und, auch um des Erfolges willen, erreichbar sein. Die Tätigkeit soll Spaß machen und keine inhaltliche und zeitliche Überforderung darstellen. Allerdings treten auch stärker der Wunsch nach eigener Qualifizierung und dessen Nachweis in den Vordergrund der selbst organisierten unentgeltlichen Tätigkeit. Gerade für junge Menschen sind klare Zielsetzungen, Bildungs- und Qualifizierungselemente und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen für das eigene berufliche Fortkommen wichtige Indikatoren bei der Auswahl des Engagementfeldes. Dem hat der Gesetzgeber mit einem eigenen Programm bereits sehr früh Rechnung getragen. Seit 1964 ist klar, dass Gemeinwohlorientierung nicht von selbst erwächst, sondern begleitende Bildungsprozesse wichtige Zugangsmöglichkeiten eröffnen um Engagement zu ermöglichen. Aus den christlichen Erfahrungen des„Dienst am Nächsten/ Dienst für den Nächsten“, wurde in den Vorjahren der Studentenproteste das Freiwillige Soziale Jahr(FSJ) gesetzlich festgeschrieben, eigenständige soziale Aufgabenfelder eingerichtet und ein sogenanntes„Orientierungsjahr“ vor allem für junge Frauen geschaffen und durch Förderrichtlinien abgesichert. Das FSJ war geboren und hat bis heute eine Sonderrolle im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements übernommen. In keinem anderen Bereich der Freiwilligenarbeit ist die individuelle Förderung, die trägerspezifische Pro-Kopf-Bezuschussung, die Regulierung auf spezifische Einsatzfelder so ausgeprägt wie in den Freiwilligendiensten von 3 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft FSJ und FÖJ. Böse Zungen behaupten gar, es handle sich hierbei um die bessere soziale Volkshochschule für die höheren Töchter bzw. um die Warteschleife mit Bildungsanteilen und Taschengeld für Abiturientinnen, bis der ersehnte Studienplatz endlich zur Verfügung steht. Doch weit gefehlt. Thomas Rauschenbach und Reinhard Liebig belegen in dem nachfolgenden Gutachten den besonderen Anreiz der Freiwilligendienste für junge Menschen und deren besondere Förderungswürdigkeit als Bildungs- und Orientierungsjahr. Aber trotz der Gesetzesnovelle der Freiwilligendienste von 2002 bleibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(FSFJ) noch hinter den Erwartungen der Trägerorganisationen zurück. Hier seien einige Punkte benannt, die unbedingt aufgegriffen werden sollten: Datenerhebung und Wirkungsanalyse Obwohl der Dienst seit fast 40 Jahren eine regelmäßige Bundesförderung erhält und die Zielgruppe recht überschaubar ist, existieren keine verlässlichen Daten über Zugangswege, Motivationen, Erfahrungen während und nach dem Freiwilligendienst. Es gibt keine Daten über die Methoden der Anwerbung und Motivation und leider auch keine Langzeituntersuchungen, wie sich das freiwillige Jahr auf die Berufswahl und das mögliche spätere bürgerschaftliche Engagement ausgewirkt haben. Breitere Angebotspalette und pluralere Trägerstrukturen Mit der Reform wurden die Einsatzmöglichkeiten zwar erweitert, aber nach wie vor fehlt die Einsatzstellenvielfalt wie sie ansonsten im bürgerschaftlichen Engagement vorkommt und auch die damit verbundene Themenfülle. Junge Menschen engagieren sich heute viel stärker im Bereich der Nichtregierungsorganisationen, von Netzwerkstrukturen. Sie wollen Erfahrungen machen, die sich nicht auf Soziales, Kultur und Sport beschränken, sondern Menschenrechtsarbeit, parteiliche Arbeit, Mitgestaltung der sozialen Globalisierung als selbstverständlich einschließen. International Die Ausweitung der Freiwilligendienste FSJ und FÖJ auf das europäische Ausland – zunächst als Modellprojekt, jetzt als Regelförderung in einem Zeitrahmen von sechs bis achtzehn Monaten – ist sehr zu begrüßen. Aber auch hier ist erst die halbe Miete erreicht. Freiwilligendienste sollten auch im außereuropäischen Bereich unter den gleichen gesetzlichen Absicherungen ermöglicht werden. Nach wie vor fehlt hierfür ein Freiwil4 Vorwort ligengesetz, das alle Dienste mit einschließt und geregelte Förderungsstrukturen beinhaltet. Zielgruppe und Bildung Auch wenn sich in den vergangenen zwei Jahren der Anteil von AbiturientInnen zugunsten von Real- und HauptschülerInnen verändert hat und ein Zuwachs von mehr männlichen Bewerbern zu verzeichnen ist, müssen hier dringend Modellprojekte für eher sozial schwache Zielgruppen aufgelegt werden. Sie bedürfen einer anderen Ansprache, einer anderen Begleitung, aber sicherlich auch anderer Einsatzfelder. Bei den Trägern sollte mehr Bereitschaft zur Anpassung der pädagogischen Begleitung an die spezifische Zielgruppe eingefordert werden. Es fällt schwer, nachzuvollziehen, warum eine 27-jährige erwachsene Person während ihres Freiwilligendienstes die gleichen 25 Bildungstage erhalten soll wie eine 16-jährige. Modulare Angebote und trägerübergreifendes Zusammenarbeiten könnten sowohl zu einer inhaltlichen Bereicherung als auch zu einer notwendigen Kostenreduzierung führen. Akzeptanz Die Akzeptanz, auch zukünftig einen Freiwilligendienst leisten zu wollen, hängt stark mit dessen gesellschaftlicher Anerkennung und seinem künftigen beruflichen Nutzen zusammen. Deshalb spricht überhaupt nichts dagegen, mehr berufsqualifizierende Elemente in Freiwilligendiensten anzubieten und sie auch in entsprechenden Zeugnissen zu belegen. Dabei ist in den Einsatzstellen strikt die Arbeitsplatzneutralität zu beachten. Die Öffnung des FSJ und FÖJ für anerkannte Kriegsdienstverweigerer und die Möglichkeit, diesen Dienst auch als Pflichtdienst anerkennen zu lassen, widerspricht meiner Auffassung, Freiwilligendienste und Pflichtdienste strikt zu trennen. Die Besonderheit der Freiwilligendienste darf politisch nicht zum Rettungsanker von nicht mehr vorhandenen Zivildienstplätzen umfunktioniert werden. Die Autoren des Gutachtens haben sicherlich recht, wenn sie schreiben, dass die Freiwilligendienste nie eine Massenbewegung waren oder werden, sie sind aber ein kleines Schatzkästchen im Bereich des Freiwilligenengagements, das es zu erhalten, aber auch weiterhin zu reformieren gilt. Dazu gibt das Gutachten wertvolle Hinweise. Karin Kortmann, MdB Mitglied der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ 5 fåÜ~äíëîÉêòÉáÅÜåáë= Freiwilligendienste im 21. Jahrhundert: Thesen zu ihrer Zukunftsfähigkeit............ 9 Einführung....................................................................................... 13 1. Zur Konjunktur eines Begriffes.......................................................... 15 2. Was sind Freiwilligendienste?........................................................... 19 3. Zur quantitativen Entwicklung der Freiwilligendienste.............................. 25 4. Was kosten Freiwilligendienste?........................................................ 35 5. Das Freiwilligengesetz – aktuelle Lage und Zukunft................................. 41 6. Freiwilligendienste – eine Alternative zum Zivildienst?............................. 45 7. Freiwilligendienste jenseits von FSJ und FÖJ......................................... 49 8. Freiwilligendienste zwischen Stabilität und Flexibilisierung........................ 59 9. Herausforderungen zur Gestaltung moderner Freiwilligendienste – Bilanz....... 71 Literatur.......................................................................................... 75 Zu den Autoren................................................................................. 79 7 cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=áã=ONK=g~ÜêÜìåÇÉêíW= qÜÉëÉå=òì=áÜêÉê=wìâìåÑíëÑ®ÜáÖâÉáí= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= Ñ Ω ê= àìåÖÉ= jÉåëÅÜÉå= ä~ëëÉå= ëáÅÜ=~äë= ÉáÖÉåëí®åÇáÖÉ=^åÖÉÄçíÉ= åìê= êÉÅÜíÑÉêíáÖÉåI=ïÉåå=ëáÉ=~äë=ëçòá~äÉ=EpÉäÄëíF_áäÇìåÖëéêçàÉâíÉ=ìåÇ=åáÅÜí=~äë=âçëíÉåÖ Ω åëíáÖÉ= ^êÄÉáíëÇáÉåëíÉ= âçåòáéáÉêí= ïÉêÇÉåK= fåëçïÉáí= ÖÉÜí= Éë= ÄÉá= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉå= Ñ Ω ê= àìåÖÉ= jÉåëÅÜÉå= áããÉê=~ìÅÜ= ìã= ÇáÉ= j ∏ ÖäáÅÜâÉáíÉå= åÉìÉê= ìåÇ=~äíÉêå~íáîÉê= ëçòá~äÉê= bêÑ~ÜêìåJ ÖÉåI= ÉêÖ®åòÉåÇÉê=_áäÇìåÖëéêçòÉëëÉ= ìåÇ= ìã= òìë®íòäáÅÜÉ= dÉäÉÖÉåÜÉáíÉå= ÉáåÉê= ëçòá~äÉå= ^äéÜ~ÄÉíáëáÉêìåÖK= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= ëçääíÉå= â Ω åÑíáÖ= îÉêëí®êâí= ëç= âçåòáéáÉêí= ïÉêÇÉåI= Ç~ëë= ëáÉ=~ìÅÜ= òì= ÉáJ åÉã= ëçòá~äÉå= wìë~ããÉåï~ÅÜëÉå= bìêçé~ë= ÄÉáíê~ÖÉåK= 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Jahrhundert: Thesen zu ihrer Zukunftsfähigkeit cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=Ü~ÄÉå=åìê=Ç~åå=ÉáåÉ=`Ü~åÅÉI=áÜê=káëÅÜÉåÇ~ëÉáå=òì= Ω ÄÉêïáåÇÉåI=ïÉåå= mçäáíáâI= bäíÉêå= ìåÇ=£ÑÑÉåíäáÅÜâÉáí= ÇáÉëÉ= aáÉåëíÉ= åáÅÜí= åìê=~äë= ÉáåÉ= ïáääâçããÉåÉ=§ÄÉêJ Ö~åÖëòÉáí= Ñ Ω ê= çêáÉåíáÉêìåÖëäçëÉ= gìÖÉåÇäáÅÜÉ= ÄÉíê~ÅÜíÉåI= ëçåÇÉêå= ÇáÉëÉë=^åÖÉÄçí= ìåÇ= ÇáÉëÉ= mÜ~ëÉ= ÇÉë= iÉÄÉåë=~äë= ÉáåÉ= ÉÄÉåëç=ïáÅÜíáÖÉ=ïáÉ=~ííê~âíáîÉ=iÉêåòÉáí=îÉêëíÉÜÉåI=ÇáÉ= òì= ãáëëÉåI= åáÅÜí=~äë= Éáå= ëíê~íÉÖáëÅÜÉê= sçêíÉáä= áã= h~ãéÑ= ìã= píìÇáÉåJ= ìåÇ=^êÄÉáíëéä®íòÉI= ëçåÇÉêå=~äë= Éáå= sÉêäìëí=~å= áåÇáîáÇìÉääÉê= eçêáòçåíJ= ìåÇ= hçãéÉíÉåòÉêïÉáíÉêìåÖI=~äë= Éáå= j~åÖÉä=~å=ëçòá~äÉê=_áäÇìåÖ=ìåÇ=~äë=Éáå=aÉÑáòáí=~å=ëçòá~äÉã=h~éáí~ä=ÉãéÑìåÇÉå=ïáêÇK= 11 báåÑ Ω ÜêìåÖ= Spätestens seit dem„Internationalen Jahr der Freiwilligen“ im Jahre 2001 ist auf breiter Ebene eine Debatte um die Konturen einer Tätigkeits-, Zivil- oder Bürgergesellschaft entstanden, die nach erfolgversprechenden Wegen sucht, um dem Potenzial an gemeinwohlorientiertem Engagement Ausdruck zu verleihen und eine öffentliche Stimme zu geben, um die Arbeit und das Engagement jenseits von Lohnarbeit so zu fördern und sichtbar zu machen, dass es als soziales Kapital einer Gesellschaft und als eine wichtige Ressource für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Tragen kommt – ohne einfach nur als billige Alternative zu bezahlter Arbeit„missbraucht“ zu werden. „Freiwilligendienste“ sind in diesem Zusammenhang ein Stichwort, das offenbar bei vielen eine entsprechend positive Assoziation auszulösen scheint. Getragen von der Hoffnung des Vorhandenseins einer weit verbreiteten Bereitschaft insbesondere bei jungen Menschen, einen Teil ihrer Zeit aus freien Stücken für gemeinwohlorientierte Aufgaben zur Verfügung zu stellen, könnten„Freiwilligendienste“ zu so etwas wie einer modernen Antwort der Tätigkeitsgesellschaft, zu einer zivilgesellschaftlichen Antwort des 21. Jahrhunderts werden. Als institutionell vorbereitete, rechtlich abgesicherte, als geregelte und in einem gewissen Sinne auch finanzierte Dienste eröffnen sie jungen Menschen die Möglichkeit, vor allem in der Statuspassage zwischen Schule und Beruf eine begrenzte, überschaubare Zeit ohne marktübliche Entlohnung und ohne das Versprechen eines formalen Bildungsabschlusses in eine soziale Aufgabe, in ein gemeinwohlorientiertes Selbstbildungsprojekt, in eine alternative Lernerfahrung zu investieren. Grundlage dieser Hoffnung ist die Annahme, dass die vorhandenen Formen und Rahmenbedingungen der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste das Potenzial an Engagementbereitschaft bislang keineswegs optimal ausschöpfen. Ungleich viel mehr junge Menschen könnten erreicht werden, wenn es gelänge, auf der einen Seite die Dienste so attraktiv zu gestalten und thematisch so breit anzulegen, dass sich dadurch möglichst viele angesprochen fühlen, und auf der anderen Seite sie in so großer Zahl vorzuhalten, dass – im Unterschied zur gegenwärtigen Praxis – auch bei offensiver Werbung allen Interessierten der Zugang zu einem entsprechenden Angebot eröffnet werden kann. Diese Ausgangslage, diese Kluft zwischen(unterstellter) Wirklichkeit und(erhoffter) Möglichkeit hat bereits unterschiedliche politische Aktivitäten nach sich gezogen. Die nachhaltigsten Wirkungen dürften dabei zwei gesetzliche Veränderungen nach sich zie13 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft hen, denen der Bundesrat im April 2002 zugestimmt hat: zum einen die Neufassung der Gesetze zu den beiden etablierten Freiwilligendiensten, dem„Freiwilligen Sozialen Jahr“ (FSJ) und dem„Freiwilligen Ökologischen Jahr“(FÖJ), zum anderen die Erweiterung des Zivildienstgesetzes, die für junge Männer die Möglichkeit eröffnet, künftig anstelle des Zivildienstes einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Beide Maßnahmen könnten dazu führen, den Freiwilligendiensten in Deutschland tatsächlich jenen Aufwind zu verleihen, der sie zu einer wichtigen Ressource in der Gestaltung einer zivilgesellschaftlichen Zukunft werden lässt. In Anbetracht dieser Ausgangslage hat der Arbeitskreis Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat der Friedrich-Ebert-Stiftung die Autoren beauftragt, ein Gutachten zur Lage und zu den Entwicklungsperspektiven der Freiwilligendienste in Deutschland vorzulegen, das dazu dienen soll, über das erhoffte wie das tatsächliche bürgerschaftliche Potenzial in Form von Freiwilligendiensten zu informieren. Im Horizont der Diskussion um die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements und der Zukunft des Zivildienstes soll das Gutachten die aktuelle und mögliche zukünftige Rolle der Freiwilligendienste im Rahmen der Förderung des freiwilligen Engagements erörtern. Ein Anliegen des Gutachtens ist es von daher, jene Gesichtspunkte und Argumente zusammenzutragen, die bei einer attraktiven Ausgestaltung der Freiwilligendienste auf dem Weg in die Zukunft zu beachten sind. So sehr in einer innovativen und intelligenten Weiterentwicklung zu Beginn des 21. Jahrhunderts auch Chancen für eine nachhaltige Aufwertung der Freiwilligendienste liegen mögen, so sehr gilt es doch zugleich, vor vorschnellen und allzu großen Hoffnungen dort zu warnen, wo vor lauter Wald die einzelnen Bäume, sprich: vor lauter diffuser, positiver Gesamtstimmung nicht mehr die einzelnen Hürden und Hemmnisse mit Blick auf die Weiterentwicklung dieses Projektes gesehen werden. Freiwilligendienste haben nur dann eine Chance, auf breiter Ebene zu einem ernsthaften sozialen Bildungsprojekt des 21. Jahrhunderts zu werden, wenn es gelingt, sie in ein attraktives, modernes und gesellschaftlich breit befürwortetes Bildungsprogramm für junge Menschen zu transformieren, das von Öffentlichkeit und Politik als wertvoll und wichtig anerkannt wird. Erst wenn der Eigenwert der Freiwilligendienste so hoch veranschlagt wird, dass junge Menschen selbst – aber auch deren Eltern und die Öffentlichkeit – in größerer Zahl dieses Angebot als ein reizvolles und lohnenswertes Projekt für ihre eigene(Bildungs-)Biographie entdecken, wäre das erreicht, was sich bislang viele erhoffen, aber offenkundig noch nicht eingetreten ist. 1 1 Das Gutachten hat nicht den Anspruch, durch eine eigene Untersuchung die Datenlage zu verbessern und die Debatte anzureichern. Dennoch haben wir versucht, neuere Entwicklungen durch entsprechende Recherchen im Umfeld der Freiwilligendienste aufzunehmen. Für die in diesem Zusammenhang geleistete Recherchearbeit sei Esther Karla herzlich gedankt. 14 NK=wìê=hçåàìåâíìê=ÉáåÉë=_ÉÖêáÑÑÉë= Freiwilligendienste haben Konjunktur – zumindest, wenn man als Indikator dafür die Zahl der Tagungen, Stellungnahmen und Diskussionen heranzieht, die in der letzten Zeit unter der Schirmherrschaft dieses Etikettes firmieren(vgl. u.a. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002). Im Windschatten und im Sog der unübersehbaren Belebung der Aktivitäten rund um das ehrenamtliche, bürgerschaftliche und/ oder freiwillige Engagement – ein Themenfeld, das zwischenzeitlich unter unterschiedlichsten begrifflichen Flaggen beachtenswerte Urstände feiert(vgl. Rauschenbach 2001) – hat sich in jüngerer Zeit auch der Begriff„Freiwilligendienste“ zu einem vielseitig verwendbaren Hoffnungsträger und Generalschlüssel im Horizont von Tätigkeitsformen und organisierten Diensten unterhalb und jenseits der Lohnarbeit entwickelt. Ursprünglich aus dem„Diakonischen Jahr“ entstanden – und in den Reihen der Einrichtungen des Diakonischen Werkes entwickelt –, stabilisiert und erstmals im Jahre 1964 als„Freiwilliges Soziales Jahr“(FSJ) auf gesetzliche Grundlagen gestellt und schließlich 1993 durch das Gesetz zur Förderung des„Freiwilligen Ökologischen Jahres“(FÖJ) ergänzt, hat die aktuelle Diskussion um eine Entgrenzung der Freiwilligendienste und Herauslösung aus diesen historischen Vorläufern eine Entwicklungsdynamik ausgelöst, deren inhaltliche Ausformung und konzeptionelles Ende gegenwärtig noch nicht abzusehen ist(eine wichtige Station der jüngeren Zeit war dabei das Manifest der BoschStiftung; vgl. Guggenberger 2000). Bei dieser in Gang gekommenen Debatte und der in diesem Zuge eingebrachten Novellierungs- und Weiterentwicklungsvorschläge gilt es jedoch zwei begriffsbedingte Unschärfen zu beachten, die bereits bei der Verwendung des Wortes„Freiwilligendienst“ zu folgenreichen Missverständnissen führen können(vgl. u.a. Liebig 2002). (1) Auf der einen Seite werden mit Freiwilligendiensten ganz unterschiedliche Erwartungen und Vorstellungen in Verbindung gebracht, die keineswegs problemlos miteinander in Einklang zu bringen sind: • Freiwilligendienste gelten für die einen als Symbol einer„neuen Kultur des Sozialen“ im Rahmen der Zivilgesellschaft, in denen eine Verantwortungsethik für das Gemeinwohl zum Ausdruck einer praktisch gelebten Solidarität wird. 15 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft • Freiwilligendienste verkörpern für andere eine neue, verstärkt zu fördernde Form im breiten Spektrum des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements, eine Form des projektorientierten, zeitlich befristeten Vollzeitengagements. • Freiwilligendienste werden von dritten zu einem Ersatz und zu einer Alternative für den Zivildienst aufgewertet, der seinerseits am Tropf der Wehrpflicht hängt und trotz einer unbestreitbaren öffentlichen Auf- und Umwertung nach wie vor mit dem Makel eines Pflichtdienstes behaftet ist. • Freiwilligendienste stellen darüber hinaus ein wichtiges, alternatives Sozialisationsprojekt dar, einen Ort des sozialen Lernens und des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen für junge Menschen, eine Möglichkeit der sozialen Bildung und Alphabetisierung in modernen Zeiten. 2 • Freiwilligendienste werden schließlich auch als ein Symbol und als ein konkreter Beitrag für das soziale und kulturelle Zusammenwachsen Europas durch international ausgerichtete Dienste im In- und Ausland gesehen. Trotz, oder vielleicht besser: wegen dieser unterschiedlichen Erwartungen und Hoffnungen, die mit dem Begriff„Freiwilligendienste“ verbunden werden, hat dieser eine spürbare Aufwertung erfahren und erlebt gegenwärtig eine Konjunktur wie nie zuvor. Durch die divergierenden Bedeutungshorizonte besteht jedoch zugleich die Gefahr, dass alle denselben Begriff verwenden, aber je Unterschiedliches damit in Verbindung bringen und erreichen wollen. Insoweit ist es nur folgerichtig, sich mit den Entwicklungsmöglichkeiten der Freiwilligendienste, mit deren Potenzial, aber auch mit den darin liegenden Grenzen auseinander zu setzen, um auf diesem Wege mehr inhaltliche und konzeptionelle Klarheit zu erreichen. (2) Auf der anderen Seite – und hier liegt eine zweite Unschärfe – hat der Begriff „Freiwilligendienste“ unter der Hand auch eine definitorische Umwertung erfahren, ist auf jeden Fall uneindeutiger geworden. Gegenüber einem traditionellen Verständnis, demzufolge Freiwilligendienste im Großen und Ganzen zunächst mit dem„Freiwilligen Sozialen Jahr(FSJ)“ und – seit den 90er-Jahren – auch mit dem„Freiwilligen Ökologischen Jahr(FÖJ)“ gleichgesetzt worden sind, zeichnet sich inzwischen eine eher breiter angelegte, zumindest weniger eindeutige Verwendung des Begriffes ab. Mittlerweile sind vielfältige Überschneidungsbereiche und Überlappungen mit anderen geregelten oder ungeregelten, offenen oder institutionalisierten Angeboten der gemeinwohlorientierten Pro2 Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang etwa auf die Befunde des Freiwilligensurveys, der die Bedeutung des Engagements Jugendlicher für ein späteres Engagement als Erwachsener bzw. älterer Mensch herausgestellt hat (vgl. Rosenbladt 2000; Picot 2000). 16 Zur Konjunktur eines Begriffes jektarbeit auszumachen, deren Gemeinsamkeiten und Differenzen jedoch noch nicht hinreichend geklärt sind. Auch bei noch so minimaler Institutionalisierung und trotz einer Laufzeit bzw. eines Projektumfanges, der bisweilen eher an eine kurzzeitpädagogische Maßnahme, an eine erlebnispädagogische Woche als an ein Freiwilligenjahr erinnert, werden diese vielfältigen Formen der Projektorganisationen in jüngster Zeit – weit entfernt von den beiden etablierten Diensten des FSJ und FÖJ und den dabei zugrunde liegenden Kriterien – ebenfalls als Freiwilligendienste beschrieben. Insoweit steht nicht nur eine Relationierung der Freiwilligendienste zu anderen Aktivitätsformen wie„Jugendgemeinschaftsdiensten“,„Jugendaustauschprogrammen“,„Andere Dienste nach Paragraph 14b Zivildienstgesetz“„Senior Expert Services“,„Kurzzeitdiensten“,„Entwicklungsdiensten“,„Workcamps“, einem„Freiwilligen Jahr in Unternehmen(FJU)“ oder einem„Freiwilligen Sozialen Trainingsjahr(FSTJ)“ noch aus, sondern auch eine präzisere definitorische Umschreibung des Begriffes selbst mit Blick auf die impliziten und expliziten Kriterien. Die konjunkturelle Aufwertung der Freiwilligendienste, die Ausweitung der damit einhergehenden begrifflichen Horizonte bzw. der damit eröffneten Anschlüsse und Zusammenhänge zu anderen gesellschaftlichen Entwicklungen macht eine genauere Klärung des zugrundeliegenden Verständnisses von„Freiwilligendiensten“ unumgänglich, erfordert eine Verständigung über den unhintergehbaren Kern und den gemeinsamen Nenner der Dienste, damit am Ende nicht jede beliebige Form des freiwilligen Engagements darunter subsumiert wird bzw. jeder unausgesprochen etwas anderes mit diesem Begriff in Verbindung bringt. Notwendig ist mithin zunächst eine Verständigung über die Strukturelemente dementsprechender Dienste, die gegeben sein müssen, um in vergleichbarer Form von einem Freiwilligendienst in Abgrenzung zu anderen Formen des freiwilligen Engagements sprechen zu können. Erst dann lässt sich klären, ob die Konjunktur der Freiwilligendienste eine Konjunktur der damit verbundenen Dienste, neuer Formen alternativen Engagements oder aber eher die verbale Konjunktur eines unscharfen Begriffes ist. 17 OK=t~ë=ëáåÇ=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ\= Damit stellt sich noch einmal gezielter und deutlicher die Frage: Was sind überhaupt „Freiwilligendienste“? Welche Merkmale zeichnen derartige Dienste aus, welche konzeptionellen Elemente liegen Freiwilligendiensten zugrunde? Wie lassen sich gegebenenfalls unterschiedliche Formen voneinander unterscheiden? Zunächst muss diesbezüglich lapidar festgehalten werden: Die Begriffe„Freiwilligendienste“ und„freiwilliges Engagement“ sind nicht gleichzusetzen. Oder anders formuliert: Nicht jede Form und Spielart des freiwilligen oder bürgerschaftlichen Engagements lässt sich sinnvollerweise als Freiwilligendienst kennzeichnen, wenn der Begriff nicht differenz- und konturlos werden soll. Freiwilligendienste stehen vielmehr für eine bestimmte Sorte von freiwilligem Engagement, für Dienste, die einen stärkeren Organisationsgrad aufweisen,(bislang) in einem relativ engen Spektrum von Nonprofit-Organisationen durchgeführt werden, eine andere Zeitstruktur und einen anderen Charakter haben als die daran gemessen ungleich diffuseren Formen eines freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements(vgl. u.a. Beher/Liebig/Rauschenbach 2000). Diese Differenzen im Auge zu behalten, ist insoweit von Bedeutung, als damit zumindest nicht vorschnell die allgemeine Diskussion um neue Formen des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements mit den„Freiwilligendiensten“ in einen Topf geworfen wird. Und eine zweite Abgrenzung erscheint notwendig: Bei Freiwilligendiensten handelt es sich auch nicht um Spielarten des Zivildienstes, sie sind demnach keine wie auch immer gearteten alternativen Einsatzformen im System des Zivildienstes. Zwar wird in naher Zukunft – nach der erfolgten Änderung des Zivildienstgesetzes zum 1.8.2002 – für eine nicht unerhebliche Zahl junger Männer, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, die Möglichkeit eröffnet, durch die Ableistung eines„idealtypisch ausgestalteten“ Freiwilligendienstes von der Heranziehung zum Zivildienst befreit zu werden, dennoch sind im Vergleich der beiden Dienste deutliche strukturelle Differenzen zu konstatieren(vgl. Kap. 5 und 6). Freiwilligendienste stellen mithin eine besondere und eigene Form eines sozialen Engagements jenseits von Pflicht, Lohnarbeit, Zivildienst und traditionellem Ehrenamt dar. Mit Blick auf die beiden etablierten und quantitativ bislang auch deutlich dominierenden Formen von Freiwilligendiensten, dem„Freiwilligen Sozialen Jahr“ und dem„Freiwil19 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft ligen Ökologischen Jahr“, lassen sich vorerst einige allgemeine Merkmale zur Kennzeichnung von Freiwilligendiensten festhalten. 3 Für eine Umschreibung dieser Dienste lässt sich folgende Definition verwenden: Als„Freiwilligendienste“ lassen sich Dienstverhältnisse bezeichnen, die von gemeinnützigen Organisationen im Zwischenbereich zwischen Ehrenamt und Ausbildung angeboten, mit obligatorischen Bildungselementen verknüpft und in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung von jungen Menschen in Anspruch genommen werden. Derartige Freiwilligendienste sind hinsichtlich Dauer, Einsatzort, sozialer Absicherung und Gratifikation in einer spezifischen Art und Weise bundesgesetzlich geregelt; sie werden vom Grundsatz her nicht vergütet. Ein ganz wesentliches Merkmal ist demnach, dass Freiwilligendienste auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. Insoweit lassen sich auf dem Fundament des(alten, gerade veränderten) FSJ-Gesetzes die wesentlichsten Strukturmerkmale dieses Dienstes nachzeichnen(vgl. Abb. 1). Diese Orientierung an den bis zum 1.6.2002 geltenden gesetzlichen Regelungen bietet an späterer Stelle auch die Möglichkeit, insbesondere auf die Veränderungen des rechtlichen Fundaments einzugehen(vgl. Kap. 5). ^ÄÄK=NW=píêìâíìêãÉêâã~äÉ=îçå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉå=~ã=_ÉáëéáÉä=cpg= Pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten Mehrmalige Ableistung ist Mind. 6, nicht zulässig 25 Seminar16 bis 27-jährige TeilnehmerInnen höchstens 12 Monate Dienstzeit Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Gebietskörperschaften als Träger tage pro Jahr als Pflichtbestandteil Freiwilligendienst(FSJ) HilfstäBundesgesetz SozialversicherDienst im Zusammenhang tigkeit ungsbeiBetreuung u. träge Öffentliche Kostenträger Anleitung Ganztätige Dienstzeit Taschengeld und geldwerte Leistungen 3 Zu den besonderen Merkmalen der Freiwilligendienste und zur Vorstellung der Dienste vgl. u.a. – neben Kap. 7 – auch Arbeiterwohlfahrt Bundesverband(2000), Arbeitskreis Freiwillige Soziale Dienste des DW und der AEJ (1997), Fialka(2001b), Guggenberger(2000), Mader(2000). 20 Was sind Freiwilligendienste? Basis dieses Freiwilligendienstes ist ein Gesetz(hier: das„Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“, das zuletzt 1993 verändert wurde). Dieses eröffnet jedem Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren die Möglichkeit, auf dem Wege freiwilliger Selbstverpflichtung ein Mal für ein Jahr(oder kürzer) in einer gemeinnützigen, sozialen Institution gegen freie Kost und Logis sowie ein Taschengeld als Vollzeitkraft mitzuarbeiten. Diese Form der Mitarbeit unterscheidet sich auf der einen Seite von einem gewöhnlichen Arbeitnehmer insoweit, als hier nicht Arbeit gegen Lohn getauscht wird, keine andere Zeitform als die einer bis zu einjährigen Tätigkeit in Frage kommt, keine berufliche oder fachliche Qualifikation zwingende Voraussetzung ist, kurz: damit kein Ausbildungsverhältnis und auch kein Arbeitnehmerstatus 4 begründet wird. Sie unterscheidet sich auf der anderen Seite aber auch von anderen Formen des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements insoweit, als es sich hier um einen organisierten Dienst und nicht etwa um ein Wahlamt handelt, als die Tätigkeit von vornherein einer zeitlichen Limitierung(mindestens 6, höchstens 12 Monate) unterliegt, zugleich aber auch eine Festlegung des Arbeitsumfangs im Sinne einer Vollzeittätigkeit vorgegeben ist und dass Fragen der direkten und indirekten materiellen Gratifikation geregelt sind. Demzufolge gehen mit einem herkömmlichen Freiwilligendienst andere Zeit-, Kontrakt- und Verpflichtungsstrukturen einher als mit einem durchschnittlichen freiwilligen Engagement, das eher vertragslos zustande kommt und im Schnitt für drei bis fünf Stunden die Woche durchgeführt wird (vgl. Rosenbladt 2000). Inhaltlich sind die bislang etablierten Dienste – im Falle des FSJ – auf soziale, insbesondere auf pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie – beim FÖJ – auf Mitarbeit im ökologischen Bereich ausgerichtet. Im Rahmen von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gebietskörperschaften als Träger der Freiwilligendienste werden die Dienste in der Form angeboten, als zu ihnen Betreuung und Anleitung sowie 25 Seminartage als obligatorischer Bestandteil des Bildungsprogramms gehören. In ganztägiger Dienstzeit ist diese Form der Tätigkeit als eine Hilfstätigkeit in den entsprechen4 Die Tätigkeit der HelferInnen in Freiwilligendiensten begründet nach deutscher Rechtsprechung keinen Arbeitnehmerstatus – lediglich die Arbeitsschutzbestimmungen und die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes finden Anwendung. Neben dem Entlohnungsverbot wird dabei in Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vor allem auf die spezifische Zielformulierung der Dienste Bezug genommen:„Bei ihrer Tätigkeit stehe nicht die für ein Arbeitsverhältnis typische Verpflichtung zur Leistung fremdbestimmter Arbeit im Vordergrund. Vielmehr sollen ihnen(in einem Alter, in dem eine Persönlichkeitsbildung noch besonders erfolgversprechend ist) vor allem soziale Erfahrungen vermittelt und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt werden“(Schuler 2000, S. 148). Der„derzeitige Status ist der der Beschäftigten-Fiktion im Inland“(Steinmeyer 2002, S. 17). Mit Blick auf die Situation bzw. den Status der HelferInnen im Ausland wird vielfach Regelungsbedarf angemahnt, da eine„EU-Kompatibilität“ der deutschen Regelungen nicht gegeben ist(vgl. etwa Beckers/Sieveking 2000, S. 46 ff.). 21 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft den Bereichen ausgerichtet, die keinen Berufsabschluss oder ein anderes formalisiertes Bildungszertifikat voraussetzen. cêÉáïáääáÖÉë=pçòá~äÉë=g~Üê= a~ë= cêÉáïáääáÖÉ= pçòá~äÉ= g~Üê= EcpgF= áëí= Éáå= ëí~~íäáÅÜ= ÖÉÑ ∏ êÇÉêíÉê= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí=~ìÑ= ÖÉJ ëÉíòäáÅÜÉê= dêìåÇä~ÖÉ= EdÉëÉíò= òìê= c ∏ êÇÉêìåÖ= ÉáåÉë= ÑêÉáïáääáÖÉå= ëçòá~äÉå= g~ÜêÉë= îçã= NTKMUKNVSQI= Ç~ë= NVVP= åçîÉääáÉêí= ïìêÇÉ= ìåÇ= áã= i~ìÑÉ= ÇáÉëÉë= g~ÜêÉë= ÉêåÉìí= îÉê®åÇÉêí= ïáêÇFK=aáÉëÉë=mêçÖê~ãã=ïáêÇ=~âíìÉää=~äë=Éáå=ÄìåÇÉëïÉáí=ÉáåÖÉêáÅÜíÉíÉë=àìÖÉåÇéçäáíáëÅÜÉë= _áäÇìåÖë~åÖÉÄçí= îÉêëí~åÇÉåI= ÇKÜK= Éë= ëçää= ÇÉê= sÉêãáííäìåÖ= îçå= ëçòá~äÉå= bêÑ~ÜêìåÖÉå= ëçJ ïáÉ=ÇÉê=pí®êâìåÖ=ÇÉë=sÉê~åíïçêíìåÖëÄÉïìëëíëÉáåë=Ñ Ω ê=Ç~ë=dÉãÉáåïçÜä=ÇáÉåÉå=ìåÇ=~äë= `Ü~åÅÉ=òìê=éÉêë ∏ åäáÅÜÉå=ìåÇ=ÄÉêìÑäáÅÜÉå=lêáÉåíáÉêìåÖ=âçåòáéáÉêí=ïÉêÇÉåK=a~ë=cpg=ÑáåÇÉí= ~âíìÉää= Ü~ìéíë®ÅÜäáÅÜ= áå= éÑäÉÖÉêáëÅÜÉåI= ÉêòáÉÜÉêáëÅÜÉå= ìåÇ= Ü~ìëïáêíëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå= q®íáÖJ âÉáíëÄÉêÉáÅÜÉå=ëí~íí=ìåÇ=ïÉåÇÉí=ëáÅÜ=~å=àìåÖÉ=jÉåëÅÜÉåI=ÇáÉ=òïáëÅÜÉå=NS=ìåÇ=OT=g~ÜêÉ= ~äí= ëÉáå= ëçääÉåK= aáÉ= báåë~íòÇ~ìÉê= ÄÉíê®Öí= áå= ÇÉê= oÉÖÉä= Éáå= g~ÜêI= ãáåÇÉëíÉåë= àÉÇçÅÜ= ëÉÅÜë= jçå~íÉI= ïçÄÉá= ÇáÉëÉê= aáÉåëí= áã= kçêã~äÑ~ää= àÉïÉáäë= áå= ÇÉå= jçå~íÉå=^ìÖìëí= ÄòïK= pÉéJ íÉãÄÉê= ÄÉÖáååíK= a~ë= cpg= Éåíëí~åÇ=~ìÑ=ÇÉê=dêìåÇä~ÖÉ=îçå=îçêÄáäÇÜ~ÑíÉå=fåáíá~íáîÉå=ìåÇ= mêçàÉâíÉå= ÇÉê= ÄÉáÇÉå= Öêç ≈ Éå= háêÅÜÉå= áå= aÉìíëÅÜä~åÇ= ÄòïK= áÜêÉê= ïçÜäÑ~ÜêíëîÉêÄ~åÇäáJ ÅÜÉå=lêÖ~åáë~íáçåÉåK=aáÉ=^ìëÖÉëí~äíìåÖ=ÇÉë=cpg=çêáÉåíáÉêíÉ=ëáÅÜ=îçê=~ääÉã=~å=ÇÉã= ł aá~J âçåáëÅÜÉå= g~Üê= EagF“I= ïáÉ= ÇáÉëÉë= mêçÖê~ãã= áã= o~ìã= ÇÉê= bî~åÖÉäáëÅÜÉå= háêÅÜÉ= åçÅÜ= ÜÉìíÉ= Öêç ≈ ÉåíÉáäë= ÖÉå~ååí= ïáêÇK= aáÉëÉë= Éåíëí~åÇ= NVRQ= áå= ÉáåÉê= páíì~íáçåI= ÇáÉ= ÇìêÅÜ= ÉáJ åÉå= Öêç ≈ Éå= mÉêëçå~äã~åÖÉä= áå= báåêáÅÜíìåÖÉå= ÇÉë= éÑäÉÖÉêáëÅÜÉå= ìåÇ= ëçòá~äÉå=_ÉêÉáÅÜë= ÖÉéê®Öí=ï~êK=^åÑ~åÖ=ÇÉê=SMÉêJg~ÜêÉ=Ó=~äë=ÇáÉ=w~ÜäÉå=îçå=cêÉáïáääáÖÉå=áã=âáêÅÜäáÅÜÉå=_ÉJ êÉáÅÜ=~åëíáÉÖÉå= Ó= ÄÉÖ~ååÉå=~ìÅÜ= åáÅÜíJâáêÅÜäáÅÜÉ= sÉêÄ®åÇÉ= ÇÉê= cêÉáÉå=tçÜäÑ~ÜêíëéÑäÉJ ÖÉI=^åÖÉÄçíÉ= îçå= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉå=~ìÑòìÄ~ìÉåK= eÉìíÉ= ÖáÄí= Ç~ë= cpgJdÉëÉíò= ÉáåÉ= ïÉáíÖÉÜÉåÇ=ÉáåÜÉáíäáÅÜÉ=píêìâíìê=Ñ Ω ê=ÇáÉëÉå=aáÉåëí=îçêI=áåÇÉã=Éë=ÇáÉ=báåë~íòã ∏ ÖäáÅÜâÉáJ íÉå= ÇÉê= eÉäÑÉêfååÉå= ìåÇ= ÇáÉ= é®Ç~ÖçÖáëÅÜÉ=_ÉÖäÉáíìåÖ= êÉÖÉäíI= ÇáÉ= qê®ÖÉê= ìåÇ= ÇÉêÉå= wìJ ä~ëëìåÖ=ÄÉëíáããíI=ÇáÉ=^äíÉêëÖêÉåòÉå=ÑÉëíäÉÖí=ìåÇ=ÇáÉ=ã~íÉêáÉääÉ=ìåÇ=ëçòá~äÉ=^ÄëáÅÜÉêìåÖ= ÇÉê= eÉäÑÉêfååÉå= îçêëÅÜêÉáÄíK= fã= g~Üê= OMMM= ïìêÇÉå= òïÉá= åÉìÉ= jçÇÉääéêçàÉâíÉ= áã= o~ÜJ ãÉå=ÇÉë=cpg=áåáíááÉêíI=ÇáÉ=ÇáÉ=j ∏ ÖäáÅÜâÉáí=ÇÉê=^ÄëçäîáÉêìåÖ=ÉáåÉë=pçòá~äÉå=g~ÜêÉë=áã=âìäJ íìêÉääÉå=_ÉêÉáÅÜ=çÇÉê=áã=péçêí=Éê ∏ ÑÑåÉåK= iáíÉê~íìêW=o~ÜêÄ~ÅÜLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉêL^êåçäÇ=ENVVUFX=dÉêïáÖLpíáÅÜí=ENVUSF= Abgesichert sind diese Dienste in einem doppelten Sinne: Einerseits werden für die jungen Menschen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge 5 abgeführt, sondern sie erhalten auch ein Taschengeld sowie kostenlose Unterkunft und Verpflegung bzw. ersatzweise entsprechende Pauschalen. Außerdem erhalten die Eltern für ihre Kinder und die Dauer des Dienstes Kindergeld. Andererseits gewähren die öffentlichen Kostenträger der unterschiedlichen föderalen Ebenen den Einrichtungen und Trägern Zuschüsse für die ent5 Die TeilnehmerInnen sind in den gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen zu versichern; die Höhe der jeweiligen Beiträge, die i.d.R. die Einrichtungen zu entrichten haben, orientiert sich am Taschengeld und an den Sachbezügen. 22 Was sind Freiwilligendienste? stehenden Aufwendungen, die Planungssicherheit gewährleisten, auch wenn sie die Gesamtkosten nicht abdecken. 6 Alle diese Elemente verdeutlichen, dass es sich bei den etablierten Freiwilligendiensten um eine ausgesprochen geregelte Form des freiwilligen Engagements junger Menschen handelt, bei dem Anfang und Ende, Dauer und Umfang, Inhalt und Art der Tätigkeit ebenso festgelegt sind wie die finanzielle und organisatorische Rahmung sowie die in Frage kommenden Orte bzw. Träger. 7 Wichtig und zentral für die gegenwärtige Struktur der Freiwilligendienste ist jedoch ein weiteres Element, das gerade in jüngerer Zeit Anlass zu Diskussionen gibt, entscheidet sich mit ihm doch der Charakter und der konzeptionelle Kern dieser Dienste: der Bildungsgedanke der etablierten Freiwilligendienste. Freiwilligenjahre werden diesem Verständnis zufolge als ein soziales Selbstbildungsprojekt verstanden, als ein Lernfeld, in dem sich für junge Menschen nach und jenseits der Schule die Chance eröffnet, sich unbekannte Lebenswelten zu erschließen, soziale Schlüsselerfahrungen zu machen und so etwas wie einen sozialen Alphabetisierungsprozess zu durchlaufen. Erfahrungen mit neuen sozialen Herausforderungen und fremden Lernumwelten zu machen, ist dabei ebenso von Bedeutung wie die für viele jungen Menschen oftmals erste biographische Gelegenheit, sich selbst im Umgang mit ungewohnten sozialen Umgebungen und Aufgaben erproben und erfahren zu können(vgl. u.a. Bangö 1999; Becker 2000; Berg 1999; Kupferschmid 1996). Diese Möglichkeit wird der Idee nach dadurch unterstützt, dass in das Freiwilligenjahr 25 Bildungstage verbindlich integriert sind, in denen in Seminar6 Diese Zuschüsse und der Umstand, dass damit keineswegs sämtliche Kosten für ein Freiwilligenjahr abgedeckt werden können, erklären, warum nicht alle Angebote und alle interessierten Träger in die Lage versetzt werden, jungen Menschen entsprechende Angebote zu unterbreiten. Vor allem Initiativen und kleinere Vereine ohne Eigenmittel können diese Hürde mit legalen Mitteln kaum überwinden. Es existiert leider keine Übersicht, welche Beträge in welcher Höhe aus den öffentlichen Haushalten in das System der Freiwilligendienste fließen(vgl. Kap. 4). 7 Den Trägern kommt im System der Freiwilligendienste eine entscheidende Rolle zu. Deren Existenz und konkrete Ausgestaltung wäre ohne diese Organisationen und das Engagement dieser Träger kaum denkbar. Die Entstehungsgeschichte der Dienste ist auf das Engste mit den großen Kirchen und Wohlfahrtsverbänden verbunden. Die enorme Bedeutung dieser Institutionen spiegelt sich bis heute beispielsweise in den Formulierungen zu den Trägern in dem oben angegebenen FSJ-Förderungsgesetz(vgl. Kap. 8 und Deutscher Bundestag 1998, S. 3 ff.). Entsprechend dieser Regelungen erfolgen die Verteilung der Fördermittel des Bundes und die vertraglichen Regelungen zu den Platzzahlen. Als bundesweit organisierte Träger fungieren dort der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt(AWO), das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes(DRK), die Evangelische Kirche (bzw. die stellvertretend beauftragte Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, AEJ), die Katholische Kirche(bzw. das stellvertretend beauftragte Jugendhaus Düsseldorf, JhD), der Internationale Bund(IB), der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Jugendaufbauwerk Berlin(JAW). Das größte Kontingent kommt dabei den Einrichtungen der Evangelischen Kirche bzw. ihrem Wohlfahrtsverband, dem Diakonischen Werk, zu. Diese rechtlich abgesicherte Position garantiert den etablierten Trägern bestimmte Gestaltungsspielräume im FSJ-System, die verständlicherweise nicht vollkommen unabhängig von den Eigeninteressen der Organisationen sein können. 23 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft form Reflexionsräume und Lernangebote zur Verfügung stehen, die den Bildungscharakter nicht nur unterstreichen, sondern auch befördern sollen. 8 cêÉáïáääáÖÉë=£âçäçÖáëÅÜÉë=g~Üê= m~ê~ääÉä=òìê=ÉêëíÉå=kçîÉääáÉêìåÖ=ÇÉë=cpgJdÉëÉíòÉë=ïìêÇÉ=áã=g~Üê=NVVP=Éáå=dÉëÉíò=òìê=c ∏ êJ ÇÉêìåÖ= ÉáåÉë= cêÉáïáääáÖÉå=£âçäçÖáëÅÜÉå= g~ÜêÉë= Ec£gJc ∏ êÇÉêìåÖëÖÉëÉíòF= îÉê~ÄëÅÜáÉÇÉíI= Ç~ë= ëáÅÜ= ëí~êâ=~å= ÇÉå= píêìâíìêéêáåòáéáÉå= ÇÉë= cpgJmêçÖê~ããë=~åäÉÜåíK= k~ÅÜ= ÉáåÉê= mÜ~ëÉ= ~äë= jçÇÉääéêçàÉâí= Ó= òìÉêëí= áå= káÉÇÉêë~ÅÜëÉåI= ëé®íÉê= áå=_~ÇÉåJt Ω êííÉãÄÉêÖ= ìåÇ= pÅÜäÉëJ ïáÖJeçäëíÉáå=Ó=áëí=Ç~ãáíI=ëÉáí=NVVS=ÄìåÇÉëïÉáíI=ÇáÉ=j ∏ ÖäáÅÜâÉáí=ÖÉÖÉÄÉåI=ÉáåÉå=Éáåà®ÜJ êáÖÉå= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí= áã=_ÉêÉáÅÜ= ÇÉê= ∏ âçäçÖáëÅÜÉå= q®íáÖâÉáíÉå= òì=~ÄëçäîáÉêÉåK= a~ãáí= îÉêÄìåÇÉå= áëí= Ç~ë= wáÉäI= àìåÖÉå= jÉåëÅÜÉå= Eáã=^äíÉê= òïáëÅÜÉå= NS= Äáë= OT= g~ÜêÉåF= Éáå=^åJ ÖÉÄçí= òì= ìåíÉêÄêÉáíÉåI= áÜêÉ= mÉêë ∏ åäáÅÜâÉáí= ìåÇ= áÜê= rãïÉäíÄÉïìëëíëÉáå= òì= ÉåíïáÅâÉäå= ìåÇ=áã=o~ÜãÉå= Ω ÄÉêïáÉÖÉåÇ=éê~âíáëÅÜÉê=EeáäÑëJFq®íáÖâÉáíÉå=Ñ Ω ê=ÇáÉ=bêÜ~äíìåÖLmÑäÉÖÉ=îçå= k~íìê=ìåÇ=rãïÉäí=òì=~êÄÉáíÉåK=a~ë=c£g=ïáêÇ=Éíï~=îçå=i~åÇê~íë®ãíÉêåI=_áäÇìåÖëëí®ííÉå= ãáí= ∏ âçäçÖáëÅÜÉã= eáåíÉêÖêìåÇ= çÇÉê= rãïÉäíÄÉÜ ∏ êÇÉåI= áå= k~íáçå~äé~êâë= çÇÉê= rãïÉäíJ ëÅÜìíòçêÖ~åáë~íáçåÉå=ãáí=êÉÖáçå~äÉã=çÇÉê= Ω ÄÉêêÉÖáçå~äÉã=_ÉòìÖ=~åÖÉÄçíÉåK= iáíÉê~íìêW=^êåçäÇLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉê=ENVVSFX=o~ìëÅÜÉåÄ~ÅÜ=EOMMMFX=p~Ö~ïÉ=ENVVSF = Bei den etablierten Freiwilligendiensten ist die zivilgesellschaftliche Idee des gemeinwohlorientierten, freiwilligen Engagements mithin in eine gesetzlich geregelte Form gegossen, die im Vergleich zu anderen Spielarten des bürgerschaftlichen Engagements darüber nicht nur eine vergleichsweise klare formale Kontur erhält, sondern die zudem auch noch zumindest indirekt monetär gratifiziert wird. Aufgrund dieses Zusammenspiels von Freiwilligkeit, gesellschaftlicher Teilhabe, Gemeinwohlorientierung und sozialer Gesinnung auf der einen Seite sowie einer klaren Struktur, einschließlich gesetzlicher und finanzieller Regelungen, nebst einer zeitintensiven Form der Mitarbeit auf der anderen Seite werden Freiwilligendienste ungewollt, aber fast unausweichlich zu einer idealen Ausdrucksform eines zivilgesellschaftlichen Engagements unter den heutigen Bedingungen einer gleichermaßen individualisierten wie globalisierten Gesellschaft (vgl. u.a. Bock 1983; Eberhard 1999; Mader 2000). 8 Die mit diesen Bildungstagen verbundenen Aufwendungen sind ein nicht unerheblicher Posten bei der Finanzierung der Aufwendungen für das FSJ. Infolgedessen wird bisweilen eine Entpflichtung der Träger gefordert, diese Seminartage anbieten zu müssen – um dadurch zugleich etwas mehr(finanziellen) Spielraum für einen weiteren Ausbau des Platzangebotes zur Verfügung zu haben(vgl. u.a. den Redebeitrag von Gerstberger in Deutscher Bundestag 2002, in dem die Forderung nach dezentralisierten und flexibilisierten Bildungselementen formuliert wird). Zugleich schwingt dabei aber unterschwellig auch der Vorwurf mit, dass die großen Träger an diesem Teil des Bildungskonzeptes vor allem deshalb festhalten, weil damit nicht unerhebliche monetäre Transfers verbunden sind. Sofern mit flexibilisierten Seminarelementen nicht der Bildungsgedanke der Freiwilligendienste zur Disposition gestellt wird, sollte gleichwohl über eine Flexibilisierung der Orte, Träger und Angebotsformen für diese Bildungstage nachgedacht werden. 24 PK=wìê=èì~åíáí~íáîÉå=båíïáÅâäìåÖ= ÇÉê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= Den Freiwilligendiensten, genauer: dem FSJ und FÖJ, haftet seit Jahren das Image an, dass sie, ohne große Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, nicht nur ausgesprochen stark nachgefragt werden – zumindest in Relation zu den zur Verfügung stehenden Plätzen –, sondern dass darüber hinaus auch noch ein großes, bislang ungenutztes Potenzial an jungen Menschen für diese spezifische Form des sozialen Engagements gewonnen werden könnte, wenn nur die Bedingungen einigermaßen attraktiv gestaltet würden(so in etwa der Tenor der Empfehlungen des Manifestes der Robert-Bosch-Stiftung; vgl. Guggenberger 2000, S. 18 ff.). Diese Annahme führt unweigerlich zu der Frage, wie sich die Nachfrage und die Teilnahme an diesen etablierten Freiwilligendiensten in den letzen Jahren entwickelt haben. Gerade die These, dass FSJ und FÖJ bei jungen Menschen in der Vergangenheit weitaus mehr Nachfrage ausgelöst haben als im Endeffekt konkret geförderte Plätze angeboten werden konnten, verweist auf ein damit verbundenes heikles Problem. Sofern sich nämlich diese Kluft empirisch tatsächlich bestätigt, entstünde daraus für Staat und Politik unweigerlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem: Wenn sich junge Menschen allen Ernstes ein Jahr freiwillig und gemeinschaftsfördernd engagieren wollen und dafür keine ausreichenden Wege und Mittel zur Verfügung stehen – obgleich allerorten für mehr bürgerschaftliches Engagement geworben wird –, dann entzieht sich die Politik gewissermaßen selbst die Berechtigung, junge Menschen auch weiterhin zu mehr sozialem Engagement, zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe aufzurufen. Wie also, so ist zu fragen, stellt sich derzeit die Lage in punkto Angebot und Nachfrage an Plätzen in Freiwilligendiensten zahlenmäßig dar? Zeigt sich auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber nach wie vor ein„Wachstum ohne Ende“ oder deutet sich vielleicht doch ein„Ende des Wachstums“ an? Welche quantitative und qualitative Bedeutung ist den gegenwärtigen Freiwilligendiensten im Lichte ihres Volumens und im Vergleich zu anderen Diensten einzuräumen? Sind sie mehr als ein jugendspezifisches Nischenprojekt, mehr als eine symbolische Form der gesellschaftlichen Wertschätzung jugendlichen Engagements, mehr als ein Personalergänzungsprojekt gemeinnütziger Einrichtungen? Welches tatsächliche Potenzial verbirgt sich hinter den Freiwilligendiensten? 25 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft Welche jungen Menschen finden sich in den Freiwilligendiensten, wie also setzen sich die Gruppen der FSJ- und FÖJ-lerInnen nach Alter, Geschlecht und Schulbildung zusammen? Fragen dieser Art zielen auf das unterstellte, behauptete und mögliche Entwicklungspotenzial moderner Freiwilligendienste. Sie zielen aber auch und zuallererst auf die gegenwärtige empirische Gesamtsituation der beiden etablierten Freiwilligendienste FSJ und FÖJ. Dazu sollen hier nur ausschnitthaft drei Punkte ins Blickfeld gerückt werden. (1) Zum Wachstum im Freiwilligen Sozialen Jahr: Schon ein erster, flüchtiger Blick offenbart zwei zentrale Befunde zur quantitativen Entwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahrs in Deutschland(vgl. Abb. 2): ^ÄÄK=OW=qÉáäåÉÜãÉêfååÉå=áã=cêÉáïáääáÖÉå=pçòá~äÉå=g~Üê=ENVTNÓOMMNF= 12.000 10.000 8.000 TeilnehmerInnen 6.000 4.000 2.000 6.000 8.090 8.849 9.444 10.800 11.250 11.359 1.300 0 1971 1988/89 1995/96 1996/97 1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 Jahrgang nìÉääÉW= o~ÜêÄ~ÅÜLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉêL^êåçäÇ=ENVVUFX=^ìëâìåÑí=ÇÉë=_ìåÇÉëãáåáëíÉêáìãë=Ñ Ω ê=c~ãáäáÉI=pÉåáçêÉåI=cê~ìÉå= ìåÇ=gìÖÉåÇ= • Auf der einen Seite belegt die Zeitreihe seit Anfang der 70er-Jahre einen dauerhaften und durchgängigen Anstieg der Zahl der TeilnehmerInnen im Freiwilligen Sozialen Jahr. Während Anfang der 70er-Jahre noch eine bescheidene Größenordnung von rund 1.300 FSJ-lerInnen zu verzeichnen war, stieg diese Zahl bis Ende der 80er-Jahre auf rund 6.000 an. Im Laufe der 90er-Jahre erhöhte sich dieser Wert dann erneut und 26 Zur quantitativen Entwicklung der Freiwilligendienste nochmals auf bis zuletzt rund 11.400 TeilnehmerInnen. Zumindest das Freiwillige Soziale Jahr als„Flagschiff“ der Freiwilligendienste hat damit in den letzten 30 Jahren einen anhaltenden Aufstieg hinter sich. • Auf der anderen Seite belegen die jahresbezogenen Zuwachsraten aber auch, dass diese sich zuletzt deutlich abgeschwächt haben. Konkret: In den letzten beiden Jahren zusammen hat sich die Zahl nur noch um knapp 600 TeilnehmerInnen erhöht, ein Wert, der unterhalb dessen liegt, was in früheren Jahren in nur einem Jahr erreicht wurde. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass diese Abschwächung der Wachstumskurve vor allem zum Ausdruck bringt, dass die Erhöhung der angebotenen Plätze stagniert. Für sich genommen sagt dies jedoch noch nichts aus über ein stagnierendes oder gar zurückgehendes Interesse am FSJ bei den jungen Menschen selbst. Dieses käme allein dadurch zum Ausdruck, dass nicht alle verfügbaren Plätze besetzt werden könnten bzw. – gewissermaßen als ein davor liegendes Anzeichen – dass die Zahl der Bewerbungen spürbar zurück geht, was ebenfalls als ein nachfrageabhängiger Indikator für eine nachlassende Attraktivität des FSJ gewertet werden könnte. 9 Zu beiden Punkten liegen jedoch letzten Endes keine präzisen, verlässlichen und aktuellen Zahlen vor. Dennoch ist anhand der Einschätzungen der Träger und Einrichtungen davon auszugehen, dass die Anzahl der eingehenden Bewerbungen im Vergleich zu den verfügbaren Plätzen in den letzten Jahren durchgängig zurückgegangen ist bzw. dass zwischenzeitlich mehr Aufwand betrieben werden muss, um das gleiche Ergebnis zu erzielen wie früher. Dies würde dafür sprechen, dass sich nicht nur das Wachstum des Platzangebots abgeschwächt hat, sondern auch die damit korrespondierende Nachfrage bei den Jugendlichen eher zurück gegangen ist. Dies könnte jedoch auch mit einer Ausweitung neuer und zusätzlicher Freiwilligendienste zusammenhängen(vgl. dazu Kap. 7). (2) Zum Wachstum im Freiwilligen Ökologischen Jahr: Im Prinzip ähnlich stellen sich die Entwicklung und aktuelle Lage beim Freiwilligen Ökologischen Jahr(FÖJ) dar, allerdings mit einigen beachtenswerten Unterschieden. Später angefangen, schneller angestiegen, zuletzt jedoch ebenfalls langsamer gewachsen – und das Ganze auf einem deutlich geringeren Niveau als beim FSJ: Das sind in Kurzform die wichtigsten Befunde zum FÖJ. Im einzelnen(vgl. Abb. 3): 9 Allerdings muss selbst dann beachtet werden, dass der zur Verfügung stehende Umfang an Plätzen direkt oder indirekt auch die Nachfrage stimulieren oder bremsen kann, so dass die Zahl der Bewerbungen ebenfalls kein eindeutiges und sicheres Messinstrument für die Frage eines ab- oder zunehmenden Engagements junger Menschen im Rahmen von Freiwilligendiensten ist. Diesbezüglich ist die Frage der offensiven oder defensiven Werbung als wichtige Einflussgröße nicht von der Hand zu weisen. 27 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft ^ÄÄK=PW=mä®íòÉ=áã=cêÉáïáääáÖÉå=£âçäçÖáëÅÜÉå=g~Üê=ENVUTÓOMMNF= Plätze 2.000 1.800 1.750 1.746 1.600 1.500 1.400 1.200 1.000 1.102 1.200 967 800 672 600 393 400 255 275 200 120 32 60 60 0 87/88 88/89 89/90 90/91 91/92 92/93 93/94 94/95 95/96 96/97 97/98 98/99 99/00 00/01 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 Jahrgang nìÉääÉW= aÉìíëÅÜÉê=_ìåÇÉëí~Ö=ENVVUFX=^êåçäÇLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉê=ENVVSFX=^ìëâìåÑí=ÇÉë=_ìåÇÉëãáåáëíÉêáìãë=Ñ Ω ê=c~ãáJ äáÉI=pÉåáçêÉåI=cê~ìÉå=ìåÇ=gìÖÉåÇ= • Zunächst im Jahre 1987/88 auf einem niedrigem Niveau gestartet, führte das FÖJ zahlenmäßig lange Zeit ein Schattendasein. Erst ab Mitte der 90er-Jahre – mit der rechtlichen Stabilisierung und Absicherung in einem eigenen Gesetz ab 1993 – wurden mit 1.000 Plätzen und mehr nennenswerte Größenordnungen erreicht. 1999 und 2000/01 konnte das FÖJ mit ca. 1.750 verfügbaren Plätzen sein bisher höchstes Kontingent anbieten, von denen jedoch nur 1.640 Plätze belegt waren. 10 • Deutlicher noch als beim FSJ zeigt sich auch beim FÖJ zuletzt eine Stagnation der Platzzahlen. Erstmals in der Geschichte der Freiwilligendienste scheinen – zumindest offiziellen Zahlen zufolge – die verfügbaren Plätze im FÖJ zwischen 1999 und 2000 leicht zurückgegangen zu sein(und auch diese waren dann noch nicht voll belegt). Ist mithin das Ende des Nachfragewachstums in den etablierten Freiwilligendiensten bereits erreicht? • Insgesamt – und auch dies ist zu beachten – ist die Größenordnung des FÖJ nochmals deutlich kleiner als die des FSJ. Während das FSJ bereits in den 80er-Jahren die 1.000erMarke weit überschritten hatte, erreichte das FÖJ die entsprechenden Werte erst gegen Ende der 90er-Jahre. Deutlich unterscheiden sich mithin das FSJ und das FÖJ mit Blick auf die verfügbaren Plätze. Etwas zugespitzt und vereinfacht kann man zwischen FSJ 10 Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind unter den bundesweit 1.746 FÖJ-Plätzen 265 Plätze enthalten, die keine Förderung aus Bundesmitteln erhalten. 28 Zur quantitativen Entwicklung der Freiwilligendienste und FÖJ grob ein Verhältnis von 10 zu 1 zugrunde legen. Dies belegt auch noch einmal ein Vergleich der beiden Zahlenreihen in den späten 90er-Jahren(vgl. Abb. 4). ^ÄÄK=QW=qÉáäå~ÜãÉJ=ÄòïK=mä~íòò~ÜäÉå=îçå=cpg=ìåÇ=c£g=áã=sÉêÖäÉáÅÜ=ENVVRÓOMMNF= Anzahl TeilnehmerInnen bzw. Plätze 13.500 12.000 10.500 9.000 7.500 FSJ 8.090 FÖJ 8.849 9.444 10.800 11.250 6.000 4.500 3.000 1.500 967 1.102 1.200 1.500 1.750 0 1995/96 1996/97 1997/98 1998/99 Jahrgang 1999/00 nìÉääÉW=^ìëâìåÑí=ÇÉë=_ìåÇÉëãáåáëíÉêáìãë=Ñ Ω ê=c~ãáäáÉI=pÉåáçêÉåI=cê~ìÉå=ìåÇ=gìÖÉåÇ= 11.359 1.746 2000/01 Insgesamt zeigt die Analyse der empirischen Befunde zur Entwicklung und aktuellen Lage von FSJ und FÖJ zweierlei: (a) Jeweils stetig steigende, zuletzt jedoch abflachende Kurven symbolisieren unstrittig die insgesamt erfolgreiche Entwicklungsdynamik sowohl des Freiwilligen Sozialen als auch des Ökologischen Jahres. Wenn man allerdings die Brennweite mit Blick auf diese beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste etwas erweitert und deren Entwicklung in den Horizont anderer aussagefähiger Vergleichszahlen stellt, dann relativiert sich diese imposante Entwicklung doch merklich. Gemessen an den entsprechenden Altersjahrgängen – mit einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke in den entsprechenden Altersgruppen von rund 900.000 jungen Menschen – oder an der Zahl von zuletzt mehr als 118.000 Zivildienstleistenden pro Jahr(als Jahresdurchschnittszahl bei 11-monatiger Dienstzeit), ist die Gesamtzahl von rund 13.000 belegten Plätzen im FSJ und FÖJ doch als eher gering einzuschätzen. Etwas vergröbert formuliert könnte man sagen: • Auf rund zehn junge Männer im pflichtmäßig zu absolvierenden Zivildienst kommt gegenwärtig eine junge Frau in einem der beiden etablierten Freiwilligendienste FSJ oder FÖJ. 29 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft • Auf 100 Jugendliche eines Altersjahrganges kommen im Schnitt – wenn man alle Freiwilligendienste, auch die sonstigen, zusammenrechnet – rund 2 Heranwachsende, die in freiwilliger Selbstverpflichtung einen Freiwilligendienst absolvieren. Mit anderen Worten: Lediglich rund 2 Prozent der jungen Menschen können gegenwärtig auf den eingespielten Wegen für ein Freiwilligenjahr gewonnen werden. • Stellt man allerdings in Rechnung, dass ein Grossteil der jungen Männer einen Pflichtdienst bei der Bundeswehr oder im Zivildienst ableistet, und zieht infolgedessen nur die Relation der jungen Frauen heran, so absolviert bei einer Jahrgangsstärke von rund 450.000 Frauen in dieser Altersgruppe wenigstens ein Anteil von knapp 3,5 Prozent der weiblichen Jugend ein entsprechendes Freiwilligenjahr. Dies ist, alles in allem, trotz der unbestreitbaren zurückgelegten Erfolgsgeschichte doch ein eher ernüchternder Befund. Er dämpft die allzu großen Erwartungen auf eine kurzfristige„Massenbewegung“ bei Freiwilligendiensten für junge Menschen – selbst im Falle des Wegfalls des Zivildienstes(vgl. Beher/Cloos/Galuske/Liebig/Rauschenbach 2002). Er unterstreicht jedoch zugleich einen gedämpften Optimismus, demzufolge es bei einer nachhaltigen Attraktivitätssteigerung und einer eigens angelegten offensiven Werbestrategie keine allzu große Schwierigkeiten bereiten dürfte, die entsprechenden Quoten zumindest zu verdoppeln. (b) Gleichwohl verstärken die Daten für den Jahrgang 2000/01 und die ersten Eindrücke zum laufenden Jahrgang den Eindruck, dass in diesen beiden Diensten zuletzt ein gewisser Sättigungsgrad eingetreten ist, der auch bedeuten könnte, dass sich die Kluft zwischen Interessierten und tatsächlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verringert hat. 11 Die Folgen wären allerdings mehr als ambivalent: Es würde auf der einen Seite zwar den Staat mit Blick auf sein Glaubwürdigkeitsproblem entlasten – nicht allen Interessierten einen Platz anbieten zu können –, zugleich hieße das aber auch, dass die Bereitschaft zur freiwilligen Selbstverpflichtung in Sachen Freiwilligendienst in der herkömmlichen Form bei jungen Menschen trotz aller Diskussionen und verbaler Anstrengungen zumindest vorläufig rückläufig ist und das Wachstumspotenzial an seine Grenze zu kommen scheint. 12 Mit Blick auf eine beabsichtigte Ausweitung der Platzkapazitäten 11 Diese Einschätzung kann zumindest für die Dienste im Inland formuliert werden. Nach Aussagen der Träger ist allerdings eine verstärkte Nachfrage nach Diensten im Ausland festzustellen. 12 Entsprechende Hinweise geben die – allerdings nicht immer präzisen – Angaben der Träger. Demnach scheint sich in den letzten Jahren das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage – zumindest in einzelnen Regionen und bei einzelnen Trägern – deutlich entspannt zu haben. Ein Indiz, das in die gleiche Richtung zeigt, ist dafür nicht nur, dass nach Angaben des BMFSFJ die Zahl der verfügbaren Plätze im FÖJ-Jahrgang 2000/01 mit 1.746 angegeben wurde, von denen lediglich 1.640 besetzt waren, sondern dass bei diesem Jahrgang die Relation von Bewerbungen zu TeilnehmerInnen nur bei rund 4: 1 lag, während dieses Verhältnis zwei, drei Jahre zuvor noch rund 5: 1 betrug(vgl. Rauschenbach 2000). Für das FSJ fasst Slüter(als Sprecher des Bundesarbeitskreises FSJ) die Situation folgendermaßen zusammen: Die BewerberInnensituation hat sich in den letzten Jahren verändert. 30 Zur quantitativen Entwicklung der Freiwilligendienste ließe diese Entwicklung jedoch nur einen Schluss zu: mit einer offensiven Werbestrategie für ein erweitertes, attraktiveres Angebot an Freiwilligendiensten mehr junge Menschen als bislang zu erreichen. (3) Teilnehmerstruktur von FSJ und FÖJ im Vergleich: Schaut man noch einmal auf die beiden Dienste und fragt – auch im Vergleich – nach der sozialen Zusammensetzung der TeilnehmerInnen, dann zeigen sich einige wichtige Muster und Unterschiede(vgl. Abb. 5): 13 ^ÄÄK=RW=a~íÉå=òìã=píêìâíìêîÉêÖäÉáÅÜ=îçå=cpg=ìåÇ=c£g= A nteil der m ännl. Teilnehm er in% Durchsc hnitts alter A nteil der Teiln. m. Haupts c hul- oder Realschulabschluss in% 17,6 9,3 20,0 19,0 18,8 A nteil der Teiln. m. Haupts c hulabs c hlus s in% 1,7 6,4 A nteil von Teiln. m. vorherigem E ngagem ent in Initiativen, V ereinen, V erbänden in% Quote der A bbrec her(A ngaben der Träger); in% 0 18,0 8,0 10 20 30 FSJ FÖJ 38,5 53,0 66,0 40 50 60 70 nìÉääÉW=^êåçäÇLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉê=ENVVSFX=o~ÜêÄ~ÅÜLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉêL^êåçäÇ=ENVVUFX=ÉáÖÉåÉ=a~êëíÉääìåÖ= „Das heißt also früher hatten wir 6 Bewerbungen auf eine Stelle. Vielleicht sind es im Moment noch so 3 Bewerbungen auf eine Stelle, in einzelnen Regionen vielleicht noch 2 Bewerbungen auf eine Stelle“(Redebeitrag Slüter in Deutscher Bundestag 2002, S. 24). Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass(1) Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Trägern üblich sind und(2) für viele BewerberInnen das FSJ eine Art Rückversicherung gegenüber anderen zumeist beruflichen – eigentlich bevorzugten – Vorhaben darstellt, werden somit die Einschätzungen einiger TrägervertreterInnen zur aktuellen Situation plausibel, die besagen, dass es zur Zeit – zum Teil mit erhöhtem Werbeaufwand – gelingt, die vorhandenen bzw. beantragten FSJ-Plätze(im Inland) zu besetzen, die aktuelle BewerberInnensituation allerdings keine Aufstockung der Plätze nahe legt. 13 Die nachfolgenden Befunde stammen aus Studien, die Mitte der 90er-Jahre im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums angefertigt worden sind(vgl. Arnold/Wüstendörfer 1996; Rahrbach/Wüstendörfer/Arnold 1998). Neuere Erhebungen hierzu sind uns nicht bekannt, wären aber von Nöten, da sich in den letzten Jahren – folgt man Einschätzungen von Insidern und einigen neueren Zahlen – offenbar doch deutlichere Veränderungen in Zahl und Zusammensetzung der TeilnehmerInnen abzeichnen. So wird von Seiten der FSJ-Träger übereinstimmend berichtet, dass sich aktuell ein Trend zu jüngeren BewerberInnen(16–18 Jahre) abzeichnet. Das bedeutet, dass diese besondere Möglichkeit des Engagements zur Zeit vermehrt von Jugendlichen mit mittleren Bildungsabschlüssen nachgefragt wird. Dahingegen lässt sich feststellen, dass sich mit Blick auf den aktuellen Jahrgang das Geschlechterverhältnis der TeilnehmerInnen nicht gravierend zu verändern scheint. 31 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft • Anteil der männlichen Teilnehmer: Mit einem Anteil von 80 bis 90 Prozent jungen Frauen sind die Freiwilligendienste„weiblich“ – das FSJ noch mehr als das FÖJ. Dies ist in Anbetracht der ungleichen Dienstpflicht von jungen Männern und Frauen ebenso wenig überraschend wie im Horizont der auch im Berufsleben zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Interessen an sozialen Tätigkeiten(vgl. Rauschenbach 1999). • Durchschnittsalter: Freiwilligendienste werden gegenwärtig im Schnitt in einem Alter von knapp 20 Jahren überwiegend in sozialen Organisationen absolviert. Dieser Tatbestand korrespondiert vermutlich eng mit dem Alter beim Übergang von schulischen Ausbildungen in das Studium oder den Beruf. Aber auch selbst dann sind die FSJ-lerInnen in der Regel etwas jünger als die Teilnehmenden im FÖJ. 14 • Schulabschluss: Die gängigen Schulabschlüsse waren Mitte der 90er-Jahre in den etablierten Freiwilligendiensten – gemessen am Gesamtdurchschnitt eines Altersjahrganges – deutlich ungleich verteilt. 15 Über 60 Prozent im FSJ und sogar über 80 Prozent im FÖJ absolvierten ein Freiwilligenjahr mit Hochschulreife; nur 6 Prozent im FSJ und lediglich knapp 2 Prozent im FÖJ hatten in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre hingegen einen Hauptschulabschluss. Dieser Befund könnte durch zwei Ursachen bedingt sein: zum einen durch den Umstand, dass junge Frauen aus bildungsnahen Schichten bislang eher zu einem Freiwilligenjahr motiviert worden sind – soweit dies innerhalb der Familie ökonomisch zu verkraften ist –, zum anderen durch die thematische Engführung der etablierten Freiwilligendienste auf die beiden Gebiete„Soziales“ und„Ökologie“, die im Schnitt eher ein akademisches Milieu ansprechen und nicht unbedingt ein Zugpferd für HauptschülerInnen darstellen dürften. 16 • Früheres Engagement: Auffällig ist die ausgesprochen hohe Quote von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich bereits zuvor in einer Initiative, einem Verband oder 14 Aktuell wird berichtet, dass im FSJ sich das Alter der TeilnehmerInnen eher noch weiter nach unten verschiebt. Am Beispiel der jüngsten Zahlen in der Diakonie Württemberg: Dort waren zuletzt rund ein Drittel der TeilnehmerInnen im FSJ unter 18 Jahre alt, ein Wert, der die Jahre zuvor noch bei 20 Prozent lag. 15 Nur zum Vergleich: Im Schuljahr 1996/97 verließen rund 30 Prozent die Schule mit der Hochschulreife, knapp 40 Prozent mit einem mittleren Bildungsabschluss, während ebenfalls rund 30 Prozent entweder einen Hauptschulabschluss oder aber gar keinen Schulabschluss hatten. 16 Allerdings scheinen sich in dieser Hinsicht die Verhältnisse in den letzten Jahren doch etwas aufzuweichen, sei es durch gezielte Werbestrategien – wie beim FÖJ in Westfalen(vgl. Rauschenbach 2000) –, sei es als Ergebnis des„Freiwilligen Sozialen Trainingsjahrs“(FSTJ) im Rahmen des E&C-Programms, mit dem gezielt Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf erreicht werden sollen(vgl. Stiftung Sozialpädagogisches Institut„Walter May“ 2001) oder sei es schließlich, dass ganz generell das FSJ verstärkt als(weniger schlechte) Alternative zum BGJ, dem sogenannten Berufsgrundbildungsjahr, angeboten und genutzt wird. Ob die eingespielten Strukturen von FSJ und FÖJ diesen Veränderungen der„Klientel“, oder richtiger: dieser„Klientifizierung“ der Teilnehmer ohne Weiteres gerecht werden können, ist eine ganz andere Frage. Bislang waren jedenfalls die Dienste in hohem Maße von einer motivierten und„gebildeten“ Teilnehmerstruktur geprägt. 32 Zur quantitativen Entwicklung der Freiwilligendienste Verein engagiert haben. Dies trifft beim FSJ immerhin für 66 Prozent, also für zwei Drittel der TeilnehmerInnen, und beim FÖJ für 53 Prozent und damit immer noch mehr als die Hälfte zu. Im Umkehrschluss heißt das, dass in den etablierten Freiwilligendiensten bislang offenbar nur eine Minderheit von jungen Menschen zu finden ist, die zuvor noch keine Erfahrung mit sozialem Engagement hatte. Dies wiederum könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Rekrutierungspraxis nicht unbedingt den gesteckten Zielen entspricht, mithin die weniger„Vorbelasteten“ möglicherweise nicht so gut erreicht werden und insoweit besondere Anstrengungen notwendig sind, wenn es bei den Freiwilligendiensten gerade auch um eine elementare soziale Grundbildung geht. • Abbrecherquote: Schließlich zeigt sich auch bei der„offiziellen“ Abbrecherquote eine ungleiche Verteilung. Während beim FSJ nur 8 Prozent ihren Dienst vorzeitig beenden, sind dies beim FÖJ immerhin 18 Prozent. Als Abbruch gilt eine Beendigung eines Freiwilligenjahres – daran sei nochmals erinnert – nur dann, wenn dieses offiziell weniger als 6 Monate gedauert hat. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass ein Abbruch keine Unzufriedenheit mit dem Dienst signalisieren muss, sondern dafür auch externe Gründe wie der Erhalt eines Studienplatzes oder einer Ausbildungsstelle ausschlaggebend sein können. Aber gerade derartige Gründe und Konstellationen würden die Überlegung nahe legen, ob es nicht ungleich sinnvoller wäre, wenn diese TeilnehmerInnen den restlichen Teil ihres Freiwilligenjahres in einem definierten Rahmen später nachholen und damit das Freiwilligenjahr gewissermaßen kumulativ erfolgreich zu Ende führen können, zumal auch die Einrichtungen aus förderrechtlichen Gesichtspunkten heraus kein gesteigertes Interesse an vorzeitigen Abbrüchen haben dürften. Insgesamt belegen diese Befunde für den Zeitraum Mitte der 90er-Jahre, dass die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den etablierten Freiwilligendiensten schon in einer spezifischen Weise typisch ist, zumindest lange Zeit eher auf höhere Bildungsschichten ausgerichtet war. 17 Eine Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung hätte infolgedessen diese Besonderheit zu berücksichtigen, will sie Freiwilligendienste auch für neue, andere Personengruppen attraktiv machen, sprich: will sie auch junge Menschen erreichen, die eben nicht„sozial“ vorbelastet sind, die nicht ohne17 Allerdings muss hier noch einmal generell auf die unbefriedigende Datenlage zu Ausmaß und Profil der TeilnehmerInnenstruktur in den Freiwilligendiensten sowie den dafür getätigten Aufwendungen hingewiesen werden. Es ist in der heutigen allgemeinen Lage der öffentlichen Haushalte kaum noch nachzuvollziehen, dass für Freiwilligendienste weit mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr aufgewendet werden, aber keinerlei kontinuierliche, verbindliche und integrierte Statistik dazu existiert. Es wäre ein Leichtes gewesen, im Rahmen der Gesetzesnovellen wenigstens für FSJ und FÖJ diesen Punkt besser zu regeln. 33 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft hin einen sozialen Beruf ergreifen wollen, die nicht von vornherein milieunah sozialisiert worden sind. Und erste Erfolge und Veränderungen zeichnen sich in dieser Hinsicht zwischenzeitlich schon ab: • Auf der einen Seite hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den anderen Freiwilligendiensten so stark erhöht, dass – genaue Zahlen zu einem vergleichbaren Zeitpunkt liegen nicht vor – Anfang dieses Jahrzehnts in der Summe insgesamt schätzungsweise mehr als 18.000 junge Menschen zeitgleich einen Freiwilligendienst absolviert haben. Mit anderen Worten: Neben FSJ und FÖJ machen die anderen Dienste immerhin eine Größenordnung von rund 5.000 Plätzen bzw. TeilnehmerInnen pro Jahr aus(vgl. dazu auch Kap. 7). • Auf der anderen Seite hat sich auch die Zusammensetzung innerhalb der beiden Dienste FSJ und FÖJ spürbar gewandelt: Für den FSJ-Jahrgang 2000/01 kann konstatiert werden, dass hier der Männeranteil zwar nach wie vor bei 9,1 Prozent, dafür aber der Anteil der TeilnehmerInnen mit einer Fachhochschul- oder Hochschulreife nur noch bei 45 Prozent lag. Immerhin 16,5 Prozent hatten dagegen einen Hauptschulabschluss. Bei dem entsprechenden FÖJ-Jahrgang lag der Männeranteil mit knapp 17 Prozent ebenfalls relativ nahe an den Quoten rund fünf Jahre zuvor, während der Anteil der TeilnehmerInnen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife bei knapp 60 Prozent und damit ebenfalls deutlich unter den Werten lag, die noch Mitte der 90er-Jahre mit über 80 Prozent ermittelt wurden(vgl. Abb. 5). Mit anderen Worten: Der Anteil der Hauptund RealschülerInnen hat diesen Angaben zufolge deutlich zugenommen, das Profil der beiden Dienste FSJ und FÖJ sich offenkundig spürbar gewandelt. Freiwilligendienste scheinen damit ihr(ambivalentes) Image als Moratorium für Abiturientinnen im Übergang zum Studium fürs Erste doch erkennbar abzustreifen. 34 QK=t~ë=âçëíÉå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ\= Freiwilligendienste, soviel dürfte bislang deutlich geworden sein, unterscheiden sich von den üblichen Formen des freiwilligen, ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements u.a. dadurch, dass sie erstens in„Vollzeitform“ erbracht werden – eine ganz untypische Form für bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement –, und dass sie zweitens – mit Blick auf die oben analysierten Jahrgänge – mit einer Gesamtdauer mindestens 6, höchstens jedoch 12 Monaten zugleich zeitlich befristet sind. Als ein drittes Unterscheidungskriterium zum herkömmlichen bürgerschaftlichen Engagement kommt hinzu – zumindest, sofern man vereinfachend unterstellt, dass es sich bei letzterem um eine im Prinzip „kostenlose“, also unentgeltliche Tätigkeit handelt –, dass Freiwilligendienste zwar nicht entlohnt werden, in ihrer Form der Organisation dennoch Geld kosten – und zwar alles in allem nicht wenig. Mit anderen Worten: Ohne Geld sind Freiwilligendienste nicht zu haben. Auch wenn die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter dem Strich am Monatsende nicht viel Bares in der Hand halten – geht es beim FSJ beispielweise um ein monatliches Taschengeld in Höhe von rund 180€(350 DM) –, so muss dennoch der Dienst selbst finanziert werden, seien es die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Unfall- und Sozialversicherung sowie Umlagen für einrichtungsübergreifende Leistungen. Deshalb ist es wichtig, Freiwilligendienste in der Öffentlichkeit erst einmal vom Mythos der Kostenlosigkeit zu befreien. Was also kosten die Freiwilligendienste? Diese Frage kann man aus unterschiedlichen Perspektiven beantworten, aus der Perspektive der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aus der Perspektive der Einrichtung und aus der volkswirtschaftlichen Perspektive(vgl. Tab. 1). 18 18 Abgesehen von den vielfach veröffentlichten Hinweisen auf die Höhe des Taschengeldes oder der Pauschalen, die an die TeilnehmerInnen gezahlt werden, oder den Gesamtmitteln, die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes für das FSJ und das FÖJ bereitgestellt werden, sind einer breiten Öffentlichkeit kaum Angaben zu Ausgaben, Kosten oder Fördermitteln der Freiwilligendienste zugänglich. Es fehlen vor allem empirisch abgesicherte Daten zu der monetären Gesamtsituation, die in dieser Hinsicht etwa die Träger- bzw. Einrichtungsspezifika, die Finanzierungsbesonderheiten der einzelnen Programme im Spektrum der Freiwilligendienste, die unterschiedlichen Fördersituationen in den Bundesländern, die verschiedenen Optionen der Refinanzierung oder die Möglichkeiten der Kofinanzierung durch unterschiedliche Programme berücksichtigen und für eine monetäre Bewertung der Dienste zugänglich machen. Aus diesem Grund kann sich in Tab. 1 der Fokus nur auf das FSJProgramm richten, für das Schätzgrößen Berücksichtigung finden, von denen allerdings zum Teil nur vermutet werden kann, dass sie in der Nähe der Durchschnittswerte liegen. 35 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft Tab. 1: Kostenberechnungsmodell am Beispiel des FSJ(in Euro) 1 = ^ìëÖ~ÄÉå=Ñ Ω ê=Á= q~ëÅÜÉåÖÉäÇ= E ∅ =NUM==éêç=jçå~íF= råíÉêâìåÑí O I=sÉêéÑäÉÖìåÖ P I= ^êÄÉáíëâäÉáÇìåÖ Q = c~ÜêíÉå R = _Éáíê®ÖÉ=òì=råÑ~ääJ=ìåÇ=pçòá~äîÉêëáÅÜÉJ êìåÖ=ENQM==éêç=jçå~íF= sÉêï~äíìåÖëâçëíÉå=ENMM==éêç=jçå~íF= m®Ç~ÖçÖáëÅÜÉ=_ÉÖäÉáíìåÖ= ENPM==éêç=jçå~íF S = = dÉë~ãíëìããÉå= dÉë~ãíâçëíÉå=éêç=qÉáäåÉÜãÉê U = cáå~åòÄÉêÉÅÜåìåÖÉå=~ìë=ÇÉê=mÉêëéÉâíáîÉ=ÇÉê=Á= qÉáäåÉÜãÉê= Ejçå~íF= báåêáÅÜíìåÖ= Eg~ÜêF= sçäâëïáêíëÅÜ~Ñí= Eg~ÜêX=ñ=NKMMM=F T = NUM= OKNSM= OQKRPR= NRM= OR= L= L= L= ^ìëò~ÜäìåÖëJ ÄÉíê~Ö= ã~ñK=PRR== NKUMM= PMM= NKSUM= NKOMM= \= OMKQQS= PKQMU= NVKMUP= NPKSPN= NTKTOM= g~ÜêÉëâçëíÉå= éêç=báåêáÅÜíìåÖ= ãáåÇK=TKNQM== = aáêÉâí=òìêÉÅÜÉåÄ~êÉ= hçëíÉå= VUKUOP= UKTMM== N= báåÖÉêÉÅÜåÉí= ëáåÇ= åìê= ÇáÉ= ÇáêÉâí= ÇÉå= qÉáäåÉÜãÉêáååÉå= ìåÇ= qÉáäåÉÜãÉêå= òìêÉÅÜÉåÄ~êÉå= hçëíÉå= EçÜåÉ= ÇáÉ=lêÖ~åáë~íáçåëâçëíÉå=Ó=Éíï~=Ñ Ω ê=ÇáÉ=sÉêï~äíìåÖÉå=ÇÉê=sÉêÄ®åÇÉ=ìåÇ=ÇÉêÉå=^êÄÉáíëÖÉãÉáåëÅÜ~ÑíÉå= ëçïáÉ=ÇÉê=jáåáëíÉêáÉå=~ìÑ=i~åÇÉëJ=ìåÇ=_ìåÇÉëÉÄÉåÉFK= O=`~K=NO=mêçòÉåí=ÇÉê=qÉáäåÉÜãÉêfååÉå=ÉêÜ~äíÉå=Ñáå~åòáÉääÉ=wìïÉåÇìåÖÉå=Ñ Ω ê=åáÅÜí=ÖÉï®ÜêíÉ=råíÉêâìåÑíK= P=`~K= OQ= mêçòÉåí= ÇÉê= qÉáäåÉÜãÉêfååÉå= ÉêÜ~äíÉå= Ñáå~åòáÉääÉ= wìïÉåÇìåÖÉå= Ñ Ω ê= åáÅÜí= ÖÉï®ÜêíÉ= sÉêéÑäÉJ ÖìåÖK= Q=`~K=TN=mêçòÉåí=ÇÉê=qÉáäåÉÜãÉêfååÉå=ÉêÜ~äíÉå=Ñáå~åòáÉääÉ=wìïÉåÇìåÖÉå=Ñ Ω ê=^êÄÉáíëâäÉáÇìåÖK= R=`~K=TO=mêçòÉåí=ÇÉê=qÉáäåÉÜãÉêfååÉå=ÉêÜ~äíÉå=Ñáå~åòáÉääÉ=wìïÉåÇìåÖÉå=Ñ Ω ê=c~ÜêíÉåK= S= NVVV=ïìêÇÉå=Ñ Ω ê=Ç~ë=cpg=Å~K=VIQ=jáçK==ENUIQ=jáçK=ajF=áã=hgm=ÇÉë=_ìåÇÉë=~ìëÖÉïáÉëÉåK=få=OMMM=ï~êÉå= Ñ Ω ê=ÇáÉëÉë=mêçÖê~ãã=åçÅÜ=Å~K=UIR=jáçK==ENSIT=jáçK=ajF=~ìëÖÉïáÉëÉåK=aáÉëÉ=_Éíê®ÖÉ=ÇÉë=hgm=ëáåÇ=òï~ê= Ñ Ω ê= ÇáÉ= é®Ç~ÖçÖáëÅÜÉ=_ÉÖäÉáíìåÖ= ÖÉÇ~ÅÜíI= ëáÉ= â ∏ ååÉå=~ääÉêÇáåÖë= åìê= ÉáåÉå= qÉáä= ÇÉê= Ñ Ω ê= ÇáÉëÉ=^ìÑÖ~ÄÉ= ~åÑ~ääÉåÇÉå=hçëíÉå=ÇÉÅâÉåK= T=_ÉêÉÅÜåÉí=~ìÑ= ÇÉê= dêìåÇä~ÖÉ= ÇÉê= qÉáäåÉÜãÉêfååÉåò~Üä= Ñ Ω ê= ÇÉå= g~ÜêÖ~åÖ= OMMMLMN= ENNKPRVF= ìåÇ= ìåíÉê= ÇÉê=áÇÉ~äíóéáëÅÜÉå=Ó=åáÅÜí=í~íë®ÅÜäáÅÜ=ÖÉÖÉÄÉåÉå=Ó=sçê~ìëëÉíòìåÖI=Ç~ëë=~ääÉ=qÉáäåÉÜãÉêfååÉå=ÉáåÉå=NOJ ãçå~íáÖÉå=aáÉåëí=îÉêêáÅÜíÉåK= U= aáÉ= ł dÉë~ãíâçëíÉå= éêç= qÉáäåÉÜãÉêfå“= ëáåÇ= åáÅÜí= áÇÉåíáëÅÜ= ãáí= ÇÉê=^ÇÇáíáçå= ÇÉê= hçëíÉå=~ìÑ= báåêáÅÜJ íìåÖëÉÄÉåÉI= Ç~= ÄÉá= ÇÉê=_ÉëíáããìåÖ= ÇÉê= dÉë~ãíâçëíÉå=~ìÅÜ= ÇáÉ= ∏ ÑÑÉåíäáÅÜÉ= c ∏ êÇÉêìåÖ= ÇÉê=_ìåÇÉëJ= ìåÇ=i~åÇÉëÉÄÉåÉ=Ñ Ω ê=ÇáÉ=é®Ç~ÖçÖáëÅÜÉ=_ÉÖäÉáíìåÖ=ÄòïK=ÇáÉ=qê®ÖÉê~åíÉáäÉ=òì=ÇáÉëÉã=hçëíÉåÄÉëí~åÇíÉáä= ÉáåÖÉêÉÅÜåÉí=ïìêÇÉK= nìÉääÉW= o~ÜêÄ~ÅÜLt Ω ëíÉåÇ ∏ êÑÉêL^êåçäÇ=ENVVUFX=pÅÜÉÉäÜ~ëÉ=EOMMMFX=ÉáÖÉåÉ=oÉÅÜÉêÅÜÉå=ìåÇ=_ÉêÉÅÜåìåÖÉå= (a) Aus der Teilnehmerperspektive wird deutlich, dass unter Kostengesichtspunkten Freiwilligendienste weder ein klassisches Ehrenamt noch eine Tätigkeit in der Nähe von tariflichen Löhnen/Gehältern sind. Allerdings darf man dabei die Langzeitvorteile und die sonstigen geldwerten Vorteile nicht außer Acht lassen. Wer beispielsweise als junger Mensch während eines Freiwilligendienstes zu Hause bei den Eltern Kost und Logis frei 36 Was kosten Freiwilligendienste? hat, verfügt am Monatsende unter Umständen über einen Geldbetrag, der einem Lehrlingslohn durchaus nahe kommen kann. (b) Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive wird deutlich, dass auch die Einrichtungen Freiwilligendienste zum Teil als finanzielle Belastung erleben. 19 Sie haben den Großteil der durch die Dienste entstehenden Kosten zu finanzieren und gleichzeitig damit umzugehen, dass der relativ hohe Anteil an Seminarzeiten sowie die Notwendigkeiten des Anlernens und der Betreuung die Einsatzmöglichkeiten der HelferInnen begrenzt. So sind – beim FSJ und beim FÖJ – mindestens 25 Tage Seminarzeit bei einem 12-monatigem Dienst vorgesehen. Dies alleine bedeutet, dass die TeilnehmerInnen für mehr als 10 Prozent der jährlichen Arbeitszeit den Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen. Ob die Einrichtungen die finanziellen Belastungen tragen können und wollen, hängt wesentlich von deren Refinanzierungsmöglichkeiten ab. Es lassen sich verschiedene Arbeitsfelder für die Nonprofit-Organisationen unterscheiden, die in dieser Hinsicht verschiedene Refinanzierungsmöglichkeiten eröffnen. So folgern etwa Becker/Wüstendörfer aus dem Bundesmodellprojekt„Jugend hilft Jugend“ 20 :„Das FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe kann nur dann weiter ausgebaut werden, wenn die Einsatzstellen nicht den Hauptteil der Kosten tragen müssen“(Becker/Wüstendörfer 2000, S. 145). (c) In einer volkswirtschaftlichen Berechnung belaufen sich die Aufwendungen allein für das FSJ gegenwärtig auf knapp 100 Mio.€; allerdings sind darin noch nicht die Infrastrukturkosten auf der Ebene von Bund und Ländern enthalten. Rechnet man des Weiteren die Kosten für das FÖJ auf den verschiedenen Ebenen hinzu, dann können wir derzeit überschlägig von bis zu 130 Mio.€ direkt den TeilnehmerInnen zurechenbaren Gesamtkosten pro Jahr für rund 13.000 Plätze ausgehen. Ohne die Beachtung möglicher Einsparpotenziale und ohne von einer Erhöhung der angenommenen Infrastrukturkosten auszugehen, ließe sich daraus der Schluss ziehen, dass jede Aufstockung um etwa 1.000 Plätze Mehrkosten in Höhe von ca. 8,7 Mio.€ nach sich ziehen würde. Leider existieren gegenwärtig keine gesicherten Daten zur Gesamtfinanzierung des Systems der Freiwilligendienste, auf die sich eine volkswirtschaftliche Perspektive stützen 19 Im Gegensatz zu den in der vorstehenden Tabelle genannten Zahlen für die pädagogische Begleitung geht Slüter davon aus, dass den FSJ-Trägern pro TeilnehmerIn ca. 230€ an Kosten entstehen(vgl. Slüter 2001). In dieser Berechnung sind allerdings z.B. auch die Personalkosten für die bundeszentrale Verwaltung bei den Verbänden eingerechnet. Nach Aussagen von Slüter haben die Einsatzstellen für ihre Kostenpunkte pro Monat mit einem Betrag zwischen 610€ und 820€ zu rechnen. Damit würden die Beträge der Tabelle am unteren Rand liegen. 20 Unter dem Titel„Jugend hilft Jugend“ wurde ein auf drei Jahre angelegtes Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(mit ca. 120 Plätzen) unter Beteiligung der fünf Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt(1996–1999) und Thüringen(1998–2000) durchgeführt, in dem die Kinder- und Jugendhilfe – schwerpunktmäßig die Bereiche der Jugendarbeit und-hilfe – für das Freiwillige Soziale Jahr als geeignetes Einsatzfeld getestet worden ist. 37 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft könnte. Dies hat einerseits mit der beschriebenen unübersichtlichen Landschaft dieser Dienste zu tun(vgl. dazu auch Kap. 7), andererseits mit der geringen Transparenz in Bezug auf die Förder- und Finanzierungssituation(vgl. die Ausführungen in Fußnote 18). Insbesondere dann, wenn die Frage nach den Gesamtkosten des Systems auch die„Overheadkosten“ der Träger, der Förderorganisationen und anderer beteiligter Institutionen – etwa der Landschaftsverbände oder der unterschiedlichsten Arbeitsgemeinschaften und Interessenverbände – einbezieht, wird die Wissenslücke zu monetären Fragestellungen offenkundig. 21 Die Finanzierung des Freiwilligendienstsystems speist sich aus einer Vielzahl von Quellen: Neben den bereits erwähnten Bundeszuschüssen über den Kinder- und Jugendplan des Bundes werden sowohl durch die Europäische Union Mittel bereit gestellt(vgl. Kurzportrait des Europäischen Freiwilligendienstes in Kap. 7) als auch Förderbeträge durch die entsprechend zuständigen Ministerien der Länder 22 , in die teilweise wiederum Bundes- oder europäische Mittel eingeflossen sind. 23 Zusätzlich ist von Zuschüssen von Stiftungen, Verbänden, Vereinen oder Kirchen etc. auszugehen. 24 In naher Zukunft werden darüber hinaus auch über den Haushalt des Bundesamtes für den Zivildienst Finanzmittel in das System der Freiwilligendienste fließen(vgl. Kap. 6). In der Regel haben die Einrichtungen, die die TeilnehmerInnen der Freiwilligendienste beschäftigen, jedoch rechnerisch den größten Anteil der Ausgaben für den Einsatz aufzubringen. 25 Modellrechnungen auf volkswirtschaftlicher Ebene(vgl. auch Beck 2000), die eine mögliche Ausweitung der Freiwilligendienste berücksichtigen, bewegen sich – im Vergleich 21 Auch die beiden Studien des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik(ISS) zum FSJ und zum FÖJ bieten zu vielen Fragen der monetären Förderung und Finanzierung nur rudimentäre Daten(vgl. Arnold/Wüstendörfer 1996; Rahrbach/Wüstendörfer/Arnold 1998). 22 Eigene Recherchen, die eher nach dem Zufallsprinzip Landesförderungen erfragten, zeigten auf, dass die Landesebene z.T. nicht unerhebliche Mittel bereit stellt. So wurden beispielsweise allein für das FSJ vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales für die Jahrgänge 1999/2000 bis 2001/2002 jeweils ca. 2,05 Mio.€(4 Mio. DM) laut Haushaltsansatz zur Verfügung gestellt. In Baden-Württemberg sind für die Förderung des FSJ im Landesjugendplan 2000/01 für die Jahre 2000 und 2001 jeweils ca. 1,64 Mio.€(3,2 Mio. DM) ausgewiesen. 23 So erfolgt beispielsweise die Bundesförderung des FÖJ(aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans) länderbezogen. Seit dem Haushaltsjahr 1996 fließen entsprechende Mittel in alle Bundesländer(vgl. Deutscher Bundestag 1998). Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind im Jahr 2000 die größten Beträge des Gesamtansatzes von ca. 2,66 Mio.€ mit jeweils über 280.000€(ca. 540 Tsd. DM) in die Länder Berlin und Sachsen geflossen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das FÖJ – im Vergleich zum FSJ – wesentlich abhängiger von Fördermitteln ist. 24 So sind im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Trainingsjahres(vgl. das entsprechende Kurzportrait in Kap. 7) neben dem Bund und der Europäischen Union auch die Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit sowie die lokalen Arbeitsämter an der Finanzierung beteiligt. 25 Wie die über die Förderung(im Sinne einer Subvention) hinausgehenden Eigen- bzw. Kostenanteile auf der Einrichtungsebene finanziert werden, bleibt im Dunkeln. Es ist aber davon auszugehen, dass in bestimmten Einsatzfeldern – vor allem in denen Nonprofit-Organisationen Dienste für nach der Gesetzeslage leistungsberechtigte Personen anbieten – die Kosten für die TeilnehmerInnen in Freiwilligendiensten etwa durch andere„Kostenträger“ des Sozial- und Gesundheitswesens – hauptsächlich durch die Kassen der Sozialversicherungen – teilweise oder ganz(re)finanziert werden. 38 Was kosten Freiwilligendienste? zu der oben erläuterten vorläufigen Gesamtberechnung – in vergleichbaren Dimensionen. Nach einer Hochrechnung der Prognos AG würden bei einer Erhöhung der augenblicklichen Platzzahlen auf 20.600 – auch unter Berücksichtigung von Einspareffekten – insgesamt ca. 172 Mio.€ Kosten entstehen(vgl. Scheelhase 2000). Schöffmann(2000) nimmt die Vorschläge der Kommission„Jugendgemeinschaftsdienste in Deutschland und Europa“ zur Aufstockung und Finanzierung auf, die u.a. vorsehen, das Angebot an Freiwilligendienst-Plätzen etappenweise auf 100.000 zu erhöhen(vgl. das Kurzportrait „Jugend erneuert Gemeinschaft“ in Kap. 7). Er kommt dabei zu dem Schluss, dass für die monetäre Grundausstattung eine Summe von ca. 805 bis ca. 820 Mio.€ notwendig wäre 26 und folgert daraus,„dass es nicht realistisch ist, davon auszugehen, dass jährlich 100.000 Langzeitdienste überwiegend aus Wirtschaft und Gesellschaft finanziert angeboten werden können. In allen relevanten privaten Fördermärkten(Sponsoring, Spenden, Stiftung) müsste mit immensem Aufwand ein Verdrängungswettbewerb in Gang gesetzt werden, der weder erstrebenswert noch zu gewinnen wäre“(Schöffmann 2000, S. 489). 27 26 Unter der Prämisse, dass davon ein Sechstel durch die Ausschüttungen einer Stiftung aufgebracht werden müssen, ergäbe sich nach Schöffmann(2000, S. 487 f.) ein notwendiges Stiftungskapital von ca. 2,8 Mrd.€. 27 Mit dieser avisierten Größenordnung würden sich die Freiwilligendienste kostenmäßig dem quantitativen Niveau des Zivildienstes annähern. Von Oktober 2000 bis September 2001 wurden im Schnitt knapp 118.000 Zivildienstleistende eingesetzt. Dafür sind im Haushalt des Bundesamtes für den Zivildienst ca. 1.060 Mio.€ und durch die Einsatzstellen mindestens 500 Mio.€ aufgewendet worden(vgl. Beher/Cloos/Galuske/Liebig/Rauschenbach 2002). Daraus ergibt sich die rechnerische Konsequenz, dass pro Zivildienstleistenden – für dessen Schulung, Einsatz und soziale Absicherung sowie für die„Overheadkosten“ des Bundesamtes – insgesamt ca. 13.200€ ausgegeben wurden(für einen 11-monatigen Zivildienst). 39 RK=a~ë=cêÉáïáääáÖÉåÖÉëÉíò= Ó=~âíìÉääÉ=i~ÖÉ=ìåÇ=wìâìåÑí= Die gesetzliche Grundlage und damit einige der oben beschriebenen Strukturelemente haben sich mittlerweile im Rahmen einer Gesetzesnovelle verändert(vgl. Deutscher Bundestag 2001b). Durch das sogenannte„FSJ-Förderungsänderungsgesetz(FSJGÄndG)“ wurden die rechtlichen Fundamente des FSJ und des FÖJ modifiziert. 28 Zugleich ist das Zivildienstgesetz(ZDG) dahingehend ergänzt worden, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer bei einer freiwilligen Verpflichtung zur Ableistung des FSJ oder des FÖJ nicht zum Zivildienst herangezogen werden(vgl. dazu auch Kap. 6). Durch die Reform der bundesgesetzlichen Grundlagen für die beiden etablierten Freiwilligendienste wird • eine Erweiterung der Einsatzfelder im FSJ, • eine Flexibilisierung der Dienstdauer und der Teilnahmevoraussetzung, • eine Ausweitung der Förderung auf das außereuropäische Ausland, • eine Formulierung von Zulassungsvoraussetzungen für Träger eines Dienstes im Ausland erreicht bzw. festgeschrieben sowie • die Option für anerkannte Kriegsdienstverweigerer geschaffen, einen Freiwilligendienst anstatt des Zivildienstes zu leisten. 29 Vor dem Hintergrund dieser Zielformulierungen wurden sowohl das FSJ- als auch das FÖJ-Gesetz strukturgleich neu gefasst. Diese Freiwilligendienste sollen – so ist es im FSJGÄndG formuliert – einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar, d.h. ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, und außerhalb einer Berufsausbildung konzipiert sein. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Dienst i.d.R. bis zu einer Dauer 28 Nach der 2. und 3. Lesung im Bundestag hat das FSJGÄndG am 26. April 2002 den Bundesrat passiert. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt es zur allgemeinen Zielsetzung: Die beiden Bundesgesetze zum FSJ und FÖJ„betreffen eine Bundesaufgabe, indem sie die mit dem freiwilligen Engagement für die Gesellschaft verbundenen Härten und Nachteile in der Weise beseitigen, dass eine Gleichstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Auszubildenden hinsichtlich der sozialen Sicherheit und sonstiger Vergünstigungen erfolgt“(Deutscher Bundestag 2001b, S. 9). 29 Auf diesen Teil der Gesetzesinitiative, der die Einführung eines neuen„Surrogatdienstes“ als Paragraph 14c in das Zivildienstgesetz vorsieht, wird in dem folgenden Kapitel eingegangen. 41 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft von zwölf Monaten im Zusammenhang geleistet wird. 30 Voraussetzung der Teilnahme ist nicht mehr ein Mindestalter, sondern die Erfüllung der Vollschulpflicht. Dadurch soll verstärkt Haupt- und RealschülerInnen die Möglichkeit eröffnet werden, direkt nach ihrem schulischen Abschluss das Angebot eines Freiwilligendienstes zu nutzen. Der Dienst im Inland kann bis zu 18 Monaten dauern und soll auf diese Weise den Wünschen einiger Freiwilliger nach bruchlosen biographischen Anschlussmöglichkeiten entsprechen. Sowohl für das FSJ als auch für das FÖJ soll durch die Änderungen gewährleistet werden, dass auch ein Freiwilligendienst – sofern er den Voraussetzungen des Gesetzes entspricht – im nicht-europäischen Ausland auf dieser rechtlichen Grundlage gefördert werden kann(vgl. Deutscher Bundestag 2001b). Von Seiten der Träger wird die Gesetzesnovelle in ihrer Substanz begrüßt. Insbesondere das Ziel der Öffnung des Programms für jüngere Menschen, die Ausweitung der Einsatzfelder sowie die Beibehaltung der pädagogischen Begleitung und die Fortführung des Trägerprinzips werden in diesem Zusammenhang als positive Neuerungen hervorgehoben. Allerdings sind auch etliche Hinweise auf Schwachstellen des Gesetzesentwurfs zu vernehmen, die sich vor allem auf zwei Punkte konzentrieren(vgl. u.a. Deutscher Bundestag 2002; Fialka 2001a). 31 Mit Kritik bedacht werden insbesondere • die Regelungen für den Freiwilligendienst im Ausland – vor allem mit Blick auf die Sozialversicherungspflicht und die Dauer – sowie • die Einführung des§ 14c in das Zivildienstgesetz. Den Freiwilligendiensten im Ausland werden besondere Rahmenbedingungen und Anforderungen unterstellt, die durch die geplanten Regelungen keine Berücksichtigung finden. Einerseits wird vermutet, dass durch die zu erwartenden Kosten aufgrund der Sozialversicherungspflicht der Freiwilligen die erwünschte Ausweitung des Angebots an Plätzen nicht erreicht werden kann; andererseits wird bemängelt, dass für die Auslands30 Mit der Beibehaltung des Charakters der Vollzeitbeschäftigung ist einer Anregung von Seiten einiger Träger nicht entsprochen worden, die auch in Hinblick auf die Tagesarbeitszeit eine Flexibilisierung des Dienstes forderten. Kleineren Vereinen(z.B. lokalen Sportvereinen), deren Strukturen keine Vollzeitbeschäftigung von Hilfskräften erlauben, ist es entsprechend nicht oder nur beschränkt möglich, einen solchen geförderten Freiwilligendienst anzubieten; neue Anbieter dieser Teilzeitform wie etwa Jugendverbände werden damit nicht ohne Weiteres in den Kreis der Nutznießer aufgenommen. 31 Ein weiterer Kritikpunkt bezog sich auf die letztlich nicht aufgenommene, aber ursprünglich vorgesehene Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Dienstes. Von Seiten der Träger wurde in diesem Fall erwartet, dass eine Option einer zeitlichen Stückelung des Dienstes die Attraktivität der Freiwilligendienste zwar bei den jungen Menschen erhöht, aber auch die Verwaltung der Einsätze für die Träger und die Gewährleistung der Bildungselemente erschweren könnte. Mit anderen Worten: Eine abschnittsweise Ableistung könnte einerseits – mit Blick auf Biographien und Erwerbslagen – den Freiwilligendienst zu einem Lückenfüller oder einer Nebentätigkeit werden lassen und andererseits ein Hindernis für ein projekt- bzw. prozessorientiertes Arbeiten und Lernen darstellen. 42 Das Freiwilligengesetz – aktuelle Lage und Zukunft dienste keine Verlängerung der Dienstdauer über die vorgesehenen 12 Monate hinaus möglich ist. 32 Von den Trägern wird übereinstimmend von Erfahrungen mit jüngeren Freiwilligen berichtet, die darauf hindeuten, dass jüngere TeilnehmerInnen einen ungleich höheren Aufwand für Betreuung und pädagogische Begleitung erfordern. Entsprechend wird an die geplante Öffnung des Programms für jüngere TeilnehmerInnen – die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben – die Erwartung an eine Verbesserung der Fördersituation gekoppelt. 33 Parallel zu diesen gesetzlichen Änderungen ist zur erfolgreichen Umsetzung vorgesehen, die Bundesmittel über den Kinder- und Jugendplan um 43,5 Prozent von 11,5 Mio. Euro (ca. 22,5 Mio. DM) auf 16,5 Mio. Euro(ca. 32,3 Mio. DM) aufzustocken. Aufgrund dieser Erhöhung der Fördermittel wird allein für das FSJ erwartet, dass etwa 1.100 zusätzliche junge Erwachsene dieses Programm nutzen können. In Anbetracht der Möglichkeit, dass darüber hinaus noch die Option eines Freiwilligendienstes als Surrogat anstelle des abzuleistenden Zivildienstes hinzukommt(vgl. Kap. 6), könnte dies bedeuten, dass in den nächsten Jahren eine deutliche Aufwertung und ein weiterer Bedeutungszuwachs der Freiwilligendienste in Deutschland zu beobachten sein wird. Mit den gesetzlichen Veränderungen der rechtlichen Grundlagen der beiden etablierten Freiwilligendienste FSJ und FÖJ wird von der Bundesregierung gewissermaßen eine „kleine Lösung“ bzw. eine„Teillösung“ für ein größeres angekündigtes Vorhaben präsentiert. In der Koalitionsvereinbarung der gegenwärtigen Regierungsparteien wurden neben der Schaffung und Unterstützung von zeitgemäßen Zugängen zu sozialem Engagement auch der Ausbau und die rechtliche Absicherung nationaler und grenzüberschrei32 So formuliert beispielsweise Fischer, der Vorsitzende einer trägerunabhängigen Vereinigung von ehemaligen und aktiven internationalen Freiwilligen, auf der öffentlichen Anhörung des Bundestag-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum FSJGÄndG: In dem Fall der Sozialversicherungspflicht für Freiwilligendienste im Ausland„verursacht sie den Trägern der Dienste so hohe Kosten, dass sich nur wenige den Luxuswert leisten können, einen Dienst im Ausland nach dem geplanten FSJ-Gesetz anzubieten… Nach meiner Einschätzung wird das Gesetz für die internationalen Dienste voraussichtlich nicht oder nur sehr wenig zur Anwendung kommen“ (vgl. Redebeitrag Fischer in Deutscher Bundestag 2002, S. 6). Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben im Jahrgang 2000/01 insgesamt 142 TeilnehmerInnen(davon 132 junge Frauen) ein Freiwilliges Soziales Jahr im europäischen Ausland geleistet. Zur Begründung der Differenz zwischen den Diensten im In- und Ausland mit Blick auf die mögliche Dienstdauer vgl. auch den Beitrag von Steinmeyer(Deutscher Bundestag 2002, S. 17 f.). 33 Der Anteil der unter 18-jährigen Freiwilligen beträgt – nach den Angaben zu den jeweiligen Jahrgängen 2000/01 – inzwischen beim FSJ 32,2 Prozent und beim FÖJ 21,2 Prozent. Die Vertreterin der Evangelischen Kirche und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Salzmann, formulierte bei der Bundestags-Anhörung entsprechend:„Die Trägerverbände haben … in den letzten Jahren bereits viel zur Integration jüngerer Menschen in das FSJ geleistet und getan. Die Erfahrungen zeigen …, dass jüngere Freiwillige sowohl in der individuellen Begleitung als auch in der Seminararbeit eine dichtere und größere, intensivere Begleitung benötigen. In Zukunft wird es dringend erforderlich sein, das Fördervolumen als Bestandteil der Fördervereinbarung mit den Trägern zu verbessern“(vgl. Redebeitrag Salzmann in Deutscher Bundestag 2002, S. 12). 43 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft tender Freiwilligendienste als Ziele formuliert. Auf dieser Zielformulierung aufbauend war von einem umfassenden sogenannten„Freiwilligengesetz“ die Rede, das der Förderung des gemeinschaftlichen, sozialen Engagements aller Bürgerinnen und Bürger dienen sollte. Die Umsetzung dieses größeren Vorhabens ist mittlerweile auf die Zeit der nächsten Legislaturperiode verschoben worden(vgl. u.a. Speth 2001). 34 Wie es in einem eher mittelfristig angelegten Zeithorizont gelingen kann, allen Formen des ehrenamtlichen/bürgerschaftlichen Engagements durch ein Bundesgesetz einen rechtlichen Rahmen zu eröffnen, der das Maß an Bürokratie auf das Notwendigste beschränkt und gleichzeitig soviel Förderung(der Träger) und Absicherung(der TeilnehmerInnen) wie möglich arrangiert, bleibt abzuwarten. 34 Der aktuellen Beschränkung der Neuregelungen auf das FSJ und das FÖJ wird von vielen Seiten mit Kritik begegnet. Insbesondere die VertreterInnen der bestehenden – äußerst heterogen strukturierten – internationalen Dienste sehen mit den anstehenden Gesetzesänderungen den politischen Handlungsbedarf nicht erfüllt(vgl. u.a. Fricke 2001 und die entsprechende Vorstellung in Kap. 7). Die geforderten Regelungsbedarfe – evtl. im Zusammenhang eines„Entsendegesetzes“ oder eines gekoppelten„Entsende- und Empfangsgesetzes“(vgl. Frey 2000) – sind allerdings nicht sämtlich im nationalen Rahmen zu lösen. So sollten Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status der Freiwilligen bzw. zu einem eigenständigen Freiwilligenstatus im europäischen bzw. internationalen Kontext beantwortet werden(vgl. u.a. den Redebeitrag von Steinmeyer in Deutscher Bundestag 2002; Beckers/ Sieveking 2000). Thomer – Leiter des Referates„Freiwilligenprogramme, Freiwilligengesetz“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – geht davon aus, dass zukünftig auch darüber nachgedacht werden muss, wie mittel- und längerfristige„Freiwilligendienste“ für ältere Menschen erprobt und rechtlich abgesichert werden können(vgl. Thomer 2001, S. 6). 44 SK=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=Ó=ÉáåÉ=^äíÉêå~íáîÉ= òìã=wáîáäÇáÉåëí\= Die Idee, bereits eingetretene bzw. absehbar eintretende weitere Reduzierungen bei den Zivildienstleistenden oder sogar deren gänzliche Abschaffung durch einen(vermehrten) Einsatz von HelferInnen in Freiwilligendiensten aufzufangen, befördert und prägt sowohl die Diskussionen zu den Freiwilligendiensten als auch die Debatten zur Zukunft des Zivildienstes(vgl. u.a. Bartjes 2000a; Böttcher 1999; Rauschenbach 1992). Damit wird weniger der Blickwinkel der jungen Menschen als vielmehr die Perspektive der Organisationen in den Mittelpunkt gerückt, aus der heraus die unklare zukünftige Situation des Zivildienstes die Suche nach Alternativen bzw. nach funktionalen Äquivalenten für die Mitarbeitergruppe der Zivildienstleistenden heraufbeschwört(vgl. Beher/Liebig 2001). Orientiert an den aktuell vorhandenen Quantitäten und Strukturen von FSJ und FÖJ sind deutliche Strukturanalogien mit, aber ebenso auch deutliche Differenzen zu dem Zivildienst auszumachen. Beide sind als Hilfsdienste mit verpflichtenden Bildungselementen während der Dienstzeit zu verstehen, die die Arbeit der Fachkräfte unterstützen und die von jungen Menschen geleistet werden, die u.U.„frischen Wind“ in„eingefahrene Strukturen“ bringen(vgl. u.a. Arbeitsgruppe Zukunft des Zivildienstes 2000). Beide Dienste sind als Vollzeittätigkeiten konzipiert und dem zeitlichen Rhythmus der Arbeit in den jeweiligen Handlungsfeldern angepasst. Aus der Einrichtungsperspektive erscheinen sie kostengünstiger als die Anstellung von beruflich arbeitendem Personal, ungeachtet dessen, dass sie selbst auch unterschiedliche Kosten erzeugen. 35 Und nicht selten beeinflussen sie die berufliche Perspektive der jungen Menschen oder deren Einstellungen gegenüber hilfebedürftigen Menschen im Anschluss an diese Dienste. Dem gegenüber ist allerdings auch auf deutliche Differenzen hinzuweisen: • Während der Zivildienst zu 100 Prozent ein männlicher Dienst ist, werden die Freiwilligendienste bislang hauptsächlich von jungen Frauen erbracht. 35 Zu den internen Kostenrelationen zwischen FSJ und Zivildienst lässt sich sagen, dass in der Regel und aus der Perspektive der Einrichtungen der Einsatz eines Zivildienstleistenden günstiger erscheint als der Einsatz einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers in einem Freiwilligendienst. Dies ist zu großen Teilen auf die unterschiedlichen Förderstrukturen aus öffentlichen Haushalten zurückzuführen, deren Berücksichtigung das Bild einer volkswirtschaftlichen Perspektive verschiebt(vgl. dazu auch die Ausführungen in Fußnote 27). 45 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft • Die Regeldauer der beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste FSJ und FÖJ beträgt 12 Monate und ist damit seit dem Jahr 2002 zwei Monate länger als der nunmehr noch 10-monatige Zivildienst(sofern die TeilnehmerInnen das FSJ tatsächlich auch bis zum Ende machen). • Differenzen bestehen auch mit Blick auf das Alter der Dienstleistenden, was Auswirkungen auf die Einsatzmöglichkeiten nach sich zieht. Es ist davon auszugehen, dass die Gruppe der Zivildienstleistenden altersmäßig etwas homogener ist und den Einrichtungen dabei i.d.R. etwas ältere Dienstleistende zur Verfügung stehen. • Aufgrund des Charakters der freiwilligen Teilnahme kann den HelferInnen in den Freiwilligendiensten eine andere Motivationsbasis unterstellt werden als denjenigen, die zwangsweise ihren Zivildienst absolvieren. • Der Verpflichtungsgrad des Zivildienstes ist im Vergleich zu den Freiwilligendiensten wesentlich höher. Während ein Zivildienstleistender i.d.R. für seine gesamte Dienstdauer zur Verfügung steht, gehören bestimmte„Abbrecherquoten“ bzw. vorzeitige legale Beendigungen(also vor Ablauf der 12 Monate) zum Einsatzalltag der Freiwilligendienste. • Während den Einrichtungen Zivildienstleistende gewissermaßen„automatisch“ immer wieder neu„bereit gestellt“ werden und den einzelnen Einsatzstellen mit Blick auf die Rekrutierung das Bundesamt für den Zivildienst sowie dessen Regionalbetreuer – gleichsam als„Verbündete“ – zur Seite stehen, ist die Besetzung der Plätze in den Freiwilligendiensten prinzipiell mit einem gewissen Grad an Unsicherheit verbunden und erfordert zusätzliche werbewirksame Anstrengungen. Aufgrund der angesprochenen gesetzlichen Veränderungen(FSJGÄndG) ist eine rechtliche Grundlage im Zivildienstgesetz(ZDG) geschafften – der neue Paragraph 14c ZDG –, nach dem anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres im In- oder Ausland verpflichten, nicht zum Zivildienst herangezogen werden. Mit dem Wirksamwerden der Änderungen im ZDG zum 01.08.2002 ist vorgesehen, dass der Freiwilligendienst spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung und vor der Vollendung des 25. Lebensjahres anzutreten ist; wobei dieser Dienst für mindestens 12 Monate als„ganztägige und auslastende Hilfstätigkeit“ konzipiert sein soll. Es ist beabsichtigt, den Trägern, die anerkannten Kriegsdienstverweigerern die Möglichkeit dieses besonderen Surrogatdienstes eröffnen, einen Anteil der entstehenden Kosten aus Bundesmitteln – aus dem Haushalt des Bundesamtes für den Zivildienst – zu erstatten. Die Höhe dieses Anteils soll sich an den Ausgaben orientieren, die dem Bund i.d.R. für die Beschäftigung von Zivildienstleistenden entstehen. Damit er46 Freiwilligendienste – eine Alternative zum Zivildienst? scheint unter monetären Gesichtspunkten und aus der Perspektive der Einrichtungen bzw. Träger die Beschäftigung eines anerkannten(männlichen) Kriegsdienstverweigerers über einen Freiwilligendienst(FSJ oder FÖJ) nach§ 14c ZDG günstiger als die Beschäftigung einer Helferin oder eines Helfers nach dem FSJ- oder dem FÖJ-Gesetz. 36 Entsprechend steht – wie bereits angedeutet – die Ergänzung des Zivildienstgesetzes in der Kritik. Von Seiten der augenblicklichen Trägerorganisationen der Freiwilligendienste wird insbesondere auf vermutete Tendenzen der Ungleichbehandlung hingewiesen. Einerseits wären jüngere männliche Teilnehmer des FSJ und des FÖJ benachteiligt, da ihr frühzeitig absolvierter Dienst nicht die Funktion eines Surrogatdienstes nach dem ZDG erfüllen kann. Andererseits besteht die Befürchtung, dass es zukünftig zwei Klassen von Freiwilligendiensten geben wird, deren Differenz in den unterschiedlichen Förderstrukturen begründet läge. Das Bemühen der potenziellen Einrichtungen, für das Angebot eines Freiwilligendienstplatzes einen möglichst hohen Anteil an öffentlichen Fördermitteln zu akquirieren, könnte sich insbesondere für interessierte junge Frauen negativ auswirken(vgl. Deutscher Bundestag 2002). Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Veränderungen im ZDG Auswirkungen auf das bestehende System bzw. auf den„Rest“ der Freiwilligendienste haben wird. Insbesondere die möglichen Effekte unterschiedlicher Förderbedingungen – Kinder- und Jugendplan des Bundes einerseits, Bundesamt für den Zivildienst andererseits – sowie die zukünftige Rolle und Funktion des„Bundesamtes für den Zivildienst“ sind dabei kritisch im Blick zu behalten. Mit der Einführung des zusätzlichen Paragraphen 14c ZDG wird zweifellos der Zivildienst und dessen Anhang der Surrogatdienste eine interne Pluralisierung erfahren, eine weitere Akzeptanzgrundlage erhalten und damit vielleicht auch zugleich ein kleines Stückchen in Richtung des zivilgesellschaftlichen Pols rücken. Es könnte allerdings ebenso – oder parallel dazu – auch das Gegenteil eintreten: dass durch diese spezifische Funktionalisierung die in Frage kommenden Freiwilligendienste ein wenig von dem Charme der freiwilligen Selbstverpflichtung und des alternativen Dienstes einbüßen und gewissermaßen in den Bann des quantitativ übermächtigen Pflichtdienstes geraten – mithin ein Transfer in beide Richtungen stattfindet. Die Dienste, die zukünftig nach§ 14c ZDG durchgeführt werden, sind als Freiwilligendienste abzuleisten und entsprechend etikettiert. Dennoch sind sie ebenso in den Bereich des Zivildienstes eingebunden und erfüllen somit – im Grunde genommen als Fremd36 Es ist von Seiten des Gesetzgebers(vgl. Deutscher Bundestag 2001b) beabsichtigt, dass die anerkannten Kriegsdienstverweigerer, die einen Freiwilligendienst ableisten,„möglichst nicht auf schon vorhandenen Plätzen für Freiwillige eingesetzt werden“. Auf diese Weise soll die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Freiwilligendienste erleichtert werden. 47 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft körper, der eigentlich als Gegenentwurf zu Zwang und Pflicht konzipiert ist – eine Funktion im System eines Pflichtdienstes. Somit kommt den Freiwilligendiensten auch eine Rolle in den Debatten zu, die um das Thema„Pflichtdienst für junge Menschen“ kreisen und damit über die bestehenden Systeme des Zivildienstes bzw. der Wehrpflicht hinausgehen und die in letzter Zeit wieder„an Fahrt“ gewonnen haben. Dabei werden mit der Idee eines(sozialen) Pflichtdienstes von dessen Befürwortern mehrere Vorteile verknüpft: Dieser Dienst wird als mögliche Antwort auf die absehbare Personallücke im Bereich der sozialen Dienste verstanden, er wird – im Sinne einer „Zeitverpflichtung“ gegenüber einer„Finanzverpflichtung“ über Steuern – als sozial gerechte Methode der Lastenverteilung oder als Weg einer„sozialen Alphabetisierung“ junger Menschen bezeichnet. Auf der anderen Seite führen die Gegner eines sozialen Pflichtdienstes u.a. an, dass die damit verbundenen erzwungenen Arbeitsleistungen grundsätzlich einer systematischen Fehlallokation der Ressourcen gleichkommen und einer breiten Dequalifizierung sozialer und pflegerischer Arbeit Vorschub leisten würden(zur Übersicht über die Debatte vgl. Bartjes 2000b; Beher/Cloos/Galuske/Liebig/Rauschenbach 2002). 48 TK=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=àÉåëÉáíë= îçå=cpg=ìåÇ=c£g= Nach dem Vorbild der beiden etablierten und bereits in ihren Größenordnungen und Strukturelementen vorgestellten Freiwilligendienste – z.T. aber auch parallel zu diesen Programmen – ist in den letzten Jahren eine Fülle von ähnlichen Diensten ins Leben gerufen worden. 37 Damit verstärkt einher geht auch ein Wechsel der Etikette: von den „Freiwilligenjahren“ zu den„Freiwilligendiensten“. In diesem Zusammenhang lassen sich eine ganze Reihe von anderen, zumeist neuen, z.T. aber auch traditionsreichen Freiwilligendiensten identifizieren: 38 • = Ç~ë= ł cêÉáïáääáÖÉ=pçòá~äÉ=qê~áåáåÖëà~Üê“=EcpqgF=áã=o~ÜãÉå=ÇÉë=bC`JmêçÖê~ããëI= • = ÇáÉ=fåáíá~íáîÉ= ł gìÖÉåÇ=ÉêåÉìÉêí=dÉãÉáåëÅÜ~Ñí“=ÇÉê=oçÄÉêíJ_çëÅÜJpíáÑíìåÖI= • = ÇÉê= ł bìêçé®áëÅÜÉ=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí“=EbcaFI= • = ÇáÉ=^ìëä~åÇëÇáÉåëíÉ=àÉåëÉáíë=ÇÉë=bcaI= • = Ç~ë= ł cêÉáïáääáÖÉ=g~Üê=áå=ÇÉê=aÉåâã~äéÑäÉÖÉ“=EcgaFI= • = ÇáÉ= ł kÉìÉå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ“=ÇÉë=aá~âçåáëÅÜÉå=tÉêâÉë=áå=t Ω êííÉãÄÉêÖI= • = Ç~ë= ł cêÉáïáääáÖÉ=pçòá~äÉ=g~Üê=áã=péçêí“I= • = Ç~ë= ł cêÉáïáääáÖÉ=pçòá~äÉ=g~Üê=áã=âìäíìêÉääÉå=_ÉêÉáÅÜ“I= • = ÇáÉ= ł içâ~äÉå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ“=EicaF=áå=_~ÇÉåJt Ω êííÉãÄÉêÖK= (1) Mit dem„Freiwilligen Sozialen Trainingsjahr“(FSTJ) liegt eine aktuelle Erweiterung des FSJ vor, das fest umrissene arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt und in das bundes37 Vgl. dazu auch die knappen Ausführungen zum Modellprojekt„Jugend hilft Jugend“ in Fußnote 20(ausführlich Becker/Wüstendörfer 2000). Neben den Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes, die für die beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste(FSJ und FÖJ) bereit gestellt werden, werden vom Bund auch bislang längerfristige Freiwilligendienste im Ausland gefördert(für einen Zeitraum von 3 bis 24 Monaten). Im Jahrgang 2000/01 betraf dies 658 TeilnehmerInnen(83 Prozent Frauen); davon haben insgesamt 142 TeilnehmerInnen(93 Prozent junge Frauen, 98 Prozent mit Fachhochschul- oder Hochschulreife) an einem FSJ im europäischen Ausland teilgenommen(vgl. Deutscher Bundestag 2001a, S. 74 ff. und 178 ff.). 38 Auf das in Kap. 1 erwähnte Modellprojekt„Freiwilliges Jahr im Unternehmen“(FJU) wird hier nicht eigens eingegangen, da es mittlerweile – seit Mitte 1999 – wieder eingestellt worden ist(vgl. Fialka 2001b, S. 276). Mit dem FJU, das im April 1998 gestartet wurde, war die Absicht verbunden,„Einblicke in unternehmerische Tätigkeit und die damit verbundenen Voraussetzungen, fachlichen und persönlichen Anforderungen und Konflikte zu vermitteln“(Deutscher Bundestag 1999, S.1). Diese Zielperspektive konnte nicht verwirklicht werden. 49 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft politisch initiierte„E&C-Programm“ eingebunden ist(ein Programm zur„Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“). 39 cêÉáïáääáÖÉë=pçòá~äÉë=qê~áåáåÖëà~Üê= jáí=ÇÉã=cêÉáïáääáÖÉå=pçòá~äÉå=qê~áåáåÖëà~Üê=Ecpqg=F=äáÉÖí=ÉáåÉ=~âíìÉääÉ=bêïÉáíÉêìåÖ=ÇÉë=cpg= îçêI=Ç~ë=ÉáåÉ=ÉáåÇÉìíáÖÉ=~êÄÉáíëã~êâíéçäáíáëÅÜÉ=wáÉäêáÅÜíìåÖ=~ìÑïÉáëíK=hçåòÉéíáçåÉää=ìåÇ= Ñáå~åòáÉää= ÑáåÇÉí= áå= ÇáÉëÉã= ÄìåÇÉëéçäáíáëÅÜ= áåáíááÉêíÉå= ìåÇ= ãáí= jáííÉäå=~ìë= ÇÉã= bC`J mêçÖê~ãã= E ł båíïáÅâäìåÖ= ìåÇ=`Ü~åÅÉå= àìåÖÉê= jÉåëÅÜÉå= áå= ëçòá~äÉå=_êÉååéìåâíÉå“F= ÖÉÑ ∏ êÇÉêíÉå= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí= ÉáåÉ= sÉêëÅÜê®åâìåÖ= îçå=~âíáîÉê=^êÄÉáíëã~êâíéçäáíáâI=_ÉJ å~ÅÜíÉáäáÖíÉåÑ ∏ êÇÉêìåÖ= ìåÇ= ÄáäÇìåÖëéçäáíáëÅÜÉå= ÄòïK= ëçòá~äé®Ç~ÖçÖáëÅÜÉå= mÉêëéÉâíáîÉå= ëí~ííK= båíëéêÉÅÜÉåÇ= ëÉíòí= Ç~ë= NVVV= Éêëíã~äáÖ=~ìëÖÉëÅÜêáÉÄÉåÉ= jçÇÉääéêçÖê~ãã=~å= ÇÉê= pÅÜïÉääÉ=òìã=§ÄÉêÖ~åÖ=îçå=ÇÉê=pÅÜìäÉ=áå=ÇÉå=_ÉêìÑ=ÄòïK=áå=ÇáÉ=ÄÉêìÑäáÅÜÉ=^ìëÄáäÇìåÖ= ~åK=bë=ïáää=~äë=åáÉÇêáÖëÅÜïÉääáÖÉë=^åÖÉÄçí=ÇìêÅÜ=ÇáÉ=hçãÄáå~íáçå=îçå=ÇêÉá=c~âíçêÉå=E^êJ ÄÉáíëÉêÑ~ÜêìåÖÉåI= òÉêíáÑáòáÉêÄ~êÉ= nì~äáÑáòáÉêìåÖëÄ~ìëíÉáåÉ= ìåÇ= ëçòá~äÉ=_ÉíêÉììåÖF=~ääÖÉJ ãÉáå = pÉÖêÉÖ~íáçåëíÉåÇÉåòÉå = ÉåíÖÉÖÉå = ïáêâÉå = ìåÇ = áåÇáîáÇìÉää = åÉìÉ = mÉêëéÉâíáîÉå = áå = oáÅÜJ íìåÖ=_áäÇìåÖI=^ìëÄáäÇìåÖ=ìåÇ=^êÄÉáí=Éê ∏ ÑÑåÉåK=a~ÄÉá=ëçää=Ó=áå=ëçòá~äÉå=çÇÉê=âìäíìêÉääÉå= báåêáÅÜíìåÖÉå= çÇÉê= áå= dÉïÉêÄÉÄÉíêáÉÄÉå= ÇÉë= pí~ÇííÉáäë= Ó= ÉêéêçÄí= ïÉêÇÉåI= çÄ= ÄòïK= áåJ ïáÉïÉáí = Éáå = ÑêÉáïáääáÖÉë = båÖ~ÖÉãÉåí = ÖÉÉáÖåÉí = áëíI = ÄÉå~ÅÜíÉáäáÖíÉå = gìÖÉåÇäáÅÜÉå = EòïáëÅÜÉå = NS=ìåÇ=OT=g~ÜêÉåF=ÄÉêìÑäáÅÜÉ=ìåÇ=ëçòá~äÉ=pÅÜä Ω ëëÉäèì~äáÑáâ~íáçåÉå=òì=îÉêãáííÉäåI=ÇáÉ=ÇÉå= §ÄÉêÖ~åÖ=áå=^ìëÄáäÇìåÖ=çÇÉê=_ÉêìÑ=ÉêäÉáÅÜíÉêåK=aáÉ=lêÖ~åáë~íáçå=Ñ Ω ê=Ç~ë=òÉåíê~äÉ=píÉìÉJ êìåÖëÄ Ω êç= Ñ Ω ê= ÇáÉëÉë= jçÇÉääéêçÖê~ãã= ÉêÑçäÖí= ÇìêÅÜ= ÇáÉ= píáÑíìåÖ= pçòá~äé®Ç~ÖçÖáëÅÜÉë= fåëíáíìí= ł t~äíÉê=j~ó“=EpmfF=áå=_ÉêäáåK=i~ìí=ÇÉã=OK=wïáëÅÜÉåÄÉêáÅÜí=ÇÉë=pmfJpÉêîáÅÉÄ Ω êçë= Ñ Ω ê=Ç~ë=cpqg=ëáåÇ=Eáã=gìåá=OMMNF=Å~K=SO=mêçòÉåí=ÇÉê=íÉáäåÉÜãÉåÇÉå=gìÖÉåÇäáÅÜÉå=ã®ååäáJ ÅÜÉå=dÉëÅÜäÉÅÜíëK= iáíÉê~íìêW=píáÑíìåÖ=pçòá~äé®Ç~ÖçÖáëÅÜÉë=fåëíáíìí= ł t~äíÉê=j~ó“=EOMMNF = Das freiwillige Trainingsjahr will die Jugendlichen motivieren, im Anschluss an den Freiwilligendienst ihren beruflichen Weg bzw. ihren Ausbildungsweg weiter zu verfolgen – also eine Ausbildung oder eine Arbeit zu beginnen oder in die Schule zurückzukehren. Die Erreichung dieses Zieles soll auch durch die beratenden und begleitenden Arbeiten der lokalen Qualifizierungsbüros gewährleistet werden, von denen zur Zeit bundesweit 43 mit bis zu 1.163 Plätzen eingerichtet sind(36,5 Prozent in den neuen und 63,5 Prozent in den alten Bundesländern).„In den Büros trainieren die Jugendlichen soziale Schlüsselqualifikationen, üben in Rollenspielen Bewerbungssituationen und erwerben Qualifikationen, die für ihre berufliche Perspektive nützlich sind, wie z.B.(Maschinen-)Führerscheine oder PC-Kenntnisse“(Deutscher Bundestag 2001a, S. 10). 39 Diese besondere Ausrichtung des FSTJ-Programms lässt sich auch daraus ersehen, dass die Bundesregierung das FSTJ in einer Antwort auf eine Große Anfrage unter der Überschrift„Einstieg in den Beruf – Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ etwa neben dem„Sofortprogramm zur Abbau der Jugendarbeitslosigkeit“ oder dem Programm„Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ postiert(vgl. Deutscher Bundestag 2001a). 50 Freiwilligendienste jenseits von FSJ und FÖJ (2) Ziel des von der Robert Bosch Stiftung getragenen Programms„Jugend erneuert Gemeinschaft“ ist, dass mit der Erschließung von neuen Einsatzfeldern allen interessierten Jugendlichen die Möglichkeit angeboten werden kann, sich für maximal ein Jahr als Freiwillige/r mit praktischer, sozialer, pädagogischer, kultureller Tätigkeit oder für die Umwelt zu engagieren(vgl. dazu in kritischer Distanz Diakonisches Werk der EKD 1999). Die Anzahl der ab 1999 geförderten Plätze mit Laufzeiten von 6 bis 12 Monaten liegt aktuell bei über 1.200. gìÖÉåÇ=ÉêåÉìÉêí=dÉãÉáåëÅÜ~Ñí= fã= g~Üê= NVVU= ïìêÇÉ= îçå= ÉáåÉê= ÜÉíÉêçÖÉå= òìë~ããÉåÖÉëÉíòíÉå= hçããáëëáçå= áå= ÉáåÉã= ł j~åáÑÉëí=Ñ Ω ê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=áå=aÉìíëÅÜä~åÇ=ìåÇ=bìêçé~“=ãáí=ÇÉã=qáíÉä= ł gìÖÉåÇ=ÉêJ åÉìÉêí= dÉãÉáåëÅÜ~Ñí“= ÇáÉ= òìâ Ω åÑíáÖÉ= oçääÉ= ÇÉê= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= ÇáëâìíáÉêíK= sçê= ÇÉã= eáåíÉêÖêìåÇ= ÉáåÉê= Éêï~êíÉíÉå=^ÄëÅÜ~ÑÑìåÖ= çÇÉê=^ìëëÉíòìåÖ= ÇÉê= tÉÜêéÑäáÅÜí= ïáêÇ= Ñ Ω ê= ÉáåÉ=^ìÑïÉêíìåÖ= ÇÉê= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= éä®ÇáÉêí= ìåÇ= îçêÖÉëÅÜä~ÖÉåI= ÉáåÉ= ł píáÑíìåÖ= Ñ Ω ê= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ“ = ~ìÑ = _ìåÇÉëÉÄÉåÉ = òì = ÉêêáÅÜíÉåI = ÇáÉ = Ç~Ñ Ω ê = ëçêÖÉå = ëçääI = Ç~ëë = å~ÅÜ = ÉáåÉê= máäçíéÜ~ëÉ=Äáë=òìã=g~Üê=OMMR=ëíìÑÉåïÉáëÉ=Éáå=å~ÅÜÑê~ÖÉçêáÉåíáÉêíÉê=^ìëÄ~ì=ÇÉê=cêÉáïáäJ äáÖÉåÇáÉåëíÉ=~ìÑ= NMMKMMM= mä®íòÉ= ÉêÑçäÖíK= wáÉä= áëíI= Ç~ëë= ãáí= ÇÉê= bêëÅÜäáÉ ≈ ìåÖ= îçå= åÉìÉå= báåë~íòÑÉäÇÉêå=~ääÉå= áåíÉêÉëëáÉêíÉå= gìÖÉåÇäáÅÜÉå= ÇáÉ= j ∏ ÖäáÅÜâÉáí= ÖÉÄçíÉå= ïáêÇI= ëáÅÜ= Ñ Ω ê= Éáå=g~Üê=~äë=cêÉáïáääáÖÉ=ãáí=éê~âíáëÅÜÉêI=ëçòá~äÉêI=é®Ç~ÖçÖáëÅÜÉêI=âìäíìêÉääÉê=q®íáÖâÉáí=çÇÉê= Ñ Ω ê = ÇáÉ = rãïÉäí = òì = ÉåÖ~ÖáÉêÉåK = båíëéêÉÅÜÉåÇ = ÇáÉëÉê = wáÉäîçêÖ~ÄÉ = Ñ ∏ êÇÉêí = ÇáÉ = oçÄÉêí = _çëÅÜ= píáÑíìåÖ=Ó=ÇáÉ=~äë=fåáíá~íçêáå=ÇÉê=hçããáëëáçå=~ìÑÖÉíêÉíÉå=áëí=Ó=~âíìÉää=mêçàÉâíÉ=ìåÇ=fåáíá~J íáîÉåI=ÇáÉ=~ì ≈ ÉêÜ~äÄ=ÇÉê=íê~ÇáíáçåÉääÉå=aáÉåëíÉ=Ecpg=ìåÇ=c£gF=~åÖÉëáÉÇÉäí=ëáåÇ=Ó=ÄÉáëéáÉäJ Ü~Ñí=gìÖÉåÇÖÉãÉáåëÅÜ~ÑíëÇáÉåëíÉ=áå=mêçàÉâíÉå=ÇÉê=fåíÉÖê~íáçå=îçå=^ìëëáÉÇäÉêå=áå=_~ÇÉåJ t Ω êííÉãÄÉêÖK= jáí= ÉáåÉê=^åíÉáäëÑáå~åòáÉêìåÖ= îçå= ã~ñK= PP= mêçòÉåí= ÄòïK= ãáí= ã~ñK= OSM= bìêç= éêç= jçå~í= ïÉêÇÉå= Ççêí= kçåéêçÑáíJlêÖ~åáë~íáçåÉå= ÄÉòìëÅÜìëëíI= ÇáÉ= ãáí= aáÉåëíÉå= òïáëÅÜÉå= S= ìåÇ= NO= jçå~íÉå= Ó= òK_K= áå= ÇÉê= cêÉáòÉáí~êÄÉáí= çÇÉê= e~ìë~ìÑÖ~ÄÉåÄÉíêÉììåÖI= áã=hìäíìêJ=ìåÇ=péçêíÄÉêÉáÅÜI=áå=péê~ÅÜâìêëÉå=çÇÉê=áã=rãÖ~åÖ=ãáí=åÉìÉå=jÉÇáÉå=Ó=ÇáÉ= fåíÉÖê~íáçå=îçå=^ìëëáÉÇäÉêå=Ñ ∏ êÇÉêåK= iáíÉê~íìêW=dìÖÖÉåÄÉêÖÉê=EOMMMF= (3) Der„Europäische Freiwilligendienst“(EFD) ist eine Maßnahme der europäischen Jugendpolitik im Rahmen des Aktionsprogramms„Jugend“ und soll die soziale und berufliche Eingliederung junger Menschen in Europa fördern. Es versteht sich als eine Art nicht-formales Bildungsprojekt(vgl. Ternes 2002). Im Zeitraum zwischen 01.05.2000 und 01.06.2001 sind insgesamt 1.323 Entsendeprojekte deutscher Freiwilliger nach diesem Programm durchgeführt worden. In Deutschland stehen für den EFD jährlich ca. 3,37 Mio.€ zur Verfügung(davon 91 Prozent für Dienste innerhalb der am Aktionsprogramm beteiligten Länder und 9 Prozent für Dienste in den sogenannten Drittländern). „Damit können etwa 1.500 junge Menschen gefördert werden, die entweder einen Frei51 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft willigendienst im Ausland oder einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten“(Deutscher Bundestag 2001a, vgl. dazu auch Jugend für Europa – Deutsche Agentur Jugend 2000). Nach Aussagen der Nationalagentur„Jugend für Europa“ übersteigen die Anfragen von jungen Menschen – die auf ca. 5.000 pro Jahr geschätzt werden – die förderungsfähigen Plätze deutlich. bìêçé®áëÅÜÉê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí= aÉê= bìêçé®áëÅÜÉ= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí= EbcaF= áëí= ÉáåÉ= j~ ≈ å~ÜãÉ= ÇÉê= Éìêçé®áëÅÜÉå= gìÖÉåÇJ éçäáíáâ= áã= o~ÜãÉå= ÇÉë=^âíáçåëéêçÖê~ããë= ł gìÖÉåÇ“= ìåÇ= ëçää= ÇáÉ= ëçòá~äÉ= ìåÇ= ÄÉêìÑäáÅÜÉ= báåÖäáÉÇÉêìåÖ= àìåÖÉê= jÉåëÅÜÉå= áå= bìêçé~= Ñ ∏ êÇÉêå= ìåÇ= Öáäí=~äë= ÉáåÉ=^êí= åáÅÜíJÑçêã~äÉê= _áäÇìåÖK= aáÉëÉê= aáÉåëí= Éêã ∏ ÖäáÅÜí= Éë= àìåÖÉå= jÉåëÅÜÉå= òïáëÅÜÉå= NU= ìåÇ= OR= g~ÜêÉå= Ó= áKÇKoK= áã= o~ÜãÉå= ÉáåÉë= ä®åÖÉêÑêáëíáÖÉå=^ìëä~åÇë~ìÑÉåíÜ~äíë= Ó= áå= ÉáåÉê= ÖÉãÉáåå Ω íòáÖÉå= lêÖ~åáë~íáçå= ÉáåÉë= d~ëíä~åÇÉë= áã= Éìêçé®áëÅÜÉå= ìåÇ=~ì ≈ ÉêÉìêçé®áëÅÜÉå=^ìëä~åÇ= òì=~êJ ÄÉáíÉå = ìåÇ = òì = äÉêåÉåK = fã = g~Üê = NVVS = ïìêÇÉ = ÇìêÅÜ = ÇáÉ = bìêçé®áëÅÜÉ = hçããáëëáçå = ÉáåÉ = òïÉáJ à®ÜêáÖÉ= máäçí~âíáçå= òìã= bca= ÖÉëí~êíÉíI=~å= ÇÉê= Éíï~= OKRMM= àìåÖÉ= jÉåëÅÜÉå= íÉáäå~ÜãÉåK= k~ÅÜ=ÇÉã=òïÉáà®ÜêáÖÉå=_Éëí~åÇ=ENVVU=ìåÇ=NVVVF=ÇÉë=^âíáçåëéêçÖê~ããë= ł bìêçé®áëÅÜÉê= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí=Ñ Ω ê=àìåÖÉ=jÉåëÅÜÉå“=ïìêÇÉ=áã=^éêáä=OMMM=Ç~ë=^âíáçåëéêçÖê~ãã= ł gìJ ÖÉåÇ“= ÉáåÖÉÑ Ω ÜêíK= aáÉëÉë= ìãÑ~ëëí= ãÉÜêÉêÉ=^âíáçåëÄÉêÉáÅÜÉ= ìåÇ= áëí= áåëÖÉë~ãí= Äáë= òìã= båÇÉ = ÇÉê = i~ìÑòÉáí = EPNKNOKOMMSF = ãáí = c ∏ êÇÉêãáííÉäå = îçå = ROM = jáçK == ~ìëÖÉëí~ííÉíK = få = ÇÉå = mêçJ Öê~ããíÉáä = ÇÉë = bca = E^âíáçå = OF = ëçääÉå = Éíï~ = RR = mêçòÉåí = ÇÉê = c ∏ êÇÉêãáííÉä = ÑäáÉ ≈ Éå = Ó = ï~ë = ÉáåÉã= ^åíÉáä= îçå= Å~K= QN= jáçK==éêç=g~Üê=ÉåíëéêáÅÜíK=fã=o~ÜãÉå=ÇÉë=bca=â ∏ ååÉå=ÇáÉ=gìÖÉåÇäáJ ÅÜÉå = áå = _ÉêÉáÅÜÉå = ïáÉ = rãïÉäíëÅÜìíòI = hìåëí = ìåÇ = hìäíìêI = ^âíáîáí®íÉå = ãáí = háåÇÉêåI = gìÖÉåÇJ äáÅÜÉå= çÇÉê=®äíÉêÉå= jÉåëÅÜÉåI= hìäíìêÉêÄÉI= péçêí= çÇÉê= cêÉáòÉáí= í®íáÖ= ïÉêÇÉåK=^å= àÉÇÉã= mêçàÉâí=ëáåÇ=ÇêÉá=m~êíåÉê=ÄÉíÉáäáÖíW=Éáå=cêÉáïáääáÖÉêLÉáåÉ=cêÉáïáääáÖÉI=ÉáåÉ=båíëÉåÇÉçêÖ~åáë~J íáçå=ìåÇ=ÉáåÉ=^ìÑå~ÜãÉçêÖ~åáë~íáçåK=bë=ÖáÄí=îÉêëÅÜáÉÇÉåÉ=^êíÉå=îçå=bcaJmêçàÉâíÉåI=~å= ÇÉåÉå=ãáåÇÉëíÉåë=Éáå=jáíÖäáÉÇëí~~í=ÇÉê=bìêçé®áëÅÜÉå=råáçå=ÄÉíÉáäáÖí=ëÉáå=ãìëëK=c Ω ê=ÉáJ åÉå= áåÇáîáÇìÉääÉå= EÄáä~íÉê~äÉåF= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëí= áå= ÇÉå= mêçÖê~ããä®åÇÉêå= áëí= ÖêìåÇë®íòJ äáÅÜ= ÉáåÉ= ä®åÖÉêÉ= a~ìÉê=îçêÖÉëÉÜÉå=EãáåÇÉëíÉåë=S=Äáë=NO=jçå~íÉFK=hìêòòÉáíéêçàÉâíÉ=EP= tçÅÜÉå=Äáë=S=jçå~íÉF=ëáåÇ=åìê=áå=c®ääÉå=ã ∏ ÖäáÅÜI=áå=ÇÉåÉå=Éë=ÇÉãLÇÉê=cêÉáïáääáÖÉå=~ìë= ÄÉëíáããíÉå=dê Ω åÇÉå=ëÅÜïÉê=Ñ®ääíI=~å=ÉáåÉã=i~åÖòÉáíéêçàÉâí=íÉáäòìåÉÜãÉåK=a~ê Ω ÄÉê=ÜáJ å~ìë= ÖáÄí= Éë= dêìééÉåéêçàÉâíÉ= îçå= â Ω êòÉêÉê= a~ìÉêI= ãìäíáä~íÉê~äÉ= mêçàÉâíÉI= mêçàÉâíÉ= ÇÉê= gìÖÉåÇçêÖ~åáë~íáçåÉå= ìåÇ= mêçàÉâíÉ= áã= o~ÜãÉå= îçå= dêç ≈ ÉêÉáÖåáëëÉåI= ÇáÉ= ëéÉòáÉääÉ= bêJ ÑçêÇÉêåáëëÉ=ãáí=ëáÅÜ=ÄêáåÖÉåK= iáíÉê~íìêW=_ÉÅâÉê=EOMMMFX=páÉîÉâáåÖ=EOMMM~I=OMMMÄF= (4) Neben dem Europäischen Freiwilligendienst – und außerhalb des Systems des Freiwilligen Sozialen Jahres – sind in diesem Zusammenhang weitere Auslandsdienste für junge Menschen zu nennen, die unter ganz unterschiedlichen Bedingungen(bezüglich Gratifikation und Dauer) von einer Vielzahl von zumeist kleineren Trägern organisiert werden, die z.T. eher entwicklungspolitische Ziele verfolgen und sich beispielsweise in dem„Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee“ oder in der„Aktionsgemeinschaft 52 Freiwilligendienste jenseits von FSJ und FÖJ Dienst für den Frieden“ zusammengeschlossen haben. 40 Diese Auslandsdienste – sofern sie nicht im Rahmen des§ 14b des Zivildienstgesetzes stattfinden – besitzen keine besondere gesetzliche Grundlage(vgl. u.a. Bürsch 2002). 41 ^ìëä~åÇëÇáÉåëíÉ=àÉåëÉáíë=ÇÉë=bca= báåÉ= c Ω ääÉ= ìåíÉêëÅÜáÉÇäáÅÜëíÉê= lêÖ~åáë~íáçåÉå= EÄÉáëéáÉäëïÉáëÉW=^âíáçå= p Ω ÜåÉòÉáÅÜÉå= Ó= cêáÉÇÉåëÇáÉåëíÉI = ^êÄÉáíëÖÉãÉáåëÅÜ~Ñí = Ñ Ω ê = båíïáÅâäìåÖëÜáäÑÉ = Ó = ^dbeI = bfobkb = Ó = fåíÉêå~íáçJ å~äÉê=`ÜêáëíäáÅÜÉê= cêáÉÇÉåëÇáÉåëí= çÇÉê= fåíÉêå~íáçå~äÉ= gìÖÉåÇÖÉãÉáåëÅÜ~ÑíëÇáÉåëíÉ= Ó= fgdaF=ÄáÉíÉå=ÉáåÉ=ÄêÉáíÉ=m~äÉííÉ=îçå=^ìëä~åÇëÇáÉåëíÉå=~åI=ÇáÉ=åÉÄÉå=ÇÉã=bca=ìåÇ=ÇÉã= cpg=òì=éçëáíáçåáÉêÉå=ìåÇ=îáÉäÑ~ÅÜ=îçê=ÇÉã=eáåíÉêÖêìåÇ=ÉåíïáÅâäìåÖëéçäáíáëÅÜÉê=^êÄÉáí=òì= ÅÜ~ê~âíÉêáëáÉêÉå= ëáåÇK= sáÉäÉ= ÇáÉëÉê=^åÖÉÄçíÉ= Ó= Éíï~= âìêòÑêáëíáÖÉ= tçêâÅ~ãéë= çÇÉê= áåíÉêJ å~íáçå~äÉ=_ÉÖÉÖåìåÖÉå= Ó= ëáåÇ=~ìÑÖêìåÇ= áÜêÉê= píêìâíìêÄÉÇáåÖìåÖÉå= åáÅÜí=~äë= cêÉáïáääáJ ÖÉåÇáÉåëíÉ= áã= ÉåÖÉêÉå= páååÉ= òì= ÄÉòÉáÅÜåÉåK= c Ω ê= ÇáÉ=^åÖÉÄçíÉI= ÇáÉ= ÜáåëáÅÜíäáÅÜ= a~ìÉê= ìåÇ=`Ü~ê~âíÉê= ÇÉå= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉå= ÉåíëéêÉÅÜÉåI= ïÉêÇÉå= áå= ÇÉê= oÉÖÉä= ÇìêÅÜ= ÇáÉ= qê®ÖÉê= çÇÉê= ÇÉêÉå= ÉåíëéêÉÅÜÉåÇÉå= m~êíåÉêçêÖ~åáë~íáçåÉå= áã=^ìëä~åÇ= ÇáÉ= sçêJ= ìåÇ= k~ÅÜÄÉêÉáíìåÖ=ÇÉê=aáÉåëíÉ=ëçïáÉ=ÇáÉ=é®Ç~ÖçÖáëÅÜÉ=_ÉÖäÉáíìåÖ=ÖÉï®ÜêäÉáëíÉíK= iáíÉê~íìêW=fåíÉêåÉíëÉáíÉ=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë=iÉêåÉå=ìåÇ=eÉäÑÉå=áå=§ÄÉêëÉÉ= EïïïKÉåíïáÅâäìåÖëÇáÉåëíKÇÉF = (5) Seit dem Jahr 2000 wird auch im Denkmalschutz ein Freiwilliges Jahr angeboten. Am„Freiwilligen Jahr in der Denkmalpflege“(FJD) haben im ersten Jahrgang 2000/01 zusammen 23 Helferinnen und Helfer teilgenommen. Dieser Dienst wird nicht durch Bundesmittel gefördert, da er sich – nach Mitteilung des Bundesministeriums – zu nah am Arbeitsmarkt befindet. 40 Nach dieser Kennzeichnung ist hier auch der„Andere Dienst im Ausland nach§ 14b Zivildienstgesetz“ aufzuführen. Aufbauend auf eine seit 1969 bestehende Verwaltungspraxis, die in Hinblick auf die„Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“(AGDF) Anwendung fand, wurde dieser Paragraph im Jahre 1986 in das Zivildienstgesetz aufgenommen(vgl. u.a. Rahrbach/ Wüstendörfer/Arnold 1998, S. 192 f.). Hiernach werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer dann nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich vor dem Einberufungsbescheid zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker für einen anderen Dienst im Ausland vertraglich verpflichtet haben. Der Dienst ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres anzutreten und muss vor der Vollendung des 27. Lebensjahres abgeschlossen sein. Er dauert mindestens 2 Monate länger als der Zivildienst (dauert damit mit Beginn des Jahres 2002 12 Monate) und ist unentgeltlich zu leisten. Von den Geburtsjahrgängen 1970 bis 1980 haben bis zum Ende des Jahres 2000 über 3.000 junge Menschen diesen Surrogatdienst geleistet(vgl. Beher/Cloos/Galuske/Liebig/Rauschenbach 2002). 41 Die Träger dieser Dienste„unterfallen nicht dem Gesetz über ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, weil sie dessen Bedingungen hinsichtlich der Einbeziehung der Freiwilligen in die gesetzliche Sozialversicherung nicht erfüllen. Gleichwohl bieten die Träger den Freiwilligen einen ausreichenden Schutz gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht durch private Gruppenversicherungsverträge“(Frey 2000, S. 381). Zu der sich daraus ergebenden Kritik an den gesetzlichen Änderungen mit Blick auf FSJ und FÖJ vergleiche auch die Anmerkungen in Fußnote 34.„Finanziert werden diese Dienste durch Spenden, Eigenleistungen der Träger und durch Unterstützungsgruppen der Freiwilligen, Zuwendungen von Kirchen sowie zum geringen Teil aus öffentlichen Zuschüssen“(Frey 2000, S. 381). Vgl. dazu auch die Bemerkungen in Fußnote 37, die einige Hinweise zur Bundesfinanzierung dieser Dienste geben. 53 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft cêÉáïáääáÖÉë=g~Üê=áå=ÇÉê=aÉåâã~äéÑäÉÖÉ= a~ë=cêÉáïáääáÖÉ=g~Üê=áå=ÇÉê=aÉåâã~äéÑäÉÖÉ=EcgaF=áëí=~å=ÇáÉ=píêìâíìêéêáåòáéáÉå=ÇÉë=cpg=ÄòïK= ÇÉë= c£g=~åÖÉäÉÖí= ìåÇ= ëí~êíÉíÉ= NVVV= ãáí= ÉáåÉã= máäçíéêçàÉâí= ÇÉê= aÉìíëÅÜÉå= píáÑíìåÖ= aÉåâã~äëÅÜìíò=áå=p~ÅÜëÉåJ^åÜ~äíI=ïçÄÉá=ÇÉê=i~åÇÉëîÉêÉáå=ÇÉê=fåíÉêå~íáçå~äÉå=gìÖÉåÇJ ÖÉãÉáåëÅÜ~ÑíëÇáÉåëíÉ= EáàÖÇF=~äë= qê®ÖÉê= ÇáÉëÉë= mêçàÉâíÉë= ÑìåÖáÉêíÉK= aìêÅÜ= báåÄäáÅâÉ= áå= ÇáÉ= éê~âíáëÅÜÉ=^êÄÉáí= îçå=_ÉíêáÉÄÉå= ÇÉê= aÉåâã~äéÑäÉÖÉI= ÇìêÅÜ= íÜÉçêÉíáëÅÜÉ= råíÉêïÉáëìåÖ= ìåÇ= ÉáÖÉåÉ= éê~âíáëÅÜÉ= q®íáÖâÉáí= ëçääÉå= ÇÉå= qÉáäåÉÜãÉêfååÉå= ÇáÉëÉë= mêçÖê~ããë= Ó= ÇáÉ= òïáëÅÜÉå=NU=ìåÇ=OS=g~ÜêÉ=~äí=ëáåÇ=Ó=ÉáåÉêëÉáíë=hÉååíåáëëÉ=ìåÇ=cÉêíáÖâÉáíÉå=ìåÇ=~åÇÉêÉêJ ëÉáíë= Éáå=_ÉïìëëíëÉáå= Ñ Ω ê= ÇáÉ= ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉ= sÉê~åíïçêíìåÖ= áå= ÇÉê= aÉåâã~äéÑäÉÖÉ= îÉêãáííÉäí= ïÉêÇÉåK= kÉÄÉå= ÉáåÉã= Ñ Ω åÑí®ÖáÖÉå= báåÑ Ω ÜêìåÖëëÉãáå~ê= ïìêÇÉå= òïÉá= mê~ñáëJ ëÉãáå~êÉ= ÇìêÅÜÖÉÑ Ω ÜêíI= ÇáÉ= ÉáåÉ= eÉê~åÑ Ω ÜêìåÖ=~å= Ü~åÇïÉêâäáÅÜÉ= dÉÄáÉíÉ= EìK~K= j ∏ ÄÉäJ oÉëí~ìêáÉêìåÖI=iÉÜãÄ~ìJ=ìåÇ=dä~ëÄÉ~êÄÉáíìåÖI=qáëÅÜäÉêÉáJ=çÇÉê=píÉáåãÉíò~êÄÉáíÉåF=ìåÇ= ^åäÉáíìåÖ = òìê = éê~âíáëÅÜÉå = ^êÄÉáí = áå = îÉêëÅÜáÉÇÉåÉå = báåë~íòëíÉääÉå = îçêë~ÜÉåI = ÇKÜK = ~ìÅÜ = bäÉJ ãÉåíÉ= ÉåíÜáÉäíÉåI= ÇáÉ= ÇÉåÉå= îçå=_ÉêìÑëçêáÉåíáÉêìåÖëJ= ÄòïK= JîçêÄÉêÉáíìåÖëâìêëÉå=®ÜåJ äáÅÜ=ëáåÇK= iáíÉê~íìêW=aÉìíëÅÜÉ=píáÑíìåÖ=aÉåâã~äëÅÜìíò=çKgK = (6) Eine Ergänzung und konzeptionelle Weiterentwicklung des etablierten Freiwilligen Sozialen Jahres hat ebenfalls das für drei Jahre geförderte Modellprojekt„Neue Freiwilligendienste“ des Diakonischen Werkes Württemberg im Blick. kÉìÉ=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=áã=aá~âçåáëÅÜÉå=tÉêâ=t Ω êííÉãÄÉêÖ= pÉáí=^åÑ~åÖ= ÇÉë= g~ÜêÉë= OMMM= ïÉêÇÉå= áã= o~ÜãÉå= ÇÉë= aá~âçåáëÅÜÉå= tÉêâÉë= t Ω êííÉãJ ÄÉêÖ=åÉìÉ=jçÇÉääÉ=îçå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉå=ÉêéêçÄíI=ÇáÉ=~ì ≈ ÉêÜ~äÄ=ÇÉê=póëíÉãÉ=ÇÉë=wáJ îáäÇáÉåëíÉë=ìåÇ=ÇÉê=ÑÉëíÖÉäÉÖíÉå=píêìâíìêÉå=ÇÉë=cpg=ÄòïK=ÇÉë=aá~âçåáëÅÜÉå=g~ÜêÉë=~åòìJ ëáÉÇÉäå=ëáåÇ=ìåÇ=Ç~ÄÉá=åÉìÉ=wáÉäJ=ìåÇ=^äíÉêëÖêìééÉå=îçå=qÉáäåÉÜãÉêfååÉå=ÉêêÉáÅÜÉå=ëçäJ äÉåK=aáÉëÉ=åÉìÉå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=îÉêëíÉÜÉå=ëáÅÜ=~äë=ÇÉòÉåíê~äáëáÉêíÉ=ìåÇ=ÑäÉñáÄáäáëáÉêíÉ= ^åÖÉÄçíÉI= ÇáÉ= ëçïçÜä= ÇÉå= fåíÉêÉëëÉå= ÇÉê= àìåÖÉå= jÉåëÅÜÉå=~äë=~ìÅÜ= ÇÉå=_ÉÇ~êÑÉå= ÇÉê= báåë~íòÉáåêáÅÜíìåÖÉå=ÉåíëéêÉÅÜÉå=ìåÇ=ÉáåÉå=_Éáíê~Ö=òì=ÉáåÉê=ëçòá~äîÉê~åíïçêíäáÅÜÉå=ìåÇ= ãÉåëÅÜäáÅÜÉå=dÉëÉääëÅÜ~Ñí=äáÉÑÉêåK=a~ÄÉá=ëçääÉå=~ìÑ=ÇÉê=dêìåÇä~ÖÉ=ìåíÉêëÅÜáÉÇäáÅÜÉê=mê~J ñáëãçÇÉääÉ= ÇáÉ= îÉêëÅÜáÉÇÉåëíÉå= åÉì~êíáÖÉå= píêìâíìêãçÇÉääÉ= îÉêïáêâäáÅÜí= ïÉêÇÉåI= ÇáÉ= ÉíJ ï~=ÇáÉ=âçåòÉéíáçåÉääÉ=sÉêÄáåÇìåÖ=îçå=ìåíÉêëÅÜáÉÇäáÅÜÉå=báåë~íòÑÉäÇÉêå=áå=ëçÖÉå~ååíÉå= ł hçãÄáJjçÇÉääÉå“I=ÉáåÉ=áåÇáîáÇìÉääÉI=òÉáíäáÅÜ=ÑäÉñáÄäÉ=^ÄäÉáëíìåÖ=ÇÉë=aáÉåëíÉë=áå=_ä ∏ ÅâÉå= çÇÉê= ÉáåÉå= êÉÖÉäã® ≈ áÖÉåI= ëíìåÇÉåïÉáëÉå= báåë~íò= ÇÉê= qÉáäåÉÜãÉêfååÉå= îçêëÉÜÉåK= a~J ÇìêÅÜ= ëçää= Éë= ÖÉäáåÖÉåI= ìK~K=~ìÅÜ= ÇáÉàÉåáÖÉå=àìåÖÉå=jÉåëÅÜÉå=Ñ Ω ê=ÉáåÉå=aáÉåëí=òì=ÖÉJ ïáååÉåI= ÇáÉ= ÇáÉ= pÅÜìäÉI= ÇáÉ= ÄÉêìÑäáÅÜÉ=^ìëÄáäÇìåÖ= çÇÉê= Ç~ë= píìÇáìã= Ñ Ω ê= ÇáÉ= wÉáí= ÇÉë= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉë=åáÅÜí=îÉêä~ëëÉå=ïçääÉåK= iáíÉê~íìêW=aá~âçåáëÅÜÉë=tÉêâ=ÇÉê=bî~åÖK=háêÅÜÉ=áå=t Ω êííÉãÄÉêÖ=ENVVVF = 54 Freiwilligendienste jenseits von FSJ und FÖJ (7) Als eine erste Konsequenz aus der Bestrebung, Freiwilligendienste über die etablierten Bereiche des Sozialen und der Umwelt hinaus anzubieten, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der FSJ-Regelungen zwei Modellprojekte in ihr Förderprogramm aufgenommen: das„Freiwillige Soziale Jahr im Sport“ und das„Freiwillige Soziale Jahr im kulturellen Bereich“(vgl. u.a. Bockhorst 2001). a~ë=cêÉáïáääáÖÉ=pçòá~äÉ=g~Üê=áã=péçêí= fã=o~ÜãÉå=ÉáåÉë=~ìÑ=ÇêÉá=g~ÜêÉ=~åÖÉäÉÖíÉå=jçÇÉääéêçàÉâíÉë=ÇÉë=_ìåÇÉëãáåáëíÉêáìãë=Ñ Ω ê= c~ãáäáÉI= pÉåáçêÉåI= cê~ìÉå= ìåÇ= gìÖÉåÇI= Ñ Ω ê= Ç~ë= Å~K= USMKMMM= bìêç== Äáë= OMMP= òìê= sÉêÑ Ω J ÖìåÖ=ÖÉëíÉääí=ïÉêÇÉå=ìåÇ=Ç~ë=áå=hççéÉê~íáçå=ãáí=ÇÉê=aÉìíëÅÜÉå=péçêíàìÖÉåÇ=áã=aÉìíJ ëÅÜÉå= péçêíÄìåÇ= ëí~ííÑáåÇÉíI= áëí= Éë= ã ∏ ÖäáÅÜI= Éáå= ł cêÉáïáääáÖÉë= pçòá~äÉë= g~Üê= áã= péçêí“=~äë= ÖÉãÉáåå Ω íòáÖÉ=ìåÇ=àìÖÉåÇé®Ç~ÖçÖáëÅÜÉ=^êÄÉáí=áå=péçêíîÉêÉáåÉå=ìåÇ=JîÉêÄ®åÇÉå=òì=~ÄJ ëçäîáÉêÉåK= kÉÄÉå= ÇÉê= q®íáÖâÉáí= áã= òÉåíê~äÉå= péçêíÄÉíêáÉÄ= ÇÉê= sÉêÉáåÉ= ëçääÉå= ÉÄÉåÑ~ääë= báåë®íòÉ= Éíï~= ÄÉáã= jìííÉêJháåÇJqìêåÉå= çÇÉê= ÇÉê= k~ÅÜãáíí~ÖëÄÉíêÉììåÖ= îçå= pÅÜìäâáåJ ÇÉêå=áå=péçêíîÉêÉáåÉå=çêÖ~åáëáÉêí=ïÉêÇÉåK=§ÄÉê=ÉáåÉ=ÄìåÇÉëòÉåíê~äÉ=mêçàÉâíëíÉääÉ=ëçääÉå= báåë~íòëíÉääÉå=~åÖÉëéêçÅÜÉåI= hçåòÉéíÉ= Ñ Ω ê= ÉáåÉ= ëéçêíÄÉòçÖÉåÉ= nì~äáÑáòáÉêìåÖ= ìåÇ= _ÉíêÉììåÖ= ÉåíïáÅâÉäí= ëçïáÉ= ÇáÉ= dÉïáååìåÖ= ÇÉê= ÄÉëçåÇÉêÉå= wáÉäÖêìééÉ= EgìÖÉåÇäáÅÜÉ= ~ìë=ëçòá~äÉå=_êÉååéìåâíÉåF=âççêÇáåáÉêí=ïÉêÇÉåK= iáíÉê~íìêW=fåíÉêåÉíëÉáíÉ=ÇÉê=aÉìíëÅÜÉå=péçêíàìÖÉåÇ=EïïïKÇëàKÇÉF = a~ë=cêÉáïáääáÖÉ=pçòá~äÉ=g~Üê=áã=âìäíìêÉääÉå=_ÉêÉáÅÜ= m~ê~ääÉä= Ç~òì= ïìêÇÉå= ÇìêÅÜ= Éáå= ïÉáíÉêÉë= ÇêÉáà®ÜêáÖÉë=_ìåÇÉëJjçÇÉääéêçàÉâí= òì= ÉáåÉã= ł cêÉáïáääáÖÉå= pçòá~äÉå= g~Üê= áã= âìäíìêÉääÉå=_ÉêÉáÅÜ“= åÉìÉ= iÉêåÑÉäÇÉê= ìåÇ= åÉìÉ= mÉêëéÉâíáJ îÉå=Ñ Ω ê=àìåÖÉ=jÉåëÅÜÉå=áã=o~ÜãÉå=ÇÉê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=Éê ∏ ÑÑåÉíK=bë=áëí=ÖÉéä~åíI=Ç~ëë= Äáë= òì= NOR= åÉìÉ= mä®íòÉ= Ñ Ω ê= áåíÉêÉëëáÉêíÉ= àìåÖÉ= jÉåëÅÜÉå= áã=^äíÉê= òïáëÅÜÉå= NS= ìåÇ= OT= g~ÜêÉå=áå=Ñ Ω åÑ=_ìåÇÉëä®åÇÉêå=Ep~ÅÜëÉåI=qÜ Ω êáåÖÉåI=p~ÅÜëÉåJ^åÜ~äíI=káÉÇÉêë~ÅÜëÉå=ìåÇ= _ÉêäáåF=ÉåíëíÉÜÉå=ëçääÉåK=qê®ÖÉê=ÇáÉëÉê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=ëáåÇ=ÇáÉ=àÉïÉáäáÖÉå=i~åÇÉëîÉêJ ÉáåáÖìåÖÉå= ÇÉê= hìäíìêÉääÉå= gìÖÉåÇÄáäÇìåÖI= ÇáÉ= báåë~íòçêíÉ= Éíï~= áå= gìÖÉåÇÅäìÄëI= ÇÉê= ãçÄáäÉå=gìÖÉåÇ~êÄÉáíI=jìëáâáåáíá~íáîÉåI=péáÉäÄìëëÉåI=gìÖÉåÇâìåëíJtÉêâëí®ííÉåI=jìëÉÉå= çÇÉê=_áÄäáçíÜÉâÉå=~åÄáÉíÉå=ïçääÉåK= iáíÉê~íìêW=_çÅâÜçêëí=EOMMNF = (8) Seit dem Jahr 2001 bietet das Sozialministerium Baden-Württemberg, unterstützt von der Landesstiftung Baden-Württemberg, im Rahmen eines Modellprojektes„Lokale Freiwilligendienste“(LFD) einer etwas erweiterten Altersgruppe Angebote zwischen einem Minimum von 40 Stunden und einem Maximum von 12 Monaten ohne Entgelt an. 55 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft içâ~äÉ=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=áå=_~ÇÉåJt Ω êííÉãÄÉêÖ= fã= o~ÜãÉå= ÉáåÉë= jçÇÉääéêçàÉâíÉë= ÄáÉíÉí= Ç~ë= pçòá~äãáåáëíÉêáìã=_~ÇÉåJt Ω êííÉãÄÉêÖI= ìåíÉêëí Ω íòí= îçå= ÇÉê= i~åÇÉëëíáÑíìåÖ=_~ÇÉåJt Ω êííÉãÄÉêÖI= ëÉáí= OMMN= ÉáåÉå= ł içâ~äÉå= cêÉáJ ïáääáÖÉåÇáÉåëí“= EicaF=~åK= aáÉëÉê= Éêã ∏ ÖäáÅÜí= gìÖÉåÇäáÅÜÉå= áã=^äíÉê= òïáëÅÜÉå= NQ= ìåÇ= OT= g~ÜêÉå= Éêëíã~äë= ÉáåÉå= äçâ~äÉåI= ÑäÉñáÄäÉå= báåë~íò= ëÅÜçå= ï®ÜêÉåÇ= ÇÉê= pÅÜìäòÉáíI= åÉÄÉå= ^ìëÄáäÇìåÖ=ìåÇ=_ÉêìÑK=sçå=ÇÉê=a~ìÉê=ÜÉê=ìãÑ~ëëÉå=ÇáÉëÉ=aáÉåëíÉ=Ç~ÄÉá=häÉáåëíéêçàÉâíÉ= ãáí=ÉáåÉã=rãÑ~åÖ=îçå=QM=píìåÇÉå=Äáë=òì=Öê ∏≈ ÉêÉå=mêçàÉâíÉåI=ÇáÉ=áååÉêÜ~äÄ=ÉáåÉë=g~ÜJ êÉë= ëí~ííÑáåÇÉåK= aáÉ= lêÖ~åáë~íáçå= ëçää= Ω ÄÉê= ∏ êíäáÅÜÉ=^åä~ìÑëíÉääÉåI= òK_K=_ Ω êÖÉêÄ Ω êçëI= ÖÉJ ï®ÜêäÉáëíÉí= ïÉêÇÉåK= aáÉ= gìÖÉåÇäáÅÜÉå= ÉêÜ~äíÉå= Ñ Ω ê= ÇáÉëÉ= aáÉåëíÉ= âÉáå= båíÖÉäíI= ÄÉâçãJ ãÉå= àÉÇçÅÜ= ÇÉå= ÉåíëíÉÜÉåÇÉå=^ìÑï~åÇ= ÉêëÉíòí= ìåÇ= ïÉêÇÉå= ÇìêÅÜ=_ Ω êÖÉêãÉåíçêÉå= ÄÉÖäÉáíÉí= ìåÇ= ìåíÉêëí Ω íòíK= mêçàÉâííê®ÖÉê= Ñ Ω ê= ÇáÉ= i~åÇÉëëíáÑíìåÖ= áëí= Ç~ë= m~êáí®íáëÅÜÉ= gìJ ÖÉåÇïÉêâ=áå=píìííÖ~êíK= iáíÉê~íìêW=fåÑçÇáÉåëí=ÇÉë=i~åÇÉëåÉíòïÉêâÉë=_ Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉë=båÖ~ÖÉãÉåí=EOMMNF= Bilanz: Mit Blick auf die„Landschaft“ der neuen Freiwilligendienste lässt sich festhalten, dass sowohl bereits seit längerer Zeit rechtlich verankerte, öffentlich geförderte Angebote als auch innovative, nicht öffentlich geförderte Modellprojekte auf dem „Markt“ der Freiwilligendienste zu beobachten sind, die das Spektrum der Einsatzbereiche, der TeilnehmerInnen und der Modalitäten des Einsatzes in spürbarer Weise erweitern. Dabei sind, wie die portraitierten Freiwilligendienste zeigen, mit den Neuerungen mehrere Entwicklungen verbunden: • Die neuen Freiwilligendienste erweitern das Spektrum der Bereiche, in denen ein Freiwilligenjahr absolviert werden kann, deutlich. Neben Diensten im Bereich des Sozialen und der Umwelt sind nun u.a. Angebote in den Bereichen Kultur, Sport oder auch Denkmalschutz vorhanden. • Parallel zu der Erweiterung der in Frage kommenden Engagementbereiche vergrößert sich nicht nur die Anzahl, sondern auch das Spektrum der an den Freiwilligendiensten beteiligten Kooperationspartner, die z.T. auch außerhalb der verbandlichen Strukturen der großen und etablierten Trägerorganisationen zu finden sind. • Deutliche Veränderungen deuten sich auch mit Blick auf die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Haftete den etablierten Freiwilligenjahren FSJ und insbesondere dem FÖJ das Image an, im Prinzip ein Findungs- und Überbrückungsjahr für junge Frauen mit Abitur zu sein, so scheinen einige Dienstformen in jüngerer Zeit das Spektrum in dieser Hinsicht ebenfalls zu erweitern: mehr Männer, mehr jüngere TeilnehmerInnen und auch deutlich mehr Beteiligte ohne Abitur. 56 Freiwilligendienste jenseits von FSJ und FÖJ • Eine konzeptionelle Erweiterung, die aber unweigerlich zusätzliche organisatorische und betreuungsmäßige Anstrengungen nach sich zieht, ist die Öffnung der Freiwilligendienste in den Bereich der beruflichen Förderung und Integration von benachteiligten Jugendlichen hinein. • Und ein weiterer wichtiger Impuls, der in Zukunft noch stärker an Bedeutung gewinnen dürfte, ist die internationale Ausrichtung der Freiwilligendienste. Gerade diesem Gedanken könnte als neuem, ebenso attraktivem wie strategisch wichtigem Element in den künftigen Freiwilligendiensten eine prominente Stellung zukommen. Diese Tendenzen zur Ausweitung, Diversifikation und Internationalisierung der neuen Freiwilligendienste scheinen insgesamt – auch und gerade vor dem Hintergrund der künftigen Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen für FSJ und FÖJ – dem zu entsprechen, was u.a. mit einer Weiterentwicklung der Freiwilligendienste auch angestrebt ist: die Handlungsfelder der Freiwilligendienste in grober Analogie zu den gesellschaftlichen Tätigkeitsfeldern des Ehrenamts bzw. des bürgerschaftlichen Engagements auszubauen(vgl. Kap. 5 und Kap. 8). 57 UK=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=òïáëÅÜÉå=pí~Äáäáí®í= ìåÇ=cäÉñáÄáäáëáÉêìåÖ= Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen stellt sich fast von alleine die Frage: Wie geht es mit den Freiwilligendiensten weiter? Welche Veränderungen sind über die bereits formulierten hinaus angezeigt, denkbar oder möglich? Um auf diese Frage eine Antwort zu formulieren, empfiehlt es sich, zwischen Veränderungen zu unterscheiden, die sich im Prinzip im Rahmen der bestehenden Strukturen und gesetzlichen Vorgaben bewegen, sowie Veränderungen, die auf weitergehende Reformen und Innovationen verweisen, die mithin über die derzeitige gesetzliche und strukturelle Rahmung als unverwechselbare Identitätsmerkmale für Freiwilligendienste hinausweisen. Beide Fragerichtungen erfordern zunächst einmal, sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche strukturellen Elemente der bereits etablierten und rechtlich geregelten Freiwilligendienste FSJ und FÖJ unabdingbar erscheinen – um das Profil und die Identität der Freiwilligendienste zu erhalten – und welche davon optional weiter entwickelt, also gegebenenfalls auch modifiziert werden könnten. Selbst wenn die damit verbundenen Entscheidungen letzten Endes eher Ausdruck einer fachpolitischen Willensbildung und weniger das Resultat einer alternativlosen Notwendigkeit sind, erscheinen sie uns hilfreich, um die Konturen eines zukunftsweisenden Profils der Freiwilligendienste nicht aus den Augen zu verlieren. Wir wollen dazu die einzelnen konzeptionellen Bausteine der etablierten Freiwilligendienste der Reihe nach durchgehen und sie auf ihre Relevanz hin prüfen. Alter: Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist gegenwärtig auf die Spanne zwischen der Vollendung des 16. bzw. 17 Lebensjahres(als Regelfall) und dem 27. Lebensjahr festgelegt. Damit ist das Freiwilligenjahr eindeutig ein Dienst für junge Menschen. Diskutiert wird in letzter Zeit eine altersmäßige Entgrenzung der Freiwilligendienste als ein neues Strukturelement. Dabei wird geltend gemacht, dass auch ältere Menschen sich sinnvoll in einem Freiwilligenjahr einbringen können. So unbestritten dieses auch sein mag, so schwierig wäre im Falle der einfachen altersmäßigen Entgrenzung die Aufrechterhaltung des spezifischen Bildungscharakters der Freiwilligendienste. Hierin liegt nicht nur eine wesentliche Quelle der Identität und der Legitimation dieser Dienste, sondern damit ist zugleich auch impliziert, dass es sich bei Freiwilligendiensten 59 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft zuallererst um ein altersspezifisches Bildungsprojekt handelt – und eben nicht pauschal um eine Form des bürgerschaftlichen Engagements oder gar um eine kostengünstige Variante sozialer Dienstleistungsarbeit. Infolgedessen sollte die Alterslimitierung – zumindest mit Blick auf die Gruppe der über 27-Jährigen – nicht einfach aufgehoben werden, soll nicht der besondere Charakter eines Bildungsprojektes aufs Spiel gesetzt werden. Völlig ungeachtet dieser Tatsache ist gleichwohl der Gedanke weiter zu verfolgen, dass auch ältere Menschen entsprechende Gelegenheiten für ein freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement in Anlehnung an ein Freiwilligenjahr erhalten sollten. 42 Dauer: Gegenwärtig liegt die Spanne der möglichen Dauer eines Freiwilligendienstes zwischen 6 und 12 Monaten; künftig wird im Inland aber auch eine verlängerte Dauer möglich sein. Dennoch sollte vor allem die untere Grenze von 6 Monaten als Mindestdauer beibehalten werden, da ansonsten mit Blick auf den zeitlichen Horizont nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines wirkungsvollen Bildungsprozesses erheblich verringert wird, sondern die Freiwilligendienste selbst auch in ihrem Profil eine gewisse Beliebigkeit erhalten – wenn beispielsweise eine 4-Wochen-Hospitation in einer sozialen Einrichtung ansonsten unterschiedslos zu einem(geförderten) Freiwilligendienst würde. Zugleich könnte die Planungsperspektive der Einrichtungen bzw. der Träger, die einen Freiwilligendienst-Platz anbieten, ebenfalls konterkariert werden. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings noch ein weiteres Problem. Mit Blick auf ihre Dauer erscheinen die etablierten Formen der Freiwilligendienste – aufgrund der Art und Weise ihrer statistischen Erfassung und Präsentation – nach außen als vergleichsweise homogene Dienste im Sinne eines(Freiwilligen-)Jahres(vgl. Deutscher Bundestag 2001a, sowie die Abbildungen in Kap. 3). Allerdings ist diese Gleichförmigkeit nach innen faktisch nicht wirklich gegeben, da bezüglich der Dienstdauer ein„Freiwilligenjahr“ bereits bei 6 Monaten beginnt und auch bei einer höheren Zahl von Monaten nicht mehr weiter differenziert wird. Da es jedoch sowohl für die TeilnehmerInnen als auch für die Einrichtungen einen Unterschied macht, ob der Freiwilligendienst 6, 12 oder in naher Zukunft vielleicht auch 18 Monate dauert, müsste diesen Differenzen in Zukunft konzeptionell, vertraglich und statistisch vermehrt Rechnung getragen werden, indem derart voneinander abweichende Dienstzeiten auch nach außen entsprechend unterschieden werden. Eine Folge könnte etwa sein, dass es – bei einer Untergrenze von 6 Monaten – künftig unterschiedlich lang angebotene Laufzeiten von Freiwilligendiensten gibt. 42 Die Qualifizierung und Kennzeichnung der Freiwilligendienste als„altersgerechtes Bildungsprojekt für junge Menschen“ ist ein deutlicher Hinweis auf Unterschiede zu anderen„Diensten“, Programmen und Projekten. Unter Beachtung dieses Differenzkriteriums sind beispielsweise die Aktivitäten in Richtung„Corporate Citizenship“ gesondert zu behandeln(vgl. u.a. Mutz/Korfmacher/Arnold 2001; SPD-Bundestagsfraktion 2001). 60 Freiwilligendienste zwischen Stabilität und Flexibilisierung Wiederholungsverbot: Ein(öffentlich bezuschusster) Freiwilligendienst sollte einmal im Leben abgeleistet werden können. Damit wäre auch sicher gestellt, dass er nicht unter der Hand„zweckentfremdet“ und beispielsweise zu einer verdeckten Berufsausbildung – mit einer Subvention des Anstellungsträgers – umdefiniert wird. Freiwilligendienste können zwar eine hilfreiche Option zur beruflichen Orientierung sein, sollten aber selbst keine quasi-berufliche Perspektive und keine Alternative zur beruflichen Ausbildung darstellen. Zudem ist es auch sinnvoll, wenn möglichst viele junge Menschen die Gelegenheit erhalten, einen entsprechenden Freiwilligendienst zu absolvieren, so dass auch dieses für die einmalige Gewährung eines geförderten Freiwilligenjahres spricht. In diesem Licht müsste dann auch die künftige Verlängerungsmöglichkeit eines Dienstes über 12 Monate hinaus bewertet werden. Arbeitsmarktneutralität: Die Arbeitsleistungen der TeilnehmerInnen der Freiwilligendienste müssen sich mit Blick auf die Einzeleinrichtung arbeitsplatzneutral und mit Blick auf den entsprechenden Teilarbeitsmarkt bzw. die jeweilige Branche arbeitsmarktneutral verhalten. Ansonsten würden die HelferInnen in den Freiwilligendiensten unwillkürlich zu kostengünstigen Arbeitskräften oder willkommenen Lückenbüßern, was letzten Endes dem Primat eines(Selbst-)Bildungsprojektes ebenso widersprechen würde wie dem ergänzenden Hilfscharakter mit Blick auf den Dienst und die Tätigkeit. Parallel zur quantitativen Ausweitung der Freiwilligendienste wird es mithin nicht nur notwendig sein, die angestoßenen Prozesse der Qualitätsentwicklung bzw.-sicherung dieser Dienste weiterzuführen, sondern auch geeignete, d.h. zutreffende und überprüfbare Kriterien zur Feststellung der Arbeitsmarktneutralität zu entwickeln und vertraglich festzuschreiben. Betreuung und Anleitung: Betreuung und Anleitung sind unverzichtbare Bestandteile der(geförderten) Freiwilligendienste. Sie sind dabei nicht nur aus der Perspektive der TeilnehmerInnen als förderlich zu betrachten, sondern auch aus dem Blickwinkel der Einrichtungen als funktional für die Integration der Freiwilligen in die Organisationsabläufe und-strukturen. Gerade in Anbetracht der Ausweitung auf neue Zielgruppen und einer sich andeutenden verstärkten berufsorientierenden Ausrichtung neuer Formen der Freiwilligendienste – auch und insbesondere für benachteiligte Jugendliche im Rahmen der E&C-Programme – ist eine qualifizierte Betreuung und Anleitung u.U. ganz entscheidend für die Qualität und die bildungsbiographische Wirkung eines Freiwilligenjahres. Aber selbst auch bei einer vorrangig zivilgesellschaftlichen Ausrichtung der Dienste wird die bildungsbiographische Seite gegen eine einseitige Instrumentalisierung und Verzweckung der Dienste und der jungen Menschen dadurch in den Vordergrund gestellt. 61 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft Ganztägige Dienstzeiten: Nach der alten wie der neuen Rechtslage werden Freiwilligendienste in Form ganztägiger Dienstzeiten angeboten; teilzeitähnliche Dienstzeiten sind infolgedessen nicht vorgesehen. Eine Veränderung mit Blick auf dieses Strukturelement – wie es etwa in den Modellprojekten des Diakonischen Werkes Württemberg erprobt wird – hätte sowohl die einrichtungsbezogenen Anforderungen hinsichtlich der Anlern- und Betreuungsprozesse, aber auch der betrieblichen Erfordernisse der Arbeitsund Öffnungszeiten sowie die zeitlichen Präferenzen bzw. Ressourcen der potenziellen TeilnehmerInnen zu beachten. Und unter diesen Gesichtspunkten könnte eine verstärkte zeitliche Flexibilisierung der Dienstzeiten u.U. von Interesse sein. Auch wenn dieser Gedanke vorerst im Gesetz keinen Niederschlag findet, so könnte es unter den spezifischen Voraussetzungen einzelner Arbeitsfelder und Einrichtungsarten durchaus Sinn machen, derartige Teilzeitmodelle zu erproben(etwa in Einrichtungen der Jugendarbeit, die nicht durchgehend geöffnet haben oder in Sportvereinen, kulturellen Einrichtungen etc.). Beachtet werden müsste dabei allerdings, dass sie in der Summe auf eine analoge Jahresstundenzahl kommen. „ Dienste im Zusammenhang“: Ähnlich verhält sich die Sachlage bei diesem Strukturelement, also bei der Frage, ob ein Freiwilligendienst zwingend ununterbrochen an einem Stück und in einer Einrichtung gemacht werden muss, oder ob er gegebenenfalls auch gesplittet, d.h., zwar bei dem gleichen Träger, aber in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden kann. Nach der neuen Rechtslage ist es – analog zur alten Regelung – auch künftig nicht vorgesehen, das FSJ oder das FÖJ abschnittsweise abzuleisten, etwa innerhalb eines Gesamtzeitraums von 2 Jahren in mehreren Abschnitten bzw. Modulen von wenigstens 3 Monaten. Obgleich dies im Referentenentwurf zunächst so vorgesehen und vom Bundestag auch verabschiedet worden war, wurde dieser Punkt – nicht zuletzt auch aufgrund der breiten Kritik auf Seiten der Träger – wieder aus den Gesetzestexten rausgenommen. Damit ergeben sich vorerst keine vom Gesetz ausdrücklich geförderten Möglichkeiten, ein Freiwilligenjahr etwa in Form eines„Kombi-Modelles“ zu absolvieren, in dem z.B. zwei verschiedene Aufgabenbereiche innerhalb des gleichen Trägers miteinander kombiniert werden können, oder aber die erste Hälfte im Inland, die zweite Hälfte hingegen im Ausland durchgeführt werden kann. Insbesondere die Kombination von zwei 6-Monats-Modulen erschiene uns im Rahmen eines Modellprogramms allerdings, trotz der geäußerten Bedenken, durchaus erprobenswert. 43 43 Unter anderem hat der Bundesarbeitskreis FÖJ in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im August 2001 darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Splittung im Widerspruch zu einer Formulierung in§ 2 stünde, in dem es im Abschnitt 1 heißt:„Freiwillige im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die … sich aufgrund einer Vereinbarung mit einem … anerkannten Träger zur Leistung dieses Dienstes für eine ununterbrochene Zeit von mindestens sechs Monaten … verpflichtet haben“(Deutscher Bundestag 2001b, S. 2 und 4). Gleichwohl lässt sich dagegen einwenden, dass zumindest ein modularisiertes Kombi-Modell von 2 x 6 Monaten diesem Paragra62 Freiwilligendienste zwischen Stabilität und Flexibilisierung Finanzierung: Die Förderung des größten Freiwilligendienstes, des FSJ, durch den Bund im Rahmen des Kinder- und Jugendplans(KJP) wurde 1995 vor dem Hintergrund einer Verwaltungsvereinfachung umgestellt. Seitdem erhalten die Träger eine teilnehmerbezogene Pauschale und sind von detaillierten Antrags- und Nachweispflichten befreit. Alleinige Bemessungsgrundlage für die Bundeszuschüsse sind seit diesem Datum die TeilnehmerInnenzahlen, die zu einer pauschalierten Pro-Kopf-Förderung von ca. 67 €(130 DM) pro Monat genutzt werden. Diese Förderung deckt jedoch nicht die Kosten der pädagogischen Begleitung. Es kann in Zukunft nicht nur darum gehen, durch eine Erhöhung der Bundesmittel die FSJ-TeilnehmerInnenzahlen in der Summe zu steigern, sondern es ist auch eine verbesserte öffentliche Förderung pro TeilnehmerIn anzustreben, die evtl. die Kosten für die pädagogische Begleitung vollständig abdeckt. Dies wäre – gewissermaßen als beabsichtigter Nebeneffekt – auch die Basis für eine stärkere Gewichtung der für die Organisationen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten unproduktiven und uninteressanten Elemente des Dienstes, was wiederum eine verbesserte Umsetzung der Forderung einer Arbeitsmarktneutralität, einer verstärkten Partizipation der Beteiligten sowie eines dezidierten Bildungscharakters der Dienste nach sich ziehen könnte. Allerdings: Wenn dabei von öffentlicher Förderung die Rede ist, dann heißt dies keineswegs umstandslos und automatisch Mittel aus öffentlichen Haushalten, also des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der EU. Es könnte vielmehr in dieser Hinsicht durchaus auch der Gedanke zur Einrichtung einer bundesweiten Stiftung, wie ihn beispielsweise die Kommission„Jugendgemeinschaftsdienste in Deutschland und Europa“ formuliert hat, als Geldgeber in Frage kommen(vgl. Guggenberger 2000, S. 26). 44 Damit wäre – unter der Voraussetzung, dass eine derartige Stiftung durch einen breiten Konsens der Förderer und Trägerverbände getragen würde – evtl. die Chance verbunden, die unterschiedlichen Finanzierungsquellen zu bündeln und für eine breite Öffentlichkeit transparent zu machen, einheitliche Standards mit Blick auf unterschiedliche Qualitätskriterien der Dienste zu realisieren, eine bundesweit und zentral gesteuerte Öffentlichkeitsarbeit 45 zu den Freiwilligendiensten zu gewährleisten sowie neue Finanziephen nicht widersprechen würde – zumal dann nicht, wenn ein kombinierter Freiwilligendienst bei ein und demselben Träger durchgeführt würde. Das Gesetz verlangt lediglich einen mindestens 6-monatigen ununterbrochenen Dienst bei einem Träger. 44 Der Geschäftsführer der Robert Bosch Stiftung hat diese Idee einer„Stiftung für Freiwilligendienste“ auf Bundesebene weiter ausformuliert. Es sieht fünf Hauptaufgaben für diese Institution: Die Stiftung soll für die Finanzierung von Freiwilligen und die Kapitalbildung für die Stiftungszwecke zuständig sein und Regulierungs-, Koordinierungs- und Promotionsfunktionen übernehmen(vgl. Bopp 2000, S. 374 ff.). 45 In diesem Zusammenhang wäre u.a. die Idee einer zentralen Internetpräsentation bzw. einer„virtuellen Vermittlungsagentur für Freiwilligendienste“ – gegebenenfalls unter dem Dach und der Regie einer bundesweiten Stiftung – weiter zu verfolgen. Eine vernetzte bzw. gemeinsame Internetpräsenz aller Akteure des Freiwilligendienstsystems würde erheblich zur Transparenz und Anwenderfreundlichkeit dieser Angebote beitragen. Dabei 63 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft rungsquellen zu erschließen. Auf dem Weg zu einem derartigen Modell müsste der Bund vermutlich eine aktivierende und moderierende Rolle spielen – und auch selbst durch eine gezielte Beteiligung seinen Teil zur Realisierung beitragen. Aufgabenbereiche: Bereits die neueren Entwicklungen der letzten Jahre haben im Grunde genommen gezeigt, dass es keinen zwingenden Grund gibt, ein Freiwilligenjahr auf ein Soziales Jahr, d.h. auf Tätigkeiten im pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Bereich innerhalb der Wohlfahrtspflege zu begrenzen. Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr wurde schon Ende der 80er-Jahre der erste Schritt einer Erweiterung und vorsichtigen Entgrenzung getan. Mit den in der jüngsten Vergangenheit modellhaft hinzugekommenen neuen Diensten in der Denkmalpflege, im Sport und im Bereich der Kultur wurde das Spektrum der in Frage kommenden Aufgabenbereiche so ausgeweitet, dass es in Zukunft vor allem darauf ankommen wird, die Grenzen geförderter Freiwilligendienste so zu ziehen, dass am Ende die gemeinwohlorientierten, bürgerschaftlichen Aspekte der Angebote weiterhin im Vordergrund stehen. Im Grunde genommen wäre in dieser Hinsicht jedoch eine weitere Ausdehnung der Aufgabenbereiche denkbar, sei es etwa in die Bereiche der Jugendverbände, der Menschrechtsorganisationen oder der vor allem international ausgerichteten Entwicklungspolitik hinein. Träger/Anbieter: Unmittelbar mit der Frage möglicher neuer Aufgabenbereiche innerhalb der Freiwilligendienste hängt auch die Frage nach der Legitimität neuer und anderer Träger und Akteure zusammen. Diesbezüglich kann man zunächst relativ lapidar festhalten, dass es sich im Kern um gemeinwohlorientierte und zugleich gemeinnützige, d.h. Nonprofit-Organisationen handeln sollte, um von hier aus gar nicht erst den Eindruck wirtschaftlicher Interessen an(kostengünstigen) Freiwilligendiensten aufkommen zu lassen. Damit wären Akteure und Anbieter auf der Seite der öffentlichen Träger, also des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht notwendig ausgeschlossen. Wichtiger wäre dabei jedoch, zu beachten, dass vor allem kleinere gemeinnützige Organisationen, die weder über die Finanzmittel noch über die personelle Grundausstattung verfügen, um ohne Weiteres einen Freiwilligendienst mit allen seinen Auflagen und organisationsinternen Folgen anzubieten, in die Lage versetzt werden – etwa durch regionale Verbundsysteme –, junge Menschen für ihre Arbeit, für einen Freiwilligendienst in ihren Reihen zu gewinnen. Unterschiede in der Finanzkraft zwischen Trägerverbänden oder Einrichtungen sollten weder zu erheblich abweichenden Gratifikationen für die könnten etliche bestehende Internetportale, die sich allerdings bislang nur jeweils auf bestimmte Segmente des Freiwilligendienstsystems beziehen, als Vorbilder genutzt werden(vgl. beispielsweise die Plattform„Internationale Freiwilligendienste für junge Menschen“, die unter der Adresse www.voluntaryservice-international.org die internationale Arbeit eines breiten Spektrums von Organisationen, die sich„am christlichen Menschenbild“ orientieren, darstellt und verknüpft). 64 Freiwilligendienste zwischen Stabilität und Flexibilisierung TeilnehmerInnen noch zu unterschiedlichen Einsatzbedingungen führen, sondern vielmehr dazu Veranlassung geben, eine differenzierte, bedarfsorientierte Förderung einer breiten Anbieterpalette zu realisieren. Durch einen derartigen, latent„anti-institutionellen“ Impuls würde es zugleich möglich, neben dem bewährten„versäulten“ Trägersystem neue Strukturen aufzubauen, in denen nicht nur kleine Einheiten bzw. Anbieter auch ihren Platz finden könnten, sondern in denen auch trägerübergreifende bzw. trägerunabhängige Interessen die Sache der Freiwilligendienste weiterbringen. Ein wichtiger Schritt könnte in diesem Zusammenhang sein, die Refinanzierung oder, genauer, die Zuschüsse der öffentlichen Förderung von einer Objekt- auf eine Subjektfinanzierung umzustellen. Mit anderen Worten: Nicht die Anbieter der Freiwilligendienste, also die Organisationen, würden direkt finanziell bezuschusst, sondern diese würden indirekt über den Weg der Nachfragefinanzierung – etwa in Form von eingelösten Gutscheinen – die öffentlichen Zuschüsse erhalten(die allerdings in der Summe gleich bleiben oder sogar erhöht werden müssten). 46 Dieses Modell hätte drei Vorteile: • Erstens würde darüber die Position der„Freiwilligen“, also der jungen Menschen, gegenüber den Anbietern und Trägern zumindest psychologisch erheblich gestärkt. • Zweitens würde diese Form der öffentlichen Bezuschussung der Freiwilligendienste zu einer deutlich gerechteren und transparenteren Behandlung sämtlicher Anbieter und Akteure von entsprechenden Diensten beitragen. • Drittens würde durch eine damit notwendig werdende erhöhte Dienstleistungsorientierung bei den Anbietern der Dienste ein produktiver fachlicher Wettbewerb gefördert. 46 Die Verwirklichung eines Gutscheinsystems im Kontext der Freiwilligendienste würde allerdings – in einem ersten Schritt – weitergehende konzeptionelle Überlegungen und – in einem zweiten Schritt – die Realisierung einer bewerteten Modellphase notwendig machen. Dabei soll gewährleistet werden, dass der Erwerb eines Gutscheins einen Anspruch auf eine in der Höhe festgelegte Finanzierung und eine definierte Leistung begründet. Vorab müssen die Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen dieses Systems geklärt und vor allem die Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob die öffentlichen Haushalte – wie bislang – die Freiwilligendienste„nur“ subventionieren wollen und damit indirekt die Quantitäten der Dienste bestimmen oder ob sie im Sinne einer Bedarfsdeckung die Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Leistungsberechtigte definieren möchten, die ein Recht auf die Ausstellung eines Gutscheins besitzen. Eine Entscheidung für die zweite Option – mit der zwar eine enorme Aufwertung der Freiwilligendienste, aber auch ein weiterer Schub in Richtung Verrechtlichung verbunden wäre – hätte die Konsequenzen, dass die öffentlichen Ausgaben für das Freiwilligensystem nicht im Vorfeld begrenzt werden könnten und letztlich staatliche Agenturen die Letztverantwortung für eine ausreichende – also nachfrageorientierte – Quantität des Angebots an Plätzen übernehmen müssten. Die Autoren des Manifests„Jugend erneuert Gemeinschaft“ haben sich mehrheitlich gegen„die Einführung eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Einzelnen auf Bereitstellung und Finanzierung einer Dienstmöglichkeit“(Bopp 2000, S. 372) ausgesprochen. Losgelöst von dieser Grundsatzfrage ist weiterhin beispielsweise zu entscheiden, welche Organisation die Gutscheine nach welchen Kriterien verteilen soll oder ob die Gutscheine eine Voll- oder eine Anteilsfinanzierung gewährleisten bzw. auf welche Leistungen(mit Blick auf Bildungsaspekte, Gratifikationen, qualitätssichernde Standards für Anleitung, Betreuung und Arbeitseinsatz) sich die Gutscheine beziehen sollen. 65 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft Insgesamt würde ein Wandel in der öffentlichen Bezuschussungsphilosophie der Anbieter von Freiwilligendiensten im Sinne der Umstellung von einer Anbieter- zu einer Nachfragefinanzierung – ungeachtet der Klärung zahlreicher Details – aller Voraussicht nach zu einer nachhaltigen Dynamisierung und Aktivierung innerhalb der Landschaft der Freiwilligendienste in Deutschland beitragen. Gesetzliche Grundlage: Eine(bundes)gesetzliche Grundlage, dies hat sich in den letzten Jahrzehnten in sämtlichen Bereichen des Sozial- und Erziehungswesens gezeigt, ist letzten Endes die wesentliche Komponente für das Zustandekommen, die Stabilität und die Planbarkeit von sozialen Diensten. Dies hängt sicherlich in den allermeisten Fällen mit den damit verknüpften finanziellen Zuwendungen zusammen, die mit einer gesetzlichen Verankerung verbunden sind und damit planbar bzw. erwartbar werden. Es hat aber zugleich auch damit zu tun, dass die gesetzliche Regelung von Aufgaben immer auch ein wichtiges Symbol für die öffentliche Anerkennung der entsprechenden Leistungen und Dienste ist. Innerhalb der Freiwilligendienste wird dies an der unterschiedlichen Handhabung und Akzeptanz der verschiedenen Dienstformen deutlich. Eine nachhaltige Weiterentwicklung der Freiwilligendienste in Deutschland wird infolgedessen nicht umhin kommen – auch wenn die aktuellen Gesetzesnovellen zunächst einmal hinter dieser Maxime zurückgeblieben sind –, nach wie vor eine integrative Gesamtlösung der Gesetzesfrage für Freiwilligendienste, sprich: ein Freiwilligengesetz anzustreben. Dies schützt die Freiwilligendienste auf der einen Seite vor einer konturenlosen Vermengung mit allen möglichen anderen Formen eines kurzfristigen freiwilligen Engagements, es führt mittelfristig aber auch zu einer Profilschärfung und zu einer strukturellen Gleichbehandlung der verschiedenen Formen als gleichartige und gleichwertige Dienste. Gratifikationen: Schwierig und ambivalent zu beantworten – und dies gilt für alle gemeinnützigen Formen des Engagements jenseits der Lohnarbeit – ist die Frage der finanziellen Gratifikation von Freiwilligendiensten. Auf der einen Seite werden bei den gesetzlich geregelten Freiwilligenjahren ein Taschengeld sowie – ersatzweise – in einzelnen Fällen finanzielle Zuwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen gewährt. Dies ist – selbst in der Summe – am einen Ende unstrittig zumindest genauso weit von einer tariflichen Entlohnung entfernt wie am anderen Ende von einem völlig ungeregelten, geldfreien Ehrenamt. Insoweit haften den Freiwilligendiensten schon ungleich deutlicher die Bedenken an, im Gewande der Freiwilligkeit unterschwellig zugleich Kostenfreiheit zu suggerieren, wo in Wirklichkeit alles in allem nicht unerhebliche Mittel fließen. Auf der anderen Seite sind die in Aussicht gestellten Mittel und Gratifikationen für den einzelnen jungen Menschen u.U. so attraktiv, dass dieser als jemand, der biographisch 66 Freiwilligendienste zwischen Stabilität und Flexibilisierung bis dahin möglicherweise noch nicht über ein relevantes eigenes Einkommen verfügt hat, dies durchaus als eine willkommene Alimentierung empfindet und sich nicht zuletzt auch im Lichte dieser geringfügigen Gratifikation für einen Freiwilligendienst entscheidet. Stellt man schließlich in Rechnung, dass letzten Endes die Frage der zu fördernden Plätze in Freiwilligendiensten auch etwas mit den damit verbundenen Kosten zu tun hat, dann wird man in Zukunft auf Seiten der öffentlichen Förderung mit Blick auf eine weitere Attraktivitätssteigerung der Freiwilligendienste nur zwei Möglichkeiten haben: entweder andere, indirekte materielle Gratifikationen als zusätzliche„Honorierungsformen“ einzuführen – z.B. zusätzliche Bildungsgutscheine, besondere Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder freier Eintritt in öffentlich subventionierte Kulturbetriebe –, oder aber eine sukzessive Gleichbehandlung aller TeilnehmerInnen in den Freiwilligendiensten anzustreben. Während die erste Variante als ein deutlich wahrzunehmendes Symbol für den besonderen Charakter der Gemeinwohlorientierung gelten könnte, wäre die zweite Möglichkeit die transparentere und – aus volkswirtschaftlicher Perspektive – wahrscheinlich auch weniger aufwendige Lösung. Auch in diesem Zusammenhang wäre zu diskutieren, ob die Modalitäten der Gratifikationen – oder zumindest eines Teiles – in Richtung einer Subjekt- und Nachfragefinanzierung, wie sie weiter oben angedeutet worden ist, verändert werden könnten. Unter dieser Perspektive wäre etwa an ein System von(Bildungs-)Gutscheinen für die TeilnehmerInnen zu denken, die von diesen bei den einzelnen Trägern und Anbietern eingelöst werden können, die ihrerseits dann wiederum diese Gutscheine von der öffentlichen Hand in Form von Geld„ersetzt“ bekommen(zur Diskussion von Gutscheinsystemen in sozialen und pädagogischen Diensten vgl. u.a. Kreyenfeld/Wagner 2000; Münder 1999). Dies würde nicht nur die Stellung der TeilnehmerInnen gegenüber den Trägern und Einrichtungen stärken, sondern könnte auch zu stärker an den individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Bildungsanteilen beitragen. Soziale Absicherung: Weniger umstritten dürfte hingegen die Frage der sozialen Absicherung der in den Freiwilligendiensten tätigen jungen Menschen sein. In der durchschnittlichen Lebenssituation dieser Altersgruppe wird diese Frage zwar subjektiv zunächst keine große Rolle spielen. Auf dem Weg einer gesellschaftlichen Aufwertung und einer breiteren öffentlichen Akzeptanz – und in diesem Kontext sind die Eltern von in Frage kommenden Kindern als Ratgeber nicht zu unterschätzen – ist dieser Punkt schon weitaus bedeutungsvoller. Es ist grundsätzlich zu diskutieren, ob für diese öffentliche, gemeinwohlorientierte Tätigkeit die öffentliche Hand die sozialversicherungsrechtliche Absicherung übernehmen kann und soll, wie dies etwa im bestehenden Zivildienstsystem der Fall ist. Diesbezüglich unterscheiden sich z.T. die öffentlich geförder67 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft ten von den nicht-geförderten und entsprechend weniger geregelten Diensten. Eine Gleichstellung wäre aber auch in diesem Punkt mittelfristig anzustreben. Bilanz: In der zusammenfassenden Bilanzierung dieser verschiedenen Bausteine heutiger Freiwilligendienste bietet sich mithin eine Zweiteilung der einzelnen Elemente an, je nachdem, ob es sich um ein eher„festes“, d.h. nach Möglichkeit nicht verrückbares, nicht-disponibles oder aber um ein flexibilisierbares, zumindest erweiterungsfähiges Strukturelement handelt(vgl. vereinfachend auch Abb. 6): ^ÄÄK=SW=kçíïÉåÇáÖÉ=ìåÇ=ÜáåêÉáÅÜÉåÇÉ=píêìâíìêãÉêâã~äÉ=îçå=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉå= Pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten Öffentliche Kostenträger 16 bis 27jährige Teil25 SeminarnehmerInnen tage pro Jahr als PflichtBundesgesetz Wohlfahrtsverbände, Kirchen bestandteil FreiwilligenSozialund Gebietskörperschaften als Träger Mehrmalige Ableistung ist nicht zulässig dienst versicherungsbeiträge Mind. 6, höchstens 12 Monate Dienstzeit Dienst im Zusammenhang Flexible Strukturmerkmale Hilfstätigkeit Betreuung u. Anleitung Ganztätige Dienstzeit Taschengeld und geldwerte Leistungen Feste Strukturmerkmale • Als unabdingbar stabil zu haltende Strukturelemente erscheint dabei die Alterslimitierung der TeilnehmerInnen, der unaufgebbare, profilbildende Bildungsanspruch der Freiwilligendienste mit den obligatorischen Seminartagen, die damit verbundene notwendige Aufgabe der Betreuung und Anleitung der TeilnehmerInnen, der Charakter der Hilfstätigkeit mit Blick auf die Arbeitsmarktneutralität der Dienste, das Wiederholungsverbot, die gesetzliche Basis der Dienste und ihre soziale Absicherung sowie die zumindest nach unten hin abzugrenzende minimale Dauer eines Freiwilligendienstes von wenigstens 6 Monaten. 68 Freiwilligendienste zwischen Stabilität und Flexibilisierung • Optional flexibel weiter zu entwickeln wären hingegen die in Frage kommenden Aufgabenbereiche, die Ausweitung der gemeinnützigen Träger und Akteure, die Fragen der Finanzierungsmodalitäten und-quellen, der ganztägigen Dienstzeiten, der nur ununterbrochen zu erbringenden Dienstform, der Einführung von 6-, 12- und 18Monats-Diensten sowie der ausschließlich direkten materiellen Gratifikation. Die Realisierung dieser Anforderungen zieht Veränderungen der aktuellen Strukturmerkmale nach sich. Dabei können allerdings nicht alle Merkmale in Frage gestellt werden. Es muss ein Kern von notwendigen Strukturen über alle Varianten der Freiwilligendienste hinweg erhalten bleiben, aus dem sich sowohl Definitions- und Bestimmungsmerkmale für Freiwilligendienste auch in Zukunft ableiten lassen – nur dies schärft deren Profil und Konturen – als auch Qualitätsmerkmale und Qualitätsstandards im Sinne von Gütekriterien für die Dienste selbst, die sie in ihrem Profil erkennbar, unterscheidbar und kalkulierbar werden lassen. Von den aktuellen Strukturbedingungen der Freiwilligendienste sollten deshalb auch in Zukunft beibehalten werden: • der Umfang der Seminartage als Pflichtbestandteil; • die Voraussetzung, dass es sich um einmalig öffentlich zu fördernde Hilfsdienste handelt, die„arbeitsplatzneutral“ sind, wobei erst noch zu klären wäre, wie sich ein praktikables Kriterium für Arbeitsmarktneutralität unter den radikal veränderten Bedingungen des gemeinnützigen Sektors zu Beginn des 21. Jahrhunderts formulieren lässt; • die Altersgrenzen nach oben(bis 27 Jahre); • die bundesgesetzliche Regelung; • die Absicherung der TeilnehmerInnen durch die Sozialversicherungsbeiträge und • der Umfang von Betreuung und Anleitung sowie die spezifischen Funktionen der Trägerstruktur(nicht unbedingt nur im vorhandenen Trägerspektrum). Disponibel, modernisierbar wären demzufolge die anderen – oben genannten und z.T. diskutierten – Strukturmerkmale, die Bestandteil der klassischen Freiwilligendienste sind. Auf diese Weise wäre gesichert, dass Freiwilligendienste in Zukunft stabil und flexibel zugleich sind: stabil mit Blick auf die äußere Grenzziehung zu anderen Formen gesellschaftlicher Tätigkeit und sozialen Engagements, flexibel mit Blick auf die Variationsmöglichkeiten nach innen. Dies vor allem deshalb, um die herkömmliche Gleichsetzung von Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligendienst produktiv zu überwinden, nicht um dieses zu diskreditieren oder ihm zu schaden, sondern, im Gegenteil: um insgesamt eine attraktive Ausweitung der Möglichkeiten sowie eine Aufwertung des generellen Images der Freiwilligendienste zu erreichen. 69 VK=eÉê~ìëÑçêÇÉêìåÖÉå=òìê=dÉëí~äíìåÖ= ãçÇÉêåÉê=cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ=Ó=_áä~åò= Junge Menschen verfügen am Ende ihrer schulischen Bildungskarriere im Schnitt und in der Breite vermutlich über mehr abrufbares Faktenwissen als zu jedem anderen Zeitpunkt ihres Lebens. Überfrachtet mit Formeln, Daten, Regeln und vielen anderen Grundnahrungsmitteln der Bildung, fehlen ihnen dennoch oft erstaunlich viele Kenntnisse und Fertigkeiten in wichtigen Bereichen des Lebens. Medizin, Ökonomie, Erziehung beispielsweise sind elementar wichtige Dinge des späteren Lebens, in denen und über die auch durchschnittliche AbiturientInnen in ihrer schulischen Laufbahn so gut wie nichts gelernt haben. Vielen Jugendlichen fehlen spezifische Schlüsselkompetenzen, die heute wichtiger denn je sind, zugleich aber immer weniger selbstverständlich tradiert, kulturell überliefert, zwischen den Generationen auf eine naturwüchsige, ungeregelte Weise weiter gegeben werden. Dieser Verlust an selbstverständlicher Tradierung – etwa im Bereich der sozialen und politischen Bildung, des sozialen Lernens oder der sozialen Kompetenz – nötigt die Gesellschaft zu einem grundlegenden Umdenken, erfordert ein neues Nachdenken, wie, wo und in welcher Form diese sozialen, zivilgesellschaftlichen Bildungsprozesse vermittelt werden können, welche Angebote dazu unterbreitet werden müssen. Freiwilligendienste könnten hierauf eine wichtige, wegweisende und institutionell geregelte Antwort sein. Sie können – in dafür günstigen Strukturen – dazu beitragen, dass Prozesse der Persönlichkeitsbildung, der Verselbständigung, der beruflichen Orientierung, des sozialen Lernens in Gruppen sowie von Beteiligung und Mitbestimmung initiiert und in Ansätzen reflektiert werden. Die Zukunft der Freiwilligendienste, ihre Gestaltung, ihre Stellung in der Gesellschaft, aber auch ihre Positionierung im Lebenslauf und ihr Stellwert in der Biographie von Jugendlichen wird entscheidend davon abhängen, wie sie insgesamt kontextualisiert werden. Dabei haben sich in diesem Gutachten eine ganze Reihe von„sensiblen“ Bereichen gezeigt: • Auf der Ebene der Zielperspektive geht es vorrangig um die Klärung der Frage, worum es bei Freiwilligendiensten politisch letzten Endes geht: um gesellschaftliche Teilhabe, um Partizipation, um ein(Selbst-)Bildungsprojekt oder um kostengünstige Arbeitskräfte in Nonprofit-Organisationen? 71 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft • Sowohl auf der politischen Ebene als auch auf der Ebene der aktuellen und zukünftigen Anbieter von Freiwilligendiensten muss dabei eine Verständigung darüber erfolgen, welcher Leitidee die Ausgestaltung der Freiwilligendienste primär folgen soll (vgl. dazu die Auflistung in Kap. 1). Soll etwa die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung oder der Kompetenzzuwachs von jungen Menschen im Vordergrund stehen? Geht es vorrangig um die Berücksichtigung der Lebenswelten von Jugendlichen in einer Phase zwischen Schule und Beruf oder um das Erlernen von sozialen Rollen der Gemeinwohlorientierung, um ein zivilgesellschaftliches Projekt? Werden Freiwilligendiensten in Zukunft stärker kompensatorische Funktionen mit Blick auf beruflich unentschlossene oder aber unzulänglich schulisch ausgebildete junge Menschen zugemutet, müssen diese also eine stärker berufsorientierende Rolle übernehmen? Oder sollen damit ansonsten nicht bezahlbare Bausteine einer Bürgergesellschaft befördert werden, geht es mithin indirekt doch um ein Notprogramm zur Vermeidung von weiteren Kostensteigerungen im Sozial- und Gesundheitssektor? • Die Stellung der Freiwilligendienste im breiten Spektrum der Tätigkeitsformen jenseits der tariflich entlohnten und beruflich ausgeführten Arbeit ist zu spezifizieren. Dabei sind die folgenden Fragen zu klären: Sollen die Freiwilligendienste langfristig neben oder statt des Zivildienstes, neben oder statt des Ehrenamts ausgebaut werden? Oder anders gefragt: Welche Effekte würde ein starker, nachhaltiger Ausbau der entsprechenden Freiwilligendienste bei den anderen Formen des sozialen Engagements jenseits der Lohnarbeit nach sich ziehen? Sollen Freiwilligendienste auch in Zukunft als ein eigenständiger Typus im Überschneidungsbereich von Bildung und Engagement identifizierbar bleiben, also ihr spezifisches Profil behalten? Oder sollen die sich abzeichnenden Tendenzen einer Flexibilisierung und einer verstärkten Anpassung an die Intereressen der Nachfragenden und eine damit eventuell einhergehende Nivellierung der Unterschiede zu anderen Tätigkeitsformen in Kauf genommen werden? Vor dem Hintergrund der Beantwortung dieser grundsätzlichen Fragen gilt es, bei den Vorschlägen bzw. Modellen zum Ausbau der Freiwilligendienste abzuwägen und zu differenzieren zwischen eher vorteilhaften und nachteiligen Konsequenzen für das System der Freiwilligendienste der Zukunft. Ebenso ließen sich in der Nachfolge der basalen Zielformulierungen Standards für die Entwicklung und Erprobung neuer Modellvorhaben im Freiwilligendienstsystem entwickeln. 47 Parallel zur Stabilisierung des Bildungscharakters der Freiwilligendienste gilt es, der Verunsicherung von zwar gering, aber letztlich dennoch(tariflich) entgoltenen Arbeits47 In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das FSJGÄndG anzumerken, dass zukünftig sowohl im FSJ- als auch im FÖJ-Förderungsgesetz zwar das Ziel der Förderung explizit genannt wird, allerdings keine Formulierung zum Ziel bzw. den Zielen der Freiwilligendienste – gewissermaßen als Präambel – den Förderbestimmungen vorgeschaltet ist. 72 Herausforderungen zur Gestaltung moderner Freiwilligendienste – Bilanz kräften durch externe und interne Öffentlichkeitsarbeit zu begegnen. Zugleich – auch dies sollte nicht übersehen werden – haben Freiwilligendienste in der Vergangenheit immer auch als ein mögliches Reservoir für die Rekrutierung von Arbeitskräften im pflegerischen, sozialen und gesundheitlichen Bereich gedient; auch in dieser Hinsicht pendeln Freiwilligendienste hin und her zwischen den(selbst gewählten) Möglichkeiten der eigenen beruflichen Orientierung und der Gefahr einer Instrumentalisierung durch die„Geschäftsinteressen“ der Anbieter. Grundsätzlich gilt es schließlich auch zu bedenken, dass die Ableistung eines Freiwilligendienstes – rein rechnerisch – einen verzögerten Eintritt in das Berufsleben zur Folge hat. Mit anderen Worten: Gegebenenfalls wird eine fundiertere Entscheidung für eine berufliche Zukunft in einem bestimmten Gesellschaftssegment mit einem etwas späteren Start in den auf der Berufsausübung basierenden Lebensabschnitt„erkauft“. Dies muss – wie viele Fälle zeigen – keineswegs ein Nachteil sein, auch wenn die öffentliche Diskussion in dieser Hinsicht überwiegend eine höhere Effizienz der Bildungszeiten von Heranwachsenden anmahnt. Damit aber dieser Gedanke nicht zum ausschlaggebenden Leitmotiv gegen Freiwilligendienste wird, sollte in diesem Zusammenhang die soziale Absicherung der TeilnehmerInnen über die Beiträge zu den Sozialversicherungen zu einer Selbstverständlichkeit werden, zumal auf diese Weise der mögliche Vorwurf, der sich aus einer volkswirtschaftlichen Berechnung der Opportunitätskosten der Freiwilligendienste ergeben könnte, wenigstens teilweise relativiert werden könnte. Insgesamt wird immer wieder für einen tatkräftigen und nachhaltigen Ausbau der Freiwilligendienste in Deutschland plädiert. Das Manifest der Robert-Bosch-Stiftung hat dabei den am weitesten gehenden Vorschlag gemacht, eine Zielgröße von 100.000 jungen Menschen anzustreben, die sich künftig in Freiwilligendiensten engagieren(vgl. Guggenberger 2000). Diese Zielgröße wurde wiederholt von mehreren Seiten als unrealistisch kritisiert, zumindest, solange junge Männer in großer Zahl immer noch die Pflichtdienste Bundeswehr oder Zivildienst zu absolvieren haben. Aber auch die damit verknüpfte Finanzfrage scheint gegenwärtig kaum lösbar, zumindest deuten sich hier keine politisch starken Fürsprecher an. Gleichwohl wird in absehbarer Zeit die Frage verstärkt zu diskutieren sein, warum nicht Stiftungen in das Zukunftsprojekt Freiwilligendienste einsteigen, oder warum beispielsweise nicht weltweit bzw. international agierende Wirtschaftsunternehmen Patenschaften für Freiwilligendienste im Ausland übernehmen und durch unmittelbare Sachleistungen und Unterstützungen vor Ort Hilfestellungen leisten(z.B. in Partnerländern, in Verbindung mit eigenen Firmensitzen etc.). In dieser Hinsicht wären sicherlich noch eine ganze Reihe von prüfenswerten Möglichkeiten denkbar. Unter dem Strich bleibt als Fazit, dass ein Ausbau der Freiwilligendienste nur durch eine Attraktivitätssteigerung in mehrfacher Hinsicht gelingen kann: 73 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft • durch eine Ausweitung des Angebotes in neue Bereiche hinein, • durch eine Erweiterung der Akteure und Organisationen, • durch eine Veränderung der Finanzierungswege und-modalitäten, • durch eine – abgewogene und behutsame – Flexibilisierung der zeitlichen Struktur (Länge des Dienstes, Arbeitszeit, ununterbrochene Dienstform) und • gegebenenfalls durch eher projektförmige,„institutionsschwache“ Freiwilligenangebote. Mittelfristig wird in diesem Zusammenhang vor allem auch der Internationalisierung eine wesentliche Bedeutung zukommen. Dabei muss sich zugleich zeigen, ob die geplante Umwidmung von Mitteln aus dem Bereich des Zivildienstes auch zu einer sukzessiven Überführung der jungen Männer in einen Freiwilligendienst gelingt. Auf der Grundlage dessen, was zur Zeit als Positionspapiere, als Modellprojekte und Stellungnahmen vorliegt, lassen sich Anforderungen an die zukünftige Entwicklung und Gestaltung von Freiwilligendiensten in den folgenden Punkten in analytischer Weise zusammenfassen(vgl. u.a. Arbeiterwohlfahrt Bundesverband 2000; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002; Fialka 2001; Slüter 2001). Freiwilligendienste sollten demnach • sowohl jungen Frauen als auch jungen Männern in gleicher Weise Engagementmöglichkeiten bieten; • für junge Menschen in unterschiedlichen Lebensabschnitten und Lebenslagen sowie mit unterschiedlichen formalen Bildungsabschlüssen Angebote bereit halten; • Einsatzmöglichkeiten für junge Menschen mit unterschiedlicher Nationalität schaffen; • mehr Optionen im europäischen Ausland bereit stellen, die auch gezielt Völkerverständigung, interkulturelles Lernen und Spracherwerb fördern; • durch ihre Strukturprinzipien eine breite Palette von jugendlichen Interessen und Bedürfnissen befriedigen können; • als Programme für besondere Zielgruppen(z.B. auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Jugendliche) nutzbar gemacht werden können. Die Umsetzung dieser Ansprüche und Erwartungen wäre ein ambitioniertes Programm. Es scheint, dass die Politik einem derartigen Programm inzwischen aufgeschlossener gegenüber steht als noch vor einigen Jahren. Es kommt nun darauf an, dass die Attraktivität der Dienste selbst so offenkundig und der Sinn eines Freiwilligenjahres so überzeugend vorgetragen werden, dass der Ausbau der Freiwilligendienste nicht nur eine schöne Idee, sondern konkrete Realität wird, weil junge Menschen für sich und ihre Zukunft einen Sinn darin sehen, sich auch mit Blick auf das Gemeinwohl für eine begrenzte Zeit auf ein attraktives Selbstbildungsprogramm im Rahmen eines Freiwilligendienstes einzulassen. 74 iáíÉê~íìê= Arbeiterwohlfahrt Bundesverband(Hrsg.)(2000): Zur Zukunft der Freiwilligen Dienste. Bonn. Arbeitsgruppe Zukunft des Zivildienstes(2000): Empfehlungen für die Ausgestaltung des Zivildienstes. Bericht der Arbeitsgruppe an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. O.O. Arbeitskreis Freiwillige Soziale Dienste des DW und der AEJ(1997)(Hrsg.): Freiwilliges Soziales Jahr/ Diakonisches Jahr. Grundsatzpapier des Jahrestagung FSD und des Arbeitskreises FSD – überarbeitete Fassung – 1997. Stuttgart. Arnold, Th./Wüstendörfer, W.(1996): Abschlußbericht zum Freiwilligen Ökologischen Jahr. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Band 133. Stuttgart, Berlin, Köln. Bangö, J.(1999): Schlüsselqualifikation für eine postglobale Gesellschaft. In: Internationale Jugendgemeinschaftsdienste(Hrsg.): Die Welt in Schwung versetzen. Jugend in Freiwilligendiensten. Dokumentation der Fachtagung vom 22.–23.10.1999 in Bonn. Bonn, S. 30–39. Bartjes, H.(2000a): Den Zivildienst beerben! Lehren aus dem Zivildienst für die Gestaltung freiwilligen Engagements. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 262–281. Bartjes, H.(2000b): Allgemeine Dienstpflicht und freiwilliges Engagement. Eine kommentierte Bibliographie. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 643–665. Beck, H.(2000): Wie rechnet sich Jugendgemeinschaftsdienst? Zur Ausgestaltung eines Freiwilligen Sozialen Jahres aus ökonomischer Perspektive. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 328–342. Becker, R. u.a.(2000): Lern- und Bildungsprozesse im Europäischen Freiwilligendienst(herausgegeben von Jugend für Europa). Bonn. Becker, R./Wüstendörfer, W.(2000): Neue Träger und neue Einsatzfelder für Freiwilligendienste in Ländern und Kommunen. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 137–146. Beckers, U./Sieveking, K.(2000): Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen(EFD) – Eine Einführung zur gegenwärtigen Debatte. In: Sieveking, K.(Hrsg.): Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche. Statusfragen und rechtspolitische Probleme. Neuwied, Kriftel, S. 41–57. Beher, K/Cloos, P./Galuske, M./Liebig, R./Rauschenbach, Th.(2002): Zivildienst und Arbeitsmarkt. Sekundäranalysen und Fallstudien zu den arbeitsmarktpolitischen Effekten des Zivildienstes. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dortmund. Beher, K./Liebig, R./Rauschenbach, Th.(2000): Strukturwandel des Ehrenamts. Gemeinwohlorientierung im Modernisierungsprozess. Weinheim, München. Beher, K./Liebig, R.(2001): Transferpotenziale von Tätigkeiten jenseits der Lohnarbeit. In: WSI-Mitteilungen, Heft 3, S. 188–195. Berg, W.(1999): Die Welt in Schwung versetzen – Jugend in Freiwilligendiensten. In: Internationale Jugendgemeinschaftsdienste(Hrsg.): Die Welt in Schwung versetzen. Jugend in Freiwilligendiensten. Dokumentation der Fachtagung vom 22.–23.10.1999 in Bonn. Bonn, S. 7–18. Bock, T.(1983): Eine Idee wird verwirklicht. Zur Vorgeschichte und Entwicklung sozialer Dienste. In: Jugendwohl. Zeitschrift für Kinder- und Jugendhilfe, Heft 2, S. 43–47. 75 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft Bockhorst, H.(2001): Für einen kulturellen Freiwilligendienst. In: Forum Jugendhilfe, Heft 1, S. 51–52. Bopp, U.(2000): Warum eine Stiftung für Freiwilligendienste auf Bundesebene? In: Guggenberger, B. (Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 370–375. Böttcher, H.-E.(1999): Weg von den staatlichen Zwangsdiensten – hin zu freiwilligen gesellschaftlichen Diensten. Eine Problem- und Lösungsskizze. In: Fachzeitschrift zu Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienst und Zivildienst(4/3 Zeitschrift), S. 25–29. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Hrsg.)(2002):»Zur Zukunft der Freiwilligendienste«. Dokumentation der Fachtagung am 26. und 27. Juni 2001 in Berlin. Berlin. Bürsch, M.(2002): Perspektiven für Freiwilligendienste in Deutschland – aus der Sicht des Bundestages. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Hrsg.):»Zur Zukunft der Freiwilligendienste«. Dokumentation der Fachtagung am 26. und 27. Juni 2001 in Berlin. Berlin, S. 23–29. Deutsche Stiftung Denkmalschutz(o.J.)(Hrsg.): Jugend bewahrt. Eine Dokumentation. Bonn. Deutscher Bundestag(1998)(Hrsg.): Förderung des Freiwilligen Sozialen und des Freiwilligen Ökologischen Jahres. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Drucksache 13/10781 vom 25.5.1998. Deutscher Bundestag(1999)(Hrsg.): Konzeption und Finanzierung des Modellprojekts„Freiwilliges Jahr im Unternehmen“(Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage). Drucksache 14/1051 vom 11.5.1999. Deutscher Bundestag(2001a)(Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Zukunft gestalten – Kinder und Jugendliche stärken. Drucksache 14/6515 vom 22.6.2001. Deutscher Bundestag(2001b)(Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze(FSJ-Förderungsänderungsgesetz – FSJGÄndG) Drucksache 14/7485 vom 14.11.2001. Deutscher Bundestag(2002)(Hrsg.): Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.2.2002(84. Sitzung, Protokoll 14/84). Berlin. Diakonisches Werk der EKD(1999)(Hrsg.):„Jugend erneuert Gemeinschaft“ – eine Initiative in der Diskussion. Diakonie Korrespondenz 2/99. Stuttgart. Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.(1999): Neue Formen von Freiwilligendiensten als Baustein einer sich verändernden Gesellschaft. Stuttgart. Eberhard, A.(1999): Hilfe für andere und Orientierung für sich selbst. Das freiwillige soziale Jahr – Lernarrangement für bürgerschaftliches Engagement. In: Sozialmagazin, Heft 3, S. 37–41. Fialka, B.(2001a): Weiterentwicklung von Freiwilligendiensten – Möglichkeiten, Chancen, Grenzen und Rahmenbedingungen. In: Jugend – Beruf – Gesellschaft, Heft 3, S. 146–151. Fialka, B.(2001b): Förderung von Freiwilligendiensten. In: Fülbier, P./Münchmeier, R.(Hrsg.): Handbuch Jugendsozialarbeit. Geschichte, Grundlagen, Konzepte, Handlungsfelder, Organisation. Band 1. Münster, S. 267–280. Frey, U.(2000): Für ein neues Freiwilligengesetz. Ausgangslage und Perspektiven der Weiterentwicklung. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 376–387. Fricke, E.(2001): Entsteht ein Freiwilligen-Verhinderungsgesetz? In: epd-Entwicklungspolitik, Heft 10, www.epd.de/entwicklungspolitik….(vom 19.3.2002). Gerstberger, G.(2000): Das Manifest und seine Folgen: Kommunikationsschritte und Förderinitiativen der Robert Bosch Stiftung. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 29–37. Gerwig, W./Sticht, F.(1986)(Hrsg.): Das Diakonische Jahr. Ein Programm kirchlicher Jugendarbeit. Stuttgart. Guggenberger, B.(2000)(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden. 76 Literatur Infodienst des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement(2001): Die Landesstiftung unterstützt Freiwilligenarbeit. Lokale Freiwilligendienste in Baden-Württemberg. In: Infodienst, 10. Jg., Heft 5, S. 1. Jugend für Europa – Deutsche Agentur Jugend(2000)(Hrsg.): Benutzerhandbuch für das EU-Aktionsprogramm Jugend. Bonn. Kreyenfeld, M./Wagner, G.(2000): Die Zusammenarbeit von Staat und Markt in der Sozialpolitik: Das Beispiel Betreuungsgutscheine und Qualitäts-Regulierung für die institutionelle Kinderbetreuung (DIW Diskussionspapier Nr. 199). Berlin. Kupferschmid, P.(1996): Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr(FSJ und FÖJ). In: Kreft, D./ Mielenz, I.(Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit. Weinheim, Basel, S. 220–221. Liebig, R.(2002): Impulsreferat»Neue Handlungsfelder für Freiwilligendienste«. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Hrsg.):»Zur Zukunft der Freiwilligendienste«. Dokumentation der Fachtagung am 26. und 27. Juni 2001 in Berlin. Berlin, S. 121–129. Mader, W.(2000): Institutionalisierte Freiwilligkeit? Jugendgemeinschaftsdienste in zivilen Gesellschaften. In: Sieveking, K.(Hrsg.): Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche. Statusfragen und rechtspolitische Probleme. Neuwied, Kriftel, S. 23–38. Münder, J.(1999): Finanzierungssystem der Kindertagesbetreuung in Hamburg. Hamburg. Mutz, G./Korfmacher, S./Arnold, K.(2001): Corporate Citizenship in Deutschland. Frankfurt a.M. Picot, S.(2000): Jugend und freiwilliges Engagement. In: Picot, S.(Hrsg.): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Ergebnisse der Repräsentativerhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement. Frauen und Männer, Jugend, Senioren, Sport. Stuttgart, S. 111–207. Rahrbach, A./Wüstendörfer, W./Arnold, T.(1998): Untersuchung zum Freiwilligen Sozialen Jahr. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Band 157. Stuttgart, Berlin, Köln. Rauschenbach, Th.(1992): Freiwilligendienste – Eine Alternative zum Zivildienst und zum Sozialen Pflichtjahr. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 4, S. 254–277. Rauschenbach, Th.(1999):„Dienste am Menschen“ – Motor oder Sand im Getriebe des Arbeitsmarktes? Die Rolle der Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufe in einer sich wandelnden Arbeitsgesellschaft. In: Neue Praxis, 29. Jg., Heft 2, S. 130–146. Rauschenbach, Th.(2000): Neue Lernorte im Übergang von der Schule in den Beruf. Freiwilligendienste auf dem Prüfstand. In: Mitteilungen des Landesjugendamts(Landschaftsverband Westfalen-Lippe), 142, S. 7–25. Rauschenbach, Th.(2001): Ehrenamt. In: Otto, H.-U./Thiersch, H.(Hrsg.): Handbuch der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, 2. Auflage, Neuwied, Kriftel, S. 344–360. Rosenbladt, B. v.(2000)(Hrsg.): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Ergebnisse der Repräsentativerhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement. Gesamtbericht. Stuttgart. Sagawe, H.(1996): Ökologisch orientierte Jugend, eine„post-ökologische“ Bewegung? Eine Untersuchung über das Freiwillige Ökologische Jahr. In: Neue Praxis, Heft 4, S. 313–326. Slüter, U.(2001): Kritische Anmerkungen zum neuen Gesetzesentwurf. In: Jugendhilfe Report, Heft 4, S. 7. Scheelhase, J.(2000): Positiver Nettonutzen von Jugendgemeinschaftsdiensten. Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 343–359. Schöffmann, D.(2000): Jugend erneuert Gemeinschaft. Und wer soll das bezahlen? In: Guggenberger, B. (Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 482–489. Schuler, R.(2000): Der arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Status von Teilnehmern am Europäischen Freiwilligendienst für Jugendliche. In: Sieveking, K.(Hrsg.): Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche. Statusfragen und rechtspolitische Probleme. Neuwied, Kriftel, S. 141–156. 77 Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig: Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft Sieveking, K.(2000a)(Hrsg.): Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche. Statusfragen und rechtspolitische Probleme. Neuwied, Kriftel. Sieveking, K.(2000b): Der Europäische Freiwilligendienst – eine neue Statuspassage zwischen Schule, Ausbildung und Beruf. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, Heft 2, S. 203–213. Speth, R.(2001): Die gesetzliche Lage von Freiwilligendiensten und die politischen Perspektiven. Vortragsprotokoll vom 5.5.2001. www.horizont-netzwerk.de/archiv….(vom 19.3.2002). SPD-Bundestagsfraktion(2001)(Hrsg.): Unternehmen und bürgerschaftliches Engagement. Aufbruch zu einer neuen Verantwortung. O.O. Stiftung Sozialpädagogisches Institut„Walter May“ – SPI(2001): 2. Zwischenbericht zum Freiwilligen Sozialen Trainingsjahr. Berlin. Ternes, G.(2002): Einführungsreferat. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.):»Zur Zukunft der Freiwilligendienste«. Dokumentation der Fachtagung am 26. und 27. Juni 2001 in Berlin. Berlin, S. 15–19. TNS Emnid(2000): Studie zur Akzeptanz des Konzepts Freiwilliger Zivildienst, unveröffentlichte Studie im Auftrag des DCV, Bielefeld. Thomer, T.(2001): Zur Zukunft von Freiwilligendiensten. In: Jugendhilfe Report, Heft 4, S. 4–6. Wüstendörfer, W./Becker, R.(2000): Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Eine empirische Bilanz. In: Guggenberger, B.(Hrsg.): Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden, S. 122–136. 78 wì=ÇÉå=^ìíçêÉå= Rauschenbach, Thomas, Prof. Dr., geb. 1952, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Dortmund, ab 01.08.2002 Direktor des Deutschen Jugendinstituts, München; Arbeitsschwerpunkte: Kinder- und Jugendhilfe, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, personenbezogene soziale Dienstleistungen, Verbände, Sozial- und Erziehungsberufe; Kontakt: Universität Dortmund, Fachbereich 12, 44221 Dortmund, th.rauschenbach@t-online.de Liebig, Reinhard, Dipl.-Sozialwissenschaftler, geb. 1959, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit der Universität Dortmund, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Soziologie; Arbeitsschwerpunkte: Struktur- und Organisationsfragen des Sozialsektors; Sozialökonomie und-management; Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement; Berufe und Personal des Sozialwesens; Kontakt: Universität Dortmund, Fachbereich 12, Vogelpothsweg 78, 44227 Dortmund, rliebig@fb12.uni-dortmund.de 79 ^êÄÉáíëâêÉáë= ł_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í“= ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖ= aáÉ=c ∏ êÇÉêìåÖ=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=áëí=Éáå=òÉåíê~äÉë=qÜÉã~=ÇÉê=~âíìÉääÉå=oÉÑçêãÇÉÄ~ííÉK= aÉê=^êÄÉáíëâêÉáë= ł_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í“=EïïïKÑÉëKÇÉLÄìÉêÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~ÑíF= ïáää= áå= ÇáÉëÉã= aáëâìêë= Éáå= cçêìã= ëÉáåI= Ç~ë= êÉÑçêãéçäáíáëÅÜ= êÉäÉî~åíÉ= qÜÉãÉåëíÉääìåÖÉå= ~ìÑÖêÉáÑíI=~å~äóëáÉêí=ìåÇ=áå=ÇÉê=éçäáíáëÅÜÉå=aÉÄ~ííÉ=píÉääìåÖ=ÄÉòáÉÜíK=a~ãáí=ëçää=Éáå=_Éáíê~Ö= ÖÉäÉáëíÉí= ïÉêÇÉåI= Éáå= kÉíòïÉêâ= Ñ Ω ê= ÇáÉ= éçäáíáëÅÜÉ=_Éê~íìåÖ= áåëíáíìíáçåÉääÉê= oÉÑçêãéçäáíáâ= ~ìÑòìÄ~ìÉå= ìåÇ= ÇÉëëÉå=§ÄÉêäÉÖìåÖÉå= ÇÉê= mçäáíáâ= îçêòìëíÉääÉåK= aÉê=^êÄÉáíëâêÉáë= îÉêëíÉÜí= ëáÅÜ= áåëçÑÉêå=~äë= âêáíáëÅÜÉê= fãéìäëÖÉÄÉê= Ñ Ω ê= ÇáÉ= ∏ ÑÑÉåíäáÅÜÉ= oÉÑçêãÇÉÄ~ííÉK= bê= ïáêÇ= ÖÉÑ ∏ êJ ÇÉêí=îçå=ÇÉê=bêáÅÜJ_êçëíJpíáÑíìåÖ=áå=ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖK= ^åä~ëë= ìåÇ=^ìëÖ~åÖëéìåâí= ÄáäÇÉí= Ç~ë= fåíÉêÉëëÉI= ÇáÉ= pí®êâìåÖ= ÇÉë= Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå= båJ Ö~ÖÉãÉåíë= ìåÇ= ÇÉë= Ç~êáå= äáÉÖÉåÇÉå= aÉãçâê~íáëáÉêìåÖëéçíÉåíá~äë= ÉáåÉêëÉáíë= ìåÇ= ÇáÉ= pí~~íëãçÇÉêåáëáÉêìåÖ= áå= h~íÉÖçêáÉå= ÇÉë=~âíáîáÉêÉåÇÉå= pí~~íÉë=~åÇÉêÉêëÉáíë= òìë~ããÉåòìJ ÄêáåÖÉåK=a~ë=^ìÖÉåãÉêâ=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë=Öáäí=áå=ÉêëíÉê=iáåáÉ=ÇÉê=pí®êâìåÖ=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉJ ëÉääëÅÜ~Ñí= ìåÇ= ÉåíëéêÉÅÜÉåÇÉê= m~êíáòáé~íáçåëÅÜ~åÅÉåW= aáÉëÉ= mÉêëéÉâíáîÉ= ÄÉëíáããí= ÇáÉ= òì= ÑçêãìäáÉêÉåÇÉå=jçÇÉêåáëáÉêìåÖë~åÑçêÇÉêìåÖÉå=~å=ëí~~íäáÅÜÉ=fåëí~åòÉå=ìåÇ=^âíÉìêÉK= aáÉ= éÉêë ∏ åäáÅÜ= ÉáåÖÉä~ÇÉåÉå= jáíÖäáÉÇÉê= ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= êÉÑäÉâíáÉêÉå= ÇÉå= áåíÉêÇáëJ òáéäáå®êÉå=^êÄÉáíë~åë~íò= îçå=^âíÉìêÉå=~ìë= mçäáíáâI= táëëÉåëÅÜ~ÑíI= sÉêï~äíìåÖI= òáîáäÖÉëÉääJ ëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå=lêÖ~åáë~íáçåÉåI=táêíëÅÜ~Ñí=ìåÇ=jÉÇáÉå=ãáí=áÜêÉê=àÉ=ëéÉòáÑáëÅÜÉå=mÉêëéÉâíáîÉK= aÉê=^êÄÉáíëâêÉáë= âçåâêÉíáëáÉêí= ëÉáåÉ= wáÉäÉ= áå=^å~äóëÉå= ìåÇ= dìí~ÅÜíÉåI= c~ÅÜÖÉëéê®ÅÜÉåI= tçêâëÜçéë=ìåÇ= ∏ ÑÑÉåíäáÅÜÉå=sÉê~åëí~äíìåÖÉåK=sçê=~ääÉã=~ÄÉê=áëí=Éê=Éáå=kÉíòïÉêâI=ÖÉå~ìÉêI= Éáå=sÉêåÉíòìåÖë~åÖÉÄçíI=ãáí=ÇÉã=ÇÉê=^êÄÉáíëâêÉáë=ëÉäÄëí= ł dÉäÉÖÉåÜÉáíëëíêìâíìêÉåÒ=ëÅÜ~ÑJ ÑÉå=ïáääK= aêK=jáÅÜ~Éä=_ Ω êëÅÜI=jÇ_= iÉáíÉê=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= _ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í= sÉê ∏ ÑÑÉåíäáÅÜìåÖÉå=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= aÉê = ^âíáîáÉêÉåÇÉ = pí~~í = Ó = mçëáíáçåÉåI = _ÉÖêáÑÑÉI = píê~íÉÖáÉåK =tçäÑê~ã=i~ãéáåÖI=eÉååáåÖ= pÅÜêáÇÇÉI=píÉÑ~å=mä~ ≈ I=_ÉêåÜ~êÇ=_ä~åâÉI=_çåå=OMMOI=QQ=pÉáíÉå= aáÉ=mä~åìåÖëòÉääÉ=Ó=wìê=mê~ñáë=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÄÉíÉáäáÖìåÖK=aÉãçâê~íáÉ=ÑìåâÉäí=ïáÉÇÉêK = mÉíÉê=`K=aáÉåÉäI=_çåå=OMMOI=OM=pÉáíÉå= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉ= Ó= tÉÖÉ= áå= ÇáÉ= wìâìåÑíK= dìí~ÅÜíÉå= òìê= i~ÖÉ= ìåÇ= wìâìåÑí= ÇÉê= cêÉáïáääáÖÉåÇáÉåëíÉK =qÜçã~ë=o~ìëÅÜÉåÄ~ÅÜI=oÉáåÜ~êÇ=iáÉÄáÖI=_çåå=OMMOI=UU=pÉáíÉå=