Kinder im Krieg 1 2 Kinder im Krieg Konferenz, 25. August 1999 Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit UNICEF Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen 3 4 Inhalt Vorbemerkung 7 Astrid Ritter-Weil, Friedrich-Ebert-Stiftung Kinder und Krieg – eine Bestandsaufnahme 9 Michael Klaus, Bereichsleiter Grundsatz und Information, UNICEF Kinder sind keine Soldaten – politische und rechtliche Aspekte des Phänomens Kindersoldaten 23 Stuart Maslen, Koordinator der Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten Kinder in bewaffneten Konflikten – Möglichkeiten der deutschen Außenpolitik 33 Dr. Michael Feiner, Auswärtiges Amt, Arbeitsstab Menschenrechte Trauma und Versöhnung. Die Lehren aus der Praxis 41 Dr. Hubertus Adam, Abteilung für Psychatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf Schutz von Kindern in bewaffneten Auseinandersetzungen – Handlungsmöglichkeiten der Entwicklungspolitik 53 Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Podiumsdiskussion: Kinder sind keine Soldaten – Forderungen an die nationale und internationale Politik 65 Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul Karin Kortmann, MdB(SPD) Stuart Maslen Dr. Hubertus Adam Michael Klaus Dr. Michael Feiner Moderation: Dr. Achim Schmitz-Forte Forderungskatalog 77 5 6 Vorbemerkung Astrid Ritter-Weil K inder auf der Flucht aus dem Kosovo und Ost-Timor. Kinder in den Flüchtlingslagern, von Mazedonien bis Australien. Kinderbilder dieser Art sind uns allen in frischer Erinnerung. Und doch sind diese Kinder und Jugendlichen nur ein kleiner Teil von Millionen, die weltweit in kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen werden: Als Kindersoldaten ausgebeutet und in schrecklicher Verquickung zu Opfern und Tätern zugleich gemacht, als Vertriebene und Flüchtlinge traumatisiert und unter der Last ihrer Erlebnisse zerbrechend, hat ihr Leiden viele Formen. Was kann nationale und internationale Politik tun, um zu verhindern, dass Kinder zu Akteuren des Krieges gemacht werden? Was muss geschehen, um denjenigen, die das Trauma des Krieges bereits erlitten haben, zu helfen? Diesen Fragen wollte die Friedrich-Ebert-Stiftung in einem Dialog mit Politik, Wissenschaft, Hilfswerken und interessierter Öffentlichkeit nachgehen. Nach den Tagungen zum Thema„Kinderarbeit“,„Sextourismus“ und„Genitalverstümmelung von Mädchen“, sollte diese Konferenz einen weiteren Beitrag zum Schutz von Menschenrechten, besonders von Kindern leisten. Die Dokumentation der Ergebnisse, insbesondere der Forderungskatalog an die Politik soll helfen, die Diskussion dieses wichtigen Themas auch über den Tag der Veranstaltung hinaus fortzusetzen. 7 8 Kinder und Krieg – eine Bestandsaufnahme Michael Klaus W ie erleben Kinder Kriege? Diese Frage können die meisten von uns wohl nur durch den Verweis auf die Erzählungen der eigenen Eltern oder Großeltern beantworten. Die Stiftung Entwicklung und Frieden zählte Deutschland in ihrer Publikation„Globale Trends“ von 1998 noch zu den Friedensinseln. Damit waren die rund 60 Länder gemeint, die seit 1945 weder innerhalb noch außerhalb ihrer Grenzen systematische militärische Gewaltanwendung ausübten oder erlitten. Mit dem Kosovo-Krieg hat Deutschland in dieser Hinsicht ein Stück weit seine Unschuld verloren. Doch auch weiterhin gilt: Wenn wir ermessen wollen, was es für Kinder heißt, in einem Land zu leben, in dem Krieg herrscht, dann müssen wir über die Grenze schauen. Das naheliegendste, sowohl in geografischer wie in zeitlicher Hinsicht, ist da natürlich der Kosovo. Wir alle haben sicherlich noch die Bilder vom Frühjahr dieses Jahres vor Augen: Auf Traktoren, in überladenen Kleinwagen oder zu Fuß kamen im März und April Hunderttausende KosovoAlbaner über die Grenzen nach Mazedonien und Albanien. Die überwiegende Mehrzahl der Flüchtlinge waren Frauen und Kinder. Auch dieser Krieg zeigte einmal mehr: Die Kriege von heute sind Kriege gegen Zivilisten. Zivilisten machen mittlerweile 90 Prozent der Opfer in bewaffneten Konflikten aus. Im ersten Weltkrieg waren es noch fünf Prozent, im zweiten bereits an die 50 Prozent. Viele der Opfer sind Kinder. Ja, viele Kriegsparteien schrecken auch nicht davor zurück, diese gezielt anzugreifen. Zu Beginn des Völkermords in Ruanda 1994 verbreiteten die Kriege von heute sind Kriege gegen Zivilisten 9 Wehrlose Kinder als Opfer – nicht nur in Afrika extremistischen Hutu-Milizen über ihren Radiosender Libre Mille Collines:„Wer die großen Ratten zerstören will, der muss die kleinen Ratten töten.“ Eine klare Aufforderung an ihre Gefolgsleute, auch die Kinder der Tutsi zu massakrieren. Das Ergebnis ist bekannt: 300.000 Kinder und Jugendliche fielen dem afrikanischen Holocaust zum Opfer. Ruanda, das ist doch weit weg, mag man denken. In zivilisierteren Staaten wird ja wohl niemand wehrlose Kinder töten. Von wegen: Im bosnischen Bürgerkrieg zielten die Heckenschützen in Sarajevo bewusst auch auf Kinder. Insgesamt kamen in diesem Krieg 20.000 Kinder um, 35.000 wurden verletzt. Wie viele Kinder im Kosovo-Krieg getötet wurden, weiß noch niemand genau zu sagen. Dass es nicht wenige sind, zeigt sich bei jedem neuen Leichenfund. Etwa in Bela Crkva im Südwesten der serbischen Provinz. 65 Leichen wurden dort im Juli gefunden, darunter auch sieben Kinder. Sie alle waren mit einem Kopfschuss hingerichtet worden. Auch die Kinder. Das jüngste Opfer war der erst fünfjährige Dardani. Immerhin: Dardanis brutaler Tod wurde öffentlich. Dank der Recherchen des„Spiegel“ und anderer Medien wird sein Name nicht in Vergessenheit geraten. Das unterscheidet sein Schicksal von dem unzähliger anderer Kinder weltweit, die ebenfalls erschossen werden oder an den indirekten Folgen von Kriegen sterben. Ihr Tod wird nicht bemerkt, weil der Krieg in ihrem Land die mediale Öffentlichkeit gerade nicht interessiert. Außer ihren Angehörigen und Freunden wird niemand merken, dass sie nicht mehr da sind, zum Beispiel, weil sie nicht einmal eine Geburtsurkunde hatten oder weil sie nicht zur Schule gingen. In Kriegen leiden Kinder am meisten. Warum das so ist, möchte ich Ihnen im folgenden darlegen. Dabei werde ich auch kurz auf die internationalen Verträge eingehen, die zum Schutz von Kindern im Krieg verabschiedet wurden, und auf 10 die Position von UNICEF hinsichtlich der Frage, wie dieser Schutz verbessert werden kann. „Immer größere Teile der Welt fallen in ein moralisches Vakuum. Dort werden die grundlegenden menschlichen Werte nicht mehr beachtet. Kinder werden massakriert, vergewaltigt, zu Krüppeln gemacht. Sie werden als Soldaten ausgebeutet und unvorstellbarer Gewalt ausgesetzt. Man lässt sie verhungern. Tiefer kann die Menschheit nicht mehr sinken.“ Diese grausame Bilanz zog die frühere mosambikanische Bildungsministerin Graça Machel 1996, nachdem sie sich zwei Jahre lang im Auftrag der Vereinten Nationen mit der Frage beschäftigt hatte, welche Auswirkungen Kriege auf Kinder haben 1 . Ihr Bericht ist bis heute die umfassendste Analyse des Themas. Er zeigt auf, wie Kinder direkt durch Waffengewalt in Gefahr geraten, aber auch, wie sie indirekt durch die Zerstörung von Gesundheitseinrichtungen und den Zusammenbruch der Nahrungsmittelversorgung bedroht sind. Graça Machel geht zudem auf die Lage von Flüchtlingen ein und beschreibt die besondere Bedrohung von Mädchen in Kriegen und auf der Flucht. Sie beschreibt, wie Kinder als Soldaten Opfer und Täter zugleich werden und wie sie unter den langfristigen Folgen eines jeden Krieges zu leiden haben – den seelischen Wunden, die Kinder davontragen, aber auch die fortdauernde Gefahr nach einem Friedensschluss durch die Verminung weiter Gebiete. Eine zentrale Forderung der Machel-Studie war die Einsetzung eines Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Kinder im Krieg. Diese Forderung ist mittlerweile umgesetzt. Der frühere ugandische Außenminister Olara Otunnu hat dieses Amt übernommen. Er wird bei seiner Arbeit finanziell auch vom Auswärtigen Amt unterstützt. Die Kriegsfolgen für Kinder Kinder als Opfer und Täter 1 Die Machel-Studie mit dem Titel„Impact of Armed Conflict on Children“ ist im Auftrag des UN-Generalskretärs erstellt worden. 11 Die indirekten Folgen des Krieges Im folgenden möchte ich aufzeigen, wie Kinder unter Kriegen zu leiden haben. Lassen Sie mich mit der ersten und größten Gefahr beginnen – der Gefahr für Leib und Leben. Zwei Millionen Kinder – so das Ergebnis der Machel-Studie – sind in den vergangenen zehn Jahren bei Kampfhandlungen weltweit getötet worden. Sechs Millionen trugen Verletzungen davon. In Kriegen und bewaffneten Konflikten sterben die meisten Kinder und Jugendlichen jedoch an den indirekten Folgen; zum Beispiel an Krankheiten. Wenn das Gesundheitssystem zusammenbricht, dann werden Kinder auch nicht mehr geimpft. Für uns harmlose Kinderkrankheiten wie Masern werden dann zur tödlichen Gefahr. In Somalia zum Beispiel ging während des Bürgerkriegs über die Hälfte der Todesfälle bei Kindern auf diese Krankheit zurück. UNICEF setzt deshalb in Kriegssituationen alles daran, den Impfschutz der Kinder sicherzustellen. In Kukes in Nord-Albanien zum Beispiel hat UNICEF schon Anfang April damit begonnen, alle Flüchtlingskinder zu impfen. Es hatte zu diesem Zeitpunkt schon die ersten Masernfälle gegeben. Daraus kann sich unter FluchtBedingungen schnell eine lebensgefährliche Epidemie entwickeln. Auch die schlechte Nahrungsmittelversorgung bedroht Kinder im Krieg. Die Zahl der mangelernährten Kinder steigt dann meist sehr schnell an. Dies kann besonders für kleine Kinder unter drei Jahren rasch tödliche Folgen haben. Denn sie haben Infektionskrankheiten nichts entgegenzusetzen. Im Kosovo etwa war bereits 1998 jedes fünfte Kind für sein Alter zu klein, was ein deutlicher Hinweis auf Mangelernährung ist. Eine Folge der seit Jahren andauernden Unterdrückung der Albaner. Kriege und bewaffnete Konflikte führen zudem häufig dazu, dass die Versorgung mit sauberem Trinkwasser unterbrochen wird. Auch dies kann schnell lebensgefährlich werden. 12 13 Unvorstellbare Strapazen und massive Bedrohung für Flüchtlinge Elternlose Kinder Denn Durchfallerkrankungen sind immer noch eine der häufigsten Todesursachen bei Kindern. Und daran erkranken Kinder vor allem, weil sie verseuchtes Wasser getrunken haben. Das bisher Gesagte gilt für Kinder, die trotz eines bewaffneten Konflikts zu Hause bleiben konnten. Es gilt natürlich noch mehr für Kinder auf der Flucht. Von den derzeit rund 25 Millionen Flüchtlingen und Inlandsvertriebenen weltweit sind rund 50 Prozent Kinder und Jugendliche. Sie sind oft unvorstellbaren Strapazen ausgesetzt. Zum Verlust der vertrauten Umgebung kommen die Gefahren unterwegs. Die Kosovo-Flüchtlinge berichteten, dass sie unterwegs sieben bis achtmal von serbischen Polizisten und Soldaten angehalten, kontrolliert und oft auch massiv bedroht wurden. Viele mussten all ihr Hab und Gut, das sie mitgenommen hatten, abgeben. Das Hauptproblem ist meist jedoch, dass die Flüchtlinge nicht genug zu essen und zu trinken haben und dass sie nicht ärztlich versorgt werden können, wenn sie krank werden. Hunger und Entkräftung können vor allem für Babys und Kleinkinder schnell lebensgefährlich werden. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im ehemaligen Zaire Anfang 1997 starben im Lager Tingi-Tingi täglich zwischen 20 und 40 Kinder. Große Flüchtlingsbewegungen stellen für Kinder auch deshalb eine besondere Gefahr dar, weil sie in dem meist herrschenden allgemeinen Chaos leicht von ihren Eltern getrennt werden können. Ganz auf sich allein gestellt, treiben sie dann oft tagelang im Flüchtlingsstrom mit, erleben das Massensterben in den Lagern und sind schutzlos der Gewalt ausgeliefert. Sie sind darauf angewiesen, dass andere Flüchtlinge ihnen Nahrungsmittel abgeben und sich ihrer annehmen. Während des Völkermordes in Ruanda und der anschließenden Massenflucht wurden über 100.000 Kinder gezählt, die den Anschluss an ihre Eltern verloren hatten. Viele sind 14 mittlerweile wieder bei ihren Angehörigen. Doch eine große Zahl muss sich bis heute allein durchschlagen. UNICEF schätzt, dass es in Ruanda heute rund 60.000 Haushalte gibt, in denen nur Kinder leben. Ihre Eltern sind entweder umgekommen oder sitzen im Gefängnis, weil sie 1994 mitgemordet haben. Ich habe im vergangenen Jahr einige dieser allein lebenden Kinder getroffen. Viele waren völlig verwahrlost, weil sich niemand richtig um sie kümmerte. Oft hatten Erwachsene ihnen weggenommen, was die Eltern hinterlassen hatten. Zur Schule ging kaum eins der Kinder. Besonders gefährdet im Krieg und auf der Flucht sind Mädchen. Sie werden sich sicherlich erinnern: Auf dem Balkan und in Ruanda wurden Frauen systematisch missbraucht. Allein in Bosnien-Herzegowina wurden während des Krieges schätzungsweise 20.000 Mädchen und Frauen vergewaltigt. Die jüngsten Horrormeldungen in diesem Zusammenhang erreichen uns aus Sierra Leone. Bei ihrem Sturm auf die Hauptstadt Freetown Anfang des Jahres vergewaltigten die Rebellen Tausende Mädchen. Das jüngste war nach UNICEF-Erkenntnissen erst acht Jahre alt. Weit über 1.000 Mädchen wurden von den Angreifern entführt. Viele der Vergewaltigten wurden schwanger und erwarten in den nächsten Wochen ein Kind. Ihr Schicksal ist ungewiss. Denn von ihren Dorfgemeinschaften und ihren Verwandten werden sie jetzt oft nicht mehr akzeptiert. Die Rebellen sind nach übereinstimmenden Berichten oft nicht älter als 14. Viele sind sogar unter zehn Jahre alt. Offiziell ist der Krieg in Sierra Leone mittlerweile beendet. Es war auch ein Krieg der Kinder. Kinder, die durch Gewalt, Drogen und Alkohol gefügig gemacht und zu unvorstellbaren Grausamkeiten gezwungen wurden. Ein 14-Jähriger berichtete einem französischen Journalisten über die gängigen Foltermethoden: „Um zwei Uhr werden die Augen ausgestochen, um drei wird eine Hand abgeschnitten, um vier ist die andere dran. Um fünf Systematischer Missbrauch von Mädchen und Frauen Kinder zu Folterern gemacht 15 „Kinderleichte“ Waffen Tiefe Verwahrlosung als Kriegsfolge wird ein Fuß abgeschnitten. Um sechs der andere. Dann sterben sie meist.“ Auf rund 300.000 schätzt UNICEF die Zahl der Kindersoldaten weltweit. Ich will an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Thema eingehen, Stuart Maslen wird sich damit im Anschluss detailliert befassen über die von ihm koordinierte NRO-Koalition gegen die Rekrutierung. Lassen Sie mich nur eines sagen: Dass es heute immer mehr Kinder unter Waffen gibt, liegt auch daran, dass diese Waffen immer leichter geworden sind und immer einfacher zu bedienen – kinderleicht sozusagen. Drei Millionen Menschen sind mit diesen sogenannten Kleinwaffen in den letzten zehn Jahren getötet worden. Weit mehr als mit Raketen, Granatwerfern und Panzern. Nicht wenige der Waffen stammen aus den Beständen der ehemaligen DDR-Volksarmee und aus deutschen Fabriken. Die Industrieländer verdienen insgesamt nicht schlecht an dem Handel mit Kleinwaffen. In Ländern wie Sierra Leone sind Kalaschnikow-Gewehre oft extrem leicht und billig zu beschaffen. So lange dem kein Riegel vorgeschoben wird, wird die Kultur der Gewalt weiterregieren. Dies zeigt: Ein Krieg ist meist noch lange nicht vorbei, nur weil sich die Konfliktparteien auf ein Friedensabkommen geeinigt haben. Er bleibt in den Köpfen der nachwachsenden Generation, die oft ihr ganzes Leben lang nichts anderes als Gewalt erlebt hat. In Ländern wie Sierra Leone oder Angola wächst eine ganze Generation heran, die gelernt hat, dass man Konflikte nur mit Gewalt austragen kann. Und auch die Schrecken des Krieges lassen viele Kinder nicht los. Unter ihren seelischen Wunden haben sie oft jahrelang, nicht selten ihr ganzes Leben zu leiden. Sicherlich kennen viele von Ihnen ein Beispiel dafür aus dem Verwandtenkreis. Im Krieg müssen viele Kinder miterleben, wie ihre nächsten Angehörigen ermordet werden. Oder sie werden selbst bedroht oder gar misshandelt. Von post16 traumatischen Stressreaktionen sprechen Psychologen heute, wenn Kinder, die einen Krieg erlebt haben, teilnahmslos herumsitzen, in Depression verfallen, Angstattacken bekommen oder auch besonders aggressiv sind. Diese Kriegsfolgen haben erst in den letzten Jahren eine breite öffentliche Beachtung gefunden. Hubertus Adam wird darauf heute nachmittag gesondert eingehen. Lassen Sie mich noch zwei weitere Beispiele nennen, die zeigen, wie Kriege oft jahrelang nachwirken. Da sind zum einen die Landminen – die tödliche Saat praktisch eines jeden Krieges. Die weltweit über 100 Millionen Landminen machen ganze Regionen und große Ackerflächen unbrauchbar. Bis heute werden jedes Jahr 8.000 Kinder durch Landminen getötet oder verletzt. Jedes dritte Minenopfer ist ein Kind. In Bosnien-Herzegowina kam es noch im vergangenen Jahr – drei Jahre nach dem Dayton-Abkommen – fast jeden Tag zu einem Minenunfall. Landminen als besonderes Problem für Kinder 17 Die Betroffenen von Sanktionen Kinder sind besonders durch Landminen gefährdet. Denn aufgrund ihrer geringen Größe bemerken sie die Minen oft erst sehr spät. Und bei Explosionen werden sie meist besonders schwer verletzt oder gar getötet. Denn weil sie kleiner sind als Erwachsene, werden eher lebenswichtige Organe verletzt. Kinder gewöhnen sich leicht an Minen in ihrer Umgebung. Denn wenn diese zum Alltag gehören, verlieren sie ihren Schrecken. Aus Afghanistan ist uns berichtet worden, dass Kinder um die Wette Steine auf Schmetterlingsminen werfen, um diese explodieren zu lassen. Mit dem Inkrafttreten des Ottawa-Vertrages zum Verbot der Anti-Personen-Minen ist ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung der Landminen getan. Doch wichtige Produzentenländer wie die USA, Russland und China sind bisher nicht beigetreten. Und die Antifahrzeugminen sind bislang nicht Bestandteil des Vertrages. Dabei erschweren gerade diese oft Hilfeleistungen und Wiederaufbaumaßnahmen in den betroffenen Gebieten. Zu den indirekten Folgen eines Krieges sind auch die Sanktionen zu zählen. Was oft als Strafmaßnahme gegen eine verbrecherische Regierung gedacht ist und etwa den Sturz eines Diktators zum Ziel hat, trifft oft genau die, die vor diesem Regime in erster Linie geschützt werden müssten – Frauen und Kinder. Dies zeigt das Beispiel Irak. Seit dem Golfkrieg von 1991 und dem Inkrafttreten der UN-Sanktionen hat sich die Ernährungslage der Bevölkerung dramatisch verschlechtert. Viele Iraker sind in die Armut abgerutscht, die Kindersterblichkeit hat sich nach einer UNICEF-Studie verdoppelt. Und Saddam Hussein hat weiterhin die Macht im Land. Wirtschaftssanktionen können sehr wohl ein geeignetes Instrument sein, um Frieden und Sicherheit zu fördern. Doch bevor sie eingesetzt werden, müssen ihre möglichen negativen Folgen für Kinder untersucht werden. 18 Wir haben gesehen: Kinder sind in besonderer Weise durch Krieg und bewaffnete Konflikte betroffen. Theoretisch sollte die Welt besser in der Lage sein, Kinder im Krieg zu schützen. Denn die Grundlagen dazu sind in einer Reihe internationaler Abkommen festgeschrieben worden. Zu den wichtigsten zählen die Genfer Konventionen von 1949 und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen(UN/VN). Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle gehen in 25 Artikeln auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern ein. Die Konfliktparteien dürfen danach Hilfslieferungen für Frauen und Kinder nicht blockieren. Und sie müssen Vorsorge treffen, dass Waisen sowie Kinder, die den Anschluss an ihre Eltern verloren haben, nicht sich selbst überlassen bleiben. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes sieht noch einen wesentlich umfassenderen Schutz vor. Die Artikel, die sich auf das Überleben, die Gesundheitsversorgung, die Ernährung und die Bildung von Kindern beziehen, erhalten in Kriegssituationen eine ganz besondere Bedeutung. Darüber hinaus gehen die Artikel 38 und 39 gesondert auf die Situation von Kindern im Krieg ein. Sie verpflichten die Unterzeichner, Kinder in bewaffneten Konflikten zu schützen und zu betreuen. Die Vertragsstaaten müssen zudem dafür sorgen, dass Kinder, die Opfer eines bewaffneten Konflikts geworden sind, sozial wieder eingegliedert werden. Außerdem müssen sie Kindern bei der Heilung ihrer körperlichen und seelischen Wunden helfen. Die UN-Kinderrechtskonvention wird im November zehn Jahre alt. Sie ist mittlerweile das am meisten ratifizierte Menschenrechtsabkommen der Geschichte. Nur zwei Staaten – die USA und Somalia – haben die Konvention nicht ratifiziert. Auch Länder wie Sierra Leone und Jugoslawien sind dem Abkommen beigetreten. Dies zeigt: Papier ist geduldig, besonders in Kriegszeiten. Dennoch sollte man die Wirkung dieser Konventionen nicht unterschätzen. Man muss sich nur vor Die Genfer Konvention von 1949 Die UN Konvention über die Rechte des Kindes UNICEFForderungen 19 Der Internationale Gerichtshof Zur Verabschiedung eines Zusatzprotokolls Augen halten, dass noch im Zweiten Weltkrieg der bloße Gedanke, der feindlichen Zivilbevölkerung irgendeine Form von Schutz zuzugestehen, auf völliges Unverständnis stieß. Was die Durchsetzung völkerrechtlicher Normen in Kriegssituationen besonders schwer macht, ist die Tatsache, dass sich der Charakter der Kriege grundlegend gewandelt hat. Bei den Stellvertreterkriegen früherer Jahrzehnte konnten Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz immerhin in Washington oder Moskau Beschwerde einlegen. Mittlerweile kämpfen oft Rebellengruppen gegeneinander oder mit den staatlichen Streitkräften um die Macht oder den Zugang zu Bodenschätzen. Ein wichtiges Druckmittel, um die Einhaltung der Konventionen zu erreichen, könnte der geplante Internationale Strafgerichtshof werden. Sobald dieser seine Arbeit aufgenommen hat, müssen alle, die im Krieg Verbrechen gegen Kinder verübt haben, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. UNICEF hat sich bei der Diskussion um die Ausgestaltung des Strafgerichts dafür eingesetzt, die Kinderrechtskonvention zu einem grundlegenden Bezugspunkt zu machen. Entscheidend für den Erfolg der Gerichtsarbeit wird es sein, dass die Richter die nötigen Informationen erhalten. Dazu wird UNICEF beitragen und Verstöße gegen die Kinderrechte öffentlich machen. In einigen Ländern, beispielsweise in Sierra Leone, hat UNICEF dazu bereits besondere Stellen eingerichtet. Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst viele Staaten das Statut des Gerichtshofs rasch ratifizieren, damit es bald in Kraft treten kann. Auch Deutschland ist dabei gefordert. Eine weitere zentrale UNICEF-Forderung zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in Kriegen ist die Anhebung des Mindestalters für die Rekrutierung von Soldaten auf 18 Jahre. Vor allem auf Druck der USA war in der Kinderrechtskonvention ein Mindestalter von 15 Jahren festgeschrieben worden. UNICEF unterstützt die von Stuart Maslen repräsen20 tierte Koalition der Nichtregierungsorganisationen gegen den Einsatz von Kindersoldaten in ihrem Bemühen, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zu der Konvention zu verabschieden. Ob und in welchem Ausmaß auch in Europa Jugendliche an bewaffneten Konflikten beteiligt sind, wird eine internationale Konferenz beleuchten, die vom 18. bis zum 20. Oktober in Berlin stattfinden wird. Gastgeber ist das Auswärtige Amt. Bei den Bemühungen um das Zusatzprotokoll kann Deutschland eine führende Rolle übernehmen. Bisher nimmt auch die Bundeswehr jedes Jahr 200 bis 400 junge Soldaten unter 18 Jahren auf. Das Bundesverteidigungsministerium sollte darüber nachdenken, ob darauf nicht verzichtet werden kann. Darüber hinaus tritt UNICEF dafür ein, dass Nothilfe in Kriegsgebieten immer auch Schulunterricht und Traumabehandlung einschließen muß. UNICEF verfolgt dieses Konzept bereits seit langem in seinen Nothilfe-Programmen. So wurden in den Flüchtlingslagern in Mazedonien und Albanien Zeltschulen errichtet, um den Kindern ein Stück Alltag zurückzugeben: Eine wichtige Station im Heilungsprozess der Kinder. Denn in dem Unterricht erhielten die Kinder auch die Möglichkeit, ihre schreckliche Erlebnisse durch Malen und Gruppenspiele auszudrücken. Psychologen wissen heute, dass traumatisierten Menschen die Gelegenheit gegeben werden muss, Ausdrucksmöglichkeiten für ihre Schmerzen zu finden. Dies ist der erste und alles entscheidende Schritt zur Heilung. Darüber hinaus tritt UNICEF für ein weltweites Verbot von Landminen ein. Zusammen mit dem Initiativkreis für das Verbot von Landminen hat sich UNICEF in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Eichel dafür eingesetzt, im neuen Haushalt mehr Mittel für die Minenräumung bereitzustellen, damit Flüchtlinge gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren und die brachliegenden Felder bestellen können. Schulische und psychische Betreuung in Flüchtlingslagern Verbot von Kleinwaffen und Landminen 21 Vernichtung von Waffen und Reintegration von Kindersoldaten Außerdem ist es an der Zeit, den Handel mit Kleinwaffen einzuschränken und schärfer zu kontrollieren. Das Geschäft mit dem Tod muss beendet werden. Länder, in denen Kinder als Soldaten rekrutiert werden, dürfen keine Waffenlieferungen mehr erhalten. Und den Waffenmaklern und Transporteuren muss stärker als bisher auf die Finger geschaut werden. Ein weiterer Schritt muss die Verabschiedung strengerer Ausfuhrbestimmungen für Munition sein. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Ländern des Südens muss auch Programme zur Vernichtung von Waffen und zur Demobilisierung und Reintegration von Soldaten, besonders von Kindersoldaten umfassen. 22 Kinder sind keine Soldaten – politische und rechtliche Aspekte des Phänomens Kindersoldaten Stuart Maslen D ie direkte Einbeziehung von Kindern in bewaffnete Konflikte hat beträchtliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Kinderrechte und auf die Sicherheit im weiteren Sinne. Wir feiern in diesem Jahr das zehnjährige Bestehen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, eines Menschenrechtsvertragswerkes, mit dessen Hilfe – bisher leider erfolglos – versucht worden ist, die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren sowie deren Einsatz in bewaffneten Konflikten zu verhindern. Die Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten wurde von führenden Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Juni 1998 mit dem Ziel ins Leben gerufen, 18 als Mindestalter für die Einberufung und den Einsatz von Soldaten sowohl im internationalen Recht als auch, was noch wichtiger ist, in der nationalen Praxis festzuschreiben. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, wie zum Beispiel Amnesty International, Human Rights Watch, Save the Children und World Vision, aber auch UNICEF, UNHCR und andere Mitglieder der UN-Familie sowie die internationale Bewegung des Roten Kreuzes haben erkannt, wie dringlich und wie wichtig es ist, Anstrengungen auf internationaler Ebene zu unternehmen, um das immer weiter um sich greifende Problem der Kindersoldaten zu lösen. Wie Herr Klaus vorhin schon erwähnt hatte, sind derzeit weltweit circa 300.000 Kinder unter 18 Jahren an bewaffneten Konflikten beteiligt. Kinder unter Waffen sind in besonderem Maße den physischen, psychischen und emotionalen Härten des Krieges ausgesetzt. Obendrein bedeutet die Präsenz von Straight eighteen auf internationaler Ebene und in nationaler Praxis Weltweit 300.000 Kinder unter Waffen 23 Kinder sind gute Soldaten Kindersoldaten in Konfliktzonen, dass dort alle Kinder automatisch in den Verdacht geraten, Kämpfer der jeweils anderen Partei zu sein. Nur zu oft wird ein Soldat zuerst schießen, und erst danach fragen, ob es sich wirklich um einen gegnerischen Kämpfer gehandelt hat. Auch lassen sich Soldaten im Kindesalter sehr viel leichter instrumentalisieren als ihre erwachsenen Kameraden. In zahlreichen bewaffneten Konflikten haben sie bewiesen, zu welch entsetzlichen Gräueltaten an der Zivilbevölkerung sie fähig sind, zum Beispiel in Angola, Kambodscha oder Sierra Leone, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Einsatz von Kindersoldaten ist an und für sich kein neues Phänomen. Seit es kriegerische Auseinandersetzungen gibt, sind Kinder auf die eine oder andere Weise für militärische Zwecke missbraucht worden. Neu ist die enorm gewachsene Zahl von Kindern – Mädchen wie Jungen – in kämpfenden Einheiten. Sie helfen nicht mehr bloß Erwachsenen beim Töten, sie töten selbst. Schon immer sind Kinder als Boten, Träger oder Spione eingesetzt worden. Aber Entwicklungen in der Waffentechnik, insbesondere bei den halbautomatischen Waffen, die weltweit besonders gerne in Konfliktzonen eingesetzt werden, haben dazu geführt, dass Kinder direkt an der Front kämpfen können, was früher unmöglich war. Dieses Jahrhundert ist gekennzeichnet durch die Massenproduktion von leichten Waffen, die selbst einem Kind die Ausübung des Kriegshandwerks ermöglichen. Sie brauchen beispielsweise nur einmal nach Liberia zu gehen. Dort können Sie ehemalige Kindersoldaten mit Leichtigkeit erkennen: In den meisten Fällen sind ihre Rücken vom Tragen der Waffen und der noch schwereren Munition deformiert. Paradoxerweise ist das Phänomen nicht nur militärischer, sondern auch rechtlicher und politischer Art. Gewiss, ein großer Teil der Kinder wird gezielt für den Soldateneinsatz rekrutiert. So besteht zum Beispiel die„Lord’s Resistance Army“ 24 in Uganda fast ausschließlich aus Kindern. Gelegentlich wird die„Verlässlichkeit“ von Kindern oder deren Ruf als„furchtlose Kämpfer“ gepriesen. Häufiger sind diese vorgeblichen Qualitäten von Kindern nichts anderes als Euphemismen für unterentwickeltes moralisches Bewusstsein, eine inhärente Vorliebe für Rücksichtslosigkeit beim Kampf, und – nach Meinung vieler erwachsener Soldaten –„entbehrliches Menschenmaterial“. Und viele Kinder werden als Soldaten eingesetzt, weil sie einfach da sind – sie befinden sich gerade auf der Straße, wenn die Armee nach Rekruten Ausschau hält, auf den Feldern oder in ihren Gemeinden, wenn Quoten erfüllt werden müssen, in der Kampfzone, wo die Schlacht um sie herum tobt. Unzählige Teenager sind schlicht und einfach Opfer ignoranter, unangemessener oder völlig beliebiger Rekrutierungsverfahren, wobei die mangelnde Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit gegenüber diesem Problem ein wesentlicher Grund für dessen Fortbestand ist. Sobald Kinder in eine Armee oder eine bewaffnete Gruppe eingezogen worden sind, werden sie automatisch gemäß internationalem Recht in einem bewaffneten Konflikt zum legitimen Ziel, ob sie nun in der Kaserne bleiben oder an der Front eingesetzt werden, ob sie nun bewaffnet oder unbewaffnet sind. Das Beispiel Kolumbien hat gezeigt, dass Kinder auch bei ausschließlichem Einsatz innerhalb der Kasernen Gefahr laufen, getötet zu werden. Und hinzu kommt: Sind Kinder – Mädchen wie Jungen – erst einmal beim Militär gelandet, so werden sie am Ende doch nur all zu häufig kämpfen und töten. Da aber der Einsatz von Kindersoldaten zwangsläufig die Folge ihrer Rekrutierung ist und eine Demobilisierung während eines bewaffneten Konfliktes nur äußerst selten vorkommt, muss zu einem früheren Zeitpunkt interveniert werden. Der Einsatz von Kindersoldaten ist ein Phänomen fast aller bewaffneten Konflikte, unsere Antwort muss daher sorgfältig geplant sowie langfristig und umfassend angelegt sein. Das rechtliche Problem mit Kindersoldaten 25 Eindeutige internationale Gesetze Ein zentrales Element im Bemühen um eine Beendigung der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ist die Verabschiedung eindeutiger internationaler Gesetze, die die Rekrutierung und den militärischen Einsatz von Kindern unter 18 Jahren verbietet. Ohne solche Gesetze werden Regierungen auch in Zukunft ganz legal Kinder über 15 Jahren zum Wehrdienst einberufen können, was sowohl eine moralische Verirrung als auch einen Anachronismus in der heutigen Zeit darstellt. Eine solche Forderung wirft sofort zahlreiche wichtige Fragen auf. Da wäre zuerst die Frage, warum man die Grenze bei 18 Jahren ziehen sollte? 18 entspricht der allgemeinen Kindesalterdefinition gemäß UN-Kinderrechtskonvention(die mit Ausnahme zweier Staaten von allen Staaten der Welt ratifiziert worden ist) sowie der Kindesalterdefinition in der nationalen Gesetzgebung in der überwältigen Zahl aller Län26 der. Nur eine verschwindend kleine Zahl von Staaten setzt die Grenze bei unter 18 Jahren an. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Altersgrenze in den meisten Ländern der Welt um das Mindestalter für die Einberufung zum Wehrdienst, und spiegelt somit eine generelle gesellschaftliche Auffassung vom Erwachsenwerden und den damit verbundenen Pflichten. Die Vereinten Nationen selbst haben im letzten Jahr 18 als absolutes Mindestalter für UN-Blauhelme festgesetzt, um ein „Beispiel zu geben für andere Streitkräfte und bewaffnete Gruppen weltweit“. Zweitens wird gefragt, warum wir nicht einfach ein bereits bestehenden Gesetz anwenden, nämlich das des Verbots der Rekrutierung bzw. des Einsatzes von Personen unter 15 Jahren. Die Antwort auf diese Frage lautet, dass durch eine Erhöhung des Mindestalters auf 18 Jahre die über 15-Jährigen automatisch größeren Schutz genießen würden und besagtes Gesetz automatisch umgesetzt wäre. Im Fall von Angola beispielsweise bedeutet die Senkung des Wehrpflichtalters auf 17 Jahre – was nach bestehendem internationalen Recht völlig problemlos machbar ist – dass in der Praxis wegen der fehlenden systematischen Geburtenregistrierung sehr viel jüngere Kinder eingezogen werden. Auch wenn die Zwangsrekrutierung von Kindern für Beitrittsstaaten der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO) nicht mehr möglich sein wird, sobald diese in Kraft tritt, so ist doch in vielen Fällen eine Unterscheidung zwischen freiwilliger und Zwangsrekrutierung fast unmöglich. „Aber wie sieht es denn in Afrika aus“, beschweren sich andere,„dort herrschen doch ganz andere soziale Realitäten“. Die Situation dort ist tatsächlich schlimm, auch wenn die Rechtslage eindeutig ist. Untersuchungen der Koalition haben ergeben, dass die große Mehrheit der afrikanischen Staaten das Mindestalter für Einberufung und Wehrdienst auf 18 festgelegt haben. Zumindest in dieser Hinsicht bedarf es in Probleme der Praxis 27 Die ILOKonvention Fünf Jahre fruchtloser Gespräche zur UN-Kinderrechtskonvention Afrika keiner Belehrung durch europäische Nachzügler. Des weiteren gibt es immer mehr Hinweise darauf, dass Traditionen, die die Kinder früher schützten, heute weniger gepflegt werden als in der Vergangenheit. So wurde beispielsweise in Sierra Leone die Tradition der Initiationsriten pervertiert und bereits an Siebenjährigen vollzogen, also in einem sehr viel jüngeren Alter als sonst üblich, damit man die Kinder nachher in die Schlacht schicken konnte. Eine Gelegenheit zur Verabschiedung des erforderlichen internationalen rechtlichen Rahmens bot sich jüngst anlässlich der Verhandlungen zur ILO-Konvention über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, die im Juni in Genf abgeschlossen wurden. Unglücklicherweise führte das aggressive Störfeuer der Niederlande, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten, dem von Finnland, Schweden, und leider auch Deutschland Vorschub geleistet wurde, dazu, dass nur ein sehr eingeschränktes Verbot, nämlich das der gewaltsamen bzw. Zwangsrekrutierung zum Zwecke des Einsatzes in bewaffneten Konflikten angenommen wurde. Und das trotz aller Bemühungen seitens Kanadas, Frankreichs, Uruguays und der afrikanischen Gruppe. Eine weitere Gelegenheit wird sich im Januar 2000 ergeben, wenn die Verhandlungen zum vorgeschlagenen Fakultativ-Protokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wieder aufgenommen werden. Allerdings haben fünf Jahre fruchtloser Gespräche unter Schirmherrschaft der UN-Menschenrechtskommission zu keinerlei Ergebnis geführt, und so ist die einzige realistische Aussicht entweder die eines Protokolls ohne jede Wirkung, das unter Umständen sogar noch die Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten legitimiert, oder – und das ist eher noch wahrscheinlich – in unmittelbarer Zukunft wird es überhaupt kein Protokoll geben. 28 Denn es gibt bereits Gespräche zur Vorbereitung einer neuen Initiative für ein wirksames internationales rechtliches Instrumentarium. Zum Beispiel hat die Schweiz öffentlich ihren Willen bekundet, gemeinsam mit anderen Regierungen ein seriöses Abkommen – vielleicht gemäß humanitärem Völkerrecht – zu treffen, das sich des Themas Kinderschutz in bewaffneten Konflikten wirklich annimmt. Ein solches Abkommen hätte viele Vorteile, denn im Gegensatz zu den Menschenrechten ist internationales humanitäres Völkerrecht nicht nur für Regierungen, sondern für sämtliche Konfliktparteien bindend. Im Rahmen eines solchen Abkommens könnten auch andere Fragen behandelt werden, wie zum Beispiel die Anklage wegen Landesverrats bei Kampfeinsatz entführter Kinder, die Situation von Kindern bei Notstandsgesetzgebung einschließlich Verhaftung und Haftbedingungen von Kindern, oder die Befreiung vom Militärdienst für ehemalige Kindersoldaten. Im Rahmen dieses Abkommens könnte auch ein eigener Überwachungsmechanismus eingerichtet werden, vielleicht sogar in den Folgejahren die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs novelliert werden. Selbstverständlich müsste ein solches Abkommen auch umgesetzt werden, was ein umfassendes Maßnahmenpaket erforderlich machen würde. So müsste effektive Bestrafung von Erwachsenen, die Kinder rekrutieren, Realität werden, nicht Wunschtraum bleiben. Der Internationale Strafgerichtshof muss entschlossen und in der Lage sein, Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die Kinder unter 15 Jahren zum Kriegsdienst einziehen, sollten sich nationale Gerichte als hierzu nicht willens oder nicht fähig erweisen. Regierungen müssen zur Rechenschaft gezogen werden – durch verlässliche Untersuchungen bezüglich des Einsatzes von Kindersoldaten. Landmine Monitor, eine Organisation, die von der International Campaign to Ban Landmines(Internationale Kampagne zur Ächtung von Landminen) ins Leben gerufen wurde, ist ein Wie lässt sich das Thema Kinderschutz international einbinden? Strafen und Verfolgen 29 Mehr Anstrengungen in Sachen Prävention Die Forderungen der Koaltion gutes Beispiel für eine Bürgerinitiative, die staatliche Aktivitäten ergänzt. Die„Guten“ müssen bereit sein, Fragen der Einberufung und des Einsatzes bei bilateralen und multilateralen Kontakten auf die Tagesordnung zu bringen. Dies muss systematisch geschehen. Vielleicht könnte man solche Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe erörtern, wie Ihre Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die diesem Podium heute nachmittag die Ehre erweisen wird, vorgeschlagen hat. Ganz generell muss die internationale Gemeinschaft deutlich mehr Anstrengungen in Sachen Prävention unternehmen. Wir wissen, welche Kinder dem Rekrutierungsrisiko am meisten ausgesetzt sind. Es sind dies die Straßenkinder, die Kinder von Minderheiten, die Flüchtlings- und Verschlepptenkinder, sowie die Kinder, die in den Konfliktzonen selbst gefangen sind. Beschämend wenig wird jedoch getan, sie zu schützen und ihnen zu helfen, wenn ein Konflikt ausbricht. Wer erzählt den Kindern von ihrem Recht, nicht eingezogen zu werden? Die von Save the Children im Südsudan geleistete Arbeit vor Ort ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Schwierigkeit der Demobilisierung und sozialen Reintegration macht nur zu deutlich, wie wichtig es ist, präventiv tätig zu werden. Die Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten wird ihrerseits auch in Zukunft sämtliche Regierungen drängen, solches nationales Recht zu verabschieden und umzusetzen, das unter anderem geeignete Rekrutierungsverfahren festlegt und die Einberufung von Kindern unter 18 Jahren sowie deren Einsatz in Kampfhandlungen verbietet. Regionalkonferenzen zum Einsatz von Kindersoldaten haben bereits in Afrika(Maputo, im April 1999) und in Lateinamerika(Montevideo, im Juli 1999) stattgefunden. Die europäische Konferenz, zu der Vertreter von Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen aus 47 europäischen Staaten zusammenkommen werden, wird vom 18. bis zum 20. Oktober 1999 30 in Berlin stattfinden. In vielen Ländern Europas, unter anderem auch in Deutschland, werden nach wie vor Kinder rekrutiert. Es steht diesen Ländern daher wohl kaum an, anderen Ratschläge in Sachen Kinderschutz zu geben. Eine asiatische und eine Nahost-Konferenz werden im Frühjahr 2000 stattfinden. Zu jeder dieser Konferenzen werden für jedes Land sorgfältig recherchierte Informationen zur nationalen Rekrutierungspraxis sowie zum Ausmaß des Einsatzes von Kindern in bewaffneten Konflikten vorgelegt werden. Bevor ich zum Abschluss komme, erlauben Sie mir einige Worte zu den nichtstaatlichen Akteuren zu sagen, also bewaffneten Oppositionsgruppen, die für einige der schlimmsten Missbräuche verantwortlich zeichnen. Wie können sie gestoppt werden? Zuerst und vor allem dürfen Regierungen, die in bewaffnete Konflikte verstrickt sind, nicht selbst Kindersoldaten rekrutieren. Heuchelei ist einer der größten Rekruteure, und sie dürfen auch nicht ihre eigene Zivilbevölkerung mit Hilfe der Streitkräfte unterdrücken. Untersuchungen im Rahmen der Machel-Studie über die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder haben ganz deutlich gezeigt, dass der Hauptgrund dafür, dass Kinder sich freiwillig bewaffneten Oppositionsgruppen anschließen, darin liegt, dass die Regierung ihre Streitkräfte zur Unterdrückung einsetzte. Zweitens muß dem Internationalen Strafgerichtshof die Befugnis gegeben werden, bewaffnete Oppositionsgruppen, die Kindersoldaten unter 15 Jahren rekrutieren und einsetzen, strafrechtlich zu belangen. Diese Befugnis muss nachhaltig und wirksam genutzt werden. Drittens, und dies ist vielleicht am wichtigsten, kann auch politischer und finanzieller Druck ausgeübt werden. Wie viele Rebellengruppen sind präsent in westlichen Ländern und sammeln Spenden? Die PKK, die UCK, die Tamil Tigers, die LRA, alle diese Gruppen sind zur Umsetzung ihrer Aktivitäten von finanzieller und politischer Unterstützung durch das Ausland abhängig. Wir können diesen Kindesmissbrauch stoppen, wenn wir dies wirklich wollen. Die Streitkräfte als Instrument der Unterdrückung Hoffnung auf den Internationalen Gerichtshof 31 Erlauben Sie mir abschließend noch einmal die Dringlichkeit der politischen Führungsrolle wichtiger Regierungen in dieser Frage hervorzuheben. Politische Führerschaft erfordert Vision und Mut. In der Frage der Landminen hat Kanada mit seiner Forderung und Unterstützung eines Abkommens zur Minenächtung den Weg gewiesen. Wer wird diese Rolle übernehmen im Kampf um die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten? Deutschland war so liebenswürdig, zur ersten europäischen Regionalkonferenz zum Einsatz von Kindersoldaten einzuladen. Dies ist ein guter und höchst willkommener Schritt. Ich und viele andere hoffen, dass Deutschland sich mit Vision und Mut für Fortschritt in dieser Angelegenheit einsetzen wird. 32 Kinder in bewaffneten Konflikten – Möglichkeiten der deutschen Außenpolitik Dr. Michael Feiner H err Klaus und Herr Maslen haben Ihnen eine ganz hervorragende, aber auch bedrückende Einführung in die Problematik geboten. Ich komme gerne der Aufforderung nach, Ihnen aus der Sicht des mit den politischen und völkerrechtlichen Aspekten federführend befassten Ressorts ergänzend zu erläutern, welche Bedeutung dem Thema Kindersoldaten in der deutschen Außenpolitik zukommt. Dass ich dabei nochmals auf einige bereits von Herrn Klaus und Stuart Maslen angeschnittene Aspekte eingehen werde, muss ja nicht unbedingt von Nachteil sein. Die Verantwortung für den Schutz der Rechte von Kindern liegt in erster Linie beim einzelnen Staat; es sind in der Mehrzahl staatliche Akteure, die Kinder als Soldaten missbrauchen, und auch dort, wo Rebellenbewegungen oder bewaffnete Banden dies tun, trägt der betroffene Staat ein gerüttelt Maß an Mitschuld. Die wirksame Bekämpfung des Phänomens Kindersoldaten setzt konsequenterweise auf der Staatenebene an. Dabei handelt es sich zwar in erster Linie um eine Aufgabenstellung für den internationalen Menschenrechtsschutz. Die Thematik lässt sich aber an einigen weiteren Polen der Außenpolitik verorten – über die entwicklungspolitischen Aspekte wird Sie ja heute nachmittag Frau Bundesministerin WieczorekZeul informieren. Etwas schematisierend gesprochen – und diese Darstellung kann natürlich nicht erschöpfend sein – hat die Außenpolitik in vier Politikfeldern mit dem Problem Kinder und bewaffnete Konflikte im weiteren sowie Kindersoldaten im engeren Sinne zu tun: Wirksame Bekämpfung des Einsatzes von Kindersoldaten auf staatlicher Ebene Vier Bereiche der Außenpolitik 33 Internationale Rechtsnormen zum Schutz von Betroffenen Schutz von Mädchen und Frauen besonders wichtig 1. beim internationalen Menschenrechtsschutz 2. im Bereich des Völkerrechts ganz allgemein, worunter das humanitäre Völkerrecht und der geplante internationale Strafgerichtshof zu fassen wären. 3. im Bereich Abrüstung und Rüstungskontrolle, wo insbesondere Vorgehen gegen die Verbreitung von Kleinwaffen, sowie der Kampf gegen die Landminen zu erwähnen sind und 4. im Bereich der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Was sind die Zielsetzungen, die unsere Außenpolitik dabei verfolgt? Zum einen geht es um die internationalen Rahmenbedingungen. Wir streben eine Verbesserung der international gültigen Rechtsnormen in diesem Bereich an, sowohl zum Schutz der Betroffenen – also der Kinder – aber auch zur verbesserten Um- und Durchsetzung dieser Normen, einschließlich Sanktionen und Bestrafung derer, die sich gegen diese Normen vergehen. Zum anderen geht es um Aufklärungsarbeit, um das Schaffen von Problem- und Unrechtsbewusstsein. Man darf nicht außer acht lassen, dass gerade letzteres oftmals nicht besonders stark ausgeprägt ist, wofür zum Teil kulturelle und historische Faktoren verantwortlich sind. Zur Überzeugungsarbeit zählt auch die öffentliche Kritik, die von Menschenrechtsorganisationen der Staatengemeinschaft am Verhalten anderer Staaten geübt wird. Schließlich geht es aber auch um ganz konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel das Verbot des Exports von Kleinwaffen, sowie um konkrete Hilfestellung für die Opfer und die betroffene Gesellschaft. Bevor ich auf die Bereiche im einzelnen eingehe, möchte ich einen Punkt hervorheben, der ansonsten oft beiläufig am Schluss angefügt wird: Die Bundesregierung betrachtet den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen als eine besonders wichtige Aufgabe, die in allen Politikbereichen zu leisten ist. Als Kindersoldaten sind Mädchen in mehrfacher und grau34 samer Weise Opfer, sei es als Rekrutierte oder Opfer sexueller Gewalt. Es kommt deshalb bei allen Maßnahmen, seien sie normativer, seien sie praktischer Natur, darauf an, ihre Auswirkungen auf die Rechte von Mädchen und Frauen und deren besondere Belange zu prüfen. Oftmals ist es nur eine Frage des „Darandenkens“. Internationaler Menschenrechtsschutz: Wichtigstes Rechtsinstrument zum Schutz der Kinder überhaupt ist die von Herrn Klaus und Stuart Maslen angesprochene Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die von fast allen Staaten der Erde bis auf zwei – Somalia und USA – ratifiziert wurde. Die Vertragsstaaten verpflichten sich u.a. auch, einem Auschuss in regelmäßigen Abständen Bericht über die Umsetzung abzulegen. Der Ausschuss diskutiert in öffentlicher Sitzung diese Berichte mit Staatenvertretern, er hebt positive Entwicklungen hervor und kritisiert Defizite und Internationale Rechtsinstrumente und öffentliche Kritik an Missbrauch 35 Das Problem des Mindestalters für den Wehrdienst Rolle der Vereinten Nationen spricht sodann konkrete Empfehlungen aus. Das Thema Kindersoldaten spielt bei diesen ‚Anhörungen‘ von Fall zu Fall eine wichtige Rolle. Auch wenn die„Macht“ des Ausschusses begrenzt ist, so kann das Aufzeigen von Problemen und die veröffentlichte Kritik in vielen Fällen doch konkrete Änderungen bewirken. Über das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf unterstützen wir u.a. auch die Arbeit dieses Ausschusses. Stuart Maslen hat über die Arbeiten zum Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention berichtet. Ein solches Protokoll würde das Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten und die Heranziehung zum Wehrdienst von den 15 Jahren, wie sie in der Kinderrechtskonvention festgelegt sind, substanziell erhöhen, idealerweise auf 18 Jahre. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an engagiert an diesen Verhandlungen beteiligt. Leider sind die Arbeiten derzeit festgefahren, da es eine Reihe von Staaten gibt, die an der Möglichkeit einer Einberufung zum Wehr- und Kriegsdienst mit 16 oder 17 Jahren festhalten wollen. Um die Arbeiten an diesem Instrument weiter voranzubringen, wird das Auswärtige Amt im Oktober Gastgeber einer Konferenz in Berlin sein, auf der sich Vertreter der Außen- und Verteidigungsministerien aus 47 europäischen Ländern, Nichtregierungsorganisationen und Repräsentanten des Berichts der Vereinten Nationen mit politischen und rechtlichen Fragen eines verbesserten Schutzes von Kindern vor dem Missbrauch als Soldaten befassen werden. Dieser Prozess wird den Arbeiten am Zusatzprotokoll hoffentlich zugute kommen. Auch der Machel-Bericht im Auftrag der UN-Generalversammlung aus dem Jahre 1996, eine bahnbrechende Studie über die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder, wurde bereits erwähnt. Die Studie sprach die Empfehlung für die Ernennung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte aus. Deutschland 36 war in den Vereinten Nationen zusammen mit den anderen EU-Staaten wesentlich an der Schaffung dieses Amts beteiligt und unterstützt das Büro von Olara Otunnu, der im September 1997 ernannt wurde, praktisch und finanziell. Der Sonderbeauftragte leistet unter anderem durch seine Reisetätigkeit in Konfliktgebiete wichtige Überzeugungsarbeit. In einigen Fällen ist es ihm im Dialog mit Regierungen und Rebellenbewegungen gelungen, von beiden Seiten konkrete Zusicherungen zu erhalten, dass sie auf den Einsatz von Kindersoldaten verzichten wollen. Otunnu hat es unter anderem geschafft, international verstärkte Aufmerksamkeit für das Problem der Kindersoldaten zu richten. Heute nachmittag, wenn hier die Podiumsdiskussion stattfindet, wird sich in New York zeitgleich der VN-Sicherheitsrat mit dem Thema Kinder und bewaffnete Konflikte befassen. Dies ist in nicht geringem Maße dem Wirken des Sonderberichterstatter, natürlich auch dem Einfluss der sehr aktiven Menschenrechts-NRO zuzurechnen. Hier verdient natürlich vor allem die ‚International Coalition against the Use of Child Soldiers’ Erwähnung. Völkerrrecht: Vor wenigen Wochen wurde das 50-jährige Bestehen der Genfer Konventionen, die den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten sicherstellen sollen, gefeiert. Die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien, in Ruanda oder Afghanistan sprechen leider eine beredte Sprache, was den Respekt für dieses beeindruckende Gesetzeswerk angeht. Dennoch hat das humanitäre Völkerrecht einige bedeutsame Fortschritte gebracht. Die aufregendste Entwicklung in diesem Bereich sind sicherlich der Abschluss der Verhandlungen über das Statut eines internationalen Strafgerichtshofs, an denen die deutsche Außenpolitik einen wesentlichen Anteil hatte. Wenn das Statut des geplanten Gerichtshofs von genügend(nämlich 60) Staaten gezeichnet ist,(womit optimistisch im Lauf des nächsten Jahres gerechnet werden kann), so hätte damit zum ersten Mal ein internationales Gericht, auch ohne Internationaler Strafgerichtshof zur Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen 37 EU plant weltweites Regime über Kleinund Leichtwaffen Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen die Zustimmung des Sicherheitsrats oder des betroffenen Staats, die Kompetenz, Verletzungen des humanitären Völkerrechts und schwere Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen. Dass der Einsatz von Kindersoldaten als Kriegsverbrechen definiert wurde, ist per se wichtig. Mit der Altersgrenze von 15 Jahren, die im Statut festgeschrieben ist, sind freilich die wenigsten Staaten zufrieden. Eine Nachbesserung wird allerdings ein sehr mühseliges Geschäft sein. Abrüstung/Rüstungskontrolle: Auf deutsche Initiative hat der Rat der EU im Dezember 1998 eine gemeinsame Aktion der EU zur weltweiten Kleinwaffenproblematik beschlossen. Ziel dieser Aktion ist es, die unkontrollierte Ansammlung und Weiterverbreitung von Kleinwaffen zu bekämpfen und dazu beizutragen, die Probleme im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Ansammlungen solcher Waffen zu lösen. Von der Problematik sind Kinder, wie wir gehört haben, in besonderer Weise betroffen. Die EU möchte schließlich ein weltweites Regime über Klein- und Leichtwaffen erreichen. Zum anderen soll die EU durch konkrete Maßnahmen dazu beitragen, destabilisierende Ansammlungen von Kleinwaffen zu verhindern und deren Bestand auf eine Größenordnung zu reduzieren, die den legitimen Sicherheitsinteressen der einzelnen Staaten entspricht. Im Rahmen eines ersten Pilotprojekts hat die EU Anfang Mai einen Betrag von einer halben Million Euro zur Sammlung und Vernichtung von Waffen bereitgestellt. Zu erwähnen ist schließlich unsere Zusammenarbeit mit den verschiedenen internationalen Organisationen und hier natürlich an erster Stelle UNICEF. Aber auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die VN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, die Hochkommissarin für Menschenrechte und zum Beispiel auch die Weltgesundheitsorganisation, richten alle besondere Aufmerksamkeit auf die Belange von Kindern in bewaffneten Konflikten und tragen mit allgemeinen Projek38 ten zur Aufklärung und Prävention wie auch speziell zur Rehabilitation und Reintegration von Kindersoldaten zum weltweiten Kampf gegen dieses Übel entschieden bei. Dass das Thema im politischen Dialog der Bundesregierung mit Staaten, die Kindersoldaten einsetzen, auf verschiedenen Ebenen regelmäßig aufgenommen wird oder dass die Problematik zum Inhalt gemeinsamen Vorstelligwerdens(Demarche) der EU-Botschaften in den Gastländern ist, sei nur am Rande erwähnt. 39 40 Trauma und Versöhnung. Die Lehren aus der Praxis Dr. Hubertus Adam D er Mensch ist ein eigenartiges Wesen;„Es geht“, so antwortete Ignaz Bubis in einem Interview kurz vor seinem Tod auf die Frage, wie er es geschafft habe, mit dem Grauen zurechtzukommen, welches für ihn darin bestand, dass seine gesamte Familie in Auschwitz ermordet worden war. In Deutschland haben wir anhand der Ermordung Millionen von Juden sehr genau erfahren, dass dies nun ausgehende 20. Jahrhundert nicht das ursprünglich apostrophierte„Jahrhundert des Kindes“ gewesen ist. Kriege, Bürgerkriege, Verfolgung, Gewalt und Flucht belasteten und belasten weltweit Kinder und ihre Familien und führten häufig zu psychisch schweren Traumatisierungen. Kinder wurden Opfer direkter Gewalt. Sie wurden Zeugen vom Tod oder Verletzungen ihrer Eltern, Verwandten und Freunde, sie wurden aber auch als Kindersoldaten missbraucht und kamen so häufig in Situationen, wo sie als Kinder oder Jugendliche quasi zum Täter wurden. In einigen Regionen brach diese Gewalt plötzlich über die Kinder und die Familien herein, in wieder anderen herrschte seit Jahrzehnten ein ständiges Klima der Gewalt. Immer wieder entstand der Teufelskreis von Gewalt, aus Opfern wurden Täter, die wiederum Opfer hervorbrachten. In der Ambulanz für Flüchtlingskinder und ihren Familien innerhalb der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters versuchen wir als Kinderpsychiater und-psychotherapeuten diesen schwer traumatisierten Kindern und Familien zu helfen und letztendlich der Frage nachzugehen, die Ignaz Bubis aufgeworfen hatte: Wie entste41 Psychische Traumatisierung bei Kindern und Jugendlichen hen welche Symptome, und wie können wir durch Symptomlinderung und Förderung der Entwicklung auch darauf einwirken, zur Versöhnung beizutragen. Im folgenden soll nun darauf eingegangen werden, wie psychische Traumata bei Kindern, die Opfer von Krieg und Verfolgung geworden sind, entstehen und welche Maßnahmen nötig wären, Gesellschaften, die durch Gewalt in Bruchstücke zerfallen sind, beim Wiederaufbau zu helfen. Anhand eines Fallbeispieles aus unserer Ambulanz soll dies verdeutlicht werden. Der Begriff„Trauma“ bedeutet im ursprünglichen Sinne, dass eine Wunde, eine Verletzung der äußersten Schutzschicht vorliegt. Der Begriff ist in der somatischen Medizin gebräuchlich, auch in der Psychologie wird dieser Begriff zunehmend inflationär gebraucht. Der Begriff ist aus psychologischer Sicht in Anlehnung an die Definition von Fischer und Riedesser zu definieren als„vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, welches mit dem Gefühl der Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einher geht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt“. Unserem heutigen Wissen nach differenzieren wir dabei ein Trauma, welches durch Naturkatastrophen(Natural Desaster) und dem sogenannten Man-Made Desaster, welches von Menschen verursacht wurde. Insbesondere bei den durch kriegerische Gewalt ausgelösten psychischen Traumata ist von Bedeutung, dass Kinder sehr genau verstehen, dass dies eine Gewalt ist, welche ihnen von bzw. durch Menschen angetan wurde. Dies führt dazu, dass das Urvertrauen in die zwischenmenschliche Beziehung häufig verloren geht. Aus der modernen Säuglingsforschung und der Bindungsforschung(Stern, Bowlby) wissen wir, dass frühkindliche Beziehungserfahrungen schon in den ersten Lebenswochen und -monaten des Säuglings immanent wichtig für einen ver42 trauensvollen Beziehungsaufbau zwischen Eltern und Kind sind und auch die Sicherheit, sich in der Umwelt zurechtzufinden und Schwierigkeiten zu begegnen, stärken. In der Entwicklung eines jeden Kindes, unabhängig von der Kultur, in der es lebt, entsteht vor und nach der Geburt ein äußerst komplexes Beziehungsgeflecht zwischen dem Kind, seinen primären Bezugspersonen und seiner direkten Umwelt. Aus kinderpsychologischer Sicht ist besonders die Entwicklungslinie des Kindes hervorzuheben, sieht sich doch der heranwachsende Säugling auf seinem Weg zum erwachsenen autonomen Menschen vielfältigen Entwicklungsaufgaben gegenüber, die insbesondere in den Jahren der Kindheit und Jugend in relativ rascher Abfolge aufeinanderfolgen. Eine Symptomatik kann nur vor den vielfältigen Entwicklungsaufgaben auf der Entwicklungsebene verstanden werden. Ein Säugling wird also anders reagieren als ein Kleinkind, als das Schulkind und der Adoleszente.(Adam, Walter, Romer, Riedesser 1994). Wenn durch eine traumatische Situation das Bewältigungssystem eines Kindes überrollt und das Kind in extrem bedrohliche Hilflosigkeit gebracht wird, entstehen Alarmreaktionen, die zum Teil in den Symptomen der posttraumatischen Belastungsreaktion beschrieben worden sind. Diese Symptome sind nicht primär als krankhaft, sondern zunächst als psychobiologisch sinnvolle Alarmreaktionen und Bewältigungsversuche anzusehen. Es sind komplexe Gegenmaßnahmen, die das Kind entwickelt, um die traumatisierende Erfahrung zu bewältigen und eine Wiederholung zu verhindern. Unter PTSD wird eine Reihe von Symptomen unter dem Konstrukt Post-Traumatic-Stress-Disorder zusammengefasst, die im wesentlichen durch folgende Symptome gekennzeichnet ist: Übererregung(Hypervigilanz, übertriebene Schreckreaktion, motorische Hyperaktivität, Schlafstörungen mit Albträumen), ferner durch„intrusives“ Wiedererleben, dass heißt, die traumatischen Erinnerungen brechen immer wieder in 43 das Bewusstsein ein und werden durch Schlüsselreize getriggert. Damit abwechselnd versucht der„psychische Apparat“ durch Versuche der„Abstumpfung“ eine Gegenregulation gegen die intrusive Erinnerung zu schaffen – Numbing. Hierzu sind auch die dissoziativen Mechanismen mit dem Versuch einer Meidung von allem, was an das traumatisierende Ereignis erinnern könnte, zu zählen. Die Symptomatik kann in der Stärke als auch in der Dauer variieren und sich vor einem differenten kulturellen Hintergrund anders ausdrücken(Walter 1999). Auch weitere Symptome(regressives, aggressives Verhalten etc.) sind zu beobachten(Fischer, Riedesser 1998). Ferner sehen wir bei Kindern häufig Symptome, die direkt mit dem Wechsel der Kulturen in Verbindung gebracht werden müssen, zumindest vor dem Hintergrund des Kulturwechsels, eine spezifische Bedeutung erlangen. Zu nennen sind hier unter anderem das Verstummen und die Nostalgie, das „depressive Heimweh“. Eine weitere Rolle spielen die differenten kulturellen Hintergründe und auch die Art und Weise der erlebten traumatisierenden Situationen, dass zum Beispiel im psychotischen Wahn die Wahninhalte von den kulturellen und geschichtlichen Hintergründen geprägt sind. Ferner stellen spezifische Verhaltensstörungen, wie wir sie auch von Kindern aus unserem Kulturkreis her kennen, auch bei Flüchtlingskindern oft ein Problem dar. Zu beobachten ist das„Zappel-Philipp-Kind“ sowie das sich selbst und die Umwelt störende und„unsoziale Kind“ und es ist für Betreuer und Betreuerinnen sehr schwer, sich ihm adäquat zu nähern und seine eventuell vorhandenen Flucht und Gewalterfahrungen besser zu verstehen. Es resultiert oft ein Gefühl von Hilflosigkeit und Wut, wie es in der Arbeit mit Flüchtlingen bei Helfern und Helferinnen, als Reaktion auf das unfaßbare Grauen häufig entsteht(Adam et al. 1995). Ob ein Ereignis traumatisierend ist oder nicht, hängt also neben Art und Dauer der„traumatischen Situation“(Fischer 44 und Riedesser) entscheidend von dem Stand der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung eines Kindes ab. Von zentraler Bedeutung ist somit die Gesamtkonstellation, in der äußere Faktoren auf ein Kind in einer bestimmten Entwicklungssituation treffen und von diesem entwicklungsbedingt mit einer ganz spezifischen Bedeutung versehen werden. Hier verbinden sich reale oder verzerrte Wahrnehmungen mit Ausgestaltung in der Phantasie und mobilisieren das ganze Spektrum von funktionalen und dysfunktionalen Abwehr- und Bewältigungsstrategien, die dann zu spezifischen Symptombildungen, zum Beispiel im Sinne eines PTSD, aber auch eben zu anderen Symptomen(zum Beispiel schwere regressive Einbrüche, Schuldgefühle etc.) führen können. Für die Verarbeitungsmöglichkeiten des traumatischen Prozesses sind ferner im Laufe der Zeit aber in großem Maße auch die posttraumatischen Konstellationen, zum Beispiel die Situation der Familie, des sozialen Umfeldes, von großer Bedeutung. Ein wichtiger Ansatzpunkt für psychotherapeutische Hilfe sind dabei die Schulen und Kindergärten. Im Rahmen unserer Spezialambulanz behandeln wir Kinder und Familien aus allen Krisenregionen, in Zusammenarbeit und Supervisionen mit Kollegen aus Mosambik wissen wir viel über die Kindersoldaten in Afrika. Als ärztlich Verantwortliche der von Stefanie Graf ins Leben gerufenen Stiftung „Children for Tomorrow“ werden psychotherapeutische Projekte in den Slums von Kapstadt gefördert. Sehr nahe, nicht nur geographisch, war und ist uns allerdings der Krieg im Kosovo, daher möchte ich ein Beispiel aus dieser Region zur Verdeutlichung vorstellen. Anhand des zehnjährigen Branko(Name geändert), der erst vor kurzem unsere Ambulanz aufsuchte und bei uns in psychotherapeutischer Behandlung ist, sollen die verschiedenen Ebenen der psychischen Traumatisierung bei einem Kriegskind deutlich werden und auch Forderungen an Politik Fallbeispiel Branko 45 und Wirtschaft formuliert werden: Eine Sozialarbeiterin meldete Branko bei uns an, mit den Worten, er habe eine grauenhafte Geschichte während des Kosovo-Krieges erlebt, und es erscheine für alle Beteiligten notwendig, dass er Hilfe bekomme. Branko sei überaus ängstlich, er könne sich von seiner Mutter kaum trennen, könne keine eigenen Kontakte aufbauen, nicht alleine spielen und rede auch, außer mit seiner Mutter, kaum mit anderen Menschen. Es habe den Eindruck, dass seine Entwicklung stehengeblieben sei. Die Mutter selbst berichtete im Erstgespräch, dass sie mit ihren drei Kindern in einem Haus in der Nähe von Pristina gelebt habe, als sie von serbischen Soldaten überfallen worden sei. Der größere Sohn habe sich verstecken können, Branko sei aber mit ihr zusammen verschleppt worden. Sie beide seien in einer in der Nähe gelegenen Scheune eingesperrt worden, ständig umringt von mehreren Soldaten. Insgesamt habe die Mutter mit Branko in dieser Scheune über drei Tage verbracht, dabei sei sie nahezu durchgängig von den Soldaten gefoltert und vergewaltigt worden, Branko sei ständig dabei gewesen. Wir erfuhren schließlich weiter, dass der Vater der Familie bereits vor zwei Jahren nach Deutschland floh, angeblich, um sich von dort aus der UCK anschließen zu können. Er lebe zur Zeit in einer anderen Stadt, angeblich habe er nie die finanziellen Mittel aufbringen können, um sich der kosovarischen Befreiungsarmee anschließen zu können. Versuchen wir nun, uns der inneren Welt des zehnjährigen Branko zu nähern, so ist natürlich auf der einen Seite die unmittelbare Todesangst, die Angst um seine Mutter und um sich selbst in einer für ihn extrem traumatisierenden Situation zu sehen. Auf einer weiteren Ebene müssen wir erkennen, dass er erlebt hat, dass sein Vater und seine Mutter ihn nicht vor dieser Situation haben bewahren können, wie ja Eltern normalerweise Angst und Schrecken von den Kindern fern46 halten. Sein Vertrauen in die Omnipotenz der Eltern ist geschwächt, und das verzweifelte Anklammern an die Mutter im Exil ist ein Mechanismus, in dem furchteinflößenden Exil zu überleben; immer aber mit der Gewissheit, dass dies schon einmal nicht funktioniert hat. Wieder auf einer anderen Ebene müssen wir aber auch den Jungen sehen, der sich in einer Entwicklungsphase vor der Pubertät befindet, in der ihm sehr deutlich wird, dass auch er einmal zu einem Mann heranreifen wird. In den ersten therapeutischen Kontakten kam er in die Therapiestunden gekleidet mit einer, wie sie heute so modern sind, soldatenähnlich gefleckten Hose und brachte zum Ausdruck, dass er so schnell wie möglich Soldat werden wolle, um alle Serben zu ermorden. Sein oberflächlicher Wunsch ist es also, ein potenter Mann zu werden, ein Mann, der Blutrache verüben kann und dadurch akzeptiert wird. Aber auch ein Soldat und somit letztlich ein potentieller Vergewaltiger. Deutlich wird wohl hier auch sein Wunsch, ein besserer Vater zu sein, der die Familie nicht im Stich lässt, der schützt und stark ist. Wie hat er aber die direkten sexuellen Traumatisierungen erlebt, denen seine Mutter ausgesetzt war? Kinder in diesem Alter beginnen vermehrt, sich mit Sexualität auseinanderzusetzen, und neben dem Schrecken und der Angst wird die Situation auch dazu beigetragen haben, ihm eine gewalttätige Art von Sexualität aufzuzeigen. Für seine weitere Entwicklung scheinen für ihn nur zwei Wege offenzustehen, einerseits der nicht beschützende, versagende und fliehende Vater, auf der anderen Seite der gewalttätige, aber potente Soldat. Vor diesem Hintergrund entstehen ambivalente Gefühle, auf der einen Seite groß und stark werden zu wollen, auf der anderen Seite dieser„Skylla und Charybdis“-Situation dadurch auszuweichen, dass man möglichst klein bleibt, sich in die Arme der Mutter flüchtet und sich nicht weiterentwickelt. 47 48 Die Ziele in der Behandlung dieses Jungen liegen also darin, ihm bei der Bewältigung seiner momentanen, äußerst schwierigen Lebenssituation behilflich zu sein. Es müssen gemeinsam mit ihm Wege für die Zukunft entwickelt werden, die für ihn gangbar sein könnten, so dass er mit sich und auch seiner Umwelt ohne derartige innere Konflikte, die zur Symptombildung führen können, zu Rande kommt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Kosovo-Krieges wird dies erschwert durch die kulturellen Hintergründe. Das System der Blutrache, die bedeutet, dass man gerade dadurch, dass man erneut zum Täter(Rächer) wird, innerhalb der umgebenden Gesellschaft zum„Helden“ wird beispielsweise akzeptierte Wege aufgezeigt bekommt, die allerdings eine Scheinlösung darstellen. Hat die Blutrache vielleicht ursprünglich Gewalttaten verhindert, so versagen heute derartige traditionelle soziokulturelle Bewältigungsmechanismen angesichts der modernen Zerstörung. Unabhängig von der Kultur existieren intrapsychisch bei vielen Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Krieg und Verfolgung geworden sind, Anteile des Opfers, ebenso wie Anteile des Täters. Manchmal sind diese Täteranteile auch nur in der Phantasie oder in unbewussten Wünschen zu spüren. Wir wissen auch aus Mosambik, dass es durch den Einfluss der traditionellen Medizin für einige Kindersoldaten möglich war, sich den inneren Täteranteilen durch einen rituellen Trancezustand im Kontakt mit den Ahnen zu nähern. Es konnte Buße abgelegt und dem Täterkind von den Ahnen verziehen werden. Wir wissen auch durch langjährige Forschungen mit Kindern von Überlebenden des Holocaust und deren Kindern von der Notwendigkeit, sich dem Ausgleich auf intrapsychischer und intrafamiliärer Ebene zu stellen. Ansonsten kann es zu transgenerationaler Weitergabe von erlebten Traumata kommen. Die intrapsychisch nicht bewältigten Konflikte von Opfer und Täter können dazu führen, dass darüber Wege zur Versöhnung Anteile des Opfers sowie des Täters 49 Lehren aus der Praxis nicht geredet wird, dass eine Mauer des Schweigens(Dan BarOn) entsteht, so dass eine neu entstehende Familie und das neu entstehende intrafamiliäre Beziehungsgeflecht durch diesen unterschwellig vorhandenen, nie ausgesprochenen Konflikt enorm belastet wird. Es ist demnach eine vorrangige Aufgabe, die Kinderpsychiatrie und-psychotherapie auch in den Kriegs- und Krisengebieten der Welt zu stärken. Dort und im Exil sind Wege zu finden, den Kindern und ihren Familien zu helfen, diese enormen inneren Konflikte zu bearbeiten und funktionale Bewältigungsmechnismen zu entwickeln. Ein indidual- bzw. familienpsychologischer Ansatz zur Hilfestellung bei der Bewältigung gesellschaftspolitischer Konflikte ist also ein Schritt, den durch die jeweilige Situation extrem traumatisierten Kindern und Familien ein„Leben danach“ zu ermöglichen, welches auch für sie selbst und die Umwelt als lebenswert erscheint. Ohne derartige Prozesse können auch politische und ökonomische Veränderungen im jeweiligen System nicht funktionieren. Auch die Deutschen haben dies sehr genau erfahren. Mitscherlich sprach es aus, als er meinte, dass die Deutschen nicht fähig gewesen sind, die NaziHerrschaft und ihre Folgen zu betrauern. Ignaz Bubis konnte seine Bewältigungsmechanismen im Nachhinein nicht genau beschreiben; in Afrika hingegen gelang es Nelson Mandela, einen Versöhnungsprozess durchzuführen, wahrscheinlich auch dadurch, wie Horst-Eberhard Richter bemerkte, dass er schon sehr früh von seinem Vater eine Würde als Häuptlingssohn vermittelt bekommen hat, die ihn in einer gewissen Hinsicht widerstandsfähiger gegen all die Traumatisierungen gemacht hat als andere. Dort, wo gute frühkindlichen Erfahrungen nicht in dem Maße vorhanden waren, ist es unbedingt erforderlich – wie jetzt auf dem Balkan – psychotherapeutisch mit den Kindern und den Familien in großem Umfang zu arbeiten, um hier auf 50 intrapsychischer Ebene überhaupt eine Versöhnungsbereitschaft erarbeiten zu können. Erst dann kann es möglich sein, sich zum Beispiel mit Geschwistern auszusöhnen. Branko wird auch wütend darüber sein, dass sein Bruder sich versteckt hat, aber auch hier wird diese Wut unaussprechlich sein. Erst dann sind Gespräche innerhalb der Familie möglich, die letztendlich auch„runde Tische“ in einer Großfamilie, in einem Clan, ermöglichen. Dort werden ähnliche unterschiedliche Wünsche, Hoffnungen und Erwartungen, Gefühle von Trauer, Wut und Schuld besprochen. Derartig angelegte „Psychostrategien“ könnten dazu führen, dass auch runde Tische innerhalb von Dörfern und Regionen über ethnische Grenzen hinweg bestehen können, die letztendlich in der Lage sein könnten, auch den politischen und ökonomischen Maßnahmen mehr zum Erfolg zu verhelfen. Nur eine innere Aussöhnung kann einen Versöhnungsprozess in der äußeren Welt einleiten. Es ist aus unserer Sicht unbedingt notwendig, will man keinen„politischen Kunstfehler verursachen“, jetzt auf dem Balkan neben den friedenspolitischen Maßnahmen und den wirtschaftlichen Anstrengungen auf jeder Konferenz die psychischen Bedingungen zu diskutieren und Möglichkeiten zu schaffen, um psychiatrisch und psychotherapeutisch AufbauArbeit im wahrsten Sinne leisten zu können. Die Politik ist hierbei aufgerufen, die entsprechenden Wege mitzubereiten, die Ökonomie muß im Sinne einer funktionierenden Versöhnung auch hierfür die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen, die Kinderpsychologie liefert das Fachwissen und die Experten, zum Beispiel aus Lateinamerika, aus dem Nahen Osten und aus Südafrika. Nur dann sehen wir auch für die nächsten Generationen Hoffnung in den Kriegs- und Krisenregionen der Welt. Entsprechende Forderungen wären neben den politischen und wirtschaftlichen Hilfen: Psychiatrische und psychotherapeutische Aufbauarbeit 51 q Individualpsychologische Therapieangebote (Ansatz: Entwicklung) q Familientherapeutische Angebote (Ansatz:„Traumaberatung“) q regionale multiethnische Expertentreffen (Ansatz: Ausbildung) q Runde Tische (Ansatz: Moderation) q Konferenzen (Ansatz: Errichtung einer„Psychoebene“) q Forschung (Ansatz: Handbuch der Psychodiagnostik) Schließen möchte ich mit einem Absatz aus dem Gedicht von Erich Fried: „Gegen Vergessen“ Ich will mich erinnern, an alles, was man vergisst, denn ich kann nicht retten, ohne mich zu erinnern, auch mich nicht und nicht meine Kinder. 52 Schutz von Kindern in bewaffneten Auseinandersetzungen – Handlungsmöglichkeiten der Entwicklungspolitik Heidemarie Wieczorek-Zeul D as Schicksal von Kindern im Krieg steht im Mittelpunkt des heutigen Workshops der Friedrich-Ebert-Stiftung: Wir sind konfrontiert mit den schrecklichen Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen. Mit den Folgen von Flucht und Vertreibung, Vergewaltigung und Verwundung für die körperliche und seelische Entwicklung von Kindern. Tausende von Kindern leben mit dem täglichen Schrecken und den zerstörten Hoffnungen, die diese Auseinandersetzungen mit sich bringen. Wir sprechen hier über die Situation der Kinder in bewaffneten Auseinandersetzungen; über elternlose Kinder, die verloren und allein umherirren; über Kinder, die in Flüchtlingslagern leiden; über Kinder, die mit brutaler Gewalt zu Mördern gemacht wurden. Auch wenn man manchmal ob der menschlichen Grausamkeit und Brutalität verzweifeln möchte – und ich selbst konnte mir davon im Kosovo oder in Uganda ein Bild machen: Resignation ist nicht am Platze. Unsere Aufgabe besteht darin, zukünftige Konflikte zu verhindern und gleichzeitig alles für die Betreuung der Opfer zu tun. Viele Krisen und Kriege sind im Grunde Kämpfe um Ressourcen und Überlebenschancen, auch wenn sie vordergründig ethnische und religiöse Ursachen zu haben scheinen. Armut und Gewalt hängen eng zusammen. Um diesen mörderischen Teufelskreis zu überwinden, müssen wir in die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung der nächsten Generation – in die Kinder – investieren. Armut und Gewalt hängen zusammen 53 54 Es gibt zwei Ebenen, auf denen wir handeln müssen: 1. Ganz konkret und kurzfristig müssen wir versuchen, die Situation von Kindern, die Opfer wurden und die zugleich in Verbrechen verstrickt wurden, zu verbessern. Sie müssen ein normales Leben beginnen können. 2. Mittel- und langfristig müssen wir versuchen, Konflikte zu verhindern und internationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die es schwieriger machen, dass Kinder als Soldaten missbraucht werden, beziehungsweise Opfer von Krieg und Vertreibung werden. Hier liegt mir ein Aspekt besonders am Herzen: In den letzten Jahren wurden immer mehr Kinder als Soldaten missbraucht! Warum der wachsende Einsatz von Kindersoldaten? q Ein Grund dafür ist die Verfügbarkeit leichter Waffen. q Früher waren die meisten tödlichen Waffen viel zu schwer und unhandlich. Die heutigen Waffen, insbesondere Kleinwaffen wie Pistolen und Revolver sind einfach im Gebrauch und leicht an Gewicht. Solche Waffen sind billig und leicht verfügbar. q In der zynischen Logik derjenigen, die Kinder in den Krieg hetzen, haben diese als Soldaten auch noch andere„Vorteile“. Sie sind leicht einzuschüchtern. Sie tun, was man ihnen sagt. Mehr noch: Für Kinder, die in einem gewalttätigen Umfeld aufwachsen, ist Gewalt etwas alltägliches. q Obendrein sind sie auch viel billiger, da sie keinen Sold einfordern können. In lang andauernden Konflikten werden Kinder damit zu einer begehrten Ressource. q Sie werden entweder durch soziale Umstände zum Militär gedrängt oder aber zwangsrekrutiert. Kinder werden entführt, aus ihren Dörfern herausgerissen und zur Armee gezwungen. Auf perfide Weise werden sie daran gehindert, je wieder ein normales Leben zu führen. Es geht soweit, dass Kinder gezwungen werden, eigene Familienmitglieder oder Dorfangehörige zu töten, ihre Häuser abzubrennen oder Zwei Handlungsebenen Warum wächst die Zahl der Kindersoldaten? 55 15 Jahre als Mindestalter von Kindersoldaten absolut inakzeptabel Das Fakultativprotokoll „Kinder in bewaffneten Konflikten“ Ergebnisse der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf Dörfer zu plündern. Solche Zwangs- und Gewaltmaßnahmen werden zum Teil durch die Verteilung von Alkohol und anderen Drogen unterstützt. Unser oberstes Ziel muss es sein, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche überhaupt als Soldaten mißbraucht werden. Jedoch: Wir müssen auch einsehen, dass wir dieses Ziel nicht in allernächster Zeit erreichen werden. Deshalb müssen wir zum Schutz der Kinder dafür sorgen, dass q ein Mindestalter eingehalten wird und q alles Mögliche zur Reintegration von Kindersoldaten in die Gesellschaft und in„das normale Leben“ unternommen wird. Dem Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989(Kinderkonvention der Vereinten Nationen) sind bisher 191 Staaten beigetreten. Es erlaubt in Artikel 38, Abs. 2, dass bereits 15jährige als Soldaten an Feindseligkeiten teilnehmen. Dieses Mindestalter ist absolut inakzeptabel. Kinder sollen lernen dürfen, sie müssen ihre geistigen, handwerklichen und emotionalen Fähigkeiten ausbilden dürfen. Kinder sollen lesen und schreiben lernen, nicht das Töten. Seit Januar 1997 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der VN-Menschenrechtskommission mit der Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls„Kinder in bewaffneten Konflikten“ zur Kinderkonvention, in dem ein höheres Mindestalter für die Teilnahme an Kampfhandlungen festgelegt werden soll. Die deutsche Bundesregierung befürwortet die Festlegung eines Mindestalters von 18 Jahren für die direkte und indirekte Teilnahme an Kampfhandlungen. Wir unterstützen die Arbeit des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten, Olara Otunnu. In diese Richtung wirkt bereits die Einbeziehung der Kindersoldaten in das Übereinkommen über das„Verbot und das unverzügliche Handeln zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“, das am 17. Juni 1999 anlässlich der 87. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf verabschiedet 56 wurde. Danach ist die zwangsweise oder verpflichtende Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren für den Einsatz in bewaffneten Konflikten verboten. Die ausdrückliche Erwähnung der Kindersoldaten geht auf einen von Deutschland mit eingebrachten Änderungsantrag zurück. Auch nach Ende des Krieges sind die Kinder extrem gefährdet. Die Wiedereingliederung in das normale Leben von Kindern mit Kriegstraumata, die nur töten gelernt haben, stellt die Gesellschaften, die sich nach einem Konflikt wieder konsolidieren wollen, vor große Herausforderungen. Eine schnellstmögliche Reintegration von ehemaligen Kindersoldaten ist aus psychosozialen, ökonomischen und politischen Gründen notwendig. Je länger sie aus dem„normalen“ Leben herausgefallen sind, desto höher ist die Gefahr, nie mehr eingegliedert zu werden. Jedoch ist auch die Situation des Landes schwierig: Dort, wo die Administration, das Wirtschaftssystem, die innere Sicherheit, die Infrastruktur oder die Rechtsstaatlichkeit nicht funktionsfähig ist, geraten die ehemaligen Kindersoldaten in ein„Vakuum“. Da eine soziale Einbindung fehlt, können sie leicht noch tiefer fallen, zu Verbrechern werden und letztlich reintegrationsunfähig werden. Deshalb ist unsere Unterstützung notwendig. Ein Beispiel, wie das Leben einiger Menschen in neue Bahnen gelenkt werden kann, ist der von uns unterstützte Reintegrationsfonds in Mosambik: Dort haben wir circa 2.000 ehemaligen Kindersoldaten Beschäftigung und neue Perspektiven vermitteln können. Auch in Uganda und Angola unterstützt das BMZ Vorhaben zur Wiedereingliederung von Exkombattanten, unter ihnen viele Kinder und Jugendliche. In Angola beobachten wir jedoch zur Zeit leider, dass die Arbeit durch die wieder ausbrechenden Kampfhandlungen gestört wird. Wiedereingliederung von Kindersoldaten 57 Zwei Aspekte von Reintegration Krisenprävention Bei der Reintegration der ehemaligen Kindersoldaten geht es um zwei Aspekte: die sozio-kulturelle und die ökonomische Reintegration. 1. Die sozio-kulturelle Reintegration ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es gilt, die übersprungene Phase der Grundbildung beziehungsweise traditionellen Erziehung(= Akkulturation) nachzuholen und sich trotz allem, was in dem kurzen Leben bisher geschehen ist, in das zivile Leben einzufügen. Hierzu auch können traditionelle Wiedereingliederungsprozesse und-rituale sehr wirkungsvoll sein. 2. Die wirtschaftliche Reintegration geschieht durch Heimkehr in das ursprüngliche Umfeld – wo die Jugendlichen in ihren Dörfern auf traditionelle Einkommensquellen zurückgreifen – oder durch Vorbereitung auf Tätigkeit in„nicht-traditionellen“ Sektoren. Die ehemaligen Kindersoldaten werden unterstützt, ihre„Ausbildungslücke“ zu schließen, handwerkliche Fähigkeiten zu erlernen und zumindest im informellen Sektor tätig zu werden. Am erfolgversprechendsten sind Reintegrationsansätze, die familien- beziehungsweise gemeindeorientiert sind. Eine nachhaltige soziale und ökonomische Reintegration muß auf dem vorhandenen Produktionspotential der jeweiligen Gesellschaft aufbauen. Neben den eher kurzfristigen Hilfeleistungen in Flüchtlingslagern und der Reintegration nach Ende der Krise ist es unser Ziel, zukünftige Krisen zu verhindern und nächste Generationen davor zu bewahren, dass ihre Zukunft mit Gewalt zerstört wird: Es ist die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, dazu beizutragen, dass gesellschaftliche Konflikte nicht in gewaltsame Krisen umschlagen. Hierfür müssen die langfristigen strukturellen Krisenursachen wie Armut und soziale Disparitäten abgebaut werden. Länder wie Uganda und Mosambik liegen in der Liste des Human Development Index auf den hintersten Rängen – Platz 58 158 bzw. 169 von insgesamt 174. Fast 60 Prozent der Erwachsenen in Mosambik können nicht lesen, in Uganda haben 50 Prozent der Menschen weniger als einen US-Dollar pro Tag zur Verfügung – weltweit sind es fast 1,3 Milliarden Menschen – und beinahe jeder zweite Mensch wird in Uganda nicht das 40. Lebensjahr erreichen. Der neueste Entwicklungsbericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen(UNDP), der in diesen Tagen vorgelegt wurde, weist auf die drastischen Ungleichheiten hin: Im Gegensatz zu dem dargestellten, unvergleichlichen Elend verfügen die drei reichsten Männer der Welt über ein Vermögen, das größer ist als das Einkommen (Bruttoinlandsprodukt) von ca. 600 Millionen Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Die 200 reichsten Menschen der Welt haben mehr Geld als 41 Prozent der Weltbevölkerung. Wenn diese 200 Personen jährlich auch nur ein Prozent ihres Vermögens zur Verfügung stellten, könnte mit diesen sieben bis acht Milliarden USDollar die Grundbildung für alle Kinder dieser Welt finanziert werden. Die Weltgemeinschaft ist gefordert, diese Ungleichheit zu reduzieren und für mehr Chancengleichheit auf der Welt zu sorgen. Wir haben die Instrumente und Ansätze wie den Schuldenerlass. Wir müssen jedoch auch den politischen Willen zur ernsthaften Bewältigung der Probleme beweisen, wie er zum Beispiel in internationalen Zielsetzungen zur Halbierung der Zahl der Armen bis zum Jahr 2015 dokumentiert wird. Neben der Minderung der Armut müssen die Fähigkeiten der Gesellschaften gestärkt werden, Konflikte friedlich zu lösen. Demokratische Verfahren, das Rechtssystem und die zivile Einbettung von Militär und Polizei sind hierfür von zentraler Bedeutung. Entwicklungspolitik kann wesentliche Beiträge in diesen Bereichen leisten. Eine langfristige Friedenssicherung setzt auch eine kohärente Gesamtpolitik voraus. Anstrengungen der EntwicklungsErdrückende Ungleichheit reduzieren Langfristige Friedenssicherung als Aufgabe der Gesellschaft 59 Illegalen Waffentransfer unterbinden politik, zur Krisenvermeidung beizutragen, müssen ergänzt werden durch eine vorausschauende Handels-, Wirtschaftsund Finanzpolitik, um nur einige zu nennen. Krisenprävention kann aber nur dann erfolgreich betrieben werden, wenn die internationale Gemeinschaft ihre Kräfte bündelt und möglichst gemeinsame Strategien verfolgt. Dies muss zum Beispiel zur völligen Verhinderung des illegalen Transfers von Kleinwaffen führen. Deren Lieferung ist überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass Kinder in den Krieg geschickt werden. Weltweit gibt es schätzungsweise 500 Millionen militärische Kleinwaffen. Der Transfer von diesen Handfeuerwaffen ist häufig nicht staatlich genehmigt, sondern illegal. Da die Waffen sehr haltbar und relativ leicht zu handhaben sind, werden sie oft wiederverwendet und von einer Krisenregion in die nächste transportiert. Wer will, dass die Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten beendet wird und dass solche Konflikte erst gar nicht ausbrechen können, der muss dazu beitragen, den illegalen Transfer dieser Waffen zu unterbinden und die Länder zu unterstützen, die die Waffen einsammeln und abgeben wollen. Innerhalb der Europäischen Union wurde bereits eine von mir iniitierte Entschließung zur Kleinwaffenproblematik verabschiedet. Wir haben nun die Möglichkeit, die Partnerländer bei der Kontrolle und Einsammlung der Waffen auch durch entwicklungspolitische Maßnahmen zu unterstützen. Diese Programme müssen von allen Konfliktparteien mitgetragen werden – eine Frage der Konfliktschlichtung, Moderation und Beteiligung der verschiedensten Bevölkerungsgruppen. Mit der Kleinwaffen-Initiative haben wir einen wichtigen Aspekt in die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eingebracht, der nun auch in die Vereinten Nationen getragen werden soll – vergleichbar mit der Landminen-Vereinbarung. 60 Minen töten und verletzten weltweit Tag für Tag hunderte von Zivilisten. Oft sind Frauen und Kinder die Opfer. Neben der Verursachung unbeschreiblichen menschlichen Leids hat dies verheerende Folgen für die Entwicklungschancen ehemaliger Kriegsgebiete. Die Minen verhindern die Entwicklung und den Wiederaufbau der betroffenen Regionen und stehen der Rückkehr von Flüchtlingen und der Ansiedlung von Heimatlosen ebenso im Wege wie der Nutzung von fruchtbarem Land, von Wasser und dem Funktionieren der Infrastruktur. Die vielen persönlichen Leidensgeschichten addieren sich zu großem volkswirtschaftlichen und sozialen Gesamtschaden. Durch den Ausfall von Arbeitskräften, die hohen Kosten der Versorgung der Minenopfer und die wirtschaftlichen Einbußen infolge nicht mehr bewirtschaftbarer, verminter Flächen werden ökonomische und soziale Probleme verschärft. Die Entwicklung der betroffenen Länder, die ohnehin meist schon zu den ärmsten zählen, wird nachhaltig verzögert. Aus diesen Gründen unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit Entminungsvorhaben. In den vergangenen fünf Jahren hat das BMZ bereits rund 31 Millionen DM für bilaterale Projekte in den von Minen am meisten betroffenen Ländern – unter anderem Angola, Mosambik, Kambodscha – aufgewendet. Mit dem Anfang März 1999 in Kraft getretenen Übereinkommen über ein Verbot von Antipersonenminen gewinnt – neben der Minenräumung – vor allem die Opferfürsorge und die soziale Reintegration von Minenopfern verstärkt an Bedeutung. Denn das Ottawa-Übereinkommen enthält neben seinen Verbotselementen grundlegende Vorschriften zur internationalen Zusammenarbeit bei Minenräumung und Opferfürsorge. Die Maßnahmen im Bereich der Opferfürsorge konzentrieren sich dabei auf psychosoziale Beratung, Orthopädie und Prothesenausstattung. Dabei legen wir und die durchführenVerbot von Antipersonen-Minen Neben Minenräumung auch Opferfürsorge 61 Beispiel Angola den Organisationen sehr großen Wert auf die Reintegration in das soziale und wirtschaftliche Leben sowie die Akzeptanz der Minenopfer in der Gesellschaft. Eng damit verknüpft sind den jeweiligen Bedürfnissen der Bevölkerungsgruppen angepasste Maßnahmen zur Aufklärung und zur Sensibilisierung. Das BMZ sucht dabei eine größtmögliche Zusammenarbeit mit den anderen, vor Ort in der Minenräumung und Opferhilfe tätigen internationalen Organisationen und NRO und dem jeweiligen betroffenen Land. Ein lokaler Schwerpunkt der Projektarbeit des BMZ in der Opferfürsorge liegt in Angola. In Angola sind rund zehn Millionen Minen verlegt; 70.000 Angolaner müssen mit Amputationen leben. Ganze Generationen, die eigentlich die zukünftigen Entwicklungsträger sein sollen, wachsen mit Behinderungen auf und werden zu einer finanziellen und sozialen Belastung für die Familie. Daher wird zum einen in Luanda mit bilateralen Mitteln der Technischen Zusammenarbeit über die GTZ seit 1994 ein Zentrum für physikalische Therapie und Rehabilitation von Minenopfern mir rund zehn Millionen DM gefördert. Kürzlich wurde eine Verlängerung um zwei Jahre in Höhe von insgesamt vier Millionen DM vereinbart. Parallel zu diesem Vorhaben wird aus dem Nothilfetitel des BMZ das gemeinwesenorientierte Rehabilitationszentrum Kuena in der östlichen angolanischen Provinz Moxico seit 1996 finanziert. Medico International betreibt dort unter anderem eine Orthopädiewerkstatt und unterstützt gezielt Initiativen zur sozialen und ökonomischen Integration von Minenopfern. Zusätzlich werden Mittel zur Minenräumung in den umliegenden Dörfern bereitgestellt und Aufklärungskampagnen finanziert, damit vor allem Kinder und Jugendliche erkennen lernen, wo die Gefahr lauert und wie sie sich schützen können. 62 In vielen Kriegs- und Bürgerkriegsgesellschaften ist Gewalt alltäglich geworden. Frauen und Kinder geraten nicht nur zufällig ins Kreuzfeuer, sondern werden oftmals absichtlich zum Ziel militärischer Auseinandersetzungen und Angriffe. Dies gilt insbesondere für ethnische Vertreibungen. Wenn wir künftig bewaffnete Auseinandersetzungen vermeiden wollen, dürfen wir gerade den jüngsten Kriegsopfern nicht nur humanitäre Hilfe zukommen lassen, sondern müssen sie auch zum Frieden erziehen. Sie und alle anderen Kinder auch. Dazu ein Beispiel aus Guatemala. Dort führen wir in Zusammenarbeit mit UNICEF ein Vorhaben durch, mit dem Ziel, das Grundbildungssystem auszubauen. Mit Lesen und Schreiben werden zugleich die Lerninhalte Demokratie und Frieden vermittelt. Kinder müssen kooperatives Verhalten einüben dürfen. Jugendpromotoren und Mitglieder von Jugendgruppen sollen unterstützt werden, die zu konfliktfreiem Zusammenleben in Gesellschaft und Familie und insbesondere zum Einstieg in die Schule motivieren sollen. Weiterhin plant UNICEF, Menschen-, besonders Kinderrechte unter Einbeziehung von Massenmedien, traditionellen Kanälen, sowie von Meinungsträgern zu stärken. Die Bundesregierung(BMZ) und medico international e.V. betreuen in Mosambik ein Vorhaben zur psychologischen Rehabilitation kriegstraumatisierter Kinder und Jugendlicher, insbesondere ehemaliger Kindersoldaten und-milizionäre im Zusammenhang mit ihren Familien und Dorfgemeinschaften. Dieser Aspekt entspricht der Realität der Gesellschaft dieses Landes, wo die Familie immer noch der Mittelpunkt sozioökonomischen Lebens ist und in enger Beziehung zur Gemeinde steht. Während des Reintegrationsprozesses wird die Grundschulausbildung gefördert werden und der Aufbau eines Agrarprogramms für kriegstraumatisierte Kinder und Jugendliche im Vordergrund stehen. Die Kinder und Jugendlichen sollen Friedenserziehung Mosambik: Projektbeispiel Kindersoldaten 63 Frieden braucht Visionen sozial und auch ökonomisch wieder eingegliedert werden. Durch den Beitrag zu einer allgemeinen Verbesserung der Lebensbedingungen soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen und auch ihren Familien ermöglicht werden, selbst produktiv zu werden, ihr Überleben sicherzustellen und Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Begleitet werden diese Maßnahmen mit Aktivitäten zur umfassenden psychosozialen Rehabilitation. Einzelmaßnahmen sind: Psychosoziale Betreuung und Beratung der Kinder/Jugendlichen, Gründung von Selbsthilfegruppen der Betroffenen, Aufbau und Konsolidierung eines Netzes lokaler Aktivitäten, Aufbau der erforderlichen schulischen Infrastruktur und Förderung der schulischen Ausbildungs- und Produktionseinheiten, Maßnahmen zur Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern in Mosambik. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, den Kindern zu vermitteln, dass die Sprache der Waffen nicht die einzige ist, die sich zu lernen lohnt. Konflikte kann man nicht mit dem Gewehr lösen, sondern nur mit dem Verstand – und dem Herzen. Wir müssen erreichen, dass das Leben für die Kinder lebenswert ist. Nur wenn sie Zukunftsträume und Hoffnungen haben können, wird ihnen das Morgen wichtiger sein als das Heute. Nur dann wird Frieden möglich sein und damit Stabilität und Entwicklung. Denn auch morgen wird richtig sein, was Willy Brandt einst prägte:„Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden alles nichts.“ 64 Podiumsdiskussion: Kinder sind keine Soldaten – Forderungen an die nationale und internationale Politik D ie Diskussion wurde in zwei Abschnitten – einer vormittags und einer nachmittags – geführt. Hier ist sie jedoch zusammengefasst, um sie übersichtlicher zu gestalten. Der Moderator, Achim Schmitz-Forte, verzichtete darauf, den PodiumsteilnehmerInnen Stichpunkte zu liefern und bat statt dessen um Fragen aus dem Publikum. Diese wurden direkt von den angesprochenen ReferentInnen beantwortet. In der ersten Runde ging es um die Frage des Mindestalters bei der Rekrutierung von Soldaten und ihrer Teilnahme an Kampfhandlungen. In der Kritik der PodiumsteilnehmerInnen als auch des Publikums stand vor allen Dingen die Tatsache, dass ein junger Bundesbürger schon in einem Alter von unter 18 Jahren in die Bundeswehr eintreten kann. In den Verhandlungen zum Fakultativ-Protokoll zur UN-Kinderrrechtskonvention hatte sich keine Mehrheit für ein Mindestalter von 18 Jahren für die Rekrutierung gefunden. Die Enttäuschung der NRO-VertreterInnen darüber war groß. Allerdings machte ein Berufssoldat aus dem Publikum darauf aufmerksam, dass Soldaten in Deutschland nur zwangsrekrutiert werden können, wenn sie das 18. Jahr vollendet haben. Das gelte auch für jeden, der freiwillig dienen wolle. Da ein freiwilliger Soldat mit einer gewissen Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr grundsätzlich eine zivile Berufsausbildung erhalte, sei es völlig ausgeschlossen, dass ein vorzeitig Eingezogener – also jünger als 18 Jahre – in einer Kampfhandlung eingesetzt werden könne. Michael Klaus ergänzte dazu: „Soweit wir wissen, gibt es sehr viele Anträge für einen vorzeitigen Wehrdienst unter 18 Jahren – mehrere Tausende jeDas Mindestalter für Rekruten 65 66 des Jahr. Die Bundeswehr verfährt schon sehr restriktiv. Trotzdem lässt sie immer noch ungefähr 200 im Jahr zu. Aber damit Deutschland eine glaubwürdige Führungsrolle – wie sie von Stuart Maslen gefordert wird – in dieser Frage übernehmen kann, könnte man doch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, auf diese 200 Rekruten zu verzichten.“ Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Verhandlungen zum Fakultativ-Protokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das Mindestalter von Soldaten betreffend. Die Verhandlungen werden im Januar 2000 fortgesetzt. Ihr Ziel ist es, sich auf „Straight Eighteen“ zu verständigen, also das Mindestalter von Soldaten für die direkte und indirekte Teilnahme an Kampfhandlungen auf 18 Jahre festzusetzen. Das soll in Zukunft nicht nur für die Rekrutierung, sondern auch für die freiwillige Meldung zu den Streitkräften gelten. Zur ILO-Konvention über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit sagte Dr. Michael Feiner vom Auswärtigem Amt:„Es gibt eine Vorläuferkonvention, die ILO-Konvention 138 von 1973, die aber lediglich von 30 oder 35 Staaten unterzeichnet worden ist. Darunter befand sich kein asiatischer Staat, wo das Problem der Kinderarbeit besonders gravierend ist. Deshalb zog man den Schluss, dass es wichtiger sei, eine Konvention zu verabschieden, der eventuell auch asiatische Staaten beitreten, um den Schutz vor Kinderarbeit zu festigen. Das Problem der Kindersoldaten sollte im Kontext des Fakultativabkommen zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen abgehandelt werden, weil es wesentlich umfassender, bindender und auch mit einer höheren Signalwirkung ausgestattet ist.“ Auch Stuart Maslen gab dazu Details:„Es gab zwei Vorschläge in der Diskussion um das Fakultativ-Protokoll zur UNKinderrechtskonvention. Einer davon wurde von uns befürwortet, ebenso von Uruguay, Kanada und Frankreich sowie von den afrikanischen Ländern. Sie betraf das strikte und totale Verbot der Beteiligung von Soldaten unter 18 Jahren in Straight Eighteen und die ILOKonvention Details zur internationalen Diskussion 67 Mindestalter von 18 Jahren Konflikten. Drei Länder, die normalerweise für den Schutz von Kinderrechten eintreten – Schweden, Finnland und Deutschland – stimmten gegen dieses strikte Verbot“. Michael Feiner wies in seiner Antwort darauf hin, dass Indien, Pakistan und viele andere Länder als Unterzeichner weggefallen wären, wenn man in diesem Protokoll das Mindestalter von 18 Jahren schon festgesetzt hätte. Gerade diese Länder habe man aber mit einem Schutz der Kinderarbeit einbinden wollen. Am Nachmittag gab es zu diesem Thema viele Fragen an Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul. Sie betonte, dass die Position ihres Hauses dazu absolut klar sei:„Ich denke, dass wir als Position das Mindestalter von 18 Jahren festlegen sollten und wir hoffen, mit Herrn Verteidigungsminister Scharping eine einvernehmliche Diskussion darüber führen zu können.“ Auch Karin Kortmann(MdB) von der SPD, berichtete dazu Einzelheiten:„Ich habe diesen Antrag für das Parlament geschrieben und bin beim Verteidigungsminister belehrt worden, der mir sagte: Erstens haben wir keine Zwangsrekrutierung, deswegen ist für uns die 18-Jahre-Grenze nicht bindend und zweitens schicken wir keine unter 18-Jährigen in bewaffnete Konflikte. Wir wissen aber, dass kein Staat mehr alleine für sich entscheiden kann. Denn warum sollten wir sonst internationale Beschlüsse schaffen, an die wir uns dann selber nicht halten? Wir sind uns zusammen mit den Grünen sehr einig darüber, mit Herrn Scharping als Verteidigungsminister darüber ein Einvernehmen herzustellen. Denn bis zu 300 Auszubildende mehr bei der Bundeswehr können uns doch nicht ernsthaft daran hindern, Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und uns selber an Beschlussempfehlungen zu halten, die wir auf internationaler Ebene gutheißen. 2 2 Siehe auch den Antrag von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 21. April 1999„Gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten in bewaffneten Konflikten“, Bundestags-Drucksache 14/806 68 Als Einzelbeispiel in diesem Zusammenhang wurde die Situation von minderjährigen Rekruten in Kolumbien aufgegriffen. Eine Botschaftsangehörige aus Kolumbien wies darauf hin, dass die Guerillagruppen in ihrem Land, die Kinder zwangsrekrutieren, sich außerhalb staatlicher Kontrolle befänden und bat daher um eine Differenzierung, was die Zahlen von Kindersoldaten in Kolumbien anginge. Maslen gab darauf zu bedenken, dass, selbst wenn die Guerilla unter 18Jährige rekrutiere, dies kein Grund für die Regierung sei, ebenso zu verfahren. Das gegenwärtige Rekrutierungsalter in Kolumbien sei mit 16 Jahren erreicht – dann werde man auch strafrechtliche voll zur Verantwortung gezogen. Aber der Präsident des Landes habe eingesehen, dass dies keine gute Lösung sei. Das Alter für Soldaten sowie für Arbeitsverhältnisse müsse 18 sein. Die Diplomatin gab bekannt, dass der kolumbianische Präsident am 8. Oktober nach Bonn komme, um sich zu Menschenrechten und zur Situation der Kinder in seinem Land zu äußern. Durch Nachfragen aus dem Publikum wurde auch die Situation von Mädchen und jungen Frauen in bewaffneten Konflikten herausgearbeitet. Aus den Ländern Äthiopien und Uganda ist bekannt, dass Mädchen nicht nur als Prostituierte dienen. Früher oder später werden sie ebenfalls zur Teilnahme an Kampfhandlungen gezwungen, wie Stuart Maslen deutlich machte:„Die Realität ist, dass Mädchen für sexuelle Zwecke rekrutiert werden, aber in vielen Fällen werden sie auch kämpfen müssen. In einer bewaffneten Guerillagruppe in Äthiopien waren 30 Prozent der Kombattanten Mädchen und Frauen. Normalerweise ist die Zahl niedriger. Erst tragen die Jungs Waffen oder werden als Spione eingesetzt, die Mädchen kochen oder dienen als Prostituierte. Aber die Entwicklung geht dahin, sie zur Teilnahme an Kampfhandlungen zu zwingen.“ Beispiel Kolumbien Mädchen als Kindersoldaten 69 Beispiel Uganda Mit der Frage des Mindestalters eng verknüpft sind auch die Bemühungen auf internationaler Ebene für die Rechte des Kindes, sowie die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Sanktionen gegen die entsprechenden Länder. So kamen auch die verschiedenen Aspekte von Krisenprävention zur Sprache. Frau Wieczorek-Zeul gab hierzu ein Beispiel aus Uganda.„Uganda ist ein Land, in dem jeder zweite Bewohner unter 15 Jahre alt ist. Die Lebenserwartung beträgt jedoch nur 43 Jahre. Dort gibt es eine Ministerin, die nur für Kinder zuständig ist. Für die ersten vier Kinder einer Familie gibt es inzwischen kostenlosen Unterricht – zumindest für die Grundschule, und dort lernen sie auch, dass sie eigene Rechte haben. Verschleppte Kinder oder Aids-Waisen können so an Schulen ein Stück eigene Identität aufbauen. Das wird von Regierungsseite ausdrücklich unterstützt und das finde ich vorbildlich.“ Frau Wieczorek-Zeul wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch Entschuldung ein Instrument zur Bekämpfung von Armut und für die Verbesserung der Situation von Kindern sein könne. Hierzu brachte sie noch einmal das Beispiel Uganda:„In Uganda sind die rund 37 Millionen USDollar, die durch Entschuldung frei geworden sind, in einen Poverty Action Plan eingezahlt worden. Weitere Geber haben die Summe auf circa 85 Millionen US-Dollar anwachsen lassen. Entsprechende Projekte zu Armutsbekämpfung, wie auch zur Verbesserung der Situation von Kindern werden jetzt regelmäßig diskutiert. Das ist für mich ein Beispiel, dass die Entschuldung ankommt und für die Situation von Kinderrechten genutzt werden kann. Wenn wir es schaffen, die Strukturanpassungsprogramme so zu verändern, dass sie sich auf Armutsbekämpfung konzentrieren, dann haben wir wirklich einen Reformprozess beim Internationalen Währungsfonds und bei der Weltbank erreicht, der eine neue Qualität besitzt. Denn bisher haben diese Programme zum genauen Gegenteil geführt.“ 70 Da Frau Wieczorek-Zeul Anfang 1999 Uganda besucht hatte, wurde sie aus dem Publikum auch zu den gegenwärtigen Verhandlungen befragt. Die bisherige Einschätzung dazu war, dass die Regierung überhaupt nicht daran interessiert ist, den Konflikt zu beenden. Wieczorek-Zeul antwortete darauf wie folgt:„Ich maße mir nicht an, nach einer einwöchigen Reise alle Details beurteilen zu können. Man kann nur versuchen, bestimmte Schlussfolgerungen zu ziehen. Eindeutig ist, dass die Aktionen der Lord Resistance Army(LRA) gegen den Willen der ugandischen Regierung und der Bevölkerung stattfinden. Die Frage ist: Welche Schlüsse zieht die Regierung für eine Vermittlungsregelung mit Rebellenarmeen aus dem Südsudan daraus? Uns hat der ugandische Präsidenten Museveni in einem Gespräch mitgeteilt, dass es informelle Vermittlungsgespräche gibt, die – soweit ich weiß – von Jimmy Carter geführt werden. Mein Eindruck war aber, dass entweder die Hoffnung oder das Engagement für eine friedliche Lösung nicht allzu groß ist. Wir haben in all diesen Gesprächen darauf gedrängt, der Chance für eine Schlichtungsregelung eine breite Basis einzuräumen, weil das die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder zurückkehren können.“ Krisenprävention wurde zu einem weiteren wichtigen Diskussionspunkt, da allen Beteiligten klar war, dass die Verhinderung von Konflikten auch die wachsende Zahl der Kindersoldaten stoppen könnte. Doch die Situation in vielen Krisengebieten zeigt, wie schwer gute Konzepte in praktische Politik zu überführen sind. Landminen sind zum Beispiel eine Folge von Kriegen und eine besondere Gefahr für Kinder. Hierzu wurde aus dem Publikum das Beispiel Angola angeführt. Obwohl Angola, das Landminenabkommen unterzeichnet hat, hält es sich nicht daran. Weiterhin kämpften Kinder dort im Krieg, weil ihnen die Armee noch ein Minimum an Sicherheit biete. Eine gelunDie Verhandlungen mit Museveni Krisenprävention und ihre Praxis 71 gene Reintegration von Kindersoldaten und erfolgreiche Krisenprävention müssen die Ursachen dieser gesellschaftlichen Situation mit bearbeiten. Dr. Feiner merkte dazu an, dass eine stärkere Berücksichtigung solcher Aspekte nach dem Regierungswechsel nun größere Bedeutung erlangt habe:„Es gibt ja vom BMZ sowie vom Auswärtigen Amt Überlegungen, in diesem Bereich aktiv zu werden – sei es Mediation, sei es Konfliktprävention, sei es Arbeit über lokale Nichtregierungsorganisationen in Ländern, wo es möglich ist. Wo es eine minimale Struktur gibt, ist es ganz klar, dass wir auch einsteigen wollen; das ist ein erklärtes Ziel.“ Frau Wieczorek-Zeul ergänzte, dass die Einflussnahme auf Regierungen ein Abwägungsprozess sei, in dem die außenpolitischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen In72 teressen gegeneinander abgewogen werden müssen.„Die Frage ist immer, ob wir mit unseren Kriterien der bilateralen Zusammenarbeit etwas erreichen: mit dem Prinzip der Good Governance, der Achtung der Menschenrechte etc. Werden Prozesse durch diese Vorgaben in unserem Sinne gefördert oder geraten wir damit in die falsche Richtung? Wir sind auch noch in Ländern tätig, die diese Kriterien nicht erfüllen. Andernfalls hätten wir sehr wenig zu tun.“ Aber sie stellte auch fest:„Wenn nachzuweisen wäre, dass Regierungen an der Rekrutierung von Kindersoldaten beteiligt sind, muss man mit dem Stopp von Entwicklungshilfe drohen und möglicherweise auch davon Gebrauch machen“. Die Kürzung des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde heftig kritisiert. Frau Wieczorek-Zeul machte deutlich, dass die Entscheidung zu Budgetkürzungen gegen ihren Widerstand im Juni gefallen sei. In Zukunft bräuchte man nicht weniger, sondern mehr Finanzmittel für dieses Ressort. Sie gab der Hoffnung Ausdruck, dass bei den internationalen Verpflichtungen, die man einlösen wolle, das Budget des BMZ nach einer Phase der Konsolidierung entsprechend ausgeweitet werde. Konfliktprävention und internationale Verpflichtungen seien genauso wichtig wie andere politische Aspekte. Das sei schließlich die Lehre, die wir aus dem Kosovokrieg ziehen könnten, dass es insgesamt wichtiger, sinnvoller und billiger sei, Konflikte zu verhindern, statt anschließend Schäden zu beseitigen. Neben der Forderung nach mehr Geld und verbesserter internationaler Zusammenarbeit, auch mit NRO und kirchlichen Trägern, die oft die einzigen sind, die noch in Konfliktgebieten arbeiten, wurde die Bedeutung der Lobbyarbeit und der Schaffung eines Problembewusstseins betont. Das Landminenverbot war, wie Maslen anmerkte, bis vor zwei Jahren noch überhaupt kein Thema und ohne öffentlichen Druck wäre darin nichts zu erreichen gewesen. Ebenso verhalte es Budgetkürzung beim BMZ Lobbyarbeit und Problembewusstsein 73 Kontrolle des Waffenhandels sich mit dem Thema Kindersoldaten. Die Machel-Studie habe bereits konkrete Schritte bewirkt, wie der Einsatz des Sonderbeauftragten Olara Otunnu zeige. Auch die Diskussionen um die Mängel der UN-Kinderrechtskonvention habe, wie Michael Klaus erklärte, die Aufmerksamkeit verstärkt auf dieses Thema gelenkt. Früher sei Kinderarbeit für bestimmte Gesellschaften schlichtweg als gegeben hingenommen worden. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der legale wie der iIlegale Waffenhandel, vor allem das Verbot von Kleinwaffen, mit denen Kindersoldaten überwiegend bewaffnet werden und die außerdem billig zu beschaffen sind. Der Versuch einer EU-Initiative, Albaner durch Rückkauf von Waffen zu entwaffnen, scheiterte nach Ansicht einer Sprecherin aus dem Publikum. Meistbietend wurden die Waffen statt dessen an den Kosovo verkauft. Andere Versuche, dem Problem zu begegnen, seien nach Angaben von Dr. Feiner ein von der EU angestoßenes internationales Kontrollregime. Er betonte, dass die Bundesregierung außerdem sehr strikt sei in Bezug auf Waffenlieferungen in Konfliktgebiete. Karin Kortmann plädierte ganz entschieden gegen Rüstungsexporte:„Die Frage, wie wir mit Waffen und Rüstungsexporten umgehen, ist deshalb so wichtig, weil Deutschland beschämenderweise weltweit an zweiter Stelle der Rüstungslieferanten steht, wie vor zwei Wochen bekannt wurde. Wenn wir ernst nehmen, dass Kinder keine Lobby haben und verlässliche Unterstützer brauchen, können wir uns nur gegen Rüstungsexporte aussprechen. Wir können nicht von guten und schlechten Waffenlieferungen sprechen, denn wir haben keinerlei Kontrolle darüber, wo diese Waffen hinkommen. Deswegen heißt es: Nein an dieser Stelle.“ Frau Wieczorek-Zeul erläuterte hierzu:„In der Frage des illegalen Waffenhandels hat es eine Konzentration auf die Kleinwaffen gegeben, weil das auch in der gemeinsamen Initiative innerhalb der Europäischen Union Thema ist. Wichtig 74 ist in diesem Zusammenhang, dass es uns gelungen ist, die unabhängige Überwachung(independent monitoring) zu beschließen. Damit lässt sich die Möglichkeit schaffen, dass entweder eine unabhängige Institution oder NRO Aufmerksamkeit auf einen Teil dieser Praktiken lenkt. In unserer Koalitionsvereinbarung ist eine restriktive Rüstungsexportpolitik verankert. Im Bundesssicherheitsrat, dem ich angehöre und dessen Entscheidungen geheim sind, werden alle Entscheidungen zu Waffen und Rüstungsexporten unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden müssen, welche Auswirkungen sie für die Einhaltung der Menschenrechte haben. Unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten fragen wir uns auch: Welche Konsequenzen hat das für Staatshaushalte in einem betroffenen Entwicklungsland?“ Übereinstimmend wurde festgestellt, dass sowohl nationale wie internationale Abkommen für die Rechte des Kindes, für ein Landminenverbot, sowie für Ächtung und Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen durch den Internationalen Gerichtshof dringend erforderlich sind. Auch wurde deutlich, dass Verbote allein nicht helfen. Vielmehr müssen auch in Zusammenarbeit mit NRO die Ursachen der Krise beseitigt werden. Ebenso wurde auf die psychosoziale Betreuung von Kindern – nicht zuletzt durch den Vortrag von Dr. Hubertus Adam – beträchtliches Augenmerk gelegt. Die Frage, wie man über die Einzelbetreuung hinaus eine größere Anzahl von kindlichen Kriegsopfern ereichen könne, wurde durch ein Beispiel aus dem Kosovo belegt. Hier hatte UNICEF in den Flüchtlingslagern Zeltschulen eingerichtet, um den Kindern ein Mindestmaß an Normalität zu bieten. Dort wurde ihnen auch die Möglichkeit gegeben, ihre Traumata durch Malen zum Ausdruck zu bringen. Frau Kortmann bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass die Kinderrechte unbedingt in die Menschenrechtsdefinition zu integrieren seien. Vor allem seien Die psychosoziale Betreuung 75 Flüchtlingskinder in Deutschland auch Dokumente für Kinder zur Bestimmung ihrer Identität dringend notwendig. Könne man diese nicht feststellen, gebe es nur eine anonyme Zahl von Opfern. Dr. Adam machte deutlich, dass es nicht nur um mehr Geld gehen könne. Vielmehr müsse auch ein Ideentransfer über die Persönlichkeit des Kindes stattfinden, welche Dinge Kinder in verschiedenen Entwicklungsphasen lernen sollten. Als besonders bedrückenden Tatbestand kritisierte Achim Schmitz-Forte, wie unbegleitete Kinder und Jugendliche als Flüchtlinge bei der Ankunft in Deutschland behandelt würden. Diese kommen meist aus Kriegsgebieten und haben vermutlich auch als Kindersoldaten gearbeitet. Es kann vorkommen, dass sie wochenlang ohne Betreuung auf dem Flughafen festgehalten werden und in der Regel drohe ihnen die Abschiebung. Frau Wieczorek-Zeul entgegnete darauf, dass diese Praxis in das Ressort des Innenministeriums fiele. Sie versprach aber, dieses Thema in den Kabinettssitzungen und vielleicht auch im Koalitionsausschuss anzusprechen. 76 FORDERUNGSKATALOG q Auf der für den Herbst in Berlin geplanten EU-Konferenz soll die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und das Mindestalter von18 Jahren für Rekrutierung und freiwillige Meldung befürworten. Davon kann eine erhebliche Signalwirkung ausgehen. q Ein anderes europäisches Denken in der Entwicklungszusammenarbeit ist nötig, um die Mängel bei der Umsetzung der Menschenrechtskonvention wieder stärker thematisieren zu können. q Informationen über kindliche Kriegsopfer, ihre Traumata und die Schwierigkeiten bei ihrer Reintegration müssen mehr in die Öffentlichkeit gelangen. Sie müssen auch in die Entscheidungen von Behörden und in Gesetze des Bundes und der Länder mit einfließen – insbesondere bei Asylverfahren. q Der neue EU-Kommissar für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, Paul Nielson, wird aufgefordert, der Linie treu zu bleiben, die er als dänischer Entwicklungsminister vertreten hat. Damals hat er die Beschlüsse zu Kleinwaffen und Kindersoldaten forciert. In Zusammenarbeit mit der EU und den NRO soll das BMZ dieses Thema weiter bearbeiten. q Krieg darf nicht zur Normalität und zur Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln werden. Um dies zu verhindern, müssen internationale Abkommen umgesetzt werden. Das betrifft auch die Ächtung von Menschenrechtsverletzungen und ihre Verfolgung durch die nationalen Gerichtsbarkeiten und den Internationalen Strafgerichtshof. 77 q Die Kompetenzen der NRO müssen stärker in die Arbeit mit staatlichen und vor allem mit europäischen Institutionen einfließen. Die NRO bedürfen aber auch der finanziellen Unterstützung. Eine Ausweitung des Budgets des BMZ für diese Zwecke ist unerlässlich. Die Kürzung der Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist daher inakzeptabel. 78 Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit Godesberger Allee 149 53170 Bonn © Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktion: Koordination: Titelfoto: Layout: Lithografie: Druck: text link Uwe Kerkow& Ina Zeuch Astrid Ritter-Weil Gamblin/ UNICEF Pellens Kommunikationsdesign, Bonn eps Schreck& Jasper, Bonn Toennes Satz+ Druck, Erkrath Printed in Germany 1999 ISBN 3-86077-875-7 79 80