Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa Csilla Machos Zur Autorin Dr. phil. Csilla Machos ist Forschungsstipendiatin der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Redaktion besorgte Beate Deutzmann, das Layout Malte Michel. ISBN 3-89892-131-X Kontakt: Internationale Politikanalyse Internationaler Dialog Friedrich-Ebert-Stiftung D-53170 Bonn Fax: 0228/883-625 e-mail: daudersm@fes.de Druck: Toennes Satz+ Druck GmbH, Erkrath Printed in Germany 2002 2 Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa Gliederung: 1. Einleitung............................................................................................................................... 5 2. Parteiporträts.......................................................................................................................... 8 2.1. Sozialdemokratische Parteien......................................................................................... 8 2.1.1.„Historische“ Parteien.............................................................................................. 8 2.1.1.1. Tschechische Sozialdemokratische Partei......................................................... 8 ( Č eská strana sociáln ě demokratická/ Č SSD)................................................................. 8 2.1.1.2. Sozialdemokratische Partei der Slowakei....................................................... 11 (Sociálnodemokratická strana Slovenska/SDSS)......................................................... 11 2.1.2. Nachfolgeparteien.................................................................................................. 13 2.1.2.1. Bündnis der Demokratischen Linken.............................................................. 13 (Sojusz Lewicy Demokratycznej/SLD)....................................................................... 13 2.1.2.2. Partei der Demokratischen Linken.................................................................. 16 (Strana demokratickej l’avice/SDL´)........................................................................... 16 2.1.2.3. Ungarische Sozialistische Partei..................................................................... 19 (Magyar Szocialista Párt/MSZP)................................................................................. 19 2.1.3. Eine neue Partei: Partei der Bürgerverständigung................................................. 22 (Strana ob č ianskeho porozumenia/SOP).......................................................................... 22 2.2. Eine kommunistische Partei: Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (Kommunistická strana Č ech a Moravy/KS Č M)................................................................. 23 2.3. Eine alternativ-linke Partei: Grüne Partei in der Slowakei........................................... 25 (Strana zelených na Slovensku/SZS)................................................................................... 25 3. Die Organisationsstrukturen im Vergleich........................................................................... 27 3.1. Die Mitglieder: ihre Pflichten und Rechte.................................................................... 27 3.2. Vertikale Struktur.......................................................................................................... 31 3.2.1. Organisationseinheiten auf der örtlichen Ebene..................................................... 31 3.2.2. Territoriale Organisationseinheiten........................................................................ 34 3.2.3. Landesweite Führungsgremien.............................................................................. 38 3.3. Horizontale Struktur...................................................................................................... 54 4. Organisationstypen und Bestimmungsfaktoren der Organisationsstrukturen...................... 61 5. Literatur................................................................................................................................ 72 5.1. Dokumente.................................................................................................................... 72 5.2. Bücher, Aufsätze, Zeitungsartikel................................................................................. 72 6. Anhang................................................................................................................................. 79 6.1. Verzeichnis der Parteien/Vereinigungen:...................................................................... 79 6.2. Tabellen......................................................................................................................... 81 6.3. Statuten.......................................................................................................................... 84 6.3.1. Satzung der Tschechischen Sozialdemokratischen Partei( Č SSD)........................ 84 6.3.2. Satzung der Sozialdemokratische Partei der Slowakei(SDSS)........................... 112 6.3.3. Statut des Bündnisses der Demokratischen Linken(SLD).................................. 132 6.3.4. Organisationsordnung der Partei der Demokratischen Linken(SDL`)................ 154 6.3.5. Statut der Ungarischen Sozialistischen Partei(MSZP)........................................ 171 6.3.6. Satzung der Partei des Bürgerverständnisses(SOP)............................................ 205 6.3.7. Satzung der Kommunistischen Partei von Böhmen und Mähren(KS Č M)......... 220 6.3.8. Satzung der Partei der Grünen in der Slowakei(SZS)......................................... 233 3 6.4. Organigramme 1 ........................................................................................................... 245 6.4.1. Tschechische Sozialdemokratische Partei( Č SSD).............................................. 246 6.4.2. Sozialdemokratische Partei der Slowakei(SDSS)............................................... 247 6.4.3. Bündnis der Demokratischen Linken(SLD)........................................................ 248 6.4.4. Partei der Demokratischen Linken(SDL’).......................................................... 249 6.4.5. Ungarische Sozialistische Partei(MSZP)............................................................ 250 6.4.6. Partei der Bürgerverständigung(SOP)................................................................. 251 6.4.7. Kommunistische Partei Böhmens und Mährens(KS Č M)................................... 251 6.4.8. Grüne Partei in der Slowakei(SZS)..................................................................... 253 Tabellen: Tabelle 1: Organisationseinheiten auf der örtlichen Ebene der Parteistruktur......................... 32 Tabelle 2: Organisationseinheiten auf der territorialen Ebene der Parteistruktur.................... 34 Tabelle 3: Führungsgremien auf der territorialen Ebene der Parteistruktur............................. 36 Tabelle 4: Landesweite Führungsgremien............................................................................... 39 Tabelle 5: Größe und Zusammensetzung einiger landesweiter Führungsgremien.................. 44 Tabelle 5: Größe und Zusammensetzung einiger landesweiter Führungsgremien (Fortsetzung)............................................................................................................................ 45 Tabelle 6: Zusammensetzung des Exekutivorgans1................................................................ 51 Tabelle 7: Organisationseinheiten der horizontalen Parteistruktur und deren Vertretung in den landesweiten Führungsgremien..................................................................................... 56 Tabelle 8: Polyarchische und oligarchische Organisationsmerkmale- eine quantitative Operationalisierung.................................................................................................................. 62 Tabelle 9: Ergebnisse linker Parteien bei den Parlamentswahlen und ihre Regierungsbeteiligung(1990-2002)......................................................................................... 81 Tabelle 10: Entwicklung der Größe der Parlamentsfraktionen linker Parteien(1990-2002).. 82 Tabelle 11: Zahl der Mitglieder und der Grundorganisationen linker Parteien(1990-2001).. 83 4 1. Einleitung Die meisten Parteien, die heute das politische Leben der ostmitteleuropäischen Länder prägen, wurden Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre gegründet. In dieser ersten Phase der Entwicklung der Parteiensysteme entstanden lose Bündnisse von verschiedenen Oppositionsgruppierungen und Bürgerinitiativen, die ihr Protest gegen den Staatssozialismus einte. Sie integrierten mehrere Protoparteien, die sich nach dem Sieg dieser Dachorganisationen („umbrella organizations“) bei den Gründungswahlen der entsprechenden Länder meistens selbständig machten. Die entstandenen Parteien waren- trotz ihrer programmatisch weitgehend diffusen Züge und organisatorischen Mängel- dadurch legitimiert, dass sie jeweils einen Teil des gegen den Staatssozialismus gerichteten Volkswillens verkörperten. Ein großes Legitimitätsproblem hatten hingegen die Nachfolger der ehemaligen Staatsparteien, die sich in dieser Zeit in einer politischen Quarantäne befanden. Sie nutzten diese Situation dazu, sich organisatorisch den neuen politischen Umweltbedingungen anzupassen. Dies gilt auch für die einzige bedeutendere Nachfolgepartei der Region, die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens(KS Č M), die sich nicht in eine sozialdemokratische Richtung entwickelte. Sie konstituierte sich als selbständige Partei(ohne den slowakischen Teil), distanzierte sich sowohl vom sozialdemokratischen Ideengut als auch vom sog.„Protosozialismus der Jahre 1948-89“ und trat als„neokommunistische“ Partei für einen humanistischeren Sozialismus ein, als dies vor 1989 der Fall war.(Lang 1999b: 1, 5-6) In Tschechien etablierte sich die Tschechische Sozialdemokratische Partei( Č SSD), deren Entwicklung durch Politiker sowohl der historischen Sozialdemokratie als auch des Bürgerforums geprägt war, als stärkste Mitte-Links orientierte politische Kraft. So entstand hier eine zweipolige linke Seite des Parteiensystems- entsprechend der politischen Tradition der Zwischenkriegszeit in der Tschechoslowakei. In den übrigen drei Ländern Ostmitteleuropas entwickelten sich die bedeutendsten Nachfolgeparteien in sozialdemokratische Richtung. In der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei(MSZMP) begann dieser Prozess schon vor den Gründungswahlen. Die Mehrheit der Delegierten des Parteitages vom 8./9. Oktober 1989 votierte für die Umbenennung der Partei in Ungarische Sozialistische Partei(MSZP) und deren sozialdemokratisches Grundprofil. In der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei(PZPR) vollzog sich eine analoge Entwicklung auf dem Parteitag vom 27./28. Januar 1990, auf dem die Partei der Sozialdemokratie der Republik Polen(SdRP) entstand. Die schnelle Wende dieser Parteien war der Reformbereitschaft eines großen Teiles ihrer Elite zu verdanken. Sie waren meist aktive Träger der Reformen dieser Länder, die seit 1956- mit kürzeren oder längeren Unterbrechungen- im Rahmen der „pluralen Herrschaftsstrategie“ der Staatsparteien(Brie 1996: 91) durchgeführt wurden. Auch in einem Land mit weniger staatssozialistischer Reformgeschichte wie der Slowakei entwickelte sich der bedeutendste Nachfolger der Kommunistischen Partei der Slowakei(KSS) in die sozialdemokratische Richtung. Diese Partei, die Partei der Demokratischen Linken (SDL’), wurde am 26. Januar 1991 dank der Durchsetzungsfähigkeit deren zur„Perestrojka“Generation gehörenden jüngeren Politiker gegründet. Die ungarische und polnische Nachfolgepartei haben es geschafft, das linksdemokratische Feld des politischen Spektrums ihrer Länder zu besetzen bzw. die historischen sozialdemokratischen Parteien und andere neue linke Parteigründungen von dort als relevante parlamentarische Akteure zu verdrängen. Beide gewannen die Parlamentswahlen Mitte der 90er Jahre(die SdRP 1993 bzw. die MSZP 1994) und sind gegenwärtig- nach einer Legislaturperiode in der Opposition- wieder die stärksten Regierungsparteien ihrer Länder. Am schwersten hatte es von den Nachfolgeparteien die SDL’, die einerseits im Schatten des viele linke Themen besetzenden Populismus der Bewegung für eine Demokratische Slowakei (HZDS) wirken musste, andererseits- besonders Anfang der 90er Jahre- in der von Alexander Dub č ek geführten historischen sozialdemokratischen Partei(SDSS) auf einen 5 respektablen Konkurrenten stieß. Aber auch ihr gelang bis 2002 bei jeder Parlamentswahl der Sprung in den Nationalrat der Slowakei, allerdings fiel ihr danach meistens- mit Ausnahme der Legislaturperiode 1998-2002- die Oppositionsrolle zu. Mit der SDSS und der Slowakischen Grünen Partei(SZS) schloss sie das Wahlbündnis„Gemeinsame Wahl“ für die Parlamentswahlen 1994. Diese Parteien waren- als Mitglieder der Slowakischen Demokratischen Koalition- neben anderen Mitte-Rechts-Parteien- von 1998-2002 ihre Koalitionspartner, seit die SDL’ an der Dzurinda-Regierung beteiligt war. Zu dieser Regierungskoalition gehört auch eine kurz vor den Parlamentswahlen 1998 entstandene, sich sozialdemokratisch orientierende Partei, die Partei der Bürgerverständigung(SOP). Die gesellschaftliche Unterstützung aller vier erwähnten slowakischen linken Parteien war allerdings in der letzten Zeit dermaßen gesunken, dass sie bei den Parlamentswahlen vom 20./21. September dieses Jahres an der 5%-Hürde scheiterten. Hingegen gelang der Č SSD der Wahlsieg(mit 32,3% der Stimmen) nicht nur bei den Parlamentswahlen 1998, sondern sie konnte ihren Erfolg- bei leichten Verlusten- auch vier Jahre später wiederholen. Damit ist diese Partei die einzige unter den ostmitteleuropäischen linken Parteien, die auch eine zweite Legislaturperiode an der Regierung bleiben konnte. Die Verluste der Sozialdemokraten kamen bei der Parlamentswahl vom 14./15. Juni dieses Jahres der KS Č M zugute. Sie war auch bisher bei jeder Parlamentswahl mit einer Wählerunterstützung von ca. 10-12% ins Parlament gekommen, diesmal erreichte sie aber mit 18,5% der Stimmen ihr bestes Ergebnis seit Anfang der 90er Jahre. Insgesamt gelang es den angeführten linken Parteien Ostmitteleuropas, sich im neuen System zu etablieren und dank einer stabilen Wählerunterstützung zu relevanten parlamentarischen Akteuren ihrer Länder zu werden. 1 Die Mitgliederzahlen auch der größten dieser Parteien sind nicht mit denen der bedeutendsten Volksparteien Westeuropas vergleichbar;, dennoch zählen sie zu den mitgliederstärksten Parteien ihrer Länder. So gehören der MSZP z.B. gegenwärtig nur ca. 34.000 Personen an; damit ist sie aber die Parlamentspartei Ungarns, die z.Z. über die meisten Mitglieder verfügt. Die Parlamentsfraktionen der linken Parteien waren sowohl während ihrer Regierungsbeteiligung als auch in der Opposition die stabilsten in den Parlamenten Ostmitteleuropas. 2 In den letzten Jahren haben sich nach häufigen und bedeutenden Veränderungen in der ersten Phase ihrer Entwicklung auch die Organisationsstrukturen der Parteien herauskristallisiert, deren Grundlagen in ihren Statuten festgelegt werden. Das vorliegende Buch will dem deutschen Leser diese Strukturen vorstellen. Zur Verdeutlichung werden die Übersetzungen der Statuten der im Buch behandelter Parteien veröffentlicht. 3 Im Anhang des Buches sind die Organigramme der Parteien und informative Tabellen, die die Entwicklung der Parteien seit dem Systemwechsel in unterschiedlichen Bereichen dokumentieren, zu finden. 4 Schließlich befindet sich im Anhang ein Verzeichnis der Abkürzungen der Namen aller Parteien und anderen Organisationen, die in dieser Arbeit vorkommen. 1 Es ist möglich, dass nach der Parlamentswahl auch die slowakischen linken Parteien in der Oppositionsrolle wieder Fuß fassen werden, besonders wenn sie ihre vor den Wahlen intensivierte Zusammenarbeit fortsetzen. 2 In der letzten Legislaturperiode hielten sich die personelle Fluktuation innerhalb der Parlamentsfraktion der durch Zersplitterungstendenzen geplagten SDL’ in Grenzen. 3 Die Übersetzer der Statuten sind: Maria Brie aus dem Tschechischen und Slowakischen, Gabriella Horn aus dem Ungarischen und Roman Š č etinec aus dem Polnischen. 4 In Tabelle 9 sind die detaillierten Ergebnisse der wichtigsten linken Parteien bei den Parlamentswahlen, in einer anderen ihre Mandatsentwicklung in den Parlamenten der gegebenen Länder seit dem Systemwechsel und in einer dritten ihre grundlegenden Organisationsdaten(die Zahl ihrer Mitglieder und Grundorganisationen) dargestellt. 6 Das Buch beginnt mit einer Einleitungsstudie, in der die Organisationsstrukturen der linken Parlamentsparteien Ostmitteleuropas 5 vergleichend untersucht werden. 6 Die grundlegende Fragestellung dieser Analyse ist, inwieweit die linken Parteien der Region polyarchische Züge (Dahl 1971) aufweisen, also in ihnen mehrere institutionalisierte Machtzentren existieren oder - begünstigt durch innerparteiliche Regelungen- entstehen können, bzw. ob sie- als relativ offene und dezentralisierte Gebilde- ihren Mitgliedern, örtlichen Organisationen und der innerparteilichen Opposition autonome Entscheidungsräume und breite Partizipationsrechte zugestehen. Oder sind diese Parteien eher oligarchisch geprägt, also relativ geschlossen, zentralisiert und hierarchisch, und gewähren ihre Statuten die institutionellen Voraussetzungen eher dafür, dass in ihnen eine kleine Machtgruppe die relevanten Fragen der Parteipolitik bestimmen kann? 7 Zur Beantwortung dieser Fragen werden im 2. Kapitel der Einleitungsstudie in historischen Kurzporträts die wichtigsten Etappen der Entwicklung der ostmitteleuropäischen linken Parteien dargestellt. Im ersten Teil des 3. Kapitels wird- anhand einer vergleichenden Statutenanalyse- gezeigt, welche Aufnahmekriterien für die Beitrittskandidaten in den untersuchten Parteien existieren, wie diese Prozedur verläuft und über welche Pflichten bzw. Rechte die Mitglieder in der Partei verfügen. Danach wird die vertikale Struktur der Parteien (also ihre primäre hierarchische Gliederung, die meistens nach dem Ortsprinzip, entsprechend der Verwaltungsstruktur der gegebenen Länder verläuft) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, welche Führungsorgane auf den verschiedenen(örtlichen, territorialen bzw. landesweiten) Ebenen der vertikalen Struktur der Partei existieren. Dabei wird zwischen Regelungs-(Legislativ-) und ausführenden(Exekutiv-) Organen unterschieden. Während erstere über die grundlegenden Verfahrensregeln und politischen Ziele der Partei entscheiden, sind die Exekutivorgane für das tagespolitische Management zuständig. (Poguntke 2000: 105) Im Zusammenhang damit wird die Frage gestellt, wie sich die landesweiten Parteiorgane von„unten“ konstituieren(wie und inwieweit in ihnen die Parteimitglieder territorial repräsentiert werden) bzw. welchen Anteil in ihnen die„exofficio“-Mitgliedschaften einnehmen. Außerdem wird danach gefragt, inwieweit die Legislativgremien die Exekutivorgane der Partei kontrollieren bzw. ob eine Art„Gewaltenteilung“ zwischen den landesweiten Führungsgremien existiert. Anschließend wird die horizontale Struktur der Parteien(also ihre Gliederung neben ihrer territoriumsgebundenen vertikalen Hierarchie nach anderen Ordnungskriterien, nach gemeinsamen Interessen bzw. Ansichten/Werten) untersucht. Dabei werden ihre Beratungsorgane, Nebenorganisationen („affiliated organization“), interessenpluralistischen und richtungspolitischen Fraktionen 5 In die Analyse wurde die Kommunistische Partei der Slowakei(KSS), die am Beginn der Untersuchung keine Parlamentsabgeordneten im slowakischen Parlament gehabt, bei den slowakischen Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 jedoch mit 6,32% der Stimmen 11 Sitze im Nationalrat der Slowakischen Republik errungen hatte (Lang 2002), nicht aufgenommen. Das Manuskript dieser Studie wurde im Wesentlichen am 15.9.2002 abgeschlossen. Daher werden die Ergebnisse der letzten slowakischen Parlamentswahlen in ihr zwar kurz erwähnt, aber nicht ausführlich analysiert. 6 Dabei wurden nicht nur das in der Fachliteratur und in der Presse über die historische Entwicklung dieser Parteien vorhandene Material ausgewertet bzw. die Statuten der gegebenen Parteien analysiert. Einige Angaben über die Organisationsmerkmale der in dieser Studie untersuchten Parteien entstammen Interviews, die die Autorin im Frühjahr 2001 und 2002 mit jeweils einem für Organisationsfragen zuständigen Mitarbeiter der Parteien in diesen Ländern geführt hat. An dieser Stelle soll die bei diesen Interviews geleistete vielseitige Unterstützung der Studenten Jan Labun und Bartek Kosicki dankbar vermerkt werden. 7 In der politologischen Fachliteratur wird außer„Polyarchie“ und„Oligarchie“ auch die„Monokratie“ als Organisationstyp von Parteien unterschieden. In monokratischen Parteien, deren Organisationsstruktur äußerst zentralisiert ist, dominiert eine Person(meistens der Parteivorsitzende) die interne Machtstruktur, wobei sie über besondere, nur ihr zustehende Rechte bei der Entscheidung der relevanten Fragen der Parteipolitik verfügt. (Eckstein/Gurr 1975; Schonfeld 1981: 231-239). In dieser typologisch unterscheidbaren Form kommt Monokratie allerdings in keiner der ostmitteleuropäischen linken Parlamentsparteien vor. Dies schließt allerdings nicht aus, dass auch die grundsätzlich oligarchischen und manchmal auch die polyarchisch geprägten Parteien in der einen oder anderen Hinsicht monokratische Züge aufweisen können. 7 analysiert. Im Zusammenhang mit ihnen wird gezeigt, welche Funktionen sie innerhalb der Parteiorganisation erfüllen und wie sie in die vertikale Parteistruktur(z.B. durch Vertretung in den Führungsgremien der Partei) integriert werden. Schließlich wird im 4. Kapitel der Einleitungsstudie analysiert, welchem Organisationstyp die einzelnen Parteien angehören, und welche Faktoren sich bei der Bestimmung ihrer Organisationsstrukturen als dominant erwiesen haben. 2. Parteiporträts 2.1. Sozialdemokratische Parteien 2.1.1.„Historische“ Parteien 2.1.1.1. Tschechische Sozialdemokratische Partei ( Č eská strana sociáln ě demokratická/ Č SSD) Die sozialdemokratische Partei ist die älteste Partei Tschechiens. Sie wurde am 7.4. 1878 in Prag-B ř evnov unter dem Namen„Tschechoslowakische Sozialdemokratische Arbeiterpartei“ gegründet und war eine der wichtigsten politischen Kräfte der Tschechoslowakei während der „ersten Republik“ in der Zwischenkriegszeit. Nach der Machtübernahme der Kommunisten fusionierte ein Teil der Partei am 27.6.1948 mit der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei(KS Č). 8 Einen Tag zuvor konstituierte sich die Tschechoslowakische Sozialdemokratische Partei im Exil. Ein Versuch der nie offiziell verbotenen oder aufgelösten Partei im August 1968, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen, konnte wegen der sowjetischen Invasion nicht zu Ende geführt werden.(Wende 1981: 707, 710) Die Sozialdemokratie war die einzige tschechoslowakische politische Partei, die die gesamte Zeit bis zum November 1989 im Exil wirkte.(Vorá č ek 1996: 141) Bereits vor dem Systemwechsel bestand im Rahmen der Charta ´77 eine sozialdemokratisch gesinnte Gruppe um Rudolf Batt ě k, die auch von der sozialdemokratischen Partei im Exil unterstützt wurde. Die Mitglieder dieser Gruppierung waren während der„sanften Revolution“ Mitbegründer des Bürgerforums.(Vodi č ka 1997: 118) Am 19. November 1989 wurde in einem Aufruf des Vorbereitungskomitees über die Gründung einer sozialdemokratischen Partei von Alt-Sozialdemokraten um J. Klaban außerhalb des Bürgerforums informiert und ein paar Tage später, am 5. Dezember, wurde eine Programmerklärung veröffentlicht. (Vorá č ek 1996: 142) Am 24./25.März 1990 wurde der 14.(Erneuerungs-)Parteitag der Č SSD abgehalten. Auf diesem kandidierten Rudolf Batt ě k und Ji ř i Horák 9 für den Parteivorsitz. Während Battek jede Kooperation mit den Reformkommunisten ablehnte, war der Horák schon im Exil dazu bereit, mit den Reformkommunisten zusammenzuarbeiten. Nachdem schließlich Horák zum Parteivorsitzenden gewählt worden war, trat der„Club Obroda“(eine Gruppe von Reformkommunisten, die sich Anfang 1989 formierte) in die Č SSD ein. (Vodi č ka 1997: 118) Am 2. April 1990 vereinbarten die Vertreter der Č SSD und der„Sozialdemokratischen Partei in der Slowakei“(SSS) in Bratislava, dass sie bei den ersten freien Wahlen in einem Wahlbündnis unter dem Namen„Sozialdemokraten“ antreten wollten. Sie bildeten dafür ein föderales Koordinationskomitee, das auf paritätischer Basis arbeitete. In einer Erklärung plädierten die Vertragspartner außerdem für die Beibehaltung der staatlichen Einheit der Tschechoslowakei.(Brokl/Mansfeldová 1996: 65) Bei den Wahlen zur Tschechoslowakischen Bundesversammlung vom 8./9.6.1990 verfehlte die Koalition„Sozialdemokraten“ sowohl den Einzug in die Volkskammer als auch in die 8 Trotz aller Bemühungen traten damals nur ca. 45000 der 365000 Mitglieder der Sozialdemokratie in die Kommunistische Partei ein.(Vorá č ek 1996: 141) 9 Er kehrte zu dieser Zeit nach vier Jahrzehnten Exil aus den USA zurück. 8 Nationenkammer des Tschechoslowakischen Parlaments, weil sie die 5%-Hürde nicht überwand(in Tschechien erreichte sie 3,8% der Stimmen für die Volkskammer bzw. 4,2% für die Kammer der Nationen; im slowakischen Teil des Landes waren die entsprechenden Wahlergebnisse 1,9% und 1,5%). Dies war nicht zuletzt dem Umstand zuzuschreiben, dass eine ganze Reihe von sozialdemokratisch orientierten Politikern auf der Liste des Bürgerforums kandidierte. Darüber hinaus litt die Partei unter der allgemein verbreiteten Abneigung gegen jegliches sozialistische Programm. Nach den Wahlen löste sich die föderale Wahlkoalition auf, und die zwei sozialdemokratischen Parteien organisierten sich selbständig und unabhängig.(Allerdings wurde der Name„ Č SSD“ erst am 28.2.1993 geändert: sie wurde von„tschechoslowakische“ in„tschechische“ Sozialdemokratische Partei umbenannt. Vodi č ka 1997: 118) Im Jahre 1991 begann die Popularität der Č SSD zu wachsen. Dazu trug bei, dass nach der Auflösung des Bürgerforums im Februar 1991 einige bekannte Persönlichkeiten in die Č SSD eintraten. 10 Außerdem fand die Partei großen Zulauf bei den Verlierern der 1991 eingeleiteten radikalen Wirtschaftsreformen. So erreichte sie bei den Parlamentswahlen vom 5./6.6.1992 für den tschechischen Nationalrat, der nach der Auflösung der Č SFR die erste Kammer des Parlaments der Tschechischen Republik bildete, schon 6,5% der Stimmen. Dementsprechend konnte sie mit 16 Kandidaten eine Parlamentsfraktion bilden. Um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit nicht zugefährden, distanzierte sich die Č SSD von ihrer zuvor vertretenen Position der Erhaltung der staatlichen Einheit der Tschechoslowakei. Sie unterstützte zwar im Föderalparlament im Oktober 1992 zusammen mit der HZDS und der LSU den Antrag, eine Kommission für den Entwurf einer konföderativen Verfassung einzusetzen, rückte aber bald von diesem Vorhaben wieder ab, weil es in der tschechischen Öffentlichkeit als gegen die nationalen Interessen gerichtet perzipiert wurde. Daraus erklärt es sich, dass die Č SSD am 25.11.1992 zusammen mit den Regierungsfraktionen für die Auflösung der Č SFR zum 1.1.1993 stimmte.(Grotz 2000: 350) Im Vorfeld des 26. Parteitages der Č SSD entflammten in der Partei intensive Richtungskämpfe vor allem in der Frage der Beziehung der Partei zur Regierungskoalition. Eine Gruppe der Parteielite neigte zu einer selektiven Kooperation mit der Regierung und eine andere setzte sich für eine konstruktive Zusammenarbeit mit ihr ein. Die sog.„Radikalen“ darunter auch Miloš Zeman, ehemaliger Politiker des Bürgerforums- plädierten für einen Wandel der Č SSD hin zu einer kompromisslosen Oppositionspartei. Diese Linie wurde gestärkt, als der im Februar 1993 in Königsgraz abgehaltene Parteitag der Č SSD Miloš Zeman zum Parteivorsitzenden wählte.(Vodi č ka 1997: 119-120) Dies führte zu einem schnellen Anstieg der Popularität der Partei: sie erreichte bei den Wahlpräferenzen bald 12% bis 14% und wurde bei den Parlamentswahlen vom 31.05./01.06.1996 mit 26,4% der Stimmen und 30,5% der Mandate zweitgrößte Partei des Landes. Die Partei verhielt sich in den darauffolgenden Jahren als konstruktive Opposition, indem sie die Koalitionsregierung von Václav Klaus, deren Parteien(ODS, KDU- Č SL, ODA) bei den Wahlen die absolute Mehrheit knapp verfehlt hatten, tolerierte. Als Gegenleistung dafür bekam die Č SSD den Posten des Parlamentspräsidenten(diesen nahm der Parteivorsitzende Miloš Zeman ein) und einige Schlüsselpositionen der Exekutive. Die Tschechische Sozialdemokratische Partei gewann die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 19.06./20.06.1998 mit 32,3% der Stimmen und 37% der Mandate. In diesem Jahr stieg 10 Nach der Auflösung des Bürgerforums formierte sich z.B. in der Tschechoslowakischen Bundesversammlung im Sommer 1991 der„Club der sozialdemokratischen Orientierung“, der im Frühjahr 1992 in die Č SSD integriert wurde. Dies rief allerdings bei einem Teil der antikommunistisch gesinnten Mitgliederbasis der Partei Proteste hervor, da unter den Abgeordneten dieses Clubs auch prominente Reformkommunisten wie Z. Ji č ínský und V. Šilhán zu finden waren.(Vodi č ka 1997: 120) 9 auch die Zahl der Mitglieder in der Partei an: während sie im Jahre 1994 nur 10500 Mitglieder zählte, gehörten 1998 schon 17300 Personen der Partei an. 11 Nachdem die Koalitionsverhandlungen mit den kleineren Parteien gescheitert waren, bildete die Č SSD- unter der Führung von Zeman- allein eine Minderheitenregierung, die in dieser Legislaturperiode wiederum durch die ODS geduldet wurde. Als Preis der Tolerierung wurde diesmal Václav Klaus Parlamentsvorsitzender, und die Č SSD bekam wichtige Posten innerhalb des Staatsapparates. Die Einzelheiten der Beziehungen zwischen beiden Parteien wurden 1998 im sog.„Oppositionsvertrag“(„Abkommen über die Schaffung stabiler politischer Rahmenbedingungen in der Tschechischen Republik“) festgelegt. In diesem einigten sich die Vertragspartner u.a. auf die Ausarbeitung politisch-institutioneller Reformen, die eine Stärkung des parteipolitischen Wettbewerbs erreichen sollten. Damit war in erster Linie die wegen der bisherigen Schwierigkeiten der Regierungsbildung geplante Verabschiedung eines neuen Wahlrechtes gemeint. Im Sommer 2000 nahm die erste Kammer des tschechischen Parlaments- mit den Stimmen der Č SSD und der ODS- ein neues Wahlgesetz an, das ein stärker konzentrationsförderliches Verhältniswahlrecht als zuvor etabliert hätte. Die wichtigsten Passagen des Gesetzes, die die kleinen Parteien benachteiligt hätten, wurden aber durch das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die gesellschaftliche Akzeptanz des symbolisch durch den„Oppositionsvertrag“ verkörperten Machtkartells der zwei größten Parteien des Landes nahm bei den Wählern zunehmend ab, was- trotz sichtbarer ökonomischer Erfolge der Zeman-Regierung- mit dem Sinken der Popularität der Č SSD in den Umfragen über die Parteipräferenzen der Wähler einherging. 12 Demzufolge schnitt die Partei sowohl bei den Senats- als auch den Kommunalwahlen der letzten Legislaturperiode schlechter ab als die ODS und die„Viererkoalition“. 13 Auch die Zahl der Mitglieder der Č SSD, die im Jahre 1999 mit 18800 Personen ihren höchsten Stand erreichte, ging etwas zurück: im Jahre 2001 verzeichnete die Partei nur noch 16800 Mitglieder. Dies alles trug sicher dazu bei, dass Zeman, der seinen Rückzug aus der ersten Reihe der Politik allerdings schon vorher angekündigt hatte, auf dem 30. Parteitag der Č SSD vom 6./8.4.2001 als Parteivorsitzender zurücktrat und auch für den Posten des Ministerpräsidenten nicht mehr kandidierte. An seine Stelle wurde Vladimir Špidla, früherer Vizevorsitzender der Partei und Arbeits- und Sozialminister der Zeman-Regierung, zum Parteichef gewählt. Er wurde auch Kandidat der Č SSD für das Amt des Ministerpräsidenten. Im Wahlkampf 2002lag die ODS bei Umfragen über Monate knapp vorn. Der Č SSD gelang es aber letztendlich, die wirtschaftlichen Erfolge der vierjährigen sozialdemokratischen Regierung gut zu verkaufen. Sie versprach parallel zu den weiteren Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft die Sicherung bzw. den Ausbau der sozialstaatlichen Elemente des politischen Systems Tschechiens. So konnte sie kurz vor der Wahl den Trend der Umfragen wenden, und die Partei gewann die Parlamentswahlen vom 14./15. Juni 2002 mit 30,2% der Stimmen. Damit errang sie 70 Sitze im Abgeordnetenhaus. Der neue Ministerpräsident Špidla bildete zusammen mit den Parteien der„Koalition“, mit der Christlich-Demokratischen Union/ 11 Die in dieser Studie erwähnten Mitgliederzahlen, deren Quelle nicht angegeben wird, entstammen den Mitgliedsstatistiken der entsprechenden Parteien. 12 Dies hing auch mit dem häufig arroganten Führungsstil von Zeman zusammen, der damit eine Reihe von Politikern und Journalisten gegen sich aufgebracht hatte. 13 Das Wahlbündnis Č ty ř koalice(Viererkoalition) wurde vor den Senatswahlen im November 1998 durch zwei parlamentarische(KDU- Č SL und US) und zwei außerparlamentarische Parteien(ODA und DEU) gegründet. Diese Parteien stellten bei den Kommunalwahlen im November 2000 gemeinsame Kandidaten auf und setzten ihre Zusammenarbeit auch nach diesen Wahlen fort. Anfang 2002 schlossen sich US und DEU zu einer Partei (US-DEU) zusammen, und im Februar dieses Jahres trat die Demokratische Bürgerallianz(ODA) infolge interner Streitigkeiten aus dem Wahlbündnis aus. Demzufolge traten die verbliebenen zwei Parteien unter dem Namen„Koalition“ zu den Parlamentswahlen vom Juni dieses Jahres an.(Czech Opposition 2002; Four Party Coalition 2002) 10 Tschechoslowakischen Volkspartei(KDU- Č SL) und der Freiheitsunion- Demokratische Union(US-DEU), eine Regierungskoalition. 14 Diese wird es aber in der Zukunft nicht leicht haben, weil die Regierungsparteien insgesamt nur 101 der 200 Mandate des tschechischen Parlaments haben, also lediglich über die Mehrheit eines einzigen Mandats verfügen. Zwischen der Č SSD und der Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens(KS Č M) gab es bis jetzt keine nennenswerte Zusammenarbeit auf landesweiter Ebene. Für die sozialdemokratische Partei gilt bis heute der auf dem Parteitag von Bohumin im April 1995 gefasste Beschluss, nicht mit extremistischen Parteien, auch nicht mit der KS Č M, zu kooperieren. Trotzdem gab es zeitweilig in verschiedenen Punkten eine gegenseitige Unterstützung(z.B. bei den Senatswahlen, bei parlamentarischen Abstimmungen bzw. in Form von Rathauskoalitionen).(Lang 1994: 4) Diese können sich in der Zukunft öfter wiederholen. Die Špidla-Regierung wird nämlich vermutlich- angesichts ihrer hauchdünnen Mehrheit im Parlament- in dieser Legislaturperiode auf die Unterstützung der KS Č M-Fraktion noch einige Male angewiesen sein. Die Sozialdemokratische Partei im Exil war Mitglied der Sozialistischen Internationale, so dass auch die in Tschechien wiedergegründete Č SSD- ohne Unterbrechung- Mitglied der größten internationalen Vereinigung der sozialdemokratischen Parteien blieb. 2.1.1.2. Sozialdemokratische Partei der Slowakei (Sociálnodemokratická strana Slovenska/SDSS) Die SDSS gehört zu den Parteien der Slowakei mit einer langen Vorkriegstradition. Im Jahre 1905 fand in Bratislava der Gründungskongress der Sozialdemokratischen Partei der Slowakei statt, die ein Jahr darauf mit der ungarischen Sozialdemokratie fusionierte. 1918 ist das eigentliche Gründungsjahr der SDSS: die Gründungsveranstaltung fand in Liptovský Mikuláš statt. Einige Tage später kam es zu dem angestrebten Zusammenschluss mit der tschechischen Sozialdemokratie zur Tschechoslowakischen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Nach der Souveränitätserklärung der Slowakei wurde die Partei am 14. November 1938 verboten. Erst 1946 konnten Vertreter der Sozialdemokratie die Partei der Arbeit gründen- diese vereinigte sich im November 1947 mit der Tschechoslowakischen Sozialdemokratischen Partei. Es folgte dann am 27. Juni 1948 die Zwangsvereinigung mit der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei.(Cramer-Langer 1998: 45) Nach dem erfolglosen Versuch, die Partei im Jahre 1968 wiederzugründen, wurde die „Sozialdemokratische Partei in der Slowakei“(SSS) erst am 1. Februar 1990 ins Leben gerufen. Zu den Parlamentswahlen vom 8./9.6.1990 kandidierte sie als Teil des Wahlbündnisses„Sozialdemokraten“, das die SSS mit der Č SSD am 2. April 1990 schloss. Diese Koalition verfehlte den Einzug ins tschechoslowakische Parlament, weil sie an der 5%-Hürde scheiterte. Nach den Wahlen löste sich das Wahlbündnis auf. Die zwei sozialdemokratischen Parteien wurden organisatorisch selbständig, und die SSS nannte sich vor den Wahlen 1992 in „Sozialdemokratische Partei der Slowakei“(SDSS) um. Zur Parlamentswahl vom 5./6.6.1992 trat sie allein an. Zuvor war eine Wahlkoalition aus ihr und der SDL´ an der Person von Dub č ek, der in diesem Jahr in die SDSS eintrat, gescheitert. (Obrman 1992: 18) Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei schaffte bei dieser Wahl nur den Sprung(mit 6,1% der Stimmen und 5 Mandaten) in die Nationenkammer des noch kurze Zeit bis zur endgültigen Trennung der Tschechoslowakei bestehenden Föderationsparlaments. Bei der Wahl der Volkskammer und des Slowakischen Nationalrates scheiterte sie mit 4,9% bzw. 4% der Stimmen an der 5%-igen Sperrklausel. 14 In der 17köpfigen neuen Špidla-Regierung bekamen die Sozialdemokraten 11 Ministerposten, und 6 Minister stellen die Koalitionspartner.(Z.B. wurde der Parteivorsitzende der KDU- Č SL, Cyril Svoboda, Außenminister Tschechiens.(Social Democrats 2002) 11 Zur Parlamentswahl vom 30.9./1.10.1994 kandidierte sie in der Wahlkoalition„Gemeinsame Wahl“ zusammen mit den linken Parteien SDL´, SZS und HP(Landwirtebewegung). Diese kam mit 10,4% der Stimmen und 18 Mandaten in den Slowakischen Nationalrat. Dabei erlangten zwei Vertreter der SDSS ein Abgeordnetenmandat. 15 Die Partei war in dieser Legislaturperiode durch interne Konflikte geschwächt. Im Jahre 1995 bildete sich aus ihr heraus die Plattform„Wiedergeburt der Sozialdemokratie“(Obroda sociálnej demokracie /OSD). Die Vertreter der OSD warfen der amtierenden Parteiführung vor, in nationaler Hinsicht„lauwarm“ zu sein, sie kritisierten diese wegen ihres„Tschechoslowakismus“ und ihrer„mangelnden Linksorientierung“. Das Ziel der Plattform bestand darin, ein größeres Entgegenkommen der SDSS gegenüber den Parteien der Regierungskoalition, insbesondere der HZDS und der Arbeiterassoziation der Slowakei(ZRS), zu erreichen als dies bis dahin der Fall war.(Mesežnikov 1995: 26) 16 Einen solchen Orientierungswechsel der SDSS vermochte aber die OSD-Plattform nicht herbeizuführen. Die Führung der Partei hielt in der ganzen Legislaturperiode den Kurs der scharfen Abgrenzung von der autoritär-populistischen Me č iar-Regierung, unterhielt Kontakte zu allen Oppositionsparteien und unternahm Anstrengungen zur Einigung der demokratischen Opposition. So fand z.B. im August 1996 auf Initiative der SDSS ein„runder Tisch“ mit der Demokratischen Union, der ungarischen Bewegung„Zusammenleben“(Együttélés/Spolužitie) und der Christdemokatischen Bewegung(KDH) statt. 17 Als im Juni 1996 die bis dahin latenten Spannungen zwischen den Regierungsparteien zu einer ernsthaften Koalitionskrise eskalierten und die SDL´ mit ihrer Ankündigung, eine von Me č iar geführte Minderheitenregierung unterstützen zu wollen, zur Erhaltung der Regierungskoalition maßgeblich beitrug 18 , distanzierte sich die SDSS- wie auch die meisten anderen Oppositionsparteien- scharf von den Postkommunisten. Zwar wurde im September 1996 nochmals ein Abkommen zwischen der SDSS und der SDL´ über politische Zusammenarbeit und die Möglichkeit einer erneuten gemeinsamen Kandidatur bei den Wahlen geschlossen, aber die Differenzen zwischen den einstigen Koalitionspartnern nahmen in einem Maße zu, dass sich das Bündnis„Gemeinsame Wahl“ im November 1997 auflöste. (Cramer-Langer 1998: 49) Die SDSS trat schon im Juli desselben Jahres der neugegründeten Slowakischen Demokratischen Koalition(SDK), der Anti-Me č iar-Bewegung von fünf Oppositionsparteien (Christlich-Demokratische Bewegung/KDH, Demokratische Partei/DS, Demokratische Union/DÚ und Grüne Partei/SZS), bei. Als Mitglied des Wahlbündnisses SDK, das bei den Parlamentswahlen vom 25./26.9.1998 26,3% der Stimmen und 28% der Mandate erhielt, kam 15 Eine der SDSS-Abgeordneten, Marcela Gbúrová trat allerdings 1998 der neugegründeten Partei der Bürgerverständigung(SOP) bei, sodass bis zu den folgenden Parlamentswahlen im September 1998 nur der SDSS-Vorsitzende Jaroslav Volf für seine Partei im Parlament saß.(Cramer-Langer 1998: 48) 16 Obwohl keiner der Vertreter dieser Plattform Mandatsträger der Partei war, erklärte sie ihre Zustimmung zum Sprachengesetz der Slowakischen Republik, das zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Sie richtete außerdem ein Protestschreiben an das Europäische Parlament wegen der geäußerten Besorgnis über die innenpolitische Lage der Slowakei. Der Zentralrat der SDSS forderte diese Plattform unter Androhung des Parteiausschusses auf, ihre Fraktionsaktivität einzustellen. Schließlich spaltete sich die OSD von der SDSS ab.(Cramer-Langer 1998: 4849) 17 Bei diesen Gesprächen standen die gesunkenen Chancen der Slowakischen Republik auf einen baldigen Beitritt zur EU, den die beteiligten Parteien mit Nachdruck unterstützten, im Vordergrund.(Cramer-Langer 1998: 48) 18 Der Koalitionspartner Slowakische Nationalpartei(SNS) fühlte sich bei den von der HZDS dominierten Privatisierungsmaßnahmen übergangen. Daher wollte er Druck auf den Regierungschef ausüben. Die SNS schlug vor, die Oppositionsparteien in die Kontrollorgane über Geheimdienst und Privatisierungsbehörde zu integrieren. Mit dem anderen Koalitionspartner, der Arbeiterassoziation der Slowakei(ZRS), wurde sogar ein entsprechender Antrag an das Parlament gestellt. Trotz mehrerer Gespräche konnte Me č iar keinen Kompromiss mit seinen Koalitionspartnern erzielen. Als aber bekannt wurde, dass die SDL´-Führung zu einer formalisierten Kooperation mit der HZDS bereit war, lenkten SNS und ZRS ein, und die Einheit der Koalition wurde hergestellt.(Grotz 2000: 404) 12 auch die SDSS mit 4 Abgeordneten ins Parlament. Sie bekam allerdings keinen Ministerposten in der Dzurinda-Regierung. Dies hing sicherlich mit ihrer geringen Unterstützung durch ihre Wählerschaft zusammen: seit Jahren erreicht die SDSS bei Meinungsumfragen nicht mehr als 0,5-1% an Unterstützung durch die Befragten in den Umfragen. Als die Gründung der SDKÚ im Februar 2000 durch Dzurinda angekündigt wurde und damit der Zerfallsprozess der SDK-Fraktion begann 19 , intensivierte die SDSS ihre Beziehungen zur Partei der Bürgerverständigung(SOP), mit der sie auch eine Kooperationsvereinbarung einging.(Mesežnikov 2001: 56) Die Abgeordneten der SDSS blieben aber auch danach in der Parlamentsfraktion der SDK. Die innerparteiliche Krise der SDSS wegen ihrer niedrigen gesellschaftlichen Unterstützung hält weiterhin an. Die Zahl der Mitglieder der Partei, die sich im Jahre 1996 auf 1700 belief (Cramer-Langer: 1998: 46), konnte zwar danach etwas angehoben werden(2001 zählte die SDSS 2220 Mitglieder), damit gehörte sie aber immer noch zu den kleinsten Parteien der Slowakei. Eine Zeit lang erhoffte man sich in der Partei ein erfolgreiches Krisenmanagement vom Bankdirektor Ludomir Slahor, den man im Mai 2001 anstelle von Jaroslav Volf zum Parteichef wählte(Slovak Media 2001) und durch Statutenänderungen mit für eine demokratische Partei ungewöhnlich starken innerparteilichen Machtkompetenzen ausstattete. Als aber in der Folgezeit der vielbeschäftigte Bankdirektor- entgegen den ursprünglichen Versprechungen- nicht viel Zeit für die Parteiarbeit fand und sich demzufolge auch die gesellschaftliche Unterstützung für die Partei keineswegs verbesserte, löste der VIII. Parteitag der SDSS ihn ab und wählte im März 2002 Peter Baráth, den Kreisvorsitzenden der Partei in der Region Nitra, zum neuen Vorsitzenden der Partei. Gleichzeitig bestimmte man Jaroslav Volf(den Vorsitzenden der SDSS 1993-2001 und Abgeordneten der Partei im Nationalrat der Slowakischen Republik) zum Spitzenkandidaten der SDSS zu den Parlamentswahlen im September 2002. Er trat- entsprechend der am 28. Mai geschlossenen Vereinbarung zwischen der SDL’, der SOP und der SDSS- auf der Liste der SDL’ zur Wahl an. 20 Diese scheiterte bei den Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 an der 5%-Hürde, sodass die SDSS in der gegenwärtigen Legislaturperiode keinen Vertreter im Nationalrat der Slowakischen Republik hat. 2.1.2. Nachfolgeparteien 2.1.2.1. Bündnis der Demokratischen Linken (Sojusz Lewicy Demokratycznej/SLD) Unter diesem Namen kooperierten erstmals diverse, meistens ehemalige staatssozialistische linke Parteien und gesellschaftliche Organisationen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vom 25.11./9.12.1990 zur Unterstützung der Kandidatur W ł odzimierz Cimoszewicz. Dessen im Lichte der vorherrschenden antistaatssozialistischen Stimmung der Bevölkerung erreichter relativer Erfolg(9,2%) veranlasste die gegebenen Organisationen dazu, ihre Kooperation zu intensivieren. So schlossen sich am 16. Juli 1991 33 Organisationen(u.a. der Gewerkschaftsverband OPZZ, die Lehrergewerkschaft, die Demokratische Frauenunion, der Bund der Polnischen Kommunisten„Proletariat“, die Bewegung der Werktätigen/RLP des früheren OPZZ-Vorsitzenden Alfred Miodowicz und die Polnische Sozialistische Partei/PPS(Ziemer 19 Von den 4 Parlamentariern der SDSS trat ein Abgeordneter der SDKÚ bei. 20 Die genannten Parteien schlossen- nach der Darstellung eines Mitarbeiters der SDSS während eines Interviews im Frühjahr 2002- kein Wahlbündnis, weil sie in diesem Fall für den Einzug ins Parlament eine angehobene(7%ige) Hürde hätten erreichen müssen, was- angesichts der schlechten Umfrageergebnisse dieser Parteien- vollkommen unrealistisch war. Inzwischen wurde die SDSS organisatorisch auch durch die Gründung der Partei„Sozialdemokratische Alternative“(SDA) und durch die Reformer der SDL’(Peter Weiß und Brigita Schmögnerová) geschwächt. Z.B. schlossen sich große Teile der Jugendorganisation der Partei der SDA an. (Átpártolnak 2002) 13 1997: 60)) im Hinblick auf die Parlamentswahlen vom Oktober 1991 in der Wahlallianz „SLD“ zusammen. Sie fungierte bis Ende 1999 im Vorfeld aller Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen als Wahlbündnis, koordinierte aber die Zusammenarbeit der Teilnehmerorganisationen auch in der Zwischenzeit.(Day 2000: 89-90) Die dominante Organisation des SLD war von Anfang an die SdRP(Sozialdemokratie der Republik Polen), die Nachfolgepartei der ehemaligen Staatspartei PZPR(Polnische Vereinigte Arbeiterpartei). Innerhalb der PZPR wurden angesichts des schlechten Wahlergebnisses der Partei bei den Parlaments- und Senatswahlen vom 4./18. Juni 1989 Forderungen nach einer grundlegenden Umgestaltung der Organisation laut. Es bildeten sich in der PZPR zahlreiche Gruppierungen, die über die möglichen Optionen einer institutionellen Reform der Partei debattierten bzw. Vorschläge dazu unterbreiteten.(Nach Strobel /1990: 14/ gab es Mitte 1989 über 70 solche informelle Zirkel.) Eine der einflussreichsten unter ihnen war die sozialdemokratische„Initiative 8. Juli“. Ihr gehörten einige reformorientierte Parlamentsabgeordnete an wie der Fraktionschef Orzechowski und Tadeusz Fiszbach, die mit der Unterstützung der Solidarno ść in den Sejm gewählt wurden.(Grotz: 111) Sie plädierten für die Gründung einer neuen Partei mit einer radikalen Distanzierung von der Vergangenheit der PZPR und mit Ablehnung jeder Beteiligung am früheren Parteivermögen. Auf dem 11. PZPR-Parteitag vom 27./28. Januar 1990 wurden diese Forderungen allerdings nur teilweise erfüllt. Am ersten Tag des Parteitages löste sich zwar die PZPR auf, an ihrer Stelle wurde jedoch die SdRP gegründet.(Die personelle Erneuerung drückte sich darin aus, dass man zum neuen Parteivorsitzenden anstelle des PZPR-Chefs Mieczys ł aw Rakowski den damals 36jährigen Aleksander Kwa ś niewski wählte.) Die neue Partei sah sich allerdings als„Nachfolger“ der Staatspartei, wobei sie sich auf diesem Parteitag weder von der Vergangenheit der PZPR distanzierte noch von ihrem Vermögen trennte. Deswegen spaltete sich von ihr die Polnische Sozialdemokratische Union(PUS) unter dem Vorsitz von Tadeusz Fiszbach ab. Sie stützte sich auf 100 Delegierte des Parteitages, darunter auf 20 Abgeordnete im Sejm.(Hirsch 1994: 51) Diese Partei konnte sich aber danach zwischen der SdRP und dem sozialdemokratischen Flügel der Solidarno ść nicht behaupten. So löste sie sich 1992 auf. 21 (Ziemer 1997: 61) Der SdRP, die sich nach ihrem Parteitag schnell in die sozialdemokratische Richtung entwickelte, gelang es, eine dominante Position im Mitte-Links-Spektrum des Parteiensystems zu erreichen. Davon zeugen die Wahlergebnisse des von ihr dominierten SLD bei den Parlamentswahlen 1993, als sie mit 20,41% der Stimmen bzw. 37,2% der Mandate das beste Resultat unter den Parteien erreichte und demzufolge mit der Volkspartei(PSL) die Regierungskoalition bilden konnte. Zuerst stellte der Koalitionspartner den Regierungschef (Waldemar Pawlak), wobei sich das SLD die wichtigen Wirtschaftsressorts in der Regierung und eine Art„Vetorecht“ für den damaligen Vorsitzenden der SdRP, Aleksander Kwa ś niewski 22 , innerhalb der Koalition sichern konnte(Juchler 1995: 66). Nach einem Misstrauensvotum gegen Pawlak im März 1995 stellte das SLD in der Person von Józef Oleksy den Ministerpräsidenten. Nachdem er wegen des Verdachts, für den russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben, seinen Rücktritt erklärt hatte, bekam wieder ein Kandidat des SLD, W ł odzimierz Cimoszewicz, den Posten des Ministerpräsidenten. 23 Er blieb bis zu den am 21. September 1997 abgehaltenen folgenden Sejmwahlen im Amt. Bei diesen erreichte das SLD 21 Außerdem brach Anfang 1991 ein scharfer interner Richtungsstreit innerhalb der PUS aus. Wegen der Unterstützung der Kandidatur Wa łę sas bei den Präsidentschaftswahlen traten prominente Persönlichkeiten aus der Partei aus.(Schade 1991: 960) 22 Dies bedeutete, dass alle wichtigen Entscheidungen der Regierung vorher mit ihm abgesprochen werden sollten. 23 Cimoszewicz war zwar formal parteilos, aber das SLD unterstützte seine Präsidentschaftskandidatur schon im Jahre 1991. Er war auch bei den Sejmwahlen 1997 Spitzenkandidat des SLD. 14 mit 27,1% der Stimmen und 35,7% der Mandate ein noch besseres Ergebnis, als dies im Jahre 1993 der Fall war. Damit kam sie aber nach der Wahlaktion Solidarno ść(AWS) nur auf den zweiten Platz und wurde zur größten Oppositionspartei gegenüber der durch die AWS und die liberale Freiheitsunion(UW) gebildeten Regierung. In dieser Periode wurde das SLD zu einer einheitlichen Partei umgestaltet. Diesen Schritt begründete man in erster Linie damit, dass mit dem Anwachsen ihrer Anhängerschaft die organisatorischen Kapazitäten des SLD erschöpft seien. Eine neue Partei könne zur Bildung eines unbelasteten und integrativen Erscheinungsbildes der Linken beitragen. Sie würde mit einem nichtideologischen und undogmatischen Kurs neue Wähler aus der politischen Mitte gewinnen.(Lang 2000b: 2) Zweitens verwies man auf die mögliche Interpretation des Artikels 100 der 1997 angenommenen Verfassung(„Kandidaten für das Amt eines Abgeordneten oder Senators können von politischen Parteien oder Wählern aufgestellt werden.“(Verfassung 1997: 37)), wonach Koalitionen und gesellschaftliche Vereinigungen demnächst möglicherweise keine Kandidaten mehr aufstellen können. Drittens wurde die Notwendigkeit der Parteigründung mit häufigen organisatorischen Koordinationsproblemen innerhalb der bis dahin losen Wahlallianz erklärt.(Day 2000: 90) Die Umwandlung der SDL in eine Partei bot außerdem der im Wahlbündnis SLD bereits bisher tonangebende SdRPFührung die Möglichkeit, ihre dominante Position weiter auszubauen und stellte effektivere Reglementierungs- und Disziplinierungsformen gegenüber renitenten Abweichlern als bisher zur Verfügung.(Lang 2000b: 2) Zur Vorbereitung der Parteigründung wurde im Frühjahr ein Organisationskomitee aus Mitgliedern von 30 Organisationen der Wahlallianz SLD gebildet. 24 (Die Initiatoren der neuen Partei luden von den 33 Mitgliedsorganisationen des SLD eine extrem-linke Organisation nicht in das Organisationskomitee ein. Zwei Organisationen, die PPS und die RLP, die mit der Gründung der Partei SLD- wegen des Verlusts der eigenen Organisationsidentität und der zentralistischen Struktur einer einheitlichen Partei- nicht einverstanden waren, nahmen die Einladung nicht an. Die meisten Aktivisten der anderen Organisationen der Wahlallianz waren aber bereit, in die Partei SLD, in der Kollektivmitgliedschaften von Organisationen nicht mehr möglich waren, als Personen beizutreten.) Das Organisationskomitee verfasste und ein provisorischer Nationaler Rat verabschiedete am 15. April 1999 das Statut des neuen SLD, das für die Registrierung beim Gericht eingereicht wurde. Auf ihrem 4. Parteitag, am 16. Juni 1999, löste sich die SdRP auf 25 , und am 18. Dezember 1999 fand der Gründungsparteitag des SLD statt.(Day 2000: 92) Dass die neue Partei bei ihrer Entstehung durch die einstige SdRP dominiert wurde, zeigt sich darin, dass die beiden obersten Führungspositionen(die des Parteivorsitzenden und des Generalsekretärs der Partei) Personen (Leszek Miller und Krzysztof Janik) bekamen, die diese Funktionen auch schon in der SdRP bekleidet hatten. Allerdings wurde bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Partei auch der gewerkschaftliche Hintergrund des SLD berücksichtigt.(So wählte man Stanis ł aw Janas als Vertreter des Gewerkschaftsflügels in die Parteiführung.)(Lang 2000b: 2) Außerdem sandte man auch ein Signal an die eher liberal eingestellten Wähler, indem man auch den ehemaligen Solidarno ść-Aktivisten und einstigen UW-Abgeordneten Andrzej Celinski, der vor kurzem aus der Freiheitsunion zum SLD wechselte, zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte.(Former Solidarity 1999) Die Parteigründung hatte positive Folgen für die„linke Volkspartei“ SLD: sowohl ihre Mitgliederzahl als auch die Unterstützung durch die Wähler nahm zu. Die Partei, der noch im 24 Die Mitglieder des Organisationskomitees, die Parteien(z.B. der SdRP) angehörten, traten aus diesen aus, weil das polnische Parteiengesetz Mitgliedern von Parteien die Gründung einer neuen Partei nicht erlaubt. 25 Im Zusammenhang mit der Selbstauflösung der SdRP wurde in der Literatur auch die Vermutung geäußert, dass sich die Partei dadurch der Einforderung von Verbindlichkeiten gegenüber dem polnischen Staat entziehen wollte, die aus Vermögensbeständen ihrer Vorgängerorganisation PZPR resultieren. Darauf würde der Umstand hindeuten, dass sich das neue SLD nicht als Rechtsnachfolgerin der SdRP konstituierte.(Lang 2000b: 2) 15 Jahre 1998 62000 Personen angehörten(Bingen 1998: 3), zählte im Jahre 2000 ca. 80000 (Lang 2000b: 3) und 2001 schon ca. 100000 Mitglieder. Außerdem erreichte sie in den Umfragen über die Parteipräferenzen der Wähler unter denen, die sicher zur Wahl gehen wollten, bald eine 35%-40%-ige Unterstützung. Das SLD schloss im Dezember 2000 ein Wahlbündnis mit der Arbeitsunion(UP), die bei der 97er Parlamentswahl die 5%-Hürde verfehlte.(Vetter 2001: 827) Außerdem unterzeichneten die zwei Parteien im März 2001 eine Vereinbarung mit der Partei der Pensionierten und Rentner(KPEiR), dass deren Kandidaten zu der Parlamentswahl auf den SLD-UP Wahllisten antreten werden.(Polish Left-Wing 2001) Das SLD-UP-Bündnis gewann die Sejmwahlen vom 23.9. 2001 mit großem Vorsprung. Es erreichte 41% der abgegebenen Stimmen, verfehlte aber dabei das selbst gesetzte Ziel: die absolute Mehrheit. Demzufolge musste eine Koalitionsregierung gebildet werden. Koalitionspartner des SLD und der UP 26 in der vom SLD-Parteichef Leszek Miller geführten Regierung wurde die Polnische Volkspartei(PSL). 27 Allerdings hat seitdem die Popularität des regierenden Wahlbündnisses SLD-UP deutlich nachgelassen.(Z.B. hatte das Bündnis nach der Umfrage des polnischen Meinungsforschungsinstituts TNS-OBOP über die Parteipräferenzen der Wähler im Juli 2002 unter allen Befragten nur eine 29%ige Unterstützung.) Die SdRP wurde im November 1996 Vollmitglied der Sozialistischen Internationalen.(Day 2000: 103) Das SLD wurde unmittelbar nach ihrer Gründung anstelle der SdRP, bei Kontinuität der Mitgliedschaft, in die Sozialistischen Internationale aufgenommen. 2.1.2.2. Partei der Demokratischen Linken (Strana demokratickej l’avice/SDL´) Die Partei der Demokratischen Linken ist die Nachfolgepartei der Kommunistischen Partei der Slowakei(KSS). Letztere trennte sich von der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei(KS Č) am 28. September 1990. Unter diesem Namen existierte sie nicht lange, weil auf dem Parteitag vom 20./21.10.1990 in Prešov der neue, zeitgemäße Name „KSS-SDL´“(Partei der Demokratischen Linken) angenommen wurde. Außerdem verabschiedete man Dokumente, die die Anstrengungen zur Überwindung alter marxistischleninistischen Standpunkte widerspiegelten. Schließlich verzichtete man auf dem Kongress vom 26.1.1991 als Symbol der radikalen Erneuerung auf den Teil„KSS“ im Namen der Partei.(Cramer-Langer 1998: 49-50) Das politische Grundprofil der SDL´ wurde als sozialdemokratisch definiert, und man leitete eine grundlegende Reform der Parteistruktur ein. Dabei mussten sich alle Parteimitglieder neu registrieren.(Juberías 1992: 165) Diese Veränderungen waren der jüngeren„Perestrojka“-Generation pragmatischer und gut ausgebildeter Politiker der Partei(u.a. dem neuen Parteivorsitzenden Peter Weiss) zu verdanken.(Szomolányi/ Mesežnikov 1997: 143) Bei den ersten freien Parlamentswahlen der Tschechoslowakei vom 8./9.6.1990 erreichte die Vorgängerpartei der SDL´(KS Č) im tschechischen Teil des Landes für die Volkskammer 13,5% und in der Slowakei 13,8% der Stimmen(dafür bekam sie 23 Mandate), bei der Wahl zur Nationenkammer kam sie in Tschechien auf 13,8% und im slowakischen Landesteil auf 13,4% der Stimmen(damit erlangte sie in dieser Kammer des tschechoslowakischen Parlaments 24 Mandate) und bei der Wahl des Slowakischen Nationalrats erreichte die slowakische Organisation der KS Č 13,4% der Stimmen und 22 Mandate. Zu den Parlamentswahlen vom 5./6.1992 trat die SDL´ ohne Koalitionspartnern an und erreichte bei der Wahl des Slowakischen Nationalrates, der nach der Trennung der Tschechoslowakei zum slowakischen Parlament wurde, 14,7% der Stimmen und 29 Mandate. 26 Das SLD und die UP bildeten nach der Wahl getrennte Fraktionen im Sejm.(Poland’ Labor 2001) 27 Die zwei stellvertretenden Regierungschefs wurden die Vorsitzenden der Arbeitsunion(Marek Pol) und der Polnischen Volkspartei(Jaroslaw Kalinowski).(Poland´s Miller 2001) 16 Nach der Wahl 1992 bot die SDL´ zunächst ein zwiespältiges Bild. Sie kritisierte Teile vom Me č iars Regierungsprogramm als vage und unrealistisch, aber die meisten SDL´-Abgeordneten stimmten ihm zu. Die Partei entwickelte ein sozialdemokratisches programmatisches Profil, das aber gleichzeitig auch slowakisch-national ausgerichtet war. So stimmten am 17. Juli 1992 25 der damals 29 Abgeordneten der Partei mit der HZDS und der Slowakischen Nationalpartei für die Souveränitätserklärung der Slowakischen Republik. Auch in der letzten Abstimmung über die Auflösung der tschechoslowakischen Föderation am 25. November 1992 stimmte ein Teil der SDL´-Abgeordneten für das Auflösungsgesetz, obwohl die Parteilinie ein Referendum forderte.(Cramer-Langer 1998: 52) Später verschärfte die SDL´ zusehends ihren Kurs gegenüber Me č iar, dem sie vor allem wirtschaftspolitische Konzeptionslosigkeit vorwarf.„Auch versuchte die Partei, durch eine Initiative ihres Vorsitzenden alle nicht an der Regierung beteiligten politischen Kräfte im Parlament zu einem institutionalisierten Dialog zusammenzuführen und damit sich selbst als führendes und bündelndes Zentrum der Opposition zu installieren.“(Hatschikjan 1994: 123) In diesem Sinne schmiedete die Partei der Demokratischen Linken im Vorfeld der Parlamentswahlen 1994 auch das linke Wahlbündnis„Gemeinsame Wahl“(SV), dem- außer der SDL´ als stärkste Kraft- die historische sozialdemokratische Partei SDSS, die Grünen (SZS) und die Landwirtebewegung HP, die für die Interessen der landwirtschaftlichen Genossenschaften eintrat, angehörten.(Juza 1995: 220-234) Sie beteiligte sich auch an der sieben Monate lang amtierenden Übergangsregierung von Jozef Morav č ik, die nach dem erfolgreichen Misstrauensvotum gegen Me č iar vom 11.3.1994 alle bisherige Oppositionsparteien bis zu den vorgezogenen Neuwahlen bildeten. In dieser stellte die SDL´ den Wirtschaftsminister.(Malová 1995: 469) Die Wahlallianz„Gemeinsame Wahl“ schnitt aber bei der Parlamentswahl vom 30.9./ 1.10.1994 weit unter den Erwartungen ab: sie erreichte 10,4% der Stimmen und 18 Mandate. Dieses besonders für die SDL´ schlechte Ergebnis kann einerseits damit erklärt werden, dass sie durch das Wahlbündnis an programmatischer Schärfe einbüßte.(Grotz 2000: 391) Ein anderer wichtiger Grund war, dass Mitte 1994 der SDL´-Abgeordnete Ján Lupták aus Protest gegen die Regierungsbeteiligung der SDL´ die Partei verließ und die linksradikale Arbeiterassoziation der Slowakei gründete. Diese Partei zog bei der Wahl 1994 mit 7,3% der Stimmen und 9 Mandaten ins Parlament ein, wobei sie viele Stimmen von ehemaligen Wählern der SDL´ an sich zog. Mit der Gründung dieser Partei hängt sicherlich auch zusammen, dass die Mitgliederzahl der SDL’, die sich in den Jahren 1992/93 auf 48000 belief (Ondruchová 2000: 52; Szomolányi 1997: 154), in den beiden darauf folgenden Jahren auf 27600 bzw. 24000 sank.(Ondruchová 2000: 52). In der Partei der Demokratischen Linken kam es infolge des schlechten Wahlergebnisses zu heftigen Auseinandersetzungen über die weitere Ausrichtung der Partei.(Fisher 1995: 24) Gegenüber der Gruppe der Anhänger einer raschen, umfassenden Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft(wie der damalige Parteichef Peter Weiss und die stellvertretende Vorsitzende Brigita Schmögnerová), die eine scharfe Oppositionspolitik gegen die Me č iarRegierung forderten, formierte sich ein immer stärkerer„pragmatischer Flügel“ innerhalb der SDL´, der Bedenken gegen die weitreichende Umgestaltung des Wirtschaftslebens äußerte und eine gegenüber der HZDS„entgegenkommendere Linie“ durchsetzte.(Mesežnikov 1995: 25) Während Peter Weiss im Februar 1995 auf dem dritten Parteitag der SDL´mit knapper Mehrheit in seinem Amt bestätigt wurde und damit in der Partei der Anti- Me č iar-Flügel weiter dominierend blieb, übernahm im April 1996 der bis dahin unbekannte Jozef Migaš (Botschafter der Slowakischen Republik in der Ukraine), der für eine pragmatischere Bündnispolitik plädierte, die Führung der Partei. Nicht zuletzt ist es mit diesem Personalwechsel zu erklären, dass während der Regierungskrise vom Juni 1996 eine Kooperationserklärung zwischen HZDS und SDL´ zustande kam.(Fisher 1996) Dies war eine der wichtigsten Ursachen für die Abkühlung des Verhältnisses anderer Oppositionsparteien 17 zur SDL´ für eine Zeit bzw. für die Auflösung des Bündnisses„Gemeinsame Wahl“ im November 1997. Wegen der autoritären Tendenzen innerhalb der Regierung näherten sich die SDL´ und die anderen Oppositionsparteien jedoch bald wieder an. Die Postkommunisten behielten aber auch weiterhin ihre Eigenständigkeit innerhalb der demokratischen Opposition und traten auch nicht in die Slowakische Demokratische Koalition(SDK) ein. So kandidierte die SDL´ bei den 1998er Parlamentswahlen ohne eine Wahlkoalition. Sie erreichte 14,7% der Stimmen bzw. 23 Mandate und trat- neben der SDK, SMK und SOP der durch Mikuláš Dzurinda gebildeten Regierung bei. In dieser bekam die SDL´ sechs Ministerposten 28 (Malová/U č e ň 1999: 499-500) und der Parteichef Jozef Migaš wurde zum Vorsitzenden des Slowakischen Nationalrates. Die Partei der Demokratischen Linken zeigte seit ihrer Regierungsbeteiligung in der Öffentlichkeit ein zerrissenes Bild. Die Richtungskämpfe zwischen dem sozialliberalen und dem traditionalistisch-linken Flügel der Partei haben sich verschärft. Die meist diskutierte Frage bestand darin, inwieweit die SDL´ die ökonomischen Restriktionsmaßnahmen der Dzurinda-Regierung, deren Finanzministerin die Partei der Demokratischen Linken in Person von Brigita Schmögnerová stellte, mittragen soll. Bei der von den Oppositionsparteien initiierten Vertrauensabstimmung im April 2000 stimmten der Parteivorsitzende, Jozef Migaš, und fünf andere SDL’-Abgeordnete- aus Protest gegen die drastischen Sparmaßnahmen- im Parlament sogar gegen die Dzurinda-Regierung.(Vodi č ka 2000: 915). Außerdem traf es die Partei schwer, dass ihr Parlamentsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender Robert Fico Ende 1999 aus der Partei ausgetreten war und eine neue Partei unter dem Namen„Smer“(Richtung) gegründet hatte. Diese Partei stieg in den Umfragen über die Parteipräferenzen der Wähler schnell zur zweitstärksten politischen Kraft der Slowakei auf. Hingegen sanken die Popularitätswerte der SDL’ drastisch. Dies alles spielte dabei sicher eine Rolle, dass die Mitgliederzahl der Partei ihren niedrigsten Stand in den 90er Jahren erreichte: Während die SDL´ im Jahre 1999 noch 21223 Mitglieder zählte(Ondruchová 2000: 52), gehörten ihr 2001 nur noch 17857 Personen an. In dieser Situation verstärkte sich die innerparteiliche Kritik gegenüber dem Parteivorsitzenden. Auf dem Parteitag der SDL´ vom 8.7.2000 warfen Vertreter des sozialliberalen Flügels der Parteiführung vor, mit ihrer Kritik an der Regierungspolitik über die SDL´ in der Öffentlichkeit das Bild eines unzuverlässigen Partners zu stärken. Die Anhänger des traditionalistisch-linken Parteivorsitzenden argumentierten hingegen damit, dass die SDL´ mit einer vorbehaltlosen Unterstützung der unpopulären Austeritäts- und Stabilisierungspolitik der Regierung die für eine sozialdemokratische Partei besonders wichtige Sensibilität in sozialen Fragen verlieren würde. Bei der Wahl des Parteivorstandes wurde der Parteichef Jozef Migaš zwar in seinem Amt bestätigt. Die Abstimmung fiel aber sehr knapp aus: während 223 Delegierte für ihn votierten, bekam der Gegenkandidat, der Bildungsminister Milan Ftá č nik(einer der bekannten Vertreter des sozialliberalen Flügels) 182 Stimmen. (Mesežnikov 2001: 63) Auf dem 7. Parteitag der SDL´ in Trnava vom 17.11.2001 kandidierte Migaš für das Amt des Parteichefs schon nicht mehr. Die Wahl wurde zwischen dem ehemaligen Vorsitzenden und prominenten Vertreter des sozialliberalen Flügels der SDL´, Peter Weiß, und dem Führer des konservativen Flügels der Partei, dem Landwirtschaftsminister Pavol Koncoš, entschieden. Letzterer errang mit 256 Stimmen einen deutlichen Sieg über Weiß, für den nur 90 Stimmen abgegeben wurden. Der innerparteiliche Machtkampf wurde aber mit dieser Wahl nicht beendet, sondern eher verschärft. Dies wurde deutlich, als alle drei bekannten Vertreter des sozialliberalen Flügels der SDL´(Brigita Schmögnerová, Milan Ftá č nik und Peter Weiß) nach der Wahl des neuen Parteichefs ihre Kandidatur für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zurückzogen.(Slovak Leftist 2001) 28 Die SDL´stellte nach der Regierungsbildung einen der stellvertretenden Ministerpräsidenten und die Minister für Finanzen; Arbeit, Soziales und Familie; Bildung und Wissenschaft; Verteidigung bzw. Landwirtschaft. 18 Die neue Parteiführung fühlte sich- nach dem deutlichen Wahlsieg von Koncoš- so gestärkt, dass sie im Januar 2002 auch den Schritt wagte, den einige Vertreter des traditionalistischlinken Flügels vorher schon mehrmals forderten: die Rückberufung der Finanzministerin, Brigita Schmögnerová, aus der Regierung. 29 Die SDL´, die sich seit Monaten unter der für den Einzug ins Parlament notwendigen 5-%-Hürde bewegte, hoffte darauf, durch diesen Schritt wieder etwas größere Zustimmung bei den Wählern zu erlangen. Ministerpräsident Dzurinda war zuerst nicht bereit, die Finanzministerin aus ihrem Amt zu entlassen. Ihr Verbleiben in der Regierung hätte aber das Ende der Regierungskoalition und vorgezogene Neuwahlen bedeutet.(SDL 2002) Um dies zu verhindern, reichte dann Schmögnerova selbst ihren Rücktritt ein.(Finance 2002) Anschließend trat sie aus der SDL’ und aus ihrer Parlamentsfraktion aus und wechselte im Parlament zu den unabhängigen Abgeordneten. Auch Peter Weiß folgte ihr.(Former Slovak Finance Minister leaves 2002) Sie haben am 21. Februar eine neue- nach Worten von Schmögnerová-„moderne, gegen jeden Populismus und Nationalismus gerichtete“ sozialdemokratische Partei unter dem Namen „Sozialdemokratische Alternative“(SDA) gegründet.(Former Slovak Finance Minister Sets 2002; New Slovak 2002) Der Austritt dieser namhaften Vertreter des sozialliberalen Flügels aus der SDL´ hing sicherlich nicht zuletzt damit zusammen, dass sich die Partei in der letzten Zeit immer stärker an den- nach Umfragen- wahrscheinlichen Sieger der nächsten Parlamentswahl, der HZDS, orientiert. So votierte die SDL’ z.B. bei der Endabstimmung über das Verwaltungsgesetz Anfang Juli 2001 zusammen mit der Opposition und der SOP gegen die Gesetzesvorlage der Regierung. Außerdem weist in diese Richtung auch die Tatsache, dass die Partei bei den Regionalwahlen der Slowakei am 1. Dezember 2001 vielfach- wie z.B. in Košice und in der Nitra Region- in Wahlkoalition mit der bislang oppositionellen Bewegung für eine Demokratische Slowakei des früheren Premiers Vladimir Me č iar angetreten ist.(Meciar’s 2001) Die SDL’ stellte zu den slowakischen Parlamentswahlen 2002 eine eigene Liste auf, auf der auch die Kandidaten der anderen zwei kleinen slowakischen linken Parteien, der SDSS und der SOP, zu der Wahl antreten. Dies wurde in einem von den drei Parteien am 28. Mai 2002 unterschriebenen Vertrag über die Zusammenarbeit festgelegt. 30 Die SDL’-Liste scheiterte bei den Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 an der 5%-Hürde, demzufolge hat die Partei der Demokratischen Linken das erste Mal seit dem Systemwechsel keine Abgeordnetem im slowakischen Parlament. Die Partei der Demokratischen Linken ist seit 1996 Mitglied der Sozialistischen Internationalen.(Cramer-Langer 1998: 50) 2.1.2.3. Ungarische Sozialistische Partei (Magyar Szocialista Párt/MSZP) Die MSZP entstand im Vergleich zu den internen Reformprozessen der anderen ostmitteleuropäischen Staatsparteien ziemlich früh: am Anfang Oktober 1989, noch vor den ersten freien Parlamentswahlen. Die Parteigründung wurde durch eine landesweite Bewegung der Mitglieder der MSZMP, der sog.„Reformkreisbewegung“, vorbereitet. Der erste Reformkreis wurde im November 1988 in Szeged gebildet, und bereits im Frühjahr 1989 organisierte man in den meisten größeren Ortschaften Ungarns derartige Kreise. Sie begleiteten den Übergang zum Mehrparteiensystem mit einer intensiven politischen Diskussion über alle Tabu-Themen des Staatssozialismus(z.B. über die Ereignisse von 1956) 29 Gleichzeitig wurde Frantisek Hajnovic, ein Ökonomist der Nationalbank, für den- laut der Koalitionsvereinbarung- der SDL’ zustehenden Ministerposten nominiert.(Schmoegnerova 2002) 30 Der Vorsitzende der SDL’, Pavol Koncoš, hat diesen Vertrag bei dessen Unterzeichnung als ersten Schritt zur künftigen Fusion der drei Parteien zu einer stärkeren Parteiformation bewertet.(Slovak Left 2002) 19 und definierten sich als Nachfolger der Traditionen der ungarischen demokratischen Linken. Sie forderten die Rückgabe des Parteivermögens an den Staat und die Gründung einer neuen sozialistischen Partei. Im Vorfeld des XIV-ten Parteitages der MSZMP vom 6./9.10.1989 hatten die Reformkreise eine landesweite Organisation, den Reformbund ins Leben gerufen, der zur bedeutendsten Plattform des Parteitages wurde.(Sipos 1996) Im Wesentlichen ist es ihr zu verdanken, dass sich die Staatspartei am 7. Oktober selbst auflöste und an ihre Stelle eine demokratisch-linke Partei, die Ungarische Sozialistische Partei trat.(Schmidt-Schweizer 2000: 349-411) Während des Parteitags schloss der Reformbund mit der anderen großen Plattform der Delegierten, der„Volksdemokratischen Plattform“, die die gemäßigteren Reformer und einige konservative Kräfte der MSZMP vereinigte, einige Kompromisse. So bekannte sich die neue Partei zur Rechtsnachfolge der Staatspartei mit der Absicht, damit einer Rückgabe des Vermögens der MSZMP an die Gesellschaft und dem friedlichen Übergang zu einer parlamentarischen Mehrparteiendemokratie zu dienen. Sie sah sich aber nicht als politischer Nachfolger der alten Staatspartei, was auch darin zum Ausdruck kam, dass die MSZP sich schon auf diesem Parteitag vom System des bürokratischen Parteistaates sowie vom Prinzip des demokratischen Zentralismus distanzierte und ein neues Programm und Statut verabschiedete. Auch in Bezug auf die Frage der Parteimitgliedschaft verstand sie sich nicht als direkte Nachfolgepartei. Demzufolge mussten sich die alten Mitglieder neu registrieren lassen. So kam es dazu, dass in den Reihen der MSZP, deren Vorgängerpartei in den 80er Jahren noch ca. 800000 Mitglieder zählte, im Jahre 1990 nur noch 26605 Personen blieben. (Vass/Wéber 1997: 10-11) Nach dem Parteitag schien es so, als ob die Nachfolgepartei zusammenbleibt. Einige konservative Kräfte der ehemaligen Staatspartei haben sich dann aber doch separiert, um die alte MSZMP zu retten. 10 Tage nach dem Parteitag wurde auf der Sitzung der Aktivisten der Partei im XIII. Bezirk von Budapest der Fortbestand der MSZMP verkündet. 31 Diese praktische Spaltung der ehemaligen Staatspartei war für das sozialdemokratische Image der MSZP langfristig von Nutzen. Mit der Trennung in eine quasi-„kommunistische“ und eine quasi-„sozialdemokratische“ Partei schien sich das Jahr 1948, als sich die kommunistische und die sozialdemokratische Partei unter dem Einfluss der stalinistischen Gleichschaltung vereinigten, mit umgekehrtem Vorzeichen zu„wiederholen“. Außerdem wurde mit dem Fortbestehen der MSZMP, des- nach eigener Selbstdefinition-„politischen Nachfolgers“ der alten Staatspartei, die ständigen Bestrebungen der anderen Parteien, die MSZP auf die linke Peripherie des politischen Spektrums abzudrängen, objektiv unmöglich gemacht. Auf dem Gründungsparteitag der MSZP wählte man Rezsö Nyers, eine der bekannten Reformpersönlichkeiten der MSZMP, zum Parteivorsitzenden. Bei den Parlamentswahlen vom 25.3./8.4.1990 erreichte die Nachfolgepartei- trotz ihrer relativ frühen programmatischorganisatorischen Erneuerung- mit 10,9% der Stimmen und 8,5% der Mandate ein mageres Resultat. Dies führte zu einem radikalen Führungswechsel innerhalb der MSZP: in der ersten Runde des 2. Parteitages vom 26./27.5.1990 wurde statt Nyers, dem man u.a. Führungsschwäche vorwarf, Gyula Horn zum Parteichef gewählt, und die Delegierten wählten fast den ganzen Parteivorstand neu. Einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Partei bedeutete die Fortsetzung des 2. Parteitages in Siófok am 9./10.11.1990, als die Delegierten ein im Grunde sozialdemokratisches Grundsatzprogramm annahmen. Unter Horns Führung gelang es der MSZP zwischen 1990 und 1994, aus der politischen Isolation einer postkommunistischen Partei auszubrechen. Sowohl die Mitgliederzahl als auch 31 Die MSZMP nahm an den Parlamentswahlen 1990 teil, schaffte aber den Sprung ins Parlament nicht, wurde jedoch(bzw. ist bis heute) die zahlenmäßig stärkste außerparlamentarische Partei. Sie benannte sich im April 1993 in Arbeiterpartei(MP) um. Diejenige- zahlenmäßig nicht sehr starke- Gruppe der Partei, die die Namensänderung nicht akzeptieren wollte, spaltete sich von der Partei ab und trägt weiterhin den Namen „MSZMP“. 20 die Wählerunterstützung für die Partei nahm in diesen Jahren kontinuierlich zu. Die MSZP zählte im Jahre 1993 30836 und ein Jahr später 32525 Mitglieder.(Vass/Wéber 1997: 10-11) Bei den Parlamentswahlen vom 8.5./29.5.1994 gelang es ihr, stärkste Partei zu werden: sie gewann die Wahl mit 32,9% der Stimmen und 54,1% der Mandate und erreichte damit sogar die absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Sie schloss trotzdem eine Regierungskoalition mit dem durch Intellektuelle der einstigen„demokratischen Opposition“ geprägten sozialliberalen Bund Freier Demokraten, um bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der großen MSZP-Fraktion eine sichere Mehrheit im Abgeordnetenhaus zu haben bzw. das internationale Ansehen der durch die Nachfolgepartei dominierten Regierung zu erhöhen. Die MSZP erzielte während ihrer Regierungszeit bedeutende außenpolitische und ökonomische Erfolge, letzte aber mit dem Preis, dass die Regierung von den programmatischen Wertpräferenzen der Partei in mancher Hinsicht zugunsten eines neoliberalen wirtschaftlichen Sanierungsprogramms abwich. Nicht zuletzt deswegen verlor die MSZP ihre führende Position bei den Parlamentswahlen 1998. Sie schnitt zwar im ersten Wahlgang mit 32,9% der Stimmen ungefähr so wie bei den Wahlen im Jahre 1994 ab, ihre Kandidaten verloren aber im zweiten Wahlgang in vielen Direktwahlkreisen. So errang die Partei schließlich nur 34,7% der Parlamentsmandate. Der Sieger der Wahl, die nationalliberale Fidesz-MPP bildete die Regierung mit der Kleinlandwirtepartei(FKGP) und dem nationalkonservativ-christdemokratisch orientierten Ungarischen Demokratischen Forum(MDF). Die MSZP wurde stärkste Oppositionspartei. Die Wahlniederlage stürzte die Partei in eine Krise. Gyula Horn trat als Parteivorsitzender zurück, und László Kovács, der Außenminister der Horn-Regierung 1994-98, wurde zum Parteichef gewählt. Auch die Mitgliederzahl der Partei sank: während sie am Ende der Amtszeit der Horn-Regierung 1998 mit 38200 Personen ihren Höchststand in den 90er Jahren erreichte hatte, zählte die MSZP im Jahre 2000 nur noch 32300 Mitglieder.(Kurtán 2001: 484) Die programmatische Profilierung der MSZP in der Opposition wurde dadurch erschwert, dass die neue Regierung von den erst nach dem Ende der Amtszeit der HornRegierung zutage tretenden Erfolge der 1995/96 durchgeführten finanzpolitischen Restriktionsmaßnahmen profitieren konnte. So führte die Fidesz-MPP eine Zeitlang nach ihrem Amtsantritt in den Umfragen über die Parteipräferenzen der Wähler. Wegen ihrer Intoleranz in vielen politisch-kulturellen Fragen verlor sie aber schrittweise an Sympathie bei den Wählern, und die MSZP konnte ab Mitte 1999 die Führung in den Umfragen übernehmen. Dies dauerte aber nur so lange, bis zwischen den verschiedenen Interessengruppen und Plattformen der Sozialistischen Partei ein öffentlich ausgetragener Kampf für die wichtigsten Posten innerhalb der Partei begann, was das Erscheinungsbild der MSZP äußerst negativ prägte. Bis zum Frühjahr 2001 wurden die innerparteilichen Auseinandersetzungen der Partei beigelegt. Die MSZP nominierte den ehemaligen Finanzminister der Horn-Regierung, den parteilosen Bankier Péter Medgyessy, dem man bei der Wahl die besten Chancen ausgerechnet hatte, als Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten. Der Parteichef László Kovács wurde als künftiger Außenminister in das„Schattenkabinett“ von Medgyessy aufgenommen. Seitdem trat die MSZP einheitlich auf und führte abwechselnd mit der stärksten Regierungspartei, dem Fidesz-MPP, die Umfragen über die Parteipräferenzen der Wähler mit großem Vorsprung vor den anderen Parteien an. Auch für den Wahlkampf 2002 war vor allem das Kopf-an-Kopf-Rennen dieser zwei Parteien charakteristisch. Im Gegensatz zum „Rechtsruck“ der Jungdemokraten gelang es aber schließlich der MSZP, sich als gemäßigte, moderne Mitte-Links-orientierte politische Kraft zu präsentieren, die eine gesellschaftliche Aussöhnung nach dem Staatssozialismus anstrebt und die schnellstmögliche europäische Integration Ungarns statt gefährlicher nationalistischer Phrasen durch eine effektive Sacharbeit erreichen will. 21 Die Sozialistische Partei gewann die Parlamentswahl vom 7.4./21.4.2002 mit 42,03% der Stimmen knapp vor dem rechtskonservativem Parteibündnis der Fidesz-MPP und des MDF. Ihr Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten, Péter Medgyessy, bildete die vierte Koalitionsregierung Ungarns seit dem Systemwechsel mit dem sozialliberalen Bund Freier Demokraten. Auch seitdem hat die Popularität der MSZP kaum nachgelassen.(Z.B. führte sie im Juli 2002 mit einer 39%igen Unterstützung aller Befragten eine Umfrage des ungarischen Soziologischen Instituts Tárki über die Parteipräferenzen der Wähler an.) Die Ungarische Sozialistische Partei wurde im September 1996 als Vollmitglied in die Sozialistische Internationale aufgenommen. 2.1.3. Eine neue Partei: Partei der Bürgerverständigung (Strana ob č ianskeho porozumenia/SOP) Die Partei der Bürgerverständigung wurde im Januar 1998 ins Leben gerufen. Sie gründete sich auf der Popularität des Bürgermeisters von Košice, Rudolf Schuster.(Grotz 2000: 409410) Mit einer gemäßigt linken Programmatik und mit dem Eintreten für die Vereinigung der demokratischen Opposition konnte sich die SOP im politischen Wettbewerb auf Anhieb etablieren. Bei den Parlamentswahlen 1998 führte sie einen sehr geschickten, professionellen Wahlkampf. Ihre wichtigste Botschaft war die notwendige„Verständigung“ sowohl innerhalb aller demokratischen Kräfte der Slowakei als auch zwischen den Politikern und Wählern des Landes. Außerdem wurde die Einführung der direkten Wahl des Staatspräsidenten gefordert, für dessen Amt Rudolf Schuster kandidieren sollte. Zu den einzelnen Politikbereichen blieben die Aussagen der SOP sehr allgemein, man konnte sie keiner ideologischen Richtung eindeutig zuordnen. Trotzdem erreichte die Partei ein für eine vor kurzem gegründete Partei ein ziemlich gutes Ergebnis: sie kam auf 8% der Stimmen und auf 8,7% der Mandate. Die SOP trat in der von der SDK(Slowakische Demokratische Koalition) dominierten und Mikuláš Dzurinda geführten Regierung bei und bekam zwei Ministerposten(den des stellvertretenden Regierungschefs für die europäische Integration und den des Privatisierungsministers).(Malová 1999: 500) Bei der Präsidentschaftswahl vom 15.5./19.5. 1999, die nach einer Verfassungsänderung das erste Mal direkt durchgeführt worden war, wurde der Parteivorsitzende Rudolf Schuster im zweiten Wahlgang mit 57,2% der Stimmen vor Vladimir Me č iar(42,8%) zum slowakischen Staatspräsidenten gewählt.(Grotz 2000: 419420) Nach Schusters Wahl zum Präsidenten verlor die SOP ihr wichtigstes Thema und- wegen seines Rückzugs aus der aktiven Parteipolitik- auch ihre bedeutendste politische Persönlichkeit. Dies schlug sich im starken Rückgang der Wählerunterstützung der Partei nieder. Der im Juni 1999 gewählte neue Parteivorsitzende, der Ex-Außenminister und Minister der Dzurinda-Regierung für die europäische Integration, Pavol Hamžík, versuchte zwar die SOP, deren Mitgliederzahl sowieso nie sonderlich hoch war(1999 zählte sie 5900(Odruchová 2000: 52) und im Jahre 2000 5600 Mitglieder), mit den Slogans„Neue Mitte“ und„Dritter Weg“ als sozialdemokratische Partei der linken Mitte zu profilieren und ihr dementsprechend auch in den einzelnen Politikbereichen ein deutliches Profil zu geben. Die Partei rutschte aber bald auch in den Wählerumfragen tief unter die 5%-Hürde, und ihre Wählerunterstützung stellte sich bei 1-2% ein. Die Popularität der Partei litt besonders darunter, dass der Regierungschef Dzurinda Hamžík als Minister- wegen Korruptionsaffären in dem von ihm geleiteten Ministerium- im Mai 2001 entließ. Seitdem war die SOP auf der Suche nach Kooperationspartnern, mit denen zusammen sie bei der nächsten Parlamentswahl- trotz ihrer niedrigen Wählerunterstützung- den Einzug ins Parlament schaffen könnte. Die engsten Beziehungen pflegte sie zur Sozialdemokratischen Partei der Slowakei(SDSS), mit der sie im Juni 2000 eine Kooperationsvereinbarung 22 geschlossen hat(Mesežnikov 2001: 70).(Von dieser Zusammenarbeit erhoffte sich die SOP u.a. die Unterstützung für eine Mitgliedschaft in der Sozialistischen Internationalen durch die SDSS.) Seit Februar 2001 bildete sie eine gemeinsame Parlamentsfraktion mit der Slowakischen Grünen Partei(SZS) und der Liberaldemokratischen Union(LDÚ), deren Abgeordnete aus der Fraktion der SDK(Slowakische Demokratische Koalition)- im Laufe deren Desintegrationsprozesses- zur Parlamentsfraktion der SOP wechselten. Es waren in letzter Zeit auch Anzeichen für eine Kooperationsbereitschaft der SOP mit der nach Umfragen stärksten Partei des Landes, der HZDS, zu beobachten.(Dies zeigte sich z.B. im Juli 2001 bei der Abstimmung über das neue Verwaltungsgesetz der Slowakei, als die SOP - zusammen mit den Oppositionsparteien HZDS, SNS und der Regierungspartei SDL´- gegen die Gesetzesvorlage der Dzurinda-Regierung votierte.(Hungarian 2001) Ein solches Zusammengehen zwischen der HZDS und der SOP war auch bei den Regionalwahlen der Slowakei Anfang Dezember 2001 zu beobachten, als die Partei vielerorts- ähnlich der SDL’- ein Wahlbündnis mit der HZDS bildete.(Meciar’s 2001)) Zu den slowakischen Parlamentswahlen im September 2002 schloss sie allerdings(zusammen mit der SDSS) eine Vereinbarung mit der SDL’ darüber, dass ihre Kandidaten zu dieser Wahl auf der Liste der Partei der Demokratischen Linken antreten werden.(Slovak Left 2002) Diese scheiterte bei den Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 an der 5%-Hürde, sodass die Partei der Bürgerverständigung in der gegenwärtigen Legislaturperiode keine Abgeordneten im Nationalrat der Slowakischen Republik hat. 2.2. Eine kommunistische Partei: Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (Kommunistická strana Č ech a Moravy/KS Č M) Die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei(KS Č) entstand am 14./16.5.1921 in Prag aus den linken Flügeln verschiedener sozialdemokratischer Parteien des Landes. Sie wurde 1938 verboten. Danach wirkte sie bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in der Illegalität. Ab 1948 wurde sie zur Monopolpartei des tschechoslowakischen Staatssozialismus. Die führende Rolle der KS Č wurde 1960 auch in der Verfassung festgeschrieben. Sie vereinigte sich am 17./18.11.1948 mit der im Oktober 1939 illegal konstituierten Kommunistischen Partei der Slowakei(KSS). Dabei konnte der slowakische Teil der KS Č ein gewisses Maß an Eigenständigkeit bewahren.(Wende 1981: 686-691) Die Führung der Partei, deren Vertreter überwiegend nach dem sowjetischen Einmarsch 1968 an die Macht gekommen waren, lehnte bis Ende der 80er Jahre jede Art von politischen Reformen innerhalb der Partei bzw. des Staates ab. Unter diesen Bedingungen kam es nur vereinzelt zu Reforminitiativen der Parteimitglieder. Die wichtigste derartige Initiative war die im Sommer 1989 durch Prager Intellektuelle gegründete Gesellschaft von Bohumír Šmeral, die am 20. November des gleichen Jahres in eine offizielle Parteiplattform unter dem Namen„Demokratisches Forum der Kommunisten“(DFK) umgewandelt wurde. Am 27. November verabschiedete man ein Programm, in dem- in erster Linie bezugnehmend auf die Gedanken von Antonio Gramsci- die Öffnung der kommunistischen Bewegung gefordert wurde. Auf dem außerordentlichen Parteitag der KS Č am 19./20.Dezember 1989 nahmen 50 DFK-Vertreter als Beobachter teil. Sie konnten aber den Veränderungsprozess der Partei nicht entscheidend beeinflussen. So verließen in der Folgezeit viele Mitglieder die KS Č und gründeten Ende 1989 und Anfang 1990 eigene demokratisch-sozialistische Gruppierungen. (Im Dezember 1989 entstand z.B. das Tschechoslowakische Demokratische Forum/ Č eskoslovenské demokratické fórum und im Januar 1990 die Unabhängige Linke/Nezávislá levice.)(Vorá č ek 1996: 137-138) Die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens(KS Č M) konstituierte sich auf ihrem 1. Parteitag am 31.3.1990 als selbständige Partei(ohne den slowakischen Teil). Bis zum 15.4.1992 bildete sie allerdings eine föderative Organisationsstruktur mit der Kommu23 nistischen Partei der Slowakei bzw. ab Januar 1991 mit deren Nachfolgepartei, der Partei der Demokratischen Linken(SDL´). Die Jahre 1991-1993 waren durch innerparteiliche Diskussionen um die interne Erneuerung der Partei gekennzeichnet. In dieser Zeit spalteten sich eine Reihe von Gruppierungen ab, die ihre Reformvorstellungen innerhalb der Partei nicht durchsetzen konnten. So trennte sich z.B. im Sommer 1991 die Plattform der Demokratischen Linken von der KS Č und gründete mit anderen linken Gruppierungen die Demokratische Partei der Arbeit.(Vodi č ka 1997: 115) Die zur Überwindung der kommunistischen Identität drängenden Parteireformer mussten schon am Ende 1991 einsehen, dass sie die Unterstützung der Parteibasis nicht gewinnen konnten. Ein in dieser Zeit durchgeführtes Referendum über den Namen der Partei zeigte, dass ein solcher Schritt nur gegen die Parteibasis möglich gewesen wäre. Drei Viertel der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder votierten für den bisherigen Parteinamen, 15% sprachen sich für eine Ä nderung unter Beibehaltung des Attributs„kommunistisch“ aus.(Lang 1999: 1) Auf dem in Prost ě jov am 26.6.1993 abgehaltenen Parteitag spitzte sich der innerparteiliche Richtungsstreit zu. Hier standen sich eine altstalinistische Gruppierung unter dem früheren Prager KS Č-Chef Miroslav Št ě pán, ein reformsozialistischer Flügel unter dem Parteivorsitzenden Ján Svoboda sowie die konservativ-kommunistische„Mitte“ unter Fraktionsführer Miroslav Grebení č ek gegenüber. 32 Nachdem letzterer mit großer Mehrheit zum Parteivorsitzenden gewählt worden war, wurde die Št ě pán-Gruppierung aus der Partei ausgeschlossen, woraufhin diese sich als Partei der Tschechoslowakischen Kommunisten konstituierte. Die Gruppierung Svobodas machte sich als Partei der Demokratischen Linken ebenfalls selbständig.(Grotz 2000: 360-361) 33 Keine dieser Abspaltungen konnte sich in der Folgezeit als politischer Akteur mit maßgeblichem Einfluss in der politischen Landschaft behaupten. Die KS Č M zeigte sich seit dem 3. Parteitag organisatorisch und ideologisch geschlossener und ist praktisch frei von Flügelauseinandersetzungen. Sie präsentiert sich als Schutzmacht der sozial Schwächeren, kritisiert Tiefe und Tempo der ökonomischen Transformation und verlangt erheblich mehr staatliche Eingriffe, sei es zur Ankurbelung der Produktion, zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit oder bei der Errichtung eines umfassenden neuen Sozialsystems. Sie tritt für eine stark regulierte„mixed economy“ ein, die auf einer sozialistischen Marktwirtschaft und auf dem Prinzip der Wirtschaftsdemokratie beruhen soll. (Lang 1999: 5) Die Partei lehnte den NATO-Beitritt von Tschechien kategorisch ab, und in ihrer auf dem 4. Parteitag 1995 verabschiedeten Resolution plädierte sie für die„aktive Neutralität“ Tschechiens. In ihrem Wahlprogramm von 1996 trat sie für die Auflösung der NATO und deren Ersetzung durch ein gesamteuropäisches System der kollektiven Sicherheit auf Grundlage des Helsinki-Prozesses ein. Die Partei warnt mit scharfen Tönen vor einem bedingungslosen Beitritt zur EU, bei dem die Interessen sowohl der Arbeiterschaft als auch der Tschechischen Republik gefährdet seien. Sie stellt ein„Europa der Arbeit“ und ein „Europa des Kapitals“ gegenüber und tritt für eine„gerechte und demokratische europäische Integration bei voller Respektierung sozialer und ökologischer Forderungen“ ein.(Vurma 1996: 24-25) Bei den ersten freien Parlamentswahlen der Tschechoslowakei vom 8./9.6.1990 erreichte die tschechische Organisation der KS Č im Tschechischen Nationalrat 13,2% der Stimmen und 32 Mandate. 34 Zur Parlamentswahl vom 5./6.1992 bildeten diverse linke Parteien und 32 Die geringe Reformbereitschaft der Parteimitglieder ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass die meisten von ihnen ältere, ehemalige Mitglieder der KS Č sind. 70% der KS Č M-Mitglieder waren z.B. zum Zeitpunkt des 3. Parteitages Pensionäre.(Vachudova 1993: 28-33) 33 Nach dem Parteitag 1993 zerbrach auch die Parlamentsfraktion des Wahlbündnisses„Linker Block“. Danach gründeten einige ihrer Mitglieder die reformsozialistische Partei„Linker Block“.(Kopecký 1995: 148) 34 Die Ergebnisse der KS Č bei der Wahl das Föderationsparlaments siehe im Teil 2.1.2.2. 24 Bewegungen(darunter auch die KS Č M als weitaus stärkste politische Kraft) die Wahlkoalition„Linker Block“. Sie erreichte bei der Wahl zum tschechischen Nationalrat, der nach der Auflösung der Č SFR zur ersten Kammer des Parlaments der Tschechischen Republik wurde, 14,1% der Stimmen und 35 Mandate. Bei den Parlamentswahlen vom 31.5./1.6.1996 und vom 19./20.6.1998 erlangte die KS Č M 10,3% bzw. 11% der Stimmen. Dadurch erhielten 22 bzw. 24 Abgeordnete der Partei ein Mandat im tschechischen Abgeordnetenhaus. Die Mitgliederzahl der Partei sinkt jedoch ständig: während sie im Jahre 1992 noch 354549 Mitglieder zählte, hatte sie in den Jahren 1998, 1999 bzw. 2001 142490, 136516 bzw. 120000 Mitglieder. Die KS Č M hat in der Kommunalpolitik ihren festen Platz: seit den im November 2000 abgehaltenen Kommunalwahlen stellt sie beispielweise in 400 Städten den Bürgermeister und in 400 weiteren den Stellvertreter.(Krebs 2001) Die kommunistische Partei Tschechiens wurde allerdings auf Landesebene nie in die Verhandlungen über die Regierungskoalition nach den Parlamentswahlen eingebunden, weil sie durch die anderen Parteien als„AntiSystem“-Partei bewertet wird. Mehrmals stand sogar zur Debatte, die kommunistische Partei als verfassungsfeindlich zu verbieten. Bei den Parlamentswahlen vom 14./15. Juni 2002 errang die KS Č M mit 18,5% der Stimmen und 41 Mandaten ihr bestes Ergebnis seit dem Systemwechsel. Sie profitierte von der Unzufriedenheit vieler Wähler mit dem symbolisch durch den„Oppositionsvertrag“ verkörperten Machtkartell der zwei größten Parteien( Č SSD und ODS) Tschechiens und mit der in den letzten Jahren angestiegenen Arbeitslosigkeit. Die KS Č M bekam nach den Wahlen das erste Mal seit der Wende auch eine hohe Position im Parlament. Sie stellt in dieser Legislaturperiode einen der Vizepräsidenten des tschechischen Parlaments.(Czech Chamber 2002) Der Sieger der Wahlen 2002, die Č SSD, zog eine Regierungskoalition mit der christdemokratischen KDU- Č SL und der liberalen US-DEU vor, statt das von den Kommunisten mehrmals angebotene Modell einer Minderheitenregierung mit Tolerierung durch die KS Č M zu wählen.(Czech Communist 2002) Es kann aber sein, dass der Fraktion der Kommunisten im Parlament der derzeitigen Legislaturperiode als Mehrheitsbeschaffer noch etliche Male eine Schlüsselrolle zufallen wird, zumal die Regierungskoalition lediglich über eine hauchdünne Mehrheit von einem Mandat verfügt. 2.3. Eine alternativ-linke Partei: Grüne Partei in der Slowakei (Strana zelených na Slovensku/SZS) Die Grüne Partei in der Slowakei(SZS) wurde am 13. Februar 1990 von Vertretern der Umweltschützerlinie der slowakischen Opposition gegründet.(Cramer-Langer 1998: 77) Die SZS ist eine typische Ein-Themen-Partei: sie konzentriert sich auf das in der Slowakei wegen der Hinterlassenschaften der ideologisch motivierten Industrialisierung besonders aktuellen Problematik des Umweltschutzes. Die SZS war anfangs Teil einer grünen Parteiföderation (Grüne Partei /SZ), die in sich drei autonomen Organisationen(die grüne Partei in Tschechien, Mähren/Schlesien und der Slowakei) vereinigte.(Brokl/Mansfeldová 1996: 64) Bei den ersten freien Parlamentswahlen vom 8./9.6.1990 war die SZ dadurch geschwächt, dass viele ihrer Aktivisten auf den Listen der Bürgerbewegungen(in Tschechien des Bürgerforums und in der Slowakei der Öffentlichkeit gegen Gewalt) kandidierten. So erreichte die föderative Grüne Partei im tschechischen Teil des Landes für die Volkskammer 3,1% und für die Nationenkammer 3,4% bzw. im slowakischen Landesteil 3,2% und 2,6% der Stimmen. Sie verfehlte damit- wegen der 5%-Hürde- den Einzug ins föderale Parlament. Lediglich die SZS, die bei der Wahl des slowakischen Nationalrats 3,5% der Stimmen bekam, konnte mit 6 Abgeordneten in das Landesparlament einziehen, weil hier nur eine Sperrklausel von 3% galt. 25 Bald lösten sich die föderativen Strukturen der Grünen Partei in der Tschechoslowakei auf und auch die SZS spaltete sich. Diejenigen, die der Trennung der Tschechoslowakei nicht zustimmten, verließen die Partei und gründeten die Partei der Demokraten. Die zwei Parteien kandidierten bei den Parlamentswahlen vom 5./6.6.1992 getrennt, und beide verfehlten den Einzug nicht nur in die Volks- und Nationenkammer des kurze Zeit lang noch bestehenden tschechoslowakischen Parlaments, sondern auch in den Slowakischen Nationalrat.(Bei der Wahl des Letzteren errang die SZS 2,1% der Stimmen.) Vor den Parlamentswahlen 1994 wurde die slowakische grüne Partei erneut durch eine Spaltung geschwächt: diesmal verließ ein nationalistisch eingestellter Flügel die Partei, nachdem sich der Parteitag der SZS- nach großen innerparteilichen Diskussionen- für eine Wahlkoalition mit den linken Parteien SDL´, SDSS und HP im Rahmen des Bündnisses „Gemeinsame Wahl“ entschieden hatte. Diese Wahlkoalition schaffte bei den Parlamentswahlen vom 30.09./1.10.1994 mit 10,4% der Stimmen und 18 Mandaten den Sprung ins Parlament. So war in der Folgezeit auch die SZS im Slowakischen Nationalrat wieder mit einigen Abgeordneten vertreten.(Ein Teil der grünen Politiker, die die Partei vorher verlassen hatten, gründete die Slowakische Grüne Alternative und kandidierten zu der Parlamentswahl auf den Listen der HZDS. Andere Politiker traten wiederum in die SNS ein.) Nach dem Wahlsieg 1994 der HZDS verstärkte sich die Einsicht der Oppositionsparteien, dass zur Ablösung der seit dem Systemwechsel fast die gesamte Zeit regierenden Me č iarRegierung eine breite Zusammenarbeit der gesamten Opposition notwendig sei. In diesem Sinne riefen die Mitte—Rechts-Parteien Christlich-Demokratische Bewegung(KDH), Demokratische Union(DÚ) und Demokratische Partei(DS) im Oktober 1996 die sog.„Blaue Koalition“(Mesežnikov 1999: 51) ins Leben. Dieses Bündnis wurde im Juni 1997, als ihm auch zwei linke Parteien(die SDSS und die SZS) anschlossen, in„Slowakische Demokratische Koalition“(SDK) umbenannt. Die HZDS gewann zwar mit 27% der Stimmen die Parlamentswahlen vom 25./26.9.1998, war aber- aufgrund des Fehlens von Koalitionspartnern- nicht in der Lage, eine Regierung aufzustellen. Hingegen bildete die SDK, die bei der Wahl 26,3% der Stimmen erreicht und damit im Slowakischen Nationalrat 42 Mandate bekommen hatte, zusammen mit der Partei der Ungarischen Koalition(SMK), der SDL´ und der SOP eine Regierung, die sich im Parlament auf eine breite Mehrheit(62%) stützen konnte. Die SZS bekam zwar keinen Ministerposten in der Regierung, die rege gesetzgeberische Tätigkeit der Dzurinda-Regierung in Umweltfragen kann aber auf die Aktivität der SZS-Fraktion im Slowakischen Nationalrat bzw. ihrer im Staatsapparat tätigen Mitglieder zurückgeführt werden.(Mesežnikov 2001: 57) Nach der Parlamentswahl nahmen in der SDK-Fraktion 4 Abgeordnete der grünen Partei Platz. Nachdem Mikuláš Dzurinda im Februar 2000 die Slovakische Demokratische und Christliche Union(SDKÚ) gegründet hatte, traten zwei Mitglieder der SZS in die SDKÚ ein und auch die anderen beiden grünen Politiker blieben noch eine Zeit lang in der Parlamentsfraktion der SDK. Weil sich aber die SZS innerhalb der durch interne Streitigkeiten geprägten, größten Parlamentsfraktion des Slowakischen Nationalrates nicht profilieren konnte, vereinbarten die Politiker der Partei die Gründung einer gemeinsamen Fraktion mit der SOP und der Liberaldemokratischen Union(LDÚ). Die grünen Abgeordneten und die Parlamentarier der LDÚ schlossen sich der SOP-Fraktion an, wobei diese in„SOP-SZS-LDÚ-Fraktion“ umbenannt wurde. Die SZS-Abgeordneten erhofften vom Fraktionswechsel, dass sie ihre Vorschläge innerhalb der kleineren Fraktion besser zur Geltung bringen und in der Öffentlichkeit stärker präsent sein konnten, als dies vorher der Fall war. Im Vorfeld der Parlamentswahlen im September 2002 gab es heftige Debatten innerhalb der Partei darüber, wie die SZS bei dieser Wahl kandidieren sollte. Dabei gab es zwei markante Positionen. Die eine Gruppe wollte an den wichtigsten grünen Werten festhalten und für ihre Verwirklichung lieber als außerparlamentarische Kraft eintreten, als in einer Koalition, in 26 deren Programmatik aus den Vorstellungen der Grünen kaum etwas aufgenommen würde. Währenddessen suchten die„Pragmatiker“- ungeachtet deren ideologischer Orientierung nach einer politischen Kraft, die die Partei, die im Jahre 2001 nur ca. 1000 Mitglieder zählte, bei der nächsten Wahl sicher ins Parlament bringen könnte. Letztendlich beschloss die SZS, bei den Parlamentswahlen mit einer eigenen Liste zu kandidieren. 35 Diese scheiterte bei den Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 an der 5%-Hürde, demzufolge hat die Grüne Partei in der Slowakei in der gegenwärtigen Legislaturperiode keinen Vertreter im slowakischen Parlament. Die SZS schloss sich 1995 der Europäischen Föderation der Grünen Parteien an.(Mesežnikov 1995: 26) Der aktiven internationalen Tätigkeit der slowakischen Grünen ist zu verdanken, dass die Versammlung der Europäischen Föderation der Grünen Parteien im Oktober 1999 unter Teilnahme von Vertretern aus 34 Ländern in Bratislava stattfand.(Mesežnikov 2001: 57) 3. Die Organisationsstrukturen im Vergleich 3.1. Die Mitglieder: ihre Pflichten und Rechte Die Satzungen der untersuchten Parteien zählen in ihren Paragraphen über die Frage der Parteimitgliedschaft nur wenige Voraussetzungen auf, denen ihre künftigen Parteimitglieder entsprechen sollten. Eine dieser in sämtlichen Statuten anzutreffende Frage ist die des Eintrittsalters der Mitgliedskandidaten. Bei allen Parteien- mit Ausnahme der MSZP- dürfen Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Partei eintreten. Bei den ungarischen Sozialisten beträgt dieses Alter 16 Jahre.(4/a) 36 Außerdem wird im Statut der SZS vom „Sympathisanten(Aktivisten, Mitarbeiter) der SZS“ gesprochen, der„jeder Bürger sein kann, der das Alter von 15 Jahren erreicht hat.“(12/3) Nach den meisten Statuten müssen die Mitgliedskandidaten Staatsbürger der entsprechenden Länder sein. Die Satzungen von drei Parteien(der MSZP, der KS Č M und der SZS) schließen hingegen die Parteimitgliedschaft ausländischer Bürger in ihren Satzungen nicht aus. Allerdings dürfen diese in der MSZP kein Parteiamt bekleiden.(6/4) Die meisten untersuchten Parteien legen in ihrem Organisationsstatut fest, dass ihre Mitglieder nicht anderen Parteien angehören dürfen. Eine Ausnahme davon bilden die SZS und die SDSS, die bei ihrem Eintritt in die SDK Sonderregelungen geschaffen haben, um ihren Mitgliedern die Mitarbeit in dieser Wahlpartei zu ermöglichen. Bei allen Parteien werden die Aufnahmeanträge der Mitgliedskandidaten bei den Grundorganisationen eingereicht und die Mitgliederversammlung dieser Organisation entscheidet über sie. 37 Die Freiheit der Grundorganisation bei der Entscheidung über die Mitgliederaufnahme wird nur im Falle der KS Č M statutarisch eingeschränkt. Im Statut dieser Partei wird festgelegt, dass zur Aufnahme eines Antragstellers, der bereits Mitglied oder Funktionär höherer Organe einer Partei oder politischen Bewegung war, die Basisorganisation der Partei, die über die Aufnahme entscheidet, die vorherige Zustimmung des Bezirks- oder Zentralausschusses der Partei einholen muss. Ohne das Einverständnis dieser Parteiorgane darf der Antrag nicht behandelt und beschlossen werden.(7) 35 In der letzten Zeit stieg die Popularität der Partei etwas an. Während ihre Wählerunterstützung seit Jahren dauerhaft bei 1-2% lag, erhielt sie nach der Umfrage des ÚVVM-Instituts im Juli 2002 eine Wählerunterstützung von 3,8%. 36 Wenn demnächst in den Literaturhinweisen kein Autor angegeben wird, sondern dort nur Zahlen und evtl. Buchstaben stehen, handelt es sich um den entsprechenden Paragraphen des Statuts der behandelten Partei. 37 Darüber, wie die Grundorganisationen bei den einzelnen Parteien genannt werden, siehe Kapitel 3.2. dieser Studie. 27 In den Satzungen der untersuchten Parteien finden sich umfangreiche Listen mit den Pflichten der Mitglieder. Erwartungsgemäß enthalten alle Statuten Aussagen darüber, dass die Mitglieder ihre Tätigkeit nach der Satzung bzw. nach dem Programm der Partei ausrichten sollen. Außerdem kommt in unterschiedlichen Varianten die Vorschrift vor, dass die Parteimitglieder sich an der Ausführung der Beschlüsse(Empfehlungen, Richtlinien) der Partei beteiligen müssen. Zwei der untersuchten Parteien(KS Č M, SDSS) betonen dabei die besondere Wichtigkeit der aktiven Teilnahme des Mitglieds an der Arbeit der Grundorganisation, der es angehört(23; 4/1c) und in der MSZP wird auf die„Regelmäßigkeit der Teilnahme... an der politischen Tätigkeit der Partei“ besonderer Akzent gelegt.(6/2b) In allen Parteistatuten wird festgestellt, dass das Mitglied die Funktionen, die es freiwillig angenommen hat bzw. mit denen es betraut wurde, gewissenhaft ausführen soll.(Bei der SZS wird in diesem Zusammenhang sogar darauf hingewiesen, dass das Mitglied der Partei „verpflichtet ist... sich an allen Sitzungen derjenigen Parteiorgane zu beteiligen, deren gewähltes Mitglied es ist.“(15/1c) Vier der untersuchten Parteien(SDSS, SZS, KS Č M, MSZP) legen besonderen Wert darauf, dass ihre Mitglieder die Politik der Partei propagieren, in der Öffentlichkeit darstellen bzw. dort um deren Unterstützung werben. Einige programmatische Grundaussagen werden bei zwei Parteien(SZS, KS Č M) sogar bei den Pflichten der Parteimitglieder explizite betont: während die slowakischen Grünen ihre Mitglieder verpflichten,„bei allen(ihren)... Tätigkeit(en) auf die Interessen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Kulturerbes zu achten“(15/1a), erwarten die tschechischen Kommunisten von ihren Mitgliedern einen Beitrag„zur Vereinigung der linken Bewegungen und aller Kräfte, die sich für Demokratie und soziale Gerechtigkeit einsetzen.“(26). Außerdem wird die Aufforderung der Mitglieder zur Vertretung der Politik der Partei in der Öffentlichkeit bei der MSZP auch um die Pflicht der Teilnahme an der Wahlkampagne der Partei ergänzt.(6/2e) In den Statuten der SDL´ und des SLD werden die Parteimitglieder außerdem dazu aufgefordert, neue Mitglieder bzw. Sympathisanten/Anhänger für die Partei zu gewinnen.(20f; 9c) Schließlich wird in allen Parteistatuten erwartungsgemäß vorgeschrieben, dass die Mitglieder ihre Mitgliedsbeiträge in der festgelegten Höhe und rechtzeitig bezahlen müssen. Im Falle der Nichterfüllung der im Statut aufgezählten Pflichten eines Parteimitglieds werden Ordnungsmaßnahmen verhängt, die in der Regel auch im organisatorischen Grunddokument der Partei aufgezählt sind. Es gibt- mit Ausnahme der SDL’- in allen untersuchten Parteien eine Maßnahme, die Abberufung aus einer Funktion, mit deren Hilfe die Mitglieder der Führungsgremien der Partei bzw. die innerparteilichen Amtsträger im Falle der Nichterfüllung ihrer aus der gegebenen Funktion folgenden Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können. Außer der Abberufung gibt es bei vier Parteien( Č SSD, KS Č M, SDL’, SDSS) nur eine Ordnungsmaßnahme: die Auflösung der Parteimitgliedschaft.(7; 10-12) Die anderen Parteien kennen mehrere Disziplinarmaßnahmen. So zählen die SZS und die SOP in ihren Statuten die Verwarnung, die Auflösung der Parteimitgliedschaft und die Abberufung aus einer Funktion auf.(17; 13) Bei der MSZP gibt es außerdem noch die„Rüge“ als Ordnungsmaßnahme. (45/2) Schließlich wird bei dem SLD die Reihe von Maßnahmen, mit denen die Parteimitglieder bei Nichterfüllung ihrer Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können, auch um den Entzug des Rechts zur Ausübung von Parteiämtern bis zu einer Zeitdauer von vier Jahren ergänzt.(10/2b) Die entscheidende Institution, die bei den meisten Parteien über die entsprechende Disziplinarmaßnahme(mit Ausnahme der Abberufung 38 ) befindet, ist die Mitgliederversammlung der Grundorganisation. Nur im Falle des SLD ist für die Verhängung der Mehrzahl der Ordnungsmaßnahmen(Rüge, zeitweiliger Entzug des Rechts zur Ausübung von 38 Über die Abberufung entscheidet immer derjenige Parteigremium, dessen Mitglied das abzurufende Funktionär der Partei ist. 28 Parteiämtern und Ausschluss aus der Partei) das Parteigericht der gegebenen Ebene der Parteistruktur zuständig, während die Grundorganisationen der Partei nur eine Verwarnung aussprechen können.(10/2;3) Bei der Č SSD bedarf die Entscheidung der Mitgliederversammlung der Grundorganisation über die Beendigung der Mitgliedschaft der Bestätigung durch die Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses.(7/2) In der KS Č M können der Bezirksausschuss oder der Zentrale Ausschuss der Partei die Mitgliedschaft eines Parteimitglieds auflösen, wenn die Basisorganisation„mehr als drei Monate nichts unternimmt“.(11/d) Bei den ungarischen Sozialisten entscheidet die Grundorganisation über die Ordnungsmaßnahme gegenüber allen Parteimitgliedern, die nicht Mitglied eines landesweiten Gremiums der MSZP sind. In ihrem Falle ist für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens die Ethische Kommission der Partei zuständig. Auch in der SZS wird eine Ordnungsmaßnahme gegen ein Mitglied, das eine der Pflichten der Parteimitglieder verletzt, von der Mitgliederversammlung der Basisgruppe auferlegt, sofern es nicht Mitglied in einem gewählten Organ der Partei ist. Im letzten Fall wird die Disziplinarmaßnahme von demjenigen obersten Organ verhängt, dessen Mitglied es ist.(17/5) Bei der SDL´ entscheidet über die Auflösung der Parteimitgliedschaft zwar die Mitgliederversammlung der Grundorganisation. Wenn aber das betreffende Parteimitglied Mitglied höherer Parteiorgane ist, ist es notwendig, deren Meinung einzuholen.(25) In der SOP unterliegt die Entscheidung der Mitgliederversammlung des Ortsklubs über den Ausschluss eines Mitglieds aus der Partei in jedem Fall einer Bestätigung durch den Bezirksrat der Partei. Wenn das Parteimitglied Mitglied oberer Parteiorgane der SOP ist, kann über seinen Ausschluss nur mit deren Zustimmung entschieden werden.(V/4) Außer der Grundorganisation kann bei der letzten Partei und bei der Č SSD der Republikrat bzw. der Zentrale Ausführende Ausschuss mit Dreifünftelmehrheit ihrer Mitglieder über die Aufhebung der Mitgliedschaft jedweden Mitglieds entscheiden.(V/5; 7/4) In der Beschreibung der allgemeinen Rechte der Parteimitglieder sind alle Statuten weitgehend identisch. Es wird in ihnen postuliert, dass jedes Mitglied innerhalb der Partei wählen, gewählt und im Falle einer Kandidatur für ein öffentliches Amt durch die Partei unterstützt werden kann. 39 Das Parteimitglied darf in den innerparteilichen Debatten seine Meinung frei äußern bzw. verteidigen und an der Entscheidungsfindung bzw. an der Ausarbeitung der Grundsatzdokumente der Partei teilnehmen. 40 Es kann sich mit Eingaben, Beschwerden und Vorschlägen an die Führungsorgane der Partei wenden, auf die es innerhalb einer bestimmten(von Partei zu Partei unterschiedlichen) Frist eine Antwort bekommen muss. Zu den Rechten des Parteimitglieds gehört außerdem in den meisten Statuten, dass es über die wichtigen Geschehnisse in der Partei regelmäßig informiert werden soll. Bei einigen Parteien( Č SSD, MSZP, SDSS, SLD) wird auch darauf hingewiesen, dass das Mitglied im Bedarfsfall(meistens im Falle eines erlittenen Unrechts im Zuge der politischen Tätigkeit) mit Schutz bzw. Hilfe(z.B. Rechtsbeihilfe) der Partei rechnen kann.(8i; 6/1j; 3i; 8h) Eine unmittelbare Teilnahme der Mitglieder an der Entscheidungsfindung innerhalb der Partei in Form von Referenden bzw. Mitgliederbefragungen ist in den Statuten von fünf der untersuchten acht Parteien(KS Č M, MSZP, SDL’, SLD und SOP) vorgesehen. 41 39 Dieses Recht ist nur innerhalb der MSZP(in einem Punkt) statutarisch begrenzt: in dieser Partei dürfen nur diejenigen Personen in landesweite Führungsgremien gewählt werden, die mindestens seit einem Jahr Mitglied der Partei sind.(6i) 40 In der Satzung der KS Č M wird sogar darauf explizite hingewiesen, dass die Parteimitglieder das Recht haben, „während der Sitzungen der Organe der KS Č M jedwedes Mitglied oder Organ der KS Č M zu kritisieren.“(17) Dies ist mit großer Wahrscheinlichkeit eine Reaktion auf die autoritär geprägte, undemokratische innerparteiliche Praxis der staatssozialistischen Vorgängerpartei der KS Č M. 41 Im Statut der Č SSD ist zwar ein„innerparteiliches Referendum“ als Instrument der Entscheidungsfindung nicht erwähnt, trotzdem wird es in der Partei praktiziert. So führte man z.B. im Herbst 2001 eine solche Mitgliederbefragung in der Partei zu der Frage durch, ob es in Tschechien in der Zukunft eine direkte Präsidentenwahl geben soll. Dabei waren 80% der Parteimitglieder der Meinung, dass der bisherige Modus der 29 Die Satzung der SLD betont, dass es zu den Rechten eines Parteimitglieds gehört,„durch... Referenden... am Fällen von bestimmten Einzelentscheidungen teilzuhaben“(8d). Außerdem weist aber das Statut nur darauf hin, dass der Landesparteirat„Beschlüsse über die Durchführung von parteiweiten Referenden und Umfragen“ fasst und„die besonderen Vorschriften für die Durchführung parteiinterner Wahlen“ festlegt.(22/1h,i) Die Satzung der MSZP spricht vom„kollektiven Recht der Mitglieder, durch Mitgliederabstimmungen Entscheidungen zu treffen oder Meinungen zu äußern.“(14/1) Solche Befragungen der Mitgliedschaft können auf der örtlichen, territorialen und landesweiten Ebene der Parteistruktur bzw. innerhalb der Wahlassoziationen in allen Themen- mit Ausnahme finanzieller und wirtschaftlicher Fragen- abgehalten werden. Über grundsätzliche gesellschaftspolitische und innerparteiliche Fragen kann in der SOP eine „innerparteiliche Diskussion“ bzw. in der SDL´„ein Referendum oder eine innerparteiliche Diskussion“ durchgeführt werden. Dadurch können in beiden Parteien weder das Statut der Partei verändert noch Personalfragen gelöst werden. Eine solche Diskussion leitet sowohl bei der SOP als auch bei der SDL´ der Republikrat ein. Er muss dies auf jeden Fall tun, wenn ein Drittel der Bezirksorganisationen der SOP bzw. ein Drittel der Grund- und Bezirksorganisationen der SDL´ dies beantragen. Eine spezifische Form der Mitgliederrechte stellen diejenigen Rechte dar, die- aus einem bestimmten Grund- eine Gruppe der Parteimitglieder bevorzugen bzw. im Interesse ihrer Gleichstellung festgelegt werden. Im Statut von vier Parteien( Č SSD, MSZP, SDL´, SLD) werden den Frauen besondere innerparteiliche politische Partizipationsrechte zugestanden, allerdings in einem deutlich geringeren Maß als dies bei den deutschen bzw. anderen westeuropäischen linken Parteien üblich ist. So wird in der Satzung des SLD- im Interesse der Förderung der politischen Partizipation der Frauen- festgestellt, dass Frauen und Männer unter den Kandidaten zu den Parteiämtern und zu Delegierten aller Ebenen der Parteistruktur bzw. zu öffentlichen Ä mtern gleichmäßig vertreten sein müssen.„Kein Geschlecht darf mit einem niedrigeren Anteil als 30% repräsentiert sein.“(16) Allerdings gilt die zuletzt zitierte Vorschrift des Parteistatuts erst ab 2007, bis dahin gilt die Regelung, dass„kein Geschlecht mit weniger als 20% repräsentiert sein darf.“(68) Bei der SDL´ müssen Frauen mindestens 25% der Mitglieder der Parteiorgane stellen. Die reale Wirkung dieser Vorschrift wird durch eine Ausnahmeregelung sehr eingeschränkt: es sind nämlich Ausnahmen von dieser Vorschrift zulässig, wenn„die Kandidatinnen nicht die nötige Anzahl der Stimmen erhalten haben oder für dieses Organ nicht die erforderliche Anzahl an Frauen kandidiert hat.“(28) Bei der MSZP und der Č SSD wird die im Statut festgeschriebene Unterstützung der politischen Partizipation von Frauen mit der Förderung der Wahl der jungen Parteimitglieder in die Führungsorgane der Partei verbunden. So schreibt das Statut der ungarischen Sozialisten vor, dass in den gewählten Führungsorganen der Partei- sowohl auf der örtlichen als auch territorialen sowie landesweiten Ebene- und auf den Listen der Partei zu den Parlaments- und Kommunalwahlen mindestens ein Fünftel der Mitglieder bzw. Kandidaten jünger als 35 Jahre bzw. weiblich sein soll. Wenn in einer Organisation Kandidaten, die diesen Kriterien entsprechen, in der erforderlichen Anzahl- aus irgendeinem Grund- nicht gestellt werden können, darf auf die unbesetzten Plätze kein anderer Kandidat gewählt werden. Gleichfalls darf kein anderer Kandidat anstelle der jünger als 35jährigen oder weiblichen Bewerber gewählt werden, die die zur Wahl erforderliche Anzahl von Stimmen nicht bekommen haben. In diesen Fällen bleibt der Platz- mit Ausnahme der Kandidatenplätze auf den Listen der MSZP zu den Parlaments- und Kommunalwahlen- unbesetzt. (41/1-2) Wahl des Staatspräsidenten(Wahl durch das Parlament) geändert werden muss, und demnächst der Präsident der Tschechischen Republik durch das Volk unmittelbar gewählt werden sollte.(Czech 2001; Ruling 2001) 30 Schließlich werden in der Č SSD in den entsprechenden Regelungen des Statuts sogar die Senioren- zumindest auf der Bezirksebene der Parteistruktur- berücksichtigt. So ist es im Statut der Partei vorgeschrieben, dass bei der Wahl der Ausführenden Bezirksausschüsse ein Anteil der Vertreter von Frauen, Senioren und Parteimitglieder bis 30 Jahre in der Höhe von mindestens 10% der Gesamtmitgliedzahl des gegebenen Organs gesichert werden soll. Bei der Wahl der Regionalen Ausführenden Ausschüsse und des Parteirats der Č SSD(Zentraler Ausführender Ausschuss) soll hingegen erreicht werden, dass zu deren Mitgliedern mindestens zu 25% Frauen und zu 10% junge Parteimitglieder gewählt werden.(29/2) Außerdem soll die für die Wahl der Delegierten der Bezirkskonferenzen, der Regionalkonferenzen, der Parteikonferenz und des Parteitags der Č SSD zuständige Wahlordnung sichern, dass unter den Delegierten dieser Organe der Anteil der Frauen mindestens 25% und der der jungen Parteimitglieder bis 30 Jahre mindestens 10% erreicht.(29/3) Wird der entsprechende Anteil der Vertretung von Frauen und jungen Mitgliedern durch direkte Wahlen nicht gesichert, soll das zuständige Organ der Č SSD über ergänzende Wahlen entscheiden.(29/4) Außerdem schreibt das Statut der Partei vor, dass jeweils mindestens in eines der Ä mter der stellvertretenden Vorsitzenden der Ausführenden Bezirksausschüsse, der Ausführenden Kreisausschüsse und der Gesamtpartei eine Frau gewählt werden soll.(17/3; 21/4c; 23/1f) 3.2. Vertikale Struktur 3.2.1. Organisationseinheiten auf der örtlichen Ebene Als„Grundorganisation“ einer Partei wird in dieser Studie die unterste Organisationseinheit der vertikalen Parteistruktur bestimmt, innerhalb derer für die Mitglieder bindende Beschlüsse getroffen werden können. 42 Sie bildet den grundlegenden Rahmen für die Erfüllung der Pflichten und die Ausübung der Rechte der Parteimitglieder. Diese Organisationseinheit wird bei den untersuchten Parteien unterschiedlich bezeichnet: als„Grundorganisation“ bei der KS Č M, SDL’ und SDSS, als„Ortsorganisation“ bei der Č SSD und der MSZP, als„Ortsklub“ bei der SOP und als„Basisgruppe“ bei der SZS. In einem Teil der Statuten werden auch kleinere Organisationseinheiten(Parteigruppe/SLD, MSZP, KS Č M, Zelle/SDL´) genannt, die- nach Bedarf- durch die Grundorganisation gebildet werden können. Diesen Organisationseinheiten werden aber in den Parteistatuten keine besonderen Aufgaben zugeteilt und deren interne Struktur wird dort meistens auch nicht geregelt. In einigen Parteien werden auch noch Koordinationsorgane mehrerer Grundorganisationen unter der„Bezirksebene“(der untersten Stufe der territorialen Ebene der Parteistruktur) im Statut vorgesehen: diese sind bei der MSZP die Wahlkreisassoziationen, in der KS Č M die örtlichen bzw. städtische Ausschüsse/Räte, in der SDL´ die Koordinationsausschüsse und in der SOP die städtischen Koordinationsräte. Eine Übersicht über die Organisationseinheiten auf der örtlichen Ebene der Parteistruktur bei den untersuchten Parteien siehe Tabelle 1. 42 Außerdem entscheidet meistens diese Organisationseinheit der Parteien über die Aufnahme neuer Mitglieder in die Partei. 31 Tabelle 1: Organisationseinheiten auf der örtlichen Ebene der Parteistruktur Partei Č SSD SDSS SLD SDL’ MSZP SOP KS Č M Organisationseinheit innerhalb der Grundorganisation Parteigruppe Zelle Parteigruppe Parteigruppe Grundorganisation Ortsorganisation Grundorganisation Gemeindeorganisation Grundorganisation Ortsorganisation Ortsklub Grundorganisation SZS Basisgruppe Koordinationsorgane mehrerer Grundorganisationen Koordinationsausschuss Wahlkreisassoziation städtischer Koordinationsrat örtlicher bzw. städtischer Ausschuss/Rat Die Grundorganisation wird bei einigen Parteien( Č SSD, SDL’ und SOP) ausschließlich nach dem Territorialprinzip gebildet, also die Parteimitglieder treten in die in ihrem Wohnsitz befindliche Grundorganisation der Partei ein. Diese sind die Parteien, in deren Statuten darauf explizite hingewiesen wird, dass die Personen, die in die Partei eintreten wollen, ihre Anmeldung bei einer Grundorganisation am Ort ihres ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes einreichen müssen. Im SLD bilden Parteimitglieder, die„auf dem Gebiet der Gemeinde(Stadt) oder einer Untereinheit der Gemeinde(Stadt) tätig sind, eine Parteigruppe.“ (46/1) Allerdings können„in begründeten Fällen“ auch„Parteigruppen eines bestimmten Milieus gebildet werden.“(46/3) In den anderen Parteien können die beitrittswilligen Personen ihren Aufnahmeantrag meistens bei einer frei gewählten Grundorganisation stellen. Dies wird im Statut der tschechischen Kommunisten auch explizite betont: zu den Rechten eines Mitglieds gehört hier auch das Recht,„die Grundorganisation der KS Č M zu wählen, in der....(es- Cs. M.) arbeiten will.“ (13) Bei der SDSS resultiert dies daraus, dass in dieser Partei Grundorganisationen sowohl entsprechend dem Territorialprinzip(als Orts- und städtische Organisationen) als auch nach dem Interessenprinzip(als Interessenorganisationen) gegründet werden können.(10/2-4) 43 Nach dem Statut der MSZP müssen zwar die beitrittswilligen Personen ihren Aufnahmeantrag beim Vorstand einer Ortsorganisation stellen(5/1)(also in dieser Hinsicht ist diese Partei auch primär nach dem Territorialprinzip organisiert). Diese Ortsorganisation muss aber nicht diejenige sein, die sich am ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz des Beitrittskandidaten befindet, sondern Letzterer kann die Ortsorganisation, in die er eintreten möchte, frei auswählen. Außerdem können innerhalb der Ortsorganisationen Untereinheiten(„Grundorganisationen“ bzw. Parteigruppen) auch„auf beruflicher Grundlage“ gegründet werden. (10/3c) Eine Mindestmitgliederzahl wird in den meisten Parteistatuten nur für die Gründung der Grundorganisationen definiert: So können in der KS Č M und der SDSS mindestens 3 Mitglieder eine Grundorganisation und in der SZS eine Basisgruppe gründen. Bei der Č SSD, der SDL’ und der SOP müssen sich 5 Parteimitglieder zusammenschließen, um eine Ortsorganisation, eine Grundorganisation bzw. einen Ortsklub gründen zu können. 44 Dies hängt in der Ungarischen Sozialistischen Partei von der Einwohnerzahl der gegebenen Gemeinde ab. 43 Das Statut der SZS gibt über diese Frage keine Auskunft, es wurde aber aus den in der Landeszentrale dieser Partei geführten Interviews klar, dass Basisgruppen in dieser Partei sowohl auf Territorial- als auch auf Interessenbasis gegründet werden können. 44 Im Statut der SDL’ wird auch bestimmt, dass mindestens drei Parteimitglieder die unterhalb der Grundorganisation liegende Organisationseinheit der SDL’(Zelle) gründen können. 32 Eine Ortsorganisation kann bei dieser Partei in Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern von fünf und in Siedlungen mit einer höheren Einwohnerzahl von zehn Mitgliedern gegründet werden.(10/1b) 45 Die interne Struktur der Grundorganisationen wird im Statut einiger Parteien gar nicht oder kaum bestimmt. Keine Aussagen zu dieser Frage sind in der Satzung der SOP zu finden. In den Statuten der SZS und der MSZP wird in diesem Zusammenhang nur festgelegt, dass das oberste Organ der Basisgruppe bzw. der Ortsorganisation die Mitgliederversammlung bzw. in der MSZP bei größeren Ortsorganisationen die Delegiertenversammlung sein soll und diese Organisationen die übrigen Fragen ihrer Organisationsstruktur in eigenen Satzungen regeln müssen.(18/2; 10/5a-b) Bei allen anderen Parteien, die in ihren Statuten die Organisationsstruktur der Grundorganisationen ausführlicher regeln, werden- mit Ausnahme des SLD- auf dieser Ebene der Parteistruktur ein Regelungsorgan(die Mitgliederversammlung) und ein Exekutivorgan(bei der KS Č M, der SDL’ und der SDSS der“Ausschuss“ bzw. bei der Č SSD der„Vorstand“) vorgesehen. 46 Letzteres ist für das tagespolitische Management der Parteiarbeit am Ort zuständig. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die grundlegenden Fragen der Strategie und Taktik der Partei bzw. entsendet Delegierte zum Regelungsorgan(zu Versammlungen/Konferenzen) der nächsten Ebene der Parteiorganisation. Die MSZP ist die einzige Partei, in der auch die überwiegende Mehrheit der Parteitagsdelegierten unmittelbar von dieser Ebene der Parteistruktur(von den Mitgliederversammlungen oder Delegiertenversammlungen der Ortsorganisationen) delegiert wird. Von der Organisationsstruktur aller aufgezählten Parteien unterscheidet sich die des SLD durch ihre ungewöhnliche Kompliziertheit. In der Gemeindeorganisation- wie auf allen Ebenen der Parteistruktur- dieser Partei gibt es drei Legislativorgane: die Versammlung, den Konvent und den Rat. Sie unterscheiden sich erstens in der Tagungsfrequenz: die Gemeindeversammlung wird nicht seltener als alle vier Jahre, der Gemeindekonvent mindestens einmal zwischen den Sitzungen der Gemeindeversammlung und der Gemeinderat nicht seltener als alle vier Monate einberufen.(40) Diese Organe haben- nicht zuletzt durch die unterschiedliche Häufigkeit ihrer Tagungen bedingt- auch verschiedene Funktionen. Die Gemeindeversammlung bestimmt die allgemeine politische Strategie der Partei in der gegebenen Gemeinde, wählt u.a. die Mitglieder des Gemeindeparteirates und kontrolliert die Arbeit dieses Parteiorgans. Der Konvent fungiert als eine Art„Ersatzversammlung“ für das erstere Organ mit einer kleineren Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt hingegen konkrete Regelungsaufgaben wahr: z.B. bestätigt er die Kandidatenliste zum Gemeinderat bei den Wahlen zur kommunalen Selbstverwaltung und beschließt den Rahmenplan der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindeorganisation.(42-44) Diese Struktur ist nicht nur äußerst hierarchisch, sondern begünstigt die Oligarchiebildung schon auf der örtlichen Ebene der Parteistruktur u.a. dadurch, dass die Mitglieder des örtlichen Exekutivorgans der Partei, des Gemeindevorstands, nicht von der Gemeindeversammlung, sondern vom Parteirat der Gemeinde, also von einem engeren Parteigremium, gewählt werden.(44) Koordinationsorgane mehrerer Grundorganisationen(die örtlichen bzw. städtischen Ausschüsse/Räte in der KS Č M(50) und die Koordinationsausschüsse in der SDL´(42)) entstehen in Städten, Stadtteilen und Gemeinden, in denen die gegebene Partei mehrere Grundorganisationen hat. In der SOP werden städtische Koordinationsräte nur in Bratislava 45 Bei dem SLD wird hinsichtlich der Gründung von Gemeindeorganisationen keine Mindestmitgliederzahl angegeben. Im Statut wird nur festgelegt, dass„der Kreisrat... die Entscheidung fällen(kann- Cs.M.), die Gemeindeorganisation aufzulösen, wenn auf dem Gebiet der Gemeinde weniger als drei Parteigruppen tätig sind.“(39/2) Letztere muss mindestens drei Mitglieder haben. 46 Außerdem wird in fast allen Parteien eine kleine Revisionskommission für die Überprüfung der finanziellen Tätigkeit der örtlichen Parteienorganisation gewählt. Hingegen bildet man in der Regel keine Schiedskommissionen auf dieser Ebene der Parteistruktur; die hier auftauchenden Streitfragen werden von der territorialen Schiedskommission der Partei behandelt. 33 und Košice gebildet.(VIII/B/7) Die Zuständigkeiten dieser Parteiorgane begrenzen sich auf die Koordination der Parteiarbeit auf dem gegebenen Territorium, und sie werden(z.B. durch Wahl von Delegierten in höhere Parteiorgane) in die Hierarchie der vertikalen Parteistruktur nicht eingebunden. Eine spezifische Form der Koordinationsorgane mehrerer Grundorganisationen bilden die Wahlkreisassoziationen der MSZP.(11) Ihre besondere Bedeutung rührt daher, dass die Parteien in Ungarn in den Direktwahlkreisen, in denen bei den Parlamentswahlen ca. die Hälfte der Parlamentsmandate nach dem Mehrheitswahlrecht vergeben wird, verstärkt Wahlkampf führen müssen. Deshalb schreibt das Statut der MSZP vor, dass in parlamentarischen Wahlkreisen, in denen mehrere Ortsorganisationen existieren, im Zeitraum der Parlamentswahlen Wahlkreisassoziationen gebildet werden müssen. Die primäre Aufgabe dieser Parteiorgane besteht in der Aufstellung des Direktkandidaten des Wahlkreises für die Parlamentswahl und in der Koordinierung des Wahlkampfes. 47 Eine Wahlkreisassoziation kann aber in den gegebenen Wahlkreisen auch ständig bestehen bleiben und als Grundorganisation der Partei auf dem gegebenen Gebiet fungieren.(In diesen Fällen wird die Wahlkreisassoziation zur„Ortsorganisation“ und die vorherigen Ortsorganisationen zu den„Parteigruppen“ der MSZP im gegebenen Wahlkreis.) 3.2.2. Territoriale Organisationseinheiten Die territorialen Organisationseinheiten der Parteien werden- entsprechend dem Verwaltungsaufbau der gegebenen Länder- zwischen der örtlichen und der landesweiten Ebene der Parteistruktur gebildet. Eine Zusammenfassung bietet die Tabelle 2. Tabelle 2: Organisationseinheiten auf der territorialen Ebene der Parteistruktur Partei SLD MSZP Č SSD KS Č M SDSS SDL’ SOP SZS Untere territoriale Ebene 48 Höhere territoriale Ebene Kreisorganisation Wojewodschaftsorganisation (Kleinregionale Territorialer Verband Assoziationen)(Regionale Räte) Bezirksorganisation Kreisorganisation Bezirksorganisation Kreisrat Bezirksorganisation Kreisorganisation Bezirksorgane Kreisorgane Bezirksorganisation Kreisorgane Bezirksvereinigung Kreisvereinigung (Regionale Interessenvereinigungen) 47 In den Wahlkreisen, in denen nur eine Ortsorganisation existiert, ist diese für die Aufstellung des Direktkandidaten des Wahlkreises zuständig. Im Statut der MSZP steht zwar, dass die Ortsorganisation bzw. Wahlkreisassoziation„bei der Aufstellung der Kandidaten... die Empfehlungen des Landesausschusses beachten“ müssen.(10/4d) Diese Empfehlungen sind aber nur allgemeiner Natur. Insofern sind die Ortsorganisation bzw. Wahlkreisassoziation in ihrer Entscheidung sehr autonom. Dagegen kann die Landesführung der MSZP nur in Ausnahmefällen intervenieren: in besonders begründeten Fällen, wenn die Kandidatur oder der Kandidat den Interessen der Partei bei den Wahlen offensichtlich schadet, kann der Landesvorstand die Kandidatur annullieren und die Wiederholung der Nominierung verfügen. In diesem Fall ist die erneuerte Kandidatur des früheren Kandidaten nicht zulässig.(54/6) 48 In allen untersuchten Parteien haben die Parteiorganisationen der Großstädte in der vertikalen Parteistruktur eine besondere Stellung inne: sie werden meistens mit den Parteiorganisationen der unteren territorialen Ebene gleichgestellt. Diese Einordnung entspricht in der Regel ihrer Einstufung in der Verwaltungsstruktur der gegebenen Länder.(In der MSZP hat die Budapester Parteiorganisation sogar den Status eines territorialen Verbandes.) 34 In Ungarn existiert seit der Neuregelung der Verwaltungsstruktur des Landes im Jahre 1990 zwischen den Gemeinden und den landesweiten staatlich-administrativen Organen nur eine Zwischenebene, die der 19 Komitate, in denen auch eigene Selbstverwaltungskörperschaften gewählt werden. 49 Dementsprechend gründen die meisten ungarischen Parteien nur in den Komitaten je eine territoriale Organisation. In der MSZP tragen diese den Namen„Territorialer Verband“. Mehrere Ortsorganisationen der Partei können auch sog.„Kleinregionale Assoziationen“ und mehrere territoriale Verbände sog.„Regionale Räte“ gründen. Beide Organisationsformen entstehen aber nur nach Bedarf. In Polen besteht seit dem 1.1.1999 eine dreistufige Staatsverwaltung. Dabei fallen die Stufen der administrativen Zentralverwaltung mit den Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung völlig zusammen. Also es werden- neben den Gemeinden- sowohl in den 16 größeren Gebietseinheiten, in den Wojewodschaften(województwo), als auch in den 64 Stadt- sowie in den 308 ländlichen Kreisen(powiat) demokratisch legitimierte kommunale Repräsentationsorgane gewählt.(Ziemer/Matthes 2002: 231-232) Die territorialen Organisationseinheiten des polnischen SLD(Wojewodschafts- bzw. Kreisorganisationen) entsprechen dieser Struktur. Sowohl in der Tschechischen Republik als auch in der Slowakei existiert eine dreistufige Staatsverwaltung. Neben der Ebene der Gemeinden gibt es in Tschechien 85 Bezirke(okres) und 14 Kreise(kraj). Selbstverwaltungskörperschaften werden allerdings nur in den Kreisen und in den Gemeinden gewählt. In der Slowakei gliedert sich die Staatsverwaltung- neben den Gemeinden- in 79 Bezirke(okres) und in 8 Kreise(kraj). Die Selbstverwaltung bildet auch hier ein zweigliedriges System. Die untere Stufe bilden die Gemeinden und die obere die höheren Gebietseinheiten, die geographisch mit den Kreisen der Staatsverwaltung identisch sind.(Vodi č ka 2002: 267; Kipke 2002: 283, 300) 50 Die Mehrzahl der Parteien beider Länder bildet ihre territorialen Organisationseinheiten nach der administrativen Gliederung der gegebenen Staaten: also es werden in ihnen Bezirks- und Kreisorganisationen gegründet. Für die Führungsstruktur der meisten Parteien ist- wie in der Tabelle 3 zu sehen ist- sowohl auf der unteren als auch auf der höheren territorialen Ebene ein Drei- bzw. Zwei-GremienModell charakteristisch. 49 Als 20.„Komitat“ gehört hierher auch die Hauptstadt Budapest, wo eine den Komitatsparlamenten gleichgestellte kommunale Selbstverwaltungskörperschaft, das Budapester Stadtparlament, gewählt wird. 50 Der Autorin dieser Studie und den Übersetzern der Statuten scheint es- im Gegensatz zum Beitrag von Rüdiger Kipke(Wolfgang Ismayr(Hrsg.) 2002:„Die politischen Syteme Osteuropas“), in dem entsprechend der deutschen Tradition die größere Verwaltungseinheit„kraj“ als„Bezirk“ und die kleinere„okres“ als„Kreis“ übersetzt wird- zweckmäßig, diese Begriffe umgekehrt, also„kraj“ als„Kreis“ und„okres“ als„Bezirk“ zu verwenden. So werden diese Wörter auch in einem Beitrag des gleichen Bandes(Vodi č ka 2002) aus dem Tschechischen ins Deutsche übersetzt. Dabei wird auf die österreichische Verwaltungstradition Bezug genommen. 35 Tabelle 3: Führungsgremien auf der territorialen Ebene der Parteistruktur Partei SLD Č SSD SDSS SDL’ KS Č M SOP SZS MSZP Untere territoriale Ebene (Kreis, Bezirk) Legislativorgan-------------------------------------Exekutivorgan Versammlung Konvent Rat Vorstand Konferenz Konferenz Konferenz Konferenz Kongress Konferenz Ausführender Ausschuss Ausschuss Vorstand Vorstand Ausschuss Vorstand Ausschuss Ausführender Ausschuss Rat Ausschuss (Koordinierungsorgan: Kleinregionale Assoziation) Höhere territoriale Ebene (Wojewodschaft, Kreis, Komitat) Legislativorgan--------------------------------------------Exekutivorgan Versammlung Konvent Rat Vorstand Exekutivkomitee Konferenz Ausführender Vorstand Ausschuss Konferenz Ausschuss Vorstand Konferenz Ausschuss Vorstand (Die Leitungsstruktur des Kreisrats wird in seinem eigenen Statut festgelegt.) Kongress Konferenz Delegiertenversammlung (Andere Führungsgremien werden im Statut des Territorialen Verbandes festgelegt.) Rat Ausschuss Bei den Parteien mit dem Zwei-Gremien-Modell(SOP, SZS) wird in bestimmten Zeitabständen auf beiden territorialen Ebenen ein Legislativorgan in Form einer Delegiertenversammlung(Kongress, Konferenz, Parteitag) einberufen. Außerdem existiert in ihnen ein kontinuierlich arbeitendes Exekutivorgan(Ausschuss, Rat). In den Parteien des Drei-Gremien-Modells( Č SSD, SDSS, SDL´ und KS Č M) befindet sich zwischen diesen Parteiorganen auch ein drittes Gremium(Ausschuss), das auch durch Delegierung konstituiert wird, dank seiner kleineren Mitgliederzahl aber flexibler ist und öfter einberufen werden kann als das breite Legislativorgan der Partei. 51 Dieses dritte Gremium hat bei den meisten Parteien in erster Linie legislative Funktionen inne, in einigen Fällen erfüllt es aber auch gewisse exekutive Aufgaben. In Abhängigkeit davon, in welchem Maße dieses Parteiorgan bestimmte ausführende Funktionen wahrnimmt, wurde seine Bezeichnung in der Tabelle 3 näher oder weiter zur Überschrift„Exekutivorgan“ gerückt. Die Delegiertenversammlungen(Konferenzen, Kongresse, Parteitage) sind die höchsten Führungsorgane der territorialen Parteiorganisationen. Sie entscheiden in strategisch wichtigen Fragen, die die Mitglieder der gebebenen Ebene der Parteistruktur betreffen bzw. bestimmen die Richtlinien der Politik der territorialen Parteiorganisationen. Sie wählen die Mitglieder bzw. Amtsträger deren exekutiven Gremien, Schiedsgerichte und finanziellen Prüfungsorgane. Die Delegiertenversammlungen der unteren territorialen Ebene der Parteistruktur schicken Delegierte in die Legislativorgane der höheren territorialen Ebene und- mit Ausnahme der MSZP und des SLD- auch zum Parteitag auf der Landesebene der Partei. Die engeren Legislativorgane der Partei(Rat, Ausschuss) sind- als„Ersatzgremien“ der Delegiertenversammlung – berechtigt, eine Reihe derer Funktionen wahrzunehmen. Sie kontrollieren die Aufgabenerfüllung der exekutiven Parteiorgane, der ethischen Kommissionen bzw. der finanziellen Prüfungsorgane auf der entsprechenden Ebene der Parteistruktur, konkretisieren die auf der Delegiertenversammlung formulierte, allgemeine territoriale Strategie der Partei, beschließen den finanziellen Rahmenplan der territorialen Parteiorganisation und bewerten seine Ausführung. Sie können- bis zu einer festgelegten Zahl neue Mitglieder in die exekutiven Gremien der Partei wählen bzw. kooptieren. Die Exekutivorgane der territorialen Parteiorganisation(Vorstand, Rat, Ausführender Ausschuss) sind für das tagespolitische Management der Parteiarbeit auf der entsprechenden territorialen Ebene zuständig. Die Organisationsstruktur einiger untersuchter Parteien weicht in manchen Punkten von dem in diesem Abschnitt skizzierten allgemeinen Struktur- und Funktionsmodell der territorialen Organisationen ab. So zeugt z.B. von der großen Autonomie der Territorialen Verbände innerhalb der MSZP, dass im Statut dieser Partei- im Gegensatz zu den Satzungen aller anderen untersuchten Parteien- die territoriale Organisationsstruktur der Partei kaum geregelt ist. Das einzige Gremium, dessen Etablierung im Parteistatut der MSZP für die Territorialen Verbände vorgeschrieben ist, ist die Delegiertenversammlung. In der Satzung der Partei ist zwar außerdem noch aufgezählt, welche Fragen in den Organisationsstatuten der Territorialen Verbände geregelt werden müssen 52 , aber wie diese Regelung im Einzelnen aussehen soll, ist ihnen selbst überlassen. Es beweist eine gewisse Autonomie der Bezirksorganisationen innerhalb der KS Č M, dass sie nach dem Parteistatut selbst entscheiden können, ob bei ihnen die Mitglieder des Bezirksausschusses auf der Bezirkskonferenz oder- im Zeichen der direkten Demokratie unmittelbar auf den Mitgliederversammlungen der Grundorganisationen gewählt werden. Demgegenüber werden in der SDSS die Mitglieder der Bezirks- und Kreisausschüsse größ51 Bei der KS Č M nur auf der Bezirksebene. 52 Solche Fragen sind z.B. die Verfahrensweise der Wahl des Vorsitzenden, der Funktionäre und der Mitglieder der führenden Gremien des Territorialen Verbandes sowie deren Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche.(12/3;4) tenteils gar nicht gewählt, sondern kraft ihres Amtes bestimmt. 53 (Den Bezirksausschuss bilden größtenteils die Vorsitzenden der Grundorganisationen der Partei im Bezirk(17/2), und den Kreisausschuss die Vorsitzenden der Bezirksorganisationen im Kreis und die der Grundorganisationen, die direkt dem Kreisausschuss untergeordnet sind.(19/2) 54 ) Eine äußerst hierarchische und zentralisierte territoriale Organisationsstruktur weist- wie auch auf der örtlichen Ebene ihrer Parteistruktur- das SLD auf. Sowohl in ihren Kreis- als auch in ihren Wojewodschaftsorganisationen gibt es drei Legislativorgane. Die Versammlungen verfügen über sehr breit definierte allgemeine Leitungs- und Wahlkompetenzen(sie bestimmen u.a. die strategischen programmatischen Richtlinien der Partei in der Wojewodschaft bzw. im Kreis und wählen die Mitglieder des Rats.(27; 34). Die Konvente beschließen das Wahlprogramm der Kreis- bzw. Wojewodschaftsorganisation und können die Reihen derer Führungsgremien vervollständigen(28; 36). Die Räte u.a. bestätigen die Kandidatenlisten des SLD zu den Kommunalwahlen, fällen die Entscheidungen über die Wahlabsprachen bzw.-koalitionen bei und nach diesen Wahlen und wählen unter ihren Mitgliedern den Parteivorstand des Kreises bzw. der Wojewodschaft.(29; 37) Die Wojewodschaftorganisationen des SLD haben neben dem Vorstand auch ein weiteres Exekutivorgan: das Exekutivkomitee. Es wird auch von den Wojewodschaftsräten ein- und abberufen. Seine Mitglieder müssen aber- im Gegensatz zu den Angehörigen des Wojewodschaftsvorstandes- nicht Mitglieder des Wojewodschaftsrates sein. Es gibt also in dem SLD relevante Fragen(wie z.B. die Verabschiedung des Wahlprogramms oder die Wahl des Vorstands und des Exekutivkomitees der Parteiorganisation der gegebenen territorialen Ebene), die nicht von der Versammlung, dem territorialen Parteiorgan mit der größten Mitgliederzahl, also mit der größten Legitimation, sondern von engeren Gremien entschieden werden. Außerdem beschließt man in dem SLD eine innerparteilich außerordentlich wichtige Angelegenheit, die Wahl der Parteitagsdelegierten auf einer relativ hohen Ebene der Parteistruktur. Während man bei den meisten anderen Parteien über diese Frage auf den Delegiertenversammlungen der unteren territorialen Ebene der Parteistruktur entscheidet, beschließt man darüber beim SLD auf den Wojewodschaftsversammlungen. (27/1c) In einigen Parteien gibt es auf der territorialen Ebene der Parteistruktur Parteiorgane, die nicht Teil der Entscheidungshierarchie der vertikalen Parteistruktur sind, die von den unteren Parteigruppierungen nach Bedarf gegründet werden und in deren Aufgabenbereich die Koordinierungsfunktionen dominieren. Die Kleinregionalen Assoziationen der MSZP werden gebildet, um die gemeinsame und koordinierte Entwicklung mehrerer Ortschaften zu fördern, ihre gemeinsamen politischen Standpunkte herauszuarbeiten und diese zu vertreten.(13/1) Regionalräte werden geschaffen, um in Fragen, die mehrere Komitate(bzw. Ortschaften in der Nähe der Landesgrenze zusammen mit den angrenzenden territorialen Einheiten der Nachbarländer) betreffen, gemeinsame Positionen auszuarbeiten, sie zu koordinieren und diese zu vertreten.(13/2) Für die Erfüllung ähnlicher Aufgaben werden von den Basisgruppen und Bezirksvereinigungen der SZR die Regionalen Vereinigungen gegründet. 3.2.3. Landesweite Führungsgremien Im Zuständigkeitsbereich der meisten landesweiten Führungsorgane der Parteien dominieren entweder die Legislativ- oder die Exekutivfunktionen. Diese Gremien können außerdem nach ihrer Tagungsfrequenz und ihrer Größe(Mitgliederzahl) unterschieden werden. Eine 53 „Ex-officio“-Mitgliedschaften sind bei den meisten anderen Parteien- wenn überhaupt- in erster Linie auf der Landesebene der Parteistruktur üblich. 54 Außerdem sind in beide Gremien ein Vertreter der Jugend- und eine Vertreterin der Frauenorganisation der SDSS delegiert. 38 Übersicht über die landesweiten Führungsorgane der untersuchten Parteien bzw. über ihre Tagungsfrequenz 55 und Mitgliederzahl 56 siehe in der Tabelle 4. Tabelle 4: Landesweite Führungsgremien 57 Partei SLD Legislative Funktionen-----------------------------------------------Exekutive Funktionen Legislativorgan1 Legislativorgan2 Legislativorgan3 Exekutivorgan1 Exekutivorgan2 Kongress Konvent LandesparLandesparteiLandesexekuteirat(287) vorstand(38) tivkomitee(15) SDL´ (nicht seltener als alle 4 Jahre) Parteitag (mind. einmal zwischen den Sitzungen des Kongresses) Gesamtstaatliche Konferenz (nicht seltener als alle 6 Monate) Republikrat(131) (mind. einmal im Monat) Republikausschuss(23) (k.A.) Republikvorstand(8) SDSS (einmal in 2 Jahren) Parteitag (im Jahr, in dem es keinen Parteitag gibt) Gesamtstaatliche Konferenz (mind. zweimal im Jahr) Zentralrat (47) (mind. einmal im Monat) Vorstand (17) (einmal in der Woche) Ausführender Ausschuss(11) Č SSD (mind. einmal in 2 Jahren) Parteitag (k.A.) Konferenz KS Č M (einmal in 2 Jahren) Parteitag (k.A.) Parteikonferenz (mind. einmal in 3 Monaten) Zentraler Ausführender Ausschuss(137) (mind. dreimal im Jahr) Zentraler Ausschuss(90) (mindestens einmal im Monat) Vorstand (33) (mind. einmal im Monat) Ausführender Ausschuss(23) (mind. einmal in 2 Wochen) Politisches Gremium(8) (k.A.) (einmal in 4 Jahren) SZS Parteitag (in außergewöhnlichen Fällen) Parteikonferenz (mind. einmal im Vierteljahr) Republikkoordinationsausschuss(66) (k.A.) Vorstand(11) SOP (einmal in 2 Jahren) Republikkongress (nach Bedarf) Republikrat(100) (einmal im Vierteljahr) (einmal im Monat) Republikvorstand(16) MSZP (einmal in 2 Jahren) Parteitag (mind. einmal in 3 Monaten) Landesausschuss (158) (mind. einmal im Monat) Landesvorstand (15) (einmal in 2 Jahren) (k.A.) 58 (k.A.) 55 Es geht dabei immer um die Häufigkeit der Einberufung der ordentlichen Sitzungen der entsprechenden Parteien. Außerdem können die meisten aufgezählten Gremien unter bestimmten Voraussetzungen auch außerordentlich einberufen werden. 56 In der Tabelle wird die Mitgliederzahl der höchsten Legislativorgane der Parteien(der Parteitage und konferenzen) nicht angegeben, weil sie jedes Mal- meistens durch den Parteirat- in Abhängigkeit von der aktuellen Mitgliederzahl der Partei neu bestimmt wird. Sie beläuft sich bei allen Parteien auf mehrere hundert Personen. Dabei haben der Konvent bzw. die Parteikonferenzen in der Regel eine etwas niedrigere Delegiertenzahl als die Parteitage bzw. der Kongress. 57 In der folgenden Tabelle wird die Tagungsfrequenz der aufgezählten Parteigremien so angegeben, wie dies in den Statuten der entsprechenden Parteien steht. Z.B. wird die Formulierung„nach Bedarf“ nur dann verwendet, wenn sie im Parteistatut explizite erwähnt wird. Wenn die Frage der Tagungsfrequenz der Führungsgremien in der Satzung der entsprechenden Partei nicht geregelt ist, erfolgt in Klammern die Abkürzung„k. A.“(keine Angabe). 58 Nach der Darstellung eines für Organisationsfragen zuständigen Mitarbeiters der MSZP finden die Sitzungen des Landesausschusses der Partei- mit Ausnahme der Sommerferien- monatlich, also ca. 10mal im Jahr statt. 39 In Tabelle 4- wie auch in der folgenden Analyse- werden die höchsten Regelungsorgane der Parteien(Parteitag, Kongress) zusammenfassend als„Legislativorgan1“ bezeichnet. Die Regelungsgremien(Konferenz, Konvent), die meistens im Zeitraum zwischen den Sitzungen des Parteitages oder des Kongresses(also des„Legislativorgans1“) stattfinden, eine niedrigere Mitgliederzahl haben und über weniger legislative Kompetenzen verfügen, bekommen die Bezeichnung„Legislativorgan2“. Analog werden die größeren Exekutivgremien(Vorstand, Ausschuss, Ausführender Ausschuss), die in der Regel über die meisten formalen Entscheidungskompetenzen verfügen, als„Exekutivorgan1“ und die Parteiorgane(Exekutivkomitee, Vorstand, Ausführender Ausschuss und Politisches Gremium), die in Form eines Unterausschusses des Exekutivorgans1 für die tagespolitische Koordinierung der landesweiten ausführenden Parteiaufgaben zuständig sind und dementsprechend auch öfter als die Exekutivgremien des ersten Typus tagen, als„Exekutivorgan2“ bezeichnet. Zwischen den„Legislativorganen1 bzw. 2“ und den„Exekutivorganen1 bzw. 2“ befindet sich in den meisten Fällen noch ein Parteiorgan(Parteirat, Ausschuss, Ausführender Ausschuss), das in erster Linie Regelungsaufgaben wahrnimmt und deshalb in dieser Studie als „Legislativorgan3“ bezeichnet wird. 59 Es wird gebildet, weil es zu teuer wäre, bei jeder aktuellen politischen Frage, wozu die Position der Partei schnell geklärt werden muss, Legislativorgan1 oder 2 einzuberufen. Außerdem wollen die Parteien- aus Gründen der innerparteilichen Demokratie- einen(größeren oder kleineren) Teil solcher Entscheidungen nicht den Exekutivorganen überlassen. Außerdem spielt Legislativorgan3 auch bei der Kontrolle der Exekutivorgane der Partei eine Rolle. Manchmal erfüllt dieses Parteigremium sogar selbst gewisse ausführende Funktionen. 60 Auf diese Weise wird im Zeitraum zwischen den Sitzungen des Legislativorgans1 bzw. 2 die innerparteiliche Macht zwischen Legislativgremium3 und Exekutivorgan1 bzw. 2(von Partei zu Partei in unterschiedlichem Ausmaß) geteilt. Die praktische Bedeutung der Unterscheidung von Typen der Exekutiv- und Legislativorgane besteht u.a. darin, dass Gremien mit dem gleichen Namen bei einer Partei zum Typ„Exekutivorgan1“, bei einer anderen zum Typ„Exekutivorgan2“ und ein drittes Mal sogar zum Typ„Legislativorgan3“(wie z.B. der Ausführende Ausschuss bei der KS Č M, der SDSS und der Č SSD) gehören können. Zur Erinnerung an die Bedeutung der für die verschiedenen Gremientypen in dieser Studie verwendeten Begriffe wird im Folgenden gelegentlich in Klammern auch die bei den meisten deutschen Parteien gebräuchliche Bezeichnung der entsprechenden Parteiorgane angegeben.(Legislativorgan1(„Parteitag“), Legislativorgan2(„Parteikonferenz“), Legislativorgan3(„Parteirat“), Exekutivorgan1(„Vorstand“), Exekutivorgan2(„Präsidium“)). Aus Tabelle 4 ist ersichtlich, dass die meisten Parteien über alle drei Legislativorgane und das Exekutivgremium1 verfügen. Vier Parteien(SLD, SDL’, SDSS und Č SSD) haben sogar fünf Landesparteiorgane, weil bei ihnen außerdem noch Exekutivgremium2, also ein engeres ausführendes Parteiorgan, existiert. Hingegen haben SOP und MSZP nur drei Landesparteigremien. Bei ihnen wird kein Legislativorgan2(also keine Parteikonferenz) im Parteistatut vorgeschrieben. 3.2.3.1. Legislativorgan1(„Parteitag“) Die Legislativorgane des Typs 1 sind die höchsten Regelungsgremien der Parteien. Sie werden in den meisten Parteien einmal in zwei Jahren einberufen. Die Ausnahmen davon bilden die KS Č M und das SLD: in der ersten Partei findet der Parteitag einmal in 4 Jahren statt, und der Kongress des SLD muss nicht seltener als alle 4 Jahre abgehalten werden. 59 Dieses Gremium wird in den politischen Analysen oft als„kleiner Parteitag“ bezeichnet. 60 In diesen Fällen wurde seine Bezeichnung in der Tabelle näher zur Überschrift„Exekutivorgan“ gerückt. 40 Die Zahl der Delegierten korrespondiert in allen untersuchten Parteien mit der Mitgliederzahl der Partei. Den konkreten Schlüssel zur Bestimmung der Delegiertenzahl legt meistens das Legislativorgan3 der gegebenen Partei fest. Der Anteil der Parteitagsdelegierten, die auf unteren Ebenen der Parteistruktur gewählt(d.h. nicht„ex officio“ bestimmt) werden, wird im Statut von drei Parteien festgelegt: in der MSZP und der Č SSD müssen sie zwei Drittel und in der SDL´ mindestens die einfache Mehrheit aller Delegierten geben(15/3; 23/1c; 65). Diese Delegierten werden in den meisten Parteien auf der unteren Ebene der territorialen Parteistruktur(auf den Bezirkskonferenzen) gewählt; in einer Partei, in der MSZP, findet die Entscheidung über die Parteitagsdelegierten auf der örtlichen Ebene der Parteistruktur(in den Ortsorganisationen) statt und in einer Partei, in dem SLD, auf der höheren territorialen Ebene (auf den Wojewodschaftsversammlungen). Zu den Delegierten, die„ex officio“ Delegierte des Legislativorgans1 sind, gehören bei den meisten Parteien die Mitglieder der auf der vorangegangenen Versammlung des gegebenen Legislativorgans gewählten Gremien der Partei(des Exekutivorgans1, des höchsten Parteigremiums zur Schlichtung interner Meinungsverschiedenheiten bzw. des obersten finanziellen Prüfungsorgans der Partei) bzw. bei einigen Parteien(SLD, MSZP, SDSS und SZS) diejenigen Mitglieder der Parlamentsfraktion der Partei, die auch Parteimitglieder sind. Außerdem dürfen nach dem Statut von zwei Parteien auch Vertreter einiger Organisationseinheiten der horizontalen Parteistruktur mit vollem Stimmrecht am Parteitag teilnehmen: so gehören bei der MSZP drei von den Landesplattformen gewählte Personen und bei der SDSS je drei Vertreter der Jugend- und der Frauenorganisation der Partei zu den Parteitagsdelegierten. Schließlich darf in der SDSS mit vollem Stimmrecht eine besondere Gruppe der Parteimitglieder, die der sog. Gründungsmitglieder, mit Stimmrecht am Parteitag teilnehmen. Die Legislativorgane des Typs1 entscheiden über die grundlegenden politischen Ziele, Prinzipien der Partei, verabschieden ihr Grundsatzprogramm bzw. ihre richtungsweisenden Appelle und Stellungnahmen. Außerdem verabschieden sie die wichtigsten Verfahrensregeln der Partei, die im Parteistatut niedergelegt werden. Diese Parteigremien nehmen in allen Parteien Rechenschaftsberichte des Legislativorgans3, der Exekutivorgane1 und 2, des höchsten Parteigremiums zur Schlichtung interner Meinungsverschiedenheiten, des obersten finanziellen Prüfungsorgans der Partei und ihrer Parlamentsfraktion entgegen. 61 Im Statut der MSZP wird außerdem festgelegt, dass der Parteitag- im Falle einer Regierungsbeteiligung auch die Tätigkeit der Regierung bewertet.(16/1g) Das Legislativorgan1 ist in allen Parteien berechtigt, den Namen der Partei zu ändern, ihre Vereinigung mit einer anderen politischen Partei bzw. ihre Auflösung zu beschließen. Diese Entscheidung soll allerdings in der SDSS mit Vierfünftel der Stimmen gefällt werden(20/2c), und in der MSZP sind Beschlüsse des Parteitags über diese Fragen nur dann gültig, wenn sie durch eine Parteiabstimmung auf Landesebene unterstützt werden.(16/1b) Auf der Versammlung des Legislativorgans1 wird bei allen Parteien über die personelle Zusammensetzung des obersten finanziellen Prüfungsorgans der Partei und- mit Ausnahme der Č SSD und der SDSS- auch des höchsten Parteigremiums zur Schlichtung interner Meinungsverschiedenheiten entschieden. Bei einem Teil der Parteien(SDL´, SZS, MSZP) wählt man auch das Exekutivorgan1(Republikausschuss bzw. Parteivorstand) direkt und vollständig im höchsten Entscheidungsgremium(Parteitag) der Partei. Bei vier weiteren 61 Die letzteren Parteiorgane haben in den verschiedenen Parteien identische Aufgaben, werden aber unterschiedlich genannt: Republik- oder Zentrale Schiedskommission, Ethische Kommission oder Landesparteigericht bzw. Zentrale Kontroll-, Revisions-, Finanzkontroll-, Republikrevisions-, oder Republikkontrollkommission. Die Ausnahme davon bilden nur die SDSS und die Č SSD. In der ersten Partei hat die Zentrale Kontrollkommission auch die Funktionen inne, die in anderen Parteien die Schiedskommission erfüllt. In der Č SSD gibt es keine ständige Schiedskommission. Streitigkeiten werden durch ein Kollegium von sieben, jedes Mal neu ernannten Schiedsrichtern entschieden. 41 Parteien wird komplizierter verfahren: hier werden nur einige wenige Funktionäre der Partei 62 durch das Legislativorgan1(Parteitag bzw. Kongress) gewählt. Die anderen Mitglieder des Exekutivgremiums1 werden mittels eines zwischengeschalteten Parteiorgans, des Legislativgremiums3 bestimmt. Schließlich wählt in der SOP nur den Parteivorsitzenden und seine drei Stellvertreter das Legislativorgan des Typs1(der Republikkongress), alle anderen Mitglieder des Republikvorstands gehören„ex officio“ diesem Parteiorgan an. Im Statut einiger Parteien werden Funktionen des Legislativgremiums1 auch im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen bestimmt: so entscheidet bei der MSZP der Parteitag über die Landesliste der Partei zu den Parlamentswahlen 63 , über die Kandidaten der MSZP für den Posten des Ministerpräsidenten und des Staatspräsidenten(16/1e) bzw. über die Regierungsbeteiligung und die Voraussetzungen für die Bildung bzw. die Auflösung von Koalitionen.(16/1g) Analog wählt der Parteitag der SDL´ die Kandidaten für die Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik(68/e) 64 und äußert sich zum Beitritt der SDL´ in die Regierungskoalitionen bzw. zum Austritt.(68/c) Bei der SZS stimmt der Parteitag über die Grundsätze der Wahl der Kandidaten für die Wahl in die gesetzgebenden Organe ab.(22/4b) 3.2.3.2. Legislativorgan2(„Parteikonferenz“) Ein Legislativorgan des Typs2 ist in der Parteisatzung der MSZP und der SOP nicht vorgesehen. 65 Der Konvent des SLD wird mindestens einmal zwischen den Sitzungen des Kongresses einberufen. Bei den anderen Parteien, in deren Statuten Aussagen zur Häufigkeit der Sitzungen ihres Legislativgremiums2 zu finden sind, wird keine regelmäßige Einberufung dieses Parteiorgans vorgeschrieben. In der SDL´ kann(also muss nicht unbedingt) die Gesamtstaatliche Konferenz im Jahr, in dem es keinen Parteitag gibt, abgehalten werden. In der KS Č M wird die Parteikonferenz nur„in außergewöhnlichen Fällen“ und in der SZS„nach Bedarf“ einberufen. An der Sitzung des Legislativorgans2 nehmen in der Regel die Mitglieder der wichtigsten Führungsgremien und die Delegierten der unteren Organisationseinheiten der Partei mit vollem Stimmrecht teil. Den Schlüssel zu ihrer Auswahl bestimmt meistens das Legislativorgans3 oder in seltenen Fällen das Exekutivgremium1 der gegebenen Partei. Die meisten Kompetenzen gibt dem Legislativorgan2 das Statut des SLD: hier beschließt der Konvent die Wahlprogramme und die Wahlappelle der Partei. Außerdem verabschiedet er „die Regeln und die Vorgehensweise der Auswahl der Kandidaten zu den öffentlichen Ä mtern.“(21/f) 66 Dieses Parteiorgan ist auch zur Vervollständigung der Reihen des Landesparteirats, der Landesrevisionskommission und des Landesparteigerichts berechtigt. Im Falle des Rücktritts kann es auch die Besetzung der Ä mter des Vorsitzenden, des Generalsekretärs und der stellvertretenden Vorsitzenden des SLD verändern.(21d;g) Der Konvent kann schließlich- mit einer Zweidrittel-Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten- Ä nderungen im Statut des SLD durchführen.(59/2) 62 Bei dem SLD sind diese Personen der Parteivorsitzende, dessen Stellvertreter und der Generalsekretär; bei der Č SSD der Vorsitzende der Partei und seine fünf Stellvertreter; bei der SDSS der Parteivorsitzende und bei der KS Č M der Vorsitzende der Partei und der erste stellvertretende Vorsitzende. 63 Über die sog.„Komitatslisten“ der Parlamentswahlen entscheiden die Delegiertenversammlungen der Territorialen Verbände(12/5), und die Ortsorganisationen bzw. die Wahlkreisassoziationen der Partei bestimmen die Direktkandidaten. 64 Dabei respektiert er die Empfehlungen der Kreiskonferenzen der SDL´.(86) 65 Diese Parteien halten trotzdem gelegentlich Parteikonferenzen zu aktuellen Themen ab. Diese Veranstaltungen haben aber reinen Beratungscharakter. 66 Hingegen ist die Verabschiedung des Parteiprogramms unter den Aufgaben des Kongresses des SLD aufgezählt. Dies hängt damit zusammen, dass in dieser Partei die Kongresse meistens nach den Parlamentswahlen und die Konvente meistens vor ihnen stattfinden. 42 Analog zu der polnischen sozialdemokratischen Partei haben die Beschlüsse der Gesamtstaatlichen Konferenz der SDL´ und der SDSS für alle Organisationseinheiten der gegebenen Partei verbindlichen Charakter. Einige Fragen dürfen aber vom Legislativorgan2 der SDL’ bzw. der SDSS nicht entschieden werden: diese sind in beiden Parteien die Veränderung des Statuts, die Personalfragen und die Beendigung der Tätigkeit der Partei.(69; 21/1) Im Zusammenhang mit den Funktionen der Parteikonferenz wird im Statut der Č SSD lediglich erwähnt, dass dieses Parteigremium zur„Bearbeitung aktueller und grundsätzlicher politischer Fragen“ einberufen wird.(24/1) Aus der Praxis der Č SSD lässt sich aber darauf schließen, dass die auf den Parteikonferenzen gefassten Beschlüsse als bindend für die ganze Partei gelten. Das war z.B. der Fall in der Frage des Verhältnisses der Č SSD zum NATOBeitritt Tschechiens. Zur Klärung der Position der Partei zu dieser Angelegenheit hielt man am 20. Januar 1996 eine Parteikonferenz ab. Die sich dort herauskristallisierte Meinung wurde im nachhinein als Position der Č SSD in dieser Frage vertreten.(Vurma 1996: 32) 67 Hingegen kann die Parteikonferenz der SZS, die im Parteistatut als„Beratungsorgan“ definiert wird, nur Empfehlungen aussprechen, die der Parteivorstand nach der Beendigung der Parteikonferenz dem Legislativorgan3 der Partei, dem Republikkoordinationsausschuss, zur Behandlung vorlegen muss. Analog gibt auch die Parteikonferenz der KS Č M lediglich Empfehlungen für den Zentralen Ausschuss dieser Partei. Demzufolge kann es sein, dass in der tschechischen kommunistischen Partei, wo der Parteitag nur alle vier Jahre stattfindet, wichtige Fragen vor einer so breiten Parteiöffentlichkeit wie die des Legislativorgans 1 oder 2 nur einmal in vier Jahren diskutiert werden, oder wenn in der Zwischenzeit doch eine Parteikonferenz einberufen wird, die Entscheidungen von einem engeren Parteigremium, dem Zentralen Ausschuss, möglicherweise nicht ganz im Sinne der Empfehlungen der Parteikonferenz gefällt werden. 3.2.3.3. Legislativorgan3(„Parteirat“) Das Legislativorgan3 wird bei den untersuchten Parteien zwei-, drei- oder viermal im Jahr (bei dem SLD bzw. der SDL’ nicht seltener bzw. mindestens alle 6 Monate, bei der Č SSD dreimal im Jahr und bei den übrigen Parteien mindestens vierteljährlich) einberufen. Die Größe dieses Parteigremiums schwankt- in den meisten Fällen abhängig von der Mitgliederzahl der gegebenen Partei- zwischen ca. 300 und 50 Mitgliedern. Dieses Parteiorgan ist mit 287 Mitgliedern am größten bei der mitgliederstärksten sozialdemokratischen Partei, SLD. Darauf folgen- nahezu in der Reihenfolge der(abnehmenden) Gesamtmitgliederzahl der gegebenen Parteien- die Legislativorgane3 der ungarischen bzw. der slowakischen Nachfolgepartei und der Tschechischen Sozialdemokratischen Partei mit ca.150-130 Mitgliedern. Im Juli 2002 gehörten dem Landesausschuss der MSZP 158, dem Zentralen Ausführenden Ausschuss der Č SSD 137 und dem Republikrat der SDL’ 131 Personen an. Schließlich folgen- mit einer Ausnahme- die Legislativorgane3 der kleinsten linken Parlamentsparteien Ostmitteleuropas. Der Republikrat der SOP hatte zum Zeitpunkt der Untersuchung 100, der Republikkoordinationsausschuss der SZS 66 und der Zentralrat der SDSS 47 Mitglieder. Eine Ausnahme bildet die KS Č M, die 2001 die größte Mitgliederzahl unter allen linken Parteien der Region aufwies, dennoch mit 90 Mitgliedern über ein relativ kleines Legislativorgan3 verfügt. Detaillierte Angaben über die Zusammensetzung des Legislativorgans3 und auch einiger anderer Führungsgremien der Parteien siehe in Tabelle 5. 67 Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer votierte dabei für den NATO-Beitritt Tschechiens. Es gab allerdings stürmische Diskussionen über die Frage eines NATO-Referendums. In der Schlussabstimmung entschieden sich 232 von den 266 Delegierten zu Gunsten eines Referendums. 43 Tabelle 5: Größe und Zusammensetzung einiger landesweiter Führungsgremien 68 Partei SLD SDL´ SDSS Č SSD Legislativorgan3 Landesparteirat: -Parteivorsitzender -Generalsekretär -stellvertr. Parteivorsitzende -Mitglieder, die aus den Reihen der Parlamentarier bzw. Parteimitglieder, die Delegierte zum Kongress oder Konvent sind, durch den Kongress gewählt werden Gewählt 69 : 279(97,2%) Delegiert: Ex officio: 8(2,8%) Insgesamt: 287(100%) Republikrat: -Mitglieder des Republikausschusses -Vertreter der Bezirksorganisationen, die auf den Bezirkskonferenzen gewählt und auf dem Parteitag bestätigt wurden -Parlamentsabgeordnete, die SDL’-Mitglieder sind -Mitglieder des Ministerklubs der SDL´ die SDL’-Mitglieder sind -Vorsitzende der Kreisausschüsse -Vorsitzende der Republikberatungsorgane der SDL’ Gewählt: Delegiert: 81(61,8%) Ex officio: 50(38,2%) Insgesamt: 131(100%) Zentralrat: -Parteivorsitzender -32 Mitglieder, die der Parteitag wählt -Vorsitzende der Kreisausschüsse -Vorsitzende des Politisch-strategischen Rates und des Programmatisch-fachlichen Rates -Vertreter des Zentrums der Seniorenklubs -2 Vertreter der Jugendorganisation der SDSS(SDMS), die Mitglieder der SDSS sind -2 Vertreter der Frauenorganisation der SDSS(SŽSD), die Mitglieder der SDSS sind -Parlamentsabgeordnete der SDSS Gewählt: 32(68,1%) Delegiert: 5(10,6%) Ex officio: 10(21,3%) Insgesamt: 47(100%) Zentraler Ausführender Ausschuss: -Mitglieder des Vorstandes -je 1 gewählter Vertreter der Bezirksorganisationen -je 1 gewählter Vertreter der Kreisorganisationen -5 Vertreter der Ausländischen Region der Č SSD Gewählt: Delegiert: 104(75,9%) Ex officio: 33(24,1%) Insgesamt: 137(100%) Gremium Exekutivorgan1 Landesparteivorstand: -Parteivorsitzender -Generalsekretär -stellvertr. Parteivorsitzende -Fraktionsvorsitzender des SLD im Sejm -Mitglieder, die der Landesparteirat aus seinen Reihen wählt Gewählt: 37(97,3%) Delegiert: Ex officio: 1(2,6%) Insgesamt: 38(100%) Republikausschuss: -Mitglieder des Republikvorstandes -Vertreter der Kreisorganisationen -Mitglieder, die vom Parteitag gewählt werden Gewählt: 12(52,2%) Delegiert: 8(34,8%) Ex officio: 3(13%) Insgesamt: 23(100%) Vorstand: -Parteivorsitzender -stellvertr. Parteivorsitzende -Generalsekretär -Vorsitzende der Kreisausschüsse -max. 5 Mitglieder(u.a. der Vertreter der Jugendorganisation der SDSS /SDMS/ und die Vertreterin der Frauenorganisation der SDSS /SŽSD/), die der Zentralrat unter seinen Mitgliedern wählt -Parlamentsabgeordnete der SDSS Gewählt: 9(52,9%) Delegiert: Ex officio: 8(47,1%) Insgesamt: 17(100%) Vorstand: -Mitglieder des Politischen Gremiums -je 1 Vertreter der Kreisorganisationen -10 Mitglieder, die vom Zentralen Ausführen den Ausschuss gewählt werden -Vertreter der Č SSD in der Regierung in der höchsten Position Gewählt: Delegiert: Ex officio: Insgesamt: 16(48,4%) 14(42,4%) 3(9%) 33(100%) Exekutivorgan2 Landesexekutivkomitee: -Generalsekretär -seine Stellvertreter -Schatzmeister -Fraktionsvorsitzender des SLD im Sejm -Mitglieder, die der Landesparteirat aus den Reihen der Parteimitglieder wählt Gewählt: 10(66,6%) Delegiert: Ex officio: 5(33,3%) Insgesamt: 15(100%) Republikvorstand: -Parteivorsitzender -stellvertretende Parteivorsitzende -Generalsekretär -Parlaments- und Ministerpräsident, wenn sie für diese Posten von der SDL´ nominiert wurden -Fraktionsvorsitzender der SDL’ im Parlament -Vorsitzender des Ministerklubs der SDL’ Gewählt: Delegiert: Ex officio: 8(100%) Insgesamt: 8(100%) Ausführender Ausschuss: -Parteivorsitzender -stellvertr. Parteivorsitzende -Generalsekretär -Mitglieder, die vom Zentralrat auf Vorschlag des Parteivorsitzenden gewählt werden Gewählt: 7(63,6%) Delegiert: Ex officio: 4(36,4%) Insgesamt: 11(100%) Politisches Gremium: -Parteivorsitzender -5 stellvertretende Vorsitzende -Vorsitzende der Klubs der Parlaments abgeordneten und der Senatoren der Č SSD Gewählt: Delegiert: Ex officio: Insgesamt: 8(100%) 8(100%) 68 Die Information darüber, welche Amtsträger welchem Gremium angehören, entstammt den Statuten der Parteien. Die Mitgliederzahlen der gegebenen Parteiorgane sind vom Juli 2002 und basieren auf Informationen, die auf den Internet-Seiten der Parteien zu finden waren bzw. Parteimitarbeiter auf Nachfrage der Autorin mitgeteilt haben. 69 Jedes Gremiumsmitglied bzw. jeder Amtsträger wird nur in dem Gremium zu den„gewählten“ Mitgliedern gezählt, in das er unmittelbar gewählt wurde. In allen anderen Gremien gilt er als„ex officio“-Mitglied. 44 Tabelle 5: Größe und Zusammensetzung einiger landesweiter Führungsgremien(Fortsetzung) Partei SOP KS Č M Legislativorgan3 Republikrat: -Mitglieder des Republikvorstandes -Vorsitzende der Bezirksräte der SOP -Parlamentsabgeordnete der SOP -Regierungsmitglieder der SOP -Staatssekretäre der SOP -Vorsteher der staatlichen Organe der Kreise, wenn sie Mitglieder der SOP sind -Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane der Kreise, wenn sie der SOP angehören Gewählt: Delegiert: Ex officio: 100(100%) Insgesamt: 100(100%) Zentraler Ausschuss: -Parteivorsitzender -stellvertretende Parteivorsitzende -Delegierte der Bezirksorganisationen -Vorsitzender der Klubs der Abgeordneten und der Senatoren der KS Č M im Parlament Gremium Exekutivorgan1 Republikvorstand: -Parteivorsitzender -3 stellvertretende Parteivorsitzende -Vorsitzender des Abgeordnetenklubs der SOP im Parlament -Vorsitzender des Ministerklubs der SOP -Vorsitzende der Kreisräte der SOP -Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Parlaments, wenn er Mitglied der SOP ist -Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender der Regierung der Slowakischen Republik, wenn er Mitglied der SOP ist Gewählt: 4(25%) Delegiert: Ex officio: 12(75%) Insgesamt: 16(100%) Ausführender Ausschuss Exekutivorgan2 SZS MSZP Gewählt: Delegiert: 82(91,1%) Ex officio: 8(8,9%) Insgesamt: 90(100%) Republikkoordinationsausschuss: -Parteivorsitzender -stellvertretende Parteivorsitzende -Mitglieder des Vorstandes -Vertreter der Bezirks- und Kreisvereinigungen -Parlamentsabgeordnete und Regierungsmitglieder, die Mitglieder der SZS sind Gewählt: Delegiert: 53(80,3%) Ex officio: 13(19,7%) Insgesamt: 66(100%) Landesausschuss: -Vorsitzender -Delegierte der Ortsorganisationen(sie müssen Zweidrittel der Mitglieder des Landesausschusses geben) -je 1 Delegierter der Territorialen Verbände -10 Mitglieder der Parlamentsfraktion -je 1 Delegierter der Landessektionen und der Linken Selbstverwaltungsgemeinschaft -je 1 Delegierter der gesellschaftlichen Organisationen, die einen Vertrag mit der MSZP abgeschlossen haben -je 1 Delegierter der assoziierten Jugendorganisationen -je 1 Delegierter der Landesplattformen Gewählt: 1(0,6%) Delegiert: 147(93%) Ex officio: 10(6,3%) Insgesamt: 158(100%) Gewählt: 23(100%) Delegiert: Ex officio: Insgesamt: 23(100%) Vorstand: -Parteivorsitzender -stellvertretende Parteivorsitzende -Mitglieder Gewählt: 11(100%) Delegiert: Ex officio: Insgesamt: 11(100%) Landesvorstand: -Parteivorsitzender -stellvertretender Parteivorsitzender -2 Vizevorsitzende -Fraktionsvorsitzender -Mitglieder Gewählt: Delegiert: Ex officio: Insgesamt: 14(93,3%) 1(6,7%) 15(100%) Wie aus Tabelle 5 ersichtlich ist, besteht das Legislativorgan3 fast bei allen Parteien größtenteils aus Delegierten der unteren Parteiorganisationen bzw. der Gruppierungen der horizontalen Parteistruktur. Der Anteil der Delegierten unter allen Mitgliedern dieses Parteigremiums ist in der Regel zwischen ca. 60 und 90%(SDL’: 61,8%, Č SSD: 75,9%, SZS: 80,3%, KS Č M: 91,1%, MSZP: 93%). Bei der SDSS ist dieser Anteil sehr niedrig(10,6%), und bei zwei Parteien(SLD, SOP) befinden sich keine Delegierten unter den Mitgliedern dieses Parteiorgans. 45 Der größte Teil der delegierten Mitglieder des Legislativorgans3 wird bei allen untersuchten Parteien- mit Ausnahme der MSZP- von den Organisationen der unteren territorialen Ebene der Parteistruktur in dieses Gremium geschickt.(Diese Personen werden auf den Bezirkskonferenzen gewählt). In der Ungarischen Sozialistischen Partei, in der auf der unteren territorialen Ebene keine ständigen Organisationseinheiten existieren, wählt man die Delegierten des Landesausschusses unmittelbar in den Ortsorganisationen.(Von den untersuchten Parteien wird allein in der MSZP auch der erforderliche Anteil der Delegierten unter den Mitgliedern des Legislativorgans3 im Parteistatut festgelegt: sie müssen zwei Drittel der Mitglieder dieses Parteiorgans geben.) Bei drei Parteien( Č SSD, SZS und MSZP) schicken- außer der Organisationen der unteren territorialen Ebene der Parteistruktur- auch die höheren territorialen Organisationseinheiten (die Kreisorganisationen bzw. die Territorialen Verbände) in einer geringeren Zahl ihre Delegierten zum Legislativorgan3 der gegebenen Partei. Im Zentralen Ausführenden Ausschuss der Č SSD ist auch eine besondere Gruppierung, die sog.„Ausländische Region“ der Partei, mit fünf Mitgliedern vertreten. 70 Schließlich sind im Legislativgremium3 von zwei Parteien(MSZP und SDSS) auch die Vertreter der Gruppierungen der horizontalen Parteistruktur zu finden. Im Legislativorgan3 sämtlicher untersuchter Parteien gibt es auch„ex officio“-Mitglieder. Ihr Anteil unter allen Mitgliedern dieses Parteigremiums ist sehr unterschiedlich: er reicht von 100% bei der SOP bis zum 6,3% bei der MSZP. Alle Personen, die dem Republikrat der slowakischen Partei der Bürgerverständigung angehören, werden kraft ihres innerparteilichen oder öffentlichen Amtes zu Mitgliedern dieses 100köpfigen Gremiums 71 . Einen hohen Anteil der„ex-officio“-Mitglieder unter allen Mitgliedern des Republikrats(50%) weist auch die SDL’ auf. Dies hängt damit zusammen, dass hier nicht nur alle Mitglieder des Exekutivorgans1„ex-officio“-Mitglieder des Legislativgremiums3 sind(was bei der Č SSD und der SZS zu einem Anteil der„ex-officio“-Mitglieder von 33% bzw. 19% führt), sondern auch eine ganze Reihe anderer öffentlicher und innerparteilicher Amtsträger kraft ihrer Funktion diesem Gremium angehören. Hingegen haben die Legislativorgane3 des SLD, der KS Č M und der SDSS einen niedrigeren Anteil an„ex-officio“-Mitgliedern- nicht zuletzt deswegen, weil hier nicht das ganze Exekutivorgan1, sondern nur einige wenige Funktionäre dem Legislativorgan3„ex officio“ angehören. Schließlich weist der Landesausschuss der MSZP den niedrigsten prozentualen Anteil der Mitglieder auf, die diesem Gremium kraft ihres Amtes angehören: hier werden nur zehn, von der Parlamentsfraktion gewählte Abgeordnete auf diese Weise„ex-officio“-Mitglieder des relativ großen(158köpfigen) Landesausschusses der Partei. Außer der delegierten und„ex-officio“-Mitglieder gibt es im kleinsten Legislativgremium von drei Parteien(SLD, SDSS und MSZP) auch einige Personen, die von einem höheren Parteiorgan(dem Kongress bzw. dem Parteitag) gewählt werden. Der Anteil dieser Mitglieder unter allen Personen, die dem Legislativgremium3 angehören, ist- mit 97,2 bzw. mit 68,1% recht hoch bei dem SLD und der SDSS. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass das kleinste Legislativorgan hier eine besondere Legitimität braucht, weil die Mitglieder des Vorstands dieser Parteien nicht vom Kongress bzw. vom Parteitag, sondern von ihrem Legislativorgan3 gewählt werden. Im Landesausschuss der MSZP gibt es hingegen nur eine vom Parteitag gewählte Person, den Vorsitzenden dieses Gremiums. Dies verleiht ihm eine starke Legitimität innerhalb der Partei, 70 Der„Ausländischen Region“ der Č SSD gehören die Mitglieder an, die Staatsbürger der Tschechischen Republik sind und im Ausland leben.(42/1) Deren besondere Bedeutung hängt nicht zuletzt mit der Rolle von Exil-Politikern bei der Entstehung der Č SSD zusammen. 71 Von den untersuchten Parteien gehören allein in der SOP auch kommunale Amtsträger(die Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane der Kreise bzw. die Vorsteher der staatlichen Organe der Kreise, die der SOP angehören) kraft ihres Amtes dem Legislativorgan3 der Partei an. 46 wodurch der von ihm geleitete Landesausschuss bei der Erfüllung seiner innerparteilichen Kontrollfunktionen unterstützt werden soll. Die Autonomie dieser Person wird im Statut insbesondere gegenüber dem Exekutivoran1(dem Landesvorstand) der Partei betont, insofern es dort steht, dass„der Vorsitzende des Landesausschusses... dem Parteitag und dem Ausschuss(nicht aber dem Landesvorstand- Cs.M.) gegenüber rechenschaftspflichtig“ ist. (22/1) Zwei grundlegende Funktionen werden in den Parteistatuten für das Legislativorgan3 genannt: 1) Bestimmung der Positionen der Partei in strategischen und relevanten taktischen Fragen zwischen den Sitzungen der Legislativorgane 1 bzw. 2, und 2) Aufsicht über die Realisierung der Beschlüsse der höchsten Regelungsorgane der Partei. 72 In den meisten Parteisatzungen wird hinsichtlich der zweiten grundlegenden Funktion des Legislativorgans3 auch konkret bestimmt, welche Parteigremien, Funktionäre bzw. Amtsträger der Partei von ihm kontrolliert werden müssen. So wird in den Statuten der Parteien vorgeschrieben, dass regelmäßig der Rechenschaftsbericht des Exekutivorgans1 angehört bzw. diskutiert werden muss. Es sollte in den meisten Fällen auch darüber abgestimmt werden. Bei zwei Parteien(SDSS und MSZP) wird auch die Bewertung der Tätigkeit der Parlamentsabgeordneten als Aufgabe des Legislativorgans3 in der Parteisatzung bestimmt. Der Landesausschuss der MSZP hört außerdem bei Regierungsbeteiligung die Berichte der sozialistischen Regierungsmitglieder an bzw. bewertet regelmäßig die Arbeit der Regierung.(21/1l) Außer der für alle Parteien mehr oder weniger zutreffenden Grundfunktionen erfüllt das Legislativorgan3 auch andere Aufgaben. Diese sind entweder„Stellvertreter-Funktionen“, die dieses Parteigremium anstelle des Legislativorgans1 oder 2 ausführt bzw. die bei den meisten Parteien in den Kompetenzbereich dieser höchsten Regelungsgremien gehören, oder es sind „genuine“ Zuständigkeiten, die das Legislativorgan3 der Partei- infolge seiner Organisationsbesonderheiten- innehat. Als erste„Stellvertreter-Funktion“ wählt das Legislativorgan3 bei einigen Parteien bestimmte (meistens exekutive) Parteiorgane bzw. einen Teil deren Mitglieder und/oder Funktionäre. So bestimmt in dem SLD der Landesparteirat- mit Ausnahme des Parteivorsitzenden, dessen Stellvertreter und des Generalsekretärs-, in der KS Č M der Zentrale Ausschuss- mit Ausnahme des Parteivorsitzenden und des ersten stellvertretenden Vorsitzenden- und in der Č SSD der Zentrale Ausführende Ausschuss- mit Ausnahme des Parteivorsitzenden und dessen fünf Stellvertreter- die Mitglieder des Exekutivorgans1(Landesparteivorstand, Ausführender Ausschuss, Vorstand) der Partei. 73 In dem SLD wählt der Landesparteirat außerdem auch die Mitglieder des Exekutivorgans2(das Landesexekutivkomitee) der Partei (darunter die Stellvertreter des Generalsekretärs und den Schatzmeister).(22/1j) Bei der SDSS wählt der Zentralrat teilweise 74 die Mitglieder sowohl des Vorstandes(höchstens fünf Personen von den Mitgliedern des Zentralrats) als auch des Ausführenden Ausschusses(die stellvertretenden Vorsitzenden bzw. den Generalsekretär der SDSS und weitere Mitglieder). 75 72 Das Legislativorgan3 kann also im Zeitraum zwischen den Versammlungen der höchsten Regelungsgremien der Partei wichtige innerparteiliche Entscheidungen treffen. Dies wird im Statut der SDL’ bezüglich des Exekutivorgans1(Republikausschuss) der Partei besonders betont:„Eine Entscheidung des Republikrats der SDL’ ist für den Republikausschuss der SDL’ und alle anderen Republikorgane bindend.“(70) Die Entscheidungsbefugnis des Legislativorgans3 wird in der MSZP-Satzung sogar auf die Abgeordnetengruppen der Partei ausgeweitet, insofern es dort steht, dass„der Landesausschuss... berechtigt(ist- Cs.M.), Beschlüsse zu fassen, die für die Mitglieder, Organisationen, Gremien und Abgeordnetengruppen bindend sind.“(21/2) 73 In allen drei Parteien werden die Funktionäre, die nicht vom Legislativorgan3 gewählt werden, vom Legislativorgan1(Kongress bzw. Parteitag) bestimmt. 74 Außer des vom Parteitag gewählten Parteivorsitzenden und der„ex-officio“-Mitglieder dieses Gremiums aus den unteren Organisationseinheiten. 75 In einer Partei, in der SDL’, bestimmt das Legislativorgan3 nicht die Mitglieder der Exekutivorgane der Partei, sondern hier werden der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder der Republikrevisionskommission bzw. die Mitglieder und Funktionäre der Republikberatungs- und Hilfsorgane der SDL’ 47 Außerdem kann das Legislativorgan3 in der personellen Zusammensetzung eines Parteigremiums(meistens des Exekutivorgans1) auch im Falle der Personen Veränderungen vornehmen, die es nicht gewählt hat. Dies kann entweder in Form eines Misstrauensvotums oder der Kooptierung erfolgen. 76 Ersteres ist der Fall bei der Č SSD und der KS Č M. Bei den tschechischen Sozialdemokraten ist der Zentrale Ausführende Ausschuss berechtigt, mit einer Dreifünftel-Mehrheit aller Mitglieder dem Parteivorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden das Misstrauen auszusprechen. Der gegebene Funktionär der Partei wird abberufen, und der Zentrale Ausführende Ausschuss führt- mit Ausnahme der Wahl des Parteivorsitzenden- eine Neuwahl durch.(25/1f) In der KS Č M ist das Legislativorgan3 berechtigt, sogar einen neuen Parteivorsitzenden zu wählen. Dafür ist notwendig, dass dies von mindestens einem Drittel der Bezirksausschüsse der Partei verlangt wird. Dann kann der Zentrale Ausschuss der Partei mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder den Parteivorsitzenden und auch den ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Partei entlassen und einen anderen wählen.(61d) Hingegen ist nur die Kooptierung einiger Mitglieder/Funktionäre des Exekutivorgans1 im Statut der MSZP vorgesehen. Der Landesausschuss der ungarischen Sozialisten kann bei Beendigung der Mitgliedschaft im Landesvorstand mit der Mehrheit der Stimmberechtigten – mit Ausnahme des Parteivorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der Vizepräsidenten der Partei sowie des Vorsitzenden des Landesausschusses – für den Zeitraum bis zum nächsten Wahlparteitag bis zu einem Drittel der Mitglieder des Landesvorstands neue Mitglieder wählen. Wenn das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden frei geworden ist, kann einer der Vizepräsidenten bis zum nächsten Wahlparteitag- mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten- mit den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden betraut werden.(21/1d) Auch bei der Č SSD kann das Legislativorgan3(der Zentrale Ausführende Ausschuss) die stellvertretenden Vorsitzenden nicht nur im Falle eines Misstrauensvotums auswechseln, sondern es führt deren Neuwahl in„außerordentlichen Fällen“ zwischen den Parteitagen mit einer Dreifünftel-Mehrheit seiner Mitglieder durch. (25/1f) Bei der SDL’ kann zwar das Legislativgremium3(der Republikrat) der Partei in einigen Fällen(z.B. wenn diese Person ihr Amt niedergelegt hat, aus der SDL’ ausgetreten oder gestorben ist) neue stellvertretende Vorsitzende und einen neuen Generalsekretär wählen, die neu gewählten Personen müssen aber aus den Reihen des Exekutivorgans1 (Republikausschuss) stammen.(70c) Analog dazu kann der Zentralrat der SDSS im Fall des Rücktritts des Vorsitzenden der Partei oder der Auflösung dessen Mitgliedschaft im Zentralrat unter den stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS einen amtierenden Parteivorsitzenden wählen.(22/5) 77 von dem kleinsten Regelungsorgan der Partei gewählt. Analog dazu beschließen die Legislativorgane3 der SDSS und der SOP die Gründung der beratenden Kommissionen bzw. der Fach- und Beratungsorgane der Partei. (22/6f; VIII/4f) Bei der MSZP wählt der Landesausschuss die Mitglieder der Landeskommission für Aus- und Weiterbildung, diskutiert einmal jährlich ihren Rechenschaftsbericht und nimmt Stellung zu ihren anstehenden Aufgaben.(21/1o) Außerdem bestätigt der Zentrale Ausschuss der KS Č M die neu gewählten Vorsitzenden der Klubs der Partei im Parlament der Tschechischen Republik.(61c) 76 In der Ausübung einer anderen Funktion(der Ä nderung des Parteistatuts)„vertritt“ das Legislativorgan3 den Parteitag bei der KS Č M. Sie ist die einzige Partei, in der außer dem Parteitag- unter bestimmten Voraussetzungen- auch der Zentrale Ausschuss der Partei berechtigt ist, die Parteisatzung zu modifizieren. Er kann in besonders begründeten Fällen, z.B. bei Vorhandensein eines Widerspruchs zwischen der Satzung zu den Anforderungen des Gesetzes oder bei Einwänden des zuständigen staatlichen Organs deren unerlässliche Ä nderungen vornehmen.(92) Im Zusammenhang mit dem Parteistatut hat noch das Legislativorgan3 der Č SSD eine in der Parteisatzung erwähnte Aufgabe inne, die in den meisten anderen Parteien die Ethik- bzw. Schlichtungskommission erfüllt. In der Č SSD, in der es keine ständige Schiedskommission gibt, führt in den Zeiträumen zwischen den Parteitagen der Zentrale Ausführende Ausschuss der Partei die Auslegung des Parteistatuts durch.(25/1q) 77 Außerdem kann das Legislativorgan3 bei einigen Parteien Funktionäre auch anderer landesweiter Gremien der Partei kooptieren. So ist der Landesausschuss der MSZP berechtigt, für den Zeitraum bis zum nächsten Parteitag 48 Eine„genuine“ Aufgabe des Legislativorgans3 ist hingegen die Entscheidung in konkreten finanziellen Angelegenheiten der Partei. Während bei den meisten Parteien das Legislativorgan1 nur die allgemeinen Richtlinien ihres Wirtschaftens bestimmt, sind die Verabschiedung des Jahreshaushalts und die Bestätigung des jährlichen Finanzrechenschaftsberichts der Partei Aufgaben des Legislativorgans3.(Diese Funktion ist unter den Aufgaben dieses Parteigremiums von den untersuchten Parteien nur im Statut der SDSS und der SOP nicht erwähnt.) Eine weitere charakteristische Zuständigkeit des kleinsten Legislativorgans der Parteien liegt im Bereich der Kandidatenaufstellung zu den Wahlen. Dabei geht es in erster Linie um die Parlamentswahlen: nach dem Statut von vier Parteien(SLD, KS Č M, SDSS, SOP) beschließt bzw. bestätigt das Legislativgremium3 die Kandidatenliste der Partei. 78 Außerdem hat dieses Parteiorgan bei der MSZP Aufgaben in diesem Zusammenhang: nur diskutiert hier allerdings der Landesausschuss der Partei die Landeskandidatenliste zusammen mit dem Vorschlag zur Kandidatur des Ministerpräsidenten, zur Entscheidung wird sie dem Parteitag vorgelegt. (21/1i)(Lediglich nach der Satzung einer Partei bestätigt das Legislativorgan3 auch die Kandidatenlisten der Parteiorganisationen zu den Kommunalwahlen: bei der KS Č M bestätigt der Zentrale Ausschuss der Partei auch die Kandidatenlisten in die Kreisvertretungen.(61e)) Auch der Republikkoordinationsausschuss der SZS nimmt an der Bestimmung der Vertreter der Partei in den öffentlichen Ä mtern teil: er„konkretisiert“ nach dem Statut dieser Partei „den Vorgang beim Vorschlagen der Kandidaten als Regierungsmitglieder und ähnliche Funktionen.“(24/5d) Bei der SOP und der MSZP beschließt dieses Parteigremium auch über die Besetzung der während der Legislaturperiode freigewordenen Listenplätze. Bei manchen Parteien hat das Legislativorgan3 auch Funktionen im Zusammenhang mit den Koalitionsbildungen der gegebenen Partei inne. Während der Republikrat der SOP nur über den Beitritt zu Wahlkoalitionen bei Parlamentswahlen beschließt(VIII/4c), entscheidet der Landesparteirat des SLD sowohl über Wahlkoalitionen als auch Koalitionsvereinbarungen nach den Parlamentswahlen(22/1f), bzw. bei der SDSS beschließt das kleinste Legislativorgan der Partei über alle„Vereinbarungen mit anderen Rechtssubjekten, Fonds und anderen Organisationen.“(22/6e) Der Landesausschuss der MSZP diskutiert nur die Voraussetzungen für die Bildung von Koalitionen und die Standpunkte für Koalitionsverhandlungen, und er legt die Ergebnisse zur Entscheidung dem Parteitag vor.(21/1i) 79 mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten den Vorsitzenden der Landes-Ethik-Kommission, den Vorsitzenden und die Mitglieder der Zentralen Finanzkontrollkommission bzw. den Schatzmeister zu wählen, wenn diese Ä mter frei geworden sind.(21/1e,f,g) Der Republikkoordinationsausschuss der SZS kann zwischen zwei Parteitagen Ersatzmitglieder für die Zentrale Revisionskommission bestimmen.(24/5g) 78 Bei der Č SSD werden die mit den Parlaments- und Kommunalwahlen zusammenhängenden Fragen in einer besonderen Satzung geregelt, die vom Legislativorgan3(dem Zentralen Ausführenden Ausschuss) der Partei angenommen wird.(25/1r/2-5) Bei der KS Č M werden die Kandidatenlisten der einzelnen Wahlkreise für das Parlament in sog.„primären Wahlen“, an denen alle Parteimitglieder teilnehmen können, bestimmt. Diese Listen werden im Nachhinein im Zentralen Ausschuss der Partei bestätigt.(38) Die Kandidatenliste der SDSS für den Nationalrat der Slowakischen Republik, die dem Zentralrat zur Bestätigung vorgelegt wird, wird durch den Vorstand der Partei auf Grundlage der Vorschläge der Kreiskonferenzen zusammengestellt.(VII/2) Bei der SOP wird der Vorschlag für die Kandidatenliste zu den Parlamentswahlen vom Republikvorstand auf der Basis der Empfehlungen der Kreisräte dem Republikrat zur Entscheidung vorgelegt.(VIII/C/3i; VIII/D/4d) 79 Das kleinste Legislativorgan dieser Partei kann aber über„die Art und Weise der im Kontext der Wahlen angestrebten Zusammenarbeit mit... gesellschaftlichen Organisationen“ beschließen und„im Namen der Partei diesbezügliche Verträge abschließen.“(21/1p) 49 Eine typische Funktion des Legislativorgans3 ist auch die Bestimmung des Schlüssels zur Wahl der Delegierten der Legislativgremien1 und 2 der Parteien. Das kleinste Legislativorgan der Partei ist außerdem bei einigen untersuchten Parteien dafür zuständig, in bestimmten Fällen eine außerordentliche Sitzung des Legislativgremiums1 und/oder 2 einzuberufen. So kann der Landesparteirat des SLD mit einer Zweidrittelmehrheit über die Einberufung eines außerordentlichen Kongresses entscheiden(22/1c) bzw. den SLD-Konvent auf eigene Initiative einberufen.(22/1d) Währenddessen ist im Statut der KS Č M nur von der Einberufung der Parteikonferenz(61h) und bei der MSZP von der eines außerordentlichen Parteitages die Rede.(21/1c) Außer ihren Grund- und anderen„genuinen“ Aufgaben bzw. ihren„Stellvertreter-Funktionen“ haben die Legislativorgane3 aller Parteien in einem größeren oder kleineren Ausmaß auch gewisse exekutive Aufgaben inne(z.B. konkrete organisatorische Funktionen zur Vorbereitung der Sitzungen der Legislativgremien 1 bzw. 2, Koordination der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften und der Beratungsorgane der Partei, Sicherung der parteiinternen Informationsflüsse). Dies folgt aus ihrer Zwischenstellung zwischen den ausschließlich Regelungs- und rein ausführenden Parteiorganen. Die Parteien, in deren Zuständigkeitsbeschreibung die ausführenden Funktionen in einem relevanten Ausmaß vorhanden sind, sind von den untersuchten Parteien die Č SSD, die KS Č M, die SZS und die MSZP. Diese sind meistens Parteien, in deren Führungsstruktur kein zweites, engeres Exekutivgremium existiert (KS Č M, SZS und MSZP). Die einzige Ausnahme ist die Č SSD. In ihrem Fall resultieren die dem Legislativorgan3 übertragenen exekutiven Funktionen- nach den in der Partei geführten Interviews- aus der in der Č SSD vorhandenen besonderen Sensibilität für die innerparteiliche Demokratie und aus der daraus folgenden Abneigung gegen zu große Machtkompetenzen kleinerer Parteigremien. 3.2.3.4. Exekutivorgan1(„Vorstand“) Das Exekutivorgan1 tagt bei allen Parteien mindestens einmal im Monat. Die Größe dieses Parteigremiums schwankt zwischen ca. 10 und 40 Mitgliedern. Sie hängt- im Gegensatz zum Legislativorgan3- nicht von der Mitgliederzahl der entsprechenden Parteien, sondern von deren Führungsstruktur ab: es gehörten im Juli 2002 dem Exekutivorgan1 der Parteien, in denen die exekutiven Aufgaben zwischen einem größeren, schwerfälligeren und einem kleineren, operativen Gremium geteilt werden, in der Regel mehr Mitglieder an(SLD: 38, Č SSD: 33; SDL’: 23, SDSS: 17 Personen), als dem Exekutivorgan derjenigen Parteien, in denen nur dieses einzige ausführende Parteigremium existiert(SOP: 16, MSZP: 15; SZS: 11 Mitglieder). 80 Über die Zusammensetzung des Exekutivorgans1 der untersuchten Parteien siehe Tabelle 6. 80 Die einzige Partei, bei der dieser Zusammenhang nicht vorhanden ist, ist die KS Č M: diese Partei verfügt über kein zweites Exekutivorgan, und trotzdem gehörte sie nach der Mitgliederzahl ihres Ausführenden Ausschusses (23 Personen) zu der ersten Gruppe der Parteien. 50 Tabelle 6: Zusammensetzung des Exekutivorgans1 Partei(Gremium) Mitglieder delegiert gewählt Vom Legis- Vom Legislativorgan1 lativorgan3 ex officio SZS(Vorstand) MSZP(Landesvorstand) SDL’(Republikausschuss) Č SSD(Vorstand) SLD(Landesparteivorstand) KS Č M(Ausführender Ausschuss) SDSS(Vorstand) SOP(Republikvorstand) 8(34,8%) 14(42,4%) 11(100%) 14(93,3%) 12(52,2%) 6(18,2%) 8(21,1%) 2(8,7%) 1(5,9%) 4(25%) 10(30,3%) 29(76,3%) 21(91,3%) 8(47,1%) 1(6,7%) 3(13%) 3(9%) 1(2,6%) 8(47,1%) 12(75%) insgesamt (%) 11 15 23 33 38 23 17 16 Den größten Teil der Personen, die diesem Parteiorgan angehören, stellen bei allen Parteien die gewählten Mitglieder dar. Diese Personen werden überall vom Legislativorgan1 und bei vier Parteien teilweise auch vom Legislativorgan3 gewählt. Die Mitglieder, die das höchste Regelungsorgan der Partei bestimmt, besitzen eine größere innerparteiliche Legitimität, als diejenigen, die von dem engeren Parteigremium(dem Legislativorgan3) gewählt werden. Bei einigen Parteien hat ein Teil des Exekutivorgans eine höhere(basisdemokratische) Legitimität, da hier auch Vertreter aus den unteren Organisationseinheiten der Partei in dieses Gremium delegiert werden. Schließlich haben„ex officio“-Mitgliedschaften, die bei fast allen Parteien zu finden sind, in Parteigremien immer ein gewisses Legitimitätsproblem, da die entsprechenden Personen zwar in das Amt, kraft dessen sie Mitglieder des betreffenden Parteiorgans werden, gewählt wurden, ihre Mitgliedschaft aber in diesem Parteigremium nicht durch eine zusätzliche Wahl bekräftigt wird. Dementsprechend ist von den untersuchten Parteien das Exekutivorgan1 der SZS und der MSZP innerparteilich am stärksten legitimiert. In der ersten Partei werden alle Mitglieder des Parteivorstands vom Parteitag gewählt, und bei den ungarischen Sozialisten sind es 93,3%. Die einzige Person, die hier„ex officio“ dem Exekutivorgan1 angehört, ist der Vorsitzende der MSZP-Fraktion im Parlament. Auf diese Parteien folgen die SDL’ und die Č SSD. Bei ihnen wird ein wesentlich geringerer Teil der Mitglieder des Exekutivorgans1 vom Legislativgremium1 der Partei gewählt(52,2 bzw. 18,2%). Viele Personen(34,8 bzw. 42,4%), die dem Exekutivorgan1 dieser Parteien angehören, haben aber eine zusätzliche innerparteiliche Legitimität, da sie direkt von den unteren Organisationseinheiten der Partei delegiert werden. Diese sind in beiden Fällen die Kreisorganisationen. Danach kommen die Parteien(SLD, KS Č M, SDSS), bei denen nur wenige Funktionäre der Partei(der Parteivorsitzende, dessen Stellvertreter und der Generalsekretär bei dem SLD; der Vorsitzende und der 1. stellvertretende Vorsitzende der Partei bei der KS Č M bzw. nur der Parteivorsitzende bei der SDSS) vom Legislativorgan1 der Partei gewählt werden. Im Exekutivgremium1 der letzteren Partei gibt es außerdem relativ viele ex officio-Mitglieder(47,1% aller Mitglieder dieses Gremiums). 81 Schließlich kommt die SOP, bei der im Juli 2002 der Anteil der gewählten Personen nur 25% aller Vorstandmitglieder ausmachte. Das Exekutivorgan1 ist bei fünf untersuchten Parteien das einzige und bei den übrigen Parteien- neben dem Exekutivorgan2- das größere ausführende Parteigremium, das über die meisten, im Parteistatut festgelegten, formalen Entscheidungskompetenzen verfügt. Es ist zuständig für die Realisierung der Beschlüsse der Regelungsorgane der Partei, wobei es die Erfüllung dieser Aufgaben- wie vorher gezeigt- bei einigen Parteien mit dem Legisla81 Unter ihnen sind auch die Vorsitzenden der Kreisausschüsse der SDSS, die aber in ihren Parteiorganisationen im Gegensatz zu der SDL’ und der Č SSD- nicht speziell für dieses Gremium gewählt werden, sondern kraft ihres Amtes zu dessen Mitgliedern werden. 51 tivorgan3 teilt. Es bestimmt die taktische Vorgehensweise bei der Verwirklichung der Parteistrategie, verabschiedet Stellungnahmen zu der aktuellen innenpolitischen und internationalen Situation, übt die Aufsicht über die unteren Parteigliederungen aus, organisiert die Arbeitsteilung innerhalb der vertikalen und horizontalen Parteistruktur und garantiert die Voraussetzungen für die Arbeit der Partei als Organisation. Von den oben genannten allgemeinen Aufgaben wird in den meisten Statuten die Frage der Leitung der unteren Parteigliederungen durch das Exekutivorgan1 konkretisiert. So betont zwar das Statut der SZS, dass der Vorstand der Partei nicht in die Tätigkeit der anderen Organisationseinheiten der Partei eingreift, sofern diese nicht die Satzung oder das Programm der Partei verletzten. Wenn diese aber in Widerspruch zu der Satzung, dem Programm oder den Beschlüssen der Parteiorgane handeln, hat der Vorstand der SZS- nach dem Parteistatut das Recht, im Namen der Partei die Berichtigung zu verlangen, wenn nötig, die Berichtigung selbst vorzunehmen und sich öffentlich von deren Handlung zu distanzieren bis ein Beschluss der Revisionskommission bzw. der Schiedskommission vorliegt.(25/2) Bei dem SLD kann der Landesparteivorstand die Beschlüsse und Entscheidungen der Exekutive einer niedrigeren Ebene aufheben, die nicht mit dem Parteiprogramm oder den Beschlüssen eines Parteiorgans einer höheren Ebene vereinbar sind.(23/1f) Er kann die Legislative einer niedrigeren Ebene auch auflösen, wenn diese etwas tut, was nicht mit dem Programm und dem Statut der Partei in Einklang steht.(23/1d) Bei der KS Č M hingegen kann der Ausführende Ausschuss der Partei nur diejenigen Entscheidungen für ungültig erklären, die die ihm untergeordneten Organisationseinheiten in Widerspruch zur Satzung der Partei angenommen haben. Er trifft Maßnahmen zu deren Berichtigung und kann in besonderen Fällen auch den betreffenden Organisationseinheiten die Registrationsurkunde entziehen.(62) Bei den Kompetenzbeschreibungen des Exekutivorgans1 der Parteien nehmen in den Statuten die Fragen einen großen Platz ein, die sich auf die Organisation der Landeszentrale der Partei beziehen. Eine andere typische Aufgabe dieses Parteiorgans ist die Aufsicht über die wirtschaftliche Tätigkeit der Partei. Das höchste ausführende Organ hat das Eigentumsrecht über das Parteivermögen, gründet Stiftungen und wirtschaftlich tätige Gesellschaften der Partei, nimmt Kredite auf und beschließt andere aktuelle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Jahresfinanzplans der Partei. Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Kandidaten zu den Parlamentswahlen bekommt dieses Parteiorgan meistens die Aufgabe, die Kandidatenliste vorzubereiten, die das Legislativorgan3 der Partei beschließt. Auch nach der Parlamentswahl unterbreitet meistens das Exekutivorgan1 der Parteien Vorschläge für die Regierungsmitglieder und andere wichtige staatliche Ä mter. Nach dem Statut der SDL' wählt der Republikausschuss der Partei die Vorsitzenden des Abgeordnetenklubs der Partei im Nationalrat der Slowakischen Republik und des Ministerklubs der SDL’ nach Beratung in den Klubs bzw. beruft sie sogar ab.(73/b) Außerdem wird in der Satzung dieser Partei besonders betont, dass das Exekutivorgan der SDL’ die Tätigkeit des Abgeordnetenklubs bzw. des Ministerklubs der SDL’ kontrolliert bzw. dafür seine Zustimmung dazu geben soll.(72/c) Auch das Statut der MSZP hebt hervor, dass der Landesvorstand der Partei für die politische Steuerung der Arbeit der Parlamentsfraktion verantwortlich ist. Er unterbreitet Vorschläge für Gesetzesanträge, bezieht Stellung zu den Prinzipien einzelner Gesetzesanträge und formuliert Vorschläge in bezug auf weitere, die Arbeit des Parlaments betreffende Fragen. Er kann den USP-Mitgliedern der Fraktion in Absprache mit der Führung der Parlamentsfraktion bei Zustimmung von zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder in einzelnen Fragen vorschriftsmäßig sogar eine bestimmte Haltung auferlegen.(24/2d) Der USP-Vorstand gewährleistet außerdem im Falle der Regierungsbeteiligung die Zusammenarbeit zwischen der Partei, der Parlamentsfraktion und der Regierung, fordert die Regierungsmitglieder der USP zur Rechenschaftslegung auf, unterbreitet der Regierung Vorschläge bzw. regt die Unterbreitung von Maßnahmen an.(24/2e) 52 3.2.3.5. Exekutivorgan2(„Präsidium“) Das Exekutivorgan2, das nur in vier untersuchten Parteien(SLD, SDL’, SDSS und Č SSD) zu finden ist, ist wesentlich kleiner als das Exekutivgremium1 der entsprechenden Parteien.(Bei der SDL’ und der Č SSD hat es 8-8(?), bei der SDSS 11 und bei dem SLD 15 Mitglieder.) Demzufolge ist dieses Parteiorgan leichter einzuberufen, als das andere ausführende Gremium. 82 Unter den untersuchten Parteien sind nach der personellen Zusammensetzung dieses Gremiums zwei Typen des Exekutivorgans2 zu finden: entweder ist es ein Unterausschuss des Exekutivgremiums1 mit Mitgliedern, die alle dem letzteren Parteiorgan angehören(SDL’, Č SSD), oder es ist ein eigenständiges Parteigremium um einen hohen Funktionär der Partei, dessen Mitglieder zum großen Teil speziell für dieses Parteiorgan gewählt werden.(SLD, SDSS). Bei der SDL’ gehören alle Mitglieder des Exekutivorgans2(Republikvorstand) auch dem Exekutivorgan1(Republikausschuss) der Partei an, bzw. die Mitglieder des Politischen Gremiums der Č SSD sind gleichzeitig auch Vorstandsmitglieder, und sie alle werden- mit Ausnahme der Personen, die kraft ihres öffentlichen Amtes Mitglieder dieser Gremien sind vom Legislativorgan1 der gegebenen Parteien(Parteitag) gewählt. Dem Exekutivorgan2 gehören sowohl bei der SDL’ als auch bei der Č SSD der Parteivorsitzende, seine Stellvertreter und der Fraktionsvorsitzende der Partei im Parlament an 83 .(74; 32) Außer ihnen werden in der SDL’ noch der Generalsekretär, der Parlaments- und der Ministerpräsident und der Vorsitzende des Ministerklubs der Partei zu Mitgliedern dieses Gremiums, wenn sie auch Mitglieder der SDL’ sind. Das Exekutivorgan2(Ausführender Ausschuss) ist in der SDSS ein operatives Gremium um den Parteivorsitzenden. Unter den Mitgliedern dieses Parteiorgans wird nur der Vorsitzende der Partei vom Legislativorgan1(Parteitag) gewählt. Alle andere Gremiumsmitglieder bestimmt das Legislativorgan3(Zentralrat) der Partei. Außer dem Parteivorsitzenden gehören von den Mitgliedern des Ausführenden Ausschusses nur der Generalsekretär und die stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS auch dem Exekutivorgan1(Vorstand) der Partei an. Alle anderen Mitglieder des Exekutivorgans2 der SDSS werden vom Zentralrat auf Vorschlag des Parteivorsitzenden von allen Mitgliedern der Partei speziell für dieses Gremium gewählt. (24/3d) Das Exekutivorgan2(Landesexekutivkomitee) das SLD stellt ein Organisationsteam um den Generalsekretär dar, der in diesem Gremium auch den Vorsitz führt.(24/3) Von allen Mitgliedern dieses Parteiorgans wird er allein vom Legislativgremium1(Kongress) der Partei gewählt. Nur er und der Fraktionsvorsitzende des SLD im Sejm, der auch Mitglied des Landesexekutivkomitees ist, gehören gleichzeitig auch dem Exekutivorgan1(Landesparteivorstand) der Partei an. Außer ihnen sind die Stellvertreter des Generalsekretärs, der Schatzmeister und zehn weitere Personen Mitglieder des Landesexekutivkomitees des SLD. Sie werden vom Legislativorgan3(Landesparteirat), dessen Mitglieder sie nicht sein müssen (24/2), auf Antrag des Generalsekretärs gewählt.(22/1j) Die Art und Weise der Gremienkonstituierung begünstigt in den beiden letzten Fällen die Oligarchiebildung, indem die Mehrzahl der Mitglieder des Exekutivorgans2 auf Vorschlag eines hohen Funktionärs bzw. nicht nur unter den Mitgliedern des wählenden Legislativorgans3 der Parteien, sondern aus dem Kreis aller Parteimitglieder gewählt wird. So haben der Parteivorsitzende der SDSS bzw. der Generalsekretär des SLD die formale Möglichkeit, 82 Seine genaue Tagungsfrequenz ist allerdings nur im Statut von zwei Parteien angegeben: dieses Gremium muss bei der slowakischen„Nachfolgepartei“ einmal in der Woche und bei der Sozialdemokratischen Partei der Slowakei mindestens einmal in zwei Wochen einberufen werden. 83 Bei der Č SSD sind es zwei Personen: die Vorsitzenden der Klubs der Parlamentsabgeordneten und der Senatoren der Tschechischen Republik. 53 aus den Reihen ihrer Anhänger aus der ganzen Parteimitgliedschaft loyale Mitglieder für das Exekutivorgan2 der gegebenen Parteien wählen zu lassen. Das Exekutivorgan2 hat- wegen seiner geringen Mitgliederzahl und hohen Tagungsfrequenz - in allen Parteien viele informelle Machtbefugnisse, verfügt aber über wenig im Parteistatut festgelegte, formale Entscheidungskompetenzen. Bei der Beschreibung der Zuständigkeiten dieses Gremiums wird nur im Statut der SDSS besonders hervorgehoben, dass der Ausführende Ausschuss„das oberste kollektive ausführende Parteiorgan“ der SDSS sei. (24/1) In der Satzung der anderen Parteien wird betont, dass dieses Parteiorgan die organisatorische Tätigkeit der Partei operativ koordinieren soll, u.a. um tagespolitisch aktuelle Stellungnahmen zu verabschieden, den Informationsfluss innerhalb der Parteiorganisation zu gewährleisten bzw. die Sitzungen des Exekutivorgans1 vorzubereiten. 3.3. Horizontale Struktur Die Parteien sind nicht nur innerhalb der Hierarchie ihrer vertikalen Struktur, sondern auch „neben“ dieser Struktur horizontal organisiert. Es entstehen Organisationsformen(Sektionen, Arbeitsgemeinschaften, Plattformen usw.), meistens von„unten“, sowohl nach dem Territorialprinzip als auch nach anderen Ordnungskriterien: nach gemeinsamen Interessen, Ansichten oder Werten. 84 Sie werden in diesem Kapitel- der Terminologie von Raschke (1977: 29) folgend- in interessenpluralistische und richtungspolitische Faktionen eingeteilt unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grenzen zwischen diesen beiden Typen fließend sind. Auch die in ihrem Statut erwähnten Beratungsorgane der Parteien werden in diesem Teil der Studie analysiert. Diese werden zwar fast immer von einem höheren Parteiorgan(von dem Exekutivorgan1 oder dem Legislativorgan3 der entsprechenden Partei) gegründet. Nicht selten wird auch deren Vorsitzender von diesem Gremium ernannt. In ihren übrigen Angelegenheiten sind diese Organisationseinheiten aber ziemlich autonom, existieren nicht nur auf der landesweiten, sondern auch auf der territorialen Ebene der Parteistruktur und stellen für viele der Partei nahe stehende Intellektuelle ein wichtiges, freiwilliges politisches Aktivitätsfeld dar. Auch die interessenpluralistischen und richtungspolitischen Faktionen der ostmitteleuropäischen linken Parteien werden manchmal„von oben“ gegründet. Dies geschieht häufig auf Initiative einiger„einfacher“ Parteimitglieder, und diese Gruppierungen stellen nach ihrer Gründung eine relevante Organisationsform der territoriumsübergreifenden politischen Aktivität der Parteimitglieder„von unten“ dar. Außerdem werden in diesem Kapitel die formal von ihnen getrennten Nebenorganisationen („affiliated organization“) der Parteien untersucht. Sie kennen eine eigenständige Organisationsmitgliedschaft, sind aber statutarisch bzw. durch Kooperationsverträge mit der Mutterpartei eng verbunden.(Poguntke 2000: 38) Im Zusammenhang mit den Organisationen der horizontalen Parteistruktur werden folgende Fragen beantwortet: 1) welche Formen der horizontalen Struktur existieren in der gegebenen Partei; 2) welche Funktionen erfüllen sie innerhalb der Parteiorganisation; 3) welches Gewicht haben sie in der Partei bzw. wie werden sie in die vertikale Parteistruktur (z.B. durch Vertretung in den Führungsgremien der Partei) integriert. 84 Hier geht es natürlich um eine relative Unterscheidung, weil sich auch die horizontale Struktur selbst „vertikalisiert“. Deren Organisationsformen sind einerseits häufig an die vertikale Parteistruktur gebunden(also gibt es z.B. örtliche, Bezirks-, Kreis-, und Landessektionen), andererseits entstehen oft selbst innerhalb der „horizontalen“ Gruppierungen hierarchische Strukturen(z.B. die örtlichen Sektionen wählen ihre Führungen und delegieren ihre Vertreter in die Bezirks-, Kreis-, und Landessektionsführung). Aber diese Unterordnungsverhältnisse haben dort eine wesentlich geringere Relevanz als dies bei der„vertikalen“ Parteistruktur der Fall ist. 54 Eine schematische Zusammenfassung darüber, welche Organisationseinheiten der horizontalen Struktur im Statut der jeweiligen Parteien Erwähnung finden, welchem Typ der horizontalen Organisationsformen(Beratungsorgan, interessenpluralistische oder richtungspolitische Faktion bzw. Nebenorganisation) sie angehören bzw. in welchen Führungsgremien und in welcher Form(Stimm- oder Beratungsrecht) sie vertreten werden, bietet die Tabelle 7. 55 Tabelle 7: Organisationseinheiten landesweiten Führungsgremien SOP KS Č M Partei 85 Beratungsorgan Beratungsorgan SLD SDL’ Interessenpluralistische Faktion Beratungsorgan Richtungspolitische Faktion Beratungsorgan Nebenorganisation SDSS Beratungsorgan der horizontalen Parteistruktur und deren Vertretung in den (SR=Stimmrecht; BR=Beratungsrecht) Organisationseinheit Führungsgremium Fach- und Beratungsorgane Haushaltsräte, Kommissionen, Sachverständigengruppen Klubs, Interessenkollektive, Arbeitsgemeinschaften, Sektionen Politisch-programmatische Räte Programmatische Plattformen Räte, Sektionen, Kommissionen Bürgerinitiativen und-vereinigungen, die mit der Partei zusammenarbeiten -Politisch-strategischer Rat 86 -Zentralrat: Vorsitzender(SR) Interessenpluralistische Faktion -Programmatisch-fachlicher Rat -Frauenorganisation(SŽSD) -Zentralrat: Vorsitzender(SR) - Parteitag: 2 Delegierte(SR) -Parteikonferenz: 2 Delegierte(SR) -Zentralrat: 2 Delegierte(SR) -Jugendorganisation(SDMS) -Parteitag: 3 Delegierte(SR) -Parteikonferenz: 1 Delegierte(SR) -Zentralrat: 2 Delegierte(SR) Č SSD Beratungsorgan Interessenpluralistische Faktion -Zentrum der Klubs der Senioren -Zentralrat: 1 Delegierter(SR) Sachkommissionen -Sozialdemokratische Frauen(SDŽ) -Vorstand: Vorsitzende(BR) -Klub der Senioren -Vorstand: Vorsitzender(BR) Richtungspolitische Faktion o Nebenorganisation MSZP Beratungsorgan Interessenpluralistische Faktion Nebenorganisation -Christlich-Soziale Plattform -Plattform der Grünen Junge Sozialdemokraten(MSD) Geistige Werkstätten -Sektionen -Linke Selbstverwaltungsgemeinschaft(BÖK) -Mit der Partei kooperierende gesellschaftliche Organisationen -Vorstand: Vorsitzender(BR) - Parteitag: 1 Delegierter(BR) - Landesausschuss: 1 Delegierter(SR) - Parteitag: 1 Delegierter(BR) -Landesausschuss: 1 Delegierter(SR) -Landesausschuss: 1 Delegierter(SR) Richtungspolitische Faktion -Assoziierte Jugendorganisationen -Plattformen -Landesausschuss: 1 Delegierter(SR) - Parteitag: 3 Delegierte(SR) - Landesausschuss: 1 Delegierter(SR) 85 Die SZS konnte weder in die Tabelle 7 aufgenommen noch in der darauf folgenden Analyse der horizontalen Struktur der Parteien behandelt werden, weil ihr Statut bezüglich dieses Themas zu wenig Informationen enthält. In der Satzung der SZS werden die horizontalen Organisationsformen(Fach- und Interessenklubs, Sektionen, Räte und Kommissionen) ohne jede weitere Erläuterung nur aufgezählt. Außerdem steht zu diesem Thema noch so viel im organisatorischen Grunddokument der Partei, dass die SZS Jugend- und Außerregierungsorganisationen, deren Zielrichtungen denen der SZS ähnlich sind, fachlich und organisatorisch in ihrer Tätigkeit unterstützen kann.(7) 86 Diese Organisationen können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Führungsorgane der SDL´ teilnehmen, wenn dies Teil der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Partei und diesen Organisationen ist. 56 Wie aus Tabelle 7 ersichtlich, ist bei einer Partei(SOP) von den oben genannten vier Typen der horizontalen Organisationsformen nur eines, das Beratungsorgan, zu finden. Diese sind die Fach- und Beratungsorgane. Deren Einrichtung und Statuten beschließt der Republikrat, und ihren Vorsitzenden bestimmt der Republikvorstand der Partei.(VIII/D4f; VIII/D5c) Diese Beratungsgremien gibt es außer der Landesebene auch auf der Kreisebene der Parteistruktur. Im Statut von vier weiteren Parteien(KS Č M, SLD, SDL’, SDSS) finden zwei Typen der horizontalen Organisationsformen Erwähnung. Beratungsorgane gibt es bei all diesen Parteien, der zweite genannte Organisationstyp ist aber sehr unterschiedlich(bei der KS Č M und SDSS sind es interessenpluralistische bzw. bei dem SLD richtungspolitische Faktionen und bei der SDL’ Nebenorganisationen der Partei.) Bei den tschechischen Kommunisten gründet der Zentrale Ausschuss der Partei den Haushaltsrat als sein beratendes und methodisches Organ. Entsprechende Räte können auch die Bezirksausschüsse der Partei auf der entsprechenden Ebene der Parteistruktur schaffen. (80) Außerdem gründet, leitet und kontrolliert der Zentrale Ausschuss der KS Č M verschiedene Kommissionen und Sachverständigengruppen.(61) Im Statut der Partei wird im Abschnitt über die Rechte der Mitglieder erwähnt, dass sie das Recht darauf haben, an der Arbeit der Klubs und Interessenkollektive der Partei teilzunehmen. Außer diesen interessenpluralistischen Faktionen finden im organisatorischen Grunddokument der KS Č M die Arbeitsgemeinschaften und Sektionen Erwähnung. Sie stellen freiwillige Aktive der Mitglieder und Sympathisanten der Partei dar, in die den Umständen entsprechend Sachverständige der einzelnen Berufe eingegliedert werden.(41) Bei dem SLD beruft der Landesparteirat den Politisch-programmatischen Rat als höchstes Beratungsorgan der Partei. Er bewertet die gesellschaftlich-wirtschaftliche und politische Situation des Landes, gibt Stellungnahmen zu den Grundsätzen des Wahlprogramms der Partei ab und initiiert Unternehmungen von gesellschaftlich-politischem Charakter. Die Arbeit dieses Gremiums wird vom Parteivorsitzenden des SLD geleitet. Auch die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär der Partei sind„ex-officio“-Mitglieder dieses Gremiums. Außer ihnen gehören ihm Vertreter von Gewerkschaftsverbänden, Vereinigungen sowie anderer Organisationen an, welche eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem SLD unterschrieben haben. Damit ist der Politisch-programmatische Rat das einzige Gremium innerhalb der SDL’, in das auch die Nebenorganisationen der Partei institutionell eingebunden sind. Die Mitglieder des Rates müssen nicht Mitglieder der Partei sein. Auch die Wojewodschafts- und Kreisräte können Politisch-Programmatische Räte der Wojewodschaften bzw. der Kreise einberufen. Sie haben auf diesen Ebenen der Parteistruktur ähnliche Aufgaben und eine ähnliche personelle Zusammensetzung wie ihr Pendant auf der Landesebene.(50/1;6) Bei der polnischen Partei der Demokratischen Linken gibt es auch richtungspolitische Faktionen. Diese sind die sog.„Programmatischen Plattformen“, deren Vorschriften und Art und Weise der Einberufung der Landesparteirat bestätigt.(50/3;5) Die Mitglieder dieser Gruppierungen können auch Nicht-Parteimitglieder sein. Die Grenzen der programmatischen Autonomie der Plattformen markiert die Feststellung des Parteistatuts des SLD, wonach sie sich„in ihrer Tätigkeit nicht von Grundsätzen leiten lassen“ können, die„dem Statut und dem Programm der Partei widersprechen.“(51/6) Das Ziel ihrer Gründung wird im Statut des SLD so beschrieben: sie„werden geschaffen, um bestimmte programmatische Aufgaben zu erfüllen.“(51/2) Nicht nur dieses Zitat, sondern auch die Interviews der Autorin dieser Studie bei dem SLD deuten darauf hin, dass es sich im Falle dieser Organisationseinheit der horizontalen Parteistruktur eher um programmatische Werkstätten zu verschiedenen politischen Grundsatzproblemen und Sachthemen, als um eigenständige Plattformen mit ideologisch kohärenten Grundrichtungen handelt. Auch ihnen gewährt das Statut des SLD keine institutionellen Repräsentationsgarantien in den Führungsgremien der Partei. 57 Diese sind hingegen für die Vertreter von Bürgerinitiativen und-vereinigungen, die mit der SDL’ zusammenarbeiten, in der Satzung dieser Partei festgeschrieben. Sie können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Organe der SDL’ teilnehmen, wenn dies Teil der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Partei und diesen Organisationen ist. Sie haben außerdem das Recht, mit Vorschlägen und Anträgen zur Bildung und Realisierung der Politik der SDL’ beizutragen.(92) Außer ihnen gibt es auf der Landes-, Kreis-, und Bezirksebene der Parteistruktur verschiedene Räte, Sektionen, Kommissionen als Beratungsorgane der SDL’. Sie werden vom Republikausschuss bzw. von den Kreis- und Bezirksausschüssen gegründet. Die vier wichtigsten landesweiten Beratungsorgane der SDL’ werden im Parteistatut aufgeführt: der Rat der Sektionen der praktischen Politik der SDL´, der Rat der kommunalen und regionalen Politik, der Rat der Geschäftsführung der SDL´ und der Rat der Arbeitspolitik.(31) Letztere sind aber in den Führungsgremien der Partei nicht vertreten. Hingegen haben sowohl die wichtigsten Beratungsorgane als auch die interessenpluralistischen Faktionen der SDSS statutarisch gesicherte Repräsentationsgarantien in den Führungsgremien der Partei. Die Beratungsgremien Politisch-strategischer Rat und Programmatisch-fachlicher Rat werden vom Zentralrat der Partei gegründet, und auch deren Statut beschließt dieses Gremium. Ihre Vorsitzenden werden- auf Vorschlag des Parteivorsitzenden - gleichfalls vom Zentralrat der SDSS gewählt. Sie werden damit auch zu Mitgliedern dieses Parteiorgans, die über ein Stimmrecht verfügen. Der Politisch-strategische Rat ist das Beratungsorgan der Partei für die Vorbereitung der politischen Strategie, politischen Prognosen und für den Bereich der Parteistruktur und die Kommunikation nach außen und innen. Der Programmatisch-fachliche Rat ist für den Bereich der innen- und außenpolitischen Aktivität, die Ausarbeitung und Aufbereitung der programmatischen Materialien der SDSS zuständig. Die Mitglieder dieser Beratungsorgane werden durch den Parteivorstand ernannt. Sie müssen sich bei Amtsantritt schriftlich verpflichten, dass sie die Ergebnisse ihrer Arbeit in den Beratungskommissionen ausschließlich für die Bedürfnisse des SDSS und erst nach der Zustimmung des jeweiligen Parteiorgans auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Der Parteivorstand kann auch andere Beratungskommissionen gründen, wobei er auch deren Statuten beschließt. Die Kreis- und Bezirksausschüsse bilden eigene Beratungsorgane auf der entsprechenden Ebene der Parteistruktur.(29/1-5) Die im Statut der SDSS erwähnten interessenpluralistischen Faktionen(die Frauenorganisation/SŽSD, die Jugendorganisation/SDMS und das Zentrum der Klubs der Senioren) sind mit Ausnahme des Seniorenklubs- sogar in mehreren Führungsgremien der Partei mit vollem Stimmrecht vertreten. Die Delegierten des Zentrums der Klubs der Senioren nehmen nur an den Sitzungen des Zentralrats der SDSS teil. Hingegen schicken die Jungend- und Frauenorganisation nicht nur in dieses Gremium 2-2 Vertreter, sondern deren 3 und 2 bzw. 1 und 2 Delegierte nehmen auch an Sitzungen des Parteitags und der Gesamtslowakischen Konferenz der SDSS mit Stimmrecht teil. Der horizontale Organisationstyp der letzten beiden Organisationen konnte allerdings wegen der außerordentlich spärlichen Aussagen im Parteistatuts- anhand dieses Parteidokuments nicht bestimmt werden. Aus bei der SDSS geführten Interviews schließt die Autorin, dass es sich bei diesen Organisationen- zumindest zum Zeitpunkt der Gespräche im Parteiapparat im März 2002- eher um die Frauen- und die Jugendsektion der Partei(also um interessenpluralistische Faktionen) als um Nebenorganisationen der SDSS handelte. 87 Hingegen werden sowohl die Mitglieder als auch die Funktionen des Zentrums der Klubs der Senioren im Statut der Partei eindeutig bestimmt. Das Zentrum sichert- laut Statut- das 87 Allerdings verließ inzwischen ein Teil dieser Jugendorganisation die SDSS und schloss sich der von Peter Weiß gegründeten Partei„Sozialdemokratische Alternative“ an. Siehe dazu Kapitel 3.1.1.2. dieser Studie. 58 Bestehen der Seniorenklubs der SDSS, die die Parteimitglieder im Rentenalter vereinigen. Außer Parteimitgliedern können sich auch Rentner, die nicht Mitglieder der SDSS sind, an der Arbeit dieser Klubs beteiligen.(22/8) Im Statut der Č SSD finden drei Typen der horizontalen Organisationsformen Erwähnung: die Beratungsorgane, die interessenpluralistischen Faktionen und eine Nebenorganisation. Die Beratungsorgane der Tschechischen Sozialdemokratischen Partei heißen Sachkommissionen. Sie bestehen aus Sachverständigen des jeweiligen Fachgebiets und ihre Aufgabe ist die Meinungsbildung zu verschiedenen Sachthemen. Solche Kommissionen werden sowohl auf der Landes-, als auch auf der Kreis-, sowie auf der Bezirksebene durch den Parteivorstand oder den entsprechenden Kreis- bzw. Bezirksausschuss gebildet. Auch der Vorsitzende dieser Kommissionen, der Č SSD-Mitglied sein muss, wird durch diese Parteiorgane ernannt.(29/1316) Die interessenpluralistischen Faktionen heißen in dieser Partei Interessenbewegungen, deren Gründung der zustimmenden Entscheidung des Zentralen Ausführenden Ausschusses der Č SSD bedarf.(40) Die zwei bedeutendsten von ihnen sind die Frauenorganisation der Partei („Sozialdemokratische Frauen“/SDŽ), bei denen jedes weibliche Mitglied der Č SSD eintreten kann, und der Klub der Senioren, der die Mitglieder der Partei im Rentenalter vereinigt. Die wichtigsten Aufgaben der ersten Organisation sind- laut Statut der Č SSD-, die Ausarbeitung und Umsetzung der Frauen- und Familienpolitik der Partei und die Durchsetzung der optimalen Vertretung der Frauen in den Organen der Č SSD.(38/1-3) Das Ziel des Klubs der Senioren sei nach der Satzung der Partei, die vereinigenden Tendenzen in der Č SSD zu stärken, die sich insbesondere auf die demokratischen Traditionen der Partei bzw. der Tschechischen Republik, auf das humanitäre Gebot T. G. Masaryks und die modernen politischen Prinzipien der Sozialistischen Internationalen stützen.(39/1-2) Die Vorsitzenden beider Organisationen nehmen mit Beratungsrecht an den Sitzungen des Vorstands der Tschechischen Sozialdemokratischen Partei teil. Außer dieser Organisationen werden im Statut der Partei unter den Interessenbewegungen noch zwei Gruppierungen genannt: die„Christlich-Soziale Plattform“ und die„Plattform der Grünen“.(44/2) Beide sind- wie auch die in der Č SSD geführten Interviews zeigten bestrebt, in der Gesamtpolitik der Partei bestimmte ideologisch kohärente Akzente zu setzen. Deshalb sind sie eher zu den richtungspolitischen, als zu den interessenpluralistischen Faktionen zu zählen. Sie haben in keinem der Führungsgremien der Č SSD statutarisch gesicherte Repräsentationsgarantien. Schließlich findet noch eine Nebenorganisation, die Organisation der„Jungen Sozialdemokraten“(MSD), Erwähnung im Statut der Č SSD. Sie ist eine sozialdemokratisch orientierte Jugendorganisation, die eine eigene Satzung besitzt. Mit ihr arbeitet die Partei auf Grundlage der gemeinsamen politischen Ansichten mit dem Ziel der Durchsetzung sozialdemokratischer Gedanken unter den Jugendlichen eng zusammen.(41/1-2) Auch der Vorsitzende der MSD nimmt mit Beratungsrecht an den Sitzungen des Vorstands der Č SSD teil. In der MSZP findet man alle vier am Anfang dieses Abschnitts aufgezählten Typen der Organisationsformen der horizontalen Parteistruktur. Auch die meisten statutarisch gesicherten Repräsentationsgarantien in den Führungsgremien werden unter den untersuchten Parteien den horizontalen Gruppierungen der MSZP gegeben. Die wichtigsten interessenpluralistischen Faktionen heißen hier Sektionen. Sie werden im Statut der Partei exakt definiert:„Die Sektion ist eine offene Organisationsform, die ein Forum für den in erster Linie beruflichen Meinungsaustausch von Parteimitgliedern und Nichtmitgliedern schafft, sich an der Ausarbeitung sachpolitischer Fragen in der Partei beteiligt, die Interessen ihrer Mitglieder formuliert und diese in der Partei vertritt. Sie fördert die Beziehungen der Partei zu den mit ihrer Tätigkeit verbundenen gesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen.“ (35/1) Sektionen können auf der Ebene der Ortsorganisation, des Territorialen Verbandes 59 oder auf Landesebene arbeiten. Über die Anerkennung als Landessektion entscheidet der Landesausschuss der MSZP. Die Sektionen haben auch im Statut der Partei garantierte Rechte: Die Gremien und Abgeordnetengruppen der MSZP sind ihrer Tätigkeitsebene entsprechend verpflichtet, mit ihnen zusammenzuarbeiten, sie in die Verhandlung der in ihr Tätigkeitsfeld gehörenden Fragen und die Vorbereitung der Beschlüsse einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Die Landessektionen verfügen außerdem über das Recht, die Infrastruktur der Partei in Anspruch zu nehmen und Informationen über die Tätigkeit der Landesgremien zu erhalten.(35/5-6) Eine besondere Sektion innerhalb der MSZP, der in der Partei große Bedeutung beigemessen wird, ist die Linke Selbstverwaltungsgemeinschaft(BÖK). Sie schließt die Funktionäre, Vertreter und Sachverständigen der MSZP zusammen, die in den kommunalen Selbstverwaltungen arbeiten. Die Gemeinschaft beteiligt sich an der Ausarbeitung und Umsetzung der auf die kommunalen Selbstverwaltungen bezogenen Politik und des entsprechenden Programms der MSZP.(36/1) Ihr werden die gleichen Rechte gewährt wie den anderen Sektionen der Partei. So entsendet die BÖK wie auch jede Landessektion der MSZP je einen Vertreter zum Parteitag und in den Landesausschuss der Partei.(An der Arbeit des Parteitags nehmen diese Delegierten mit Beratungsrecht und an der des Landesausschusses mit Stimmrecht teil.) Auch die Funktionen der sog.„geistigen Werkstätten“ sind im Statut der MSZP klar definiert: Sie sind Sachverständigengruppen oder fachliche Arbeitsgemeinschaften, die für die Partei insofern eine wichtige Rolle spielen, als sie zur Prüfung wichtiger gesellschaftlicher Probleme oder konkreter politischer Fragen sowie zur Ausarbeitung verschiedener Lösungsansätze gebildet werden.(37/1) Ihnen werden vom Statut der Partei keine Repräsentationsgarantien in den Führungsgremien zugesichert. Außerdem wird die Frage, wer diese Werkstätten innerhalb der Partei gründet, in der MSZP-Satzung nicht beantwortet. Die Interviews der Autorin bei dieser Partei haben allerdings gezeigt, dass die geistigen Werkstätten in der überwiegenden Zahl der Fälle von Parteigremien, also„von oben“ gebildet werden und als Beratungsorgane der MSZP fungieren. Alle für die Vertretung beruflicher bzw. fachlicher Interessen gebildeten Formen der Selbstorganisation der Mitglieder werden hingegen als„Sektionen“ bezeichnet, um an deren Rechten(z.B. Vertretung in den Führungsgremien der Partei, Benutzung deren Infrastruktur) partizipieren zu können. Zwei Arten von Nebenorganisationen werden im Statut der MSZP erwähnt. Diese sind die mit der„Partei kooperierenden gesellschaftlichen Organisationen“ und die„assoziierten Jugendorganisationen“. Letztere sind Jugendorganisationen, die die von der MSZP vertretenen Grundwerte annehmen, sie vor ihren Altersgenossen vertreten und einen Assoziationsvertrag mit der Partei unterschreiben. Auch die mit der MSZP„kooperierenden gesellschaftlichen Organisationen“ müssen mit der Partei einen Vertrag über die Zusammenarbeit auf Landesebene abgeschlossen haben. Dann können sich ihre Delegierten wie auch die der assoziierten Jugendorganisationen mit Stimmrecht an der Arbeit des Landesausschusses der MSZP beteiligen. Die letzteren Organisationen entsenden außerdem je einen Vertreter in die Landeskommission für die Aus- und Weiterbildung der Partei.(22/2e; 39) Im MSZP-Statut werden auch die Funktionen der richtungspolitischen Faktionen der Partei, die hier„Plattformen“ heißen, exakt definiert. Eine Plattform ist- entsprechend der Satzung der MSZP- eine öffentliche Gruppe, die auf der Übereinstimmung der politischen Ansichten einiger Parteimitglieder basiert und im Hinblick auf einige Elemente des Parteiprogramms eine eigenständige, von anderen abweichende Meinung vertritt. Sie verfügt über das Recht, ihre Meinung innerhalb der MSZP zu vertreten und zu verbreiten, die entsprechende Unterstützung dafür zu mobilisieren und ihren Standpunkt, ohne gegen das Statut zu verstoßen, an die Öffentlichkeit zu tragen. Plattformen können sich lediglich Parteimitglieder anschließen, bzw. diese dürfen nur jeweils einer Plattform angehören. 60 Es wird im Statut der MSZP auch genau bestimmt, welche Plattformen vom Landesausschuss der Partei als„Landesplattformen“ anerkannt werden. Diesen sollen sich mehr als zweihundertfünfzig Mitglieder anschließen. Außerdem müssen diese Gruppierungen eine Arbeitsordnung festlegen und ihre Sprecher wählen. Die Landesplattformen verfügen über das Recht, die Infrastruktur der Partei in Anspruch zu nehmen, Informationen über die Arbeit der Landesgremien zu erhalten bzw. auf ihre Gesuche von ihnen binnen dreißig Tagen eine Antwort zu bekommen. Ihnen steht außerdem auf dem Parteitag eine gesonderte, in der Geschäftsordnung des Parteitags festgelegte Redezeit zu.(34/1-5) Die Landesplattformen nehmen mit je drei Delegierten an der Arbeit des Parteitags teil, und je ein Vertreter von ihnen ist Mitglied des Landesausschusses der Partei.(In beiden Gremien haben die Mitglieder der Plattformen das volle Stimmrecht.) 4. Organisationstypen und Bestimmungsfaktoren der Organisationsstrukturen Nach der empirischen Bestandsaufnahme der Organisationsstrukturen der ostmitteleuropäischen linken Parteien wird im Schlusskapitel gezeigt, ob diese Parteien eher dem Organisationstyp„Polyarchie“ angehören(also relativ offene und dezentralisierte Gebilde sind, die ihren Mitgliedern, örtlichen Organisationen und der innerparteilichen Opposition autonome Entscheidungsräume und breite Partizipationsrechte zugestehen, und in ihnen begünstigt durch innerparteiliche Regelungen- mehrere institutionalisierte Machtzentren entstehen können) oder mehr oligarchische Züge aufweisen(also ihre Organisationen relativ geschlossen und zentralisiert sind, und ihre Statuten die institutionellen Voraussetzungen eher dafür gewähren, dass in ihnen eine kleine Machtgruppe die relevanten Fragen der Parteipolitik bestimmt). Die Parteien zeigen sich allerdings in unterschiedlichen Bereichen mehr oder weniger polyarchisch bzw. oligarchisch. Um sich ein Gesamtbild darüber zu machen, welche Partei in welchem Maße dem einen oder anderen Organisationstyp angehört und um dadurch die Parteien miteinander vergleichen zu können, werden im Folgenden die Merkmale, die die Parteien als polyarchisch oder oligarchisch kennzeichnen bzw. in ihnen die Entstehung von polyarchischen oder oligarchischen internen Strukturen begünstigen, aufgezählt und deren Bedeutung für die Bestimmung des Organisationstyps der Parteien durch quantitative Wertangaben verdeutlicht. Dabei werden die„Polyarchie-Merkmale“ durch positive Zahlen und die Eigenschaften, die zu den Merkmalen des Organisationstyps „Oligarchie“ gehören bzw. die Herausbildung oligarchischer innerparteilicher Strukturen fördern, durch negative Zahlen gekennzeichnet. Tabelle 8 stellt die Ergebnisse dieser quantitativen Operationalisierung dar. 88 88 In Tabelle 8 ist zu beachten, dass bei der Bestimmung der Einordnungskriterien und deren Bewertung rein induktiv verfahren wurde. Es wurden also nur Organisationsmerkmale in die Tabelle aufgenommen, die in den Statuten der untersuchten Parteien erwähnt werden bzw. deren Relevanz in den Interviews der Autorin bei den untersuchten Parteien bekräftigt wurde.(Z.B. ist die Kontrolle der Legislativorgane 1 und 2 über die enge Parteiführung je stärker, umso öfter- also möglicherweise jährlich- diese Parteiorgane einberufen werden. (Dieser Zusammenhang wird im Punkt 9 der Tabelle angesprochen.) In der Tabelle wird aber- um deren Umfang durch theoretisch mögliche, aber in der Wirklichkeit nicht vorkommende Angaben nicht unnötig zu erweitern- als kleinste Tagungsfrequenz die Häufigkeit„einmal in zwei Jahren“ angegeben, weil es unter den untersuchten Parteien keine gibt, in der die ordentlichen Versammlungen der Legislativorgane1 und 2 öfter als zweijährlich einberufen werden.) 61 Tabelle 8: Polyarchische und oligarchische Organisationsmerkmale- eine quantitative Operationalisierung Kriterium 1. Eintrittsalter(18 Jahre: 0; unter 18 Jahre: 0,25) 2. Ordnungsmaßnahmen(viele Maßnahmentypen: 0; einzige Maßnahme: Parteiausschuss: 0,25) 3. Referendum, Mitgliederbefragung(nicht vorgesehen: 0; vorgesehen: 1) 4. Partizipationsgarantien in den Führungsgremien für bestimmte Gruppen der Mitglieder(keine- höchstes Quorum für mehrere Gruppen: 0-2) 5. Freiheit der Mitglieder, die Grundorganisation, an deren Arbeit sie teilnehmen, selbst auswählen zu können(nein: 0; ja: 0,25) 6. Bildung von Grundorganisationen/Parteigruppen nicht nur nach dem Ort,- sondern auch nach einem anderen Prinzip möglich(nein: 0; Parteigruppen: 0,25; Grundorg.: 0,5) 7. Autonomie der Grundorganisationen(Verletzung in einem Punkt:-0,25) 8. In die vertikale Parteistruktur nicht-integrierte Koordinierungsorgane auf der territorialen Ebene der Parteistruktur(pro Organ: 0,25) 9. Tagungsfrequenz der Legislativorgane 1 und 2(letzteres nur dann, wenn es verbindliche Beschlüsse fassen kann)(jedes 2. Jahr: 0; jedes 4. Jahr:-0,5) 10. Entscheidungen im Legislativorgan1, die bei anderen Parteien im Legislativorgan3 getroffen werden(pro Entscheidung: 0,25) 11. Tagungsfrequenz des Legislativorgans3(zwei-, drei-, viermal im Jahr: 0; 0,25; 0,5; monatlich: 1) 12. Anteil der„ex officio“-Mitglieder des Legislativorgans3 (80-100%:-2; 70-79%:-1,75; 60-69%:-1,5; 50-59%:-1,25; 40-49%:-1; 30-39%:-0,75; 20-29%:-0,5; 10-19%:-0,25; 10%-: 0) 13. Anteil der gewählten Mitglieder des Legislativorgans3 (10-49%:-0,15; 50-100%:-0,25) 14. Misstrauensvotum im Legislativorgan3 gegen Politiker, die im Legislativorgan1 gewählt wurden- verbunden mit Neuwahl(gegen den Parteivorsitzenden:-0,5; gegen die stellvertretenden Vorsitzenden:-0,25) 15. Anteil der„ex officio“-Mitglieder des Exekutivorgans1 (Bewertung wie im 12) 16. Anteil der vom Legislativorgan3 gewählten Mitglieder des Exekutivorgans1(Bewertung wie im 12) 17. Anteil der delegierten Mitglieder des Exekutivorgans1 (0-49%: 0,25; 50-100%: 0,5) 18. Existenz des Exekutivorgans2(als eigenständiges Gremium um den Generalsekretär:-1; als„Unterausschuss“ des Exekutivorgans1:-2; als eigenständiges Gremium um den Parteivorsitzenden:-3) 19. Nebenorganisationen(Existenz: 0,25; Vertretung in Führungsgremien: Vorsitzender mit Beratungsrecht: 0,25; Vorsitzender mit Stimmrecht: 0,65; Vertreter mit Beratungsrecht: 0,35; Vertreter mit Stimmrecht: 0,75) 20. Interessenpluralistische Faktionen(Bewertung wie 19.) 21. Richtungspolitische Faktionen(Bewertung wie 19.) 22. Einfluss der Parteiführung auf die Parlamentsfraktion (Legislativorgan3, Exekutivorgan1- bindende Beschlüsse für die Parlamentsfraktion:-0,5; Bestätigung oder Wahl des Vorsitzenden der Parlamentsfraktion in einem Parteigremium:-0,25 bzw.-0,5) 23. Entscheidung über die Kandidaten der Partei zu den Parlamentswahlen nicht auf Delegiertenversammlungen, sondern durch die Parteimitglieder unmittelbar(2) Insgesamt: MSZP 0,25 0 1 2 0,25 0,25 0 0,5 0 0,75 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 -0,5 0 8,50 Č SSD 0 0,25 1 2 0 0 0 0 0 0 0,25 -0,5 0 -0,25 0 -0,75 0,25 -2 0,5 0,5 0,25 0 0 1,50 SZS SLD KS Č M SDL’ 0 0 0 0 0 0 0,25 0,25 0 1 1 1 0 1,5 0 1 0 0 0,25 0 0,5 0,25 0 0 0 0-0,5 0 0,25 0 0 0 0 0-0,5 0 0 0 0 0,5 0,5 0 0,5 0 -0,25 0 -0,25 0-0,25 0 -0,75 0 0 0 -0,5 0 0 0 0-0,25 0-1,75-2 0 0 0 0 0,25 0 -1 0 -2 0 0,25 0 0,5 0 0 0,25 0 0 0,25 0 0 0 0 -0,25 -1 0 0 2 0 1 0,25 0,25 0 SOP 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0,5 -2 0 0 -1,75 0 0 0 0 0 0 0 0 -2,25 SDSS 0 0,25 0 0 0 0,5 0 0 0 0 0,5 -0,5 -0,25 0 -1 -1 0 -3 0 1 0 0 0 -3,50 62 Im Folgenden werden- entsprechend der Nummerierung der Einordnungskriterien der Tabelle 8- die Annahmen erläutert, die der Bestimmung dieser Kriterien bzw. ihrer quantitativen Bewertung hinsichtlich des Organisationstyps einer Partei zugrunde liegen: 1. In die meisten Parteien dürfen Personen erst nach dem Erreichen ihrer Volljährigkeit, also ab 18 Jahren eintreten. Parteien, die in ihre Reihen auch Jugendliche unter 18 Jahren aufnehmen, sind offener und durch die Integration der von den„Erwachsenen“ differierenden politischen Denk- und Sichtweisen dieser ganz jungen Generation möglicherweise auch weniger autoritär geprägt, als Parteien, die dies nicht tun. 2. Parteien, im deren Statut nur eine einzige Ordnungsmaßnahme(der Parteiausschluss) vorgeschrieben ist, sind toleranter, als diejenigen, in deren organisatorischen Grunddokument ein ausführlicher Katalog unterschiedlichster Disziplinarmaßnahmen zu finden ist.(Dabei wird angenommen 89 , dass die gegebenen Parteien diese einzige Ordnungsmaßnahme nur im äußersten Notfall anwenden. Man versucht bei ihnen mit„problematischen“ Mitgliedern durch andere Methoden und nicht mithilfe von“Rügen, Verwarnungen usw.“ klarzukommen.) 3. Innerparteiliche Referenden bzw. Mitgliederbefragungen sind wichtige Instrumente der unmittelbaren Partizipation der Mitglieder an der Entscheidungsfindung bzw. Meinungsbildung der Partei, demzufolge gehören sie zu den Kennzeichen einer polyarchischen Parteiorganisation. 90 4. Partizipationsgarantien- z.B. in Form eines Quorums- in Führungsgremien der Partei für bestimmte soziologisch abgrenzbare Gruppen der Parteimitgliedschaft(z.B. Frauen, Jugendliche, Senioren) können die Entstehung polyarchischer innerparteilicher Verhältnisse begünstigen. Die Teilhabe der Vertreter dieser Gruppen an der Parteiführung kann ein gewisses Gegengewicht zur Macht der Parteioligarchie bilden, die bei den meisten Parteien aus Männern im mittleren Alter besteht. 5. Zu den Rechten der Mitglieder in einer polyarchischen Partei gehört, dass sie die Grundorganisation, an deren Arbeit sie teilnehmen, frei auswählen können. 6. Parteien, bei denen die Bildung von Grundorganisationen bzw. Parteigruppen nicht nur nach dem Orts,- sondern auch nach einem anderen Prinzip(z.B. auf beruflicher Grundlage) erfolgen kann, haben eine vielschichtigere interne Struktur, sind also polyarchischer geprägt, als Parteien, in denen dies nur nach dem Ortsprinzip möglich ist. 7. Es gibt eine Reihe von Fragen(z.B. die Mitgliederaufnahme), deren Handhabung bei den meisten Parteien in die alleinige Zuständigkeit der Grundorganisationen der Partei gehört. Es ist ein Merkmal des internen Zentralismus einer Partei(und dadurch ein Nährboden für die Entstehung einer Organisationsoligarchie), wenn in solchen Fragen höhere Parteiorgane im Statut verankerte Befugnisse haben, in die Autonomie der Grundorganisationen einzugreifen. Diesen Parteien werden entsprechend jeder solchen Interventionsmöglichkeit-0.25 Punkte gegeben. 91 8. Eine Partei ist umso polyarchischer, je mehr Koordinierungsorgane in ihr auf der territorialen Ebene der Parteistruktur existieren, die in die vertikale Parteistruktur nicht integriert werden. 9. In den Parteien, in denen das Legislativorgan1(Parteitag) und das Legislativgremium2 (Parteikonferenz) nur einmal in vier Jahren einberufen werden, um auf ihren Tagungen u.a. die Parteiführung zur Rechenschaft zu ziehen, hat die engere Parteiführung in der Zwischenzeit mehr Möglichkeit zur Oligarchiebildung, als in den Parteien, in denen die Versammlung eines dieser höchsten Regelungsorgane der Partei einmal in zwei Jahren(oder 89 Dies bekräftigten auch die bei den Parteien geführten Interviews der Autorin. 90 Eine Partei wurde hier auch dann positiv bewertet, wenn zwar in ihrem Statut kein Referendum bzw. keine Mitgliederbefragung vorgeschrieben sind, sie aber bei ihr praktiziert werden. 91 Die in Tabelle 8 vergebenden Punkte werden nur in den Fällen erläutert, wo anzunehmen ist, dass die Logik ihrer Bemessung aus der kurzen Erklärung der Tabelle nicht nachvollziehbar ist. 63 öfter) stattfindet.(Die Tagungsfrequenz des Legislativorgans2 wird in diesem Punkt nur dann berücksichtigt, wenn dieses Parteigremium für alle Organisationseinheiten der Partei bindende Beschlüsse fassen kann.) 10./23. Es gibt eine Reihe von Fragen, über die bei den meisten untersuchten Parteien in ihrem Legislativorgan3(Parteirat) entschieden wird(z.B. über die Landesliste der Partei zu den Parlamentswahlen). Bei einigen Parteien werden aber- laut ihrem Statut- Beschlüsse über solche Fragen in ihrem Legislativorgan1 gefasst, um diesen Entscheidungen die breiteste innerparteiliche Legitimität zu gewähren. Dadurch wird das Polyarchie-Potential der gegebenen Partei erhöht.(Wenn bei der Entscheidung über die Kandidatenaufstellung zu den Parlamentswahlen sogar allen Parteimitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, mitzubeschließen(also über diese Frage nicht auf Delegiertenversammlungen, sondern in sog. „primären Wahlen“ entschieden wird), wird dies als Organisationsmerkmal, das den polyarchischen Charakter einer Partei stärkt, im Punkt 23 zusätzlich positiv bewertet.) 11. Je seltener das Legislativorgan3 der Parteien tagt, umso seltener wird die enge Parteiführung kontrolliert. Dementsprechend hat sie- ähnlich wie im Punkt 9- mehr Gelegenheit zur internen Oligarchiebildung. 12. Das Legislativgremium3 besteht im„Normalfall“ größtenteils aus Delegierten der niederen Organisationseinheiten der Partei. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Kontrolle der exekutiven Parteiorgane. Je mehr Personen aber„ex officio“ zu den Mitgliedern dieses Gremiums werden, desto weniger kommt die Kontrollfunktion der Parteimitgliedschaft über die ausführenden Parteiorgane zur Geltung. Also umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Partei zu einer Organisationsoligarchie entwickelt. 13. Im Legislativorgan3 einiger Parteien gibt es auch Mitglieder, die vom Legislativgremium1 gewählt werden. Sie sind zwar durch das höchste Regelungsorgan der Partei bestimmt, ihnen fehlt aber trotzdem die für die delegierten Mitglieder dieses Gremiums charakteristische zusätzliche, basisdemokratische Legitimität. Um diesen Legitimitätsunterschied zwischen den gewählten und delegierten Mitgliedern des Legislativorgans3 deutlich zu machen, wurden bei denjenigen Parteien, bei denen in der Gremienkonstituierung dieses Parteiorgans die Wahl der Mitglieder dominiert,-0,25 Punkte abgezogen. 14. Im Legislativorgan3 einiger Parteien kann Misstrauensvotum sogar gegen Spitzenpolitiker (den Parteivorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden) eingebracht werden, die im Legislativorgan1 gewählt wurden, und an ihrer Stelle können auch neue Parteifunktionäre bestimmt werden. Damit wird das höchste Legislativorgan der Partei praktisch umgangen. Dieses Recht stärkt die Parteioligarchie, die bei einer solchen Verfahrensweise gegen ihre innerparteilichen Konkurrenten leichter vorgehen kann, als dies vor einer breiteren Öffentlichkeit des Parteitages möglicherweise der Fall wäre. 15. Das Exekutivgremium1(Vorstand) der meisten Parteien wird vom Legislativorgan1 der Partei gewählt. Je mehr„ex officio“-Mitglieder an der Arbeit dieses Gremiums teilnehmen, desto kleiner ist der Anteil der„vollständig“ legitimierten, weil für dieses Parteiorgan gewählten, Mitglieder dieses Gremiums und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Oligarchisierung der Partei. 16. Es gibt außerdem einen Legitimitätsunterschied zwischen den Mitgliedern des Exekutivorgans1, die vom Legislativgremium1 und vom Legislativorgan3 gewählt werden. Letzteres ist ein engeres Gremium, in dem die Parteiführung ihren Willen hinsichtlich der erwünschten personellen Zusammensetzung des Exekutivorgans1 möglicherweise leichter durchsetzen kann, als dies im Legislativgremium1 der Fall wäre. Also die Wahl der Mitglieder des Exekutivorgans1 durch das Legislativgremium3 erhöht die Wahrscheinlichkeit der Oligarchiebildung innerhalb der Partei weiter. Deshalb wurden in diesem Punkt der Tabelle den Parteien, bei denen das Exekutivorgan1 größtenteils vom Legislativgremium3 gewählt wird, zusätzliche Minus-Punkte gegeben. 64 17. Es gibt aber gelegentlich auch Parteien, in deren Exekutivgremium1 Mitglieder(z.B. Vertreter der Regionen) auch von den niederen Organisationseinheiten delegiert werden. Dies verleiht diesem Parteiorgan eine zusätzliche, basisdemokratische Legitimität. Demzufolge kann dieses Gremium bei ihnen offener,„von unten“ kontrollierbarer, also polyarchischer sein, als ihre Pendants bei anderen Parteien, in deren Gremienkonstruktion die Delegierung keine Rolle spielt. Dieser Zusammenhang wird durch die dafür gegebene positive Punktzahl verdeutlicht. 18. Ein zusätzliches, engeres ausführendes Gremium(das Exekutivorgan2) ist bei den meisten Parteien der Ort, wo die eigentliche Parteioligarchie zu verorten ist. Dies ist weniger der Fall, wenn es sich hier um ein Gremium handelt, das vom Generalsekretär geleitet wird(und dem der Parteivorsitzende und andere wichtige Spitzenpolitiker der Partei gar nicht angehören). Die Wahrscheinlichkeit der Oligarchiebildung um dieses Parteiorgan ist größer, wenn in ihm, als in einer Art„Unterausschuss“ des Exekutivgremiums1, einige hohe Funktionäre der Partei in regelmäßigen Abständen in Abwesenheit der anderen Mitglieder dieses Parteiorgans wichtige Entscheidungen treffen können. Schließlich ist das Oligarchie-Potential des Exekutivgremiums1 dann am größten, wenn es einen engeren Leitungsstab um den Parteivorsitzenden darstellt und ein großer Teil seiner Mitglieder sogar„auf Vorschlag“ des Parteichefs vom Legislativorgan3 der Partei gewählt wird. 19.-21. Eine Parteiorganisation ist desto offener, dezentralisierter und polyarchischer, je mehr Organisationen der horizontalen Parteistruktur sie hat, also je mehr Nebenorganisationen in ihrem Vorfeld wirken bzw. je mehr interessenpluralistische und richtungspolitische Faktionen in ihr existieren. Diese haben dann einen größeren Einfluss auf die Tätigkeit der Partei, wenn ihnen auch institutionelle Repräsentationsgarantien in den Führungsgremien der Partei gewährt werden. Ihre tatsächliche Wirkung in diesen Parteiorganen hängt davon ab, ob ihre Vertreter mit Beratungs- oder Stimmrecht an der Arbeit dieser Gremien teilnehmen können. Dabei sind die horizontalen Organisationen gegenüber der Parteiführung dann autonomer (und dies erhöht das Polyarchie-Potential der Partei), wenn sie selbst bestimmen können, wen sie in das gegebene Parteiorgan delegieren, und ihr Vertreter in diesem Gremium nicht unbedingt der Vorsitzende ihrer Organisation sein muss. Dementsprechend werden in den Punkten 19-21 der Tabelle die Parteien unterschiedlich bewertet, wenn an der Arbeit ihrer Führungsorgane der Vorsitzende einer horizontalen Organisation bzw. ein von der Organisation selbst ausgewählter Vertreter mit Beratungs- oder mit Stimmrecht teilnehmen kann. 92 22. Wenn in einer Partei die Parteiführung einen zu großen Einfluss auf die Parlamentsfraktion der Partei ausüben kann, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass in ihr unter Teilnahme einiger bedeutender Funktionäre der Partei und der Fraktion- eine „integrierte Oligarchie“ entsteht. Dabei geht es nicht um den bei allen Parteien üblichen Einfluss der Partei auf ihre Parlamentsfraktion(über allgemeine Direktiven, wonach die Parlamentsabgeordneten der Partei das Parteiprogramm bzw. die Beschlüsse des Parteitags bei ihrer parlamentarischen Arbeit vertreten müssen bzw. darüber, dass die Parlamentsfraktion in den Legislativorganen 1 und 3 der Partei von Zeit zu Zeit Rechenschaft ablegt), sondern darum, ob Parteigremien(Legislativorgan3 oder Exekutivgremium1) bindende Beschlüsse für die Abgeordnetengruppe der Partei beschließen können oder ob eines dieser Parteiorgane den Fraktionsvorsitzenden nach seiner Wahl in der Parlamentsfraktion noch zusätzlich in seinem Amt bestätigen oder ihn sogar wählen soll. Auf die Erläuterung der Zuordnungskriterien der Tabelle 8 folgt nun die Interpretation der Ergebnisse der einzelnen Parteien. Dabei wird auch auf die wichtigsten Bestimmungsfaktoren ihrer Organisationsmerkmale hingewiesen. 92 Wenn sich der Vorsitzende oder ein anderer Vertreter einer horizontalen Organisation an der Arbeit mehrerer Parteigremien(einmal mit Beratungs- und ein anderes Mal mit Stimmrecht) beteiligt, wird diejenige Organisationspartizipation berücksichtigt, für die in dieser Tabelle mehr Punkte gegeben werden. 65 Wie aus der Tabelle 8 ersichtlich wird, trifft der Organisationstyp„Polyarchie“ von den untersuchten Parteien am meisten(mit 8,5 Punkten) auf die MSZP zu. Mit Ausnahme der Frage des Einflusses der Parteiführung auf die Parlamentsfraktion 93 liegen alle Werte dieser Partei im positiven Bereich, also sie zeigt vor allem Merkmale einer polyarchischen Organisation. Davon zeugen u.a. die Dominanz der nicht-„ex officio“-Mitgliedschaften in ihren Parteigremien, die ausgedehnten Partizipationsrechte der Mitglieder, die hochgradige Autonomie der territorialen bzw. örtlichen Organisationen der Partei und das Vorhandensein einer vielfältigen horizontalen Struktur, deren Organisationsformen über„starke“ innerparteiliche Partizipationsrechte verfügen. Dies hängt erstens damit zusammen, dass sich die in ihren Wesenszügen seit Anfang der 90er Jahre bis heute konstante Organisationsstruktur der Nachfolgepartei MSZP als Negation einer äußerst zentralistisch-hierarchischen Parteistruktur während des Abbaus des Parteistaates herausbildete. In der Organisationsphilosophie der Reformer der Partei spielten der Autonomiegedanke bzw. die Vorstellung über den Aufbau der Organisation„von unten nach oben“ eine zentrale Rolle. Die polyarchischen Strukturen entstanden außerdem in dieser Zeit in vieler Hinsicht auch spontan, als sich beim Zerfall der alten Partei ihre Einzelorganisationen verselbständigten. Deren damals errungenen Autonomierechte konnten- trotz zeitweiliger Versuche seitens der Parteiführung- bis heute nicht zurückgenommen werden. Ä hnlich ist dies mit den Plattformen der Partei, deren Ursprünge auch in die Entstehungszeit der Partei im Jahre 1989 zurückreichen 94 und die bis heute als wichtige Medien der Beeinflussung der Parteiöffentlichkeit in programmatischen und personellen Fragen fungieren bzw.- nicht zuletzt dank ihrer institutionalisierten Vertretung in verschiedenen Parteigremien- wichtige Machtfaktoren innerhalb der Partei bilden. Zweitens hat die Herausbildung polyarchischer innerparteilicher Verhältnisse ihre Ursache darin, dass in der MSZP infolge der großen Heterogenität in der sozialen Zusammensetzung ihrer Mitglieder und Sympathisanten äußerst unterschiedliche, z.T. gegensätzliche Interessen vertreten werden. 95 Für ihre Einbindung und parteiinterne Schlichtung bildet die polyarchische Organisationsstruktur einen adäquaten Organisationsrahmen. Auf die MSZP folgt mit 1,5 Punkten die Č SSD, die auch viele polyarchische Züge aufweist. Die Partei zeigt zwar einige Organisationsmerkmale, die die Entstehung oligarchischer innerparteilicher Verhältnisse begünstigen(z.B. existiert in ihr ein zweites, engeres Exekutivorgan(das Politische Gremium) als„Unterausschuss“ des Parteivorstands und der größere Teil der Mitglieder des letzteren Parteiorgans wird nicht vom Parteitag, sondern vom Legislativorgan3(vom Zentralen Ausführenden Ausschuss) der Č SSD gewählt). Deren Wirkung wird aber durch andere Regelungen ausgeglichen. Die niederen Organisationseinheiten der Partei delegieren einen Teil des Parteivorstandes unmittelbar; in der Č SSD werden das innerparteiliche Referendum bzw. die Mitgliederbefragung praktiziert; Frauen bekommen in ihr relativ breite Partizipationsrechte in den Führungsgremien und auch die Wahl von Jugendlichen in die Parteiorgane wird auf allen Ebenen der Parteistruktur durch 93 Die Regelung des Statuts der MSZP, wonach sowohl der Landesausschuss als auch der Parteivorstand bindende Beschlüsse für die Parlamentsfraktion der Partei verabschieden können, zeugt von der in der Organisationsphilosophie der MSZP dominierenden„Transmissionsauffassung“, dementsprechend die Parlamentsfraktion die Entscheidungen der Parteiorgane ausführen soll. Die von dieser Regel abweichende Haltung der Parlamentarier wurde aber in der Wirklichkeit kaum sanktioniert. So bildeten innerhalb der MSZP die Parteiund die Fraktionsführung meistens- besonders während der Regierungsposition der Partei- zwei relativ autonome, starke Machtsubjekte. 94 Es gibt drei Plattformen innerhalb der Partei: die sozialliberale Assoziation für die sozialdemokratische MSZP, die Linke Vereinigung(sie fordert Arbeiterselbstverwaltungen neuen Typs und andere Formen der unmittelbaren Demokratie) und die Sozialistische Plattform(sie repräsentiert eine den Gewerkschaften nahe stehende,„volksnationale“ Strömung, die ein sozial ausgleichendes, nationales Modernisierungsprogramm präferiert), deren Vorgänger-Plattformen schon an der Gründungsparteitag der MSZP eine große Rolle spielten. 95 Es handelt sich z.B. sowohl um„Neu-Unternehmer“ des alten Parteiapparats als auch um gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. 66 statutarische Regelungen begünstigt. 96 Außerdem existieren in der Č SSD alle vier Typen der horizontalen Organisationen, deren Vertretung in den Führungsgremien der Partei meistens auch in der Satzung der Č SSD gesichert wird. Das in vieler Hinsicht polyarchische Organisationsprofil der Partei spiegelt erstens die Organisationsphilosophie ihrer Gründer, der Vertreter der historischen Sozialdemokratie, denen sich in der ersten Phase der Parteientwicklung eine Reihe von Aktivisten der Bürgerbewegung gegen den Staatssozialismus anschlossen, wider. Zweitens kommt in ihm die reale Heterogenität der Machtstruktur der Partei zum Ausdruck. Die Macht der Parteiführung war schon ab Mitte der 90er Jahre durch starke regionale Organisationen(in erster Linie in Nord- und Südmähren) begrenzt. Ungefähr seit dieser Zeit nahm auch die Wählerunterstützung der Č SSD und demzufolge auch das Interesse der Medien an der Partei zu. Die tschechischen Sozialdemokraten nutzten diese Situation, um die verschiedenen Segmente(junge Politiker, Frauen, innerparteiliche Strömungen) der Parteistruktur in der Öffentlichkeit darzustellen. Die erhöhte Medienpräsenz wirkte sich durch die weitere Verstärkung der polyarchischen Züge der Č SSD auf die Partei aus. 97 Seit 1998, dem Anfang der Regierungsposition der tschechischen Sozialdemokraten, verselbständigte sich auch die Parlamentsfraktion zunehmend als eigenständiges Machtsubjekt der Partei. Im positiven Bereich der Tabelle befindet sich mit einem Punkt auch die SZS. Ihre Führungsstruktur zeigt kaum oligarchische Züge: In den Führungsgremien der Partei gibt es nur in einem sehr geringem Maße„ex officio“-Mitgliedschaften, ihr Legislativorgan3(der Republikkoordinationsausschuss) besteht größtenteils aus delegierten Mitgliedern und alle Mitglieder ihres Republikvorstandes werden vom Parteitag gewählt. Auch die Tagungsfrequenz der Regelungsorgane der SZS ermöglicht eine relativ häufige Kontrolle des Exekutivorgans(des Vorstandes) der Partei. Es werden im Statut der slowakischen Grünen sehr wenig Vorschriften hinsichtlich der internen Struktur bzw. der Funktionsweise der Grund- und territorialen Organisationen formuliert, also sie haben breite autonome Entscheidungsräume. Das organisatorische Grunddokument der Partei erwähnt auch keine Organisationsformen der horizontalen Parteistruktur. Dies folgt bei der SZS- wie auch bei ihren westeuropäischen Pendants- daraus, dass„die Demokratiekonzeption der...(grünalternativen/Cs.M.) Parteien formaler Organisation skeptisch gegenüber steht und offene und schwach formalisierte Prozesse präferiert.“(Poguntke 2000: 79) Die SZS zeigt aber auch relevante Unterschiede zu den westeuropäischen grünen Parteien. Es fehlen bei ihr basisdemokratische Elemente der Parteistruktur und institutionelle Garantien zur Sicherung der Teilnahme der Frauen an der Parteiführung völlig. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass die SZS eine Einthemen-Partei ist, deren Programm von der Umweltproblematik fast vollständig dominiert wird. Das SLD erweist sich in der Tabelle mit 0,25 Punkten als eine Partei, in deren formaler Organisationsstruktur die polyarchischen Züge noch gerade etwas überwiegen. In ihr existieren zwar Frauenquorum, innerparteiliches Referendum und Mitgliederbefragung, sie hat aber von den untersuchten Parteien die komplizierteste Organisation, die- nicht nur auf der Landesebene, sondern auch auf der territorialen Ebene der Parteistruktur- äußerst hierarchisch und zentralisiert ist. Alle exekutiven Gremien der Partei werden- mit Ausnahme einiger ihrer Spitzenfunktionäre- nicht von der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung, sondern vom Legislativorgan3(dem Rat) der entsprechenden Ebene der Parteistruktur gewählt.(Diese Verfahrensweise gilt sogar bei den Gemeindeorganisationen.) Im SLD existiert auch ein zweites landesweites Exekutivgremium(das Landesexekutivkomitee), das 96 Dies bezieht sich auf territorialer Ebene der Parteistruktur auch auf die Senioren der Partei. 97 Dabei entstand- nach der Einschätzung eines Mitarbeiters der Č SSD- ein besonderes Machtzentrum auch um die sog.„Mediengruppe“ der Parteielite.(Zu dieser Gruppe gehören diejenigen Politiker der Partei, die ihren Einfluss innerhalb der Machtstruktur der Partei ihren ausgesprochen guten Kontakten zu den Medien zu verdanken haben.) 67 aber als Organisationsteam um den Generalsekretär weniger Machtkompetenzen besitzt, als das Exekutivorgan2 der anderen untersuchten Parteien. Das Statut des SLD nennt zwei horizontale Organisationsformen, die politisch-programmatischen Räte und die programmatischen Plattformen, die auf allen Ebenen der Parteistruktur gebildet werden. Sie haben keine statutarisch gesicherten Repräsentationsgarantien in keinem der Führungsgremien der Partei. Dem politisch-programmatischen Rat gehören zwar auf der Landesebene der Parteistruktur die Vertreter der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen, mit denen die Partei eine Kooperationsvereinbarung verbindet, an. Dieses Beratungsorgan kann aber nur Empfehlungen der Parteiführung aussprechen. Wodurch erklärt sich diese formal sehr schwache Stellung der Organisationsformen der horizontalen Parteistruktur im SLD, das über eine große Vielfalt von Nebenorganisationen verfügt?(Zu ihnen kann die Mehrzahl der ca. 30 auch heute noch existierenden Organisationen gezählt werden, aus denen das SLD als Wahlbündnis Anfang der 90er Jahre entstand.) Dies hängt mit den Umständen der Entstehung der Partei SLD Ende 1999 zusammen. Sie erfolgte nicht in einer Situation- wie dies bei der Gründung der MSZP der Fall war-, als für die beteiligten Akteure in erster Linie die Distanzierung von der Organisationspraxis der äußerst hierarchisch-zentralistischen Vorgängerpartei wichtig war. Die Gründung der Partei SLD wurde vollzogen, um einer sehr zersplitterten rechten Regierungskoalition eine einheitliche linke politische Kraft als regierungsfähige Alternative entgegenzustellen. Dabei wurde- mit dem Argument der Effektivität im Parteienwettbewerb die bis dann informelle Oligarchie um den Vorsitzenden der SdRP, die das Wahlbündnis SLD dominiert hatte, in der Partei SLD in vieler Hinsicht formalisiert. Allerdings bedeutet die schwache formale innerparteiliche Stellung der horizontalen Organisationsformen im SLD nicht, dass sie aus der Partei bzw. aus ihrem Umfeld hinausgegrenzt wären. Es wurde zwar in ihm mit der Gründung der einheitlichen Partei ein klares formales Machtzentrum geschaffen, die realen polyarchischen Strukturen existieren aber- in Form von geduldeten Gruppierungen, Strömungen- in der Partei weiter. Ihre Existenz folgt- ähnlich der MSZP- aus den im SLD vorhandenen ganz unterschiedlichen, intern zu vermittelnden Interessen der Mitgliedschaft und der Sympathisanten der Partei, und wird in der Öffentlichkeit als Demonstration der Vielschichtigkeit der großen„Volkspartei“ zur Erweiterung der Wählerbasis des SLD geschickt genutzt. Auch die KS Č M errichte 0,25 Punkte in Tabelle 8. Ihr Organisationsprofil zeigt ein eigenartiges Gemisch von oligarchischen und polyarchischen Strukturmerkmalen. Einerseits ist die Partei eine äußerst zentralisierte Organisation- ähnlich ihrem Vorgänger, der kommunistischen Staatspartei der ehemaligen Tschechoslowakei. In ihr verfügen höhere Parteiorgane über einige im Statut verankerte Befugnisse, mit denen sie in die Autonomie der Grundorganisationen eingreifen können. Der Parteitag der KS Č M findet einmal in 4 Jahren statt, und die Parteikonferenz kann nur Empfehlungen für die Parteiorgane geben. Das Legislativorgan3 der Partei, der Zentrale Ausschuss(im Staatssozialismus„Zentralkomitee“ genannt), wird also eine sehr lange Zeit vom höchsten Legislativorgan der KS Č M nicht zur Rechenschaft gezogen. Nicht der Parteitag, sondern der Zentrale Ausschuss der Partei wählt mit Ausnahme des Vorsitzenden und des ersten stellvertretenden Vorsitzenden der KS Č M das Exekutivorgan1, den Ausführenden Ausschuss(vor dem Systemwechsel„Politbüro“) der Partei. Im letzteren Gremium kann- unter bestimmten Bedingungen- ein Misstrauensantrag sogar gegen den Vorsitzenden der KS Č M- eingebracht und an seiner Stelle eine neue Person gewählt werden. Den Organisationen der horizontalen Parteistruktur werden keinerlei Repräsentationsrechte in den Führungsgremien der Partei zugesichert. Welche Dominanz die Parteiführung über die Parlamentsfraktion der KS Č M hat, zeigt sich dadurch, dass die neu gewählten Vorsitzenden der parlamentarischen Klubs der Partei im Zentralen Ausschuss der KS Č M bestätigt werden müssen. 68 Andererseits gibt es in dieser Partei(in erster Linie basisdemokratische) Organisationsmerkmale, die als Negation der äußerst autoritär geprägten, undemokratischen Organisationstradition der Vorgängerpartei etabliert wurden. So wird z.B. das innerparteiliche Referendum im Statut nicht nur vorgeschrieben, sondern auch praktiziert. In der KS Č M können die Mitglieder frei auswählen, an der Arbeit welcher Grundorganisation sie teilnehmen wollen. Die Bezirksorganisationen haben eine gewisse Autonomie innerhalb der Parteiorganisation. Über die Kandidaten der KS Č M zu den Parlamentswahlen wird nicht auf Delegiertenversammlungen, sondern- allein von den untersuchten Parteien- in sog.„primären“ Wahlen durch die Parteimitglieder unmittelbar entschieden. Im Organisationsprofil der SDL’, die mit 0 Punkten auf die KS Č M folgt, sind polyarchische und oligarchische Organisationsmerkmale nahezu im gleichen Maße zu finden. In dieser Partei existiert ein zweites, engeres Exekutivgremium(der Republikvorstand) als eigentliches informelles Machtzentrum der SDL’. In allen ihren Führungsgremien ist eine große Zahl an „ex officio“-Mitgliedern zu finden. Allerdings gibt es im Exekutivorgan1(Republikausschuss) der Partei auch Mitglieder, die die Kreisorganisationen in dieses Gremium delegieren. In der SDL’ existiert zwar ein Frauenquorum, allerdings sind bei seiner Verwirklichung etliche Ausnahmen möglich. Über die Landesliste der Partei zu den Parlamentswahlen und über die Bildung einer Regierungskoalition entscheidet nicht- wie bei den meisten Parteien das Legislativorgan3, sondern der Parteitag der SDL’. Allerdings hat der Republikausschuss der Partei ungewöhnlich starke Kompetenzen hinsichtlich der Leitung der Tätigkeit des Abgeordnetenklubs bzw. des Ministerklubs der SDL’: es wählt sogar- nach Beratung in den Klubs- deren Vorsitzenden und beruft sie ab. Es kontrolliert außerdem ihre Arbeit, wobei es dafür seine Zustimmung geben soll. Dies wurde verweigert, als die Parteiführung im Januar 2002 die Finanzministerin der Dzurinda-Regierung, Brigita Schmögnerová(prominente Vertreterin des sozialliberalen Flügels der SDL’), aus ihrem Amt zurückberief. Damit wurde eine seit Jahren andauernde allgemeine Schwäche der SDL’ wieder deutlich: die Unfähigkeit, das Problem der innerparteilichen Strömungen- deren Polyarchie-Potential für die Partei nutzend- zu handhaben. Deren Institutionalisierung in Form von Plattformen ist- nach dem Parteistatut- nicht möglich. Auch in der politischen Praxis waren diese eher ausgegrenzt, als integriert. Demzufolge wurde die SDL’ in ihrer Geschichte von mehreren Abspaltungen getroffen: 1994 verließen Ján Lupták und 1999 Robert Fico die Partei, bzw. 2002 trennten sich von ihr mehrere bekannte Vertreter des sozialliberalen Flügels der SDL’. Jedes Mal gründeten die„desertierten“ Politiker neue Parteien, und jedes Mal verkleinerte sich die Wählerschaft der SDL’. Nach den letzten zwei Abspaltungen erreichte dies ein solches Ausmaß, dass die Partei bei den Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 nicht einmal den Sprung ins Parlament geschafft hat. Im negativen Bereich der Tabelle(also näher zu einer Organisationsoligarchie) befindet sich mit-2,25 Punkten die SOP. Sie ist in den meisten Fragen eigentlich eine ganz„normale“ Partei, hat eine für Parteien übliche landesweite Gremienstruktur, verfügt über kein zweites, enges Exekutivgremium und in ihr hat kein Parteiorgan irgendwelche oligarchische Sonderrechte. Sie zeigt allerdings- außer des im Statut verankerten, aber nie praktizierten innerparteilichen Referendums- auch keine polyarchischen Züge. Ihre Organisationsbildung wird durch das Ortsprinzip nahezu vollständig dominiert: außer der durch die Parteivorstände der SOP ernannten Beratungsorgane sind keine andere Formen der horizontalen Parteistruktur in der Partei zu finden. Die einzige auffallende Organisationsbesonderheit der SOP besteht in der höchsten Zahl der„ex officio“-Mitglieder unter den untersuchten Parteien sowohl im Legislativorgan3(Republikrat) als auch im Exekutivgremium1(Republikvorstand) der Partei. Während 75% der Mitglieder des Republikvorstands kraft ihres Amtes diesem Parteigremium angehören, besteht der Republikrat sogar vollständig aus unterschiedlichen „ex officio“-Mitgliedern(u.a. aus den Kreis- und Bezirksvorsitzenden, allen Parlamentsabgeordneten, staatlichen und kommunalen Amtsträgern der Partei). Also die SOP fungiert 69 als eine„Kaderpartei“, die- trotz der im Parteiapparat im Jahre 2001 genannten Mitgliederzahl(5600 Personen)- außer dieser Amtsträger vermutlich über kaum andere aktive Mitglieder verfügt. 98 Die andere Partei, die(mit-3,5 Punkten) im negativen Bereich der Tabelle 8 liegt, ist die SDSS, in deren Organisationsstruktur die oligarchischen Merkmale noch stärker dominieren. Diese Partei hat seit ihrer Gründung eine sehr kleine, aber ideologisch bewusste Mitgliedschaft. Dies beweist ihre Aktivität in eigenen Jugend-, Frauen- und Seniorenorganisation. Sie haben auch starke Repräsentationsrechte in mehreren Führungsgremien der Partei. Die SDSS kennt aber kein innerparteiliches Referendum und auch die Frauen haben keine statutarisch gesicherte Partizipationsrechte in der Parteiführung. In den Parteiorganen der SDSS gibt es auf allen Ebenen der Parteistruktur viele„ex officio“-Mitgliedschaften. Die Mitglieder des Exekutivgremiums1(Vorstands) der Partei, die nicht kraft ihres Amtes diesem Parteiorgan angehören, werden- mit Ausnahme des Parteivorsitzenden- nicht vom Parteitag, sondern vom Legislativgremium3(vom Zentralrat) der Partei gewählt. Die SDSS hat auch ein zweites, enges Exekutivorgan(den Ausführenden Ausschuss). Es ist kein„Unterausschuss“ des Parteivorstandes. Die Mehrzahl seiner Mitglieder wird- mit Ausnahme einiger Spitzenpolitiker der SDSS- seit Mai 2001 vom Zentralrat der Partei speziell für dieses Gremium unter allen Parteimitgliedern„auf Vorschlag des Parteivorsitzenden“ gewählt. Noch vor einigen Jahren waren zwar Wahlen in dieses Parteiorgan durch den Zentralrat vorgesehen, aber es wurde damals nur unter den Mitgliedern dieses Gremiums und nicht auf„Vorschlag des Parteivorsitzenden“ gewählt. Die Veränderungen, entsprechend denen der Parteivorsitzende ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Mehrzahl der Mitglieder des Ausführenden Ausschusses hat 99 und diese Mitglieder nicht dem wählenden Zentralrat anzugehören brauchen, führte man in zwei Etappen ein. Es war- nach der Darstellung eines SDSSMitglieds- beabsichtigt, mit diesen besonderen Machtbefugnissen des Parteivorsitzenden ihm die Gelegenheit zu geben, mit Mitarbeitern zusammenarbeiten zu können, zu denen er volles Vertrauen hat. Von der Stärkung des Zentralismus innerhalb der Parteiorganisation erwartete man das erfolgsreiche Krisenmanagement in einer Situation, als die gesellschaftliche Unterstützung der SDSS dauerhaft unter 1% sank. Insgesamt gibt es zwischen den formalen Organisationsstrukturen der linken Parlamentsparteien Ostmitteleuropas entsprechend ihren historischen Ursprüngen(also entsprechend der Frage, ob sie Nachfolger der Staatspartei bzw. der antistaatssozialistischen Opposition, sog. „historische“ oder nach dem Systemwechsel entstandene neue Parteien sind) heute kaum relevante Unterschiede mehr. 100 Wodurch ist es aber dann zu erklären, dass mehr als ein Jahrzehnt nach dem Systemwechsel einige von ihnen deutlich mehr polyarchische Merkmale zeigen als andere und einige von ihnen sogar stark oligarchisch geprägt sind? Alle untersuchten linken Parteien versuchten doch- entweder die äußerst hierarchisch-zentralistische Staatspartei von innen reformierend oder mit ganz neuen demokratischen PolitikFormen experimentierend oder sich auf die historisch bewährten demokratischen Traditionen der Sozialdemokratie stützend- innerparteiliche Organisationsstrukturen zu etablieren, innerhalb deren den Mitgliedern breite Rechte gewährt werden, die Organisationseinheiten der Parteien gewisse autonome Freiräume haben und die Führungsgremien der Partei durch die Parteimitglieder und niederen Organisationseinheiten kontrolliert werden können. Sie haben aber- unter den Zwängen des harten Parteienwettbewerbs in diesen Ländern- zunehmend 98 Dass dieser großer Anteil der„ex officio“-Mitgliedschaften vermutlich eine in der letzten Zeit eingetretene besondere Schwächung der Parteiorganisation der SOP reflektiert, wird durch die Tatsache untermauert, dass sie in diesem Maße erst im neuen Statut der Partei vom 29.9.2001 eingeführt wurden. Das vorherige Statut der SOP sah weniger„ex officio“-Mitgliedschaften in den Führungsgremien der Partei vor. 99 Im Juli 2002 bildeten die so gewählten Personen 63,6% aller Mitglieder dieses Gremiums. 100 Von den Nachfolgeparteien zeigt noch allein die KS Č M etliche Organisationsmerkmale ihrer Vorgängerpartei, aber sogar auch sie hat große Veränderungen in der Frage der Erweiterung der Rechte ihrer Mitglieder erfahren. 70 unterschiedliche, konkrete Organisationstechniken zur Erreichung dieser Ziele angewendet, wobei sich diese Techniken manchmal gegen die ursprünglichen Ziele wandten. Es gibt Parteien(wie die SDSS), in deren Parteiorganisation die Erfolglosigkeit im Parteienwettbewerb eine Art interne„Entpolyarchisierungsspirale“ in Gang setzte. Man erwartete das erfolgreiche Krisenmanagement von der Stärkung des innenparteilichen Zentralismus und schuf dabei unter dem Vorwand der„permanenten Organisationskrise“ eine äußerst oligarchische Parteiorganisation. Autoritär geprägte innerparteiliche Strukturen(wie im Falle der SOP) entstanden auch infolge der organisatorischen Schwäche der Parteien, denen einfach die internen Reserven zu mehr Polyarchie fehlten. Ä hnlich polyarchische innerparteiliche Strukturen können inzwischen sowohl Nachfolgeparteien(wie die MSZP) als auch Parteien, die andere historische Traditionen verkörpern(wie die Č SSD), aufweisen. Zwar hatten die Nachfolgeparteien in dieser Hinsicht zweifelsohne Vorteile dadurch, dass sie einen großen Teil der in ihrer Sozialstruktur sehr heterogenen Mitgliedschaft und Wählerbasis der Staatsparteien„erbten“.(Dauderstädt 1999: 90) Die aus dieser Heterogenität folgenden Interessendivergenzen konnten innerhalb dieser Parteien erfolgreich nur durch polyarchische Organisationsmuster gehandhabt werden. Aber das Beispiel der Č SSD zeigt, dass- im Falle von Erfolgen im Parteienwettbewerb- eine „nachholende Polyarchisierung“ möglich ist. Polyarchische interne Strukturen und die daraus folgende plurale Selbstinterpretation in der Öffentlichkeit sind- durch Erweiterung des Wählerpotentials der Parteien- auch wichtige Ressourcen im Parteienwettbewerb. Diejenigen (Nachfolge)-Parteien(wie die SDL’), deren Elite dies nicht erkennt und monolithe innerparteiliche Strukturen präferiert, wird dafür früher oder später im Parteienwettbewerb „bestraft“ werden. 71 5. Literatur 5.1. Dokumente A Magyar Szocialista Párt Alapszabálya, 8.10.1999(1999), in: A jöv ő els ő 10 éve. Jubileumi Kongresszus, Budapest, S.39-77. Č eská Strana Sociáln ě Demokratická. Stanovy, 8.4.2001(2001), Praha. Organiza č ný poriadok Strany demokratickej l’avice, 17.11.2001(2001), Bratislava. Sociáldemokratická Strana Slovenska. Stanovy, 5.4.1997(1997), Bratislava. Sociáldemokratická Strana Slovenska. Stanovy, 26.5.2001(2001), Bratislava. Sojusz Lewicy Demokratycznej. Statut, 18.12.1999(1999), Warszawa. Stanovy Komunistické strany Č ech a Moravy, 4.12.1999(1999), Praha. Stanovy Strany zelených na Slovensku, 16.2.2002(2002), Bratislava. Strana Ob č ianskeho Porozumenia, Stanovy, 20.5.2000(2000), Bratislava. Strana Ob č ianskeho Porozumenia, Stanovy, 29.9.2001(2001), Bratislava. 5.2. Bücher, Aufsätze, Zeitungsartikel Átpártolnak Weisshez a szocdem fiatalok(2002), in: Új Szó, 25.3. Beyme, Klaus von(2000): Parteien im Wandel, Opladen. Bingen, Dieter(1998): Die polnische Sozialdemokratie(SdRP/SLD). Erbe und Wahlauftrag, Bericht des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, 16, Köln. Brie, Michael(1996): Staatssozialistische Länder im Vergleich. Alternative Herrschaftsstrategien und divergente Typen, in: Wiesenthal, Helmut(Hrsg.): Einheit als Privileg: vergleichende Perspektiven auf die Transformation Deutschlands, Frankfurt/Main; New York, S.39-104. Brokl, Lubomír/Mansfeldová, Zdenka(1996): A Short Story of the Czech and Slovak Parties, in: Gabal, Ivan(Hrsg.): The 1990 Election to the Czechoslovakian Federal Assembly. Analyses, Documents and Data, Berlin. Burmeister, Holger(1995): Politische Partizipation als Element der Transformationsprozesse in Polen(1989-91), Frankfurt/Main. Cramer-Langer, Katrin(1998): Demokratisierung in der Slowakischen Republik. Entstehung und Entwicklung des Parteiensystems seit 1989, Sonderveröffentlichung des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Köln. 72 Czech Chamber of Deputies Has Communist Deputy Speaker(2002), RFE/RL Newsline, 17.7. Czech Communist Leader Insists on CSSD Minority Government(2002), in: RFE/RL Newsline, 19.6. Czech Opposition Alliance Dead(2002), in: RFE/RL Newsline, 1.2. Czech Ruling Party Launches„Internal Referendum“ on Direct Presidential Elections(2001), in: RFE/RL Newsline, 23.10. Dahl, Robert A.(1971): Polyarchy, Participation and Opposition, New Haven and London. Dauderstädt, Michael/Geriss, André/Márkus, György G.(1999): Troubled Transition: Social Democracy in East Central Europe, Amsterdam. Day, Stephen(2000): From Social Democracy of the Polish Republic(SdRP) to Democratic Left Alliance(SLD), in: Kubiak, Hieronim/Wiatr, Jerzy J.: Between Animosity and Utility. Political Parties and Their Matrix, Warszawa, S.85-106. Eckstein, H./Gurr, T.R.(1975): Patterns of Authority. A Structural Basis for Political Inquiry, New York. Finance Minister Resigns From Slovak Government(2002), in: RFE/RL Newsline, 29.1. Fisher, Sharon(1995): Tottering in the Aftermath of the Elections, in: Transitions Nr.4, S.2025. Fisher, Sharon(1996): Me č iar Retains Control of the Political Scene, in: Transition, Nr.16, S. 32-36. Former Slovak Finance Minister Leaves SDL’(2002), in: RFE/RL Newsline, 1.2. Former Slovak Finance Minister Sets Up New Party(2002), in: RFE/RL Newsline, 8.2. Former Solidarity Activist To Write Party Program For Post-Communists(1999), in: RFE/RL Poland, Belarus and Ukraine Report, 3.8. Four Party Coalition Becomes just“Coalition”, in: RFE/RL Newsline, 11.2. Grotz, Florian(2000): Politische Institutionen und post-sozialistische Parteiensysteme in Ostmitteleuropa. Polen, Ungarn und die Slowakei im Vergleich, Opladen, 2000. Hatschikjan, Magarditsch A.(1994): Von der„sanften Revolution“ zur„sanften Scheidung“. Politik, Parteien und die Wahlen in der CSFR 1989-1992, in: ders./Weilemann, Peter R. (Hrsg.): Parteienlandschaften in Osteuropa. Politik, Parteien und Transformation in Ungarn, Polen, der Tschecho-Slowakei und Bulgarien 1989-1992, Paderborn u.a. Hirsch, Helga(1994): Der problematische Rollenwechsel. Macht, Parteien und Politik in Polen 1989-1992, in: Hatschikjan, Magarditsch A./Weilemann, Peter R.(Hrsg.): 73 Parteienlandschaften in Osteuropa. Politik, Parteien und Transformation in Ungarn, Polen, der Tschecho-Slowakei und Bulgarien 1989-1992, Paderborn u.a., S.41-81. Hofmann, Andreas J.(1998): Die Ä ra des Václav Klaus, in: Osteuropa 48/11-12, S.1166-1183. Hungarian Party in Slovakia temporarily withdraws from ruling coalition(2001): RFE/RL Newsline, 9.7. Juberías, Carlos Flores(1992): The Breakdown of the Czecho-Slovak Party System, in: Szoboszlai, György(Hrsg.): Flying Blind. Emerging Democracies in East-Central Europe, Budapest, S.147-176. Juchler, Jakob(1995): Kontinuität oder Wende? Polen seit dem Wahlsieg der „Postkommunisten“, in: Osteuropa, Nr.1, S.65-76. Juchler, Jakob(1998): Machtwechsel in Polen. Die Parlamentswahlen und ihre Folgen, in: Osteuropa, Nr.2, S.148-159. Juchler, Jakob(1999): Polens politische Entwicklung unter der Mitte-Rechts-Regierung, in: Osteuropa, Nr.2, S.122-129. Juza, Peter(1995): The Formation of the Coalition„Common Choice“ and Its Election Results, in: Szomolányi, So ň a/Mesežnikov, Grigorij: Slovakia(Hrsg.): Parliamentary Elections 1994. Causes- Consequences- Prospects, Bratislava. Keresztes, Lajos(1998): Urnengang in der Tschechischen Republik: Gewählt, aber nichts entschieden, in: Das Parlament, Nr.15. Kettle, Steve(1996): Civic Democrats Likely to Remain in Power, in: Transition Nr.10, S.46-49. Kipke, Rüdiger(1999): Die Slowakische Republik: Zur Politischen Entwicklung seit der Selbständigkeit, in: Südosteuropa-Mitteilungen, Nr.2, S.109-122. Kipke, Rüdiger(2002): Das politische System der Slowakei, in: Ismayr, Wolfgang(Hrsg.): Die politischen Systeme Osteuropas, Opladen, S.273-308. Klíma, Michal(1998): Consolidation and Stabilisation of the Party System in the Czech Republic, in: Political Studies, Nr.3, S.492-510. Kopecký, Petr(1995): Factionalism in Parliamentary Parties in the Czech Republic: A Concept and Some Empirical Findings, in: Demokratization, Nr.1, S.138-151. Kopecký, Petr/Mudde, Cas(1999): The 1998 Parliamentary and Senate Elections in the Czech Republic, in: Electoral Studies, Nr.3, S.411-450. Krebs, Heiko(2001): Rot gegen Rot in Prag, in: Süddeutsche Zeitung, 30.6. Kurtán, Sándor/Sándor, Péter/Vass, László(Hrsg.)(1998): Magyarország Politikai Évkönyve 1997-r ő l, Budapest. 74 Kurtán, Sándor/Sándor, Péter/Vass, László(Hrsg.)(1999): Magyarország Politikai Évkönyve 1998-ról, Budapest. Kurtán, Sándor/Sándor, Péter/Vass, László(Hrsg.)(2001): Magyarország Politikai Évkönyve 2000-r ő l, Budapest. Lang, Kai-Olaf(1999): Die tschechischen Kommunisten in der Offensive. Die KS Č M- eine neokommunistische Anti-System-Partei in Ostmitteleuropa, in: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. Aktuelle Analysen, Nr.55, Köln. Lang, Kai-Olaf(2000a): Die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in Polen, in: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. Aktuelle Analysen, Nr.38, Köln. Lang, Kai-Olaf(2000b): Polens Demokratische Linksallianz- eine post-postkommunistische Partei? Vom Bündnis SLD zur Partei SLD, in: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. Aktuelle Analysen, Nr.4, Köln. Lang, Kai-Olaf(2000c): Präsidentschaftswahlen in Polen, in: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. Aktuelle Analysen, Nr.37, Köln. Lang, Kai-Olaf(2000d): Slowakei: Rissiges Fundament der Orientierung auf NATO und EU, in: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. Aktuelle Analysen, Nr.23, Köln. Lang, Kai-Olaf(2001a): Das slowakische Parteiensystem im Wandel, in: Südosteuropa, Nr.1-3, S.85-122. Lang, Kai-Olaf(2001b): Machtwechsel in Polen, SWP-Aktuell 20, Oktober 2001, in: < http://www.swp-berlin.org/pdf/swp_aktu/swpaktu_20_01.pdf > Lang, Kai-Olaf(2002): Nach den slowakischen Parlamentswahlen, SWP-Brennpunkt, September 2002, in:< http://www.swp-berlin.org/p rodukte/brennpunkte/wahlslowakei1.htm> Machos, Csilla(1995): Von der Staatspartei zur„Volkspartei“? Überlegungen am Beispiel der Ungarischen Sozialistischen Partei, in: Südosteuropa, Nr.11-12, S.686-710. Machos, Csilla(1997): Elitenbildung und Elitenwandel in der Ungarischen Sozialistischen Partei(1989-96), in: Südosteuropa, Nr.1-2, S.65-89. Machos, Csilla(2001): Desintegration und Umstrukturierung: Parteiensysteme in Ostmitteleuropa seit den Parlamentswahlen 1997/98, in: Südosteuropa, 2001, Nr.7-9, S. 403439. Machos, Csilla(2002): Organisationsstrukturen der ungarischen Parlamentsparteien im Transformationsprozess, Berlin, 2002. Malová, Darina(1995): Slovakia, in: European Journal of Political Research, Special Issue: Political Data Yearbook 1994, S.463-472. 75 Malová, Darina/U č e ň, Peter(1999): Slovakia, in: European Journal of Political Research, Special Issue: Political Data Yearbook 1999, S.497-506. Meciar’s Party Ahead in Slovak Regional Elections(2001), in: RFE/RL Newsline, 3.12. Mesežnikov, Grigorij(1997): Domestic Political Developments and the Political Scene in the Slovak Republic, in: Bútora, Martin/Hun č ík, Péter(Hrsg.): Global Report on Slovakia. Comprehensive Analyses from 1995 and Trends from 1996, S.11-31. Mesežnikov, Grigorij(1999): The 1998 Elections and the Development of the Party System in Slovakia, in: Bútora, Martin/Mesežnikov, Grigorij/Bútorová, Zora; Fisher, Sharon(Hrsg.): The 1998 Parliamentary Elections and the Democratic Rebirth in Slovakia, Bratislava, S.49-61. Mesežnikov, Grigorij(2001): Domestic Politics, in: Mesežnikov, Grigorij/Kollár, Miroslav/Nicholson, Tom(Hrsg.): Slovakia 2000. A Global Report on the State of Society, Bratislava, S.17-84. New Group Emerges in Polish Parliament(2002), in: RFE/RL Newsline, 4.4. New Slovak Party Set Up(2002), in: RFE/RL Newsline, 22.2. Obrman, Jan(1992): Dub č ek Joints the Social Democratic Party, in: RFE/RL Research Report Nr.14, 16-19. Ondruchová, Mária(2000): Organizácia politických strán a hnutí na Slovensku, Inštitut pre verejné otázky, Bratislava. Poguntke, Thomas(2000): Parteiorganisation im Wandel. Gesellschaftliche Verankerung und organisatorische Anpassung im europäischen Vergleich, Opladen. Poland’s Labor Union to have separate parliamentary caucus(2001), in: RFE/RL Newsline, 27.9. Poland’s Miller Names New Cabinet Ministers(2001), in: RFE/RL Newsline, 11.10. Polish Left-Wing Parties Sign Election Accord(2001), in: RFE/RL Newsline, 9.3. Ruling Party Chairman Says Most Czech Social Democrats Favor Direct Presidential Elections(2001), in: RFE/RL Newsline, 18.12. Schade, Wulf(1991): Das Parteienspektrum in der Republik Polen, in: Osteuropa, Nr.10, S. 953-962. Schmidt-Schweizer, Andreas(2000): Vom Reformsozialismus zur Systemtransformation in Ungarn: politische Veränderungsbestrebungen innerhalb der Ungarischen Sozialistischen Partei(MSZMP) von 1986 bis 1989, Frankfurt am Main. Schmoegnerova Replaced by Own Party as Slovak Finance Minister(2002), in: RFE/RL Newsline, 22.1. 76 Schneider, Eleonora(1999): Machtwechsel in der Slowakei. Ergebnisse der Parlamentswahlen 1998, Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. Aktuelle Analysen, Nr.10, Köln. Schonfeld, William R.(1983): Political Parties: The Functional Approach and the Structural Alternative, in: Comparative Politics, Nr.4, S.477-499. SDL´ Threatens to Leave Slovak Coalition(2002), in: RFE/RL Newsline, 23.1. Segert, Dieter/Machos, Csilla(1995): Parteien in Osteuropa-Kontext und Akteure, Westdeutscher Verlag, Opladen. Sipos, József(1996): Zur Entstehung der Reformkreis-Bewegung innerhalb der MSZMP, in: Segert, Dieter(Hrsg.): Spätsozialismus und Parteienbildung in Osteuropa nach 1989, Berlin, S.175-190. Slovak Left Uniting Ahead of Elections(2002), in: RFE/RL Newsline, 30.5. Slovak Leftist Party Elect New Chairman(2001), in: RFE/RL Newsline, 19.11. Social Democrats Would Occupy Majority of Cabinet Seats(2002), RFE/RL Newsline, 9.7. Strobel, Georg W.(1990): Politisches System und Pluralismus in Polen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 12-13, 1-16. Szomolányi, So ň a/Mesežnikov, Grigorij(1997): Das Parteisystem der Slowakei, in: Segert, Dieter/Stöss, Richard/Niedermayer, Oskar(Hrsg.): Parteiensysteme in postkommunistischen Gesellschaften Osteuropas, Opladen, S. 135-156. Timmermann, Heinz(1992): Die KP-Nachfolgeparteien in Ostmitteleuropa: Struktur, Programmatik, Einflusszonen. Auf dem Weg zur„Sozialdemokratisierung“?, in: Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche Studien, Nr.27. Timmermann, Heinz(1994): Die KP-Nachfolgeparteien in Osteuropa: Aufschwung durch Anpassung an nationale Bedingungen und Aspirationen, in: Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche Studien, Nr.31. Vachodova, Milada Anna(1993): Divisions in the Czech Communist Party, in: RFE/RL Research Report, Nr.37. Vass, Csaba/Wéber, Attila(1997): Tagság és elit a Szocialista Pártban, Bibó István Társadalomelméleti Mühely, Budapest. Verfassung der Republik Polen(1997), Verlag des Sejm, Warschau. Vermeersch, Jan(1994): Social Democracy in the Czech Republic and Slovakia, in: Waller, Michael/Coppieters, Bruno/Deschouwer, Kris(Hrsg.): Social Democracy in a PostCommunist Europe, Ilford/Essex, S.118-135. Vetter, Reinhold(2001): Polen vor einem Machtwechsel? Die Sozialdemokraten des SLD bereiten sich auf die Regierungsübernahme vor, in: Osteuropa, Nr.7, S.820-831. 77 Vodi č ka, Karel(1991): Die neue Parteienlandschaft in der Tschechoslowakei, in: Osteuropa, Nr.2, S. 150-159. Vodi č ka, Karel(1995): Zur Position der Kommunisten im Parteienspektrum der Tschechischen Republik, in: Osteuropa, Nr.6, S. 554-561. Vodi č ka, Karel(1997): Das Parteiensystem Tschechiens, in: Segert, Dieter/Stöss, Richard/ Niedermayer, Oskar(Hrsg.): Parteiensysteme in postkommunistischen Gesellschaften Osteuropas, Opladen, S. 90-134. Vodi č ka, Karel(2001): Ausgang ungewiss: Politische Prozesse und Institutionen in der Slowakei, in: Osteuropa Nr.8, S.902-915. Vodi č ka, Karel(2002): Das politische System Tschechiens, in: Ismayr, Wolfgang(Hrsg.): Die politischen Systeme Osteuropas, Opladen, S. 239-272. Vorá č ek, Emil(1996): Die Entstehung einer linken Opposition in der Tschechoslowakei vor dem November 1989, in: Segert, Dieter(Hrsg.): Spätsozialismus und Parteienbildung in Osteuropa nach 1989, Berlin, S. 121-146. Vurma, Miroslav(1996): Die sechs wichtigsten politischen Parteien der Tschechischen Republik und ihre Stellung zur Europäischen Union und NATO(1996), Institut suisse de droit comparé, Lausanne. Wende, Frank(1981): Lexikon zur Geschichte der Parteien in Europa, Stuttgart. Wolchik, Sharon L.(1991): Czechoslovakia in Transition. Politics, Economics and Society, London/New York. Ziemer, Klaus(1997): Das Parteiensystem Polens, in: Segert, Dieter/Stöss, Richard/Niedermayer, Oskar(Hrsg.): Parteiensysteme in postkommunistischen Gesellschaften Osteuropas, Opladen, S. 39-89. Ziemer, Klaus(1998): Die Konsolidierung der polnischen Demokratie in den neunziger Jahren, in: Franzke, Jochen(Hrsg.): Polen. Staat und Gesellschaft im Wandel, Berlin, S.56-73. Ziemer, Klaus/Matthes, Claudia-Yvette(2002): Das politische System Polens, in: Ismayr, Wolfgang(Hrsg.): Die politischen Systeme Osteuropas, Opladen, S. 185-238. Zubek, Voytek(1995): The Phoenix Out of the Ashes. The Rise To Power of Poland’s PostCommunist SdRP, in: Communist and Post-Communist Studies, Nr.3, S.275-306. 78 6. Anhang 6.1. Verzeichnis der Parteien/Vereinigungen: AWS: Akcja Wyborcza Solidarno ść(Wahlaktion Solidarno ść) Č SSD: Č eská strana sociáln ě demokratická(Tschechische Sozialdemokratische Partei) DEU: Demokratická unie(Demokratische Union) DÚ: Demokratická únia(Demokratische Union) DS: Demokratická strana(Demokratische Partei) Fidesz-MPP: Fiatal Demokraták Szövetsége- Magyar Polgári Párt (Bund Junger Demokraten- Ungarische Bürgerliche Partei) FKGP: Független Kisgazda, Földmunkás és Polgári Párt (Unabhängige Partei der Kleinlandwirte, der Landarbeiter und des Bürgertums) HP: Hnutie polnohospodárov(Landwirtebewegung) HZDS: Hnutie za demokratické Slovensko(Bewegung für eine demokratische Slowakei) KDH: K ř est’ansko-demokratické hnutie(Christlich-Demokratische Bewegung) KDU- Č SL: K ř est’anská a demokratická unie- Č eskoslovenska strana lidová (Christlich- Demokratische Union/Tschechoslowakische Volkspartei) KS Č: Kommunistická strana Č eskoslovenska (Kommunistische Partei der Tschechoslowakei) KS Č M: Kommunistická strana Č ech a Moravy (Kommunistische Partei Böhmens und Mährens) KSS: Kommunistická strana Slovenska(Kommunistische Partei der Slowakei) KSS-SDL’: Kommunistická strana Slovenska- Strana demokratickej l’avice (Kommunistische Partei der Slowakei- Partei der Demokratischen Linken) LDÚ: Liberálno-demokratická únia(Liberaldemokratische Union) LSU: Liberaln ě demokratická strana(Liberal-Soziale Union) MDF: Magyar Demokratikus Fórum(Ungarisches Demokratisches Forum) MP: Munkáspárt(Arbeiterpartei) MSZMP: Magyar Szocialista Munkáspárt(Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei) MSZP: Magyar Szocialista Párt(Ungarische Sozialistische Partei) ODA: Ob č anská demokratická aliance(Demokratische Bürgerallianz) ODS: Ob č anská demokratická strana(Demokratische Bürgerpartei) OPZZ: Ogólnopolskie Porozumienie Zwi ą zków Zawodowych (Gesamtpolnische Gewerkschaftsallianz) PLD: Partia Ludowo-Demokratyczna(Volksdemokratische Partei) PPS: Polska Partia Socjalistyczna(Polnische Sozialistische Partei) PSL: Polskie Stronnictwo Ludowe(Polnische Volkspartei) PZPR: Polska Zjednoczona Partia Robotnicza(Polnische Vereinigte Arbeiterpartei) PUS: Polska Unia Socjaldemokratyczna(Polnische Sozialdemokratische Union) RLP: Ruch Ludzi Pracy(Bewegung der Werktätigen) SDK: Slovenská demokratická koalícia(Slowakische Demokratische Koalition) 79 SDKÚ: Slovenská demokratická a krest’anská únia (Slovakische Demokratische und Christliche Union) SDL’: Strana demokratickej l’avice(Partei der Demokratischen Linken) SdRP: Socjaldemokracja Rzeczypospolitej Polskiej(Sozialdemokratie der Republik Polen) SDSS: Sociálnodemokratická strana Slovenska(Sozialdemokratische Partei der Slowakei) SLD: Sojusz Lewicy Demokratycznej(Bündnis der Demokratischen Linken) SdRP: Socjaldemokracja Rzeczypospolitej Polskiej(Sozialdemokratie der Republik Polen) SMK: Strana mad’arskej koalicie(Partei der Ungarischen Koalition) SNS: Slovenská národná strana(Slowakische Nationalpartei) SO: Samoobrona(Selbstverteidigung) SOP: Strana ob č ianskeho porozumenia(Partei der Bürgerverständigung) SSS: Sociálnodemokratická strana na Slovensku(Sozialdemokratische Partei in der Slowakei) SZ: Strana zelených(Grüne Partei) SZS: Strana zelených na Slovensku(Grüne Partei in der Slowakei) US: Unie svobody(Freiheitsunion) US-DEU: Unie svobody- Demokratická unie(Freiheitsunion- Demokratische Union) UW: Unia Wolno ś ci(Freiheitsunion) ZRS: Združenie robotnikov Slovenska(Arbeiterassoziation der Slowakei) 80 6.2. Tabellen Tabelle 9: Ergebnisse linker Parteien bei den Parlamentswahlen und ihre Regierungsbeteiligung(1990-2002) Partei 1990 1991 S(%) M(%) S(%) M(%) 1992 101 1993 S(%) M(%) S(%) M(%) (S=Stimmen; M=Mandate;®=Regierungsbeteiligung nach den Parlamentswahlen) 1994 1996 1997 1998 2001 2002 S(%) M(%) S(%) M(%) S(%) M(%) S(%) M(%) S(%) M(%) S(%) M(%) MSZP 10,9 8,5 KS Č M 102 - SDL´ siehe: KS Č M - --- - 14,1 103 17,5 - 14,7 19,3 104 - 33 54,1 ® -- --- 10,3 11 - 10,4 105 12-- - 32,9 34,7 - 11 12 - 14,7 15,3 ® - 42 46,1 ® - 18,5 20,5 - 1,36 Č SSD 3,8 4,2 10 ; 6 --- 6,5 SDSS 1,9 1,5 10 ; 7 --- SZS 3,2 2,6 11 ; 2 --- 2,1 SLD 114 -- 12 13 SOP- -- 8---- 26,4 30,5-- 32,3 37 ® -- 30,2 35 ® siehe: siehe: -- SDL’ SDL’ 108 -- SDL’ SDL’ siehe: siehe: - 20,4 37,2 ® -- ----- SDK: 110 -- 26,3 109 2,7 ® - 111 - -- SDSS siehe: 2,7 113® -- 0,98 - 27,1 35,7-- 41 115 47 116 ® - --- 8 8,7 ® - 117 - (Grotz 2000: 131, 152, 175, 232, 254, 269, 319, 343, 365, 377, 415; Lang 2001b; www.volby.cz; www.valasztas.hu; Lang 2002) 101 Am 5./6. Juni dieses Jahres gab es in der Tschechoslowakei Wahlen sowohl zu den beiden Kammern(Volks- und Nationenkammer) des tschechoslowakischen Parlaments als auch zum Tschechischen bzw. Slowakischen Nationalrat. Es werden in dieser Tabelle bei den tschechischen und slowakischen Parteien nur ihre Ergebnisse bei der Wahl des Nationalrats des entsprechenden Landesteils angegeben, weil diese nach der Auflösung der Č SFR am 1.1.1993 zu den Parlamenten der Tschechischen bzw. der Slowakischen Republik wurden. 102 Die Vorgängerpartei der KS Č M und der SDL´, die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei(KS Č), erreichte bei der Wahl zur Volkskammer im tschechischen Teil des Landes 13,5% und in der Slowakei 13,8% der Stimmen(dafür bekam sie hier 15,3% Mandate), bei der Wahl der Nationenkammer kam sie in Tschechien auf 13,8% und im slowakischen Landesteil auf 13,4% der Stimmen(damit erhielt sie in dieser Kammer des tschechoslowakischen Parlaments 16% der Mandate). 103 Das ist das Ergebnis für die Wahlkoalition„Linker Block“, die zu dieser Parlamentswahl aus diversen linken Parteien und Bewegungen(darunter auch die KS Č M) gebildet wurde. 104 Die SDL´ beteiligte sich vom 11.3.1994 bis zu den vorgezogenen Neuwahlen(30.9./1.10.1994) an der Übergangsregierung von Jozef Morav č ik. 105 Das ist das Ergebnis für die Wahlallianz„Gemeinsame Wahl“, die sich zu der Parlamentswahl aus SDL´ als stärkster Kraft, der SDSS, der SZS und der Landwirtebewegung HP zusammenschloss. 106 Das sind die Ergebnisse für die Wahlkoalition„Sozialdemokraten“ bei der Wahl zur Volkskammer bzw. zur Nationenkammer des tschechoslowakischen Parlaments in Tschechien. Dieses Wahlbündnis wurde aus der Č SSD und der Sozialdemokratischen Partei in der Slowakei, SSS(die Vorgängerpartei der SDSS), zur Parlamentswahl 1990 gebildet. 107 Das sind die Ergebnisse, die das Wahlbündnis„Sozialdemokraten“ bei der Wahl zur Volkskammer bzw. zur Kammer der Nationen in der Slowakei erreichte. 108 Dabei erlangten zwei Vertreter der SDSS ein Abgeordnetenmandat. 109 Dies ist das Ergebnis für die Wahlpartei„Slowakische Demokratische Koalition“, die die SDSS und die SZS vor der Parlamentswahl zusammen mit drei Mitte-Rechts orientierten Parteien gegründet haben. 110 Dies ist der Mandatanteil der 4 Abgeordneten der SDSS, die auf der Liste der Slowakischen Demokratischen Koalition ins Parlament kamen. 111 Die Vertreter der SDSS kandidierten bei den slowakischen Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 auf der Liste der SDL´. 112 Das ist das Ergebnis für die grüne Parteiföderation(Grüne Partei /SZ), die die grünen Parteien in Tschechien, Mähren/Schlesien und der Slowakei vereinigte, bei der Wahl zur Volks- bzw. Nationenkammer des Parlaments im slowakischen Landesteil der Tschechoslowakei. Die entsprechenden Wahlergebnisse der SZ im tschechischen Landesteil waren 3,1 bzw. 3,4%. Nur die SZS, die bei der Wahl des slowakischen Nationalrats 3,5% der Stimmen bekam, konnte mit 6 Abgeordneten in das Landesparlament einziehen, weil hier nur eine Sperrklausel von 3% galt. 113 Das ist der Mandatsanteil der 4 Abgeordneten der SZS, die auf der Liste der Slowakischen Demokratischen Koalition ins Parlament kamen. 114 Das SLD war bis Dezember 1999 ein kontinuierlich existierendes Wahlbündnis von mehreren linken Gruppierungen unter Dominanz der Partei„Sozialdemokratie der Republik Polen“(SdRP), das zwischen den Wahlen eine gemeinsame Sejmfraktion bildete. Erst dann wurde sie in eine einheitliche Partei umgewandelt. 115 Dieses Ergebnis erreichte das SLD zusammen mit der Arbeitsunion(UP), mit der sie vor dieser Sejmwahl ein Wahlbündnis eingegangen war. 116 Innerhalb des Wahlbündnisses SLD-UP kamen 16 Vertreter der Arbeitsunion in den Sejm, die eine eigene Parlamentsfraktion gebildet haben. 117 Die Vertreter der SZS kandidierten bei den Parlamentswahlen 2002 auf der Liste der SDL´. Tabelle 10: Entwicklung der Größe der Parlamentsfraktionen linker Parteien(1990-2002) Legislaturperiode Partei 1. 2. 3. 4. MSZP SLD Č SSD 120 KS Č M SDL’ SDSS SZS SOP Anfang 5.90: 33 11.91: 60 6.92 121 : 16 6.92: 35 122 6.92: 29 Ende 4.94: 33 6.93: 58 5.96: 22 5.96: 11 123 8.94: 27 Veränderung 0 -2 +6 -24 124 -2 Anfang 6.94: 209 10.93: 171 7.96: 61 7.96: 22 10.94: 18 125 siehe: SDL´ siehe: SDL´ Ende 4.98: 204 9.97: 169 6.98: 58 6.98: 22 1.98: 13 siehe: SDL´ siehe: SDL´ Veränderung -5 -2 -3 0 -5 126 siehe: SDL´ siehe: SDL´ Anfang 5.98: 134 9.97: 164 6.98: 74 6.98: 24 9.98: 23 9.98: 4 128 9.98: 4 130 9.98: 13 Ende 3.02: 137 8.01: 161 5.02: 74 5.02: 24 8.02: 17 k.A. 129 k.A. k.A. 131 Veränderung +3 -3 0 0 -6 k.A. k.A. k.A. Anfang 4.02: 178 9.01: 200 118 6.02: 70 6.02: 41 127 8.02 8.02: 178 8.02: 198 119 8.02: 70 8.02: 41 Veränderung 0 -2 0 0 (Grotz 2000: 144, 161, 246, 262, 358, 373; www. mkogy. hu; www. sejm.gov. pl; www. nrsr. sk) 118 Bei den Sejmwahlen vom 23.9.2001 gewann die SLD-UP Wahlkoalition 216 Mandate. Danach haben das SLD mit 200 Abgeordneten und ihr Wahlbündnispartner, die UP, mit 16 Abgeordneten eine eigene Fraktionen gebildet.(Poland’s Labor 2001) 119 Im August 2002 gehörte Witold Firak, der im September 2001 als Kandidat des SLD-UP-Wahlbündnisses in den Sejm gewählt worden war, zu den unabhängigen Abgeordneten, und Roman Jagieli ń ski, der bei den letzten Sejm-Wahlen ebenfalls als Kandidat der SLD-UP Sejmabgeordneter geworden war, war Mitglied der dreiköpfigen Parlamentsgruppe der Volksdemokratischen Partei(PLD). Diese war im April dieses Jahres von zwei ehemaligen Abgeordneten der Bewegung „Selbstverteidigung“(SO) und von Jagieli ń ski, dem Vorsitzenden der PLD, gegründet worden. Der Parteichef hatte bei der Gründung der Sejmgruppe der PLD ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Regierungskoalition angekündigt.(New Group 2002) 120 Im Falle der tschechischen und slowakischen Parteien beginnt die Darstellung der Größe der Parlamentsfraktionen wegen der Schwierigkeiten des Vergleichs der internen Struktur des föderalen Parlaments der Tschechoslowakei mit der der Parlamente anderer Länder- erst ab 1992. 121 In diesem Jahr wird die Größe der Parteifraktionen in den Landesparlamenten des tschechischen bzw. slowakischen Landesteiles der Tschechoslowakei angegeben, weil diese nach der Auflösung der Č SFR am 1.1.1993 zu den Parlamenten der Tschechischen bzw. der Slowakischen Republik geworden sind. 122 Das ist die Zahl der Mandate, die die Wahlkoalition„Linker Block“(darunter auch die KS Č M) bei der Parlamentswahl 1992 erreichte. 123 Im Juli 1993 gründete eine reformsozialistische Gruppierung unter dem Namen„Linker Block“ eine eigene Fraktion(sie hatte im Mai 1996 23 Mitglieder), woraufhin die KS Č M aus dem LB-Bündnis austrat. 124 Diese Zahl zeigt den Zerfall des Wahlbündnisses„Linker Block“, dem ursprünglich auch die KS Č M angehörte. 125 Das ist die Zahl der Mandate, die die Wahlallianz„Gemeinsame Wahl“(bestehend aus SDL’, SDSS, SZS und der Landwirtebewegung HP) bei der Parlamentswahl 1994 erreichte. 126 Diese Zahl verweist auf diejenigen Abgeordneten der SDSS, der SZS und der HP, die bei der Spaltung der Wahlallianz „Gemeinsame Wahl“ im November 1997 aus der gemeinsamen Parlamentsfraktion austraten. 127 Bei den slowakischen Parlamentswahlen vom 20./21.9.2002 scheiterten alle untersuchten linken Parteien an der 5%Hürde. 128 Das war die Zahl der Abgeordneten der SDSS innerhalb der Fraktion der Slowakischen Demokratischen Koalition(SDK) zu diesem Zeitpunkt. 129 Nach den Parlamentswahlen vollzogen sich große Veränderungen innerhalb der SDK-Fraktion: ein Teil der Abgeordneten schloss sich der neugegründeten SDKÚ(der Partei des Ministerpräsidenten Mikuláš Dzurinda) an und blieb in der SDKFraktion, ein anderer Teil trat zwar der Dzurinda-Partei nicht bei, blieb aber- aus Loyalitätsgründen- in der SDK-Fraktion, und ein dritter Teil trat aus dieser Fraktion(mit oder ohne Beibehaltung der ursprünglichen Parteizugehörigkeit) aus. Im Lichte dieser Veränderungen ist es im Rahmen dieser Studie nicht nachvollziehbar, wie viele einstige Abgeordnete der SDKFraktion Mitglieder der Partei blieben, der sie zum Zeitpunkt der Parlamentswahl 1998 angehörten. 130 Dies war die Zahl der Abgeordneten der SZS innerhalb der SDK-Fraktion zu diesem Zeitpunkt. 131 Ab Februar 2001 bildete die SOP eine gemeinsame Parlamentsfraktion mit der Slowakischen Grünen Partei(SZS) und der Liberaldemokratischen Union(LDÚ), deren Abgeordnete aus der Fraktion der SDK- im Laufe deren Desintegrationsprozesses- zur Parlamentsfraktion der SOP wechselten. Im August 2002 zählte diese gemeinsame SOP-SZS-LDÚFraktion 8 Mitglieder. Tabelle 11: Zahl der Mitglieder und der Grundorganisationen linker Parteien(1990-2001) Partei Č SSD 1990 1992 KS Č M 132 354549 MSZP SDL’ SDSS 26605 (Vass/Wéber 1997: 10-11) 133 27528 (V./W.) 48000 (Ondruchová 2000: 52) 135 1993 10000 (Vodi č ka 1997: 119) 300000 (Timmermann 1994: 23) 30836 (V./W.) 48000 (Szomolányi 1997: 154) 1994 10500 32525 (V./W.) 27600 (O.) SLD (bis Dez. 1999: SdRP) SOP SZS 60000 (Timmermann 1992: 35) - 60000 (Ziemer 1997: 61) 1995 37101 (V./W.) 24000 (O.) 1996 13000 1997 37544 (V./W.) 27600 (O.) 37000 (Kurtán... 1998: 416) 1700 (Cramer-Langer 1998: 46) 80000 (Ziemer 1998: 65) - 1998 17300 1999 18800 2000 17100 2001 16800 Grundorganisationen (2001) 1008 142490 136516 120000 5406 38200 (Kurtán... 1999: 423) 22482 (O.) 38234 21223 (O.) 32300 (Kurtán... 2001: 484) 34000 (2002) 17857 2220 413 134 (2002) 1311 180 62000 (Bingen 1998: 3) 5900 (O.) 80000 (Lang 2000b: 3) 100000 5600 1000 9000-10000 350 100 132 Innerhalb von zwei Jahren(1988-1990) fiel die Zahl der Mitglieder der KS Č, der Vorgängerorganisation der KS Č M, von 1,7 Mio. auf knapp die Hälfte.(Wolchik 1991: 89) 133 Im Folgenden: V./W. 134 Bei den meisten Parteien wird unter„Grundorganisation“ die unterste Organisationseinheit der Partei verstanden, innerhalb derer für die Mitglieder obligatorische Beschlüsse verabschiedet werden können. Diese werden dem Verwaltungsaufbau des Landes angepasst, wobei in Dörfern und kleineren Städten nur eine Grundorganisation existieren darf.(Diese kann aber bei Bedarf in Parteigruppen untergliedert werden.) Nur in den Großstädten dürfen mehrere Grundorganisationen(z.B. je eine pro Bezirk) wirken. Deshalb zeigt bei diesen Parteien die Zahl ihrer Grundorganisationen ungefähr, in wie viel Ortschaften des Landes die gegebenen Parteien ihre Organisationen haben. Dies ist aber nicht der Fall bei der MSZP. Bei dieser Partei entscheiden die 20 territorialen Verbände der Partei in ihrem eigenen Organisationsstatut darüber, nach welchem Prinzip die Grundorganisationen auf ihrem Territorium gebildet werden. So waren z.B. im Jahre 2000 nur ca. ein Drittel der 432 Grundorganisationen der MSZP in einer Ortschaft oder einem Hauptstadtbezirk(also in einer kommunaler Selbstverwaltungseinheit) gebildet, im Fall aller anderen waren die„Parteigruppen“ eines parlamentarischen Wahlkreises(also mehrerer Ortschaften) in einer Grundorganisation zusammengefasst. Auch in der Parteizentrale der MSZP konnten keine aktuellen Angaben über die genaue Zahl der durch die Partei organisatorisch erfassten Ortschaften gegeben werden, weil dort nur die Zahl der Grundorganisationen registriert wird und über die Organisationseinheiten unter dieser Ebene nur die Komitatsleitungen Bescheid wissen. Das letzte Jahr, aus dem in der Parteizentrale solche ausführlichen Organisationsdaten noch zu finden waren, war 1993. Damals hatte die USP ca. 1800 Parteigruppen in 1323 Ortschaften des Landes. Die Größenordnung der durch die Partei organisatorisch erfassten Ortschaften änderte sich seitdem nach Meinung eines für Organisationsfragen zuständigen Mitarbeiters der MSZP sicherlich nicht wesentlich. 135 Im Folgenden: O. 6.3. Statuten 6.3.1. Satzung der Tschechischen Sozialdemokratischen Partei( Č SSD) Präambel Die Tschechische Sozialdemokratische Partei ist die Fortführung der Tschechoslowakischen Sozialdemokratischen Partei, der Tschechoslowakischen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und die Rechtsnachfolgerin der Tschechoslowakischen Sozialdemokratie. Die Tschechische Sozialdemokratische Partei ist sich des unschätzbaren Beitrages der Tschechoslowakischen Sozialdemokratie im Exil bewusst, die während der Zeit der Unfreiheit durch ihre Tätigkeit die Bedingungen für die nochmalige Erneuerung des Bestehens und der Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Tschechoslowakei schuf. TEIL 1. EINLEITENDE FESTLEGUNGEN Art. 1. Name, Abkürzung, Sitz /1/ Die Bezeichnung lautet: Tschechische Sozialdemokratische Partei( Č eská strana sociáln ě demokratická). /2/ Benutzt wird die Abkürzung: Č SSD. /3/ Sitz: Praha 1, Hybernská 7 – Lidovy Dum(Volkshaus). Art. 2. Programmatische Ziele /1/ Die Č SSD ist eine politische Partei, die im Rahmen des politischen Systems der Tschechischen Republik tätig ist, die sich für die Umsetzung der Prinzipien der Freiheit, Demokratie, sozialen Gerechtigkeit, Solidarität und ökologischen Verantwortung auf dem Wege parlamentarischer und direkter Demokratie einsetzt. Sie bekennt sich zu den Gedanken und grundlegenden programmatischen Zielen der Sozialistischen Internationale und der Europäischen Sozialdemokratischen Partei. /2/ Die Tätigkeit der Č SSD mit dem Ziel der Realisierung der oben angeführten programmatischen Ziele erfolgt im Rahmen ihres Programms und im Einklang mit dem geltenden Gesetz über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen, aus denen sich die Č SSD zusammensetzt. TEIL 2. MITGLIEDSCHAFT IN DER Č SSD, RECHTE UND PFLICHTEN VON MITGLIEDERN Art. 3. Mitgliedschaft in der Č SSD Die Mitgliedschaft in der Č SSD gliedert sich in 84 a) ordentliche Mitgliedschaft und b) Ehrenmitgliedschaft. Art. 4. Entstehung einer ordentlichen Mitgliedschaft in der Č SSD /1/ Um die Mitgliedschaft in der Č SSD kann sich jede physische Person bewerben; ohne Unterscheidung von Volkszugehörigkeit, Religion, ethnischen Ursprungs, und sozialer Stellung. Mitglied wird, wer Staatsbürger der Tschechischen Republik und älter als achtzehn Jahre ist und mit seiner Unterschrift der Bewerbung bestätigt, dass er mit dem Programm und Statut der Č SSD einverstanden ist. /2/ Die Mitgliedschaft ist unvereinbar a) mit der Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung, die an besondere allgemein verbindliche rechtliche Vorschriften der Tschechischen Republik gebunden ist oder b) mit der Kandidatur für ein öffentliches Amt sowohl für eine andere politische Partei oder politische Bewegung als auch als unabhängiger Kandidat ohne die Zustimmung des zuständigen Organs der Č SSD, welches berechtigt ist, die Kandidaten für ein öffentliches Amt zu begutachten. /3/ Die Aufnahme beantragt eine physische Person bei der Ostsorganisation der Č SSD am Ort ihres ständigen Aufenthaltes. Falls es an diesem Ort keine Ortsorganisation der Č SSD gibt, bewirbt sich die Person bei der regional nächstgelegenen Ortsorganisation in dem Bezirk, in welchem die Person den ständigen Aufenthaltsort hat. Wenn am Ort des ständigen Aufenthaltes mehrere Ortsorganisationen Č SSD tätig sind, wird der Antragsteller Mitglied in derjenigen Ortsorganisation, die der Ausführende Bezirksausschuss für zuständig erklärt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Antragsteller um Aufnahme in einer anderen Ortsorganisation bitten. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Einverständnis der Ortsorganisation und des Ausführenden Bezirksausschusses am ständigen Aufenthaltsort. /4/ Die Mitgliedschaft des Bewerbers beginnt mit dem Tag der Entscheidung einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer ordentlichen Versammlung der Ortsorganisation für die Aufnahme als Mitglied der Č SSD. /5/ Der Beweis der Mitgliedschaft ist ein gültiger Mitgliedsausweis der Č SSD. /6/ In dem Fall, dass eine Mitgliedschaft des Bewerbers um die Mitgliedschaft in der Č SSD durch die Entscheidung der Ortsorganisation nicht zustande kommt, ist die Ortsorganisation verpflichtet, die Gründe ihrer Entscheidung sowohl dem Ausführenden Kreisausschuss der Č SSD, als auch dem Bewerber um die Mitgliedschaft mitzuteilen. Der Bewerber kann sich innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Tag der Mitteilung der Gründe seiner Ablehnung an den zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss wenden. /7/ Der Ausführende Bezirksausschuss a) kann den Antrag auf Mitgliedschaft mit unwiderruflicher Gültigkeit ablehnen oder 85 b) eine andere Ortsorganisation im Landkreis seiner Zuständigkeit bestimmen, die über das Zustandekommen der Mitgliedschaft des Bewerbers entscheidet. Teilt diese Ortsorganisation dem Ausführenden Bezirksausschuss eine begründete Ablehnung der Bewerbung um Mitgliedschaft schriftlich mit, so ist diese Entscheidung endgültig. /8/ Ein Mitglied der Č SSD ist Mitglied derjenigen Ortsorganisation, die dieses als Mitglied angenommen hat. Ein begründeter Antrag eines Mitgliedes auf Mitgliedschaft in einer anderen Ortsorganisation als derjenigen Ortsorganisation, welche für dieses Mitglied nach dessen Ort des ständigen Aufenthaltes zuständig ist, ist an folgende Bedingung geknüpft: Die Ortsorganisation und der Ausführende Bezirksausschuss, die nach dem Ort des ständigen Aufenthaltes für dieses Mitglied zuständig sind, müssen dessen Antrag zustimmen. Der Antrag eines Mitgliedes, in eine Ortsorganisation überzutreten, die innerhalb der Zuständigkeit einer anderen Ausführenden Bezirksausschuss liegt, erfordert die Zustimmung beider Ortsorganisation und beider Ausführenden Bezirksausschüsse. /9/ Im Falle einer Ablehnung des Antrages nach Abs.(8) kann sich das Mitglied an den Vorstand des zuständigen Ausführenden Kreisausschusses wenden; die Entscheidung des Vorstandes des Ausführenden Kreisausschusses ist endgültig. /10/ Der Ausführende Bezirksausschuss kann aus schwerwiegenden Gründen entscheiden, dass die Mitgliedschaft eines Bewerbers nicht zustande kommt. Diese Entscheidung kann spätestens bis zu sechs Monaten nach der Aufnahme des Bewerbers erfolgen. Gegen eine solche Entscheidung ist kein Widerruf gestattet. /11/ Die Person, deren Mitgliedschaft gekündigt wurde, kann die Mitgliedschaft nur mit der Zustimmung derjenigen Organisation wiedererlangen, die die Kündigung entschieden hat. Art. 5. Unterbrechung und Erneuerung einer ordentlichen in der Č SSD /1/ Die Ortsorganisation entspricht unter Zustimmung des zuständigen Ausführenden Bezirksausschusses dem Wunsch ihres Mitgliedes nach Unterbrechung seiner Mitgliedschaft, während das Mitglied sich in einem solchen Beschäftigungsverhältnis befindet oder eine solche Funktion ausübt, wo die Mitgliedschaft in einer politischen Partei verboten oder unerwünscht ist, oder wenn das Mitglied selbst um Unterbrechung seiner Mitgliedschaft in der Č SSD aus anderen besonderen Gründen ersucht. Auf Antrag des Mitgliedes ist die Ortsorganisation verpflichtet die Mitgliedschaft zu erneuern. /2/ Für den Zeitraum der Unterbrechung der Mitgliedschaft gelten für das Mitglied die Pflichten nach Art. 4. Abs. /2/. /3/ Die Ortsorganisation ist verpflichtet, den zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss über Unterbrechung und Erneuerung einer Mitgliedschaft unverzüglich zu informieren. 86 Art. 6. Aussetzen einer ordentlichen Mitgliedschaft in der Č SSD /1/ Der Ausführende Bezirksausschuss kann mit der Entscheidung von drei Fünfteln aller seiner Mitglieder die Mitgliedschaft eines Mitgliedes der Č SSD aussetzen. Wenn die Ortsorganisation, der dieses Mitglied angehört, entschieden hat die Mitgliedschaft dieses Mitgliedes zu kündigen und dieses Mitglied Widerspruch eingelegt hat, dauert die Aussetzung der Mitgliedschaft so lange, bis über den Widerspruch mit unwiderruflicher Gültigkeit entschieden ist. /2/ Über einen Widerspruch entscheidet mit unwiderruflicher Gültigkeit nach Abs.(1) die Bezirkskonferenz. Über Mitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses oder der Zentralen Kontrollkommission der Č SSD sind, entscheidet mit unwiderruflicher Gültigkeit die Zentrale Kontrollkommission. /3/ Ein Mitglied der Č SSD verfügt für die Zeit der Aussetzung seiner Mitgliedschaft über die Rechte nach Artikel VIII. Abs. 2 Punkt a) und e) und verfügt über das Recht seine Funktionen in der Č SSD, in die es gewählt wurde, auszuüben. Art. 7. Beendigung einer ordentlichen Mitgliedschaft in der Č SSD /1/ Die Mitgliedschaft in der Č SSD ist beendet, a) wenn das Mitglied seinen Austritt aus der Č SSD der Ortsorganisation mitteilt, b) das Mitglied stirbt, c) die Mitgliedschaft in der Č SSD gekündigt wird, d) die Mitgliedsbeiträge für das vergangene Jahr im Verlaufe von drei Monaten nicht gezahlt wurden und der Ausführende Bezirksausschuss darüber entschieden hat, e) mit dem Tag der Aufnahme in eine andere Partei, f) der Verletzung der Pflichten gemäß Art. 4. Abs. 2 Buchst. b), und dies bis zum Tag der Registrierung der Kandidatenlisten oder der Anmeldungen zur Registrierung nach den Wahlgesetzen. /2/ Die Mitgliederversammlung kann mit einer einfachen Mehrheit aller Mitglieder die Beendigung der Mitgliedschaft beschließen. Diese Entscheidung erfordert die Bestätigung durch die Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses. Der Ausführende Bezirksausschuss muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Beschluss der Ortsorganisation entscheiden. /3/ Auf Grundlage der Entscheidung des Ausführenden Bezirksausschusses kann die Bezirkskonferenz mit einfacher Mehrheit aller Delegierter über die Auflösung der Mitgliedschaft beschließen. /4/ Gegen die Entscheidung der Mitgliederversammlung der Ortsorganisation, welche die Mitgliedschaft eines Mitgliedes beendet, kann das Mitglied der Č SSD im Verlauf eines Monates nach Verkündung des Ausschlusses Widerspruch bei der Kreiskonferenz einlegen; 87 ist dieses Mitglied selbst Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses oder der Zentralen Kontrollkommission – beim Zentralen Ausführenden Ausschuss. Die Entscheidung der Ortsorganisation oder des Zentralen Ausführenden Ausschusses muss dem Mitglied in einem bestätigten Brief per Einschreiben überbracht werden. /5/ Der Zentrale Ausführende Ausschuss ist durch eine Drei-Fünftel Mehrheit aller seiner Mitglieder dazu berechtigt, die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes der Č SSD zu kündigen. Gegen die Entscheidung des Zentralen Ausführenden Ausschusses kann Widerspruch beim Parteitag eingelegt werden. Der Widerspruch wird dem Vorstand der Č SSD vorgelegt und duldet keinen Aufschub. Der Vorstand der Č SSD ist verpflichtet den Widerspruch dem Parteitag der Č SSD vorzulegen. Derjenige, der Widerspruch eingelegt hat, hat das Recht an diesem Parteitag teilzunehmen und sich vor diesem zu verteidigen. /6/ Zu einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Č SSD führen a) schwerwiegende Verstöße gegen das Statut der Č SSD, b) Handlungen, die die Anstrengungen der Č SSD zur Erfüllung ihres Wahlprogramms in Zweifel ziehen, ebenso kann c) eine rechtskräftige Verurteilung für eine absichtliche Straftat innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ortsorganisation davon Kenntnis erhalten hat, d) ein längerfristiges, mehr als ein Jahr betragendes, unentschuldigtes Fernbleiben von den Tätigkeiten in der Č SSD, e) länger als ein Jahr nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge, f) die aktive Teilnahme an Tätigkeiten anderer politischer Parteien oder politischer Bewegungen, ohne die Zustimmung des zuständigen Organs der Č SSD. Art. 8. Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder /1/ Jedes Mitglied der Č SSD hat die gleichen Rechte und Pflichten und darf nicht aufgrund seiner Volkszugehörigkeit, ethnischen Abstammung oder seines Alters diskriminiert oder bevorzugt werden. /2/ Ein Mitglied der Č SSD hat im Rahmen des Statutes das Recht, a) sich an den Auseinandersetzungen in den Mitgliederversammlungen der Ortsorganisation zu beteiligen und über die Tätigkeit der Ortsorganisation, in der es Mitglied ist, mitzuentscheiden, b) in den Organen der Č SSD frei seine Ansichten zu äußern, seinen Standpunkt zur Arbeit und zur Politik der Č SSD und zur Tätigkeit einzelner Funktionäre der Č SSD zu bekennen, ohne Folgen zu fürchten, c) seine Ansichten innerhalb der Č SSD, auch wenn es die Ansichten einer Minderheit sind, zu verteidigen, d) seine Stimme abzugeben, zu wählen und in alle Funktionen gewählt zu werden, im Einklang mit dem Statut der Č SSD, e) den Organen der Č SSD auf allen Ebenen Vorschläge und Eingaben vorzulegen; das zuständige Organ der Č SSD ist verpflichtet, auf offiziell eingereichte Eingaben innerhalb von 30 Tagen von seiner ersten Zusammenkunft nach Erhalt der Eingabe zu antworten, f) sich an allen Auseinandersetzungen jedes Organs auf allen Ebenen der Č SSD zu beteiligen, sofern sich dieses Organ mit Fragen beschäftigt, die dieses Mitglied persönlich betreffen(zum Beispiel die Aufhebung, Kündigung oder Unterbrechung 88 seiner Mitgliedschaft in der Č SSD); von diesen Auseinandersetzungen muss das Mitglied ordentlich mit einem bestätigten Brief per Einschreiben informiert werden, g) Informationen und auf Wunsch Erklärungen, die Tätigkeit auf allen Ebenen der Č SSD betreffend, zu erhalten, h) den Rat und die Unterstützung der Organe der Č SSD bei der Ausführung seiner Funktion in der Č SSD oder in einem öffentlichen Amt zu genießen, i) Rechtsbeistand zu erhalten, für den Fall, dass das Mitglied einer Untersuchung oder Verfolgung für seine politische Tätigkeit für die Č SSD unterzogen wird. /3/ Das Mitglied ist verpflichtet a) das Statut der Č SSD einzuhalten und sich nach dem Programm der Č SSD zu richten, b) mittels seiner Tätigkeit und seines Auftretens die Politik der Č SSD durchzusetzen, c) die Anforderungen der Organe der Č SSD zu erfüllen, d) die Pflichten zu erfüllen, die sich aus einer Funktion, die freiwillig angenommen wurde, gegenüber dem Organ der Č SSD, welches das Mitglied in diese Funktion gewählt hat, ergeben, e) die Mitgliedsbeiträge ordentlich und rechtzeitig zu bezahlen, f) das Eigentum der Č SSD zu schützen und zu bewahren. Art. 9. Ehrenmitgliedschaft /1/ Die Ehrenmitgliedschaft kann einem Staatsbürger der Tschechischen Republik ausschließlich durch den Parteitag der Č SSD oder den Zentralen Ausführenden Ausschuss zuteil werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur das Organ der Č SSD entziehen, welches diese Ehrenmitgliedschaft verliehen hat. /2/ Das Dokument einer Ehrenmitgliedschaft in der Č SSD ist die„Urkunde über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der Č SSD“. Art. 10. Ehrenämter /1/ Das Amt des Ehrenvorsitzenden der Č SSD kann ausschließlich durch den Parteitag der Č SSD übertragen oder entzogen werden. /2/ Andere Ehrenämter können immer nur von dem zuständigen höheren Organ der Č SSD übertragen oder entzogen werden. /3/ Der Träger eines Ehrenamtes kann sich an allen Auseinandersetzungen desjenigen Organs der Č SSD mit beratendender Stimme beteiligen, sowie an allen Auseinandersetzungen der untergeordneten Organe der Č SSD mit beratender Stimme teilnehmen. Art. 11. Mitgliedsbeiträge /1/ Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Art deren Verteilung, die Berechnung und Verwendung der Ausgaben daraus, bestimmt der Zentrale Ausführende Ausschuss. /2/ Bei der Durchführung eines Parteitages oder einer Konferenz der Č SSD oder bei den Wahlen in das Parlament der Tschechischen Republik, in die Vertretungen der höheren 89 territorial selbständigen Einheiten(im folgenden nur:„Kreise“) oder in die örtlichen Vertretungen kann der Zentrale Ausführende Ausschuss einen außerordentlichen Mitgliedsbeitrag festlegen und gleichzeitig über die Verteilung seiner Auszahlung entscheiden. TEIL 3. DIE STRUKTUR DER PARTEI Art. 12. Die Ortsorganisationen der Č SSD /1/ Die Ortsorganisation ist die grundlegende politische Einheit und gleichzeitig der grundlegende organisatorische Bestandteil der Č SSD. /2/ Die Ortsorganisation wird von dem zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss gegründet und ihr territorialer Zuständigkeitsbereich nach Absprache mit den anderen Ortsorganisationen, die in diesem Gebiet tätig sind, so festgelegt, dass er den örtlichen (Gemeinde-) Selbstverwaltungseinheiten entspricht. /3/ Eine Ortsorganisation entsteht mit dem Tage ihrer Gründungsversammlung auf Grundlage einer vorangegangenen Entscheidung des zuständigen Ausführenden Bezirksausschusses über die Gründung und Festlegung des territorialen Zuständigkeitsbereiches der Ortsorganisation. /4/ Die Ortsorganisation verbindet die Mitglieder der Č SSD im Umkreis ihres Tätigkeitsbereiches miteinander. Diese lenken durch gemeinsam gefällte Entscheidungen die Parteiarbeit der Ortsorganisation. /5/ Die Mindestanzahl der Mitglieder einer Ortsorganisation ist fünf. /6/ Die Organe einer Ortsorganisation sind - der Vorstand der Ortsorganisation, - die Mitgliederversammlung der Ortsorganisation und - die Jahresversammlung der Mitglieder der Ortsorganisation. /7/ Der Gründung einer Ortsorganisation kann die Ernennung eines örtlichen Vertreters der Č SSD(Vertrauensperson), in besonderen Fällen eines vorbereitenden Ausschusses für die Gründung der Ortsorganisation(drei bis vier Mitglieder), durch den zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss vorangehen. Der örtliche Stellvertreter(Vertrauensperson), dem durch den Ausführenden Bezirksausschuss die politischen und propagandistischen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit anvertraut sind, ebenso wie die Mitglieder des vorbereitenden Ausschusses, sind diejenigen Mitglieder, die mit der Ortsorganisation in dem gegebenen Bezirk am engsten zusammenarbeiten. /8/ Die Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch sechsmal jährlich. /9/ Ist die Mitgliederversammlung nicht nach Art. 29 Abs. 5, 9 und 10 innerhalb von 15 Minuten vom Zeitpunkt des Beginns der Versammlung, der auf der Einladung angegeben wurde, beschlussfähig, sind jedoch 2/5 aller Mitglieder mit vollem Stimmrecht anwesend, so ist sie dennoch beschlussfähig. In diesem Fall darf das Programm der Versammlung, welches auf der Einladung angegeben war, nicht geändert werden. Ein Beschluss der Ortsorganisation 90 ist gültig, wenn mehr als 1/3 aller Mitglieder der Ortsorganisation dafür stimmen. Für einen Punkt, der nicht auf der Einladung angegeben worden ist, darf nicht abgestimmt werden. /10/ Einmal im Jahr findet eine Jahresversammlung der Ortsorganisation statt, welche die Arbeit und das Wirtschaften der Ortsorganisation begutachtet, die Mitglieder, den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, die Delegierten der Bezirkskonferenz, die Kandidaten in den Ausführenden Bezirksausschuss und in die Bezirkskontrollkommission wählt oder abberuft. /11/ Für die Wahl in die Organe der örtlichen(Gemeinde-)Selbstverwaltungen wird die Kandidatenliste ausschließlich von der Ortsorganisation oder dort, wo in einem Wahlkreis mehrere Ortsorganisation ihren Sitz haben, von einer Vereinigung der Ortsorganisationen, zusammengestellt. In einem Wahlkreis, in dem keine Ortsorganisation tätig ist, wird die Liste von dem zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss zusammengestellt. Die Zusammenstellung der Kandidatenlisten darf nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Parteitages oder des Zentralen Ausführenden Ausschusses der Č SSD stehen. In denjenigen Städten, die keinen formalen Status eines Bezirkes haben, wirkt die städtische Organisation der Č SSD als Teil der Bezirksorganisation der Č SSD. Die städtische Konferenz der Č SSD wählt einen Vorsitzenden, wenn notwendig einen stellvertretenden Vorsitzenden, und den städtischen Ausführenden Ausschuss. Der Ausführende Stadtausschuss der Č SSD leitet die Tätigkeit der örtlichen Organisationen der Č SSD. Die städtische Organisation der Č SSD stellt die Kandidatenlisten für die städtische Vertretung zusammen, und bildet den Klub der Vertreter. Dessen Vorsitzender ist Mitglied des Ausführenden Stadtausschusses der Č SSD mit beratendem Stimmrecht. Weitere Kompetenzen und Verbindungen zur Bezirkskonferenz und zum Ausführenden Bezirksausschuss regelt das Statut der städtischen Organisation der Č SSD nach Vereinbarung mit dem Ausführenden Bezirksausschuss, wenn notwendig auf Grundlage einer Entscheidung des Vorstandes des Ausführenden Kreisausschusses. In Stadtbezirken(mit Ausnahme der Hauptstadt Prag) und in Gemeinden, in denen mehrere Ortsorganisationen tätig sind, können sich diese Ortsorganisationen in Stadtteil-(Gemeinde-)organisationen zusammenschließen. Auf ihrer Konferenz wählen sie einen Vorsitzendenden, falls notwendig einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Ausschuss. Der Ausschuss der Organisation koordiniert die Tätigkeit der assoziierten Ortsorganisationen mit dem Zweck gemeinsame Ziele zu erreichen; insbesondere ist er berechtigt auf seiner Ebene Kandidatenlisten für die jeweiligen Vertretungen zusammenzustellen und den Klub der Vertreter zu bilden. Der Vorsitzende dieses Klubs ist Mitglied des Ausschusses mit beratendem Stimmrecht. Weitere Kompetenzen und Verbindungen zu den Bezirksorganisationen und dem Ausführenden Bezirksausschuss regelt das Statut der Organisation nach Zustimmung des Ausführenden Bezirksausschusses, wenn notwendig, auf Grundlage einer Entscheidung des Vorstandes des Ausführenden Kreisausschusses. /12/ Eine Ortsorganisation gilt als aufgelöst, a) wenn eine Drei-Fünftel-Mehrheit ihrer Mitglieder dies entscheidet, b) im Falle, dass die Anzahl der Mitglieder unter 5 sinkt und dieser Zustand länger als ein Jahr andauert, c) wenn der Ausführende Bezirksausschuss, der Ausführende Kreisausschuss oder der Zentrale Ausführende Ausschuss über ihre Auflösung entscheiden, weil sie mit ihrer 91 Tätigkeit das Statut der Č SSD oder die programmatischen Grundlagen der Č SSD schwerwiegend verletzt. /13/ Gegen die Entscheidung des Ausführenden Bezirksausschusses über die Auflösung einer Ortsorganisation kann Widerspruch bei dem Ausführenden Kreisausschuss einlegt werden. Gegen die Entscheidung des Ausführenden Kreisausschusses über die Auflösung einer Ortsorganisation kann diese bei dem Zentralen Ausführenden Ausschuss Widerspruch einlegen. Eine Entscheidung des Zentralen Ausführenden Ausschusses über die Auflösung einer Ortsorganisation ist endgültig. /14/ Die Frist für das Einlegen eines Widerspruches beträgt 30 Tage von dem Tag der Entscheidung über die Auflösung an. /15/ Die Tätigkeit derjenigen Ortsorganisation, über deren Auflösung entschieden wurde, wird bis zu einer endgültigen Entscheidung fortgesetzt. /16/ Die Mitglieder einer aufgelösten Ortsorganisation gehen- nach Artikel 2- als Mitglieder in eine andere Ortsorganisation über. /17/ Bei der Auflösung einer Ortsorganisation, ist die Ortsorganisation verpflichtet jegliches Eigentum, das sie verwaltet hat, und die übrigen finanziellen Mittel an den zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss zu übergeben. Für die Übergabe ist der Vorsitzende der aufgelösten Ortsorganisation, beziehungsweise ein anderes von dem Ausführenden Bezirksausschuss dazu befugtes Mitglied der Ortsorganisation, zuständig. /18/ Bei einer Ortsorganisation wird ein Klub der Vertreter für die Č SSD in der gegebenen Gemeindevertretung gebildet. Art. 13. Der Ausschuss der Ortsorganisation /1/ Der Ausschuss der Ortsorganisation wird von dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, weiteren Mitgliedern des Ausschusses und dem Vorsitzenden des Klubs der Vertreter in der Gemeindevertretung gebildet. /2/ Der Ausschuss der Ortsorganisation a) ist für zwei Jahre gewählt, b) wählt unter seinen Mitgliedern stellvertretende Vorsitzende, und beruft diese ab, c) tritt nach Bedarf, mindestens einmal im Monat, zusammen; die Versammlung des Ausschusses der Ortsorganisation wird von dessen Vorsitzenden einberufen, d) leitet die Tätigkeit der Ortsorganisation während und zwischen den ordentlichen Versammlungen der Ortsorganisation, gewährleistet die Umsetzung der auf den Mitgliederversammlungen der Ortsorganisation getroffenen Entscheidungen und deren Unterbreitung den höheren Organen der Č SSD. Art. 14. Die Bezirksorganisation der Č SSD /1/ Die Bezirksorganisation der Č SSD in den Bezirken, die städtische Organisation in den Städten, die einen selbständigen Bezirk bilden, oder die Stadtbezirksorganisation in der Hauptstadt Prag 92 sind politische Einheiten und gleichzeitig organisatorische Bestandteile der Č SSD, werden von allen Ortsorganisationen des Bezirkes gebildet. /2/ Bei einer Bezirksorganisation wird ein Klub der Vertreter, die für die Č SSD in die Gemeindevertretungen des gegebenen Bezirkes gewählt wurden, gegründet. Art. 15. Die Organe der Bezirksorganisation der Č SSD Die Organe der Bezirksorganisation sind die Bezirkskonferenz, die Stadtkonferenz in den Städten, die einen selbständigen Bezirk Bezirksausschuss, der Ausführende Stadtausschuss in den Städten, die einen selbständigen Bezirk bilden, oder der Ausführende Stadtbezirksausschuss in der Hauptstadt bilden, oder die Stadtbezirkskonferenz in der Hauptstadt Prag, der Ausführende Prag, die Bezirkskontrollkommission, die Stadtkontrollkommission in den Städten, die einen selbständigen Bezirk bilden, oder die Stadtbezirkskommission in der Hauptstadt Prag. Art. 16. Die Bezirkskonferenz der Č SSD /1/ Die Bezirkskonferenz ist das höchste Organ der Bezirksorganisation, wird von Delegierten, die volles Stimmrecht haben, gebildet; die Delegierten sind die Mitglieder des zuständigen Ausführenden Bezirksausschuss, der Vorsitzende der Ortsorganisation und Delegierte, die in den Ortsorganisationen mittels eines vom Ausführenden Bezirksausschuss festgelegten Systems gewählt wurden; die Mitglieder der Bezirkskontrollkommission der Č SSD sind Delegierte der Bezirkskonferenz mit vollem Stimmrecht, a) wählt den Vorsitzenden, wenn notwendig die Stellvertreter, weitere Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses, den Vorsitzenden, die Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder der Bezirkskontrollkommission und beruft diese ab, b) bestimmt die Richtlinien der Politik der Č SSD im Rahmen des zugehörigen Bezirkes; bei ihren Entscheidungen befindet sie sich im Einvernehmen mit den höheren Organen der Č SSD, c) schlägt die Kandidaten für die Wahl in die Organe des Kreises und in das Parlament der Tschechischen Republik vor, d) wählt im Namen der Bezirksorganisation die Delegierten und ihre Stellvertreter für den Parteitag der Č SSD, und die Delegierten und ihre Stellvertreter für die Kreiskonferenz, e) wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter, der im Zentralen Ausführenden Ausschuss die Bezirksorganisation vertritt, und beruft diese ab; wählt die Mitglieder des Ausführenden Kreisausschusses und deren Stellvertreter, die im Ausführenden Kreisausschuss die Bezirksorganisation vertreten, f) findet mindestens einmal im Jahr statt und wird vom Vorsitzenden des Ausführenden Bezirksausschusses einberufen; über das Datum der Veranstaltung einer Bezirkskonferenz müssen mittels der Ortsorganisation alle ihre Mitglieder, mindestens 30 Tage im Voraus, Kenntnis erhalten; in außergewöhnlichen Fällen kann der Ausführende Bezirksausschuss über eine Verkürzung dieser Frist auf 10 Tage entscheiden, dazu werden drei Fünftel der Stimmen aller ihrer Mitglieder benötigt; im Rahmen der gleichen Frist muss der Ausführende Bezirksausschuss ein System zur 93 Wahl der Delegierten der Bezirkskonferenz erstellen und darüber alle Ortsorganisationen informieren, g) schlägt die Kandidaten für die Kreiskontrollkommission und die Zentrale Kontrollkommission vor. /2/ Auf die städtische Konferenz in Städten, die einen selbständigen Bezirk bilden, und auf die Stadtbezirkskonferenz in der Hauptstadt Prag wird Artikel 16 Abs.1 sinngemäß angewandt. Art. 17. Der ausführende Bezirksausschuss und sein Vorstand /1/ Der Ausführende Bezirksausschuss a) wird von dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitgliedern des Ausführenden Bezirksausschusses gebildet, b) ist für zwei Jahre gewählt, c) wählt aus seiner Mitte stellvertretende Vorsitzende und beruft diese ab(sofern sie nicht von der Bezirkskonferenz gewählt wurden); mindestens in eines der Ä mter des stellvertretenden Vorsitzenden muss eine Frau gewählt werden, d) tritt nach Bedarf, mindestens einmal in zwei Monaten, zusammen; die Versammlungen beruft deren Vorsitzender ein, e) der Vorsitzende ist verpflichtet eine Versammlung des Ausführenden Bezirksausschusses einzuberufen, wenn es mehr als zwei Fünftel der Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses verlangen, f) leitet die Tätigkeit der Bezirksorganisation in den Zeiträumen zwischen den einzelnen Versammlungen der Bezirkskonferenz, g) sichert die Umsetzung der Entscheidungen der Bezirkskonferenz und der höheren Organe der Č SSD, h) diskutiert den Vorschlag seines Vorsitzenden über die Besetzung des Amtes eines Sekretärs im Ausführenden Bezirksausschuss auf Grundlage eines Auswahlverfahrens, dessen Regeln der Zentrale Ausführende Ausschuss festlegt, i) nimmt die Ernennung und Abberufung des Sekretärs zur Kenntnis; dieser Angestellte der Č SSD wird auf Vorschlag des Ausführenden Bezirksausschusses vom stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der Č SSD ins Amt berufen und daraus entlassen, j) ist verpflichtet eine Bezirkskonferenz einzuberufen, wenn dies von mindestens zwei Fünfteln der Mitglieder aller Ortsorganisationen beantragt wird, k) teilt dem Zentralen Ausführenden Ausschuss die Namen der auf der Bezirkskonferenz gewählten Delegierten des Parteitages der Č SSD und deren Stellvertreter, spätestens bis acht Wochen vor dem Stattfinden eines Parteitages der Č SSD, mit, l) bestätigt bis zum 31. 3. jedes Kalenderjahres die Auflösung der Mitgliedschaft für den Artikel 7 Abs. 1 Buchst. d). 94 /2/ An den Sitzungen des Ausführenden Bezirksausschusses nehmen auch der Sekretär des Ausführenden Bezirksausschusses und die Vorsitzenden der Ortsorganisationen, falls sie nicht bereits als Mitglieder in den Ausführenden Bezirksausschuss gewählt sind, mit beratendender Stimme teil. /3/ Der Vorstand des Ausführenden Bezirksausschusses a) wird von seinem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern gebildet, b) leitet die Tätigkeit der Bezirksorganisation in der Zeit zwischen den Sitzungen des Ausführenden Bezirksausschusses. /4/ An den Sitzungen des Vorstandes des Ausführenden Bezirksausschusses nimmt der Sekretär des Ausführenden Bezirksausschusses mit beratender Stimme teil. /5/ Für den Ausführenden Stadtausschuss und seinen Vorstand in den Städten, die einen selbständigen Bezirk bilden, und für den Ausführenden Stadtbezirksausschuss und seinen Vorstand in der Hauptstadt Prag gelten die Festlegungen des Artikels 17 Abs. 1 bis 4. Art. 18. Die Kreisorganisation der Č SSD /1/ Die Kreisorganisation der Č SSD ist- als politische Einheit- organisatorischer Bestandteil der Č SSD und ist auf dem Gebiet eines Kreises tätig. /2/ Die Kreisorganisation wird von allen Bezirksorganisationen in dem jeweiligen Kreis gebildet. Art. 19. Die Organe der Kreisorganisation der Č SSD Die Organe der Kreisorganisation sind die Kreiskonferenz der Č SSD, der Ausführende Kreisausschuss der Č SSD, der Vorstand des Ausführenden Kreisausschusses der Č SSD, die Kreiskontrollkommission der Č SSD. Art. 20. Die Kreiskonferenz der Č SSD Die Kreiskonferenz a) ist das höchste Organ der Kreisorganisation, b) wird von den Delegierten mit vollem Stimmrecht gebildet(diese sind: die Mitglieder des Ausführenden Kreisausschusses, die Vorsitzenden der Ausführenden Bezirksausschüsse und die Delegierten, die in den Ortsorganisationen nach dem durch den Ausführenden Kreisausschuss bestimmten System gewählt wurden); die Mitglieder der Kreiskontrollkommission sind Delegierte der Kreiskonferenz mit beratendem Stimmrecht, falls diese nicht als Delegierte mit vollem Stimmrecht gewählt wurden, c) wählt den Vorsitzenden, beziehungsweise die stellvertretenden Vorsitzenden und beruft diese ab, stimmt der Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der Mitglieder des Ausführenden Kreisausschusses für die einzelnen Kreise zu, wählt den Vorsitzenden, die Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder der Kreiskontrollkommission und beruft diese ab, 95 d) bestimmt die grundlegenden Richtlinien der Politik der Č SSD auf dem Gebiet der Tätigkeit der Kreisorganisation; bei ihren Entscheidungen handelt sie in Übereinstimmung mit den höheren Organen der Č SSD, e) stimmt der Aufstellung der Kandidaten für die Wahl in die Organe des Kreises und in das Parlament der Tschechischen Republik zu, f) wählt für die Kreisorganisation die Delegierten und ihre Stellvertreter für den Parteitag der Č SSD; wählt das Mitglied des Vorstandes der Č SSD für diesen Kreis, das damit gleichzeitig Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses wird, g) wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter, die im Zentralen Ausführenden Ausschuss die Kreisorganisation vertreten, und beruft diese ab, h) findet mindestens einmal in zwei Jahren statt und wird vom Vorsitzenden des Ausführenden Kreisausschusses einberufen; das Datum der Veranstaltung der Konferenz muss allen Ausführenden Bezirksausschüssen der gegebenen Region mindestens 30 Tage im Voraus bekannt sein; in außergewöhnlichen Fällen kann der Ausführende Kreisausschuss über eine Verkürzung dieser Frist auf 10 Tage entscheiden, dazu werden drei Fünftel der Stimmen aller seiner Mitglieder benötigt; die gleiche Frist gilt für die Aufstellung eines Systems zur Wahl der Delegierten der Kreiskonferenz und das Informieren aller betroffenen Ausführenden Bezirksausschüsse durch den Ausführenden Kreisausschuss, i) wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter. Art. 21. Der ausführende Kreisausschuss der Č SSD und dessen Vorstand /1/ Der Ausführende Kreisausschuss a) wird vom Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorsitzenden des Klubs der Vertreter in den Kreisvertretungen und den Mitgliedern des Ausführenden Kreisausschusses gebildet, b) ist für zwei Jahre gewählt, c) wählt aus seiner Mitte die stellvertretenden Vorsitzenden und beruft diese ab(falls diese nicht bereits von der Kreiskonferenz gewählt wurden); als mindestens einer der stellvertretenden Vorsitzenden muss eine Frau gewählt werden, d) tritt nach Bedarf, mindestens einmal in zwei Monaten, zusammen; die Sitzungen des Ausführenden Kreisausschusses beruft der Vorsitzende ein, e) leitet die Tätigkeit der Kreisorganisation in der Zeit zwischen den einzelnen Zusammenkünften der Kreiskonferenz, f) sichert die Umsetzung der Beschlüsse der Kreiskonferenz und der Beschlüsse der höheren Organe der Č SSD, g) diskutiert den Vorschlag seines Vorsitzenden über die Besetzung der Funktion des Sekretärs und den Vorschlag über dessen Absetzung, h) nimmt die Ernennung und Abberufung des Sekretärs des Ausführenden Kreisausschusses zur Kenntnis; dieser Angestellte der Č SSD wird auf Vorschlag des Ausführenden Kreisausschusses vom stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der Č SSD ernannt, i) ist verpflichtet eine Kreiskonferenz einzuberufen, falls dies mindestens zwei Fünftel aller Bezirksorganisationen in der jeweiligen Region verlangen, j) gibt spätestens 45 Tage vor dem Stattfinden eines Parteitages der Č SSD die Namen der für die Kreisorganisation gewählten Delegierten des Parteitages der Č SSD bekannt, ebenso die Namen deren Stellvertreter. 96 /2/ An den Sitzungen des Ausführenden Kreisausschusses nimmt der Sekretär des Ausführenden Kreisausschusses mit beratender Stimme teil. /3/ Der Vorstand des Ausführenden Kreisausschusses a) wird von dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gebildet, b) leitet die Tätigkeit der Kreisorganisation in der Zeit zwischen den Sitzungen des Ausführenden Kreisausschusses. /4/ An den Sitzungen des Vorstandes des Ausführenden Kreisausschusses nimmt der Sekretär des Ausführenden Kreisausschusses mit beratender Stimme teil. /5/ Bei der Kreisorganisation wird ein Kreisklub der Vertreter, die für die Č SSD in die Kreisvertretungen gewählt wurden, gegründet. Art. 22. Die zentralen Organe der Č SSD Die Zentralen Organe der Č SSD sind - der Parteitag der Č SSD, - die Konferenz der Č SSD, - der Zentrale Ausführende Ausschuss der Č SSD, - der Vorstand der Č SSD, - die Zentrale Kontrollkommission der Č SSD. Art. 23. Der Parteitag der Č SSD /1/ Der Parteitag der Č SSD a) ist das höchste Organ der Č SSD, b) findet einmal in zwei Jahren statt, c) wird von den Delegierten mit vollem Stimmrecht bzw. mit beratender Stimme und von den Gästen gebildet; deren Zusammenstellung und Anzahl bestimmt der Zentrale Ausführende Ausschuss spätestens 90 Tage vor der Veranstaltung des Parteitages, d) diskutiert den Bericht über die Tätigkeit des Zentralen Ausführenden Ausschusses, den Bericht über den Haushalt der Č SSD und den Bericht der Zentralen Kontrollkommission für die Zeit seit dem vorangegangenen Parteitag, e) legt das politische Programm, die Ziele und Hauptaufgaben der Č SSD bis zur Veranstaltung des nächsten Parteitages fest, f) wählt den Vorsitzenden und beruft diesen ab, ebenso den stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der Č SSD, drei weitere stellvertretende Vorsitzende, den Vorsitzenden und die Stellvertreter der Zentralen Kontrollkommission; für mindestens einen Stellvertreterposten muss eine Frau gewählt werden, g) wählt und beruft den Vorsitzenden und vier stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Kontrollkommission ab, bestimmt die Mitglieder und deren Stellvertreter, die für die Kreisorganisationen der Č SSD gewählt wurden, h) kann in besonderen Fällen die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden an den Zentralen Ausführenden Ausschuss delegieren, der dies auf seiner ersten Sitzung durchführt, i) bestätigt die Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses, 97 j) beschließt das Erliegen der Č SSD mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen aller Delegierten mit vollem Stimmrecht; sofern es durch das Erliegen der Č SSD zu deren freiwilliger Auflösung kommt, ist der Parteitag verpflichtet, einen Liquidator zu bestimmen und über die Verfahrensweise im Umgang mit den zu liquidierenden Eigentumsbeständen zu entscheiden. Sofern es zu einem Erliegen der Č SSD als Ergebnis eines Zusammenschlusses mit einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung oder der Umwandlung in eine Bürgervereinigung kommt, so gehen aller ihr Besitz und ihre Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger über. /2/ Ein außerordentlicher Parteitag der Č SSD muss dann einberufen werden, wenn dies der Zentrale Ausführende Ausschuss mit mindestens einer Drei-Fünftel-Mehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder entscheidet, oder wenn dies mindestens drei Fünftel der Kreis- oder Bezirksorganisationen verlangen; der Tag der Veranstaltung eines außerordentlichen Parteitages der Č SSD, der Schlüssel zur Bestimmung und der Zusammensetzung der Delegierten mit vollem Stimmrecht und der Programmvorschlag müssen vom Zentralen Ausführenden Ausschuss allen Kreisorganisationen und Bezirksorganisationen mindestens 90 Tage vor dessen Veranstaltung bekannt gegeben werden. Art. 24. Die Konferenz der Č SSD /1/ Der Zentrale Ausführende Ausschuss beruft die Konferenz der Č SSD zur Bearbeitung aktueller und grundsätzlicher politischer Fragen ein. /2/ Die Konferenz der Č SSD setzt sich zusammen aus den Delegierten mit vollem Stimmrecht, den Delegierten mit beratender Stimme und Gästen, deren Zusammensetzung und Anzahl der Zentrale Ausführende Ausschuss spätestens 60 Tage vor der Veranstaltung der Konferenz der Č SSD festlegt. Art. 25. Der Zentrale Ausführende Ausschuss der Č SSD /1/ Der Zentrale Ausführende Ausschuss a) leitet die Tätigkeit der Č SSD in dem Zeitraum zwischen den Parteitagen, b) sichert die Realisierung der Erfüllung der Beschlüsse des Parteitages der Č SSD und des durch den Parteitag bestimmten politischen Programms, ebenso wie der durch den Parteitag bestimmten Ziele und Hauptaufgaben der Č SSD, c) gibt seine Zustimmung zum Jahresgeschäftsplan und dem Geschäftsbericht des jeweiligen Jahres, d) ist in seiner Tätigkeit dem Parteitag der Č SSD verantwortlich, e) bildet sich aus den Mitgliedern des Vorstandes der Č SSD, den einzeln gewählten Vertretern aus jeder Bezirksorganisation und Kreisorganisation und fünf Vertretern der Mitglieder der ausländischen Region der Č SSD, f) ist berechtigt dem Vorsitzenden, dem statuierten stellvertretenden Vorsitzenden und den anderen stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitgliedern des Vorstandes der Č SSD das Misstrauen auszusprechen. Falls es zur Aussprache des Misstrauens gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes, welche im vorangegangenen Satz erwähnt wurden, mit einer Dreifünftel-Mehrheit aller Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses kommt, so beruft der Zentrale Ausführende Ausschuss diesen oder diese ab und führt eine Neuwahl durch, mit Ausnahme der Wahl des Vorsitzenden der Č SSD. In außerordentlichen Fällen führt der Zentrale 98 Ausführende Ausschuss die Neuwahl der stellvertretenden Vorsitzenden zwischen den Parteitagen mit einer Dreifünftel-Mehrheit aller seiner Mitglieder auf Vorschlag des Vorstandes der Č SSD durch, g) gibt den Tag der Veranstaltung des Parteitages der Č SSD, den Schlüssel zur Bestimmung seiner Zusammensetzung bzw. der Anzahl seiner Delegierten und den Vorschlag des Programms an alle Bezirksorganisationen und Kreisorganisationen mindestens 120 Tage vor der Veranstaltung des Parteitages der Č SSD bekannt, h) bildet spätestens 120 Tage vor der Veranstaltung des Parteitages der Č SSD eine Kommission für die Ausarbeitung von Materialvorschlägen für den Parteitag der Č SSD, i) sendet die Materialvorschläge für den Parteitag der Č SSD an alle Delegierten des Parteitages spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung des Parteitages, j) gibt allen Ausführenden Bezirks- und Kreisausschüssen das Datum der Veranstaltung der Konferenz der Č SSD spätestens 90 Tage vor deren Durchführung bekannt, k) sendet allen Delegierten der Konferenz der Č SSD die Materialvorschläge der Konferenz spätestens 30 Tage vor deren Veranstaltung, l) gründet und löst eine Kreisorganisation auf und legt deren Tätigkeitsgebiet fest, m) wählt und beruft weitere 10 Mitglieder des Vorstandes der Č SSD ab, von diesen zehn so gewählten Mitgliedern müssen mindestens drei Frauen sein, n) tritt zu seiner Gründungsversammlung spätestens 30 Tage nach Beendigung des Parteitages der Č SSD zusammen, o) wird durch den Vorsitzenden der Č SSD zusammengerufen; der Vorsitzende der Č SSD ist verpflichtet außerordentliche Sitzungen des Zentralen Ausführenden Ausschusses einzuberufen, wenn dies der Vorstand der Č SSD oder mindestens zwei Fünftel der Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses verlangt und dies spätestens 30 Tage nach einem solchen Antrag, p) tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen, q) in den Zeiträumen zwischen den Parteitagen der Č SSD führt er die Auslegung der Satzung der Č SSD durch, r) gibt seine Zustimmung insbesondere zu den folgenden innerparteilichen Normen: 1. den Organisationsregeln der Č SSD, 2. der Ordnung der Vorbereitung der Wahlen in das Parlament der Tschechischen Republik, 3. der Ordnung der Vorbereitung der Wahlen in den Senat der Tschechischen Republik, 4. der Ordnung der Vorbereitung der Wahlen in die Kreisvertretungen, 5. der Ordnung der Vorbereitung der Wahlen in die Stadt- und Gemeindevertretungen, 6. den Grundlegenden Richtlinien für die Geschäftsführung in der Č SSD, 7. dem Statut des Geschäftsführenden Rates der Č SSD, 8. der Ordnung der Schiedsverfahren in der Č SSD, 9. dem Statut der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“, 10. der Wahl- und Sitzungsordnung, s) bestätigt, beruft ab und legt auf Vorschlag der delegierenden Organe die Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses in der Zeit zwischen den Parteitagen der Č SSD fest. /2/ An den Sitzungen des Zentralen Ausführenden Ausschusses kann an Stelle eines Mitgliedes des Zentralen Ausführenden Ausschusses auf Grundlage einer Bevollmächtigung durch dieses Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses dessen Stellvertreter teilnehmen, der in einem solchen Fall alle Rechte eines Mitgliedes des Zentralen 99 Ausführenden Ausschusses hat; die Bevollmächtigung zur Vertretung muss in schriftlicher Form vorliegen. /3/ Die Teilnehmer an den Sitzungen des Zentralen Ausführenden Ausschusses mit beratender Stimme legt der Zentrale Ausführende Ausschuss durch seinen Beschluss fest. /4/ Die Mitglieder der Č SSD, die ihr Recht nach Art. 8, Abs. 2, Buchst. f/ in Anspruch nehmen, können an demjenigen Teil der Sitzung des Zentralen Ausführenden Ausschusses teilnehmen, in welchem die Umstände, die ihre Person im Sinne des genannten Absatzes betreffen, verhandelt werden. Art. 26. Der Vorstand der Č SSD /1/ Der Vorstand der Č SSD a) leitet in dem Zeitraum zwischen den Sitzungen des Zentralen Ausführenden Ausschusses die Tätigkeit der Č SSD, b) ist für seine Tätigkeit dem Zentralen Ausführenden Ausschuss verantwortlich, c) sichert die Realisierung der vorgenommenen Beschlüsse des Zentralen Ausführenden Ausschusses und bearbeitet die zugrundeliegenden Materialien für die Sitzungen des Zentralen Ausführenden Ausschusses, d) wird von den Mitgliedern des Vorstandes gebildet, die einzeln für die Kreisorganisationen und zehn weiteren Mitgliedern, die vom Zentralen Ausführenden Ausschuss gewählt wurden, und dem in der Regierung am höchsten gestellten Mitglied der Č SSD; des weiteren nehmen an seinen Sitzungen mit beratender Stimme der Vorsitzende der Organisation„Junge Sozialdemokraten“, die Vorsitzende der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ und der Vorsitzende des Klubs der Senioren teil, e) wird vom Vorsitzenden der Č SSD mindestens einmal monatlich einberufen. /2/ Die Teilnehmer an den Sitzungen des Vorstandes der Č SSD mit beratender Stimme legt der Vorstand der Č SSD mit einem Beschluss fest. Art. 27. Die Klubs der Parlamentsabgeordneten, Senatoren und Mitglieder der Ortsund Regionalvertretungen /1/ Die Kandidaten, die aus den Kandidatenlisten der Č SSD gewählt wurden, schließen sich in den Klubs der Parlamentsabgeordneten, Senatoren und Mitgliedern der Vertretungen zusammen. /2/ Die Klubs koordinieren die Arbeit der Parlamentsabgeordneten, Senatoren und Mitglieder der Vertretungen so, dass sie am effektivsten das Programm und die Strategie der Č SSD in den gesetzgebenden Organen und Vertretungsausschüssen durchsetzen können. Die Klubs bilden ihre eigene Struktur heraus. Die Vorsitzenden der Klubs repräsentieren den Klub in den Verhandlungen mit anderen politischen Partnern. 100 TEIL 4. DIE KONTROLLKOMMISSION DER Č SSD Art. 28 /1/ Das Kontrollsystem hat eine herausragende Bedeutung für die Sicherung der ordnungsgemäßen Arbeit der Č SSD in allen ihren Tätigkeitsbereichen, einschließlich der zweckmäßigen und wirtschaftlichen Nutzung der Finanzmittel und des Eigentums der Č SSD. /2/ Die Kontrolltätigkeit bezieht sich auf a) die Einhaltung des politischen Programms, der Ziele und der Hauptaufgaben der Č SSD, b) die Einhaltung der Satzung und der innerparteilichen Normen der Č SSD, c) die Erfüllung der Beschlüsse der Parteiorgane, d) die Tätigkeit und Geschäftsführung der Parteiorgane. /3/ Kontrollorgane der Č SSD sind - die Zentrale Kontrollkommission der Č SSD, - die Kreiskontrollkommission, - die Bezirkskontrollkommission. /4/ Die Kontrollkommissionen sind in ihrer Tätigkeit insgesamt unabhängig. Sie sind auf der Ebene desjenigen Organs tätig, welches sie gewählt hat, und diesem Organ sind sie in ihrer Tätigkeit auch verantwortlich. Ein Mitglied der Kontrollkommission kann nicht ein Amt in einem gewählten Organ auf gleicher Ebene innehaben. Mitglied einer Kontrollkommission kann ein Delegierter der Konferenz mit vollem Stimmrecht auf jedweder Ebene werden, wenn er ordnungsgemäß als Delegierter gewählt wurde. Jedes Mitglied der Č SSD kann Mitglied nur einer Kontrollkommission sein. /5/ Das oberste Kontrollorgan der Č SSD ist die Zentrale Kontrollkommission, der auch die methodische Leitung der Kontrollkommissionen obliegt. Die Zentrale Kontrollkommission setzt sich aus dem Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden und 14(für die Kreisorganisationen der Č SSD gewählten) Mitgliedern und ihren Stellvertretern zusammen. Die Kreiskontrollkommission hat mindestens 5 Mitglieder und 2 Stellvertreter und die Bezirkskontrollkommission mindestens 3 Mitglieder und 1 Stellvertreter. /6/ Die Aufzeichnungen aus den Sitzungen der Kontrollkommissionen und die Protokolle über die Kontrollen mit ihren Feststellungen und den Empfehlungen, die aus der Kontrolltätigkeit hervorgehen, werden den zuständigen ausführenden Organen übergeben(das zuständige ausführende Organ für die Zentrale Kontrollkommission ist der Vorstand der Č SSD), welche verpflichtet sind, sich mit ihnen auseinander zu setzen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen und über diese die Kontrollkommission innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Berichtes zu informieren. /7/ Alle Mitglieder und Angestellten des Apparates der Č SSD sind verpflichtet mit den Kontrollkommissionen eng zusammenzuarbeiten und ihnen die verlangten Informationen, Schriftstücke zukommen zu lassen und auf deren Ersuchen an den Sitzungen der Kontrollkommission teilzunehmen. /8/ Die betrauten Mitglieder der Kontrollkommissionen haben das Recht, sich an den Sitzungen der Parteiorgane auf gleicher und niederer Ebene mit beratender Stimme und mit dem Recht, Vorschläge machen zu können, über welche umgehend abgestimmt werden muss, zu beteiligen. 101 /9/ Die Kontrollkommissionen führen Kontrollen auf Verlangen, regelmäßige Kontrollen und Verdachtskontrollen nach eigenem Ermessen durch. Eingaben, Beschwerden und Kontrollergebnisse muss zuerst die Kontrollkommission auf der Ebene lösen, auf der sie entstanden sind. Falls es hier nicht gelingt, die Angelegenheit zu klären, gibt die Kontrollkommission den Fall samt der Unterlagen, der eigenen Feststellungen und der Empfehlungen an die Kommission der höheren Ebene weiter. /10/ Die Tätigkeit der Kontrollkommission wird aus den Mitteln der Parteiorgane, auf deren Ebene sie tätig ist, bestritten. TEIL 5. GEMEINSAME GRUNDS Ä TZE Art. 29. Wahlen /1/ Die Wahlen aller Organe der Č SSD werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Das gleiche Verfahren wird bei allen Vorschlägen mit Personalcharakter angewendet, über die die Parteiorgane entscheiden. Eine Ausnahme bilden die Wahlen der Arbeitskommissionen, für die Mandate vergeben werden, und die Wahlen vorübergehend tätiger Organe. /2/ Bei der Wahl von Mitgliedern der Organe der Č SSD auf der Ebene des Ausführenden Bezirksausschusses werden die Kandidaten so vorgeschlagen, dass einen Teil von ihnen die Vertreter von Frauen, Senioren und jungen Mitgliedern der Č SSD bis 30 Jahren aus dem Tätigkeitsgebiet dieser Organe bilden müssen; auf Ebene des Zentralen Ausführenden Ausschusses und des Ausführenden Kreisausschusses werden die Kandidatenvorschläge so gemacht, dass der Anteil der Vertretung von Frauen mindestens in der Höhe von 25% und der jungen Mitglieder der Č SSD bis 30 Jahre in der Höhe von mindestens 10% der Gesamtzahl der Delegierten oder Mitglieder dieser Organe entspricht. /3/ Die gültige Wahlordnung für die Wahl der Delegierten in die Bezirkskonferenz, die Kreiskonferenz, die Konferenz und den Parteitag der Č SSD und der Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses muss die Wahl in die Organe der Č SSD so garantieren, dass der Anteil der Vertretung von Frauen mindestens in der Höhe von 25% und der jungen Mitglieder der Č SSD bis 30 Jahre in der Höhe von mindestens 10% der Gesamtzahl der Delegierten oder Mitglieder dieser Organe entspricht. /4/ Ist dieser Anteil der Vertretung von Frauen und jungen Mitgliedern nicht durch direkte Wahlen gesichert, entscheidet das zuständige Organ der Č SSD über ergänzende Wahlen. /5/ Das Ergebnis der Wahlen ist rechtsgültig, wenn sich an den Wahlen eine einfache Mehrheit der Mitglieder(Delegierten) der Organe mit vollem Stimmrecht beteiligt. Gewählt sind diejenigen Mitglieder, welche eine einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder(Delegierten) erhalten haben. /6/ Sofern die Bezirksorganisation oder die Kreisorganisation die Stellvertreter der Mitglieder ihrer Organe wählt, ist sie verpflichtet, deren Reihenfolge festzulegen. /7/ Ein Stellvertreter eines Mitgliedes des Ausführenden Bezirksausschusses bzw. der Bezirkskontrollkommission, des Ausführenden Kreisausschusses bzw. der Kreiskontrollkommission in dessen festgelegter Reihenfolge nimmt die Funktion des 102 Mitgliedes des Ausführenden Bezirksausschusses bzw. der Bezirkskontrollkommission, des Ausführenden Kreisausschusses bzw. der Kreiskontrollkommission in dem Fall ein, wenn a) das Mitglied des jeweiligen Organs der Č SSD das Amt niederlegt, b) das Mitglied des jeweiligen Organs der Č SSD vom Amt abberufen wird, c) die Mitgliedschaft des Mitgliedes des jeweiligen Organs der Č SSD aufgelöst wird, d) die Mitgliedschaft des Mitgliedes des jeweiligen Organs der Č SSD auf dessen eigenes Verlangen ausgesetzt wurde. /8/ In dem Fall, dass aus den in Abs. 7 dieses Artikels genannten Gründen die Notwendigkeit der Neubesetzung des Amtes des Vorsitzenden des Ausschusses der Ortsorganisation, des Ausführenden Bezirks- bzw. Kreisausschusses in der Zeit zwischen den Jahresversammlungen der Ortsorganisation oder den Konferenzen der Bezirks- bzw. der Kreisorganisation entsteht, so sind der Ausschuss der Ortsorganisation, der Ausführende Bezirks- bzw. Kreisausschuss berechtigt, bis zur Veranstaltung der nächsten Versammlung der Ortsorganisation, der Konferenz der Bezirks- bzw. der Kreisorganisation eines ihrer Mitglieder mit dem Amt des Vorsitzenden zu betrauen. DIE BESCHLÜSSE DER ORGANE DER Č SSD UND DEREN VERBINDLICHKEIT /9/ Die Organe der Č SSD auf allen Ebenen sind beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit deren Mitglieder(Delegierten) mit vollem Stimmrecht anwesend ist, sofern die Satzung der Č SSD dies nicht anders festlegt. /10/ Die Beschlüsse der Organe der Č SSD sind gültig, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder(Delegierten) dafür stimmt, sofern die Satzung der Č SSD dies nicht anders festlegt. /11/ Die Beschlüsse eines Organs der Č SSD sind für alle seine Mitglieder bindend. /12/ Die Beschlüsse der höheren Organe sind für alle niederen Organe der Č SSD bindend; ein höheres Organ der Č SSD hat das Recht den Beschluss eines niederen Organs aufzulösen, wenn dieser in Widerspruch zur Satzung der Č SSD oder dem Programm der Č SSD stehen. FACHKOMMISSIONEN DER Č SSD /13/ Bei der Bildung ihrer Politik stützen sich die Organe der Č SSD auf die fachliche Meinung der Fachkommissionen. /14/ Die Fachkommissionen der Č SSD bildet der Vorstand der Č SSD. Auf Bezirks- und Kreisebene können die zuständigen ausführenden Organe(Ausführender Kreis- bzw. Bezirksausschuss) Fachkommissionen bilden. Die Tätigkeit der Fachkommissionen richtet sich nach dem Statut. /15/ Die Fachkommissionen enthalten Sachverständige des jeweiligen Fachgebietes, die in Einklang mit dem Programm der Č SSD ihre Fähigkeiten nutzbringend im Rahmen der zuständigen Organe der Č SSD einsetzen. /16/ Die Arbeit der Fachkommissionen der Č SSD leitet deren Vorsitzender, der vom Vorstand der Č SSD auf Vorschlag des zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der Č SSD ernannt wird. Auf den Bezirks- und Kreisebenen wird entsprechend verfahren. Der Vorsitzende einer Fachkommission muss Mitglied der Č SSD sein. 103 DAS TEILNAHMERECHT /17/ Der Vorsitzende oder ein beauftragtes Mitglied des jeweiligen Gründers(Vorstand der Č SSD, Ausführender Kreis- bzw. Bezirksausschuss) hat das Recht an den Sitzungen der Fachkommissionen mit beratender Stimme teilzunehmen. /18/ Der Ausschuss der Ortsorganisation, der Ausführende Bezirk- bzw. Kreisausschuss und der Zentrale Ausführende Ausschuss sind berechtigt eines ihrer Mitglieder mit der Übernahme der Verantwortung für einen spezifischen Teil ihrer Tätigkeit zu beauftragen. /19/ Das Recht sich an den ordentlichen Mitglieder- oder Jahresversammlungen der Ortsorganisation mit beratendem Stimmrecht zu beteiligen, haben die Mitglieder aller oberen Organe der Č SSD, die Mitglieder der örtlichen(Gemeinde-) Selbstverwaltungen, die Mitglieder der Kreisvertretungen und die Mitglieder des Parlamentes der Tschechischen Republik, die für die Č SSD im Wahlkreis gewählt wurden, im dem die Ortsorganisation tätig ist. /20/ Das Recht der Teilnahme an den Sitzungen der Bezirkskonferenz, des Ausführenden Bezirksausschusses, der Kreiskonferenz und des Ausführenden Kreisausschusses haben mit beratender Stimme die Mitglieder der oberen Organe der Č SSD, die Mitglieder der Kreisorgane und die Mitglieder des Parlamentes der Tschechischen Republik, die für die Č SSD im Wahlkreis gewählt wurden, in dem der Ausführende Bezirksausschuss oder der Ausführende Kreisausschuss tätig ist. Des weiteren hat das Recht der Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme ein betrauter Vertreter der Organisation „Sozialdemokratische Frauen“, der Organisation„Junge Sozialdemokraten“ und des Klubs der Senioren, sofern auf dem Gebiet des Kreises beziehungsweise des Bezirks ihre Interessengemeinschaften tätig sind. /21/ Der Schlüssel zur Wahl der Delegierten der Bezirkskonferenz, der Kreiskonferenz und des Parteitages der Č SSD muss so festgelegten werden, dass mindestens zwei Drittel der Delegierten mit vollem Stimmrecht sich aus Delegierten zusammensetzt, die auf den niederen Ebenen gewählt wurden. TEIL 6. DIE RECHTLICHE STELLUNG DER Č SSD UND IHRE STATUTSORGANE Art. 30. /1/ Die Č SSD ist eine juristische Person. /2/ Die Statusorgane der Č SSD sind a) der Vorsitzende der Č SSD, b) der statuierte stellvertretende Vorsitzende der Č SSD, der das Amt des Vorsitzenden der Č SSD ausübt in der Zeit dessen Abwesenheit oder in dem Fall, dass der Vorsitzende sein Amt nicht ausüben kann. In dem Fall, dass das Amt des Vorsitzenden frei wird, übt der statuierte stellvertretende Vorsitzende der Č SSD das Amt des Vorsitzenden der Č SSD bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden der Č SSD durch den Parteitag der Č SSD aus. /3/ Rechtsangelegenheiten im Namen der Č SSD dürfen sowohl die Vorsitzenden als auch die Sekretäre der Organisationsgliederungen der Č SSD tätigen, jedoch lediglich solche, mit denen 104 sie die unerlässlichen Bedingungen für ihre Tätigkeit sichern, und dies nur bis zur Höhe des für diese Organisationsgliederungen beschlossenen Geschäftsplanes und in Einklang mit den Beschlüssen der zuständigen Organe der Č SSD. /4/ Rechtsangelegenheiten im Namen der Č SSD können auch Mitglieder, Angestellte, in besonderen Fällen weitere Personen tätigen, sofern sie von einem Statusorgan der Č SSD schriftlich dazu bevollmächtigt wurden. /5/ Die Statutsorgane der Č SSD und Personen, die in Abs. 3 und 4 genannt wurden, unterschreiben für die Č SSD so, dass sie zu dem geschriebenen oder gedruckten Namen der Č SSD den Titel ihres Amtes und ihre Unterschrift hinzufügen. TEIL 7. DIE LEITUNG DER Č SSD Art. 31. Der Repräsentant der Č SSD ist ihr Vorsitzender. Art. 32. Das politische Gremium Das Politische Gremium bilden der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden der Č SSD und die Vorsitzenden des Abgeordneten- und des Senatorenklubs der Č SSD im Parlament der Tschechischen Republik. Seine Aufgabe ist die operative politische Leitung. Art. 33. Die nichtgewählten Angestellten der Č SSD /1/ Die Stellung, die Rechte und die Verantwortung der nicht gewählten Angestellter der Č SSD, einschließlich der Regelung ihrer organisatorischer Bindungen im Rahmen der Leitung der Č SSD legen die Organisationsregeln der Č SSD fest. /2/ Ein Angestelltenverhältnis zur Č SSD, sofern es nicht durch Wahl entstanden ist, ist ein Hindernis der Wählbarkeit in die Organe der Č SSD, falls der Zentrale Ausführende Ausschuss dies nicht anders festlegt. TEIL 8. DIE GRUNDS Ä TZE DER GESCH Ä FTSFÜHRUNG DER Č SSD Art. 34. /1/ Die Geschäftsführung der Č SSD richtet sich nach den jeweiligen Festlegungen des gültigen Gesetzes über die Vereinigung in politischen Parteien beziehungsweise politischen Bewegungen. /2/ Das Eigentum der Č SSD ist Besitz der Č SSD als Ganzes und ist einzelnen Organen der Č SSD zur Nutzung anvertraut. Diese müssen damit wirtschaftlich haushalten, ihn nur zu festgesetzten Zielen verwenden und für seinen ordentlichen Schutz, seine Bewahrung, Erneuerung und Erweiterung sorgen. Wird das anvertraute Eigentum nicht mit der Sorge eines ordentlichen Geschäftsführers genutzt oder geschützt, ist der Vorstand der Č SSD verpflichtet 105 ohne unnötige Verzögerungen der Angelegenheit, Maßnahmen zur Berichtigung zu ergreifen, wenn notwendig auch das Eigentum wegzunehmen und es einem anderen Organ der Č SSD zur Nutzung anzuvertrauen. /3/ Alle Organe der Č SSD haushalten nach dem beschlossenen Geschäftsplan. Der Zentrale Ausführende Ausschuss legt die Regeln für die Verteilung der Einkünfte aus den staatlichen Zuschüssen und die Rückerstattung für das Wahlergebnis unter den einzelnen Organisationseinheiten fest. /4/ Die ausführlichen Regeln für das ordentliche Haushalten mit dem Eigentum der Č SSD enthalten die Grundlegenden Richtlinien für die Geschäftsführung in der Č SSD. Art. 35. /1/ Der Vorstand der Č SSD schafft sich als sein ständiges Beratungsorgan für das Gebiet der Geschäftsführung in der Č SSD den Haushaltsrat, dessen Stellung, Zusammensetzung, Handlungen und Tätigkeit das Statut des Haushaltsrates der Č SSD regelt. /2/ Die Mitglieder des Haushaltsrates der Č SSD sind der Vorsitzende der Č SSD, der stellvertretende Vorsitzende der Č SSD, welcher mit der Leitung der Č SSD betraut ist, zwei Mitglieder, welche der Vorstand der Č SSD gewählt hat und je ein Vertreter der Kreisorganisationen, welche die Ausführenden Kreisausschüsse wählen und abberufen. TEIL 9. SCHIEDSORDNUNG Art. 36. /1/ Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Č SSD oder einem Mitglied(Mitgliedern) der Č SSD und einem Organ der Č SSD, durch welche die Interessen der Č SSD beschädigt werden könnten, oder welche die Zusammenarbeit der übrigen Mitglieder der Č SSD unmöglich machen könnten, werden auf Antrag der Partei im Rahmen der Schiedsordnung gelöst. /2/ Die Streitigkeit nach Art. 1 löst und entscheidet das Kollegium von sieben Schiedsrichtern. Schiedsrichter kann ausschließlich ein Mitglied der Č SSD sein. Bei der Auswahl der Schiedsrichter sollte besonders auf Vorbehalte über seine unabhängige und unparteiische Entscheidung geachtet werden. /3/ Jede der Parteien benennt drei Mitglieder der Č SSD in das Kollegium. Auf den Vorsitzenden des Schiedsrichterkollegiums- das siebente Mitglied dieses Gremiums- einigen sich die von den Parteien nominierten Schiedsrichter selbständig. /4/ Kommt es zu keiner Entscheidung über den Vorsitzenden des Schiedsrichterkollegiums nach Art. 3, bestimmt den Vorsitzenden des Schiedsrichterkollegiums der Zentrale Ausführende Ausschuss. /5/ Ist eine der Parteien des Streites ein Mitglied des Parlamentes der Tschechischen Republik, das für die Č SSD gewählt wurde, der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende der Č SSD, wird das Schiedsrichterkollegium immer von Mitgliedern des Zentralen Ausführenden Ausschusses gebildet. 106 /6/ Die Schiedsentscheidung endet mit der Herausgabe eines Ergebnisses; gegen das Ergebnis kann keine Berufung eingelegt werden. Das Ergebnis muss den Parteien des Streites schriftlich in einem eingeschriebenen Brief zugestellt werden, spätestens innerhalb eines Monates nach Herausgabe des Ergebnisses. /7/ Die Einzelheiten der Regelung der Schlichtung von Streitigkeiten nach Abs. 1 enthält die Ordnung der Schiedsverfahren in der Č SSD. TEIL 10. DIE AUFGABEN DER ORGANE DER Č SSD IM RAHMEN DER VORBEREITUNG VON WAHLEN IN DIE VERTRETUNGSORGANE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Art. 37. Die Aufgaben der Organe der Č SSD im Rahmen der Vorbereitung von Wahlen in die Vertretungsorgane der Tschechischen Republik regelt die Ordnung der Vorbereitung der Wahlen a) in das Parlament der Tschechischen Republik, b) in den Senat der Tschechischen Republik, c) in die Kreisvertretungen, d) in die Stadt- und Gemeindevertretungen. TEIL 11.„SOZIALDEMOKRATISCHE FRAUEN“, KLUB DER SENIOREN UND WEITERE INTERESSENBEWEGUNGEN IM RAHMEN DER Č SSD Art. 38.„Sozialdemokratische Frauen“ /1/ Die Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ ist eine Interessenbewegung, die im Rahmen der Č SSD arbeitet. /2/ Mitglied der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ kann jedes weibliche Mitglied der Č SSD werden. /3/ Der Auftrag der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ ist es, a) ein Programm herauszubilden, dass an Frauen und die Familie angepasst ist, dieses zur Einbringung in das Programm der Č SSD vorzuschlagen und sich aktiv an dessen Umsetzung auch außerhalb der Č SSD zu beteiligen, b) die Lösung aller Probleme, die die Stellung von Frauen in der Č SSD betreffen, zu initiieren, c) die optimale Vertretung von Frauen in den Organen der Č SSD durchzusetzen. /4/ Mitglieder der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ versammeln sich nach Bedarf und Möglichkeit auf den Ebenen, die der Organisationsstruktur der Č SSD entsprechen. /5/ Die Bezirks- oder Kreisorgane der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ können ihre betraute Vorsitzende in den Bezirks- oder Kreisorganen der Č SSD benennen und abberufen. Die Ernennung und Abberufung dieser Vertreterin der jeweiligen Kreis- oder Bezirksorganisation gibt sie dem zuständigen Ausführenden Kreis- oder Bezirksausschuss bekannt, der sie zu seinen Sitzungen einlädt. 107 /6/ Nähere Einzelheiten sind in dem Statut der Organisation„Sozialdemokratische Frauen“ enthalten, welchem der Zentrale Ausführende Ausschuss zustimmt. Art. 39. Klub der Senioren /1/ Der Klub der Senioren ist eine Interessengemeinschaft der in der Č SSD Mitarbeitenden. /2/ Mitglied im Klub der Senioren kann jedes Mitglied der Č SSD werden, welches das Alter von 60 Jahren erreicht hat. /3/ Ziel des Klubs der Senioren ist es, beim Respektieren der natürlichen Meinungsvielfalt die vereinigenden Tendenzen in der Č SSD zu stärken, die sich insbesondere auf die demokratischen Traditionen der Č SSD und der Tschechischen Republik, auf das humanitäre Gebot T.G. Masaryks und die modernen politischen Prinzipien der Sozialistischen Internationale stützen. /4/ In ihren Einzelheiten sind die Ziele und die Organisationsstruktur des Klubs der Senioren in dem Statut des Klubs der Senioren, dem der Zentrale Ausführende Ausschuss zustimmt, aufgeführt. Art. 40. Weitere Interessenbewegungen im Rahmen der Č SSD /1/ Im Rahmen der Č SSD sind Interessenbewegungen tätig. Ihrer Tätigkeit wird eine zustimmende Entscheidung des Zentralen Ausführenden Ausschusses über die Bildung einer Interessenbewegung vorausgesetzt. /2/ Interessenbewegungen, wie in Abs. 1 aufgeführt, orientieren sich in ihrer Tätigkeit an der Zusammenarbeit mit weiteren unabhängigen Bewegungen und Organisationen entsprechenden Charakters. TEIL 12. DIE BEZIEHUNG DER Č SSD ZU DER ORGANISATION„JUNGE SOZIALDEMOKRATEN“ UND DER AUSL Ä NDISCHEN REGION DER Č SSD Art. 41.„Junge Sozialdemokraten“ /1/ Die Organisation„Junge Sozialdemokraten“ ist eine sozialdemokratisch orientierte Organisation der Jugend, mit der die Č SSD eng auf Grundlage der gemeinsamen politischen Ansichten und Ziele zusammenarbeitet. Diese Zusammenarbeit in beiderseitigem Interesse hält die Č SSD für natürlich und für beide Seiten erfolgreich. Die Zusammenarbeit der Č SSD mit der Organisation„Junge Sozialdemokraten“ ist dadurch bedingt, dass die programmatischen Ziele der Organisation„Junge Sozialdemokraten“ nicht in Widerspruch zu den programmatischen Zielen der Č SSD stehen. /2/ Die Č SSD sucht die unabdingbare Zusammenarbeit in beiderseitigem Interesse mit der Organisation„Junge Sozialdemokraten“ besonders auf dem Feld der Durchsetzung sozialdemokratischer Gedanken unter den Jugendlichen. 108 /3/ Genauer sind die Prinzipien der Tätigkeit der Organisation„Junge Sozialdemokraten“ in der Satzung der Organisation„Junge Sozialdemokraten“ festgelegt. Art. 42. Ausländische Region der Č SSD /1/ Die Tschechische Sozialdemokratie im Ausland ist die Repräsentantin der Kontinuität der Č SSD in der Zeit der Unfreiheit. Ihre Mitglieder sind Bürger mit der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik, die im Ausland leben. /2/ Diese ausländische Region hilft der Č SSD bei der Entwicklung von Auslandskontakten der Č SSD und vermittelt Beziehungen zu modernen sozialdemokratischen Meinungsströmungen in Europa und der Welt. TEIL 13. Art. 43. Vorübergehende und abschließende Festlegungen /1/ Spätestens die erste Sitzung des Zentralen Ausführenden Ausschusses, welche nach dem Tag der Bekanntgabe des Grundgesetzes über die Bildung höherer Selbstverwaltungseinheiten eines Gebietes in der Gesetzessammlung stattfindet, entscheidet so, dass die Anzahl und das Tätigkeitsgebiet der Kreisorganisation mit dem Tage der Gültigkeit des Grundgesetzes über die Bildung höherer Selbstverwaltungseinheiten eines Gebietes übereinstimmt mit der Anzahl und dem Tätigkeitsgebiet der durch das Grundgesetz entstandenen höheren Selbstverwaltungseinheiten eines Gebietes. /2/ Diese Satzung erlangt Gültigkeit und Umsetzung mit dem Augenblick der Zustimmung durch den Parteitag der Č SSD unter der Bedingung, dass bis zu dem Zeitpunkt der Beendung des Parteitages der Č SSD, der dieser Satzung der Č SSD zugestimmt hat, jeder seiner Delegierten das Stimmrecht behalten hat. Die Bestimmungen des Art. 23, Abs. 1, Buchst. c) werden mit dem Augenblick der Beendigung des Parteitages der Č SSD, der dieser Satzung zugestimmt hat, angewandt. /3/ Alle Mitglieder und Organisationsgliederungen der Č SSD sind verpflichtet ihre internen Maßstäbe und Regelungen, innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Registrierung im Innenministerium, nach dieser Satzung auszurichten. /4/ Innerhalb von sechs Monaten vom Tag der Annahme dieser Satzung an, sind diejenigen Mitglieder, welche in einer anderen Ortsorganisation organisiert sind als derjenigen ihres ständigen Aufenthaltsortes, dazu verpflichtet, bei der Ortsorganisation ihres ständigen Aufenthaltsortes Zustimmung zu beantragen um weiterhin Mitglied der bisherigen Ortsorganisation zu bleiben. Erhalten sie die Zustimmung nicht innerhalb von 30 Tagen, werden sie Mitglieder der Ortsorganisation ihres ständigen Aufenthaltsortes. /5/ Mit dem Tage der Gültigkeit des Grundgesetzes Art. 347/1997 Sb. über die Bildung von höheren territorialen Selbstverwaltungseinheiten und über die Ä nderung der Verfassung der Tschechischen Republik, Teil 1/1993 Sb., wird in der Bezeichnung der Kreisorganisationen und ihrer Organe das Wort"Länder-" durch das Wort"Kreis-" ersetzt, sofern diese Organisationen auf dem Gebiet des entsprechenden Kreises tätig sind. 109 /6/ Mit dieser Satzung werden Rechtsangelegenheiten, die vor deren Gültigkeit entstanden sind, geregelt, ihre Entstehung und die Verbindlichkeiten jedoch richten sich nach der bisherigen Satzung. /7/ Diese Satzung wurde durch den XXVII. Parteitag der Č SSD in Bohumin, am 15.3.1997 beschlossen. Art. 44. Ä nderungen der Satzung, die auf dem XXIX. Parteitag der Č SSD angenommen wurden, der in Prag vom 9. bis 11.4. 1999 stattfand /1/ Die Veränderungen der Satzung der Č SSD, die durch den XXIX. Parteitag der Č SSD in Prag beschlossen wurden, erlangen mit der Zustimmung des Parteitages der Č SSD am 12.4.1999 Gültigkeit. /2/ Der Ä nderung dieser Satzung der Č SSD in Art. 40, Abs. 1 ist die Tätigkeit der bereits existierenden Interessenbewegungen(der christlich-sozialen Plattform und der Plattform der Grünen) nicht hinzugefügt. /3/ Alle Mitglieder und Organisationsgliederungen der Č SSD sind verpflichtet, ihre interne Maßstäbe und Bestimmungen an die Veränderungen dieser Satzung innerhalb von sechs Monaten nach deren Registrierung beim Innenministerium der Tschechischen Republik anzupassen. /4/ Nach diesen Veränderungen der Satzung der Č SSD werden die Rechtsangelegenheiten, die vor deren Gültigkeit entstanden sind, geregelt, ihre Entstehung und Verbindlichkeiten jedoch richten sich nach der bisherigen Satzung. /5/ Der XXIX. Parteitag der Č SSD bevollmächtigt den Zentralen Ausführenden Ausschuss die Ä nderungen der Satzung der Č SSD in den Text der Satzung der Č SSD einzuarbeiten. /6/ Diese Veränderungen der Satzung der Č SSD wurden durch den XXIX. Parteitag der Č SSD in Prag, am 10.4.1999 beschlossen. Art. 45. Ä nderung der Satzung, die auf dem XXX. Parteitag der Č SSD angenommen wurden, der in Prag vom 6. bis 8.4. 2001 stattfand /1/ Die Veränderungen der Satzung der Č SSD, die durch den XXX. Parteitag der Č SSD in Prag beschlossen wurden, erlangen mit der Zustimmung des Parteitages der Č SSD Gültigkeit. /2/ Alle Mitglieder und Organisationsgliederungen der Č SSD sind verpflichtet, ihre interne Maßstäbe und Bestimmungen an die Veränderungen dieser Satzung innerhalb von sechs Monaten nach deren Registrierung beim Innenministerium der Tschechischen Republik anzupassen. /3/ Nach diesen Veränderungen der Satzung der Č SSD werden die Rechtsangelegenheiten, die vor deren Gültigkeit entstanden sind, geregelt, ihre Entstehung und Verbindlichkeiten jedoch richten sich nach der bisherigen Satzung. 110 /4/ Der XXX. Parteitag der Č SSD bevollmächtigt den Zentralen Ausführenden Ausschuss die Ä nderungen der Satzung der Č SSD in den Text der Satzung der Č SSD einzuarbeiten. /5/ Diese Veränderungen der Satzung der Č SSD wurden durch den XXX. Parteitag der Č SSD am 8.4.2001 in Prag beschlossen. PhDr. Vladimír Špidla Vorsitzender der Č SSD Mgr. Stanislav Gross Statutierter stellvertretender Vorsitzender MUDr. Karel Kobes Stellvertretender Vorsitzender für die Leitung der Č SSD 111 6.3.2. Satzung der Sozialdemokratische Partei der Slowakei(SDSS) Präambel Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei ist eine politische Organisation von Bürgern, die im Sinne des Gesetzes über politische Parteien und politischen Bewegungen eine politische Partei bilden, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik tätig ist. Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei betrachtet ihre Tätigkeit als in Einklang mit den Interessen der Bürger der Slowakischen Republik. Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei ist die Nachfolgerin der Sozialdemokratischen Partei der Slowakei in Uhorsk, die 1905 in Bratislava gegründet wurde, der Tschechoslowakischen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, die in der Slowakei in den Jahren 1918-38 aktiv war, der Partei der Arbeit, die in der Slowakei in den Jahren 1946 und 1947 wirkte und die Rechtsnachfolgerin der Tschechoslowakischen Sozialdemokratie, die in der Slowakei in den Jahren 1947 und 1948 tätig war. Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei knüpft an deren soziale und demokratische Orientierung und an die fortschrittlichen Traditionen der Sozialdemokratischen Organisationen der Jugend, der Frauen, der Vereinigungen und Freundschaftsverbände, der Arbeitersport-Einheiten, der Arbeiterakademien und weiterer Organisationen an. Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei entwickelt ihre Tätigkeit in Einklang mit den grundlegenden sozialdemokratischen Werten, welche Freiheit, Gleichheit und Solidarität sind. Die bemüht sich um soziale Gerechtigkeit, demokratische Gesellschaft ohne Privilegien. Mit ihrer Politik wendet sie sich an alle Bürger der Slowakei und bietet ihnen Zusammenarbeit an. Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei ist Mitglied der Sozialistischen Internationale. Ihr Programm baut sie auf ihren Prinzipien auf und zum Wohle der ökonomisch erfolgreichen und sozial stabilen Slowakischen Republik. Für das Erreichen sozialdemokratischer Ziele arbeitet die Sozialdemokratische Partei der Slowakei mit weiteren politischen Parteien, Bewegungen, Institutionen und Organisationen zusammen. I. ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN (1) Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei ist im Sinne des Gesetzes über politische Parteien und Bewegungen ein selbstständiges Rechtssubjekt. (2) Der Sitz der Partei ist in Bratislava. (3) Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei benutzt die Abkürzung SDSS. (4) Die Sozialdemokratische Partei der Slowakei richtet sich nach der Satzung der SDSS und dem Programm der SDSS. Der Satzung und dem Programm gibt der Parteitag seine Zustimmung, resp. verändert sie. (5) Die Entscheidungen des Parteitages, der Gesamtslowakischen Konferenz des SDSS, des Zentralrates des SDSS und des Vorstandes des Zentralrates der SDSS sind im Umfang ihrer Kompetenzen für alle zugehörigen Organisationsteile der Partei bindend. 112 II. MITGLIEDSCHAFT Art. 1. Mitgliedschaft (1) Ein Mitglied der SDSS kann jeder Bürger der SR werden, der die folgenden Bedingungen erfüllt: a) das Alter von 18 Jahren erreicht hat, b) nicht Mitglied einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung ist, c) eine Anmeldung bei der gebietsmäßig zuständigen Ortsorganisation oder direkt bei einer ihr gleichgestellten Organisation der SDSS, oder beim Sekretariat des oberen Organes, eingereicht hat, d) sich bereit erklärt hat die Satzung der Partei einzuhalten und die aus der Satzung und dem Programm der Partei hervorgehenden Pflichten zu erfüllen, e) den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. (2) Die Mitgliedschaft in der SDSS beginnt mit dem Tag der Zustimmung zum Antrag durch die Mitgliederversammlung der Organisation auf der Ebene der OO. (3) Im Falle einer Ablehnung der Mitgliedschaft in der OO kann der Bürger Berufung bei einem oberen Parteiorgan einlegen. Das obere Organ kann eine andere OO zur Neuabstimmung bestimmen. (4) Der Beleg der Mitgliedschaft ist ein gültiger Mitgliedsausweis und der Beleg über die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge für den betreffenden Zeitraum. Art. 2. Ehrenmitgliedschaft (1) Der Parteitag der SDSS, die ZSK der SDSS und der Zentralrat der SDSS können bedeutenden Persönlichkeiten – Mitgliedern ebenso wie Nichtmitgliedern der SDSS- die Ehrenmitgliedschaft in der SDSS zuteil werden lassen. (2) Die Ehrenmitgliedschaft hat den Charakter einer Anerkennung und aus ihr entstehen weder Rechte noch Pflichten eines Mitgliedes der SDSS. Ein Ehrenmitglied kann an den Sitzungen des Parteitages der SDSS, der ZSK der SDSS, in besonderen Fällen an anderen bedeutenden Aktivitäten, die die SDSS veranstaltet, teilnehmen. (3) Die Ehrenmitgliedschaft kann aus schwerwiegenden Gründen entzogen werden. Darüber entscheidet der Zentralrat der SDSS mit einer 3/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Art. 3. Die Rechte eines Mitgliedes Ein Mitglied hat das Recht: a) sich aktiv an der Tätigkeit der SDSS zu beteiligen, b) auf innerparteiliche Informationen und die Teilnahme an Diskussionen über alle Fragen der Tätigkeit der Partei, c) auf Teilnahme an Wahlen der Organe und Repräsentanten der Partei, d) in die Organe der Partei gewählt zu werden, e) an der Vorbereitung der Dokumente der Partei mitzuarbeiten, f) Vorschläge, Einwände, Anliegen vorzulegen und Fragen an jegliches Parteiorgan zu richten, wobei er das Recht auf Antwort innerhalb von 30 Tagen von Eingabe des Vorschlages, Einwandes, Anliegens hat, g) die Annahme aller seiner Ansichten, auch wenn diese in der Minderheit sind, mit allen demokratischen Mitteln zu verlangen, h) rechtlich bei allen Tätigkeiten, die er im Interesse der Partei und in Einklang mit ihrem Programm und ihrer Satzung ausführt, vertreten und unterstützt zu werden, 113 i) im Bedarfsfall die Partei um rechtliche und andere Hilfe zu bitten, j) auf dem Podium der Partei seine Meinung zur Arbeit der Partei und einzelner Funktionär auszudrücken, k) an den Sitzungen aller Parteiorgane teilzunehmen, auf denen über seine Person entschieden wird, l) seine Funktion und seine Mitgliedschaft aufzugeben. Art. 4. Die Pflichten eines Mitgliedes (1) Ein Mitglied hat die Pflicht: a) die Satzung und das Programm der Partei einzuhalten, b) die Parteipolitik zu propagieren und bei der politischen Organisiertheit der Partei zu helfen, c) sich aktiv an der Tätigkeit der OO, deren Mitglied er ist, zu beteiligen, d) die Pflichten, die aus einer Funktion hervorgehen, die er freiwillig angenommen hat, zu erfüllen, e) die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, f) in der Öffentlichkeit in Einklang mit der politischen Linie und den Entscheidungen der Organe der Partei aufzutreten. (2) Nach Ä nderung des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes meldet sich das Mitglied spätestens innerhalb von drei Monaten bei der gebietsmäßig zuständigen OO der SDSS, beziehungsweise beim Sekretariat des oberen Parteiorganes, zur Registrierung. (3) Eine Verletzung der Mitgliedspflichten ist je nach deren Gewicht ein Grund für die Aussetzung, die Unterbrechung oder die Auflösung der Mitgliedschaft. Art. 5. Die Auflösung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft in der SDSS endet mit deren Auflösung oder dem Ausschluss. (2) Die Mitgliedschaft in der SDSS endet mit der Auflösung nach einer schriftlichen Bekanntgabe des Mitgliedes über seine Austritt aus der Partei, der an die zuständige OO adressiert ist, dem Tod des Mitgliedes, der Nichterfüllung seiner Pflicht, der Ummeldung nach Art. 4,2, oder in dem Fall, dass das Mitglied die Mitgliedsbeiträge, trotz einer Mahnung, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des gesetzten Termins zur Bezahlung dieses Beitrages, nicht bezahlt. Die Auflösung der Mitgliedschaft beschließt der Ausschuss der OO der SDSS, beziehungsweise die Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende der OO benachrichtigt das Mitglied innerhalb von 14 Tagen über die angenommene Entscheidung. (3) Grund für eine Auflösung der Mitgliedschaft in der SDSS ist: a) das Mitglied der SDSS ist rechtskräftig für eine absichtlich begangene Straftat verurteilt worden, b) das Mitglied hat wissentlich bei Antritt eines Partei- oder öffentliches Amt für die SDSS, eine rechtswidrige Aussage über seine strafrechtliche und bürgerliche Schuldlosigkeit unterschrieben, c) das Mitglied hat auf schwerwiegende Art und Weise oder wiederholt gegen die Mitgliedspflichten, die in Art 4, 1a,b, c, d, f, angeführt sind, verstoßen, (4) Über die Auflösung der Mitgliedschaft durch Ausschluss entscheidet das zuständige Organ der SDSS oder, im Falle einer Berufung, das nächsthöhere Organ der SDSS, in Anwesenheit des Mitgliedes, welches der Vorschlag auf Ausschluss betrifft und des Vorsitzenden der Organisation, dessen Mitglied es ist. Über die Auflösung der Mitgliedschaft durch Ausschluss entscheidet eine Dreifünftel-Mehrheit der anwesenden 114 Mitglieder des Organs der SDSS in geheimer Abstimmung. Die Entscheidung wird dem ausgeschlossenen Mitglied innerhalb von 15 Tagen schriftlich mitgeteilt. (5) Im Falle eines Ausschlusses eines Parteifunktionärs, ist die Zustimmung desjenigen Organs der SDSS notwendig, in welchem das Mitglied sein höchstes Amt ausübt. (6) Der ZR kann auf seiner beschlussfähigen Sitzung mit mindestens drei Fünfteln der anwesenden Mitglieder über die Auflösung der Mitgliedschaft oder den Ausschluss jedweden Mitgliedes der SDSS entscheiden. (7) Gegen die Entscheidung über die Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Ausschluss kann innerhalb von 15 Tagen beim höheren Organ der SDSS, bis zum ZR der SDSS, Berufung einlegt werden. Im Falle einer Berufung holt sich das Parteiorgan die Meinung der zugehörigen Kontrollkommission der SDSS ein und geht in Einklang mit Art. 5,4 vor. Bis zur definitiven Entscheidung hat das Mitglied eine Aussetzung seiner Mitgliedschaft in der SDSS. Art. 6. Die Unterbrechung und Aussetzung der Mitgliedschaft (1) Die Unterbrechung der Mitgliedschaft in der Partei ist auf Antrag des Mitgliedes, oder des Ausschusses der OO, deren Mitglied es ist, möglich. Über die Unterbrechung der Mitgliedschaft entschiedet die Mitgliederversammlung der zugehörigen Ortsorganisation, oder einer gleichgestellten Organisation. (2) Grund für die Aussetzung der Mitgliedschaft ist: a) ein Verstoß gegen die Pflichten eines Mitgliedes der SDSS nach Art. 4, 1a, b, c, d, f, b) ein Verstoß gegen die Pflichten eines Mitgliedes der SDSS nach Art. 4, 1e und Art. 4, 2. In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zur Erfüllung der Pflichten ausgesetzt werden, höchstens jedoch für den Zeitraum eines Jahres, c) Berufung des Mitgliedes in dem Fall, dass das zuständige Organ über die Auflösung seiner Mitgliedschaft durch Ausschluss beschlossen hat und das Mitglied Berufung beim höheren Organ eingelegt hat. In diesem Fall wird die Mitgliedschaft bis zur definitiven Entscheidung, auf deren Grundlage die Mitgliedschaft erlischt oder erneuert wird, ausgesetzt. (3) Bei der Entscheidung über Aussetzung der Mitgliedschaft in der Art. 4, 1a, b, c, d, f, wird genau wie in den Punkten 4 bis 6 Art. 5 der Satzung vorgegangen. Art. 7. Die Erneuerung der Mitgliedschaft (1) Die Erneuerung der Mitgliedschaft in der SDSS ist möglich nach Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung nach Art. 5,2 in der Art und Weise, wie sie in Art. 1 der Satzung beschrieben ist. Sie wird von der nächsten Mitgliederversammlung der Ortsorganisation bestätigt. (2) Über die Erneuerung der Mitgliedschaft nach deren Unterbrechung entscheidet die Versammlung der Organisation, die darüber entschieden hat, beziehungsweise deren vertretende Organisation, auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes hin. (3) Über die Erneuerung der ausgesetzten Mitgliedschaft entscheidet das oberste Organ der SDSS, welches über die Aussetzung der Mitgliedschaft entschieden hat, beziehungsweise diese bestätigt hat, nach Ablauf der gesetzten Frist oder auf Grundlage eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes, mit einer Dreifünftel-Mehrheit der Anwesenden in geheimer Abstimmung. (4) Nach Beendigung der Mitgliedschaft durch Ausschluss kann das ehemalige Mitglied der SDSS schriftlich um eine Neuaufnahme, frühestens nach Ablauf eines Jahres von 115 Beendigung an, bitten. Über die Neuaufnahme entscheidet dasjenige Organ der SDSS, welches über die Beendigung der Mitgliedschaft durch Ausschluss entschieden hat, oder diese definitiv bestätigt hat, mit einer Dreifünftel-Mehrheit der Anwesenden in geheimer Abstimmung. Art. 8. Wahl und Ernennung in eine Funktion Die Abberufung aus einer Funktion (1) Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Satzung, des Statutes des zugehörigen Organs, beziehungsweise der Entscheidung eines kompetenten Organs der SDSS. (2) Bedingung für den Antritt einer Funktion in einem Organ der SDSS ist die ehrliche Aussage über eine strafrechtliche und bürgerliche Schuldlosigkeit, mit welcher bestätigt wird, dass das ernannte Mitglied nicht für eine absichtlich gegangene Straftat verurteilt worden ist, weder Angestellter oder Mitarbeiter des StB gewesen ist und noch in irgendeiner Art und Weise in seinen bürgerlichen Rechten und Freiheiten eingeschränkt worden ist. (3) Auf Vorschlag des Vorsitzenden der SDSS und nach Zustimmung durch den ZR der SDSS können Funktionäre in die Funktionen ernannt werden, die Fachkenntnisse erfordern. (4) Aus der Funktion kann dasjenige Organ abberufen, sofern es in der Satzung nicht anders festgelegt ist, welches die Ernennung oder Wahl in diese Funktion vorgenommen hat, und dies auf die jegliche Art und Weise. (5) Mit einer Dreifünftel-Mehrheit kann der Zentralrat der SDSS dem Vorsitzenden der SDSS aus schwerwiegenden Gründen das Misstrauen aussprechen. Der Ausspruch des Misstrauens gegenüber dem Vorsitzenden der SDSS ist Grund für die Einberufung eines Parteitages. III. DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DER PARTEI Art. 9. Die grundlegende Organisationsstruktur (1) Die grundlegende Organisationsstruktur der Partei bilden die Organisationen der SDSS auf Orts-, Bezirks- und Kreisebene, die Interessenorganisationen, die Schieds-, Kontrollund Beratungsorgane der Partei. Alle Organe der SDSS werden von der unteren zur oberen Ebene hin gebildet. (2) Die Organisationen der SDSS sind: a) die Ortsorganisationen(OO) b) die städtischen Organisationen(SO) c) die Interessenorganisationen(IO) d) die Bezirksorganisationen(BO) e) die Kreisorganisationen(KO) (3) Die leitenden Organe der SDSS sind: a) die Mitgliederversammlung der OO und IO(MV) und die Jahresmitgliederversammlungen der OO und IO(JMV), b) die Konferenzen der SO(KSO), c) die Konferenzen der BO(KBO), 116 d) die Konferenzen der KO(KKO), e) der Vorstand des Zentralrates der SDSS(V-ZR), f) der Zentralrat der SDSS(ZR), g) die gesamtslowakische Konferenz der SDSS(GSK), h) der Parteitag der SDSS. (4) Die ausführenden Organe der SDSS sind: a) die Ausschüsse der OO, IO und SO(A OO, A IO, A SO), b) die Bezirksausschüsse(BA), c) die Kreisausschüsse(KA), d) der Ausführende Ausschuss der SDSS(AA). (5) Die Kontrollorgane sind: a) die Bezirkskontrollkommission(BKK), b) die Kreiskontrollkommission(KKK), c) die Zentrale Kontrollkommission(ZKK). (6) Die Beratungsorgane der SDSS sind: a) der Politisch-strategische Rat der SDSS(PR), b) der Programmatisch-fachliche Rat der SDSS(KR). (7) Teile der Organisationsstruktur sind auch die Revisoren, die Beratungskommissionen, die Fachkommissionen und das Zentralsekretariat. (8) Die Organisationsstruktur der Orts-, Bezirks- und Kreisorganisationen wird nach den territorialen Verwaltungseinheiten der Slowakischen Republik gebildet. Art. 10. Orts-, städtische und Interessorganisationen (1) Die Orts-, städtische und Interessorganisationen sind grundlegende Organisationseinheiten der Partei, die rechtliche Subjektivität besitzen. (2) Die OO vereint in der Regel alle Parteimitglieder in einer Gemeinde. (3) Die Ortsorganisationen der Partei sind in den Gemeinden, die den Status einer Stadt haben, in sich gegliedert. In der Organisationsstruktur der SDSS gehört die SO zur Ebene der OO. (4) Die IO sind in die BA, KA, bzw. den ZR eingegliedert, auf Grundlage des berufsmäßigen oder anderen gemeinsamen Interesses der Mitglieder der SDSS. In der Organisationsstruktur der SDSS sind die IO auf Ebene der OO. (5) Die OO, SO, und IO werden gegründet, aufgelöst bzw. deren Tätigkeit wird vom zuständigen BA, in besonderen Fällen vom KA, bzw. dem ZR für ungültig erklärt. Artikel 11. Bezirksorganisationen (1) Die Bezirksorganisation(BezO) ist eine Organisationseinheit der Partei mit Rechtssubjektivität im jeweiligen Bezirk. (2) Die BezO vereinigt alle Parteimitglieder im Bezirk, außer den Mitgliedern der BO, die direkt dem KA resp. dem ZR untergeordnet sind und sie wird von allen Organisationen im jeweiligen Bezirk auf Ebene der OO, außer den BO, die direkt dem KA resp. dem ZR untergeordnet sind, gebildet. (3) Der KA gründet die Bezirksorganisation und diese wird vom ZR auf Grundlage eines Vorschlages der jeweiligen Organisation auf Ebene der OO bestätigt. (4) Entscheidungsorgan der BezO ist die Bezirkskonferenz. (5) Ausführendes Organ der BezO ist der Bezirksausschuss. (6) Kontrollorgan der BezO ist die Bezirkskontrollkonferenz. 117 (7) Berufungsorgane der BezO sind: a) die jeweilige Kreiskonferenz, mittels des KA, b) der V-ZR und der Zentralrat der SDSS, mittels des AA. Artikel 12. Die Kreisorganisation (1) Die Kreisorganisation(KO) ist eine Organisationseinheit der Partei mit Rechtssubjektivität im jeweiligen Kreis. (2) Die KO vereinigt alle Parteimitglieder im Kreis, außer den Mitgliedern der BO, die direkt dem ZR untergeordnet sind. (3) Der KA gründet die Bezirksorganisation und diese wird vom ZR auf Grundlage eines Vorschlages der jeweiligen Organisation auf Ebene der OO bestätigt. (4) Entscheidungsorgan der KO ist die Kreiskonferenz. (5) Ausführendes Organ der KO ist der Kreisausschuss. (6) Kontrollorgan der KO ist die Kreiskontrollkonferenz. (7) Das Kontrollorgan der KO ist die Kreiskontrollkommission. (8) Das Berufungsorgan der KO sind der ZR und der V-ZR mittels des AA. (9) Auf dem Gebiet von Bratislava und Košice ist die Bratislavaer Stadtorganisation der SDSS(BStO) und der Košicer Stadtausschuss der SDSS(KStA) tätig. Auf dem Gebiet von Bratislava resp. Košice tritt die BStO resp. KStA gegenüber den städtischen Selbstverwaltungsorganen in gesamtstädtischen Fragen selbständig auf. Die Tätigkeit und Stellung der BstO resp. KstA legen die Statute der BstO resp. KstA, welche der ZR beschließt, genauer fest. IV. DIE GEW Ä HLTEN ENTSCHEIDUNGS- UND AUSFÜHRENDEN ORGANE Artikel 13. Die Entscheidungsfindung der Organe (1) Wenn in der Satzung nicht anders festgelegt, entscheidet bei den Abstimmungen auf Ebene der MV OO die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Organisation resp. in den Ausschüssen die Mehrheit der Stimmen der Ausschussmitglieder. Bei Gleichstand der Stimmen ist der Antrag abgelehnt. Die Beschlussfähigkeit ist abhängig von der Anwesenheit der einfachen Mehrheit der Mitglieder. In schwerwiegenden Fällen müssen alle Mitglieder der Mitgliederversammlung rechtzeitig schriftlich benachrichtigt werden. (2) Bei Abstimmungen in den oberen Organisationseinheiten ist im Sinne der jeweiligen Satzung die Anwesenheit der einfachen Mehrheit aller gewählten Mitglieder oder Delegierten notwendig. Wenn es in der Satzung nicht anders festgelegt ist, so ist die Entscheidung angenommen, wenn die einfache Mehrheit der Mitglieder dafür stimmt. (3) Entscheidungen in Personalfragen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt. (4) Alle gewählten Organe sind für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Die Wahl der Bezirksorgane folgt auf die Wahlen auf Ortebene. Die Wahlen der Kreisorgane folgen auf die Wahlen auf Bezirksebene. (5) In außerordentlichen Fällen ist es möglich, neue Organe auf Grundlage einer Mitgliederversammlung, Bezirkskonferenz, Kreiskonferenz, V-ZR, ZR resp. Parteitag auch vor dem Ablauf der Amtszeit von zwei Jahren zu wählen. 118 Artikel 14. Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung der Orts- und einer auf deren Ebene gestellter Organisation (MV) wird vom Ausschuss der Organisation einberufen, mindestens einmal in zwei Monaten. (2) Die Mitgliederversammlung wählt die Delegierten der Bezirkskonferenz der Partei und schlägt die Delegierten für die Kreiskonferenz, den Parteitag vor, schlägt Kandidaten für Funktionen in den oberen Parteiorganen, Kandidaten in die kommunalen Vertretungsorgane und Kandidaten in die Ä mter der staatlichen Verwaltung vor. (3) Einmal im Jahr findet eine jährliche Mitgliederversammlung der Organisation statt(JMV). Dies ist in der Regel im ersten Monat des Kalenderjahres. (4) Die jährliche Mitgliederversammlung, bzw. Mitgliederversammlung, wählt den Vorsitzenden der Organisation resp. stellvertretenden Vorsitzenden der Organisation und die Mitglieder des Ausschusses der Organisation, welche die Organisation in der Zeit zwischen den jährlichen Mitgliederversammlungen leiten. Die JMV wählt mindestens einen Revisor. Artikel 15. Der Ausschuss der OO (1) Den Ausschuss der OO wählt die Organisation, die mindestens 5 ordentliche Mitglieder hat. Der Ausschuss der OO wird von der jährlichen Mitgliederversammlung der OO gewählt in einer Anzahl je nach Bedarf der OO. Er muss jedoch mindestens 3 Mitglieder haben. (2) Der Ausschuss der OO: a) wählt aus seiner Mitte auf Vorschlag den Vorsitzenden des Ausschusses der OO und weitere Funktionäre des Ausschusses– den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär resp. Geschäftsführer, b) leitet die Tätigkeit der OO im Sinne der Beschlüsse, die die MV und obere Parteiorgane angenommen haben, c) beruft die Mitgliederversammlung ein und informiert sie über seine Tätigkeit, d) arbeitet mit den Mitgliedern der jeweiligen örtlichen kommunalen Selbstverwaltung, die für die SDSS gewählt wurde, zusammen, e) kann Fachgruppen bilden, die für die Tätigkeit der OO notwendig sind. (3) Der statuierte Vertreter der OO ist der Vorsitzende der OO, welcher die OO nach außen vertritt. Der Vorsitzende des Ausschusses der OO leitet die Sitzungen des Ausschusses der OO. Im Falle seiner Abwesenheit vertritt ihn der stellvertretende Vorsitzende resp. ein vom Ausschuss bevollmächtigtes Mitglied des Ausschusses. (4) Die Organisation auf Ebene der OO, welche weniger als 5 Mitglieder hat, wählt nur den Vorsitzenden der Organisation. (5) Die Festlegungen, die sich auf die OO beziehen, werden entsprechend auf die StO und die IO angewandt. Artikel 16. Die Bezirkskonferenz (1) Die Bezirkskonferenz(BK) ist das oberste Entscheidungsorgan der Bezirksorganisation. Die BK wird von den Delegierten gebildet, die auf Ebene der OO nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der Bezirksausschuss festgelegt hat, dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Bezirksausschusses, dem Vorsitzenden und den Mitgliedern der BKK, 119 dem Vertreter der SDMS und der Vertreterin der SŽSD, welche Mitglieder der SDSS sind. (2) Die Bezirkskonferenz: a) bestimmt die grundlegende Richtung der Parteipolitik im Rahmen des Bezirks; bei ihrer Entscheidungsfindung geht sie von den Entscheidungen des Parteitages und den anderen oberen Parteiorganen aus, b) wählt den Vorsitzenden und die Mitglieder des Vorstandes des Bezirksausschusses (V-BA), c) wählt den Vorsitzenden und mindestens weitere zwei Mitglieder der Bezirkskontrollkommission unter den Kandidaten, die die MV OO vorgeschlagen hat, d) auf Grundlage der Vorschläge der Organisationen auf Ebene der OO wählt sie die Delegierten für den Parteitag nach einem festgelegten Schlüssel, e) legt offizielle Kandidatenvorschläge für die Mitglieder des Zentralrates, die Kandidaten der Zentralen Kontrollkommission, das Amt des Vorsitzenden der SDSS, der stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS, des Vorsitzenden der ZKK, resp. weiterer Ä mter in der SDSS vor, f) beschließt die Kandidaten für die Wahlen in die kommunalen Selbstverwaltungen und die Kandidaten in die Ä mter der Staatsverwaltung auf Bezirksebene und äußert sich zu eben solchen Kandidaten auf Kreisebene und Kandidaten als Delegierte für die SDSS in den NR SR, g) beurteilt die Tätigkeit der Bezirksorganisation im vergangenen Zeitraum. (3) Die Bezirkskonferenz findet mindestens einmal im Jahr statt, sie beruft der Bezirksausschuss ein. Über das Datum der Veranstaltung der Konferenz müssen mindestens einen Monat im Voraus alle Organisationen auf Ebene der OO im Bezirk und das Zentralsekretariat informiert werden. Zur gleichen Zeit muss der Bezirksausschuss den Schlüssel zur Wahl der Delegierten festgelegt und die OO darüber informiert haben. Artikel 17. Der Bezirksausschuss (1) Der Bezirksausschuss(BA) a) leitet die Tätigkeit der Bezirksorganisation, b) realisiert die Beschlüsse des Parteitages, der Bezirks- und Kreiskonferenz und der oberen Parteiorgane im jeweiligen Bezirk, c) richtet die Organisationen auf Ebene der OO ein und hilft neue OO zu gründen, d) bereitet die Materialien für die Bezirkskonferenz vor, e) beruft die Bezirkskonferenz auf Grundlage einer Entscheidung der zuständigen oberen Parteiorgane, oder wenn die mindestens 2/5 der Organisationen im Bezirk verlangen, ein, f) für seine Tätigkeit ist er der Bezirkskonferenz verantwortlich. (2) Der Bezirksausschuss besteht aus dem Vorstand des Bezirksausschusses(V-BA) und den Mitgliedern des Bezirksausschusses. Der Vorstand des Bezirksausschusses besteht aus dem Vorsitzenden des BA und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksausschusses sind diejenigen Vorsitzenden aller Organisationen auf Ebene der OO im Bezirk, welche nicht in den BA als Mitglieder des V-BA gewählt wurden. Die Mitglieder des BA sind auch der Vertreter der SDMS und die Vertreterin der SŽSD, welche Mitglieder der SDSS sind. Der BA wählt unter den Mitgliedern des V-BA einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Sekretär und einen Geschäftsführer. Die Mitgliedschaft im BA kann nicht vertreten werden. (3) Die Sitzungen des Bezirksausschusses finden mindestens einmal in zwei Monaten statt. Die Sitzungen des V-BA finden mindestens einmal im Monat statt. Die Sitzungen des V120 BA leitet der Vorsitzende des BA, im Falle seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende des BA oder ein anderes vom Ausschuss bevollmächtigtes Mitglied des VBA. (4) Der Repräsentant des Bezirksausschusses ist der Vorsitzende des BA, welche die Bezirksorganisation nach außen vertritt. Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden des BA wird der BA vom stellvertretenden Vorsitzenden des BA oder einem vom BA bevollmächtigten Mitglied vertreten. Artikel 18. Die Kreiskonferenz (1) Die Kreiskonferenz(KK) ist das oberste Entscheidungsorgan einer Kreisorganisation der Partei. Die Kreiskonferenz wird von Delegierten gebildet, die auf Ebene der OO eines Kreises nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der Kreisausschuss festgelegt hat. Außerdem gehören ihr der Vorsitzenden und die Mitgliedern des Kreisausschusses, der Vorsitzenden und die Mitglieder der Kreiskontrollkommission, zwei Vertreter der SDMS und die Vertreterin der SŽSD, die Mitglieder der SDSS sind, an. (2) Die Kreiskonferenz: a) bestimmt die grundlegenden Richtlinien der Parteipolitik im Rahmen des Kreises und geht bei ihren Entscheidungen von den Beschlüssen des Parteitages und den anderen oberen Organen der Partei aus, b) wählt den Vorsitzenden und die Mitglieder des Vorstandes des Kreissausschusses, c) wählt den Vorsitzenden und mindestens zwei weitere Mitglieder der Kreiskontrollkommission, d) bestätigt die Delegierten des Parteitages und der GSK für den Kreis, e) beschließt die Kandidaten für die Wahlen in die kommunalen Selbstverwaltungen und die Kandidaten in die Ä mter der staatlichen Verwaltung auf Ebene des Kreises und äußert sich zu den Kandidaten für das Amt eines Abgeordneten für die SDSS in den NR SR, f) auf Grundlage von Vorschlägen der Organisationen auf Ebene der OO, die die jeweilige BK bestätigt hat, legt sie Kandidatenvorschläge für die Mitglieder des ZR, die Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der SDSS, die stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS, die Kandidaten für den Vorsitzenden und die Mitglieder der ZKK, resp. weitere Ä mter in der SDSS vor, g) begutachtet die Tätigkeit der Kreisorganisationen im vergangenen Zeitraum. (3) Die Kreiskonferenz findet mindestens einmal in zwei Jahren statt und sie wird vom Kreisausschuss oder einem oberen Parteiorgan einberufen. Über das Datum der Veranstaltung der Kreiskonferenz müssen alle BezO und IO, die dem KA im Kreis direkt untergeordnet sind und das Zentralsekretariat der SDSS mindestens ein Monat im Voraus informiert werden. Zum gleichen Termin muss der KA den Schlüssel zur Wahl der Delegierten festgelegt haben und darüber die BezO und die direkt untergeordneten IO informieren. Artikel 19. Der Kreisausschuss (1) Der Kreisausschuss a) leitet die Tätigkeit der Kreisorganisation, b) setzt die Beschlüsse des Parteitages und der Kreiskonferenz im Kreis um, c) richtet BezO und die direkt untergeordneten GO ein und hilft neue OO zu gründen, d) bereitet die Materialien für die Kreiskonferenz vor, 121 e) beruft die Kreiskonferenz auf Grundlage einer Entscheidung der zuständigen oberen Organe der Partei oder auf Verlangen mindestens 2/5 der Organisationen auf irgendeiner Organisationsebene der Partei im Kreis, f) in seiner Tätigkeit ist er der Kreiskonferenz verantwortlich, (2) Der Kreisausschuss setzt sich aus dem Vorstand des Kreisausschusses(V-KA) und den Mitgliedern des Kreisausschusses zusammen. Der Vorstand des Kreisausschusses setzt sich aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des KA sind die Vorsitzenden der BezO im Kreis und der IO, die direkt dem KA untergeordnet sind, und die nicht als Mitglieder des V-KA gewählt wurden. Mitglieder des KA sind auch der Vertreter der SDMS und die Vertreterin der SŽSD, die Mitglieder der SDSS sind. Der KA wählt unter den Mitgliedern des V-KA einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Sekretär und einen Geschäftsführer. Die Mitgliedschaft im KA kann nicht vertreten werden. (3) Die Sitzungen des KA finden mindestens einmal in drei Monaten statt. Die Sitzungen des V-KA finden mindestens einmal im Monat statt. Die Sitzungen des V-KA und KA leitet der Vorsitzende des KA. Im Falle seiner Abwesenheit wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden, bzw. einem anderen, durch den V-KA bevollmächtigten Mitglied, vertreten. (4) Der Vorsitzende des KA ist der Repräsentant des KA, welcher die Kreisorganisation und den KA nach Außen vertritt. Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden des KA wird die KO vom stellvertretenden Vorsitzenden des KA, oder einem vom V-KA bevollmächtigten Mitglied des KA vertreten. Artikel 20. Der Parteitag (1) Der Parteitag ist das oberste Parteiorgan. Den Parteitag bilden die Delegierten, die die BezO auf Grundlage von Vorschlägen der Organisationen auf Ebene der OO nach dem beschlossen Schlüssel gewählt haben, die Mitglieder des Zentralrates, die Mitglieder der Zentralen Kontrollkommission, die Abgeordneten der SDSS im NR SR, weitere Mitglieder, die an der Gründung der SDSS beteiligt waren, sofern sie Mitglieder der SDSS sind, drei Vertreter der SDMS und zwei Vertreterinnen der SŽSD, die Mitglieder der SDSS sind. (2) Der Parteitag erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) bestimmt die politische Strategie der Partei und beschließt das Parteiprogramm, b) wählt den Vorsitzenden der SDSS und den Vorsitzenden der ZKK SDSS, c) wählt die Mitglieder und Vertreter des Zentralrates, d) wählt die Mitglieder und Vertreter der Zentralen Kontrollkommission, e) kann einen Ehrenvorsitzenden der SDSS wählen und die Ehrenmitgliedschaft in der SDSS verleihen, f) verhandelt und beschließt den Bericht über die Tätigkeit der SDSS seit dem vergangenen Parteitag, den politischen Bericht des Vorsitzenden der SDSS, den Bericht über die Tätigkeit der ZKK, den Bericht der Abgeordneten der SDSS im NR SR und weiterer bedeutender Vertreter der SDSS, oder wichtige Berichte und Materialien, g) wählt die Parteitagskommissionen und den Arbeitsvorstand, h) beschließt die Satzung der Partei, bzw. deren Ä nderungen, i) kann mit einer Mehrheit von mindestens 4/5 der Stimmen der anwesenden Delegierten die Tätigkeit der Partei beenden oder über die Vereinigung mit einem anderen politischen Subjekt beschließen. (3) Die Sitzungen des Parteitages leitet der Arbeitsvorstand gemeinsam mit den gewählten Arbeitskommissionen auf Grundlage der Sitzungsordnung und dem beschlossenen Programm. 122 (4) Die Wahlen auf dem Parteitag verlaufen im Sinne der beschlossenen Wahlordnung und in Einklang mit der Satzung der Partei. (5) Die Entscheidungen des Parteitages, außer der Entscheidung über die Beendigung der Tätigkeit der Partei, bzw. über die Vereinigung mit einem anderen politischen Subjekt, sind gültig, wenn bei der Abstimmung die einfache Mehrheit der anwesenden Delegierten mit vollem Stimmrecht daran beteiligt ist und deren einfache Mehrheit dafür stimmt. (6) Die Einberufung des Parteitages richtet sich nach folgenden Grundsätzen: a) der Parteitag findet mindestens einmal in zwei Jahren statt, b) der Termin, der Veranstaltungsort und der Schlüssel zur Bestimmung der Anzahl der Delegierten wird vom ZR mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung des Parteitages beschlossen; daraufhin geben die BezA dem Zentralsekretariat den Stand der Mitgliederbasis je nach den einzelnen Organisationen auf Ebene der OO im Bezirk bekannt, c) die Arbeitskommission, die zur Ausarbeitung der Materialvorschläge des Parteitages bestimmt ist, wird vom Zentralrat spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung des Parteitages gegründet, d) die Namen, Adressen und weitere notwendige Angaben über die gewählten Delegierten des Parteitages und die vorgeschlagenen Kandidaten in die gewählten Ä mter, geben die Bezirksausschüsse spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung des Parteitages dem Zentralsekretariat bekannt, e) der V-ZR sendet die Materialvorschläge spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung des Parteitages an alle Delegierten des Parteitages, f) Ä nderungsvorschläge in den Materialien des Parteitages senden die Delegierten des Parteitages spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung des Parteitages an das Zentralsekretariat. (7) Der Zentralrat beruft einen außerordentlichen Parteitag dann ein, wenn darüber der Zentralrat mindestens mit einfacher Mehrheit aller seiner Mitglieder entscheidet, oder dies mindestens 1/3 aller Organisationen auf einer Stufe der Parteistruktur verlangt, oder durch eine Entscheidung der MV bzw. –Konferenz. (8) Im Fall der Einberufung eines außerordentlichen Parteitages können die Termine, die im vorangegangenen Artikel festgelegt wurden, verkürzt werden. (9) In dem Fall, dass dem Parteivorsitzenden der SDSS durch den Zentralrat der SDSS das Misstrauen ausgesprochen wird, findet innerhalb von vier Monaten ein Parteitag statt. Artikel 21. Die Gesamtslowakische Parteikonferenz (1) Die Gesamtslowakische Parteikonferenz(GPK) löst die Fragen des taktischen Vorgehens der SDSS bei der Realisierung des politischen Programms der Partei in der Zeit zwischen den Parteitagen. Sie hat die Kompetenzen des Parteitages, außer der Wahl der Mitglieder der Zentralorgane der Partei, der Veränderung der Satzung und der Beendigung der Tätigkeit der Partei. Die gefassten Beschlüsse der GPK sind für alle Organisationen und Organe der SDSS verbindlich. (2) Die GPK bilden die Delegierten, die von den Organisationen auf Ebene der OO vorgeschlagen und von den Bezirkskonferenzen nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der V-ZR festgelegt hat, des weiteren die Mitglieder des ZR, der ZKK, die Abgeordneten des NR SR, der Vertreter der SDMS und 2 Vertreterinnen der SŽSD, welche Mitglieder der SDSS sind. Nichtmitglieder der SDSS nehmen an der GPK mit beratender Stimme teil. 123 (3) Die Gesamtslowakische Parteikonferenz beruft der V-ZR auf Grundlage einer Entscheidung des ZR ein, oder wenn dies mindestens 1/3 der Organisationen auf einer Stufe der Parteistruktur verlangen. (4) Den Termin, den Veranstaltungsort und das Programm der Konferenz beschließt der ZR spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung der Konferenz. Diese Tatsachen gibt der VZR allen Kreisausschüssen der SDSS bekannt. (5) Die Materialvorschläge im Sinne des beschlossenen Programms der GPK schickt das Zentralsekretariat allen Teilnehmern der Konferenz spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung der Konferenz zu. (6) Ä nderungsvorschläge zu den Materialien der GPK schicken die Teilnehmer der GPK dem Zentralsekretariat spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Konferenz zu. Artikel 22. Der Zentralrat (1) Der Zentralrat(ZR) ist das oberste Entscheidungsorgan der Partei zwischen den Parteitagen, welches die Umsetzung der Parteitagsbeschlüsse sichert. Für seine Tätigkeit ist er dem Parteitag verantwortlich. Er tritt mindestens einmal in drei Monaten zusammen. Den Zentralrat beruft der Vorstand des Zentralrates ein(V-ZR). Im Fall eines entsprechenden Antrages von 2/5 der Mitglieder des ZR, beruft der V-Zr eine außerordentliche Sitzung des ZR ein. (2) Der Zentralrat besteht aus: a) dem Vorsitzenden der SDSS, b) 32 Mitgliedern, die der Parteitag gewählt hat, c) den Vorsitzenden der KA, d) dem Vorsitzenden des Politisch-strategischen Rates der SDSS und dem Vorsitzenden des Programmatisch-fachlichen Rates der SDSS, e) den Vertretern des Zentrumsklubs der Senioren, f) 2 delegierten Vertretern der SDMS-Mitglieder der SDSS, g) 2 delegierten Vertreterinnen der SŽSD-Mitglieder der SDSS, h) den Abgeordneten des NR SR der SDSS, (3) Stellvertreter der Mitglieder des ZR werden, in der Reihenfolge der Anzahl der erhaltenden Stimmen, diejenigen Kandidaten, die nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen bei den Wahlen zum ZR erhalten haben. Diese ersetzen in der angegebenen Reihenfolge die Mitglieder des ZR, die a) aufgehört haben Parteimitglieder zu sein, b) die Mitgliedschaft im ZR schriftlich abgelegt haben, bzw. deren Mitgliedschaft unterbrochen oder ausgesetzt wurde, c) die sich an der Tätigkeit des ZR mindestens ein halbes Jahr unberechtigter Weise nicht beteiligt haben. Der Stellvertreter eines ZR-Mitgliedes kann bis zur Veranstaltung des kommenden Parteitages, nach Beschluss des ZR, ordentliches Mitglied des ZR werden. Dem neuen Mitglied wird diese Tatsache durch den V-Zr bekannt gegeben. (4) Der Zentralrat wählt die stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS, den Zentralsekretär und weitere Mitglieder des V-ZR und den AA auf Vorschlag des Vorsitzenden der SDSS aus der Mitte der Mitglieder der SDSS. (5) Der Zentralrat wählt im Fall des Rücktritts des Vorsitzenden der SDSS oder der Auflösung dessen Mitgliedschaft im ZR unter den stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS einen amtierenden Vorsitzenden der SDSS. Bei Amtsrücktritt des Vorsitzenden der SDSS bleibt seine Mitgliedschaft im ZR erhalten. 124 (6) Der Zentralrat beschließt: a) den vom Vorsitzenden der SDSS vorgelegten Bericht des V-ZR über die Tätigkeit der Partei und den politischen Bericht des Vorsitzenden der SDSS, b) den Bericht über die Tätigkeit der Abgeordneten des NR SR für die SDSS, c) die Aufgaben für den nächstliegenden Zeitraum in Einklang mit der Satzung und den Beschlüssen des Parteitages, d) die innerparteilichen Vorschriften, e) die Vereinbarungen mit anderen Rechtssubjekten, Fonds und anderen Organisationen, f) die Gründung und Auflösung beratender Kommissionen des ZR, g) die Kandidatenliste der SDSS für die Wahlen in den NR SR, h) die Vertreter der Partei in internationalen Institutionen und Vereinigungen, in denen die SDSS Mitglied ist, i) die Höhe des Mitgliedsbeitrages, die Verfahrensweise der Bezahlung und Verwendung. (7) Der Zentralrat löst die Entscheidungen der unteren Organe in den Fällen auf, wenn diese der Satzung, bzw. den Entscheidungen oberer Organe widersprechen. (8) Beim ZR ist das Zentrum der Klubs der Senioren der SDSS, das seinen eigenen Vorsitzenden, seinen stellvertretenden Vorsitzenden und Sekretär besitzt. Das Zentrum sichert das Bestehen der Seniorenklubs der SDSS, die die Parteimitglieder im Rentenalter vereinigen. Außer Parteimitgliedern können sich auch Rentner, die nicht Mitglieder sind, an der Arbeit der Klubs beteiligen. Artikel 23. Der Vorstand des Zentralrates (1) Der Vorstand des ZR(V-ZR) ist das oberste kollektive Entscheidungsorgan der Partei zwischen den Sitzungen des ZR. Der V-Zr tritt mindestens einmal im Monat zusammen. An der Spitze des V-ZR steht der Vorsitzende der SDSS. (2) Der Vorstand des ZR: a) sichert die Umsetzung der Beschlüsse des Parteitages, des ZR und die Festlegungen der GPK(Gesamtslowakische Parteikonferenz), b) gibt dem Ausführenden Ausschuss der SDSS Aufgaben, c) bearbeitet und legt dem ZR Unterlagen zur Verhandlung vor, d) leitet die niederen ausführenden Organe der Partei, e) bereitet die Sitzungen des ZR, der GPK(Gesamtslowakische Parteikonferenz) und des Parteitages vor und beruft sie ein, f) leitet das Zentralsekretariat der SDSS, (3) Der Vorstand des ZR besteht aus: a) dem Vorsitzenden der SDSS, b) den stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS, c) dem Zentralsekretär der SDSS, d) den Vorsitzenden der KA, sofern diese nicht auf Grund eines Amtes, das in den vorangegangenen Absätzen der Satzung genannt wurden, e) höchstens 5 weiteren Mitgliedern des V-ZR, einschließlich der Vertreter der SDMS und der Vertreterin der SŽSD, welche der ZR unter den Mitgliedern des ZR SDSS gewählt hat, f) den Abgeordneten des NR SR für die SDSS. (4) Der V-Zr ist dem Zentralrat und dem Parteitag in seiner Tätigkeit verantwortlich. 125 Artikel 24. Der Ausführende Ausschuss (1) Der Ausführende Ausschuss(AA) ist das oberste kollektive Ausführende Parteiorgan. Der AA tritt mindestens einmal in zwei Wochen zusammen. An seiner Spitze steht der Vorsitzende der SDSS. (2) Der Ausführende Ausschuss: a) sichert die Umsetzung der Beschlüsse des Parteitages, des ZR, des V-ZR und der Entscheidungen der GPK(Gesamtslowakische Parteikonferenz), b) erarbeitet operative Stellungnahmen und Reaktionen, die bei den Sitzungen verbindlich sind, c) sichert den Arbeitsablauf der beratenden Kommissionen, d) erarbeitet grundlegende Materialien und legt sie dem V-ZR zur Verarbeitung während der Sitzungen vor, e) auf Grundlage der Beschlüsse des V-ZR leitet er die niederen ausführenden Organe der Partei, f) sichert den Informationsfluss innerhalb der Partei, g) bereitet die Sitzungen des V-ZR vor und beruft sie ein, h) delegiert Vertreter der Partei zu den Parteitagen anderer Parteien und zu ähnlichen Veranstaltungen. (3) Der Ausführende Ausschuss besteht aus: a) dem Vorsitzenden der SDSS, b) den stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS, c) dem Zentralsekretär der SDSS, d) und weiteren Mitgliedern des AA, die der ZR auf Vorschlag des Vorsitzenden der SDSS gewählt hat. (4) Der AA ist in seiner Tätigkeit dem V-ZR, dem ZR und dem Parteitag verantwortlich. V. DIE FUNKTION Ä RE DER PARTEI, DAS ZENTRALSEKRETARIAT UND DIE BERATUNGSKOMMISSIONEN Artikel 25. Der Vorsitzende der SDSS (1) Der Vorsitzende der SDSS ist statuierter Vertreter der Partei. (2) Der Vorsitzende der SDSS: a) repräsentiert die Partei und hat volles Unterschriftsrecht, b) beruft die Sitzungen des V-ZR und des AA ein und leitet sie, c) koordiniert die Arbeit an den Programmdokumenten der Partei, d) leitet die Sitzungen des ZR, der GPK und des Parteitages bis zur Wahl eines Arbeitsvorstandes, e) koordiniert die innenpolitische und außenpolitische Aktivität der Partei in Einklang mit der langfristigen politischen Linie der Partei, dem Parteiprogramm und den Beschlüssen des Parteitages, des ZR und den Entscheidungen der GPK, f) nach Art. 22.4 und Art. 24.4 der Satzung schlägt er weitere Mitglieder des V-ZR und des AA vor, g) legt dem Parteitag und der GPK(Gesamtslowakische Parteikonferenz) den Bericht des ZR über die Tätigkeit der Partei vor, (3) Wenn eine Gleichgewichtung der Stimmen bei der Abstimmung im V-ZR und AA vorliegt, hat der Vorsitzende die entscheidende Stimme. (4) In der Zeit seiner Abwesenheit wird der Vorsitzende der SDSS von einem von ihm oder dem ZR bevollmächtigten Vertreter vertreten. 126 (5) Aus schwerwiegenden Gründen(einer groben Verletzung der Satzung der SDSS, einer radikalen Abwendung von der Parteipolitik oder dem Parteiprogramm) kann dem Vorsitzenden der SDSS durch den Zentralrat der SDSS das Misstrauen ausgesprochen werden. Zur Aussprache des Misstrauens ist die Zustimmung von mindestens 3/5 aller Mitglieder des ZR notwenig. In dem Fall, dass dem Vorsitzenden der SDSS das Misstrauen ausgesprochen wird, ist dieser seines Amtes enthoben und bis zur Veranstaltung des nächsten Parteitages ist mit der Leitung der Partei einer der stellvertretenden Vorsitzenden der SDSS durch den ZR betraut. Artikel 26. Der stellvertretende Vorsitzende der SDSS (1) Der stellvertretende Vorsitzende der SDSS leitet einen bestimmten Bereich der Tätigkeit der Partei. (2) Der stellvertretende Vorsitzende der SDSS ist der Vertreter des Vorsitzenden der SDSS. (3) Der stellvertretende Vorsitzende der SDSS ist mit einer Vollmacht des Vorsitzenden der SDSS, bzw. des ZR während der Abwesenheit des Vorsitzenden im Rahmen der gegebenen Vollmachten der Leiter der Tätigkeit der Partei. Artikel 27. Der Zentralsekretär der SDSS Der Zentralsekretär der SDSS leitet die technische und organisatorische Tätigkeit der Parteistrukturen und leitet direkt das Zentralsekretariat. Artikel 28. Das Zentralsekretariat (1) Das Zentralsekretariat(ZS) ist das ausführende Arbeitsorgan der SDSS für die technische und organisatorische Sicherung der Tätigkeit aller oberen Parteiorgane, beratenden Kommissionen und ihrer Verbindung mit der Basis der Mitglieder. (2) Das Zentralsekretariat hat seinen Sitz in Bratislava. (3) Die Struktur und die personelle Zusammensetzung des ZS regelt die Organisationsordnung der SDSS. Artikel 29. Die Beratungsorgane und Beratungskommissionen (1) Der Politisch-strategische Rat der SDSS(PSR) ist das Beratungsorgan der Partei für die Vorbereitung der politischen Strategie, die Entstehung politischer Reaktionen und Auftritte, politischer Prognosen und für den Bereich der Struktur, den Aufbau der Partei und die Kommunikation nach Außen und Innen. Der Vorsitzende des PSR wird vom ZR SDSS auf Vorschlag des Vorsitzenden gewählt. Die Tätigkeit des PSR regelt sein Statut, welches der Vorsitzende des PSR vorlegt und der ZR SDSS beschließt. (2) Der Programmatisch-fachliche Rat der SDSS(PFR) ist Beratungsorgan der Partei für den Bereich der innen- und außenpolitischen Aktivität der Partei, die Ausarbeitung und Aufbereitung der programmatischen Materialien der Partei und die Vorbereitung fachlicher Unterlagen für die Bildung politischer Stellungnahmen. Der Vorsitzende wird vom ZR SDSS auf Vorschlag des Vorsitzenden gewählt. Die Tätigkeit des PFR regelt sein Statut, welches der Vorsitzende des PFR vorlegt und der ZR SDSS beschließt. (3) Der V-ZR kann für Grundsatzentscheidungen auf Grundlage der Beschlüsse des ZR auch andere Beratungskommissionen des V-ZR einrichten, er sichert ihre Tätigkeit 127 organisatorisch und materialtechnisch und ist für sie gegenüber dem Zentralrat verantwortlich. Der V-Zr beschließt die Statute der Beratungskommissionen. (4) Auf Grundlage der Entscheidungen der Kreis- und Bezirksausschüsse und der Mitgliederversammlungen der OO können auch auf der jeweiligen Ebene Kreis- und Bezirksberatungskommissionen der OO eingerichtet werden. (5) Mitglieder der ständigen Fachkommissionen und der Beratungskommissionen auf den einzelnen Ebenen der Parteistruktur können auch Nichtmitglieder der SDSS werden. Die Mitglieder der Kommissionen ernennt der V-ZR, wobei sich diese bei Amtsantritt schriftlich verpflichten, dass sie die Ergebnisse ihrer Arbeit in den Beratungskommissionen ausschließlich für die Bedürfnisse des SDSS und, erst nach der Zustimmung des jeweiligen Parteiorgans, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. VI. DIE KONTROLLT Ä TIGKEIT IN DER PARTEI Die Kontrolltätigkeit in der Partei üben die Kontrollkommissionen und die Revisoren aus. Die Mitgliedschaft in einer Kontrollfunktion ist unvereinbar mit der Ausübung eines gewählten Amtes in der Partei auf der gleichen Ebene. Artikel 30. Die Zentrale Kontrollkommission (1) Den Vorsitzenden der ZKK und 6 Mitglieder der Zentralen Kontrollkommission der SDSS(ZKK) wählt der Parteitag. (2) Die Gründungversammlung der ZKK beruft der Vorsitzende der ZKK spätestens drei Wochen nach dem Parteitag ein. Auf dieser Versammlung werden weitere Funktionäre der ZKK gewählt – der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär der ZKK. (3) Die kontrolliert, ob die Tätigkeit aller Parteiorgane in Einklang mit den Beschlüssen des Parteitages, den Entscheidungen der GPK, den Beschlüssen des ZR, des V-ZR und des AA. Die ZKK kontrolliert, ob die Tätigkeit dieser Organe in Einklang mit der Satzung, den innerparteilichen Vorschriften und den allgemein gültigen Rechtsvorschriften steht. (4) Die ZKK greift weder in die Vollmachten anderer gewählter Parteiorgane ein, noch ersetzt es diese. (5) Die ZKK kontrolliert auf Grundlage von Mahnungen, Beschwerden und Anträgen von Mitgliedern, bzw. nieder Parteieinheiten die Bearbeitung durch die jeweiligen Parteiorgane. (6) Die ZKK kontrolliert den jährlichen Abschlußbericht der Geschäftsführung, nimmt dazu schriftlich Stellung, dass sie gleichzeitig mit dem Abschlußbericht dem ZR einreicht. (7) Der Vorsitzende, bzw. ein von ihm bevollmächtigter Vertreter der ZKK, nimmt an den Sitzungen des ZR SDSS teil. Auf jeder Sitzung des ZR informiert er über die Tätigkeit, den Feststellungen und Empfehlungen der ZKK. (8) Die ZKK übt ihre Tätigkeit auf allen Organisationsstufen der Partei aus, wobei sie das Recht auf Zugang zu allen Dokumenten der Partei hat. (9) Über ihre Kontrolltätigkeit führt die ZKK schriftlich Buch. Das Protokoll über die Ergebnisse der Kontrolle erhalten der Vorsitzende des V-ZR, der Vorsitzende der SDSS und das kontrollierte Subjekt zur Kenntnis. (10) Die ZKK löst in Schiedsverfahren Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der SDSS untereinander, zwischen Organisationen den SDSS und Mitgliedern der SDSS und ebenso zwischen den Organisationen der SDSS untereinander. (11) Vertreter der ZKK werden diejenigen Kandidaten für die ZKK in der Reihenfolge nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen, welche bei den Wahlen in die ZKK nicht die erforderliche Stimmzahl erreicht haben. Diese Vertreten in der gegebenen Reihenfolge die Mitglieder der ZKK, welche: 128 a) b) c) (12) (13) (14) aufgehört haben Parteimitglieder zu sein, die Mitgliedschaft in der ZKK schriftlich aufgegeben haben, sich an der Tätigkeit der ZKK mindestens ein halbes Jahr nicht beteiligt haben. Die ZKK tritt mindestens vier mal im Jahr zusammen. Die ZKK kann ihre Vollmachten in begründeten Fällen schriftlich an niedere Kontrolleinheiten der Partei delegieren. Das delegierte Organ muss über die Ergebnisse seiner Kontrolle die ZKK innerhalb von 30 Tagen von Übernahme der Delegation schriftlich informieren. Die endgültige Stellungnahme zur kontrollierten Angelegenheit nimmt die ZKK ein. Spätestens drei Monate nach der Bekanntgebung der Ergebnisse der Kontrolle muss das jeweilige Organ der SDSS die festgestellten Unzulänglichkeiten beseitigen und dies der ZKK mitteilen. Die ZKK ist in ihrer Tätigkeit dem Parteitag verantwortlich. Art. 31. Die Kreiskontrollkommission (1) Die Kreiskontrollkommission(KKK) besteht aus dem Vorsitzenden der KKK und weiteren zwei bis vier Mitgliedern, die von der Kreiskonferenz gewählt sind. (2) Die Gründungsversammlung der KKK beruft der Vorsitzende der KKK innerhalb von 3 Wochen nach Veranstaltung der Kreiskonferenz ein. Auf der Gründungsversammlung wählt die KKK den stellvertretenden Vorsitzenden und den Sekretär der KKK. (3) Die KKK hat das Recht der Kontrolle aller Parteiorgane auf Kreisebene, der Bezirksorganisationen und der Organisationen auf Ebene der OO im jeweiligen Kreis. (4) Die KK ist in ihrer Tätigkeit der Kreiskonferenz verantwortlich, welcher sie den Bericht über ihre Tätigkeit vorlegt. (5) Für die Tätigkeit der KKK bei ihrer Arbeit im jeweiligen Kreis gelten in angemessener Weise die Richtlinien der Tätigkeit der ZKK. Art. 32. Die Bezirkskontrollkommission (1) Die Bezirkskontrollkommission(BKK) besteht aus dem Vorsitzenden der BKK und 2 bis 4 Mitgliedern, die von der Bezirkskonferenz gewählt werden. (2) Die Gründungsversammlung der BKK beruft der Vorsitzende der BKK innerhalb von drei Wochen nach der Veranstaltung der Bewirkkonferenz ein. Auf der Gründungsversammlung wählt die BKK einen stellvertretenden Vorsitzenden der BKK und einen Sekretär der BKK. (3) Die BKK hat das Recht zur Kontrolle aller Parteiorgane auf Bezirksebene und aller Organisationen auf Ebene einer OO im jeweiligen Bezirk. (4) Die BKK ist in ihrer Tätigkeit der Bezirkskonferenz verantwortlich, welcher sie ihren Tätigkeitsbericht vorlegt. Den vorgelegten Bericht sendet die BKK innerhalb von 15 Tagen zur KKK und ZKK. (5) Für die Tätigkeit der BKK bei ihrer Arbeit im jeweiligen Bezirk gelten in angemessener Weise die Richtlinien der Tätigkeit der ZKK. Art. 33. Der Revisor der OO (1) Der Revisor der OO erfüllt die Kontrollfunktion auf Ebene der OO. Über seine Tätigkeit informiert er die Mitgliederversammlung der OO regelmäßig. Die Informationen, die auf der MV vorgetragen werden sendet er innerhalb von 15 Tagen an die zuständige BKK. 129 (2) Die Bestimmungen gelten gleichermaßen für die Revisoren der SO, bzw. die Revisoren der IO. VII. ÖFFENTLICHE Ä MTER (1) Jedes Parteimitglied hat das Recht sich um Aufnahme in die Kandidatenliste der Partei bei Wahlen in alle Ebenen der Selbstverwaltung bzw. Funktionen in der Staatsverwaltung und im NR der SR zu bewerben. Voraussetzung für die Aufnahme ist: a) die schriftliche Empfehlung desjenigen Organs, welches sie vorschlägt, b) die Erfüllung der Bedingungen, denen der ZR oder der Parteitag auf Grundlage eines Vorschlages des V-ZR seine Zustimmung erteilt hat, (2) Die Kandidatenliste der SDSS in die Gemeindevertretungen und die städtischen Vertretungen stellen die Ausschüsse der Organisationen auf Ebene der OO, bzw. der SO zusammen und die Mitgliederversammlung dieser Organisationen gibt ihre Zustimmung. In dem Fall, dass es mehrere Organisationen auf Ebene der OO in einer Gemeinde gibt, stellen diese eine gemeinsame Kandidatenliste auf. Gleichermaßen wird eine Kandidatenliste der SDSS in die Vertretungen der Selbstverwaltungen der oberen Gebietseinheiten zusammengestellt. Die Kandidatenliste für den NR der SR des jeweiligen Wahlkreises wird auf Grundlage der Vorschläge der Bezirksorganisationen durch den KA zusammengestellt und von der Kreiskonferenz bestätigt. Die Kandidatenliste der SDSS in den NR der SR wird durch den V-ZR auf Grundlage der Vorschläge der KK zusammengestellt und durch den ZR bestätigt. (3) Die gewählten Mitglieder auf allen Ebenen der Selbstverwaltung, bzw. die Abgeordneten des NR der SR, welche die Partei repräsentieren, bilden den Abgeordnetenklub auf der jeweiligen Ebene, der sich seinen Vorsitzenden bestimmt. Der Klub arbeitet mit den Parteiorganen zusammen, richtet sich nach dem Programm und den Richtlinien der Partei, verteidigt und setzt die Ziele der Partei durch. Über die Tätigkeit des Klubs informiert der Vorsitzende des Klubs das zuständige Organ der Partei mindestens einmal in 3 Monaten. (4) Die Mitglieder der SDSS, die für die SDSS in ein Amt in der staatlichen Selbstverwaltung nominiert wurden, arbeiten mit den zuständigen Parteiorganen zusammen. (5) Die Kandidaten für ein öffentliches Amt müssen das Parteiorgan, welches sie vorschlägt, über die Ergebnisse ihrer Beschlüsse informieren. Die Abgeordneten und Funktionäre der Selbstverwaltung und der staatlichen Verwaltung dürfen keine Beschlüsse fassen, die mit persönlichen Eigentumsvorteilen und gleichzeitig mit bestimmten Erwartungen verbunden sind, sofern es sich um das politische Auftreten im Amt handelt. IX. DIE GESCH Ä FTSFÜHRUNG DER PARTEI (1) Die Geschäftsführung der Partei richtet sich nach den gültigen Rechtsvorschriften und den parteiinternen Vorschriften. (2) Die SDSS ist eine juristische Person, die mit ihrem eigenen Besitz haushaltet. (3) Einnahmequellen sind: a) Einkünfte aus dem eigenen Besitz, b) regelmäßige und unregelmäßige Beiträge der Parteimitglieder, c) Erträge aus Aktien, die in Einklang mit dem Gesetz über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen organisiert sind, d) Profite aus unternehmerischen Tätigkeiten juristischer Personen, die durch die Partei gegründet wurden, oder an deren Gründung sich die Partei beteiligt hat; dies alles in 130 Einklang mit dem Gesetz über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen, e) Schenkungen, f) gesetzliche staatliche Zuschüsse, g) Erträge aus Rücklagen, h) andere Einkünfte. (4) Ausgaben tätigt die Partei in Einklang mit dem Gesetz über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen, der Satzung, den Vorschriften zur Geschäftsführung der Partei und den Beschlüssen der Parteiorgane. (5) Die Mitgliedsbeiträge geben die Mitglieder in der festgelegten Höhe an die jeweiligen Organe ab. (6) Über die Art und Weise des Umgangs mit dem verbleibenden Eigentum, welches aus der Liquidierung des Eigentums, bzw. des Ausgleichs aller Verbindlichkeiten der Partei im Falle der Auflösung der Partei hervorgeht, entscheidet der Parteitag. (7) Für die Geschäftsführung der Partei ist der Vorsitzende der SDSS verantwortlich. X. VORÜBERGEHENDE UND ABSCHLIEßENDE FESTLEGUNGEN (1) Die Partei gibt zur Umsetzung der Satzung ausführende innerparteiliche Vorschriften heraus. Alle diese Vorschriften müssen in Einklang mit der Satzung stehen. (2) Jegliche Ä nderungen der Satzung kann nur der Parteitag vornehmen. (3) Zur Herausgabe der Auslegung der Satzung ist die Zentrale Kontrollkommission der SDSS berechtigt. (4) Diese Satzung erlangt ihre Gültigkeit und Umsetzung am 26. Mai 2001 mit der Zustimmung des 2.Teils des VII. Parteitages der SDSS in Bratislava. Mit dem gleichen Tag wird die Satzung der SDSS vom 5.April 1997 ungültig. 131 6.3.3. Statut des Bündnisses der Demokratischen Linken(SLD) Einleitung Ziele der Partei Die Würde des Menschen, die Integrität in der Öffentlichkeit und die Solidarität der arbeitenden Menschen sind für das Bündnis der Demokratischen Linken Werte, nach denen das Bündnis seine Arbeit ausrichtet. Das Bündnis der Demokratischen Linken hält Freiheit und Gleichheit für natürliche Bestrebungen der Menschen. Das Bündnis der Demokratischen Linken hält es für seine Verpflichtung sich für die Stärkung der Unabhängigkeit der Republik Polen und die Verteidigung ihrer Souveränität und der Rechtsordnung in einer vereinigten Familie der europäischen Völker einzusetzen. Das Bündnis der Demokratischen Linken spricht sich für die Gewissens- und Religionsfreiheit, die Toleranz der Weltanschauung und den säkularen Staat, für die Gleichheit der Frauen und Männer sowie für den Respekt der ethnischen, völkischen und kulturellen Unterschiede und der Unterschiede in der Sexualität aus. Das Bündnis der Demokratischen Linken wird die obigen Ziele und Werte, sowie die programmatischen Aufgaben wie sie in dem Grundsatzprogramm des SLD stehen, geleitet von den in der Verfassung der Republik Polen beschriebenen Ordnungsvorschriften, verwirklichen durch die Teilnahme am Funktionieren des Staates über seine Vertreter. KAPITEL 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1. 1. Das Bündnis der Demokratischen Linken ist eine politische Partei, welche auf Grundlage des geltenden Rechts auf dem Territorium der Republik Polen wirkt. 2. Der Sitz der Partei ist in der Hauptstadt Warschau. 3. Das Bündnis der Demokratischen Linken gehört zu der Gemeinschaft der in der Sozialistischen Internationale vereinten Parteien. Art. 2. 1. In legislativen Regierungsorganen sowie in Organen der territorialen Selbstverwaltung bilden die Mitglieder der Partei, die Parlamentarier und Ratsmitglieder eine SLD-Fraktion mit der Zustimmung des Rates der jeweiligen Ebene. Die SLD-Fraktionen handeln in Übereinstimmung mit dem Statut und den Beschlüssen der Partei. Ihre Arbeit unterliegt der Bewertung durch ein legislatives Organ der jeweiligen Ebene. 2. Zur SLD-Fraktion kann auch ein Parlamentarier oder Ratsmitglied gehören, der nicht Parteimitglied ist. Art. 3. 1. Die Abkürzung des Parteinamens„Bündnis der Demokratischen Linken“(„Sojusz Lewicy Demokraticznej“) lautet„SLD“. 2. Das Symbol der Partei ist das Logo des Bündnisses der Demokratischen Linken. Das Logo besteht aus zwei Flächen, die zusammen den Buchstaben„S“ bilden. Jede dieser 132 Flächen besteht aus zwei Teilen, einem roten(unteren) und einem weißen(oberen) Teil. Das Logo bildet einen Anhang zum SLD-Statut. 3. Die Partei kann eine Standarte besitzen. Über deren Aussehen beschließt der Landesparteirat des SLD. 4. Der Name, die Abkürzung des Namens und das Logo sind gesetzlich als persönliches Gut geschützt. Deren Benutzung bedarf der Zustimmung des Landesexekutivkomitees. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf Organe und Gruppen der Partei. KAPITEL 2. Die Parteimitglieder Art. 4. 1. Mitglied der Partei kann werden, wer Staatsbürger der Republik Polen ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, über alle staatsbürgerlichen Rechte verfügt und eine schriftliche Zugehörigkeitserklärung zu einer beliebigen Parteigruppe abgelegt und das Eintrittsgeld entrichtet hat. 2. Parteimitglied kann nicht werden, wer Mitglied einer anderen Partei ist, für sie arbeitet oder für ein öffentliches Amt auf der Liste einer anderen Partei kandidiert. 3. Die Parteimitglieder lassen sich in ihrer Tätigkeit von der Charta der ethischen Grundsätze des Bündnisses der Demokratischen Linken leiten. Art. 5. 1. Über den Beitritt entscheidet die Parteigruppe durch Abstimmung in Anwesenheit des Betreffenden nicht später als drei Monate nach Ablegen der Erklärung. Der Beschluss wird unverzüglich dem Kreisvorstand übermittelt. Das Parteibuch ist der Nachweis der Parteizugehörigkeit. 2. Im Falle des Ausbleibens einer Abstimmung laut Verordnung 1) kann sich der Interessent an den Kreisvorstand wenden, dass dieser die Entscheidung fällt. 3. Der Kreisvorstand kann nach der Untersuchung einer von einer aus mindestens fünf Parteimitgliedern bestehenden Gruppe oder auf eigene Initiative erhobenen Einwands den Beschluss zur Aufnahme in die Partei innerhalb eines Monats vom Datum des Beschlusses durch die Parteigruppe aufheben. 4. Gegen die Entscheidung des Kreisvorstands kann Berufung beim Wojewodschaftsparteigericht eingelegt werden. 5. Der Kreisvorstand kann in Anwesenheit der Betreffenden nicht später als drei Monate nach Ablegen der Erklärung einen Beschluss über die Aufnahme neuer Mitglieder fällen, welche eine neue Parteigruppe gründen wollen. Die Bestimmungen laut Abs. 1-4 finden entsprechend Anwendung. Art. 6. 1. Die Mitgliedschaft in der Partei endet im Falle: a) des brieflichen Austritts aus der Partei, b) der Rückgabe des Parteibuchs, c) den Ausschluss aus der Partei durch ein Parteigerichtsurteil, d) des Todes e) im Falle des Ausschlusses aufgrund unbegründeten Ausbleibens der Mitgliedsbeiträge über einen Zeitraum von 6 Monaten. 133 2. Der Vorsitzende der Parteigruppe bestätigt schriftlich die Beendigung der Parteimitgliedschaft in den in 1. beschriebenen Fällen. 3. Gegen den Beschluss der Parteigruppe betreff Abs. 1, Pkt. e) kann das Parteimitglied innerhalb eines Monates Revision beim Kreisvorstand einlegen. Art. 7. 1. Das Parteimitglied kann aus wichtigen Gründen die Mitgliedschaft kündigen. 2. Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt brieflich. Sie wird vom Vorsitzenden der Parteigruppe durch einen entsprechenden Vermerk bestätigt. 3. Mit der Mitgliedschaft verliert das Mitglied die Parteiämter, das passive und aktive Wahlrecht in der Partei und die Unterstützung der Partei bei der Bewerbung um ein öffentliches Mandat. Art. 8. 1. Die Parteimitglieder haben die gleichen Rechte. 2. Das Mitglied hat das Recht: a) an den innerparteilichen Diskussionen teilzunehmen, b) an der Ausarbeitung des Programms und der Richtlinien der Parteipolitik mitzuwirken, c) Informationen über das Wirken der Partei, ihrer Parteigruppen sowie ihrer Vertreter in öffentlichen Ä mtern einzuholen, d) durch Konsultationen, Sondierungen, Referenden oder anderen Formen der Entscheidungsfindung, in denen eine Abstimmung vorgesehen ist, am Fällen von bestimmten Einzelentscheidungen teilzuhaben in Einklang mit den von der betreffenden Einheit der Parteiorganisation erlassenen Vorschriften, e) zu jeder Funktion in der Partei zu kandidieren, f) während der Wahlen zu den Parteiämtern die eigene oder die Kandidatur eines anderen Parteimitglieds in Einklang mit den verbindlichen Vorschriften anzumelden, g) sich mit Empfehlung der Partei um ein Mandat in einem Organ der staatlichen Institutionen zu bewerben und von der Unterstützung durch die Partei bei Wahlkämpfen zu profitieren, h) den Schutz durch die Partei im Falle eines erlittenen Unrechts im Zuge der politischen Tätigkeit oder in anderen, besonders schwierigen Lebenslagen in Anspruch zu nehmen i) die Hilfe der Parteiorgane in der Ausübung der parteilichen Pflichten und Rechten in Anspruch zu nehmen, 3. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der in 2. e), f), g) genannten Rechte durch das Parteimitglied ist die Entrichtung der im Statut vorgesehenen Beiträge. 4. Das aktive und passive Wahlrecht steht dem Parteimitglied nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Beschluss über die Aufnahme in die Partei zu. Art. 9. 1. Das Parteimitglied ist verpflichtet: a) seinen gesellschaftlichen und staatsbürgerlichen Pflichten gewissenhaft nachzukommen, b) sich um den guten Namen der Partei zu kümmern, c) Sympathisanten und Anhänger der Partei zu gewinnen, d) an der Arbeit der Partei mitzuwirken, 134 e) die Beschlüsse der Parteiorgane auszuführen und die Bestimmungen des Statuts einzuhalten, f) den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, g) der Partei im Rahmen seiner Möglichkeiten finanziell zu helfen, sowie die Presseorgane und Verlage der Partei zu unterstützen. 2. Das Parteimitglied, das durch die Unterstützung der Partei eine Funktion in den staatlichen Institutionen erfüllt, ist für seine politische Tätigkeit der Partei gegenüber verantwortlich. 3. Das in 2. genannte Parteimitglied zahlt neben dem üblichen Mitgliedsbeitrag einen besonderen Beitrag. Art. 10. 1. Die Strafen gegen Parteimitglieder verhängt das parteieigene Gericht. 2. Die Strafen sind: a) Aussprechen einer Rüge b) Entzug des Rechts Parteiämter auszuüben bis zu einer Zeitdauer von vier Jahren, c) Ausschluss aus der Partei 3. Die Parteigruppe kann gegen das Mitglied eine Verwarnung aussprechen. Art. 10a 1. In begründeten Fällen kann der Landesvorstand auf eigene Initiative oder auf Antrag des Klägers beim Parteigericht über die Suspension der Mitgliedschaft über einen Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten beschließen. 2. In diesem Fall hat die Suspension der Mitgliedschaft auch die Suspension der Parteiämter zur Folge. KAPITEL 3. Die Legislativen und Exekutiven der Partei ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 11 1. Die Parteiorganisation wird entsprechend der Verwaltungsorganisation des Landes aufgebaut. 2. Die Grundeinheit der Parteiorganisation ist die Parteigruppe. 3. Die anderen Organisationseinheiten der Partei sind: a) die Gemeindeparteiorganisation, b) die Kreisparteiorganisation, c) die Wojewodschaftsparteiorganisation, d) die Landesparteiorganisation. 4. Die Gemeindeparteiorganisation, die auf dem Gebiet einer städtischen Gemeinde tätig ist, darf die Bezeichnung„städtische Parteiorganisation“ führen. 5. Die Gemeindeparteiorganisation, die auf dem Gebiet einer Stadt mit Kreisrecht tätig ist, hat die Befugnisse einer Kreisparteiorganisation und darf die Bezeichnung„städtische Parteiorganisation“ führen. 135 6. In einer Stadt mit mehr als 200.000 Einwohnern kann der Landesparteirat die Einrichtung einer besonderen Parteiorganisation beschließen. Art. 12. 1. Sollten es die Bestimmungen im Parteistatut nicht anders vorsehen, so werden die Beschlüsse in den Parteiorganen durch öffentliche Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten gefällt. 2. Die Amtszeit der Legislativen und Exekutiven der Partei dauert, mit Ausnahme jener der Parteigruppen, vier Jahre. 3. Es ist nicht möglich die ausgeübten Ä mter in Legislativ-, Revisions- und Gerichtsorganen in der selben Organisationseinheit der Partei zu vereinen. Art. 13. 1. Dem Delegierten steht auf dem Kongress bzw. auf der Versammlung mit den im Statut aufgeführten Ausnahmen das aktive und passive Wahlrecht zu. 2. Alle Abstimmungen, bei denen es um die Wahl oder Abwahl von Organen, der Wahl von Delegierten sowie um die Vertrauensfrage geht, sind geheim. 3. Wahlen werden unter einer nicht begrenzten Anzahl von Kandidaten durchgeführt, außer in den Fällen, in denen das Statut eine andere Regel vorsieht. 4. Derjenige Kandidat gilt als in ein Parteiorgan gewählt, der nacheinander die höchste Anzahl der Stimmen erhielt und sich unter denen für dieses Organ Ausgewählten befand. 5. Falls bei einer Abstimmung zwei oder mehrere Kandidaten die gleiche Anzahl von Stimmen erhielten und auf diese Weise die Anzahl der für dieses Organ vorgesehenen Ausgewählten überschritten wurde, so entscheidet die Versammlung bzw. der Konvent über die Abhaltung weiterer Abstimmungsrunden. 6. Derjenige Kandidat gilt als für ein Mandat gewählt, der die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten erhielt. 7. Falls im Verlauf der Abstimmung kein Kandidat die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erhielt, so wird eine erneute Wahl abgehalten zwischen den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhielten. Sollte in der zweiten Abstimmungsrunde keine Entscheidung fallen, so werden nochmals Kandidaten aufgestellt und Abstimmungen durchgeführt. In dieser Runde können bisherige und neue Kandidaten aufgestellt werden. 8. Die§4 und§5 werden auf die Delegiertenauswahl angewendet. Art. 14. 1. Die Versammlung einer niedrigeren Ebene wählt aus oder bestätigt die Delegierten zu der Versammlung einer höheren Ebene in den vom Statut vorgesehenen Fällen. 2. Die Wahl von Parlamentariern und Ratsmitgliedern, die in ihrer Funktion als Delegierten zum Kongress oder zur Versammlung einer höheren Ebene bestätigt wurden, erfolgt nach deren Zustimmungserklärung zur Kandidatur. 3. Die Wahl von Parlamentariern und Ratsmitgliedern in Parteiämter der entsprechenden Ebene erfolgt nach deren Zustimmungserklärung zur Kandidatur in Form der Bestätigung. 136 4. Eine Person gilt als bestätigt, wenn sie in geheimer Abstimmung die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten erhielt. 5. Die Wahl des Vorsitzenden der SLD-Parlamentsfraktion, der Vorsitzenden der SLDRatsfraktionen zu den Vorständen, des Sekretärs der SLD-Parlamentsfraktion und der Sekretäre der SLD-Ratsfraktionen zu den Exekutivkomitees erfolgt durch Bestätigung. Art. 15. 1. Das Vertrauen wird in den vom Statut genannten Fällen mit absoluter Mehrheit der Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten ausgesprochen. Ein Misstrauensvotum ist gleichbedeutend mit der sofortigen Abberufung von der ausgeübten Funktion. 2. Das Vervollständigen der Reihen der Parteiorgane sowie die Wahl zu einem vakantem Amt während der Amtszeit führen die entsprechenden Parteiorgane durch. Art. 16. 1. Frauen und Männer sind unter den Kandidaten zu den Parteiämtern aller Ebenen und zu den Delegierten gleichmäßig vertreten. Kein Geschlecht darf mit einem niedrigeren Anteil als von 30% repräsentiert sein. 2. Unter den Kandidaten zu öffentlichen Ä mtern wird§ 1 entsprechend angewendet. LANDESPARTEIORGANE Art. 17. 1. Landesweite Legislativen der Partei sind: a) der Kongress, der nicht seltener als alle vier Jahre einberufen wird, b) der Konvent, der mindestens einmal zwischen den Sitzungen des Kongresses einberufen wird, c) der Landesparteirat, der nicht seltener als alle sechs Monate einberufen wird, 2. Landesweite Exekutiven der Partei sind: a) der Landesparteivorstand, der mindestens einmal im Monat einberufen wird. b) das Landesexekutivkomitee. Art. 18. 1. Der Kongress wird vom Landesparteirat einberufen. 2. Die Delegierten zum Kongress sind: a) die laut den vom Landesparteirat festgelegten Bestimmungen auf den Wojewodschaftsversammlungen des SLD gewählten Delegierten, b) Parlamentarier des SLD, die von der Wojewodschaftsversammlung bestätigt wurden. Art. 19. 1. Der Kongress: a) beschließt das Parteiprogramm, b) nimmt Statutsänderungen vor, 137 c) beschließt Appelle und Stellungnahmen d) nimmt die Rechenschaftsberichte von Landesparteirat, Landesrevisionskommission und Landesparteigericht entgegen, e) legt die Anzahl der Mitglieder im Landesparteirat, im Landesparteivorstand, in der Landesrevisionskommission sowie im Landesparteigericht fest, f) wählt den Parteivorsitzenden des SLD, dessen Stellvertreter, den Generalsekretär, die Mitglieder des Landesparteirats, der Landesrevisionskommission und des Landesparteischiedsgericht, 2. Dem Kongress stehen auch alle Befugnisse des Parteikonvents zu. Art. 20. 1. Der Konvent des SLD wird vom Landesparteirat einberufen. 2. Die Delegierten zum SLD-Konvent sind: a) die Mitglieder des Landesparteirats, b) die Mitglieder des Landesexekutivkomitees, c) die Mitglieder des Landesparteigerichts, d) die Mitglieder der Landesrevisionskommission, e) die durch die Wojewodschaftsräte ausgewählten Delegierten in der vom Landesparteirat festgelegten Anzahl. Art. 21. Der SLD-Konvent: a) beschließt nach Einholung der Meinung des Programmatisch-Politischen Rates die Wahlprogramme sowie die Wahlappelle des SLD, b) kann den Kandidaten zum Präsidentenamt der Republik Polen unterstützen, c) spricht den Mitgliedern des Landesparteivorstands und des Landesexekutivkomitees das Vertrauen aus, d) kann die Reihen des Landesparteirats, der Landesrevisionskommission und des Landesparteigerichts vervollständigen, e) kann durch einfache Mehrheit in öffentlicher Abstimmung über die Einberufung eines außerordentlichen Kongresses entscheiden, f) beschließt die Regeln und die Vorgehensweise der Auswahl der Kandidaten zu den öffentlichen Ä mtern, g) kann bei Rücktritt und im Fall des Misstrauensvotums, die Besetzung der Ä mter des Vorsitzenden des SLD, des Generalsekretärs des SLD und des stellvertretenden Vorsitzenden des SLD verändern. Art. 22. 1. Der Landesparteirat: a) hat die Aufsicht über die Realisierung des Parteiprogramms, b) beschließt in den für die Partei entscheidenden Fragen, 138 c) kann mit einer 2/3-Mehrheit in öffentlicher Abstimmung über die Einberufung eines außerordentlichen Kongresses entscheiden; die Delegierten zum Kongress sind die Mitglieder die an der letzten Sitzung des Kongresses teilgenommen haben, d) beruft den SLD-Konvent auf eigene Initiative oder auf Antrag der Revisionskommission ein, e) bestätigt die Kandidatenliste der Partei zu den Parlaments- und Senatswahlen der Republik Polen, f) entscheidet über eingegangene Wahlabsprachen und Absprachen nach den Wahlen, g) wählt die Mitglieder des Landesparteivorstands, bewertet deren Tätigkeit und hat das Recht, Ä nderungen in seiner Zusammensetzung vorzunehmen, mit der Ausnahme der Mitglieder, die vom Kongress gewählt wurden, h) fasst Beschlüsse über die Durchführung von parteiweiten Referenden und Umfragen, i) legt die besonderen Vorschriften für die Durchführung parteiinterner Wahlen fest, j) beruft und beruft, auf Antrag des Generalsekretärs, seine Stellvertreter, den Schatzmeister und die Mitglieder des Landesexekutivkomitees ab, k) bestätigt die jährlichen Finanzrechenschaftsberichte und beschließt den Rahmenplan zu den Einnahmen und Ausgaben der Partei, l) beschließt die Grundsätze der Finanz- und Vermögenspolitik der Partei sowie das Eingehen der Vermögensverpflichtungen; setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Vorschriften zu ihrer Verwendung fest, l) beruft die außerordentliche Wojewodschaftsversammlung ein, m) beruft die ständigen und außerordentlichen Ratskommissionen ein. 2. Die Mitglieder des Landesparteirats sind: a) Der Vorsitzende des SLD, b) der Generalsekretär des SLD, c) der stellvertretende Vorsitzende des SLD, d) Parlamentarier, die Delegierte zum Kongress oder zum Konvent sind, nachdem sie die Bestätigung durch den Kongress oder den Konvent erhalten haben, e) Mitglieder, die Delegierte zum Kongress oder zum Konvent sind, und gemäß Art. 13,§ 4 und 5 des Statuts ausgewählt wurden. 3. Den Vorsitz im Landesparteirat hat der Vorsitzende des SLD. Art. 23. 1) Der Landesparteivorstand: a) repräsentiert die Partei nach außen, b) koordiniert die Realisation der Beschlüsse des SLD-Kongresses, des SLD-Konvents und des Landesparteirats, c) bereitet die Kandidatenlisten der Partei zu den Parlamentswahlen und Senatswahlen der RP vor, d) suspendiert die Legislative oder Exekutive einer niedrigeren Ebene oder löst diese auf im Falle, dass diese eine Tätigkeit betreibt, die dem Programm und dem Statut der Partei entgegengesetzt ist. Gegen die Suspension oder Auflösung, die sofort in Kraft tritt, kann Berufung beim Landesrat eingelegt werden. Der Landesvorstand bestimmt die Verfahrensregeln. e) beschließt Vorgaben zu Finanzfragen der Partei, f) hebt die Beschlüsse und Entscheidungen der Exekutive einer niedrigeren Ebene auf, die nicht mit dem Parteiprogramm oder den Beschlüssen eines Parteiorgans einer höheren 139 Ebene vereinbar sind. Die Aufhebung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es kann jedoch vor einem entsprechenden Parteigericht Berufung gegen sie eingelegt werden. 2. Der Landesparteivorstand besteht aus dem SLD-Vorsitzenden, dem Generalsekretär des SLD, dem stellvertretenden SLD-Vorsitzenden, dem Fraktionsvorsitzenden der SLD, sowie Mitgliedern, die aus dem Landesparteirat ausgewählt wurden und deren Anzahl der Kongress festlegt. 3. Die Amtszeit des Landesparteivorstands beträgt vier Jahre; die Mitglieder des Landesparteivorstands erfüllen ihre Verpflichtungen bis zur Berufung eines neuen Vorstands. 4. Den Vorsitz im Landesparteivorstand führt der Parteivorsitzende des SLD. 5. Während der Wahlen zu den öffentlichen Organen erfüllt der Landesparteivorstand die Funktion eines Landeswahlkomitees. Art. 24. 1. Das Landesexekutivkomitee koordiniert die organisatorischen Tätigkeiten der Partei. 2. Das Landesexekutivkomitee besteht aus dem Generalsekretär, seinen Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Fraktionsvorsitzenden der SLD und SLD-Mitgliedern, deren Anzahl der Landesparteirat festlegt. Die Mitglieder des Landesexekutivkomitees müssen nicht Mitglieder des Landesparteirats sein. 3. Den Vorsitz im Landesexekutivkomitee führt der Generalsekretär. 4. Das Landesexekutivkomitee legt gegenüber dem SLD-Kongress, dem SLDLandeskonvent sowie, mindestens einmal in sechs Monaten, gegenüber dem Landesparteirat Rechenschaft ab. ORGANE DER WOJEWODSCHAFT Art. 25. 1. Die Wojewodschaftsparteiorganisation wird vom Landesparteirat durch Beschluss einberufen und aufgelöst. 2. Die Legislativen der Wojewodschaft sind: a) die Wojewodschaftsversammlung, die nicht seltener als alle vier Jahre einberufen wird, b) der Wojewodschaftskonvent, der mindestens einmal zwischen den Tagungen der Wojewodschaftsversammlung einberufen wird, c) der Wojewodschaftsrat, der nicht seltener als alle vier Monate einberufen wird. 3. Die Exekutiven der Partei sind: a) der Wojewodschaftsvorstand, b) das Wojewodschaftsexekutivkomitee. Art. 26. 1. Die Wojewodschaftsversammlung wird vom Wojewodschaftsrat einberufen. 2. Die Delegierten zur Wojewodschaftsversammlung sind: a) die von den Kreisversammlungen laut den vom Wojewodschaftsrat festgelegten Wahlbestimmungen ausgewählten Delegierten, 140 b) Wojewodschaftsratmitglieder, die Mitglieder des SLD sind, und von der Kreisversammlung bestätigt wurden, c) SLD-Parlamentarier, die von der Kreisversammlung bestätigt wurden. Art. 27. 1. Die Wojewodschaftsversammlung: a) beschließt in Fragen, die wichtig für die Partei und die Bewohner der Wojewodschaft sind, b) legt die Anzahl der Mitglieder des Wojewodschaftsrats, des Wojewodschaftsvorstands, der Wojewodschaftsrevisionskommission und des Wojewodschaftsparteigerichts fest. c) wählt den Vorsitzenden des Wojewodschaftsrats, den Sekretär des Wojewodschaftsrats, die Mitglieder des Wojewodschaftrats, die Mitglieder der Wojewodschaftsrevisionskommission, die Mitglieder des Wojewodschaftsparteigerichts und die Delegierten zum Kongress, d) nimmt den Rechenschaftsbericht des Wojewodschaftsrats, der Wojewodschaftsrevisionskommission und des Wojewodschaftsparteigerichts entgegen. 2. Der Wojewodschaftsversammlung stehen auch die Befugnisse des Wojewodschaftskonvents zu. Art. 28. 1. Der Wojewodschaftskonvent wird vom Wojewodschaftsrat einberufen. 2. Die Delegierten zum Wojewodschaftskonvent des SLD sind: a) die Mitglieder des Wojewodschaftsrats, b) die Mitglieder des Wojewodschaftsexekutivkomitees, c) die Mitglieder des Wojewodschaftsparteigerichts, d) die Mitglieder der Wojewodschaftsrevisionskommission, e) die Delegierten, die von den Kreisversammlungen in der vom Wojewodschaftsrat bestimmten Anzahl ausgewählt wurden. 3. Der Wojewodschaftskonvent: a) beschließt das Wahlprogramm der Parteiorganisation der Wojewodschaft, b) spricht den Mitgliedern des Wojewodschaftsrates und des Wojewodschaftsexekutivkomitees das Vertrauen aus, c) führt die Bewertung der Realisierung des Parteiprogramms und des Wahlprogramms der Wojewodschaftsorganisation durch, d) kann Wahlen durchführen, um die Reihen der Mitglieder des Wojewodschaftsrats, des Wojewodschaftsparteigerichts und der Wojewodschaftsrevisionskommision zu vervollständigen, e) kann bei Rücktritt oder im Falle eines Misstrauensvotums die Besetzung der Ä mter des Vorsitzenden und des Sekretärs des Wojewodschaftsrates verändern. Art. 29. 1. Der Wojewodschaftsrat: a) gibt Stellungnahmen zur Tätigkeit der Wojewodschaftsorganisation der Partei ab, 141 b) bestätigt nach Einvernehmen mit dem Landesvorstand die Kandidatenlisten zum Wojewodschaftstag in den Wahlen zur Selbstverwaltung, c) fällt die Entscheidung zu Wahlabsprachen und Absprachen nach einer Wahl, d) beruft die Wojewodschaftsversammlung und den Wojewodschaftskonvent auf eigene Initiative oder auf Antrag der Wojewodschaftsrevisionskommision ein, e) beruft die außerordentliche Kreisversammlung ein, f) beschließt den Rahmenplan der Einnahmen und Ausgaben der Wojewodschaftsorganisation und bewertet seine Ausführung, g) wählt die Mitglieder des Wojewodschaftsvorstandes und kann auch Ä nderungen in seiner Zusammensetzung durchführen, h) kann mit einer 2/3-Mehrheit in offener Abstimmung die Einberufung einer außerordentlichen Wojewodschaftsversammlung beschließen, i) beruft auf Antrag des Sekretärs das Wojewodschaftsexekutivkomitee ein und ab, j) beruft ständige Kommissionen und Ad-hoc-Kommissionen ein. 2. Die Mitglieder des Wojewodschaftsrats sind: a) der Vorsitzende des Wojewodschaftsrats, b) der Sekretär des Wojewodschaftsrats, c) Wojewodschaftstagmitglieder, die Delegierte zur Wojewodschaftsversammlung bzw. zum Wojewodschaftskonvent sind und von der Wojewodschaftsversammlung bzw. dem Wojewodschaftskonvent bestätigt wurden, d) Mitglieder, die Delegierte zur Wojewodschaftsversammlung bzw. zum Wojewodschaftskonvent sind und gemäß Art. 13,§ 4 und 5 des Statuts ausgewählt wurden, e) Parlamentarier, die Delegierte zur Wojewodschaftsversammlung bzw. zum Wojewodschaftskonvent sind und von der Wojewodschaftsversammlung bzw. dem Wojewodschaftskonvent bestätigt wurden. 3. Den Vorsitz im Wojewodschaftsrat führt der Wojewodschaftsratvorsitzende. Art. 30. 1. Der Wojewodschaftsvorstand: a) koordiniert die Realisierung der Beschlüsse der Landesorgane der Partei auf dem Territorium der Wojewodschaft sowie die des Wojewodschaftsrats, b) bereitet die Kandidatenlisten zum Wojewodschaftstag in den Wahlen zur Selbstverwaltung vor, c) gibt Stellungnahmen zur Tätigkeit der Partei ab, d) hebt Entscheidungen von Parteiorganen der niedrigeren Ebene auf, die dem Programm und dem Statut der Partei entgegengesetzt sind. Die Aufhebung tritt sofort in Kraft; gegen sie kann Berufung beim entsprechendem Parteigericht eingelegt werden. 2. Der Wojewodschaftsvorstand setzt sich zusammen aus dem Ratsvorsitzenden, dem Ratssekretär, dem stellvertretenden Ratsvorsitzenden, dem Fraktionsvorsitzenden des SLD des Wojewodschaftstags, sowie Mitgliedern, die unter den Wojewodschaftsratmitgliedern in einer von der Versammlung festgelegten Anzahl ausgewählt wurden. 3. Den Vorsitz im Vorstand führt der Wojewodschaftsratvorsitzende. 4. Die Amtszeit des Wojewodschaftssvorstands dauert vier Jahre; die Mitglieder erfüllen ihre Verpflichtungen bis zur Berufung eines neuen Wojewodschaftsvorstands. 142 Art. 31. 1. Das Wojewodschaftsexekutivkomitee: a) leitet die organisatorische Tätigkeit der Partei auf Wojewodschaftsebene, b) ist für die Finanz- und Vermögensfragen der Wojewodschaftsorganisation der Partei verantwortlich. 2. Das Wojewodschaftsexekutivkomitee besteht aus dem Wojewodschaftsratssekretär und seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Sekretär der SLD-Fraktion des Wojewodschaftstags, sowie Mitgliedern in einer vom Wojewodschaftsrat festgelegten Anzahl. Die Mitglieder des Wojewodschaftsexekutivkomitees müssen nicht Mitglieder des Wojewodschaftsrats sein. 3. Die Arbeiten des Wojewodschaftsexekutivkomitees leitet der Sekretär des Wojewodschaftsrats. 4. Das Wojewodschaftsexekutivkomitee legt über seine Tätigkeiten dem Wojewodschaftsrat nicht seltener als einmal im halben Jahr Rechenschaft ab. ORGANE DES KREISES Art. 32. 1. Der Wojewodschaftsrat entscheidet über die Gründung bzw. Auflösung einer Organisationseinheit der Partei auf Kreisebene durch Beschluss. 2. Der Wojewodschaftsrat kann die Entscheidung zur Auflösung der Kreisparteiorganisation treffen, wenn auf dem Gebiet des Kreises nicht mehr als fünf Parteigruppen tätig sind. 3. Einer Gemeindeparteiorganisation, welche auf dem Gebiet einer Stadt mit Kreisrecht tätig ist, stehen die Befugnisse einer Kreisorganisation zu. Art. 33. 1. Die Legislativen der Kreisparteiorganisation sind: a) die Kreisversammlung, die nicht seltener als alle vier Jahre einberufen wird, b) der Kreiskonvent, der mindestens einmal zwischen den Tagungen der Kreisversammlung einberufen wird, c) der Kreisrat, der nicht seltener als alle vier Monate einberufen wird. 2. Die Exekutive der Kreisparteiorganisation ist der Kreisvorstand. 3. Im Falle einer Stadt mit Kreisrecht wird statt der Bezeichnung„Kreis“ entsprechend die Bezeichnung„Stadt“ verwendet. Art. 34. 1. Die Kreisversammlung wird vom Kreisrat einberufen. 2. Die Delegierten zur Kreisversammlung sind: a) die Delegierten, die von den Gemeindeversammlungen laut den vom Kreisrat festgelegten Bestimmungen ausgewählt wurden, b) Kreisratsmitglieder, die Mitglieder des SLD sind und von der Gemeindeversammlung bestätigt wurden, c) Parlamentarier und Kreisratsmitglieder, die SLD-Mitglieder sind und von der Gemeindeversammlung bestätigt wurden. 3. Die Kreisversammlung kann eine allgemeine Versammlung der Parteimitglieder des Kreises sein. 143 Art. 35. 1. Die Kreisversammlung: a) fasst Beschlüsse in den für den Kreis wichtigen Angelegenheiten, b) bewertet die Realisierung des Parteiprogramms und des Wahlprogramms der Kreisparteiorganisation, c) legt die Anzahl der Mitglieder des Kreisrats, des Kreisvorstands und der Kreisrevisionskommission fest, d) wählt den Vorsitzenden und den Sekretär des Kreisrats, die Mitglieder des Kreisrats, die Mitglieder der Kreisrevisionskommission, sowie die Delegierten zur Wojewodschaftsversammlung, e) nimmt die Rechenschaftsberichte des Kreisrates und der Kreisrevisionskommission entgegen. 2. Der Kreisversammlung stehen die Rechte des Kreiskonvents zu. Art. 36. 1. Der Kreiskonvent des SLD wird vom Kreisrat einberufen. 2. Die Delegierten zum Kreiskonvent sind: a) die Mitglieder des Kreisrats, b) die Mitglieder der Kreisrevisionskommission, c) die Delegierten, die von den Gemeindeparteiräten oder den Gemeindeparteigruppen in der vom Kreisrat festgelegten Anzahl gewählt wurden, 3. Der Kreiskonvent kann eine allgemeine Versammlung der Parteimitglieder des Kreises sein. 4. Der Kreiskonvent: a) beschließt das Wahlprogramm der Kreisparteiorganisation, b) spricht den Mitgliedern des Kreisvorstands das Vertrauen aus, c) führt Bewertungen der Realisierung des Parteiprogrammes und des Wahlprogrammes der Kreisparteiorganisation durch, d) kann Wahlen abhalten, um die Reihen der Mitglieder des Kreisrates und der Kreisrevisionskommission zu vervollständigen, e) kann bei Rücktritt oder im Falle eines Misstrauensvotums Ä nderungen in der Besetzung der Ä mter des Vorsitzenden und des Sekretärs des Kreisrates vornehmen. Art. 37. 1. Der Kreisrat: a) gibt Stellungnahmen zu den Tätigkeiten der Kreisparteiorganisation ab, b) bestätigt nach dem Einvernehmen mit dem Wojewodschaftsvorstand die Kandidatenlisten zum Kreistag in den Wahlen zur kommunalen Selbstverwaltung, c) fällt die Entscheidung zu Wahlabsprachen und Absprachen nach einer Wahl, d) beruft die Kreisversammlung auf eigene Initiative oder auf Antrag der Kreisrevisionskommission ein; beruft die außerordentliche Gemeindeversammlung in der Zusammensetzung der letzten Versammlung ein, e) beschließt den Rahmenplan für die Einnahmen und Ausgaben der Kreisparteiorganisation und bewertet seine Ausführung, f) wählt die Mitglieder des Kreisvorstandes und kann Ä nderungen in dessen Zusammensetzung vornehmen, 144 g) kann mit einer 2/3-Mehrheit in offener Wahl die Einberufung der außerordentlichen Kreisversammlung beschließen. 2. Die Mitglieder des Kreisrates sind: a) der Vorsitzende des Kreisrates, b) der Sekretär des Kreisrates, c) die Kreistagsmitglieder, die Delegierte zur Kreisversammlung bzw. zum Kreiskonvent sind und von der Kreisversammlung bzw. vom Kreiskonvent bestätigt wurden, d) Mitglieder, die Delegierte zur Kreisversammlung bzw. zum Kreiskonvent sind und gemäß Art. 13,§ 4 und 5 des Statuts ausgewählt wurden, 3. Die Arbeit des Kreisvorstands leitet der Ratsvorsitzende. 4. Der Kreisrat kann Kommissionen zu bestimmten Problemen berufen. Art. 38. 1. Der Kreisvorstand: a) koordiniert die Tätigkeiten der Gemeindeparteiorganisationen und der Partei Parteigruppen, b) leitet die Tätigkeit der Partei auf dem Gebiet der Partei, c) ist für die Finanz- und Vermögensfragen der Kreisparteiorganisation verantwortlich. 2. Der Kreisvorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Rates, dem Sekretär des Rates, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Rates, den Vorsitzenden der SLD-Fraktion des Kreistages, dem Schatzmeister, sowie Mitgliedern aus den Reihen des Kreisrates in einer von der Versammlung festgelegten Anzahl. 3. Die Arbeiten des Kreisvorstandes leitet der Ratsvorsitzende. 4. Die Amtszeit des Kreisvorstandes dauert vier Jahre; die Mitglieder erfüllen ihre Verpflichtungen bis zur Berufung eines neuen Kreisvorstandes. GEMEINDEORGANE Art. 39. 1. Der Kreisrat beschließt die Gründung bzw. Auflösung einer Gemeindeparteiorganisation. 2. Der Kreisrat kann die Entscheidung fällen, die Gemeindeparteiorganisation aufzulösen, wenn auf dem Gebiet der Gemeinde weniger als drei Parteigruppen tätig sind. Art. 40. 1. Die Legislative der Parteiorganisation der Gemeinde sind: a) die Gemeindeversammlung, die nicht seltener als alle vier Jahre einberufen wird, b) der Gemeindekonvent, der mindestens einmal zwischen den Sitzungen der Gemeindeversammlung einberufen wird, c) der Gemeindeparteirat, der nicht seltener als alle vier Monate einberufen wird. 2. Die Exekutive der Gemeindeparteiorganisation ist der Gemeindevorstand. 3. Bei einer Stadt, welche eine eigene Gemeinde bildet, wird statt der Bezeichnung „Gemeinde“ die Bezeichnung„Stadt“ verwendet. 145 Art 41. 1. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeindeparteirat einberufen. 2. Die Delegierten zur Gemeindeversammlung sind: a) Delegierte, die von den Parteigruppen nach dem vom Gemeindeparteirat beschriebenem Verfahren ausgewählt wurden, b) SLD-Gemeinderatsmitglieder, die auf den Versammlungen der Parteigruppen bestätigt wurden, c) die Vorsitzenden der Parteigruppen, d) Parlamentarier, Mitglieder des Wojewodschafts- und des Kreistages des SLD, die auf den Versammlungen der Parteigruppen bestätigt wurden. 3. Die Gemeindeversammlung kann eine allgemeine Versammlung der Parteimitglieder aus dem Gebiet der Gemeinde sein. Art. 42. Die Gemeindeversammlung: a) entscheidet in den für die Gemeinde wichtigen Angelegenheiten, b) legt die Anzahl der Mitglieder des Gemeindeparteirates, des Gemeindevorstands und der Gemeinderevisionskommission fest, c) wählt den Vorsitzenden des Gemeindeparteirates, den Sekretär des Gemeindeparteirates und die Mitglieder sowohl des Gemeindeparteirates wie der Gemeinderevisionskommission, d) nimmt die Rechenschaftsberichte des Gemeindeparteirates und der Gemeinderevisionskommission entgegen. Art. 43. 1. Den Gemeindekonvent beruft der Gemeindeparteirat ein. 2. Die Delegierten zum Gemeindekonvent sind: a) die Mitglieder des Gemeindeparteirates, b) die Mitglieder der Gemeinderevisionskommission, c) die Vorsitzenden der Parteigruppen, d) die von den Parteigruppen in der vom Gemeindeparteirat festgelegten Anzahl gewählten Delegierten. 3. Der Gemeindekonvent kann eine allgemeine Versammlung der Parteimitglieder aus dem Gebiet der Gemeinde sein. 4. Der Gemeindekonvent: a) beschließt das Wahlprogramm der Gemeindeorganisation der Partei, b) spricht den Mitgliedern des Gemeindevorstandes das Vertrauen aus, c) führt Bewertungen der Realisierung des Parteiprogrammes und des Wahlprogrammes der Gemeindeparteiorganisation durch, d) kann Wahlen abhalten, um die Reihen der Mitglieder des Gemeinderates und der Gemeinderevisionskommission zu vervollständigen, e) kann bei Rücktritt oder im Falle eines Misstrauensvotums Ä nderungen in der Besetzung der Ä mter des Vorsitzenden und des Sekretärs des Gemeinderates vornehmen. 146 Art. 44. 1) Der Gemeindeparteirat: a) gibt Stellungnahmen zur Tätigkeit der Gemeindeorganisation der Partei ab, b) bestätigt nach Einvernehmen mit dem Kreisvorstand die Kandidatenliste zum Gemeinderat bei den Wahlen zur kommunalen Selbstverwaltung, c) wählt die Mitglieder des Gemeindevorstandes und kann auch Ä nderungen in seiner Zusammensetzung vornehmen, d) beruft auf eigene Initiative oder auf Antrag der Gemeinderevisionskommission die Gemeindeversammlung ein, e) kann mit einer 2/3-Mehrheit in offener Abstimmung die Einberufung einer außerordentlichen Gemeindeversammlung beschließen, f) beschließt den Rahmenplan der Einnahmen und Ausgaben und bewertet seine Umsetzung. 2. Die Mitglieder des Gemeindeparteirates sind: a) der Vorsitzende des Gemeindeparteirates, b) der Sekretär des Gemeindeparteirates, c) Gemeinderatsmitglieder, welche Delegierte zur Versammlung bzw. zum Konvent sind und von der Versammlung bzw. vom Konvent bestätigt wurden, d) Mitglieder, die Delegierte zur Versammlung bzw. zum Konvent sind und gemäß Art. 13., § 4 und 5 ausgewählt wurden, e) Parlamentarier, Mitglieder des Wojewodschafts- und Kreistages, die Delegierte zur Versammlung bzw. zum Konvent sind und von der Versammlung bzw. vom Konvent bestätigt wurden. 3. Die Arbeiten des Gemeindeparteirates leitet der Ratsvorsitzende. Art. 45. 1. Der Gemeindevorstand: a) koordiniert die laufende Arbeit der Partei auf dem Gebiet der Gemeinde, b) ist verantwortlich für die Finanz- und Vermögensfragen der Gemeindeorganisation. 2. Der Gemeindevorstand besteht aus dem Ratsvorsitzenden, dem Ratssekretär, dem stellvertretenden Ratsvorsitzenden, dem Vorsitzenden der SLD-Fraktion im Gemeinderat, dem Schatzmeister, sowie weiteren Mitgliedern, die aus dem Gemeindeparteirat in der von der Versammlung festgelegten Anzahl ausgewählt wurden. 3. Die Arbeit des Vorstands koordiniert der Vorsitzende. 4. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; der Vorstand erfüllt seine Verpflichtungen bis zur Wahl eines neuen Vorstands. Art. 46. 1. Die Parteigruppe besteht aus mindestens fünf Parteimitgliedern, die auf dem Gebiet der Gemeinde(Stadt) oder einer Untereinheit der Gemeinde(Stadt) tätig sind. 2. Im Bedarfsfall können Parteigruppen gebildet werden, welche Parteimitglieder mehrerer Gemeinden zusammenschließen. 3. In begründeten Fällen können Parteigruppen eines bestimmten Milieus gebildet werden. 4. Der Kreisvorstand entscheidet über die Gründung oder Auflösung einer Parteigruppe und ihre Mitgliederstärke. 147 5. Die Grundorganisation wählt aus ihrer Mitte für einen Zeitraum von zwei Jahren einen Vorsitzenden und einen Schatzmeister. Die Parteigruppe kann beschließen einen Vorstand von nicht mehr als fünf Personen zu wählen, in welchem sich der Vorsitzende und der Schatzmeister befinden müssen. 6. Die Tagungen zum Rechenschaftsbericht und betreffs der Wahlen finden alle zwei Jahre statt. KAPITEL 4 Kontrollorgane und Parteigerichte Art. 47. 1. Die Kontrollorgane der Partei sind die Landesrevisionskommission sowie die Revisionskommissionen der Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden. 2. Die Revisionskommissionen wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und nicht mehr als zwei Stellvertreter und legen die Dienstvorschrift zu ihrer Arbeit fest. 3. Die Revisionskommissionen: a) bewerten die Einhaltung der Gebote der Zweckmäßigkeit und der Sparsamkeit in der Verwaltung des Vermögens und der finanziellen Ressourcen der Partei, darin die Ordnungsmäßigkeit des Aufstellens der Rahmenpläne für die Einnahmen und Ausgaben, sowie die finanziellen Rechenschaftsberichte, b) kontrollieren die Einhaltung der vom Landesparteirat erlassenen Vorschriften zur Vermögensverwaltung und des Einkassierens der Mitgliedsbeiträge sowie der vom Landesparteivorstand ausgegeben Instruktionen bezüglich der Finanz- und Vermögenspolitik. 4. Revisionskommissionen der übergeordneten Ebene haben das Recht die Organe der untergeordneten Ebene zu kontrollieren. 5. Zu den Aufgaben der Landesrevisionskommission zählt auch die Verwertung der finanziellen Mittel aus dem Konto des Wahlkampffonds des SLD zu bewerten. 6. Die Landesrevisionskommission kann den Revisionskommissionen eine Leitlinie für ihre Handlungsweise vorgeben. Art. 48. 1. Die Gerichte der Partei sind das Landesparteigericht und die Wojewodschaftsparteigerichte. 2. Das Parteigericht wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und nicht mehr als zwei stellvertretende Vorsitzende. 3. Zu den Aufgaben der Parteigerichte zählt die Erörterung: a) der Angelegenheit von Mitgliedern von Parteiorganen, die eine dem Statut entgegengesetzte Tätigkeit betreiben, b) von Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern, c) von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Parteiorganen. 4) Das Landesparteigericht führt auch die Interpretation des Parteistatuts durch und beschäftigt sich mit der Aufhebung von Urteilen der Wojewodschaftsparteigerichte. Art. 49. 1. Die Gerichte erfüllen ihre Aufgaben indem sie Ausgleiche herbeiführen und Urteile fällen. 2. Gegen Urteile der ersten Instanz können die Betroffenen Berufung einlegen. 148 3. Die Verfahrensweise vor Gericht regeln die vom Landesparteigericht erlassenen Vorschriften. Art. 49a 1. Es wird eine Landes- und eine Wojewodschaftsethikkommission einberufen. 2. Die Landesethikkommission wird vom SLD-Landesrat auf Antrag des Landesvorstandes gewählt. 3. Die Wojewodschaftsethikkommission wird vom Wojewodschaftsrat auf Antrag des Wojewodschaftsvorstandes gewählt. 4. Die Vorschriften zur Arbeit der Landes- sowie der Wojewodschaftsethikkommission werden von der Ethikcharta des SLD sowie durch die von der Landesethikkommission angenommenen Satzung festgelegt. KAPITEL 5. Beratende Organe DER POLITISCH-PROGRAMMATISCHE RAT Art. 50. 1. Der Landesparteirat beruft den Politisch-Programmatischen Rat als sein beratendes Organ. 2. Der Politisch-Programmatische Rat besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des SLD, dem Generalsekretär, Vertretern der Partei, von Gewerkschaftsverbänden, Vereinigungen sowie anderer Organisationen, welche eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem SLD unterschrieben haben. Die Mitglieder des Rates müssen nicht Mitglieder der Partei sein. 3. Die Anzahl der Personen, die eine betreffende Organisation repräsentieren, ist in der Vereinbarung zur Zusammenarbeit festgelegt. 4. Die Arbeiten des Politisch-Programmatischen Rates leitet der SLD-Vorsitzende. 5. Der Politisch-Programmatische Rat: a) führt Bewertungen der gesellschaftlich-wirtschaftlichen und politischen Situation des Landes durch, b) gibt Stellungnahmen zu den Grundsätzen des Wahlprogramms der Partei ab, c) initiiert Unternehmungen von gesellschaftlich-politischem Charakter. 6. Die Wojewodschaftsräte und die Kreisräte können Politisch-Programmatische Räte der Wojewodschaften bzw. der Kreise einberufen. Die obigen Bestimmungen 2. bis 5. werden entsprechend angewandt. DIE PROGRAMMATISCHEN PLATTFORMEN, GREMIEN UND FRAKTIONEN DES SLD Art. 51. 1. In der Partei können programmatische Plattformen tätig sein. 2. Programmatische Plattformen werden geschaffen um bestimmte programmatische Aufgaben zu erfüllen. 3. Der Landesparteirat bestätigt die Vorschriften und die Art und Weise der Einberufung der programmatischen Plattformen. 4. Der Landesparteirat sowie die Räte unterer Ebenen können: 149 a) beratende Kollegien einberufen, um deren Meinung einzuholen, b) eine SLD-Fraktion gründen. 5. An der Tätigkeit der programmatischen Plattformen, der Gremien und der Fraktionen des SLD können auch Personen mitwirken, die nicht Parteimitglieder sind. 6. Die programmatischen Plattformen, die Gremien und Fraktionen des SLD können sich in ihrer Tätigkeit nicht von Grundsätzen leiten lassen, die dem Statut und dem Programm der Partei widersprechen. KAPITEL 6. Vermögen und Finanzen Art. 52. 1. Das Parteivermögen besteht aus Immobilien, Vermögensrechten, Geldmitteln und beweglichen Gütern. 2. Das Vermögen der Partei entsteht aus: a) Mitgliedsbeiträgen, b) Schenkungen und testamentarischen Zuwendungen, c) öffentlich gesammelten Geldern, d) Mitteln aus wirtschaftlicher Tätigkeit, e) Zuwendungen aus dem Staatshaushalt, f) Zinseinkünften auf Vermögen auf Konten, 3. Die Finanzquellen der Partei sind öffentlich anzugeben. Die Parteiorgane aller Ebenen führen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über ihre Finanzen Buch und legen den zuständigen Stellen gegenüber Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ab. Art. 53. 1. Die Vorschriften zur Vermögensverwaltung und zur Erfüllung der mit dem Vermögen verbundenen Verpflichtungen legt der Landesparteirat fest. 2. Die Partei wird bei rechtlichen Vorgängen vom SLD-Vorsitzenden, dem Generalsekretär und dem SLD-Schatzmeister persönlich oder durch von ihnen eingesetzte Bevollmächtigte vertreten. Das Einsetzen von Bevollmächtigten erfolgt durch eine Willenserklärung in der Form des entsprechenden Rechtsakts. Die Willenserklärung bei Rechtsakten im Namen des SLD kann durch eine Person abgelegt werden. Bei der Erfüllung der mit dem Vermögen verbundenen Verpflichtungen bedarf es zweier Personen, wobei eine immer der Schatzmeister sein muß. 3. Das Landesexekutivkomitee: a) informiert jährlich über die erhaltene Zuwendung aus dem Staatshaushalt zur Erfüllung ihrer statusmäßigen Arbeit, b) informiert über die Quellen zur Finanzierung der Parteiarbeit im letzten Jahr. 4. Die in der Bestimmung 3. erwähnten Informationen werden auf Grundlage des Sammelrechenschaftsberichts des SLD zusammengestellt. Dieser Rechenschaftsbericht wird jedes Jahr vom gegenwärtig amtierenden Rechnungsprüfer geprüft. 5. Die in der Bestimmung 3. erwähnten Informationen werden vor Vorlage vor der entsprechenden staatlichen Institution vom Landesparteirat bestätigt. Art. 54. Der Landesparteivorstand fällt durch Beschluss Entscheidungen zu: 150 a) der Eröffnung einer Genossenschaft, b) der Eröffnung einer Handels- oder Zivilgesellschaft, c) dem Erwerb oder der Veräußerung der Beteiligung an einer Genossenschaft oder Gesellschaft. d) dem Erwerb oder der Veräußerung von Wertpapieren. Art. 55. 1. Der Landesparteirat kann durch Beschluss einen SLD-Wahlfonds eröffnen. 2. Der Landesparteivorstand stellt eine Informationssammlung über die Finanzquellen sowie über die Ausgaben aus SLD-Wahlfonds zusammen. Art. 56. Das Landesexekutivkomitee legt durch Beschluss die Vorschriften zur Beschäftigung von Angestellten durch die Partei fest. KAPITEL 7. Schlussbestimmungen Art. 57. 1. Die Vereinigung des SLD mit einer oder mehreren politischen Parteien kann auf der Grundlage einer abgeschlossenen Einigung der Interessenten erfolgen. 2. Den Inhalt der in 1) erwähnten Einigung bestätigt der Kongress mit einer 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten. 3. Der Kongress fällt gleichzeitig durch Beschluss die Entscheidung über die Übertragung von Vermögen und Finanzquellen des SLD. Art. 58. Den Beschluss zur Auflösung der Partei kann der Kongress mit einer 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten fassen bei gleichzeitiger Ernennung eines Liquidatoren. Dabei beschließt er auch die Entscheidung über die Übertragung von Vermögen und Finanzquellen der Partei. Art. 59. 1. Den Beschluss über Ä nderungen im Parteistatut fällt der SLD-Kongress mit einer 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten. 2. Der Konvent kann Ä nderungen im Parteistatut vornehmen. Der Beschluss zu einer Statutsänderung wird vom SLD-Konvent mit einer 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten gefasst. 151 KAPITEL 8. Übergangsregelungen Art. 60. 1. Mit dem Ziel die Strukturen des SLD aufzubauen und den SLD-Kongress vorzubereiten wird ein provisorischer Landesparteirat des SLD geschaffen. 2. Mitglieder des provisorischen Landesparteirats des SLD sind: a) die Gründungsmitglieder des SLD wie sie im Zusatz zum Statut genannt werden, b) Abgeordnete und Senatoren der SLD-Fraktion, die innerhalb von 30 Tagen vom Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses zum Eintrag der politischen Partei SLD ins Parteienverzeichnis eine Erklärung zum Eintritt in die Partei abgeben. Art. 61. Nicht früher als 31 und nicht später als 45 Tage nach Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses zum Eintrag der politischen Partei SLD ins Parteienverzeichnis hält der provisorische Landesparteirat seine erste Sitzung ab, auf welcher er: a) den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des SLD, den Generalsekretär und den Schatzmeister wählt, b) den provisorischen Landesparteivorstand wählt, c) die provisorische Landesrevisionskommission wählt, d) das provisorische Landesparteigericht wählt. Art. 62. Die im Art. 60. genannte erste Sitzung des provisorischen Landesparteirats berufen die Bevollmächtigten, die den Antrag auf Eintrag des SLD in das Verzeichnis der politischen Parteien gestellt haben, ein. Bis zur ersten Ratssitzung sind die Bevollmächtigten das Organ der Partei nach Art. 11,§ 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1997 über die politischen Parteien. Art. 63. Der provisorische Landesparteirat bereitet: a) die Bestimmungen zur Auswahl der Delegierten zum I. SLD-Kongress vor, b) die Projekte zu den programmatischen Dokumenten des I. SLD-Kongresses vor. Art. 64. Der provisorische Landesparteirat beruft den I. SLD-Kongress nicht später als 180 Tage nach seiner ersten Sitzung ein. Art. 65. Zur Eröffnung des I. SLD-Kongresses hat der provisorische Landesparteirat die Vollmachten, die sich aus dem Art. 25§ 1, sowie dem Art. 32§ 1 des Statuts betreffs der Einberufung und Auflösung von Organisationen auf Wojewodschafts- oder Kreisebene des SLD ergeben, inne. 152 Art.66. Zur Organisation der Strukturen des SLD in den Wojewodschaften und Kreisen beruft der Provisorische Landesparteirat Bevollmächtigte.(Zur Eröffnung des I. SLD-Kongresses stehen den Bevollmächtigten die in den Art. 5§ 1, Art. 39 und Art. 46§ 4 beschriebenen Kompetenzen zu). Art. 67. Die ersten zwei Amtszeiten der Kreis- und Gemeindeorgane, die gemäß den Übergangsregelungen des Statuts ausgewählt wurden, dauern zwei Jahre. Art. 68. Die in Art. 16§ 1 genannte Vorschrift gilt ab 2007; ab 2003 gilt die Vorschrift, dass kein Geschlecht mit weniger als 20% repräsentiert sein kann. 26.5.2001. 153 6.3.4. Organisationsordnung der Partei der Demokratischen Linken(SDL`) Beschlossen auf dem 7. Parteitag der SDL`(17.11.2001) I. Name, Sitz und Gebiet der Tätigkeit der Partei der Demokratischen Linken(Abkürzung SDL`) 1. Die Partei der Demokratischen Linken ist eine politische Partei, die nach dem Gesetz Art. 424/1991 Zb. Über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen, im Sinne der neusten Veränderungen und Ergänzungen, tätig ist. 2. Die Partei der Demokratischen Linken benutzt für ihre eigene Kennzeichnung die Abkürzung SDL`. Teil der Kennzeichnung sind auch ihre Symbole(die Hymne, die Standarte, die Fahne, das Zeichen). 3. Die Partei der demokratischen Linken wirkt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik. 4. Sitz der Zentralorgane der SDL` ist Bratislava. II. Programmatische Ziele der SDL` 5. Die SDL` ist eine politische Partei, die die Interessen und Bedürfnisse der Menschen der Arbeit vertritt- der Arbeiter, der Landwirte, der Genossenschaftsmitglieder, der Vereinigung der Kleinbauern, der Landwirte, der kleinen und mittleren Unternehmer, der Intelligenz, wie auch der jungen Leute und der Rentner und ihrer Familien. 6. Die SDL` macht sich programmatisch stark für die Geltung der Grundsätze des demokratischen Sozialismus wie der organischen Verbindung der Werte des Humanismus, der sozialen Gerechtigkeit, der pluralistischen Demokratie und der Selbstverwaltung. 7. Die SDL` wirkt in der Slowakischen Republik mit dem Ziel linksgerichtete Lösungen ihrer sozialökonomischen und gesellschaftlich-politischen Probleme durchzusetzen und zum Formieren und zum Funktionieren einer gesellschaftlichen Gemeinschaft beizutragen. 8. Die SDL` dient den Bürgern als Mittel ihrer Beteiligung am politischen Leben der Gemeinschaft, insbesondere an der Bildung der gesetzgebenden Versammlung und den Organen der örtlichen und regionalen Selbstverwaltung. 9. Die SDL` wird in Einklang mit ihrem Programm die nationalen Interessen der SR in Zusammenarbeit mit allen demokratischen, insbesondere linken Kräften durchsetzen. Ihre Ziele will sie mit den Mitteln der parlamentarischen Demokratie, der Kommunal- und Regionalpolitik, der Geltendmachung der Grundsätze der politischen Kultur und auf Grundlage eines sachlichen Dialoges durchsetzen. 10. Die SDL` hält die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten für unantastbar. Sie lehnt alle Formen der rassischen, nationalen, völkischen, bürgerlichen, politischen, sozialen, weltanschaulichen und religiösen Diskriminierung und qualitativen Unterscheidung ab. 11. Die SDL` nimmt als Mitglied der Sozialistischen Internationale, als beobachtendes Mitglied der Partei der Europäischen Sozialisten und anderer linken Nichtregierungsvereinigungen und-organisationen aktiv an deren Tätigkeit teil und nutzt die Ergebnisse des kreativen Denkens der linken Kräfte aus. 12. Diese allgemeinen Ziele werden in den programmatischen Dokumenten der SDL` konkretisiert. 154 III. Mitgliedschaft in der SDL` Die Entstehung einer Mitgliedschaft 13. Mitglied der SDL` kann jeder Bürger der SR werden, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat, kein Mitlied einer anderen politischen Partei oder Bewegung ist, mit den Zielen und den Prinzipien der SDL` einverstanden ist, sie unterstützt und sich nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten an deren Tätigkeit beteiligt. 14. Das Verfahren um die Aufnahme als Mitglied der SDL` beginnt auf Grundlage einer schriftlichen Anmeldung, die bei einer Grundorganisation oder beim BA SDL` in der Regel am Ort des ständigen Wohnsitzes oder des vorübergehenden Wohnsitzes eingereicht wird. 15. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung der GO SDL` oder der BA SDL`. Eine Mitgliedschaft in der SDL` entsteht mit dem Tag der Aufnahme. Die Entstehung einer Mitgliedschaft wird durch die Herausgabe eines Mitgliedsausweises der SDL` bestätigt, den das zuständige Parteiorgan nach Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages herausgibt. 16. Wenn die Mitgliederversammlung der GO SDL` oder der BA SDL` der Anmeldung als Mitglied der SDL` nicht zustimmen, kann der Antragsteller gegen ihre Entscheidung innerhalb von 30 Tagen, vom dem Tag an da, er von der Entscheidung erfahren hat, Berufung einlegen. Die GO SDL` oder der BA SDL` reichen unverzüglich die Berufung gemeinsam mit ihrer Stellungnahme bei der Bezirksschiedskommission der SDL` ein, deren Entscheidung endgültig ist. 17. Die Mitgliedskartei führen die GO SDL`. Die Kartei der Mitglieder, die nicht in einer GO SDL` organisiert sind, führt der zuständige BA SDL`, der mit ihnen auch die Art und Weise ihrer Einbindung in die Tätigkeit der SDL` vereinbart. Die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes der SDL` 18. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten. 19. Ein Mitglied hat das Recht: a) sich an den Maßnahmen und der Tätigkeit seiner Grundorganisation zu beteiligen und mitzuentscheiden, b) in den Organen der SDL` abzustimmen, diese zu wählen und in sie gewählt zu werden. In die ausführenden Bezirks-, Kreis- und Republiksorgane der SDL` kann ein Mitglied gewählt werden, dessen Mitgliedschaft länger als ein Jahr besteht. c) Vorschläge und Eingaben bei allen Parteiorganen einzureichen, deren Verhandlung, die Erklärung der Vorgehensweise oder der Entscheidung zu verlangen. d) Mitglieder der SDL` in alle Parteiorgane vorzuschlagen und sich an den Vorschlägen für die Kandidaten in Kommunal-, Regional- und Parlamentswahlen zu beteiligen, e) sich an den Sitzungen der Organe der SDL` zu beteiligen, in denen seine Angelegenheiten verhandelt werden. Wenn seine persönliche Verantwortung, die aus einer ihm anvertrauten Funktion hervorgeht, verhandelt wird, muss er rechtzeitig schriftlich eingeladen werden, f) sich frei auf dem Podium der Partei äußern, seine Ansichten und Stellungnahmen zur Arbeit der Partei, zur Politik der Partei und zur Tätigkeit einzelner Funktionäre zu verteidigen und durchzusetzen. Für diese Ansichten kann er in keiner Art und Weise verfolgt werden, g) über die Tätigkeit und die Beschlüsse der Organe der SDL` informiert zu werden, h) auf unabdingbare Beratung und Hilfe in bürgerlich-rechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Partei. 155 20. Die Pflichten eines Mitgliedes: a) die Organisationsordnung der SDL` einzuhalten und sich nach dem Programm der SDL` zu richten, b) ordentlich seine Funktion und Aufgaben auszuüben, mit denen er betraut wurde und die er angenommen hat, c) mit seiner Tätigkeit und seinem Auftreten die Politik der SDL` durchzusetzen, d) die Beschlüsse aller zugehörigen Parteiorgane zu respektieren, e) über seine politische Tätigkeit dasjenige Organ zu informieren, das ihn in die Funktion gewählt hat oder berufen hat, f) neue Mitglieder und Sympathisanten für die SDL` zu werben, g) die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, deren minimale Höhe, die Art und Weise der Einnahme und Berechnung die Satzung des RA SDL` festlegt. Teil dieser Richtlinie werden auch die Beiträge zur Tätigkeit der SDL` derjenigen Personen sein, welche ihre Funktionen auf Grundlage eines Vorschlages der SDL` erhalten haben, die Art und Weise ihrer Umverteilung zu ändern. Der RA SDL` kann bei der Veranstaltung einer Konferenz, eines Parteitages oder von Wahlen, einen höheren Mitgliedsbeitrag festlegen. Die Bezirkskonferenz der SDL` legt den Schlüssel ihrer Verteilung zwischen den GO und den BA SDL` fest. Die Mitgliederversammlung kann im Fall einer unvorteilhaften sozialen Situation eines Mitgliedes auf Grundlage seines Antrages, über eine Senkung bzw. das Erlassen des Mitgliedsbeitrages entscheiden. Unterbrechung der Mitgliedschaft 21. Aus schwerwiegenden Gründen kann eine Mitgliedschaft auf Grundlage eines Antrages des Mitgliedes unterbrochen werden. Die Mitgliedschaft wird immer für den notwendigen Zeitraum unterbrochen, wie dies das Gesetz verlangt. Wenn die Gründe für die Unterbrechung der Mitgliedschaft nicht mehr vorhanden sind, wird die Mitgliedschaft automatisch erneuert. Der Mitgliedsausweis bleibt während der Zeit der Unterbrechung beim BA SDL`. Aussetzung der Mitgliedschaft 22. Die Bezirksschiedskommission der SDL` kann, auf Antrag der GO oder des BA SDL`, bei der das Mitglied registriert ist, die Mitgliedschaft in der SDL` aussetzen, wenn das Mitglied mehr als 9 Monate die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hat und legt gleichzeitig den Termin für deren Begleichung fest. Nach Erfüllung dieser Forderungen wird die Mitgliedschaft erneuert. Beendigung der Mitgliedschaft 23. Die Mitgliedschaft in der Partei ist beendet mit: a) der unterschriebenen schriftlichen Bekanntmachung über den Austritt aus der Partei, b) dem Eintritt des Mitgliedes in eine andere politische Partei oder Bewegung, c) dem Tod des Mitgliedes, d) der Auflösung der Mitgliedschaft. 24. Zu einer Auflösung der Mitgliedschaft kann es insbesondere aus folgenden Gründen kommen: a) durch eine schwerwiegende Verletzung der Organisationordnung der SDL`, b) für eine Handlung, die in grobem Widerspruch mit dem Programm der SDL` steht, c) wenn ein Mitglied rechtsgültig für eine absichtlich begangene Straftat verurteilt wurde, d) für längerfristige, über ein Jahr hinausgehende, Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge, 156 e) für die Beteiligung an der Tätigkeit anderer politischer Parteien und Bewegungen, die ernsthaft den Interessen der Partei schadet, die Annahme einer nicht beschlossenen Kandidatur für diese Subjekte in einem öffentlichen Amt. 25. Über eine Auflösung der Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung der GO oder der BA SDL`. Das Mitglied muss zu dieser Sitzung schriftlich eingeladen werden. Wenn es Mitglied höherer Parteiorgane ist, ist es notwendig, dessen Stellungnahme einzuholen. Das Mitglied kann gegen die Entscheidung über die Auflösung der Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen vom Tag deren Annahme an Berufung bei der Bezirksschiedskommission der SDL` einlegen. Diese Berufung hat aufschiebende Wirkung. IV. Grundsätze der Tätigkeit, Sitzungen und Beschlussfassung in der SDL` 26. Das Hauptprinzip der Tätigkeit der SDL` ist die demokratische Bildung und Realisierung der Politik der SDL`, die sich auf innerparteiliche Demokratie, Kollektivität der Beurteilungen und Entscheidungen, die Öffentlichkeit der Sitzungen und die innerparteiliche Informiertheit stützt. Auf schriftlich eingereichte Vorschläge eines Mitgliedes oder einer Organisation der SDL` ist das jeweilige Organ der SDL` verpflichtet, schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Sitzung nach Erhalt des Vorschlages zu antworten. Für die Einhaltung der Verfahrensweise bei der Behebung der Mahnungen und Einwände der Mitglieder, Organisationen und Organe sind die Sekretäre der Organe aller Ebenen der Organisationsstruktur verantwortlich. 27. Die Organisationsstruktur der SDL` ist auf dem territorialen und Selbstverwaltungsprinzip aufgebaut und entspricht der administrativen und territorialen Ordnung der SR. Rechtliche Subjektivität haben die Grund-, Kreis- und Republiksorgane der SDL`. Träger der rechtlichen Subjektivität sind die Ausschüsse der zugehörigen Ebenen des Organisationaufbaus der SDL`. 28. Alle Organe und Funktionäre der SDL` werden in geheimer Abstimmung in der Regel aus mehreren Vorschlägen heraus gewählt. Frauen bilden mindestens 25% der Mitglieder der Organe der SDL`. Eine Ausnahme ist nur in dem Fall zulässig, wenn die Kandidatinnen nicht die nötige Anzahl der Stimmen erhalten haben oder für dieses Organ nicht die erforderliche Anzahl an Frauen kandidiert haben. Bei der Wahl des jeweiligen ausführenden Organs der SDL` werden mindestens ein Drittel Stellvertreter gewählt. Die Parteiorgane und die Funktionäre der SDL` geben Bericht über ihre Tätigkeit und sind demjenigen Subjekt verantwortlich, dass sie gewählt hat. Die Amtszeit aller Organe und Funktionäre der SDL` ist zweijährig. Die Art und weise der Wahlen der Organe und Funktionäre der SDL` regelt der RZ SDL` in der Wahlordnung der SDL`. 29. Wenn ein Mitglied eines Organs ohne entschuldigende Erklärung an dessen Sitzungen und Tätigkeiten über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht teilnimmt, wird dies als Aufgeben der Mitgliedschaft in diesem Organ gewertet. Dieses setzt die Kooptation des Mitgliedes unter den Vertreter in der Reihenfolge um, in der sie gewählt wurden. Entsprechend wird verfahren, wenn ein Mitglied sein Amt als Mitglied in diesem Organ niederlegt. 30. Funktionäre der SDL` sind der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Sekretäre der Organisationen. Wenn im Verlauf einer Amtszeit, ein Mitglied über einen Zeitraum von 6 Monaten ohne erklärende Entschuldigung nicht an den Sitzungen der Organe der SDL` teilnimmt und die Aufgaben nicht erfüllt, die ihm aus seiner Funktion und den Beschlüssen des Organs der SDL` heraus erwachsen, wird diese Handlung als Aufgeben der Funktion gewertet. 31. Die Funktion der höheren Organe besteht vor Allem in der Tätigkeit der Koordination und Vereinbarung, in Herausbildung organisatorischer und verwaltungtechnischer 157 Bedingungen für deren Aktivität und in der methodischen Hilfe. Zur Erfüllung dieser Aufgaben gründen sie Beratungs-, Hilfs- und Initiativorgane(Räte, Sektionen und Kommissionen). Der Republiksausschuss der SDL` hat das Recht, befristete oder ständige Kommissionen einzurichten und Fachsektionen in der Zeit des Wirkens der SDL` in der Regierung. Von den Bezirkseinheiten an, nach oben, gründen sich in der Regel die folgenden Räte: • der Rat der Sektionen der praktischen Politik der SDL` für den Bereich der fachlichen Tätigkeit und der praktischen Politik der SDL`, die von den Sachverständigen gebildet wird(aus Mitgliedern und Sympathisanten der SDL`), • der Rat der kommunalen und regionalen Politik für die Koordination der Tätigkeit der Parteiorgane und Organisationen bei der Realisierung des Konzepts der kommunalen und regionalen Politik der SDL`, • der Rat der Geschäftsführung der SDL` für das Gebiet der Geschäftsführung, Finanzierung und Herausbildung materieller Bedingungen für die Tätigkeit der SDL`, der das Recht hat Vorschläge, die auch die Haushaltspolitik betreffen, einzureichen, • der Rat der Arbeitspolitik der SDL`. Die Tätigkeit der Räte und Kommissionen richtet sich nach dem Organisationsstatut der SDL`, welches der RA SDL` herausgibt. Berufsklubs können die Gründung eines Rates der Klubs im Rahmen des RSPP beantragen. Wenn die Klubs in mehr als 1/3 der Bezirke registriert sind, gründet das obere Organ einen solchen Rat. 32. Die Beschlüsse zu politischen Fragen sind verbindlich für alle Mitglieder und Organisationen. Wenn Mitglieder oder eine Gruppe von Mitgliedern einer Organisation vermuten, dass ein Beschluss oder die Verfahrensweise von Organen oder Funktionären der SDL` in Widerspruch zur Organisationsordnung der SDL`, dem Programm der SDL` oder dem Beschluss eines höheren Organs der SDL` steht, können sie einen Vorschlag zu dessen Ungültigkeit bei der Republiksschiedskommission der SDL` einreichen. Deren Entscheidung ist endgültig und verbindlich für alle Teilnehmer des Streites. Der RA SDL` holt sich vor der Herausgabe der Richtlinien, die diese Organisationsordnung der SDL` konkretisieren, die Stellungnahme der Republiksschiedskommission der SDL` ein. 33. Für die Organisation, die Erfüllung der Beschlüsse und die Sicherung der täglichen Tätigkeit der SDL` sind die beauftragten Funktionäre der jeweiligen Organe und die von ihnen geleiteten berufsmäßigen Angestellten verantwortlich. Die Art und Weise der Annahme von berufsmäßigen Angestellten, die Verhältnisse der Entlohnung der Funktionäre und die Bezahlung der berufsmäßigen Angestellten der SDL` regelt die Lohnordnung in der SDL`, die vom RA SDL` beschlossen wurde. 34. Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Sitzungen aller Parteiorgane und organisationen, die der Vorsitzende des jeweiligen Organs oder der territorialen Organisation einberuft, sind, wenn nicht anders festgelegt, in der Regel öffentlich. Außerordentliche Sitzungen der Parteiorgane und –Organisationen beruft der Vorsitzende der jeweiligen Organisation ein, wenn dies mit Angabe des Ziels und des Programms 1/3 der Mitglieder des Organs oder 1/3 der Ausschüsse, die die territoriale Organisation bilden, verlangt oder auf Grundlage einer Entscheidung eines höheren Parteiorgans innerhalb von 60 Tagen nach dessen Erhalt. Die Sitzungen der obersten territorialen Organisation beruft er immer ein, wenn darüber die 3/5-Mehrheit aller Mitglieder des jeweiligen Ausschusses oder der RA SDL` entscheiden. Die Parteiorgane sind beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der Mitglieder anwesend ist, und ein Beschluss ist gefasst, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür 158 gestimmt hat, wenn die Organisationsordnung dies nicht anders festlegt. Die Art und Weise der Sitzungen und der Entscheidungsfindung regelt in Einzelheiten die Sitzungsordnung der Organe und Organisationen der SDL`, die der RA SDL beschließt. 35. Bei der Entscheidung über grundsätzliche gesellschaftspolitische und innerparteiliche Fragen kann der RR SDL` eine innerparteiliche Diskussion oder ein Referendum ausrufen. Er muss dies immer tun, wenn dies 1/3 der Grund- oder Bezirksorganisationen der SDL` beantragen. Die Ergebnisse des Referendums werden in Form eines Beschlusses bekanntgegeben. Ein Referendum kann die Organisationsordnung nicht verändern oder Personalfragen lösen. Entsprechend verfährt er auch bei der Bewertung der Ergebnisse einer innerparteilichen Diskussion, die den Charakter eine Empfehlung hat. Der RA SDL` gibt die Richtlinien für die Veranstaltung eines Referendums und einer innerparteilichen Diskussion heraus. V. Die Struktur der Partei, deren ausführende und beratende Organe, die Art und Weise deren Wahl und Erschaffung Die Organe der Grundorganisation der SDL` 36. Die Mitglieder der SDL` organisieren sich in den Grundorganisationen der SDL`(im weiteren GO SDL`). Die GO SDL` sind dem Charakter nach Dorf-, Straßen- und Stadtklubs. 37. Die Grundorganisationen der Partei entstehen durch die Vereinigung von mindestens fünf Mitgliedern mit Einverständnis des BA SDL`. Eine Grundorganisation löst sich auf, wenn die Anzahl ihrer Mitglieder unter fünf sinkt, beziehungsweise dann, wenn sie nach mehr als 12 Monaten keinerlei Tätigkeit entwickelt. Über die Auflösung der Organisation entscheiden der BA SDL`. 38. Das oberste Organ der Grundorganisation ist die Mitgliederversammlung, die sich nach Bedarf versammelt oder auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses der GO SDL` oder höherer Organe der SDL`, mindestens jedoch 4-mal jährlich. Die Sitzungen beruft der Vorsitzende der Grundorganisation ein. 39. Die Mitgliederversammlung tritt zusammen und a) beschließt: • den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der Grundorganisation, • den Bericht über die Geschäftsführung, den Haushalt der Grundorganisation, den Bericht des Revisors der Grundorganisation und den Bericht über die Beitragsmoral, • den Bericht über die Beteiligung der Mitglieder der SDL` bei der Tätigkeit der Grundorganisation, bei der Sicherung der Tätigkeit der Gemeinde-(Orts-) Vertretungen und ihrer Kommissionen, • die Entscheidungen über die Vereinigung mit anderen Grundorganisationen nach dem örtlichen und Selbstverwaltungsprinzip; entscheidet gleichzeitig über die Art und Weise der Herausbildung gemeinsamer Organe, ihre Befugnisse und ihre personelle Vertretung, • die Kandidaten für die Bürgermeister(Primatoren) und Abgeordneten der Gemeinde(Orts-)Verwaltungen, b) wählt: • den Vorsitzenden, den Ausschuss und den Revisor der Grundorganisation, • die Delegierten auf die Bezirks-(Gebiets-)Konferenz der SDL`, c) entscheidet über: • den Beitritt der Grundorganisation der SDL` zu Wahlkoalitionen bei Kommunalwahlen, wie auch über die Unterstützung der Kandidaten anderer politischer Parteien und Bewegungen, resp. unabhängiger Kandidaten, 159 d) kann vorschlagen: • die Kandidaten als Mitglieder und Funktionäre der oberen Organe der SDL, • die Kandidaten für Ä mter als Abgeordnete und den Vorsitzenden der Selbstverwaltung des Kreises und Kandidaten als Abgeordnete in den NR SR. 40. In den Zeiträumen zwischen den Mitgliederversammlungen sichert und leitet deren Ausschuss die Tätigkeit der Grundorganisation. In der Regel wählt der Ausschuss auf seiner ersten Sitzung den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär, den Geschäftsführer und den Schriftführer und legt die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Ausschusses in folgenden Bereichen fest: Kommunalpolitik, Propaganda und innerparteiliche Information, Personalfragen und das Gewinnen neuer Mitglieder. 41. Die Grundorganisation bildet ihre innere Struktur nach ihren konkreten Bedürfnissen und den Bedingungen ihrer Tätigkeit. Über die innere organisatorische Gliederung entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung. 42. In den Städten, Stadtteilen und Gemeinden, in denen mehrere Grundorganisationen der SDL` arbeiten, können diese einen gemeinsamen Koordinationsausschuss(der gesamtstädtische, gesamtdörfliche) für die Koordination der Parteiarbeit gründen. Die Grundorganisationen einigen sich gleichzeitig über die Art und Weise der Bildung des gemeinsamen Organs und dessen Vollmachten. 43. Mindestens drei Mitglieder können eine Zelle der SDL` gründen, deren Umfang der Vollmachten der Bezirksausschuss der SDL` festlegt. Dieser leitet auch die Tätigkeit der Mitglieder die nicht in einer Grundorganisation organisiert sind und keine Zelle bilden. 44. Die Parteiorgane und-organisationen binden in ihre Tätigkeit auch weitere Bürger ein, die mit der SDL` sympathisieren, mit denen sie sich auf die Art der gemeinsamen Zusammenarbeit einigen. Diese legen aus ihren Räten eine Kontaktperson fest in den Städten und Gemeinden, in denen es keine Mitglieder der SDL` gibt. Die Bezirksorgane der SDL` 45. Die Bezirksorgane der SDL` sind verantwortlich für das Niveau der Parteiarbeit im Bezirks bei der Umsetzung der politischen Linie der Partei und für die Ergebnisse der Kommunalpolitik. 46. Die Organe der Bezirksorganisation der SDL` sind; die Bezirkskonferenz, der Bezirksausschuss(im Folgenden BA SDL`), der Bezirksvorstand(im Folgenden BV SDL`) die Bezirksschiedskommission, die Bezirksrevisionskommission, die Räte und Kommissionen, die der BA SDL` festgelegt hat. 47. Das oberste Organ der Bezirksorganisation der Partei ist die Bezirkskonferenz der SDL`. Diese tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusammen. 48. Die Delegierten mit vollem Stimmrecht sind: Mitglieder des BA SDL`; die Mitglieder der Bezirksschiedskommission; diejenigen Delegierten, die von den GO SDL` nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der BA SDL` so festgelegt hat, dass sie die Mehrheit der Delegierten bilden; die Delegierten aus den Reihen der Frauen in Hinblick auf die prozentuale Vertretung der Frauen in der Mitgliederbasis gewählt werden. 49. Das Recht, mit beratender Stimme an der Bezirkskonferenz teilzunehmen, haben die Bürgermeister und Oberbürgermeister, die für die SDL` kandidierten, die Mitglieder der Bezirksrevisionskommission, die Abgeordneten der Kreisselbstverwaltungen und des NR SR im Bezirks, wenn sie nicht Delegierte mit vollem Stimmrecht sind. Das Teilnahmerecht an der Kreiskonferenz haben auch die Mitglieder aller Parteiorgane. 50. Die Bezirkskonferenz der SDL` führt Sitzungen durch und a) beschließt: • den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der Bezirksorganisation der SDL`, 160 • den Bericht über die Geschäftsführung der Bezirksorganisation der SDL`, • den Bericht über den Stand und die Perspektiven der Mitgliedergrundlage und der Beitragsmoral, • den Bericht über die Ergebnisse der Kommunalpolitik der SDL`, b) wählt: • die Delegierten zur Kreiskonferenz und dem Parteitag der SDL`, • den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksorganisation der SDL`, • den Bezirksausschuss der SDL` in der Anzahl von 7- 25 Mitgliedern und ihre Stellvertreter, • die Bezirksschiedskommission der SDL` und ihren Vorsitzenden, • die Mitglieder des Republiksrates und ihre Stellvertreter, c) schlägt vor: • die Kandidaten für die Abgeordneten der Kreisselbstverwaltungen und den NR SR, • die Kandidaten für die Mitgliedschaft in den höheren Organen der SDL` und äußert sich zu den bereits vorgeschlagenen Kandidaten. 51. Das oberste ausführende Organ der Bezirksorganisation der SDL` ist zwischen den Konferenzen der Bezirksausschuss der SDL`, der nach Bedarf zusammentritt, mindestens jedoch einmal in zwei Monaten. 52. Der Bezirksausschuss der SDL` führt Sitzungen durch und a) beschließt: • die Buchführung und den Jahresfinanzbericht, • den Plan der Arbeit der Bezirksorganisation der SDL`, • den eingesetzten stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksorganisation der SDL`, • die Personalvorschläge für die politischen Ä mter in der staatlichen Verwaltung auf Ebene des Bezirks, • den Vorschlag für die RA SDL` für den Umgang mit nicht beweglichem Eigentum, • alle arbeitsrechtlichen Beziehungen, die nach dem Gesetzbuch der Arbeit eingegangen wurden, • die Mitglieder und Vorsitzenden der beratenden und helfenden Organe des BA SDL`, • die Personalvorschläge der Kandidaten für die Abgeordneten der örtlichen und städtischen Vertretungen in den Tätigkeitsgebieten der Bezirke Bratislava und Košice. b) schlägt vor: • die Kandidaten für die Abgeordneten in die Kreisselbstverwaltungen und den NR SR im Fall vorgezogener Regional- und Parlamentswahlen, • die Vertreter der Bezirksorganisation der SDL` in dem Kreisausschuss und im Republiksrat der SDL`, • die Besetzung politischer Funktionen in der Staatsverwaltung auf Kreisebene, c) wählt: • den Sekretär des Bezirksausschusses der SDL`, • die Bezirksrevisionskommission der SDL` und deren Vorsitzenden, • die Delegierten in die Gesamtstaatliche Konferenz der SDL`, • die stellvertretenden Vorsitzenden des BA SDL` aus den Reihen der Mitglieder des BA SDL` in den Fällen, dass zwischen den Konferenzen ein stellvertretender Vorsitzender des BA SDL`: o sein Amt niedergelegt hat; die Ausübung des Amtes ist mit dem Tag des Einsendens der schriftlichen Entscheidung des stellvertrenden Vorsitzenden beim Bezirksausschuss der SDL` beendet, o aus der SDL` ausgetreten ist; die Ausübung des Amtes endet mit dem Tag des Austrittes aus der SDL`, 161 o seine Mitgliedschaft in der SDL` aufgelöst wurde; die Ausübung des Amtes endet mit dem Tag der rechtsgültigen Auflösung der Mitgliedschaft in der SDL`, o gestorben ist; die Ausübung des Amtes endet mit dem Tag des Todes, • die Kandidaten als abgeordnete der Selbstverwaltungen des Kreis im Falle vorzeitiger Regionalwahlen d) kontrolliert und beschließt: • die Tätigkeit des Bezirksvorstandes der SDL`, e) äußert sich zu: • den Kandidaten für das Amt eines Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters einer Stadt oder Gemeinde im Bezirks, wenn notwendig zu den Kandidaten als Abgeordnete. 53. Der Bezirksvorstand der SDL` sichert und koordiniert die Tätigkeit der Parteiorgane und organisationen im Bezirks bei der Erfüllung der politischen Linie und der Beschlüsse der Organe der SDL`. Er tritt operativ, mindestens jedoch 1-mal im Monat zusammen. Er kann über Fragen entscheiden, die nicht in den Kompetenzbereich der Bezirkskonferenz der SDL` und des BA SDL` fallen, dem sie in ihrer Tätigkeit verantwortlich sind. Die Mitglieder des Bezirksvorstandes sind: der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Sekretär und weitere Mitglieder, die der BA SDL` gewählt hat. Mit beratender Stimme können sich auch der Vorsitzende der Bezirksrevisionskommission und der Vorsitzende der Bezirksschiedskommission an den Sitzungen beteiligen. Die Kreisorgane der SDL` 54. Die Kreisorgane der SDL` sind verantwortlich für die Ebene der Parteiarbeit im Kreis bei der Umsetzung de politischen Linie der Partei und für die Ergebnisse der Regional- und Kommunalpolitik im Kreis. 55. Die Organe der Kreisorganisation der SDL` sind; die Kreiskonferenz, der Kreisausschuss (im Folgenden KA SDL`), der Kreisvorstand(im Folgenden KV SDL`), die Kreissschiedskommission, die Kreisrevisionskommission, die Räte und Kommissionen, die der KA SDL` festgelegt hat. 56. Das oberste Organ der Kreisorganisation der Partei ist die Kreiskonferenz der SDL`. Diese tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusammen. 57. Die Delegierten der Kreiskonferenz mit vollem Stimmrecht sind: die Mitglieder des KA SDL`; die Delegierten, die von den Bezirkskonferenzen der SDL`. Den Schlüssel muss der KA SDL` so festgelegen, dass die Mehrheit der Delegierten gewählte Delegaten sind; die Delegierten aus den Reihen der Frauen mit Rücksicht auf die prozentuale Vertretung der Frauen in der Mitgliederbasis. Das Recht mit beratender Stimme an der Kreiskonferenz teilzunehmen, haben die Abgeordneten der Kreisselbstverwaltungen und des NR SR im Bezirks, die Mitglieder der Kreisrevisionskommission und die Vorsitzenden der beratenden Organe, wenn sie nicht als Delegierte mit vollem Stimmrecht gewählt wurden. Das Recht auf Teilnahme an der Kreiskonferenz haben auch die Mitglieder aller oberen Parteiorgane. 58. Die Kreiskonferenz der SDL` führt Sitzungen durch und a) beschließt: • die Konzeption der regionalen und kommunalen Politik der SDL` und den Bericht über deren Erfüllung, • den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben de Kreisorganisation der SDL`, • den Bericht über die Geschäftsführung der Kreisorganisation der SDL`, b) wählt: • den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisorganisation der SDL`, • weitere Mitglieder des KA SDL`, 162 • die Kandidaten als Abgeordnete in die Kreisselbstverwaltungen nach einer entsprechenden Sitzung im RA SDL´, • die Kandidaten für die Abgeordneten in den NR SR und empfiehlt deren Reihenfolge, c) schlägt vor: • die Kandidaten für die Mitgliedschaft in den Republiksorganen der SDL` und äußert sich zu den bereits vorgeschlagenen Kandidaten. 59. Das oberste ausführende Organ der Kreisorganisation der SDL` ist zwischen den Konferenzen der Kreisausschuss der SDL`, dessen Mitglieder neben den Funktionären der Kreisorganisation auch die Vertreter der Bezirksorganisationen der SDL` sind. Die Kreiskonferenz der SDL` kann weitere Mitglieder des KA SDL` so wählen, dass die Anzahl der Mitglieder 25 Personen nicht übersteigt. Er tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal in zwei Monaten. 60. Der Kreisausschuss der SDL` berät und a) beschließt: • die Buchführung und den Jahresfinanzbericht, • den Plan der Arbeit der Kreisorganisation der SDL`, • den statuierten stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisorganisation der SDL`, • die Vorschläge für den RA SDL` für den Umgang mit Immobilien, • alle arbeitsrechtlichen Beziehungen, die nach dem Gesetzbuch der Arbeit eingegangen wurden, • die Mitglieder und Vorsitzenden der beratenden und Hilfsorgane des KA SDL`, b) wählt: • den Sekretär des Kreisausschusses der SDL` und weitere Mitglieder des Kreisvorstandes der SDL´ aus des Mitgliedern des KA SDL´, • die Kreisrevisionskommission der SDL` und deren Vorsitzenden, • die Delegierten in die Gesamtstaatliche Konferenz der SDL`, • die Kandidaten für die Abgeordneten in die Kreisselbstverwaltungen und den NR SR im Fall vorgezogener Regional- und Parlamentswahlen, • die stellvertretenden Vorsitzenden des KA SDL` aus den Reihen der Mitglieder des KA SDL` in den Fällen, dass zwischen den Konferenzen ein stellvertretender Vorsitzender des KA SDL`: o sein Amt niedergelegt hat; die Ausübung des Amtes ist mit dem Tag des Einsendens der schriftlichen Entscheidung des stellvertretenden Vorsitzenden beim Bezirksausschuss der SDL` beendet, o aus der SDL` ausgetreten ist; die Ausübung des Amtes endet mit dem Tag des Austrittes aus der SDL`, o seine Mitgliedschaft in der SDL` aufgelöst wurde; die Ausübung des Amtes endet mit dem Tag der rechtsgültigen Auflösung der Mitgliedschaft in der SDL`, o gestorben ist; die Ausübung des Amtes endet mit dem Tag des Todes, c) kontrolliert und beschließt: • die Tätigkeit des Kreisvorstandes der SDL`, d) wählt und beruft ab: • den Vorsitzenden des Abgeordnetenklubs in der Selbstverwaltung des Kreises nach Beratung im Klub, e) entscheidet über: • den Beitritt der Kreisorganisation der SDL zu Wahlkoalitionen für die Wahlen in die Kreisselbstverwaltungen und bestimmt seine Vertreter in den Koalitionsrat, f) äußert sich zu: • den Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters einer Kreishauptstadt, 163 • zur Tätigkeit des Abgeordnetenklubs der Kreisselbstverwaltung und zur Tätigkeit der Mitglieder der SDL in öffentlichen Ä mtern g) schlägt vor: • die Besetzung politischer Ä mter in der staatlichen Verwaltung auf Kreisebene. 61. Der Kreisvorstand der SDL` sichert und koordiniert die Tätigkeit der Parteiorgane und organisationen im Kreis bei der Erfüllung der politischen Linie und der Beschlüsse der Organe der SDL`. Er tritt operativ, mindestens jedoch 1-mal im Monat zusammen. Er kann über Fragen entschieden, die nicht in den Kompetenzbereich der Kreiskonferenz der SDL` und des KA SDL` fallen, dem sie in ihrer Tätigkeit verantwortlich ist. Die Mitglieder des Kreisvorstandes sind: der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Sekretär, der Vorsitzende der Kreisverwaltung(Mitglied der SDL), der Vorsitzende des Klubs(der Fraktion) der Abgeordneten der Kreisselbstverwaltung(Mitglied der SDL`) und weitere Mitglieder, die der KA SDL` gewählt hat. Mit beratender Stimme können sich auch die Vorsitzenden der Bezirksorganisationen der SDL` und der Vorsitzende der Kreisrevisionskommission an den Sitzungen beteiligen. 62. Die Abgeordneten, die in die Kreisselbstverwaltungen für die SDL` gewählt wurden, bilden einen Abgeordnetenklub oder eine Fraktion, wenn die SDL` Teil einer Koalition ist, und wählen sich einen Vorsitzenden, in der Regel ein Mitglied der SDL`. Der Abgeordnetenklub koordiniert und leitet die Tätigkeit der Abgeordneten bei der Erfüllung des Wahlprogramms der SDL`. Die Republiksorgane der SDL` 63. Die Republikorgane der SDL` sind für die Strategische Ausrichtung der SDL`, für deren Ergebnisse und ihre Stellung in der slowakischen Gesellschaft verantwortlich. 64. Die Organe der Republiksorganisation der SDL` sind: der Parteitag, die Gesamtstaatliche Konferenz, der Republiksrat der SDL`(im Folgenden RR SDL`), der Republiksausschuss der SDL`(im Folgenden RA SDL`), der Republiksvorstand der SDL`(im Folgenden RV SDL`), der Klub der Abgeordneten des NR SR für die SDL`, der Rat der Sektion der praktischen Politik, die Republikschiedskommission der SDL`, die Republikrevisionskommission der SDL`, die Räte und Kommissionen, die der RR SDL` beschlossen hat. 65. Das oberste Organ der SDL` ist der Parteitag der SDL`, der einmal in zwei Jahren veranstaltet wird. Ordentliche Delegierte des Parteitages sind die Mitglieder des RR, die der Parteitag bestätigt, die Mitglieder der Republiksschiedskommission der SDL` und die Delegierten, die auf den Bezirkskonferenzen gewählt wurden, die die einfache Mehrheit der Delegierten bilden müssen. Den Schlüssel zur Wahl der Delegierten des Parteitages muss der RA SDL so festliegen, dass die gewählten Delegierten die einfache Mehrheit aller Delegierten darstellen und dass die Delegierten aus den Reihen der Frauen mit Hinblick auf ihre prozentuale Vertretung in der Mitgliederbasis gewählt werden. 66. Mit beratender Stimme könne sich die Mitglieder der Republiksorgane der SDL` an den Sitzungen des Parteitages der SDL` beteiligen, wenn sie nicht als ordentliche Delegierte des Parteitages gewählt wurden. 67. Der Parteitag der SDL` wird vom Vorsitzenden der SDL` auf Vorschlag des Republiksausschusses oder auf Vorschlag des Republiksrates der SDL einberufen. 68. Der Parteitag der SDL` a) begutachtet: • die Tätigkeit des RR SDL`, des RA SDL`, der Funktionäre der SDL` und des Abgeordneten Klubs(der Fraktion) der SDL` im NR SR und des Ministerklubs (RSPP) der SDL` bei der Erfüllung der Beschlüsse und Resolutionen des Parteitages der SDL`, 164 b) beschließt: • die Organisationsordnung der SDL`, die programmatischen Dokumente der SDL` und entscheidet über die strategischen Ausrichtung der SDL`, • das Wahlprogramm der SDL`, c) äußert sich zu: • dem Beitritt der SDL` in die Regierungskoalitionen und dem Austritt aus ihnen, d) wählt: • den Vorsitzenden der SDL`, die stellvertretenden Vorsitzenden der SDL` und den Generalsekretär der SDL`. Das Amt des Generalsekretärs der SDL` ist unvereinbar mit dem Amt eines Abgeordneten des NR SR. • die Mitglieder des RA SDL` in der Anzahl von 19-25 und deren Vertreter, • die Mitglieder und den Vorsitzenden der Republiksschiedskommission der SDL`, • die Kandidaten für die Abgeordneten des NR SR, e) bestätigt: • das Ergebnis der Wahl des Mitgliedes des RR SDL` und dessen Stellvertreter durch die Bezirkskonferenzen der SDL`. 69. In dem Jahr, in dem kein Parteitag der SDL` stattfindet, kann eine Gesamtstaatliche Konferenz der SDL` stattfinden, die die grundlegenden Fragen der Politik der SDL` beurteilt. Die kann nicht über die Organisationsordnung der SDL`, Personalfragen und über die Auflösung der Partei entscheiden. Die Beschlüsse der Konferenz sind für alle Organe und Organisationen und Mitglieder der SDL` bindend. Das Programm, den Schlüssel zu der Wahl der Delegierten, die von den Bezirksausschüssen der SDL` gewählt werden, legt der RA SDL` fest. 70. Das oberste Organ der SDL` zwischen den Parteitagen und den Gesamststaatlichen Konferenzen der SDL` ist der Republiksrat der SDL`, der mindestens 2-mal im Jahr zusammentritt. Eine Entscheidung des RR SDL ist für den RA SDL und alle anderen Republiksorgane bindend. Die Sitzungen des RR SDL` beruft der Vorsitzende der SDL` ein. Er beruft ihn jedoch immer ein, wenn dies der RA SDL` verlangt. Die Mitglieder des RR SDL` sind die Mitglieder des RA SDL`, die Abgeordneten des NR SR- Mitglieder der SDL`, die Mitglieder des Ministerklubs der SDL`- Mitglieder der SDL` und die Vorsitzenden der Republiksberatungs- und Hilfsorgane der SDL`. Mit beratender Stimme können an den Sitzungen des RR SDL` auch die Mitglieder der Republiksschiedskommission der SDL` und der Republiksrevisionskommission der SDL` teilnehmen. Der Republiksrat der SDL`(in Abkürzung RR SDL`) a) entscheidet: • über Fragen, die in den Kompetenzbereich des Parteitages fallen, wenn dieser sich aus zeitlichen Gründen nicht versammeln kann, mit Ausnahme der Festlegungen des Art. 69, Buchstabe a), b), d)(außer des Amtes der stellvertretenden Vorsitzenden und des Generalsekretärs) Punkt 1-4, b) bestätigt: • die grundlegenden Entscheidungen über die Richtlinie zur Erfüllung der Linie des Parteitages der SDL`, • die Buchführung und den Jahresfinanzbericht, • die Mitglieder, den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden und den Generalsekretär der Republiksberatungs- und Hilfsorgane der SDL`. • den eingesetzten stellvertretenden Vorsitzenden der SDL`, 165 c) wählt: • den Vorsitzenden und die Stellvertretenden Vorsitzenden, die Mitglieder der Republiksrevisionskommission der SDL`, • die stellvertretenden Vorsitzenden und den Generalsekretär der SDL` aus den Reihen der Mitglieder des RA SDL` in den Fällen, dass zwischen den Parteitagen: o er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden und des Generalsekretärs der SDL` niedergelegt hat; das Ausüben den Amtes erlischt mit dem Tag des Einreichens der schriftlichen Entscheidung des stellvertretenden Vorsitzenden und des Generalsekretärs beim Republiksausschuss der SDL`, o er aus der SDL` ausgetreten ist; das Ausüben des Amtes endet mit dem Tag des Austrittes aus der SDL`, o die Mitgliedschaft in der SDL` aufgelöst wurde; das Ausüben des Amtes endet mit dem Tag der Rechtsgültigen Auflösung der Mitgliedschaft in der SDL`, o er gestorben ist; das Ausüben des Amtes endet mit dem Tag des Todes, d) kontrolliert: • die Tätigkeit des RV SDL` und hat das Recht, Informationen über die Tätigkeit weiterer Republiksorgane der SDL` einzufordern, e) ruft aus: • ein innerparteiliches Referendum und eine innerparteiliche Diskussion. 71. Das oberste ausführende Organ der SDL` in der Anzahl von 19-25 Mitgliedern im Zeitraum zwischen den Parteitagen ist der RA SDL`, dessen Mitglieder sind: die Funktionäre der SDL`, der Vorsitzende des Abgeordnetenklubs(der Fraktion) der SDL` im NR SR, der Vorsitzende des Ministerklubs der SDL`, bzw. des RSPP SDL`, die gewählten Vertreter der Kreisorganisationen der SDL` und weitere Mitglieder, die vom Parteitag der SDL` gewählt wurden. Mit beratender Stimme können die Vorsitzenden der Kreisorganisationen der SDL, der Vorsitzende der Republiksschiedskommission der SDL, der Vorsitzende der Republiksrevisionskommission der SDL, der Sprecher und die Sekretäre des RA SDL an den Sitzungen teilnehmen. 72. Der Republiksausschuss(Abgekürzt RA SDL`) Der RA SDL` entscheidet über alle grundsätzlichen politischen und innerparteilichen Fragen, aus denen Verbindlichkeiten für die gesamte Partei hervorgehen könnten. Er schafft die Bedingungen für die Umsetzung der Beschlüsse des Parteitages, der Gesamtstaatlichen Konferenz der SDL` und des RR SDL` und ist für deren Erfüllung verantwortlich. Er organisiert und bestimmt die Richtlinien der politischen Tätigkeit der Parteiorgane und funktionäre der SDL` auf horizontaler und vertikaler Ebene und koordiniert deren öffentliche Aktivitäten. Die Sitzungen beruft der Vorsitzende der SDL` mindestens einmal im Monat ein. Er beruft diese jedoch immer ein, wenn die der RV SDL` oder 1/3 der Bezirksorganisationen der SDL` verlangt. 73. Der RA SDL` hat bei der Vertretung der Interessen der Partei in vollem Umfang rechtliche Subjektivität. Der Republiksausschuss der SDL` veranstaltet Sitzungen und Der Republiksausschuss der SDL` berät und a) beschließt: • den Vorschlag der Buchführung und des Jahresfinanzberichts der SDL`, • den Arbeitsplan der Republiksorgane der SDL`, • die Vorschläge für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Regierung und der Staatssekretäre, die für die SDL gemacht wurden, • die Besetzung politischer Ä mter in der staatlichen Verwaltung, 166 • alle arbeitsrechtlichen Beziehungen, die nach dem Gesetzbuch der Arbeit festgelegt wurden, • die Disposition mit immobilem Eigentum, b) wählt und beruft ab: • den Sprecher und den Sekretär des RA SDL`. • Den Vorsitzenden des Abgeordnetenklubs im NR SR für die SDL und des Ministerklubs der SDL nach Beratung in den Klubs, c) kontrolliert und gibt seine Zustimmung zu: • der Tätigkeit des RV SDL, • der Tätigkeit des Abgeordnetenklubs der SDL und des Ministerklubs der SDL. 74. Die operative Tätigkeit und Koordination der Tätigkeit der Republiksorgane der SDL` führt der RV SDL` aus. Dazu nimmt er Entscheidungen an, falls diese nicht im Kompetenzbereich anderer Organe der SDL` sind. Für seine Tätigkeit ist er dem RA SDL` verantwortlich. Die Sitzungen des RV SDL` beruft der Vorsitzende der SDL` in der Regel 1-mal in der Woche ein. Mitglieder des RV SDL` sind Funktionäre der SDL`, der Vorsitzende des NR SR oder der Regierungsvorsitzende der SR, die von der SDL nominiert wurden, der Vorsitzende des Abgeordneten Klubs(der Fraktion) der SDL` im NR SR, der Vorsitzende des Ministerklubs der SDL`, bzw. des RSPP SDL` und der Generalsekretär der SDL`. Mit beratender Stimme können an dessen Sitzungen die Vorsitzenden der Kreisorganisationen der SDL`, der Vorsitzender der Republiksschiedskommission der SDL`, der Vorsitzende der Republiksrevisionskommission der SDL`, der Sprecher und der Sekretär des RA SDL`, teilnehmen. 75. Funktionäre der SDL`, die der Parteitag gewählt hat und welche diesem in ihrer Tätigkeit direkt verantwortlich sind, sind der Vorsitzende der SDL`, die stellvertretenden Vorsitzenden der SDL`, die für die einzelnen Bereiche der Tätigkeit der SDL` verantwortlich sind und der Generalsekretär der SDL`. Die Funktionäre der SDL` dürfen nicht mehr als 2 gewählte oder ernannte Funktionen in der horizontalen und vertikalen Ebene der Politik der SDL` ausüben. Der Parteitag kann die Unvereinbarkeit von Funktionen festlegen. Wenn ein Funktionär der SDL` über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten seine Funktion nicht ausüben kann, kann der RA SDL` die Verantwortung aufteilen oder eines seiner Mitglieder mit dem Ausüben der Funktion beauftragen. 76. Die Abgeordneten des NR SR, die für die SDL` gewählt wurden, bilden den Abgeordnetenklub(die Fraktion) der SDL`, die gemeinsam mit dem RA SDL` für die Erfüllung des Wahlprogramms der SDL` und die Realisierung der parlamentarischen Politik der SDL` verantwortlich ist. In den Abgeordnetenklub(die Fraktion) der SDL` können auf Grundlage eines Vorschlags des Vorsitzenden des Klubs mit der Zustimmung des RA SDL` auch unabhängige Abgeordnete oder Abgeordnete, die für andere politische Subjekte kandidiert haben, aufgenommen werden. 77. Wenn das zuständige Organ über den Beitritt zu einer Regierungskoalition entscheidet, bildet sich der Ministerklub der SDL`. Dessen Mitglieder sind die Regierungsmitglieder der SR und die Staatssekretäre, die die SDL` vorgeschlagen hat. Über die Tätigkeit des Ministerklubs der SDL und alle Handlungen der SDL in der Regierung erstattet der Vorsitzende des Klubs auf jeder ordentlichen Sitzung ausführlich Bericht. Jedes Mitglied der Partei und jeder Sympathisant der SDL` nimmt, wenn er eine Nominierung für eine Funktion in der Regierung oder eine Funktion eines Staatssekretärs annimmt, auch die Bedingung an, dass er im Ministerklub der SDL` mitarbeiten und zur Tätigkeit der SDL` beitragen wird. 78. Der RA SDL` kann dem Selbstverwaltungsorgan der SDL` die gesamtslowakische Tätigkeit und Kompetenz zuerkennen. 167 VI. Statuts-, Schieds- und Revisionsorgane der SDL` 79. Jede Stufe der Organisationsstruktur der SDL`, die rechtliche Subjektivität besitzt oder über seine finanzielle Lage Buch führt, wird von Statutsvertretern vertreten. Der Statutsvertreter der Grundorganisation der SDL` ist ihr Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender. Der Statutsvertreter der Bezirksorganisation ist der Vorsitzende und der eingesetzte stellvertretende Vorsitzende der Bezirksorganisation der SDL`. Der Statutsvertreter der Kreisorganisation ist der Vorsitzende und der eingesetzte stellvertretende Vorsitzende der Kreisorganisation der SDL`. 80. Für die Schlichtung von Streitfragen gründen die Parteiorgane Schiedskommissionen der SDL` mit mindestens 3 Mitgliedern. Die Mitgliedschaft in einer Schiedskommission ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in ausführenden Organen der SDL`, dem Republiksrat der SDL` und der Arbeit im Apparat der SDL`. Die Schiedskommissionen bilden sich nicht in den Grundorganisationen der SDL` und nicht auf Kreisebene. 81. Die Schiedskommission entscheidet über eine Streitfrage innerhalb von 30 Tagen. Die Stellung und die Tätigkeit der Schiedskommissionen regelt eine Richtlinie, die der RA SDL` beschließt. 82. Für die Sicherung der Kontrolle der Geschäftsführung der SDL` gründen die Parteien Revisionskommissionen, die 3- 5 Mitglieder haben, oder bestimmen einen Revisor der Buchführung. Die Mitgliedschaft in einer Revisionskommission ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in ausführenden Organen der SDL` und der Arbeit im Apparat der SDL`. Die Tätigkeit der Revisionskommission leitet deren Vorsitzender. 83. Die Stellung und Tätigkeit der Revisionskommissionen und Revisoren der Buchführung regelt die Richtlinie, die der RA SDL` beschlossen hat. VII. Öffentliche Ä mter Die Zusammenstellung der Kandidatenlisten 84. Die Kandidatenlisten für die Wahl in die örtlichen Selbstverwaltungen stellen zusammen und beschließen die Grundorganisationen oder die Bezirksausschüsse der SDL`, welche auch die Bevollmächtigten für das Einreichen der Kandidatenlisten vorschlagen. 85. Die Kandidatenlisten für die Wahl in die Organe der Kreisselbstverwaltungen stellen, auf Grundlage der Wahlergebnisse auf den Bezirkskonferenzen, zusammen und beschließen die Kreiskonferenzen(KK SDL`), welche auch die Bevollmächtigten für das Einreichen der Kandidatenlisten vorschlagen und wählen. 86. Die Kandidatenlisten für die Wahlen in den NR SR beschließt der Parteitag der SDL`(RR SDL`), welche die Empfehlungen der Kreiskonferenzen der SDL` respektiert. Die Bevollmächtigten für das Einreichen der Kandidatenlisten beschließt das zuständige Organ der SDL` nach Konsultation im RA SDL`. Die Regeln der Delegation von Vertretern in die Wahlkommissionen 87. Über die Delegation von Mitgliedern und Sympathisanten in die Wahlkommissionen entscheidet das zuständige ausführende Organ der SDL`. 88. Wenn in einer Gemeinde und Stadt keine Grundorganisationen der SDL` bestehen, dann delegiert das zuständige Bezirksorgan der SDL` die Vertreter in die Wahlkommissionen der Gemeinde oder der Stadt. 168 Die Klubs der Abgeordneten und andere öffentliche Ä mter 89. Jedes Parteimitglied und jeder Sympathisant der SDL` nimmt, wenn er die Nominierung zu einem Abgeordnetenamt annimmt, auch die Verpflichtung an, dass er im Abgeordnetenklub der SDL` mitarbeiten wird und zur Tätigkeit der SDL` beitragen wird an. Diese Klubs dürfen nicht die vom Gesetz festgelegte Unabhängigkeit der Entscheidung eines gewählten Volksvertreters beeinträchtigen. Sinn ihrer Tätigkeit ist es, ein System der Unterstützung für die qualifizierte Arbeit unserer Vertreter zu schaffen, und dies auch durch ihre Einordnung in die Struktur der Partei. 90. Über die Tätigkeit der Klubs gibt der Vorsitzende des Klubs detaillierte Information an das zuständige Parteiorgan weiter und hat das Recht von ihm politische Entscheidungen und Empfehlungen zu verlangen. VIII. Die Beziehungen zu anderen politischen Parteien und Organisationen, die der SDL` nahe stehen 91. Im Interesse der Erfüllung ihrer programmatischen Ziele, bei Einhaltung der Prinzipien der Sozialistischen Internationale, arbeitet die SDL` mit Parteien und Bewegungen zusammen, die in Einklang mit der Rechtsordnung der SR tätig sind, und bei Bedarf bildet sie mit ihnen Wahl- und andere Koalitionen. Die SDL` arbeitet mit fachlichen und weiteren Organisationen und Bürgervereinigungen bei der Durchsetzung ihres Programms und der linken politischen Werte zusammen. 92. An den Sitzungen der Organe der SDL` können, wenn dies Teil der Vereinbarung über die Zusammenarbeit ist, mit beratender Stimme Vertreter von Bürgerinitiativen und vereinigungen teilnehmen, die in die SDL` eingeschlossen sind oder mit ihr zusammenarbeiten, bzw. sie können mit Vorschlägen und Anträgen zur Bildung und Realisierung der Politik der SDL` beitragen. Die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit können auch Festlegungen darüber enthalten, dass die Vertreter dieser Organisationen, sofern sie Mitglieder der SDL` sind, in die Parteiorgane aller Ebenen des Organisationsaufbaus der SDL` kandidieren und gewählt werden oder sich an den Sitzungen der Organe der SDL` mit beratender Stimme beteiligen können. IX. Die Grundsätze der Geschäftsführung der SDL` 93. Das Eigentum der SDL` ist gemeinschaftlicher Besitz der Partei, dem die SDL` mit ihren Verbindlichkeiten Entsprechung leistet. 94. Die Organisationen und Organe der SDL` treten in Rechtsbeziehungen in ihrem Namen ein und tragen die volle besitzrechtliche Verantwortung, die aus diesen Beziehungen hervorgeht. Sie können sich nur bis zur Höhe ihres Eigentums binden und nur solche Verbindlichkeiten eingehen, deren Erfüllung in ihren unmittelbaren Möglichkeiten liegt. Das immobile Eigentum zur Disposition stellen, können sie nur mit der Zustimmung des RA SDL`. 95. Für die Organisation oder das Organ der SDL` ist verantwortlich, handelt und unterschreibt in geschäftlichen Angelegenheiten in der Regel der Vorsitzende, der Generalsekretär, der eingesetzte stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. 169 96. Die Bildung der Haushaltsmittel der SDL` wird umgesetzt in Form von: • der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge, • der Anteilen aus den Gewinnen aus den unternehmerischen Tätigkeiten von Rechtspersonen, • der gesetzlich festgelegten staatlichen Beiträgen für politische Parteien, • Schenkungen physischer und rechtlicher Personen, • Spenden für die Unterstützung der Tätigkeit der SDL`, • anderer Einnahmen. 97. Die Gründung einer unternehmerisch tätigen Rechtsperson oder das Herantreten an eine solche Rechtsperson, die einer Tätigkeit nachgeht wie sie im Gesetz 424/1991 Zb. über die Vereinigung in politischen Parteien und Bewegungen, erfordert die Zustimmung des RA SDL`. 98. Der RA SDL` legt die Richtlinien für die Geschäftsführung der SDL` für die geschäftsführenden Organe und Organisationen der SDL`, einschließlich der Nutzung der Zuschüsse für die bei den Wahlen erhaltenen Stimmen fest. X. Übergangsweise und abschließende Festlegungen 99. Dasjenige Organ, in dessen Kompetenzbereich es liegt über die Auflösung der SDL`, in Form einer freiwilligen Auflösung, über den Zusammenschluß mit einer anderen politischen Partei, Bewegung, oder über die Umwandlung in eine Bürgervereinigung zu entscheiden, ist ausschließlich der Parteitag der SDL`. 100. Wenn der Parteitag der SDL` über die Auflösung der SDL` in Form ihrer Vereinigung mit einer anderen politischen Partei oder Bewegung, bzw. deren Umwandlung in eine Bürgerbewegung entscheidet, gehen alle ihre Rechte, das Eigentum und die Verbindlichkeiten auf den Rechtsnachfolger über. 101. Wenn der Parteitag de SDL` über die Auflösung der SDL` in Form einer freiwilligen Auflösung ohne einen Rechtsnachfolger entscheidet, benennt er gleichzeitig ein Liquidator, dessen Rechte und Pflichten das Gesetz 424/1991 Zb. über die Vereinigung in politischen Parteien oder Bewegungen festlegt. Der Liquidator löst alle Verbindlichkeiten der SDL` und überführt das Eigentum für humanitäre Zwecke. 102. Diese Organisationsordnung erlangt Gültigkeit mit dem Tag des Beschlusses durch die einfache Mehrheit der Delegierten des Parteitages der SDL`. 170 6.3.5. Statut der Ungarischen Sozialistischen Partei(MSZP) Die Mitglieder der Ungarischen Sozialistischen Partei, ihre Funktionäre, Gremien und Organisationen sowie die durch die Partei nominierten oder von ihr unterstützten Inhaber öffentlicher Ä mter, sind entsprechend der im Statut formulierten Bestimmungen verpflichtet, ihre politische Arbeit zu leisten, ihre Tätigkeit im öffentlichen Leben auszuüben und sich am politischen Wettbewerb um das Vertrauen der Wähler zu beteiligen. 1. Kapitel Name, Abkürzung, Symbol, Vertreter der Partei § 1 1. Name: Ungarische Sozialistische Partei Abkürzung: USP Symbol: Die rote Nelke 2. Sitz: 1081 Budapest, Köztársaság tér 26. 3. Vertreter: Der Parteivorsitzende sowie – in den durch das Statut festgelegten Aufgabenbereichen – der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Geschäftsführer. Wesen, Ziele und politische Bestrebungen der Partei § 2 1. Die Ungarische Sozialistische Partei ist als sozialdemokratische Partei Erbe und Bewahrer der im Laufe der Geschichte des ungarischen Volkes entstandenen nationalen und linken Werte und gesellschaftlichen Ziele. Ihre Tätigkeit basiert auf den unvergänglichen Prinzipien der ungarischen und der internationalen sozialistischen und sozialdemokratischen Bewegungen. 2. Die Ungarische Sozialistische Partei ist Mitglied der Sozialistischen Internationale und assoziiertes Mitglied der Partei der Europäischen Sozialisten. Sie bekennt sich zu den Werten der internationalen Gemeinschaft der sozialdemokratischen Parteien und tritt für diese Werte ein. 3. Die Ungarische Sozialistische Partei setzt sich im Interesse des Friedens und der Sicherheit, der demokratischen internationalen Beziehungen, der ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Verwirklichung der Rechte der nationalen Minderheiten für den Zusammenschluss und das Bündnis der demokratischen Länder ein. Sie unterstützt die Integration Ungarns in die Gemeinschaft der Europäischen Union. In diesem Sinne vertritt sie die Interessen der Nation und setzt sich für die Wahrung der ungarischen Kultur sowie der Identität des ungarischen Volkes ein. 4. Ziel der Ungarischen Sozialistischen Partei ist die Schaffung einer Gesellschaft, die auf den Werten der Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität basiert. Diese Bestrebungen will sie mit der Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit und mit der erforderlichen Verantwortung gegenüber der natürlichen und der vom Menschen geschaffenen Umwelt verwirklichen. 5. Die Ungarische Sozialistische Partei vertritt die politischen Interessen der Arbeitnehmer sowie all jener, die sich mit den Werten und Zielen der Partei identifizieren. Sie tritt entschieden gegen jede Form und Manifestation der Recht- und Schutzlosigkeit auf. Sie tritt für die Verwirklichung der Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten ein. Sie kämpft für das Ende der Armut und der Rückständigkeit, für den Abbau der gesellschaftlichen Ungleichheit. Ihr grundsätzliches Ziel ist es, jedem die Möglichkeit und die Chance zu geben, seine Lebensqualität zu verbessern, sich modernes Wissen anzueignen und dieses einzusetzen sowie zu erreichen, dass jeder Mensch in einer 171 Gemeinschaft leben kann, in der sein Schicksal von seiner Bildung und seinen Leistungen bestimmt wird. Arbeits- und Funktionsprinzipien der Partei § 3 1. Konstitutionalität: Die Partei führt ihre Tätigkeit im Rahmen der Verfassung und der konstitutionellen Rechtsordnung aus, sie wirkt mit an der Herausbildung und der Manifestation des Willens des Volkes. 2. Nationales Engagement: Mit ihrer Arbeit vertritt die Partei die Interessen des ungarischen Volkes, sie pflegt und mehrt die Kultur des ungarischen Volkes, die demokratischen Traditionen und die unvergänglichen Werte der Nation innerhalb der Landesgrenzen und über diese hinaus. 3. Sauberkeit und Verantwortung im öffentlichen Leben: Die Mitglieder der Partei üben ihre Tätigkeit im öffentlichen Leben entsprechend der moralischen Normen der Gesellschaft sowie unter konsequenter Einhaltung der Gesetze und im Sinne der Durchsetzung des öffentlichen Interesses aus. 4. Demokratie: Die Tätigkeit der Partei und die verfolgte Politik wird durch die Mitglieder direkt oder durch die Delegierten und die gewählten Gremien bestimmt. Durch den organisatorischen Aufbau und die Funktionsprinzipien der Partei wird die Durchsetzung des Willens der Mehrheit garantiert, wobei gleichzeitig die Möglichkeit zur Vertretung der Standpunkte der Minderheit besteht. 5. Freiwilligkeit: Das Parteimitglied geht die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen aus freiem Willen ein und kann die Form seiner in der Partei geleisteten Arbeit im Rahmen des Statuts frei bestimmen. 6. Gleichberechtigung: Die Rechte und Pflichten der Mitglieder gelten für alle in gleicher Weise. 7. Gemeinsames Handeln: Die Mitglieder sind verpflichtet, zur Verwirklichung der Ziele der Partei und der aktuellen politischen Aufgaben organisiert zusammenzuarbeiten. 8. Recht zur freien Meinungsäußerung und eigenständigen Assoziation: Die Mitglieder können innerhalb der Partei frei ihre Meinung äußern, sie können ihre Anerkennung für die Arbeit eines Mitglieds, eines Funktionärs, einer Organisation oder eines Gremiums zum Ausdruck bringen; Gleichgesinnte dürfen sich im Rahmen des Statuts innerhalb der Partei organisieren. 9. Parteiinterne Solidarität: Die Mitglieder verhalten sich solidarisch gegeneinander und tragen ihre Konflikte unter gegenseitiger Achtung der Menschenwürde und unter Einhaltung der Bestimmungen des Statuts aus. Die Partei schützt auf Grund ihrer politischen bzw. öffentlichen Tätigkeit grundlos beschuldigte oder benachteiligte Mitglieder mit ihren eigenen Mitteln. 10. Informationsaustausch: Die Mitglieder, Funktionäre, Organisationen und Gremien der Partei informieren die betreffenden Personen in der Hauptsache und zu gegebenem Zeitpunkt über all jene Tatsachen, Umstände und Standpunkte, die im Sinne einer fundierten Entscheidungsfindung erforderlich sind. 11. Offenheit und Öffentlichkeit: Die Partei steht unabhängig von der weltanschaulichen bzw. religiösen Überzeugung, der Abstammung, der nationalen Zugehörigkeit und der ausgeübten Beschäftigung allen offen, die ihre Ziele, Werte und Funktionsprinzipien anerkennen. Sie respektiert die Gewissensfreiheit ihrer Mitglieder. Ihre Arbeit ist gegenüber der Öffentlichkeit von Offenheit geprägt. 12. Demokratische Zusammenarbeit: Die Partei arbeitet im Interesse des Landes und der Nation mit allen gesellschaftlichen Kräften, politischen Organisationen und zivilen Bewegungen zusammen, deren Bestrebungen der Demokratie und dem Fortschritt dienen. 172 II. Kapitel Die Parteimitgliedschaft § 4 Mitglied der Partei können Personen werden: a) die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, b) die das Parteiprogramm und das Statut der Partei anerkennen, c) die nicht bereits Mitglied einer anderen ungarischen Partei sind, d) gegenüber deren Mitgliedschaft keine gesetzlichen oder statuarischen Einwände bestehen, e) die sich verpflichten, den laut Statut festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu leisten, f) für die keine ihre Handlungsfähigkeit ausschließende oder einschränkende Pflegschaft beantragt wurde. Das Aufnahmeverfahren § 5 1. Der Antragsteller füllt eine„Eintrittserklärung“ aus, die bei der Leitung jeder Ortsorganisation eingereicht werden kann. Inhalt und Form der„Eintrittserklärung“ werden auf Antrag des Landesvorstandes durch den Ausschuss beschlossen. 2. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird – im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung – durch die Mitgliederversammlung oder die Delegiertenversammlung der Ortsorganisation bzw. – bei Vorliegen einer Vollmacht – durch die Mitgliederversammlung der Grundorganisation beschlossen. Der Aufnahmeantrag ist als Punkt in die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung aufzunehmen. Der Antragsteller ist zu dieser Sitzung einzuladen. Wenn eine Grundorganisation den Beschluss zu diesem Antrag fasst, ist der Vorstand der Ortsorganisation davon unverzüglich zu unterrichten. 3. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann nicht zurückgewiesen werden, wenn aus der „Eintrittserklärung“ hervorgeht, dass der Antragsteller die in§ 4 des Statuts festgelegten Voraussetzungen erfüllt. 4. Wird die Aufnahme des neuen Mitglieds durch die Ortsorganisation oder die Grundorganisation abgelehnt, kann der Antragsteller sich mit einer Beschwerde an die Ethik- und Schlichtungskommission des territorialen Verbandes wenden. Die Beschwerde ist im Rahmen einer außerordentlichen Zusammenkunft eingehend zu prüfen. Anschließend informiert der Ausschuss die Betreffenden schriftlich über das Ergebnis seiner Untersuchung. 5. Nachdem die Aufnahme des neuen Mitglieds beschlossen wurde, wird das Mitglied von der Ortsorganisation ins Register eingetragen(eingetragenes Parteimitglied). Das Anfangsdatum der Mitgliedschaft ist der Tag der Mitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung bzw. der Tag der Mitgliederversammlung der Grundorganisation. Die zentrale Mitgliederregistratur ist über den territorialen Verband binnen fünfzehn Tagen von der Registrierung des neuen Mitglieds in Kenntnis zu setzen. 6. Das Parteimitglied: a) kann seine Rechte in der Ortsorganisation in vollem Umfang wahrnehmen, in deren Register es geführt wird; b) kann an der Arbeit jeder Ortsorganisation teilnehmen, die es aufnimmt, ist jedoch in Ortsorganisationen, in deren Register es nicht eingetragen ist, nicht abstimmungsberechtigt(mitwirkendes Parteimitglied); c) kann – bei Nachweis seiner Mitgliedschaft – die Ummeldung in eine andere Ortsorganisation beantragen. In diesem Fall wird das Mitglied aus dem Register der Ortsorganisation gestrichen, deren Mitglied es bis dahin war, und die zentrale Mitgliederregistratur wird über den territorialen Verband binnen fünfzehn Tagen über 173 diesen Vorgang informiert. Die Ortsorganisation, in die sich das Mitglied ummelden lässt, trägt das Mitglied in sein Register ein und setzt die zentrale Mitgliederregistratur über den territorialen Verband binnen fünfzehn Tagen über diesen Vorgang in Kenntnis. 7. Das Parteimitglied erhält einen Parteiausweis, der durch die zentrale Mitgliederregistratur ausgestellt wird. 8. Wenn bereits zu einem vorherigen Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in der Partei bestand, kann die Mitgliedschaft nicht wieder aufgenommen werden vor Ablauf: a) eines Jahres, wenn die Mitgliedschaft durch Austritt oder Streichung(aus dem Register) beendet wurde; b) von zwei Jahren, wenn das Mitglied ausgeschlossen wurde; c) von vier Jahren, wenn die Mitgliedschaft aus den in§ 7 Abs. 4 e) festgelegten Gründen beendet wurde. Rechte und Pflichten des Parteimitglieds § 6 1. Das Mitglied hat das Recht: a) sich über die Arbeit der einzelnen Organisationen der Partei zu informieren sowie rechtzeitig über die Veranstaltungen und sonstigen wichtigen Angelegenheiten informiert zu werden, die eingetragene oder mitwirkende Mitglieder betreffen; b) seine Meinung auf den Parteiforen frei in Wort und Schrift zum Ausdruck zu bringen und zu verbreiten; die Leistungen oder Versäumnisse eines jeden Parteimitglieds, Funktionärs, einer jeden Organisation, eines jeden Gremiums und einer jeden Gemeinschaft entsprechend zu bewerten; c) auf seine an Organisationen, Gremien und Funktionäre der Partei gerichteten Kommentare binnen dreißig Tagen eine meritorische Antwort zu erhalten; d) innerhalb der Partei in Bezug auf jedes Problem – einschließlich Personalfragen – die politische Initiative zu ergreifen, dazu die entsprechende Unterstützung zu mobilisieren bzw. sich den Initiativen anderer anzuschließen; e) direkt sowie über die Delegierten bzw. durch persönliche Meinungsäußerung in den Parteidebatten an den Beschlüssen der Partei teilzunehmen; f) im Rahmen des Statuts an der Entscheidung von Personalfragen und an der politischen Kontrolle der direkt oder indirekt von ihm gewählten Personen teilzunehmen; g) in seiner Ortsorganisation an der Wahl der Kandidaten der Partei für das Parlament und die kommunale Selbstverwaltung sowie das Amt des Bürgermeisters teilzunehmen, an seinem Wohnort – sofern er dort nicht als Mitglied registriert ist – seine Meinung zur Kandidatur zu äußern und an der Lösung der im Zusammenhang mit den Wahlen anstehenden Aufgaben mitzuwirken; h) die in Bezug auf die eigene Person gestellten Anträge zu kennen und sich zu diesen zu äußern; i) an dem Ort, an dem er als Mitglied registriert ist, in jedes beliebige Amt und jede beliebige Position gewählt zu werden, wenn dies nicht den Bestimmungen des Gesetztes oder des Statuts zuwiderläuft. Um auf Landesebene in ein Gremium oder als Funktionär gewählt bzw. delegiert werden zu können, ist jedoch eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Partei Voraussetzung; j) den politischen, moralischen und rechtlichen Schutz der Partei in Anspruch zu nehmen, sobald ihm aus seiner als Mitglied oder im Namen der Partei in gutem Glauben und moralisch einwandfrei ausgeführten politischen Tätigkeit Nachteile entstehen oder in diesem Zusammenhang unbegründet Anklage gegen ihn erhoben wird; 174 k) die durch die Partei gewährten Bildungs- und Informationsangebote sowie andere Dienstleistungen dieser Art in Anspruch zu nehmen; l) sich im Falle der Verletzung seiner Rechte innerhalb der Partei an die Landes-Ethikund Schlichtungskommission zu wenden. 2. Das Parteimitglied hat die Pflicht: a) das Programm der Partei zu vertreten und zu seiner Popularisierung beizutragen, das Ansehen der Partei und ihren Rückhalt in der Bevölkerung auch durch seine Lebensführung und persönliche Haltung zu erhöhen; b) regelmäßig am öffentlichen Leben und der politischen Arbeit der Partei teilzunehmen; c) die Beschlüsse der Organisationen und Gremien der Partei auszuführen. Wenn das Mitglied diese Beschlüsse nicht akzeptiert, darf es nur im Rahmen der durch das Statut festgelegten Bestimmungen gegen sie auftreten. In der Minderheit verbliebene Meinungen dürfen in der Öffentlichkeit als solche vertreten werden; d) die übernommenen Ä mter verantwortungsvoll und zuverlässig auszufüllen; e) an der Wahlkampagne der Partei teilzunehmen, die Kandidaten der Partei zu unterstützen; f) keine politischen Bestrebungen zu unterstützen, die mit den Zielen, dem Programm der Partei oder den Stellungnahmen, die durch ihre Organisationen, Abgeordnetengruppen und Gremien gegeben werden, unvereinbar sind; g) in Parteidebatten guten Glaubens zu handeln, die menschliche Würde der Diskussionspartner zu achten, unbegründete Konflikte zu meiden und erst dann Rechtsbeistand außerhalb der Partei zu suchen, wenn alle durch das Statut gegebenen Möglichkeiten erschöpft sind; h) den in der Vereinbarung festgesetzten Mitgliedbeitrag zu bezahlen. 3. Funktionäre und Inhaber öffentlicher Ä mter der Partei, haben die Pflicht: a) die Verantwortung für die Stärkung der Anerkennung und des Vertrauens der Gesellschaft in die Partei in erhöhtem Maße zu tragen; sich im Privatleben den höheren moralischen Anforderungen entsprechend zu verhalten, die an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in der Regel gestellt werden, d. h. ein dem gemäßes Verhalten zu zeigen und ein entsprechendes Leben zu führen; b) die Durchsetzung des Statuts und der Funktionsprinzipien der Partei sowie der Rechte und Pflichten der Parteimitglieder in ihrem Zuständigkeitsbereich zu garantieren. 4. Parteimitglieder, die nicht über die ungarische Staatsangehörigkeit verfügen, können keine Parteiämter bekleiden. Die Beendigung der Mitgliedschaft § 7 1. Eine Mitgliedschaft endet bei: a) Austritt aus der Partei; b) Ausschluss aus der Partei; c) Streichung des Mitglieds(aus dem Register); d) Tod des Mitglieds. 2. Der willentliche Austritt aus der Partei ist bei der Ortsorganisation anzuzeigen, in deren Register das Mitglied eingetragen ist. Nachdem diese Mitteilung erfolgt ist, wird das austretende Mitglied durch die Ortsorganisation aus dem Register gestrichen. Von diesem Vorgang ist die zentrale Mitgliederregistratur über den territorialen Verband binnen fünfzehn Tagen in Kenntnis zu setzen. 3. Durch Ausschluss aus der Partei kann eine Mitgliedschaft nur als festgesetzte Strafe nach einem Disziplinarverfahren beendet werden. 4. Die Ortsorganisation ist verpflichtet, die Mitgliedschaft zu beenden und die Daten des Mitglieds aus dem Register zu streichen, wenn: 175 a) das Mitglied seit mindestens einem Jahr bestehende, selbstverschuldete Rückstände bei den Zahlungen des Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung nicht begleicht; b) für das Mitglied vom Gericht eine Pflegschaft angeordnet wurde, die seine rechtskräftige Handlungsfähigkeit ausschließt oder einschränkt; c) das Mitglied einer anderen, in Ungarn registrierten Partei beigetreten ist; d) das Mitglied ein öffentliches Amt bekleidet, das auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen mit der Parteimitgliedschaft unvereinbar ist und die Beendigung der Mitgliedschaft nicht beantragt hat; e) das Mitglied im Zuge der Aufstellung oder der Wahl von Kandidaten für das Parlament, die kommunale Selbstverwaltung, das Amt des Bürgermeisters oder in einem anderen Zusammenhang, in dem Kandidaten durch die Partei aufgestellt werden, willentlich als Kandidat für eine andere Partei oder eine gesellschaftliche Organisation oder als unabhängiger Kandidat gegen die Kandidaten der Partei antritt bzw. diese Absicht öffentlich kundtut. 5. Die zentrale Mitgliederregistratur wird von der Ortsorganisation über den territorialen Verband binnen fünfzehn Tagen von der Beendigung einer Mitgliedschaft in Kenntnis gesetzt. 6. Der Tod eines Mitglieds wird durch die Ortsorganisation ins Register eingetragen und der zentralen Mitgliederregistratur binnen fünfzehn Tagen über den territorialen Verband mitgeteilt. Unterstützendes Mitglied, Aussetzung der Mitgliedschaft § 8 1. Unterstützende Mitglieder: a) können all jene Personen sein, die die Partei materiell und moralisch unterstützen, ohne dabei die mit der Mitgliedschaft einhergehende organisatorische Bindung einzugehen; b) sind berechtigt, sich über die öffentlichen Veranstaltungen der Partei zu informieren, zu diesen eingeladen zu werden und ihre Meinung in diesem Rahmen kund zu tun; c) verfügen nicht über die in§ 6 Abs. 1 des Statuts festgelegten Rechte; d) werden als solche erfasst, wenn der Antrag auf der Grundlage der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise der Ortsorganisation oder des territorialen Verbandes gebilligt wird. 2. Aussetzung der Mitgliedschaft: a) Die Möglichkeit zur Aussetzung der Mitgliedschaft besteht für Personen, die vorübergehend auf Grund ihrer Situation außerstande sind, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen bzw. die damit verbundenen Rechte wahrzunehmen. b) Während der Aussetzung kann das Mitglied seine Rechte nicht in Anspruch nehmen und muss die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nicht erfüllen. Seine Handlungen dürfen sich jedoch auch während dieses Zeitraumes nicht gegen die Politik oder die Interessen der Partei richten. c) Um eine Aussetzung der Mitgliedschaft zu erwirken, lässt das Mitglied der Ortsorganisation eine schriftliche Erklärung zukommen, in der es den Grund und den erwarteten Zeitraum der Pause angibt. Sobald diese Hinderungsgründe nicht länger bestehen und eine schriftliche Meldung darüber erfolgt, ist das andauernde Mitgliedschaftsverhältnis wiederhergestellt. 3. Wenn die Beschlussfähigkeit durch das Statut oder die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise an die Teilnahme einer festgelegten Anzahl bzw. eines festgelegten Anteils von Mitgliedern gebunden ist, dürfen unterstützende Mitglieder und Mitglieder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt ist, bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht einbezogen werden. 176 III. Kapitel Organisatorischer Aufbau und Funktionsprinzipien der Partei § 9 Die Partei ist in die folgenden organisatorischen Ebenen untergliedert: Ortsorganisationen (unterste Ebene), Komitatsverbände bzw. hauptstädtischer Verband(territoriale Ebene), Landesorgane(Landesebene). Die Ortsorganisation § 10 1.a) Die Ortsorganisation ist im Rahmen des Statuts eine selbstständige organisatorische und politische Einheit und stellt eine grundsätzliche Form der Ausübung der politischen Tätigkeit sowie politischer Rechte und Pflichten durch die Mitglieder dar. Die Parteiverbände auf territorialer bzw. auf Landesebene sind den Bestimmungen des Statuts entsprechend auf die Ortsorganisationen aufgebaut. b) Eine Ortsorganisation kann in Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern von fünf und in Siedlungen mit einer höheren Einwohnerzahl von zehn Mitgliedern gegründet werden. Die Ortsorganisation ist eine juristische Person. Ihre Wirtschaftstätigkeit führt sie auf der Grundlage der im Statut und den Anlagen zum Statut festgelegten Finanzordnung aus. 2.a) In einer Ortschaft oder einem Stadtbezirk der Hauptstadt darf immer nur eine Ortsorganisation bestehen. Eine Ortsorganisation kann auch durch die Parteimitglieder zweier oder mehrerer Ortschaften gemeinsam gebildet werden. Die Ortsorganisationen sind verpflichtet, dem Komitats- bzw. Stadtbezirksverband(in der Hauptstadt) ihres Gebietes beizutreten. Der territoriale Verband führt ein Register über die Ortsorganisationen. b) In einer Ortschaft ansässige Mitglieder, die keine Ortsorganisation gründen wollen oder können, sind verpflichtet, sich im Register einer bestehenden Ortsorganisation führen zu lassen und sich dieser Organisation anzuschließen. c) Wenn die Anzahl der in dieser Ortschaft ansässigen Mitglieder in der Zwischenzeit die unter§ 10 Abs. 1 b) festgelegte Mindestzahl erreicht hat bzw. diese überschreitet, können diese Mitglieder eine Ortsorganisation bilden. Die Entscheidung über die Bildung der Organisation muss in einem Protokoll festgehalten werden. Wenn für die Bildung der Ortsorganisation gestimmt wird, sind die Mitglieder verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen eine konstituierende Mitgliederversammlung abzuhalten, eine Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise anzunehmen, Funktionäre und eine Leitung zu wählen und die Mitglieder zu registrieren. Über diesen Vorgang sind der territoriale Verband und die Ortsorganisation, in deren Register die Mitglieder zuvor eingetragen waren, zu unterrichten. Die neue Ortsorganisation wird daraufhin, sofern ihre Gründung dem Statut entspricht, ins Register des territorialen Verbandes eingetragen. d) Die neue Ortsorganisation ist verpflichtet, die zentrale Mitgliederregistratur über den territorialen Verband binnen fünfzehn Tagen über ihre Bildung und die registrierten Mitglieder zu unterrichten. Die Ortsorganisation, in der die Mitglieder zuvor registriert waren, muss die Mitglieder der neuen Ortsorganisation aus dem Register streichen und die zentrale Mitgliederregistratur von diesem Vorgang ebenfalls binnen fünfzehn Tagen in Kenntnis setzen. e) Parteimitglieder aus Ortschaften, die zu den Einzelwahlkreisen der Parlamentsabgeordneten gehören, können ebenfalls eine Ortsorganisation bilden. Wenn in einem Einzelwahlkreis des Parlaments mehrere Ortsorganisationen bestehen, 177 3.a) b) c) 4. Die a) b) c) d) e) f) 5. Die a) sind diese Organisationen während des Zeitraumes der Wahlen verpflichtet, eine Wahlassoziation zu bilden. Im Rahmen einer Ortsorganisation können organisatorische Einheiten gebildet werden. Diese Einheiten sind: die Grundorganisation, die Parteigruppe und eine Person, die die Partei als Repräsentant vertreten darf. Wenn sich im Gebiet der Ortsorganisation mehrere Ortschaften befinden, sollte jede Ortschaft über eine Grundorganisation bzw. – wenn das auf Grund der Situation nicht möglich ist – über eine Parteigruppe oder ein Parteimitglied verfügen, dem die Rolle des Repräsentanten der Partei anvertraut werden kann. Grundorganisationen dürfen in einer Ortschaft gebildet werden, wenn dies durch die Gesamtzahl der Parteimitglieder in dieser Ortschaft oder die Struktur der Ortschaft begründet ist bzw. wenn zum Gebiet der Ortsorganisation mehrere Ortschaften gehören und die Mitgliederzahlen in diesen Ortschaften dies ermöglichen. Grundorganisationen können auch auf beruflicher Grundlage gegründet werden. Ortsorganisation erfüllt in ihrem Gebiet die folgenden Aufgaben: Sie vertritt die Partei vor der Öffentlichkeit sowie im Rahmen der Beziehungen zu staatlichen und kommunalen Organen und gesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen. Sie organisiert lokale Aktionen und Veranstaltungen und entwickelt den Standpunkt der Partei gegenüber den Fragen des lokalen öffentlichen Lebens. Sie setzt die Durchführung der Beschlüsse durch und gewährleistet die Information der Mitarbeiter. Sie entscheidet im Rahmen des Statuts über die Aufstellung der Einzelkandidaten für das Parlament und die kommunale Selbstverwaltung, der Listenkandidaten der kommunalen Selbstverwaltung sowie des/der Bürgermeisterkandidaten. Vor Aufstellung der Kandidaten ist die Ortsorganisation verpflichtet, sich über die Anforderungen der wahlberechtigten Bürger zu informieren, die durch die Grundorganisationen, die Parteigruppen und die zur Repräsentation der Partei berechtigten Personen vertretene Meinung zu erfragen und dann den Kandidaten aufzustellen, der die besten Erfolgschancen hat. Wenn die entsprechende Befugnis erteilt wurde, haben auch Grundorganisationen das Recht, Kandidaten aufzustellen. Bei der Aufstellung der Kandidaten sind die Empfehlungen des Landesausschusses und die im Statut festgehaltenen Bestimmungen zur Nominierung von Kandidaten zu beachten. Sie hält die Verbindung zur Abgeordnetengruppe der kommunalen Selbstverwaltung und zu den Parlamentsabgeordneten. Die verwaltet das Mitgliedsregister. Ortsorganisation erfüllt folgende Aufgaben: Sie verabschiedet im Rahmen des Statuts und der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise des territorialen Verbandes eine Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise. In dieser Satzung legt sie unter anderem ihren Zuständigkeitsbereich fest, bestimmt ihren organisatorischen Aufbau und ihre Funktionsprinzipien, ihre Funktionäre, die Vorschriften für die Wahl und die Zusammensetzung der Leitung sowie deren Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche und die Repräsentationsordnung und die Regeln der Geschäftsführung der Ortsorganisation. Sie muss die Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen der Ortsorganisation und den entsprechenden Abgeordnetengruppen der kommunalen Selbstverwaltung sowie den Listenkandidaten der Komitate und den Einzelkandidaten für das Parlament festlegen. In der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise kann die Ortsorganisation mit der Stimmenmehrheit der beschlussberechtigten Mitglieder auch verfügen, dass in 178 Bezug auf ihre Mitglieder, die internen organisatorischen Einheiten und die Abgeordnetengruppen der Partei in der kommunalen Selbstverwaltung bindende Beschlüsse gefasst werden können. b) Der Zuständigkeits- und Aufgabenbereich wird durch die Mitgliederversammlung oder die gemäß der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise gebildete Delegiertenversammlung wahrgenommen. In einigen Fragen kann die Mitgliederversammlung oder die Delegiertenversammlung die Einscheidungsbefugnis auf die Leitung der Ortsorganisation bzw. auf die Grundorganisationen übertragen. c) Nicht übertragbar sind die Annahme der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise, das Recht der Nominierung von Personen als Einzelkandidaten für das Parlament, als Listenkandidaten für die kommunale Selbstverwaltung und – sofern die Ortsorganisation in einer Ortschaft arbeitet – für das Amt des Bürgermeisters sowie die Befugnis, bindende Entscheidungen zu treffen. Auf die Grundorganisationen kann dagegen unter den entsprechenden Voraussetzungen das Recht übertragen werden, in den Einzelwahlkreisen der kommunalen Selbstverwaltung Kandidaten aufzustellen. Wenn die Ortsorganisation für mehrere Ortschaften arbeitet, kann sie in den Ortschaften, in denen sie über eine Grundorganisation verfügt, auch das Recht zur Aufstellung eines Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters übertragen. 6. Der Landesausschuss kann auf Antrag des Landesvorstands ein Muster für die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise der Ortsorganisationen herausgeben. 7. Wenn der Landesausschuss die Einberufung eines Wahlparteitags oder eines außerordentlichen Wahlparteitags beschließt, müssen gleichzeitig mit der Wahl der Delegierten des Parteitags auch in den Ortsorganisationen gemäß der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise Wahlen abgehalten werden. Diese Wahlen müssen auch dann abgehalten werden, wenn im Ergebnis einer Parteiabstimmung auf Landesebene ein außerordentlicher Wahlparteitag einberufen werden muss. 8. Bei Auflösung einer Ortsorganisation ist der entsprechende territoriale Verband dafür verantwortlich, die erforderlichen Aufgaben gemäß der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise zu Ende zu führen. Die Wahlkreisassoziation § 11 1. Wenn in einem Wahlkreis für Parlamentsabgeordnete mehrere Ortsorganisationen bestehen, sind die betreffenden Ortsorganisationen sowohl bei allgemeinen als auch bei vorläufigen Wahlen im Zeitraum der Wahlen verpflichtet, eine Wahlkreisassoziation zu bilden. Der Zeitpunkt für die Bildung dieser Assoziation wird durch den Landesvorstand festgelegt. 2. In jedem Einzelwahlkreis der Parlamentsabgeordneten kann immer nur eine Wahlkreisassoziation gebildet werden. 3. Die Organe der Wahlkreisassoziation sind: die Delegiertenversammlung oder die zusammengezogene Mitgliederversammlung und die Wahlkommission der Assoziation. 4. Wenn fünfzehn Tage nach Beschluss durch den Landesvorstand noch keine Wahlkommission für die Assoziation gebildet wurde, bildet die territoriale Wahlkommission oder – im Falle einer vorläufigen Wahl – das dazu berechtigte Organ des territorialen Verbandes eine befristete Wahlkommission für die Assoziation. 5. Aufgabe der Wahlkommission der Assoziation ist es, die im Zusammenhang mit der Wahl zu fassenden politischen und öffentlich rechtlichen Beschlüsse vorzubereiten und Anträge aufeinander abzustimmen. Die Kommission vertritt die Partei vor den Wahlorganen. Sie ist für die Organisation der Wahlkampagne zuständig, erteilt dem Leiter der 179 Wahlkampfkampagne Anweisungen und kann in diesem Zusammenhang Beschlüsse fassen, die in den Zuständigkeitsbereich der betreffenden Ortsorganisationen gehören, wenn die dabei anfallenden finanziellen Ausgaben nicht die durch die Ortsorganisationen übernommenen Verpflichtungen überschreiten. 6. Die Wahlkommission der Assoziation wird in der vereinbarten zahlenmäßigen Stärke aus den Delegierten der beteiligten Ortsorganisationen gebildet. Wenn keine solche Vereinbarung besteht, wird die Zahl der Delegierten an dem durch den territorialen Verband festgelegten Anteil ausgerichtet. Wenn keine andere Übereinkunft getroffen wurde, werden die Sitzungen der Wahlkommission der Assoziation vom Delegierten der zentralen Ortsorganisation des Wahlkreises geleitet. Dieser Delegierte koordiniert auch die Arbeit der Kommission. 7. Die Wahlkommission der Assoziation: a) erfasst alle von den Ortsorganisationen bezüglich der Kandidaten eingegangenen Anträge, informiert sich über die diesbezüglichen Anforderungen der Wahlberechtigten; erzielt die erforderlichen Übereinkünfte mit dem territorialen Verband und dem Landesverband oder der Landeswahlkommission; b) beschließt, wer als Kandidat vorgeschlagen werden soll und legt den Antrag der Delegiertenversammlung vor; c) beruft den Leiter der Wahlkampagne der Wahlassoziation; d) beruft die Delegiertenversammlung oder die zusammengezogene Mitgliederversammlung ein. Die Delegiertenversammlung kann auch mit dem Ziel der Meinungsäußerung einberufen werden; e) Die Delegiertenversammlung oder die zusammengezogene Mitgliederversammlung beschließt auf der Grundlage der Vorschläge der Wahlkommission in geheimer Abstimmung, welche Personen als Kandidaten aufgestellt werden. Für die Repräsentationsordnung und die Verfahrensweise der Delegiertenversammlung ist die Vereinbarung der Ortsorganisationen maßgebend. f) Der Beschluss über die Kandidatur einer Person ist nur dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilgenommen haben. g) Wenn der Beschluss über die Kandidatur einer Person ungültig ist, weil sich an der Abstimmung nicht mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten beteiligt haben, wird die Delegiertenversammlung oder die zusammengezogene Mitgliederversammlung von der Wahlkommission der Assoziation drei Tage nach dem ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt nochmals einberufen und die Stimmberechtigten dazu eingeladen. Unter dieser Voraussetzung besitzt der Beschluss unabhängig von der Zahl der an der Abstimmung beteiligten Gültigkeit; h) Bei der Aufstellung der Kandidaten gelten für die Wahlassoziation die für die Ortsorganisationen festgelegten Bestimmungen des Statuts. i) Der Leiter der Wahlkampagne der Wahlassoziation ist unter der Leitung der Wahlkommission der Assoziation für die konkreten organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahlkampagne verantwortlich. 8.a) Wenn in Städten mehrere Einzelwahlkreise für Parlamentsabgeordnete bestehen, die zum Teil den Zuständigkeitsbereich eines oder auch mehrerer Ortsorganisationen umfassen, ist für diese Wahlkreise eine gemeinsame Wahlkreisassoziation zu bilden. b) Wenn in den Stadtbezirken der Hauptstadt ein Einzelwahlkreis eines Parlamentsabgeordneten zwei Ortsorganisationen umfasst, ist zur Regelung der Angelegenheiten dieses Wahlkreises eine gemeinsame Wahlkreisassoziation zu bilden. 9. Die Ortsorganisationen in einem Einzelwahlkreis eines Parlamentsabgeordneten können die Wahlassoziation auch ständig betreiben. 180 Der territoriale Verband § 12 1. Durch die auf Komitatsebene bzw. in der Hauptstadt arbeitenden Ortsorganisationen werden die territorialen Verbände gebildet. Der territoriale Verband ist eine juristische Person und verfügt über einen eigenen Haushalt. Sein oberster Repräsentant ist der Vorsitzende des territorialen Verbandes. 2. Der territoriale Verband hat die Aufgabe, die Tätigkeiten der im Zuständigkeitsbereich der Ortsorganisationen und der territorialen Organisationen entstandenen Parteigemeinschaften und Parteiorganisationen aufeinander abzustimmen, diese zu informieren, bei der Arbeit zu unterstützen, ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten sowie die mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung verbundenen politischen Bestrebungen des Komitats(bzw. der Hauptstadt) herauszuarbeiten. Er vertritt die Partei innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs im öffentlichen Leben sowie gegenüber den staatlichen und kommunalen Verwaltungsorganen und den gesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen. 3. Das oberste Organ des territorialen Verbandes ist die Delegiertenversammlung. Als Delegierte werden ihrem Anteil an der Gesamtmitgliederzahl entsprechend Mitglieder der Ortsorganisationen gewählt, die damit den territorialen Verband bilden. Die Delegiertenversammlung kann in einigen durch die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise festgelegten Fragen, z. B. zur Ordnung der Beziehungen zwischen Ortsorganisationen und territorialem Verband, zur Geschäftsführungsordnung oder zur Ausführungsweise besonders wichtiger politischer Aktionen, mit der satzungsmäßig vorgeschriebenen qualifizierten Mehrheit Beschlüsse fassen, die für die Ortsorganisationen sowie für die Abgeordnetengruppe der Partei in der kommunalen Selbstverwaltung bindend sind. Die Delegiertenversammlung des territorialen Verbandes kann mit der satzungsmäßig festgelegten qualifizierten Mehrheit bei der Landes-Ethikund Schlichtungskommission die Auflösung einer Ortsorganisation beantragen. 4. Der territoriale Verband a) Die Delegiertenversammlung des territorialen Verbandes verabschiedet die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise des Verbandes, in der in Übereinstimmung mit dem Statut unter anderem die Funktionsprinzipien und der organisatorische Aufbau des territorialen Verbandes, die Verfahrensweise zur Einsetzung des Vorsitzenden, der Funktionäre, der führenden Gremien sowie deren Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche, die Geschäftsführungsordnung des Verbandes und die Funktionsordnung der Arbeitsorganisation und der territorialen Büros festgelegt sind. Die Satzung enthält eine Liste der Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Ortsorganisationen, in der jede Ortschaft einer Ortsorganisation zugeordnet ist. Ferner enthält sie die Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen dem territorialen Verband und der Abgeordnetengruppe der kommunalen bzw. der hauptstädtischen Selbstverwaltung und definiert den Zuständigkeitsbereich des Verbandes in Bezug auf die sozialistischen Parlamentsabgeordneten. b) In dem aus Delegierten gebildeten Führungsgremium des Verbandes muss den Vertretern der Ortsorganisationen ein Anteil von mindestens zwei Dritteln garantiert werden. c) Die Delegiertenversammlung des territorialen Verbandes wählt die Ethik- und Schlichtungskommission und die Finanzkontrollkommission. 5. Die Delegiertenversammlung des territorialen Verbandes beschließt die territoriale Liste zu den Parlamentswahlen, die Kandidatenliste zur Wahl der Abgeordneten sowie des Vorsitzenden des Komitatsparlaments bzw. die Kandidatenliste zur Wahl des Stadtparlaments der Hauptstadt und des Oberbürgermeisters. Das dazu satzungsgemäß 181 befugte Gremium des territorialen Verbandes äußert im Vorfeld seine Meinung zu den einzelnen Kandidaten für das Parlament. 6. Das gemäß der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise befugte Gremium des territorialen Verbandes äußert im Vorfeld seine Meinung zu den Personen, die in der Komitatshauptstadt des entsprechenden Zuständigkeitsbereichs für das Amt des Bürgermeisters bzw. in der Hauptstadt für das Amt des Bürgermeisters eines Stadtbezirkes kandidieren. Die vorherige Stellungsnahme zum Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landesvorstandes. 7. Der Vorsitzende des territorialen Verbandes kann die Funktionäre der Ortsorganisationen zu einer Beratung einberufen. Die Ortsorganisationen sind verpflichtet, an diesen Sitzungen teilzunehmen. 8. Der Vorsitzende der Ethik- und Schlichtungskommission des territorialen Verbandes darf im Zuständigkeitsbereich des territorialen Verbandes kein weiteres wählbares Parteiamt bekleiden, er darf darüber hinaus nicht bei der Partei oder einer Einrichtung der Partei bzw. einem Wirtschaftsunternehmen, an dem die Partei beteiligt ist, angestellt oder Mitglied sein. Die Mitglieder der Finanzkontrollkommission des territorialen Verbandes dürfen nicht bei der Partei oder einer Einrichtung der Partei bzw. einem Wirtschaftsunternehmen, an dem die Partei beteiligt ist, angestellt oder Mitglied sein. 9. Wenn der Landesausschuss die Einberufung eines Wahlparteitags oder eines außerordentlichen Wahlparteitags beschließt, müssen auf die Wahlen in den Ortsorganisationen auch Wahlen in den territorialen Verbänden folgen. Wahlen werden auch dann erforderlich, wenn im Ergebnis einer Parteiabstimmung auf Landesebene ein außerordentlicher Wahlparteitag einberufen werden muss. 10. Der Landesvorstand beruft die Vorsitzenden der territorialen Verbände regelmäßig zu beratenden Sitzungen ein. Darüber hinaus ist der Vorstand verpflichtet, diese Beratung unverzüglich einzuberufen, wenn sie von mindestens einem Drittel der Vorsitzenden der territorialen Verbände schriftlich beantragt wird. In die Tagesordnung der Beratung sind die aktuellen politischen Fragen, die Umsetzung der Beschlüsse der Landesorgane der Partei und anstehende Aufgaben der parteiinternen Organisation und Zusammenarbeit aufzunehmen. Sonstige Organisationsformen auf territorialer Ebene § 13 1. Kleinregionale Assoziation: Diese Assoziationen können gebildet werden, um die gemeinsame und koordinierte Entwicklung mehrerer Ortschaften der Ortsorganisationen zu fördern und die politischen Standpunkte im Zusammenhang mit den Interessen der Region herauszuarbeiten und diese ständig oder nur in bestimmten Fragen zu vertreten. 2. Regionalrat: Regionalräte können gebildet werden, um gesellschaftlich-wirtschaftliche Fragen, die mehrere Komitate bzw. Komitate und die Hauptstadt betreffen, gemeinsam zu lösen, die Zusammenarbeit von Ortschaften in der Nähe der Landesgrenze mit den angrenzenden territorialen Einheiten der Nachbarländer zu fördern und die mit den Gebietsentwicklungsbestrebungen der Europäischen Union verbundenen politischen Ziele herauszuarbeiten, zu koordinieren und diese ständig oder nur in bestimmten Fragen zu vertreten. 3. Die Vorschriften über den organisatorischen Aufbau und die Funktionsprinzipien der Regionalverbände und des Regionalrates werden in einer Übereinkunft durch die betreffenden Ortsorganisationen bzw. territorialen Verbände festgelegt. 4. Bei Bildung eines Regionalverbands ist der zuständige territoriale Verband, bei Bildung eines Regionalrates hingegen der Landesvorstand innerhalb von dreißig Tagen zu informieren. 182 IV. Kapitel Die Parteiabstimmung § 14 1. Beschlüsse durch Parteiabstimmung herbeizuführen und ihre Meinung auf diesem Wege zum Ausdruck zu bringen, ist das kollektive Recht aller Mitglieder. 2. Parteiabstimmung kann in der Partei auf Orts-, Gebiets- und Landesebene sowie im Rahmen von Wahlassoziationen durchgeführt werden. 3. In Bezug auf finanzielle und wirtschaftliche Fragen kann keine Parteiabstimmung durchgeführt werden. 4. Die einzelnen für die Parteiabstimmung geltenden Vorschriften, z. B. zum Recht auf und zu den Voraussetzungen für die Beantragung, zum Ausschreibungsverfahren und zu den Bedingungen der Gültigkeit der Parteiabstimmung, sind in der Beschluss- und Wahlordnung enthalten. V. Kapitel Die Landesorgane der Partei Der Parteitag § 15 1. Der Parteitag ist das oberste repräsentative und beschlussfassende Organ der Partei, das zur Wahl und Rechenschaftslegung der im Statut festgelegten Gremien und Funktionäre sowie zur Ausübung der im Statut festgelegten Befugnisse alle zwei Jahre einberufen wird (Wahlparteitag). Wenn in einem Jahr eine allgemeine Wahl der Parlamentsabgeordneten stattfindet, so ist der Wahlparteitag zu einem Zeitpunkt nach den Wahlen einzuberufen. Der Parteitag ist der als Anlage zum Statut formulierten Parteitagsordnung entsprechend durchzuführen. 2. Die Einberufung des Parteitags obliegt dem Landesvorstand. 3. Für die Delegierten des Parteitags gilt: a) Zwei Drittel der Delegierten werden durch die Parteimitglieder direkt oder durch ihre Delegierten in den Ortsorganisationen gewählt. b) Delegierte des Parteitags sind die vom Parteitag gewählten Funktionäre und Mitglieder der Gremien auf Grund ihrer Funktionen. c) Delegierte des Parteitags sind die Parlamentsabgeordneten der USP auf Grund ihrer Funktionen. Parlamentsabgeordnete, die nicht Mitglieder der USP sind, können dem Parteitag als Gäste beiwohnen. d) Delegierte des Parteitags sind die jeweils drei von den Landesplattformen gewählten Personen. 4. Die Delegierten des Parteitags bleiben bis zum nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Wahlparteitag in ihren Positionen. In der Zwischenzeit können Personen mit den entsprechenden Befugnissen die Delegierten ihrer Ä mter entheben und für den bis zum nächsten Wahlparteitag verbleibenden Zeitraum neue Delegierte in die Positionen wählen. Von einem solchen Vorgang ist der Landesvorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. § 16 1. Der Parteitag: a) beschließt die politische Linie der Partei und verabschiedet ihr Programm. b) der Parteitag entscheidet über den Namen der Partei und dessen Ä nderung, über die Vereinigung mit einer anderen Partei sowie über die Auflösung der Partei. 183 Diesbezügliche Beschlüsse sind nur dann gültig, wenn sie durch eine Parteiabstimmung auf Landesebene unterstützt werden. c) Um das Statut zu verabschieden oder zu ändern, müssen zwei Drittel der anwesenden Delegierten dafür stimmen. Um Anlagen zum Statut zu ändern, muss jedoch nur die einfache Mehrheit der anwesenden Delegierten dafür stimmen. d) Der Parteitag wählt gemäß dem Statut die Landesgremien und Funktionäre. Diese legen vor dem Parteitag Rechenschaft ab. e) Er verabschiedet das Wahlprogramm der Partei und entscheidet auf der Grundlage des gemeinsamen Antrags des Landesausschusses und des Vorsitzenden über den Kandidaten der Partei für das Amt des Ministerpräsidenten, die Landesliste zu den Wahlen sowie den Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Republik. f) Er entscheidet über die Regierungsbeteiligung und die Voraussetzungen für die Bildung bzw. die Auflösung von Koalitionen. g) Er bewertet die Parlamentsfraktion und – im Falle der Regierungsbeteiligung – die Tätigkeit der Regierung. 2. Die Beschlüsse des Parteitags sind für die Mitglieder, Organisationen und Gremien der Partei bindend. § 17 Zwischen zwei Wahlparteitagen ist bei Teilnahme der Delegierten in den entsprechenden Funktionen ein Parteitag einzuberufen, wenn: a) in den in§ 16 Abs. 1 e) und f) formulierten Fragen entschieden werden muss; b) das Amt des Parteivorsitzenden nicht mehr besetzt ist oder der Anteil der auf dem Parteitag gewählten Mitglieder des Landesvorstandes unter zwei Drittel der ursprünglichen Mitgliederzahl gesunken ist; c) der Parteitag dies beschließt. § 18 1. Ein außerordentlicher Wahlparteitag ist einzuberufen, wenn dies durch den Landesausschuss oder durch eine Parteiabstimmung auf Landesebene beschlossen wurde. Im Landesausschuss müssen zur Beschlussfassung zwei Drittel der Mitglieder für die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages stimmen. 2. Vor dem außerordentlichen Wahlparteitag werden eine Delegiertenwahl sowie in den Ortsorganisationen und territorialen Verbänden Wahlen abgehalten. 3. Für die Durchführung des außerordentlichen Wahlparteitags gelten die Bestimmungen der Parteitagsordnung. § 19 Der Landesvorstand kann nach Absprache mit den Vorsitzenden der auf Landesebene arbeitenden Organe und Gremien zur Klärung des parteipolitischen Standpunktes in wichtigen internationalen oder nationalen politischen Fragen einen Parteitag einberufen, an dem die Delegierten in den entsprechenden Funktionen teilnehmen. In diesem Falle kann nur der Landesausschuss Vorschläge für die Tagesordnung und die Beschlussfassung unterbreiten. Dieses Vorschlagsrecht schließt jedoch nicht die Einberufung eines Wahlparteitags oder Ä nderungen des Statuts ein. In die Tagesordnung können außer den Vorschlägen des Vorstands keine weiteren Fragen aufgenommen werden. Die Parteitagsordnung ist bei der Durchführung eines solchen Parteitags nicht anzuwenden. § 20 1) Der Parteitag wählt: 184 a) den Parteivorsitzenden, den stellverstretenden Vorsitzenden der Partei, zwei Vizepräsidenten und die Mitglieder des Landesvorstands, b) den Vorsitzenden des Landesausschusses, c) den Vorsitzenden der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission, d) den Vorsitzenden und die Mitglieder der Zentralen Finanzkontrollkommission, e) den Schatzmeister. 2) Die im vorangehenden Abschnitt aufgezählten Funktionäre und Gremiumsmitglieder bleiben bis zu den im Rahmen des nächsten Parteitags durchgeführten Wahlen im Amt. 3) Sechzig Tage nach dem Wahlparteitag sind die Mitglieder des Landesausschusses und der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission zu wählen, die bis zur Wahl der neuen Mitglieder im Amt bleiben. 4) Die einzelnen Bestimmungen zur Einberufung, Vorbereitung und zum Ablauf des Parteitags sind in der als Anlage zum Statut festgelegten Parteitagsordnung enthalten. Diese Ordnung wird mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Landesausschusses verabschiedet. Der Landesausschuss § 21 1. Der Landesausschuss: a) verfasst zwischen zwei Parteitagen in Übereinkunft mit dem Parteivorstand eine Stellungnahme zur politischen Linie der Partei sowie zu strategischen Fragen; b) legt vor dem Parteitag Rechenschaft ab; c) beschließt die Einberufung eines außerordentlichen Wahlparteitags bzw. des auf Antrag des Landesvorstandes alle zwei Jahre durchzuführenden Wahlparteitags; d) kann bei Beendigung der Mitgliedschaft im Landesvorstand mit der Mehrheit der Stimmberechtigten – mit Ausnahme des Parteivorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden der Partei, der Vizepräsidenten sowie des Vorsitzenden des Landesausschusses – für den Zeitraum bis zum nächsten Wahlparteitag bis zu einem Drittel der Mitglieder des Landesvorstands neue Mitglieder wählen. Wenn das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden frei geworden ist, kann einer der Vizepräsidenten bis zum nächsten Wahlparteitag und mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten mit den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden betraut werden; e) wählt für den Zeitraum bis zum nächsten Wahlparteitag und mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten den Vorsitzenden der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission, wenn dieses Amt frei geworden ist; f) wählt für den Zeitraum bis zum nächsten Wahlparteitag und mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten den Vorsitzenden und die Mitglieder der Zentralen Finanzkontrollkommission, wenn das Amt des Vorsitzenden frei geworden ist bzw. die Mitgliedschaft in diesem Gremium beendet wurde; g) wählt für den Zeitraum bis zum nächsten Wahlparteitag und mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten den Schatzmeister, wenn dieses Amt frei geworden ist; h) beschließt die auf Antrag des Landesvorstandes und unter Mitarbeit der Partei verfassten Auswahlkriterien für die Kandidaten und den Text der politischen Verträge, die mit den Kandidaten für das Parlament und die kommunalen Selbstverwaltungen sowie für das Bürgermeisteramt abgeschlossen werden; i) diskutiert die durch den Landesvorstand beantragte Landeskandidatenliste mit den Vorschlägen zur Kandidatur des Ministerpräsidenten, des Präsidenten der Republik, zu den Voraussetzungen für die Bildung von Koalitionen und den Standpunkten für 185 Koalitionsverhandlungen, und legt die Ergebnisse gemeinsam mit dem Vorstand dem Parteitag vor; j) bewertet die Arbeit der auf die Landesliste gewählten Abgeordneten und entscheidet über die Besetzung der auf dieser Liste frei gewordenen Positionen; k) informiert sich regelmäßig über die Arbeit der Parlamentsfraktion der Partei; l) hört bei Regierungsbeteiligung die Berichte der sozialistischen Regierungsmitglieder an und bewertet regelmäßig die Arbeit der Regierung; m) hört die Berichte des Landesvorstands sowie der in den einzelnen Aufgabenbereichen tätigen Mitglieder an und bewertet deren Arbeit, fasst auf der Grundlage der Vorschläge dieser Funktionäre Beschlüsse zur politischen Linie der Partei sowie zu bestimmten Sachfragen; n) nimmt in Absprache mit dem Landesvorstand Stellung zu tagespolitischen Fragen sowie Problemen des öffentlichen Lebens; o) wählt auf Antrag des Landesvorstandes die Mitglieder der Landeskommission für Aus- und Weiterbildung, diskutiert einmal jährlich den Rechenschaftsbericht dieser Kommission und nimmt Stellung zu den anstehenden Aufgaben; p) fällt Entscheidungen über die Voraussetzungen und die Art und Weise der im Kontext der Wahlen angestrebten Zusammenarbeit mit den auf Landesebene arbeitenden gesellschaftlichen Organisationen und schließt im Namen der Partei diesbezügliche Verträge ab; q) verabschiedet den Jahreshaushalt der Partei und fällt Entscheidungen über eventuelle Ä nderungen, verabschiedet den Rechenschaftsbericht zum Haushalt; r) fasst Beschlüsse zu den Verteilungsprinzipien bei der finanziellen Unterstützung der Parteiorganisationen; s) fasst Beschlüsse über die Bildung und die Auflösung von Einrichtungen der Landesebene; t) fasst Beschlüsse über die Einstufung als Landessektion; u) verabschiedet unter Anhörung der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten die vom Landesvorstand beantragte Beschluss- und Wahlordnung und die Parteitagsordnung; verabschiedet unter Anhörung des Landesvorstandes und der Zentralen Finanzkontrollkommission die vom Schatzmeister vorgelegte Finanzordnung und übernimmt alle weiteren im Statut festgelegten Aufgaben. 2. Der Landesausschuss ist berechtigt, auf Antrag des Landesvorstandes und mit der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten Beschlüsse zu fassen, die für die Mitglieder, Organisationen, Gremien und Abgeordnetengruppen bindend sind. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ausschusses § 22 1. Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Parteitag gewählt. Der stellvertretende Vorsitzende wird durch das Gremium gewählt. Der Vorsitzende des Landesausschusses ist dem Parteitag und dem Ausschuss gegenüber rechenschaftspflichtig. 2. Von den Mitgliedern des Landesausschusses werden: a) zwei Drittel anteilsmäßig von Ortsorganisationen; b) je ein Mitglied von den territorialen Verbänden; c) zehn Mitglieder von der Parlamentsfraktion; d) je ein Mitglied von den Landessektionen und der Linken Selbstverwaltungsgemeinschaft; e) je ein Mitglied von den gesellschaftlichen Organisationen, die auf Landesebene arbeiten und einen Vertrag mit der Partei abgeschlossen haben, und von den assoziierten Jugendorganisationen; 186 f) je ein Mitglied von den Landesplattformen delegiert. 3. Die Ordnung über die Delegierung der Mitglieder des Landesausschusses ist in der Beschluss- und Wahlordnung enthalten. § 23 1. Die Sitzungen des Landesausschusses finden dem Arbeitsplan entsprechend statt. 2. Eine Sitzung des Landesausschusses muss einberufen werden, wenn dies bei Festlegung der Tagesordnung durch: a) den Landesvorstand, b) die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission, c) die Zentrale Finanzkontrollkommission, d) die Parlamentsfraktion, e) ein Fünftel der im Ausschuss vertretenen Parteiorganisationen, f) den Schatzmeister der Partei beantragt wird. 3. Der Landesausschuss arbeitet auf der Grundlage der von ihm verabschiedeten Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise. Der Landesvorstand § 24 1. Der Landesvorstand ist das zentrale Gremium der Partei zur Gestaltung und Steuerung der Parteipolitik. 2. Der Landesvorstand: a) beteiligt sich an der Ausarbeitung der allgemeinen politischen Richtlinien und des Programms der Partei sowie an der ständigen Weiterentwicklung dieser Inhalte, initiiert die Lösung der dazu erforderlichen Aufgaben und schafft die dafür notwendigen Voraussetzungen; b) ist in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss und den Fachsektionen für die Ausarbeitung und Durchführung der sachpolitischen Pläne der Partei verantwortlich; c) ist für die Umsetzung der allgemeinen und sachpolitischen Konzepte der Partei durch die Arbeit der Parlamentsfraktion sowie – bei Regierungsbeteiligung und im Hinblick auf eine mögliche Koalitionsvereinbarung – durch die Politik der Regierung verantwortlich; d) ist für die politische Steuerung der Arbeit der Parlamentsfraktion verantwortlich, unterbreitet Vorschläge für Gesetzanträge, bezieht Stellung zu den Prinzipien einzelner Gesetzanträge und formuliert Vorschläge in Bezug auf weitere, die Arbeit des Parlaments betreffende Fragen. Er kann den USP-Mitgliedern der Fraktion in Absprache mit der Führung der Parlamentsfraktion bei Zustimmung von zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder in einzelnen Fragen vorschriftsmäßig eine bestimmte Haltung auferlegen. e) gewährleistet im Falle der Regierungsbeteiligung die Zusammenarbeit zwischen der Partei, der Parlamentsfraktion und der Regierung, fordert die Regierungsmitglieder der USP zur Rechenschaftslegung auf, unterbreitet der Regierung Vorschläge bzw. regt die Unterbreitung von Maßnahmen an; f) garantiert die Voraussetzungen für die Arbeit der Partei als Organisation; g) stimmt die Arbeit der Parteiorganisationen aufeinander ab und kann in diesem Zusammenhang von jedem Parteiorgan Informationen anfordern und Vorschläge in Bezug auf deren Arbeit unterbreiten. Er kann in allen die Partei betreffenden Fragen Stellung nehmen und beim Landesausschuss die Fassung von Beschlüssen beantragen, die für die Parteiorganisationen bindend sind; 187 h) kann einen ordentlichen Wahlparteitag sowie die Einberufung des in§ 19 näher bestimmten Parteitags und eine Parteiabstimmung beantragen bzw. weitere im Statut festgelegte Aufgaben übernehmen; i) verfügt über das Eigentumsrecht über das Parteivermögen und kann in diesem Zusammenhang Entscheidungen über die Gründung einer auf Landesebene tätigen Stiftung und die Zusammensetzung des Stiftungskuratoriums, über die Gründung oder die Auflösung einer wirtschaftlich tätigen Gesellschaft oder sonstigen wirtschaftlichen Organisation sowie über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme finanzieller Verpflichtungen treffen; j) verabschiedet die auf dem gemeinsamen Antrag des Schatzmeisters und des Geschäftsführers basierenden Bestimmungen der Finanzordnung der Landeszentrale und verabschiedet die Geschäftsführungsordnung der Partei; k) verabschiedet den auf dem gemeinsamen Antrag des Schatzmeisters und des Geschäftsführers basierenden Haushalt der Landeszentrale und den Rechenschaftsbericht zum Haushalt; l) designiert und dispensiert die Leiter der auf Landesebene tätigen, parteieigenen wirtschaftlichen Organisationen sowie der Parteieinrichtungen; m) informiert sich regelmäßig über die Arbeit des Landesauschusses; n) definiert den Aufgabenbereich der Mitglieder so, dass außer dem Parteivorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden alle Vorstandsmitglieder für die Ausarbeitung geeigneter sachpolitischer Konzepte, Aktionsprogramme und Pläne sowie deren Erneuerung und Umsetzung verantwortlich sind. In diesem Rahmen arbeiten die Vorstandsmitglieder kontinuierlich mit den verschiedenen Organisationsformen und Parteigemeinschaften, geistigen Werkstätten und vor allem mit den entsprechenden Landessektionen der Partei zusammen und informieren den Ausschuss über ihre Arbeit; o) beschließt nach Konsultation der Vorsitzenden der Landesgremien und auf der Grundlage des Antrags des Geschäftsführers die Organisations- und Funktionsordnung der Landeszentrale; p) kann zur Bewältigung einiger einzelner Aufgaben Geschäftsführer ernennen; q) versieht alle weiteren laut Statut festgelegten Aufgaben; r) arbeitet mit der(oder den) die Angestellten der Partei vertretenden Gewerkschaft(en) zusammen. 3. Der Rechenschaftsbericht des Landesvorstandes wird dem Parteitag vom Parteivorsitzenden vorgelegt. § 25 1. Die Mitgliederzahl des Landesvorstandes beläuft sich auf vierzehn bis fünfzehn Personen. Der Vorsitzende des Vorstandes ist der Parteivorsitzende. Seine weiteren Mitglieder sind der stellvertretende Parteivorsitzende, zwei Vizepräsidenten, der Fraktionsvorsitzende sowie die durch den Parteitag gewählten Mitglieder. 2. Die Mitglieder des Landesvorstandes, die Mitglieder, Teilhaber oder Angestellte des Kuratoriums der durch die Partei gegründeten Stiftungen oder der Leitung von parteieigenen oder mit mehrheitlicher Beteiligung der Partei betriebenen wirtschaftlich tätigen Organisationen sind, dürfen an Abstimmungen zur Beschlussfassung, die in irgendeiner Weise die Belange der Stiftung oder der wirtschaftlichen Organisation berühren, nicht teilnehmen. 3. Die Sitzungen des Landesvorstandes werden durch den Parteivorsitzenden einberufen. 4. Eine Sitzung des Landesvorstandes muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder dies durch die Aufstellung einer Tagesordnung beantragt. 188 5. Mit beratendem Recht nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes der Vorsitzende des Landesausschusses, der Vorsitzende der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission, der Vorsitzende der Zentralen Finanzkontrollkommission, der Schatzmeister, der Parteivorsitzende sowie der Vorsitzende des Parteiverbandes der Hauptstadt teil. 6. Vor Verabschiedung der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise des Landesvorstandes wird sie dem Landesausschuss zur Begutachtung vorgelegt. Der Parteivorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende der Partei, die Vizepräsidenten und der Geschäftsführer § 26 1. Der Parteivorsitzende: a) ist der höchste Funktionär der Partei, der die gesamte Partei im nationalen und internationalen Kontext vertritt; b) ist, indem er die Arbeit des Landesvorstandes leitet und die Tätigkeit der Landesorgane der Partei(einschließlich der Parlamentsfraktion) mit der Arbeit der Vorsitzenden der territorialen Verbände koordiniert, für die Planung, Ausarbeitung und Umsetzung langfristiger und geeigneter politischer Entscheidungen verantwortlich. In diesem Sinne regt er die notwendigen Maßnahmen an; c) garantiert die kontinuierliche und planmäßige Arbeit des Landesvorstandes und leitet dessen Sitzungen. Er beruft eine außerordentliche Sitzung des Landesvorstandes ein, wenn der Standpunkt der Partei zu einer aktuellen tagespolitischen Frage formuliert werden muss; d) informiert sich im Namen der Partei kontinuierlich über die Arbeit der Inhaber öffentlicher Ä mter. Sobald er politische oder moralische Versäumnisse oder eine den Prinzipien der Partei zuwiderlaufende Haltung bemerkt, ist er verpflichtet, eine diesbezügliche Entscheidung durch das dazu befugte Gremium herbeizuführen. 2. Der stellvertretende Vorsitzende der Partei vertritt den Parteivorsitzenden und kann einige der Aufgaben des Vorsitzenden auf Antrag des Vorsitzenden und mit der Zustimmung des Landesvorstandes ständig versehen. 3. Die Vizepräsidenten versehen die in der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise des Landesvorstandes festgelegten Aufgaben und vertreten die Partei im Auftrag des Parteivorsitzenden. 4. Der Geschäftsführer wird auf Antrag des Parteivorsitzenden und nach Konsultation der Vorsitzenden der Landesgremien der Partei und der Vorsitzenden der territorialen Verbände durch den Landesvorstand ernannt. 5. Der Geschäftsführer ist unter der Führung des Vorsitzenden dafür verantwortlich: a) die Voraussetzungen für den geordneten Ablauf der Parteiarbeit zu schaffen, den parteiinternen Informationsfluss, die Schaffung geeigneter Registrierungssysteme, die Ausarbeitung und Realisierung der Geschäftsführungsordnungen sowie die dazu erforderlichen personellen und materiellen Voraussetzungen zu gewährleisten. Er ist dazu berechtigt, in seinem Aufgabenbereich Daten und sonstige Informationen von den Ortsorganisationen und den territorialen Verbänden anzufordern; b) die Voraussetzungen für die Umsetzung der Beschlüsse des Landesvorstandes zu schaffen. Er arbeitet mit den Sekretariaten der Landesgremien zusammen. c) Anträge in Bezug auf die zentrale Arbeitsorganisation der Partei und Empfehlungen bezüglich der Arbeitsorganisation der territorialen Verbände auszuarbeiten und dem Landesvorstand zusammen mit dem Gutachten des Schatzmeisters zur Verabschiedung vorzulegen; d) dass die Tagungen der Vorsitzenden der territorialen Verbände regelmäßig einberufen werden; 189 e) die Arbeitsorganisation der Landeszentrale zu leiten und den Bestimmungen der Finanzordnung entsprechend die Arbeitgeberrechte gegenüber den Angestellten der Partei zu vertreten; f) zusammen mit dem Schatzmeister den Rechenschaftsbericht zum Jahreshaushalt der Partei zu unterzeichnen. Die Landeskommission für Aus- und Weiterbildung § 27 1. Die Kommission hat die Aufgabe, im Interesse der Sicherung des politischen Nachwuchses der Partei vor allem für die jungen Parteimitglieder ein kontinuierliches Aus- und Weiterbildungsprogramm aufzustellen bzw. diesbezügliche Angebote zu schaffen. Die Kommission ist zusammen mit den Ortsorganisationen und den territorialen Verbänden sowie mit den assoziierten Jugendorganisationen der Partei für die Auswahl der Studenten, die Vergabe von Stipendien und den Kontakt zu den jungen Programmteilnehmern verantwortlich. Sie stimmt die ähnlichen Tätigkeiten der Ortsorganisationen und der territorialen Verbände aufeinander ab, baut die Beziehungen zu den Sektionen und den geistigen Werkstätten der Partei sowie zu Bildungseinrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen aus. 2. Die Landeskommission für Aus- und Weiterbildung wird von dem durch den Landesvorstand mit dieser Aufgabe betrauten Vizepräsidenten geleitet. Die Kommission kann acht bis zehn Mitglieder haben, die auf Antrag des Landesvorstandes vom Landesausschuss gewählt werden. Die Kommission legt alljährlich vor dem Landesausschuss Rechenschaft über ihre Arbeit ab und legt die für das folgende Ausbildungsjahr geplanten Zielsetzungen einschließlich der dafür benötigten Mittel vor. Die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission § 28 1. Die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission: a) garantiert die statutsmäßige Arbeitsweise der Partei und die einheitliche Auslegung des Statuts; b) setzt sich dafür ein, dass die Mitglieder, und insbesondere Funktionäre und Inhaber öffentlicher Ä mter, mit ihrer Lebenshaltung und ihrer Haltung im politischen Leben die moralischen Normen der Partei befolgen. Sobald die moralischen Prinzipien der Partei durch die Arbeit einer Organisation, eines Gremiums oder eines Mitglieds verletzt oder eine Haltung oder ein Versäumnis bemerkt werden, die politischen Schaden verursachen können, geht die Kommission dagegen vor. Um die Probleme in diesem Bereich auf geeignete Weise behandeln zu können, wählt das Gremium eine untergeordnete Ethikkommission, die sich aus dem Vorsitzenden und vier Mitgliedern zusammensetzt; c) überwacht die Einhaltung der Rechte der Parteimitglieder; d) ist aktiv an der Beilegung parteiinterner Konflikte beteiligt; e) gibt Stellungnahmen bzw. Empfehlungen zur Förderung der einheitlichen Auslegung und Umsetzung des Statuts aus; f) verpflichtet eine gegebene Organisation oder ein gegebenes Gremium bei Verstößen gegen das Statut zur ausnahmslosen Einhaltung der Bestimmungen des Statuts; g) annulliert durch Organisationen oder Gremien gefasste, dem Statut widersprechende Beschlüsse und verpflichtet die betreffende Organisation bzw. das Gremium, sofern der Anlass und die Möglichkeit dazu besteht, zur Fassung eines neuen Beschlusses; h) informiert den Landesverband und den betreffenden territorialen Verband, wenn die bindenden Entscheidungen der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission durch eine Ortsorganisation nicht befolgt wurden; 190 i) enthebt die Leitung einer Ortsorganisation auf Antrag des Landesvorstandes, des territorialen Verbandes oder der Zentralen Finanzkontrollkommission ihres Amtes und ordnet Wahlen an, kann bei andauernden Verstößen gegen das Statut durch die Arbeitsweise oder die wirtschaftliche Tätigkeit einer Organisation die Auflösung der Organisation verfügen; j) verfügt über das Recht, Disziplinarmaßnahmen über die Mitglieder und Funktionäre der Landesgremien, die Parlamentsabgeordneten der USP sowie die in§ 42 Abs.1 festgelegten Inhaber öffentlicher Ä mter auf Landesebene, die USP-Mitglieder sind, zu verhängen. Der Beschluss über den Ausschluss der durch den Parteitag gewählten Gremiumsmitglieder und –funktionäre ist erst nach Verabschiedung durch den Parteitag rechtskräftig; k) beurteilt die gegen den Beschluss der Ethik- und Schlichtungskommission des territorialen Verbandes erhobenen Einsprüche, kann in abgeschlossenen Disziplinarsachen die Durchführung eines neuen Verfahrens genehmigen; l) kann in den durch das Statut festgelegten Fällen die Entbindung von den Bestimmungen des Statuts verfügen; m) kann für die Ethik- und Schlichtungskommission des territorialen Verbandes methodische Empfehlungen herausgeben; n) legt vor dem Parteitag Rechenschaft ab. 2. Die auf der Grundlage von§ 28 Abs. 1 Punkt f), g), h), i), j), k) und l) gefassten Beschlüsse der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission sind bindend, ihre Empfehlungen und Stellungsnahmen dienen als Richtlinien. 3. Im Falle der Auflösung einer Parteiorganisation muss der Beschluss der Landes-Ethikund Schlichtungskommission Richtlinien über die Möglichkeiten der Neubildung der Organisation bzw. der Regelung der Mitgliederverhältnisse beinhalten. § 29 1. Der Vorsitzende der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission wird vom Parteitag gewählt, die territorialen Verbände delegieren je ein Mitglied. Dabei gelten die Vorschriften der Beschluss- und Wahlordnung. 2. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission dürfen keine anderen wählbaren Parteiämter bekleiden, Angestellte der Partei oder der Einrichtungen der Partei bzw. Angestellte oder Mitglieder der mit Beteiligung der Partei betriebenen wirtschaftlich tätigen Organisationen sein. Die Zentrale Finanzkontrollkommission § 30 1. Die Zentrale Finanzkontrollkommission ist das Gremium zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Partei. 2. Die Zentrale Finanzkontrollkommission: a) überwacht die Verwaltung des Parteivermögens und die satzungsmäßige Wirtschaftstätigkeit der Organisationen; b) überwacht die Satzungsmäßigkeit der unternehmerischen und im Rahmen von Stiftungen ausgeübten Tätigkeiten der Zentralorgane der Partei und der Einrichtungen der Partei auf Landesebene; c) kann die Satzungsmäßigkeit der unternehmerischen und im Rahmen von Stiftungen aufgeübten Tätigkeiten der Ortsorganisationen und der territorialen Verbände sowie deren Einrichtungen überwachen; d) informiert den Schatzmeister, den Geschäftsführer, den Landesvorstand, den Landesausschuss und den Parteitag über die im Rahmen dieser Tätigkeit gesammelten Eindrücke; 191 e) kann bei Verstößen gegen die Satzung Maßnahmen beantragen, deren Beurteilung durch das betreffende Gremium bzw. den betreffenden Funktionär binnen dreißig Tagen und in der Hauptsache erfolgen muss. Bei ausbleibendem Erfolg der beantragten Maßnahmen wendet sie sich an die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission und kann dort die Amtsenthebung der Leitung oder in schwerwiegenden Fällen die Auflösung der Organisation beantragen, durch deren unternehmerische Tätigkeit die Bestimmungen der Satzung verletzt werden; f) nimmt Stellung zum zentralen Haushaltsentwurf und zum Rechenschaftsbericht über den Haushalt; g) nimmt Stellung zu den im Rahmen der Finanzordnung der Partei geltenden Vorschriften; h) nimmt im Voraus Stellung zur Zweckmäßigkeit der Aufnahme langfristiger Kredite, der Übernahme langfristiger finanzieller Verpflichtungen und der Belastung des Parteivermögens; i) kann methodische Empfehlungen für die Finanzkontrollkommissionen der territorialen Verbände formulieren und deren Vertreter zu Beratungen einberufen, wobei diese zur Teilnahme verpflichtet sind; j) legt vor dem Parteitag Rechenschaft ab. § 31 1. Der Vorsitzende und die zehn Mitglieder der Zentralen Finanzkontrollkommission werden durch den Parteitag gewählt. 2. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Zentralen Finanzkontrollkommission dürfen keine anderen wählbaren Parteiämter bekleiden; sie dürfen weder Angestellte der Partei oder der Einrichtungen der Partei noch Angestellte, Mitglieder oder Funktionäre der mit Beteiligung der Partei betriebenen wirtschaftlich tätigen Organisationen oder Mitglieder des Kuratoriums der durch die Partei gegründeten Stiftung sein. Der Schatzmeister § 32 1. Der Schatzmeister ist dafür verantwortlich, das Parteivermögen zu verwalten, zu mehren und die für die wirtschaftliche Tätigkeit geltenden Gesetze einzuhalten bzw. für deren Einhaltung zu sorgen. 2. Der Schatzmeister: a) verwaltet das Parteivermögen, garantiert die zweckentsprechende Verwendung des Parteivermögens; vertritt die Partei im Rahmen des statutsmäßig festgelegten Aufgabenbereichs; b) verfasst den Antrag und den Rechenschaftsbericht über den zentralen Jahreshaushalt, ist für die landesweite Umsetzung des beschlossenen Haushalts verantwortlich; c) setzt die in vermögensrechtlichen Fragen gefassten Beschlüsse des Landesvorstandes um; d) ist im Rahmen des Haushalts uneingeschränkt zur Genehmigung von Auszahlungen und bei bestehender Notwendigkeit zur Aufnahme kurzfristiger Kredite berechtigt. Auszahlungen bzw. die Übernahme finanzieller Verpflichtungen, die den Haushalt überschreiten, müssen im Voraus mit dem zum Beschluss des Haushalts befugten Gremium abgestimmt werden; e) verfasst den Antrag für die Finanzordnung der Partei; f) organisiert und steuert das parteiinterne Wirtschaftskontrollsystem; g) äußert seine Meinung zu sämtlichen durch die Landesgremien vorgelegten Anträge, die mit finanziellen oder wirtschaftlichen Belangen verbundenen sind; h) legt vor dem Parteitag Rechenschaft ab. 192 VI. Kapitel Politische Organisationsformen und Parteigemeinschaften § 33 1. Neben den Ortsorganisationen können die Parteimitglieder unbeschränkt weitere Organisationsformen und Parteigemeinschaften für die gemeinsame Arbeit schaffen. Solche Organisationsformen sind z. B. die Plattform, die Sektion, die geistige Werkstatt sowie der Klub, das Fachkolleg oder die Arbeitsgemeinschaft. 2. Über die Voraussetzungen für die Bildung, die Möglichkeiten der Meinungsäußerung und die Gewährleistung einer Öffentlichkeit von weiteren parteiinternen Organisationsformen befindet die organisatorische Einheit, in deren Bereich die Organisation fällt oder in deren Auftrag diese handelt. 3. Die parteiinternen Organisationsformen – außer Plattformen und Landessektionen – dürfen mit Zustimmung der betreffenden Ortsorganisation, des betreffenden territorialen Verbandes oder des Landesvorstandes einen Namen wählen, der auf die Partei verweist. § 34 1. Die Plattform ist eine öffentliche Gruppe, die auf der Übereinstimmung der politischen Ansichten einiger Parteimitglieder basiert und im Hinblick auf einige Elemente des Parteiprogramms und der Richtlinien der Partei eine eigenständige, von anderen abweichende Meinung vertritt. Plattformen können sich lediglich Parteimitglieder anschließen. Parteimitglieder dürfen nur jeweils einer Plattform angehören. 2. Die Plattform verfügt über das Recht, ihre Meinung innerhalb der Partei zu vertreten und zu verbreiten, die entsprechende Unterstützung zu mobilisieren und ihren Standpunkt, ohne gegen das Statut zu verstoßen, an die Öffentlichkeit zu tragen. 3. Eine Landesplattform ist eine Plattform, der sich mehr als zweihundertfünfzig Mitglieder angeschlossen haben, die dies durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung auch bestätigt haben und für die darüber hinaus eine Arbeitsordnung festgelegt und Vertreter bestimmt sind, die im Namen der Plattform handeln. 4. Die Landesplattform verfügt über das Recht, die Infrastruktur der Partei in Anspruch zu nehmen und sich im Rahmen der Vorschriften des Statuts an der Arbeit der Landesgremien zu beteiligen bzw. Informationen über deren Tätigkeit zu erhalten. Parteigremien sind verpflichtet, an sie gerichtete Gesuche dieser Plattform binnen dreißig Tagen zu beantworten. 5. Für die Landesplattform gilt ein gesonderter, auf dem Parteitag in der Geschäftsordnung des Parteitags festgelegter zeitlicher Rahmen. § 35 1. Die Sektion ist eine offene Organisationsform, die ein Forum für den in erster Linie beruflichen Meinungsaustausch von Parteimitgliedern und Nichtmitgliedern schafft, sich an der Ausarbeitung sachpolitischer Fragen in der Partei beteiligt, die Interessen ihrer Mitglieder formuliert und diese in der Partei vertritt. Sie fördert die Beziehungen der Partei zu den mit ihrer Tätigkeit verbundenen gesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen. 2. Mitglied einer Sektion können auch Nichtparteimitglieder sein, die in Ungarn keiner anderen Partei angehören. 3. Die Sektion kann auf der Ebene der Ortsorganisation, des territorialen Verbandes oder auf Landesebene arbeiten; über die Anerkennung als Landessektion entscheidet der Landesausschuss. 4. Über die Anerkennung einer Sektion auf der Ebene der Ortsorganisation bzw. des territorialen Verbandes, die Schaffung der Voraussetzungen für ihre Arbeit und ihre 193 Teilnahme an der Arbeit der Parteigremien, entscheidet die Ortsorganisation bzw. der territoriale Verband. 5. Die Gremien und Abgeordnetengruppen der Partei sind ihrer Tätigkeitsebene entsprechend verpflichtet, mit den Sektionen zusammen zu arbeiten, diese in die Verhandlung der in ihr Tätigkeitsfeld gehörenden Fragen und die Vorbereitung der Beschlüsse einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. 6. Die Landessektion verfügt über das Recht, die Infrastruktur der Partei in Anspruch zu nehmen und sich im Rahmen der Vorschriften des Statuts an der Arbeit der Landesgremien zu beteiligen bzw. Informationen über deren Tätigkeit zu erhalten; Parteigremien sind verpflichtet, an sie gerichtete Gesuche dieser Sektion binnen dreißig Tagen zu beantworten. 7. Je ein Vertreter der Landessektionen darf dem Parteitag mit Beraterfunktion beiwohnen. § 36 1. Die Linke Selbstverwaltungsgemeinschaft schließt die Funktionäre, Vertreter und Sachverständigen der Partei zusammen, die in den kommunalen Selbstverwaltungen arbeiten und sich an der Arbeit der Gemeinschaft beteiligen möchten. Die Gemeinschaft beteiligt sich an der Ausarbeitung und Umsetzung der auf die kommunalen Selbstverwaltungen bezogenen Parteipolitik und des entsprechenden Programms der Partei. 2. Für die Linke Selbstverwaltungsgemeinschaft gelten dieselben Bestimmungen, wie für die Landessektionen. § 37 1. Eine geistige Werkstatt ist eine Sachverständigengruppe oder eine fachliche Arbeitsgemeinschaft, die für die Partei insofern eine wichtige Rolle spielt, als sie zur Prüfung wichtiger gesellschaftlicher Probleme oder konkreter politischer Fragen sowie zur Ausarbeitung verschiedener Lösungsansätze gebildet wird. 2. Die geistige Werkstatt ist eine offene Organisationsform, der auch Nichtparteimitglieder angehören können und die ihren Namen(Arbeitsgruppe, Arbeitsgemeinschaft, Kreis usw.) selbst wählt. VII. Kapitel Die Beziehungen der Partei zu den gesellschaftlichen Organisationen § 38 1. Die Partei bemüht sich auf allen Ebenen um die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen, die dieselben oder ähnliche Werte wie die Partei vertreten, und achtet dabei uneingeschränkt deren Selbstständigkeit. 2. Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern prinzipiell, sich ihrem Beruf, ihren Interessen oder ihrer Lebenssituation entsprechend aktiv an der Arbeit selbstständiger gesellschaftlicher Organisationen, die als Interessenvertretung, für ihre Berufsgruppe oder in anderen Bereichen bestehen, zu beteiligen und deren Tätigkeit zu unterstützen. Die Initiativen und Vorschläge der gesellschaftlichen Organisationen, die auch durch die Partei vertreten werden können, sollten durch die Organisationen und Abgeordnetengruppen der Partei aufgegriffen werden. 194 Die assoziierten Jugendorganisationen der Partei § 39 1. Assoziierte Jugendorganisation der Partei kann eine Jugendorganisation werden, die die durch die Partei vertretenen Grundwerte annimmt und vor ihren Altersgenossen vertritt und bei dem laut Statut zuständigen Forum erklärt, dass die Assoziation mit der Partei angestrebt wird. 2. Der Inhalt der Assoziation und der Rahmen der Zusammenarbeit wird im Assoziationsvertrag festgelegt. Über den Abschluss, die Ä nderung oder Auflösung dieses Vertrages entscheidet der Landesausschuss. 3. Die assoziierte Jugendorganisation hat das Recht: a) an der Gestaltung der Parteipolitik, der Herausarbeitung der Beschlüsse und an politischen Aktionen teilzunehmen. Sie hat das Recht, sich mit Anregungen und Anträgen an die Funktionäre und Gremien der Partei zu wenden. In Bezug auf diese Anträge gilt dieselbe Verfahrensweise wie für Anregungen und Anträge von Mitgliedern oder Ortsorganisationen; b) sich im Interesse der Durchsetzung des in§ 41 Abs. 1 festgelegten Anteils mit persönlichen Vorschlägen an die entscheidungsbefugten Gremien zu wenden und diese vor dem für die Beschlussfassung verantwortlichen Forum zu begründen; c) ein Mitglied in die Landeskommission für Aus- und Weiterbildung zu delegieren. 4. Die territorialen Verbände und die Ortsorganisationen sind verpflichtet, mit der ihrer Ebene entsprechenden organisatorischen Einheit der assoziierten Jugendorganisation zusammen zu arbeiten. Über den konkreten Inhalt und die Form der Zusammenarbeit entscheidet das Forum des territorialen Verbandes bzw. der Ortsorganisation auf der Grundlage seiner Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise. VIII. Kapitel Grundlegende Bestimmungen des Entscheidungsfindungsprozesses § 40 1. Politische, die Organisationen oder Personen betreffende Beschlüsse können in der Partei durch die Mitgliederversammlung, die zusammengezogene Mitgliederversammlung, die Delegiertenversammlung, den Parteitag, ein Gremium der Partei oder über Parteiabstimmung gefasst werden. Beschlüsse über die Besetzung von Parteiämtern können, sofern dies nicht über die Ernennung einer Person erfolgt, nur auf der Grundlage einer offenen Kandidatur und einer geheimen Abstimmung gefasst werden. Diese Bestimmung gilt auch für Beschlüsse, die den in§ 42 Abs. 1 festgelegten Personenkreis betreffen. 2. Der Beschluss der Mitgliederversammlung oder der zusammengezogenen Mitgliederversammlung ist dann gültig, wenn über die Hälfte der an der Abstimmung beteiligten zustimmen und die Mitglieder der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsprinzipien entsprechend rechtzeitig über das Parteiforum benachrichtigt wurden. Im gegenteiligen Fall können auch die im Statut und in der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise festgelegten strengeren Bedingungen für die Beschlussfähigkeit und die Gültigkeit der Entscheidung festgesetzt werden. 3. Die aus den gewählten oder delegierten Mitgliedern bestehenden Beschlussforen sind beschlussfähig, wenn die zur Beschlussfassung berechtigten Personen der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise entsprechend rechtzeitig benachrichtigt wurden und mehr als die Hälfte von ihnen anwesend ist. Der Beschluss ist gültig, wenn mehr als die Hälfte der an der Abstimmung beteiligten ihm zustimmen. Im gegenteiligen Fall können auch die im Statut und in der Satzung über den Organisationsaufbau und die 195 Funktionsweise festgelegten strengeren Bedingungen für die Beschlussfähigkeit und die Gültigkeit der Entscheidung festgesetzt werden. 4. Die zur Beschlussfassung berechtigten Personen müssen vor der Beschlussfassung über die Anträge informiert werden, sodass sie sich vorbereiten und die Meinung der Betroffenen kennen lernen können. 5. Funktionäre können vor Ablauf der Amtsperiode durch das Gremium des Amtes enthoben werden, durch das sie gewählt wurden; delegierte Gremiumsmitglieder können von dem Forum abberufen werden, von dem sie gewählt wurden. 6. Die Amtsenthebung oder Abberufung kann von all jenen Parteimitgliedern und Gremien beantragt werden, die über eine fundierte Kenntnis der durch den Betroffenen geleisteten Arbeit oder seiner Lebensführung verfügen. 7. Als Funktionär, Gremiumsmitglied oder Delegierter kann nur gewählt bzw. delegiert werden, wer Mitglied in der Partei ist. § 41 1. Der Anteil der Mitglieder bzw. der Kandidaten unter fünfunddreißig Jahren und der Anteil der Frauen muss sich in den gewählten Leitungsgremien – auf Orts-, Gebiets- und Landesebene gleichermaßen – sowie auf den von der Partei aufgestellten Abgeordnetenlisten für das Parlament und die kommunalen Selbstverwaltungen auf mindestens ein Fünftel belaufen. 2. Wenn die erforderliche Anzahl von Kandidaten unter Berücksichtigung der oben genannten Anforderung auf Grund der Zusammensetzung der gegebenen Organisation oder aus anderen Gründen nicht erreicht wird, darf an Stelle der unter fünfunddreißig Jahre alten oder weiblichen Mitglieder kein anderer gewählt werden. Ebenso darf niemand aus dieser Gruppe gewählt werden, der nicht die erforderliche Anzahl an Stimmen erhalten hat. In beiden Fällen bleibt die Position unbesetzt. 3. Der letzte Satz aus§ 42 Abs. 2 gilt nicht für die Vervollständigung der Abgeordnetenlisten für das Parlament und die kommunalen Selbstverwaltungen. IX. Kapitel Für durch die Partei nominierte oder unterstützte Inhaber öffentlicher Ä mter geltende Bestimmungen § 42 1. Als Personen, die als Kandidaten der Abgeordnetengruppe oder der Partei öffentliche Ä mter bekleiden(im weiteren: Inhaber öffentlicher Ä mter), werden all jene bezeichnet, die basierend auf den Rechtsvorschriften der Partei befugt waren, als Kandidaten delegiert, vorgeschlagen oder öffentlich aufgestellt zu werden und auf diese Weise in ihr Amt gelangt sind. 2. Inhaber öffentlicher Ä mter können Positionen auf Orts-, Gebiets- oder Landesebene bekleiden. 3. Die Tätigkeit der Inhaber öffentlicher Ä mter darf nicht dem Programm und den politischen Grundsätzen der Partei zuwider laufen. 4. Bei Nicht-USP-Mitgliedern, die als Kandidaten oder mit Unterstützung der Partei öffentliche Ä mter anstreben, ist eine schriftliche Erklärung, in der sie die im Parteistatut festgelegten Bestimmungen als maßgebend für die eigene Person annehmen, Voraussetzung für die Kandidatur bzw. ihre Unterstützung. 5. Personen, die als Kandidaten der Partei öffentliche Ä mter angetreten haben und als Regierungsbeamte, Parlamentsabgeordnete, Oberbürgermeister oder stellvertretender Oberbürgermeister, Vorsitzender des Komitatsparlaments oder Bürgermeister tätig sind, dürfen kein Arbeitsverhältnis bzw. ein auf regelmäßiger Beschäftigung basierendes 196 Rechtsverhältnis zur Partei, einem ihrer territorialen Verbände oder einer der Ortsorganisationen eingehen. In außerordentlich begründeten Fällen kann der Betreffende durch die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission von dieser Bestimmung befreit werden. Das Verbot bezieht sich nicht auf die Begleichung tatsächlich bestehender Ausgaben und die Nutzung der Infrastruktur der Partei. 6. Abgeordnete des Parlaments oder der kommunalen Selbstverwaltung sind verpflichtet, über die Art und Weise der Verwendung der ihnen gesetzlich bzw. durch die Satzung der kommunalen Selbstverwaltung(als Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben) garantierten Summen im Voraus eine Übereinkunft mit der Parteiorganisation zu erzielen, durch die sie als Kandidaten aufgestellt wurden. X. Kapitel Die Fraktionen der Partei § 43 1. Die als Kandidaten der Partei gewählten Abgeordneten des Parlaments bzw. der kommunalen Selbstverwaltungen bilden eine Abgeordnetengruppe(Fraktion), der sich in Übereinkunft mit der Fraktion auch andere Abgeordnete anschließen können. Fraktionen bestehen im Parlament, in den Komitatsparlamenten und im Stadtparlament der Hauptstadt sowie in den Abgeordnetengremien der kommunalen Selbstverwaltungen. 2. Die Fraktion führt ihre Tätigkeit im Rahmen des Parteiprogramms und des Wahlprogramms der Partei und in Einklang mit den durch die zuständigen Gremien gefassten Beschlüssen eigenverantwortlich aus. 3. Die Beschlüsse des Parteitags, des Landesausschusses und des Landesvorstandes sind für die Fraktion bindend. Die USP-Mitglieder der Fraktion dürfen nicht gegensätzlich zu den durch den Parteitag, den Landesausschuss oder den Landesvorstand in gegebenen Fragen gefassten Beschlüssen und Stellungnahmen abstimmen. 4. Die Abgeordnetengruppe arbeitet regelmäßig mit den leitenden Parteigremien der entsprechenden Ebene und deren Arbeitsorganisationen zusammen, sie informiert diese kontinuierlich über ihre Arbeit, legt Rechenschaft ab und hält in der Hauptsache Rücksprache zu ihren Anträgen und Meinungen. 5. Die einzelnen Mitglieder der Fraktion sind verpflichtet, die zuständigen Organe, Gremien und Funktionäre der Partei über ihre Arbeit zu informieren. Die Parteiorgane haben das Recht und die Aufgabe, die Mitglieder der Fraktion bei der Arbeit zu unterstützen, über die gefassten Beschlüsse zu informieren und im Falle der Notwendigkeit Empfehlungen an sie auszugeben. 6. Über die Führung der Fraktion, die interne Arbeitsorganisation und die geltenden Arbeitsbestimmungen entscheidet die Fraktion selbst. § 44 1. Für die Parlamentsfraktion der Partei gilt: a) Die USP-Mitglieder der Fraktion vermitteln und vertreten im Parlament die Politik der Partei. b) Für die Mitglieder der Fraktion gelten§ 6 Abs. 3 des Statuts entsprechend die politischen, moralischen und in Bezug auf das Verantwortungsbewusstsein bestehenden Normen der Partei in besonderem Maße. c) Die Arbeitsgruppen der Fraktion arbeiten mit den Sektionen, geistigen Werkstätten und Arbeitsgemeinschaften zusammen; d) Mitgliedern der Fraktion, die gegen§ 42 Abs. 3 verstoßen, kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, oder sie können aufgefordert werden abzutreten. Bei 197 besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission verpflichtet, ein Disziplinarverfahren zu beantragen. 2. Für die Abgeordnetengruppen der Komitatsparlamente(des Stadtparlaments der Hauptstadt) und der kommunalen Selbstverwaltungen gelten sinngemäß die für die Parlamentsfraktion festgelegten Bestimmungen. XI. Kapitel Die moralischen Normen und das Disziplinarverfahren der Partei § 45 1. Als moralischer oder disziplinarischer Verstoß gilt, wenn ein Parteimitglied: a) im Privatleben oder im öffentlichen Leben durch eine Handlung öffentliches Missfallen erregt und dem Ansehen der Partei dadurch schadet; b) eine Straftat oder ein Vergehen verübt, rechtwidriges Verhalten zeigt oder eine andere Handlung ausführt oder eine Situation ausnutzt(z. B. sein Amt, seine Beziehungen, Informationen in unmoralischer Weise missbraucht), sodass die Partei aus diesem Grunde angegriffen wird; c) bewusst gegen die inneren Normen der Partei und die gemeinschaftlichen Vorschriften verstößt, insbesondere wenn das Parteimitglied seine Führungsposition missbraucht, seine Parteigenossen vorsätzlich falsch informiert; seiner Informationspflicht trotz Aufforderung nicht nachkommt, niedere Mittel gegen seine Rivalen gebraucht; d) während der Wahlen ein den für die Kommunal- oder Landeswahlen getroffenen strategischen und taktischen Entscheidungen der Parteiorgane entgegengesetztes Handeln zeigt, insbesondere, wenn es den Kandidaten der Partei öffentlich angreift, eigenmächtig einen Gegenkandidaten aufstellt oder diesen unterstützt, den Interessen der Partei bei den Wahlen schadende Veröffentlichungen oder Erklärungen in Umlauf bringt; e) sich ohne Absprache und eigenmächtig vom gemeinsam herausgearbeiteten und verabschiedeten Standpunkt und dem gemeinsam gefassten Beschluss des Gremiums entfernt. Als ein solches Verhalten werden insbesondere der Bruch der vorab vereinbarten Plattformruhe oder die Schädigung der Parteiinteressen durch die Durchsetzung persönlicher Interessen gewertet; f) interne Informationen vorsätzlich an den politischen Gegner weitergibt und die Partei damit schädigt bzw. Informationen ohne die Genehmigung des Gremiums oder Funktionärs mit dem entsprechenden Zuständigkeitsbereich an die Öffentlichkeit bringt; g) die Bestimmungen zur Unvereinbarkeit ausspielt; h) die Bestimmungen des Statuts oder der dem Statut als Anlage beigefügten Satzungen vorsätzlich oder trotz einer Verwarnung in fahrlässiger Weise verletzt. 2. Folgende Disziplinarstrafen sind bei moralischen oder disziplinarischen Verstößen anzuwenden: a) Verwarnung; b) Verweis; c) Abberufung vom Parteiamt; d) Ausschluss aus der Partei. § 46 1. Zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens ist- in Ermangelung abweichender Verfügungen des Statuts- die Ortsorganisation berechtigt, in deren Register das Parteimitglied geführt wird. 198 2. Die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission geht in der Sache der in§ 28 Abs. 1 j) aufgeführten Personen vor. 3. Die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise des territorialen Verbandes kann dessen ungehindert verfügen, dass Disziplinarverfahren gegen bestimmte Funktionäre oder Gremiumsmitglieder in den Zuständigkeitsbereich der territorialen Ethik- und Schlichtungskommission gehören. 4. Ein Disziplinarverfahren kann von jedem Parteimitglied oder Gremium beantragt werden. Der Antrag muss an die Parteiorganisation oder das Gremium weitergeleitet werden, die/das zur Anordnung einer Disziplinaruntersuchung befugt ist. Die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren zu beantragen besteht innerhalb der in der Disziplinarverfahrensordnung in§ 47 Abs. 6 des Statuts festgelegten Frist. 5. Zur Anordnung eines Disziplinarverfahrens sind, wie in§ 46 Abs. 1 festgelegt, die Ortsorganisationen und im Falle von Abs. 3 die territoriale Ethik- und Schlichtungskommission sowie der Landesvorstand und die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission befugt. 6. Die Anordnung des Disziplinarverfahrens ist dem betreffenden Mitglied und dem Antragsteller des Verfahrens schriftlich mitzuteilen. Das Verfahren kann erst nach erfolgter Benachrichtigung beginnen. 7. Die Ortsorganisation führt das Disziplinarverfahren selbst durch oder beauftragt eine aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Untersuchungskommission. Im Falle einer Disziplinaruntersuchung durch die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission oder die territoriale Ethik- und Schlichtungskommission ist die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise des Gremiums maßgebend. 8. Das Disziplinarverfahren darf lediglich die im Anordnungsbeschluss festgelegte Sache umfassen. Wenn durch das Verfahren auch andere, über die ursprüngliche Sache hinausgehende Tatsachen aufgedeckt werden, so muss die Untersuchungskommission bei dem Gremium, durch das das Verfahren beantragt wurde, eine Ausweitung des Verfahrens beantragen. 9. Die Untersuchungskommission ist für die sachliche und unvoreingenommene Abwicklung des Verfahrens verantwortlich. Die Untersuchungskommission hört das betreffende Parteimitglied und die anderen Akteure der Sache an, sie nimmt den Tatbestand auf und beantragt die Festsetzung des Disziplinarverstoßes und die Disziplinarstrafe. 10. Ein Disziplinarbeschluss kann durch das in der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise der Ortsorganisation festgelegte Parteiorgan bzw. durch die Ethik- und Schlichtungskommission gefasst werden. Das betreffende Parteimitglied muss zur Sitzung des den Disziplinarbeschluss fassenden Parteiorgans, der territorialen Ethik- und Schlichtungskommission oder der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission eingeladen werden. Der Beschluss muss in schriftlicher Form vorliegen und den Antrag der Untersuchungskommission einschließlich der eventuell minderheitlich vertretenen Meinung, den festgesetzten Tatbestand, die festgesetzte Parteistrafe und das Abstimmungsergebnis sowie genaue Informationen zu den Möglichkeiten der Einspruchserhebung beinhalten. Der Beschluss ist dem betreffenden Parteimitglied sowie dem Parteimitglied oder dem Gremium, durch das das Verfahren beantragt wurde, in schriftlicher Form zukommen zu lassen. § 47 1. Gegen den überführenden Disziplinarbeschluss kann binnen fünfzehn Tagen ab Erhalt Einspruch erhoben werden. Im Falle der Einspruchserhebung kann der Disziplinarbeschluss nicht umgesetzt werden. 2. Der gegen den Beschluss der Ortsorganisation erhobene Einspruch ist durch die territoriale Ethik- und Schlichtungskommission zu beurteilen, der gegen den Beschluss 199 der territorialen Ethik- und Schlichtungskommission erhobene Einspruch ist durch die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission und der gegen den Beschluss der LandesEthik- und Schlichtungskommission erhobene Einspruch ist durch den Landesausschuss zu beurteilen. 3. Die den Einspruch beurteilende Ethik- und Schlichtungskommission: a) setzt den Disziplinarbeschluss außer Kraft und verpflichtet das im Namen der Ortsorganisation beschlussfassende Parteiorgan bzw. die territoriale Schlichtungskommission, ein neues Verfahren einzuleiten, wenn gegen die Verfahrensordnung Beschlüsse verstoßen wurde; b) hebt die Disziplinarstrafe auf, wenn es sich bei der verübten Handlung nicht um einen disziplinarischen Verstoß handelt; ändert die festgesetzte Parteistrafe, wenn diese in keinem Verhältnis zum Gewicht oder zu den Begleitumständen der Handlung steht; c) erhält den Disziplinarbeschluss aufrecht. 4. Die territoriale Ethik- und Schlichtungskommission kann gegen den auf Grund des Einspruchs gefassten Beschluss binnen fünfzehn Tagen nach Erhalt des Beschlusses Beschwerde einreichen. Diese Beschwerde wird durch die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission beurteilt. Die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission beschäftigt sich mit der Beschwerde in der Hauptsache, wenn darin festgestellt wird, dass das Verfahren nicht den Vorschriften des Statuts entsprechend durchgeführt wurde. Für ihre in Verbindung mit der meritorischen Beurteilung der Beschwerde gefassten Beschlüsse sind die Bestimmungen in§ 47 Abs. 3 maßgebend. 5. Auf der Grundlage des beurteilten Tatbestandes darf in einer abgeschlossenen Disziplinarsache kein neues Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Bei Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweise kann die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission die Durchführung eines neuen Verfahrens beantragen oder dieses selbst durchführen. 6. Weitere Bestimmungen zum Disziplinarverfahren, die für alle Parteiorganisationen bindend gelten, können durch die Landes-Ethik- und Schlichtungskommission festgelegt werden. XII. Kapitel Bestimmungen für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und die wirtschaftliche Tätigkeit der Partei § 48 1. Die Parteimitglieder zahlen einen im Verhältnis zu ihrem Einkommen festgelegten monatlichen Mitgliedsbeitrag. Der Umfang des Mitgliedsbeitrags wird durch eine zwischen Parteimitglied und Ortsorganisation getroffene Vereinbarung festgesetzt. Der Inhalt dieser Vereinbarung muss§ 48 Abs. 4 entsprechend festgelegt werden. Der Mitgliedsbeitrag kann auch auf längere Zeit im Voraus eingezahlt werden. 2. Parteimitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder deren Einkommen das jeweilige Mindesteinkommen nicht überschreitet, zahlen den Grundbeitrag. 3. In begründeten Fällen kann die Ortsorganisation beschließen, ein Parteimitglied vorübergehend oder endgültig von der Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu entbinden. 4. Für den Mitgliedsbeitrag gilt: a) Der Grundbetrag des Mitgliedsbeitrags beläuft sich auf monatlich einhundert Forint. b) Über die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird von der Ortsorganisation genau Buch geführt. Die Korrektheit der Buchführung kann durch die Finanzkontrollkommission des territorialen Verbandes geprüft werden; c) Der Mitgliedbeitrag ist an die Ortsorganisation zu entrichten, in deren Register das Parteimitglied geführt wird. 200 5. Inhaber öffentlicher Ä mter sind neben der Zahlung des Mitgliedsbeitrags dazu verpflichtet, die Partei mit einem Betrag von fünf bis fünfzehn Prozent ihres Honorars finanziell zu unterstützen. Wenn Inhaber öffentlicher Ä mter ihr Honorar aus mehreren Ä mtern beziehen, wird der Umfang der Unterstützung auf der Grundlage der Honorarsumme festgesetzt. Der konkrete Betrag der Unterstützung wird in einer Vereinbarung zwischen dem Inhaber des öffentlichen Amtes und der Parteiorganisation, die ihn als Kandidat aufgestellt hat, festgelegt. Die Unterstützung ist an die Parteiorganisation zu entrichten, die den Amtsinhaber nominiert hat. 6. Die Höhe des für die Arbeit der Parteiorganisationen aufzuwendenden Betrages wird bei Verabschiedung des Jahreshaushalts der Partei durch den Landesausschuss festgesetzt. Mindestens ein Zehntel des Betrags der staatlichen Subvention der Partei ist alljährlich auf die Aus- und Weiterbildung des Parteinachwuchses zu verwenden. XIII. Kapitel Bestimmungen zu den Wahlen für das Parlament und die kommunalen Selbstverwaltungen § 49 1. Während des Zeitraumes der Wahlen für das Parlament oder die kommunalen Selbstverwaltungen sind die Bestimmungen des Statuts und der Anlagen zum Statut unter Hinzuziehung der in diesem Kapitel festgelegten Ergänzungen und Ä nderungen anzuwenden. 2. Der Beginn des Wahlzeitraumes wird unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Zeitpunktes der Wahlen durch den Landesvorstand festgesetzt. § 50 1. Die Wahltätigkeit der Partei wird durch die Wahlkommission geleitet. Die Wahlkommission besteht aus fünf bis neun Personen. 2. Der Zeitpunkt der Bildung der Wahlkommission wird unter Berücksichtigung von§ 49 Abs. 2 durch den Landesvorstand festgesetzt. 3. Die Wahlkommissionen bereiten die mit den Wahlen verbundenen öffentlich rechtlichen Aufgaben vor und vertreten in diesem Zusammenhang die Partei vor den Wahlorganen; sie sind für die Organisation der Wahlkampagne verantwortlich und steuern deren Ablauf. 4. Wahlkommissionen müssen auf Orts-, Gebiets- und Landesebene gebildet werden. In der Assoziation des Wahlbezirks werden die Aufgaben der Wahlkommission von der Wahlkommission der Assoziation versehen. 5. Die Wahlkommission wird auf Ortsebene durch die Mitgliederversammlung oder gemäß § 10 Abs. 5 b) durch die Delegiertenversammlung und auf der Ebene des territorialen Verbandes durch das die Mitgliedschaft vertretende delegierte oder gewählte Gremium eingesetzt. Vorsitzender der Wahlkommission ist der Vorsitzende der Ortsorganisation bzw. des territorialen Verbandes. Der Kreis der Funktionäre, die amtshalber Mitglieder der Wahlkommission sind, wird ggf. durch die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise der Organisation festgelegt. 6. Bei Zwischenwahlen für das Parlament bzw. für die kommunalen Vertretungskörperschaften müssen keine Landeswahlkommission bzw. keine territoriale Wahlkommission gebildet werden. § 51 1. Die Mitgliederzahl der Landeswahlkommission beläuft sich auf sieben bis elf Personen. Der Kommission gehören der Parteivorsitzende, der Kandidat der Partei für das Amt des Ministerpräsidenten, der stellvertretende Vorsitzende der Partei, der Vorsitzende des Landesausschusses, der Parlamentsfraktionsvorsitzende, der Schatzmeister, der 201 Geschäftsführer der Partei und der Wahlkampfleiter an. Alle weiteren Mitglieder der Kommission werden auf Antrag des Landesvorstandes durch den Landesausschuss gewählt. Ihren Vorsitzenden wählt die Landeswahlkommission selbst unter den Mitgliedern. Sie stellt selbstständig eine Satzung über die Funktionsweise auf, die vom Landesvorstand verabschiedet wird. 2. Die Landeswahlkommission ist über die allgemeinen Aufgaben der Wahlkommissionen hinaus dazu berechtigt: a) Informationen von den Parteiorganisationen und Gremien anzufordern, diese zur Rechenschaftslegung aufzufordern und ihnen Einigungsverpflichtungen aufzuerlegen; b) beim Landesvorstand die Annullierung der Beschlüsse der Ortsorganisationen, Wahlbezirksassoziationen oder territorialen Verbände zu beantragen, die die Interessen der Partei im Rahmen der Wahlen in hohem Maße gefährden, und damit gleichzeitig die Umsetzung des umstrittenen Beschlusses zu verhindern. § 52 1. Der Wahlkampfleiter versieht unter der Leitung der Wahlkommission die mit der Wahlkampagne verbundenen konkreten organisatorischen Aufgaben. 2. Wahlkampfleiter sind auf der Ebene der Ortsorganisationen, der Wahlbezirksassoziationen, der territorialen Verbände und auf Landesebene einzusetzen, über die Berufung entscheidet das in der Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise festgelegte Organ. 3. Der Wahlkampfleiter der Partei auf Landesebene ist neben den allgemeinen Aufgaben des Wahlkampfleiters auch für den einheitlichen Charakter der Wahlkampagne der Partei, die Vorbereitung des notwendigen Kampagnenmaterials, dessen Verteilung und die Vorbereitung der an der Kampagne beteiligten Parteimitglieder verantwortlich. Er ist berechtigt, den Wahlkampfleitern der Ortsorganisationen, Wahlbezirksassoziationen und territorialen Verbände Anweisungen zu erteilen. 4. Der Landeswahlkampfleiter wird vom Landesvorstand ernannt. § 53 Die Mitglieder und insbesondere die Funktionäre der Partei sind im Zeitraum der Wahlen verpflichtet, die Interessen der Partei gefährdende, in der Öffentlichkeit ausgetragene Debatten zu vermeiden. Der Verstoß gegen diese Bestimmung wird als gegen§ 45 Abs. 1 e) und f) gerichtetes Disziplinarvergehen gewertet. § 54 1. Die Stellungnahme zu den als Kandidaten für das Parlament, die kommunale Selbstverwaltung, für das Amt des Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters aufgestellten Personen durch die dazu befugten Gremien bzw. Personen darf nur auf der Grundlage des im Voraus festgelegten Kriterienkatalogs erfolgen. 2. Der Kriterienkatalog wird durch das nominierende Forum selbst im Voraus festgelegt. Es basiert auf den durch den Landesausschuss verabschiedeten Auswahlprinzipien. 3. Der Nominierungsprozess ist für die Parteimitglieder öffentlich, die damit verbundenen Dokumente und andere Informationen dürfen den Mitgliedern nicht vorenthalten werden, den Parteimitgliedern darf die Einsicht in diese Unterlagen nicht verweigert werden. 4. In Bezug auf die Aufstellung eines Einzelkandidaten für das Parlament oder das Bürgermeisteramt ist das nominierende Forum beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der beschlussberechtigten Personen an der Abstimmung teilnimmt. Über den in Bezug auf die Kandidatur gefassten Beschluss und die Abstimmungsverhältnisse muss das nominierende Forum die territoriale Wahlkommission und die Landeswahlkommission unverzüglich in Kenntnis setzen. 202 5. Wenn die als Einzelkandidat für das Parlament oder das Bürgermeisteramt per Beschluss nominierte Person(außer bei mehrfacher Kandidatur) nicht mindestens von einem Drittel der beschlussberechtigten Personen unterstützt wird, kann die Landeswahlkommission nach Prüfung der Situation und der Umstände die Wiederholung der Nominierung beantragen. Die zur Nominierung berechtigten Personen sind verpflichtet, auf diesen Antrag binnen fünf Tagen eine meritorische Antwort zu geben. 6. In besonders begründeten Fällen, wenn die Kandidatur oder der Kandidat den Interessen der Partei bei den Wahlen offensichtlich schadet, kann der Landesvorstand die Kandidatur auf Antrag der Wahlkommission mit der Unterstützung von zwei Dritteln der abstimmungsberechtigten Mitglieder annullieren und die Wiederholung der Nominierung verfügen. In diesem Fall ist die wiederholte Kandidatur des früheren Kandidaten nicht zulässig. 7. Bei der Aufstellung der Listenkandidaten für das Parlament und die kommunalen Selbstverwaltungen gelten die Bestimmungen in§ 41. XIV. Kapitel Schluss-, Inkraftsetzungs- und Übergangsbestimmungen § 55 1. Mit dem Statut der Ungarischen Sozialistischen Partei unvereinbare Beschlüsse sind ungültig. 2. Dem Statut sind folgende Anlagen beigeordnet: a) die Parteitagsordnung(Anlage 1); b) die Beschluss- und Wahlordnung(Anlage 2); c) die Finanzordnung(Anlage 3). 3. Das Statut tritt unter Berücksichtigung der in§ 57 festgelegten Abweichungen am 1. Januar 2000 in Kraft. § 56 1. Der Landesausschuss: a) verabschiedet die Anlagen gemäß§ 21 Abs. 1 u) des Statuts bis zum 15. Februar 2000 und setzt dabei den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Anlagen fest; b) legt Inhalt und Form der„Eintrittserklärung“ gemäß§ 5 Abs. 1 des Statuts bis zum 1. Dezember 1999 fest; c) verabschiedet gemäß§ 10 Abs. 6 des Statuts bis zum 31. März 2000 das Muster für die Satzung über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise der Ortsorganisationen und bringt dieses in Umlauf; d) wählt gemäß§ 27 Abs. 2 des Statuts bis zum 15 Dezember 1999 die Mitglieder der Landeskommission für Aus- und Weiterbildung. Gleichzeitig beauftragt der Landesvorstand einen seiner Vizepräsidenten, die Tätigkeit des Vorsitzenden der Kommission aufzunehmen. 2. Der Ortsorganisationen und territorialen Verbände verabschieden ihre Satzungen über den Organisationsaufbau und die Funktionsweise gemäß§ 56 Abs. 1 c) bis zu dem durch Beschluss des Landesausschusses festgelegten Zeitpunkt. § 57 1. Die Verabschiedung des Statuts hat keine Auswirkung auf die Zusammensetzung der auf dem VI. Parteitag gewählten Gremien oder die Person der Funktionäre. Ihren Aufgabenund Zuständigkeitsbereich nehmen sie jedoch nach dem Inkrafttreten den Vorschriften des vorliegenden Dokuments entsprechend wahr. 203 2. In den Ortschaften, in denen gegenwärtig nicht gemäß§ 10 Abs. 1 und 2 des Statuts Ortsorganisationen arbeiten, wird der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Ortsorganisation bis zum gemäß§ 57 Abs. 3 festgelegten Zeitpunkt durch die entsprechende Parteiorganisation wahrgenommen. 3. Die statutsmäßige Bildung der Ortsorganisationen sowie der territorialen Verbände muss vom Landesausschuss bis zu dem Zeitpunkt durchgeführt werden, der per Beschluss für die Einberufung des nächsten Wahlparteitags festgelegt wurde. 4. Die Bestimmungen des Statuts, die sich auf Landesgremien und Funktionäre beziehen, sind mit der Wahl eben dieser Gremien und Funktionäre auf dem nächsten Wahlparteitag bzw. im Fall der delegierten Landesgremien ab dem durch die Bestimmungen der Beschluss- und Wahlordnung festgelegten Zeitpunkt uneingeschränkt gültig. 5. Bei Diskussionen in Bezug auf die Auslegung von§ 57 Abs. 1-4 ist die Stellungnahme der Landes-Ethik- und Schlichtungskommission maßgebend. 6. Bis zum Inkrafttreten des vorliegenden Statuts bleibt das auf dem V. Parteitag verabschiedete Statut in Kraft. 7. Die in§ 56 und§ 57 festgelegten Inkraftsetzungs- und Übergangsbestimmungen treten infolge der Beendigung der betreffenden Aufgaben bzw. des Übergangszustandes dementsprechend außer Kraft. Budapest, 8. Oktober 1999 Jubiläumsparteitag der Ungarischen Sozialistischen Partei 204 6.3.6. Satzung der Partei des Bürgerverständnisses(SOP) Beschlossen vom 1. Republikskongress der SOP am 26.6.1999. Veränderungen und Ergänzungen in der Satzung der SOP wurden durch den 2. Republikskongress der SOP am 20. Mai 2000 in Poprad beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen in der Satzung der SOP wurden durch den Außerordentlichen Republikskongress der SOP am 29. September 2001 in Bojnice beschlossen. Art. I. Name, Stellung und Sitz der Partei des Bürgerverständnisses 1. Die Partei des Bürgerverständnisses ist eine politische Partei, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik nach dem Gesetz Art. 424/1991 über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen im Sinne der folgenden Vorschriften tätig ist. 2. Die Partei des Bürgerverständnisses benutzt die Abkürzung SOP. Die Symbole der Partei sind: das Zeichen und die Fahne. Über deren Aussehen und weitere Angelegenheiten entscheidet der Republiksrat der SOP. 3. Sitz der Zentralorgane der SOP ist Bratislava, Ruzova dolina 6, 82108. 4. Die Partei des Bürgerverständnisses ist eine Rechtsperson. Sie baut auf dem Territorialprinzip auf und ihre Struktur entspricht der administrativen und territorialen Gliederung der Slowakischen Republik. 5. Die Organisationseinheiten der Partei des Bürgerverständnisses, die in ihrem Namen handeln können, sind 136 a) der Republiksrat der SOP(RR SOP), der in allen Angelegenheiten und rechtlichen Beziehungen, die die Partei betreffen, handeln kann. Für den RR SOP handelt und unterschreibt der Vorsitzende der SOP, bzw. der erste stellvertretende Vorsitzende, auf die Art und Weise, wie sie diese Satzung und die Haushaltsrichtlinien festlegen. b) der Kreisrat der SOP(KR SOP), der in allen Angelegenheiten und rechtlichen Beziehungen, die die Kreisorganisationen der SOP betreffen, handeln kann. Für den KR SOP handeln und unterschreiben der Vorsitzende des KR SOP und der stellvertretende Vorsitzende des KR SOP so, dass sie zur Bezeichnung des Kreisrates der SOP oder der Abkürzung im Anhang ihre eigenhändigen Unterschriften hinzufügen. 136 Diese Organisationseinheiten können in ihrem Namen nur in Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und den gültigen Richtlinien der Geschäftsführung, die der RR SOP festlegt, handeln. Weitere Personen, die berechtigt sind für die Organisationseinheiten eine Unterschrift zu leisten, legen die gültigen Richtlinien über die Geschäftsführung mit dem Eigentum der SOP fest. Diese Personen können für eine Organisationseinheit der SOP eine Unterschrift leisten, wenn sie dazu vom Vorsitzenden der jeweiligen Organisation der Partei schriftlich betraut werden. 205 Art. II. Programmatische Ziele der SOP Die programmatischen Ziele der Partei des Bürgerverständnisses sind: 1. Sich um das Bürgerverständnis, die innere Einheit der slowakischen Gesellschaft, die Zusammengehörigkeit aller Bürger der Slowakischen Republik und das Erlangen einer politischen Kultur, die vergleichbar mit entwickelten demokratischen Landschaften ist, zu bemühen. In ihrer ideenpolitischen Tätigkeit definiert sich die SOP im Bereich der LinksMitte politischer Subjekte. 2. Zur Herausbildung einer friedlichen, einheitlichen, stabilen und prosperierenden Gesellschaft in der Slowakischen Republik beizutragen. 3. Die Unantastbarkeit der Menschenrechte und der grundlegenden Freiheiten zu schützen, die Interessen und Bedürfnisse der Bürger der Slowakischen Republik durchzusetzen. 4. Sie setzt sich auf demokratischem Wege für die Erfüllung der programmatischen Ziele ein. Sie geht von dem Grundsatz aus, dass es notwendig ist, Meinungsverschiedenheiten durch politischen und sozialen Dialog zu lösen. 5. Die Bürgergesellschaft auf den Selbstverwaltungsprinzipien zu entwickeln. 6. Die legal erlangte Regierung, den sozialen Frieden, die gesunde Partnerschaft zwischen dem Staat und den Unternehmern und die geachtete Stellung der Arbeiter, Industriearbeiter und Angestellten zu unterstützen und zu schützen. Für die Jugendlichen und die sozial Abhängigen vorteilhafte Bedingungen für Studium, Familienleben, Wohnen und Arbeiten herauszubilden. Ihre volle Geltung im öffentlichen Leben durchzusetzen. Die Herausbildung der Bedingungen für ein geachtetes Leben der Bürger im Rentenalter zu unterstützen. 7. Die Prinzipien des Rechtstaates, die Verfassungsmäßigkeit, die Gesetzesmäßigkeit, die öffentliche Ordnung, das Einhalten der Regeln des wirtschaftlichen Wettbewerbs durchzusetzen. 8. An alle Erfolge, die in der Zeit der Existenz der Slowakischen Republik erreicht wurden, anzubinden und sie weiterentwickeln. 9. Die Einbindung der Slowakischen Republik als Mitglied in die europäischen und transatlantischen Strukturen und das Erlangen eines gleichberechtigten Platzes der Slowakische Republik zwischen den europäischen Staaten durchzusetzen. 10. In den Beziehungen der Staatsbürger vom Prinzip der Gleichberechtigung auszugehen, bei voller Respektierung des Rechtes auf Bewahrung der Identität der Bürger der Slowakischen Republik. Art. III. Mitgliedschaft in der SOP Die Entstehung der Mitgliedschaft 1. Mitglied der SOP kann jeder Bürger der Slowakischen Republik werden, der älter als 18 Jahre ist, der nicht Mitglied einer anderen politische Partei oder politischen Bewegung ist, der mit dem Programm und der Satzung der SOP einverstanden ist. 2. Die Entstehung der Mitgliedschaft erfordert die Erfüllung dieser Bedingungen: a) eine schriftliche Anmeldung, die an den Ortsklub der SOP(OK SOP) adressiert ist, welcher dem ständigen Wohnsitz des Antragstellers auf Mitgliedschaft nach zuständig ist, b) der Beschluss der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung des Ortsklubs der SOP, 206 c) die Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages, d) eine Entscheidung über den Beschluss der Aufnahme nach Buchst. b) durch den Bezirksrat der SOP. 3. Ein Mitglied kann nur in einem Ortsklub der SOP registriert sein. 4. Der Beleg der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis, der Eigentum der SOP ist. Art. IV. Unterbrechung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft wird unterbrochen: a) auf Grundlage eines Antrages eines Mitgliedes der SOP aus persönlichen Gründen, die der BR SOP anerkennt, b) bei Eintritt des Mitgliedes der SOP in ein staatliches Amt, dessen allgemeine Rechtsvorschrift die Mitgliedschaft in einer politischen Partei ausschließt, c) auf Grundlage eines Vorschlages der Schiedskommission für die Unterbrechung der Mitgliedschaft. 2. Für den Zeitraum der Unterbrechung der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet seinen Mitgliedsausweis dem zuständigen Sekretär des BR SOP abzugeben. Ein solches Mitglied kann die Rechte eines Mitgliedes nach dieser Satzung nicht in Anspruch nehmen und ihm können keine Pflichten auferlegt werden, außer denjenigen, die nicht in Widerspruch zum Anlass der Unterbrechung der Mitgliedschaft stehen. 3. Wenn sich die Gründe für die Unterbrechung der Mitgliedschaft nach Punkt 1 Buchstabe a) auflösen, erhält das Mitglied in vollem Umfang die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes nach dieser Satzung wieder. 4. Wenn sich die Gründe für die Unterbrechung der Mitgliedschaft nach Punkt 1 Buchstabe a) auflösen, erhält das Mitglied seine Mitgliedschaft mit dem Einsenden eines Antrages an den zuständigen Ortsklub der SOP wieder. Art. V. Die Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft in der SOP kann beendet werden durch: a) die Auflösung der Mitgliedschaft, b) die Aufhebung der Mitgliedschaft. 2. Die Mitgliedschaft in der SOP ist aufgelöst: a) mit dem Tag der Einsendung einer schriftlichen Bekanntgebung über den Austritt aus der SOP an das zuständige Organ der SOP, b) dem Tod des Mitgliedes oder einer ihn für tot erklärenden Bekanntmachung, c) dem Verlust der Rechtsfähigkeit. 3. Die Mitgliedschaft in der SOP wird aufgehoben: a) bei einer schwerwiegenden Verletzung der Satzung der SOP, b) wenn das Mitglied rechtskräftig für eine absichtlich begangene Straftat verurteilt wurde, c) bei längerer, mehr als sechsmonatiger Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge. 4. Über die Aufhebung der Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung des Ortsklub der SOP, in der das Mitglied registriert ist, mit Drei-Fünftel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Ortsklub der SOP. Die Entscheidung der Ortsklub der SOP unterliegt einer Bestätigung durch den BR SOP. Das Mitglied muss zu diesen Sitzungen des MK SOP schriftlich geladen werden, und dies mindestens drei Tage vor der Sitzung. 207 Wenn er ein Mitglied oberer Parteiorgane der SOP ist, kann über seinen Ausschluss mit deren Zustimmung entschieden werden. Das Mitglied kann gegen die Entscheidung über die Aufhebung der Mitgliedschaft innerhalb von 15 Tagen vom Tag des Erhalts der Entscheidung über die Aufhebung der Mitgliedschaft an, Berufung bei der Schiedskommission der SOP einlegen. Eine Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung der RSK SOP ist endgültig. 5. Der RR SOP kann mit Drei-Fünftel-Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder aus den vorher aufgeführten Gründen die Mitgliedschaft jedweden Mitgliedes der SOP aufheben. 6. Ein Mitglied der SOP, welches eine andere Funktion auf Grundlage einer Nominierung des jeweiligen Organs der SOP inne hat(eine politische oder ökonomische), ist verpflichtet auf seinen guten Ruf und auch den der SOP zu achten. Sofern dieses Mitglied seine Mitgliedschaft selbst beendet, oder seine Mitgliedschaft in der SOP durch das zuständige Organ der SOP beendet wird, kann ein Vorschlag bei dem zuständigen Organ zu dessen Abberufung und der Nominierung eines anderen Mitgliedes der SOP gemacht werden. Art. VI. Die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes der SOP 1. Die Mitglieder der SOP sind gleichberechtigt. 2. Ein Mitglied der SOP hat das Recht: a) an der Tätigkeit seines Ortsklubs teilzunehmen und über die Richtlinien der Tätigkeit zu entscheiden, b) abzustimmen, in die Organe der SOP zu wählen und gewählt zu werden, c) Vorschläge und Eingaben an alle Parteiorgane einzureichen, von ihnen die Erklärung des Vorgehens oder der Entscheidung zu verlangen; auf schriftlich eingereichte Vorschläge ist das jeweilige Organ verpflichtet innerhalb von 30 Tagen zu antworten, d) Mitglieder der SOP in alle Parteiorgane vorzuschlagen und sich an den Vorschlägen für die Kandidaten als Abgeordnete in die Ortsvertretungen und den NR SR zu beteiligen, e) sich an den Sitzungen der Organe der SOP zu beteiligen, in denen über seine Angelegenheiten verhandelt wird; wenn über seine eigene Verantwortung für ein ihm anvertrautes Amt verhandelt wird, muss ihm eine schriftliche Einladung mindestens drei Tage vor der Sitzung zugestellt werden, f) sich frei auf dem Podium der Partei zu äußern, seine Ansichten und Standpunkte zur Parteiarbeit, Parteipolitik und der Tätigkeit der einzelnen Funktionäre in Einklang mit den programmatischen Zielen der SOP zu äußern, g) über die angenommenen politischen, organisatorischen und weiteren Entscheidungen der Organe der SOP, die die SOP betreffen, informiert zu werden, h) gegen die Entscheidungen der Organe der SOP Berufung bei der Schiedskommission der SOP einzulegen, i) die Umregistrierung in einen anderen Ortsklub der SOP zu beantragen, auch ohne die Angabe von Gründen, sofern dem keine Verletzung der Satzung der SOP oder eine Handlung wider dem Gesetz vorangegangen ist. 3. Ein Mitglied der SOP ist verpflichtet: a) die Satzung der SOP, die Beschlüsse der Organe der SOP zu erfüllen und sich nach den innerparteilichen Richtlinien der SOP zu richten, b) sich an der Realisierung des Programms der SOP zu beteiligen, c) über seine Parteiarbeit und die politische Tätigkeit dasjenige Parteiorgan zu informieren, das ihn in das Amt gewählt oder eingesetzt hat, zu informieren, 208 d) die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, e) über alle Veränderungen der grundlegenden persönlichen Angaben den Vorsitzenden des Ortsklubs der SOP bzw. den Sekretär des Ortsklubs der SOP zu informieren, f) die Interessen der SOP nicht zu bedrohen. Art. VII. Die Grundsätze der Tätigkeit, der Sitzungen und Entscheidungen der SOP 1. Das oberste Prinzip der Tätigkeit und Arbeit der Organe und Organisationen der SOP ist die demokratische Herausbildung und Umsetzung der Politik der SOP, die sich auf die innerparteiliche Demokratie, die Kollektivität der Beurteilungen und Entscheidungen und die innerparteiliche Informiertheit stützt. Wenn sich ein Mitglied der SOP an ein Parteiorgan mit einer schriftlichen Eingabe wendet, so ist dieses verpflichtet, dessen Verhandlung in der Sitzung des Organs einzuleiten und innerhalb von 30 Tagen von Erhalt an, zu beantworten. 2. Die Parteiorgane und die Funktionäre der SOP legen Rechenschaft über die Parteiarbeit ab und sind demjenigen Organ der SOP gegenüber verantwortliche, welches sie gewählt hat. Die Amtszeit aller Organe und Funktionäre der SOP beträgt in der Regel zwei Jahre. Ein Funktionär der SOP kann vor Ablauf seiner Amtszeit von demjenigen Organ der SOP abberufen werden, von dem er gewählt wurde. Eine Wiederwahl ist nicht ausgeschlossen. 3. Die Mitglieder aller Organe der SOP sind in offener oder geheimer Abstimmung von der einfachen Mehrheit der berechtigten Mitglieder gewählt, oder sie werden Mitglieder der Organe aufgrund ihrer Wahl ins Amt des Vorsitzenden eines Bezirksrates der SOP, oder Kreisrates der SOP. Im Falle der Auflösung der Mitgliedschaft in dem jeweiligen Organ, kann ein neues Mitglied kooptiert werden. Der Kooptation muss die einfache Mehrheit der Mitglieder des jeweiligen Organs zustimmen. 4. Im Fall eine Beendigung der Mitgliedschaft in einem Organ vor dem Ablauf der zweijährigen Amtszeit, kann eine Kooptation neuer Mitglieder erfolgen. Die Amtszeit eines so kooptierten Mitgliedes ist mit dem Tag des Endes der Amtszeit des ursprünglichen Mitgliedes beendet. Wenn die Anzahl der Mitglieder in der kontroll- und Revisionskommission unter die Grenze der Beschlussfähigkeit sinkt, hat der jeweilige Rat (der KR SOP oder der RR SOP) das Recht, eine Kooptation der fehlenden Mitglieder durchzuführen. 5. Durch Kooptation kann höchstens ein Drittel der gewählten Mitglieder des jeweiligen Organs ausgewechselt werden. Das jeweilige Organ informiert den Republiksvorstand der SOP über die Kooptation. 6. Die Funktion der Kongresse und der zugehörigen Räte beruht vor allem auf Entscheidungs-, Koordinations- und Verhandlungstätigkeit. Delegierte eines ordentlichen Bezirks-, Kreis und Republikskongresses der SOP sind die Delegierten, die auf den Jahresmitgliederversammlungen der OK SOP und der Bezirkskongresse der SOP nach dem vorgegebenen Schlüssel gewählt wurden. 7. Delegierte außerordentlicher Bezirks-, Kreis- und Republikskongresse der SOP sind Delegierte, die auf außerordentlichen Jahresmitgliederversammlungen der OK SOP und außerordentlichen Bezirkskongressen der SOP nach dem vorgegebenen Schlüssel gewählt wurden. 8. Die Verfahrensweise der Sitzungen, der Entscheidungsfindung und der Wahlen auf den Kongressen legt die Sitzungs- und Wahlordnung fest. 9. Die Beschlüsse der oberen Organe der SOP sind für alle Organe, Mitglieder und Organisationen der SOP verbindlich. Wenn ein Mitglied oder eine Gruppe von Mitgliedern einer Organisation der Ansicht sind, dass die Entscheidung oder die 209 Verfahrensweise eines Organs oder Funktionärs der SOP in Widerspruch mit der Satzung der SOP, dem Programm der SOP oder dem Beschluss eines oberen Organs der SOP steht, können sie einen Vorschlag zu dessen Beurteilung bei der Republikschiedskommission der SOP einreichen. 10. Für die Erfüllung der Beschlüsse und die Sicherung der Tätigkeit der Organe der SOP sind die jeweiligen Vorsitzenden verantwortlich. 11. In dem Fall, dass der Vorsitzende eines BR SOP sich nicht an der Sitzung des KR SOP beteiligen kann, kann dieser die Berechtigung an einen stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des BR delegieren. 12. Die Sitzungen aller Organe und Organisationen der SOP, die der Vorsitzende des jeweiligen Organs einberuft, finden im Sinne des Arbeitsplanes der SOP statt, ordentliche und außerordentliche Sitzungen sind in der Regel öffentlich, wenn das zuständige Organ nicht anders entscheidet. Außerordentliche Sitzungen beruft das jeweilige gewählte Organ auf Vorschlag eines Drittels der Mitglieder oder Organisationen innerhalb von 30 Tagen ein. Der Vorschlag auf die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung muss deren Programm beinhalten. Die Parteiorgane sind beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die Art und Weise der Sitzungen und Entscheidungsfindung regelt die Sitzungsordnung der Organe und Organisationen der SOP, die der RR SOP beschließt in Einzelheiten. 13. Bei den Entscheidungen über die grundlegenden gesellschaftlich-politischen und innerparteilichen Fragen kann der RR SOP eine innerparteiliche Diskussion ausrufen. Er muss dies immer tun, wenn dies ein Drittel der Bezirksorganisationen der SOP verlangt. Die Ergebnisse der Diskussion werden in Form eines Beschlusses bekannt gegeben. Durch eine innerparteiliche Diskussion kann die Satzung der SOP nicht verändert werden und es können keine Personalfragen gelöst werden. 14. Zur Realisierung der programmatischen Ziele können sich auf Ebene der Kreisräte befristete oder ständige Fach- und Beratungsorgane gründen. 15. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben nutzt die SOP einen Apparat professioneller Angestellter. Die Stellung dieser Angestellten regeln die allgemeingültigen Vorschriften (das Gesetzbuch der Arbeit und die Vorschriften, die zu dessen Ausführung herausgegeben wurden). Die Lohnverhältnisse dieser Angestellten legt die Lohnordnung der SOP fest, die der Republiksvorstand der SOP beschlossen hat. 16. Die Parteidisziplin ist die Sammlung der Pflichten der Mitglieder der SOP, die aus der Satzung der SOP, dem Programm der SOP und den Beschlüssen der Organe der SOP hervorgeht. Für deren Verletzung können die Räte der Ortsklubs der SOP, die BR SOP, die KR SOP, der RR SOP gegen die einzelnen Mitglieder und Funktionäre der SOP folgende Disziplinarmaßnahmen einleiten: a) Ermahnung, b) die Abberufung aus dem Amt, c) die Auflösung der Mitgliedschaft. 17. Disziplinarmaßnahmen werden mit schriftlicher Begründung auferlegt. Gegen eine Disziplinarmaßnahme kann das Mitglied der SOP innerhalb von 15 Tagen Berufung der zuständigen Schiedskommission einlegen. Bei Mitgliedern, die in die Bezirks-, Kreisoder gesamtstaatlichen Institutionen betraut oder berufen wurden, entscheidet immer der zuständige Rat der SOP. 210 Art. VIII. Die Struktur der Partei und deren ausführende Organe, die Art und Weise der Wahl Die Organisationsstruktur der SOP wird von den Ortklubs, den Bezirksorganisationen, den Kreisorganisationen und den gesamtslowakischen Organen gebildet. A. Die Ortsklubs der SOP(OK der SOP) 1. Die Ortsklubs der SOP sind die grundlegenden Organisationseinheiten der Partei, a) sie vereinigen mindestens 5 Mitglieder und entstehen mit Zustimmung des BR SOP, b) ein Ortsklub der SOP löst sich auf, wenn die Anzahl der Mitglieder unter 5 sinkt oder sie über einen Zeitraum von 6 Monaten keinerlei Tätigkeit nach dieser Satzung ausfüllt, c) über die Auflösung entscheidet der zuständige BR SOP, der die Eingliederung der verbleibenden Mitglieder der SOP in andere OK SOP bestimmt. 2. Das oberste Organ des OK SOP ist die Jahresmitgliederversammlung, welche einmal im Jahr stattfindet. a) sie wählt und beruft ab: • den Vorsitzenden des OK SOP, • den stellvertretenden Vorsitzenden des OK SOP, • den Sekretär des OK SOP, • die übrigen Mitglieder des Rates des OK SOP, • wählt die Delegierten auf den Bezirkskongress der SOP, b) gibt seine Zustimmung zu: • dem Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der OK SOP, c) schlägt vor: • die Mitglieder in die oberen Organe der SOP, • die Kandidaten für die Ä mter der Bürgermeister und Abgeordneten der Gemeinde(Orts-) Verwaltungen und des Nationalrates der Slowakischen Republik. 3. Die Mitgliederversammlung der OK SOP wird vom Rat der OK SOP mindestens viermal im Jahr einberufen. Der Vorsitzende des OK SOP ist dann verpflichtet eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies die einfache Mehrheit der Mitglieder der OK SOP schriftlich beantragt oder auf Grundlage eines Beschlusses ausgehend von einer Entscheidung oberer Organe der SOP. a) die Tätigkeit der OK SOP zwischen den Mitgliederversammlungen leitet der Rat des OK SOP, der mindestens drei Mitglieder hat. 4. Der Vorsitzende des OK SOP a) ist für die Tätigkeit des OK SOP am Ort der Zuständigkeit des OK SOP verantwortlich. 5. Der stellvertretende Vorsitzende des OK SOP a) vertritt den Vorsitzenden des OK SOP in vollem Umfang seiner Rechte und Pflichten und der Zeit seiner Abwesenheit auf Grundlage seiner schriftlichen Vollmacht, beziehungsweise eines Beschlusses des Rates des OK SOP. 6. Der Sekretär des OK SOP a) führt Buch über die Mitglieder des OK SOP, b) nimmt die Mitgliedsbeiträge ein, c) ist für die ihm anvertrauten Mittel und die ordentliche Geschäftsführung verantwortlich. 211 B. Die Bezirksorganisationen der SOP(BO SOP) 1. Die Bezirksorganisation der SOP bilden die Mitglieder und die Ortsklubs der SOP im Bezirk. a) Das oberste Organ der Bezirksorganisation der SOP ist der Bezirkskongress der SOP (BK SOP). Ein BK SOP findet einmal im Jahr statt. Einen außerordentlichen BK SOP beruft der Bezirksrat der SOP innerhalb von 30 Tagen ein, wenn dies die einfache Mehrheit der Mitglieder der BO SOP verlangt oder auf Grundlage eines Beschlusses der oberen Organe der SOP. b) Delegierte des BK SOP sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär, Mitglieder des BR SOP, Mitglieder der Bezirkskontroll- und Revisionskommission der SOP und die Delegierten, die auf den Mitgliederversammlungen der Ortsklubs der SOP nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der BR SOP festgelegt hat. 2. Der Bezirkskongress der SOP(BK SOP) a) beschließt: • den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der BO SOP, • den Bericht über die Geschäftsführung der BO SOP, • den Bericht über die Ergebnisse der Kommunalpolitik der SOP, • den Bericht der Kontroll- und Revisionskommission der BO SOP. b) wählt und beruft ab: • den Vorsitzenden des BR SOP, • den stellvertretenden Vorsitzenden des BR SOP, • den Sekretär des BR SOP, • weitere Mitglieder des BR SOP, • die Delegierten zum Kreis- und Republikkongress der SOP. 3. Der Bezirksrat der SOP(BR SOP) a) ist das ausführende Organ der BO SOP ist zwischen den Kongressen. Der BR SOP hat sieben bis siebzehn Mitglieder, deren Mitglieder sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär und weitere Mitglieder der SOP, die der BK SOP gewählt hat, b) ist in vollem Umfang für die Parteiarbeit im Bezirk bei der Realisierung der politischen Linie der Partei verantwortlich, c) tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal im Monat, sichert und koordiniert die Tätigkeit der BO SOP bei der Erfüllung der politischen Linie und bei den Beschlüssen der Organe der SOP. d) entscheidet in Einklang mit der politischen Linie der SOP über den Beitritt einer Bezirksorganisation der SOP in eine Wahlkoalition bei den Kommunalwahlen und bestimmt seine Vertreter in den Koalitionsrat des Bezirkes. e) entscheidet über Fragen, die nicht ausschließlich inner des Kompetenzbereiches des Bezirkskongresses der SOP liegen, oder die dieser nicht ausschließlich für sich bestimmt. f) beschließt den Schlüssel zur Wahl der Delegierten des BK SOP mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung des BK SOP und zwar so, dass diejenigen Delegierten, die auf den Mitgliederversammlungen der Ortsklubs der SOP gewählt wurden die einfache Mehrheit der Delegierten des BK SOP bilden. g) schlägt Mitglieder in die oberen Organe der SOP vor, h) schlägt Kandidaten als Abgeordnete in die Gemeinde- und Städtischen Vertretungen vor, i) schlägt Kandidaten als Abgeordnete in die Organe der selbstverwalteten Kreise vor, 212 j) schlägt Kandidaten als Abgeordnete in den Nationalrat der Slowakischen Republik vor, k) der Vorsitzende des BR SOP ist verpflichtet außerordentliche Sitzungen des BR SOP innerhalb von drei Tagen einzuberufen, wenn dies die einfache Mehrheit der Mitglieder des BR SOP schriftlich verlangt. Wenn er dies nicht tut, dann kann jedwedes Mitglied des BR SOP die außerordentliche Sitzung des BR SOP schriftlich einberufen. 4. Der Vorsitzende des Bezirksrates der SOP a) ist der oberste Vertreter der SOP im Bezirk; mit dem Titel dieses Amtes unterschreibt er für die Partei so, dass er zur Bezeichnung oder Abkürzung(SOP) seine eigenhändige Unterschrift hinzufügt, b) organisiert, leitet und ist verantwortlich für die Tätigkeit der BO SOP im Bezirk, c) ist Mitglied des KR SOP und des RR SOP, d) beruft die Sitzungen des BR SOP ein, führt dessen Vorsitz oder betraut damit eines der anderen Mitglieder des BR SOP; der Vorsitzende kann jemand anderen auch in der Zeit seiner Anwesenheit betrauen, e) delegiert die Mitglieder des BR SOP zu den Mitgliederversammlungen der OK SOP. 5. Der stellvertretende Vorsitzende des Bezirksrates der SOP a) vertritt den Vorsitzenden des BR SOP in vollem Umfang seiner Rechte und Pflichten in der Zeit dessen Abwesenheit. 6. Der Sekretär des Bezirksrates der SOP a) ist verantwortlich für die Buchführung der Mitgliederbasis, b) ihm anvertraute Mittel und die Buchführung der Geschäftsführung, c) die Übertragung der Information in die Ortsklubs der SOP, d) die schriftliche Agenda der BO SOP und deren Archivierung, e) die methodische Leitung der Tätigkeit der Sekretäre der Ortsklubs der SOP. 7. Der Städtische Koordinationsrat der SOP(SKR SOP) Die Bezirksorganisationen der SOP in Bratislava und Kosice können einen Städtischen Koordinationsrat der SOP(SKR SOP) gründen. a) Der SKR SOP ist für die Arbeit der SOP auf dem Gebiet der Stadt verantwortlich, b) Mitglieder des SKR SOP sind die Vorsitzenden der einzelnen BR SOP und weitere Mitglieder, die auf der BK SOP so gewählt wurden, dass die Anzahl der Mitglieder des SKR SOP 15 Mitglieder nicht übersteigt, c) Die Kompetenzen des SKR SOP schlagen die BR SOP vor und der RV SOP gibt seine Zustimmung, d) Die SKR SOP koordinieren die Arbeit der SOP in dem Gebiet der Stadt und dies insbesondere in Beziehung zu anderen politischen Parteien, Bewegungen und Vereinigungen und im Bereich der Personalpolitik gesamtstädtischen Charakters, e) Eine SKR SOP wählt sich auf der ersten Sitzung einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Sekretär, f) Im Falle, dass es zwischen den BK SOP notwendig ist, den SKR SOP aufzufüllen, entschiedet er über eine Kooptation der Mitglieder bis zu einer Höhe von 1/3 des SKR SOP. C. Die Kreisorgane der SOP(KO SOP) 1. Die Kreisorganisationen der SOP im Kreis bilden die Bezirksorganisationen im Kreis. a) Das oberste Organ der KO SOP ist der Kreiskongress der SOP(KK SOP), b) Der KK SOP findet mindestens einmal im Jahr statt. Einen außerordentlichen KK SOP beruft der Kreisrat der SOP innerhalb von 45 Tagen immer dann ein, wenn die dies die einfache Mehrheit der Mitglieder des KR SOP, der BR SOP, die einfache Mehrheit 213 der Mitglieder der KO SOP verlangt oder auf Grundlage eines Beschlusses des RR SOP, c) Ordentliche Delegierte des KK SOP sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär des Kr SOP und weitere Mitglieder des KR SOP, die Mitglieder der Kreisrevisions- und Kontrollkommission der SOP(KRKK SOP) und die KSK SOP und die Delegierten, die die Bezirkskongresse der SOP nach einem vorgegebenen Schlüssel gewählt haben. 2. Der Kreiskongress der SOP(KK SOP) a) Beschließt: • den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der KO SOP, • den Bericht über die Geschäftsführung der KO SOP, • die Sitzungsordnung der KK SOP, • die Wahlordnung der KK SOP, • die Hauptaufgaben der KO SOP. b) wählt und beruft ab: • den Vorsitzenden des KR SOP, • den stellvertretenden Vorsitzenden des KR SOP, • den Sekretär des KR SOP, • den Vorsitzenden und die Mitglieder der KRKK SOP, 3. Der Kreisrat der SOP a) leitet die Tätigkeit der KO SOP zwischen den Kongressen. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und den Vorsitzenden der BR SOP zusammen, b) ist in vollem Umfang für die Parteiarbeit im Kreis verantwortlich, c) tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal im Monat. Er sichert und koordiniert die Tätigkeit der KO SOP bei der Erfüllung der politischen Linie und den Beschlüssen der Organe der SOP. d) beschließt den Schlüssel zur Wahl der Delegierten der KK SOP mindestens 45 Tage vor der Veranstaltung eines KK SOP so, dass diejenigen Delegierten, die auf den BK SOP gewählt wurden die einfache Mehrheit der Mitglieder der KK SOP bilden. e) gibt seine Zustimmung zur Buchführung der KO SOP und zum Arbeitsplan des KR SOP. f) beschließt die Kandidaten für eine Mitgliedschaft in den oberen Organen. g) Beschließt über Kandidaten als Vorsitzende oder Abgeordnete in den Organen der Selbstverwaltung der Kreise, h) beschließt über Wahlkoalitionen in die Organe der Selbstverwaltungen der Kreise, i) beschließt über Kandidaten in den Nationalrat der Slowakischen Republik nach einem Schlüssel, den der Republiksvorstand der SOP festgelegt hat, j) bestimmt seine Vertreter in den Kreiskoalitionsräten, k) entscheidet über Fragen, die nicht in der ausschließlichen Kompetenz des KK SOP liegen oder die dieser nicht ausschließlich für sich bestimmt hat. l) Der Vorsitzende des KR SOP ist verpflichtet außerordentliche Sitzungen des KR SOP innerhalb von 10 Tagen einzuberufen, wenn dies die einfache Mehrheit der Mitglieder des KR SOP schriftlich verlang. Wenn er dies nicht tut, so kann jedwedes Mitglied des KR SOP schriftlich eine außerordentliche Sitzung des KR SOP einberufen. 4. Der Vorsitzende des KR SOP a) ist der oberste politische Vertreter der SOP im Kreis, leitet und ist verantwortlich für die Tätigkeit der KO SOP im Kreis und ist Mitglied des RR und des RV SOP; mit dem Titel dieses Amtes unterschreibt er für die Partei so, dass er zur Bezeichnung oder zur Abkürzung(SOP) seine eigenhändige Unterschrift hinzufügt, b) ist Mitglied des RR SOP und des Republiksvorstandes der SOP, 214 c) beruft die Sitzungen des KR SOP ein, sitzt ihnen vor oder betraut damit eines der anderen Mitglieder des KR SOP, d) delegiert die Mitglieder des KR SOP zu den Sitzungen der BR SOP, 5. Der stellvertretende Vorsitzende des KR SOP a) vertritt den Vorsitzenden des KR SOP in vollem Umfang seiner Rechte und Pflichten in der Zeit dessen Abwesenheit, bzw. auf Grundlage dessen schriftlicher Vollmacht, beziehungsweise durch einen Beschluss des KR SOP. 6. Der Sekretär des KR SOP a) ist verantwortlich für die Daten der Mitgliederbasis und deren Führung, b) ihm anvertrauten Mittel und die Buchführung der Geschäftsführung, c) Übertragung der Information in die BR SOP, d) für die schriftliche Agenda der KO SOP und deren Archivierung, e) leitet methodisch die Tätigkeit der Sekretäre der Ortsklub der SOP. 7. Die Kreiskontroll- und Revisionskommission der SOP(KKRK SOP) a) hat mindestens drei Mitglieder und übt die Kontrolle der Tätigkeit und der Geschäftsführung der KO SOP, der BO SOP und Ortsklub der SOP aus, b) der Vorsitzende der KKRK SOP hat das Recht an allen Sitzungen des KR SOP ohne Stimmrecht teilzunehmen. D. Die Republikorgane der SOP 1. Das oberste Organ der SOP ist der Republikkongress(RK SOP), der einmal in zwei Jahren veranstaltet wird und den der RR SOP einberuft. Einen außerordentlichen RK SOP beruft der RR SOP innerhalb von 60 Tagen ein, wenn dies drei Fünftel der Mitglieder des RR SOP oder ein Drittel der Bezirkskongresse der SOP verlangt. 2. Die Delegierten des RK sind der Vorsitzende der SOP, die Mitglieder des RV SOP, der Vorsitzende der RKRK SOP und der RSK SOP und die Delegierten, die auf den BK SOP nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der RR SOP festgelegt hat. a) Der Republikkongress der SOP(RK SOP) beschließt: • die Satzung der SOP und deren Veränderungen, • das politische Programm der SOP, • den Bericht über die Tätigkeit und die Geschäftsführung der SOP, • den Bericht der Republikschiedskommission der SOP und der RKRK SOP, • die notwendige Vereinigung mit einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung, • die freiwillige Auflösung der SOP, • die Vereinigung mit einer anderen politischen Partei oder Bewegung, • die Umwandlung zu einer Bürgervereinigung, b) wählt und beruft ab: • den Vorsitzenden der SOP, • den ersten stellvertretenden Vorsitzenden der SOP und zwei stellvertretende Vorsitzende der SOP, • den Vorsitzenden und die Mitglieder der Republikkontroll- und Revisionskommission der SOP, • den Vorsitzenden und die Mitglieder der Republikschiedskommission der SOP, c) entscheidet über weitere Fragen der Tätigkeit der Partei. 4. Der Republiksrat der SOP(RR SOP) a) Das oberste Organ der SOP zwischen den Kongressen ist der Republiksrat der SOP (RR SOP). Der RR SOP setzt sich aus dem Republiksvorstand der SOP, den Vorsitzenden der BR SOP, den Abgeordneten der NS SR, den Regierungsmitgliedern, 215 den Staatssekretären, den Vorstehern der staatlichen Kreisorgane und den Vorsitzenden der selbstverwalteten Kreisorgane für die SOP zusammen. Der RR SOP tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal in drei Monaten und sichert und koordiniert die Tätigkeit der SOP bei der Erfüllung des politischen Programms der Partei und den Beschlüssen der Organe der SOP. Außerordentliche Sitzungen des RR SOP beruft der Vorsitzende innerhalb von 15 Tagen ein, wenn dies die einfache Mehrheit der Mitglieder des RR SOP verlangt, b) Der RR SOP entscheidet in Fragen, die nicht in der ausschließlichen Kompetenz des RK SOP liegen, oder die die RK sich nicht vorbehält, c) Der RR entscheidet über den Beitritt zu Wahlkoalitionen bei Parlamentswahlen und bestimmt die Vertreter der SOP in Koalitionsräte in Einklang mit dem Koalitionsvertrag, d) Auf Vorschlag des Republiksvorstandes der SOP beschließt der RR SOP die Kandidatenliste für die Parlamentswahlen. Er beschließt in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften über die Stellvertreter für freigewordene Listenplätze der Abgeordneten der SOP im Nationalrat der Slowakischen Republik(NR SR), e) Der RR SOP bestimmt den Schlüssel zur Wahl der Delegierten des RK SOP 60 Tage vor dessen Veranstaltung so, dass die Delegierten des KK SOP die Mehrheit der Delegierten des RK SOP bilden, f) Der RR SOP beschließt die innerparteilichen Vorschriften der SOP, die Fach- und Beratungsorgane der SOP und ihre Statuten. 5. Der Republiksvorstand der SOP(RV SOP) a) Der Republiksvorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden SOP, dem Ersten stellvertretenden Vorsitzenden der SOP, zwei stellvertretenden Vorsitzenden der SOP, dem Vorsitzenden des Abgeordnetenklubs der SOP im NR SR, dem Vorsitzenden des Ministerklubs der SOP, den Vorsitzenden der KR SOP, dem Vorsitzenden, gegebenen Falls dem stellvertretenden Vorsitzenden des NR SR und dem Regierungsvorsitzenden, gegebenen Falls dem stellvertretenden Regierungsvorsitzenden der SR für die SOP, zusammen, b) Der RV SOP entschiedet in allen Angelegenheiten der SOP, wenn diese durch die Satzung nicht ausschließlich zur Tätigkeit anderer Organe gehören, c) Der RV SOP bestimmt die Vorsitzenden der Fach- und Beratungsorgane, d) Der RV SOP sichert die Ausführung der Tätigkeit zwischen den Sitzungen des RR SOP, e) Der RV SOP hält Sitzungen nach Bedarf ab, mindestens einmal im Monat, f) Der RV SOP beschließt die Vorschläge für Ä mter der Regierungsmitglieder, der Staatssekretäre und äußert sich zu vorgeschlagenen Kandidaten für Ä mter mit gesamtstaatlicher Tätigkeit. Vorschläge können auch der jeweilige Kreisrat der SOP, die Mitglieder des RV SOP und der Vorsitzende der SOP machen. Die Mitglieder des RV SOP und der Vorsitzende der SOP können diese Vorschläge nur mit der Zustimmung des jeweiligen KR SOP machen. 6. Der Vorsitzende der SOP a) Ist der oberste Repräsentant und der statuierte Vertreter der SOP. Er ist für die Erfüllung des Programms und der Aufgaben der SOP verantwortlich, die der Kongress hervorgehoben hat. b) Beruft die Sitzungen des RR SOP, des RV SOP und dessen ausführenden Ausschusses ein und führt deren Vorsitz. c) Handelt im Namen der SOP in Beziehung zu anderen politischen und wirtschaftlichen Subjekten. Unterschreibt für die Partei so, dass er zur Bezeichnung oder Abkürzung (SOP) seine eigenhändige Unterschrift hinzufügt. d) Ernennt und beruft die Leiter der Republikskanzlei der SOP ab. 216 e) Delegiert die Mitglieder des RV SOP und des RR SOP zu den Sitzungen der KR SOP. 7. Die stellvertretenden Vorsitzenden der SOP a) Der erste stellvertretende Vorsitzende der SOP ist für die programmatischen Fragen verantwortlich und vertritt den Vorsitzenden der SOP in der Zeit von dessen Abwesenheit, bzw. auf Grundlage einer Vollmacht des Vorsitzenden der SOP. b) Die stellvertretenden Vorsitzenden üben ihre Funktion in Einklang mit der Satzung in den bestimmten Bereichen aus, welche der RR SOP festgelegt hat. Art. IX. Die Republikskontroll- und Revisionskommission der SOP(RKRK SOP) 1. Die RKRK SOP ist das oberste Kontrollorgan der SOP, übt die Aufsicht über die Tätigkeit und der Geschäftsführung mit dem Eigentum der SOP aus. 2. Die RKRK SOP setzt sich aus dem Vorsitzenden und einem Vertreter aus jedem Kreis zusammen. 3. Der Vorsitzende der RKRK SOP hat das Recht an allen Sitzungen des RR und RV der SOP ohne Stimmrecht teilzunehmen. 4. Die RKRK SOP leitet und kontrolliert methodisch die Tätigkeit der Kreis- und Bezirkskontroll- und Revisionskommissionen. Art. X. Die Republikschiedskommission der SOP(RSK SOP) 1. Die RSK SOP ist das oberste Schiedsorgan der SOP. 2. Die RSK SOP setzt sich aus dem Vorsitzenden und einem Vertreter aus jedem Kreis zusammen. 3. Die RSK SOP legt die Auslegung der Satzung der SOP dem RV SOP zur Abstimmung vor. 4. Die RSK SOP entscheidet über die Berufung eines Mitgliedes gegen die Entscheidung von Republikorganen der SOP. 5. Der Vorsitzende der RSK SOP hat das Recht an allen Sitzungen des RR SOP ohne Stimmrecht teilzunehmen. 6. Die Einzelheiten über die Durchführung der Entscheidungsfindung der RSK SOP bestimmt deren Statut, welches der RR SOP beschließt. 7. Die RSK SOP entschiedet mit endgültiger Gültigkeit über Fragen, die in ihren Kompetenzbereich gehören. Art. XI. Die Abgeordnetenklubs und andere öffentliche Ä mter 1. Jeder, der Abgeordneter des Nationalrates der Slowakischen Republik für die SOP wird, ist dazu verpflichtet im Abgeordnetenklub der SOP mitzuarbeiten, das politische und Wahlprogramm der SOP zu respektieren und aktiv zu dessen Erfüllung beizutragen. Die Tätigkeit im Abgeordnetenklub der SOP darf die gesetzlich festgelegte Unabhängigkeit der Entscheidungen von gewählten Volksvertretern nicht einschränken. 2. Über die Tätigkeit des Abgeordentenklubs der SOP gibt dessen Vorsitzender regelmäßig Informationen an den RV SOP und den RR SOP. 217 3. Jeder, der Abgeordneter der selbstverwalteten Vertretungen für die SOP auf jedweder Ebene wird, ist verpflichtet mit den entsprechenden Organen der SOP zusammenzuarbeiten. Art. XII. Die Geschäftsführung der SOP 1. Das Eigentum der SOP bildet sich aus den Mitgliedsbeiträgen, den Einnahmen aus dem Eigentum, das aus den Einnahmen aus den Unternehmungen und anderen selbstständigen Tätigkeiten, Schenkungen, Erbschaften und Mitteln des Staates im Sinne des Gesetzes. 2. Das Eigentum der SOP dient zur Sicherung der Tätigkeit der SOP und deren Entwicklung. Die SOP ist für ihre Verbindlichkeiten in vollem Umfang mit ihrem Eigentum verantwortlich. Die Mitglieder der SOP sind weder für die Verbindlichkeiten der SOP verantwortlich noch haften sie für diese. 3. Der wirtschaftliche Umgang mit dem Eigentum der SOP richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften und den inneren Richtlinien zur Geschäftsführung der SOP. 4. Bei Auflösung der SOP wird im Sinne des Gesetzes über politische Parteien verfahren. 5. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge legt die Haushaltsrichtlinie der SOP fest, die der RR SOP beschlossen hat. 6. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen sind Einnahmen der Bezirksorganisationen der SOP. Art. XIV. Die Auflösung und das Ende des Bestehens der SOP 1. Die Partei wird aufgelöst: a) durch freiwillige Auflösung, b) durch die Vereinigung mit einer anderen politischen Partei oder Bewegung, c) durch die Umwandlung in eine Bürgervereinigung, d) durch einen Gerichtsbeschluss über deren Auflösung. 2. Über die Auflösung der SOP außer durch einen Gerichtsbeschluss beschließt der RK SOP mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Delegierten. 3. Das Bestehen der SOP endet mit dem Tag, an dem das Innenministerium der SR ihre Streichung aus dem Verzeichnis der politischen Parteien und politischen Bewegungen vornimmt. 4. In dem Fall, dass die y sich ohne Liquidation auflöst, wird der Antrag auf Löschen der y Ortsausschuß der y innerhalb von 10 Tagen nach Auflösung der Partei durch den RV y. In dem Fall, dass die y mittels Liquidationsverfahren aufgelöst worden ist, wird der Antrag auf Löschen durch den Liquidator innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Liquidation gestellt. Art. XIV. Allgemeine und verbindliche Festlegungen der SOP a) Die Funktionäre der SOP dürfen in der SOP nicht mehr als zwei gewählte Funktionen ausüben. b) Die Mitglieder der Kontroll- und Revisionskommission, ebenso wie die Mitglieder der Schiedskommission können nicht Mitglieder irgendeines anderen Organs der SOP sein. 218 Art. XV. Abschließende Festlegungen 1. Diese Satzung ist vom Tag des Beschlusses durch den Außerordentlichen Republikkongress der SOP vom 29. September 2001an gültig. 2. Es werden die bisherige Satzung, die auf dem 1. Republikskongress der SOP am 26. Juni1999 in Bratislava, die Veränderungen und Ergänzungen in der Satzung der SOP, die auf dem 2. Republikskongress der SOP am 20. Mai 2000 in Poprad beschlossen wurde, für ungültig erklärt. 3. Alle Rechte und Pflichten, die vor dem Inkrafttreten dieser Veränderungen und Ergänzungen der Satzung entstanden sind gehen dem mit dem Tag ihrer Gültigkeit, dem 29. September 2001, auf die zugehörigen Organisationsebenen der Partei über. 219 6.3.7. Satzung der Kommunistischen Partei von Böhmen und Mähren(KS Č M) I. NAMEN; T Ä TIGKEITSGEBIET UND SITZ DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI VON BÖHMEN UND M Ä HREN 1. Die Kommunistische Partei von Böhmen und Mähren ist eine politische Partei, die im Sinne der Gesetze tätig ist. Als Bezeichnung verwendet sie die Kurzform KSCM. 2. Die KS Č M ist eine juristische Person, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik tätig ist. 3. Sitz der zentralen Organe der KS Č M ist Prag. II. PROGRAMMATISCHES ZIEL UND DER CHARAKTER DER PARTEI 4. Programmatisches Ziel der KS Č M ist Sozialismus, also die demokratische Gemeinschaft freier, gleichberechtigter Bürger, eine politisch und wirtschaftlich pluralistische Gemeinschaft, die auf der maximalen bürgerlichen Selbstverwaltung beruht, die prosperierend und sozial gerecht ist, sich um den Erhalt und die Verbesserung des Lebensraumes bemüht, die den Menschen einen angemessenen Lebensstandard garantiert und die Sicherheit und Frieden bewahrt. Die KS Č M strengt sich an, eine Massenpartei zu sein, die auf Grundlage kollektiver Handlungen und Entscheidungen, des Prinzips der Selbstverwaltung und einer breiten innerparteilichen Demokratie arbeitet. Das Programm der KS Č M geht aus der marxistischen Theorie hervor, die dem Dialog mit internationalen kommunistischen und linken Bewegungen, neuen Gedanken und Bekenntnissen offen gegenübersteht. III. MITGLIEDSCHAFT IN DER KS Č M A) Entstehung einer Mitgliedschaft 5. Als Mitglied der KS Č M kann auf Grundlage seiner freiwilligen Entscheidung jeder Bürger werden, der älter als 18 Jahre ist, der mit dem Programm und der Satzung der KS Č M übereinstimmt und nicht Mitglied einer anderen politischen Partei oder Bewegung ist. Das Recht neue Mitglieder aufzunehmen hat die Grundorganisation der KS Č M(in Abkürzung GO KS Č M). 6. Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der KS Č M ist die Unterstützung oder Propagierung von Bewegungen, die die Rechte und Freiheiten oder eine andere Tätigkeit, die in Widerspruch zu der Liste der Grundrechte und Freiheiten und den Internationalen Dokumenten über Menschen- und Bürgerrechte steht. 7. Zur Aufnahme eines Antragstellers, der bereits Mitglied oder Funktionär höherer Organe einer politischen Partei oder politischen Bewegung war, holt die GO KS Č M die vorherige Zustimmung des Bezirksausschusses ein(in Abkürzung BA KS Č M) oder des Zentralausschusses der KS Č M ein(in Abkürzung ZA KS Č M), ohne die der Antrag nicht behandelt und beschlossen werden darf. 8. Die Mitgliedschaft, die damit verbundenen Rechte und Pflichten, entsteht mit dem Tag der Entscheidung der Mitgliederversammlung der GO KS Č M über die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft. 220 9. Der Beweis der Mitgliedschaft in der KS Č M ist der Mitgliedsausweis, dessen Bestandteil der Mitgliedsbeitragskarte ist, die das Mitglied auf Verlangen dem zuständigen Organ der Partei zur Kontrolle vorlegt. B) Die Auflösung der Mitgliedschaft 10. Die Mitgliedschaft in der KS Č M ist mit dem Austritt des Mitgliedes, der Entstehung einer Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei, einer politischen Bewegung oder der Beendigung der Mitgliedschaft durch Handlungen, welche unvereinbar mit dem Programm und der Satzung der Partei sind, oder welche dem Ansehen der Partei in der Öffentlichkeit schaden, aufgelöst. 11. Die Mitgliedschaft ist aufgelöst: a) mit dem Tag, an dem die GO KS Č M von der Entscheidung des Mitgliedes auszutreten Kenntnis erhält, oder b) mit dem Tag der Entstehung einer neuen Mitgliedschaft in einer anderen Partei oder politischen Bewegung, oder c) mit dem Tag, an dem sich die Mitgliederversammlung der GO KS Č M auf eine Auflösung der Mitgliedschaft geeinigt hat und das Mitglied innerhalb des festgelegten Zeitraumes keine Berufung eingelegt hat, oder d) mit dem Tag, an dem die Mitgliedschaft durch den BA oder den ZA der KS Č M beendet wurde, und dies in dem Fall, dass die GO länger als drei Monate untätig ist, von dem Zeitpunkt der Anrufung des Organs zur Beratung über die Beendigung der Mitgliedschaft und das Mitglied sein Recht auf Berufung nicht wahrgenommen hat, oder e) mit dem Tag, an welchem das Berufungsorgan endgültig die Entscheidung über die Gültigkeit der Auflösung der Mitgliedschaft des Mitgliedes fällt, welches gegen die Auflösung der Mitgliedschaft Berufung eingelegt hat. 12. Gegen die Entscheidung der GO KS Č M, in besonderen Fällen des BA KS Č M, über die Kündigung seiner Mitgliedschaft, kann das Mitglied bis zu 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung, Berufung bei der Bezirksschiedskommission der KS Č M einlegen(in Abkürzung BSK KS Č M) und weiter bei der Zentralen Schiedskommission der KS Č M(in Abkürzung ZSK KS Č M), deren Entscheidungen endgültig sind. Entscheidet über die Auflösung der Mitgliedschaft als erste der BA KS Č M, so kann das Mitglied innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung Berufung bei der ZSK KS Č M und danach beim Parteitag der KS Č M einlegen, dessen Entscheidungen endgültig sind. Über die Zeit der Berufung wird die Mitgliedschaft desjenigen, der Berufung einlegt, ausgesetzt. IV. GRUNDLEGENDE RECHTE UND PFLICHTEN EINES MITGLIEDES A) Rechte 13. Die GO KS Č M zu wählen, in der das Mitglied arbeiten wird. 14. An der Tätigkeit des Klubs teilzunehmen und anderen Interessenkollektiven der KS Č M, die im Sinne der Satzung der Partei tätig sind. 15. Sich an der Formierung der Politik der Partei in seiner GO KS Č M und anderen Organen und Aktiven der KS Č M zu beteiligen. 16. Frei seine Meinung, Vorschläge, Mahnungen und Standpunkte auf Parteiveranstaltungen zu äußern oder diese schriftlich dem zuständigen Parteiorgan einzureichen und um deren Lösung zu bitten, in Einklang mit Artikel 40 der Satzung. 221 17. Während der Sitzungen der Organe der KS Č M jedwedes Mitglied oder Organ der KS Č M zu kritisieren. 18. An den Sitzungen der Organe der KS Č M, auf denen über seine Person, seine Vorschläge, Mahnungen oder Kritik verhandelt wird, teilzunehmen. 19. Die Organe der KS Č M zu wählen, in diese hinein gewählt, vorgeschlagen oder delegiert zu werden, für öffentliche Ä mter vorgeschlagen zu werden. 20. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Sitzungen der Organe der KS Č M informiert zu werden. 21. Mit den in der Satzung festgelegten Mitteln Berufung gegen die Entscheidungen der Organe einzulegen. B) Pflichten: 22. Die Satzung der KS Č M einzuhalten. 23. Sich aktiv an der Tätigkeit der Partei zu beteiligen, vor Allem in der GO KS Č M, die es sich nach Artikel 13 der Satzung ausgesucht hat. 24. Die Partei materiell zu unterstützen, die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. 25. Sich an der Umsetzung des Parteiprogramms zu beteiligen, dafür weitere Befürworter zu erlangen. Sich politisch und sachlich zu bilden. Die Parteipolitik den Bürgern untereinander zu erklären, linkes Gedankengut in der Öffentlichkeit zu propagieren, zur Vereinigung der linken Bewegung und aller Kräfte, die sich für Demokratie und soziale Gerechtigkeit einsetzen, beizutragen. 26. Gewissenhaft seine Partei- und öffentlichen Ä mter zu erfüllen und den Parteiorganen Rechenschaft abzulegen, welche ihn in dieses Amt gewählt haben, delegiert beziehungsweise damit betraut oder ihn dort hinein empfohlen haben. V. BILDUNG UND T Ä TIGKEIT DER ORGANE DER KS Č M 27. Bei der Bildung der Organe der KS Č M und in ihren Auseinandersetzungen und Entscheidungen gelten die Prinzipien der innerparteilichen Demokratie, der Kollektivität und der Selbstverwaltung. Die Organe der KS Č M werden durch Wahlen gebildet, der Delegation oder der entsprechenden Kombination der beiden Mittel. 28. Die Grundlage aller Entscheidungen innerhalb der KS Č M ist der freie Wille der Mitglieder. Die Parteimitglieder, die Mitglieder der Parteiorgane oder die gewählten Delegierten fällen ihre Entscheidungen im Einklang mit der Satzung der KS Č M über die Verfassung ihrer Organisation oder ihres Organs und über die Regeln der Auseinandersetzung, der Art und Weise der Abstimmung und der Entscheidungsfindung. 29. Das Amt eines Mitgliedes eines Revisions- und Schiedsorgans ist auf gleicher Ebene unvereinbar mit Ä mtern in anderen Organen. 30. Die obersten Organe auf gegebener Ebene der Parteistruktur sind die Selbstverwaltungsorgane. Die Selbstverwaltungsorgane sind die Mitgliederversammlung der GO KS Č M, die Parteikonferenz und der Parteitag der KS Č M. Mit einer Entscheidung der Bezirkskonferenz und des Parteitags der KS Č M können andere Gebietsorgane gegründet werden. 31. Die Selbstverwaltungsorgane der KS Č M formulieren und beschließen auf ihren Sitzungen im Rahmen ihrer Befugnisse die Grundsätze der Politik der KS Č M, entscheiden über die Art und Weise deren Realisierung und fällen weitere Entscheidungen im Einklang mit der Satzung. 32. Die Selbstverwaltungsorgane der KS Č M bilden auf gegebener Ebene Leitungsorgane(den Ausschuss der GO KS Č M, den städtischen, Bezirks- und Zentralausschuss der KS Č M), 222 die ihnen in ihrer Tätigkeit verantwortlich sind. Sie können einen Teil ihrer Vollmachten auf diese Organe übertragen. Die Mitgliederversammlung wählt die Revisoren, die Parteikonferenz und der Parteitag der KS Č M wählen die Revisions- und Schiedsorgane. 33. Sofern ein Organ der KS Č M nicht mittels Delegation gebildet wurde, wird es durch Kooption ergänzt. Ein Parteiorgan kann das zuständige delegierende oder vorschlagende Organ der KS Č M dazu auffordern, ein Mitglied, welches seine Aufgabe nicht erfüllt, abzuberufen oder zu ersetzen. 34. Die Parteiorgane sind verpflichtet, sich auf Verlangen höherer Parteiorgane zu Sitzungen zusammenzufinden. Die Sitzungen der Organe der KS Č M, in Teilen oder in ihrer Gesamtheit, können auf Grundlage einer Entscheidung ihrer Mitglieder für öffentlich erklärt werden. 35. Die gewählten Mitglieder der Organe der KS Č M richten sich in der Ausführung ihres Amtes nach dem Programm, der Satzung und den gefällten Entscheidungen der Parteiorgane. 36. Die Organe der KS Č M sind in Lage Beschlüsse zu fassen, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist, sofern die Satzung dies nicht anders festlegt. 37. Die gefällten Entscheidungen und Beschlüsse sind für die Mitglieder der KS Č M und die Parteiorgane auf der gleichen und den niederen Ebenen bindend. 38. Die Parteiorgane stellen die Kandidatenlisten für die Wahlen in die Vertretungen und die gesetzgebende Versammlung auf Grundlage primärer Wahlen, deren Regeln der ZA KS Č M festlegt. 39. Über grundsätzliche Fragen der KS Č M entschieden die Parteimitglieder in einem Referendum. Ein Referendum ruft der BA KS Č M auf Verlangen mindestens eines Drittels der GO KS Č M aus, der ZA KS Č M auf Verlangen mindestens eines Drittels des BA oder aus eigener Entscheidung der BA oder der ZA KS Č M. Das Referendum kann auch der Parteitag der KS Č M ausrufen. Ein Referendum in ein und derselben Angelegenheit kann frühestens nach Ablauf einer Frist von drei Jahren wiederholt werden. Inhaltliche und organisatorische Grundlagen des Referendums legt der Ausrufende im Voraus fest. 40. Die Organe der KS Č M informieren sich gegenseitig über ihre Tätigkeit. Sie nehmen Mahnungen an, ihnen vorgelegte Einwände und informieren denjenigen, der diese eingereicht hat über deren Aufarbeitung und die Art und Weise der Lösung. 41. Die Parteiorgane arbeiten in einem freiwilligen Aktiv der Mitglieder und der Sympathisanten der KS Č M zusammen. Sie bilden je nach Bedarf zeitweilige oder ständige Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Sektionen oder Räte für sachliche und Koordinationstätigkeit. In diese werden den Umständen entsprechend Sachverständige der einzelnen Berufe eingegliedert. 42. Für die Sicherstellung ihrer Tätigkeit stellt die KS Č M eine unerlässliche Anzahl von Angestellten ein. Die arbeitsrechtlichen Beziehungen richten sich nach dem Arbeitsgesetz, dem kollektiven Vertrag und den Arbeitsregelungen, die der ZA KS Č M nach§ 82 des Arbeitsgesetzes herausgibt. Die KS Č M sorgt für politischen und fachlichen Nachwuchs der Parteifunktionäre. VI. INNERE ORGANISATION DER EINHEITEN DER KS Č M(Struktur) A) Die Grundorganisationen der KS Č M 43. Die GO KS Č M stellen die Bedingungen für die Umsetzung der Rechte, Pflichten und politischen Aktivitäten der Parteimitglieder her, ebenso wie anderer Interessen der Mitglieder der KS Č M und der Sympathisanten. Die GO KS Č M organisieren und initiieren in ihrem Tätigkeitsgebiet die Tätigkeit der Klubs, anderer Interessen- und Hilfskollektive 223 und deren öffentliche Aktivitäten, die den programmatischen Zielen der KS Č M entsprechen. 44. Die GO KS Č M entstehen mit einer freiwilligen Entscheidung mindestens dreier Mitglieder der KS Č M in den Gebietszellen oder ihren Teilen nach der Registrierung beim zuständigen BA KS Č M, die die Registrierungsbestätigung herausgibt. 45. In den Orten, in denen es keine Bedingungen für die Tätigkeit der GO KS Č M gibt, entstehen nach Absprache mit dem BA KS Č M Parteigruppen oder es ist ein Parteibeauftragter zuständig; sie sind Mitglieder in einer BO KS Č M oder werden direkt vom BA KS Č M geleitet. 46. Die Mitgliederversammlung der GO KS Č M tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch 1 x im Vierteljahr. Die Versammlung ist in der Lage Beschlüsse zu fassen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der GO KS Č M anwesend sind. Über die Veranstaltung von Jahresmitgliederversammlungen entscheidet der ZA KS Č M, empfiehlt den Diskussionsgegenstand und setzt den Zeitraum für dessen Umsetzung fest. 47. Die Mitgliederversammlung a) entscheidet über die Aufnahme eines Mitgliedes und die Auflösung einer Mitgliedschaft, b) stellt die Bedingungen dazu her, dass sich jedes Mitglied der GO KS Č M aktiv am Parteileben beteiligen kann, c) wählt und beruft den Vorsitzenden ab, ebenso weitere Mitglieder der Ausschüsse, die Revisoren der GO KS Č M, die Delegierten und die Vertreter in die Parteiorgane, d) entscheidet über die Vertreter in andere Organe und Aktive, schlägt die Kandidaten vor und stellt die Kandidatenlisten in die Vertretungsausschüsse, nach Artikel 38 der Satzung, zusammen, stimmt die Ergebnisse der Auseinandersetzung, die die Vertreter der GO KS Č M mit anderen Organen oder Organisationen führen, ab, e) nehmen Stellungnahmen und Entscheidungen nach Artikel 31 und 45 der Satzung entgegen, f) stimmen den Haushalt der GO KS Č M ab, kontrollieren dessen Einhaltung und stimmen den Jahresfinanzbericht und den Bericht über die Inventarisierung des Eigentums, die an den BA KS Č M weitergeleitet werden, g) kann aus schwerwiegenden Gründen bei ihren Mitgliedern über die Bitte zur Erfüllung bestimmter Pflichten entscheiden. 48. Der Ausschuss der GO KS Č M a) entscheidet über die Arbeitsteilung der Mitglieder des Ausschusses, b) organisiert die Tätigkeit der GO KS Č M, sichert die Erfüllung der von der Mitgliederversammlung und höheren Organen getroffenen Entscheidungen, c) beobachtet die Klubs und andere Interessenkollektive der Partei, die im Rahmen der GO KS Č M tätig sind und achtet darauf, dass deren Tätigkeit im Einklang mit der Satzung der Partei steht, d) stellt auf Grundlage der Entscheidungen der GO KS Č M und den Rechnungsregelungen den Vorschlag für den Haushalt des Kalenderjahres auf, e) wirtschaftet in Einklang mit den Vorschriften mit dem Eigentum, welches die GO KS Č M für die Partei erworben hat, f) informiert die Mitgliederversammlung regelmäßig über seine Tätigkeit legt ihr Rechenschaft über seine Tätigkeit ab, g) ist in ständigem Kontakt mit dem zuständigen BA KS Č M. 49. Gibt es in einer Gebietseinheit mehrere GO KS Č M, einigen diese sich im BA KS Č M darüber, in welchem Teil sie tätig sind. 50. Mit der Entscheidung des BA KS Č M vereinigen sich die GO KS Č M in den Gebietseinheiten und bilden in Einklang mit Artikel 27 der Satzung die Parteiorgane- die örtlichen, städtischen Ausschüsse, Orts- beziehungsweise Stadträte. Diese Parteiorgane 224 helfen dem BA KS Č M die politische Arbeit in dem gegebenen Gebiet zu organisieren und sicherzustellen, die Tätigkeit der GO KS Č M zu koordinieren und zu synchronisieren. Sie entstehen durch eine Registrierung, die der zuständige BA auf Grundlage der Zustimmung der Organisationsregeln dieses Organs durchführt. Die Organisationsregeln bestimmen die Stellung, die Vollmachten und Aufgaben eines Organs, einschließlich der Kompetenzen der eingetretenen GO und BA der KS Č M. Über die Registrierung gibt der BA KS Č M eine Bestätigung heraus und das betroffene Organ wird damit zu einer innerparteilichen Organisationseinheit der Partei. B) Die Bezirksorganisation der KS Č M 51. Die Bezirksorganisation der KS Č M, welche alle GO KS Č M und Parteiorgane, die nach Artikel 50 der Satzung entstanden sind, vereint, ist in Einklang mit den Gebietseinheiten des Staates tätig. Auf derselben Ebene sind die Stadtbezirksorganisationen der KS Č M in Prag und die städtischen Organisationen der KS Č M in Brno(Brünn), Ostrava(Ostrau) und Plze ň(Pilsen) tätig. Die Bezirksorganisationen der KS Č M entstehen als innerparteiliche Organisationseinheiten der Partei mit der Registrierung, die der Ausführende Ausschuss des ZA KS Č M durchführt(in Abkürzung AA ZA KS Č M). Über die Registrierung gibt er Bescheid. 52. Grundsätzliche Fragen der Parteiarbeit im Bezirk stellt und löst die Bezirkskonferenz der KS Č M, die der BA KS Č M in der Regel 1x in zwei Jahren einberuft, auf Grundlage der Entscheidung des ZA KS Č M einschließlich einer inhaltlichen Empfehlung für die Diskussion und der Frist deren Durchführung. 53. Eine außerordentliche Bezirkskonferenz der KS Č M beruft der BA KS Č M, spätestens innerhalb eines Monats, auf Antrag eines Drittels der GO KS Č M im Bezirk ein. 54. Die Bezirkskonferenz der KS Č M: a) wählt den Vorsitzenden des BA KS Č M, der, sofern er dies nicht schon ist, Mitglied des BA KS Č M wird, wählt oder bestätigt den BA KS Č M, des weiteren wählt sie die Bezirksrevisionskommission und deren Vorsitzenden(in Abkürzung BRK KS Č M) und die Bezirksschiedskommission der KS Č M(BSK KS Č M) und deren Vorsitzenden, des weiteren wählt sie das Mitglied des ZA KS Č M, die Delegierten des Parteitages und die Vertreter in den Kreisrat der KS Č M(in Abkürzung KR KS Č M), empfiehlt die Kandidaten in die Zentrale Revisionskommission der KS Č M(in Abkürzung ZRK KS Č M), in die ZSK KS Č M oder in andere Parteiorgane, b) diskutiert und beschließt Ergänzungen zum Bericht des BA KS Č M über dessen Tätigkeit und die Tätigkeit der Bezirksorganisation der KS Č M, des weiteren zum Bericht der BRK und BSK KS Č M für die vergangene Periode und legt deren Hauptaufgaben für die kommende Periode fest, c) beschließt Ergänzungen zum Haushaltsbericht der vergangenen Periode und legt die weiteren Ziele des Wirtschaftens der Bezirksorganisation der KS Č M vor. 55. Wenn die Bezirkskonferenz der KS Č M den BA KS Č M aus den von der GO KS Č M vorgeschlagenen Kandidaten wählt, dann entscheidet sie selbst über die Art und Weise der Wahlen. Wenn der BA KS Č M aus Mitgliedern gebildet wird, die von der GO KS Č M gewählt wurden, wird er von der Bezirkskonferenz bestätigt. 56. Der BA KS Č M organisiert die Tätigkeit der Bezirksorganisation in dem Zeitraum zwischen den Konferenzen. Er wird vom Vorsitzenden des BA KS Č M mindestens 1 x im Vierteljahr einberufen. Außerordentliche Sitzungen müssen unverzüglich auf Verlangen mindestens eines Drittels der Mitglieder des BA KS Č M einberufen werden. 225 Der BA KS Č M: a) wählt und beruft die stellvertretenden Vorsitzenden und weitere Funktionäre ab, sofern die Bezirkskonferenz nicht anders entscheidet; auf Verlangen mindestens eines Drittels der Mitglieder der GO KS Č M kann eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des BA KS Č M den Vorsitzenden direkt abberufen und einen neuen wählen, b) entscheidet über die Auflösung einer Mitgliedschaft nach Artikel 11 d) der Satzung, über die Vertreter in die Parteiorgane und anderer Organe und Aktive, schlägt die Kandidaten in den gesetzgebenden und die Vertretungsausschüsse, bestätigt die Kandidatenlisten in die Gemeindevertretungen, die nach Artikel 38 der Satzung gebildet werden, beruft die Vertreter in der KR KS Č M ab, das Mitglied des ZA KS Č M und wählt, delegiert andere, c) wählt den ausführenden Ausschuss des BA KS Č M(in Abkürzung AA BA KS Č M) und entscheidet über dessen Rechte und Pflichten, d) stimmt über das Verfahren zur Umsetzung der Beschlüsse der Bezirkskonferenz ab, organisiert und kontrolliert ihre Einhaltung und nimmt Stellung zur politischen, ökonomischen und sozialen Situation im Bezirk, e) bereitet mit Hilfe der Aktive Berichte und Dokumentvorschläge für ihre Sitzungen oder die Sitzungen anderer Organe vor, f) leitet die Tätigkeit der GO KS Č M, den nach Artikel 50 der Satzung gebildeten Organen und Kommissionen, koordiniert die Tätigkeit der Aktive und anderer Initiativorgane, g) wirtschaftet in Einklang mit den Vorschriften mit dem Eigentum, welches er für die KS Č M erworben hat, h) stimmt über den Haushalt des BA KS Č M ab und kontrolliert dessen Einhaltung, legt dem ZA KS Č M den Jahresfinanzbericht vor und ebenso den Bericht für die gesamte Bezirksorganisation über die Inventur des Eigentums, i) registriert eine GO für die gesamte Bezirksorganisation und Parteiorgane, die nach Artikel 50 der Satzung gebildet werden und gibt ihnen die Urkunde heraus, j) entscheidet über die Auflösung der Registrierung einer GO KSCM oder eines Parteiorgans, welches nach Artikel 50 der Satzung gegründet wurde, sofern dessen Tätigkeit im Laufe eines Monats nach der Ermahnung zur Berichtigung weiter in schwerem Widerspruch zum Programm und zur Satzung der KS Č M steht. Falls der BA KS Č M sich nicht entscheidet, so kann der ZA KS Č M die Registrierung auflösen, k) trägt zur rechtzeitigen Informiertheit der GO KS Č M und des ZA KS Č M und anderer Parteiorgane bei, l) erfüllt weitere unerlässliche Aufgaben, die sich aus den Vereinbarungen der Organe der KS Č M ergeben. 57. Mit der Entscheidung des ZA KS Č M vereinigen sich die Bezirksorganisationen der KS Č M in den Gebietseinheiten, in der Regel den Wahlkreisen, und bilden, in Einklang mit Artikel 27 der Satzung, ein Parteiorgan- den Kreisrat der KS Č M. Der KR KS Č M entsteht mit der Registrierung, die der AA ZA KS Č M, auf Grundlage eines Beschlusses über die Organisationsordnung des KR KS Č M, vornimmt. Die Organisationsregeln bestimmen die Stellung, die Vollmachten und Aufgaben des Rates, einschließlich der Kompetenzen der beigetretenen BA KS Č M und des AA ZA KS Č M. Der AA ZA KS Č M gibt eine Urkunde über die Reistration heraus, wodurch der KR KS Č M eine innerparteiliche Einheit der KS Č M wird. Der KR KS Č M: a) hilft dem AA ZA KS Č M und dem ZA KS Č M die Parteiarbeit der Bezirksorganisationen in einem Wahlkreis zu organisieren, zu koordinieren und zu vereinigen, unter Sicherung 226 der Beschlüsse und Entscheidungen der Parteiorgane, einschließlich der Kontrolle der Aufgabenerfüllung, b) wählt und beruft den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden des KR KS Č M und weitere Funktionäre ab, wählt die Leitung des KR KS Č M, c) empfiehlt die Vertreter in die Partei- und andere Organe und Aktive, schlägt die Kandidaten für die gesetzgebenden und die Vertretungsausschüsse vor, ist verantwortlich für die Zusammenstellung und Abstimmung der Kandidatenliste, stellt die Kandidatenliste für die gesetzgebende Versammlung aus dem gegebenen Wahlkreis, nach Artikel 38 der Satzung, zusammen, d) beteiligt sich an der Organisation und Sicherung der Partei- und öffentlichen Aktionen, die den Rahmen des Bezirkes überschreiten, e) arbeitet als Stab des Wahlkreises, sichert die Wahlen in die Vertretungsorgane aller Ebenen und in die gesetzgebende Versammlung in Einklang mit den gefassten Beschlüssen der Parteiorgane, f) koordiniert und stimmt die Tätigkeit der Vertreter methodisch ab, ebenso wie die der Abgeordneten und Senatoren im Wahlkreis; sichert den Informations- und Beratungsservice und begutachtet regelmäßig deren Tätigkeit, g) stimmt den Haushalt des KR KS Č M ab und kontrolliert dessen Einhaltung, C) Die gesamtparteilichen und zentralen Organe der KS Č M 58. Der Parteitag der KS Č M wird vom ZA KS Č M in der Regel 1x in vier Jahren einberufen. Ein außerordentlicher Parteitag muss spätestens zwei Monate nach Antrag mindestens eines Drittels der BA KS Č M oder der einfachen Mehrheit der Mitglieder des ZA KS Č M einberufen werden. Den Schlüssel zur Wahl der Delegierten legt der ZA KS Č M fest. 59. Der Parteitag der KS Č M: a) wählt den Vorsitzenden und den ersten stellvertretenden Vorsitzenden des ZA KS Č M, die Mitglieder des ZA KS Č M werden, sofern sie dies nicht schon sind, dem Zentralausschuss in ihrer Tätigkeit verantwortlich, b) wählt die Mitglieder der ZRK und der ZSK KS Č M und deren Vorsitzende, c) bestätigt diejenigen Mitglieder des ZA KS Č M, die von den Bezirkskonferenzen der KS Č M nach der vom ZA KS Č M beschlossenen Organisationsstruktur der Zentralorgane der Partei, gewählt worden sind. Die Mitglieder des ZA KS Č M werden Vorsitzende der Klubs der KS Č M, die von den Abgeordneten und Senatoren im Parlament der Tschechischen Republik gebildet werden, d) nimmt das Parteiprogramm, die Satzung und die Haushaltsrichtlinien der Partei an, verändert oder ergänzt sie; sind die Haushaltsrichtlinien nicht durch den Parteitag erörtert worden, so werden sie durch den ZA KS Č M abgestimmt, e) erörtert und nimmt Beschlüsse zu den Berichten des ZA KS Č M, ZRK und ZSK KS Č M an, f) erörtert die Berichte über die Tätigkeit der Parlamentarischen Klubs, g) stimmt über die programmatischen, strategischen und taktischen Ziele der Politik der KS Č M für die kommende Periode ab, h) beruft ein Referendum zu wichtigsten Fragen ein, entscheidet über die Abberufung und alle andere Angelegenheiten, falls diese auf Grundlage seiner Entscheidung zur Erörterung vorgelegt sind. 60. Das oberste Organ zwischen den Parteitagen der KS Č M ist der ZA KS Č M. Er wird vom AA ZA KS Č M oder vom Vorsitzenden des ZA KS Č M mindestens einmal im Vierteljahr einberufen. Außerordentliche Sitzungen müssen spätestens im Verlauf eines Monats auf Verlangen mindestens eines Drittels der Mitglieder des ZA KS Č M einberufen werden. 227 61. Der ZA KS Č M: a) wählt und entlässt den AA ZA KS Č M und dessen Mitglieder, b) wählt und entlässt die stellvertretenden Vorsitzenden des ZA KS Č M, die dessen Mitglieder werden, sofern sie dies nicht bereits sind, c) bestätigt die neu delegierten Mitglieder des ZA KS Č M aus den Bezirksorganisationen der Partei, die neu gewählten Vorsitzenden der Klubs der KS Č M im Parlament der Tschechischen Republik. Bestätigt die Leiter der Abteilungen, den Pressesprecher und den Ökonomen des ZA KS Č M in ihrem Amt, d) auf Verlangen mindestens eines Drittels der BA KS Č M kann der ZA KS Č M mit der Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder den Vorsitzenden oder den ersten stellvertretenden Vorsitzenden des ZA KS Č M entlassen und einen anderen wählen, e) entscheidet über die Vertreter in Parteiorgane und weitere Institutionen und Aktive, schlägt die Kandidaten in die gesetzgebende Versammlung vor, bestätigt die Kandidatenlisten und die Kandidaten in die gesetzgebende Versammlung, bestätigt die Kandidatenlisten in die Kreisvertretungen, die nach Artikel 38 der Satzung gebildet wurden, f) trifft Maßnahmen zur Realisierung der Parteitagsbeschlüsse, entscheidet über die kurzfristige politische Orientierung der Partei, bezieht Stellung zur innenpolitischen und internationalen Situation, organisiert und kontrolliert die Tätigkeit der KS Č M im Zeitraum zwischen den Parteitagen, g) leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Bezirksausschüsse, der Kreisräte der KS Č M, der Kommissionen und der Sachverständigengruppen des ZA KS Č M, h) der ZA beruft in außergewöhnlichen Fällen eine gesamtstaatliche Konferenz der KS Č M ein, legt den Schlüssel zur Wahl der Delegierten fest. Die Beschlüsse dieser Konferenz sind Empfehlungen für den zentralen Ausschuss der KS Č M, i) trifft Maßnahmen zu den Informationen aus den parlamentarischen Klubs, j) gründet Fonds und bestimmt deren Statuten, k) stimmt über den Haushalt des ZA KS Č M ab, dessen Veränderungen, und kontrolliert dessen Einhaltung, l) stimmt über den Jahresfinanzbericht der Partei ab und den Bericht über die Inventur des Parteieigentums, m)stimmt über die Tätigkeit des AA ZA KS Č M zwischen den Sitzungen des ZA KS Č M ab. 62. Der AA ZA KS Č M: Der AA ZA KS Č M ist das ausführende Organ des ZA KS Č M und das Statutsorgan der KS Č M. Er erfüllt die Beschlüsse des Parteitages und des Zentralausschusses der Partei. Er trifft operative Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse des Parteitages, des Zentralausschusses der Partei und seiner Vereinbarungen. Er erörtert politische Analysen und bezieht auf deren Grundlage Stellung zur innenpolitischen und internationalen Situation. In Einklang mit den Vorschriften wirtschaftet er mit dem Parteieigentum, den der ZA KS Č M für die Partei erworben hat. Bestätigt die Abteilungsleiter, den Pressesprecher und den Ökonomen des ZA KS Č M in ihrem Amt. Ä ußert sich zu den Vorschlägen des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der parlamentarischen Klubs der KS Č M. Registriert die Bezirks- und Kreisräte der KS Č M und gibt deren Urkunden heraus. Erklärt diejenigen Entscheidungen für ungültig, die von den ihm untergeordneten Organisationseinheiten in Widerspruch zur Satzung angenommen haben, trifft Maßnahmen zu deren Berichtigung, löst in besonderen Fällen die Registrierung auf und entzieht die Urkunde denjenigen, welche nicht zu berichtigen sind. Der AA ZA KS Č M ist in seiner Tätigkeit dem ZA KS Č M verantwortlich. Die Sitzungen beruft der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende des ZA KS Č M ein. 228 63. Die ZSK KS Č M: löst Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der KS Č M, zwischen einem Mitglied und der GO KS Č M oder den Organen der KS Č M, zwischen Grundorganisationen und Organen der KS Č M, b) nach Absprache mit dem Parteiorgan führt sie eine Kontrolle der Erfüllung der Parteitagsbeschlüsse, der Beschlüsse des ZA und AA ZA KS Č M durch, c) legt den Bericht über ihre Tätigkeit dem Parteitag der KS Č M vor und informiert den ZA KS Č M beständig. 64. Die BSK KS Č M haben entsprechende Rechte und Aufgaben. Lösen sie einen Streit als erste BSK KS Č M, so ist das Berufungsorgan die ZSK KS Č M, deren Entscheidung endgültig ist. Wird der Streit zuerst von der ZSK KS Č M gelöst, so ist das Berufungsorgan der Parteitag der KS Č M, dessen Entscheidung endgültig ist. Die Tätigkeit der Schiedskommissionen richtet sich nach dem Statut, welches vom Parteitag der KS Č M beschlossen wird. 65. Die ZRK KS Č M: a) beaufsichtigt alle innerparteilichen Einheiten der KS Č M und äußert sich zum Jahresfinanz- und Jahresinventarisierungsbericht der KS Č M, b) legt dem Parteitag der KS Č M den Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit vor, informiert den ZA KS Č M beständig. 66. Die BRK KS Č M und die Revisoren in den GO KS Č M haben entsprechende Rechte und Aufgaben. Die Tätigkeit der Revisionskommissionen und der Revisoren richtet sich nach dem Statut, welches vom Parteitag de KS Č M beschlossen wird. VII. HANDLUNGEN IM NAMEN DER KS Č M 67. In Rechtsverhältnissen handelt das Statutsorgan des AA ZA KS Č M im Namen der Partei. Für das Statutsorgan handelt nach Außen hin, sofern nicht anders festgelegt, der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende des ZA KS Č M. Der Vorsitzende des ZA KS Č M kann weitere Personen schriftlich bevollmächtigen, damit diese im Rahmen der Vollmacht im Namen der Partei handeln. 68. Die Organisationsregeln der KS Č M legen fest, sofern in der Satzung nicht anders festgelegt, in welchen Angelegenheiten und in welchem Ausmaß die stellvertretenden Vorsitzenden des ZA KS Č M oder andere Funktionäre der Organisationseinheiten für das Statutsorgan im Namen der Partei handeln. Sie legen ebenfalls fest, in welchen Angelegenheiten und in welchem Ausmaß die Angestellten der KS Č M im Namen der KS Č M handeln. 69. Personen, die bevollmächtigt sind im Namen der KS Č M oder für eine innerparteiliche Organisationseinheit nach Außen hin zu handeln, sind an die Beschränkungen der gewählten Parteiorgane den Sachverhalt oder die Handlung betreffend gebunden, welche ihnen diese Parteiorgane für das Handeln in dieser Angelegenheit auferlegt haben. Die handelnden Personen sind verpflichtet, die zuständigen Parteiorgane über die Handlungen beständig zu informieren. 70. Schriftliche Verträge oder andere schriftliche Rechtsverhältnisse, aus denen für die KS Č M Verpflichtungen hervorgehen, werden vom Vorsitzenden des ZA KS Č M und weiteren Mitgliedern des Statutsorgans oder durch den Vorsitzenden bevollmächtigte Vertreter gemeinsam getätigt. Die handelnden Personen leisten ihre Unterschriften so, dass sie zu ihrem geschriebenen oder gedruckten Namen und der Bezeichnung ihrer Funktion ihre eigenhändigen Unterschriften hinzufügen und den Stempel des zuständigen Organs der KS Č M. Die Rechtsverhältnisse dürfen nicht im Widerspruch mit den Artikeln 69 und 77 der Satzung stehen. 229 71. Wenn die Person, die für eine innerparteiliche Organisationseinheit handelt, ihre Befugnisse überschreitet, ist die KS Č M an dieses Rechtsverhältnis nur in dem Fall gebunden, dass der Gegenstand des Rechtsverhältnisses die Tätigkeit der Partei ist, und dies nur dann, wenn es sich um eine Überschreitung handelt, von der der andere Teilnehmer nicht wissen konnte. Wenn die berechtigten Vertreter, die im Namen der KS Č M auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht handeln, ihren Befugnisrahmen überschreiten, ist die KS Č M nur dann gebunden, wenn das zuständige Organ der KS Č M dieser Überschreitung zustimmt oder seine Ablehnung ohne überflüssigen Aufschub, nachdem es von der Überschreitung erfahren hat, nicht derjenigen Person mitteilt, mit welcher der Berechtigte verhandelt hat. 72. Die Unterschrift des BA KS Č M und des KR KS Č M beglaubigt formal der Vorsitzende oder die stellvertretenden Vorsitzenden des ZA KS Č M. VIII. DIE GRUNDS Ä TZE DES WIRTSCHAFTENS DER KS Č M 73. Die KS Č M, ihre Organe und weitere inneren Organisationseinheiten, die nach deren Satzung gebildet wurden, sichern und entwickeln ihre Tätigkeit aus dem Eigentum der KS Č M heraus. Sie haushalten gesondert, steht in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, der Satzung und den Haushaltsrichtlinien der KS Č M, aus der sie hervorgehen. 74. Als Einkünfte der KS Č M gelten: a) Zuschüsse aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik zu den Wahlkampfkosten, b) Zuschüsse aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik zu Tätigkeiten der Partei (im Folgenden„ Zuschuss zur Tätigkeit“), c) Zuschüsse aus den Haushalten der höheren Selbstverwaltungseinheiten und Gemeinden, wenn dies ein besonderes Gesetz festlegt, d) Beiträge der eigenen Mitglieder, e) Geschenke und Erbschaften, f) Einkünfte aus Mieten und Verkäufen mobilen und immobilen Eigentums, g) Zinsen aus Guthaben, h) Einkünfte, die aus der Beteiligung an Unternehmen und anderen Rechtspersonen hervorgehen, sofern die KS Č M in Einklang mit dem Gesetz an diesen beteiligt ist, i) Einkünfte aus der Durchführung von Tombolas, kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen, Erholungs-, Weiterbildungs-, politischen und gesellschaftlichen Aktionen, j) Leihgaben und Treuhandeigentum. Jede innerparteiliche Organisationseinheit kann für die KS Č M mobiles und immobiles Eigentum erwerben oder andere materielle und immaterielle Rechte. 75. Die KS Č M darf mit ihrem eigenen Namen nur in Einklang mit dem Gesetz(näheres in Gesetz Art. 424/1991 Sb. über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen, in aktueller Fassung auch das Gesetz Art. 513/1991 Sb. Geschäftsgesetzbuch, in aktueller Fassung) unternehmerisch tätig sein. Sie kann eine Unternehmensgesellschaft oder-vereinigung gründen oder sich als Teilhaberin oder Mitglied in ihrer gegründeten Unternehmensgemeinschaft oder-vereinigung nur dann beteiligen, wenn deren Gegenstand deren Tätigkeit ausschließlich: a) die Unterhaltung von Verlagen und Druckereien oder die Tätigkeit als Herausgeber, b) Publikations- und Propagandatätigkeit, c) die Veranstaltung von kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen, Erholungs- und Weiterbildungs- und politischen Aktionen oder 230 d) die Herstellung und der Verkauf von Gegenständen, welche das Programm und die Tätigkeit der KS Č M propagieren. An der unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des vorangegangenen Absatzes, kann sich im Namen der KS Č M nur diejenige innerparteiliche Organisationseinheit beteiligen, die nach den Haushaltsrichtlinien der KS Č M eine buchführende Abteilung ist, und dies nur mit Zustimmung des AA ZA KS Č M. 76. Das Eigentum der KS Č M ist Eigentum der Partei oder ihrer Einheiten. Jede innere Organisationseinheit kann den jeweiligen Gesetzen, Vorschriften, der Satzung, der Haushaltsrichtlinien und Bedenken und der Buchführung nach, selbständig und zielgerichtet und effektiv mit dem Eigentum der KS Č M umgehen, mit welchem sie wirtschaftet. Die innere Organisationseinheit, die nach den Haushaltsrichtlinien der KS Č M eine buchführende Abteilung hat, legt bei der monetären Abteilung Rechnungen vor. 77. Die innere Organisationseinheit der Partei kann Rechtsverhältnisse eingehen, aus denen für die KS Č M Verpflichtungen entstehen, dies aber nur in Höhe des Wertes des mobilen Eigentums der KS Č M, mit dem sie so wirtschaftet, dass der Betrag aller nicht erfüllter Verbindlichkeiten durch dessen Wert voll gedeckt ist. Ruht die Verbindlichkeit in einem sich wiederholenden Anspruch, so ist die Berechnung aller sich wiederholenden Ansprüche entscheidend, und wenn es sich um einen wiederholten Anspruch über einen Zeitraum länger als 3 Jahre handelt, ist die Berechnung des Preises für drei Jahre gültig. Verbindlichkeiten, die nicht auf diese Art und Weise gedeckt sind, kann die innere Organisationseinheit nur mit der Zustimmung des AA ZA KS Č M abschließen. Zur Überführung von Immobilien in das Eigentum der KS Č M ist die Zustimmung des AA ZA KS Č M erforderlich. 78. Ein Mitglied der KS Č M zahlt in der GO KS Č M, in der es organisiert ist, den grundlegenden Mitgliedsbeitrag, der in seiner Höhe mindestens 0,5% seiner monatlichen Nettoeinkünfte entspricht, mindestens jedoch 15 KC monatlich. 79. Der Bezirksausschuss der KS Č M legt das Verhältnis der Verteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen den GO und BA KS Č M fest. Des weiteren legt er den Zeitplan der Überführung de Mitgliedsbeiträge auf das Konto des BA KS Č M fest. 80. Der ZA KS Č M schafft den Haushaltsrat als sein beratendes und methodisches Organ. Entsprechende Organe können lediglich die BA KS Č M schaffen. Die Stellung und die Aufgaben der Haushaltsräte regelt das Statut, das vom ZA KS Č M herausgegeben wird. IX. DIE KS Č M IN EINEM PLURALISTISCHEN POLITISCHEN SYSTEM 81. Die KS Č M geht in ihrer Tätigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus. Sie respektiert den offenen und gleichberechtigten Dialog und demokratischen Pluralismus. 82. Sie beteiligt sich aktiv am politischen Leben der Gesellschaft, am Prozess der Vereinigung linker Kräfte, und dies selbständig, im Rahmen von Koalitionen, in besonderen Fällen im Rahmen anderer Vereinigungen. 83. Die Parteiorgane auf allen Organisationsebenen arbeiten auch mit Bürgervereinen und Bürgerinitiativen zusammen, die die demokratische und sozial orientierte Entwicklung der Gesellschaft stärken. 84. Mitglieder der Vertretungen, die für die KS Č M gewählt wurden, bilden den Klub der Vertreter der KS Č M. Die Bildung des Klubs in der gesetzgebenden Versammlung richtet sich nach den Rechtsvorschriften. Ein Abgeordneter und ein Senator im Parlament der Č R, der für die KS Č M gewählt wurde, richtet sich in seiner Tätigkeit nach den politischen Dokumenten der KS Č M und der politischen Strategie der KS Č M, die durch das 231 zuständige Parteiorgan der KS Č M formuliert wird. Die Mitglieder der Vertretungen richten sich in entsprechender Weise daran. 85. Gesandte, Senatoren und Mitglieder der Vertretungen, die für die KS Č M gewählt wurden, haben das Recht, sich an den Auseinandersetzungen der Parteiorgane und-organisationen auf der gegebenen Ebene der Partiestruktur mit beratender Stimme zu beteiligen. Sie haben das Recht ihnen Vorschläge und Einwände vorzulegen und in Diskussionen aufzutreten. Die Angelegenheiten, die ihnen durch Mitglieder, Parteiorgane und organisationen vorgelegt werden, machen sie bei der Erfüllung ihres Mandates geltend und informieren sie und die Sympathisanten regelmäßig über ihr Wirken. 86. Die GO KS Č M und die Parteiorgane unterstützen die Abgeordneten, Senatoren und Mitglieder der Vertretungen, die für die KS Č M gewählt wurden, bei Bedarf mit Informationen und Hilfe. 87. Die Abgeordneten und Senatoren der gesetzgebenden Versammlung- Mitglieder der KS Č M, nach Vereinbarung mit dem zuständigen Parteiorgan, lassen der Partei zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen aus ihren Mitteln weitere materielle Unterstützung zukommen. 88. Die Organe der KS Č M bilden in Zusammenarbeit mit den Abgeordneten, Senatoren und Mitgliedern der Vertretungen- Mitglieder der KS Č M, Räte der Vertreter, als sachkundige und Initiativorgane im Bereich der Kommunalpolitik. X. ABSCHLIEßENDE FESTLEGUNGEN 89. Wenn sich eine innere Organisationseinheit der KS Č M auf dem Gebiet eines Bezirkes auflöst, so entscheidet der BA KS Č M, welche andere Organisationseinheit in deren Tätigkeitsgebiet des weiteren mit dem Eigentum wirtschaften wird, mit dem die aufgelöste Organisationseinheit gewirtschaftet hat. In allen anderen Fällen trifft der AA ZA KS Č M solche Entscheidungen. 90. Löst sich die KS Č M durch Vereinigung mit einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung oder durch die Ä nderung zu einer Bürgerbewegung auf, so gehen deren Eigentum, die Rechte und Verbindlichkeiten auf den Rechtsnachfolger über. 91. Löst sich die KS Č M ohne einen Rechtsnachfolger auf, so wird das übrige Eigentum in eine Auktion überführt, die der Parteitag oder der ZA KS Č M vor der Auflösung bestimmen, und der Erlös kommt humanitären oder anderen öffentlich wohltätigen Zielen zugute. 92. Im Falle eines Widerspruches zwischen der Satzung oder den Haushaltsrichtlinien der KS Č M zu den Anforderungen eines Gesetzes, rechtlicher Vorschriften, bei Veränderungen der territorialen Mitgliedschaft des Staates oder bei Einwänden des zuständigen staatlichen Organs, kann der ZA KS Č M deren unerlässliche Ä nderungen vornehmen. 93. Die Auslegung der Satzung der KS Č M nimmt der ZA KS Č M vor. Die Satzung erhält mit dem 4. Dezember 1999 Gültigkeit. 232 6.3.8. Satzung der Partei der Grünen in der Slowakei(SZS) Teil I Name der Partei, Symbol, Grundsätze Art. 1 1. Der Name der Partei ist Partei der Grünen in der Slowakei(im Weiteren nur SZS). 2. Das Symbol der SZS hat eine runde Form, wobei der Kreis am Rand von einer grünen Linie betont wird. Er beinhaltet ein Symbol und eine Aufschrift. Das Symbol wird von der Silhouette eines Laubbaumes gebildet, in dessen Krone die Silhouette eines Nadelbaumes ist, der weiß ist. Im unteren Teil des grünfarbigen Symbols befindet sich die Aufschrift Partei der Grünen in der Slowakei. Die Aufschrift unterscheidet sich, so dass der Teil der Aufschrift"Partei" in einer anderen Schriftart dargestellt ist, als die anderen Teile der Aufschrift. Das angeführte Symbol ist das sogenannte"großes Symbol". Das kleine Symbol beinhaltet nur die Silhouette des grünen Laubbaumes, in dessen Krone die Silhouette des weißen Nadelbaumes ist; die runde Form des Symbols ist von einer doppelten weißen Linie umrandet. Das kleine Zeichen darf nur dann verwendet werden, wenn in unmittelbarer Nähe des Symbols die Aufschrift mit dem Namen der Partei abgebildet ist(z.B. auf Briefköpfen, Stempeln u.ä.). 3. Die Flagge hat eine rechteckige Form, das Verhältnis der Seiten ist 2:1. Sie wird von zwei gleich breiten Streifen gebildet, oben ein weißer und unten ein grüner. In der Mitte der Flagge ist das Symbol der Partei abgebildet in der Größe der ½ Höhe der Flagge. Art. 2 Die SZS ist eine politische Partei, die auf demokratischen Prinzipen aufgebaut ist, die sich zu den Werten der bürgerlichen Gesellschaft und den Prinzipien des Rechtsstaates bekennt. Die Sendung der SZS ist es, mit politischen Mitteln das zu erreichen, dass in der Slowakischen Republik eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft herausgebildet wird und dass die Grundsätze eines dauerhaft erhaltbaren Lebens eingehalten werden. Teil II Tätigkeit und Sitz Art. 3 1. Die SZS übt ihre Tätigkeit auf Grundlage der Bekanntgabe des MV(Innenministerium) SR Art. NVVS/2 –267/1990 vom 13.02.1990 und der Bekanntgabe des MV SR Art. 3 NVVS/2 – 267/1990 – vom 1. bis 21.10.1990 auf dem gesamten Gebiet der Slowakischen Republik aus. 2. Sitz der SZS ist Bratislava. 3. Die SZS vereint in ihren Reihen diejenigen Bürger, die ihr Programm, ihre Satzung und die übrigen internen Vorschriften respektieren und nicht Mitglieder einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung sind. 233 Teil III Langfristige Ziele Art. 4 Ein langfristiges Ziel der Partei ist die Orientierung der Gesellschaft hin zur Respektierung und Durchsetzung dauerhaften ökologisch erhaltbaren Lebens, damit die Entwicklung und Transformation der Gesellschaft zum Erreichen eines harmonischen Zusammenlebens der Menschen mit der Natur und zur Sicherung der Rechte der künftigen Generationen auf einen unzerstörten Lebensraum führt. Art. 5 Die SZS richtet sich in ihrer Tätigkeit nach dem Gesetz über politische Parteien, der Satzung, dem Programm der Partei, der Organisationsordnung und der Verhandlungsordnung. Die Mitglieder der SZS und die Organe der SZS haben das Recht, deren Einhaltung auf allen Ebenen zu fordern. Art. 6 Die SZS kann Kontakte und Zusammenarbeit im Interesse des Erreichens ihrer Ziele, die im Parteiprogramm und den Beschlüssen der Organe der Partei enthalten sind, aufbauen: a) mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, kommunalen Vertretungsausschüssen, Organen der Parteiverwaltung und der Selbstverwaltung, wie auch mit physischen und juristischen Personen, die ähnliche Ziele wie die SZS haben, b) mit politischen Parteien, Bewegungen, Organisationen und Institutionen, wie auch mit Integrationsgruppen im In- und Ausland. Art. 7 Die SZS kann Jugend- und Außerregierungsorganisationen, deren Zielrichtungen denen der SZS ähnlich sind, fachlich und organisatorisch in ihrer Tätigkeit unterstützen. Art. 8 Die SZS kann eigene Parteipresse, Buchpublikationen und weitere Informationsmaterialien herausgeben. Teil IV Die Geschäftsführung und das Eigentum der Partei Art. 9 1. Die SZS und ihre Organisationseinheiten wirtschaften mit den Finanzmitteln, mobilem und immobilem Eigentum der Partei in Einklang mit dem Willen der Mehrheit ihrer Mitglieder, auf Grundlage des beschlossenen Haushalts, nach allgemein verbindlichen Vorschriften und in Einklang mit der Satzung und den internen Vorschriften, dem Programm und der Organisationsordnung der SZS. 2. Die Einnahmen der SZS bilden sich aus den Mitgliedsbeiträgen, den Zuschüssen aus dem Staatshaushalt; Schenkungen und Einnahmen aus der geschäftsführerischen und unternehmerischen Tätigkeit und im Umfang der allgemein verbindlichen Vorschriften. 234 3. Das Eigentum der unteren Organisationseinheiten der SZS geht im Falle deren Auflösung auf das nächsthöhere Parteiorgan über. Art. 10 Mit den Zuschüssen aus dem Staatshaushalt wirtschaftet die Partei in Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften. Dessen Buchführung wird jährlich dem Finanzministerium der Slowakischen Republik vorgelegt. Art. 11 Die Organisationseinheiten der Partei können eine eigene geschäftsführende Tätigkeit in Einklang mit den allgemein gültigen Vorschriften und in Einklang mit der Satzung und den internen Vorschriften, dem Programm und der Organisationsordnung der SZS ausüben. Teil V Mitgliedschaft in der Partei der Grünen in der Slowakei, Rechte und Pflichten der Mitglieder Art. 12 1. Die Mitgliedschaft in der Partei der Grünen in der Slowakei ist individuell. Mitglied kann jeder Bürger werden, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat und mündig ist. 2. Abs. a. Der Parteitag der SZS oder der RKA SZS können auf Vorschlag jedweder Organisationseinheit der Partei eine Ehrenmitgliedschaft oder ein Ehrenamt an Einzelpersonen vergeben, ebenso Staatsbürgern der Slowakischen Republik wie auch ausländischen Bürgern, die sich außerordentlich um die Entwicklung der SZS, die Herausbildung der Umweltpolitik und der Demokratie und um den Schutz des Lebensraumes verdient gemacht haben. Die Rechte und Pflichten eines Mitglieds oder Ehrenmitglieds bestimmt die Organisationsordnung der SZS(Art. 3, Abs. 3-6). Abs. b. Der Parteitag oder der RKA SZS können die Ehrenmitgliedschaft oder das Ehrenamt aufheben, wenn der Träger grob das Programm oder die Satzung der SZS oder die Ideale eines dauerhaften Umweltschutzes missbraucht. 3. Sympathisant(Aktivist, Mitarbeiter) der SZS kann jeder Bürger werden, der das Alter von 15 Jahren erreicht hat. Art. 13 1. Der Beleg der Mitgliedschaft in der SZS ist der Mitgliedsausweis, der für alle Mitglieder gleich ist und der Beleg über die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge(z.B. das Mitgliedsabzeichen). 2. Die Erteilung der Ehrenmitgliedschaft oder des Ehrenamtes wird im Mitgliedsausweis durch einen Text(z.B.„Ehrenmitglied der SZS“) kenntlich gemacht. Art. 14 Ein Mitglied hat das Recht: a) in alle Organe und Funktionen in der SZS zu wählen und gewählt zu werden; sich an den Mitgliederversammlungen zu beteiligen; auf die Sitzungen der Organe, Konferenzen und Parteitage der Partei delegiert zu werden; es kann für eine Kandidatur in die kommunalen Vertretungsausschüsse aller Ebenen vorgeschlagen werden; 235 b) Vorschläge, Eingaben, Beschwerden einzureichen oder konkrete Kritik beizutragen und bei deren Verhandlung anwesend zu sein, c) Das Eigentum der Partei in Einklang mit deren Satzung und den innerparteilichen Vorschriften der Partei zu nutzen. Art. 15 1. Ein Mitglied der SZS ist verpflichtet: a) sich in seiner Tätigkeit nach der Satzung, dem Programm und den übrigen parteiinternen Normen zu richten, bei aller seiner Tätigkeit auf die Interessen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Kulturerbes zu achten, b) sich im besten Wissen und Gewissen an der Umsetzung der politischen Empfehlungen und Beschlüsse, die die Parteiorgane angenommen haben, zu beteiligen, c) sich an allen Sitzungen der Parteiorgane zu beteiligen, deren gewähltes Mitglied er ist, d) Tätigkeiten zum Wohle der Partei auszuüben, auf den guten Namen der Partei zu achten, für sie Unterstützung in der Öffentlichkeit zu erwerben, e) für die Ausführung seiner Funktionen in der Partei die Verantwortung zu tragen, f) die Mitgliedsbeträge in der festgelegten Höhe und Zeit zu bezahlen, g) mit dem Eigentum der Partei nach den Grundsätzen der Geschäftsführung der SZS zu wirtschaften, h) der Partei den Schaden ersetzen, den er durch die Verletzung der Pflichten verursacht hat, die ihm aus der Satzung, der Organisationsordnung und den Grundsätzen der Geschäftsführung erwachsen. 2. Die Mitglieder der Partei, die als Abgeordnete in die kommunalen Vetretungsausschüsse gewählt wurden, erfüllen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und gewissenhaft in Einklang mit den programmatischen Zielen und der Sendung der SZS. Art. 16 1. Die Mitgliedschaft in der SZS erlischt mit dem Austritt des Mitgliedes aus der Partei auf Grundlage einer persönlichen schriftlichen Bekanntgebung; dem Ausschluss bei grober Verletzung der Satzung oder des Programms und bei Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge über 12 Monate und dem Tod des Mitgliedes; des weiteren, wenn ein Mitglied rechtskräftig für eine absichtlich begangene Straftat ohne mildernde Umstände zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und die Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt wurde. 2. Ein Mitglied der SZS kann eine Organisationseinheit, deren Mitglied er ist um die Aussetzung seiner Mitgliedschaft aus schwerwiegenden Gründen bitten. Einen schriftlichen Antrag in der Sache der Aussetzung der Mitgliedschaft beurteilt die Mitgliederversammlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt. Sofern es nicht möglich ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, beurteilt der Ausschuss der Organisationseinheit den Antrag und legt seinen Beschluss auf der nächstliegenden Sitzung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vor. Art. 17 Ordnungsmaßnahmen 1. Wenn ein Mitglied der Partei eindeutig eine der Pflichten verletzt, kann ihn das jeweilige Organ der Partei eine Ordnungsmaßnahme je nach Schwere des Vergehens auferlegen. Ordnungsmaßnahmen sind: a) eine Ermahnung, 236 b) die Abberufung aus einer Parteifunktion, c) die Auflösung der Mitgliedschaft. 2. Es ist notwendig alle auferlegten Ordnungsmaßnahmen durch eine Entscheidung, eine schriftliche Begründung zu beschließen und diese dem Mitglied innerhalb von 7 Tagen vom Datum der Entscheidung an, zuzustellen. 3. Gegen die Auferlegung einer Ordnungsmaßnahme hat das Mitglied das Recht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung beim nächsthöheren Organ der Partei Berufung einzulegen. Dieses ist verpflichtet über die Berufung auf der nächsten Sitzung zu entscheiden, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen. Die Entscheidung dieses Organs ist endgültig. 4. Voraussetzung für die Auflösung der Mitgliedschaft in der Partei ist die Feststellung einer Verletzung der Satzung der Partei. Die Interessen der Partei beschädigt derjenige, welcher: a) unberechtigt im Namen der Partei handelt oder so handelt, dass er ihre politische Richtlinie verletzt; b) als Statusorgan nach Außen hin in Widerspruch zu den Beschlüssen des jeweiligen Organs der Partei oder deren politischer Richtlinie handelt; c) als gewählter Abgeordneter der Partei nicht in den von ihr gegründeten Abgeordnetenklub eintritt oder aus diesem austritt, d) als Abgeordneter in einem kommunalen Vertretungsausschuss auf jedweder Ebene eindeutig und wiederholt das Wahlprogramm der SZS und die Beschlüsse der Parteiorgane nicht einhält; e) das Eigentum der Partei veruntreut. 5. Sofern ein Mitglied, welches eine der Pflichten verletzt, nicht Mitglied in einem gewählten Organ ist, wird die Ordnungsmaßnahme von der Mitgliederversammlung der Basisgruppe auferlegt; wenn er Mitglied eines gewählten oberen Parteiorgans ist, so wird die Ordnungsmaßnahme von demjenigen obersten Organ, dessen Mitglied er ist, auferlegt. 6. Dasjenige Parteiorgan enthebt die gewählten Funktionäre von den Parteifunktionen, welches sie gewählt hat. Die Funktionäre, die vom Parteitag gewählt wurden, kann im Zeitraum zwischen den Sitzungen des Parteitages der RKA SZS oder der Vorstand der SZS mit 2/3 der Stimmen aller Mitglieder abberufen. 7. Der Vorschlag auf Auflösung einer Mitgliedschaft kann auch von einem oberen Organ eingereicht werden, wobei die Mitgliedschaft die jeweilige Basisgruppe mit einer Entscheidung ihrer Mitgliederversammlung auflöst. 8. In Fällen, die sofortige Eingreifen verlangen, kann das Parteiorgan seinem Mitglied, welchem eine Ordnungsmaßnahme droht(die Abberufung aus dem Parteiamt oder der Ausschluss), die Ausübung der Funktion und die Rechte des Mitgliedes für die Zeit bis zur Entscheidung aussetzen, was dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden muss. Gegen die Entscheidung kann das Mitglied Berufung beim nächsthöheren Parteiorgan einlegen, welches verpflichtet ist über die Berufung auf seiner nächsten Sitzung zu entscheiden. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung im Falle der Aussetzung der Rechte eines Mitgliedes, nicht jedoch der Ausübung der Funktion. In diesen Fällen verhandelt die Schiedskommission. Teil VI Die Organe und die Organisationsstruktur der Partei der Grünen der Slowakei Art. 18 1. Die unterste Einheit der SZS ist die Basisgruppe(BG), die mindestens drei Mitglieder hat. 237 2. Das oberste Organ der BG ist die Mitgliederversammlung, die mindestens zweimal im Jahr einberufen wird. Die Mitgliederversammlung beschließt den Plan der Tätigkeit, die Organisationsstruktur der BG, die Geschäftsführung der BG mit den Mitteln, wählt ihren Vorsitzenden und schlägt Vertreter oder Delegierte in die oberen Organisationseinheiten der Parteiorgane vor. Art. 19 Vereinigungen 1. Die Basisgruppen im Bezirk bilden die Bezirksvereinigungen(BV), im Bezirk kann nur eine Vereinigung bestehen. 2. Die Basisgruppen und die Bezirksvereinigungen können auch regionale Interessenvereinigungen gründen, die nicht ordentliche Organisationseinheiten der Partei sind und nicht das Recht haben, ihre Delegierten auf den Parteitag der SZS und in die oberen Organisationseinheiten der SZS und Organe der SZS zu delegieren, auch nicht Kandidaten für Abgeordnete in jegliche Vertretungsausschüsse mit Ausnahme des Stadtvertretungsausschusses in Bratislava und Kosice vorzuschlagen. Das oberste Organ der regionalen Vereinigung ist die Konferenz, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Die Konferenz der Regionalen Vereinigung kann ihre eigene Organisationsstruktur bestimmen, den Ausschuss der Vereinigung und die Revisionskommission der Vereinigung wählen. 3. Die Bezirksvereinigungen bilden Kreisvereinigungen der SZS(KV). Im Kreis kann nur eine Kreisvereinigung bestehen. Das oberste Organ der Bezirks- und Kreisvereinigung ist die Konferenz, die mindestens einmal im Jahr veranstaltet wird. Die Konferenz der Bezirks- und Kreisvereinigung beschließt ihre Organisationsstruktur, wählt den Ausschuss der Vereinigung und die Revisionskommission, die Vertreter(Koordinator der BV/KV) oder die Delegierten in die oberen Organisationseinheiten und Organe der Partei, den Plan der Tätigkeit, den Haushalt und die Geschäftsführung der Vereinigung. Die Konferenz beruft der Ausschuss der Vereinigung ein. Art. 20 Bei den Basisgruppen, den Bezirks-, Regional- und Kreisvereinigungen, den V-SZS können Fach- und Interessenklubs,-sektionen,-räte und –kommissionen ohne rechtliche Subjektivität gegründet werden. In ihnen können auch Nichtmitglieder der SZS tätig sein. Die Tätigkeit der Klubs, Sektionen, Räte und Kommissionen bestimmt ihre Organisationsordnung. Art. 21 Der Parteitag der Partei Der Parteitag ist dass oberste Organ der SZS. Der Parteitag tritt einmal in zwei Jahren zusammen(innerhalb von 670 bis 740 Tagen seit Ende des vorherigen Parteitages). Frühestens nach 22 Monaten seit dem vergangenen Parteitag kann ein Parteitag einberufen werden, wenn dies die Mehrheit der Bezirksvereinigungen, und dies innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung, oder auf Grundlage eines Antrages des Vorstandes der SZS, veranstaltet werden, letzterer unterliegt jedoch dem Beschluss der einfachen Mehrheit der Bezirksvereinigungen. Die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Sitzung des Parteitages bekannt gegeben werden. 238 Art. 22 1. Den Parteitag bereitet der Vorstand der SZS vor und beruft ihn ein. 2. Die Delegierten des Parteitages wählt die Bezirkskonferenz. Der Schlüssel zur Wahl der Delegierten muss auf der Grundlage einer verhältnismäßigen Vertretung aufgebaut sein, das heißt auf einer bestimmten gleichen Anzahl der Mitglieder, einer bestimmten gleichen Anzahl der Delegierten. Den Schlüssel zur Bestimmung der Anzahl der Delegierten beschließt der RKA SZS. 3. Neben den gewählten Delegierten nehmen am Parteitag teil: a) der Vorsitzende der Partei und die Mitglieder des V-SZS mit vollem Stimmrecht; b) die Vorsitzenden und Mitglieder der Zentralen Revisionskommission mit beratender Stimme(sofern sie nicht als Delegierte gewählt wurden); c) die Vorsitzenden der Fachkommissionen beim V-SZS mit beratender Stimme(sofern sie nicht als Delegierte gewählt wurden); d) die Abgeordneten des NR SR(sofern sie nicht als Delegierte gewählt wurden oder 3a) nicht erfüllen); e) Gäste, die der V-SZS eingeladen hat. 4. Die Befugnisse des Parteitages: a) beschließt die programmatischen Grundlagen und die Satzung der Partei, weitere Grundlagedokumente und die Richtlinien der Partei, sofern er nicht die Parteikonferenz damit betraut; b) bestimmt die hauptsächliche Richtlinie der Politik für den anstehenden Zeitraum; c) stimmt ab über den Bericht der Tätigkeit des V-SZS, des Abgeordnetenklubs und der Zentralen Revisionskommission; d) stimmt ab über die Geschäftsführung mit den Finanzmitteln der Partei; e) wählt den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstandes und die Stellvertreter der Mitglieder des Vorstandes. Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende sind Mitglieder des Vorstandes.(Der V-SZS hat mindestens 9 Mitglieder und 5 Stellvertreter); f) wählt die Mitglieder der Zentralen Revisionskommission(im Folgenden nur„ZRK SZS“), die mindestens 5 Mitglieder hat; g) kann über die Vereinigung mit anderen politischen Parteien oder Bewegungen, wenn notwendig über die Auflösung der Partei entscheiden; h) stimmt ab über die Art der Wahl(oder die Grundsätze der Wahl) der Kandidaten für die Wahl in die gesetzgebenden Organe. 5. Der Parteitag gründet den von ihm gewählten Arbeitsvorstand(mindestens 7 Mitglieder). Art. 23 Die Parteikonferenz 1. Die Parteikonferenz ist ein Beratungsorgan des RKZ SZS für die Umsetzung der Diskussion über aktuelle Fragen der Strategie und die Realisierung des Programms, wie auch die Lösung anderer grundlegender Fragen im Interesse der Partei. Die Konferenz beruft der Vorsitzende der SZS nach Bedarf ein. 2. An der Parteikonferenz nehmen die Mitglieder der Partei teil, die Spezialisten auf dem Gebiet des jeweiligen Themas sind, die Mitglieder der Organe und Organisationseinheiten der Partei, die Abgeordneten der Vertretungsausschüsse aller Ebenen, die für die SZS oder mit Unterstützung der SZS gewählt wurden, und auch Gäste, die der Vorstand der SZS eingeladen hat. 3. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Parteikonferenz legt der V-SZS zur Verhandlung dem RKA SZS vor. 239 Art. 24 Der Republikkoordinationsausschuss der SZS 1. Der Republikkoordinationsausschuss der SZS(im Folgenden„RKA SZS“) ist das oberste politische Organ der SZS zwischen den Parteitagen. 2. Den Republikkoordinationsausschuss der SZS beruft der Vorstand der SZS mindestens einmal im Vierteljahr ein. Außerordentliche Sitzungen muss der Vorstand der SZS immer dann einberufen, wenn dies die Mehrheit der Vereinigungen, die Mitglieder des RKA SZS sind verlangt. Außerordentliche Sitzungen beruft der Vorstand der SZS innerhalb von 30 Tagen nach Eingabe eines entsprechenden Antrages ein. 3. Den Republikkoordinationsausschuss der SZS bilden: der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder des Vorstandes der SZS; die Vertreter der Vereinigungen(BV, KV) nach einem Schlüssel, den die Organisationsordnung festlegt; die Mitglieder der SZS, die Abgeordnete im NR SR und Regierungsmitglieder sind; weitere Teilnehmer, die nach einem Beschluss des Vorstandes der SZS mit beratender Stimme teilnehmen. 4. Die Sitzungen des RKA SZS wählen Arbeitskommissionen im Bereich, den die Organisations- und Verhandlungsordnung festlegen und sie werden von der gewählten Arbeitsvorstand der SZS geleitet. 5. Der Republikkoordinationsausschuss der SZS verhandelt: a) die Tätigkeit des Vorstandes, des Sekretariats, der Vereinigungen und der übrigen Organisationseinheiten der SZS; b) die Koordination der Tätigkeiten in Fragen der politischen Konzepte und der Strategie, der parlamentarischen und außerparlamentarischen Tätigkeit, die sachlichen und organisatorische Fragen zur Sicherung der Tätigkeit der Partei; c) den Haushalt, die Fragen über das Wirtschaften mit dem Eigentum der SZS bzw. mit den Finanzmitteln der SZS im Bereich, den der Parteitag festgelegt hat, d) die Konkretisierung des Vorgangs beim Vorschlagen der Kandidaten als Regierungsmitglieder und ähnliche Funktionen, e) die Vorschläge des Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission über die Auszählung bei der Wahl, f) Vorschläge für die Funktion des Pressesekretärs, des politischen Sekretärs und der Kreissekretäre, g) wählt Ersatzmitglieder für die zentrale Revisionskommission zwischen zwei Partetagen. Art. 25 Der Vorstand der SZS 1. Der Vorstand der SZS(im Folgenden nur"V-SZS") sichert und leitet als oberstes ausführendes Organ der Partei die gesamte Tätigkeit der Partei, soweit die Satzung diese Tätigkeit und die Entscheidungen nicht einem anderen Parteiorgan anvertraut. 2. Der V-SZS greift nicht in die Tätigkeit der anderen Einheiten und Organe ein, sofern diese nicht die Satzung oder das Programm der Partei verletzen. Wenn diese in Widerspruch zu der Satzung, dem Programm oder den Beschlüssen der Parteiorgane handeln,, hat der V-SZS das Recht im Namen der Partei die Berichtigung zu verlangen, wenn nötig die Berichtigung selbst vorzunehmen und sich öffentlich von deren Handlung zu distanzieren bis ein Beschluss der Revisionskommission, beziehungsweise der Schiedskommission vorliegt. 3. Der Vorstand der SZS kann auf Antrag eines Mitgliedes der SZS dessen Mitgliedschaft in der SZS unterbrechen. 240 Art. 26 1. Der Vorstand der SZS hat in der Regel 11 Mitglieder und 5 Stellvertreter. Im Falle des Rücktritts eines Mitgliedes des Vorstandes der SZS tritt ein Stellvertreter ein. 2. Der Vorstand der SZS besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Mitgliedern des Vorstandes. 3. Der V-SZS kann zu seinen Sitzungen auch andere Mitglieder und Funktionäre der SZS einladen. Regelmäßig eingeladen werden können die Stellvertreter, die Sekretäre des Sekretariats, Mitglieder der SZS der Regierung, Abgeordnete für die SZS und Kreissekretäre. An den Sitzungen können auch andere regelmäßige und eingeladene Teilnehmer teilnehmen. 4. Die Stellvertreter und anderen Teilnehmer nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des V-SZS teil. 5. Den Vorstand der SZS beruft und leitet der Vorsitzende der SZS in der Regel einmal im Monat. Der Vorsitzende ist verpflichtet den Vorstand innerhalb von 5 Tagen vom Tage des Erhalts eines schriftlichen Antrages einzuberufen, welchen schriftlich mindestens ein Drittel seiner Mitglieder unterstützt. Art. 27 Der Vorstand beschließt Folgendes: a) die internen Vorschriften, deren Beschluss nicht im Kompetenzbereich des Parteitages oder des RKA SZS liegt, die Auslegung der Satzung und der anderen durch den Parteitag beschlossenen Dokumente, b) die Organisationsordnung des Zentral- beziehungsweise der Kreissekretariate, c) Vorschläge des Vorsitzenden der SZS zur Besetzung des Amtes eines stellvertretenden Vorsitzenden, d) Vorschläge des Vorsitzenden der SZS zur Besetzung von Arbeitsplätzen im Zentralsekretariat der SZS, e) die Vorgehensweise und Auswahl der Kandidaten bei der Wahl in die gesetzgebenden Versammlungen, ebenso wie die Vorschläge der Kandidaten als Regierungsmitglieder und entsprechende Ä mter, f) die Berichte, Dokumente und Auswertungen, die der V-SZS den einzelnen Organisationseinheiten der SZS und den Parteiorganen zur Verhandlung vorlegt, g) die laufenden Ausgaben aus dem Haushalt in Einklang mit den Regeln der Geschäftsführung, h) den Inhalt und die Verfahrensweise mit Pressemitteilungen, Buchpublikationen und Informationsmaterial, ebenso wie Werbekampagnen der Partei, i) die Verarbeitung des Parteiprogramms und der Beschlüsse der Organe zu einem Plan und Harmonogramm der Tätigkeit der Parteiorgane. Art. 28 Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden der SZS 1. Der Vorsitzende der SZS: a) vertritt die SZS nach Außen, handelt in allen Angelegenheiten in ihrem Namen, b) wird vom Parteitag der SZS gewählt und abgewählt, ist gleichzeitig Vorsitzender des RKA der SZS, c) ist für die Realisierung der Aufgaben des Parteitages, des RKA SZS und des V-SZS zuständig, 241 d) leitet das Sekretariat der SZS, gilt in arbeitsrechtlichen Beziehungen als Vorgesetzter der Angestellten der SZS und entscheidet auf Empfehlung des V-SZS hin über Steuerfragen, e) beschließt über die Finanzunterlagen, sofern er nicht beschließt, dass der Beschluss einiger Ausgaben an die Entscheidung des V-SZS oder des RKA SZS gebunden ist, f) schlägt dem V-SZS die Kandidaten für das Amt weiterer stellvertretender Vorsitzender vor und legt dem V-SZS die Verteilung der Aufgaben der Mitglieder des V-SZS vor. 2. Der Vorstand der SZS wählt in der Regel drei stellvertretende Vorsitzende. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind nach dem Beschluss des V-SZS, der auf Vorschlag des Vorsitzenden angenommen wurde, verantwortlich für: a) die Zusammenarbeit, die Kontakte und die Kommunikation mit ausländischen und internationalen Organisationen, b) die Koordination mit politischen Subjekten, Massenmedienpolitik und Propaganda, c) die Koordination der Programmerfüllung der SZS, die Vorbereitung politischökonomischer Analysen und Strategien und den Vorschlag eines neuen Programms der SZS, d) die Entwicklung der Organisationsstruktur, der Mitgliederzahl, der internen Kommunikation und der Kommunalpolitik der Partei. Art. 29 Das Sekretariat der SZS 1. Das Sekretariat der SZS(im Folgenden"S-SZS") ist administrative und geschäftsführende Einheit der SZS. Es erfüllt Aufgaben, die mit der organisatorischen, fachlichen und materiell-technischen Sicherung der Tätigkeit der SZS zusammenhängen. 2. Das S-SZS wird von Angestellten gebildet, die der Vorsitzende der SZS auf Grundlage einer Stellungnahme des V-SZS in ein Angestelltenverhältnis beruft. Die Organisationsstruktur und den Tätigkeitsbereich des S-SZS, wie auch dessen hierarchische Kompetenz beschließt der V-SZS nach Bedarf der Partei als Ergänzung zur Organisationsordnung der Partei. 3. Die politische Abteilung des Sekretariats leitet der politische Sekretär. 4. Der V-SZS kann Kreissekretariate einrichten. Die Verfahrensweise der Einrichtung bestimmt die Organisationsordnung. 5. Die Rechte und Pflichten der Angestellten des S-SZS bestimmen die allgemeingültigen Vorschriften, die Parteisatzung, die Organisationsordnung und andere interne Vorschriften. Die Arbeitsverhältnisse werden schriftlich abgeschlossen. Teil VII Die Grundsätze der innerparteilichen Demokratie Art. 30 Die Wahl der Funktionäre aller Ebenen und die Abstimmung über das Vertrauensverhältnis sind grundsätzlich geheim. Weitere Abstimmungen sind in dem Fall geheim, dass dies mindestens 1/5 der anwesenden Mitglieder und Delegierten verlangt. Art. 31 Alle Organe sind bei Beteiligung der einfachen Mehrheit aller Mitglieder, Stellvertreter oder Delegierten, die zu dieser Zeit und ordentlich eingeladen sind, oder 30 Minuten nach 242 Sitzungsbeginn, anwesend sind, beschlussfähig, und wenn die einfache Mehrheit der Anwesenden dafür stimmt. Art. 32 1. Auch die Meinung von Minderheiten hat Anspruch auf Propaganda, Begründung und Anerkennung innerhalb der Partei, aber diese darf nicht als offizielle Meinung der gesamten Partei, Vereinigung oder Gruppe, mit der sie sich in Diskussion befindet, herausgegeben werden. Von dieser Regel wird nur bei Abstimmungen, bei denen die Vertreter der SZS verpflichtet sind die Taktik einzuhalten, welche von der Mehrheit bestimmt worden ist, bzw. durch eines der zuständigen oder oberen Organe der SZS beschlossen wurde, abgewichen. 2. Wenn eine Taktik bestimmt worden ist, die in grundsätzlichem Gegensatz zu der persönlichen Meinung des Vertreters der SZS steht, oder es um eine Gewissensfrage geht, hat er das Recht sich der Stimme zu enthalten. Wenn keine Taktik ausdrücklich bestimmt wurde, so richtet sich der Vertreter der SZS nach seiner eigenen Meinung und seinem Gewissen. Art. 33 Die oberen und niederen Organisationseinheiten der SZS sind verpflichtet, sich gegenseitig über ihre Tätigkeit zu informieren. Art. 34 1. Die Kandidaten für Abgeordneten in den kommunalen Vertretungsversammlungen schlägt diejenige Organisationseinheit vor, die auf der administrativen Verwaltungsebene in der jeweiligen Vertretungsversammlung tätig ist. Die Verfahrensweise des Vorschlagens und der Beschlussfassung der Abgeordneten in den NR SR regeln die Artikel 24 bis 27 der Satzung der SZS. 2. Die Abgeordneten, die für die SZS in die kommunalen Vertretungsausschüsse gewählt wurden, informieren regelmäßig und vollständig die Organe der SZS, von denen sie vorgeschlagen(delegiert) worden sind, über ihre Tätigkeit. Sie legen ihnen(sofern technisch möglich) Materialien vor und konsultieren ständig die Meinungen, Standpunkte und Vorgehensweisen mit ihnen. Art. 35 1. Das Amt des Vorsitzenden einer Basisgruppe, bzw. eines Bezirksverbandes schließt sich gegenseitig mit dem Amt des Vorsitzenden eines höheren Organs aus. 2. Das Amt des Bezirkskoordinators und des Koordinators des KA schließen sich gegenseitig aus. Teil VIII Die Revisionskommission und die Schiedskommission Art. 36 1. Die Revisionskommission ist ein gewähltes Organ, welches die Einhaltung der Satzung und der innerparteilichen Vorschriften, des Programms, die Geschäftsführung mit dem Parteieigentum und die Einhaltung der allgemeingültigen Vorschriften kontrolliert. 243 2. Eine Revisionskommission wird auf allen Stufen der Organisationsstruktur der SZS gewählt. Ihre Rechte macht sie auf der Organisationsebene geltend, auf der sie gegründet wurde. 3. Die Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht mit dem Parteieigentum unternehmerisch tätig sein, es verwalten oder damit wirtschaften. 4. Die Zentrale Revisionskommission der SZS(im Folgenden nur„ZRK – SZS“) wählt sich nach ihrer Wahl durch den Parteitag einen Vorsitzenden, in der Regel dasjenige Mitgied, welches die meisten Stimmen erhalten hat. 5. Die Mitglieder der ZRK – SZS können kein anderes Amt in der SZS ausüben, weder auf der Ebene auf der sie tätig sind, noch auf einer niederen Ebene. Abberufen kann sie nur derjenige, der sie ins Amt gewählt hat, mit Ausnahme der ZRK – SZS, welche der Parteitag nach einem besonderen Statut gewählt hat. Art. 37 1. Zum Zweck der Lösung von Streitfragen innerhalb der SZS wird eine Schiedskommission der SZS gegründet(im Folgenden nur„SK SZS“). 2. Die SK SZS hat 5 Mitglieder. Die Mitglieder der SK SZS wähle aus ihrer Mitte den Vorsitzenden der SK SZS. 3. Die SK SZS ist vom RKA SZS auf Grundlage von Vorschlägen der BA SZS gewählt. 4. Die Mitgliedschaft in der SK SZS ist unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im RKA SZS, V SZS und ZRK SZS. Die Arbeit der SK SZS richtet sich nach der Schiedsordnung, welche der RKA SZS beschließt. Die SK SZS entschiedet über eine Streitfrage innerhalb von 30 Tagen. Teil IX Abschließende Festlegungen Art. 38 Die Partei der Grünen in der Slowakei besteht nicht mehr, wenn sich darauf der Parteitag mit einer 3/5 Mehrheit der Stimmen der Parteitagsdelegierten einigt. Über das Parteieigentum entscheidet der Parteitag. Nach Auflösung der Partei übt die Liquidationskommission, welche der Parteitag gegründet hat, die Rechte und den Umgang mit den Verbindlichkeiten aus. Art. 39 Die Partei der Grünen in der Slowakei übt seit ihrer ursprünglichen Registration(MV SR NVVS/2-267/1990) vom 13.02.1990 ihre Tätigkeit ununterbrochen aus. Das damalige Tätigkeitsgebiet in der ganzen CSFR(Bestätigung: MV SR vom 05.03. 1990 /NV VS/267/90/) wurde auf dem Parteitag der SZS am 29.06.1991 in Zilina auf das Gebiet der SR geändert. Dies wurde im MV SR unter der Nummer NNVS/2-267/91 vom Tage des 21.10.1991 an bestätigt. Art. 40 Die Satzung erlangt mit dem Tag des Beschlusses auf dem 8. Parteitag der SZS, dem 20.6.1998, Gültigkeit. (Letzte Veränderung: 16.2.2002) 244 6.4. Organigramme 1 1 Symbolerklärung: wählt delegiert „ex-officio“-Mitglied 245 Interessenbewegungen 6 Sozialdemokratische Frauen(SDŽ) Klub der Senioren 6.4.1. Tschechische Sozialdemokratische Partei( Č SSD) (nach dem Statut vom 8.4.2001) Vorsitzender, 5 Stellvertreter 1 Vorstand (P ř edsednictvo) Politisches Gremium (Politické Grémium) Junge Sozialdemokraten (MSD) Fachkommissionen auf der Landesebene Haushaltsrat 3 Ausländische Region der Č SSD Zentraler Ausführender Ausschuss (Úst ř ední výkonný výbor) Konferenz 2 (Konference) (Sjezd) 5 Parteitag Vorsitzenden Klubs der Parlamentsabgeordneten und der Senatoren Ehrenvorsitzender Vorsitzender, 4 Stellvertreter Zentrale Kontrollkommission (Ústrední kontolní komise) 4 Fachkommissionen auf der Kreisebene Kreisorganisation (Krajská Organizace) Vorstand des AKA (P ř edsednictvo KVV) Kreiskonferenz Ausführender Kreisausschuss Fachkommissionen auf der Bezirksebene Bezirksorganisation (Okresní Organizace) Bezirkskonferenz (Okresní Konference) Vorstand des ABA (P ř edsednictvo OVV) Ausführender Bezirksausschuss (Okresní výkonný výbor) Ortsorganisation (Místní Organizace) Mitgliederversammlung Ausschuss Klubs der Mitglieder der örtlichen und regionalen Vertretungskörperschaften 1 Der Vorsitzende dieser Organisationen nimmt mit beratender Stimme an der Arbeit des Vorstands teil. 2 Die Zusammensetzung der Delegierten der Konferenz wird nicht im Statut der Partei geregelt. 3 Der Haushaltsrat ist ein ständiges Beratungsorgan des Parteivorstandes in Haushaltsfragen. Seine Mitglieder sind der Vorsitzende und der geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende der Č SSD, zwei Mitglieder, die der Parteivorstand gewählt hat, und je ein Vertreter der regionalen Organisationen, die durch die Regionalen Ausführenden Ausschüsse gewählt werden. 4 In der Č SSD gibt es keine ständige Schiedskommission. Streitigkeiten werden durch ein Kollegium von sieben, jedes Mal neu ernannten Schiedsrichter entschieden. Jede der Parteien benennt drei Mitglieder der Č SSD in das Kollegium. Auf den Vorsitzenden des Schiedsrichterkollegiums einigen sich die von den Parteien nominierten Schiedsrichter selbständig. Kommt es zu keiner Entscheidung über diese Person, bestimmt der Zentrale Ausführende Ausschuss der Partei den Vorsitzenden des Kollegiums. 5 Die Richtlinien zur Zusammensetzung des Parteitags bestimmt der Zentrale Ausführende Ausschuss spätestens 90 Tage vor dem Parteitag. 6 Es gehören noch zwei Gruppierungen(die Plattform der Grünen und die Christlich-Soziale Plattform) zu den Interessenbewegungen der Partei, die aber keine Delegierten zu den Führungsgremien der Partei entsenden. 246 6.4.2. Sozialdemokratische Partei der Slowakei(SDSS) (nach dem Statut vom 26.5.2001) Vorsitzender Generalsekretär, stellvertretende Vorsitzenden Ausführender Ausschuss (Výkonny výbor) Vorsitzender Politischstrategischer Rat Vorstand (Predsedníctvo) 1 Vorsitzender Programmatischfachlicher Rat Zentralrat (Ústredná rada) 2 Zentrum der Seniorenklubs Frauenorganisation (SŽSD) Jugendorganisation (SDMS) Parteitag 3 (Zjazd) Gesamtslowakische Konferenz 5 (Celoslovenská konferencia) Kreisorganisation (Krajské organizácie) Kreiskonferenz (Krajská konferencia) Kreisvorstand (Krajské predstavenstvo) Kreisausschuss (Krajský výbor) Abgeordnetenklubs Abgeordneten der SDSS im Nationalrat der SR Ehrenvorsitzender Zentrale Kontrollkommission (Ústredná kontrolná komisia) 4 Kreisberatungskommisssionen Bezirksberatungskommissionen Bezirksorganisation (Okresné organizácie) ) Bezirkskonferenz (Okresná konferencia) Bezirksvorstand (Okresné predstavenstvo) Bezirksausschuss (Okresný výbor) Grundorganisation 6 (Základné organizácie) Mitgliederversammlung ( Č lenská schôdza) Ausschuss der Grundorganisation (Výbor základnej organizácie) 1 Der Zentralrat wählt höchstens 5 Personen(einschließlich den Vertreter der SDMS und die Vertreterin der SŽSD) von den Mitgliedern des Zentralrats der SDSS in den Vorstand des Zentralrates. Außerdem sind die Vorsitzenden der Kreisausschüsse Mitglieder dieses Parteiorgans. 2 Außerdem sind der Parteivorsitzende und die Vorsitzenden der Kreisausschüsse„ex officio“-Mitglieder des Zentralrats. 3 Zu Mitgliedern des Parteitags gehören auch die Personen, die an der Gründung der SDSS beteiligt waren. 4 Die Zentrale Kontrollkommission hat in der SDSS auch die Funktionen inne, die in anderen Parteien die Schiedskommission erfüllt. 5 Außerdem sind die Mitglieder des Zentralrats, der Zentralkontrollkommission, die Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik, ein Vertreter der Jugendorganisation(SDMS) und zwei Vertreterinnen der Frauenorganisation(SŽSD) Mitglieder der Gesamtslowakischen Parteikonferenz. 6 Grundorganisationen können sowohl entsprechend dem Territorialprinzip(als Orts- und städtische Organisationen /miestne und mestké organizácie/) als auch nach dem Interessenprinzip(als Interessenorganisationen /záujmové organizácie/) gegründet werden. 247 6.4.3. Bündnis der Demokratischen Linken(SLD) (nach dem Statut vom 26.5.2001) Vorsitzender, dessen Stellvertreter, Generalsekretär Landesparteivorstand (Zarz ą d Krajowy) Politischprogrammatischer Rat 2 Programmatische Plattformen B e r a t e n d e 4 K o l Politischprogrammatische l Räte e g i e n Landesexekutivkomitee 1 (Krajowy Komitet Wykonawczy) Landesparteirat 3 (Rada Krajowa) Konvent (Konwencja) Kongress (Kongres) Wojewodschaftsorganisation (Wojewódzka organizacja) Rat Vorstand Konvent Exekutivkomitee Versammlung Kreisorganisation (Powiatowa organizacja) Rat Konvent Vorstand Versammlung Gemeindeorganisation (Gminna organizacja) (Parteigruppen /Ko ł o/) Rat Konvent Vorstand Versammlung Vorsitzender Fraktion der SLD im Sejm Vorsitzender Landesrevisions -kommission (Krajowa Komisja Rewizyjna) Vorsitzender Landesparteigericht (Krajowy S ą d Partyjny) 1 Das Landesexekutivkomitee besteht aus dem Generalsekretär, seinen Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Fraktionsvorsitzenden der SLD und SLD-Mitgliedern, deren Anzahl der Landesparteirat festlegt. Die Mitglieder des Landesexekutivkomitees müssen nicht Mitglieder des Landesparteirats sein. 2 Zu seinen Mitgliedern gehören u.a. Mitglieder von Gewerkschaftsverbänden und anderer Organisationen, welche eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der SLD unterschrieben haben. 3 Außerdem sind Parlamentarier der SLD, die Delegierte zum Kongress oder zum Konvent sind, Mitglieder des Landesparteirats. 4 Unter ihnen Parlamentarier der SLD, die von der Wojewodschaftsversammlung bestätigt werden. O r g a Räte, n Sektionen, Kommissii onen 2 s a t i o n e n, d i e d e r S D L’ n Räte, a Sektionen h Kommissie onen s t e h e n 6 Räte, Sektionen, Kommissionen 6.4.4. Partei der Demokratischen Linken(SDL’) (nach dem Statut vom 17.11.2001) Vorsitzender Republikvorstand (Republikové predstavenstvo) 1 Republiksausschuss (Republikový výbor) 4 Republikrat (Republiková rada) 5 Klubs der Abgeordneten der SDL’ Vorsitzender Fraktion der SDL’ im Nationalrat der SR 3 Vorsitzender Ministerklub der SDL’ 3 Parteitag (Zjazd) Gesamtstaatliche Konferenz (Celoštátna konferencia) Republikrevisionskommission (Republiková revízna komisia) Republikschiedskommission (Republiková rozhodcovská komisia) Kreiskonferenz (Krajská konferencia) Kreisorgane (Krajské orgány) Kreisvorstand (Krajské predstavenstvo) Kreisausschuss (Krajské výbor) Bezirkskonferenz (Okresná konferencia) Bezirksorgane (Okresné orgány) Bezirksvorsstand (Okresné predstavenstvo) Bezirksausschuss (Okresný výbor) Koordinationsausschuss 7 (Koordina č ny výbor) Grundorganisation (Základné organizácie) (Zellen /Bunky/) Mitgliederversammlung ( Č lenská schôdza) Ausschuss der Grundorganisation 1 Außerem gehören der Ministerpräsident oder der Parlamentspräsident, wenn sie für diesen Posten von der SDL´ nominiert wurden, dem Republikvorstand an. 2 Nach dem Statut sind die Vorsitzenden der Republikberatungs- und Hilfsorgane Mitglieder des Republikrates. 3 Nur die Mitglieder des Nationalrates der Slowakischen Republik bzw. die Minister, die Mitglieder der SDL’ sind, sind„ex officio“-Mitglieder des Republikrates der SDL´. 4 Außerdem gehört der Parlamentspräsident, wenn er durch die SDL´ nominiert wurde, dem Republikausschuss an. 5 Außerdem gehören die Vorsitzenden der Kreisausschüsse und die Vorsitzenden der Republikberatungsorgane der SDL´„ex officio“ dem Republikrat an. 6 Vertreter von Bürgerinitiativen- und Vereinigungen, die in SDL´ eingeschlossen sind oder mit ihr zusammenarbeiten, können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Führungsorgane der SDL´ teilnehmen, wenn dies Teil der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der SDL´ und diesen Organisationen ist. 7 Sie entstehen für die Koordination der Parteiarbeit in Städten, Stadtteilen und Gemeinden, in denen mehrere Grundorganisationen der SDL´ tätig sind. 6.4.5. Ungarische Sozialistische Partei(MSZP) (nach dem Statut vom 8.10.1999) Die mit der Partei kooperierenden gesellschaftlichen Organisationen und assoziierten P l G e a L i ss ni s t ek Landest sektionen K i t om g m u e f n a l W o e e S e r r bl k s Territoriale t Sektionen s m ve t r w ä e a l t t u t n n en N sg g e m e i n Örtliche s Sektionen c h a f t Vorsitzender Landesvorstand (Országos Elnökség) Vorsitzender 1 Landesausschuss (Országos Választmány) Parteitag (Pártkongresszus) Regionaler Rat (Regionális tanács) Territorialer Verband (Területi szövetség) Delegiertenversammlung (Küldöttgy ű lés) Kleinregionale Assoziation (Kisrégiós társulás) Wahlkreisassoziation (Választókerületi társulás) Ortsorganisation (Helyi szervezet) (Parteigruppen /pártcsoportok/, Grundorganisationen /alapszervezetek/) Vorsitzender Parlamentsfraktion Vorsitzender Ethische Kommission (Etikai Bizottság) Vorsitzender Zentrale Finanzkontrollkommission (Központi Pénzügyi Ellenörzö Bizottság) 1 Die Parlamentsfraktion delegiert 10 Mitglieder in den Landesausschuss. Fach- und Beratungsorgane Fach- und Beratungsorgane 6.4.6. Partei der Bürgerverständigung(SOP) (nach dem Statut vom 29.9.2001) Vorsitzender, 3 Stellvertreter Republikvorstand 1 (Republikové predsedníctvo) Republikrat 2 (Republiková rada) Republikkongress (Republikový kongres) Kreisorgane (Krajské orgány) Vorsitzender Kreiskongress (Krajský kongres) Kreisrat (Krajska rada) Vorsitzender Abgeordnetenklub der SOP im Nationalrat der SR Vorsitzender Ministerklub der SOP Vorsitzender Republikkontroll- und Revisionskommission (Republiková kontrolná a revízna komisia) Vorsitzender Republikschiedskommission (Republiková rozhodcovská komisia) Bezirksorganisation (Okresné organizácie) Vorsitzender Bezirkskongress (Okresný kongres) Bezirksrat (Okresná rada) Städtischer Koordinationsrat 3 Ortsklub (Miestne klub) 1 Außerdem gehören dem Republikvorstand der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende des Nationalrates der Slowakischen Republik und der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende der Regierung der SR an, wenn sie Mitglieder der SOP sind.(VIIID/5a) 2 Außerdem gehören dem Republikrat die Mitglieder der Regierung, die Staatssekretäre, Leiter der staatlichen Organe der Kreise und die Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane der Kreise an, wenn sie Mitglieder der SOP sind.(VIIID/4a) 3 Die Bezirksorganisationen der SOP in Bratislava und Košice können nach dem Statut der Partei einen Städtischen Koordinationsrat gründen. 251 6.4.7. Kommunistische Partei Böhmens und Mährens(KS Č M) (nach dem Statut vom 4.12.1999) Vorsitzender, 1. stellvertretender Vorsitzender Ausführender Ausschuss des Zentralen Ausschusses (Výkonný výbor úst ř ední výbor/) Vorsitzenden Klubs der Parlamentsabgeordneten und Senatoren der KS Č M Kommissionen, Sachverständigengruppen, Haushaltsräte, Arbeitsgemeinschaften, Sektionen Klubs, Interessenkollektive, Arbeitsgemeinschaften, Sektionen, Haushaltsräte Zentraler Ausschuss (Ú st ř ední výbor ) Parteitag (Sjezd) Parteikonferenz 1 (Celostranicka konference) Kreisrat (Krajské rada) Leitung Bezirksorganisation (Okresní organizace) Bezirkskonferenz (Okresní konference) Ausführender Ausschuss (Výkonný Výbor) Bezirksausschuss (Okresní úst ř ední výbor) Örtlicher bzw. städtischer Ausschuss(bzw. Rat) 2 Grundorganisation (Základní organizace) (Parteigruppen /Stranické skupiny/) Mitgliederversamnlung ( Č lenská sch ů ze) Ausschuss der Grundsorganisation (V ýbor ZO ) VVoorsristiztzeennddeerVr or Zentrale Revisionskommission (Úst ř ední revizní komise) Vorsitzender Zentrale Schiedskommission (Úst ř ední rozhod č i komise) Klubs der Abgeordneten der KS Č M in den kommunalen Vertretungskörperschaften 1 Die Zusammensetzung der Delegierten der Parteikonferenz wird nicht im Statut der Partei geregelt. 2 Diese Parteiorgane entstehen in solchen Ortschaften bzw. Städten, in denen es mehrere Grundorganisationen gibt. Sie helfen dem Bezirksausschuss der Partei, die politische Arbeit im gegebenen Gebiet zu organisieren bzw. zu koordinieren. 252 6.4.8. Grüne Partei in der Slowakei(SZS) (nach dem Statut vom 16.2.2002) Vorsitzender Vorstand (Predsedníctvo) Republikkoordinationsauschuss (Republikový koordina č ný výbor) Parteikonferenz (Celostranícka konferencia) 2 S F K a e c o h k- m u t n m d i i I o n s t n e s r e e i s n s o e n n R k l e ä u b n t s e 1 Parteitag (Zjazd) Kreisvereinigung (Krajské združenie) Konferenz (Konferencia) Ausschuss (Výbor) Regionale Interessenvereinigung (Regionálný záujmový združenie) Konferenz (Konferencia) Ausschuss (Výbor) Bezirksvereinigung (Okresné združenie) Konferenz (Konferencia) Basisgruppe (Základná skupina) Mitgliederversammlung ( Č lenská schôdza) Abgeordneten der SZS im Nationalrat der SR Vorsitzender Schiedskommission (Rozhodcovská komisia) Vorsitzender Zentrale Revisionskommission (Ústredná revízna komisia) 1 Die Schiedskommission wird vom Parteitag gewählt, aber er kann diese Kompetenz auf den Republikkoordinationssausschuss übertragen.(37/3) 2 Diese Konferenz gilt als Beratungsorgan des Parteirates. Sie wird durch den Vorsitzendenden der SZS nach Bedarf einberufen. Der Modus der Delegierung ihrer Mitglieder ist nur in einem Fall eindeutig definiert: die Abgeordneten der Selbstverwaltungskörperschaften, die der SZS angehören, sind „ex officio“-Mitglieder der Parteikonferenz. Außerdem geht es im entsprechenden(23.) Artikel des Parteistatuts um Mitglieder der SZS, die Spezialisten auf dem Gebiet des jeweiligen Themas sind; Gäste, die der Vorstand der SZS einlädt und weitere, näher nicht bestimmte„Mitglieder der Organe und Organisationseinheiten der Partei“. 253 An die Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Internationaler Dialog zu Hdn. Frau Helga Stavrou 53170 Bonn Fax:++49-228-883-625 () Ich interessiere mich für die folgenden Titel aus der Reihe„Politikinformation Osteuropa“ (Bitte in der Liste unten ankreuzen und an oben stehende Adresse zurücksenden). () Ich möchte künftig regelmäßig„Politikinformation Osteuropa“ an unten angegebene Adresse erhalten. Adresse: ______ Name_______________________________________________ _______ Straße/Postfach_______________________________________ PLZ und Ort_________________________________________________ Stand: November 2002 Nr. Titel 107 Osterweiterung und Entwicklungspolitik Die„neuen“ Geberländer Polen, Tschechien und Ungarn 106 Deutschland und Europa in den Augen der Russen? 105 Die Tschechische Kommunistische Partei: Orthodoxes Fossil oder erfolgreiche neo-kommunistische Protestpartei? 104 Die Sozialdemokratie in Mittel- und Osteuropa zwischen Triumph und Krise - 103 Wirtschaftsaufschwung, Modernisierung und Elitenwandel in Russland 102 Ungarn zwischen zentralistischer Mehrheitsdemokratie und europäischer Mehrebenendemokratie 101 Arbeitsbeziehungen im Baltikum: Estland, Lettland, Litauen 100 Von der Ostpolitik zur Osterweiterung. Deutschlands Außenpolitik gegenüber den postkommunistischen Beitrittsländern 99 Wirtschaft und Sozialpolitik in Tschechien 98 Interessen und Hindernisse bei der EU-Osterweiterung- Die Rolle des„acquis communautaire“ 97 Eine neue Agenda 2007 für die erweiterte EU Jahr 2002 2002 2002 2002 2002 2002 2002 2002 2002 2002 2002 Bestellwunsch () () () () () () () () () () () 254 Nr. Titel Jahr 96 Demokratisierung und gesellschaftliche Reformen in 2002 Zentralasien 95 Die Mazedonien-Krise 2001 94 Modellfall Kosovo? UNMIK und die Architektur künftiger 2001 internationaler Mandate 93 Zentralasien: Aus dem Kalten Krieg in die autoritäre Eiszeit 2001 92 Die Außen- und Sicherheitspolitik im neuen Russland – Eine 2001 Elitenstudie 91 Polen vor der Wahl – Ein Überblick über Parteien, Wirtschaft 2001 und Außenbeziehungen 90 Überholen, ohne einzuholen: Irland, ein Modell für Mittel- und 2001 Osteuropa 89 Innenpolitische Restauration und außenpolitische Annäherung: 2001 Russlands Gratwanderung in Europa 88 Die rumänischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im 2001 Jahre 2000: Vorwärts in die Vergangenheit? 87 EU-Osterweiterung: Eine komparative Bewertung der 2001 Fortschrittsberichte von zehn Kandidaten 86 Optionen zur Konsolidierung Kosovos 2000 85 Arbeitsbeziehungen in Ostmitteleuropa zwischen 2000 Transformation und EU-Beitritt 84 Die wirtschaftlichen Folgen der EU-Integration für die 2000 Beitrittskandidaten 83 Kroatien- Das Ende der Fassadendemokratie 2000 82 Wendet sich Belarus nach Osten oder Westen 1999 81 Pulverfaß ohne Boden. Neuordnung und Wiederaufbau in 1999 Südosteuropa 80 Südosteuropa in der Kosovo-Krise: Sorgen, Hoffnungen, 1999 Warnungen 79 Gewerkschaften und Arbeitsmarkt in Osteuropa und 1999 Zentralasien 78 Gewerkschaften und Arbeitsmarkt in Südosteuropa 1999 77 Gewerkschaften und Arbeitsmarkt in Ostmitteleuropa 1999 76 Bosnien vor den Wahlen: Hoffnung für die Demokraten 1998 75 Europaskepsis im Osten: Schwierigkeiten und Bedenken beim 1998 EU-Beitritt 74 Ukraine vor den Wahlen 1998 73 Solidarnosc kehrt zurück 1997 72 Die Perspektiven der Sozialdemokratie in Ostmitteleuropa 1997 71 Die Innenseite des Regimes Milosevic: Überleben ohne 1997 Reformen 70 Turkmenistan: Personenkult statt Demokratisierung 1997 69 Sloweniens Frühlingsparteien gewinnen die Herbstwahlen 1996 68 Litauens Konservative siegen dank niedriger Wahlbeteiligung 1996 67 Serbien-Montenegro: Alle Macht den Mächtigen 1996 66 Rumänien löst sich von Iliescu 1996 Bestellwunsch () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () () 255 International Policy Analysis Unit – Internationale Politikanalyse Neuere Veröffentlichungen(Stand Dezember 2002) Aus der Reihe„Politikinformation Osteuropa“ Nr. 107: Michael Dauderstädt(Hg.) EU-Osterweiterung und Entwicklungspolitik Die„neuen“ Geberländer Polen, Tschechien und Ungarn (November 2002, 44 Seiten) Nr. 106: Institut für Komplexe Gesellschaftsanalysen Deutschland und Europa in den Augen der Russen (Oktober 2002, 40 Seiten) Nr. 105: Vladimir Handl Die Tschechische Kommunistische Partei: Orthodoxes Fossil oder erfolgreiche neokommunistische Protestpartei? (Oktober 2002, 24 Seiten) Nr. 104: Michael Dauderstädt Die Sozialdemokratie in Mittel- und Osteuropa zwischen Triumph und Krise (Juli 2002, 11 Seiten) Bestellungen bitte an : Helga Stavrou Internationale Politikanalyse Friedrich Ebert Stiftung, D-53170 Bonn e-mail: stavrouh@fes.de Faxnr.: 0228-883-625 Alle Texte sind auch online verfügbar: http://www.fes.de/indexipa.html