Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungsund Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Wirtschaftspolitik Reihe„WIRTSCHAFTSPOLITISCHE DISKURSE“ Nr. 142 Die EU-Osterweiterung als Herausforderung Zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union Eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin Die Veranstaltung sowie die Broschüre wurden mit Mitteln der Erich-Brost-Stiftung gefördert . Herausgegeben vom Wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Wirtschaftspolitik Godesberger Allee 149, D-53170 Bonn Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign Druck: Thenée Druck Bonn Juli 2001 ISBN 3-89892-006-2 Bonn Vorwort Die Zahl der EU-Mitgliedsländer wird sich in naher Zukunft beinahe verdoppeln. Dieser gewaltige politische Kraftakt ist ohne Reform des Institutionengefüges der EU kaum möglich. Für diese Dimension ist die institutionelle Struktur der Europäischen Union, die in den fünfziger Jahren für eine Gemeinschaft von sechs Mitgliedstaaten geschaffen wurde, nicht mehr geeignet. Schon heute bei 15 EU-Mitgliedern sind Reformnotwendigkeiten überdeutlich: Die große Mitgliederzahl, der Zwang zu einstimmigen Entscheidungen in vielen Politikbereichen, die Möglichkeit kleinerer Mitgliedsstaaten, Mehrheitsentscheidungen zu blockieren, der hohe Koordinierungsbedarf zwischen Kommission, Rat und Parlament und die Fülle der Probleme, die auf europäischer Ebene zur Entscheidung vorliegen, lassen eine effiziente Arbeitsweise kaum mehr zu. Im Zuge der nochmaligen Erweiterung der Union um Länder Mittel- und Osteuropas auf 20, 25 oder gar 30 Mitglieder läuft die EU Gefahr, ihre Handlungs- und Arbeitsfähigkeit vollends zu verlieren. Eine tiefgreifende Anpassung der institutionellen Architektur der Union und deren Arbeitsweise ist daher unabdingbar. Die Entscheidungsfähigkeit der EU zu erhalten und zu erhöhen, war die zentrale Absicht der Regierungskonferenz, die am 11. Dezember 2000 in Nizza mit den Staats- und Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsländer stattfand. Die wichtigsten Themen des Nizza-Gipfels waren der Entscheidungsmodus im Ministerrat(Beschränkung des Vetorechts, Ausweitung der Politikbereiche für Mehrheitsentscheidungen), die Stimmengewichtung im Rat, die Größe und der Berufungsmodus der Kommission sowie Regelungen für eine„verstärkte Zusammenarbeit“ einzelner Mitgliedstaaten. Hierbei ging es um weit mehr als um technische Fragen und Fragen der Effizienz: Beim institutionellen Neubau der Union handelt es sich um nichts Geringeres als um eine Teilung und eine Neuaufteilung von Macht und Einfluss- zwischen den Altmitgliedern, zwischen großen, mittleren und kleinen Ländern, zwischen den alten und den neuen Mitgliedsstaaten. Letztlich geht es auch um die demokratische Legitimation von Entscheidungen auf europäischer Ebene: Das relative Gewicht der großen Mitgliedstaaten wie Deutschland ist- gemessen an ihrer Bevölkerungszahl schon bei den letzten Erweiterungsrunden laufend gesunken. Im Vorfeld von„Nizza“ veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung am 6. November 2000 in Berlin die Konferenz„Die EU-Osterweiterung als Herausforderung: Zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union“, auf der Akteure aus dem Europäischem Parlament und der Kommission, aus den Beitrittsländern und aus Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland sowie Wissenschaftler über die Zukunft Europas diskutierten. Besonderes Anliegen war es, auch die Beitrittsländer in den Dialog über Europa einzubeziehen. Zu den Referenten zählten der polnische Staatsminister und Chefunterhändler der Republik Polen für die EU-Beitrittsverhandlungen Jan Kulakowski und der Berater des Chefunterhändlers für die EU der Tschechischen Republik und jetzige Botschafter in Deutschland Boris Lazar. In ihrem ersten Teil widmete sich die Veranstaltung den Fragen von Nizza, die da lauteten: Wie muss sich die europäische Union institutionell reformieren, um die Osterweiterung erfolgreich zu steuern und zu bewältigen? Wie muss sich die EU organisieren, um mit einer so großen Anzahl von Ländern effizient zu funktionieren? In ihrem zweiten Teil befasste sich die Konferenz mit einem Thema, das in Nizza nur am Rande angesprochen wurde, aber die europapolitische Debatte der nächsten Jahre beherrschen wird: Der Aufteilung bzw. Abgrenzung der Aufgaben zwischen der Gemeinschaft, ihren Mitgliedsstaaten sowie deren Gebietskörperschaften und Regionen. Gesucht wurde nach Antworten auf folgende zentralen Fragen: Welche Aufgaben sollen auf welcher Ebene wahrgenommen werden? Was sind die Politikfelder, die gemeinsame Festlegungen erfordern? Wo brauchen wir mehr- wo weniger Europa? In einer erweiterten Union, die zunehmend heterogener wird, haben derartige Entscheidungen eine besondere Relevanz. Auch für die Erhöhung der Akzeptanz und für das Verständnis des europäischen Integrationsprozesses sind klarere Aufgabenverteilungen unerlässlich. In der vorliegenden Broschüre werden die auf der Konferenz gehaltenen Referate und die Diskussionen wiedergegeben. Für Konzeption und Durchführung der Veranstaltung sowie die Redaktion dieses Tagungsberichts war DiplomÖkonomin Hannelore Hausmann, für das Sekretariat Margit Durch vom wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschaftspolitik verantwortlich. Den Tagungsbericht erstellte Dr. Wolfgang Potratz unter Mitarbeit von Siamak Farhur vom Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen. Hannelore Hausmann Juli 2001 Inhalt Seite Vorwort Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 1 1. Europa braucht eine leistungsfähige Regierung und 8 langfristig eine föderale Verfassung Eberhard Rhein 2. Die Aufgaben der Regierungskonferenz in Nizza und 23 die Erwartungen der Beitrittsländer- aus der Sicht der polnischen Regierung Jan Kulakowski 3. Anforderungen an die institutionelle Reform der Europäischen 27 Union vor dem Hintergrund der Erweiterung 3.1 Lösungsvorschläge der Kommission- Zusammenfassung 27 Kerstin Jorna 3.2 Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der EU 32 Joszef Czukor 3.3 Europa braucht mehr Transparenz- mehr Mitbestimmung 35 für Kommission, Parlament und die Bürger Europas Norbert Glante 3.4 Die Dynamik des Erweiterungsprozesses erhalten und nutzen 37 Martin Kremer 3.5 Es sind Erwartungen erweckt worden 39 Boris Lazar 4. Zur langfristigen Aufgabenverteilung zwischen der 41 EU und ihren Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Erweiterung 4.1 Keine Entscheidung ohne Parlament und Öffentlichkeit 41 Claus-Peter Clostermeyer 4.2 Die Kompetenzabgrenzung erfordert eine gewisse Flexibilität 42 Günter Gloser 4.3 Wir brauchen eine pragmatische Abrundung von Kompe44 tenzen- wir brauchen den Dialog Willi Rothley 4.4 Aufgabenverteilung statt Kompetenzverteilung 46 Klaus Suchanek 4.5 Reform durch Beachtung der bestehenden Regeln 50 Teja Valencic 5. Diskussion: Mehr Dialog! 53 5.1 Die„Architektur“ der Institutionen 56 5.2 Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten 59 Moderation, ReferentInnen, Tagungsplanung/- organisation, 63 Verfasser bisher erschienene Wirtschaftspolitische Diskurse 65 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Über die historisch-politische wie die praktische Notwendigkeit einer Reform der Institutionen der Europäischen Union angesichts der nochmaligen Erweiterung um bis zu 10 Länder Mittel- und Osteuropas besteht Einigkeit. Dies zu betonen ist zu einem Allgemeinplatz der politischen Diskussion geworden, dessen Formelhaftigkeit die schwelenden und offenen Auseinandersetzungen und Interessenkonflikte um die damit zwangsläufig verbundene Veränderung des Status quo der derzeitigen Mitgliedsländer der EU erahnen lässt. Die Chiffre für diese, inzwischen neu angefachte, Debatte lautet„Nizza“, Ort der Regierungskonferenz im Dezember 2000, auf der diese Fragen hätten entschieden werden sollen. Die Debatten über Europa, die Europäische Union und ihre politisch-konstitutionelle Weiterentwicklung leiden nach wie vor darunter, dass sie mehr oder minder auf„Experten“-Ebene geführt werden, und lediglich anlässlich einzelner prominenter Ereignisse, wie z.B. der Regierungskonferenz in Nizza, zum Thema auch einer breiteren Öffentlichkeit werden. Was Wunder, wenn die öffentliche Reaktion dann eher skeptisch, zögernd oder auch ablehnend ausfällt; die Demoskopie spricht in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Fatal ist es, wenn diese Ergebnisse dann wiederum Politiker darin bestärken,„harte“ Positionen zu beziehen und die öffentliche Debatte dann mit einer Sportberichterstattung über Gewinner und Verlierer schon wieder beendet ist. Dabei ging es in Nizza, und geht es jetzt, nach Nizza, um nicht gerade wenig, denn es geht um Machtfragen, gerade auch in den sensiblen Bereichen traditioneller nationalstaatlicher Politik: Geld und Währung, Außen- und Sicherheitspolitik und Bürgerrechte. Die zentralen Themen von Nizza, Entscheidungsmodus(Mehrheitsentscheidung) im Rat, Stimmengewichtung im Rat und Zusammensetzung der Kommission sind deshalb alles andere als technische Fragen.„Daraus folgen geradezu tektonische Verschiebungen in der Verfassungsgeographie von Mitgliedstaaten und Union“(Klaus Hänsch, ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments). Von hier aus gewinnt das Thema „institutionelle Reform“ seine Dynamik, während die Herausforderung der Osterweiterung darin liegt, dass sie die Heterogenität der Verfassungs- und Politiktraditionen in einem Augenblick steigert, in dem Effizienz und Legitimation „europäischer“ Entscheidungen in Frage gestellt sind, und das Verhältnis von 2 Institutionen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten deutliche Krisensymptome aufweist. Wie auch immer diese Krise gelöst werden wird –„Nizza“ wird, im Nachhinein betrachtet, wahrscheinlich den Punkt in der Geschichte der EU markieren, an dem die traditionelle Integrationspolitik als intergouvernementale Politik an ein Ende gekommen ist, und der„Einstieg in die Finalität der Europäischen Union“(Bertelsmann Europa-Kommission) als reale Zukunftsperspektive zur Diskussion steht. Dieser Einstieg – das spiegelt sich nahezu durchgängig in den Beiträgen zu dieser Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung – mag vorläufig noch durch den Widerspruch zwischen Leistungsansprüchen an die Union(„Brüssel“) und der Ablehnung eines europäischen„Superstaats“ gekennzeichnet sein, es wird nichts daran vorbei führen, Europa„regierungsfähig“ zu machen."Die relativ bescheidene Agenda für Nizza wird nicht zu schaffen sein, wenn die Perspektive einer weitergehenden Reform nicht ins Auge gefasst und konkret in Angriff genommen wird.", so Ingolf Pernice, Professor an der Humboldt-Universität Berlin. Diese Frage der Regierungsfähigkeit verknüpft Eberhard Rhein, Direktor a.D. in der Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission, Brüssel, mit der Frage nach einer Europäischen Verfassung, die er langfristig als die einer lockeren Föderation sieht. Kurzfristig jedoch gehe es um Effizienz des Regierungshandelns und die demokratische Legitimation von Entscheidungen auf der europäischen Ebene. Unter Effizienzgesichtspunkten gehe es dabei, natürlich, um die Verhinderung von Blockaden durch Mehrheitsentscheidungen, unter Legitmationsgesichtspunkten um die Stimmengewichtung im Rat und im Parlament. Die Forderung nach der Rolle des Parlaments als gleichberechtigter Gesetzgeber sei dabei der eigentliche Kern der beginnenden Verfassungsdiskussion, ausgelöst durch den Grundrechtskonvent und die von ihm vorgelegte„Grundrechtscharta“ und die Rede von Außenminister Fischer im Mai 2000. In dieser Frage konzentrieren sich aber zugleich auch die Paradoxien und Ambivalenzen des(derzeitigen) Verhaltens der europäischen Regierungen. Die Frage der künftigen Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaaten und europäischer Ebene sei weniger vorrangig. Sie sei für den Augenblick durchaus befriedigend geregelt und denkbar einfach. Sie belasse die staatliche Zuständigkeit bei den Mitgliedsstaaten, soweit der EU nicht ausdrücklich Befugnisse 3 übertragen worden sind. Es gelte der Grundsatz der Subsidiarität; d.h. staatliche Aufgaben sind auf der jeweils niedrigsten Ebene, die am nächsten zu den zu lösenden Problemen liegt, zu regeln. Hinzu komme, dass die Mitgliedsstaaten durch das starke Gewicht des Rates einen überwältigenden Einfluss auf jede Entscheidung besitzen, die auf europäischer Ebene getroffen wird. Jan Kulakowski, Staatsminister und Chefunterhändler der Republik Polen, Warschau, artikuliert die Interessen der Beitrittsländer an dieser Diskussion klar und deutlich. Neben zügigen Verhandlungen und einem Beitritt in absehbarer Zeit geht es ihnen auch um die gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, also die internationale Handlungsfähigkeit der Union, sowie die globale Wettbewerbsfähigkeit. Die zu erreichen, ist für die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinschaft für die Beitrittsländer von elementarer Bedeutung. Die uneingeschränkte Einbeziehung in die Agrar-, Struktur- und Regionalpolitik sei die Legitimation für die den Bevölkerungen bisher abverlangten Anpassungsleistungen. Die in der Diskussion stehenden institutionellen Veränderungen müssten dieser Bedeutung und den bereits erbrachten inneren Reformleistungen der Kandidaten Rechnung tragen. Es gehe aber auch darum, aus den gegenwärtigen formal-technischen Verhandlungen wieder einen dynamischen politischen Prozess zu machen, der der Erweiterung auch erst die nötige Vertiefung geben könne. Kerstin Jorna, Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission, Brüssel, konzentriert sich in ihrem Beitrag auf die erweiterungsrelevanten Teile der Reformdiskussion, die„Mechanik“ der Entscheidungsfindung in der Europäischen Union. Dazu zählen, der Regierungskonferenz von Helsinki folgend, vor allem die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, die Größe und der Berufungsmodus der Kommission, die Stimmengewichtung im Rat und Regelungen für die„verstärkte Zusammenarbeit“ einzelner Mitgliedsstaaten. Der Nachdruck ihrer Argumentation liegt dabei auf dem Erhalt der„Gemeinschaftsmethode“: Das bisher Erreichte(Binnenmarkt, Währungsunion) beruhe eben nicht auf einem klassischen zwischenstaatlichen Interessenausgleich, sondern der besondere Charakter der Kommission als unabhängiges und kollegiales Gremium habe es immer wieder ermöglicht, unterschiedliche Positionen im Sinne eines europäischen Gesamtinteresses auszugleichen. Daran seien Reformvorschläge und schlussendliche Entscheidungen zu messen. 4 Wie sehen die Beitrittskandidaten diese Diskussion? Die Kommentare von Boris Lazar, Berater des Chefunterhändlers für die EU im Außenministerium der Tschechischen Republik, Prag, und Joszef Czukor, Gesandter der Botschaft der Ungarischen Republik in der Bundesrepublik, Berlin, machen die Fixierung der Debatte auf die Interessen der„Altmitglieder“ deutlich. Die Diskussionen der Mitgliedsländer werden derzeit noch als deren interne Auseinandersetzung gesehen- wenngleich eine stärkere Einbeziehung der Beitrittsländer begrüßt würde. Für die Kandidatenländer gehe es primär um die Erweiterungsfähigkeit der Union in möglichst kurzer Zeit. Die Erweiterungsfähigkeit sei aber auch eine Frage der internationalen Glaubwürdigkeit der Union und ein Beweis ihrer Handlungsfähigkeit. Gerade weil auch die Beitrittsländer den institutionellen Neubau der Union als Neuverteilung von Macht und Einfluss ansehen, beanspruchen sie, jedenfalls die nächsten Schritte im bereits angekündigten„PostNizza-Prozess“ gleichberechtigt mitzudiskutieren. Norbert Glante, MdEP, kritisiert die verengte Perspektive der Regierungskonferenz aus der Sicht des Europäischen Parlaments. Die intergouvernementale und intransparente Art und Weise der Entscheidungsfindung habe keine Zukunft, weil sie von den Bürgern nicht mehr akzeptiert werde. Die Weiterentwicklung der Union"nach Nizza" sei möglicherweise besser in einem Konvent zu diskutieren, wie er sich bereits bei der Erarbeitung der Grundrechtscharta bewährt habe. Mit dem„Post-Nizza-Prozess“ sieht Martin Krämer, Leiter des Planungsstabes im Auswärtigen Amt, Berlin, die Schnittstelle der gegenwärtigen Reformdebatte zur„Finalitätsdebatte“ gegeben, wie sie vom deutschen Außenminister Fischer neu angestoßen worden ist. Beurteilungskriterium für den Erfolg der Regierungskonferenz in Nizza sei, u.a., ob der Integrationsprozess seine Dynamik behalte, ob die Reformen der Entscheidungsverfahren genügend Schubkraft entwickeln sowie die Fragen einer Konstitutionalisierung EU-Europas. In diesem Rahmen sei dann auch die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinschaft und Nationalstaat anzugehen. Eine Reform einfach durch Beachtung bestehender Regeln, nämlich des Subsidiaritätsprinzips, fordert Teja Valencic, Staatsuntersekretärin im Außenministerium der Republik Slowenien, Ljubljana, ein. Das Subsidiaritätsprinzip liefere eine Leitlinie für die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen europäischer, nationalstaatlicher und regionaler Ebene. Ein größeres Maß an 5 Dezentralisierung bedeute auch ein höheres Maß an direkter demokratischer Legitimation und mehr Transparenz und Effizienz in der Implementation von Politik und Anpassungsfähigkeit von Strukturen. Das Subsidiaritätsprinzip als Grundsatz der Kompetenzverteilung ist auch das Thema des Beitrags von Claus-Peter Clostermeyer, Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart. Es könne dazu beitragen, Hyperaktivitäten auf einigen Feldern und Handlungsdefizite auf anderen durch Aufgabenkritik in ein Gleichgewicht zu bringen. Auch bei einer Ausdehnung der Politikfelder für Mehrheitsentscheidungen seien Regelungen dafür notwendig, was überhaupt auf Unionsebene entschieden werden müsse. Hier biete sich eine Unterscheidung nach ausschließlichen, partiellen und konkurrierenden Zuständigkeiten an; dies sei aber kein Thema für eine Regierungskonferenz, sondern Entscheidungen darüber müssten in einem breiteren Prozess unter Einbeziehung auch von Parlament und Öffentlichkeit getroffen werden. Günter Gloser, MdB, argumentiert ähnlich: Die Frage der Verteilung von Kompetenzen könne nicht durch einen abschließenden"Aufgabenkatalog" beantwortet werden. Die Zuweisung von Aufgaben an die einzelnen Ebenen bedürfe auch eines Maßes an Flexibilität- die aber erfordere mehr demokratische Legitimation, d.h. also Öffentlichkeit und Beteiligung des Parlaments. Willi Rothley, MdEP, sieht diese Frage ebenfalls pragmatisch: Das Problem bei der Kompetenzabgrenzung sei, dass alle Fragen miteinander verwoben sind. Natürlich habe die EU beispielsweise bei der Gesundheitspolitik kaum Kompetenzen, aber im Falle von BSE beispielsweise gehe es um Export und Import. Durch einen Kompetenzkatalog seien die Probleme daher nicht zu regeln. Erforderlich sei letztlich eine sinnvolle pragmatische Abrundung von Kompetenzen, die ein praktische Politik möglich mache. Was fehle sei der Dialog. Dieser finde allerdings weder zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten, noch finde er in den europäischen Parteien statt. Die Unterscheidung zwischen Kompetenzverteilung und Aufgabenverteilung ist der Ansatzpunkt bei Klaus Suchanek, Landesvertretung Schleswig-Holstein beim Bund, Berlin. Bei(herkömmlicher) Kompetenzverteilung sei das Ziel der Bestandsschutz; Aufgabenverteilung orientiere sich an aktuellem Handlungsbedarf, der sich aus gemeinschaftlichen, übergeordneten Zielen ergebe. Eine aus übergeordneten Zielen abgeleitete Aufgabenverteilung erfordere aber 6 auch, dass sich die unterschiedlichen Ebenen als Teil einer Einheit, nämlich der Europäischen Union, begreifen und sich einer gemeinwohlorientierten europäischen Verantwortungsethik unterwerfen. Aber eben die übergeordneten gemeinschaftlichen Ziele, die notwendig sind, um sich als Europäische Union insgesamt international behaupten können, seien nicht der Gegenstand in Nizza. Zu erwarten seien deshalb von nationalstaatlichen Denkschemata geprägte Auseinandersetzungen über Besitzstände, um wenigstens(gegenüber der jeweils eigenen Bevölkerung) den Anschein von(nationaler) Handlungsautonomie zu erwecken. Es gehe um Machtverteilung, nicht um die Frage der Effizienz. Gemeinsame Souveränitätsausübung, die„Staatsräson“ der Europäischen Union, lebt aber von der Bereitschaft zu korporativer Verantwortung und korporativem Handeln. Dieser Widerspruch ist noch zu lösen. Schlussfolgerungen sind auf zwei Ebenen zu ziehen, der Ebene der Konstruktion oder„Architektur“ der Institutionen, und der Ebene der sich daraus ergebenden Fragen der Aufgabenverteilung. In Hinblick auf die„Architektur“ liegt das zentrale Problem darin, durch eine Ausbalancierung des Verhältnisses zwischen Kommission, Parlament und Rat das„institutionelle Dreieck“ der Europäischen Union regierungsfähig zu machen.„Regierungsfähig“ bedeutet dabei nicht die Forderung nach einem europäischen„Superstaat“, sondern, bescheidener, Repräsentations- und Handlungsfähigkeit auf internationaler Ebene wie gegenüber den Mitgliedsstaaten in festzulegenden Politikfeldern. Wenn die europäischen Entscheidungsprozesse ihren intergouvernementalen Charakter verlieren und an Kohärenz und Transparenz gewinnen sollen, dann benötigen sie auch ein Mehr an Legitimation durch ein Parlament, das gleichberechtigt neben Kommission und Rat am Entscheidungsprozess teilnimmt. Die die Diskussion vor und in Nizza beherrschende Frage der„Stimmenwägung“ kann sich also nicht nur auf den Rat beziehen, sondern muss auch für das Parlament geführt werden. Eine Parlamentarisierung schließlich bedeutet die Forderung an den Rat, seinen Charakter als„Regierungskonferenz“ aufzugeben und sich an einem europäischen Gesamtinteresse zu orientieren. Damit käme das„Dreieck“ dann wieder in ein Gleichgewicht. Die Frage der Stimmengewichtung und Vetorechte im Rat würde damit viel an Brisanz verlieren, gerade auch für die Beitritts- 7 länder. Die aktuellen Überlegungen der Regierungschefs jedoch, neben der Kommission„Agenturen“ für besondere Aufgaben einzurichten, und auch die Diskussion über die„vertiefte Zusammenarbeit“ einzelner„Kernstaaten“ in einzelnen Bereichen, sind hier allerdings nicht sehr ermutigend. Der kritische Punkt für eine neue institutionelle Architektur liegt also darin, die Logik intergouvernementaler Aushandlungsprozesse durch Institutionen zu ersetzen, die dem europäischen Gemeinwohl verpflichtet sind. Dies wird zwangsläufig die Debatte um eine europäische Verfassung(in welcher Form auch immer) in den Mittelpunkt des„Nach-Nizza-Prozesses“ stellen. Die Diskussion vor und in Nizza war geprägt von einer Fixierung auf die Eigeninteressen der Mitgliedsstaaten. Von daher erscheint es auch nicht abwegig, wenn in manchen Beitrittsländern die Reformdiskussion als Strategie zur Verzögerung der Erweiterung gesehen und befürchtet wird, ihr Beitritt könne zu einem„left-over“ der Institutionendebatte werden. Solange eine Parlamentarisierung des„Regierungssystems“ der EU nicht in Sicht ist, spielt für die Beitrittsländer die gleichberechtigte Repräsentanz in den drei Schlüsselinstitutionen aber eine entscheidende Rolle. Dort präsent zu sein, bedeutet die Teilhabe am Politikprozess der EU, und nur dieser Nachweis sichert die Akzeptanz durch ihre Bürger. Erst die gleichberechtigte Teilhabe am Politikprozess der – erweiterten – Europäischen Union rechtfertigt im Nachhinein die Kosten der „Vorbereitung“ und schafft die Voraussetzungen für eine„Europäisierung“ der Beitrittsländer. Damit ist aber das Problem der Aufgabenverteilung zwischen den europäischen Institutionen und zwischen Union und Mitgliedsländern noch in keiner Weise gelöst. Das von den unterschiedlichsten Interessen vorangetragene„Subsidiaritätsprinzip“ dient derzeit jedenfalls eher zur Verteidigung des Status quo denn als Strukturprinzip für eine rational nachvollziehbare, am gemeinschaftlichen Handlungsbedarf orientierte Reform. Eine Lösung dürfte erst im Laufe eines„dynamischen politischen Prozesses“ – nach Nizza – zu erwarten sein. 8 Eberhard Rhein Direktor a.D. der Europäischen Kommission 1. Europa braucht eine leistungsfähige Regierung und langfristig eine föderale Verfassung Einleitung 1. Über Europas Zukunft herrscht Verwirrung. Niemand weiß noch recht, wo es lang gehen soll, wie Europa in Zukunft gestaltet und regiert werden soll. Mitgliedstaaten, Parteien, Intellektuelle, Interessenvertreter streiten darüber: ist Europa demokratisch? Wird in Europa zu viel reglementiert? Ist Europa zu teuer? Wer ist in Europa wofür zuständig? Werden deutschen Interessen auf europäischer Ebene angemessen vertreten? Sollen immer mehr Staaten der EU beitreten? Führt das nicht zu Chaos und permanenten Streitereien? Brauchen wir eine europäische Regierung? Wie soll sie gebildet werden; und wofür soll sie zuständig sein? Brauchen wir eine Verfassung? Europäische Wahlen, Europäische Parteien? Ein europäisches Amt für die Flugsicherung? Welche Fragen sollen künftig auf europäischer Ebene, welche auf nationaler Ebene entschieden und reglementiert werden? Fragen über Fragen, die gestellt werden müssen, um mehr Klarheit über Europa zu schaffen. 2. Der folgende Text soll einen dreifachen Beitrag zur Europa-Debatte leisten: • ein besseres Verständnis der politischen Realität Europas schaffen; • Vorstellungen für die weitere Entwicklung der EU skizzieren; • einige Positionen für die SPD markieren helfen. 9 Warum brauchen wir die EU? 3. Die Europäische Union ist kein Selbstzweck. Sie ist – wie jedes Gemeinwesen – nur so gut wie die Leistungen, die sie europäischen Bürgern erbringt. Ihr obliegen drei wesentliche Aufgaben: • Friedenssicherung innerhalb Europas: Kein noch so perfektes System von Bündnissen zwischen den rd. 40 selbständigen Staaten vermag den Frieden so gut abzusichern wie die EU, die es erlaubt, Konflikte im Rahmen von rechtsstaatlichen Verfahren zu lösen und gemeinsame politischen Lösungen für alle europäischen Staaten zu entwickeln. • Vertretung europäischer Interessen in der Welt: In einer Welt mit mehr als 200 Staaten und künftig 10 Milliarden Menschen ist das Gewicht jedes einzelnen europäischen Staates, für sich genommen zu klein, um seine Interessen wirksam zu vertreten und zur Gestaltung einer dauerhaften und friedlicheren Weltordnung(Währung, Frieden, Umwelt, Klima, Soziale Gerechtigkeit etc.) beizutragen. Einfluss werden wir als Europäer in der Welt nur haben, wenn wir unsere Kräfte bündeln und geschlossen auftreten und agieren. Aber auch viele auf Europa zukommenden Gefahren, vom Drogenschmuggel zur internationalen Kriminalität und illegaler Einwanderung, lassen sich nicht mehr recht von jedem einzelnen europäischen Staat im Alleingang begegnen. • Optimale Gestaltung bestimmter Politikbereiche: Auf vielen Feldern erweist sich nationale Politik als zunehmend hilflos. Ob Währung, Verkehr, Handel, Schutz der Außengrenzen, Wettbewerb, Verbraucherschutz, Forschung, viele Felder sind nur noch auf europäischer Ebene bzw. in enger Abstimmung zwischen Union und Mitgliedstaaten optimal zu gestalten. Auf englisch lassen sich die drei Begründungen einfach durch ein dreifaches P umschreiben: P eace; P rosperity; P ower. 10 Wie groß soll die EU werden? 4. Wer Frieden und Wohlstand in Europa und zugleich das Gewicht Europas in der Welt erhöhen will, der darf keinen der etwa 40 europäischen Staaten langfristig aus der EU ausschließen. Jedes europäische Land, das sich den Werten von Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit, Rechtstaatlichkeit und sozialer Marktwirtschaft verpflichtet fühlt, hat einen moralischen Anspruch, in die EU aufgenommen zu werden, sofern es bereit und fähig ist, die daraus erwachsenden Verpflichtungen in vollem Umfang zu übernehmen. 5. Die Grenzen der EU sind langfristig abgesteckt: weder Russland noch die vor allem arabischen Länder südlich und östlich des Mittelmeers gehören dazu. Aufgrund ihrer Größe, ihrer unterschiedlichen Geschichte und Kultur passen sie recht nicht in die EU, weder heute noch in ferner Zukunft. Aber Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Island, die Länder des ehemaligen Jugoslawien, Albanien, und selbst Ukraine, Moldavia und Weißrussland, Armenien und Georgien sollte man sich eines Tages als mögliche EU Mitglieder vorstellen können, sofern sie alle politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Das wird ein sehr langwieriger Prozess sein, der sich gewiss über einige Jahrzehnte erstrecken wird und den man – in beiderseitigem Interesse – nicht forcieren sollte. An dessen Ende könnte eine Europäische Union mit annähernd 40 Mitgliedstaaten stehen. Auch die USA haben über 200 Jahre gebraucht haben, um ihre heutige geographische Ausdehnung mit 50 Bundesstaaten zu erreichen. 6. Diese langfristige Perspektive sollte im Auge haben, wer heute über die Verfassung und Regierbarkeit Europas im 21. Jahrhundert nachdenkt. Welche Verfassung braucht die EU? 7. Im Jahre 1951 haben sechs europäische Staaten begonnen, einen damals wesentlichen Teil ihrer staatlichen Souveränität, die Kontrolle über die Kohle und Stahlindustrie, zu vergemeinschaften. Dies mit dem Ziel, auf diese Weise Kriege untereinander, auch technisch, unmöglich zu machen. 11 Nach einem halben Jahrhundert erfolgreicher Vergemeinschaftung und Integration haben die heute 15 Mitgliedstaaten erhebliche Teile ihrer Wirtschaftspolitik der EU übertragen und sind dabei, auch ihre Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik so weit wie möglich und nötig im EU Rahmen zu betreiben. Jedoch kommen neuerdings verstärkt Zweifel auf, wie weit dieser Prozess noch getrieben werden soll. Stimmen werden lauter, die an die Stelle der bisherigen Übertragung von nationalen Aufgaben auf die Union einer Koordinierung von nationalen Aufgaben im Rahmen von zwischenstaatlicher Zusammenarbeit das Wort reden. 8. Wie sollte Europa aus sozialdemokratischer Sicht langfristig‘verfasst’ sein? Welche Schritte müssen unternommen werden, um zu einer optimalen Balance zwischen Union und Mitgliedstaaten zu gelangen? 9. Aus sozialdemokratischer Sicht ist eine Rückkehr zu bloßer zwischenstaatlicher Zusammenarbeit abzulehnen. Sie bietet keine hinreichende Gewähr für ein friedliches Europa. Dieses erreicht man am sichersten, indem man eine europäische Rechtsgemeinschaft mit einem Minimum von europäischer Identität, starker Verflechtung von Interessen sowie einem dichten Netz von gegenseitigen Rechten und Verpflichtungen schafft. Das gelingt nicht auf dem Wege der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Ebenso wenig erlaubt eine bloße zwischenstaatliche Zusammenarbeit von mehr als 30 selbständigen Staaten eine optimale Vertretung der europäischen Interessen nach außen. Und schließlich ist die zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit ihren wechselnden Allianzen wenig effizient, um gemeinsame Ziele dauerhaft zu verwirklichen. Zwischenstaatliche Zusammenarbeit ist nur als eine temporäre Vorstufe zu einer späteren Vergemeinschaftung von Aufgaben akzeptabel. In der Innenpolitik hat der Übergang von zwischenstaatlicher Zusammenarbeit zu gemeinschaftlicher Politik gut funktioniert. Weil sich der zwischenstaatliche 12 Ansatz von„Schengen“ als zu kompliziert erwies, beschlossen die 15 Mitgliedstaaten im Vertrag von Amsterdam, diesen sensiblen und wichtigen Bereich der Innenpolitik auf die Union zu übertragen. Im Bereich der Außenpolitik steht auch nach 25 Jahren zwischenstaatlicher Zusammenarbeit die Vergemeinschaftung noch aus; dadurch wird die Wirksamkeit der EU auf der internationalen Bühne erheblich geschwächt. 10. Jede sinnvolle Weiterentwicklung der EU sollte auf eine lockere bundesstaatliche Ordnung abzielen. Nur eine solche Verfassung erlaubt es Europa • das Nebeneinander von mehr als 30 großen und kleinen Staaten mit unterschiedlichen nationalen Identitäten friedlich zu gestalten und ein Höchstmaß an Synergien abzuleiten. Das ist die Lehre von 50 Jahren europäischer Integration; • Europas politisches und wirtschaftliches Gewicht optimal in die Weltpolitik einzubringen und seine Interessen in der Welt zu verteidigen. 11. Eine bundesstaatliche Ordnung Europas sollte sich an bestehenden‘multikulturellen’ Vorbildern wie der Schweiz, Kanadas, Indiens oder auch Deutschlands orientieren. 12. Diese Länder besitzen eine für Europas Zukunft wesentliche Gemeinsamkeit: sie haben der Föderation nur so viel an staatlichen Aufgaben übertragen, wie in ihrem gemeinsamen Interesse unbedingt erforderlich schien, vor allem Außen- und Sicherheitspolitik, Binnenmarkt, Geld und Währung, Freizügigkeit. Alle übrigen staatlichen Aufgaben wie Bildung, Umwelt, Gesundheit, innere Sicherheit, soziale Sicherheit, Verkehr etc. teilen sich Bund und Teilstaaten von Fall zu Fall(konkurrierende Gesetzgebung). 13. Akzeptiert man die‘Finalität’ einer bundesstaatlichen Ordnung für Europa, dann bleiben, wie in jeder Föderation, zwei Grundfragen zu lösen: • welche Aufgaben hat eine künftige europäische Regierung wahrzunehmen, die strikt nach dem Subsidiaritätsprinzip verfährt? • wie ist das Zusammenspiel zwischen europäischer Legislative, Exekutive und Rechtsprechung optimal zu regeln? 13 Wie sollte die optimale Aufgabenteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten künftig aussehen? 14. Wer eine lockere Föderation will, darf die europäische Ebene nicht mit staatlichen Aufgaben überladen, die effektiver auf niedrigeren Ebenen wahrgenommen werden oder zu übermäßigen Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten führen können. Das heißt, keine europäischen Zuständigkeiten für die großen Haushaltsposten, auf die mehr als zwei Drittel der Ausgaben in modernen Sozialstaaten entfallen: • Soziale Sicherheit(Alters-, Gesundheits- Arbeitslosenversicherung); • Schule, Ausbildung und Familie; • Polizei und innere Sicherheit; • Wirtschaftliche und soziale Infrastruktur(z.B. Straßen, Eisenbahn, Krankenhäuser) Es gibt keinen Grund, von der europäischen Ebene in diese Kernbereiche staatlicher Politik einzugreifen, weder als Gesetzgeber noch gar in die Verwaltung. Ausgenommen sind davon nur Fragen, die sich aus dem Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Systeme ergeben, z.B. die gegenseitige Anerkennung von Diplomen oder die Inanspruchnahme von nationalen Versicherungsleistungen durch Wanderarbeitnehmer, den Schutz gegen Berufskrankheiten oder-unfälle. Diese Fragen werden bereits seit Jahrzehnten auf europäischer Ebene geregelt, ohne damit eine – von kaum jemand angestrebte – EU Zuständigkeit zu begründen. 15. Umgekehrt obliegen einer leistungsfähigen europäischen Regierung eindeutig die folgenden Aufgabenbereiche: • Wirtschaftspolitik, vor allem die gesamtwirtschaftliche Steuerung; • Binnenmarkt; • Wettbewerb, Monopolkontrolle und Kontrolle staatlicher Beihilfen; • grenzüberschreitender Verkehr; • internationale Verbrechensbekämpfung; • Schutz der Außengrenzen, Einwanderungs- und Asylpolitik; • Außenwirtschaftspolitik; 14 • Außen- und Sicherheitspolitik. Im wirtschaftlichen Bereich ist diese Kompetenzverteilung anerkannt und auch weitgehend Verfassungswirklichkeit. Im Rahmen der WWU besitzt kein Mitgliedstaat mehr monetäre oder budgetäre Gestaltungsfreiheit. Das gleiche gilt für den umfassende Bereich des Binnenmarktes einschließlich Wettbewerb und staatlichen Subventionen. Aber im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist die EU – ungeachtet hehrer Erklärungen – noch Lichtjahre von der Übertragung der Außenzuständigkeit auf die EU entfernt. Denn: das heißt letztlich die wesentliche außenpolitische Gestaltung und weitgehende Umsetzung durch ein europäisches Außenministerium bzw. Verteidigungsministerium. Die nationalen Verwaltungen müssen sich – im Endzustand, vielleicht 2030 – mit einer Nebenrolle begnügen, vergleichbar den drei‘Außenministerien’ der belgischen Teilstaaten heute. 16. Schließlich gibt es zahlreiche Politikbereiche, bei denen sich verschiedene Ebenen europäischer Regierung(Gemeinden, Regionen/Länder, Nationalstaaten, EU) die Zuständigkeiten teilen müssen. Dazu gehören vor allem die • Steuerpolitik, • Umweltpolitik, • Forschungspolitik, • Agrarpolitik, • Regionalpolitik und die • Verkehrspolitik. Hier gilt es entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität zu verfahren. Es wird nicht möglich sein, im einzelnen in einer künftigen EU-Verfassung festzulegen, was, etwa im Bereich der Agrarpolitik, Sache der EU einerseits, der Mitgliedstaaten oder der Regionen anderseits sein sollte. Das muss pragmatisch je nach Materie entschieden werden. Es muss den Mitgliedstaaten offen stehen, sich einer zu weit gehenden EU-Regelung zu widersetzen und, sofern sie in der politischen Auseinandersetzung unterliegen, den EUGH anzurufen(wie jüngst im Fall des Tabakwerbeverbots). 17. In der Steuerpolitik besteht ein Regelungsinteresse auf europäischer Ebene, soweit unterschiedliche Steuersysteme oder-sätze zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten führen können. Wichtige 15 Verbrauchssteuern wie die MWST oder die Akzisen bedürfen daher einer Harmonisierung, ebenso die Steuern auf bestimmte Kapitaleinkünfte. Dagegen wäre es inakzeptabel, wollte die EU sich um die Besteuerung von persönlichen Einkommen oder Immobilien kümmern. 18. Die Umweltpolitik ist in den vergangenen 20 Jahren immer stärker in die EU Zuständigkeit gerückt. Das entsprach der Notwendigkeit, die Wettbewerbsbedingungen in der EU anzugleichen, und dem Wunsch nach möglichst einheitlichen Umweltstandards innerhalb der gesamten EU. Es ist einfach unsinnig, wenn 15 nationale Regierungen unterschiedliche Umweltnormen festlegen, statt gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dabei ist es in einigen Fällen gewiß zu Exzessen gekommen. Die EU hat der Versuchung nicht immer widerstanden, europaweite Standards selbst dort einzuführen, wo keine Notwendigkeit dafür bestand. In einer EU mit einer größeren Zahl von Mitgliedstaaten unterschiedlichen Entwicklungsniveaus wird man hier – wie auch auf anderen Feldern – differenziertere Lösungen zulassen bzw. lange Übergangsfristen für die weniger entwickelten Mitglieder einräumen müssen. 19. Die Forschungspolitik liegt weiterhin in erster Linie bei den einzelnen Mitgliedstaaten; das entspricht ihrer Zuständigkeit für Lehre und Forschung. Höchstens 20% der staatlichen Forschungsausgaben in der EU werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Der Leistungsstand europäischer Forschung wird in Zukunft mehr denn je über die europäische Wettbewerbsfähigkeit entscheiden. Damit muss der Stellenwert der europäischen Forschungspolitik steigen, um so mehr als viele der kleinen Mitgliedstaaten einfach nicht mehr die technischen und finanziellen Möglichkeiten besitzen werden, um moderne‘Großforschung’ zu betreiben. Dafür bedarf es keiner‘Verfassungsänderung’, sondern nur einer überzeugenden Strategie seitens der EU, um eine Aufstockung der entsprechenden Haushaltstitel(auf Kosten weniger vordringlicher) zu erreichen. 20. Die Agrarpolitik sollte künftig wieder stärker in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zurückgeführt werden. Langfristiges Ziel muss es sein, die Landwirtschaft vollständig in die Marktwirtschaft einzugliedern. Das bedeutet, Regelung von Angebot und Nachfrage durch Marktpreise, freier Warenverkehr innerhalb der EU, Schutz vor Drittländern durch gegenüber dem WTO zu begründende Zölle, Beseitigung von EU Mindestpreisen, Produktionsquoten. etc. 16 Soweit Marktordnungen weiter bestehen, sind sie kostenneutral für den EUHaushalt zu gestalten. Die Marktordnungen für Geflügel oder Schweine sind Beispiele. Die Unterstützung der Landwirtschaft durch Direktzahlungen aus dem EUHaushalt sollte ab 2007 auslaufen, ggf. mit einer angemessenen Übergangsfrist. Die Unterstützung‘armer’ Landwirte sollte im Rahmen nationaler Sozialpolitik erfolgen, u.a. durch Frühpensionierung und Beihilfen für das vorzeitige Ausscheiden aus nicht mehr wirtschaftlichen Betrieben. Die so frei werdenden Haushaltsmittel – mehr als 20 Mrd. Euro – sind vordringlicheren Bereichen für die langfristige Sicherung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit(Forschung, TEN, Strukturfonds, Sicherung der Außengrenzen, Sicherheitspolitik) zuzuführen. Keine dieser extrem schwierig durchzusetzenden Reformen bedarf einer speziellen Vertragsänderung. 21. Für die Fischereipolitik gelten analoge Überlegungen: auch hier gibt es langfristig keinen Grund, einen Wirtschaftszweig zu subventionieren, der sich in den letzten drei Jahrzehnten gesund geschrumpft hat. Die EU sollte sich auf den Schutz der Fischbestände und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen konzentrieren. 22. Auch die Regional- bzw. Strukturpolitik bedarf zu ihrer Anpassung an die erweiterte EU keiner vertraglichen Revision. Ihre größte politische Herausforderung liegt darin, den Großteil der Hausmittel in den kommenden 10-15 Jahren schrittweise auf die neuen Mitgliedstaaten zu übertragen. In einer EU, in der die Einkommensunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten ein Mehrfaches der heutigen Unterschiede betragen, sollten alle regionalen Förderprogramme in der EU 15’ schrittweise auslaufen. Sie sind aus europäischer Sicht nicht mehr vertretbar. Es sollte jedoch einzelnen Mitgliedstaaten möglich sein, im nationalen Rahmen besonders benachteiligte Gebiete weiterhin zu fördern. Langfristig sollte das bisherige System von Förderprogrammen durch ein begrenztes System des Finanzausgleichs über den Haushalt ersetzt werden. An die Stelle verwaltungstechnisch aufwendiger und im einzelnen schwer zu kontrollierender Förderprogramme werden den„armen“ Mitgliedstaaten gewisse von der EU nach einheitlichen Kriterien festzusetzende Ausgleichsbeträge für 17 bestimmte Verwendungszwecke überwiesen. Jedoch kann ein gemeinschaftliches System des Finanzausgleichs niemals das fast perverse Ausmaß wie in Deutschland erreichen. 23. In der Verkehrspolitik ist die Arbeitsteilung zwischen der EU Ebene und den Mitgliedstaaten ziemlich eindeutig: Alles innerhalb der Mitgliedstaaten obliegt den nationalen/regionalen Regierungen, soweit davon die Interessen der übrigen Mitgliedstaaten nicht berührt werden. Mit zunehmender Integration und Intensivierung der inner – europäischen Mobilität wird jedoch notwendigerweise der europäische Handlungsbedarf zunehmen, ob es nun um die Flugsicherung, die technische Zulassung von Fahrzeugen, von Flugzeugen, Schiffen, das europaweite Verkehrsnetz, die Besteuerung von Kraftstoffen oder von LKW’s, die Fahrzeiten von LKW oder Busfahrern etc. geht. Wie soll die europäische Regierung im Endstadium aussehen? 24. Jede Überlegung über eine künftige europäische Regierung muss von dem heutigen Zustand und den in 50 Jahren geschaffenen europäischen Realitäten ausgehen. Es ist nicht nötig, das Rad neu zu erfinden. Die wesentlichen Elemente einer europäischen Regierung sind in den letzten 50 Jahren Schritt um Schritt geschaffen worden. Sie brauchen nur als solche voll sichtbar gemacht zu werden. Ihr Funktionieren muss verbessert und transparenter gemacht werden. Teilweise bedürfen sie eines Mehr an demokratischer Legitimation und einer anderen Balance zwischen den verschiedenen Bestandteilen europäischer Regierung. 25. Der Europäische Gerichtshof funktioniert am reibungslosesten, aber zugleich auch an der Grenze seiner Kapazität. Denn er ist gleichzeitig oberstes europäisches Verfassungsgericht mit Zuständigkeit für alle Fälle von Vertragsverletzungen und einziges Verwaltungsgericht in allen Streitsachen zwischen der EU und natürlichen sowie juristischen Personen Verwaltungsakte oder Gesetze betreffend. 18 Diese unterschiedlichen Funktionen gehören künftig in zwei verschiedene Gerichte: • Ein echtes EU Verfassungsgericht, das allein für die Auslegung des Vertrages und alle Vertragsverletzungen zuständig ist; • Ein aus mehreren Kammern bestehendes Europäisches Verwaltungsgericht als einzige oder letzte Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Sekundarrechts. Diese Reformen sind wichtig für das Funktionieren des europäischen Rechtsstaates. Sie können jederzeit, ohne größere politische Schwierigkeiten, am besten in mehreren Einzelschritten, umgesetzt werden. Sie sollten selbstverständlich mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. 26. Die Kommission war einst, vor 50 Jahren, als die wesentliche, wenn nicht sogar als die einzige europäische Exekutive konstruiert worden(„Hohe Behörde“ der EGKS). Ohne sie wäre die EU funktionsunfähig; denn sie ist für die Vorlage von Legislativen allein zuständig. Sie verkörpert das europäische Gesamtinteresse. Sie operiert, wie jede nationale Regierung, auf zwei Ebenen, der politischen Ebene der 20 Kommissare, und der administrativen Ebene mit einem Stab von etwa 15 000 Bediensteten. Sie gliedert sich, wie jede normale Regierung, in fachliche Ministerien, die jedoch, aus Tradition und politischer Vorsicht, Generaldirektionen genannt werden. Aber, anders als auf nationaler Ebene, teilt sie sich die politische Regierungsverantwortung mit dem Europäischen Rat und die administrative mit den sektoralen Ministerräten. Insoweit ist die Kommission nur eine Art Sub-Exekutive. Die oberste politische Autorität liegt eindeutig beim Europäischen Rat, der ihr – in allen wichtigen Fragen – Anweisungen gibt. Ihr eigenes Initiativrecht ist in den letzten 10 Jahren immer weiter ausgehöhlt worden, zum großen Teil durch eigenes Versagen und zu viel Zaghaftigkeit. Hier liegt der fundamentale Unterschied zu jeder echten Föderation, und damit auch die Kernfrage für die künftige Entwicklung der EU. Erst wenn die europä- 19 ische Regierung(Kommission) vom direkt gewählten Parlament, ohne die entscheidende Mitwirkung des Europäischen Rates, eingesetzt wird, kann sie sich mit Fug und Recht als eine europäische Regierung ansehen. Von diesem Moment an werden die nationalen Regierungschefs zu Provinzfürsten degradiert, die in europäischen Fragen nur noch ein Mitspracherecht besitzen. Die politische Macht in Europa, und damit teilweise auch in den Mitgliedstaaten, geht auf die Kommission über, die damit die wirkliche europäische Regierung wird. Es ist daher nur all zu verständlich, dass sich die Regierungschefs zäh dagegen stemmen, • ins zweite Glied zurückzutreten; • auf ihr Vetorecht bei vitalen Fragen zu verzichten; • dem EP die volle Legitimität als europäischem Gesetzgeber zu übertragen; • der Kommission zu viel Autorität und damit Macht einzuräumen; • auf ihr nationales Kommissionsmitglied zu verzichten. Die Situation ist daher paradox und ambivalent. Einerseits erkennt jeder die Notwendigkeit einer starken Kommission an. Aber anderseits verweigert man ihr die Aufwertung als künftige europäische Regierung, weil man fürchtet, einem unabhängigen Machtzentrum auf europäischer Ebene gegenüber zu stehen. Im Endstadium muss die Kommission dennoch die volle politische Autorität einer europäischen Regierung erlangen. Das ist nur möglich, wenn sie entweder von einem direkt gewählten europäischen Staatspräsidenten eingesetzt wird(wie z.B. Frankreich oder USA) oder aus dem Europäischen Parlament hervorgeht. Die Direktwahl eines europäischen Präsidenten ist keine anzustrebende Lösung. Sie passt nicht in die gängige europäische Verfassungstradition und wird vor allem durch fast unüberwindliche Hindernisse in der Kommunikation zwischen Wählern und den Kandidaten erschwert. Also bleibt als langfristige Lösung für eine europäische Föderation nur das parlamentarische System, in dem das europäische Parlament den Präsidenten der künftigen europäischen Regierung bestimmt. Eine solche Perspektive liegt gewiss in weiter Ferne. Sie scheint kaum vor Mitte des Jahrhunderts realisierbar. In der Zwischenzeit heißt es mit dem jetzigen System so gut wie möglich leben; das heißt: 20 • Ernennung des Kommissionspräsidenten mit qualifizierter Mehrheit; • Volle Freiheit bei der Zusammensetzung der Kommission; • Konzentration auf die Kernaufgaben; • Allianz zwischen Kommission und EP; • Mehr Transparenz und daher Ministerien statt Generaldirektionen‚ Botschaften statt Delegationen; • Schaffung von nachgelagerten europäischen Verwaltungsbehörden, um die Kommission stärker auf ihre politischen Aufgaben zu fokussieren. All das verlangt ein Höchstmass an Behutsamkeit; ein offener Machtkampf zwischen nationalen Regierungen und Kommission führt nicht weiter sondern nur zu neuerlicher Blockade(vgl. 1965 die Politik des leeren Stuhles). 27. Das Europäische Parlament hat über die letzten 50 Jahre eine fortschreitende Aufwertung seiner Rolle im europäischen Regierungssystem erlebt. Es übt auf europäischer Ebene die Funktionen des Gesetzgebers aus wie jedes Parlament in Europa. Jedoch ist es im de facto Zweikammer-System der EU gegen über dem Rat noch immer mit Abstand der schwächere Partner. Mit einer solchen Asymmetrie der Macht lässt sich dennoch leben. Sie wird in dem Maße verschwinden, wie das Parlament • aufgrund eines proportionalen Wahlmodus die regionale Zusammensetzung des europäischen Wahlvolks besser reflektiert; • volle legislative Befugnis neben dem Rat erhält; • sich stärker auf seine politischen Kernaufgaben als europäischer Gesetzgeber und Kontrollinstanz der Regierung konzentriert; • in der Lage ist, ein noch höheres politisches und fachlichen Niveau unter seinen Mitgliedern zu erreichen; • sich um starke europäische Parteien zu gruppieren weiß, die fähig sind die Funktionen von Regierungspartei einerseits, Opposition andererseits zu spielen. Dieser Prozess ist unverkennbar im Gange. Er ist unaufhaltsam, wenn auch kaum dramatisch. Er bedarf weniger verfassungsmäßiger Änderungen als vielmehr eines nachhaltigen politischen Drucks seitens des EP, um seine Stellung weiter zu festigen. 21 28. Der RAT muss als starke zweite Kammer eine entscheidende Rolle in einer funktionierenden europäischen Föderation spielen. Kurzfristig muss seine Funktionsweise verbessert werden. Das erfordert vor allem Aufhebung jeder Form von Veto bzw. Einstimmigkeit sowie eine bessere Form der inneren Abstimmung sowie Verzicht auf noch weitergehendes Intervenieren in die exekutiven Befugnisse der Kommission. Langfristig wird der Rat einen größeren Teil seiner politisch-exekutiven Regierungsbefugnisse, die er sich in den letzten Jahrzehnten angeeignet hat, an Kommission und Parlament abtreten müssen. Diesen wird langfristig die wichtigere Rolle im europäischen politischen System zukommen. Aber das ist ein langwieriger politischer Prozess. Mit Verfassungsänderungen allein ist da nicht viel zu machen; denn nirgends im Vertrag sind die politischen Befugnisse des Europäischen Rates umschrieben. Er hat sie sich im Laufe der Jahre ganz einfach genommen. Dagegen ist ihm ein formales Initiativrecht für Gesetzgebung einzuräumen, das ihm ebenso wie dem Parlament bisher fehlt. 29. Die Rolle des Wirtschafts- und Sozialausschusses(WSA) und des Ausschusses der Regionen ist langfristig neu zu überdenken. Das europäische System der Regierung braucht zweifellos eine wie auch immer geartete Form der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der europäischen Regierung, allein schon um die große Entfernung zwischen Regierenden und Regierten ein wenig zu überbrücken. Es scheint ratsam, die gegenwärtig getrennten beratenden Gremien in einem die gesamte Zivilgesellschaft umfassenden Ausschuss zu vereinen. Das könnte eine der Anregungen sein, die die Kommission in ihrem Weißbuch zur europäischen Regierung und Zivilgesellschaft 2001 unterbreiten könnte. Die europäische Föderation bleibt das Ziel; dahin geht es über einen langen politischen Prozess 30. Bis spätestens 2005 könnte eine europäische Verfassung den gegenwärtigen Zustand der Verfassungswirklichkeit mit weiteren Verbesserungen konsolidieren. Zu diesem Zweck sollte der Europäische Rat bis Ende 2001 einen Verfassungskonvent(nach dem Vorbild des Konvents für die Charta der Grundrechte) einberufen. 22 31. Die durch die Verträge von Amsterdam und Nizza in die europäische Verfassung eingeführte verstärkte Zusammenarbeit sollte als ein praktisches Hilfsmittel angesehen werden, europäische Regelungen dort zu beschließen, wo wegen fehlender Einstimmigkeit sonst keine zustande kommen würden. 32. Die Bildung eines„Kerneuropa“ führt nur dann weiter, wenn eine kleine Zahl von Mitgliedstaaten effektiv bereit sind, eine echte Föderation untereinander zu bilden, die als solche Mitglied der EU würde und der sich jeder andere Mitgliedstaat jederzeit anschließen kann. Eine so weit gehende Forderung ist jedoch bisher noch nicht erhoben worden. 33. Die Kommission darf sich nicht im bloßen Verwalten erschöpfen. Ihr obliegt es auch, mit Sachkenntnis, Phantasie und politischem Mut Entwürfe für die Weiterentwicklung des europäischen Regierungssystems zu entwickeln. Sie muss die europäische Debatte mehr als in den letzten Jahren mit Anregungen beflügeln. 23 Jan Kulakowski Staatsminister der Republik Polen Chefunterhändler für die EU-Beitrittsverhandlungen 2. Die Aufgaben der Regierungskonferenz in Nizza und die Erwartungen der Beitrittsländer – aus der Sicht der polnischen Regierung Das Leitthema der Regierungskonferenz in Nizza, und damit auch das meist diskutierte Thema auf dieser Veranstaltung, wird der Prozess der Osterweiterung der Europäischen Union sein. Die damit verbundenen Debatten um die Strukturen, Prozesse und Vertiefung(der inneren Integration der EU) verdeutlichen, dass die Erweiterung die größte Herausforderung der EU in den kommenden Jahren sein wird. Aber es darf auch nicht übersehen werden, dass die aktuellen politischen Strukturen den Prozess der Erweiterung nicht gerade einfach machen. Polens Haltung zur EU-Osterweiterung wird wesentlich durch zwei Hauptaspekte bestimmt: Dies sind zunächst alle Aktivitäten, die in den nächsten 4 bis 5 Jahren stattfinden werden, und die den Zeitrahmen für die grundlegenden Projekte für die künftige EU festlegen und definieren. Zu diesen Aktivitäten zählen die Beitrittsverhandlungen und die Sicherstellung der Voraussetzungen für die Beitritte, die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik sowie die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den zunehmenden globalen Wettbewerb. Der zweite Aspekt, der die Haltung Polens maßgeblich bestimmt, ist die Erwartung, dass die Regeln der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik auch in der zukünftigen EU gewahrt bleiben. Was die inhaltliche Substanz der beiden genannten Aspekte angeht, muss berücksichtigt werden, dass der Charakter der zukünftigen EU ein anderer sein wird, und sich das„Projekt Europa“ zu einem dynamischen Prozess mit immer mehr Akteuren entwickelt hat. Die ersten Beitrittskandidaten wollen in diesem Prozess mitwirken, und auch ihre Meinung zu allen Fragen der EU respektiert wissen. Dies geschieht aus 24 der Überlegung heraus, dass eine Nichtbeachtung ihrer Sichtweisen einem demokratischen Defizit gleichkäme. Letztlich sehen sich die Beitrittsländer in der Tradition der gleichen europäischen Werte, die, auch bei einer unterschiedlichen historischen Vergangenheit, respektiert werden muss. Die Entscheidungen von Nizza werden sich direkt auf die Geschwindigkeit der Erweiterung auswirken. Sie haben zwei für den Beitritt der ersten Kandidaten relevante Dimensionen: Die erste Dimension besteht im Prozess der Erweiterung selbst. Die Ergebnisse der Konferenz müssen die Bereitschaft der Europäischen Union zur Erweiterung stärken, während die zweite Dimension die Substanz der Ergebnisse sein wird. Diese Substanz wird in der Vertiefung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten untereinander, einschließlich der zukünftigen, bestehen. Polen bejaht und begrüßt dieses Vorhaben und begegnet den Ergebnissen von Nizza mit Freude und Vertrauen. Die extremen Anstrengungen der zukünftigen Beitrittskandidaten müssen von den derzeitigen Mitgliedern der Union berücksichtigt werden, wenngleich die Effizienz der Bemühungen noch gesteigert werden muss. Dies darf jedoch den Prozess der Erweiterung nicht verlangsamen. Alle Bestrebungen in diese Richtung werden die Unterstützung Polens finden, denn es liegt nicht zuletzt auch im strategischen Interesse der Republik Polen, das Funktionieren von Demokratie und Marktwirtschaft in der künftigen EU zu gewährleisten. Die Bemühungen der europäischen Regierungen um einen Ausgleich zwischen den Stimmengewichten der großen, mittleren und kleineren Staaten der Gemeinschaft verbinden sich mit denen Polens. Ein solcher Ausgleich ist die Basis des Vertrauens, der Offenheit und der Partnerschaft. Er sollte die Kultur eines jeden Landes berücksichtigen, was beispielsweise für die derzeitige Rekonstruktion Polens vor dem Hintergrund seiner Geschichte von entscheidender Bedeutung ist. Dieses Ziel, wie auch alle anderen zukunftsgerichteten Programme finden, wie bereits erwähnt, die volle Unterstützung der Republik Polen. Da die Europäische Union die Beitrittsfähigkeit immer wieder bestätigt hat, ist unser Land stolz auf die Möglichkeit, der Union im Jahr 2002 beitreten zu können und erwartet den baldigen Abschluss der Beitrittsverhandlungen. 25 Die Formel für die bis dahin gültige Kooperation zwischen Polen und den am weitesten vorbereiteten Staaten der Beitrittskandidaten und der EU braucht weder eine Verringerung der Anforderungen für den Beitritt zu enthalten noch sollte sie irgendwelche Beschränkungen, wie es zum Beispiel der Ausschluss aus dem Binnenmarkt darstellen würde, festlegen. Die Kooperation vor und nach dem Beitritt muss vielmehr stimulierend und beschleunigend auf den Prozess der Erweiterung wirken. In diesem Zusammenhang sollte auf die noch bevorstehenden riesigen Aufgaben zur Strukturanpassung in der Republik Polen hingewiesen werden, die mit dem Ende der achtziger Jahre bereits begonnen wurden. Hier wird ein systematischer Ansatz gesucht, der die Anpassungsprozesse beschleunigt und den enormen finanziellen Anstrengungen gerecht wird. Diese Anstrengungen sind mit dem Beitritt bzw. den Verhandlungen darüber noch nicht beendet, sondern sie stellen vielmehr ein Fragment in einem wesentlich größeren und breiteren Prozess der europäischen Integration dar. Vor dem Hintergrund der Anstrengungen in den Beitrittsländern sollte das Augenmerk der EU auf zwei Aufgaben gerichtet sein: Die erste Aufgabe gilt der Analyse und der Bewertung der Fähigkeit der Beitrittskandidaten, die ihnen gestellten Auflagen für die notwendigen Anpassungen zu erfüllen. Die zweite Aufgabe besteht darin, den politischen Willen für die Durchführung der Erweiterung zu stärken. Zu diesen Rahmenaufgaben für die europäische Union gesellen sich für die Beitrittsländer, insbesondere für Polen, drei weitere Aufgaben: 1. Die Transformation des Agrarmarktes benötigt geeignete Konzepte und Maßnahmen, die die Umgestaltung beschleunigen und eine Stimulation für diesen Sektor bewerkstelligen. 2. Die Steuerung der zu erwartenden Migrationsprozesse. Polen erwartet in diesem Zusammenhang keine negativen Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, sondern insgesamt eher einen Nettovorteil für die Union – dies jedoch nur, wenn eine positive wirtschaftliche Entwicklung mit einer entsprechenden sozialen(in den Beitrittsländern) einhergeht. 26 3. Eine bessere und intensivere Informationspolitik muss die Bürger der derzeitigen und zukünftigen EU-Mitglieder für Europa gewinnen. Die Zustimmung der Idee der Erweiterung ist auf kritische 38% europaweit und in Deutschland sogar auf 20% gesunken. Die Verbesserung der Informationspolitik wird in diesem Sinne dringend notwendig und fällt auch in den Aufgabenbereich der europäischen Nicht-Regierungsorganisationen(wie z.B. der Friedrich-Ebert-Stiftung, die sie u.a. mit dieser Veranstaltung wahrnimmt). Im Hinblick auf die genannten Aufgaben darf die EU-Erweiterung nicht nur formaler, sondern sie muss auch politischer Natur sein. Anderenfalls wird der Prozess der Erweiterung in Frage gestellt und die Erscheinung von Krisen wären ihre Folge. Gerade deshalb werden von der Regierungskonferenz in Nizza Fortschritte erwartet, die den Verhandlungsprozess beschleunigen und Lösungen für die Übergangszeiten formulieren. Das Tempo der Verhandlungen wird sich vor allem dadurch erhöhen lassen, dass die Probleme genau identifiziert werden und die Bereitschaft zur Durchsetzung des Erweiterungsprozesses von den derzeitigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterstützt wird. 27 3. Anforderungen an die institutionelle Reform der Europäischen Union vor dem Hintergrund der Erweiterung Kerstin Jorna Generalsekretariat der Europäischen Kommission, Referat„Regierungskonferenz über die institutionelle Reform“ 3.1 Lösungsvorschläge der Kommission – Zusammenfassung Die Debatte(n) zur institutionellen Reform der Europäischen Union 1. Der laufenden Regierungskonferenz wurde vom Europäischen Rat in Helsinki im Dezember ein klares Mandat erteilt. Während die dreizehn Beitrittskandidaten ihre Beitritts fähigkeit herstellen, muss die Europäische Union ihrerseits ihre Erweiterungs fähigkeit herstellen. Dabei besteht nach dem Europäischen Rat von Helsinki und Feira(im Juni 2000) Einigkeit darüber, was zur Erweiterungsfähigkeit gehört, nämlich all die Fragen, die die„ Mechanik“ der Entscheidungsfindung in der Europäischen Union betreffen: die Abschaffung des Vetorechts, die Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Stimmengewichtung im Rat, klare und kohärente Regeln für die verstärkte Zusammenarbeit einiger„Vorreiter-Mitgliedstaaten“, sowie die mit diesen vier Aspekten zusammenhängenden Fragen(Zusammensetzung der anderen Organe und Institutionen, wie zum Beispiel das Parlament, der Gerichtshof, der Rechnungshof, der Ausschuss der Regionen, der Wirtschafts- und Sozialausschuss). 2. Darüber hinaus gibt es andere Fragen institutioneller Art, die ebenfalls einer Klärung bedürfen, aber als solche nicht erweiterungsrelevant sind. Hier handelt es sich zum Beispiel um die Vereinfachung der Verträge, die Einbeziehung der Grundrechtscharta in die Verträge oder aber auch die Frage der Aufgabenverteilung innerhalb der Union. Die Beantwortung dieser Fragen kann unabhängig davon erfolgen wie viele Mitglieder die Europäische Union hat, denn sie betreffen nicht die„Mechanik“ der Entscheidungsfindung innerhalb der Union. 3. Schließlich werden in der Debatte um die institutionelle Reform der Europäischen Union auch noch andere weiterreichende Ideen vorgetragen; so zum Beispiel die Schaffung einer zweiten parlamentarischen Kammer, oder eine 28 direkte oder indirekte Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission oder aber auch eine Verstärkung der Rolle des Europäischen Rates, um nur einige herauszugreifen. All diese Überlegungen unterscheiden sich in einem wesentlichen Aspekt von den unter Punkt 2. genannten Fragen: Sie würden eine Veränderung des bestehenden„institutionellen Dreiecks“ zwischen Parlament, Kommission und Rat bewirken. Dagegen erfordert die Vereinfachung der Verträge, oder die Einbeziehung der Grundrechtscharta oder aber auch die bessere Artikulation der Aufgabenverteilung innerhalb der Union lediglich eine andere Disposition bestehender Bestimmungen in einem bestehenden Rahmen. Die laufende Regierungskonferenz und die Vorschläge der Kommission 4. Die Kommission nimmt an den Verhandlungen der Regierungskonferenz durch Präsident Prodi und Kommissar Barnier teil. Ebenso wie das Europäische Parlament hat die Kommission kein formelles Zustimmungsrecht betreffend den neuen Vertrag von Nizza, jedoch trägt sie insbesondere durch Stellungnahmen(insbesondere die Stellungnahme„Institutionelle Reform für eine erfolgreiche Erweiterung“ vom 26 Januar 2000) und Diskussionsbeiträge zu den Verhandlungen bei. Dabei kann sie ihre Rolle als„Motor der Integration“ voll wahrnehmen. 5. Oberstes Ziel einer Reform in Nizza soll die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Union, auch bei einer etwaigen Verdoppelung der Mitgliedstaaten sein. Dieses Ziel zieht sich wie ein roter Faden durch die Stellungnahmen der Kommission. 6. Dabei kommt der Abschaffung des Vetorechts in der Europäischen Union eine überragende Bedeutung zu. Diese Ansicht ist zuletzt auch auf dem Europäischen Rat in Biarritz von allen Staats- und Regierungschefs geteilt worden. In einer Union mit 25 und mehr Mitglieder wird es, jedenfalls auf Basis der bisherigen Erfahrungen, nur unter größten Schwierigkeiten möglich sein, kohärente Entscheidungen zu treffen. Erhalt des Vetos in den operativen Politiken der Union wird Stillstand und vielleicht auf Dauer auch Rückschritt bedeuten. 7. Auf fünf Politikbereiche, die heute noch im wesentlichen der Einstimmigkeit unterliegen, kommt es dabei ganz besonders an: die Gemeinsame Handelspolitik; diejenigen Bestimmungen zur Sozialpolitik, die unmittelbar den freien 29 Verkehr von Personen betreffen; diejenigen Bestimmungen der Steuerpolitik, die untrennbar mit dem freien Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen zusammenhängen, die Einwanderungs- und Asylpolitik; die Politik des wirtschaftlichen Zusammenhalts. 8. Die Kommission hatte im Januar vorgeschlagen, die verstärkte Zusammenarbeit, die heute bereits schon ansatzweise im Vertrag vorgesehen ist, einer Prüfung auf ihre Tauglichkeit hin zu unterziehen. Diesen Vorschlag haben sich die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat in Feira zu eigen gemacht. Die Vorschriften in ihrer heutigen Form sind zu starr und zu kompliziert, um ihrer Bestimmung gerecht zu werden. In einer erweiterten Union wird sich zunehmend ein Bedürfnis für einige, aber nicht immer alle Mitgliedstaaten ergeben, in einem bestimmten Bereich(z.B. das internationale Privatrecht) voranzuschreiten, ohne dafür den Gemeinschaftsrahmen verlassen zu müssen. 9. Die Frage der Größe und Zusammensetzung der Kommission stellt sich deshalb, weil bei Behaltung des heutigen Systems langfristig 35 und mehr Kommissare in der Kommission vertreten sein könnten. Dies würde wahrscheinlich erhebliche Rückwirkungen auf den kollegialen Charakter der Kommission haben. In dem durch die Verträge geschaffenen Gefüge ist die Kommission die originellste Komponente. Keine andere internationale Organisation weist eine solche Institution auf. Sie ist weder Ausdruck einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, noch Ausdruck von Wahlen. Sie wurde geschaffen, um in völliger Unabhängigkeit das europäische Interesse zu vertreten. Sie ist gegenüber dem Europäischen Parlament kollegial verantwortlich. Aufgrund dieses kollegialen Charakters und ihrer Unabhängigkeit kann die Kommission bei der Wahrnehmung ihres Initiativrechts die verschiedenen Meinungen und Positionen im Sinne der Definition eines europäischen Interesses ausgleichen. Die so zustande gekommenen Vorschläge sind der Ausgangspunkt für den gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess zwischen Parlament und Rat und dessen Vermittlung gegenüber den Bürgern. Jedwedes im Moment besprochenes Modell für die Zusammensetzung der Kommission muss sich daran messen lassen, ob es diese zwei Funktionsprinzipien(Unabhängigkeit und Kollegialität) der Kommission erhält. 10. Über die Zuteilung von Stimmen im Rat definiert jeder Mitgliedstaat seine relative Bedeutung bei der Entscheidungsfindung in der Union. Dabei wurde 30 bisher und soll auch in Zukunft sowohl auf die Bevölkerungszahl als auch auf die Mitgliedschaft als souveräner Staat in der Union abgestellt werden. Seit den aufeinanderfolgenden Erweiterungen seit 1973 kommt dem Faktor der Mitgliedschaft mehr Gewicht zu als der jeweiligen Bevölkerungszahl. Diese Tendenz würde sich durch den Beitritt der bisherigen Kandidaten noch verstärken. Aus Sicht der Kommission würden das Modell einer doppelten einfachen Mehrheit den einfachsten und zugleich interessengerechtesten Ausgleich zwischen den beiden Faktoren schaffen. Eine Entscheidung der Gemeinschaft bedürfte einer einfachen Mehrheit der Mitgliedstaaten und, zugleich, einer einfachen Mehrheit der Bevölkerung. Die Entscheidungsfindung ist einfach und transparent ohne bevölkerungsreiche oder bevölkerungsarme Mitgliedstaaten zu bevorteilen. Eine Neuverhandlung angesichts der verschiedenen zu erwartenden Beitritte erübrigt sich. Ausblick: Notwendigkeit des Erhalts der Gemeinschaftsmethode 11. Die institutionelle Reform der Europäischen Union, sei dies vor oder nach Nizza, kann ihren Ausgangspunkt beim Resultat von 50 Jahren Integration nach dem Modell der Gemeinschaftsmethode nehmen. Diese 50 Jahre stehen für eine Periode von Frieden, Wohlstand und Solidarität in Europa. Alles Erreichte, vom Binnenmarkt, die gemeinsame Währung und bisher vier Erweiterungen beruhen auf dem Zusammenspiel des institutionellen Dreiecks zwischen den gemeinsamen Institutionen Parlament, Rat und Kommission, welche hinsichtlich ihres Handelns und des Ergebnisses dieses Handelns der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs unterworfen sind. Das Erreichte beruht nicht auf einem klassischen zwischenstaatlichen Interessenausgleich. 31 Übersicht: Stimmengewichtung im Rat„vor" und"nach" Nizza“ Union mit 28 Mitgliedstaaten Deutschland Türkei Vereinigtes Königreich Frankreich Italien Spanien Polen Rumänien Niederlande Griechenland Tschech. Rep. Belgien Ungarn Portugal Schweden Bulgarien Österreich Slowakei Dänemark Finnland Irland Litauen Lettland Slowenien Estland Zypern Luxemburg Malta INSGESAMT Bevölkerung Stimmenverteilung „vor“ Nizza (Extrapolation des bisherigen Systems) Stimmenverteilung "nach" Nizza Mio. 82,038 64,385 59,247 58,966 57,612 39,394 38,667 22,489 15,760 10,533 10,290 10,213 10,092 9,980 8,854 8,230 8,082 5,393 5,313 5,160 3,744 3,701 2,439 1,978 1,446 0,752 0,429 0,377 545,564 % 15,04% 11,80% 10,86% 10,81% 10,56% 7,22% 7,09% 4,12% 2,89% 1,93% 1,89% 1,87% 1,85% 1,83% 1,62% 1,51% 1,48% 0,99% 0,97% 0,95% 0,69% 0,68% 0,45% 0,36% 0,27% 0,14% 0,08% 0,07% 100,00% Stimmen 10 10 10 10 10 8 8 6 5 5 5 5 5 5 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 144 % 6,9% 6,9% 6,9% 6,9% 6,9% 5,6% 5,6% 4,2% 4,2% 4,2% 4,2% 4,2% 4,2% 4,2% 2,8% 2,8% 2,8% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 1,4% 1,4% 1,4% Stimmen 29 (29) 29 29 29 27 27 14 13 12 12 12 12 12 10 10 10 7 7 7 7 7 4 4 4 4 4 3 100,0% 374 % 7,8% 7,8% 7,8% 7,8% 7,8% 7,2% 7,2% 3,7% 3,5% 3,2% 3,2% 3,2% 3,2% 3,2% 2,7% 2,7% 2,7% 1,9% 1,9% 1,9% 1,9% 1,9% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 0,8% 100,0% 32 Joszef Czukor Gesandter der Botschaft der Ungarischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland 3.2 Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der EU Wir Europäer haben die gemeinsame Aufgabe, ein Europa des 21. Jahrhunderts aufzubauen, um allen Herausforderungen des rasch voranschreitenden Globalisierungsprozesses gerecht zu werden und den Frieden und die Stabilität in Europa langfristig zu sichern. Die Schaffung der politischen und wirtschaftlichen Einheit, die Aufrechterhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas, setzt die Verwirklichung der Integration der mittel- und osteuropäischen Länder voraus. Wir sind uns vollkommen darüber im klaren, dass sowohl die Europäische Union, als auch die Beitrittskandidaten, die nötigen Vorbedingungen für die Erweiterung schaffen müssen. Beide Seiten müssen in einer Zeit, die für die Zukunft Europas von ausschlaggebender Bedeutung ist, beweisen, dass sie dieser Herausforderung gerecht werden können. Ungarn bereitet sich schon seit mehr als einem Jahrzehnt vor, die Voraussetzungen für den Beitritt zur EU erfüllen zu können. Infolge einer konsequenten und erfolgreichen Reform- und Europapolitik, die von den ungarischen Regierungen seit der Wende, unter Konsens aller Parlamentsparteien und bei großer Opferbereitschaft der ungarischen Bevölkerung durchgeführt wurde, steht Ungarn jetzt vor dem Tor der EU. Die Integration der Realsphäre, der ungarischen Industrie in die europäische Wirtschaft, ist praktisch verwirklicht worden. 76% des ungarischen Exports wird in die EU ausgeführt und 64% des Imports wird aus der EU eingeführt. Wir freuen uns sehr über unsere Erfolge, und konzentrieren unsere Kräfte auch weiterhin darauf, die innere Beitrittsreife für Ende 2002 zu erreichen. Die Konferenz der Regierungschefs der Europäischen Union in Nizza muss den Weg für die kommende Erweiterungsrunde frei machen. Dies ist keine Forderung der Beitrittskandidaten, sondern das ist die Erwartung, die von der EU in den Kandidatenländern erweckt worden ist. Die Fragen, die in Amster- 33 dam nicht gelöst worden sind, sowie vielleicht auch weitere Fragen, in denen die Mitgliedsländer schon kompromissbereit und entscheidungsfähig sind, müssen jetzt geregelt werden. Laut der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Helsinki muss sich auch die Union für 2003 erweiterungsfähig machen. Wir erwarten von der EU, dass sie ihren Versprechungen treu bleibt und die Aufnahme neuer Mitgliedsländer ab 01.01.2003 tatsächlich ermöglicht. Wir gehen davon aus, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis Ende dieses Jahres(2000) die Regierungskonferenz über die institutionellen Fragen erfolgreich abschließen und deren Ergebnisse bis Ende 2002 ratifizieren werden. Dadurch wird die letzte Voraussetzung vor dem Beginn der neuen Erweiterung von der Seite der Union erfüllt werden. Wir halten es für sehr wichtig, dass unsere Partner mehrmals bestätigt haben, dass keine neuen Bedingungen gestellt werden. Die innere Entwicklung der Europäischen Union wird aber natürlich nicht aufhören, die Vertiefung der Integration wird mit dieser Regierungskonferenz bestimmt kein Ende nehmen. Dies ist ein kontinuierlicher, dynamischer Prozess, in dem der nächste Schritt schon unter Mitwirkung der ersten neuen Mitgliedsstaaten, u.a. Ungarns gemacht werden wird. Wir hoffen darauf, dass bei der nächsten Regierungskonferenz über weitere Fragen der langfristigen Entwicklung der Union(Verfassungsfrage, Grundrechtscharta, Kompetenzverteilung usw.) auch wir schon mit am Tisch sitzen können. Wir sind sicher, dass Ungarn kreativ und aktiv an der weiteren Entwicklung der europäischen Integration teilnehmen wird. Unseres Erachtens können die weiteren Reformen bestimmter Unionspolitiken (Gemeinsame Agrarpolitik, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) auch parallel zum Erweiterungsprozess geregelt werden. Nach der Verwirklichung der institutionellen Reformen bleiben nur zwei Vorbedingungen für die Aufnahme neuer Mitgliedsländer übrig: der Abschluss von inneren Vorbereitungen der Kandidaten und die Beendigung der Beitrittsverhandlungen. 34 Unserer Auffassung nach sollte man in Nizza den in Helsinki eingeschlagenen Weg fortsetzen. Die Glaubwürdigkeit der in Helsinki angenommenen Strategie ist nur aufrechtzuerhalten, wenn die am besten vorbereiteten Kandidaten die reale Chance für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Jahre 2001 bekommen. Ungarn strebt eine Vollmitgliedschaft in der Union an. Wir möchten also in vollem Maße all jene Rechte wahrnehmen, die die Mitgliedschaft mit sich bringt. Wir identifizieren uns gleichzeitig auch mit allen Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben. In Nizza sollten die Mitgliedstaaten Mut aufweisen und die mit den unerlässlichen Entscheidungen einhergehende politische Verantwortung auf sich nehmen. Ohne diese Entscheidungen könnten die Glaubwürdigkeit der Zielsetzungen der Europäischen Union in Frage gestellt werden. Mit Freude nehmen wir Kenntnis davon, dass – nach den letzten Meinungsumfragen – 82% der deutschen Bürgerinnen und Bürger den Beitritt Ungarns zur EU positiv beurteilen und unterstützen. Ungarn ist das Land unter den mittelund osteuropäischen Beitrittskandidaten, das die meisten Deutschen gern als neues Mitglied der Union begrüßen würden. Diese Ergebnisse spiegeln das Vertrauen der deutschen Bevölkerung wieder, dass Ungarn als Kandidatenland nicht nur wirtschaftlich sondern auch gesellschaftlich für den EU-Beitritt reif ist. Diese Sympathie beweist auch, wie tief und lebendig die ungarischdeutschen Beziehungen sind. Unser gemeinsames Ziel ist ein Europa, dessen Staaten eng zusammenarbeiten und ihre Zukunft gemeinsam gestalten. Ein Europa, in dem die Entscheidungen nicht nur rational, sondern auch auf der Grundlage gegenseitiger Solidarität getroffen werden. 35 Norbert Glante, MdEP SPE-Fraktion im Europäischen Parlament Delegation im Gemischten parlamentarischen Ausschuss EU- Polen und EU- Slowakei 3.3 Europa braucht mehr Transparenz – mehr Mitbestimmung für Kommission, Parlament und die Bürger Europas 1 Das Europäische Parlament hat sich auf eine Obergrenze von 700 Abgeordneten auch in Zukunft, also nach dem Beitritt von 20, 25 oder 35 Mitgliedern geeinigt, um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten 2 . Es wird Gewinner und Verlierer geben, in Abhängigkeit davon, ob die Sitzverteilung proportional zur Bevölkerung erfolgt oder nicht. Bei proportionaler Verteilung würde Deutschland mehr als die derzeit 99 Abgeordneten erhalten. Folgende Aspekte sind dem Europäischen Parlament besonders wichtig: 1. Die Frage über den Sitzungsort und die Anzahl der Sitzungen. Nach derzeitigem Stand sind 12 Sitzungen in Straßburg vorgesehen. Das Europäische Parlament möchte das Recht haben, über Ort und Anzahl der Sitzungen selbst zu entscheiden. 2. Das Europäische Parlament strebt für Europawahlen ein europaweit geltendes europäisches Wahlrecht an und nicht ein nationales Wahlrecht. 3. Das Europäische Parlament benötigt ein einheitliches AbgeordnetenStatut, so wie es jetzt bereits auf den Weg gebracht worden ist. 4. Im Europäischen Parlament muss über die Parteienfinanzierung in Europa geredet werden. Der polnische Präsident Kwasniewski hat in diesem Zusammenhang einen guten Begriff geprägt, er sprach von der Reunion Europas. Die Europäische Union als Institution erweitert sich nach Osten, aber Europa steht vor einer Reunion. In diesem Zusammenhang ist die Diskussion über die Finalität Europas wichtiger denn je. 1 Zusammenfassung aus Eingangs- und Abschlussstatement 2 Der Vertrag von Amsterdam hatte eine Obergrenze von 700 Mitgliedern festgelegt; im Zuge der Verhandlungen von Nizza wurde diese Zahl aufgrund demographisch-politischer Überlegungen auf 732 erweitert. 36 Im Moment habe ich das Gefühl, dass der Rat, die Mitgliedsstaaten also, die Krise in Europa, die die damalige Kommission bewog, zurückzutreten, ausnutzen, um Kommission und Parlament zu schwächen- und damit aber auch das "institutionelle Dreieck" insgesamt schwächen. Die Rede des Privatmannes Fischer hat den Anstoß gegeben, dass die Diskussion in Gang gekommen ist. Das werte ich als positiv. Bedenken habe ich, wenn darüber geredet wird, dass sich das Europäische Parlament aus Abgeordneten der nationalen Parlamente zusammensetzen könnte. Ich befürchte auch, dass Kompetenzen aus den Mitgliedsstaaten auf die Europäische Union hinüberwachsen, sie damit der demokratischen Kontrolle des nationalen Parlaments entzogen werden, aber nicht bei einer demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlaments ankommen, sondern intergouvernemental geregelt werden. Vielleicht ist die Regierungskonferenz von Nizza die letzte dieser Art, die nach dem typischen Schema einer Regierungskonferenz abläuft. Es ist sinnvoll, in Zukunft die Weiterentwicklung der Union in einem Gremium zu diskutieren, dass sich bei der Grundrechte-Charta bewährt hat, nämlich in einem Konvent. Die beamtenmäßige Vorbereitung der Regierungskonferenz und das letztendliche Aushandeln der letzten Details durch die Regierungs- und Staatschefs ist nicht mehr der Weg in Europa, den die Bevölkerung in Zukunft akzeptieren wird. Ein entscheidender Faktor, der auf je unterschiedliche Weise für die Europäische Kommission wie für das Parlament, allemal aber für die Bürger in der Union ein Integrationshemmnis darstellt, ist die mangelnde Transparenz der Entscheidungsprozesse. Deutlich tritt dieser Zustand im Zusammenhang mit den Regierungskonferenzen auf, und wird so auch die kommende in Nizza maßgeblich bestimmen. Denn was eigentlich auf den Konferenzen beschlossen werden soll, ist zu einem ganz großen Anteil bereits im Vorfeld zementiert und erfährt auf solchen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Union lediglich seinen letzten Schliff. Die geladenen Vertreter der Kommission und des Europäischen Parlaments haben bei den Regierungskonferenzen eher die Funktion von Zaungästen. Sie erwarten eine stärkere Integration in den Entscheidungsprozess. Kamingespräche der Staats- und Regierungschefs können nicht der Entscheidungsprozess der europäischen Zukunft sein. 37 Ein weiteres Beispiel für die mangelnde Transparenz ist die Politik rund um den Agrarsektor der Europäischen Union. Zwar sind die Probleme und die Reformbedürftigkeit jedermann, bis hin zum Bürger, bekannt und warten dringend auf ihre Lösung, doch einleuchtende Lösungsansätze bleiben aus. Auch im Agrarsektor werden die Entscheidungen bis heute nicht im Europäischen Parlament getroffen, und dies ungeachtet der Tatsache, dass die volle Haushaltskontrolle durch das Parlament einem entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Lösung der Agrarproblematik gleichkäme. Im Zusammenhang mit der Frage der Transparenz sollte die Bedeutung der Bürgerebene nicht außer acht gelassen werden, wenngleich von einer europäischen Öffentlichkeit noch nicht die Rede sein kann und europaspezifische Themen nur national debattiert werden. Es muss immer berücksichtigt werden, das Europa den Zuspruch seiner Bürger braucht, wenn es sich zu„Europa“ entwickeln soll. Dass dies möglich ist, zeigt sich im Bundesland Brandenburg, wo sich die Zustimmung zur Osterweiterung der Union im Meinungsbild der Bürger mittlerweile durchgesetzt hat. Martin Kremer Planungsstab des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland 3.4. Die Dynamik des Erweiterungsprozesses erhalten und nutzen Ich möchte einleitend gerne vier allgemeine Punkte hervorheben: 1. Die Erweiterung ist – wie zu Recht immer wieder festgestellt wird – eine gewaltige Aufgabe. Die erweiterte EU wird nahezu doppelt so viele Mitglieder haben wie heute. All dies wird gewiss nicht einfach werden. Wenn wir uns aber fragen, was wir politisch wollen und sollen, muss ganz klar sein: Die Erweiterung der EU ist eine historische Notwendigkeit und ein Akt der Solidaridität mit den Beitrittsländern. Sie ist ein Gebot politischer Vernunft mit großen Vorteilen für beide Seiten. Integration ohne Erweiterung würde die Integration selbst in Frage stellen. 2. Die Erweiterung – auch hierauf wird mit gutem Grund immer wieder hingewiesen – muss gut vorbereitet werden. Die Kandidaten müssen sich mit äußersten Anstrengungen beitrittsfähig machen, die jetzige EU muss sich erwei- 38 terungsfähig machen. Der erste Schritt wurde mit der Agenda 2000 – d.h. dem Finanzrahmen für die Erweiterung – bereits getan. Der zweite Schritt in institutioneller Hinsicht muss nun bis Jahresende auf der Regierungskonferenz erfolgen. Um es vorweg zu sagen: nach dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Biaritz ist ein„ordentliches Paket“ in Nizza keine Frage des„Optimismus des Willens“ mehr, sondern eine der realen Verhandlungsmöglichkeiten. 3. In Nizza müssen wir – und dies ist sehr wichtig für den Beurteilungsmaßstab – im wesentlichen drei Fragen lösen: • Wie können wir sicherstellen, dass der Prozess der Integration in einer Union mit 27 und mehr Mitgliedern seine Dynamik behält? Diese Frage muss im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. Denn nur eine handlungsfähige Union wird die Aufgaben meistern können, die der Erweiterungsprozess stellt. Konkret geht es um die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, die Reform der verstärkten Zusammenarbeit und die Handlungsfähigkeit der Organe. • Wie können wir die Entscheidungen der EU besser demokratisch legitimieren, d.h. die Stimmwägung im Rat und die Sitzverteilung im Europäischen Parlament verbessern? Das relative Gewicht der großen Mitgliedstaaten – gemessen an ihrer Bevölkerungszahl – ist schon bei den letzten Erweiterungsrunden laufend gesunken. Wir brauchen deshalb eine Modifizierung des bisherigen Systems, das die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen besser als bisher zum Ausdruck bringt. • Wie können wir schon in Nizza die Weichen dafür stellen, dass drängende Fragen wie eine klarere Kompetenzabgrenzung und stärkere Konstitutionalisierung angepackt werden, ohne damit den Beitrittsprozess zu verlangsamen oder zu gefährden? 4. Nach Nizza müssen wir – und hier geht es wohlgemerkt nicht darum, den Grundsatz in Frage zu stellen, dass eine erweiterte EU wohl nur in einer erweiterten Union ihre dauerhafte Form finden kann – zusammen mit den zukünftigen Mitgliedern Überlegungen beginnen, wie wir Europa weiter voranbringen können. Denkbar wäre z.B., sich schon heute auf eine Konferenz im Jahr 2004, eventuell nach dem Konventsmodell, zu verständigen, um die bis dahin gewonnenen, weiteren Ergebnisse der Verfassungsdebatte in Vertragsform gießen. Mit ihrem erreichten Integrationsstand wächst die EU schon jetzt in die 39 drei klassischen Hoheitsbereiche der europäischen Nationalstaaten hinein: das Geld, die Sicherheit und die Rechte der Bürger. Bundesminister Fischer hat vor diesem Hintergrund in der Humboldt-Universität am 12. Mai dieses Jahres bereits Gedanken zur langfristigen Finalität entwickelt, andere sind ihm hierin gefolgt. Boris Lazar Berater des Chefunterhändlers für die EU Außenministerium der Tschechischen Republik 3.5 Es sind Erwartungen erweckt worden Die Frage bei der jetzigen Regierungskonferenz lautet nicht„Was wollt ihr?“, sondern„Was ist für euch noch akzeptabel?“ Eine der Künste, die sich in der Europäischen Union weit entwickelt haben, ist die Kunst des Kompromisses. Diese Kunst wird in Nizza mehr denn je gefragt sein. Denn es geht darum, Ängste zu überwinden – die der Kleinen vor den Großen, und umgekehrt. Niemand hat je genauer definiert, was eigentlich als Erfolg an dieser Konferenz zu verstehen ist, oder anders: viele Stimmen haben viele Kriterien benannt. Ich verstehe unter einem erfolgreichen Abschluss der Konferenz die tatsächliche Erweiterungsfähigkeit der Union. Für uns – und ich glaube, für alle Kandidatenländer – bedeutet„erfolgreicher“ Abschluss der Regierungskonferenz eine einzige Sache: dass die Union tatsächlich zum Ende 2002 erweiterungsfähig sein wird, wie es versprochen wurde. Das ist für uns die Kernfrage der gegenwärtigen Konferenz. Es ist klar und wir respektieren es, dass die Erweitung der Europäischen Union nicht das einzige Anliegen der EU-Staaten sein kann, aber die Beitrittskandidaten haben auch keine Forderungen gestellt, sondern von der Europäischen Union sind Erwartungen erweckt worden. Werner Weidenfeld 3 hat hier in Berlin vor knapp einem Jahr gesagt, das Hauptthema der Konferenz sei die Neuverteilung der Macht. Diesen Satz möchte ich nur erwähnen, keinesfalls kommentieren. Auf Seiten der 3 Werner Weidenfeld ist Professor für politische Wissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München und Direktor des Centrums für angewandte Politikforschung 40 Beitrittsländer herrscht jedoch Klarheit, was eine bestimmte der sogenannten „left-overs“ von Amsterdam betrifft, nämlich die der Zahl der Kommissare. Wir sind für das Prinzip„ein Land, ein Kommissar“. Es handelt sich für uns dabei nicht um irgendeine Machtfrage, sondern um eine Voraussetzung der Akzeptanz der Europäischen Union und unserer Mitgliedschaft bei unseren Bürgern. Die Frage der Arbeitsfähigkeit der Kommission kann dabei auch durch ein Rotationsmodell gelöst werden. Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen zum Schluss ein Erlebnis schildere, dass ich unlängst ausserhalb Europas hatte: Ich weilte jetzt eine kurze Zeit in Pakistan, Indien und schliesslich in den USA. Hier wurde mir auf einmal klar, was ich meine, wenn ich etwas als „europäisch“ bezeichne. Es ist unsere Lebensweise, Lebensanschauung, unsere Beziehung zu den Dingen, Menschen und Werten, die doch anders sind als woanders. Ich will keinesfalls irgendwelchen Eurozentrismus pflegen, unsere Lebensart mag nicht besser sein als dienige ausserhalb unseres Kontinents. Ich will aber diese – europäische – Lebensweise weiter pflegen, sie ist mir sehr wertvoll und sie ist für mich sozusagen die Schlüsselsache. Diese einfache Tatsache sollte der europäischen Politik nicht verloren gehen. 41 4. Zur langfristigen Aufgabenverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Erweiterung Claus-Peter Clostermeyer Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg 4.1 Keine Entscheidung ohne Parlament und Öffentlichkeit Thesen 1. Bereits heute sind die Reformnotwendigkeiten für die EU überdeutlich: Einem Übermaß an Aktivitäten auf peripheren Gebieten – zum Teil auch jenseits eigentlicher EU-Zuständigkeiten – stehen Defizite auf wichtigen Gebieten, bei denen europäisches Handeln geboten ist, gegenüber. 2. Die manifesten Probleme, zu einer konsistenten und gemeinschaftlich getragenen europäischen Politik zu gelangen, werden mit der Erweiterung zunehmen. Das Interessenspektrum wird dadurch breiter, die Entscheidungsfindung schwieriger. 3. Notwendig wird es sein, das Subsidiaritätsprinzip von einem Grundsatz für die Kompetenzausübung zu einer Richtschnur für die Kompetenzverteilung weiterzuentwickeln. Auf der Grundlage der bisherigen Verträge geht es um Aufgabenkritik ebenso wie die Definition zusätzlicher europäischer Aufgabenfelder. Ziel ist es, dadurch Effizienz und Legitimität europäischen Handelns gleichermaßen zu verbessern. 4. Notwendig ist eine Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit nach innen und nach außen durch den weitestgehenden Übergang zu Mehrheitsentscheidungen. Als Gegengewicht dazu müssen die Kompetenzen hinreichend präzise definiert werden. Es bietet sich eine Unterscheidung nach ausschließlichen, partiellen und konkurrierenden EU-Zuständigkeiten an. Im Gegenzug sollten auch die Kompetenzbereiche im EU-Vertrag definiert werden, die von den Mitgliedstaaten ausgefüllt werden müssen und in die die EU nicht eingreifen darf. Zur Sicherung dieses Gleichgewichts sollte ein Schiedsgericht, 42 das mit Richtern des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Verfassungsgerichte zu besetzen wäre, eingerichtet werden. 5. Die Erfahrungen mit der laufenden Regierungskonferenz zeigen, dass für diesen Reformprozess neue Mittel und Wege gesucht werden müssen. Notwendig ist eine breite Diskussion, bei der Parlamentarier des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente und Regierungsvertreter ihre Vorstellungen zusammen mit einer breiten Öffentlichkeit diskutieren, wie es beim Grundrechtekonvent geschehen ist. Dieser Prozess sollte möglichst bald nach Abschluss der laufenden Regierungskonferenz eröffnet werden. 6. Mit der Erweiterung nimmt die äußere Gestalt Europas Form an. Die innere Ordnung Europas, zu der auch die Kompetenzordnung in einem Verfassungsvertrag gehört, muss parallel dazu entwickelt werden. Die neuen Mitglieder, die über reiche verfassungspolitische Erfahrungen aus dem Transformationsprozess verfügen, sollten diese Entwicklung mitgestalten. Wir können hier wichtige Impulse erwarten. Nur ein gemeinsames Vorgehen wird die Grundlagen der künftigen europäischen Ordnung dauerhaft sichern. Von großem Interesse wäre es daher, bereits im Rahmen des Beitrittsprozesses Vorstellungen über die künftige europäische Ordnung zu entwickeln. Günter Gloser, MdB Europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union 4.2 Die Kompetenzabgrenzung erfordert eine gewisse Flexibilität 1. Die Globalisierung stellt Politik und Gesellschaft vor immer größere Herausforderungen. Nationalstaatliches Handeln stößt in bestimmten Politikfeldern an Grenzen. Dies erfordert europäisches Handeln – nach innen wie nach außen. 2. Die Handlungsfähigkeit europäischer Institutionen ist dringender denn je. Die Regierungskonferenz in Nizza sowie die nachfolgende müssen die notwendigen Entscheidungen treffen: 43 • wer ist für welche Aufgaben zuständig • welche Institution entscheidet 3. Der Streit um die Kompetenzabgrenzung kann nicht allein durch einen abschließend definierten Aufgabenkatalog für EU und Mitgliedstaaten gelöst werden. Erforderlich ist auch eine gewisse Flexibilität. 4. Die Zuordnung der Aufgabenverteilung und damit die Verantwortlichkeit für Entscheidungen schafft mehr Transparenz und damit mehr Akzeptanz. 5. Die unterschiedlichen Entscheidungsebenen benötigen mehr demokratische Legitimität. 6. Die Europäische Union muss sich insbesondere auf folgende Aufgaben konzentrieren: • Außen- und Sicherheitspolitik • Außenwirtschaftspolitik • Finanz- und Geldpolitik • Ausgestaltung des Binnenmarktes • Verwirklichung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 7. Die Mitgliedstaaten wirken bei der Ausgestaltung dieser Aufgaben mit. Originäre Aufgaben, soweit kein europäisches Handeln erforderlich ist, verbleiben bei den Mitgliedstaaten(wie z.B. Finanz- und Steuerpolitik, soziale Sicherungssysteme, Bildung und Kultur, Forschung). 44 Willi Rothley, MdEP Europäisches Parlament, SPE-Fraktion, Ausschuss für konstitutionelle Fragen 4.3 Wir brauchen eine pragmatische Abrundung von Kompetenzen – wir brauchen den Dialog 4 Anmerkung zur Regierungskonferenz in Nizza: 1. Das Europäische Parlament wird mit einer qualifizierten Mehrheit über die Erweiterung der EU mitentscheiden. 2. Die Regierungskonferenz in Nizza wird im Kern nicht über die Erweiterung der Europäischen Union entscheiden. Zur Aufgabenverteilung Das Postulat der Subsidiarität wird in erster Linie immer wieder von Seiten Deutschlands vorgebracht. Dies entspricht aber nicht der politischen Realität der europäischen Institutionen. Die mit dem Subsidiaritätsprinzip verbundene Frage nach der Kompetenzverteilung wird von der Kommission seit langem mehr als großzügig ausgelegt. Die Kommission maßt sich immer wieder Kompetenzen an, die durch die derzeitige Rechtslage nicht gerechtfertigt sind. Gegenüber dem Europäischen Gerichtshof(EUGH) hat sich die Kommission stets als eigentlicher Motor der europäischen Integration dargestellt, und der EUGH hat die Kommission durch eine großzügige Auslegung der Rechtsgrundlagen auch immer wieder darin bestärkt. Eine – seltene – Ausnahme war der Versuch eines Verbotes der Tabakwerbung. Hier war der EUGH der Ansicht, dass ein solches Vorhaben eindeutig nicht in den Kompetenzbereich der Kommission fällt, sondern vielmehr eine Angelegenheit der nationalen Verfassungsgerichte sei. Dieses Urteil hat nicht zuletzt das Vertrauen der Verfassungsgerichte in den EUGH gestärkt. 4 Zusammenfassung aus Eingangs- und Schlussstatement 45 Das Problem bei der Kompetenzabgrenzung besteht darin, dass alle Fragen miteinander verwoben sind. Natürlich hat die Europäische Union keine Kompetenzen bei der Gesundheitspolitik, aber bei BSE beispielsweise wird auch die Frage von Import und Export tangiert. Durch einen Kompetenzkatalog sind diese Probleme nicht zu regeln. Auf der nationalen Ebene ergeben sich weitere Probleme, wie das Beispiel des föderal strukturierten Deutschland zeigt: Die einzelnen Bundesländer fordern seit langem die Streichung des Artikels 308(alter Artikel 235). Dieser Artikel besagt, dass im Falle einer nicht ausdrücklich erteilten Ermächtigung eine Maßnahme, die dennoch für die Ziele der EU unverzichtbar ist, der Rat eine einstimmige Entscheidung zur Durchsetzung dieser Maßnahme treffen darf. Der Bundesrat ist beispielsweise durchaus für den Vorschlag der Kommission, das Gemeinschaftspatent der EU durchzusetzen. Da aber die Gesetzesgrundlage für die Schaffung des Gemeinschaftspatents fehlt, müsste der Artikel 308, der ja nach dem Willen der Länder abgeschafft werden soll, sehr wohl in Kraft bleiben. Eines der wichtigsten Binnenmarktziele wird mit diesem Verordnungsvorschlag erreicht, gestützt auf Artikel 308. Es zeigt sich also, dass es hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedsländern nicht um die Frage grundsätzlicher Kompetenz-Kompetenzen geht, sondern letztlich um eine sinnvolle, pragmatische Abrundung von Kompetenzen, die eine praktische Politik möglich machen. Was fehlt ist der Dialog. Er findet weder statt zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten noch in den Fraktionen des Europäischen Parlaments. Die Diskussion bleibt in diesem Zusammenhang offen – soll heißen: solange die eine Seite sich Kompetenzen„anmaßt“ und die andere erbittert das„Prinzip Subsidiarität“ verteidigt statt den Dialog zu suchen, wird auch eine nächste Regierungskonferenz hier zu keiner vernünftigen Lösung führen. 46 Klaus Suchanek Landesvertretung Schleswig-Holstein beim Bund, Europaabteilung 4.4 Aufgabenverteilung statt Kompetenzverteilung Ich bin dankbar, dass wir nicht über Kompetenzverteilung, sondern über Aufgabenverteilung reden. • Bei der Kompetenzverteilung geht es um Bestandsschutz. Die Diskussion erinnert mich immer daran, dass einige Leute eine Zeit lang das Schild„atomwaffenfreie Zone“ in ihren Vorgarten stellten. Zentral aber ist, dass durch diese Diskussion die Frage unterdrückt wird, ob die Kompetenz in der realen Situation noch ausgefüllt werden kann. • Aufgabenverteilung ist ein Ansatz, der sich an der Aktualität und am Handlungsbedarf orientieren und damit flexibel bleiben muss. Er ist damit der Realität näher. Richtig ist, dass eine sich erweiternde Union ihre Arbeitsfelder neu organisieren muss. Sie hätte es im übrigen schon längst machen müssen. Wir sollten dies Versäumnis nicht der Erweiterung anlasten und so tun, als ob die Erledigung dieser Aufgabe erst durch die Erweiterung ansteht. Bei expandierenden Unternehmen ist Arbeitsteilung eine Voraussetzung für ihre Existenzfähigkeit. Für eine sich erweiternde Gemeinschaft gilt dies auch. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin: für Unternehmen ist diese Erkenntnis selbstverständlich. Und damit sind wir an einem entscheidenden Punkt: Im Gegensatz zu einem Unternehmen fehlt der Union das gemeinschaftliche Ziel. Noch besser als an der laufenden Regierungskonferenz ist es nicht deutlich zu machen. Es geht um die innere Machtverteilung, nicht um die Frage, wie die anstehenden Herausforderungen effizient und effektiv bewältigt werden können. 47 Welche Aufgabenverteilung ist angesichts einer solchen Situation denkbar? Aufgabenverteilung ist, wenn man sie vom jeweils zu lösenden Problem her definiert, eine durchaus lösbar erscheinende Frage. Als allgemeine Regel kann sie jedoch nur sehr formal bestimmt werden kann. Generalisiert würde die Formel lauten: • Die Gemeinschaft definiert übergeordnete Ziele, die sich aus den Interessen der Bevölkerung und dem Bedarf an Handlungsfähigkeit auf internationaler Ebene ergeben. • Die jeweils betroffene Ebene richtet ihr Handeln an diesen Zielen aus, wobei sie die konkrete Umsetzung entsprechend den regionalen Besonderheiten organisiert, was einen Gestaltungsspielraum bedeutet. • Der Kommission steht ein Kontroll- und Sanktionsmechanismus zur Verfügung, der auf die Einhaltung der gemeinschaftlichen Vorgaben ausgerichtet ist. In einem System, das sich einer gemeinsamen Souveränitätsausübung verpflichtet fühlt, ist dies kein problematisches Modell. Am Beispiel der Strukturfonds, dem zweitgrößten Ausgabekomplex der Gemeinschaft, von dem zudem verbreitet behauptet wird, er erlaube der Kommission ein unzulässiges Hineinregieren in die Regionalpolitik bis auf die kommunale Ebene würde dies bedeuten: • Die Gemeinschaft setzt für die Verwendung der Gemeinschaftsmittel strategische Ziele fest. • Die Empfänger entscheiden vor dem Hintergrund ihrer regionalen Lage welcher Bedarf im Sinne der Ziele gegeben ist und mit welchen Maßnahmen er gedeckt werden kann. • Die Kommission hat die Möglichkeit der nachträglichen Prüfung, ob die Mittel auch im Sinne der Zielsetzung verwendet worden sind. Dabei kann sie auch, falls dies nicht geschehen ist, die Rückerstattung der Mittel einfordern. 48 Der Haken an diesem Modell ist, dass sich die einzelnen Ebenen als Teil einer Einheit begreifen müssen. Dass sie akzeptieren müssen, dass Vorteile für eine kleinere Einheit nicht immer auch einen Vorteil für das Ganze bedeuten. Es geht um Gemeinschaftskompatibilität von Verhalten, eigentlich aber um vielmehr, nämlich um europäische Verantwortungsethik. Die Gemeinschaft ist sicherlich kein perfektes System. Sie ist ein Prozess, der in Vorwegnahme, meist jedoch nur in Reaktion auf die Internationalisierung und Globalisierung stattfindet, um die Handlungsfähigkeit auf internationaler Ebene zu erhalten. Sie ist zudem ein Prozess, der gewohnte Denkschemata in Frage stellt. Die sich aus diesem Prozess für das System ergebenden Unzulänglichkeiten sind jedoch kein hinreichender Grund, es in Frage zu stellen oder grundsätzlich zu ändern. Die Forderungen nach einem Neubeginn sind nicht zu überhören. Sie reichen von der Ablehnung der sog.„Methode Monnet“ über die Tendenz zur Intergouvernementalisierung bis zur Forderung nach einer Avantgarde. Auch wenn diese Forderungen sich gemeinschaftsförderlich bemänteln lassen, der eigentliche Hintergrund ist ein anderer. Und dies auch trotz des sicherlich nicht unberechtigten Hinweises, dass sich der Integrationsprozess durch die Erweiterung nicht beschleunigen wird. Bei diesen Forderungen geht es darum: • für sich selbst Freiräume zu schaffen um wieder den Anschein von Handlungsautonomie erwecken zu können, • die eigenen Vorteile besser ausspielen zu können; nicht umsonst steht der Erhalt des Binnenmarktes außer Frage, • sich vom Joch der gemeinschaftlichen Kompromissbildung zu befreien und gegebenenfalls über zwischenstaatliche Zusammenarbeit das Heft selbst in der Hand zu behalten. Der Widerpart sind die anderen Mitgliedstaaten. Es geht um die Position innerhalb der Gemeinschaft, um interne Durchsetzung, nicht um die Frage, wie die Gemeinschaft sich insgesamt behauptet. Das Denkschema des Nationalstaates feiert – allerdings jetzt in einem geschützten Raum – fröhliche Urstände. 49 Von europäischer Verantwortungsethik ist nichts zu spüren: • trotz der Sonntagsreden vom Funktionsverlust der Nationalstaaten. • trotz der weltweiten Entwicklung von Regionalorganisationen. Und vor diesem Hintergrund nochmals die Frage: Welche Aufgabenverteilung ist denkbar? Eine sinnvolle Diskussion um Aufgabenteilung in der Gemeinschaft hat über die Orientierung am zu lösenden Problem hinaus – und das ist, was Bürgernähe eigentlich ausmacht – auch noch weitere Voraussetzungen: • Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft. Dieses Recht ist von allen Mitgliedern gemeinsam in Form von Souveränitätsteilung geschaffen worden. Gewiss, bei der Auslegung des Rechts kann es zu Streitigkeiten kommen – hierfür sind in der Regel Gerichte da. Es ist auch legitim, aufgrund sich verändernder Verhältnisse eine Rechtsfortschreibung zu fordern. Aber so lange das Recht besteht, muss es als Grundlage gemeinschaftlichen Handelns akzeptiert werden. • Die Schaffung einer gemeinsamen Souveränität ist kein selbstverständlicher und schon gar nicht ein einfacher Vorgang. Sie kann nur dann gelingen, wenn die Kompromiss- und Konsensbildung als Strukturelement der Gemeinschaft akzeptiert wird. • Grundlage für eine Gemeinschaft ist der Interessenausgleich. Der gemeinschaftskompatible Einbezug der unterschiedlichen nationalen Interessen ist unverzichtbar. Handlungsfähigkeit aber ergibt sich erst aus der Bereitschaft zu solidarischem Vorgehen. • Die Gemeinschaftsorgane befinden sich derzeit in einem bedingten Gleichgewicht. Nicht, dass es noch besser werden könnte. Wer aber das Grundprinzip des Zusammenwirkens von Gemeinschaftsorgan, Vertretung der Bevölkerung und der Staaten in Frage stellt, kann das Projekt„Europa“ gefährden. Die ständige Diskussion um die innere Ordnung der Gemeinschaft, die sich nur um die Machtfrage dreht, muss beendet werden. Auch dies ist eine der Voraussetzungen. • Die Stärke einer Gemeinschaft liegt in der Bündelung ihrer Kräfte. Korporative Verantwortung ist nicht die Summe aus Einzelverantwortung, sondern erfordert korporatives Handeln. In diesem Sinne aber ist auch die Bereitschaft zur Vernetzung als weitere Bedingung anzusehen. 50 Ich komme zurück auf meine Aussage, dass das gemeinschaftliche Ziel fehlt, dass europäische Verantwortungsethik Mangelware ist. Von europäischer Identität will ich gar nicht reden. Eine sinnvolle Aufgabenteilung innerhalb der EU ist nur dann möglich, wenn die Handlungsfähigkeit auf internationaler Ebene zum Maßstab wird und vor diesem Hintergrund die Entwicklung einer gemeinsamen Perspektive für die Zukunft der EU stattfindet. Teja Valencic, M.A. Staatsuntersekretärin im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien, Abteilung für EU 4.5 Reform durch Beachtung der bestehenden Regeln Der Vertrag von Maastricht enthält als erstes Dokument mit der Einsetzung des Ausschusses der Regionen Mechanismen für eine Beteiligung regionaler und sogar lokaler Ebenen an EU-Entscheidungsprozessen. Mit dem Prinzip der Subsidiarität begrenzte die Europäische Union die Bereiche, in denen gemeinschaftliches Handeln nötig ist. Sie definierte damit zugleich die Union als eine Gemeinschaft,„in der alle Entscheidungen so nah am Bürger wie möglich getroffen werden“. Für den weiteren Integrationsprozess ist es wichtig, dass die Kompetenzen der EU, der Mitgliedsstaaten und ihrer lokalen Einheiten klar definiert werden, um solide Fundamente für die Erweiterung und eine engere Zusammenarbeit legen zu können. Das Prinzip der Subsidiarität muss die Leitlinie für die Verteilung und Regelung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten und deren regionalen bzw. lokalen Einheiten bleiben. Im Kontext der Integration weiterer Länder muss die Europäische Union die Transparenz, Effizienz und demokratische Legitimität ihres Handelns sicherstellen. Die Reform der Institutionen ist eine Voraussetzung für die Erweiterung der EU, da deren bisherige Struktur und Arbeitsweise nicht für eine Gemeinschaft geeignet sind, die erheblich mehr Mitglieder als die jetzigen haben wird. Dieser Prozess wird auch in der Zukunft noch weiter andauern. 51 Die anstehende Erweiterung der Europäischen Union wird in ihrer Dimension historisch sein, weil sie die bislang größten räumlichen Implikationen nach sich zieht. Aus diesem Grund steht auch der Ausschuss der Regionen, als Garant der Subsidiarität, auf der Agenda der Regierungskonferenz. Hinsichtlich der regionalen Entwicklung ist das Subsidiaritätsprinzip von großer Bedeutung. Es geht hier nicht um eine Modifikation der bestehenden Verträge, sondern die Einforderung des Subsidiaritätsprinzips betrifft hier im wesentlichen die Anwendung der Regeln, die bereits jetzt gelten. Die Europäischen Verträge sind unterzeichnet und ratifiziert worden von Staaten, die Teile ihrer Souveränität aufgegeben haben zugunsten des gemeinen Wohls. Eine gemeinsame Verteidigungspolitik, gemeinsame Politiken in den Bereichen Justiz, Asyl u.a. konnten nur realisiert werden, weil die Mitgliedsstaaten, jeder für sich, entschieden haben, in diesen Bereichen auf ihre Souveränität zugunsten des Ganzen zu verzichten. In politischer Hinsicht muss Europa jedoch noch gebaut werden, und dieses Projekt kann nur auf jeweils nationaler Ebene realisiert werden. So liegt es in der Kompetenz jedes einzelnen Landes, über seine territoriale Organisation zu entscheiden, und deshalb wird auch die Entwicklung interregionaler Kooperation innerhalb Europas von den Strukturen und Institutionen abhängen, die die Staaten und die Regionen dafür entwickeln. Wenn man die regionale Vielfalt in der EU betrachtet, kann man die Befürchtungen der Öffentlichkeit verstehen, die die Politik der Gemeinschaft oft als Instrumente sieht, um ihren Lebensstil zu vereinheitlichen. Das ist aber nicht gewollt. Regionale und lokale Ebenen können mehr direkte Demokratie gewährleisten. Größere Dezentralisierung kann größere Effizienz bedeuten, weil regionale und lokale Probleme leichter gelöst werden können, wenn diejenigen auf der regionalen oder lokalen Ebene, die mit den Problemen vertraut sind, in den Entscheidungsprozess einbezogen und beteiligt werden. Die Verfassung der Republik Slowenien widmet den Rechten der Gemeinden besondere Aufmerksamkeit. Der Status der Gemeinden und ihre Rolle in der Formulierung und Implementation von regionaler Politik ist besonders geschützt. Wegen der großen Zahl von Gemeinden und ihrer relativ geringen Größe sieht die Verfassung für die regionale Ebene eine hierarchische Verwaltungsstruktur vor, die die effiziente Formulierung und Implementation nationaler Politikprogramme gewährleisten soll. Diese Verwaltungsstrukturen sind bereits nach der Standardklassifikation räumlicher Einheiten vorgenommen, die das Territorium in Einklang mit den Standards der EU organisiert. 52 Slowenien ist ein junges Land, und die regionalen Verwaltungsstrukturen befinden sich erst im Aufbau. Die Einsetzung eines Kabinetts-Ausschusses und die Einrichtung einer nationalen Agentur für Regionale Entwicklung auf staatlicher Ebene sowie weitere regionale Entwicklungsagenturen zeigen jedoch den Fortschritt, der bereits erreicht worden ist. Wir sind uns darüber im Klaren, dass der Prozess der Entwicklung regionaler Strukturen und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und die räumliche Entwicklungspolitik Zeit braucht und interne politische Debatten erfordert. Trotzdem ist Slowenien überzeugt, dass es auf einem soliden Fundament steht, auf dem es möglich sein wird, eine effiziente regionale Politik zu organisieren. Trotzdem ist Slowenien überzeugt, dass es auf einem soliden Fundament steht, auf dem es möglich sein wird, eine effiziente regionale Politik zu organisieren. Dabei wird es darauf ankommen,"Subsidiarität" nicht nur von der EU einzufordern, sondern auch nach innen zu übersetzen, und dementsprechend den Dialog mit den regionalen Akteuren zu suchen. Ohne Dialog werden die bevorstehenden Wandlungsprozesse nicht zu bewältigen sein. 53 5. Diskussion: Mehr Dialog! Das Thema„Institutionelle Reformen“ hat in der Europäischen Union eine lange Geschichte. Für den interessierten, aber nicht immer auch vollständig informierten Leser mag es deshalb hilfreich sein, einen knappen Überblick über die„Geschichte“ wenigstens der letzten Regierungskonferenz in Nizza zu geben, um die Argumente besser einordnen zu können. Mit Änderungen an den Vertragsgrundlagen sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bisher recht sparsam umgegangen;„Nizza“ ist erst die vierte in 15 Jahren, nach der Einheitlichen Europäischen Akte 1986, dem Vertrag von Maastricht 1992 und dem Vertrag von Amsterdam 1997. Jedes Mal ging es um substantielle Änderungen: neue oder mitzuverantwortende Aufgaben für die Gemeinschaft, Änderungen am Entscheidungssystem(Institutionen und Verfahren) und Regeln für das Zusammenspiel von Union und Mitgliedsländern(z.B. die Frage der Subsidiarität). Die Änderungen waren allerdings selten das Ergebnis tieferer politischer Weisheit und Einsicht, sondern sie kamen in der Regel unter erheblichem Problemdruck zustande. Die Regierungskonferenz(und der Vertrag) von Amsterdam 1997 hatte auf mehr Bürgernähe, Effizienz und vor allem die Erweiterungsfähigkeit der Union gezielt. Obwohl in Vertragsform gegossen, wurden diese Ziele allgemein als verfehlt angesehen. Die vielzitierten„left-overs“: Größe und Zusammensetzung der Kommission,„Stimmenwägung“ im Rat und Mehrheitsentscheidungen(im Rat) wurden auf kommende Regierungskonferenzen verschoben. Da 1998 jedoch die Beitrittsverhandlungen begonnen hatten, konnte eine Antwort auf diese Fragen nicht länger hinausgezögert werden. In Nizza schlug damit die„Stunde der Wahrheit“ – über die Bereitschaft der Mitgliedsländer, ihre Gemeinschaft über das Niveau eines„Staatenverbundes“ hinauszuheben. Trotz intensiver Verhandlungen, zuletzt noch auf einem„informellen“ Gipfel im Oktober 2000 in Biarritz, blieben erhebliche Differenzen bestehen. Sie dominierten diese Konferenz, und die nachgeordnete Rolle der Beitrittsländer mag man daran ersehen, dass, wenngleich im Rahmen der deutschen Delegation, Vertreter der deutschen Bundesländer teilnahmen, aber nicht die Beitrittsländer selbst. Die wichtigsten Konferenzergebnisse sind in der nachfolgenden Übersicht„Europa nach Nizza“ zusammengestellt. Sie sind geprägt von dem festen Willen der Mitglieder, den Status quo ihrer jeweiligen Verteilungspositi- 54 on, in politischer oder ökonomischer Hinsicht, wenigstens„relativ“ zu erhalten: Die Entscheidung über eine endgültige Struktur der Kommission(gefordert war eine Verkleinerung) wird nochmals auf den Zeitpunkt verschoben, an dem die Zahl von 27 Mitgliedern überschritten wird; in der Stimmengewichtung wird ein Unterschied von 20 Millionen Einwohnern nivelliert, und an eine Mehrheitsentscheidung werden so viele Bedingungen geknüpft, dass die praktisch kaum zum Tragen kommen wird. Die Reaktion auf die Ergebnisse dieser Regierungskonferenz war denn auch, bis auf die Präsidentschaft selbst, ausgesprochen kritisch. Das Europäische Parlament ließ offen, ob es den Vertrag billigen würde; die einzelnen Regierungschefs bemühten sich, ihre„Verhandlungserfolge“ zu artikulieren, und der Kommissionspräsident lobte alle Erfolge in den Randthemen, um dann mit dem Verweis auf die Herausnahme wichtiger Felder aus dem Mehrheitsentscheidungsverfahren fortzufahren:„... Dies war für mich etwas Enttäuschendes, nicht nur wegen der kurzfristigen Folgen, sondern wegen der Unaufgeschlossenheit und Verständnislosigkeit, die sich in diesen Einstellungen zeigen. Wer Europa als bloße Clearing-Stelle ansieht, die notfalls zwecks Mittelentnahme beansprucht wird und die außer Acht gelassen wird, wenn nichts mehr‘zu holen‘ ist oder wenn schon zu viel gezahlt wurde, begeht nicht nur einen Irrtum aus historischer Sicht, sondern macht sich auch eines Vergehens an den neuen Generationen schuldig. Sie haben das Recht, viel mehr von Europa zu erwarten.“(Romano Prodi am 12.12.2000 vor dem Europäischen Parlament in Straßburg) Trotz, oder besser: aufgrund der verbreiteten Kritik an den Ergebnissen hat diese Regierungskonferenz, mehr noch ihre Begleitumstände, eine sehr breit und grundsätzlich angelegte Diskussion über die„Finalität“, über die endgültige Struktur und Gestalt der Europäischen Union, in Gang gesetzt. Damit wurde noch in Nizza ein„Nach-Nizza-Prozess“ eingeläutet, dessen Thema die Entwicklung, Formulierung und Setzung einer Verfassung ist – auch wenn die Regierungen diesen Begriff(noch) scheuen – und in deren Konsequenz auch die Entwicklung eines europäischen Regierungssystems zu diskutieren sein wird. 55 Übersicht: Europa nach Nizza Beschlüsse zur Reform der Europäischen Union Stimmenwägung im Rat und die Berücksichtigung des demographischen Faktors Die„großen“ EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien behalten ihr „relatives“ Gewicht mit je 29 Stimmen. Das„mittelgroße“ Spanien erhält 27, ebenso wie das künftige Mitgliedsland Polen. Die„kleinen“ Niederlande bekommen mit 13 eine Stimme mehr als Belgien(12). Das Quorum für eine„qualifizierte Mehrheit“ liegt bei 74,6% der Stimmen und einem repräsentierten Bevölkerungsanteil von 62%. Bei einer Reihe von Entscheidungen ist jedoch nach wie vor die Zustimmung von zwei Drittel der Staaten notwendig. Größe und Zusammensetzung der Kommission Die„großen“ Länder verzichten von 2005 an auf ihren zweiten Kommissar. Jedes neue Mitglied bekommt einen Kommissarsposten zugesprochen. Wächst die Union auf über 27 Mitgliedsstaaten, wird über eine Verkleinerung entschieden. Dem Kommissionspräsidenten wird eine Richtlinien- und Organisationskompetenz zugestanden und seine Position damit gestärkt. Mehrheitsentscheidungen und Vetorecht Für 35 der 73 EU Artikel wird in Zukunft die Möglichkeit eines nationalen Vetorechts entfallen. In zentralen Bereichen allerdings bleibt es erhalten(Asyl, Steuern, Strukturfonds, Handelspolitik). Verstärkte Zusammenarbeit durch Flexibilität Das Prinzip der Flexibilität soll Staatengruppen innerhalb der EU die Möglichkeit geben, in bestimmten Politikfeldern ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Hierbei müssen mindestens 8 Staaten eine solche Zusammenarbeit anstreben und weiteren Staaten die Möglichkeit zur Mitwirkung offen halten. Eine solche Zusammenarbeit kann künftig nicht durch ein Veto(eines nicht beteiligten Landes) verhindert werden. Left-overs und Charta der Grundrechte Alle nicht geklärten Themen wie zum Beispiel die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und ihren Mitgliedländern, die Vereinfachung der EU-Verträge, die Stellung der nationalen Parlamente sowie der juristische Status der Grundrechte-Charta sollen bis zum Jahr 2004 auf einer weiteren Regierungskonferenz erörtert werden. Die Charta der Grundrechte soll in Zukunft das eigentliche Kernstück einer europäischen Verfassung bilden, in der allgemein anerkannte Rechte wie die der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und Brüderlichkeit für die EU-Ebene kodifiziert werden sollen. 56 Die bevorstehende Osterweiterung der Europäischen Union hat dem weiteren Hinausschieben unumgänglicher Reformen der EU-Institutionen ein Ende gesetzt. Die Frage nach der konkreten Beschaffenheit der Reformen ist dagegen durchaus offen, nicht zuletzt wegen der damit verknüpften und nicht nur rational zu lösenden Fragen des nationalen Selbstverständnisses und Prestiges, unterschiedlicher Verfassungstraditionen und Vorstellungen von der„Finalität“ der Union. Dies ist der gemeinsame Ausgangspunkt der Beiträge der Referenten und der Konferenzteilnehmer. Die hier folgende Zusammenfassung der Diskussion versucht, die Beiträge in Argumentationslinien zu bündeln und systematisch auf zwei Ebenen zu ordnen: der Ebene der„Architektur“ der Institutionen, und der Ebene der Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedsstaaten. 5.1 Die„Architektur“ der Institutionen 1. Der demographische Faktor: Demographie= Demokratie? Die Wiedervereinigung Deutschlands und die bevorstehende Osterweiterung der EU haben die demographischen Verhältnisse der Mitgliedsstaaten verändert. Die Einführung des„demographischen Faktors“ in die Stimmengewichtung im Rat wie im Parlament wird deshalb allgemein, aus Sicht der Kommission wie einzelner Länder, als zeitgemäß und überfällig betrachtet. Erwartungsgemäß dürfte sich jedoch ein Teil der großen EU-Staaten, wie England und Frankreich, aber auch Spanien, gegen dieses einfache Kriterium wenden, um ein damit drohendes Übergewicht der Bundesrepublik zu verhindern. Zu erwarten sei, dass man sich in Nizza auf eine, wie auch immer geartete, Zwischenlösung einigen wird, bei der die demographischen Verhältnisse zwar nicht unberücksichtigt bleiben, die aber vor allem„traditionellen“ nationalen Selbstverständnissen Rechnung tragen wird. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass sich hierin eher das Selbstverständnis der politischen Eliten spiegelt als das Demokratieverständnis der Bevölkerungen; dies gelte für die "Alt-Mitglieder" wie für die Beitrittskandidaten. 57 2. Die qualifizierte Mehrheit: Handlungsfähigkeit durch positive Koordination Dass die Beschränkung des Vetorechts und des Zwangs zur Einstimmigkeit allein keine hinreichende Verbesserung der Entscheidungsverfahren in einer erweiterten EU sein können, liegt auf der Hand. Eine„qualifizierte Mehrheit“ als Entscheidungskriterium wird allgemein als Kern institutioneller Reformen angesehen, wobei verschiedene Formen eines Quorums denkbar sind. Wichtig ist, dass die Gefahr der Erpressbarkeit(der Mehrheit durch eine Minderheit) wie der Irrationalität von Entscheidungen auf ein Minimum reduziert werden kann. Eine bessere Handlungsfähigkeit wird von einer„neuen Mechanik“ erwartet, die zum einen Mehrheitsentscheidungen möglich macht, zum anderen jedoch die Gemeinschaftsmethodik„neu belebt“. Die Gemeinschaftsmethodik lebt davon, dass die Mitgliedstaaten sich nicht als„Tarifparteien“ begreifen, sondern als Partner mit gemeinsamen Zielen. Die qualifizierte Mehrheit soll eine positive Koordination der Mitgliedsstaaten ermöglichen, die Verhinderungskoalitionen durch konstruktive Koalitionen ablöst. 3. Die Stimmengewichtung im Rat: steht der Abschied von den alten Verhaltensmustern bevor? Die Bemühungen um eine Reform dieser zentralen Institution stehen im Mittelpunkt der EU-politischen Tagesordnung. Die Neureglung der Stimmengewichtung ist für die Diskutanten die zentrale Machtfrage, die den Kern dieser Regierungskonferenz ausmachen wird. Sollte in Nizza der„demographische Faktor“ in welcher Form auch immer zum Tragen kommen – dem einfachen und transparenten Vorschlag der Kommission wurde keine allzu große Realisierungschance eingeräumt – so wird sich das bisher bekannte Verhältnis der großen EU Staaten(Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) zueinander grundsätzlich ändern. Ihre bis dahin hervorgehobene Parität wird, so der Ausblick in der Diskussion, zugunsten einer demokratischeren Regelung aufgegeben werden müssen. Überhaupt wird durch die neue Stimmgewichtung ein eher kritisches Verhältnis auch zwischen großen, mittleren und kleinen Staaten zu erwarten sein, aber auch ein kritischeres Verhältnis zur Aufgabenverteilung und den Aktivitäten der Union. Damit ist auch ein Abschied von alten Verhaltens-(und Koalitions-) Mustern zu erwarten. 58 4. Die„neue“ Kommission: eine stärkere Position für Europas Exekutive? Die Größe der EU Kommission als die eigentlich exekutive Institution sollte der Anzahl der Mitgliedsländer entsprechen; d.h.„ein Land – ein Kommissar“. Das war die klare Forderung aus den Beitrittsländern. Eine solche Konstellation verdeutlicht nicht zuletzt, dass„Europa“ aus gleichwertigen Mitgliedstaaten besteht. Die gleichmäßige Repräsentanz der Mitgliedsstaaten in der Kommission hat einen hohen Symbolwert, der von den Bürgern auch so wahrgenommen wird. Dies gilt ganz besonders für die Beitrittsländer. Die Kollegialität als Charakteristikum der Kommission wird auch in Zukunft als Garant für eine unabhängige, der Union verpflichtete Politik gesehen. Sie gilt als Eckpfeiler der Handlungsfähigkeit, auch in einer erweiterten EU. Derzeit allerdings wird das„institutionelle Dreieck“ noch recht einseitig vom Rat dominiert. In der Wahrnehmung der EU-Bevölkerung erscheint die Kommission deshalb häufig als„Urheber“(unliebsamer) Entscheidungen, wo sie in Wirklichkeit als ausführendes Organ von im Rat unter nationalen Gesichtspunkten ausgehandelten Kompromissen agiert. Um als Gegengewicht zum Rat(dessen Mitglieder sich eher nationalen Interessen verpflichtet sehen) bestehen zu können, braucht die Kommission mehr„Regierungsqualität“, d.h. sie muss aus eigenem Recht agieren können. Überlegungen, neben der Kommission„Agenturen“ oder„Beauftragte“ für verschiedene Politikfelder(z.B. Außen- und Sicherheitspolitik; s. weiter unten) einzurichten, die dem Rat zugeordnet sind, werden deshalb insbesondere aus der Sicht der Parlamentarier kritisch betrachtet. Die Gefahr einer(weiteren) Zersplitterung und Unkontrollierbarkeit von Entscheidungsprozessen wäre dann nicht mehr auszuschließen. 5. Das Europäische Parlament: auf dem Wege zu einer Parlamentarisierung der Union? Die Überlegung„Demographie gleich Demokratie“ gilt auch für das Europäische Parlament: Das Parlament muss die Bürger gleichmäßig repräsentieren, und dies auf der Grundlage eines vereinheitlichten EU-Wahlrechts sowie einer einheitlich geregelten Parteienfinanzierung(Norbert Glante, MdEP). Diese eindeutige Position wurde von Seiten der Politik, Verwaltung und Wissenschaft unterstrichen. Eine – notwendige – Stärkung der europäischen Institutionen 59 insgesamt muss auch eine Stärkung des Parlaments bedeuten, erst recht, wenn die Kommission„Regierungsqualität“ zugesprochen bekommen soll. So käme das„institutionelle Dreieck“ in ein Gleichgewicht. Damit sind dann künftig aber auch keine„Regierungskonferenzen“ des bekannten Stils mehr möglich, sondern Kommission(„Regierung“) und Parlament wären gleichberechtigte Teilnehmer. – Wie weit der Weg dahin allerdings noch ist, ist daran abzulesen, dass die Frage der Obergrenze der Abgeordnetenzahl auf der Regierungskonferenz„entschieden“ wurde, ohne das Parlament dazu anzuhören. 6. Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik/Wehrgemeinschaft: die EU als Akteur auf internationaler Bühne? Das Konzept einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, verbunden mit der Schaffung einer europäischen Armee(WEU), ist zwar älter als der Binnenmarkt, hat aber erst mit den Krisen und Konflikten im südöstlichen Europa neue Aktualität erfahren. Über die Notwendigkeit einer gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik auch jenseits des NATO-Bündnisses besteht kein Zweifel, und gerade den Beitrittsländern ist dies außerordentlich wichtig. Der Schritt zu einer tatsächlich gemeinsamen und aufeinander abgestimmten Politik bedeutet eben nicht zuletzt eine deutliche Emanzipation der EU von den USA auf diesem Feld. EU-intern ist die Bedeutung einer aktivierten WEU für die Zukunft der institutionellen Struktur der Europäischen Union noch kaum hinreichend eingeschätzt und diskutiert. 5.2 Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedsstaaten 1. Die Erwartungen der Beitrittskandidaten: Die Erweiterung darf nicht zu einem'left-over' werden Die ersten Beitrittsanträge wurden zu einer Zeit gestellt, als„die EU noch nach den alten Regeln funktionierte“. Zwar beschreiben die Beitrittsländer den Prozess der institutionellen Reformen derzeit noch höflich als interne Angelegenheit der Mitgliedsstaaten, aber die Befürchtung wächst, mit jeder Vertagung kritischer Themen wieder zu einem'left-over' zu werden und vor neue Hindernisse gestellt zu werden. Die Beitrittskandidaten- das wurde deutlich artikuliert - erwarten in erster Linie verbindliche Zusagen und die Formulierung eines 60 „Arbeitsprogramms“, das die verbliebenen Anforderungen zusammenfasst, und das von beiden Seiten abgearbeitet werden kann. Aus Sicht der Beitrittsländer darf der Beitritt die Integration nicht bremsen, sie bedeutet für sie eine "Absicherung und Legitimation des Systemwandels"(Jan Kulakowski), denn die Unterstützung für einen Beitritt zur EU sinkt dramatisch. Wichtig ist deshalb eine verstärkte Zusammenarbeit der Union mit den Beitrittskandidaten in den (Problem-)Bereichen, die sie derzeit noch nicht aus eigener Kraft lösen können(z.B. die Reorganisation der Agrarpolitik) – ohne jedoch die Kompromissfähigkeit der Kandidatenländer überzustrapazieren. 2. Nationale und gemeinschaftliche Aufgaben: Beschwörung der „Subsidiarität“ oder dynamischer politischer Prozess? Die Aufteilung bzw. die Abgrenzung zwischen nationalen und gemeinschaftlichen Aufgaben ist eines der Themen, die die europapolitische Debatte der nächsten Jahre beherrschen werden. Die Friedensformel von der„Subsidiarität“ taugt dabei allenfalls für einen Burgfrieden, der die Schärfe der Auseinandersetzungen(„Kompetenzanmaßungen“ versus„schizophrenes Verhalten“ (Willy Rothley, MdEP) und„Regionalchauvinismus“ vorübergehend abmildert, die Konflikte aber nicht löst. Feststellung und Zuordnung von Kompetenzen, darauf wurde mehrfach verwiesen, ist nie ein Prozess„sachlicher Ableitung aus Zielen und Aufgaben“, sondern immer ein eminent politischer Aushandlungsprozess. Insofern steht die Debatte um„Kompetenzen“ und„Subsidiarität“ als Chiffre für den Kampf um Besitzstände und Abgrenzung. Um welche konkreten Politikfelder es dabei geht, kann derzeit nur indirekt, aus den von der Kommission geforderten Feldern für Mehrheitsentscheidungen, gefolgert werden: Handelspolitik, Sozialpolitik, Steuerpolitik, Einwanderungs- und Asylpolitik und Kohäsionspolitik, alle mit mehr oder minder großen Einschränkungen(z.B.:„... soweit sie grenzüberschreitende Aspekte betreffen“). Die internationale Handlungsfähigkeit der Union gilt allgemein als ein Ziel; daraus wäre abzuleiten, dass die Kommission, bzw. die Union, sich auf internationale Aufgaben konzentrieren sollte. Je nach Blickwinkel ließe sich die Liste der Felder für eine„gemeinsame Politik“ also(mit jeweils guten Argumenten) nahezu beliebig erweitern oder verkürzen. Deshalb stellt sich aus parlamentarischer wie aus wissenschaftlicher Sicht die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, einen „Kompetenzkatalog“ zu fixieren, oder die Verteilung von Aufgaben besser als einen dynamischen„politischen“ Prozess zu begreifen. Der Referenzfall wäre 61 hier die Agrarpolitik, in der sich die Aufgabenstellung von der Durchsetzung einer Marktordnung(unbestritten eine gemeinsame Aufgabe) zur Entwicklung des ländlichen Raumes(nationale Aufgabe in den Mitgliedsstaaten, gemeinsame Aufgabe in den Beitrittsländern?) gewandelt hat. So positiv der Begriff „dynamischer politischer Prozess“ besetzt sein mag, er ist in seinen Konsequenzen ambivalent: zum einen würde es bedeuten, die Aufgabenverteilung zwischen Union und Nationalstaaten(und ggf. auch Regionen) breit zu diskutieren und nicht einer„Regierungskonferenz“ zu überlassen; es kann aber auch leicht dazu führen, aus mehr oder weniger edlen Gründen das Prinzip der Subsidiarität„zu Tode zu reiten“. 3. Freizügigkeit – nur für Westeuropäer? Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Referenten aus den Beitrittsländern auf einen„europafeindlichen Tatbestand“ im Umgang der Mitgliedsstaaten mit den Beitrittsländern hinweisen: die Debatte über eine„begrenzte Freizügigkeit“. Kann die Tatsache, dass die Freizügigkeit für Menschen(eine der vier Freiheiten des Binnenmarktes immerhin) bis zum heutigen Zeitpunkt, und nach den Vorstellungen einiger Mitgliedsstaaten auch noch für eine längere„Übergangsfrist“, nur in eine Richtung praktiziert wird, der geeignete Anreiz für die Bürger der Beitrittsländer sein,„Europäer“ zu werden? Was in der VorBeitritts-Phase vielleicht noch vertretbar sein mag, bedeutete danach ein ZweiKlassen-Europa. Nicht wenige sehen darin eine Überforderung der Kompromiss –(und fast schon: Leidens-) Fähigkeit(Boris Lazar) der Beitrittsländer. 4. Bürgernähe, Transparenz und Föderalismus: die Finalität der EU „Mehr Bürgernähe und Transparenz“ kann als ein Extrakt aus der Diskussion sowohl über die institutionellen Reformen wie über die Aufgabenverteilung betrachtet werden. Die Breite der„gesellschaftlichen Diskussion“ über Europa ist erschreckend gering, allerdings mit unterschiedlichen Auswirkungen: Während in den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten zwar antieuropäische Tendenzen vorhanden sind, die aber an dem Fortbestand der EU nichts ändern(und in letzter Konsequenz wahrscheinlich auch nichts ändern wollen), so können solche Erscheinungen in den Beitrittsländern, verbunden mit der sozialen Entwicklung, eine bedrohliche Gestalt annehmen. Die EU als Ganzes steht hier vor einem 62 „Populismusproblem“(Joszef Czukor): Es geht nicht nur um eine bessere„Informationspolitik“ und auch nicht nur darum, die Widersprüche in den propagierten politischen Positionen aufzulösen; es geht darum, institutionelle Strukturen und Prozesse so auszugestalten, dass eine klare Gewaltenteilung erkennbar wird, die von den Bürgern getragen und legitimiert werden kann(Günter Gloser; MdB). Insofern weisen bereits die im Vorfeld der Regierungskonferenz geführten Debatten über die Reform der Institutionen und eine europäische Verfassung über„Nizza“ hinaus. Die Art und Weise des Diskussionen der Regierungschefs noch vor Nizza hat überzeugend deutlich gemacht, dass der bisher im Rat gepflegte Intergouvernementalismus für die Lösung der anstehenden Probleme keine angemessenen Antworten mehr bereit hält. Ohne eine nachhaltige, und in ihrer Logik nachvollziehbare, strukturelle Änderung der Kräfteverhältnisse im„institutionellen Dreieck“ wird kaum ein höheres Maß an Legitimation durch die Bürger zu erzielen sein. Die Debatte um die„Finalität“ der Europäischen Union, ausgedrückt in einer Verfassung, ist damit eingeläutet – aber, so prognostiziert der Europaabgeordnete Willi Rothley, sie wird das gleiche Ende nehmen wie die bisherige Reformdiskussion, wenn sie nicht die eine zentrale Botschaft beherzigt: den Dialog mit den Bürgern zu suchen. 63 Moderatoren: Prof. Dr. Ingolf Pernice Juristische Fakultät, Direktor des Walter-Hallstein-Instituts für Verfassungsrecht, Humboldt-Universität Berlin Dr. Eberhard Rhein Direktor a.D. der Europäischen Kommission, Brüssel ReferentInnen und Teilnehmer/Innen an den Podiumsdiskussionen Ltd. MR Dr. Claus-Peter Clostermeyer Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart Joszef Czukor Gesandter der Botschaft der Ungarischer Republik in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin Norbert Glante, MdEP Europäisches Parlament, SPE-Fraktion, Delegation im Gemischten parlamentarischen Ausschuss EU – Polen und EU – Slowakei, Brüssel/Straßburg Günter Gloser, MdB Europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, Berlin Kerstin Jorna Generalsekretariat der Europäischen Kommission, Referat„Regierungskonferenz über die institutionelle Reform“, Brüssel Martin Kremer Planungsstab des Auswärtigen Amtes, Berlin 64 Jan Kulakowski Staatsminister, Chefunterhändler der Republik Polen für die EUBeitrittsverhandlungen, Warschau Boris Lazar Berater des Chefunterhändlers für die EU, Außenministerium der Tschechischen Republik, Prag Dr. Eberhard Rhein Direktor a.D. der Europäischen Kommission, Brüssel Willi Rothley, MdEP Europäisches Parlament, SPE-Fraktion, Ausschuss für konstitutionelle Fragen, Brüssel/Straßburg Klaus Suchanek Landesvertretung Schleswig-Holstein beim Bund, Europaabteilung, Berlin Teja Valencic, M.A. Staatsuntersekretärin im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien, Abteilung für EU, Ljubljana Tagungsplanung/-organisation Hannelore Hausmann Margit Durch Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Wirtschaftspolitik Bearbeiter der Dokumentation Dr. Wolfgang Potratz, unter Mitarbeit von Siamak Farhur Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen 65 Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungsund Beratungszentrum, Abt. Wirtschaftspolitik Godesberger Allee 149 D-53170 Bonn Telefax: 0228/883 299 Reihe"Wirtschaftspolitische Diskurse" Bisher erschienen Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 1 Ökologische Modernisierung der Energieversorgung der DDR Ziele, Instrumente, Kooperationsmöglichkeiten(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 2 Das neue Steuersystem für die DDR(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 3 Modernisierung der Wirtschaft in der DDR am Beispiel des alten Industrieraumes Chemnitz Erfordernisse und Möglichkeiten(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 4 Mecklenburg-Vorpommern- Wege in eine bessere wirtschaftliche Zukunft(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 5 Strukturwandel und Beschäftigungskrise in den neuen Bundesländern Wirtschaftspolitische Perspektiven nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 6 Kommunale Finanzen und kommunale Wirtschaftsförderung- Grundlagen kommunaler Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 7 Die Sanierung der Elbe als Aufgabe deutscher und europäischer Umweltpolitik Programme, Instrumente und Kooperationen im Gewässerschutz(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 8 Wohnungsnot- Eine unendliche Geschichte?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 9 Modernisierung der Telekommunikation in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 10 Die Zukunft der Landwirtschaft in Brandenburg Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 11 Die Zukunft selbst gestalten: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften in der Phase der wirtschaftlichen Neuordnung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 12 Grundlinien künftiger Tarifpolitik in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 13 Arbeitsmarktprobleme und Qualifizierungserfordernisse in den fünf neuen Bundesländern (vergriffen) 66 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 14 Zukunft des Stadtverkehrs in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 15 Wirtschaftsförderungsprogramme und-instrumente von EG, Bund, Ländern und Kommunen Umsetzung in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 16 Zwischen Müllfluten und Altlasten Probleme und Perspektiven der Abfallwirtschaft in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 17 Qualifizierungsoffensive Ost Kein Allheilmittel, aber wichtige Weichenstellung für eine neue berufliche Zukunft(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 18 Von der Kommandowirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft Transformations- und Integrationsprobleme in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 19 Chemiestandort Ostdeutschland Struktur- und industriepolitischer Handlungsbedarf zur wirtschaftlichen und ökologischen Sanierung (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 20 Tourismus an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftliche, beschäftigungspolitische und ökologische Aspekte(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 21 Wege zum Aufschwung am Arbeitsmarkt Berufliche Neuorientierung durch Weiterbildung, Umschulung und Arbeitsbeschaffung in MecklenburgVorpommern/(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 22 Investitionsförderung in Ostdeutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 23 Dezentrale Energieversorgung in Ostdeutschland- Entwicklungsstand und Perspektiven(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 24 Zwischen Markt und Sozialer Frage- Wohnen in den neuen Ländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 25 Rettungsanker Osthandel? Zur Bedeutung der osteuropäischen Exportmärkte für die Unternehmen in den neuen Bundesländern (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 26 Finanzierung der deutschen Einheit Ansätze zur Neuordnung des Finanzausgleichs und zur Verbesserung der Politik der Treuhandanstalt (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 27 Qualifizierungsangebote in Ostdeutschland Strukturen- Qualität- Bedarf- Wirksamkeit(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 28 Euroregion Neisse Grenzüberschreitende Kooperation im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländereck(vergriffen) 67 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 29 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen- Brücke zu neuen Arbeitsplätzen in Ostdeutschland?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 30 Der Wirtschaftsstandort"Neue Bundesländer"(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 31 Wismut und die Folgen des Uranbergbaus(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 32 Auswirkungen der Wiedervereinigung auf den Industriestandort Deutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 33 Chancen und Gefahren der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 34 Stadtentwicklung in den Neuen Bundesländern Entwicklungspotential, Investitionsprojekte und Flächennutzung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 35 Innovationsstandort Deutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 36 Umweltschutz als Standortfaktor(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 37 25 Jahre Stabilitätsgesetz: Überlegungen zu einer zeitgerechten Ausgestaltung der Stabilitätsund Wachstumspolitik(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 38 Kommunale Wirtschafts- und Technologieförderung in ostdeutschen Grenzregionen: das Beispiel Vorpommern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 39 Textilstandort Ostdeutschland Zukunftsperspektiven für die Textil- und Bekleidungsindustrie in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 40 Sanierung und Aufbau der ostdeutschen Industrie: Die Verantwortung der Treuhandanstalt (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 41 Chancen und Grenzen der Wohneigentumsbildung in den neuen Bundesländern Bestandspolitik und Neubauförderung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 42 Trendwende im Güterverkehr? Perspektiven für eine neue Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 43 Die Zukunft des Tourismus in Thüringen(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 44 Aktivierung und Umnutzung ehemaliger Industrie- und Gewerbeflächen(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 45 Sozialverträgliche Sanierung ostdeutscher Innenstädte Konsequenzen für die Versorgung mit Wohnraum und Gewerbeflächen(vergriffen) 68 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 46 Wohnungspolitik für Ostdeutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 47 Die Kontroverse um Maastricht: Eine neue Wirtschaftsverfassung für Europa?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 48 Die deutschen Eisenbahnen vor einem Neubeginn Gelöste Sanierungsaufgaben und notwendige Ergänzungen der Bahnstrukturreform(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 49 Zwischen kommunaler Energiewirtschaft und Braunkohlenverstromung Entwicklungslinien für die Energieversorgung in Ostdeutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 50 Was wird aus den Plattenbausiedlungen? Chancen für die Entwicklung großer Neubaugebiete in Ostdeutschland Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 51 Tourismus in ländlichen Regionen Brandenburgs Konzepte und Perspektiven zwischen regionaler Wirtschaftsentwicklung, Umwelt- und Sozialverträglichkeit(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 52 Neue und innovative Formen der Flächen- und Raumerschließung in den Städten der neuen Bundesländer Nutzungsintensivierungen auf kommunalen Flächen Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 53 Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern Potentiale, Konflikte und Modellvorhaben(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 54 Ökologistik- Güterverkehr im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 55 Technologie- und Gründerzentren in der Bundesrepublik Deutschland Eine Zwischenbilanz(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 56 Industrieforschung in den neuen Bundesländern- Perspektiven, Herausforderungen und Förderungsmöglichkeiten(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 57 Wohnungspolitische Konzepte für Ostdeutschland auf dem Prüfstand Umsetzungsstrategien und Erfahrungen vor Ort(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 58 Freie Fahrt für freie Bürger? Elemente einer rationalen Autonutzung in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 59 Mieten in Ostdeutschland Zwischen Instandsetzungsstau und Mieterinteressen Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 60 Sanierung und Rekultivierung im Lausitzer Braunkohlenrevier Ökologische Ziele und wirtschaftliche Chancen(vergriffen) 69 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 61 Strategische Wettbewerbs- und Technologiepolitik in einer globalen Marktwirtschaft Skizze für ein neues Modell Deutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 62 Eine Region im Umbruch Perspektiven für Beschäftigung, Wachstum und Strukturpolitik im Raum Stuttgart(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 63 Städtebauliche Investitionsmöglichkeiten auf ehemaligen Militärflächen in den neuen Bundesländern Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 64 Produktionsverlagerungen in mittel- und osteuropäische Staaten Chancen und Gefahren(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 65 Innovative Technologien für den ruhenden Verkehr in Stadtzentren und verdichteten Wohngebieten(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 66 Ökologische Steuerreform Konzepte, Rahmenbedingungen Konfliktfelder und Auswirkungen einer ökologischen Ausgestaltung des Steuersystems(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 67 Regionalisierung des Nahverkehrs Eine Herausforderung an Verkehrsunternehmen und Gebietskörperschaften(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 68 Langzeitarbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 69 Herausforderung Technologietransfer Schwerpunkt Neue Bundesländer(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 70 Wirtschaftliche Chance Umweltschutz(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 71 Hoffnungsträger Mittelstand Entwicklung und Perspektiven in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 72 Risikokapital für junge Technologieunternehmen- Erfahrungen und neue Möglichkeiten(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 73 Entwicklungsprobleme junger technologieorientierter Unternehmen(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 74 Wege zur Reform der Kommunalverwaltung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 75 Europäische Einheitswährung- Maastricht fehlt die ökonomische Dimension(vergriffen) 70 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 76 Konversionsmanagement- Abrüstungsfolgen und Bewältigungsstrategien(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 77 Reform der Wohneigentumsförderung Wirtschaftspolitsche Diskurse Nr. 78 Macht der Banken(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 79 Stärkung der Kernstädte- Stadtverkehr und Cityhandel-(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 80 Beschäftigungsmöglichkeiten für niedrig Qualifizierte(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 81 Neue Akzente in der Arbeitszeitdebatte(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 82 Die fahrradfreundliche Stadt: Eine lösbare Aufgabe der Kommunalpolitik(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 83 Gemeinden in der Finanzkrise Ursachen, Reformkonzepte, Konflikte(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 84 5 Jahre Tourismusentwicklung in den neuen Bundesländern(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 85 Magnetschnellbahn Transrapid: Die Fakten und ihre Bewertung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 86 Beschäftigungspolitik im internationalen Vergleich Strategien, Instrumente, Erfolge(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 87 Produktionsintegrierter Umweltschutz Wettbewerbschancen durch ökologische Umorientierung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 88 Telematik im Verkehr Probleme und Perspektiven(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 89 Keine Wende am Arbeitsmarkt in Ostdeutschland Eine Zwischenbilanz im Jahre 1996(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 90 Neue Wege im sozialen Wohnungsbau(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 91 Firmengründungen in ihrem lokalen und regionalen Umfeld(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 92 Prekäre Beschäftigungsverhältnisse- Die Bundesrepublik Deutschland auf dem Wege in die Tagelöhnergesellschaft?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 93 Arbeitsplätze, Produktivität und Einkommen Wege zu mehr Beschäftigung im deutsch-amerikanischen Vergleich(vergriffen) 71 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 94 Berlin auf dem Weg zur Metropole? Die Frage nach tragfähigen und konsistenten Zielen für die Wirtschaftspolitik Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 95 Wirtschaftlicher Strukturwandel, Globalisierung und Stadtentwicklung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 96 Innovative Kommunalverwaltung Wege zu mehr Effizienz und Bürgernähe(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 97 Zukunftsfähige Mobilität- alternative Verkehrskonzepte auf dem Prüfstand(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 98 Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 99 Aufsichtsräte und Banken Kontrolldefizite und Einflußkumulation in der deutschen Wirtschaft Vorschläge der politischen Parteien zur Unternehmensrechtsreform(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 100 Unterwegs in die digitale Arbeitswelt(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 101 Ohnmacht der Verbraucher gegenüber Banken und Versicherungen?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 102 Neufassung des Energiewirtschaftsrechts- Umweltbelange und Effizienzsteigerungen(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 103 Zukunftsverträgliche Bau- und Wohnungswirtschaft(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 104 Endogene Wirtschafts- und Entwicklungspotentiale in den Zentren und Räumen Berlins Tagungsserie: Berlin auf dem Weg zur Metropole?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 105 Großsiedlungen- Auf dem Weg zum eigenständigen Stadtteil oder zum sozialen Brennpunkt? (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 106 Brauchen wir einen neuen Generationenvertrag?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 107 Elemente für Ziele und Leitbilder der Stadtentwicklung in einer Zeit des Umbruchs(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 108 Die Zukunft der Kommunalwirtschaft(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 109 Überlagerung von Verkehrsflächen Innovatives flächensparendes Bauen im Gewerbe-, Verwaltungs- und Freizeitbereich(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 110 Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten in den neuen Bundesländern(vergriffen) 72 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 111 Zukunftsperspektiven der deutschen Bauwirtschaft Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 112 Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung- die Europäische Union und Mittel- und Osteuropa Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 113 Erfolgreiche Unternehmensstrategien Chancen am Standort Deutschland nutzen statt Arbeitsplatzabbau und Produktionsverlagerung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 114 Von peripheren Großsiedlungen zu urbanen Stadtteilzentren in Berlin(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 115 Kostensenkung- eine Strategie für mehr Wohlstand und Beschäftigung?(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 116 Abfallmanagement im Rahmen der Kreislaufwirtschaft(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 117 Innovations- und Gründungspotentiale in Ostdeutschland Endogene Faktoren wirtschaftlicher Entwicklung Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 118 Löhne und Arbeitslosigkeit Warum die gängigen Rezepte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht greifen(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 119 Ein Ordnungsrahmen für die Weltwirtschaft: nötig und möglich(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 120 Existenzgründungen nach dem Hochschulabschluß(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 121 Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantien für Jugendliche(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 122 Neue Wege in der kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderung(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 123 Auf dem Weg zur Teilhabergesellschaft? Investivlöhne, Gewinn- und Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmer in Westeuropa und den USA - eine vergleichende Bestandsaufnahme(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 124 Das Leitbild der multizentrischen Stadt(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 125 Lohnstruktur und Beschäftigung Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 126 Entwicklungspotentiale in Stadtteilen und Stadtteilzentren(vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 127 Ökologische Besteuerung im internationalen Vergleich Wie weit sind andere Industrienationen?(vergriffen) 73 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 128 Die neue Insolvenzordnung Mehr Sanierungen statt Zerschlagungen von Betrieben? Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 129 Deutsch-Amerikanischer Transatlantischer Dialog: Die Zukunft der Arbeitsgesellschaft (nur im Internet unter: www.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00715toc.htm) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 130 Strukturwandel, Tertiärisierung, Entwicklungspotentiale und Strukturpolitik Regionen im Vergleich: Ruhrgebiet- Pittsburgh- Luxemburg- Lille Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 131 Ökonomische Konsequenzen einer EU-Osterweiterung Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 132 Höhere Arbeitsmarktflexibilität oder flexiblere Wirtschaftspolitik? Zu den Ursachen der unterschiedlichen Beschäftigungsentwicklung in den USA und in Deutschland Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 133 Nachhaltige Mobilität im Spannungsfeld ökonomischer, ökologischer und sozialer Anforderungen Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 134 Strategien für mehr Beschäftigung Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 135 Reform der Bundesverkehrswegeplanung- Wäre weniger mehr? Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 136 Deutsch-Amerikanischer Transatlantischer Dialog: Zukunft der Arbeitsgesellschaft- Zukunft der Sozialpolitik Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 137 Lebenswerte Städte Städtebauliche Strategien für das 21. Jahrhundert Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 138 Europäische Strukturfonds und Beschäftigung Ideenwettbewerb für innovative Strategien zur Regionalentwicklung Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 139 Transatlantischer Dialog: Ausbau der Forschungskooperation zwischen Deutschland/Europa und den USA Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 140 Zukunft der deutschen Verkehrsflughäfen im Spannungsfeld von Verkehrswachstum, Kapazitätsengpässen und Umweltbelastungen Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 141 Theoretische Grundlagen der Städtebau- und Stadtentwicklungspolitik Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 142 Die EU-Osterweiterung als Herausforderung: Zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union