B RENNPUNKT IRAK Simon Chesterman und Sebastian Graf von Einsiedel Allianzen, Interessenskoalitionen und Prozesse zur Beschlussfassung im Sicherheitsrat Im folgenden wird die politische und rechtliche Rolle des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der anhaltenden Irak-Krise untersucht. Ein Schwerpunkt begründet dabei die Annahme der Resolution 1441 (2002), in der dem Irak vom Sicherheitsrat eine„letzte Chance“ eingeräumt wird„seinen Abrüstungsverpflichtungen nachzukommen“. 1 Dieser Text wurde am 10. Dezember 2002 fertiggestellt, drei Tage nachdem der Irak dem Rat eine 12.000 Seiten umfassende Erklärung seiner Massenvernichtungswaffenprogramme übergeben hatte. Dabei werden vier Schlüsselfragen zur Beteiligung des Sicherheitsrates gestellt: • Welche Interessensgruppen bildeten sich, auf welchen Gebieten wurden Kompromisse geschlossen, welche gegnerischen Einflüsse gab es und welche Koalitionen entstanden während der Verhandlungen zur Irak-Resolution sowohl unter den permanenten Mitgliedern als auch im gesamten Sicherheitsrat? • Wie ließen sich die verschiedenen Interessen in die Resolution 1441(2002) einbringen? • In welcher Form wird der Sicherheitsrat als nächstes an der Irak-Krise beteiligt sein? Wird eine weitere Resolution notwendig, bevor es zum Einsatz militärischer Mittel im Irak kommt? • Welche allgemeinen Schlüsse kann man aus dem Beschlussfassungsprozess ziehen? Zunächst werden Hintergründe zur Beteiligung des Sicherheitsrates zusammengefasst und danach die einzelnen Fragen beantwortet. Wo weitere Veröffentlichungen vorlagen, die zur Unterstützung der Aussagen im Text beitragen konnten, sind diese in den Endnoten angeführt. Allerdings begründet sich ein großer Teil auf vertrauliche Gespräche, die nicht in den Anmerkungen vorkommen. Die Maßnahmen der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Brennpunkt IRAK werden vom Referat Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika koordiniert. Informationen zum Thema finden Sie unter www.fes.de/brennpunkt. Einführung: Der Irak und der Sicherheitsrat, 1990-2001 Ende Oktober 1990 hatte der Irak Kuwait seit mehr als zwei Monaten besetzt, und es zeichnete sich ein Konsens zwischen den USA und der Sowjetunion darüber ab, dass ein Einsatz militärischer Gewalt durch den Sicherheitsrat genehmigt werden sollte. Im Verlauf der Verhandlungen wurde ein hoher Beamter des amerikanischen Außenministeriums zitiert:„Rechtlich gesehen stehen wir und andere auf dem Standpunkt, dass Artikel 51 eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage für weitere Maßnahmen ist.“ Eine Resolution des Sicherheitsrates, die eine bestimmte militärische Aktion autorisieren würde, würde jedoch „eine noch stärkere politische Grundlage bieten“. Über den Einsatz einer unabhängigen UN-Truppe gab es nur sehr wenige ernsthafte Diskussionen, vielmehr wurde einer Koalitionstruppe unter einer Art„UNSchirmherrschaft“ der Vorzug gegeben. Während eines Besuchs in Moskau am 8. November 1990 sprach sich US-Außenminister James Baker für solch eine Resolution aus. Präsident Michail Gorbatschow schlug vor, dass der Sicherheitsrat zwei Resolutionen verabschieden sollte: eine erste, verabschiedet Ende November, würde den Einsatz von Truppen nach einer sechswöchigen Gnadenfrist autorisieren, eine zweite den eigentlichen Vorstoß. Baker schlug eine einzige Resolution vor, mit einer Gnadenfrist bis zur Umsetzung. Beim Treffen mit dem sowjetischen Außenminister Eduard Schewardnadse in Paris am 18. November glaubten die USA fest daran, die Zustimmung für die Resolution zu bekommen, doch die Sowjetunion erhob Einspruch. Neben anderen Einwänden bestand Schewardnadse darauf, das Wort „force“(„militärische Gewalt“) nicht zu gebrauchen. Baker machte fünf verschiedene Alternativvorschläge, und am Ende einigte man sich auf die Wendung„alle notwendigen Maßnahmen“. 2 Am 29. November 1990 wurde die Resolution 678(1990) mit zwölf Ja-Stimmen, zwei NeinStimmen(Kuba und Jemen) und einer Enthaltung(China) angenommen. Im operativen Teil der Resolution bevollmächtigt der Sicherheitsrat„seine Mitgliedsstaaten, die mit der Regierung von Kuwait zusammenarbeiten, alle notwendigen Mittel einzusetzen, um die Resolution 660(1990) und alle relevanten darauffolgenden Resolutionen umzusetzen und zu verwirklichen, um den Frieden und die internationale 3 Sicherheit in der Region wiederherzustellen“. Auf das bemerkenswerte Ausmaß der Resolution wurde während der Debatte kaum eingegangen. Kuba und der Irak bezeichneten sie als illegal, weil nicht auf die relevanten Artikel in Kapitel VII Bezug genommen wurde 4 ; nur der Jemen brachte seine Besorgnis zum Ausdruck hinsichtlich eines möglichen Ausmaßes der Formulierung„um den Frieden und die internationale Sicherheit in der Region wiederherzustellen“. 5 Resolution 678(1990) war ausschlaggebend für die meisten militärischen Einsätze in den 1990er Jahren; sie war abhängig von der Bereitschaft einiger Staaten, eine militärische Operation durchzuführen (und zu finanzieren), verlieh diesen Staaten weitreichende Entscheidungsfreiheit, wann und wie die aufgeführten Ziele erreicht würden, und begrenzte die Beteiligung des Rates auf die vage Bitte,„den Sicherheitsrat regelmäßig zu informieren“ 6 . Ferner fehlte ein Zeitpunkt, an dem das Mandat auslaufen sollte. Nach einem schnellen Sieg über den Irak im Jahre 1991 waren die innenpolitischen Unruhen nicht stark genug, Saddam Hussein zu stürzen, was dazu führte, dass die Koalitionstruppen Schutzmaßnahmen zur Unterstützung der kurdischen Bevölkerung im Irak sowie zur Eindämmung der militärischen Fähigkeiten des Iraks ergriffen. Am 10. April 1991 forderten die USA den Irak auf, sämtliche militärischen Aktivitäten nördlich des 36. Breitengrads einzustellen, um den Hilfslieferungen ungehinderten Zugang zu gewähren und Angriffe auf kurdische Flüchtlinge zu verhindern. 7 Die Wahl dieses Breitengrades schloss das erdölproduzierende Gebiet um Kirkuk aus(die Stadt wird von kurdischen Separatisten reklamiert) – vermutlich, um die Kurden nicht zu einer Abspaltung vom Irak zu ermutigen. 8 Die USA, Großbritannien und Frankreich kontrollierten weiterhin die Flugverbotszone. Am 26. August 1992 wiesen sie eine zweite Flugverbotszone im südlichen Irak unterhalb des 32. Breitengrads aus. Dies 2 geschah angeblich zum Schutz der Schiite n. Die Maßnahme bezog ihre Legitimität aus der Resolution 688 (1991); allerdings wird in dieser Resolution der südliche Irak nicht erwähnt, und von vierzehn Resolutionen zum Irak war diese die einzige, die nicht in Anwendung von Kapitel VII der Charta handelte. 9 Diese zweite Flugverbotszone wurde dann im September 1996 bis zum 33. Breitengrad ausgeweitet. Das veranlasste Frankreich dazu, sich zunächst zu weigern, entlang der ausgedehnten Zone zu patrouillieren, und sich etwas später ganz von der Patrouille zurückzuziehen. 10 Die Flugverbotszonen blieben das ganz Jahrzehnt lang kontrovers, wurden aber nicht direkt vom Sicherheitsrat in Frage gestellt. Um dem Irak Einhalt zu gebieten, wurde zusätzlich zu den Flugverbotszonen, im August 1990, vier Tage nach dem irakischen Einmarsch in Kuwait, ein weltweites Handelsembargo gegen den Irak eingeführt. 11 Der Waffenstillstand, festgelegt in Resolution 687(1991), verlangte auch die Zerstörung aller Massenvernichtungswaffen des Iraks, ferner die Entfernung aller ballistischer Raketen mit einer Reichweite von über 150 km sowie die Entsendung von Inspektoren einer Sonderkommission(UNSCOM) und der Internationalen Atomenergie-Organisation(IAEO), um die Einhaltung der Vereinbarungen vor Ort zu kontrollieren. In den darauff olgenden Jahren wurde der zunächst gefundene Konsens dadurch gebrochen, dass sowohl die auferlegten Sanktionen als auch die vereinbarten Inspektionen nicht eingehalten wurden. Ernsthafte Spannungen zwischen den fünf ständigen Mitgliedern(P5) des Sicherheitsrats wurden 1994 erkennbar, als Russland und Frankreich sich für einen Fahrplan zur Aufhebung der Sanktionen aussprachen. 12 Man interpretierte dies als ersten Schritt von Russland und Frankreich, später auch China, gemeinsam die auferlegten Handelssanktionen zu umgehen. Frankreich ging 1999 sogar so weit, sich den Vereinbarungen des Sicherheitsrates offen zu widersetzen, indem es das Verbot von internationalen Flügen nach Bagdad missachtete. 13 Die Haltung der französischen und russischen Regierung wurde mit den humanitären Auswirkungen der Sanktionen im Irak erklärt. Auch waren ganz einfach Geschäftsinteressen mit im Spiel. Im Rahmen des„Oil for Food“-Programms der Vereinten Nationen wurden Aufträge in Höhe von insgesamt 18,29 Mrd. US-Dollar genehmigt. Davon konnten sich Firmen aus Frankreich, China und Russland zwischen 1997 bis 2001 ein Auftragsvolumen von 5,48 Mrd. USDollar sichern – und ohne Sanktionen war es einfacher an diese Summe heranzukommen. 14 Eine zweite Entwicklung, die den internationalen Konsens unterminierte, bezog sich auf die sinkende Beliebtheit der aggressiven Taktik der UNSCOM, sowie auf Berichte, dass Verbindungen mit dem US-Geheimdienst ihre Unabhängigkeit kompromittieren würden. Diese Auseinandersetzung fand schließlich ihren Höhepunkt in der Operation„Desert Fox”, im Dezember 1998, als US-amerikanische und britische Truppen gemeinsam einen verheerenden Bombenangriff gegen angebliche Waffenarsenale des Irak flogen. Darauf folgte der Rückzug der UNSCOM aus dem Irak sowie die Aufkündigung der Kooperationsbereitschaft der irakischen Regierung. Der Bombenangriff, der ohne eindeutige Zustimmung der UN erfolgte, versetzte der Golfkriegs-Koalition und der gemeinsamen Linie innerhalb des Sicherheitsrates einen letzten Stoß. Der offene Bruch innerhalb des Sicherheitsrats zum Thema Irak blieb bestehen bis zum 11. September 2001, als die Anschläge auf New York und Washington D.C. die Problematik wieder in den Mittelpunkt des Weltinteresses rückten. Die veränderte Haltung des Rates gegenüber dem Irak kann bei drei verschiedenen Akteuren beobachtet werden: bei den USA selbst, bei der Gruppe der fünf ständigen Mitglieder und bei den nicht-ständigen Mitgliedern. Im folgenden werden diese näher betrachtet, bevor die Resolution 1441(2002) selbst und die zukünftige Rolle des Rats berücksichtigt werden. 1 Das„eine ständige Mitglied“ Eine Gruppe einflussreicher„Falken” innerhalb und außerhalb der Regierung Bush, angeführt von Vize3 Präsident Dick Cheney, Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, dem Stellvertretenden Verteidigungsminister Paul Wolfowitz und Richard Perle, Leiter des„Defence Policy Board“ stellte bereits wenige Tage nach den Anschlägen vom 11. September Überlegungen zu einem Regimewechsel im Irak an. Ermutigt durch den raschen militärischen Sieg über die Taliban in Afghanistan, versuchten die Falken, die amerikanische Regierung für eine unilaterale Militäraktion gegen den Irak zu gewinnen. Schon bald spaltete sich jedoch die Regierung Bush, und es entstand ein Lager der Verfechter einer eher multilateralen Vorgehensweise um Außenminister Colin Powell und Vize-Außenminister Richard Armitage. Sie vertraten eindeutig den Standpunkt, dass der Sicherheitsrat einbezogen werden sollte. Nach monatelangen Debatten innerhalb der Regierung setzten sich schließlich die Argumente des„PowellLagers” durch, und US-Präsident Bush hielt am 12 September 2002 eine Rede vor der UNGeneralversammlung, in der er die Bereitschaft der USA erklärte,„zur Bewältigung der gemeinsamen Aufgaben mit dem UN-Sicherheitsrat zusammenzuarbeiten“. 15 Warum entschieden sich die Vereinigten Staaten, hin und wieder bezeichnet als„das eine ständige Mitglied“(„permanent one“, P1) des Rates, den Sicherheitsrat einzubeziehen? Zwei Erklärungen ergeben sich von selbst. Die erste, weitestgehend akzeptierte Erklärung ist, dass die USA eingesehen haben, dass ihre Verbündeten in Europa und im Nahen Osten einer Aktion gegen den Irak aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gern ohne den Segen der Vereinten Nationen zustimmen würden. Politisch und wirtschaftlich ist diese Unterstützung von größerer Bedeutung als aus militärischer Sicht. Mehr als eine Art symbolische Zusammenarbeit werden die USA im Falle einer Auseinandersetzung vermutlich nicht suchen, aber gewährte Unterstützung würde sie in die Lage versetzen, einen großen Teil der durch einen Konflikt entstehenden Kosten auf die Verbündeten zu verteilen(wie im Golfkrieg 1991 geschehen). Hierdurch würde das a fortiori- Prinzip auf Wiederaufbauarbeiten angewendet. Eine zweite Erklärung, die stärker in der Situation innerhalb der USA begründet liegt, steht im Zusammenhang mit internationaler politischer Unterstützung. Sämtliche Meinungsumfragen kommen zu dem Ergebnis, dass die große Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung eine multilaterale Vorgehensweise befürwortet. Dennoch gehen die Meinungen innerhalb der US-Regierung deutlich darüber auseinander, ob es sich lohnt, das komplizierte Verfahren bis zur Genehmigung durch den Sicherheitsrat auf sich zu nehmen. Anscheinend konnte Colin Powell seine Kollegen Ende August 2002 davon überzeugen, dass es nicht viel zu verlieren gab, wenn man den Sicherheitsrat einschalten würde. Vielmehr würde der Druck auf den Irak erhöht, und die USA müssten nicht unbedingt das lästige Verfahren einhalten. In den Folgemonaten wurde klar, dass die USA den Rat zumindest teilweise für ihre eigenen Verhandlungen nutzten. 2 Die fünf ständigen Mitglieder Ungeachtet der Motive der amerikanischen Regierung rückte die Entscheidung der USA, den Rat in New York einzuschalten, diesen in den Mittelpunkt der Irak-Diskussion. Obwohl die irakische Regierung nur wenige Tage nach der Rede von Präsident Bush vor der Generalversammlung die Rückkehr der Waffeninspektoren in ihr Land bedingungslos akzeptierte, bestanden die Vereinigten Staaten und Großbritannien auf eine neue Resolution. Diese sollte die Grundlage für ein verstärktes Inspektionsregime bilden. Verhandlungen über eine solche Resolution wurden anfangs außerhalb der Ratsgebäude und ausschließlich unter den P5 geführt. Viele der zehn nicht-ständigen oder gewählten Mitglieder(„E10“) bekamen die ersten konkurrierenden Entwürfe, die unter den P5 ab dem 25. September 2002 zirkulierten, offiziell niemals zu Gesicht. Spaltete Ende der 1990er Jahre ein Keil die P5 in der Irak-Frage, so tat sich nun eine trennende Linie zwischen den USA und Großbritannien auf der einen und Frankreich und Russland auf der anderen Seite auf, wobei China sich nicht beteiligte. Die USA suchten den Konsens mit den P5, bevor der Entwurf einem größeren Kreis des Rates 4 vorgelegt werden sollte. Sie traten energisch für einen verstärkten Entwurf ein, mit erzwungenen Waffeninspektionen und einer automatischen Genehmigung für den Einsatz von Gewalt, wenn der Irak die Vereinbarungen nicht einhält. Großbritannien sagte den USA seine volle – manche würden sagen blinde – Unterstützung zu. Sie überließen ihren amerikanischen Kollegen die Verhandlungsführung und konzentrierten sich derweil darauf, den gemeinsamen Standpunkt vor der Öffentlichkeit zu verteidigen und die ausgeschlossenen E10 zu beschwichtigen. Der britische Premierminister und sein Außenminister griffen an einigen Schlüsselstellen ein, um eine Brücke mit Frankreich und Russland zu schlagen. Der Entwurf der Resolution vom 2. Oktober 2002 sah vor, dass im Falle weiterer Verstöße gegen die Verpflichtungen die Mitgliedsstaaten ermächtigt sind„alle erforderlichen Mittel einzusetzen,(...) um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen“. 16 Frankreich(unterstützt von Russland, China, Mexiko, Mauritius, Irland, Kamerun, Syrien und Guinea) argumentierte zunächst, dass die Überwachungs-, Verifikations- und Inspektionskommission der Vereinten Nationen(UNMOVIC), die die Sonderkommission der Vereinten Nationen(UNSCOM) ersetzt hatte, auf der Grundlage früherer Resolutionen zurückkehren könnte. Der 3. Oktober 2002 war entscheidend dafür, dass die Opposition gegen eine neue Resolution im Rat verstummte, als der Chef der UN-Waffeninspektoren, Hans Blix, feststellte, dass ein neues und stärkeres Mandat in der Tat seine Arbeit erleichtern würde. Motiviert vom Wunsch, dass die Rolle des Rates gemäß der Charta aufrechterhalten bliebe und damit Frankreich auch weiterhin bei Fragen über Krieg und Frieden beteiligt würde, lenkte die französische Regierung schließlich ein, um anschließend die diplomatische Gegenoffensive bei der Überarbeitung des amerikanischen Resolutionsentwurfs anzuführen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Streichung der automatischen Kriegsauslöser. Zwar bereitete Frankreich einen alternativen Entwurf vor, sah aber davon ab, diesen auf den Tisch zu legen. Der amerikanische Botschafter John Negroponte hatte seinem französischen Amtskollegen Jean David Levitte deutlich gemacht, dass dies als„Kriegserklärung“ interpretiert würde. Der größte Unterschied waren die Auslassung von Formulierungen wie„alle erforderlichen Mittel“; statt dessen sollte es einen Prozess mit zwei Resolutionen geben. Einige Diplomaten und Analysten meinen, dass Frankreich seine Karten gut ausgespielt habe. Einerseits haben sie den USA wichtige Konzessionen abverlangen können, andererseits haben sie gleichzeitig dafür gesorgt, dass die amerikanische Regierung ehrlich verhandelt hat. Ein dem Rat nahe stehender Diplomat wies darauf hin, dass französische Diplomaten ihren amerikanischen Kollegen ganz zu Beginn des Verhandlungsprozesses die Information zugespielt hatten, dass, was auch immer geschehen mag, sie nicht von ihrem Vetorecht Gebrauch machen würden, wenn die USA schließlich eine Resolution einbringen würden. Diese Strategie könnte die Sorge der USA gemildert haben, zwar bedeutende Konzessionen im Verlauf der Verhandlungen zu machen, am Ende aber nicht mit einer Zustimmung belohnt zu werden. Das letzte Mal machte Frankreich während der Suez-Krise 1956 von seinem Vetorecht Gebrauch. Die US-amerikanischen Diplomaten werden sich sehr gut an die Ratsverhandlungen erinnert haben, die zu Resolution 1284(1999) geführt hatte, in der das Sanktionsregime gegen den Irak neu bestimmt wurde. Frankreich hatte sich damals, nachdem es den USA eine Reihe von Konzessionen abverlangt hatte, am Ende der Stimme enthalten und damit die Legitimität des Sanktionsregimes weiter abgeschwächt. 17 Welche Zugeständnisse Frankreich auch immer hinter den Kulissen gemacht haben mag, in de r Öffentlichkeit betonten die französischen Führungskreise stets, dass Frankreich keiner Resolution zugestimmt hätte, hätte diese nicht minimale Forderungen der französischen Seite enthalten. Zwar haben französische Diplomaten in New York nicht direkt mit einem Veto gedroht, aber an einem Punkt doch behauptet, sie hätten die sieben nötigen Stimmen für die Blockade einer Resolution zusammen. Dabei zählten sie vermutlich auf die Unterstützung von Russland, China, Syrien, Kamerun, Guinea und eventuell Mauritius. 18 Andere Diplomaten wiederum bezweifelten, dass es bei einer Abstimmung wirklich dazu gekommen wäre. Tatsächlich stand Frankreich bereit, einen„diplomatischen Sieg” über den Rat auszurufen. Letztendlich aber machte die französische Regierung den USA wichtige Zugeständnisse, denn 5 sie schafften es nicht, einen Zwei-Resolutionen-Prozess explizit festzuschreiben. Russland unterstützte Frankreich als harten Gegner des amerikanisch/britischen Entwurfs. Die russische Regierung zögerte, den USA einen Blankosche ck zur Kriegsführung auszustellen und schien sehr bemüht, von den USA die Zusicherung zu bekommen, dass der Irak Kredite aus der Sowjetzeit in Höhe von 8 Mrd. US-Dollar zurückzahlen würde. Wahrscheinlich hat man den russischen Erdölunternehmen, an denen die Regierung einen erheblichen finanziellen Anteil hat, zugesichert, dass ihre Belange in den Verhandlungen über die Irak-Resolution prioritär behandelt würden. 19 Russland befand sich in einem größeren Dilemma als Frankreich, wodurch der Widerspruch zwischen seiner Position im Sicherheitsrat und seiner eigentlichen militärischen und wirtschaftlichen Macht deutlich wurde. Das Szenario glich in etwa dem der NATO-Intervention im Kosovo: Moskau konnte entweder einem Angriff auf den Irak unter amerikanischer Führung zustimmen oder eine Aktion ablehnen, die ohnehin durchgeführt würde. Präsident Bush nutzte diese unglückliche Position mehrfach aus und betonte, dass der Rat die Wahl hätte entweder von Bedeutung zu sein(d. h. mit der US-amerikanischen Außenpolitik verbündet) oder eben bedeutungslos. 20 Der eine Vorteil für Russland war eine Form von Zusicherung, dass die USA das Thema Tschetschenien erst einmal hinten anstellen würden. China stand interessanterweise die meiste Zeit am Rande und machte sehr früh deutlic h, dass es einer stärkeren UN-Resolution gegen den Irak nicht im Wege stand, wünschte aber ein einheitliches Vorgehen und stimmte daher für die Resolution 1441(2002). Die versöhnliche Position Chinas lässt sich teilweise mit den verbesserten Beziehungen zu den USA im letzten Jahr erklären. In den letzten Monaten wurden sogar wieder hochrangige Kontakte auf militärischer Ebene vorbereitet, die nach der Affäre mit dem Spionageflugzeug, kurz nach der Amtsübernahme von Präsident Bush, eingefroren worden 21 war. Nach einem sechswöchigen Gezerre und ohne vorherigen Konsens unter den P5 übergaben die USA am 25. Oktober 2002 dem gesamten Rat den Resolutionsentwurf. 22 Dies verlagerte den Druck auf die E10 in New York, die von nun an auch im Mittelpunkt des Interesses standen. 3 Einbeziehen der gewählten Zehn Die nicht-ständigen Mitglieder des Rats wurden vor vollendeter Tatsachen gestellt. Um die Spannungen über diese unausgesprochene Billigung eines Zwei-Klassen-Systems innerhalb des Rats zu mildern – eine Aufteilung, die wieder bestätigt wurde, als der Irak seine Erklärung zum irakischen Waffenprogramm als erstes den P5 übergeben hatte 23 – traf sich Colin Powell mit einer Reihe von Botschaftern des Sicherheitsrates. Diese Form der bilateralen Treffen zwischen einem Vertreter der P5 und einem der E10 wurde auch vom britischen Botschafter Sir Jeremy Greenstock verfolgt. Durch die Einbeziehung der britischen Regierung in diese Maßnahme wurden allerdings manchmal unterschiedliche Informationen weitergegeben. Beispielsweise soll Greenstock gesagt haben, dass das Thema Regimewechsel bis zum Scheitern der Waffeninspektionen auf Eis läge. Als die US-amerikanische Regierung ihren Unmut über diese Bemerkung kundtat, kamen unter den Mitgliedern der E10 Zweifel auf, ob sie mit der richtigen Person verhandelten. Die nicht-ständigen Mitglieder sind den P5 zwar zahlenmäßig überlegen, aber ihre Stärke wird durch geteilte Ränge im eigenen Lager abgeschwächt. Bulgarien, Kamerun, Kolumbien, Guinea, Norwegen und Singapur wähnte man schon früh sicher im amerikanischen Lager. Übrig blieben Mexiko, Mauritius und Irland(gelegentlich auch als die„drei Musketiere” bezeichnet) als potenziell unsichere Stimmen. Syrien, so vermutete man, würde mit„nein“ stimmen. Mexiko unterstützte vehement Frankreichs Forderung nach einem Zwei-Resolutionen-Ansatz. Laut einem Diplomaten hat Mexiko in den Verhandlungen„Rückgrat” gezeigt, aber dennoch wäre die mexikanische Regierung nie allzu heftig gegen das vorgegangen, was der große Nachbar USA als sein nationales Interesse wahrnimmt.„Armes Mexiko”, sagte einst der ehemalige Präsident Porfirio Diaz.„So 6 weit weg von Gott, aber so nahe an den USA“. Mexiko, so glaubt man, hat Zugeständnisse bei Differenzen um die Einwanderungsproblematik zwischen beiden Staaten und im Hinblick auf landwirtschaftliche Subventionen erhalten. Was passiert, wenn man diese Art Hemdsärmeligkeit zu weit treibt, wird an Mauritius deutlich. Nachdem amerikanische Presseberichte die Vermutung anstellten, Mauritius könnte sogar gegen die Resolution der USA stimmen, wurde die Regierung direkt unter Druck gesetzt. Prompt bestellte Mauritius seinen Botschafter nach Hause. Der Außenminister sicherte den USA später eindeutige Unterstützung zu. Die Gründe für diese Wendung lagen auf der Hand: Mauritius exportiert einen großen Teil seiner Textilien in die USA, und in einem erst vor kurzem verabschiedeten Handelsabkommen hat es zugestimmt, „sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die die nationale Sicherheit oder die außenpolitischen Interessen der USA verletzen“. 24 Irland hatte beschlossen, dass genug gewonnen war, wenn die USA ein paar Formulierungen in der Resolution streichen würden, die als automatischer Gewaltauslöser verstanden werden könnten. 25 Schließlich gab es Spekulation darüber, dass es einen Zusammenhang geben könnte zwischen Syriens Zustimmung zur Resolution 1441(2002) und einer Erdölpipeline aus dem Irak, die weiterhin Öl pumpt und somit eine Verletzung der Sanktionen gegen den Irak darstellt. Seit der Abstimmung hat der Druck auf Syrien im Sanktionsausschuss merklich nachgelassen.(Weit verbreitet ist darüber hinaus die Ansicht, dass Syrien befürchtet, über die Irak-Frage isoliert zu werden. 26 ) Diese explizite Verbindung zwischen der Abstimmung im Sicherheitsrat und die Anwendung von Zuckerbrot und Peitsche durch die großen Mächte ist nichts Neues. Das bekannteste Beispiel sind die von den USA gewährten Anreize für Ratsmitglieder bei der Abstimmung zur ersten Golfkriegsresolution 678 (1990). Darunter waren finanzie lle Versprechungen an Kolumbien, Elfenbeinküste, Äthiopien und Zaire, sowie ein Übereinkommen mit der Sowjetunion, dabei behilflich zu sein, die Teilnahme von Estland, Lettland und Litauen an einer Pariser Gipfelkonferenz im November 1990 zu verhindern, und Kuwait und Saudi-Arabien zu überreden, Geldmittel bereitzustellen. Die Enthaltung Chinas wurde wahrscheinlich durch Abkommen zur Aufhebung von Handelssanktionen gesichert, die seit dem Massaker auf dem Tiananmen-Platz im Juni 1989 bestanden hatten, ferner war man sich über die Unterstützung eines Kredites der Weltbank in Höhe von 114 Mio. US-Dollar einig geworden. Dem Jemen, einer der zwei Staaten, die gegen die Resolution gestimmt hatten, wurden 70 Mio. US-Dollar an jährlicher finanzieller Unterstützung durch die USA gestrichen. Kurz nach der Abstimmung soll ein US-Diplomat zum Vertreter des Jemen gesagt haben:„Das war die teuerste Nein-Stimme, die Sie je abgegeben haben“. Gegen den zweiten ablehnenden Staat(Kuba) waren bereits Sanktionen erhoben worde n. 27 4 Resolution 1441(2002) Am 8. November 2002 beschloss der Sicherheitsrat einstimmig die Verabschiedung der Resolution 1441 (2002) und gab damit dem Irak„eine letzte Chance, seinen Abrüstungsverpflichtungen nachzukommen“. 28 Laut amerikanischen Diplomaten erfolgte diese Abstimmung nach den schwierigsten Verhandlungen über eine Resolution, die es je gegeben hatte. 29 Das einstimmige Ergebnis war für die US-amerikanische Regierung(und in geringerem Maß auch für Großbritannien) ein wichtiger Sieg, aber auch Frankreich konnte einen diplomatischen Sieg verzeichnen, indem es die Bedeutung des Rates etabliert und von den USA einige Zugeständnisse bekommen hat. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätten die USA ausreichend Unterstützung gehabt, um die Resolution durch die meisten, wenn nicht sogar durch alle Verhandlungen zu bringen. Jedoch verzichteten sie darauf, eine Abstimmung zu erzwingen, um die maximal mögliche Anzahl an Stimmen zu bekommen. Eine Resolution, die mit weniger als zwölf oder dreizehn Stimmen verabschiedet worden wäre, hätte eine weit geringere Autorität und wäre ein Zeichen für relatives Versagen der USA gewesen. Mit fünfzehn zu null allerdings war ihnen ein wahrer Coup gelungen. 7 Eine entscheidende Hürde in den Schlussverhandlungen waren die andauernden Streitigkeiten über den von den USA zuerst vorgeschlagenen automatischen Prozess und dem Zwei-ResolutionenProzess, für den die französische Seite eintrat. Durch den Vorschlag der USA wären die Mitgliedsstaaten bei einem Verstoß des Irak gegen seine Verpflichtungen vom Sicherheitsrat ermächtigt, zur Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in dem Gebiet Gewalt anzuwenden. Der französische Ansatz hätte ausdrücklich eine weitere Resolution vom Rat erfordert, bevor es zur Anwendung von Gewalt käme. Zwei minimale Änderungen in der Endfassung zeugen von den Kompromissen, auf die man sich in letzter Minute geeinigt hatte: 4. beschließt, dass falsche Angaben oder Auslassungen in den von Irak nach dieser Resolution vorgelegten Erklärung sowie jegliches Versäumnis Iraks, diese Resolution zu befolgen und bei ihrer Durchführung uneingeschränkt zu kooperieren, eine weitere erhebliche Verletzung der Verpflichtung Iraks darstellen und dem Rat gemeldet werden, damit er nach der Ziffer 11 oder und 12 eine Bewertung trifft; 11. weist den Exekutivvorsitzenden der UNMOVIC und den Generaldirektor der IAEO an, dem Rat über jede Einmischung Iraks in die Inspektionstätigkeiten und über jedes Versäumnis Iraks, seinen Abrüstungsverpflichtungen, einschließlich seiner Verpflichtungen betreffend Inspektionen, nach dieser Resolution nachzukommen, sofort Bericht zu erstatten; 12. beschließt, sofort nach Eingang eines Berichts nach den Ziffern 4 oder 11 zusammenzutreten, um über die Situation und die Notwendigkeit der vollinhaltlichen Befolgung aller einschlägigen Ratsresolutionen zu beraten, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen zu sichern; 30 Die Forderung, sowohl Ziffer 11 als auch Ziffer 12 zu befolgen, sollte verhindern, dass die USA behaupten können, sie seien aufgrund eines negativen Berichts zu militärischen Maßnahmen gegen den Irak berechtigt gewesen, ohne vorher den Rat zu befassen. Die Änderung der Formulierung„den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen“ sollte verhindern, dass die Resolution 1441(2002) genauso breit ausgelegt wird wie die Resolution 678(1990). Die Zweideutigkeit der verabschiedeten Endfassung jedoch zeigte sich in den widersprüchlichen Erklärungen der USA. Botschafter Negroponte unterstrich im Sicherheitsrat, dass diese Resolution keine „versteckten Auslöser” und keine„Automatik” im Bezug auf die Anwendung von Gewalt enthielt. Im Falle eines erneuten Verstoßes des Irak, der dem Rat von der UNMOVIC, der IAEO oder einem Mitgliedsstaat berichtet wird, wird die Angelegenheit im Sicherheitsrat diskutiert. 31 Präsident Bush hingegen formulierte sein eigenes Verständnis hinsichtlich der Rolle des Rates so:„Die USA haben zugestimmt, dass jeglicher Verstoß mit dem Sicherheitsrat beraten wird, allerdings ohne dabei unsere Handlungsfreiheit zur Verteidigung unseres Landes zu gefährden" 32 5 Nächste Schritte Kurz nach der Verabschiedung der Resolution 1441(2002) feuerten irakische Luftverteidigungseinheiten auf amerikanische Flugzeuge, die die Flugverbotszonen im nördlichen Irak überwachten. Dies erklärten die Vereinigten Staaten unverzüglich zu einer„erheblichen Verletzung” der Resolution und suggerierten damit, dass militärische Maßnahmen nun gemäß der Resolution ergriffen werden könnten. Dieser Vorstoß wurde von UN-Generalsekretär Kofi Annan sanft zurückgewiesen und noch nicht einmal von Großbritannien unterstützt. 33 8 Die Resolution skizziert eine klare Vorgehensweise für Inspektionen, Berichte und jegliche darauf folgenden Maßnahmen. UNMOVIC und die IAEO erhielten die Befugnis, die Inspektionen unverzüglich und mit erweitertem Mandat und Bezugsrahmen wieder aufzunehmen. Bis 8. Dezember 2002 hatte der Irak UNMOVIC, der IAEO und dem Rat einen„auf dem neuesten Stand befindliche genaue, vollständige und umfassende Erklärung aller Aspekte seiner Programme zur Entwicklung chemischer, biologischer und nuklearer Waffen“ vorzulegen. Am 26. Januar 2002 schließlich(60 Tage nach Wiederaufnahme der Inspektionen) sollten UNMOVIC und IAEO den Rat über den neuesten Sachstand informieren. 34 Jegliche falsche oder unvollständige Erklärung seitens des Irak oder die Verweigerung einer umfassenden Zusammenarbeit im Sinne der Resolution würde den Rat dazu bewegen,„sofort(...) zu beraten“. 35 Die Frage, ob eine weitere Resolution erforderlich ist, um militärische Mittel gegen den Irak anzuwenden, ist offen. Das Argument, das die Vereinigten Staaten und Großbritannien anführen, ist, dass die Resolution 678(1990), die den Golfkrieg von 1991 autorisierte, eine ausreichende Rechtsgrundlage für weitere Aktionen gegen den Irak bietet. Das erklärt die Bedeutung des Begriffs„erhebliche Verletzung“ in Resolution 1441(2002). Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge definiert „erhebliche Verletzung” als ungerechtfertigte Zurückweisung eines Vertrags oder Verletzung einer Bestimmung, die für die Erfüllung oder den Gegenstand oder das Ziel des Vertrags von essentieller Bedeutung ist. Als wesentlicher Bestandteil ist dies ein Grund für die Aussetzung des Vertrags. Wenn man argumentiert, dass der Irak die Resolution 687(1991) erheblich verletzt hat, dann sagen die Vereinigten Staaten und Großbritannien damit tatsächlich, dass der Waffenstillstand vom April 1991 jetzt beendet oder ausgesetzt ist. 36 Diese Interpretation erinnert an eine Sichtweise aus der Zeit vor der UN-Charta, dass die erhebliche Verletzung eines Waffenstillstands durch eine Partei die andere Partei dazu berechtigt, die Feindlichkeiten wieder aufzunehmen. 37 Während die frühere Position in einer Rechtsordnung sinnvoll war, in der Krieg selbst nicht verboten war, ist nach der Position der UN-Charta bezüglich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Gewalt die Meinung nur noch schwer aufrecht zu erhalten, dass unilaterales Ergreifen militärischer Mittel in solchen Fällen gerechtfertigt sein könnte. Das gilt besonders für Umstände, in denen die Rechtmäßigkeit der Gewaltanwendung, die den Waffenstillstand herbeigeführt hat, von einer Bevollmächtigung durch den Sicherheitsrat abhängt. Die Resolution 678(1990) hat die Einsetzung aller notwendigen Mittel genehmigt,„um die Resolution 660 des Sicherheitsrates und alle relevanten darauffolgenden Resolutionen umzusetzen“. 38 Nach der Aussetzung der Feindlichkeiten verabschiedete der Rat die Resolution 686(1991) als provisorische Waffenstillstandsresolution, in der explizit anerkannt wurde, dass die Bevollmächtigung durch Resolution 678(1990) für den Zeitraum Gültigkeit behalten würde, den der Irak braucht, um alle Bedingungen zu erfüllen. 39 Die Resolution 687 (1991) dagegen begründete einen„formellen” Waffenstillstand, der in Kraft treten würde, sobald der Irak die Bestimmungen akzeptiert. 40 In dem provisorischen Waffenstillstand bestätigte der Rat, dass die 41 vorangehenden Resolutionen ‚ihre vollständige Gültigkeit behalten’; die zweite Resolution bestätigte die vorangehenden Resolutionen„außer soweit sie nachfolgend ausdrücklich abgeändert werden, um die Ziele 42 dieser Resolution zu erreichen, einschließlich eines formellen Waffenstillstands“. China und Indien enthielten sich bei der Verabschiedung der Resolution 686(1991) der Stimme, da sie mit der Fortschreibung der in Resolution 678(1990) erteilten Bevollmächtigung zur Anwendung von Gewalt nicht einverstanden waren. 43 Beide Staaten stimmten später für die Resolution 687(1991). 44 6 Schlussfolgerung Die Reaktion des Sicherheitsrats auf den irakischen Einmarsch in Kuwait im August 1990 bedeutete sowohl das Ende des Kalten Kriegs als auch den Anfang dessen, was man für kurze Zeit die neue Weltordnung nannte. Während sich die Vereinigten Staaten zum Sieger des Kalten Kriegs erklärten, unterstrichen sie großmütig, dass dies eine Gelegenheit für die Vereinten Nationen böte, ihrer seit langem versprochene Rolle als Wächterin des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gerecht zu werden. 9 Der Sicherheitsrat sah neue Handlungsmöglichkeiten ohne das hemmende Veto, und Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali entwarf mit der Agenda für den Frieden große Pläne. In den Worten des ersten Präsidenten Bush:„Die Rechtsstaatlichkeit ersetzt das Gesetz des Dschungels.“ Die Reden waren euphorisch, utopisch – und sie hielten nicht lange an. Im Laufe des Jahrzehnts versinnbildlichte der Irak geradezu das Unvermögen des Sicherheitsrats, diesen Reden Taten folgen zu lassen. Im Jahr 2002 war Saddam Hussein immer noch an der Macht, das System der Sanktionen gegen ihn war politisch aus der Ordnung geraten, und die Koalition, die sich gebildet hatte, um ihn aus Kuwait zu vertreiben, ist als Folge des US-geführten Kriegs gegen den Terror zerfallen. Das Zusammentreffen von Interessen, das zu der einstimmigen Annahme der Resolution 1441 (2002) geführt hatte, wird sich wohl als vorübergehende Erscheinung erweisen. Die Vereinigten Staaten verhalten sich den Vereinten Nationen gegenüber grundsätzlich agnostisch: sie nutzen sie, wenn es dienlich ist, während sie ihrer Absicht treu bleiben, sich durch Völkerrecht keine Zwänge auferlegen zu lassen, wenn es gerade nicht passt. Die anderen ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats neigen eher dazu, die meisten Krisen zumindest teilweise durch die Brille ihres Status als ständiges Mitglied zu sehen. Die fortdauernde Beteiligung des Sicherheitsrats gewährleistet damit ihre fortdauernde Beteiligung als Akteure auf der internationalen Bühne allgemein. Nicht-ständige Mitglieder befinden sich in einer noch schwierigeren Lage, da sie von einigen der wichtigsten Entscheidungen des Rats ausgeschlossen sind. Diese miteinander im Wettbewerb stehenden, inkonsequenten Betrachtungsweisen des Rats sind eher ein Rezept für Zweckbündnisse als für grundsatzorientierte Beschlussfassungen. Die Rolle des Sicherheitsrats in diesem Kontext kann man als doppeltes Zurückhalten verstehen: Er hält den Irak zurück, aber er versucht auch, die Vereinigten Staaten zurückzuhalten. Als die Inspektionen Ende November 2002 wieder aufgenommen wurden, wurde bald deutlich, dass die Lösung interner Konflikte innerhalb der Regierung Bush mindestens ebenso wichtig für jede Entscheidung über Krieg wären wie die Erkenntnisse der Inspektoren im Irak. Das Dilemma für den Rat ist nun, herauszufinden, wie weit er den Vereinigten Staaten entgegenkommen kann, ohne als machtlos gesehen zu werden, und wie weit er sich gegen die Vereinigten Staaten stellen kann, ohne sich selbst zur Bedeutungslosigkeit zu verdammen. Simon Chesterman ist Senior Associate an der International Peace Academy(IPA), einer New Yorker Forschungsorganisation, die eng mit den Vereinten Nationen zusammen arbeitet. Dr. Chesterman ist der Autor von Just War or Just Peace? Humanitarian Intervention and International Law(Oxford University Press, 2001) und Herausgeber von Civilians in War(Lynne Rienner, 2001). Sebastian Graf von Einsiedel ist Programmbeauftragter am IPA. Dieser Artikel gibt lediglich die Meinung der Autoren wieder. New York, Dezember 2002 Friedrich-Ebert-Stiftung, 342 Madison Ave. Suite 1912, New York, NY 10173, Tel:(212) 687-0208, Fax:(212) 687-0261, Email: fesny@fesny.org 10 Anmerkungen 1 SR-Res. 1441(2002),§ 2. 2 Siehe Chesterman, Simon, Just War or Just Peace? Humanitarian Intervention and International Law, Oxford Monographs in International Law, Oxford University Press, Oxford 2001, S. 163- 164 3 SR-Res. 678(1990),§ 2. 4 S/PV.2963(1990) 20-21(Irak), 58(Kuba). 5 Ebd. 33(Jemen). 6 SR-Res. 678(1990),§ 4. 7 Sciolino, Elaine, US Warns Against Attack by Irak on Kurdish Refugees, New York Times, 11. April 1991. 8 Keesing’s(1991) 38127; Freedman, Lawrence und David Boren,‘“Safe Havens” for Kurds in P ost-War Irak’, in Nigel S. Rodley(Hg.), To Loose the Bands of Wickedness: International Intervention in Defence of Human Rights, Brassey’s, London 1992, S. 53. 9 ‘Remarks on Hurricane Andrew and the Situation in Irak and an Exchange with Reporters’, 26. August 1992, in[19921993] 2 Bush Papers 1430; Lancaster, John,‘Allies Declare‘No-Fly’ Zone in Irak’, Washington Post, 27. August 1992. 10 MacIntyre, Ben,‘France Refuses to Patrol Widened Irak No-Fly Zone; Split Allies’, The Times, 6. September 1996; Truehart, Charles,‘French Military to Quit Patrols over N Irak’, Washington Post, 28. Dezember 1996. 11 SR-Res. 661(6. August 1990). 12 Graham-Brown, Sarah und Chris Toensing, Why Another War? A Backgrounder on the Irak Crisis, Middle East Research and Information Project, Oktober 2002, S. 5. 13 van Walsum, Peter,‘The Irak Sanctions Committee’ in David M. Malone(Hg.), The Security Council in the Post-Cold War Era(in Kürze). 14 Graham-Brown and Toensing, Why Another War?, S. 10. 15 Die gesamte Rede in der englischen Originalversion befindet sich unter: www.whitehouse.gov/ news/releases/202/09/print/20020912-1.html. 16 Der Resolutionsentwurf befindet sich unter www.globalpolicy.org/security/issues/Iraq/attack/2002/ 1002draft.htm. 17 van Walsum,‘The Irak Sanctions Committee’. 18 Hoyos, Carola,‘UN Vote Hurdle Lies Ahead For Washington’, Financial Times, 15. Oktober 2002. 19 Hoyos, Carola,‘Russia Drives a Hard Bargain on Irak Oil’, Financial Times, 4. Oktober 2002. 20 Knowlton, Brian,‘Bush Warns UN to Act on Irak Now or Face Irrelevance’, International Herald Tribune, 4. Oktober 2002. Leopold, Evelyn,‘France Holds Key to Deal in UN Debate on Irak’, Reuters, 18. Oktober 2002. 21 Dao, James,‘Closer Ties With China May Help US on Irak’, New York Times, 4. Oktober 2002. 22 Das UN-Dokument S/2002/1198 ist erhältlich unter www.un.org/News/dh/iraq/iraq-blue-en-s-2002-1198.pdf. 23 Die formelle Begründung hierfür war der Status der fünf ständigen Mitglieder als Atomwaffenstaaten nach dem Atomwaffensperrvertrag. 24 Farley, Maggie,‘Mauritius’ Envoy to U.N. Gets the Boot for Not Toeing the Line’, Los Angeles Times, 6. November 11 2002. 25 Farley, Maggie,‘Two Votes Give US Majority for Accord’, Los Angeles Times, 1. November 2002. 26 Wakin, Daniel J.,‘Syria Fears Isolation More Than War’, New York Times, 8. November 2002. 27 Weston, Burns H.,‘Security Council Resolution 678 and Persian Gulf Decision Making: Precarious Legitimacy’, American Journal of International Law 85(1991), S. 523-25; Friedman, Thomas L.‘How US Won Support to Use Mideast Forces’, New York Times, 2. Dezember 1990. 28 SR-Res. 1441(2002),§ 2. 29 Preston, Julia,‘Security Council Gets US Proposal on Disarming Irak’, New York Times, 24. Oktober 2002. 30 SR-Res. 1441(2002),§§ 4, 11, 12. 31 ‘The Rationale for the UN Resolution on Irak, in the Diplomats’ Own Words’, New York Times, 9 November 2002. 32 ‘Transcript of Bush’s Remarks on the Security Council’s Irak Resolution’, New York Times, 9. November 2002. 33 Stevenson, Richard W. und Thom Shanker,‘US Warning Irak over New Attacks on Patrol Planes’, New York Times, 19. November 2002. 34 SR-Res. 1441(2002),§§ 3, 5. 35 SR-Res. 1441(2002),§§ 4, 11, 12. 36 Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge(in Kraft seit 27. Januar 1980), Art. 60; Blitz, James und Haig Simonian,‘Blair Signals Readiness to Act Against Irak’, Financial Times, 9. Dezember 2002. 37 Haager Abkommen(Nr. IV) vom 18. Oktober 1907 betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, Anhänge, 36 Stat 2277, 1 Bevans 631, Art. 40. Aufgrund der Bestimmungen in Artikel 2(4) und Kapitel VII der Charta wurde argumentiert, dass dies sich nicht auf eine mutmaßliche Verletzung eines durch die UN erzwungenen Waffenstillstand bezieht. Siehe Lobel, Jules und Michael Ratner,‘Bypassing the Security Council: Ambiguous Authorizations to Use Force, Cease-Fires and the Iraqi Inspection Regime’, American Journal of International Law 93 (1999), S. 144. 38 SR-Res. 678(1990),§ 2. 39 SR-Res. 686(1991),§ 4. Die relevanten Bedingungen sind: dass der Irak die angestrebte Annexion Kuwaits zurücknimmt, grundsätzlich seine Haftbarkeit für Schäden Kuwaits und dritter Staaten anerkennt, alle Gefangenen freigibt, kuwaitisches Eigentum zurückgibt, feindliche oder provozierende Handlungen unterlässt und Informationen über Minen und chemische und biologische Waffen in Kuwait und in den Teilen des Irak zur Verfügung stellt, die vorübergehend gemäß SR-Res. 678(1990) und SR-Res. 686(1991),§§ 2-3 von alliierten Truppen besetzt sind. 40 SR-Res. 687(1991),§ 33. 41 SR-Res. 686(1991),§ 1. 42 SR-Res. 687(1991),§ 1. 43 S/PV.2978(1991) 51(China), 76(Indien). 44 SR-Res. 687(1991) angenommen 12-1-2(Kuba stimmte mit Nein, Ecuador und Jemen enthielten sich). 12