Brennpunkt IRAK Jonathan Dean Versuche einer friedlichen Lösung der Irak-Frage Zusammenfassung Seit der Rede Präsident Bushs zur Irak-Frage vor der Generalversammlung der UN am 12. September hat die US-Regierung keine weiteren Beweise zur Stützung ihr er Argumentation vorgelegt, der Irak sei eine direkte Bedrohung für die USA, ihre Bevölkerung oder für andere außerhalb des Nahen Ostens. Diese Argumentation überzeugt immer noch nicht, besonders im Vergleich mit der wirklich ernsthaften Bedrohung der US-amerikanischen und regionalen Sicherheit durch Nordkorea. Die Einschätzungen der US-Regierung zu einem Präventivschlag gegen den Irak werden weder durch das Völkergewohnheitsrecht noch durch die UN-Charta unterstützt. Sie gründen sich auf die Feststellung der US-Regierung, die zerstörerischen Fähigkeiten der Massenvernichtungswaffen seien so groß und unmittelbar und das Irak-Regime sei in einem solchen Maß nicht abzuschrecken, dass die normalen Regeln zur Festlegung, ob ein Präventivschlag gerechtfertigt ist oder nicht, außer Kraft gesetzt werden; weder sind begründete Informationen möglicher Angriffe noch Beweise einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung erforderlich, um einen bewaffneten Präventivschlag durch die USA zu rechtfertigen. Die Existenz der heutigen Waffen, die innerhalb kürzester Zeit Tausende von Menschen töten oder mit Krankheiten infizieren können, hat der völkerrechtlichen Debatte über Präventivschläge eine ganz neue Richtung gegeben, denn die meisten Gesetze stammen noch aus der Zeit des etwas langsameren neunzehnten Jahrhunderts. Den Argumenten der US-Regierung zuzustimmen würde jedoch bedeuten, dass die Regierung der USA völlig frei in ihrer Entscheidung wäre, ihre enorme militärische Kraft gegen ein fremdes Land einzusetzen – ohne Einschränkungen seitens der Verfassung, des Kongresses, des Vö lkerrechts, der völkerrechtlichen Verträge oder der UN-Charta. Die Freiheit, willkürlich, ohne Überprüfungs- oder Kontrollfunktionen handeln zu können, wäre unbegrenzt und damit in etwa vergleichbar mit der der autoritären Machthaber des letzten Jahrhunderts. Vor diesem Hintergrund wäre ein bewaffneter Angriff der USA gegen den Irak ohne unterstützende Resolution des Sicherheitsrats illegal, und man sollte sich dagegen zur Wehr setzen. Dies sind jedoch sehr allgemeine Überlegungen. In der Praxis geht es mittlerweile um ganz konkrete Fragen. Sehr wahrscheinlich wird das UN-Inspektionsregime eine Schlüsselrolle bei der Entscheidung spielen, ob es zum Einsatz von Waffengewalt gegen den Irak kommt oder nicht. Deshalb konzentrieren wir uns im Folgenden auf diesen Aspekt. Einige unterschiedliche Resultate wären denkbar: 1. Eine Situation, in der der 12.000 Seiten starke Bericht über Massenvernichtungswaffen, der dem Sicherheitsrat am 4. Dezember 2002 vom Irak als Antwort übergeben wurde, für unzureichend erklärt wird – und zwar insbesondere im Hinblick auf frühere Versäumnisse des Irak, den UN-Inspektoren über Massenvernichtungswaffen-Programme seit Aussetzung der letzten UN-Inspektionen 1998 Auskunft zu erteilen. So lautet das Argument der USA und Die Maßnahmen der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Brennpunkt IRAK werden vom Referat Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika koordiniert. Informationen zum Thema finden Sie unter www.fes.de/brennpunkt Großbritanniens im Sicherheitsrat, wobei die USA jedoch noch keinerlei schlüssige Beweise vorgelegt haben. 2. Eine Situation, in der irakische Wissenschaftler die UN-Inspektoren über unerlaubte Aktiv itäten des Regimes in Kenntnis gesetzt haben. In diesem wie auch im oben beschriebenen Fall müssten die Aussagen der US-Vertreter sowie der irakischen Wissenschaftler durch weitere UN-Inspektionen überprüft werden. 3. Eine Situation, in der den UN-Inspektoren weiterhin ungehinderter Zugang gewährt wird und sich einige Aussagen der USA oder der irakischen Wissenschaftler dadurch bestätigen, dass die Inspektoren irakische Bestände oder Produktionsstätten von Massenvernichtungswaffen finden und diese zerstören. 4. Eine Situation, in der die Inspektoren zwar ungehinderten Zugang erhalten haben, sich die Aussagen der US-Behörden oder der irakischen Wissenschaftler aber nicht bestätigen, und keine Bestände oder Produktionsstätten von Massenvernichtungswaffen gefunden werden. In den Fällen 3 und 4 wäre es ratsam, keine Gewalt anzuwenden. Wir sollten unseren Beitrag dazu leisten, dass eine gewaltsame Vorgehensweise verhindert wird. Schlussfolgerung Die UN-Inspektionen sind der einzige Weg für eine friedliche Lösung im Irak. Es sollten keine militärischen Mittel gegen den Irak eingesetzt werden, solange die Inspektoren weiterhin ungehinderten Zugang erhalten und hilfreiche Berichte abgeben. Die Inspektoren sollten aufgefordert werden, regelmäßig öffentlich über ihre Arbeit zu berichten, so dass Regierungen und die Öffentlichkeit weltweit über den aktuellen Stand der Inspektionen informiert werden. Es sollte zu keinem Einsatz bewaffneter Truppen gegen den Irak kommen, solange die irakischen Behörden mit den UN-Inspektoren kooperieren – auch wenn die Inspektoren Beweise für unerlaubte Aktivitäten finden sollten. Zum Einsatz von Waffen sollte es nur dann kommen, wenn die Inspektoren systematisch an ihrer Arbeit gehindert werden, wenn systematische Versuche zur Verhinderung der Zerstörung von Waffen oder deren Produktionsstätten unternommen werden, oder wenn ein Angriff auf andere Staaten vorbereitet wird. Während die derzeitigen Inspektionen andauern, sollten die UN-Inspektoren auch die Einrichtung des Überwachungs- und Verifikationssystems vorantreiben, die der Sicherheitsrat 1999 in seiner Resolution zur Einrichtung des UNMOVIC-Inspektionssystems gefordert ha tte. Das alleinige Ziel der laufenden UN-Inspektionen sollte sein, dafür zu sorgen, dass sämtliche Massenvernichtungswaffen vollständig und endgültig zerstört werden. Falls ein Regimewechsel weiterhin in Betracht gezogen wird, sollte diese Frage getrennt behandelt werden. Dafür käme eventuell der Sicherheitsrat in Frage, der einen Sondergerichtshof wie im Falle Ex-Jugoslawiens oder Ruandas einrichten könnte, um Saddam Hussein und sein Regime in Abwesenheit der Kriegsverbrechen, der Verletzung von Menschenrechtsabkommen und, falls es dafür Beweise gibt, der Verletzung der Rüstungskontrolla bkommen seit 1991 anzuklagen. Das Vorgehen zur Beseitigung des Regimes von Saddam Hussein sollte nicht ohne Rechtsgrundlage bleiben. Es sollte so lange gewaltfrei bleiben, bis der Sicherheitsrat als letzte Möglichkeit einen Militärangriff zur Durchsetzung eines Schuldspruchs anordnet, falls der Irak die verurteilten Führer des Regimes nicht ausliefert. Unter diesen Umständen wäre die Vorgehensweise bei einem Sturz Saddams nicht abhängig von der Meinung oder den politischen Wünschen einer einzigen Regierung, sondern würde den Willen der gesamten internationalen Gemeinschaft zum Ausdruck bringen. Werden die Verantwortlichen im Irak für schuldig befunden, würde der Sicherheitsrat eingeschaltet, um die Verurteilung durchzusetzen. ENDE DER ZUSAMMENFASSUNG 2 Mögliche Situationen und mögliche Reaktionen Es folgen weitere Details zu möglichen Resultaten: Situation 3 Eine Situation, in der den UN-Inspektoren ungehinderter Zugang gewährt worden war und nach Hinweisen von US-amerikanischen Vertretern oder aus der irakischen Bevölkerung Bestände oder Produktionsstätten von Massenvernichtungswaffen gefunden und zerstört worden waren. Ein solches Ergebnis würde vermutlich heftige Diskussionen auslösen. Ob die USA sich entscheiden, Gewalt einzusetzen oder nicht, hängt teilweise davon ab, wie viel Zeit seit dem letzten Bericht der Waffeninspektoren vergangen sein wird, wie der Bericht ausgefallen war und ob die irakischen Behörden weiterhin mit den UN-Inspektoren zusammengearbeitet haben. Auf internationaler Ebene könnte damit gedroht werden, die Regierung im Irak oder möglicherweise Saddam Hussein selbst dadurch zusätzlich zu bestrafen, dass er vor ein Gericht gestellt wird. Ein kooperatives Verhalten seitens des Irak würde dazu führen, dass ein bewaffneter Angriff weniger Zuspruch bekommen würde. Man kann kein Land bombardieren, wenn seine Regierung alles tut, was von ihr verlangt wird. In einem solchen Fall kämen verstärkte Einschränkungen in Frage, wie beispielsweise: 1) anhaltende, strenge UNMOVIC-Inspektionen im Irak; 2) ein ständiges Überflugsrecht über irakischen Luftraum, einschließlich einer verstärkten Luftüberwachung durch Satelliten und andere Flugzeuge, darunter U2-Aufklärungsflieger und Tiefflieger mit Kameraausrüstung; 3) eine rigorose Entwaffnung des Irak, einschließlich tiefer Einschnitte in die irakische Armee und in die bislang erlaubten Raketenbestände; 4) verstärkte Kontrolle der Grenzen durch eine Truppe professionell ausgebildeter Inspektoren, die mit fortschrittlicher Überwachungs- und Scannertechnik ausgerüstet ist; 5) verstärkte Kontrollen im Hafen von Aqaba sowie Beobachtung von Frachtschiffen auf See; 6) Anreize für Iraks Handelspartner, die Sanktionen einzuhalten; 7) Bestrafung der Firmen, die sich nicht an das Embargo halten; 8) Überprüfung der Berichte von Erdölkäufern, um Schmiergeldzahlungen an den Irak zu verhindern; 9) Maßnahmen, damit die syrisch-irakische Ölpipeline in das Programm der kontrollierten Erdölverkäufe aufgenommen wird. (Punkte 4 bis 9 sind dem hervorragendem Bericht des Fourth Freedom Forum,„Winning Without War“, entnommen: www.fourthfreedom.org). Situation 4 Eine Situation, in der die Inspektoren Informationen von US-Vertretern und irakischen Wissenschaftlern nachgegangen sind, ungehinderten Zugang und volle Kooperation des Irak erhalten haben, aber keine Bestände oder Produktionsstätten von Massenvernichtungswaffen gefunden wurden. Die UNMOVIC hat ein Programm zur fortdauernden Überwachung und Kontrolle zukünftiger irakischer Aktivitäten eingerichtet. Für die Bush-Regierung wäre dieses Resultat nur schwer annehmbar, und sie würde es möglicherwe ise anfechten; von der amerikanischen Öffentlichkeit aber und von den ausländischen Regierungen gäbe es für einen bewaffneten Angriff auf den Irak nur wenig Rückhalt. In den beiden Situationen 3 und 4 sollten die USA jedoch zu Recht Anerkennung dafür ernten, dass sie die vollständige Entwaffnung des Irak ohne jeglichen Einsatz von Waffengewalt herbeigeführt haben. Hintergrund Die Argumentation der US-Regierung gegenüber dem Irak ist bisher nicht überzeugend 3 Seit Präsident Bush die Irak-Frage den Vereinten Nationen übergeben hat, hat die US-Regierung noch immer keine weiteren Beweise zur Stützung ihrer Verdächtigungen vorgelegt, der Irak sei eine zunehmende Bedrohung für die USA, ihre Verbündeten und für die Nachbarstaaten des Irak – und zwar aufgrund seiner zunehmenden Massenvernichtungswaffenfähigkeiten und seiner Zusammenarbeit mit dem weltweit agierenden Terrorismus. Sorgfältig erarbeitete Zusammenfassungen einze lner Geheimdienstinformationen durch die CIA und das britische Joint Intelligence Committee haben keine neuen Erkenntnisse ergeben.(Central Intelligence Agency:„Iraq’s Weapons of Mass Destruction Programs”, Oktober 2002, www.cia.gov/cia/publications/iraq_wmd/Iraq_Oct_2002.htm; British Joint Intelligence Committee,„Iraq’s Weapons of Mass Destruction: The Assessment of the British Government”, 24. September 2002, www.pm.gov.uk/output/Page6117.asp). In seinen Reden beschreibt Präsident Bush selbst weiterhin eine Reihe von Möglichkeiten, die alle miteinander verbunden sind und von denen er überzeugt ist – neue Informationen sind darin aber nicht enthalten. Die CIA hat bereits zweimal deutlich gemacht, dass sie glaubt, ein Versuch des Irak, die USA anzugreifen wäre unwahrscheinlich, es sei denn, er fühlt sich durch einen Angriff der USA in die Ecke gedrängt.(Ein Anlass war der Brief von George Tenet an Senator Graham in der New York Times, vom 10. Oktober 2002, Seite 1, Michael Gordon. Siehe auch: „CIA in Blow to Bush Attack Plans”, The Guardian(London), 10. Oktober 2002, S. 1). Keine Beweise für eine Verbindung zur al Qaida Trotz entschlossener Bemühungen der US-Regierung, eine Verbindung zwischen dem Irak und al Qaida herzustellen, ist eine organisierte Zusammenarbeit zwischen dem Irak und al Qaida, der einzigen weltweit agierenden Terrororganisation, höchst unwahrscheinlich. Zu diesen Bemühungen gehören Berichte, denen zufolge ein al Qaida-Mitglied mittleren Ranges(Abu Musab Zarqawi) sich in einem Krankenhaus in Bagdad ärztlich versorgt haben lassen soll, nachdem er während eines Bombenangriffs der USA in Afghanistan ein Bein verloren hatte. Des weiteren wird von Verbindungen der al Qaida zu einer islamistischen Gruppe berichtet, die in kurdisch kontrolliertem Gebiet des Irak außerhalb der Kontrolle Bagdads operiert, sowie von der tatkräftigen Arbeit einer neuen Geheimdienstabteilung des Verteid igungsministeriums, die den Spezialauftrag hat, Informationen über Verbindungen zwischen dem Irak und al Qaida dort aufzutun, wo CIA, DIA und FBI erfolglos waren. Sehr wahrscheinlich werden sie nicht viel finden, weil Saddam Hussein und seine sozialistische Baath-Partei in den Augen der al Qaida Prototypen abtrünniger arabischer Herrscher sind, die die Grun dprinzipien des Islam verraten haben und deshalb auch zu den Zielscheiben der al Qaida gehören. Tatsächlich gab es bereits in den 80-er Jahren zwei Mordversuche irakischer Islamisten gegen Saddam Hussein. Der Irak hat durchaus regionale Terrorgruppen unterstützt, die sich gegen Israel wandten, aber das ist nicht gleichzusetzen mit einer Zusammenarbeit mit al Qaida, der einzigen Terrororganisation, die nachweisbar weltweit aktiv ist. Die sehr bescheidenden Möglichkeiten des Irak, die USA anzugreifen Die UN-Inspektoren haben bis 1998 alle nuklearen, chemischen und biologischen Waffen des Irak, die in internen Dokumenten für irakische Funktionäre aufgeführt waren, zerstört. Es gibt bisher keine eindeutigen Beweise dafür, dass diese Fähigkeiten wiederhergestellt wurden. Laut CIA könnte der Irak binnen eines Jahres Nuklearwaffen entwickeln, wenn er geeignetes spaltbares Materials – vermutlich aus russischen Lagern – bekommt. Diese Möglichkeit gibt Anlass zur Beunruhigung; Beweise gibt es dafür aber nicht. Würden sich Waffen im Besitz des Irak befinden, wäre es äußerst schwierig, diese einzusetzen. Saddam Hussein hat keine geeigneten Träger für Massenvernichtungswaffen, die auch nur im entferntesten die USA oder Europa treffen könnten. Bis auf zwei wurde über alle seiner russischen SCUD-Raketen Rechenschaft abgelegt. Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Iraker eine Handvoll SCUD-ähnlicher Raketen selbst gebaut haben könnten, allerdings nimmt niemand an, dass diese Raketen, sollte es sie geben, eine Reichweite von über 200 km haben könnten. Anstatt ballistische Raketen einzusetzen wäre es für einen irakischen Frachter vor der US-amerikanischen Küste möglich, Ziele auf dem Territorium der USA mit Mittelstreckenraketen anzugreifen, die mit nuklearen Sprengköpfen versehen sind. Jedoch wer4 den Schiffe, die im Persischen Golf ein- und auslaufen, vom Westen streng kontrolliert, und ein solcher Frachter würde letztendlich entdeckt werden, was wiederum einen Gegenschlag zur Folge hätte. Selbst die US-Regierung behauptet nicht, dass der Irak bereits im Besitz von Nuklearwaffen sei. Es würde gr oßer Mengen chemischer Waffen bedürfen, um militärische Wirkungen zu erzielen, die über einen Terrorangriff hinaus gingen. Raketensprengköpfe sind kein probates Mittel, um biologische Waffen zu transportieren. Zu den eher unwahrscheinlicheren Möglichkeiten gehört, dass der Irak Agenten, die mit chemischen oder biologischen Waffen ausgerüstet sind, in die USA entsendet, um im Falle eines US-Angriffs zurückschlagen zu können. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, werden diese Agenten den Irak sehr wahrscheinlich schon verlassen und ihre Stellungen bezogen haben. Sie wären für einen Präventivschlag der USA unerreichbar. Die Nachbarstaaten haben keine Angst vor dem Irak Verständlicherweise hat Israel Angst vor einem irakischen Angriff, vor allem wenn die USA den Irak angreifen. Das ist jedoch die einzige Ausnahme; keiner der Nachbarstaaten fürchtet sich vor einem Angriff des Irak. Von allen ist bekannt, dass sie gegen einen US-Angriff auf den Irak argumentieren. Ist Nordkorea weniger gefährlich als der Irak? Nachdem der US-Präsident die Irak-Frage vor die UN gebracht hatte, enthüllte die US-Regierung, dass Nordkorea nach Konfrontation mit amerikanischen Beweisen zugegeben hat, Uran zur Herstellung von Waffen anreichern zu wollen. Die US-Regierung hat sich entschieden, das Problem auf diplomatischem Weg zu verfolgen. Ebenso hatte sie im Fall Iran entschieden, dem sie ebenfalls Ambitionen auf nuklearem Sektor vorhält. Im Hinblick auf Nordkorea ist diese Zurückhaltung eine durchaus weise Entscheidung, angesichts der Tatsache, dass Nordkorea eventuell eine transportfähige Nuklearwaffe sowie eine Million kampfbereite Soldaten in der Nähe von Seoul und eines US-Verteidigungskontingentes von 38.000 Soldaten besitzt; ferner setzen sich dort drei mächtige Staaten für Verhandlungen und gegen einen Einsatz von Waffen ein: China, Japan, Südkorea, ebenso Russland. Die Situation in Nordkorea unterscheidet sich also grundlegend vom Irak. Aber ein grundsätzlicher Widerspruch bleibt bestehen: In Nordkorea zeigen sich die USA dialog- und verhandlungsbereit. Gegen einen offensichtlich viel ungefährlicheren Irak setzen sie sich dagegen notfalls für einseitig angewandte Waffengewalt ein. Warum ist das so? Warum hat seit dem Golfkrieg keine US-Regierung mit dem Irak polit ische Fragen diskutiert? Ein Präventivschlag aus völkerrechtlic her Sicht Artikel 51 der UN-Charta erkennt das Recht auf Selbstverteidigung eines Staates„ im Falle eines bewaffneten Angriffs” an(Kursivdruck ergänzt). Die Mehrheit der rechtlichen Instanzen legt Artikel 51 so aus, dass auch die vorweggenommene Selbstverteidigung gegen die Vorbereitung eines Angriffs anerkannt wird. Um das Recht auf Selbstverteidigung zu beanspruchen, muss die Gefahr eines Angriffs deutlich vorliegen und der Angriff unmittelbar bevorstehen.(Siehe„The United Nations Charter and the Use of Force Against Iraq“, Lawyers´ Committee on Nuclear Policy und Western States Legal Foundation, www.lcnp.org/globa/iraqstatement3.htm, sowie“Legality of Use of Force Against Iraq,” Public Interest Lawyers on Behalf of Peacerights, auch erhältlich unter: www.lcnp.org.) Im Falle des Irak fehlt es an Beweisen für eine drohende Gefahr durch die Vorbereitung eines Angriffs genauso wie für einen unmittelbar bevorstehenden Angriff. Die Waffentechnik hat sich sicherlich seit dem ersten völkerrechtlichen Fallbeispiel für einen vorweggenommenen Angriff rasant entwickelt: Im Jahre 1837 stießen US-Soldaten aus Angst vor einem Angriff das britische Schiff Caroline die Niagarafälle hinunter, wo es zerschellte. Die US-Regierung argumentiert, dass aufgrund der zerstörerischen Möglichkeiten der Massenvernichtungswaffen und des Schadens, den sie anrichten können, ein Präventivschlag gerechtfertigt sei – sogar dann, wenn die Beweislage für eine Existenz dieser Waffen noch unvollständig ist.„Wir können nicht auf den letzten Beweis warten – der könnte in Form einer pilzförmigen Wolke daherkommen.”(US-Präsident Bush, 11. Oktober 2002) Auch wenn die Beweislage unvollständig 5 ist, muss es jedoch irgendeinen überzeugenden Beleg für einen bevorstehenden Angriff geben. Stattdessen stellt die US-Regierung fest, dass die nukleare Gefahr, die vom Irak ausgehen könnte, in der Zukunft liegt – möglicherweise sogar in ferner Zukunft. Der Tatbestand eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs im Zusammenhang mit den Massenvernichtungswaffen wird inzwischen in der Zahl der Jahre gemessen, die der Irak benötigt, um Nuklearwaffen zu entwickeln. Kann ein Präventivschlag ohne klare Beweise für eine Bedrohung oder für eine unmittelbar bevorstehende Bedrohung durchgeführt werden, so können die Entscheidungen des US-Präsidenten weder überprüft noch kontrolliert werden. Die letzte Forderung des Völkerrechts ist, dass es keine Alternativen zu einem Präventivschlag gibt. In der Irak-Frage gibt es solche Alternativen. Dazu zählt die Drohung mit einem Vergeltungsschlag. Die US-Regierung argumentiert, dass Saddam Hussein so unmenschlich sei, dass er sich nicht durch Angst vor einen Gegenschlag abschrecken lässt. Dem entgegen steht die Tatsache, dass Saddam Hussein 1991 im Golfkrieg von den Drohungen Außenministers Baker mit harten Konsequenzen und der Angst vor Konsequenzen durch Israel davon abgehalten wurde, Massenvernichtungswaffen einzusetzen, und dass der Irak seit seiner Niederlage im Jahre 1991 keinen Nachbarstaat mehr angegriffen hat. Eine weitere Alternative wären Verhandlungen. Mit Ausnahme von Auseinandersetzungen über die Erfüllung von Waffenstillstandsbedingungen und insbesondere über Inspektionen und Sanktionen, hat es ein ganzes Jahrzehnt lang keinen politischen Dialog zwischen den USA und Irak gegeben. Es gab mehr politische Verhandlungen mit Nordkorea. Wir wissen nicht, was Saddam will und wie seine Ziele aussehen. Bevor die USA Saddam Hussein auslöschen wollen, sollten sie mit ihm reden. Jonathan Dean, Berater für Aspekte der Internationalen Sicherheit, Union Besorgter Wissenschaftler, Dezember 2002 Friedrich Ebert Stiftung, 1155 15th Street, NW Suite 1100, Washington, DC 20005, Tel.(202) 331-1819, Fax(202) 331-1837, e-mail:fesdc@fesdc.org 6